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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 19. Januar 2010

[CO Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

19. Januar 2010, NRZ

Pipeline wieder auf dem Prüfstand

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Die von Bayer geplante Co-Pipeline zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen steht erneut auf dem Prüfstand: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lässt zurzeit die Erdbebensicherheit der umstrittenen Anlage prüfen. Pipeline-Gegner berichten, die Anlage sei noch nicht fertig.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lässt von Gutachtern die Erdbebesicherheit der von Bayer geplanten CO-Röhre prüfen. Pipeline-Gegner berichten von unfertigem Bau.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bekannt gegeben, dass die Sicherheitstechnik der Bayer-Röhre zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen weiter geprüft wird. Zwei Sachverständige aus Aachen und Berlin werden für das Gericht Gutachten zur Erdbebensicherheit und zur Materialeignung der Rohre erstellen. Danach wird die Kammer einen Termin zur mündlichen Verhandlung festlegen.

Fotos einer Bürgerinitiative zeigen offene Röhren
Im Mai 2009 erlitt Bayer vor dem Verwaltungsgericht einen Rückschlag. Die Richter entschieden, dass die Konstruktion aufgrund der Sicherheitslage vorläufig nicht in Betrieb gehen durfte. Jetzt hofft Bayer auf grünes Licht für das umstrittene Projekt.
Gleichzeitig will die Initiative „Stopp Bayer-Co-Pipeline” Beweise dafür in der Hand haben, dass die Pipeline nicht, wie von Bayer behauptet, bereits fertig gestellt ist. Fotos zeigen eine offene Röhre. „Einen Monat nach der vermeintlich ,abschließenden' Druckprüfung ist noch immer kein durchgängiger Rohrstrang entstanden”, so Pressekoordinator Dieter Donner.

WAZ, 18.01.2010

Verwaltungsgericht bestellt zwei neutrale Gutachter

Florian Müller
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts beauftragt Spezialisten zur Erdbebensicherheit und Materialeignung im Rechtsstreit um die Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer. In Mündelheim wurde bisher nur Metallschrott gefunden, so der Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Im Rechtsstreit um die Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer Material Science von Worringen nach Uerdingen hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf, die bereits im letzten Sommer die Inbetriebnahme per Urteil stoppte, nun zwei weitere Gutachter bestellt. Dazu das Verwaltungsgericht am Montag: „Durch zwei Beschlüsse vom heutigen Tage, die den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben worden sind, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden, die sicherheitstechnische Lage in Sachen Bayer-Pipeline weiter zu prüfen. Namentlich sollen zwei Sachverständige aus Aachen und Berlin für das Gericht Gutachten zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline sowie zur Materialeignung der Rohre und Rohrleitungsteile erstatten. Nach Vorlage der Sachverständigengutachten wird die Kammer über einen Termin zur mündlichen Verhandlung befinden.” Dies bedeutet, dass die 3. Kammer erst dann das Hauptverfahren eröffnen wird, wenn die nun angeforderten Gutachten vorliegen. Dazu äußerte sich Erich Hennen, Sprecher des Duisburger Initiative: „Wir wundern uns darüber, dass die Auflagen des letzten Beschlusses des Verwaltungsgerichtes wie Geogrid-Matte oder Rohrleistungsdicke von BMS noch nicht angegangen worden sind. Die Bestellung von neutralen Gutachtern begrüßen wir, das Gericht hat profilierte Gutachter für zwei Sachgebiete beauftragt.” Bei der Überprüfung des Laufgrabens in Mündelheim südlich der B 288 hat der Kampfmittelräumdienst Metallschrott geborgen, darunter nach eigenen Angaben den Stabkopf einer britischen Stabbrandbombe, der zurückbleibt, wenn die Bombe ausgebrannt ist.

Schmerzmittel

CBG Redaktion

19. Januar 2010, Neues Deutschland

»Wunderdroge« nicht harmlos

Große Packungen Schmerzmittel sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden

Große Packungen vieler gängiger Schmerzmittel – wie beispielsweise Aspirin – sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden. Kleinpackungen mit 20 Tabletten könnten dagegen weiter ohne Verschreibung verkauft werden. Der Hintergrund: Auch scheinbar harmlose Mittel können schwere Nebenwirkungen haben, besonders wenn sie unkontrolliert in großen Mengen geschluckt werden.

