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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 1. Januar 2000

[Generika] Patente

CBG Redaktion

29. März 2012

Kommentar von Prof. Dr. Jürgen Schade, ehem. Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, zur Entscheidung des indischen Patentamts, der indischen Firma Natco eine Lizenz zur Produktion des Krebsmedikaments Nexavar zu erteilen (weitere Infos).

Patente dürfen zum Wohl der Menschen eingeschränkt werden

Zum Kommentar der SZ am 19. März 2012 von Kristina Läsker „Krank – In Indien ist ein Pillen-Patent für Bayer nicht mehr wert“

In meiner Amtszeit als Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (2001 bis 2008) ist es uns gelungen, Kooperationen mit wichtigen Schwellenländern wie China, Brasilien und Indien aus- und aufzubauen. Ein Beitrag, dort dem Schutz des geistigen Eigentums größere Geltung zu verschaffen! Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: Bei der innovativen Industrie wie Bayer, die High-Tech-Produkte in diese Länder exportiert oder bereits vor Ort erzeugt – wie auch bei der einheimischen Industrie, deren industrielle Basis z.B. durch die Herstellung von Generika (durch Lizenzen oder nach Ablauf des Schutzes) gestärkt wird. Alle drei genannten Länder sind gute Beispiele dafür.

Die Behauptung von Kristina Läsker, dass „In Indien ein Pillen-Patent für Bayer nichts mehr wert ist“, kann nur auf Unkenntnis der internationalen Abkommen und der Situation in Indien beruhen. Wäre sie richtig, würde Indien sofort von der Welthandelsorganisation „angeklagt“ werden. Nach dem sog. TRIPS-Übereinkommen, das auch von Indien unterzeichnet worden ist, können Zwangslizenzen für das jeweilige Land - also nicht weltweit - erteilt werden, wenn sie im Interesse des Gesundheitswesens eines Landes sind. Auch § 24 des deutschen Patentgesetzes erlaubt die Erteilung von Zwangslizenzen, wenn „das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet“ (siehe auch Art 14 Grundgesetz). Dies ist zweifellos bei einem Krebsmittel der Fall, das künftig in Indien statt 6000 Euro pro Monat nur knapp 200 Euro kosten wird. Denn nicht einmal ein Prozent der indischen Bevölkerung kann sich Medikamente von 72000 Euro im Jahr leisten. Eine Behandlung mit diesem Medikament wäre daher praktisch nicht möglich.

Auch kann das Argument nicht greifen, der indische Staat tue zu wenig, um die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Sind wir jetzt diejenigen, die sagen was der indische Staat erst leisten muss, bevor er eine Zwangslizenz zu Lasten eines deutschen Unternehmens erteilt? Ein Blick in die jüngere Geschichte zeigt, dass Staaten wie die USA nicht gezögert haben, Medikamente zu niedrigeren Preisen zu erhalten. Als es 2001 in den USA zu einer Anschlagserie mit Anthrax (Milzbranderreger) kam und die Firma Bayer das Gegenmittel CiproBay auf dem Markt hatte, wurde sie von den US-Behörden gezwungen, das Mittel um ca. 50 Prozent billiger abzugeben. Auch sie hatten Zwangslizenzen angedroht, obwohl sich die Fachwelt einig war, dass die USA den Markpreis unschwer hätte bezahlen können.

Es sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die indische Generika-Industrie mit Hilfe dieser Zwangslizenz die Weltmärkte erobert. Den berechtigten Interessen der deutschen Industrie stehen berechtigte Intereressen der Schwellenländer gegenüber. Das sollten wir nicht aus den Augen verlieren.

Prof. Dr. Jürgen Schade, Gauting
ehem. Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, München
1994 bis 1998 Mitglied des Bayerischen Landtags
ehem. Richter am Bundespatentgericht

[Protestaktion] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Mitstreiter gesucht: Proteste zur BAYER-Hauptversammlung

Themen: tödliche Pharma-Studien in Indien, Tier-Antibiotika und gefährliche Antibaby-Pillen

ORT: Messe Köln-Deutz (Eingang Nord, Messehalle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111)
ZEIT: Freitag, 27. April, ab 8.30 Uhr
INFOS: http://www.cbgnetwork.org/4291.html

Am 27. April findet in Köln die Aktionärsversammlung der Bayer AG statt. Wir werden die Gelegenheit nutzen, um auf die Kehrseiten der Bilanzen des BAYER-Konzerns hinzuweisen – vor den Kölner Messehallen und auch in der Versammlung.

Schwerpunkte der Proteste in diesem Jahr sind tödliche Pharma-Studien in Indien, der Einsatz von BAYER-Antibiotika in der Massentierhaltung, Nebenwirkungen von hormonellen Kontrazeptiva, die geplante CO-Pipeline quer durch NRW, Fehlbildungen durch den hormonalen Schwangerschafts-Test Duogynon und Bienensterben durch BAYER-Pestizide.

Es werden Aktionsgäste aus dem In- und Ausland erwartet. Jede Unterstützung ist willkommen!

Unsere Gegenanträge finden sich auf der homepage von BAYER unter http://www.hv2012.bayer.de/de/Gegenantraege.aspx („download“). In der Versammlung werden wir eine nicht-Entlastung des Vorstands fordern. Neben Vorstand, Aufsichtsrat und Medien werden rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen. Mehrere Hundert Aktionäre haben der Coordination gegen BAYER-Gefahren bereits ihre Stimmrechte übertragen.

Besitzen Sie BAYER-Aktien und möchten Sie diese übertragen?
Möchten Sie sich an den Protesten beteiligen?
Benötigen Sie weitere Informationen?

=> Dann bitte hier melden: info@cbgnetwork.org

Eine Wegbeschreibung findet sich unter: http://www.hv2012.bayer.de/de/anfahrt-wegbeschreibung.aspx

Mit herzlichen Grüßen
Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

30. März 2012

Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April

Hiermit zeigen wir an, dass wir zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen werden, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern verursacht zahlreiche ökologische und soziale Probleme, wofür der Vorstand die Verantwortung trägt. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

=> BAYER profitiert von den katastrophalen Zuständen in der Massentierhaltung, bei der ständig neue Krankheiten auftreten. Allein mit dem Tierantibiotikum Baytril, das zur Behandlung von Infektionskrankheiten von Rindern, Schweinen und Geflügel eingesetzt wird, machte der Konzern zuletzt einen Umsatz von 166 Mio Euro. In vielen Zuchtbetrieben gehören Baytril-Spritzen zum Alltag. Kontrollen finden kaum statt.
Insgesamt landet mehr als die Hälfte der weltweiten Antibiotika-Produktion im Viehstall. In der Folge entstehen massenhaft resistente Keime, die nach der Schlachtung im Fleisch nachweisbar sind. Eine mitunter tödliche Gefahr.
Der Wirkstoff von Baytril (Enrofloxacin) gehört zu den Fluorchinolonen - wie auch die von BAYER vertriebenen Human-Antibiotika Ciprobay und Avalox. Der großflächige Einsatz von Baytril führt dazu, dass gängige Human-Antibiotika immer häufiger unwirksam werden.
Eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) kam im Herbst zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast die Gefahr erhöht, dass diese bei Menschen nicht mehr wirken. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert schon seit Jahren ein Verbot des massenhaften Einsatzes von Antibiotika in der Tierzucht und erklärte die Gruppe der Fluorchinolone zu „Critically Important Antimicrobials“. Fluorchinolon-Resistenzen werden häufig bei Campylobacter, E. coli und Salmonellen in Geflügel und Mastkälbern nachgewiesen.

=> Noch immer verweigert BAYER eine Aufarbeitung der verhängnisvollen Rolle des Konzerns im Dritten Reich und im 1. Weltkrieg. Jüngstes Beispiel ist der 150. Geburtstag des ehemaligen Generaldirektors Carl Duisberg im vergangenen September. Duisburg, der geistige Vater der IG Farben, setzte im 1. Weltkrieg den Einsatz von Giftgas durch, betrieb die Deportation belgischer Zwangsarbeiter und forderte die Annexion großer Teile Osteuropas. Der Weimarer Republik stand Duisburg ablehnend gegenüber; er organisierte Spenden der Industrie an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP.
Carl Duisberg war ein erbitterter Feind der Gewerkschaften. Zeit seines Lebens ordnete er die Moral dem Geschäftssinn unter. Dennoch ließ BAYER zu seinem Geburtstag Kränze auf Duisburgs Grab niederlegen und rühmte gar sein „soziales Engagement“. Bis heute leugnet BAYER seine Mitverantwortung für Krieg und Diktatur.

=> Neue Studien belegen erneut das erhöhte Risiko-Potential der von BAYER vertriebenen Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon: Eine im Oktober veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwenderinnen ein um 75 Prozent höheres Thrombose-Risiko tragen als Frauen, die ältere Präparate benutzen. Im Auftrag der US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) waren hierfür die Krankenakten von mehr als 800.000 Amerikanerinnen ausgewertet worden. Zwei jüngst im British Medical Journal publizierte Studien kommen gar zu dem Schluss, dass das Risiko einer Thromboembolie unter Drospirenon gegenüber Präparaten mit dem Hormon Levonorgestrel um den Faktor 2,3 bzw. 3,3 erhöht ist. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnte im Dezember vor den Risiken Drospirenon-haltiger Antibabypillen.
Allein in den USA sind mindestens 190 Frauen nach der Einnahme des Präparats Yaz gestorben, mehr als 10.000 Klagen sind anhängig. Angesichts der eindeutigen Studienlage hat BAYER im Januar eine Verschiebung der Prozesse beantragt und Vergleiche in Aussicht gestellt. Die Verfahren wurden daraufhin für drei Monate ausgesetzt. Mittlerweile hat BAYER Entschädigungen an 170 Frauen gezahlt.
Auf die Geschädigten in Deutschland ist BAYER bislang jedoch nicht zugegangen – wahrscheinlich, weil die Gerichte hierzulande geringere Strafen verhängen. Es ist nicht hinnehmbar, dass BAYER mit zweierlei Maß misst! Die durch Drospirenon geschädigten Frauen bzw. ihre Hinterbliebenen müssen in allen Ländern umgehend entschädigt werden. Auch die Kosten von Reha-Maßnahmen und Medikamenten sowie Verdienst-Ausfälle müssen übernommen werden.
Aus Profitgründen weigert sich BAYER weiterhin, alle Präparate mit dem Wirkstoff Drospirenon vom Markt zu nehmen. Der Umsatz im vergangenen Jahr lag fast unverändert bei 1,07 Milliarden Euro. Auch das Marketing, das besonders auf Mädchen und junge Frauen abzielt, bleibt unverändert.
Es bleibt festzuhalten: Antibaby-Pillen sollen verhüten - dies tun ältere Präparate ebenso zuverlässig wie neue. Die schweren Schädigungen, die durch Yasmin verursacht werden, könnten größtenteils vermieden werden. Hierfür trägt der Vorstand die Verantwortung. Augenscheinlich kalkuliert BAYER, dass die Gewinne durch den fortgesetzten Verkauf höher liegen als die Vergleichszahlungen an weitere Geschädigte.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

=> Der BAYER-Konzern muss amerikanischen Landwirten mehr als eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz zahlen. Im Jahr 2006 war herbizidresistenter Reis der Sorte Liberty Link 601, die nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen war, weltweit in den Handel gelangt. Die Bauern blieben auf ihrer Ernte sitzen.
BAYER hatte die Betroffenen zunächst mit der Aussage verhöhnt, die Auskreuzungen seien ein „Act of God“, also höhere Gewalt. Erst durch kostspielige Prozesse, die die Landwirte ausnahmslos gewannen, konnte der Konzern zu dem nun getroffenen Vergleich gezwungen werden.
Dennoch hält BAYER an dem Vorhaben fest, Gen-Reis in die EU zu importieren. Ein großflächiger Anbau von Gen-Reis hätte in den Anbauländern ein erhöhtes Schädlingsaufkommen, einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide und weitere Gen-Kontaminationen zu Folge. Zudem droht der Verlust traditioneller, lokal angepasster Reis-Sorten, wodurch die Ernährungssicherheit gefährdet wird. Der Anbau von herbizidresistentem Reis muss daher dringend verhindert werden.
Das mit Liberty Link-Reis gekoppelte Herbizid Glufosinat ist außerdem hochgiftig und wird daher in der EU vom Markt genommen. Während BAYER im Herbst freiwillig auf die Zulassung von Liberty (Wirkstoff: Glufosinat) in Deutschland verzichtete, wurde der Export von Glufosinat in den vergangenen Jahren sogar noch erhöht. Ein klassisches Beispiel doppelter Sicherheits-Standards.

