Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beitrag veröffentlicht im Oktober 2018

[Yasminelle] Verhütungsmittel-Prozess

CBG Redaktion

16. Oktober 2018

Arznei-Geschädigte verlangt Schadensersatz von BAYER

Verhütungsmittel-Prozess geht weiter

 
Am 18. Oktober findet der Schadensersatz-Prozess der Medikamenten-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen den BAYER-Konzern seine Fortsetzung. Die 33 Jahre alte Frau hatte das Verhütungsmittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon eingenommen und im Juli 2009 eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten. Nur durch eine Notoperation gelang es den ÄrztInnen damals, ihr Leben zu retten.
 
Im April 2011 reichte die gelernte Tierärztin eine Klage gegen den Pharma-Riesen ein, zuvor hatte sie dem Konzern auf dessen AktionärInnen-Versammlungen mehrfach erfolglos ein Gesprächsangebot unterbreitet. Im Dezember 2015 begann die mündliche Verhandlung mit der Bestellung eines Gutachtens. Mit diesem und dem Gegen-Gutachten des Leverkusener Multis wird sich das Landgericht Waldshut-Tiengen jetzt beschäftigen. „Ich bin sehr froh, dass es nun zum zweiten mündlichen Verhandlungstermin kommt. BAYER muss sich weiterhin vor Gericht verantworten, und ich habe die große Hoffnung, dass am Ende die Gerechtigkeit siegen und BAYER verurteilt wird“, so Rohrer.
 
Ihr Anwalt Martin Jensch vertritt noch acht weitere Frauen mit ähnlichen Fall-Geschichten. In den USA nahmen die juristischen Auseinandersetzungen um die Kontrazeptiva aus der YASMIN-Produktfamilie, die beim Pillen-Riesen im Geschäftsjahr 2017 für einen Umsatz von 648 Millionen Euro sorgten, hingegen eine ganz andere Dimension an. Mit Sammelklagen von rund 12.000 Frauen sah sich das Unternehmen dort konfrontiert; Strafzahlungen in Höhe von ca. zwei Milliarden Dollar wurden am Ende fällig.
 
„Auch in Europa ist es dringend erforderlich, Pharma-Geschädigten die Möglichkeit einzuräumen, gemeinsam für ihre Rechte zu streiten und die eventuellen Kosten der Verfahren auf mehrere Schultern zu verteilen. Sie dürfen BAYER & Co. nicht länger als EinzelkämpferInnen gegenüberstehen. Aber weder die in der Bundesrepublik geplante Musterfeststellungsklage noch die von der EU erwogene Verbandsklage können den Betroffenen diesen Rückhalt geben“, kritisiert Axel Köhler-Schnura von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).
 
Konkret wirft Felicitas Rohrer dem Leverkusener Multi vor, auf den Packungsbeilagen nicht vor der erhöhten Venenverschluss-Gefahr, die von Kontrazeptiva der vierten Generation ausgeht, gewarnt und die Produkte stattdessen als schlank-machende Lifestyle-Präparate vermarktet zu haben. Inzwischen müssen BAYER und andere Hersteller von drospirenon-haltigen Mitteln diesen Hinweis auf den Beipackzetteln anbringen. Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) hatte dies im Jahr 2009 veranlasst.
 
Industrie-unabhängige Pharmazie-Journale wie das arznei-telegramm raten wegen des Thromboembolie-Risikos und anderer schwerwiegender Nebenwirkungen bereits seit Längerem von YASMINELLE & Co. ab. Der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA liegen 10.800 Meldungen über unerwünschte Arznei-Effekte nach Gebrauch dieser Medikamente vor, der Europäische Arzneimittel-Agentur EMA 4.869. „Angesichts solcher Zahlen sind die Aufsichtsbehörden aufgerufen, die Präparate aus der YASMIN-Gruppe aus dem Verkehr zu ziehen, zumal es sichere Alternativen gibt. Die Profit-Jagd BAYERs darf keine weiteren Opfer mehr kosten“, fordert Köhler-Schnura abschließend.

Tickermeldungen

CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

CBG im Hambacher Forst
Der BAYER-Konzern zählt mit seinen Kohlendioxid-Emissionen zu den großen Klima-Sündern. Darum beteiligte sich die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) im letzten Herbst auch an den Protesten rund um die Klima-Konferenz der Vereinten Nationen (COP 23) in Bonn. Und in diesem Jahr nahm sie an den Demonstrationen im Rheinischen Braunkohle-Revier teil. Zudem bot die Coordination im Klima-Camp einen Workshop zum klima-schädlichen Wirken der nordrhein-westfälischen Chemie-Industrie im Allgemeinen und BAYER im Besonderen an. Dieses hat nämlich maßgeblichen Anteil daran, das Bundesland zum deutschland-weiten Spitzenreiter in Sachen CO2-Emissionen zu machen: Zu den insgesamt rund 900 Millionen Tonnen steuert NRW ca. ein Drittel bei.

Apotheken boykottieren BAYER
„Wegen Glyphosat gestrichen – Wir empfehlen gerne eine Alternative“, dieses Schild hat der Pharmazeut Thomas Riedrich genau dort auf das Regal gestellt, wo seine KundInnen sonst BAYERs ASPIRIN finden. Medizin von einem Konzern, der die Menschen mit anderen Produkten krank macht, wollte Riedrich nicht mehr verkaufen. Eine „zu 100 Prozent positive Resonanz“ erhielt er nach eigenen Angaben auf die Aktion. Inzwischen haben sich auch weitere Apotheken dem BAYER-Boykott angeschlossen.

Brief-Aktion von PETA
Der Leverkusener Multi führt nicht nur Tierversuche in eigenen Labors durch, er vergibt darüber hinaus Aufträge an Fremdfirmen wie LIBERTY (siehe auch TIERE & VERSUCHE). Nach Recherchen der Tierrechtsorganisation PETA herrschen bei diesem US-Unternehmen unhaltbare Zustände. Die Firma bohrt Hunden die Schädeldecke auf, um ihnen Viren direkt ins Gehirn zu injizieren, hält Katzen in völlig überfüllten Gehegen und versorgt sie bei Krankheiten nicht angemessen. PETA hat deshalb einen Offenen Brief an BAYER und andere LIBERTY-Auftraggeber aufgesetzt, der die Konzerne auffordert, zu „hinterfragen, mit wem Sie Geschäfte eingehen“. Bis zum 5. Oktober 2018 hatten 69.786 Menschen das Schreiben unterzeichnet.

Forderung nach unabhängigen Studien
Der Pharmazeut Yoon Loke von der britischen Universität East Anglia hat publizierte und unpublizierte Arznei-Tests, die den gleichen Wirkstoff erprobten, genauer analysiert und dabei eklatante Unterschiede festgestellt. So verschwanden auf dem Weg in die Öffentlichkeit viele Angaben über Nebenwirkungen. „Wir haben seit Langem vermutet, dass das ein großes Problem ist. Deshalb haben wir uns die Ergebnisse klinischer Studien besorgt, die nicht veröffentlicht wurden und haben sie mit publizierten Untersuchungen verglichen. Dabei kam heraus, dass nur ein Teil der auftretenden Nebenwirkungen tatsächlich veröffentlicht wird“, berichtet der Forscher. Karsten Juhl-Jörgensen vom unabhängigen Medizin-Institut Cochrane nahm das zum Anlass, unabhängige Arznei-Studien zu fordern: „Wenn wir ein Produkt getestet haben wollen, möchten wir eine unabhängige Untersuchung. Wenn SAMSUNG zum Beispiel die Qualität seiner eigenen Smart-phones testet, würden wir dieser Untersuchung nicht trauen. Aber wenn es um Medikamente geht, bei denen kleine Fehler über Leben oder Tod vieler Patienten entscheiden können, akzeptieren wir, dass die Hersteller selbst die Sicherheit ihrer Produkte testen dürfen. Das ist paradox!“
KAPITAL & ARBEIT

3,6 Prozent mehr Entgelt
Bei der diesjährigen Tarif-Runde leitete der BAYER-Manager Georg Müller für den „Bundesarbeitgeber-Verband Chemie“ (BAVC) die Verhandlungen mit der IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE. Er einigte sich mit der Gewerkschaft auf eine Entgelt-Erhöhung von 3,6 Prozent, wovon bei einer Inflationsrate von derzeit rund zwei Prozent nicht viel übrig bleibt. Zudem erhalten die Beschäftigten eine Einmal-Zahlung von 280 Euro und 600 Euro mehr Urlaubsgeld. Die Forderung der IG BCE, den Chemie-WerkerInnen die Möglichkeit zu eröffnen, auf die 600 Euro zugunsten von mehr Freizeit zu verzichten, lehnte der BAVC ab.

BAYER streicht in Berkeley 227 Jobs
Der Leverkusener Multi hat sein gentechnisch hergestelltes Blut-Präparat KOGENATE weiterentwickelt. Die Innovation beschränkt sich allerdings darauf, den Patienten die Möglichkeit zu verschaffen, die Dosis dem individuellen Bedarf anzupassen. Zur Fertigung des Mittels namens JIVI, dessen Zulassung der Pharma-Riese nach positiven Entscheidungen in den USA und Japan bald auch in der EU erwartet, hat der Konzern schon neue Produktionskapazitäten aufgebaut. Er tat dies allerdings nicht im US-amerikanischen Berkeley, wo eigentlich das Herzstück seiner Blutprodukte-Fertigung liegt, sondern in Wuppertal und Leverkusen. Dass es sich bei Berkeley um einen der wenigen US-Standorte des Unternehmens mit einer gewerkschaftlich organisierten Belegschaft handelt, dürfte dabei eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben. Und Anfang Oktober 2018 bekam die Niederlassung schließlich die Folgen der Investitionsentscheidung zu spüren: Der Global Player kündigte die Vernichtung von 227 Arbeitsplätzen in Berkeley an.

