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Beiträge verschlagwortet als “Glyphosat”

Glyphosat-Entschädigungsprozess in Frankreich

CBG Redaktion

Théo Grataloup vs. BAYER

Presse-Information vom 29.07.25

Am Donnerstag dieser Woche verkündet ein französisches Gericht das Urteil in einem Glyphosat-Entschädigungsprozess gegen den BAYER-Konzern. Die RichterInnen des „Tribunal judiciaire de Vienne“ entscheiden darüber, ob die schwerwiegenden Gesundheitsschäden des 17-jährigen Théo Grataloup auf das Herbizid zurückgehen.

„In diesem Kampf geht es nicht nur um mich“, erklärt der Jugendliche. „Ich repräsentiere alle Menschen mit Fehlbildungen“, sagt er und hofft, dass ein Urteil zu seinen Gunsten einen Präzedenz-Fall schafft und anderen Betroffenen schneller zu ihrem Recht verhilft. 

Théo Grataloup kam mit zahlreichen Anomalien zur Welt. So war etwa seine Speiseröhre mit der Luftröhre verwachsen. Auch der Kehlkopf wies Deformationen auf; Stimmbänder fehlten ganz. Bis heute musste er über 50 Operationen über sich ergehen lassen.

Unterstützung erhält die Familie Grataloup vom französischen Fonds für die Geschädigten von Pestiziden. 

Der „fonds d’indemnisation des victimes de pesticides“, der sich unter anderem aus Abgaben der Hersteller finanziert, erkannte Glyphosat als Ursache der Leiden von Théo Grataloup an und zahlt monatlich eine Entschädigung von 1.000 Euro. 

Der Leverkusener Multi hingegen streitet den Tatbestand ab. Es gebe „keinen kausalen Zusammenhang“ zwischen Glyphosat und den Gebrechen des jungen Franzosen, behauptete der BAYER-Anwalt Jean-Daniel Bretzner in dem Verfahren. Fruchtschädigende Effekte des Pestizids stritt er schlicht ab, obwohl die Agrochemikalie Studien zufolge für einen Retinsäure-Überschuss sorgt, was die Embryonal-Entwicklung erwiesenermaßen negativ beeinflusst.

„‚Es gibt keinen kausalen Zusammenhang‘ – mit diesem Textbaustein operiert der BAYER-Konzern stets, wenn seine Pharma- oder Agrarprodukte im Mittelpunkt von Klagen stehen. Niemals räumt er irgendwelche Risiken und Nebenwirkungen ein. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht am Donnerstag der Wahrheit zu ihrem Recht verhilft“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Neue Studie: Glyphosat verursacht Leukämie

CBG Redaktion

CBG fordert Vermarktungsstopp

Presse-Information vom 17.06.25

Nach einer neuen Langzeit-Studie kann Glyphosat Leukämie hervorrufen. Den WissenschaftlerInnen zufolge reichen dafür schon Dosen, die die EU bei der letzten Zulassungsverlängerung noch als unbedenklich eingestuft hatte. Auch für andere Krebsarten machte die Untersuchung, die am 12. Juni in der Fachzeitschrift „Environmental Health“ erschien, ein erhöhtes Risiko aus. „Die Ergebnisse unterstreichen das tumor-auslösende Potenzial von Glyphosat und glyphosat-haltigen Produkten (…) Diese neuen Erkenntnisse müssen von den Aufsichtsbehörden weltweit sorgfältig geprüft werden“, so der beteiligte Forscher Dr. Alberto Mantovani. 

Bei der „Global Glyphosate Study“ handelt es sich um die bisher umfassendste toxikologische Untersuchung zu Glyphosat. Koordiniert vom italienischen Ramazzini-Institut unter Leitung von Dr. Daniele Mandrioli, beteiligten sich unter anderem die Icahn School of Medicine, die George Mason University, die University of California, die Universität von Kopenhagen, das Boston College, die Universität von Bologna und das nationale Gesundheitsinstitut von Italien.

Die AutorInnen hatten die Europäische Union bereits im Zuge des Glyphosat-Verfahrens von 2023 über ihre alarmierenden Befunde informiert. Damals reagierte die Staatengemeinschaft nicht. Jetzt erklärte die EU gegenüber der Tageszeitung „taz“, die Studie ihrer Chemikalien-Agentur ECHA sowie der Lebensmittelbehörde EFSA vorzulegen und – sollten diese die Resultate bestätigen – sofort zu handeln. Dann „wird die Kommission unverzüglich tätig, um die Zulassung zu ändern oder zu widerrufen“, hieß es aus Brüssel.

Die in den Niederlanden für die Pestizid-Zulassung zuständige Einrichtung CTGB hat ebenfalls schon eine Begutachtung der Untersuchung angekündigt und dafür die Rückendeckung des Bauernverbandes LTO erhalten. „Sollte ihre Analyse ergeben, dass die Forschungsergebnisse korrekt sind und tatsächlich ein erhöhtes Krebsrisiko für Menschen und Tiere besteht, ist es für uns glasklar, dass die Zulassung von Glyphosat mit sofortiger Wirkung widerrufen werden sollte“, erklärte die Organisation. Der Deutsche Bauernverband hat sich bisher nicht geäußert. 

Der BAYER-Konzern bestritt die Seriosität der wissenschaftlichen Arbeit und bescheinigte ihr stattdessen „signifikante methodische Mängel“. Er konnte der „taz“ aber selbst auf Nachfrage hin keine Belege dafür liefern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht sich indessen durch die neue Veröffentlichung in ihrer Forderung nach einem sofortigen Glyphosat-Stopp bestätigt.

„Erneut haben WissenschaftlerInnen Glyphosat bescheinigt, Krebs verursachen zu können. Es bedarf jetzt keiner neuen Beweise – und keiner weiteren quälerischen Tierversuche – mehr, um zu einer Gefahren-Einschätzung zu kommen. Das Herbizid muss sofort vom Markt“, verlangt Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

Politikum Glyphosat

CBG Redaktion

Presse-Information vom 21.05.25

Robert F. Kennedy Jr. stellt Gesundheitsbericht vor

Am kommenden Donnerstag stellt der US-amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. den Report der „Make America Healthy Again“-Kommission vor, deren Auftrag lautete, „die Ursachen der eskalierenden Gesundheitskrise in Amerika zu untersuchen und zu adressieren“. Nach Informationen des „Wall Street Journals“ will der Bericht als eine dieser Ursachen das Herbizid Glyphosat nennen. Allerdings verweist das Blatt auch auf Widerstände aus dem Regierungslager gegen eine Inkriminierung der Agro-Chemikalie.

„Glyphosat auf die Agenda der Gesundheitspolitik zu setzen, wäre überfällig, denn die Wissenschaft liefert ständig neue Belege für das Gefährdungspotenzial des Ackergifts“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Glyphosat im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Seither erschienen zahlreiche Untersuchungen, die diesen Befund bestätigen. Darüber hinaus kann das Mittel Studien zufolge noch zahlreiche andere Leiden hervorrufen. Dazu zählen Schädigungen des Erbguts, der Leber, der Niere, der Darmflora sowie des Hormon- und Nervensystems. Fehlbildungen bei Neugeborenen und Entwicklungsstörungen bei Kindern führen diverse wissenschaftliche Arbeiten ebenfalls auf die Agro-Chemikalie zurück. 

Die Europäische Union ignorierte diese Expertisen bei der Glyphosat-Zulassungsverlängerung im Herbst 2023 größtenteils und entschied sich trotz zahlreicher ungeklärter medizinischer Fragen für das Pestizid. Nicht weniger als 27 Daten-Lücken räumten die EU-Behörden ein. So mochten sie etwa zu möglichen Beeinträchtigungen von Zellteilungsprozessen und Schädigungen von Chromosomen durch Glyphosat keine abschließenden Aussagen treffen: „data gaps“ sowohl für Glyphosat selbst als auch für das Abbau-Produkt AMPA. Überdies musste „die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher“ offenbleiben, weil keine Angaben zu den Glyphosat-Rückständen auf Karotten, Weizen und Salat vorlagen. 

Die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO selbst wusste schon frühzeitig alles über die Risiken und Nebenwirkungen des zumeist unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarkteten Glyphosats. Das zeigen firmen-interne Unterlagen, die in den Schadensersatzprozessen als Beweise fungierten. „Man kann nicht sagen, dass ROUNDUP nicht krebserregend ist“, hält da etwa die damalige MONSANTO-Toxikologin Donna Farmer fest: „Wir haben nicht die nötigen Tests mit der Formulierung durchgeführt, um diese Aussage treffen zu können.“ Die Formulierung, also die mit Hilfe von Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen erfolgende Weiterverarbeitung des Basis-Stoffes Glyphosat zum fertigen ROUNDUP bereitete ihrem Kollegen William Heydens’ ebenfalls Sorgen: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ 

Schon die Glyphosat-Zulassung im Jahr 1974 geschah unter fragwürdigen Umständen. MONSANTO hatte mit der Durchführung der für die Genehmigung notwendigen Studien nämlich das Unternehmen IBT Laboratorys beauftragt, das wenig später wegen Fälschungen im großen Stil aufflog. Die zuständige Umweltbehörde EPA forderte MONSANTO deshalb zur Wiederholung der Tests auf. Und was der Agro-Riese da herausfand, ließ sich gar nicht gut an: Die Firmen-ForscherInnen beobachteten bei den Glyphosat ausgesetzten Versuchstieren ein signifikant erhöhtes Risiko, an Nierenkrebs zu erkranken. Die EPA reagierte und führte das Herbizid ab 1985 als „potenziell krebserregend für Menschen“. Aber der Multi gab sich nicht geschlagen. Er behauptete, seinen Fachleuten seien bei dem Tierversuch Fehler unterlaufen – und kam damit durch: MONSANTO hatte nämlich beste Beziehungen zur damaligen Regierung unter Ronald Reagan. So blieb der EPA nichts anderes übrig, als einen Rückzieher zu machen.

„All dies spricht dafür, Glyphosat sofort aus dem Verkehr zu ziehen, aber es steht zu befürchten, dass Gesundheitsminister Kennedy vor der Lobby-Macht von BAYER & Co. einknickt“, so Hincha-Weisel abschließend.

BAYER strebt angeblich Vergleiche in Sachen „Glyphosat“ an

CBG Redaktion

Presse-Information vom 16.05.25

Neuer juristischer Winkelzug?

Nach einem Bericht des „Wall Street Journals“ unternimmt der BAYER-Konzern einen neuen Vorstoß in Sachen „Glyphosat-Entschädigungsprozesse“. Er strebt im Bundesstaat Missouri – Gerichtsstand der meisten der 67.000 noch anhängigen Klagen – einen Vergleich mit Vorbildcharakter für die übrigen Fälle an. Der Zeitung zufolge hat der Leverkusener Multi aber auch einen Plan B: „Der Agrarriese bereitet sich darauf vor, seine US-Tochter MONSANTO in Konkurs gehen zu lassen, falls eine Einigung mit Schadenersatzklägern scheitert.“ 

„Wenn das stimmen sollte, wäre das infam. BAYER droht mit einer Teil-Insolvenz, die die Glyphosat-Geschädigten fast leer ausgehen lassen würde, um eine möglichst billige Lösung zu erreichen. Die Frage ist, ob die Gerichte das mitmachen werden“, so Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). 

Das Wirtschaftsrecht im Bundesstaat Texas (1) ermöglicht solche Teil-Insolvenzen. Als „Texas Two-Step“ firmiert das in Unternehmenskreisen. Bei dieser Operation würde der Global Player aus der MONSANTO COMPANY eine Art Bad Bank machen, indem er aus ihr alle Vermögenswerte wie etwa Patente abzieht, sodass nur eine – endliche – Summe an Rückstellungen für die Prozesse übrigbleibt. 

Johnson & Johnson hatte jüngst versucht, sich auf diese Weise Schadensersatz-Ansprüchen in Milliarden-Höhe wegen Asbest-verseuchtem Babypuder zu entziehen, was allerdings scheiterte.

(1) Korrektur: BAYER prüft die Option einer klassischen Teil-Insolvenz nach dem Chapter 11 – keine nach der Möglichkeit, die das Wirtschaftsrecht im Bundesstaat Texas bietet.

Gesetzgeber BAYER

Marius Stelzmann

Rechtsschutz für Glyphosat

Weil der BAYER-Konzern vor US-Gerichten Glyphosat-Geschädigten oft unterlag und hohe Zahlungen leisten musste, will er nun die Gesetze ändern.

Von Jan Pehrke

Im Jahr 2015 stufte die Weltgesundheitsorganisation WHO das Pestizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. In den USA löste das eine Prozess-Welle aus, weil es dort die Möglichkeit der Sammelklage gibt. Diese erlaubt es den Geschädigten nämlich, ihr Recht zu suchen, ohne untragbare finanzielle Risiken auf sich zu nehmen.

Die ersten Verfahren endeten für den BAYER-Konzern, der sich das Herbizid mit der Übernahme von MONSANTO eingehandelt hatte, desaströs. Er musste jeweils hohe 2-stellige Millionen-Beträge als Strafe zahlen. In der Folge brach der Aktien-Kurs ein und erholte sich bis heute nicht, denn noch immer sind rund 57.000 Fälle anhängig.

Gegen eine Einigung mit den Geschädigten sträubte sich der Leverkusener Multi, aus dem Mediationsverfahren stieg er aus. Stattdessen setzte er auf juristische Winkelzüge, die jedoch bis dato erfolglos blieben. Eine Arbeitsplatzvernichtung im großen Stil konnte die Finanzmärkte auch nicht gnädig stimmen. Große Fonds forderten immer wieder die Zerschlagung des Unternehmens und den Kopf des Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann.

2023 bekamen sie ihn dann schließlich. Unter Baumann-Nachfolger Bill Anderson leitete das Unternehmen verschiedenste Maßnahmen ein, um die Akte „Glyphosat“ zu schließen. Es berief die US-Amerikanerin Lori Schechter in den Aufsichtsrat, die sich durch eine besondere Qualifikation für den Job empfahl: Sie hatte in der Opioid-Krise erfolgreich juristische Schadensbegrenzung für die Pharma-Firma McKesson betrieben. Zudem trennte sich der Agro-Riese von den Kanzleien, die ihn bisher vertreten hatten. Aber er suchte auch nach anderen Wegen. Auf der Bilanz-Pressekonferenz im März 2024 kündigte die Aktien-Gesellschaft „neue Ansätze inner- und außerhalb der Gerichtssäle“ an. „Aber es ist klar, dass eine Verteidigungsstrategie allein nicht ausreicht“, hielt Anderson fest. Zu den Maßnahmen, „diesen Rechtskomplex im Sinne unseres Unternehmens und unserer Kunden abzuschließen“, gehöre darüber hinaus „eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Bereich der Politik“, so der Vorstandsvorsitzende.

