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Beitrag veröffentlicht im Juli 2010

Pharmaforschung

CBG Redaktion

29. Juli 2010, Deutschlandfunk „Campus und Karriere“

Diskrete Zusammenarbeit

Vorwürfe gegen Partnerschaftsabkommen zwischen Bayer und Uni Köln

Ein Kooperationsvertrag zwischen dem Pharmaunternehmen Bayer und der Uni Köln, dessen Inhalt die Partner unter Verschluss halten, stößt zunehmend auf Kritik. Während die Uni die Geheimhaltung mit der Wissenschaftsfreiheit verteidigt, fordern Medizinstudierende und der Landesdatenschutzbeauftragte mehr Transparenz.

Von Martin Schütz

Es ist nicht viel bekannt über die Kooperation der Bayer AG mit der Kölner Universität. Offiziell arbeitet die Kölner Uniklinik mit dem Konzern in der Krebs- und Herzforschung eng zusammen. Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht auf einzelne Lehrstühle, sondern auf verschiedene Forschungsschwerpunkte. Unklar ist, wie der Konzern auf die Forschung Einfluss nimmt und wie Ergebnisse genutzt und publiziert werden. Die Ergebnisse dazu sind rar. Deshalb sind die Fronten zwischen Kritikern und Universität verhärtet. Ende 2009 hat der Landesdatenschutzbeauftragte empfohlen, dass die Uni die Rahmenbedingungen offen legt. Allerdings kann er dies der Universität nur empfehlen, rechtlich bindend sind seine Aussagen nicht. Daher wird die Kölner Uni auch weiterhin keinen Einblicke in die Verträge gewähren. Das gefährde die Freiheit der Wissenschaft, so Pressesprecher Dr. Patrick Honecker:

„Bei dieser Rahmenvereinbarung geht es inhaltlich nicht um besonders weitreichende Dinge. Was uns nur wichtig ist, ist erst mal grundsätzlich zu klären, inwieweit wir ein grundrechtlich geschütztes Recht, nämlich die Wissenschaftsfreiheit weiterhin in Anspruch nehmen können, oder ob Landesgesetze da stärker sind.“

Auch die Bayer AG möchte sich zu den Inhalten nicht äußern. Die Befürchtung des Industrieunternehmens konzentriert sich auf die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen. Die spärlichen Informationen beunruhigen allerdings die Kritiker der Kooperation von Kölner Uni und Bayer. Für Torsten Bultmann, Geschäftsführer des Bunds demokratischer Wissenschaftler, stellt der Vertrag eine neue Dimension dar.

„Dass sie ganze Fakultäten herausbrechen in solche privaten Kooperationsstrukturen, das ist eine relativ neue Qualität.“

„Aber ich finde es ja insgesamt problematisch und skandalös, dass ein solcher Kooperationsvertrag, der natürlich große Teile der Universität betrifft und nicht nur einen Lehrstuhl und ein befristetes Projekt, was ja sonst normalerweise der Fall ist, dass der im Prinzip von einem privaten Konzern zum Betriebsgeheimnis erklärt wird. Das ist ja der eigentliche Skandal.“

Das sieht die Kölner Hochschulgruppe der Kritischen Mediziner ebenfalls so. Die Medizinstudenten bemängeln die fehlende Transparenz. Grundsätzlich wollen sie einen Einblick in den Vertrag, um die Rahmenbedingungen überhaupt kennenzulernen. Die Kritischen Mediziner befürchten, dass Unternehmen Einfluss auf Forschungsergebnisse nehmen könnten, so Sven Quilitzsch:

„Wenn man sich anguckt, wie Pharmaunternehmen vorgehen, das sind ja wirtschaftliche Unternehmen, die haben ein Interesse daran, dass bestimmte Forschungsergebnisse, wenn es zum Beispiel negative Ergebnisse in Studien gibt, dass die nicht unbedingt publik gemacht werden.“

Sven Quilitzsch betont allerdings, dass solche Praktiken nur vermutet werden können. Schließlich habe bisher kein Außenstehender Einblick in die vertraglich festgelegten Inhalte. Dass Kölner Wissenschaftler Ergebnisse zurückhalten halten könnten, ist für Patrick Honecker jedenfalls nicht vorstellbar.

„Wir gehen davon aus, dass unsere Wissenschaftler ein ganz reges Interesse daran haben, Dinge zu veröffentlichen, die wissenschaftlich valide sind und die wollen nicht etwas veröffentlichen, was von irgendwelchen Lobby- oder Industrieorganisationen gesteuert wird.“

Die Kritischen Mediziner haben die Universität um eine Stellungnahme gebeten. Bis zum 15. August erwarten sie eine Antwort. Sollte diese nicht erfolgen, streben die „Kritischen Mediziner“ laut Sven Quilitzsch eine andere Lösung an:

„Gesetzt der Fall, dass Uni und Bayer nicht einlenken und uns die Rahmenbedingungen und es geht nur um diese Rahmenbedingungen, um es noch mal ganz explizit zu sagen, dann erwägen wir weitergehende juristische Schritte, das könnte ein Präzedenzfall sein und den wollen wir auf jeden Fall auch geklärt wissen.“

Dann wird sich ein Verwaltungsgericht mit dem Problem beschäftigen müssen. Denn die Hochschule wird Einblicke in den Vertrag wohl verweigern. Die Bayer AG verweist jede Nachfrage an die Universität. Eine Kompromisslösung wird also immer unwahrscheinlicher. Sollte es zu einem Prozess kommen, kann Patrick Honecker dem auch etwas Positives abgewinnen:

„Aber wenn es sein muss, lassen wir das auch vor Gericht prüfen. Wir denken schon, dass das wichtig ist, das mal grundlegend zu klären, und wir würden abwarten, wenn es eine Klage gäbe, das ganze vor Gericht kommen würde, uns dementsprechend aufstellen und einen Prozess führen.“

