Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beitrag veröffentlicht im “Tag: 29. Juni 2010

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 29. Juni 2010

Schutzkleidung mangelhaft

Mettmann (RP) Im Fall eines Lecks an der CO-Pipeline wäre die Feuerwehr im Kreis Mettmann schlecht ausgerüstet. Der Sauerstoff reicht nur für 30 bis 45 Minuten. Viel zu wenig Zeit, um Verletzte zu bergen.

Der Kreis Mettmann wehrt sich weiter mit Händen und Füßen gegen die CO-Pipeline. Nach wie vor strittig ist der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP), der im Fall eines Lecks an der 67 Kilometer langen Gasleitung zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Uerdingen in Kraft treten soll.

Landrat contra Büssow
In der gestrigen Sitzung desKreisausschusses beharrte Rechtsdezernent Nils Hanheide auf seiner Auffassung, keiner der Beteiligten habe dem AGAP von Bayer zugestimmt. Es habe lediglich einige Arbeitsgruppensitzungen gegeben. „Abstimmen heißt aber nicht zustimmen“, sagte Hanheide. Damit stellt sich Hanheide, wie auch Landrat Thomas Hendele in der vergangenen Woche, gegen die Auffassung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. Büssow sagte, der Plan sei zwischen dem Betreiber Bayer MaterialScience AG und den betroffenen Kommunen abgestimmt. Nach wie vor nicht geklärt ist für den Kreis, was im Fall eines Lecks passiert, wenn sich das tödliche, farb- und geruchlose Gas ausbreitet.
Bayer ginge offenbar davon aus, dass Kohlenmonoxid „senkrecht in die Luft steige und der Wind kaum eine Rolle spielt“, so Hanheide. Ein Problem habe der Kreis auch mit den „Entspannungsszenarien“. Offenbar möchte Bayer im Fall eines Lecks, dass noch in der Pipeline befindliche CO mit einer Betriebsfackel am Standort Dormagen in der Luft verbrennen. Nicht geklärt ist nach wie vor, ob die Bevölkerung mit Sirenen entlang der Pipeline vor Lecks gewarnt wird. Bayer arbeite daran, betreibe das Sirenenprojekt aber nicht weiter, weil die Pipeline noch vor Gericht verhandelt wird.
Erhebliche Bedenken, was die Ausstattung der Feuerwehr betrifft, äußerte Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin. Die Sauerstoff-Vorräte der eingesetzten Feuerwehrleute reichten maximal 45 Minuten. Bei einem größeren Leck mit vielen Verletzten in Wohnhäusern viel zu wenig Zeit, um alle Menschenleben zu retten, so Martin. Die Feuerwehr brauche darüber hinaus Spezial-Fahrzeuge, um überhaupt gefahrlos in die Nähe eines Lecks zu fahren. Nach wie vor strittig bleibt auch die Alarmierung. Im Fall eines Lecks, das Bayer selbst erkennt, wird zunächst die Werksfeuerwehr und dann erst die Feuerwehr informiert.

Sonderschutzplan nötig
„Die Bezirksregierung handelt ohne Rücksicht auf Verluste“, sagte Klaus-Dieter Völker (CDU). Da sei offenbar eine mächtige Bayer-Lobby aktiv, so Völker weiter. Im Kreis könne man immer nur staunen, was da alles durchgesetzt werde.
Der Kreis Mettmann geht nun offenbar davon aus, dass sich die Bezirksregierung nicht weiter einmischen möchte. Statt dessen sei der Kreis nun angehalten, auf eigene Kappe so genannte Sonderschutzpläne zu erstellen. VON OLIVER WIEGAND

alle Infos zur Kampagne

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Information vom 29. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Duogynon: weitere Opfer gehen in die Öffentlichkeit

Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / aktuelle Berichte in SPIEGEL und WDR / „skandalöses Urteil aufheben!“ / Unterstützung durch Contergan-Geschädigte

Zahlreiche Medien berichteten in den vergangenen Wochen über die Forderung von Duogynon-Opfern nach einer finanziellen Entschädigung und einer Entschuldigung durch die Firma Schering. Bei den Initiatoren der Kampagne meldete sich eine große Zahl weiterer Betroffener. Dem Unternehmen Bayer Schering, Rechtsnachfolgerin von Schering, wurde unterdessen die Klageschrift von drei Opfern zugestellt.

