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Lipobay

CBG Redaktion

10. August 2001

Nach dem LIPOBAY-Desaster:

„Weitere BAYER-Produkte gehören auf den Prüfstand“

Nach dem weltweiten Rückzug des Cholesterin-Senkers LIPOBAY fordern Kritiker eine Überprüfung weiterer BAYER-Produkte sowie Konsequenzen bei der Medikamenten-Aufsicht. Zahlreiche Pharmazeutika des Leverkusener Konzerns stehen im Verdacht, wirkungslos oder gefährlich zu sein - darunter die „Blockbuster“ GLUCOBAY und ADALAT.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER hat mindestens seit Juni von den Problemen mit LIPOBAY gewusst. Die späte Reaktion des Unternehmens ist unverantwortlich.“ Mimkes fordert als Reaktion auf den Skandal eine verschärfte Überwachung durch die Behörden: „Bis heute gibt es kein funktionierendes Meldesystem für Nebenwirkungen, Tausende von Folgeschäden bleiben daher unentdeckt.“ Nach unabhängigen Schätzungen führen Nebenwirkungen von Medikamenten allein in Deutschland zu jährlich 16.000 Todesfällen.

Hubert Ostendorf von der CBG ergänzt: „Auch das Präparat GLUCOBAY zur Behandlung von Diabetes wird von Experten als untauglich und unverträglich abgelehnt. Es gehört genauso auf den Prüfstand wie LIPOBAY.“ Das Mittel wurde gegen den Willen von Diabetologen mit einer millionenschweren Werbekampagne auf den Markt gedrückt. Ostendorf fordert, dass die bei der Zulassung neuer Medikamente eingereichten Studien veröffentlicht werden. Bislang werden die Zulassungsunterlagen als geheim eingestuft. Hierdurch wird eine Überprüfung durch unabhängige Wissenschaftler verunmöglicht.

Kritische Berichte gibt es auch zu den von BAYER entwickelten Kalziumantagonisten ADALAT und NIMOTOP. Nach Angaben des US-Wissenschaftlers Prof. Bruce Psaty erhöht ADALAT die Gefahr eines tödlichen Herzinfarkts um 60%. ADALAT ist mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 2 Milliarden DM das zweitwichtigste BAYER-Medikament.

[Strack] Rede Guido Strack

CBG Redaktion

Köln, 14. Mai 2009
Whistleblowing bei Bayer

Ein Bericht von der Hauptversammlung der Bayer AG
am 12.5.2009 in den Messehallen Düsseldorf

1. Rede des Vorsitzenden des Whistleblower-Netzwerk e.V., Guido Strack

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Guido Strack. Ich bin Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Whistleblower-Netzwerk e.V. aus Köln der sich für Whistleblower, also für Menschen einsetzt, die auf Miss-stände in ihren Unternehmen hinweisen, damit diese frühzeitig abgestellt werden können. Lei-der ernten Whislteblowe heut zu tage statt Lob und Anerkennung in vielen Betrieben immer noch Mobbing und ihnen droht der Jobverlust

Bevor ich dem Vorstand ein paar Fragen zum Thema Whistleblowing stelle, möchte ich mich zunächst mit einigen Fragen an Sie liebe Mit-Aktionärinnen und Mit-Aktionäre wen-den:

Glauben Sie eigentlich, dass sich unsere Firma an Recht und Gesetz hält, überall, in in Deutschland in Europa und in der Welt?

Glauben Sie, dass der Vorstand uns darüber aufklären würde wenn dies – und sei es auch nur irgendwo in einer Ecke des großen Bayer-Imperiums - nicht der Fall wäre?

Glauben Sie dass der Aufsichtsrat dies auch dann feststellen würde, wenn der Vorstand ihm derartige Informationen vorenthalten würde?

Und, glauben Sie, dass uns hier und heute reiner Wein auch dann eingeschenkt wird, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen die Herren auf dem Podium erheblich belasten würde – sei es einzelne, sei es mehrere?

Nur zu gerne würde ich alle diese Fragen aus vollem Herzen bejahen und mit der Vorlage von Informationsmaterial aller Art, inklusive schöner Worte in der Corporate Compliance Policy tut der Vorstand einiges dafür insoweit Vertrauen zu schaffen.

Aber was würde wohl geschehen, wenn hier und heute im Backoffice ein Mitarbeiter aufbegehrt und gegenüber seinen Vorgesetzten feststellt, dass eine Antwort auf eine der bereits gestellten Fragen geschönt oder gar bewusst falsch abgegeben werden soll oder wurde. An wen könnte er sich dann wenden? Ließe man es zu, dass er hier ans Rednerpult tritt und uns alle über sei-ne Sicht der Dinge informiert? Ich jeden falls würde mir dies wünschen.

Ich sprach eben von Vertrauen, aber ist dieses Vertrauen wirklich angebracht angesichts der diesbezüglichen Bilanz von Bayer?

Ist nicht vielmehr davon auszugehen, dass sich jener Mitarbeiter im Backoffice wenn er tatsäch-lich den Versuch unternehmen würde um uns als Eigentümer darüber zu informieren was im Unternehmen wirklich passiert sich schon morgen nach einem neuen Job umsehen müsste? Davon, dass diese unausgesprochene Wahrheit allen Mitarbeitern bekannt ist und dass die meisten genau deshalb schweigen.

Bayer hat eine lange unrühmliche Tradition im Hinblick auf Gesetzesverstöße, Missstän-de und die Gefährdung von Kundeninteressen und über einen schlechten Umgang mit Whistleblowern.

Mit Alfredo Pequito tritt hier heute ein solcher Whistleblower auf und berichtet uns allen über einen Teil jener Wirklichkeiten die uns der Vorstand auch diesmal wahrscheinlich wieder ver-schweigen wird. Wirklichkeiten von denen wir nur dank Whistleblowern und auch dank ihrer Unterstützung durch die Coordination gegen Bayer Gefahren überhaupt wissen.

Erinnern möchte ich hier auch an den Bayer Mitarbeiter George Couto. Er deckte auf, dass Bayer die US-Regierung betrog indem der staatlichen Gesundheitsversorgung zustehende Ra-batte nicht gewährt wurden. 2003 musste Bayer schließlich aufgrund eines in den USA und in Deutschland leider nicht bestehenden Whistleblowerschutz-Gesetzes des false claims acts 255,6 Millionen Dollar, die bis dahin höchste je verhängte Strafsumme einem Betrugsverfahren zahlen.

Dabei hätte BAYER damals eigentlich schon gewarnt sein können, denn bereits zwei Jahre zuvor zahlte man 14,1 Millionen Dollar in einem anderen Betrugsfall zu Lasten der US-Gesundheitsvorsorge, der ebenfalls durch einen Whistleblower ans Tageslicht gekommen war.

Ich möchte gerne herausfinden was der Vorstand aus diesen und anderen Fällen gelernt hat und was in unserem Unternehmen heute anders laufen würde, wie heute sichergestellt ist, dass Whistleblower heutzutage frühzeitig auf Missstände, Gefahren und Risiken auch für unsere Ak-tionärsinteressen hinweisen und wie mit diesen Hinweisen umgegangen wird.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen, sowohl zu einzelnen Fällen, die durch die Medien gegangen sind, als auch genereller Art:

Ist der Whistleblower bekannt der auf die von Bayer zunächst nicht veröffentlichten Daten zur Gefährlichkeit von Trasylol hinwies? Was ist mit ihm geschehen bzw. was würde geschehen wenn sein Name bekannt würde?

Unterhält Bayer noch vertragliche Beziehungen zu Alexander Walker einem Professor in Har-vard der an der Trasylol-Studie beteiligt war oder ist dieser mittlerweile eine „persona non grata“ in unserem Konzern?

Wie ging Bayer mit der ehemaligen Marketing-Expertin Susan Blankett um, die zunächst intern immer wieder erfolglos versuchte auf die Gefahren von LIPOBAY hinzuweisen bis sie schließ-lich einen Prozess gegen unser Unternehmen anstrengte? Wie ist diesbezüglich der aktuelle Sachstand? Welche Maßnahmen wurden ergriffen um zu verhindern, dass derartiges wieder passieren kann?

Der Herr von Greenpeace hat eben über das Image unseres Unternehmens gesprochen. Am 19.4.2009, also vor weniger als einem Monat, fand sich in einem der best besuchtesten deut-schen Politik-Blogs unter der Überschrift „“Bayer Mord wegen des Profits!“ ein Link zum Film „Tödlicher Ausverkauf“ von Egmond R. Koch, in welchem behauptet wurde, dass die US-Tochter Cutter auch dann noch ungereinigte Blutkonserven an Bluter in Asien und in Entwick-lungsländern aus Lagerbeständen abverkaufte als ihr die damit verbundenen Gefahren bereits bekannt waren. Trifft dies zu?
Wieviele Menschen sind hierdurch mit AIDS infiziert worden bzw. zu Tode gekommen? Sind diesbezüglich noch Rechtsstreite anhängig? Um welche Beträge geht es dabei? Was wurde aus dem chinesischen Hongkong Vertriebsmann von Cutter, einem Herrn Raymond Ho der sich als Whistleblower frühzeitig intern über diese Vertriebspraxis beschwerte? Ist er noch bei Cutter bzw. Bayer beschäftigt und wenn nein, warum nicht mehr? Gab es in diesem Fall andere Whistleblower und was geschah mit Ihnen? Was wurde aus Willi Ewald der in anderen Fällen zeitgleich vor der Verwendung des Produkts warnte, den Verkauf an Entwicklungsländer und Asien aber wohl nicht stoppte. John H. Hink ein ehemaliger Cutter-Manager sagt in diesem Film sinngemäß: „Statt die Produkte wegzuschmeißen wurde entschieden diese in anderen Ländern zu verkaufen wodurch Menschen zu Schaden kamen. Ich habe Fehler gemacht und bin froh jetzt darüber reden zu können.“ Wäre Bayer bereit diesen und andere Ex-Manager die Fehler bereuen heute für Compliance Schulungen anzuwerben und einzusetzen um Mitarbeitern dras-tisch und anschaulich zu vermitteln, wie man es nicht und wie man es besser machen sollte?

Wie viel Geld hat Bayer in den letzten 10 Jahren im Rahmen von Fällen die nach US-Bundes oder Staaten false claims acts anhängig gemacht wurden gezahlt? Sei es im Vergleichswege oder nach Verurteilungen und welche weiteren Kosten, z.B. für Rechtsanwälten sind dem Un-ternehmen dadurch insgesamt entstanden?

