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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Gentechnik

CBG Redaktion

Presse Information vom 31. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER, BASF und MONSANTO gegen Kennzeichnungspflicht

USA: Millionenspenden der Gentech-Industrie

Die Chemie-Konzerne BAYER und BASF beteiligen sich mit millionenschweren Spenden an einer Kampagne amerikanischer Gentechnik- und Pestizid-Hersteller. Die Industrie will damit eine Initiative von Umweltverbänden zur Deklaration gentechnisch veränderter Lebensmittel stoppen. Die im Bundesstaat Kalifornien eingebrachte Proposition 37, die eine Kennzeichnungspflicht nach europäischem Vorbild fordert, wird parallel zur Präsidentschaftswahl am 6. November zur Abstimmung gebracht.

Die Unternehmen investieren über 40 Millionen Dollar in ihre Werbekampagne, die vor allem aus TV Spots besteht - rund zehnmal so viel wie die Befürworter der Initiative. Größter Finanzier ist der Weltmarktführer für gentechnisch verändertes Saatgut, Monsanto, mit 7 Millionen Dollar. Es folgen DuPont (4,9 Mio), BAYER und BASF (jeweils 2 Mio), Pepsi, Nestlé und Coca Cola. Das Hauptargument der Industrie ist, dass eine Deklarationspflicht die Kosten für die Hersteller um „Milliarden Dollar erhöhen“ würde - eine absurde Behauptung, für die jeglicher Beleg fehlt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Gentechnik-Multis messen mit zweierlei Maß: in Europa ist die Deklaration von gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen selbstverständlich. In den USA hingegen soll eine solche Kennzeichnung mit fadenscheinigen Argumenten verhindert werden. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch mit Füßen getreten!“. Scharfe Kritik äußert auch Gary Ruskin von der Initiative California Right to Know: „BAYER und BASF schicken ihr Geld um die halbe Welt, um Müttern und Vätern weiszumachen, sie hätten nicht das Recht zu wissen, was sich im Essen ihrer Kinder befindet!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sieht eine Parallele zum Verkauf des BAYER-Pestizids Glufosinat. Der zusammen mit gentechnischem Saatgut verkaufte Wirkstoff muss in der EU wegen erwiesener Gesundheitsgefahren vom Markt genommen werden. Trotzdem hat BAYER die Exporte in die USA und nach Lateinamerika drastisch erhöht, „ein klassischer Fall doppelter Sicherheits-Standards“, so Mimkes weiter. Glufosinat soll in die Fußstapfen des von Monsanto vertriebenen Herbizids Glyphosat treten, das wegen zunehmender Resistenzen immer unwirksamer wird.

BAYER war in den USA für die bislang größte Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen verantwortlich: Im Jahr 2006 war sogenannter Liberty Link-Reis weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl hierfür keinerlei Zulassung vorlag. Rund 30 % der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin alle Reisimporte aus Nordamerika. In den vergangenen Monaten musste BAYER die betroffenen Landwirte und Reismühlen mit über 900 Mio. Dollar entschädigen. Bis heute wird LL-Reis jedoch vereinzelt in Supermarkt-Packungen gefunden.

Im laufenden Wahlkampf gehört BAYER zu den größten ausländischen Unterstützern republikanischer Abgeordnete. Die Ausgaben zur Verhinderung von Proposition 37 übertreffen jedoch die Spenden an Politiker deutlich. Kalifornien war in der Vergangenheit häufig Vorreiter bei der Einführung neuer Umweltschutz-Bestimmungen, so z. B. bei Katalysator-Autos oder zum Ausstoß von Treibhausgasen. Dies erklärt die erhöhte Nervosität der Gentech-Lobby.

weitere Informationen:
=> Initiative „California Right to Know“
=> Deutsche Welle: German giants join GM food fight in California

[Kleine Anfrage] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

24. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Antwort auf Kleine Anfrage der Linkspartei

Bundesregierung: Ergebnisse unethischer Medikamenten-Studien dürfen nicht verwendet werden

Die Bundesregierung hat heute die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zu unethischen Pharma-Studien veröffentlicht. Wörtlich heißt es in der Anfrage: „Pharmakonzerne lassen derzeit alleine in Indien etwa 1 900 Studien mit circa 150 000 Probanden durchführen. Die Anzahl der Todesfälle bei klinischen Studien ist in den vergangenen Jahren beständig gewachsen. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India für 2011 zeigt, dass allein bei Pharmatests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen Bayer und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol-Myers Squibb mit 19.“

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die Vorschriften für klinische Prüfungen im deutschen Arzneimittelgesetz und im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegt seien. Demnach müssten Antragsteller einer arzneimittelrechtlichen Zulassung versichern, dass außerhalb der EU durchgeführte Studien unter gleichwertigen ethischen Bedingungen wie in der EU durchgeführt worden seien. Verstöße hiergegen würden dazu führen, dass die gewonnenen Daten im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden.

Recherchen von NGOs und Journalisten haben jedoch immer wieder gezeigt, dass solche ethischen Mindest-Standards nicht eingehalten werden. Beispielsweise wussten Teilnehmer indischer Studien zumeist nicht, dass sie an Medikamenten-Tests teilnahmen. Die Ethik-Kommissionen bestanden meist nur auf dem Papier und nahmen keinerlei Prüfung der Studien und der getesteten Medikamente vor. Den Ethik-Kommissionen waren häufig nicht einmal die Namen der untersuchten Personen bekannt.

Die Kleine Anfrage der Linkspartei war in Kooperation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erstellt worden. Die CBG fordert seit langem, dass im Ausland durchgeführte Studien konsequent überprüft werden. Bei Verstößen gegen die in der Deklaration von Helsinki formulierten Standards müssten Konsequenzen gezogen werden und die entsprechenden Studien auch nachträglich aus den Zulassungsverfahren verbannt werden. Notfalls müssten auch Zulassungen entzogen werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Sicherheitsstandards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv“. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 waren allein in Indien bei Tests von BAYER 158 Menschen ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.

=> Die Antwort der Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710911.pdf

=> weitere Informationen zur Kampagne der CBG

Bisphenol A

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern gehört zu den größten Herstellern von Bisphenol A weltweit. Die EU hat ab Frühjahr 2011 ein Verbot von BPA in Babyflaschen verhängt, weitere risikoreiche Anwendungen bleiben aber auf dem Markt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, weitergehende Verbote zu verhängen. Frankreich geht jetzt mit gutem Beispiel voran (alle Infos zur Kampagne)

N24, 12. Oktober 2012

Frankreich verbietet Gift Bisphenol A in Verpackungen

Paris — Der Giftstoff Bisphenol A soll ab 2014 aus sämtlichen Lebensmittel-Verpackungen in Frankreich verbannt werden. Die Nationalversammlung votierte in Paris einstimmig für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Demnach soll die Chemikalie, die seit Juni bereits in Babyfläschchen EU-weit verboten ist, ab 2013 auch aus Lebensmittel-Behältern für Kinder unter drei Jahren verschwinden.

Bisphenol A steht seit Jahren in der Kritik. Neuesten Studien zufolge können schon kleinste Dosen des Stoffes, der über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen kann, Schaden anrichten. Die Chemikalie wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und beeinflusst Fortpflanzung und Gehirnentwicklung. Forscher fanden zudem Indizien dafür, dass sie die Reifung des Gehirns von Ungeborenen und Kleinkindern irreversibel schädigt.

Tierantibiotika

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Brief an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner

Antibiotika: „Missbrauch im Tierstall beenden!“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert in einem Schreiben an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Deutschen Bauernverband und den Bundesverband Praktizierender Tierärzte ein Ende des massenhaften Einsatzes von Antibiotika im Tierstall. Insbesondere die Verwendung sogenannter „Reserveantibiotika“ müsse umgehend verboten werden. Auch die routinemäßige Behandlung ganzer Tierbestände müsse gestoppt werden.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „In der Intensiv-Tierhaltung werden sieben Mal mehr Antibiotika eingesetzt als in der Humanmedizin. Der übermäßige Einsatz antimikrobieller Substanzen führt zur Entwicklung resistenter Erreger. Immer mehr Menschen sprechen daher auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an – eine mitunter tödliche Gefahr“.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Wir brauchen eine antibiotika-freie Tierzucht. Letztlich ist dies nur möglich, wenn das System der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht, durch eine bäuerliche und ökologische Landwirtschaft ersetzt wird“.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Besonders kritisch ist die Verwendung von Antibiotika der 3. und 4. Generation zu sehen, da diese als Reserveantibiotika für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Die Verwendung dieser Präparate in der Tiermast ist überflüssig und nicht zu verantworten. Wir fordern daher ein sofortiges Verbot!“.

