Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beiträge verschlagwortet als “SWB 01/2021”

[Ticker 01/21] AKTION & KRITIK

CBG Redaktion

Jahrestagung 2020

Ende Juli 2020 startete die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ihre Kampagne „Glyphosat-Stopp jetzt!“. Da lag es nahe, dass sie auch ihre Jahrestagung dem Total-Herbizid und den anderen Ackergiften BAYERs widmete. „Pestizide, Umwelt, Menschenleben“ lautete deshalb am 10. Oktober in Düsseldorf das Thema. Zum Auftakt sprach die Fernsehköchin und derzeit als Parteilose für die österreichischen Grünen im EU-Parlament sitzende Sarah Wiener – live per Internet zugeschaltet – ein Grußwort. „Pestizide allgemein haben in unserer Umwelt nichts verloren“, stellte sie gleich zu Beginn klar. Dann berichtete Wiener vom Stand der Dinge bei dem Versuch Österreichs, Glyphosat zu verbieten, und gab Einblick in ihre Parlamentsarbeit. Sie klagte über die Landwirtschaftspolitik, die Millionen an Subventionen in die alten agro-industriellen Strukturen pumpt, sah jedoch auch Hoffnungsschimmer wie die avisierte neue Chemikalien-Politik. Der allerdings droht Ungemach durch das Extrem-Lobbying von BAYER & Co. Umso mehr baut Sarah Wiener deshalb auf Druck von außen: „Ich finde es toll, dass ihr so engagiert seid und uns den Rücken stärkt.“ Ihr folgte der Imker Bernhard Heuvel, der über das von Pestiziden mitverursachte Insektensterben im Allgemeinen und das Bienensterben im Besonderen sprach. Dabei legte er den perfiden Wirk-Mechanismus der neueren Insektizide bloß. So bringt etwa BAYERs PREMISE mit dem zur Gruppe der Neonicotinoide zählenden Inhaltsstoff Imidacloprid Termiten nicht etwa via chemischer Keule sofort zur Strecke. Das Mittel setzt vielmehr auf Hilfskräfte. „PREMISE erlaubt es der Natur, zu übernehmen und die Termiten zu zerstören“, hält das Unternehmen fest. Das Produkt selbst führt bei den Tieren „nur“ zu Verhaltensstörungen. Auf einmal pflegen sich die Insekten nicht mehr und unterstützen sich auch nicht mehr gegenseitig, so dass sie für Mikroorganismen wie etwa Boden-Pilze ein leichtes Opfer werden. Praktischer Nebeneffekt: Der Tatbeweis ist nur schwer zu erbringen. Nach der Mittagspause nahm sich Susan Haffmans vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN), per Skype aus Hamburg ins Stadtteilzentrum Bilk flimmernd, Deutschlands Exporte von besonders gefährlichen Ackergiften in Länder des globalen Südens vor. Dabei konzentrierte sie sich aus gegebenem Anlass besonders auf Kreationen des Leverkusener Multis. An Jan Pehrke von der Coordination war es dann, einen allgemeineren Blick auf die Agro-Chemikalien des Konzerns zu werfen. Nach einem Schnelldurchlauf durch die Geschichte der Sparte setzte er die drei Schwerpunkte „Doppelte Standards bei der Pestizid-Vermarktung“, „Bienensterben durch GAUCHO & Co.“ und „Glyphosat“, weil es viele Aktivitäten der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN dazu gab und gibt. Einzelheiten zur aktuellen „Glyphosat-Stopp jetzt!“-Kampagne lieferte dann gleich im Anschluss CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Er ging dazu noch mal an deren Ausgangspunkt zurück – BAYERs Versuch, einen juristischen Schlussstrich in Sachen „Glyphosat-Klagen“ zu ziehen – und erläuterte den Ansatz der Coordination. Dieser besteht, wie auch bei den vorausgegangenen Kampagnen, immer darin, ins Herz der Bestie vorzustoßen: dem Profit-System. Mit diesem Beitrag endete dann eine Jahrestagung, die anders verlief als alle bisherigen. Die Corona-Pandemie zwang zu Vorsichtsmaßnahmen wie dem Masken-Tragen und dem Sitzen in weiten Abständen zueinander und sorgte für zwei nur virtuell anwesende RednerInnen. Aber die rund 30 TeilnehmerInnen nahmen all das wacker auf sich, weil es mit der Konzern-Kritik ein übergeordnetes politisches Interesse gab. Und sie sollten es am Ende des Tages auch nicht bereuen.

Schild statt Straßenumbenennung

Am 29. September 2011 jährte sich der Geburtstag des langjährigen BAYER-Generaldirektors Carl Duisberg zum 150. Mal. Um die medialen Ständchen für den Mann zu konterkarieren, der im 1. Weltkrieg verantwortlich für den Einsatz von Giftgas und die Ausbeutung von ZwangsarbeiterInnen war und später einen maßgeblichen Anteil an der Gründung des Mörderkonzerns IG FARBEN hatte, rief die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) eine Kampagne ins Leben. Sie mahnte anlässlich des Jahrestags die Umbenennung von Straßen, Schulen und anderen Einrichtungen an, die Duisbergs Namen tragen. Viele AktivistInnen ließen sich davon anregen und trugen die Forderung in die zuständigen Kommunal-Vertretungen. In Dortmund und Lüdenscheid hatte das Erfolg (siehe auch SWB 1/15). In Dormagen lagen sogar zwei Anträge zur Causa „Duisberg“ vor. Einen hatten „Die Linke“ und die Piraten-Partei gemeinsam eingereicht, ein anderer kam von Bündnis 90/Die Grünen. Die Stadt ließ daraufhin vom ehemaligen Stadt-Archivar Heinz Pankalla und anderen ExpertInnen ein Gutachten erstellen. Darin hieß es unter anderem: „Duisberg engagierte sich (...) massiv für die Erfindung und Produktion von Giftgas im Ersten Weltkrieg (...) Die Quellen belegen zudem, dass Duisberg mit dem Gift-Einsatz kaum moralische Bedenken verband.“ Bei der anschließenden AnwohnerInnen-Befragung sollten diese geschichtlichen Fakten als Entscheidungshilfe dienen. Das taten sie jedoch nicht: Von 62 Haushalten lehnten 56 die Umbenennung ab. Auch gegen das Anbringen einer Tafel mit historischen Erläuterungen sprach sich eine deutliche Mehrheit aus. Für Pankalla war das absehbar, nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Menschen den bürokratischen Aufwand fürchten würden: „Eine Befragung der betroffenen Anwohner zu einer Straßenumbenennung ist ein Witz“, mit diesen Worten zitierte ihn die Neuß-Grevenbroicher Zeitung. Zu Duisberg brachte der Ex-Archivar der Stadt eine ambivalente Haltung zum Ausdruck. „Er hat anerkanntermaßen eine große Leistung für das BAYER-Werk und Dormagen vollbracht, zudem ist unklar, ob die Giftgas-Empfehlung in damaliger Zeit als Völkerrechtsverletzung zu sehen ist. Andererseits war seine Empfehlung, Zwangsarbeiter aus Belgien zu rekrutieren, damals schon völkerrechtswidrig“, so Heinz Pankalla. Auch ließ er keinen Zweifel daran, „dass Duisbergs Handeln nach heutigem Recht ein Verbrechen“ sei. Die Entscheidung über die Umbenennung der Straße wollte er der Kommune überlassen. Diese entschloss sich dagegen und votierte – wie auch im Fall der Hindenburgstraße – dafür, es beim Anbringen eines Hinweis-Schildes zu belassen. Klartext wird darauf allerdings nicht gesprochen: Die schwarz-rote Ratsmehrheit lehnte die Titulierung Duisbergs als „Kriegsverbrecher“ ab, „umstritten“ ist stattdessen das Attribut der Wahl. So steht unter dem Straßenschild nun zu lesen: „1861 – 1935, deutscher Chemiker und Generaldirektor der Farbenfabriken vorm. Friedr. BAYER & Co., umstritten v. a. wegen seines Engagements für die Produktion von Giftgas und den Einsatz von belgischen Zwangsinternierten im Ersten Weltkrieg.“

Offener Brief zu doppelten Standards

Seit Jahrzehnten schon kämpft die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gegen doppelte Standards bei der Vermarktung von Pestiziden. Immer wieder kritisierte sie auf den BAYER-Hauptversammlungen, dass der Leverkusener Multi in den Ländern des globalen Südens Ackergifte verkauft, die in Deutschland wegen ihrer Gefährlichkeit längst verboten sind. Im Jahr 1995 rang die Coordination dem Vorstand sogar das Versprechen ab, bis zum Jahr 2000 keine Pestizide mehr in Umlauf zu bringen, welche die Weltgesundheitsorganisation WHO der Gefahren-Klasse 1 zurechnet. Wort gehalten hat die ManagerInnen-Riege allerdings nicht. Erst 2012 erfolgte ein gößerer Schritt, aber auch heute noch vertreibt der Global Player Pestizide der Gefahren-Klassen 1a oder 1b wie z. B. Carbofuran, Probinep und Thiodicarb. Darum gehörte die CBG mit zu den Unterzeichnern eines von INKOTA und dem PESTIZID AKTIONS-NETZWERK initiierten Offenen Briefs, der Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zur Verhängung eines Export-Verbots für hierzulande nicht zugelassene Agro-Chemikalien auffordert.

Offener Brief an Eduardo Leite

Zwölf Ackergifte, die in der EU nicht zugelassen sind, vermarktet BAYER in Brasilien. Nur der Bundesstaat Rio Grande verwehrt sich gegen diese Praxis der doppelten Standards. Er gestattet den Verkauf von importierten Produkten nur, wenn diese auch über eine Genehmigung im Herkunftsland verfügen. Doch unter dem extrem rechten Präsidenten Jair Bolsonaro gerät die Bestimmung unter Druck. Der jetzige Gouverneur Eduardo Leite will sie kippen. Dagegen macht die PERMANENTE KAMPAGNE GEGEN AGRARGIFTE UND FÜR DAS LEBEN mobil und bat dafür deutsche Partner-Organisationen um Unterstützung. Darum gehörte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) mit zu den Unterzeichnern eines Offenen Briefes, der Leite aufforderte, an der bisherigen Regelung festzuhalten.

„Mercosur-Abkommen stoppen!“

Ende Juni 2019 hat die EU die Verhandlungen mit den MERCOSUR-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay über ein Handelsabkommen abgeschlossen. Es sieht vor, dass die südamerikanischen Länder Zoll-Senkungen für europäische Industrie-Produkte gewähren und im Gegenzug einen erleichterten Zugang zum EU-Markt für ihre Agrar-Güter erhalten. Brüssel erwartet bei den Sätzen, die bisher für Autos 35 Prozent des Warenwerts, für Chemikalien bis zu 18 Prozent und für Pharmazeutika bis zu 14 Prozent betrugen, eine Reduktion im Umfang von rund vier Milliarden Euro. Parallel dazu rechnet der EU-Forschungsdienst durch die dem MERCOSUR gewährten Einfuhr-Erleichterungen mit einer Steigerung von dessen Anteilen an den Lebensmittel-Importen der Europäischen Union von derzeit 17 auf 25 Prozent bis zum Jahr 2025. Träte die Vereinbarung in Kraft, säße BAYER sowohl diesseits als auch jenseits des Atlantiks auf der GewinnerInnen-Seite. Einerseits haben chemische Erzeugnisse einen großen Anteil an den Exporten in die MERCOSUR-Mitgliedsländer – sie kommen auf 26 Prozent, mit 42 Prozent erreichen nur Maschinen und Transportmittel mehr – und andererseits ist ein höherer Absatz von Glyphosat & Co. zu erwarten, wenn die brasilianische und argentinische Agrar-Industrie besseren Geschäften auf dem alten Kontinent entgegensehen kann. Und das wiederum bedeutet: mehr Gifte und Gentechnik auf den Feldern, mehr Monokulturen, mehr Vertreibungen von Indigenen – und weniger Regenwald. Diese Aussichten riefen das NETZWERK GERECHTER WELTHANDEL auf den Plan. Es initiierte den Aufruf „Zeit zum Umdenken – EU-Mercosur-Abkommen stoppen!“, zu deren Mitunterzeichnern die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gehört.

KAPITAL & ARBEIT

Trennung von der Tiermedizin

Nachdem das erste Schadensersatz-Verfahren in Sachen „Glyphosat“ am 10. August 2018 erst-instanzlich mit einem millionen-schweren Schuldspruch endete, setzte die BAYER-Aktie zu einer Talfahrt an, die bis heute anhält. Die Großinvestoren meldeten sogleich Handlungsbedarf an – und der Leverkusener Multi lieferte. Im Dezember 2018 kündigte er ein Einspar-Programm an, das unter anderem den Abbau von 12.000 Stellen vorsah. Ein Mittel dazu war die Veräußerung von Geschäftsteilen. So stieß der Global Player seine Beteiligung am Chem„park“-Dienstleister CURRENTA ab und trennte sich von den Sonnenschutz-Mitteln der COPPERTONE-Reihe sowie von den Fußpflege-Präparaten der Marke DR. SCHOLL’S. Und im August 2020 schloss das Unternehmen den Verkauf seiner Tierarznei-Sparte für 5,17 Milliarden Dollar an ELANCO ab und vernichtete auf diesem Weg 4.400 Arbeitsplätze innerhalb des Konzerns. Sie „werden zu vergleichbaren Konditionen weiterbeschäftigt“, versicherte die Aktien-Gesellschaft eilfertig.

Die Frauen-Quote kommt

Jahrelang hat die Politik den großen Konzernen Zeit gelassen, den Frauen-Anteil in den Vorständen und den Leitungsetagen darunter freiwillig zu erhöhen. Geschehen ist jedoch kaum etwas. Darum will die Große Koalition nun ein Gesetz zur Einführung einer Frauen-Quote auf den Weg bringen. Das Paragrafen-Werk sieht vor, die Unternehmen zu verpflichten, ab einer Vorstandsgröße von vier Personen mindestens einen Sitz einer Frau einzuräumen, wenn eine Neubesetzung ansteht. BAYER & Co. zeigten sich darüber not amused. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) spricht von einem „starken Eingriff in die unternehmerische Freiheit“ und die „Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber“ bezeichnet das Vorhaben sogar als „verfassungsrechtlich fragwürdig“. Auch der Leverkusener Multi wird sich in Sachen „Gleichberechtigung“ nun sputen müssen. Er bekundet zwar auf seiner Website: „Das Ziel, das dem Vorstand zum Ende der für das Ziel gesetzten Frist am 30. Juni 2022 und möglichst auch früher eine Frau angehört, wird weiter intensiv verfolgt“, schaffte es jedoch bis jetzt nicht, Vollzug zu melden. Nicht besser schaut es in den beiden ersten Führungsebenen darunter aus. Hier verfehlte der Global Player die Vorgaben von 17 bzw. 21 Prozent, die aus dem Jahr 2017 stammen. Zur Entschuldigung führt er den MONSANTO-Deal und die nachfolgenden Umstrukturierungen an. „Aufgrund dieser Veränderungen konnten die ursprünglich gesetzen Ziele nicht erreicht werden.“

BAYER „militär-freundlich“

Die US-amerikanische Organisation „Military Friendly“ zeichnete den Leverkusener Multi im September 2020 als „militär-freundlichen Arbeitgeber“ aus. Damit ehrte die Vereinigung BAYERs „proaktive Anstrengungen, Veteranen und Militär-Angehörige durch betriebliche Maßnahmen zu ehren, zu integrieren und zu fördern“. Der Konzern, der mit BRAVE beispielsweise eine eigene Struktur zur Unterstützung von Veteranen unterhält, sah sich seinerseits zu Dank verpflichtet. „Diese mutigen Männer und Frauen unserer bewaffneten Truppen haben durch ihren Geist der Opferbereitschaft und den Dienst, den sie ihrem Land erweisen, den Respekt und die Bewunderung aller Amerikaner verdient“, sagte BAYER-Manager Raymond F. Kerins zur Feier des Tages und sprach von „Helden“. Philip Blake, der ehemalige US-Chef des Agro-Riesen, stand dem nicht nach: „Wir bewundern die hohen Werte und den Geist, den unsere Soldaten und Soldatinnen jeden Tag mit zur Arbeit bringen – Führungsqualitäten, Disziplin und Tatkraft.“ Kampferprobte Werte gelten in der Geschäftswelt ganz offensichtlich mehr als demokratische.

KONZERN & VERGANGENHEIT

40 Jahre Dünnsäure-Proteste

Im Jahr 1980 initiierte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gemeinsam mit GREENPEACE eine Blockade des Leverkusener Rhein-Anlegers. So wollten die AktivistInnen das Auslaufen eines Tankers verhindern, der eine giftige BAYER-Fracht an Bord hatte: Dünnsäure, also verdünnte Schwefelsäure. Mit dieser Ladung nahmen die Schiffe tagein, tagaus Kurs Richtung Nordsee, wo sie das chemische Abfall-Produkt dann einfach ins Meer kippten. 280.000 Tonnen pro Jahr allein aus der Produktion des Konzerns entsorgten die Boote vor der Küste. Eine Umweltgefährdung sah der Leverkusener Multi darin nicht. Die Dünnsäure sei „für die Nordsee keine Mehrbelastung“, wiegelte der damalige BAYER-Chef Herbert Grünewald ab. Als die Proteste größer wurden, drohte das Unternehmen sogar, die Chemikalie einfach in den Rhein zu leiten und brachte in alter Manier das Arbeitsplatz-Argument ins Spiel. Wenn die Gewässer als Müllkippe ausfielen, ständen 4.000 Jobs zur Disposition, warnte die Aktien-Gesellschaft. Und so machte sich die Dünnsäure von Leverkusen aus noch lange Jahre auf die Reise gen Nordsee. Erst 1990 führte der beharrliche Kampf der UmweltschützerInnen zu einem Verbot der Dünnsäure-Verklappung. Viele Menschen politisierten sich im Zuge der Proteste wie etwa die jetzige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Als Studentin nahm sie an den Blockaden in Leverkusen teil, wie die Politikerin in einem Interview berichtete. „GREENPEACE segelte (...) mit einem alten Dreimaster von Köln nach Leverkusen und versuchte, das zu stoppen. Und das hat mich so mitgenommen, dass ich gesagt habe: ‚Wenn man durch Diskussionen gesellschaftliche Prozesse nicht ändern kann, dann muss man eine Aktion machen, die so viel Aufmerksamkeit erregt, dass auch so ein Unternehmen in Argumentationszwang kommt.’ Und das war im Grunde für mich so eine Initialzündung.“ Die war es dann auch für GREENPEACE selbst. Fünf Wochen nach den Blockaden, am 17. November 1980, gründete sich die deutsche Sektion offiziell.