Lex BAYER

Im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen legislative Aktivitäten, denn der Leverkusener Multi schreibt seine Niederlagen in den Schadensersatz-Prozessen „fehlgeleitete(n) staatliche(n) Regulierungsbemühungen“ zu. Mit Verweis auf diese Bestimmungen erfolgten nämlich immer wieder Verurteilungen wegen versäumter Warnungen vor den Risiken und Nebenwirkungen des unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarkteten Mittels. BAYERs VerteidigerInnen führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft;  sie konnten sich damit allerdings nicht durchsetzen. Im Juli 2024 etwa verwarf ein Gericht in Oregon – wie vor ihm schon andere – die Argumentation des BAYER-Konzerns. Er „beruft sich auf die Genehmigung der EPA für die Kennzeichnung von Roundup und behauptet, dass diese Genehmigung – die keine Krebs-Warnung enthält – den Ansprüchen des Klägers entgegensteht“, rekapitulierten die Richter, um dem Leverkusener Multi dann eine Abfuhr zu erteilen. „Unserer Ansicht kann die Genehmigung eines Etiketts durch die EPA (…) bundesstaatliche Bestimmungen nicht außer Kraft setzen.“ Das Pestizid-Gesetz FIFRA erlaube den Bundesstaaten ausdrücklich, eigene regulatorische Entscheidungen zu treffen, hielt der „Oregon Court of Appeals“ fest. Konkret hob er das Urteil der Vorinstanz auf, weil diese den VertreterInnen des Klägers nicht erlaubten, den Wissenschaftler Charles Tenbrock seine Kritik am Umgang der EPA mit Glyphosat im Gerichtssaal vortragen zu lassen.

Wegen solcher RichterInnen-Sprüche lanciert der Agro-Riese nun Paragrafen-Werke, welche die EPA-Bewertung als bindend für alle Gerichte der Vereinigten Staaten erklären sollen. Die Koordination liegt dabei in den Händen des „Heads of Public Affairs, Sustainability and Safety“, dem ehemaligen Grünen-Politiker Matthias Berninger. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen“, so das Manager Magazin.

In Iowa präsentierte der BAYER-Konzern die entsprechende Vorlage gleich selbst. Sein Lobbyist Craig Mischo stellte sie in einem Unterausschuss des dortigen Repräsentantenhauses gemeinsam mit Brad Epperly von der Beratungsfirma CWL vor. Natürlich hatte das Unternehmen vorher die politische Landschaft entsprechend gepflegt. Die Top Ten führt Iowas Landwirtschaftsminister Mike Naig mit Spenden in Höhe von 19.500 Dollar an. Der letzte auf der Liste, der Republikaner Bobby Kaufmann, erhielt immerhin noch 2.250 Dollar vom Agro-Riesen.

Idaho dürfte BAYER ähnlich viel gekostet haben. Im dortigen Senatsausschuss sprach Mark Harris von den Republikanern zumindest ein paar einleitende Worte, bevor er alles Weitere James Curry, BAYERs Mann für „State and Local Government Affairs“, überließ. In Missouri und Florida läuft die Gesetzes-Maschinerie ebenfalls bereits an, orchestriert von massiver Öffentlichkeitsarbeit mit Slogans wie „Missouri’s Crops can’t wait. Protect Glyphosate“ oder „Stand with Missouri Farmers – Not Trial Lawyers“. Sogar an die patriotischen Gefühle appellierte der Konzern: „Don’t make Missouri Farmers reliant on foreign countries.“

Er sieht sich durch die „Klage-Industrie“ nämlich vom Untergang bedroht und warnt kaum verhohlen davor, China Platz machen zu müssen. „Dahinter steht ein Schreckensszenario. BAYER ist der einzige Hersteller im Land. Wenn das Unternehmen als Lieferant ausfällt, könnte dies die Lebensmittel-Versorgung in den USA gefährden und die heimische Landwirtschaft mittelfristig von China abhängig machen. Denn dort sitzen die meisten anderen großen Glyphosat-Produzenten“, so analysierte das Handelsblatt die Kampagne.

Aber Erfolge mit dem, was die Wirtschaftszeitung aus Düsseldorf „Gesetzesanpassungen“ nennt, kann der Leverkusener Multi noch in keinem Bundesstaat verbuchen. In Idaho etwa scheiterte das Paragrafen-Werk auch in einer überarbeiteten Fassung, und die Chancen für die dritte Variante stehen ebenfalls schlecht. Einige Abgeordnete wollten zunächst zustimmen, überlegten es sich der Journalistin Lisa Held vom US-Portal Civil Eats zufolge aber doch anders, weil ihnen plötzlich Krebs-Kranke aus ihrem persönlichen Umfeld in den Sinn kamen. Auch mochten sie BAYER & Co. nicht generell aus der Verantwortung entlassen. Einen von ihnen, den Republikaner Brian Lenney, zitierte Civil Eats. „Wir opfern unsere Zukunft für die Gegenwart“, sagte er: „Und schließlich glaube ich nicht, dass die Gewährung lebenslanger Immunität für milliardenschwere Pharmaunternehmen auf der Bingo-Karte unserer Wähler stand, als sie uns hierher schickten.“

Auf Bundesebene treibt der Konzern indessen den „Agricultural Labeling Uniformity Act“ voran, der es untergeordneten politischen Einheiten verbietet, eigenmächtig das Anbringen von Warnhinweisen auf Pestizid-Verpackungen anzuordnen. Bill Anderson machte das Ganze zur Chefsache. So nutzte er im Februar 2024 die Münchner Sicherheitskonferenz zur Werbung für dieses Unterfangen. Am Rande der Veranstaltung versuchte der Vorstandsvorsitzende, die prominenten US-PolitikerInnen Nancy Pelosi, Hillary Clinton, John Kerry und Mike Pompeo von der Notwendigkeit neuer Bestimmungen zur Regulierung von Agro-Chemikalien zu überzeugen. Zudem reiste der US-Amerikaner in der Angelegenheit mehrmals nach Washington und sprach bei EntscheidungsträgerInnen vor. In einer Rede vor WirtschaftsvertreterInnen in Chicago bezeichnete er das Thema „Glyphosat-Klagen“ als existenziell für BAYER mit Folgen weit über den Konzern hinaus. „Wenn Glyphosat aus dem landwirtschaftlichen System entfernt würde, dürften die Lebensmittel-Kosten für eine durchschnittliche vierköpfige Familie in den USA nach Schätzungen um mehr als 40 Prozent steigen“, sagte Anderson bei einem Vortrag im „Executives‘ Club of Chicago“. Sogar die Welternährung sah der BAYER-Chef in Gefahr, weil die Gerichtskosten den Forschungsetat schmälerten und so angeblich Fortschritte bei der Suche nach Wegen gefährdeten, eine wachsende Weltbevölkerung trotz des Klimawandels ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen.

Immenser Lobby-Einsatz

BAYER investierte 2023 einen Großteil seines offiziellen US-amerikanischen Lobby-Etats von 7,35 Millionen Dollar in das Gesetzes-Projekt und begleitende PR-Maßnahmen. Als „eines der wesentlichen Schwerpunkte unserer politischen Interessensvertretung“ bezeichnete es Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl auf der letzten Hauptversammlung in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Der Republikaner Dusty Johnson, der das Vorhaben maßgeblich vorantreibt und Input von BAYER-LobbyistInnen bei der Erstellung der Vorlage freimütig einräumt, bekam für seine Dienste im laufenden Jahr bisher 4.000 Dollar vom Leverkusener Multi. Der ihm zur Seite stehende Jim Costa von den Demokraten erhielt 3.500 Dollar. Insgesamt bedachte BAYER PolitikerInnen seiner Partei, die einen Sitz im Senat oder Repräsentantenhaus haben, bisher mit 63.000 Dollar und ihre republikanischen Pendants mit 103.591 Dollar.

Beim Einbringen des „Agricultural Labeling Uniformity Acts“ betonten Johnson und Costa, die beide dem Agrar-Komitee des Repräsentantenhauses angehören, die Dringlichkeit, das Patchwork unterschiedlicher Vorschriften zu beenden und warnten vor Ernährungsnotständen durch die gegenwärtigen Regelungen. „Inmitten einer globalen Lebensmittelkrise müssen wir alle Herausforderungen für die Märkte vermeiden, die unsere Lebensmittelsicherheit gefährden. Dieser Gesetz-Entwurf wird eine einheitliche Kennzeichnung von Pestiziden nach staatlichem Recht gewährleisten, was zu einer nachhaltigeren und sichereren Lebensmittelversorgung führen wird“, versicherte Jim Costa.

Es gelang den LobbyistInnen der Aktien-Gesellschaft, massive Unterstützung von Landwirtschaftsverbänden für die Lex BAYER zu organisieren. Rund 360 Vereinigungen wie etwa die Agroindustrie-Interessensvertretung „Croplife America“, die „National Corn Growers Association“, die „National Milk Producers Federation“ oder die „US Rice Producers Association“ stellten sich hinter den Konzern und bildeten die „Modern Ag Alliance“. „Wenn die Landwirte wegen eines Flickenteppichs staatlicher oder lokaler Kennzeichnungen den Zugang zu Mitteln verlieren, wird dies nur ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ihre Pflanzen zu schützen“, hielt Daryl Cates von der „American Soybean Association“ fest. Auch die „Agricultural Retailers Association begrüßte die Initiative. Sie helfe, Bundesstaaten wie Kalifornien künftig daran zu hindern, „trotz des Konsenses der weltweiten Pestizid-Aufsichtsbehörden, einschließlich der EPA, dass Glyphosat sicher ist“, Krebs-Warnungen vorzuschreiben, behauptete die ASA. Die konzertierte Aktion fand sogar Eingang in die Hauptversammlungsrede des BAYER-Chefs. „Wir haben unsere Kräfte gebündelt, um sicherzustellen, dass die amerikanischen Landwirte in dieser wichtigen Frage von den Gesetzgebern und der breiten Öffentlichkeit gehört werden“, teilte Bill Anderson seinen AktionärInnen am 26. April 2024 mit.

Massiver Protest

Doch gegen die Gesetzes-Pläne erhebt sich massiver Protest sowohl aus den Reihen der Republikaner als auch aus denen der Demokraten. Im Januar sandten 140 PolitikerInnen beider Parteien aus 30 Bundesstaaten einen Alarm-Brief an das Agrar-Komitee. „Wir schreiben, um unseren entschiedenen Widerstand gegen jegliche Bestrebungen zum Ausdruck zu bringen, die seit Langem bestehenden bundesstaatlichen und lokalen Befugnisse zur Regulierung von Pestiziden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einzuschränken“, heißt es darin. Das Ansinnen schade dem öffentlichen Interesse, weil es die Möglichkeit beschneide, „gegen unverantwortliche Unternehmen vor Gericht zu ziehen“, mahnen die UnterzeichnerInnen und sehen die Praxis, vor Ort Regulierungsmaßnahmen zu beschließen, vom zentralen Pestizid-Gesetz FIFRA und dem Obersten Gerichtshof des Landes gedeckt. Ende März wandten sich überdies 20 PolitikerInnen der Demokraten in einem Schreiben an die beiden Fraktionssprecher im Senat, ihren Kollegen Charles E. Schumer und den Republikaner Mitch McConnell. „Während die bundesstaatlichen Vorschriften einen Basisschutz gegen die schädlichen Effekte von Pestiziden bieten, sind nur die Kommunen und Bundesstaaten in der Lage, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die speziell auf die Bedürfnisse ihrer Bürger zugeschnitten sind“, konstatieren die Absender. Als Beispiele nennen sie die Notwendigkeit, besondere Sicherheitsvorkehrungen für Schulen, LandarbeiterInnen, ländliche Regionen, Trinkwasser, aber auch Bienen und andere Tiere zu treffen.

Von anderen Seiten hagelt es ebenfalls Kritik. „Sie haben verloren, also kommen sie mit dem Hut in der Hand zum Kongress und versuchen, das Gesetz zu ändern“, sagt Daniel Savery von Earthjustice. Daniel Hinkle von der American Association for Justice zieht indessen Parallelen zu Vorgängen in der Vergangenheit: „Dies ist die gleiche Strategie, die wir bei Firmen im Zusammenhang mit Asbest, Tabak und anderen Produkten gesehen haben, die über Jahrzehnte hinweg immenses Unheil angerichtet haben und trotzdem versuchten, ungeschoren davonzukommen.“ Beide Gruppen gehörten zu den 185 Organisationen, die einen Brief an die Abgeordneten des Repräsentantenhauses aufsetzten, um an diese zu appellieren, den „Agricultural Labeling Uniformity Act“ nicht zu verabschieden. „Wir fordern Sie auf, sich auf die Seite der öffentlichen Gesundheit, der Verantwortlichkeit und der Umwelt zu stellen anstatt auf die Seite der Profite der chemischen Industrie“, schrieben sie.

Die CBG verurteilte das Vorgehen BAYERs ebenfalls scharf. „Es darf nicht sein, dass Unternehmen ohne demokratische Legitimation allein durch ihre Wirtschaftskraft legislative Macht erhalten. Der BAYER-Konzern muss seine Gesetzes-Maschine sofort stoppen“, schrieb sie in ihrer Presseerklärung.

Der Leverkusener Multi aber beteuert scheinheilig, den PolitikerInnen lediglich helfend zur Hand zu gehen: „Wir unterstützen die staatliche Gesetzgebung zusammen mit Dutzenden anderer landwirtschaftlicher Organisationen, weil die Zukunft der amerikanischen Landwirtschaft von einer zuverlässigen, wissenschaftlich fundierten Regulierung wichtiger Pflanzenschutzmittel abhängt, die von der EPA als sicher für die Anwendung eingestuft wurden.“

Im August 2024 teilte der „3rd U.S. Circuit Court of Appeals“ in Pennsylvania diese Auffassung BAYERs betreffs der EPA und wies eine Entschädigungsklage ab – zweifellos ein Erfolg der Kampagne. Von einer Konzern-Macht, die „beängstigend“ sei, spricht der KlägerInnen-Anwalt Ronald Miller deshalb.