=> Ungeniert beteiligt sich BAYER an der fortschreitenden Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Im Januar wurde ein gigantisches BAYER-Logo auf die Nordflanke des Berges Jungfrau in den Schweizer Alpen projiziert. Nicht einmal der Status eines Unesco-Welterbes schützte den Berg davor, zur Werbefläche degradiert zu werden.

=> Im vergangenen Juli wurden endlich die Planungen für das gigantische Kohlekraftwerk im Krefelder BAYER-Werk gestoppt. BAYER hatte sich in dem Genehmigungsverfahren vehement für den Klima-Killer eingesetzt. Der langjährige Widerstand von Anwohnern und Umweltverbänden hat sich nun ausgezahlt.
Das alternativ geplante GuD-Kraftwerk ist mit einer Leistung von 1,2 Gigawatt jedoch überdimensioniert. Weder die Strommenge noch die dabei anfallende Prozesswärme werden vor Ort benötigt. Ein Wirkungsgrad von über 90% ist nur mit kleinen Anlagen zu erzielen, die auf die lokalen Bedürfnisse angepasst sind.
BAYER emittiert jährlich mehr als 8 Millionen Tonnen CO2 und gehört damit zu den großen Klima-Sündern in Deutschland. Der Konzern ist aufgefordert, den Anteil regenerativer Energien drastisch zu erhöhen und auf energieintensive Produktionswege zu verzichten.

=> BAYER ist auf der Suche nach neuen Pharma-Märkten auf die „ästhetische Medizin“ gestoßen und entwickelt eine Spritze zur Auflösung von Fettzellen. Die Substanz ATX-101 soll speziell das am Doppelkinn vorhandene Fett verringern. Die Risiken sind jedoch unklar. Zu befürchten ist, dass die zerstörten Fettzellen Gefäßverschlüsse und Schlaganfälle auslösen können. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat mehrfach vor fettbehandelnden Spritzen gewarnt.
Lifestyle-Medikamente mit unklarem Risikoprofil sind abzulehnen.

=> Die Firma H.C. Starck betreibt für BAYER in Laufenburg eine Versuchsanlage für Carbon Nanotubes (CNT). Diese soll nun in eine reguläre Produktionsanlage umgewandelt werden.
Das Gefährdungspotential von CNT ist weitgehend unbekannt. Die vorliegenden Studien zeigen z.T. beunruhigende Eigenschaften: Durchdringung biologischer Barrieren wie die Blut-Hirn-Schranke; Hervorrufung von Entzündungen und Zellschädigungen, Gefahr von Thrombosen. Tierversuche zeigen zudem, dass bestimmte Nanotubes die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. Sogar BAYER schreibt in seinem Sicherheitsdatenblatt: „Achtung – noch nicht vollständig geprüfter Stoff“ und: „Toxikologische Untersuchungen am Produkt liegen nicht vor.“
Dennoch behaupten BAYER und H.C. Starck, dass von den in Laufenburg produzierten CNT kein Krebsrisiko ausgehe. Wissenschaftliche Untersuchungen, die diese Aussage belegen, wurden jedoch im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt. Belastbaren Daten über Größenverteilung, Länge und Durchmesser der Kohlenstoffröhrchen liegen ebenfalls nicht vor. Der von BAYER angegebene Grenzwert für die Atemluft von 50µg/cbm wird nicht durch epidemiologische Daten gerechtfertigt.

Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

alle Informationen zur Hauptversammlung

[SPD Antrag] Forschungsfreiheit in Gefahr

CBG Redaktion

Die SPD formuliert heute ähnliche Bedenken wie wir: Einhergehend mit der zunehmenden Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen, bestehe die Sorge, dass die Freiheit der Forschung und Wissenschaft eingeschränkt werden könnte. Diese Freiheit dürfe zu keiner Zeit durch Mitsprachemöglichkeiten von Unternehmen – etwa hinsichtlich der Berufung wissenschaftlichen Personals und der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen – beeinträchtig werden.

alle Infos zur Klage der Coordination

29. März 2012

SPD fordert mehr Transparenz bei Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen

Berlin: (hib/ROL) Die Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen hat an Bedeutung gewonnen. Sie ist nach Ansicht der SPD-Fraktion sinnvoll, da sie die Finanzierungsgrundlage von Wissenschaft verbessert, Kompetenzen bündelt und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis erleichtert. Daher fordert die Fraktion die Bundesregierung in dem Antrag „Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen transparent gestalten“ (17/9168) auf, durch die Vertreter der Bundesregierung im Wissenschaftsrat auf die Erarbeitung eines Kodex hinzuwirken. Damit sollen die Bundesländer und Hochschulen Kriterien für die Ausgestaltung und Grenzen von Kooperationen mit Unternehmen erhalten. Dieser Kodex sollte Grundlage für die Bundesländer und Hochschulen für ihr weiteres Vorgehen sein. Ferner möchte die SPD, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern eine einheitliche Offenlegungspflicht von Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen vereinbart. Diese soll sich auf die Fördersumme und die Laufzeit beziehen. Der Antrag steht am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Plenums.
Einhergehend mit der zunehmenden Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen, bestehe die Sorge, dass die Freiheit der Forschung und Wissenschaft eingeschränkt werden könnte. Diese Freiheit dürfe zu keiner Zeit durch Mitsprachemöglichkeiten von Unternehmen – etwa hinsichtlich der Berufung wissenschaftlichen Personals und der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen – beeinträchtig werden, führt die SPD-Fraktion aus. Eine öffentliche Kontrolle der Hochschulen und ihrer Zusammenarbeit mit Unternehmen müsse immer gewährleistet sein.

CO Pipeline

CBG Redaktion

23. März 2012

Umweltminister Remmel kritisiert Bayer-Chef

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) attackierte heute Bayer-Chef Marijn Dekkers, der über eine angeblich mangelnde Planungssicherheit geklagt hatte. Beim Dattelner Kraftwerks-Projekt und der Bayer-Pipeline seien im Vorfeld „gravierende handwerkliche Fehler gemacht worden – auch von Bayer und Eon selbst“, sagte Remmel der WAZ-Gruppe. „Bayer sollte sich hier selbst an die Nase packen, solide Arbeit machen und nicht immer neue Stellenabbau-Runden und Verlagerungen ins Ausland ankündigen.“

Remmel weiter: „Auch wenn Datteln IV und die CO-Pipeline nicht in Betrieb gehen, wird der Industriestandort doch nicht geschwächt sein. Eine solche Behauptung ist doch Unfug“, sagte Remmel. NRW sei „das Industrieland Nummer eins“ und werde es auch bleiben. „Das wird es aber nur, wenn auch die Wirtschaft akzeptiert, dass die Zeit der Blankoschecks bei der Realisierung von Industrieprojekten vorbei ist.“

Zur Erinnerung: EON hat für Datteln 4 keinen gültigen Bebauungsplan und keine rechtsgültige Genehmigung. Der Baubeginn im Februar 2007 geschah auf eigenes Risiko, das ist beim OVG in Münster rechtsverbindlich festgestellt und zu Protokoll genommen worden.

Und im Fall der CO-Pipeline hatte die Öffentlichkeit vor Baubeginn keinerlei Informationen von BAYER erhalten. Das Projekt stellt einen absoluten Präzedenfall dar: bislang wurden hochgefährliche Stoffe wie Kohlenmonoxid nur direkt am Ort des Verbrauchs hergestellt, und nicht über Dutzende Kilometer durch dichtbesiedeltes Gebiet geleitet.

alle Infos zur CO-Kampagne

[Bienensterben] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

9. März 2012

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge wurden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Die Coordination gegen BAYER-Gefahren weist seit den 80er Jahren darauf hin, dass Pestizide eine große Gefahr für die Tierwelt darstellen. Besonders gefährlich sind die BAYER-Pestizide GAUCHO und PONCHO, die für Bienensterben in aller Welt mitverantwortlich sind. Im vergangenen Jahr erschienen mehrere große Studien, die erneut die hohen Risiken für Bienen und Wildinsekten belegen. Aus Profitgründen stellt BAYER den Verkauf der Wirkstoffe dennoch nicht ein.

Bienen haben eine zentrale Bedeutung für die Bestäubung zahlreicher Pflanzen. Das Sterben der Tiere hat weitreichende Folgen für die weltweite Ökologie und gefährdet die Welternährungsgrundlagen.
Im Dezember veröffentlichte Dr. Jeffery Pettis, Leiter des Bee Research Laboratory des US-Landwirtschaftsministeriums, eine lang erwartete Studie. Die Untersuchung Pesticide exposure in honey bees results in increased levels of the gut pathogen Nosema belegt eine langjährige Erfahrung von Imkern aus aller Welt: bereits minimale, sub-lethale Belastungen mit dem Pestizid GAUCHO führen dazu, dass Bienen deutlich häufiger von Parasiten befallen werden. Parasiten wie Nosema oder Varroa verringern die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern. Anders als BAYER stets behauptet, ist der Befall mit Parasiten jedoch nicht die Ursache der Bienensterben, sondern eine Folge der Schwächung des Immunsystems der Insekten durch Pestizide.
Im selben Monat belegte eine im Journal of Environmental & Analytical Toxicology erschienene Untersuchung, dass die von BAYER bei den Behörden eingereichten Studien das Risiko von GAUCHO und PONCHO massiv unterschätzen. Der Toxikologe Dr. Henk Tennekes, einer der Autoren, fordert ein Verbot der Substanzklasse, um weitere Bienen- und Vogelsterben zu verhindern.
Im Januar 2012 folgte die Veröffentlichung der Studie Multiple Routes of Pesticide Exposure for Honey Bees Living Near Agricultural Fields von Forschern der Purdue University (USA). Die Untersuchung zeigt, dass Bienen über mehrere Wege Pestizide wie PONCHO aufnehmen, u.a. über den Pollen, den Nektar und über Saatgut-Abrieb. In allen untersuchten Bienen fanden die Forscher den Giftstoff. Hierdurch wird die Behauptung von BAYER widerlegt, wonach die Bienen mit PONCHO nicht direkt in Kontakt kommen. Nach Angabe der Autoren kann die Pestizidbelastung entweder zu sofortigen Bienensterben oder zu Orientierungsverlust und einer gestörten Kommunikation der Bienen untereinander führen. Der Wirkstoff von PONCHO befindet sich wegen seiner hohen Persistenz noch Jahre später im Boden und reichert sich in Wildpflanzen wie Löwenzahn an. Löwenzahn ist im Frühling und Herbst eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Bienen sind daher das ganze Jahr über dem Giftstoff ausgesetzt - gerade diese chronische Belastung hat verheerende Folgen.
Bereits im letzten Frühjahr veröffentlichte die UN-Umweltbehörde einen Bericht zu Bienensterben in aller Welt. PONCHO und GAUCHO werden darin als Bedrohung zahlreicher Tiere bezeichnet. Wörtlich heißt es darin: „Systemische Insektizide, die zur Behandlung von Saatgut verwendet werden, wandern von den Wurzeln in die gesamte Pflanze und in die Blüten. Dadurch können bestäubende Insekten chronisch vergiftet werden“.
Eine interne Bewertung der US-Umweltbehörde EPA, die im Jahr 2010 in die Öffentlichkeit gelangte, bezeichnet die von BAYER vorgelegten Studien ebenfalls als „unzureichend“. Dem EPA-Memorandum zufolge besteht besonders für Honigbienen ein großes Risiko. Da die Zulassung in den USA auf eben diesen Studien beruht, fordern zahlreiche amerikanische Umwelt- und Imkerverbände einen sofortigen Entzug der Zulassung.
Die im selben Jahr von italienischen Wissenschaftlern veröffentlichte Studie The puzzle of honey bee losses kam zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden für das weltweite Bienensterben unterschätzt wird und dass Forscher, die Zuwendungen von der Chemie-Industrie erhalten, die Risiken systematisch unterschätzen.
Obwohl BAYER seit vielen Jahren auf die Probleme hingewiesen wird, handelt der Konzern aus reinen Profitgründen nicht. Der Umsatz von ca. 800 Millionen Euro ist BAYER wichtiger als der Schutz der Umwelt. In Frankreich, Italien und auch in Deutschland wurden die gefährlichsten Anwendungen von PONCHO und GAUCHO zwar verboten. Dies hindert den BAYER-Konzern jedoch nicht daran, die Giftstoffe weiterhin in über 100 Länder zu exportieren. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass im aktuellen Geschäftsbericht – anders als in den Vorjahren – der Umsatz von GAUCHO und PONCHO nicht ausgewiesen wird.
Umweltschützer sammelten im vergangenen Jahr 1,2 Millionen Unterschriften für ein Verbot von GAUCHO und PONCHO. Der BAYER-Konzern hat auch hierauf nicht reagiert und nimmt die weitere Schädigung der Tierwelt billigend in Kauf.
Der Aufsichtsrat hat sich nicht dafür eingesetzt, die gefährlichen Wirkstoffe vom Markt zu nehmen, um Natur und Artenvielfalt zu schützen. Ihm ist daher die Entlastung zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

[3sat] Forschungsfreiheit in Gefahr

CBG Redaktion

TV-Tipp: Wissenschaftssendung Nano

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Die TV-Sendung Nano (3sat) berichtet heute um 18.30 Uhr über das Thema „Immer mehr Drittmittel an deutschen Universitäten“. Hierin wird Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren, zur Kooperation der Bayer AG mit dem Uniklinikum Köln interviewt.

