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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Fake-Werbung

CBG Redaktion

Presse Information vom 10. September 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Gefälschte Postings: Ethik-Rat rügt BAYER

Zehntausende gefälschter Einträge / Werbung für verschreibungspflichtige Präparate / Strafanzeige der CBG: Staatsanwalt lehnt Ermittlungen ab

Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations hat heute eine Rüge gegen den Pharmakonzern BAYER und sechs weitere Unternehmen „wegen planmäßiger Täuschung von Userinnen und Usern in großem Stil durch gefälschte Postings“ ausgesprochen. Getadelt wird auch die Agentur mhoch3, die in Sozialen Netzwerken hunderttausende gefälschter Kommentare verbreitet hatte. Die Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Pharmahersteller hingegen wurde nicht aktiv – wegen angeblicher Verjährung.

BAYER hatte bei mhoch3 unter anderem eine Kampagne für die umstrittene Hormonspirale Mirena in Auftrag gegeben, obwohl Werbung für verschreibungspflichtige Präparate generell verboten ist. Der Ethik-Rat urteilt daher: „Die jahrelange und weitreichende Zusammenarbeit mit mhoch3 in sensiblen Themenbereichen wie der Debatte über die umstrittene Hormonspirale Mirena ist daher scharf zu kritisieren und muss von den damals für Kommunikation Zuständigen verantwortet werden.“ Nach Angaben des Ethik-Rats sind die Postings größtenteils bis heute online.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte nach Bekanntwerden der Fälle Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei BAYER eingereicht, da durch die Kampagne offenkundig Gesetze umgangen werden sollten. Die Staatsanwaltschaft Köln stellte das Verfahren jedoch ohne eigene Ermittlungen ein – mit einer geradezu grotesken Begründung: Zwar verbiete es das Heilmittelwerbegesetz, „eine aus fachkundigen Kreisen vorgegebene objektive Informationsvermittlung vorzutäuschen“. Im vorliegenden Fall handele es sich jedoch nicht um Experten, sondern um Laien (wenn auch fingierte), weswegen das Gesetz nicht greife. Die Staatsanwaltschaft übergab das Verfahren Ende August an das Ordnungsamt Leverkusen zwecks „Prüfung etwaiger Ordnungswidrigkeiten“.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Pharmahersteller wie BAYER die öffentliche Diskussion über risikoreiche Präparate manipulieren. Gerade angesichts der weitreichenden Verlagerung der Marketingaktivitäten in das Internet benötigen wir schärfere Regulierungen. Gesetzgeber und Gerichte müssen die systematische Unterwanderung Sozialer Netzwerke dringend stoppen. Dieser Aufgabe ist ein Ordnungsamt – bei allem Respekt – nicht gewachsen.“

Die Agentur aus Wien hatte über Jahre hinweg mit Hilfe erfundener Identitäten hunderttausende gefälschter Kommentare gepostet, unter anderem bei Facebook, YouTube und Spiegel.de. Auch Einträge bei wikipedia frisierte mhoch3. Im Auftrag von BAYER hatte die Agentur Postings im Tonfall hilfsbereiter Freundinnen veröffentlicht: „also ich hab mir vor einem jahr die hormonspirale mirena einsetzen lassen und ich muss sagen, dass ich sehr zufrieden damit bin. hatte am anfang angst vor dem einsezten, doch das war halb so schlimm“ oder: „Ich habe mir die Mirena einsetzen lassen, ist ebenfalls eine hormonspirale und damit hatte mein Frauenarzt sehr gute Erfahrungen bereits gemacht (…) – das kann ich voll empfehlen“. Die Rechtschreibfehler sollten Authentizität suggerieren.

Auch gehörte es zu den Aufgaben von mhoch3, die zahlreiche Berichte über unerwünschte Reaktionen zu entkräften, etwa: „@ sporzal: mein tip es könnte auch eventuell nicht von der mirena kommen, sondern eventuell eine Allergie sein, ich hab das leider auch erst mal in vor kurzer zeit festgestellt, ich hatte echt total oft Kopfweh und das ist nicht lustig – das kann ich nachvollziehen“. Die erfundene Userin „MauMau“ begab sich hierfür eigens in das hormonspirale-forum.de, in dem sich betroffene Frauen über ihre Erfahrungen mit Mirena austauschen.

In einem internen Fazit der Agentur hieß es: „Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Internet eine ideale Plattform zur Verbreitung von Informationen zum Thema Verhütung darstellt“. In zahlreichen Fällen hätten die Reaktionen der Nutzerinnen gezeigt, dass sie den freundlichen Kommentaren Glauben schenkten und sich für die Spirale interessierten. Aufgedeckt wurden die Machenschaften im vergangenen November vom österreichischen Monatsmagazin „Datum“.

Insgesamt gehen rund 10 Prozent des Marketing-Budgets großer Unternehmen in Social Media. Täglich werden Millionen Postings gescannt, um das Verhalten der KonsumentInnen in Echtzeit zu erfassen und personalisierte Werbung zu ermöglichen. Wegen ihrer erhöhten Glaubwürdigkeit nehmen dabei private Internet-Kommentare einen immer größeren Raum ein. Angesichts der Vielzahl von „Social Media Agenturen“ muss jedoch davon ausgegangen, dass die Mehrzahl solcher Bewertungen gefälscht ist.

Die Firma BAYER verlagerte in den vergangenen Jahren immer mehr Marketing-Aktivitäten in das Internet. So betreibt das Unternehmen eigene Webseiten wie pille.com oder testosteron.de, die es als „Informationsangebote“ tarnt. Auch hierdurch soll das Werbeverbot für Medikamente umgangen werden. Insgesamt gibt der Konzern jährlich rund elf Milliarden Euro für Werbung und Vertrieb aus. Eine Aufschlüsselung der gewaltigen Marketingausgaben lehnt BAYER – auch auf Nachfrage – ab.

Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Köln: 117 UJs 1/15

weitere Informationen:
=> zur Strafanzeige
=> zur Hormonspirale Mirena

Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Seit dem Jahr 2009 führt die Coordination gegen BAYER-Gefahren zusammen mit geschädigten Frauen eine Kampagne für ein Verbot von Antibaby-Pillen mit erhöhtem Thrombose-Risiko (ausführliche Infos). Wir dokumentieren Auszüge des neues Buchs „Die Pille und ich“, in der das Marketing der Firmen Schering, Jenapharm und BAYER beschrieben wird.

Auszug aus dem Buch: „Die Pille und ich – Vom Symbol der sexuellen Befreiung zur Lifestyle-Droge“

Katrin Wegner, C.H. Beck Verlag, 14,95 Euro

Stand bei der Markteinführung der Pille ihre sichere Verhütung, die viele unangenehme Begleiterscheinungen mit sich brachte, im Zentrum, sind einige ihrer Nebenwirkungen heute erwünscht: 87 Prozent der 14- bis 17-jährigen Mädchen lassen sich die Pille verschreiben, aber viele in der Altersgruppe denken noch gar nicht an Verhütung, sondern sehen in der Pille ein Wundermittel, das den eigenen Körper zu formen vermag. Sie erhoffen sich mit dem kleinen Dragee einen strahlenden Teint, glänzendes Haar und das Ende pubertärer Stimmungsschwankungen. Mittlerweile gibt es viele Pillensorten, die neben sicherer Verhütung auch schönere Haut und geschmeidigeres Haar versprechen. Pillen mit dem Gestagen Drospirenon sollen sogar gleich zwei Wunder auf einmal bewirken: Die Pfunde purzeln lassen und angeblich auch luststeigernd wirken - nicht ganz ungefährlich: Das Risiko, an einer Thrombose zu erkranken, ist um das Zweifache höher als bei anderen Pillen älterer Generationen. Längst wurden die jugendlichen Mädchen von der Pharmaindustrie als neue Zielgruppe entdeckt und so mancher Konzern bietet die Pille in einem süßen Schmuckkästchen an: Als „Pille mit Herz“ werden die kleinen Dragees mit rosa Schlüsselanhängern und Schminktäschchen überreicht. Das Medikament hinter der schönen Verpackung ist oftmals nur noch schwer zu erkennen.

Die Pille – Vom Verhütungsmittel zur Lifestyle-Droge? Die Marketingabteilungen der Pharmafirmen waren nicht die ersten, die der Öffentlichkeit mitteilten, dass die Pille weit mehr als nur verhüten kann. Bereits 1977 verkündete ein Frauenarzt im Spiegel die positiven Nebenwirkungen für eine strahlende Haut und stellte die Lifestyle-Effekte in den Vordergrund. Zehn Jahre später wurde von dem Pharmakonzern Schering ein neues Konzept zur Einführung neuer Pillensorten eingeläutet, das sich von da an nicht mehr nur auf das Fachpublikum beschränkte. Zwar erlaubt es das Heilmittelwerbegesetz nicht, verschreibungspflichtige Mittel in der Öffentlichkeit zu bewerben – Werbung darf nur gegenüber Ärzten oder Apothekern stattfinden –, doch handelt es sich offiziell nicht um Reklame, wenn der Produktname nicht genannt, sondern lediglich deutlich wird, dass ein Präparat von einem bestimmten Hersteller stammt. Schering brachte 1987 die Pille Femovan auf den Markt und schaltete zum ersten Mal in Frauen- und Mädchenzeitschriften ganzseitige, in den Farben der Pillenpackung gehaltene Anzeigen, die zwar weder den Namen des Präparats verrieten, noch das Produkt direkt bewarben, aber Fragen zur Sexualität und Empfängnisverhütung streiften. Diese Anzeigen wirkten wie redaktionelle Artikel mit Inhalten wie „Stress vorm ersten Mal?“ oder „Darf eigentlich mein Freund mit zum Frauenarzt?“ Außerdem ließ Schering an die niedergelassenen Frauenärzte eine Tonbandkassette mit dem Titel „Falling in love – dem Körper zuliebe“ verteilen, die mit der ersten Femovan - Pillenpackung überreicht werden konnte. Mit diesen Aufklärungskampagnen, die sich direkt an Mädchen und junge Frauen richtete, rollte die Pille wie selbstverständlich ins Leben der jungen Frauen.

Die Geburtsstunde der multifunktionalen Pille, die mehr kann als nur zu verhüten, aber wurde bereits 1978 eingeläutet, als die Diane auf dem westdeutschen Markt erschien: Sie wurde als Kontrazeptiva und speziell gegen Vermännlichungserscheinungen und Akne eingesetzt. In ärztlichen Fachzeitschriften zunächst noch neutral beworben und für Frauen mit klinischen Formen der Hautkrankheit Akne empfohlen, änderte sich die Werbung 1994 schlagartig: Plötzlich hieß es, dass die Diane noch mehr könne, als nur eine Therapie gegen Akne zu sein, denn ihre zusätzliche Wirkung bestehe darin, das Selbstbewusstsein der Konsumentinnen zu steigern. Die Werbung richtete sich nun an alle Frauen mit Hautproblemen – egal ob es sich um Akne handelte oder lediglich um Mitesser und normale Pubertätspickel. Mit Hilfe des speziellen Pillenpräparates durfte sich ab jetzt jede Frau in ihrer Haut schön fühlen. Damit brach auch das Zeitalter an, in dem immer mehr Pillensorten auf den Markt kamen, die sich an bestimmte Frauentypen in ihren jeweiligen Lebenslagen richteten und ihnen noch mehr Lebensqualität versprachen. Die für die Pillenwerbungen verwendeten Fotos in Fachzeitschriften zeigten die verschiedensten Frauen: Die schlanke, modische Frau, den sportlichen Typ, die konsumorientierte Frau, umringt von Einkaufstüten, Mädchen beim Tennisspielen, Jugendliche auf einer Cocktail-Party, erotisch anmutende Pärchen oder Frauen, die sich lasziv rekeln. Die Pille stand für ihr individuelles Lebensglück und beschränkte sich damit nicht mehr allein auf ihre verhütende Wirkung, sondern suggerierte, auch die psychischen und sozialen Befindlichkeiten der Frau beeinflussen zu können.

Viele Ärzte entnehmen die Informationen, die sie an ihre Patientinnen weiterreichen, Medizin-Journalen. Denn sobald eine neue Pille auf dem Markt erscheint, werden die Produktangaben des Konzerns in diversen Fachzeitschriften abgedruckt. Am 15. November 2000 hieß es zum Beispiel in den Produktinformationen der von Jenapharm und Schering neu auf den Markt gekommenen Pillen mit Drospirenon, sie beinhalteten „sogar die Möglichkeit zur Gewichtsabnahme.“ Im Speculum – Zeitschrift für Gynäkologie und Geburtshilfe stand: „Das klinische Profil des Präparates zeichnet sich aus durch eine, vor allem am Beginn der Einnahme bemerkenswerte Reduktion des Körpergewichts.“ Entsprechend verschrieben einige Frauenärzte das kleine Dragee nun mit dem Hinweis auf diesen Effekt. Auch Tageszeitungen verbreiteten die attraktivitätssteigernde Wirkung der Pille wie ein Lauffeuer: So berichtete die B.Z.: „Neue Antibabypille macht sogar schlank.“ Und die taz meldete einen Tag später unter der Überschrift: „Anti-Baby-Pille goes Lifestyle“, dass sie „schlanker und fitter machen soll“.