Und da es nun unterschiedliche Urteile in der Sache gibt, hofft der Agro-Riese auf die Möglichkeit, den Supreme Court als höchstes Organ der Rechtsprechung in den USA anzurufen. „Wir werden erneut einen Versuch unternehmen, die Glyphosat-Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise vor den Supreme Court zu bringen“, kündigte Matthias Berninger an: „Wir wollen auf verschiedenen Wegen der Wissenschaft zu ihrem Recht gegen die Klage-Industrie verhelfen.“

Im Jahr 2022 scheiterte dieses Ansinnen. Damals mochte der Supreme Court über das BAYER-Begehr nicht allein entscheiden und bat die US-Regierung im Dezember 2021 um Amtshilfe. Diese erfolgte dann im Mai 2022 durch die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar und sorgte beim Global Player für Ernüchterung. Nach Ansicht des „Solicitor Generals“ erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem FIFRA nicht explizit widersprechen. Kalifornien hat das mit Verweis auf die WHO getan und sich dabei auf ein Landesgesetz von 1986 berufen, das zu Warnungen verpflichtet, wenn eine öffentliche Körperschaft eine Substanz als krebserregend einstuft. Prelogar beurteilte dieses Vorgehen als korrekt, eine absolute Kongruenz verlange der Gesetzgeber nicht, daher dürften die Bundesstaaten auch dann Warnhinweise anordnen, wenn die EPA solche nicht für nötig halte. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin fest. Sie verwies zudem auf von der EPA positiv beschiedene Anträge von Glyphosat-Herstellern, die beabsichtigten, von sich aus vor Krebs zu warnen, um Haftungsansprüchen zu entgehen.

Damit nicht genug erwägt der Leverkusener Multi Presseberichten zufolge nach wie vor, sich den hohen Zahlungen an Glyphosat-Geschädigte durch das Anmelden einer Teil-Insolvenz zu entziehen, wie sie das Firmenrecht im Bundesstaat Texas erlaubt. Als „Texas Two-Step“ firmiert das in Unternehmenskreisen.

Der Konzern arbeitet derzeit also mit aller Kraft daran, die Akte „Glyphosat“ zu schließen, aber auch der Widerstand dagegen bleibt beharrlich. ⎜

BAYERs Glyphosat darf in die Verlängerung

Marius Stelzmann

Ohne Rücksicht auf Verluste

Mitte November 2023 setzte sich die EU-Kommission über alle wissenschaftlichen Bedenken hinweg und verlängerte die Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre. BAYERs Lobby-Arbeit hatte sich wieder einmal ausgezahlt.

Von Jan Pehrke

2017 kam Glyphosat nur mit freundlicher Unterstützung des damaligen deutschen Landwirtschaftsministers Christian Schmidt zu einer Zulassungsverlängerung um fünf Jahre. Der CSU-Politiker verstieß bei der EU-Abstimmung kurzerhand gegen die Koalitionsabsprache und räumte dem BAYER-Herbizid mit seinem „Ja“ den Weg frei. Solche Manöver schienen eher unwahrscheinlich, als die Frist ablief und Brüssel sich wieder mit dem umstrittenen Mittel befassen musste. Und nicht nur das ließ auf ein Glyphosat-Ende hoffen. Es hatte sich auch weiteres Belastungsmaterial angesammelt – und das nicht zu knapp.

Aber am 16. November 2023 – 165.000 Klagen von Glyphosat-Geschädigten, zahl-reiche neue Krebs-Studien und zwei EU-Wahlgänge ohne eine qualifizierten Mehrheit für das Pestizid später – erteilte die EU-Kommission BAYERs Topseller wiederum die Genehmigung. Bereits unmittelbar nach dem Scheitern des Verlängerungsantrags im Berufungsausschuss stellten von der Leyen & Co. die neue Lizenz aus. „Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und in Ermangelung der erforderlichen Mehrheit in einer der beiden Richtungen ist die Kommission nun verpflichtet (…) eine Entscheidung zu treffen“, erklärten sie und gaben den Entschluss bekannt, eine Laufzeit bis 2033 zu gewähren – offensichtlich ein Vorratsbeschluss. Die EU-Kommission hat es noch nicht einmal wie noch 2017 für nötig befunden, auf die Bedenken der Mitgliedsländer einzugehen und die Zulassungsspanne entsprechend zu verkürzen.

Sie untersagte lediglich den Einsatz von Glyphosat als Trocknungsmittel kurz vor der Ernte und kündigte an, die Ausbringungsmengen zu deckeln. Zudem verpflichtete die Kommission die Hersteller, Brüssel in einigen Jahren Material über die Auswirkungen der Substanz auf die biologische Vielfalt vorzulegen. Den Umgang mit den Restrisiken überließ sie den einzelnen EU-Staaten, obwohl die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA da so einiges zu Tage gefördert hatte. Mehr als 20 Daten-Lücken machte sie bei ihrer Bewertung des Gefährdungspotenzials von Glyphosat aus. Eine dieser Fehlstellen betrifft die Entwicklungsneurotoxizität, also die Auswirkungen des Stoffes auf die noch im Wachstum befindlichen Nervensysteme von Embryos, Säuglingen und Kindern. Zu den möglichen Beeinträchtigungen von Zellteilungsprozessen und Schädigungen von Chromosomen durch das Mittel vermochte die Behörde ebenfalls keine Aussagen zu treffen: „data gaps“ sowohl für Glyphosat selbst als auch für das Abbau-Produkt AMPA. Zudem blieb „die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher“ offen, da keine Angaben zu den Glyphosat-Rückständen auf Karotten, Weizen und Salat vorlagen.

„Ich halte die Entscheidung der EU-Kommission für falsch, Glyphosat bis 2033 zu genehmigen und sehe sie auch nicht vom Votum der EU-Staaten gedeckt“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nach dem schwarzen Donnerstag. Im Votum Deutschlands fand diese Einschätzung jedoch keinen Ausdruck. „Leider ließ sich hierzu innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen. Mir blieb in Brüssel deshalb gemäß unserer gemeinsamen Geschäftsordnung nur die Enthaltung“, bedauerte er. Dabei hätte Özdemir die FDP nur auf den Koalitionsvertrag verpflichten müssen, in dem es unmissverständlich heißt: „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt.“

Das ist jetzt Schnee von gestern. Am 15. Dezember gab das Landwirtschaftsministerium eine Eilverordnung heraus, die das 2021 neu im Pflanzenschutz-Gesetz festgelegte Anwendungsverbot für Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 aufhob und die nationale Zulassung erst einmal bis zum 30. Juni 2024 verlängerte. In der Zwischenzeit will der Minister nach Wegen suchen, die Anwendungen des Pestizids „wirksam einzuschränken“, um „unserer Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachzukommen“. „Ich setze dabei auf die Unterstützung aller Ampelpartner!“, betont er, wobei das Ausrufezeichen nicht gerade Zuversicht ausdrückt.

Die Landwirtschaft braucht sich vor den Reduktionsplänen jedoch nicht zu fürchten. Özdemir hat eher „die Anwendung durch nicht professionelle Nutzer in Klein- und Hausgärten“ sowie die „flächige Anwendung auf Dauergrünland“ im Blick. Dabei fällt der Privatgebrauch von Glyphosat kaum ins Gewicht, der Hauptteil landet auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach Angaben des Bundesumweltamtes findet es sich auf 40 Prozent der bundesdeutschen Äcker.

Überdies hatte bereits die „Glyphosat-Minderungsstrategie“ von Cem Özdemirs Amtsvorgängerin Julia Klöckner die Verwendung von Glyphosat im Haus- und Gartenbereich ab dem September 2021 bis auf wenige Ausnahmen untersagt und noch weitere Restriktionen vorgenommen. Auswirkungen hatte das alles aber bisher kaum: 2022 sanken die Verkaufsmengen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 182 Tonnen auf 3.915 Tonnen.

Ein Komplett-Verbot kommt für Cem Özdemir nicht in Betracht. Hier drohte der BAYER-Konzern vorsorglich schon einmal eine Klage an. Gegen Luxemburg, das die Substanz im Januar 2021 aus dem Verkehr gezogen hatte, prozessierte er bereits erfolgreich. Das will aber nichts heißen. So hat der Bann, den Frankreich 2019 mit dem Verweis auf mögliche genotoxische Effekte gegen 36 Glyphosat-Produkte aussprach, nach wie vor Bestand. Schließlich liefern interne Dokumente der BAYER-Tochter MONSANTO selbst Belege für diese Nebenwirkung. Und das fest im EU-Reglement verankerte Vorsorge-Prinzip bietet noch weitere Ansatzpunkte, Genehmigungen anzufechten. In Sachen „Langzeit-Toxizität“ und „Toxizität der Glyphosat-Zusatzstoffe“ konnten die Hersteller nämlich bisher keine Entlastungsstudien vorlegen, und neue wissenschaftliche Evidenz für die Gefährlichkeit des Produkts liegt mit der Leukämie-Untersuchung des Ramazzine-Instituts auch vor.

So müssen sich die RichterInnen dann auch erst einmal mit Klagen gegen die bestehenden und neuen Glyphosat-Zulassungen beschäftigen. Das pestizid-kritische Netzwerk PAN Europe hat unmittelbar nach der Brüsseler Entscheidung „The Great Glyphosate Court Case“ auf den Weg gebracht, und die DEUTSCHE UMWELTHILFE leitete bereits vor einiger Zeit juristische Schritte gegen das Total-Herbizid ein. Zudem tut sich in den USA ebenfalls etwas. Dort zogen das CENTER FOR FOOD SAFETY, die FARMWORKER ASSOCIATION OF FLORIDA und andere Organisationen gegen Glyphosat vor Gericht. Ruhiger wird es also vorerst um das Pestizid nicht werden. ⎜

Millionenschwere Lobby-Aktivitäten in den USA

Marius Stelzmann

BAYER schreibt Glyphosat-Gesetze

Der BAYER-Konzern versucht in den USA mit immensem Lobby-Aufwand neue Pestizid-Gesetze zu lancieren, um die juristischen Nebenwirkungen von Glyphosat zu minimieren. 2023 investierte er einen Großteil seines dort für politische Einfluss-Arbeit eingesetzten Budgets von 7,35 Millionen US-Dollar in dieses Projekt. Als „eines der wesentlichen Schwerpunkte unserer politischen Interessensvertretung" bezeichnete es Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl auf der letzten Hauptversammlung in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). 

BAYER-Chef Bill Anderson nutzte im Februar sogar die Münchner Sicherheitskonferenz zur Werbung für das Unterfangen. Am Rande der Veranstaltung versuchte er die prominenten US-PolitikerInnen Nancy Pelosi, Hillary Clinton, John Kerry und Mike Pompeo von der Notwendigkeit einer Veränderung der Pestizid-Gesetze zu überzeugen. Zudem reiste der Vorstandsvorsitzende in der Sache mehrmals nach Washington. 

Immer wieder verurteilten RichterInnen den Agro-Riesen in den einzelnen Bundesstaaten mit dem Argument zu Entschädigungszahlungen, er habe auf den Glyphosat-Packungen nur unzureichend vor den Gefahren gewarnt und damit gegen Bundesgesetze verstoßen. Die Konzern-AnwältInnen verwiesen dagegen in den Prozessen zur Entlastung immer wieder auf die staatliche Umweltbehörde EPA, die das Herbizid nicht als krebserregend einschätzt, konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen. 

Deshalb will der Leverkusener Multi nun Paragrafen-Werke durchdrücken, welche die EPA-Bewertung als bindend für alle Gerichte der Vereinigten Staaten erklären. BAYERs „Head of Public Affairs, Sustainability and Safety", der ehemalige Grünen-Politiker Matthias Berninger, koordiniert dabei die Pflege der politischen Landschaft. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen", so das Manager Magazin. 

Auf zentralstaatlicher Ebene soll es hingegen der „Agricultural Labeling Uniformity Act" richten, der es untergeordneten politischen Einheiten verbietet, nach eigenen Regeln das Anbringen von Warnhinweisen auf Pestizid-Verpackungen anzuordnen.

Der Republikaner Dusty Johnson, der das Vorhaben gemeinsam mit Jim Costa von den Demokraten maßgeblich vorantreibt, gibt Formulierungshilfen von BAYER-LobbyistInnen bei der Erstellung der Vorlage unumwunden zu. 3.000 Dollar erhielt er vom Leverkusener Multi bisher an Wahlkampf-Spenden für seine Dienste, Costa sogar 3.500 Dollar. Bei der Vorstellung des „Agricultural Labeling Uniformity Acts" betonten die beiden Mitglieder des Agrar-Komittees des Repräsentantenhauses die Dringlichkeit, das Patchwork unterschiedlicher Vorschriften zu beenden und warnten vor Ernährungsnotständen durch die gegenwärtigen Regelungen. „Inmitten einer globalen Lebensmittelkrise müssen wir alle Herausforderungen für die Märkte vermeiden, die unsere Lebensmittelsicherheit gefährden. Dieser Gesetz-Entwurf wird eine einheitliche Kennzeichnung von Pestiziden nach staatlichem Recht gewährleisten, was zu einer nachhaltigeren und sichereren Lebensmittelversorgung führen wird", erklärte Jim Costa.

Doch gegen all das erhebt sich viel Protest. Im Januar sandten 140 PolitikerInnen aus 30 Bundesstaaten einen Alarm-Brief an das Agrar-Komitee. „Wir schreiben, um unseren entschiedenen Widerstand gegen jegliche Bestrebungen zum Ausdruck zu bringen, die seit Langem bestehenden bundesstaatlichen und lokalen Befugnisse zur Regulierung von Pestiziden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einzuschränken, heißt es darin. Bundesstaatliche und lokale Entscheidungsgremien seien am besten in der Lage, auf neue Risiken in den Regionen oder Gemeinden zu reagieren, halten die UnterzeichnerInnen fest und sehen eine solche Praxis auch durch das zentrale Pestizid-Gesetz FIFRA und den Obersten Gerichtshof des Landes gedeckt. Zudem wandte sich eine Koalition von 185 Umweltverbänden gegen die Pläne.

„Es darf nicht sein, dass Unternehmen ohne demokratische Legitimation allein durch ihre Wirtschaftskraft legislative Macht erhalten. Der BAYER-Konzern muss seine Gesetzes-Maschine sofort stoppen", fordert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

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Ein Glyphosat-Stopp ist möglich!

CBG Vorstand

CBG zur heutigen Bundesrat-Sitzung

Presse-Information vom 14.06.2024

Am heutigen Freitag berät der Bundesrat über die weitere Zukunft von Glyphosat in Deutschland. Dazu liegen Empfehlungen vor, die Auflagen zu lockern und den Gebrauch auch in Wasserschutzgebieten zu erlauben.

