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Veröffentliche Beiträge in “News”

[Explosion] Presse-Information vom 21.01.22

CBG Redaktion

Staatlich gebilligt

Chemie-Kloake Rhein

 
Nach der Explosion im Entsorgungszentrum des Leverkusener Chem„parks“ kam es zu massiven Einleitungen von kontaminiertem Löschwasser in den Rhein. Teilweise wurde es nicht einmal über die Kläranlage geleitet und ging damit ohne Aktivkohle-Behandlung direkt in den Fluss (Korrektur 24.02.22: Das Löschwasser gelangte immer über die Kläranlage, aber nicht immer nach einer Aktivkohle-Behandlung in den Fluss).
 
Einen genauen Aufschluss über diese Katastrophe nach der Katastrophe konnten am vergangenen Mittwoch weder ein neuer Bericht der nordrhein-westfälischen Landesregierung noch die Stellungnahmen von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) bzw. von VertreterInnen der Bezirksregierung Köln und des „Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) im Umweltausschuss des Landtags geben. „Schon Anfang des 20. Jahrhunderts erkor BAYER den Rhein zum werkseigenen Abwasser-Kanal. Über 100 Jahre später hat sich daran nichts geändert. Rücksichtslos werden auch heute hochgiftige Stoffe eingeleitet“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
 
Die Landesregierung hatte nach der Explosion vom 27. Juli, die sieben Menschen das Leben kostete, noch bekundet, es sei kein Löschwasser in das Gewässer gelangt. In der Ausschuss-Sitzung sprach Heinen-Esser zur Erklärung von einem „kommunikativen Missverständnis“ zwischen dem LANUV und ihrem Ministerium. Eine Korrektur aus eigenem Antrieb erfolgte nie, erst auf öffentlichen Druck hin räumte die Ministerin den Fehler ein.
 
Nach Angaben des BUND pumpte die CURRENTA unmittelbar nach der Detonation rund zehn Millionen Liter „Ereignis-Wasser“ in den Rhein. Unter anderem enthielt es 60 bis 70 Kilogramm des innerhalb der EU wegen seiner Gefährlichkeit verbotenen Pestizids Clothianidin. Dieses dürfte von BAYER stammen, denn der Leverkusener Multi ist der Zulassungsinhaber dieses Insektizid-Wirkstoffs. Allerdings stellt der Konzern ihn am Standort Dormagen her, wo es eine eigene Sondermüll-Verbrennungsanlage gibt. Auf welchen Wegen der Stoff ins benachbarte Leverkusen gelangte, ist eine der vielen Fragen, die bei der Umweltausschuss-Sitzung offen bleiben mussten.
 
Darüber hinaus gerieten perfluorierte Verbindungen in den Fluss, wobei die Konzentrationen an vier Tagen mit zehn Mikrogramm pro Liter den zulässigen Orientierungswert von einem Mikrogramm extrem überschritten.
 
Die CURRENTA stellt ihr – von der Bezirksregierung abgesegnetes – Vorgehen als notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr dar. Die Rückhalte-Kapazitäten der vorhandenen Tanks hätten für das viele Löschwasser nicht ausgereicht, so das Unternehmen. Auf dieses Manko hatte der BUND schon im Jahr 2016 nach einem Großbrand auf dem Chemie-Areal aufmerksam gemacht, aber weder die CURRENTA noch die Politik reagierte. Wie Dr. Horst Büther von der Bezirksregierung Köln vor dem Ausschuss bekundete, droht hier in Zukunft über die Aufweichung der Löschwasserrückhalte-Richtlinie sogar noch größeres Ungemach.
 
Zu allem Übel floss aus einem undichten Tank dann auch noch über fünf Monate hinweg (!) chemikalien-haltiges Löschwasser völlig ungefiltert in den Rhein ab (Korrektur 24.02.22: Es floss über die Kläranlage, aber ohne Aktivkohle-Behandlung ab). Obwohl der Behälter über eine Füllstandsmesseinrichtung und eine Radarsonde verfügte, bemerkte der Chem„park“-Betreiber die durch eine defekte Klappe ausgelöste „Schleich-Leckage“ über den ganzen Zeitraum hinweg nicht.
 
„Die CURRENTA und die hinter ihr stehenden Investmentbank MACQUARIE vernachlässigen aus Profit-Gründen die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt. Und die Politik hält wieder einmal die schützende Hand darüber“, resümiert Stelzmann.

[SWB 01/2022] Stichwort BAYER 1/2022 erschienen

CBG Redaktion

Soeben ist die neue Ausgabe des Stichwort BAYER (SWB) erschienen. Sie analysiert das Programm der Ampelkoalition, widmet sich BAYERs Transparenz-Register und arbeitet BAYERs Betrug mit der Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien auf. Zudem enthüllt das Heft, wie BAYER in den USA mit Spenden an Abgeordnete Politik macht. Auch verfolgt es die aktuellen Entwicklungen nach der Explosion im Leverkusener Chem„park“ vom 27. Juli weiter. Und schließlich erzählt das Magazin die lange Geschichte der doppelten Pestizid-Standards beim Leverkusener Multi.

Parallel dazu haben wir die Artikel aus dem Stichwort BAYER 4/21 und die Ticker-Beilage online gestellt.

[Störfall] Presse-Information vom 20.12.21

CBG Redaktion

Bezirksregierung stellt Weichen für einfachen Neustart

Kein „Business as usual“ nach der Chem„park“-Explosion!

 
Bei der Explosion im Entsorgungszentrum des Leverkusener Chem„parks“ kamen am 27. Juli sieben Menschen ums Leben; 31 wurden zum Teil schwer verletzt. Trotzdem will die Bezirksregierung der CURRENTA einen einfachen Re-Start ermöglichen. Das berichtete der Kölner Stadtanzeiger mit Verweis auf eine Sitzungsvorlage für den Regionalrat Köln, die auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vorliegt.
 
So hält die Bezirksregierung ein neues Genehmigungsverfahren für die Sondermüll-Verbrennungsanlage (SMVA) und die anderen Vorrichtungen nicht für erforderlich. Auch die Abstände des Entsorgungszentrums zur Wohnbebauung genügen ihr: „Viele Standorte der chemischen Industrie sind zu Zeiten entstanden, in denen es keine störfallrechtlichen Abstandsregelungen gab. In diesen Fällen genießen Anlagen und Schutzobjekte Bestandsschutz.“ Auf den Leitfaden der „Kommission für Anlagensicherheit“ verweisend konstatiert sie: „Demnach sind die Abstände der SMVA zur benachbarten Wohnbebauung ausreichend.“ CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kritisiert das scharf: „Der CURRENTA wird eingeräumt, aus reinem Gewohnheitsrecht weiter viel zu nah an Wohnanlagen mit giftigen Abfällen zu arbeiten, obwohl diese Nähe in jüngster Vergangenheit zu einer Katastrophe geführt hat. Für lebensgefährliche Anlagen darf es keinen Bestandsschutz geben!“
 
Auch das Geschäftsmodell, giftige Abfälle zu importieren, um diese profitträchtig zu entsorgen, bleibt unangetastet. „Einschränkungen zum Entstehungsort der Abfälle sind rechtlich nicht begründbar und könnten allenfalls als freiwillige Selbstbeschränkung der Betreiberin umgesetzt werden“, heißt es in der Stellungnahme der Bezirksregierung.
 
Selbst das Sahnehäubchen darf die CURRENTA unverändert behalten: Bei der Katastrophe war die 110 Kilovolt starke Starkstromleitung, die über dem Entsorgungszentrum verläuft, gerissen und hatte den Boden unter Strom gesetzt, was die Löscharbeiten erheblich verzögerte. Für die Aufsichtsbehörde stellt das aber offensichtlich kein Problem dar: „Die bestehende Hochspannungsleitung muss unter Berücksichtigung der derzeit gültigen technischen Regelwerke (z.B. Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 120) nicht verlegt werden.“ Es seien lediglich nicht näher definierte „organisatorische Maßnahmen zu treffen, um im Ereignisfall ein schnelleres Freischalten der Hochspannungsleitung zu ermöglichen.“
 
Die NRW-Landesregierung wünscht ebenfalls eine schnelle Wiederinbetriebnahme, denn seit der Detonation im Tanklager besteht in Nordrhein-Westfalen ein Entsorgungsnotstand. Einzelne Firmen wie etwa LANXESS waren schon gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. „Die aufgrund des Explosions- und Brandereignisses im Chem‚park’ Leverkusen am 22.(sic!)07.2021 beschädigte Rückstands- und Abfallverbrennungsanlage der CURRENTA GmbH & Co. OHL muss zeitnah wieder in Stand gesetzt werden“, erklärt Schwarz-Gelb deshalb in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.
 
