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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Aktionsbericht] Bayer HV 2012

CBG Redaktion

Aktionsbericht zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns

Freitag, 27. April 2012 - 08.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

BAYER-HV 2012 im Zeichen der Kritik

Demonstration vor dem Saal / 20 Redebeiträge von Kritischen AktionärInnen / Ein etwas anderes BAYER-Kreuz als Abschiedsgeschenk der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) für Dr. Manfred Schneider (Vorstandsvorsitzender 1992 bis 2002, danach Aufsichtsratsvorsitzender bis 2012)

Am 27. April 2012 hat BAYER dafür Sorge getragen, dass die etwa 3 Tsd. nach Köln anreisenden BAYER-AktionärInnen keinen Kontakt mit den zahlreich vor der Hauptversammlung demonstrierenden KritikerInnen hatten: Der Konzern hat das Areal großräumig mit Sperrgittern umzäunt, die Busse mit den AktionärInnen fuhren durch spezielle Einlässe, die DemonstrantInnen mussten draußen bleiben. Einmal mehr stellte der Konzern sein mangelndes Demokratie-Verständnis unter Beweis, er sperrte Kritik kurzerhand aus.

Das änderte jedoch nichts daran, dass deutlich wurde, dass der Konzern massiv im Kreuzfeuer umfangreicher Kritik steht. Die Presse titelte „BAYER: Zwischen Jubel und Tribunal“.

Bei den Protesten vor dem Saal ging es um tödliche Menschenversuche, Arbeitsplatzvernichtung, gefährliche Medikamente mit tödlichen Risiken, Nanotechnik, verweigerte Entschädigungen für die Opfer von BAYER-Pharmazeutika, die ultragefährliche CO-Pipeline durch dichtbesiedelte Ballungsgebiete, millionenfache Tierversuche und immer wieder um das weltweite Bienensterben durch BAYER-Gifte, das die Lebensgrundlagen der Menschheit in Gefahr bringt. Zu den Protesten waren auf Einladung der CBG Imker aus Österreich und andere Gäste aus dem In- und Ausland angereist.

Im Saal sprachen 28 RednerInnen, 20 davon waren Kritische AktionärInnen. Und selbst von den VertreterInnen der Aktionärsgemeinschaften kamen hartnäckige Fragen zu den von der CBG und deren Gästen angesprochenen Themen. Die Versammlungsleitung reagierte darauf, indem sie nach dem ersten Frageblock die Redezeit kurzerhand von 10 auf 5 Minuten reduzierte.

Nachdem BAYER-Chef Dekkers zu Beginn der Veranstaltung noch versuchte, Stimmung gegen die CBG und ihre Gegenanträge zu machen, reagierte er schließlich auf die erdrückenden Argumente und Fakten der GegenrednerInnennur noch stereotyp mit ausweichenden und verharmlosenden Stellungnahmen. Insbesondere den Opfern wie etwa den Medikamentengeschädigten gegenüber zeigte sich Dekkers kalt. Zwar betonte er, dass ihm die Schicksale sehr zu Herzen gingen, er leugnete aber nicht nur jede BAYER-Verantwortung für die Todesfälle und die zahllosen lebensbedrohlichen Gesundheitsschäden durch Menschenversuche und BAYER-Medikamente, sondern bezeichnete die BAYER-Produkte weiterhin sogar als „sicher“ und weigerte sich, diese vom Markt zu nehmen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertrat erneut zusammen mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre rund 40 Tsd. Aktien im Börsenwert von etwa 2,2 Mio. Euro. Bei den Abstimmungen stimmten stets sehr viel mehr Aktien mit Nein, als die CBG zur HV mitgebracht hatte. Selbst bei der Dividende waren es weit über 100 Tsd. Aktien. Bei der Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand kamen sogar rd. 1,6 Mio. Stimmen hinzu. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat stimmten im Fall des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning, den der Konzern nun zum Aufsichtsratsvorsitzenden machte, 12,9 und im Fall von Dr. Kleinfeld, dem ehemaligen SIEMENS-Boss, sogar 33,4 Mio. Stimmen mit Nein.

Dabei ist zu beachten, dass BAYER die Enthaltungen komplett unter den Tisch fallen lässt. Sie werden einfach nicht angegeben. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das durchaus mehrere Prozent sein können.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Auf der HV waren ca. 450 Mio. Stimmen vertreten (von insgesamt ca. 833 Mio. Stimmen). Die GroßaktionärInnen, die sogenannten Investoren, haben mit ihren Multimillionen Stimmen stets für satte Mehrheiten von weit über 90 Prozent gesorgt.

Die Hauptversammlung 2012 war eine besondere: Sie verabschiedete den langjährigen Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Manfred Schneider, der von BAYER und den Medien als ökonomischer Superstar gehandelt wird. 38 Jahre im Konzern, prägte er 20 Jahre lang das Unternehmen an der Spitze des Konzerns. Als „ungekrönter König der Deutschland AG“ galt er lange Zeit als „mächtigster Manager Deutschlands“ (manager magazin).

Die CBG würdigte seinen Abgang auf ihre Art: Sie überreichte ihm zum Abschied „ein etwas anderes BAYER-Kreuz“, eines der Kreuze, die sie bei den Protesten in Gedenken an die zahllosen Opfer der BAYER-Produkte und der Arbeitsplatzvernichtung durch das Unternehmen eingesetzt hat. Allerdings war der Redebeitrag von Köhler-Schnura von der BAYER-Regie nahezu auf das Ende der HV gelegt worden, so dass die Medien die alternative Würdigung von Herrn Schneider nicht mehr vor Redaktionsschluss zur Kenntnis nehmen konnten.
Weitere Reden, Aktionsfotos und Infos: www.CBGnetwork.org

Pharmapatente

CBG Redaktion

27. April 2012, Ärzte ohne Grenzen

Hauptversammlung der Bayer AG:

Statement von Ärzte ohne Grenzen zu Patentstreit in Indien

Zur Hauptversammlung der Bayer AG in Köln erklärt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen, der auch persönlich bei der Hauptversammlung spricht:

„Geistige Eigentumsrechte, allen voran Patente, sind in vielen Fällen eine große Barriere für den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten. Vor allem in ärmeren Ländern sind die hohen Preise patentgeschützter Präparate nicht finanzierbar.

Die Zwangslizenz auf das Bayer-Medikament Nexavar™, die im März diesen Jahres von der indischen Patentbehörde für Indien erlassen wurde, ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Signal.

Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbare Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

Damit hat die Behörde klar gemacht, dass Patentmonopole kein Freifahrtschein für überteuerte Preise sind. Bayer sollte diese Entscheidung im Sinne der Patienten akzeptieren und keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Die Gesundheit und das Leben von Patienten in ärmeren Ländern wiegen schwerer als das Gewinninteresse privater Unternehmen.“

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

[Nanotubes] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 26. April 2012

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER-Hauptversammlung: BUND kritisiert Risiken von Nanotubes

Gefahrenpotential weitgehend unbekannt / Produktion in Leverkusen und Laufenburg geplant / 4000 Aktionäre in morgiger Versammlung erwartet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisieren die geplante Genehmigung einer Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes (CNT) in Laufenburg am Hochrhein. Claudia Baitinger vom BUND NRW wird hierzu in der morgigen Hauptversammlung der BAYER AG in den Kölner Messehallen sprechen. Erwartet werden rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre. Mehrere Umweltverbände und Privatpersonen hatten Einwendungen gegen die Genehmigung der Anlage eingereicht.

„Ein mit Nanotubes vergleichbares Material kommt in der Natur nicht vor. Der derzeitige Wissensstand zum Gefahrenpotential von CNT ist zudem gering - dies ist angesichts einer geplanten Großproduktion nicht zu akzeptieren,“ sagte Claudia Baitinger, Chemieexpertin des BUND. Die derzeit gültigen Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze seien geschaffen worden, als Nanoteilchen noch nicht großtechnisch produziert wurden. Die Genehmigungsverfahren für die Anlagen in Leverkusen oder Laufenburg seien daher mit den bestehenden Regelungen nicht beherrschbar.

Die Laufenburger Anlage, die von der Firma H.C. Starck im Auftrag der BAYER MaterialScience AG betrieben wird, hatte im Jahr 2006 eine befristete Genehmigung als Versuchsanlage erhalten. Die Produktion soll nun von 30 auf 75 to/Jahr ausgeweitet werden und eine dauerhafte Genehmigung erhalten. BAYER selbst betreibt in Leverkusen ebenfalls eine Versuchsanlage, die sogar eine maximale Kapazität von 200 Jahrestonnen besitzt. Da diese nicht wie geplant funktioniert, soll nun auf die Anlage in Laufenburg ausgewichen werden.

Die von BAYER MaterialScience produzierten Carbon Nanotubes, winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, sollen nach Angaben von BAYER in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln eingesetzt werden. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNTs die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut oder den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden.

Aus Sicht der Umweltverbände müsse der Betreiber vor einer Genehmigung hinreichend plausibel darlegen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können. Dies habe man in der erforderlichen Transparenz bislang vermisst.

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[Pharmatests] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. April 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Tödliche Pharma-Studien in Indien

BAYER verlegt immer mehr gefährliche Medikamenten-Versuche in arme Länder. Dort locken ein großes Reservoir an Probanden, niedrige Preise und geringe behördliche Aufsicht. Allein in Indien kam es bei Menschenversuchen von BAYER zu mindestens 138 Todesfällen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat einen Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns eingereicht und wird am Freitag vor den rund 4.000 Aktionären zum Thema sprechen.

Immer mehr Pharma-Studien werden in Schwellenländer verlagert. Insbesondere Indien ist aufgrund der niedrigen Kosten, der Englischkenntnisse der Bevölkerung, der großen Masse an Probanden und der laxen behördlichen Kontrollen für die Firmen attraktiv.

Derzeit lassen westliche Unternehmen etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden in Indien durchführen und zahlen hierfür jährlich etwa eine halbe Milliarde Euro. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Geschädigten zu: innerhalb von nur vier Jahren starben mehr als 1.700 Proband/innen. Allein bei den vom BAYER-Konzern in Auftrag gegebenen Studien kamen nach Angaben des indischen Gesundheitsministeriums 138 Versuchspersonen ums Leben - allein vier an Nebenwirkungen des Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER hat den Hinterbliebenen Entschädigungen von gerade mal 5.250 Dollar gezahlt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert Aufklärung über alle Zwischenfälle bei Pharmatests von BAYER. Zur Hauptversammlung des Konzerns am Freitag in Köln hat die CBG einen Gegenantrag eingereicht. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Standards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv. Der BAYER-Vorstand trägt die Verantwortung für die gefährliche Praktik, risikoreiche Studien in Schwellenländer zu verlagern. Wir werden daher in der Hauptversammlung eine Nicht-Entlastung des Managements fordern“.

Derzeit beauftragt BAYER in Indien Studien mit der Krebs-Arznei Nexavar, dem Augen-Präparat VEGF, dem Thrombose-Präparat Xarelto und dem Diabetikum Glucobay. Kürzlich abgeschlossen wurden Versuche mit dem Potenzmittel Levitra, der Hormon-Spirale Mirena, dem Bluter-Medikament Kogenate und dem Röntgen-Kontrastmittel Gadovist. Die Testpersonen sind überwiegend extrem arm und analphabetisch; in vielen Fällen werden Einverständniserklärungen von Dritten unterzeichnet. Die wenigsten Probanden wissen, auf welche Gefahren sie sich einlassen. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen häufig nur auf dem Papier.