„Das wäre absolut verantwortungslos. Die EU hat zwar die Zulassung von Glyphosat im November letzten Jahres verlängert, die Mitgliedsländer aber explizit dazu angehalten, dem Schutz des Grundwassers in gefährdeten Gebieten und dem Schutz von Oberflächengewässern besondere Aufmerksamkeit zu widmen“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest.

Überdies hat die Europäische Union die Effekte des Herbizids auf die Artenvielfalt wegen fehlender Studien nicht abschließend bemessen können. Sie sprach von einer „generellen Daten-Lücke“. Damit nicht genug, machte die EU über 20 weitere „data gaps“ aus. Diese betrafen unter anderem die Entwicklungsneurotoxizität – also die Auswirkungen des Mittels auf die noch im Wachstum befindlichen Nervensysteme von Embryos, Säuglingen und Kindern – sowie mögliche Beeinträchtigungen von Zellteilungsprozessen und Schädigungen von Chromosomen. Zudem blieb „die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher“ offen, da keine Angaben der Hersteller zu den Glyphosat-Rückständen auf Karotten, Weizen und Salat vorlagen.

Den Umgang mit diesen Unwägbarkeiten überlässt die EU ausdrücklich den Mitgliedsländern. Wenn ein Staat trotz der Einführung von Risikominderungsmaßnahmen noch Bedenken hätte, dürfe er „die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in seinem Hoheitsgebiet beschränken oder verweigern“, heißt es im sogenannten Renewal Report.

„Und eben das muss die Politik nun tun, zumal der Rechtsweg offen ist“, fordert Stelzmann und verweist dazu auf die entsprechenden Expertisen von der Heinrich-Böll-Stiftung, Aurelia und der Deutschen Umwelthilfe. Aurelia und die Deutsche Umwelthilfe nennen dabei als einen Ansatzpunkt den Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser Paragraf gestattet es bei neuen EU-Regularien nämlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, wenn das z. B. der Umweltschutz gebietet. Auch böte die von Brüssel ohnehin vorgeschriebene Überprüfung der Genehmigung vom November 2023 die Möglichkeit, das Herbizid aus dem Verkehr zu ziehen. Darüber hinaus gestatte das EU-Recht Notfallmaßnahmen bei Wirkstoffen mit schwerwiegenden Risiken für Mensch, Tier und Umwelt.

Der langen Liste der Glyphosat-Risiken fügten französische WissenschaftlerInnen unlängst noch einen Eintrag zu. Eine ForscherInnen-Gruppe um Claudine Vasseur untersuchte das Sperma französischer Männer und fand Glyphosat-Spuren. Dabei überstiegen die Rückstände diejenigen im Blut um den Faktor 4. „Zusammengefasst deuten unsere Ergebnisse auf einen negativen Einfluss von Glyphosat auf die reproduktive Gesundheit des Menschen und möglicherweise seiner Nachkommenschaft hin“, resümieren sie. Deshalb fordern Vasseur & Co. die Politik eindringlich auf, zu reagieren und dem Vorsorgeprinzip Geltung zu verschaffen.

„Die Politik hat also genug Möglichkeiten zu handeln, sie muss diese nur nutzen“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

Kein Blankoscheck für Glyphosat

CBG Redaktion

Provisorische Zulassungsverlängerung scheitert

Der EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel lehnte am letzten Freitag eine provisorische Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ab, die am 15. Dezember ausläuft. Einen entsprechenden Antrag, den zuständigen Gremien ein Jahr länger Zeit zu geben, die von dem Mittel für Mensch, Tier und Umwelt ausgehenden Gefahren abzuschätzen, hatte die EU-Kommission vorgelegt. Und auch BAYER sowie die anderen in der „Glyphosat Renewal Group" organisierten Hersteller des Herbizids forderten – allerdings gestützt „auf die überzeugenden wissenschaftlichen Argumente für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung" – einen solchen Beschluss ein. Doch dafür kam keine qualifizierte Mehrheit zustande.

„Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt das Votum. Völlig zu Recht empfanden es die Ausschuss-Mitglieder als unverantwortlich, Glyphosat ohne aktuelle Risikoprüfung weiter auf dem Markt zu lassen. Nicht von ungefähr zeigte sich die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ‚zutiefst besorgt' über die sich in die Länge ziehende Bewertung des Herbizids. Umso peinlicher, dass das grün geführte deutsche Landwirtschaftsministerium die Entscheidung im Ausschuss nicht mittrug und sich stattdessen der Stimme enthielt", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Die Bundesregierung sähe die Verzögerung im Verfahren zwar kritisch, wolle aber der Europäischen Kommission „bei der formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum" nicht im Weg stehen, heißt es in einer Erklärung des „Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft". Solche „formal-administrativen Verlängerungen" ohne fundierte wissenschaftliche Basis gehören in Brüssel zur üblichen Praxis. „Die Wiedergenehmigungsverfahren auf EU-Ebene werden (...) oft über Jahre verzögert: Wenn das geschieht, wird die Genehmigung über die gesetzlichen Fristen hinaus immer wieder verlängert", kritisierte das Umweltbundesamt Anfang des Jahres. Als ein Beispiel nannte es dabei den unter anderem in BAYER-Produkten enthaltenen Wirkstoff Flufenacet, der bereits seit 18 Jahren in aller Ruhe Ehrenrunden dreht.

Einer immerhin einjährigen Ehrenrunde dürfte, trotz des negativen Bescheids vom Freitag, Glyphosat entgegensehen, dank des Berufungsausschusses oder aber der Kommission selbst, die in der Sache das letzte Wort hat. Der langerwartete Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zu den Risiken und Nebenwirkungen des Pestizids ist jetzt für Juli 2023 angekündigt. Derjenige der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA liegt schon vor. Sie empfahl Anfang Juni die Wiederzulassung, ohne neuere Untersuchungen zu der von der Substanz ausgehenden Krebsgefahr oder zu den blinden Flecken der von BAYER & Co. vorgelegten Studien zur Kenntnis genommen zu haben. Das Urteil der EU über die Agro-Chemikalie erfolgt dann voraussichtlich im Dezember 2023. Selbst wenn dieses positiv ausfallen sollte, beabsichtigt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Glyphosat-Ausstieg festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung, ob das EU-Recht ein solches Vorgehen erlaube, stehe jedoch noch aus, schränkte er ein.

Für die CBG hätten die wissenschaftlichen Befunde zu dem Glyphosat-Gefährdungspotenzial schon im Jahr 2017 ausgereicht, um das Pestizid aus dem Verkehr zu ziehen. Und nicht nur das: „138.000 krebskranke KlägerInnen, die Entschädigungsansprüche an BAYER stellen, sprechen eine deutliche Sprache", konstatiert Marius Stelzmann abschließend.

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Presseerklärung: US-Saatgutproduzenten kritisieren das Agro-Oligopol von BAYER & Co.

CBG Redaktion

„Ein extremer Grad an Konzentration"

Der Verband der unabhängigen US-amerikanischen Saatgut-Produzenten hat massive Kritik an der marktbeherrschenden Position von BAYER und drei weiteren Konzernen auf dem Agrar-Markt der Vereinigten Staaten geübt. Bei allen bedeutenden Ackerfrüchten hätte sich das Quartett den Zugriff auf das für die Züchtung unerlässliche Keimplasma gesichert, so die „Independant Professional Seed Association" (IPSA). „Wir sind in einem Geschäftsumfeld, in dem vier Unternehmen das Haupt-Keimplasma für Baumwolle und Mais und alle wichtigen Technologien für diese Kulturpflanzen – plus Soja – kontrollieren", konstatiert IPSA-Geschäftsführer Todd Martin und spricht von einem „extremen Grad an Wettbewerbskonzentration".

Der IPSA zufolge beherrscht das Quartett 85 Prozent des Marktes für Gen-Mais und 76 Prozent des Marktes für Gen-Soja. Besonders schlimm stellt sich für Martin die Situation bei dem Elite-Keimplasma von Mais dar: „Etwa 90 Prozent der kommerziellen Sorten befinden sich – direkt oder indirekt durch Lizenzvergabe – im Besitz von zwei Unternehmen. BAYER CROPSCIENCE hat vor kurzem seinen Anteil am Keimplasma mit 55 Prozent angegeben, und 35 Prozent entfallen auf CORTEVA – eine Konzentration, die weit höher ist als in jedem anderen Land".

Als Grund für die Entwicklung nennt die „Independant Professional Seed Association" die Einführung genmanipulierter Gewächse Anfang der 1990er Jahre, die zu einem Konsolidierungsprozess in der Branche führte. Dieser läutete das Ende von hundert Saatgut-Firmen ein und ließ von zwölf Agro-Multis nur noch vier übrig. Der fehlende Wettbewerb wirkte sich vor allem auf die Preise aus. Für Saatgut stiegen sie laut IPSA im Zeitraum von 2000 bis 2015 um über 700 Prozent.

Einen wesentlichen Anteil an der Herausbildung des Oligopols hatte nach Einschätzung der Saatgut-Produzenten das Patentrecht. Es ermöglicht BAYER & Co., geistiges Eigentum auf ein großes Quantum des Keimplasmas zu beanspruchen und nötigt unabhängigen ZüchterInnen Lizenz-Zahlungen auf – einen ähnlichen Vorwurf hat jüngst die Initiative „No Patents on Seeds" gegen das europäische Patentrecht erhoben. Und selbst nach dem eigentlichen Ende der Patent-Laufzeit gelänge es den Multis durch juristische Winkelzüge, den Schutz zu verlängern, hält Martin fest und verweist darauf, dass es nach dem Ablauf der Schutzrechte für die ersten Gentech-Pflanzen im Jahr 2014 immer noch kaum von anderen Anbietern entwickelte Nachfolger gebe.

Die Äußerungen des Verbandschefs stehen im Zusammenhang mit einer Stellungnahme, welche die IPSA auf Aufforderung des Landwirtschaftsministeriums abgab, das ermitteln wollte, inwieweit das geltende Patent-Reglement den Wettbewerb auf den Märkten für Saatgut, Dünger und andere Produkte behindert. Dieses Vorhaben wiederum ist Teil größer angelegter Bemühungen der Biden-Administration, der Dominanz weniger großer Unternehmen in der US-Wirtschaft entgegenzutreten. Das entsprechende Dekret des US-amerikanischen Präsidenten führt neben dem Agrar-Sektor unter anderem noch das Banken- und Transport-Wesen sowie den Krankenhaus-, Pharma-, Internet- und Lebensmittelbereich auf.

„Hier besteht auch in Europa Handelsbedarf, besonders auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Es kann nicht sein, dass das Schicksal der Welternährung vom Profit-Kalkül BAYERs und weniger anderer Multis abhängt", erklärt Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

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BAYER scheitert mit Plan B in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Presse-Information CBG vom 20.06.22

Kein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA

Der BAYER-Konzern muss im Rechtsstreit um das umstrittene Pestizid Glyphosat seiner Tochterfirma MONSANTO erneut eine Niederlage einstecken. Nachdem der Agro-Riese die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 Geschädigten im Mai 2021 hatte platzen lassen, setzte er auf ein Grundsatz-Urteil des Supreme Courts in seinem Sinne, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden". Doch dazu kommt es jetzt nicht: Der Oberste Gerichtshof nahm den Fall „Edwin Hardeman v. MONSANTO" gar nicht erst zur Entscheidung an. Er hatte die Biden-Administration im Dezember 2021 um Amtshilfe in der Causa gebeten, die fünf Monate später durch die Generalstaatsanwältin Elisabeth Prelogar erfolgte. Sie riet dem Supreme Court, BAYERs Antrag abzulehnen, woran die RichterInnen sich dann auch hielten.

Der Leverkusener Multi hatte in seiner Petition gravierende Versäumnisse des kalifornischen Ninth Circuits als Vorinstanz geltend gemacht und dem Gericht die Berechtigung abgesprochen, in der juristischen Auseinandersetzung ein Urteil nach Landesrecht zu fällen. Er reklamierte Bundesrecht für die Angelegenheit, weil die „Environment Protection Agency" (EPA) als Bundesbehörde die Agro-Chemikalie bundesweit zugelassen und ihr Unbedenklichkeit bescheinigt habe, und sah demzufolge den Obersten Gerichthof als zuständige Instanz an. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat", argumentierte der Global Player.

Elisabeth Prelogar ließ das nicht gelten. Ihrer Ansicht nach erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese den darin festgelegten Regelungen nicht explizit widersprechen. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird", hielt die Juristin fest. Überdies distanzierte sich Prelogar von der Parteinahme der EPA in dem Hardeman-Verfahren. Vom damaligen Präsidenten Donald Trump auf Linie gebracht, hatte die Agency nämlich in Tateinheit mit dem Justizministerium das in den USA bestehende „Amicus Curiae"-Recht genutzt, um in das Berufungsverfahren einzugreifen und auf Freispruch für BAYER zu plädieren. „Im Angesicht der Entscheidung des Berufungsgerichts und des Regierungswechsels haben die Vereinigten Staaten ihre dort dargelegten Argumente überprüft", erklärte sie.

Und noch von einer anderen Seite her bekam die „Environment Protection Agency" unlängst wegen ihrer industrie-freundlichen Haltung in der Trump-Ära Druck. Am 17. Juni erklärte ein US-Gericht die verläufige Glyphosat-Zulassung der Umweltbehörde aus dem Jahr 2020 teilweise für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend", konstatierte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals".

