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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Demo Leverkusen

CBG Redaktion

18. Mai 2000

Für Entschädigung von Zwangsarbeitern und Abschaffung der Todesstrafe:

Demonstration in Leverkusen

Zahlreiche Organisationen aus Leverkusen und Köln rufen zu einer Demonstration am 20. Mai in der Leverkusener Innenstadt auf. Die Initiativen verlangen vom Bayer-Konzern, ehemalige Zwangsarbeiter und deren Hinterbliebenen individuell und unverzüglich zu entschädigen. Außerdem wird das Unternehmen aufgefordert, sich weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen. Der Protestzug startet um 11 Uhr am Rathausvorplatz und wird zum Hauptgebäude der Bayer AG ziehen.
Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: “Bayer investiert bedenkenlos in China und anderen Ländern, die die Menschenrechte mit den Füßen treten. Das Unternehmen sollte seinen großen politischen Einfluss darauf verwenden, Demokratie und Grundrechte weltweit zu stärken.” Besonders in der Kritik steht die enge Kooperation des Unternehmens mit Thomas Ridge, Gouverneur von Pennsylvania/USA, der für die drohende Hinrichtung des Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal verantwortlich ist. In Pennsylvania befindet sich die amerikanische Zentrale von Bayer. Ridge war im vergangenen Herbst vom Bayer-Vorstand in Leverkusen empfangen worden.
Die Veranstalter wollen das große öffentliche Interesse nutzen, das aufgrund der möglichen DFB-Meisterschaft von Bayer 04 Leverkusen auf die Stadt gerichtet ist. Durch die Demonstration soll verhindert werden, dass die sportlichen Erfolge die Probleme in den Hintergrund drängen, die von dem Unternehmen Bayer verursacht werden. Zu den Organisatoren der Demonstration gehören neben der CBG die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, antifaschistische Gruppen, die PdS und die DKP.

Ozon-Killer

CBG Redaktion

10. Mai 2000

Herstellung verbotener FCKW in die USA verlagert:

BAYER produziert Ozon-Killer trotz Verbots in Deutschland

Das Leverkusener Unternehmen Bayer produziert in den USA Chemikalien, die in Deutschland seit fast 10 Jahren verboten sind. Im texanischen Werk Baytown stellt der Konzern große Mengen Dichlordifluormethan (R12) und Trichlorfluormethan (R11) her, obwohl beide Stoffe zu den gefährlichsten FCKW gehören und die Ozon-Schicht schädigen. Seit dem Abkommen von Montreal ist die Herstellung von R11 und R12 international streng begrenzt. In Deutschland wurde die Produktion durch die FCKW-Halon-Verbotsverordnung von 1991 untersagt.
Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker an der FH Mannheim und Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren: ”Die Herstellung von R11 und R12 durch das Unternehmen Bayer ist ein ungeheuerlicher Anschlag auf Umwelt und Gesundheit. Bayer missachtet bedenkenlos die von der Chemischen Industrie selbst gesetzten Regeln des responsible care. Wie verträgt sich dieses Verhalten mit der immer wiederkehrenden Behauptung, im Ausland würden keine Stoffe produziert, die in Deutschland verboten sind?” Rochlitz war Abgeordneter im Deutschen Bundestag und Mitglied der Enquète Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt.
Im aktuellen Geschäftsbericht des Konzerns heißt es: ”In allen Ländern und Erdteilen gelten für Bayer die gleichen Maßstäbe”. Die Herstellung von R11 und R12 wurde bekannt, da in den USA strengere Regeln für die Offenlegung von Produktionskennzahlen gelten als in Deutschland. Die aktuellsten Daten betreffen das Jahr 1997. Das Unternehmen verweigert bislang Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang R11 und R12 auch im laufenden Geschäftsjahr hergestellt werden und womit der Verstoß gegen die eigenen Grundsätze begründet wird.

[BAYER HV 2000] Hauptversammlung 2000

CBG Redaktion
Tod durch Pestizide: Skelette empfangen Aktionäre DIE ZEIT: Die Macht der Multis provoziert Widerstand. Besuche bei Konzerngegnern Kritische Aktionäre kündigen Protest an

Totentanz und das große Fressen

Aktionärinnen und Aktionäre gehen über „Leichen“

von Karl Henning Zwei in Skelettanzügen gekleidete Gestalten torkeln zwischen zehn symbolischen Gräbern. Auf den ”Grabsteinen” vor schwarzen Holzkreuzen steht in roten Lettern: ”BAYER-Pestizide töten Menschen”. Grablichter flackern im Wind. Die beiden Skelette vollführen einen gespenstischen Totentanz, versprühen symbolisch Ackergifte aus einer Spritze. Direkt vor den Toren der Köln- Deutzer Messehallen fallen sie wie tot zu Boden. Verendet im Giftnebel: Was als Auftakt der BAYER-Hauptversammlung am 28.4. von KritikerInnen szenisch umgesetzt wurde, ist in unzähligen Ländern insbesondere der ”Dritten Welt” trauriger Alltag. Nach Schätzungen der Weltgesund- heitsorganisation (WHO) sterben Jahr für Jahr über zwei Millionen Menschen an Pestiziden. Aktuelles Beispiel ist ein Fall aus den Philippinen. Hier erlagen mindestens 14 Menschen dem BAYER-Gift NEMACUR. Doch solche Zahlen interessieren viele der in Bussen angekarrten (Belegschafts-) AktionärInnen und BankenvertreterInnen nicht. Nicht einmal die Presse kommt ihrer berufsmäßig verordneten Neugier nach, der Verdacht auf Gleichschaltung drängt sich unweigerlich auf. Beide, Salonschreiber und Couponschneider, sind vielmehr an Bilanzen und Kursen interessiert. Entsprechend zielstrebig eilen sie in den Versammlungsraum, über die symbolischen Leichen hinweg, wo BAYER-Vorstands- chef Manfred Schneider sie mit angenehmeren Daten beglückt: ”Wir freuen uns, dass wir Ihnen für das Jahr 1999 einen guten Abschluss vorlegen können”, trägt er mit gewohnt monotoner Stimme vor. Der BAYER-Konzern habe seinen Gewinn um 24 % auf 2.002 Mio. Euro steigern können. Dies, obwohl oder gerade weil im letzten Geschäftsjahr 25.000 Arbeitsplätze ausgelagert bzw. vernichtet wurden. Trotz guter Geschäfte konnte sich der Chemieriese ”durch Bilanztricksereien” wie Erhöhung der Rückstellungen und verschärfte Abschreibungen erstmalig in seiner Geschichte an der Gewerbesteuer vorbeimogeln, wie die Bundestagsabgeordnete Ulla Lötzer (PDS) später in Ihrer Rede kritisierte. Auf ihre Frage, wann der BAYER-Konzern sich wieder an der Finanzierung kommunaler Aufgaben zu beteiligen gedenke, erhielt sie keine hinreichende Antwort. So erging es auch den anderen elf RednerInnen für die Coordination gegen BAYER- Gefahren, die nunmehr seit 18 Jahren den ”geordneten Ablauf der Hauptversammlung” mit ihren kritischen Beiträgen stören. Ihre zwei Dutzend Gegen- anträge wiegelte Schneider routiniert als ”unbegründet” ab, ihre Fragen beantwortete er ausweichend bis diffamierend. Die Rede von CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler- Schnura etwa quittierte Schneider mit dem Hinweis: ”Ich will Ihre Ansichten nicht kommentieren, denn sie dienen ja lediglich der Selbstdartstellung.” Dabei hatte Köhler-Schnura erneut auf den fortwährenden Skandal nicht entschädigter NS-Zwangs- arbeiterInnen hingewiesen und BAYER-Chef Schneider in einer bewegenden Rede - wie im vergangenen Jahr - erneut aufgefordert, sich im Namen des Konzerns für zugefügtes Leid zu entschuldigen. Vergebens. Als CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes sich wenig später des Themas erneut annahm, stellte Aufsichtsrats- vorsitzender Hermann-Josef Strenger in seiner Funktion als Versammlungsleiter für kurze Zeit sogar das Mikrofon ab. Keine Spur von ”Chemie im Dialog”, wie in großspurigen Anzeigen immer wieder versprochen. Stattdessen gab es Brot und Spiele - eine Verpflegung, die für lange Schlangen an den Ausgabetheken sorgte und nach dem großen Fressen zu einer erheblichen Abwande- rung von Butterfahrts-AktionärInnen führte sowie dumpfbackige Speichelleckvorträge mit einem gewissen Unterhaltungswert von bestellten RednerInnen. So lobhudelte beispielsweise der Betriebsratsvorsitzende von Wuppertal über die ausgezeichnete Geschäfts- und Standortspolitik von BAYER und wetterte gegen die Reden der Kritischen AktionärInnen in einem Tonfall, den Vorstandschef Schneider sich auf diesem Niveau vermutlich nicht hervorzubringen getraut hätte. Doch auch dieser sparte nicht mit unsachlichen Ausfällen und persönlicher Herabsetzung seiner Gegner. Auf die Rede von CBG-Vorstandsmitglied Hubert Ostendorf, der die tausendfache Hepatitis-C-Infizierung von Blutern durch BAYER-Produkte sowie Bestechung von ÄrztInnen geißelte, entgegnete Schneider aus sicherer Entfernung vom hell erleuchteten Podium: ”Sie erwecken in Ihrem Vortrag den Eindruck, dass Sie Schwierigkeiten haben, das Thema richtig darzustellen.” Ähnlich reagierte er auf den Beitrag der niederländischen Milchbäuerin Aarlte Dijkstra, die den Tod Tausender Kühe durch einen BAYER-Impfstoff beklagte. Die Hauptversammlung sei nicht der Ort, derartige Dinge zu thematisieren. Im übrigen, so Schneider, sei BAYER in den Fällen, in denen ein Zusammenhang zwischen dem Tod der Kühe und dem Impfstoff nachgewiesen worden sei, der ”Schadensersatzpflicht nachgekommen.” Aarltje Dijkstra fühlt sich durch diese Darstellung der Dinge schlichtweg hinters Licht geführt. Nachdem die ersten Kühe gestorben seien, habe BAYER noch unbürokratisch entschädigt. Doch als dann offenbar wurde, dass die ganze Branche von der Katastrophe betroffen sei, habe der Konzern durch Untersuchungen feststellen lasen, dass in den meisten Fällen ”ein Zusammenhang nicht besteht” und die Zahlungen verweigert. Im übrigen, so die rebellische Bäuerin, stimme auch nicht, was Schneider als Kommentar zu ihrem Gegenantrag gesagt hätte. Ihre ”Aktionskampagne” sei keineswegs, wie behauptet, ”durch ein niederländisches Gericht untersagt” worden. Lediglich der Slogan ”Tot durch BAYER” wurde verboten, nicht aber der Hinweis ”Krank durch BAYER”. Was Schneider selbst nicht schaffte, erledigte zum Teil das Publikum. Zar gab es immer wieder Beifall für die Reden der Kritischen, aber auch gezielte Zwischenrufe vereinzelter aufgebrachter AnteilseignerInnen, die Aufsichtsratschef Strenger unverhohlen unterstützte und ermutigte: ”Ich habe volles Verständnis für Ihre Zwischenrufe.” Unter dem Eindruck dieser Verhöhnung betrat Christiane Niesel das Podium und fragte sichtlich erregt, wie man in Anbetracht ”unzähliger Toter durch die BAYER-Geschäfte zur Tagesordung übergehen kann”. Erneute Buhrufe aus dem Publikum, Zwischenkommentare von Strenger. Christiane Niesel wurde derart irritiert, dass sie frustriert auf die Beendigung ihrer sorgfältig vorbereiteten Ausführungen verzichtete. Henry Mathews vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre dagegen ergriff gleich mehrfach das Wort. Er beschwerte sich über die Diskriminierung seiner KollegInnen und kritisierte den hemmungslosen Antibiotika-Einsatz in der Tiermast. Und: Weil er mit der Antwort von BAYER-Chef Schneider nicht zufrieden war, ging er gleich wieder, und nach einer erneut unzureichenden Antwort zum dritten Mal zum Mikrofon. Die Hauptversammlung endete formal mit einem Abstimmungserfolg für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Lediglich 0,1 % bzw. 285.000 Aktien entfielen auf die Anträge der KritikerInnen, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und die Dividende für die Wiedegutmachung der durch BAYER angerichteten Schäden zu verwenden - bei einer fast 100%igen Kapitalkonzentration auf Banken und Versicherungen kein Wunder. ”Wenn wir einen Durchschnittsbesitz von 150 Aktien bei KleinaktionärInnen unterstellen, dann entspricht das einer Unterstützung von fast 2.000 Menschen”, rechnet CBG-Sprecher Köhler-Schnura vor. ”Angesichts von 6.000 TeilnehmerInnen gar kein so schlechter Erfolg”, sagt er und schmunzelt. Rede von Lars Neumeister (Pestizid Aktions-Netzwerk) auf der BAYER Aktionärsversammlung am 28. April 2000 Sehr geehrte Damen und Herren, am Anfang meiner Rede möchte ich aus dem Geschäftsbericht der BAYER AG aus dem Jahre 1995 zitieren. Im Abschnitt Arbeitsgebiet Landwirtschaft heißt es dort unter anderem: „Mit einem „Drei Punkte Programm“ haben wir uns hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Vertrieb der Pflanzenschutz-Produkte klare Ziele für die kommenden fünf Jahre gesetzt, um wichtige Aspekte wie Umweltschutz und Produktsicherheit noch weiter voranzubringen. So werden wir die eingesetzte Produktmenge je Anwendung noch weiter reduzieren und Produkte der WHO-Toxizitätsklasse 1 schrittweise durch Präparate mit geringerer Giftigkeit ersetzen.“ An dieser Stelle möchte ich den Vorstand fragen, wie weit die Ziele des 3 Punkte Programms im Jahr 1999 umgesetzt wurden. Denn 5 Jahre später sind diese Wirkstoffe immer noch auf dem Markt und tragen zur Vergiftung von Mensch und Umwelt bei. Ein besonders schockierendes Beispiel wurde uns durch das Pestizid Aktions-Netzwerk in den Philippinen bekannt. Menschen und die Umwelt wurden dort durch Pestizide vergiftet. Unter anderem wurden dort die BAYER Wirkstoffe Fenamiphos und Carbofuran ausgebracht. Beide Wirkstoffe gehören zur höchsten Giftigkeitsklasse der Weltgesundheitsorganisation. Im Dorf Kamukhaan, das seit 19 Jahren von Bananen-Plantagen umgeben ist, klagen die BewohnerInnen über akute Vergiftungserscheinungen sowie chro-nische Krankheiten wie Krebs, Asthma und Anämie. Pestizide werden dort nach der Ausbringung oft direkt durch die Luft ins Dorf eingetragen. Die Flüsse und das Grundwasser sind verschmutzt und die wenigen verbliebenen Fische kontaminiert. Allein im Juli 1999 starben neun Menschen an den Folgen von Pestizidvergiftungen. Im Dorf geborene Kinder kommen häufig mit körperlichen Missbildungen und geistigen Behinderungen auf die Welt. Viele sterben während oder kurz nach der Geburt. Nicht nur die direkten Einwirkungen durch Pestizide schädigen die Bewohner des Dorfes. Alle wirtschaftlichen Grundlagen des Dorfes sind durch den Chemikalieneinsatz auf den Plantagen beeinträchtigt. Die Kokospalmen trugen keine Früchte mehr und mussten gefällt werden. In den Flüssen befinden sich kaum noch Fische. Auf den durch Agrochemikalien unfruchtbar gewordenen Böden ist es sehr schwierig geworden, Marktfrüchte anzubauen oder die Selbstversorgung zu sichern. Vieh und Geflügel zu erzeugen, ist fast unmöglich, weil die Tiere immer wieder durch die Pestizideinwirkung getötet werden. Durch die Vermarktung von Pestiziden der Giftigkeitsklassen „extrem gefährlich“ und „hoch gefährlich“ der Weltgesundheitsorganisation sind Produzenten wie die BAYER AG mit verantwortlich für die Gesundheits- und Umweltschäden in den Philippinen. Die Vorkommnisse in den Philippinen widersprechen den klaren Zielsetzungen BAYERs und ich frage Sie, ob Sie dazu Stellung nehmen können? Zum Abschluss meiner Rede möchte ich aus dem Geschäftsbericht der BAYER AG aus dem Jahr 1999 zitieren. In der Einleitung heißt es: „Die technische und wirtschaftliche Kompetenz des Unternehmens ist für uns mit der Verantwortung verbunden, zum Nutzen der Menschen zu arbeiten und unseren Beitrag für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung zu leisten.“ Wir stellen nun die Frage an den Vorstand: Wird BAYER dieser Verantwortung gerecht und das Ziel aus dem Jahr 1995, die „...Produkte der WHO- Toxizitätsklasse 1 schrittweise durch Präparate mit geringerer Giftigkeit ersetzen“ im Jahr 2000 erreichen? - Vielen Dank. Auf die Rede von Lars Neumeister (PAN Germany) äußerte der BAYER-Vorstand, das „Drei Punkte Programm“ verlaufe planmäßig, über die Vorkommnisse in den Philippinen sei ihnen nichts bekannt, man werde sich darüber aber informieren. [gallery]

