Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”
CBG reicht Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein
Keine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat!
Gegenanträge
hier Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April zahlreiche Gegenanträge eingereicht. Schon gegen das Format als Online-Veranstaltung legt die Coordination Widerspruch ein. „Während zahlreiche Aktiengesellschaften wie die BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW zu Präsenz-Hauptsammlungen zurückgekehrt sind, flüchtet BAYER wieder ins Internet, weil der Global Player sich keiner direkten Konzern-Kritik aussetzen will", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Die Gegenanträge zur Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat begründet die CBG mit den Risiken und Nebenwirkungen einer gnadenlos auf Profit-Maximierung ausgerichteten Geschäftspolitik. So zeigt sich BAYER trotz bisher rund 154.000 Klagen von Glyphosat-Geschädigten allein in den USA nicht bereit, das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend" eingestufte Herbizid vom Markt zu nehmen. Und beim Verkauf zahlreicher anderer Pestizide kommen doppelte Standards zum Einsatz: Das Unternehmen bietet vor allem im Globalen Süden Mittel an, die innerhalb der Europäischen Union wegen ihres Gefährdungspotenzials keine Zulassung (mehr) haben. Zudem praktiziert der Leverkusener Multi in den Export-Ländern eine aggressive Lobby-Politik zur Absatz-Steigerung seiner Agro-Chemikalien, wie eine Studie der Geografin Larissa Bombardi am Beispiel „Brasilien" gezeigt hat. Begleitend dazu pflegt der Leverkusener Multi die politische Landschaft in Sachen „Mercosur-Abkommen" massiv, obwohl durch diese Handelsvereinbarung eine nochmalige Forcierung des agro-industriellen Modells mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt droht. Auch BAYERs Pharma-Bereich bereitet zahlreiche Probleme. Obwohl das deutsche Arzneimittel-Gesetz die Hersteller dazu verpflichtet, für „eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung" der Medikamente zu sorgen, konnte der Konzern z. B. CIPROBAY, ASPIRIN, NIMOTOP und IBEROGAST lange Zeit nicht liefern. Er hat nämlich aus Kosten-Gründen immer mehr heimische Produktionskapazitäten abgebaut und seine Wertschöpfungsketten stattdessen über den halben Globus verteilt, was deren einzelne Glieder sehr störanfällig macht. Das ist die andere Seite einer Bilanz, die für 2022 eine Umsatz-Steigerung um 8,7 Prozent auf 50,7 Milliarden Euro und ein Konzern-Ergebnis, das sich vervierfachte, ausweist. Mit einer Dividenden-Erhöhung um 20 Prozent auf 2,40 Euro möchte der Agro-Riese deshalb AktionärInnen-Beglückung betreiben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren spricht sich dagegen für eine Ausschüttung von 0,10 Euro – die gesetzliche festgelegte Untergrenze – aus und plädiert in ihrem Gegenantag dafür, die freiwerdenden Gelder den Geschädigten von Glyphosat, Dicamba, PCB & Co. zur Verfügung zu stellen. Die Gehaltsvorstellungen der ManagerInnen-Riege finden ebenfalls nicht das Plazet der Coordination. 7,8 Millionen Euro für den Vorstandsvorsitzenden und bis zu 4,5 Millionen für seine VorstandskollegInnen erscheinen ihr besonders im Hinblick auf die übrigen Belegschaftsangehörigen als geradezu obszön hoch. Völlig ohne Scham dokumentiert der Vergütungsbericht eine Lohnspreizung, bei der das Salär des Konzern-Chefs das Durchschnittseinkommen von BAYERs Tarif-Beschäftigten um den Faktor 93 übersteigt! Daneben ermöglichte es die CBG anderen Initiativen, Gegenanträge zu stellen. Die Aurelia Stiftung lastet dem Vorstand die Verantwortung für den Verlust der Artenvielfalt durch die Agro-Chemikalien made in Leverkusen an. Das Netzwerk Duogynon indes fordert zur Nichtentlastung des Aufsichtsrats auf, weil das Gremium sich weigert, die Konsequenzen aus den immensen Gesundheitsschäden zu ziehen, die der hormonelle Schwangerschaftstest Duogynon der jetzigen Tochter-Firma SCHERING in den 1960er und 1970er Jahren verursachte. „Die Schadensbilanz des zurückliegenden BAYER-Geschäftsjahres fällt auch dieses Mal wieder verheerend aus. Mit unseren Gegenanträgen setzen wir diese Nebenwirkungen einer gnadenlosen Profit-Jagd auf die Tagesordnung der Hauptversammlung und sorgen so dafür, dass an dem Tag nicht nur über Zahlen gesprochen wird", hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend fest. Die Gegenanträge finden sich auf der CBG-Homepage. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.orgPresseerklärungen
Zur BAYER-Hauptversammlung 2023 haben wir die folgenden Presse-Erklärungen veröffentlicht:Keine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat!