Der Leverkusener BAYER-Konzern bietet mit Baytril ein Reserveantibiotikum aus der Klasse der Fluorchinolone für die Tiermast an. Baytril ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Wirkstoffen Ciprofloxacin und Moxifloxacin. Erst auf mehrmalige Nachfrage Kritischer Aktionäre hatte der BAYER-Vorstandsvorsitzende in der jüngsten Hauptversammlung die Verkaufszahlen von Baytril genannt: allein im vergangenen Jahr machte das Unternehmen demnach einen Umsatz von 166 Millionen Euro. 118 Millionen Euro wurden in der Massentierhaltung abgesetzt, der Rest im Haustierbereich.

Wegen der hohen Ansteckungsgefahr werden in der Massentierhaltung meist ganze Bestände behandelt. In einer Produktinformation von BAYER heißt es beispielsweise: „Unter den gegenwärtigen landwirtschaftlichen Bedingungen ist die Anzahl der Tiere pro Stall sehr hoch. Deshalb ist die Behandlung der gesamten Herde und nicht die individuelle Medikation das Mittel der Wahl, um den Infektionsdruck zu mildern und die Ansteckungsgefahr zu senken“.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte im September erstmals die Menge der in Deutschland verbrauchten Tier-Antibiotika veröffentlicht. Demnach gaben die Pharma-Hersteller im vergangenen Jahr 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte ab. Noch vor zehn Jahren wurde weniger als die Hälfte verbraucht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert:
=> lückenlose Dokumentation aller Antibiotika-Anwendungen im Tierstall;
=> klare Zielvorgaben zur Verringerung der Antibiotika-Einsatzes und ein sofortiges Verbot der Verwendung von Reserveantibiotika;
=> Verwendung von Antibiotika nur unter strengster Indikation und nur durch Tierärzte/innen;
=> Verbot der routinemäßigen Beigabe von Antibiotika in Tierfutter und diesbezügliche Kontrollen und Strafen;
=> feste Einkaufspreise ohne Rabatte für Großverbraucher; Tierärzte dürfen nicht an der Verschreibung von Antibiotika verdienen.

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Bisphenol A

CBG Redaktion

11. Oktober 2012

Bisphenol A

Frankreich beschließt Verbot in Lebensmittel-Verpackungen

In Frankreich wird eine langjährige Forderung von Umweltverbänden – auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren – umgesetzt: am Dienstag hat der französische Senat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, wonach der Einsatz der Chemikalie Bisphenol A ab 2015 in Lebensmittel-Verpackungen verboten werden soll.

Im Oktober 2011 hatte die französische Nationalversammlung für ein Verbot der Chemikalie in Lebensmittelverpackungen bereits von 2014 an gestimmt. Das Oberhaus des Parlaments verschob das Verbot nun um ein halbes Jahr. Die Nationalversammlung muss das Gesetz abschließend noch einmal behandeln.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Bisphenol A (BPA) im Körper hormonaktiv wirkt. Schon geringste Dosen können das Nervensystem schädigen und zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die Chemikalie mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A einzuschränken - konnte sich bislang jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen. EU-weit gilt bisher lediglich ein Verbot der Chemikalie in Babyfläschchen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Verbote zu verhängen: „Hormonaktive Substanzen wie Bisphenol A haben in Produkten wie Trinkflaschen, Spielzeug und Konservendosen nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch die Hersteller darf nicht zur weiteren Gefährdung der Verbraucher führen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination.

Jährlich werden mehr als fünf Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit.

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CO Pipeline

CBG Redaktion

Rheinische Post, 6. Oktober 2012

CO-Röhre: Widerstand wächst

Vertreter der Bürgerinitiativen gegen die Giftgasleitung von Bayer haben Regierungspräsidentin Anne Lütkes am Freitag 21 629 Einwendungen für das Planänderungsverfahren übergeben.

„Mit diesem Riesenerfolg haben wir nicht gerechnet“, gibt Dieter Donner aus Hilden, Pressekoordinator der Bürgerinitiativen gegen die Kohlenmonoxid-Leitung der Firma Bayer, zu. Knapp 22 000 Einwendungen haben die bis zu 14 Mitstreiter aus allen Trassenstädten gemeinsam gesammelt und gestern Regierungspräsidentin Anne Lütkes in Düsseldorf übergeben. Donner spricht von einem „grandiosen Endspurt“. Den ganzen Tag seien gestern noch Listen und Einzeleinwendungen eingegangen.
Was die Pipeline-Gegner besonders freut: Die von der Giftgasleitung betroffenen Kommunen und der Kreis Mettmann stehen an ihrer Seite und haben eigene Einwendungen eingereicht. Die Stadt Hilden beispielsweise weist darauf hin, dass die Feuerwehr bei einem größeren Leck in der CO-Pipeline völlig hilflos sei und niemanden retten könne. Darauf hatte auch der Hildener Kinderarzt Dr. Gottfried Arnold zusammen mit rund 400 Kollegen aus den Trassenstädten immer wieder hingewiesen: „30 Milliliter CO, die austreten, machen bewusstlos und fluchtunfähig. Bei etwa 130 Milliliter ist man tot.“
Die Bezirksregierung muss sich nun mit den insgesamt knapp 23 000 eingegangenen Einwendungen inhaltlich auseinandersetzen. Die haben es in sich. Die Gegner der CO-Leitung haben sich durch 2000 Seiten Planänderung gewühlt und sich auf zehn Kritikpunkte konzentriert.
Beispielsweise, dass viel zu schmale Geo-Grid-Matten verlegt wurden, um die Pipeline-Rohre vor Baggerschaufeln zu schützen oder, dass einfach Rohre mit einer geringeren Festigkeit als genehmigt verlegt wurden. „Alle Hildener Landwirte haben inzwischen ihre Einwilligung für Pipeline-Arbeiten auf ihrem Land zurückgezogen“, berichtet Donner.
Wenn Bayer dort an der CO-Leitung arbeiten wolle, müsse der Konzern klagen. „Die Zeit arbeitet für uns“, glaubt Donner. Neben den Einwendungen im Planänderungsverfahren haben die Bürgerinitiativen noch einen zweiten Pfeil im Köcher. Die Bezirksregierung habe bereits 28 von Bayer beantragte Änderungen genehmigt – ohne öffentliche Bürgerbeteiligung. Ob das rechtens war, wollen die Bürgerinitiativen nötigenfalls gerichtlich überprüfen lassen.
Wie geht es jetzt weiter? Die Einwendungen werden in anonymisierter Form erfasst und inhaltlich aufbereitet. Unter anderem auch dafür hat die Bezirksregierung eine Firma engagiert, die sie organisatorisch unterstützen soll. Die Kosten dafür trägt die Firma Bayer Material Science. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 werde dann ein Erörterungstermin angesetzt, als Kernstück des Planänderungsverfahrens, erläuterte Volker Klagges von der Pressestelle der Bezirksregierung.
Dieser Erörterungstermin sei „nicht-öffentlich“, nur die Einwender seien zugelassen. Sie würden nicht einzeln, sondern mit der öffentlichen Bekanntgabe rechtzeitig vorher informiert. Wie eine solche Erörterung mit Zigtausenden von Einwendern praktisch ablaufen soll, ist noch offen.
Nach der Erörterung gebe es zwei Möglichkeiten, so Klagges. Sei das Vorhaben entscheidungsreif, entscheide die Bezirksregierung „ergebnisoffen“ über den Änderungsantrag von Bayer. Gebe es Bedarf für weitere „Sachverhaltsermittlungen“, dann sei das Ergebnis weiterhin offen, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien. VON CHRISTOPH SCHMIDT

Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

Bayers lange Leitung

Kommentar von HOLGER DUMKE

Essen (ots) - Diese Zahl hat Gewicht: 22 000 Einwendungen haben Bürgerinitiativen gestern gegen die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns übergeben, weitere 1000 lagen bereits bei der Bezirksregierung. Der Konzern (aber auch die Landespolitik) sollte zur Kenntnis nehmen, dass der Widerstand gegen das heikle Gasleitungsprojekt auch nach Jahren nicht erlahmt. Mit dem Planverfahren versucht Bayer stattdessen, nachträglich alles das zu legitimieren, was beim Bau der Pipeline gefährlich verbockt wurde. Eigenmächtig hat der Konzern die Trasse geändert, hat Rohre viel zu nah neben anderen Pipelines verlegt, Materialvorgaben nicht beachtet. Kohlenmonoxid ist ein hochgefährliches, gar tödliches Gas. Wer so beim Bau einer Gasleitung vorgeht, hat sich als Betreiber selbst disqualifiziert. Bayer muss das wohl bald 100 Mio Euro teure Projekt endlich begraben, besser heute als morgen, und sich auf Alternativen einlassen. Das Geld ist weg.

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CO Pipeline

CBG Redaktion

26. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Coordination reicht Einwendung gegen CO-Pipeline ein

Rohrleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen / die Einwendung im vollen Wortlaut

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute eine Einwendung gegen das Änderungsverfahren zur Genehmigung der umstrittenen CO-Pipeline eingereicht. Darin werden besonders die Risiken für die Anwohner, das fehlende Allgemeinwohl und die Schaffung eines gefährlichen Präzedenzfalls kritisiert.

Wörtlich heißt es in der Einwendung: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich verringerte Kosten, also privatwirtschaftliche Interessen, zu Grunde. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.“ Die CBG ruft die Bevölkerung auf, noch bis zum 5. Oktober eigene Einwendungen einzureichen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der von BAYER behauptete CO-Überschuss existiert schon lange nicht mehr - im Gegenteil: in Dormagen ist gegenwärtig ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von Kohlenmonoxid in Planung. Dieser könnte problemlos auch in Uerdingen errichtet werden. Wir fordern den Konzern auf, die gefährliche Pipeline endlich zu beerdigen!“.

Mimkes kritisiert die wiederholte Aussage von BAYER-Vertretern, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel sind“. Die Aussage würde suggerieren, dass durch die Pipeline andere Transporte, z.B. per Schiff oder Lkw, überflüssig werden. „Wegen der hohen Sicherheits-Anforderungen finden keine nennenswerten CO-Transporte statt. Das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss dringend erhalten bleiben, sonst droht ein gefährlicher Präzedenzfall“, so Mimkes weiter.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, reichte mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein. Von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse wurden bereits über 110.000 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.

weitere Informationen und den Text der Einwendung finden Sie auf unserer Kampagnenseite

Lipobay

CBG Redaktion

Presse Information vom 20. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Klage von Lipobay-Geschädigtem

Argentinien: BAYER zu Entschädigung verurteilt

Der BAYER-Konzern ist in Argentinien zu einer Zahlung von 968.000 Pesos (rund 160.000 Euro) an einen Lipobay-Geschädigten verurteilt worden. Der Kläger, Flavio Rein, hatte nach einmonatiger Einnahme des Cholesterin-Senkers irreversible Muskelschädigungen (Rhabdomyolyse), Sehstörungen und Nierenschäden erlitten.

Das Verfahren hatte sich über insgesamt neun Jahre hingezogen. Das Berufungsgericht in Buenos Aires (Cámara Nacional de Apelaciones en lo Civil) stellte am 22. August 2012 fest, dass BAYER weder die Ärzte noch die Patienten angemessen über die Risiken des Präparats informiert hatte und bestätigte damit ein Urteil aus dem Vorjahr (die Entscheidung im Wortlaut finden Sie hier). Da der Konzern die Frist, den Obersten Gerichtshof von Argentinien anzurufen, verstreichen ließ, wird das Urteil in dieser Woche rechtskräftig.

Nach Angaben argentinischer Medien handelt es sich weltweit erst um die zweite Verurteilung des Konzerns in Sachen Lipobay. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Gericht hat eindeutig ein schuldhaftes Verhalten des Konzerns festgestellt. Ein solches Urteil ist überfällig: firmeninterne Dokumente zeigen, dass die Verantwortlichen bei BAYER schwere Gesundheitsschäden der Patienten billigend in Kauf nahmen und dabei sogar Warnungen aus dem eigenen Haus missachteten. Die Entscheidung ist somit eine große Genugtuung für die Betroffenen in aller Welt.“

Patricia Venegas, Anwältin von Flavio Rein und Jura-Professorin an der Universität von Buenos Aires: „Es war stets die Politik von BAYER, nur außergerichtliche Vergleiche einzugehen. Damit sollte verhindert werden, was nun schwarz auf weiß steht: Es gibt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Lipobay und schweren Gesundheits-Schäden.“ BAYER hatte für Vergleiche mit Lipobay-Opfern mehr als eine Milliarde Dollar bezahlt, diese enthielten bislang jedoch keine Schuld-Anerkennung.

In den USA, wo zahlreiche Todesfälle zu beklagen waren, ist es bislang in keinem Fall zu einer Verurteilung gekommen; der US Supreme Court hat jedoch im vergangenen Jahr eine Sammelklage gegen BAYER zugelassen.

Flavio Rein hatte Lipobay im Jahr 1998 wegen eines leicht erhöhten Cholesterinspiegels verschrieben bekommen. Rein, der ansonsten vollkommen gesund war und täglich Sport getrieben hatte, konnte wegen der Muskelschäden fünf Monate lang nicht gehen. Bis heute ist er körperlich stark eingeschränkt, auf einem Auge hat er eine Sehstärke von nur noch 30%.

weitere Informationen:
=> ein Artikel aus Argentinien: Condena Millonaria contra Bayer
=> Artikel „pagina 12“: Indemnización de laboratorio
=> New York Times: Bayer Knew Of Dangers of Its Cholesterol Drug
=> Artikel “BAYER speist Lipobay-Opfer ab”
=> Das Urteil im vollen Wortlaut (span.)

[Indien] Generika schützen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Indien: Einspruch von BAYER abgewiesen

„wichtiger Erfolg für Patienten in armen Ländern“

Das indische Patentgericht Intellectual Property Appellate Board hat eine Eilklage der Firma BAYER gegen eine Zwangslizenz für das Krebsmedikament Nexavar abgewiesen. Im März hatte das indische Patentamt der Firma Natco eine Lizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffs Sorafenib erteilt, weil BAYER das Medikament in Indien weder in ausreichender Menge noch zu einem erschwinglichen Preis angeboten hatte.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Mit Hilfe von Patenten können Pharma-Unternehmen wahre Mondpreise für neue Medikamente verlangen. Die Rechtfertigung, nur mit solch hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus.“

Mimkes erinnert daran, dass bis in die 70er Jahre auch westliche Länder Patente auf Medikamente nur teilweise akzeptierten, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. „Zwangslizenzen sind ein im Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Medikamente. Ein Erfolg von BAYER hätte daher schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung gehabt, besonders für Patienten in armen Ländern“, so Mimkes weiter.

