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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[HV] Kampagne Pestizide Peru

CBG Redaktion

Rede von Luis Gomero Osorio auf der BAYER-Hauptversammlung am 25.04.2003 in Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Luis Gomero. Ich bin Vorsitzender des internationalen Pestizid Aktions-Netzwerks PAN in den Andenstaaten. Ich komme aus Peru und habe die weite Reise nach Köln angetreten, um Sie über die verheerenden Todesfälle durch Pestizidvergiftungen im peruanischen Dorf Taucamarca zu informieren und vom BAYER-Vorstand die Entschädigung der Vergiftungsopfer zu verlangen. Ich selbst bin als Berater an der Untersuchung der Tragödie von Taucamarca beteiligt.

Im Oktober 1999 starben dort 24 Kinder, nachdem sie in der Schule verunreinigtes Milchpulver zu trinken bekamen. 18 weitere wurden schwer vergiftet. Der peruanische Kongress berief daraufhin einen Untersuchungsausschuss, der im Oktober 2002 seinen Abschlussbericht vorlegte. Demnach führten ungenügende Sicherheitsmaßnahmen zu den Vergiftungen: Das BAYER-Produkt FOLIDOL mit dem hochgiftigen Wirkstoff Parathion-methyl ist ein weißes Pulver, das Milchpulver ähnelt. Es enthielt keinen Warn-Geruch und wurde in durchsichtigen Tüten am Straßenrand verkauft. Informationen zur Gefährlichkeit der Produkte fehlten entweder ganz oder waren in Spanisch abgefasst - die Bewohner des Hochlandes sprechen jedoch überwiegend Quetchua. Statt mit Warn-Piktogrammen waren die Tüten mit Abbildungen von Gemüse bedruckt.

Der Kongress-Ausschuss fordert in seinem Bericht, dass BAYER und die peruanische Regierung die betroffenen Familien entschädigen.

Ich frage deshalb den Vorstand von BAYER:
Erfüllt das Unternehmen die Forderung des peruanischen Kongress- Ausschusses und kommt damit der Verantwortung für seine Produkte, deren Vertrieb und Anwendung auch in der Andenregion nach? Wird BAYER den Opfern und ihren Angehörigen eine angemessene Entschädigung leisten?

Seit langem ist die Gefährlichkeit hochgiftiger Pestizide wie die im Fall Taucamarca angeführten Wirkstoffe Parathion-ethyl und Parathion-methyl bekannt. 1995 hatte sich Bayer dazu verpflichtet, sämtliche von der WHO als „hochgiftig“ eingestuften Pestizide in einem Zeitraum von 5 Jahren vom Markt zu nehmen. Das Unternehmen hat diese Verpflichtung nicht erfüllt. Diese Produkte sind weiterhin in Gebrauch und verursachen Vergiftungen und Todesfälle wie im Fall von Taucamarca.

Ich frage den Vorstand von BAYER:
Warum ist BAYER seiner Verpflichtung nicht nachgekommen und hat die genannten Pestizide nicht früher vom Markt genommen?

Wie ist es möglich, dass trotz Verbots seit 1998 und erneuter Ratifizierung (oder: Bestätigung) des Verbots im Jahr 2000 die genannten Wirkstoffe in Peru immer noch - nicht-legal gehandelt - auf dem Markt erhältlich sind?

Obwohl bekannt ist, dass in den randständigen Andenregionen die Mehrheit der Bauern weder spanisch spricht noch liest, sind sämtliche Produktinformationen von BAYER, z.B. auch zu FOLIDOL, nur auf Spanisch verfügbar.

Eine qualifizierte Beratung und technische Unterweisung in der Hand-
habung der BAYER-Produkte erfolgt in diesen Regionen nicht. Die notwendige Aufklärung über Produktrisiken und -gefahren bleibt aus.

Ich frage den Vorstand:
Warum hat BAYER nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Bevölkerung über Risiken und Gefahren aufzuklären?

Nachdem das Regime des Ex-Diktators Fujimori die juristische Aufklärung des Falls von Taucamarca mit allen Mitteln behindert und blockiert hat, weist nun auch BAYER die von den Familien der Todesopfer eingereichte Klage auf finanzielle Entschädigung und Verbot der betroffenen BAYER-Produkte aus fadenscheinigen Gründen zurück. Eine angebliche Verjährung sowie Unklarheiten in der Klageerhebung werden angeführt.

Ich frage:
Warum behindert BAYER die Arbeit der Justiz in einem Land, das sich erst vor kurzem von einer Diktatur befreit hat; und in einem Fall, der die Gesundheitspolitik von Peru in so grundlegender Weise berührt?

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, den betroffenen Familien und ihren Angehörigen in Peru eine positive Antwort von BAYER übermitteln zu können.

Alles was wir erwarten, ist Gerechtigkeit.

TAUCCAMARCA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. April 2003

Wegen tödlicher Pestizid-Vergiftung von 24 Kindern:

BAYER-Hauptversammlung: Peruanischer Menschenrechtler fordert Wiedergutmachung

Der peruanische Menschenrechtler Luis Gomero, Vorsitzender des Pestizid Aktions-Netzwerk Peru, fordert in der heutigen Hauptversamm-
lung der BAYER AG eine Entschädigung der Vergiftungsopfer von Tauccamarca. In dem peruanischen Andendorf waren vor drei Jahren 24 Kinder gestorben, nachdem sie in der Schule verunreinigtes Milchpulver zu sich genommen hatten; 18 weitere wurden schwer vergiftet.

Gomero wörtlich: „Trotz jahrelanger Warnungen hält BAYER bis heute an dem Verkauf hochgefährlicher Pestizide fest. Damit trägt der Konzern die Verantwortung für den Tod der Kinder von Tauccamarca und von Tausenden von Menschen in aller Welt“. Gomero reist auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nach Deutschland. Er nahm an der Untersuchung der Tragödie von Tauccamarca teil und vertritt die Angehörigen vor Gericht.

Nach dem Sturz des Diktators Fujimori hatte der peruanische Kongress einen Untersuchungsausschuss einberufen, der kürzlich seinen Abschlussbericht vorlegte. Demnach führten Vergiftungen mit dem BAYER-Produkt „Folidol“ zu den Todesfällen. Folidol ist ein weißes Pulver, das Milchpulver ähnelt. Es enthielt keinen Warn-Geruch und wurde vor allem in entlegenen Andenregionen an Kleinbauern verkauft. Informationen zur Gefährlichkeit der Produkte fehlten meist vollständig, statt mit Warn-Piktogrammen waren die Tüten mit Abbildungen von Gemüse bedruckt. Der Untersuchungsausschuss wirft dem BAYER-Konzern mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordert eine Entschädigung der Hinterbliebenen sowie eine Übernahme der Behandlungskosten der Überlebenden durch BAYER.

Axel Köhler-Schnur von der CBG: „Seit 20 Jahren stehen die BAYER-Hauptversammlungen im Zeichen massiver Kritik. Unsere zentrale Forderung lautet: Nicht der Profit darf im Mittelpunkt stehen, sondern der Schutz des Mensch und der Umwelt.“

Betrug

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17. April 2003

Wegen Betrugs an staatlichem Gesundheitssystem

USA: Bayer-Konzern zahlt Rekordstrafe

Die Bayer AG bestätigte heute, dass der Konzern rund 250 Millionen Dollar wegen Betrugs an dem amerikanischen Gesundheitsprogramm „Medicaid“ zahlt. Bayer hatte sich sowohl in einem strafrechtlichen als auch in einem zivilrechtlichen Verfahren schuldig bekannt, dem Hilfsprogramm nicht wie vorgeschrieben die niedrigst möglichen Medikamentenpreise eingeräumt zu haben.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters handelt es sich um die bislang höchste Strafe in einem Verfahren wegen Preismanipulationen. Dem Staat waren jährliche Schäden von rund 1 Milliarde Dollar entstanden. Die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaats Massachusetts war durch Hinweise eines ehemaligen Mitarbeiters auf den Betrug aufmerksam gemacht worden. Demnach hatte Bayer jahrelang Medikamente über Mittelsmänner und Scheinfirmen vertrieben, um die Offenlegung der tatsächlichen Medikamentenpreise zu verhindern.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER- Gefahren (CBG): „Betrug hat bei Bayer eine lange Tradition. Konzerne müssen viel stärker kontrolliert werden - leider geht die Entwicklung in Deutschland in die falsche Richtung, wie das Scheitern des Anti- Korruptionsregisters im Bundesrat gezeigt hat.“ Mimkes fordert die Entlassung der verantwortlichen Bayer-Manager und eine Reglementierung von Preisen von Pharmazeutika.