Auch in Internetforen unterhalten sich Mädchen und Frauen über Lifestyle und Verhütung und preisen bestimmte Pillensorten an. Auf der Internetplattform Planet-Liebe zum Beispiel schwärmen junge Frauen von den neuesten Sorten: „Seit noch nicht ganz einem Monat nehme ich die Y. Und jetzt geht das wie von allein. Von gestern auf heut hab ich 600 Gramm abgenommen.“ (Userin auf Forum Planet-Liebe, 5.7.2006) Eine andere Diskussionsteilnehmerin schwört auf eine andere Pillensorte und ihre sagenhaften Fähigkeiten, dem Traum der schlanken Linie näher zu kommen: „Als ich mit der M. angefangen habe, habe ich innerhalb von knapp 3 Monaten 10 kg abgenommen, ohne irgendwas dafür zu tun.“ (Userin auf Forum Planet-Liebe, 5.7.2006) Auch in den Interviews berichteten viele der Mädchen, dass ihre Informationen aus dem Internet stammten.

Die BUKO Pharma-Kampagne aus Bielefeld spürt seit Jahren versteckte Werbung auf: Suchte man 2007 im Internet nach Informationen zur Verhütung und gab das Stichwort „Pille“ bei Google ein, so erschien unter anderem ein Link zu dem Internetauftritt der Firma Grünenthal. Auf der verlinkten Seite wurde ein Präparat vorgestellt, das gerade junge Mädchen, die noch kein Verhütungsmittel benötigen, dazu animieren sollte, das Produkt trotzdem – wegen seiner positive Wirkung auf Haut und Haare – anzuwenden. So hieß es gleich auf der Startseite: „Wusstest du, dass es Mikropillen mit Beauty-Faktor für die Haut gibt?“ Des Weiteren wurde eine günstige Wirkung auf fettige Haare und Schuppen versprochen: „Wer das Problem von innen angehen will, findet auch hier Hilfe bei bestimmten Pillen. Diese speziell designten Mikropillen machen nicht nur den Teint rosig, denn die überhöhte Talgproduktion wird natürlich auch auf der Kopfhaut reduziert. Das Ergebnis: fülliges, glänzendes Haar, das nicht mehr so leicht nachfettet!“ Mit dem Argument, dass diese Informationen einer Verabreichung des Medikaments eindeutig Vorschub leisteten, Schönheit zudem keine zugelassene Indikation für Empfängnisverhütung sei, meldeten Mitarbeiterinnen der BUKO Pharma-Kampagne den Fall bei der Aufsichtsbehörde. Diese aber wollte zunächst keine Ordnungswidrigkeit feststellen und begründete es mit Konkurrenzprodukten anderer Firmen, die im Internet ähnlich aufgebaut seien. Zwar existiert die Seite mittlerweile nicht mehr, doch ist es schwierig, einmal verbreitete Informationen wieder aus dem Gedächtnis zu löschen.

Manche Frauen leiden kurz vor ihrer Regelblutung unter Reizbarkeit, Müdigkeit, Bauchschmerzen und Stimmungsschwankungen. In seltenen Fällen werden diese Beschwerden so stark, dass der Tagesablauf beeinträchtigt ist (Prämenstruellen Syndrom / PMS). Die Firma Jenapharm warb im Internet mit einem ganz besonderen Service: Frauen konnte sich täglich ihr persönliches „PMS-Risiko“ ausrechnen lassen. Das Ergebnis war mit dem Hinweis versehen, die Pille könnte die Beschwerden „beseitigen oder zumindest vermindern“. Nach Auswertung des Tests erschienen zum Beispiel Texte wie: „(…) Bei Frauen, die mit einer Pille verhüten, bleibt die Leistungsfähigkeit den ganzen Zyklus über erhalten. Dafür sorgt der durch die Pillen-Einnahme konstante Östrogenspiegel.“ Es gibt also für alles eine medikamentöse Lösung und das Ideal, stets leistungsfähig zu sein, scheint dank der Pille möglich. Keine Frau muss auch nur einen einzigen schlechten Tag ertragen – mit der geeigneten Pille wird jeder Tag perfekt.

Als 2009 die Antibabypille Qlaira von Bayer auf den Markt kam, wurde sie von der Presse gefeiert und bejubelt: „Erste Antibabypille mit natürlichen Hormonen“ oder die erste „Pille komplett ohne Chemie“ als „Alternative zur hormonellen Verhütung“ füllten die Schlagzeilen. Tatsächlich war Qlaira die erste Antibabypille, die nicht mehr das vorher übliche künstliche Östrogen Ethinylestradiol enthält, stattdessen aber Estradiolvalerat, ein Östrogen, welches in das bei der Frau natürlich vorkommende Estradiol umgewandelt wird. Trotzdem enthält diese Pille auch weiterhin ein künstliches Hormon, nämlich das künstliche Gestagen Dienogest, ist also nach wie vor chemisch und alles andere als natürlich. Auf der Internetseite dieser Pillensorte konnte man einen Persönlichkeitstest durchführen, um zu erfahren, welcher Lebenstyp man ist, um dann die am besten geeignete Pille einzunehmen.

Auch in Mädchenzeitschriften finden sich Informationen über die Wirkung der Pille, insbesondere ihre verschönernden Effekte. Sie stammen nicht aus der Feder der Pharmaindustrie, sondern von Redakteuren und Leserinnen. In der Jolie hieß es über eine bestimmte Pillensorte: „Wie so oft hilft auch die C. bei Hautproblemen. Manche Verwenderinnen berichten davon, dass ihr Busen gewachsen sei.“ In Bravo Girl fragt ein 16-jähriges Mädchen die Psychologin der Rubrik „Body & Soul“, ob sie eine Einwilligungserklärung ihrer Eltern bräuchte, um sich die Pille verschreiben zu lassen. Die Redakteurin beantwortet die Frage und fügt unaufgefordert hinzu: „Der Arzt wird dich auch beraten, welche Pille für dich die richtige ist – frag ihn doch nach den neuen Präparaten, die gut für die Haut sind und nicht dick machen.“ In der Zeitschrift Mädchen veranstaltete eine Pillenmarke ein Preisausschreiben, bei der es Bettwäsche mit Rosenmotiven zu gewinnen gab. Rosen sind zugleich das Markenzeichen dieser Pillensorte und die erste Pillenpackung kann vom Arzt mit einem Rosendöschen überreicht werden. Anscheinend sollen sich Mädchen, die diese Pille nehmen, wie auf Rosen gebettet fühlen, aber auch die Siegerinnen des Preisausschreibens dürfen dieses Gefühl in ihrer gewonnenen Rosen-Bettwäsche erleben. Gleichzeitig wurde den Mitwirkenden nahegelegt, auf die angegebenen Internetseiten zu klicken, um an Informationen zum Thema Verhütung zu gelangen. Bei der Website handelte es sich um den Internetauftritt des Pharmakonzerns, der die Pillensorte anbot. Dieselbe Pillenmarke veranstaltete in der Mädchen-Zeitschrift Sugar eine Verhütungsumfrage und veröffentlichte die Ergebnisse ebenfalls mit dem Hinweis, sich bei Bedarf für mehr Informationen über Sexualität und Verhütung auf ihrer Seite zu erkundigen.

Neuerdings hat sich ein ganz neues Feld aufgetan, das nur schwer zu kontrollieren ist: Gibt man bei YouTube den Suchbegriff „Pille“ ein, erscheinen private Werbefilme zur Antibabypille, zum Beispiel zum Produkt Jubrele. Das Video wurde im Dezember 2013 veröffentlicht und bis Juni 2015 fast 14000 Mal angeklickt. Darin erzählt eine Frau mittleren Alters über ihre Erfahrung mit der Pille: „Ich nehme sie jetzt schon drei Monate und kann sie nur empfehlen. Nebenwirkungen habe ich nur im positiven Sinne bemerkt, die Haare wachsen total schnell.“ Unter ihrem Video finden sich Links zum Internetauftritt von Jubrele und zur Webseite von Diagnostika.

Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhundert schoss die Werbung der Konzerne oft weit über ihr Ziel hinaus. Viele Internetseiten der Pharmafirmen waren bis 2012 zielgruppenorientiert aufgebaut. Sie richteten sich mit ihrer poppigen Aufmachung an Jugendliche und verwendeten ihre Sprache. Dabei stellten sie aber weniger die Informationen in den Vordergrund, welchen Nutzen das Medikament erfüllte und welche negativen Nebenwirkungen es auslösen könnte, sondern eher die Vermittlung eines Lebensgefühls: Versprechungen wie „schöne Haut“ oder „schönes Haar“ versteckten sich geschickt hinter Schminktipps oder Informationen über die Liebe: „Welche Pille verhütet ganz sanft, ist leicht und macht dabei schön? Die neue Pille mit Herz“, „sanfte, sichere Pille für junge Mädchen und Frauen“ mit „positiven Auswirkungen auf Haut, Haare und Figur“, „Beauty-Effekt“, „Feel-good-Faktor“, „Figur-Bonus“ oder „Die Pille, mit der man sich sehen lassen kann“, „Pille für die Schönheit … Schönes, volles Haar sind Ausdruck von Attraktivität und Weiblichkeit. Und frau fühlt sich wohl in ihrer Haut, kann selbstbewusst und mit sich zufrieden sein. (…) Zusatzeigenschaften, die Frauen strahlen lassen“. Das alles sind Verheißungen, die im Netz von Pharmakonzernen nicht mehr zu finden sind, sich aber bis heute als Zauberformeln in den Köpfen halten.

Katrin Wegner sprach mit über 250 Frauen aus drei Generationen über die Bedeutung der Pille in ihrem Leben. Gerade bei den 13- bis 17-Jährigen diente sie in erster Linie dazu, ihr Aussehen zu verbessern und somit die Lebensqualität zu steigern. Einem Mädchen war sogar nicht klar, dass die Pille auch verhüten kann. Einst half die Pille den Frauen, sich sexuell zu befreien und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, doch heute ist zu beobachten, dass die Pille auch dazu beiträgt, Frauen und vor allem junge Mädchen noch stärker in gängige Klischees zu pressen.

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[Hochschulkoop.] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Piratenfraktion NRW, 3. September 2015

Rede von Dr. Joachim Paul im Landtag NRW

Informationsfreiheit darf nicht an der Universitätstür Halt machen! – Landesregierung muss endlich für Transparenz sorgen.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und zu Hause! Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Aber diese Freiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Das will ich zu Beginn ausdrücklich unterstreichen; denn das bedeutet nicht, dass die Informationsfreiheit, die im selben Artikel des Grundgesetzes garantiert wird, ausgehebelt werden darf.

Das wollen wir mit unserem Antrag debattieren, der sich auf die bestehende Landesgesetzgebung bezieht. Anstoß waren die jüngst zurückliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Veröffentlichung des Kooperationsvertrages zwischen der Bayer AG und der Universität zu Köln und darüber hinaus ein Passus aus unserem Wahlprogramm 2012.

Wir Piraten sind der Auffassung, dass die Forschungsfreiheit an den Hochschulen gefährdet ist, wenn private Auftraggeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen können. Dadurch wird eine ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit später als öffentliches universitäres Forschungsergebnis präsentiert. Wir fordern daher eine deutliche Nennung der privaten Förderer und Kooperationspartner.

Durch Verträge gehen die Rechte an den Forschungsergebnissen oftmals vollständig an den privaten Auftraggeber über. Dadurch werden Patente in der privaten Wirtschaft geschaffen, die durch öffentliche Gelder mitfinanziert sind. Das ist zunächst einmal okay. Aber wenn die Patente dann irgendwann in Asien oder den USA auftauchen und unsere Gesellschaft nichts davon hat, dann ist das nicht so schön.

Bei Beteiligung von öffentlichen Geldern sind unserer Meinung nach alle Forschungsergebnisse öffentlich zu machen.

Wie ist es aktuell in NRW? Das Informationsfreiheitsgesetz blendet aktuell den Forschungsbereich aus und versieht alles, was mit Transparenz zu tun haben sollte, mit einem Freibrief für Partikularinteressen von Unternehmen. Auch die marginalen Veränderungen im sogenannten Hochschulzukunftsgesetz zur Veröffentlichung von Drittmittelprojekten und Forschungskooperationen sind – gemessen am gesamtgesellschaftlichen Transparenzanspruch – unzureichend.