[HV 2000] Hauptversammlung 2000

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. April 2000

Proteste vor BAYER-Hauptversammlung:

Skelette empfangen Aktionäre

Auf der heutigen Hauptversammlung des Chemie-Riesen Bayer äußern Kritiker lautstarke Proteste gegen gefährliche Produkte des Unternehmens. Die Aktionäre werden vor den Kölner Messehallen von Skeletten mit Sprühgeräten und einem symbolischen Gräberfeld empfangen. Hierdurch wird darauf aufmerksam gemacht, dass jährlich mindestens 40.000 Menschen an Pestizid-Vergiftungen sterben.
Bayer gehört zu den sechs größten Pestizid-Herstellern weltweit. Der Konzern hatte vor vier Jahren angekündigt, die gefährlichsten Gifte vom Markt zu nehmen - das Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Unternehmen muss seiner Verantwortung gerecht werden und den Verkauf dieser hochgiftigen Agrochemikalien einstellen.“

Insgesamt zwölf Vertreter von BUND, Pestizid Aktions-Netzwerk, CBG, Dachverband Kritischer Aktionäre und AntiGen sprechen in der Versammlung zu folgenden Themen:

Hepatitis-Infektionen durch Blutpräparate von Bayer, Groß-Störfall im Wuppertaler Bayer-Werk im Juni 1999, Risiken gentechnisch hergestellter Produkte und Einsatz von Antibiotika in der Tiermast. Bundestagsabgeordnete der PdS kritisieren die Haltung des Unternehmens bei der Entschädigung ehemaliger Sklavenarbeiter.
Vertreter des holländischen Verbands LTO, der mehr als 100.000 Bauern vertritt, verlangen in Köln finanzielle Unterstützung für geschädigte Landwirte. Bayer hatte vor zwei Jahren einen Impfstoff geliefert, mit dem der gesamte holländische Rinder-Bestand gegen Grippe geimpft wurde. Ein Drittel der 3,4 Millionen Impf-Chargen war mit einem Durchfall-Erreger infiziert - tausende Tiere starben. Ein Komitee betroffener Bauern hatte im Januar das Bayer-Werk im holländischen Mijdrecht besetzt und eine Demonstration vor der Niederlassung in Antwerpen organisiert. An der Autobahn Amsterdam-Den Haag wurden Plakatwände mit der Abbildung toter Kühe und der Unterzeile „Tod durch Bayer. Es könnte auch Ihr Kind sein“ aufgestellt.

Rindersterben

CBG Redaktion

Presseinformation vom 28. April 2000

Impfstoff Bayovac lässt 2.000 Rinder verenden

Bauern-Proteste gegen Bayer

7.000 holländische Landwirte sind in Rage: Durch einen verunreinigten Bayer-Impfstoff starben 2.000 ihrer Rinder. Zudem verursachte das Mittel bei Hunderten von Tieren Euter-Entzündungen, Durchfälle und Fruchtbarkeitsstörungen. Der Chemie-Multi weigert sich, für das Rindersterben die Verantwortung zu übernehmen und Schadensersatz zu zahlen. Deshalb wurden die Bauern aktiv. Sie gründeten die Initiative ”Krank durch Bayer” und versuchen seither, ihr Recht durch immer neue Protest-Aktionen zu erzwingen.

”Ich bin 60. Neu anfangen kann ich nicht mehr”, sagt der Landwirt H. Haversteeg aus Zevenhuisen. 34 Tiere hat er durch den verunreinigten Bayovac-Impfstoff verloren. Wenn Bayer nicht schnell Schadensersatz leistet, ist die Existenz seines Hofes gefährdet. Deshalb fand er sich Mitte Januar gemeinsam mit 400 weiteren Betroffenen aus ganz Holland zu einer Protest-Aktion vor der Mijdrechter Bayer-Niederlassung ein. Die Bauern verriegelten alle fünf Zugänge und erklärten das gesamte Firmen-Gelände zur Gefahrenzone, da hier der todbringende Impfstoff produziert wurde. ”Verseuchtes Gebiet - Kein Zugang” steht auf ihren Plakaten. Die zur Arbeit eintreffenden Belegschaftsangehörigen musste die Geschäftsleitung kurzfristig in einem nahe gelegenen Veranstaltungszentrum unterbringen. ”Viele Höfe gehen durch den entstandenen Schaden kaputt.”, erklärt Aaltje Dijkstra von der Initiative ”Krank durch Bayer”. Und ihr Kollege Jan Adams erklärt: ”Das Aktionskomitee verlangt lediglich, dass Bayer den Schaden begleicht, der den Bauern durch den Impfstoff von Bayer entstanden ist. Nicht mehr und nicht weniger.”
1998 lieferte Bayer/Mijdrecht 3,4 Millionen Impf-Einheiten Bayovac IBR-Marker Vivum aus. In einer der Chargen befand sich der äußerst aggressive Typ II des Durchfall-Erregers ”Bovine Virus Diarrhea” (BVD), in sieben Chargen der weniger gefährliche BVD-Typ I-Bazillus. Insgesamt war ein Drittel der Impfstoff-Menge verseucht. So wurde, was eigentlich der Rindergrippe vorbeugen sollte, selbst zum Auslöser einer - oft tödlichen - Krankheit. Als die Landwirte die ersten Todesfälle meldeten, entzog die zuständige Behörde Bayovac sofort die Zulassung. Bayer zeigte sich zunächst schuldbewusst und zahlte 11 Betrieben eine Entschädigung. Dann aber nahm das Rindersterben immer größere Ausmaße an, und der Leverkusener Chemie-Multi sah Forderungen in Höhe von mehreren Millionen Gulden auf sich zukommen. Darum änderte er seine Strategie. Jan Van Diest, Leiter des holländischen Tiergesundheitsbereichs von Bayer, erklärte plötzlich, dass es keine kausale Verbindung zwischen den toten Tieren und dem Bayer-Impfstoff gäbe. Die entsprechende Entlastungsuntersuchung zauberte er auch gleich aus dem Hut. Trotzdem signalisierte man weiterhin Gesprächsbereitschaft. Aber die Bauern, die keine Zeit zu verlieren haben, gingen auf das Hinhalte-Spiel nicht ein. Ein Treffen mit Van Diest brachen sie nach einer halben Stunde ab, da er keine definitive Zusage über Schadensersatz-Zahlungen machte. Statt hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, beschloss die Initiative ”Krank durch Bayer”, mittels Protest-Aktionen den öffentlichen Druck auf das Chemie-Unternehmen zu erhöhen.
Am 2. Februar platzten 150 holländische Landwirte in die Antwerpener Jubelfeiern zu ”100 Jahre Bayer in Belgien” hinein. Beim Gala-Konzert sorgten sie durch das Verteilen von gar nicht festlichen Flugblättern für gehörige Misstöne. Auf der Vorderseite war die Abbildung einer toten Kuh und darunter das Foto eines leblosen Kälber-Fötus zu sehen. Zwischen den beiden Bildern nur eine einzige kurze Text-Zeile: ”Tod durch Bayer” Anfang März bauten die Bauern entlang der Autobahn Amsterdam-Den Haag große Stelltafeln auf, die verendete Tiere zeigten. Dem Satz ”Tod durch Bayer folgte noch ein zweiter: ”Es hätte auch ihr Kind treffen können”. Diese düstere Prophezeiung wäre nämlich eingetreten, wenn ein für den Einsatz in der Human-Medizin bestimmter Impfstoff verseucht gewesen wäre.
Der Leverkusener Chemie-Multi reagierte harsch auf die Anschuldigungen. Er zog vor Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen das Aktionskomitee. Die Bauern mussten die Plakat-Wände demontieren. Überdies wurde ihnen per Gerichtsbeschluss untersagt, zu verbreiten, der Bayer-Impfstoff Bayovac sei für das Rindersterben verantwortlich. Nur den Slogan ”Krank durch Bayer” durften die Bauern weiterhin verwenden. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung drohten die Richter mit Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Gulden. Doch Bauern-Aktivist Jan Adams ließ sich durch die ”Lex Bayer” nicht einschüchtern: ”Der Bayer-Konzern will uns mundtot machen, indem er uns Kritik an seinem Treiben verbietet. Aber hier geht es um die Freiheit der Meinungsäußerung.”
Die holländische Landwirtschafts- und Gartenbau-Organisation LTO, die 110.000 Mitglieder vertritt, will Bayer ihrerseits vor Gericht zerren, um auf diese Weise Kompensationszahlungen zu erstreiten. Sie wird dabei nicht nur die Ansprüche der Bauern vertreten, denn der Impf-GAU hat der gesamten niederländischen Landwirtschaft schweren Schaden zugefügt. Der Molkerei-Wirtschaft wurde der Rohstoff Milch knapp, die Fleisch-Produktion sank, die Behandlung der kranken Tiere kostete Unsummen, und zudem musste das Impf-Programm zur Rindergrippe-Prophylaxe abgebrochen werden. Und noch ein zweites Verfahren steht an. Die nach dem Rindersterben gegründete Bauern-Organisation SIS (Stiftung IBR/BVD Schaden) prozessiert, um Einblick in die Art und Weise zu erlangen, wie Veterinär-Impfstoffe produziert werden. So hofft sie, den Schlampereien nicht länger hilflos ausgeliefert zu sein.
Nächster Schauplatz des Bauernaufstandes gegen Bayer war die Hauptversammlung des Konzerns am 28. April in Köln. Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. konfrontierten sie Öffentlichkeit und AktionärInnen mit dem Skandal, der sich hinter den wieder einmal glänzenden Zahlen der Sparte ”Tiergesundheit” verbirgt, und stellten Bayer-Chef Manfred Schneider zur Rede. Es wird nicht die letzte Station im Kampf um ihre Rechte gewesen sein.

AUSZÜGE DER REDE VON JAN ADAMS AUF DER BAYER-HAUPTVERSAMMLUNG AM 28.4.00

Am 11.11. und nochmals am 15.12.98 sind alle Kühe auf meinem Hof gegen IBR, also Rindergrippe, geimpft worden. Zwei Wochen später traten die ersten Probleme auf. Als erstes bekam eine Kuh Lungenentzündung. Das Tier reagierte nicht auf die ärztliche Behandlung und verendete. Kurz danach ging es genauso mit einer zweiten Kuh. Anfang 1999 hatten alle Kühe plötzlich Durchfall. Glücklicherweise hörte das nach ein paar Tagen wieder auf. Doch kurz darauf hatte eine Kuh nach der anderen wieder Gesundheitsprobleme. Die eine hatte Euter-Entzündung, andere hatten Klauen-Probleme, Nasenbluten, Blutungen an den Eutern oder brachten tote Kälber zur Welt. Im Laufe des Jahres konnten wir dann Bilanz ziehen: 22 tote Tiere. (...)
In 60 Jahren haben meine Eltern mit unseren Tieren noch nie ein solches Drama erlebt. (...) Mein Tierarzt hat erklärt, dass er felsenfest davon überzeugt ist, dass die Krankheiten auf meinem Hof verursacht worden sind durch das Vakzin, auf dem ”Bayer” stand. Mitte letzten Jahres habe ich Bayer als Hersteller des IBR-Vakzins angeschrieben mit der Bitte, auf meinen Hof zu kommen. (...) Bayer ist auch gekommen. Aber weiter ist nichts geschehen. Nichts und gar nichts. (...) Tausende Viehhalter haben dann praktisch zur gleichen Zeit mehr oder weniger das gleiche Theater erlebt wie ich (...)
Wir bitten Sie daher hier als Bayer-Aktionäre, Ihren ganzen Einfluss zu verwenden, damit Bayer mit den niederländischen Rinderhaltern den angerichteten Schaden regelt.

VSR

CBG Redaktion

Pressemitteilung des Vereins zum Schutze des Rheins und seiner Nebenflüsse

2. April 2000

Pestizidrückstände im Abwasser des Bayerwerks Dormagen - ein Betriebsgeheimnis !

Pestizidrückstände stellte das Landesumweltamt NRW bis zum Januar 1998 im Abwasser des Bayerwerks Dormagen fest. Danach wurden dann keine weiteren Daten mehr veröffentlicht. Um zu überprüfen, ob Bayer inzwischen seine Abwasserbehandlung saniert hat, beantragte der Verein zum Schutze des Rheins und seinen Nebenflüssen (VSR) Ende 1998 Einsicht in die Meßwerte der amtlichen Einleiterüberwachung. Das seit 1994 in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umweltinformationsgesetz macht dies möglich. Mit diesem Gesetz soll der freie Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt ermöglicht werden. 1994 wurde damit einer zu intensiven und unkontrollierten Zusammenarbeit zwischen den zu überwachenden Betrieben und den Überwachungsbehörden ein Riegel vorgeschoben. So die Theorie - die Realität sieht anders aus. Das zuständige Staatliche Umweltamt Köln darf die erbetenen Informationen über die Belastungen im Abwasser von Bayerwerk Dormagen nicht weitergeben. Bayer hat das Abwasser zum Betriebsgeheimnis erklärt und behauptet, dass aus den Daten auf die innerbetriebliche Produktionsverfahren geschlossen werden kann. »In der Regel ist dies ausgeschlossen. Außer es liegt eine derart mangelhafte Abwasserreinigung vor, dass einzelne produzierte Stoffe wie z.B. Pestizide oder deren Abbauprodukte im Abwasser zu finden sind. Diese ließen sich dann direkt der Produktion zuordnen,« so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende des VSR.