Können Sie uns bitte nähere Information über den Stand des im Berichtszeitraum, nämlich am 24.4.2008 in Newark New Jersey geöffneten false claims Verfahrens gegen BAYER geben, bei dem ein Whistleblower dem Unternehmen und seinen Töchtern vorwirft über einen Zeitraum von drei Jahren vor der Rücknahme von BAYCOL vom Markt illegale und betrügerische Marke-ting-Praktiken inklusive Schmiergeldzahlungen –Sie erinnern sich ja noch an das was ich eben zum false claims act gesagt habe – angewandt zu haben? Welche Strafzahlung könnten hier auf das Unternehmen schlimmstenfalls zukommen, wenn dieser Klage stattgegeben werden würde? Wie vielen anderen false claims act Verfahren sind derzeit in den USA auf Bundes oder Staatenebene anhängig? Worum geht es dabei jeweils und wie hoch wären in jenen Verfahren die jeweils maximal zu befürchtenden Schadensersatzzahlungen? Dazu muss man wissen, dass Bayer seit zwei Jahren nicht mehr in Amerika gelistet ist, also auch nicht mehr den SEC-Regeln unterliegt und es den 20-F Bericht nicht mehr gibt, in dem solche Informationen früher auch aufgeführt hätten werden müssen. Also haben wir nicht unbedingt ein Mehr an Transpa-renz in den letzten Jahren.

Abschließend noch ein paar generellere Fragen:

Teilen Sie die Einschätzung einer globalen Umfrage von Price Waterhouse aus dem letzten Jahr, der zu Folge Whistleblower-Vorbringen in mehr Fällen für die Feststellung von internen Betrugsfällen verantwortlich war als Audits, Interne Compliance und behördliche Kontrolle zu-sammen?

Gab es in den letzten drei Jahren Kündigungen von Bayer-Mitarbeitern, oder von Mitarbeitern von Tochterunternehmen an denen Bayer mehrheitlich beteiligt ist, wegen des Verrats von Be-triebs- und Geschäftsgeheimnissen oder wegen Loyalitätspflichtverletzungen in denen sich jene Mitarbeiter zuvor oder danach mit Hinweisen auf Missstände oder mit Vorwürfen in Bezug auf Gesetzesverstöße an Behörden oder an die Öffentlichkeit gewandt hatten? Wenn ja wie viele und welche Vorwürfe wurden dem Unternehmen dabei gemacht?

Wie würde ein Bayer-Mitarbeiter behandelt, der sich an die Öffentlichkeit wendet und Beweise vorlegen könnte dass Bayer z.B. für das derzeit an vielen Stellen zu beobachtende Massenbie-nensterben mit-verantwortlich ist?

Im Bayer Compliance Programm heißt es „. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen die-ses Compliance-Programms unverzüglich mitzuteilen.“ Wieviele solche Meldungen gab es 2008? Was waren die Folgen? Ist jemals einem Mitarbeiter die Nichterfüllung der Mitteilungs-pflicht vorgeworfen worden? Ist jemals ein Mitarbeiter hierfür sanktioniert worden? Oder steht dies alles nur auf dem Papier und abgestraft werden diejenigen, die unbequeme Meldungen machen?

Hat Bayer irgendwelche früheren Whistleblower rehabilitiert bzw, ihnen die Wiedereinstellung z.B. als Berater in Compliance-Angelegenheiten angeboten oder wäre der Vorstand hierzu als glaubwürdigen Einstieg in eine Neuorientierung bereit?

Wenn der Vorstand an Veränderungen und Vertrauen schaffender Transparenz hinsichtlich seiner Whistleblower-Politik interessiert ist, warum dann wurde die Umfrage mit welcher Whistleblower-Netzwerk und der Dachverband kritischer Aktionäre sich bereits Ende letzten Jahres an Sie gewandt hatten, bisher von Ihnen, anders als von vielen anderen DAX-Unternehmen, überhaupt nicht beantwortet?

Sind Sie bereit über Verbesserungen Ihrer derzeitigen Whistleblower-Policy nachzudenken und hierzu mit unserem Verein oder mit anderen anerkannten Experten mit dem Ziel einer best-practice zusammen zu arbeiten?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

2. Fragen von Antje Kleine-Wisskot zum Thema Whistleblowing

Unmittelbar im Anschluss, stellte Antje Kleine-Wiskott vom Dachverband kritischer Akti-onärinnen und Aktionäre in ihrer Rede noch folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Whistleblowing:

Gibt es in unserem Unternehmen spezielle Regelungen für Whistleblowing bzw. zum Whistleblowerschutz? In wieweit genügt deren Ausgestaltung international anerkannter „Best Practice„ wie sie sich z.B. im Code of practice „Whistlelbowing arrangements“ (PAS 1998:2008) der British Standards Institution widerspiegelt?

Wie ist sichergestellt, dass Hinweisen von Whistleblowern auf Risiken, Missstände und Geset-zesverstöße aller Art in unserem Unternehmen auch dann umfassend und bis zur Abhilfe nach-gegangen wird, wenn es dabei um den Schutz von langfristigen Aktionärsinteressen oder öf-fentlichen Interessen geht und hierbei ein Interessenskonflikt mit den kurzfristigen Interessen der aktuellen Unternehmensleitung besteht?

Erläutern Sie bitte die gegenwärtige Informationspolitik unseres Unternehmens bezüglich tat-sächlich vorkommender Fälle von Whistleblowing.
Wir begreifen Whistleblowing als ein wichtiges Element der Risikovorsorge und Compliance. Ist in unserem Unternehmen die Informationspolitik intern und extern ausreichend, um bei poten-ziellen Whistleblowern und auch bei Aktionären, die diese Anschauung teilen, eine tragfähige Vertrauensbasis herzustellen?

Sie schreiben in Ihrem Geschäftsbericht: „Alle Bayer-Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance-Policy unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeigen können auch anonym erfolgen; dazu sind in allen Ländern spezielle Hotlines eingerichtet, die ganz überwiegend zu von uns beauftragten spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien führen.“ Was heißt an dieser Stelle „ganz überwiegend“ ganz genau? Wer sind diese Anwälte? In welcher Beziehung stehen sie ansons-ten zum Unternehmen? Was genau sind ihre Aufgaben? Gehören dazu auch unternehmensbe-ratende Tätigkeiten oder gar Ermittlungen gegen Whistleblower wie sie derzeit über Bahn-Ombudsleute berichtet werden? Könnten Sie sich vor diesem Hintergrund eine Einbeziehung wirklich Unabhängiger vorstellen?

3. Beantwortung der Fragen von Guido Strack durch den Vorstandsvorsitzenden der Bayer AG Werner Wenning:

Unser Bestreben ist es unsere Aktionäre offen und umfassend über alle wesentlichen Entwick-lungen in unserem Haus zu informieren. Nichts anderes gilt für de unternehmensinterne Dis-kussion. Ein offener, ehrlicher und direkter Dialog gehört zu unserer Unternehmenskultur und zu unseren Werten.

Herr Strack, sie haben ferner eine Reihe von hypothetischen Fragen zu unserem Backoffice gestellt. Diese Konstruktionen gehen jedoch an den realen Gegebenheiten vorbei. Sie werden verstehen, dass ich auf hypothetische Fragen auch keine faktischen Antworten geben kann.

Wenn wir uns an den realen Gegebenheiten orientieren, dann lassen sie mich an dieser Stelle unmissverständlich sagen: gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln ist für jeden Mitarbeiter verbindlich. Verstöße gegen Gesetze werden von uns nicht geduldet. Unser umfas-sendes Compliance-Programm beinhaltet u.a. ein striktes Verbot von Korruption und wettbe-werbswidrigem Verhalten, die Schaffung fairer und respektvoller Arbeitsbedingungen und ein klares Bekenntnis zum Schutz geistigen Eigentums.

Dies ist für uns ein Kernthema. Unseren Mitarbeitern wurde deshalb dieses Programm, fast überall verbunden mit persönlichen Gesprächen, als Broschüre ausgehändigt. Parallel dazu starteten wir eine Kommunikationskampagne, die das Bewusstsein für Compliance weiter schärft. Unter dem Titel Compliance W.I.N.S. werden weltweit u.a. Plakate an den Standorten ausgehängt, Präsentationsmaterial für Teambesprechungen und Mitarbeiterversammlungen bereit gestellt und Artikel in den internen Publikationen veröffentlicht. Informationen zu Compli-ance sind zudem über das Intranet für Mitarbeiter zugänglich, ebenso wie die Kontaktdaten aller Compliance-Officers und die Telefonnummern der lokalen Compliance-Hotlines, die inzwischen in 66 Ländern, in denen Bayer-Gesellschaften ansässig sind, bereitgestellt werden. Um Regel-verstöße aufdecken zu können, unterliegen Bayer Mitarbeiter einer Meldepflicht für mutmaßli-che Compliance-Verstöße. Gemeldete Vorfälle werden untersucht. Bei Bedarf ergreifen wir Maßnahmen. Dies beantwortet auch ihre Frage, Herr Strack, wie Mitarbeiter im Backoffice e-ventuelle Compliance Fälle melden können und wie bei uns mit diesen Hinweisen umgegangen wird.

Sie sprechen auch Compliance Verstöße in den USA und daraus resultierende Strafzahlungen an. Diese Sachverhalte liegen zum Teil weit zurück in der Vergangenheit. Wir haben in den vergangenen Jahren unser Compliance Programm und auch unsere Compliance Organisation erheblich ausgebaut und weiter verschärft. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass Compliance bei Bayer heute ein fester Bestandteil unserer Geschäftsprozesse ist.

Herr Strack, sie haben eine im Zusammenhang mit Trayslol beauftragte Studie erwähnt. Deren vorläufige Daten von Bayer erst kurz nach der Sitzung eines Advisory Committees der amerika-nischen FDA im Herbst 2006 eingereicht wurden. Ihre Unterstellung, dass es einen Whistleblo-wer gab, der diese Daten öffentlich machte, ist unzutreffend. Bayer selbst hat die Daten der FDA bekannt gemacht. Sie sprachen außerdem Herrn Professor Alex Walker an. Er hat diese Studie für uns im Jahre 2007 fortgeführt und beendet.

Sie sprachen eine Klage an, die von einer ehemaligen Bayer Mitarbeiterin im vergangenen Jahr in den USA im Zusammenhang mit Baycol gegen Bayer erhoben wurde. Die in dieser Klage erhobenen Vorwürfe waren zum allergrößten Teil bereits Gegenstand der zahlreichen Klagen die zum Marktrückzug von Baycol/Lipobay in den USA erhoben worden sind. Wir weisen diese Vorwürfe entschieden zurück. Bayer hat in den USA bisher alle sechs Prozesse gewonnen. Die von der ehemaligen Bayer Mitarbeiterin eingereichte neue Klage ist nun zuständigkeitshalber an das Bundesgericht in Minnesota verwiesen worden, welches auch in den anderen bundes-gerichtlichen Baycol-Verfahren für die prozessuale Koordinierung zuständig ist.

Herr Strack, sie haben sich ausführlich nach dem Stand von false claims act Verfahren in den USA erkundigt. Derzeit sind uns keine Klagen bekannt, in denen von Behörden Verletzungen des false claims act durch uns behauptet wurden.