Experten halten die offiziellen Zahlen für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“. Jan Pehrke ergänzt: „Selbst wenn die offiziellen Daten unvollständig sind, so widerlegt die Aufstellung der indischen Regierung eindeutig die Aussage des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning, wonach es bei klinischen Studien zu keinen schweren Zwischenfällen gekommen sei.“

In einem Schreiben an BAYER-Chef Marijn Dekkers hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren kürzlich um Aufklärung gebeten. Das Unternehmen hatte eine Beantwortung abgelehnt.

Auch in weiteren Ländern mit großen Armutspopulationen wie Kolumbien, Pakistan, Moldawien, den Philippinen und China führt BAYER Menschenversuche durch. Sogar in Deutschland werden Todesfälle bei BAYER-Versuchen gemeldet: nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) starben im Jahr 2010 zwanzig Teilnehmer von Studien des BAYER-Konzerns.

weitere Infos zur BAYER-Hauptversammlung

[30 Jahre] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. April 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER: 30 Jahre Kritische Aktionäre

erste Kritische Aktionärsgruppe in Deutschland / Protestaktion zu BAYER-Hauptversammlung am 27. April / Glückwunsch von Nina Hagen

Seit 30 Jahren protestieren Kritische Aktionäre in den Hauptversammlungen der BAYER AG gegen die Kehrseiten der Geschäftspolitik des Konzerns. 1982 hatten Mitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erstmals in der Versammlung das Wort ergriffen. Zum Aktionärstreffen am 27. April in Köln reichte die CBG nun erneut Gegenanträge ein, diese wurden auf der BAYER-website veröffentlicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren war die erste Organisation, die Vorstand und Aktionäre eines deutschen Konzerns direkt mit Kritik konfrontierte. Mittlerweile gibt es bei rund 25 Unternehmen Kritische Aktionäre.

Axel Köhler-Schnura, Vorstands- und Gründungsmitglied der CBG: „Als wir vor 30 Jahren das erste Mal in der BAYER-Hauptversammlung auftraten, gerieten die Verantwortlichen geradezu aus dem Häuschen. Nie zuvor war die heilige Profitruhe einer Aktionärsversammlung derart gestört worden. Noch nie hatte jemand gewagt, den „Rat der Götter“ in der Öffentlichkeit derart zu kritisieren. Die mit den Profiten verbundenen Verbrechen kommen seitdem Jahr für Jahr auf die Tagesordnung. Faktenreich, konkret und fundiert.“

Die Rockmusikerin Nina Hagen, Förderin der Coordination, gratuliert zum Jubiläum: „Viele herzliche Glück- und Segenswünsche an alle Freunde und Mitstreiter der Coordination gegen BAYER-Gefahren zum 30-jährigen Hauptversammlungs-Jubiläum! Ich bewundere und unterstütze Euch von ganzem Herzen, frei nach dem Motto: The People United Will Never Be Defeated.“

Schwerpunkte der Protestaktion in diesem Jahr sind tödliche Pharma-Studien in Indien, der Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung, Risiken von Antibabypillen, die geplante CO-Pipeline quer durch NRW, Fehlbildungen durch den hormonalen Schwangerschafts-Test Duogynon und Bienensterben durch BAYER-Pestizide. Zu den Aktionen vor den Kölner Messehallen werden Umweltaktivisten aus dem In- und Ausland erwartet. Rund fünfzehn Kritikerinnen und Kritiker werden in der Versammlung das Wort ergreifen, darunter Vertreter des BUND und von Ärzte ohne Grenzen.

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Keine Nichtregierungsorganisation beschäftigt sich so intensiv mit den Machenschaften eines einzelnen Konzerns wie die Coordination gegen BAYER-Gefahren. Seit drei Jahrzehnten wird die Hauptversammlung für den BAYER-Vorstand dadurch zum Ärgernis. Ich wünsche unserer Mitgliedsorganisation viel Erfolg für die nächsten 30 Jahre!„. Die CBG gehörte vor 25 Jahren zu den Gründern des Dachverbands.

Axel Köhler-Schnura abschließend: „BAYER hat seit unserem ersten Besuch der Hauptversammlung alles versucht, uns loszuwerden: Einschüchterung, abgestellte Mikrofone, Bespitzelung, Diffamierung, Prozesse, Einsatz des Werkschutzes. Ohne Erfolg. Die RednerInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren enthüllen auf den Hauptversammlungen des Konzerns Jahr für Jahr die Kehrseite der Profite: Ausbeutung und Umweltzerstörung, Verbrechen an Mensch und Umwelt. Und benennen die Verantwortlichen im Vorstand.“

Alle Infos zu Kritischen Aktionären bei BAYER

Xarelto

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. April 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Xarelto: unklares Risiko-Profil

Todesfälle bei Xarelto-Studien in Indien / Experten warnen vor breitem Einsatz / Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung

Die Bedenken bezüglich der Sicherheit des Gerinnungshemmers Xarelto konnten bislang nicht ausgeräumt werden. Bei Studien mit dem Medikament ist es wiederholt zu Todesfällen gekommen. Xarelto wird zudem mit unlauteren Methoden vermarktet. Zu befürchten ist, dass ein risikoreiches und überteuertes Präparat ohne therapeutischen Zusatznutzen in den Markt gedrückt wird.

Anlässlich der heute von BAYER veröffentlichten Studien-Daten (Xamos-Studie) zum Einsatz von Xarelto bei Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen erklärt die Coordination gegen BAYER-Gefahren:

Berater der amerikanischen Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA) kamen erst kürzlich zu dem Ergebnis, dass Xarelto gegenüber dem seit langem verwendeten Gerinnungshemmer Warfarin (in Deutschland: Marcumar) keinen therapeutischen Zusatznutzen bietet. Schlaganfälle kann Xarelto nicht häufiger verhindern als die etablierten und kostengünstigen Mittel. Zudem liegen bislang keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen von Xarelto vor. Nach Meinung der FDA-Experten werfen die von BAYER eingereichten Studien insbesondere Fragen zu Herzinfarkt- und Blutungsrisiken auf.

Nach Aussage der FDA-Experten zeigte die von BAYER eingereichte Studie (Rocket-AF) nur deshalb eine vergleichbare Wirksamkeit von Warfarin und Xarelto, da die mit Warfarin behandelten Patienten nicht optimal eingestellt worden waren. Bei größeren orthopädischen Eingriffen hätten Patienten ein hohes Risiko für Thromboembolien. Zudem verursache Xarelto mehr Blutungen als ältere Präparate.

Auch als allgemeines Therapeutikum gegen Venen-Thrombosen möchte BAYER das Präparat einsetzen. Gegenüber bislang verwendeten Medikamenten konnte jedoch auch für diese Anwendung kein Vorteil gezeigt werden. Die sogenannte Magellan-Studie war laut BAYER lediglich darauf ausgelegt, bei mehr als 3.400 teilnehmenden Patienten nachzuweisen, dass Xarelto der Vergleichsmedikation „nicht unterlegen ist“. Selbst nach Aussage von BAYER wies das Präparat jedoch „kein konsistent positives Nutzen-Risiko-Profil“ auf.

Zudem strebt BAYER eine Zulassung zur Nachbehandlung des akuten Koronar-Syndroms (ACS) an. Das Präparat soll in Kombination mit einer anderen Therapie der nochmaligen Entstehung von Blutgerinnseln in den Herzkranz-Arterien vorbeugen. In den Tests zeigten sich allerdings auch deutlich die Risiken der Arznei: so erlitten Xarelto-Proband/innen häufiger schwere Blutungen als die Test-Personen, welche die bisherige Standard-Medikation erhielten.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die zahlreichen Meldungen über Gefäß-Verschlüsse, Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen und Leberschäden lassen eine breite Verwendung von Xarelto nicht ratsam erscheinen. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.“ Der Verband hat zum Thema einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April eingereicht.

Der Zulassungsprozess von Xarelto gestaltete sich wegen der vielen Nebenwirkungen und der ungeklärten Langzeitwirkung von Beginn an schwierig. In Indien waren mindestens vier Proband/innen bei Xarelto-Studien ums Leben gekommen. BAYER hat den Hinterbliebenen jeweils bloß 5.250 Dollar Entschädigung gezahlt. Xarelto wird daher in den USA mit einem Warnhinweis versehen, wonach Patienten das Medikament nicht ohne ärztliche Rücksprache absetzen sollten, da sonst das Risiko von Schlaganfällen steigt.

Deutliche Unterschiede zeigen sich im Preis: die bisherige Standard-Medikation Warfarin kostet in den USA 25 Cent pro Tablette, Xarelto hingegen soll sechs Dollar kosten.

Zu kritisieren ist auch das Marketing für Xarelto. BAYER versendet in großem Umfang unverlangte Muster an Allgemeinärzte – ein klarer Verstoß gegen das deutsche Arzneimittelgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Muster nur auf schriftliche Anforderung verschickt werden dürfen. Die Regelung wird von BAYER umgangen, indem dem Muster ein angeblicher Quittungszettel beiliegt, der sich als Musteranforderung entpuppt.

weitere Informationen:
=> Brief von Public Citizen
=> FDA staff fears over bleeding risk of Bayer/J&J’s rivaroxaban

[PETA] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

PETA Deutschland e.V.
Harald Ullmann
Benzstraße 1
70839 Gerlingen

Gegenantrag zur Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu dem Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen. Um Mitteilung dieses Gegenantrages sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Bayer veröffentlicht nicht, welche Maßnahmen konkret getroffen werden, um die Einhaltung der konzerneigenen „Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen“ sowie der jeweiligen nationalen Tierschutzgesetze in Bayers Tierversuchslaboren sowie in den Auftragslaboren, mit denen Bayer zusammen arbeitet, zu gewährleisten.

In den Grundsätzen steht, dass mit externen Laboren nur dann zusammengearbeitet wird, wenn deren Arbeit mit den genannten Tierschutzgrundsätzen vereinbar ist1. Dies würde anhand spezieller Fragebögen kontrolliert. Bayer veröffentlicht aber weder diese Fragebögen noch konkrete Kriterien, die solche externen Labore erfüllen müssen. Ebensowenig ist zu erfahren, wie oft Auftragslabore kontrolliert werden, und welche Sanktionen von Seiten von Bayer den Laboren drohen, wenn nicht nur Bayers eigene Tierschutz-Grundsätze nicht eingehalten werden, sondern auch massiv gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird, wie es im vorvergangenen Jahr beim US-Labor PLRS der Fall war, zu dessen Auftraggebern auch Bayer gehörte. Ehemalige Mitarbeiter dieses Labores sind mittlerweile in den USA wegen des Straftatbestandes der Tierquälerei angeklagt worden2.

Bayer hat dennoch seitdem keine strengeren Maßnahmen veröffentlicht, wie sichergestellt werden soll, dass mit solchen Laboren in Zukunft auf keinen Fall mehr zusammengearbeitet wird.

In den „Grundsätzen zu Tierschutz und Tierversuchen“ steht weiterhin, die Haltung der Tiere, die in Versuchen verwendet werden, erfolge „unter fachgemäßen Bedingungen“3, Tierschutzbestimmungen würden „in vielen Fällen übertroffen“4. Bayer veröffentlicht aber nicht, was konkret darunter zu verstehen ist, in wie vielen und welchen Fällen beispielsweise welche Bestimmungen übertroffen werden. Das Umfeld der Tiere werde „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“5 gestaltet. Welche Grundsätze aber sind das?