Wir befürchten eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Die CBG hat daher im vergangenen Jahr Klage eingereicht, um eine Einsicht in den Vertrag zwischen Bayer und Universität Köln zu erlangen. Auch der NRW-Beauftragte für Informationsfreiheit, der eine Einsichtnahme befürwortet, kommt in dem TV-Beitrag zu Wort.

[Rettungskampagne] Rettung (langsam) in Sicht

CBG Redaktion

Bitte helfen Sie uns: Coordination gegen BAYER-Gefahren braucht noch 165 neue Mitglieder

Ein Weihnachtsmann warb zum Jahresende um Geschenke. Nun bittet ein Hase um „Ostereier“ zur Rettung konzernkritischer Arbeit. Seit mehr als einem Jahr müssen wir nun schon um zusätzliche Unterstützung bitten. Kein Mitglied, das nicht schon mehrfach angebettelt wurde. Kein/e Spender/in, die nicht schon wiederholt unsere Gesuche um Hilfe bekommen hätte.

Wegen unseres dramatischen Finanzlochs ist das leider notwendig. Sozialabbau und Wirtschaftskrise haben die Spenden in den letzten Jahren stark sinken lassen, bei ständig steigenden Kosten. Obwohl wir mehr Mitglieder denn je haben haben, liegen unsere Einnahmen auf dem Niveau von 1998. Es geht daher tatsächlich um die Fortexistenz des weltweit einzigen konzernkritischen Netzwerks seiner Art. Zumal das Finanzloch kein einmaliges, sondern ein jährlich wiederkehrendes ist.

Das Feedback ist ermutigend: schon 235 Mitglieder sind neu zu uns gestoßen. Das Spendenvolumen ist um 11 Prozent gestiegen. 23 Mitglieder haben als „GarantInnen“ Verantwortung für unsere finanzielle Basis übernommen, indem sie einen jährlichen Beitrag von mehr als 500 Euro zahlen.
Das ist großartige Solidarität! Danke!

Doch gerettet sind wir - leider - noch nicht. Durch Sparmaßnahmen und durch die neuen Mitglieder und GarantInnen konnten wir bislang 59 Prozent unseres jährlichen Defizits decken. 59 Prozent - das ist mehr als die Hälfte! Aber 41 Prozent fehlen leider noch.

Also bleibt es dabei: Unser Osterhase braucht dringend Geschenke. Wir benötigen Spenden und vor allem weitere Mitglieder und GarantInnen.
Wenn auch Sie meinen, nach 34 Jahren erfolgreicher Arbeit darf die Coordination gegen BAYER-Gefahren nicht sterben, den Konzernen muss mehr denn je auf die Finger gesehen werden, Konzern-Kritik ist auch weiterhin notwendig, dann erhöhen Sie Ihren Beitrag, werden Sie Mitglied oder Garant/in, spenden Sie regelmäßig. Der Osterhase sagt danke.

Es ist wirklich eine Notsituation.

Wenn Sie also meinen, dass bei der CBG das Licht nicht ausgehen darf, dass KonzernKritik weitergehen muss, und wenn Sie noch Möglichkeiten haben, dann unterstützen Sie uns bitte.
=> werden Sie Fördermitglied (mtl. ab fünf Euro)
=> leisten Sie eine einmalige Spende
=> gewähren Sie uns ein zinsloses Darlehen oder zeichnen Sie eine 100-prozentig gesicherte Spareinlage bei ProSolidar (Infos unter info@cbgnetwork.org)

Wir wissen, dass es vielen Menschen in Zeiten sinkender Realeinkommen nicht möglich ist, finanzielle Unterstützung zu leisten. Gehören Sie dazu, dann ignorieren Sie unsere Bitte und prüfen Sie, ob Sie uns anders unterstützen können. Wir können jede Hilfe brauchen: Unterstützung bei Büroarbeiten, Übersetzungen, Teilnahme an Aktionen, fachliche Expertise, uvm.

Ausführliche Information zur Rettungskampagne der CBG

Lobbyismus

CBG Redaktion

Dr. Angela Spelsberg, Ärztliche Leiterin des Tumorzentrums Aachen, Vorstandsmitglied von Transparency International sowie Mitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, untersucht in dem nachfolgenden Beitrag die Risiken des ausufernden Lobbyismus, speziell im Gesundheitswesen.

Eine demokratische Herausforderung

Lobbyismus als „Hinterzimmerpolitik“

Lobbyisten vertreten die Interessen oft mächtiger Unternehmen, versuchen Einfluss auf Politikerentscheidungen zu nehmen und agieren dabei meistens im Verborgenen. Was macht ihre Arbeit zu einer Gefahr für die Demokratie? Wie lässt sich Lobbyismus von der Interessenvertretung, beispielsweise durch Patientenorganisationen, abgrenzen? Und welche Folgen hat die Einflussnahme der Industrie auf das Gesundheitswesen?

In der parlamentarischen Demokratie ist es legitim und erwünscht, politische Interessen – seien sie nun wirtschaftlich, sozial, ökologisch oder anders begründet – aktiv zu vertreten. Aufgrund der Partikularinteressen einzelner starker Gruppen scheint es aber zunehmend schwieriger, dabei das sozialstaatliche Gesamtziel, nämlich das Allgemeinwohl, nicht aus den Augen zu verlieren.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, beschreibt dies so: „Überall, wo der Staat verteilend und regulierend eingreift, finden sich gut organisierte Interessen, die wissen, wie sie über Lobbys die Hebel anzusetzen haben, und auf der anderen Seite Interessen, die sich nach den Gesetzen der politischen Ökonomie kaum schlagkräftig bündeln lassen und deshalb leicht unter die Räder geraten … Das Parlament, das in der mittelbaren, in der parlamentarischen Demokratie der wichtigste Hort des Gemeinwohls zu sein hat, muss darauf achten, Distanz (zu den Kräftefeldern des gesellschaftlichen Verteilungskampfes) zu wahren, wenn es nicht Gefahr laufen will, zu einem verlängerten Arm in einem Verteilungskampf zu werden.“1

Interessenausgleich anstreben
Interessenvertretung und Lobbyismus stellen eine demokratische Herausforderung dar, besonders im Hinblick auf all diejenigen, die sich nicht lautstark äußern können. Ihre Interessen können im Konzert der mächtigen Lobbys kaum oder gar nicht wahrgenommen werden.
Keineswegs darf in der parlamentarischen Demokratie als vorgegeben akzeptiert werden, dass Wirtschaftsinteressen einen Vorrang vor Gesundheits-, Umwelt- oder Sozialinteressen haben. Die parlamentarische Gesetzgebung hat laut Grundgesetz in Stellvertretung des Volkes für einen gerechten Interessenausgleich aller Beteiligten und Betroffenen zu sorgen, mit dem Ziel der Mehrung des Allgemeinwohls. Hier aber liegt das Dilemma. Aus den Partikularinteressen der vielen Beteiligten, die in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen versuchen, erwachsen Interessenkonflikte, nicht nur untereinander, sondern auch gegenüber dem Ziel des Allgemeinwohls.
Wie lässt sich Lobbyismus definieren? Und welche Folgen haben die Interessenkonflikte?

Lobbyismus versus Interessenvertretung
Lobbyismus bzw. Lobbying findet als „Hinterzimmerpolitik“ in einer „Kultur der Intransparenz“ statt, wie es der Politikwissenschaftler und Journalist Thomas Leif in seinem Essay „Von der Symbiose zur Systemkrise“ beschreibt.2 Lobbyisten beraten Politiker, stellen ihnen Wissen zur Verfügung oder unterstützen sie als Dienstleister bei der Durchführung von Kampagnen oder bei der Abfassung von Gesetzestexten. Oft sind es aus der aktiven Politik ausgeschiedene Politiker oder ehemalige Journalisten, die ihr Netzwerkwissen und ihre Kontakte auf dem Markt anbieten und für ihre Auftraggeber primär als wichtige Türöffner fungieren.3 Ihre Arbeit als Lobbyisten ist dabei „prinzipiell nicht öffentlichkeitsfähig“, wie ein führender Lobbyist des Chemie-Riesen Altana bekennt.4
Bemühungen, dies zu ändern und den Einfluss von Lobbyisten offenzulegen, werden bislang nicht gut angenommen. Das freiwillige Lobbyregister der EU-Kommission etwa, das 2008 geschaffen wurde, enthielt schätzungsweise nicht einmal die Hälfte der in Brüssel aktiven Lobbyisten. Im Juni 2011 haben EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer ein neues, gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel „Transparenzregister“ eingeführt. Der Eintrag darin ist nach wie vor freiwillig, die Einflussnahme auf EU-Beamte bleibt also weiterhin überwiegend im Dunkeln. Überhaupt erscheint die Macht der Lobby unterschätzt und kaum systematisch analysiert. Nach Thomas Leif sind bisher sozialwissenschaftliche Forschung und zivilgesellschaftliche Organisationen als Gegenkraft schlichtweg überfordert.5
Lobbying findet nicht nur im „Hinterzimmer“ statt, es ist aus Sicht des Politikwissenschaftlers Rudolf Speth auch vom Bestreben gekennzeichnet, „ein möglichst großes Stück vom Kuchen“ zu bekommen, ohne selbst zur Lösung übergreifender Fragen beizutragen.6
Im Gegensatz dazu haben die klassischen Organisationen der Interessenvertretung – die Verbände – das Ziel, Interessen zu formieren, zu filtern und zu definieren. Sie sind keine Lobbys, die Partikularinteressen vertreten, sondern tendenziell gemeinwohlorientierte Akteure. Ihre Arbeit unterscheidet sich vom Lobbying durch die Ziele und die Transparenz der Vorgehensweise.
In ähnlicher Weise können auch Patientenorganisationen, Selbsthilfegruppen oder NGOs (Nichtregierungsorganisationen) im Gesundheitswesen nicht als Lobbygruppen bezeichnet werden. Sie vertreten die Interessen der in den jeweiligen Organisationen zusammengeschlossenen Menschen, sind gleichzeitig aber auch für das Allgemeinwohl tätig, da es zu diesem keinen Interessenkonflikt gibt.

Soziale Verantwortung
Lobbying richtet sich nicht nur an die Politik, sondern auch an die Wirtschaft und an NGOs. Unternehmen und Organisationen werden durch PR-Agenturen, aber auch durch Einzellobbyisten beim Aufbau von Public-Affairs-Abteilungen, bei Kampagnen und anderen Aktivitäten beraten.
Verlieren solche Public-Affairs-Abteilungen oder ihre Muttergesellschaften beim Verfolgen ihrer eigenen Interessen den demokratischen Interessenausgleich aus dem Blick? Diesem Eindruck versuchen sie zumindest mit Konzepten wie dem der „corporate social responsibility“ (CSR, Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung) zu begegnen. Mit diesem Konzept knüpfen Unternehmen, Verbände und Organisationen einen ethischen Anspruch an ihr Handeln.
Freiwillige Verhaltenskodizes, der Aufbau von „Compliance“-Abteilungen, die CSR in Unternehmen bzw. Organisationen entwickeln und umsetzen, sowie das Bekenntnis zu Transparenz und Fairness im Umgang mit Konkurrenten und anderen Interessengruppen sind sind ein Anfang, jedoch nicht hinreichend.

