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CBG beteiligt sich an EU-Konsultation

CBG Redaktion

Die EU-Kommission aktualisiert regelmäßig ihre Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, um bestimmte Stoffe zu streichen oder neu hinzufügen. Bei diesem Prozess ist eine öffentliche Beteiligung vorgesehen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nutzte das, um eine Erweiterung des Regelwerks einzufordern. Sie mahnte an, diese um einen Passus zu ergänzen, der die Ausfuhr von solchen Pestiziden verbieten, die innerhalb der EU nicht (mehr) zugelassen sind.


Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die EU-Kommission auf, bei der Überarbeitung der Verordnung Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien nicht nur den Export von persistenten organischen Schadstoffen zu untersagen. Sie drängt stattdessen darauf, den Export von Pestiziden, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit nicht (mehr) zugelassen sind, ebenfalls zu verbieten. Die EU-Kommission selbst hat sich im Jahr 2020 dazu verpflichtet, „sicherzustellen, dass in der EU verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden“ und muss das jetzt auch in praktische Politik münden lassen. 

Eigentlich sollten für die Ausfuhr von Agro-Chemikalien noch strengere Regeln gelten als für das Inverkehrbringen in den Mitgliedsstaaten. In vielen Teilen der Welt gibt es nämlich weniger scharfe Bestimmungen zum Umgang mit den Mitteln, was die Menschen zusätzlichen Gefahren aussetzt.

Kooperationspartner der Coordination gegen BAYER aus Lateinamerika oder Afrika berichten immer wieder über die verheerenden Auswirkungen von innerhalb der EU nicht erlaubten BAYER-Pestiziden in ihren Ländern. Im Jahr 2024 haben einige von ihnen deshalb eine Beschwerde gegen BAYER bei der OECD eingereicht. Und noch auf der letzten Hauptversammlung des Konzerns im April 2025 hat der Kenianer Harun Warui von der Heinrich-Böll-Stiftung in Nairobi die doppelten Standards, die der Agro-Riese in Sachen „Pestizide“ praktiziert, scharf kritisiert und BAYERs Unternehmensdevise hinterfragt. „Was bedeutet ‚Science For A Better Life‘, wenn es nur selektiv Anwendung findet, abhängig von der Geografie, dem regulatorischen Umfeld und dem Wachsamkeitsgrad der Öffentlichkeit“, wollt er vom Vorstand wissen. 

Überdies sind nicht einmal die EU-BürgerInnen vor den Risiken und Nebenwirkungen der Substanzen gefeit, solange die Produktion noch andauert, denn es gelangen Rückstände des Herstellungsprozesses in die Umwelt. Der Leverkusener Chem„park“ beispielsweise leitet Woche für Woche rund ein Kilogramm des innerhalb der EU verbotenen Pestizids Cyproconazol in den Rhein, der als Trinkwasser-Reservoir dient. Auch Imidacloprid-Reste finden sich immer wieder in dem Fluss.

Aus all diesen Gründen appellieren wir an die EU-Kommission, nicht länger mit zweierlei Maß zu messen und sich stattdessen am kategorischen Imperativ von Immanuel Kant zu orientieren: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die Du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

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