Laut der firmeneigenen Grundsätze sollen ein Tierschutzbeauftragter sowie verschiedene regionale Institutionen die Einhaltung der Tierschutz-Richtlinien überwachen6, jedoch veröffentlicht Bayer keinerlei Jahresbericht dieser Institutionen, aus dem klar hervorginge, welche Maßnahmen konkret getroffen wurden, ob Missstände vorgefunden wurden und wie diese behoben wurden.

Bayer hat eine ethische Verpflichtung, zu gewährleisten, dass kein Tier in einem Bayer-Labor oder in einem im Auftrag von Bayer agierenden Labor gequält, vernachlässigt oder misshandelt wird. Bayer hat jedoch keine ausreichenden Schritte unternommen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Der Vorstand trägt die Verantwortung dafür und soll daher nicht entlastet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der People for the Ethical Treatment of Animals unter www.peta.de.

1 http:www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
2 http:
www.peta.org/features/professional-laboratory-and-research-services.aspx
3 http://www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
4 Ibid.
5 Ibid.
6 Ibid.

Bienensterben

CBG Redaktion

Vrij Nederland, 4. April 2012

Bleker und die Bienen

In der gleichen Woche in der im „Science“ Magazin zwei alarmierende Studien veröffentlicht wurden, in denen das weltweite Bienensterben mit dem Einsatz neonicotinoider Pestizide in Zusammenhang gebracht wird, reichte Henk Bleker (Niederländischer Staatssekretär für Landwirtschaft) dem Niederländischen Parlament einen Bericht zu diesem Thema ein in dem es heißt: „Alles ist in Ordnung – Neonicotinoide können weiter eingesetzt werden wie bisher, ihre Verwendung tötet keine Bienen“.

von Tomas Vanheste, ins Deutsche übersetzt von Dr. Sven Buchholz

Henk Bleker hat es nicht einfach. In der vergangenen Woche, während einer hitzigen parlamentarischen Debatte über die Gründe für das weltweite massenhafte Bienensterben, dachte er, dass er eine endgültige Zusicherung gegeben hatte, dass es keinen Grund zur Beunruhigung gäbe bezüglich der Pestizid Problematik.

Wissenschaftler, Umweltschützer, Politiker und Imker gehen sich gegenseitig an den Hals über die Frage, ob systemische Pestizide, so genannte Neonicotinoide, die Ursache für die Verluste von Bienenvölkern darstellen.

Die Tatsache, dass in Europa und Nordamerika Millionen von Bienenvölkern starben, beunruhigt den niederländischen Landwirtschaftssekretär. Denn ohne Bienen gibt es keine Bestäubung für Karotten, Tomaten und Blumenkohl.
Bleker beauftragte ein Team von Wissenschaftlern, dieses Problem zu untersuchen.
Letzten Mittwoch konnte er das Parlament beruhigen: Seine wissenschaftlichen Berater führten eine Literaturrecherche durch und fanden: „dass es keinen Beweis für eine Verbindung zwischen dem Bienensterben und Neonicotinoiden gäbe.“
Somit gab es keinen Grund, den Einsatz dieser Pestizide zu stoppen.

Bleker war glücklich, die Landwirte waren glücklich, und die Hersteller der Pestizide waren glücklich. Aber die Tinte seines Berichts war kaum getrocknet, als das führende Wissenschaftsmagazin „Science“ zwei neue Studien veröffentlichte, die bestätigen, dass Neonicotinoide in der Tat ernste Schäden bei Bienen hervorrufen.

In der französischen Studie wurden Honigbienen mit Chip-Sendern ausgestattet und anschließend realistischen Feld-Dosen des von der Firma Syngenta entwickelten Pestizids „Cruiser“ (mit dem Wirkstoff Thiametoxam) ausgesetzt. Die Bienen, die das Neurotoxin aufnahmen, hatten größere Schwierigkeiten ihren Stock wieder zu finden und gingen auf dem Weg eher verloren (als die Bienen der unbehandelten Kontrollgruppe).

In der anderen Studie der Stirling University in Schottland wurden Hummeln sehr niedrigen Konzentrationen des Neonicotinoids Imidacloprid der Firma Bayer ausgesetzt. Die exponierten Kolonien erlitten einen 85%igen Rückgang in der Anzahl ihrer produzierten Königinnen. Dieser Verlust neuer Königinnen würde im folgenden Jahr entsprechend zu 85% weniger neuer Hummelkolonien führen.
Kamen die Offenbarungen von „Science“ aus heiterem Himmel, oder hätten Blekers Pestizid-Berater besser informiert sein müssen? Wer sind denn diese Experten, auf die sich der (niederländische) Staat offensichtlich verlässt?

Der erste Autor des Reportes, auf den Bleker seine Mitteilung stützt, war Tjeerd Blacquière von Plant Research International (PRI) in Wageningen. Er war eine gewagte Wahl des Staatssekretärs. Blacquières Glaubwürdigkeit war so gut wie zerstört nach seinem Auftritt in der Fernsehdokumentation „The murder of the honeybee“, ausgestrahlt von Hollands Zembla TV im März 2011. Blacquière, der sich anmaßt der Bienenexperte der Wageningen University zu sein, war gezwungen zuzugeben, dass er nicht einen einzigen durch Experten begutachteten Artikel zum Thema Bienen und Pestizide in irgendeinem wissenschaftlichen Journal veröffentlicht hat.

“Wir machen sehr praktische Forschung.” war seine Erklärung. Er beschreibt PRI als „ein Unternehmen“ mit losen Verbindungen zur Universität, das seine Erträge durch Auftragsforschung generiert.

Das Forschungsbüro Profunde berichtete Zembla, das Blacquières Institut in der Tat viele lukrative Projekte von den Pestizidherstellern Bayer und Syngenta erhalten hat.

Der zweite, von der Regierung konsultierte Experte war Professor Guy Smagghe von der Ghent University, der ebenfalls eine enge Beziehung zu Bayer hat. Sein Wissenschaftsteam in Ghent kooperiert mit dem größten Bayer Forschungscenter in Belgien, das sogar auf demselben Campus angesiedelt ist. Smagghe hat auch zusammen mit einem Wissenschaftler, der direkt bei dem deutschen Chemie-Giganten angestellt ist, einen Artikel veröffentlicht.

„Ich habe nie für Bayer geforscht“, erwidert Blacquière. „Wir haben eine Regierung, die sagt, dass die Universitäten mit der Industrie zusammenarbeiten sollen. Bürger beschweren sich, wenn Wissenschaftler auf Kosten der Steuerzahler ihr Leben lang an einem Thema forschen, die der Gesellschaft keinen Nutzen bringt. Aber sobald wir etwas mit Bayer oder Syngenta zusammen machen, sagen sie: ‚Seht Ihr, sie sind nicht unabhängig!’ “

Bis 2011 publizierte Blacquière nicht eine einzige von Gutachtern beurteilte Studie zu Bienen und Pestiziden. Sein Debüt in der Bienenforschung machte er letzten Februar mit der Veröffentlichung in der Fachzeitschrift ‘Ecotoxicology’. Dieser Artikel war die Basis für den Bericht, den der Staatssekretär an das Parlament sandte. Doch der Artikel wurde nicht in allen Kreisen mit Freuden aufgenommen. Der Toxikologe Henk Tennekes (ehemals Direktor einer großen Schweizer Agentur für die Durchführung von Forschungsprojekten der Industrie, heute unabhängiger Forscher) bezeichnet Blacquières Artikel als „eine Travestie von wissenschaftlicher Integrität“, da er absichtlich entscheidende Literaturquellen ignoriert, in der längst Nebenwirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen demonstriert wurden. Tennekes reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Blacquière ein. Aber der Verwaltungsrat der Wageningen University wies, einer Untersuchung zweier Professoren folgend, letzte Woche Tennekes Beschwerde als haltlos zurück. Sie urteilten, dass die Literatur, die die Autoren laut Tennekes ignoriert haben, entweder „nicht essentiell“ waren oder nicht von Experten begutachtet wurde.

Tennekes zufolge ist dies eine fadenscheinige Begründung. Eine der bewusst ausgelassenen und ignorierten Veröffentlichungen war der Report des Wissenschaftlichen und Technischen Komitees der französischen Regierung aus dem Jahr 2003, der zu einem Verbot von Imidacloprid in Frankreich führte. “Werden Berichte der nationalen Gesundheitsbehörden von Regierungen jemals von Gutachtern überprüft? Sollten wir sie etwa ignorieren, weil sie von nicht von Akademikern gegengelesen werden?” Tennekes versteht auch nicht, weshalb seine eigenen Artikel, die die derzeitige Risikobewertung (von Neonicotinoiden) kritisieren, nicht berücksichtigt wurden. Das Gleiche gilt für die Veröffentlichung des australischen Forschers Francisco Sanchez-Bayo. Tennekes und Sanchez-Bayo kommen beide zu dem Schluss, dass eine längerfristige Aufnahme von Neonicotinoiden für Bienen sehr schädlich sein kann sogar in extrem niedrigen Dosen.

Für diese Neurotoxine gibt es keine wirklich sicheren Dosen, sagt Tennekes. Neonicotinoide haben Felder und Gewässer der Regionen kontaminiert, in den Hollands Blumenzwiebeln aufgezogen werden. Und zwar in Größenordnungen, die die „akzeptablen“ Grenzwerte um das Tausendfache übersteigen. Es geht hier nicht nur um die Vergiftung von Honigbienen sondern um die generelle Existenz von Insekten und anderen Wirbellosen. Diese bilden die Basis der Nahrungspyramide und sind Grundlage für alle insektenfressenden Vögel, Amphibien und Säugetiere, wie Feldlerchen, Frösche, Spitzmäuse und Igel. Sollte diese Basis zusammenbrechen, wäre das eine Umweltkatastrophe ungeahnten Ausmaßes.

Sanchez-Bayo und Tennekes schrieben einen Übersichtsartikel, der ebenfalls in der Bibliographie von Blacquiere nicht genannt wird. Der australischen Toxikologe wies in Blacquieres Report auf einen wissenschaftlichen Fehler auf Schulniveau hin: “Ihr Bericht an die niederländische Regierung stellt fest /behauptet dass Neonicotinoide Antagonisten seien, Substanzen also, die sich selbst an neuronale Rezeptoren binden, diese aber nicht aktivieren. Tatsächlich ist aber hinlänglich bekannt, dass Neonicotinoide Agonisten sind, die im Gehirn der Honigbiene neuronale Rezeptoren aktivieren, und gerade das macht sie so gefährlich“.

Blancquiere verteidigt sich damit, dass dies lediglich ein Schreibfehler gewesen sei.
Trotz der großen Anzahl wissenschaftlicher Fehler und absichtlicher Auslassungen war die Burteilung der Wageninger Universität, dass “nichts falsch” an Blacquieres Bericht sei.