Eine Therapie mit Nexavar hätte monatlich rund 5.700 Dollar gekostet – mehr als das durchschnittliche Jahreseinkommen in Indien. BAYER hatte sich der Aufforderung des Patentamts widersetzt, die Forschungskosten offenzulegen, mit denen der exorbitante Preis gerechtfertigt wurde. Die Firma Natco hingegen brachte das Krebsmedikament für nur drei Prozent des ursprünglichen Preises auf den Markt. Das indische Unternehmen zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent des Verkaufspreises an BAYER. Das Leverkusener Unternehmen kann nun noch den Supreme Court, den obersten Gerichtshof des Landes, einschalten.

weitere Informationen:
=> The Hindu: Bayer plea against Natco on cancer drug dismissed
=> Kampagne “Generika schützen”

Tierantibiotika

CBG Redaktion

13. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Tiermast

Noch mehr Antibiotika im Einsatz

Erstmals hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Menge der in Deutschland verbrauchten Tier-Antibiotika veröffentlicht. Demnach ist der Missbrauch deutlich höher als befürchtet: Pharma-Konzerne und Großhändler haben im vergangenen Jahr 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben. Bisherige Schätzungen gingen von rund 1.000 Tonnen aus. Noch vor zehn Jahren wurde weniger als die Hälfte verbraucht.

Die Zahlen belegen, dass in der Intensiv-Tierhaltung 40 Mal mehr Antibiotika eingesetzt werden als in deutschen Krankenhäusern, und sieben Mal mehr als in der Humanmedizin insgesamt. Der übermäßige Medikamenten-Einsatz bei Nutztieren begünstigt die Entwicklung resistenter Erreger. Immer mehr Menschen sprechen auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an. Wegen Infektionen mit resistenten Keimen sterben in Deutschland jährlich rund 15 000 Menschen.

Den Schwerpunkt der Antibiotika-Gaben bilden Tetrazycline mit 576 Tonnen und Aminopenicilline mit 505 Tonnen. Des weiteren wurden 8,0 Tonnen Fluorchinolone und 3,8 Tonnen Cephalosporine der 3. und 4. Generation abgegeben. Besonders die Verwendung von Wirkstoffen der 3. und 4. Generation wird allgemein als sehr kritisch eingestuft, da diese Wirkstoffe als „Reserveantibiotika“ für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Der BAYER-Konzern bietet mit Baytril aus der Klasse der Fluochinolone ein solches Reserveantibiotikum für die Tiermast an.

Erst auf mehrmalige Nachfrage Kritischer Aktionäre hatte der BAYER-Vorstandsvorsitzende in der jüngsten Hauptversammlung die Verkaufszahlen genannt: allein 2011 machte BAYER demnach mit Baytril einen Umsatz von 166 Millionen Euro. 118 Millionen Euro wurden in der Massentierhaltung abgesetzt, der Rest im Haustierbereich. Baytril ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Präparaten Ciprobay (Wirkstoff: Ciprofloxacin) und Avalox (Wirkstoff: Moxifloxacin).

„Hühner in großen Mastanlagen brauchen Antibiotika, damit sie überleben, bis sie schlachtreif sind„, kritisierte Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder gegenüber der SZ. „Lungenleiden und andere Krankheiten entstehen, weil zu viele Tiere auf engstem Raum im eigenen Dreck sitzen.“ Eine Untersuchung aus Nordrhein-Westfalen zeigte im vergangenen Jahr, dass in der Hähnchenmast 96,4 Prozent der Tiere Antibiotika erhielten. Zum Teil wurden innerhalb kurzer Zeit acht verschiedene Wirkstoffe verabreicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert:
=> ein Verbot der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht;
=> eine lückenlose Dokumentation aller Antibiotika-Anwendungen im Tierstall (mit Mengenangaben);
=> ein Verbot der routinemäßigen Beigabe von Antibiotika in Tierfutter und diesbezügliche Kontrollen und Strafen;
=> Verwendung von Antibiotika nur unter strengster Indikation und nur durch Tierärzte/innen; Ziel muss eine antibiotikafreie Tierzucht sein;
=> Verbot der routinemäßigen Behandlung ganzer Tierbestände.

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[Nexavar] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ärzte ohne Grenzen, 3. September 2012

Pharmaunternehmen Bayer legt Widerspruch gegen Zwangslizenz in Indien ein

Das Pharmaunternehmen Bayer hat Widerspruch gegen die Entscheidung des indischen Patentamtes für eine Zwangslizenz des Krebsmedikamentes Nexavar® eingelegt. Am Montag hat vor dem Intellectual Property Appellate Board im indischen Chennai die Verhandlung begonnen. Die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen kritisiert das Verfahren. „Der Einspruch von Bayer ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne der Organisation. „Eine Zwangslizenz ist keine Enteignung, sondern ein im internationalen Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Darauf haben sich alle Mitgliedstaaten der WTO geeinigt. Darüber hinaus erhält Bayer Lizenzgebühren.“

Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März dieses Jahres eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar® enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen.

„Dies ist ein richtungsweisender Schritt für den Zugang zu erschwinglichen lebensrettenden Medikamenten, auch für HIV/Aids-Patienten“, so Frisch. „Viele neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute als Folge des Patentschutzes für die meisten Menschen, die sie bräuchten, noch unerschwinglich. Macht die Entscheidung des indischen Patentamtes Schule, könnten bald auch diese von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.“
Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit. Die „Apotheke der Armen“ versorgt sowohl zahlreiche Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen weltweit 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige Nachahmerpräparate aus Indien.

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[Todd Smith] HIV Bluter

CBG Redaktion

Todd Smith, 1962 - 2012

Unser Freund Todd Smith aus Kalifornien ist gestorben. Er wurde nur 50 Jahre alt. Wir sind sehr traurig.

Todd hatte sich in den 80er Jahren durch Blutprodukte von BAYER mit HIV und Hepatitis infiziert. Die Infektionen wären vermeidbar gewesen, wenn der Konzern rechtzeitig die bestehenden Test-Verfahren eingesetzt hätte.

Zusammen mit anderen Betroffenen protestierte Todd regelmäßig vor dem BAYER-Werk in Berkeley. Sein Kampf für Entschädigung wurde international bekannt. 1998 sprach Todd auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären. Hier findet sich seine Rede in der Versammlung.

ein Interview, das wir mit ihm geführt haben

Ein Nachruf seiner Freundin Moya Watson, die ihm zusammen mit seiner Familie in den letzten Stunden beigestanden hat

Und hier ein aktueller Text zum Thema.

[Pharmatests] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

Presse Info vom 27. Juli 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Indien: neue Todesfälle bei Medikamenten-Tests

Novartis, BAYER, Pfizer an der Spitze / Probanden kennen Risiken meist nicht

Nach aktuellen Angaben der indischen Regierung starben im vergangenen Jahr 438 Probanden bei der Durchführung von Klinischen Studien. Eine von der Zeitung Business Standard eingesehene Aufstellung des Drugs Controller General of India (DCGI) für 2011 zeigt, dass allein bei Pharma-Tests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen BAYER und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol Mayer Squibb mit 19. Genannt wird auch die US-Firma Quintiles, die jedoch keine eigenen Medikamente herstellt, sondern im Auftrag von Pharma-Unternehmen Studien durchführt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Novartis, BAYER und Co. setzen das Leben indischer Probanden wissentlich aufs Spiel. Recherchen vor Ort zeigen immer wieder, dass die Studienteilnehmer nicht über die Gefahren der getesteten Medikamente informiert werden – häufig wissen sie nicht einmal, dass sie an einer Studie teilnehmen. Es ist daher heuchlerisch, wenn die Pharmaunternehmen behaupten, in Indien die selben Standards anzulegen wie in Europa!“. Bereits im Zeitraum von 2007 bis 2010 waren bei Tests von BAYER 138 Inderinnen und Inder ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.

„Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Sicherheitsstandards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv“, so Mimkes weiter. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte in der jüngsten BAYER-Hauptversammlung eine Aufstellung aller in Indien untersuchten Medikamenten, der beauftragten Subunternehmen sowie der Häufigkeit von Nebenwirkungen und Todesfällen verlangt, jedoch keine Antwort erhalten.

Westliche Unternehmen verlagern immer mehr Medikamenten-Tests in Länder mit großer Armuts-Population. Allein in Indien lassen sie derzeit etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden durchführen und zahlen hierfür etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen oft nur auf dem Papier. Experten halten die offiziellen Zahlen zudem für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“.

Eine Reportage von RTL zeigte vor einigen Wochen einmal mehr, dass Merck, BAYER und Boehringer an unethischen Medikamententests in Indien beteiligt sind (hier anschauen).