Sie haben, Herr Strack, eine Reihe von Fragen zu den HIV verunreinigten Blutprodukten und im Zusammenhang der damit anhängigen Rechtsstreitigkeiten gestellt. Im Zusammenhang mit Bluterpräparaten, die während der 80iger Jahre hergestellt wurden, betont Bayer nochmals, dass alle mit der Herstellung und Vermarktung biologischer Produkte befassten Unternehmen größtes Mitgefühl empfinden wegen der Folgen von HIV und AIDS für die Blutererkrankten. Die Tragik, ist der Umstand dass das Virus gerade durch die Therapien übertragen wurde, die das Leben von Bluterpatienten entscheidend verbessern können. Dies geschah zu einem Zeitpunkt als man nicht wusste und auch nicht wissen konnte, dass das Virus in die Blutprodukte gelangt war. Bayer bestreitet Fehlverhalten bei der Herstellung und Vermarktung dieser Produkte. Grundlage für die Entscheidungen von Cutter Laboratories waren die seinerzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der damalige Stand der Technik. Man kann diese Ent-scheidungen nicht mit dem Wissen und den technischen Möglichkeiten beurteilen die es Jahre später verfügbar wurden. Gegen Bayer sind in den USA und in anderen Ländern zahlreiche Klagen anhängig die sich auf Schadensersatz für außerhalb der USA lebende Kläger richten, die durch von Bayer verkaufte Blutplasma-Produkte mit HIV oder Hepatitis-C Virus infiziert wor-den sein sollen. Die Klagen sind der Höhe nach nicht näher beziffert.

Herr Strack, sie fragten, ob wir bereit sind, mit ihrem Verein zusammen zu arbeiten. Ich habe gerade bereits auf unser umfassendes Compliance Programm hingewiesen. Wir haben dies zusammen mit Experten einer spezialisierten externen Kanzlei erarbeitet. Insofern sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf.

Herr Strack, sie fragten nach unserer Einschätzung einer Studie von Price-Waterhouse-Coopers zu Whistleblower-Fällen. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich Ergebnisse von allgemeinen Erhebungen anderer Unternehmen weder validieren noch kommentieren kann.

Sie haben nach Zahlungen gefragt, die Bayer in den letzten Jahren wegen angeblicher Verlet-zungen des false claims acts in den USA geleistet hat. Wir haben in den letzten Jahren ein Ver-fahren hierzu verglichen ohne eine solche Verletzung einzugestehen. Wir haben in diesem Ver-gleich 97,5 Mio US-$ an die Behörde gezahlt. Die Anwaltskosten liegen im niedrigen einstelli-gen Millionenbereich. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Klagen, in denen Behörden Verlet-zungen des false claims acts durch uns behaupten.

Sie fragten nach Kündigungen von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Meldung von Compliance Verstößen. Auch hierzu enthält unser aktuelles Compliance Programm eine klare Aussage: Kein Mitarbeiter darf auf Grund einer gutgläubigen Anzeigeerstattung auf irgendeine Weise benachteiligt werden. Dementsprechend sind uns auch keine derartigen Fälle bekannt.

Herr Strack, sie fragten nach der Anzahl von Anzeigen unter unserem Compliance Programm im Laufe des Jahres 2008. Die genaue Zahl der weltweiten Fälle liegt uns nicht vor. Die Grö-ßenordnung dürfte zwischen 50 und 100 liegen. Ich kann ihnen aber versichern, dass wir sämt-lichen Anzeigen nachgehen. Teilweise erwiesen sich diese Meldungen als nicht zutreffend. Da wo zutreffend hat dies zu arbeitsrechtlichen Schritten bis hin zur Trennung von Mitarbeitern ge-führt. Sie fragten nach der Wiedereinstellung von Whistleblowern bei Bayer. Dies würde vor-aussetzen, dass wir uns von Whistleblowern getrennt hätten. Dies ist aber nicht der Fall. Kein Mitarbeiter wird bei uns auf Grund einer gutgläubigen Anzeige von Compliance Verstößen auf irgendeine Weise benachteiligt und schon gar nicht gekündigt.

Herr Strack, sie hatten das Thema Bienensterben und Bayer angesprochen. Herr Strack, selbstverständlich gehen wir Hinweisen die zu einer Verbesserung der Sicherheit unserer Pro-dukte führen können im eigenen Interesse nach. Ich möchte allerdings festhalten: Unsere Pro-dukte sind, bei sachgerechter Anwendung, sicher für den Landwirt, die Umwelt und den Verbraucher. Die Wissenschaftler sind sich einig, dass es eine Vielzahl von Gründen für die in bestimmten Regionen beobachteten Bienenverluste gibt. Dazu zählen u.a. extreme Umweltein-flüsse und Bienenkranheiten wie die Varoa-Milbe. Die Bienengesundheit hat für Bayer hohe Priorität. Daher unterstützt das Unternehmen Wissenschaftler und Behörden bei der Aufklärung.

4. Herr Wenning zu den Fragen von Antje Kleine-Wisskot

Zu den Fragen von Antje Kleine-Wisskot aus dem Bereich Whistleblowing führte Herr Wennig anschließend noch sinngemäß aus:

- dass auch anonyme Meldungen an externe Rechtsanwalts-Kanzleien möglich sind,
- dass keinerlei Benachteiligungen von Whistleblowern stattfinden und
- dass er auch keinen Widerspruch zwischen kurz- und langfristigen Interessen sähe; vielmehr sei eine uneingeschränkte Compliance Politik nötig und werde von Bayer auch angewandt.

5. Zweite Wortmeldung von Guido Strack

In einer zweiten Wortmeldung versuchte Guido Strack später noch Antworten auf die zunächst unbeantworteten Fragen zu bekommen und stellte zugleich auch einige Nach-fragen zu den Äußerungen von Herrn Wennig.

Sehr geehrter Herr Wennig,

leider haben sie nur einen Teil der von mir und Frau Kleine Wisskot aufgeworfenen Fragen zum Thema Whistleblowing beantwortet. Außerdem ergeben sich aus ihren Äußerungen auch Nach-fragen, weshalb ich mich nunmehr zu acht Punkten nochmals äußern möchte:

Vorab möchte ich aber auch feststellen, dass ich die auf dem Papier bestehende Grundaussa-ge ihrer Compliance-Policy „keinerlei Nachteile für Whistleblower“ ausdrücklich begrüße. Mei-nes Erachtens fehlt aber die Transparenz und hierzu haben sie meine spezifischen Fragen auch nicht ausreichend beantwortet. Transparenz wäre aber nötig um Vertrauen aufzubauen und die Kultur des Schweigens zu überwinden.

Erstens: Sie sprachen von externen Anwaltskanzleien. Wir hatten auch nach Namen gefragt. Können sie diese bitte, wenn schon nicht für die gesamte Welt, dann wenigsten für Deutschland benennen? Wenn sie von externen Kanzleien sprechen, kann ich daraus schließen, dass sie grundsätzlich der Meinung sind, dass es einen unabhängigen Ansprechpartner für Whistleblo-wer geben sollte? Zugleich möchte ich dann aber hinterfragen, wie extern und unabhängig die von ihnen konkret eingeschalteten Kanzleien sind. Habe ich sie richtig verstanden, dass die Kanzleien das Unternehmen beim Aufbau des Systems beraten haben und dass sie auch in Bereichen jenseits der Compliance mit diesen Zusammenarbeiten? Teilen sie meine Einschät-zung, dass eine solche Kanzlei dann nicht mehr wirklich unabhängig sein kann? Außerdem hät-te ich gerne nähere Informationen darüber, was die Anwaltskanzleien genau machen? Nehmen sie nur die Anzeigen auf oder sind sie auch in die Aufklärung der Sachverhalte eingebunden? Gibt es Rückmeldungen an die Whistleblower und haben diese Gelegenheit zu Ermittlungs-nachfragen und/oder dazu zu Ermittlungsergebnissen Stellung zu nehmen?
Außerdem interessiert es mich zu erfahren, welche Rechte die Anwaltskanzlei hat. Erschöpfen sich diese in der Einbindung in einen internen Prozess oder haben die Kanzleien, im Sinne von unabhängigen Organen der Rechtspflege, auch die Möglichkeit Behörden einzuschalten wenn sie der Auffassung sind, dass Gesetzesverstöße seitens von Bayer oder von Mitarbeitern vor-liegen?
Teilen sie meine Auffassung, dass mehr Transparenz mehr Vertrauen schaffen kann? Sind sie bereit die nähere Ausgestaltung ihres Umgangs mit Whistleblower-Hinweisen und zur Rolle der Rechtsanwaltskanzleien sowie die mit jenen geschlossenen Verträge – und hier geht es nicht um finanzielle Regelungen – öffentlich zu machen?

Zweitens: Es wurde gefragt, wie die interne und externe Kommunikationspolitik zu konkreten Whistleblower- bzw. Compliance Meldungen aussieht. Hierzu gab es leider keine Antwort. Ich will daher kurz verdeutlichen, was mit jener Frage gemeint war: Die Lufthansa Technik z.B. ver-öffentlicht intern in einem Tracing System, also einer Übersicht anonymisiert sämtliche Whistleblower Meldungen, deren jeweils aktuellen Sach- und Bearbeitungsstand, bis hin zu Untersuchungsergebnissen und follow-up. Damit ist gewährleistet, dass ein transparentes Ver-fahren entsteht und Mitarbeiter begründetes Vertrauen gewinnen und aus Fehlverhalten lernen können. Siemens macht die Zahlen zur Nutzung seiner Whistleblower-Hotlines zumindest in Form von nach Sachgruppen untergliederten statistischen Daten sogar der Öffentlichkeit quar-talsmäßig zugänglich. In beiden Fällen und auch in anderen uns bekannten Unternehmen ist die Nutzung der Hotlines außerdem wesentlich größer als die von ihnen genannten groben Zah-len. Sehen sie hier einen Zusammenhang? Können auch sie bitte die von ihnen genannten Fallzahlen weiter aufschlüsseln? Ging es hierbei um Korruption, andere Gesetzesverstöße oder auch um Fragen unzureichender Risikoabschätzungen hinsichtlich der Gefährlichkeit von Bayer Produkten? Ist der letztere Bereich überhaupt vom Compliance Programm umfasst?

Drittens: Eine andere Frage, zu der sie nicht Stellung genommen haben war jene nach dem Vergleich ihres Compliance Systems mit dem BSI Standard PAS 1998:2008. Dieser Standard enthält am Ende eine Checklist mit konkreten Punkten und ich würde gerne wissen, in wie weit ihr Compliance System jedem dieser Punkte genügt. So wird z.B. neben einem Meldekanal auch eine davon und vom Unternehmen unabhängige Beratungsmöglichkeit gefordert. Gewähr-leisten sie diese? Wichtig für gute Whistleblower-Systeme ist anerkannter Weise auch eine Vorbild Funktion und die transparente Belobigung von Whistleblowern die über eine bloße Nichtdiskriminierung hinaus gehen muss. Was tun sie insoweit? Können sie bitte auch noch etwas dazu sagen, ob die Compliance Hotline auf Mitabeiter begrenzt ist oder ob sie z.B. auch von Vertragspartnern, Lieferanten oder Kunden genutzt werden kann wie sich dies in anderen Unternehmen bewehrt hat?
Viertens: Ich hatte sie gefragt, ob es bisher bei Bayer einen Fall gab, in dem ein Mitarbeiter we-gen der Nichtmeldung von Compliance Informationen, also für Nicht-Whistleblowing sanktioniert wurde, denn dies wäre ja eigentlich eine Folge der von ihnen statuierten Meldepflicht. Hierzu hatte ich keine Antwort erhalten.