Diese Landesregierung spricht viel von Verantwortung, kippt aber vor Lobbyinteressen um. So sah der Referentenentwurf der Landesregierung zum Hochschulzukunftsgesetz zunächst vor, dass die Hochschulen zur Veröffentlichung von Drittmittelprojekten und Forschungskooperationen verpflichtet werden. Der Aufschrei von Lobbyverbänden war riesengroß und der Untergang des Abendlandes wurde herbeibeschworen. Schwuppdiwupp wurde dieser Passus wieder geändert.

Wir sehen es ähnlich wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der Folgendes zur Veröffentlichung von Kooperationen sagte. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich:

„Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen gewinnen an Bedeutung. Um einer übermäßigen Einflussnahme auf das Handeln einer Hochschule entgegenzuwirken und größere Transparenz sicherzustellen, käme die Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge in Betracht.“

„Dem Interesse an größerer Transparenz hinsichtlich der Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen könnte jedoch durch eine inhaltlich beschränkte Offenlegungspflicht begegnet werden. Eine Veröffentlichung der Fördersumme sowie der Laufzeit einer Kooperation dürfte grundsätzlich mit den Grundrechtspositionen der Beteiligten zu vereinbaren sein.“

„Letztlich stellt sich auch die Frage, ob und wie einer zunehmenden Einflussnahme von Unternehmen auf Hochschulen entgegengewirkt werden sollte.“

„Eine Veröffentlichungspflicht, die sich auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erstreckt, wäre ein Eingriff in Artikel 12 Abs. 1 GG. Ein solcher Eingriff ist als Eingriff in die Berufsausübung zu werten und wäre gerechtfertigt, wenn das zu Grunde liegende Gesetz durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.“

„Im Ergebnis dürfte eine auf einzelne Vertragsdetails beschränkte Veröffentlichungspflicht mit der Berufsfreiheit vereinbar sein.“

Das ist ein Abwägungsproblem. Es besteht auf der einen Seite ein öffentliches Interesse an dem, was an den Hochschulen als gesellschaftlichen Einrichtungen passiert. Auf der anderen Seite gibt es auch privatwirtschaftliche Interessen von Unternehmen.

Entsprechend dem von uns genannten Passus in der Antwort auf die Regierungserklärung von Hannelore Kraft im Januar kann man von Datensparsamkeit und Datenvorsicht sprechen: Also so viele Daten wie möglich, um die Öffentlichkeit genügend zu informieren, aber so wenige Daten wie nötig, um etwaige Betriebsgeheimnisse usw. zu wahren.

In NRW ist diesbezüglich leider nicht so viel passiert. Eigentlich gar nichts. Wir fordern daher die Landesregierung auf, die nötigen Änderungen im Informationsfreiheitsgesetz und dem Hochschulzukunftsgesetz vorzunehmen, um der Einflussnahme auf die Freiheit der Forschung und Lehre zu begegnen und auch die notwendige Transparenz herzustellen, damit es dem Wissenschaftsstandort NRW nicht schadet. – Vielen Dank. Wir freuen uns auf konstruktive Diskussionen im Ausschuss.

Der vollständige Antrag der Piraten

Informationen zum Prozess

Covestro

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Ausgliederung von COVESTRO am 1. September:

„Risiken für Belegschaft, Anwohner und Kommunen bleiben im Dunkeln“

Die Firma BAYER vollzieht am 1. September die formale Trennung von ihrem Kunststoff-Geschäft. Unter dem Namen COVESTRO will der Konzern die Sparte an die Börse bringen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht dabei wichtige Fragen ungeklärt. So befürchtet die CBG weitere Arbeitsplatzverluste, höhere Störfall-Risiken und einen Rückgang der Gewerbesteuern.

Arbeitsplätze
Durch die Ausgliederung drohen weitere Arbeitsplatz-Verluste, eine Parzellierung des Unternehmens und die Schließung weniger rentabler Bereiche.
Bereits in der Vergangenheit vernichtete BAYER in der Kunststoffproduktion über 2.000 Arbeitsplätze. Die Gewerkschaften konnten für die COVESTRO-Beschäftigten zwar eine Arbeitsplatzgarantie aushandeln, diese gilt jedoch nur für die deutschen Standorte und nur bis 2020. Die Belegschaft des Werks in Antwerpen konnte erst nach einem Streik eine vergleichbare Vereinbarung durchsetzen. In den USA hingegen, wo der Konzern 95 % der Belegschaft einen Tarifvertrag verweigert und wo die Gewerkschaften vom Unternehmen aus den meisten Werken gedrängt wurden, droht ein sozialer Kahlschlag.
Welche Entwicklung langfristig zu befürchten ist, zeigt die ehemalige Chemie-Sparte von BAYER, die vor zehn Jahren unter dem Namen Lanxess ausgegliedert wurde. Seitdem fielen mehrere Tausend Arbeitsplätze weg, ein großer Teil der Belegschaft erlitt Lohneinbußen. Über die Jahre wurde Lanxess immer weiter aufgespalten. Mehrere Bereiche wurden geschlossen, andere verkauft.

Anlagensicherheit
Unter dem Dach von COVESTRO befinden sich einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland. So kommen bei der Produktion von Polyurethan und Polycarbonat tausende Tonnen toxischer Stoffe zum Einsatz, darunter Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid und Phosgen. Die künftigen Besitzer könnten versucht sein, den von BAYER eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehren weiter abzusenken. Dies würde zu erhöhten Störfallrisiken führen.
Konsequenzen hat der Schritt auch für die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld. Sollte die Leitung jemals in Betrieb gehen, so wäre unklar, von wem sie in zehn oder zwanzig Jahren betrieben wird. Auch das Sicherheitsniveau und die Haftungsgrenzen stünden in den Sternen.
Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG kommentiert: „Es ist unverantwortlich, hochgefährliche Anlagen zu bauen, ohne dauerhaft die Verantwortung für ihre Sicherheit zu übernehmen. Stoffe wie Phosgen sollten wegen ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich nicht zum Einsatz kommen.“

Ökologischer Umbau
Die Produktion von COVESTRO basiert zu 90 % auf fossilen Rohstoffen. Eine Umstellung der Sparte auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Produkte hat BAYER verschlafen. Neue Anlagen, wie die im letzten Jahr eröffnete TDI-Produktion, zementieren den enormen Ressourcen-Verbrauch über Jahrzehnte hinweg. Die von BAYER bislang vorgestellten Verfahren wie die sogenannte „dream production“ können nur wenige Prozent der Produktionsmenge abdecken und sind nicht viel mehr als Alibi-Projekte.
Hierzu Philipp Mimkes: „Parallel zur Energiewende wird es in absehbarer Zeit auch zu einer Chemiewende kommen - zum einen wegen des Klimaschutzes, zum anderen wegen schwindender Ressourcen. COVESTRO ist auf diesen Wandel nicht vorbereitet, dabei können Dämmstoffe, Polymere, Lacke oder Textilfasern schon heute in hoher Qualität aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.“

Gewerbesteuern
An Standorten wie Leverkusen, Krefeld und Brunsbüttel drohen weitere Steuer-Verluste. Im vergangenen Jahr hatten die Private Equity-Firmen Advent, Carlyle, Cinven und KKR ihr Interesse an einer Übernahme bekundet. Sollte COVESTRO von Finanzinvestoren gekauft werden, so kommen auf die Kommunen zusätzliche Ausfälle zu. Private-Equity-Gesellschaften bürden den Verkaufspreis meist ihren Neuerwerbungen als Schulden auf und senken so deren Gewinn und die Steuerlast. Zudem haben die Finanz-Konzerne häufig ihren Sitz in Steueroasen.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert abschließend: „Bei COVESTRO darf es keine „doppelten Standards“ geben: alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit müssen einen Schutz vor Entlassungen erhalten. Zudem muss BAYER zusichern, dass die Sparte nicht an Hedgefonds verkauft wird und keine untragbaren Schulden übertragen bekommt. Schließlich muss garantiert werden, dass es durch den Börsengang zu keiner Absenkung der Sicherheits-Standards und der Haftungsgrenzen kommt“.

weitere Infos zur Ausgliederung

[Teldafax] Sportsponsoring

CBG Redaktion

25. August 2015

Bayer 04: 13 Millionen für den Ex-Sponsor

Der Fußballverein Bayer Leverkusen hat den mehrjährigen Rechtsstreit mit seinem früheren Hauptsponsor Teldafax beendet. Der Werksklub stimmte einem Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln zu und bezahlt rund 13 Millionen Euro, um das Verfahren zu beenden.

Das Landgericht Köln hatte im Oktober 2014 zunächst entschieden, dass der Klub rund 16 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen muss. Die Summe war zwischen 2009 und 2011 geflossen - einem Zeitraum, in dem Teldafax nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters überschuldet war und die Insolvenz verschleppte. Der Insolvenzverwalter hatte Bayer 04 vorgeworfen, zum Zeitpunkt der Zahlungen schon von der Zahlungsunfähigkeit gewusst zu haben und das Geld trotzdem genommen zu haben - während rund 700.000 Privatkunden Geld aus Vorauszahlungen für Stromlieferungen verloren. Bayer Leverkusen ging gegen das Urteil in Berufung, was nun zu dem Vergleich führte.

TelDaFax war von 2007 bis 2011 Trikotsponsor des Vereins. Sympathieträger Rudi Völler war damals unter dem Motto „Wechseln ist ein Klax. Mit TelDaFax“ das Gesicht der Kampagne.

Der Verein kannte jedoch frühzeitig die Schieflage des Stromversorgers. So schrieben die drei TelDaFax-Vorstände im Juli 2009 einen Brief an ihren Aufsichtsrat, in dem vor der drohenden Insolvenz gewarnt wurde. Bayer 04 war über das Schreiben offenbar informiert.

Zwei Monate später, im September 2009, bat TelDaFax um ein Treffen mit dem damaligen Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser. Teilnehmer der Sitzung bestätigen, dass es in dem Gespräch um eine mögliche Insolvenz ging. Dies erklärt auch, warum Holzhäuser nur fünf Tage später ein Fax an den damaligen Vorstandschef von TelDaFax sandte und eine Änderung des Sponsorvertrags vorschlug. Die Zahlungen sollten gestundet werden, außerdem wollte der Verein seinem Sponsor eine Sonderkündigungs-Option einräumen.

Bayer 04 lernte aus dem Fiasko wenig: Nachfolger von TelDaFax wurde ausgerechnet der Wettanbieter Betfair. Sportwetten sind heutzutage ein Milliarden-Geschäft, wovon der Fußball natürlich nicht unbeeinflusst bleibt. Besonders zum Saisonende gibt es in vielen Ländern Absprachen und Bestechungsgelder - Schiedsrichter Hoyzer und die Sapina-Brüder lassen schön grüßen. Wie unseriös auch diese Zusammenarbeit war, zeigt sich an der nach nur wenigen Monaten erfolgten Kündigung des Vertrags zwischen Bayer 04 und Betfair.

BAYER 04 kassiert bis zuletzt

[CO Leitung] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 21. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Einwendung gegen geplante Rheinunterquerung:

„CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen stilllegen“

Muster-Einwendung (bis 31. August einreichen): http://www.CBGnetwork.org/downloads/Einwendung_CO_Leitung.rtf

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die von der Firma BAYER MaterialScience geplante Kohlenmonoxid-Leitung unter dem Rhein („Düker“) nicht zu genehmigen. In einem heute an die Bezirksregierung Köln gesandten Schreiben begrüßt die CBG zwar die Stilllegung des maroden Alt-Dükers und den Bau eines begehbaren Tunnels für den Transport von Gasen wie Sauerstoff, Erdgas oder Stickstoff. Für das hochgefährliche Kohlenmonoxid (CO) müsse eine Zulassung jedoch verweigert werden.

Die Rhein-Unterquerung ist Teil einer bereits in den 60er Jahren gebauten Leitung zwischen den BAYER-Werken Leverkusen und Dormagen. Diese wurde jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen wie Stickstoff und CO2 verwendet. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne reguläres Genehmigungsverfahren für Kohlenmonoxid umgewidmet – ein Fall ohne Vorbild in Deutschland. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte Anfang 2014 durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln nachweisen können, dass die Leitung unter dem Rhein schwere Schäden aufweist. Kurz darauf hatte BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr umgeleitet und den Neubau des Dükers beschlossen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Für die Pipeline ist nie ein worst case-Szenario erstellt worden. Ein Gutachter von BAYER sprach jedoch in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse.“ In diesem Abstand finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.

Die Firma BAYER räumt in den Antragsunterlagen ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Mimkes weiter: „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch nicht notwendig“.

Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1991 Sachverständiger für Gasleitungen und bis 2012 „Leiter Qualität und Regelsetzung“ bei RWE, ergänzt: „Die damalige Umwidmung der Kohlendioxid-Leitung auf den Transport von Kohlenmonoxid ohne umfangreiche Sicherheitsvorgaben halte ich für äußerst unsachgemäß. Gefahrstoffe wie CO sollten nur im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der gesamten CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen. Der Verband kritisiert zudem, dass für den Düker ein einfaches Plangenehmigungsverfahren gewählt wurde. Ein reguläres Genehmigungsverfahren müsste die gesamte Leitung von Dormagen bis Leverkusen umfassen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.

weitere Informationen:
=> Die vollständige Stellungnahme der CBG
=> Kampagne zu CO-Pipelines

[Urteil OVG] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Gestriges Urteil des OVG Münster: „Informationsfreiheits-Gesetz erweitern“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und der BAYER AG verweigert. In der Urteilsbegründung verwies das OVG auf einen Ausnahme-Paragrafen im Informationsfreiheitsgesetz NRW zu Forschung und Wissenschaft. Während der Verhandlung hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vergeblich darauf hingewiesen, dass sich ihre Forderung nach Offenlegung gerade auf die Teile des Dokuments bezieht, die nicht unmittelbar dem Forschungsbereich zuzuordnen sind, beispielsweise Vereinbarungen zu Patenten und zur Verwertung der Ergebnisse. Die CBG befürchtet nun eine wachsende Einflussnahme großer Konzerne auf wissenschaftliche Einrichtungen und fordert eine Erweiterung der Informationsfreiheits-Gesetze.

Philipp Mimkes, Kläger im gestrigen Verfahren: „Das Urteil verdeutlicht, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) überarbeitet werden muss. Die generelle Ausklammerung des Hochschulbereichs von jeglicher Transparenz muss durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden, sonst droht eine Ausrichtung der universitären Forschung auf rein wirtschaftliche Interessen. Bei der Formulierung des IFG hatte der Gesetzgeber sicher nicht eine generelle Geheimhaltung von Industriekooperationen im Sinn - zumal eine Bedrohung der wissenschaftlichen Freiheit heute weniger von staatlicher Seite zu befürchten ist als durch den übermäßigen Einfluss großer Unternehmen.“

Die Position der CBG wird vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte. Philipp Mimkes kritisiert, dass das OVG Münster – wie schon die Vorinstanz – ohne Kenntnis des strittigen Vertrags geurteilt hatte. Eine differenzierte Betrachtung der Vertragsinhalte sei somit nicht möglich gewesen. Die CBG prüft daher, Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung zur Revision einzulegen.

Zahlreiche Verbände unterstützen die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international sowie der Deutsche Hochschulverband. Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert mehr Transparenz. In einer Entschließung heißt es: „Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Eine Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, deren Förderungsumfang, und die Einflussmöglichkeiten auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen.“

Chronologie zum Prozess

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[NRW blickt durch] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015, NRW-blickt-durch

Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 18. August eine Klage der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ auf Offenlegung der Vertragsunterlagen zur Forschungskooperation zwischen der Bayer AG und der Universität Köln abgewiesen. Das Bündnis „NRW blickt durch“ sieht sich dadurch in seiner Forderung nach einem Transparenzgesetz für NRW bestätigt.

„Das Urteil schreit nach einem Transparenzgesetz. Das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz lässt zu viele Schlupflöcher. Ein Transparenzgesetz nach unserem Entwurf würde auch Universitäten zur Veröffentlichung von Informationen über Zuwendungen, Fördermittel und Sponsoring verpflichten“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Der Bayer-Konzern hatte im Frühjahr 2008 mit der Universität zu Köln eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung vereinbart. Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ hatte seinerzeit gefordert, die Vertragsunterlagen zu dem Gemeinschaftsprojekt von Bayer und der Uni öffentlich einsehbar zu machen. Dies hatten die Vertragspartner abgelehnt. Dabei hatte sich auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine Offenlegung des Kooperationsvertrages ausgesprochen. Die Bürgerinitiative aus Leverkusen hatte deshalb den Klageweg beschritten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach das derzeitige Gesetz keine Rechtsgrundlage für das Informationsbegehren enthält. die Klage wurde daher erneut abgewiesen.

„Viele Kenner der medizinischen Forschung sind besorgt, dass sich Hochschulen immer mehr an rein wirtschaftlichen Kriterien orientieren. Die Freiheit der Forschung wird ausgehebelt“, befürchtet Angela Spelsberg von Transparency Deutschland.

Transparenzgesetz hilft
Ein Transparenzgesetz dagegen würde gerichtliche Auseinandersetzungen wie im aktuellen Fall weitgehend überflüssig machen. Ein solches Gesetz würde Behörden, Universitäten, und andere öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen, wie die Drittmittelförderung, im Internet verfügbar zu machen.

Der Stadtstaat Hamburg hatte sich 2012 nach einer Volksinitiative des Bündnisses „Transparenz schafft Vertrauen“ als erstes Bundesland ein Transparenzgesetz gegeben. Ähnliche Gesetze sind auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen geplant. Das Bundesland Bremen veröffentlicht seit diesem Jahr zahlreiche Daten in einem Transparenzportal im Internet. Im dortigen Hochschulgesetz ist seit kurzem sogar geregelt, dass das Rektorat Drittmittelverträge in geeigneter Form veröffentlichen muss, soweit dem nicht gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen. erstellt von Thorsten Sterk

[Piraten] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015

Informationsfreiheitsgesetz muss auch für Kooperationsverträge zwischen steuerfinanzierten Hochschulen und Unternehmen gelten

Oliver Bayer, Mitglied der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Transparenz bei Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und staatlichen Hochschulen:

„Das Urteil ist ein Schlag gegen die Errungenschaften des Informationsfreiheitsgesetzes und der grundgesetzlichen Forschungsfreiheit. Die Mutlosigkeit der Landesregierung gegenüber den Lobbyinteressen, das Hochschulgesetz in diesem Punkt im Sinne der Interessen der Steuerzahler zu ändern, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Wir fordern, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Forschungskooperationen sind wünschenswert, allerdings müssen diese bei steuerfinanzierten Hochschulen transparent und öffentlich einsehbar sein.“

Testosteron

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Studie: Testosteron-Behandlung ohne Nutzen

Endokrinologen raten von Hormonpräparaten ab / zweifelhafte Versprechungen von BAYER / „normale Alterserscheinungen nicht pathologisieren“

Eine gestern von der Fachzeitschrift Journal of the American Medical Association (JAMA) veröffentlichte Studie zeigt, dass eine Behandlung mit Testosteron-Präparaten meist ohne Nutzen ist und zudem mit gefährlichen Nebenwirkungen einhergehen kann. Der Endokrinologe Shalender Bhasin von der Harvard Medical School in Boston hatte mehr als 300 Männer mit einem altersbedingt niedrigen Testosteronspiegel drei Jahre lang behandelt. Die plazebo-kontrollierte Studie zeigte keinerlei positive Effekte auf die Arterien. Zugleich stellte das Team von Bhasin fest, dass sich Libido- und Potenzprobleme durch Testosteron nicht verringern lassen.

Noch bedenklicher: die Testosterongaben machen das Blut dicker und erhöhen damit das Risiko von Thrombosen und Schlaganfällen. Zudem wurde ein erhöhter PSA-Wert gemessen, was auf eine größere Prostatakrebs-Gefahr schließen lässt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere gesunde Männer auf eine prophylaktische Hormonzufuhr verzichten sollten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Wechseljahre des Mannes sind eine Erfindung von BAYER und anderen Herstellern von Hormonpräparaten. Normale Alterserscheinungen dürfen nicht pathologisiert werden – zumal, wenn die Risiken einer Behandlung nicht absehbar sind. Wir fordern, dass Hormone nur in gut begründeten Ausnahmefällen und keinesfalls als Lifestyle-Produkte eingesetzt werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zudem die Produzenten auf, unseriöses Marketing für Testosteron zu unterlassen. Seit Jahren ist jedoch zu beobachten, dass die Verschreibungszahlen nach oben schnellen – auch wegen haltloser Versprechungen der Hersteller. ExpertInnen schätzen, dass sich die Verwendung von Testosteronpräparaten in Deutschland seit 2000 verdoppelt hat; in den USA wurde sogar ein Anstieg um 400 % beobachtet.

Zu den größten Anbietern von Testosteron-Präparaten gehört die Firma BAYER. Das Unternehmen verspricht „müden, lustlosen, unkonzentrierten und gestressten“ Männern „vital, aktiv und ausgeglichen“ zu werden, wenn sie einen angeblichen Testosteronmangel beheben. Die Bestimmung des Testosteron-Spiegels sei für „Männer ab 40 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge“. Für das Marketing hat die BAYER-Tochter Jenapharm eigens die website Testosteron.de geschaltet. Das industrieunabhängige arznei-telegramm warnte daher wiederholt vor einem sorglosen Umgang mit Testosteron-Präparaten von BAYER wie Nebido und Testogel.

In den vergangenen Jahren hat BAYER in aller Welt Hunderte von Artikeln lanciert, in denen Hormontherapien gepriesen werden. Auch hat der Konzern zahlreiche Urologen als Werbebotschafter gewonnen. Als mögliche Indikationen werden eine Zunahme des Bauchfetts, verringerte Libido, Haarausfall oder eine Abnahme der Knochendichte genannt – Symptome, die noch vor wenigen Jahren als reguläre Alterserscheinungen galten. Die von BAYER beauftragte Agentur 3k behauptete gar, dass eine Testosteron-Therapie gegen Depressionen und sexuelle Lustlosigkeit helfen könne. Die Agentur wählte nach eigenen Angaben eine „Strategie des Trojanischen Pferdes“ und warb besonders im Umfeld freizeitbezogener Bereiche wie Golfen, Wandern, Essen, Trinken und Reisen.

weitere Informationen:
=> Studie im JAMA: https://jama.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=2425744
=> Artikel arznei-telegramm: https://www.arznei-telegramm.de/html/2010_09/1009096_01.html

Beirat

CBG Redaktion

1. August 2015

langjähriges Beiratsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren:

Baubiologe Prof. Dr. Anton Schneider verstorben

Wir müssen bekannt geben, dass Prof Anton Schneider, viele Jahre lang Mitglied im Beirat der CBG, am 7. Juli verstorben ist. Wir dokumentieren die Traueranzeige des Instituts für Biologie und Nachhaltigkeit, das Schneider lange geleitet hat:

Mit Trauer, aber auch voller Dankbarkeit möchten wir mitteilen, dass am Dienstag, den 7. Juli, Prof. Dr. Anton Schneider, der Gründer des Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN verstorben ist. Bis kurz vor seinem Tod hat er seine ihm noch verbliebene Kraft für sein Lebenswerk eingesetzt.

Die Beerdigung fand am Samstag, den 11. Juli auf seinen Wunsch im kleinen Kreis statt. Es war eine würdevolle Trauerfeier in der Kirche in Altenbeuern/Neubeuern. Er hat dort nun ein schönes Grab, das umgeben ist von seiner geliebten Natur, von Wald und Wiesen, selbst die bayerischen Berge kann er von hier aus sehen.

Vielen Dank an alle, die ihn ein Stück des Weges begleitet haben und mitgeholfen haben, die Baubiologie zu dem zu machen, was sie heute ist: Eine weltweit anerkannte Lehre für gesundes Bauen, Wohnen und Siedeln.

Ihr IBN-Team

Weinbau

CBG Redaktion

24. Juli 2015

Schweizer Winzer schlagen Alarm wegen Fungizid

Weinbauern im Lavaux erwarten Millionenschäden durch Ernteausfälle. Als Ursache orten sie das Fungizid «Moon Privilege» von Bayer. Der Chemiekonzern bestätigt ähnliche Probleme in Nachbarländern und rät vorläufig vom Gebrauch ab. Offenbar spielt der Zeitpunkt des Spritzens eine Rolle.

Für einmal ist es nicht der verregnete Sommer oder der Hagel, der den Weinbauern in der Waadt zu schaffen macht, sondern ein Pflanzenschutzmittel.
Weinbauer Jean-Marc Favez geht durch seine Chasselas-Rebe im Lavaux und zeigt auf die braunen, verkümmerten Weintrauben. Alles sei vertrocknet, die Frucht habe sich kaum entwickelt, klagt er und zerreibt eine Traube zwischen Mittelfinger und Daumen wie ein verwelktes Herbstblatt.
Zwar hängen an den Reben noch vereinzelt Trauben, doch auf dem betroffenen Feld rechnet Favez mit einem Ertrag von noch höchstens 20 Prozent. Schuld an der Misere habe das letzten Herbst gespritzte Fungizid «Moon Privilege» der Marke Bayer: «Überall, wo ich das Mittel verwendet habe, ist die Ernte eingegangen. Es gibt keinen Zweifel.»

