Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Covestro

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Ausgliederung von COVESTRO am 1. September:

„Risiken für Belegschaft, Anwohner und Kommunen bleiben im Dunkeln“

Die Firma BAYER vollzieht am 1. September die formale Trennung von ihrem Kunststoff-Geschäft. Unter dem Namen COVESTRO will der Konzern die Sparte an die Börse bringen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht dabei wichtige Fragen ungeklärt. So befürchtet die CBG weitere Arbeitsplatzverluste, höhere Störfall-Risiken und einen Rückgang der Gewerbesteuern.

Arbeitsplätze
Durch die Ausgliederung drohen weitere Arbeitsplatz-Verluste, eine Parzellierung des Unternehmens und die Schließung weniger rentabler Bereiche.
Bereits in der Vergangenheit vernichtete BAYER in der Kunststoffproduktion über 2.000 Arbeitsplätze. Die Gewerkschaften konnten für die COVESTRO-Beschäftigten zwar eine Arbeitsplatzgarantie aushandeln, diese gilt jedoch nur für die deutschen Standorte und nur bis 2020. Die Belegschaft des Werks in Antwerpen konnte erst nach einem Streik eine vergleichbare Vereinbarung durchsetzen. In den USA hingegen, wo der Konzern 95 % der Belegschaft einen Tarifvertrag verweigert und wo die Gewerkschaften vom Unternehmen aus den meisten Werken gedrängt wurden, droht ein sozialer Kahlschlag.
Welche Entwicklung langfristig zu befürchten ist, zeigt die ehemalige Chemie-Sparte von BAYER, die vor zehn Jahren unter dem Namen Lanxess ausgegliedert wurde. Seitdem fielen mehrere Tausend Arbeitsplätze weg, ein großer Teil der Belegschaft erlitt Lohneinbußen. Über die Jahre wurde Lanxess immer weiter aufgespalten. Mehrere Bereiche wurden geschlossen, andere verkauft.

Anlagensicherheit
Unter dem Dach von COVESTRO befinden sich einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland. So kommen bei der Produktion von Polyurethan und Polycarbonat tausende Tonnen toxischer Stoffe zum Einsatz, darunter Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid und Phosgen. Die künftigen Besitzer könnten versucht sein, den von BAYER eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehren weiter abzusenken. Dies würde zu erhöhten Störfallrisiken führen.
Konsequenzen hat der Schritt auch für die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld. Sollte die Leitung jemals in Betrieb gehen, so wäre unklar, von wem sie in zehn oder zwanzig Jahren betrieben wird. Auch das Sicherheitsniveau und die Haftungsgrenzen stünden in den Sternen.
Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG kommentiert: „Es ist unverantwortlich, hochgefährliche Anlagen zu bauen, ohne dauerhaft die Verantwortung für ihre Sicherheit zu übernehmen. Stoffe wie Phosgen sollten wegen ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich nicht zum Einsatz kommen.“

Ökologischer Umbau
Die Produktion von COVESTRO basiert zu 90 % auf fossilen Rohstoffen. Eine Umstellung der Sparte auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Produkte hat BAYER verschlafen. Neue Anlagen, wie die im letzten Jahr eröffnete TDI-Produktion, zementieren den enormen Ressourcen-Verbrauch über Jahrzehnte hinweg. Die von BAYER bislang vorgestellten Verfahren wie die sogenannte „dream production“ können nur wenige Prozent der Produktionsmenge abdecken und sind nicht viel mehr als Alibi-Projekte.
Hierzu Philipp Mimkes: „Parallel zur Energiewende wird es in absehbarer Zeit auch zu einer Chemiewende kommen - zum einen wegen des Klimaschutzes, zum anderen wegen schwindender Ressourcen. COVESTRO ist auf diesen Wandel nicht vorbereitet, dabei können Dämmstoffe, Polymere, Lacke oder Textilfasern schon heute in hoher Qualität aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.“

Gewerbesteuern
An Standorten wie Leverkusen, Krefeld und Brunsbüttel drohen weitere Steuer-Verluste. Im vergangenen Jahr hatten die Private Equity-Firmen Advent, Carlyle, Cinven und KKR ihr Interesse an einer Übernahme bekundet. Sollte COVESTRO von Finanzinvestoren gekauft werden, so kommen auf die Kommunen zusätzliche Ausfälle zu. Private-Equity-Gesellschaften bürden den Verkaufspreis meist ihren Neuerwerbungen als Schulden auf und senken so deren Gewinn und die Steuerlast. Zudem haben die Finanz-Konzerne häufig ihren Sitz in Steueroasen.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert abschließend: „Bei COVESTRO darf es keine „doppelten Standards“ geben: alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit müssen einen Schutz vor Entlassungen erhalten. Zudem muss BAYER zusichern, dass die Sparte nicht an Hedgefonds verkauft wird und keine untragbaren Schulden übertragen bekommt. Schließlich muss garantiert werden, dass es durch den Börsengang zu keiner Absenkung der Sicherheits-Standards und der Haftungsgrenzen kommt“.

weitere Infos zur Ausgliederung

[Teldafax] Sportsponsoring

CBG Redaktion

25. August 2015

Bayer 04: 13 Millionen für den Ex-Sponsor

Der Fußballverein Bayer Leverkusen hat den mehrjährigen Rechtsstreit mit seinem früheren Hauptsponsor Teldafax beendet. Der Werksklub stimmte einem Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln zu und bezahlt rund 13 Millionen Euro, um das Verfahren zu beenden.

Das Landgericht Köln hatte im Oktober 2014 zunächst entschieden, dass der Klub rund 16 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen muss. Die Summe war zwischen 2009 und 2011 geflossen - einem Zeitraum, in dem Teldafax nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters überschuldet war und die Insolvenz verschleppte. Der Insolvenzverwalter hatte Bayer 04 vorgeworfen, zum Zeitpunkt der Zahlungen schon von der Zahlungsunfähigkeit gewusst zu haben und das Geld trotzdem genommen zu haben - während rund 700.000 Privatkunden Geld aus Vorauszahlungen für Stromlieferungen verloren. Bayer Leverkusen ging gegen das Urteil in Berufung, was nun zu dem Vergleich führte.

TelDaFax war von 2007 bis 2011 Trikotsponsor des Vereins. Sympathieträger Rudi Völler war damals unter dem Motto „Wechseln ist ein Klax. Mit TelDaFax“ das Gesicht der Kampagne.

Der Verein kannte jedoch frühzeitig die Schieflage des Stromversorgers. So schrieben die drei TelDaFax-Vorstände im Juli 2009 einen Brief an ihren Aufsichtsrat, in dem vor der drohenden Insolvenz gewarnt wurde. Bayer 04 war über das Schreiben offenbar informiert.

Zwei Monate später, im September 2009, bat TelDaFax um ein Treffen mit dem damaligen Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser. Teilnehmer der Sitzung bestätigen, dass es in dem Gespräch um eine mögliche Insolvenz ging. Dies erklärt auch, warum Holzhäuser nur fünf Tage später ein Fax an den damaligen Vorstandschef von TelDaFax sandte und eine Änderung des Sponsorvertrags vorschlug. Die Zahlungen sollten gestundet werden, außerdem wollte der Verein seinem Sponsor eine Sonderkündigungs-Option einräumen.

Bayer 04 lernte aus dem Fiasko wenig: Nachfolger von TelDaFax wurde ausgerechnet der Wettanbieter Betfair. Sportwetten sind heutzutage ein Milliarden-Geschäft, wovon der Fußball natürlich nicht unbeeinflusst bleibt. Besonders zum Saisonende gibt es in vielen Ländern Absprachen und Bestechungsgelder - Schiedsrichter Hoyzer und die Sapina-Brüder lassen schön grüßen. Wie unseriös auch diese Zusammenarbeit war, zeigt sich an der nach nur wenigen Monaten erfolgten Kündigung des Vertrags zwischen Bayer 04 und Betfair.

BAYER 04 kassiert bis zuletzt

[CO Leitung] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 21. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Einwendung gegen geplante Rheinunterquerung:

„CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen stilllegen“

Muster-Einwendung (bis 31. August einreichen): http://www.CBGnetwork.org/downloads/Einwendung_CO_Leitung.rtf

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die von der Firma BAYER MaterialScience geplante Kohlenmonoxid-Leitung unter dem Rhein („Düker“) nicht zu genehmigen. In einem heute an die Bezirksregierung Köln gesandten Schreiben begrüßt die CBG zwar die Stilllegung des maroden Alt-Dükers und den Bau eines begehbaren Tunnels für den Transport von Gasen wie Sauerstoff, Erdgas oder Stickstoff. Für das hochgefährliche Kohlenmonoxid (CO) müsse eine Zulassung jedoch verweigert werden.

Die Rhein-Unterquerung ist Teil einer bereits in den 60er Jahren gebauten Leitung zwischen den BAYER-Werken Leverkusen und Dormagen. Diese wurde jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen wie Stickstoff und CO2 verwendet. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne reguläres Genehmigungsverfahren für Kohlenmonoxid umgewidmet – ein Fall ohne Vorbild in Deutschland. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte Anfang 2014 durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln nachweisen können, dass die Leitung unter dem Rhein schwere Schäden aufweist. Kurz darauf hatte BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr umgeleitet und den Neubau des Dükers beschlossen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Für die Pipeline ist nie ein worst case-Szenario erstellt worden. Ein Gutachter von BAYER sprach jedoch in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse.“ In diesem Abstand finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.

Die Firma BAYER räumt in den Antragsunterlagen ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Mimkes weiter: „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch nicht notwendig“.

Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1991 Sachverständiger für Gasleitungen und bis 2012 „Leiter Qualität und Regelsetzung“ bei RWE, ergänzt: „Die damalige Umwidmung der Kohlendioxid-Leitung auf den Transport von Kohlenmonoxid ohne umfangreiche Sicherheitsvorgaben halte ich für äußerst unsachgemäß. Gefahrstoffe wie CO sollten nur im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der gesamten CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen. Der Verband kritisiert zudem, dass für den Düker ein einfaches Plangenehmigungsverfahren gewählt wurde. Ein reguläres Genehmigungsverfahren müsste die gesamte Leitung von Dormagen bis Leverkusen umfassen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.

weitere Informationen:
=> Die vollständige Stellungnahme der CBG
=> Kampagne zu CO-Pipelines

[Urteil OVG] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Gestriges Urteil des OVG Münster: „Informationsfreiheits-Gesetz erweitern“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und der BAYER AG verweigert. In der Urteilsbegründung verwies das OVG auf einen Ausnahme-Paragrafen im Informationsfreiheitsgesetz NRW zu Forschung und Wissenschaft. Während der Verhandlung hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vergeblich darauf hingewiesen, dass sich ihre Forderung nach Offenlegung gerade auf die Teile des Dokuments bezieht, die nicht unmittelbar dem Forschungsbereich zuzuordnen sind, beispielsweise Vereinbarungen zu Patenten und zur Verwertung der Ergebnisse. Die CBG befürchtet nun eine wachsende Einflussnahme großer Konzerne auf wissenschaftliche Einrichtungen und fordert eine Erweiterung der Informationsfreiheits-Gesetze.

Philipp Mimkes, Kläger im gestrigen Verfahren: „Das Urteil verdeutlicht, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) überarbeitet werden muss. Die generelle Ausklammerung des Hochschulbereichs von jeglicher Transparenz muss durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden, sonst droht eine Ausrichtung der universitären Forschung auf rein wirtschaftliche Interessen. Bei der Formulierung des IFG hatte der Gesetzgeber sicher nicht eine generelle Geheimhaltung von Industriekooperationen im Sinn - zumal eine Bedrohung der wissenschaftlichen Freiheit heute weniger von staatlicher Seite zu befürchten ist als durch den übermäßigen Einfluss großer Unternehmen.“

Die Position der CBG wird vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte. Philipp Mimkes kritisiert, dass das OVG Münster – wie schon die Vorinstanz – ohne Kenntnis des strittigen Vertrags geurteilt hatte. Eine differenzierte Betrachtung der Vertragsinhalte sei somit nicht möglich gewesen. Die CBG prüft daher, Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung zur Revision einzulegen.

Zahlreiche Verbände unterstützen die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international sowie der Deutsche Hochschulverband. Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert mehr Transparenz. In einer Entschließung heißt es: „Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Eine Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, deren Förderungsumfang, und die Einflussmöglichkeiten auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen.“

Chronologie zum Prozess

[gallery]

[NRW blickt durch] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015, NRW-blickt-durch

Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 18. August eine Klage der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ auf Offenlegung der Vertragsunterlagen zur Forschungskooperation zwischen der Bayer AG und der Universität Köln abgewiesen. Das Bündnis „NRW blickt durch“ sieht sich dadurch in seiner Forderung nach einem Transparenzgesetz für NRW bestätigt.

„Das Urteil schreit nach einem Transparenzgesetz. Das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz lässt zu viele Schlupflöcher. Ein Transparenzgesetz nach unserem Entwurf würde auch Universitäten zur Veröffentlichung von Informationen über Zuwendungen, Fördermittel und Sponsoring verpflichten“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Der Bayer-Konzern hatte im Frühjahr 2008 mit der Universität zu Köln eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung vereinbart. Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ hatte seinerzeit gefordert, die Vertragsunterlagen zu dem Gemeinschaftsprojekt von Bayer und der Uni öffentlich einsehbar zu machen. Dies hatten die Vertragspartner abgelehnt. Dabei hatte sich auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine Offenlegung des Kooperationsvertrages ausgesprochen. Die Bürgerinitiative aus Leverkusen hatte deshalb den Klageweg beschritten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach das derzeitige Gesetz keine Rechtsgrundlage für das Informationsbegehren enthält. die Klage wurde daher erneut abgewiesen.

„Viele Kenner der medizinischen Forschung sind besorgt, dass sich Hochschulen immer mehr an rein wirtschaftlichen Kriterien orientieren. Die Freiheit der Forschung wird ausgehebelt“, befürchtet Angela Spelsberg von Transparency Deutschland.

Transparenzgesetz hilft
Ein Transparenzgesetz dagegen würde gerichtliche Auseinandersetzungen wie im aktuellen Fall weitgehend überflüssig machen. Ein solches Gesetz würde Behörden, Universitäten, und andere öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen, wie die Drittmittelförderung, im Internet verfügbar zu machen.