Korruption im Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen gilt als ausgeprägtes Verteilungskampffeld mit einer Vielzahl starker Interessengruppen. 76 % der Top 50 Unternehmen gehören laut Wirtschaftsmagazin Fortune zur Gesundheitsindustrie oder haben einen Zweig in der Gesundheitsbranche. Was folgt daraus?7
Im Gesundheitswesen gibt es mannigfaltige und oftmals verdeckte Interessenkonflikte. Die dadurch bedingte, unverantwortliche Einflussnahme auf die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen mündet dabei vielfach in eine schamlose Ausnutzung beruflicher Machtpositionen zum persönlichen Vorteil.
Diesen Missbrauch anvertrauter Macht definiert die Antikorruptionsorganisation Transparency International als Korruption – was eine wesentlich breitere Definition darstellt als eine rein strafrechtliche Betrachtung. Das European Health Care Fraud and Corruption Network (EHFCN)8 hat ermittelt, dass von den jährlichen Gesundheitsausgaben in der Europäischen Union von einer Billion Euro 56 Milliarden oder 5,6 % durch Fehlverhalten, Betrug und Korruption verloren gehen.

Die „Schweinegrippe“
Interessenkonflikte nur auf der individuellen Ebene behandeln zu wollen, würde zu kurz greifen. Auch ihre bloße Deklarierung hatte bislang keine Konsequenzen, wie es sich am Beispiel der Ständigen Impfkommission (STIKO) zeigen lässt, die auf ihrer Homepage ihre Interessenkonflikte offenlegt.
So zogen die erheblichen medizinischen und finanziellen Folgen von ungelösten Interessenkonflikten der zuständigen Gremien (inter)nationaler Gesundheitsorganisationen – darunter der STIKO – bei dem noch nicht lange zurückliegenden Fehlalarm zur „Schweinegrippe“-Pandemie keine Maßnahmen nach sich, einen solchen Fehlalarm in Zukunft zu verhindern. Es wurden auch weder aus der STIKO noch aus den Entscheidungsgremien der Welt­gesundheitsorganisation (WHO) die mit Interessenkonflikten belasteten Experten ausgeschlossen.
Die Bekämpfung von Interessenkonflikten muss aber auch auf der Organisations- und Institutionsebene erfolgen! Ebenso müssen die Regeln für die Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten lückenlos transparent gemacht werden und zugänglich sein für eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der vorhandenen klinischen Studienprotokolle.
Am Beispiel des Grippemittels Tamiflu® zeigt sich eindrucksvoll, dass es für eine Firma möglich ist, von der European Medicines Agency (EMA) die Zulassung für ein Medikament zu erhalten, wenn sie weniger als 40 % der zu dem Mittel vorhandenen Studienunterlagen einreicht. Dabei lässt sich laut einer jüngst veröffentlichten Studie9 für Tamiflu® nur eine marginale Wirksamkeit bei der Verkürzung der Grippesymptome von sieben auf sechs Tage nachweisen. Es gibt keine Evidenz dafür, dass das Mittel die Verbreitung der Virusgrippe verhindern oder Komplikationen während der Erkrankung vermeiden kann. Dennoch wurden nach dem Ausbruch der „Schweinegrippe“ genau diese Wirkungen propagiert. In Deutschland wurde bei den Landesregierungen die Einlagerung von Tamiflu® mithilfe einer beispiellosen, Angst schürenden Pandemiekampagne durchgesetzt, was Kosten in Milliardenhöhe verursachte.
Die gängige Praxis, Wirksamkeitsstudien zu Medikamenten und Medizinprodukten von Herstellern planen, durchführen und auswerten zu lassen, muss beendet werden und durch unabhängige wissenschaftliche Forschung, etwa finanziert durch Steuerabgaben oder Abschläge von den Marketingausgaben der Hersteller, ersetzt werden10

„Gesundheitsmarkt“ mit Folgen
Die westlichen Industriegesellschaften haben in den vergangenen Jahrzehnten große Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Gesundheitssysteme unternommen. Immer mehr Ressourcen werden in die medizinische Versorgung gesteckt, in der Annahme, dass dieses Mehr an Leistungen auch ein Mehr an Gesundheit ergibt. So lautet das von den unterschiedlichen Interessen- und Lobbygruppen vorgetragene Credo im wachsenden „Gesundheitsmarkt“.
Die USA sind ein sehr eindrucksvolles Beispiel für diese Entwicklung. Schon heute machen die US-amerikanischen Gesundheitsausgaben 16 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus; es sind die höchsten der Welt. Laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers werden die US-Gesundheitsausgaben 2019 auf 20 % des BIP ansteigen. Die Lebenserwartung der US-Amerikaner steht weltweit aber nur an 27. Stelle. In Japan, dem Land mit der derzeit höchsten Lebenserwartung der Welt, betragen die Gesundheitsausgaben seit vielen Jahrzehnten nur rund 8 % des BIP.11, 12
Die mit der Ausweitung des „Gesundheitsmarktes“ einhergehenden Interessenkonflikte stellen das Haupteinfallstor für Korruption und Fehlverhalten im Gesundheitswesen dar. Die Interessenkonflikte um die Verteilung der Ressourcen entstehen dabei zwischen den Beteiligten, etwa Ärzten oder Kliniken. Sie entstehen aber auch zwischen den einzelnen sozialstaatlichen Aufgaben, wie z.B. zum Arbeits- und Sozialbereich, der Bildung, der allgemeinen Daseinsvorsorge, der kommunalen Bürgerunterstützung, der Kultur etc. und dem Gesamtziel der Steigerung des Allgemeinwohls, wenn immer mehr Geld in ein stetig wachsendes Gesundheitssystem .fließt, ohne mehr Gesundheit für die Bevölkerung zu erreichen, was den anderen Feldern entzogen wird.
Diese Konfliktfelder werden selten klar benannt und kaum offen ausgetragen. In den Verteilungskämpfen innerhalb des Gesundheitswesens werden Interessenkonflikte zu anderen sozialstaatlichen Aufgaben oder dem Allgemienwohl systematisch ausgeblendet. Neben den üblichen Marketing-Maßnahmen kennzeichnen meist verdeckte finanzielle Zuwendungen der Industrie (Pharma, Medizinprodukte) an Ärzteorganisationen, an wissenschaftliche Fachgesellschaften, universitäre oder andere Forschungseinrichtungen, an Selbsthilfegruppen und -organisationen die Mechanismen der Einflussnahme.
Die Empfänger haben sich an die „Geschenke“ gewöhnt und reflektieren nicht, dass die gigantischen Marketing-Budgets der Hersteller Kostentreiber sind, die Ausgaben in Milliardenhöhe verursachen – Ausgaben, die keinen medizinischen Nutzen für Patienten bringen. Neuerdings werden solche Marketing-Maßnahmen nicht mehr durch die Konzerne direkt, sondern über eigens geschaffene PR- oder Beratungsagenturen orchestriert. Diese haben in vielen Bereichen der Medizin sogenannte Key Opinion Leaders, Meinungsführer, aufgebaut und spezialisierte Expertengremien etabliert, die weltweit großen Einfluss auf Entscheidungen im Gesundheitswesen haben.

Unzulässige Einflussnahme eindämmen

Sensibilisierung der (Fach-)Öffentlichkeit
Die kritische Sensibilisierung der (Fach-)Öffentlichkeit gegenüber Missbrauch, Fehlverhalten oder Über- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen ist ein wichtiger Ansatz, um den Einfluss der Industrie zu begrenzen.
Gelingt es, den Menschen statt geschickter Werbebotschaften der Hersteller – die besonders an die Krankheits- und Todesängste der potenziellen „Kunden“ appellieren – unabhängige Informationen zu Nutzen und Schaden von Therapien, Arzneimitteln oder Medizinprodukten zur Verfügung zu stellen, sind Inanspruchnahme und Nachfrage nicht länger nur abhängig vom Marketingerfolg der Industrie bei Gesundheitsberuflern und Patienten.

Ökonomisierung hinterfragen
Die Umformung des Gesundheitssystems in einen „Gesundheitsmarkt“ sollte problematisiert werden. Bedeutet es doch, dass in einem solchen Markt ein Mehr an Krankheit und Leid positiv ist ebenso wie die Erbringung vieler Leistungen – auch wenn sie unnötig oder schädlich sind. Dadurch wächst dieser Markt. Mit der Verbesserung der Gesund­heit der Bevölkerung oder der Mehrung des Allgemeinwohls hat ein solches Wachstum aber nur sehr wenig zu tun.
Auch ob Patienten in diesem Markt „Kunden“ sind, sollte zur Diskussion gestellt werden, so die Forderung des Juristen Felix Welti. Denn: „Wer krank ist, kann oft nicht alleine entscheiden, welche Güter und Leistungen nötig sind, sondern muss auf die Sachkunde der Gesundheitsberufe vertrauen können. Ein gegenseitiger Vertrag über Gesundheitsdienste und -güter muss das Ungleichgewicht berücksichtigen. Mehr Transparenz kann das Informationsgefälle verkleinern, nicht beseitigen.“13

Erhöhung der Transparenz
Die Transparenz bei politischen Entscheidungen sollte erhöht werden, zum Beispiel durch ein verpflichtendes Lobbyregister. Allerdings ist Transparenz allein kein Garant dafür, dass Politiker oder andere Akteure im Gesundheitswesen unabhängig von unverantwortlicher Einflussnahme agieren. Andere Maßnahmen müssten auf organisatorischer, politischer und gesellschaftlicher Ebene zur Eindämmung von schädlichen Interessenkonflikten hinzutreten. Dabei sollten insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Informationsfreiheit , z.B. gegenüber Zulassungs- und Aufsichtsbehörden, etwa durch eine Veröffentlichungspflicht von Verträgen, Vereinbarungen, Zulassungsdokumenten und Genehmigungsvorlagen eingeführt werden. Die Informatiosnfreiheitsgesetze sind in Deutschland immer noch nicht in allen Bundesländern erlassen. Ohne sie aber bleibt das Gebot der Transparenz frommer Wunsch.

Distanz der parlamentarischen Demokratie zum Lobbyismus
Die Vereinnahmung der gesetzgeberischen Prozesse durch Vorabentscheidungen in nicht vom Volk gewählten Gremien, Kommissionen etc. oder durch eine nicht erkennbare Übernahme von Lobbyisten-Entwürfen in Gesetzestexte stellt eine unmittelbare Gefahr für die Ziele und das Ansehen der parlamentarischen Demokratie dar.
Die Wissens-Asymmetrie zwischen den Parlamentariern und den Lobby-Experten ist hierfür ursächlich anzuführen. Dem könnten etwa parlamentseigene, unabhängige Experten, die nicht mit Interessenkonflikten belastet sind, abhelfen. Die fließenden Wechsel von Lobbyisten in politische Ämter und umgekehrt (Drehtüreffekte) tun ein Übriges, die parlamentarische Demokratie in immer stärkere Abhängigkeit von mächtigen Lobbys zu bringen. Eine Karenzzeit von mindestens drei, besser fünf Jahren, wäre dringend einzuführen.
Die Eindämmung des ungebremsten Lobbyismus ist notwendig: nicht nur für das Gesundheitswesen, sondern im Interesse des Allgemeinwohls.

Der Artikel erschien zunächst in der Zeitschrift Dr. med Mabuse.

Angela Spelsberg, geb. 1960, Ärztliche Leiterin des Tumorzentrums Aachen, ist Mitglied im Vorstand von Transparency International Deutschland und dort stellvertretende Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit.