»Eine Welt mit weniger Schmerz« – wer wünschte sie sich nicht. Der BAYER-Konzern warb im vergangenen Jahr in Brasilien mit gleichlautendem Slogan für sein Schmerzmittel Aspirin und musste die Kampagne nach einem Verbot des brasilianischen Gesundheitsministeriums im Juni 2009 wieder einstellen. Die südamerikanischen Experten waren der Meinung, die Aspirinwerbung in Zeitungen, Radio, Internet und Fernsehen verleite zu einem unsachgemäßen Umgang mit dem Medikament und verharmlose seine Risiken. BAYER hatte in den letzten Jahren seine Werbung für Aspirin intensiviert, es in einer USA-Werbekampagne als Wunderdroge gepriesen und auch Menschen ohne alle Beschwerden zur vorbeugenden Einnahme animiert.

Die Selbstmedikation ist überall auf der Welt ausgeprägt. Statistiken aus dem Jahr 2008 zählen in Deutschland mehr Arzneimittel- als Alkoholabhängige. Schätzungen gehen von bis zu 1,9 Millionen Menschen aus. Doch auch die scheinbar harmlose Schmerztablette mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure wie in ASS oder Aspirin kann Nebenwirkungen haben. Die kritische Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) spricht von Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüren und schreibt in einer ihrer Pressemitteilungen: »In den USA sterben mehr Menschen an Aspirinnebenwirkungen als an Aids«. Die Pharmakritiker zitieren das New England Journal of Medicine, das von einer »geräuschlosen Epidemie« spricht, da 75 Prozent aller Patienten, die regelmäßig Aspirin einnähmen, die Gefahren des Schmerzmittelgebrauchs gar nicht kennen würden. Sie verweisen darüber hinaus auf eine Anzeigenserie der Hersteller, die den Eindruck erweckt hatte, dass die regelmäßige Einnahme von Aspirin bei gesunden Menschen das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken könnten. Ein solcher Effekt sei jedoch nur bei Menschen mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. Vor einigen Jahren wurde in einer Studie gezeigt, dass rund 20 Prozent der erwachsenen Asthmatiker überempfindlich auf Aspirin reagierten – mit heftigen und zum Teil lebensbedrohlichen Reaktionen. Erst vor wenigen Monaten wies die Techniker Krankenkasse Schwerin darauf hin, dass der Wirkstoff ASS bei Kindern das mitunter tödliche Reye-Syndrom auslösen könne, eine schwere Krankheit, die Leber und Gehirn schädige und bei jedem zweiten Kind tödlich verlaufe. Das sind schon einige Gründe, beim Gebrauch von ASS sorgfältig vorzugehen.

Zwar soll der Wirkstoff ASS nicht rezeptpflichtig werden, wohl aber Packungen mit mehr als zehn Gramm davon. Damit wolle man eine Hürde aufbauen, damit Menschen nicht bedenkenlos und ohne ärztliche Abklärung über längere Zeit solche Schmerzmittel schluckten, sagte Abteilungsleiter Ulrich Hartmann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die BAYER-Kritiker begrüßen die Rezeptpflicht. Ginge es nach ihnen, müsste sie auch für kleinere Packungen gelten. Christian Wagner-Ahlfs von der durchaus ebenfalls pharmakritischen Zeitschrift »Gute Pillen – schlechte Pillen« würde soweit nicht gehen. Ihm bleiben die Gründe für die bevorstehende Verschreibungspflicht für Großpackungen noch unklar. Bei Paracetamol, sagt er, sei die Begründung für das unlängst in Kraft getretene Verbot unkontrollierter Verabreichung großer Tablettenmengen einleuchtend gewesen, denn mit diesem Wirkstoff könne man sich durchaus spontan das Leben nehmen. Mit ASS ist das so nicht möglich. Von Silvia Ottow

„Rezeptpflicht für Schmerzmittel ist überfällig“