Andre Sommer, einer der Kläger: „Die Firma Bayer Schering sagt in der Öffentlichkeit, sie habe nichts zu verbergen. Warum setzt sich das Unternehmen dann nicht mit uns in Verbindung und legt alle Unterlagen zu Duogynon offen? Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Allein bei Sommer meldeten sich nach den aktuellen TV-Berichten rund 70 Geschädigte.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Kampagne initiiert hat: „Das erste Verfahren gegen Schering wurde 1980 mit der ungeheuerlichen Begründung eingestellt, die Schädigung eines Fötus stelle keinen Straftatbestand dar, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Die Justiz ist gefordert, dieses skandalöse Urteil zu tilgen. Schließlich hat Schering selbst in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf.“ Auf Einladung der CBG hatten mehrere Betroffene in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären gesprochen.

Die Reaktion weiterer Betroffener (z.T. anonym):

=> „Meine jahrelangen Schmerzen, die Isolation in den ersten 6 Lebensjahren, die Ausgrenzungen danach, die immer noch andauernde Angst vor Blindheit - all das kann niemand wieder gut machen. Trotzdem fordere ich Bayer Schering auf, endlich zu seiner Verantwortung zu stehen!“
Andre Meier (Name von der Redaktion geändert)

=> „Meine Frau hat ebenfalls Duogynon eingenommen, unser Sohn wurde mit einer Gaumenspalte geboren. Es traf etwas später auch seine Schwester, ebenfalls nach der Einnahme von Duogynon.“

=> „Als Betroffener finde ich die Verhaltensweise merkwürdig, dass eine pharmazeutische Firma sich beständig weigert, Einblicknahme in ihre Duogynon betreffenden Unterlagen zu gewähren und sich lieber auf Veröffentlichung verklagen lässt. Diese Haltung spricht für mich dafür, dass bei Bayer Schering die Befürchtung besteht, sich bei Akteneinsicht eben DOCH gewinnschmälernden Schlussfolgerungen ausgesetzt zu sehen. Den von Schering in Auftrag gegebenen Gutachten muss immer der Verdacht anhaften, das Lied des Geldgebers zu singen.“
Wolf-Dietrich Molzow

=> „Ein Verdacht richtete sich bei mir schnell auf Duogynon, das ich als Schwangerschaftstest eingenommen hatte. Eine Spaltbildung lässt sich im Entwicklungsablauf des Embryos zeitlich ziemlich klar einordnen, genau zu dem Zeitpunkt habe ich Duogynon eingenommen.“

=> „Unser Sohn wurde mit einem schweren Herzfehler geboren. Er wurde nur 3 Monate alt.“

=> „In drei Wochen werde ich zum 14. Mal in meinem Leben operiert. Hätte das alles verhindert werden können? Hätte verhindert werden können, dass noch 10 Jahre nach meiner Geburt wegen Duogynon behinderte Kinder auf die Welt kamen? Ich möchte Aufklärung darüber.“
Karin Riedhammer, geb. 1966

=> „Mein Sohn hat eine Blasenextrophie und ist mindestens 10 Mal operiert worden.“

In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft die Präparate Duogynon, Cumorit und Primodos eingenommen hatten, schwere Fehlbildungen erlitten, darunter Herzfehler, fehlende Gliedmaßen, Gaumenspalten, Fehlbildungen der Genitalien, Wasserkopf und Nierenschäden. Die Firma Schering hatte trotz jahrelanger, auch interner Warnungen an den hormonellen Schwangerschafts-Tests festgehalten. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

Unterstützung erhalten die Betroffenen von Contergan-Opfern: „Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, dürfen aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen werden. Die verantwortlichen Firmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, für die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!“, so Christian Stürmer vom Contergannetzwerk.

Hier die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützen

Weitere Informationen:
· Artikel im SPIEGEL: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Informationen von Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de
· Artikel „Bittere Pillen von Schering“