Literatur:
1 Hans-Jürgen Papier (2011): Verfassungsrechtliche Schranken einer „Verhandlungsdemokratie“, in: Dokumentation der Tagung von Transparency International Deutschland e.V. und dbb beamtenbund und tarifunion am 31.5.2011 in Berlin: „Dankt der Staat ab? – Wo bleibt das Primat der Politik? Unabhängigkeit und demokratische Legitimität im 21. Jahrhundert“, S.35–45.
2 Thomas Leif (2010): Von der Symbiose zur Systemkrise. Essay, in: Politik und Zeitgeschichte, Heft 19/2010: Lobbying und Politikberatung, S.3–9.
3 Rudolf Speth (2010): Das Bezugssystem Politik – Lobby – Öffentlichkeit, in: Politik und Zeitgeschichte, Heft 19/2010: Lobbying und Politikberatung, S. 9–12.
4 Siehe 2.
5. Thomas Leif. Parteien und Parlament als Partner der Lobbyisten-Anatomie eines Erfolgsmodells. Vortrag bei der Tagung „Lobbyismus im Gesundheitswesen – Verantwortliche Interessenpolitik – unverantwortliche Einflussnahme“, Evangelische Akademie zu Berlin und Transparency International Deutschland e.V., Berlin, 26.–27.September 2011.
6 Siehe 3.
7 In einem zweitägigen Seminar, veranstaltet von der Evangelischen Akademie Berlin und Transparency International Deutschland e.V. am 26. und 27.9.2011 in Berlin wurde mit Beteiligten aus allen Sparten des Gesundheitswesens über Lobbyismus und die Gefahren und Konsequenzen von Interessenkonflikten mit den im Text zusammengefassten Schwerpunkten diskutiert, siehe auch www.transparency.de, www.eaberlin.de,
Rosemarie Stein. Die Übermacht der Lobby im Gesundheitswesen. Konferenzbericht: EinTagung von Transparency International. Berliner Ärzte 12/2011 S.26-28; www.psoriasis-netz.de/themen/leute/lobbyismus.html
8 www.EHFCN.org
9 T. Jefferson u.a. (2012): Neuraminidase inhibitors to preventing and treating influenza in healthy adults and children, in: Cochrane Database of Systematic Reviews 2012; 1:CD008965.
10 A. Spelsberg u.a. (2009): Is disclosure of potential conflicts of interest in medicine and public health sufficient to increase transparency and decrease corruption? In: Journal of Epidemiology and Community Health 2009; 63:603–605.
11 Hideki Hashimoto u.a. (2011): Cost containment and quality of care in Japan: Is there a trade-off? In: The Lancet 2011; 378:1174–82.
12. Naoki Ikegami u.a. (2011): Japanese universal health coverage: Evolution, achievements, and challenges. In: The Lancet 2011;378:1106–15.
13 Felix Welti (2011): Gesundheitspolitik im sozialen Rechtsstaat, Vortrag bei der Tagung „Lobbyismus im Gesundheitswesen – Verantwortliche Interessenpolitik – unverantwortliche Einflussnahme“, Evangelische Akademie zu Berlin und Transparency International Deutschland e.V., Berlin, 26.–27.September 2011.

[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

14. März 2012

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute einen weiteren Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Die Bedenken bezüglich der Sicherheit des Gerinnungshemmers Xarelto konnten bislang nicht ausgeräumt werden. Bei Studien mit dem Medikament ist es wiederholt zu Todesfällen gekommen. Xarelto wird zudem mit unlauteren Methoden vermarktet.

Die britische Behörde National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) lehnt den Einsatz von Xarelto im staatlichen Gesundheitssystem derzeit ab. Weder zur Schlaganfallprävention noch zur Behandlung von tiefen Venenthrombosen wird eine Verwendung empfohlen.
Auch Berater der amerikanischen Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA) kamen im vergangenen September zu dem Ergebnis, dass Xarelto gegenüber dem seit langem verwendeten Gerinnungshemmer Warfarin (in Deutschland: Marcumar) keinen therapeutischen Zusatznutzen bietet. Schlaganfälle kann Xarelto nicht häufiger verhindern als die etablierten und kostengünstigen Mittel. Zudem liegen bislang keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen des Präparats vor. Nach Meinung der FDA-Experten werfen die von BAYER eingereichten Studien insbesondere Fragen zu Herzinfarkt- und Blutungsrisiken auf.
Nach Aussage der FDA-Experten zeigte die von BAYER eingereichte Studie (Rocket-AF) nur deshalb eine vergleichbare Wirksamkeit von Warfarin und Xarelto, da die mit Warfarin behandelten Patienten keine optimale Dosis erhalten hatten. Bei größeren orthopädischen Eingriffen hätten Patienten ein hohes Risiko für Thromboembolien. Zudem verursache Xarelto mehr Blutungen als ältere Präparate.
Auch als allgemeines Therapeutikum gegen Venen-Thrombosen möchte BAYER das Präparat einsetzen. Gegenüber bislang verwendeten Medikamenten konnte jedoch auch für diese Anwendung kein Vorteil gezeigt werden. Die sogenannte Magellan-Studie war laut BAYER lediglich darauf ausgelegt, bei mehr als 3.400 teilnehmenden Patienten nachzuweisen, dass Xarelto der Vergleichsmedikation „nicht unterlegen ist“. Selbst nach Aussage von BAYER wies das Präparat jedoch „kein konsistent positives Nutzen-Risiko-Profil“ auf.
Aktuell strebt BAYER zudem eine Zulassung zur Nachbehandlung des akuten Koronar-Syndroms (ACS) an. Das Präparat soll in Kombination mit einer anderen Therapie der nochmaligen Entstehung von Blutgerinnseln in den Herzkranz-Arterien vorbeugen. In den Tests zeigten sich allerdings auch deutlich die Risiken der Arznei: so erlitten Xarelto-Proband/innen häufiger schwere Blutungen als die Test-Personen, welche die bisherige Standard-Medikation erhielten.
Der Zulassungsprozess von Xarelto gestaltete sich wegen der vielen Nebenwirkungen und der ungeklärten Langzeitwirkung von Beginn an schwierig. In Indien waren mindestens vier Proband/innen bei Xarelto-Studien ums Leben gekommen. BAYER hat den Hinterbliebenen jeweils bloß 5.250 Dollar Entschädigung gezahlt. Xarelto wird daher in den USA mit einem Warnhinweis versehen, wonach Patienten das Medikament nicht ohne ärztliche Rücksprache absetzen sollten, da sonst das Risiko von Schlaganfällen steigt.
Deutliche Unterschiede zeigen sich im Preis: die bisherige Standard-Medikation Warfarin kostet in den USA 25 Cent pro Tablette, Xarelto hingegen soll sechs Dollar kosten.
Zu kritisieren ist auch das Marketing für Xarelto. BAYER versendet in großem Umfang unverlangte Muster an Allgemeinärzte – ein klarer Verstoß gegen das deutsche Arzneimittelgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Muster nur auf schriftliche Anforderung verschickt werden dürfen. Die Regelung wird von BAYER umgangen, indem dem Muster ein angeblicher Quittungszettel beiliegt, der sich als Musteranforderung entpuppt.
Die zahlreichen Meldungen über Gefäß-Verschlüsse, Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen und Leberschäden lassen eine breite Verwendung von Xarelto zur Schlaganfall-Prophylaxe nicht ratsam erscheinen. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Fast neun Milliarden Euro gab BAYER im vergangenen Geschäftsjahr für Werbung und Vertrieb aus. Unter diesen Posten fällt der gesamte Graubereich des Pharma-Marketings: Medikamentenproben, Ärzte-Fortbildungen, Pharmareferenten, etc. Für die Forschung wurde im selben Zeitraum nur 2,9 Mrd. Euro aufgewendet. Einmal mehr zeigt sich, dass die hohen Medikamentenpreisen nicht durch Entwicklungskosten, sondern durch das exorbitante Marketing verursacht werden. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

Den Aktionären werden Informationen über die Vertriebs- und Marketing-Ausgaben vorenthalten. Obwohl diese mit 8,96 Milliarden Euro ein Viertel des Umsatzes von BAYER verschlingen, hüllt sich der Konzern über den Verbleib dieser Summe in Schweigen. Ganze acht Zeilen des 265-seitigen Geschäftsberichts widmen sich diesem Ausgabeposten, der immerhin der zweitgrößte nach den Arbeitskosten ist. Nirgendwo in den von BAYER vorgelegten Zahlen wird der Betrag weiter aufgeschlüsselt - riesige Summen lassen sich auf diese Weise bequem verstecken.
In dem Milliardenbetrag verbergen sich all die Aufwendungen, mit denen die Öffentlichkeit - Ärzte, Politiker, Fachgesellschaften, Aufsichtsbehörden, Medien - beeinflusst werden soll:

=> Werbung in Zeitungen und Zeitschriften, TV und elektronischen Medien;
=> Medikamentenproben für Ärzte und Krankenhäuser,
=> Ausgaben für Lobby-Verbände,
=> Kosten für Pharmareferenten (die Vertriebskosten, in denen die Ausgaben für Pharma-Drücker verbucht werden, machen allein über vier Milliarden Euro aus);
=> Anwendungs-Studien, deren Ergebnisse meist in der Schublade verschwinden;
=> Zuwendungen an medizinische Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen;
=> Finanzierung von Fortbildungen und Ärzte-Kongressen, etc.

Die Westdeutschen Zeitung kommentierte die erneut gestiegenen Werbeausgaben denn auch passend: „Das riecht nach Mauscheleien zwischen Pharma-Firmen, Ärzten und Apothekern“.
Gleichzeitig sind die Forschungs- und Entwicklungskosten im vergangenen Jahr auf 2,9 Mrd. Euro gesunken. Sogar eigene Entwicklungsabteilungen hat BAYER geschlossen. Dies widerspricht der Aussage zum Dienstantritt von Marijn Dekkers: „Meine größte Aufgabe sehe ich darin, die Innovationskraft zu stärken“ (FAZ vom 21. Januar 2011).
Als neuen Tummelplatz für Marketing-Aktivitäten hat BAYER insbesondere das Internet entdeckt. Immer mehr Geld fließt in diesen Bereich. Da Werbung für verschreibungspflichtige Arzneien verboten ist, werden die websites als „Informationsangebot“ getarnt. Seiten wie www.pille.com haben jedoch trotz aller Ratgeber-Anmutung nur den einen Zweck: den Absatz der Präparate aus dem Hause BAYER zu erhöhen.
Für die Potenz-Pille LEVITRA erfüllt diesen Zweck die schlüpfrige Seite LoveGent.de. Diese kommt als Männermagazin daher, bietet einschlägige Artikel zu den Themen „Die schnelle Nummer“, „Männerspielzeug“ oder „Prostitution“ nebst „Experten“-Rat von Dr. Frank Sommer. Häufig ist auf der Seite von Potenzmitteln die Rede, selbstverständlich unter Ausklammerung ihrer Nebenwirkungen wie Hör- und Sehschäden oder temporärem Gedächtnisverlust. Erst im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis auf die BAYER-Tochter JENAPHARM als Urheberin der Seite.
Eine sich ähnlich tarnende Website von BAYER ist www.testosteron.de. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, Testosteronmangel als angebliche Männer-Krankheit zu etablieren und die entsprechenden Pillen an den Mann zu bringen. Dabei ist weder belegt, ob Hormon-Gaben gegen Alters-Beschwerden helfen, noch sind die Langzeit-Risiken einer Testosteron-Behandlung geklärt.
Auch in der realen Welt operiert BAYER gerne in Graubereiche des Marketings. So engagiert BAYER Mediziner für sogenannte Beobachtungsstudien, etwa mit dem Multiple-Sklerose-Präparat BETAFERON. Die Ärzte entlocken ihren Patienten ein paar Angaben zur Verträglichkeit des Medikamentes und füllen einen kleinen Fragebogen aus. Einen wissenschaftlichen Wert hat das Ganze nicht. Die Angaben dienen nur dazu, Zuwendungen an Ärzte zu legitimieren und die Kranken auf die neue Arznei einzustellen.
Ebenso fragwürdig ist das Sponsoring von Selbsthilfegruppen. Zuwendungen erhalten hauptsächlich diejenigen, die der Konzern mit entsprechenden Medikamenten beglücken kann: Diabetes-, Krebs-, Bluter- und Multiple-Sklerose-Vereinigungen.
Zu kritisieren ist zudem der massive Lobby-Einsatz, mit dem BAYER das EU-weite Werbeverbot für verschreibungspflichtige Präparate kippen will. Die Folge wäre noch mehr Marketing unter dem Siegel der „Patienten-Information“.
Der Aufsichtsrat schreitet bei der Verschleierung der Marketing-Ausgaben nicht ein und duldet auch fragwürdige Werbe-Methoden. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Xarelto