„Nun ist auch BAYERs Plan B in Sachen „Glyphosat" gescheitert. Für einen Plan C ist jetzt – sechs Jahre nach der ersten Klage und vier Jahre nach dem ersten RichterInnen-Spruch – keine Zeit mehr. Der Konzern darf die Milliarden-Einnahmen durch das Herbizid nicht länger mit den Kosten verrechnen, die seine Risiken und Nebenwirkungen verursachen. Es führt kein Weg an einem Verkaufsstopp und an einer sofortigen Entschädigung aller krebskranken KlägerInnen vorbei", so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

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[Glyphosatzulassung] Presse-Information CBG vom 20.06.22

CBG Redaktion

RichterInnen machen schwere Fehler bei der Risiko-Bewertung aus

US-Gericht kassiert Glyphosat-Zulassung

Erneut hatte eine industrie-freundliche Entscheidung, welche die US-amerikanische Umweltbehörde EPA in der Trump-Ära traf, vor Gericht keinen Bestand. Am 17. Juni erklärte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals„ die im Januar 2020 gewährte vorläufige Glyphosat-Zulassung in Teilen für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, heißt es in dem Urteil. Die RichterInnen gaben damit der Klage des „Natural Resources Defense Councils„ und des „Pesticide Action Network North America“ statt und ließen der Behörde bis zum 1. Oktober 2022 Zeit für eine neue Überprüfung des Herbizids. Dem Gremium zufolge hat die „Environment Protection Agency„ bei dem Zulassungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zur Interpretation von Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt. Im Einzelnen monierte es unter anderem einen selektiven Umgang mit Daten und konstatierte eine „Missachtung von Tumor-Bildungen bei hohen Dosen“. Die Verstöße gegen gängige ForscherInnen-Standards, die das Gericht feststellte, gleichen teilweise bis ins Detail denjenigen, die Dr. Peter Clausing vom „Pestizid Aktions-Netzwerk„ und Dr. Angeliki Lyssimachou von der „Health and Environment Alliance“ bei der EU-Bewertung von Glyphosat ausgemacht und in dem Bericht „How the EU risks greenlighting a pesticide linked to cancer„ dokumentiert hatten. „Das Urteil aus den USA wirft auch noch einmal ein neues Licht auf die Glyphosat-Zulassungsverlängerung der Europäischen Union vom November 2017“, befindet Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren deshalb: „Darum sollten die EU-Behörden, die sich im Augenblick wieder mit dem Ackergift befassen, es genau lesen.„ Die BAYER-Tochter MONSANTO nahm als Beigeladene an dem Prozess teil. Ihre AnwältInnen bestritten den Umweltverbänden schlicht die Klage-Berechtigung, weil der von den Organisationen geltend gemachte Schaden nicht im direkten Zusammenhang mit der Glyphosat-Genehmigung der EPA vom Januar 2020 stehe. Damit vermochten sie sich allerdings nicht durchzusetzen. „MONSANTO argumentiert nicht überzeugend, dass das Kausalitätserfordernis nicht erfüllt sei“, so der 9th Circuit. In einer Stellungnahme zu dem Votum verteidigte der Leverkusener Multi das Vorgehen der EPA in Sachen „Glyphosat„ als sorgfältig und hielt weiter in Treue fest zu dem Pestizid. „In mehr als vier Jahrzehnten wurde festgestellt, das Herbizide auf Glyphosat-Basis sicher verwendet werden können und nicht krebserregend sind“, so der Agro-Riese. Daran dürften jetzt jedoch noch mehr Menschen zweifeln. „Die Haltung der EPA zu Glyphosat spielte bei BAYERs Verteidigung des Mittels immer eine große Rolle. Diese Strategie fällt nun wie ein Kartenhaus zusammen. Das Unternehmen muss das endlich einsehen, die Agro-Chemikalie sofort vom Markt nehmen und schnell eine Einigung mit allen Glyphosat-Geschädigten erzielen", fordert CBG-Geschäftsführer Stelzmann abschließend. Pressekontakt: Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Fehlentscheidung] Presse-Information CBG vom 02.06.22

CBG Redaktion

EU-Chemikalienagentur: Glyphosat nicht krebserregend

Eine krasse Fehlentscheidung!

Die Europäische Chemikalien-Agentur ECHA stuft das Pestizid Glyphosat trotz erdrückender Beweislast nicht als krebserregend ein. Erneut setzt sie sich damit über die Klassifikation der „Internationalen Agentur für Krebsforschung“ der Weltgesundheitsorganisation WHO hinweg, die dem Mittel im Jahr 2015 bescheinigte, „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ zu sein. Dabei haben zahlreiche danach publizierte Studien den Befund noch einmal erhärtet. Das europäische „Ban Glyphosate“-Bündnis, dem die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) angehört, kritisiert die Entscheidung deshalb scharf. „Wieder einmal hat sich die ECHA einseitig auf die Studien und Argumente der Industrie verlassen. Und das, obwohl eine kürzlich durchgeführte Überprüfung von Industrie-Studien zur DNA-schädigenden Wirkung von Glyphosat durch WissenschaftlerInnen des Wiener Krebsforschungsinstituts zu dem Ergebnis kam, dass nur zwei von 35 Industrie-Studien als „zuverlässig“, 15 weitere als „teilweise zuverlässig“ angesehen werden können und 18 dieser Studien aufgrund erheblicher Abweichungen von den geltenden Test-Richtlinien als „nicht zuverlässig“ eingestuft werden müssen“, heißt es in der Presseerklärung. Auch hat die ECHA sich wiederum nur mit dem Wirkstoff Glyphosat selbst beschäftigt, nicht aber mit dem von der BAYER-Tochter MONSANTO unter dem Namen „ROUND UP“ vertriebenen Enderzeugnis. Da dieses noch viele Beistoffe enthält, erhöht sich nach Meinung vieler WissenschaftlerInnen das Gefährdungspotenzial. Das räumt sogar MONSANTO ein, wie aus firmen-internen Unterlagen hervorgeht, die in den Schadensersatz-Verfahren als Beweismittel dienten. So schrieb der Toxikologe William Heydens in einer E-Mail an eine Kollegin: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ Die ECHA beschränkt sich in dem Begutachtungsprozess auf die unmittelbaren Gesundheitsgefahren, die umfassende Risiko-Bewertung, die alle Effekte des Herbizids auf Mensch, Tier und Umwelt in den Blick nimmt, obliegt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie hat unlängst angekündigt, länger als vorgesehen für ihre Bewertung des Pestizids zu brauchen, dessen Zulassung Ende des Jahres ausläuft, weil die Sichtung des während der EU-Konsultationen eingegangenen umfangreichen Materials zu den Risiken und Nebenwirkungen der Agro-Chemikalie mehr Zeit in Anspruch nimmt. „Nun steht zu hoffen, dass die Beurteilung der Lebensmittel-Behörde wirklich nach dem neuesten Stand der Wissenschaft erfolgt. Die EFSA hätte dies jedoch gut noch 2022 schaffen können. Durch die Verschiebung darf BAYER jetzt ein Pestizid mit ungeklärtem Status noch rund ein Jahr weiterverkaufen und so noch einmal Millionen Euro einstreichen. Nicht von ungefähr hat die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sich ‚zutiefst besorgt’ über die Verzögerung gezeigt“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. https://www.pan-europe.info/press-releases/2022/05/glyphosate-echa-classification-denial-science-and-disrespect-eu-law Pressekontakt: Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Behördenversagen] Presse-Information CBG vom 12.05.22

CBG Redaktion

Behördenversagen

EU verschleppt Glyphosat-Entscheidung

Die Europäische Chemikalienagentur und die Behörde für Lebensmittelsicherheit kündigten eine Verschiebung der Entscheidung über die Glyphosat-Zulassungsverlängerung an. Das umfangreiche Material, das im Rahmen der öffentlichen Konsultationen zu dem Bewertungsbericht eingegangen sei, mache eine Veränderung des Zeitplans notwendig, lautet die Begründung. Damit steht der für Dezember 2022 vorgesehene Beschluss über die Zukunft des Herbizids in Frage. Obwohl dessen Zulassung Ende des Jahres ausläuft, droht jetzt eine vorläufige Lizenz zur Weitervermarktung. „Das ist ein Skandal! Die EU hatte lange genug Zeit, über die Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat zu befinden. Nun aber will sie BAYER & Co. erlauben, mit dem Pestizid sogar ohne gültige Genehmigung weiter Profite einzustreichen und damit die Gesundheit der Menschen zu gefährden“, so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zeigte sich laut Euractiv dann auch „zutiefst besorgt darüber, dass sich die Bewertung von Glyphosat verzögert“. Der Interessensverband BAYERs und anderer Hersteller, die Glyphosate Renewal Group, wiegelte indessen erwartungsgemäß ab und erklärte, „dass solche Verfahrensverzögerungen zusammen mit einer Verlängerung des aktuellen Zulassungszeitraums zu den üblichen Praktiken des EU-Regulierungsprozesses gehören“. „Da sprechen die Agro-Riesen leider eine traurige Wahrheit aus. Nicht nur bei der Europäischen Union, sondern auch in Deutschland halten die Behörden die Fristen oftmals nicht ein und stellen „technische Verlängerungen“ en masse aus“, konstatiert Stelzmann. Seiner Ansicht nach kann jetzt eine Reaktion aus Berlin nicht ausbleiben. „Die Bundesregierung muss ihre Koalitionsvertragsvereinbarung, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, bekräftigen und auf europäischer Ebene darauf dringen, das Zulassungsprozedere ohne Aufschub im vorgesehenen Zeitrahmen zum Abschluss zu bringen“, fordert der CBG-Geschäftsführer. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/33 39 11

[Glyphosat-Schlappe] Presse-Information CBG vom 11.05.22

CBG Redaktion

Krebsgefahren: Kein Grundsatz-Urteil zu erwarten

Glyphosat-Schlappe für BAYER

BAYER kann kein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zu Glyphosat erwarten. Das US-Justizdepartement lehnte es am Dienstag ab, dem Supreme Court zu empfehlen, den Fall „Hardeman“ zur Entscheidung anzunehmen. Damit ist „ein wichtiger Teil des Plans“ des Konzerns gescheitert, die bereits seit 2016 schwelenden juristischen Auseinandersetzungen um das Herbizid seiner Tochter-Gesellschaft MONSANTO möglichst kostengünstig zu beenden. Er hoffte nämlich auf ein Votum des höchsten Gerichts der USA zu seinen Gunsten, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sah der Global Player gute Chancen, da in dem Gremium keine Geschworenen sitzen, denen das Schicksal der KlägerInnen seiner Meinung nach oftmals allzu sehr ans Herz geht, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu mehrheitlich von den Republikanern ernannt. Kurz nachdem der Leverkusener Multi die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 Geschädigten im Mai 2021 hatte platzen lassen, stellte er beim Supreme Court mit Verweis auf Verfahrensfehler in früheren Instanzen den Antrag, sich mit „MONSANTO v. Edwin Hardeman“ zu befassen. Die Gerichte hätten dem Unternehmen nicht vorwerfen dürfen, nicht ausreichend mit Labels auf den Produkten vor den Krebsgefahren von Glyphosat gewarnt zu haben, wenn doch die Umweltbehörde des Landes das Mittel für unbedenklich halte, argumentierte der Agro-Riese und machte den Vorrang des Bundesrechts geltend. Darüber hinaus hätten die RichterInnen ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienen, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“. Beide Argumente schmetterte das Justizministerium ab. Das Bundesrecht hebt Landesrecht nicht auf, wenn es um Kennzeichnungsvorschriften für Pestizide geht, hielt es fest. Und seiner Auffassung nach stellte auch die Auswahl der ExpertInnen keine Pflichtverletzung dar. Sie stehe „nicht im Widerspruch zu den Standards, die von anderen Gerichten bei der Prüfung der Zulässigkeit von ExpertInnen-Aussagen angewandt werden“, so das „U.S. Department of Justice“. „Jetzt muss BAYER endlich die mehr als 30.000 Glyphosat-Betroffenen angemessen entschädigen, die bislang kein Geld vom Konzern erhalten haben, bevor noch mehr von ihnen sterben. Und das Unternehmen darf nicht länger darauf spekulieren, sich durch irgendwelche juristischen Winkelzüge anders vor zukünftigen Klagen wappnen zu können als durch einen Verkaufsstopp von Glyphosat“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Mit Blick auf die hiesige ebenfalls weit vebreitete Anwendung von Glyphosat fordert Stelzmann: „Das hochgiftige BAYER-Pestizid muss jetzt vom Markt, und darf keinesfalls Ende 2022 von der EU für weitere Jahre zugelassen werden! Es ist eine Krebsgefahr, ein Klmarisiko und ein Umweltgift. Hier ist besonders die deutsche Bundesregierung in der Pflicht, die öffentliche Gesundheit durch ein Verbot zu schützen!“ Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/33 39 11

HV-Bilanz

CBG Redaktion

Presse-Information vom 29.04.22

Vor der Konzernzentrale und im Saal:

Mensch und Umwelt vor Profit: BAYER-Vorstand abgestraft!

Bereits im Vorfeld hatte sich herausgestellt, dass es für BAYER eine anstrengende Hauptversammlung sein würde. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte als Kritischer BAYER-Aktionär mit Unterstützung von mehr als 300 anderen BAYER-AktionärInnen mit Aktien im Börsenwert von mehr als 3 Mio. Euro aus aller Welt 257 schriftliche Fragen eingesammelt und eingereicht: Fragen aus Mexiko, Chile, Brasilien, Argentinien, Guadeloupe und Martinique und Frankreich.

Auch hatte die CBG acht Gegenanträge sowie insgesamt 16 Video-Statements von AktionärInnen eingeschickt und alternative Wahlvorschläge gemacht, die auf der Website des Weltkonzerns einsehbar sind:

bayer.com/sites/default/files/gegenantraege-hv-2022.pdf

bayer.com/.../veroeffentlichte-stellungnahmen-von-aktionaeren-hv2022

CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Mit der virtuellen Hauptversammlung wollte man KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen aussperren, um das Bild einer einwandfreien, widerspruchslosen Veranstaltung zu erzeugen. Losgeworden ist man mit den hohen virtuellen Zäunen aber nur die eigenen AnlegerInnen, während die Kritik an den Bilanzen und der Geschäftstätigkeit geblieben ist.“

Einschränkungen des Rede- und Fragerechts
Wie es der Konzern allerdings mit Aktionärsdemokratie hielt, stellte sich am Nachmittag heraus. Die Videos, welche die Coordination eingereicht hat, wurden erst fünf Stunden nach Beginn der Hauptversammlung als allerletzte Videos gezeigt. Ebenso wurden die Fragen der CBG erst ab 14.50 Uhr behandelt - fünf Minuten bevor Aufsichtsrat Norbert Winkeljohann die Möglichkeit zu Nachfragen offiziell schloss. „Das ist ein Skandal“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. „Insbesondere kritische AktionärInnen müssen zu den oft nichtssagenden Antworten des Vorstandes Nachfragen stellen können. Unsere Nachfragen zu unseren eigenen Fragen wurden zensiert.“

Vorstandschef Baumanns um 18:30 Uhr vorgebrachter Entschuldigung für dieses Vorgehen, die CBG zu zensieren, dies sei angeblich der „Kürze der Zeit“ zu schulden und man habe die Fragen erst „kurz vor Fristende“ eingereicht, entgegnet Marius Stelzmann:

„Das ganze Verfahren der Nachfragen sieht wesentlich kürzere Bearbeitungsfristen vor, als BAYER hier für sich selbst als Großkonzern bei der Bearbeitung der eigentlichen Fragen für akzeptabel hält. KleinaktionärInnen sind nach geltendem „virtuellem“ BAYER-HV-Modell gezwungen, Nachfragen in Minutenschnelle zuzuordnen und einzureichen. Aber BAYER soll in 36 Stunden keine Fragen sortieren können? Das sind vorgeschobene Gründe, um unsere Fragen ans Ende zu schieben und unsere Nachfragemöglichkeit zu zensieren! Das sieht übrigens der Bundesjustizminister ähnlich, und will ein doppeltes Fragerecht als Konzernpflicht einführen, mit schriftlichen Antworten vorab. So werden sinnvolle Nachfragen erst möglich.“

Breite Präsenz der CBG in BAYER-HV
Auf der Online-HV zeigte die CBG – trotz aller Zensurversuche – eine ebenso starke Präsenz wie früher bei den Vorort-Veranstaltungen. Von den insgesamt 665 Fragen stammten 257 von der Coordination und ihren Kooperationspartnern (s.u.). Auf die Antworten mussten sie allerdings lange warten. BAYER widmete sich ihnen erst ganz zuletzt und in einer Manier, die an einen Schnelllese-Wettbewerb erinnerte. Und nach zehn Minuten hieß es schon: Angesichts der fortgeschrittenen Zeit können wir jetzt leider keine Nachfragen mehr annehmen.