Tod eines Angestellten
Im letzten Jahr nahm sich ein BAYER-Angestellter das Leben, weil er seine Entlassung nicht verkraftete. Der Pharma-Manager sprang aus dem Fenster seines Büros in Leverkusen. Zuvor hatte er sich erfolglos um andere Posten beim Konzern beworben. Vorgesetzten und KollegInnen gegenüber kündigte der Mann die Tat mehrfach an, diese Signale wurden allerdings nicht ernst genommen. In seiner Heimat England kam es deshalb zu einer gerichtsmedizinischen Untersuchung des Todes. Dabei sparte der Sachverständige Grahame Short nicht mit Kritik am Leverkusener Multi: „Arbeitgeber haben eine Fürsorge-Pflicht ihren Angestellten gegenüber (...) Wenn ein Beschäftigter wie (Name ist der Redaktion bekannt) Zeichen von Stress zeigt, sollte das bemerkt werden und Handlungen zur Folge haben.“ Der Global Player ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. „BAYER hat klar dokumentierte Richtlinien zur Unterstützung seiner Angestellten, die im Fall von (Name ist der Redaktion bekannt) auch befolgt wurden, inklusive der Unterstützung beim Umgang mit seiner Entlassung“, erklärte ein Unternehmenssprecher.

ERSTE & DRITTE WELT

Armen-Bekämpfung mit Bill Gates
„Verhütungsmittel können mit am besten zur Armutsbekämpfung beitragen“ konstatiert Melinda Gates in einem Beitrag für Die Welt. Weniger Menschen = weniger Armut, lautet die Rechnung ganz nach der Devise des früheren US-Präsidenten Lyndon B. Johnson: „Fünf gegen das Wachstum der Bevölkerung investierte Dollar sind wirksamer als hundert für das Wirtschaftswachstum investierte Dollar.“ Dementsprechend ignorant zeigt sich die „Bill & Melinda Gates Foundation“ den ökonomischen Ursachen von Hunger und Mangelernährung gegenüber. Stattdessen sieht sie es als Entwicklungshilfe an, Millionen Einheiten von BAYERs Langzeit-Kontrazeptivum JADELLE aufzukaufen und an die afrikanische Frau zu bringen. Dabei hat das Medizin-Produkt mit dem Wirkstoff Levonorgestrel nicht nur zahlreiche Nebenwirkungen wie etwa Kopfschmerzen, Depressionen, Gewichtszunahme, Sehstörungen und Migräne, es kommt auch immer wieder zu Komplikationen beim Einsetzen und Herausnehmen der Präparate.

KONZERN & VERGANGENHEIT

Das Sunshine Mining Desaster 1972
Am 2. Mai 1972 ereignete sich das Sunshine Mine Desaster, eines der größten Unglücke in der Geschichte des US-amerikanischen Bergbaus. Nach dem Ausbruch eines Feuers starben 91 Bergleute an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Nicht zuletzt setzten die in Brand geratenen Kunststoff-Materialien, die unter Tage beispielsweise in Leitungsumhüllungen, Sieb-Maschinen und Druckschläuchen Verwendung finden, die giftigen Dämpfe frei. Darum sahen sich neben anderen Firmen auch Kunststoff-Hersteller wie DOW CHEMICAL und die BAYER-Tochter MOBAY, die der Leverkusener Multi im Jahr 1967 ganz von MONSANTO übernommen hatte, Entschädigungsklagen gegenüber. Gemeinsam mussten sie 6,5 Millionen Dollar zahlen. Einen zweiten Prozess allerdings gewannen die Konzerne. Die Anwaltskanzlei „Wheeler Trigg O’Donnell“ rühmt sich noch heute, den Unternehmen damals immense Zahlungen erspart zu haben.

POLITIK & EINFLUSS

NRW bremst beim Kohle-Ausstieg
Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen tut alles dafür, um BAYER & Co. auch langfristig den Zugang zu den ebenso billigen wie klima-schädlichen Energieträgern zu sichern. So betätigen sich Laschet & Co. in der Kohle-Kommission als Bremser und sprechen sich vehement dagegen aus, den Kohle-Ausstieg „schon“ auf das Jahr 2030 zu terminieren. „Nordrhein-Westfalen ist der bundesweit bedeutendste Standort energie-intensiver Industrien wie Chemie, Stahl, Aluminium und Papier, die auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung angewiesen sind“, hält Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) fest. Deshalb will Ministerpräsident Armin Laschet den Unternehmen die Braunkohle möglichst lange erhalten. „Aktuelle Studien bestätigen die Erreichbarkeit der Klima-Ziele ohne beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohle“, schrieb er gemeinsam mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in einem Beitrag für das Handelsblatt. Entsprechend zufrieden zeigte sich der nordrhein-westfälische Verband der chemischen Industrie mit der bisherigen Arbeit von CDU und FDP. Es sind „viele Weichen aus Sicht des Chemie-Verbandes richtig gestellt worden“, heißt es in einer Presseerklärung. Und die Schlussfolgerung lautete: „Berlin braucht mehr Düsseldorf.“

Industrie kippt schärferes Klima-Ziel
Die Europäische Union hatte geplant, ihr Klima-Ziel zu verschärfen. Eine Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen von 45 Prozent im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 schwebte der EU vor. Aber der Extrem-Lobbyismus von „Business Europe“ und anderer Einfluss-Organe von BAYER & Co. wusste das zu verhindern. Wie überlegt die Konzerne dabei vorgingen, offenbaren geleakte Unterlagen von „Business Europe“. Der Verband arbeitete vier unterschiedliche Strategien aus, um das Projekt zu Fall zu bringen, und legte diese anschließend seinen Mitgliedern zur Entscheidung vor. Die erste bestand darin, dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüberzustehen, so lange es unverbindlich bleibt und keinen Eingang in die Gesetz-Bücher zu finden sucht. Die zweite optierte dafür, „die üblichen Argumente zu gebrauchen“ und vor den Wettbewerbsnachteilen für europäische Unternehmen gegenüber der globalen Konkurrenz zu warnen, die eine auf die EU beschränkte Klima-Kleinstaaterei mit sich brächte. Der dritte Vorschlag beabsichtigte, den ganzen Prozess in Frage zu stellen, die Belastbarkeit der Zahlen zu bestreiten und vor allem anderen erst einmal eine ökonomische Folgen-Abschätzung auf den Weg zu bringen. Als viertes Mittel, die 45 Prozent zu kippen, stand zur Auswahl, Brüssel dahinzubringen, nicht bei sich selbst, sondern bei den anderen anzufangen. „Der Schlüssel ist, andere große Volkswirtschaften davon zu überzeugen, zur EU aufzuschließen und den Umbau in Europa zum Erfolg zu machen. Dafür brauchen wir Stabilität, um Investitionen zu mobilisieren“, hieß es in dem Papier. Und eine dieser Strategien muss in den Hinterzimmern der Macht schließlich aufgegangen sein. Nach der Schlappe tat ein EU-Sprecher dann kund, der Klimaschutz- und Energie-Kommissar Miguel Arias Cañete habe nie einen offiziellen Vorschlag zur Einführung strengerer Klima-Ziele angekündigt.

BAYERs ehemaliger Chef-Jurist AfDler
BAYERs langjähriger Chef-Jurist Roland Hartwig sitzt heute für die AfD im Bundestag und gehört zu den vier stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion. 2013, noch zu seinen Zeiten beim Leverkusener Multi, war er zu der Partei gestoßen. „Wir müssen Recht und Ordnung in unserem Land wiederherstellen“, meint Hartwig und zeigt sich davon, dass der Klimawandel eine Folge menschlichen Handels und Wandels ist, „nicht überzeugt“. In seinen Vorträgen gelingt es ihm zuweilen sogar, alte und neue Aufgabe zu verbinden, etwa wenn er zum Thema „Deutsche Unternehmen im Fadenkreuz der US-Justiz“ Vorträge hält. Der 64-Jährige kam 1984 zum bundesdeutschen Global Player und stand von 1999 bis zu seiner Demission 2016 der Rechtsabteilung des Agro-Riesen vor. Zudem bekleidete er über einen längeren Zeitraum hinweg den Posten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des „Verbandes der Chemischen Industrie“. Noch heute betrachtet Roland Hartwig es als seine größte Leistung, „einen internationalen Groß-Konzern juristisch durch alle Untiefen geführt zu haben“.

Baumann VCI-Vize
Die Mitglieder-Versammlung des „Verbandes der Chemischen Industrie“ wählte im September 2018 den BAYER-Chef Werner Baumann zu ihrem Vize-Vorsitzenden.

Agrar-Subventionen für Bauer BAYER
Die EU bedenkt den Leverkusener Multi für seinen Grundbesitz und seine Pestizid-Versuchsfelder seit geraumer Zeit mit Agrar-Subventionen. Im Jahr 2017 strich die BAYER REAL ESTATE GmbH 109.206 Euro aus Brüssel ein, die BAYER CROPSCIENCE AG 31.000 Euro und die BAYER CROPSCIENCE GmbH 11.133 Euro.

In diplomatischen BAYER-Diensten
Dr. Gabriele Ney arbeitet bei BAYER in der Krebsforschung und ist mit Dr. Martin Ney verheiratet, dem deutschen Botschafter in Indien. Deshalb ergriff sie die günstige Gelegenheit, für den Leverkusener Multi diplomatisch tätig zu werden und fädelte eine Kooperation des Konzerns mit einer indischen Organisation ein, die Krebs-PatientInnen betreut. Das Unternehmen sponserte ein Projekt, das kranke Kinder mit nährstoff-reichen Lebensmitteln versorgt.

PROPAGANDA & MEDIEN

Millionen für das Gesundheitswesen
Die 55 Unternehmen, die im von BAYER gegründeten „Verband der Forschenden Arzneimittel-Hersteller“ organisiert sind, pflegten die bundesdeutsche medizinische Landschaft im Jahr 2017 mit 605 Millionen Euro (2016: 562 Millionen). Keinen kleinen Teil davon brachte der Leverkusener Multi auf. Er erhöhte seinen Etat noch einmal kräftig um fast 16 Millionen Euro und investierte 56,8 Millionen Euro in MedizinerInnen, ärztliche Standesorganisationen, Selbsthilfegruppen, Institute, medizinische Fachgesellschaften und in von Krankenhäusern betriebene Pharma-Forschung.

Neun Millionen für ÄrztInnen
Von den 56,8 Millionen Euro, die der BAYER-Konzern 2017 ins Gesundheitswesen pumpte (s. o.), erhielten ÄrztInnen ca. 9,3 Millionen. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Verwendungszwecks der Gelder gibt das Unternehmen nur für diejenigen MedizinerInnen an, die lieber inkognito bleiben wollen. Mit acht Millionen Euro floss ein Großteil der Summe in diesen Bereich. 3,3 Millionen davon gingen für Vortrags- oder Beratungshonorare drauf; 1.344 Doctores standen dem Leverkusener Multi hier zu Diensten. Reise- und Übernachtungskosten in Höhe von 3,1 Millionen Euro, die bei Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen anzufallen pflegen, übernahm der Pharma-Riese für 4.923 Weißkittel.