Bayer: «Zusammenhang scheint zu bestehen»
Der Chemiegigant Bayer untersucht das Problem und hat Experten in die Waadtländer Weinreben geschickt. Mediensprecherin Barbara Zimmermann rät den Bauern, das Fungizid vorläufig nicht zu benutzen. Zumal es auch andernorts zu Schäden kam: «Es sind uns Fälle in Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien bekannt.» Aus Portugal oder Spanien habe Bayer aber keine negativen Meldungen.
In der Schweiz wurde «Moon Privilege» für den Weinbau vom Markt genommen. Dass mit dem Produkt etwas nicht stimmt, kann auch die Bayer-Sprecherin nicht von der Hand weisen: «Ein Zusammenhang scheint sicherlich zu bestehen. Die Frage ist halt einfach, welche anderen Faktoren noch einen Einfluss haben.»

Je später gespritzt, desto mehr Schäden
Auch die Fachstelle des Bundes untersucht die Fälle. Sie hat herausgefunden, dass der Zeitpunkt des Spritzens eine Rolle spielt. «Je später das Produkt angewendet wurde, desto mehr Schäden findet man», berichtet Pierre-Henri Dubuis.
Laut dem Experten für Pflanzenkrankheiten bei der Forschungsanstalt Agroscope sind die Resultate allerdings nicht eindeutig. So gebe es Fälle, wo trotz Anwendung des Bayer-Produkts keine Schäden aufgetreten seien. Überall, wo Schäden aufgetreten seien, sei das Fungizid jedoch verwendet worden.

Waadt erwartet Ernteausfall von zehn Prozent
Dies kann Favez nur bestätigen. Nicht alle Winzerkollegen sind so stark betroffen wir er. So geht der Kanton Waadt von einem Ernteausfall von ungefähr zehn Prozent aus. Mit Einnahmeverlusten von 40 Millionen Franken wird gerechnet. Ob dafür dereinst die Bauern oder Bayer aufkommen müssen, wird sich nach Abschluss der Untersuchungen entscheiden. Agroscope rechnet nächsten Frühling mit Resultaten.

Bienensterben

CBG Redaktion

22. Juli 2015

Neonicotinoide als Beize: Ab heute gilt die Eilverordnung

Ab sofort ist in Deutschland die Aussaat und der Handel von Saatgut, dass mit bestimmten Neonicotinoiden behandelt wurde, verboten.

Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln bestimmter Neonicotinoide behandelt wurde, darf in Deutschland ab sofort weder gehandelt, noch gesät werden. Eine entsprechende Eilverordnung hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gestern unterzeichnet.

Die Beizung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland nach Angaben des Ministeriums bei Wintergetreide ohnehin bereits untersagt. Durch die Verordnung ist jetzt auch der Import von entsprechendem Saatgut verboten. Das Verbot gilt ab heute. Die Eilverordnung betrifft Saatgut, das mit den Neonicotinoiden

• Clothianidin,
• Imidacloprid und
• Thiamethoxam

behandelt wurde. Wer bereits entsprechendes Saatgut besitzt, kann es an Händler oder Saatguterzeuger zur Entsorgung abgeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entsprechendes Saatgut einführt oder in den Verkehr bringt, begeht nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums eine Ordnungswidrigkeit.

EU verbietet Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Hintergrund ist das seit 2013 in der EU gültige Verbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das Moratorium ist auf zwei Jahre befristet und wurde zum vorbeugenden Bienenschutz erlassen. Zuvor hatten Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Risiken für Bienen identifiziert, die von den drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen.

Schmidt will ‚millionenfachen Bienentod‘ verhindern
Landwirtschaftsminister Schmidt will durch die Eilverordnung „millionenfachen Bienentot“ verhindern: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizidhaltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“

ausführliche Infos zur Kampagne

[Marburg] Carl Duisberg

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren forderte die Theologische Fakultät der Uni Marburg auf, die Ehrendoktorwürde von Carl Duisberg zu entziehen. Die Fakultät veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme. Beide Schreiben sind anbei dokumentiert. Die örtliche Presse berichtete über die Diskussion. Ausführliche Informationen zu Carl Duisberg finden sich hier.

20. Juli 2015

Stellungnahme des Fachbereichs Evangelische Theologie

Fachbereich regt Forschungen zu Carl Duisberg an

Anlässlich des Festakts zum 400-jährigen Bestehen der Philipps-Universität am 30.7.1927 wurde unter anderem Prof. Dr. h.c. mult. Carl Duisberg, damals Aufsichtsratsvorsitzender der IG-Farben, von der Evangelisch- Theologischen Fakultät ein Ehrendoktor verliehen. Begründet wurde dies mit seinem großen sozialen Engagement für die Arbeiterschaft seiner angestammten Firma Bayer und mit seiner Förderung studentischen Lebens und der Wissenschaft. 1920 koordinierte er beispielsweise die Gründung des „Stifterverbandes der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft“, und er engagierte sich für die wenig später entstehende „Dahrlehenskasse der Deutschen Studentenschaft“. In der damaligen Fakultät fand ferner Duisbergs Interesse für aufkommende ökumenische Fragen ein positives Echo.

Der Fachbereich Evangelische Theologie wurde kürzlich aufgerufen, die Ehrendoktorwürde zurückzunehmen, da Duisberg im 1. Weltkrieg die Entwicklung und Produktion chemischer Giftstoffe vorantrieb und den Einsatz belgischer Zwangsarbeiter befürwortete. In der Tat war Duisberg aus heutiger Sicht eine ambivalente Persönlichkeit: Herausragendes soziales Engagement steht Positionen gegenüber, die aus ethischer Sicht heute klar zu verurteilen sind.

Der Fachbereich Evangelische Theologie zeichnet sich durch eine lange Tradition einer liberalen und auch der eigenen Geschichte gegenüber kritischen Theologie aus. Vor allem die Marburger Theologie im Nationalsozialismus ist gut erforscht. Deshalb erscheint es angemessen, im vorliegenden Fall den Weg einer differenzierten Beleuchtung der eigenen Geschichte weiter zu verfolgen. Dies hat gegenüber einem einmaligen Akt der Aberkennung einer Ehrendoktorwürde den Vorteil der Nachhaltigkeit. Der Fachbereich regt daher zur wissenschaftlichen Erforschung des Themenkomplexes an: der Rolle Carl Duisbergs als Unterstützer der Universität, seiner Rolle im Kontext der Theologie sowie der Verflechtungen von Politik und Theologie zur Zeit der Weimarer Republik.

Prof. Dr. Bärbel Beinhauer Köhler
Dekanin des Fachbereichs Evangelische Theologie Marburg

Theologische Ehrendoktorwürde von Carl Duisberg

2. Juli 2015

Dekanat der Theologischen Fakultät
Lahntor 3
35032 Marburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den 80er Jahren habe ich an der Philipps-Universität studiert. Nun stieß ich in der Publikation „Carl Duisberg – Briefe eines Industriellen“ von Dr. Kordula Kühlem auf die Information, dass der Chemiker Carl Duisberg im Jahr 1927 in Marburg einen Ehrendoktor für Theologie erhielt.

Carl Duisberg ist in keiner Weise als Vorbild für künftige Generationen geeignet. In mehreren Städten wurde in den letzten Monaten eine Umbenennung von Duisberg-Straßen beschlossen. Daher möchte ich Sie bitten, ein Verfahren zur Aberkennung der Ehrendoktorwürde einzuleiten.

zur Begründung des Antrags:
Im November 2014 wurde in Dortmund eine Umbenennung der dortigen Carl-Duisberg-Straße beschlossen. Zur Begründung schreibt das Dortmunder Stadtarchiv: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“ Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter http://www.cbgnetwork.org/downloads/Stellungnahme_Stadtarchiv_Dortmund.pdf

Am 8. Dezember folgte der Stadtrat von Lüdenscheid und beschloss eine Umbenennung des dortigen Duisbergwegs. Das Lüdenscheider Stadtarchiv schreibt unter anderem: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“, siehe: http://www.cbgnetwork.org/downloads/Duisberg_Stadtarchiv_Luedenscheid.pdf

In Frankfurt am Main wurde ebenfalls ein Verfahren zur Umbenennung der dortigen Duisbergstraße eingeleitet. Wie Sie vielleicht wissen, wurde auch in Marburg intensiv über die Umbenennung des Carl-Duisberg-Hauses diskutiert. An dem Gebäude wurde inzwischen eine Gedenktafel angebracht, siehe: http://www.studentenwerk-marburg.de/?id=78

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatte Carl Duisberg die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben. Als Wissenschaftler das Suchtpotential des Präparats anprangerten, äußerte Duisberg, man müsse die „Gegner mundtot schlagen“. Obwohl sich rasch die Gefahr der Abhängigkeit herausstellte, führte die Firma Bayer den Verkauf von Heroin über Jahrzehnte hinweg fort.

Im 1. Weltkrieg beklagte Duisberg gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff den Mangel an Arbeitskräften. Mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ forderte er den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ 1916 zehntausende Belgier deportieren. Mehrere Tausend starben.

Zur selben Zeit entwickelte Carl Duisberg gemeinsam mit Fritz Haber Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz - wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßend.

1917 wurde Duisberg Mitglied der rechtsextremen Deutschen Vaterlandpartei. Zudem war er Vorstandsmitglied des „Unabhängigen Ausschuß für einen deutschen Frieden“, einer Gründung des antisemitischen Alldeutschen Verbands. Duisberg forderte die Annexion der besetzten Gebiete in Belgien und Nordfrankreich und etwas später auch “deutschen Lebensraum” in Polen und Russland. Duisberg hatte beste Kontakte zur Obersten Heeresleitung unter Hindenburg und Ludendorff und mischte sich offensiv in die Kriegszielplanung ein. Auch forderte er den uneingeschränkten U-Boot-Krieg und setzte sich erfolgreich für die Absetzung des (angeblich zu nachgiebigen) Kanzlers Bethmann-Hollweg ein.

Der Weimarer Republik stand Duisburg von Anfang an ablehnend gegenüber. Duisburg organisierte Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. 1931 forderte Duisberg, der mittlerweile Aufsichtsratsvorsitzender der IG FARBEN geworden war: „Fortwährend ruft das deutsche Volk nach einem Führer, der es aus seiner unerträglichen Lage befreit. Kommt nun ein Mann, der bewiesen hat, dass er keine Hemmungen hat, so muss diesem Mann unbedingt Folge geleistet werden.“

Im Gegenzug für ihre Millionen-Spenden erhielt die IG FARBEN von den Nationalsozialisten Absatzgarantien für synthetischen Treibstoff und Kautschuk. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich. Anlässlich seiner Pensionierung frohlockte Carl Duisberg denn auch: „Ich freue mich auf einen Lebensabend unter unserem Führer Adolf Hitler.“

Aus meiner Sicht ist ein Kriegstreiber, der persönlich den Einsatz von Giftgasen und die Deportation von Zwangsarbeitern forciert hat, nicht geeignet, mit einer theologischen Ehrendoktorwürde ausgezeichnet zu werden. Bitte informieren Sie mich über die weiteren Schritte.

Mit herzlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Postfach 15 04 18
40081 Düsseldorf

[Höchst] Glufosinat

CBG Redaktion

BAYER will erneut die Produktion des hochgefährlichen Herbizids Glufosinat erhöhen. Am Standort Höchst soll die Produktion auf 16.000 Tonnen verdoppelt werden. Der Stoff gehört zu den rund 20 Pestiziden, die von der EU wegen hoher Gefahren für Landwirte und Verbraucher aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Die CBG fordert ein weltweites Verbot von Glufosinat sowie von Saatgut, dessen Einsatz mit dem Herbizid gekoppelt ist. Es ist unverantwortlich, im Ausland eine Anbautechnik zu forcieren, die mit der Verwendung eines hochgiftigen Pestizids verknüpft ist.

=> „Glufosinat endlich vom Markt nehmen!“
=> Herbizid Glufosinat vom Markt nehmen!
=> Appell an Bayer zur Hauptversammlung 2015

18. Juli 2015

Bayer baut in Höchst aus

Mehr als 100 Millionen Euro investiert Bayer Crop Science in die Verdopplung der Ausstoß-Kapazitäten seiner Basta-Produktion im Industriepark Höchst. Das Herbizid ist zwar umstritten, aber so gefragt, dass der Markt derzeit nicht ausreichend bedient werden kann.