Allerdings ist es etwas ungeschickt, dass der Wageninger Wissenschafts-Ethik Kanzler sieben Artikel mit einem der Koautoren des fraglichen Berichts veröffentlicht hat. Zudem war er einer der Professoren, die Tennekes Beschwerde begutachteten. Jegliche Kritik an Blacquieres Integrität würde auch ein schlechtes Licht auf die Glaubwürdigkeit jener werfen, die oft mit ihm zusammengearbeitet haben.
Jeroen van der Sluijs, Assistenz Professor für die Erfoschung neuer Risiken an der Utrecht University und Gastprofessor der Universität von Versailles, gab keinen Kommentar zur Integrität von Blacquière und seinen Koautoren. „Ich würde es vorziehen, über den Inhalt der Studie zu sprechen.“ Aber er stimmt Tennekes zu, dass elementare Studien bewusst weggelassen oder nicht vernünftig bewertet wurden. Bereits letzten Herbst hat er dies Bleker kommuniziert und seine Kritik auch dem Parlament mitgeteilt, nachdem er den ersten Entwurf gelesen hatte.
Er schrieb, die Studie weise „eine Anzahl von bewussten Auslassungen“ auf, zudem „erfülle sie nicht die grundlegenden generellen Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis“. Außerdem käme der Report zu „völlig falschen Schlussfolgerungen“ wenn es um die chronische Toxizität und die (daraus resultierenden) Schäden für die Bienengesundheit ginge.

Die endgültige Version des Reports, den der Staatssekretär dem Parlament übergab, änderte van der Sluijs Meinung nicht im Geringsten: „Meine Hauptkritik liegt darin, dass die Autoren das Risiko nur für die akut lethale Toxizität beurteilen.“ Aber jeder stimmt damit überein, dass dies in erster Linie während der Maisaussaat im Frühjahr auftritt. Es werden dabei giftige Stabpartikeln freigesetzt, was im vergangenen Jahr in Slowenien dazu führte, dass hundert Millionen Bienen aufgrund von Vergiftungen durch Neonicotinoide zugrunde gingen. Die hohen Winterverluste von Bienenvölkern sind aber eine andere Geschichte.

Hier sehen wir die Effekte, wenn die Exposition von nicht unmittelbar tödlichen Dosen von Neonicotinoide über einen längeren Zeitraum wirken: es macht die Bienen anfälliger für Parasiten. „Die Autoren benutzen eine völlig veraltete Methodik, um das Risiko zu bewerten“, erklärt der Utrechter Risikoforscher. Die korrekte Methodik ist offensichtlich: man sollte die niedrigste Dosis, die Nebenwirkungen im Labor hervorruft, mit der tatsächlichen Dosis vergleichen, der die Bienen im Feld ausgesetzt sind.

Erweist sich die Felddosis als höher, ist die Substanz nicht sicher!
Dies ist klar ersichtlich aus den Daten, die die Autoren selbst präsentieren, geradezu himmelschreiend offensichtlich. Aber sie fegen die Laborergebnisse mit einem Handstreich hinfort. In Ihrem Artikel erkennen sie zwar wohlwollend an, dass viele Laborstudien schädliche Auswirkungen von Neonicotinoiden auf das Sammelverhalten, die Lernfähigkeit und die Gedächtnisleistung von Honigbienen demonstrieren. Aber anschließend verschleiern sie diese Beurteilung, indem sie behaupten, dass diese Effekte nicht in Feldstudien zu finden seien. Letzteres erheben sie zum Maß der Dinge.

Nach van der Sluijs sind die wenigen von den Autoren zitierten Feldstudien zur Rechfertigung ihrer Position „in ihrem Design völlig unakzeptabel“. Werfen wir einen Blick auf die Feldstudien der kanadischen Forscher Christopher Cutler und Synthia Scott-Dupree aus dem Jahre 2007. In Ihrem Experiment wurden nur acht Bienenstöcke in zwei kleinen Feldern mit blühendem Raps aufgestellt. Ein Feld war mit dem Neonicotinoid Clothianidin behandelt, das andere war unbehandelt. Allerdings lagen beide Felder weniger als 300m voneinander entfernt. Da es für Honigbienen normal ist, in einem Umkreis von bis zu drei Kilometern auf die Suche nach Pollen und Nektar zu gehen, ist es kein Wunder, dass zwischen der Bienensterblichkeit der Testvölker und jener der Kontrollvölker keine großen Unterschiede zu finden waren. Natürlich sammelten die Beinen Nahrung auf behandelten und nicht behandelten Rapspflanzen. Aber Blacquière negiert dies: „Bienen sind nicht dumm, sie würden überhaupt nicht weit fliegen, da sie (sehr) ökonomisch mit ihren Energiereserven umgehen. Wenn sie mitten in einem Rapsfeld sind, bleiben sie dort und fliegen kaum woanders hin.“ Dennoch hat die US-Amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) im November 2010 eben diese Studie als ungültig erklärt.

Darüber hinaus kann man der Website der University of Guelph entnehmen, dass die Forscher Cutler und Scott-Dupree von der Firma Bayer über 130.000 US$ für die Durchführung dieser Studie erhalten haben. In ihrem Artikel, der jedem versichert, dass Neonicotinide für Bienen sicher seien, vergaßen sie allerdings, diese große Summe zu erwähnen. Blacquière schweigt in seinem Report über diese finanzielle Firmensponsoring ebenso wie über die vernichtende Bewertung der EPA. „Wir haben uns lediglich begutachtete Artikel angesehen“, erklärt er. „Die Bewertung der EPA ist nur eine Meinung, die liefert keine Daten.“ Meiner Meinung nach verurteilt sich die EPA selbst mit dieser pathetischen Ausrede.“

Nicht weniger als 17mal verweisen Blacquière und seine Koautoren vorbehaltlos auf die ungültige Studie von Cutler und Scott-Dupree. „ Das ist bizarr und unverantwortlich für jeden Wissenschaftler, sich dermaßen auf eine so schwache und kontroverse Studie zu verlassen“, sagt van der Sluijs.

Wäre Staatssekretär Bleker von Blacquière anders beraten worden, hätte letzterer von den beiden neuen „Science“ Studien gewusst? Blacquière sagt, er hätte seinen Bericht nicht anders verfasst: „Es handelt sich hier um einen wichtiger Forschungsbeitrag, da diese Studien die Lücke zwischen Labor und Feld überbrücken. Aber die von manchen Leuten unterstützen Behauptung, es sei unwiderlegbar klar, dass diese Pestizide die Ursache für das Bienensterben sind, ist schwach. In einem schottischen Labor waren Hummeln für zwei Wochen Neonicotinoiden ausgesetzt und konnten nicht an die giftfreien Blüten gelangen, während sie es in der Natur draußen im Feld konnten. Dies ist ganz klar ein „Worst-Case“ Szenario. In einer anderen französischen Studie wurden Bienen mit 10mal höheren Dosen von Neonicotinoiden gefüttert, als was normalerweise in Pollen und Nektar im Feld gemessen wird“.

Henk Bleker dachte, das er mit der Hedwigepolder-Affäre durchkommt, dadurch dass er sich auf zwei Professoren verließ, die jedoch keine Professoren waren. Und als sie von dieser Zeitung dazu gefragt wurden, unterstützten sie Blekers Position nicht. Diesmal glaubt er die Gemüter beruhigen zu können, indem er mit einem Bericht wedelt, der von einem kommerzhörigen Erstautor mit einer bescheidenen Literaturliste zusammengeschustert wurde. Glaubt der Napoleon von Vlagtwedde wirklich einen Triumph feiern zu können, nicht nur über Europa sondern auch über das „Science“ Magazin?

CO Pipeline

CBG Redaktion

15. Februar 2012

310 Ärzte fordern Stopp der CO Pipeline

Mehr als 300 Ärzte aller Fachrichtungen fordern von der NRW Landesregierung ein Ende der CO-Pipeline, die die BAYER-Werke Dormagen und Krefeld verbinden soll. Wir dokumentieren den Offenen Brief, der von dem Kinder- u. Jugendarzt Dr. Gottfried Arnold initiiert wurde. Ausführliche Informationen finden sich auf unserer Kampagnenseite.

An die Ministerpräsidentin von NRW,
an den Umweltminister von NRW,
an den Landtag von NRW,
an die Bezirksregierung Düsseldorf,
an die CO-Pipeline-Betreiber-Firma BAYER

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns gemeinsam als Ärzte im Bereich der CO-Pipeline der Fa. Bayer an Sie, weil wir die Auffassung vertreten, dass im Falle eines CO-Pipeline-Unfalls viele Tote und Verletzte mit Langzeitschäden zu beklagen sein werden und daher das CO Pipeline-Projekt nicht in Betrieb genommen werden darf.

Zur Verdeutlichung dieser Annahme beschreiben wir einige medizinische Fakten:

1. Wie für Radioaktivität gibt es kein menschliches Sinnesorgan, das CO wahrnehmen und damit eine Schutzreaktion in Gang setzen kann. Daher ist die Diagnose schwierig und es hat schon mancher Helfer beim Versuch, einen Bewusstlosen zu retten, selbst eine CO-Vergiftung erlitten.

2. Die Behandlung einer schweren CO-Vergiftung erfordert eine Sauerstoff-Überdrucktherapie, die in ganz NRW im 24-Std.-Dienst nur an der Uni Düsseldorf für 2 bettlägerige Patienten gleichzeitig möglich ist (1).

3. Bei einem Gesunden können bereits nach 3-minütiger Hypoxie (Sauerstoffmangel) irreversible Gehirnschäden auftreten. Noch empfindlicher reagieren chronisch Herz- u. Lungenkranke, Anämiker, Schwangere und kleine Kinder. Ebenso kann auch ein Herzinfarkt durch eine CO-Vergiftung ausgelöst werden, was dessen Erkennung und Versorgung noch erschwert. Je später die effektive Behandlung beginnt, je länger der Sauerstoffmangel besteht, desto größer sind die Folgeschäden. Diese können auch noch nach mehr als einem Jahr nach erfolgreicher Anfangsbehandlung einer CO-Vergiftung auftreten und sind bei schweren CO-Vergiftungen in mindestens der Hälfte der Fälle irreversibel (2,3). Dazu gehören u.a. Parkinson-Erkrankung, Persönlichkeitsveränderungen, dauerhafte und z.T. progrediente Hirnschäden (3-5).

4. Die Rettungsmöglichkeiten bei einem Massenunfall (7,8) sind völlig unzureichend:
a) die Feuerwehren dürfen ihr Personal mit umluftunabhängigen Atemschutzanzügen nur 10 Minuten in eine CO-Wolke hineinschicken, danach muß der Rückweg angetreten werden;
b) die örtlichen Feuerwehren der Städte z.B. im Kreis Mettmann verfügen etwa über 1 Notarzt- und 2 Krankenwagen, womit also nicht mehr als 3 Patienten mit Sauerstoff versorgt werden können. Längere Wartezeiten bis zum Eintreffen unterstützender Feuerwehren beim Massenanfall von Verletzten gehen mit einer Zunahme von bleibenden Hirnschäden und Todesfällen einher;
c) bei einer Intervall-Behandlung von 2 - 3 Std. mit hyperbarem Sauerstoff (HBO) in der einzigen Sauerstoff-Überdruckkammer in NRW mit 24-Std.- Dienst (s.o.) können also maximal nur 16 - 24 bettlägerige Patienten mit schwerer CO-Vergiftung behandelt werden;
d) in dem im TÜV-Gutachten (6) vorgelegten Scenario eines Massenunfalls bei Rohrbruch wohnen laut Angaben der Stadt Hilden (8) in der AEGL -2- Zone 930 Personen (potentiell CO-Vergiftete), in der AEGL-3-Zone 140 Menschen (potentiell Tote).