BAYER bedenkt Fachgesellschaften
Zu den Akteuren des Gesundheitswesens, die BAYER mit hohen Summen bedenkt (s. o.), gehören auch die medizinischen Fachgesellschaften nebst den von ihnen veranstalteten Kongressen und Weiterbildungen. Und wenn sich die Tätigkeiten der Organisationen auf ein Gebiet erstrecken, für das der Konzern die passende Arznei im Angebot hat, überweist er ihnen besonders viel Geld. So konnte sich die „Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit“ im Jahr 2017 über 135.000 Euro freuen – und der Pharma-Riese sicherlich bald über mehr Rezepte für seine umstrittenen Testosteron-Präparate. Die „Deutsche Gesellschaft für Frauengesundheit“ sponserte er mit 34.000 Euro, um seine Verhütungsmittel-Verkäufe anzukurbeln. Die „Frauenärztliche Bundesakademie GmbH“, die Fortbildungsveranstaltungen anbietet, erhielt zu diesem Behufe 124.000 Euro. Das Marktumfeld für seine nebenwirkungsreichen Röntgen-Kontrastmittel GADOVIST, PRIMOVIST und MAGNEVIST gestaltete der Pillen-Riese durch Zuwendungen an die „Deutsche Röntgen-Gesellschaft“ (37.000 Euro) und ihren Kongress (101.000 Euro) freundlicher. Der Absatz-Förderung des gentechnisch hergestellten Augen-Präparats EYLEA dienten Überweisungen an den „Bundesverband der Augenärzte“ (15.000 Euro), die „Augenärztliche Akademie“ (57.000 Euro) und die „Deutsche Gesellschaft für Ophthalmo-Chirugie“ (70.000 Euro). Das meiste Geld aber gab der Leverkusener Multi für die Promotion seines umstrittenen G

[Kartell-Klagen ] Kartell-Klagen gegen BAYER

CBG Redaktion

Preisabsprachen im Kunststoff-Geschäft

Der Leverkusener Multi kann es einfach nicht lassen. In den USA steht er wieder einmal wegen illegaler Geschäftspraktiken vor Gericht.

Von Jan Pehrke

Gleich mehrere Kunststoff-Hersteller haben in den USA Klagen gegen BAYER und andere Konzerne wegen Bildung eines Kartells eingereicht. Die Unternehmen werfen dem Leverkusener Multi, BASF, DOW, MITSUI CHEMICALS und weiteren Gesellschaften vor, die Preise für die Polyurethan-Vorprodukte TDI und MDI von 2014 an und teilweise bis zum Februar 2018 künstlich in die Höhe getrieben zu haben, indem sie ihre Fertigungsstätten vorübergehend schlossen und so für Verknappungseffekte sorgten.
„Diese Schließungen erfolgten mit fadenscheinigen Begründungen wie etwa Mangel an Rohstoffen oder der Notwendigkeit von Wartungsarbeiten“, hält etwa die Firma CUE fest. Sie verweist dabei auf die verdächtige Häufung der Produktionsstilllegungen und die bald darauf erfolgenden Preis-Anhebungen. „Das muss gemeinsam koordiniert worden sein“, so CUE. Das US-amerikanische Justiz-Ministerium hat in der Sache ebenfalls eine Untersuchung gestartet. Der bundesdeutsche Global Player, der sich Ende 2015 von seiner Kunststoff-Sparte trennte, sieht sich nicht zum ersten Mal mit solchen Vorwürfen konfrontiert. 2013 durchsuchten chinesische Behörden seine Geschäftsräume auf der Suche nach Beweismitteln für Preis-Manipulationen im Pharma-Bereich. 2012 verhängte die rumänische Kartell-Behörde wegen Absprachen im Arznei-Geschäft eine Strafe von 12 Millionen Euro gegen BAYER und andere Pillen-Produzenten. Und im Jahr 2009 musste das Unternehmen in der Schweiz wegen Bildung eines Potenzpillen-Kartells gemeinsam mit PFIZER und ELI LILLY 5,7 Millionen Franken zahlen. Zur letzten Verurteilung im Segment „Kunststoffe“ kam es 2008.
„BAYER ist ein Wiederholungstäter“, hieß es deshalb in der Presseerklärung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die bisherigen Bußgelder haben den Konzern offensichtlich nicht von seinen kriminellen Machenschaften abhalten können. Darum fordern wir endlich harte Strafen, wie sie zum Beispiel ein Unternehmensstrafrecht böte. Zudem muss es die Brüsseler Wettbewerbsbehörde ihrem US-amerikanischen Pendant gleichtun und Ermittlungen aufnehmen.“ ⎜

[BAYERs Alptraum] Glyphosat vor Gericht

CBG Redaktion

Der MONSANTO-Deal lässt sich für BAYER nicht gut an. Bereits elf Tage nach der offiziellen Übernahme des US-Konzerns begann der erste Prozess in Sachen „Glyphosat“, der noch dazu mit einem Schuldspruch endete. Das Geschworenen-Gericht gab dem Hausmeister DeWayne Johnson recht, der das Herbizid für seine Krebs-Erkrankung verantwortlich macht. Eine Strafe in Höhe von 289 Millionen Dollar verhängte der „San Francisco County Superior Court“. Und das ist erst der Anfang: Es stehen noch fast 9.000 Klagen an.

Von Jan Pehrke
„Wenn Du weißt, dass Du bald sterben musst, gibt dir das einen Extra-Push. Du kannst nicht einfach für nichts sterben“, mit diesen Worten reagierte DeWayne Johnson auf den positiven Ausgang seines Glyphosat-Entschädigungsprozesses. Der „San Francisco County Superior Court“ sah das Herbizid als Auslöser seiner Krebserkrankung an und verurteilte die BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Zahlung von 289 Millionen Dollar – 250 Millionen Dollar Strafe plus 39 Millionen Dollar Schmerzensgeld. Ein Vergleichsangebot von Johnsons Anwalt Brent Wisner, das sich auf sechs Millionen Dollar belief, hatte das neudeutsche Unternehmen vorher ausgeschlagen. So ging die Sache dann vor Gericht, und während der Verhandlung trat die ganze kriminelle Energie MONSANTOs zu Tage. Aus diesem Grund erkannten Geschworenen einstimmig auf „vorsätzlichen Betrug“ – mit den entsprechenden finanziellen Folgen.
Johnson war als Schul-Hausmeister mit dem Gift in Berührung gekommen. Als im Jahr 2014 erste Haut-Veränderungen auftraten, hatte er sofort Glyphosat in Verdacht. Johnson setzte sich daraufhin mit MONSANTO in Verbindung. Rückrufe blieben aber trotz entsprechender Zusagen aus, stattdessen beschwichtigten die zuständigen Beschäftigten. „Sie haben ihm gesagt, man könne es quasi trinken, so ungefährlich sei es“, führte der Anwalt des 46-Jährigen vor Gericht aus. Ein paar Monate nach dem ersten Anruf erhielt der Familien-Vater dann die Diagnose: Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), eine Krebs-Form, welche die Lymph-Drüsen befällt.
„Es ist unethisch. Es ist falsch. Menschen verdienen so etwas nicht“, entrüstete DeWayne Johnson sich deshalb und hielt fest: „Hier geht es nicht nur um mich. Diese Sache wird nun hoffentlich die Aufmerksamkeit bekommen, die sie verdient.“

Die Reaktionen
Und die bekam sie auch. Als einen „Weckruf“ bezeichnete die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast das Urteil. Den französischen Umweltminister Nicolas Hulot veranlasste es sogar zu einem Rundumschlag gegen die Agro-Industrie. Das Glyphosat, das den LandwirtInnen ob seiner Kahlschlag-Qualitäten das Pflügen und Eggen erspart, ist für ihn „zum Grundstein der produktivitätsorientierten Landwirtschaft geworden, die weiterhin zu großen Teilen unantastbar bleibt – obwohl die verursachten Schäden immer deutlicher sichtbar und immer besser dokumentiert sind“. Der Prozess legte dem – inzwischen zurückgetretenen – Politiker zufolge gnadenlos die Strategie der BAYER-Tochter offen, „die Nahrungsressourcen des Planeten zu schröpfen“. Dementsprechend frohlockte Hulot nach der Entscheidung des Superior Courts: „Das ist der Anfang vom Ende der Arroganz dieses verfluchten Paares MONSANTO-BAYER.“
Tatsächlich geriet ihr Verkaufsschlager gleich nach dem Richterinnen-Spruch massiv unter Druck. So appellierte Oliver Krischer, der Vize-Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, an die Bundesregierung, „das Geeiere endlich zu beenden und sich ohne Wenn und Aber für ein Verbot von Glyphosat einzusetzen“. Diese wollte aber lieber weitereiern. Ein Sprecher des Umweltministeriums verwies auf den Koalitionsvertrag, wonach die Anwendung des Ackergifts grundsätzlich innerhalb dieser Legislatur-Periode zu beenden sei und stellte klar, dass das US-Urteil keinen Einfluss auf den Terminplan habe. Die Entscheidung der Großen Koalition, das Mittel aus dem Verkehr zu ziehen, beruhe nämlich nicht auf seinen Risiken und Nebenwirkungen für die menschliche Gesundheit, sondern auf denen für die Artenvielfalt, erläuterte er. Die EU sah ebenfalls keinen erhöhten Handlungsbedarf und weigerte sich, die im Jahr 2017 bis zum Jahr 2022 verlängerte Zulassung in Frage zu stellen.
Die BAYER-Reaktion auf das Votum der Geschworenen fiel wenig überraschend aus: Der Konzern steht nach wie vor in Treue fest zu der Agro-Chemikalie. „Ein Urteil von einer Jury ändert nichts an den wissenschaftlichen Fakten“, befand der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann zitierte 800 angebliche Entlastungsstudien herbei. Dem Unternehmen zufolge belegten diese, „dass Glyphosat bei sachgerechter Anwendung sicher ist und nicht das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht“. Darum gibt Baumann sich kämpferisch: „Wir sind darauf eingestellt, dass Produkt energisch zu verteidigen.“ Die schiere Menge der anhängigen Verfahren – mittlerweile beläuft sie sich auf fast 9.000 – schreckt ihn dabei nicht ab. „Diese Zahl könnte über die Zeit steigen oder fallen, aber sie gibt keinen Aufschluss über die Substanz der Klagen“, meint er. Und Agro-Chef Liam Condon scheute sich nicht einmal, das lange Sündenregister des Leverkusener Multis zum Vorteil zu wenden. Er verwies auf die große Routine BAYERs im Umgang mit Produkthaftungsprozessen vor US-amerikanischen Gerichten und eine ähnliche Expertise bei MONSANTO: „Wenn man beide Mannschaften zusammenbringt, hat man mehr Erfahrung und Ideen.“