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GenMais

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. Juli 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Klage von Umweltverbänden erfolgreich

Brasilien: Gericht entzieht Zulassung für GenMais von BAYER

Karikatur LL Mais: Angriff auf Konsumenten und Landwirte

Der Bundesgerichtshof des brasilianischen Bundesstaats Paraná hat dem Unternehmen Bayer CropScience gestern die Zulassung für sogenannten Liberty Link-Mais entzogen. Die gentechnisch veränderte Sorte ist resistent gegen das von Bayer produzierte Herbizid Liberty mit dem Wirkstoff Glufosinat. Das vom Gerichtshof in Curitiba verhängte Verbot gilt landesweit. Die zuständige Richterin Pepita Durski Tramontini gab damit den Umweltverbänden Terra de Direitos, AS-PTA, IDEC and ANPA Recht, die bereits 2007 Klage eingereicht hatten. Die Verbände fürchten eine gentechnische Kontamination traditioneller Mais-Sorten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir begrüßen das Verbot von glufosinat-resistentem Mais in Brasilien. Zum einen würde der Anbau von LL-Mais zwangsläufig zu gentechnischen Verunreinigungen herkömmlicher Sorten führen. Zum anderen ist eine gefahrlose Anwendung von Glufosinat nicht möglich – schon gar nicht in tropischen Ländern, in denen Landarbeiter meist nicht über angemessene Schutzkleidung verfügen.“ In Europa gehört Glufosinat zu den 22 Wirkstoffen, die wegen ihrer Risiken keine erneute Zulassung erhalten dürfen. Der Wirkstoff ist als reproduktionstoxisch klassifiziert und kann Missbildungen bei Föten verursachen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnet es als „unverantwortlich“, einen vermehrten Einsatz gefährlicher Wirkstoffe wie Glufosinat in Schwellen- und Entwicklungsländern zu forcieren und fordert einen sofortigen Verkaufs-Stopp.

Das Gericht in Curitiba begründet das Urteil mit dem Fehlen von Kontroll-Mechanismen nach der Aussaat, die eine Koexistenz von transgenem und herkömmlichem Mais garantieren würden. Dem Unternehmen wird ein tägliches Strafgeld von 50.000 Real angedroht, sollten Verkauf und Anbau nicht sofort gestoppt werden. Die Entscheidung der nationalen Kommission für biologische Sicherheit (CTNBio), eine Zulassung für Liberty Link-Mais zu erteilen, wurde aufgehoben. CTNBio wurde zudem aufgefordert, Einblick in die Zulassungsunterlagen zu gewähren. Bislang waren die zugrundeliegenden Studien wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt worden.

Erst vor wenigen Wochen war Bayer damit gescheitert, in Brasilien eine Zulassung für gentechnisch veränderten Reis zu erhalten. Die von Bayer hergestellte Sorte LLRice62 ist ebenfalls gegen Glufosinat resistent.

weitere Informationen:
·Brazilian court suspends release of Bayer's GM maize
·Kein GenReis von BAYER in Brasilien
·Herbizid Glufosinat sofort vom Markt nehmen!

Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. Juli 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Langzeitrisiken von Imidacloprid unterschätzt

Neue Studie zu BAYER-Pestiziden veröffentlicht / Oberflächengewässer belastet / weltweit meistverkauftes Insektizid / Bienensterben auch in Deutschland

Der niederländische Toxikologe Dr. Henk Tennekes weist in einer aktuellen Untersuchung nach, dass die Langzeitrisiken der Insektizide Imidacloprid und Thiacloprid weitaus größer sind, als bislang angenommen. Dies könne eine der Ursachen für die Bienenvolksterben in aller Welt sein. Die Studie The toxicity of neonicotinoid insecticides to arthropods is reinforced by exposure time erschien am 23. Juli in dem Fachmagazin Toxicology (online).

Dr. Henk Tennekes zu seinen Ergebnissen: "Das Risiko von Pestiziden wie Imidacloprid und Thiacloprid wird wahrscheinlich enorm unterschätzt, besonders für Wasserlebewesen und Bodenorganismen. Die bislang gültigen Grenzwerte wurden weitgehend aus Kurzzeit-Tests abgeleitet. Würde man Langzeit-Versuche durchführen, könnten schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen verheerende Schäden auftreten. Damit kann erklärt werden, wieso schon geringe Mengen Imidacloprid längerfristig Bienensterben verursachen können“. Tennekes zeigt sich besorgt über die hohe Belastung von Oberflächengewässern mit schwer abbaubaren Agrochemikalien. So wiesen Messungen der niederländischen Umweltbehörde bis zu 320 Mikrogramm Imidacloprid pro Liter (µg/l) nach. Der EU-Grenzwert für Trinkwasser hingegen liegt bei 0,1 µg/l.

Imidacloprid wird unter den Handelsnamen Gaucho, Provado und Admire angeboten, der Wirkstoff gilt als meistverkauftes Pestizid weltweit. Thiacloprid wird unter den Namen Biscaya, Proteus und Calypso vertrieben. Beide Wirkstoffe gehören zur umstrittenen Wirkstoffklasse der Neonicotinoide, die u.a. zur Behandlung von Saatgut verwendet wird. Hersteller ist die Bayer CropScience AG, die im vergangenen Jahr allein mit Imidacloprid 606 Millionen Euro erlöste. Saatgutbehandlungsmittel von Bayer hatten vor zwei Jahren das großflächige Bienensterben in Süddeutschland verursacht.

Neonicotinoide können wegen ihrer hohen Persistenz mehrere Jahren im Boden verbleiben. Selbst unbehandelte Pflanzen, auf deren Feldern in den Vorjahren Imidacloprid oder Clothianidin eingesetzt wurde, können den im Boden befindlichen Giftstoff über die Wurzeln aufnehmen und eine für Bienen gefährliche Konzentration enthalten. Ähnlich wie Dr. Tennekes hatte die kanadische Zulassungsbehörde Pest Management Regulatory Agency wegen der mehrjährigen Verweildauer im Boden ein Risiko für Bienen befürchtet; die von Bayer vorgelegten Studien hatte die Behörde als mangelhaft („deficient“) bezeichnet. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert wegen der Risiken für Bienen einen Verkaufs-Stopp für Neonicotinoide. Der Verband hatte vor zwei Jahren Strafanzeige gegen den Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning wegen der „Inkaufnahme der verheerenden Bienensterben in aller Welt“ gestellt.