Fünftens: Sie haben trotz aller Defizite einen zumindest auf dem Papier bestehenden Compli-ance Standard beschrieben der über jenen des Deutschen Corporate Governance Kodex hi-nausgeht. Daher meine Frage: Werden sie sich dafür einsetzen zumindest jenen Standard auch im Deutschen Corporate Governance Kodex verbindlich festzuschreiben? Wird Bayer die Be-deutung von Whistleblowing auch dadurch anerkennen, dass sich der Konzern für eine gesetz-liche Schutzregelung für Whistleblower einsetzt. Im letzten Sommer ist der Vorschlag für einen neune § 612a BGB ja noch am Widerstand von CDU/CSU und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände gescheitert. Wird sich Bayer gegen diese Haltung der BdA stel-len?

Sechstens: Eine weitere Nachfrage bezieht sich auf die false claims act Fälle. Hier hatten sie erwähnt, dass Bayer im letzten Jahr eine Zahlung vom 97,5 Mio US-$ geleistet hat. Dabei hatte ich den Eindruck, dass es sich hierbei nicht um den von mir erwähnten Fall aus Newark iZm. Baycol handelte – der jetzt wohl in Minnesota anhängig ist. Daher die Nachfrage: Worum ging es bei der Zahlung von 97,5 Mio US-$? Wieso zahlt Bayer mal eben 100 Millionen, wenn doch wie sie sagen „keine Rechtsverstöße anerkannt“ wurden? Sehen sie in diesem verweigerten Bekenntnis zu eigenen früheren Rechtsverstößen nicht einen Widerspruch zu dem von ihnen mehrmals abgegebenen Bekenntnis zur Rechtstreue? Setzt Rechtstreue und verantwortliches Handeln nicht auch klare Fehlereingeständnisse voraus? Wir alle machen Fehler. Wie kann dies von den Mitarbeitern verlangt werden, wenn die Firma hier nicht mit Vorbildfunktion voran-geht? Außerdem nochmals meine Frage von eben: Wieviel wurde in den letzten 10 Jahren im Rahmen von false claims act Verfahren sei es über Verurteilungen oder Vergleiche inklusive Kosten insgesamt gezahlt? Ich komme hier auf ca. 370 Milllionen US-$, sie sprachen aber nur von 97,5 Mio US-$ plus Anwaltskosten.

Siebtens: Abschließend erlauben sie mir noch eine Anmerkung zur Frage des Dialogs. Sie ha-ben heute mehrfach betont, dass sie diesen für wichtig halten. Zugleich aber mein konkretes Angebot in einem solchen Dialog mit uns, dem Whistleblower-Netzwerk e.V. einzusteigen aber verweigert. Gibt es einen Grund für diese offensichtliche Abweichung von ihrem Grundprinzip und wenn ja , warum haben sie dann nicht wenigstens meine konkrete Frage nach den Grün-den für die Nichtbeantwortung der ihnen bereits im Dezember 2008 zugesandten Umfrage be-antwortet?

Achtens und dies ist eine ganz persönliche Anmerkung zum Schluss: „Claiming science for a better life without caring for risks“ so scheint mir nach allem hier heute gehörten der wahre Leit-spruch von Bayer zu lauten. Bei Produkteinführungen wahren sie bestenfalls noch die nach gesetzlichen Vorgaben nötigen Anforderungen vom Stand der Technik, allerdings stets unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung. Dann versuchen sie das meiste aus dem Produkt herauszuholen, notfalls auch jenseits der geprüften Bereiche. Wenn dann ein Schaden bei Drit-ten auftritt wird er solange wie möglich geleugnet und entsprechende Medien- und Politikbear-beitung betrieben. Lässt er sich nicht mehr leugnen, leugnet man die eigene Verantwortung und zahlt notfalls, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ an diejenigen wenigen Hartnäckigen, die bis hierhin durchgehalten haben. Nachhaltige Unternehmenspolitik sieht für mich anders aus.

6. Replik Wennig

Ganz am Ende der Hauptversammlung erfolgte dann nochmals eine sehr kurze Replik von Herrn Wenning die in etwa wie folgt zusammengefasst werden kann:

Die für Deutschland beauftragte externe Anwaltskanzlei ist die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojek in Köln.

Compliance steht für Bayer nicht neben dem Geschäft sondern ist voll integriert. Jeder Mitarbei-ter ist zur Compliance verpflichtet und kann sich an Vorgesetzte, spezielle Compliance Beauf-tragte oder eben auch über die Hotline anonym an externe Anwaltskanzleien wenden. Im letzte-ren Fall bekommt er eine Fallnummer über die jederzeit Rückfragen zu Stand und Ergebnissen der Untersuchungen bei den Anwälten möglich sind. Die Untersuchungen werden von der Compliance Abteilung koordiniert und wo nötig unter Einbeziehung anderer Abteilungen (z.B. Rechtsabteilung oder Fachabteilungen) durchgeführt. In Einzelfällen werden auch externe Stel-len und Behörden eingebunden. Die Unabhängigkeit ist demnach in ausreichender Form ge-währleistet.

Sie sprachen von einer Kultur des Schweigens bei Bayer – dies ist falsch, das Gegenteil ist rich-tig.

Unser umfassendes Compliance Programm spricht insgesamt 10 Bereiche an darunter neben Gesetzesverstößen auch Nachhaltigkeit, Umwelt und Gesundheit. Wir haben dieses Programm selbst entwickelt, weiter ausgebaut und genau auf unser Unternehmen zugeschnitten. Daher ist es nachrangig ob es BSI-konform ist. Jedes Unternehmen sollte hier selbst entscheiden, was das Beste ist.

Die erwähnten 97,5, Mio US-$ sind nicht im Zusammenhang mit Baycol, sondern von Bayer Healtcare LLC im Zusammenhang mit einem Streit um die Marketingmethoden bei Diabetes Care in den Jahren 1998 bis 2003 gezahlt worden. Konkret ist es um den Vertrieb von Blutzu-ckermessgeräten. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist hierzu im November 2008 ein Ver-gleich mit dem US-Justiztministerium und ein Corporate Integrity Agreement geschlossen wer-den. Weitere Zahlungen in false claims act Sachverhalten gab es in den letzten 10 Jahren nicht.

7. Persönliches Fazit von Guido Strack:

Aufschlussreich und erschöpfend war es schon die Bayer Hauptversammlung 2009 mitzuerle-ben. Aufschlussreich vor allem im Hinblick auf die von Herrn Wenning beim Thema Whistleblo-wing aber auch bei vielen anderen kritischen Fragen an den Tag gelegte professionelle Igno-ranz von Kritik. Mit zur Schau getragener Selbstsicherheit und ohne Anflug von Zweifeln wurden da Bedenken zu vergangenen und aktuellen Bayer-Produkten und -Vorhaben locker vom Tisch gewischt. Und mit gleicher Sicherheit wird auch an dem bedrohlichen Pipeline Projekt festgehal-ten. Wen kümmern da schon die Massenproteste bei der betroffenen Bevölkerung – Bayer je-denfalls nicht.

Eine „Kultur des Schweigens“ herrsche bei Bayer nicht, sagte Vorstandsvorsitzender Wenning. Aber die extrem niedrige Zahl von 50 – 100 Whistleblower-Meldungen weltweit in 2008 beweist etwas anderes.

Eine Fehlerkultur die eigene Fehler einräumt und für diese Verantwortung übernimmt ist nicht erkennbar. Alle Entscheidungen liegen allein in der Hand des Vorstandes, ohne jegliche externe Kontrolle. Praktisch ist es da auch, dass der Aufsichtsrat dem ehemaligen Vorstandsvorsitzen-den untersteht.

Der Schutz von Whistleblowern vor Benachteiligungen wird zwar behauptet. In konkreten Fäl-len, wie etwa dem des Portugiesen Alfrede Pequito, droht man dann aber doch lieber mit allen verfügbaren rechtlichen Keulen und hat diese in der Vergangenheit auch reichlich zum Einsatz gebracht.

Dialogbereitschaft wird zwar formal postuliert, bei konkreten Angeboten aber verneint. Das gilt hinsichtlich der Coordination gegen Bayer Gefahren, die es immer wieder wagt Bayer auf seine wirklichen Probleme hinzuweisen, ebenso wie gegenüber dem Whistleblower-Netzwerk. Da wundert es dann auch kaum noch, dass Internationale best practice Standards zu Whistleblo-wing die selbstherrlichen Herren bei Bayer ebenfalls nicht interessieren.

All dies spricht mehr für ein „Augen zu und durch“ als für ein Interesse daran mittels Förderung von Whistleblowing eigene Probleme und Risken frühzeitig erkennen und bekämpfen zu wollen, mag auf dem Papier der Compliance Policy stehen was will.

Mal abwarten wann Herr Wenning & Co. von den Folgen ihrer eigentlichen Agenda eingeholt werden – es bleibt nur zu hoffen, dass dabei nicht noch wesentlich mehr Menschen zu Bayer-Opfern werden.

Lipobay

CBG Redaktion

14. August 2001

Vermarktungsmethoden für LIPOBAY in der Kritik:

Gratisreisen und Kopfprämien

Nach dem spektakulären Verkaufs-Stopp des Medikaments Lipobay geraten nun auch die Vermarktungsmethoden des Unternehmens Bayer in die Kritik. Ärzte berichten von Prämien und Gratisreisen, die für die Verschreibung von Lipobay in Aussicht gestellt wurden. Noch im Juli wurde das Produkt von Pharmavertretern landesweit beworben - ohne Hinweis auf die seit langem bekannten Risiken.

Der niedergelassene Arzt Dr. Udo Böhm aus Unterwössen berichtet, dass Bayer ihm eine Reise im Orient-Express offerierte - wenn er mindestens 20 Patienten auf Lipobay einstellen würde. Den Nachweis sollte er über Rezeptkopien und Patientennamen erbringen.
„Die Außendienstmitarbeiter weichen selbst dann nicht von ihren Vorgaben ab, wenn ihnen der Arzt die Unehrenhaftigkeit und Unzulässigkeit solcher Kopplungsgeschäfte und die Verletzung des Datenschutzes aufzeigt“, so Böhm.

Der Arzt Thomas Nasse beklagt, dass noch nach der ersten Warnung im Juni „eine Pharma-Referentin zu mir in die Praxis gekommen ist und das Medikament angepriesen hat“. Schon die Markteinführung von Lipobay wurde mit unlauterer Werbung begleitet: die Aussage, Lipobay könne „im Vergleich zu anderen Präparaten um das 25fache niedriger dosiert werden“, wurde jedoch vom Landgericht Köln untersagt.