Die Dokumente
Ob das aber ausreicht, um diese juristischen Auseinandersetzungen zu überstehen, steht sehr in Frage. Die Beweise sind nämlich erdrückend, stammen sie doch vom Täter selbst. Die Anwälte Johnsons stützten sich in den fast acht Wochen dauernden Verhandlungen hauptsächlich auf interne Unterlagen MONSANTOS. Und diese lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. So informierte ein Beschäftigter die Toxikologin Donna Farmer über eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Non-Hodgkin-Lymphom. „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 für Glyphosat-Exposition (eine zweifache Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in der Mail. Für Farmer war das nichts Neues. „Uns ist dieses Dokument schon seit einiger Zeit bekannt, und wir wussten, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Aktivisten es aufgreifen“, antwortet sie und geht sofort zum Praktischen über: „Wie bekämpfen wir das?“ Nicht die Spur eines Zweifels lässt die Wissenschaftlerin daran, was sie als ihre vorrangige Aufgabe ansieht: „Das Ziel Nr. 1 ist es, das globale Glyphosat- und ROUNDUP-Geschäft zu verteidigen und zu erhalten.“
Ihr Kollege William Heydens wusste sogar schon genauer, wo sich bei dem Herbizid der neuralgische Punkt befindet. Er verortete ihn nicht in dem Wirkstoff Glyphosat selbst, sondern in der endgültigen, noch mit Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen angereicherten Formulierung, die MONSANTO unter dem Namen ROUND-UP vermarktete. „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden“, konstatierte er. Beispielsweise hat es negative Effekte auf das Erbgut. Als eine Auftragstudie in dieser Hinsicht nicht genug Entlastungsmaterial lieferte, sondern den Befund sogar noch zu bestätigen drohte, schlug Heydens einfach vor, sich willigere WissenschaftlerInnen zu suchen: „Wir müssen jemanden finden, der sich mit dem gen-toxischen Profil von Glyphosat wohlfühlt und einflussreich bei den Regulierungsbehörden ist.“
Schon die Zulassung Glyphosats im Jahr 1974 vollzog sich unter denkwürdigen Umständen. Die toxikologischen Gutachten, die INDUSTRIAL BIO-TEST (IBT) im Auftrag von MONSANTO anfertigte, warfen für die US-amerikanische Zulassungsbehörde EPA nämlich so einige Fragen auf. „Man tut sich schwer, an die Wissenschaftlichkeit einer Studie zu glauben, die männlichen Kaninchen Proben aus dem Uterus entnommen haben will“, schrieb ein Mitarbeiter. Eine 1977 einsetzende genauere Überprüfung ergab dann, dass IBT bei seinen Jobs für das Unternehmen aus St. Louis und andere Konzerne – jeweils mit dem Wissen der Firmen – systematisch Untersuchungsdaten fälschte. Die „Environment Protection Agency“ ordnete deshalb eine Wiederholung des Glyphosat-Tests an. Und was die MONSANTO-ForscherInnen da herausfanden, ließ sich nicht gut an: Die WissenschaftlerInnen machten bei Glyphosat ausgesetzten Versuchstieren ein signifikant erhöhtes Risiko aus, an Nierenkrebs zu erkranken – eine Erkenntnis, die ihnen auch schon bei purer Anschauung der chemischen Formel ohne die Labor-Quälereien hätte dämmern können. Die EPA reagierte 1985 und führte das Herbizid fortan als „potenziell krebserregend für Menschen“. Aber der US-Riese gab sich nicht geschlagen. Er behauptete, seinen Fachleuten seien bei dem Tierversuch Fehler unterlaufen und kam damit durch: Der Agro-Gigant hatte nämlich seine Leute in der Reagan-Administration sitzen. Diese übten erfolgreich Druck auf die Agency aus, die Krebs-Klassifikation rückgängig zu machen. Die EPA forderte MONSANTO zwar noch auf, eine dritte Studie durchzuführen, erhielt diese jedoch nie. Erst als das Thema Anfang des neues Jahrtausends erneut auf der Agenda stand, legte der Agro-Multi der EPA wieder etwas vor – allerdings inkognito. William Heydens hatte sich gemeinsam mit einem Kollegen als Ghostwriter einer Entlastungsstudie betätigt, die prompt das Placet der Behörde fand.
Die Dokumente geben einen erschütternden Einblick in das Innere MONSANTOs. Freimütig bekennt ein Angestellter in einer Mail, die Firma habe sich ein Spiel daraus gemacht, die staatlichen Einrichtungen in Sachen „Krebs-Gefahr“ hinters Licht zu führen. Und wenn einem Wissenschaftler einmal Zweifel kamen, erfolgte sofort der Ordnungsruf: „Hier geht es darum, Geld zu verdienen, das hast Du dir klarzumachen!“ Um die Profite zu sichern, hatte der Konzerne klare Strategien ausgearbeitet. Das Programm „Let nothing go“ etwa ging jeden Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin an, die es gewagt hatten, sich negativ über ein Produkt des Unternehmens zu äußern. Für die Belegschaft existierte derweil ein Manual, das sie im Umgang mit Kritik zu Glyphosat & Co. schulte. Es hielt bestimmte Textbausteine bereit und zeigte den Beschäftigten beispielsweise Wege auf, wie sie „von einer Frage, die die Öffentlichkeit stellt, zu der Antwort, die Du geben willst, gelangen“ können.

Die Rückstellungen
Einen Großteil dieser Dokumente hatte die Richterin Suzanne R. Bolanos als Beweismittel nicht zugelassen. Auch zeigte sie sich den MONSANTO-Beschäftigten gegenüber kulant und ersparte ihnen, im Gerichtssaal auftreten zu müssen. Bolanos erlaubte stattdessen Video-Aussagen. Dass das Gericht trotzdem eine so hohe Strafe verhängte, schockte die Aktien-Märkte und sorgte für einen massiven Kurs-Sturz des BAYER-Papiers, von dem es sich bis heute nicht erholt hat. 289 Millionen Dollar bei dem Auftakt-Prozess – angesichts der insgesamt fast 9.000 noch anstehenden Verfahren schwante den AnlegerInnen da Schlimmes.
Der Leverkusener Multi hingegen wiegelte ab. Er maß den Glyposat-Unterlagen seines Neuerwerbs keine große Beweiskraft zu und bezeichnete die während der Verhandlungen zitierten Aussagen als „aus dem Zusammenhang gerissen“. Im Übrigen zeigte der Konzern sich zuversichtlich, das Urteil in der zweiten Instanz zu Fall bringen oder zumindest das Strafmaß herabsetzen zu können, so wie es vor einiger Zeit der Tabak-Industrie in vergleichbaren juristischen Auseinandersetzungen gelungen war. Zudem nahm er skeptische Aussagen des Bundesrichters Vince Chhabria zu den Chancen der anstehenden Sammelklagen als gutes Omen. Auch erhofft der Global Player sich von Gerichten ohne Beteiligung von Geschworenen, die seiner Ansicht nach immer zu viel Anteil am Leid der KlägerInnen nehmen, weniger schmerzliche Entscheidungen. Selbst Johnsons Anwalt Brent Wisner glaubt nicht mehr an allzu viele ebenso kostspielige Verfahren für den Konzern. Er rechnet nur mit ein paar weiteren Prozessen, die dann den Finanzrahmen für Vergleichsverhandlungen vorgeben.
Das alles wirkte allerdings weder auf die Wirt-schaftsjournalistInnen noch auf die Finanzwelt beruhigend. Sie stellten BAYER stattdessen drängende Fragen nach Vorsorge-Maßnahmen. Diese beantwortete der Konzern jedoch nicht. Wegen bestimmter Auflagen des US-amerikanischen Justiz-Ministeriums hätte er vorerst nur begrenzten Zugang zu den MONSANTO-Unterlagen, führte der Leverkusener Multi zur Begründung an. Der Agro-Riese vertröstete stattdessen auf den 5. September – das Datum der Veröffentlichung des neuen Quartalsberichts – als Tag der Wahrheit. In der Zwischenzeit recherchierten die Zeitungen die vom bundesdeutschen Unternehmen und seiner Tochter-Gesellschaft gebildeten Rücklagen für Strafzahlungen: 393 Millionen Euro bzw. 218 Millionen Euro sowie die Höhe des Versicherungsschutzes von BAYER (drei Milliarden Euro) und machten dabei eine nicht unerhebliche Deckungslücke aus. Das Handelsblatt wusste sogar schon von Plänen des Vorstandes, eine Art BAYER-Bad-Bank für den Umgang mit den Glyphosat-Belastungen zu gründen.
Der Quartalsbericht konnte dann auch nur wenig zu einer Aufhellung der Stimmung beitragen. Als Rechtsrisiken MONSONTOS führte er zusätzlich zu den Klagen, die Glyphosat betreffen, noch diejenigen zu der Industrie-Chemikalie PCB auf und stellte fest: „Im Zusammenhang mit den oben genannten Verfahren ist MONSANTO in jeweils industrie-üblichem Umfang gegen gesetz-liche Produkthaftungsansprüche ver--sichert und hat auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen angemessene bilanzielle Vorsorge-Maßnahmen für erwartete Verteidigungskosten getroffen.“ Für Verteidigungskosten – nicht aber für eventuell ins Haus stehende Milliarden-Zahlungen, und ebenso wenig hat die Konzern-Mutter dafür etwas zurückgelegt, wie Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl einräumen musste.
„Haben die Führungsteams in Leverkusen das Wagnis der schlechten Reputation und der Vielzahl der schon anhängigen Klagen gegen den amerikanischen Saatgut-Riesen auf die leichte Schulter genommen“, fragte deshalb die FAZ. Und tatsächlich räumte Werner Baumann ein, es hätte „andere Zeiten“ geherrscht, als der Konzern sich vor zwei Jahren für die Übernahme entschied und Einsicht in die Geschäftsbücher von MONSANTO nahm. Zwar hätten die ManagerInnen damals auch schon die Rechtsstreitigkeiten im Blick gehabt, erläutert der Vorstandsvorsitzende, gibt jedoch zu bedenken: „Man muss aber auch sehen, dass zum damaligen Zeitpunkt der Umfang der Klagen, mit denen wir uns jetzt auseinandersetzen, noch gar nicht absehbar war.“ Ob das alle Investoren, die viel Geld mit ihren BAYER-Aktien versenkten – allein der rund vier Prozent der Unternehmensanteile haltende indonesische Staatsfonds TEMASEK verlor 1,2 Milliarden Dollar – einfach so akzeptieren, bleibt fraglich. Johnson-Anwalt Brent Wisner rechnet jedenfalls auch mit Klagen von dieser Seite. Damit nicht genug, droht mit DICAMBA zu allem Unglück noch ein weiteres Pestizid auf der Anklagebank zu landen, weil es in den Vereinigten Staaten massive Ernte-Schäden verursacht hat. Im Moment hat es also ganz den Anschein, als ob sich der Milliarden-Deal für BAYER zu einem Milliarden-Grab entwickeln würde. ⎜

[Unser täglich Gift] Ein neues Buch über die Pestizide von BAYER & Co.