„Die Profit-Maschinerie soll möglichst schnell wieder ans Laufen kommen, ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist die Katastrophe nach der Katastrophe“, hält Marius Stelzmann abschließend fest.
 

[Störfall] Presse-Information vom 03.12.21

CBG Redaktion

Organisationsversagen bei Chem„park“-Explosion

CBG fordert Ermittlungen gegen die Konzernspitze

Am 27. Juli 2021 tötete eine Explosionskatastrophe bei CURRENTA in Leverkusen 7 Menschen. Weitere 31 ArbeiterInnen wurden verletzt, die Stadt wurde in Angst und Schrecken versetzt, eine Giftwolke zog bis nach Dortmund.

Seit Mitte Oktober ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen drei ArbeiterInnen des Chem„park-Betreibers CURRENTA wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion. Sie prüft, ob diese ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie eine Chemikalie über der zulässigen Temperatur lagerten und damit eine Ketten-Reaktion auslösten.

„Mit diesem Vorgehen geht die Staatsanwaltschaft gegen die Kleinen vor und lässt die Großen laufen. Nicht die ArbeiterIinnen, sondern die Geschäftsleitungen von CURRENTA und BAYER müssen ins Visier genommen werden! Wie mittlerweile bekannt geht es um Organisationsversagen, und dafür haften diejenigen, die die Anlage geplant, gebaut und betrieben haben, also die Geschäftsleitung des jetzigen Betreibers CURENTA und die Verantwortlichen bei BAYER, die die Anlage errichteten und in Betrieb hatten. Nicht zuletzt trug eine einzig am Profit-Prinzip orientierte Wirtschaftsweise bei CURRENTA zur Vernachlässigung der Sicherheitsanforderungen und damit zur Katastrophe bei“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

In jedem Industrie-Komplex, der der Störfall-Ordnung unterliegt, müssen die Betriebsabläufe von vorneherein so geregelt sein, dass individuelles Versehen ohne gravierende Folgen bleibt. Zu diesen Anforderungen zählen unter anderem verbindliche Verantwortlichkeiten für Kontrollen und eine systematische Risiko- und Gefahrenanalyse. Dazu gehört auch eine ständige Qualifizierung des Personals inklusive einer detaillierten Unterweisung von Leih- und FremdarbeiterInnen, die nur zeitweise auf dem Gelände tätig sind. Es muss daher untersucht werden, woran es der für die Anlage verantwortliche BAYER-Konzern und der jetzige Betreiber CURRENTA im Einzelnen haben fehlen lassen.

CURRENTA hat die zunächst nur für BAYER zuständige Müllentsorgung in kürzester Zeit systematisch zu einem lukrativen Geschäftsfeld mit hochgefährlichen Chemie-Abfällen aus aller Welt ausgebaut. Aus Dänemark beispielsweise stammte derjenige, der an 27. Juli hochgegangen ist. Diese Profitjagd machte riesige Tank-Anlagen als Zwischenlager-Stätten nötig. Bei einer Konzentration allein auf den im Chem„park“ Giftmüll hätte die CURRENTA natürlich auch sehr viel genauer über die zur Verbrennung anstehenden Stoffe und ihr jeweiliges Gefahren-Potenzial Bescheid gewusst.

Darüber hinaus wirkten die baulichen Voraussetzungen wie ein Brandbeschleuniger. Die BAYER-Baupläner stellten die Tanks so dicht nebeneinander, dass am 27. Juli ein Domino-Effekt entstand. Damit nicht genug, verlief über dem Entsorgungszentrum eine Starkstrom-Leitung, die zerbarst und erst umständlich vom Netz genommen und geerdet werden musste, ehe die Feuerwehr mit vollem Einsatz löschen konnte.

Schließlich kommt auch Politik und Verwaltung eine Mitverantwortung zu. So haben die Behörden keine regelmäßigen Sicherheitskontrollen durchgeführt. BeamtInnen der Bezirksregierung schauten zuletzt im Jahr 2018 (!!) im Leverkusener Chem„park“ vorbei. Und die verschiedenen Bundesregierungen beugten sich immer wieder dem Lobby-Druck der Konzerne und unterließen es, strengere Sicherheitsauflagen zu erlassen.

„Über all dies und die tatsächlich Verantwortlichen in den Geschäftsleitungen von BAYER und CURRENTA muss zu Gericht gesessen werden, statt über drei abhängig beschäftigte ArbeiterInnen. Das Unternehmensstrafrecht muss dringend verschärft werden (Hier irrte die CBG. Es gibt noch gar kein Unternehmensstrafrecht. Die Große Koalition hatte das Projekt fallengelassen) und eben diese zentrale Haftung in das Zentrum stellen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

[Glyphosat] Presse-Information vom 22.11.21

CBG Redaktion

Gericht weist Einspruch ab

BAYER verliert Glyphosat-Prozess

 
 
Die Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod haben den Prozess gegen die BAYER-Tochter MONSANTO endgültig gewonnen. Am vergangenen Mittwoch wies der „California Supreme Court“ den Einspruch des Leverkusener Multis gegen das Urteil des Berufungsgerichts ab. Der „Court of Appeal“ hatte den Anspruch der beiden RentnerInnen auf Schadensersatz am 9. August für berechtigt erklärt. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand er damals. Der Court bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die RichterInnen.
 
BAYER muss den Pilliods nun 86,7 Millionen Dollar an Strafe und Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten auf ihren Grundstücken über 30 Jahre lang das unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Glyphosat genutzt. 2011 erkrankte Alva am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, 2015 seine Frau. Zwei Jahre später reichte das Ehepaar Klage ein. Erstinstanzlich bekam es 2019 zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Später reduzierte der „Alameda County Superior Court“ die Summe auf die jetzt letztinstanzlich bestätigten 86,7 Millionen Dollar.
 
Trotz der Niederlage lässt der Agro-Riese immer noch nichts auf das Pestizid kommen. „Wir stehen weiterhin fest hinter der Sicherheit von ROUNDUP, eine Position, die sowohl von den Regulierungsexperten weltweit als auch von dem überwältigenden Gewicht von vier Dekaden umfangreicher Forschung gestützt wird“, erklärte das Unternehmen nach der Entscheidung vom Mittwoch.
 
Der Global Player hat erst eines der fünf seit 2018 zu Gericht gegangenen Verfahren gewonnen. Die Möglichkeit, sich mit den insgesamt rund 125.000 KlägerInnen in einer großen Lösung außergerichtlich zu einigen, schlug der Agro-Riese aus. Ende Mai ließ er die Vergleichsverhandlungen nach fast zwei Jahren Dauer platzen.
 