POLITIK & EINFLUSS

Treffen mit EU-Kommission

Im Mai 2020 hatte die Europäische Union zwei wesentliche Elemente ihres „Green Deals“ vorgestellt: die Biodiversitätsstrategie und die Landwirtschaftsstrategie „Vom Hof auf den Tisch“. Letztere gibt nach Ansicht der EU „eine umfassende Antwort auf die Herausforderungen nachhaltiger Lebensmittel-Systeme und erkennt an, dass gesunde Menschen, gesunde Gesellschaften und ein gesunder Planet untrennbar miteinander verbunden sind“. Auf der Agenda steht deshalb unter anderem eine Dezimierung des Pestizid-Einsatzes bis 2030 um 50 Prozent. Da sah der BAYER-Konzern Gesprächsbedarf: Er bat um einen Termin bei der EU-Kommission – „at the highest level“. Mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und PolitikerInnen der Mitgliedsstaaten hatte der Global Player sich über das Thema zuvor schon ausgetauscht, wie er in seinem Gesuch mitteilte. Anfang August 2020 kam es dann zu einem Treffen mit VertreterInnen der Generaldirektion Agrar, wie Recherchen des CORPORATE EUROPE OBSERVER (CEO) zu den Lobby-Aktivitäten von BAYER & Co. im Umfeld der EU-Landwirtschaftsstrategie ergaben. Bei dem Meeting versuchte das Unternehmen für seine Vorstellungen zur Verminderung der Risiken und Nebenwirkungen zu werben, die von seinen Ackergiften ausgehen. Der Leverkusener Multi will nicht die Gesamtmenge der ausgebrachten Agro-Chemikalien verringern, sondern nur die negativen Effekte, und diese genau um 30 Prozent. „Wenn man die Umwelt-Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln reduzieren will, reicht es nicht aus, nur auf die Volumina zu schauen, meint der BAYER-CROPSCIENCE-Chef Liam Condon nämlich. Strengere Regelungen in dem Bereich hält die Aktien-Gesellschaft nicht für nötig, ließ sie die Generaldirektion Agrar wissen. Zudem plädierte der Agro-Riese noch für schnellere Zulassungen und warnte vor den ökonomischen Folgen einer nur ökologische Ziele verfolgenden Landwirtschaftspolitik.

Extrem-Lobbying der ECPA in Brüssel

Nicht nur der BAYER-Konzern selbst, sondern auch sein Brüsseler Interessenverband, die „European Crop Protection Association“ (ECPA), tat alles, um die Biodiversitäts- und Landwirtschaftsstrategie der EU zum Vorteil der Branche zu verwässern (s. o.). Das ergaben Recherchen des CORPORATE EUROPE OBSERVER (CEO). Vor allem trachtete die ECPA danach, die Kommission von dem Ziel abzubringen, den Pestizid-Einsatz bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Als nicht realistisch bezeichnete sie diese Vorgabe in einem Gespräch mit VertreterInnen der Generaldirektion Agrar und schlug stattdessen 25 Prozent vor. Und auch nach der Verabschiedung der „Farm to Fork“-Strategie ließ die Lobby-Organisation nicht locker. So sponserte sie im Oktober 2020 eine Veranstaltung, welche sich mit den möglichen Folgen der neuen Agrar-Politik auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen LandwirtInnen beschäftigte. Schützenhilfe erhielt die ECPA überdies von seinem internationalen Pendant „Croplife International “, das in Tateinheit mit der BASF im Juni 2020 ein Roundtable-Gespräch mit dem Agrar-Kommissar Janusz Wojciechowski anberaumte. Über die TeilnehmerInnen und Themen wollte die Europäische Union CEO keine Auskünfte geben. Solche Informationen würden „den kommerziellen Interessen des Organisatoren schaden“, bekundete die EU.

BAYER sponsert ALDE

Im Europa-Parlament ist BAYERs Partei der Wahl die „Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ (ALDE). 2017 ließ der Konzern ihr 12.000 Euro zukommen und 2018 sogar 18.000 Euro. Auch MICROSOFT und HYUNDAI überwiesen der ALDE hohe Beträge. Nach Bekanntwerden dieser massiven Unterstützung aus Kreisen der Wirtschaft erklärte die Fraktionsspitze, auf Zuwendungen von Privat-Unternehmen künftig verzichten zu wollen.

Werbe-Plattform Botschaft

Die Deutschen Botschaften in Südamerika verstehen sich offensichtlich als Lobby-Agenturen zur Förderung des Außenhandels von BAYER & Co. So protestierte der Agrar-Attaché der Deutschen Botschaft in Mexico, Martin Nissen, nicht nur vehement gegen das von der Regierung Obrador verhängte Import-Verbot für Glyphosat und 16 weitere gefährliche Pestizide (s. o.), er verschaffte den Unternehmen auch Gelegenheiten, sich in seinem Hause zu präsentieren. So richtete die Botschaft im November 2019 eine Tagung zur nachhaltigen Nahrungsmittelsicherheit aus. Bei dieser Veranstaltung durfte sich der BASF-Manager José Eduardo Vieira Moraes über die Auswirkungen von Pestiziden auf Umwelt und Gesundheit auslassen und sein BAYER-Kollege Dr. Klaus Kunz über Versuche des Leverkusener Multis, eine Mais-Sorte zu entwickeln, die angeblich dem Klimawandel besser trotzen kann.

Amtshilfe in Sachen „Glyphosat“

Im Jahr 2017 hatten 43 Personen bei der mexikanischen Menschenrechtskommission CNDH wegen des unkontrollierten Einsatzes hochgefährlicher Pestizide in dem Land eine Beschwerde eingereicht (Ticker 3/20). Unter den inkriminierten Ackergift-Wirkstoffen finden sich zahlreiche, die auch in BAYER-Produkten enthalten sind wie z. B. Mancozeb, Glyphosat, Atrazin, Deltamethrin, Methamidophos, Imidacloprid, Carbofuran, Endosulfan, Bifenthrin und Carbendazim. Die CNDH gab den Beschwerde-TrägerInnen im Februar 2019 Recht und empfahl der Politik eine Reihe von Maßnahmen. Und diese reagierte, wie das Portal amerika21 berichtet: Die mexikanische Zentralregierung erließ für Glyphosat und 16 weitere Ackergifte einen Import-Bann. Anschließend lud sie MitarbeiterInnen ausländischer BotschafterInnen zu einem Treffen ein, um ihnen die geplanten Einschränkungen näher zu erläutern. Bei dieser Zusammenkunft zeigte sich der Agrar-Attaché der Deutschen Botschaft, Martin Nissen, „sehr verärgert“ über die drohenden Verbote. „Leider wurde der Vorschlag zum Glyphosat-Ausstieg durch einen Vertreter der Deutschen Botschaft aus der Abteilung ‚Ernährung, Landwirtschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz’ heftig gerügt“, berichteten die mexikanischen Sektionen des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) und von GREENPEACE ihren deutschen Partner-Organisationen. Nissen prophezeite der mexikanischen Landwirtschaft düstere Zeiten, weil den FarmerInnen Alternativen zu den Mitteln fehlen würden, und warnte vor dem Entstehen eines Schwarzmarktes für Glyphosat & Co. PAN und GREENPEACE erboste dieser Auftritt des Sozialdemokraten. Während die Europäische Union im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie den Agrochemie-Verbrauch bis zum Jahr 2030 um die Hälfte reduzieren will, opponierten die EmissärInnen der EU-Länder in Südamerika gegen Beschränkungen, hielten die Initiativen fest und bezeichneten das als „völlig inkohärent“. Zudem klagten sie über den immensen Lobby-Druck, den Konzerne wie BAYER entfalteten, um den Pestizid-Plan der Regierung Obrador zu stoppen.

PROPAGANDA & MEDIEN

BAYER rettet die Welt

Mit der MONSANTO-Übernahme hat der Leverkusener Multi auch das Thema „Welthunger“ entdeckt. „Gemeinsam können wir noch mehr dazu beitragen, dass im Jahr 2025 zehn Milliarden Menschen satt werden“, verkündete Konzern-Chef Werner Baumann damals. Eine solche Mission kauften ihm aber noch nicht einmal die konservativen Zeitungen ab. Als eine „stets etwas salbungsvoll klingende Kapitalmarkt-Story für den Mega-Deal“ bezeichnete etwa die FAZ solche Bekenntnisse. Das hindert den Konzern jedoch nicht daran, die Mär wieder und wieder zu erzählen. Unlängst tat dies BAYERs Agro-Chef Liam Condon, dem der Focus dafür Platz einräumte. Unter der Überschrift „Eine Welt ohne Hunger? Das schaffen wir!“ durfte er seine Ansichten verbreiten. Aller wissenschaftlichen Expertise zum Trotz führt Condon die Mangelversorgung nicht auf ein Verteilungsproblem zurück. Ihm zufolge gibt es einfach zu wenig Nahrungsmittel, um die Menschen satt zu machen. Und da Anbau-Fläche nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, braucht es eine intensive Landwirtschaft mit innovativen Produkten, wie sie nur ein Welt-Konzern mit großen Forschungskapazitäten zu entwickeln vermag. Die Entwicklungsorganisation OXFAM nennt das den Welternährungsmythos. „Er suggeriert, dass eine höhere Produktion weniger Hunger bedeutet. Menschen hungern jedoch, weil sie extrem arm sind und sich keine Lebensmittel leisten können“, konstatiert sie. Ihr schlichtes Fazit lautet: „Jenen, die den Welternährungsmythos bemühen, geht es in erster Linie um die Profite von Agrar-Konzernen und weniger um bessere Bedingungen für Hungerleidende.“

BAYER & Co. kapern FAO

Die Vereinten Nationen und ihre Unter-Organisationen geraten immer mehr unter den Einfluss der Superreichen und der Konzerne. So ging die UN im Jahr 2000 eine Kooperation mit BAYER und 43 weiteren Multis ein. Inzwischen schlossen sich über 7.000 weitere Unternehmen diesem „Global Compact“ an. Unterdessen bestimmt Bill Gates mit seinem Spenden-Geld immer mehr die Agenda der Weltgesundheitsorganisation. Und nun öffnet sich auch noch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO den Agro-Riesen. Sie vereinbarte eine Partnerschaft mit „Crop-life International“, dem weltweit agierenden Lobby-Verband von BAYER & Co. Mehr als 350 Organisationen, darunter auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN, protestierten in einem Offenen Brief scharf gegen diese Allianz. „Wir brauchen eine starke und von der Pestizid-Industrie unabhängige FAO, die sich – frei von Markt-Interessen globaler Konzerne – für sichere gesunde Ernährung und nachhaltige Anbau-Systeme zum Wohl aller Menschen einsetzt“, hielt etwa Susan Haffmans vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK in dem Schreiben fest. In ihrer Antwort verteidigte die FAO ihre Entscheidung. Sie versicherte zwar, ihre Unabhängigkeit als wichtiges Gut zu betrachten, betonte aber gleichwohl die Bedeutsamkeit einer Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren. Von einem „Geist der Inklusivität“ sprach Generaldirektor Qu Dongyu in diesem Zusammenhang. „Wir sehen strategische Partnerschaften mit dem Privatsektor als wichtig an, um innovative Ansätze zur Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu identifizieren und umzusetzen und letztlich ein besseres und verantwortungsvolleres Engagement und Verhalten zu fördern“, erklärte der Chinese. BAYER kennt er noch aus seiner Zeit als stellvertretender Landwirtschaftsminister. So nahm er im Jahr 2019 an der feierlichen Zeremonie zur Unterzeichnung eines vage bleibenden Umwelt-Pakts zwischen der Regierung und dem Leverkusener Multi teil. Und bei diesem Anlass ließ er sich es nicht nehmen zu betonen, dass China den MONSANTO-Deal noch vor den USA und Europa abgesegnet und damit signalisiert habe, wie positiv es dem Deal gegenüber eingestellt sei. Darüber hinaus versprach Qu Dongyu eine weitere Öffnung des Landes inklusive noch besserer Bedingungen für multinationale Unternehmen.

Hardy Krüger jr. in BAYER-Mission

Der Leverkusener Multi hat einen Film drehen lassen, der ihn als großen Kümmerer in Sachen „Welternährung“ zeigt. Als Überbringer der Botschaft engagierte er den Schauspieler Hardy Krüger jr. In „Wie ernähre ich mich richtig?“ reist der gelernte Koch auf der Suche nach einer Antwort kreuz und quer durch die Lande. Er spricht unter anderem mit TierzüchterInnen, WissenschaftlerInnen und LandwirtInnen, wobei er durchaus auch mal Biobauern und -bäuerinnen sein Ohr leiht. BAYER-Labore besucht er natürlich ebenfalls. Und selbstverständlich darf BAYERs Agro-Chef Liam Condon mit seinem Mantra: „Wir werden mehr Nahrungsmittel erzeugen müssen, aber wir haben nur begrenzte natürliche Ressourcen“ (s. o.) nicht fehlen, das ihm immer zur Begründung der Unabdingbarkeit einer auf Hochtechnologie basierenden, industriell betriebenen Landwirtschaft dient. Die Lage ist ernst, lautet am Ende das Fazit von Hardy Krüger jr., es gebe jedoch noch eine Chance, eine Lösung zu finden – aber natürlich nur „zusammen mit der Wirtschaft und der Politik“.

Acht Millionen für ÄrztInnen

Von den rund 57 Millionen Euro, die der BAYER-Konzern 2019 zur Absatz-Steigerung seiner Produkte ins Gesundheitswesen pumpte, erhielten ÄrztInnen ca. acht Millionen. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Verwendungszwecks der Gelder gibt das Unternehmen nur für diejenigen MedizinerInnen an, die lieber inkognito bleiben wollen. Mit 6,5 Millionen Euro floss ein Großteil der Summe in diesen Bereich. 3,15 Millionen davon gingen für Vortrags- oder Beratungshonorare drauf; 1.549 Doctores standen dem Leverkusener Multi hier zu Diensten. Reise- und Übernachtungskosten in Höhe von 2,1 Millionen Euro, die bei Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen anzufallen pflegen, übernahm der Pharma-Riese derweil für 4.756 Weißkittel.

BAYER bedenkt Fachgesellschaften

Zu den Akteuren des Gesundheitswesens, die BAYER mit hohen Summen beglückt (s. o.), gehören auch die medizinischen Fachgesellschaften nebst den von ihnen veranstalteten Kongressen und Weiterbildungen. Und wenn sich die Tätigkeiten der Organisationen auf ein Gebiet erstrecken, für das der Konzern die passende Arznei im Angebot hat, überweist er ihnen besonders viel Geld. So konnte sich die „Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit“ im Jahr 2019 über 50.000 Euro freuen – und der Pharma-Riese sicherlich bald über mehr Rezepte für seine umstrittenen Testosteron-Präparate. Die „Deutsche Gesellschaft für Urologie“ bedachte er ebenfalls. 86.000 Euro landeten bei ihr auf dem Konto. Das Marktumfeld für seine nebenwirkungsreichen Röntgen-Kontrastmittel GADOVIST, PRIMOVIST und MAGNEVIST gestaltete der Pillen-Riese durch Zuwendungen an die „Deutsche Röntgen-Gesellschaft“ (16.000 Euro) und ihren Kongress (120.000 Euro) freundlicher. Der „Kongressverein für radiologische Diagnostik“ verbuchte sogar 127.000 Euro. Der Absatz-Förderung des gentechnisch hergestellten Augen-Präparats EYLEA dienten Überweisungen an den „Bundesverband der Augenärzte“ (23.000 Euro), der „Augenärztlichen Akademie“ (16.000 Euro) und der „Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft“ (95.000 Euro) nebst Kongress (86.000 Euro). Das meiste Geld aber gab der Global Player für die Promotion seines umstrittenen Gerinnungshemmers XARELTO aus. Schecks erhielten hier unter anderem das „Online Portal Kardiologie“ (250.000 Euro) und der „Bundesverband niedergelassener Kardiologen“ (54.000 Euro). Dessen Fortbildungsforum strich dann nicht weniger als 333.000 Euro ein. Die „Deutsche Gesellschaft für Angiologie“ bekam 65.000 Euro und die „Deutsche Gesellschaft für Kardiologie“ 226.000 Euro. Deren Kongress nebst BAYER-Symposien bezuschusste der Konzern mit 53.000 Euro. Die Jahrestagung der „Gesellschaft für Thrombose und Hämostase-Forschung“ war ihm 106.000 Euro wert. Die GEBE GmbH, die im Bereich „Verhütung“ eine „Gesundheitsförderung durch aufsuchende Beratung“ betreibt, erhielt 70.000 Euro und erbrachte dafür die Gegenleistung „Logo/Nennung im Programm/Standgebühr“.

BAYER bedenkt Krankenhäuser

Auch in die Pflege der Krankenhaus-Landschaft investierte der Leverkusener Multi im Jahr 2019 viel Geld. So erhielten beispielsweise das Universitätsklinikum Aachen 36.000 Euro, das Dresdener Universitätsklinikum Carl Gustav Carus 25.000 Euro, die Münsteraner Klinik und Poliklinik für allgemeine Orthopädie 18.000 Euro, das Berliner Gertrauden-Krankenhaus ebenfalls 18.000 Euro, die Berliner Charité 62.000 Euro, das Krankenhaus Martha-Maria in Halle 64.000 Euro, das Institut für Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene des Universitätsklinikums Köln 30.000 Euro, die Hautklinik der Hochschule Hannover 28.000 Euro und die Hamburger Martini-Klinik 50.000 Euro an Zuwendungen.