Aufgrund dieses menschenverachtenden Gefahrenpotentials appellieren wir nachdrücklich an die Firma Bayer, das CO-Pipeline-Projekt aufzugeben.

Dr. med. Gottfried Arnold
Kinderarzt im Ruhestand

(1) Internetauftritt der Überdruckkammer des Universitätsklinikums Düsseldorf.
Verfügbar unter: www.uniklinik-duesseldorf.de->Institute->Hyperbare
Sauerstoff-therapie (HBO).
(2) www.medizin.uni-halle.de/kai/media/ELearning/Kohlenmonoxid.pdf
(3) Gillespie ND et al., Severe parkinsonism secondary to carbon monoxide
poisoning. J R Soc Med 1999; 92(10): 529-530
(4) Gallerani M et al., Parkinsonian syndrome after acute carbon monoxide
poisoning. Am J Emerg Med 2000; 18(7): 833-834
(5) Min SK, A brain syndrome associated with delayed neuropsychiatric sequelae
following acute CO intoxication. Acta Psychiatr Scand 1986; 73(1): 80
(6) TÜV Nord (2005): Betrachtung der Auswirkung von Lecks und einem Vollbruch
in der Kohlenmonoxidleitung von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen
der Bayer Industry Services GmbH&Co.OHG, Gutachten, Essen
(7) von Mühlendahl,KE et al., Risikowahrnehmung und -kommunikation bei
Planung und Bau einer CO-Pipeline am Niederrhein. Umweltmed Forsch
Prax 16 (1) 21-27 (2011)
(8) persönliche Mitteilung Stadtverwaltung Hilden am 13.4.2011

[Nexavar] Generika Indien

CBG Redaktion

15. Februar 2012

Patentstreit in Indien

Hintergrundinformationen zum Krebspräparat Nexavar

In Indien klagt der BAYER-Konzern gegen die Erteilung einer Lizenz für das Krebspräparat Nexavar (Wirkstoff: Sorafenib). Der Generika-Hersteller Natco Pharma hatte eine Zulassung beantragt und eine preisgünstige Versorgung mit dem Präparat angekündigt.

Der Preis für eine einmonatige Anwendung von Nexavar übersteigt das Jahreseinkommen der meisten Inder um ein Vielfaches. In Indien können – wie in vielen anderen Ländern – Zwangslizenzen ausgestellt werden, wenn die Kosten eine Behandlung für breite Bevölkerungsteile unmöglich machen. BAYER rechtfertigt den extrem hohen Preis mit den angeblich hohen Entwicklungskosten. Allerdings weigert sich der Konzern, eine detaillierte Aufstellung dieser Kosten vorzulegen.

James Love von der amerikanischen Organisation Knowledge Ecology International hat gegenüber den indischen Behörden nun eine Erklärung an Eides statt (Affidavit) abgegeben. Darin zeigt er, dass die Entwicklung des Präparats gemeinsam von BAYER und der Firma Onyx erfolgte (Punkt 28ff). Gemäß den Unterlagen, die Onyx bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat, lagen die Entwicklungskosten für mehrere Präparate bei maximal 275 Mio Dollar. Dem stehen Verkaufszahlen von 1,2 Milliarden Dollar innerhalb von nur drei Jahren entgegen. James Love arbeitet seit langem als Berater für WHO und WTO zu Pharma-Fragen.

Bei der Entwicklung gab es zudem umfangreiche staatliche Unterstützung: die Zulassung als „Orphan Drug“ (Medikament zu Behandlung seltener Krankheiten) führte zu deutlichen Steuernachlässen. Zudem finanzierte das US National Institute of Health (NIH) zahlreiche Studien zu Nexavar; diese führten auch zu der lukrativen Indikationsausweitung. Das Beharren von BAYER auf den extrem hohen Preisen ist daher nicht zu rechtfertigen.

Der BAYER-Konzern wollte mit mehreren Klagen vor indischen Gerichten die Zulassung von Nexavar verhindern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtete einen Präzedenzfall, durch den die Zulassung von Generika generell behindert werden sollte, und startete gemeinsam mit indischen Initiativen eine Öffentlichkeitskampagne. Indien ist in weiten Teilen der Welt wichtigster Lieferant billiger Pharmazeutika.

Nexavar ist wegen seiner geringen Heilwirkung sehr umstritten und erhielt in mehreren Ländern keine Kassenzulassung. Bei Pharma-Tests mit Nexavar in Indien starben zahlreiche Probanden; ungeklärt ist bislang, ob es auch zu Todesfällen durch Nebenwirkungen des Präparats kam.

Weitere Informationen zur Kampagne

IG Farben

CBG Redaktion

27. Januar 2012

BAYER Vorstandsvorsitzender:

10. Todestag von ex-Nazi Kurt Hansen

Gestern jährte sich der 10. Todestag des ehemaligen BAYER-Vorstandsvorsitzenden Kurt Hansen. Als Ehren-Vorsitzender des Aufsichtsrates hatte Hansen noch bis ins hohe Alter (er wurde 91) ein Büro im Leverkusener BAYER-Hochhaus. Hansen repräsentierte in seiner Person den bruchlosen Übergang IG FARBEN => BAYER. Er trat schon frühzeitig, nämlich 1931, in die NSDAP ein und war bei der IG FARBEN für die kriegswichtige Aufgabe der Rohstoff-Beschaffung und Verteilung zuständig. Wegen seiner Verantwortung für Kriegsverbrechen verhafteten und internierten ihn die Alliierten im Jahr 1945. Von alldem war in den Nachrufen natürlich nichts zu lesen.
Selbstverständlich stellte die unrühmliche Vergangenheit Hansens in der Bundesrepublik auch keinen Hinderungsgrund dar, ihn mit Auszeichnungen zu überhäufen. So war er Ehrenbürger der Stadt Leverkusen und erhielt gleich von mehreren Universitäten Ehrendoktor-Würden verliehen.

[Bienensterben] [[4231|Neue Studie zu globalen Bienensterben]]

CBG Redaktion

Eine neue Studie amerikanischer Bienenforschungs-Institute kommt zu dem Ergebnis, dass der Befall mit Milben (den BAYER für die weltweiten Bienensterben mitverantwortlich macht), bei imidacloprid-belasteten Bienen stark zunimmt. Die Erkrankungen sind also eine Folge der Pestizidbelastung.

Die Studie endet mit dem Satz „We believe that subtle interactions between pesticides and pathogens could be a major contributor to increased mortality of honey bee colonies worldwide.“

alle Infos zur Kampagne

Tierantibiotika

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. Januar 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Baytril: BAYER profitiert von Massentierhaltung

60% aller Antibiotika landen im Tierstall / immer mehr resistente Keime / Demonstration am Samstag in Berlin

Mehr als die Hälfte der weltweiten Antibiotika-Produktion landet im Viehstall. In der Folge entstehen massenhaft resistente Keime, die nach der Schlachtung im Schweine-, Rinder- oder Hähnchenfleisch nachweisbar sind. Eine mitunter tödliche Gefahr.

Zu den großen Profiteuren der Massentierhaltung gehört der Leverkusener BAYER-Konzern. Allein mit dem Tierantibiotikum Baytril machte BAYER im Jahr 2010 einen Umsatz von 166 Mio Euro, elf Prozent mehr als im Vorjahr. BAYER ist weltweit das viertgrößte Unternehmen im Bereich Veterinärmedizin.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Ohne die Produkte von BAYER & Co. wäre die Haltung Tausender Tiere auf engstem Raum gar nicht möglich. BAYER profitiert von den katastrophalen Zuständen in der Massentierhaltung, bei der ständig neue Krankheiten auftreten, und ist daher für die Entstehung antibiotika-resistenter Keime mitverantwortlich.„

In vielen Zuchtbetrieben gehören Baytril-Spritzen zum Alltag. Das Präparat wird seit 1995 in großem Umfang zur Behandlung von Infektionskrankheiten von Hühnern, Kälbern, Rindern, Puten und Schweinen eingesetzt. Der Wirkstoff von Baytril (Enrofloxacin) gehört zu den Fluochinolonen - wie auch die von BAYER vertriebenen Humanantibiotika CIPROBAY (Ciprofloxacin) und AVALOX (Moxifloxacin). Der großflächige Einsatz von Baytril führt dazu, dass gängige Humanantibiotika immer häufiger unwirksam werden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert:
=> ein Verbot der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht;
=> eine lückenlose Dokumentation aller Antibiotika-Anwendungen im Tierstall (mit Mengenangaben);
=> ein Verbot der routinemäßigen Beigabe von Antibiotika in Tierfutter und diesbezügliche Kontrollen und Strafen;
=> Verwendung von Antibiotika nur unter strengster Indikation und nur durch Tierärzte/innen; Ziel muss eine antibiotikafreie Tierzucht sein;
=> Verbot der routinemäßigen Behandlung ganzer Tierbestände.
Die Coordination kritisiert zudem die zunehmende Belastung des Grundwassers durch Veterinärprodukte.

Jüngste Studien des BUND belegen, dass Hähnchenfleisch in deutschen Supermärkten größtenteils mit antibiotikaresistenten Keimen belastet ist. Die Verbraucher/innen können im Falle einer späteren Infektion nicht mehr mit gängigen Antibiotika behandelt werden. Im November hatte das Verbraucherministerium NRW eine Studie veröffentlicht, wonach 96 Prozent der Masthähnchen mit Antibiotika behandelt werden.

Auch eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) war im Herbst zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast die Gefahr erhöht, dass diese bei Menschen nicht mehr wirken. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert daher seit Jahren ein Verbot des massenhaften Einsatzes von Antibiotika in der Tierzucht. In der EU wurde der präventive Antitbiotika-Einsatz schon vor Jahren verboten, ohne dass die verwendeten Mengen dadurch sanken.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ruft zusammen mit 90 weiteren Organisationen zur Teilnahme an einer Demonstration am Samstag in Berlin auf. Die Kundgebung, die um 11.30 Uhr am Berliner Hauptbahnhof beginnt, steht unter dem Motto “Wir haben es satt! Bauernhöfe statt Agrarindustrie".

weitere Infos:
=> die Süddeutsche greift unsere Forderungen auf
=> US-Behörden verbieten Tierantibiotikum von Bayer
=> Gesundheitsrisiko Veterinär-Medizin

Xarelto

CBG Redaktion

blitz-a-t (arznei telegramm), 10. Januar 2012

RIVAROXABAN (XARELTO): NEUARTIGE DRÜCKER-METHODE?

Heute kam der Paketbote und gab an, er müsse den Empfang eines Paketes von mir persönlich abzeichnen lassen. Das Päckchen war in der Farbe der berühmten Schokoladenkuh gehalten und sollte laut Aufschrift Neuigkeiten zu Rivaroxaban (XARELTO) enthalten. Der angebliche Quittungszettel entpuppte sich als Musteranforderung, weshalb ich die Annahme verweigerte. Ist ein solches Vorgehen von Seiten der Firma Bayer rechtens?