Nicht nur durch die Anwendung der Pestizide in der Landwirtschaft, im Gartenbau etc. , sondern auch durch das Abwasser der Produktionsanlagen wie z.B. bei Bayer Dormagen, werden Pestizide in den Rhein eingetragen und belasten so Fische, Kleintiere und das Trinkwasser, welches über Uferfiltrate aus dem Rhein gewonnen wird. Nach Daten des Landesumweltamtes NRW wurden vom September 1995 bis Januar 1998 drei Pestizidwirkstoffe ständig im Abwasser des Bayerwerkes Dormagen nachgewiesen. Ein Wirkstoff wie das Herbizid Metabenzthiazuron, das in Deutschland nicht in Pflanzenschutzmitteln zugelassen ist, wurde zeitweise in hoher Konzentration gefunden. Vom Totalherbizid Diuron wurde dagegen stetig ungefähr 100 g und vom Fungizid Triadimefon sogar ½ kg pro Tag in den Rhein eingeleitet. Auch in einem so großen Fluß wie dem Rhein kommt es durch solche großen Mengen zu einer Erhöhung der Pestizidfracht.

Die direkte Wirkungen der Pestizidbelastung aus den Werken des Konzerns Bayer wurden an der Wupper beobachtet. Unterhalb der Abwassereinleitung von Bayer-Wuppertal waren die aquatischen Lebensgemeinschaften der Wupper lange Zeit extrem beeinträchtigt. Die sich in den letzten Jahren verbesserte Abwasserqualität des Werkes in Bayer resultiert zum Teil aus der Produktionsverlagerung zu anderen Standorten des Konzerns. Die Umweltschützer des VSR wollten daher anhand der Abwasserdaten sehen, ob es dadurch zu einer größeren Abwasserbelastung des direkt in den Rhein einleitenden Dormagener Betriebes kam.

Neben den Pestiziden wurden 1997 gentoxische Stoffe wie beim Abwasser vom Bayerwerk Wuppertal-Elberfeld auch in Dormagen festgestellt. Die Belastungen im Abwasser von Dormagen mit diesen Stoffen waren zwar wesentlich geringer, aber trotzdem nicht zu vernachlässigen. Auch wenn bis Mitte 1999 vom Landesumweltamt kein weiteres gentoxisches Potential mehr festgestellt wurde, werden die Spezialisten des VSR diese Belastung weiter verfolgen.

Die Meßdaten hatte der VSR vom Landesumweltamt NRW auf Grund des Umweltinformationsgesetzes erhalten. Die Routineüberwachung des Abwassers wird aber durch das Staatliche Umweltamt Köln durchgeführt. Dieses Amt verfügt daher über wesentlich mehr Daten über die Abwassereinleitung als das Landesumweltamt, das nur spezielle Untersuchungen ausführt. Aus der ständigen Überwachung des Kölner Amtes kann man daher wesentlich mehr Informationen über den Zustand der Abwasserreinigung bei Bayer-Dormagen gewinnen. Doch dem Staatlichen Umweltamt Köln wurde durch Bayer die Herausgabe der Meßwerte bis heute untersagt.

Die Bedeutung der Einsichtnahme in die bei den Behörden vorhandenen Meßwerte, zeigt die Aufdeckung der gentoxischen Belastung im Abwasser des Bayerwerkes Wuppertal-Elberfeld durch den VSR. Im letzten Sommer wurden mehrmals GEU-Werte von 768 nachgewiesen. Gentoxische Stoffe können krebserregend, fruchtschädigend und erbgutverändernd wirken. Das gentoxische Potential beim umu-Test wird in diesen GEU-Werten gemessen. Bereits bei einem GEU-Wert von größer als 1,5 werden die untersuchten Wasserproben als gentoxisch bewertet. Die Werte im Abwasser des Bayerwerkes sind aber wesentlich höher. Lagen 1997 und 1998 nur jeweils 17% der durchgeführten Messungen bei einem GEU-Wert von 384 oder höher, so stieg diese Zahl 1999 auf fast 50%. Dies zeigte das Umweltrisiko durch die Abwasserbelastung des Bayerwerkes in Wuppertal. Welche Belastungen gehen von den anderen Abwassereinleitungen aus? Sie könnten durch die neutrale Durchsicht der vorhandenen Abwasserdaten durch die Umweltschützer aufgedeckt werden.

Da die Verantwortlichen bei Bayer die Einsichtnahme blockieren, ist anzunehmen, dass eine öffentliche Diskussion über die Umweltbelastungen durch diesen Konzern unterbunden werden soll. »Chemie im Dialog« - ein Begriff der jedes Jahr erneut in der Presseverlautbarungen von Bayer zu lesen ist, bekommt daher einen neuen Sinn. Aus Dialog wird Monolog - und auch nur über die Themen, die dem Konzern Bayer genehm sind. Während andere Firmen wie Degussa-Hüls die Daten ihrer Abwassereinleitungen bisher nicht zum Betriebsgeheimnis erklärt haben, muß Bayer gewichtige Gründe für dieses Vorgehen besitzen.

Dipl.-Phys. Harald Gülzow
Mitglied im Vorstand

VSR
Egmondstraße 5
47608 Geldern
Tel. 02831-980281 (Geschäftsstelle)
0177-3561237 (Projektleitung)
Fax 02831-980290

Corporate Crime

CBG Redaktion

17. Februar 2000

Amerikanische Zeitschrift veröffentlicht Top 100:

Haarmann & Reimer weit oben in Liste krimineller Unternehmen

Die amerikanische Zeitschrift Multinational Monitor hat eine Liste der 100 größten Wirtschaftsverbrecher der 90er Jahre veröffentlicht. Das Holzmindener Unternehmen Haarmann & Reimer, eine Tochter des Bayer-Konzerns, wird darin auf Platz 10 eingestuft. Als Kriterium für die Rangliste gilt die Höhe von Geldstrafen, zu denen die Unternehmen wegen krimineller Machenschaften verurteilt wurden. Haarmann & Reimer hatte mit Konkurrenten jahrelang Preise und Produktionsmengen für Zitronensäure abgesprochen, ein amerikanisches Gericht verurteilte das Unternehmen zu einer Strafe von 50 Millionen US$ sowie zu Schadensersatz-Zahlungen in gleicher Höhe.
Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: “Die Medien schüren das Bild des Gewaltverbrechers, der unsere Gesellschaft bedroht. In Wahrheit gehen von Unternehmen, die Steuern hinterziehen, Politiker kaufen und gefährliche Produkte auf den Markt bringen, weit größere Gefahren aus.”
Nach Angaben der amerikanischen Kartellbehörde umfaßte der geheime Trust sechs Firmen aus drei Kontinenten. Vertreter der Unternehmen trafen sich regelmäßig, bestimmten den Endpreis für die Säure und legten Verkaufsquoten fest – auf ein Zehntel Prozent genau. Haarmann & Reimer hat während der Existenzphase des Kartells allein in den USA Zitronensäure für 400 Mio US-$ verkauft. Wettbewerbswächter gehen davon aus, daß es illegale Kartelle auch in vielen anderen Bereichen gibt.
H & R ist weltweit der größte Produzent von Aromastoffen und Lebensmittelzusätzen. Die Anlagen zur Herstellung von Zitronensäure wurden in Folge des Skandals an die englische Firma Tate & Lyle verkauft und größtenteils geschlossen – allein im amerikanischen Elkhart gingen 280 Arbeitsplätze verloren.

Davos

CBG Redaktion

28. Januar 2000

Protest gegen Weltwirtschaftsforum in Davos:

Unabhängigkeit der UN bewahren

Zu Beginn des Weltwirtschaftsforums in Davos kritisieren Nichtregierungsorganisationen den wachsenden Einfluss großer Unternehmen auf die Vereinten Nationen. 50 Initiativen aus aller Welt veröffentlichten eine Erklärung, nach der sich die Politik mehr an den Problemen der breiten Bevölkerung orientieren soll. Dem Lobbyismus der Industrie müssten Grenzen gesetzt werden. Gemeinsame Programme von UN und multinationalen Konzernen, wie z.B. das Entwicklungsprogramm Global Sustainable Development Facility, werden in der gemeinsamen Erklärung energisch abgelehnt.
“Das Weltwirtschaftsforum ist ein Beispiel für die unkontrollierte Macht der Konzerne. Genau dagegen richteten sich die Proteste von Seattle,” sagt Olivier Hoedeman vom Corporate Europe Observatory in Amsterdam. “Die UN muss die großen Unternehmen überwachen und für Schäden haftbar machen.”
Der aus Deutschland stammende Forums-Präsident Klaus Schwab erklärte vor dem Beginn des Treffens, in einer komplexen Welt gehe es darum, flexible Netzwerke zu errichten, die eine engere Zusammenarbeit zwischen Regierungen, internationalen Organisationen und Unternehmen ermöglichten. Vor exakt einem Jahr hatte UN Generalsekretär Kofi Annan eine Partnerschaft von UN und großen Unternehmen angekündigt. Daraufhin wurden Kooperationen mit McDonald´s, Disney, BP, Chevron und der Internationalen Handelskammer ICC gestartet.
Hierzu Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: “Die Interessen der Bevölkerung werden von den Vereinten Nationen vertreten – nicht von der WTO, dem Weltwirtschaftsforum oder industriellen Lobbyverbänden. Wir protestieren gegen die Verquickung von Regierungen, UN und multinationalen Unternehmen.”

Toxikologie

CBG Redaktion

20. Januar 2000

Nachfolge des Toxikologen Prof. Wassermann

Offener Brief an Heide Simonis

Zahlreiche Umwelt-Initiativen wenden sich gegen die Schwächung des Instituts für Toxikologe der Universität Kiel. In einem Offenen Brief an Ministerpräsidentin Heide Simonis fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren die Unabhängigkeit des Instituts, die Beibehaltung des C4-Lehrstuhls für Toxikologie und die Suche eines adäquaten Nachfolgers für Prof. Otmar Wassermann.
Prof. Wassermann wird in diesem Jahr emeritieren. Die Landesregierung plant, seinen Lehrstuhl künftig der Pharmakologie unterzuordnen und die zentralen Arbeitskreise Umwelttoxikologie und Umweltmedizin dem umstrittenen Hygiene-Institut zuzuschlagen.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die von mehr als 1000 Unterstützern getragen wird, fordert angemessene Ausstattung und politische Rückendeckung für das Institut. Die CBG setzt sich seit 20 Jahren für eine von Giften freie Umwelt ein, häufig greift der Verein dabei die Ergebnisse kritischer Toxikologen und Chemiker auf.
Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: “Täglich werden wir mit neuen Chemikalien konfrontiert. Dabei sind Tausende von Stoffen nie auf ihre Toxizität hin untersucht worden.” Mimkes beklagt die Abhängigkeit der meisten deutschen Experten von Aufträgen der Chemischen Industrie. Das Institut für Toxikologie der Uni Kiel gehöre bislang zu den löblichen Ausnahmen. “Nur eine gut ausgerüstete und unabhängige Forschung kann sich für die Gesundheit der Bevölkerung einsetzen.”
Während andere europäische Länder die Toxikologie deutlich aufwerten, wurden in Deutschland in den letzten Jahren 7 von 17 Lehrstühlen geschlossen. Experten befürchten eine Verschlechterung der Sicherheit von Medikamenten und einen verringerten Arbeitsschutz.

Postkartenaktion

CBG Redaktion

12. Januar 2000

gemeinsame Aktion deutscher und amerik. Initiativen:

Protest-Postkarten an Bayer AG

In den vergangenen Tagen haben deutsche und amerikanische Initiativen mehrere Tausend Protest-Postkarten an den Chemie-Konzern Bayer gesandt. Darin fordern sie das Unternehmen auf, den Beitrag für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter drastisch zu erhöhen und sofort auszuzahlen. Außerdem soll sich der Konzern bei den Überlebenden entschuldigen und seine Archive allen Interessierten öffnen. B´nai B´rith, die weltweit größte jüdische Interessenvertretung, und mehrere amerikanische Zeitungen unterstützen die Aktion.
Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: ”Die in der Stiftungs-Initiative zugesagten Beträge – ein bis zwei Promill eines Jahresumsatzes – sind beschämend. Die Unternehmen verzögern weiterhin die Auszahlung, täglich sterben Betroffene.” Köhler-Schnura weist auf den großen Erfolg der Basisgruppen hin: ”Ohne die unermüdliche Arbeit kleiner Initiativen wäre es den Konzernen gelungen, das Problem für immer zu leugnen.”
Seit mehreren Jahren üben deutsche und amerikanische Organisationen gemeinsam Druck auf den Bayer-Konzern aus. Im letzten Frühjahr protestierten Mitglieder der jüdischen Gemeinde Pittsburgh auf der Hauptversammlung des Unternehmens gegen die jahrzehntelange Blockadehaltung des Konzerns. Pittsburgh ist Stammsitz der amerikanischen Bayer-Tochter.
Die CBG dokumentiert seit 15 Jahren die Geschichte der Chemischen Industrie im Dritten Reich und hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema vorgelegt. Der Verein setzt sich auch für eine Auflösung der IG Farben in Liquidation ein. Vertreter der Gruppe kamen kürzlich in den USA mit Betroffenen und ihren Anwälten zusammen.

WCM

CBG Redaktion

10. Januar 2000

Schützende Hand über den IG Farben dank Millionenspenden?

Im Zuge der CDU-Spendenaffäre wird jetzt die Rolle der IG Farben in Liquidation und ihres ehemaligen Mehrheitsaktionärs Karl Ehlerding untersucht. Der Hamburger Milliardär, Besitzer der Immobiliengesellschaft WCM, war lange Zeit Mitglied des Aufsichtsrats der IG Farben. Kurz vor Weihnachten war bekannt geworden, dass Ehlerding 1998 mehr als drei Millionen Mark an die CDU gespendet hat.
Die IG Farben i.L. widersetzt sich seit 50 Jahren ihrer Auflösung – trotz ihrer Verurteilung im Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozess. Axel Köhler Schnura von der Kampagne Nie wieder: “Es ist zu vermuten, dass der fehlende politische Druck auf die Gesellschaft auf üppige Parteispenden durch Ehlerding zurückzuführen ist.” Die WCM übernahm die IG Farben, da sie auf das ehemalige “Ostvermögen” des berüchtigten Chemie-Kartells spekulierte. Nachdem IG Farben alle Prozesse zur Rückerlangung ihres Grundbesitzes verloren hatte, trennte sich die WCM von der Beteiligung.
Karl Ehlerding gehören zwei Drittel der Immobiliengesellschaft WCM, in deren Besitz sich über 100.000 Wohnungen befinden. Der Börsenwert der WCM beträgt 7 Mrd DM, das Unternehmen soll als erste Immobilienfirma in den DAX aufgenommen werden. 1998 erhielt die WCM überraschenderweise von der Bundesregierung den Zuschlag für den Kauf von 31.000 Eisenbahnerwohnungen, obwohl ein um 1 Milliarde DM höheres Angebot aus dem Ausland vorlag. Kritiker sehen einen Zusammenhang mit den Spenden an die CDU.
Ebenfalls umstritten war die Übernahme von 800 städtischen Wohnungen in Hilden durch eine WCM-Tochterfirma. Ohne Ausschreibung und Wertgutachten wurde der Kauf innerhalb weniger Tage vom damaligen CDU-Stadtdirektor durchgesetzt. Nach nur einem halben Jahr wurden die Immobilien mit einem Gewinn von 20 Mio DM weiterveräußert. Hildener Ratsangehörige befürchten, dass der überhastete Verkauf mit geheimen Spenden zusammenhängt.

