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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[CO Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

17. September 2013

CO-Pipeline stoppen!

24.000 Einwendungen / Erörterungstermin in der Essener Grugahalle

Per Pipeline will der Leverkusener BAYER-Konzern hochgiftiges Kohlenmonoxid von Dormagen nach Krefeld leiten. Mitten durch dichtbesiedelte Gebiete. Dank des erbitterten Widerstands der Bevölkerung und massiver Proteste der Kommunalpolitik konnte die Inbetriebnahme bislang verhindert werden. Im November werden 24.000 Einwendungen gegen das Projekt verhandelt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) protestiert weiter gegen die Kohlenmonoxid-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die hohen Risiken für die Bevölkerung lassen sich nicht rechtfertigen. Ein Gutachten der Stadt Ratingen kam zu dem Ergebnis, dass durch einen Bruch der Pipeline mehr als 100.000 AnwohnerInnen gefährdet wären. Denkbare Beschädigungen könnten durch Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Erdbeben oder auch terroristische Anschläge erfolgen. „Wenn hier etwas passiert, ist die halbe Stadt platt", kommentierte ein Feuerwehrmann in Hilden. Der ehemalige Monheimer Bürgermeister sprach gar von einem „Todesstreifen“ entlang der Leitung.

Milliarden-Profite
Trotz allen Widerstands hält BAYER an der CO-Pipeline fest. Dabei gilt seit über einhundert Jahren das Prinzip, wonach hochgefährliche Stoffe dort hergestellt werden müssen, wo sie in der Produktion benötigt werden. Die CO-Pipeline soll nun der „Eisbrecher“ sein. Wenn sie in Betrieb geht, werden unweigerlich weitere gefährliche Pipelines folgen. Damit bekommt die Allgemeinheit die Kosten und Risiken der Gefahrenabwehr aufgebürdet. Für BAYER und die gesamte Gefahrstoff-Industrie winken milliardenschwere Profite.
Entsprechend verlogen sind die Argumente des BAYER-Konzerns. So sollen mit der Pipeline „die Anlagen besser ausgelastet“ werden, was dem Allgemeinwohl diene. Doch lassen sich mit einer besseren Auslastung keine Enteignungen begründen, wie sie die Landesregierung für den Konzern vollstreckt hat.

Anhaltender Widerstand
Seit nunmehr acht Jahren sieht sich BAYER in Nordrhein-Westfalen mit anhaltendem Widerstand konfrontiert:
=> Mehr als 120.000 Menschen haben die Protesterklärung unterschrieben.
=> 24.000 rechtliche Einwendungen wurden jüngst bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht.
=> In zweiter Instanz wurde dem Konzern die Inbetriebnahme des Projektes untersagt.
=> Sämtliche betroffene Kommunen, darunter die Landeshauptstadt Düsseldorf, haben das Vorhaben abgelehnt - über alle politischen Lager hinweg.
=> Die Polizei, die medizinischen Dienste, die Feuerwehren und der Katastrophenschutz haben unmissverständlich erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können.
Auch existiert im BAYER-Werk Dormagen gar kein Kohlenmonoxid-Überschuss, wie vom Konzern ursprünglich behauptet. Vielmehr wird gegenwärtig eine zusätzliche Anlage zur zentralen Verteilung errichtet. Diese könnte auch im Werk Krefeld, dort wo das CO benötigt wird, gebaut werden.

Erörterungstermin im November in Essen
Doch noch ist offen, ob die Todesleitung durchkommt. Anfang November muss sich der Konzern in der Essener Grugahalle den 24.000 Einwendungen stellen (der genaue Termin wurde trotz wiederholter Nachfrage noch nicht mitgeteilt).
Um die Stimmung im Vorfeld der Anhörung zu wenden und die Giftgasleitung zu retten, wollte BAYER den Widerstand spalten und brechen. Mit Einschaltung der IFOK GmbH aus Düsseldorf, einer „international führenden Agentur für Strategie- und Kommunikationsberatung“. Doch die Bürgerinitiativen ließen sich nicht spalten. Auch die Kommunen, durch deren Gebiet die Leitung verläuft, ließen sich nicht in irgendwelche „Dialoge“ einbinden. Die Beschwichtigungskampagne lief ins Leere.

Für uns gilt weiterhin: Die CO-Pipeline muss gestoppt werden! Den Widerstand verstärken! Bitte achten Sie auf die Ankündigungen und kommen Sie im November zum Erörterungstermin in der Essener Grugahalle.

Spenden Sie zur Unterstützung der Kampagne bitte online oder per Überweisung auf das Konto 31 99 991 bei der EthikBank, BLZ 830 944 95

weitere Informationen und unsere online-Unterschriftensammlung finden Sie auf unserer Kampagnenseite

Preisabsprachen

CBG Redaktion

13. September 2013

Mögliche Wettbewerbsverstöße in China

Hausdurchsuchung bei BAYER

Chinesische Behörden haben ein Büro des deutschen Pharmakonzerns in der Volksrepublik wegen möglicher Preisabsprachen durchsucht.

Die Durchsuchung habe Ende August stattgefunden. Das Unternehmen kooperiere vollständig mit den Behörden. Zuletzt waren in China mehrere Pharmakonzerne wegen des Verdachts auf Korruption im Gesundheitswesen in die Schlagzeilen geraten. Als erstes waren entsprechende Vorwürfe gegen den britischen Konzern GlaxoSmithKline erhoben worden. Im Visier der Ermittler stehen auch die Pharmakonzerne Novartis aus der Schweiz, Sanofi aus Frankreich sowie Eli Lilly aus den USA.

BAYER hatte sich in der Vergangenheit mehrfach an Kartellen beteiligt und hatte hierfür Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren stellte Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im BAYER-Vorstand.

Kampagne Kartellbetrug: Verantwortliche hinter Gitter!

Xarelto

CBG Redaktion

der SPIEGEL greift in seiner heutigen Ausgabe die Kampagne der CBG zu Nebenwirkungen des Gerinnungshemmers Xarelto auf. Zahlreiche Medien griffen das Thema auf (s.u.). Eine Kurzversion erschien auch auf Spiegel Online.

9. September 2013, Rheinische Post

Bayer-Medikament Xarelto unter Verdacht

Als Nebenwirkung drohen Blutungen. Ärzte meldeten den Behörden in diesem Jahr 72 Todesfälle.

Das Blutverdünnungsmittel Xarelto ist Bayers großer Hoffnungsträger. Im vergangenen Jahr sorgte es für einen Umsatz von gut 300 Millionen Euro, künftig sollen es zwei Milliarden Euro werden. Doch nun gerät das Medikament immer stärker in die Kritik – wegen möglicher Nebenwirkungen. Die Sorge: Xarelto kann nicht nur das Blut verdünnen, um wie erwünscht Thrombosen (Blutgerinnsel) zu vermeiden, sondern kann auch zu unerwünschten Blutungen führen, die womöglich schwer zu stoppen sind.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe für das Jahr 2012 bereits 750 Verdachtsfälle von unerwünschten Nebenwirkungen bei Xarelto registriert, darunter 58 Todesfälle von Patienten, die das Präparat genommen haben, berichtet der „Spiegel“. In diesem Jahr seien dem Bundesinstitut bereits 968 Verdachtsfälle und 72 Todesfälle von Patienten, die Xarelto genommen haben, gemeldet worden. Das bedeute hochgerechnet auf 2013 eine Verdoppelung.
Bayer erklärte, bei diesen Zahlen handele sich um Spontanmeldungen. „Diese liefern keine ausreichende Grundlage für die Ermittlung von Inzidenzraten (Anzahl von Nebenwirkungen in einem bestimmten Zeitraum bei einer genau definierten Anwendergruppe).“ Patientensicherheit habe höchste Priorität, es gebe entsprechende Verschreibungsleitfäden.
Xarelto ist unter anderem zugelassen, um Patienten beim Einsatz künstlicher Hüft- und Kniegelenke vor Thrombosen zu schützen. Möglicherweise wird es von Ärzten aber auch bei Fällen wie Krampfader-Operationen genutzt. Die pharma-kritische Fachzeitschrift „Arznei-Telegramm“ warnt jedoch, Xarelto als Standard-Präparat einzusetzen: Das Bayer-Mittel habe den Nachteil, dass möglicherweise auftretende Blutungen nicht durch ein Gegenmittel gestoppt werden können. Im schlimmsten Fall drohen damit Patienten, zu verbluten, wenn die Blutungen nicht durch andere (etwa chirurgische) Maßnahmen gestoppt werden können.
Das ist bei anderen, bisher verwendeten Blutverdünnungsmittel anders: Für Macumar etwa gibt es ein Gegenmittel, das Ärzte einsetzen können, falls es zu Blutungen kommt. Zudem ist Macumar, für das der Patentschutz abgelaufen ist, viel günstiger als Xarelto. Allerdings müssen Macumar-Patienten aufwendig auf ihre Dosierung eingestellt werden.
Bereits früher stand Bayer wegen seines enormen Marketings-Aufwands für Xarelto in der Kritik. Der Konzern soll Ärzten Musterpackungen unverlangt zugesandt haben und erst an der Haustür eine Bestellung habe unterschreiben lassen.

BLUTUNGEN SCHWER ZU STOPPEN - NOCH KEIN GEGENMITTEL

Wie bei den anderen neuen Gerinnungshemmern Pradaxa von Boehringer Ingelheim und Eliquis von Pfizer und Bristol-Myers Squibb besteht auch bei Xarelto ein Blutungsrisiko. Pradaxa war bereits wegen Todesfällen in die Schlagzeilen geraten. Für die neuen Tabletten gibt es noch kein Gegenmittel, das im Notfall lebensbedrohliche Blutungen schnell stoppen kann. Schon 2011 hatte das einflussreiche „New England Journal of Medicine“ in einem Leitartikel darauf hingewiesen. Inzwischen arbeiten die Unternehmen daran - auch Bayer. Bei dem seit Jahrzehnten als Standardmedikament verwendeten Warfarin kann als Gegenmittel Vitamin K gegeben werden. Allerdings gilt das inzwischen patentfreie Warfarin als schwer dosierbar. Zudem müssen strikte Diätvorschriften eingehalten werden und regelmäßige Bluttests sind notwendig.

In der vergangenen Woche hatte die Arzneibehörde BfArM bemängelt, „dass nicht alle Ärzte die Fachinformation zum Management von Blutungsrisiken gut genug kennen.“ Es bestehe nicht nur bei älteren, sondern auch bei den neuen Gerinnungshemmern „ein signifikantes Risiko“ von schweren Blutungen, auch mit Todesfolge. Verschreibende Ärzte sollten diese Gefahr einzeln prüfen und Angaben zu Dosierung, Gegenanzeigen und Warnhinweise beachten.

Wirtschaftsblatt

Bayer: Xarelto mit Todesfällen in Verbindung gebracht

Magazinbericht. Ausgerechnet das wichtigste Medikament des Pharmakonzerns ist schweren Vorwürfen ausgesetzt. Heuer gab es hunderte Fälle unerwünschter Nebenwirkungen, von denen etliche tödlich endeten.

Frankfurt. Die Berichte über Nebenwirkungen beim Bayer-Blutverdünner Xarelto häufen sich einem Magazinbericht zufolge. In den ersten acht Monaten dieses Jahres seien 968 Fälle unerwünschter Wirkungen mit 72 Todesfällen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert worden, berichtete „Der Spiegel“. Im gesamten Jahr 2012 seien dagegen 750 Verdachtsberichte unerwünschter Wirkungen, darunter 58 Todesfälle, gemeldet worden. Ein Bayer-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur Reuters, dass der Nutzen des Medikaments die Risiken weiterhin überwiege. Beim BfArM war am Sonntag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Xarelto ist für Bayer derzeit das wichtigste neue Medikament. In allen Einsatzgebieten zusammengenommen traut der Pharmakonzern dem Mittel jährliche Spitzenumsätze von mehr als zwei Milliarden Euro zu. Allein im zweiten Quartal erlöste Bayer 219 Millionen Euro mit dem Blutverdünner - mehr als dreimal so viel wie noch vor einem Jahr.