Dr. med. F. SCHUMACHER (Facharzt für Allgemeinmedizin)
D-90429 Nürnberg
Interessenkonflikt: keiner

Auch ein weiterer Kollege berichtet uns von dieser Methode. Als Mitglied von MEZIS(1) ärgert ihn besonders, dass er erst im Nachhinein bemerkt hat, dass ihm mit dem Päckchen als „Neuigkeit“ ein XARELTO-Muster untergeschoben worden ist. Pharmahersteller dürfen laut Arzneimittelgesetz Muster nur auf schriftliche Anforderung abgeben. Bei der Bayer-Methode liegt diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor. Eine Muster-„Anforderung” per Quittungszettel bei Lieferung erachten wir als untergeschobene Anforderung, die nicht vom Arzt initiiert wurde. Nach unserer Einschätzung wird hier versucht, die rechtlichen Vorgaben zu unterlaufen. Wir haben den Vorgang bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt. Bayer geht allerdings kein besonderes Risiko ein. Allenfalls droht ein Bußgeld, das Firmen hierzulande üblicherweise aus der Portokasse bezahlen können.

(1) MEZIS = Mein Essen zahl ich selbst (http:www.mezis.de)

Redaktion arznei-telegramm

PS Eine Bewertung von Rivaroxaban (XARELTO) in den neu zugelassenen Indikationen Vorhofflimmern sowie Behandlung und Rezidivprophylaxe tiefer Venenthrombosen folgt in Kürze im arznei-telegramm.

A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH
Bergstr. 38 A, Wasserturm, D-12169 Berlin, Fax: +49 30-79 49 02-20
http:
www.arznei-telegramm.de, E-Mail: redaktion@arznei-telegramm.de
Handelsregister: 10570 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Geschäftsführer: Wolfgang BECKER-BRÜSER

Janis Schmelzer

CBG Redaktion

10. Januar 2013

Konzernkritiker und Antifaschist

Coordination gegen BAYER-Gefahren trauert um Dr. Janis Schmelzer

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) trauert um Dr. Janis Schmelzer. Der Historiker, seit 1999 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Coordination, starb am 28. Dezember im Alter von 85 Jahren.

Janis Schmelzer war ein exzellenter Kenner der politischen Geschichte deutscher Konzerne, insbesondere der IG Farben. Seine Spezialgebiete waren Faschismus, Zwangsarbeit, Konzentrationslager sowie der Aufstieg der IG Farben zum größten europäischen Konzern. In seinen Veröffentlichungen beleuchtete Schmelzer die Machtfülle der IG Farben in verschiedenen Staatsformen (Kaiserreich, Weimarer Republik, Drittes Reich) und deren Entwicklung zum NS-Musterbetrieb. Auch für die Entschädigung überlebender Zwangsarbeiter sowie für die Auflösung der bis zum vergangenen Jahr (!) existierenden IG Farben (in Abwicklung) setzte sich Schmelzer bis zuletzt ein.

Dr. Janis Schmelzer lehrte u. a. an der Universität Halle-Wittenberg. Zu den von ihm veröffentlichten Büchern gehören „IG Farben. Vom Rat der Götter“, „Devisen für den Endsieg“, „IG Farben, Auschwitz, Massenmord“ sowie die Untersuchung „Die Herren Generale“, in der die Unterstützung der deutschen Chemie-Industrie für das Franco-Regime beleuchtet wird. Nach der Angliederung der DDR erhielt er aufgrund der von der Bundesregierung betriebenen „Säuberung“ von Universitäten, Schulen und Behörden, wie tausende mit ihm, de facto Berufsverbot und musste den Rest seines Lebens - immerhin 22 Jahre - zusammen mit seiner Frau Ilse in Berlin unter kargen Umständen leben.

Einer seiner besonderen Verdienste um den Antifaschismus liegt schon länger zurück: Er war maßgeblich an dem Gutachten beteiligt, das in den 50er Jahren das drohende Verbot der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) verhinderte. Janis Schmelzer sorgte auch dafür, dass die Firmenarchive der IG Farben und anderer für die faschistischen Verbrechen mitverantwortlicher Konzerne nach 1989/90 nicht heimlich, still und leise „entsorgt“ werden konnten. Die Konzerne wollten nur allzu gerne die Akten ihrer ehemaligen Betriebe auf dem Gebiet der DDR abtransportieren und verschwinden lassen. Auch Dank des Engagements von Janis Schmelzer landete das Material im Bundesarchiv (wie es dort gehandhabt wird, ist allerdings ebenfalls nicht befriedigend).

Regelmäßig schrieb Janis Schmelzer für „Stichwort BAYER“, die Zeitschrift der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Für die Stiftung ethecon - Ethik & Ökonomie betreute er seit deren Gründung im Jahr 2004 ehrenamtlich die Geschäftsstelle in Berlin.

Die CBG verliert mit Janis Schmelzer einen wichtigen Ratgeber zur Geschichte der deutschen Chemie-Industrie. Wir werden sein Andenken in Ehren halten und sein konzernkritisches und antifaschistisches Werk fortführen.

(Urnenbeisetzung am Freitag, 25. Januar 2013 um 11.30 Uhr auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde/Gudrunstraße in Berlin).

Clothianidin

CBG Redaktion

Presse Information vom 23. März 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kritik an „Notfall-Zulassung“ für Bienenkiller Clothianidin

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April eingereicht / Proteste von Imkern / 1,2 Mio Unterschriften gesammelt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Zulassung des Bienenkillers Clothianidin (Produktname: Santana) erteilt. Clothianidin war für die verheerenden Bienensterben im Jahr 2008 verantwortlich. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein vollständiges Verbot des Wirkstoffs sowie des Vorgänger-Produkts Imidacloprid.

Bereits in den vergangenen beiden Jahren war eine temporäre „Notfall-Zulassung“ für Santana erteilt worden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert die Entscheidung des BVL, die eine Bedrohung für den Bestand von Bienen und Wildinsekten darstellt: „Der Einsatz von Clothianidin im Mais-Anbau ist mit gutem Grund verboten worden. Es kann nicht sein, dass diese Sicherheits-Maßnahme mit alljährlich erneuerten Notfallzulassungen unterlaufen wird. Die ständige Ausweitung des Mais-Anbaus ist nicht akzeptabel, wenn diese nur mit der Ausbringung gefährlicher Agro-Chemikalien möglich ist“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Weder auf der website des BVL noch auf der homepage des Clothianidin-Herstellers BAYER finden sich Sicherheits-Datenblätter oder andere Produkt-Informationen zu Santana. Die genaue Zusammensetzung sowie die Auflagen für die Anwendung sind der Öffentlichkeit somit nicht bekannt. Auch ist unklar, auf wie viel Hektar Santana insgesamt eingesetzt werden darf.

Wegen der anhaltenden Vermarktung von Clothianidin hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Nach Auffassung der CBG gefährdet das BAYER-Management durch den fortgesetzten Verkauf hochgefährlicher Pestizide wissentlich den Bestand von Bienen, Wildinsekten und Vögeln. Mehrere große Studien hatten in den vergangenen Monaten die Risiken der Wirkstoffe bestätigt. Im vergangenen Jahr war eine Untersuchung der UN-Umweltbehörde zu dem Schluss gekommen, dass bestäubende Insekten, z.B. Bienen, durch Clothianidin und Imidacloprid chronisch vergiftet werden können. Umweltschützer hatten 1,2 Millionen Unterschriften für ein sofortiges Verbot der Wirkstoffe gesammelt.

Über den Gegenantrag der CBG, der auch auf der website von BAYER veröffentlicht wird, muss in der Versammlung offiziell abgestimmt werden. Zu der Protestaktion vor den Kölner Messehallen werden Imker aus ganz Deutschland sowie aus Österreich erwartet.

=> Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht
=> alle Informationen zur Kampagne

Hier noch eine Stellungnahme des Pestizid Aktions-Netzwerks:

Erneut befristete Zulassung verbotener Pestizide

(PAN), 22. März 2012 -- Für konventionelle Maisbauern mag es eine gute Nachricht sein, für Imker, Natur- und Umweltschützer ist es eine schlechte: Wie auch schon 2010 und 2011, hat das für Ausnahmegenehmigungen für Pestizide zuständige Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch in diesem Jahr das Insektizid Santana wieder befristet zugelassen.

Die befristete Zulassung zur Drahtwurmbekämpfung im Mais erfolgte als „Zulassung für Notfallsituationen“. Diese EU-weite Regelung erlaubt eine auf 120 Tage begrenzte Zulassung von Pestizidprodukten, die längst verboten sind oder die für bestimmte Kulturpflanzen eigentlich nicht zugelassen sind, für den Fall, dass eine „Gefahr anders nicht abzuwehren ist“. Rechtsgrundlage hierfür ist seit Juni 2011 Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Santana wurde jetzt zum dritten Mal in Folge über die Notfallregelung zugelassen. „Unter dem Deckmantel der Notfallsituation werden Jahr für Jahr Ausnahmen für verbotene Pestizide genehmigt. Hier wird den ökonomischen Interessen Einzelner Vorrang vor Umwelt- und Naturschutz eingeräumt und das zu einem volkswirtschaftlich fragwürdigen Preis“ so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.

PAN kritisiert seit längerem diese Praxis. Eine 2011 europaweit durchgeführte Auswertung der Genehmigungen in Notfallsituationen zeigt, dass entgegen der Absicht, hier Ausnahmen zu regeln, die Genehmigungen für Notfallsituationen in den letzten 4 Jahren von 59 auf 310 gestiegen sind und somit zu einem „Regelzustand“ wurden.

PAN-Agrarexpertin Susan Haffmans: „Für die Imker ist es nur ein schwacher Trost zu wissen, dass Santana nur begrenzt und unter Auflagen ausgebracht werden darf. Sie müssen sich im Zweifelsfall entscheiden, ob sie mit ihren Bienenkästen fliehen oder bleiben und hoffen, dass es zu keiner akuten oder chronischen Vergiftung ihrer Völker kommt“.

Das Mittel „Santana“ ist ein Mikrogranulat mit dem sehr bienengiftigen Wirkstoff Clothianidin. 2008 war er für das Massensterben von 11.500 Honigbienenvölkern und einer unbekannten Anzahl von Wildbienen in Deutschland verantwortlich. Damals wurden die Bienen durch die Stäube beim Aussäen des behandelten Saatguts kontaminiert. Längst ist bekannt, dass die wasserlöslichen, systemischen und hoch bienengiftigen Neonicotinoide, zu denen Clothianidin zählt, nicht am Ort ihrer Ausbringung verweilen, sondern sich überall in der Pflanze verteilen. Auf diese Weise können Honig- und Wildbienen auch über belasteten Nektar und Pollen mit dem Wirkstoff in Kontakt kommen. Auch die Kontamination über das sogenannte Guttationswasser wird zunehmend als Problem erkannt. Hierbei handelt es sich um kleine Tropfen, die von Pflanzen bei bestimmten Temperaturen ausgeschieden werden, die erhebliche Pestizidkonzentrationen aufweisen können und von den Bienen zur Deckung ihres Flüssigkeitsbedarfs aufgenommen werden.

Für Nachfragen:
Susan Haffmans (PAN), susan.haffmans@pan-germany.org, Tel. 040-3991910-25

[CNT] Nanotubes

CBG Redaktion

Presse Info vom 5. März 2012

Nanotubes-Produktion bei H.C. Starck in Laufenburg:

Umweltverbände reichen Einwendung ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute beim Regierungspräsidium Freiburg eine Einwendung gegen die beantragte Genehmigung einer Produktionsanlage für Carbon Nanotubes (CNT) in Laufenburg eingereicht. Nach Ansicht der CBG sind die Risiken dieser neuartigen Substanzklasse nur unzureichend erforscht, weswegen eine Großproduktion nicht genehmigungsfähig ist.

