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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

MDI Brunsbüttel

CBG Redaktion

NORDDEUTSCHE RUNDSCHAU, 19. März 2013

Erörterung zur Produktionsumstellung im Brunsbütteler Bayer-Werk:

Einwender sorgen sich um den Umgang mit Phosgen

Brunsbüttel. Es geht um den Standort von Bayer in Brunsbüttel. Und es geht um die Sicherheit von Anwohnern. Gestern begann im Elbeforum die öffentliche Erörterung von Einwänden gegen das 120-Millionen-Vorhaben, mit dem der Chemiekonzern den Standort in der Schleusenstadt fit machen will für die Zukunft. Den Termin, der heute um 10 Uhr seine Fortsetzung findet, hatte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) anberaumt: die Erörterung ist Teil des Genehmigungsverfahrens. 76 Einwender hatten im Vorfeld 63 Einwendungsschreiben an das LLUR verfasst. Vertreter des Werks, Einwender und Experten diskutieren die Kritikpunkte, versuchen, Bedenken auszuräumen.

„Es geht uns um langfristige Entscheidungen, die nicht nur für Bayer Bedeutung haben, sondern auch für die Nachbarn“, betonte Werkleiter Dr. Klaus Gebauer. Gleichwohl müsse man nicht in jedem Punkt einer Meinung sein. Für das Werk hat die geplante Investition auf jeden Fall grundlegende Bedeutung, machte Gebauer deutlich: „Es dreht sich um die entscheidende Weichenstellung für die Zukunft unseres Standorts.“ Denn die Leverkusener Konzernmutter setze künftig auf die Produktion in Großanlagen. So weit sei das Werk im ChemCoastPark aber noch nicht. Daher die beabsichtigte Produktionsumstellung von MDI (200 000 Jahrestonnen) und TDI als Schaumstoffprodukte auf die alleinige Herstellung von MDI (420 000 Tonen im Jahr) für harte Schäume, wie sie in Dämmstoffen verwendet werden. Ein Knackpunkt aus Sicht der Einwender ist dabei der Umgang mit Phosgen (siehe Infokasten).

Für das Unternehmen kein Problem, betonte Gebauer. „Die Bayer-Sicherheitsstandards gelten inzwischen für die Phosgen-Produktion weltweit“, betonte er. Ohnehin sei das Sicherheitskonzept des Industrieparks sehr hoch entwickelt. Gutachten hätten dies bestätigt. „Wir möchten unseren Beitrag leisten, damit Bayer am Standort investiert und uns eine langfristige Zukunft gibt“, betonte der Werkleiter.

Dr. Karsten Hinrichsen und Eilhart Stelzner äußerten sich jedoch skeptisch, was den Umgang mit einer Substanz angeht, die als „Grünkreuz“ im Ersten Weltkrieg traurige Berühmtheit erlangte und Zehntausende das Leben kostete.

Hinrichsen betonte gegenüber unserer Zeitung, dass es nicht darum gehe, den Ausbau von Bayer MaterialScience in Brunsbüttel zu verhindern. „Wir sehen uns als Teil der Genehmigungsbehörde“, erklärte er seine Einstellung. Aber, so der Brokdorfer, es solle versucht werden, das höchstmögliche Maß an Investitionen in die Sicherheit herauszuholen und sich nicht mit - für das Werk günstigeren - Mindeststandards zufrieden zu geben. „Einen Jahresprofit kann man hier investieren“, befand er. An die Adresse Klaus Gebauers betonte er, dass er ihm die geäußerte Sorge um die Sicherheit der Nachbarschaft abnehme. Aber Konzern und Aktionäre wollten Geld sehen, und „jedes Mehr an Sicherheit kostet Geld“. Hinter sich wissen Hinrichsen und Stelzner die Umweltorganisation BUND. Das sei zumindest dann wichtig, wenn es doch zu einer Klage kommen solle.

Ganz wichtig ist den beiden Einwendern im Zusammenhang mit Phosgen die Einhausung des Reaktors mit Beton und nicht wie geplant mit Trapezblechen. Diese hielten einer Explosion nicht Stand, sagte Hinrichsen. Da genüge auch nicht, wie im jetzigen Reaktor, eine Wand aus Ammoniak. Offen sind für ihn Folgen von Terrorismus oder eines Flugzeugabsturzes. Selbst ein denkbarer Bruch des Elbdeichs werfe Fragen auf: „Wie hoch steht dann das Wasser auf dem Werksgelände?“

Ohnehin vermisste Hinrichsen einen Sicherheitsbericht bei den Antragsunterlagen von Bayer. Daher müsse dieser Punkt ausgeklammert und gesondert erörtert werden. Das hätte jedoch ein schnelles Ende der gestrigen Erörterung bedeutet, dreht sich doch ein Großteil der Einwände um Gefahren im Zusammenhang mit Phosgen.

Dazu allerdings hatten die Vertreter des LUR eine andere Auffassung. Die Unterlagen genügten den Anforderungen, sonst wäre die Erörterung gar nicht zustande gekommen. Zudem sei der Umweltgutachter Dr. Ralph von Dincklage mit einer weiteren Expertise beauftragt worden. Die sei jedoch noch nicht fertig, erklärte der Fachmann.

alle Infos zur Kampagne

Eylea

CBG Redaktion

15. März 2013, Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Aflibercept bei AMD: Keine Belege für Zusatznutzen

Hersteller-Dossier enthält keine verwertbaren Daten für Vergleich mit Ranibizumab

Der Wirkstoff Aflibercept (Eylea®) ist seit November 2012 zur Behandlung der altersabhängigen feuchten Makuladegeneration (AMD) zugelassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft, ob dieser neue Wirkstoff gegenüber der bisherigen Standardtherapie einen Zusatznutzen bietet. Aus dem Dossier lässt sich ein solcher Zusatznutzen jedoch nicht ableiten, da der Hersteller für diesen Vergleich keine geeigneten Daten vorgelegt hat.

Patienten in Kontrollgruppe nicht zulassungskonform behandelt
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Ranibizumab festgelegt. Zwar führt der pharmazeutische Unternehmer in seinem Dossier zwei Zulassungsstudien von Aflibercept an, die Aflibercept mit Ranibizumab direkt vergleichen. Allerdings wurde Ranibizumab hier nicht so eingesetzt, wie es der Zulassung entspricht. So wurde das Beenden oder das Fortsetzen der Behandlung nicht davon abhängig gemacht, ob die Patientinnen und Patienten eine stabile Sehschärfe erreicht hatten oder nicht.
Zwar führt der Hersteller in seinem Dossier weitere Unterlagen an. Diese sind für die Nutzenbewertung jedoch nicht verwertbar, da sie keine verlässlichen Aussagen zum Vergleich von Aflibercept und Ranibizumab ermöglichen.
Insgesamt lässt sich aus den im Dossier vorgelegten Daten kein Zusatznutzen von Aflibercept ableiten.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung (PDF, 23 kB). Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.
Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Aflibercept zu finden.

[Gegenantrag Patente] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April 2014

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Agro-Markt wird von wenigen Konzernen kontrolliert. Die zehn größten Unternehmen, darunter BAYER, besitzen in den Bereichen Pestizide und Saatgut einen Marktanteil von über 70 Prozent. Ziel dieses Oligopols ist es, den Markt unter sich aufzuteilen, Preise und politische Rahmenbedingungen zu diktieren und letztlich die Ernährungsgrundlagen der Menschheit zu kontrollieren. Zentrales Hilfsmittel hierbei sind Patente auf Pflanzen und Tiere.

Der von den Vereinten Nationen und der Weltbank initiierte Weltagrarbericht warnte bereits im Jahr 2008 davor, dass die Agrar-Forschung unter der zunehmenden Patentierung von Pflanzen leidet. Gerade in Entwicklungsländern werden lokal angepasste Techniken, die zu Ernährungssicherheit und ökonomischer Nachhaltigkeit beitragen können, durch teure Lizenzen behindert.
Die Initiativen Coordination gegen BAYER-Gefahren und Kein Patent auf Leben! haben daher im vergangenen Jahr alle Patent-Anträge untersucht, die in den vergangenen zwanzig Jahren beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht wurden. Von den rund 2.000 Patenten, die das EPA auf transgene Pflanzen gewährt hat, besitzt der BAYER-Konzern demnach 206, unter anderem auf Mais, Weizen, Reis, Gerste, Soja, Baumwolle und sogar auf genmanipulierte Bäume. BAYER liegt damit noch vor Pioneer (179), BASF (144), Syngenta (135) und Monsanto (119).
Allein 23 Patente von BAYER beziehen sich auf Resistenzen gegen Herbizide. Die Patente zur Glufosinat-Resistenz stammen zum Teil aus den 1980er Jahren und sind mittlerweile abgelaufen. Um die Laufzeit zu verlängern, hat BAYER bei wichtigen Pflanzen wie Soja und Baumwolle kleine Veränderungen am Erbgut vorgenommen und darauf neue Patente beantragt.
Da auch das Patent des Monsanto-Präparats Glyphosat abgelaufen ist, vertreibt BAYER diesen Wirkstoff inzwischen selbst und hält hierzu zehn eigene Patente. Zum Beispiel beschreibt das Patent mit der Nummer EP 1994158 ein Verfahren zur Glyphosat-Resistenz, mit dem BAYER Ansprüche auf gleich 23 Pflanzenarten anmeldet, darunter Mais, Weizen, Gerste, Soja und Reis, verschiedene Bäume und sogar Gras. Das bis zum Jahr 2027 gültige Patent stammt ursprünglich von der US-Firma Athenix, die im Jahr 2009 von BAYER übernommen wurde.
Trotz der Vielzahl von Patenten beruht das Gentechnik-Programm von BAYER im Wesentlichen auf nur zwei Techniken: zum einen herbizid-resistentes Saatgut, das in Kombination mit den Pestiziden Glufosinat oder Glyphosat verkauft wird. Zum anderen werden Pflanzen angeboten, die das giftige Bakterium Bacillus thuringiensis (Bt) enthalten und dadurch Insekten abtöten.
Beide Verfahren sind schon seit den 90er Jahren auf dem Markt. Wegen der Gefahren für Mensch und Umwelt müssten Glufosinat und Glyphosat nach Ansicht von Umweltschützern sofort vom Markt genommen werden. Darüber hinaus sind beide Techniken wegen der zunehmenden Resistenzbildung allenfalls noch ein paar Jahre wirksam und daher kaum zukunftstauglich.
Wegen der zunehmend wirkungslosen Gen-Pflanzen hat BAYER in den vergangenen Jahren eine Reihe von Tausch-Abkommen mit anderen Unternehmen geschlossen, unter anderem mit Monsanto, DuPont, Syngenta und Dow. Die Firmen verwenden seitdem auch Verfahren der Konkurrenz und bieten Saatgut an, das gegen zwei oder mehr Herbizide immun ist. So wurde 2012 eine Soja-Sorte vorgestellt, die gegen Glufosinat, Glyphosat und 2,4-D tolerant ist (2,4-D war Teil des berüchtigten Entlaubungsmittels „Agent Orange“). Im März 2013 kündigten BAYER und Syngenta die Markteinführung einer weiteren Soja-Sorte an, die ebenfalls gegen drei Wirkstoffe - Mesotrion, Glufosinat und Isoxaflutol – tolerant ist.
Dabei haben sich die mit den gentechnischen Eingriffen verbundenen Versprechen nie erfüllt. Weder wurden die Erträge signifikant gesteigert, noch wurde der Pestizid-Einsatz reduziert. Die Patent-Politik von BAYER offenbart somit, dass der Konzern nichts aus den verheerenden Erfahrungen mit Glyphosat-resistentem Saatgut, dessen Einsatz zur Bildung immer mehr resistenter Wildkräuter führt, gelernt hat. Anstatt das Versagen herbizidresistenter Pflanzen anzuerkennen, propagiert BAYER weiterhin Scheinlösungen auf Kosten von Umwelt und Landwirten.
Jüngst musste BAYER sogar selbst einräumen, dass die oligopolistischen Strukturen den agrarischen Fortschritt behindern: „Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutzindustrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächenkulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, so Dr. Hermann Stübler von BAYER CropScience.

Der Aufsichtsrat ist für die Machenschaften des Konzerns mitverantwortlich. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern. Weitere Informationen finden sich auf der Kampagnenseite der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Tuberkulose

CBG Redaktion

Buko Pharmakampagne (www.bukopharma.de)
Pharmabrief Nr.7, Aug/Sept 2008

Neue Mittel gegen Weiße Pest?

Hoffungsträger der TB Alliance mit Nebenwirkungen

Bis heute ist die Tuberkulose oder weiße Pest, wie sie früher genannt wurde, eine gefürchtete Infektionskrankheit. Die Global Alliance for TB Drug Development1 hat es sich zur Aufgabe gemacht, die vernachlässigte Forschung anzukurbeln. Jetzt feiert sie erste Erfolge. Aber bringen die neuen Mittel tatsächlich Verbesserungen?