Alternative Medikamente schwierig zu handeln
Wie bei allen Gerinnungshemmern besteht auch bei Xarelto ein Blutungsrisiko. Auch das Konkurrenzmedikament Pradaxa von Boehringer Ingelheim war wegen Todesfällen in die Schlagzeilen geraten. Für diese neuen Gerinnungshemmern gibt es noch keine Gegenmittel, die die Wirkung bei lebensbedrohlichen Blutungen schnell umkehren können. Bei dem seit Jahrzehnten als Standardmedikament verwendeten Warfarin zur Vorbeugung von Schlaganfällen leistet dies Vitamin K. Allerdings gilt das inzwischen patentfreie Warfarin als schwer dosierbar. Zudem müssen strikte Diätvorschriften eingehalten werden und regelmäßige Bluttests sind notwendig.
Deshalb werden zunehmend die neuen, teueren Gerinnungshemmer wie Xarelto und Pradaxa verschrieben. Im vergangenen Jahr seien 25,5 Millionen Tagesdosen verordnet worden, nach 700.000 im Jahr 2011, berichtete „Der Spiegel“ unter Verweis auf den neuen Arzneiverordnungs-Report, der am Donnerstag veröffentlicht werden soll. Mit Xarelto „sind wir seit Mai dieses Jahres weltweit Marktführer bei den Thrombosemitteln“, sagte Bayer-Chef Marijn Dekkers der „WirtschaftsWoche“.
Das BfArM bemängelt, „dass nicht alle verordnenden Ärzte die Fachinformation hinsichtlich des Managements von Blutungsrisiken gut genug kennen“, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Informationsbrief heißt. Es bestehe auch bei den neuen Gerinnungshemmern „ein signifikantes Risiko“ von schweren Blutungen, auch mit Todesfolge, betonte die Behörde.

Rohstoffe

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gehört zu den Mit-Herausgebern eines Positionspapiers deutscher Menschenrechts-Organisationen zu Rohstoff-Importen. Der vollständige Forderungskatalog findet sich unter http://bit.ly/1dUDgd8.

Bundesregierung setzt mit Deutschem Rohstofftag falsche Akzente

Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen werfen der Bundesregierung eine verfehlte Rohstoffpolitik vor

Viele Produkte „Made in Germany“ sind stark von Rohstoffimporten abhängig. Damit steht Deutschland in einer hohen Verantwortung für die sozialen und ökologischen Folgen des weltweiten Rohstoffabbaus. Die bisherige Politik der Bundesregierung wird dieser Verantwortung nicht ausreichend gerecht. „Anstatt über Wege zur Rohstoffsicherung der Industrie zu diskutieren, muss die Senkung des inländischen Rohstoffverbrauchs auf ein global gerechtes Niveau das zentrale Ziel sein“, fordert Klaus Seitz, Leiter der Abteilung Politik von Brot für die Welt im Vorfeld des ersten Deutschen Rohstofftags am 11. September in Berlin.

Zwar steht der vom BMZ organisierte Tag unter dem Motto „Strategien für eine nachhaltige Rohstoffversorgung“, doch de facto ist die Rohstoffpolitik der Bundesregierung alles andere als nachhaltig: „Der jetzige Rohstoffhunger droht zu einer Überschreitung der ökologischen Grenzen des Planeten zu führen“, ergänzt Damian Ludewig, Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft. „Ein Steuer- und Abgabensystem, das weitgehend auf die Belastung des Faktors Arbeit setzt, schafft für die Steigerung der Ressourceneffizienz nicht die geeigneten Anreize. Daher müssen umweltschädliche Subventionen abgebaut und durch Ressourcensteuern die richtigen Preissignale gesetzt werden.“

Deutschland importiert einen Großteil seiner metallischen und energetischen Rohstoffe vorwiegend aus Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen es beim Abbau häufig zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt. „Eine deutsche Rohstoffpolitik muss dies beachten. Menschenrechte müssen vor Profitinteressen stehen, das gilt auch für deutsche Konzerne, ihre Tochterunternehmen und Zulieferer. Die Bundesregierung muss daher menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich vorschreiben“, fordert Bernd Bornhorst, Leiter der Abteilung „Politik und globale Zukunftsfragen“ bei Misereor.

In ihrem Positionspaper „Für eine demokratische und global gerechte Rohstoffpolitik“ fordern mehr als 35 Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen eine andere Rohstoffpolitik. Der jetzigen mangelt es an einer breiten Konsultation von Parlamenten und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Stattdessen wird der deutschen Industrie ein privilegierter Zugang zu politischen Entscheidungen gewährt. „So ist es wenig verwunderlich“, merkt Johanna Fincke, Referentin für Kampagnen bei der Christlichen Initiative Romero, an, „dass bei Veranstaltungen wie dem Deutschen Rohstofftag von der Bundesregierung Industrievertreter/innen auf Podien mitdiskutieren, während Vertreter/innen der Zivilgesellschaft aus den rohstoffreichen Ländern oder von betroffenen Organisationen nicht einmal eingeladen werden.“

Kampagne „Umweltschäden durch Kohle-Importe“

Fett-weg-Spritze

CBG Redaktion

9. September 2013

BAYER: Zulassung für Arznei gegen Doppelkinn beantragt

Der BAYER-Konzern kündigte heute an, eine Geißel der Menschheit zu bekämpfen: das Doppelkinn. 2014 soll die Zulassung für die Fett-weg-Spritze ATX-101 beantragt werden.

Das ins Fettgewebe zu spritzende Medikament soll Fettdepots unter dem Kinn bekämpfen. Die Risiken einer solchen Behandlung sind jedoch völlig unklar. Zu befürchten ist, dass die zerstörten Fettzellen Gefäßverschlüsse und Schlaganfälle auslösen können. Auch zu Infektionen kann es kommen. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat daher mehrfach vor fettbehandelnden Spritzen gewarnt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „In der Schönheits-Medizin kommt es immer wieder zu schweren Zwischenfällen und sogar Todesfällen. Lifestyle-Medikamente mit unklarem Risikoprofil sind daher abzulehnen! Die Behörden sind aufgefordert, keine Zulassung für solchen Pharma-Schrott zu erteilen. Leider hat es bei BAYER Tradition, unsinnige und sogar gefährliche Präparate auf den Markt zu bringen.“

BAYER arbeitet bei der Vermarktung der Anti-Fettspritze mit der Firma Kythera Biopharmaceuticals zusammen. BAYER besitzt die Vertriebsrechte außerhalb der USA und Kanada. Der Konzern traut dem Präparat einen Jahresumsatz von bis zu 250 Millionen Euro zu, die USA nicht eingerechnet.

Hier finden Sie einen Kommentar von Prof. Gerd Glaeske

Xarelto

CBG Redaktion

Der folgende Hinweis wurde heute vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versandt

5. September 2013

Information zu den neuen oralen Antikoagulanzien Eliquis®, Pradaxa®, Xarelto®: Beachten Sie Risikofaktoren für Blutungen sowie die Dosierung, Gegenanzeigen, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, um das Risiko von Blutungen zu verringern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eliquis® (Apixaban), Pradaxa® (Dabigatranetexilat) und Xarelto® (Rivaroxaban) sind orale Antikoagulanzien, die in den letzten Jahren in Indikationen zugelassen wurden, in denen seit Jahrzehnten Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin, Phenprocoumon, Acenocoumarol) oder niedermolekulare Heparine gebräuchlich waren. Im Gegensatz zur Anwendung von Vitamin-K-Antagonisten ist die routinemäßige Überwachung der antikoagulatorischen Aktivität bei der Anwendung dieser neuen Präparate nicht notwendig.

Meldungen aus klinischen Studien sowie aus der Anwendung seit Markteinführung haben jedoch gezeigt, dass schwere Blutungsereignisse, auch mit Todesfolge, nicht nur unter Vitamin-K-Antagonisten und niedermolekularen Heparinen auftreten, sondern dass auch bei den neuen oralen Antikoagulanzien ein signifikantes Risiko besteht. Zudem deuten Erfahrungen seit Markteinführung darauf hin, dass nicht alle verordnenden Ärzte die Fachinformation hinsichtlich des Managements von Blutungsrisiken gut genug kennen.

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund ist es die Aufgabe der verordnenden Ärzte, das Blutungsrisiko des Patienten individuell zu beurteilen und die Angaben zu osierung, Gegenanzeigen sowie Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung zu beachten. Zwar bestehen bei den Gegenanzeigen Unterschiede zwischen den neuen oralen Antikoagulanzien, die folgenden Gegenanzeigen haben sie jedoch gemeinsam:

•Akute, klinisch relevante Blutungen.
•Läsionen oder klinische Situationen, die als signifikanter Risikofaktor einer schweren Blutung angesehen werden. Dies kann z.B. akute oder kürzlich aufgetretene gastrointestinale Ulzerationen, maligne Neoplasien mit hohem Blutungsrisiko, kürzlich aufgetretene Hirn-oder Rückenmarksverletzungen, kürzlich erfolgte chirurgische ingriffe an Gehirn, Rückenmark oder Augen, kürzlich aufgetretene intrakranielle Blutungen, bekannte oder vermutete Ösophagusvarizen, arteriovenöse Fehlbildungen, askuläre Aneurysmen oder größere intraspinale oder intrazerebrale vaskuläre Anomalien beinhalten.
•Die gleichzeitige Anwendung von anderen Antikoagulanzien z.B. unfraktionierteHeparine, niedermolekulare Heparine (Enoxaparin, Dalteparin etc.), Heparinderivate Fondaparinux etc.), orale Antikoagulanzien (Warfarin etc.), außer bei der Umstellung der Antikoagulationstherapie von diesem oder auf dieses Arzneimittel oder wenn unfraktioniertes Heparin in Dosen gegeben wird, die notwendig sind, um die Durchgängigkeit eines zentralvenösen oder arteriellen Katheters zu erhalten.

Es ist sehr wichtig, die empfohlene Dosierung sowie die Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung zu beachten, um das Blutungsrisiko zu minimieren. Hierzu gehört auch eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken bei Patienten mit Läsionen, in klinischen Situationen, bei Eingriffen und/oder Therapien (z.B. mit nichtsteroidalen Antirheumatika oder Thrombozytenaggregationshemmern), die das Risiko für schwere Blutungen erhöhen. Zusätzlich wird empfohlen, die Patienten während der gesamten Behandlungsdauer hinsichtlich klinischer Zeichen und Symptome von Blutungen zu überwachen, insbesondere Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko.

Vor Einleitung der Behandlung sowie im weiteren Verlauf sollte auch die Nierenfunktion beurteilt werden. Eine Nierenfunktionsstörung kann eine Gegenanzeige darstellen oder Anlass zur Überlegung geben, das Arzneimittel nicht anzuwenden oder seine Dosis zu reduzieren. Näheres hierzu ist der jeweiligen Fachinformation zu entnehmen, da für die drei Arzneimittel unterschiedliche Empfehlungen gelten.

Ein spezifisches Antidot für Eliquis®, Pradaxa® oder Xarelto® ist derzeit nicht verfügbar. Die Fachformationen der einzelnen Arzneimittel enthalten Hinweise zum therapeutischen Vorgehen beim Auftreten von Blutungskomplikationen.