Auch der Bundesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Ökologische Ärzteinitiative sowie der Verein Lebenswerter Hochrhein reichten Einwendungen ein.

Das Gefährdungspotential der neuen Stoffe ist weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen, dass bestimmte Nanotubes die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. DNA-Schäden sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Selbst der BAYER-Konzern hält in dem Sicherheitsdatenblatt zu den in Laufenburg produzierten „BAYTUBES C 70P“ fest: „Achtung – noch nicht vollständig geprüfter Stoff“ und warnt vor einem Kontakt mit dem Material, denn: „Toxikologische Untersuchungen am Produkt liegen nicht vor.“

Die Laufenburger Anlage, die von der Firma H.C. Starck im Auftrag der Bayer MaterialScience AG betrieben wird, hatte im Jahr 2006 eine befristete Genehmigung als Versuchsanlage erhalten. Die Produktion soll nun von 30 auf 75 to/Jahr ausgeweitet werden und eine dauerhafte Genehmigung erhalten. BAYER betreibt in Leverkusen ebenfalls eine Versuchsanlage, die sogar eine maximale Kapazität von 200 Jahrestonnen besitzt. Da diese nicht wie geplant funktioniert, soll nun auf die Anlage in Laufenburg ausgewichen werden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren führt seit zwei Jahren eine Kampagne zu Carbon Nanotubes. Gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW und dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hatte die Coordination bereits vor zwei Jahren eine umfassende Risikoprüfung, die vor einer Genehmigung stehen müsse, gefordert. Bei der Formulierung der heutigen Einwendung kooperierte die CBG mit der Umweltärztin Dr. Barbara Dohmen.

Sämtliche Infos zur Kampagne

Im folgenden dokumentieren wir die heutige Einwendung an den RP Freiburg:

Einwendung gegen den Genehmigungsantrag der Fa. H.C. Starck (Laufenburg) zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von 75 t/Jahr Nanotubes

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir eine Einwendung gegen die Genehmigung des o.g. Antrags der Firma H.C. Starck.

Ein zu Carbon Nanotubes (CNT) vergleichbares Material kommt in der Natur nicht vor. Der derzeitige Wissensstand zum Gefahrenpotential von CNT ist gering. Dies ist angesichts einer geplanten Großproduktion nicht zu akzeptieren.
Die wenigen toxikologischen Untersuchungen, die zu CNT vorliegen, zeigen zum Teil beunruhigende Eigenschaften: hohe biologische Mobilität; Durchdringung biologischer Barrieren wie die Blut-Hirn-Schranke; hohe Aggressivität und Hervorrufung von oxydativem Stress; Gefahr von Entzündungen, Zellschädigungen, Allergien, Thrombosen, Krebs, etc.

Aufgrund der Biopersistenz, Bioakkumulation und Wasserunlöslichkeit verbunden mit der o.g. Toxizität erfüllen CNT die Kriterien der REACH-Verordnung für sogenannte PBT-Stoffe (persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe). Umso unverständlicher ist es, dass laut Regierungspräsidium Freiburg „keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist“ und die bestehende CNT-Versuchsanlage nicht der Störfallverordnung unterliegt, obwohl in der Genehmigung von 2006, S.5 von einer „Tätigkeit mit Gefahrstoffen“ gesprochen wird.

Die in den Antragsunterlagen angeführten Daten reichen nicht aus, um in einem derart sensiblen Gebiet den notwendigen Schutz im Normalbetrieb und für mögliche Störfälle zu gewährleisten:

1. weder für die Anwohner und die in unmittelbarer Nähe des Firmengeländes befindlichen zwei Schulen und zwei Kindergärten; außerdem plant die Stadt Laufenburg momentan in enger Nachbarschaft zur Firma H.C.Starck ein neues Wohngebiet;
2. noch für die Arbeitnehmer, welche die Baytubes-Herstellung und -Abfüllung bewerkstelligen und deren Gefährdung größenordnungsmäßig nicht abschätzbar ist;
3. noch für die Umwelt, insbesondere für den in unmittelbarer Nähe gelegenen Rhein und für den Obst- und Gemüseanbau in der näheren Umgebung.

Im Folgenden werden die Mängel im Einzelnen aufgeführt.

Es fehlt eine Begründung, warum die Gebote der Gefahrstoffverordnung, unter denen Baytubes als Gefahrstoff angesehen werden müssen, nicht berücksichtigt wurden.
Zudem steht die fehlende Einstufung der Carbon Nanotubes (CNT) als nanoskalige Stäube mit gesundheitsschädlicher Wirkung im Widerspruch zu
=> den neueren Forderungen des Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA, Roller, Nano-GBS),
=> des Instituts für Arbeitsschutz der dt. gesetzl. Unfallversicherung (IFA)(siehe Shvedova et al.) sowie
=> der Nanokommission der Bundesregierung (NanoDialog 2006-2008, Prinzip 4).

Es fehlen bezüglich der beantragten CNT-Produktion:
=> die genaue Charakterisierung der hergestellten Baytubes einschließlich der durchschnittlichen Länge und des Durchmessers sowie Daten zur Größenverteilung, sowohl für C150 P als auch für C 70 P gemäß der Vorgaben der Innovationsallianz CNT: „Eine individuelle Betrachtung jedes einzelnen CNT-Strukturmodells ist erforderlich, um eine solide wissenschaftliche Bewertung zu gewährleisten“.
=> nachvollziehbare Untersuchungsdaten für die Behauptung der Fa. H.C.Starck, dass bei den hergestellten beiden Baytubes-Sorten C150 P und C 70 P durch mechanische Einwirkungen keine asbestähnlichen Bruchstücke entstehen;
=> Untersuchungsdaten für die Behauptung, es handele sich ausschließlich um mehrwandige CNT.

Es fehlen bezüglich des Schutzes von Mensch und Umwelt:
=> die Ableitung der Grenzwerte von 0,05mg/m³ in beiden Sicherheitsdatenblättern (mit Quellenangaben), sowohl für C150 P als auch für C 70 P;
=> eine genaue Beschreibung, wie und mit welcher Häufigkeit der Reaktor gewartet werden muss;
=> Expositionsmesswerte zur Partikelanzahl von CNT in der Raumluft im Reaktorraum
a) während des Produktionsbetriebs
b) während der Wartung
=> genaue Angaben über beide Filtertypen und ihr Rückhaltevermögen;
=> Filterstaubuntersuchungen mit genauen Angaben zur Partikelanzahl und mit genauer Spezifizierung der Partikelgrößen;
=> Emissionsmesswerte in der Filterabluft;
=> Emissionsmesswerte bei Filterwechsel;
=> Angaben
1. über Anzahl und Standort von Messplätzen und Probenahmenstellen,
2. über die geeignete Messmethode sowie Art und Häufigkeit der Messungen der Emissionskonzentration in der Kaminabluft bzgl. des festgelegten Emissionsgrenzwerts von 0,1 mg/m³ für alle luftverunreinigenden Stoffe bei ungestörtem Dauerbetrieb mit höchster Emission
=> die Festlegung nach TA Luft 3.2.3 für kontinuierliche Messungen, da
1. im Probebetrieb eine Überschreitung der Emissionsbegrenzung von 0,01 mg/m³ stattfand und daher anschließend vom RP Freiburg eine Verzehnfachung des Grenzwertes für den 2. Genehmigungsabschnitt des Probebetriebs genehmigt wurde;
2. Belege fehlen für die Abgasreinigung, wonach die neu genehmigten Emissionswerte eingehalten wurden.
=> ein angemessenes Schutzkonzept bzgl. des Kontakts mit CNT-Partikeln für die dort tätigen Arbeiter (z.B. steht in den Sicherheitsdatenblättern Empfehlung von P2-Masken, die jedoch bei nanopartikelhaltiger Raumluft vollkommen ungenügend schützen), da im Product-Stewardship Baytubes® -Programm der Fa. Bayer (2010-04-06) auf S. 1 angeführt wird: „Eine inhalatorische Exposition im Arbeitsumfeld könnte bei der Herstellung oder Handhabung von Baytubes® auftreten“.
=> genaue Angaben über den Standort der Ethen- und H2-Tanks und wie deren Sicherheit vor Explosionen und anderen Havarien gewährleistet wird;
=> genaue Angaben über Löschwasserauffangbecken bei Bränden;
=> Sicherheitsangaben für die Entsorgung der Abfälle (Filter, Staubsaugerbeutel);
=> Immissionsmessstationen in der näheren Umgebung, die Nanopartikel in Anzahlkonzentration messen;
=> welche Mengen von CNTs im worst case austreten können;
=> die Begründung, warum CNTs nicht unter die Störfallverordnung fallen;
=> die Begründung, warum CNTs nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen.

Es fehlen bezüglich der Toxikologie:
=> Originaldaten zu den angeblich „zahlreichen Untersuchungen“ mittels Akutstudien und Langzeitstudien zur oralen und dermalen Toxizität und Feto- und Gentoxizität von Baytubes C 150 P und C 70 P
sowie insbesondere zu der Behauptung, dass keine asbestanalogen Schädigungen durch Baytubes hervorgerufen werden können.
=> Originaldaten zu Inhalationsstudien mit Baytubes C 150 P und C 70 P in Bezug auf die Toxizität der Atemwege, da im o.a. Product-Stewardship Programm auf S.1 angeführt wird: „Das wiederholte Einatmen von Baytubes® liefert keinen Hinweis auf eine Toxizität außerhalb der Atemwege.“
=> epidemiologische Daten, die den derzeit festgelegten Grenzwert von 0,05 mg/ m³ für den Arbeitsplatz für Baytubes® in beiden Sicherheitsdatenblättern rechtfertigen,
=> Originalstudien zur Ökotoxizität von Baytubes C 150 P und insbesondere zu C 70 P.

Fazit:
Wir halten eine Genehmigung auf Basis der vorliegenden dürftigen Datenlage sowohl in Hinsicht auf die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Normalbetrieb sowie bezüglich einer sicheren Gefahrenabwehr von Störfällen für unverantwortbar und beantragen eine Aussetzung der Genehmigung, bis eine wissenschaftlich fundierte Risiko-Einschätzung von firmenunabhängiger Seite vorliegt.

[Bienensterben] neues Buch „Das Ende der Artenvielfalt“ von Dr. Henk Tennekes

CBG Redaktion

Vogel- und Bienensterben durch Pestizide verursacht

22. Dezember -- In seinem neuen Buch „Das Ende der Artenvielfalt“ belegt der holländische Toxikologe Dr. Henk Tennekes den Zusammenhang zwischen dem großräumigen Einsatz von Pestiziden und dem Rückgang zahlreicher europäischer Vogel- und Insektenarten. Die Agrochemikalien vergiften Käfer, Bienen, Fliegen, Schmetterlingen und Motten. Hierdurch wird der Bestand vieler Vogelarten gefährdet, da mit den Insekten eine Hauptnahrungsquelle wegfällt.

Hauptverantwortlich für diese Entwicklung sind Ackergifte aus der Gruppe der Neonikontinoide. Weltmarktführer für Produkte dieser Substanzklasse ist die Monheimer Firma BAYER CropScience. Der Wirkstoff Imidacloprid gilt als meistverkauftes Pestizid weltweit, die BAYER AG erlöste damit allein im vergangenen Jahr 600 Millionen Euro. Das ebenfalls von BAYER produzierte Clothianidin hatte vor zwei Jahren das großflächige Bienensterben in Süddeutschland verursacht.