CBG Redaktion

13. März 2012

Britische Behörden lehnen Einsatz des BAYER-Präparats Xarelto weiter ab

Die britische Behörde NICE fordert von BAYER zusätzliche Informationen, bevor sie über den Einsatz des Gerinnungshemmers Xarelto zur Behandlung von tiefen Venenthrombosen entscheiden will. Die bisher zur Verfügung gestellten Daten reichten nicht aus, um zu bewerten, ob die Tablette auch kosteneffektiv sei, teilte die Behörde heute auf ihrer Webseite mit.
Erst im Januar hatte das National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) weitere Informationen zu der Arznei verlangt, bevor sie über einen Einsatz von Xarelto zur Schlaganfallprävention entscheiden will. Das NICE wägt die Kosten und Nutzen neuer Arzneimittel in Großbritannien ab und empfiehlt, welche Arzneimittel im staatlichen Gesundheitssystem verwendet werden sollen.
Bei Studien mit dem Medikament ist es wiederholt zu Todesfällen gekommen. Xarelto wird zudem mit unlauteren Methoden vermarktet.
Berater der amerikanischen Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA) kamen im vergangenen September zu dem Ergebnis, dass Xarelto gegenüber dem seit langem verwendeten Gerinnungshemmer Warfarin (in Deutschland: Marcumar) keinen therapeutischen Zusatznutzen bietet. Schlaganfälle kann Xarelto nicht häufiger verhindern als die etablierten und kostengünstigen Mittel. Zudem liegen bislang keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen des Präparats vor. Nach Meinung der FDA-Experten werfen die von BAYER eingereichten Studien insbesondere Fragen zu Herzinfarkt- und Blutungsrisiken auf.
Nach Aussage der FDA-Experten zeigte die von BAYER eingereichte Studie (Rocket-AF) nur deshalb eine vergleichbare Wirksamkeit von Warfarin und Xarelto, da die mit Warfarin behandelten Patienten keine optimale Dosis erhalten hatten. Bei größeren orthopädischen Eingriffen hätten Patienten ein hohes Risiko für Thromboembolien. Zudem verursache Xarelto mehr Blutungen als ältere Präparate.
Auch als allgemeines Therapeutikum gegen Venen-Thrombosen möchte BAYER das Präparat einsetzen. Gegenüber bislang verwendeten Medikamenten konnte jedoch auch für diese Anwendung kein Vorteil gezeigt werden. Die sogenannte Magellan-Studie war laut BAYER lediglich darauf ausgelegt, bei mehr als 3.400 teilnehmenden Patienten nachzuweisen, dass Xarelto der Vergleichsmedikation „nicht unterlegen ist“. Selbst nach Aussage von BAYER wies das Präparat jedoch „kein konsistent positives Nutzen-Risiko-Profil“ auf.
Aktuell strebt BAYER zudem eine Zulassung zur Nachbehandlung des akuten Koronar-Syndroms (ACS) an. Das Präparat soll in Kombination mit einer anderen Therapie der nochmaligen Entstehung von Blutgerinnseln in den Herzkranz-Arterien vorbeugen. In den Tests zeigten sich allerdings auch deutlich die Risiken der Arznei: so erlitten Xarelto-Proband/innen häufiger schwere Blutungen als die Test-Personen, welche die bisherige Standard-Medikation erhielten.
Der Zulassungsprozess von Xarelto gestaltete sich wegen der vielen Nebenwirkungen und der ungeklärten Langzeitwirkung von Beginn an schwierig. In Indien waren mindestens vier Proband/innen bei Xarelto-Studien ums Leben gekommen. BAYER hat den Hinterbliebenen jeweils bloß 5.250 Dollar Entschädigung gezahlt. Xarelto wird daher in den USA mit einem Warnhinweis versehen, wonach Patienten das Medikament nicht ohne ärztliche Rücksprache absetzen sollten, da sonst das Risiko von Schlaganfällen steigt.
Deutliche Unterschiede zeigen sich im Preis: die bisherige Standard-Medikation Warfarin kostet in den USA 25 Cent, Xarelto hingegen soll sechs Dollar pro Tablette kosten.
Zu kritisieren ist auch das Marketing für Xarelto. BAYER versendet in großem Umfang unverlangte Muster an Allgemeinärzte – ein klarer Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Muster nur auf schriftliche Anforderung verschickt werden dürfen. Die Regelung wird von BAYER umgangen, indem dem Muster ein angeblicher Quittungszettel beiliegt, der sich als Musteranforderung entpuppt.

[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

9. März 2012

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge wurden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: BAYER verlegt immer mehr gefährliche Medikamenten-Versuche in arme Länder. Dort locken ein großes Reservoir an Probanden, niedrige Preise, schnelle Verfahren und geringe behördliche Aufsicht. Allein in Indien kam es bei Menschenversuchen von BAYER zu mindestens 138 Todesfällen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

Immer mehr Pharma-Studien werden in Schwellenländer verlagert. Insbesondere Indien ist aufgrund der niedrigen Kosten, der Englischkenntnisse der Bevölkerung, der großen Masse an Probanden und der laxen behördlichen Kontrollen für die Firmen attraktiv.
Derzeit lassen westliche Unternehmen etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden in Indien durchführen und zahlen hierfür etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Geschädigten von Jahr zu Jahr zu: innerhalb von vier Jahren starben nach Angaben des indischen Gesundheitsministeriums mehr als 1.700 Proband/innen.
Die Testpersonen sind überwiegend extrem arm und analphabetisch; in vielen Fällen werden Einverständniserklärungen von Dritten unterzeichnet. Die wenigsten Probanden wissen, auf welche Gefahren sie sich einlassen. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen oft nur auf dem Papier.
Auch der BAYER-Konzern lässt seit Jahren Menschenversuche in Indien durchführen. Derzeit beauftragt BAYER dort Studien mit der Krebs-Arznei Nexavar, dem Augen-Präparat VEGF und dem Bluter-Medikament Kogenate. Kürzlich abgeschlossen wurden Versuche mit dem Potenzmittel Levitra, dem umstrittenen Thrombose-Präparat Xarelto, dem Diabetikum Glucobay, der Hormon-Spirale Mirena und dem Röntgen-Kontrastmittel Gadovist.
Auch in weiteren Ländern mit großen Armutspopulationen wie Kolumbien, Pakistan, Moldawien, den Philippinen und China führt BAYER Menschenversuche durch.
Laut indischem Gesundheitsministerium kamen bei den von BAYER in Auftrag gegebenen Studien innerhalb der letzten vier Jahre mindestens 138 Versuchspersonen ums Leben. Allein vier Probanden starben an Nebenwirkungen des Thrombosemittels Xarelto. BAYER hat den Hinterbliebenen Entschädigungen von gerade mal 5.250 Dollar gezahlt - in Europa oder den USA drohen in solchen Fällen Millionenklagen.
Experten halten die offiziellen Zahlen für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“.
Selbst wenn die offiziellen Daten unvollständig sind, so widerlegt die Aufstellung der indischen Regierung eindeutig die Aussage des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning in der Hauptversammlung 2010, wonach es bei klinischen Studien in Indien zu keinen schweren Zwischenfällen gekommen sei.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert daher Aufklärung über alle Zwischenfälle bei Pharmatests von BAYER. In einem Schreiben der CBG an Marijn Dekkers heißt es:

Wir fordern Sie auf, alle relevanten Daten zu klinischen Studien des BAYER-Konzerns in Indien in den vergangenen 5 Jahren offen zu legen. Bitte legen Sie für jede Studie einzeln dar:
=> Welches Präparat wurde untersucht? Mit welcher Dosis?
=> Wer wurde mit der Untersuchung beauftragt? Wo wurden die Tests durchgeführt?
=> Wie viele Proband/innen haben das Präparat über welchen Zeitraum eingenommen?
=> Welche Nebenwirkungen traten in welcher Häufigkeit auf?
=> Wie viele Todesfälle gab es?
=> Welche Kompensation wurde Hinterbliebenen und Geschädigten gezahlt?
=> Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit es zu keinen weiteren Zwischenfällen kommt?
Trotz des großen öffentlichen Interesses hat BAYER es nicht für nötig befunden, auf das Schreiben zu antworten.

BAYER verstößt zudem gegen die Helsinki-Deklaration, mit welcher der Weltärztebund verbindliche Standards für klinische Studien formuliert hat. Darin heißt es: „In der medizinischen Forschung muss das Wohlergehen der einzelnen Versuchsperson Vorrang vor allen anderen Interessen haben“. Auch verstößt BAYER gegen die Vorgabe der Deklaration, wonach Experimente mit Benachteiligten immer auch den Betroffenen selbst zu nützen haben und die Probanden nach Ablauf der Versuche einen Anspruch darauf haben, die Arzneien weiter zu erhalten. Beides ist in Indien und anderen Schwellenländern nicht der Fall.
Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Standards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten– nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die geschilderten Missstände. Ihm ist die Entlastung daher zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Generika] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ein wichtiges Urteil aus Indien: das Patentamt hat entschieden, dass die Firma Natco ein Medikament von BAYER produzieren darf und hierfür Patentgebühren zahlt. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns verkauft und somit rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika, weswegen das Urteil auch für andere Länder von großer Bedeutung ist.

=> alle Informationen zur Kampagne der Coordination

16. März 2012, junge Welt

»Bayer erhält sechs Prozent der Nettoerlöse«

Keine Enteignung: Indien läßt Herstellung von Krebsmedikament gegen Willen des Patentinhabers Bayer zu. Gespräch mit Philipp Frisch

Philipp Frisch ist Referent der Medikamentenkampagne der deutschen Sektion der Organisation »Ärzte ohne Grenzen«

Der Pharmariese Bayer muß auf Geheiß des indischen Patentamtes hinnehmen, daß sein geschütztes Krebsmedikament Nexavar künftig auf dem Weg einer Zwangslizenz vom Generikahersteller Natco produziert werden kann. Warum ist das für Ihre Organisation eine »wegweisende Entscheidung«?
Das ist die erste Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament, die in Indien erlassen wurde. Damit hat das Bayer-Monopol auf ein für viele Menschen lebensnotwendiges Präparat faktisch ein Ende. Das ist ein Präzedenzfall, von dem wir hoffen, daß er auch in anderen Bereichen Schule macht – gerade im Hinblick auf die Behandlung von HIV/AIDS.

In den Medien ist vielfach von »Enteignung« die Rede. Trifft es das wirklich?
Nein. Zunächst einmal tritt Bayer sein Patent nicht ab, dieses läuft bis 2020 weiter. Natco hat für die nächsten acht Jahre lediglich eine Lizenz erhalten, das Medikament als Generikum zu erzeugen und in Indien zu vertreiben. Dafür erhält Bayer Lizenzgebühren von sechs Prozent der Nettoerlöse. Es handelt sich also um keine Enteignung, sondern um eine nicht-freiwillige Lizenz, für die Bayer finanziell entschädigt wird. Bislang hat nur eine verschwindend geringe Zahl an Bedürftigen Zugang zu dem Medikament – auch und gerade wegen des exorbitanten Preises.

Bayers Originalpräparat kostet 5500 Dollar im Monat. Natco will nur rund 175 Dollar für die Behandlung mit dem Nachahmerprodukt verlangen. Ist das noch ein lohnendes Geschäft?
Auch Natco ist kein Non-Profit-Unternehmen, und natürlich ist auch in diesem Preis eine Gewinnspanne einkalkuliert. Das wirft allerdings die Frage auf, wie es sein kann, daß Bayer für denselben Wirkstoff über 30mal mehr kassieren konnte.

Die Pharmalobby begründet das mit den angeblich immensen Forschungskosten …
Die Forschungskosten in den Budgets der allermeisten Pharmaunternehmen sind bei weitem nicht so hoch, wie gerne behauptet wird. Teilweise wird mehr Geld in die Werbung für ein Medikament gesteckt. Bayer hat bei den Verhandlungen um Nexavar selbst damit argumentiert, 16 Prozent des Gesamtumsatzes in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist sehr viel weniger, als man die Öffentlichkeit glauben machen will.

Wird Bayer also für übermäßige Profitgier abgestraft?
Laut indischem Patentamt hat es Bayer in der Tat versäumt, das Medikament zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. In Indien ist nur ein Prozent der Bevölkerung in der Lage, Nexavar zu bezahlen. Dazu kommt, daß es nicht im ganzen Land, sondern nur in Ballungszentren verfügbar ist. Das Patentamt hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß der Zugang zu innovativen Medikamenten das Recht aller Menschen ist. Es müssen Regelungen gefunden werden, die dieses Recht schützen.

Zeigt der Fall nicht auch, daß das Patentsystem auf den Prüfstand gehört?
In der Tat. Das patentbasierte Anreizsystem funktioniert in vielen Fällen nicht, wenn es um Krankheiten – auch weit verbreitete – in ärmeren Ländern geht. Obwohl der Bedarf sehr hoch ist, wird kaum oder gar nicht geforscht, weil sich die Betroffenen teure Medikamente nicht leisten können. Es ist eine solche Notsituation, auf die sich jetzt auch das indische Patentamt berufen hat. Wo es um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht, muß Profitinteressen Einhalt geboten werden. Im übrigen entspricht das Mittel der Zwangslizenz den Vorgaben des internationalen Handelsrechts, wie es im TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum oder der DOHA-Deklaration zur Entwicklungsfinanzierung steht.