GenSoja

CBG Redaktion

3. September 2013, Informationsdienst Gentechnik

Bayer-Konzern darf neue Gentech-Soja in USA vermarkten

Der deutsche Agrochemiekonzern Bayer Cropscience darf eine weitere gentechnisch veränderte Sojapflanze in den USA vermarkten. Sie ist resistent gegen ein ebenfalls von Bayer hergestelltes Spritzmittel, das als „wahrscheinlich krebserregend“ gilt. Die Organisation Center for Food Safety befürchtet, dass künftig deutlich größere Mengen des umweltschädlichen Spritzmittels eingesetzt werden.
Das Landwirtschaftsministerium in Washington gab der Sojapflanze FG72 kürzlich grünes Licht. Die Soja ist in Bayer-Laboren so genmanipuliert worden, dass sie die Anwendung des Herbizids Isoxaflutol übersteht, während Wildkräuter eingehen. Laut dem Center for Food Safety versucht der Chemie-Produzent, auf diese Weise einen Ersatz für ältere Gentechnik-Saaten auf den Markt zu bringen. Diese haben mittlerweile in vielen Teilen der USA ihre Wirkung verloren, weil sich das Unkraut an die Dauerbelastung mit anderen Herbiziden, vor allem dem Weltbestseller Glyphosat, angepasst haben. Bei Soja und Mais werden in den USA zu je circa 90 Prozent gentechnisch veränderte Sorten verwendet, der Einsatz von Chemikalien auf den Monokulturen mit resistenten Pflanzen ist dementsprechend hoch.
Für Bill Freese vom Center for Food Safety ist FG72 nur die erste einer Reihe von Gentechnik-Pflanzen, die gegen noch giftigere Chemikalien als Glyphosat widerstandsfähig gemacht wurden. Die Abhängigkeit der US-Landwirte von den toxischen Herbiziden werde noch weiter zunehmen. Weitere Gentechnik-Sorten, die mit Giften wie Dicamba und 2,4-D besprüht werden, warten auf eine Zulassung durch die Behörden. Das Problem der resistenten Unkräuter könne so aber nicht gelöst werden, meint Freese. Denn auch an diese Chemikalien würden sich die Wildkräuter nach und nach gewöhnen. „Die Ironie ist, dass die vermeintlich ‚hochmoderne‘ Biotechnologie die amerikanische Landwirtschaft ein halbes Jahrhundert und mehr zurück in eine giftigere Vergangenheit führt.“
Isoxaflutol wurde vor über 20 Jahren von Aventis entwickelt, das später von Bayer aufgekauft wurde. Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA hat das Herbizid als B2-Carcinogen eingestuft. Das bedeutet, dass ausreichende Belege für eine krebserregende Wirkung bei Tieren vorliegen, Daten zur Wirkung auf den menschlichen Organismus jedoch nicht vorliegen. Dass Isoxaflutol auch beim Menschen Krebs verursache, sei jedoch „wahrscheinlich“. Außerdem könne die Chemikalie sich im Grund- und Oberflächenwasser anreichern. dh

GenReis

CBG Redaktion

26. August 2013, Informationsdienst Gentechnik

Kritiker fordern Aus für Gentech-Reis von Bayer

Der gentechnisch veränderte Reis LL62 wartet schon lange auf eine Zulassung als Futter- und Lebensmittel in der EU: vor zehn Jahren stellte der Bayer-Konzern den Antrag, vor sechs Jahren bewertete die Lebensmittelbehörde EFSA den Reis als „sicher“. Doch über diesen Status hinaus hat es die herbizidresistente Pflanze nicht geschafft. Zwei Organisationen fordern nun, das Verfahren zu beenden – und dem Gentech-Reis endgültig eine Absage zu erteilen.

Die Europäische Kommission müsse LL62 aus der Warteschleife werfen, meinen die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) und das Gen-ethische Netzwerk (GeN). Denn selbst wenn die EFSA die transgene Pflanze 2007 als „genauso sicher“ wie konventionellen Reis einstufte – wobei die Arbeit der Behörde immer wieder als nicht unabhängig genug kritisiert wird – sehen sie die gentechnische Eigenschaft von LL62 als äußerst riskant. Der Bayer-Reis ist nämlich gegen das chemische Spritzmittel Glufosinat resistent. Das Herbizid gilt als sehr gesundheitsschädlich, die Zulassung läuft 2017 aus.

Im Mai forderte die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten auf, die Zulassung glufosinathaltiger Spritzmittel zu widerrufen oder zumindest einzuschränken. Doch während Glufosinat in Europa zu den Auslaufmodellen gehört, wird es auf anderen Kontinenten weiter eingesetzt – gravierende Gesundheitsschäden können die Folge sein. CBG und GeN halten es daher für unverantwortlich, den Gentechnik-Reis LL62 zuzulassen. Denn produziert würde er im Ausland, die dortige Bevölkerung würde der Chemikalie Glufosinat ausgesetzt. „Wenn die Europäische Union das Zulassungsverfahren für LL62 nicht endlich stoppt, macht sie sich weiter zur Steigbügelhalterin einer Politik der doppelten Standards“, so Christof Potthof vom GeN. Sein Kollege Philipp Mimkes von CBG warnt außerdem vor einer gentechnischen Verunreinigung konventioneller Reissorten in den Anbauregionen. dh

alle Infos zur Kampagne

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG
Coordination gegen BAYER-Gefahren und Gen-ethisches Netzwerk

10 Jahre sind genug - Zulassungsverfahren für Gen-Reis stoppen!

Bayer CropScience und EU-Kommission mit doppelten Standards

(Berlin und Köln, 25. August 2013) Das Zulassungsverfahren für den gentechnisch veränderten Reis LL62 der Firma BAYER CropScience muss gestoppt werden. Das fordern die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und das Gen-ethische Netzwerk (GeN) von der Europäischen Kommission und dem BAYER-Konzern. Mit dem Anbau des Reis ist die Nutzung des hochgiftigen, als reproduktionstoxisch klassifizierten Unkrautvernichtungsmittels Glufosinat verbunden.
Bayer CropScience und EU-Kommission mit doppelten Standards
Der gentechnisch veränderterte Reis LL62 ist tolerant gegen Glufosinat-haltige Unkrautvernichtungsmittel (Liberty, Basta u.a.; Wirkstoff: Glufosinat-Ammonium) des BAYER-Konzerns. Die Verwendung des Giftes ist für den Anbau des gentechnisch veränderten Reis obligatorisch. Glufosinat ist als reproduktionstoxisch klassifiziert.

Christof Potthof vom Gen-ethisches Netzwerk: „Wenn die Europäische Union das Zulassungsverfahren für LL62 nicht endlich stoppt, macht sie sich weiter zur Steigbügelhalterin einer Politik der doppelten Standards.“ Die EU-Zulassung für Glufosinat läuft Ende September 2017 aus. Wollte BAYER Unkrautvernichtungsmittel mit diesem Wirkstoff auch über diesen Zeitraum hinaus in der EU vermarkten, müsste der Konzern neue Untersuchungsergebnisse zur Unbedenklichkeit beibringen. „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht sagen, was der Konzern vorhat. Klar ist nur, dass die zuständigen Stellen die Nutzung von Glufosinat zum November dieses Jahres deutlich eingeschränkt haben.“ 1

Nichtsdestotrotz soll gentechnisch veränderter Reis, der unter Zuhilfenahme des Giftes in Asien oder Südamerika gewachsen ist, in die EU importiert werden dürfen. „Die EU sollte ihre eigenen Grundsätze ernst nehmen und Umwelt und Gesundheit konsequent schützen“, so Potthof weiter.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Durch einen Anbau von LL62 würden einheimische Reissorten verdrängt werden, was zu erhöhtem Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz von Pestiziden und einer Verringerung der Artenvielfalt führen würde. Zudem wäre eine Kontamination konventioneller Reis-Sorten unausweichlich.“

Siehe auch:
• „Glufosinat endlich vom Markt nehmen!“ www.gen-ethisches-netzwerk.de/2561
• „GenReis: EU-Importzulassung ablehnen!“ www.cbgnetwork.org/4579.html
• EU-Datenbank für Pestizide (in Englisch). www.kurzlink.de/GeN_fq35 > Suchbegriff „Glufosinate“
• Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Deutschland. (Juli 2013) www.bvl.bund.de

1 „Nach Sichtung der vom Antragsteller zusätzlich vorgelegten Informationen befand die Kommission, dass die erforderlichen zusätzlichen

[ARD Doku] 150 Jahre BAYER

CBG Redaktion

29. Juli 2013

Die Bayer-Story

ARD-Dokumentation zum Jubiläum der BAYER AG mit einer Auswahl der Sündenfälle des Konzerns. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bei der Recherche mitgewirkt und kommt in dem Film zu Wort.

Film hier in voller Länge anschauen

Der ehemalige BAYER-Vorstandsvorsitzende äußert sich zu den Forderungen, die zur Gründung der Coordination gegen BAYER-Gefahren führten (u.a., die Einleitung von Dünnsäure in die Nordsee einzustellen), wie folgt: „Wir haben uns mit dieser Kritik auseinander gesetzt. Die Fragen des Umweltschutzes, die Fragen des Klimaschutzes, sind alles gesellschaftliche Themen, die in den letzten Jahren eine erhebliche Bedeutung bekommen haben und es war unsere Pflicht, dass wir uns mit diesen Dingen noch intensiver auseinandersetzen und das haben wir im Laufe der letzten Jahrzehnte sicherlich getan. Und ich glaube auch, dass sicherlich einiges, was von unseren externen Kritikern gekommen ist, dass das bestimmte Abläufe auch noch einmal beschleunigt hat.“

weitere Infos auf der Kampagnenseite zum Jubiläum

[Brunsbüttel] Bayer Brunsbüttel

CBG Redaktion

Kontext: Wochenzeitung, Ausgabe 121, 24. Juli 2013

Gigantische Absurditäten

An Großprojekten hing noch nie die Zukunftsfähigkeit eines Landes – allenfalls die von unseligen Allianzen aus Wirtschaft und Politik. Ein fünftägiges Forum gegen „unnütze und aufgezwungenen Megaprojekte“ in den Stuttgarter Wagenhallen sucht nach Verhinderungsstrategien und Alternativen. Erwartet werden mehrere Hundert Teilnehmer aus ganz Europa.