[Philipp Frisch] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Philipp Frisch (Ärzte ohne Grenzen) kritisiert Konzern-Chef Dekkers und fordert Umdenken bei Forschung und Entwicklung

Am 29. April fand in Köln die Hauptversammlung des Pharmakonzerns Bayer statt. Auch Philipp Frisch, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland, nahm teil und sprach. Anlässlich der von Konzern-Chef Marijn Dekkers zum Jahreswechsel gemachten Äußerung, Bayer habe das Krebsmittel Nexavar „nicht für den indischen Markt entwickelt, sondern für Patienten im Westen, die es sich leisten können“ forderte Frisch ein grundsätzliches Umdenken und eine neue Prioritätensetzung in der globalen Gesundheitspolitik:

„Dekkers‘ Zitat fasst alles zusammen, was heute im globalen Gesundheitsbereich falsch läuft: Medikamente nur für Reiche, Forschung soll durch Monopolversprechen und Patente angereizt werden. Dabei wissen wir längst, dass das nicht funktioniert. Und auch, dass es nicht so sein muss. Längst gibt es alternative Forschungsanreize wie Prämien, öffentliche Forschung und Produktentwicklungspartnerschaften, die ganz ohne Patentmonopole auskommen.
Doch über Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit entscheidet heute noch immer millionenfach das Portemonnaie. Medikamente sind oft entweder unerschwinglich teuer - oder es gibt erst gar keine wirksame und sichere Therapie.

Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie
Unsere Mitarbeiter behandeln weltweit in mehr als 60 Ländern jährlich 285.000 HIV/Aids-Patienten mit antiretroviralen Medikamenten, über 30.000 Tuberkulose-Fälle sowie 1,6 Millionen Malaria-Patienten. Für Pharmaunternehmen sind diese Menschen als Abnehmer nicht interessant, daher findet für sie auch kaum Forschung statt.
Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie. Private Konzerne forschen primär nicht an den Krankheiten, die das größte Leid verursachen, sondern an denen, die den größten Gewinn versprechen. Von den 2000 bis 2011 neu zugelassenen 336 Wirkstoffen waren nur 4 wirksam gegen vernachlässigte Krankheiten – und das obwohl weltweit bis zu einer Milliarde Menschen an diesen leiden. Außerdem sorgen Marktmonopole, die Unternehmen durch Patente gewinnen, dafür, dass lebensnotwendige Medikamente für Millionen von Menschen unerschwinglich sind.
Wir brauchen endlich eine andere Prioritätensetzung in der Gesundheitspolitik. Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation wird schon seit Jahren über innovative Anreizmechanismen gesprochen, die ganz ohne Patentmonopole auskommen. Nicht zuletzt die Lobbymacht der Pharmaunternehmen und die Interessen der reichen Industrieländer, in denen diese ihren Sitz haben, verhindern bislang aber mutige Schritte.“

[Briefwechsel] Konzernkritik

CBG Redaktion

Der vollständige Briefwechsel zwischen Herbert Heitmann (BAYER) und Coordination gegen BAYER-Gefahren

Vorstellung
Date: 09.12.2013

Sehr geehrte Damen und Herren der CBG,

mein Name ist Herbert Heitmann und ich bin seit dem 1.9.2013 für die weltweite Kommunikation, die Beziehungen zu Regierungen und Nicht-Regierungsorganisationen sowie die Unternehmensmarke der Bayer AG zuständig. Mit Interesse habe ich ihre Webseiten und Publikationen gelesen und würde mich gerne mit Ihnen austauschen. Dabei ist mir besonders daran gelegen, zu erfahren, was ihre Ziele sind und ob bzw. wie wir gegebenenfalls zusammenarbeiten können. Wenn ihrerseits an einem solchen Gespräch Interesse besteht, würde ich mich über einen Terminvorschlag freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Heitmann
Corporate Communications, Brand & Government Relations

Re: Vorstellung
Date: 28.01.2014

Sehr geehrter Herr Heitmann,

>> Mit Interesse habe ich ihre Webseiten und Publikationen gelesen und würde mich gerne mit Ihnen austauschen

soso, Sie finden also unsere Arbeit interessant..... ;)
Es ehrt uns, dass wir Gegenstand einer ihrer ersten Amtshandlungen geworden sind.

Doch Spaß beiseite. Natürlich stehen wir für Gespräche zu Verfügung. Daran hat sich nie etwas geändert, nachdem 1979 der erste - im WDR ausgestrahlte - Austausch dazu führte, dass die Firma BAYER den öffentlichen Diskurs mit uns einstellte und seitdem nur noch über Dritte mit uns kommuniziert.

Allerdings führen wir keine Kamin- und Hinterzimmergespräche. Das Wirken von BAYER steht im Fokus des öffentlichen Interesses. Deshalb werden wir Gespräche stets aufzeichnen, unsere Vertreter frei besetzen und einen Journalisten unserer Wahl mitbringen. Alternativ wäre für uns auch eine Podiumsdiskussion denkbar.

Die Teilnehmerzahl sollte paritätisch sein. Auch sollten wir vorab zwei oder drei Sachthemen festlegen. Zum Beispiel könnten die Bereiche Antibabypillen, CO-Pipeline, Emissionen von Treibhausgasen, das BAYER-Jubiläum oder auch der Umgang Ihres Unternehmens mit KritikerInnen gewählt werden.

Direkte Gespräche - so wie Sie es vorschlagen - machen nur Sinn, wenn auf der Seite von BAYER Sach- und Entscheidungskompetenz am Tisch sitzt und vorher abgeklärt wird, welche Konsequenzen ein Gespräch hat. Wieso sollten wir z. B. über das Thrombose-Risiko von Antibabypillen sprechen, wenn für den Vorstand sowieso feststeht, dass an den Produkten aus der Yasmin-Reihe festgehalten wird? Auch sollten wir für das Gespräch einen Zeitrahmen festlegen und einen neutralen Treffpunkt wählen.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes
Jan Pehrke
Uwe Friedrich
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

AW: Re: Vorstellung
Date: 02.02.2014

Sehr geehrte Herren,

Vielen Dank für ihre Antwort. Ich interessiere mich in erster Linie für ihre Motivation. Wollen Sie helfen, Bayer besser zu machen oder reicht es ihnen, Bayer schlecht zu machen. Mein Auftrag ist es, die Kommunikation von Bayer weiter zu verbessern und dazu gehört als erster Schritt, die verschiedenen Interessengruppen kennenzulernen und ihnen zuzuhören, sie zu verstehen. Im zweiten Schritt geht es dann darum, die oftmals bestehende Lücke zwischen interner und externer Wahrnehmung und Wirklichkeit zu schließen. Dazu bediene auch ich mich dann gerne der Unterstützung von Experten. In meinem ersten Gesprächsangebot ging es mir allerdings um das Kennenlernen und da ich in Sachen Kommunikation auch eine Art „Experte“ bin, könnten wir hier sogar beim ersten Treffen auch in „medias res“ gehen. Und da ich zu dem stehe, was ich sage, gibt es auch keinen Grund, dies im Stillen oder Geheimen zu tun, weshalb sie zu einem solchen ersten Kennenlernen gerne andere hinzuladen können und das Gespräch auch aufzeichnen können. Allerdings lasse ich mich nicht gerne vor den Karren anderer spannen und mir auch nicht das Wort im Munde umdrehen, weshalb ich, wenn aufgezeichnet wird, Wert darauf lege, dass das gesamte Gespräch zugänglich ist und nicht nur Auszüge. Nach wie vor denke ich, ein erstes Kennenlernen, so wie ich es mit Journalisten, Politikern und NGO-Vertretern gemacht habe, um weitere Aktivitäten zu sondieren und vorzubesprechen, macht Sinn.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Heitmann

AW: Re: Vorstellung
Date: 07.03.2014

Sehr geehrter Herr Heitmann,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Als Termin schlagen wir Mittwoch, den 14. Mai von 16 – 18 Uhr vor. Für dieses Datum haben wir einen neutralen Ort reserviert, den „Säulenraum“ in der Alten Feuerwache (Südtrakt), Melchiorstr. 3 in Köln. Wie bereits besprochen, werden wir das Gespräch aufzeichnen und einige Journalisten mitbringen.

Gerne werden wir im Gespräch die Positionen und Forderungen unseres Netzwerks erläutern. Von Ihnen würden wir gerne erfahren, was BAYER zu tun gedenkt, um Frauen vor den Risiken von Antibaby-Pillen der Yasmin-Reihe zu schützen. Auch interessiert uns, wie Ihr Unternehmen einen sachlichen und konstruktiven Umgang mit Kritiker/innen gewährleisten will. Wir gehen davon aus, dass die Diskussion über Sachfragen den Schwerpunkt des Gesprächs bilden wird. Für das Kennenlernen im Rahmen der Vorstellungsrunde sollten 20 Minuten ausreichen. Persönliche Motivationen werden wir nicht diskutieren.

Zurückweisen möchten wir die Unterstellung, unser Ziel könnte es sein, „BAYER schlecht zu machen“. Für negative Schlagzeilen aufgrund von Umweltschäden oder gefährlichen Produkten – oftmals mit Schäden für die menschliche Gesundheit oder gar tödlichen Folgen – sind nicht wir verantwortlich. Uns interessiert zu erfahren, was Sie unternehmen, um gegebene Probleme abzustellen.

Wir bitten um eine kurze Bestätigung des Termins.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Axel Köhler-Schnura
Jan Pehrke
Uwe Friedrich
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

AW: Re: Vorstellung
Date: 28.03.2014

Sehr geehrte Herren,

entschuldigen Sie meine späte Antwort. Ich freue mich über den Terminvorschlag, doch möchte ich bei unserem ersten Gespräch auf die Begleitung durch Journalisten auf Ihrer wie meiner Seite verzichten. Der Aufzeichnung des Gesprächs steht nichts im Wege, wenn wir uns darauf verständigen, diese Aufzeichnung nicht zu schneiden, sondern wenn, dann als Ganzes zu verwenden. Der Grund für diese Einschränkungen liegt in meiner persönlichen Erfahrung mit dem ersten Mail-Austausch und der aus der Weiterleitung entstandenen Medienresonanz. Dies ist für mich keine PR-Aktion und ich habe sie auch nicht publik gemacht! Schlagzeilen wie „Glasnost bei Bayer“ oder „Ende des Kalten Kriegs“ als Resultat einer einfachen Vorstellungsmail mit persönlichem Gesprächsangebot sind einfach vollkommen überzogen. Lassen Sie uns erst die Inhalte schaffen, bevor wir dem Ganzen bombastische Überschriften verschaffen. Ich möchte ein Gespräch mit Ihnen, dass nicht auf Zitate und Schlagzeilen abzielt, sondern uns Gelegenheit gibt, bei der Diskussion von Sachthemen, einander näher kennenzulernen. Da unser erstes Treffen nun nach der Hauptversammlung stattfindet, hätte das auch den Vorteil, dass zu vielen ihrer Fragen, Sie ja dann die Antworten bereits kennen und wir das nicht wiederholen müssen.
Wenn wir fünf uns also am 14.05.2014 (mit Rekorder) im Säulenraum der Feuerwache treffen können und mit den Inhalten wie besprochen umgehen können, dann sage ich den Termin gerne zu.

Schönes Wochenende
Herbert Heitmann

Re: AW: Vorstellung
Date: 11.04.2014

Sehr geehrter Herr Heitmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Weiterhin sind wir gerne bereit, im persönlichen Austausch die Positionen unseres Netzwerks zu erläutern.

Auch wir betrachten das Treffen nicht als PR-Termin. Da aber die Geschäftstätigkeit von BAYER Auswirkungen für die Allgemeinheit hat, ist Transparenz für uns unabdingbar. Insofern gelten für uns weiterhin die im ersten Schreiben genannten Voraussetzungen, wonach wir das Gespräch aufzeichnen (und gerne nur ungeschnitten weitergeben), unsere Vertreter frei bestimmen und Journalisten unserer Wahl mitbringen. Diese Kriterien wurden von unserer Mitgliederversammlung schon in den 80er Jahren beschlossen, weswegen sie für uns bindend sind. Die Voraussetzungen entsprechen der Praxis vieler NGOs im Umgang mit Konzernen, und Sie hatten diese in Ihrem Schreiben vom 2. Februar ja auch bestätigt.

Insofern halten wir uns den Termin am 14. Mai weiterhin frei. Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Pehrke
Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes
Uwe Friedrich
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

eine Antwort stand bis zum 14. Mai aus, weswegen das Treffen nicht zustande kam

[Noquet] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Bayer Hauptversammlung Koeln, 29.04.2014

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Mein Name ist Peter Noquet.
Es geht hier um das Bayer Schering Praeparat Primodos/Duogynon.
Sie haben in Ihren Leitlinien festgeschrieben “Responsible Care”.
Was verstehen Sie konkret darunter?

Wo faengt Responsible Care an und wo hoert Responsible Care auf?
Muesste es nicht so sein, dass es schon mit der Uebernahme der Firma Schering durch die Bayer AG beginnt? Die Bayer AG muss mit der Uebernahme des Pharmaherstellers Schering Chemicals auch die Verantwortung uebernehmen. Weiss Bayer eigentlich, was Verantwortung bedeutet?

Wo hoert Responsible Care auf?
Sie kann niemals aufhoeren, solange es betroffene Meschen gibt .
Es gibt betroffene Menschen, die mit dem Bayer Schering Produkt Primodos/Duogynon geschaedigt wurden.
Geschaedigt sind naemlich Muetter, Kinder und Kindeskinder.

Meine dringende Frage an den Vorstand:
Wann handeln Sie nach Ihren eigenen Leitlinien?
Wann wollen Sie die Verantwortung endlich annehmen?
Wenn Responsible Care bedeutet, seine Kompetenzen zum Nutzen der Menschen einzusetzen,- dieser Nutzen aber verfehlt wurde - bedeutet Responsible Care dann nicht, fuer den Menschen da zu sein und ihm die noetige Hilfe und Unterstuetzung zu geben?
Wie sieht die die noetige Unterstuetzung aus?