Der Stadtstaat Hamburg hatte sich 2012 nach einer Volksinitiative des Bündnisses „Transparenz schafft Vertrauen“ als erstes Bundesland ein Transparenzgesetz gegeben. Ähnliche Gesetze sind auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen geplant. Das Bundesland Bremen veröffentlicht seit diesem Jahr zahlreiche Daten in einem Transparenzportal im Internet. Im dortigen Hochschulgesetz ist seit kurzem sogar geregelt, dass das Rektorat Drittmittelverträge in geeigneter Form veröffentlichen muss, soweit dem nicht gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen. erstellt von Thorsten Sterk

[Piraten] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015

Informationsfreiheitsgesetz muss auch für Kooperationsverträge zwischen steuerfinanzierten Hochschulen und Unternehmen gelten

Oliver Bayer, Mitglied der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Transparenz bei Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und staatlichen Hochschulen:

„Das Urteil ist ein Schlag gegen die Errungenschaften des Informationsfreiheitsgesetzes und der grundgesetzlichen Forschungsfreiheit. Die Mutlosigkeit der Landesregierung gegenüber den Lobbyinteressen, das Hochschulgesetz in diesem Punkt im Sinne der Interessen der Steuerzahler zu ändern, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Wir fordern, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Forschungskooperationen sind wünschenswert, allerdings müssen diese bei steuerfinanzierten Hochschulen transparent und öffentlich einsehbar sein.“

Testosteron

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Studie: Testosteron-Behandlung ohne Nutzen

Endokrinologen raten von Hormonpräparaten ab / zweifelhafte Versprechungen von BAYER / „normale Alterserscheinungen nicht pathologisieren“

Eine gestern von der Fachzeitschrift Journal of the American Medical Association (JAMA) veröffentlichte Studie zeigt, dass eine Behandlung mit Testosteron-Präparaten meist ohne Nutzen ist und zudem mit gefährlichen Nebenwirkungen einhergehen kann. Der Endokrinologe Shalender Bhasin von der Harvard Medical School in Boston hatte mehr als 300 Männer mit einem altersbedingt niedrigen Testosteronspiegel drei Jahre lang behandelt. Die plazebo-kontrollierte Studie zeigte keinerlei positive Effekte auf die Arterien. Zugleich stellte das Team von Bhasin fest, dass sich Libido- und Potenzprobleme durch Testosteron nicht verringern lassen.

Noch bedenklicher: die Testosterongaben machen das Blut dicker und erhöhen damit das Risiko von Thrombosen und Schlaganfällen. Zudem wurde ein erhöhter PSA-Wert gemessen, was auf eine größere Prostatakrebs-Gefahr schließen lässt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere gesunde Männer auf eine prophylaktische Hormonzufuhr verzichten sollten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Wechseljahre des Mannes sind eine Erfindung von BAYER und anderen Herstellern von Hormonpräparaten. Normale Alterserscheinungen dürfen nicht pathologisiert werden – zumal, wenn die Risiken einer Behandlung nicht absehbar sind. Wir fordern, dass Hormone nur in gut begründeten Ausnahmefällen und keinesfalls als Lifestyle-Produkte eingesetzt werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zudem die Produzenten auf, unseriöses Marketing für Testosteron zu unterlassen. Seit Jahren ist jedoch zu beobachten, dass die Verschreibungszahlen nach oben schnellen – auch wegen haltloser Versprechungen der Hersteller. ExpertInnen schätzen, dass sich die Verwendung von Testosteronpräparaten in Deutschland seit 2000 verdoppelt hat; in den USA wurde sogar ein Anstieg um 400 % beobachtet.

Zu den größten Anbietern von Testosteron-Präparaten gehört die Firma BAYER. Das Unternehmen verspricht „müden, lustlosen, unkonzentrierten und gestressten“ Männern „vital, aktiv und ausgeglichen“ zu werden, wenn sie einen angeblichen Testosteronmangel beheben. Die Bestimmung des Testosteron-Spiegels sei für „Männer ab 40 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge“. Für das Marketing hat die BAYER-Tochter Jenapharm eigens die website Testosteron.de geschaltet. Das industrieunabhängige arznei-telegramm warnte daher wiederholt vor einem sorglosen Umgang mit Testosteron-Präparaten von BAYER wie Nebido und Testogel.

In den vergangenen Jahren hat BAYER in aller Welt Hunderte von Artikeln lanciert, in denen Hormontherapien gepriesen werden. Auch hat der Konzern zahlreiche Urologen als Werbebotschafter gewonnen. Als mögliche Indikationen werden eine Zunahme des Bauchfetts, verringerte Libido, Haarausfall oder eine Abnahme der Knochendichte genannt – Symptome, die noch vor wenigen Jahren als reguläre Alterserscheinungen galten. Die von BAYER beauftragte Agentur 3k behauptete gar, dass eine Testosteron-Therapie gegen Depressionen und sexuelle Lustlosigkeit helfen könne. Die Agentur wählte nach eigenen Angaben eine „Strategie des Trojanischen Pferdes“ und warb besonders im Umfeld freizeitbezogener Bereiche wie Golfen, Wandern, Essen, Trinken und Reisen.

weitere Informationen:
=> Studie im JAMA: https://jama.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=2425744
=> Artikel arznei-telegramm: https://www.arznei-telegramm.de/html/2010_09/1009096_01.html

Beirat

CBG Redaktion

1. August 2015

langjähriges Beiratsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren:

Baubiologe Prof. Dr. Anton Schneider verstorben

Wir müssen bekannt geben, dass Prof Anton Schneider, viele Jahre lang Mitglied im Beirat der CBG, am 7. Juli verstorben ist. Wir dokumentieren die Traueranzeige des Instituts für Biologie und Nachhaltigkeit, das Schneider lange geleitet hat:

Mit Trauer, aber auch voller Dankbarkeit möchten wir mitteilen, dass am Dienstag, den 7. Juli, Prof. Dr. Anton Schneider, der Gründer des Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN verstorben ist. Bis kurz vor seinem Tod hat er seine ihm noch verbliebene Kraft für sein Lebenswerk eingesetzt.

Die Beerdigung fand am Samstag, den 11. Juli auf seinen Wunsch im kleinen Kreis statt. Es war eine würdevolle Trauerfeier in der Kirche in Altenbeuern/Neubeuern. Er hat dort nun ein schönes Grab, das umgeben ist von seiner geliebten Natur, von Wald und Wiesen, selbst die bayerischen Berge kann er von hier aus sehen.

Vielen Dank an alle, die ihn ein Stück des Weges begleitet haben und mitgeholfen haben, die Baubiologie zu dem zu machen, was sie heute ist: Eine weltweit anerkannte Lehre für gesundes Bauen, Wohnen und Siedeln.

Ihr IBN-Team

Weinbau

CBG Redaktion

24. Juli 2015

Schweizer Winzer schlagen Alarm wegen Fungizid

Weinbauern im Lavaux erwarten Millionenschäden durch Ernteausfälle. Als Ursache orten sie das Fungizid «Moon Privilege» von Bayer. Der Chemiekonzern bestätigt ähnliche Probleme in Nachbarländern und rät vorläufig vom Gebrauch ab. Offenbar spielt der Zeitpunkt des Spritzens eine Rolle.

Für einmal ist es nicht der verregnete Sommer oder der Hagel, der den Weinbauern in der Waadt zu schaffen macht, sondern ein Pflanzenschutzmittel.
Weinbauer Jean-Marc Favez geht durch seine Chasselas-Rebe im Lavaux und zeigt auf die braunen, verkümmerten Weintrauben. Alles sei vertrocknet, die Frucht habe sich kaum entwickelt, klagt er und zerreibt eine Traube zwischen Mittelfinger und Daumen wie ein verwelktes Herbstblatt.
Zwar hängen an den Reben noch vereinzelt Trauben, doch auf dem betroffenen Feld rechnet Favez mit einem Ertrag von noch höchstens 20 Prozent. Schuld an der Misere habe das letzten Herbst gespritzte Fungizid «Moon Privilege» der Marke Bayer: «Überall, wo ich das Mittel verwendet habe, ist die Ernte eingegangen. Es gibt keinen Zweifel.»

Bayer: «Zusammenhang scheint zu bestehen»
Der Chemiegigant Bayer untersucht das Problem und hat Experten in die Waadtländer Weinreben geschickt. Mediensprecherin Barbara Zimmermann rät den Bauern, das Fungizid vorläufig nicht zu benutzen. Zumal es auch andernorts zu Schäden kam: «Es sind uns Fälle in Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien bekannt.» Aus Portugal oder Spanien habe Bayer aber keine negativen Meldungen.
In der Schweiz wurde «Moon Privilege» für den Weinbau vom Markt genommen. Dass mit dem Produkt etwas nicht stimmt, kann auch die Bayer-Sprecherin nicht von der Hand weisen: «Ein Zusammenhang scheint sicherlich zu bestehen. Die Frage ist halt einfach, welche anderen Faktoren noch einen Einfluss haben.»

Je später gespritzt, desto mehr Schäden
Auch die Fachstelle des Bundes untersucht die Fälle. Sie hat herausgefunden, dass der Zeitpunkt des Spritzens eine Rolle spielt. «Je später das Produkt angewendet wurde, desto mehr Schäden findet man», berichtet Pierre-Henri Dubuis.
Laut dem Experten für Pflanzenkrankheiten bei der Forschungsanstalt Agroscope sind die Resultate allerdings nicht eindeutig. So gebe es Fälle, wo trotz Anwendung des Bayer-Produkts keine Schäden aufgetreten seien. Überall, wo Schäden aufgetreten seien, sei das Fungizid jedoch verwendet worden.

Waadt erwartet Ernteausfall von zehn Prozent
Dies kann Favez nur bestätigen. Nicht alle Winzerkollegen sind so stark betroffen wir er. So geht der Kanton Waadt von einem Ernteausfall von ungefähr zehn Prozent aus. Mit Einnahmeverlusten von 40 Millionen Franken wird gerechnet. Ob dafür dereinst die Bauern oder Bayer aufkommen müssen, wird sich nach Abschluss der Untersuchungen entscheiden. Agroscope rechnet nächsten Frühling mit Resultaten.

Bienensterben

CBG Redaktion

22. Juli 2015

Neonicotinoide als Beize: Ab heute gilt die Eilverordnung

Ab sofort ist in Deutschland die Aussaat und der Handel von Saatgut, dass mit bestimmten Neonicotinoiden behandelt wurde, verboten.

Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln bestimmter Neonicotinoide behandelt wurde, darf in Deutschland ab sofort weder gehandelt, noch gesät werden. Eine entsprechende Eilverordnung hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gestern unterzeichnet.

Die Beizung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland nach Angaben des Ministeriums bei Wintergetreide ohnehin bereits untersagt. Durch die Verordnung ist jetzt auch der Import von entsprechendem Saatgut verboten. Das Verbot gilt ab heute. Die Eilverordnung betrifft Saatgut, das mit den Neonicotinoiden

• Clothianidin,
• Imidacloprid und
• Thiamethoxam

behandelt wurde. Wer bereits entsprechendes Saatgut besitzt, kann es an Händler oder Saatguterzeuger zur Entsorgung abgeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entsprechendes Saatgut einführt oder in den Verkehr bringt, begeht nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums eine Ordnungswidrigkeit.

EU verbietet Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Hintergrund ist das seit 2013 in der EU gültige Verbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das Moratorium ist auf zwei Jahre befristet und wurde zum vorbeugenden Bienenschutz erlassen. Zuvor hatten Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Risiken für Bienen identifiziert, die von den drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen.

Schmidt will ‚millionenfachen Bienentod‘ verhindern
Landwirtschaftsminister Schmidt will durch die Eilverordnung „millionenfachen Bienentot“ verhindern: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizidhaltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“

ausführliche Infos zur Kampagne

[Marburg] Carl Duisberg

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren forderte die Theologische Fakultät der Uni Marburg auf, die Ehrendoktorwürde von Carl Duisberg zu entziehen. Die Fakultät veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme. Beide Schreiben sind anbei dokumentiert. Die örtliche Presse berichtete über die Diskussion. Ausführliche Informationen zu Carl Duisberg finden sich hier.

20. Juli 2015

Stellungnahme des Fachbereichs Evangelische Theologie

Fachbereich regt Forschungen zu Carl Duisberg an

Anlässlich des Festakts zum 400-jährigen Bestehen der Philipps-Universität am 30.7.1927 wurde unter anderem Prof. Dr. h.c. mult. Carl Duisberg, damals Aufsichtsratsvorsitzender der IG-Farben, von der Evangelisch- Theologischen Fakultät ein Ehrendoktor verliehen. Begründet wurde dies mit seinem großen sozialen Engagement für die Arbeiterschaft seiner angestammten Firma Bayer und mit seiner Förderung studentischen Lebens und der Wissenschaft. 1920 koordinierte er beispielsweise die Gründung des „Stifterverbandes der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft“, und er engagierte sich für die wenig später entstehende „Dahrlehenskasse der Deutschen Studentenschaft“. In der damaligen Fakultät fand ferner Duisbergs Interesse für aufkommende ökumenische Fragen ein positives Echo.

Der Fachbereich Evangelische Theologie wurde kürzlich aufgerufen, die Ehrendoktorwürde zurückzunehmen, da Duisberg im 1. Weltkrieg die Entwicklung und Produktion chemischer Giftstoffe vorantrieb und den Einsatz belgischer Zwangsarbeiter befürwortete. In der Tat war Duisberg aus heutiger Sicht eine ambivalente Persönlichkeit: Herausragendes soziales Engagement steht Positionen gegenüber, die aus ethischer Sicht heute klar zu verurteilen sind.

Der Fachbereich Evangelische Theologie zeichnet sich durch eine lange Tradition einer liberalen und auch der eigenen Geschichte gegenüber kritischen Theologie aus. Vor allem die Marburger Theologie im Nationalsozialismus ist gut erforscht. Deshalb erscheint es angemessen, im vorliegenden Fall den Weg einer differenzierten Beleuchtung der eigenen Geschichte weiter zu verfolgen. Dies hat gegenüber einem einmaligen Akt der Aberkennung einer Ehrendoktorwürde den Vorteil der Nachhaltigkeit. Der Fachbereich regt daher zur wissenschaftlichen Erforschung des Themenkomplexes an: der Rolle Carl Duisbergs als Unterstützer der Universität, seiner Rolle im Kontext der Theologie sowie der Verflechtungen von Politik und Theologie zur Zeit der Weimarer Republik.

Prof. Dr. Bärbel Beinhauer Köhler
Dekanin des Fachbereichs Evangelische Theologie Marburg

Theologische Ehrendoktorwürde von Carl Duisberg

2. Juli 2015

Dekanat der Theologischen Fakultät
Lahntor 3
35032 Marburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den 80er Jahren habe ich an der Philipps-Universität studiert. Nun stieß ich in der Publikation „Carl Duisberg – Briefe eines Industriellen“ von Dr. Kordula Kühlem auf die Information, dass der Chemiker Carl Duisberg im Jahr 1927 in Marburg einen Ehrendoktor für Theologie erhielt.

