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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 21. Februar 2007

Tolylfluanid

CBG Redaktion

Wegen möglicher Gesundheitsgefahren hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein von Bayer CropScience hergestelltes Pestizid verboten

21.02.2007

BVL setzt die Anwendung tolylfluanidhaltiger Pflanzenschutzmittel im Freiland aus

Abbauprodukt des Wirkstoffs bildet bei der Trinkwasseraufbereitung mit Ozon gesundheitsschädliches Nitrosamin

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tolylfluanid das Ruhen der Zulassung angeordnet. Das bedeutet, dass die Mittel ab sofort nicht mehr vertrieben und nicht mehr angewendet werden dürfen. Ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus; Mittel mit einer entsprechenden Zulassung dürfen für diesen Anwendungsbereich weiter vertrieben werden.

Grund für die Anordnung sind mögliche negative Auswirkungen eines Abbauprodukts von Tolylfluanid auf die Trinkwassergewinnung. Im November 2006 hatte der Zulassungsinhaber Behörden und Wasserversorger darüber informiert, dass nach Anwendung der Mittel das bislang unbekannte Abbauprodukt Dimethylsulfamid (DMS) im Boden entstehen und in Grund- und Oberflächenwasser gelangen kann. Wird dieses zur Trinkwassergewinnung entnommen und dabei eine Entkeimung mittels Ozon durchgeführt, so kann aus DMS ein gesundheitsschädliches Nitrosamin entstehen. Die Ozonung von Trinkwasser ist in Deutschland zwar nicht die Regel, stellt aber unter bestimmten Umständen eine sinnvolle und gebräuchliche Aufbereitungsmethode dar. Eine vollständige Entfernung des entstehenden Nitrosamins aus dem Rohwasser ist mit einfachen Mitteln nicht möglich. Einträge von DMS in Grund- und Oberflächenwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, müssen daher von vornherein vermieden werden. Ob ein Anwendungsverbot von Tolylfluanid, das auf Wasserschutzgebiete beschränkt ist zum Schutz des Trinkwassers ausreicht, ist fraglich. Das BVL wird sich dazu noch weiter mit den Länderbehörden und den Wasserversorgern beraten. Vorsorglich hat das BVL deshalb zunächst das Ruhen der Zulassung für alle Anwendungen im Freiland angeordnet.

Bei der umfassenden Bewertung des Wirkstoffs Tolylfluanid im EG-Gemeinschaftsverfahren, die erst kürzlich abgeschlossen wurde, war DMS als Abbauprodukt nicht festgestellt worden.

Tolylfluanid ist ein Wirkstoff zur Pilzbekämpfung. Mittel mit diesem Wirkstoff haben eine große Bedeutung für den praktischen Pflanzenschutz. Sie werden gegen Mehltau, Grauschimmel, Schorf und viele andere pilzliche Erkrankungen in Gemüsekulturen, Obst, Wein, Hopfen und Zierpflanzen eingesetzt. Betroffen von der Maßnahme sind die folgenden Pflanzenschutzmittel:

Euparen M WG, Baymat WG, Bayer Garten Universal-Pilzfrei
Vertrieb und Anwendung nur noch für den Bereich „unter Glas“ zulässig

Melody Multi, Monceren plus, Folicur EM
Zulassung ruht vollständig; kein Vertrieb, keine Anwendung

21.02.2007, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden Württemberg

Ministerien teilen Untersuchungsergebnisse zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff „Tolylfluanid“ mit

Verbraucherschutzminister Peter Hauk und Umweltministerin Tanja Gönner: „Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tolylfluanid sollen in Trinkwasserschutzgebieten verboten werden“

„Nach neuesten Forschungsergebnissen, die zwischenzeitlich auch durch Untersuchungen in der Praxis bestätigt wurden, entsteht aus dem Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Tolylfluanid im Boden und in Gewässern ein Abbauprodukt, aus dem sich wiederum bei der Trinkwasseraufbereitung durch Ozonierung gesundheitlich unerwünschte Nitrosamine bilden können„, sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (21. Februar) in Stuttgart. “Mittel mit diesem Wirkstoff werden überwiegend im Sonderkulturanbau als Fungizide gegen Pilzkrankheiten verwendet. Die Ozonierung wird in der Trinkwasseraufbereitung zur Entkeimung eingesetzt.„ Durch die der Ozonierung üblicherweise nachgeschalteten Filterstufen werde das gebildete Nitrosamin größtenteils wieder abgebaut.