Mit Anwaltsbüros, die 98.000 der 125.000 NHL-PatientInnen vertreten und zu den größten der Branche zählen, hat das Unternehmen sich mittlerweile auf Entschädigungen verständigt. Dafür verpflichteten die Rechtsfirmen sich, keine Glyphosat-Fälle mehr anzunehmen. Auch die Kanzlei der Pilliods unterschrieb diese Verzichtserklärung. Neuerkrankte haben es so inzwischen schwer, juristischen Beistand zu finden. „Die Vergleichsverhandlungen scheiterten hauptsächlich, weil BAYER sich vor zukünftigen Klagen schützen wollte. Jetzt versucht es der Multi auf diesem Weg“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
 
Die Gespräche mit den RechtsvertreterInnen der restlichen 27.000 Betroffenen verlaufen indessen zäh. „Viele Glyphosat-Geschädigte werden sterben, ohne je Schmerzengeld von BAYER erhalten zu haben“, prophezeit Stelzmann deshalb: „Es ist ein Skandal, dass große und renommierte Anwaltskanzleien sich gegenüber BAYER verpflichten, keine Glyphosat-Klagen anzunehmen. Glyphosat muss sofort vom Markt. Mensch und Umwelt müssen auf Kosten des Konzerns vollumfänglich entschädigt werden, die verantwortlichen ManagerInnen gehören vor ein Strafgericht.“

[Neuroleptika] Presse-Information vom 16.11.21

CBG Redaktion

CBG zum Kongress „Das Elend der Verschickungskinder“

Auch BAYER steht in der Verantwortung

 
Am kommenden Donnerstag beginnt auf der Insel Borkum der Kongress „Das Elend der Verschickungskinder“. Zu diesem Elend, das die Kinder während ihrer mehrwöchigen Aufenthalte in den Kurheimen erleiden mussten, gehörte neben vielem anderem auch die Ruhigstellung mit BAYER-Arzneien. Zudem dienten die Minderjährigen dem Pillen-Riesen als Versuchsobjekte für Pharmazeutika. Darum sieht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) das Unternehmen in der Verantwortung. „Der BAYER-Konzern hat zum Leid der Verschickungskinder beigetragen. Er steht deshalb in der Pflicht, sein damaliges Handeln aufzuarbeiten und sich etwaigen Schadensersatzansprüchen der Betroffenen zu stellen“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
 
Acht bis zwölf Millionen Kinder und Jugendliche durchliefen schwerpunktmäßig in den 1950er bis 1970er Jahren Kuren im „Seehospiz ‚Kaiserin Friedrich’ Norderney“ und anderen Einrichtungen. Wobei die Gründe für die Verschickung variierten, sie reichten von konkreten medizinischen Indikationen bis hin zu mehr oder weniger vagen Motiven wie Erholungsbedürftigkeit, Entwicklungsrückstände oder „Milieuschäden“. Fast alle Häuser jedoch unterwarfen ihre Schützlinge einem unerbittlichen Regime aus körperlicher und psychischer Gewalt. So wurden Untergewichtige zur Nahrungsaufnahme gezwungen, und wenn ihnen der Mageninhalt wieder hochkam, mussten sie auch noch ihr Erbrochenes essen.
 
Die Verabreichung von sedierenden Medikamenten gehörte ebenfalls zum Reservoir. Dabei fanden nicht zuletzt Mittel des Leverkusener Multis Verwendung. Sein ATOSIL bekamen schon Dreijährige, ungeachtet der Tatsache, dass die Zulassung nur für Erwachsene mit einer diagnostizierten neurologischen Störung galt. Sogar junge AsthmatikerInnen erhielten ATOSIL-Gaben, obwohl diese Erkrankung eigentlich ein Ausschluss-Kriterium für die Anwendung darstellt. Dementsprechend verursachte das Präparat bei nicht wenigen Verschickungskindern Langzeit-Schäden, die eine Frühverrentung unvermeidlich machten. Die Epilepsie-Arzneien LUMINAL und LUMINETTEN nutzten die Kurheime ebenfalls zu dem, was einige WissenschaftlerInnen „unsichtbare Fixierung“ nennen. Damit nicht genug, führten MedizinerInnen dort auch Pharma-Tests durch. So erprobte etwa Dr. Walter Goeters im Seehospiz von Norderney BAYERs Entwurmungsmittel UVILON an 42 jungen ProbandInnen.
                                                                                                                
„Schon in Kinder- und Jugendpsychiatrien gab BAYER bis weit in die 1960er Jahre hinein Arznei-Tests in Auftrag, bevorzugt mit Heimkindern als Versuchskaninchen. Auch LUMINAL & Co. hatten sie ohne Ende zu schlucken. Darum wundert es nicht, dass der Konzern auch einen Beitrag zu der schwarzen Pädagogik leistete, die damals in den Verschickungsheimen grassierte und bis teilweise bis heute fortdauert, wie der Fall ‚Winterhoff’ zeigt“, so Marius Stelzmann abschließend.

[Klimawandel] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[Klimawandel] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[Klima] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[Klima] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[Chempark Explosion] Presse-Information CBG vom 27.07.21

CBG Redaktion

Schwere Explosion im Leverkusener Chempark bei BAYER

Mindestens zwei Schwerverletzte

Am heutigen Dienstagmorgen kam es auf dem Gelände des Leverkusener Chemiegebiets Chempark, in dem der BAYER-Konzern und andere Hersteller produzieren, zu einer schweren Explosion. „Bei dem Ereignis wurden mehrere Mitarbeiter verletzt, mindestens zwei davon schwer“, so der Chempark-Betreiber CURRENTA (ehemals Bayer Industry Services GmbH & Co. OHG), der im Auftrag von BAYER und anderen Chempark-Nutzern u.a. die Ver- und Entsorgung betreibt.

Es gab mind. einen Toten, noch mindestens fünf Beschäftige werden vermisst. Die Leverkusener Feuerwehr setzte eine Warnung der Kategorie „Extreme Gefahr“ ab. Die Polizei ließ das gesamte Industrie-Areal räumen und sperrte die Autobahn A1 in beiden Richtungen.

Die Detonation erfolgte im Tanklager der Sondermüllverbrennungsanlage, in der die CURRENTA die Produktionsrückstände von BAYER und anderen auf dem Gelände ansässigen Firmen entsorgt. Danach entstand ein Brand, der die MVA teils erfasste.

Die Feuerwehr tat alles dafür, ihn nicht auf das angrenzende Gebäude, in dem brennbare Lösemittel lagern, übergreifen zu lassen. Mittags gibt es erste Meldungen zur Löschung des Brandherds.

2019 hatte BAYER seine CURRENTA-Mehrheitsbeteiligung an einen Finanzinvestor verkauft, lässt aber u.a. Chempark und seine Sondermüll-MVA rechtlich von CURRENTA betreiben. Vor rund zehn Jahren erteilte die Bezirksregierung Köln dem Unternehmen die Genehmigung, die Kapazitäten der Brennöfen von 80.000 auf 120.000 Tonnen pro Jahr zu erweitern.

Störfälle traten in dem „Entsorgungszentrum“ schon vielfach auf. Im Jahr 2011, als BAYER noch die Mehrheit der CURRENTA-Anteile hielt, erging nach einem Störfall dort ein Sandregen über Teile Leverkusens. 2010 entflammte ein Feuer und 2009 traten nach einem Defekt in der Dosier-Einrichtung der Abluft-Behandlung Schadstoffe aus. Die Müllverbrennung ist umgeben von dichten Wohngebieten mitten auf der „größten Giftmüll-Deponie Europas“ in unmittelbarer Nähe eines der größten Chemie-Werke der Welt sowie nur eine Rhein-Breite getrennt von der Millionenstadt Köln. Explosionen dieser Art können eine Kettenreaktion auslösen und in einen Chemie-GAU münden.

„BAYER/CURRENTA spielen mit dem Feuer. Dieser Beinahe-GAU zeigt einmal mehr, welche Gefahr von Produktion und Entsorgung chemischer Stoffe ausgeht, wenn diese der Profitmaximierung dienen. Offenbar reichten die Sicherheitsanforderungen von CURRENTA und seinen Auftraggebern im Chempark erneut nicht aus, um die Sicherheit der Arbeiter*innen und Anwohner*innen zu schützen. Seit Jahrzehnten fordert die CBG: Wirksamer Schutz für die Bevölkerung muss her!“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

„Für Windräder gelten gigantische Abstandsregeln, aber BAYER & Co dürfen in unmittelbarer Nähe zu Großstädten scheinbar tun und lassen was sie wollen. Dabei geht es hier um einen der größten Umschlagplätze für Chemiegifte in der Region! BAYER und CURRENTA müssen die Öffentlichkeit informieren, was da überhaupt explodiert und verbrannt ist und wie sie das in Zukunft verhindern wollen!“, meint Simon Ernst, Vorstand der CBG.