2006 erkrankten über neun Millionen Menschen, 1,7 Millionen starben. Rund 500.000 PatientInnen waren mit der schwer behandelbaren multiresistenten Tuberkulose infiziert – Tendenz steigend.2 Seit den 1970er Jahren lag das Feld der Tuberkulose-Forschung brach. Sämtliche Standardantibiotika, die heute zur TB-Therapie angewendet werden, stammen aus den vierziger bis sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Neues Forschungsinteresse keimte erst auf, seit in Osteuropa TB-Formen auf dem Vormarsch sind, die nicht mehr auf die gängigen Medikamente ansprechen.3

Wichtige Ursachen für die Ausbreitung resistenter Krankheitsformen sind die unregelmäßige Medikamenteneinnahme, vorzeitige Therapieabbrüche und eine unterbrochene Versorgung. Eine Verbesserung der langwierigen und nebenwirkungsreichen Behandlung könnte die Therapietreue der PatientInnen stärken. Daher besteht dringender Bedarf an bezahlbaren Medikamenten, die die Therapiedauer verkürzen. Nötig wären auch neue Wirkstoffe gegen resistente TB-Formen.

Hoffnung oder fauler Apfel?
Erste Erfolge ihrer Forschungsaktivitäten hat die TB-Alliance nun bekannt gegeben: Die Wirksamkeit von Moxifloxacin gegen TB wird nun in einer klinischen Studien der Phase III an PatientInnen in Kenia, Südafrika, Tansania und Sambia getestet. Moxifloxacin wurde 1991 von Bayer als Antibiotikum auf den Markt gebracht. In den jetzt angelaufenen Studien soll herausgefunden werden, ob Moxifloxacin in Kombination mit drei weiteren TB-Antibiotika die Behandlungsdauer der nicht resistenten TB um mindestens zwei Monate verkürzen kann. Moxifloxacin soll dabei eines der Standardantibiotika (Ethambutol oder Isoniazid) ersetzen.

Die TB-Alliance hofft, dass Moxifloxacin bis 2011 seine Zulassung gegen TB erlangt.4 Doch es gibt auch schwerwiegende Kritik: Im Gegensatz zur TB-Alliance, die das Medikament als sicher und nebenwirkungsarm einstuft, hat die Europäische Zulassungsbehörde EMEA jüngst eine Einschränkung der Anwendung angeordnet.5 Bayer musste vor gravierenden Schäden bis hin zum tödlichen Leberkoma warnen.6 Von der TBAlliance erhielten wir bis Redaktionsschluss keine Auskunft, ob das Einfluss auf den Fortgang der Versuche hat.

Bayer und die TB-Alliance betonen zwar, dass das Medikament, sollte es zum Einsatz kommen, zu einem bezahlbaren Preis zur Verfügung stehen wird. Es fällt jedoch schwer, das zu glauben. In Indien, dem weltweit wichtigsten Generika produzierenden Land, hat die Firma gleich mehrere Patentanträge gestellt.7 Und Bayer hat letztes Jahr die generische Produktion von Mofloxacin in den USA gerichtlich verhindert und stolz verkündet, dass sein Patent dort bis mindestens 2014 gilt.8

Ein weiteres Mittel der TB-Alliance, PA-824, hat die klinische Phase II erreicht. Hierbei handelt es sich um ein völlig neues Medikament, ein Hoffnungsträger für die Behandlung der MDR-TB. 2002 erwarb die TB Alliance die Rechte an dem Mittel für arme Länder von Chiron (heute Novartis). Damit kann das Antibiotikum, sollte es tatsächlich wirken, in besonders betroffenen armen Ländern preiswert, weil ohne Lizenzgebühren, zum Einsatz kommen.9

In wieweit Novartis im Falle des Falles in Ländern mit mittlerem Einkommen auf mögliche Einnahmen aus Lizenzgebühren verzichtet, wird aber eine Frage des öffentliches Drucks bleiben. Gerade für die von Tuberkulose schwer betroffenen Länder Osteuropas wäre das wichtig.

Gerade einmal zwei Medikamente der TB-Alliance haben derzeit eine realistische Chance auf Marktreife. Die übrigen 12 potentiellen neuen TB-Mittel der Alliance stecken noch in vorklinischen Studien. Ob überhaupt eines davon irgendwann TB-Kranken helfen kann, steht in den Sternen.
Fazit: Um die Tuberkulose weltweit zu besiegen, muss noch viel passieren. Vor allem ein stärkeres öffentliches Engagement in der Tuberkulose-Forschung wäre wünschenswert. (CF)

Anmerkungen:
1 www.tballiance.org
2 WHO. Global tuberculosis control: surveillance, planning, financing: WHO Report 2008, Geneva, p 3
3 In Osteuropa sind mittlerweile rund 15% aller Neuerkrankungen multi- oder hochresistent. WHO Europe. Fact Sheet EU TB, Epidemiology of tuberculosis in Europe. Copenhagen, September 2007
4 TB Alliance. TB Alliance Advances Two Drugs In Clinical Trials On Path To Faster, Better Tuberculosis Treatments, News from the TB Alliance 11.8.2007, www.tballiance.org/newscenter/view-brief.php?id=726
5 EMEA recommends restricting the use of oral moxifloxacin-containing medicines, EMEA Press Release 24.7.2008, www.emea.europa.eu/pdfs/human/press/pr/38292708en.pdf
6 Direct Healthcare Professional Communication regarding moxifloxacin, February 2008, www.cbg-meb.nl/NR/rdonlyres/40FA65BB-64F8-46AA-9027-2FB4521FAA5C/0/DHPC20080208_Avelox_UK.pdf
7 z.B. Indisches Patentamt, Application IN/PCT/2001/00446/MUM published 2007-06-22, filed 2001-04-23, 29.10.1999
8 Bayer AG. Bayer obsiegt in Patentrechtsstreit zu Avalox, Pressemitteilung 26.10.2007, www.viva.vita.bayerhealthcare.de/index.php?id=385&tx_ttnews%5Btt_news%5D=12120&cHash=accba6fd74
9 TB-Alliance. PA-824 Background, August2008, www.tballiance.org/new/portfolio/htmlportfolio-item.php?id=18

Giftgase

CBG Redaktion

18. März 2014

Die in Syrien gelagerten Giftgase, darunter Sarin, Senfgas und VX, wurden größtenteils in den Laboren der BAYER AG entwickelt. Anlässlich der aktuellen Diskussion um Lieferungen an das syrische Regime veröffentlichen wir ein Dossier über die 100-jährige Giftgas-Geschichte des Konzerns. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, alle Exporteure von chemiewaffenfähigen Stoffen offen zu legen.

Senfgas, Sarin, Agent Orange:

100 Jahre Giftgas-Tradition bei BAYER

Senfgas und Phosgen
Kurz nach Beginn des 1. Weltkriegs wurde auf Vorschlag des Kriegsministeriums eine Kommission ins Leben gerufen, die sich mit der Nutzung giftiger Abfallstoffe der Chemie-Industrie beschäftigte. Diese unterstand dem BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg und dem Chemiker Walter Nernst. Die Kommission empfahl der Heeresleitung zunächst die Nutzung von Chlorgas, wobei wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßen wurde, die den militärischen Einsatz von Giftgas seit 1907 verbietet.
Carl Duisberg war bei den ersten Giftgasversuchen auf dem Truppenübungsplatz in Köln-Wahn persönlich anwesend und pries den chemischen Tod begeistert: „Die Gegner merken gar nicht, wenn Gelände damit bespritzt ist, in welcher Gefahr sie sich befinden und bleiben ruhig liegen, bis die Folgen eintreten.“ In Leverkusen wurde sogar eine Schule für den Gaskrieg eingerichtet. Der erste Einsatz von Chlorgas durch das deutsche Heer erfolgte schließlich im belgischen Ypern. Allein bei diesem Angriff gab es schätzungsweise 2.000 bis 3.000 Tote und ein mehrfaches an Schwerverletzten.
Unter Carl Duisbergs Leitung wurden bei BAYER immer giftigere Kampfstoffe entwickelt, zunächst Phosgen und später Senfgas. Duisberg forderte vehement deren Einsatz: „Ich kann deshalb nur noch einmal dringend empfehlen, die Gelegenheit dieses Krieges nicht vorübergehen zu lassen, ohne auch die Hexa-Granate zu prüfen“, so Duisberg wörtlich. Insgesamt geht die Forschung von 60.000 Toten des von Deutschland begonnenen Gaskrieges aus.

Sarin und Tabun
Die nächste Generation von Giftgasen, Stoffe wie Sarin und Tabun, gehört zur Gruppe der Organophosphate. Sie entstammt ebenfalls den Laboren von BAYER. Entwickelt wurden die Substanzen 1936 bzw. 1938 in Wuppertal von Dr. Gerhard Schrader (das „S“ in Sarin steht für Schrader). Bis Kriegsende wurden in der Giftgas-Fabrik in Dyhernfurt rund 12.000 Tonnen Tabun produziert. Gerhard Schrader leitete nach dem 2. Weltkrieg die Pestizid-Abteilung von BAYER.
Nach dem Ende des Dritten Reiches unternahmen die Alliierten nichts, um die Wissenschaftler einer Strafe zuzuführen. Sie versuchten vielmehr, von ihrem gefährlichen Wissen zu profitieren. Die Militärs zogen dafür die ganze Wissenschaftselite auf Schloss Kransberg im Taunus zusammen. Schrader, Heinrich Hörlein und die übrigen Kollegen von der Dyhernfurther Chemiewaffen-Fabrik, deren Unterlagen später auch sowjetische Wehrwissenschaftler systematisch auswerteten, stellten dabei das größte Kontingent. „Die chemischen Nervenkampfstoffe stießen bei den Engländern und Amerikanern auf größtes Interesse, Vergleichbares besaßen sie in ihren Arsenalen nicht. Schrader und Konsorten mussten deshalb in Kransberg bis in die kleinsten Details Aufzeichnungen über die Synthese ihrer Ultragifte anfertigen“, schreiben Egmont R. Koch und Michael Wech in ihrem Buch „Deckname Artischocke“. Schrader war den US-Experten sogar so wertvoll, dass sie ihn mit in die Vereinigten Staaten nahmen. In Diensten des „Chemical Corps“ der US-Streitkräfte tat er dann genau das, was er während der NS-Zeit auch gemacht hat.

VX-Kampfstoffe
In den 50er Jahren kehrte Schrader nach Deutschland und zu BAYER zurück. Seine Vergangenheit stellte für den Chemie-Multi kein Hindernis für eine Wiedereinstellung dar. Und erneut arbeitete Schrader auch an Kampfstoffen: Zusammen mit den BAYER-Forschern Ernst Schegk und Hanshelmut Schlör reichte er 1957 (zwei Jahre später auch in den USA) Patente zur Herstellung von Phosphorsäureester-Insektiziden ein. Diese sollten gegen Fliegen, Milben und Blattläuse eingesetzt werden. In seinem Artikel „Die Entwicklung neuer Phosphorsäureester“ führte Schrader aus, wie man aus der allgemeinen Formel Stoffe mit hoher „Warmblüter-Toxizität“ gewinnen kann, die diejenige von Sarin oder Tabun weit übersteigt.
Recherchen des Journalisten Günter Wallraff und des Chemikers Jörg Heimbrecht zeigten, dass die von der US-Armee hergestellten Kampfstoffe VX, VE, VM, VS und 33SN zum Teil auf diesen Patenten basieren. Zwar bestritt BAYER, nach diesen Formeln selber Chemie-Waffen hergestellt oder das Recht dazu dem US-Militär gegen Lizenz-Gebühren abgetreten zu haben. Wie es dennoch zur Produktion von VX-Waffen kommen konnte, erklärte der damalige Unternehmenssprecher Jürgen von Einem mit einem Ausnahme-Passus im US-amerikanischen Patent-Recht. Wenn ein übergeordnetes Interesse bestehe, erlaube es den zwangsweisen Zugriff auf das geistige Eigentum Dritter, ohne diese zu informieren und zu entschädigen. Ob dies der Realität entspricht oder ob es eine formale Zusammenarbeit der US-Armee mit BAYER gab, ist bis heute unklar.