Erst im vergangenen Herbst hatte die EU-Wettbewerbsbehörde die Bayer-Zentrale wegen mutmaßlicher Preisabsprachen beim Verkauf von Kautschukchemikalien durchsucht. In einem weiteren Verfahren wegen überhöhter Preise hatte der Konzern vor zwei Jahren 14 Millionen Dollar an „Medicare“ und „Medicaid“ bezahlt. Bereits in den 90er Jahren hatte die damalige Bayer-Tochter Haarmann & Reimer (H&R) mit fünf Wettbewerbern ein Kartell für Zitronensäure gebildet - gegen H&R wurden Strafen von 100 Mio Dollar verhängt. In den 80er Jahren beteiligte sich Bayer an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen, auch damals waren Preise und Quoten exakt abgestimmt gewesen.

England

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Februar 2003

Bayer: Geheime Experimente mit Terminator-Genen in England

Umweltaktivisten fühlen sich von Regierung betrogen

Britische Umweltorganisationen protestieren vehement gegen Freilandversuche des Bayer-Konzerns mit gentechnisch verändertem Raps, der sogenannte „Terminator Gene“ enthält. Terminator Gene schaffen sterile Pflanzen, deren Samen für die Aussaat nicht weiter verwendet werden können. Die Verwendung solcher Pflanzen wurde in dieser Woche von Forschern des Institute of Science in Society (ISS) nachgewiesen. Die Freilandversuche an rund 150 Orten in ganz Großbritannien gehören zu einer 4-jährigen Versuchsreihe der britischen Umweltbehörde.

Der Einsatz von „Terminator-Genen“ wurde seitens des Saatgut- Herstellers Bayer CropScience und der Aufsichtsbehörd DEFRA geheim gehalten, berichtet der neuseeländische Nachrichtendienst Scoop. Die Wissenschaftler Mae-Wan Ho und Joe Cummins vom ISS warnen vor den Gefahren der neuen Raps-Saat: genetisch veränderte Raps-Samen können auf gentechnisch unbehandelte Sorten und auf verwandte Arten überspringen. Verwandte Arten wie Broccoli, Senf, Blumenkohl und wildlebende Pflanzen könnten an der Fortpflanzung gehindert werden und schlimmstenfalls aussterben.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bereits im letzten Sommer mussten die Freilandversuche in England gestoppt werden, nachdem bekannt wurde, dass Saatgut der Firma Bayer verbotene Antibiotika-Resistenzgene enthielt. Die Tests mit gentechnisch verändertem Saatgut dienen nicht der Ernährungssicherheit sondern einzig und allein den Profitinteressen der Agroindustrie.“

Die Aktivistengruppe GM-Free Cymru aus Wales will die weitere Aussaat von „Terminator Genen“ parlamentarisch stoppen. Brian John von GM- Free Cymru: “Die Verwendung dieser Technologie in Raps-Saaten ist über Jahre hinweg geheim gewesen. Wir fühlen uns von den Verantwort-
lichen verraten. Erst nachdem unabhängige Wissenschaftler die Existenz solcher Saaten nachgewiesen hatten, gaben die zuständigen Stellen zu, dass in Großbritannien anderes Saatgut verwendet wurde als in den USA und Kanada. Die Öffentlichkeit wurde getäuscht und belogen.“

Brasilianische Bauernaktivisten wie Wilson Campos hatten beim Welt- Sozialforum in Porto Alegre vor Terminator-Gen-Saaten gewarnt. Diese bewirken, dass die Bauern von der Ernte nichts für die nächste Aussaat aufheben können, wie es in den meisten Entwicklungsländern praktiziert wird. Da sich die patentierten Pflanzen der Agrarindustrie nicht fortpflanzen können, müssen die Bauern im Folgejahr wieder Saatgut kaufen. Nach den neuen Regelungen sei es den Bauern auch verboten, Saatgut zu tauschen. Die UN-Welternährungsorganisation FAO hat festgestellt, dass 1,4 Mrd. Bauern der südlichen Hemisphäre darauf angewiesen sind, Saatkörner auszubringen, die sie aus der Ernte abgezweigt haben oder die sie von ihren Nachbarn für die Fruchtfolge eingetauscht haben.

Die Studie des Institute of Science in Society findet sich unter: www.i-sis.org.uk/CEDF.php

Bienensterben

CBG Redaktion

18. Februar 2003

NABU und Berufsimkerbund fordern Anwendungsverbot für Imidacloprid

Der Naturschutzbund NABU und der Berufsimkerbund (DBIB) haben von Bundesverbraucherministerin Künast ein Anwendungsverbot für das Insektizid „Gaucho“ (Imidacloprid) gefordert. „Die neuesten Erkenntnisse über ein Massensterben von Bienenvölkern durch den Wirkstoff Imidacloprid müssen ernst genommen und die Zulassung der Chemikalie umgehend geprüft werden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Der Wirkstoff komme großflächig in dem Insektizid „Gaucho“ der Firma Bayer zur Saatgutbehandlung von Raps, Zuckerrüben und Mais zum Einsatz und wirke als Nervengift auf Insekten. Aufgrund der sehr schlechten Abbaubarkeit reichert sich Imidacloprid im Boden an und wird über den Pflanzensaft bis in die Blüte transportiert. Die Bienen tragen den belasteten Nektar und den Pollen in den Bienenstock ein, wo das hochgiftige Mittel auch die Brut direkt schädigt.

Untersuchungen in Frankreich hätten ergeben, dass das Mittel an einem Verlust von bis zu 50 Prozent der Bienenvölker beteiligt sein könne. Daher ist dort ein Anwendungsverbot für „Gaucho“ auf Sonnenblumen verhängt worden. Auch in Deutschland sei zu befürchten, dass sich das ganze Ausmaß des Bienensterbens verstärkt nach der Auswinterung der Bienenvölker zeigen werde. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes müsse nach Auffassung von NABU und DBIB auch in Deutschland die Zulassung des Mittels neu geprüft werden.

„Die Imkerei leistet einen unschätzbaren Beitrag zur Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen und darf nicht durch ein einzelnes Insektizid gefährdet werden“, sagte DBIB-Präsident Ulrich Hofmann. Mit über einer Million Hektar Anbaufläche sei Raps als wichtigste Frühjahrstracht für die Biene besonders problematisch. Daher müsse sichergestellt werden, dass der verstärkte Anbau von Raps zur Herstellung von Biodiesel nicht zu einem Bestandseinbruch bei Honig- und Wildbienen sowie weiteren Insektenarten führe. „Solange die Risiken und Gefahren für die Bienen nicht abschließend geklärt sind, darf Imidacloprid nicht weiter angewendet werden“, so die gemeinsame Forderung von NABU und DBIB.

ots Originaltext: NABU

Bienensterben

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 27. Januar 2003

franz. Agrarminister verhängt Teilverbot / Massensterben auch in Deutschland

Imker befürchten weitere Bienensterben durch BAYER-Pestizid GAUCHO

Der französische Agrarminster Hervé Gaymard hat das Anwendungs-
verbot des von der Firma BAYER hergestellten Pestizids GAUCHO auf Sonnenblumen um drei Jahre verlängert. Eine Beschränkungen für andere Pflanzen wurde jedoch abgelehnt. Vertreter französischer Imker zeigen sich enttäuscht und befürchten ein Anhalten des großen Bienen-
sterbens, dem seit Einführung des Pestizids im Jahr 1994 rund 50% aller Bienenvölker zum Opfer fielen.

Auch in Deutschland treten Massensterben von Bienen auf: am Nieder-
rhein sind 80% der Bienenvölker tot, in anderen Gebieten sind es 30 bis 50%. Der in GAUCHO enthaltene Wirkstoff Imidacloprid ist in Deutsch-
land unter dem Namen CONFIDOR auf dem Markt.

Die Imkerin Renate Ruck aus Maillezais kommentiert: „Die Anwendung von GAUCHO auf Mais ist extrem bienenschädlich - da jedoch GAUCHO auch auf anderen Kulturen angewendet wird (z.B. Weizen) und Rück-
stände noch nach drei Jahren in der Erde zu finden sind, wäre selbst ein erweitertes Verbot auf Maispflanzen nur von geringem Nutzen gewesen. Zudem gibt es mit REGENT ein weiteres Produkt, das mindestens genauso bienenschädlich ist. REGENT wird auch auf Sonnenblumen verwendet, so dass das GAUCHO-Verbot auf Sonnenblumen kein wirklicher Erfolg ist.“ Mehr als eintausend Imker hatten in der vergangenen Woche in Toulouse und Poitiers für ein Verbot der beiden Pestizide demonstriert; bei früheren Aktionen war u.a. die französische BAYER-Zentrale in Paris besetzt worden.