Eine vom indischen Parlament beauftragte Untersuchungskommission stellte zudem gravierende Mängel bei der Arzneimittel-Aufsichtsbehörde CDSCO fest: „Über Jahrzehnte hinweg hat sie vor allem den Interessen der Pharma-Industrie gedient und darüber die Interessen der VerbraucherInnen vernachlässigt“, resümiert der Bericht. So hat die CDSCO sich beispielsweise in Zulassungsverfahren für Medikamente auf Gutachten von Experten verlassen, denen die Pillen-Riesen die Hand geführt haben. Als ein Beispiel nennt der Report Xarelto von BAYER mit dem Wirkstoff Rivaroxaban: „Die drei Expertisen (...) für Rivaroxaban (BAYER), eine Arznei zur Blutverflüssigung, sind fast identische Kopien.“

alle Informationen zur Kampagne

GenSoja

CBG Redaktion

Wegen der zunehmenden Resisten von Wildkräutern gegen Herbizide will Dow Chemicals nun eine gentechnisch veränderte Soja-Sorte auf den Markt bringen, die gegen drei Pestizide resistent ist, darunter Glufosinat von BAYER. Dow, Monsanto und BAYER hatten hierfür Patente untereinander ausgetauscht (siehe Herbizid Glufosinat vom Markt nehmen!).

Informationsdienst Gentechnik - 23. Juli 2012

Die ultimative Gentech-Soja?

Für den Gentechnikanbau in Monokulturen sind immer stärkere Herbizide nötig

In den USA läuft derzeit das Zulassungsverfahren für eine neue Gentechniksoja. Diese soll, so verspricht das Unternehmen Dow AgroSciences, die Lösung für ein in den dortigen Monokulturen grassierendes Problem bieten. Denn durch den flächendeckenden Einsatz von Herbiziden auf Gentechnikfeldern haben manche Unkräuter Resistenzen entwickelt. Die Spritzmittel, z.B. das weit verbreitete Glyphosat, können ihnen nichts mehr anhaben. Für Landwirte bedeutet dies enorme wirtschaftliche Schäden. Deshalb wurde bei Dow AgroSciences eine Soja entwickelt, die nicht nur das Versprühen von Glyphosat und Glufosinat tolerieren soll, sondern auch von 2,4-D, einer höchst giftigen Chemikalie, die schon Bestandteil des im Vietnamkrieg zu trauriger Berühmtheit gelangten Entlaubungsmittel „Agent Orange“ war. Die Antwort auf das durch Gentechnik und Gift ausgelöste Unkrautproblem lautet also: mehr Gentechnik und mehr Gift.

Der Antrag auf Zulassung der Soja DAS-44406-6 liegt nun beim Landwirtschaftsministerium in Washington. Aufgrund der meist unkritischen Haltung der Behörde gegenüber gentechnisch veränderten Organismen gilt es als wahrscheinlich, dass die Genehmigung gewährt wird. Auch ein gegen 2,4-D resistenter Gentech-Mais steht kurz vor der Zulassung. Während Dow AgroSciences in professionellen Werbespots die Vorzüge der Produkte anpreist, beteuert das Agrarministerium, dass 2,4-D sicher und umfassend getestet sei.

Umweltschutzverbände und viele Landwirte sind allerdings besorgt. Sie halten das Spritzmittel für noch gefährlicher als Glyphosat und Glufosinat, sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für Nutzpflanzen und Ökosysteme. Durch Abdrift könne es auch auf andere Felder, auf denen keine Gentechnik angebaut wird, und in Gärten gelangen. In Dänemark, Schweden und Norwegen wurde 2,4-D aufgrund wissenschaftlicher Studien, die einen Zusammenhang mit Krebserkrankungen herstellen, aus dem Verkehr gezogen.

Und auch die Hoffnung der Industrie auf eine Lösung des Unkrautproblems könnte sich als Trugschluss erweisen, wenn sich die ungewünschten Pflanzen an die veränderten Bedingungen anpassen und eine Toleranz gegenüber dem Herbizid entwickeln. Dr. Charles Benbrook von der Organisation Organic Center geht davon aus, dass die eingesetzte Menge der Chemikalie bei einer Markteinführung des Dow AgroSciences-Mais bis 2019 um das Siebenfache mehr zunehmen würde, als wenn auf deren Anbau verzichtet würde. Massiver Gifteinsatz in Gentechnikmonokulturen hat bereits bei Glyphosat, das z.B. vom Konkurrent Monsanto unter dem Namen Roundup vertrieben wird, zu einer entsprechenden Anpassung der Unkräuter geführt.

Momentan sammelt das US-Landwirtschaftsministerium 60 Tage lang Kommentare und Einwände, bevor es zu einer Entscheidung kommen wird. Bislang wird darin ausschließlich gefordert, die Gentechpflanze nicht zuzulassen und 2,4-D zu verbieten. Eine besorgte Bürgerin schreibt: „Tun Sie es für die Sicherheit und die Gesundheit unserer Kinder und deren Kinder.“

MotherJones (MJ): USDA Prepares to Green-Light Gnarliest GMO Soy Yet
http:www.motherjones.com/tom-philpott/2012/07/usda-prepares-ground-dows-herbicide-sucking-crops

US-Agrarministerium: Bestätigung des Zulassungsantrags für 2,4D-tolerante Soja
http:
www.aphis.usda.gov/brs/fedregister/BRS_20120713b.pdf

US-Agrarministerium: Questions and Answers: Dow AgroSciences‚s 2,4- D Tolerant Soybean
http:www.aphis.usda.gov/publications/biotechnology/2012/faq_dow_soybean.pdf

Infodienst: USA - neuer umstrittener Gentechnik-Mais vor Zulassung (27.04.12)
http:
www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/25634.html

Pesticide Action Network: Bad idea: Dow‘s 2,4-D corn seed
http:www.panna.org/current-campaigns/24D

The Center for Food Safety: Projected increase in 2,4-D use with introduction of 2,4-D-resistant corn through 2019
http:
www.centerforfoodsafety.org/projected-increase-in-24-d-use-with-introduction-of-24-d-resistant-corn-through-2019-benbrook2012/

VIDEO: Mother Jones: Dow-AgroSciences-Werbespot für die 2,4-D Schiene (englisch)
http://www.motherjones.com/tom-philpott/2012/05/dow-herbicide-video

Trasylol

CBG Redaktion

13. Juli 2012

Trasylol: Bayer verkauft Rechte für tödliches Herz-Medikament

Der Pharmakonzern Bayer trennt sich vom größten Teil der Rechte an seinem Herz-Medikament Trasylol. Die Firma Nordic Group übernimmt die weltweiten Vermarktungsrechte (ausgenommen USA). Zum Kaufpreis machte sie keine Angaben.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt hierzu: „Der Einsatz von Trasylol hat wahrscheinlich zu Tausenden vermeidbarer Todesfälle geführt. Bayer hätte Verkauf und Produktion einstellen müssen, statt mit den Rechten an dem Präparat nun noch Profit zu machen!“.

Bayer musste im November 2008 nach Interventionen der Gesundheitsbehörden den Vertrieb des Mittels einstellen. Das Medikament, mit dem der Konzern zuvor jährlich gut 150 Millionen Euro umgesetzt hatte, wurde bei bestimmten Herzoperationen eingesetzt, um den Blutverlust zu verringern.