Carl Duisberg ist in keiner Weise als Vorbild für künftige Generationen geeignet. In mehreren Städten wurde in den letzten Monaten eine Umbenennung von Duisberg-Straßen beschlossen. Daher möchte ich Sie bitten, ein Verfahren zur Aberkennung der Ehrendoktorwürde einzuleiten.

zur Begründung des Antrags:
Im November 2014 wurde in Dortmund eine Umbenennung der dortigen Carl-Duisberg-Straße beschlossen. Zur Begründung schreibt das Dortmunder Stadtarchiv: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“ Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter http://www.cbgnetwork.org/downloads/Stellungnahme_Stadtarchiv_Dortmund.pdf

Am 8. Dezember folgte der Stadtrat von Lüdenscheid und beschloss eine Umbenennung des dortigen Duisbergwegs. Das Lüdenscheider Stadtarchiv schreibt unter anderem: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“, siehe: http://www.cbgnetwork.org/downloads/Duisberg_Stadtarchiv_Luedenscheid.pdf

In Frankfurt am Main wurde ebenfalls ein Verfahren zur Umbenennung der dortigen Duisbergstraße eingeleitet. Wie Sie vielleicht wissen, wurde auch in Marburg intensiv über die Umbenennung des Carl-Duisberg-Hauses diskutiert. An dem Gebäude wurde inzwischen eine Gedenktafel angebracht, siehe: http://www.studentenwerk-marburg.de/?id=78

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatte Carl Duisberg die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben. Als Wissenschaftler das Suchtpotential des Präparats anprangerten, äußerte Duisberg, man müsse die „Gegner mundtot schlagen“. Obwohl sich rasch die Gefahr der Abhängigkeit herausstellte, führte die Firma Bayer den Verkauf von Heroin über Jahrzehnte hinweg fort.

Im 1. Weltkrieg beklagte Duisberg gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff den Mangel an Arbeitskräften. Mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ forderte er den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ 1916 zehntausende Belgier deportieren. Mehrere Tausend starben.

Zur selben Zeit entwickelte Carl Duisberg gemeinsam mit Fritz Haber Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz - wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßend.

1917 wurde Duisberg Mitglied der rechtsextremen Deutschen Vaterlandpartei. Zudem war er Vorstandsmitglied des „Unabhängigen Ausschuß für einen deutschen Frieden“, einer Gründung des antisemitischen Alldeutschen Verbands. Duisberg forderte die Annexion der besetzten Gebiete in Belgien und Nordfrankreich und etwas später auch “deutschen Lebensraum” in Polen und Russland. Duisberg hatte beste Kontakte zur Obersten Heeresleitung unter Hindenburg und Ludendorff und mischte sich offensiv in die Kriegszielplanung ein. Auch forderte er den uneingeschränkten U-Boot-Krieg und setzte sich erfolgreich für die Absetzung des (angeblich zu nachgiebigen) Kanzlers Bethmann-Hollweg ein.

Der Weimarer Republik stand Duisburg von Anfang an ablehnend gegenüber. Duisburg organisierte Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. 1931 forderte Duisberg, der mittlerweile Aufsichtsratsvorsitzender der IG FARBEN geworden war: „Fortwährend ruft das deutsche Volk nach einem Führer, der es aus seiner unerträglichen Lage befreit. Kommt nun ein Mann, der bewiesen hat, dass er keine Hemmungen hat, so muss diesem Mann unbedingt Folge geleistet werden.“

Im Gegenzug für ihre Millionen-Spenden erhielt die IG FARBEN von den Nationalsozialisten Absatzgarantien für synthetischen Treibstoff und Kautschuk. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich. Anlässlich seiner Pensionierung frohlockte Carl Duisberg denn auch: „Ich freue mich auf einen Lebensabend unter unserem Führer Adolf Hitler.“

Aus meiner Sicht ist ein Kriegstreiber, der persönlich den Einsatz von Giftgasen und die Deportation von Zwangsarbeitern forciert hat, nicht geeignet, mit einer theologischen Ehrendoktorwürde ausgezeichnet zu werden. Bitte informieren Sie mich über die weiteren Schritte.

Mit herzlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Postfach 15 04 18
40081 Düsseldorf

[Höchst] Glufosinat

CBG Redaktion

BAYER will erneut die Produktion des hochgefährlichen Herbizids Glufosinat erhöhen. Am Standort Höchst soll die Produktion auf 16.000 Tonnen verdoppelt werden. Der Stoff gehört zu den rund 20 Pestiziden, die von der EU wegen hoher Gefahren für Landwirte und Verbraucher aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Die CBG fordert ein weltweites Verbot von Glufosinat sowie von Saatgut, dessen Einsatz mit dem Herbizid gekoppelt ist. Es ist unverantwortlich, im Ausland eine Anbautechnik zu forcieren, die mit der Verwendung eines hochgiftigen Pestizids verknüpft ist.

=> „Glufosinat endlich vom Markt nehmen!“
=> Herbizid Glufosinat vom Markt nehmen!
=> Appell an Bayer zur Hauptversammlung 2015

18. Juli 2015

Bayer baut in Höchst aus

Mehr als 100 Millionen Euro investiert Bayer Crop Science in die Verdopplung der Ausstoß-Kapazitäten seiner Basta-Produktion im Industriepark Höchst. Das Herbizid ist zwar umstritten, aber so gefragt, dass der Markt derzeit nicht ausreichend bedient werden kann.

„Bis zu sechs Monate unkrautfrei“ lautet einer der Slogans, mit dem Bayer Crop Science für sein Unkrautvernichtungsmittel mit dem drastischen Handelsnamen „Basta“ wirbt. Firmenintern spricht man lieber von „Pflanzenschutzmittel“ und „GA+“. Letzteres steht für Glufosinate-Ammonium (siehe „Info“). Das Mittel, das vor 28 Jahren erstmals produziert wurde, ist auf den Weltmärkten so gefragt, dass Bayer CropS cience, die Pflanzenschutzsparte des Bayer-Konzerns, der steigenden Nachfrage seit gut fünf Jahren nicht mehr nachkommt – obwohl auch immer wieder Kampagnen von Umweltschützern gegen „Basta“ laufen.
„Derjenige, der entscheidet, ob es ein gutes Produkt ist oder nicht, ist der Landwirt“, sagte gestern zur Grundsteinlegung einer neuen Basta-Produktion im Industriepark Höchst selbstbewusst Dr. Dirk Backhaus, Mitglied der Geschäftsführung von Bayer Crop Science und verantwortlich für Produktion und Logistik. Backhaus hat 1997 in der Bayer-Forschung angefangen und leitete später die Produktion von Bayer Crop Science in Asien.

„Keine Angaben“
Verdoppelt werde mit der neuen Anlage die Produktionskapazität von Bayer Crop Science im Industriepark Höchst. Genaue Zahlen will der Teilkonzern jedoch auch auf Nachfrage nicht nennen: Die jetzigen Kapazitäten, schon einmal um ein Drittel gesteigert, behält Dr. Frank Zurmühlen, Leiter der Produktion am Standort, lieber für sich. Stattdessen geht es in den Festtagsreden um die Wichtigkeit des Pflanzenschutzes zur Ernährung der Menschheit und um die Erfolgsgeschichte des Produkts, das 1981 auf den Äckern rund um Hattersheim erprobt und 1984 in Japan erstmals zugelassen wurde.
Inzwischen beherrscht es den Markt. Produziert wird außer in Höchst auch in Knapsack bei Köln und an drei Standorten in den USA. Eingesetzt wird es inzwischen auch in neuen Kulturen wie Soja. In Asien wird es zum Schutz von Obst, Gemüse und Reis genutzt, in den USA beim Anbau von Raps oder Baumwolle. Obwohl die Produktion in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert wurde, ist die Nachfrage noch stärker gestiegen. In einer Projektgruppe zum Bau der neuen Produktionsanlage im Industriepark Höchst arbeitet Bayer Crop Science mit Siemens und dem Standort-Betreiber Infraserv zusammen. Insgesamt, so Zurmühlen, würden mehr als 100 Millionen Euro in die neue Anlage investiert, die auf einer Brache, auf der früher ein Kühlwerk stand, binnen zwei Jahren in Betrieb gehen soll. Etwa 20 neue Arbeitsplätze seien mit der Kapazitätserweiterung verbunden.

Professionell und modern
Die Standortwahl sei auf den Industriepark Höchst gefallen, weil Frankfurt „ein strategisch wichtiger Standort für Herbizide, sowohl in der Forschung, als auch in der Produktion sei“, sagte Backhaus; der Industriepark Höchst sei „hoch professionell und modern“. Das freute Jürgen Vormann, den Vorstandsvorsitzenden der Betreibergesellschaft Infraserv: Seit dem Jahr 2000 seien von den Standortfirmen im Industriepark mehr als 6,3 Milliarden Euro investiert worden, so Vormann. Das mache Höchst „zu einem der investitionsstärksten Standorte in Europa“. Die Investition von Bayer Crop Science sei „nicht alltäglich für den Industriepark und von ihrer Bedeutung auch über den Standort hinaus nicht zu unterschätzen“. Infraserv hat das Baufeld zur Verfügung gestellt, liefert Wasser, Dampf, Strom und Ammoniak und baut darüber hinaus zwei neue Rückkühlwerke.
Im Grundstein wurde gestern eine Zeitkapsel eingemauert, in die neben zwei Tageszeitungen, unter anderem dem Kreisblatt, auch mehrere kuriose Dinge wanderten, die in ein oder zwei Jahrhunderten bei ihrer Wiederentdeckung vielleicht reichlich Erstaunen auslösen, so unter anderem ein iPhone, ein USB-Stick mit Frankfurter Techno-Musik, eine Bayer-Broschüre, eine Ampulle Basta, ein Beutel Kräuter für die „Grie Soß“ und ein Fläschchen Apfelwein. Ausgesucht hatten die illustren Gaben die Manager.

Bespitzelung

CBG Redaktion

Ein tiefer und erschreckender Einblick in die Arbeitswelt bei BAYER: ein kranker Mitarbeiter wurde im Auftrag der Firma von Detektiven überwacht und sollte schließlich sogar die fünfstelligen Observierungskosten übernehmen.

18. Juli 2015

Überwachter Bayer-Mitarbeiter erreicht Vergleich

Leverkusen. Ein von Bayer Technology Services nach einer Detektiv-Observation fristlos gekündigter Mitarbeiter bekommt nun eine Abfindung und muss die Detektei nicht bezahlen. Man einigte sich vor Gericht auf einen Vergleich und ein gutes Zeugnis.

Einen erfolgreichen Vergleich konnte gestern ein zunächst fristlos gekündigter junger Mann mit der Bayer-Tochterfirma Technology Services vor dem Arbeitsgericht erzielen. Sein ehemaliger Arbeitgeber hatte dem 33-Jährigen vorgeworfen, er habe sich krank gestellt und sei in der Zeit einer Nebenbeschäftigung als Sicherheitsberater nachgegangen. Bayer hatte den krankgeschriebenen Mann fünf Tage lang von einer Detektei observieren lassen.

Nicht nur gegen seinen „Rauswurf“ wehrte sich der seit 1999 in psychiatrischer Behandlung befindliche Mann. Bayer Technology Services verlangte von ihm zudem, dass er die Observierungskosten in Höhe von 16 700 Euro selbst zahlen sollte.

Von alledem blieb beim gestrigen Vergleich nichts übrig: Bayer nimmt seine Vorwürfe gegen den ehemaligen Beschäftigten zurück, kündigt ihm fristgerecht wegen betrieblicher Gründe und stellt ein qualifiziertes Zeugnis mit der Note gut aus. Zudem bekommt der Mann eine Abfindung von 52 000 Euro: Diesen Inhalt des Vergleiches hielt das Gericht fest, wobei Bayer aber noch eine zweiwöchige Einspruchsfrist bis zum Monatsende wahrnehmen kann. Der junge Mann und die Vertreter von Bayer Technology Services saßen sich nicht zum ersten Mal im Arbeitsgericht gegenüber. Im April hatte es, bereits einen Termin gegeben, der aber geplatzt war. Einer der beiden Laienrichter der Kammer arbeitet bei Currenta, weshalb der Rechtsbeistand des Klägers die Kammer wegen Befangenheit ablehnte (wir berichteten). Nun trat eine neue Zusammensetzung in Aktion - allerdings drohte auch dieser Termin zu scheitern. Denn der Bericht der Detektei erschien der Kammer fraglich, ob er für eine Beweisführung überhaupt verwertbar sei. Genaue Zeiten, genaue Benennung von Zeugen forderte der Vorsitzende Richter ein. Und er gab zu bedenken, dass der Detektiv den Mann immer nur bis vor die Gebäude habe observieren können, aber nie im Haus dabei gewesen sei.

Während der Kläger angab, er habe Freunde besucht und teilweise ohne Bezahlung in Sicherheitsfragen beraten, werteten die Detektei und sein Arbeitgeber dies als einen unerlaubten, nicht angemeldeten Nebenerwerb und die Täuschung über seinen Krankheitszustand. Es sehe in diesem Fall aber nicht nach „einer aus dem Hut gezauberten Krankheit aus“, sagte der Vorsitzende Richter.

Denn Klinikberichte konnten dem Gericht belegen, das er seit Jahren krank und in Behandlung ist. Gegenüber unserer Zeitung hatte er geäußert, er sei in der Firma gemobbt worden, was seine Krankheit noch verschlimmert habe. Im April wollte er noch nach seiner Genesung eine mögliche Rückkehr an den Arbeitsplatz erreichen. Davon war dann gestern nur noch sehr bedingt die Rede: „Vielleicht mit einem neuen Vorgesetzten... “, meinte sein Rechtsbeistand. Nach einer Beratungspause war von einer Rückkehr keine Rede mehr.

Steuerflucht

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. Juli 2015

Krise von Gewerbe- und Körperschaftssteuern:

SPD traut sich (leise) Kritik an BAYER

Der Oberbürgermeister-Kandidat der SPD in Leverkusen, Uwe Richrath, hat das Unternehmen BAYER wegen seiner Konzern-Steuerpolitik kritisiert. Die Weltfirma beteilige sich in Leverkusen „sehr wenig“ am lokalen Gewerbesteuer-Aufkommen, so Richrath gestern auf einer Wahlkampfveranstaltung. Den selben Tenor hatte die Haushaltsrede 2015 des Leverkusener Stadtkämmerers Frank Stein.

Auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans erlaubte sich leise Kritik: „Ich erwarte schon, dass sich ein Unternehmen seiner Standort-Verantwortung bewusst ist“. Dass eine Stadt wie Leverkusen „mit der Weltmarke BAYER aus dem Stärkungspakt gestützt werden muss – das glaubt erst mal keiner“, so der Minister. Aber es sei nun mal so, dass weltweit agierende Konzerne eine Armada von Spezialisten bezahlen, „die daran arbeiten, dass die Steuerbelastung nicht so hoch ist“.