Die intensiven Bemühungen von Bayer erklären sich mit dem hohen Preis des Medikaments: eine Packung Lipobay mit 100 Tabletten - ausreichend für vier bis sechs Wochen - kostet in der schwächsten Dosierung 235.90 DM.

Auch bei der Einführung des Antihypertonikums Bayotensin hatte Bayer laut einer Untersuchung der AOK Prämien von 150 Mark pro Patient bezahlt. Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es gibt keinen Grund, bei Bayer auf Einsicht zu hoffen - in Zweifelsfällen hat das Profitinteresse Vorrang gegenüber dem Verbraucherschutz. Wir brauchen dringend eine Positivliste zur Abwehr von überteuerten und unsinnigen Medikamenten sowie verstärkte staatliche Kontrollen.“

[Groebl] Lipobay

CBG Redaktion

Der Fall Groebl

Mechthild Groebl erlitt durch die Einnahme von Lipobay eine lebensbedrohliche Rhabdomyolyse. Nach wochenlangem Aufenthalt auf der Intensivstation überlebte sie nur Dank glücklicher Umstände.
Der BAYER-Konzern wies jede Verantwortung von sich. Zwar wurde ein geringes Schmerzensgeld angeboten, dies wäre jedoch mit einem „Maulkorb“ verbunden gewesen: weder Frau Groebl noch ihre Angehörigen hätten sich zu dem Fall weiter äußern dürfen. Die Groebls lehnten ab.
Obwohl firmeninterne Papiere belegen, dass dem Unternehmen die Gefahren des Präparats schon vor der Markteinführung bekannt waren, wurde eine Strafanzeige der Groebls abgewiesen. Der Fall steht somit exemplarisch für den Umgang mit Pharma-Opfern und den Einfluss der Industrie auf Politik, Justiz und Behörden.

=> Das ungesühnte Verbrechen? Zeugenbericht eines Angehörigen

=> Artikel “BAYER speist Lipobay-Opfer ab”

=> Die Ablehnung der Strafanzeige im Wortlaut

=> Artikel: Das LIPOBAY-Desaster

=> Risiken waren BAYER bekannt: Artikel New York Times, weitere Infos, die Klage einer ehemaligen BAYER-Angestellten mit der vollständigen Klageschrift

Lipobay

CBG Redaktion

17. August 2001

Nach dem LIPOBAY-Skandal

„Medikamenten-Kontrolle von Grund auf reformieren“

Nach dem Skandal um den Cholesterin-Senker LIPOBAY fordern Verbraucherschützer eine von Grund auf reformierte Medikamenten- Aufsicht. In der Kritik stehen besonders die Zulassung von Medikamenten ohne Wirksamkeits-Nachweis sowie die fehlenden Kontrollen von auf dem Markt befindlichen Pharmazeutika.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„Kein Arzt kann bei 50.000 Medikamenten den Überblick behalten.
Die Pharmaindustrie nutzt diesen Mißstand aus, um auch unwirksame und gefährliche Präparate auf den Markt zu drücken.“ Mimkes erinnert daran, dass BAYER bis heute keinen Nachweis vorgelegt hat, dass LIPOBAY vor Schlaganfällen, Herzinfarkten oder Arteriosklerose schützt. „In Norwegen, wo es keine starke Pharma-Lobby gibt, sind nur 2000 Medikamente erhältlich - trotzdem sind Norweger im Durchschnitt gesünder als Deutsche. Neue Medikamente müssen einen therapeutischen Vorteil gegenüber existierenden Präparaten nachweisen, sonst dürfen sie nicht zugelassen werden“, fordert Mimkes.

Ebenfalls in der Kritik stehen die fehlenden Kontrollen bereits zugelassener Pharmazeutika. Nach Ansicht der Verbraucherschützer müssen die Aufsichtsbehörden materiell und gesetzgeberisch gestärkt werden, um in Zukunft Nebenwirkungen von Medikamenten systematisch erfassen und risikoreiche Mittel vom Markt nehmen zu können.
„Die Tatsache, dass BAYER eine kritische Studie zu LIPOBAY über Monate zurückhalten konnte, sagt alles über das Kräfteverhältnis zwischen Pharmaindustrie und Aufsichtsbehörden“, so Mimkes weiter. „Die Politik muss hier eingreifen, denn die Gesundheit von Patienten ist wichtiger als der Profit von Pharma-Unternehmen.“

Nach Schätzungen unabhängiger Wissenschaftler müssen jährlich rund 200.000 Patienten wegen Nebenwirkungen von Medikamenten stationär behandelt werden. Mindestens 5.000 Fälle verlaufen tödlich.

[Groebl] 150 Jahre BAYER – von Zyklon B zu Lipobay

CBG Redaktion

Don´t worry, we care „For Whom the Bell Tolls” kennzeichnet die Unternehmenspolitik des Konzerns mit dem Slogan „HEALTH CARE”, der in diesem Jahr eine weltweite Geburtstagsfeier plant – ein „Kulturereignis“.
Die Fakten, die Lügen, die Opfer weisen jedoch auf eine Tragödie hin, die nicht geboren wurde aus dem Geiste der Musik, sondern aus dem Profitstreben des Konzerns. Das Lipobay- Desaster verwandelte den Slogan „BAYER HEALTH CARE“ für die Opfer in „BAYER DEATH CARE“.

Lipobay - das ungesühnte Verbrechen?

Ein Zeugenbericht zum Fall Lipobay von Adolf Groebl, ergänzt durch die Recherche der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Politik, Staatsanwaltschaft, Medien. Die Diagnosen, die Lügen, die Opfer.

Einer der weltweit größten Pharmaskandale dringt im Jahr 2001 an die Öffentlichkeit (siehe ZDF, FRONTAL 21 vom 21. August 2001). Der damalige Ministerpräsident von NRW, Herr Clement, stellt sich in den Medien augenblicklich und offensiv vor den BAYER-Konzern. Die Gefährdung von Arbeitsplätzen, seine Konzernbindung und der Aktienkurs stehen auf seiner Werteskala über den tödlichen Nebenwirkungen von Lipobay.

Es gibt keinen Zweifel. Der Konzern hat die Risiken des neuen Cholesterin-Senkers seit Jahren verheimlicht, verharmlost, die Meinungsbildner und Ärzte gekauft. Für BAYER steht der Profit an erster Stelle. Als Folge dieser skrupellosen Unternehmenspolitik werden weltweit mehr als hundert Todesfälle registriert, hinzu eine große Anzahl Menschen, die durch Lipobay schwere und bleibende gesundheitliche Schäden erlitten haben. Aber es geht um einen Milliarden-Umsatz. Dafür nimmt der Konzern jedes Risiko in Kauf und leugnet es.

New York Times vom 22.2.2003

„Newly disclosed company documents indicate that some senior executives at Bayer were aware that their anticholesterol drug hat serious problems long before the company pulled it from the market.“

Zu dieser Meldung der New York Times gesellt sich ein Untersuchungsbericht des US-Kongresses nach einem Störfall im BAYER-Werk Institute (USA) im Jahr 2008, bei dem zwei Arbeiter ihr Leben verloren:
Zitat: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlungsbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert“.

Die Staatsanwaltschaft Köln und die Macht des Konzerns
Aus dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der BAYER AG, BAYER VITAL GmbH u.a. wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Aktenzeichen 23 Js 1/07 vom 18.1.2007.

Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Köln (Staatsanwältin
Drossé) gehen über 12 Seiten. Sie entsprechen in weiten Teilen der Verteidigungslinie von BAYER und erwecken den Eindruck, einem von BAYER und der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vorgegebenen Text zu folgen. Ein detaillierter Bezug zur Anzeige des Klägers fehlt. Die Staatsanwaltschaft unterstellt ein schuldhaftes Verhalten der Geschädigten mit Hinweis auf die Dosierung und die bestimmungsgemäße Verwendung des Medikaments.

Zitat: „Diese strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt allerdings voraus, dass das in Rede stehende Konsumgut so beschaffen ist, dass seine bestimmungsgemäße Verwendung für den Verbraucher - entgegen dessen berechtigten Erwartungen - die Gefahr des Eintritts gesundheitlicher Schäden begründet. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall jedoch gerade nicht erfüllt.“

Zitat: „Eine Verletzung der dem pharmazeutischen Hersteller und Unternehmer obliegenden Sorgfaltspflicht ist somit weder im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Cerivastatin-haltigen Arzneimitteln noch im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Entscheidung, die Vermarktung von Cerivastatin abzubrechen, ersichtlich. Hinreichender Tatverdacht besteht somit auch nicht in Bezug auf den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung zum Nachteil einzelner Arzneimittelanwender.“

Bemerkung: Eine fahrlässige Tötung zum Vorteil einzelner Arzneimittelanwender konnte das Gericht demzufolge ebenfalls verneinen.

Die Benachrichtigung über die Einstellung der Ermittlungen gemäß §170 Abs.2 STPO richtet sich an den Kläger, Dipl.-Kfm. Adolf Groebl. Seine Frau hatte nur knapp überlebt - trotz „bestimmungsgemäßer Verwendung“ und „entgegen ihren berechtigten Erwartungen“ (die Dosierung von Lipobay betrug eingangs 0,1 dann 0,2).

Das BAYER-Kreuz leuchtet über der Staatsanwaltschaft. Der Kläger schreibt im August 2010 nochmals an die Staatsanwältin Drossé. Er weist erneut auf die Fakten hin, auch auf die gegenteilige Entscheidung eines spanischen Gerichts zu Gunsten des Klägers. Seine Frage ist: Hält es die deutsche Rechtsprechung mit den Konzernen? Die Antwort der Staatsanwaltschaft vom 19.8.2010 ist unterzeichnet von Staatsanwalt Flöck: „Auf Ihre oben genannte E-Mail hin muss ich Ihnen mitteilen, dass die darin enthaltenen Angaben zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen keinen Anlass geben.“

Die Fakten

Ärztliches Attest der Gemeinschaftspraxis Dr. med. V. Warm, Dr.med. B. Helmreich vom 27.3.2003:

„Frau Groebl wurde am 24.7.1998 Lipobay verordnet. Am 27.12. 1998 erfolgte die stationäre Aufnahme im Kreiskrankenhaus Freising wegen eines Crush-Syndroms mit Nierenversagen. Es folgte am 30.12.98 die Verlegung auf die Intensivstation des KH München-Schwabing. Entwicklung eines schwersten Krankheitsbildes mit Rhabdomyolyse. Entwicklung einer Crushniere, Entwicklung eines Cappilary-Leak-Syndroms. Epiduralblutung und Tachyarrhytmia absoluta bei Vorhofflimmern. Anstieg der CPK bis 10 000 Einheiten. Am 1.2.99 Verlegung in die Klink Wartenberg für ein Anschlussheilverfahren. Die Rekonvaleszenz zog sich bis Mitte Juni 1999 hin... Von April bis Juli 99 verstärkter Haarausfall......Es besteht jetzt immer noch eine Herabsetzung der Muskelkraft an Unterarmen und Unterschenkeln. Sie benötigt deshalb ständig Unterstützung durch ihren Ehemann. An Armen und Beinen haben sich längs verlaufende Narben gebildet, die durch die massive Ödembildung im Rahmen des Cappilary-Leak-Syndroms entstanden sind.“

Aus dem Verlegungsbericht des Krankenhauses Freising vom 30.12.1998 an Dr. Hartmann, Intensivstation des Krankenhauses München Schwabing

Diagnosen: „Myositis unklarer Genese ….Z.n. hämorrhag. Cystitis.
Die Aufnahme der Patientin erfolgte am 27.12. wg. unklaren abdominellen Schmerzen….. Im Verlauf klagte die Patientin über zunehmende Muskelschmerzen, es kam zu einer zunehmenden lividen Verfärbung der Haut sowie einem generalisierten Ödem… Steigende CK auf aktuell 3600U/l“ Vormedikation: Lipobay O-O-1 .