DRUGS & PILLS

XARELTO: Mehr Todesfälle

BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO zählt gemeinsam mit LIXIANA, PRADAXA und ELIQUIS zu den „Neuen Antikoagulanzien“ (NOAK), denen es – nicht zuletzt dank immenser Werbe-Etats – gelang, der bisherigen Standard-Therapie mit MARCUMAR (Wirkstoff: Phenprocoumon) Markt-Anteile wegzunehmen. Dabei spricht die Sicherheit eindeutig für MARCUMAR, wie auch eine Studie des „Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland“ wieder belegt. So kommt es unter Phenprocoumon seltener zu Schlaganfällen als unter NOAK. Um dreizehn Prozent sinkt die Wahrscheinlichkeit im Vergleich zu XARELTO, um 52 Prozent im Vergleich zu ELIQUIS und um 93 Prozent im Vergleich zu PRADAXA. Bei den Blutungen hingegen zeigen sich die NOAK überlegen. Das Risiko reduziert sich gegenüber MARCUMAR um elf Prozent; nur XARELTO tanzt hier mit einem Gefährdungspotenzial von plus drei Prozent aus der Reihe. Als Ursache für die höhere Schlaganfall-Rate vermutet das Fachblatt arznei-telegramm eine in der Regel zu niedrige Dosierung der NOAK, sieht da aber noch Klärungsbedarf.

Kein ASPIRIN in der Schwangerschaft

Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat ihre Empfehlungen bezüglich der Nutzung von ASPIRIN und anderen Schmerzmitteln in der Schwangerschaft verschärft. Bisher riet die Einrichtung dazu, die Mittel ab der 30. Woche nicht mehr zu nutzen, weil diese das Herz des Kindes schädigen können. Jetzt hält sie es für ratsam, schon ab der 20. Woche auf die Präparate zu verzichten. Sie drohen nämlich die Nierenfunktionen des Fötus zu stören und damit auch die Fruchtwasser-Produktion, was wiederum das Risiko erhöht, dass sich die Atemorgane, die Muskeln und/oder das Verdauungssystem nicht richtig entwickeln.

Kooperation mit EXSCIENTIA

Das britische Unternehmen EXSCIENTIA hat ein Verfahren entwickelt, mittels Künstlicher Intelligenz eine Vorauswahl von solchen Molekülen zu treffen, die vielleicht als Arznei-Wirkstoffe infrage kommen. BAYER will sich diese Technologie zunutze machen und hat deshalb einen Vertrag mit der Firma geschlossen. Konkret bezieht sich der Suchauftrag auf Substanzen zur Therapie von Krebs und Herz/Kreislauf-Erkrankungen. Zahlungen von bis zu 240 Millionen Euro plus Umsatz-Beteiligungen stellt der Leverkusen Multi dem Unternehmen in Aussicht, sollte es liefern können.

Neue Zulassung für LAMPIT

Die BAYER-Arznei LAMPIT (Wirkstoff: Nifurtimox) kommt schon lange zur Behandlung der Chagas-Krankheit zum Einsatz, die der Parasit „Trypanosoma cruzi“ überträgt und vor allem in Lateinamerika stark verbreitet ist. Anfang des Jahres erhielt der Leverkusener Multi in den USA nun die Zulassung für eine kinder-verträgliche Nifurtimox-Formulierung. „Kampf gegen vernachlässigte Tropen-Krankheiten Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie von BAYER“, verlautete flugs aus der Konzern-Zentrale. Dabei hat der Global Player das Forschungsfeld „Tropenkrankheiten“ schon vor langer Zeit abgewickelt und setzt nur noch auf die Alt-Medikamente, die aus dieser Abteilung einst hervorgingen.

VERICIGUAT überzeugt nicht

BAYER hat in der EU und in Japan Anträge auf Genehmigung der Arznei Vericiguat gestellt, die zur Behandlung chronischer Herz-Insuffizenz bestimmt ist. Der Leverkusener Multi hat das Mittel, das in Kombination mit den gängigen Therapien zum Einsatz kommen soll, gemeinsam mit dem Unternehmen MSD entwickelt. Bei den Klinischen Prüfungen konnte es dem Pharma-Riesen zufolge überzeugen. „In der VICTORIA-Studie sank das absolute Risiko für kardio-vaskulären Tod oder Hospital-Aufenthalte aufgrund von Herz-Insuffizienz um 4,2 Ereignisse pro 100 Patienten-Jahre“, vermeldete der Konzern. Wenn also 24 bis 28 herzkranke Personen über ein Jahr lang Vericiguat bekommen, kann das Medikament eine/n von ihnen vor einem Herzinfarkt oder dem Krankenhaus verschonen. Tieferen Einblick in die Untersuchung gab der Global Player auf einem Kongress des „American College of Cardiology“. Und dieser wirkte einigermaßen ernüchternd. Als Studien-Ziel für das Präparat die Verhinderung von Todesfällen oder Klinik-Einweisungen definiert zu haben, erwies sich nämlich im Nachhinein als geschickter Schachzug, mit dem die Aktien-Gesellschaft verbarg, dass VERICIGUAT auf den weit wichtigeren der beiden Parameter – die Sterbe-Rate – keinen statistisch signifikanten Einfluss hatte. FARXIGA von ASTRA ZENECA oder ENTRESTO von NOVARTIS zeigten da bessere Resultate. Das Pharma-Portal Evaluate räumt dem BAYER-Pharmazeutikum daher Marktchancen nur im Segment der Herz-PatientInnen mit hohem Gefährdungspotenzial ein.

Kein SATIVEX-Vertrieb mehr

Im Jahr 2010 hatte BAYER in Großbritannien die Vertriebsrechte für das Cannabis-Spray SATIVEX vom Hersteller GW PHARMAZEUTICALS erworben. Nun ließ der Leverkusener Multi den Vertrag auslaufen. Das Mittel, das zur Linderung bestimmter Begleiterscheinungen der Multiplen Sklerose wie etwa Spastiken zum Einsatz kommt, hat offenbar die Profit-Erwartungen des Konzerns nicht erfüllen können.

AGRO & CHEMIE

Glyphosat schädigt Hormon-Haushalt

Glyphosat ruft zahlreiche Krankheiten hervor. So stuft die Weltgesundheitsorganisation WHO das Pestizid als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Aber auch die Nieren vermag das Mittel anzugreifen. Zunächst als Substanz zur Wasser-Enthärtung zugelassen, bindet es nämlich Kalzium, Magnesium und andere Metalle, welche die Funktion dieses Organs stören. Zudem machen zahlreiche MedizinerInnen das Total-Herbizid für Schwangerschaftskomplikationen verantwortlich, die zu Fehlgeburten führen oder Kinder mit massiven gesundheitlichen Problemen wie etwa Speiseröhren-Anomalien auf die Welt kommen lassen. Der Grund: Glyphosat wirkt auf die Retinsäure ein, die bei der Embryonal-Entwicklung eine bedeutende Rolle spielt. Und jetzt fanden die WissenschaftlerInnen Juan Monoz, Tammy Bleak und Gloria Calaf von der chilenischen Tarapacá-Universität neue Belege für hormon-ähnliche und deshalb gefährliche Effekte des Produktes. Den ForscherInnen zufolge erfüllt es acht der zehn Kriterien, die für endokrine Disruptoren (EDC) gelten. Substanzen dieser Kategorie gleichen in ihrem chemischen Aufbau Hormonen und können deshalb den menschlichen Organismus gehörig durcheinanderwirbeln mit Folgen wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit oder Unfruchtbarkeit.

Glyphosat-Restriktionen in Frankreich

Andere Staaten gehen viel rigoroser gegen Glyphosat vor als Deutschland. Luxemburg hat das Herbizid ganz verboten, und Frankreich schränkt den Gebrauch drastisch ein. So zog das Nachbarland bereits mehr als zwei Drittel der 190 glyphosat-haltigen Mittel aus dem Verkehr. Und LandwirtInnen, die partout nicht auf das Pestizid oder andere ähnlich schädliche Produkte verzichten wollen, müssen eine Umweltzulage zahlen. Zudem darf das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Ackergift nur in bestimmten Mengen ausgebracht werden. Und im Oktober 2020 reduzierte die Zulassungsbehörde ANSES die erlaubten Höchstgrenzen noch einmal um 60 Prozent für Obstgärten und Ackerflächen sowie um 80 Prozent für Wein-Kulturen.

Glyphosat in höherer Konzentration

BAYER hat ein Glyphosat-Produkt mit einer neuen Formulierung auf den Markt gebracht. Das ROUNDUP POWERMAX 3 enthält eine höhere Konzentration des Wirkstoffes und kann dementsprechend noch mehr Schaden anrichten.

Glyphosat: Klöckner spielt auf Zeit

Bereits Mitte April 2018 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Strategie zur Minimierung der Verwendung glyphosat-haltiger Pestizide vorgestellt. Dazu gehörten ein Verbot der Verwendung in Privatgärten, in der Nähe von Gewässern und auf allgemein zugänglichen Flächen rund um Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und Altenheime. Auch beabsichtigte die CDU-Politikerin, letzte Ausnahmen hinsichtlich der Glyphosat-Nutzung in Naturschutzgebieten und dort, wo ein ausreichender Artenschutz nicht gewährleistet werden kann, zu streichen. Liefern wollte sie bis 2020, doch geschehen ist bisher noch nichts. Der Reduktionsplan werde noch „erarbeitet“ und dann sei noch eine Folgenabschätzung nötig, verlautete aus dem Ministerium. Auch bei Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens kann Klöckner noch nicht Vollzug melden. Das Umweltministerium wirft der Christdemokratin deshalb Blockade-Politik vor und beschwerte sich beim Bundeskanzleramt. Die Ministerin verhindere „jedweden Fortschritt beim Insektenschutz und bei der Beschränkung von schädlichen Pflanzenschutzmitteln“, hieß es in dem Schreiben. Zur rechtlichen Umsetzung der diesbezüglichen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag habe das Bundeslandwirtschaftsministerium „bislang Folgendes geliefert: nichts“. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) kritisierte diese Obstruktionsstrategie ebenfalls scharf. „Im Koalitionsvertrag heißt es eindeutig: ‚Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.’ Julia Klöckner muss das jetzt endlich umsetzen“, forderte die CBG in ihrer Presseerklärung.

Glyphosat schädigt die Darmflora

Nach einer Untersuchung von ForscherInnen der finnischen Universität Turku hat Glyphosat einen negativen Einfluss auf die Darmflora. Den WissenschaftlerInnen zufolge reduziert das Herbizid die Vielfalt der Mikroorganismen und ändert deren Zusammensetzung. Das Mittel blockiert nämlich das Enzym EPSPS, das für die den Darm besiedelnden Mikroorganismen eine wichtige Funktion erfüllt. „Wir können davon ausgehen, dass eine langfristige Exposition gegenüber Glyphosat-Rückständen zur Dominanz resistenter Stämme in der Bakteriengemeinschaft führt“, konstatieren die WissenschaftlerInnen. Auch vor einer Schwächung der Immun-Abwehr und dem Auftreten anderer Gesundheitsstörungen, die mit einer geschädigten Darmflora in Verbindung stehen, warnen sie.

Aus für Chlorothalonil

BAYER darf das Fungizid AMISTAR innerhalb der EU nicht mehr vermarkten. Nach einem Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA können die Abbau-Produkte von dessen Wirkstoff Chlorothalonil Fische und Amphibien schädigen und die Trinkwasser-Gewinnung gefährden. Darum zog Brüssel das Ackergift aus dem Verkehr.

Viele Pestizide in Obst und Gemüse

Das „Chemisches und Veterinär-Untersuchungsamt Stuttgart (CVUA) entdeckte auch 2019 wieder viele Pestizid-Rückstände in Obst und Gemüse. 95 Prozent der insgesamt 753 Obst-Proben enthielten Ackergift-Spuren. Bei den 916 Gemüse-Proben waren es 93 Prozent. 166 davon lagen sogar über dem Grenzwert. Eigentlich hätten diese Produkte in den Supermärkten überhaupt nichts mehr zu suchen. „Ein Lebensmittel mit Rückständen über dem Rückstandshöchstgehalt ist nicht verkehrsfähig, darf also nicht verkauft werden“, hält das CVUA fest. Auch Wirkstoffe, die in BAYER-Erzeugnissen enthalten sind wie Bifenthrin, Carbendazim, Chlorthalonil, Flupyram und Tebuconazol lagen über dem Limit. In der Rangliste der Ackergifte, deren Rückstände sich am häufigsten in Tomaten, Bohnen & Co. fanden, waren Agro-Chemikalien des Leverkusener Multis ebenfalls gut vertreten. Den „besten“ Platz belegte dabei Fluopyram mit 216 positiven Befunden. Propamocarb kam auf 72, Imidacloprid auf 68, Thiacloprid auf 61, Tebuconazol auf 60, Deltametrin auf 43, Spiromesifen auf 42 und Trifloxystrobin auf 33.

Neues Herbizid auf dem Markt

BAYER hat in den USA ein neues Herbizid für Weizen-Kulturen auf den Markt gebracht. Das Mittel mit dem Produkt-Namen LUXXUR (Inhaltsstoffe: Thiencarbazone-methyl und Tribenuron-methyl) wirkt hauptsächlich gegen Wildhafer, kann dem Leverkusener Multi zufolge jedoch auch anderen Wildpflanzen das Leben schwer machen.

Herbizid in der Entwicklung

BAYER-WissenschaftlerInnen entdeckten ein Molekül, das im Labor gegenüber einigen Gräser-Arten Wirkung zeigte. Aber bis zum fertigen Produkt ist es noch ein weiter Weg; zehn Jahre kalkulieren die ForscherInnen dafür ein. In einer Parallelaktion machen sie sich jedoch schon einmal daran, Pflanzen mittels gentechnischer Verfahren eine Resistenz gegen das Antiunkraut-Mittel einzubauen. Das eröffnet nämlich die lukrative Möglichkeit, den LandwirtInnen später einmal ganze Kombi-Packs zu verkaufen. Hoffnung auf einen Ersatz für das umstrittene Glyphosat macht das Molekül dem Leverkusener Multi zufolge jedoch nicht. Es zählt nämlich im Gegensatz zu der von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Substanz nicht zu den Breitband-Herbiziden, die gleich dutzende von unerwünschten Gewächsen von den Feldern fegen.

Vereinbarung mit CLAAS

BAYER hat mit dem Landmaschinen-Hersteller CLAAS eine Kooperation im Bereich der digitalen Landwirtschaft vereinbart. LandwirtInnen, die CLAAS TELEMATICS zur Erhebung von Daten nutzen, erhalten nun auch Zugriff auf die BAYER-Plattform FIELDVIEW. Das Tool des Leverkusener Multis stellt unter anderem Informationen über das Wetter, bereits bearbeitete Felder, die durchschnittliche Getreide-Feuchte sowie Ertragsberichte und Karten zur Verfügung.

PFLANZEN & SAATEN

Nährstoff-Verluste bei Tomaten

Den Markt für Gemüse-Saatgut beherrschen wenige große Konzerne. Neben BAYER gehören unter anderem LIMAGRAIN, SYNGENTA und BASF zu dem Oligopol. Bei ihren Züchtungen kommt es den Multis hauptsächlich auf hohe Erträge, längere Haltbarkeit und ein ansprechendes Äußeres an. Und genau das ist es, was ihren Erzeugnissen den Geschmack und den Nährgehalt nimmt, wie der Film „Das Saatgut-Kartell“ von Linda Bendali dokumentiert. So vermindern etwa die eingezüchteten Eigenschaften, die den Reife-Prozess von Tomaten verlangsamen, um sie auch mit langsameren und deshalb billigeren Transportmitteln zu ihrem jeweiligen Bestimmungsort bringen zu können, die Gaumenfreuden und die positiven Effekte auf die Gesundheit. Aromen sind nämlich auch Nährstoffe. So enthält etwa eine moderne Hochleistungstomate einer hybriden, also nicht für die Wiederaussaat geeigneten Art 29 Prozent weniger Magnesium als eine alte Sorte, sowie 56 Prozent weniger Polyphenole, 58 Prozent weniger Lycopin und 72 Prozent weniger Vitamin C.

GENE & KLONE

Bt-Pflanzen giftiger als erwartet

BAYER & Co. haben zahlreiche Pflanzen per Gentechnik mit Proteinen des Bacillus thuringiensis (Bt) bestückt, um diese gegen Schadinsekten zu wappnen. Auf diesem Wege ändert das Boden-Bakterium jedoch seine natürlichen Eigenschaften. So nimmt die Giftigkeit stark zu, bis zu 20 Mal höher kann sie sein. Das belegen alte Dokumente des jetzt zu BAYER gehörenden Unternehmens MONSANTO, welche die Initiative TESTBIOTECH aufgespürt hat. Die Bt-Proteine interagieren nämlich mit den Enzymen der Gewächse, in welche die GenwerkerInnen sie eingebaut haben. Bei den Genehmigungsverfahren spielte die stärkere Toxizität nie eine Rolle. Darum fordert die Organisation die EU auf, die derzeit anstehenden Anträge von BAYER und SYNGENTA für Importzulassungen von gentechnisch veränderten Soja- und Maispflanzen nicht weiter zu bearbeiten und die bisherige Prüf-Praxis einer kritischen Revision zu unterziehen.

Neue EYLEA-Tests

Die Augen-Arznei EYLEA ist nach dem Gerinnungshemmer XARELTO BAYERs erfolgreichstes Medikament. Auf einen Umsatz von rund 2,5 Milliarden Euro kam das Gentech-Präparat im Geschäftsjahr 2019. Ursprünglich nur zur Therapie der feuchten Makula-Degeneration – einer Augenerkrankung, die zur Blindheit führen kann – zugelassen, kamen bisher vier weitere Genehmigungen dazu. Trotzdem versucht der Konzern immer noch, das Anwendungsspektrum des Mittels mit dem Wirkstoff Aflibercept zu erweitern. So startete er im Juni 2019 eine Klinische Prüfung zum Einsatz bei Netzhaut-Schädigungen von Frühgeborenen. Und im Juni 2020 begann das Unternehmen gemeinsam mit REGENERON PHARMACEUTICS einen Test mit einer 8mg-Dosierung von Aflibercept zur Behandlung von Sehstörungen aufgrund eines diabetischen Makular-Ödems sowie einer altersbedingten feuchten Makula-Degeneration.

EYLEA-Fertigspritzen

Im April 2020 hatten die Bemühungen des BAYER-Konzerns um eine Ausweitung der Anwendungszone für seine Augen-Arznei EYLEA (s. o.) Erfolg. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA erteilte einer neuen Darreichungsform die Genehmigung. Der Leverkusener Multi darf das Mittel nun auch als Injektionslösung in einer Fertigspritze anbieten.