von Dietrich Heißenbüttel

Die Zukunft sollte gleich hinterm Deich beginnen. In Brunsbüttel an der Elbmündung plante Bayer in den 1970er-Jahren das größte Chemiewerk Europas. „Hier entsteht ein neuer Ruhrpott“, titelte 1974 der Spiegel, als Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg versuchten, sich durch Industrieansiedlung im großen Stil gegenseitig das Wasser abzugraben.
Der Wettbewerb der Bundesländer führte allerdings nicht dazu, dass im neuen Chemiewerk auch aktuelle Umweltstandards eingehalten wurden. „Bei den Erörterungsterminen wurden wir Fischer dann vollends verschaukelt“, schrieb später der Elbfischer Heinz Oestmann. „Man sagte uns, die Werke saugen schmutziges Elbwasser an und lassen sauberes geklärtes Wasser wieder in die Elbe.“ Eben dort, wo dieses Wasser eingeleitet wurde, zogen die Fischer jede Menge toter Fische aus dem Fluss, die sie in spektakulären Aktionen in die Eingangsbereiche der Bayer-Zentrale in Leverkusen, der Niederlassung Brunsbüttel und der Hamburger Genehmigungsbehörde kippten. Die schleswig-holsteinische Landesregierung fand dies „völlig unverständlich“. Gutachter aus Heidelberg stellten allerdings fest, dass die Schadstoffbelastung stark zugenommen hatte, während sie an Rhein, Neckar und Donau zurückging. Die Region um Stade, die die Fischer bereits aufgegeben hatten, bezeichneten sie als „Schwermetall-Provinz“.
Neue Arbeitsplätze, lautete wie üblich das Argument der Landesregierung. Dafür war Schleswig-Holstein bereit, viel zu investieren. Die meisten Steuergelder flossen in den Bau der Atomkraftwerke und ihre Erschließung. 1975 war die Zufahrtsstraße über das neue Störsperrwerk fertig – vorher war die Wilstermarsch von Süden nur über Fähren erreichbar gewesen. Gleich im nächsten Jahr – als auch Brunsbüttel ans Netz ging – begannen in Brokdorf die Bauarbeiten. Widerstand begann sich zu regen, ein Gericht verhängte einen Baustopp. Als der Weiterbau angekündigt wurde, kam es 1981 zur bis dahin größten Anti-AKW-Demonstration überhaupt mit 100 000 Teilnehmern. Hamburgs SPD-Bürgermeister Ulrich Klose trat zurück, weil er das Kernkraftwerk für unnötig hielt, sich aber gegen die Betonköpfe in seiner Partei nicht durchsetzen konnte. Die Proteste haben Rechtsgeschichte geschrieben. Ein Verbot der Demonstration erklärte das Bundesverfassungsgericht vier Jahre später für verfassungswidrig. Bei einer Brokdorf-Kundgebung kam es 1986 zum „Hamburger Kessel“, der nach einem späteren Gerichtsbeschluss ebenfalls rechtswidrig war.
Schließlich stellte sich heraus, dass die Industrie in Brunsbüttel so viel Grundwasser verbrauchte, dass der Spiegel bedrohlich sank. „Stoltenbergs Traum geplatzt?“ titelte die „Bild“-Zeitung und fragte weiter: „Wird das mit Hunderten von Millionen Mark Steuergeldern aus der grünen Wiese gestampfte Industriegebiet zu einer gigantischen Fehlinvestition?“ Den Ausschlag gab dann, dass Bayers Wachstumsprognosen viel zu hoch gegriffen waren und sich ein Werk in der geplanten Größenordnung ohnehin erübrigte. Ohne den Industriestandort Brunsbüttel war aber eigentlich auch Brokdorf überflüssig. „Der gesamten Höchstlast in Hamburg steht eine mehr als doppelt so große Kraftwerkskapazität gegenüber“, stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftforschung 1988 fest. Der Energiebedarf der Industrie in Schleswig-Holstein bleibt bis heute überschaubar. Im „Industriepark Brunsbüttel“ – ein abgezäuntes Gelände, in dem auch das Bayer-Werk steht – sind noch viele Flächen zu vergeben. Eine Entwicklungsgesellschaft wirbt: „Wer Platz für Visionen sucht, der ist in Brunsbüttel genau richtig.“
Brokdorf soll noch bis 2021 am Netz bleiben. Wirklich gebraucht wurde das Kernkraftwerk nie. Brunsbüttel ist seit 2007 abgeschaltet – die Lichter sind nirgends ausgegangen. Niemals war die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, nicht einmal Schleswig-Holsteins, von dem Bayer-Werk oder den beiden Atomkraftwerken abhängig, so wenig wie heute von einem unterirdischen Bahnhof in Stuttgart. Ganz im Gegenteil: „AKW bedroht neue Windparks“, titelte 2006 die taz: „Geht das AKW Brunsbüttel nicht wie geplant 2009 vom Netz, stehen die Offshore-Windparks in der Nordsee auf der Kippe.“ Intelligentere Lösungen sind nötig, um Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
In jeden einzelnen geplanten Arbeitsplatz investierte Schleswig-Holstein seinerzeit mehr als 100 000 DM. Im Falle von Stuttgart 21 wären es – von den aktuellen Kostenansätzen und den Maximalangaben der Projektbefürworter ausgehend, durch das Projekt entstünden 24 000 neue Dauerarbeitsplätze – 250 000 Euro, die der Staat aus Steuergeldern in jeden einzelnen Arbeitsplatz investiert. Wie lange muss einer arbeiten, damit sich diese Investition amortisiert? Das Stuttgarter IMU-Institut kam 2011 dagegen nur auf 500 neue Arbeitsplätze. In diesem Fall kostet jeder einzelne den Steuerzahler zehn Millionen Euro. Wäre das Geld als Starthilfe für angehende Selbstständige nicht besser angelegt? Mit sechs Milliarden Euro könnte man 60 000 Berufsanfänger mit einem Startguthaben von je 100 000 Euro ausstatten oder jedem Stuttgarter Bürger 10 000 Euro zu Weihnachten schenken.
Als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Großindustrie bezeichnet Tiziano Cardosi, ehemaliger Bahnhofsvorsteher von Florenz, die „Grandi opere“: Großprojekte in Italien im Zusammenhang mit dem Treno Alta Velocità (Hochgeschwindigkeitszug – TAV). Auch in Florenz ist ein unterirdischer Bahnhof geplant, bahntechnisch an Absurdität kaum zu überbieten. Kurz vor dem jetzigen Hauptbahnhof Santa Maria Novella, 1934 bis 1936 als damals weltweit modernster Bahnhof gebaut, sollen die Gleise abrupt nach links schwenken, unter die von Antonio da Sangallo erbaute Renaissancefestung Fortezza da Basso, und später in ebenso engem Kurvenradius nach rechts. So ließe sich die Fahrtzeit um einige wertvolle Minuten verkürzen, behaupten die Planer. Dafür sollen große Summen investiert werden: Von ursprünglich unter einer Milliarde Euro hat sich der Betrag, noch bevor mit den eigentlichen Arbeiten begonnen wurde, inzwischen verdoppelt.

In Italien versickert das Geld
In Japan oder in Spanien werden für 100 Millionen Euro mehr als 10 000 Kilometer Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut, rechnet der Journalist Cristiano Lucchi vor, in Italien dagegen je nach Gelände für das gleiche Geld nur maximal 2110 Kilometer. Irgendwo scheint das Geld zu versickern. Die Staatsanwaltschaft Florenz untersucht das Projekt derzeit unter anderem wegen Verdachts auf Betrug, Korruption, Mafia-Beteiligung, illegaler Entsorgung kontaminierten Tunnelaushubs und Gefährdung eines Schulgebäudes. Eine Tunnelbohrmaschine wurde im Januar 2013 beschlagnahmt.
Großprojekte ziehen Staatsanleihen und internationales Finanzkapital an wie der Honig die Fliegen. Investoren und ausführende Unternehmen stoßen sich gesund, Finanzkrise hin oder her. Für die Verluste muss später die öffentliche Hand aufkommen. Dies ergibt eine Untersuchung der Vereinigung Re:Common, die im Rahmen eines Forums gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte im vergangenen November auf dem Strategietreffen „Firenze 10+10“ für ein anderes Europa vorgestellt wurde. Das Forum in der Fortezza da Basso fand außerhalb der Reihe statt, die 2011 im Susatal im Piemont begann. Dort protestiert eine große Mehrheit der Anwohner seit den frühen 1990er-Jahren gegen eine Hochgeschwindigkeits-Trasse. In Nôtre-Dame-des-Landes im Süden der Bretagne, wo 2012 das zweite Forum abgehalten wurde, ist der Streitgegenstand ein geplanter Großflughafen. Das dritte Forum findet nun vom 26. bis 28. Juli in den Wagenhallen in Stuttgart statt.
Das Programm ist beeindruckend: Initiativen gegen Staudämme im Amazonas-Urwald und in Anatolien, gegen die Nato-Zentralen Eucom und Africom in Vaihingen, gegen Goldtagebau in Rumänien oder zur verheerenden Umweltbilanz des Stahlwerks von Tarent stellen sich vor. Während in Deutschland die Kernkraftwerke abgeschaltet werden, exportiert die deutsche Atomindustrie nach Indien, gegen den verzweifelten Widerstand dortiger Anwohner und Umweltaktivisten. Vorgestellt werden Grundsatzreferate zur Müllverbrennung und CO2-Verklappung, Analysen zu Verkehrsprojekten und ökonomischen Hintergründen, Ansätze und Alternativen von traditionellen Lebensweisen amerikanischer Ureinwohner bis zur Idee einer Umweltgewerkschaft. Workshops und Diskussionen versuchen die Diskussion voranzutreiben. Seit dem Camp „Baustopp selber machen“ 2011 haben die Veranstalter ein immer größeres Netz von Kontakten geknüpft, zuletzt Ende März beim Weltsozialforum in Tunis und Anfang Juni in Venedig, wo riesige Kreuzfahrtschiffe die Bausubstanz in Gefahr bringen. Eine organisatorische Großtat, koordiniert von einem vierköpfigen Team, zwölf Arbeitsgruppen und zahlreichen Initiativen, getragen von den Anstiftern und Unterstützern. „Wir müssen uns vernetzen“, sagt Andrea Schmidt vom Organisationsteam. „Das ist unsere einzige Chance.“
Am Sonntag kommt auch die „Kommune vom Gezi-Park“ in Istanbul zu Wort. Während hiesige Medien sich beeilen, hervorzuheben, dass es „längst nicht mehr nur um ein paar Bäume“ ginge, sind die Parallelen zu den Ereignissen vom 30. September 2010 in Stuttgart unübersehbar. Dass die Bewohner der Megastadt in Ermangelung von Parks selbst die schmalen Grünstreifen an großen Ausfallstraßen zum Picknicken nutzen, zeigte eine Arbeit des Künstlers Osman Bozkurt, die 2004 in der Stuttgarter ifa-Galerie ausgestellt war. Nun sollte der letzte Park im Zentrum der Stadt gerodet werden – für ein Großprojekt: eine Shoppingmall. Der Kurator der ifa-Ausstellung, Vasif Kortun, nimmt an den Protesten heute lebhaft Anteil. Während der türkische Ministerpräsident die Demonstranten als Terroristen beschimpft, gingen die Bewohner am 9. Juli, dem ersten Tag des Ramadan, nach Sonnenuntergang auf die Straße, legten über die gesamte Länge der Haupteinkaufsmeile Istiklal ein Tischtuch aus, setzten sich auf den Boden und aßen friedlich zu Abend.

weitere Informationen:
=> Bayer-Werk Brunsbüttel: 25 Jahre gebrochene Versprechen
=> Brunsbüttel: Kritik an neuer MDI-Anlage
=> Bauern oder BAYER - wem gehört das Grundwasser?

Gen-Baumwolle

CBG Redaktion

22. Juli 2013, Informationsdienst Gentechnik

„Neuer Tiefpunkt“: Kritik an Risikobewertung von Gentech-Baumwolle

In der EU läuft ein Zulassungsverfahren für eine weitere Gentechnik-Baumwollsorte. Die Pflanze des Bayer-Konzerns tötet mit einem Bakteriengift Insekten und übersteht Giftduschen mit dem Spritzmittel Glufosinat. Die geschroteten Baumwollsamen könnten künftig als Tierfutter verwendet werden. Die Risikobewertung durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA stößt aber auf Kritik.

Die gentechnisch veränderte Baumwolle T 304-40 sei „so sicher und nahrhaft“ wie eine konventionelle Pflanze, hatte die EFSA im Juni erklärt. Einer Zulassung als Futter- und Lebensmittel steht damit nichts mehr im Wege. Die Europäische Kommission könnte das Thema schon bald auf die Tagesordnung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit setzen. Dort stimmen dann die Vertreter der Mitgliedsstaaten ab.

Doch ist die Bayer-Baumwolle wirklich so unbedenklich? Das gentechnik-kritische Institut Testbiotech sieht das anders. Die Bewertung von T 304-40 sei „ein neuer Tiefpunkt“ in der Geschichte der EFSA-Risikobewertung. Obwohl die Behörde mit Sitz im italienischen Parma selbst Unstimmigkeiten festgestellte, habe sie keine zusätzlichen Informationen vom Antragssteller angefordert. So habe die EFSA zwar notiert, dass die transgene Baumwolle sich in ihrer Zusammensetzung deutlich von einer nicht-veränderten Baumwolle unterscheide. Das habe aber keine „biologische Relevanz“. Die Behörde verlasse sich „auf Annahmen und willkürliche Dateninterpretationen“ anstatt auf handfeste Belege, kritisiert Testbiotech.

Besonders besorgniserregend findet Testbiotech den Umgang mit den von Bayer durchgeführten Fütterungsstudien. Das Unternehmen hatte mit dem Antrag die Ergebnisse einer 90-tägigen Fütterung an Ratten und einer 42-tägigen Fütterung an Geflügel eingereicht. Bei beiden Untersuchungen bemängelte die EFSA Schwächen im Versuchsaufbau – verlangte aber auch hier keine neuen Daten. Dadurch entstehe für die Industrie der Eindruck: eine detaillierte Risikobewertung könne umgangen werden, indem Untersuchungen ohne brauchbare statistische Ergebnisse vorgelegt würden.