“Wir haben zum Schutz des Verbrauchers umgehend reagiert und ein vorsorgliches Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Tolylfluanid enthalten, in Wasserschutzgebieten eingeleitet„, betonten Umweltministerin Tanja Gönner und Minister Peter Hauk. Ziel sei, die dazu notwendige Änderung der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung ( SchALVO ) noch vor den kommenden Anwendungsterminen abzuschließen. Derzeit laufe die Anhörung der berührten Interessensgruppen.

Erste vom Land Baden-Württemberg, mit Schwerpunkt in Obst- und Weinanbauregionen, durchgeführte Untersuchungen von Grund- und Trinkwasserproben haben Gehalte des Tolylfluanid-Abbauproduktes “ N,N-Dimethylsulfamid „ ( DMSA ) von bis zu 0,016 Milligramm pro Liter im Grundwasser und bis zu 0,0034 Milligramm pro Liter DMSA im Trinkwasser ergeben. “Die Aufklärung der jeweiligen Verhältnisse vor Ort und die Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung läuft„, so Minister Hauk. Weitere Untersuchungen seien veranlasst worden. Bei den zuständigen Bundesbehörden wurden umgehend Bewertungen der gefundenen Gehalte des neuartigen Abbauprodukts DMSA und des bei der Ozonierung daraus entstehenden Nitrosamins angefordert. Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoff Tolylfluanid , die im Freiland angewandt werden, das Ruhen der Zulassung angeordnet. Damit dürfen diese Mittel ab sofort weder vertrieben noch angewandt werden.

“Die bisherigen Ergebnisse sind umgehend mit der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL ), zusammen mit dem Hersteller des Wirkstoffes und mit Behördenvertretern der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie des Bundes erörtert worden„, sagten Ministerin Tanja Gönner und Minister Peter Hauk. “Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass der Wirkstoff Tolylfluanid in Wasserschutzgebieten nicht mehr eingesetzt werden soll."

Nitrosamine , wie das durch die Ozonierung aus DMSA entstehende N-Nitrosodimethylamin , stünden im Verdacht, Krebs erregend zu sein. Sie seien zum Beispiel auch im Tabakrauch zu finden oder könnten in geräucherten Fleischerzeugnissen, aber auch in Handwaschpasten, Wimperntuschen und Luftballons vorkommen.

CO Pipeline

CBG Redaktion

21.02.2007, Rheinische Post

Pipeline: Dünchheim fühlt sich erpresst

VON DIETER CLARIUS

(RP) Es gibt weiter großen Ärger um die geplante Bayer-CO-Leitung auf Monheimer Gebiet. Als „Erpressung“ bezeichnet Bürgermeister Thomas Dünchheim einen Brief der Bayer Industry Services vom 6. Februar. Danach sollte der Verwaltungschef mehrere Dokumente unterzeichnen, die für die Verlegung der CO-Pipeline als „Eintragungsbewilligung“ gelten sollen. In dem Bayer-Brief heißt es unter anderem, „sofern wir bis zum 14. Februar nicht im Besitz der unterschriebenen Dokumente sind, unterstellen wir, dass eine einvernehmliche Regelung nicht mehr zustande kommen wird. Wir behalten uns dann vor, danach das vorgenannte Verfahren bei der zuständigen Behörde zu beantragen.“

Dünchheim: „Das Schreiben traf am 8. Februar ein. Auch Bayer weiß, dass ich ohne Ratsbeschluss solche Dokumente nicht unterschreiben kann. Außerdem ist es eine Frechheit, uns ganze sieben Tage Frist zu setzen.“ Das Antwortschreiben des Verwaltungschefs von gestern ist entsprechend deutlich. Das Bayer-Schreiben habe in seinem Haus „eine weitere große Irritation und Unbehagen ausgelöst“, weil unterstellt werde, dass eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen könne. „Für diesen Fall drohen Sie die Beantragung des Enteignungsverfahrens bei der zuständigen Behörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, an.“

Laut Dünchheim geht Bayer „irriger Weise“ von der angeblichen Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses für die Propylen-Pipeline aus und glaubt, dies gelte auch für die CO-Leitung. Im Antwortbrief an das Unternehmen heißt es dazu: „Abgesehen von der Feststellung, dass die Bayer AG nicht Betreiber dieser Propylen-Pipeline ist, weise ich darauf hin, dass Ihre Behauptung objektiv falsch ist.“