Der Inhaltsstoff von GAUCHO dringt in alle Teile der behandelten Pflanze und in die Pollen ein - eine tödliche Gefahr für die Bienen. Da das Mittel bis zu drei Jahren im Boden verbleibt, können selbst unbehandelte Pflanzen eine für Bienen tödliche Konzentration enthalten. Der Imker- Verband Union National d´Apiculteurs (UNAF), der rund 50.000 Imker vertritt, wirft BAYER vor, die Risiken von GAUCHO zu verschleiern und die französischen Zulassungsstellen systematisch zu belügen, und fordert daher ein vollständiges Verbot von GAUCHO und REGENT. BAYER hatte gegen das 1999 verhängte Teil-Verbot von GAUCHO vergeblich geklagt.

Die auf Verlangen des französischen Staatsrats (Conseil d´Etat) herbeigeführte Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums beinhaltet auch, dass die Verwendung von GAUCHO zu Versuchszwecken in bestimmten Regionen ganz ausgesetzt wird. Ruck kritisiert: „Da in den Versuchszonen weiter das Pestizid REGENT verwendet wird, ist auch dort nicht mit einem Ende des Bienensterbens zu rechnen. Damit wird auch der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Pestizideinsatz und Bienensterben erschwert.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist zu befürchten, dass auch die Bienensterben in Deutschland mit dem Wirkstoff Imidacloprid zusammen hängen. Pestizide mit dem Inhaltsstoff Imidacloprid gehören mit einem Umsatz von mehr als einer halben Milliarde Euro jährlich zu den wichtigsten BAYER-Produkten - dies ist der Grund, weswegen sich das Unternehmen trotz der gravierenden Umweltschäden mit Zähnen und Klauen gegen Anwendungsverbote wehrt.“ Mimkes fordert die Behörden auf, die Zulassung von Imidacloprid zurück zu ziehen, wenn sich ein Zusammenhang mit den Bienensterben bestätigt.

PCB

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 20. Januar 2003

Wegen PCB-Vergiftung des Hafens

Stadt Oslo fordert von BAYER AG 3,4 Millionen Euro für Reinigungsarbeiten

Die Stadt Oslo fordert von der Leverkusener BAYER AG 25 Millionen Kronen (3,4 Mio Euro) für die Beseitigung hochgefährlicher polychlorierter Biphenyle (PCB). Weite Teile der norwegischen Küste sind mit PCB verseucht, chemische Nachweisverfahren zeigen, dass rund die Hälfte der gefundenen Gifte aus der Produktion von BAYER stammt. In einem Brief der Osloer Umweltbehörde an das Unternehmen beziffern Vertreter der Stadt die Reinigungskosten allein des Osloer Hafens mit 100 Mio Kronen.

Vertreter von BAYER versprachen in einem Antwortschreiben lediglich, den Fall zu prüfen. Tom Erik Økland vom Umweltverband Norges Naturvernforbund (Friends of the Earth Norway): „Sollten sich BAYER und zwei weitere PCB-Hersteller nicht freiwillig an den Entsorgungs-
kosten beteiligen, wird die Stadt Oslo Klage einreichen.“ Økland hatte auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren auf der letzten BAYER-Hauptversammlung auf die Probleme hingewiesen.

Die in Oslo gefundenen PCB stammen hauptsächlich aus alten Schiffs-
Anstrichen. BAYER hatte die Hersteller von Schiffsfarben bis Ende der 70er Jahre mit PCB beliefert, jedoch keine Informationen über deren Giftigkeit und Persistenz veröffentlicht - obwohl dem Unternehmen die Gefahren für die Umwelt bereits Mitte der sechziger Jahre bekannt waren. Økland weiter: “Die Kontaminierung weiter Teile der norwegi-
schen Küste und die Vergiftung hunderter Werftarbeiter hätten verhindert werden können, wenn BAYER die Risiken von PCB rechtzeitig bekanntgegeben hätte.„

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. ergänzt: “Bereits 1983 habe ich von BAYER die Entgiftung aller PCB- Fundorte gefordert. Doch der Konzern hat sich rücksichtslos über seine Verantwortung hinwegsetzt: Die Profite wurden eingestrichen, eine Haftung für die Folgen wird bis heute verweigert."

PCB sind eine aus rund 200 Einzelkomponenten bestehende Verbindungsklasse organischer Chlorverbindungen. Sie sind extrem langlebig und finden sich nahezu überall in der Natur - in Tiefsee-
sedimenten ebenso wie im arktischen Eis. Wegen der guten Fettlöslich-
keit treten sie in verschiedenen Bestandteilen der Nahrungskette auf, besonders in Fischen und Vögeln. Die Chemikalien können das menschliche Nervensystem, die Immunabwehr sowie Leber und Nieren schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Die amerikanische Umwelt-
behörde EPA prüft zudem die Einstufung von PCB als krebserregend.

Die USA als bis dahin größter Hersteller verboten 1977 die Herstellung und Verwendung von PCB. Daraufhin sprang die deutsche Bayer AG in die Bresche und steigerte trotz Protesten ihre Produktion von 6.000 auf 7.500 Tonnen jährlich. Erst 1983 stellte Bayer als letzter Hersteller in den westlichen Industrieländern die Produktion ein.

Tom Erik Økland, Norges Naturvernforbund
eMail: tomeo@online.no

Per-Erik Schulze, Norwegian Society for the Conservation of Nature
per_erik_schulze@hotmail.com

[IG Farben] IG FARBEN

CBG Redaktion

18. Dezember 2002

Proteste auf IG FARBEN-Hauptversammlung

Coordination gegen BAYER-Gefahren stellt Gegenanträge

Zu Tumulten kam es auf der heutigen Hauptversammlung der IG FARBEN AG in Abwicklung im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim. Dreißig Kritische Aktionäre, die in gewaltloser Weise die Auflösung der Gesellschaft forderten, wurden vom Saaldienst brutal aus dem Gebäude entfernt. Versammlungsleiter Born heizte die Stimmung weiter an, indem er die Kritiker als „geistige Väter von Gewalt“ und „Psychopathen“ beschimpfte. An den Protesten gegen die IG FARBEN beteiligten sich auch ehemalige Zwangsarbeiter der Gesellschaft.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kandidiert in der Versammlung für den Aufsichtsrat der IG FARBEN, um eine sofortige Liquidierung der Firma durchzusetzen. „Kein Unternehmen hat mehr Blut an seinen Aktien als die IG FARBEN. Jeder einzelne Tag der Weiterexistenz dieser Gesellschaft ist eine Schande für jeden demokratisch gesinnten Bürger dieses Landes“. Köhler-Schnura wirft Otto Bernhard, CDU Bundestagsabgeordneter und langjähriger Liquidator der IG FARBEN, vor, mit seiner Tätigkeit die moralische Integrität des Bundestags zu beschmutzen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kämpft seit 20 Jahren für die Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen. In der Versammlung stellten Vertreter des Vereins mehrere Gegenanträge, in denen eine Nicht-Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats gefordert werden. Begründet wird dies mit der seit Jahrzehnten verschleppten Abwicklung der Gesellschaft und der Nicht-Einbeziehung der Opfer in den Prozess der Auflösung. Auch in die Entschädigungsstiftung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft hat die Firma nicht eingezahlt.

Die IG FARBEN kooperierte im Dritten Reich eng mit dem national-
sozialistischen Regime und unterhielt in Auschwitz ein „werkseigenes“ Konzentrationslager für Zwangsarbeiter. Unmittelbar nach Kriegsende beschlossen die Alliierten die Zerschlagung des Konzerns. Bayer, BASF und Hoechst sind die drei größten von ursprünglich sechs Unternehmen, die übrig blieben. Mit rund zehn Prozent des Kapitals gründeten die Alliierten die IG FARBEN in Abwicklung. „In Abwicklung“ befindet sich die IG FARBEN nun allerdings bereits seit fast 50 Jahren.

Global Compact

CBG Redaktion

PAN Germany - Presse-Information vom 3. Dezember 2002

Appell an Kofi Annan: Pestizidhersteller von der Global Compact Initiative ausschließen

Anlässlich des vom internationalen Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) ausgerufenen „weltweiten Tag gegen den Pestizideinsatz“ wenden sich die KoordinatorInnen der PAN-Regionalzentren an den UN General-
sekretär Kofi Annan. Mit ihrem Schreiben unterstützen sie den Appell einer Dorfgemeinschaft aus Peru, die den Ausschluss der Bayer AG aus der UN Global Compact Initiative fordert.