Auch der Frage, ob sich T 304-40 unter bestimmten Anbaubedingungen anders verhalte als beabsichtigt, sei die EFSA nicht weiter nachgegangen. So habe die Pflanze in Feldversuchen in Spanien wesentlich mehr Insektengift abgesondert als bei ähnlichen Versuchen in den USA. Aufgrund verschiedener Umweltfaktoren könnten bestimmte Genaktivitäten der Baumwollpflanzen stärker oder schwächer ausfallen als erwartet. Testbiotech fordert daher „Stresstests“. Außerdem dürfte T 304-40 nicht in EU-Länder importiert werden, in denen Baumwolle in der freien Wildbahn überleben kann, z.B. Italien, Spanien und Griechenland. Ähnlich hatten sich auch einige Mitgliedsstaaten geäußert. dh

weitere Informationen:
=> „Glufosinat endlich vom Markt nehmen!“
=> Stellungnahme von Testbiotech
=> Wachsende Risiken: Gentech-Baumwolle von BAYER

[Jubiläum] 150 Jahre BAYER

CBG Redaktion

Presse Information vom 16. Juli 2013
Ärzte gegen Tierversuche

Bayer-Jubiläum:

Ärzteverein kritisiert Profitgier des Pharmariesen auf Kosten von Mensch und Tier

Anlässlich der heutigen 150-Jahresfeier des Pharmakonzerns Bayer sieht der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuch keinen Grund zur Freude. Bayer testet Lacke, Schmiermittel und Arzneimittel an Tieren, vorgeblich zum Wohle des Menschen. Tatsächlich geht es laut Verein einzig um den Profit und die rechtliche Absicherung. Tierversuche seien unethisch und verantwortungslos nicht nur Tieren, sondern auch Menschen gegenüber, da die Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar sind.

Auf der Internetseite wirbt der Pharmariese anlässlich seines Jubiläums mit der Mission »Science For A Better Life (Wissenschaft für ein besseres Leben)«. Darüber, dass von den jährlich bundesweit rund 3 Millionen Tieren, die in Versuchen leiden und sterben, allein rund 170.000 bzw. fast 6 Prozent auf das Konto von Bayer gehen, ist allerdings nichts zu lesen, ebensowenig über die in Deutschland jedes Jahr mindestens 58.000 Menschen, die Opfer von tiererprobten Arzneimitteln werden und sterben.

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die nach Angaben der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) zu den prominenten Gästen der Jubiläumsfeier zählt, sollte nach Ansicht der Ärztevereinigung lieber Verantwortung zeigen und konkrete Konzepte zum Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung vorlegen, anstatt weiterhin eine tierfeindliche Politik zu führen und kurz vor der Bundestagswahl in den Kreisen der finanzstarken Tierversuchslobby Wählerstimmen zu gewinnen.

In der Firmenpolitik der chemischen und pharmazeutischen Industrie ging es von jeher um Profit ohne Rücksicht auf Verluste, woran sich bis heute nichts geändert hat, kritisieren die Ärzte gegen Tierversuche. Schädliche Nebenwirkungen von Wirkstoffen werden oft verschwiegen, indem nur »positive« Studien veröffentlicht werden, die »negativen« aber nicht. Gelangen Informationen über schwerwiegende oder gar tödliche Nebenwirkungen eines Präparates an die Öffentlichkeit, versuchen die Unternehmen meist, dies so lange wie möglich zu vertuschen. Bayer tat das beispielsweise im Fall des Blutstillungspräparats Trasylol, das verstärkt schwere Nierenschäden, Herzversagen und Schlaganfälle mit Todesfolge verursacht, und Pfizer beim Antidepressivum Zoloft, das zu einer Steigerung der Selbsttötungsabsicht führt.

Die Ärztevereinigung weist schon lange darauf hin, dass Tierversuche Chemikalien, Arzneimittel oder Lebensmittelinhaltsstoffe nicht sicher für den Menschen machen, wie vielfach behauptet wird. Tierversuche dienen dem reinen Profit und der rechtlichen Absicherung der Firmen, falls jemand durch ein Produkt zu Schaden kommt. Da Tier und Mensch unterschiedlich auf Substanzen reagieren, ist die Übertragung der Ergebnisse aus Tierversuchen immer ein unkalkulierbares Risiko, oft mit Todesfolge. Die Testung an menschlichen Zellen in Kombination mit Biochips und Computersimulationen liefert dagegen aussagekräftige Erkenntnisse.

Weitere Information: Jährlich mindestens 170.000 Tierversuche allein bei BAYER

150 Jahre BAYER

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Juli 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Jubiläumsfeier in Köln / Laudatio von Kanzlerin Merkel

„Konzerngeschichte nicht weißwaschen!“

Rund 1.100 Gäste nehmen an der morgigen Feier zum 150. Geburtstag des BAYER-Konzerns in der Kölner Messe teil. Zu den Gratulanten gehören Bundeskanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) forderte die Kanzlerin in einem Schreiben auf, in ihrer Laudatio das lange Sündenregister des Unternehmens nicht auszuklammern.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „In den zahlreichen Publikationen zum BAYER-Jubiläum kommen Themen wie Umweltverseuchung, chemische Kampfstoffe, Pestizidvergiftungen oder die Rolle des Unternehmens im Nationalsozialismus nicht vor. Bundeskanzlerin Merkel darf bei dieser Weißwaschung nicht mitmachen!“.

BAYER war als Teil der IG FARBEN an den grässlichsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte beteiligt: die IG FARBEN lieferten Zyklon B für die Gaskammern, beteiligten sich an grausamen Menschenversuchen und ließen sich in Auschwitz eine riesige Fabrik von Sklavenarbeitern bauen. Im konzerneigenen Konzentrationslager Auschwitz-Monowitz kamen zehntausende Zwangsarbeiter ums Leben. Trotz dieser Verbrechen hat BAYER nie eine unabhängige Untersuchung der Firmen-Historie veranlasst.

Einige weitere Hintergründe zur BAYER-Geschichte:

=> Zeitgleich mit dem Schmerzmittel ASPIRIN brachte der Konzern HEROIN auf den Markt, u.a. als Hustenmittel für Kinder. Schon kurz nach der Markteinführung wiesen Ärzte auf das Suchtpotential hin. Trotzdem führte BAYER fünfzehn Jahre lang eine globale Werbekampagne für das neue Präparat durch. Während an den Siegeszug von ASPIRIN mit Ausstellungen und Forschungspreisen erinnert wird, wird das Stiefkind HEROIN heute verleugnet.

=> Der langjährige BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg beteiligte sich im 1. Weltkrieg persönlich an der Entwicklung von Giftgas und setzte den völkerrechtswidrigen Einsatz an der Front durch. Duisberg war mitverantwortlich für die Deportation zehntausender belgischer Zwangsarbeiter und forderte die Annexion von Belgien, Nordfrankreich sowie von (so wörtlich) „deutschem Lebensraum“ in Polen und Russland.

=> Die IG FARBEN, der Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie, waren eng in den Eroberungskrieg des Dritten Reichs eingebunden. Der Konzern folgte der Wehrmacht in die eroberten Länder Europas und übernahm meist innerhalb weniger Wochen die dortige Chemie-Industrie, Kohlegruben und die Ölförderung.

=> In den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen beschäftigte sich ein eigenes Verfahren mit den IG Farben. Hierin wurde z.B. festgestellt: „Unstreitig sind verbrecherische Experimente von SS-Ärzten an Konzentrationslager-Häftlingen vorgenommen worden. Diese Experimente sind zu dem ausdrücklichen Zweck erfolgt, die Erzeugnisse der IG Farben zu erproben.“

=> Die in Nürnberg verurteilten Manager konnten nach Verbüßung ihrer Haftstrafe ihre Karriere ungehindert fortsetzen. So wurde Fritz ter Meer Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER. Gegenüber den Zwangsarbeitern in Auschwitz äußerte er wenig Mitgefühl; ihnen sei „kein besonderes Leid zugefügt worden, da man sie ohnedies getötet hätte“. BAYER benannte eine Studien-Stiftung in „Fritz-ter-Meer-Stiftung“.

=> In den Laboren von BAYER wurde auch im Dritten Reich an chemischen Kampfgasen geforscht. Der Erfinder von SARIN und TABUN, Dr. Gerhard Schrader, leitete nach dem Krieg die Pestizidabteilung von BAYER.

=> Etwa die Hälfte aller Bluter weltweit wurde in den 80er Jahren mit HIV infiziert, ein Großteil durch Produkte von BAYER. Jahrelang setzte der Konzern die existierenden Inaktivierungsverfahren aus Kostengründen nicht ein. Noch nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa wurden übriggebliebene Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert. Tausende Bluter bezahlten dies mit ihrem Leben.

=> Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf bis zu 20 Millionen. Rund 200.000 Fälle verlaufen tödlich, dazu kommt eine hohe Dunkelziffer. Für einen großen Teil der Vergiftungen ist BAYER verantwortlich; die Firma ist mit einem Weltmarktanteil von rund 20% der zweitgrößte Pestizidhersteller der Welt. Obwohl das Unternehmen einräumt, dass „der sachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unter bestimmten Bedingungen in einigen Ländern der Dritten Welt nicht immer gewährleistet ist“, verkauft BAYER weiterhin hochgiftige Wirkstoffe, vor allem in Entwicklungsländern.

„Die 150-jährige Unternehmensgeschichte von BAYER wurde von Beginn an von Protesten begleitet. Bereits im 19. Jahrhundert gab es massiven Widerstand von Anwohnern und Belegschaft gegen die anhaltende Luft- und Wasserverschmutzung. In vielen Fällen konnte hierdurch ein besserer Arbeits- und Umweltschutz erkämpft werden. Der Widerstand gegen die zumeist rücksichtslose Konzernpolitik gehört untrennbar zur Geschichte von BAYER“, so Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Die CBG führt das ganze Jahr über eine Kampagne zu den Schattenseiten der Konzern-Historie. Zeitungsartikel, Karikaturen und Berichte von Protestaktionen finden sich auf unserer Kampagnenseite.

Patentraub

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 12. Juli 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Neue Dokumente im „Fall Süllhöfer“

BAYER-interne Unterlagen zugespielt / Belege für Prozess-Betrug / Justiziar intervenierte beim EuGH / Generalanwalt „gebrieft“

Der Erfinder Heinz Süllhöfer hat Dokumente erhalten, die ein neues Licht auf seinen langjährigen Patent-Streit mit dem BAYER-Konzern um eine Kunststoffplatten-Maschine werfen. Die Süllhöfer anonym zugespielten Papiere geben Aufschluss darüber, in welch umfänglicher Weise der Chemie-Multi die Rechtsprechung beeinflusste, um dem Erfinder seine Idee streitig zu machen.

1965 hatte Heinz Süllhöfer eine Maschine zur Herstellung von Isolierplatten aus Polyurethan-Kunststoff konstruiert, die er der BAYER-Tochter Hennecke zum Kauf anbot. Der Leverkusener Multi prüfte die Offerte lange und lehnte dann ab – in der Zwischenzeit hatte er die Apparatur nachgebaut. Anschließend zog der Konzern vor Gericht und focht Süllhofers Patent an, indem er mit Konstruktionszeichnungen einen bloßen Umbau seiner eigenen Anlage zu belegen suchte und auf diese Weise ein Vorbenutzungsrecht für sich reklamierte.