Agent Orange
Auch an der Herstellung des im Vietnam-Kriegs eingesetzten Entlaubungsmittels Agent Orange war BAYER beteiligt. Die Produktion des Giftstoffs erfolgte unter anderem bei der gemeinsamen BAYER/MONSANTO-Tochterfirma MoBay. Der genaue Lieferumfang von MoBay liegt jedoch im Dunkeln.
Agent Orange besteht aus den Wirkstoffen 2,4-D und 2,4,5-D, die herstellungsbedingt auch Dioxin enthielten. BAYER produzierte in der fraglichen Zeit jährlich 700 bis 800 Tonnen 2,4,5-D und verkaufte einen Teil der Produktion an die französische Firma PRODIL. Diese wiederum verarbeitete die Chemikalie weiter und lieferte sie nach Vietnam. Ein Akten-Notiz der der Boehringer AG, die ebenfalls mit PRODIL Geschäfte machte, belegt dies: „BAYER und PRODIL haben auf dem 2,4,5-D-Sektor seit Jahren (Vietnam) zusammengearbeitet“.
Das 2,4,5-D, von dem das Pentagon 1967 und 1968 in den USA alle Bestände aufkaufte, fand zusätzlich noch im Reinzustand Verwendung. AGENT GREEN lautete seine Bezeichnung. Der für eine Organisation AGENT ORANGE-geschädigter Vietnam-Veteranen arbeitende Martin H. Kroll nennt in seiner Aufstellung der 58 im Krieg eingesetzten Chemikalien unter AGENT GREEN deshalb auch BAYER als Hersteller.
Experten von BAYER und HOECHST standen der US-Army aber auch direkt vor Ort mit Rat und Tat zur Seite, wie Seymour M. Hersh in seinem Buch „Chemical and Biological Warfare“ mit Berufung auf einen Artikel der Eastern World schreibt. Als medizinische Helfer getarnt, arbeiteten sie dem US-amerikanischen Planungsbüro für B- und C-Waffeneinsätze in Saigon zu. Die transatlantische Kooperation konnte sich dabei auf alte Verbindungen stützen: Die Abstimmung zwischen den US-amerikanischen und bundesdeutschen Chemie-Firmen übernahm die ehemalige IG FARBEN-Tochter GENERAL ANILINE AND FILM CORPORATION. Der Zeitung zufolge stellte BAYER überdies in Spanien und Südafrika selbst chemische Kampfstoffe her - die autoritären Regierungsformen beider Länder dürften bei der Standort-Wahl für ein so heikles Unternehmen wohl eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben.

Kriege in Nahost
Der Irak bekämpfte 1987/88 aufständische Kurden mit Tabun, Sarin und S-Lost. Dieselben Substanzen verwendete das Land im Krieg gegen den Iran als Waffen.
Der Iran seinerseits begann in den achtziger Jahren mit Planungen zu einem großen Chemie-Komplex mit angeschlossener Pestizid-Produktion nahe der Stadt Ghaswin - an das Anwendungsgebiet „Landwirtschaft“ haben die Politiker in den Kriegszeiten kaum vorrangig gedacht. 1984 verkaufte BAYER dem Iran Lizenzen zur Fertigung von Azinphos-Methyl und Fenitrothion, einer chemiewaffen-fähigen Substanz aus der berühmt-berüchtigten Gruppe der Phosphorsäureester. Die Aufsichtbehörden genehmigten den Deal, rieten dem Konzern aber von weiteren Geschäften im Zusammenhang mit Ghaswin ab. Der Leverkusener Chemie-Multi hielt sich nicht daran. Ab 1987 lieferte er eine Anlage zur Pestizid-Produktion in den Iran. Für alle Bauten konnte der für die technische Koordination in Ghaswin zuständige LURCHI-Konzern Genehmigungen vorlegen, nur für die BAYER-Fabrik nicht - aus gutem Grund. „‚Das Endprodukt‘ könnte ‚auch zur Bekämpfung von Warmblütern‘ eingesetzt werden und ‚damit als Kampfgas dienen‘“, zitierte der SPIEGEL aus einem Schreiben der Kölner Oberfinanz-Direktion. Die Behörden leiteten aus diesem Grund Ermittlungen ein. Ende 1989 führten Fahnder Razzien in den Dormagener, Leverkusener und Monheimer BAYER-Niederlassungen durch und stellten drei Dutzend Ordner mit Konstruktionsplänen sicher. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren später ein - wie so viele mit BAYER auf der Anklagebank.

weitere Infos
=> Jahrelang wurde die Bundesrepublik Deutschland bei den Genfer Verhandlungen zur Abschaffung von Chemiewaffen von dem BAYER-Direktor Prof. Hoffmann vertreten.
=> siehe auch Chemie-Waffen: tödliche Tradition bei Bayer

[Hochschulgesetz] Hochschulgesetz NRW

CBG Redaktion

Die CBG ist Mitherausgeber des Offenen Briefs an die NRW Landesregierung zum neuen Hochschulgesetz. Die CBG klagt auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag der Uni Köln mit der Bayer AG (mehr Infos).

14. März 2014

Offener Brief von zivilgesellschaftlichen und hochschulnahen Kräften zum Hochschulzukunftsgesetz der NRW-Landesregierung

an die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, Frau Svenja Schulze

nachrichtlich
-an die Ministerpräsidentin des Landes NRW, Frau Hannelore Kraft
-sowie an den Vorsitzenden des Landtagssausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Herrn Arndt Klocke

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,

mit der Vorlage Ihres Entwurfs eines Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) wurden Sie unmittelbar zur Zielscheibe heftiger Protestattacken von Hochschulrektoren, Kanzlern, Hochschulräten und aus der Wirtschaft. Sie alle sind entschlossen, ihre aus dem Leitbildwechsel zur „unternehmerischen Hochschule“ erwachsenen Privile-gien und Machtpositionen mit allen Mitteln zu verteidigen. In völlig irrationaler Weise ist die Rede von einem „Hochschulentmündigungsgesetz“ und von einem „Krieg gegen die Hochschulen“. An dem von Bertelsmanns Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) vorformulierten Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) aus der Ära Rütt-gers/Pinkwart soll - unterstützt durch einen willfährigen Medienmainstream - mit aller Macht festgehalten werden.

Es soll also dabei bleiben, dass die Wirtschaft mit ihrer Dominanz in den Hochschulräten und über üppige Drittmittelfinanzierung maßgeblich Einfluss auf Fragestellungen und wissenschaftliche Erkenntnisprozesse nehmen kann. Die durch die entdemokratisierenden Auswirkungen des HFG und durch die „Freiheit“ der Drittmittelgewährung gewonnene Machtstellung soll die Durchsetzbarkeit partikularer Wirtschaftsinteressen in der öffentlichen Institution Hochschule gewährleisten. Unter sinnentstellendem Bezug auf die „Freiheit der Wissenschaft“ wollen Hochschulleitungen und Wirtschaftsvertreter eine letztlich wissenschafts- und gesell-schaftsschädigende Ausrichtung der Hochschulen vorantreiben.

Von Ihrer Seite gab es auf die Protestkampagne hin Signale der Verständigungsbereitschaft und die Ankündigung von Entgegenkommen. Eine solche Kompromissbereitschaft geht aber in die falsche Richtung. Denn Ihr Gesetzentwurf enthält nicht zu viel, sondern deutlich zu wenig Abkehr von der unternehmerischen Hochschule und von dem seit 2007 geltenden Hochschulfreiheitsgesetz.

Mit dem HZG wollen Sie erklärtermaßen erreichen, dass - wie von kritischen Hochschulangehörigen und Gewerkschaften gefordert - die Hochschulen „ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt“ entwickeln, sich „friedlichen Zielen verpflichtet“ sehen und „ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen“ nachkommen (Teil I § 3 Abs. 6). Vergebens aber sucht man in Ihrem Entwurf nach Regelungen, die einen Weg zur Erreichung dieser Zielsetzungen aufzeigen oder gar entsprechende Gebote und Garantien bieten.

Stattdessen gibt es eine Fülle von Regelungen, die zeigen, dass mit Ihrem Gesetz keine der Pinkwartschen Positionen wirklich ernsthaft geräumt werden sollen, dass sogar noch punktuelle Verschärfungen vorgesehen sind. Nur wenig deutet darauf hin, dass Sie und die Landesregierung daran denken, mit dem HZG einen Rich-tungswechsel weg von der Politik der Vermarktlichung und Unternehmerisierung der Hochschulen anzustreben. Nicht einmal Positionen der früheren rot-grünen Oppositionszeit - z.B. Ablehnung der Prekarisierung von Teilen des Hochschulpersonals durch entsprechende HFG-Regelungen - werden aufgegriffen und umgesetzt. Nur in vagen Ansätzen ist ein demokratisches Mitbestimmungssystem erkennbar. Die Regelungen zur vollmundig propagierten Transparenz, also zur Offenlegung der Inhalte von Drittmittelprojekten sind vage und leicht umgehbar. Weiterhin sollen Wettbewerb um Geld und Geldeinwerbung bestimmende Wirkungsfaktoren in der Hochschullandschaft sein.

Es darf aber nicht dabei bleiben, dass die Regeln des Bertelsmannschen New Public Management die Zukunft der Hochschulen bestimmen. Sie sind die konzeptionelle Grundlage des HFG, das vorrangig auf eine am Wettbewerb um Forschungsgelder orientierte Steuerung der Hochschulen abzielt. Das New Public Management hat nicht nur zu einem Verlust an Wissenschaftsfreiheit, sondern damit auch zu einer Verschlechterung der Qualität in der Lehre, zu erheblicher sach- und wissenschaftsfremder Mehrbelastung von wissenschaftlichem Personal und Studierenden, zur Entdemokratisierung und Schädigung der argumentativen Kultur der Hochschulen wie auch zur objektiven Verschlechterung arbeitsvertraglicher Bedingungen und berufsbiografischer Perspektiven geführt.

Wenn Sie aber das Leitbild der unternehmerischen Hochschule wirklich überwinden wollten, müsste Ihr Entwurf einer gänzlich anderen Logik wissenschaftlicher Autonomie und akademischer Zusammenarbeit Raum geben. Träger dieser Autonomie wären nicht die Hochschulleitungen und unternehmerischen Drittmittelge-ber, sondern die Subjekte des Wissenschaftsprozesses und die Träger wirklicher Wissenschaftsfreiheit, näm-lich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Studierenden sowie die MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung.

Ihr HZG-Entwurf müsste dem Erfordernis einer Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung Rechnung tragen, also zu einer friedlichen, demokratischen, sozialen Entwicklung der Welt sowie zur Bildung mündiger Persönlichkeiten beitragen. Die Ziele von Forschung und Lehre müssten von allen Akteuren der Hochschulen gemeinwohlorientiert bestimmt werden. Geweckt und gefördert werden müsste das Engagement der Studierenden für aktives Mitgestalten einer humanen Gesellschaft.

Da Ihr HZG-Entwurf dies alles nicht bietet, können die vorgeblich empörten Protestierer aus den Hochschulleitungen und der Wirtschaft eigentlich ganz gut mit dem Gesetz leben. Es geht ihnen aber offenbar um etwas ganz anderes: Jeder Gedanke, es könnte Alternativen zur unternehmerischen Hochschule geben, ja auch nur Ansätze einer Debatte darüber, dass und wie Gesellschaft und Politik auf ein steuerfinanziertes Wissenschaftssystem legitimerweise Einfluss nehmen könnten, sollen offenbar im Keim erstickt werden. Man fürchtet die Einleitung eines politischen Diskurses über die Rolle der Hochschule in einer demokratischen Gesell-schaft, an dessen Ende eine generelle Debatte über den normativen und ökonomischen Kontext neoliberaler Entdemokratisierung und weitaus konsequentere Lösungen als die in der aktuellen HZG-Fassung vorgesehe-nen stehen könnten. Denn eine Hochschulreform, die eindeutig das Ziel allgemeinwohlorientierter Bildung und Wissenschaft sowie die dazu erforderlichen Verbesserungen verfolgt, würde die Unterstützung großer Teile der Gesellschaft und der Hochschulen finden.

Wir fordern Sie auf, sich dem reaktionären und erpresserischen Druck von Hochschulleitungen und Wirt-schaftsvertretern nicht zu beugen. Lassen Sie als der Bevölkerung verpflichtete Ministerin eine von partikula-ren Wirtschaftsinteressen bestimmte Indienstnahme der öffentlichen Institution Hochschule nicht weiter fort-bestehen. Suchen Sie die Kommunikation und Kooperation mit allen hochschulischen Akteuren.

Überarbeiten Sie in diesem Rahmen Ihren HZG-Entwurf dahingehend,

- dass er tatsächlich eine Abkehr vom neoliberalen Leitbild der unternehmerischen Hochschule bewirkt,

- dass demokratische Strukturen eine gleichberechtigte Mitbestimmung und Partizipation aller am Wissenschaftsprozess Beteiligten und rechtlich gesicherte, entprekarisierte Beschäftigungsverhältnisse garantieren,

- dass die Hochschulen im erforderlichen Umfang öffentlich finanziert und von der Abhängigkeit von externen Geldgebern befreit wird,

- dass die Gestaltung des Studiums in den Hochschulgremien selbst festgelegt wird - frei von sinnentleerter Modularisierung, Bepunktung, Beschränkung des Masterzugangs und von anderen Studienrestriktionen

- und dass die Bedingungen für eine Realisierung der in Teil I §3 Abs. 6 benannten Aufgaben und Zielvorstellungen einer an Frieden und Nachhaltigkeit orientierten Hochschule Gestaltungskraft gewinnen können.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie nicht nur den Hochschulleitungen und Wirtschaftsvertretern, sondern auch uns als zivilgesellschaftlichen Verfassern dieses Briefes die Gelegenheit zu Gesprächen über ihren Gesetzesentwurf und unsere Vorstellungen böten. So werden wir Sie in den nächsten Tagen zu einer Diskus-sionsveranstaltung an der Kölner Uni einladen, mit der ein solcher Dialog eingeleitet werden kann.

Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - BdWi

Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften - fzs

Attac NRW

CBG - Coordination gegen Bayer-Gefahren

LSV-NRW - Landesschülervertretung NRW

GEW-Studis - Landesausschuss der Studentinnen und Studenten in der GEW NRW

Arbeitskreis Zivilklausel der Universität Köln

Arbeitskreis Bildung & Erziehung bei Attac Köln - AK:BE

Kontakt und Information:
Torsten Bultmann, BdWi - bultmann@bdwi.de
Oswald Pannes, AKBE oswaldpannes@gmx.de

Phosgen

CBG Redaktion

Ich fordere den BAYER-Konzern auf, eine phosgenfreie Kunststoff-Produktion aufzubauen.

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Einspruch

CBG Redaktion

17. Juli 2006

Staatsanwaltschaft
Am Justizzentrum 13
50939 Köln

112 Js 305/06

In dem Ermittlungsverfahren

g e g e n W e n n i n g u . a .

wird die Beschwerde nunmehr wie folgt begründet:

Die Beschwerde richtet sich in erster Linie gegen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Köln zur Untreue gemäß § 266 StGB. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass ein Vermögensschaden bzw. eine Vermögensgefährdung bei Bußgeldern wegen unzulässiger Kartellabsprachen deshalb nicht vorliegt, da Kartellabsprachen nicht singulär betrachtet werden dürften, sondern nur im Ganzen und dass das Kartellabsprachen im Ganzen gewinnträchtig seien. Diese Rechtsauffassung ist - wie noch zu zeigen sein wird - nicht nur im Lichte der Rechtsprechung unhaltbar sondern sie bedeutet in der praktischen Konsequenz auch eine Ermunterung von entsprechenden Firmen, sich an Kartellabsprachen zu beteiligen.

Ich verstehe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dahingehend, dass ein Vermögensschaden in bekannt gewordenen Kartellabsprechen durch Gewinne in nicht bekannt gewordenen Kartellabsprachen ausgeglichen sein soll. Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings die Auffassung vertreten, dass auch bezüglich der einzelnen bekannt gewordene Kartellabsprache die Gewinne höher sind als die Verluste, so bedürfte es dazu sicherlich weitergehender Feststellungen, da regelmäßig Gewinnabschöpfungen Geldbußen und Schadensersatzklagen von Konkurenten zu größeren Verlusten führen, als die vorher mit der Kartellabsprache erzielten Gewinne im konkreten Fall.

Andere - bisher nicht entdeckte - Kartellabsprachen können aber den Vermögensschaden bezüglich der entdeckten Kartellabsprachen nicht kompensieren.

Hier arbeitet die Entscheidung mit Annahmen „zu Gunsten“
der Beschuldigten, die eigentlich zur Einleitung neuer Ver-
fahren führen müßten. Die Staatsanwaltschaft geht - ich ver-
mute einmal ohne konkrete Anhaltspunkte - davon aus, dass
durch die Bayer AG eine Vielzahl weiterer - bisher nicht
entdeckter - Kartellverstösse vorgenommen worden sind. Es
ist bereits fraglich, ob ohne Vernehmung der Beschuldigten
und ihre Befragung zu der Frage, ob und in welchem Umfang
weitere Kartellverstösse begangen worden sind und ob und in
welchem Umfang dadurch Gewinne gemacht worden sind, derar-
tige Unterstellungen „zu Gunsten“ der Angeklagten möglich
ist. Beweislastentscheidungen kommen bekanntlich erst dann
in Betracht, wenn zuvor alle Möglichkeiten der Aufklärung
ausgeschlossen worden. Bestreiten die Beschuldigten weitere
- als die entdeckten - Kartellabsprachen, so wird zu ihren
Gunsten sicherlich nicht das Gegenteil unterstellt werden
können.

Der Rechtsansicht der StA steht sowohl Rechtsprechung als
auch Schrifttum deutlich entgegen. Der von § 266 StGB gefor-
derte Vermögensnachteil ist gleichbedeutet mit dem Vermö-
gensschaden im Sinne von § 263 StGB. In der einschlägigen
Kommentierung von Tröndle/Fischer zu § 263 wird klar ge-
sagt, dass der hier von der Staatsanwaltschaft angewendete
Kompensationsgedanke bei der Ermittlung des Vermögensscha-
dens keine Rolle zu spielen hat. Das Gesetz sieht also gera-
de eine singuläre Betrachtung des in Rede stehenden Rechts-
geschäftes, nämlich der Kartellabrede, vor.

Dass hier eine Kompensation nicht stattfinden kann, hat der
Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, das bedeutet
auch, dass Vorteile, die aus - bisher lediglich unterstell-
ten - weiteren Kartellabsprachen durch die Bayer AG und die
Beschuldigten gezogen wurden, nicht die Nachteile in den
mittlerweile bekannt gewordenen Fällen aufgehoben werden
dürfen. Hier führt der BGH im Urteil vom 06.05.1986 (NStZ
1986, 454) folgendes aus:

„Die Auffassung des LG, ein solcher Nachteil liegt nicht vor, sei jedenfalls nicht festzuhalten, weil der Angeklagte das durch die pflichtwidrige Handlung erlangte Geld im Interesse der Schule ausgegeben und dadurch dem Landschaftsverband einen entsprechenden Vorteil verschafft habe, so dass diesem im Ergebnis ein wirtschaftlicher Nachteil nicht entstanden sei, ist unzutreffend. Zwar fehlt es an einem Nachteil, wenn wertmindernde und werterhöhende Faktoren sich gegenseitig aufheben. Dass ist aber grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die untreue Handlung selbst Vor- und Nachteil zugleich hervorbringt, so dass Verlust und Gewinn sich die Waage halten. Anders ist es dagegen, wenn sich der Vermögensvorteil nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtliche selbstständige Handlung hervorgebracht wird. In einem solchen Fall kann der erlangte Gewinn den durch die untreue Handlung verursachten Vermögensnachteil rechtlich nicht ausräumen (...).“

So ist es aber vorliegend. Es gibt keine Anhaltspunkte afür, dass die - bisher lediglich von der Staatsanwaltschaft unterstellten - weiteren Kartellabsprachen einheitlich mit den angezeigten Absprachen beschlossen wurden oder in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Auch die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum Vorsatz sind rechtlich nicht haltbar. Es kommt nicht darauf an, ob die Beschuldigten ein reines Gewissen hatten. Es kann hier zitiert werden, was das Landgericht Wiesbaden dem ehemaligen Bundesinnenminister Kanter ins Stammbuch geschrieben hat:

„Der subjektive Tatbestand setzt Vrsatz - bedingter Vorsatz genügt - voraus. Der Vorsatz muß die Pflichtenstellung des Täters und außerdem das Bestehen einer Vermögensbetreuungspflicht umfassen, ... zum Vorsatz gehört daher auch das Bewußtsein der Pflichtverletzung. Hierfür reicht es aus, wenn der Täter die der Pflichtwidrigkeit zugrundeliegenden Tatsachen kennt und zutreffend einordnet.
Der Vorsatz muß sich überdies auch auf den Vermögensnachteil, wenn auch nur in Form eines Gefährdungsschadens, beziehen. Der Vorsatz entfällt insoweit nicht deshalb, weil der Täter annimmt oder hofft, ein endgültiger Schadenseintritt werde abgewendet werden. Eine allgemeine Absicht oder Hoffnung, mit den pflichtwidrigen Handlungen letztlich den Vermögensinteressen des Vermögensinhabers nicht zu schaden oder ihnen zu dienen, schließt den Vorsatz gleichfalls nicht aus. Der Tatbestand entfällt nicht deshalb, weil der Täter es “gut gemeint„ hat oder seine eigene Beurteilung der Interessenlage des Vermögensinhabers aus tatbestandsfremden Motiven für “besser„, sachgerechter o.ä. hält. Für das Wissenselement des Vorsatzes eines Gefährdungsschadens reicht es aus, wenn der Täter die Umstände kennt, welchen der konkreten Vermögensgefährdung zugrunde liegen und weiß, dass eine solche Gefährdung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben gegeben ist. Auch für den Vermögensnachteil reicht bedingter Vorsatz. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich (vergl. Tröndle/Fischer a.a.o. §266 Rn 77 mwn).“

Genauso liegt es im vorliegenden Fall. Es kann unterstellt
werden, dass die Beschuldigten die Kartellabsprachen kann-
ten, die Rechtswidrigkeiten dieser Absprachen wußten und au-
ßerdem wußten, dass bei Entdeckung erhebliche Schäden auf
die Bayer AG zukämen. Dass reicht für den Vorsatz aus. Dass
die Beschuldigten evtl. rechtsblind sind und meinen sich
über Gesetze straflos hinwegsetzen zu können und dafür
sogar schon Rücklagen in den Bilanzen zu schaffen, ändern
daran nichts. Im übrigen beziehen sich die Rückstellungen
allerdings nicht auf evtl. noch unentdeckte Kartellab-
sprachen, sondern nur auf bereits entdeckte bzw. solche,
die untersucht werden.

Insgesamt ist die Einstellung daher nicht haltbar, so dass
die Ermittlungen wieder aufgenommen werden müssen und insbe-
sondere der Sachverhalt weitergehend durch die Staatsanwalt-
schaft aufzuklären ist.

Reinecke/Rechtsanwalt
_

Bienensterben

CBG Redaktion

Eine weitere Studie bestätigt die Schädlichkeit von Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonikotinoide für Bienen. Ausführliche Informationen zum Thema finden sich hier.

Freie Universität Berlin, 20. März 2014

Wenn Bienen den Heimweg nicht finden

Wissenschaftler der Freien Universität publizieren Untersuchung zur Beeinträchtigung der Orientierung von bestäubenden Insekten durch Pestizide

Pflanzenschutzmittel beeinträchtigen einer Studie von Wissenschaftlern der Freien Universität Berlin zufolge die Orientierungsfähigkeit von Honigbienen und anderen bestäubenden Insekten. Schon kleine Mengen von Pestiziden wirkten sich auf das Nervensystem auch von Wildbienen und Hummeln aus, wie die Forscher um den Neurobiologen Professor Randolf Menzel von der Freien Universität herausfanden. Die Ergebnisse wurden am Mittwoch in der renommierten Online-Fachzeitschrift PLOS ONE veröffentlicht.

„Der Befund unserer Untersuchung ist deshalb von allgemeiner Bedeutung, weil der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, den sogenannten Neonicotinoiden, die das Nervensystem der Insekten beeinträchtigen und sie dadurch töten, kontrovers und heftig diskutiert wird“, erklärt Randolf Menzel. Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzen vor Schädlingen bewahren. Innerhalb einer Schädlingsgruppe wirkten Pestizide aber häufig auf viele Arten und eine Unterscheidung zwischen schädlichen und nützlichen Insekten sei meist nicht möglich, fanden Wissenschaftler heraus. Das liege daran, dass der Wirkmechanismus bei allen Insekten sehr ähnlich sei. „Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich eine große Verantwortung und Sorgfalt beim Einsatz der Pestizide“, betont Randolf Menzel. Die europäische Kommission hat den Einsatz von zwei Pestiziden für die nächsten zwei Jahre verboten, um der Wissenschaft die Möglichkeit zu geben, deren Wirkung auf bestäubende Insekten genauer zu untersuchen.

Bienen orientieren sich nach dem Sonnenkompass, mit dessen Hilfe sie sich ihre Flüge rund um den Bienenstock einprägen. So entwickeln sie eine „innere Landkarte“, in der sie ihre Flugrouten speichern. Mithilfe dieses Flugvektors wissen sie, in welcher Richtung und Entfernung sich der Bienenstock befindet. In einem Experiment testeten die Wissenschaftler der Freien Universität Berlin die Wirkung der zwei momentan verbotenen Pestizide Imidacloprid, Clothianidin und des Pflanzenschutzmittels Thiacloprid auf die Fähigkeit der Bienen, sich zurechtzufinden.

