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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Dormagen] Carl Duisberg

CBG Redaktion

Presse Info vom 20. November 2015

Umbenennung der Carl Duisberg-Straße in Dormagen:

„Stadtrat muss Farbe bekennen“

Der Dormagener Planungs- und Umweltausschuss konnte sich in seiner Sitzung am Dienstag zu keiner Entscheidung über den Umgang mit belasteten historischen Personen durchringen. Stattdessen sollen die Anwohner der Carl-Duisberg-Straße und der Hindenburgstraße selber über eine mögliche Umbenennung entscheiden. Sowohl die Grünen als auch die Piraten hatten einen Antrag auf Namensänderung gestellt.

Vor der Debatte hatte der Kreisarchivar eine detaillierte Stellungnahme zum Leben Carl Duisbergs erstellt. Darin werden einige positive Aspekte wie „soziale Akzente“ sowie Duisbergs Unterstützung der Wissenschaft genannt. Ausführlich werden jedoch auch die Aspekte, die zur Forderung nach einer Umbenennung führten, dokumentiert - insbesondere Duisbergs Unterstützung für rechtsextreme Parteien, seine Forderung nach einem Einsatz von Zwangsarbeiter/innen (gerade auch in Dormagen) sowie seine Verantwortung für die Verwendung chemischer Kampfstoffe. Unter Duisbergs Leitung war die Firma BAYER zudem zum größten Sprengstoff-Produzenten Deutschlands aufgestiegen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Duisberg ist ein klassischer Kriegsgewinnler, der für den mörderischen Verlauf des 1. Weltkriegs mitverantwortlich ist. Die Dormagener Stadtspitze sollte ein Zeichen setzen und sich für eine Namensänderung einsetzen. Stattdessen hofft sie offenbar, dass die Anlieger den Antrag wegen der damit verbundenen Unannehmlichkeiten ablehnen werden. Nun muss der Stadtrat Farbe bekennen und eine Umbenennung beschließen.“ Mimkes schlägt vor, dass die Stadt den Anwohnerinnen und Anwohnern alle Gebühren erlässt, die mit einer Umbenennung verbunden sind, zum Beispiel bei der Beschaffung neuer Ausweispapiere.

Andere Städte zeigten mehr Geschichtsbewusstsein als Dormagen. So hatten die politischen Gremien in Dortmund und Lüdenscheid Ende letzten Jahres beschlossen, die örtlichen Carl Duisberg-Straßen umzubenennen.

Hintergrund
=> Im 1. Weltkrieg entwickelte Carl Duisberg Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz. Die Firma BAYER baute er zum größten deutschen Sprengstoff-Produzenten um.

=> Gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff beklagte Duisberg den Mangel an Arbeitskräften und forderte mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ zehntausende Belgier deportieren; mehrere Tausend starben.

=> Duisberg war Mitglied der rechtsradikalen und antisemitischen Deutschen Vaterlandspartei. Duisberg setzte sich vehement für die Annexion Belgiens und großer Gebiete in Osteuropa ein.

=> Carl Duisberg war die treibende Kraft beim Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN im Jahr 1925. Während der Weimarer Republik organisierte Duisberg Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich.

Das Dortmunder Stadtarchiv kam zu dem Ergebnis: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab.“

Das Lüdenscheider Stadtarchiv schrieb in seinem Votum: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“.

weitere Informationen:
=> Die Stellungnahme des Kreisarchivars
=> Informationen zu Carl Duisberg

Energiewende

CBG Redaktion

Presse Info vom 13. November 2015

Manfred Schneider (RWE), Werner Wenning (Eon):

„BAYER-Manager vergeigen Energiewende“

Nach der gestrigen Bekanntgabe der Geschäftszahlen von RWE rutschten die Aktien des Konzerns erneut um acht Prozent ab. Seit Anfang des Jahres hat die Firma damit mehr als die Hälfte ihres Werts verloren. Noch schlimmer erwischte es den Versorger Eon, der für die ersten drei Quartale einen Rekordverlust von 5,6 Milliarden Euro präsentieren musste.

Beide Unternehmen haben den Umstieg auf regenerative Energien jahrzehntelang nach Kräften blockiert. Zu allem Übel versuchte Eon auch noch, den Steuerzahler/innen die Folgekosten des Atomgeschäfts aufzubürden, was die Regierung nur mit einer Gesetzesänderung verhindern konnte. Viel Unmut richtet sich daher gegen die Vorstandsvorsitzenden, Johannes Teyssen bei Eon und Peter Terium bei RWE. So schreibt die Süddeutsche Zeitung, „beide werden es nicht mehr schaffen, den Konzernen aus dem Morast zu helfen.“ Mit dem Umbruch des Energiemarkts seien die „Manager der Stromdinos überfordert“.

Für den Blindflug der beiden Unternehmen sind aber auch die Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Wenning (Eon) und Manfred Schneider (RWE) verantwortlich, denn der Aufsichtsrat beruft den Vorstand und wird bei Strategie-Entscheidungen eingebunden. Wenning und Schneider waren zuvor Vorstandsvorsitzende des BAYER-Konzerns, der bei der Strom- und Wärmeproduktion eng mit RWE zusammenarbeitet.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Werner Wenning und Manfred Schneider haben es bereits bei BAYER versäumt, eine ökologische Wende einzuleiten. Der CO2-Ausstoß von BAYER liegt seit Jahren bei über 8 Millionen Tonnen, während der Anteil der regenerativen Energie beim selbst erzeugten Strom weniger als 1% beträgt. Es verwundert daher nicht, dass Wenning und Schneider mit den Herausforderungen der Energiewende überfordert sind“.

Die Produktion bei BAYER basiert fast vollständig auf Öl, Gas und Kohle. Im aktuellen Geschäftsbericht musste die Firma einräumen, dass der „Einsatz nachwachsender Rohstoffe noch eine untergeordnete Rolle“ spielt. Mimkes kommentiert: „Das Geschäftsmodell von Chemie- und Energiewirtschaft gründete sich jahrzehntelang auf fossile Rohstoffe. In absehbarer Zeit wird es jedoch parallel zur Energiewende auch zu einer Chemiewende kommen - zum einen wegen der Klimaschutz-Anforderungen, zum anderen wegen der schwindenden Ressourcen. BAYER und die neue Plastik-Tochter COVESTRO sind auf diesen Wandel schlecht vorbereitet. Dabei können Dämmstoffe, Polymere, Lacke oder Textilfasern schon heute in hoher Qualität aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.“

[Leverkusen] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

10. November 2015
Presse Info zur heutigen Informationsveranstaltung der PR-Agentur Johanssen + Kretschmer in Leverkusen

CO-Pipeline von Leverkusen nach Dormagen schließen!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die geplante Rheinunterquerung der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Leverkusen und Dormagen nicht zu genehmigen. Der sogenannte Düker ist Teil einer 50 Jahre alten Leitung, die jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen verwendet wurde. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline für giftiges Kohlenmonoxid umgewidmet – ein einmaliger Fall in Deutschland!
Erst durch eine Akteneinsicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren bei der Bezirksregierung Köln erfuhr die Öffentlichkeit, dass die Leitung unter dem Rhein schwere Schäden aufwies. Kurz darauf leitete BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr um und kündigte den Neubau des Dükers an.
Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde! Sogar ein Gutachter von BAYER spricht in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse. In diesem Abstand finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.
BAYER räumt in den Antragsunterlagen ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Aus unserer Sicht ist ein solches Risiko untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in Dormagen und Leverkusen auch nicht notwendig.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der gesamten CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen und hat eine Einwendung gegen das Projekt eingereicht. Die CBG kritisiert, dass für den Düker ein einfaches Plangenehmigungsverfahren gewählt wurde. Ein reguläres Genehmigungsverfahren müsste die gesamte Leitung von Dormagen bis Leverkusen umfassen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.
Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Für ergebnisoffene Diskussionen stehen wir gerne zu Verfügung, nicht aber für Alibi-Veranstaltungen zur Akzeptanzförderung. Statt eine PR-Agentur zu engagieren sollte die Bezirksregierung lieber ein reguläres Genehmigungsverfahren durchführen!“.
Dipl.-Ing. Bernhard Wening, Sachverständiger für Gasleitungen und bis 2012 „Leiter Qualität und Regelsetzung“ bei RWE, ergänzt: „Die damalige Umwidmung der Kohlendioxid-Leitung auf den Transport von Kohlenmonoxid ohne umfangreiche Sicherheitsvorgaben halte ich für äußerst unsachgemäß. Gefahrstoffe wie CO sollten nur im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden“.

weitere Informationen finden Sie hier

[ARD] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. November 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Todkrank durch die Pille? Frauen kämpfen gegen BAYER

ARD, die story, 22.45 – 23.30 Uhr: http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/todkrank-durch-die-pille-114.html

Anlässlich der heutigen Ausstrahlung der ARD-Dokumentation „Todkrank durch die Pille? Frauen kämpfen gegen BAYER“ fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ein Verbot von Antibaby-Pillen mit erhöhtem Gefahrenpotential. In dem Film wird der Leidensweg von Felicitas Rohrer aus Bad Säckingen geschildert, die nach Einnahme des Präparats Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitt und nur dank glücklicher Umstände überlebte.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Von Pillen mit dem Hormon Drospirenon gehen deutlich höhere Risiken aus als von älteren Präparaten. Es ist ein Skandal, dass die Firma BAYER den Verkauf fortführt und damit vermeidbare Schädigungen und Todesfälle in Kauf nimmt.“ Studien zufolge geht von Präparaten wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle im Vergleich zu Pillen der 2. Generation ein verdoppeltes Embolie- und Thromboserisiko aus.