Die neuen Unterlagen belegen nun, dass es sich dabei um eine Konstruktion von Beweisen handelte. Nach einem für Süllhöfer günstigen Urteil des Oberlandesgerichtes – die Richter hatten einen zwischen BAYER und dem Erfinder geschlossenen Vertrag wegen des Verstoßes gegen die Kartell-Bestimmungen des Artikel 85 des EWG-Vertrages für ungültig erklärt – riet der BAYER-Anwalt Joachim Strauss nämlich davon ab, die Prozess-Strategie „Nachweis eines Vorbenutzungsrechtes“ weiter zu verfolgen: „Die informatorische Anhörung der ggf. als Zeugen zu benennenden Hennecke-Mitarbeiter erweckt bei mir Zweifel, ob der Umbau der 63er DTG-Anlage wirklich entspr. der für mich nicht eindeutig zuordenbaren Werkstatt-Zeichnungen erfolgt ist“, heißt es in einem nun aufgetauchten und als „vertraulich“ titulierten Schreiben von Strauss an den Rechtsabteilungsleiter Dr. Charbonnier.

Stattdessen äußert der Jurist die Überzeugung, das Urteil des OLGs „über den BGH/EuGH“ korrigieren zu können. „Gespräche in Brüssel“ hätten ihn zu dieser Auffassung gebracht, so Strauss. Einblick in diese Gespräche gibt eine auf den 14.7.1984 datierte vertrauliche Mitteilung von Strauss an Charbonnier: „Ich habe R. bei der Kommission (GD Wettbewerb) aufgesucht und ihn anschließend zum Essen eingeladen“, heißt es darin. Bei dem Mahl hat Strauss dem Beamten dann die „kartellrechtlichen Hintergründe“ des Falls erläutert „und sein wissenschaftliches Interesse geweckt“. Zunächst zierte sich R. allerdings, bei seinem Freund, dem Generalanwalt Johannes, vorstellig zu werden, der beim EuGH mit der Sache „Süllhöfer vs. BAYER“ betraut war. Aber bald hatte Strauss den EU-Bürokraten soweit. „Ich habe ihn letztlich überzeugen können, dass die Verfahrensakten noch gar nicht beim EuGH sind (keine Anhängigkeit„) und der Fall auch akademisch so interessant ist, dass man ihn durchaus mit einem Juristenfreund auf einer ‚Wanderung’ diskutieren kann“, meldet Strauss Verzug. Und dann bleibt nur noch eines zu tun: „R. hat mir auch bestätigt, dass der EuGH in der Regel den Anträgen des Generalanwaltes folgt, weshalb es wichtig ist, Johannes zu briefen“.

Am Ende ging der Plan auf. Der EuGH schloss sich der Kartell-Auffassung des Oberlandesgerichtes nicht an, und der Bundesgerichtshof nahm diese Entscheidung zum Maßstab und urteilte am 4.2.1986 im Sinne von BAYER.

„Der BAYER-Konzern hat durch diesen Prozess-Betrug Milliarden-Gewinne erzielt, mich aber um die Früchte meiner Erfindung gebracht und durch die immensen Gerichtskosten ruiniert“, kommentiert Heinz Süllhöfer. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren dokumentiert im Folgenden die geheimen Unterlagen und verweist für weitere Information auf Süllhöfers detaillierte Darstellung des Falls (s.u.).

=> Das Schreiben von RA Strauss an Dr. Charbonnier: Abschrift und handschriftliches Original
=> Das Schreiben von RA Strauss über die Gespräche mit der EU: Abschrift und Original

weitere Informationen:
=> interne Brief von BAYER
=> Fall Süllhöfer: Ein BAYER-Mann packt aus
=> Kölner Rundschau: Erfinder kämpft seit 1967 um sein Recht
=> Prozess “Süllhöfer vs. BAYER"
=> Patent-Raub: „BAYER schuldet mir 500 Mio“

es folgt die Stellungnahme von Heinz Süllhöfer
Rückfragen unter: 0211 - 434080 oder 0177 - 43 40 801

Kriminelle Machenschaften eines Weltkonzerns

Wie der Staat zum Täter wurde: Elektronisch gespeichertes Urteil gefälscht

Heinz Süllhöfer entwickelte u.a. in den Jahren 1963 bis 1965 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von kaschierten Polyurethan-Hartschaumplatten und meldete unter der Priorität seiner Auslandschutzrechte am 22.07.1965 diese Erfindung beim deutschen Patentamt an. Alle In- und weltweiten Auslandpatente wurden erteilt.

Dies war dem Bayer-Konzern als Mitbewerber der Polyurethan-Rohstoff-Lieferanten Shell-Chemie und Henkel-Cie, die bereits mit Süllhöfer Lizenzverträge hatten, ein Dorn im Auge, weil der Konzern Milliarden Verluste befürchtete.

Aus verkaufspolitischen Wettbewerbsgründen sollte das Süllhöfer-Patent vernichtet werden. Vom Bayer-Konzern angestiftete Zeugen haben, u.a. Dr. Ernst durch Vorlage manipulierter Zeichnungen an Eides-Statt versichert, Süllhöfers Erfindung sei bereits vom Bayer-Konzern vorbenutzt und der aus Israel eingereiste Zeuge Shimon Raanani hat vor Gericht die vom Bayer-Justitiar Dr. Peukert vorgeschriebene Aussage der Vorbenutzung, laut Protokoll unter Eid bestätigt. Urkunden belegen, dass er für Bayer einen Meineid leistete.

Seit 1967 werden an Süllhöfer regelmäßig von einem anonymen „Bayer-Berichterstatter“, der interne Kenntnisse über den von Bayer an Süllhöfer begangenen Prozessbetrug haben muss, wichtige Urkunden-Dokumente übersandt, um den Betrug zu untermauern.

Ein vom Bayer-Konzern gerichtlich gegen Süllhöfer gefordetes Verwertungverbot wegen anonym zugesandten Urkunden wurde durch rechtskräftiges Urteil LG Düsseldorf Az. 12 O 15/95 vom 22.02.1995 u.a. wie nachfolgend entschieden:

„...dieser illegale Einbruch eines Dritten in die Geheimnisse eines Wirtschaftunternehmens steht einer Veröffentlichung der Information durch den Antragsgegner nicht entgegen.“

Süllhöfer besitzt mehr als 200 Patenturkunden, die zum Teil vom Staat anerkannte volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen beinhalten. Als einzigem Düsseldorfer wurde ihm von der Akademie des Deutschen-Instituts für Erfindungswesen die Rudolf Diesel Medaille, die höchste Erfinderauszeichnung der BRD verliehen. Durch den motivierenden Anschub seiner Erfindung wurden tausende neue Arbeitsplätze geschaffen

Er befindet sich seit 46 Jahren wegen der vom Bayer-Konzern herbeigeführten Patentverletzungs-Straftaten, in zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen, die sämtlich patentrechtlichen Ursprungs sind.

In dem weltweit längsten 46-jährigen Patentstreit (Süllhöfer. /. Bayer) ist noch eine Klage anhängig, in der das Gericht den Streitwert von 500 Millionen Euro festlegte.

In jüngster Zeit, zuletzt am 21.03.2013 an Süllhöfer anonym zugesandte vom Bayer-Konzern stammende und vom Bayer-Justitiar Joachim Strauss handschriftlich an den Leiter der Rechtsabteilung Dir. Dr. Charbonnier vertraulich verfasste Urkunden belegen, dass Strauss der Duzfreund und Nachbar des Richters Steinacker war, durch die handschriftlichen nachfolgenden Änderungen und aufgeklebte Einfügungen vor der Urteilsverkündung Az. 4 O 320/79 vom 09.09.1986, von drei Richtern unterschriebene eine für Süllhöfer verheerende 108/9 seitige „elektronisch gespeicherte“ Urteilsschrift, mitgewirkt hat.

Der Stab der Süllo GmbH, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Journalisten, mehrere Experten und Süllhöfer selbst, haben erst jetzt den 100%igen handschriftlichen Vergleich wahrnehmen können.

Weiter belegen die handschriftlich von Strauss mit Datum 14.07 und 30.07 vertraulich an Charbonnier gerichtete Schreiben, dass Strauss in Brüssel einen Kommissionsbeamten R. aufgesucht hat, um ihn im Vorlageverfahren wegen der Anwendung des Artikels 85 EWG in seiner bisherigen Stellungsnahme zu Gunsten Süllhöfers, im Sinne von Bayer zu beeinflussen, um das von Bayer verlorene 1984-iger OLG-Teilurteil zu korrigieren.

Im Schreiben vom 14.07 heißt es u.a.: „Bespr. mit R. in Brüssel. Ich habe R. bei der Kommission (6 D Wettbewerb) aufgesucht und ihn anschließend zum Essen eingeladen. Ich habe ihm insbesondere die kartellrechtlichen Hintergründe der Vorlagefrage intensiv erklärt und sein wissenschaftliches Interesse geweckt.“ (…) „der Fall auch akademisch so interessant ist, dass man ihn durchaus mit einem Juristenfreund auf einer Wanderung diskutieren kann. R. hat mir auch bestätigt, dass der EuGH in der Regel den Anträgen des Generalanwaltes folgt, weswegen es wichtig ist, Johannes zu briefen.“ Johannes ist der Nachname des Generalanwalts.

Im Schreiben vom 30.07 heißt es u. a.: „Der konservativen kartellrechtlichen Fehlvorstellungen verhaftete OLG Senat ist für mich kein Maßstab und meine Gespräche im Brüssel haben mich in meiner festen Überzeugung bestätigt, dass wir das krasse Fehlurteil des OLG über den BGH/EuGH korrigieren können.“

Diese Korrektur ist in der „elektronisch gespeicherten“ Urteilschrift, eine mit anderer Schrift versehene Einfügung, Seite 107, erfolgt. Erst jetzt konnte der bisher geheimgehaltene Name R. ermittelt werden. Es handelt sich um den Dir. der Europäischen Kommission G. Rocca.

Zur Entlastung und Beendigung der Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges hat Strauss der Staatsanwaltschaft bereits am 12.09.1986 unmittelbar vor der anstehenden Anklageerhebung eilfertig die „elektronisch gespeicherte“ Urteilschrift übergeben. Die gefälschte „elektronisch gespeicherte“ Urteilschrift hat er auch an den Meineider Raanani nach Israel übersandt.

Süllhöfer selbst erhielt erst am 24.09.1986 eine von den Richtern nicht unterschriebene festkörperliche Abschrift des Urteils. Dieses weicht in erheblicher Form von der „vermeintlichen elektronisch gespeicherten Schlussurteilschrift“ ab.

Gravierende eindeutige Merkmale weisen auf eine zur fragwürdigen „elektronisch gespeicherte“ Urteilsschrift, mit der fehlenden Seite 81 führende Eigenformulierung des Bayer-Justitiar R.A. Strauss hin.

1). 389 handschriftlich „elektronisch gespeicherte“ Korrekturen, zum Teil durch den Bayer-Justitiar Joachim Strauss

2). Drei unterschiedliche „elektronisch gespeicherte“ Schreibmaschinen-Schrifttypen

3). Fülllücken / Leerseiten „elektronisch gespeicherten“ Änderung der laufenden Seitennummern

4). Das handschriftlich ergänzte Wort Einfügung in der aufgeklebten Seite 93, mit einer anderen Schreibmaschinen-Schrift versehene „elektronisch gespeicherte Urteilschrift“, ist nicht vergleichbar mit der Handschrift der nachfolgend erwähnten Richter.

5). Unterschriften der gefälschten „elektronisch gespeicherten“ Urteilschrift der Richter der 4. Zivilkammer, des seinerzeitigen Vorsitzenden Gisberg Steinacker, des Beisitzenden Rütz (beide pensioniert) und des Berichterstatters Dr. Peter Meier-Beck, der heute Professor und Senatspräsident des 10. Senats beim BGH ist.