„Bis zu sechs Monate unkrautfrei“ lautet einer der Slogans, mit dem Bayer Crop Science für sein Unkrautvernichtungsmittel mit dem drastischen Handelsnamen „Basta“ wirbt. Firmenintern spricht man lieber von „Pflanzenschutzmittel“ und „GA+“. Letzteres steht für Glufosinate-Ammonium (siehe „Info“). Das Mittel, das vor 28 Jahren erstmals produziert wurde, ist auf den Weltmärkten so gefragt, dass Bayer CropS cience, die Pflanzenschutzsparte des Bayer-Konzerns, der steigenden Nachfrage seit gut fünf Jahren nicht mehr nachkommt – obwohl auch immer wieder Kampagnen von Umweltschützern gegen „Basta“ laufen.
„Derjenige, der entscheidet, ob es ein gutes Produkt ist oder nicht, ist der Landwirt“, sagte gestern zur Grundsteinlegung einer neuen Basta-Produktion im Industriepark Höchst selbstbewusst Dr. Dirk Backhaus, Mitglied der Geschäftsführung von Bayer Crop Science und verantwortlich für Produktion und Logistik. Backhaus hat 1997 in der Bayer-Forschung angefangen und leitete später die Produktion von Bayer Crop Science in Asien.

„Keine Angaben“
Verdoppelt werde mit der neuen Anlage die Produktionskapazität von Bayer Crop Science im Industriepark Höchst. Genaue Zahlen will der Teilkonzern jedoch auch auf Nachfrage nicht nennen: Die jetzigen Kapazitäten, schon einmal um ein Drittel gesteigert, behält Dr. Frank Zurmühlen, Leiter der Produktion am Standort, lieber für sich. Stattdessen geht es in den Festtagsreden um die Wichtigkeit des Pflanzenschutzes zur Ernährung der Menschheit und um die Erfolgsgeschichte des Produkts, das 1981 auf den Äckern rund um Hattersheim erprobt und 1984 in Japan erstmals zugelassen wurde.
Inzwischen beherrscht es den Markt. Produziert wird außer in Höchst auch in Knapsack bei Köln und an drei Standorten in den USA. Eingesetzt wird es inzwischen auch in neuen Kulturen wie Soja. In Asien wird es zum Schutz von Obst, Gemüse und Reis genutzt, in den USA beim Anbau von Raps oder Baumwolle. Obwohl die Produktion in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert wurde, ist die Nachfrage noch stärker gestiegen. In einer Projektgruppe zum Bau der neuen Produktionsanlage im Industriepark Höchst arbeitet Bayer Crop Science mit Siemens und dem Standort-Betreiber Infraserv zusammen. Insgesamt, so Zurmühlen, würden mehr als 100 Millionen Euro in die neue Anlage investiert, die auf einer Brache, auf der früher ein Kühlwerk stand, binnen zwei Jahren in Betrieb gehen soll. Etwa 20 neue Arbeitsplätze seien mit der Kapazitätserweiterung verbunden.

Professionell und modern
Die Standortwahl sei auf den Industriepark Höchst gefallen, weil Frankfurt „ein strategisch wichtiger Standort für Herbizide, sowohl in der Forschung, als auch in der Produktion sei“, sagte Backhaus; der Industriepark Höchst sei „hoch professionell und modern“. Das freute Jürgen Vormann, den Vorstandsvorsitzenden der Betreibergesellschaft Infraserv: Seit dem Jahr 2000 seien von den Standortfirmen im Industriepark mehr als 6,3 Milliarden Euro investiert worden, so Vormann. Das mache Höchst „zu einem der investitionsstärksten Standorte in Europa“. Die Investition von Bayer Crop Science sei „nicht alltäglich für den Industriepark und von ihrer Bedeutung auch über den Standort hinaus nicht zu unterschätzen“. Infraserv hat das Baufeld zur Verfügung gestellt, liefert Wasser, Dampf, Strom und Ammoniak und baut darüber hinaus zwei neue Rückkühlwerke.
Im Grundstein wurde gestern eine Zeitkapsel eingemauert, in die neben zwei Tageszeitungen, unter anderem dem Kreisblatt, auch mehrere kuriose Dinge wanderten, die in ein oder zwei Jahrhunderten bei ihrer Wiederentdeckung vielleicht reichlich Erstaunen auslösen, so unter anderem ein iPhone, ein USB-Stick mit Frankfurter Techno-Musik, eine Bayer-Broschüre, eine Ampulle Basta, ein Beutel Kräuter für die „Grie Soß“ und ein Fläschchen Apfelwein. Ausgesucht hatten die illustren Gaben die Manager.

Bespitzelung

CBG Redaktion

Ein tiefer und erschreckender Einblick in die Arbeitswelt bei BAYER: ein kranker Mitarbeiter wurde im Auftrag der Firma von Detektiven überwacht und sollte schließlich sogar die fünfstelligen Observierungskosten übernehmen.

18. Juli 2015

Überwachter Bayer-Mitarbeiter erreicht Vergleich

Leverkusen. Ein von Bayer Technology Services nach einer Detektiv-Observation fristlos gekündigter Mitarbeiter bekommt nun eine Abfindung und muss die Detektei nicht bezahlen. Man einigte sich vor Gericht auf einen Vergleich und ein gutes Zeugnis.

Einen erfolgreichen Vergleich konnte gestern ein zunächst fristlos gekündigter junger Mann mit der Bayer-Tochterfirma Technology Services vor dem Arbeitsgericht erzielen. Sein ehemaliger Arbeitgeber hatte dem 33-Jährigen vorgeworfen, er habe sich krank gestellt und sei in der Zeit einer Nebenbeschäftigung als Sicherheitsberater nachgegangen. Bayer hatte den krankgeschriebenen Mann fünf Tage lang von einer Detektei observieren lassen.

Nicht nur gegen seinen „Rauswurf“ wehrte sich der seit 1999 in psychiatrischer Behandlung befindliche Mann. Bayer Technology Services verlangte von ihm zudem, dass er die Observierungskosten in Höhe von 16 700 Euro selbst zahlen sollte.

Von alledem blieb beim gestrigen Vergleich nichts übrig: Bayer nimmt seine Vorwürfe gegen den ehemaligen Beschäftigten zurück, kündigt ihm fristgerecht wegen betrieblicher Gründe und stellt ein qualifiziertes Zeugnis mit der Note gut aus. Zudem bekommt der Mann eine Abfindung von 52 000 Euro: Diesen Inhalt des Vergleiches hielt das Gericht fest, wobei Bayer aber noch eine zweiwöchige Einspruchsfrist bis zum Monatsende wahrnehmen kann. Der junge Mann und die Vertreter von Bayer Technology Services saßen sich nicht zum ersten Mal im Arbeitsgericht gegenüber. Im April hatte es, bereits einen Termin gegeben, der aber geplatzt war. Einer der beiden Laienrichter der Kammer arbeitet bei Currenta, weshalb der Rechtsbeistand des Klägers die Kammer wegen Befangenheit ablehnte (wir berichteten). Nun trat eine neue Zusammensetzung in Aktion - allerdings drohte auch dieser Termin zu scheitern. Denn der Bericht der Detektei erschien der Kammer fraglich, ob er für eine Beweisführung überhaupt verwertbar sei. Genaue Zeiten, genaue Benennung von Zeugen forderte der Vorsitzende Richter ein. Und er gab zu bedenken, dass der Detektiv den Mann immer nur bis vor die Gebäude habe observieren können, aber nie im Haus dabei gewesen sei.

Während der Kläger angab, er habe Freunde besucht und teilweise ohne Bezahlung in Sicherheitsfragen beraten, werteten die Detektei und sein Arbeitgeber dies als einen unerlaubten, nicht angemeldeten Nebenerwerb und die Täuschung über seinen Krankheitszustand. Es sehe in diesem Fall aber nicht nach „einer aus dem Hut gezauberten Krankheit aus“, sagte der Vorsitzende Richter.

Denn Klinikberichte konnten dem Gericht belegen, das er seit Jahren krank und in Behandlung ist. Gegenüber unserer Zeitung hatte er geäußert, er sei in der Firma gemobbt worden, was seine Krankheit noch verschlimmert habe. Im April wollte er noch nach seiner Genesung eine mögliche Rückkehr an den Arbeitsplatz erreichen. Davon war dann gestern nur noch sehr bedingt die Rede: „Vielleicht mit einem neuen Vorgesetzten... “, meinte sein Rechtsbeistand. Nach einer Beratungspause war von einer Rückkehr keine Rede mehr.

Steuerflucht

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. Juli 2015

Krise von Gewerbe- und Körperschaftssteuern:

SPD traut sich (leise) Kritik an BAYER

Der Oberbürgermeister-Kandidat der SPD in Leverkusen, Uwe Richrath, hat das Unternehmen BAYER wegen seiner Konzern-Steuerpolitik kritisiert. Die Weltfirma beteilige sich in Leverkusen „sehr wenig“ am lokalen Gewerbesteuer-Aufkommen, so Richrath gestern auf einer Wahlkampfveranstaltung. Den selben Tenor hatte die Haushaltsrede 2015 des Leverkusener Stadtkämmerers Frank Stein.

Auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans erlaubte sich leise Kritik: „Ich erwarte schon, dass sich ein Unternehmen seiner Standort-Verantwortung bewusst ist“. Dass eine Stadt wie Leverkusen „mit der Weltmarke BAYER aus dem Stärkungspakt gestützt werden muss – das glaubt erst mal keiner“, so der Minister. Aber es sei nun mal so, dass weltweit agierende Konzerne eine Armada von Spezialisten bezahlen, „die daran arbeiten, dass die Steuerbelastung nicht so hoch ist“.

Laut Walter-Borjans müsse man „Druck machen“, um eine gerechte Besteuerung zu erreichen. Eine merkwürdige Argumentation - als ob die Steuergesetze vom Himmel gefallen wären und nicht von der Politik in Kooperation mit den Industrieverbänden beschlossen worden wären. Ein Beispiel hierfür ist die große Unternehmenssteuer-Reform der Jahrtausendwende, die zum Einbruch der Gewerbe- und Körperschaftssteuern führte: Die von Minister Hans Eichel präsentierte „Reform“ war ein gemeinsames Kind von SPD und Industrie. Ausgearbeitet wurde das Gesetz vom damaligen Finanzstaatssekretär Heribert Zitzelsberger, der zuvor die Steuer-Abteilung bei BAYER geleitet hatte.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Die Konzerne entziehen sich immer weiter ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit - zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“ Pehrke hatte die Steuerspar-Modelle des Konzerns in der BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai kritisiert. Marijn Dekkers, Vorstandsvorsitzender von BAYER, hatte ihm in bemerkenswerter Offenheit geantwortet: „Die Strukturen des heutigen globalen Konzerns sind mit denen von BAYER aus den 80er und 90er Jahren nicht mehr vergleichbar.“ So kommt es, dass Städte wie Leverkusen heute nur die Hälfte an Gewerbesteuern verbuchen wie vor 25 Jahren - trotz deutlich gestiegener Unternehmensgewinne.

Dekkers gab auch Auskünfte zu den Verschiebungen innerhalb des Konzerns. So besitzen holländische und belgische Briefkasten-Firmen wie BAYER WOLRD INVESTMENTS Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Gesellschaften des Unternehmens und senken dadurch die Steuerlast. Auch das Volumen der Steuerspar-Geschäfte ist immens: allein BAYER-Antwerpen gewährte im vergangenen Jahr anderen Konzerntöchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Leverkusen, Stammsitz des wertvollsten DAX-Konzerns, darbt dank solcher Tricks schon seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil BAYER weniger Gewerbesteuern überwies und manchmal – wie 1999, 2001, 2003 und 2004 – auch gar keine. Obwohl BAYER inzwischen zum wertvollsten Unternehmen im Dax aufgestiegen war, musste Leverkusen 2013 dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beitreten.

Die letzte Hiobsbotschaft erreichte Leverkusen im Zusammenhang mit der Übernahme der Sparte für nicht-verschreibungspflichtige Produkte vom US-Unternehmen MERCK. „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen“, verlautbarte der Konzern bei der Bekanntgabe des Deals. Im September 2014 gab die Firma dem Stadtkämmerer Frank Stein die genaue Größe bekannt. Stein musste als Synergie-Defekt nicht nur „Einbrüche im zweistelligen Millionen-Bereich“ hinnehmen, sondern für die beiden letzten Jahre auch noch Gewerbesteuer-Einnahmen rückerstatten. Gerade einmal 60 Millionen Euro Gewerbesteuer wird die Kommune in diesem Jahr einnehmen, 1990 war es noch mehr als doppelt so viel.

zur Steuerbefreiung durch Rot/Grün ein aufschlussreicher Artikel der FAZ

weitere Informationen

Allianz

CBG Redaktion

Heute gründet sich ein Bündnis zum Thema Gemeinnützigkeit. Anlass ist der Entzug der Gemeinnützigkeit von attac im Vorjahr. Auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren beteiligt sich an dem Bündnis. Der CBG wird die Gemeinnützigkeit bereits seit 30 Jahren verweigert.

Allgemeine Information

http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Hunderttausende Menschen, die die Welt besser machen wollen, engagieren sich bei gemeinnützigen Vereinen. Sie tun das nicht im Eigeninteresse, sondern für das Allgemeinwohl. Doch immer mehr Finanzämter meinen, dass dieses Engagement nicht gemeinnützig sei. Sie bemängeln politisches Engagement. Sie fordern, Zwecke wie „Schutz der Menschenrechte“ aus der Satzung zu nehmen. Sie drohen mit einer hohen Nachversteuerung, wenn eine Umwelt-Organisation Demonstrationen organisiert.

