Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Information vom 28. Juli 2006
Kartelle: Beschwerde gegen Einstellung des Verfahrens gegen BAYER-Konzern
„Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln ermutigt Unternehmen zu kriminellem Handeln“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Einspruch gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den BAYER-Konzern erhoben. Axel Köhler-Schnura, Sprecher des Vereins, bezeichnete es als „Skandal, dass jeder Ladendieb für seine Taten haftbar gemacht wird, während Konzern-Verantwortliche für kriminelle Machenschaften der von ihnen geleiteten Unternehmen keine Verantwortung übernehmen müssen.“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte im April gegen den BAYER-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt. Die CBG wirft Wenning vor, „die anhaltende Teilnahme des Konzerns an illegalen Kartellen geduldet oder angeordnet zu haben“. BAYER war in den letzten Jahren regelmäßig der Beteiligung an Preisabsprachen mit Konkurrenz-Firmen überführt worden und zahlte Strafen in dreistelliger Millionenhöhe.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren mit teilweise absurden Begründungen eingestellt. So heißt es beispielsweise, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die BAYER AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde. (…) Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“
Illegale Preisabsprachen ziehen sich wie ein roter Faden durch die 140jährige Firmengeschichte. Eberhard Reinecke, Anwalt der CBG: „Es handelt sich bei den aufgeflogenen Kartellen nicht um Ausrutscher, sondern um systematische Geschäftspolitik von BAYER. Daher kann die Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln nur als merkwürdig bezeichnet werden. Große Unternehmen werden hierdurch zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt.“ Reinecke fordert die Politik auf, entsprechende Straftatbestände für Vorstandsmitglieder von Konzernen zu schaffen.
Zustimmung erhält die Coordination gegen BAYER-Gefahren von der EU-Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls eine Haftung von Unternehmens-Vorständen für Kartell-Absprachen fordert. Ein Sprecher der Behörde bezeichnete die Strafanzeige gegenüber dem Verein als „hilfreich“ und „sinnvoll“.
Philipp Mimkes von der CBG: „Es ist bezeichnend, dass die EU-Wettbewerbsbehörde Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von BAYER begrüßt, während die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung abweist, die Preisabsprachen hätten dem Unternehmen insgesamt genutzt. Ganz abgesehen davon, dass dies dem Rechtsempfinden des Normalbürgers zuwider läuft: die Zeche für überhöhte Preise zahlen die Verbraucher.“
Weitere Informationen finden sich auf unserer Kampagnen-Seite Kartellbetrug: Verantwortliche hinter Gitter!
Einige der Kartelle, an denen BAYER in den vergangenen Jahren beteiligt war:
· Von 1996 bis 2001 sprach der Leverkusener Konzern mit den Konkurrenten Flexsys und Crompton die Preise für Kautschuk-Chemikalien ab. Die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld von 58,88 Mio Euro, in den USA zahlte BAYER zusätzlich 66 Mio Dollar;
· Im Herbst 2004 wurde BAYER in den USA zu einer Strafe von 33 Mio Dollar verurteilt. Zwischen 1998 und 2002 hatte sich der Konzern an einem Kartell für Polyole beteiligt;
· ebenfalls im Herbst 2004 wurde BAYER zu einer Strafe von 4,7 Mio Dollar verurteilt; hierbei ging es um Preisabsprachen beim Verkauf von Acrylonitril;
· im Oktober 2005 wurde BAYER in Portugal und Brasilien zu Kartellstrafen verurteilt. In beiden Fällen ging es um Pharmazeutika. Die Strafe in Portugal betrug rund 5 Mio Euro, die Laufzeit des Kartells dort war 2001-2004;
· in den USA hat BAYER über Jahre hinweg bei Lieferungen an die staatlichen Gesundheitsprogramme „Medicare“ und „Medicaid“ falsche Preise gemeldet. Dem Staat waren durch die Preismanipulationen jährliche Schäden von rund einer Milliarde Dollar entstanden. Den US-Behörden fielen geheime Firmen-Dokumente zu, in denen die Manipulationen als bewährte „Marketing-Instrumente“ beschrieben wurden. BAYER zahlte die Rekord-Strafe von 257 Mio Dollar;
· in Italien hat BAYER mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. BAYER und vier weitere Unternehmen wurden 2003 zu Strafen von insg. 30 Mio verurteilt. Das Kartell lief von 1996 bis 2001;
· 1997 wurde die damalige BAYER-Tochter Haarmann+Reimer zu 50 Mio Dollar Strafe verurteilt, hinzu kamen Klagen von geschädigten Firmen. H+R hatte von 1991 bis 1995 den Preis für Zitronensäure mit Konkurrenten abgestimmt;
· Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich BAYER an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Preise und Quoten der Kartell-Teilnehmer wurden vorab exakt abgestimmt.