Kinder in Peru durch Bayer-Pestizid gestorben
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Peru kam zu dem Ergebnis, dass die Bayer AG für die durch das Pestizid Parathion- Methyl verursachte tödliche Vergiftung von 24 Kindern aus dem Andendorf Tauccamarca verantwortlich sei. Der Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 1999, als die Kinder in der Schule mit dem Pestizid verunreinigtes Milchpulver zu trinken bekamen. Die Bayer AG wurde als Hauptimporteur des extrem gefährlichen und hochgiftigen Insekten-
vernichtungsmittels vom eigens eingesetzten Untersuchungsausschuss identifiziert.

Unglücksfall repräsentiert Probleme mit Pestiziden in Entwicklungsländern
PAN betont, dass es sich nicht um einen unglücklichen Einzelfall handelt. „Unsere seit 20 Jahren andauernde Arbeit hat gezeigt, dass der Einsatz von Pestiziden in bestimmten Regionen der Welt sehr problematisch ist. Insbesondere gilt dies dort, wo Bäuerinnen und Bauern, deren Familien und die Land- und Plantagenarbeiter keinen Zugang zu oder keine wirtschaftlichen Mittel für Sicherheitsausrüstung haben, wo es sich um Analphabeten handelt und/oder wo keine Kenntnisse über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt vorhanden sind“ erklärt Carina Weber, PAN Germany Geschäftsführerin.

Appell zum Ausschluss der Bayer AG vom Global Compact
Die PAN Regionalzentren unterstützen daher den Appell der betroffenen Dorfge-meinschaft an Generalsekretär Kofi Annan, im Namen der Vereinten Nationen Pesti-zidhersteller dazu aufzufordern, ihre gefährlichsten Produkte vom Markt zu nehmen. Auch sollten Unternehmen, die solche hochgefährlichen Produkte vermarkten, von der UN Global Compact Initiative ausgeschlossen werden, stellen sie doch die Glaubwürdigkeit eines solchen Programms, das Menschenrechte und Umweltschutz voranbringen will, in Frage.

Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. Fon: +49 (0)40-39 91 91 0-0
Nernstweg 32, D-22765 Hamburg Fax: +49 (0)40-390 75 20

[Seminar] Pressemitteilung vom Seminar „Corporate War – Krieg, Konzerne und soziale Bewegungen“

CBG Redaktion

Samstag, 23. November, 10 Uhr - 18 Uhr
Umweltzentrum Düsseldorf, Merowinger Str. 88
Pressegespräch ab 10 Uhr

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lädt ein zur Tagung „Corporate War - Krieg, Konzerne und soziale Bewegungen“. In der ganztägigen Veranstaltung werden folgende Bereiche diskutiert:

* Analyse des „Kriegs gegen den Terror“, seiner Ziele, Folgen und Perspektiven: Wie hat er die politische Szene geprägt und verändert?
* Auswirkungen auf die demokratischen Bewegungen: Wieviel Spielraum bleibt? Wie sehr leiden Aktionsgruppen und Globalisierungskritiker unter der neuen Entwicklung?
* Historischer Abriss über den Zusammenhang von Krieg und ökonomischen Interessen, speziell die Rolle transnationaler Konzerne.
* Wie hat sich die gesetzliche und juristische Situation nach dem
11. September in Deutschland geändert?

Das Seminar vermittelt Basis-Informationen und richtet sich an interessierte Laien und Aktive. Pressevertreter sind zu Gesprächen mit den Referenten herzlich eingeladen.

Phosgen-Unfall

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. November 2002

Staatliches Amt für Arbeitsschutz bestätigt: Phosgen-Unfall bei BAYER Uerdingen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. erhielt anonym die Information, nach der sich im Dezember 2001 im Bayer-Werk Uerdingen ein Unfall in der Phosgen-Produktion ereignet habe. Dabei soll ein Mitarbeiter einer Fremdfirma mit Phosgen vergiftet worden sein. In der Presse tauchten bislang keinerlei Informationen über diesen Unfall auf.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Mönchengladbach bestätigte auf Anfrage das Ereignis. Die Behörde war bis dahin nicht über den Unfall informiert und stellte eigene Nachforschungen an, lehnt jedoch weitergehende Informationen „aus Gründen der Geheimhaltungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz“ ab.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist absolut unverantwortlich, wenn Unfälle in hochgefährlichen Bereichen wie der Phosgenproduktion unter den Teppich gekehrt werden. Wir fordern die Firma BAYER sowie die zuständigen Behörden auf, umgehend die folgenden Fragen zu klären:

1. wie ist der Gesundheitszustand der betroffenen Arbeiter?
2. wie kam es zu dem Unfall, welche Mengen Phosgen sind dabei ausgetreten?
3. welchen staatlichen Stellen wurde der Unfall gemeldet?
4. welche Vorraussetzungen müssen Fremdfirmen erfüllen, um an gefährlichen Anlagen wie der Phosgenproduktion eingesetzt zu werden?
5. welche Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen?“

Der Chemieprofessor Jürgen Rochlitz, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Vereins, ergänzt: „Die Phosgenproduktion ist immerhin eine der gefährlichsten Betriebe der BAYER AG. Die Öffentlichkeit hat nach der Störfall-Verordnung ein verbrieftes Recht, darüber unterrichtet zu werden, ob der Unfall durch einen Störfall ausgelöst worden ist. Vertuschungen gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit können nicht hingenommen werden.“

IG Farben

CBG Redaktion

14. November 2002

IG Farben verschleppen weiterhin die Auflösung

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. stellt Gegenanträge zur Hauptversammlung

Die IG Farben AG in Liquidation hat für den 18. Dezember in Frankfurt mit viermonatiger Verspätung ihre Hauptversammlung einberufen.
Auch in diesem Jahr steht die seit Jahrzehnten geforderte Auflösung der „Blutgesellschaft“ nicht auf der Tagesordnung. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 20 Jahren für die Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen kämpft, hat daher heute die beigefügten Gegen-
anträge eingereicht. Überlebende Zwangsarbeiter und zahlreiche antifaschistische Organisationen kündigten bereits Proteste gegen das Aktionärstreffen an, das erneut in der Stadthalle des Frankfurter Vororts Bergen-Enkheim abgehalten wird.

In den Gegenanträgen wird eine Nicht-Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats der IG FARBEN gefordert. Begründet wird dies mit der seit Jahrzehnten verschleppten Abwicklung und der Nicht-Einbeziehung der Opfer der IG FARBEN in den Prozess der Auflösung. In die Entschädigungsstiftung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft hat die Firma nicht eingezahlt und verweigert dies auch für die Zukunft.

Die IG FARBEN war in die Verbrechen der Nazis verstrickt wie keine andere deutsche Firma. Das Unternehmen unterhielt in Auschwitz ein eigenes Konzentrationslager, in dem über 30.000 Menschen vernichtet wurden, und lieferte das ZYKLON B für die Gaskammern.

Im Folgenden dokumentieren wir die Gegenanträge im Wortlaut:

Zum Tagesordnungspunkt 2: Die Liquidatoren werden nicht entlastet.

Begründung: Die Liquidatoren haben die Auflösung des Unter-
nehmens, das im Dritten Reich als Kriegstreiber und Kriegsprofiteur auftrat, nicht vorangetrieben. Die überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter werden in die Abwicklung nicht mit einbezogen. Auch wurden im vergangenen Geschäftsjahr erneut keinerlei Zahlungen an die Opfer der IG Farben geleistet – nicht einmal in die von der Bundesregierung eingerichtete Stiftung hat IG Farben eingezahlt.

Zum Tagesordnungspunkt 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion gegenüber den Liquidatoren in keiner Weise nachgekommen und unterstützt die Verschleppungstaktik bezüglich der Auflösung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat widersetzt sich der Forderung, das etwaige Restvermögen der IG Farben aus der Schweiz vollständig den Opfern im Dritten Reich und ihren Hinterbliebenen zugute kommen zu lassen. Zudem ist die Auswahl des leitenden Personals durch den Aufsichtsrat dilettantisch, die IG Farben i.A. stand mehrmals kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.

Asbest

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 7. November 2002

Mitangeklagt im weltgrößten Produkthaftungsprozess:

BAYER muss an Asbest-Opfer zahlen

Mehr als 8.000 Asbest-Geschädigte haben in den USA eine Sammelklage eingereicht und insgesamt drei Milliarden US Dollar erstritten. Der Prozess im Bundesstaat West Virginia gilt als das bisher größte Produkthaftungsverfahren in der Justiz-Geschichte, mit auf der Anklage-Bank saß der Leverkusener BAYER-Konzern.

Im nun beendeten Prozess hatten die Konzernjuristen mit der fadenscheinigen Begründung, die Geschworenen wären dem Mammut-Prozess nicht gewachsen, zunächst eine Verschiebung beantragt. Die Richter ließen sich hierauf jedoch nicht ein und setzten den 23. September als ersten Verhandlungstermin an - einem Prozess mit ungewissem Ausgang zogen die rund 200 beklagten Konzerne nun eine außergerichtliche Einigung vor.