Laut Walter-Borjans müsse man „Druck machen“, um eine gerechte Besteuerung zu erreichen. Eine merkwürdige Argumentation - als ob die Steuergesetze vom Himmel gefallen wären und nicht von der Politik in Kooperation mit den Industrieverbänden beschlossen worden wären. Ein Beispiel hierfür ist die große Unternehmenssteuer-Reform der Jahrtausendwende, die zum Einbruch der Gewerbe- und Körperschaftssteuern führte: Die von Minister Hans Eichel präsentierte „Reform“ war ein gemeinsames Kind von SPD und Industrie. Ausgearbeitet wurde das Gesetz vom damaligen Finanzstaatssekretär Heribert Zitzelsberger, der zuvor die Steuer-Abteilung bei BAYER geleitet hatte.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Die Konzerne entziehen sich immer weiter ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit - zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“ Pehrke hatte die Steuerspar-Modelle des Konzerns in der BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai kritisiert. Marijn Dekkers, Vorstandsvorsitzender von BAYER, hatte ihm in bemerkenswerter Offenheit geantwortet: „Die Strukturen des heutigen globalen Konzerns sind mit denen von BAYER aus den 80er und 90er Jahren nicht mehr vergleichbar.“ So kommt es, dass Städte wie Leverkusen heute nur die Hälfte an Gewerbesteuern verbuchen wie vor 25 Jahren - trotz deutlich gestiegener Unternehmensgewinne.

Dekkers gab auch Auskünfte zu den Verschiebungen innerhalb des Konzerns. So besitzen holländische und belgische Briefkasten-Firmen wie BAYER WOLRD INVESTMENTS Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Gesellschaften des Unternehmens und senken dadurch die Steuerlast. Auch das Volumen der Steuerspar-Geschäfte ist immens: allein BAYER-Antwerpen gewährte im vergangenen Jahr anderen Konzerntöchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Leverkusen, Stammsitz des wertvollsten DAX-Konzerns, darbt dank solcher Tricks schon seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil BAYER weniger Gewerbesteuern überwies und manchmal – wie 1999, 2001, 2003 und 2004 – auch gar keine. Obwohl BAYER inzwischen zum wertvollsten Unternehmen im Dax aufgestiegen war, musste Leverkusen 2013 dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beitreten.

Die letzte Hiobsbotschaft erreichte Leverkusen im Zusammenhang mit der Übernahme der Sparte für nicht-verschreibungspflichtige Produkte vom US-Unternehmen MERCK. „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen“, verlautbarte der Konzern bei der Bekanntgabe des Deals. Im September 2014 gab die Firma dem Stadtkämmerer Frank Stein die genaue Größe bekannt. Stein musste als Synergie-Defekt nicht nur „Einbrüche im zweistelligen Millionen-Bereich“ hinnehmen, sondern für die beiden letzten Jahre auch noch Gewerbesteuer-Einnahmen rückerstatten. Gerade einmal 60 Millionen Euro Gewerbesteuer wird die Kommune in diesem Jahr einnehmen, 1990 war es noch mehr als doppelt so viel.

zur Steuerbefreiung durch Rot/Grün ein aufschlussreicher Artikel der FAZ

weitere Informationen

Allianz

CBG Redaktion

Heute gründet sich ein Bündnis zum Thema Gemeinnützigkeit. Anlass ist der Entzug der Gemeinnützigkeit von attac im Vorjahr. Auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren beteiligt sich an dem Bündnis. Der CBG wird die Gemeinnützigkeit bereits seit 30 Jahren verweigert.

Allgemeine Information

http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Hunderttausende Menschen, die die Welt besser machen wollen, engagieren sich bei gemeinnützigen Vereinen. Sie tun das nicht im Eigeninteresse, sondern für das Allgemeinwohl. Doch immer mehr Finanzämter meinen, dass dieses Engagement nicht gemeinnützig sei. Sie bemängeln politisches Engagement. Sie fordern, Zwecke wie „Schutz der Menschenrechte“ aus der Satzung zu nehmen. Sie drohen mit einer hohen Nachversteuerung, wenn eine Umwelt-Organisation Demonstrationen organisiert.

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig – doch Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig politisch äußern, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Um das zu ändern, haben sich mehr als 40 Organisationen in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen getan, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu ändern. Das Bündnis ist für weitere Organisationen offen, die tatsächlich oder potentiell von solchen Auseinandersetzungen um ihre Gemeinnützigkeit bedroht sind.

Der gesellschaftliche und politische Konsens, was gemeinnützig ist, weicht von den im Gesetz definierten Kriterien ab. Die Allianz fordert daher, dass die Politik die allgemein geteilte Definition von Gemeinnützigkeit klar und deutlich ins Gesetz schreibt, so dass für gemeinnützige Organisationen und auch Behörden Klarheit und Rechtssicherheit besteht. Das Ermessen der Finanzämter in der Beurteilung wird damit beschränkt, unnötige Auseinandersetzungen und Belastungen werden vermieden.

Das langfristige Ziel der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” ist ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Kurzfristig will sie eine Änderung der Abgabenordnung erreichen, um einerseits klarzustellen, dass gemeinnützige Organisationen zur Erreichung ihrer Zwecke selbstverständlich Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen dürfen; und um andererseits zusätzliche Zwecke aufzunehmen, da die bisherigen Zwecke das Spektrum zivilgesellschaftlicher Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit nicht abdecken.

Im Gesetz fehlen wichtige und allgemein anerkannte gemeinnützige Zwecke. Zum Beispiel das Engagement zum Schutz von Menschenrechten, für soziale Gerechtigkeit oder zur Gleichstellung aller sexuellen Identitäten fördert natürlich die Allgemeinheit stehen nicht als Zwecke in der Abgabenordnung.

Heute haben Finanzämter einen großen Interpretationsspielraum, da die Rechtslage mehrdeutig ist. Was das eine Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, wird an einem anderen Ort in Frage gestellt. Was eine Sachbearbeiterin heute anerkennt, kann ihr Nachfolger in einigen Jahren bemängeln. Für die Organisationen ist nicht vorhersehbar, ob und wann ihre politischen Aktivitäten ihren Status der Gemeinnützigkeit gefährden.

Wird die Gemeinnützigkeit dann in Frage gestellt, ist das ein Schaden für das Image der Organisation und ein Schaden für engagierte Spenderinnen und Spender, die ihre Zuwendungen nicht mehr steuerlich geltend machen können. Vom Status der Gemeinnützigkeit hängen zudem die meisten öffentlichen und privaten Fördermittel ab. Noch schlimmer jedoch ist, dass die tatsächlichen Vereinsaktivitäten immer wieder neu rückwirkend beurteilt werden. Gemeinnützigen Vereinen und ihren Vorständen drohen dadurch Nachforderungen in Höhe von 30 Prozent der Spendeneinnahmen für die vergangenen zehn Jahre – das ist existenzbedrohend. Dieses Risiko kann Vereine davon abhalten, ihre Grundrechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Der Gesellschaft entgehen damit wichtige Impulse.

Zur politischen Willensbildung tragen die Parteien bei, steht in Artikel 21 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass sie nicht die einzigen sind, die dazu beitragen. Und klar ist, dass weitere Beitragende nicht nur Lobby-Verbände im ausschließlichen Interesse ihrer Mitglieder sein dürfen. Bürgerinnen und Bürger schließen sich in Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um an der politischen Willensbildung im Interesse der Allgemeinheit beizutragen. Das gehört zur modernen Gesellschaft, das will die Politik – jetzt muss das auch ins Gemeinnützigkeitsrecht geschrieben werden.

7. Juli 2015, Neues Deutschland

Zivilgesellschaft will Sicherheit

Mehr als 40 Organisationen fordern Änderungen der Regeln für Gemeinnützigkeit

Das Atomforum oder parteinahe Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt, bei zivilgesellschaftlichen Organisationen machen die Finanzämter dagegen häufig Ärger. Eine neue Allianz will das ändern. Von Ines Wallrodt

Attac hat die Sache ins Rollen gebracht, eine Selbsthilfegruppe ist der Kreis jedoch nicht: Mehr als 40 Organisationen haben sich in der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« zusammen getan, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu ändern - darunter politische Schwergewichte wie Amnesty International, Brot für die Welt und Terre des hommes. Denn bislang sind gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft, die demonstrieren, plakatieren oder Unterschriften sammeln - sich also politisch äußern - ständig in Gefahr, ihren Status zu verlieren.
Gemeinnützig ist laut Gesetz ein Verein, der die Allgemeinheit selbstlos fördert. Nur ausnahmsweise dürften solche Organisationen politisch aktiv sein, kritisierte Jörg Rohwedder, der die Allianz koordiniert, am Montag in Berlin. Die Rechtslage sei nicht mehr zeitgemäß. Die Organisationen erkennen darin die alte Vorstellung, dass nur Parteien für die politische Willensbildung verantwortlich sind. »Dabei gehört die organisierte Zivilgesellschaft global zu den Hauptakteuren«, betonte Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland.
Für Vereine ist die Gemeinnützigkeit eine wichtige Existenzgrundlage: Spender können ihre Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, die Initiativen erhalten zudem oft nur Fördergelder, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind. Wann eine Organisation »zu politisch« ist, das entscheiden die Ämter. »Das bisherige Gesetz gibt den Finanzämtern zu großen Ermessensspielraum«, moniert Rohwedder. Oft ziehen sich Auseinandersetzungen über mehrere Jahre, regelmäßig landen Streitfälle vor Gericht. Das bindet Ressourcen, schlimmstenfalls droht die pauschale Nachversteuerung. Die geforderte Steuerreform soll für die Zivilgesellschaft, aber auch die Beamten Sicherheit und Klarheit bringen.
Auslöser für die Kampagne ist der umstrittene Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac im Frühjahr 2014. Zur Begründung führte das Finanzamt Frankfurt am Main an, dass eine strengere Finanzmarktregulierung oder auch die Einführung einer Vermögensabgabe keine gemeinnützigen Ziele seien. Das Netzwerk hat Widerspruch eingelegt und wartet seit einem Jahr auf eine Entscheidung.
Die Allianz will Attac den Rücken stärken, es geht aber um mehr als diesen einen Konflikt. Man will die Empörung nutzen, die der Fall ausgelöst hat, um zivilgesellschaftliche Organisationen insgesamt zu stärken. »Attac ist bestes Beispiel, dass etwas nicht stimmt«, betont die Amnesty-Chefin Çalışkan. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist voller Ungereimtheiten. Die Abgabenordnung listet auf, welche Zwecke gemeinnützig sind. Die Gleichstellung von Mann und Frau gehört dazu, nicht aber die Beseitigung von Diskriminierung von Homosexuellen. Umweltschutz ist ein gemeinnütziges Ziel, die Förderung der Menschenrechte hingegen nicht. Kommunalpolitische Ziele sind verboten, wer sich an Bürgerbegehren beteiligt, muss mit unerfreulicher Post der Behörden rechnen. So manche Organisation behilft sich mit Ersatzformulierungen - zum Teil sogar auf Anraten ihres Finanzbeamten. Da steht dann etwa als Vereinszweck »Völkerverständigung« in der Satzung. Auf der sicheren Seite ist man damit nicht. Es hängt immer vom lokalen Finanzamt ab, ob es Engagement für Frieden darunter fassen will oder nicht.
Aus Sicht der Allianz würde bereits ein einzelner Satz die Lage verbessern: So sollte gemeinnützigen Organisationen die politische Betätigung erlaubt sein, wenn sie »selbstlos der Allgemeinheit« dient. Dies könne der Finanzminister mit »einem Federstrich« selbst erledigen, indem er den Anwendungserlass in diesem Sinne ändert. Zudem fordern die Organisationen, weitere Zwecke in das Gesetz aufzunehmen: »Der Einsatz für Menschenrechte muss als gemeinnützig anerkannt werden«, fordert Amnesty-Generalsekretärin Çalışkan. Genauso wie Geschlechtergerechtigkeit, Frieden und soziale Gerechtigkeit.
Auch andere Organisationen stecken wie Attac in Schwierigkeiten, wollen sich im Bündnis aber nicht exponieren, um Abwehrreaktionen in ihrem Fall zu vermeiden. Die Allianz weiß von mindestens acht weiteren aktuellen Auseinandersetzungen: Mal geht es um ein Volksbegehren für den Rückkauf der Stromnetze, mal um Demonstrationen gegen Atomkraft. Auch etablierte Organisationen wie Greenpeace und der BUND Hamburg mussten bereits um ihre Gemeinnützigkeit bangen, sind aber bislang nicht Teil des Bündnisses.
Viele vermuten politische Gründe hinter dem plötzlichen Angriff auf Attac. Die neuen Bündnispartner wollen darüber nicht spekulieren. Sie beobachten jedoch einen Trend, dass Finanzämter immer strenger prüfen. »Der Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen hat sich verändert«, glaubt Julia Duchrow, Referatsleiterin bei Brot für die Welt. Sie würden inzwischen eher als störend empfunden. Das evangelische Hilfswerk arbeitet mit Organisationen im In- und Ausland zusammen, die zunehmend von Restriktionen betroffen seien.
Attac hat nicht nur aus der Bevölkerung, sondern auch aus fast allen Parteien Solidaritätsbekundungen erhalten. Die Allianz vermutet denn auch die größten Widerstände gegen ihr Anliegen gar nicht auf der Ebene der Politik, sondern bei der Verwaltung, die das Fass nicht aufmachen will. »Nun müssen sie Farbe bekennen«, betont Selim Çalışkan von Amnesty.

Konstantin Wecker

CBG Redaktion

Presse Info vom 3. Juli 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Immer höhere Kapitalkonzentration in immer weniger Händen“

Konstantin Wecker unterstützt Rettungskampagne der CBG

Der Liedermacher Konstantin Wecker beteiligt sich an der Rettungskampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Der Musiker begründet sein Engagement mit der zunehmenden Ungleichheit in der Gesellschaft: „Ich unterstütze die Coordination gegen BAYER-Gefahren, weil in Zeiten immer höherer Kapitalkonzentration in immer weniger Händen Konzernkritik nötiger denn je ist“, so Wecker.

Eine Anzeige mit dem Bild des Musikers wird im Internet verbreitet und in einer Reihe von Medien gedruckt. Auch Prominente wie Nina Hagen, Wilfried Schmickler und Sahra Wagenknecht rufen zur Unterstützung der CBG auf.

Axel Köhler-Schnura, Gründungsmitglied des Vereins: „Konzernkritik lebt nicht von der Förderung Reicher. Durch die schmalen Geldbeutel seit 2004 sind wir finanziell in die Krise geraten. Wir brauchen dringend weiteren Mitgliedschaften, damit bei uns nicht das Licht ausgeht. Zugleich möchten wir uns für die große Solidarität bedanken, die wir in unserem Kampf ums Überleben erfahren!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren arbeitet seit 1978 zu allen Risiken, die von dem Chemie- und Pharmaunternehmen BAYER ausgehen, darunter Störfälle, gefährliche Pestizide, Treibhausgas-Emissionen und Medikamente mit erhöhtem Nebenwirkungsprofil. Die CBG erhält wegen ihrer konsequent konzernkritischen Ausrichtung keinerlei Unterstützung aus öffentlichen Quellen oder von großen Stiftungen. Auch die Gemeinnützigkeit wird dem Verein verweigert.