Dr. Tennekes fordert ein unverzügliches Verbot der Mittel: „Das Risiko von Pestiziden wie Imidacloprid und Thiacloprid wird enorm unterschätzt. Die Firma BAYER ist verantwortlich für eine drohende Umweltkatastrophe. Ein Verbot neonikotinoider Insektizide ist aus meiner Sicht dringend erforderlich, um weitere Bienen- und Vogelsterben abzuwenden“.

Philipp Mimkes vom Umweltverband Coordination gegen BAYER-Gefahren, der seit langem mit Dr. Tennekes kooperiert, ergänzt: „Wir freuen uns, dass dieses wichtige Buch nun auch auf deutsch vorliegt. Schon seit den 90er Jahren ist bekannt, dass Neonikotinoide für den weltweiten Rückgang von Bienenpopulationen mitverantwortlich sind. Doch trotz der Verbote in Frankreich, Deutschland und Italien exportiert BAYER die Wirkstoffe in mehr als 100 Länder. Wegen der riesigen Umsätze wird der Konzern von sich aus keinen Verkaufs-Stopp vornehmen – hier helfen nur rigorose Verbote!“.

Das vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) herausgegebene Buch wird mit ganzseitigen Bildern des Künstlers Ami-Bernard Zillweger illustriert. Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, schreibt in seinem Vorwort: „Der BUND verfolgt das Ziel, dass alle für Mensch und Umwelt gefährlichen Neonikotinoide alsbald vom Markt genommen werden. In diesem Sinne wünsche ich, dass dieses Buch viele wichtige Argumente im Kampf gegen gefährliche Pestizide liefern kann.“

Rezension von Susan Haffmans (Pestizid Aktions-Netzwerk) aus der Zeitschrift Kritische Ökologie

Bestellung: https://www.bundladen.de/shop/tierschutz/buecher/zurueck/buecher-4/produkt/das-ende-der-artenvielfalt/

ausführliche Informationen zu Bienensterben

Rückfragen und Rezensionsexemplare: Dr. Henk Tennekes: info(at)toxicology.nl, Tel. +31 575 545500

weitere Infos zur Veröffentlichung:
In seinem neuen Buch „Das Ende der Artenvielfalt“ klagt der holländische Toxikologe Dr. Henk Tennekes Neonikotinoide als Bedrohung der Umwelt an. Er belegt, dass die systemischen neonicotinoiden Pestizid-Wirkstoffe aufgrund ihrer Wirkungsweise schon im Niedrigdosisbereich tödliche Folgen für eine Vielzahl von Insekten, Schnecken und Spinnen haben können und stellt den dramatischen Artenrückgang von Vögeln in Zusammenhang mit der steigenden Anwendung dieser Wirkstoffe in der Landwirtschaft. Er belegt, dass die Expositionsdauer einen wesentlichen Einfluss darauf hat, wie hoch eine Dosis sein muss, um einen schädigenden Effekt auf den Testorganismus auszuüben. Setzt man beispielsweise Honigbienen über einen längeren Zeitraum einer niedrigen Konzentration von Imidacloprid aus, so kommt es zu letalen Effekten obgleich die Gesamtbelastung 60-6000mal unterhalb der Dosis liegt, die den gleichen Effekt in Testverfahren zur Ermittlung der akuten Toxizität hat.

Das Risiko von Pestiziden wie Imidacloprid und Thiacloprid wird demnach erheblich unterschätzt. Dies gilt besonders für Wasserlebewesen, Bodenorganismen und Bienen. Die bislang gültigen Grenzwerte wurden weitgehend aus Kurzzeit-Tests abgeleitet. Würde man Langzeit-Versuche durchführen, könnten schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen verheerende Schäden auftreten. Tennekes kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass die Belastung mit niedrigen Neonicotinoid-Dosen einen negativen Einfluss auf das Sammelverhalten und das Lernvermögen von Honigbienen haben können und somit in Folge subletale Imidacloprid-Konzentrationen sich schädigend auf die Bienenkolonie auswirken und dadurch den Zusammenbruch einer Kolonie verursachen können

Hinzu kommt die gute Wasserlöslichkeit und Mobilität der Neonicotinoide im Boden. Dieses Umweltverhalten der Neonikotinoide nennt Tennekes „den zweiten katastrophalen Nachteil“. Über das Wasser werden sie in der Umwelt verteilt und zu einer Gefahr für unzählige Nicht-Zielorganismen. Hinzu kommt ihre relative Langlebigkeit in Wasser und Boden. Bei Imidacloprid beispielsweise findet in Gewässern mit neutralem pH-Wert fast kein Abbau statt. Imidacloprid wurde als einer der Haupt-Rückstände in niederländischen Oberflächengewässern nachgewiesen, vor allem in den westlichen Landesteilen. Die höchsten Rückstände wurden 2005 in Noordwijkerhout gemessen, einer Gemeinde an der Nordküste der Niederlande, die bekannt ist für ihre Blumenproduktion. Hier lagen die Imidaclopridwerte 4700-fach über dem erlaubten Wert von 67 Nanogramm/Liter.

Tennekes´ neue Studie „Toxicity of Neonicotinoids: a new Approach to Risk Assessment“ erschien am 7. Dezember in der Zeitschrift Journal of Environmental & Analytical Toxicology

[Rettungskampagne] KonzernKritik in Gefahr

CBG Redaktion

Rettungskampagne geht weiter

Coordination braucht 400 neue Mitglieder

Die Existenz der Coordination gegen BAYER-Gefahren steht weiter auf dem Spiel. Sozialabbau und Wirtschaftskrise haben die Spenden in den letzten Jahren stark sinken lassen, bei steigenden Kosten. Zugleich erhalten wir keinerlei Förderung aus staatlichen oder kirchlichen Quellen - der Preis konsequent konzernkritischer Ausrichtung. Doch ein weltweit aktives Netzwerk kommt ohne Geld nicht aus, auch nicht bei weitgehend ehrenamtlicher Arbeit.

Seit Anfang des Jahres sind 213 neue Mitglieder zu uns gestoßen. Zudem stärken 23 neue Garanten mit Jahresbeiträgen ab 500 Euro unsere Finanzbasis. Und 150 Spender/innen haben größere oder kleinere Beträge überwiesen. DANKE, ganz herzlichen Dank!

Doch es reicht leider noch nicht. Bitte werden Sie Fördermitglied oder vielleicht sogar Garant/in. Oder spenden Sie unter dem Stichwort „KonzernKritik retten“. Damit wir auch weiterhin die Schattenseiten der BAYER-Profite aufdecken können!

Wenn Sie also meinen, dass bei der CBG das Licht nicht ausgehen darf, dass KonzernKritik weitergehen muss, und wenn Sie noch Möglichkeiten haben, dann unterstützen Sie uns bitte.
=> werden Sie Fördermitglied (mtl. ab fünf Euro)
=> leisten Sie eine einmalige Spende
=> gewähren Sie uns ein zinsloses Darlehen oder zeichnen Sie eine 100-prozentig gesicherte Spareinlage bei ProSolidar (Infos unter info@cbgnetwork.org)

Aktuelle Kampagnen der Coordination widmen sich risikoreichen Antibaby-Pillen, Auskreuzungen von gentechnischem Saatgut, tödlichen Pharma-Tests in Ländern der „Dritten Welt“ sowie Vergiftungen durch Pestizide. Ausführliche Infos finden Sie unter www.CBGnetwork.org.

Wir wissen, dass es vielen Menschen in Zeiten sinkender Realeinkommen nicht möglich ist, finanzielle Unterstützung zu leisten. Gehören Sie dazu, dann ignorieren Sie unsere Bitte um Geld und prüfen Sie, ob Sie uns anders unterstützen können. Wir können jede Hilfe brauchen: Übersetzungsarbeiten, Teilnahme an Aktionen, Unterstützung bei Büroarbeiten, fachliche Expertise, uvm.

Wir bedanken uns für Ihre Hilfe und wünschen eine angenehme Weihnachtszeit!

Axel Köhler-Schnura, Gründungsmitglied CBG
Philipp Mimkes, Geschäftsführer

PRESSESTIMMEN

Erhebt sich irgendwo auf der Welt Widerstand gegen eine neue Bayer-Fabrik, greifen die Mitarbeiter der Coordination in ihr Archiv und leisten den Widersachern des Konzerns Amtshilfe.
DER SPIEGEL

Bayer-Chef Schneider hat ein Problem. Die Coordination gegen Bayer-Gefahren, die den Konzern seit Jahren unter Druck setzt. Auch auf der diesjährigen Aktionärsversammlung zeigte sie beharrlich die Schmuddelflecken auf der Firmenweste.
DIE TAGESZEITUNG

Die Initiative beobachtet den weltweit größten Pestizidhersteller seit mehr als 30 Jahren, prangert Missstände an und mobilisiert die Öffentlichkeit. Ein Fulltime-Job.
GREENPEACE MAGAZIN

Bayer hat die Gruppe wegen eines Flugblattes verklagt - und erst beim Bundesverfassungsgericht verloren.
FRANKFURTER RUNDSCHAU

Preiswerte Arzneimittel aus Indien sind unersetzlich für die Patientenversorgung in armen Ländern, meint auch die Coordination gegen Bayer-Gefahren.
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG

[PPT Bangalore] Permanent Peoples´ Tribunal 2011

CBG Redaktion

BASF, Bayer, Dow, Monsanto, DuPont, Syngenta:

Menschenrechts-Tribunal verurteilt die sechs größten Pestizidhersteller

13. Dezember 2011 -- In der vergangenen Woche fand im indischen Bangalore das Permanent Peoples´ Tribunal (PPT) zu Vergiftungen durch Pestizide statt. Mehr als 200 Betroffene und Umweltschützer aus aller Welt präsentierten dem Tribunal Fälle von Umweltzerstörung und schwersten Gesundheitsschäden. Das PPT begann am 27. Jahrestag der Bhopal-Katastrophe, die durch eine Explosion in einer Pestizidfabrik des Konzerns Union Carbide (heute Dow Chemicals) verursacht wurde.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren war zu den 4-tägigen Anhörungen eingeladen worden, um den Fall der weltweiten Bienensterben durch sogenannte Neonicotinoide zu dokumentieren. Der BAYER-Konzern ist Weltmarktführer für diese Art von Insektiziden, die in vielen Ländern wegen Risiken für Bienen nicht mehr frei verkauft werden dürfen - so auch in Deutschland, wo im Jahr 2008 ein flächendeckendes Bienensterben durch den Einsatz des BAYER-Pestizids Clothianidin verursacht wurde.

Die Jury verurteilte in ihrer Abschlusserklärung die sechs Unternehmen, die den Weltmarkt für Pestizide und Saatgut dominieren, wegen schwerster Umwelt- und Gesundheitsschäden.

=> VDI Nachrichten: Pestizidhersteller wegen Menschenrechtsverletzungen schuldig gesprochen

=> Fotos von dem Tribunal

=> Bericht aus Bangalore von Philipp Mimkes

=> Artikel im Greenpeace Magazin und im Neuen Deutschland

=> Artikel indischer und britischer Zeitungen sowie ausführliche Hintergrundinfos

=> Bienensterben durch BAYER-Pestizide