Wie stehen die Chancen, daß der Fall Schule macht?
Wir hoffen jetzt, daß weitere Generikahersteller ermutigt werden, sich um Zwangslizenzen zu bemühen. Gerade in Indien gibt es eine starke Generika-Industrie, vor allem im Bereich HIV/AIDS. Eine Therapie, die vor zehn Jahren noch 10000 Dollar pro Patient und Jahr verschlungen hat, kostet heute noch 61 Dollar. Das Problem ist nur, daß sich das auf Medikamente bezieht, die vor 2005 in Indien produziert wurden. Alle neueren unterliegen inzwischen dem Patentschutz und sind daher viel teurer. Gerade deshalb knüpfen wir so große Hoffnungen an die jüngste Entscheidung. Interview: Ralf Wurzbacher

Ärzte ohne Grenzen begrüßt erste Zwangslizenz für ein Medikament in Indien

Patentbehörde entscheidet in Präzedenzfall gegen Pharmaunternehmen Bayer

Neu Delhi/Berlin, 12.03.2012 -- Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die wegweisende Entscheidung des indischen Patentamts, erstmals einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament zuzusprechen. Diese Entscheidung beendet faktisch das Monopol des Pharmaunternehmens Bayer auf das Krebsmedikament Sorafenib Tosylate in Indien. Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind“, sagt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen. „Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden. Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

Die Konkurrenz durch Generikahersteller kann ein deutliches Absinken der Preise bewirken – im Fall von Sorafenib Tosylate sinken die Behandlungskosten voraussichtlich von mehr als 5.500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar – um fast 97 Prozent.

„Mit dieser Entscheidung hat das Patentamt in Indien klar gemacht, das Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden. In der heutigen Zeit, in der Pharmafirmen ihre lukrativen Monopole auf Kosten von Patienten in ärmeren Ländern mit allen Mitteln verteidigen, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten dar.“

„Nun sollten sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen, beispielsweise auf HIV/Aids-Medikamente bemühen, wenn sie keine angemessenen freiwilligen Lizenzen bekommen können“, erklärt von Schön-Angerer.

Das indische Patentamt hat dem Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zur Produktion von Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen – gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Der Beschluss kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.ipindia.nic.in/ipoNew/compulsory_License_12032012.pdf.

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

16. März 2012, die tageszeitung

Patentstreit um Krebsmedikament

Bayer verliert in Indien

In Indien ist das Krebsmedikament Nexavar für viele unbezahlbar. Der Pharmakonzern Bayer muss sein Patentrezept jetzt preisgeben. Das Beispiel könnte Schule machen.von Susann Schädlich
Ein Urteil in Indien sorgt innerhalb der internationalen Pharmaindustrie für Aufruhr. Das indische Patentamt hat am Dienstag eine Zwangslizenz für ein Generikum des Krebsmittels Nexavar erteilt, auf das der deutsche Pharmariese Bayer Patent hält. Künftig wird der indischen Hersteller Natco Pharma das Produkt zu einem erschwinglicherem Preis anbieten. Bayer erhält als Entschädigung eine Lizenzgebühr von 6 Prozent des Umsatzes.
Natco hat sich verpflichtet, das Nachahmepräperat für nicht mehr als 187 Dollar monatlich auf dem indischen Markt zu verkaufen. Derzeit kostet das Original von Bayer gegen Leber- und Nierenkrebs etwa 5.500 Dollar. Jährlich macht der Leverkusener Pharmakonzern mit Nexavar einen Umsatz von etwa 725 Millionen Dollar weltweit. Damit gilt das viertwichtigste Medikament des Unternehmens als Kassenschlager.
Etwa 70 Prozent der weltweit eingesetzten Generika stammen aus Indien. Allein 80 Prozent der Nachahmerpräparate zur Behandlung von HIV und Aids werden dort hergestellt. Auf Grundlage dieses Urteils könnten nun auch neuere Aids- und HIV-Medikamente für ärmere Patienten erschwinglich werden. Indien gilt als eines der Länder jenseits des südlichen Afrikas mit der am stärksten wachsenden Aidsrate. 6 Millionen Infizierte und Erkrankte können sich aufgrund fehlender Medikamente nicht richtig behandeln lassen.
„Diese Entscheidung hat gezeigt, dass Patentmonopole kein Freifahrtsschein für überhöhte Preise sind“, erklärte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Bayer habe nicht nur versäumt, das Medikament zu einen angemessenen Preis sondern auch in ausreichender Menge auch in ländlichen Gegenden bereitzustellen. „Wir hoffen nun, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird, damit sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen bemühen“, so Frisch weiter.

Blankoscheck für Zwangslizenzen
Der deutsche Pharmaverband ((VFA) kritisiert indes die Entscheidung des indischen Patentamtes. “Das indische Patentrecht bietet faktisch keinen Schutz für ausländische Medikamentenhersteller mehr“, sagte Rolf Hömke, Wissenschaftsexperte der VFA. Laut der Formulierungen könne für Präparate aus dem Ausland eine Zwangslizenz auferlegt werden, sofern sich ein Teil der Gesellschaft das Medikament nicht leisten könne. Dies sei letztendlich der Blankoscheck, Zwangslizenzen auf jede beliebige Arznei zu erteilen.
Zusätzlich sei das indische Gesundheitssystem nicht in der Lage, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. „Es gibt in Indien Generika nahezu aller HIV-Medikamente zu kaufen, aber nur 26 Prozent der Betroffenen werden tatsächlich behandelt“, so Hömke. Schuld daran sei die schlechte medizinische Infrastruktur.

Verhandlungen mit Indien
„Dass die medizinische Versorgung in Indien nicht derart ausgereift ist wie die Deutsche, ist doch kein Argument dafür, Krebsmedikamente zu überhöhten Preisen anzubieten,“ konterte Ärzte-ohne-Grenzen-Sprecher Frisch. Auch rechtlich sei die Lage eindeutig: Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation regele eindeutig, dass Länder in bestimmten Notlagen Zwangslizenzen erteilen dürften.
Derzeit verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen, dass die Position der Generikahersteller immens schwächen könnte. Ausländische Unternehmen dürften dann die indische Regierung vor Schiedsgerichten verklagen, wenn profitmindernde politische Entscheidungen getroffen werden - auch wenn sie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.
Bayer will nun Beschwerde gegen das Nexavar-Urteil einlegen. „Wir werden unser Patent mit allen Mitteln verteidigen“; erklärte Sabina Cosimano, Sprecherin von Bayer Health-Care. Warum der Konzern keine freiwillige Lizenz für Nexavar vergeben und damit selbst für eine günstigere Variante auf den indischen Markt sorgen wollte, erläuterte Cosimano nicht. Sie verwies auf ein Patientenzugangsprogramm in Indien, bei dem ausgewählte Patienten das Bayerpräperat günstiger angeboten bekämen. „Wenn diese Patienten die Kosten der Behandlung selbst tragen, erhalten sie Nexavar für zehn Folgemonate kostenfrei“, teilte die Sprecherin mit. Die Frage wieviele Teilnehmer das Programm in Indien einschließt, konnte Cosimano jedoch nicht beantworten.

[Neon] Pharmatests in Indien

CBG Redaktion

Neon, März 2012

Arme Schlucker

Die großen Pharmafirmen haben das perfekte Land für ihre Medikamentenstudien gefunden: Indien. Das spart Geld - aber es kostet Leben.

Unter dem Vorwand einer Schutzimpfung landet ein zwei Tage altes Baby in einer Medikamentenstudie. Die beinahe tödlichen Nebenwirkungen schiebt der behandelnde Arzt auf die falsche Seife. Unser Autor Felix Hutt hat herausgefunden, warum Indien das Paradies für die Pharmaindustrie ist.

Die Zeitschrift Neon greift in seiner aktuellen Ausgabe eine Kampagne der CBG auf. Der Autor dokumentiert mehrere Todesfälle, die in der indischen Stadt Bhopal durch Medikamenten-Versuche westlicher Konzerne verursacht wurden - ausgerechnet am Bhopal Memorial Hospital & Research Centre, das zur Behandlung der Opfer der Giftgas-Katastrophe von 1984 errichtet wurde.

Die Teilnehmer an diesen Menschenversuchen werden nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie erfahren noch nicht einmal, dass sie an klinischen Studien teilnehmen.

Der elfseitige Artikel dokumentiert Versuche der Firmen AstraZeneca, Pfizer und GlaxoSmithKline. Zur Rolle des BAYER-Konzerns heißt es: Bayer zahlte in fünf Fällen jeweils 250.000 Rupien, das sind etwas mehr als 3.500 Euro pro Verstorbenem. Ärzte werden nicht bestraft, weil es dafür kein Gesetz und keinen Strafenkatalog gibt, und ihre Opfer ziehen nicht vor Gericht.

Zur Zahl der Todesfälle heißt es: Dr. Chandra Gulhati hält dieZahl der 1722 Toten für viel zu niedrig. „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden“, sagt er. „Die Ärzte schreiben sie als normale Tote ab. Die Angehörigen wissen gar nicht, dass ihre Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen statt, um die Todesursache festzustellen. Und selbst wenn: Einen Anwalt können sich die Opfer natürlich auch nichtleisten“.

Der Markt ist riesig. Nach Recherchen von Neon finden in Indien derzeit 1.900 Studien mit 150.000 Probanden statt. Westliche Unternehmen zahlten hierfür im vergangenen Jahr rund eine halbe Milliarde Euro. Bis zu 60% der Kosten für ein neues Medikament lassen sich sparen, wenn die Studien in Schwellenländer ohne staatliche Kontrollen verlagert werden.

Der vollständige Artikel

alle Infos zur Kampagne

[PSJM] Kunst gegen Konzernmacht

CBG Redaktion

5. März 2012

spanische Künstlergruppe PSJM:

Widerstand gegen BAYER, Nike und Walmart

Passend zum gegenwärtigen Abriss der alten Konzernzentrale in Leverkusen hat die spanische Künstlergruppe PSJM die Grafik „Struggle Bayer“ veröffentlicht. Diese zeigt ein überdimensioniertes BAYER-Logo, das von einem Hochhaus geworfen wird. In einem weiteren Motiv werden zwergenhafte Personen dargestellt, die ein Deutsche Bank-Symbol umstürzen.

Die Künstler propagieren nicht die Zerstörung der Konzerne. Sie wollen aber aufzeigen, dass es der Gesellschaft möglich ist, sich gegen die scheinbare Übermacht der Firmen zur Wehr zu setzen.

Hinter dem Kürzel PSJM stecken die Künstler Cynthia Viera and Pablo San José, deren Bilder momentan in einer Ausstellung in der Berliner Galerie Whiteconcepts zu sehen sind. Ziel ihrer Arbeit ist es, mit modernen Marketingmitteln die Produktions- und Werbestrategien des globalen Kapitalismus zu kritisieren. Das Duo hat der Coordination gegen BAYER-Gefahren die Grafik zur weiteren Verwendung zu Verfügung gestellt; in einem Schreiben an die CBG heißt es: „Herzlichen Glückwunsch zu Eurer harten Arbeit in den vergangenen 30 Jahren. Wir stehen in diesem Kampf auf der selben Seite!“.

Auch andere Arbeiten von PSJM beschäftigen sich mit dem Treiben der Multis. So wird in „Corporate Armies“ ein Szenario entworfen, in dem Großkonzerne an die Stelle von Nationen getreten sind. Die Firmen sind darin mit eigenen Armeen ausgestattet – angesichts der paramilitärischen Gruppen, die mit Coca Cola in Kolumbien, mit Shell in Nigeria oder mit Gazprom in Russland kooperieren, keine allzu ferne Vision. Auch zeigt die Berliner Ausstellung Science Fiction-Videos, in denen gepanzerte Truppen von Walmart, Visa und Nike um die Vorherrschaft kämpfen. Tuschezeichnungen apokalyptischer Firmen-Kämpfe im Stil historischer Schlachtengemälde sowie 3D-Kampfroboter aus weißem Plastik vervollständigen die Horrorvision eines unternehmerischen Gewaltmonopols.

In anderen Arbeiten von PSJM werden die Logos der Warenwelt künstlerisch bearbeitet: Puma- und Adidas-Schriftzüge enthalten den Aufdruck „Made by slaves for free people“. Mickeymaus-Objekte, die wie fast alles Spielzeug aus asiatischen Billig-Fabriken stammen, werden um den Hinweis „Made by kids for kids“ ergänzt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren arbeitet regelmäßig mit Künstlern zusammen. So hatten namhafte Kunstschaffende wie Bernd Engberding, Otto Piene, Claudia Rogge, Robert Butzelar und Peter Royen Werke zu Verfügung gestellt, mit deren Verkauf Kampagnen der Coordination finanziert wurden. Der bekannte Karikaturist Carlos Latuff aus Brasilien fertigt regelmäßig exklusive Zeichnungen an.