Felicitas Rohrer klagt als erste Betroffene in Deutschland gegen BAYER. Das Landgericht Waldshut-Tiengen eröffnet den Prozess am 17. Dezember. In den USA hat der Konzern bereits Entschädigungen in Höhe von zwei Milliarden Dollar an Drospirenon-Opfer geleistet.

Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren sprach Frau Rohrer mehrfach in der Hauptversammlung des Konzerns. Der BAYER-Vorstand ging jedoch weder auf ihre Gesprächsangebote noch auf die Forderung nach einem Verbot der Produktgruppe ein. Die Proteste in der Versammlung werden auch in der ARD-Dokumentation gezeigt.

Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt. BAYER machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro.

Das Marketing des Konzerns wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Im Vordergrund stehen dabei Versprechungen wie ein angeblicher „Figurbonus“ und „wirkt gegen Akne“; auf die erhöhten Gefahren wird nicht eingegangen. Auch die website Pille.com wird von dem Konzern betrieben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingegen warnt seit Jahren vor den Gefahren der Produktgruppe und spricht sich für eine bessere Aufklärung der Patientinnen aus.

weitere Informationen zur Kampagne

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CBG Redaktion
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[Leverkusen] Steuerflucht

CBG Redaktion

3. November 2015

Steuerflucht der BAYER AG

Leverkusen: pro Kopf nur 10% der Gewerbesteuern von Düsseldorf

Im Leverkusener Stadtrat beschrieb der Stadtkämmerer Frank Stein gestern die schwierige Finanzlage der Stadt. Ziel bleibe der Haushaltsausgleich im Jahr 2018. Bis 2021 müsse das Land jedoch über 70 Millionen Euro zuschießen.

Hauptproblem bleiben die „nur noch homöopathischen Gewerbesteuereinnahmen“ der Stadt, wie Stein es ausdrückte. Nach dem desaströsen Einbruch dieser vormaligen Haupteinnahmequelle in den vergangenen drei Jahren, in denen die bekannten Großunternehmen Standortentscheidungen gegen Leverkusen trafen und legale Steueroptimierungsinstrumente exzessiv nutzten, liegen die Gewerbesteuereinnahmen der vormals prosperierenden Großstadt auf dem Niveau einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde.

Im Ergebnis nimmt Leverkusen pro Kopf nur ein Zehntel (!) der Gewerbesteuern von Düsseldorf ein. Selbst die klamme Millionenstadt Köln nimmt pro Einwohner den achtfachen Betrag ein (siehe Grafik). Nach Angaben von Stein führt die Stadt Leverkusen gegenwärtig Gespräche mit „verschiedenen relevanten Steuerzahlern“ – gemeint sind wohl in erster Linie BAYER, LANXESS und COVESTRO.

Besserung ist jedoch nicht in Sicht. Im Fall von BAYER etwa besitzen holländische und belgische Briefkasten-Firmen wie BAYER WOLRD INVESTMENTS Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Gesellschaften des Unternehmens und senken dadurch die Steuerlast. Auch Kreditgeschäfte werden über Benelux geführt: allein BAYER-Antwerpen gewährte im vergangenen Jahr anderen Konzerntöchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Leverkusen, immerhin Stammsitz des wertvollsten DAX-Konzerns, darbt dank solcher Tricks schon seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil BAYER weniger Gewerbesteuern überwies und manchmal – wie 1999, 2001, 2003 und 2004 – auch gar keine.

Die letzte Hiobsbotschaft erreichte Leverkusen im Zusammenhang mit der Übernahme der Sparte für nicht-verschreibungspflichtige Produkte vom US-Unternehmen MERCK. „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen“, verlautbarte der Konzern bei der Bekanntgabe des Deals. Im September 2014 gab die Firma dem Stadtkämmerer Frank Stein die genaue Größe bekannt. Stein musste als Synergie-Defekt nicht nur „Einbrüche im zweistelligen Millionen-Bereich“ hinnehmen, sondern für die beiden letzten Jahre auch noch Gewerbesteuer-Einnahmen rückerstatten. Gerade einmal 60 Millionen Euro Gewerbesteuer wird die Kommune in diesem Jahr einnehmen, 1990 war es noch mehr als doppelt so viel.

weitere Informationen:
=> Steuerflucht aus Leverkusen
=> Artikel „Im Steuer-Paradies“

[ZDF] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Frontal 21, ZDF, ab 21 Uhr

Riskante Verhütung: Antibabypillen unter Verdacht

Das ZDF berichtet heute Abend ab 21 Uhr über Antibabypillen von BAYER, die das Hormon Drospirenon enthalten. Der Beitrag enthält u. a. ein Interview mit Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Auch die Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter kommt zu Wort: http://www.zdf.de/frontal-21/riskante-verhuetung-antibabypillen-unter-verdacht-40808790.html

Die Einnahme neuerer Kontrazeptiva wie Yaz, Yasminelle und Yasmin ist mit einem vergrößerten Thrombose- und Embolie-Risiko verbunden. Immer wieder kommt es zu schweren Zwischenfällen und Todesfällen. In den Werbekampagnen von BAYER werden die Risiken jedoch mit keinem Wort erwähnt. Das Marketing zielt speziell auf Anwendungen wie Akne-Behandlung und Gewichtsregulierung ab.

BAYER machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro. In den USA hat der Konzern bereits 2 Milliarden Dollar Entschädigungen an Geschädigte geleistet; dort sind noch Tausende von Klagen anhängig.

Am 17. Dezember wird am Landgericht Waldshut-Tiengen der erste deutsche Prozess gegen BAYER eröffnet. Klägerin ist Felicitas Rohrer aus Bad Säckingen, die nach der Einnahme des Präparats Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitt und nur dank glücklicher Umstände überlebte.

Infos zur Kampagne der Coordination

National Geographic

CBG Redaktion

Presse Info vom 29. Oktober 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Online-Spiel gemeinsam vorgestellt:

„Kooperation mit BAYER gefährdet Glaubwürdigkeit von National Geographic“

In einem Offenen Brief an den Präsidenten der National Geographic Society in Washington, Gary Knell, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren eine Beendigung der Kooperation mit dem BAYER-Konzern. Durch die Zusammenarbeit mit einem Umweltzerstörer werde die Glaubwürdigkeit von National Geographic beschädigt. Die Organisation hatte in der vergangenen Woche zusammen mit BAYER CropScience das Online-Spiel Top Crop präsentiert, das sich mit den „komplexen Problemen beim Anbau von Nahrungsmitteln für eine wachsende Weltbevölkerung“ befasst.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER ist der zweitgrößte Hersteller von Pestiziden und einer der zentralen Anbieter von gentechnischem Saatgut. Die von BAYER propagierte Landwirtschaft, die auf dem intensiven Einsatz von Agrochemikalien und Dünger basiert, schädigt Böden und Biodiversität irreversibel und gefährdet dadurch die Ernährungssicherheit. National Geographic sollte sich nicht dafür hergeben, Geld aus der Portokasse von BAYER anzunehmen und damit zum „Greenwashing“ des Konzerns beizutragen.“

In dem Schreiben erinnert die CBG daran, dass die Lobbyist/innen von BAYER fast alle Umweltschutzinitiativen bekämpften – vom Kyoto-Protokoll über die EU-Pestizidgesetzgebung bis hin zum europäischen Chemikalienrecht REACH. Gerade die Agrar-Sparte von BAYER führt zu zahlreichen Umweltproblemen: Pestizide aus der Substanzklasse der Neonicotinoide sind für das weltweite Bienensterben mitverantwortlich. Der massenhafte Einsatz von Herbiziden wie Glufosinat und Glyphosat, die in Kombination mit genverändertem Saatgut eingesetzt werden, kann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Hochgefährliche Insektizide verursachen immer wieder – oftmals tödliche – Vergiftungen.

BAYER initiierte in den vergangenen Jahren Dutzende von Kooperationen mit Umweltorganisationen und Fachgesellschaften – insbesondere in Bereichen, in denen der Konzern in der Kritik steht. Bereits vor zehn Jahren war die deutsche Sektion von National Geographic wegen der Zusammenarbeit mit dem Leverkusener Unternehmen in die Kritik geraten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren führt derzeit eine Kampagne für ein Verbot von GenSoja. BAYER hatte im vergangenen Jahr unter dem Namen „Credenz“ eine Soja-Produktlinie vorgestellt, die gegen die Herbizide Glyphosat und Glufosinat immun ist. Durch die riesigen Plantagen werden Wälder, Brachflächen und kleinbäuerliche Betriebe verdrängt, vor allem in Südamerika. Die Ernte dient jedoch nicht der Versorgung der örtlichen Bevölkerung, sondern wird fast vollständig exportiert. Grund hierfür ist die große Soja-Nachfrage der Massentierhalter in Europa und den USA.

weitere Informationen:
=> der Brief an National Geographic im Wortlaut
=> Schreiben von Umweltverbänden aus dem Jahr 2005
=> Kampagne zu GenSoja

[Klimaschutz] „Schmerzpunkt“ BAYER-Werk

CBG Redaktion

Pilgerweg für Klimagerechtigkeit macht Halt in Leverkusen

Der Ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit startete am 13. September in Flensburg und wird am 28. November Paris erreichen. Bei der Abschluss-Veranstaltung während der Klimakonferenz in Paris kommen Pilger und Aktivisten aus der ganzen Welt zusammen.