Aalglatte Presse-Statements statt Dialog
Zu allem Übel bediente sich der Leverkusener Multi bei der Beantwortung der Fragen der seit Jahren bekannten Textbausteine. Glyphosat ist bei sachgerechte Anwendung sicher, und Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten gibt es für den Konzern auch nicht. „BAYER schließt DUOGYNON als Ursache für embryonale Missbildungen aus“, hieß es zum Beispiel. Natürlich wendet das Unternehmen bei der Vermarktung seiner Pestizide auch keine doppelten Standards an. Wenn etwa in Brasilien Agro-Chemikalien zum Einsatz kommen, welche in der EU wegen ihrer Gefährlichkeit keine Zulassung (mehr) haben, dann liegt das lediglich am höheren Schadinsekten-Aufkommen. Aber mit einer solchen Ignoranz lebt die Coordination schon länger. BAYER allerdings immer schlechter. Die großen Finanzinvestoren lassen dem Global Player nicht mehr alles durchgehen.

Monsanto-Fusion ruiniert BAYER
Dass die Fusion mit MONSANTO auch wirtschaftlich ein Problem ist, machte der Vorstand von BAYER selbst eindrucksvoll klar: Vorstandsmitglied Wolfgang Nickl gab in seinen Beiträgen zu, dass BAYER „heute nur 2 Milliarden Dollar mehr wert ist, als der per Kredit bezahlte Kaufpreis für MONSANTO von 63 Milliarden Dollar im Jahr 2018“ – bei Berücksichtigung der Inflation ist also der Marktwert des ehemaligen BAYER-Konzerns mithin verschwunden.

Proteste vor der Tür
Während er das aussprach, protestierte vor dem Übertragungssaal ein breites Bündnis von Organisationen. Auf Einladung der CBG demonstrierten sie durch Leverkusen und sammelten sich vor der Konzern-Zentrale. Es sprachen Professorin Larissa Bombardi aus Brasilien und VertreterInnen des BUND, der Gesellschaft für bedrohte Völker, der Fridays For Future und andere (Liste siehe unten, CBG-Fotogalerie www.cbgnetwork.org/HV Nutzung für Presse freigegeben!).

40 Jahre HV-Protest
Axel Köhler-Schnura, Gründungsvorstand der CBG: „Seit 40 Jahren stehen die Hauptversammlungen des BAYER-Konzerns im Zeichen von Kritik. Die Geschäftstätigkeit dieses Konzerns ist eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Angesichts des drohenden Klima-GAUs und des Niedergangs der gesamten Ökologie muss endlich ein System-Wandel her. BAYER muss enteignet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden, wie es die Verfassung von NRW zulässt. Das Profit-Diktat muss gebrochen werden, Mensch und Umwelt vor Profit!“

76% gegen Vorstandsmillionen
Als deutliches Zeichen der Abstrafung durch die AktionärInnen bewertet die CBG die 76% Gegenstimmen, die der Vergütungsbericht des Vorstands erhielt. „Die Lohnerhöhung, die sich Baumanns BAYER-Monsanto-Truppe genehmigen wollte, ist geplatzt. Stundenlang haben sie ihre Luxusgehälter gerechtfertigt, das war ja ihr Hauptthema. Vergebens. Aber eine ausbleibende Taschengelderhöhung ist nicht genug. Glyphosat muss vom Markt, die Konzernverbrechen von BAYER müssen ein Ende haben!“ so Stelzmann.

„18% Gegenstimmen gegen den Vorstand bei der Entlastung – das ist obendrauf ein starkes Zeichen. 18% der TeilnehmerInnen haben mit den Anträgen der CBG gestimmt. Da hier eben AktionärInnen abstimmen, und nicht z.B. eine Bevölkerung bei der Bundestagswahl, ist das für Baumann ein echter Denkzettel – der zweite nach der Nichtentlastung vor drei Jahren. Unsere Prognose: Bald setzt BAYER den Monsanto-Architekten auf die Straße. Wir fordern jedenfalls auch die persönliche Haftung der Manager für BAYER-Gesundheitsschäden, um Nachahmungstäter in den Chefetagen abzuschrecken.“

Ausführliche Information und Fotos (Nutzung für Presse freigegeben!) unter www.CBGnetwork.org/HV

Pressekontakt:
Marius Stelzmann

00 49 211 33 39 11 (Telefon)
00 49 178 335 926 8 (Messenger)
info@cbgnetwork.org (Email)

SprecherInnen Online-Protest

Jan Pehrke (Redakteur Stichwort BAYER)
Brice Montagne (Kampagne Secrets Toxiques)
Andy Battentier (Kampagne Secrets Toxiques)
Rémy Mazurier (Physicians against Pesticides)
Denis Benoit (Ehemaliger Arbeiter in der Baumzucht, Berufsimker, Collective Support to Pesticides Victims of West)
Pauline Payen (Collectif Vietnam Dioxine)
Tom Nico (Collectif Vietnam Dioxine)
Günther Wulf (Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig Holstein)
Franz Wagle (Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig Holstein)
Prof. Larissa Bombardi (Geographin, Universität Sao Paulo)
Christian Russau (Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika)
Regina Sonk (Gesellschaft für bedrohte Völker)
Bernward Geier (IFOAM)
Angelo Deckert („Die Partei“ Leverkusen)
Professor Gilles Eric Seralini (Biologe, Universität von Caen)
Tilman Massa (Dachverband kritischer Aktionärinnen und Aktionäre)
Lena Luig (Inkota-Netzwerk e.V.)
Katrin Wenz (BUND)
Dr. Gottfried Arnold (Kinderarzt, Coordination gegen BAYER-Gefahren)
Axel Köhler Schnura (Gründungsvorstand Coordination gegen BAYER-Gefahren)
Margret-Rose Pyka (1. Vorsitzende des BdD - Bund der Duogynongeschädigten e.V.)
Susan Tabbach (Risiko Pille - Initiative Thrombose-Geschädigter)
Professor Marcos Pedlowski (Zentrum für Humanwissenschaften (CCH), Staatliche Universität des Nordens Fluminense)

Aufrufende Organisationen HV-Proteste gegen BAYER-Monsanto

Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, attac, Brasilien Initiative Berlin, Brasilien Initiative Freiburg, Brot für die Welt, Coordination gegen BAYER-Gefahren, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, FreundInnen der brasilianischen Landlosenbewegung MST, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Gesellschaft für bedrohte Völker, Kooperation Brasilien, Misereor, Pestizid Aktions-Netzwerk und PowerShift.

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[Stellungnahme] Presse-Information CBG vom 26.04.22

CBG Redaktion

In Video und Text: CBG und Protestbündnis veröffentlichen Stellungnahmen zur BAYER-Hauptversammlung

Die BAYER-Bilanz ist verheerend!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und ihre Bündnispartner haben zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April ein Bündel von Stellungnahmen eingereicht. Die seit heute auf der Homepage des Leverkusener Multis einsehbaren Videos und Texte (siehe www.bayer.com/de/investoren/veroeffentlichte-stellungnahmen-von-aktionaeren-hv2022 ) werfen dem Konzern vor, eine Rendite-Jagd zu Lasten von Mensch, Tier und Umwelt zu betreiben und fordern deshalb gemeinsam die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

CBG-Vorstand und -Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura hat sein Statement bewusst in Form einer Rede verfasst, wie sie das Unternehmen unter „virtuellen“ online-Bedingungen nicht mehr zulässt. Er formuliert seine Kritik an diesem Konzern-Gebaren auch explizit und wendet sich damit direkt an den Vorstandsvorsitzenden: „Herr Baumann, mit der Flucht in die virtuelle Welt hebeln Sie die Demokratie gezielt, vorsätzlich und bewusst aus und entziehen sich einer direkten und offenen Debatte mit Ihren AktionärInnen.“

Bevor Köhler-Schnura mit der Causa „Glyphosat“ und dem klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß auf die aktuellen Missstände zu sprechen kommt, ruft er einige aus der Vergangenheit des Unternehmens – wie etwa die vielen Gesundheitsschädigungen durch chemische Kampfstoffe, Medikamente und Pestizide – ins Gedächtnis zurück, um die Kontinuität einer skrupellosen Geschäftspolitik aufzuzeigen. „Bei BAYER geht es stets um die Profite“, resümiert der Diplom-Kaufmann und stellt dem das Anliegen der CBG gegenüber: „Uns Kritischen AktionärInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren allerdings geht es um die Umwelt, um die menschliche Gesundheit, um die Rechte der Menschen, um den Frieden.“

Sein Vorstandskollege Jan Pehrke beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf die Verfehlungen im Geschäftsjahr 2021 und kommt schon da mit dem vom Global Player auf 10.000 Zeichen limitierten Platz nicht aus. Von den vielen Produkt-Klagen, die bei Weitem nicht nur Glyphosat betreffen, über den Extrem-Lobbyismus und die umfangreichen Emissionen gefährlicher Stoffe in die Umwelt bis hin zur immensen Einkommensspreizung innerhalb des Konzerns reicht seine Schadensbilanz.

Weitere Video-Stellungnahmen von kritischen AktionärInnen und Bündnispartnern der CBG im Protest gegen die BAYER-HV finden sich seit heute auf der BAYER-Website:

Tilman Massa
Dachverband kritischer Aktionärinnen und Aktionäre

Lena Luig
Inkota-Netzwerk e.V.

Brice Montagne
Kampagne Secrets Toxiques

Günter Wulff, Franz Wagle
Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein

Pauline Payen
Collectif Vietnam Dioxine

Katrin Wenz
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Dr. Gottfried Arnold
Kinderarzt, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Margret-Rose Pyka
Erste Vorsitzende Bund der Duogynongeschädigten e.V. (BdD)

Susan Tabbach
Risiko Pille - Initiative Thrombose-Geschädigter

Marius Stelzmann, Geschäftsführer der CBG, zum Protest des Bündnisses gegen BAYER: „Besonders wichtig ist dieses Jahr unsere gemeinsame Forderung nach einem sofortigen Stopp des hochgiftigen Pestizids Glyphosat aus dem Hause BAYER-Monsanto! Dieses BAYER-Pestizid ist eine Krebsgefahr, bringt massive Klimarisiken mit sich und zerstört als gefährliches Umweltgift die natürliche Artenvielfalt: Bienen und Vögel sterben rasant aus. Glyphosat muss weltweit vom Markt genommen werden und darf keinesfalls Ende 2022 für weitere fünf Jahre von der EU zugelassen werden!“

In den nächsten Tagen folgen weitere Stellungnahmen.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann

00 49 211 33 39 11 (Telefon)
00 49 178 335 926 8 (Messenger)
info@cbgnetwork.org (Email)

[BAYER HV 2022] Protest gegen die BAYER HV 2022

CBG Redaktion
  • StopBayerMonsanto
  • BayerHV22
  • StopGlyphosate
Konzernkritik kostet Geld. www.cbgnetwork.org/spenden Highlights von Demo & Kundgebung: https://www.youtube.com/watch?v=nfW2a_LU9jA Highlights aus dem Livestream: https://youtube.com/watch?v=ciNkfhj7z6w Aufzeichnung von Protest-Livestream Teil 2 (29.4. 18-19 Uhr) : https://youtube.com/watch?v=1o84qzBp5Qg Presseerklärung der CBG vom 29. April 2022, 19 Uhr Bilanz der heutigen BAYER-HV Aufzeichnung von Protest-Livestream Teil 1 (29.4. 10.00 – 12.30 Uhr) anschauen: https://youtube.com/watch?v=AtqyvMdfuzA

Protest Video - Stellungnahmen BAYER HV 2022

Marius Stelzmann (Geschäftsführer Coordination gegen BAYER-Gefahren) https://youtube.com/watch?v=9xwqByyjndI Brice Montagne (Kampagne Secrets Toxiques) https://youtube.com/watch?v=0YtghqesCnk Pauline Payen (Collectif Vietnam Dioxine) https://youtube.com/watch?v=BFBDXvSEZQc Günther Wulf (Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig Holstein) https://youtube.com/watch?v=P2b2Gq2FotQ Franz Wagle (Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig Holstein) https://youtube.com/watch?v=JVT3zu3O5jY Regina Sonk (Gesellschaft für bedrohte Völker) https://youtube.com/watch?v=fTG28ZGk_-8 Bernward Geier (IFOAM) https://youtube.com/watch?v=V1-R3m5xl50 Professor Gilles Eric Seralini (Biologe, Universität von Caen) https://youtube.com/watch?v=Oln8vTOk-SY Tilman Massa (Dachverband kritischer Aktionärinnen und Aktionäre) https://youtube.com/watch?v=VQWG45CzbU8 Lena Luig (Inkota-Netzwerk e.V.) https://youtube.com/watch?v=Mn18zw8LVb0 Katrin Wenz (BUND) https://youtube.com/watch?v=TquYqSx29e0 Dr. Gottfried Arnold (Kinderarzt, Coordination gegen BAYER-Gefahren) https://youtube.com/watch?v=pVZOwI_REqM Axel Köhler Schnura (Gründungsvorstand Coordination gegen BAYER-Gefahren) https://youtube.com/watch?v=ZiXQGxBcFT4 https://youtube.com/watch?v=dm_9y1u46FI Margret-Rose Pyka (1. Vorsitzende des BdD - Bund der Duogynongeschädigten e.V.) https://youtube.com/watch?v=B6SgOYM2Td8 Sophia Sabine (Collectif Chlordécone Zéro Poison, Guadeloupe et Martinique) https://youtube.com/watch?v=Gj6x9JuujRA Susan Tabbach (Risiko Pille - Initiative Thrombose-Geschädigter) https://youtube.com/watch?v=QPp4RsHWlpk Professor Marcos Pedlowski (Zentrum für Humanwissenschaften (CCH), Staatliche Universität des Nordens Fluminense) https://youtube.com/watch?v=lKCaz-0Ffv0