CBG reicht Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung einGegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 5 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 5:
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Der Aufsichtsrat schlägt eine zu hohe Vorstandsvergütung vor. Zahlungen, die um ein Vielfaches über dem Durchschnittsjahresgehalts von BAYERs Tarif-Beschäftigten liegen, sind weder nach innen noch nach außen hin vermittelbar. Zudem koppelt das Unternehmen einen großen Teil des Honorars an die Steigerung der Profitablität der Geschäfte und schafft damit Fehlanreize. Darum möchten wir die AktionärInnen auffordern, dem Vergütungsbericht in der vorliegenden Form die Zustimmung zu verweigern. Der Vergütungsbericht legt als Zielvergütung für den Vorstandsvorsitzenden nicht weniger als 7,8 Millionen Euro. Die Bezüge der anderen Vorstandsmitglieder bewegen sich in einem Rahmen von 3,3 bis 4,5 Millionen Euro. Das ist viel zu viel. Überdies bindet der Konzern die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandseinkünfte fast ausschließlich an ökonomische Kriterien. So will der Aufsichtsrat laut Vergütungsbericht Ziele setzen, „die im Einklang mit den Erwartungen der Investoren und des Kapitalmarkts stehen“ als da wären „Aktienkurs-Entwicklung“, „langfristige Wertschaffung“ und „Aktivitäten zur Verbesserung der Kapitalmarkt- Arbeit“. Das hält die Vorstandsmitglieder dazu an, ohne Rücksicht auf Verluste für Mensch, Tier und Umwelt auf Rendite-Jagd zu gehen. Vor allem in Relation zu den Entgelten der anderen Firmenangehörigen sprengen die Summen jedes vernünftige Maß. So übersteigt das Salär des Konzern-Chefs den durchschnittlichen Jahres-Lohn eines Tarif-Beschäftigten von BAYER um den Faktor 93. Die restlichen Vorstandsmitglieder streichen das 55-Fache ein. Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre hatte diese Kluft in der Bezahlung schon 2009 auf der Hauptversammlung kritisiert und vorgeschlagen, die Spreizung in einem ersten Schritt erst einmal auf den Faktor 20 zurückzuführen. Schon dem widersetzte sich BAYER aber: Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Schneider sprach sich gegen solche „statistischen Grenzen“ aus. Und auf der letzten Hauptversammlung lehnte das auch der jetzige Amtsinhaber Norbert Winkeljohann ab. „Darin sehen wir aus verschiedenen Gründen keinen Mehrwert“, antwortete er auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Und die immense Differenz zwischen dem Einkommen des Vorstandsvorsitzenden und dem eines Tarif-Beschäftigten bezeichnete er als „absolut angemessen“. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren zeugt das im Vergütungsbericht dargelegte System der Vorstandshonorierung von einem eklatanten Mangel an sozialem Bewusstsein und gesellschaftlicher Verantwortung. Darum appelliert die Coordination an die AktionärInnen, den Vergütungsbericht nicht zu billigen. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -
Als RednerInnen für die Kundgebung vor der Konzernzentrale konnten wir bisher gewinnen:
Fridays for Future
Secrets Toxiques
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Die Linke Leverkusen
Auf der Hauptversammlung sprechen:
Matthias Wolfschmidt, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Bernd Rodekohr, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Franz Wagle, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Günter Wulf, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Alice Werner, Parents for Future Leverkusen Petra Heller, Parents for Future Leverkusen Dr. Peter Clausing, Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN) Hier geht es zur Rede Annemarie Botzki, Foodwatch Hier geht es zur Rede Dr. Gottfried Arnold, CBG Hier geht es zur Rede Marco Jenni, March against BAYER and SYNGENTA Ludwig Essig, Netzwerk gerechter Welthandel, Umweltinstitut München Hier geht es zur Rede Margret-Rose Pyka, Bund der Duogynongeschädigten (BdD) Regina