CBG Redaktion

Die Risiken und Nebenwirkungen von Ackergiften geraten immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Folglich beschäftigen sich auch immer mehr Bücher mit dem Thema. Das Stichwort BAYER widmet sich in dieser Ausgabe dem Werk „Unser täglich Gift“, das der Ökologe Johann G. Zaller von der Wiener Universität für Bodenkunde verfasst hat.

Von Dr. Gottfried Arnold, Kinderarzt

Dem Ökologie-Professor an der Wiener Universität für Bodenkultur, Johann G. Zaller, ist eine umfassende und spannende Darstellung der Probleme gelungen, welche die verniedlichend „Pflanzenschutzmittel“ genannten Gifte Mensch, Tier und Umwelt bereiten. Das rund 240 Seiten umfassende Werk ist in drei Abschnitte gegliedert. Es beginnt mit einer Einführung in die Welt der Pestizide, die schon so einiges Besorgniserregendes wie etwa die häufigen Berufskrankheiten bei WinzerInnen oder die häufigen Aufweichungen der Pestizid-Grenzwerte anspricht. Im mittleren Teil befasst sich Zaller mit den Auswirkungen der Agro-Chemikalien auf Mensch und Natur, wobei er deutlich macht, dass der Boden nicht einfach eine erneuerbare Ressource darstellt. Im letzten Teil gelingt es dem Autor schließlich trotz vieler deprimierender Fakten, den Blick nach vorne zu richten: Der Ökologie-Fachmann stellt darin überzeugend dar, dass und wie ökologische Landwirtschaft gelingen kann. In guter pädagogischer Manier fasst der Wissenschaftler dann ganz zum Schluss seine Verbesserungsvorschläge zusammen, und zumindest diese sollten eine Pflicht-Lektüre für PolitikerInnen sein.
Schon zu Beginn muss der Rezensent verwundert bis entsetzt zur Kenntnis nehmen, wie oft die Spitzenreiter Äpfel (31x von März bis September), Wein (18x) und Kartoffeln (12x) gespritzt werden. Dass im Bier die Rückstandswerte 300 Mal höher sein dürfen als im Trinkwasser, ist ebenso erstaunlich wie die Tatsache, dass im Wein 33 Pestizide gefunden wurden. Pestizid-Anwendungsfehler fand das Umweltbundesamt (UBA) Zaller zufolge bei 50 % der verdeckten Kontrollen, und die vorgeschriebenen Gewässer-Abstände wurden sogar zu 100 % nicht eingehalten.
Es ist hier aus dem berufenden Munde eines Ökologen zu hören, was eines der Hauptprobleme der Pestizide ist: Sie sind ganz überwiegend nicht zielgerichtet anwendbar. Der ökologische Schaden ist deshalb so groß, weil mehr als 90 % der Stoffe in den Organismus von Lebewesen gelangen, die gar nicht bekämpft werden sollen. So vergiften jene nicht nur Menschen, sondern auch Tiere, von denen einige die Schadinsekten sogar selber in Schach halten könnten. Die Ackergifte unterscheiden eben nicht zwischen Freund und Feind, wie es Zaller ausdrückt.
Es hapert jedoch nicht nur am Unterscheidungsvermögen, sondern zunehmend auch überhaupt an der Wirksamkeit. Trotz der Vielzahl der Pestizide, die in den letzten Jahren zum Einsatz kamen, sind die Ernte-Verluste durch Insektenfraß in den USA von sieben auf 13 % angestiegen, berichtet Zaller. Als Folge davon erhöhen viele LandwirtInnen die Dosis, was dann natürlich auch wieder für mehr Risiken und Nebenwirkungen sorgt. Sogar auf Feldern der biologischen Landwirtschaft finden sich vereinzelnd Rückstände. Die Chemikalien gelangen nämlich in Luft. Der Wind trägt sie dann manchmal weit fort vom Einsatz-Ort, und der Regen lässt sie wieder auf die Erde niederkommen.

Auch regionale Verbote helfen nicht weiter. BAYER & Co. verkaufen nämlich hierzulande mit einem Bann belegte Mittel in andere Länder, aus denen sie mit Import-Waren wie Mais, Soja, Südfrüchten oder Blumen wieder heimkehren. Ein bis vier Kilogramm des in Deutschland schon lange verbotenen Insektizids DDT kommen allein durch abschmelzende Gletscher jedes Jahr mit dem Meerwasser wieder zurück. Besonders für die Entwicklung von Kindern stellt dies eine Bedrohung dar, ist das Mittel doch in der Muttermilch nachweisbar. Und schon in der Schwangerschaft vermag es die Reifung der Leibesfrucht zu stören, denn DDT ist plazenta-gängig, besitzt also die Fähigkeit, die Schranke zwischen der Mutter und dem heranwachsenden Embryo zu überwinden.

Genauer nimmt der Wissenschaftler auch die Pestizid-Zulassungsverfahren der Behörden unter die Lupe. Er bemängelt, dass Langzeitstudien nicht häufig genug durchgeführt werden und rügt die Verbindungen von Behörden-MitarbeiterInnen zur Industrie, wie sie z. B. mehr als 50 Prozent der ExperInnen der „Europäischen Behörde für Lebensmittel-Sicherheit“ (EFSA) unterhalten.

Dass nur Einzelstoffe und nicht Kombinationen getestet werden, dass Effekte auf die Lernfähigkeit, das Immun- und Hormon-System oft nicht untersucht werden und dass generationen-übergreifende Effekte vernachlässigt werden, sind wichtige und bittere Erkenntnisse. Für WissenschaftlerInnen und LaiInnen gleichermaßen unverständlich ist die Tatsache, dass nur die sogenannten „aktiven Substanzen“, nicht aber die z. T. giftigeren Beistoffe wie Netzmittel und andere Zusätze getestet werden müssen. Zaller macht überzeugend klar, dass den Grenzwerten somit keine medizinische Funktion zukommt, sondern nur eine juristische: Bis hierhin und nicht weiter, sonst drohen rechtliche Schritte. Nach Ansicht des Ökologen gibt es für Pestizide keine absolut unbedenkliche Dosis.

So viele Negativ-Beispiele Zaller auch anführen muss, gelingt es ihm auf der anderen Seite doch, eine Fülle von positiven Maßnahmen aus dem Bereich der praktischen Ökologie vorzustellen: Werden etwa Kartoffeln quer zur Windrichtung gepflanzt, breiten sich die Kartoffelkäfer nicht so stark aus. Ein einfacher Kniff, der den Pestizid-Gebrauch verringert. Und solche einfachen Lösungen hält die ökologische Werkzeug-Kiste viele bereit, zum Segen nicht nur der Biodiversität, sondern auch der Bodengesundheit und -fruchtbarkeit. Trotzdem ist die Wissenschaft in diesem Sektor deutlich unterfinanziert: In den USA erhält sie weniger als ein Prozent der 49 Millionen Dollar, die jährlich in die Lebensmittel- und Agrarforschung fließen.

So fällt das Fazit der Lektüre positv aus. Johann Zaller gibt in seinem Buch einen breit gefächerten Überblick über Pestizide mit einer Fülle hochinteressanter Details. Belege dazu finden sich im ausführlichen Literatur-Verzeichnis, was den LeserInnen weitere Informationsmöglichkeiten erschließt. Für die nächste Auflage, die dem Werk sehr zu wünschen ist, wäre nur ein Stichwort-Verzeichnis begrüßenswert, um die vielen Fakten leichter rekapitulieren oder wieder aufrufen zu können. Aber das ist es auch schon an Kritik. Und weil der klaren Darstellung der Fakten konkrete Verbesserungsvorschläge folgen, ermuntert der Autor seine LeserInnen sogar dazu, nicht in Resignation zu verfallen, sondern als VerbraucherIn, LandwirtIn oder WissenschaftlerIn den Umstieg in eine menschenfreundliche ökologische Landwirtschaft voranzubringen. ⎜

[Patente Genscheren] BAYERs patente Genscheren

CBG Redaktion

Der Konzern reklamiert geistiges Eigentum für CRISPR-Cas & Co.

In der Diskussion um die neuen Gentechnikverfahren wird immer wieder das Argument vorgebracht, dass die neue Technologien billiger seien als die bisherige Gentechnik und deswegen auch von kleineren Unternehmen und nicht nur von den großen Gentechnik-Konzernen eingesetzt werden könnten. Dabei wird übersehen, dass die neuen Verfahren, bei denen insbesondere Nukleasen wie CRISPR-Cas9 eingesetzt werden, ebenso patentiert werden wie die damit manipulierten Pflanzen und Tiere.

Von Christoph Then, Testbiotech

BAYER setzt sowohl im Pharma- als auch im Agro-Bereich stark auf die „Gentechnik 2.0“. Bei diesen Verfahren wirken bestimmte Enzyme, die Nukleasen, als Gen-Scheren. Sie schneiden das Genom auf und können so neue DNA-Teile einfügen oder natürliche Gene stilllegen. Die am häufigsten eingesetzte Gen-Schere C-RISPR/Cas etwa bedient sich dabei eines Abwehr-Mechanismus’ von Bakterien zum Aufspüren von Fremd-DNA, um bestimmte Gen-Abschnitte anzusteuern, und nutzt dann das Cas-Enzym zur Auftrennung der Genom-Sequenz.