Aus dem Bericht des Krankenhauses München Schwabing vom 1.2.1998 und dito der Klinik Wartenberg vom 9.3.1999.

Rhabdomyolyse, Cruhniere und Cappilary-leak-Syndrom nach CSE-Hemmer-Einnahme.

Epiduralblutung Th 11/12 bis S2 mit vollständig zurückgebildeter Paraparese beider Beine. Z.n.

Tachyarrhytmia absoluta bei Vorhofflimmern.
V.a. Glaskörperabhebung links.

Die Aufenthaltsdauer der Patientin:

Krankenhaus Freising 27.12.1998 bis 30.12.1998
Krankenhaus München-Schwabing 30.12.1998 bis 01.02.1999
Klinik Wartenberg 01.02.1999 bis 22.02.1999

Der Ehemann ist als Folge der Ereignisse ebenfalls ein Opfer von Lipobay. Auf der Intensivstation des Krankenhauses München Schwabing verfolgt er über Wochen, auch in der Silvesternacht 1998/99, die Kurven und das Zahlenbild auf dem Monitor über dem Bett seiner Frau. Er erhält die Diagnosen der Ärzte: Auflösung der Muskelzellen, Nierenversagen, Eiweißverlust….zu rechnen ist mit einem Koma. An 60 Tagen und Nächten sitzt er am Bett seiner Frau. Am 2.1.1999 empfängt er den Anruf des Hausarztes nach dessen Rücksprache mit den behandelnden Ärzten des Krankenhauses München Schwabing: „Es steht auf Spitz und Knopf“ .

Ab 4. Januar gibt es dort keinen Zweifel mehr: Verantwortlich ist Lipobay. Ein behandelnder Arzt telefoniert mit BAYER - dort wird abgeblockt, die Vernebelung beginnt. Ärzte und Schwestern des Krankenhauses München Schwabing retten das Leben der Patientin. Es bleiben Schäden - innerlich, äußerlich.

Der Vorstandsvorsitzende und heutige Aufsichtsratschef des BAYER Konzerns, Herr Wenning, lügt, als er in den Medien allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung verspricht. Die international renommierte Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer erhält den Auftrag, die Ansprüche der Opfer abzuweisen. In Amerika zahlt der Konzern in den folgenden Jahren mehr als 1,2 Milliarden Dollar für Vergleiche um ein Schuldanerkenntnis zu vermeiden. In Deutschland hat der Konzern die Gerichte auf seiner Seite.

Freshfields Bruckhaus Deringer - Lügen und Arroganz

Brief der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vom 12. Oktober 2005 an den Ehemann des Opfers.

„...dass der lebensbedrohende Krankheitsverlauf Ihrer Ehefrau, nicht wie von Ihnen angenommen, auf das Medikament Lipobay zurückgeführt werden kann.“

„...sind die angeführten Erscheinungen nicht als Nebenwirkungen von Lipobay bekannt und lassen sich auch durch die Wirkungsweise von Lipobay nicht erklären.“

„...allenfalls die bei Ihrer Frau aufgetretene und in wenigen Tagen ausgeheilte Muskelerkrankung (Rhabdomyolyse) auf die Einnahme von Lipobay zurückzuführen sein könne.“

„...nicht einmal mit Sicherheit feststeht, dass die Rhabdomyolyse durch die Einnahme von Lipobay ausgelöst worden ist. Dennoch führt BAYER auf der Basis eines für Ihre Frau günstigeren Wahrscheinlichkeitsmaßstabes Vergleichsgespräche mit Ihnen“.

(FERENC MOLNÁR: Wenn die Stunde der Wahrheit kommt, gibt es nur eines: lügen, lügen, lügen.)

In Deutschland macht sich Anwalt Dietmar Knopp von Freshfields Bruckhaus Deringer auf seine Rundreise zu den Opfern, um deren berechtigte Forderungen zurückzuweisen.

Besuch des Anwalts Dietmar Knopp bei den Eheleuten Groebl am 15.9.2005

Herr Knopp stellt vage eine Entschädigung von 2.000 bis 3.000 Euro in Aussicht und verlangt Vertraulichkeit. Die Eheleute Groebl nennen die Ausführungen des Anwalts eine Beleidigung und lehnen das „Almosen“ des Konzerns ab - allein die ihnen bis dahin direkt entstandenen Kosten sind höher. Adolf Groebl fährt den Anwalt von Freshfields Bruckhaus Deringer an diesem 15.9.2005 mit seinem eigenen Auto zum Franz Josef Strauss Flughafen und wünscht ihm einen guten Rückflug.

Am 11. Mai 2006 sendet die Kanzlei eine schriftliche Vergleichsvereinbarung. In dieser bietet der Konzern jetzt eine Entschädigung von fünftausend Euro an. Vorausgesetzt wird jedoch eine strenge Sprachregelung und Schweigepflicht. Der Vertrag enthält ferner die Ankündigung einer Vertragsstrafe.

Zitat: „Frau Groebl trägt dafür Sorge und steht dafür ein, dass das nach Maßgabe der Ziffer 5.1 vereinbarte Stillschweigen in gleicher Weise von Personen aus ihrem persönlichen Umfeld, insbesondere von ihrem Ehemann Adolf Groebl und von den sie behandelnden Ärzten gewahrt wird...Über evtl. Anfragen von Medienvertretern werden Frau Groebl oder die in Ziffer 5.2 genannten Personen die BAYER VITAL GmbH oder Herrn Rechtsanwalt Dietmar Knopp, Frankfurt am Main, sofort informieren....“

Die Eheleute weisen auch dieses Entschädigungsangebot zurück. Sie verweigern einen Maulkorb. Die Folge ist, dass der Konzern keinerlei Entschädigung zahlt.

Der Spiegel und die Abhängigkeit der Medien

„Das Schweigegeld“ in Spiegel Nr. 17 vom April 2007

Die Journalistin Barbara Hardinghaus denkt an die große „Story“. Unter der Rubrik Gesellschaft hatte sie bisher kleine Geschichten geschrieben, weit entfernt von investigativem Journalismus. Die Eheleute glauben noch an das „alte“ Image des SPIEGEL. Aber - so etwa Tina Mendelsohn in Kulturzeit - „Der Spiegel bringt Histörchen, nicht das was ist“.

Die Journalistin besucht viermal die Eheleute, erhält sämtliche Dokumente wie Arztbrief, Krankenhausberichte, Protokoll des Krankheitsverlaufs, selbst Auszüge aus dem Tagebuch des Ehemanns. Und sie sieht bei den Eheleuten auch die Bandaufnahme der Sendung von FRONTAL 21 vom 21 August 2001.

Im Gespräch mit den Hausjuristen von BAYER und Anwalt Knopp von Freshfields Bruckhaus Deringer in der Konzernzentrale lässt sie sich überzeugen, dass die Opfer des Konzerns nur den großen Reibach machen wollen. Noch vor der Hauptversammlung von BAYER erscheint ihr sechsseitiger Artikel. Er erinnert an den Ausspruch des langjährigen Herausgebers der New York Times, John Swainton:

„Wir sind Werkzeuge und Hörige der Finanzgewaltigen hinter den Kulissen. Wir sind die Marionetten, die hüpfen und tanzen, wenn sie am Draht ziehen. Unser Können, unsere Fähigkeiten und selbst unser Leben gehören diesen Männern. Wir sind nichts als intellektuelle Prostituierte“. Der Artikel des SPIEGEL aber hat das intellektuelle Niveau einer Boulevard-Zeitung.

Zitat: „Ein Rentnerehepaar aus Bayern gehört zu den seltsamsten Klägern - es will keine Abfindung...“ Das Ehepaar findet sich nicht seltsam - es hat einen Maulkorb abgelehnt.

Das Urteil: Un juicio inédito a un laboratorio extranjero.

Schon im Februar 2010 wirft der Gerichtshof von Comellà de Llobregat, einem Vorort von Barcelona, dem BAYER-Konzern schuldhaftes Verhalten vor und verurteilt ihn zu einer Strafzahlung von 145.000 Euro an den Kläger Cayo Yánez, der nach der Einnahme von Liposterol ein Nierenversagen erlitten hat.

In Argentinien zieht sich das Verfahren gegen BAYER über neun Jahre hin. Der Kläger, Flavio Rein, hat nach der Einnahme des Cholesterin-Senkers, vergleichbar mit dem hier beschriebenen deutschen Opfer, schwere Muskelschädigungen (Rhabdomyolyse), Sehstörungen und Nierenschäden erlitten. Das Gericht spricht ihm eine Entschädigung von 968.000 Pesos (etwa 160.000 Euro) zu. Der Gerichtshof von Buenos Aires stellt eindeutig die Schuld des Konzerns fest. Die Anwältin von Flavio Rein, Patricia Venegas, Jura-Professorin an der Universität von Buenos Aires:

„Mit außergerichtlichen Vergleichen wollte BAYER bisher den kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Lipobay und schweren Gesundheitsschäden leugnen. Jetzt steht es schwarz auf weiß fest."

Für deutsche Gerichte steht das nicht fest. Das BAYER-Kreuz blendet die Staatsanwaltschaft Köln. Konzerne wie BAYER machen Politik, diktieren Gesetze, sprechen Recht, beherrschen die Medien.

Die Millionensummen, die BAYER weltweit für den Lobbyismus ausgibt - davon im Jahr 2012 in den USA mehr als 260.000 Euro für den Wahlkampf der Republikaner (honi soit qui mal y pese) - hätten sicherlich ausgereicht, die Opfer von Lipobay in Deutschland angemessen zu entschädigen, zählt man noch die Honorare für die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Derringer hinzu - unter anderem für die Lipobay-Tournee ihres Herrn Dietmar Knopp.

Epilog

Die Fahne des Konzerns weht nicht auf Halbmast. Wie viele Tote rechtfertigt die Gewinnmaximierung? Müssen in unserem, von Politikern so oft gepriesenen, Wertesystem die Nebenwirkungen von Gewissenlosigkeit und Gier als Collateral-Schäden hingenommen werden? Darf der Aktienkurs das Maß aller Dinge sein?