Bt-Baumwolle: fatale Bilanz

Im Jahr 2002 begann die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO in Indien mit der Vermarktung der Bt-Baumwolle. Einen höheren Ertrag bei einem sinkenden Insektizid-Verbrauch versprach das Unternehmen den LandwirtInnen damals. Damit wurde es allerdings nichts. Der mittels Gentechnik in die Pflanzen eingebaute Bacillus thuringiensis hielt nämlich längst nicht alle Schadinsekten von dem Gewächs ab. So stellte sich beispielsweise der Kapselbohrer recht bald auf das Toxin ein und entwickelte eine Resistenz. Auch fielen die Ernten nicht besser aus. Darum zog der Wissenschaftler Glenn Davis Stone nach 18 Jahren Bt-Baumwolle eine negative Bilanz: „Unsere Schlussfolgerung ist, dass die Hauptauswirkung der Bt-Baumwolle auf den Bauern darin besteht, dass sie die Landwirtschaft kapital-intensiver macht – und nicht in einem dauerhaften agronomischen Nutzen.“

WASSER, BODEN & LUFT

Neues Landeswasser-Gesetz in NRW

BAYER hat einen enormen Wasser-Bedarf. 2019 stieg der Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um 17 Milliarden auf 59 Milliarden Liter. Allein am Standort Leverkusen kommt der Global Player auf einen Wasser-Einsatz von 700 Millionen Litern. Obwohl die im Zuge des Klimawandels immer häufiger auftretenden Trockenheitsperioden die Ressource zu einem kostbaren Gut machen, unter anderem weil die Grundwasser-Neubildung zurückgeht, gedenkt die nordrhein-westfälische Landesregierung, Industrie und Landwirtschaft den Zugang zu erleichtern. Sie plant eine Reform des Landeswasser-Gesetzes, die vorsieht, Wasserentnahme-Rechte nicht mehr wie bisher nur befristet zu erteilen. Auch die Genehmigungspflicht für das Einleiten flüssiger Stoffe beabsichtigen Laschet & Co. aufzuheben. Eine bloße „Anzeige-Pflicht“ soll künftig reichen. Und bei der Indirekt-Einleitung von wasser-schädigenden Substanzen will Schwarz-Gelb sogar die Möglichkeit, in Einzelfällen doch noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen, streichen.

Glyphosat in der Ostsee

WissenschaftlerInnen des Warnemünder „Leibniz-Instituts für Ostsee-Forschung“ haben Glyphosat und sein Abbau-Produkt AMPA in der Ostsee nachgewiesen. Die Glyphosat-Konzentration betrug 0,42 bis 0,49 Nanogramm pro Liter – unabhängig von der Entfernung zur Küste. Darin sehen die ForscherInnen ein Zeichen für die Stabilität des Herbizids. AMPA dagegen zersetzte sich vergleichsweise schnell. Während das Team um Marisa Wirth an Fluss-Mündungen noch Stärken von bis zu 1,47 Nanogramm maß, fand es auf dem offenen Meer oftmals keine Spuren mehr. „Diese Ergebnisse können nur als erster Fingerzeig darauf betrachtet werden, wie sich Glyphosat und AMPA im Oberflächen-Wasser des Meeres verhalten und verteilen“, so das Leibniz-Institut.

ÖKONOMIE & PROFIT

BAYER handelt mit sich selbst

Bei entsprechend optimierter Unternehmensstruktur können die Global Player sogar profitabel Handel mit sich selbst treiben. So verdiente BAYER dem neuesten Jahresabschluss zufolge 2018 durch den „konzerninternen Weiterverkauf von vier MONSANTO-Gesellschaften“ 13 Millionen Euro und 2019 durch den „innerkonzernlichen Verkauf von Anteilen an der BAYER (PROPRIETARY) LIMITED, Südafrika“ sogar 27 Millionen Euro.

Steuer-Paradies mit Außenwirkung

Auch in Deutschland gibt es Steuer-Paradiese wie z. B. Monheim. Einst warb die Stadt mit den NRW-weit niedrigsten Gewerbesteuer-Hebesätzen um Unternehmen. Sie hat damit allerdings einen Unterbietungswettbewerb losgetreten, der überall die Kassen schröpft. In diesen ist auch Leverkusen eingetreten, das einst die BAYER-Tochter BAYER INTELLECTUAL PROPERTY (BIP) an Monheim verlor. Inzwischen erhebt die Kommune ebenso wie ihr Nachbar ebenfalls nur noch einen Gewerbesteuer-Satz von 250 Punkten und hat im Gegenzug Absprachen mit BAYER über Rücktransfers aus Steuer-Oasen getroffen. Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann verteidigt die Politik, BAYER & Co. zu Ansiedelungen verlockt zu haben, aber mit Verweis auf die internationale Standort-Konkurrenz weiterhin standhaft. Auf die Frage von VER.DI PUBLIK: „Profitiert Monheim davon, dass große Konzerne Einnahmen aus Lizenzen dort versteuern, wo die Gewerbesteuern besonders niedrig sind?“ antwortete Zimmermann, es sei ihm lieber, „wenn deutsche Firmen ihre Steuern in NRW zahlen als in den Niederlanden“.

STANDORTE & PRODUKTION

Neues Pestizid-Werk in Lipezk

BAYER errichtet in Russland ein neues Pestizid-Werk. Es ist Teil des Agrar-Kompetenzzentrums, welches das Saatgut-Unternehmen KWS in Lipezk aufgebaut hat. Von dieser Stadt aus, die in der für ihre ertragreichen Böden bekannten zentralen Schwarze-Erde-Region liegt, will der Leverkusener Multi vor allem den russischen Markt beliefern.

RECHT & UNBILLIG

EuGH weist Glyphosat-Klage ab

Die Hauptstadtregion Brüssel hatte im Jahr 2016 ein Glyphosat-Verbot erlassen. Durch die Ende 2017 erfolgte Zulassungsverlängerung der EU sah sie die Verordnung ausgehebelt. Deshalb focht die Gebietskörperschaft die Entscheidung gerichtlich an. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage Anfang Dezember 2020 jedoch als unzulässig ab. Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit sei nicht gegeben, argumentierten die RichterInnen. Die von der Hauptstadtregion geltend gemachten Zweifel am rechtlichen Bestand ihrer Glyphosat-Verordnung seien „nicht für den Nachweis geeignet, dass sie unmittelbar betroffen wäre“, so das EuGH.

Milliarden für „Essure“-Vergleich

ESSURE, BAYERs ohne Hormone auskommende Sterilisationsmittel, hat zahlreiche Nebenwirkungen. Allzu oft bleibt die Spirale nicht an dem vorgesehenen Ort, sondern wandert im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden innerer Organe, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. Auch Hautausschläge, Kopfschmerzen, Übelkeit und Allergien zählen zu den Gesundheitsschädigungen, über die Frauen berichten. Darum sieht sich der Leverkusener Multi mit rund 39.000 Klagen konfrontiert. Mit einem Großteil der Geschädigten schloss der Konzern im August 2020 einen Vergleich, der ihn zu einer Zahlung von 1,6 Milliarden Dollar verpflichtet. „Gleichwohl stehen wir weiterhin hinter der Sicherheit und Wirksamkeit von ESSURE“, bekundete der Pharma-Riese.

ESSURE-Nebenwirkungen verschwiegen

BAYER hat die Aufsichtsbehörden jahrelang über das gesundheitsgefährdende Potenzial der Sterilisationsspirale ESSURE getäuscht. Das geht aus firmen-internen Unterlagen hervor, die den Gerichten bei den Entschädigungsprozessen vorlagen (s. o.). Bereits unmittelbar nachdem der Leverkusener Multi im Jahr 2013 die Rechte an der Vermarktung des gesundheitsschädlichen Medizinprodukts (s. o.) von CONCEPTUS erworben hatte, warnte der damals beim Konzern für die Arznei-Sicherheit zuständige Michael Reddick vor einer Unmenge von zu erwartenden Meldungen über Risiken und Nebenwirkungen. Dies „werde sicherlich die Aufmerksamkeit der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde erwecken“, schrieb er in einer E-Mail. Darum entschied der Leverkusener Multi, die Berichte nicht an die FDA weiterzuleiten. So blieb es 2016 bei einer Verschärfung der Anwendungsbestimmungen. „Weil BAYER den Berichtspflichten nicht nachkam, war es der FDA unmöglich zu wissen, dass es strengerer Warn-Hinweise bedurfte“, konstatierte die Geschädigten-Anwältin Fidelma Fitzpatrick. Der ehemalige FDA-Mediziner David Kessler bestätigte diese Einschätzung. Wären der Behörde alle Informationen zugänglich gewesen, hätte sie härtere Maßnahmen angeordnet, so Kessler.

BAYER verliert LASSO-Prozess

Der französische Landwirt Paul François hatte im Jahr 2004 durch das MONSANTO-Ackergift LASSO (Wirkstoff: Monochlorbenzol) massive gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten. „Mein Abwehrsystem ist so geschwächt, dass jede Infektion tödlich sein kann“, sagte er einmal in einem Interview. 2007 verklagte der Bauer den Konzern deshalb und geriet damit in einen langwierigen Rechtsstreit, den der Leverkusener Multi nach dem MONSANTO-Erwerb weiterführte. Darum reiste der Pestizid-Geschädigte 2019 auch zur BAYER-Hauptversammlung nach Bonn an und konfrontierte den Vorstand dort direkt mit seiner Situation. Die Management-Riege weigerte sich aber, die Verantwortung für die Risiken und Nebenwirkungen der Agro-Chemikalie zu übernehmen. Bei französischen BAYER-Beschäftigten unterhalb der Führungsebene fand Paul François mehr Verständnis, zumindest unter der Hand. Einem Journalisten der Stuttgarter Nachrichten wusste er von einem Angestellten zu berichten, den sein Fall empörte. Man könne nur den Kopf darüber schütteln, wie sich MONSANTO mit seinen Kunden auf der halben Welt anlege. Das habe BAYER bei der Übernahme zweifellos unterschätzt, so laut Paul François dessen unter dem Siegel der Verschwiegenheit geäußerten Worte. Im Oktober 2020 bekam der Agro-Riese dafür die Rechnung präsentiert. Das höchste französische Berufungsgericht gab dem Unternehmen als Rechtsnachfolger MONSANTOs die Schuld an den Krankheiten des Landwirtes, weil es auf den LASSO-Behältnissen bzw. Beipackzetteln keine genaueren Angaben zu den Gefahren gab.

FRAG DEN STAAT vs. BfR

Anfang 2019 hatte das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) die Initiative „FRAG DEN STAAT“ verklagt (Ticker 3/19). Die Behörde warf der Organisation vor, mit der Veröffentlichung eines BfR-Gutachtens zu Glyphosat, das diese unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert und auf ihrer Website veröffentlicht hatte, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Das 6-seitige Dokument spielt eine Schlüsselrolle im wissenschaftlichen Streit um das Pestizid. Im Jahr 2015 bewertete die „Internationale Agentur für Krebsforschung“ (IARC) der Weltgesundheitsorganisation das Breitband-Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ und setzte sich damit von dem Glyphosat-Prüfbericht des „Bundesinstituts für Risiko-Bewertung“ ab. Die Politik sah Klärungsbedarf und erbat vom BfR eine Stellungnahme. Daraufhin erstellte die Behörde eine ergänzende Expertise. Die Kurzfassung dieses „Addendum I“ ging dann als Handreichung an das Bundeslandwirtschaftsministerium und enthält offenbar so brisantes Material, dass das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ dieses lieber unter Verschluss halten möchte. Aber das gestaltet sich schwierig. Nach Ansicht des Landgerichts Köln kann das Dokument keine Schutzrechte mehr beanspruchen. FRAG DEN STAAT hatte nämlich einfach an UnterstützerInnen appelliert, ebenfalls Anträge zur Einsicht in das Schriftstück nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Das geschah 45.000 Mal, auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN beteiligte sich damals. Und damit war das Gutachten dann in der Welt. Darüber hinaus deckt die im Urheberrechtsgesetz garantierte Zitat-Freiheit das Vorgehen der AktivistInnen, befanden die RichterInnen im November 2020. „Wir haben gemeinsam ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben“, freuten sich die StaatsfragerInnen. Ein Ende der Auseinandersetzung bedeutet das jedoch noch nicht, denn das BfR will in Berufung gehen.

Neue Dicamba-Genehmigungen

Das Pestizid Dicamba, das BAYER & Co. hauptsächlich in Kombination mit ihren gen-manipulierten Pflanzen vermarkten, hat in den USA eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Zahlreiche LandwirtInnen machen das Herbizid für Ernte-Schäden verantwortlich. Es bleibt nämlich nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle, sondern verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die gegen den Stoff gentechnisch nicht gewappnet sind und deshalb eingehen. Allein bei Soja war das auf einer Fläche von mehr als zwei Millionen Hektar der Fall. Darum zog ein US-amerikanischer FarmerInnen-Verband gemeinsam mit anderen Organisationen vor Gericht und bekam Anfang Juni 2020 auch Recht zugesprochen (SWB 3/20). Die RichterInnen ordneten ein sofortiges Verbot des Mittels an. Dieses unterlief jetzt jedoch die US-amerikanische Umweltbehörde EPA. Ende Oktober 2020 ließ sie BAYERs XTENDI-MAX, BASFs ENGENIA und SYNGENTAs TAVIUM PLUS unter Auflagen wieder zu. So dürfen die FarmerInnen die Produkte nun nur noch bis zu einem bestimmten Stichtag verwenden. Zudem müssen sie Dicamba vor dem Ausbringen Substanzen beimengen, welche die Pestizide auf dem Boden halten sollen, und auf größere Abstände zu anderen Feldern achten. Das CENTER FOR FOOD SAFETY hält diese Maßnahmen für ungenügend, weil es auch in den vergangenen Jahren immer wieder strengere Vorgaben zum Umgang mit Dicamba gab, die jedoch die Abdrift nicht haben verhindern können. BAYER hingegen zeigte sich nach der EPA-Entscheidung zufrieden. „Wir begrüßen die wissenschaftsbasierte Überprüfung und Zulassung von XTENDIMAX“, verlautete aus der Konzern-Zentrale.

Freispruch für ONE-A-DAY

BAYERs Vitamin-Präparate aus der „One-A-Day“-Produktreihe, denen viele Fachleute jeglichen Nutzen absprechen, beschäftigen in den USA immer wieder die Gerichte. Wegen unwahrer Behauptungen über die heilsamen Wirkungen der bunten Pillen musste der Leverkusener Multi schon Strafen in 2-stelliger Millionen-Höhe zahlen. Im letzten Jahr erfolgte erneut ein Prozess wegen Etikettenschwindels. Eine Sammelklage machte dem Pharma-Riesen das Recht streitig, auf den ONE-A-DAY-Packungen eine Stärkung des Herzens, des Immunsystems und der physischen Energie zu versprechen. Aber die RichterInnen nahmen keinen Anstoß an den Formulierungen und sprachen den Konzern frei.

Strafe für vietnamesischen Manager

China streitet mit seinen Nachbarn Taiwan, den Philippinen, Malaysia, Brunei und Vietnam um Hoheitsrechte im Südchinesischen Meer. Peking beansprucht rund 80 Prozent des fisch- und rohstoff-reichen Gebiets, durch das überdies eine wichtige internationale Handelsroute führt, für sich und grenzt es mit der sogenannten Neun-Strich-Linie ein. Ein vietnamesischer BAYER-Manager hat nun in einer firmen-internen Mail zur chinesischen Corona-Politik eine Karte des Landes mitgeschickt, welche das umstrittene Areal dem Reich der Mitte zuschlägt. Das hatte sofort juristische Konsequenzen. Ein Gericht verurteilte den Beschäftigten zur Zahlung einer Strafe von rund 1.300 Dollar. Und der Leverkusener Multi entschuldigte sich auf seiner Website für den Vorfall.

BAYER-Widerspruch gegen Befristungen

Gegen den Widerstand von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), der auch das „Bundesamt für VerbraucherInnenschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) untersteht, setzte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei den Genehmigungen von Pestiziden strengere Regeln durch. Seit Januar 2020 hat der Gesetzgeber die Zulassung bestimmter Agro-Chemikalien mit Auflagen zum Schutz der Biodiversität verknüpft. Wer weiterhin die Artenvielfalt gefährdende Substanzen wie etwa Glyphosat verwendet, der muss mindestens zehn Prozent seiner Felder als giftlose Ausgleichsflächen für Insekten und Vögel bereithalten. Darum hatten 2019 zahlreiche Mittel nur noch befristete Zulassungen bis zum Ende des Jahres erhalten. Dagegen legten BAYER und andere Hersteller jedoch Widerspruch beim BVL ein. Ein Unternehmen klagte sogar und erzielte einen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sprach den Widersprüchen der Unternehmen eine aufschiebende Wirkung zu. Darum bleibt der Gebrauch von 44 Produkten, welche das Leben von Bienen, Schmetterlingen und anderen Tieren gefährden können, vorerst erlaubt. Neben Glyphosat finden sich auf dieser Liste auch noch weitere Wirkstoffe, die in Erzeugnissen des Leverkusener Multis enthalten sind wie etwa Spirotetramat (MOVENTO OD 150) sowie Iodosulfuron, Mesosulfuron und Thiencarbazone (ATLANTIS STAR).

FORSCHUNG & LEHRE

KI-Kooperation mit ATOMWISE
Nicht nur bei der Vorauswahl von Substanzen, die vielleicht als Arznei-Wirkstoff in Frage kommen, setzt BAYER auf Künstliche Intelligenz (siehe auch DRUGS & PILLS), sondern auch bei der ersten Sichtung von Stoffen, die ein Potenzial für einen Einsatz als Agro-Chemikalien haben könnten. Bei der Suche nach Nachfolgern von Gl

[ASKBIO] BAYER kauft ASKBIO

CBG Redaktion

Einstieg ins Gentherapie-Geschäft

Ende Oktober 2020 erwarb der Leverkusener Multi die US-amerikanische Firma ASKBIO und steigt damit in das derzeit profitträchtigste Segment des Pharma Marktes ein: die Gentherapie. Die Risiken und Nebenwirkungen dieser Methode ignoriert er dabei geflissentlich.