Auf den 1.470 Kilometern werden positive Beispiele für Klimagerechtigkeit besucht, z.B. ein Gemeindehaus im Passivhaus-Standard. Auch sogenannte Schmerzpunkte, wo „weitere intensive Bemühungen zum Klimaschutz nötig sind“, werden angesteuert. Durch Workshops und politische Aktionen entlang des Weges soll ein Bewusstsein für Klimagerechtigkeit geschaffen werden.

Am heutigen Mittwoch machte der Pilgerweg Halt am Leverkusener BAYER-Werk. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren informierte die rund 80 Pilgerinnen und Pilger über den Treibhausgas-Ausstoß des Konzerns.

Zwar äußert BAYER auf seiner homepage, dass „im Mittelpunkt unserer Umweltpolitik derzeit das Engagement für den Klimaschutz steht“. Tatsächlich aber liegen die CO2-Emissionen des Konzerns bei über 8 Millionen Tonnen und bleiben seit Jahren fast unverändert. Weiterhin basiert die Produktion zum größten Teil auf fossilen Rohstoffen. In der jüngsten Hauptversammlung musste der Konzern gar einräumen, dass bei der selbst erzeugten Energie der regenerative Anteil bei weniger als einem Prozent liegt.

Mimkes erläuterte in dem Beitrag, dass BAYER über seine Lobby-Verbände sowohl das Verbot von FCKW als auch das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz bekämpfte. Zudem wurde der Handel mit Emissionsrechten durch das Lobbying von BASF, BAYER und VCI (Verband der Chemischen Industrie) derart verwässert, dass das Instrument vollkommen wirkungslos blieb. Jahrelang plante BAYER den Bau neuer Kohlekraftwerke in den Werken Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen; diese wurden nur wegen des Siegeszugs erneuerbarer Energien nicht realisiert.

Mimkes abschließend: „Die Erfolge im Klimaschutz mussten mühsam gegen den Widerstand der Industrie erkämpft werden. Den Versprechen und Selbstverpflichtungserklärungen der Unternehmen sollten wir daher nicht trauen. Stattdessen müssen wir weiter öffentlichen Druck für mehr Klimagerechtigkeit ausüben!“. Die Pilgerinnen und Pilger erreichten am Nachmittag die Kölner Innenstadt.

weitere Informationen zum Klima-Ausstoß von BAYER

Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Oktober 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Monopolkommission schlägt bis zu 5 Jahren Gefängnis vor

Kartelle: Haftstrafen für Manager notwendig

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt den Vorschlag der Monopolkommission, bei schwerwiegenden Preisabsprachen Gefängnisstrafen einzuführen. Nach einer Reihe aufgeflogener Kartelle hatte die CBG vor einigen Jahren Strafanzeige gegen den damaligen BAYER-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning gestellt. Das Netzwerk veröffentlichte zudem eine Liste der Kartelle mit BAYER-Beteiligung.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bei internationalen Kartellen werden Marktanteile und Preise bis ins kleinste Detail festgelegt, oftmals geht es dabei um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Trotz teils hoher Geldstrafen haben sich solche Absprachen für die Unternehmen jedoch bislang gelohnt. Von einem abschreckenden Effekt kann daher erst ausgegangen werden, wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen.“

Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission, bestätigte gegenüber der FAZ diese Sichtweise: „Die Androhung von Freiheitsstrafen gegenüber den unmittelbar Verantwortlichen ist der wirksamste Weg, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen“. Nach Auffassung von Zimmer sei die Aufdeckungswahrscheinlichkeit bislang gering. Die Monopolkommission fordert daher bis zu fünf Jahren Haft für Manager, die sogenannte „Hardcore-Kartelle“ zu verantworten haben, also Absprachen über Preise, Geschäftsbedingungen, Verkaufsmengen oder die Aufteilung von Märkten.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte nach der Strafanzeige der Coordination gegen BAYER-Gefahren die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt - mit geradezu grotesken Begründungen. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die Bayer AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde. (...) Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“ Nach Meinung der CBG werden große Unternehmen durch eine solche Argumentation geradezu zu illegalen Handlungen ermutigt. Die Argumentation, wonach ein Rechtsverstoß gerechtfertigt sei, wenn er der Gewinnmaximierung diene, läuft dem Rechtsempfinden vollkommen zuwider. Zustimmung hatte die CBG seinerzeit nur von der EU-Wettbewerbsbehörde erhalten, die die Strafanzeige als „hilfreich“ und „sinnvoll“ bezeichnete.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel arbeitet derzeit an einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. Auch die Justizminister der Länder wollen sich bei ihrer Herbsttagung mit einer „Fortentwicklung des Sanktionsrechts“ bei Kartellabsprachen befassen. Bisher werden Kartellvergehen lediglich als Ordnungswidrigkeiten behandelt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert darüber hinaus – gerade auch im Hinblick auf die Vorgänge bei VW – die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. „Bei gravierenden Rechtsverstößen ist es mit einem Austausch von ein paar Managern nicht getan“, so Mimkes weiter.

weitere Informationen finden sich hier

[Uni Köln] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Information vom 20. Oktober 2015

Uni Köln hält Beendigung der Kooperation mit BAYER geheim

NRW: Neues Hochschulgesetz bringt keine Transparenz

Wegen angeblicher Betriebsgeheimnisse weigert sich die Universität Köln, auch nach Beendigung ihrer Forschungskooperation mit dem BAYER-Konzern Fragen zu der Zusammenarbeit zu beantworten, obwohl das im Herbst 2014 verabschiedete NRW-Hochschulgesetz eigentlich eine solche Auskunftspflicht vorschreibt. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren zeigt sich dadurch die Unzulänglichkeit des Paragraphen-Werks. In einem Schreiben der Hochschule heißt es, die Bewertung der Zusammenarbeit unterläge einer Geheimhaltungsvereinbarung und könne daher nicht veröffentlicht werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Seit sieben Jahren bemühen wir uns, Informationen über die Zusammenarbeit der Kölner Universitätsklinik mit BAYER zu erhalten. Bis heute sind wir keinen Schritt vorangekommen. Nach wie vor ist unklar, ob die Forschungs- und Publikationsfreiheit hinter den Interessen des Geldgebers zurückstehen muss.“ Mimkes kritisiert, dass das Versprechen der NRW-Landesregierung, mit der Überarbeitung des Hochschulgesetzes für mehr Transparenz zu sorgen, gebrochen wurde: „Das Gesetz hat gleich die erste Bewährungsprobe nicht bestanden. Mit dem Totschlag-Argument „Betriebsgeheimnis“, das noch nicht einmal von unabhängiger Seite aus kontrolliert wird, kann auch künftig jegliche Transparenz unterbunden werden.“

Zwar heißt es im NRW-Hochschulgesetz, dass die Universitäten „in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ informieren müssten. Die Vorschrift enthält jedoch eine Ausnahmegenehmigung, sofern Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Vor der Verabschiedung hatte eine breite Koalition von Initiativen, Gewerkschaften und Studenten-Verbänden das Einknicken der Landesregierung vor den Drohungen der Wirtschaftsverbände kritisiert. Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes hatte vorgesehen, zumindest die Inhalte, den finanziellen Umfang und die an den Drittmittelprojekten beteiligten Akteure vorab offenzulegen. Die Landesregierung gab jedoch dem Druck der Industrie nach und schwächte den entsprechenden Passus ab: Die Öffentlichkeit wird nun erst im Nachhinein informiert; Art und Umfang der Offenlegung bleiben im Ermessen von Hochschulen und Unternehmen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung öffentlicher Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Der Verband versuchte daher, auf juristischem Weg eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zu erlangen. Zahlreiche Verbände unterstützten die Forderung nach Offenlegung, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international und der Deutsche Hochschulverband. Auch der Informationsfreiheitsbeauftragte des Landes NRW befürwortete nach Prüfung des Vertrags eine Einsichtnahme. BAYER und die Uni Köln hatten sich jedoch über das Votum hinweggesetzt. Anfang August - kurz vor der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Münster - hatte die Universität überraschend bekannt gegeben, dass die Zusammenarbeit mit dem Konzern Ende 2014 ausgelaufen sei.

ausführliche Informationen finden sich hier

Covestro

CBG Redaktion

Presse Information vom 16. Oktober 2015

Zeitungsanzeige zum COVESTRO-Börsengang:

„Greenwashing der übelsten Sorte“

Au weia: der BAYER-Konzern investierte Millionen, um in den überregionalen Tageszeitungen Anzeigen zum Börsengang seiner Kunststoff-Sparte COVESTRO zu schalten. Doch offenbar war keine Zeit mehr zum Korrekturlesen, so dass in der Hektik leider ein Verb verloren ging. Nun heißt es: „Deshalb haben wir (…) einen Optimismus, der auf mutigen Innovationen und einem standhaften Glauben in die Kraft der Nachhaltigkeit.“ Ja, was? Aufbaut, basiert, fußt?