Sonk, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Eliane Fernandes-Ferreira, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Marius Stelzmann, CBG Jan Pehrke, CBG Hier geht es zur RedeGegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Der BAYER-Konzern handelt im Fall des ehemaligen SCHERING-Produktes Duogynon verantwortungslos. Der Aufsichtsrat nimmt an dieser Praxis keinen Anstoß. Darum fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren gemeinsam mit den im NETZWERK DUOGYNON organisierten Geschädigten des Präparats, den Gremien-Mitgliedern die Entlastung zu verwehren. Der hormonbasierte Schwangerschafts-Test Duogynon aus den 60er und 70er Jahren steht seit über 50 Jahren im Verdacht, Tausende von Missbildungen verursacht zu haben. Dennoch verweigert das Unternehmen jegliche Mithilfe bei der Aufklärung des Falls. BAYER versteckt sich hinter der Verjährung und verhinderte so eine gerichtliche Aufklärung in Deutschland. Auf Gesprächsangebote der Geschädigten reagierte BAYER nicht, auch die vom Landgericht Berlin vorgeschlagene Mediation lehnte BAYER ab. Öffentlich einsehbare Unterlagen im Landesarchiv Berlin zeigen deutlich das Ausmaß der Verschleierung und lassen einen zweiten Fall „Contergan“ erahnen. Zum Beispiel finden sich in den Unterlagen zahlreiche Schreiben besorgter Ärzte, die schwere Missbildungen ihrer Patienten beschreiben. Bereits 1969 hatten firmeninterne Tierversuche deutliche Auffälligkeiten und Missbildungen gezeigt. Schering unternahm jedoch nichts und verkaufte das Produkt gewissenlos weiter. Im Ausland wurde das Medikament meist früher vom Markt genommen. Wiederholt traf sich Schering damals auch mit den Vertretern des Contergan-Herstellers Grünenthal. Parallelen zu Contergan sind greifbar. Eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Gesundheit (aus 03/2023) beschreibt den historischen Ablauf im Fall „Duogynon“. Das damalige BGA war wohl personell schwach besetzt und noch unzureichend organisiert. Der Verfasser kritisiert aber auch das Verhalten von Schering an mehreren Stellen. Bis heute haben sich 661 Betroffene beim NETZWERK DUOGYNON gemeldet. Aktuell beschäftigt der Fall Duogynon auch viele Abgeordnete im Bundestag. Es wird dort schon bald zu neuen Diskussionen kommen. Nach dem Contergan-Urteil hätten das BGA und auch Schering anders handeln müssen. Es ist nicht zu verstehen, warum ein Weltkonzern wie BAYER heute so handelt und nicht diese Fehler eingesteht. Ab dem 2. Mai startet eine Anhörung vor einem englischen Gericht. Es geht um eine Wiederaufnahme des Primodos-Verfahrens in England (Primodos = Duogynon). BAYER wird mit Sicherheit eine schlechte Presse in Großbritannien bekommen, und es besteht Aussicht auf einen neuen Prozess, der dann bestimmt weltweit für Aufsehen sorgen wird. An der Charité in Berlin ist ein Forschungsprojekt zu hormonellen Schwangerschaftstests gestartet worden (Riskante Hormone, schwangere Patientinnen und die umstrittene Forschung zu angeborenen Fehlbildungen). Forscher weltweit arbeiten daran. BAYER muss nun endlich für die Fehler der Vorgängerfirma SCHERING aufkommen, sich bei den Familien entschuldigen und schnell Ausgleichszahlungen durchführen. Es ist an der Zeit, diesen Fall zu beenden und endlich verantwortungsbewusst zu handeln! Der Vorstand von BAYER hat keine Maßnahmen eingeleitet, um die Aufklärung des Falls zu betreiben. Bis heute wird gemauert und die Opfer werden abgewimmelt. Ein solches Handeln ist unmoralisch. Dem Vorstand ist daher die Entlastung zu verweigern. Ausführliche Informationen zu dem Fall finden sich auf der Homepage der Betroffenen unter www.duogynonopfer.de Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -1.000 australische Verhütungsmittel-Geschädigte klagen an
BAYER vor Gericht