Der BAYER-Konzern hat schon vor Jahren entsprechende Patente angemeldet und dabei insbesondere mit der französischen Firma CELLECTIS im Bereich der Entwicklung von Nukleasen kooperiert. 2006 startete eine Kooperation zwischen BAYER und CELLECTIS zur Erforschung sogenannter Meganukleasen, die ähnlich wie CRISPR gezielte Interventionen im Erbgut erlauben sollen, 2014 wurde die Kooperation ausgeweitet. (1) Die ersten Patentanträge von BAYER in diesem Bereich datieren aus dem Jahr 2006: Laut der Patentanmeldung WO2006105946 sollen beispielsweise gezielt Gen-Abschnitte aus dem Erbgut von Pflanzen entfernt werden.

Die Entwicklung der Meganukleasen geriet angesichts neuer technischer Entwicklungen im Bereich „Gen-Scheren“ ins Hintertreffen. 2013 schloss BAYER deswegen einen weiteren Vertrag mit der Firma Calyxt ab, einer US-Tochter von Cellectis. (2) Dabei ging es um die Nutzung der neueren Gen-Schere TALEN, die Calyxt speziell für den Einsatz an Pflanzen weiterentwickelte. Calyxt will schon bald auch entsprechende Pflanzen vermarkten, unter anderem Sojabohnen mit veränderter Öl-Zusammensetzung. (3) Allerdings ist die Kooperation mit BAYER dabei nicht länger erwünscht: Nach einem Rechtsstreit einigte man sich 2018 darauf, dass BAYER die von Calyxt entwickelten Gen-Scheren nicht mehr nutzen wird. (4) BAYER hat bereits 2017 Patente auf entsprechende Pflanzen angemeldet wie zum Beispiel WO2017184727, in dem es um die Entwicklung herbizidresistenter Pflanzen geht. Nach der Einigung mit Calyxt scheint BAYER auf die Nutzung von Patenten zu verzichten, die die spezielle Technologie der Firma betreffen.
Dass BAYER die TALEN Gen-Schere nicht mehr nutzen wird, scheint für den Konzern verkraftbar. 2015 schloss BAYER nämlich einen Vertrag mit CRISPR Therapeutics ab. Für BAYER dürfte dabei besonders interessant sein, dass eine der Erfinderinnen von CRISPR-Cas9, Emmanuelle Charpentier, an dieser Firma beteiligt ist. CRISPR Therapeutics will dem Konzern alle Anwendungen im Bereich landwirtschaftlicher Pflanzen- und Tierzucht exklusiv zur weiteren Nutzung überlassen. (5)

Mit der Übernahme von MONSANTO gewinnt BAYER weiteres Potential hinzu: So hat MONSANTO nicht nur eigene Patentanträge auf CRISPR-Pflanzen angemeldet, sondern ging auch einen Lizenzvertrag mit den ErfinderInnen der DNA-Scheren rund um das Broad Institute (in Kooperation mit dem Massachusetts Institute for Technology und Harvard) ein. (6)

BAYER, MONSANTO und DOWDUPONT haben eine Reihe von eigenen Patenten auf Nukleasen, deren Anwendung und entsprechend manipulierte Pflanzen angemeldet. In vielen Fällen dienen die neuen Verfahren dabei allerdings nur als Mittel zur Verfolgung alter Strategien. Sie werden in den Patenten oft nur als technische Hilfsmittel zur Erzeugung weiterer herbizidresistenter und insektengiftiger Pflanzen angeführt. Diese Patentanträge machen insbesondere bei BAYER im Bereich des Genom-Editing bisher die Mehrzahl aus. Mit Hilfe der neuen Gentechnikverfahren werden so alte Konzepte wieder zu innovativen Erfindungen: Sowohl BAYER als auch DOWDUPONT und MONSANTO haben Patente auf glyphosatresistente Pflanzen angemeldet, die mit dem C-RISPR-Verfahren hergestellt werden. So kann auch in Zukunft das Kerngeschäft – die Vermarktung herbizidresistenter Pflanzen wie Soja, Mais, Raps und Baumwolle – durch neue Patentmonopole geschützt werden. Eine ganz spezielle Anwendung des von der Industrie viel beschworenen „Innovationsprinzips“: alter Wein in neuen, patentierten Schläuchen.

Fortschreitende Konzentration
Über die Patente wird der Einfluss der großen Saatgutkonzerne weiter wachsen und der Konzentrationsprozess in der Branche weiter vorangetrieben. Schon jetzt verfügen nur drei Unternehmen, ‚Baysanto‘, DOWDUPONT und SYNGENTA, über einen Anteil von rund 50 % am internationalen Saatgutmarkt. Nach dem Verkauf von wesentlichen Teilen des Saatgutgeschäfts von BAYER an BASF (7), steigt BASF vermutlich zur Nummer vier im internationalen Ranking der Saatgutkonzerne auf – nach Baysanto, DOWDUPONT und SYNGENTA. (8)
Bei den neuen Gentechnikverfahren im Bereich „Nutzpflanzen“ führt laut einer Patentrecherche von Testbiotech vom März 2018 derzeit DOWDUPONT mit rund 50 internationalen Patentanmeldungen (angemeldet bei der WIPO in Genf), ‚Baysanto‘ folgt mit rund 30 auf Platz 2. Die Firma CELLECTIS mit ihrem Ableger Calyxt kommt auf mehr als 20 im Bereich „Nutzpflanzen“. CELLECTIS ist zudem im Bereich medizinischer Forschung tätig und hat deswegen im Vergleich zu einem reinen Agrarunternehmen höhere Forschungskapazitäten. Insofern ähnelt CELLECTIS, das auch an der Börse gehandelt wird (9), Konzernen wie BAYER und BASF, auch wenn das französische Unternehmen wesentlich kleiner ist. Weiterhin mit dabei sind SYNGENTA und BASF, einige wenige Patente wurden auch von klassischen Züchtungsunternehmen wie Rijk Zwaan und der KWS angemeldet.
Auch bei der ursprünglichen Einführung der Gentechnik gab es viele kleinere und mittlere Unternehmen, die sich hier engagieren wollten. Überlebt haben die Konzerne, die sich die besten PatentanwältInnen leisten können und nicht nur einige, sondern viele Patente angemeldet haben. Die Erfahrung zeigt also, dass - anders als beim Sortenschutz – kleine und mittelständische Züchter sich in einer von Patenten geprägten Züchtungslandschaft langfristig nicht durchsetzen können.

Patente über Umwege
Diese Entwicklung kann erhebliche Auswirkungen auf die herkömmliche Züchtung haben: Patentiert werden nicht nur technische Verfahren, sondern auch die jeweiligen Pflanzen und Tiere mit ihren Eigenschaften. Dabei gilt der sogenannte „absolute Stoffschutz“: Die Patente erstrecken sich auf alle Pflanzen und Tiere, die die beschriebenen Eigenschaften haben, unabhängig davon, wie sie gezüchtet oder gentechnisch verändert wurden. Ist also ein Salat z. B. resistent gegen Blattläuse, gilt ein entsprechendes Patent sowohl auf mit CRISPR veränderte als auch für konventionell gezüchtete Pflanzen. So wird das gesetzliche Verbot der Patentierung konventioneller Züchtung unterlaufen.

Interessanterweise unterscheiden die Konzerne auf der Ebene der technischen Beschreibung aber klar zwischen konventioneller (Mutations-)Züchtung und Genome Editing. Anders als in der Öffentlichkeit dargestellt, gehört für MONSANTO die Verwendung von CRISPR-Cas eindeutig in den Bereich der Gentechnik und nicht in den der Züchtung. So heißt es in mehreren Patentanmeldungen von MONSANTO (siehe z. B. WO2017044744, Seite 53): „Beispiele für Gentechnik sind Meganukleasen, Zink-Finger-Nukleasen, TALENs und CRISPR/Cas 9 (...). Eine Pflanze, wie sie im Patent beschrieben ist, kann aber auch zusätzlicher Züchtung unterzogen werden, wobei bekannte Methoden wie Abstammungszüchtung, wiederholte Auswahl, Massen-Selektion und Mutationszüchtung genutzt werden können.“ ⎜

(1) https:www.chemanager-online.com/news-opinions/maerkte/BAYER-cropscience-und-cellectis-plant-sciences-bauen-partnerschaft-weiter-aus
(2) https:
markets.businessinsider.com/news/stocks/calyxt-filed-complaint-in-delaware-chancery-court-against-BAYER-cropscience-lp-1018631115
(3) http:www.calyxt.com/products/
(4) https:
labiotech.eu/medical/BAYER-settlement-calyxt-share-offering/
(5) http:crisprtx.com/news-events/news-events-press-releases-2015-12-21.php
(6) https:
www.statnews.com/2016/09/22/MONSANTO-licenses-crispr/
(7) https:transkript.de/news/basf-76-mrd-euro-kauf-abgeschlossen.html 8) http:www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/BAYER-verkauft-crop-science-geschaeft-an-basf-wegen-MONSANTO-uebernahme-a-1205226.html
(9) http://www.deraktionaer.de/aktie/nach-bis-zu-190--mit-kite-pharma--ist-cellectis-der-naechste-senkrechtstarter--359940.htm

[Pseudo-Studien ] BAYER veröffentlicht Pseudo-Studien

CBG Redaktion

Fake Science for better profits

Mit den Weihen der Wissenschaft versehene Produkte verkaufen sich besser. Darum hat der BAYER-Konzern „Studien“ zu seinen Arzneien in Journalen platziert, die solche Ehren-Titel für viel Geld verleihen.

Von Jan Pehrke
„Fake Science – Die Lügenmacher“, „Die Ware Wahrheit“, „Nur fauler Zauber“, „Gefährliche Sumpfblasen“, „Wissenschaft auf Abwegen“ – so lauteten einige der Überschriften in der Berichterstattung über den Skandal um Pseudo-Studien. Hunderttausende ForscherInnen von Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und Konzernen haben Untersuchungen in Zeitschriften veröffentlicht, die sich nur einen wissenschaftlichen Anstrich geben. Die Publikationen haben zwar fach-chinesische Titel wie Metabolomics and Cancer Research oder Journal of Integrative Oncology, werden ihren Namen aber alles andere als gerecht. Während bei seriösen Magazinen Koryphäen der jeweiligen Disziplinen die Aufsätze in so genannten „Peer Review“-Verfahren begutachten, nehmen die sogenannten Raubtier-Journale alles, was kommt. Und es kommt viel, die Nachfrage nach dem Produkt „Wissenschaftlichkeit“, das die Blätter verkaufen, ist hoch.