Auch die vor sechs Wochen von italienischen Wissenschaftlern veröffentlichte Studie The puzzle of honey bee losses: a brief review kommt zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden für das weltweite Bienensterben unterschätzt wird. Schon im Jahr 2003 hatte ein im Auftrag des französischen Landwirtschaftsministerium erstellter Untersuchungsbericht festgestellt, dass die Verwendung von Imidacloprid für den Tod Hunderttausender Bienenvölker mitverantwortlich ist.

Da der Patentschutz von Imidacloprid in den meisten Ländern abgelaufen ist, brachte Bayer im Jahr 2003 das chemisch verwandte Nachfolgeprodukt Clothianidin auf den Markt. Seit dem Bienensterben in Deutschland vor zwei Jahren sind Imidacloprid und Clothianidin für die Behandlung von Mais-Saatgut verboten. Auch Italien, Frankreich und Slowenien verhängten Verbote bzw. verweigerten eine Zulassung.

weitere Informationen:
· Kontakt Dr. Henk Tennekes: info(at)toxicology.nl, Tel. +31 575 545500
· Kampagne „Bienensterben stoppen“

[Kohlekraftwerk] Kohlekraftwerk Uerdingen

CBG Redaktion

21. Juli 2010, Der Westen

Uerdingen setzt auf Kohle, Leverkusen auf Gas

In Leverkusen macht Chempark-Betreiber Currenta vor, was in Uerdingen angeblich nicht möglich ist: An dem Standort soll ein Gas- und Dampfkraftwerk entstehen.

Ein solches hatten auch die Kritiker des Uerdinger Steinkohle-Kraftwerks gefordert. Doch in Uerdingen lehnte das Projektplaner Trianel ab: Es sei einfach kein vernünftiger Gasliefervertrag für eine solche Anlage erhältlich, hieß es.
Wenige Kilometer weiter südlich ist das offenbar kein Hindernis: Im Leverkusener Chempark will das Energieunternehmen „Repower“ aus der Schweiz rund 340 Millionen Euro investieren. Das Gas- und Dampfkraftwerk soll 430 Megawatt liefern, mit der umweltschonenden Kraft-Wärme-Kopplung erreiche die Anlage einen Nutzungsgrad von über 80 Prozent, teilte Currenta gestern mit. Wie in Uerdingen arbeitet Currenta auch in Leverkusen eng mit dem Kraftwerksbauer zusammen und wird die Anlage nach dem Bau betreiben. Die Dampfversorgung erfolge abgestimmt auf den Bedarf des Chemieparks, der Strom wird für den deutschen Markt produziert.
Für das umstrittene Kohlekraftwerk in Uerdingen läuft derzeit das Genehmigungsverfahren. Am 20. September wird in Krefeld über die mehr als 22.000 Einwendungen gegen die Anlage verhandelt.

Pressemitteilung BÜNDNIS '90 DIE GRÜNEN, RATSFRAKTION DER STADT KREFELD
21. Juli 2010

Grüne zu Gasturbinenanlage im Chempark Leverkusen:

Bayer misst mit zweierlei Maß

Nachdem noch im März auch in Leverkusen Pläne geäußert wurden, im dortigen Chempark ein Kohlekraftwerk zu bauen, wurde heute bekannt, dass stattdessen nun das Schweizer Energieunternehmen Repower mit der Planung eines modernen Gas- und Turbinenkraftwerks beauftragt wurde.

Während man in Uerdingen klettenartig an der Steinkohle klebe, werde in Leverkusen das nicht nur umweltfreundlichere, sondern auch wirtschaftlichere und effizientere Gas favorisiert, um den Standort und Arbeitsplätze zu sichern.

„Vor dem Hintergrund der Geschehnisse hier in Krefeld ist das natürlich ein hochinteressanter Vorgang und eine weise Entscheidung der Geschäftsleitung“, meint dazu die Fraktionsvorsitzende der Krefelder Grünen Stefani Mälzer, „wir geben daher die Hoffnung nicht auf, dass auch bei uns noch ein Umdenken stattfindet“.

„Die Menschen hier in Krefeld werden von Bayer seit Jahren schlicht auf den Arm genommen. Wer die gleichen Argumente für ein Gaskraftwerk in Leverkusen, aber gegen ein Gaskraftwerk im Uerdinger Chempark anführt, argumentiert höchst doppelbödig und unglaubwürdig“, so Mälzer weiter. Sachliche Gründe dafür, warum hier unmöglich sei, was dort gehe, seien jedenfalls nicht erkennbar.

„Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass die Schweizer besser rechnen können“, meint Mälzer mit Blick auf die sehr viel höhere Wirtschaftlichkeit eines Gas- und Turbinenkraftwerkes.

Insgesamt jedenfalls sei nicht hinzunehmen, dass in dieser Sache mit zweierlei Maß gemessen werde, so die Grüne abschließend.