Von Jan Pehrke

Als teuerste Arznei der Welt machte vor einiger Zeit ZOLGENSMA Schlagzeilen. Die einmalig durchzuführende Gentherapie mit dem Präparat schlägt mit 2,1 Millionen Dollar zu Buche. Zur Anwendung kommt sie bei einer seltenen, zumeist schon im frühen Lebensalter diagnostizierten Erbkrankheit: der spinalen Muskel-Atrophie. Durch einen Defekt des SMN1-Gens produziert der Körper der Kinder nicht genug Nervenzellen zur Steuerung der Muskelzellen, was zu Muskelschwäche bis hin zu Lähmungserscheinungen führt und sich als lebensbedrohlich erweisen kann. ZOLGENSMA bietet hier nun eine Lösung an, nach deren Muster auch die meisten anderen Gentherapien funktionieren: Das Präparat schleust ein gesundes Gen in den Körper ein und nutzt dafür Viren als Transportmittel zum Ziel-Ort.
Den Zugriff auf den Millionen-Seller sicherte sich NOVARTIS. 2018 kaufte der Schweizer Pharma-Riese das US-amerikanische Biotech-Unternehmen AVEXIS und damit die Rechte an der Vermarktung von ZOLGENSMA. Auf solche Coups spekulieren auch die Mitbewerber. Darum tut sich in dem Segment zurzeit viel. Im letzten Jahr erstand ROCHE für 4,3 Milliarden Dollar SPARK und der japanische Konzern ASTELLAS die US-Gesellschaft AUDENTES THERAPEUTICS für drei Milliarden Dollar.
Da wollte BAYER nicht nachstehen. Ende Oktober 2020 erwarb der Global Player die US-Firma ASKLEPIOS BIOPHARMACEUTICAL (ASKBIO), die AVEXIS einst die Basis-Technologie für ZOLGENSMA geliefert hatte. Zwei Milliarden Euro zahlt der Konzern sofort, weitere zwei Milliarden stellt er bei erfolgreichen Arznei-Kreationen in Aussicht. Als potenzielle Kandidaten dafür gelten bei ASKBIO Pharmazeutika gegen Parkinson, Herz-Insuffizienz und die Stoffwechsel-Erkrankung Morbus Pompe, welche zurzeit die klinische Entwicklung durchlaufen. An anderen arbeitet das Unternehmen nicht selbst weiter. Aber die Verträge, die es mit anderen Firmen abgeschlossen hat, garantieren Lizenz-Einnahmen, sollten die Pharmazeutika Marktreife erlangen. Überdies gehen durch den Deal 500 Patente in den Besitz des Leverkusener Multis über. Auch eine Tochtergesellschaft, die für externe Auftraggeber Viren zu Gen-Fähren präpariert, gehört zum Paket. „Als einem aufstrebenden Unternehmen auf dem Gebiet der Gentherapien werden uns die Expertise und das Portfolio von ASKBIO bei der Etablierung hochinnovativer Behandlungsoptionen für Patienten unterstützen und unser Portfolio stärken“, erklärte BAYERs Pharma-Chef Stefan Oelrich.

Mit dem Zukauf des Genmedizin-Betriebes, der innerhalb des Konzerns seine Eigenständigkeit behalten soll, will BAYER jetzt NOVARTIS & Co. Paroli auf einem Feld bieten, auf dem der Neuen Zürcher Zeitung zufolge ein „starker Konkurrenzdruck“ herrscht. Bei der Viren-Herstellung macht das Blatt sogar schon gewisse Überkapazitäten aus.

Viele Gefahren

Allzu lange währt der Boom noch nicht. Immer wieder gab es nämlich skandal-trächtige Zwischenfälle während der Erprobungen. 1999 machte der Tod Jesse Gelsingers bei einer Gentherapie-Studie weltweit Schlagzeilen. Der 18-Jährige litt an einer seltenen Stoffwechsel-Krankheit, und die Mediziner wollten in seine Leber ein Enzym einschleusen, das diese Gesundheitsstörung behob. Aber die Milliarden als Gen-Fähren benutzten Adeno-Erkältungsviren infizierten nicht nur wie vorgesehen die Leber-Zellen, sondern griffen auch Abwehr-Zellen an. Diesem Ansturm zeigte sich das Immunsystem des Jungen nicht gewachsen; es kam zu einem multiplen Organ-Versagen.

BAYER musste ebenfalls bereits Versuche wegen des Gefährdungspotenzials der Therapeutika einstellen. 2001 stoppte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde eine in Kooperation mit AVIGEN gestartete Testreihe zur Entwicklung eines Bluter-Präparats. Es hatten sich Adeno-Viren in der Samenflüssigkeit eines Probanden gefunden, was die Gefahr von Erbgut-Schädigungen bei den Nachkommen des Mannes heraufbeschwor.

Ein Jahr später diagnostizieren die MedizinerInnen bei einem der zehn Kinder, die in Frankreich an einem vom Mediziner Alain Fischer durchgeführten Gentherapie-Test zur Behandlung ihrer Immunschwäche-Krankheit X-SCID teilgenommen haben, Leukämie. 2003 tritt ein zweiter Fall auf, 2005 ein dritter. US-amerikanische WissenschaftlerInnen kommen später zu dem Schluss, dass dieses Mal nicht die Transport-Viren, sondern das eingeschmuggelte Gen selber den Krebs bei den drei jungen ProbandInnen ausgelöst hat.

Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA reagierte schließlich und empfahl Gentherapie-Versuche auf bislang unheilbare Krankheiten zu beschränken. Das alles bremste die Euphorie merklich. Aber die ForscherInnen gaben nicht auf. So bauten sie statt auf Adeno-Viren vermehrt auf bloß noch adeno-assoziierte Viren (AAV), wie sie auch ASKBIO nutzt. „Pionierleistungen“ auf diesem Gebiet bescheinigt BAYER-Chef Werner Baumann seinem Neuerwerb stolz. Die Adeno-Viren 2.0. können keine Krankheiten übertragen, und ihre einzelnen Varianten bevorzugen jeweils bestimmte Zell-Typen, weshalb sich die AAV besser steuern lassen. Zudem ist die Krebs-Gefahr herabgesetzt, weil dieser Viren-Typ nur selten auf eine unspezifische Art Eingang in das Erbgut der Ziel-Zelle findet.
Trotz alledem bleibt das Risiko-Potenzial von Gentherapien hoch. Mitte Oktober 2020 meldete LYSOGENE den Tod einer Fünfjährigen, die gemeinsam mit 19 weiteren ProbandInnen an einer Arznei-Prüfung mit dem Gentherapie-Präparat LYS-SAF302 teilgenommen hatte. Das Mädchen litt an der Erbkrankheit Mucopolysaccharidose. Aufgrund eines defekten SGSH-Gens produzierte ihr Körper ein Enzym, das in den Zellen bestimmte Stoffe abbaut, nicht in ausreichendem Maße, so dass es zu Ablagerungen kam, die den zellulären Stoffwechsel störten. Die Prozedur aber, dieses Gen mittels adeno-assoziierter Viren durch ein funktionstüchtiges zu ersetzen, vertrug die Patientin nicht. Sie verstarb einige Monate nach der Gabe des Pharmazeutikums. Genauere Angaben zu den Umständen ihres Todes blieb das französische Unternehmen bisher schuldig. Erste Alarmzeichen in Sachen „LYS-SAF302“ gab es bereits vorher. Im Juni musste LYSOGENE die Studie einmal kurzzeitig unterbrechen, da die FDA Sicherheitsbedenken geltend gemacht hatte.
AUDENTES hatte im August 2020 über den dritten Todesfall bei einer Versuchsreihe mit Kindern informiert, die aufgrund eines defekten MTM1-Gens an der neuromuskulären Erkrankung „Myotubuläre Myopathie“ (XLMTM) leiden. Erste Tests mit adeno-assoziierten Viren, die eine korrekte Version des Gens in die Muskelzellen einbrachten, verliefen vielversprechend. Daraufhin hob AUDENTES die Dosis an und schraubte sie auf eine bisher bei solchen Erprobungen nur selten erreichte Höhe. Drei der 17 Probanden vertrugen die Injektion nicht und entwickelten eine Sepsis. Ihr Immunsystem identifizierte die AAV als fremde Eindringlinge und mobilisierte alle Abwehrkräfte. Dabei konnte es nicht mehr zwischen Freund und Feind unterscheiden und zerstörte so den ganzen Organismus.
Bei der Gentherapie-Studie „IGNITE DMD“ von SOLID BIO zur Behandlung der Muskel-Erkrankung Duchenne-Muskeldy-strophie (DMD) ereignete sich im November 2019 nach einer Dosis-Erhöhung ebenfalls ein Zwischenfall. Ein Patient reagierte darauf mit Nieren-Störungen. Daraufhin stoppte die FDA den Versuch und hob das Moratorium erst elf Monate später unter der Bedingung, weniger AAV zu verwenden, wieder auf. Das war bereits die zweite Intervention der Gesundheitsbehörde bei SGT-001. Die erste Pause musste SOLID BIO schon im März 2019 einlegen, weil bei einem Probanden Funktionsstörungen der Niere auftraten – schon die vorklinische Phase von IGNITE DMD hatte Hinweise auf eine solche Nebenwirkung erbracht.
Einer, der es wissen muss, beobachtet diese Entwicklung bereits seit längerer Zeit mit Sorge. Jim Wilson, der die für Jesse Gelsinger so fatale Gentherapie-Studie geleitet hatte, mahnte schon vor zwei Jahren mit Verweis auf die Erkenntnisse aus zwei neuen Studien: „Bei jedem biologischen Produkt stellen sich ab einer bestimmten Dosis toxische Effekte ein.“

Und selbst bei ZOLGENSMA hapert es nun. Bei immer mehr PatientInnen scheint die einmalige Gabe nicht zu reichen, weshalb einige MedizinerInnen sich zu einer Begleit-Behandlung mit anderen Pharmazeutika entschlossen haben. Auch die Bemühungen von NOVARTIS, das Anwendungsgebiet des Präparates auf Kinder bis zu fünf Jahren auszuweiten, zeigen bisher kein Erfolg. Nachdem präklinische Tests den Verdacht auf Rückenmarksentzündungen und Nervenzellen-Schäden geschürt hatten, stoppte die FDA Ende Oktober 2020 den Studien-Arm mit denjenigen ProbandInnen, die hochdosiertes ZOLGENSMA verabreicht bekamen. Gleiches tat die Behörde schon Ende 2019, und im September 2020 mahnte sie neue Untersuchungen an. Zudem deckte die Einrichtung bei den Tier-Versuchen, die NOVARTIS zur Zulassung des Medikamentes eingereicht hatte, Daten-Manipulationen auf. Sie entschied sich zwar, das Mittel trotzdem auf dem Markt zu lassen, behielt sich aber zivil- oder strafrechtliche Schritte vor.

Unsichere Aussichten

Ob der BAYER-Konzern also mit ASKBIO mehr Freude haben wird als mit MONSANTO, bleibt dahingestellt, zumal die Herstellung von Gentherapeutika einen hohen Produktionsaufwand erfordert. Ein Finanz-Analyst der Bank MORGAN STANLEY äußerte schon erste Zweifel. Seiner Ansicht nach zahlte der Leverkusener Multi einen zu hohen Preis für die US-Firma, da von ihr in den nächsten Jahren kein nennenswerter Beitrag zum Unternehmensumsatz zu erwarten sei.
Einen eigenen Forschungsbereich „Gentherapie“ aufzubauen, hätte den Konzern aber noch mehr Geld gekostet, sagte Pharma-Boss Stefan Oelrich in einem Interview mit der Wirtschaftswoche. „Es wäre zu kosten-intensiv geworden und hätte auch zu lange gedauert. Mir ist es wichtig, dass BAYER in diesem wichtigen Zukunftsfeld der Medizin zeitnah vertreten ist“, so Oelrich.

Tatsächlich baut die Aktien-Gesellschaft auch sonst kaum noch auf die heimischen Labore. Mit dem Anfang 2018 gestarteten Rationalisierungsprogramm „Super Bowl“, das die Groß-InvestorInnen ihm abverlangt hatten, um die mit der MONSANTO-Übernahme verbundene Schuldenlast stemmen zu können, bereitete der Global Player auch einen Strategie-Wechsel im Arznei-Sektor vor. Und als der Agro-Riese im Zuge des Aktienkurs-Einbruchs nach dem ersten Schadensersatz-Urteil in Sachen „Glyphosat“ Ende 2018 den von BLACKROCK & Co. eingeforderten Kahlschlag verkündete und die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen annoncierte, setzte er deshalb nicht zuletzt bei der Pharma-Forschung an. Hier sah der Vorstandsvorsitzende die Streichung von 900 Jobs vor. Stattdessen wolle BAYER „eine verstärkte Ausrichtung auch auf externe Innovationen“ vornehmen, erklärte Baumann damals.

Und das tat der Konzern dann auch. Im letzten Jahr band er den Zelltherapie-Spezialisten BLUEROCK ganz an sich. Am 2. Dezember 2020 verschmolz der Leverkusener Multi ihn mit ASKBIO „zu einer neuen Plattform für Zell- und Gentherapie (C & GT)“, die bald Zuwachs erhielt. Am 7. Dezember gab er nämlich die Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen ATARA BIOTHERAPEUTICS bekannt, das Krebstherapien auf der Basis von CAR-T-Zellen entwickelt. Zudem kaufte die Aktien-Gesellschaft die britische Biotech-Firma KANDY, die an einem ohne Hormone auskommenden Mittel gegen Wechseljahres-Beschwerden arbeitet. Dazu kommen noch mehrere Kooperationsabkommen.

Allzu große Sprünge darf BAYER aber nach der dem 66 Milliarden Dollar schweren MONSANTO-Deal nicht machen. „Die Mittel sind beschränkt. Daher versuchen wir, spannende Medikamenten-Entwicklungen in frühen Phasen zu finden, die weniger kosten und ein höheres Wertsteigerungspotenzial besitzen“, so Oelrich. Diese Pharmazeutika besitzen allerdings auch ein höheres Risiko, die in sie gesetzten Profit-Erwartungen nicht zu erfüllen, weil sie es nicht bis zum fertigen Produkt schaffen. Dabei steht der Leverkusener Multi unter Zugzwang. Der Konzern muss liefern, sieht er sich im Pillen-Sektor doch mit dem baldigen Auslaufen der Patente für die umsatzträchtigsten Mittel konfrontiert, ohne Ersatz aus den eigenen Labors parat zu haben.

[Der Desaster-Deal] Immer mehr MONSANTO-Nebenwirkungen

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern hat sich bei der Übernahme des US-Unternehmens MONSANTO übernommen und muss deshalb zu drastischen Maßnahmen greifen. Zu spüren bekommen das hauptsächlich die Beschäftigten.

Von Jan Pehrke

BAYERs MONSANTO-Übernahme war erst wenige Wochen amtlich, da begann das Verhängnis auch schon. Es erging das erste Urteil in einem Prozess um Glyphosat-Entschädigungen. Am 10. August 2018 verurteilte ein US-amerikanisches Geschworenen-Gericht den Leverkusener Multi zur Zahlung von 289 Millionen Dollar. Die Aktie des Konzerns stürzte massiv ab und fing sich selbst dann nicht, als die Richterin Suzanne R. Bolanos die Strafsumme später auf 78 Millionen Dollar herabsetzte. Zum damaligen Zeitpunkt gab es nämlich noch fast 10.000 weitere Klagen. BLACKROCK und andere Investment-Häuser meldeten da Handlungsbedarf an – und der Agro-Riese lieferte. Er verkündete Ende November 2018 ein Einspar-Programm, das ein Volumen von 2,6 Milliarden Euro hatte und unter anderem die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen vorsah. Aber das reichte offenbar nicht. Ende September 2020 musste der Global Player eine Gewinn-Warnung verkünden und legte deshalb nach. Er gab Kürzungen in einer Größenordnung von 1,5 Milliarden Euro bekannt. Das erste Paket zum Maßstab genommen, liefe das auf den Verlust von 7.000 weiteren Stellen hinaus. Überdies will der Global Player sich von einzelnen Produkt-Segmenten seiner Agro-Sparte trennen.

Der Tag der Wahrheit

Über das ganze Ausmaß der Verluste berichtete BAYER am 2. November 2020 bei der Vorstellung der Zahlen für das dritte Quartal des Jahres. Der Konzern vermeldete einen Umsatz-Rückgang von 5,1 Prozent auf 8,5 Milliarden Euro. Besonders hohe Einbrüche verzeichnete er mit minus 11,5 Prozent im Landwirtschaftsbereich. Dafür nannte das Unternehmen eine ganze Reihe von Ursachen: den Verfall der brasilianischen Währung, gesunkene Lizenz-Einnahmen, Produkt-Retouren, die schrumpfende Nachfrage nach Biokraftstoffen, den Preisverfall bei Saatgut aufgrund des Konkurrenz-Drucks, den Handelskonflikt zwischen den USA und China, das Wetter – und natürlich Corona. Am Ende des Tages kam der Multi nicht darum herum, im Agro-Bereich eine Wertberichtigung in Höhe von 9,3 Milliarden Euro vorzunehmen. Zu zwei Dritteln waren dafür laut Konzern-Angaben Währungs- und Zins-Einflüsse verantwortlich und bloß zu einem Drittel das ausgebliebene Wachstum. Ob die Wertberichtigung eher auf das Konto des von dem Neuerwerb eingebrachten Sortiments geht oder den Altbestand betrifft, konnten – oder wollten – weder der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl näher aufschlüsseln. „Das lässt sich so genau nicht mehr sagen, was MONSANTO und was BAYER ist. Wir haben ein Cropscience-Geschäft“, so Nickl.
Der 2. November war aber noch aus einem anderen Grund ein entscheidendes Datum für die Aktien-Gesellschaft. Da lief nämlich die Frist ab, die der US-Richter Vince Chhabria für das Einreichen einer Vergleichslösung in Sachen „Glyphosat“ gesetzt hatte. Eine solche hatte der Leverkusener Multi eigentlich schon im Juni präsentiert, Chhabria verlangte jedoch Nachbesserungen. Der Konzern hatte nämlich falsche Angaben über die Zahl der bisher erreichten Einigungen mit den rund 125.000 Glyphosat-Geschädigten gemacht. Nicht drei Viertel aller Fälle hatte BAYER zum Abschluss gebracht, wie im Juni behauptet, noch nicht einmal annähernd so viele: Bis Ende August lagen bloß 30.000 Vereinbarungen vor. Darüber hinaus hatte der Agro-Riese einen äußerst fragwürdigen Vorschlag über den Umgang mit den zukünftig zu erwartenden Klagen vorgelegt, mit denen zu rechnen ist, da er sein hauptsächlich unter dem Namen „ROUNDUP“ vermarktetes Mittel partout auf dem Markt halten will. Das Ansinnen, kommende Verfahren der Zuständigkeit der Justiz zu entziehen und einem Wissenschaftsgremium zu überantworten, betrachtete Vince Chhabria als eine Missachtung des Gerichts. Er äußerte massive Zweifel daran, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage (d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – ROUNDUP in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“.
Und diese Zweifel blieben über den 2. November hinaus ebenso bestehen wie die große Zahl nicht ausverhandelter Deals. Dabei wäre eine außergerichtliche Bereinigung bitter notwendig gewesen. Das hatte sich ein paar Tage vorher gezeigt: Am 21. Oktober 2020 nämlich lehnte der kalifornische Supreme Court BAYERs Antrag auf Berufung in dem vom Glyphosat-Geschädigten Dewayne Johnson angestrengten Verfahren ab, was die Aussicht auf einen Gewinn der juristischen Auseinandersetzung noch einmal schmälert.