Konkrete Hilfe bedeutet, dass in den kommenden zwoelf Monaten, jede Betroffene bekommt die Hilfe, die sie braucht (ohne dass staendige Gutachten und Gegengutachen erstellt werden). Nach meiner Ansicht soll Bayer Schering dabei auf das Prinzip der Beweisumkehr ganz verzichten. Eine rasche Schadensregelung darf nicht mit einer Vertraulichkeitsklausel (“Maulkorb”) verbunden werden.

Zum Schluss: ich hoffe, dass Bayer Schering endlich diese traurige menschenverachtende Situation zugunsten der Geschaedigten regelt.

Danke fuer Ihre Aufmerksamkeit.

Antwort Uni Köln

CBG Redaktion

Universität zu Köln
Stabsstelle 02.1, Justitiariat
Herr Alexander May LL.M.
a.may@verw.uni-koeln.de

Ihr Antrag gemäß IFG NRW vom 18.11.2008

Sehr geehrter Herr Mimkes,
entschuldigen Sie bitte zunächst, dass ich auf Ihre Anfrage erst jetzt antworte. Im Zusammenhang mit dem IFG NRW sind noch etliche Rechtsfragen offen, insbesondere im Hinblick auf dessen Anwendbarkeit auf Hochschulen, soweit Forschung und Lehre betroffen sind. Wie Sie wissen befindet sich die Universität zu Köln zu Ihrer Anfrage gerade im Diskurs mit der Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.
Nach hier vertretener Ansicht besteht für Hochschulen in den Bereichen Forschung und Lehre keine Auskunftspflicht. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 3 IFG NRW:

„Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.„

Die von Ihnen genannte Kooperationsvereinbarung der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG fällt genau in diesen Bereich.
Da der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mediale und öffentliche Beachtung gefunden hat, ist die Universität zu Köln dennoch gerne bereit, detailliertere Auskunft zu der Kooperation zu geben.
Zur Kooperationsvereinbarung kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der federführenden Medizinischen Fakultät folgendes mitteilen:

In der deutschen Hochschulmedizin wird schon seit geraumer Zeit nach neuen Möglichkeiten gesucht, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten im internationalen Vergleich deutlich ins Hintertreffen geratene klinische Forschung wieder nachhaltig zu stärken. Zahlreiche Verlautbarungen und Empfehlungen etwa des Wissenschaftsrates oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie auch der für die Entwicklung und Förderung der Hochschulmedizin auf Bundes- und Länderebene zuständigen Ministerien beschäftigen sich mit dieser Zielsetzung und haben dabei auch immer wieder die Nutzung der großen Entwicklungspotentiale in der forschungsaktiv international operierenden deutschen Arzneimittelindustrie für die anwendungsbezogene, patientenorientierte Forschung an den Universitätsklinika gefordert. In den modellhaften Vorschlägen dieser öffentlichen Institutionen für die Gestaltung derartiger “Entwicklungspartnerschaften„, “Forschungspakte„ oder “strategischer Allianzen„ wird natürlich durchweg auch größter Wert auf die Wahrung der Unabhängigkeit der universitären klinischen Forschung von Privatwirtschaft liehe n Interessenslagen durch entsprechende formaljuristische Absicherungen gelegt.
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Klinikum der Universität zu Köln
und der Bayer HealthCare AG zur Schaffung der Voraussetzungen für eine
„präferierte Partnerschaft“ im Bereich der Forschung und Entwicklung
innovativer Therapien dient nun genau im Sinne der angesprochenen
bundesweiten Zielsetzung in der deutschen Hochschulmedizin der
Stärkung klinischer Forschung am Standort und bietet ein neuartiges,
erfolgversprechendes und zukunftsträchtiges Modell, das den Partnern die
wechselseitige Nutzung ihrer Entwicklungspotentiale erlaubt und dabei
sogleich die Unabhängigkeit der öffentlichen universitären und der privaten
Wirtschaftlichen Forschungsinteressen voneinander vollkommen
sicherstellt. „Bevorzugte Partnerschaft„ bedeutet nämlich in dieser
Rahmenvereinbarung, dass man auf Seiten des Unternehmens bei der
anstehenden klinischen Testung neuer Substanzen und umgekehrt auf der
Seite des Universitätsklinikums bei der Verfolgung neuer aus der
Grundlagenwissenschaft stammender Entwicklungsvorhaben
möglicherweise therapeutisch wirksamer Substanzen immer zuerst prüft,
ob sich nicht die hierfür erforderlichen Forschungsarbeiten
erfolgversprechend in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Partner
durchführen lassen, bevor andere sich anbietende
Kooperationsbeziehungen für die Verwirklichung der Projekte gesucht und
eingegangen werden.
Inhaltlich soll sich beim derzeitigen Stand der beidseitigen klinischen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die diesbezüglich Kooperation in erster Linie auf die Gebiete der Kardiologie, der Onkologie, der Augenheilkunde, der Neurologie und Psychiatrie sowie der Kinderheilkunde erstrecken. Ein gemeinsamer Lenkungsausschuss („Steering Committee“) mit paritätischer Besetzung durch hochrangige Experten und Verantwortungsträger von Seiten beider Partner trifft die Auswahl unter den in Frage kommenden Einzelprojekten, erstellt den Forschungsplan und kontrolliert in einem geregelten Verfahren die planungsadäquate Umsetzung der Projekte. Die organisatorische Vorbereitung und Sicherstellung aller hierfür erforderlichen Verfahrensschritte obliegt dem Geschäftsführer des Lenkungsausschusses („Liaison Officer„). Diese für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zentrale Funktion übernimmt in unserem Kölner Modell der „präferierten Partnerschaft“ nicht ein Vertreter der Bayer HealthCare AG, sondern der an den interessensneutralen Gütekriterien klinischer Forschung orientierte und hinsichtlich ihrer Umsetzung bestens ausgewiesene Leiter des Zentrums für klinische Studien der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln.
Als neue und bislang in Deutschland wohl einmalige partnerschaftlich konzipierte und organisierte Struktur schließt das Kooperationsabkommen ein Graduiertenkolleg für „Pharmakologie und Therapieforschung„ mit ein. Darin werden Graduierten der Fächer Medizin, Chemie, Biologie, Biochemie und Pharmazie zwei- und dreijährige Promotionspfade an der Medizinischen sowie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät mit der dazugehörigen Betreuung durch ausgewiesene Wissenschaftler und Mentoren sowie einem auf die Thematik des Kollegs zugeschnittenen Unterrichts- und Praktikumsprogramm zur Verfügung gestellt. Inhaltlich sollen Doktorarbeiten aus den Forschungsgebieten der Toxikologie, Tiermodell-Entwicklung und Identifikation von Biomarkern bei internistischen und neurologischen Erkrankungen im Vordergrund stehen. Die Einrichtung des Kollegs erfolgt nach bereits etablierten Strukturvorgaben und Gütekriterien unter dem Dach der „Graduate School of Biological Science“ der Universität zu Köln, so dass auch für diesen Bestandteil der Kooperation die Unabhängigkeit von rein wirtschaftlichen Interessen sichergestellt ist.

Nachfolgend Einzelheiten zu spezifischen Aspekten der Kooperation:
Die Vereinbarung geht, wie dargestellt, zwar über die klinische Erprobung neuer Medikamente als letzte Stufe des Zulassungsverfahrens hinaus und schließt auch Entwicklungsvorhaben von neuen Medikamenten sowie das skizzierte Graduiertenkolleg mit ein. Dabei stellt aber das gewählte Modell der bevorzugten und nicht etwa zwingenden Zusammenarbeit mit diesem einen industriellen Partner sicher, dass die Entscheidungen über die Aufnahme von innovativen Vorhaben oder Dissertationsprojekten frei nach den jeweiligen Entwicklungsperspektiven der universitären klinischen Forschung sowie Doktorandenausbildung erfolgen und weder direkt noch indirekt durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden können.
Die Vereinbarung enthält keinerlei Bedingungen, die der für Drittmittelforschung üblichen Publikationsverpflichtungen gemäß § 71 Hochschulgesetz NRW entgegen stehen.

Aus der Rahmenvereinbarung ergeben sich keine Einschränkungen des freien akademischen Austausches im Allgemeinen und der negativen Publikationsfreiheit im Besonderem. Entscheidungen über Publikationen, die den Gegenstand und die Ergebnisse der Zusammenarbeit betreffen, werden nach wechselseitiger Unterrichtung, gemeinsamer Diskussion sowie der Überprüfung einer möglichen Schutzrechtsfähigkeit neuer Forschungs- und Entwicklungsmodelle sowie der sich daraus ergebenden Anmeldungskonsequenzen im Lenkungsausschuss herbeigeführt.
Die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich sämtlicher schutzrechtsfähiger und nicht schutzrechtsfähiger Ergebnisse richten sich nach der Sponsoreneigenschaft im Sinne von § 4 Absatz 24 des Arzneimittelgesetzes (AMG), die entweder auf Seiten der Universität zu Köln oder auf Seiten der Bayer HealthCare AG liegt. Sollten gemeinsame Entwicklungserfolge zur Vermarktung von patentrechtlich geschützten Produkten aufgrund von Patenten führen, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung angemeldet und erteilt wurden, erhalten die jeweils Beteiligten auf Seiten der Institute und Kliniken der Universität zu Köln ab Vermarktungsbeginn und für die Laufzeit der betreffenden Patente eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben des Arbeitnehmererfindergesetzes.
Der Umgang mit Informationen aus der Forschungs- und Entwicklungskooperation unterliegt naheliegender Weise Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen, die beide Partner zur wechselseitigen Absicherung der in ihrer bevorzugten Partnerschaft miteinander verfolgten Interessen eingegangen sind. Unabhängige, etwa durch öffentliche Drittmittelgeber finanzierte Studien könnten, wenn sie sich auf die Entwicklungsvorhaben innerhalb der Partnerschaft beziehen und diese mit dem Ziel einer kritischen Überprüfung ihre Ergebnisse begleiten sollen, dementsprechend nur auf der Grundlage besonderer diesbezüglicher Beschlussfassungen innerhalb des Lenkungsausschusses durchgeführt werden.
Industrielle Drittmittel für die Entwicklung und Erprobung neuer
Medikamente werden in der Regel nur dann in Anspruch genommen,
wenn die betreffenden klinischen Studien mit den Zielsetzungen der
fünf an der Medizinischen Fakultät und dem Klinikum der Universität
zu Köln etablierten und von unabhängigen wissenschaftlichen
Expertenkommissionen fortlaufend evaluierten
Forschungsschwerpunkten zusammenstimmen. Für diesen
Vorrang der Orientierung an den fakultätseigenen
Forschungsinteressen sorgt allein schon die Zielvereinbarung der
Universität zu Köln mit dem zuständigen Landesministerium, in der
die Entwicklungsaufgaben des Universitätsklinikums jeweils
festgeschrieben sind. Mitglieder des Universitätsklinikums, die
überwiegend Auftragsforschung für die Arzneimittelindustrie
außerhalb dieser Zielgebiete betrieben, würden sich Nachteile bei der leistungsorientierten Mittelvergabe des Landeszuschusses und vielen anderen Strukturierungsmaßnahmen der Medizinischen Fakultät einhandeln. Die Einwerbung öffentlicher Drittmittel vor allem von Seiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der europäischen Kommission stellt ein ungleich höherwertiges Gütekriterium für die leistungsorientierte Mittelvergabe sowohl durch das Land als auch durch die Fakultät dar und lässt sich inzwischen auch wieder mehr für klinische Studien nutzen und in den betreffenden Förderprogrammen projektbezogen mit der Einwerbung industrieller Drittmitte! verbinden. Sowohl bei den selbst iniziierten als auch bei den konzeptionell durch industrielle Drittmittelgeber schon festgelegten klinischen Studien erfolgt vor der Einleitung der Projekte eine Überprüfung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät. Zudem wird jedes Vorhaben auch methodologisch nach forschungsimmanenten Gesichtspunkten sorgfältig analysiert und insbesondere bei größer angelegten Projekten, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, eine Betreuung durch das an der Medizinischen Fakultät schon seit Jahren etablierte und erfolgreich arbeitende Zentrum für klinische Studien mit der Wahrnehmung der Sponsoreigenschaft durch die Universität zu Köln angestrebt Prüfung und Abschluss aller Verträge erfolgen nach der Meldung der jeweiligen Kooperationen an das Rektorat durch die Drittmittelverwaltung der Universität zu Köln, die auch die Geschäftsbeziehungen mit den industriellen Partnern überwacht. Insgesamt haben also die Universität zu Köln und ihre Forschungseinrichtungen sehr weitgehend sichergestellt, dass eigene Entwicklungsgesichtspunkte und Gütekriterien in forschungslogischer, methodologischer, ethischer sowie juristischer Hinsicht zur Geltung kommen und dementsprechend sowohl Konzeption als auch Auswertung der mit industriellen Drittmitteln geförderten Arzneimittelforschung nicht einseitig von wirtschaftlichen Interessen bestimmt werden können.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
May

[SPIEGEL] Duogynon

CBG Redaktion

DER SPIEGEL 43/1977 vom 17.10.1977, Seite 271

Gefährlicher Test

Ein langjähriger Verdacht wurde von britischen Wissenschaftlern nunmehr erhärtet: Hormonpillen, zum Schwangerschaftsnachweis verordnet, verursachen bei Neugeborenen schwere Mißbildungen.