Die Sprache sperrte sich offenbar gegen die orwellschen Verdrehungen, die COVESTRO zu einem blitzblanken ersten Auftritt auf dem Börsen-Parkett verhelfen sollten. Mit der Überschrift „Für eine lebenswerte Welt“ und mit Sätzen wie „Die Welt braucht Hoffnung“ will der Konzern augenscheinlich überdecken, dass er große Mengen problematischer Chemikalien produziert und enorme Ressourcen verbraucht.

Einige Hintergründe zum Geschäftsfeld des neuen Konzerns:
=> COVESTRO ist für einen Großteil der mehr als acht Millionen Tonnen Kohlendioxid verantwortlich, die BAYER jährlich emittiert.
=> In der Produktion von Polycarbonat und Polyurethan setzt COVESTRO hunderttausende Tonnen des einstigen Kampfgases Phosgen ein. Weitere hochgefährliche Chemikalien, die in großen Mengen zum Einsatz kommen, sind TDI, Kohlenmonoxid und Chlor.
=> Die Firma gehört zu den größten Herstellern der hormonaktiven Substanz Bisphenol A, die trotz jahrzehntelanger Warnungen weiterhin in Lebensmittelverpackungen, Spielzeug und Kassenbons verwendet wird.
=> COVESTRO hat den Umstieg auf nachwachsende Rohstoffe verschlafen. Die Produktion basiert fast vollständig auf Öl, Gas und Kohle. Im aktuellen Geschäftsbericht muss die Firma einräumen: „Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt noch eine untergeordnete Rolle.“ Der Anteil erneuerbarer Energien liegt bei unter einem Prozent.
=> COVESTRO betreibt die umstrittenen CO-Pipelines zwischen Leverkusen, Dormagen und Krefeld, durch die Tausende Anwohner/innen gefährdet werden.
=> Die Firma hat kaum biologisch abbaubare Kunststoffe im Angebot. Unter dem Produktnamen BAYCUSAN bietet das Unternehmen sogar Mikroplastik an. COVESTRO ist daher mitverantwortlich für die wachsende Verschmutzung der Ozeane mit Plastikmüll.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Produktion bei COVESTRO basiert auf klassischer Chlorchemie: mit hochgefährlichen Chemikalien und unter hohem Energieeinsatz werden biologisch nicht abbaubare Produkte hergestellt. Doch anstatt den Umbau auf nachhaltige Produktionsmethoden zu forcieren, betreiben BAYER und COVESTRO Greenwashing der übelsten Sorte.“ Mimkes fordert - parallel zur Energiewende - eine Chemiewende. Schon heute könnten Dämmstoffe, Polymere, Lacke oder Textilfasern aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Dies sei aus Gründen des Klimaschutzes und wegen schwindender Ressourcen dringend erforderlich.

weitere Informationen finden Sie hier

Leverkusen

CBG Redaktion

13. Oktober 2015

Leverkusen: schwermetallhaltige Altlast bleibt im Boden

Schlechte Grundwasserqualität / langjährige Kampagne zur Leverkusener Dhünnaue

Die alten BAYER-Gipsteiche in Wiesdorf, eine große Altlast südlich des Rudolf-Mann-Platzes, werden nicht grundlegend saniert. An vielen Stellen bricht die Asphaltdecke der seit Jahren abgesperrten ehemaligen Parkplätze ein. An einer Stelle verschwindet zusehends ein Gully; an mehreren Vertiefungen läuft das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation, sondern es verschwindet in den Löchern und im sichtbar porösen Untergrund.

Nach Angaben der Stadtverwaltung sollen die schwermetallhaltigen Stoffe jedoch nicht ausgebaggert werden. Stattdessen soll die bis zu zehn Meter dicke Abfall-Lagerstätte abgedichtet werden, wodurch ein weiteres Auswaschen durch Regenwasser verhindert werden soll. Das große rechtsrheinische Grundwasserreservoir ist laut Umweltministerium insgesamt in chemisch schlechtem Zustand.

Auf dem Gelände stand bis 1953 eine Grundschule, die so genannte Bayer-Schule. Der Untergrund gab stark nach. Als sich in den Wänden armdicke Risse zeigten, wurde abgebrochen und an der Fontanestraße entstand ein Ersatzbau für die „versunkene Schule“.

In den 20er-Jahren hatte BAYER eine große Senke mit dem mineralischen Material, das bei der Säurechemie anfällt, verfüllt. Die Teiche haben etwa die Größe eines Fußballplatzes. Bei Messungen im Frühjahr waren Schwermetalle gefunden worden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert eine vollständige Sicherung aller Altlasten auf Kosten des BAYER-Konzerns. Hierfür ist eine Auskofferung des Areals und eine sichere Deponierung notwendig.

Die CBG hatte eine langjährige Kampagne zur Leverkusener Dhünnaue, der einstmals „größten bewohnten Giftmülldeponie Europas“, geführt. Auch dort waren die Giftstoffe im Boden geblieben und nur notdürftig gesichert worden. Da die Altlast nur zu den Seiten, nicht jedoch nach unten hin, abgedichtet wurde, gelangen Giftstoffe kontinuierlich in das Grundwasser und in den Rhein.

Kampagne zur Leverkusener Dhünnaue

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[Indien] Pestizide Indien

CBG Redaktion

Presse Info vom 13. Oktober 2015

ECCHR fordert Ermittlungen der FAO und der WHO

Pestizide von Bayer und Syngenta gefährden Zehntausende in Punjab (Indien)

“Die Firmen aus dem Ausland kommen mit ihren Pflanzenschutzmitteln hierher und sagen, damit werde sich die Ernte verdoppeln. An den Schaden für die Menschen auf dem Land denken sie dabei nicht”, berichtete ein Bauer bei dem Interview für eine Studie, die im März 2015 im Punjab (Indien) durchgeführt wurde. Die Aussage dieses Bauers ist Teil eines Videos, dass die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten gegen den Vertrieb von hochgefährlichen Pflanzenschutzmitteln (highly hazardous pesticides, kurz: HHPs) darlegt und das heute erscheint.

Das Interview floss auch in einen Bericht (Monitoring Report), den das ECCHR am 6. Oktober 2015 beim Experten-Gremium zum Umgang mit Pestiziden (Panel of Experts on Pesticides Management) der Welternährungsorganisation (FAO) eingereicht hat und das derzeit in Peking (China) tagt. Den Bericht reichte das ECCHR gemeinsam mit den Organisationen Brot für die Welt (Deutschland), Erklärung von Bern (Schweiz) Pesticide Action Network Asia Pacific (Malaysia) and Kheti Virasat Mission, eine Organisation für Bio-Landwirtschaft aus dem Punjab (Indien) ein.

Der Bericht dokumentiert anhand der Aussagen von Bauern aus dem Punjab, dass Bayer und Syngenta hochgefährliche Pflanzenschutzmittel vertreiben, die Bauern aber weder über die Gefahren der Pestizide noch über die nötigen Schutzmaßnahmen ausreichend informieren. Nach Ansicht der fünf Organisationen aus Europa und Asien lässt der Bericht darauf schließen, dass die transnationalen Chemieriesen mit ihren Geschäftspraktiken in Indien gegen den Code of Conduct der FAO verstoßen.

Den International Code of Conduct on Pesticide Management führte die FAO 1985 ein, um die Risiken von Pestiziden weltweit regeln zu können. Die aktuelle Fassung des Code of Conduct (2013) wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell unterstützt. Das Risikomanagement wird darin als gemeinsame Verantwortung von Regierungen und Pestizid-Herstellern festgelegt. Bayer und Syngenta haben sich öffentlich zur Einhaltung des Codes bekannt.

Der Monitoring Report beleuchtet zwei Bereiche des Code of Conduct, die verletzt werden. Zum einen geht es um die angemessene Kennzeichnung (Labeling) der Produkte, zum anderen um die Maßnahmen für Schutzkleidung und die Schulung von Vertriebsmitarbeitern der Unternehmen. Darüber hinaus hinterfragt der Bericht auch, ob die Unternehmen ihre Geschäftspraktiken und die Auswirkungen von Pestiziden in der untersuchten Region ausreichend kontrollieren.

Das ECCHR und seine Partnerorganisation fordern einerseits Bayern und Syngenta auf, den Vertrieb hochgefährlicher Pestizide wie unter anderem Confidor und Nativo (Bayer) sowie Gramoxone und Matador (Syngenta) in Indien unverzüglich einzustellen. Gleichzeitig wird das Experten-Gremium der FAO aufgerufen, die Vorwürfe gegen Bayer und Syngenta gründlich und unabhängig zu untersuchen.