„Um Einvernehmen bemühen“
Ferner verwies der Bürgermeister darauf, dass das für die Enteignung herangezogene Gesetz Bayer verpflichte, „sich um das Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer ernsthaft zu bemühen“. Im übrigen, so Dünchheim, könnten die Bahnen der Stadt Monheim nicht gezwungen werden, eine Unterquerung der Gaspipeline im Bereich des Übergabebahnhofs im Grenzbereich zu Langenfeld – dort gibt es vier Gleise – zu dulden. Außerdem müsste das Eisenbahn-Bundesamt einem solchen „Kreuzungsvertrag“ zustimmen. „Auch ein Enteignungsverfahren ist in diesem Fall nicht möglich“, erklärt der Verwaltungschef. Dünchheim vermutet, dass die im Krefelder Bayer-Werk bestehende Kohle-Vergasungsanlage zur CO-Erzeugung abgerissen werde und somit zahlreiche Arbeitsplätze verloren gingen.

22.02.2007, Rheinische Post, Ausgabe Duisburg

Bayer erwägt Enteignung

VON MARTIN RÖSE (RP) Die Bagger haben gestern im Duisburger Süden damit begonnen, die Trasse für die geplante CO-Leitung vorzubereiten. Währenddessen regt sich in anderen Städten der Widerstand gegen das Vorhaben.

Wird die geplante Rohrleitung zwischen den Bayer-Chemieparks Uerdingen und Dormagen zum Rohrkrepierer? Sie soll laut Landesregierung mittel- bis langfristig rund 300 Arbeitsplätze im Uerdinger Chemiepark erhalten helfen.

Während gestern im Duisburger Süden Bagger die Trasse für die Rohrleitung vorbereiteten, verschärft sich andernorts der politische Widerstand gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline. Zahlreiche Kommunen wollen die von der NRW-Landesregierung ausdrücklich begrüßte Leitung nicht in ihrem Stadtgebiet haben. Sie fürchten ein Leck an der in 1,40 Meter Tiefe verlegten Leitung.

Laut einer Studie des Kreises Mettmann könnten durch ein Zwei-Zentimeter-Loch tausende Menschen gefährdet werden. Mehrere Kommunen kündigten finanzielle Hilfe für Bürger an, die gegen die Bayer-Pipeline klagen wollen. Entsprechende politische Beschlüsse wurden bereits in Erkrath und Hilden gefasst. In Monheim ist man auf die Bayer AG erst recht nicht gut zu sprechen.

„Das ist Erpressung“
Monheims Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim (CDU) spricht von „Erpressung“ durch das Chemieunternehmen. Bayer hatte ihn aufgefordert, binnen acht Tagen eine so genannte Eintragungsbewilligung für die Pipeline zu unterzeichnen. „Sofern wir bis zum 14. Februar nicht im Besitz der unterschriebenen Dokumente sind, unterstellen wir, dass eine einvernehmliche Regelung nicht mehr zustande kommen wird“, heißt es in dem Bayer-Schreiben.

„Bayer weiß, dass ich ohne Ratsbeschluss solche Dokumente nicht unterschreiben kann“, sagt der Bürgermeister. Unternehmenssprecher Christian Zöller erklärt, was das bedeutet: „In letzter Konsequenz heißt das, dass wir ein Enteignungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragen werden – vorausgesetzt, dass wir uns nicht doch noch gütlich einigen können, was wir sehr hoffen.“

Werner Breuer, Leiter des zwei Millionen Euro schweren Bayer-Projektes, betont die Sicherheit der geplanten Leitung. „Ein umfassendes Konzept aus technischen und organisatorischen Maßnahmen ist unter anderem vom TÜV begutachtet worden und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.“

11.01.2007, Rheinische Post

Klage-Front gegen Pipeline

Die geplanten Kohlenmonoxid- und Propylenleitungen des Bayer-Konzerns bzw. der EPDC geraten immer mehr unter Druck. Kreis und Kommunen bereiten eine Klage vor. „Vertrauliches“ Gutachten nennt Gefährdungspotenziale.