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Jan Pehrke 0211/33 39 11

Aktualisierung (Stand 28.07.21; 9.00 Uhr): Die Zahl der Toten erhöhte sich auf zwei, die der Verletzten auf 31. Fünf davon befinden sich wegen schwerer Verbrennungen in einem Spezial-Krankenhaus. Überdies werden noch fünf Beschäftigte vermisst. Bei den Stoffen, die explodiert sind, hat es sich nach Angaben des Chem„park“-Leiters Lars Friedrich um chlorierte Lösungsmittel gehandelt. Detailliertere Informationen zu den Substanzen lagen der CURRENTA zu dem Zeitpunkt noch nicht vor. Einen Übergriff des Brandes auf einen zweiten Tank, der 100.000 Liter hochentzündlicher, giftiger Abfall-Stoffe enthielt, konnte die Feuerwehr verhindern.

[Fehlurteil] Presse-Information CBG vom 25.06.2021

CBG Redaktion

Verhütungsmittel-Geschädigte verliert Prozess

Fatales Fehlurteil

Am heutigen Freitag hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage der Arznei-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen BAYER abgewiesen. Die 37 Jahre alte Frau forderte vom Leverkusener Multi Schadensersatz, weil sie nach der Einnahme des Verhütungsmittels YASMINELLE eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten hatte. Obwohl diese „Nebenwirkung“ des Medikaments seit Langem bekannt ist, sprach das Gericht den Global Player frei.

„Das ist ein Skandal-Urteil. In den USA haben bisher schon 12.000 Leidensgenossinnen von Felicitas Rohrer Recht bekommen und insgesamt zwei Milliarden Dollar Schmerzensgeld von BAYER erhalten. Hierzulande aber kuscht die Justiz vor der Macht der Konzerne“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Mittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika oder diejenigen der 3. Generation gebrauchen, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den älteren Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen.

Frankreich ging noch einen Schritt weiter. Dort wies die Politik die Krankenkassen an, die Kosten für Verhütungsmittel der 3. und 4. Generation nicht länger zu erstatten. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland überfällig. So könnten jährlich bis zu 1.700 Thrombosen verhindert werden“, hält Stelzmann fest.

So aber greift hierzulande noch über die Hälfte aller Frauen, die mit Hormon-Präparaten verhüten, zu Pillen der 3. oder 4. Generation, was den Herstellern Riesen-Profite einbringt. Im Geschäftsjahr 2020 machte BAYER mit den Drospirenon-Präparaten YAZ, YASMIN und YASMINELLE einen Umsatz von 670 Millionen Euro.

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[Dicamba] Presse-Information CBG vom 10.06.2021

CBG Redaktion

Nach Millionen-Schäden durch das BAYER-Pestizid für US-Landwirtinnen:

Neue Dicamba-Klagen in den USA

In den USA sehen sich BAYER und BASF mit neuen Klagen wegen der Risiken und Nebenwirkungen des Pestizids Dicamba konfrontiert, das die beiden Konzerne hauptsächlich in Kombination mit gentechnisch gegen die Substanz immunisierten Gewächsen anbieten. Der Wind treibt das Herbizid nämlich zu Ackerfrüchten hin, die dem Stoff nichts entgegenzusetzen haben und deshalb eingehen. 57 Wein-Anbauerinnen und vier WeiterverarbeiterInnen machen wegen dieser Abdrift auf einer Fläche von 1.200 Hektar Schädigungen an Weinreben geltend und fordern eine Kompensation in Höhe von 114 Millionen Dollar plus 228 Millionen Dollar Strafe. Zudem zog ein Imker vor Gericht, weil die chemische Keule seine Bienenvölker dezimierte und der Pflanzen-Kahlschlag den Tieren Pollen und Nektar nahm, sodass die Honig-Produktion einbrach.

Zwei weitere Prozesse in Sachen „Dicamba“ laufen bereits seit Längerem. Darüber hinaus schloss der Leverkusener Multi im Juni 2020 mit rund 170 KlägerInnen einen Vergleich, der ihn zu einer Zahlung von 400 Millionen Dollar verpflichtete. Trotzdem lässt das Unternehmen auf das Ackergift nichts kommen. „BAYER ist von der Sicherheit und dem Nutzen des Herbizids XTENDIMAX überzeugt. Wir werden diese Technologie auch weiterhin verteidigen“, ließ der Gen-Gigant verlauten.

Unterdessen stellte die US-amerikanische Umweltbehörde EPA das Ergebnis einer internen Revision vor und räumte schwere Mängel bei der Dicamba-Zulassung im Jahr 2018 ein. Donald Trumps hatte der Behörde gleich zu Beginn seiner Amtszeit eine neue Führungsspitze verpasst, die sich offenbar massiv in den Prüfungsprozess einschaltete. „In unseren Interviews nannten die Wissenschaftler der Pestizid-Abteilung Beispiele dafür, dass wissenschaftliche Analysen geändert wurden, um die politischen Entscheidungen leitender Beamter zu unterstützen“, heißt es in dem Bericht. So fehlten dann in den Abschluss-Dokumenten plötzlich Passagen über das Gefährdungspotenzial von Dicamba. Auch erhielten die ExpertInnen die Anweisung, sich bei der Sichtung der Unterlagen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen. „Die Wissenschaft selber können wir nicht ändern, aber unsere Politik basiert nicht immer auf deren Ergebnissen“, zitiert der Report einen frustrierten EPA-Beschäftigten. Der niederschmetternde Befund veranlasst die AutorInnen der Untersuchung, eine Reihe von Reformen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Einrichtung anzumahnen.

„Dicamba ist genauso wenig sicher wie Glyphosat und deshalb auf dem besten Wege, eine vergleichbare juristische Karriere hinzulegen. Der BAYER-Konzern muss endlich Sicherheit vor Profit stellen und ungefährlichere Agro-Chemikalien herstellen, wenn er schon nicht mehr in biologische Produkte investieren will“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

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[Ausstieg] Presse-Information CBG vom 27.05.21

CBG Redaktion

BAYER steigt aus den Vergleichsverhandlungen in Sachen „Entschädigungen“ aus

Aus dem Problem wird für BAYER endgültig ein Desaster

Am gestrigen Mittwoch stieg der BAYER-Konzern aus den Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 125.000 Glyphosat-Geschädigten aus. Zuvor hatte der zuständige Richter Vince Chhabria auch den zweiten Vorschlag des Unternehmens zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten abgelehnt. Knackpunkt war der Umgang mit den zukünftigen Schadensersatzansprüchen. Der Leverkusener Multi hatte sich hier an der Quadratur des Kreises versucht. Er wollte das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Mittel unbeschränkt weiter vermarkten, aber weitere Klagen nur noch in beschränktem Maße zulassen. Ein mit zwei Milliarden Dollar ausgestatteter Topf mit einer Laufzeit von vier Jahren sollte es richten. Das mochte Chhabria aber nicht akzeptieren. Er schlug stattdessen vor, auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor den möglichen Krebsgefahren zu warnen, um so das Prozess-Risiko zu minimieren, und das auf diese Weise eingesparte Geld den bisherigen PatientInnen zur Verfügung zu stellen.

Offenbar zu viel für BAYER. Stattdessen fügt sich der Agro-Riese jetzt ins Unvermeidliche. Er kündigte an, den Rückzug von Glyphosat aus dem Markt für PrivatkundInnen zu erwägen, von denen die meisten Klagen stammten. Einsicht ist damit jedoch nicht verbunden; der Global Player hält weiter in Treue fest zu dem Produkt. „Entscheidend ist, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten Herbiziden weiter bestätigen“, verlautete aus der Unternehmenszentrale.

Auf dieser Basis beabsichtigt der Konzern jetzt, weiter vor den Gerichten sein Glück zu suchen. Er bekräftigte nochmals den Willen, die anhängigen Berufungsverfahren weiterzutreiben, denn das kann ihm zufolge „dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu minimieren“. Hier setzt BAYER vor allem auf Rechtshilfe von Seiten der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA. Von Trump auf Linie gebracht, hatte diese sich nämlich eindeutig zu Glyphosat bekannt und sich auch schon in die Entschädigungsprozesse eingemischt. Darum will die Aktien-Gesellschaft den Fall „Glyphosat“ jetzt vor den Obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court, bringen und dort ein Grundsatz-Urteil zu ihren Gunsten erwirken. Um dahin zu gelangen, musste der Multi allerdings zu einem perfiden Trick greifen. Er gab einen schon gewonnenen Prozess im Nachhinein verloren und zahlte dem Unterlegenen John Carson 100.000 Dollar, damit dieser in Berufung geht und der juristischen Auseinandersetzung so den weiteren Instanzen-Weg eröffnet.