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Artensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. Juli 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

UN-Studie: Großkonzerne betreiben Raubbau an der Natur

Artensterben durch Pestizide und Agrosprit / „UN-Kooperation mit BAYER endlich beenden!“

Die Vereinten Nationen werfen den großen Konzernen der Welt schwere Versäumnisse beim Umweltschutz vor. Allein die 3.000 wichtigsten Unternehmen sollen Umweltschäden von jährlich knapp zwei Billionen Euro verursachen. Das Artensterben sei 100-mal schneller, als es die Evolution vorgibt. Achim Steiner, Leiter des UN-Umweltprogramms UNEP, äußerte heute gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Der Raubbau an der Natur durch die Wirtschaft setzt sich seit Jahren ungebremst fort. Das natürliche Kapital der Welt wird im großen Stil vernichtet“, und weiter: „In vielen Konzernen gilt noch immer die Devise: Natürliche Ressourcen sind unerschöpflich. Dabei müssen wir längst schmerzhaft spüren, dass das nicht mehr stimmt“.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir begrüßen die unmissverständlichen Aussagen von Achim Steiner zur mangelnden Verantwortung multinationaler Unternehmen. Die UNEP muss hieraus Konsequenzen ziehen und endlich die unselige Kooperation mit dem BAYER-Konzern beenden. BAYER als einer der größten Hersteller von Pestiziden und gentechnisch verändertem Saatgut gehört zu den Verursachern des Artensterbens. Die Kooperation mit einem Umweltsünder wie BAYER beschädigt die Glaubwürdigkeit der UNEP.“ Der Leverkusener Konzern spendet jährlich 1,2 Millionen Euro für das Jugendumweltprogramm der UNEP und darf sich hierfür als Partner der Vereinten Nationen präsentieren. „Unternehmen verfolgen Gewinn-Interessen, diese treten zwangsläufig mit dem Allgemeinwohl in Konflikt. Es ist daher grundsätzlich nicht hinnehmbar, dass die Vereinten Nationen einen Konzern als gleichberechtigten Partner behandeln“, so Mimkes weiter.

Der Weltagrar-Rat hatte vor zwei Jahren die durch Pestizide geschädigten Ackerflächen sowie den Anbau von Agrardiesel als wesentliche Ursachen der Ernährungskrise und des Artensterbens bezeichnet. Die 400 Wissenschaftler des Weltagrar-Rats drängen auf radikale ökologische Reformen in der Landwirtschaft und auf eine Rückkehr zu traditionellen Anbaumethoden. BAYER hingegen forciert neben dem Einsatz von Pestiziden und Gen-Saatgut auch den Anbau von Energiepflanzen, welcher großflächige Monokulturen und einen hohen Einsatz von Düngemitteln, Wasser und Pestiziden erfordert.

Zudem will BAYER gentechnisch veränderte Pflanzen wie Raps, Zuckerrüben, Soja und Mais in den Markt drücken. Aktuell entscheidet die EU über eine Importzulassung für herbizidresistenten Reis des Konzerns. Dieser sogenannte Liberty Link-Reis war für den bislang größten Kontaminations-Skandal verantwortlich, als im Jahr 2006 die herbizidresistente Sorte LL601 weltweit in den Handel kam. Eine europäische Zulassung von Gen-Reis hätte besonders in Asien dramatische Konsequenzen: Der großflächige Anbau würde unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führen. Hierdurch würde langfristig die Ernährungssicherheit gefährdet.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert auch den geplanten Bau mehrerer Kohlekraftwerke in BAYER-Werken sowie den hohen Ressourcenverbrauch des Konzerns.

Weitere Informationen:
· BAYER und die Biodiversität
· Die Kooperation von BAYER und der UNEP

[Uni Köln] Pharmaforschung

CBG Redaktion

Presse Information vom 9. Juli 2010

BUKO Pharma-Kampagne
Coordination gegen BAYER-Gefahren
medico international
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte

NRW Landesbeauftragte für Informationsfreiheit: Kooperation von Uni Köln und Bayer AG soll offengelegt werden

Antrag von zehn Gesundheits-Initiativen / Ausrichtung der Pharmaforschung ausschließlich auf Vermarktbarkeit befürchtet / „Signalwirkung für alle PPP-Projekte“

Nach Einschätzung der NRW Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte der Kooperationsvertrag, den die Universität Köln und die Bayer HealthCare AG vor zwei Jahren geschlossen haben, offen gelegt werden. Damit unterstützt sie einen Antrag von zehn Gesundheits-Initiativen und studentischen Interessengruppen. Die Landesbeauftragte begründet in dem heute veröffentlichten Schreiben, weswegen die bisherige Weigerung von Universität und BAYER-Konzern, eine Einsichtnahme in den Vertrag zu ermöglichen, dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz widerspricht. Die Veröffentlichung war unter anderem von der BUKO Pharma-Kampagne, der Coordination gegen BAYER-Gefahren, medico international und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte gefordert worden.

Dr. Christian Wagner-Ahlfs von der BUKO Pharma-Kampagne: „Wir begrüßen die Empfehlung der Datenschutzbeauftragten. Sie kann helfen, endlich mehr Transparenz über die Beziehungen von Universitäten und Pharmaunternehmen zu schaffen."

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ergänzt: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Uniklinik Köln muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung.“ Nach Auffassung der CBG handelt es sich bei dem Verfahren um einen Präzedenzfall, der alle Public Private Partnership (PPP)-Projekte betrifft. „Die Allgemeinheit kann solche Kooperationen nur bewerten, wenn alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Das Argument, wonach Geschäftsgeheimnisse von einer Offenlegung betroffen sind, darf nicht länger dafür herhalten, dass der Einsatz öffentlicher Mittel im Dunkeln bleibt.“

Bernd Eichner von medico international: „Dies ist ein großer Erfolg! Medizinische Forschung darf sich nicht ausschließlich an der Vermarktbarkeit orientieren - im Gegenteil: Wir benötigen mehr unabhängige Studien. Zudem müssen wir verhindern, dass medizinische Erkenntnisse, die nicht dem Erfolg eines Präparates dienen, in der Schublade verschwinden.“

Die Bayer HealthCare AG und die Kölner Uniklinik hatten vor zwei Jahren eine Kooperation in den Bereichen Onkologie, Kardiologie und Erkrankungen des Zentralnervensystems vereinbart. Die Initiativen legten der Universität daraufhin einen Fragenkatalog vor, der mit dem Hinweis auf „Geschäftsgeheimnisse“ unbeantwortet blieb. Unter anderem fürchten die Kritiker, dass Verwertungsrechte neuentdeckter Substanzen vollständig an Bayer HealthCare übergehen, dass auch Präparate ohne therapeutischen Mehrwert untersucht werden und dass nur positive Studienergebnisse publiziert werden - negative jedoch nicht, falls diese als betriebsschädigend eingestuft werden (ein sogenannter publication bias).