In ihrem Versuch gingen die Forscher der Freien Universität folgenermaßen vor: Sie dressierten zunächst eine Gruppe von Bienen an eine Futterstelle etwa 400 m vom Bienenstock entfernt. Die Bienen lernten bei der Dressur, entlang einer direkten Route zur Futterstelle zu fliegen. In einem zweiten Schritt fingen die Wissenschaftler die so konditionierten Bienen vor dem Abflug zum Stock ab und setzten sie an einem anderen Ort innerhalb ihres erkundeten Bereichs wieder aus. Die Bienen wendeten nach dem Freilassen zuerst das Gedächtnis des Flugvektors an. Sie flogen also in die Richtung und über die Entfernung, in der sie den Bienenstock von ihrer ursprünglichen Position aus erwarteten. Da sie aber versetzt wurden, flogen sie an einen Ort, an dem sich der Bienenstock nicht befand. Nach einigem Herumsuchen orientierten sich die Bienen mithilfe ihrer „inneren Landkarte“ neu und flogen direkt zum Stock zurück.

Die Navigation der Biene in einer solchen Testsituation hat also zwei Phasen, den sogenannten Vektorflug und den sogenannten Heimflug. In einem dritten Schritt wurde den Versuchsbienen an der Futterstelle eine kleine Menge der Pestizide verabreicht; es zeigte sich, dass ihr Orientierungsvermögen während der Heimkehrphase durch die Insektenschutzmittel gestört wurde. Dies lässt sich daran belegen, dass bedeutend weniger Bienen erfolgreich zum Stock zurückfanden und die Flugwege insgesamt weniger direkt waren. Zu beachten ist, dass diese Ergebnisse an einzelnen Bienen gesammelt wurden und noch unklar ist, wie sich die Effekte auf ein ganzes Volk auswirken.

In ihrer Publikation „Neonicotinoids interfere with specific components of navigation in honeybees” (Neonticotinoide beeinträchtigen bestimmte Bereiche der Orientierung von Honigbienen) diskutieren die Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Untersuchung im Kontext der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

[PCB] Polychlorierte Biphenyle

CBG Redaktion

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) forderte heute, die Bayer AG an den Entsorgungskosten giftiger PCB zu beteiligen. Weitere Informationen zur Kampagne finden sich hier

Presseinformation vom 25. März 2014

Gefährliche Polychlorierte Biphenyle (PCB) und ihre Ersatzstoffe / DNR fordert BM Hendricks zum Handeln auf

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute bei einer Pressekonferenz in Berlin Bundesministerin Barbara Hendricks aufgefordert, die Emissionsquellen von krebserzeugenden Polychlorierten Biphenyle (PCB) einzudämmen. „Große Mengen an PCB befinden sich in Gebäuden. In den 60er und 70er Jahren wurden allein ca. 20.000 Tonnen PCB in Fugendichtungsmassen verbaut und werden bei Abriss- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt“, sagte DNR-Präsident Hartmut Vogtmann. Die Bayer AG steht hier als Hersteller dieser Produkte in der Pflicht, die dadurch verursachten Schäden zu begrenzen, so der DNR.

„Ein sofortiges Handeln der Politik ist überfällig“, betonte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen angesichts der viel zu hohen Belastung fettreicher Nahrungsmittel wie Eier, Fische, Fleisch oder Milchprodukte mit dioxinähnlichem PCB. Aber auch die in großem Umfang produzierten persistenten PCB-Ersatzstoffe sind gefährlich und müssen nach Ansicht des DNR durch eine Verschärfung der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH möglichst schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Dies gilt vor allem für Chlorparaffine.

Neben dem Baubereich sind weitere aktuelle PCB-Emissionsquellen Metallschmelzen, Stahlproduzenten, Schredderanlagen; Areale und Deponien ehemaliger Produzenten, Anwender und Entsorger sowie die Verbrennung von Schweröl auf Schiffen und Schiffsanstriche.

Die PCB-Ersatzstoffe Chlorparaffine finden im Alltag an vielen Stellen Verwendung, bei Oberflächenbeschichtungen, Textilien, Möbel, synthetischen Teppichen, Farben, Insektiziden, Putzmittel und Kosmetika.

Hintergrundpapier des DNR

Kohlenmonoxid

CBG Redaktion

2. August 06, Westdeutsche Zeitung

Monheim: Neuer Streit zwischen Bayer und Stadt

Wasserleitung: Dünchheim sieht illegale Öffnung des Leitdeichs. Unternehmen bestreitet Vorwurf.

Monheim. Für den Bau einer Wasserleitung durch den Rhein will Bayer Industry Services am Dienstag den Leitdeich (Hauptdeich, Anm. d. Red.) im Rheinbogen öffnen behauptet zumindest Bürgermeister Thomas Dünchheim. „Dazu haben wir von Bayer einen Tag vor Baubeginn eine lapidare Mitteilung erhalten. Das ist eine bodenlose Frechheit“, erläutert das Stadtoberhaupt.

Dünchheim schaltete am Montag die Anwälte der Stadt ein. Sie beantragen beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, um die Baumaßnahmen zu unterbinden. Am Dienstag in den Morgenstunden wird zudem die städtische Ordnungsbehörde die Baustelle kontrollieren. „Bayer versucht, sich über unsere Rechte als Grundeigentümer hinwegzusetzen und will nach Gutsherrenart mit Baumaßnahmen Fakten schaffen“, so Dünchheim.

Ganz anders sieht man das in den Reihen der Bayer Industy Services. „Wir wollen den Leitdeich gar nicht öffnen. Aber wir müssen es melden, wenn wir uns in der Deichschutzzone befinden. Das haben wir getan. Aber es handelt sich nicht um Land in städtischem Besitz. Wir bleiben auf unseren Grundstücken“, so Sprecherin Kerstin Nacken.

Die harten Worte Dünchheims bis hin zu juristischen Drohungen sind nicht neu. Bayer hatte Anfang Juli angekündigt, neben der Wasserleitung vier Leerrohre vom Monheimer Rheinbogen nach Dormagen zu führen. „Diese Rohre sind für den Transport von gasförmigen Kohlenmonoxid und druckverflüssigtem Propylen vorgesehen. Dagegen erheben wir nach wie vor erhebliche Bedenken. Es fehlt insbesondere ein schlüssiges Konzept für den Katastrophenschutz“, kritisierte Dünchheim. Er mahnte, dass die Kohlenmonoxid-Leitung in ihrem geplanten Verlauf nah an die Wohnbebauung heran rücke. „Im Falle einer Störung wäre das ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Anwohner.“

Bayer hatte damals betont, dass zwar Leerrohre verlegt würden, aber über die Realisierung einer Kohlenmonoxid-Leitung noch gar keine Entscheidung bei der Bezirksregierung gefallen sei. „Alle erforderlichen Genehmigungen für die Wasserleitung haben wir. Eine Genehmigung Monheims brauchen wir nicht“, sagte Nacken damals. (Von Norbert Jakobs)

WZ, 03.08.06

Monheim: Die Stadt, das Wasserrohr und der Streit

Eine Serie von Missverständnissen zwingt Monheim und die Bayer AG in einen Streit. Die Chronik eines verzwickten Tages mit ungeschickten Akteuren.

Gestriger Mittwoch, 8.30 Uhr, Deichgebiet bei Gut Oedstein: Jogger, Spaziergänger, laufende Hunde. Aus einiger Entfernung klingen Bauarbeiten herüber. Kaum zu glauben, dass in dieser Idylle derzeit ein Genehmigungsstreit zwischen dem Bayer-Konzern und dem Monheimer Rathaus tobt.
Doch wenn man die Deichtrasse weiter Richtung Norden hin zur Altstadt verfolgt, dann sieht man einen Bagger, eine gerodete Trasse hin zum Rhein, Bauarbeiter und schließlich auch Michael Kraus zuständig für die Bauaufsicht im Rathaus. Die Stadt macht Ernst. Und der seit Wochen anhaltende Konflikt mit Bayer geht in die nächste Runde.

Zur Erinnerung: Bayer will mit werkseigenen Monheimer Brunnen die Anlagen auf der anderen Rheinseite in Dormagen mit Wasser versorgen. Die Leitung dafür wird derzeit verlegt, enthält aber auch Leerrohre für eine angedachte Kohlenmonoxid-Pipeline die allerdings gerade erst bei der Düseldorfer Bezirksregierung geprüft wird. Bürgermeister Thomas Dünchheim sieht aber bereits einen Vorgriff auf die noch gar nicht getroffene Entscheidung. Der Konzern bestreitet das.
Stadt hält gegen: Das Rathaus hat eine einstweilige Verfügung gegen Baumaßnahmen des Konzerns durch den Hauptdeich beantragt. Ein entsprechendes Vorhaben sei vom Unternehmen kurzfristig mitgeteilt worden. „Das lassen wir uns nicht gefallen. Der Deich ist Eigentum der Stadt Monheim. Und jetzt wird kontrolliert“, signalisiert Kraus städtische Härte.

Damit beginnt auch dieser bewölkte Morgen wieder mit einer Verkettung von Missverständnissen. Denn die zuständige Bayer Industry Services wird nicht müde zu betonen, dass sie gar nicht vorhabe, den Deich zu durchbrechen. Das brauche sie doch auch gar nicht, um Anlagen in Dormagen zu versorgen.
Doch auf einem Formblatt steht unmissverständlich: „Öffnung des Leitdeiches“. Kerstin Nacken, Sprecherin des Unternehmens, zeigt durchaus Verständnis für die Irritation der Stadt Monheim. „Doch unter dem Betreff wird das bei übergeordneten Behörden geführt“, verweist sie darauf, dass Bayer das Projekt wiederholt erläutert habe.
Kontrolle: „Ich weiß nicht, was Bayer Ihnen erzählt. Aber es ist eine klare Absichtserklärung zwecks Deich-Öffnung, die bei uns eingegangen ist“, hält Kraus im WZ-Gespräch gegen. Also wird weiter kontrolliert. „Und zwar regelmäßig“, betont Kraus. „Das kann die Stadt ja gerne machen. Wir halten uns an geltendes Recht. Und danach dürfen wir doch gar nicht durch den Deich“, heißt es bei Bayer.

Mittwoch, 12 Uhr, Deich-Parkplatz Bleer Straße/Berliner Ring: „Für Pipeline-Fahrzeuge gesperrt!“ ist auf mehreren Schildern zu lesen. Die nächste Maßnahme der Stadt? „Von den Schildern weiß ich nichts“, ist Kraus überrascht.
Und Kollege Hans Peter Brock vom für Schilder zuständigen Tiefbauamt im Rathaus ist auch ratlos. Bei Bayer kann man sich ebenfalls nicht vorstellen, damit etwas zu tun zu haben. Schließlich das Eingeständnis: „Na ja, wir haben schon etwas damit zu tun. Das von uns beauftragte Unternehmen hat die Schilder für Fahrer aufgestellt.
Damit beim Rohrtransport nicht versehentlich falsche Wege benutzt werden.“ Das stößt im Rathaus auf Interesse. „Mir ist nichts von einer Genehmigung für die Schilder bekannt. Das werden wir prüfen“, kündigt Brock an. Und es klingt, als sollte es noch weitere bewölkte Tage zwischen Bayer und Stadt geben.
Mittwoch, 17.39 Uhr, überraschende Mitteilung der Verwaltungsspitze aus dem Rathaus: Die Einstweilige Verfügung der Stadt gegen Bayer wird zurückgezogen. Das Unternehmen hat in einem eiligen Schreiben versichert, das Eigentumsrecht nicht zu verletzen, also den Deich nicht anzurühren.
Ein Sachbearbeiter habe versehentlich einen zu Missverständnissen führenden Vordruck ausgefüllt zitiert die Stadt das Unternehmen und legt nach: „Die Anwaltsrechnung geht an Bayer.“

[Gegenantrag Pharma] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern ist für eine Vielzahl von ökologischen und sozialen Problemen verantwortlich. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Lipobay:
Mehrfach wurde BAYER im vergangenen Geschäftsjahr zu Entschädigungszahlungen an Lipobay-Opfer verurteilt, u.a. in Argentinien und Italien. Die Gerichte stellten eindeutig ein schuldhaftes Verhalten des Konzerns fest. So belegen firmeninterne Dokumente, dass das BAYER-Management die schweren Gesundheitsschäden der Patienten billigend in Kauf nahm und sogar Warnungen aus dem eigenen Haus missachtete.
Die Entscheidungen der Gerichte sind eine große Genugtuung für die Opfer in aller Welt. Trotzdem weigert sich der Konzern, seine Schuld anzuerkennen und alle Betroffenen fair zu entschädigen.