Fridays for Future-Demonstration zur BAYER-Konzernzentrale in Leverkusen

29.4.2022 ab 9.30 Uhr, Friedrich Ebert Platz, Leverkusen

Kundgebung an der BAYER-Konzernzentrale

29.4.2022, 10.15 Uhr, Kaiser Wilhelm Allee 3, Leverkusen (Fotos siehe rechts)

BAYER HV 2022: Keine Verlängerung für Glyphosat

Am 29. April findet die BAYER-Aktionärsversammlung statt. Es gibt jede Menge Gründe, breiten internationalen Protest auf die Hauptversammlung zu tragen: BAYER/MONSANTO arbeitet für Ende 2022 an einer Zulassungsverlängerung für den Klima- und Umweltkiller Glyphosat für weitere fünf Jahre für die ganze EU! Zudem spielt der Chemieriese in den Glyphosat-Prozessen in den USA skrupellos auf Zeit: Er will die Prozesse so lange ziehen, bis die KlägerInnen an den Folgen ihrer Krebserkrankungen sterben. Derweil trägt Glyphosat weiterhin einen Großteil zum BAYER-Profit bei, der Konzern weigert sich die Vermarktung zu stoppen. Auch den Krieg in der Ukraine nutzt BAYER dafür, seine Lüge von der Unverzichtbarkeit von Gen-Pflanzen und Glyphosat weiter zu streuen. Mit dem Wegfallen der fruchtbaren Böden der Ukraine aus der internationalen Nahrungsversorgung sei die Welt quasi auf BAYER angewiesen, Glyphosat sei das kleinere Übel, so BAYER-Chef Baumann Anfang März im Podcast von media pioneer. BAYER plant auch dieses Jahr wieder in eine rein virtuelle Hauptversammlung zu flüchten, um den Protest möglichst stark auszublenden und auszusperren. Unsere Antwort: NICHT MIT UNS! +++HABT IHR FRAGEN?+++ info@CBGnetwork.org +49 178 335 926 8 0211 – 33 39 11 [gallery]

[Bilanz PK] Presse-Information CBG vom 28.02.22

CBG Redaktion

BAYER Bilanzpressekonferenz 01. März

Profit-Jagd mit Nebenwirkungen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wartet die Veröffentlichung des neuen BAYER-Geschäftsberichts für das Jahr 2021 am morgigen Dienstag nicht ab. CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann präsentiert bereits heute die Negativ-Bilanz für das abgeschlossene BAYER-Geschäftsjahr: „Wie die Zahlen im Einzelnen auch aussehen mögen, an einem gibt es schon jetzt keinen Zweifel: Wieder einmal hat der BAYER-Konzern im vergangenen Jahr seine Profite auf Kosten von Mensch, Tier und Umwelt erwirtschaftet.“

Der BAYER-Konzern hat auch 2021 wieder Leben und Gesundheit von Millionen Menschen in aller Welt, bis hin zum Tod, geschädigt. Besonders sichtbar wird dieses skrupellose Verhalten daran, dass BAYER sich in den USA mit juristischen Winkelzügen 2021 bereits im fünften Jahr der angemessenen Entschädigung zehntausender Glyphosat-Geschädigter entzog. Viele sind inzwischen bereits an ihren Krebserkrankungen gestorben, ohne jemals Geld vom Leverkusener Multi erhalten zu haben. Durch die Anrufung des US-amerikanischen Supreme Courts zieht das Unternehmen die Verfahren weiter in die Länge, so dass vor 2023 kein Abschluss zu erwarten ist. „Der Global Player verweigert aber nicht nur die Entschädigung Betroffener und die Sanierung von Umweltschäden, er pumpt das toxische und klimaschädliche Sprühmittel Glyphosat weiter in den Weltmarkt, weil es Milliardenprofite bringt! Die zynische Kalkulation ist, dass das schlicht mehr Gewinne einbringt, als die Prozesse der Geschädigten und Erkrankten kosten“, kritisiert Stelzmann.

Der „Fall Glyphosat“ hat längst den Aktienkurs dauerhaft abstürzen lassen und bedroht die Existenz des Konzerns in seiner jetzigen Form. Mehrere Medien berichteten bereits über Aufspaltungsgerüchte. Mit den Worten „Viele hoffen, dass sie sich in die Frühverrentung retten können, bevor der Konzern zerschlagen und sie samt Arbeitsplatz verkauft werden“, zitiert das Manager Magazin eine BAYER-Führungskraft.

Im Arznei-Bereich nutzt der Pillen-Riese derweil die Ungunst der Stunde und bedient sich der mRNA-Impfstoffe in der Corona-Pandemie als Türöffner für andere Behandlungsmethoden, die wegen ihres Gefährdungspotenzials bisher unter Akzeptanz-Problemen litten. „Hätten wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage gemacht und gefragt, wer bereit dazu ist, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen, hätten das wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen abgelehnt“, frohlockt Bayers Pharma-Chef Stefan Oelrich im Oktober 2021 auf dem World Health Summit. So durchläuft nun z. B. eine BAYER-Gentherapie zur Behandlung von Parkinson die Test-Phase. Im Verlauf ähnlicher Versuche ereignen sich immer wieder gravierende Zwischenfälle. Erst im Sommer 2020 starben im Zuge einer Studie der Firma AUDENTES drei Kinder, die an einer seltenen Muskel-Erkrankung litten, weil das Verfahren bei ihnen eine Leberfehlfunktion auslöste.

„BAYER wird auch unangenehme Fragen zur Explosion der Sondermüll-Verbrennungsanlage in Leverkusen beantworten müssen.“ kündigt Stelzmann an: „Als Auftraggeber, Erbauer und Hauptnutzer der Anlage muss BAYER Entschädigungen zahlen für die Vergiftung des Rheinwassers und Aufkommen für das katastrophale Missmanagement der Ausgliederung der BAYER INDUSTRIAL SERVICES als CURRENTA.“

Am 29. April 2022 findet die Hauptversammlung der BAYER-AktionärInnen statt. Obwohl öffentlich heftig kritisiert, flieht der Konzern erneut vor seinen AktionärInnen ins Internet und verschanzt sich dort wie bereits in den letzten beiden Jahren virtuell. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wird dennoch präsent sein und kritische Fragen und Beiträge in die Online-HV des Konzerns einreichen. Parallel dazu ist ein Protestprogramm aus Demo, online-Protest im BAYER-Stream und im CBG-live-Stream, mit Vorabendveranstaltungen und prominenten BAYER-KritikerInnen aus dem globalen Süden geplant. Aktuelle Infos dazu ab 7. März unter www.cbgnetwork.org/HV

In Frankreich muss sich BAYER der Konzern-Kritik schon vorher stellen: Ein breites Bündnis hat ab dem 5. März zu Dauer-Protesten und -Blockaden rund um den Glasturm der Frankreich-Zentrale des Konzerns in Lyon aufgerufen. Die CBG unterstützt die Proteste. Es wird nicht weniger gefordert, als dass BAYER „die Umzugskartons packt und aus dem Glasturm verschwindet“.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[SWB 01/2022] Ampelkoalition

CBG Redaktion

Eine gute Wahl für BAYER

Mit der Losung „Mehr Fortschritt wagen“ treten SPD, Grüne und FDP an. Für mehr Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit steht die Ampel jedoch auf Rot. Eine grüne Welle gibt es nur für die Wunsch-Vorhaben der Industrie. Dementsprechend zufrieden zeigen sich BAYER & Co.

Von Jan Pehrke

„Das richtige Signal für die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft“ geht für BAYER-Chef Werner Baumann von dem Ampel-Slogan „Mehr Fortschritt wagen“ aus. Jetzt komme es auf die konkrete Ausgestaltung an, erklärte er gegenüber dem Handelsblatt. Aber auch da kann der Große Vorsitzende nicht meckern. So erweist das Klimaschutz-Kapitel des Koalitionsvertrags zunächst einmal den Konzernen seine Reverenz. „Unsere Wirtschaft legt mit ihren Unternehmen, den Beschäftigten sowie Verbraucher-innen und Verbrauchern die Grundlage für unseren Wohlstand“, lautet der erste Satz. Blöd nur, dass „unsere Wirtschaft“ mit ihrem Treibhausgas-Ausstoß auch die Grundlage für eine Gefährdung des Ökosystems „Erde“ legt. Also muss nach dem Willen der AmpelkoalitionärInnen eine Art von Abhilfe her, welche BAYER & Co. schont. Deshalb federn sie die geplanten Maßnahmen entsprechend ab. „Um unsere heimische Industrie, insbesondere die Grundstoff-Industrie, zu unterstützen, werden wir in dem für die Erreichung der Klimaziele ausreichendem Maße geeignete Instrumente schaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Klimaschutz
Im Einzelnen planen die drei Parteien, den Ausstieg aus der Kohle vorzuziehen. „Idealerweise gelingt das schon bis 2030“, formulieren sie vorsichtig und bauen sicherheitshalber mit der „Errichtung moderner Gaskraftwerke“ vor. Zudem beabsichtigen Scholz & Co., bis zum Jahr 2030 80 Prozent des Strombedarfs mit Erneuerbarer Energie zu decken – trotz eines prognostizierten Mehrbedarfs von 20 bis 30 Prozent. Dazu möchten sie den Ausbau von Windkraft & Co. beschleunigen und die entsprechenden Planungs- und Genehmigungsverfahren einfacher gestalten. Das bleibt jedoch nicht auf Rotoren und Sonnenkollektoren beschränkt und trägt damit einer langjährigen Forderung der Industrie nach einer „Entbürokratisierung“ der verwaltungstechnischen Prozesse Rechnung. Entsprechend angetan zeigten sich BAYER & Co. von dem, was die FAZ einen „Turbo für Großprojekte“ nennt.

Dabei kommt allerdings so einiges unter die Räder. So scheut die neue Regierung nicht vor „Legalplanungen“ zurück, also davor, Vorhaben einfach per Gesetz zu genehmigen, statt sie den langen Marsch durch die Institutionen gehen zu lassen. Überdies hat sie vor, sich ins Reich der juristischen Spekulation zu begeben. Sie will „für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahme-Voraussetzungen des Bundesnaturschutz-Gesetzes schaffen“. „Klimaschutz vs. Artenschutz“ – so lautet die neue Frontstellung. Auch die BürgerInnen-Beteiligung muss zurückstehen. Das Recht auf Einwendungen schleift die Regierung Scholz gehörig. Projekte wie die Kohlenmonoxid-Pipeline und der Autobahn-Ausbau in Leverkusen inklusive neuer Rheinbrücke und Öffnung der ehemaligen BAYER-Deponie „Dhünnaue“ dürfte jetzt erheblich leichter grünes Licht bekommen.

Über eine im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführte Abgabe hat sich neben den Privathaushalten auch die Industrie an den Kosten für Windparks, Sonnenenergie- und Photovoltaik-Infrastruktur beteiligt, in geringerem und in BAYERs Fall noch einmal reduzierten Maße zwar (siehe S. 10 ff.), aber immerhin. Selbst das erspart ihr Rot-Grün-Gelb nun. „Um (...) für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energie-Preise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strom-Preis beenden. Wir werden sie daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernehmen. Die Finanzierung übernimmt der EKF (Energie- und Klimafonds, Anm. SWB), der aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist wird“, kündigt der Koalitionsvertrag an.
Dem Emissionshandel mit Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten waren ursprünglich noch ganz andere Aufgaben zugedacht. Er sollte den Ausstoß von CO2 so teuer machen, dass es den Multis Anreize für das Errichten saubererer Anlagen bietet. Doch dafür kosten die Zertifikate zu wenig. So kommt es die Konzerne billiger, die CO2-Lizenzen zu erwerben, als in klima-freundlichere Fabriken zu investieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der NRW-Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Untersuchung, die Agora Energiewende und die Unternehmensberatung ROLAND BERGER in Tateinheit mit BAYER, BASF, BP, SIEMENS und anderen Firmen erstellt haben, drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Darum hilft die Ampel den Unternehmen nun freundlicherweise mit Klima-Verträgen („Carbon Contracts for Difference“) aus, „um so insbesondere auch die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen“. Das Geld dazu stellt wieder der Energie und Klimafonds bereit. 60 Milliarden Euro fließen per Nachtragshaushalt in diesen Topf. „Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 erhöht die verfügbaren Mittel für die aus dem Sondervermögen ‚Energie- und Klimafonds’ finanzierten Maßnahmen, von denen viele den Wirtschaftsunternehmen zugutekommen“, heißt es in dem Paragrafen-Werk. Zudem garantiert die Bundesregierung „sichere Absatzmärkte für klima-freundliche Produkte durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung“.

Die Vorgänger-Regierung hatte 2019 mit ihrem Klimaschutz-Gesetz nicht nur für die Industrie, sondern auch für die Felder „Verkehr“, „Gebäude“, „Energie“, „Landwirtschaft“ und „Abfall“ verbindliche Reduktionsvorgaben gemacht – inklusive einer jährlichen Überprüfung. Den Grünen reichte das ursprünglich jedoch nicht. In ihrem Wahlprogramm formulierten sie die Erfordernis, die Regularien „nachzuschärfen“. Davon lassen sie jetzt jedoch ab. Und Die Zeit weiß auch den Grund: „Da die Klimaschutz-Maßnahmen der neuen Koalition nicht unmittelbar zu einer Senkung der Emissionen führen, werden in den kommenden Jahren wohl viele Sektoren ihre Ziele verfehlen. Nun allerdings wären es grüne Minister, die die Misserfolge erklären müssten, was die Partei-Führung offenbar vermeiden wollte. Annalena Baerbock soll diese Überlegung in mehreren internen Gesprächen zum Ausdruck gebracht haben.“ Von einem Klimaministerium mit Vetorecht ist auch nichts geblieben. Olaf Scholz sprach in seiner Regierungserklärung zwar noch von einer „zentralen Querschnittsaufgabe“, an der sich die Ampelkoalition messen lassen will, aber die Evaluation erfolgt dezentral ohne grüne Oberaufsicht. Den Klima-Check für alle Gesetze führen jetzt die jeweis verantwortlichen Ministerien durch.