Schon Anfang 2006 hatte eine im New England Journal of Medicine veröffentlichte Studie nachgewiesen, dass TRASYLOL überdurchschnittlich oft gravierende Nebenwirkungen wie Nierenschäden, Herzinfarkte oder Schlaganfälle verursacht – häufig mit Todesfolge. Allein 10.000 Patienten könnte demnach pro Jahr eine Schädigung der Nieren erspart bleiben. Recherchen des WDR Fernsehens wiesen zudem nach, dass BAYER bereits zu Beginn der 80er Jahren eigene Studien durchgeführt hatte, die ein erhöhtes Risiko für Nierenschäden ergaben. Die Studien verschwanden jedoch in der Schublade des Unternehmens.

weitere Infos:
=> BAYER nimmt TRASYLOL vom Markt
=> BAYERs neuer Pharma-GAU
=> Trasylol: BAYER verheimlicht Negativ-Ergebnisse
=> BAYER täuscht US-Gesundheitsbehörde
=> Bayer verzichtet auf breitere Anwendung Trasylols

Duogynon

CBG Redaktion

5. Juli 2012

Gericht weist Klage von Duogynon-Opfer ab

Im juristischen Streit um mögliche Missbildungen durch den Schwangerschaftstest Duogynon ist Andre Sommer, mutmaßliches Duogynon-Opfer, erneut mit einer Klage gegen den Pharmakonzern Bayer Schering gescheitert. Das Berliner Landgericht wies seine Schmerzensgeldklage zurück, weil mögliche Ansprüche verjährt seien.
Sommer hatte einen ehem. Schering-Mitarbeiter als Zeugen benannt, der in den 70er Jahren vermeintlich unabhängige Wissenschaftler bestochen hatte, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Das Gericht hat den Zeugen jedoch nicht angehört.

Zum heutigen Urteil erklärt Rechtsanwalt Herr Heynemann:
Die Haftungsklage wurde abgewiesen. Das Landgericht ging davon aus, dass die Ansprüche verjährt seien. Immerhin stellte der Richter Dr. Matthiessen fest, dass der Treuwidrigkeitseinwand gegen die Einrede der Verjährung auch nach 30 Jahren noch erhoben werden könne. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, aus welchem Grund das Gericht dann nicht den Beweisangeboten des Klägers nachgegangen ist. Der Kläger hatte einen Zeugen benannt, der im Vorfeld angab, Wissenschaftler im Auftrag von Schering bestochen zu haben, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Weiter wurde beantragt, die Unterlagen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren heranzuziehen, die derzeit noch im Landesarchiv Berlin unter Verschluss liegen. Aus diesen Akten ergibt sich, dass die Verantwortlichen von Schering die Gefahren kannten, die von Duogynon ausgingen und diese vertuscht haben. Hierin sieht der Kläger einen Verfahrensfehler, denn das Gericht hätte erst prüfen müssen, ob der Treuewidrigkeitseinwand greift. Erst danach hätte das Gericht darüber entscheiden können, ob sich Bayer auf die Einrede der Verjährung berufen kann oder nicht. Der Kläger wartet zunächst die Urteilsbegründung ab und wird dann Rechtsmittel einlegen.

Andre Sommer ergänzt:
Der Richter hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Außerdem gäbe es einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Moral sei die eine Sache und Recht die andere. Er sagte: „Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ Es ging wieder nicht um Inhalte oder Studien, sondern rein um die Verjährungsfrage, da Bayer die Einrede der Verjährung benutzt hat. Laut Angaben eines ehemaligen Scheringmitarbeiters sollen damals „vermeintlich unabhängige Wissenschaftler Zuwendungen“ von Schering erhalten haben. Bayer sagte zu diesem Vorwurf gar nichts...sie stritten es nicht ab oder machten sonstige Aussagen dazu. Das Verhalten von Bayer kann ich nicht verstehen und es ist einfach vollkommen inakzeptabel.

[Leverkusen] BAYER Leverkusen

CBG Redaktion

Presse Information vom 5. Juli 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER-Werk Leverkusen:

Mengenangaben gelagerter Chemikalien veröffentlicht

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute die Mengenangaben der im BAYER-Werk Leverkusen gehandhabten Chemikalien veröffentlicht. Auf dem Fabrikgelände werden demnach große Mengen giftiger, leichtentzündlicher, explosionsgefährlicher und krebserzeugender Substanzen eingesetzt, darunter Phosgen, Ethylenoxid, TDI, Dimethylsulfat, Benzotrichlorid, Chlor und Brom.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, die von Chemie-Fabriken und Kraftwerken ausgehenden Risiken zu kennen. Nur so entsteht öffentlicher Druck auf Betreiber und Gesetzgeber, diese Gefahren zu verringern. Wir fordern eine Überarbeitung der Störfallverordnung nach amerikanischem Vorbild, so dass die Höhe der Emissionen und die Menge der gelagerten Chemikalien für jedes Werk öffentlich einsehbar ist.“ In den USA ist für jede einzelne Fabrik die Menge der gehandhabten Gefahrstoffe sowie der Schadstoff-Ausstoß im Internet abrufbar.

Prof. Jürgen Rochlitz, Mitglied der vom Bundes-Umweltministerium eingesetzten Kommission für Anlagensicherheit, ergänzt: „Bei BAYER werden weiterhin in großem Umfang hochgefährliche Chemikalien eingesetzt. Auffällig ist zum Beispiel die beachtliche Menge von Ethylenoxid und Propylenoxid - immerhin Stoffe, die sowohl krebserregend als auch hochentzündlich sind. Auch die großen Mengen krebserzeugender Stoffe stellen ein besonderes Gefährdungspotential dar. Zu fordern ist eine Substitution dieser besonders risikoreichen Chemikalien“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlangt seit Jahrzehnten eine Veröffentlichung der Mengenangaben toxischer Substanzen. Wegen angeblicher Betriebsgeheimnisse hatte sich die Firma BAYER jedoch stets geweigert, entsprechende Anfragen zu beantworten. Die CBG erhielt die Daten nun über eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Auszüge der in Leverkusen gelagerten Chemikalien:

Bayer MaterialScience
giftige Stoffe: 9.200 Tonnen
sehr giftige Stoffe: 1.600 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 3.400 to
Phosgen: 42 to
Toluylendiisocyanat (TDI-Gemisch): 1.700 to

Lanxess
giftige Stoffe: 36.120 Tonnen
sehr giftige Stoffe: 2.720 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 16.200 to
umweltgefährliche Stoffe: 17.600 to
Brom: 18 to
Ethylenoxid: 80 to
Toluylendiisocyanat (TDI-Gemisch): 1.000 to
Schwefeldichlorid: 1.100 to

Currenta (60% Bayer, 40% Lanxess)
giftige Stoffe: 7.000 to
sehr giftige Stoffe: 6.000 to
leicht- und hochentzündliche Stoffe: 12.850 to
umweltgefährliche Stoffe: 6.500 to
Ethylenoxid: 210 to
Propylenoxid: 281 to
Bleialkylverbindungen: 2.5 to
Chlor: 305 to

Saltigo (Tochterfirma Lanxess)
giftige Stoffe: 9.300 to
sehr giftige Stoffe: 6.400 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 4.400 to
umweltgefährliche Stoffe: 7.600 to
Benzotrichlorid: 4.000 to
Hydrazin: 3.900 to
Brom: 36 to
Bei Saltigo kommen zudem 3 Tonnen des Bhopal-Gases Methylisocyanat (MIC) zum Einsatz (zum Vergleich: bei der Bhopal-Katastrophe waren 30 Tonnen MIC ausgetreten).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wurde nach Störfällen in BAYER-Werken gegründet und arbeitet seit über drei Jahrzehnten zu allen Risiken, die von Produkten und Fabriken des BAYER-Konzerns ausgehen. Das Netzwerk setzt sich insbesondere für eine Substitution hochgefährlicher Stoffe wie Phosgen sowie für ausreichende Sicherheits-Abstände zwischen gefährlichen Anlagen und der Wohnbebauung ein. Bereits im Frühjahr hatte das Netzwerk die Menge der im BAYER-Werk Dormagen eingesetzten Chemikalien veröffentlicht.

weitere Mengenangaben senden wir auf Anfrage gerne zu

[Duogynon] Duogynon / Primodos

CBG Redaktion

Die tageszeitung, 4. Juli 2012

Klage gegen Bayer Schering Pharma AG

Lebenslängliche Beweise

Duogynon galt als harmloser Schwangerschaftstest – bis missgebildete Kinder geboren wurden. Ein Betroffener klagt gegen Bayer Schering. Er hat überzeugende Beweise.von Heike Haarhoff