Gerne senden wir diese und weitere Anzeigen in hoher Auflösung zu

Hier Mitglied werden oder spenden

[Glyphosat] STICHWORT BAYER 03/2015

CBG Redaktion

Glyphosat & Co. – unterschätzte Gefahren

Pestizid auf dem Prüfstand

Glyphosat, das meistverkaufte Pestizid weltweit, steht zurzeit auf dem Prüfstand. Da die Zulassung auf dem EU-Markt Ende 2015 ausläuft, entscheiden die EU-Mitgliedsstaaten im Laufe dieses Jahres darüber, ob die Zulassung um weitere zehn Jahre verlängert wird. Das wirtschaftliche Interesse an einem positiven Votum ist enorm, auch bei der BAYER AG – schließlich vertreibt der Konzern in Konkurrenz zu MONSANTO, SYNGENTA & Co ebenfalls einige glyphosat-haltige Pestizide (1) und glyphosat-resistente Pflanzen (2).

Zum Verkaufsschlager stiegen glyphosat-haltige Pestizide weltweit vor allem durch die Entwicklung und Verbreitung gentechnisch veränderter – glyphosatresistenter – Pflanzen auf, welche die Hersteller extra darauf ausrichteten, den Kontakt mit dem sogenannten Totalherbizid zu überleben. Aber auch in der konventionellen Landwirtschaft kommt Glyphosat immer häufiger zum Einsatz – das Anwendungsspektrum ist sehr breit. Weltweit brachten die LandwirtInnen im Jahr 2012 etwa 718 000 Tonnen glyphosat-haltige Pestizide aus.
Deutschland trägt im aktuellen Zulassungsverfahren eine große Verantwortung. Vier deutsche Behörden unter Federführung des „Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) haben im Auftrag der EU die Risiken des Wirkstoffs neu überprüft. Dabei haben sie sich wieder dem Urteil der Glyphosat-Produzenten angeschlossen – Glyphosat sei nicht humantoxisch. Dementsprechend empfehlen sie, die Zulassung zu verlängern. Der Bewertungsbericht bildet eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die weitere Zulassung, an der sich alle EU-Mitgliedsstaaten in einem Ausschuss beteiligen.

Gefährlichkeit belegt
Zahlreiche Studien Industrie-unabhängiger WissenschaftlerInnen haben jedoch in den vergangenen Jahren immer mehr Zweifel an der Unbedenklichkeit von glyphosat-haltigen Pestiziden aufkommen lassen. Neben den schädlichen Auswirkungen auf Biodiversität, Gewässer, Böden und einige Tierarten geraten vor allem die gesundheitlichen Gefahren des Wirkstoffs in den Blick. Glyphosat steht unter anderem in Verdacht, Krebs auszulösen, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen sowie Schädigungen des Erbguts und der Embryonal-Entwicklung zu verursachen.
Es stellt sich die Frage, wie es angehen kann, dass all diese Studien offenbar keinen Einfluss auf das behördliche Urteil hatten. Analysen des deutschen Bewertungsberichtes offenbaren erhebliche Defizite bei der Einschätzung des Gefährdungspotenzials. Offenbar basiert das Urteil der Behörden fast ausschließlich auf Studien, die von Glyphosat-Produzenten durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden. Demgegenüber haben die staatlichen Stellen viele in wissenschaftlichen Journalen publizierte, peer-reviewte Studien zu Glyphosat zunächst überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, wie eine Analyse von PAN Europe zeigt3. Demnach nahmen die Behörden nur 52 Prozent der relevanten toxikologischen Studien wahr und diskutierten nur 31 Prozent von ihnen im Bewertungsbericht. Sie haben damit eine Vorgabe der EU-Verordnung 1107/2009 missachtet, nach der bei Zulassungsverfahren für Pestizide alle vorhandenen wissenschaftlichen Studien zu dem betreffenden Pestizid Berücksichtigung finden müssen.
Sehr problematisch ist zudem, dass die Behörden die unabhängigen wissenschaftlichen Studien, welche sie registrierten, größtenteils als nicht oder nur eingeschränkt zuverlässig eingestuften, da sie nicht den sogenannten GLP-Richtlinien (GLP = Good Laboratory Practice) entsprachen.
Diese Richtlinien hat die US-amerikanische Food and Drug Administration erstmalig 1978 als Reaktion auf schwerwiegende Betrugsprobleme bei Industriestudien zu Pestiziden aufgestellt, die auch toxikologische Tests bei glyphosat-haltigen Pestiziden wie MONSANTOs ROUNDUP betrafen. GLP-Richtlinien dienen seither als Qualitätskontrolle für von der Industrie eingereichte Studien im Rahmen der Risikobewertung und Zulassung von Chemikalien. Sie legen sehr detailliert den organisatorischen Ablauf und die Dokumentationspflichten von Untersuchungen zugrundeliegenden Versuchsabläufen fest. Doch die GLP-Bedingungen sind für universitäre Einrichtungen kaum erfüllbar. So ist eine GLP-Zertifizierung mit einem hohen Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden, welche die Kapazitäten wissenschaftlich-universitärer Einrichtungen häufig übersteigen. Auch die Anforderungen an die Methoden-Beschreibung und Ergebnis-Dokumentation sind im Rahmen der Publikation in wissenschaftlichen Zeitschriften gar nicht einzuhalten. WissenschaftlerInnen kritisieren daher nachvollziehbar, dass wissenschaftliche Studien im Rahmen der behördlichen Risikobewertung von Pestiziden mangels GLP-Konformität automatisch als nicht oder nur eingeschränkt zuverlässig bewertet werden.
Im Hinblick auf Objektivitätskriterien ist zudem zu kritisieren, dass die behördliche Risikobewertung größtenteils auf Studien basiert, die Mitglieder der „Glyphosat Task Force“ (ein Zusammenschluss Glyphosat-produzierender Unternehmen) in Auftrag gaben oder selbst durchführten. Auch lässt die Transparenz zu wünschen übrig. Die von den Glyphosat-Herstellern im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Studien sind nämlich der Öffentlichkeit und damit der Überprüfung durch unabhängige WissenschaftlerInnen nicht zugänglich. Der Verdacht liegt nahe, dass von wirtschaftlichen Interessen geleitete Unternehmen Studiendesigns, statistische Methoden und die Interpretation der Ergebnisse dahingehend beeinflussen können, dass negative Effekte maskiert werden.
Tatsächlich legten WissenschaftlerInnen bereits 2011 plausibel dar, dass selbst einige von den Behörden (im vorigen Glyphosat-Zulassungsverfahren) geprüfte Industrie-Studien zeigen, dass Glyphosat Missbildungen bei den Versuchstieren verursacht. Mit Hilfe von wissenschaftlich zweifelhaften Argumenten hätten die ForscherInnen jedoch abgestritten, dass Glyphosat die Ursache für die Missbildungen ist4. Dieselbe Kritik äußern andere WissenschaftlerInnen am aktuellen Bewertungsbericht der deutschen Behörden5. Dabei spielt unter anderem die Relativierung von statistisch signifikanten Unterschieden zwischen der Versuchsgruppe und der eigentlichen Kontrollgruppe durch den Verweis auf historische Kontrolldaten eine wichtige Rolle6. Auch die wiederholten Hinweise auf (angeblich) fehlende Dosis/Wirkung-Beziehungen beanstanden die ExpertInnen. Problematisch ist, dass die Behörden die Angaben und Argumente der antragstellenden Unternehmen größtenteils kritiklos übernehmen und dabei auch eindeutige Mängel übersehen oder ignorieren7.
Es deutet vieles darauf hin, dass die Objektivität der Risikobewertung durch Interessenskonflikte beeinträchtigt wird. Auch die Mitgliedschaft von BAYER- und BASF-MitarbeiterInnen8 in einer Pflanzenschutzmittel-Kommission des für die humantoxische Risikobewertung zuständigen Bundesamtes für Riskikobewertung (BfR) erhärtet diesen Verdacht, auch wenn das BfR angibt, dass diese Kommission nicht direkt in amtliche Entscheidungen hinsichtlich der Risikobewertung eingebunden ist. Sie sei ein externes Beratungsgremium, keine Organisationseinheit des BfR. Andererseits erwartet das BfR laut einem Sitzungsprotokoll von der Kommission „fachliche Beratung, konzeptionelle Unterstützung und kritische Begleitung bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Rückständen hinsichtlich Toxikologie, Rückstandsverhalten und Exposition“9. Eine indirekte Einflussnahme von Pestizid-Herstellern auf die Risikobewertung ist also beim BfR offenbar systematisch verankert.

Zweifelhafte Zulassungen
Die Defizite bei der Risikobewertung im Fall von Glyphosat verdeutlichen, dass das System der Pestizid-Zulassung einer grundlegenden Reformierung bedarf7. Die gesundheitlichen Risiken von Pestiziden (und anderen Produkten) sollten nicht von den Konzernen, die diese Produkte herstellen, überprüft werden, sondern von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten. Das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) rechtfertigt das bestehende System zwar in einer Stellungnahme folgendermaßen: „Zulassungsverfahren in aller Welt beruhen auf dem Prinzip, dass derjenige, der ein Produkt auf den Markt bringen möchte, sämtliche erforderlichen toxikologischen Studien bezahlt, damit dem Steuerzahler dadurch keine Kosten entstehen.“ Doch es gibt sinnvolle Reformvorschläge, welche die SteuerzahlerInnen nicht belasten. So könnten industrie-unabhängige Forschungsinstitute aus einem unabhängig verwalteten Fonds für die Durchführung toxikologischer Studien bezahlt werden. Unternehmen, die das jeweilige Pestizid vermarkten möchten, sollten weiterhin die Kosten tragen, indem sie im Rahmen des Zulassungsantrags zur Zahlung von Gebühren verpflichtet werden.
Im Falle des aktuellen Glyphosat-Zulassungsverfahrens kommen derartige Reformvorschläge zu spät. Hier machen allerdings aktuelle Entwicklungen Hoffnung auf einen Bann des Ackergifts. Denn der öffentliche Druck auf die Behörden in Sachen „Glyphosat“ wächst zurzeit enorm. Ein wichtiger Beitrag dazu war im März 2015 die Meldung, dass die IARC – die Krebsforschungsinstitution der WHO – Glyphosat nach eingehender Prüfung vorhandener Studien als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft. Hilfreich dürfte auch sein, dass CAMPACT Anfang Mai innerhalb weniger Tage mehr als 200.000 Unterschriften für ein Glyphosat-Verbot gesammelt hat. Es bleibt spannend zu verfolgen, wie Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf diese neuen Entwicklungen reagiert. Wird ihn der öffentliche Druck oder die wissenschaftliche Autorität der WHO-ExpertInnen zu einem Kurswechsel veranlassen?
Die Entscheidung über die Zulassung von Glyphosat in der EU ist wegen des großen Stellenwerts, den Glyphosat in der konventionellen Landwirtschaft und beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einnimmt, von hoher Bedeutung. Von der Entscheidung wird sicherlich auch eine Signalwirkung auf andere Regionen ausgehen. Allein Glyphosat vom Markt zu nehmen, ist natürlich nicht die Lösung des Pestizid-Problems. Weitere gefährliche Pestizide sind weltweit und auch in Europa im Einsatz – dazu gehört auch das von Bayer vermarktete Glufosinat, das sogar die Behörden als reproduktionstoxisch einstufen und das dennoch weiterhin bis September 2017 in der EU zugelassen bleibt. Die Tatsache, dass es immer wieder Agro-Chemikalien gibt, bei denen sich nach jahrelangem Einsatz herausstellt, dass sie doch nicht so ungefährlich sind wie zunächst propagiert, sie vielmehr schwerwiegende ökologische und gesundheitliche Auswirkungen haben, sollte Anlass für ein grundsätzliches Umdenken sein. Das ganze System der Pestizid-Zulassung und des Pestizid-Einsatzes muss in Frage gestellt werden – zugunsten der Vorsorge für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.

Fußnoten
1 BAYER vertreibt folgende glyphosathaltige Pestizide: GLYFOS, PERMACLEAN, USTINEX G, KEEPER und SUPER STRENGTH GLYPHOSATE
2 BAYER vertreibt folgende gentechnisch veränderte, glyphosat-resistente Pflanzen: die Soja-Arten CREDENZ und FG 72, die Baumwollarten GHB 614, GHB 119, GLYTOL und T304-40 sowie den Raps IH 50 RR
3 Tweedale, Lysimachou, Muilermann (Pan Europe, 2014): Missed & Dismissed – Pesticide regulators ignore the legal obligation to use independent science for deriving safe exposure levels
4 Antoniou et al., 2011: Roundup and birth defects – is the public being kept in the dark?; siehe auch: Antoniou et al., 2012: Teratogenic Effects of Glyphosate-Based Herbicides: Divergence of Regulatory Decisions from Scientific Evidence
5 Swanson (2014): Glyphosate re-assessment in Europe is corrupt: toxicology
6 Earth Open Source (2012): Why Monsanto´s attempt to disappear tumors by using historical control data is unvalid
7 Siehe dazu auch die Publikation „Roundup & Co – Unterschätzte Gefahren“
8 Der Bayer-Mitarbeiter Dr. Frank Pierre Laporte und die BASF-Mitarbeiterinnen Dr. Ivana Fegert und Dr. Monika Bross sind aktuelle Mitglieder der BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände.
9 Zitat aus Protokoll der 6. Kommissionssitzung vom 6.5.2011
10 Weitere Erläuterungen zur Kritik am System der Pestizidzulassung (am Beispiel Glyphosat): AGRAR KOORDINATION, PAN Germany (2014): Roundup & Co. – Unterschätzte Gefahren.

Julia Sievers-Langer ist verantwortlich für die Kampagne „Roundup & Co. – Unterschätzte Gefahren“ der AGRAR KOORDINATION. Mit der Kampagne setzt sich die AGRAR KOORDINATION für ein Glyphosat-Verbot, eine grundlegende Reform des Systems der Pestizid-Zulassung und für eine verstärkte Förderung der ökologischen Landwirtschaft ein.
Mehr Infos unter: http://www.agrarkoordination.de/projekte/roundup-co/

[Pestizide] STICHWORT BAYER 03/2015

CBG Redaktion

BAYERs Ultra-Gifte

Eine lange Geschichte

1995 kündigte der Leverkusener Multi an, bis zur Jahrtausendwende alle besonders gefährlichen Pestizide vom Markt zu nehmen. Doch 20 Jahre später bietet BAYER in bestimmten Ländern weiterhin Agro-Chemikalien der Gefahrenklasse I für landwirtschaftliche Anwendungen an. Und in Haushaltsinsektiziden und anderen Produkten finden sich viele der Ultragifte ebenfalls noch.