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig – doch Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig politisch äußern, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Um das zu ändern, haben sich mehr als 40 Organisationen in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen getan, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu ändern. Das Bündnis ist für weitere Organisationen offen, die tatsächlich oder potentiell von solchen Auseinandersetzungen um ihre Gemeinnützigkeit bedroht sind.

Der gesellschaftliche und politische Konsens, was gemeinnützig ist, weicht von den im Gesetz definierten Kriterien ab. Die Allianz fordert daher, dass die Politik die allgemein geteilte Definition von Gemeinnützigkeit klar und deutlich ins Gesetz schreibt, so dass für gemeinnützige Organisationen und auch Behörden Klarheit und Rechtssicherheit besteht. Das Ermessen der Finanzämter in der Beurteilung wird damit beschränkt, unnötige Auseinandersetzungen und Belastungen werden vermieden.

Das langfristige Ziel der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” ist ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Kurzfristig will sie eine Änderung der Abgabenordnung erreichen, um einerseits klarzustellen, dass gemeinnützige Organisationen zur Erreichung ihrer Zwecke selbstverständlich Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen dürfen; und um andererseits zusätzliche Zwecke aufzunehmen, da die bisherigen Zwecke das Spektrum zivilgesellschaftlicher Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit nicht abdecken.

Im Gesetz fehlen wichtige und allgemein anerkannte gemeinnützige Zwecke. Zum Beispiel das Engagement zum Schutz von Menschenrechten, für soziale Gerechtigkeit oder zur Gleichstellung aller sexuellen Identitäten fördert natürlich die Allgemeinheit stehen nicht als Zwecke in der Abgabenordnung.

Heute haben Finanzämter einen großen Interpretationsspielraum, da die Rechtslage mehrdeutig ist. Was das eine Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, wird an einem anderen Ort in Frage gestellt. Was eine Sachbearbeiterin heute anerkennt, kann ihr Nachfolger in einigen Jahren bemängeln. Für die Organisationen ist nicht vorhersehbar, ob und wann ihre politischen Aktivitäten ihren Status der Gemeinnützigkeit gefährden.

Wird die Gemeinnützigkeit dann in Frage gestellt, ist das ein Schaden für das Image der Organisation und ein Schaden für engagierte Spenderinnen und Spender, die ihre Zuwendungen nicht mehr steuerlich geltend machen können. Vom Status der Gemeinnützigkeit hängen zudem die meisten öffentlichen und privaten Fördermittel ab. Noch schlimmer jedoch ist, dass die tatsächlichen Vereinsaktivitäten immer wieder neu rückwirkend beurteilt werden. Gemeinnützigen Vereinen und ihren Vorständen drohen dadurch Nachforderungen in Höhe von 30 Prozent der Spendeneinnahmen für die vergangenen zehn Jahre – das ist existenzbedrohend. Dieses Risiko kann Vereine davon abhalten, ihre Grundrechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Der Gesellschaft entgehen damit wichtige Impulse.

Zur politischen Willensbildung tragen die Parteien bei, steht in Artikel 21 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass sie nicht die einzigen sind, die dazu beitragen. Und klar ist, dass weitere Beitragende nicht nur Lobby-Verbände im ausschließlichen Interesse ihrer Mitglieder sein dürfen. Bürgerinnen und Bürger schließen sich in Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um an der politischen Willensbildung im Interesse der Allgemeinheit beizutragen. Das gehört zur modernen Gesellschaft, das will die Politik – jetzt muss das auch ins Gemeinnützigkeitsrecht geschrieben werden.

7. Juli 2015, Neues Deutschland

Zivilgesellschaft will Sicherheit

Mehr als 40 Organisationen fordern Änderungen der Regeln für Gemeinnützigkeit

Das Atomforum oder parteinahe Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt, bei zivilgesellschaftlichen Organisationen machen die Finanzämter dagegen häufig Ärger. Eine neue Allianz will das ändern. Von Ines Wallrodt

Attac hat die Sache ins Rollen gebracht, eine Selbsthilfegruppe ist der Kreis jedoch nicht: Mehr als 40 Organisationen haben sich in der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« zusammen getan, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu ändern - darunter politische Schwergewichte wie Amnesty International, Brot für die Welt und Terre des hommes. Denn bislang sind gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft, die demonstrieren, plakatieren oder Unterschriften sammeln - sich also politisch äußern - ständig in Gefahr, ihren Status zu verlieren.
Gemeinnützig ist laut Gesetz ein Verein, der die Allgemeinheit selbstlos fördert. Nur ausnahmsweise dürften solche Organisationen politisch aktiv sein, kritisierte Jörg Rohwedder, der die Allianz koordiniert, am Montag in Berlin. Die Rechtslage sei nicht mehr zeitgemäß. Die Organisationen erkennen darin die alte Vorstellung, dass nur Parteien für die politische Willensbildung verantwortlich sind. »Dabei gehört die organisierte Zivilgesellschaft global zu den Hauptakteuren«, betonte Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland.
Für Vereine ist die Gemeinnützigkeit eine wichtige Existenzgrundlage: Spender können ihre Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, die Initiativen erhalten zudem oft nur Fördergelder, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind. Wann eine Organisation »zu politisch« ist, das entscheiden die Ämter. »Das bisherige Gesetz gibt den Finanzämtern zu großen Ermessensspielraum«, moniert Rohwedder. Oft ziehen sich Auseinandersetzungen über mehrere Jahre, regelmäßig landen Streitfälle vor Gericht. Das bindet Ressourcen, schlimmstenfalls droht die pauschale Nachversteuerung. Die geforderte Steuerreform soll für die Zivilgesellschaft, aber auch die Beamten Sicherheit und Klarheit bringen.
Auslöser für die Kampagne ist der umstrittene Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac im Frühjahr 2014. Zur Begründung führte das Finanzamt Frankfurt am Main an, dass eine strengere Finanzmarktregulierung oder auch die Einführung einer Vermögensabgabe keine gemeinnützigen Ziele seien. Das Netzwerk hat Widerspruch eingelegt und wartet seit einem Jahr auf eine Entscheidung.
Die Allianz will Attac den Rücken stärken, es geht aber um mehr als diesen einen Konflikt. Man will die Empörung nutzen, die der Fall ausgelöst hat, um zivilgesellschaftliche Organisationen insgesamt zu stärken. »Attac ist bestes Beispiel, dass etwas nicht stimmt«, betont die Amnesty-Chefin Çalışkan. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist voller Ungereimtheiten. Die Abgabenordnung listet auf, welche Zwecke gemeinnützig sind. Die Gleichstellung von Mann und Frau gehört dazu, nicht aber die Beseitigung von Diskriminierung von Homosexuellen. Umweltschutz ist ein gemeinnütziges Ziel, die Förderung der Menschenrechte hingegen nicht. Kommunalpolitische Ziele sind verboten, wer sich an Bürgerbegehren beteiligt, muss mit unerfreulicher Post der Behörden rechnen. So manche Organisation behilft sich mit Ersatzformulierungen - zum Teil sogar auf Anraten ihres Finanzbeamten. Da steht dann etwa als Vereinszweck »Völkerverständigung« in der Satzung. Auf der sicheren Seite ist man damit nicht. Es hängt immer vom lokalen Finanzamt ab, ob es Engagement für Frieden darunter fassen will oder nicht.
Aus Sicht der Allianz würde bereits ein einzelner Satz die Lage verbessern: So sollte gemeinnützigen Organisationen die politische Betätigung erlaubt sein, wenn sie »selbstlos der Allgemeinheit« dient. Dies könne der Finanzminister mit »einem Federstrich« selbst erledigen, indem er den Anwendungserlass in diesem Sinne ändert. Zudem fordern die Organisationen, weitere Zwecke in das Gesetz aufzunehmen: »Der Einsatz für Menschenrechte muss als gemeinnützig anerkannt werden«, fordert Amnesty-Generalsekretärin Çalışkan. Genauso wie Geschlechtergerechtigkeit, Frieden und soziale Gerechtigkeit.
Auch andere Organisationen stecken wie Attac in Schwierigkeiten, wollen sich im Bündnis aber nicht exponieren, um Abwehrreaktionen in ihrem Fall zu vermeiden. Die Allianz weiß von mindestens acht weiteren aktuellen Auseinandersetzungen: Mal geht es um ein Volksbegehren für den Rückkauf der Stromnetze, mal um Demonstrationen gegen Atomkraft. Auch etablierte Organisationen wie Greenpeace und der BUND Hamburg mussten bereits um ihre Gemeinnützigkeit bangen, sind aber bislang nicht Teil des Bündnisses.
Viele vermuten politische Gründe hinter dem plötzlichen Angriff auf Attac. Die neuen Bündnispartner wollen darüber nicht spekulieren. Sie beobachten jedoch einen Trend, dass Finanzämter immer strenger prüfen. »Der Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen hat sich verändert«, glaubt Julia Duchrow, Referatsleiterin bei Brot für die Welt. Sie würden inzwischen eher als störend empfunden. Das evangelische Hilfswerk arbeitet mit Organisationen im In- und Ausland zusammen, die zunehmend von Restriktionen betroffen seien.
Attac hat nicht nur aus der Bevölkerung, sondern auch aus fast allen Parteien Solidaritätsbekundungen erhalten. Die Allianz vermutet denn auch die größten Widerstände gegen ihr Anliegen gar nicht auf der Ebene der Politik, sondern bei der Verwaltung, die das Fass nicht aufmachen will. »Nun müssen sie Farbe bekennen«, betont Selim Çalışkan von Amnesty.

Konstantin Wecker

CBG Redaktion

Presse Info vom 3. Juli 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Immer höhere Kapitalkonzentration in immer weniger Händen“

Konstantin Wecker unterstützt Rettungskampagne der CBG

Der Liedermacher Konstantin Wecker beteiligt sich an der Rettungskampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Der Musiker begründet sein Engagement mit der zunehmenden Ungleichheit in der Gesellschaft: „Ich unterstütze die Coordination gegen BAYER-Gefahren, weil in Zeiten immer höherer Kapitalkonzentration in immer weniger Händen Konzernkritik nötiger denn je ist“, so Wecker.

Eine Anzeige mit dem Bild des Musikers wird im Internet verbreitet und in einer Reihe von Medien gedruckt. Auch Prominente wie Nina Hagen, Wilfried Schmickler und Sahra Wagenknecht rufen zur Unterstützung der CBG auf.

Axel Köhler-Schnura, Gründungsmitglied des Vereins: „Konzernkritik lebt nicht von der Förderung Reicher. Durch die schmalen Geldbeutel seit 2004 sind wir finanziell in die Krise geraten. Wir brauchen dringend weiteren Mitgliedschaften, damit bei uns nicht das Licht ausgeht. Zugleich möchten wir uns für die große Solidarität bedanken, die wir in unserem Kampf ums Überleben erfahren!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren arbeitet seit 1978 zu allen Risiken, die von dem Chemie- und Pharmaunternehmen BAYER ausgehen, darunter Störfälle, gefährliche Pestizide, Treibhausgas-Emissionen und Medikamente mit erhöhtem Nebenwirkungsprofil. Die CBG erhält wegen ihrer konsequent konzernkritischen Ausrichtung keinerlei Unterstützung aus öffentlichen Quellen oder von großen Stiftungen. Auch die Gemeinnützigkeit wird dem Verein verweigert.

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[Glyphosat] STICHWORT BAYER 03/2015

CBG Redaktion

Glyphosat & Co. – unterschätzte Gefahren

Pestizid auf dem Prüfstand

Glyphosat, das meistverkaufte Pestizid weltweit, steht zurzeit auf dem Prüfstand. Da die Zulassung auf dem EU-Markt Ende 2015 ausläuft, entscheiden die EU-Mitgliedsstaaten im Laufe dieses Jahres darüber, ob die Zulassung um weitere zehn Jahre verlängert wird. Das wirtschaftliche Interesse an einem positiven Votum ist enorm, auch bei der BAYER AG – schließlich vertreibt der Konzern in Konkurrenz zu MONSANTO, SYNGENTA & Co ebenfalls einige glyphosat-haltige Pestizide (1) und glyphosat-resistente Pflanzen (2).