Dringend nötig ist auch eine Reaktion der Regierungen in Deutschland und der Schweiz. Sie haben die extraterritoriale Menschenrechtspflicht, Unternehmen, wie Bayern und Syngenta, die ihren Hauptsitz in Deutschland bzw. der Schweiz haben, anzuhalten bei Tätigkeiten im Ausland die Menschenrechte zu wahren. Deutschland muss im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen auch im Ausland festschreiben, fordern die fünf Organisationen. Dazu gehört beispielweise eine genaue Kontrolle der Ausfuhrgenehmigungen für Pestizide.

mehr Infos:
Video: “Tackling the Accountability Gap“ – Legal tools to hold pesticides companies accountable http://www.youtube.com/watch?v=uPnViIQxzFA

Monitoring Report für die FAO (Englisch): http://www.evb.ch/fileadmin/files/documents/Syngenta/151009_Ad_Hoc_Monitoring_Report_Final.pdf

Case Report: Pestizide von Bayer und Syngenta in Punjab (Englisch): http://www.evb.ch/fileadmin/files/documents/Syngenta/BD_Pesticides-in-Punjab_Case-Summary_151004.pdf

Patente

CBG Redaktion

heise online, 12. Oktober 2015

Brisanter Vermerk: Europäisches Patentamt soll Großkunden wie Microsoft bevorzugen

Das Blog „Techrights“ hat ein internes Memo des Europäischen Patentamts veröffentlicht, wonach das Europäische Patentamt zunächst zehn großen Antragstellern in einem Pilotprojekt einen „besseren Service“ bieten will.

Das Europäische Patentamt (EPA) möchte bestimmte Partner mit einem besseren „Esprit de Service“ bevorzugt behandeln und so stärker an sich binden. Dies geht aus einem internen Aktenvermerk vom Februar hervor, den „Techrights“ am Montag im Wortlaut veröffentlicht hat. In einem Pilotprojekt sollen demnach zunächst zehn wichtige Antragsteller für ein Jahr von verbesserten Dienstleistungen profitieren.
Auf der Vorschlagsliste für die Konzerne, die für den Testlauf ab April auserkoren wurden, stehen Microsoft, Canon, Siemens Philips, Qualcomm, BASF, Bayer, Ericsson & Fujitsu. Ob auch der südkoreanische Konzern Samsung und der chinesische Netzausrüster Huawei einbezogen werden sollten, stand zunächst noch zur Diskussion.

Die größten Antragssteller
Die Unternehmen gehörten 2013 zu den größten Antragstellern aus verschiedenen technischen und geographischen Gebieten, heißt es zur Begründung. Die Spannbreite reiche von 600 Patentersuchen bei Microsoft bis zu 2833 durch Samsung. Viele der Unternehmen seien aufgrund der „Stärke der bestehenden Kontakte“ ausgewählt worden, was die „schnelle Umsetzung“ des Pilotvorhabens erleichtern werde. Geplant ist, das Projekt in der zweiten Hälfte 2016 um weitere Partner zu erweitern.
Von der verbesserten Kooperation erhofft sich die derzeit von mehreren Skandalen erschütterte Münchner Behörde einen effizienteren Ressourceneinsatz, technisches Training und eine höhere „Produktion“. Es solle auch möglich werden, gezielter auf Patentanträge zu reagieren mit speziellem Personal und den Arbeitsaufwand besser vorherzusagen. Insgesamt gehe es darum, sich besser zu koordinieren und abzusprechen.

VIP-Behandlung?
Dem Dokument zufolge kommt die Initiative aus dem Bereich des Patentamts, der für Informations- und Kommunikationstechnologien zuständig ist. Von dort sei zu hören gewesen, dass sich Microsoft über 450 Anträge beklagt habe, die offenbar auf Eis gelegen hätten und nicht weiter bearbeitet worden seien. Auch Canon habe auf eine vergleichbare Liste von Anmeldungen verwiesen, die als „deutlich verspätet“ eingeschätzt worden seien. Man habe dann begonnen, sich des Rückstaus anzunehmen und dabei auch spezielle Felder von Siemens etwa für Windturbinen und Unterseeverbindungen mit einbezogen.
Dem Techrights-Blogger Roy Schestowitz erscheint das Vorgehen in vielerlei Hinsicht mehr als fragwürdig. Zum einen verhalte sich das EPA mehr und mehr nicht wie eine zwischenstaatliche Behörde, die sich dem öffentlichen Dienst verschrieben hat, sondern wie ein Unternehmen. Zum anderen sei nicht nachvollziehbar, wieso gerade viele außereuropäische Konzerne von der „VIP-Behandlung“ profitieren sollten. Eine Stellungnahme der EPA auf Anfrage von heise online steht zur Stunde noch aus.

Update 13.10.2015
Ein Sprecher des Patentamts bestätigte gegenüber heise online am Dienstag die Echtheit der geleakten Gesprächsnotiz. Er betonte aber, dass das das nach einer Beschwerde von Microsoft vorgeschlagene und inzwischen probeweise umgesetzte Programm „im Rahmen der ganz normalen Amtspraxis“ erfolge und vom Grundsatz der Gleichbehandlung nicht abgewichen werde.
Seit Mitte 2014 stehe allen Antragstellern und sogar Dritten ein neues Verfahren mit dem Titel „Early Certainty from Search“ zur Verfügung, mit dem sie kostenlos Prioritäten festsetzen könnten, welche laufenden Anmeldungen zunächst beschleunigt begutachtet werden sollten. Die entsprechenden Abläufe würden insbesondere mit den zehn ausgewählten Konzernen getestet, da mit diesen bereits besonders enge Kontakte bestanden hätten. (axk)

[TTIP] Coordination gegen BAYER-Gefahren bei Groß-Kundgebung gegen TTIP am 10. Oktober

CBG Redaktion

Wahnsinn: mehr als 200.000 Demonstrant/innen in Berlin

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gehörte zu den Organisationen, die zur großen TTIP-Demo in Berlin aufriefen. Zusammen mit über 200.000 Menschen zogen wir durch das Berliner Regierungsviertel bis zur Siegessäule.

In diesem Herbst gehen die Auseinandersetzungen um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Umwelt- und Arbeitsschutz sollen als Handelshemmnisse diskreditiert werden. Beidseits des Atlantiks droht ein massiver Abbau ökologischer und sozialer Standards.

Hinter der Kundgebung stand ein breites Bündnis, wie es das schon lange nicht mehr gab: Zahlreiche Umwelt- und Sozialverbände, entwicklungspolitische Organisationen und der DGB mit all seinen Mitgliedsgewerkschaften rufen auf. Jetzt kommt es auf Dich an. Trage Deinen Protest gegen die Konzernabkommen auf die Straße – und sei bei einer der größten Demos des Jahrzehnts dabei!

Die Pharma- und Agroindustrie setzt hinter den Kulissen alle Hebel in Bewegung, damit TTIP noch vor der nächsten Präsidentenwahl in den USA verabschiedet wird. BAYER und BASF haben es dabei besonders auf die europäische Pestizidgesetzgebung abgesehen: die EU hat eine Reihe von Wirkstoffen als embryonenschädigend klassifiziert, darunter den Bestseller Glufosinat von BAYER. Mehrere Pestizide sollen verboten werden, weitere erhalten scharfe Grenzwerte. Der von BAYER und BASF mitgegründete US-Lobbyverband CropLife bezeichnete die EU-Gesetze prompt als „illegal“, da amerikanische Landwirte die Grenzwerte nicht einhalten könnten und hierdurch „diskriminiert“ würden.

Auch versucht die Chemieindustrie, das in der EU-Chemikalienverordnung REACH festgeschriebene Vorsorgeprinzip auszuhebeln. Mittels TTIP könnten Gesetze zum Schutz vor gefährlichen Stoffen als Handelshemmnisse ausgelegt werden. Ebenfalls hohe Erwartungen an TTIP hat die Pharma-Industrie: die Branche möchte Studiendaten noch geheimer halten, mehr Einfluss bei Preisfindung und Kostenerstattung erhalten und für patentgeschützte Mittel längere Exklusivrechte durchsetzen.

Industrielobbyisten waren von Beginn an eng in die Verhandlungen eingebunden. Gewerkschaften und Umweltverbände hingegen bleiben außen vor. Laut Recherchen des Corporate Europe Observatory (CEO) haben sich Pharmalobbyisten seit Beginn der Verhandlungen mindestens 29 Mal mit den zuständigen Abteilungen der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen getroffen.