Rasche Gewißheit sollte der billige und einfache Test den Frauen verschaffen. Er versprach, nach zwei Pillen oder Injektionen, die frühzeitige und vermeintlich sichere Auskunft über eine womöglich beginnende Schwangerschaft.
Doch die Frühdiagnose mittels Hormongaben im Wert von zwei oder drei Schachteln Zigaretten kam am Ende viele Mütter teuer zu stehen: Sie gebaren Kinder mit schweren Herzfehlern, Nervenstörungen, gespaltenem Gaumen oder deformierten Genitalien. Manche werden zeitlebens Krüppel, andere jahrelang in den Kliniken bleiben, wo die Ärzte, oft in Serien von Operationen, die Mißbildungen zu behandeln versuchen.
Wie viele Opfer das jüngste Pharma-Desaster, diesmal in Großbritannien, gekostet hat, läßt sich noch nicht absehen; insgesamt kommen dort jährlich rund 13 000 mißgebildete Kinder zur Welt. Doch eine Untersuchung der britischen Gesundheitsbehörden hat jetzt ergeben, daß von 836 Müttern solcher Kinder 93 mit dem seit Jahren in Praxen und Kliniken vielbenutzten Hormon-Test traktiert worden waren -- ein Ergebnis, so die Wissenschaftler, das eindeutig „den Zusammenhang zwischen der Anwendung des hormonalen Schwangerschaftstests und der nachfolgenden Geburt eines mißgebildeten Babys“ bestätige.
Nach Ansicht der Londoner Gynäkologin Dr. Isabel Gal erlaubt der Bericht, soeben erschienen in der Fachzeitschrift „British Medical Journal“ durchaus die Vermutung, es könne sich bei den Mißbildungen um ein Massenunglück „im Ausmaß der deutschen Contergan-Katastrophe handeln“ -- ein Vergleich von düsterer Ironie.
Denn der unheilvolle Schwangerschaftstest stammt aus der Bundesrepublik. Entwickelt wurden die nun inkriminierten Hormon-Pillen und -Ampullen von der West-Berliner Schering AG, die sie 1950 unter dem Markennamen „Duogynon“ in Westdeutschland und 1958 unter der Bezeichnung „Primodos“ in Großbritannien auf den Markt brachte.
Als Mittel gegen Unregelmäßigkeiten im Menstruationszyklus, vor allem aber als Schnell-Indikator bei Schwangerschaftsverdacht machten die Hormon-Präparate bald Karriere. Ihre Wirkungsweise: Innerhalb einer Woche nach der Einnahme lösen sie im Normalfall eine Blutung aus -- die jedoch unterbleibt, wenn die Schwangerschaft schon begonnen hat.
Es erschien zunächst als Vorteil, daß auf diese Weise die erfolgte Befruchtung schon unmittelbar nach dem ersten Ausbleiben der Regelblutung konstatiert werden konnte; gängige Schwangerschaftsnachweise, per Urin-Analyse, bringen erst Wochen später zuverlässige Ergebnisse.
Doch der Verdacht, dieser Fortschritt sei womöglich zu teuer erkauft worden, kam schon 1967 auf. Damals publizierte die Exil-Ungarin Dr. Isabel Gal die ersten Hinweise auf die Verbindung zwischen Primodos-Tests und Mißbildungen bei Neugeborenen.
Die Reaktion kam, wie fast stets im Pharma-Geschäft, mit zeitlupenhafter Verzögerung. Erst 1969, zwei Jahre darauf, stoppte Schering die „Primodos“-Werbung; nach weiteren zwei Jahren druckte die Firma dann den Warnhinweis auf die Packungen, „Primodos“ möglichst nicht während der Schwangerschaft zu verordnen.
1975 veröffentlichten schließlich auch die britischen Gesundheitsbehörden eine offizielle „Gelbe Warnung“ vor den hormonellen Schwangerschaftstests. Erst jetzt aber, nach der jüngsten Bestätigung der Risiken im „British Medical Journal“, forderte der Unterhausabgeordnete Jack Ashley eine gründliche Untersuchung der Pharma-Affäre, die auf ein Verbot der Hormon-Präparate hinauslaufen könnte.
Dabei hätten die Schering-Produkte, die sowohl in Westdeutschland wie in Großbritannien immer noch vielfach als Schwangerschafts-Indikatoren verordnet werden, längst ersatzlos vom Markt verschwinden können -- weil sie nicht nur gefährlich, sondern obendrein auch weitgehend überflüssig sind.
Denn auch bei der Behandlung von Zyklusstörungen, so urteilt der Hamburger Gynäkologe Dr. Harald Bräutigam, könne auf „Primodos“ und „Duogynon“ getrost verzichtet werden. Das westdeutsche „Duogynon“, das 1976 im Apothekenverkauf einen Umsatz von 3,3 Millionen Mark erzielte, wird laut Bräutigam „wohl oft nur verschrieben, weil die Patientinnen von ihrem Doktor halt irgendein Medikament erwarten“ -- der therapeutische Nutzen sei jedenfalls gering.
Dagegen sei bei Frauen, denen das Mittel nur zur Behebung von Zyklus-Unregelmäßigkeiten verabreicht werde, eine bis dahin unerkannte Schwangerschaft häufig nicht auszuschließen -- und mithin auch nicht die Gefahr, daß die Leibesfrucht geschädigt werde.
Die Schering AG allerdings verweist darauf, daß sie für die Schwangerschaftsbestimmung und die Behandlung werdender Mütter nur noch „Primodos“ und „Duogynon“ in Ampullenform empfehle; die Spritzlösung des Hormonmittels ist gegenüber der Pillen-Version inzwischen chemisch variiert und so angeblich unschädlich gemacht worden.
Der Gedanke, daß die gefährlichen Hormon-Dragees spätestens damit entbehrlich geworden sind, ist den Schering-Managern bislang nicht gekommen. Die Firma, von der Britin Valerie Williams auf Schadenersatz für ihren mißgebildeten Sohn verklagt, legt das verbleibende Pillen-Risiko in die Hände der Ärzte: Wer Schwangeren „Duogynon“ oder „Primodos“ verabreiche, so Schering, begehe einen ärztlichen „Kunstfehler“.
Experten wie der Hamburger Genetiker Thomas von Kreybig wissen, daß diese Erkenntnis den Schering-Chemikern schon vor Jahren hätte kommen können. Kreybig: „Daß Hormongaben, gleich welcher Art, in der Frühphase der Schwangerschaft für die Leibesfrucht ein hohes Risiko darstellen -- darüber gibt es seit langem nicht mehr den geringsten Zweifel.“
DER SPIEGEL 43/1977

[Übersichtsartikel] Duogynon

CBG Redaktion

CUMORIT/DUOGYNON - Wie teilbar ist die Sicherheit ?

Das Verhalten der Firma SCHERING im Fall DUOGYNON/CUMORIT ist ein mahnendes Beispiel für die gravierenden Unterschiede in den Sicherheitsstandards der verschiedenen Länder der I, und 3. Welt und das Ausnutzen dieser Unterschiede durch SCHERING.

Chronologie der Ereignisse
1950 brachte SCHERING unter dem Warnen DUOGYNON die Kombination der weiblichen Sexualhormone Progesteron und Östradiol in den Handel. Das Präparat war im Anfang nur in der Injektionsform erhältlich. Indikation war das Ausbleiben der Regelblutung, die sogenannte sekundäre Amenorrhöe; durch die Gabe von DUOGYNON ließ sich eine Blutung auslösen. Ein Ausbleiben der Blutung nach DUOGYNON-gabe deutete mit einiger Zuverlässigkeit auf eine bestehende Schwangerschaft. Diese Wirkung machte man sich in einer Zeit, in der es keine anderen zuverlässigen Schwangerschaftstests gab, in großem Umfang zu Nutze. Im Jahr 1957 wurden DUOGYNON-Dragees eingeführt .lm Gegensatz zur Injektionsform, die die natürlichen Hormone enthielt, bestanden die Dragees aus den synthetischen Sexualhormonen Norethisteronacetat und Äthinylöstradiol. Diese Änderung gegenüber der Injektionsform war deswegen notwendig geworden, weil die natürlichen Hormone Progesteron und, östradiol nach Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt sehr schnell verstoffwechselt werden und damit keine 'Wirkung entfalten können.
1958 führte SCHERING das Präparat unter dem Namen PRIMODOS in England, ein ( 1).
1960 wurden erste Untersuchungen bekannt, denen zufolge DUOGYNON trotz vorliegender Schwangerschaft zu Blutungen führen kann (2).
1967 wurde in England eine Studie veröffentlicht, in der ein Zusammenhang zwischen hormonellen Sehwangerschaftstests und Missbildungen des Zentralnervensystems postuliert wurde (3). In den folgenden Jahren erschienen noch viele Arbeiten zu diesem Problemkreis. In einigen Arbeiten wurden Zusammenhänge zwischen Östrogen/Gestagen Kombinationen einerseits und kardiovaskulären Mißbildungen (4,5) und anderen Mißbildungssyndromen (5) andererseits hergestellt. Etliche große Studien kamen hingegen zu dem Ergebnis, daß diese Zusammenhänge statistisch nicht signifikant sind. (6,7,8).
1970 strich SCHERING die Indikation Schwangerschaftstest in England (9), nicht aber in der Bundesrepublik, SCHERING führt damit zum erster Mal im DUQGYNON/CUMORIT Fall einen doppelten Informations- und Sicherheitsstandard ein. Wie die folgende Entwicklung zeigen wird, wird dies leider kein Einzelfall bleiben, sondern eher die Regel werden.
Ein Jahr später warnt der kritische Arzneimittelinformationsdienst
„arznei-telegramm“ das erste Mal in der Bundesrepublik vor der Anwendung von Gestagen-Östrogen-Kombinationen in der Frühschwangerschaft (10).

1972 wird das erste Mal darauf hingewiesen, dass Duogynon (....) wird wiederholt auf den Missbrauch hingewiesen (12,13).

Erst im November 1972 streicht SCHERING in der Bundesrepublik die Indikation Schwangerschaftstest für die DUOGYNON-Dragees (9). Drei Jahre (!) nachdem diese Maßnahme in England erfolgte, wird sie erst in der Bundesrepublik durchgeführt.

Mit der Entwicklung der heute noch gebräuchlichen immunologischen
Schwangerschaftstests stand Anfang der 70er Jahre endlich eine völlig risikolose Alternative zu den hormonellen Schwangerschaftstests zur Verfügung. Abgesehen davon, dass die neuen immunologischen Tests eine größere Zuverlässigkeit hatten, spricht für ihre alleinige Anwendung die Tatsache, daß sie außerhalb des Körpers durchgeführt werden. Eine Verwendung von hormonellen Schwangerschaftstests war von diesem Zeitpunkt medizinsch nicht mehr begründbar, dennoch wurden die Injektionsformen von DUOGYNON bis März 1978 mit der Indikation Schwangerschaftstest vertrieben (14).
1975 versieht SCHERING in England das Präparat mit dem Warnhinweis, das Präparat nicht als Schwangerschaftstest zu verwenden (9), wieder läßt die vergleichbare Maßnahme in der Bundesrepublik auf sich warten.

Rückzugsgefechte
1978 wurde das Medikament unter dem Druck der englischen Gesundheitsbehörde vom Markt zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich dort 580 Eltern betroffener Kinder zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen SCHERING Anklage zu erheben (15).
Daraufhin interessierte sich auch in der Bundesrepublik die überregionale Presse für dieses Thema (9,16).
AM 1.9.78 benannte SCHERING das Präparat DUOGYNON um, es hieß nun CUMORIT. Damit sollten nach Angaben des Herstellers die Ärzte zur Überprüfung ihrer Verschreibungsgewohnheiten angehalten werden, insbesondere die Kontraindikation Schwangerschaftstest sollte zur Kenntnis genommen werden. Als ausschließliche Indikation blieb die nicht schwangerschaftsbedingte sekundäre Amenorrhöe übrig (17). Nach der Umbenennung in CUMORIT wurde das Präparat weiterhin als Schwangerschaftstest verschrieben (10).
Im Oktober 1980 führt SCHERING unter dem Warenzeichen ÖSTRO-PRIMOLUT eine veränderte östrogen/Gestagen Kombination zur Therapie der sekundären Amenorrhöe ein, der Anteil des Norethisteronacetates beträgt in diesen Dragees 4 mg (19) statt 10 mg im CUMORIT. Als Begründung für diese Neueinführung wurde angegeben, daß die Patientinnen auf diese östrogen/Gestagen Kombination, die über 12 Tage gegeben wird und damit eher dem physiologischen Zustand entspricht, besser reagieren als auf eine kurzdauernde, hochdosierte Steroidgabe (CUMORIT) ( 2 0 ).
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte SCHERING CUMORIT/DUOGYNON weltweit zurückziehen müssen, denn in der gleichen Informationsschrift die ÖSTRO-PRIMOLUT anpreist, zieht SCHERING seine Empfehlung für CUMORIT als Therapeutikum der sekundären Amenorrhöe zurück, weil diese Form der Hormon-Therapie als medizinisch überholt angesehen wird (19). Damit war die letzte Indikation ersatzlos entfallen, dennoch wurde die Apothekerschaft gebeten, von CUMORlT-Rücksendungen abzusehen, da mit weiteren Cumorit Verordnungnungen der Ärzte noch zu rechnen sei ! (21)
Das Beharren der Firma SCHERING auf dm weiteren Vertrieb von Cumorit lässt sich nur als verantwortungslos bezeichnen, denn das Präparat war ohne jeden therapeutischen Nutzen, dem ein gewaltiges Schadenspotential gegenüberstand. Schering verzichtete aber auf einen Rückzug, weil dies in der Öffentlichkeit nach einem Schuldeingeständnis ausgesehen hätte.
Der weitere Vertrieb dieses Präparates i der Bundesrepublik zeigte, welche Mängel der Verbraucherschutz hierzulande hat; in England und anderen europäischen Staaten war das Präparat inzwischen längst verboten.
Erst im Frühjahr 1981 zog SCHERING CUMORIT in der Bundesrepublik aus dem Handel und kam damit der Veröffentlichung belastender Pakten im Fernsehmagazin „Monitor“ zuvor (15)

Die Situation in der 3. Welt
Dieses therapeutisch völlig nutzlose Präparat wurde nach dem Rückzug in der BRD noch bis Ende März 1987 ( l ) in Afrika, Kolumbien, Mexiko, den Philippinen und Zentralamerika vertrieben. Indikation war die sekundäre Ämenorrhöe, obwohl SCHERING selbst vor mehr als sechs Jahren mitgeteilt hatte, dass diese Indikation medizinisch überholt ist (19), dies galt offensichtlich nur für die Bundesrepublik Deutschland. Der Mißbrauch als Schwangerschaftstest und Abortivum war aus diesen Ländern ebenfalls lange bekannt (2,13).
Nach heftiger Kritik auf der Äktionärsversammlung 1986 sagte der Vorstand zu, die Produktion von CUMORIT einzustellen, um im Laufe des Jahres 1987 das Präparat weltweit zurückzuziehen (3). Diese Zusicherungen sind mit großer Zurückhaltung aufzunehmen, denn schon einmal hat SCHERING zugesagt, die Produktion von CUMORIT einzuste1len, nämlich im 0ktober 1980 (15).