Blutprodukte:
Im vergangenen Geschäftsjahr ist der Bluter Todd Smith im Alter von 50 Jahren gestorben. Todd Smith hatte sich in den 80er Jahren durch Blutprodukte von BAYER mit HIV und Hepatitis C infiziert. Seine Infektionen wären vermeidbar gewesen, wenn der Konzern rechtzeitig die damals verfügbaren Tests und Inaktivierungs-Verfahren eingesetzt hätte.
BAYER war zu diesem Zeitpunkt Weltmarktführer für Blutprodukte. Nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa hatte das Unternehmen die übriggebliebenen Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert, wo es zu weiteren Infektionen kam. Bis heute weigert sich BAYER, eine dauerhafte Stiftungslösung zu finanzieren, die den Betroffenen ein würdiges Leben ermöglichen würde. Stattdessen werden die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Xarelto:
An der Sicherheit des neuen Gerinnungshemmers Xarelto, den BAYER mit aller Macht in den Markt drücken will, gibt es erhebliche Zweifel. So zeigen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Anfrage erhielt, dass allein im vorigen Jahr nach der Einnahme von Xarelto 58 tödliche Verläufe und 750 schwere Nebenwirkungen auftraten.
In den USA verzögert sich die Zulassung des Präparats zur Nachbehandlung von Blutgerinnseln in der Herzkranz-Arterie. Wegen des hohen Blutungsrisikos forderte die Gesundheitsbehörde FDA von BAYER jüngst weitere Daten zu den Risiken von Xarelto an. Bereits im Februar 2012 hatte die FDA moniert, dass BAYER in den eingereichten Unterlagen drei Todesfälle nicht dokumentiert hatte.
Schon bei den Genehmigungsprozessen zu den Indikationen „Thrombose-Prophylaxe bei Hüft- und Kniegelenkoperationen“ und „Schlaganfall- und Embolie-Prophylaxe bei Patienten mit Vorhofflimmern“ hatte es in den Vereinigten Staaten Probleme gegeben. Die Aufsichtsbehörden warfen BAYER unter anderem vor, die Proband/innen, die in der Vergleichsgruppe das Präparat Warfarin einnahmen (verwandt mit Marcumar), nicht richtig eingestellt zu haben.
Fachleute raten von der Verwendung von Xarelto ab. Sie plädieren dafür, weiter an dem bewährten Präparat Marcumar festzuhalten. So stellt die Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft fest: „Insgesamt ergibt sich aus Sicht der AkdÄ für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban (Xarelto). Ihr Einsatz sollte sich auf Patienten beschränken, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Therapie-Option sind.“
Neben dem Preis – es ist 15-mal billiger als Xarelto – spricht für Marcumar vor allem, dass es zu ihm im Gegensatz zu Xarelto ein Gegenmittel gibt, das gegebenenfalls schwere Blutungen stoppen kann.
Es darf nicht sein, dass BAYER nur aus Profit-Gründen ein Medikament in den Markt drückt, an dessen Sicherheit es erhebliche Zweifel gibt. Der Konzern sollte aus den Pharma-Skandalen mit LIPOBAY, TRASYLOL und YASMIN gelernt haben. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Pestizide:
Die drei größten Pestizid-Konzerne BASF, BAYER und SYNGENTA, die fast die Hälfte des Pestizid-Weltmarkts kontrollieren, vermarkten jeweils mehr als fünfzig hochgefährliche Wirkstoffe, die unter anderem Krebs auslösen, Nervenschäden und Unfruchtbarkeit verursachen, das Hormonsystem schädigen oder die Biodiversität gefährden können. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf 3 bis 25 Millionen. Rund 99% aller Pestizid-Vergiftungen treten in den Ländern des Südens auf.

[Import-Kohle] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Importkohle:
Die deutsche Industrie bezieht ihren Kohle-Bedarf zu 80 Prozent aus dem Ausland. Der internationale Kohlehandel findet jedoch weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Fragen nach den Arbeitsbedingungen beim Kohle-Abbau und den ökologischen Folgekosten kommen in der Diskussion um die „Energiewende“ kaum vor.
Auch die Firma BAYER importiert große Mengen Kohle, u. a. Steinkohle aus Kolumbien und Kokskohle aus China (eine genaue Aufschlüsselung hat BAYER bislang nicht vorgelegt). Die BAYER-Tochterfirma CURRENTA ist sogar Mitglied im Verein der Kohlen Importeure. Die umfangreiche Verbrennung von Kohle trägt maßgeblich zum hohen Ausstoß von Treibhausgasen von BAYER - jährlich über 8 Millionen Tonnen CO2 - bei.
Allein aus Kolumbien wurden 2012 rund 10,5 Millionen Tonnen Kohle nach Deutschland verschifft. Fast fünf Millionen Hektar wurden in dem südamerikanischen Land innerhalb eines Jahrzehnts für den Rohstoffabbau freigegeben. Die Arbeitsbedingungen in den kolumbianischen Minen sind katastrophal, das Unfall-Risiko ist hoch. Nach offizieller Statistik forderten Grubengas-Explosionen zwischen 2004 und 2010 rund 500 Menschenleben. Viele Minenarbeiter leiden an Staublunge und anderen Berufskrankheiten.
Die Bildung von Gewerkschaften wird von den Betreibern der Minen mit allen Mitteln bekämpft. Für Repressionen wurden wiederholt Paramilitärs eingesetzt. Mehrere Gewerkschafts-Mitglieder wurden ermordet.
Weder die Minen-Arbeiter noch die örtliche Bevölkerung partizipieren an den hohen Exporteinnahmen. Tausende Kolumbianer haben ihre Lebensgrundlage verloren. Vor allem die Interessen der indigenen und kleinbäuerlichen Bevölkerung geraten unter die Räder. Selbst der ehemalige kolumbianische Umweltminister Manuel Rodríguez kritisiert, sein Land „prostituiere sich mit mangelnden ökologischen und sozialen Auflagen“.
Durch die Kohle-Importe aus Ländern mit mangelnden ökologischen und sozialen Standards macht sich BAYER mitverantwortlich für die dort entstehenden gravierenden Probleme.

Wahlkampfspenden:
Der BAYER-Konzern gehört traditionell zu den wichtigsten ausländischen Spendern im US-Wahlkampf. Im vergangen Jahr waren sogenannte „Politische Aktionskomitees“ von BAYER mit Spenden in Höhe von 261.000 Dollar größter deutscher Förderer der Republikanischen Partei. Bei den vorangegangenen Zwischenwahlen hatte BAYER gezielt Kandidaten gefördert, die den Klimawandel leugnen oder wirkungsvolle Klimagesetze blockieren. BAYER gehörte zudem zu den Unterstützern des Heartland-Instituts, das den Klimawandel leugnet und das am Aufstieg der reaktionären „Tea Party“ maßgeblich beteiligt war.
Die Spenden von BAYER tragen dazu bei, dass Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz blockiert werden. Das Allgemeinwohl bleibt wegen der Partikularinteressen großer Unternehmen auf der Strecke. Aus dem hehren Ideal der amerikanischen Verfassung “One man, one vote“ ist durch die Abhängigkeit von Konzernen mehr und mehr ein “One dollar, one vote“ geworden.

Sportsponsoring:
Jahrelang ließ sich Bayer 04 Leverkusen vom Rekord-Pleitier TelDaFax sponsern. Auch nachdem die Verantwortlichen im Verein von der Schieflage bei TelDaFax erfuhren, kassierte Bayer 04 noch Millionen. Die rund 700.000 Geschädigten hingegen gingen leer aus.
Im vergangenen Sommer hat der Verein einen neuen Sponsorvertrag geschlossen – ausgerechnet mit dem Poker-Unternehmen Betfair.
Der DFB und die deutschen Fußball-Vereine sollten konsequent gegen Wettbetrug, Schiebereien und Bestechungen vorgehen. Stattdessen nahm Bayer 04 nun ausgerechnet Geld von einem Wett-Unternehmen an. Wie unseriös diese Zusammenarbeit war, zeigt sich an der nach nur wenigen Monaten erfolgten Kündigung des Vertrags.

Tier-Antibiotika:
Erstmals hat die Bundesregierung die Menge der in Deutschland verbrauchten Tier-Antibiotika veröffentlicht. Die Zahlen belegen, dass in der Intensiv-Tierhaltung sieben Mal mehr Antibiotika eingesetzt werden als in der Humanmedizin. Hierdurch wird die Entwicklung resistenter Erreger begünstigt. Immer mehr Menschen sprechen auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an – eine oftmals tödliche Gefahr.
Besonders die Verwendung von Wirkstoffen der 3. und 4. Generation ist abzulehnen, da diese als Reserveantibiotika für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Der BAYER-Konzern bietet mit Baytril aus der Klasse der Fluorchinolone ein solches Reserveantibiotikum für die Tiermast an. Allein acht Tonnen Fluorchinolone wurden im vergangenen Jahr in deutschen Tierställen verabreicht. BAYER trägt daher Mitverantwortung für das zunehmende Auftreten resistenter Keime.

[Rost] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern bestätigte gestern unsere Information, wonach das CO-Rohr unter dem Rhein verrostet ist. Nun soll flugs ein anderes (altes) Rohr verwendet werden weitere Infos

27. März 2014, Rheinische Post

Rost: Bayer wechselt CO-Transport-Rohr unterm Rhein

Leverkusen. Chemparkbetreiber Currenta und Bayer MaterialScience (BMS) hatten für Ende März die Überprüfung des Dükers, des ummantelten Rohrleitungsbündels unter dem Rhein, und der gesamten Versorgungspipeline zwischen Leverkusen und Dormagen angekündigt und sind bei der Untersuchung nun auf Rost gestoßen. Von Ludmilla Hauser
Es „wurde an der Kohlenmonoxid(CO)-Leitung innerhalb der Rheinunterquerung punktuell Korrosion identifiziert“, meldet BMS. „Diese entsteht durch Fehlstellen in der Isolierung, beeinträchtigt den sicheren und rechtmäßigen Betrieb der Leitung aber nicht.“ Flicken lassen sich die Schadstellen unter dem Rhein nicht so einfach. „Das ist einer der Gründe dafür, dass die Rheinunterquerung durch einen neuen Versorgungstunnel ersetzt werden soll“, erinnert BMS an das Projekt, das Chempark-Chef Ernst Grigat und Klaus Jaeger (BMS) im Januar vorstellten.
An Land musste im Kölner Uferbereich ein Zwölf-Meter-Stück der Pipeline ausgewechselt werden.
Bis der neue Düker gebaut ist, dauert es: Die Baugenehmigung soll laut Currenta im Sommer beantragt werden, mit dem Baustart wird vorsichtig für Anfang 2015 gerechnet. Currentas Wunschtermin zur Fertigstellung des neuen, größeren Tunnels (der jetzige ist 85 Zentimeter im Durchmesser, der neue soll 2,60 Meter haben): Ende 2015.
Bis dahin „wird im Bereich des Dükers der CO-Transport durch eine zuletzt für Erdgas genutzte Leitung erfolgen“, sagt BMS. In der nächsten Woche soll die Umleitung des Gases in die neue Röhre erfolgen. Das baugleiche ehemalige Erdgas-Rohr sei im August 2013 untersucht worden. Ein unabhängiger Sachverständiger habe keine Korrosion festgestellt und „damit eine intakte Isolierung“.
Das Thema Düker ist sensibel: Co-Pipeline-Gegner hatten zu Beginn des Jahres Akteneinsicht bei der Bezirksregierung verlangt. BMS versichert, es sei ein sicherer Betrieb auch in der bisherigen CO-Pipeline unter dem Rhein gegeben gewesen, „aus Gründen der äußersten Vorsorge“, werde aber unter dem Fluss die neue Leitung genutzt.

[PCB] Polychlorierte Biphenyle

CBG Redaktion

25. März 2014

PCB: Umweltschützer fordern Sanierung von Gebäuden auf Kosten der Hersteller

Der Deutschlandfunk berichtet heute über die Forderung von Umweltverbänden, die Hersteller Polychlorierter Biphenyle - kurz PCB – an den ungeheuren Sanierungs- und Gesundheitskosten zu beteiligen (der Beitrag findet sich unter http://www.deutschlandfunk.de/pcb-umweltschuetzer-fordern-zuegige-sanierung-von-gebaeuden.697.de.html?dram:article_id=281060).