Niemand außer BAYER weiß, wieviel Prozesse in den USA und in anderen Ländern seit 2018 anhängig sind. Die Medien sprechen von mind. 125.000. Keiner der teilweise schwerkranken und/oder hochbetagten KlägerInnen erhielt bisher auch nur einen Dollar Entschädigung. Viele sind bereits gestorben, weil der Konzern die Verfahren verschleppte und dies nun auch weiterhin versucht. „Das ist ein Verbrechen!“, stellt Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest und fordert: „Glyphosat muss endlich vom Markt! Die Opfer müssen schnellstens entschädigt werden! Die Verantwortlichen müssen endlich vor Gericht gestellt und zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorstandsvorsitzende von BAYER, Werner Baumann, muss entlassen werden. Der Konzern muss endlich unter demokratische Kontrolle gestellt werden.“

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[Vergleich] Presse-Information CBG vom 20.05.2021

CBG Redaktion

Auch BAYERs zweiter Vergleichsvorschlag fällt durch

Glyphosat-Einigung in weiter Ferne

Bei der gestrigen Anhörung in San Francisco stieß auch BAYERs zweiter Vorschlag zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten mit Glyphosat-Geschädigten auf massive Kritik. Vor allem der Umgang mit zukünftigen Schadensersatz-Ansprüchen überzeugte den zuständigen Richter Vince Chhabria nicht. So reichte ihm die auf vier Jahre begrenzte Laufzeit des zwei Milliarden Dollar schweren Fonds nicht, den der Konzern hierfür vorsieht. Angesichts der Fülle von Jahren, die zwischen einer Glyphosat-Exposition und dem Ausbruch einer Krebserkrankung liegen kann, sei das nicht genug, so der Jurist. Er versetzte sich in die Lage eines Betroffenen, der erst lange nach dem Gebrauch des Herbizids Symptome herausbildet, und resümierte: „Es gibt keinen Grund für mich anzunehmen, dass dieser Vergleich für mich dann eine Entschädigung bereithielte.“

Zudem falle es dem Gericht schwer, zu beurteilen, ob die Summe angemessen ist, da BAYER keine Angaben über die Höhe der Zahlungen bei den bisher getroffenen außergerichtlichen Einigungen mache und überdies die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht abzuschätzen sei, erklärte Chhabria. Darüber hinaus störte er sich daran, dass der Vergleich zwar eine Ausstiegsklausel hat und den Rechtsweg für die Geschädigten offenhält, ihnen aber gleichwohl den Zugang zu Verfahren verbaut, an deren Ende die für das Unternehmen besonders kostspieligen „punitive damages“ lauern.

Vince Chhabria schlug dem Leverkusener Multi als Alternativ-Lösung vor, das Risiko künftiger Klagen zu minimieren, indem er auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor möglichen Krebsgefahren warnt und das so eingesparte Geld den bisherigen PatientInnen zugutekommen lässt.

Die AnwältInnen, mit denen der Agro-Riese den Deal ausgehandelt hatte, zeigten sich da jedoch skeptisch. Sie stellten die Vereinbarung stattdessen als „sicheren Hafen“ für die Glyphosat-Geschädigten dar, der sie vor den Unwägbarkeiten gerichtlicher Entscheidungen schütze. Bisher hat der Global Player allerdings alle großen Entschädigungsverfahren verloren. Darum griff er jetzt zu einem besonders perfiden Trick. Die Aktien-Gesellschaft gab einen der wenigen gewonnenen Prozesse im Nachhinein verloren und veranlasste den eigentlich Unterlegenen mit mehr als nur ein paar Dollar dazu, in Berufung zu gehen. Auf diese Art erhofft sich der Konzern, vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten zu erstreiten, das dann – so der Plan – neue Glyphosat-Geschädigte abschreckt, rechtliche Schritte einzuleiten. Und seine Wirkung entfaltet das schon jetzt, wie bei der Anhörung spürbar war. Es verunsichert die KlägerInnen nämlich und erhöht so den Druck, in den Vergleich einzuwilligen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht für den Gen-Giganten jedoch bloß eine Möglichkeit, das Ende der Klage-Welle einzuläuten: das Ende von Glyphosat einzuläuten! So lange das Mittel auf dem Markt bleibt, wird es auch Geschädigte und somit auch Prozesse geben. „Darum muss BAYER die Vermarktung von Glyphosat endlich stoppen“, fordert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

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[Kokafelder] Presse-Information CBG vom 19.05.2021

CBG Redaktion

Kolumbianische Regierung will Koka-Felder mit Glyphosat zerstören

Desaströser Plan

Die kolumbianische Regierung des rechtskonservativen Präsidenten Iván Duque plant, Koka-Pflanzungen durch großflächige Sprüheinsätze mit Glyphosat zu vernichten. Sie knüpft damit wieder an die Strategie des „Plan Colombia“ an, von der sich Duques Amtsvorgänger Juan Manuel Santos im Jahr 2015 abgewendet hatte. Nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation, das Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ einzustufen, stoppte Santos die Flüge; auf Druck der USA ließ er später lediglich das Verspritzen von Glyphosat per Drohne zu. „Duque setzt beim schwächsten Glied der Drogen-Wertschöpfungskette – den Koka-Bauern und -bäuerinnen – an und nimmt dabei eine mögliche Schädigung von deren Gesundheit rücksichtslos in Kauf. Überdies gefährdet dieser „War on Drugs“ mit Glyphosat als Chemie-Waffe auch Tiere und Pflanzen und produziert darüber hinaus gesellschaftliche Verwerfungen“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Besprühen von Koka-Feldern aus der Luft mit Glyphosat begann im Jahr 2000. Zu einer nachhaltigen Reduzierung der Anbau-Flächen hat es nicht geführt, dafür aber zu großen Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt. So nehmen nach einer Untersuchung der „Universidad de los Andes“ in den betroffenen Regionen die gesundheitlichen Probleme zu. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Exposition gegenüber dem Herbizid, das bei Sprühkampagnen aus der Luft verwendet wird, die Anzahl der Arztbesuche im Zusammenhang mit dermatologischen und atemwegsbedingten Erkrankungen sowie die Anzahl der Fehlgeburten erhöht“, resümieren die WissenschaftlerInnen.

Darüber hinaus starben Rinder, Hühner und Fische durch das Mittel. Zudem zerstört es als Breitband-Herbizid neben Koka-Pflanzen auch andere Kulturen. Nicht nur Koka-Bauern und -Bäuerinnen verloren so ihre Existenz-Grundlage und waren gezwungen, in andere Gegenden zu ziehen. Oftmals siedeln sie sich in Urwald-Arealen an und schaffen sich durch Abholzungen neuen Ackergrund, was die Biodiversität bedroht.

Damit nicht genug, hintertreibt der Beschluss das Friedensabkommen weiter, das die Regierung Santos 2016 mit den FARC-RebellInnen geschlossen hatte. Dieser Vertrag wollte mit dem Bürgerkrieg auch der immensen Kokain-Produktion, die als dessen Finanzierungsmodell diente, ein Ende setzen. Dazu sah die Übereinkunft unter anderem vor, die LandwirtInnen durch staatliche Hilfsmaßnahmen aus der Drogen-Ökonomie zu lösen. Die Progamme laufen allerdings nur zögerlich an, und die angekündigte Wiederaufnahme der Glyphosat-Sprühungen droht die Bauern und Bäuerinnen nun noch mehr in die Hände derer zu treiben, die das von der FARC hinterlassene Vakuum im Geschäft mit der Droge mittlerweile füllen wie etwa mexikanische Kartelle.