Rund 5.000 deutsche ForscherInnen haben sich auf den Deal „Renommee gegen Geld“ eingelassen, darunter auch solche, die bei der Industrie unter Vertrag stehen. Zwölf der 30 DAX-Konzerne gehören mit zu den Forschungssimulanten. BAYER darf da natürlich nicht fehlen. Der Leverkusener Multi bevorzugt als Verlagshaus den Branchen-König OMICS. Die aus steuerlichen Gründen in einer Sonderwirtschaftszone der indischen Stadt Hyderabad ansässige Firma bringt jährlich nicht weniger als 700 „Fachblätter“ mit rund 50.000 Artikeln heraus. Bei Preisen von 150 bis zu 1.800 Dollar pro Veröffentlichung macht das Unternehmen da einen guten Schnitt. Auf rund eine Million Dollar belief sich 2016 der Gewinn.

Der Global Player aus Deutschland trägt seinen Teil dazu bei. Er nutzt die Organe des Verlegers Srinubabu Gedela vor allem als Mittel zur Nobilitierung seiner nicht im besten Ruf stehenden Vitamin-Präparate und Nahrungsergänzungsmittel. Die meisten MedizinerInnen halten es nämlich bei normalem Ess-Verhalten nicht für notwendig, dem Körper noch zusätzliche Stoffe zuzuführen. Deshalb gilt es, Überzeugungsarbeit zu leisten, und da machen sich Verweise auf medizinische Studien immer gut. Im Falle von ELEVIT, einem Nahrungsergänzungsmittel mit der Zielgruppe „Schwangere“, heißt es aus diesem Grunde in einer BAYER-Publikation: „Ein aktuelles wissenschaftliches Review stellt (...) die bisher allgemein vorherrschende Überzeugung in Frage, dass es für Frauen in westlichen Industrie-Staaten wie Deutschland kein Problem sei, die empfohlene Menge an Mikro-Nährstoffen ausschließlich mit der Nahrung aufzunehmen.“ Eine dramatische Unterversorgung bei Folsäure, Eisen und Vitamin D haben die „ExpertInnen“ stattdessen eruiert und warnen vor einem erhöhten Risiko für Schwangerschaftskomplikationen, Totgeburten und der Geburt von Kindern mit Entwicklungsstörungen. Deshalb kommen sie zu dem Schluss, „dass die Einnahme von Multi-Mikronährstoff-Supplementen mindestens einen Monat vor der Konzeption begonnen und während der Schwangerschaft fortgeführt werden sollte, um gute Voraussetzungen zu schaffen.(1)“ Und unter der Eins findet sich dann der Rekurs auf den entsprechende Aufsatz der lieber nicht als BAYER-Beschäftigte ausgewiesenen Ella Schäfer, veröffentlicht im Journal of Nutritional Disorders & Therapy, den der Pharma-Riese nach allen Regeln der Kunst zitiert: „Schäfer E., J Nutr Disorders Ther 2016; 6: 199“. doi: 10.4172/2161-0509.1000199“.
Wie nicht anders zu erwarten, hält die Arbeit fachlichen Kriterien nicht stand. Von der Süddeutschen Zeitung um eine Einschätzung gebeten, resümiert der Heidelberger Medizin-Professor Dr. Herbert Fluhr: „Nur wenn das Produkt besser wäre als andere Produkte, wäre so eine Studie wissenschaftlich relevant.“ Das Einzige, was ELEVIT aber von den anderen Mitteln unterscheidet, ist ihm zufolge der Preis von 36 Euro. Damit kostet es 12 Mal so viel wie vergleichbare Präparate. Eine ökonomische Relevanz spricht Fluhr den Pillen jedoch nicht nur aus diesem Grund zu: „Wenn Sie etwas verkaufen wollen, sind Schwangere und junge Mütter eine super Zielgruppe. Die sorgen sich um ihr ungeborenes Kind und wollen alles richtig machen.“

Für den Pillen-Riesen geht diese Strategie auf. Bezeichnete er das Umsatz-Plus von ELEVIT vor einem Jahr schon als „besonders erfreulich“, so legte das „Pränatal-Vitamin“ im Geschäftsjahr 2017 noch mal um 3,8 Prozent zu und spülte dem Unternehmen 189 Millionen Euro in die Kasse. Ähnlich verkaufsfördernde „Fake Science“-Maßnahmen schob der Pillen-Produzent in Sachen „ASPIRIN plus C“ und „Zink“ an. Und Multivitamine erwiesen sich laut der in „Vitamins & Minerals“ publizierten „Untersuchung“ gar als Antidot gegen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung. „Multivitamin Supplementation Supports Immune Function and Ameliorates Conditions Triggered By Reduced Air Quality“, hat die BAYER-Wissenschaft nämlich festgestellt.

Der Leverkusener Multi behauptet gegenüber der Presse scheinheilig, er sei davon ausgegangen, ein solcher Mumpitz hätte den „üblichen Review-Prozess“ durchlaufen und den Segen von GutachterInnen erhalten. Der Konzern wüsste zwar auch von einigen schwarzen Schafen unter den Verlegern, halte sich aber an die Journale, „die bei Fachleuten anerkannt sind“.

Ganz offensichtlich tut der Konzern das nicht. Er produziert schamlos Pseudo-Studien – mit unabsehbaren Folgen. „So sickert eine Mischung aus Wissen, Halbwahrheit und Irreführung in die Welt“, fasst die Süddeutsche Zeitung den Schaden zusammen. Von einem „Desaster für die Wissenschaft“ spricht der an der Universität Heidelberg lehrende Psychologie-Professor Joachim Funke, und die Helmholtz-Gemeinschaft sieht durch die Hervorbringungen sogar „das Vertrauen in die Wissenschaft selbst“ gefährdet.

Und dieses Vertrauen erschüttert der Leverkusener Multi nicht bloß durch seine abstruse Forschung in Sachen „ELEVIT & Co.“. Er hält sich eine ganze Armada von medizinischen Mietmäulern, damit die Halbgötter in Weiß seinen Medikamenten den Segen geben, der ihnen nach dem neuesten Stand der pharmazeutischen Wis- sen-schaft allzu oft gar nicht zusteht. 1.344 Doctores standen ihm 2017 allein für Vorträge und Beratungen zu Diensten. 3,3 Millionen Euro kassierten sie dafür. Insgesamt erhielten die ÄrztInnen von den 56,8 Millionen Euro, die der Global Player ins Gesundheitswesen pumpte, 9,3 Millionen.

Schon bei der Geburt eines Pharmazeutikums steht häufig die „Fake Science“ Pate. Die Zulassungsprüfungen bieten nämlich vielfältige Manipulationsmöglichkeiten. Ausgiebig genutzt hat BAYER diese beispielsweise bei den klinischen Tests mit dem Gerinnungshemmer XARELTO. Das alles andere als glanzvolle Ergebnis der „Nicht-Unterlegenheit“ gegenüber der Standard-Therapie Warfarin erreichte der jetzige Milliarden-Seller nämlich nur, weil die ProbandInnen der Warfarin-Gruppe das Mittel nicht ordnungsgemäß verabreicht bekamen.

Zusätzlich litt die Glaubwürdigkeit der „Rocket“-Studie unter der handverlesenen Auswahl der XARELTO-TesterInnen, hat das Unternehmen doch penibel darauf geachtet, möglichst gesunde Kranke zu engagieren. Und die gegenüber der Konkurrenz-Kohorte höhere Quote derer, die wegen Blutungen oder anderer Nebenwirkungen den klinischen Test vorzeitig abbrachen (4,28 zu 3,07 Prozent), verfälschten das Ergebnis zusätzlich.

Wie BAYER konkret versucht, auf das Ergebnis von Forschungsarbeiten Einfluss zu nehmen, enthüllte jüngst die Initiative BUGLIFE, die sich über das britische Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu internen Dokumenten über eine Studie verschafft hatte (siehe auch SWB 1/18). Diese hatte der Leverkusener Multi gemeinsam mit SYNGENTA beim „Center for Ecology and Hydrology“ (CEH) in Auftrag gegeben, um die Pestizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam vom Vorwurf der Bienengefährlichkeit zu entlasten. Das Resultat fiel allerdings nicht wunschgemäß aus. Darum wollten die beiden Konzerne die Untersuchung ein wenig „aufhübschen“. Als Mittel der Wahl dazu dienten die „Co-Variablen“. Diese erschienen BAYER hervorragend geeignet, um die Kausal-Beziehung zwischen den Pestiziden und dem Bienensterben zu lockern und das Augenmerk auf andere Faktoren zu lenken. „Wir vermissen einige wichtige Co-Variable“, hieß es deshalb in einer Mail von BAYER an das CEH. Als solche brachte die Aktien-Gesellschaft etwa „Wetter-Daten, die das Verhalten der Bienen beeinflusst haben könnten“ ins Spiel.

Insbesondere von der Kraft der Sonne erwartete das Unternehmen einiges, weshalb es für ein „sunshine only“-Modell plädierte. Auch agro-chemikalische Vorschädigungen der Bienen hätte BAYER gerne mit den neuen Zahlen verrechnet. Der Global Player machte sich sogar selbst ans Forschungswerk. Er rekonstruierte mit einigem Zeitaufwand die Roh-Daten der Wildbienen-Testreihen und führte zusätzliche „statistische Analysen“ durch. Und diese Mühe lohnte sich seiner Ansicht nach. Von „interessanten Funden“ kündete er dem CEH. Dieses hatte in seinem Bericht zwar schon viele Veränderungen vorgenommen, wie die deutschen ManagerInnen lobten, aber leider kein Feedback zu den Fernstudien aus Leverkusen gegeben, „was überraschend ist“. Glücklicherweise verweigerten sich die ForscherInnen den Nachbesserungen und blieben ihren wissenschaftlichen Grundsätzen treu. Aber solch ein Verhalten stellt eher eine Ausnahme dar.
Trotz alledem reklamiert der Leverkusener Multi in den Auseinandersetzungen um Gen-Manipulationen und andere Risiko-Technologien die Wissenschaft für sich. Den Konzern-KritikerInnen hingegen wirft er vor, von obskuren Ängsten geleitet zu sein und bringt gegen sie Parolen wie „Fakten statt Vorurteile“ in Anschlag. Damit nicht genug, hat das Unternehmen sich auch noch „Science for a better Life“ auf die Fahnen geschrieben. „Fake Science for better Profits“ müsste es besser heißen. ⎜

[CRISPR] EuGH urteilt über die neuen Verfahren von BAYER & Co.