Wenn wir uns jetzt nicht gegen TTIP wehren, werden wir den ökologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte verspielen und künftige Verbesserungen unmöglich machen. Mehr Macht für die Industrie im Tausch gegen Bürgerrechte darf es nicht geben.

weitere Informationen:
=> alles zur Demo in Berlin: http://ttip-demo.de/home
=> Flugblatt der CBG zur Rolle der Chemie-Industrie in den TTIP-Verhandlungen

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GenSoja

CBG Redaktion

Informationsdienst Gentechnik, 5. Januar 2016

Giftcocktails auf Sojabohnen

Kommende Woche stimmen die EU-Mitgliedstaaten über den Import weiterer Gentechnik-Pflanzen ab. Dabei geht es auch um zwei Sojavarianten, die je gegen zwei Herbizide resistent sind. Doch dieser Gift-Doppelpack kann das Risiko für Verbraucher und Tiere, die mit dem Soja gefüttert werden, vergrößern, meint ein Freiburger Toxikologe. Die Behörden untersuchten das aber nicht.
Die Sojapflanzen stammen von den Agrarkonzernen Monsanto und Bayer Cropscience. Ihre Gemeinsamkeit: beide sind gegen Unkrautvernichter mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat immun. Die Monsanto-Soja (MON87708 x MON89788) ist dank der im Labor eingebauten DNA zudem gegen Dicamba, einen weiteren Herbizidwirkstoff, resistent. Bayers Bohnen (FG72) können neben Glyphosat auch mit Isoxaflutol besprüht werden.
Der Toxikologe Wolfgang Reuter hält das für bedenklich. Denn die Giftmischungen könnten als Rückstände an den Sojabohnen haften bleiben – und so im Futtertrog von Tieren oder auch auf den Tellern von Verbrauchern landen. Kombinierte Effekte können laut Reuter auftreten, wenn Chemikalien dasselbe Organ schädigen, beispielsweise die Leber, oder sie denselben Wirkmechanismus haben. Sie können sich auch gegenseitig beeinflussen und so neue Effekte hervorrufen, die zuvor unbekannt waren.
Im Auftrag des Vereins Testbiotech aus München hat Reuter wissenschaftliche Untersuchungen zu den Herbiziden sowie Behördenpapiere ausgewertet. Gestern wurde das Gutachten veröffentlicht. Das Ergebnis: Dicamba und Isoxaflutol weisen Ähnlichkeiten zu Glyphosat auf, die ein gegenseitiges Hochschaukeln der Giftigkeit befürchten lassen. So gebe es sowohl für Dicamba als auch Glyphosat wissenschaftliche Hinweise auf eine erbgutschädigende Wirkung, auf Totgeburten bei Versuchstieren und auf eine Beeinflussung des Thymus. Dieses Organ ist wichtig für das Immunsystem.
Auch in den Studien zu Glyphosat und Isoxaflutol wurde Reuter fündig: beide Herbizide griffen die Leber von Versuchstieren an und führten zu Tumoren des Organs. Insgesamt gebe es zu Isoxaflutol aber nur wenige veröffentlichte Studien, die zudem überwiegend von der Industrie selbst durchgeführt worden seien.
Auf solchen Industrie-Untersuchungen beruhen häufig auch die Einschätzungen von Behörden wie der EFSA, die in der EU für die Risikobewertung von Pestiziden und gentechnisch veränderten Pflanzen zuständig ist. Kritiker monieren, dass kombinierte Effekte mehrerer Wirkstoffe dabei bislang keine Rolle spielen. „Die EU-Kommission hat uns mehrfach schriftlich versichert, dass die Herbizide, die bei den Sojabohnen eingesetzt werden, auf alle relevanten Risiken geprüft wurden“, kommentierte Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then, der Reuter beauftragt hatte. „Wir sind daher nicht nur über das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens besorgt, sondern auch schockiert von der Art und Weise, wie die EU-Kommission mit diesen Gesundheitsrisiken umgeht.“
„Es sieht so aus, als ob die Stellungnahmen der EU-Kommission der gezielten Desinformation dienen sollten“, so Then. Er forderte, den Gentechnik-Sojapflanzen von Monsanto und Bayer, die gegen zwei Herbizidwirkstoffe resistent sind, die Genehmigung zu verweigern. „Sowohl Verbraucher als auch Nutztiere können der Kombination dieser giftigen Rückstände ausgesetzt sein, weil man annehmen muss, dass diese auch in der Ernte vorhanden sind“, schrieb Testbiotech in einer Pressemitteilung.
Die Abstimmung kommende Woche ist bereits die zweite über die gentechnisch veränderten Sojapflanzen. Im November hatten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten schon einmal abgestimmt, dabei kam es allerdings nicht zur nötigen qualifizierten Mehrheit für eine verbindliche Entscheidung. Gibt es auch beim zweiten Durchgang ein Patt, kann die EU-Kommission dem Import der Gentechnik-Soja grünes Licht geben.

9. Oktober 2015, Testbiotech

Soja von MONSANTO und BAYER gegen mehrere Spritzmittel resistent

Trotz Verdacht auf krebserregende Glyphosat-Rückstände: EU-Kommission will weitere Gentechnik-Soja zulassen

Die EU-Kommission sieht laut einem aktuellen Schreiben keinen Bedarf für eine detaillierte Untersuchung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die einen Mix von wahrscheinlich krebserregenden Rückständen enthalten. Die Gentechnik-Soja MON 87708 × MON 89788 der Firma Monsanto ist gegen die Unkrautvernichtungs¬mittel Glyphosat und Dicamba resistent. Die Rückstände beider Spritzmittel stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.

Im Juli 2015 hatte Testbiotech eine Online-Aktion gegen die Importzulassung gestartet, vor kurzem hat die EU-Kommission schriftlich auf die Aktion reagiert. Aus der Antwort muss geschlossen werden, dass die Gentechnik-Soja zugelassen werden soll, ohne zuvor die spezifischen Wechselwirkungen von Rückständen der Unkrautvernichtungsmittel zu untersuchen.

Das Herbizid Glyphosat wurde jüngst von einer internationalen Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Dicamba wird in den Pflanzen u. a. zu Stoffen wie Formaldehyd abgebaut, das bereits seit Jahren als krebserregend gilt. Der Import der gentechnisch veränderten Sojabohnen würde die Nahrungskette mit einer speziellen Kombination dieser möglicherweise krebserregendeN Rückstände belasten. Eine genaue Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen der Kombination dieser giftigen Rückstände erscheint daher unverzichtbar. In Kombination könnten die Rückstände wesentlich giftiger sein, als es die Bewertung der einzelnen Stoffe erwarten lässt.

Jüngst hat die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA auch für die Gentechnik-Soja FG72 der Firma Bayer grünes Licht gegeben, die die gleiche Problematik aufwirft: Diese Soja wurde gegen Glyphosat und Isoxaflutol resistent gemacht. Auch Rückstände von Isoxaflutolen sind als wahrscheinlich krebserregend für Menschen klassifiziert. Auch in diesem Falle hat die EFSA die Wechselwirkungen der Rückstände der Unkrautvernichtungsmittel nicht überprüft.

„Es ist Aufgabe der EU-Kommission, für eine Risikoprüfung zu sorgen, die den Anforderungen der EU-Gesetze genügt. Diese basieren auf dem Vorsorgeprinzip und fordern hohe wissenschaftliche Standards. Die Risikobewertung muss daher auch die gesundheitlichen Auswirkungen von speziellen Mischungen von Spritzmittelrückständen einbeziehen“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

weitere Infos:
=> GenSoja von BAYER
=> Bewertung der GenSoja-Sorte FG72 von BAYER

[TK] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Die Techniker Krankenkasse kritisiert in ihrem heute veröffentlichten „Pillenreport“ das verantwortungslose Marketing für Antibaby-Pillen mit erhöhtem Thromboserisiko. Auch Präparate von BAYER und der Tochterfirma Jenapharm werden behandelt. Der vollständige Report findet sich hier.
Ausführliche Infos zu Präparaten von BAYER.

TK: Antibabypillen sind kein Lifestyle-Produkt - Hohe Verordnungszahlen auch aufgrund von Pharmamarketing?

Hamburg, 9. Oktober 2015. Die Techniker Krankenkasse (TK) weist auf die steigenden Verordnungen von modernen Antibabypillen bei jungen Frauen hin. Präparate der sogenannten 3. und 4. Generation haben häufig ein wesentlich größeres Risiko für die Bildung von Thrombosen (Blutgerinnseln) als die Pillen der 2. Generation. Trotzdem werden die moderneren Pillen als vermeintlich besser angesehen und wesentlich häufiger verschrieben. „Alle derzeit verfügbaren Antibabypillen sind zuverlässige Verhütungsmittel, aber die verschiedenen Präparate haben unterschiedliche Risiken und Nebenwirkungen“ so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. „Derzeit sehen wir die Informationshoheit eindeutig bei der pharmazeutischen Industrie und engagieren uns deswegen dafür, dass sich junge Frauen besser über Risiken und Nebenwirkungen informieren. Denn: Es handelt sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und nicht um ein Lifestyle-Produkt.“

„Sie haben eine Zulassung, also werden sie verschrieben. Vor allem bei jungen Frauen, die nicht rauchen und kein Übergewicht haben, spricht auf den ersten Blick auch nichts gegen die neuen Präparate“, so Professor Gerd Glaeske von der Universität Bremen. „Aber neu ist nicht immer gleich besser, im Gegenteil: Die Pillen der früheren Generationen schützen genauso gut vor einer ungewollten Schwangerschaft und haben ein geringeres Thromboserisiko.“

Die häufig als modern und niedrig dosiert beschriebenen Pillen sind zudem häufig gar nicht mehr so neu. Professor Petra Thürmann, Direktorin des Philipp-Klee-Instituts für klinische Pharmakologie: „Als Professorin habe ich Schwierigkeiten, meine jungen Medizinstudentinnen überhaupt für das Thema Pille zu sensibilisieren, weil viele sie selber seit Jahren bedenkenlos nehmen.“

Pharmamarketing im Internet verantwortungslos

Die Entscheidung für eine Pille wird häufig im Teenageralter getroffen. Meist bleiben die Anwenderinnen dann über viele Jahre beim gleichen Präparat und, bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs ist die Pille auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Gründe, weswegen die Pharmaindustrie gezielt junge Frauen umwirbt.