Aus all diesen Gründen erhebt sich in Kolumbien ein breiter Protest gegen die Glyphosat-Sprühungen, der sich nicht zuletzt bei den in dem Land zurzeit stattfindenden Demonstrationen und Streiks Ausdruck verschafft. So zählt der Verzicht auf das Vorhaben dann auch zu den Forderungen des Streik-Komitees. Ende April fand überdies eine Sitzblockade vor dem Verfassungsgericht in Bogotá statt, bei der LandwirtInnen den JuristInnen eine von 20.000 Menschen unterzeichnete Petition gegen den Pestizid-Einsatz überreichten. Daneben versuchen GegnerInnen des Projektes, die Unterstützung der US-amerikanischen Regierung zu gewinnen. 150 ExpertInnen verfassten in der Sache einen Offenen Brief an Joe Biden, und kolumbianische PolitikerInnen wandten sich an den US-Kongress. „Um die Koka-Plantagen in Kolumbien zu zerstören, braucht es mehr soziale Investitionen und keine chemische Kriegsführung“, konstatierten sie in ihrem Schreiben.

„Der BAYER-Konzern muss sich gerade vor Gericht für die chemische Kriegsführung seiner nunmehrigen Tochter-Gesellschaft MONSANTO in Vietnam verantworten. Er sollte jetzt in Kolumbien keine neue Front eröffnen und deshalb kein Glyphosat an die Regierung Duque liefern“, so Stelzmann.

Die Bundesregierung muss Duque nach Ansicht der CBG im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dazu auffordern, auf das Ausbringen von Glyphosat zu verzichten. Es widerspricht nämlich dem Ansatz der Kooperation mit dem Land, wie ihn Berlin unter der Überschrift „Das Friedensabkommen mit Leben erfüllen“ formuliert hat. Zudem verletzt es die Grundsätze der mit Kolumbien geschlossenen „Allianz für Frieden und nachhaltige Entwicklung“, in dessen Rahmen der lateinamerikanische Staat Gelder in Höhe von 535 Millionen Euro erhält. Und auch die EU sollte die finanzielle Unterstützung, die sie zur Umsetzung des Friedensabkommens leistet, überprüfen, denn laut Vertragstext ist die freiwillige Substition der Koka-Pflanzen durch andere Gewächse „ein wesentlicher Faktor zur Erreichung der Ziele“.

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Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Yasminelle] Presse-Information CBG vom 04.05.2021

CBG Redaktion

Verhütungsmittel-Prozess geht weiter

BAYERs YASMINELLE auf der Anklagebank

Am heutigen Dienstag findet der Schadensersatz-Prozess der Arznei-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen den BAYER-Konzern vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe seine Fortsetzung. Die 36 Jahre alte Frau hatte das Verhütungsmittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon eingenommen und im Juli 2009 eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand davongetragen. Nur durch eine Notoperation gelang es den ÄrztInnen damals, ihr Leben zu retten.

„Medikamente mit höherem Thrombose-Risiko, ohne einen Zusatznutzen, gehören nach wie vor nicht auf den Markt, und ich kämpfe weiterhin dafür, dass BAYER Verantwortung für meine erlittenen irreparablen Schäden übernimmt“, erklärte Rohrer gegenüber dem Südkurier.

YASMINELLE gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika anwenden, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen. In den USA zogen 12.000 Betroffene darüber hinaus mit Erfolg vor Gericht und erstritten Schadensersatz-Zahlungen in Höhe von rund zwei Milliarden Dollar.

„Die Faktenlage ist eindeutig. 19 Todesfälle gehen allein in der Bundesrepublik auf YASMINELLE & Co. zurück. Auch in Deutschland sollte es die Justiz endlich einmal wagen, gegen Konzerne vorzugehen, die aus reiner Profit-Gier die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzen“, so Marius Stelzmann von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

BAYER steht hingegen weiter in Treue fest zu YASMINELLE & Co. Das Unternehmen spricht von „schweren, aber seltenen Nebenwirkungen“ und attestiert seinen Drospirenon-Präparaten YAZ, YASMIN und YASMINELLE „ein positives Nutzen/Risiko-Profil“. Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Umsatz mit diesen Produkten 670 Millionen Euro.

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[Bilanz] Presse-Information CBG vom 27.04.21

CBG Redaktion

CBG belastet Vorstand und Aufsichtsrat
BAYERs desaströse Bilanz

BAYER legt zur heutigen Hauptversammlung eine desaströse Bilanz vor. Die gnadenlose Profit-Jagd ohne Rücksicht auf Verluste wirkt sich erstmals auch auf die Geschäftszahlen aus. Die vielen Rechtsfälle, die aus Klagen von Geschädigten seiner Produkte erwachsen, zwingen das Unternehmen zu „Sonderaufwendungen“ in Höhe von 13 Milliarden Euro. Das führt beim Konzern-Ergebnis zu einem saftigen Minus von fast drei Milliarden Euro.

Ein Großteil der Rückstellungen wegen „rechtlicher Risiken“ muss der Global Player in Sachen „Glyphosat“ vornehmen. Aber die „Rechtskomplexe“ betreffen längst nicht nur dieses von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid, sondern auch das Pestizid Dicamba, die Industrie-Chemikalie PCB und die Sterilisationssspirale ESSURE.

Trotzdem hält das Unternehmen an seiner erbarmungslosen Rendite-Strategie fest. Es „stehen aggressives Wachstum, Ertrags- und Wertsteigerung im Vordergrund der Aktivitäten“, betont Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann in seiner vorab veröffentlichten Hauptversammlungsrede.

Und genau aus diesem Grund hat es BAYER immer noch nicht geschafft, die juristischen Auseinandersetzungen mit den rund 125.000 US-amerikanischen Glyphosat-Geschädigten zu beenden. Hier vermochte der Agro-Riese „noch keine finale Regelung erreichen“, wie der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann in seinen Ausführungen zum AktionärInnen-Treffen konstatiert. Der Global Player versucht sich nämlich an der Quadratur des Kreises. Er will mit dem Mittel weiter gutes Geld verdienen, aber nicht weiter für die gesundheitlichen Folgen einstehen, die das unweigerlich mit sich bringt. Stattdessen strebt er danach, sich Klagen von zukünftigen Krebs-Kranken so gut es geht vom Leib halten. Darum ziehen sich die Vergleichsverhandlungen nun schon bald zwei Jahre hin, während immer mehr Betroffene sterben, ohne auch nur einen Cent erhalten zu haben.

Zunächst wollte der Konzern für den Umgang mit künftigen Schadensersatz-Ansprüchen eine extra-legale Lösung finden und die Entscheidung über etwaige Zahlungen einem wissenschaftlichen Gremium überantworten. Das lehnte der zuständige Richter jedoch ab. Aus diesem Grund dachten sich die WinkeladvokatInnen der Aktien-Gesellschaft ein neues Manöver aus. Sie geben ein eigentliches schon gewonnenes Glyphosat-Verfahren im Nachhinein verloren, um vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatz-Urteil zu BAYERs Gunsten zu erstreiten, das dann – so der Plan – neue Glyphosat-Geschädigte abschreckt, rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu bewogen die JuristInnen den Prozess-Unterlegenden mit viel Geld zu einer Berufungsklage.

„Abgeschmackter geht es kaum. BAYER wird auf der heutigen Hauptversammlung für diese Praxis Rede und Antwort stehen müssen. Und nicht nur für diese“, kündigt Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) an.

Die Coordination hat zum Geschäftsgebaren des Unternehmens weit über 100 Fragen, elf Video-Statements, sieben Gegenanträge und vier schriftliche Stellungnahmen von CBGlerInnen, AktivistInnen, Geschädigten und Initiativen eingereicht. Zudem protestiert die CBG ab 9.30 Uhr vor Ort in Leverkusen und startet zur selben Zeit ihren Live-Stream, der die BAYER-Hauptversammlung den ganzen Tag über kritisch begleitet.