Von Jan Pehrke

„Mit einem Drei-Punkte-Programm haben wir uns hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Vertrieb der Pflanzenschutz-Produkte klare Ziele für die kommenden fünf Jahre gesetzt. So werden wir die eingesetzte Produktmenge je Anwendung weiter reduzieren und Produkte der WHO-Toxizitätsklasse I schrittweise durch Präparate mit geringerer Giftigkeit ersetzen“, kündigte der Leverkusener Multi 1995 in seinem Geschäftsbericht an. Doch zahlreiche extrem gefährliche Agrochemikalien überstanden die Jahrtausendwende unbeschadet. Andere konnten zumindest in Ländern der „Dritten Welt“ überwintern. Dort trugen die Pestizide dann mit dazu bei, dass die in diesen Staaten sowieso schon überproportional hohe Vergiftungsrate nicht absank.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) kritisierte das Brechen der Zusage auf den Hauptversammlungen des Konzerns immer wieder. Der Vorstand jedoch lavierte herum: Es sei eben „ein langwieriger Prozess“, da gebe es „keine Schwarz/Weiß-Lösungen“. Und einer der Nachhaltigkeitsberichte des Unternehmens verwies als Entschuldigung auf „Einsatzbereiche, in denen noch keine geeigneten Alternativen verfügbar sind“.
In Indien gab es für Substanzen wie Triazophos (Produktname: HOSTATHION), Methamidophos (TAMARON) und Parathion Methyl (FOLIDOL), die wegen ihrer akuten Toxizität zur Gefahrenklasse I gehören, noch 2006 solche „Einsatzbereiche“. Auch die BASF und SYNGENTA hatten dort noch Pestizide dieser Kategorie im Programm. Erst als das CENTRE FOR SUSTAINABLE AGRICULTURE, das PESTICIDE ACTION NETWORK ASIA AND THE PACIFIC, der WWF und die CBG diese gesundheitsgefährdende Geschäftspolitik der Agro-Mogule in einem Protestbrief skandalisierten, reagierte der Leverkusener Multi – zumindest virtuell. Er nahm die Produktliste vom Netz; die Seite befand sich nun „under construction“. Real sollte es jedoch viel länger dauern, bis etwas geschah.
Ähnlich verhielt es sich in Chile. Aus freien Stücken tat BAYER gar nichts. Es musste erst Druck erfolgen, und der erfolgte von 2005 an. In diesem Jahr waren 19 ChilenInnen an einer Überdosis Agrochemikalien gestorben. Insgesamt registrierten die Behörden 785 Vergiftungen, mit 97 Fällen gingen dabei die meisten auf BAYERs TAMARON zurück. Das bewog eine Gruppe von Abgeordneten 2007 dazu, einen Antrag ins Parlament einzubringen, alle Klasse-I-Pestizide zu verbieten. Das „Boletín Nº 4877-01“ erhielt zwar schlussendlich keine Mehrheit, aber der Global Player sah dann doch Handlungsbedarf und rangierte in der Folge einige Chemikalien aus.
Verkäufe von Ultragiften wie Fenamiphos (NEMACUR) und Ethophos (MOCAP) an die Konkurrenz, EU-Verbote sowie weitere Initiativen des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN), der Coordination und anderer Gruppen taten ein Übriges, um den Giftschrank zu lichten. Im Nachhaltigkeitsbericht von 2011 annoncierte die Aktien-Gesellschaft, ab Ende 2012 zumindest bei den Insektiziden für die landwirtschaftliche Nutzung und den Saatgut-Behandlungsmitteln ohne die ultraharten chemischen Keulen auskommen zu wollen. Und im Sommer 2013 verkündete sie dann, im Agrar-Segment keine Pestizide der höchsten Gefahrenklasse mehr zu führen.
Abermals jedoch hielt diese Aussage einer Überprüfung nicht stand. In Brasilien bietet der Global Player bis heute HOSTATHION an, obwohl er bei den Behörden angeblich schon 2013 ein Löschen der Registrierung beantragt hat. Bis zum April 2015 vertrieb der Konzern dieses Mittel auch in Indien noch. Zudem verkauft das Unternehmen in zahlreichen Ländern noch Insektizide, die Beta-Cyfluthrin enthalten wie z. B. BULLDOCK. Dabei verweist es jedoch auf eine veränderte, den Wirkstoff in geringerer Konzentration enthaltende Formulierung. Dies mindert zwar tatsächlich die akute Giftigkeit, ändert jedoch weder an den Langzeit-Effekten etwas noch schützt es die Gesundheit von Landwirtinnen besser, die dem Mittel permanent ausgesetzt sind.
Darüber hinaus offeriert BAYER in Brasilien immer noch das Antipilz-Pestizid BAYSISTON, das neben Triadimenol auch den Klasse-I-Wirkstoff Disulfuton enthält, obwohl es spätestens seit 1999 keinen Zweifel an dessem Gefährdungspotenzial mehr geben kann. In diesem Jahr vergiftete das Mittel 30 Kaffeebauern und -bäuerinnen, 12 davon tödlich. Marly Avidel Vilete beschrieb damals, wie qualvoll ihr Mann Joao Jose verendete: „Ich fand ihn liegend auf dem Feld. Er hatte keine Kraft zu gehen und glühte, er hatte Kopfschmerzen und er erbrach sich viel, er hatte Schmerzen in der Brust, keine Stimme und hielt sich den Bauch mit geschlossenen Augen, und am Ende verlor er gänzlich das Gleichgewicht. Er starb am selben Tag an Atemlähmung.“ Die Todesfälle führten sogar zu staatsanwaltlichen Ermittlungen, aber politischer Druck ließ diese im Sande verlaufen.
Die dem BAYSISTON-Inhaltsstoff Disulfuton in seiner Giftigkeit kaum nachstehende Substanz Methiocarb darf EU-weit in Antischneckenmitteln noch bis Sommer diesen Jahres wirken; gegen seine Verwendung in Haushaltsinsektiziden wie LIZETAN oder dem SPINNMILBEN-SPRAY PLUS hat Brüssel hingegen nichts unternommen. Und außerhalb der Europäischen Union unterliegt der Wirkstoff, den BAYER in der vorliegenden Dosierung als nur „moderat gefährlich“ bezeichnet, keiner Beschränkung. Methomyl, das unter anderem als Mittel gegen Fliegen zum Einsatz kommt, kann der Konzern außerhalb der EU-Grenzen ebenfalls weiter vermarkten, in den USA allerdings nur mit Einschränkungen. Auch der Veterinär-Bereich steht den Supergiften weiterhin offen – in den Ställen der MassentierhalterInnen halten sich als Substanzen gegen Fliegen und andere Insekten Dichlorvos, Beta-Cyfluthrin und Coumaphos bereit.
Der Leverkusener Multi besitzt sogar die Kühnheit, ImkerInnen dieses Klasse-I-Pestizid als Mittel gegen das Bienensterben anzubieten, an dem nach Meinung der Fachwelt gerade Agrochemikalien einen gehörigen Anteil haben. BAYER aber hat die Varroa-Milbe als Hauptschuldigen ausgemacht; und so vertreibt der zum Gärtner gemachte Bock Coumaphos-haltige Streifen, welche die Bienen an den Eingangslöchern des Bienenstocks mit dem Wirkstoff gegen die Milbe imprägnieren.
20 Jahre nach dem Versprechen, bis 2000 alle Pestizide der Gefahrenklasse I vom Markt zu nehmen, fällt die Bilanz also negativ aus. Immer noch bietet der Konzern solche chemische Keulen an, vereinzelt für den Großeinsatz auf den Äckern und ziemlich häufig für Anwendungen im Heim-, Garten- oder Veterinär-Bereich.
Der Leverkusener Multi rechtfertigt dies auf zweierlei Weise.
Zum einen will er seine einstige Zusage nur auf Produkte, nicht aber auf Wirkstoffe gemünzt verstanden wissen. In einem „Ausstiegsgespräch“, das VertreterInnen von PESTIZID-AKTIONS-NETZWERK (PAN) und von anderen Initiativen 2013 mit Abgesandten von BAYER, BASF und SYNGENTA führten, mochten die Unternehmensemissäre eine „auf der Substanz-Klassierung basierende Einstufung von Pestiziden“ als hochgefährlich nicht akzeptieren. Zur Begründung verwiesen sie dabei auf die Bandbreite von unterschiedlich gesundheitsgefährdenden Mixturen. Auch sahen sie mit der Substanz-Klassierung das Risiko verbunden, für Generika auf Basis der jeweiligen Chemikalie in Haftung genommen zu werden. Und überhaupt sei ein Sicherheitsmanagement vor Ort mit gezielten Beratungen sinnvoller als ein genereller Wirkstoff-Bann, meinten die Manager. Zum anderen macht es für sie einen großen Unterschied, ob ein bestimmter Inhaltsstoff in einem Pestizid auf Äckern und Plantagen oder „bloß“ als Biozid im Haus-, Garten- oder Veterinär-Bereich sein Unwesen treibt. Für solche Mittel gelten nämlich in der EU – aber auch nur dort – andere gesetzliche Bestimmungen, und deshalb spricht aus ihrer Sicht nichts gegen einen Verbleib im Sortiment.
Damit nicht genug, haben es die Bestände BAYERs auch jenseits der Klasse-I-Pestizide in sich. PAN führte 2012 eine Inventur beim Agro-Riesen durch und machte 64 hochgefährliche Pestizide aus. Diese Produkte können Mensch, Tier und Umwelt massiv schädigen. So sind sie imstande, Krebs auszulösen, das Hormonsystem zu beeinträchtigen, die Arbeit der Nieren zu stören und Fehlgeburten oder Geburtsschäden zu verursachen. Besonders perfide: Der Leverkusener Multi vermarktet viele dieser besonders aggressiven Substanzen wie z. B. Fipronil nur in Ländern der sogenannten Dritten Welt. Aber die Kritik, mit dem Verkauf dieser in Deutschland oftmals gar nicht mehr zugelassenen Mittel eine Politik der doppelten Standards zu betreiben, lässt der Global Player an sich abprallen. „Den Vorwurf, BAYER CROPSCIENCE verfahre bei der Produktion und Vermarktung von Produkten nach unterschiedlichen Standards, weist das Unternehmen zurück. Aufgrund der unterschiedlichen Klimazonen, Vegetation und Bodenverhältnisse wird für Produkte, die beispielsweise speziell für den Einsatz im asiatischen Raum entwickelt wurden, nicht die Zulassung in Europa beantragt“, antwortete eine Konzern-Sprecherin im Februar 2015 einer französischen Journalistin. Außerdem gebe es in tropischen Ländern eine Vielzahl von Krankheiten und Schädlingen, die nur dort vorkämen, so die Öffentlichkeitsarbeiterin.
So können die Pestizide dann weiterhin ihre verheerende Wirkung entfalten. Nach Schätzungen der Weltbank sterben jährlich rund 350.000 Menschen an Pestizid-Vergiftungen – vor allem in den Armutsregionen. Die absolute Zahl der Vergiftungsfälle liegt der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge bei zwei Millionen per anno. Dies hat nicht nur immenses Leid zur Folge, sondern belastet auch die Gesundheitssysteme. Das UN-Umweltprogramm UNEP rechnet allein für Afrika im Zeitraum von 2015 bis 2020 mit Behandlungskosten von 90 Milliarden Dollar. Die Kampagnen für einen Verkaufsstopp der Ultragifte müssen also weitergehen!

[Xarelto] STICHWORT BAYER 02/2015

CBG Redaktion

Bundesregierung zu XARELTO:

„Kein neuer Handlungsbedarf“

Im April 2015 musste sich auch die Bundesregierung mit BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO beschäftigen. Die Partei „Die Linke“ wollte in einer Kleinen Anfrage wissen, welche Konsequenzen sie aus den zahlreichen Berichten über die Risiken und Nebenwirkungen der Arznei zu ziehen gedenkt. Die Antwort fiel ernüchternd aus. Es bestehe „kein neuer Handlungsbedarf“, verlautete aus den Reihen von Merkel & Co.