Eine Reaktion der Universitätsklinik auf die Entscheidung der Landesbeauftragten steht noch aus.

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[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 06. Juli 2010

Kinderärzte contra CO Leitung

106 Mediziner und Kinder- und Jugendpsychiater entlang der Trasse rufen die Politiker und Bayer auf, das Projekt zu stoppen. Bei einem größeren Unfall gebe es tatsächlich keine Rettungsmöglichkeiten.

Dr. Gottfried Arnold, Kinderarzt aus Hilden, und Dr. Martin Terhardt aus Ratingen, Obmann der Kinderärzte für den Kreis Mettmann im Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte, haben den Offenen Brief initiiert.

Ein Projekt mit einem „weltweit so einmalig hohen Risiko“ dürfe nicht in Betrieb gehen, appellieren die Mediziner an den Ministerpräsidenten, den Landtag NRW, die Bezirksregierung und den Betreiber der Kohlenmonoxidleitung, die Firma Bayer. Bisher sei die chemische Industrie verpflichtet gewesen, CO nur dort zu produzieren, wo es verbraucht werde.

„Ablenkungsmanöver“
106 Kinder- und Jugendärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater haben den Offenen Brief unterzeichnet. Nach Angaben von Arnold sind das – bis auf eine Ausnahme – sämtliche Kinderärzte aus dem Kreis Mettmann, Düsseldorf, Duisburg, Meerbusch, Krefeld, Leverkusen, Neuss und Solingen.

Warum jetzt diese Aktion? Bereits vor zwei Jahren hätten sich die Kinderärzte aus dem Kreis Mettmann mit einem Offenen Brief an die Politik und Bayer gewandt, erläuterte Arnold gestern auf einer Pressekonferenz in Hilden – ohne Resonanz.

„Die Politiker haben beschwichtigt, dem Gesetz werde genüge getan“, ergänzte Terhardt. Der mit den lokalen Feuerwehren abgestimmte „Allgemeine Gefahren-Abwehr-Plan“ wird von den Medizinern als „formaljuristisches Ablenkungsmanöver“ empfunden. „Bei einem größeren CO-Unfall gibt es tatsächlich keine Rettungsmöglichkeiten“, betonte Arnold: „Deshalb müssen wir präventiv tätig werden und die CO-Leitung verhindern.“

Wachsame Pipeline-Gegner
Man könne nicht erwarten, dass keine Unfälle mit der CO-Leitung passieren, erläuterte Terhardt. Bei einem größeren Leck sollen die lokalen Feuerwehren helfen. Bei Gefahr für Leib und Leben dürften die Einsatzleiter ihre Helfer gar nicht in die Todeszone schicken. Das wüssten auch Bayer und die Politiker.

Nur zwei Behandlungsplätze
Selbst bei einem kleinen Leck sei die Diagnose einer CO-Vergiftung so schwierig, dass oft bei Rettungsversuchen die Zahl der Verletzten erheblich ansteige. Bei einem – wie sich später herausstellte – CO-Unfall auf einem Campingplatz bei Preetz seien am 26. März 2009 zunächst drei Bewusstlose gemeldet worden. Durch die Rettungsversuche hätten schließlich 15 Verletzte – inklusive Notarzt – stationär behandelt werden müssen. Für ganz NRW gebe es an der Uni-Klinik Düsseldorf nur zwei stationäre Behandlungsplätze für Bewusstlose in der Sauerstoffüberdruckkammer mit 24-Stunden-Dienst.

Die Gabe von Sauerstoff helfe nur bei einer leichten CO-Vergiftung, erklärte Arnold, weil Kohlenmonoxid 200 Mal stärker als Sauerstoff im Blut gebunden werde. Zwischen Diagnose und Therapie gebe es nur ein kleines Zeitfenster. Je länger der Erstickungszustand bei einer CO-Vergiftung anhalte, um so wahrscheinlicher seien unumkehrbare Dauerschäden des Gehirns. Diese könnten auch noch nach mehr als einem Jahr nach der Behandlung auftreten. Über 110 000 Bürger haben bislang gegen die CO-Leitung protestiert. Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen, bedankte sich gestern für die Unterstützung der Mediziner: „Das ist ein Signal.“ VON CHRISTOPH SCHMIDT

5. Juli 2010

Offener Brief von mehr als 103 Kinder- u. Jugendärzten und Kinder- u. Jugend-Psychiatern entlang der CO-Pipeline

An die/den
Ministerpräsident/in NRW,
an den Landtag von NRW
an die Bezirksregierung Düsseldorf,
an die CO-Pipeline -Betreiber-Firma BAYER
Frau Ministerpräsidentin in spe Hannelore Kraft,
Frau Sylvia Löhrmann,
Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, amtierender Ministerpräsident NRW,
Damen u Herren Abgeordnete des Landes NRW,
Herrn Regierungspräsident Jürgen Büssow,
Herrn Werner Wenning u Herrn Dr. Marijn Dekkers, Firma Bayer

Sehr geehrte Damen und Herren Verantwortliche,
nach 3 Jahren öffentlicher Diskussion ist unser Vertrauen in Ihr Projekt „CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld“ vollends zerstört: das Gerede von Sicherheit trotz lückenhafter Bauaufsicht, Unterschreitung der Sicherheitsvorgaben wie Rohrwanddicke, nachträgliche teilweise Kampfmittelbeseitigung sind nur einige Beispiele.