In Deutschland ist die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Verbrauchern durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten. Aber über Internetportale wie zum Beispiel www.pille.de (MSD) oder www.schoen-sicher.de (Dr. Kade Pharma) kann ganz allgemein über Verhütung und die Pille informiert werden. „Es muss hinterfragt werden, ob nicht zwischen Beauty- und Lifestyletipps in Wahrheit ein ungefilterter Informationsfluss der Marketing- und Werbebotschaften der Pharmaindustrie an die Teenager stattfindet“, so Glaeske. Auch auf Facebook-Seiten, wie zum Beispiel LiebeSLeben (Jenapharm) und YouTube sind pharmazeutische Unternehmen aktiv. Zwar wird bei den Angeboten auch auf das Thromboserisiko hingewiesen, aber im Vordergrund stehen neben der Verhütung meist die vermeintlich positiven Nebenwirkungen auf Haut oder Haare. Dass ein Pharmaunternehmen die Inhalte verantwortet, steht oft nur im Impressum oder ist durch ein Logo gekennzeichnet. Ob die jungen Menschen alle Logos der Pharmaindustrie kennen, ist jedoch fraglich.

„Die Hersteller von Pillen haben offensichtlich herausgefunden, wie man gerade für die Zielgruppe der jungen Frauen neue Medien nutzt, um diese spezifisch und mit ihrer Sprache zu erreichen“, so Thürmann. „Die Warnhinweise hingegen sowohl von Behörden als auch die Stimmen kritischer Ärzte und Wissenschaftler verhallen offenbar im Raum.“

Die Pille hat seit ihrer Einführung maßgeblich zur sexuellen Befreiung der Frauen beigetragen. In den Achtzigerjahren gehörte sie zum selbstbestimmten Leben einer Frau. „Jetzt beobachten wir, dass sie gezielt weiterentwickelt wird, um bestimmten Schönheitsidealen näherzukommen und zu einem Lifestylepräparat wird“, so Thürmann. „Mit Selbstbestimmung und Unabhängigkeit hat das nichts mehr zu tun.“

Glaeske ergänzt: „Auch bei den Namen, wie z.B. Yasmin und Yasminelle und den Verpackungen besteht ein großer Unterschied zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“

TK schafft Informationsangebot für Ärzte und junge Frauen

Der nun vorgestellte „Pillenreport“, widmet sich der Frage, ob die neuen und modernen Pillen der 3. und 4. Generation wirklich ein medizinischer Fortschritt sind. Er geht auf Nutzen und Risiken der neueren Gestagene ein und untersucht Verordnungscharakteristika genauer. Er ist ein Ableger des diesjährigen Innovationsreports von der TK und dem SOCIUM, Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, an der Universität Bremen.

Für junge Frauen steht ab sofort die Seite pille.tk.de zur Verfügung. Die Seite bietet eine Übersicht der verschiedenen Präparate und soll bei der Wahl der richtigen Pille helfen. Zudem hat die TK einen Film produziert, der als Informationsangebot auf YouTube und Facebook für das Thema sensibilisieren soll.

Thürmann: „Letztendlich sind hier verantwortungsbewusste Ärztinnen und Ärzte und deren Fachgesellschaften gefordert, in ihren Leitlinien Stellung zu beziehen.“

„Wenn sich Frauen für die Pille entscheiden, sollten sie gemeinsam mit den Ärzten hinter die Marketingbotschaften der Pharmaindustrie schauen und eine sorgfältige Wahl für die Pille treffen, die für sie am besten geeignet ist“, so Baas.

Hinweis an die Redaktion

Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat schon im März 2014 verkündet, dass in den Fachinformationen für einige Pillen der 3. und 4. Generation auf das höhere Thromboserisiko hingewiesen werden muss. Gleichzeitig forderte es weitere Studien von den Herstellern für Produkte, bei denen das Risiko unklar ist. Am Verordnungsverhalten hat sich trotz dieser Warnung nichts geändert.

Die Digitale Pressemappe mit dem Pillenreport und dem Film ist auf tk.de unter dem Webcode 770816 verfügbar.

Junge Frauen können sich auf www.pille.tk.de zu dem Thema informieren.

Der Pillenreport ist eine Auskoppelung aus dem diesjährigen Innovationsreport, den TK jährlich mit der Universität Bremen erstellt, um die Arzneimittelinnovationen eines Jahrgangs zu bewerten. Der Innovationsreport 2015 ist auf tk.de unter dem Webcode 747512 verfügbar.

Duogynon

CBG Redaktion

Die tageszeitung berichtet heute über den möglichen Zusammenhang von der Einnahme hormoneller Schwangerschafts-Tests und Fehlbildungen von Babys. Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken gewarnt. Die Coordination unterstützt seit Jahren die Betroffenen (mehr Infos).

Fehlbildungen bei Babys

Ein Test und seine Folgen

Wusste ein deutscher Pharmakonzern frühzeitig von der schädigenden Wirkung seines Präparats? Die Bayer AG streitet alle Vorwürfe ab.

7. Oktober 2015 -- Über Jahre glaubte Marie Lyon, es liege an ihr, ihr und ihren Genen, dass ihre Tochter Sarah im Oktober 1970 mit nur einem halben linken Arm zur Welt gekommen war – Sarahs Finger wuchsen am Ellbogen heraus, der Unterarm und die Hand fehlten. „Es waren schreckliche Vorwürfe, die ich mir gemacht habe“, erinnert sich die heute 69 Jahre alte Engländerin.
Sie sitzt in einem Berliner Hotelzimmer, eine blond gefärbte, elegant gekleidete Frau, deren Stimme auch dann unaufgeregt bleibt, wenn es um sehr persönliche Fragen geht. Fragen, auf deren Beantwortung sie seit Jahrzehnten vergeblich wartet: Warum mein Kind? Und vor allem: Warum übernimmt bis heute niemand Verantwortung?
Es ist ein sonniger Tag in der deutschen Hauptstadt, vor Marie Lyon steht ein Aktenordner. Darin: Kopien vergilbter Schriftwechsel aus den 60er Jahren zwischen Mitarbeitern des ehemaligen Pharmaherstellers Schering aus Berlin und britischen Wissenschaftlern – sowie Protokolle über tierexperimentelle Prüfungen, ebenfalls bald 50 Jahre alt.
Es geht um die Risiken eines einzigen Medikaments, genauer gesagt eines hormonellen Schwangerschaftstests: Der hieß in Deutschland Duogynon und in England Primodos, und Marie Lyon gibt ihm heute die Schuld für das Leid ihrer Tochter: „Den durchschlagenden Beweis haben wir noch nicht gefunden“, sagt sie. „Aber wir haben auch noch 20 Ordner unausgewerteter Akten vor uns.“
Deswegen ist sie mit ihrem Mann Michael Lyon nach Berlin gereist. In die Stadt also, in der der – längst vom Markt genommene – Hormontest seinerzeit von der Firma Schering erfunden wurde. Beim Berliner Landesarchiv hat Marie Lyon – als Mutter eines mutmaßlich medikamentengeschädigten Kindes – erfolgreich „Antrag auf Benutzung von fristgeschütztem Archivgut“ gestellt.
Das Material, das sie, ihr Mann und Mitglieder einer Duogynon-Selbsthilfegruppe aus Deutschland dieser Tage sichten, stammt hauptsächlich aus einem 1980 in Berlin eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Pharmakonzern; für die allgemeine Öffentlichkeit ist es noch unzugänglich.

Tausende Babys mit Fehlbildungen
Die Lyons und ihre Mitstreiter sind guter Dinge, Indizien zu finden. Indizien, die darauf hinweisen könnten, dass Pharmahersteller, Forscher und Gesundheitsbehörden in Deutschland wie in Großbritannien bereits in den 60er Jahren wussten von den gesundheitlichen Risiken und von der fruchtschädigenden Wirkung, die von dem Medikament ausgingen – und es dennoch weitere Jahre am Markt ließen.
Marie Lyon war, als ihre Tochter Sarah 1970 geboren wurde, nicht die Einzige, die rätselte, weshalb sie ein Kind mit Missbildungen bekommen hatte –mehrere Tausend Babys wurden in Großbritannien, Deutschland und anderen europäischen Ländern mit körperlichen Fehlbildungen in den 60er und 70er Jahren geboren. Offene Rücken, Herzschäden, missgebildete innere Organe, Hirnschädigungen – die Beeinträchtigungen waren erheblich.
Acht Jahre nach der Geburt ihrer Tochter erfuhr Marie Lyon immerhin durch den Telefonanruf einer Selbsthilfegruppe, dass sie und viele andere Frauen mit geschädigten Kindern, mit denen sie sich inzwischen vernetzt hatte, eine Gemeinsamkeit hatten: Alle hatten zu Beginn ihrer Schwangerschaft von ihren Ärzten das Hormonpräparat Primodos bekommen – als oralen Schwangerschaftstest. Alle sagten, dass sie vor der Einnahme keine Hinweise auf etwaige Risiken für die Ungeborenen erhielten.
Der ungeheuerliche Verdacht, der sich seither gegen die Firma Schering beziehungsweise die Bayer AG als deren Nachfolgerin richtet, hat ab Anfang der 1980er Jahre in Deutschland wie in Großbritannien zu strafrechtlichen Ermittlungen und Zivilprozessen geführt – alle jedoch wurden eingestellt oder von den Klägern aus Gründen der Verjährung verloren. In Deutschland hatte zuletzt ab 2010 der bayerische Grundschullehrer André Sommer, der 1976 mit schweren Missbildungen geboren wurde und dessen Mutter in der Schwangerschaft Duogynon eingenommen hatte, auf Akteneinsicht geklagt – erfolglos.
Jetzt aber gibt es neue Hoffnung: Der britische Premierminister David Cameron hat zugesagt, den Fall Primodos/Duogynon ganz neu untersuchen zu lassen. Am 7. Oktober werden die Repräsentanten der britischen Arzneimittelbehörde Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) und die Mitglieder des parlamentarischen Gesundheitsausschusses ihre Arbeit offiziell aufnehmen.