Aber der Leverkusener Multi konnte zum Stichtag nicht liefern. „Obwohl Fortschritte erzielt wurden, wird dieser Prozess mehr Zeit brauchen“, erklärte der Agro-Riese. Er vermochte noch nicht einmal die genaue Zahl der bisher geschlossenen Übereinkommen zu nennen. „Im Zusammenhang mit glyphosat-basierten ROUNDUPTM-Produkten hat das Unternehmen zu etwa 88.500 Klagen verbindliche Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, ist derzeit dabei, diese abzuschließen oder hat sich dem Grund nach geeinigt“, hieß es lediglich. Damit war die Geduld Vince Chhabrias zuende. Der Richter hatte für die Zeit der Mediationsgespräche BAYERs mit den Geschädigten-AnwältInnen alle laufenden Glyphosat-Verfahren ausgesetzt. Am 10. November erklärte Chhabria jedoch, sie wieder vor Gericht bringen zu wollen, weil er keinen Aufschub mehr duldet: „Ich bin nicht daran interessiert, den Zeitplan für die Entscheidung dieser Fälle so lang zu strecken.“

Der Global Player sollte es noch nicht einmal schaffen, andere Rechtsstreitigkeiten, die er in einem Aufwasch mit dem Glyphosat-Komplex zu den Akten legen wollte, zu beenden, wie sich Anfang Dezember herausstellte. So fanden die Vereinbarungen, die der Konzern geschlossen hat, „um den wesentlichen Teil des Verfahrenskomplexes zu den Auswirkungen von PCB (Polychlorierte Biphenyle) in Gewässern beizulegen“, nicht die Gnade des Bezirksrichters Fernando Olguin. Er bezeichnete die Abmachungen als „zu weit gefasst“, weil diese BAYER vor allen zukünftigen Ansprüchen schützten, und nannte die den klagenden Städten in Aussicht gestellte Kompensation von 650 Millionen Dollar „sehr bescheiden“. Die Summe reiche zur Deckung der Kosten nicht aus, die den Kommunen durch das Herausfiltern der gesundheitsschädlichen Industrie-Chemikalie aus ihren Wasserversorgungssystemen erwüchsen, befand Olguin.

In Treue fest zum Deal

Trotz alledem hält der Leverkusener Multi weiter in Treue fest zu dem MONSANTO-Deal. Die JournalistInnen-Frage, ob die Übernahme ein Fehler war, verneinte Werner Baumann. Er sehe „dieses Geschäft langfristig sehr, sehr gut aufgestellt mit den führenden Positionen, die wir haben, und darüber hinaus auch einem langfristig wachsenden Markt“, beschied der BAYER-Chef Antje Höning von der Rheinischen Post. Der Nachrichtenagentur AFP gegenüber räumte er allerdings ein, die Kaufsumme von 59 Milliarden Euro wäre vielleicht doch ein wenig hoch ausgefallen. „Der Preis, den wir seinerzeit in 2016 bezahlt haben, war einer, der sich auch im Wettbewerb mehrerer Bieter ergeben hat“, so Baumann, die Bewertung eines Unternehmens wäre „auch immer eine Frage der jeweiligen Zeit“.
Das Presse-Urteil nach dem 2. November fiel verheerend aus. „MONSANTO wird zu BAYERs Mühlstein“ lautete die Überschrift des FAZ-Artikels – „Verkalkuliert“ lautete schlicht das Resümee des Blattes. „Letzter Platz, überall – der nächste Sturz einer deutschen Legende“ befand Springers Welt, und von einem „Desaster“ sprach die Wirtschaftswoche. Die Rheinische Post überschrieb ihren Kommentar derweil: „Mitarbeiter zahlen für BAYERs Milliarden-Fehler“. Zu Anfang verwies der Text auf die ehrgeizigen Ziele des Unternehmens: „Der Anspruch von BAYER ist groß: Nichts weniger als die Welternährung will der Leverkusener Konzern retten“, dann blickte er zurück: „Die Vergangenheit ist nicht minder groß: Als Apotheke der Welt hatte sich der Erfinder von ASPIRIN und Antibiotika einst einen Namen gemacht“, um schließlich in der Gegenwart anzukommen: „Groß sind bei BAYER nur noch die Verluste und die Zahl der Glyphosat-Kläger.“ Der letzte Satz lautete dann unmissverständlich: „Der Vorstandschef ist gescheitert.“ Und die LeserInnen stimmten zu. „In der Unterzeile zur Überschrift schreibt Frau Höning, dass die MOSANTO-Übernahme zum Alptraum wird. Das trifft es, denn Tausende Familien leben jetzt in der Angst um ihren Arbeitsplatz“, hieß es etwa in einem Brief an die Redaktion.

Auch die institutionellen Investoren kamen zu keiner anderen Einschätzung. „Die MONSANTO-Strategie ist unterm Strich bisher gescheitert“, konstatierte Ingo Speich von der Fonds-Gesellschaft DEKA. Der Aktien-Kurs reagierte entsprechend und sank am 3. November um fast zwei Prozent ab. Die Rating-Agentur MOODY’S hatte schon die Gewinn-Warnung Ende September zum Anlass genommen, den Ausblick für den Agro-Riesen von „stabil“ auf „negativ“ nach unten zu korrigieren. Da fühlte der Vorstand sich zu einer symbolischen Aktion aufgerufen. Allein Werner Baumann kaufte BAYER-Papiere im Wert von über 2,4 Millionen Euro zum Zeichen dafür, dass er an den Konzern glaubt.

Der Glaube des Konzerns an ihn ist allerdings nicht ganz so unerschütterlich. Der Vorstandsvorsitzende erhielt zwar einen neuen Vertrag, aber keinen mit der üblichen Laufzeit. Er endet nicht nach vier, sondern nach drei Jahren – auf Baumanns Wunsch, wie es hieß. Selbst das erscheint einigen Großinvestoren allerdings zu lang. Sie drängen auf eine frühere Ablösung. Zudem fordern einige Fonds eine Aufspaltung des Unternehmens. Und Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann hat beides nicht rundheraus abgelehnt, wie das Medienhaus Bloomberg berichtete. Erst einmal müsste aber die Causa „Glyphosat“ vom Tisch, so gibt ein Insider den Journalisten Eyk Henning und Tim Loh gegenüber die Worte von BAYERs Oberaufseher wieder. Auch in den kommenden Jahren dürfte beim Leverkusener Multi also keine Ruhe einkehren.

[Verfassungsbeschwerde] CBG vs. BAYER

CBG Redaktion

Verfassungsbeschwerde wg. Versammlungsrechtsverstoß

Im Jahr 2017 hat der BAYER-Konzern die Stadt Bonn und die Polizei gezielt instrumentalisiert, um Proteste anlässlich seiner jährlichen Hauptversammlung massiv zu behindern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ging im Vorfeld mit Eilverfahren dagegen vor und konnte direkt weitreichende Erfolge erzielen. Nach dem AktionärInnen-Treffen reichte die CBG dennoch zwei Feststellungsklagen ein, nicht nur weil Wiederholungsgefahr drohte, sondern weil eine gründliche juristische Prüfung durch die KonzernkritikerInnen ergab, dass durch die bedenkliche Verquickung zwischen privaten Interessen und hoheitlichen Aufgaben massive Gefahren für das im Grundgesetz garantierte Versammlungsrecht gegeben sind. Nachdem die CBG mit ihrer Sichtweise bei den Gerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht nicht durchdringen konnte, reicht das internationale konzernkritische Netzwerk zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit und zur Abwendung einer Privatisierung hoheitlicher Aufgaben nun Verfassungsbeschwerde ein.

Von Axel Köhler-Schnura

Die Geschichte BAYERs ist auch eine Geschichte des Protestes und des Widerstands gegen BAYER. Seit seiner Gründung im Jahr 1863 hat der Konzern immer wieder versucht, Kritik zum Schweigen zu bringen und Einzelpersonen oder Organisationen mit allen Mitteln, auch rechtlichen, unter Druck zu setzen. Vor allem der seit 1978 aktiven Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sollte es schon oft an den Kragen gehen. So führte der internationale Chemie- und Pharma-Gigant aus Leverkusen immer wieder Prozesse gegen die CBG, die mit dem Wort „BAYER“ in ihrem Namen den Gegner auch klar benannt hatte. Das bislang größte juristische Verfahren begann im Jahr 1987, als der Global Player die CBG mit juristischen Mitteln finanziell zu ruinieren suchte. BAYER warf der Coordination damals unzulässige Schmähkritik vor und klagte trotz erdrückender Gegenbeweise erfolgreich durch alle Instanzen. Im Ergebnis fielen bei der CBG für Strafen sowie für Anwalts- und Gerichtskosten hohe sechsstellige Summen an, der Konzern glaubte sich am Ziel. Doch die CBG zog vor das Bundesverfassungsgericht – und gewann 1992 spektakulär mit einem bis heute richtungsweisenden Urteil für die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Die damalige Kritik der CBG war vollumfänglich von Recht und Gesetz gedeckt, befanden die höchsten RichterInnen der Republik unter Vorsitz des späteren Bundespräsidenten Roman Herzog.
Nun zieht die CBG abermals vor das Bundesverfassungsgericht (BverG). Diesmal geht es nicht um die bedrohte Meinungsfreiheit, sondern um die Verteidigung der Versammlungsfreiheit. Nach Meinung der BAYER-KritikerInnen ist diese nämlich durch Versuche, das Versammlungsrecht und hoheitliche Aufgaben zu privatisieren sowie durch eine unheilvolle Verquickung zwischen staatlichen Einrichtungen mit Verfassungsauftrag und der juristischen Macht privater Konzerne, wie sie bislang nur aus Bananenrepubliken bekannt war, ernsthaft in Gefahr.

Zur Vorgeschichte

Im Sommer 2016 gab BAYER die Übernahme von MONSANTO bekannt. Das hatte unmittelbar massive internationale Proteste zur Folge, ging es doch um den Versuch des Konzerns, im Bereich der Agro-Branche ein neues, marktbeherrschendes Unternehmen zu schaffen. Auch in der CBG brodelte es, von nah und fern fluteten alarmierte Zuschriften und Aufrufe zum Widerstand die Aktions- und Informationskanäle des weltweit agierenden Selbsthilfe-Netzwerkes.
Dabei war klar, dass nach Den Haag, wo vom 14. bis zum 16. Oktober das Internationale MONSANTO-Tribunal stattfand, die Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April 2017 in Köln der nächste Höhepunkt der Protestwelle werden würde.

Entsprechend waren eine Kundgebung vor den Türen der HV, kritische Redebeiträge an den Mikrofonen des AktionärInnentreffens, eine große Demonstration in Köln, zahlreiche dezentrale Aktionen sowie ein internationales Townhall-Meeting in Planung. Dieser Formierung von weltweitem Widerstand wollte sich der Global Player allerdings nicht stellen. Knapp vor dem HV-Tag verlegte er das AktionärInnen-Treffen kurzfristig nach Bonn. Offenbar hoffte er, so die Kritik unterlaufen zu können. Die sicherlich beachtlichen Kosten für die Hallenkündigung in Köln sowie für den Aufbau vollkommen neuer Logistik am Zielstandort spielten keine Rolle.

Doch falsch gedacht. Die Coordination reagierte sofort und meldete vor dem neuen BAYER-Tagungssaal im World Conference Center Bonn (WCCB) versammlungsrechtlich korrekt eine Demonstration an. Der Konzern war völlig überrumpelt, griff ganz tief in die Trick-Kiste und setzte brachial seine geballte juristische und ökonomische Macht als „Weltunternehmen“ im „kleinen Dorf am Rhein“ ein. Immer nach dem Prinzip von Zuckerbrot und Peitsche. Auf der einen Seite lockte er mit der dauerhaften Hauptversammlungspräsenz eines internationalen Multis in der Stadt, die nach der Verlegung von Parlament und Regierung nach Berlin von einer Welthauptstadt zu einem Provinznest verkommen war und vor dem Bankrott stand; auf der anderen Seite versetzte er die für die Straßenordnung zuständige Stadt Bonn sowie die für das Versammlungsrecht zuständige Polizei mit einer mehr als martialischen „Gefahrenanalyse“ in Angst und Schrecken. Dieses Papier blies die in Kooperation mit der CBG geplanten friedlichen Proteste eines breiten internationalen Bündnisses zu Vernichtungsattacken auf und rückte sie in die Nähe terroristischer Gewalt.

Dieses Sicherheitskonzept wurde ohne jede eigene Prüfung geschweige denn einer eigenen Einschätzung der Gefährdungslage übernommen. Es war den Behörden noch nicht einmal in Gänze bekannt. Und so kam es denn, dass Stadt und Polizei die bereits Tage vor der BAYER-Intervention eingereichte versammlungsrechtliche Anmeldung der CBG für den öffentlich zugänglichen, städtischen „Platz der Vereinten Nationen“ stornierten, dem Chemie- und Pharma-Multi aus Leverkusen nahezu den gesamten öffentlichen Raum vor dem WCCB für die Errichtung eines riesigen Zeltes zur Verfügung stellten, weil nach BAYERs Konzept die Sicherheitschecks nur dort und nicht innerhalb des Gebäudes möglich waren, obwohl es über die entsprechenden Vorrichtungen verfügte, den Platz mit übermannshohen Gittern sperrten, und obendrein den geplanten internationalen Protesten unter massiv einschränkenden Auflagen einen Ort weit von der Hauptversammlung entfernt zuwiesen.

Sahnehäubchen war, dass all das den Anmeldern der Protest-Aktionen extrem kurzfristig vor der AktionärInnen-Versammlung mitgeteilt wurde.
Aber auch Stadt und Polizei mussten zur Kenntnis nehmen, dass sie durchaus einen erfahrenen Gegner vor sich hatten. Obwohl die CBG weitgehend ehrenamtlich agiert, brachte sie binnen Stunden juristische Eilverfahren in Gang und trieb diese durch alle erforderlichen Gerichtsinstanzen. Im Ergebnis kassierten die RichterInnen die meisten der polizeilichen Willkür- und Repressionsauflagen, sie mussten ersatzlos gestrichen werden. Und auch der Platz musste zu einem kleinen Teil wieder freigegeben werden. Nur der Kern – das Zelt, die Sperrung und die großflächige Abriegelung des WCCB – blieben. Wobei auch die Gerichte bei ihrer Entscheidungsfindung die von privaten Interessen geprägte „Gefahrenanalyse“ des Konzerns ohne jede weitere Prüfung einfach schluckten.
Damit segneten die RichterInnen nicht nur die vom BAYER-Konzern initiierte Verletzung des im Grundgesetz gesicherten Rechts auf Freiheit der Versammlung ab, sondern auch die Abtretung hoheitlicher Aufgaben an das Unternehmen. Sie nahmen keinerlei Anstoß daran, dass die Prüfung einer Gefahrenlage, die Feststellung der Qualität derselben sowie die Ausarbeitung von geeigneten Vorschlägen zur Abwehr möglicher Risiken in der Hand des Unternehmens lag. Ein privatrechtlicher Player, der Leverkusener Multi, hatte mit einer ausschließlich seinen eigenen Interessen folgenden windigen „Gefahrenanalyse“ sowie mit der Zusage dauerhafter Präsenz seiner Hauptversammlung die Stadt und die Versammlungsbehörden in Bonn geködert, um sich lästige Proteste vom Hals zu schaffen.

Behörden und Gerichte übernahmen die von den BAYER-AnwältInnen in ihren Schriftsätzen mit Verweis auf eine „Gefahrenanalyse“ aufgestellten Behauptungen ungeprüft und unkommentiert, ohne sich das gesammte Konzept zur Durcharbeitung vorlegen zu lassen. Damit verletzten sie den Wesenskern der Gewaltenteilung im Versammlungsrecht, der eben genau eine solche Prüfung durch unabhängige staatliche Instanzen vorsieht, und zwar mit ausserordentlichen Anforderungen an die Sorgfalt und die Ausgewogenheit, da es sich wichtige Rechtsgüter handelt. Zudem machten Stadt, Polizei und Gerichte sich in einer allgemeinen zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit großer öffentlicher Tragweite einseitig zum Erfüllungsgehilfen einer der beiden Konflikt-Parteien, dem BAYER-Konzern und dessen Interessen, die er gegen die KritikerInnen des Unternehmens durchzusetzen suchte.