Zusammenfassung
Dieser Rückblick auf annähernd 40 Jahre CUMORIT/DUOGYNON Vermarktung zeigt, wie SCHERING Risiken und erwiesenen Mißbrauch dieses Präparates so lange wie möglich ignorierte. Ein Rückzug erfolgte immer erst dann, wenn entweder die jeweilige Gesundheitsbehörde Maßnahmen ergriff - in England zum Beispiel - oder der Druck der Öffentlichkeit so stark wurde, daß nach mehreren Teilrückzügen das Präparat nicht mehr zu halten war. In den Ländern der 3.Welt hingegen, wo die Arzneimittelkontrolle im Großen und Ganzen immer noch ungenügend ist und in den wenigsten Ländern unzensierte, kritische Medien existieren, ließ sich mit CUMORIT nach wie vor ein gutes Geschäft wachen (22),
Der Menschen verachtenden Praxis der Pharmafirmen, bedenkliche und überflüssige Arzneimittel soweit und solange wie möglich zu vermarkten, muß auf das Entschiedenste entgegen getreten werden.
Es darf In diesem Bereich, nicht mehrere verschiedene Sicherheitsmaßstäbe geben. Die 3.Welt darf nicht der Mülleimer für die in der l. Welt verbotenen Arzneimittel bleiben.
THOMAS SCHULZ, BERLIN

Quellen
(1) Der Spiegel 43/1977
(2) Higgins et al, Practitioner 185 (1960), 677 zitiert nach (11)
(3) Gal et al, Nature 216 (1967), 83
(6) Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg), Schwangerschaftsverlauf und Kindesentwicklung, Boppard 1977, S 57
(7) Rothmann arid Louik, MfEngl J Med 299 (1978), 522 zitiert nach Sehardein, Chemicaliy induced toirth defects, New York, 1985
(8) Gou-jard and Rumeau-Rouquette, Lancet I (1977), 482
(9) Die Zelt vom 4.8.1978
(10) arznei-telegramm 6/1971
(11) Gal, Nature 240 (1972), 241
(12) Hardon, Fact Sheet, Ort The Use Of El. P. D rüg s In An Ürban-Poor Ccmiittunity, Pharmaceutical Research Projeet, Manila 1986
(13) Singer, Brief an SCHERING, Dezember 1984
(14) SCHERING, Wichtige Mitteilung zu Präparaten DUOGYNOW,
GRAVIBINON, PROLÜTON und PROLUTON DEPOT, Berlin, Marx 1970
(15) Bittner, Jäckle, Scholz, unter Umständen, über den Umgang mit Medikamenten in der Schwangerschaft, köln ,. 1982 (?)
(16) Stern 33/1978
(17) SCHERING AG, Wichtige Mitteilung zu DUOC5YNON, Berlin August 1970
(18) Simon, Brief an die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker vom 15.11.1979 (liegt den Verfassern vor)
(19) SCHERING AG, Information zur Behandlung der sekundären Amenorrhöe
Berlin, September 1980
(70) Bettendorf, Deutsch,. Ärzteblatt 77" 20: 1318-1324 zitiert nach (19) V.J.) SCHERING, Information für Apotheker, Berlin, September 1980
(22) Cumor.it Umsatz im Jahr 1985 34 Mill. DM weltweit, Auskunft des Vorstandes auf der Aktionärsversammlung vom 19.6.1986
(23) Brief von SCHERING an R. Hartog

[Pehrke] Rede Jan Pehrke

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN an und möchte zur Kooperation BAYERs mit der Kölner Universität sprechen.

Im letzten Jahr hat BAYER mit der Kölner Universitätsklinik eine Kooperation vereinbart. Sie umfasst Arznei-Forschungen zu Krebs, Herz/Kreislauf-Erkrankungen und Störungen des Zentralen Nervensystems mitsamt Erprobung im hochschul-eigenen „Zentrum für Klinische Studien“ und die Einrichtung eines Graduierten-Kollegs.

NRW-Forschungsminister Andreas Pinkwart hat diese Kooperation als „die weitreichenste, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“ bezeichnet. Wie weitreichend diese ist, darüber gibt es allerdings keine Informationen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren forderte deshalb die Hochschule gemeinsam mit Studierenden der Universität und anderen Initiativen auf, der Öffentlichkeit den Vertrag zugänglich zu machen. Dem hat sich die Universität verweigert. Das nährt den Verdacht, dass Grund zur Geheimhaltung besteht.

Deshalb möchte ich Sie heute fragen:

Ist BAYER bereit, den Vertrag zu veröffentlichen?

Wie berechtigt dieser Verdacht ist, hat eine Veranstaltung des Düsseldorfer „Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz“ zum Thema „Forschungskooperationen“ gezeigt, an der auch BAYER-Manager teilnahmen. Die Universitätsmitarbeiter sprachen bei der Tagung von „diktierten Verträgen“ und Knebelparagraphen, die den Hochschulen das Recht bestritten, über fehlgeschlagene Forschungen zu berichten. Der BAYER-Vertreter Dr. Elmar Bramer-Weger verlangte von den Universitäten ganz offen eine Verausabtretung der Patent-Rechte an den Entwicklungen. Nicht einmal eine „Bestseller-Klausel“ in den Verträgen wollte er den Universitäten zubilligen, also Sonderzahlungen im Falle eines besonders erfolgreichen Produkts. Unter Kooperation stelle ich mir etwas anderes vor.

Deshalb hierzu vier Fragen:

1. Hat auch BAYER der Universität einen ausgearbeiteten Vertrag zur Unterschrift vorgelegt?

2. Räumt BAYER den Kölner Forschern das Recht ein, über fehlgeschlagene Forschungen zu berichten?

3. Verlangt BAYER von der Kölner Universität eine Vorausabtretung aller Rechte an den Entwicklungen?

4. Gewährt BAYER der Universität eine „Bestseller-Klausel“?

Die Kooperation BAYERs mit der Kölner Uni-Klinik stellt eine große Gefahr für die Forschungsfreiheit dar. Dies ist umso bedrohlicher, als es sich um die lebenswichtige Arzneimittel-Forschung handelt. Schon vor der „weitreichensten Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universität bislang eingegangen ist“, klagte der Kölner Herzspezialist Dr.Erland Erdmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über den großen Einfluss der Pharma-Industrie auf die Wissenschaft.

Die Zeitung gibt seine Worte so wieder:

„Bevor man als Wissenschaftler die Ergebnisse einer solchen Studie veröffentlichen könne, müsse man den zur Publikation vorgesehenen Bericht in der Regel erst dem Sponsor vorlegen. Marktschädliche Äußerungen könnten dabei dem Rotstift zum Opfer fallen“.

Und hier in der BAYER-Hauptsammlung hat der britische Chirurg Stephen Karran im Jahr 2001 plastisch dargestellt, welche unheilvolle Rolle BAYER schon bei Arzneimittel-Tests gespielt hat. Entgegen ärztlichem Rat hatte BAYER die Probanden nicht darauf aufmerksam gemacht, dass das getestete Antibiotikum im Zusammenspiel mit anderen Arzneien seine Wirksamkeit verlieren kann. Die Folge: Es kam bei mindestens einem Patienten zu einer lebensgefährlichen Infektion. Dr. Karran konnte das damals nicht verhindern.

Ich zitiere ihn: „Obwohl ich zu Beginn der Tests auf die Probleme hingewiesen habe, wurde die Studie im ganzen Land unverändert durchgeführt“.

Genau wegen solcher Vorkommnisse fordern Fachleute wie Thomas Lönngren von der Europäischen Arzneimittelbehörde mehr industrie-unabhängige Studien, die aus öffentlichen Mitteln gefördert sind.

Zu diesem Komplex 2 Fragen:

Billigt der Vertrag BAYER zu, marktschädliche Aussagen aus Veröffentlichungen zu entfernen?

Ist in dem Vertrag sichergestellt, dass Mediziner der Kölner Universität das Recht haben, Versuche abzubrechen, wenn sie die Gesundheit der Probanden gefährdet sehen?

Die Kooperation BAYERs mit der Universität Köln stellt kein Einzelfall dar. Über 800 solcher Allianzen mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen hat BAYER geschmiedet. Nach den Worten des Forschungsvorstandes Wolfgang Plischke dienen sie dazu, dem Konzern „breiten Zugang zu Wissen“ zu eröffnen. Offensichtlich sucht BAYER diesen Zugang zu Wissen zunehmend außer Haus. Die eigene Forschung vernachlässigt BAYER dagegen. Die Zahlen des Geschäftsberichts sprechen da eine beredte Sprache. 11.900 Beschäftigten in der Forschung stehen 38.000 im Marketing gegenüber.

Hierzu meine abschließende Frage:

Will BAYER dieses Missverhältnis beibehalten oder ist ein Kurswechsel geplant?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Axel] Rede Axel Köhler-Schnura

CBG Redaktion

Meine Damen und Herren, guten Tag,

mein Name ist Axel Köhler-Schnura. Ich bin selbstständig und ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Auch bin ich Gründungsmitglied des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Meine Damen und Herren,
Sie erinnern sich, heute Vormittag hat Herr Wenning behauptet, die Vorwürfe von der Coordination gegen BAYER-Gefahren und auch von mir seien nicht stichhaltig. Ich stehe jetzt seit 1983 hier an diesem Pult und Sie werden ahnen, was ich Jahr für Jahr hier höre: Unsere Argumente seien nicht stichhaltig.
Meine Damen und Herren,
jedoch, wenn das alles so wenig stichhaltig wäre, was wir hier vortragen, wie Herr Wenning und seine Vorstandskollegen der Öffentlichkeit weiszumachen versuchen, dann frage ich mich, wie es sein kann, dass beispielsweise im Hinblick auf die CO-Pipeline jede Menge Sachverstand der unterschiedlichsten Sparten, der Wissenschaft, der Ärzteschaft, des Katastrophenschutzes, ja selbst der Polizei und der Verwaltungen sich vehement gegen die Pipeline ausprechen?
Weshalb es ein Oberwaltungsgerichtsurteil gibt, dass die Inbetriebnahme der Pipeline untersagt?
Weshalb es quer durch ALLE Parteien einstimmig gefasste Beschlüsse von fast einem Dutzend Kommunen entlang dieser Pipeline gibt, darunter übrigens auch von der Stadt, in der wir heute tagen, der Landeshauptstadt Düsseldorf, die allesamt die Pipeline wegen ihrer Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt ablehnen?
Und schließlich frage ich mich, wie es kommen kann, dass mehr als 100.000 BürgerInnen alleine aus Nordrhein-Westfalen den Protest gegen die Pipeline persönlich unterschrieben haben, wenn das alles „nicht stichhaltig“ sein soll?

Meine Damen und Herren,
es mangelt nicht an Stichhaltigkeit unserer Argumente, sondern es ist so, dass Herr Wenning hier eine sehr einseitige Wahrnehmung wiedergibt. Es sind nicht wir, die wir hier ohne Substanz argumentieren, es ist die Konzernleitung, die die Wahrheiten verdreht, Fakten unterschlägt und wahrheitswidrig berichtet.
Ein kleines Beispiel, Herr Wenning, dafür, wie Sie einfach die Hälfte der Wahrheit weglassen: Sie haben sich heute morgen dafür beklatschen lassen, dass Sie 800 Auszubildende einstellen. Unterschlagen haben Sie aber, wie viele – oder besser – wie wenige Sie von diesen nach Abschluss der Ausbildung in eine Festanstellung übernehmen?

