Coordination zieht vor Bundesverfassungsgericht
Jetzt unter Stichwort „Versammlungsrecht“ an den CBG-Rechtshilfefonds spenden!
2017 waren zur BAYER-Hauptversammlung in Köln große Proteste angesagt. Der Konzern hatte gerade MONSANTO übernommen, nicht nur die Landwirte standen auf den Barrikaden.
Der Konzern flüchtete. BAYER verlegte wenige Tage vor dem Termin die Hauptversammlung aus den Köln-Deutzer Messehallen in das „World Conference Center Bonn“ (WCCB) und baute dieses städtische Kongress-Zentrum zu einer veritablen Festung aus. Gegen eine vor der Hauptversammlung angemeldete Demonstration wehrte sich BAYER und sorgte mit Polizei und Stadt Bonn dafür, dass dort, wo die Demonstration angemeldet war, ein riesiges BAYER-Zelt hinkam und das ganze Gelände großräumig abgesperrt wurde.
Die Demonstration der CBG sollte nach dem polizeilichen Bescheid jetzt weitab vom Geschehen etwa 300 Meter Luftlinie entfernt stattfinden.
Bei der Begründung für die Verlegung die Verweigerung der Demonstration am angemeldeten Ort beriefen sich Stadt und Polizei auf die Sicherheitskonzepte von BAYER.
Dieses Vorgehen ist ein Skandal!
Im Rechtsstreit mit der Polizei und der Versammlungsbehörde der Stadt Bonn zieht die CBG nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Keine Privatisierung von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit!
Die CBG zieht vor das höchste deutsche Gericht, weil es ihr um eine grundsätzliche Frage geht. Sollten sich Versammlungsbehörden bei ihren Entscheidungen über Maßnahmen, die das Versammmlungsrecht einschränken, auch in Zukunft auf von privaten Dritten angeführte, unkonkrete Sicherheitsbedenken stützen dürfen, wäre der Macht von Konzernen Tür und Tor geöffnet. Diese könnten dann den öffentlichen Raum nach freien Stücken in Beschlag nehmen und gegen Protest abriegeln.
Rechtsgutachten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde
Im Rahmen des bereits mehr als drei Jahre laufenden Prozesses um die Versammlungsrecht-Einschränkung der Proteste im Rahmen der BAYER-Hauptversammlung 2017 hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nun dem Bundesverfassungsgericht ein Rechtsgutachten zugehen lassen. Dieses Gutachten soll die Klärung der Rechtsfrage, ob die Versammlungsbehörde sich beim Ausgleich der Interessen zweier Privatrechtssubjekte ausschließlich auf ein von einem Privaten dargelegtes Sicherheitskonzept verlassen kann oder sie vielmehr im Rahmen ihrer Pflicht zur Amtsermittlung für die Gefahrenprognose eigenständige Ermittlungen vornehmen muss. Das Gutachten überreicht die CBG im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde, welche sie im vergangenen November beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht hatte.
Hier findet Ihr unser Rechtsgutachten.
Zum Gutachten
haben wir eine Presse-Erklärung herausgegeben.
Lest außerdem hier unsere Presse-Erklärung zur Verfassungsbeschwerde und hier unsere Verfassungsbeschwerde.
CBG-Rechtshilfefonds unterstützen!
Den Kampf gegen die Privatisierung von Risiko-Einschätzungen und die damit verbundene Auslieferung des Versammlungsrechtes an Konzern-Interessen führt die CBG nicht nur im Eigeninteresse. Im Gegenteil wollen wir einen Präzendenzfall verhindern, der allen zivilgesellschaftlichen Gruppen, die gegen Konzernherrschaft antreten, Freiheiten nimmt.
Dieser Kampf ist aufwendig und langwierig. Und er kostet sehr viel Geld. Alleine können wir ihn nicht führen. Wir sind auf Eure Unterstützung angewiesen.
Deshalb haben wir für diesen Prozess, und für unsere anderen gerichtlichen Kämpfe, den CBG-Rechtshilfefonds gegründet. Er soll sicher stellen, dass wir uns auch im Gerichtssaal gegen den Riesen wehren können, wenn das nötig ist.
Spendet bitte mit dem Stichwort „Versammlungsrecht“ an den Rechtshilfefonds der CBG.
Damit Konzerne nicht über Versammlungsfreiheit bestimmen können, brauchen wir Eure Spende.
CBG-Vorstand zum Verfahren
CBG-Vorstandsmitglied Axel Köhler-Schnura hat zu diesem Fall einen Artikel verfasst, der in der monatlichen Zeitung der Roten Hilfe erschienen ist.
Eure Unterschrift für Versammlungsfreiheit!
Uns helfen nicht nur Geldspenden. Zeigt mit Eurer Unterschrift, dass Ihr unsere juristische Kampagne unterstützt.