Katastrophal ist die Tatsache, dass bei einem Leck in der CO-Leitung die Fa. Bayer entscheiden kann, ob und wann die Öffentlichkeit informiert wird oder nicht.
Menschenverachtend empfinden wir das formal-juristisch korrekte Vorgehen, nach Erstellen eines sog. Allgemeinen Gefahren-Abwehr-Planes (AGAP), der praktisch nur eine Telefonkette darstellt, bei einem größeren Leck die Rettung den lokalen Feuerwehren zu überlassen: zwar können später Tote geborgen werden, aber eine Rettung ist nicht möglich! Denn sowohl Bayer und die Politiker als auch die Feuerwehren wissen, dass bei einem Rohrbruch die Einsatzleiter ihre Retter bei Gefahr für Leib und Leben nicht in die Todeszone schicken dürfen.

Dieses Spiel mit Leben und Tod werden wir als Kinderärzte nicht dulden!

Selbst bei einem kleinen Leck ist die Diagnose einer CO-Vergiftung so schwierig, dass oft bei Rettungsversuchen die Zahl der Verletzten erheblich ansteigt: am 26.3.2009 auf einem Campingplatz bei Preetz waren 3 Bewusstlose gemeldet; durch die Rettungsversuche mussten schließlich 15 Verletzte, incl. Notarzt stationär behandelt werden. Wie Sie wissen, gibt es bei den aktuellen Sparmaßnahmen nur 2
stationäre Behandlungsplätze für Bewusstlose in der Sauerstoffüberdruckkammer mit 24-Std-Dienst (nur Uni Düsseldorf in NRW!). Für die übrigen bewusstlosen CO-Vergifteten werden bewusst und billigend mehrere Transportstunden unter Sauerstoffmangel in Kauf genommen: das bedeutet Dauerschäden des Gehirns, die irreversibel sind.

Wer von Ihnen wird bei einem tatsächlichen CO-Unfall oder einer CO-Katastrophe die persönliche Verantwortung übernehmen? Herr Wenning? Herr Dekkers? Herr Rüttgers? Frau Kraft? Frau Löhrmann? Welcher Politiker will sich von seinen Kindern oder Enkelkindern nach einer Mitschuld fragen lassen wollen?

Diese Entscheidung für eine CO-Pipeline kann nur jemand treffen, der systematisch seine Verantwortung auf andere abschiebt: der Industrielle auf die Techniker und seine gesamte Firma, der Ministerpräsident auf sein Parlament und den Rechtsstaat, der Politiker an den Techniker, der Techniker an den Kranführer, der nicht mehr wusste, wo einmal die CO-Leitung verlegt wurde, die er versehentlich mit seiner Baggerschaufel getroffen hat.

Der Umgang mit Worten, Wahrheit und Verantwortung hat auch unser Vertrauen in die Pharmasparte von Bayer zerstört.

Die Volksvertreter bitten wir dringend, angesichts der nicht mehr unbekannten Gefährlichkeit des Giftgases CO und der ablehnenden Haltung der betroffenen Bevölkerung (ca.110.000 Unterschriften gegen das Projekt), die gesetzlichen Grundlagen für die CO-Pipeline zu korrigieren: ein Projekt mit einem weltweit so einmalig hohen Risiko darf nicht in Betrieb gehen. Bisher war die chemische Industrie verpflichtet, CO nur dort zu produzieren, wo es verbraucht wird!

Namen der Kinder- u. Jugendärzte u. Kinder- u. Jugendpsychiater, aufgelistet nach Städten/Tätigkeitsorten entlang der Pipeline:

Düsseldorf: Dr. Albert Fuchs, Irina Gelmann, Dr. Willem Geraets, Dr. Axel
Hofmann, Dr. Siegfried Joel, Barbara Jusinska-Kanczuk, Dr. H. Josef
Kahl, Dr. Teresa Kraus, Dr. Rainer Kroschinski, Dr. Petra Lankisch,
Gabriele Lucassen, Kinder-u Jgdl.psychotherap.,Dr. Gerald Schieber,
Dr. Sylvia Schuster, Dr. Hans Stannigel, Dr. Ute Steindor, Dr. Robert
Wiskandt, Dr. Martina Zuckmantel,
Duisburg: Dr. Mike Amoah, Dr. Anja Eisenberger, Christiane Emmig, Dr. Christoph
Fangmann, Leo Gamermann, Dr. Barbara Herbrand, Dr. Harald
Kral, Dr. Hana Laioun, Dr. Jens Niklas, Dr. Abdul-Karim Noureddine,
Dr. Maria Philipps, Dr. Liliana Pohl, Ellen Rohs, Dr. Uwe Roschlau,
Dr. Gudrun Sommers, Dr. Hans-Jochen Teuber, Oleg Witkowski,
Dr. Sofija Zafari,
Erkrath: Dr. Klaus Dahl, Dr. Sandra Dahl,
Haan: Dr. Gabriela Warbanow, Dr. Rolf-Peter Zaß,
Heiligenhaus: Dr. Heidemarie Pankow-Culot, Dr. Georg Paulus, Ulrike Paulus,
Hilden: Dr. Gottfried Arnold, Dr. Ulrich Geisler, Dr. Helma Gölz, Priv-Doz.Dr.
Sabine Preis, Gudrun Rotenberger, Dr. Christian Steinhagen,
Krefeld: Dr. Andreas Christaras, Prof.Dr. Tim Niehues,
Langenfeld: Dr. Barbara Gripp, Dr. Holger Muscheid, Sabine Muscheid, Dr. Andrea
Nemecek, Dieter Siegmund, Dr. Fritz Verfuß,
Leverkusen:Bernhard Bartmann, Dr. Dieter Ladwig,
Meerbusch: Dr. Isabella Martinez-Gadow,
Mettmann: Dr. Gisela Arcari-von Dessien, Dr. Brigitte Biggemann, Dr. Marketa
Groeger, Norbert Hilbert, Dr. Claudia Niederer,
Monheim: Dr. Paula Menczel, Dr. Ursula Wargalla-Plate, Dr. Ewa Toporowski,
Neuss: u.a. Michael Fleischer, Dr. Michael Gerigk, Cornelia Grosse, Miriam
Guzman, Prof. Dr. Peter Gonne Kühl, Anke Sandquist, Nina Schnieder,
Svitlana Lisovets, Dr. Norbert Veiser, Rüdiger Wentzell,
Ratingen: Milan Adler, Bernd Appolt, Dr. Ulrike Düx-Waniek, Angela Grager,
Claudia Kämmerer-Müller, Dr. Stefan Richter, Dr. Ali Tarhan, Dr. Martin
Terhardt, Dr. Rudolf Werntges,
Solingen: u.a. Dr. Karl Heinz Jacobs,
Velbert: Dr. Mark David Arhelger, Sabine Backendorf, Judith Hess, Dr. Birgit
Jansen, Dr. Nicola Kappenhagen, Dr. Oliver Keull, Jutta Lampson-
Lempken, Heike Nicolai, Dr. Alexander Nordhues, Markus Prisett, Dr.
Dagmar Schaumann, Renata von Schnering-Mhadmi, Dr. Erdmuth
Schubert,
Wülfrath: Christa Meiwald-Schirra.