Zum Verkaufsschlager stiegen glyphosat-haltige Pestizide weltweit vor allem durch die Entwicklung und Verbreitung gentechnisch veränderter – glyphosatresistenter – Pflanzen auf, welche die Hersteller extra darauf ausrichteten, den Kontakt mit dem sogenannten Totalherbizid zu überleben. Aber auch in der konventionellen Landwirtschaft kommt Glyphosat immer häufiger zum Einsatz – das Anwendungsspektrum ist sehr breit. Weltweit brachten die LandwirtInnen im Jahr 2012 etwa 718 000 Tonnen glyphosat-haltige Pestizide aus.
Deutschland trägt im aktuellen Zulassungsverfahren eine große Verantwortung. Vier deutsche Behörden unter Federführung des „Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) haben im Auftrag der EU die Risiken des Wirkstoffs neu überprüft. Dabei haben sie sich wieder dem Urteil der Glyphosat-Produzenten angeschlossen – Glyphosat sei nicht humantoxisch. Dementsprechend empfehlen sie, die Zulassung zu verlängern. Der Bewertungsbericht bildet eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die weitere Zulassung, an der sich alle EU-Mitgliedsstaaten in einem Ausschuss beteiligen.

Gefährlichkeit belegt
Zahlreiche Studien Industrie-unabhängiger WissenschaftlerInnen haben jedoch in den vergangenen Jahren immer mehr Zweifel an der Unbedenklichkeit von glyphosat-haltigen Pestiziden aufkommen lassen. Neben den schädlichen Auswirkungen auf Biodiversität, Gewässer, Böden und einige Tierarten geraten vor allem die gesundheitlichen Gefahren des Wirkstoffs in den Blick. Glyphosat steht unter anderem in Verdacht, Krebs auszulösen, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen sowie Schädigungen des Erbguts und der Embryonal-Entwicklung zu verursachen.
Es stellt sich die Frage, wie es angehen kann, dass all diese Studien offenbar keinen Einfluss auf das behördliche Urteil hatten. Analysen des deutschen Bewertungsberichtes offenbaren erhebliche Defizite bei der Einschätzung des Gefährdungspotenzials. Offenbar basiert das Urteil der Behörden fast ausschließlich auf Studien, die von Glyphosat-Produzenten durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden. Demgegenüber haben die staatlichen Stellen viele in wissenschaftlichen Journalen publizierte, peer-reviewte Studien zu Glyphosat zunächst überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, wie eine Analyse von PAN Europe zeigt3. Demnach nahmen die Behörden nur 52 Prozent der relevanten toxikologischen Studien wahr und diskutierten nur 31 Prozent von ihnen im Bewertungsbericht. Sie haben damit eine Vorgabe der EU-Verordnung 1107/2009 missachtet, nach der bei Zulassungsverfahren für Pestizide alle vorhandenen wissenschaftlichen Studien zu dem betreffenden Pestizid Berücksichtigung finden müssen.
Sehr problematisch ist zudem, dass die Behörden die unabhängigen wissenschaftlichen Studien, welche sie registrierten, größtenteils als nicht oder nur eingeschränkt zuverlässig eingestuften, da sie nicht den sogenannten GLP-Richtlinien (GLP = Good Laboratory Practice) entsprachen.
Diese Richtlinien hat die US-amerikanische Food and Drug Administration erstmalig 1978 als Reaktion auf schwerwiegende Betrugsprobleme bei Industriestudien zu Pestiziden aufgestellt, die auch toxikologische Tests bei glyphosat-haltigen Pestiziden wie MONSANTOs ROUNDUP betrafen. GLP-Richtlinien dienen seither als Qualitätskontrolle für von der Industrie eingereichte Studien im Rahmen der Risikobewertung und Zulassung von Chemikalien. Sie legen sehr detailliert den organisatorischen Ablauf und die Dokumentationspflichten von Untersuchungen zugrundeliegenden Versuchsabläufen fest. Doch die GLP-Bedingungen sind für universitäre Einrichtungen kaum erfüllbar. So ist eine GLP-Zertifizierung mit einem hohen Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden, welche die Kapazitäten wissenschaftlich-universitärer Einrichtungen häufig übersteigen. Auch die Anforderungen an die Methoden-Beschreibung und Ergebnis-Dokumentation sind im Rahmen der Publikation in wissenschaftlichen Zeitschriften gar nicht einzuhalten. WissenschaftlerInnen kritisieren daher nachvollziehbar, dass wissenschaftliche Studien im Rahmen der behördlichen Risikobewertung von Pestiziden mangels GLP-Konformität automatisch als nicht oder nur eingeschränkt zuverlässig bewertet werden.
Im Hinblick auf Objektivitätskriterien ist zudem zu kritisieren, dass die behördliche Risikobewertung größtenteils auf Studien basiert, die Mitglieder der „Glyphosat Task Force“ (ein Zusammenschluss Glyphosat-produzierender Unternehmen) in Auftrag gaben oder selbst durchführten. Auch lässt die Transparenz zu wünschen übrig. Die von den Glyphosat-Herstellern im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Studien sind nämlich der Öffentlichkeit und damit der Überprüfung durch unabhängige WissenschaftlerInnen nicht zugänglich. Der Verdacht liegt nahe, dass von wirtschaftlichen Interessen geleitete Unternehmen Studiendesigns, statistische Methoden und die Interpretation der Ergebnisse dahingehend beeinflussen können, dass negative Effekte maskiert werden.
Tatsächlich legten WissenschaftlerInnen bereits 2011 plausibel dar, dass selbst einige von den Behörden (im vorigen Glyphosat-Zulassungsverfahren) geprüfte Industrie-Studien zeigen, dass Glyphosat Missbildungen bei den Versuchstieren verursacht. Mit Hilfe von wissenschaftlich zweifelhaften Argumenten hätten die ForscherInnen jedoch abgestritten, dass Glyphosat die Ursache für die Missbildungen ist4. Dieselbe Kritik äußern andere WissenschaftlerInnen am aktuellen Bewertungsbericht der deutschen Behörden5. Dabei spielt unter anderem die Relativierung von statistisch signifikanten Unterschieden zwischen der Versuchsgruppe und der eigentlichen Kontrollgruppe durch den Verweis auf historische Kontrolldaten eine wichtige Rolle6. Auch die wiederholten Hinweise auf (angeblich) fehlende Dosis/Wirkung-Beziehungen beanstanden die ExpertInnen. Problematisch ist, dass die Behörden die Angaben und Argumente der antragstellenden Unternehmen größtenteils kritiklos übernehmen und dabei auch eindeutige Mängel übersehen oder ignorieren7.
Es deutet vieles darauf hin, dass die Objektivität der Risikobewertung durch Interessenskonflikte beeinträchtigt wird. Auch die Mitgliedschaft von BAYER- und BASF-MitarbeiterInnen8 in einer Pflanzenschutzmittel-Kommission des für die humantoxische Risikobewertung zuständigen Bundesamtes für Riskikobewertung (BfR) erhärtet diesen Verdacht, auch wenn das BfR angibt, dass diese Kommission nicht direkt in amtliche Entscheidungen hinsichtlich der Risikobewertung eingebunden ist. Sie sei ein externes Beratungsgremium, keine Organisationseinheit des BfR. Andererseits erwartet das BfR laut einem Sitzungsprotokoll von der Kommission „fachliche Beratung, konzeptionelle Unterstützung und kritische Begleitung bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Rückständen hinsichtlich Toxikologie, Rückstandsverhalten und Exposition“9. Eine indirekte Einflussnahme von Pestizid-Herstellern auf die Risikobewertung ist also beim BfR offenbar systematisch verankert.

Zweifelhafte Zulassungen
Die Defizite bei der Risikobewertung im Fall von Glyphosat verdeutlichen, dass das System der Pestizid-Zulassung einer grundlegenden Reformierung bedarf7. Die gesundheitlichen Risiken von Pestiziden (und anderen Produkten) sollten nicht von den Konzernen, die diese Produkte herstellen, überprüft werden, sondern von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten. Das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) rechtfertigt das bestehende System zwar in einer Stellungnahme folgendermaßen: „Zulassungsverfahren in aller Welt beruhen auf dem Prinzip, dass derjenige, der ein Produkt auf den Markt bringen möchte, sämtliche erforderlichen toxikologischen Studien bezahlt, damit dem Steuerzahler dadurch keine Kosten entstehen.“ Doch es gibt sinnvolle Reformvorschläge, welche die SteuerzahlerInnen nicht belasten. So könnten industrie-unabhängige Forschungsinstitute aus einem unabhängig verwalteten Fonds für die Durchführung toxikologischer Studien bezahlt werden. Unternehmen, die das jeweilige Pestizid vermarkten möchten, sollten weiterhin die Kosten tragen, indem sie im Rahmen des Zulassungsantrags zur Zahlung von Gebühren verpflichtet werden.
Im Falle des aktuellen Glyphosat-Zulassungsverfahrens kommen derartige Reformvorschläge zu spät. Hier machen allerdings aktuelle Entwicklungen Hoffnung auf einen Bann des Ackergifts. Denn der öffentliche Druck auf die Behörden in Sachen „Glyphosat“ wächst zurzeit enorm. Ein wichtiger Beitrag dazu war im März 2015 die Meldung, dass die IARC – die Krebsforschungsinstitution der WHO – Glyphosat nach eingehender Prüfung vorhandener Studien als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft. Hilfreich dürfte auch sein, dass CAMPACT Anfang Mai innerhalb weniger Tage mehr als 200.000 Unterschriften für ein Glyphosat-Verbot gesammelt hat. Es bleibt spannend zu verfolgen, wie Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf diese neuen Entwicklungen reagiert. Wird ihn der öffentliche Druck oder die wissenschaftliche Autorität der WHO-ExpertInnen zu einem Kurswechsel veranlassen?
Die Entscheidung über die Zulassung von Glyphosat in der EU ist wegen des großen Stellenwerts, den Glyphosat in der konventionellen Landwirtschaft und beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einnimmt, von hoher Bedeutung. Von der Entscheidung wird sicherlich auch eine Signalwirkung auf andere Regionen ausgehen. Allein Glyphosat vom Markt zu nehmen, ist natürlich nicht die Lösung des Pestizid-Problems. Weitere gefährliche Pestizide sind weltweit und auch in Europa im Einsatz – dazu gehört auch das von Bayer vermarktete Glufosinat, das sogar die Behörden als reproduktionstoxisch einstufen und das dennoch weiterhin bis September 2017 in der EU zugelassen bleibt. Die Tatsache, dass es immer wieder Agro-Chemikalien gibt, bei denen sich nach jahrelangem Einsatz herausstellt, dass sie doch nicht so ungefährlich sind wie zunächst propagiert, sie vielmehr schwerwiegende ökologische und gesundheitliche Auswirkungen haben, sollte Anlass für ein grundsätzliches Umdenken sein. Das ganze System der Pestizid-Zulassung und des Pestizid-Einsatzes muss in Frage gestellt werden – zugunsten der Vorsorge für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.

Fußnoten
1 BAYER vertreibt folgende glyphosathaltige Pestizide: GLYFOS, PERMACLEAN, USTINEX G, KEEPER und SUPER STRENGTH GLYPHOSATE
2 BAYER vertreibt folgende gentechnisch veränderte, glyphosat-resistente Pflanzen: die Soja-Arten CREDENZ und FG 72, die Baumwollarten GHB 614, GHB 119, GLYTOL und T304-40 sowie den Raps IH 50 RR
3 Tweedale, Lysimachou, Muilermann (Pan Europe, 2014): Missed & Dismissed – Pesticide regulators ignore the legal obligation to use independent science for deriving safe exposure levels
4 Antoniou et al., 2011: Roundup and birth defects – is the public being kept in the dark?; siehe auch: Antoniou et al., 2012: Teratogenic Effects of Glyphosate-Based Herbicides: Divergence of Regulatory Decisions from Scientific Evidence
5 Swanson (2014): Glyphosate re-assessment in Europe is corrupt: toxicology
6 Earth Open Source (2012): Why Monsanto´s attempt to disappear tumors by using historical control data is unvalid
7 Siehe dazu auch die Publikation „Roundup & Co – Unterschätzte Gefahren“
8 Der Bayer-Mitarbeiter Dr. Frank Pierre Laporte und die BASF-Mitarbeiterinnen Dr. Ivana Fegert und Dr. Monika Bross sind aktuelle Mitglieder der BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände.
9 Zitat aus Protokoll der 6. Kommissionssitzung vom 6.5.2011
10 Weitere Erläuterungen zur Kritik am System der Pestizidzulassung (am Beispiel Glyphosat): AGRAR KOORDINATION, PAN Germany (2014): Roundup & Co. – Unterschätzte Gefahren.

Julia Sievers-Langer ist verantwortlich für die Kampagne „Roundup & Co. – Unterschätzte Gefahren“ der AGRAR KOORDINATION. Mit der Kampagne setzt sich die AGRAR KOORDINATION für ein Glyphosat-Verbot, eine grundlegende Reform des Systems der Pestizid-Zulassung und für eine verstärkte Förderung der ökologischen Landwirtschaft ein.
Mehr Infos unter: http://www.agrarkoordination.de/projekte/roundup-co/