Zusammenhang untersuchen
Konkret sollen die Experten die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Einnahme von Primodos und die seinerzeit diskutierten embryonalen Missbildungen überprüfen. Daneben soll der Ausschuss Hinweise zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Hormontests während der Schwangerschaft und angeborenen Missbildungen bei Kindern untersuchen. Und schließlich soll das Gremium bewerten, ob sich die Ergebnisse dieser Überprüfungen auf derzeit zugelassene medizinische Produkte in Großbritannien und anderswo auswirken könnten.
Die Arzneimittelbehörde hat dazu – neben der pharmazeutischen Industrie – medizinisches Fachpersonal, Wissenschaftler sowie Frauen, die Hormon-Schwangerschaftstests verwendet haben, aufgerufen, etwaige Nachweise einzureichen. Ein Durchbruch. Der auch international Auswirkungen haben könnte: Denn in Deutschland etwa hat das Parlament es bislang abgelehnt, die Geschichte von Duogynon – auch unter dem Aspekt der politischen Verantwortung – aufzuarbeiten.
„Alle Fakten werden auf den Tisch kommen“, sagt Marie Lyon. Sie klingt zufrieden. Dass sich die britischen Parlamentarier nach Jahrzehnten des Wegschauens nun immerhin mit den möglicherweise schädigenden Folgen des Medikaments befassen wollen, ist auch ihr Verdienst.
Marie Lyon, inzwischen Präsidentin der britischen Selbsthilfeorganisation Association for children damaged by hormone pregnancy tests, war in den vergangenen zwei Jahren bei zahlreichen britischen Parlamentariern vorstellig geworden. Mitunter harrte sie über Stunden vor ihren Büros aus, um ihr Anliegen persönlich vorzubringen: „Uns, die inzwischen alternden Eltern der geschädigten Kinder, treibt die Sorge um, dass viele dieser Kinder völlig hilflos dastehen werden, wenn wir eines Tages nicht mehr leben“, sagt sie.
Viele könnten nicht allein für sich und ihren Lebensunterhalt sorgen. „Es geht uns nicht um horrende Entschädigungssummen“, betont sie. „Es geht darum, dass Unternehmen, Behörden und Regierung endlich zu ihrer Verantwortung stehen.“ Dazu könne auch gehören, sagt Lyon, dass ein Staats- oder Stiftungsfonds eingerichtet werde, aus dem die Geschädigten dann Geld bekommen könnten – ähnlich wie es das in Deutschland für Contergan-Geschädigte gibt.

Kenntnis, Schuld, Verantwortung
Doch dazu, sie weiß das, müssten tatsächlich zunächst Fragen von Kenntnis, Schuld und Verantwortung geklärt werden.
Die Bayer AG beteuert, mit all dem nichts zu tun zu haben: „Die von Ihnen übermittelten Fragen beruhen auf der Unterstellung, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen embryonalen Missbildungen und Primodos bestehe“, schreibt ein Sprecher der taz. „Diese unterstellte Arbeitsthese ist jedoch unzutreffend. Nach wie vor ist Primodos als Ursache für embryonale Missbildungen auszuschließen.“
Bereits in den 1970er und 1980er Jahren seien „umfangreiche Untersuchungen und Gutachten namhafter Experten zur Aufklärung möglicher Ursachen“, unter anderem in Deutschland, England und in den USA, durchgeführt worden. Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Primodos und den damals gemeldeten Fällen hätten sich nie ergeben, schreibt der Firmensprecher.
Dennoch stehe Bayer mit der britischen Arzneimittelbehörde in Kontakt. Allerdings, auch das stellt der Sprecher klar: „Weder die Bayer Pharma AG noch ein anderes Unternehmen der Bayer-Gruppe hat in Großbritannien oder irgendeinem anderen Land im Zusammenhang mit Primodos Vergleiche abgeschlossen oder Zahlungen geleistet. Für derartige Zahlungen gibt es weiterhin keinen Anlass.“
Marie Lyon lässt sich von derlei Aussagen weder einschüchtern noch von ihrem Vorhaben abbringen. Wichtig sei zunächst, sagt sie in ihrem Berliner Hotelzimmer, „dass alle Dokumente von damals ausgewertet werden“. Deswegen hat sie Kopien sämtlicher Akten aus dem Berliner Landesarchiv beantragt. Die Arbeit, die vor ihr liegt, könnte Jahre dauern. „Was soll‘s“, sagt Marie Lyon, „die Wahrheit muss ans Licht.“ Nicht nur in Großbritannien und Deutschland – als nächsten Schritt plant Marie Lyon, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit Primodos und Duogynon zu beschäftigen. Von Heike Haarhoff

[Uni Köln] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Info vom 6. Oktober 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

verweigerte Einsichtnahme in Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER

Kooperation bleibt geheim

Die Rahmenbedingungen der Kooperation zwischen der Kölner Universitätsklinik und dem BAYER-Konzern bleiben im Dunkeln. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster am 18. August eine Einsichtnahme in den Vertrag verweigert hatte, kündigte die Coordination gegen BAYER-Gefahren heute an, wegen der hohen Kosten keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Für die ersten beiden Instanzen waren bereits Ausgaben im fünfstelligen Bereich angefallen. Da das OVG keine Berufung zugelassen hatte, stand lediglich der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen.

Philipp Mimkes, Kläger und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Auch nach einer siebenjährigen Auseinandersetzung bleibt unklar, welche Rechte die Universität Köln an die Firma BAYER abgetreten hat: Haben die Arbeitsgruppen noch freie Hand bei der Auswahl der Forschungsgebiete? Kann die Firma BAYER die Veröffentlichung unliebsamer Ergebnisse verhindern? Wer profitiert von den Patenten? Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung muss die Öffentlichkeit solche Fragen diskutieren können. Privatpersonen und ehrenamtlich arbeitenden Initiativen können den Kampf für mehr Transparenz jedoch nicht alleine führen.“

Um eine Ausrichtung der universitären Forschung nach rein wirtschaftlichen Vorgaben zu verhindern, fordert Mimkes eine Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG). So müsse die generelle Ausnahme des Hochschulbereichs im IFG durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden. Notwendig sei die Veröffentlichung aller Vertragsinhalte, die keine unmittelbaren Forschungsanliegen tangieren, zum Beispiel Regelungen zu Verwertungsrechten und zur Publikationsfreiheit. Diese Position wird auch vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte.

Der Vertrag zwischen dem Kölner Universitätsklinikum und BAYER war im Frühjahr 2008 geschlossen worden und umfasste eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Der damalige Wissenschaftsministers Andreas Pinkwart bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Kurz darauf wurde der Einfluss des Konzerns durch die Ernennung des langjährigen BAYER-Vorstandsmitglied Richard Pott zum Vorsitzenden des Kölner Hochschulrats weiter vergrößert.

Da sich die Universität und das Unternehmen über die Entscheidung des Landesbeauftragten, wonach der Vertrag dem Informationsfreiheitsgesetz unterliege, hinweggesetzt hatten, reichte die CBG im Jahr 2010 trotz der unwägbaren Kosten Klage ein. Zahlreiche Verbände unterstützten die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln sowie der Deutsche Hochschulverband.

Anfang August gab die Universität überraschend bekannt, dass die Kooperation mit BAYER ausgelaufen sei. Auf der website der Uni heißt es jedoch bis heute, dass „Klinische Studien der Universität zu Köln (…) von der Bayer AG unterstützt“ werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat daher Ende August die folgenden, bislang unbeantworteten Fragen an die Universität gerichtet:

=> Könnten Sie bitte die Hintergründe der Entscheidung erläutern, die Kooperation zu beenden?
=> Nach § 71a des NRW Hochschulgesetzes soll die Öffentlichkeit über abgeschlossene Forschungsvorhaben informiert werden. An welcher Stelle hat die Universität über die Inhalte der Kooperation, deren Ergebnisse und über das Ende der Zusammenarbeit berichtet?
=> Wie viele Präparate wurden untersucht, und in wie vielen Fällen kam es zu Patentierungen?
=> Wie wurden die Rechte an Patenten aufgeteilt? Ist die Universität Miteigentümerin?
=> In welcher Form unterstützt die Bayer AG weitere Klinische Studien?

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