Aufspaltung Bayer

CBG Redaktion

6. Dezember 2001

Zur angekündigten Aufspaltung der Bayer AG:

Konzernkritiker fordern langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen

Kritiker der Bayer AG befürchten, dass die geplante Aufteilung des Konzerns in mehrere unabhängige Unternehmen Nachteile für die Belegschaft nach sich zieht. Der Aufsichtsrat der Bayer AG will nach seiner heutigen Sitzung Details der geplanten Aufspaltung bekannt geben.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die Erfahrung bei der Zerschlagung der Hoechst AG zeigt, dass die angekündigten Rationalisierungsgewinne zu Lasten der Beschäftigten gehen - Tausenden Bayer-Mitarbeitern drohen Einkommensverluste oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Und erfahrungsgemäß wird durch die Atomisierung des Unternehmens die Arbeit von Betriebsräten und Gewerkschaften erschwert“. Mimkes kritisiert zudem, dass der Gesamtkonzern nicht mehr für Störfälle oder gefährliche Produkte haftet.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG ergänzt: „Die Belegschaft zahlt die Zeche für die Fehler des Managements - gleichzeitig haben sich die Gehälter der Vorstandsmitglieder in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.“ Nach dem Lipobay-Desaster im Sommer hatte der Vorstand allein im Bereich Pharma die Vernichtung von rund 4.000 Arbeitsplätzen angekündigt.

Die CBG fordert eine dauerhafte Beschäftigungs- und Gehaltsgarantie für alle Angestellten des Unternehmens. Betriebsräte im Bayer-Werk Leverkusen rufen für kommenden Montag zu einer Protestdemonstration auf.

[Aktionsbericht] Hauptversammlung 2004

CBG Redaktion

Proteste bei BAYER-Hauptversammlung

Genfood & Kapital-Klone

Von Udo Hörster

Den Weg zur BAYER-Hauptversammlung in den Kölner Messehallen mussten sich die AktionärInnen durch das Straßen-Theater der BUNDjugend bahnen, die einen pantomimischen Tanz um das Goldene Kalb „Genfood“ aufführte. Alsdann begrüßte sie die traurige Gestalt eines jungen Managers im feinen Zwirn, buchstäblich an die Kette der Gentechnik gelegt. Unmittelbar vor dem Eingang in die heiligen Hallen des Profits erwartete die Aktien-HalterInnen schließlich ein Spalier von GenforscherInnen in steril-weißer Einheitskluft. Auf Bauchläden boten sie Gen-Mais feil, beworben mit dem Slogan „Leben - made by BAYER“. Parallel dazu verteilten sie Beipack-Zettel mit den Risiken und Nebenwirkungen. Vielleicht mochte deshalb keine/r herzhaft in die Zukunftstechnologie beißen.

Im Saal selber kleideten die ProtestlerInnen ihre Kritik an der grünen Gentechnik in Worte. „Ärzte warnen vor den Gefahren“, mahnte Geert Ritsema von FRIENDS OF THE EARTH EUROPE. Ein ganzes Bündel von Risiken zählte er auf: die Bedrohung der Artenvielfalt, mehr Umweltschäden durch erhöhte Pestizid-Ausbringungen und Einkreuzungen in Wild-Pflanzen. Als besonders schwerwiegend betrachtete er die Gefährdung der Sicherheit von Reis, Asiens Lebensmittel Nr. 1, durch BAYERs Herbizid-resistente Sorte LL 62. Neun von 15 Ländern der Europäischen Union teilten laut Ritsema diese Einschätzung: Sie erhoben Bedenken gegen die vom Leverkusener Chemie-Multi bei der EU beantragte Import-Genehmigung. Zuvor hatte Belgien schon gentechnisch verändertem Raps die Zulassung verweigert und Großbritannien Gen-Mais nur unter so hohen Sicherheitsauflagen genehmigt, dass BAYER die Risiken nicht tragen mochte und auf einen Anbau verzichtete. Als Resümee zitierte Geert Ritsema die Äußerung eines - politisch völlig unverdächtigen - Sprechers der DZ-BANK: „Genfood ist ungefähr so attraktiv wie die Atombombe“. Er forderte den Unternehmensvorstand aus diesem Grund auf, sich die Frage zu stellen: „Sollen wir Genfood gegen den Willen der meisten Europäer durchsetzen?“.

Aber nicht nur in Europa, auch in Südamerika stößt die „grüne Gentechnik“ auf breite Ablehnung, berichtete Lutz Weischer von der BUNDjugend. Gerade in den armen Ländern verfängt die PR-Strategie der Multis, gentechnisch veränderte Nutz-Pflanzen als Mittel gegen den Welthunger anzupreisen, nicht, weil sie der Realitätsprüfung nicht standhält. „Hunger ist ein Verteilungsproblem“, ergibt diese Weischer zufolge nämlich. Nicht Hochtechnologie, sondern Zugang zu Land und erschwinglichem Saatgut könnte die Lage der Menschen dort verbessern. Und da wirkt die Gentechnik nach Meinung des BUND- Aktivisten kontraproduktiv. Kapital-intensiv und deshalb auf große Anbau-Flächen angewiesen, befördert sie das Bauernsterben und treibt so nur noch mehr Menschen ins Elend. „Sind Sie bereit, auf diese Behauptung zu verzichten?“, fragte Lutz Weischer deshalb BAYER-Chef Werner Wenning.

Dazu war der Angesprochene nicht bereit. Allerdings musste er in seiner Antwort auf die Gegen-Redner die Akzeptanz-Probleme der grünen Gentechnik einräumen. In bemerkenswerter Offenheit nannte der Vorstandsvorsitzende auch die Gründe dafür. „Der Vorteil liegt bei den Anbietern“, gab er zu, weil die Technologie vor allem eine „effizientere Produktion“ erlaube. Die KonsumentInnen haben also selbst nach Meinung Wennings überhaupt nichts von den Labor-Kreationen - aber er arbeitet daran. Durch qualitätssteigernde Maßnahmen wie Erhöhung des Vitamin-Gehaltes will er einen „Nutzen für den Verbraucher“ schaffen und das Genfood popularisieren. Mit dem „Vitamin-A-Reis“ vermeinten die Agro-Multis schon einmal so einen massenwirksamen Superstar gefunden zu haben, dessen Karriere allerdings im Nirvana endete. Auf die von Ritsema und Weischer geäußerten Sicherheitsbedenken ging Werner Wenning mit keinem Wort ein - sie existierten für ihn schlicht nicht. Die Zulassungsverweigerungen beruhten ihm zufolge nicht auf „wissenschaftlichen Erkenntnissen“, sondern hatten ausschließlich „politische Gründe“.

Ähnlich dürftig fielen die Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden zum Geschäftsgebahren der Konzern-Gesellschaft HC STARCK im Kongo aus. Friedhelm Meyer von der SOLIDARISCHEN KIRCHE IM RHEINLAND (SOKI) legte dar, wie die BAYER-Tochter dort durch den Aufkauf von Coltan-Erz zur Finanzierung des Bürgerkriegs beiträgt. Schon in seinen Bemerkungen zu den von der CBG eingereichten Gegen-Anträgen hatte Werner Wenning dies kategorisch bestritten: „HC STARCK hat die Rebellen zu keiner Zeit unterstützt“. Bei dem BAYER-Manager Thomas Porz, der 2003 auf dem ökomenischen Kirchentag an einer Diskussion zu dem Thema mit der Entwicklungshilfe-Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul teilnahm, hörte sich das ganz anders an. Das Unternehmen habe Coltan bis 2001 ganz offen und ab dann „lediglich über einen Spot-Markt - also nicht direkt“ aus dem Kongo bezogen, zitierte ihn Meyer.

Der ehemalige Pfarrer, andere SOKI-MitstreiterInnen sowie CBGler haben auf dem gemeinsamen Kirchentagsstand noch ein zusätzliches Kapitel aus dem Sündenregister des Leverkusener Chemie-Multis aufgeschlagen: Die Gesundheitsgefährdungen durch Pestizide. Meyer machte auf Schätzungen der WHO aufmerksam, wonach jährlich bis zu 20.000 Menschen durch die Ackergifte sterben. Als aktuelles Beispiel nannte er die zahlreichen Vergiftungsfälle unter indischen Baumwoll- FarmerInnen durch BAYERs Monocrotophos und andere Agro- Chemikalien. Zu diesem traurigen Anlass erinnerte Friedhelm Meyer den Vorstand an ein auf der Hauptversammlung von 1995 abgegebenes Versprechen, bis zum Jahr 2000 alle Pestizide der höchsten Toxizitätsklasse durch solche geringerer Giftigkeit zu ersetzen. Davon wollte Wenning allerdings nichts mehr wissen. Seiner Ansicht nach hatte es sich dabei nur um eine unverbindliche Absichtserklärung gehandelt, zu der er sich immer noch ohne Risiko bekennen konnte: „Die Ziele bleiben bestehen“. Auch ansonsten sollten nur Worte helfen - Aufklärung und Schulungen der LandwirtInnen - konkrete Maßnahmen zur Senkung der Todesraten stellte der BAYER-Chef dagegen nicht in Aussicht.

Information und Diskussionen - das sah der Konzern-Chef auch als probates Mittel zur Abschaffung von Kinderarbeit bei den Zulieferern von BAYERs indischer Saatgut-Tochter PROAGRO an. Cornelia Heydenreich von GERMAN WATCH zeichnete der AktionärInnen- Versammlung ein plastisches Bild von den menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen 6 bis 14-Jährige - vor allem Mädchen - auf den Feldern Frondienste leisten, oft noch in Schuldknechtschaft. Eine Studie des indischen GRCS-Institutes hatte die Missstände ans Licht gebracht, die CBG veröffentlichte die deutsche Übersetzung. Dadurch geriet der BAYER-Konzern unter politischen Druck und musste handeln. PROAGRO übernahm die Verantwortung für die Kinderarbeit, was auch recht und billig ist, schließlich lassen die niedrigen Abnahme-Preise für das Saatgut den LandwirtInnen keine andere Möglichkeit als Minderjährige zu beschäftigen. Zudem trafen Konzern-ManagerInnen mit VertreterInnen der indischen Kinderrechtsinitiative MAMIDIPUDI VENKATARANGAIYA FOUNDATION (MV) zusammen und führten Gespräche mit anderen Agro-Multis. Jetzt allerdings gibt es nach Angaben von MV ein Rollback. PROAGRO wälzt die Verantwortung wieder auf die Saatbauern ab und gewährt der Initiative keinen Einblick in die angeblich Kinderarbeit ausschließenden neuen Verträge. Deshalb verlangte Heydenreich von Wenning, Klartext zu reden: „Wieviel Kinder sind bei Zulieferern von BAYER beschäftigt?“ und „Sind Sie bereit, höhere Preise zu zahlen?“

Darauf blieb der Große Vorsitzende die Antwort schuldig. Stattdessen verlegte er sich darauf, abzustreiten, dass BAYER selbst Kinder angestellt hätte - und entkräftete damit einen Vorwurf, den Cornelia Heydenreich gar nicht erhoben hatte - eine plumpe Ablenkungsstrategie.
Erwachsene Beschäftigte haben beim Pharma-Riesen auch nicht unbedingt ein besseres Los. Uwe Friedrich (CBG) lieferte dafür ein Fall-Beispiel aus den Philippinen. Der Ingenieur Juanito Facundo war Gewerkschaftsvorsitzender der EMPLOYEES UNION OF BAYER PHILIPPINES (EUBP). Er organisierte unter anderem Streiks und sagte in Arbeitsgerichtsprozessen zu Gunsten von Kollegen aus. BAYER versuchte diese Arbeit nach Kräften zu behindern. Sie unterstützte die kapital-freundlichere Konkurrenz-Gewerkschaft, hielt der EUBP Mitgliedsbeiträge vor und konsultierte sie nicht wie vorgeschrieben bei Entlassungen. Schließlich überreichte die Geschäftsführung Facundo und einer ebenso engagierten Kollegin sogar die fristlose Kündigung. Poltische Motive dafür stritt der BAYER-Vorsitzende vehement ab. „Im Rahmen einer Rationalisierung“ hätte der Gewerkschaftler gehen müssen, so Wenning. Seltsam nur, dass BAYER für den „Wegrationalisierten“ schon bald nach einem gleichwertigen Ersatz suchte ...