Für BAYER war es nicht die erste juristische Auseinandersetzung in Sachen Asbest. Bereits 1996 saß der Leverkusenser Chemie-Multi auf der Anklagebank. Und es dürfte nicht die letzte gewesen sein. Angesichts von jährlich 2.500 Neu-Erkrankungen sehen Beobachter den Höhepunkt der Rechtsstreitigkeiten erst noch kommen.

Der Großteil der Opfer kam in der Bau-Wirtschaft, bei Reifen-Herstellern oder bei Chemie-Unternehmen mit den gefährlichen Asbest-Partikeln in Berührung. Die Folge waren Asbestose (Staublunge) und Lungenkrebs. Zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbruch von Krankheiten lagen oft Jahrzehnte. In Deutschland beziffert die Berufsgenossenschaft Chemie die Zahl der 2001 gestellten Anträge auf Anerkennung einer asbest-bedingten Krankheit auf 768; 135 Menschen erlagen in dem Berichtszeitraum ihrer Asbest-Erkrankung. Genaue Angaben über die Zahl der geschädigten BAYER-Mitarbeiter hat das Unternehmen nicht veröffentlicht.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist ein Skandal, dass Asbest-Kranken in der Bundesrepublik nicht die gleichen juristischen Wege offen stehen wie ihren Leidensgenossen in den USA. Das wenigste, was BAYER tun kann, ist, dem Beispiel des Unternehmens RWE zu folgen und ein Nachsorge-Programm einzurichten, das die Betroffenen erfasst und ihnen medizinische Betreuung anbietet.“

Bei der Errichtung von Chemie-Anlagen diente Asbest als Dichtungs-
material. Desweiteren umhüllte die Substanz säure- und laugen-führende Leitungen. Auch Filter, Lacke, Beiz-Wannen, Lager-Behälter und Reaktionsbehältnisse enthielten den Stoff. 1978, in der Hochzeit des „Wunderstoffes“, entfielen von ca. 1,5 Millionen Tonnen asbest-haltiger Produkte rund 311.000 Tonnen auf die Chemie-Industrie. Die „Zentrale Erfassungsstelle asbeststaub-gefährdeter Arbeitnehmer“ (ZAS) stufte noch 1989 von 28.550 bundesdeutschen Chemie-WerkerInnen 6.283 als Risiko-KandidatInnen ein.

Das Risiko war BAYER & Co. lange bekannt. Bereits 1918 weigerten sich Versicherungen in den USA wegen der zahlreichen Fälle von Berufskrankheiten im Zusammenhang mit dem Mineral, Asbest-
Arbeitern Policen zu verkaufen. 1964 räumte dann eine groß angelegte, im Journal of the American Medical Association veröffentliche Untersuchung letzte Zweifel an den krankmachenden Effekten aus. Trotzdem erfolgte das Asbest-Verbot in der Bundesrepublik erst 1989. Durch gekaufte GutachterInnen und WissenschaftlerInnen sowie Zuwendungen an das dem damaligen Bundesgesundheitsamt angegliederte „Institut für Wasser-, Boden- und Luft-Hygiene“ für verharmlosende Expertisen gelang es den interessierten Kreisen 25 Jahre lang, die fälligen gerichtlichen Schritte hinauszuzögern. 25 Jahre, welche die Todes- und Krankheitslisten ein immenses Ausmaß annehmen ließ. Von 1950 bis 1989 starben in der Bundesrepublik offiziell 1.417 Arbeiter durch Asbest-Exposition, 3.557 erkrankten.
Der Diplom-Chemiker Gerd Albracht schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden, den Asbest-induzierte Berufskrankheiten verursachten, auf ca. 3,75 Milliarden Euro. Büßen mussten BAYER & Co. dafür jedoch nur in den USA.

Der Asbest-Hersteller GAF hatte in den USA die politische Landschaft mit Spenden in Höhe von 7,1 Millionen Dollar gepflegt, damit der Kongress das juristische Eigengewächs der Industrie, den „Fairness in Asbestos and Compensation Act“, erblühen ließ. Dieses Gesetz schließt durch eine äußerst strenge Definition von asbest-induzierten Krankheiten sehr viele Anspruchsberechtigte aus und bürdet überdies den Opfern die Beweislast auf. Wie die Betroffenen-Organisation WHITE LUNG ASSOCIATION und andere Verbände kritisieren, sparen die Multis auf diese Weise Milliarden Dollar.

BigBrotherAward

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. Oktober 2002

Bayer AG erhält BigBrotherAward 2002

Der BigBrotherAward der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Bayer AG, Leverkusen, da sie Bewerberinnen und Bewerber, die im Unternehmen eine Ausbildung machen wollen, zu einem Drogentest. Dafür müssen die Betroffenen eine Urin-Probe abgeben. Formal haben sie die Wahl und können den Drogentest auch ablehnen - faktisch kann hier von „freiwilliger Zustimmung“ keine Rede sein. Denn allen ist klar: wer den Drogentest verweigert, hat schlechte Karten bei der Vergabe der Ausbildungsplätze.

Gründe
Die Schweigepflicht der - wohlgemerkt - „Werks- oder Betriebsärzte“ ist zwar offiziell gewährleistet, denn die Details der Test-Ergebnisse dürfen der Firmenleitung nicht mitgeteilt werden. Stattdessen gibt es den Vermerk „Bewerber/in geeignet“ oder „nicht geeignet“. Ein Etikett mit weitreichenden Folgen auf wackeliger Grundlage.

Als Begründung für die Drogentests wird die Arbeits-Sicherheit angeführt - auch wenn es bislang noch keine Studien über die Folgen von illegalem Drogenkonsum am Arbeitsplatz gibt. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. geht jeder dritte bis vierte Arbeitsunfall auf die legale Droge „Alkohol“ zurück - Alkohol wird aber bei diesen Tests gar nicht geprüft.

Fest steht: Die Urintests dienen der Selektion im Vorfeld. Damit zeugen die Tests von einem grundsätzlichen Mißtrauen einer Unternehmens-
leitung gegenüber den potentiellen Mitarbeitern. Generalverdacht für alle, statt Unschuldsvermutung, wie sie in unserem Rechtsstaat eigentlich üblich ist. Und: Kontrolle statt Beratung.

Urintests sind entwürdigend. In Gegenwart eines möglichen zukünftigen Kollegen eine Pinkelprobe abgeben zu müssen, ist eine Demütigung. Mit einem solchen Drogentest muß man auch sein Privatleben und seine Freizeitgewohnheiten dem Konzern gegenüber offenlegen - und das im immer häufiger schon im Vorfeld, noch bevor man bei einem Unternehmen in Lohn und Brot steht.

So haben Urintests den Nebeneffekt, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuschüchtern und ihnen die Macht des Unternehmens zu demonstrieren, indem sie sprichwörtlich am eigenen Leibe erfahren, dass Menschenwürde und Privatsphäre hinter den Fabriktüren nur noch eingeschränkt Gültigkeit haben. Barbara Ehrenreich schreibt in ihrem Buch „Arbeit poor“, für das sie im Selbstversuch Erfahrungen mit Einstellungstests bei us-amerikanischen Billig-Jobs gesammelt hat: „Ich bin mir sicher, dass der eigentliche Sinn dieser Tests darin besteht, nicht etwa dem Arbeitgeber, sondern dem potentiellen Angestellten bestimmte Informationen zu übermitteln. Und die wichtigste Information lautet stets: Du wirst keine Geheimnisse vor uns haben.“

Bei all diesen „Nebenwirkungen“ sind die Urintests zudem fachlich auch noch ausgesprochen unzuverlässig. Die Fehlerquellen sind vielfältig: Genuß von Mohnkuchen z.B. kann tatsächlich zu einem positivem Opiatergebnis führen. Passivraucher oder Müsli-Esser können sich plötzlich und unerwartet mit einem positiven Cannabis-Wert konfrontiert sehen. Grenzwerte, wieviel einer Substanz im Urin gefunden werden darf, sind unklar.

Und die Nachweiszeiten der verschiedenen Substanzen sind äußerst unterschiedlich: Gefährliche Drogen wie Heroin, Kokain, Extasy und Speed sind nur 1 - 4 Tage nachweisbar, während Marihuana, das vergleichsweise harmlos und mittlerweile gesellschaftlich weithin akzeptiert ist, mehrere Wochen lang im Urin zu finden ist. Das bedeutet: Im Urin sind die Stoffe auch dann noch nachweisbar, wenn der Rausch längst verflogen und die betreffende Person voll arbeitsfähig ist.