Den vom BDI ausgerichteten Wettbewerb „Vom BAYER-Werk zum Chemiepark“ gewannen gar zwei französische Architekten, die bei der Erstellung ihres Entwurfs eng mit der Coordination kooperierten. Ziel ihrer Arbeit war es, den Umweltschutz fest im Leverkusener BAYER-Werk zu verankern. Dies wurde durch die Idee, auf der Leverkusener BAYER-Zentrale (damals noch das Hochhaus, das nun abgerissen wird), das Büro der Coordination anzusiedeln.

weitere Informationen
=> Website PSJM
=> Kunst gegen Konzerne
=> Vision Stadt 21
=> Karikatur Carlos Latuff

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[Artikel] Permanent Peoples´ Tribunal 2011

CBG Redaktion

Greenpeace Magazin, 13. Dezember

Chemieriesen auf der Anklagebank

Die weltweit größten sechs Agrarchemie-Konzerne verletzen Menschenrechte. Das ergab jetzt ein Urteilsspruch des Permanent People’s Tribunal. Auch der Internationale Währungsfond, die Weltbank und die Welthandelsorganisation machten sich durch ihre Politik mitschuldig.

Monsanto, Syngenta, Bayer, Dow Chemical, DuPont und BASF verstoßen schwerwiegend, weitreichend und systematisch gegen Menschenrechte. Die Anklagepunkte betreffen die Verletzung von Gesundheit und Leben der Betroffenen, sowie die Missachtung der Rechte von Frauen, Kindern und indigenen Völkern.

Die 274 Seiten umfassende Anklageschrift wurde im Namen der Opfer aus Afrika, Asien, Europa, Lateinamerika und Nordamerika durch das internationale Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) eingereicht. Es will den Opfern eine Stimme geben, die alleine machtlos gegen die Chemieriesen sind. Das Permanent People’s Tribunal verhandelte darüber an vier Tagen, bevor es seinen Urteilsspruch verkündete. Das internationale und unabhängige Tribunal ist mit 10 Richtern und 50 Experten aus aller Welt besetzt. Die Beschlüsse werden dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie nationalen und internationalen Institutionen vorgelegt.

Die Heimatländer der verurteilten multinationalen Konzerne sind neben Deutschland die Schweiz und die USA. Sie wurden von der Jury kritisiert, die Menschenrechte nicht zu fördern und zu schützen. Der Internationale Währungsfond und die Weltbank haben der Jury zufolge im Rahmen ihrer Vergabepraxis die Einhaltung der Menschenrechte nicht ausreichend berücksichtigt. Die Welthandelsorganisation wurde schuldig gesprochen, eine unausgewogene Politik zu betreiben, indem sie das Recht auf geistiges Eigentum der Konzerne stärker betone als den Schutz vor Langzeitgefahren, die die Unternehmen selbst verursachen.

Neues Deutschland, 14. Dezember

Giftmischer-Multis vor Gericht

Basso-Tribunal im indischen Bangalore prangert katastrophale Folgen des Pestizid-Einsatzes an

Im indischen Bangalore hat das »Permanente Tribunal der Völker« am 6. Dezember die Multis der Agrochemie verurteilt: Ihre Produktion von Umweltgiften gefährde die Gesundheit, die Biodiversität, das Wasser, die Luft, die Böden. Die Produktion von Pestiziden müsse sofort gestoppt werden.

Es ist eine schockierende Warnung, die der britische Imker Graham White im indischen Bangalore aussprach: Wenn wir es zulassen, dass die Weltmarktführer der Pestizidproduktion, nämlich Monsanto, Dow und DuPont aus den USA, Syngenta aus der Schweiz oder Bayer und BASF aus Deutschland wie bisher ihre Giftbrühe auf den Feldern versprühen, ist das große Bienensterben unvermeidlich.

Die etwa 300 Aktivisten aus dem »Pesticide Action Network International« werden von Whites Warnung nicht gänzlich überrascht gewesen sein. Sie wussten bereits, dass auch nützliche Insekten von den chemischen Keulen der Multis vernichtet werden. Die Blüten von Wildpflanzen, von Apfelbäumen und Tomatenstauden, von Bohnen und Mais werden nicht mehr bestäubt. Die Ernteerträge gehen zurück, die Nahrung wird knapp, die Hungerkrisen nehmen zu.

Der massive Pestizideinsatz reduziert die Biodiversität und verändert die Evolution des Lebens. Dass es nicht zum Besseren gereicht, ist ziemlich sicher. Auch die soziale Vielfalt auf dem Lande leidet. Die in Großplantagen mit viel Maschinerie betriebenen Monokulturen brauchen das in Jahrhunderten erworbene und von Generation zu Generation weitergegebene Wissen der Bauern nicht mehr. Über die Vielfalt der Agrikultur dominiert die Einfalt der Agromonokultur.

Die Folgen des Pestizideinsatzes in der Welt, für den zu 70 Prozent die sechs genannten transnationalen Konzerne verantwortlich sind, waren das Thema auf einem »Meinungstribunal« der Lelio Basso Stiftung aus Rom. Diese ist wegen der jahrzehntelangen Organisation des »Permanenten Tribunals der Völker« vom »Pestizid Action Network International« angerufen worden, weil Appelle an die Konzerne oder Demonstrationen gegen sie und die Einschaltung der Regierungen gegen den ungehemmten Pestizideinsatz auf dem Lande nicht viel gebracht haben.

Vorherrschend ist unter den politisch Verantwortlichen, in der Wissenschaft und in den Medien die Vorstellung, dass mit hohem Pestizid- und massivem Maschineneinsatz zusammen mit hohen Düngerzugaben die Ernteerträge gesteigert werden könnten, zumal wenn das gentechnisch modifizierte Saatgut, über das die Multis das Monopol besitzen, verwendet wird. Da haben es diejenigen schwer, die die Gefahren der industrialisierten Landwirtschaft für die Ernährung, für die Gesundheit der Landbevölkerung und der Konsumenten der Chemieprodukte oder für die Biodiversität schon erfahren haben und der inzwischen Jahrzehnte währenden Propaganda der »Grünen Revolution« auf dem Lande misstrauen.

Der Biologe Tyron Hayes von der Universität Berkeley beschrieb den politischen und sozialen Druck der Pestizidmultis, der auf diejenigen ausgeübt wird, die ihren schnellen Geschäften mit den Agrargiften im Wege stehen. Er schilderte dem Tribunal in Bangalore seine Forschungsergebnisse über die Wirkungen des Pestizids Atrazin von Syngenta. Dieses verhindert die Bildung des männlichen Hormons Testosteron. Männliche Frösche produzieren nur noch wenig Sperma und bilden stattdessen weibliche Geschlechtsmerkmale aus und werden unfruchtbar. Was Fröschen, anderen Amphibien und Vögeln passiert, kann auch Menschen geschehen. Für diese Warnung wurde Tyron Hayes in den USA gemobbt und fast hätte er seine Stellung an der Universität in Berkeley verloren. Sich mit den Multis anzulegen, ist gefährlich.

Es ist sogar lebensgefährlich für die Bauern dort, wo die Pestizide in den großen Monokulturen von Raps und Zuckerrüben, von Zuckerrohr und Palmen, von Mais und vor allem von Soja ausgebracht werden. Das musste Petrona Villasboa aus Paraguay erfahren. Ihr Sohn Silvino wurde, als er mit dem Fahrrad durch eine Soja-Plantage fuhr, mit Glyphosat von Monsanto, einem der giftigsten Pestizide, besprüht. Er starb an dem Gift wie sich vor Gericht herausstellte, obwohl im Krankenhaus Herzversagen als Ursache angegeben wurde. Obwohl die Verantwortlichen verurteilt wurden, haben sie die Strafe niemals antreten müssen. Mit Bitterkeit wurde dies von der Mutter von Silvino in Bangalore vermerkt.

Doch die Straflosigkeit der Verantwortlichen für Umweltverbrechen und Gesundheitsschäden ist ganz normal, wie auch aus Indien berichtet wurde. Das Insektizid Endosulfan, das von Bayer auf den Markt gebracht wird, ist verantwortlich für ein Desaster der öffentlichen Gesundheit, berichtete der für die Betreuung der Endosulfan-Opfer im indischen Bundesstaat Kerala Verantwortliche. Durch das Pestizid werden die Nervenzellen angegriffen, Hirnfunktionen werden lahmgelegt. Es beeinflusst die Fruchtbarkeit und es ist krebserregend. Trotzdem wird es auch in Indien auf dem Lande verwendet.

Aber selbst dort, wo Pestizide wie Endosulfan gar nicht ausgebracht werden können, leiden die Menschen unter den Langlebigen Organischen Schadstoffen (POPs). Einmal in den Naturkreisläufen bleiben die Pestizide darin und sie migrieren - von Meeresströmungen getragen bis in den hohen Norden des Planeten Erde, wo es eine Landwirtschaft gar nicht mehr gibt. Vor dem Tribunal bezeugte Vi Waghiyi, eine Yupik-Eskimo-Frau von der St. Lawrence Insel, in der Beringsee zwischen Alaska und der russischen Tschuktschen-Halbinsel gelegen, wie sehr auch ihre Nahrung, nämlich Fische und Robben bereits vergiftet sind, so dass sie sich nicht mehr auf ihre traditionelle Weise ernähren können und auf Lieferungen aus den USA angewiesen sind. Die sind teuer und passen nicht zu der jahrhundertealten Kultur der Eskimos.

Drei Tage nahmen die Sitzungen des Tribunals mit einer international zusammengesetzten Jury in Anspruch. Die fast 400-seitige Anklageschrift listet weltwirtschaftliche Zusammenhänge und die Folgen der Pestizide weltweit akribisch auf. Die Weltgesundheitsorganisation hat schon 2004 angegeben, dass fast 5 Millionen Menschen an Chemiegiften gestorben sind. Das Urteil der Jury verlangt ein sofortiges Ende der Pestizidproduktion der sechs angeklagten Multis.

Ob das Verbot befolgt wird, ist unsicher. Denn das Tribunal ist »nur« ein Meinungstribunal und kann, wie der Jury-Vorsitzende, der Inder Upendra Baxi hervorhob, nicht für die Vollstreckung eines Urteils garantieren, zumal die Regierungen der Länder mitverantwortlich sind, wo die Multis ihren Sitz haben. Die Regeln der globalen Agrarmärkte müssten geändert werden, damit nicht, so sagt es Vandana Shiva, Indien in Pestiziden ertrinkt. Das ist nicht nur dort so. Denn die Agrochemie-Multis sind nicht wählerisch. Die Regeln des Freihandels ermöglichen es, dass sie ihre tödlichen Cocktails überall dort verkaufen können, wo die notwendige Kaufkraft entsprechende Profite verspricht.

Doch nun können sich soziale Bewegungen, wenn sie ihren Kampf gegen Gentechnik und Pestizide und für Ernährungssouveränität fortsetzen, auf das Urteil und das vom Tribunal gesammelte belastende Material berufen.
Von Elmar Altvater, Bangalore Unser Autor ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft und nahm als Jury-Mitglied am Basso-Tribunal teil

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Ich fordere, dass Carl Duisberg die Leverkusener Ehrenbürgerschaft entzogen wird. Auch sollen die nach Duisberg benannten Schulen und Straßen umbenannt werden.

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

[Vita] Henry Mathews Preis

CBG Redaktion

Kurze Vita

Axel Köhler-Schnura, Dipl.Kfm., Düsseldorf, Jahrgang 1949, verheiratet, vier Kinder (eines gestorben); Studium der Betriebswirtschaftslehre, Soziologie, Informatik und verschiedener Sprachen; bis 1976 wirtschaftssoziologische Forschung im Rahmen der Deutschen Forschungsgesellschaft; danach in mehreren Unternehmen tätig, zuletzt in der Geschäftsleitung eines Großbetriebs der polygrafischen Industrie; seit 1988 mit ökologisch ausgerichteten Firmen selbstständiger Unternehmer; beteiligt an Gründung und Aufbau u.a. des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz, des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, des Pestizid-Aktionsnetzwerkes (PAN) und von UnternehmensGrün; ehrenamtlich aktiv im Vorstand der Edition Kunst gegen Konzerne, des alternativen Spar- und Rücklagefonds ProSolidar (www.ProSolidar.net) und des internationalen Netzwerkes der Coordination gegen BAYER-Gefahren (www.CBGnetwork.org); Gründungsstifter und ehrenamtlicher Vorstand von ethecon - Stiftung Ethik & Ökonomie (www.ethecon.org); ehemals im Koordinierungskreis des Europäischen Sozialforums; regelmäßig publizistisch tätig; Träger mehrer Preise (Business Crime Control 1998/Zivilcourage 2000).
(zitiert u.a. nach „Who is Who“ Ausgabe Deutschland und Wikipedia)