v. i. S. d. P. Dr. Gottfried Arnold, Hilden
Dr. Martin Terhardt, Ratingen, Obmann der Kinder- u. Jugendärzte des
Kreises Mettmann

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[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

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Berliner Morgenpost, 1. Juli 2010

Schering

Ein Leben auf zwei kurzen Beinen

Wolf-Dietrich Molzow ist anders als andere Menschen. Das sieht man auf den ersten Blick. Er ist nur 1,25 Meter groß. Ihm fehlen Ober- oder Unterschenkel - je nachdem, wie man die Sache sieht: Seine Beine bestehen jeweils aus einem nach außen gebogenen Knochen - ohne Kniegelenke.
Das ist aber noch nicht alles, was bei Molzow auffällt. Seine Füße haben jeweils nur vier Zehen und stehen außerdem seitlich ab, sodass er in einem eigentümlichen Watschelgang läuft. Auch seine Hüftgelenke sind nicht richtig ausgebildet. Seinen rechten Arm kann er im Ellenbogengelenk maximal 90 Grad strecken. Beide Oberarme und das rechte Schulterblatt sind verkürzt. Mit dieser Ansammlung körperlicher Behinderungen kam Wolf-Dietrich Molzow vor 53 Jahren auf die Welt. Was war geschehen?
Die Mutter von Herrn Molzow, Käthe Molzow, hat bei ihren Schwangerschaften das hormonelle Schwangerschaftsmittel Duogynon verabreicht bekommen. Das Hormonpräparat des Berliner Pharmaunternehmens Schering wurde ihr von ihrem Gynäkologen im schleswig-holsteinischen Rendsburg verschrieben. Sie sollte damit testen, ob sie schwanger ist.
Duogynon wurde als Injektion (bis März 1978) und in Drageeform (1957 bis 1973) sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Es handelte sich um eine Kombination der weiblichen Sexualhormone Progesteron und Östradiol. Durch die Einnahme des Präparates ließ sich innerhalb von einer Woche eine Blutung auslösen. Ein Ausbleiben der Blutung deutete auf eine Schwangerschaft hin.
Zahlreiche Frauen, die Duogynon während der Schwangerschaft eingenommen hatten, gebaren kranke oder behinderte Kinder mit Wasserköpfen, Missbildungen der Extremitäten, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Herzfehlern, Fehlbildungen der Genitalien, offenen Rücken, offenen Bäuchen, offenen Harnröhren.
Medikament mit Nebenwirkung
Schon Ende der 70er-Jahre sahen Experten einen unheilvollen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments und den Behinderungen. Doch bisher konnten die Opfer nicht den Beweis führen, dass das Schering-Mittel der Auslöser der Missbildungen war.
Schon während der Schwangerschaft merkt Käthe Molzow, dass irgendetwas anders ist als bei ihren anderen Schwangerschaften. „Es kratzt so, wenn sich das Kind im Bauch bewegt“, sagt sie zu ihrem Mann Wolfgang Molzow. So etwas wie Ultraschall oder vorgeburtliche Diagnostik gibt es damals nicht. Am 16. Januar 1957 kommt Wolf-Dietrich auf die Welt. Sofort wickelt die Krankenschwester den Säugling in ein weißes Tuch. Als die Mutter ihr Baby wieder auswickelt, erschrickt sie. Der Junge ist viel zu kurz.
An einen Pharma-Skandal denken die Eltern nicht, auch nicht an eine Klage. Damals, in den 50er- und 60er-Jahren, schieben manche Eltern ihre behinderten Kinder in Heime ab. Die Molzows behalten ihren kleinen Jungen zu Hause, umhegen und unterstützen ihn. Und sie suchen Hilfe bei Ärzten. Als Wolf-Dietrich zwei Jahre alt ist, gehen die Eltern mit ihm zu einem Orthopäden. Der Mediziner rät, die nach außen gerichteten Füße in eine Frontstellung zu zwängen. Die Beine des Jungen werden eingegipst und mit Metallschienen fixiert. Drei Monate muss er in der Klinik bleiben. Der Effekt ist gleich Null. Die Füße stehen immer noch nach außen. Seit diesem Zeitpunkt mag Wolf-Dietrich keine Menschen in weißen Kitteln mehr.
Kaum fassbar ist der Vorschlag eines anderen Facharztes einer Universitätsklinik. Der rät den Eltern, die Füße des Jungen einfach abschneiden zu lassen. Begründung: Dann könne das Kind wenigstens schöne Prothesen tragen. Auf die Empfehlung dieses Mediziners lassen sich die Molzows - zum Glück - nicht ein.
Zu Hause robbt Wolf-Dietrich durch die Altbauwohnung, bohnert mit seinem kleinen Körper die Dielen blitzblank. Er hängt am Rockzipfel seiner Mutter und ist so auf seine häusliche Umgebung fixiert, dass er bei der ersten Übernachtung bei einem Schulfreund schlimmes Heimweh bekommt. Wolf-Dietrich ist ein schlaues Kind. Weil er wenig mit seinem Körper anfangen kann, benutzt er den Geist. Schon mit vier Jahren kann er lesen. Er kommt in die Grundschule. „Das war eine gute Idee“, sagt er rückblickend. Er ist das einzige körperbehinderte Kind in der Schule.
Mit hänselnden Mitschülern hat Wolf-Dietrich keine Probleme. Ärgert ihn jemand, wird derjenige von den anderen Schülern verprügelt. Das Abitur macht er mit mäßigem Notendurchschnitt von 3,3. Beim Studium bessert er sich: Das erste Studium beendet er mit der Note 2, das zweite mit dem Notendurchschnitt 1,6.
Heute ist Wolf-Dietrich Molzow Diplomingenieur und arbeitet beim Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofergesellschaft in Berlin als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Er wohnt in Moabit zusammen mit seiner Frau Geertje in einer 130 Quadratmeter Altbauwohnung im Erdgeschoss. Geertje ist 45 Jahre alt, 1,80 Meter groß, sportlich und Beamtin bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Beiden leben auf unterschiedlichen Ebenen: Molzows Welt ist der Fußboden. Dort liegen seine Sachen: Schuhe, CDs, Kleidung, Bücher. Seine Frau lebt quasi im oberen Stockwerk. Es nervt ihn, wenn sie die Pfeffermühle in für ihn unerreichbare Höhen stellt. Es nervt sie, wenn auf dem Fußboden viel von ihm rumliegt und sie darüber stolpert.
Als Molzow erfährt, dass seine Mutter Duogynon genommen hat, will er den Pharmakonzern Bayer Schering Pharma AG verklagen. Ein Fachanwalt rät ihm damals ab: keine Chance auf Erfolg. Zumal es keine Belege gebe, dass die inzwischen verstorbene Mutter wirklich die Arznei genommen hatte.
Das sieht der Berliner Medizinrechtler Jörg Heynemann anders. „Es gibt einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und dem Geburtsschaden“, sagt er. Eine solche Korrelation müsse nur plausibel gemacht werden, er müsse nicht bewiesen werden. Dies sei die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch nach Paragraf 84 a Arzneimittelgesetz (AMG). Darin heißt es: „Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat, so kann der Geschädigte von dem pharmazeutischen Unternehmer Auskunft verlangen.“