Auf den Seiten 41 bis 49 der „elektronisch gespeichertem“ Urteilschrift wurden Süllhöfers Patentansprüche, aus der vom Staat dem Erfinder verliehene Patenturkunde „bereinigt“. Auf Seite 49 heisst es wörtlich:

„Entsprechend bereinigt lässt sich der Vorrichtungsanspruch in folgenden Merkmalskombinationen auflösen.“

Das Gericht veränderte gravierend und bewusst zu Gunsten des Bayer-Konzerns die für Süllhöfer vom Staat patentierten Vorrichtungsansprüche und stellte zwei Bundespatentgerichtsurteile, ein BGH-Urteil sowie zwei weitere Teilurteile, erstens das am 11.11.1982 vom LG Düsseldorf Az. 4 O 320/79 und zweitens das OLG-Urteil von 1984 auf den Kopf. In diesen Urteilen stellten die Gerichte fest, dass der Bayer-Konzern vor dem Prioritätstag der Süllhöfers-Gebrauchsmuster und Patentanmeldung, keine Maschine besaß, die weder offenkundig noch privat vorbenutzt wurde.

Trotz dieser gerichtlichen Feststellungen haben die vorgenannten Richter der Bayer AG sowie der Bayer-Tochter Hennecke GmbH durch Urteil des LG Düsseldorf von 09.09.1986 Az. 4 O 320/79 ein privates Vorbenutzungsrecht zugesprochen.

Das von den genannten Richtern „abgesegnete verfälschte elektronisch gespeicherte Urteil“ ist ein Affront für die in jedem Fall vorausgesetzte Glaubwürdigkeit einer unabhängigen Justiz, die immer im Namen des Volkes entscheiden muss.

Der Bayer-Konzern hat somit unberechtigt Milliardengewinne erzielt, Bilanzen verfälscht, ihre Aktionäre getäuscht und den Rechtsanspruch des Erfinders aberkannt. Süllhöfer hat durch kriminelle Tricks des Bayer-Konzerns nie einen Cent Lizenzgebühr erhalten, und wurde somit in den Ruin getrieben.

Nachfolgend für die Medien eine verblüffende Wahrnehmung:

Am Nachmittag nach der Urteilsverkündung des LG Düsseldorf vom 09.09.1986 Az. 4 O 320/79 erhielt Süllhöfers Prozessbevollmächtigter P.A. Geiersbach einen anonymen Anruf aus der Rechtsabteilung mit nachfolgendem Wortlaut:

„Herr Strauss hat sich gegenüber seinen Kollegen in der Rechtsabteilung der Bayer AG damit gerühmt, wie überragend er in diesem Patentstreit agiert habe und legte das von den Richtern unterschriebene Urteil vor. Dies könnte ihm die Firma Bayer nie wieder gutmachen. Wissen sie überhaupt, dass der Vorsitzende der 4. Kammer, Steinacker, der Süllhöfer verurteilt hat, ein unmittelbarer Nachbar und Duzfreund des Bayer-Justitiars Strauss ist? Diese Herren haben auch einmal im Monat einen Juristentreff in einer Gaststätte in Leverkusen. Im Garten dieser Herren fanden des Öfteren Gespräche statt, wie auch in der Zeit der Zeugeneinvernahme vor der 4. Kammer im Jahre 1986.“

Dieser anonyme Anruf hat sich durch eine durchgeführte Recherche bewahrheitet: Das Hintergelände beider Häuser, einmal das Haus Strauss, Hermann Milde Str. 7a in Leverkusen-Opladen, in dem er neben seiner Tätigkeit bei Bayer auch ein Anwaltsbüro unterhielt, und zum anderen das Elternhaus des Richters Steinacker, Hermann-Löns Str. 12 in Leverkusen-Opladen und die dazugehörigen Grundstücke waren im Hintergelände, wie der Kläger Süllhöfer mit seinem PA Geiersbach seinerzeit recherchierte, nur durch einen Jägerzaun von 70cm Höhe voneinander getrennt.

Wenn Richter und die Staatsanwaltschaft die vorgelegten Beweise des offensichtlichen Betruges und das mehrfache Beweisanbieten des Klägers Süllhöfer nicht zur Kenntnis nehmen und sich trotz der falschen Beurteilung des Urteils 4 O 320/79 des LG D,dorf von 09.09.1986 auf die Rechtskraft berufen, dann muss der Frage nachgegangen werden, welchen Einfluss der Bayer-Justitiar R.A. Strauss unter dem Deckmantel des Bayer-Konzern, dem größten Arbeitsgeber in NRW, auf die Urteile hatte, die zu Gunsten der Bayer AG gegen den Kläger, die unter der Mitwirkung des damaligen Nachbarn von Strauss, Richter Steinacker, ergangen sind.

Die Medien haben dieser falschen Beurteilung widersprochen. Von der Kapitalmacht überzeugt, rechnet Bayer lt. Stern-Bericht vom 23.02.1989 „mit einer biologischen Lösung der Prozesse.“ Das will der 87-jährige Erfinder mit Hilfe der Medien verhindern.

Hat der vom Gewissen geplagte Sinneswandel der Richter Steinacker, Rütz u. a. das richterliche Rechtsempfinden beeinflusst?

Durch rechtskräftiges Urteil des O L G D,dorf vom 21.03.2002 Az. 2 U 1/01 / 4 O 349/99 hat der zweite Zivilsenat unter der Mitwirkung des vorsitzenden Richters Steinacker, die Richter Rütz und Dr. Becker, die von Bayer an Süllhöfer verletzte Erfinderpersönlichkeitsehre wiederhergestellt und der Bayer AG unter Strafandrohung nachfolgendes untersagt:

a) „Es trifft nicht zu, dass Süllhöfer die Maschine zur kontinuierlichen Herstellung von Polyuerithan-Hartschaumplatten erfunden hat.

Und oder

b) Tatsächlich besaß die (heutige Bayer-Tochtergesellschaft) Hennecke GmbH schon lange vor Süllhöfer diese Erfindung und entwickelte zusammen mit Bayer diese Technik für die praktische Anwendung bei Bayer-Kunden.“

Die in Ziffer a) und b) behauptete Vorbenutzung enthält entgegen der Ansicht des Landsgerichts unwahre Tatsachenbehauptungen.

Die zu a) und b) bereits aus den vorstehend dargelegten Gründen unwahr sind, braucht im vorliegenden Fall nicht geklärt zu werden, ob das LG D,dorf im damaligen Verfahren zu Recht zu dem Ergebnis gelangt ist, dem Konzern stehe ein privates Vorbenutzungsrecht zu.

Das rechtskräftige O L G - Urteil vom 24.04.1990 Az. U (Kart) 7/90 / 4 O 320/79 hat schon deshalb nicht jeden Anlass für den Bayer-Konzern beseitigt, sich auf ein privates Vorbenutzungsrecht zu berufen, weil dort das Bestehen eines solchen Rechts dahingestellt bleibt und damit nicht anerkannt wurde. Bayer hält im Übrigen auch im vorliegenden Rechtsstreit an ihrer unzutreffenden Auffassung fest, dass LG D`dorf habe zu ihren Gunsten das Bestehen eines privaten Vorbenutzungsrechts rechtskräftig festgestellt.

Auf Grund dieses Urteils veranlasste Süllhöfer die ruhende Auskunft und Zahlungsklage in Sachen Süllhöfer / Bayer AG aus dem Jahre 1973 vor der 4. Zivilkammer des LG D,dorf Az. 4 O 139/73 erneut zu verhandeln. Die Gerichte haben sich von 1991 bis 2007 durch falsche Beschlüsse, in denen auch Richter Steinacker und Pütz mitgewirkt haben, geweigert, einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen.

Das OLG D`dorf hat in anderer Besetzung im Beschluss vom 02.11.2007 Az. 1-10 W 176/07 / 4 O 139/73 zweimal die vorgenannten Beschlüsse als begangenes Unrecht bezeichnet. Nach 16-jähriger Verhandlungsterminverweigerung wurde der Prozess mit dem blamablen 1973er Az., unter dem Az. 4 b O 281/2007 vom LG D`dorf weiter geführt, dass durch Beschluss von 03.03.2008 einen Streitwert von 500 Mio. € festlegte, Prozesskostenhilfe ablehnte und Süllhöfer 3,2 Mio. € Gerichtskosten auferlegte, um die Klage des inzwischen mittellosen Erfinders, sogar durch Zwangsmaßnahmen (Haftbefehl) abzuwürgen.

Die neuesten anonymen bei Süllhöfer aufgetauchten Urkunden, deren Inhalt oben in dieser Medienmitteilung ausführlich beschrieben wird, müsste den Verantwortlichen durch den erlittenen Imageverlust des Bayer-Konzerns die Schamesröte ins Gesicht treiben.

Alle in dieser Medieninformation unter Beweis gestellten Anschuldigungen der namentlich benannten Personen sind durch Urkunden-Dokumente, die aus der Rechtsabteilung des Bayer-Konzerns stammen, zu jeder Zeit bei Süllhöfer einsehbar.

Süllhöfer hat jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat BRD wegen Amtmissbrauch und Rechtsbeugung gegenüber der Justitz verloren und will nun mit Hilfe der Medien Klarheit schaffen.
Düsseldorf, Juli 2013

[SOS] Konzernkritik vor dem Aus

CBG Redaktion

SOS

Lasst uns nicht untergehen!

Stürmische See.
Liebe Freundinnen und Freunde, unser konzernkritisches Schiffchen steuert durch stürmische See. Finanzkrise und Sozialabbau haben ein großes Leck gerissen: Viele Mitglieder mussten in den letzten Jahren ihre Beiträge reduzieren. Unsere Einnahmen sind auf das Niveau von vor zehn Jahren gesunken. Bei inzwischen erheblich gestiegenen Kosten. Dabei arbeiten wir fast vollständig ehrenamtlich.

Wir schöpfen mit aller Kraft, um dem Untergang zu entgehen.
Seit Beginn unserer Rettungskampagne haben wir 313 neue Mitglieder gewonnen. Hunderte von Solidaritätsschreiben gingen ein. 35 Förderer haben sogar als „Garant/innen“ Verantwortung übernommen, indem sie einen jährlichen Beitrag von mehr als 500 Euro zahlen. Dafür ein großes Dankeschön!

Doch noch drohen wir unterzugehen.
Einige langjährige Unterstützer/innen sind leider im vergangenen Jahr verstorben. Auch musste eine Mäzenatin ihre Hilfe einstellen. Uns fehlen daher noch 87 zusätzliche Förderer.

Deswegen müssen wir noch einmal fragen:
Wäre es Dir/Ihnen möglich, bei uns Mitglied zu werden? Wir können unter keinen staatlichen Rettungsschirm schlüpfen und erhalten auch von großen Stiftungen oder den Kirchen keine Unterstützung. Wir können nur mit der Hilfe unserer Mitglieder und Förderer überleben.

SOS - so können Sie helfen:
Wenn auch Sie meinen, nach 35 Jahren erfolgreicher Arbeit darf die Coordination gegen BAYER-Gefahren nicht untergehen, dann helfen Sie bitte:

=> werden Sie Fördermitglied (mtl. ab fünf Euro)
=> leisten Sie eine einmalige Spende
=> gewähren Sie uns ein zinsloses Darlehen oder zeichnen Sie eine 100-prozentig gesicherte Spareinlage bei ProSolidar (Infos unter info@ProSolidar.net)

Natürlich wissen wir, dass bei vielen unserer Fördermitglieder alle finanziellen Reserven ausgeschöpft sind. Fühlen Sie sich bitte nicht gedrängt, handeln Sie ganz nach Ihren Möglichkeiten. Wir wissen Ihre Unterstützung in jedem Fall sehr zu schätzen.