Pressekontakt:
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[Pressemitteilung vom 23.04.2021] Pressemitteilung des Dachverbandes der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und der CBG vom 23.04.2021

CBG Redaktion

Informationen zu Aktionen & Protesten am Ende der eMail

alle Infos unter
CBGnetwork.org/HV

Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Bayer auf Aktionärsversammlung

•Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Rederecht und direkten Austausch, um Kritik am Konzern zu äußern

•Hauptversammlung droht zur reinen Werbeveranstaltung zu verkommen

•Vielfältige Protestaktionen als Gegenprogramm angekündigt

Leverkusen/Köln. Kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 kritisiert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen die Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch den Konzern. In diesem Jahr will die Bayer AG erstmalig den direkten Austausch mit seinen AktionärInnen unterbinden. Das Unternehmen nutzt das pandemiebedingt virtuelle Format der Aktionärsversammlung, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen. In einer heute veröffentlichten Erklärung fordert das Protest-Bündnis, dass die VertreterInnen der Opfer der Bayer-Geschäftspraktiken wie in den Vorjahren ein Rederecht erhalten. Bayer muss am Dienstag insbesondere Stellung zu den Skandalen rund um Monsanto und den Doppelstandards bei Pestizidexporten beziehen.
„Bayer nutzt die Pandemie, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen“, so Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren. „Dies ist undemokratisch und verhöhnt die Anliegen von Klein-AktionärInnen und Geschädigten der Konzernpolitik“, so Stelzmann.

„Eine Hauptversammlung lebt davon, dass der Vorstand sich mit den Argumenten von KritikerInnen auseinandersetzen muss. Ohne direkte Beteiligungsmöglichkeiten droht die Hauptversammlung zu einer bloßen Werbeveranstaltung des Vorstands zu verkommen. Als reine ‚Roadshow‘ wird die Versammlung massiv an Bedeutung verlieren,“ warnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Das Bündnis kündigt vielfältige Protestaktionen während der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 an – sowohl online als auch bei einer Corona-gerechten Kundgebung vor der virtuellen Hauptversammlung in Leverkusen.
Der Protest-Live-Stream der CBG kann am 27.April von 9.00 bis ca. 17.00 Uhr hier angesehen werden: cbgnetwork.org/HV. Live-Schaltungen zur HV finden um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr und 16.00 Uhr statt.

Die Protest-Kundgebung vor der Bayer-Konzernzentrale in Leverkusen findet am 27. April zwischen 9.30 -11.00 Uhr statt.

Pressekontakte:
Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Tel. 0211 33 39 11, info@cbgnetwork.org

Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, Telefon: 0221 599 56 47, dachverband@kritischeaktionaere.de

Bündniserklärung:

Keine Entrechtung von Konzernkritik und KleinaktionärInnen!

Bayer schränkt Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen bei digitaler Hauptversammlung massiv ein

Produkte von BAYER/MONSANTO richten weltweit Schaden an. Bis heute gibt es keine Einigung mit den zahlreichen Glyphosat-KlägerInnen in den USA, die eine Anerkennung und eine gerechte Entschädigung für ihr Leid beinhaltet. BAYER verkauft zudem zahlreiche in der EU wegen ihrer gefährlichen Wirkungen verbotene Produkte in Länder des globalen Südens. Außerdem verweigert sich der Konzern der Aufarbeitung seiner giftigen Geschichte: Die Konzerntochter MONSANTO produzierte während des Vietnamkrieges das giftige Entlaubungsmittel Agent Orange.

Ein Bündnis aus NGOs, AktivistInnen, sowie Betroffenen und deren Interessengruppen sorgt seit 1982 dafür, dass die Kehrseite der Konzernpolitik auf der BAYER-Hauptversammlung präsent ist. Sie zeigen die direkten Konsequenzen der Konzernpolitik auf: Für Mensch, Umwelt und, wie der Fall Glyphosat gezeigt hat, auch für die Aktienkurse des Konzerns.
Eine unabhängige Konzernkritik, welche die Stimmen und Interessen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft in den Vordergrund stellt, ist aktuell wichtiger denn je.

Dies sieht der BAYER-Vorstand natürlich anders: Mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, wurde im April 2020 erstmals eine reine Online-Hauptversammlung ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Der Wechsel auf ein virtuelles Format für die HV sorgte dafür, dass die üblichen Beteiligungsrechte der Bayer-KleinaktionärInnen erheblich beschnitten wurden. BAYER rechtfertigte diesen Schritt mit Verweis auf das Pandemie-Notstandsgesetz. Auf der Hauptversammlung räumte der Konzern auf Anfragen zudem ein, über den Bundesverband der deutschen Industrie, den Verband der chemischen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut Einfluss auf das Pandemie-Notstandsgesetz ausgeübt zu haben.

Wir, ein Bündnis aus verschiedenen NGOs, aktivistischen Netzwerken und AktionärInnen-Vertretungen, stellen fest: BAYER verletzt in unzulässiger Weise die Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen der Konzernpolitik. Ein Konzern wie BAYER kann und muss sich auch in einer virtuellen Hauptversammlung der Kritik stellen.

BAYER versucht mit der virtuellen Hauptversammlung offensichtlich einen Präzedenzfall für das weitere Vorgehen von anderen DAX-Konzernen zu schaffen. Auch in der Pandemie verkaufen deutsche Konzerne Kriegsgerät an kriegführende Staaten (Rheinmetall), verfehlen die Klimaschutz-Vorgaben der EU (Volkswagen) oder exportieren in der EU verbotene giftige Pestizide (BASF). Die unterzeichnenden Organisationen befürchten, dass andere Hauptversammlungen dem schlechten Beispiel des Bayer-Konzerns folgen und auf diese Weise Protest- und Kritikmöglichkeiten von Geschädigten dieser anderen Konzerne ebenfalls verdrängt werden könnten.

Hauptversammlungen müssen es den AktionärInnen ermöglichen, dem Vorstand und allen interessierten AktionärInnen Kritikpunkte ausführlich und im Kontext darstellen und begründete Fragen stellen zu können. Für die BAYER-Hauptversammlung bedeutet dies: Ohne die Möglichkeit einer Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit den Argumenten und der Präsenz von KritikerInnen, droht die Hauptversammlung auf eine weitere „Roadshow“, einer Werbeveranstaltung des Vorstands, reduziert zu werden und letztendlich an Bedeutung zu verlieren.
BAYER hat, als Reaktion auf den öffentlichen Druck, der im vergangenen Jahr aufgebaut wurde, AktionärInnen nun die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur Hauptversammlung in Textform oder als Video einzureichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht: Der Vorstand kann also selbst entscheiden, welche Beiträge zugelassen werden und welche nicht. Diese Möglichkeit der Vorauswahl gab es beim Frage- und Rederecht auf Präsenz-Hauptversammlungen nicht. Selbst zuvor schriftlich eingereichte Gegenanträge können nicht mündlich gestellt und begründet die Begründung mündlich vorgetragen werden, denn Anträge oder Wahlvorschläge in den Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch mit dieser Regelung werden also die Rechte von Klein-AktionärInnen substantiell eingeschränkt.

BAYER versucht sich als verantwortungsvoll und transparent zu positionieren. Doch die geringfügig verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AktionärInnenrechte eingeschränkt bleiben. Die Souveränität der AktionärInnen als EigentümerInnen des Konzerns muss auf der Hauptversammlung im Mittelpunkt stehen. Die Pandemie darf nicht zur Rechtfertigung des Vorstandes dienen, Partizipationsmöglichkeiten von AktionärInnen zu beschränken. Schutzkonzepte gegen Corona müssen sich an diesen Maßgaben orientieren.

Wir fordern daher von BAYER:

1.Achtung der Souveränität der AktionärInnen auch unter Pandemie-Bedingungen, bis die Pandemie-Situation eine Präsenz-Hauptversammlung zulässt.

2.Keine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Klein-AktionärInnen und KonzernkritikerInnen unter Achtung angemessener Maßnahmen des Infektionsschutzes.

3.Volles, übertragbares Rederecht für AktionärInnen.

Unterzeichnende Organisationen:

Wir haben Agrarindustrie satt!/Kampagne Meine Landwirtschaft
Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre e.V.