Dementsprechend enttäuscht zeigte sich die grüne Basis von den Vereinbarungen. „Die versprochenen Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens sind unmöglich zu erreichen“, resümiert der Aufruf „Mehr grün wagen“. Und die Grüne Jugend konstatiert bei aller Notwendigkeit, auf die Koalitionspartner zuzugehen: „Aber klar muss sein, mit dem Klima kann man nicht einfach so Kompromisse machen“. Auch in Zahlen fiel die Reaktion der Partei auf das Verhandlungsergebnis verhalten aus. Nur 57 Prozent der Mitglieder beteiligten sich überhaupt an der Urabstimmung über den Koalitionsvertrag, und 86 Prozent von ihnen votierten dann für „Ja“. Fridays For Future war ebenfalls nicht gerade begeistert. „Während die Welt auf knapp drei Grad Erhitzung hinsteuert, verfehlt der Vertrag von SPD, Grünen und FDP noch vor Amtsantritt die eigenen Versprechen zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze. Trotzdem feiern wir nach 154 Wochen Klimastreiks auch Erfolge der Klima-Bewegung wie den Kohle-Ausstieg 2030“, heißt es in einer Erklärung der Organisation.

Viel mehr zu feiern hatten allerdings BAYER & Co. So begrüßte der „Bundesverband der Deutschen Industrie“ (BDI) in seiner Stellungnahme zum Koalitionsvertrag den Entschluss der Bundesregierung, den Unternehmen bei der CO2-Reduktion nicht mehr so genau auf die Finger zu schauen. In der „Abkehr vom ineffizienten Mikro-Management einer Nachjustierung jährlicher Sektor-Ziele“ sah der Verband „das richtige Signal“. Auch freute ihn, „dass das Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030 „weich“ ausgestaltet ist (‚idealerweise’)“ und der Ampelkoalition „Erdgas als Brücken-Technologie“ gilt. Dem Verband kommt es in Sachen „Energie“ nämlich zuvörderst auf die Versorgungssicherheit an – und auf die Strom-Kosten. In diesem Zusammenhang lobt er SPD, Grüne und FDP sehr dafür, die „Wettbewerbsfähigkeit“ ernst genommen zu haben und nennt als Beispiele die Streichung der EEG-Umlage und die Reform der Netz-Entgelte. Die Klimaschutz-Verträge gefallen dem BDI natürlich ebenfalls, allerdings haben die Kontrakte für ihn zu viel mit dem Klimaschutz zu tun. Die „Knüpfung von Industrie-Entlastungen an die Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienz-Maßnahmen“ schätzt er deshalb entsprechend kritisch ein.

Beim „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI) fällt die Bewertung der entsprechenden Passagen des Koalitionsvertrags ähnlich aus. „Wir sehen noch keinen Booster, aber viele gute Ansätze, die Transformation der Industrie aktiv zu flankieren“, so der VCI-Hauptgeschäftsführer und ehemalige BAYER-Manager Wolfgang Große Entrup. Namentlich erwähnt der Verband dabei den Energie- und Klimafonds, die Klima-Verträge, den Wegfall der EEG-Umlage und das „Vorhaben, die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu halbieren“.

Nur Risiken, keine Gefahr
So wenig, wie der Koalitionsvertrag für eine Klima-Wende steht, so wenig steht er für eine Agrar-Wende. Die Vereinbarung bekennt sich zwar zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, bleibt aber, was die Umsetzung angeht, vage. So wollen die drei Parteien „den Einsatz von Pestiziden deutlich verringern und die Entwicklung von natur- und umweltverträglichen Alternativen fördern“, kündigen aber keine konkrete Maßnahmen dazu an. Eine Pestizid-Steuer etwa, wie sie viele Umweltverbände als Instrument für einen Kurswechsel fordern, findet sich in dem Dokument nicht. In Sachen „doppelte Standards“ erwägen die AmpelkoalitionärInnen zumindest eine Regelung. „Wir werden von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, den Export von bestimmten Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind“, kündigen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an. Aber nicht nur, weil es diese Möglichkeit mit dem Paragraf 25 des Pflanzenschutzgesetzes eigentlich schon gibt (siehe S. 24 ff.), bleibt dieser Vorstoß mit Fragezeichen behaftet. Klartext spricht der Koalitionsvertrag im Pestizid-Kapitel nur einmal. „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt“, heißt es auf Seite 46.
Die Agro-Gentechnik erwähnt die neue Bundesregierung in dem Schriftstück mit keinem Wort. Stattdessen spricht sie nur nebulös von der Züchtung klima-robuster Pflanzensorten, die sie zu unterstützen gedenkt, von der zu gewährenden Transparenz über Züchtungsmethoden und der zu stärkenden Risiko- und Nachweis-Forschung.

In anderen Bereichen fühlen sich Scholz & Co. durch die aktuellen Entwicklungen beflügelt, offener zu reden. „Deutschland hat die Chance, zum international führenden Biotechnologie-Standort zu werden. Durch den ersten mRNA-Impfstoff aus Mainz hat unser Land weltweite Sichtbarkeit erlangt. Damit ist eine Leitfunktion für die wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Biotechnologie verbunden“, verkünden sie. Die Ampel stand hier offensichtlich auf Gelb und gibt schon einmal einen Vorgeschmack auf die künftig unter FDP-Ägide stehende Forschungspolitik.

Ganz ähnlich hatte sich zu dem Thema jüngst BAYERs Pharma-Chef Stefan Oelrich vernommen. „Hätten wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage gemacht und gefragt, wer bereit dazu ist, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen, hätten das wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen abgelehnt. Diese Pandemie hat vielen Menschen die Augen für Innovationen in einer Weise geöffnet, die vorher nicht möglich war“, sagte er bei einer Veranstaltung in Berlin.

Selbstredend freuen sich „Bundesverband der Deutschen Industrie“ und der „Verband der Chemischen Industrie“ in ihren Stellungnahmen zum Ampelvertrag wie Bolle über den Auftrieb, den die Gentechnik in Zeiten von Corona bekommen hat. Und dass die Koalition sich generell so zukunftszugewandt wie wagemutig gibt und „künftig neben dem Vorsorge-Prinzip auch Innovationspotenziale konsequent miterfassen will“, trifft beim BDI natürlich auch auf breite Zustimmung. Ebenso angetan zeigt er sich von der Absicht der Dreier-Koalition, das Gefährdungspotenzial von Substanzen auf Basis des Risikos zu beurteilen. „Eine Bewertung allein auf Basis von Gefahren-Eigenschaften wäre nicht zielführend und innovationsfeindlich“, hält der Verband fest.

Eine Prüfung der Stoffe auf Grundlage der „Gefahr“ unterscheidet sich nämlich maßgeblich von einer solchen auf der Grundlage des „Risikos“. Eine Bewertung anhand der Gefahr nimmt allein die Eigenschaften des Produkts in den Blick, eine anhand des Risikos berücksichtigt indes das Ausmaß, in dem Mensch, Tier und Umwelt der Chemikalie ausgesetzt sind. Während die Gefahr einer Substanz also immer absolut gilt und keine Grenzen kennt, ist das Risiko immer relativ. Es ist unter anderem von der Wirkstärke abhängig. Und als Maß der Dinge kommt so der Grenzwert ins Spiel, der das Höchstmaß der Belastbarkeit anzeigt. Solche Limits treffen auf die – zähneknirschende – Zustimmung von BAYER & Co., erlauben diese ihnen doch, ihre Waren auf den Markt zu bringen und zu halten. Und genau darum ist es dem BDI zu tun: „Um innovative Lösungen und gesellschaftlich relevante Technologien entwickeln und einsetzen zu können, muss es auch künftig möglich sein, gefährliche Chemikalien herzustellen und zu verwenden.“
Der VCI begrüßt derweil das „klare Bekenntnis für eine innovative Gesundheitswirtschaft als Garant für medizinischen Fortschritt, Beschäftigung und Wohlstand“. Für den Verband hat gerade die Corona-Pandemie gezeigt, wie wichtig ein starker Pharma-Standort Deutschland ist. Deshalb behagt ihm die versprochene Stärkung im Prinzip auch. „Diese sollte aber nicht durch Subventionen, sondern durch wettbewerbsfähige Produktions- und Erstattungsbedingungen erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sind die Fortschreibung des Preis-Moratoriums und die Verkürzung der freien Preissetzung für innovative Arzneimittel ein falscher Weg“, kritisiert der „Verband der Chemischen Industrie“. Dabei kann er sich über den Erfolg seiner Lobby-Arbeit eigentlich gar nicht beklagen. Im ursprünglichen Entwurf des Koalitionsvertrages hätten BAYER & Co. den Krankenkassen noch einen Rabatt von 16 Prozent auf patent-geschützte Arzneimittel einräumen müssen. „Doch diese Passagen aus dem ersten Entwurfspapier haben die Parteien auf den letzten Metern noch gestrichen“, wie die Pharmazeutische Zeitung berichtete. Jetzt heißt es nur noch: „Wir stärken die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittel-Preise.

Der Mann, der die Gesundheitspolitik in Zukunft verantwortet, ist ein alter Bekannter von BAYER. Karl Lauterbachs Wahlkreis liegt nämlich in Leverkusen. Der Sozialdemokrat stand sogar schon einmal in Diensten des Konzerns. In einer Studie stellte er dem Cholesterinsenker LIPOBAY, den das Unternehmen später wegen seiner Risiken und Nebenwirkungen vom Markt nehmen musste, ein gutes Zeugnis aus. „Die frühen Hinweise darauf, dass LIPOBAY möglicherweise gefährlich war, nahm Lauterbach damals ebenso wenig wahr, wie es seine Auftraggeber taten“, befand der Spiegel. Andere Medikamente des Global Players kamen bei ihm allerdings nicht so gut weg. So monierte er in einer für die Barmer Ersatzkasse durchgeführten Untersuchung die Praxis der MedizinerInnen, bei Bluthochdruck Kalzium-Antagonisten wie ADALAT zu verschreiben statt der preiswerteren und mindestens ebenbürtigen Entwässerungstabletten. Den Krebs-Arzneien von BAYER & Co., die irre viel Geld verschlingen und das Leben der PatientInnen doch oft nur wenige Monate verlängern, widmete der Mediziner ein ganzes Buch. Aber auch zur allgemeinen Geschäftspolitik des Leverkusener Multis äußerte er sich. Im Jahr 2006 kritisierte er das Rationalisierungsprogramm beim CURRENTA-Vorgänger BAYER INDUSTRY SERVICES. „Politisch doppelzüngig, entlarvend und moralisch ein Armutszeugnis“ nannte der SPDler es und wusste auch um die Motive des Unternehmens: „Der kurzfristige Gewinn ist das Ziel, das ist die ganze Geschichte.“ Lauterbach wähnte sich wegen solcher und ähnlicher Einlassungen sogar auf der berühmt-berüchtigten Schwarzen Liste der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO. „Ich habe vor einigen Tagen Hinweise erhalten, dass MONSANTO auch über mich Dossiers in Auftrag gegeben hat.“ sagte er 2019.

Als fortschrittlichen Gesundheitspolitiker weist ihn seine Vergangenheit allerdings nicht aus. So befürwortete er die Schließung unrentabler Krankenhäuser, saß im Aufsichtsrat der privaten Rhön-Kliniken und trat für Fallpauschalen ein. Eine dringend erforderliche Neuerung wird es in seiner Amtszeit schon einmal nicht geben: Die Bürgerversicherung. Dementsprechend erleichtert zeigt sich die FAZ. „Die Private Krankenversicherung kann dankbar sein, dass es die Linkspartei nicht in die Koalition geschafft hat. Denn sowohl die Linke als auch SPD und Grüne hatten die Einführung einer Bürgerversicherung angekündigt – mit der es der PVK an den Kragen gegangen wäre. Jetzt aber sichert die FDP den Fortbestand des dualen Systems.“

Die FDP sichert den Konzernen neben einer „Superabschreibung“ auch den Fortbestand der erweiterten Verlust-Verrechnung und zusätzliche Steuer-Einsparungen wie den Ausbau des Verlust-Vortrags. Aber nach Ansicht der Firmen hätte es noch ein bisschen mehr sein dürfen. „Im Koalitionsvertrag fehlt es an einem klaren Bekenntnis der Koalition zu einer wettbewerbsfähigen Besteuerung (fett im Original, Anm. SWB) der Unternehmen von maximal 25 Prozent“, moniert der BDI. Und dem „Verband der Chemischen Industrie“ schwant deshalb Schlimmes: Steuerpolitisch wird der Standort Deutschland aus Sicht des VCI mit dem Konzept des Koalitionsvertrages in den kommenden Jahren noch weiter im Standort-Wettbewerb zurückfallen.“

Bei den handelspolitischen Beschlüssen der Ampel liegt für die Verbände auch so einiges im Argen. Sie bekennen sich zwar grundsätzlich zur Verankerung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards in Handelsverträgen, aber die in der Vereinbarung diesbezüglich formulierten Kriterien für den Kontrakt der EU mit den Mercosur-Staaten sind nach dem Dafürhalten des BDI „so kategorisch formuliert, dass damit faktisch das Abkommen auf Eis gelegt wird“. Nach Meinung des Verbandes gelte es, wie auch in Sachen „Lieferketten“, vielmehr „die richtige Balance zwischen Prinzipien und Pragmatismus zu finden.
Durch andere Vorhaben sehen die Konzerne sich in ihrem Wachstum gestört. So stehen sie einer Erweiterung der Fusionskontrolle ebenso skeptisch gegenüber wie einer Entflechtung, der statt eines Machtmissbrauchs als ultima ratio schon die bloße Macht zum Eingreifen reicht. Dazu dürfte es freilich mit der FDP im Boot schwerlich kommen. Und all die anderen Pläne der Ampel sind auch nicht dazu angetan, den Kapital-Verkehr großartig zu behindern. Dafür nehmen SPD, Grüne und FDP der Konzern-Kritik eine wichtige Plattform. Die Parteien ermöglichen es den Unternehmen, ihre Hauptversammlungen auch ganz ohne Pandemie dauerhaft online abzuhalten und so vor UmweltschützerInnen, Klima-AktivistInnen, Gentech-GegnerInnen und anderen ins Virtuelle zu flüchten.