Von Jan Pehrke

Die Schadensbilanz von BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO wächst und wächst. Im Jahr 2014 erhielt das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) 1.996 Meldungen über unerwünschte Arznei-Effekte wie Blutungen und Leber-Störungen, darunter 161 Todesfälle. Ein alarmierender Befund, auch wenn dem BfArM zufolge ein Kausalzusammenhang nicht in jedem Fall belegt ist.
Die Bundesregierung sieht das jedoch anders. „Aus den dem BfArM vorliegenden Zahlen ergibt sich aktuell kein neuer Handlungsbedarf“, konstatiert sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“. Bei neuen Medikamenten häuften sich die Berichte über Nebenwirkungen immer, wiegeln Merkel & Co. ab und sprechen weiterhin „von einer derzeit positiven Nutzen/Risiko-Relation“.
Die US-amerikanische „Food and Drug Administration“ (FDA) tut dies nicht so einfach. Sie verweigerte dem Pharmazeutikum, das die MedizinerInnen unter anderem bei Thrombosen, Embolien und Vorhofflimmern verschreiben dürfen, eine Zulassung zur Behandlung der Herz-Krankheit „Akutes Koronar-Syndrom (ACS)“. erteilen. Die Behörde monierte unter anderem die Unterschlagung von drei Todesfällen bei den Klinischen Prüfungen, den Ausschluss unerwünschter ProbandInnen sowie fehlende Informationen über den Gesundheitszustand der TeilnehmerInnen nach Ende der Tests. Die Regierungskoalition ficht das jedoch nicht an. Sie steht zur Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Behörde EMA, die „nach langen Beratungen zu einer positiven Zulassungsempfehlung gekommen“ ist.
Auch Unregelmäßigkeiten bei anderen XARELTO-Tests stört das mit der Beantwortung der Anfrage betraute Gesundheitsministerium nicht weiter. Die US-Initiative PUBLIC CITIZEN hatte Mängel gerade bei solchen festgestellt, die in Entwicklungsländern wie Indien stattfanden, wo ein unerschöpfliches Reservoir an ProbandInnen, unschlagbare Preise, schnelle Verfahren und eine mangelhafte Aufsicht locken. Die EMA hätte die dort erhobenen Daten ohne Einfluss auf das Gesamtergebnis herausrechnen können, versucht die Bundesregierung zu beschwichtigen. Und das europäische FDA-Pendant darf auch in Zukunft weiterrechnen: Gesetze, welche dem Test-Tourismus Einhalt gebieten, planen CDU und SPD nämlich nicht. Immerhin bequemen sie sich dazu, mehr Inspektionen in diesen Staaten durchführen zu lassen – im letzten Jahr hatte sich das BfArM gerade einmal fünf Studien näher angeschaut, darunter drei in Indien.
An der Tatsache, dass es zu dem BAYER-Präparat im Gegensatz zur Standard-Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten wie MARCUMAR kein Gegenmittel gibt, um Blutungen zu stoppen, nimmt die Große Koalition ebenfalls keinen Anstoß. Sie hält ein solches Antidot nicht für nötig, weil sich XARELTO im Organismus relativ schnell abbaue. Den ärztlichen Erfahrungen mit dem Mittel entspricht das nicht. So berichtet die Medizinerin Dr. Sigrid Süßmeyer von vielen Problemen mit Blutungen. Bei neun ihrer 14 XARETO-PatientInnen traten diese auf. Überdies handelte es sich oft um schwere Fälle, die eine sofortige Versorgung im Krankenhaus nötig machten. Und bei einem von ihnen kam jede Hilfe zu spät: Er verstarb. Mit anderen Gerinnungshemmern gab es diese Probleme der Internistin zufolge hingegen nicht. „Seit über 20 Jahren behandele ich mit MARCUMAR ohne diese Flut von Komplikationen. Bei ca. 90 MARCUMAR-Patienten traten in vier Jahren nur vier Komplikationen auf“, so Süßmeyer.
In ihrer Kritik weiß sie sich mit vielen ihrer KollegInnen einig. Sogar die „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ (AkdÄ) warnt vor dem massenhaften Verschreiben von „Neuen Oralen Anti-Koagulantien“ (NOAKs) wie XARELTO: „Ihr Einsatz sollte sich auf Patienten beschränken, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Therapie-Option sind.“ Aber selbst dieses Votum gibt der Bundesregierung nicht zu denken. Es handele sich dabei lediglich um eine Empfehlung, stellt sie fest und verweist auf die Therapie-Freiheit der MedizinerInnen: „Eine Stellungnahme oder Schlussfolgerung der Bundesregierung ist daher nicht angezeigt.“ Zu der Ansicht des AkdÄ-Vorsitzenden Wolf-Dieter Ludwig, die hohen Verschreibungszahlen für XARELTO & Co. verdankten sich allein einem aggressiven Marketing, mochten sich die Kanzlerin und ihre Regierungsmannschaft ebenfalls nicht äußern. „Der Bundesregierung liegen zu der Einschätzung von Prof. Wolf-Dieter Ludwig keine belastbaren Informationen vor; insofern enthält sich die Bundesregierung einer Bewertung oder Meinungsäußerung zu dieser Einschätzung“, heißt es in der Drucksache 18/4701. Der Leverkusener Multi ist da weit meinungsfreudiger. Er hält Ludwig schlicht für einen Bekämpfer von Innovationen.
Nicht einmal die hohen Kosten von 100,50 Euro im Monat gegenüber 4,80 Euro bei MARCUMAR & Co. bringen Merkel & Co. auf Distanz zu dem BAYER-Mittel, obwohl die Preise für XARELTO und die anderen NOAKs die Etats der Krankenkassen über Gebühr belasten und deren Ausgaben für Gerinnungshemmer im Jahr 2014 auf 675 Millionen Euro haben steigen lassen. „Die NOAKs haben in den meisten Fällen keine Vorteile für die Patienten, trotzdem wurden 2014 fast doppelt so viele Tagesdosen verschrieben wie im Vorjahr“, muss etwa die „Techniker Krankenkasse“ konstatieren. Statt den PatientInnen zunächst die etablierten Wirkstoffe zu verschreiben, würden sie gleich auf die neuen Pharmazeutika eingestellt, moniert Tim Steimle vom TK-Fachbereich „Arzneimittel“.
Eine Kosten/Nutzen-Bewertung, wie sie das 2011 eingeführte Arzneimittel-Neuverordnungsgesetz (AMNOG) für bereits zugelassene Medikamente vorsah, hätte die Risiken und Nebenwirkungen von XARELTO für die PatientInnen und die Kassen abschätzen und Schaden abwenden können. Ein solches Verfahren hatte am 1.12.2013 tatsächlich auch begonnen, doch es kam nie zu einem Abschluss. In der Zwischenzeit hatte nämlich die Regierung gewechselt, und die Große Koalition beeilte sich, dem Druck der Pharma-Lobby nachzugeben: Sie nahm bereits auf dem Markt befindliche Arzneien von der Überprüfung aus. Und das war es dann. „Einen zu hohen methodischen und administrativen Aufwand“ nennt die CDU/SPD-Regierung als Grund für die „Reform“ und beeilt sich festzuhalten: „Die Bundesregierung sieht die Einstellung der betreffenden Verfahren nicht als für die Patientinnen und Patienten problematisch an.“
Nur eine einzige Änderung im Umgang mit dem Pharmazeutikum führt die Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken an: Die Beipackzettel enthalten nun den Warnhinweis, es lägen keine Daten über die Wirksamkeit und Sicherheit von XARELTO bei Krebs-PatientInnen vor.
Das ist nicht eben viel. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN kritisierte die Haltung der Bundesregierung deshalb scharf. „Für die meisten Patientinnen und Patienten besitzen die neuen Gerinnungshemmer keinen Zusatznutzen gegenüber bewährten Präparaten. Wer trotz des Gefährdungspotenzials und der hohen Kosten zu Medikamenten wie XARELTO hält, der kapituliert vor der Macht der Pharma-Industrie“, resümiert die Presseerklärung der Coordination.
Die Folgen dieses gesundheitspolitischen Offenbarungseids der Großen Koalition sind absehbar. „Ich könnte heulen und toben und würde den Artikel am liebsten allen Ärzten, die meine Mutter in ihren letzten Lebenswochen betreut haben, um die Ohren hauen“, solche Klagen wie diese in einem Leserbrief an den Spiegel nach einem kritischen Artikel des Magazins über den Gerinnungshemmer werden weiter zunehmen. Auch die Meldungen über unerwünschte Arznei-Effekte an das BfArM werden 2015 erneut ansteigen. Die Zahl der Schadensersatzklagen in den USA – 200 waren es bis zum 31. Januar 2015 – wird ebenfalls anwachsen. Und BAYER wird weiterhin Milliarden in Werbe-Maßnahmen investieren, um all das vergessen zu machen.

Informationen zu Xarelto

[Gesundheitskarte] STICHWORT BAYER 03/2015

CBG Redaktion

BAYER & und die Gesundheitskarte

Gläserne PatientInnen

Die Gesundheitskarte bietet die Möglichkeit, alle Daten zum Gesundheitszustand der gesetzlich Krankenversicherten zu erfassen. Was für die IT-Industrie ein großes Geschäft ist und BAYER & Co. wichtige Informationen über ihre Kundschaft verschaffen kann, birgt für die PatientInnen große Gefahren.

Von Wilfried Lubin

Ausgangspunkt für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) war der 8. August 2001. Da musste der Arzneimittel-Hersteller BAYER seinen Cholesterin-Senker LIPOBAY vom Markt nehmen, weil Wechselwirkungen mit anderen Arzneien aufgetreten waren, die über 100 Menschen den Tod brachten. Bei der Aufarbeitung des Skandals wurde festgestellt, dass die Medikamenten-Gaben kaum dokumentiert waren. Die Unternehmensberatung ROLAND BERGER schlug daraufhin in einem Gutachten eine Chipkarte vor, die alle verordneten Pharmazeutika erfasst, mögliche Wechselwirkungen anzeigt und im Bedarfsfall das medizinische Personal informiert.
Gleich nach der Veröffentlichung meldeten sich ÄrztInnen und ApothekerInnen, die Krankenkassen und PatientInnen-Verbände sowie die Gesundheitsindustrie und auch DatenschützerInnen zu Wort. Alle hatten Wünsche und Anliegen. So entwickelte sich aus einer „einfachen Verschreibungsliste“ ein „höchst komplexes System“, das Deutschland die „Telematik-Infrastruktur“ (TI) bescherte1. Im Jahr 2004 schließlich leitete die damalige SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Entwicklung der eGK ein. Anfang 2006 erfolgten in einigen Bundesländern erste Tests mit der eGK, die äußerst pannenreich verliefen2.
Zur Entwicklung und Installation der TI gründete sich dann die „Gesellschaft für Telematik“ (GEMATIK). Gesellschafter dieser GmbH sind ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenhäuser, Krankenkassen und Unternehmen aus der Informationstechnologie wie z. B. die zu BERTELSMANN gehörende Firma ARVATO-SYSTEMS. In den folgenden Jahren wurde dann peu à peu die neue eGK mit Foto eingeführt. Die Politik zwang dabei die Krankenkassen, bestimmte Prozentzahlen ihrer Versicherten mit der neuen Karte auszustatten. Wer diese Prozentzahl nicht erreichte, sollte weniger Verwaltungsmittel erhalten. Die Krankenkassen gaben diesen Druck an ihre Versicherten weiter. So ist es nicht verwunderlich, dass zum Jahresende 2014 nur noch ca. drei Prozent der gesetzlich Krankenversicherten keine Gesundheitskarte mit Foto haben3.
„Bis heute ist die vollständige Umsetzung des milliarden-schweren eGK-Projekts immer wieder an technischen und datenschutzrechtlichen Problemen und am Widerstand von Patientinnen, Ärzten und Juristinnen gescheitert. Die privaten Krankenkassen sind aus dem Projekt seit 2010 ausgestiegen, was nicht heißt, dass privat Versicherte nicht auch bald die eGK vorgeschrieben bekommen“, resümiert der Blog digitalcourage4 Man könnte sich hier fragen: warum? Da vermutlich sehr viele Personen des öffentlichen Lebens (z. B. PolitikerInnen, UnternehmerInnen) privat versichert sind, könnten deren gesundheitliche Daten bei einer zentralen Erfassung leichter an die Öffentlichkeit gelangen und somit deren Privatleben stören. Oder aber warten die privaten Krankenversicherungen so lange ab, bis alle Probleme beseitigt sind und die Kosten durch die gesetzlich Versicherten bezahlt wurden?
Bis jetzt sollen über 1,2 Milliarden Euro an die Unternehmen geflossen sein5. Diese Summe ist jedoch nur die Spitze des Ausgaben-Eisberges für die eGK. Wie der Festredner padeluun bei der diesjährigen Verleihung des Schmähpreises „Big Brother Award“ ans Bundesgesundheitsministerium (BGM) konstatierte, könnten bis zu 15 Milliarden Euro an Kosten anfallen6. Die Studie der Firma BOOZ ALLEN HAMILTON kommt padeluun zufolge auf ähnliche Ergebnisse. Dieses Geld der gesetzlich Krankenversicherten wäre sinnvoller in Diagnostik und Heilbehandlung sowie in bessere Personalausstattung der Kliniken investiert.

Zentrale Daten-Erfassung
Die seit 2012 ausgegebene eGK mit Foto hat einen Mikrochip, auf dem zur Zeit die Versicherten-Stammdaten gespeichert sind. Diese Daten beinhalten Name, Geburtsdatum, Anschrift, Angaben zur Krankenversicherung, neue Krankenversicherten-Nummer sowie den Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner). Neu ist die Angabe zum Geschlecht, die im Verbund mit dem Foto den Missbrauch erschweren soll.
Um dies alles zu erfassen, installiert die GEMATIK das Versichertenstammdaten-Management (VSDM). Es ist vorgesehen, diese Daten bei jedem MedizinerInnen-Besuch zu aktualisieren. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Krankenkassen die eingereichten Fotos keiner Identitätsprüfung unterzogen haben. Die Krankenkassen sind dazu laut BGM auch nicht verpflichtet. Es heißt lapidar: „Die Krankenkassen müssen hierfür geeignete Maßnahmen vorsehen (...) und angemessene Verfahren durch(zu)führen.“ 7 Den Versuch der Krankenkassen und des BGM, diese Aufgabe den ÄrztInnen zu übertragen, lehnen diese ab.
Nach den Vorstellungen der Befürworter, z. B. des BGMs, soll die jetzige eGK mit ihren Versichertenstammdaten inklusive Online-Abgleich und -Aktualisierung in Rechenzentren zentral erfasst werden. Das BGM will dazu eine Datenautobahn aufbauen. Die Erprobung wird im Herbst 2015 mit 1.000 ÄrztInnen und zehn Krankenhäusern in den Bundesländern Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein anlaufen. „Versicherte, die eine dieser Praxen oder Krankenhäuser aufsuchen, nehmen automatisch am Test teil“, heißt es dazu aus dem Ministerium8. Zudem plant es, nach und nach die elektronische Patientenakte, den elektronischen ÄrztInnen-Brief und das elektronische Rezept einzuführen. Vielleicht soll auch, wie es in Großbritannien angestrebt wird, eine Zusammenführung der „Krankenakten aus Arztpraxen künftig automatisch und (...) ohne (...) Einwilligung von PatientInnen in eine zentrale Datenbank“ erfolgen und dann den „Unternehmen für Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt werden“9. Das Unterfangen nennt sich care data. Hier sollen erfasste genetische Daten der britischen Bevölkerung mit den Daten aus Krankenakten abgeglichen werden. Die Pharma-Industrie will nämlich, wie sie schon 1999 bekundete, die erfassten Daten analysieren, um so Krankheiten „vorherzusehen und zu vermeiden.“ Häufig auftretende Erkrankungen wie z. B. Krebs könnten dann mit Medikamenten behandelt werden, bevor der Mensch daran erkrankt, versprechen die Hersteller, die hier enorme Extra-Profite wittern.
In Deutschland hat sich der Verband BIO Deutschland e. V., zu dessen Fördermitgliedern BAYER zählt, ebenfalls für mehr Einbindung bei der Erstellung der TI und eGK ausgesprochen. Dazu gehöre auch, dass Biotech-Firmen auf die Gesundheitskarte zugreifen dürfen, so die Organisation. Und im Referentenentwurf zum „E-Health-Gesetz“ soll der Privatwirtschaft ebenfalls das Abgreifen von PatientInnen-Daten ermöglicht werden. Sollte dieser das Parlament unverändert passieren, so hätten die LobbyistInnen der IT-Industrie ihr zentrales Ziel erreicht. Es könnten dann nämlich private Firmen wie APPLE mit seinen Produkten „iHealth“ oder „Apple Watch“ auf das System zugreifen. Der Entwurf sieht laut junge welt auch vor, „Teile der TI (zu) nutzen, konkrete Anwendungen aber nur außerhalb der Infrastruktur“10, weshalb die Zeitung warnt: „Es ist möglich, dass Firmen Patienten-Daten dann über die TI entschlüsseln und anschließend auf ihre eigenen Computersysteme übertragen.“ Gleichzeitig würde das Zwei-Schlüssel-Prinzip abgeschafft, das eine Erhebung von Daten nur in Anwesenheit des PatientInnen und mit seiner eGK erlaubt. Der Leverkusener Multi ist dabei in einer besonders guten Position, hat er doch über die PRONOVA BKK, dem Zusammenschluss der Betriebskrankenkassen von BAYER, BASF, FORD und anderen großen Konzernen, einen barriere-freieren Zugang zum Krankenkassen-Bereich.
Wie daten-hungrig der Leverkusener Multi ist, zeigt ein Fall aus England. Bei der dortigen Gesundheitsbehörde NHS erwarb er PatientInnen-Unterlagen, „um die Größe des britischen Marktes für Gebärmutter-Wucherungen zu erkunden“ und mit diesem Wissen „den Marketingstrategie-Prozess zu füttern“. Auch andere Firmen beteiligten sich am Großeinkauf, was auf der Insel einen großen Skandal auslöste.
Ein weiteres Betätigungsfeld für den Pharma-Riesen und andere Unternehmen tut sich durch die Einrichtung des „elektronischen Rezeptes“ (eRezept) auf. Bisher konnte weder Ärzteschaft noch Apotheken oder Pharmafirmen feststellen, ob ein ausgestelltes Rezept auch eingelöst wurde. Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes (eRezept) ist ihnen das jedoch möglich, was den Druck auf die PatientInnen erhöht, sich die Tabletten wirklich zu beschaffen – und den Konzerne so zu Mehreinnahmen verhilft.
Für Rezepte interessiert sich der Leverkusener Multi schon länger. Er hat die Firma PHARMAFACT damit beauftragt, für ihn die Rezeptdaten der Krankenkassen auszuwerten. Auf diese Weise weiß der Konzern ganz genau, wie das Geschäft mit seinen Arzneien so läuft und wie er seine Pharma-DrückerInnen präparieren muss. Eine Zeitlang wusste er dies sogar genauer, als die Polizei erlaubt. PHARMAFACT gab nämlich widerrechtlich nicht nur anonymisierte Unterlagen heraus, sondern auch solche mit Namen von MedizinerInnen, so dass BAYER & Co. ganz genaue Informationen über die Verschreibungsgepflogenheiten einzelner ÄrztInnen hatten. Doch im Jahr 2012 flog das Ganze auf. „Die Unterlagen, die uns in Auszügen zugespielt wurden, scheinen valide zu sein. Sie könnten einen der größten Daten-Skandale der Bundesrepublik im Medizinbereich aufdecken“, konstatierte der Leiter des „Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein“, Thilo Weichert, damals.
Doch nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums dient die Medizin 2.0 nur dem Wohlergehen der Versicherten. So soll die eGK im Verbund mit der Telematik-Infrastruktur eine bessere Versorgung der Versicherten durch schnelle und sichere Kommunikation zwischen den LeistungserbringerInnen (z. B. ÄrztInnen / Kliniken) bewerkstelligen, den Missbrauch erschweren, eine Kostenersparnis bringen, die Qualität bei der medizinischen Behandlung erhöhen und zu mehr Transparenz für die PatientInnen führen. Zudem verspricht das Ministerium eine sichere Datenautobahn, auf der nur autorisierte Personen (z. B. Patientin/ Patient, Ärztin/Arzt) an die medizinischen Daten kommen können. Darüber hinaus bestimmten die Versicherten selbst, was auf ihrer eGK gespeichert wird: „Der Versicherte ist dabei Herr über seine persönlichen Gesundheitsdaten“11 Dieses Recht kann allerdings jederzeit widerrufen werden. Außerdem ist fraglich, wie der Versicherte von diesem Recht in der Praxis Gebrauch machen soll.