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Aktionen & Proteste
Dienstag, 27. April 2021, ganztägig 9 bis ca. 17 Uhr

Vor der Konzern-Zentrale
(Studio der virtuellen HV)
Di, 27.April um 9.30 Uhr
Kaiser Wilhelm Allee 1b
Leverkusen

Protest-Live-Stream
Di., 27.April, 09.00 bis ca. 17.00 Uhr
mit Live-Slots für die Presse zur HV
um 09.30 Uhr, 12.30 Uhr, 16.00 Uhr

[Erklärung HV] Pressemitteilung vom 23.04.2021

CBG Redaktion

Pressemitteilung des Dachverbandes der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und der CBG vom 23.04.2021

Informationen zu Aktionen & Protesten am Ende der eMail

alle Infos unter
CBGnetwork.org/HV

Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Bayer auf Aktionärsversammlung

•Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Rederecht und direkten Austausch, um Kritik am Konzern zu äußern

•Hauptversammlung droht zur reinen Werbeveranstaltung zu verkommen

•Vielfältige Protestaktionen als Gegenprogramm angekündigt

Leverkusen/Köln. Kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 kritisiert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen die Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch den Konzern. In diesem Jahr will die Bayer AG den direkten Austausch mit seinen AktionärInnen unterbinden. Das Unternehmen nutzt das pandemiebedingt virtuelle Format der Aktionärsversammlung, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen. In einer heute veröffentlichten Erklärung fordert das Protest-Bündnis, dass die VertreterInnen der Opfer der Bayer-Geschäftspraktiken wie in den Vorjahren ein Rederecht erhalten. Bayer muss am Dienstag insbesondere Stellung zu den Skandalen rund um Monsanto und den Doppelstandards bei Pestizidexporten beziehen.
„Bayer nutzt die Pandemie, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen“, so Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren. „Dies ist undemokratisch und verhöhnt die Anliegen von Klein-AktionärInnen und Geschädigten der Konzernpolitik“, so Stelzmann.

„Eine Hauptversammlung lebt davon, dass der Vorstand sich mit den Argumenten von KritikerInnen auseinandersetzen muss. Ohne direkte Beteiligungsmöglichkeiten droht die Hauptversammlung zu einer bloßen Werbeveranstaltung des Vorstands zu verkommen. Als reine ‚Roadshow‘ wird die Versammlung massiv an Bedeutung verlieren,“ warnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Das Bündnis kündigt vielfältige Protestaktionen während der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 an – sowohl online als auch bei einer Corona-gerechten Kundgebung vor der virtuellen Hauptversammlung in Leverkusen.
Der Protest-Live-Stream der CBG kann am 27.April von 9.00 bis ca. 17.00 Uhr hier angesehen werden: cbgnetwork.org/HV. Live-Schaltungen zur HV finden um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr und 16.00 Uhr statt.

Die Protest-Kundgebung vor der Bayer-Konzernzentrale in Leverkusen findet am 27. April zwischen 9.30 -11.00 Uhr statt.

Pressekontakte:
Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Tel. 0211 33 39 11, info@cbgnetwork.org

Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, Telefon: 0221 599 56 47, dachverband@kritischeaktionaere.de

Bündniserklärung:

Keine Entrechtung von Konzernkritik und KleinaktionärInnen!

Bayer schränkt Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen bei digitaler Hauptversammlung massiv ein

Produkte von BAYER/MONSANTO richten weltweit Schaden an. Bis heute gibt es keine Einigung mit den zahlreichen Glyphosat-KlägerInnen in den USA, die eine Anerkennung und eine gerechte Entschädigung für ihr Leid beinhaltet. BAYER verkauft zudem zahlreiche in der EU wegen ihrer gefährlichen Wirkungen verbotene Produkte in Länder des globalen Südens. Außerdem verweigert sich der Konzern der Aufarbeitung seiner giftigen Geschichte: Die Konzerntochter MONSANTO produzierte während des Vietnamkrieges das giftige Entlaubungsmittel Agent Orange.

Ein Bündnis aus NGOs, AktivistInnen, sowie Betroffenen und deren Interessengruppen sorgt seit 1982 dafür, dass die Kehrseite der Konzernpolitik auf der BAYER-Hauptversammlung präsent ist. Sie zeigen die direkten Konsequenzen der Konzernpolitik auf: Für Mensch, Umwelt und, wie der Fall Glyphosat gezeigt hat, auch für die Aktienkurse des Konzerns.
Eine unabhängige Konzernkritik, welche die Stimmen und Interessen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft in den Vordergrund stellt, ist aktuell wichtiger denn je.

Dies sieht der BAYER-Vorstand natürlich anders: Mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, wurde im April 2020 erstmals eine reine Online-Hauptversammlung ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Der Wechsel auf ein virtuelles Format für die HV sorgte dafür, dass die üblichen Beteiligungsrechte der Bayer-KleinaktionärInnen erheblich beschnitten wurden. BAYER rechtfertigte diesen Schritt mit Verweis auf das Pandemie-Notstandsgesetz. Auf der Hauptversammlung räumte der Konzern auf Anfragen zudem ein, über den Bundesverband der deutschen Industrie, den Verband der chemischen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut Einfluss auf das Pandemie-Notstandsgesetz ausgeübt zu haben.

Wir, ein Bündnis aus verschiedenen NGOs, aktivistischen Netzwerken und AktionärInnen-Vertretungen, stellen fest: BAYER verletzt in unzulässiger Weise die Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen der Konzernpolitik. Ein Konzern wie BAYER kann und muss sich auch in einer virtuellen Hauptversammlung der Kritik stellen.

BAYER versucht mit der virtuellen Hauptversammlung offensichtlich einen Präzedenzfall für das weitere Vorgehen von anderen DAX-Konzernen zu schaffen. Auch in der Pandemie verkaufen deutsche Konzerne Kriegsgerät an kriegführende Staaten (Rheinmetall), verfehlen die Klimaschutz-Vorgaben der EU (Volkswagen) oder exportieren in der EU verbotene giftige Pestizide (BASF). Die unterzeichnenden Organisationen befürchten, dass andere Hauptversammlungen dem schlechten Beispiel des Bayer-Konzerns folgen und auf diese Weise Protest- und Kritikmöglichkeiten von Geschädigten dieser anderen Konzerne ebenfalls verdrängt werden könnten.

Hauptversammlungen müssen es den AktionärInnen ermöglichen, dem Vorstand und allen interessierten AktionärInnen Kritikpunkte ausführlich und im Kontext darstellen und begründete Fragen stellen zu können. Für die BAYER-Hauptversammlung bedeutet dies: Ohne die Möglichkeit einer Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit den Argumenten und der Präsenz von KritikerInnen, droht die Hauptversammlung auf eine weitere „Roadshow“, einer Werbeveranstaltung des Vorstands, reduziert zu werden und letztendlich an Bedeutung zu verlieren.
BAYER hat, als Reaktion auf den öffentlichen Druck, der im vergangenen Jahr aufgebaut wurde, AktionärInnen nun die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur Hauptversammlung in Textform oder als Video einzureichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht: Der Vorstand kann also selbst entscheiden, welche Beiträge zugelassen werden und welche nicht. Diese Möglichkeit der Vorauswahl gab es beim Frage- und Rederecht auf Präsenz-Hauptversammlungen nicht. Selbst zuvor schriftlich eingereichte Gegenanträge können nicht mündlich gestellt und begründet die Begründung mündlich vorgetragen werden, denn Anträge oder Wahlvorschläge in den Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch mit dieser Regelung werden also die Rechte von Klein-AktionärInnen substantiell eingeschränkt.

BAYER versucht sich als verantwortungsvoll und transparent zu positionieren. Doch die geringfügig verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AktionärInnenrechte eingeschränkt bleiben. Die Souveränität der AktionärInnen als EigentümerInnen des Konzerns muss auf der Hauptversammlung im Mittelpunkt stehen. Die Pandemie darf nicht zur Rechtfertigung des Vorstandes dienen, Partizipationsmöglichkeiten von AktionärInnen zu beschränken. Schutzkonzepte gegen Corona müssen sich an diesen Maßgaben orientieren.

Wir fordern daher von BAYER:

1.Achtung der Souveränität der AktionärInnen auch unter Pandemie-Bedingungen, bis die Pandemie-Situation eine Präsenz-Hauptversammlung zulässt.

2.Keine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Klein-AktionärInnen und KonzernkritikerInnen unter Achtung angemessener Maßnahmen des Infektionsschutzes.

3.Volles, übertragbares Rederecht für AktionärInnen.

Unterzeichnende Organisationen:

Wir haben Agrarindustrie satt!/Kampagne Meine Landwirtschaft
Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre e.V.

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Aktionen & Proteste
Dienstag, 27. April 2021, ganztägig 9 bis ca. 17 Uhr

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