Die Bayer AG ist hier exemplarisch nominiert - Drogentests werden in den letzten Jahren bei immer mehr Unternehmen in Deutschland zur gängigen Praxis bei der Bewerberauswahl, insbesondere bei der chemischen Industrie, z.B. BASF und Höchst, aber auch bei DaimlerChrysler in Sindelfingen und Untertürkheim, bei der Deutschen Bahn, bei Bosch, Heidelberger Druckmaschinen, den Kieler Stadtwerken oder der Volkswagen AG Wolfsburg. Damit setzen sie unversehens neue Standards, denn es wird suggeriert, dass Unternehmen, die nicht testen, nun die ganzen Drogenkonsumenten als Bewerber bekämen.

In den USA führen inzwischen über 80 % der umsatzstärksten Unternehmen „drogenscreenings“ durch. Entsprechend blüht in den USA der Markt mit Medikamenten zum Ausschwemmen der nachweisbaren Substanzen. Sogar Proben von garantiert drogenfreiem Fremdurin (à 69 Dollar) kann man dort erwerben. So wird der amerikanische Drogentest eher zum Kostenfaktor und Intelligenztest: Wie manage ich es, eine einwandfreie Probe zu bekommen? Die Arbeitsicherheit ist durch diese Tests übrigens nicht nachweisbar verbessert worden. Sie dienen mehr der Gängelung der Arbeitnehmerinnen. Bezeichnenderweise werden Drogenscreenings vor allem bei den unteren Lohnklassen durchgeführt - Ingenieuren, Programmiererinnen und Managern wird diese Prozedur nicht zugemutet.

Ganz nebenbei sind dem Mißbrauch im Unternehmen Tür und Tor geöffnet: Nicht zuletzt kann der für einen Drogentest abgegebene Urin einer Bewerberin auch auf eine etwa bestehende Schwangerschaft geprüft werden. Das ist illegal. Aber wer überprüft, ob das Verbot auch eingehalten wird? Und wer weiß, wie lange das Verbot noch gilt?

Gewerkschaftsvertreter befürchten, dass auch genetische Tests für Bewerber bald hoffähig werden, wenn Urintests stillschweigend akzeptiert werden.

Bayer macht es vor beim Drogenscreening für Auszubildende: Mit Mehrheitsbeschluss des Betriebsrates zur sogenannten Regelabsprache und natürlich völlig freiwillig und mit Zustimmung der Betroffenen ist alles möglich.

Herzlichen Glückwunsch, Bayer AG
Bielefeld, 25. Oktober 2002
für die Jury, Rena Tangens

Die BigBrotherAwards Deutschland wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern - sie sollen missbräuchlichen Gebrauch von Technik und Informationen aufzeigen.

Seit 1998 wird ein solcher „Preis“ in verschiedenen Ländern und seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder (persönliche) Daten Dritten zugänglich machen.

Weitere Infos: http://www.bigbrotherawards.de/

[UN Bericht] Kampagne Kongo

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2002

Rohstoff-Importe aus dem kongolesischen Bürgerkriegsgebiet

UNO-Bericht: BAYER-Tochterfirma H.C. STARCK sagt die Unwahrheit

Ein in dieser Woche veröffentlichter Bericht der UNO zu Rohstoff-
exporten aus dem kongolesischen Bürgerkriegsgebiet bezichtigt die Goslarer Firma H.C. STARCK der Lüge. Das zum BAYER-Konzern gehörende Unternehmen behauptete Anfang des Jahres in einer Pressemitteilung, seit Sommer 2001 keine Rohstoffe mehr aus Zentralafrika zu beziehen. Der UNO liegen jedoch Dokumente vor, nach denen H.C. STARCK von der in Bukavu/Kongo ansässigen Firma EAGLE WING weiterhin das Mineral Coltan bezieht und somit die Kriegswirtschaft im Kongo am Leben erhält. Auch die Aussage der Firma, in der Vergangenheit lediglich mit Partnern kooperiert zu haben, die „keine Abgaben an Rebellenorganisationen leisten oder geleistet haben oder in anderer Form mit diesen kooperieren“ wird als unwahr bezeichnet.

Wörtlich heißt es in dem Bericht der UNO: „In a press statement issued on 24 May 2002, H. C. STARCK reiterated that the company had purchased no material originating in Central Africa since August 2001. The Panel possesses documents showing the contrary. In the same press release, H. C. STARCK claimed that its coltan originates from “peasant suppliers„ and not from rebel groups. In fact, no coltan exits from the eastern Democratic Republic of the Congo without benefiting either the rebel group or foreign armies.“ Der Bericht wird am heutigen Donnerstag dem UN Sicherheitsrat vorgelegt.

Nach Angaben der UNO wird der Krieg im Kongo wegen des „Zugangs zu und der Kontrolle von fünf Rohstoffen, darunter Coltan“ geführt.
Die ruandische Armee und die von Ruanda unterstützte Rebellen-
gruppen RCD finanzieren sich weitgehend mit dem Verkauf von Coltan. Die UNO-Experten empfehlen dem Weltsicherheitsrat, „restriktive Maßnahmen“ gegen Firmen zu ergreifen, die an der „Plünderung der Ressourcen“ des Kongos beteiligt seien.

In einem weiteren von der UNO untersuchten Fall bezog die thailändische Niederlassung von STARCK falsch deklariertes Coltan, das ebenfalls aus dem Kongo stammt. Nach Angaben der UNO war STARCK die Herkunft des Materials bekannt. Somit verstoße die Firma gegen die Richtlinien der OECD für multinationale Konzerne.

Die Firma H.C. STARCK ist Weltmarktführer für das in Coltan enthaltene Metall Tantal. Bereits in der Vergangenheit hatte das Unternehmen mehrmals die Unwahrheit gesagt. So äußerten Unternehmenssprecher gegenüber der Presse, erst Mitte 2001 auf die Problematik aufmerksam geworden zu sein. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte aber bereits im Jahr 2000 in einem Brief an das Unternehmen gefordert, wegen der Finanzierung von Kriegsparteien den Import aus dem Kongo einzustellen, hierauf jedoch eine unverbindliche Antwort erhalten.

Eine weitere Spur führt aus dem Kongo nach Kasachstan: Große Teile des in Zentralafrika geschürften Coltans werden an die Atomfabrik Ulba Metallurgical Plant geliefert. H.C. STARCK hat in der Vergangenheit bei der Entsorgung von Giftstoffen eng mit der kasachischen Atomindustrie kooperiert. Ob STARCK auch über den Umweg nach Kasachstan Coltan bezieht, wollte die Firma auf Anfrage nicht beantworten.

Philipp Mimkes, Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „H.C. STARCK trägt Mit-Verantwortung für die grauenhaften Kämpfe, denen bereits Hunderttausende zum Opfer fielen. Wir fordern die Firma auf, den Tantal-Import aus dem Kongo umgehend einzustellen und alle Partner vor Ort offenzulegen.“

Nach Angaben der UNO führt der zwangsweise Einsatz von Landarbei-
tern in der Rohstoffproduktion zu einem Rückgang der Produktion von Nahrungsmitteln im Kongo. Unterernährung sowie die anhaltenden Kämpfe bedingen eine der höchsten Sterblichkeitsraten der Welt - in den letzten fünf Jahren sollen 2-3 Millionen Menschen ums Leben gekommen sein.

Gerne senden wir weitere Informationen zu: den vollständigen UNO- Bericht, einen Hintergrundartikel sowie Presseberichte. Der Bericht ist hier einsehbar: http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=5102&Cr=dr&Cr1=congo

Coltan

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2002

Rohstoff-Importe aus dem kongolesischen Bürgerkriegsgebiet

UNO-Bericht: BAYER-Tochterfirma H.C. STARCK sagt die Unwahrheit

Ein in dieser Woche veröffentlichter Bericht der UNO zu Rohstoff-
exporten aus dem kongolesischen Bürgerkriegsgebiet bezichtigt die Goslarer Firma H.C. STARCK der Lüge. Das zum BAYER-Konzern gehörende Unternehmen behauptete Anfang des Jahres in einer Pressemitteilung, seit Sommer 2001 keine Rohstoffe mehr aus Zentralafrika zu beziehen. Der UNO liegen jedoch Dokumente vor, nach denen H.C. STARCK von der in Bukavu/Kongo ansässigen Firma EAGLE WING weiterhin das Mineral Coltan bezieht und somit die Kriegswirtschaft im Kongo am Leben erhält. Auch die Aussage der Firma, in der Vergangenheit lediglich mit Partnern kooperiert zu haben, die „keine Abgaben an Rebellenorganisationen leisten oder geleistet haben oder in anderer Form mit diesen kooperieren“ wird als unwahr bezeichnet.