Kritik von allen Seiten
Verfolgt man das Für und Wider zur eGK und zu TI in der öffentlichen Diskussion, zeichnet sich jedoch kein so eindeutig positives Bild ab. Es hagelt von verschiedensten Seiten Kritik, nicht nur gegen die eGK und die TI, sondern auch gegen den im Januar 2015 veröffentlichen Referenten-Entwurf zum E-Health-Gesetz. Das Bündnis „Stoppt die e-Card“, ein Zusammenschluss von 54 Bürgerrechtsorganisationen, DatenschützerInnen sowie PatientInnen- und ÄrztInnen-Verbänden, steht mit seinen Vorbehalten keineswegs alleine da. So forderte Kathrin Vogler von der Partei „Die Linke“ in ihrer Bundestagsrede am 16.01.2015 den Stopp der eGK; sie sprach sich stattdessen für die Entwicklung von Alternativen aus, die sich mehr am Wohl der PatientInnen orientieren12. Auch haben die Krankenkassen die Haushaltsmittel für 2015 an die GEMATIK vorerst gesperrt. Grund: zu geringe Fortschritte beim Aufbau der TI. Zudem wurden die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages aus den letzten Jahren am 27.02.2015 von der VertreterInnen-Versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (dem „Parlament“ der KBV) erneut bestätigt. Mit großer Mehrheit lehnte das Gremium den „Anschluss an die zentrale E-Card-Infrastruktur“ ab. Überdies forderte es den hauptamtlichen KBV-Vorstand auf, sich im Gesetzgebungsverfahren zum E-Health-Gesetz konkret für eine Streichung der strategisch wichtigen Funktion „Online-Versichertenstammdatenmanagement“ (VSDM) einzusetzen. Dieses VSDM würde alle ÄrztInnen-Praxen an das von der BERTELSMANN-Tochter ARVATO aufgebaute zentrale Großnetz anschließen, und Weigerungen will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im neuen Gesetz sogar unter Strafe stellen.
Die KritikerInnen in der Ärzteschaft plädieren hingegen für Dezentralität und betrachten die Daten, die in einer riesigen TI gespeichert, bearbeitet und eventuell zweckentfremdet weiterverwendet werden, als eine Belastung des vertraulichen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Nicht zuletzt steht damit nämlich die ärztliche Schweigepflicht auf dem Prüfstand, die es bisher weitestgehend verhindert hat, dass beispielsweise Daten über Krebs, Diabetes, Nervenzusammenbruch oder AIDS unbefugt an andere gelangen konnten. Laut Ärzteschaft gibt es zudem schon einen Austausch zwischen niedergelassenen ÄrztInnen und Kliniken durch Verschlüsselungssoftware per E-mail, der auch kostengünstiger sei. Darüber hinaus hat eine Kölner ÄrztInnen-Initiative im Dezember 2014 eine Unterschriften-Liste gegen die Anweisung gestartet, PatientInnen ohne neue Gesundheitskarte nicht mehr zu behandeln.
Wie es um die Datensicherheit in der elektronischen Informationsübermittlung steht, zeigen die Veröffentlichungen des Whistleblowers Edward Snowden. Seit 2010 sind die Dienste in der Lage, unbemerkt den Datenverkehr auszuspähen. So ist es den Geheimdiensten der USA und Großbritanniens problemlos gelungen, beim weltweit führenden Kartenhersteller GEMALTO das Sicherheitskonzept zu knacken – just das Unternehmen, das 2009 den Auftrag erhielt, 25 Millionen elektronische Gesundheitskarten für Versicherte der AOK zu personalisieren und zu verschicken. „Wenn bis heute dieses Datenleck den Betreibern der Firma nicht aufgefallen ist, bedeutet das, dass interne Kontrollen völlig versagt haben müssen. Es gibt also keine Sicherheit mit den jetzt ausgegebenen elektronischen Karten“, konstatierte der Sicherheitsexperte Rolf Lenkewitz13.
Zu ähnlichen Aussagen kommt Professor Dr. Harmut Pohl in seinem Kommentar „Chipkarten-Hack und die Folgen – Kommentare der Experten 2,0“ Er hält fest: „Die organisierte Kriminalität übernimmt die technischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste in sehr kurzer Zeit (...) Die organisierte Kriminalität ist daher z. B. besser und aktueller über den Gesundheitszustand eines jeden von uns informiert als wir selbst – und unser Hausarzt!“14 Das dies keine unbedeutenden Warnungen sind, zeigt auch ein Bericht der WAZ aus dem Bereich des Online-Banking. „Wieder Konten mit TAN-System leergeräumt“, lautete die Überschrift15.

Druck auf Verweigerer
Wer keine neue Gesundheitskarte besitzt, muss trotzdem nicht auf ÄrztInnen-Besuche verzichten. Das ließ sich Kathrin Vogeler von der Bundesregierung bestätigen. „Wer der elektronischen Gesundheitskarte skeptisch gegenübersteht, kann sich auch im nächsten Jahr ärztlich behandeln lassen, ohne gleich eine Privatrechnung zu riskieren. Anstelle einer e-Card reicht nämlich ein Nachweis über den Leistungsanspruch von der Krankenkasse, auf Papier, per Brief oder Fax an die Arztpraxis“, erklärte die Politikerin16. Die Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Ab 1. Januar gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK)“ ist also durch die Bundesregierung widerlegt. Der Versicherungsschutz hängt nicht von der eGK ab, sondern von gezahlten Versicherungsbeiträgen und von den notwendigen Angaben nach § 15 SGB V17. Das widersprüchliche und unfaire Verhalten von einigen Krankenkassen, ÄrztInnen, BGM etc. gegenüber denjenigen gesetzlich Versicherten, die nach wie vor die eGK verweigern, ist deshalb aufs Schärfste zu verurteilen.
Seit Beginn dieses Jahres verhalten sich Krankenkassen und MedizinerInnen den eGK-VerweigerInnen gegenüber unterschiedlich. Obwohl die Versicherten Beiträge zur Krankenversicherung zahlen und dadurch berechtigt sind, medizinische Leistungen zu erhalten, werden sie von einigen Krankenkassen und auch ÄrztInnen schikaniert. Die INITIATIVE PATIENTENDATEN fasst die Erfahrungen so zusammen: „Die Techniker Krankenkasse beispielsweise stellt Ersatzbescheinigungen nur für jeweils einen Tag aus, so dass man sich für jeden Arztbesuch eine neue Bescheinigung holen muss (...) Einzelne Krankenkassen weigern sich, die Ersatzbescheinigungen vor einem Arztbesuch zur Verfügung zu stellen, oder wollen diese nicht per Post zuschicken, sondern nur in die Arzt-Praxis faxen. Einzelne Ärzte wiederum weigern sich, ihre Fax-Nummer bekanntzugeben, andere können angeblich keine Überweisung mehr ausstellen, wenn die Ersatzbescheinigung nur einen Tag gültig ist. Manche weisen sogar Patienten mit einer Ersatzbescheinigung ab und verweigern die Behandlung, auch wenn sie aufgrund ihrer Kassen-Zulassung verpflichtet sind, Kassen-Patienten zu behandeln.“18 Selbst bei chronisch Kranken wird mit Schikanen vorgegangen, um sie zum Einlenken zu bewegen19.
Versicherte, die wollen, dass ihre intimsten Gesundheitsdaten nur im engsten Kreis überschaubar verwendet werden und nicht in zentralen Rechenzentren (TI), haben ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung so gut wie verloren. Es entfällt nämlich das Recht auf Information darüber, wer zu den eigenen Daten Zugang hat,
sowie das Recht, ihre Verarbeitung einzuschränken, abzulehnen oder ihre Löschung zu verlangen.
Durch die zentrale Speicherung in Rechenzentren bleiben nicht wie bisher alle Krankheitsdaten dezentral bei den behandelnden MedizinerInnen. Zukünftig sind Praxen, Apotheken, PsychotherapeutInnen, Krankenhäuser, Krankenkassen und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens durch die eGK und TI in einem riesigen Computernetzwerk miteinander verbunden. Und es steht zu befürchten, dass auch andere Interessenten wie z. B. die Pharma-Industrie legal oder illegal Zugang bekommen. Laut namhaften IT- und DatenschutzexpertInnen gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor Missbrauch des Systems. So hat das, was nach dem LIPOBAY-Skandal begann und bloß das eigentlich sinnvolle Projekt verfolgte, den verschiedenen AkteurInnen des Gesundheitswesens den Arzneimittel-Gebrauch von PatientInnen transparenter zu machen, zu einer Entwicklung geführt, an deren Ende gläserne PatientInnen stehen könnten.

Fußnoten
1 vgl. www.heise.de; 04.08.2011: Elektronische Gesundheitskarte: Es begann vor zehn Jahren
Anmerkung zur TI: alle elektronischen Verarbeitungssysteme (z. B. Kartenlesegeräte, eGK, Rechenzentren), die medizinische Daten speichern und übermitteln und vernetzt sind, ergeben die TI.
2 vgl. WAZ vom 27.06.2012: Fehlerhafte Gesundheitskarte
3 vgl. junge Welt, Nr. 3 vom 05.01.2015, S. 12: Big Data – Big Business
4 www.digitalcourage.de: Wie geht es weiter mit der elektronischen Gesundheitskarte?
5 www.kathrin-vogler.de; Bundestagsrede vom 16.01.2015
6 www.bigbrotheraward.de
7 vgl. www. bmg.bund.de; Elektronische Gesundheitskarte und E-Health /Fragen und Antworten
8 vgl. www. bmg.bund.de; Elektronische Gesundheitskarte und E-Health
9 vgl. Gen-ethischer Informationsdienst, GID, Nr. 229, April 2015, S.16f. Zusatzinfo: 2002 begann Großbritannien mit dem Aufbau einer zentralen Datenbank im staatlichen Gesundheitssystem, dem National Health Service (NHS). Ein Gutachten stellte jedoch fest, dass „weder die Kommunikation zwischen ÄrztInnen und Kliniken“ vereinfacht, „noch sonst in irgendeiner Form die Gesundheitsversorgung“ verbessert wurde. Darum stand das Urteil über das Vorhaben, das bis heute 12 Milliarden Pfund verschlang, bald fest: Das „bisher gewaltigste Scheitern“ eines IT-Projektes.
10 vgl. junge Welt, Nr. 19 vom 23.01.2015, S. 5: „Ziel: Gläserner Patient“
11 vgl. www.bmg.bund.de; Elektronische Gesundheitskarte und E-Health, Allgemeine Informationen/Fragen und Antworten
12 www.kathrin-vogler.de; Bundestagsrede vom 16.01.2015
13 vgl. www.presseportal.de: Elektronische Gesundheitskarte: Super-GAU durch Sicherheitsangriffe auf Chipkarten
14 vgl. www.stoppt-die-e-card.de: Chipkarten-Hack und die Folgen – Kommentare der Experten 2,0
15 vgl. WAZ vom 19.08.2014: Wieder Konten mit TAN-System leergeräumt
16 vgl. www.kathrin-vogler.de: Auch 2015 sind Arztbesuche ohne eCard möglich
17 vgl. www.digitalcourage.de: Wie geht es weiter mit der elektronischen Gesundheitskarte?
18 vgl. www.initiative-patientendaten.de: Streit um elektronische Gesundheitskarte eskaliert
19 vgl. www.ddrm.de: Ein Skandal: Die Erpressung chronisch Kranker ohne eGK wird weiter verschärft