Viele verschiedene Missbildungen
Heynemann zieht eine Parallele zur Contergan-Tragödie. „Auch in den Contergan-Fällen konnte der Beweis eines Zusammenhanges nicht erbracht werden. Auch in den Contergan-Fällen sind sämtliche Klagen abgewiesen oder nicht zu Ende geführt worden und strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt worden.“ Der Zusammenhang zwischen der Medikamenteneinnahme der Mütter und den geschädigten Kindern sei in den Duogynon-Fällen mindestens ebenso wahrscheinlich wie in den Contergan-Fällen.
Bei dem Berliner Anwalt haben sich in den vergangenen Wochen viele Duogynon-Geschädigte gemeldet. Er vertritt einige der Betroffenen, auch den Grundschullehrer André Sommer aus dem Allgäu. Der 34-Jährige kam mit einer Blase zur Welt, die außerhalb seines Bauchraumes lag und sein Penis war verkümmert; seine Mutter hatte Duogynon in der Schwangerschaft genommen. Zwei Dragees reichten aus, um André Sommer sein Leben lang körperlich zu schädigen. Sommer hat die Bayer Schering Pharma AG verklagt. Beim Landgericht Berlin hat er eine Auskunftsklage eingereicht. Damit will er klären, was der Pharmakonzern wusste über das Medikament Duogynon. Erst wenn diese Klage Erfolg hat, kann Sommer auf Schadensersatz klagen. Über den Lehrer und sein Schicksal wurde in den Medien berichtet. Innerhalb von zwei Wochen meldeten sich daraufhin bei ihm 70 Duogynon-Betroffene aus dem ganzen Bundesgebiet. „Ich kriege seit zwei Wochen eine Gänsehaut“, sagt Sommer. Immer mehr Menschen mit missgebildeten Beinen und Armen, mit Blasenfehlbildungen, verkümmerten Genitalien und anderen seltenen Erkrankungen riefen bei ihm an. Anders als beim Schlafmittel Contergan steht die Hormonbombe Duogynon im Verdacht, viele Leiden verursacht zu haben. Sommer hat eine Homepage eingerichtet ( www.duogynonopfer.de ).
Alles dies wird indes von der Bayer Schering Pharma AG bestritten. „Bei Duogynon ließ sich kein Zusammenhang zwischen Einnahme und der Entstehung von embryonalen Missbildungen nachweisen“, teilt der Pharmakonzern mit. Nach wie vor befänden sich mehrere Präparate mit den Wirkstoffen, die in Duogynon-Tabletten enthalten waren, auf dem Markt und würden nach den heute geltenden Vorschriften von Bayer Schering Pharma und den zuständigen Behörden überwacht, ohne dass sich nach dem heutigen Wissensstand Hinweise auf fruchtschädigende Wirkungen ergeben habe. „Vor diesem Hintergrund halten wir auch etwaige Ansprüche auf Entschädigungen nach wie vor für unbegründet“, erklärt eine Sprecherin des Unternehmens.
Das sind Argumente, mit denen Wolf-Dietrich Molzow nichts anfangen kann. Auch er erwägt, den Pharmakonzern zu verklagen. Ihn ärgert der Gedanke, dass das Unternehmen mit dem Medikament, das ihm offenbar lebenslange körperliche Einschränkungen eingebracht hat, auch noch viel Geld verdienen konnte. Tanja Kotlorz