Mit herzlichen Soli-Grüßen

Axel Köhler-Schnura
Gründer und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

PRESSESTIMMEN
„Die Störfälle führten zur Gründung der längst legendären Coordination gegen Bayer-Gefahren.“
DIE TAGESZEITUNG

„Erhebt sich irgendwo auf der Welt Widerstand gegen eine neue Bayer-Fabrik, greifen die Mitarbeiter der Coordination in ihr Archiv und leisten den Widersachern des Konzerns Amtshilfe.“
DER SPIEGEL

„Die Initiative beobachtet den weltweit größten Pestizidhersteller seit mehr als 30 Jahren, prangert Missstände an und mobilisiert die Öffentlichkeit. Ein Fulltime-Job.”
GREENPEACE MAGAZIN

„BAYER hat die Gruppe wegen eines Flugblattes verklagt - und erst beim Bundesverfassungsgericht verloren.“
FRANKFURTER RUNDSCHAU

„Die Kritischen Aktionäre zeigen, dass es für AktionärInnen auch einen anderen Umgang mit Gewinn und Profit geben kann“, erklärte Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der CBG. „Nämlich einen verantwortungsbewussten, der nicht rücksichtslos Mensch und Umwelt ausbeutet.“ Die CBG ist seit 1983 auf jeder Hauptversammlung des Bayer-Konzerns, wird dort von Hunderten Aktionären unterstützt und stellt mitunter die Mehrheit aller Redner.
HANDELSBLATT

[Yasmin] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

10. Juli 2013, Ruhr Nachrichten

Thrombose-Gefahr

Krank durch Anti-Babypille - Frau klagt gegen Bayer

Hersteller neuerer Anti-Baby-Pillen geraten wegen möglicher Nebenwirkungen ihrer Präparate in Europa unter Druck. Experten sollen klären, ob die sogenannten Pillen der dritten und vierten Generation nur in Ausnahmefällen verkauft werden dürfen. In Deutschland hat nun eine erste Frau gegen den Bayer-Konzern und deren risikoreicheren Pillen geklagt.
Von Mirjam Stöckel

Noch bis morgen tagt ein Gremium der Europäischen Arzneimittelagentur EMA, das klären soll, ob Ärzte die so genannten Pillen der dritten und vierten Generation künftig nur noch als zweite Wahl – nach älteren Pillen – verschreiben sollen.

Das könnte für massive Umsatzrückgänge sorgen. Die endgültige Entscheidung, ob die Verordnungsempfehlung eingeschränkt wird, dürfte die EU-Kommission im Herbst fällen.Unterdessen hat eine erste junge Frau in Deutschland gegen Bayer geklagt. Sie ist überzeugt, dass eine Pille des Leverkusener Pharmakonzerns bei ihr zu einer lebensbedrohlichen Lungenembolie mit schweren Langzeitfolgen geführt hat.

Außergerichtliche Vergleiche in den USA
Auch in der Schweiz läuft eine Klage wegen Pillen-Nebenwirkungen, an der sich eine der größten Krankenkassen des Landes beteiligt. In den USA hat Bayer – ohne eine Haftung anzuerkennen – bereits außergerichtliche Vergleiche in Höhe von insgesamt 1,18 Milliarden US-Dollar mit rund 5700 Frauen geschlossen. Sie hatten Thrombosen oder Lungenembolien erlitten und diese auf die Anti-Baby-Pille zurückgeführt.

Zu den Pillen der dritten und vierten Generation gehören Präparate, die die Substanzen Desogestrel, Gestoden oder Drospirenon enthalten. Zu ihren Herstellern zählen neben Bayer und dessen Tochterunternehmen Jenapharm beispielsweise Hexal, Grünenthal, Ratiopharm und Pfizer.

Verdoppeltes Thromboserisiko
Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinsicherheit weist seit 2011 darauf hin, dass Pillen mit diesen Wirkstoffen das Thrombose-Risiko im Vergleich zu älteren Präparaten verdoppeln. Auch bei Drospirenon-haltige Pillen wie Yasminelle, die für reine Haut sorgen und daher bei jungen Mädchen besonders beliebt sind, ist das Risiko erhöht.

Ältere Pillen ohne diese Wirkstoffe haben ein geringeres Thromboserisiko, verhüten aber genauso gut wie die neuen Präparate.

alle Infos zur Kampagne

Xarelto

CBG Redaktion

10. Juli 2013

neuer Gerinnungshemmer Xarelto

Akutes Koronarsyndrom: arznei-telegramm rät von Verordnung ab

Die unabhängige Fachzeitschrift arznei-telegramm rät in ihrer aktuellen Ausgabe von einer Verordnung des Gerinnungshemmers Xarelto (Wirkstoff Rivaroxaban) bei akutem Koronarsyndrom (ACS) ab. Nach Auswertung der vorliegenden Studien hätte das Präparat „allenfalls einen marginalen Nutzen“. Gleichzeitig werde das Blutungsrisiko mehr als verdoppelt.

Die Europäische Aufsichtsbehörde (EMA) hat Xarelto im Mai zur Behandlung von ACS-Patienten zugelassen. Die US-Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA) hingegen hatte im vergangenen Jahr schwerwiegende Mängel der von der Firma BAYER vorgelegten Daten festgestellt und bereits zweimal eine Zulassung verweigert. Nach Aussage des arznei-telegramms hätte auch die EMA keine Zulassung für die Behandlung akuter Koronarsyndrome erteilen dürfen, wenn sie ihren eigenen Empfehlungen gefolgt wäre.

Die FDA äußerte zahlreiche Kritikpunkte an der von BAYER finanzierten Studie namens ATLAS ACS: Unvollständigkeit und mangelnde Qualität der Primärdaten; fehlende Bestätigung der Ergebnisse durch andere Studiendaten; divergente Effekte verschiedener Dosierungen auf Herzinfarktrate und Gesamtmortalität; zu geringes Signifikanzniveau.

Die ATLAS ACS war die einzige Studie, die eine (und auch nur sehr geringfügige) Verbesserung der Überlebensrate von ACS-Patienten festgestellt hatte. Einzel-Studien werden jedoch für eine Zulassung in der Regel nur dann verwendet, wenn die vorliegenden Daten von hoher Güte sind. Dies war im vorliegenden Fall in keiner Weise gegeben: das Unternehmen musste gegenüber der FDA einräumen, dass bei über 10% der Patienten das Follow-Up unvollständig war und nicht einmal der Vitalstatus am Studienende bekannt ist. Die Rate fehlender Daten ist damit deutlich höher als die Differenz der Ereignisrate zwischen Xarelto und Plazebo. Zudem ergab eine stichprobenartige Überprüfung der Primärdaten, dass mehrere Todesfälle unter Xarelto nicht erfasst wurden. Darüber hinaus wurden die Daten von drei indischen Zentren – mit ungünstigen Ergebnissen für Xarelto – ohne Begründung von der Analyse ausgeschlossen.

Hinzu kommt, dass das Ergebnis durch Ausschluss unerwünschter Daten - offenbar bewusst - verzerrt wurde: in der von BAYER vorgelegten Studie werden Patienten bei vorzeitigem Studienabbruch nur bis 30 Tage nach Studienbehandlung beobachtet. Da Studienabbrüche aufgrund von Blutungen unter Xarelto häufiger sind als unter Plazebo und da kardiovaskuläre Ereignisse verstärkt nach Blutungen auftreten, führt die Analyse zu einer Überschätzung der angeblich positiven Wirkung.

Das arznei-telegramm kommt zu dem Schluss: „Wie die Zulassungsentscheidung durch die EMA (Europäische Medikamentenaufsicht) zustande kommen konnte, bleibt unklar. Im europäischen Beurteilungsbericht EPAR werden die Bedenken völlig unzureichend berücksichtigt. Nach eigenen Empfehlungen der EMA sollten Zulassungen auf Basis einer Einzelstudie nur dann erfolgen, wenn diese gewisse Minimalanforderungen erfüllt. (…) Bei neuen Behandlungsprinzipien und vorherigen Negativstudien im Therapiegebiet werden explizit mehrere Studien empfohlen. Diesen Anforderungen genügt die ATLAS ACS-Studie in unseren Augen nicht.“ Nach derzeitigem Kenntnisstand sei von einer Verordnung nach Akutem Koronarsyndrom abzuraten.

Schon bei den Genehmigungsprozessen zu den Indikationen „Thrombose-Prophylaxe nach dem Einsetzen künstlicher Hüft- oder Kniegelenke“ und „Schlaganfall- und Embolie-Prophylaxe bei PatientInnen mit Vorhofflimmern“ hatte es in den Vereinigten Staaten Probleme gegeben. Die Aufsichtsbehörden warfen dem Konzern unter anderem vor, die Proband/innen, die in der Vergleichsgruppe das Präparat Warfarin einnahmen (verwandt mit Marcumar), nicht richtig mit dem Medikament eingestellt zu haben.

Wie berechtigt diese Skepsis ist, zeigen die Daten des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM), die die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Anfrage erhielt: die Behörde registrierte demnach allein im vorigen Jahr 58 Meldungen über „tödliche Verläufe“ nach der Einnahme von Xarelto und 750 über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen.

weitere Informationen zu Xarelto

UN Global Compact

CBG Redaktion

9. Juli 2013

Fallbeispiel zur Bayer AG

Kritische Analyse des „UN Global Compact“ erschienen

Im Nomos Verlag ist das Buch „The United Nations and Global Change - Der Beitrag des UN Global Compact zur Compliance internationaler Regime“ erschienen. Die Autorin, Dr. Ulrike Hößle, untersucht darin die Wirksamkeit des von den UN initiierten Programms „Global Compact“, zu dessen Gründungsmitgliedern die BAYER AG gehört. Die Autorin beschäftigt sich in einem ausführlichen Fallbeispiel mit den Verstößen von BAYER gegen die Prinzipien des Global Compact (siehe die Seiten 158-161).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte mehrfach nachgewiesen, dass Verstöße gegen den Compact nicht geahndet werden. Auch legen die UN bei der Auswahl ihrer Partner keine noch so tiefe Messlatte an: alle Unternehmen – vom Hersteller von Atomkraftwerken bis hin zu Ölkonzernen - werden akzeptiert. Informationen unabhängiger Beobachter über das Verhalten der Firmen holen die UN nicht ein. Das Programm dient daher in erster Linie dem „Greenwashing“ großer Unternehmen.

In einem Brief an den Global Compact hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) darauf hingewiesen, dass ein Untersuchungs-Ausschuss des US Kongress zu dem Ergebnis kam, dass BAYER den staatlichen Behörden nach einem schweren Störfall bewusst Informationen vorenthalten und die Öffentlichkeit belogen hatte. Die CBG forderte daher in einem Brief an die UN den Ausschluss des Konzerns.

Die Kritik der CBG wird durch die aktuelle Untersuchung bestätigt. Nach Aussage von Dr. Hößle werden die Aussagen der BAYER-Vertreter durch die Protokolle des Untersuchungs-Ausschusses widerlegt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis: „Die zwei aufgeführten Beispiele machten jedoch deutlich, dass Integritätsmaßnahmen auch bei inhaltlich gut begründeten Beschwerden nicht konsequent umgesetzt werden“.

Eine ausführliche Analyse des GC: http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2002/SWB_03_2002/UN_Ausverkauf_03_02/un_ausverkauf_03_02.html

[Unikooperationen] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

5. Juli 2013

Piratenpartei NRW

Entwurf für Transparenzgesetz mit Klausel zu Hochschulkooperationen

Die Fraktion der Piraten hat im Landtag NRW einen Gesetzentwurf zu Transparenz und Informationsfreiheit eingereicht. Der Fall der geheimgehaltenen Kooperation zwischen der Uniklinik Köln und der Bayer HealthCare AG ist darin mit einem eigenen Passus eingeflossen.

In dem Gesetzesentwurf heißt es unter anderem: „Der Veröffentlichungspflicht unterliegen Verträge zwischen Hochschulen des Landes und Dritten geschlossene Verträge, insbesondere Kooperations- und Drittmittelverträge, hinsichtlich der Vertragspartner, der Vertragslaufzeit und des Finanzvolumens.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt den Gesetzentwurf, in dem es heißt: „Ein umfassendes Informationsrecht unterstützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung, sodass bürgerschaftliche Teilhabe zu fördern ist. Elemente derselben sind auch Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.“

Der vollständige Entwurf findet sich unter: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3248.pdf

alle Informationen zur Kampagne