Wenn André Sommer heute heimkehrt nach Pfronten, wird es Pfannkuchen geben. Hannes, sein zweijähriger Sohn, liebt Pfannkuchen. Und deswegen hat der Opa gesagt, dass sie heute, an seinem 61. Geburtstag, Pfannkuchen essen. Ein strahlend klarer Tag im Allgäu, auf den Bergen schmilzt der letzte Schnee, und wenn es windstill bleibt, dann können sie vielleicht sogar alle zusammen draußen sitzen, und die Oma, Lydia Sommer, 58 Jahre alt, wird auch dabei sein.
André Sommer, der 36 Jahre alt ist, und sein Vater Herbert werden sie heraustragen aus ihrem Bett im Wohnzimmer. In dem liegt sie seit elf Jahren, abwesend, regungslos, künstlich ernährt. Aber selbstständig atmend. Ob und wie viel Bewusstsein sie hat, vermag niemand zu sagen. Vor elf Jahren, an ihrem 47. Geburtstag, hatte Lydia Sommer einen Herzinfarkt. Seither schwebt sie in einem Zustand, der ihre Familie mal hoffen, mal verzweifeln lässt, und den Ärzte als Wachkoma bezeichnen.
„Ich würde etwas darum geben, noch einmal mit ihr reden zu können“, sagt André Sommer. Ihr sagen zu können, dass er jetzt ganz nah dran ist. Dass er anhand neu aufgetauchter Dokumente vielleicht doch wird nachweisen können, was er ihr versprochen hat: Dass sie wirklich keine Schuld trifft an den Missbildungen, mit denen er 1976 geboren wurde: der Penis verkümmert, die Blase außen am Bauch angewachsen.
Die Schuldfrage müsse bei anderen überprüft werden, sagt André Sommer: Bei der Berliner Pharmafirma Schering, die bis weit in die siebziger Jahre hinein in Deutschland ein Medikament verkauft hatte, das auch André Sommers Mutter 1975, gerade schwanger geworden, geschluckt hatte: Duogynon, eine Gestagen-Östrogen-Kombination, eingesetzt als Mittel bei ausgebliebener Monatsblutung. Aber eben auch als vermeintlich harmloser Schwangerschaftstest. Und das, obwohl Schering möglicherweise bereits seit Ende der sechziger Jahre Kenntnis darüber hatte, dass Duogynon fruchtschädigend wirken konnte.
Das legen jetzt öffentlich gewordene Dokumente aus den sechziger Jahren aus Großbritannien nahe, wo Duogynon unter dem Namen Primodos verkauft wurde. Jahrzehntelang lebten hunderte Familien und ihre Kinder, die an Gaumenspalten, Herzfehlern und deformierten Extremitäten litten, mit einem Verdacht, für den sie jedoch keine Beweise hatten. Jetzt aber haben Behörden Akten freigegeben, sind Sperrfristen abgelaufen, haben Zeugen sich erinnert und ihre Archive durchwühlt. Zumindest in Großbritannien.

Mehr als nur ein Zufall
Und André Sommer hält einige dieser Dokumente in den Händen, in beglaubigter Übersetzung und wie einen Schatz: Vertrauliche Schriftwechsel zwischen Mitarbeitern von Schering Chemicals Limited, dem britischen Schering-Ableger, und der dortigen damaligen Arzneimittelbehörde Committee on Safety of Drugs, Warnhinweise von Ärzten, Berichte über Tierversuche, Studien. Alle mit dem einen Tenor: Die vielen Babys mit Fehlbildungen nach der Einnahme von Primodos während der Frühschwangerschaft – sie waren mehr als ein Zufall.
Wenn aber Schering England informiert war, warum dann nicht auch Schering Deutschland? Warum blieb Duogynon hier auf dem Markt? Warum enthielt nicht einmal die Packungsbeilage Warnhinweise?
Deswegen zieht André Sommer, der als Grundschullehrer im bayerischen Pfronten arbeitet, an diesem Donnerstag erneut vor das Landgericht Berlin – als Kläger gegen die Bayer Schering Pharma AG. Sie ist die Nachfolgerin von Schering. Sie will er haftbar machen für den ihm entstandenen Schaden: Für dreizehn Operationen wegen des Urin-Stomas, des künstlichen Harnausgangs am Bauch, von dem keiner weiß, wie lange er hält. Für mehrere Eingriffe zur Rekonstruktion seiner Genitalien. Für gelockerte Zähne aufgrund starker Antibiotikagaben. André Sommer sagt: „Für mich ist das lebenslänglich und nichts, das verjährt.“
Wer sich an die Bayer Schering Pharma AG wendet und wissen möchte, was dem Mutterkonzern in Deutschland wann über Duogynon bekannt war, ob die Schriftstücke aus England der deutschen Firmenleitung damals vorlagen und ob es möglich wäre, diese Fragen anhand des Firmenarchivs zu recherchieren, erhält per E-Mail eine Standardantwort: „Nachdem Ende der 60er Jahre Bedenken gegen die Sicherheit von Duogynon geäußert wurden, wurde Duogynon erneut zahlreichen Prüfungen im In- und Ausland unterzogen.
Es folgte ein ausführlicher wissenschaftlicher Diskurs mit unabhängigen Experten und Fachorganisationen mit dem Ergebnis, dass es keinen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und dem Auftreten der seinerzeit aufgetretenen Missbildungen gibt. Es sind keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, die die Gültigkeit der damaligen Bewertung in Frage stellen würden.“

Angst vor einer Klagewelle
Keine Angaben dazu, wer diese unabhängigen Experten und Fachorganisationen sein sollen. Keine Herausgabe der vermeintlichen Nachweise. Keine Veröffentlichung der angeblich vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bayer Schering macht dicht. Zu groß sei die Angst vor einer Klagewelle, mutmaßt André Sommers Berliner Rechtsanwalt Jörg Heynemann: Schätzungen von Betroffeneninitiativen zufolge geht die Zahl der Duogynon-Geschädigten weltweit in die Tausende.
Im ersten Prozess vor eineinhalb Jahren war der Konzern durchaus erfolgreich mit seiner Taktik, zu mauern, zu schweigen, abzulehnen. Damals entschied das Landgericht Berlin, etwaige Auskunftsansprüche von André Sommer seien verjährt. Die inhaltliche Frage, ob Duogynon fruchtschädigend wirken konnte oder nicht und seit wann Schering hierüber informiert war, blieb dabei auf der Strecke.
Und jetzt die neuen Dokumente. Es ist die Kinderärztin Isabel Gal vom Queen Mary’s Hospital for Children in Carshalton, Surrey, der das Leid ihrer kleinen Patienten keine Ruhe lässt. 1967 veröffentlicht Gal in der Fachzeitschrift Nature eine Studie: Mütter missgebildeter Kinder haben zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz hormonelle Schwangerschaftstests vorgenommen. Die Arzneimittelbehörde reagiert.
In einem als „vertraulich“ klassifizierten Schreiben vom 11. Dezember 1967 an die „sehr geehrte Frau Dr. Gal“ schreibt der Senior Medical Officer, W. H. W. Inman, „dass die Hersteller nun aktive Maßnahmen ergreifen, um dem Verdacht auf eine teratologische Missbildungen verursachende, d. Red. Wirkung nachzugehen“. Am College of General Practitioners in Schottland würden mehr als 10.000 Schwangerschaften verfolgt. „Ich persönlich vertrete dieselbe Einstellung zum Nutzen von Schwangerschaftstests wie Sie“, schreibt Inman an Gal und fährt fort: „Ich halte sie offen gestanden nicht für zweckmäßig genug im Vergleich mit anderen (biologischen) Methoden, um auch nur den geringsten Hinweis auf eine Teratogenizität zu rechtfertigen.“