Wörtlich heißt es in dem Bericht der UNO: „In a press statement issued on 24 May 2002, H. C. STARCK reiterated that the company had purchased no material originating in Central Africa since August 2001. The Panel possesses documents showing the contrary. In the same press release, H. C. STARCK claimed that its coltan originates from “peasant suppliers„ and not from rebel groups. In fact, no coltan exits from the eastern Democratic Republic of the Congo without benefiting either the rebel group or foreign armies.“ Der Bericht wird am heutigen Donnerstag dem UN Sicherheitsrat vorgelegt.

Nach Angaben der UNO wird der Krieg im Kongo wegen des „Zugangs zu und der Kontrolle von fünf Rohstoffen, darunter Coltan“ geführt.
Die ruandische Armee und die von Ruanda unterstützte Rebellen-
gruppen RCD finanzieren sich weitgehend mit dem Verkauf von Coltan. Die UNO-Experten empfehlen dem Weltsicherheitsrat, „restriktive Maßnahmen“ gegen Firmen zu ergreifen, die an der „Plünderung der Ressourcen“ des Kongos beteiligt seien.

In einem weiteren von der UNO untersuchten Fall bezog die thailändische Niederlassung von STARCK falsch deklariertes Coltan, das ebenfalls aus dem Kongo stammt. Nach Angaben der UNO war STARCK die Herkunft des Materials bekannt. Somit verstoße die Firma gegen die Richtlinien der OECD für multinationale Konzerne.

Die Firma H.C. STARCK ist Weltmarktführer für das in Coltan enthaltene Metall Tantal. Bereits in der Vergangenheit hatte das Unternehmen mehrmals die Unwahrheit gesagt. So äußerten Unternehmenssprecher gegenüber der Presse, erst Mitte 2001 auf die Problematik aufmerksam geworden zu sein. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte aber bereits im Jahr 2000 in einem Brief an das Unternehmen gefordert, wegen der Finanzierung von Kriegsparteien den Import aus dem Kongo einzustellen, hierauf jedoch eine unverbindliche Antwort erhalten.

Eine weitere Spur führt aus dem Kongo nach Kasachstan: Große Teile des in Zentralafrika geschürften Coltans werden an die Atomfabrik Ulba Metallurgical Plant geliefert. H.C. STARCK hat in der Vergangenheit bei der Entsorgung von Giftstoffen eng mit der kasachischen Atomindustrie kooperiert. Ob STARCK auch über den Umweg nach Kasachstan Coltan bezieht, wollte die Firma auf Anfrage nicht beantworten.

Philipp Mimkes, Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „H.C. STARCK trägt Mit-Verantwortung für die grauenhaften Kämpfe, denen bereits Hunderttausende zum Opfer fielen. Wir fordern die Firma auf, den Tantal-Import aus dem Kongo umgehend einzustellen und alle Partner vor Ort offenzulegen.“

Nach Angaben der UNO führt der zwangsweise Einsatz von Landarbei-
tern in der Rohstoffproduktion zu einem Rückgang der Produktion von Nahrungsmitteln im Kongo. Unterernährung sowie die anhaltenden Kämpfe bedingen eine der höchsten Sterblichkeitsraten der Welt - in den letzten fünf Jahren sollen 2-3 Millionen Menschen ums Leben gekommen sein.

Gerne senden wir weitere Informationen zu: den vollständigen UNO- Bericht, einen Hintergrundartikel sowie Presseberichte. Der Bericht ist hier einsehbar.:
http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=5102&Cr=dr&Cr1=congo

Razzia

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Oktober 2002

Lange Betrugsliste bei der Bayer AG

Razzia der EU-Kommission wegen verbotener Preisabsprachen

Nach der Razzia der EU-Wettbewerbsbehörde bei der Leverkusener Bayer AG wegen mutmaßlicher Preisabsprachen weist die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf die lange Betrugsliste des Konzerns hin. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Die Konzerne müssen viel stärker kontrolliert werden. Aber in der Bundesrepublik geht die Entwicklung in die andere Richtung, wie das Scheitern des Anti-
Korruptionsregisters im Bundesrat gezeigt hat.“ Der Verein weist darauf hin, dass durch den ungezügelten Konzentrationsprozess in den meisten Branchen informelle Absprachen immer einfacher werden.

Die Bayer-Tochter Haarmann & Reimer (H&R) hatte in den 90er Jahren mit fünf Wettbewerbern aus drei Kontinenten ein Kartell für Zitronensäure gebildet. Dabei hatten die Firmen Verkaufsquoten ausgehandelt und die Endpreise exakt festgelegt. Während der Existenzphase des Kartells verkaufte H&R allein in den USA für 400 Mio. Dollar überteuerte Zitronensäure. Gegen H&R wurden Strafen von 100 Mio Dollar verhängt - die bis dahin zweithöchste Kartellstrafe in der US-Geschichte.

Ebenfalls in den USA hatte Bayer über Jahre hinweg bei Lieferungen im Rahmen der staatlichen Gesundheitsprogramme „Medicare“ und „Medicaid“ falsche Preise gemeldet. Dem Staat waren durch die Preismanipulationen jährliche Schäden von rund 1 Milliarde Dollar entstanden. Den US-Behörden fielen geheime Firmen-Dokumente zu, in denen die Manipulationen als bewährte „Marketing-Instrumente“ beschrieben wurden. Bayer zahlte schließlich 14 Millionen Dollar Entschädigung. Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich Bayer an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Auch damals waren Preise und Quoten exakt abgestimmt gewesen.

Anfang des Jahres hatte die amerikanische Fachzeitschrift Multinational Monitor den Bayer Konzern in die Liste der „10 Worst Corporations of 2001“ aufgenommen. Die Aufstellung umfasst Firmen, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte mißachten“. Mehrere Skandale führten zu der erstmaligen Nominierung des Konzerns: so verlangte Bayer nach den Milzbrand-Anschlägen in den USA von der amerikanischen Regierung Milliardenbeträge für Antibiotika, obwohl die Herstellungskosten der Medikamente bei wenigen Prozent dieser Summe liegen. Gleichzeitig zahlte das Unternehmen mehrere hundert Millionen Dollar an Konkurrenzfirmen, damit diese keine billigeren Alternativen auf den Markt bringen.
Den Cholesterinsenker Lipobay hatte der Konzern erst auf Druck amerikanischer Behörden vom Markt genommen, obwohl dem Unternehmen die Gefahren jahrelang bekannt gewesen waren - mehr als 100 Patienten bezahlten dies mit ihrem Leben.

Die EU-Kommission hatte gestern bekannt gegeben, dass sie die Konzernzentralen von Bayer, Shell und Exxon durchsucht hatte. Die Unternehmen stehen in Verdacht, illegale Preisabsprachen getätigt zu haben. Bayer soll mit amerikanischen Wettbewerbern ein Kartell für Kautschukchemikalien, die für die Produktion von Autoreifen verwendet werden, gebildet haben. Shell und Exxon sollen sich auf dem Markt für Asphalt-Rohstoffe abgesprochen haben.

Gentechnik-Skandal

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. September 2002

BAYER in Gentechnik-Skandal verwickelt

England: illegale Aussaat von Antibiotika-resistentem Raps

Die Firma BAYER CROPSCIENCE, die vor zwei Monaten nach der Übernahme von AVENTIS CROPSCIENCE durch die BAYER AG gegründet wurde, ist in England in einen Gentechnik-Skandal verwickelt. Das Unternehmen räumte in einem Brief an das britische Umwelt-
ministerium ein, seit drei Jahren gentechnisch veränderten Raps, der nicht zugelassene Antibiotika-Resistenzen enthielt, gepflanzt zu haben.

Das im Rahmen eines 4-jährigen Versuchsprogramms verwendete Saatgut ist ursprünglich gegen das von BAYER CROPSCIENCE hergestellte Herbizid „Basta“ resistent. An vierzehn verschiedenen Versuchs-Standorten in ganz England enthielt es jedoch zusätzlich Gene, die die Pflanzen gegen die Antibiotika Neomycin und Kanamycin, die bei der Behandlung von Leberversagen verwendet werden, resistent machen. Die gefundene Genveränderung kann außerdem zu einer Resistenz gegen das Antibiotikum Gentamycin führen, welches gegen schwere Infektionen eingesetzt wird. Wissenschaftler äußerten sich besorgt, dass die Resistenzen auf Bakterien übertragen werden, wodurch die Antibiotika unbrauchbar werden.

Da in England zahlreiche Raps-Sorten heimisch sind, können gentechnisch veränderte Pollen zudem umliegende Felder und Wildkräuter kontaminieren. Die britische Regierung sprach von einem „ernsthaften Vergehen“ und verhängte ein vorläufiges Verbot weiterer Gentechnik-Versuche. Nach Angaben des britischen Landwirtschafts-
ministers Elliot Morley erwägt die Regierung zudem rechtliche Schritte gegen das Unternehmen. Britische Umweltverbände kündigten Strafanzeige gegen BAYER an und riefen zu Protesten auf.