Die PCB wirken auf das Nerven-, Hormon- und das Immunsystem. Andras Gies, Chemiefachmann im Umweltbundesamt sagt in dem Beitrag: „Das Problem bei denen ist, dass sie unendlich langlebig sind, ganz langsam sich in der Umwelt und im Körper abbauen. Also die PCBs, die Sie aufnehmen, wenn Ihre Mutter Sie stillt, finden wir noch beim 17- oder 20-jährigen Menschen.“

Vor allem in den 1960er- und 1970er-Jahren haben Chemiefirmen wie Monsanto in den USA und Bayer in Leverkusen mehr als eine Million Tonnen PCB hergestellt. Sie wurden als Kühlflüssigkeit in Transformatoren oder als Hydrauliköl im Bergbau eingesetzt, aber auch in Lacken, Harzen und Kunststoffen. Und Handwerker verwendeten Fugendichtungsmassen mit rund 20.000 Tonnen PCB in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden in Deutschland. Helmut Röscheisen vom Deutschen Naturschutzring geht von mehr als 10.000 Tonnen PCB aus, die sich noch in diesen Gebäuden befinden: „Die Zeitbombe besteht darin, dass wir nicht genau wissen, in welchen Gebäuden diese PCB-haltigen Fugenverdichtungsmassen drin sind. Daher die Forderung: Wir brauchen eine Inventarisierung aller Gebäude in Deutschland, die belastet sind.“

Helmut Röscheisen setzt darauf, dass sich auch die Chemiefirma Bayer finanziell beteiligt. Das Unternehmen sagte jedoch gestern dem Deutschlandfunk, dass es sich dazu nicht verpflichtet fühlt. Es habe bereits verantwortlich gehandelt, als es 1983 - also sechs Jahre vor dem gesetzlichen Verbot in Deutschland - die Herstellung der polychlorierten Biphenyle einstellte. UBA-Mann Andreas Gies sieht dennoch eine moralische Pflicht. „Die Chemieindustrie steht ja auch dazu, dass sie Produktverantwortung hat und für die Sicherheit ihrer Produkte garantieren will. Dass es oft in der Vergangenheit nicht so war, ist natürlich eine schmerzliche Last für uns alle, ist aber auch, glaube ich, eine Verantwortung für die Hersteller.“

Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Äußerung von BAYER ist ein Hohn. Die Hersteller kannten die Risiken der Substanzen spätestens seit den 60er Jahren – taten aber alles, diese zu verheimlichen, um die Umsätze nicht zu gefährden. Das weltweit erste Verbot „offener“ Anwendungen wurde bereits 1972 in Schweden verhängt. Deutschland folgte 1978. Der Einsatz in vorgeblich „geschlossenen“ Systemen wie Hydraulik-Ölen und Transformatoren blieb jedoch auf Druck der Industrie gestattet. Schlimmer noch: Als die USA, bis dahin größter Anbieter, 1977 die Herstellung und Verwendung von PCB vollständig verboten, sprang die BAYER AG in die Bresche und steigerte ihre jährliche Produktion von 6.000 auf 7.500 Tonnen. 1983 war BAYER die letzte westliche Firma, die die Herstellung beendete“.

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[Pharma] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern vermarktet eine Vielzahl gefährlicher Pharma-Produkte. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Medikamente nur für Reiche
Der BAYER-Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers äußerte sich im Dezember zur Einführung des Krebsmittels NEXAVAR wie folgt: „Wir haben dieses Medikament nicht für den indischen Markt entwickelt, um ehrlich zu sein. Wir haben es für Patienten im Westen entwickelt, die es sich auch leisten können.“
Die Aussage von Herrn Dekkers bietet einen aufschlussreichen und zugleich erschreckenden Blick in das Innenleben der Pharmaindustrie: nicht medizinische Notwendigkeiten sind entscheidend bei der Entwicklung neuer Präparate, sondern allein der Profit. BAYER geht es nicht darum, dass viele Menschen von einem Medikament profitieren. Vielmehr wird die Forschungs- und Verkaufspolitik gezielt so gestaltet, dass die höchsten Preise erzielt werden können - unabhängig davon, wie vielen Menschen dadurch der Zugang zu Medikamenten verwehrt bleibt.
Da die Pharmaindustrie für das Marketing weit mehr ausgibt als für die Forschung, zielt auch das Argument ins Leere, wonach die hohen Preise für die Entwicklung neuer Präparate notwendig wären. BAYER gibt für Vertrieb und Marketing über zehn Milliarden Euro aus - etwa das Dreifache der Forschungsausgaben.

Risiken von XARELTO
Weiterhin drückt BAYER mit allen Mitteln den neuen Gerinnungshemmer XARELTO in den Markt – auch für Indikationen, bei denen eine Wirksamkeit nicht belegt ist.
So gibt es bislang keine Studien, die bei der Behandlung von Vorhofflimmern einen Vorteil von XARELTO gegenüber gut eingestellten Marcumar-Patienten nachweisen. Das unabhängige arznei-telegramm rät von einer Verordnung daher generell ab. XARELTO reduziere weder Schlaganfälle plus systemische Embolien noch die Rate relevanter Blutungen. Dass das Medikament unter den neuen Gerinnungshemmern die höchsten Verschreibungszahlen aufweist, sei nur durch das exorbitante Marketing und durch Einflussnahme auf medizinische Fachgesellschaften erklärbar.
Auch zur Behandlung des Akuten Koronarsyndroms (ACS) ist XARELTO nicht zu empfehlen. Die US-Behörde FDA verweigerte wegen der mangelhaften Qualität der von BAYER vorgelegten Studien hierfür gar die Zulassung. Bei über 10% der Patien-ten war der Beobachtungszeitraum so knapp bemessen, dass am Studien-Ende nicht einmal bekannt war, ob der Patient noch lebt. Zudem ergab eine stichprobenartige Überprüfung der Primärdaten, dass mehrere Todesfälle unter XARELTO unter den Tisch gefallen waren. Hinzu kommt, dass das Ergebnis durch Ausschluss uner-wünschter Daten - offenbar bewusst - verzerrt wurde.
Derweil explodiert die Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden im vergangenen Jahr für XARELTO 133 tödliche Verläufe und 1400 schwere Nebenwirkungen registriert.
Es darf nicht sein, dass BAYER aus Profit-Gründen ein Medikament vermarktet, an dessen Sicherheit es erhebliche Zweifel gibt. Der Konzern sollte aus den Skandalen mit LIPOBAY, TRASYLOL und YASMIN gelernt haben. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Gefährliche Antibaby-Pillen
Antibabypillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben gegenüber älteren Pillen ein zwei- bis dreifach erhöhtes Thrombose- und Embolierisiko. Allein in Deutschland lie-ßen sich pro Jahr rund 250 schwere Embolien vermeiden, wenn alle Frauen mit Kontrazeptiva der 2. Generation verhüten würden.
Obwohl BAYER alles tut, um den vielen Tausend Opfern (darunter hunderte von To-desfällen) die Entschädigung zu verweigern, hat der Konzern inzwischen 1,7 Milliarden Dollar an über 8.000 betroffene Frauen gezahlt. Trotzdem verweigert der Konzern eine Entschuldigung und hält an der Vermarktung fest. Zynischerweise gehört BAYER sogar zu den Sponsoren des „Weltthrombosetags“, der auf die Risiken von Thromboembolien aufmerksam machen soll.

Antibiotika in der Tierzucht
Zwar ist die Menge der in der Tierzucht eingesetzten Antibiotika leicht rückgängig. Weiterhin werden jedoch in der Intensiv-Tierhaltung rund sieben Mal so viele Bakterizide eingesetzt wie in der Humanmedizin. Und ausgerechnet die Verwendung des von BAYER vertriebenen Präparats BAYTRIL aus der Klasse der Fluorchinolone wächst: die jüngsten verfügbaren Zahlen zeigen in Deutschland einen Anstieg um 25% gegenüber dem Vorjahr.
BAYTRIL ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Reserve-Antibiotika Ciprofloxacin und Moxifloxacin. Durch den massenhaften Einsatz in der Tiermast bilden sich immer mehr resistente Keime, so dass die Präparate ihre Wirk-samkeit verlieren. Die WHO fordert seit Jahren ein Verbot des massenhaften Einsat-zes von Antibiotika in der Tierzucht. Dies dürfte ein Grund dafür sein, dass BAYER den Umsatz von BAYTRIL im aktuellen Geschäftsbericht verheimlicht.

[Gegenanträge] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Bienensterben
Um die großflächigen Bienenvolksterben einzudämmen, hat die EU am 1. Dezember die Verwendung der von BAYER verkauften Pestizide Imidacloprid und Clothianidin weitgehend verboten. Die Wirkstoffe schädigen schon in geringsten Konzentrationen das Nervensystem von Insekten und können zu chronischen Vergiftungen führen. Der Rückgang der Bienen-Populationen gefährdet die Bestäubung wichtiger Kulturpflanzen und damit die Ernährungssicherheit. Auch Vögel sind betroffen, da sie wegen der rückläufigen Zahl wildlebender Insekten nicht genügend Nahrung finden.
Trotz des Nachweises der Schädlichkeit durch Dutzende unabhängiger Studien klagen BAYER und SYNGENTA gegen das EU-Verbot. Auch geht der Verkauf außerhalb der EU weiter. Einmal mehr ist für BAYER der kurzfristige Profit wichtiger als der Schutz von Flora und Fauna.

HIV-Infektion von Blutern
Der „Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband“ hat jüngst den Deutschen Hörfilmpreis an die ZDF-Produktion „Blutgeld“ vergeben. Einer der drei Hauptsponsoren war ausgerechnet die BAYER AG.
„Blutgeld“ erzählt die wahre Geschichte dreier Brüder, die durch Gerinnungspräparate mit HIV infiziert wurden. Hintergrund der Handlung: bis Mitte der 80er Jahre wurden tausende Bluter mit HIV und Hepatitis-C infiziert, hauptsächlich durch Produkte von BAYER. Firmeninterne Memos hatten die Gefahren für Bluter frühzeitig benannt, ohne dass das Unternehmen daraus Konsequenzen zog. Der Bundestag kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Inaktivierungsverfahren rechtzeitig vorlagen. Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER jedoch einer Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.
Bis heute verweigert BAYER den Opfern eine gerechte Entschädigung. Trotzdem konnten in harten Kämpfen Zahlungen von mehreren hundert Millionen Euro erzwungen werden. Das Sponsoring der Preisverleihung an „Blutgeld“ durch BAYER stellt eine Verhöhnung der infizierten Bluter dar. Die Opfer werden dazu missbraucht, dem Konzern mittels „mildtätiger Gaben“ ein menschliches Antlitz zu verleihen.

Gesundheitsschäden durch Bisphenol A
Die Zähne von rund 10% aller Kinder besitzen wegen unzureichender Mineralisation nicht genügend Festigkeit und zersetzen sich daher. Als Auslöser steht die Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Verdacht. Im Tierversuch beeinträchtigt Bisphenol A die Mineralisation von Rattenzähnen.
BAYER ist einer der größten BPA-Produzenten weltweit. Die Chemikalie kommt u. a. in Plastik-Flaschen, Konservendosen und Lebensmittel-Verpackungen zum Einsatz. Dutzende von Studien bringen BPA mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Dr. Norbert Krämer von der Gießener Poliklinik für Kinder-Zahnheilkunde rät daher, keine Trinkflaschen aus Plastik zu verwenden und auf Lebensmittel zu verzichten, deren Verpackung BPA enthält.
Bereits 2008 hatte Kanada Bisphenol A als „gefährliche Substanz“ deklariert und eine Verwendung in Babyflaschen untersagt. 2011 folgte das EU-Verbot in Babyflaschen. Einige EU-Länder verhängten zusätzliche Verbote für Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen. Trotzdem stellt BAYER den Verkauf von Bisphenol A für risikoreiche Anwendungen nicht ein.
Vor wenigen Wochen kündigte die EU an, den Grenzwert für die BPA-Aufnahme drastisch zu verschärfen. Die Obergrenze soll von 50 µg pro Kilogramm Körpergewicht auf 5 µg gesenkt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Hormonaktive Chemikalien müssen aus allen Produkten des täglichen Verbrauchs verschwinden. Zudem benötigen wir dringend eine Umkehrung der Beweislast: Chemikalien, die im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu wirken, müssen verboten werden - es sei denn, die Produzenten können diesen Verdacht nachweislich entkräften. Sonst vergehen weiterhin Jahrzehnte zwischen den ersten Hinweisen auf eine Schädigung bis zum Verbot einer Substanz.

Asbest
Ein Arbeitsgericht im nordspanischen Mieres hat BAYER zu einer Entschädigung von 71.800 € an die Hinterbliebenen eines langjährigen Mitarbeiters verurteilt. Der Arbeiter war an den Folgen seiner jahrzehntelangen Asbest-Belastung im Werk Langreo (Asturien) gestorben. Nach Ansicht des Gerichts hatte BAYER die Risiken ignoriert und es versäumt, die Arbeiter angemessen zu schützen.
Insgesamt wurde rund ein Fünftel des weltweit verbrauchten Asbests in der Chemie-Industrie eingesetzt. Die Gefahr für Leib und Leben war BAYER über Jahrzehnte hinweg bekannt. Durch gekaufte Gutachten und Zuwendungen an das damals zuständige „Institut für Wasser-, Boden- und Luft-Hygiene“ konnte die Industrie das Verbot um etwa 25 Jahre verzögern. Tausende Arbeiter/innen bezahlen dies mit ihrem Leben.
Bis heute hat BAYER kein Nachsorge-Programm eingerichtet, das alle Betroffenen erfasst und ihnen medizinische Betreuung anbietet.

EINWENDUNG

CBG Redaktion

26. September 2012

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Änderungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Pipeline zum Transport von Kohlenmonoxid von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertritt rund 1.000 Mitglieder. Viele davon leben in Dormagen, Krefeld, Monheim, Duisburg und Krefeld und sind von dem Bau der Rohrleitung direkt betroffen.