Erneute Warnung
Mit dieser Einschätzung ist der Mann von der Londoner Aufsichtsbehörde nicht allein. Am 17. Februar 1969 bekommt Inman Post. Der Absender ist N. M. B. Dean, Pharmaceutical Division, Schering Chemicals Limited. Der Schering-Mitarbeiter Dean warnt vor dem Schering-Medikament: „Im Rahmen der Outcome of Pregnancy Study des Royal College of General Practitioners haben wir speziell das Ergebnis der Schwangerschaft immer dann untersucht, wenn bestimmte spezifische Medikamente verabreicht worden waren. … Auf den ersten Blick scheint es jedoch, dass die 10% Aborte nach Primodos wahrscheinlich nicht dem Zufall geschuldet sind. Hinsichtlich der 4 verzeichneten Anomalien handelt es sich bei zweien um Gaumenspalten. … Angesichts dieser, wenn auch vorläufigen Ergebnisse, sollte man nach meiner persönlichen Meinung Primodos zurückziehen bzw. nicht weiter verwenden.“
Der Druck auf Schering wächst. Die Firma pariert auf ihre Art – mit der bewusst versuchten Diskreditierung kritischer Wissenschaftler und deren Publikationen im Medical Letter. Im August 1969 zirkuliert bei Schering ein internes Papier, eine Art Argumentationshilfe für einen Konzern in Bedrängnis: „Die vorliegende Analyse verfolgt den Zweck, andere als im Medical Letter zitierte Nachweise vorzulegen, was nahe legt, dass die im Medical Letter gezogenen Schlussfolgerungen anfechtbar und möglicherweise vollkommen irrig sind.“
1970 ist Schluss. Die britischen Behörden ziehen die Reißleine. Primodos darf nicht mehr als Schwangerschaftstest angewendet werden. In Deutschland dagegen passiert bis zur Marktrücknahme 1981 nichts.
Treuwidrigkeit wegen gezielter Täuschung der Öffentlichkeit seit den siebziger Jahren, so heißt der Vorwurf im Juristendeutsch. Bejaht ihn das Landgericht und gibt damit André Sommers zivilrechtliche Haftungsklage statt, dann hat Sommer einen Wunsch: Dies seiner Mutter zu sagen. Und Gehör bei ihr zu finden.

Pestizide

CBG Redaktion

29. Juni 2012

Aktion der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Umfrage zu Pestiziden in deutschen Supermärkten

Häufig finden sich gefährliche Pestizide in Produkten deutscher Supermärkte. Besonders Paprika, Trauben und Salat sind belastet, weniger bedenklich sind meist Bananen, Kiwis und Kartoffeln. Bei Testkäufen von Greenpeace vor einigen Jahren schnitten die Unternehmen Kaisers/Tengelmann, Edeka und REWE besonders schlecht ab, teilweise war dort jede dritte Probe mit gefährlichen Agrochemikalien belastet.

Die meisten Unternehmen unternahmen Schritte, die Belastung zu senken. Frei von Schadstoffen sind aber weiterhin nur Bioprodukte.

Zu den Pestiziden, die bei den Untersuchungen von Greenpeace gefunden wurden, zählen auch Produkte von BAYER, dem weltweit zweitgrößten Pestizidhersteller; zum Beispiel Imazalil, das in gespritzten Zitrusfrüchten zu finden ist, als akut giftig gilt und vermutlich Krebs auslösen und das Erbgut schädigen kann. Auch das Spritzmittel Amitrol von BAYER, das hormonelle Störungen hervorrufen kann und im Anbau von Äpfel, Birnen und Wein verwendet wird sowie das Fungizid Procymidon wurden mehrfach nachgewiesen.

Mitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren nahmen die bislang bekannten Pestizid-Funde zum Anlass, die wichtigsten Anbieter nach den Schutzmaßnahmen für die VerbraucherInnen zu fragen. Folgende Fragen wurden an fünfzehn Supermarkt-Ketten gerichtet:

1. Ist Ihnen der Pestizid-Verhaltenskodex der Welternährungsorganisation FAO bekannt?
2. Welches sind Ihrer Kenntnis nach die giftigsten Schädlingsvernichtungsmittel? Welches die häufigst gebrauchten?
3. Wie reagieren Sie auf Untersuchungen der von Ihnen verkauften Lebensmittel? Beeinflussen diese Ihre Vertriebsentscheidungen?
4. Aus welchen Regionen werden Ihnen belastete Produkte angeboten? Welche Lebensmittel sind am höchsten belastet?
5. Wie überwachen Sie das Angebot in Ihren Filialen?
6. Mussten Sie in der Vergangenheit belastete Produkte aus dem Sortiment nehmen?

Der Brief schließt mit dem Appell: „Nehmen Sie Ihre Einflussmöglichkeit wahr, die Pestizid-Nachfrage zu verringern und dadurch Vergiftungen von Verbrauchern, Landarbeitern und der Umwelt zu reduzieren“.

Acht der fünfzehn angeschriebenen Supermarkt-Ketten antworteten. Auf die konkreten Fragen wurde teilweise sehr allgemein geantwortet. Die meisten Unternehmen können die Diskussion jedoch nicht mehr ganz ignorieren.

Vorbildlich ist einzig die Position der Firma tegut, die sämtliche Rückstände eliminieren will. Alle anderen Firmen bekennen sich nicht zum ökologisch notwendigen Ziel einer pestizidfreien Produktion. Immerhin setzen sich einige Ketten zum Ziel, die gesetzlichen Grenzwerte deutlich zu unterschreiten.

Wir dokumentieren im Folgenden die vollständigen Antworten:

Aldi Einkauf GmbH (bei Aldi-Produkten waren in der aktuellsten Untersuchung von Greenpeace vergleichsweise wenig Pestizide gefunden worden)

Vorbildlich ist das Schreiben von tegut. Die Bio-Kette bekennt sich zum FAO Kodex und schließt zahlreiche Pestizide generell aus (viele davon aus dem Bayer-Sortiment, z.B. Endosulfan, Ethoprophos, Monocrotophos, Aldicarb, etc).

Ein besonders kurzer Brief kommt von der Kette NORMA

Eine nichtssagende Antwort kam zunächst von der Kette REWE. Auf Nachfrage erhielten wir dann eine ausführliche Antwort.

Lidl war in der ersten Untersuchung von Greenpeace wegen der hohen Pestizidbelastung seiner Produkte noch auf dem letzten Platz gelandet. Wegen der negativen Berichterstattung verbesserte die Firma die Rückstandskontrollen, so dass sie in der nächsten Studie weit verbessert abschnitt. Immerhin bekennt sich Lidl zu dem Ziel, eine maximale Belastung von 66% unter den gesetzlich erlaubten Höchstwerten anzustreben, das Limit also nur zu einem Drittel auszuschöpfen (Kaisers und Aldi geben das weniger ambitionierte Ziel an, 30% unter den gesetzlichen Höchstwerten liegen zu wollen).

Auch Kaufland bekennt sich zu dem relativ ambitionierten Ziel, nur eine Belastung von einem Drittel des gesetzlich Erlaubten zuzulassen.

Der Brief von Kaisers´s Tengelmann

Und abschließend das Schreiben der Firma Bünting.

[Bienensterben] Mexiko

CBG Redaktion

13. Juni 2012

Mexiko: Bayer sponsort staatliche Imker-Beauftragte

Die staatlichen Bieneninstitute in Deutschland sind chronisch unterfinanziert und sind daher von Aufträgen der Pestizidhersteller abhängig. Auch im Ausland gibt es solche Abhängigkeiten.

So berichtet uns aktuell ein Berater für Bienenzucht aus Mexiko, dass staatliche Lehrbeauftragte für Imkerei von BAYER mit kostenloser Schutzkleidung versorgt werden. Das Foto vom März 2012 zeigt einen von der Regierung von Jalisco angestellten Tierarzt, der drei Imkergruppen mit einigen Dutzend Mitgliedern betreut.

Auf der Schutzkleidung wird das Produkt BAYVAROL beworben, ein Varroacid. Offenbar wird nicht die korrekte Anwendung praktiziert: entgegen den Anwendungsvorschriften befanden sich in vielen Bienenkästen noch eine Woche vor Erntebeginn BAYVAROL-Streifen in den Bienenvölkern. Den Lehrbeauftragten wird zudem nicht vermittelt, dass das Produkt nach mehrmaliger Anwendung zur Resistenzbildung bei den Varroamilben führt, wie dies z.B. in Südeuropa beobachtet wurde.

alle Infos zur Kampagne Bienensterben