Um die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der Behörden in Bonn überprüfen zu lassen, reichte die CBG unmittelbar nach der BAYER-Hauptversammlung zwei Feststellungsklagen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln ein. Die erste hatte die Genehmigung zur Absperrung des öffentlich zugänglichen städtischen „Platzes der Vereinten Nationen“, die das Verkehrsamt der Stadt Bonn BAYER erteilt hatte, zum Gegenstand. Die zweite focht die versammlungsrechtliche Entscheidung der Polizei Bonn zu Gunsten des BAYER-Konzerns an, die eingereichte Anmeldung für eine Protestkundgebung vor den Toren der Hauptversammlung abzulehnen und an eine andere Stelle zu verlegen. Letzteres übrigens vor dem Hintergrund, dass seit 1982 Jahr für Jahr solche Aktionen vor den HV-Türen des Chemie-Riesen in Köln sowie je einmal auch in Düsseldorf und Essen friedlich stattgefunden hatten; und dass gerichtlich mehrere Versuche des Konzerns, diese Proteste zu unterbinden bzw. weit vom Ort des Geschehens weg zu verlagern, als unvereinbar mit dem Versammlungsrecht abgewiesen worden waren.

Kaum hatte die CBG die Klagen eingereicht, kam es zu einer erstaunlichen juristischen Einmaligkeit: Die Schriftsätze der beklagten Parteien – Stadt und Polizei Bonn – orientierten sich durchweg an den von den BAYER-AnwältInnen erstellten Schriftsätzen. Möglich wurde das, weil die Gerichte den Konzern als „betroffene Partei“ kurzerhand „beigeladen“ hatten. Damit öffnete sich die Tür dafür, dass die gesamte Prozessführung in diesen und den folgenden Gerichtsverfahren gegen Stadt und Polizei Bonn faktisch nicht von den Behörden, sondern von einer interessengleiteten privaten Partei geprägt und ausgestaltet wurde. Für unbefangene BeobachterInnen schien nicht mehr die sach- und fachgerechte unabhängige Überprüfung der versammlungsrechtlich Entscheidungen durch die Gerichte im Zentrum zu stehen, sondern die Meinung der Konzern-JuristInnen im Hinblick auf die Durch- und Umsetzung der von ihnen selbst als geeignet ausgearbeiteten Maßnahmen in Reaktion auf die von BAYER selbst definierte „Gefahrenlage“.

Nicht genug damit: Alle Gerichte – vom Verwaltungsgericht in Köln bis hin zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – nahmen keinerlei Anstoß an dieser Gemengelage. Immerhin wurden die zur Verteidigung der Behörden arbeitenden AnwältInnen nicht aus den Kassen dieser Behörden bezahlt, sondern aus dem Etat des BAYER-Konzerns. Die Gerichte entlasteten die Behörden sogar vom Vorwurf der kritiklosen Übernahme der BAYER-„Gefahrenanalyse“, indem sie argumentierten, es sei gar nicht nötig gewesen, dass die Stadt Bonn und die Polizei in Gänze Kenntnis von BAYERs Sicherheitskonzept gehabt hätten, dass vielmehr die Kenntnis einiger „Eckpunkte“ reiche. Womit sich die Gerichte – von VG über OVG bis hin zu BVerwG – zugleich selbst von der Pflicht befreiten, die Vorlage der „Gefahrenanalyse“ einzufordern und eine Überprüfung vorzunehmen. Sie legitimierten so, dass Behörden und Justiz vollumfänglich den Argumentationen der BAYER-AnwältInnen folgten und ein diffuses privates Sicherheitskonzept als Grundlage für eine Gefahrenprognose nach § 15 Versammlungsgesetz (VersG) ausreichen ließen.

Das alles wäre bloß eine Justizposse, wäre es nicht von derart grundsätzlichem Gewicht. Es wurden private Interessen bedient und das Versammlungsrecht wurde massiv durch eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben in Gefahr gebracht. Eine unabhängige Prüfung durch die Gerichte war nicht erkennbar, da die von den Behörden übernommene „Gefahrenanalyse“ der privaten BAYER AG nicht ansatzweise hinterfragt und angezweifelt, ja noch nicht einmal eine Vorlage dieser BAYER-Dokumente verlangt wurde. Und das alles vor dem Hintergrund, dass es eine in den Konflikt involvierte Partei war, an die die hoheitlichen Aufgaben einer Gefahrenprognose nach § 15 Versammlungsgesetz (VersG) gleichsam abgetreten wurden, dass also einseitig Partei ergriffen bzw. der Durchsetzung der Interessen einer der Konfliktparteien einseitig Vorschub geleistet wurde. Wobei die von dieser Entgleisung demokratischer Gewaltenteilung profitierende Partei mit BAYER obendrein ein gewichtiger privater Player war. Da ist es nur noch eine passende Anekdote, dass das Oberverwaltungsgericht keine Bedenken hatte, die Beratung nach einem Lokaltermin am WCCB in den Räumen der von BAYER für viel Geld angeheuerten Kanzlei durchzuführen.

Die Verfassungsbeschwerde

Es stehen also Fragen im Raum wie etwa: Dürfen private Dritte über Grundrechte entscheiden? Können hoheitliche Aufgaben an private Parteien übertragen werden? Dürfen private Grundlagen bei der Prüfung verfassungsrechtlicher Entscheidungen ungeprüft übernommen werden?

CBG-Rechtsbeistand Sven Forst fasst die Problematik zusammen: „Die Versammlungsbehörde hat bei ihrem Eingriff in das Recht der Versammlungsfreiheit ausschließlich auf Angaben privater Dritter zurückgegriffen, ohne eine eigene Gefahrenanalyse durchzuführen. Eine solche faktische Übertragung hoheitlicher Entscheidungen auf einen privaten Dritten ist mit Art. 8 GG nicht vereinbar und widerspricht der Grundrechtsverpflichtung des Staates“.
Die CBG sieht sich alarmiert und weist auf die weitreichende Gefahr für zivilgesellschaftliche Proteste hin: „Eine Privatisierung des Versammlungsrechts muss unbedingt verhindert werden, andernfalls würde es Konzernen möglich, nach Belieben Proteste zu unterbinden“, meint beispielsweise Gründungsvorstand Axel Köhler-Schnura.

Zugleich zeigt sich die CBG entsetzt darüber, wie viel Raum Behörden und Gerichte – bewusst oder unbewusst – der juristischen Macht von Konzern-AnwältInnen geben. Immerhin ist die Bundesrepublik ein demokratisch verfasster Staat. Dass Gerichte es hierzulande nicht rügen bzw. kommentarlos akzeptieren, wenn Behörden sich in juristischen Verfahren bedenkenlos, ohne kritische Distanz und ohne Einschränkungen von konzernfinanzierten AnwältInnen leiten lassen und obendrein ihre hoheitliche Verantwortung an diese abtreten, deutet auf gefährliche Verquickungen hin. Noch problematischer erscheint das dadurch, dass in diesem Fall der Konzern, der die juristische Verteidigung für Stadt und Polizei Bonn quasi spendierte, ursächlicher Anlass für die von den Gerichten zu prüfenden juristischen Entscheidungen der zuständigen Behörden war.
Die CBG bekräftigt ihre Entschlossenheit, gegen ein derartiges Zusammenspiel von Behörden, Justiz und Konzernen sowie gegen die drohende Privatisierung originär hoheitlicher Aufgaben mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu verteidigen. Entsprechend hat die Coordination das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen und im November 2020 Verfassungsbeschwerde eingereicht. CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Die CBG führt diesen Kampf nicht nur für sich selbst. Es geht um eine Grundsatzfrage. Alle, die ein Interesse daran haben, dass Konzernkritik im öffentlichen Raum nicht von ebendiesen Konzernen zum Schweigen gebracht werden können, sind aufgerufen, uns in dieser Auseinandersetzung zu unterstützen.“

Die Kosten

Die ganzen bisherigen Verfahren gegen die von privaten Interessen geleiteten Einschränkungen der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit verursachten be--reits immense Kosten für Recherche, juristische Arbeit, öffentliche Kommunikation etc. Um unsere Verfassungsbeschwerde weiter zu qualifizieren, wollen wir zudem noch ein spezielles juristisches Gutachten erstellen lassen. Das allerdings kostet nochmals erheblich.
Wir bitten deshalb um finanzielle Unterstützung durch Spenden auf das Konto unseres Rechtshilfefonds.

CBG RechtshilfeFonds (www.CBGnetwork org/7669.html
Spenden mit Stichwort „RechtshilfeFonds“ bitte auf das Konto:
DE94 8309 4495 0003 1999 91

Vollumfänglich ist die Verfassungsbeschwerde auf unserer Internetseite zu finden: www.CBGnetwork.org/7669.html

[Online-HVs gehen weiter] BAYER & Co. setzen sich durch

CBG Redaktion

Die Corona-Pandemie ermöglichte es den DAX-Unternehmen, sich einen lang ersehnten Wunsch zu erfüllen und Online-Hauptversammlungen statt der sonst üblichen Präsenz-Veranstaltungen abzuhalten. BAYER und die anderen Firmen nutzten das, um die Rechte von Konzern-KritikerInnen massiv zu beschneiden. So kehrte in die neuen Konzern-Videoshows eine bis dahin unbekannte Stille ein: Keine Proteste, keine kritischen Reden und keine Nachfragen. Das hätten die Aktien-Gesellschaften gerne wieder so. Darum forderten sie die Bundesregierung auf, die bis Ende 2020 geltende Ausnahme-Regelung zu entfristen. Und CDU und SPD lieferten: Trotz des vielen Unmuts über den Ablauf der virtuellen HVs ging die Verordnung am 29. Oktober unverändert in die Verlängerung.

Von Jan Pehrke

Das ließ BAYER sich nicht nehmen: Die erste rein virtuelle Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens richtete der Leverkusener Multi aus. „Als digitaler Pionier“ feierte der Konzern sich am 28. April selber. Den AktionärInnen beschied der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann derweil: „Sehr gerne hätte ich Sie heute persönlich vor Ort in Bonn begrüßt. Aber die Corona-Krise lässt das leider nicht zu.“

Das waren allerdings nur Krokodilstränen, denn eine Online-HV eröffnete dem Agro-Riesen ungeahnte Möglichkeiten. Die entsprechenden Regelungen im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ erlaubten Aktien-Gesellschaften unter anderem, statt Reden nur noch Fragen zuzulassen. Sie konnten dabei sogar noch aussieben. BAYER & Co. hatten das eingefordert. Sie begründeten dies mit der Angst vor sogenannten BerufsklägerInnen, welche die Vorstände mit ihren Auskunftsbegehren willentlich vor unlösbare Aufgaben stellen, um die Hauptversammlungen anschließend vor Gericht anzufechten und davon erst nach Auszahlung einer hoch dotierten „Lästigkeitsprämie“ zu lassen. Der entsprechende Passus schützte die Firmen dann aber nicht nur vor den BerufsklägerInnen, sondern auch gleich noch vor Konzern-KritikerInnen, wohingegen er BLACKROCK & Co. eine Sonderstellung einräumte. Die Verwaltung „hat (...) keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen“, hieß es nämlich in dem Paragrafen-Werk.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hatte gemeinsam mit dem DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE in einem Offenen Brief an BAYER Änderungen angemahnt. „Die neue ‚virtuelle’ HV ist in ihrer jetzigen Form ein Bruch mit den bisher bereits geringen Mitgestaltungsmöglichkeiten von AktionärInnen“, konstatierten die beiden Organisationen. Aber der Leverkusener Multi reagierte nicht. Dementsprechend unerquicklich gestaltete sich am 28. April die Hauptversammlung für Umwelt-AktivistInnen, ImkerInnen, Pestizid-GegnerInnen und andere kritische AktionärInnen. Reden akzeptierte der Global Player nicht, und die Fragen, die zwei Tage vorher eingereicht werden mussten, referierte Baumann ton- und lustlos. Noch nicht einmal die Namen nannte er – angeblich aus Datenschutz-Gründen. Allein den jeweiligen Sacherverhalt zu verstehen, bereitete Außenstehenden deshalb oft schon Schwierigkeiten. Es macht eben einen fundamentalen Unterschied, ob etwa eine Medikamenten-Geschädigte vor das Mikrofon tritt, ihre Leidensgeschichte erzählt und am Schluss fragt, wann BAYER die betreffene Arznei endlich vom Markt zu nehmen gedenkt, oder ob es einfach heißt: „Eine Aktionärin fragte nach dem Produkt DUOGYNON.“

Darum bescheinigte die Frankfurter Allgemeine Zeitung dem BAYER-Chef Werner Baumann dann auch, „eine entspannte Hauptversammlung“ hinter sich gebracht zu haben. „Die Öffentlichkeit wohnte Statements und Fragen via Internet bei. Für unliebsame Störenfriede war kein Platz“, so die Zeitung. Seine KollegInnen von den anderen börsen-notierten Unternehmen verlebten ähnlich ruhige Stunden. In ihrer Rückschau auf die 2020er-HVs schrieb die FAZ, „dass die sterilen Frage-Antwort-Blöcke der vergangenen Wochen sämtliche Spontanität und Bissigkeit vermissen ließen“ und appellierte: „Rettet die Erbsensuppe!“ Das Urteil der Rheinischen Post fiel nicht eben besser aus: „Das waren sterile Veranstaltungen, Vorstände hatten leichtes Spiel, unliebsame Fragen abzubügeln.“

Der DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE fällte gleichfalls ein vernichtendes Urteil. „In der Hauptversammlungssaison 2020 haben wir gesehen, dass virtuelle Hauptversammlungen im Vergleich zu Präsenz-Versammlungen inakzeptable Schwachstellen aufweisen“, hielt die Initiative fest und konkretisierte: „In einigen Fällen wurden Fragen bei der Beantwortung so zusammengefasst, dass dahinterliegende Kritik-Punkte bewusst nicht übermittelt wurden. Oder ganze Frage-Komplexe wurden mit fadenscheinigen Begründungen überhaupt nicht beantwortet.“

BAYER & Co. wollten es natürlich genauso wiederhaben und begannen mit der Lobby-Arbeit. Bereits Anfang September setzte das „Deutsche Aktieninstitut“ (DAI), das die Interessen der Aktien-Gesellschaften vertritt, in der Sache einen Offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf. „Virtuelle Hauptversammlungen auch 2021 ermöglichen“, war er überschrieben. „Eine frühzeitige Verlängerung der aktuellen Ausnahmeregelung ist unter epidemologischen Gesichtspunkten richtig und für die Planungssicherheit der Unternehmen wichtig“, so das DAI.

Die SPD-Politikerin tat wie geheißen und widmete sich der Aufgabe. Sie holte dafür allerdings auch eine Stellungnahme des DACHVERBANDES DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ein. Dieser formulierte im Lichte der gemachten Erfahrungen eine Reihe von Forderungen und Änderungsvorschlägen. „Es reicht leider nicht aus, dass der Vorstand nur ‚nach eigenem Ermessen’ Auskünfte auf die Fragen der AktionärInnen gibt“, konstatierte der Dachverband und sprach sich für ein verbrieftes Auskunftsrecht aus. Dieses sollte nicht zuletzt auch zu Nachfragen befugen. Zudem trat der Verband für die Möglichkeit von Hybrid-Hauptversammlungen ein, die es den AktionärInnen gestattet, ihre Anliegen in einer Präsenz-Veranstaltung vorzutragen. Überdies verlangte er, die gestellten Gegenanträge zur Nichtentlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern nicht länger außen vor zu lassen und in der HV zu behandeln. Überdies drängte die Organisation darauf, die kurzen Einladungsfristen, die es der CBG so ungemein erschwert hatten, rechtzeitig alle Stimmrechtsübertragungen zu erhalten, wieder abzuschaffen.

Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Heribert Hirte forderte eine Streichung der verkürzten Fristen. Darüber hinaus mahnte er eine „Überprüfung der Reduzierung des Ermessens bei den Antworten“ an. „Interaktion macht eine Hauptversammlung aus“, betonte er. Die beiden Rechtsanwälte Günter Seulen und Andreas Krebs pflichteten dem bei und plädierten für „eine Annäherung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre an die physischen Versammlungen“. Zur Gewährleistung des Schutzes der Unternehmen vor BerufsklägerInnen bei einem umfassenden Frage-Recht wussten sie ebenfalls ein Mittel: die Reform der Regeln für die Beschluss-Anfechtung auf der Basis der Vorschläge, die der „Deutsche Juristentag“ 2018 erarbeitet hat.

Die Schutzgemeinschaft der Kapital-Anleger (SdK) lehnte eine einfache Verlängerungen der Bestimmungen „wegen der mittlerweile unverhältnismäßigen Einschränkung von Aktionärsrechten“ schlichtweg ab. Schon für die abgelaufene Saison fand die SdK den Verweis auf das Neuland „World Wide Web“ zur Begründung der Einschnitte „zweifelhaft“. Für das kommende Jahr mochte sie das überhaupt nicht mehr gelten lassen. Und mit Besorgnis beobachtete die Schutzgemeinschaft „das Bestreben einzelner Kräfte, die virtuelle Hauptversammlung in der Ausformung des COVID-19-Gesetzes zur Blaupause für ein Zukunftsmodell der Hauptversammlung als das ‚new normal’ (...) nutzen zu wollen.“

Aber Justizministerin Christine Lambrecht zeigte sich von alledem unbeeindruckt. Die Gesetzes-Passagen gingen unverändert in die Verlängerung. Ansonsten blieb es bei Appellen. Die Unternehmen sollten sich nur ins Virtuelle begeben, „wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemie-Geschehens erforderlich erscheint“ und bezüglich der Frage-Möglichkeit „insbesondere bei der vorherigen Einreichung der Fragen, weiterhin möglichst aktionärsfreundlich verfahren“. Damit ist es natürlich nicht getan. Es braucht Druck. Und den wird die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN entfalten.

[BAYER kann mit Biden] 634.5000 Dollar an Wahlkampf-Spenden

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern hat hunderttausende Dollar in den US-Wahlkampf investiert und dabei republikanische KandidatInnen bevorzugt. Der Wahlsieg der DemokratInnen bereitet dem Leverkusener Multi allerdings auch keine größeren Probleme.