Der Melbourner „Victorian Supreme Court" befasst sich seit Dienstag mit einer Sammelklage von mehr als Tausend Australierinnen gegen BAYER und andere Anbieter des Langzeit-Verhütungsmittels ESSURE. Die Frauen machen die kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich der Eileiter verschließt, für zahlreiche Gesundheitsschädigungen verantwortlich. So bleibt das Medizin-Produkt allzu oft nicht an seinem Bestimmungsort; stattdessen wandert es im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden von Organen, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. 94 Todesfälle registrierte allein die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA. Auch äußere Blutungen, Unterleibs-, Becken- oder Kopfschmerzen, Depressionen, Angstzustände, Krämpfe, Übelkeit, Allergien, Hautausschläge und Haarausfall zählen zu den Nebenwirkungen des Mittels. „Du fühlst dich, als würdest du sterben, als würdest du von innen heraus sterben", mit diesen Worten beschreibt die Klägerin Simmone Burford ihre Erfahrungen mit ESSURE. Die Mutter dreier Kinder erlitt eine Gesichtslähmung, bekam Ausschlag an den Extremitäten und Magen-Probleme. Gleich büschelweise fielen ihr die Haare aus. Lee-Anne Daffy berichtet über „ständige Gebärmutterschmerzen und Blutungen", und Debra Liberali erinnert sich so an ihr ESSURE-Martyrium: „Es war wie ein scharfer, stechender Schmerz, wie ein Messer im Magen." Sie und ihre Leidensgenossinnen erhalten Unterstützung von der US-amerikanischen VerbraucherInnenschutz-Aktivistin Erin Brockovich, die durch den Hollywood-Film über ihr Engagement zu großer Popularität gelangte. „Ich finde es wirklich bestürzend, wie viel Beharrlichkeit es erfordert, durchzusetzen, dass das Richtige für unsere Gesundheit und unser Wohlergehen geschieht. Also macht weiter!", sprach sie den Frauen bei der Einreichung der Klage im letzten November Mut zu. Brockovich hatte bereits den US-amerikanischen ESSURE-Geschädigten den Rücken gestärkt, die BAYER im Jahr 2020 einen Vergleich abtrotzten. 1,6 Milliarden Dollar musste der Pharma-Riese den rund 39.000 KlägerInnen damals zahlen. Geschlossen ist die Akte „ESSURE" damit in dem Land allerdings noch nicht. Und in Irland, den Niederlanden, England und Brasilien sieht sich der Leverkusener Multi ebenfalls noch mit Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Trotz alledem hält der Global Player noch immer unverbrüchlich zu der Spirale: „Wir sind zuversichtlich, dass die Beweise in diesem Fall zeigen werden, dass das Unternehmen nicht für die angeblichen Schäden verantwortlich ist." Beckenschmerzen und Gebärmutter-Blutungen etwa tut die Verteidigungsschrift als ganz normale Alltagsbeschwerden vieler Frauen in gebärfähigen Alter ab. „Es ist unvermeidlich, dass eine beträchtliche Anzahl dieser Frauen in jedem Fall unter einem oder beiden dieser Symptome gelitten hätte", meinen die BAYER-JuristInnen. 750.000 Stück setzte der Arznei-Hersteller weltweit von dem Medizin-Produkt ab, bis er nach Verboten und Gebrauchseinschränkungen in einigen Staaten 2017 den Markt-Rückzug einleitete. Als Gründe für die Einstellung des Verkaufs führte die Aktien-Gesellschaft jedoch nicht etwa die Risiken und Nebenwirkungen, sondern lediglich die „inadäquate und irreführende Berichterstattung über das Mittel" sowie das abnehmende Interesse für Langzeit-Kontrazeptiva an. „Der BAYER-Konzern weigert sich stets bis zum bitteren Ende, Gesundheitsschädigungen durch seine Medikamente einzugestehen. Gerade die Sparte „Frauengesundheit" hat hier traurige Berühmtheit erlangt, nicht nur in Sachen „ESSURE", sondern auch die Verhütungspräparate MIRENA und YASMIN betreffend. Das Leid der Frauen ignorierte der Multi dabei immer konsequent. Ihm ging es nur um den Profit", hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend fest.. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.org
Hier findet Ihr die Gegenanträge, die wir und unsere BündnispartnerInnen zur BAYER-Hauptversammlung 2023 gestellt haben.
Glyphosat
Lieferketten
Mercosur
Doppelte Standards
Lobbyismus
Verwendung des Bilanzgewinns
Virtuelle Hauptversammlungen
Pestizide (Aurelia-Stiftung)
Wahlen zum Aufsichtsrat
Vergütungsbericht
Duogynon