Nach Angaben von Gentechnik-Kritikern illustriert der Fall das verantwortungslose Handeln der beteiligten Firmen sowie die mangelnden Kontrollen staatlicher Stellen. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Dem Unternehmen wurde quasi gestattet, sich selbst zu überwachen. So erklärt sich, dass über einen Zeitraum von drei Jahren kontaminiertes Saatgut verwendet werden konnte.“ Mimkes fordert wegen der nicht umkehrbaren Konsequenzen ein Verbot von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und eine Verlängerung des EU-Moratoriums zur Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzensorten. Adrian Bebb von Friends of the Earth: „Dies ist nicht der erste Schnitzer der Gentech-Industrie. Wie können wir Unternehmen, die nicht einmal Versuchsreihen ordnungsgemäß durchführen können, die Verantwortung für unsere Nahrung übertragen?“

AVENTIS/BAYER war bereits im Juni von einem schottischen Labor auf die Verunreinigungen aufmerksam gemacht worden, die Öffentlichkeit wurde jedoch erst zwei Monate später über den Fall unterrichtet. Weitere Freisetzungsversuche mit Gen-Raps wurden in Belgien und Deutschland unternommen - inwiefern dabei auch Antibiotika-Resistenzen verbreitet wurden, ist unklar.

In Kanada reichten zahlreiche Landwirte, deren Felder mit gentechnisch veränderten Rapspollen verunreinigt wurden, eine Sammelklage gegen BAYER CROPSCIENCE ein. Auch in Deutschland gibt es Proteste gegen Freisetzungsversuche: Vor wenigen Wochen beantragte BAYER die Aussaat von Gen-Raps in unmittelbarer Nähe eines Naturschutz-
gebietes in Swisstal bei Bonn. Umweltschützer befürchten einen Präzedenzfall und die Umgehung des europäischen Naturschutzrechts. Greenpeace hatte in einer Untersuchung nachgewiesen, dass in Deutschland verkaufter Honig Verunreinigungen mit Gen-Raps enthält.

Gerne senden wir weitere Informationen zu: den Brief der Firma Aventis an das britische Landwirtschaftsministerium, Artikel aus „Independent“, „Times“ und „Guardian“ sowie Stellungnahmen britischer Umwelt-
verbände und der Umweltbehörde.

Zur Europa-weiten Initiative zum Schutz des Saatguts vor gentechnischen Verunreinigungen: www.saveourseeds.org

[Untersuchung] Kampagne Pestizide Peru

CBG Redaktion

Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) e.V.

Pressemitteilung vom 5. September 2002

Bayer-Pestizid tötet Kinder in Peru

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss macht die Bayer AG für 24 tödliche Pestizidvergiftungen verantwortlich. Betroffene Familien fordern Ausschluss des Unternehmens vom UN Global Compact.

Die Bayer AG hat über Jahre hinweg als Hauptimporteur Parathion-ethyl und -methyl, beide extrem gefährliche und hochgiftige Organophosphat- Insektenvernichtungsmittel, nach Peru eingeführt. Das Insektengift mit dem Produktnamen „Folidol“ wurde vor allem in entlegenen Anden-
regionen an Kleinbauern vermarktet.

Im Oktober 1999 starben im Dorf Tauccamarca 24 Kinder, nachdem sie in der Schule verunreinigtes Milchpulver zu trinken bekamen. 18 weitere wurden schwer vergiftet. Der peruanische Kongress berief daraufhin einen Untersuchungsausschuss ein, der jetzt seinen Abschlussbericht vorlegte. Demnach führten ungenügende Sicherheitsmaßnahmen zu den Vergiftungen: Das Bayer-Produkt Folidol ist ein weißes Pulver, das Milchpulver ähnelt. Es enthielt keinen Warn-Geruch und wurde in durchsichtigen Tüten am Straßenrand verkauft. Informationen zur Gefährlichkeit der Produkte fehlten entweder ganz oder waren in Spanisch abgefasst - die Bewohner des Hochlandes sind jedoch überwiegend Analphabeten, die Quetschua sprechen. Statt mit Warn-Piktogrammen waren die Tüten mit Abbildungen von Gemüse bedruckt. Der Ausschuss fordert, dass die Bayer AG und die Regierung die betroffenen Familien entschädigen.

PAN Germany fordert schon seit Jahren, dass insbesondere in Entwicklungsländern unter Armutsbedingungen keine derart giftigen Pestizide vermarktet werden dürfen. „Es ist unakzeptabel, dass es weltweit immer wieder zu teilweise tödlichen Pestizidvergiftungen kommt, obwohl mit dem ökologischen Landbau eine ungefährliche und der sozio-ökonomischen Situation angepasste Alternative zur Verfügung steht“, meint Carina Weber, PAN Germany Geschäftsführerin. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Trotz jahrelanger Warnungen hält Bayer an dem Verkauf hochgefährlicher Pestizide fest und trägt damit die Verantwortung für den Tod der Kinder. Das Unternehmen muss endlich seine Ankündigung aus dem Jahr 1995 umsetzen, alle Wirkstoffe der Gefahrenklasse I weltweit vom Markt zu nehmen.“

Die betroffenen Eltern haben sich zudem mit einem Brief an den UN Generalsekretär Kofi Annan gewandt. Darin fordern sie ihn auf, die Bayer AG vom Global Compact auszuschließen. Dabei handelt es sich um eine Partnerschaft der Vereinten Nationen mit Unternehmen, die sich u.a. zum Schutz der Menschenrechte und zu einem umsichtigen Umgang mit der Umwelt verpflichten.

TAUCCAMARCA

CBG Redaktion

Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) e.V.

5. September 2002

Bayer-Pestizid tötet Kinder in Peru

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss macht die Bayer AG für 24 tödliche Pestizidvergiftungen verantwortlich. Betroffene Familien fordern Ausschluss des Unternehmens vom UN Global Compact.

Die Bayer AG hat über Jahre hinweg als Hauptimporteur Parathion-ethyl und -methyl, beide extrem gefährliche und hochgiftige Organophosphat- Insektenvernichtungsmittel, nach Peru eingeführt. Das Insektengift mit dem Produktnamen „Folidol“ wurde vor allem in entlegenen Anden-
regionen an Kleinbauern vermarktet.

Im Oktober 1999 starben im Dorf Tauccamarca 24 Kinder, nachdem sie in der Schule verunreinigtes Milchpulver zu trinken bekamen. 18 weitere wurden schwer vergiftet. Der peruanische Kongress berief daraufhin einen Untersuchungsausschuss ein, der jetzt seinen Abschlussbericht vorlegte. Demnach führten ungenügende Sicherheitsmaßnahmen zu den Vergiftungen: Das Bayer-Produkt Folidol ist ein weißes Pulver, das Milchpulver ähnelt. Es enthielt keinen Warn-Geruch und wurde in durchsichtigen Tüten am Straßenrand verkauft. Informationen zur Gefährlichkeit der Produkte fehlten entweder ganz oder waren in Spanisch abgefasst - die Bewohner des Hochlandes sind jedoch überwiegend Analphabeten, die Quetschua sprechen. Statt mit Warn-Piktogrammen waren die Tüten mit Abbildungen von Gemüse bedruckt. Der Ausschuss fordert, dass die Bayer AG und die Regierung die betroffenen Familien entschädigen.

PAN Germany fordert schon seit Jahren, dass insbesondere in Entwicklungsländern unter Armutsbedingungen keine derart giftigen Pestizide vermarktet werden dürfen. „Es ist unakzeptabel, dass es weltweit immer wieder zu teilweise tödlichen Pestizidvergiftungen kommt, obwohl mit dem ökologischen Landbau eine ungefährliche und der sozio-ökonomischen Situation angepasste Alternative zur Verfügung steht“, meint Carina Weber, PAN Germany Geschäftsführerin. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Trotz jahrelanger Warnungen hält Bayer an dem Verkauf hochgefährlicher Pestizide fest und trägt damit die Verantwortung für den Tod der Kinder. Das Unternehmen muss endlich seine Ankündigung aus dem Jahr 1995 umsetzen, alle Wirkstoffe der Gefahrenklasse I weltweit vom Markt zu nehmen.“

Die betroffenen Eltern haben sich zudem mit einem Brief an den UN Generalsekretär Kofi Annan gewandt. Darin fordern sie ihn auf, die Bayer AG vom Global Compact auszuschließen. Dabei handelt es sich um eine Partnerschaft der Vereinten Nationen mit Unternehmen, die sich u.a. zum Schutz der Menschenrechte und zu einem umsichtigen Umgang mit der Umwelt verpflichten.