Die Debatte um die umstrittene Gas-Pipeline- Trasse (die RP berichtete) gewinnt an Fahrt. Ein Team hochrangiger Rechtsanwälte aus Münster (Leitung: Professor Martin Beckmann) prüft zurzeit, ob Kommunen und Kreis Mettmann bei einer Klage gegen die vom Bayer-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Leitung erfolgreich sein könnten. „Wir werden uns in den kommenden Wochen treffen“, sagt Kreisordnungsdezernent Ekkehard Fabian, unter anderem zuständig für Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.
Bestätigt fühlt sich die unter anderem von Monheims Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim und dem Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr angeführte Kritiker-Phalanx durch eine vertrauliche, der RP vorliegende Kurzstudie, die das Velberter Ingenieur-Büros Gisworks für den Kreis angefertigt hat. Titel des Gutachtens: „Abschätzung eines bevölkerungsbezogenen Risikos im Havariefall der CO-Pipeline im Kreis Mettmann“. Die zentrale Frage: Wie viele Einwohner wären bei einem Leck oder Vollbruch rein rechnerisch betroffen? Das Ergebnis: Selbst bei einem nur vier Millimeter großen Loch könnten bis zu 22 Langenfelder und 270 Monheimer durch das hochgiftige, unsichtbare und geruchlose Kohlenmonoxid gefährdet sein. Krass fallen die Zahlen dagegen bei einem – unwahrscheinlichen, aber nicht auszuschließenden – Vollbruch aus. In diesem Fall gehen die Gutachter davon aus, dass in einem Radius von 1500 Metern „Beurteilungswerte überschritten“ (so der Techniker-Jargon) werden könnten. Damit wird ein Areal umschrieben, in dem immerhin 27 150 Langenfelder bzw. 29 484 Monheimer, also knapp die Hälfte bzw. zwei Drittel der städtischen Gesamt-Bevölkerung leben.
„Was natürlich nicht heißt, dass am Ende all diese Menschen auch tatsächlich gefährdet sind. Vieles hängt von äußeren Faktoren wie natürlichen Hindernissen oder Windrichtung ab“, sagt ein mit der Studie befasster Ingenieur.
Dennoch ist die Verunsicherung inzwischen groß. „Die Leitung führt direkt an meinem Hof vorbei. Ich habe Angst um Leib und Leben und möchte, dass wenigstens die Trasse anders gelegt wird“, sagt Landwirt Muhr. Der Baumberger hat inzwischen eine spezialisierte Kölner Anwaltskanzlei beauftragt, eine Klage vorzubereiten. „Das Ganze hat bis jetzt schon 3500 Euro gekostet, aber das ist es mir wert.“

Bayer: hohe Standards
Drei unterirdische Pipelines sollen quer durch das Rheinland verlegt werden. Eine Kohlenmonoxid-Leitung verbindete die Bayer-Werke Dormagen und Uerdingen. Dazu kommt eine Propylen-Pipeline der European Pipeline Development Company (EPDC), die die Versorgung der Benelux-Länder und West-Deutschlands mit dem chemischen Grundstoff Propylen verbessern soll. Außerdem ist eine Gas-Leitung der Win-Gas geplant. Über weite Strecken werden die Pipelines gebündelt, das heißt sie nutzen die gleiche Trasse.
Bayer hält die Sicherheitsstandards für hoch und ausreichend. Die Leitungen würden geröntgt, eine Überprüfung unter hohem Druck mache selbst kleinste Lecks sichtbar. Und der u.a. von Monheim als zu groß eingeschätzte Abstand der Schieber sei vom TÜV „angemessen“ genannt worden.
Auch Bürgermeister Dünchheim bleibt weiterhin kämpferisch. „In einem anderen, die Propylen-Leitung betreffenden Katastrophenschutz-Szenario findet sich der Hinweis, dass bestimmte Monheimer Wohngebiete in nur 45 Sekunden evakuiert sein müssen, damit kein Mensch zu Schaden kommt. Jeder weiß, dass solche Zeiten unmöglich einzuhalten sind.“ Die Konsequenz: Monheim hat sich mit anderen betroffenen Kommunen wie Ratingen und Hilden sowie dem Kreis auf einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten geeinigt. Dünchheim: „Wenn Bayer die Standards in Sachen CO-Leitung nicht nachbessert, wird geklagt.“ VON JÖRG JANSSEN