Meine Damen und Herren,
wir müssen uns hier über Eines im Klaren sein. Es geht hier nicht um irgendwelche Bagatellen. So groß dieser Konzern ist, so groß sind auch die Probleme. Es geht hier immer wieder um Probleme, die uns alle betreffen. Die Sie und mich, Ihre Familien, Ihre Kinder und Enkel betreffen.
Wenn wir beispielsweise über die Vernichtung von Arbeitsplätzen sprechen, dann geht nicht um einige hundert vernichtete Arbeitsplätze, es geht um zehntausende. Im aktuellen Berichtsjahr gibt es bei BAYER 70.000 Arbeitsplätze weniger als 1983, das sind immer 40 Prozent der damaligen Arbeitsplätze, die weg sind.
Und das nicht, weil die Umsätze sich entsprechend reduziert hätten. Nein, die Umsätze haben sich im Berichtsjahr gegenüber damals von 14 Mrd. Euro auf 33 Mrd. Euro mehr als verdoppelt.
Damit verbunden hat sich die Arbeitshetze und die Belastung der Beschäftigten enorm erhöht. Jeder Beschäftigte muss heute 276 Prozent mehr Umsatz bringen als damals. Das ist fast eine Verdreifachung!
Selbst wenn wir die Inflationsrate abziehen und wenn wir berücksichtigen, dass durch den Einsatz von Maschinen die Produktivität gestiegen ist, wird mehr als deutlich, dass die Ausbeutung, dass Arbeitshetze und Arbeitsdruck im Konzern unerträglich gestiegen sind.
Oder nehmen wir die Umwelt. Nach wie vor beispielsweise hält BAYER an dem neuen Kohlekraftwerk in Krefeld fest. Dieses Kraftwerk wird die Klima-Bilanz mit 4,4 Millionen Tonnen jährlich zusätzlich belasten. Meine Damen und Herren, das entspricht der Ladung von mehr als 40.000 Eisenbahnwaggons, das ist mehr als die gesamte Bevölkerung Krefeld in die Luft bläst. Und das vor dem Hintergrund, dass es keinen einzigen verantwortungsbewussten Wissenschaftler mehr auf diesem Planeten gibt, der nicht in der höchsten ihm möglichen Eindringlichkeit vor der Klimakatastrophe warnt und die sofortige drastische Reduzierung der klimaschädlichen Stoffe anmahnt.
Oder nehmen wir die Sicherheit! Herr Wenning, Sie sprachen heute morgen über das BAYER-Werk in Institute in USA. Natürlich in der Ihnen eigenen verharmlosenden und uns diffamierenden Manier. Doch die Wahrheit ist, dass das, was Sie einen „Unfall“ nennen, eine „Katastrophe“ war. Und vollständig verschwiegen haben Sie, dass wir es waren, die im vergangenen Jahr von dieser Stelle aus wegen der verheerenden Sicherheitsmängel die Schließung des BAYER-Werkes in Institute/USA gefordert haben. Sie haben damals uns und auch alle anderen Aktionärinnen und Aktionäre damit abgespeist, dass unsere Befürchtungen „nicht stichhaltig wäre.
Aber heute ist die Anlage in die Luft geflogen. Und verschwiegen haben Sie, dass um Haaresbreite die Katastrophe die Belegschaft und die gesamte Region ausgelöscht hätte.
Und da ist der Vergleich zur Produktionskatastrophe im Chemiewerk in Bhopal/Indien mit gleicher Produktionsstruktur wie in Institute eben doch nicht nur legitim, sondern durchaus auch stichhaltig. Immerhin wurden in Bhopal weit mehr als 20.000 Menschen getötet und Hunderttausende gesundheitlich geschädigt. Ausschließlich wegen einiger glücklicher Umstände blieb das der Bevölkerung in Institute erspart. Ein Millimeter weiter und Institute wäre als schreckliches BAYER-Chemie-Fanal in die Menschheitsgeschichte eingegangen.
Und was Sie auch verschwiegen haben, Herr Wenning, dass ist die Tatsache, dass sich Ihr Unternehmen derzeit vor dem US-Senat und den Sicherheitsbehörden der USA verantworten muss für Ihre Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegenüber den Beschäftigten und der Gesellschaft. Und Sie verschweigen auch, dass die Coordination gegen BAYER-Gefahren offizieller Berichterstatter in der Beweisaufnahme des Chemical Safety Board in den USA ist.
Meine Damen und Herren,
soviel zur Stichhaltigkeit unserer Argumente. Interessant ist allerdings die Frage, weshalb die Vorstandsvorsitzenden hier ständig irreführen, verschleiern und vernebeln. Es gibt nur einen Grund: Weil der Profit die Großaktionäre und die Manager leitet, weil sie deshalb ohne Moral und ohne Ethik handeln.
Und das lässt sich auch belegen. Beispielsweise mit einer Aussage von dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Grünewald. Er distanzierte sich auf einer Hauptversammlung in den 80er Jahren regelrecht von Moral und Ethik und bekannte sich einzig zum Profit. Er sagte mit unverständlicher Klarheit (ich zitiere): „Für die Moral ist die Kirche zuständig, für die Ethik gibt es Kommissionen - wir sind für den Profit zuständig.“
Einer seiner Nachfolger, nämlich Sie Herr Schneider, der Sie heute als Aufsichtsratsvorsitzender dort oben sitzen, brachte das Credo dann auf die kurze Formel (ich zitiere): „Unser Job ist der Profit!“
Die Krone aber hat dem Ganzen Herr Wenning im Geschäftsjahr, um das es hier geht, aufgesetzt. Er ging im November im Spiegel einen Schritt weiter, indem er feststellte (ich zitiere): „.. ein wenig ‚gesunde’ Gier ist sogar ganz nützlich und natürlich.“
Nun, meine Damen und Herren, Sie sehen, es geht hier nicht nur um Profit als Leitlinie des Handelns, es geht auch um Gier. Wenn Herr Wenning sich dann heute morgen dagegen verwahrt, dass die „Unmoral der Manager“ angeprangert wird, so erweist sich das angesichts dieser Faktenanlage als purer Zynismus.
Meine Damen und Herren,
es muss uns klar sein, denn genau das hat die verheerende Krise, die wir erleben bereits jetzt offen gelegt, dass es gemeingefährlich ist, wenn die Perversion menschlichen Strebens, die Gier, zur Leitlinie ihres Handelns gemacht wird! Und genau dafür plädiert Herr Wenning. Offen und unverblümt.
Auch wenn wir hier keinen Grundkurs in Philosophie haben, möchte ich Sie doch darauf aufmerksam machen, dass Herr Wenning in seinem kurzen Satz von der „gesunden Gier, die nützlich und natürlich“ sei, gleich drei faustdicke Lügen verpackt hat:
Erstens gibt es keine gesunde Gier! Gier ist immer ungesund. Gier ist hochgradig krankhaft.
Zweitens kann Gier niemals nützlich sein. Gier ist nicht einmal nur unnütz. Gier ist einzig gefährlich.
Und drittens ist Gier auch niemals natürlich. Natürlich sind Gierbremsen, wie sie jeder Mensch besitzt und die er bewusst ausschalten muss, um sich der Gier hinzugeben. Und diese Bremsen auszuschalten, ist hochgradig unnatürlich.
Herr Wenning, ich wiederhole es, Gier zu kultivieren, ist gemeingefährlich. Und ich weiß mich mit dieser Meinung in bester Gesellschaft. Beispielsweise mit unserem Bundespräsidenten, der Ihre Gier und die Gier Ihrer Kollegen in ebenso klaren Worten, wie ich es tue, benannt und kritisiert hat. Gier ist und bleibt ein menschlicher Charakterfehler, darüber sind sich Ethik und Philosophie der Menschheitsgeschichte einig.
Mahatma Ghandi machte einmal in leicht verständlichen Worten klar, worum es geht und weshalb alles getan werden muss, die Perversion der Gier zu bekämpfen. Er sagte (ich zitiere): „Zur Befriedigung der Gier des Menschen wird der gesamte Reichtum der Erde nicht ausreichen.“
Und genau das ist der Punkt. Wenn bei BAYER der Profit Handlungsmaxime ist und „gesunde Gier“ sich breit macht, dann muss uns allen hier im Saal bei der Größe und der Bedeutung dieser Firma klar sein, dass es um unser Leben, um unsere Gesundheit, um unsere soziale Sicherheit, um unsere Demokratie – kurzum um unseren Planeten geht. Das alles wird durch Profit und Gier rücksichtslos auf das Spiel gesetzt.
Deshalb bleibe ich dabei, was ich schon öfter an dieser Stelle feststellte: Konzerne wie BAYER gehören auf den Müllhaufen der Geschichte. Im Interesse von uns allen, im Interesse unserer Kinder, im Interesse unserer Enkel, im Interesse der Umwelt und des Klimas.
Meine Damen und Herren,
damit komme ich zu meinen Anträgen. Diese Anträge stellen mit mir die Coordination gegen BAYER-Gefahren und mehrere hundert AktionärInnen, die uns beauftragt haben.
Zunächst zum Gewinnantrag:
Wir beantragen die Kürzung der Dividende von 1,40 Euro auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gewinn-Milliarden sollen verwendet werden
- für Erhalt und Schaffung sicherer Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne;
- für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch und Umwelt eingetreten sind;
- für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzerns ohne doppelte Standards.
- und schließlich für die Zahlung von Wiedergutmachungen für die Verbrechen von BAYER und des von BAYER mitbetriebenen IG FARBEN-Zusammenschlusses an die Opfer bzw. deren Angehörige und Nachkommen.
Es sei wie jedes Jahr angemerkt, daß wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jede Dividendenausschüttung im Sinne der erläuterten Sozial-, Menschenrechts- und Ökologie-Leistungen beantragen würden, doch nach der Lage der Gesetze ist das nicht möglich.
Meine Damen und Herren,
wir stellen weiterhin die Anträge, den Vorstand nicht zu entlasten und auch dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Wir begründen diese Nicht-Entlastungen damit, dass beide Gremien ihrer Verantwortung im dargelegten Sinne in keiner Weise gerecht wurden und uns zudem hier im Saal in die Irre führen.
Meine Damen und Herren Kleinaktionäre und Kleinaktionärinnen,
seit Jahren zeigen Sie sehr zum Ärger der Großaktionäre, Vorstände und Aufsichtsräte, Zivilcourage. Wer bereits öfter hier war, weiß, dass bis zu mehreren Millionen Aktien regelmäßig mit uns gegen die Anträge des Vorstands stimmen.
Allerdings fällt immer wieder auf, dass viele AktionärInnen zwar mit uns gegen die Entlastungen stimmen, dies aber bei dem Gewinnantrag in weitaus geringerem Umfang tun. Ich möchte Sie ausdrücklich ermuntern, auch bei den Gewinnen ein deutliches Signal für die dringend gebotene Umverteilung der Gewinne im Sinne unseres Gegenantrages zu setzen. Natürlich ist uns klar, dass die Großaktionäre und Banken mit ihren Multi-Millionen-Paketen nicht mit uns stimmen werden; aber Sie, die KleinaktionärInnen sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, stimmen Sie mit „Nein“.
Sollten Sie die HV vorzeitig verlassen, aber dennoch mit uns stimmen wollen, so lassen Sie Ihre Aktien nicht von BAYER unten am Ausgang vertreten, sondern von uns. Sie finden uns hier vorne, von Ihnen aus gesehen links.
Stärken Sie mit ihren Aktien das wichtige Signal für soziale Sicherung, Umweltschutz und Menschenrechte. Stimmen Sie bei ALLEN Tagesordnungspunkten als Ausdruck Ihres Einsatzes für Umwelt, soziale Sicherheit und Frieden mit NEIN!
Vielen Dank.

[Dachverband] Antje Kleine-Wiskott

CBG Redaktion

Antje Kleine-Wiskott: Rede auf der Bayer-Hauptversammlung 2009

Sehr geehrter Herr Wenning, sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Mein Name ist Antje Kleine-Wiskott, ich bin vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. In diesem Jahr haben wir den Schwerpunkt auf das Thema „verantwortungsvolle Unternehmensführung“ gelegt und setzen uns für „Spielregeln für Global Players“ ein. Dazu stellen wir bei allen von uns besuchten Hauptversammlungen eine Reihe von Fragen. Herr Wenning, Sie kennen die meisten Fragen ja schon, da Sie bei E.ON im Aufsichtsrat sitzen und ich sie dort letzte Woche auch gestellt habe! E.ON plante im letzten Jahr auf dem Bayergelände in Antwerpen ein Steinkohlekraftwerk zu bauen, welches 6 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr emittieren würde. Ist dieses Projekt noch aktuell? Auf der letzten HV hatte Herr Wenning auf jeden Fall meine Frage, ob er keinen Interessenkonflikt darin sehe, dass er bei E.ON im Aufsichtsrat sitzt, verneint. WIR sehen darin einen Interessenkonflikt. Nun zu meinen weiteren heutigen Fragen.

1. Einführung gesetzlicher Regelungen zur Unternehmensverantwortung
Befürwortet Bayer die Einführung gesetzlicher Regelungen zur Unternehmensverantwortung?

2. Verbot eines direkten Wechsels von Vorständen in den Aufsichtsrat
Bei Bayer ist seit Jahrzehnten die Praxis gang und gäbe, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wird. Wir sind der Auffassung, dass Aufsichtsratsmitglieder, die vorher Vorstände waren, nicht unabhängig sind und den Vorstand deshalb nicht kontrollieren können. Befürwortet Bayer gesetzliche Regelungen, die für Vorstände einen Wechsel in den Aufsichtsrat des eigenen Unternehmens erst nach zwei Jahren erlauben?

3. Begrenzung auf zwei Aufsichtsratsmandate je Vorstand
Aufsichtsräte tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Sie müssen die Vorstandsmitglieder auswählen, die Vorstandsarbeit überwachen und wichtige strategische Entscheidungen treffen. Diese anspruchsvolle Tätigkeit erlaubt es dem Vorstand eines Unternehmens nicht, eine große Anzahl dieser Mandate nebenbei wahrzunehmen. Befürwortet Bayer eine Begrenzung der Aufsichtsratsmandate auf höchstens zwei je Vorstand?

4. Begrenzung der Gehälter von Vorständen in Aktiengesellschaften
Die Vorstandsgehälter in manchen Unternehmen betragen mehr als das Hundertfache der Durchschnittslöhne. Angesichts der Finanzmarktkrise muss es geradezu obszön wirken, wenn die Einkommensschere derart weit auseinanderklafft. Ist Bayer bereit, das Gehalt eines Vorstands inclusive Boni auf das 20-fache des Lohns eines durchschnittlichen Beschäftigten im Unternehmen zu begrenzen?

5. Verbot des „Goldenen Handschlags“
Vorstände, die ihrem Unternehmen nachweislich geschadet haben, wurden in der Vergangenheit häufig per „Goldenem Handschlag“ verabschiedet. Bei Bayer sind Vorstandsvorsitzende immer regulär verabschiedet worden. Würden Sie, falls dies mal nicht der Fall wäre, auf einen „Goldenen Handschlag“ verzichten? Gab es den „Goldenen Handschlag“ auf der Ebene unter dem Vorstand (Sie haben ja verschiedene Geschäftsbereiche!)? Wie sieht die Vertragslaufzeit derzeit für Vorstandsmitglieder und direkt an Vorstandsmitglieder berichtende Topmanager aus? Welche Leistungen seitens des Unternehmens fallen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung an, ausschließlich fixe oder auch variable Gehaltsbestandteile? Befürwortet die Verwaltung den Vorschlag, mit Topmanagern keine befristeten Verträge mehr abzuschließen, sondern Verträge mit maximal einjähriger Kündigungsfrist, so dass bei Vertragsbeendigung maximal noch ein Jahresgehalt seitens des Unternehmens zu leisten ist? Sie geben auf Ihrer Website an, dass Sie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zu 100% folgen. Ich habe auch gelesen, dass der Aufsichtsrat beschlossen hat, der im Sommer 2008 geänderten Empfehlung dieses Kodex zur Begrenzung von Abfindungszahlungen bei neuen Vertragsabschlüssen zu folgen. Gilt dies auch für davor abgeschlossene Verträge? Wenn nicht, werden Sie, die Vorstandsmitglieder von Bayer, dieser Empfehlung trotzdem FREIWILLIG folgen, so wie manche Vortandsmitglieder anderer Konzerne es gemacht haben? Falls nicht, mit welcher Begründung?

6. Persönliche Haftung für Vorstände
Bayer wurde in der Vergangenheit einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt. Die Mehrzahl solcher Absprachen bleibt vermutlich unentdeckt. Die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler.
Im Allgemeinen waren bisher Vorstände, die durch grob fahrlässiges Verhalten ihrem Unternehmen schadeten, zwar schadensersatzpflichtig. Doch in der Praxis haben die Unternehmen die Regressversicherungen (D&O-Versicherungen) für ihre Vorstände bezahlt. Ist unser Unternehmen bereit, zukünftig eine solche Leistung nicht mehr zu erbringen und auf einem angemessenen Selbstbehalt in Höhe von zwei Jahresgehältern zu bestehen?

7. Stärkere Berücksichtigung von Stakeholdern
Nicht nur die Shareholder, also die Aktionäre, haben Ansprüche an ein Unternehmen, auch die Stakeholder haben berechtigte Interessen. Dazu zählen wir die Kunden, die Arbeiter und Angestellten, die den Gewinn eines Unternehmens erwirtschaften, und alle, die von den Auswirkungen der Produktion betroffen sind. Ist Bayer bereit, Gremien einzurichten, in denen Stakeholder ihre Anliegen zum Ausdruck bringen können?

8. Regelungen zum Schutz von Whistleblowern
Whistleblower sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Hinweise auf illegales Handeln, Korruption und sonstiges Fehlverhalten in ihrem Unternehmen geben.
Fragen: Gibt es in unserem Unternehmen spezielle Regelungen für Whistleblowing bzw. zum Whistleblowerschutz? In wieweit genügt deren Ausgestaltung international anerkannter „Best Practice„, wie sie sich z.B. im Code of practice „Whistlelbowing arrangements“ (PAS 1998:2008) der British Standards Institution widerspiegelt?

9. Konflikt zwischen öffentlichen, Aktionärs- und Vorstandsinteressen
Wie ist sichergestellt, dass Hinweisen von Whistleblowern auf Risiken, Missstände und Gesetzesverstöße aller Art in unserem Unternehmen auch dann umfassend und bis zur Abhilfe nachgegangen wird, wenn es dabei um den Schutz von langfristigen Aktionärsinteressen oder öffentlichen Interessen geht und hierbei ein Interessenskonflikt mit den kurzfristigen Interessen der aktuellen Unternehmensleitung besteht?

10. Informationspolitik zum Whistleblowing
Erläutern Sie bitte die gegenwärtige Informationspolitik unseres Unternehmens bezüglich tatsächlich vorkommender Fälle von Whistleblowing.
Wir begreifen Whistleblowing als wichtiges Element der Risikovorsorge und Compliance. Ist in unserem Unternehmen die Informationspolitik intern und extern ausreichend, um bei potenziellen Whistleblowern und auch bei Aktionären, die diese Anschauung teilen, eine tragfähige Vertrauensbasis herzustellen?

Sie schreiben in Ihrem Geschäftsbericht: „Alle Bayer-Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance Policy unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeigen können auch anonym erfolgen; dazu sind in allen Ländern spezielle Hotlines eingerichtet, die ganz überwiegend zu von uns beauftragten spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien führen.“

Was genau meinen Sie mit „ganz überwiegend“? Wer sind diese Anwälte? In welcher Beziehung stehen sie ansonsten zum Unternehmen? Was genau sind ihre Aufgaben? Gehören dazu auch unternehmensberatende Tätigkeiten oder gar Ermittlungen gegen Whistleblower, wie sie derzeit über Bahn-Ombudsleute berichtet werden? Könnten Sie sich vor diesem Hintergrund eine Einbeziehung wirklich Unabhängiger vorstellen?

Vielen Dank!