Auch an den bundesdeutschen Standorten gerät die Belegschaft zunehmend unter Druck. „In den Werken herrscht eine schlechte Stimmung“, schilderte Andrea Will von der DKP den ZuhörerInnen die Lage vor Ort, sogar Hochqualifizierte flüchteten vor dem immer größer werdenden Druck schon in die Frühpension. Angesichts dieser Vergeudung menschlicher Schöpfungskraft kritisierte Will den Vorstandsvorsitzenden: „BAYER ist nur so viel wert, wie die Mitarbeiter, die dort arbeiten - das ist ihnen nicht klar!“. Der Kragen platzte der Vorstandsriege, als Andrea Will für ihre Forderungen nach Sicherung der Arbeitsplätze und gerechter Entlohnung von den anwesenden ca. 6.000 AktionärInnen auch noch starken Applaus erhielt. Da brach der Widerspruch zwischen den GroßaktionärInnen, BankvertreterInnen und BAYER-Managern und der Masse der KleinaktionärInnen offen auf.

Axel Köhler-Schnura von der CBG beschäftigte sich in seiner Rede ebenfalls mit der Arbeitsplatz-Vernichtung, der erhöhten Arbeitsdichte, dem Abbau betrieblicher Sozialleistungen und den immer neuen Rationalisierungsmaßnahmen. Er warf dem Konzern vor, aufgrund seiner Macht weit über den Konzernrahmen hinaus für die gesellschaftliche Entwicklung zu sozialer Kälte und rücksichtsloser Profitorientierung verantwortlich zu sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Manfred Schneider wurde nicht umsonst erst unlängst von der Springerpresse zum „mächtigsten Mann Deutschlands“ erkoren, so das CBG- Vorstandsmitglied. Den im Aufsichtsrat sitzenden Vorsitzenden der IG BCE, Hubertus Schmoldt, forderte er auf, endlich konsequent Front zu machen gegen sozialen Kahlschlag, Arbeitsplatzvernichtung und Umweltzerstörung bei BAYER. Als „sozialen Krieg“ bezeichnete Köhler-Schnura BAYERs Unternehmenspolitik und erinnerte daran, welch hervorgehobene Rolle der Konzern beim in der Bundesrepublik tobenden Klassenkampf von oben spielt. Mit der Lancierung der „Standort-Debatte hat BAYER “die Erpressung der Öffentlichkeit bis zur Perfektion entwickelt„, so der CBGler. Und sich höchstpersönlich um die Umverteilung gekümmert: der Kopf der “Unternehmenssteuerreform„ im Hause Eichel war nämlich niemand anders als der ehemalige BAYER- Finanzchef Heribert Zitzelsberger. Sogar die seitdem vergeblich auf die Gewerbesteuer vom Konzern wartenden Bürgermeister an den Standorten hat das schon zu Demonstrationen auf die Straße getrieben, empörte sich Köhler-Schnura. “Von einer Steuervermeidungsstrategie kann nicht die Rede sein„, wies Werner Wenning in seiner Nicht-Antwort die Anschuldigungen Wills und Köhler-Schnuras zurück.

Je schamloser der Konzern seine Profit-Interessen zum Schaden der Beschäftigten und der Standorte verfolgt, desto vehementer entwirft er in der Öffentlichkeit das Bild einer verschworenen BAYER-Gemeinschaft. So ziert den Umschlag der Hauptversammlungsbroschüre ein Foto, das die versammelte Belegschaft des Werkes in Berkeley zeigt. In Einheitskluft, mit Einheitslächeln und mit einheitlich gen Himmel gereckten Armen präsentieren sie stolz die Früchte ihrer Arbeit. Hubert Ostendorf von der CBG gemahnte das an entsprechende propagandistische Kraftakte aus der Zeit des Nationalsozialismus. Noch ein anderer Fall demonstrierte für den Galeristen den beispiellos unsensiblen Umgang mit der Vergangenheit: Die Beteiligung am Bau des Holocaust-Mahnmals. “Ein Konzern, der von Zwangsarbeitern profitiert hat, profitiert jetzt vom Gedenken an die Opfer„, protestierte der CBGler.

Für diese Profite geht der Chemie-Multi immer noch über Leichen, so Ostendorf. In den 80er Jahren lieferte er nicht hitze-behandelte und deshalb mit hohem AIDS-Risiko behaftete Blut-Präparate nach Fernost, obwohl es zu diesem Zeitpunkt schon entsprechende Verfahren gab. Die Folge: hunderte Bluter starben. “Eine tragische Entwicklung„, nannte das Werner Wenning und wies den Vorwurf zurück, BAYER würde PatientInnen “bewußt Risiken aussetzen„. Die Präparate hätten “dem neuesten Stand der Technik„ entsprochen und seien nach den “besten wissenschaftlichen Erkenntnissen„ hergestellt, versicherte er wenig überzeugend.

Ein Teil einer solchen nach “dem neuesten Stand der Technik„ gebauten Anlage zur Produktion von TDA-Kunststoff explodierte Anfang des Jahres im texanischen Baytown. Kilometer-weit war der Knall zu hören, gab CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes den AktionärInnen einen Eindruck vom Ausmaß des Störfalls. Über den Unfall-Hergang schweigt der Pharma-Riese sich aus - “aus Wettbewerbsgründen„. Hinter den Kulissen jedoch entfaltete er eine fieberhafte Aktivität. SicherheitsexpertInnen aus bundesdeutschen Werken reisten an und betrieben Ursachen-Forschung. Die Panik hatte einen Grund, erläuterte Mimkes: BAYER hatte am Standort Dormagen nämlich gerade Europas größte TDA-Anlage in Betrieb genommen. “Die Prozesse sind grundsätzlich unterschiedlich„, beschwichtigte Wenning und sagte das, was BAYER-Chefs in solchen Fällen immer sagen: “Es bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für die Bevölkerung„. Großzügig erklärte er sich trotzdem bereit, die “Sicherheitsstandards weiter zu verbessern„.

Wie BAYER im Gegenteil alles tut, um Sicherheitsstandards zu verwässern, legte der CBG-Geschäftsführer am Beispiel des Chemikalien-Gesetzes der EU dar. Die Kommission wollte dem Vorsorge-Prinzip Geltung verschaffen und den Chemie-Unternehmen zur Auflage machen, 70.000 niemals getestete chemische Substanzen erstmals auf ihre Gefährlichkeit hin zu untersuchen. Aber BAYER und die anderen betroffenen Konzerne gingen zum Extrem-Lobbying über, an dessen Ende vom ursprünglichen Entwurf nicht mehr viel übrig war. In den USA betrieben die Multis laut Mimkes Vorsorge gegen das Vorsorge-Prinzip, um entsprechende Regelungen schon im Vorfeld zu verhindern. Ihr Verband ACC engagierte die berühmt-berüchtigte PR-Agentur NICHOLS-DEZENHALL und gab eine Schmutz-Kampagne in Auftrag. Die “schmutzigen Hände„ dafür fand die Agentur unter anderem unter ehemaligen CIA- und FBI-AgentInnen. Und die dachten sich zahlreiche Undercover-Maßnahmen aus: Bespitzelung von Umwelt-AktivistInnen, Gründung von chemie-freundlichen Pseudo- Bürgerinitiativen und ebensolcher “unabhängiger„ Institute. “Das kann man nur als perfide bezeichnen„, kommentierte Philipp Mimkes. Für den Versammlungsleiter Manfred Schneider war das zu harter Tobak. Er forderte den CBGler auf, seine Rede abzubrechen. Der Geschäftsführer ließ sich jedoch nicht beirren und klärte das Auditorium weiter darüber auf, was bei BAYER wirklich hinter den hehren Bekenntnissen zum Umweltschutz à la “Responsible Care„ und “Sustainable Development„ steckt.

Mit seiner Intervention griff Aufsichtsratsvorsitzender Schneider zum gröbsten Mittel zur Abwehr von Kritik. Ansonsten begnügten sich er und Wenning damit, die Beiträge der kritischen AktionärInnen als “sachlich unzutreffend„, “bloße Behauptungen„, “jeder Grundlage entbehrend„, “Halbwahrheiten„ und “nicht nachvollziehbar„ abzuqualifizieren. Axel Köhler-Schnura hatte das alles schon aus den Vor-Mündern von Schneider und Wenning gehört, den Ex-Aufsichtsratschefs Hermann Josef Strenger und Herbert Grünewald . Er präsentierte dem Vorstand mit Verweis auf die wg. des LIPOBAY-Skandals nötig gewordenen Schadensersatz-Rückstellungen in Höhe von 300 Millionen Euro die Rechnung für diese Ignoranz: “Sie sehen, wie sich unsere Fakten im Laufe der Zeit wieder als millionen-schwere Verlust-Wahrheiten in die Berichte der Vorsitzenden einschleichen„.

Dazu sagten die Manager nichts. Nur wenn es um Zahlen ging, wurden Werner Wenning und Aufsichtsrat-Chef Manfred Schneider redseliger. Damit kennen sie sich aus und stellten es unter anderem dadurch unter Beweis, dass sie die Aufsichtsrats-Vergütungen im Zuge der Dividenden-Kürzung von 90 auf 50 Cent von dieser Richtgröße abkoppelten und an den Brutto-Cashflow banden - nicht umsonst sitzen schließlich Cash-Experten vom Schlage eines Josef “V„ Ackermann in dem Gremium.

Stimmen und Gegenstimmen
Mehr als 200.000 Aktien wurden der CBG und dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre bereits vor der Hauptversammlung übertragen. In den Abstimmungen stimmten bis zu 3 Millionen Aktien mit “Nein". Weitere ca. 1 Mio. Stimmen enthielten sich und sprachen sich so gegen den Vorstand aus. Das waren zwar nur einige wenige Prozent, also die Minderheit aller Aktien, aber klar die Mehrheit der anwesenden AktionärInnen. BAYER bleibt also auf Profitkurs, der Widerstand wurde jedoch mehr als deutlich.