Von Jan Pehrke

BAYER hat sich den US-amerikanischen Wahlkampf 634.500 Dollar kosten lassen. Von den deutschen Konzernen wendeten nur T-MOBILE, FRESENIUS und BASF mehr auf. Das geht aus Zahlen der „Federal Election Commission“ hervor, die das „Center for Responsive Politics“ ausgewertet hat. Da die Vereinigten Staaten direkte Spenden von Konzernen nicht erlauben, floss das Geld über das „BAYER U.S. LLC Political Action Committee“. Der Leverkusener Multi stellt dieses Komitee der Presse gegenüber zwar stets als unabhängige Initiative der Belegschaft dar, aber sein eigenes Statement auf der USA-Website lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. „Das BAYERPAC unterstützt Kandidaten, die im Einklang mit den politischen Zielen BAYERs stehen, ohne Rücksicht auf die persönlichen politischen Präferenzen der Führungskräfte“, heißt es dort. Und während viele andere bundesdeutsche Unternehmen wg. Trump die Seiten gewechselt haben, hielt der Global Player an ihm fest. 56,49 Prozent der 327.500 Dollar, die er in die Wahlen zum Kongress und zum Senat investierte, gingen an RepublikanerInnen und nur 43,51 Prozent an DemokratInnen.

Während sich das Verhältnis bei den PolitikerInnen, die einen Sitz im Kongress anstrebten, recht ausgewogen darstellte und mit 50,1 zu 49,81 Prozent sogar noch leicht zu Gunsten der DemokratInnen ausfiel, hatten deren SenatskandidatInnen klar das Nachsehen. Hier kamen die BAYER-Dollar zu 86 Prozent RepublikanerInnen zugute. Ganz offensichtlich wollte der Agro-Riese so im Falle eines Sieges von Joe Biden ein Durchregieren der Demokraten verhindern und die zweite Kammer des US-Kongresses als Blockade-Instrument für bestimmte Gesetzesvorhaben genutzt sehen. Insbesondere die angekündigte Wiederanhebung der Unternehmenssteuer, die Joe Biden auf 28 Prozent zu erhöhen beabsichtigt, nachdem Trump den Satz zuvor von 35 auf 21 Prozent abgesenkt hatte, passt dem Global Player nicht.
Mit der Gießkanne verteilte er das Geld dabei nicht. Der Global Player suchte sich die EmpfängerInnen unter den RepublikanerInnen genau aus. So stand mit Blaine Luetkemeyer nicht umsonst ein Klimawandel-Leugner auf seiner Payroll. Luetkemeyer, der von einer „als falsch entlarvten Wissenschaft der Erderwärmung“ spricht, erhielt 10.000 Dollar, genauso viel wie sein Gesinnungsgenosse Kevin McCarthy. Und auch im Senat möchte der Leverkusener Multi diese Haltung repräsentiert sehen. Zu diesem Behufe strich Joni Ernst 10.000 Dollar ein. Zu den anderen 20 BewerberInnen, die der Agro-Riese mit Schecks bedachte, gehörte auch Mitch McConnell. Er nimmt im Senat als Mehrheitsführer nämlich eine Schlüsselfunktion ein. Unter anderem obliegt es McConnell, festzulegen, welche Gesetzes-Vorhaben der Senat zur Entscheidung annimmt und welche nicht. Und hier hat der Republikaner in der Vergangenheit kräftig ausgesiebt. Über 400 Vorlagen mussten draußen bleiben, unter anderem ein Paragrafen-Werk der Demokraten zur Senkung der Medikamenten-Preise. Die 2.500 Dollar, die das BAYERPAC ihm zahlte, hat er sich also reichlich verdient. Ob Mitch McConnell dem Global Player weiter so nützlich sein kann, stellt sich am 5. Januar (nach SWB-Redaktionschluss) heraus: An dem Tag findet eine Nachwahl statt, deren Ergebnis für die Mehrheitsverhältnisse in dieser Kammer ausschlaggebend ist.

Aber nicht nur wegen treuer Dienste zur Verteidigung der Pharma-Profite und zur Senkung der Unternehmenssteuern zeigt sich der Konzern den Republikanern gegenüber besonders erkenntlich. Er fand in Donald Trump überdies einen treuen Fürsprecher der MONSANTO-Übernahme, der BAYER-Chef Werner Baumann sogar eine Privat-Audienz gewährte, um sich den Deal noch einmal besonders ans Herz legen zu lassen. Darüber hinaus brachte der Präsident die US-amerikanische Umweltbehörde EPA auf Linie und räumte der Aktien-Gesellschaft zahlreiche lästige Umwelt-Bestimmungen zum Schutz des Wassers oder aussterbender Tierarten ganz oder teilweise aus dem Weg. Der New York Times zufolge lockerte Donald Trump während seiner Amtszeit fast 100 solcher Regelungen. Vor allem jedoch leistete er der Aktien-Gesellschaft Schützenhilfe in Sachen „Glyphosat“. So intervenierten Regierungsstellen in einem Schadensersatz-Prozess zu ihren Gunsten und zwangen Thailand durch massiven politischen Druck, von einem geplanten Glyphosat-Verbot abzurücken.

Vor einem Demokraten als US-Präsident braucht sich das Unternehmen jedoch auch nicht zu fürchten. BAYER kann mit Biden. „Ich bin sicher, dass wir mit beiden Administrationen gut zusammenarbeiten werden“, sagte Baumann kurz vor der Wahl. Und als dann Joe Biden gewann, war er auch gleich zur Stelle: „Wir gratulieren Joe Biden und Kamala Harris zur Wahl. Wir hoffen, dass es ihnen gelingt, ideologische Gräben zu überbrücken und den Geist der Kooperation zu stärken – in den USA wie auch in den internationalen Beziehungen“ Der Chef-Lobbyist des Konzerns in Washington, Matthias Berninger (siehe SWB 4/20) ist da ganz zuversichtlich. „Amerika wird sich unter einem Präsidenten Biden wohl wieder etwas der Welt zuwenden“, meint er und fordert: „Europa muss Amerika mit einer Freihandelsagenda die Hand reichen.“ Die Klima-Agenda der Demokraten verschreckt BAYERs Mann fürs Grüne nicht, und mit anderem will er sich abfinden. „Die diesjährigen Rekord-Subventionen im Agrar-Bereich werden wohl bald der Vergangenheit angehören. Und der Preisdruck auf die Pharma-Industrie, wie wir ihn auch in China sehen, wird in ähnlicher Form in Zukunft auch in Amerika stattfinden. Auf Situationen wie diese müssen wir uns einstellen“, gibt sich Berninger pragmatisch.

Auf strengere Umwelt-Gesetze wird der Konzern sich ebenfalls einstellen müssen, denn die Demokraten haben angekündigt, Trumps Eingriffe rückgängig zu machen. Besorgt zeigten diese sich in ihrem Wahl-Programm auch über „die Zunahme des Konzentrationsprozesses in einer Vielzahl von Branchen, von Krankenhäusern und Pharma-Firmen bis hin zur Agrar-Industrie und zum Lebensmittelhandel“. Deshalb sinnen Biden & Co. auf Abhilfe: „Wir werden die Aufsichtsbehörden anweisen, einige der Fusionen und Übernahmen zu überprüfen, die seit dem Amtsantritt von Präsident Trump stattgefunden haben.“ Dabei nennt die „Democratic Party Platform“ explizit auch den Agrar-Bereich. Aber BAYERs MONSANTO-Akquisition dürfte kaum auf Wiedervorlage kommen. Der neue demokratische Landwirtschaftsminister ist nämlich der alte und damit derjenige, der dem Geschäft damals seinen Segen erteilte: Tom Vilsack. In einem Interview, das er Bloomberg TV im September 2016 kurz nach der Unterzeichnung des Übernahme-Vertrags gab, zerstreute er alle Bedenken gegenüber dem Mega-Deal. Den Wettbewerb gefährdete die Transaktion seiner Meinung nach nicht. „Die Marktaufsichtsbehörden werden sicherlich einige Fragen zu stellen haben, aber ich glaube, was wir am Ende des Tages sehen werden, ist ein Innovationsschub.“ Warum Größe allerdings zu mehr Innovation führen soll, blieb dem Moderator schleierhaft, der Neuentwicklungen eher kleineren Firmen zutraute, aber Vilsack mochte ihm da nicht zustimmen. Ebenfalls mit dem Zugriff eines ausländischen Multis auf einen großen US-amerikanischen Konzern hatte der Politiker keine Probleme. „Das gehört zu der Welt, in der wir leben“, meinte der Demokrat. Und „Think big“ ist seine Losung nicht nur bei den Anbietern von Pestiziden, Saatgut und Gentech-Gewächsen, sondern auch bei den Abnehmern, den Bauern und Bäuerinnen. „Was die unabhängige, von Farmer-Familien betriebene Landwirtschaft angeht, ist die Erfolgsbilanz von Tom Vilsack miserabel“, kritisiert etwa Joe Maxwell von der Organisation „Family Farm Action“.

Seine industrie-freundlichen Positionen haben Vilsack nicht von ungefähr den Ruf des „Mr. MONSANTO“ eingetragen. So beschleunigte die US-Landwirtschaftsbehörde USDA in seiner Amtszeit die Genehmigungsverfahren für Gentechnik-Gewächse und ließ z. B. eine gegen Glyphosat resistente Luzerne-Pflanzen ohne Auflagen zu, obwohl Umweltverbände vor drohenden Auskreuzungen gewarnt hatten. Auch die Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel gestaltete Tom Vilsack im Sinne der Agro-Giganten. Die USDA unter Vilsacks Ägide „war die gentechnik-freundlichste, die es je gab“, konstatiert die Umweltgruppe FOOD AND WATER WATCH. Bereits als Gouverneur von Iowa, der er von 1999 bis 2007 war, legte der Politiker sich für die Risiko-Technologie ins Zeug. Und BAYER & Co. zeigten sich erkenntlich. Ihr Lobby-Club, die „Biotechnology Industry Organisation“, dankte Vilsack bereits im Jahr 2001 für die „Unterstützung des ökonomischen Wachstums der Industrie und der biotechnologischen Forschung im Agro-Bereich“ mit der Verleihung des Titels „Governor of the Year“.

Und mit Bidens Personal-Entscheidungen geht der Leverkusener Multi auch sonst d’accord. Sehr zusagen dürfte ihm die Nominierung von Brian Deese zum Leiter des Wirtschaftsberatungsgremium „National Economic Council“. Deese kommt nämlich vom weltgrößten Investment-Fonds BLACKROCK, der rund vier Prozent der BAYER-Aktien hält. Darum ist von dem gelernten Juristen kaum eine Politik zu erwarten, die für die Multis Kurs-Risiken birgt. Damit nicht genug, machte Biden Deeses’ BLACKROCK-Kollegen Adewale Aedyemo zum stellvertretenden Finanzminister. Und vielleicht gesellt sich noch der eine oder die andere dazu, denn bis zum SWB-Redaktionsschluss hatte der neue Präsident sein ganzes Kabinett noch nicht zusammen. Eines steht jedoch schon fest: BAYER kann damit arbeiten.

[Landeswasser-Gesetz] Neues Landeswasser-Gesetz

CBG Redaktion

Laschet löscht BAYERs Wasser-Durst

Trotz der im Zuge des Klimawandels immer häufiger auftretenden Trockenheitsperioden will die nordrhein-westfälische Landesregierung das Landeswasser-Gesetz ändern und BAYER & Co. den Zugriff auf das kostbare Gut erleichtern.

Von Jan Pehrke

Der Klimawandel macht sich immer deutlicher bemerkbar. 2020 registrierten die MeteorologInnen bereits den dritten trockenen Sommer in Folge. Auf lange Sicht bedroht diese Entwicklung die Trinkwasser-Versorgung. In Nordrhein-Westfalen geht die Grundwasser-Neubildungsrate schon seit Jahren zurück, was auch die Qualität beeinträchtigt. Wenn nämlich die Gesamtmenge bei konstant bleibenden Schadstoff-Einträgen abnimmt, steigt die Konzentration der gefährlichen Substanzen.

Anstatt nun die Schutzvorrichtungen zu verstärken und die Konzerne dazu anzuhalten, ihr Prozess-Wasser verstärkt aus der Aufbereitung von Oberflächen- und Brauchwasser zu gewinnen, geht die nordrhein-westfälische Landesregierung den umgekehrten Weg. Sie will BAYER & Co. Hindernisse bei der Verwertung der Ressource aus dem Weg räumen. „Wasserrechtliche Verfahren sollen dereguliert und verschlankt werden“, heißt es im Entwurf zur Novelle des Landeswasser-Gesetzes. So beabsichtigt die schwarz-gelbe Koalition, Wasserentnahme-Rechte zu entfristen und so auf Dauer zu stellen. Zudem möchte sie die Genehmigungspflicht für das Entsorgen flüssiger Stoffe aufheben und durch eine schnöde Anzeige-Pflicht ersetzen. Bei Indirekt-Einleitungen schädlicher Substanzen steht sogar die bloße Möglichkeit zur Disposition, in Ausnahmefällen noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen. Überdies haben CDU und FDP vor, auch in Trinkwasser-Schutzgebieten den Abbau von Kies und anderen Rohstoffen zu gestatten. Und schließlich planen die Parteien, die bisherigen Regelungen zu Gewässer-Randstreifen außer Kraft zu setzen, die dem Umweltministerium das Recht gaben, das Ausbringen von Pestiziden und Düngemitteln in unmittelbarer Nähe von Flüssen oder Seen zu untersagen.
Sollte die Magerkur wirklich Anfang 2021 den Landtag passieren, kann der BAYER-Konzern seinen ungezügelten Wasser-Durst künftig noch maßloser stillen. Im Geschäftsjahr 2019 stieg sein Verbrauch gegenüber 2018 um 17 Milliarden auf 59 Milliarden Liter. Allein am Standort Leverkusen kommt der Global Player auf einen Wasser-Einsatz von 700 Millionen Litern. Der gesamte Chemie-„Park“ mit seinen rund 200 Betrieben konsumiert noch einmal ein Vielfaches davon. Chem„park“-Betreiber CURRENTA, eine ehemalige BAYER-Tochter, darf pro Jahr nicht weniger als 100 Milliarden Liter Grundwasser abpumpen. Das hat desaströse Auswirkungen auf die Umwelt. „Die Auenwälder, die es eigentlich hier südlich des Chemie-„Parks“ geben müsste, sind längst verschwunden. Wir sehen hier trockene Wiesen und eine künstliche, mit Wasser gefüllte Rinne“, so Paul Kröfges vom BUND gegenüber dem WDR.

Am einstigen BAYER-Standort Brunsbüttel sahen die LandwirtInnen vor Jahren noch schlimmere Dinge. Dort sorgte der immense Bedarf des Global Players für eine Senkung des Grundwasser-Spiegels. In der Folge brach die Wasserversorgung zusammen: Viele Haus- und Weidebrunnen von LandwirtInnen der Umgebung zogen nur noch Luft. Zudem sackten viele Böden ab, was zu Gebäudeschäden führte. Daraufhin begannen langwierige Auseinandersetzungen der Betroffenen mit dem Leverkusener Multi, dem Wasserwerk Wacken, welches das Wasser für die Unternehmen gewinnt, und dem zuständigen Landesamt für Natur und Umwelt (LANU). „Ja, wir kennen das Problem, aber uns ist das Wasser versprochen worden“, erklärte ein BAYER-Vertreter einst dem Bauern Hans Möller. Anfang 2008 reichte dieser gemeinsam mit sechs weiteren Geschädigten sogar eine Klage ein, die allerdings keinen Erfolg hatte.

Möller engagiert sich bis heute, wo der Agro-Riese sein Werk längt abgestoßen hat, für eine Besserung der Lage. Und in Nordrhein-Westfalen laufen die Umweltverbände Sturm gegen das Projekt von Schwarz-Gelb, damit es gar nicht erst so weit kommt wie in Brunsbüttel. Aber nicht nur der BUND und der NABU kritisierten das Gesetzes-Vorhaben am 9. November 2020 bei einer Anhörung im Landtag vehement. Andere Verbände äußerten ebenfalls gravierende Bedenken. Die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen“ etwa lehnt die Entfristung von Genehmigungen zur Wasser-Entnahme ab. „Durch eine Befristung wird sichergestellt, dass regelmäßig die Bedingungen für die Gewässer-Benutzungen und die Wasser-Entnahmen untersucht werden und bei Bedarf anzupassen sind“, halten die NRW-Kommunen fest. Dazu verweisen sie auch auf die Schwierigkeiten, die ihnen auf die Ewigkeit ausgestellte Lizenzen – BAYERs Wasser-Rechte reichen teilweise bis ins 19. Jahrhundert zurück – schon bereitet haben: „Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass vorhandene und unbefristete alte Wasser-Rechte die Anpassungen an die Gewässer-Entwicklung erheblich erschweren können.“ Ebenso wenig trafen die avisierten Änderungen bei den Bestimmungen zur Einleitung flüssiger Stoffe auf Zustimmung. Für die Arbeitsgemeinschaft „hatte die Genehmigungpflicht der zuständigen Wasserbehörde eine wichtige Funktion. Die Reduzierung auf eine schlichte Anzeige wird damit dem Gewässerschutz und dem Schutz der öffentlichen Abwasser-Anlagen nicht gerecht“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Zudem warnten die Städte davor, die Gesetzes-Passagen zu den Gewässer-Randstreifen zu ändern und damit die Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie der EU zu behindern, worin sie sich mit der „Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen“ (agw) einig wussten. „Die Beschneidung der Regelungen zu Gewässer-Randstreifen führt dazu, dass auch in Zukunft die Nährstoff- und Pestizid-Einträge in die Gewässer nicht sinken und auch die Ziele der Wasser-Rahmenrichtlinie in diesem Zusammenhang nicht erreicht werden“, konstatiert die agw in ihrer Eingabe.
„Unternehmer NRW“, die „Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen“, zeigte sich dagegen hocherfreut über die Pläne der Regierung Laschet. So befand die Lobby-Organisation zur Streichung der Befristung für Wasser-Entnahmen: „unter Wettbewerbsgesichtspunkten positiv“. Den Wegfall der Genehmigungspflicht für die Einleitung flüssiger Stoffe und die Abwicklung der bisherigen Vorschriften zu den Gewässer-Randstreifen begrüßt „Unternehmer NRW“ ebenfalls. Der Verband macht „eine Reihe sinnvoller und notwendiger Korrekturen“ in dem Entwurf aus und resümiert: „Gerade mit Blick auf den nationalen und internationalen Wettbewerb sind die vorliegenden Änderungen am LWG weit überwiegend ein Schritt in die richtige Richtung.“ Und diese dürften sich auch alle in der Endfassung wiederfinden, denn Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärte nach der Anhörung ungeachtet aller vorgebrachten Einwände, die Neuregelungen beibehalten zu wollen.