Aus unserer Sicht sprechen die folgenden Gründe dagegen, dem Antrag von Bayer MaterialScience zuzustimmen:

fehlendes Allgemeinwohl
Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau eines neuen steam reformers in Krefeld. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.

gefährlicher Präzedenzfall
Die Aussage von BMS, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde nicht nur von Projektleiter Werner Breuer, sondern auch im Landtag und von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden wegen der hohen Sicherheits-Anforderungen jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss erhalten bleiben. Es droht ein gefährlicher Präzedenzfall.

mangelnde Planrechtfertigung
Die CO-Pipeline wird nicht benötigt. Der von BMS behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: Die Errichtung einer TDI-Großanlage am Standort Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von CO errichtet werden muss. Der neue steam-reformer könnte jedoch auch in Uerdingen errichtet werden. Zu befürchten ist, dass die Pipeline in erster Linie als Gas-Speicher verwendet werden soll, mit dem Kapazitäts-Schwankungen aufgefangen werden sollen.
Das Unternehmen behauptet in diesem Zusammenhang, dass „am Standort in Krefeld-Uerdingen im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung erforderlichen Mengen anfällt“. Laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert der Konzern BAYER in Krefeld jedoch mehr als eine Million Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber technisch kein Problem.

Risiken für Anwohner/innen
Das Vorhaben der BMS AG bedroht die Gesundheit der Anwohner/innen. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten. Selbst nach einer im Einzelfall möglichen Bergung aus der Gefahrenzone ist eine wirkungsvolle medizinische Behandlung nicht gesichert, da es in NRW weniger als zehn Behandlungsplätze für CO-Vergiftungen gibt.

verfrühte Verträge
Der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus wurde bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Gesetz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau von CO-Produktionskapazitäten in Dormagen ohne vorherige Genehmigung der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für die Pipeline verwendet werden.

Erdbeben- und Kampfmittel-Gefahren
Rechtliche Voraussetzungen für den Baubeginn wie der Nachweis der Kampfmittelfreiheit und der Erdbebensicherheit wurden widerrechtlich nicht erbracht und liegen bis heute nicht vollständig vor. Ich fordere, dass diese Nachweise erbracht und mit in dieses öffentliche Verfahren einbezogen werden. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die Leitung durch ein Gebiet verläuft, in dem ein erhöhtes Erdbebenrisiko besteht.

verringertes Sicherheitsniveau
Das von Bayer jetzt beantragte Geogrid 2 verfehlt den in der Planfeststellung geforderten und zugesicherten Schutz durch Bagger und andere Maschinen. Gerade in besonders gefährdeten Kreuzungsbereichen soll es nicht verlegt werden. Damit entfällt dort die nachträglich behauptete Warnwirkung. Die Matte kann zudem nur bei Grabungen oberhalb der Leitung warnen. Sie verfehlt jedoch jede Warnwirkung, wenn die Leitung angebohrt wird, wie beispielsweise bei einer Sauerstoffpipeline im August 2008 in Köln geschehen. Statt des Einbaus des GeoGrid-2 fordern wir den Einbau von Betonreitern oder Stahlplatten, mit denen derartige Unfälle wirkungsvoll verhindert werden können.
Auch die Verwendung schwächerer und dünnerer Rohre als ursprünglich vorgesehen sowie der Verzicht auf Mantelrohre darf nicht genehmigt werden, da hierdurch das Sicherheitsniveau der Leitung gesenkt wird. Es kann nicht sein, dass wegen einem übereilten Baubeginn Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden.
Bei nachträglichen Ausbesserungen wurden zudem Leitungsabschnitte an Schieberstationen und an Isolationsfehlerstellen verändert. Der zuvor durchgeführte Drucktest taugt damit nicht mehr als Beweis für die Sicherheit der Leitung.

alternative Trassenführung
Die jetzt nachträglich beantragten Trassenänderungen zeigen, dass alternative Trassenplanungen und Abwägungen vernachlässigt wurden. Schwerwiegende Fehler bei der Festlegung des Trassenverlaufs werden in diesem Verfahren völlig ausgeblendet. So ist nicht nachvollziehbar, dass die Leitung unter Missachtung der Technischen Regel für Rohrfernleitungen dicht an oder direkt durch Wohnsiedlungen geführt wird.
Im November 2011 hat das OVG Lüneburg entschieden, dass bei der Trassierung einer Gasleitung die Sicherheitsinteressen vieler Menschen falsch bewertet worden seien, da die Behörde Abstände zu bebauten Gebäuden nicht für erforderlich gehalten und lediglich einen zehn Meter breiten Schutzstreifen vorgesehen hatte. Angemessen sei jedoch ein weitaus größerer Gefährdungsradius. Ich fordere, die aktuelle Rechtsprechung auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.

gemeinsame Trassenführung
Ich erhebe Einspruch gegen den Antrag, die CO- und die Wingas-Leitung, statt im planfestgestellten Abstand von 2m, jetzt dichter nebeneinander zu verlegen. Für diese dichtere Verlegung wird keine plausible Begründung gegeben. Durch den verringerten Abstand steigt das Risiko von Unfällen bei Bauarbeiten oder Reparaturen an einer der Leitungen.

Änderungen vor Genehmigung
Ich erhebe Einspruch gegen das Verfahren, weil ein Großteil der beantragten Änderungen bereits umgesetzt wurden. So sind z. B. das geänderte Rohrmaterial und die geänderten Mantelrohre bereits eingebaut worden. Auch die zur Genehmigung gestellten Trassenverschiebungen wurden faktisch bereits realisiert. Damit hat die Bezirksregierung nicht die notwendige Abwägungsoffenheit für ihre Entscheidung. Die Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses ist damit vorprogrammiert.

Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pestizide

CBG Redaktion

Wichtiger Beitrag des WDR: BASF und BAYER wollen über den Umweg des Freihandelsabkommens mit den USA die Grenzwerte für Pestizide lockern. Sogar verbotene Agrogifte sollen wieder zugelassen werden

Markt, 31. März 2014, 21.00 - 21.45 Uhr

Freihandelsabkommen: Riskante Pestizide durch die Hintertür?

Verbraucher sind verunsichert: Wird das geplante Freihandelsabkommen mit den USA den Verbraucherschutz schmälern? Derzeit sind manche Pestizide in Europa verboten, andere könnten in Zukunft nur noch in geringerem Maße eingesetzt werden. Doch wenn Brüssel die Vorsorgestandards verschärft, bedeutet das für deutsche Chemie-Unternehmen vor allem eins: Geschäftsverlust. Beeinflussen also deren Lobbyisten die Verhandlungen um das Abkommen, um ihre Produkte doch noch auf den Markt zu bringen?

Rede Bundestag

CBG Redaktion

16.12.2005

Rede von Eva Bulling-Schröter (Linkspartei)in der Aktuellen Stunde des Bundestages zur europäischen Chemikalienpolitik

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von rund 30 000 relevanten chemischen Stoffen wurden bislang nur etwa 4 000 darauf geprüft, ob sie Gesundheit oder Ökosysteme schädigen. Mit dem Rest, den so genannten Altstoffen, die vor 1981 auf den Markt kamen, läuft faktisch ein Großversuch an Mensch und Umwelt. Allergien sowie Brustkrebs- und A-temwegserkrankungen haben drastisch zugenommen. Giftcocktails lassen sich sogar noch in der Muttermilch nachweisen, ebenso weitab der Chemiefabriken im Fettgewebe von Eisbären und Walen.

Die EU-Kommission wollte diesen unhaltbaren Zustand mit ihrem Entwurf einer REACH-Verordnung beenden. Für Alt- und Neustoffe ab einer Tonne Jahresproduktion sollte nun gleichermaßen gelten: keine Daten - kein Markt. Mengenabhängig hätten die Chemikalien getestet und registriert werden müssen. Vor allem aber sollten besonders gefährliche Stoffe identifiziert und schrittweise ersetzt werden; denn genau das muss der Kern einer verantwort-lichen Chemikalienpolitik sein.

Ein solches REACH wäre mit 0,1 Prozent des Branchenumsatzes - 0,1 Prozent, Frau Dött und Herr Kauch! - locker zu bezahlen gewesen. Allein die Ausgaben der Kranken- und Renten-kassen für chemikalienbedingte Erkrankungen und Todesfälle betragen ein Mehrfaches davon. Dazu habe ich von Ihnen heute noch gar nichts gehört. Mit gutem Willen hätte man da-bei auch - ich denke, das ist uns allen ein Anliegen - die Anzahl der Tierversuche auf das un-vermeidbare Minimum beschränken können. Auch das ist nicht passiert.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Doch dieser Kommissionsentwurf wurde vor vier Wochen vom EU-Parlament gnadenlos verwässert; das wurde hier schon gelobt. In dieser Form hat ihn der Ministerrat am Dienstag leider auch weitgehend bestätigt. Die Chemiekonzerne, die eine gewaltige Desinformations-kampagne losgetreten haben, können einen Etappensieg verbuchen: Nunmehr sind die Daten- und Testanforderungen drastisch gesunken. Von den 30 000 relevanten Chemikalien bleiben nur noch 12 000 übrig, die halbwegs vernünftig überprüft werden sollen. Es besteht zwar die Möglichkeit, von den Firmen Daten nachzufordern. Das wird jedoch enorm bürokratisch. So viel zum Thema Bürokratie. Zudem wandert die Beweislast wieder von den Herstellern zu den Behörden; genau das sollte durch REACH umgekehrt werden. Die gescheiterte Altstoff-verordnung, unter der in 24 Jahren gerade einmal 65 Stoffe bewertet wurden, lässt schon jetzt grüßen.

Insgesamt ist das Rollback in der europäischen Chemikalienpolitik nicht nur ein dreister Fron-talangriff auf die Gesundheit der Menschen. Das Ganze ist außerdem ökonomischer Unsinn. Schließlich verleiht eine saubere Registrierung und Bewertung den Firmen Rechtssicherheit in Haftungsfragen, was sehr wichtig ist.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alt- und Neuchemikalien könnten zudem in einen gerechten Wettbewerb miteinander treten - und die Schaffung von Wettbewerb ist doch immer Ihr Anliegen. Nun aber werden Intranspa-renz und Ungleichbehandlung fortgeführt. Innovationsfeindlicher geht es kaum.
In seiner ersten Lesung vor vier Wochen hat sich das EU-Parlament wenigstens dafür ausge-sprochen, gefährliche Chemikalien nur für fünf Jahre befristet zuzulassen. Danach hätten sie von den Unternehmen ersetzt werden müssen, sofern dann unbedenkliche Alternativen exis-tieren. Genau darum geht es doch; wir wollen doch Stoffe, die unbedenklich sind.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Aber selbst diese einzige positive Veränderung am Kommissionsentwurf wurde vom Rat kas-siert. Insgesamt stellt sich damit die Frage, ob ein solches Chemikalienrecht nicht hinter das bisherige zurückfällt. Schließlich gelten die weich gespülten Registrierungs- und Zulassungs-kriterien nun ebenfalls für die Neustoffe und diese unterliegen gegenwärtig noch einem vor-bildlichen Registrierungsverfahren.
Der BUND hat in dieser Woche analysiert, wer in Europa die Interessen der Chemiekonzerne gegen den Verbraucherschutz besonders eifrig vertreten hat. Das Papier ist wirklich lesenswert: Die deutschen Abgeordneten im Europaparlament haben - mit Ausnahme der Linken und der Grünen - bei allen Änderungsanträgen mehrheitlich für einen Abbau des Gesundheitsschutzes gestimmt.
(Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die bittere Wahrheit!)

Im Falle von SPD und FDP geschah das sogar gegen die jeweilige eigene Fraktion im Euro-paparlament. Aufgrund der Abgeordnetenanzahl haben deutsche EU-Parlamentarier somit ein fortschrittliches europäisches Chemikalienrecht verhindert. Dass die Bundesregierung im Rat und in der EU-Kommission als Repräsentantin des VCI auftrat, weiß inzwischen ganz Brüs-sel. Kommissionsvizepräsidentin Margot Wallström hat öffentlich gegen einen besonders dreisten Vorstoß Günter Verheugens protestiert. Auch das ist bekannt. REACH ist aus unserer Sicht ein trauriges Beispiel dafür, wie Konzerne die Gesetzgebung nach ihren Profitinteressen zurechtbiegen können, wenn sie dafür nur mächtig und frech genug sind.
(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt es wieder! - Zuruf von der FDP: Der Sozialismus!)

Dies geschieht leider mithilfe von Politikern aus der Bundesrepublik Deutschland, einem Land, welches sich so gern als Weltmeister im Umweltschutz ausgibt. Noch ein Wort zu den Grünen:
Vizepräsident Wolfgang Thierse: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen, Sie sind weit über Ihre Redezeit hinaus.
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Ja, mein letzter Satz: Ein grüner Baum wächst nur auf rotem Grund.
(Beifall bei der LINKEN)