CBG Redaktion

Gericht macht Gen-Scherereien

BAYER & Co. betrachten die neuen Verfahren zur Manipulation des Erbguts nicht als Gentechnik und wollen CRISPR/Cas9 & Co. nicht den Auflagen ausgesetzt sehen, die für die sonstigen Prozeduren gelten. Der Europäische Gerichtshof teilte diese Meinung nicht, weshalb die Konzerne um ihre schöne neue Gen-Welt bangen.

Von Jan Pehrke

„Regulierungsentscheidungen werden politisiert, Angst-Debatten geschürt und Fakten ignoriert. Damit kommen wir in Teufels Küche“, mit diesen Worten kritisierte BAYER-Chef Werner Baumann in einem Interview mit der Faz die aktuellen Diskussion um Glyphosat und Gen-Scheren wie CRISPR/Cas9. Der Vorstandsvorsitzende versteht die ganze Aufregung nicht. Glyphosat ist für ihn „ein effizientes und sicheres Mittel“, und die neuen Prozeduren zur Manipulation des Erbguts begreift der Konzern als natur-identische Verfahren. „CRISPR/Cas ist ein rein natürlicher Prozess (...) Es ist etwas, das genauso in der Natur passieren könnte. Wissenschaftler sind jetzt in der Lage, diese natürlichen Vorgänge nur zu beschleunigen. Auch deshalb ist CRISPR so eine aufregende Technologie“, schwärmt der Forschungsleiter von BAYER CROPSCIENCE, Adrian Percy, über diese Form des Genome Editing.

Der Leverkusener Multi hat es in Sachen „CRISPR/Cas9“ so mit der Natur, weil Gottes Schöpfung für ihr Treiben keine langwierigen Genehmigungsprozesse durchlaufen muss. Viele WissenschaftlerInnen und Initiativen halten eine solche Prüfung bei den Gen-Scheren jedoch für angebracht, nicht bloß wenn sie fremdes Erbgut in den Organismus einschleusen, sondern auch, wenn sie „nur“ kleine DNA-Sequenzen mit im Gepäck haben, welche die Zellen veranlassen, selbst die entsprechenden Veränderungsprozesse – sogenannte Mutagenesen – einzuleiten.
Französische Naturschutz-Verbände haben deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt und damit ein Grundsatz-Urteil erzwungen. Am 25. Juli 2018 verkündeten die RichterInnen ihre Entscheidung. „Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen“, stellten sie fest. Herkömmliche Mutagenese-Methoden, in denen chemische Stoffe oder UV-Licht die Rolle der Gen-Scheren übernehmen, schloss das EuGH davon aus, weil diese Werkzeuge ganz anders arbeiten und beispielsweise nicht so schnelle und umfangreiche Wandlungsprozesse in Gang setzen.

Was aber CRISPR/Cas & Co. anging, kam die Große Kammer des Gerichtshofs zu dem Schluss, „dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese-Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten“. Darum sahen sich die JuristInnen dem Vorsorge-Prinzip verpflichtet und unterwarfen die Erbgut-Schnippeleien der GVO-Richtlinie und deren Maßgabe, „schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt zu verhindern“.
Anhaltspunkte für solche „schädlichen Auswirkungen“ gibt es bereits. So steht CRISPR/Cas9 im Verdacht, Krebs-Erkrankungen zu befördern. Gleich zwei Studien kommen zu diesem Befund. Die Nebenwirkung leitet sich von der Abneigung der neuen Gentech-Verfahren gegen das Protein p53 her, welches das Krebs befördernde Zell-Wachstum hemmt. Die Gen-Scheren meiden nach Möglichkeit Eingriff-Stellen, an denen dieses Eiweiß anzutreffen ist, weil es als Reparatur-Einheit der Zellen fungiert und sich immer unverzüglich daran macht, die CRISPR/Cas-Schnitte wieder zuzunähen, ehe noch das Schneide-Handwerk vollendet und die Mutation vollzogen ist.

Auch mit der viel beschworenen Präzision dieses Gen-Werkzeuges hapert es, da mag Axel Bouchon vom BAYER LIFESCIENCE CENTER noch so sehr schwärmen: „Das ist wie ein Protein-Roboter mit GPS-System.“ Im wirklichen Leben lässt die Trennschärfe der Gen-Schnippeleien doch so einiges zu wünschen übrig (siehe auch SWB 2/16). Weitere Belege dafür fanden jetzt ForscherInnen des britischen „Wellcome Sanger Institutes“. Ihren Studien zufolge führt CRISPR/Cas9 nicht nur an ihrem eigentlichen Einsatz-Ort zu Veränderungen im Erbgut, sondern auch jenseits davon. Auf Zerstörungen langer DNA-Stränge und komplexe Mutationen stießen die WissenschaftlerInnen. Überdies unterscheiden sich die Resultate der Gentechnik 2.0 entgegen den Behauptungen von BAYER & Co. doch sehr von denen konventioneller Zucht-Methoden. Selbst eine Publikation, die der Agro-Riese DOW/DUPONT gemeinsam mit dem „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ herausgegeben hat, räumt einen solchen Wiedererkennungswert ein. CRISPR/Cas 9 wandelt im Gegensatz zu den traditionellen Prozeduren mit dem avisierten Gen nämlich immer gleich auch alle Kopien desselben um. Zudem schlagen die Gen-Scheren an Orten zu, die den anderen Praktiken nicht offenstehen. „Ein wichtiger Unterschied ist, dass einige Gene bei Pflanzen auf Abschnitten von Chromosomen liegen, die sonst kaum oder gar nicht neu kombiniert werden (...) Genome Editing ermöglicht es, dass alle Gene entsprechend verändert werden können“, übersetzt die Organisation Testbiotech die entsprechende Passage aus dem Text. Und all das hat nach Einschätzung der Initiative Konsequenzen: „Auf diese Weise können Pflanzen entstehen, die sich nicht nur in ihrer Gen-Struktur, sondern auch in ihren biologischen Eigenschaften deutlich von denen aus herkömmlicher Züchtung unterscheiden.“

BAYER & Co. ficht das alles nicht an. Für die Branche brach mit dem Votum des Europäischen Gerichtshofs gleich ihre schöne neue Gen-Welt zusammen, ganz so, als hätte Straßburg ein Verbot ausgesprochen und nicht nur bestimmte Vorgaben zur Regulierung von CRISPR/Cas & Co. gemacht. „Eine immense Enttäuschung“, nannte der BAYER-Manager Bob Reiter das Urteil. Liam Condon, Chef der Agro-Sparte des Leverkusener Multis, klagte derweil: „Ich denke, das wird die Innovationen in Europa verlangsamen und zwar nicht nur im Landwirtschafts-, sondern auch im Medizinbereich. Ähnlich fiel die Stellungnahme des „Verbandes der Chemischen Industrie“ (VCI) aus: „Das Urteil des EuGH ist rückwärtsgewandt und fortschrittsfeindlich und weist so den Weg auf ein Abstellgleis.
Es schadet der Innovationsfähigkeit des Biotech-Standorts EU erheblich und koppelt ihn von der Entwicklung im Rest der Welt ab.“ Und die „Deutsche Industrie-Vereinigung Biotechnologie“ nannte den RichterInnen-Spruch „eine sehr schlechte Nachricht für Pflanzenzüchter, Arzneimittel-Forscher und Hersteller bio-basierter Chemikalien“.

Aus dem berufensten Mund kam hingegen Zustimmung. Die Wissenschaftlerin Emmanuelle Charpentier, die nicht nur gemeinsam mit Jennifer A. Doudna Mutter von CRISPR/Cas, sondern mit ihrem Unternehmen CRISPR THERAPEUTICS auch Geschäftspartnerin von BAYER ist, begrüßte in einem Deutschlandfunk-Interview den EuGH-Beschluss. „Diese Technologie ist mächtig, und deshalb brauchen wir eine strenge Regulierung. Europa könnte hier eine Vorreiter-Rolle spielen“, so Charpentier.

Das wäre allerdings so gar nicht nach dem Geschmack des Leverkusener Multis. Nach Ansicht von Benedikt Haerlin, der das Berliner Büro der ZUKUNFTSSTIFTUNG LANDWIRTSCHAFT leitet und die Initiative SAVE OUR SEEDS mitgründete, hat BAYER ganz andere Pläne für Europa. Die Aktiengesellschaft „wird auf eine Änderung des europäischen Gentechnik-Rechts drängen“, prophezeit er: „Genauer gesagt, wird sie drängen lassen, von Leuten aus Wissenschaft, Medien und Politik, die sie für glaubwürdiger hält.“ ⎜

GENTECH 2.0 bei BAYER

Der Leverkusener Multi setzt sowohl im Pharma- als auch im Agro-Bereich stark auf die Gentechnik 2.0, die mit CRISPR/Cas9 und anderen Techniken arbeitet. Und wie schon bei der Gentechnik 1.0 verspricht der Konzern Wunderdinge. Da sich nur die wenigsten Zellen des Körpers per Gen-Scheren einfach so rausnehmen, verändern und wiedereinsetzen lassen, hat Axel Bouchon vom BAYER LIFESCIENCE CENTER Größeres im Sinn: „Wir wollen den nächsten Schritt: eine Spritze oder eine Infusion geben, und die Sache wäre erledigt.“ Das dürfte Zukunftsmusik bleiben. Die Aktiengesellschaft aber glaubt daran und arbeitet mit vielen Firmen der Branche zusammen. So hat es 2013 ein – inzwischen wieder aufgelöstes (s. Seite 10) – Kooperationsabkommen mit CELLECTIS in Sachen „Genome Editing“ geschlossen und gründete im selben Jahr ein Joint Venture mit CRISPR THERAPEUTICS. 2016 schließlich traf der Global Player eine Lizenz-Vereinbarung mit ERS GENOMICS. Überdies gehen mit dem MONSANTO-Deal viele Verträge des ehemaligen Agro-Riesen auf BAYER über, wie etwa die mit dem Broad Institute, mit TARGETGENE BIOTECHNOLOGIES und mit NOMAD BIOSCIENCE geschlossenen.