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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 6. November 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

zum gestrigen Start der Erörterung

CO-Pipeline: Kritik an Bezirksregierung und BAYER

Proteste begleiteten den gestrigen Start des Erörterungstermins zur umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline in der Essener Grugahalle. Rund 150 Einwenderinnen und Einwender nahmen an dem Verfahren teil.

Für lautstarke Kritik sorgte die Berufung des TÜV-Gutachters Christian Engel als Sachverständiger der Bezirksregierung. Engel hatte im Auftrag von BAYER allein für das Planfeststellungsverfahren drei Gutachten erstellt („Stellungnahme zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline“ vom 30. Juli 2008, „Stellungnahme zu den Entspannungseinrichtungen der CO-Fernleitung“ vom 13. Oktober 2008, „Stellungnahme zu den eingesetzten Einrichtungen zum Feststellen austretender Stoffe“ vom 5. September 2008). Auch hatte er in Pressemitteilungen der Firma die angebliche Sicherheit der Leitung bestätigt. Dennoch wurde der gestrige Antrag der Pipeline-Gegner, einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, von der Bezirksregierung abgelehnt.

„Ein Gutachter, der mehrfach im Auftrag von BAYER die Sicherheit der Pipeline beschworen hat, ist eindeutig befangen. Die Bezirksregierung muss für ein solch wichtiges Verfahren dringend einen unabhängigen Sachverständigen auswählen!“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Pehrke erinnert daran, dass der TÜV einst von BAYER mitgegründet wurde und keinesfalls als neutrale Aufsichtsinstanz anzusehen sei. Bereits im Gerichtsverfahren um die CO-Leitung hatten die Richter ein Gutachten des TÜVs wegen mangelnder Neutralität abgelehnt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die ebenfalls eine Einwendung eingereicht hatte, protestierte vor der Halle mit einem überlebensgroßen Sensenmann gegen das Projekt (siehe Foto). In der Erörterung stellte Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand den Antrag, den Kohlenmonoxid-Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk vom 24. September zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, weil er für die Sicherheit der Pipeline von Bedeutung sein könne. Die Bezirksregierung lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung jedoch ab. „Von BAYER gibt es bis heute keinerlei Informationen über dieses Unglück, das zwei Mitarbeiter fast mit dem Leben bezahlt haben. Wie soll man die Beteuerungen glauben, wonach die Pipeline sicher sei, wenn nicht einmal die Mitarbeiter innerhalb der Werke wirksam geschützt werden können? Die Bezirksregierung sollte dringend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Itzehoe anfordern und diese in der laufenden Erörterung vorstellen“, so Philipp Mimkes.

Kopien der Gutachten von Chr. Engel senden wir gerne zu

Nachtrag:
Die Bezirksregierung hat den Befangenheitsantrag gegen Gutachter Christian Engel abgelehnt. „Es besteht keine Befangenheit“, sagte Ulrike Nienhaus nach der Veranstaltung. Der TÜV-Mann habe nie für Bayer direkt gearbeitet, sondern nur vorgelegte Gutachten überprüft. Bayer hatte sich vor fünf Jahren auf Engel bezogen und so die Sicherheit der Pipeline gerechtfertigt.
Die Aussage lässt sich einfach widerlegen, schließlich steht in den Gutachten zum Planfeststellungsverfahren schwarz auf weiß: „Auftraggeber: Bayer MaterialScience“

alle Infos zur Kampagne

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Glyphosat

CBG Redaktion

Glyphosat wurde von der US-Firma MONSANTO entwickelt und wird mittlerweile auch von BAYER vertrieben

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Pressemitteilung vom 13. Juni 2013

Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen. 70% aller Proben in Deutschland belastet

Berlin: Eines der Ergebnisse stichprobenartiger europaweiter Untersuchungen von Glyphosat-Rückständen im Menschen lautet: Sieben von zehn der untersuchten Großstädter in Deutschland hatten das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Urin. Von März bis Mai dieses Jahres ließen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und sein europäischer Dachverband Friends of the Earth (FOE) Urin-Proben von insgesamt 182 Stadtbewohnern aus 18 Ländern auf Glyphosat analysieren. Es handelt sich hierbei um die erste Studie dieser Art.

Pro Land hatten der BUND und FOE zwischen acht und zwölf Urin-Proben untersuchen lassen. Die Probanden im Alter von 15 bis 65 Jahren waren entweder Fleischesser oder Vegetarier und ernährten sich nach eigenen Angaben überwiegend von konventionellen Lebensmitteln. 90 Prozent der untersuchten Malteser hatten Glyphosat im Körper; bei Briten, Polen und Deutschen waren es 70 Prozent. 63 Prozent der Niederländer und 60 Prozent der Tschechen waren belastet. Belgier und Letten hatten zu je 55, Zyprioten zu 50 Prozent das Herbizid im Urin; bei Spaniern und Kroaten waren es 40 Prozent. Ungarn und Franzosen waren zu 30 Prozent, Österreicher und Georgier zu 20, Schweizer zu 17 Prozent belastet. 10 Prozent der Bulgaren und Mazedonier hatten das Herbizid im Urin.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Es ist erschreckend, dass fast die Hälfte der Bewohner von Großstädten in Europa Glyphosat im Körper hat. Dabei ist Glyphosat nicht das einzige Pestizid, dem die Menschen ausgesetzt sind. Außer in Malta treten Höchstbelastungen ausgerechnet bei den Bewohnern jener Länder auf, die wie Deutschland, Großbritannien, Polen und die Niederlande intensive Landwirtschaft auf Kosten der Umwelt betreiben. Es wird höchste Zeit, den Pestizideinsatz im Agrarsektor deutlich zu reduzieren.“

Jürgen Stellpflug, Chefredakteur der Zeitschrift „Ökotest“: „Wir von ÖKO-TEST haben Mehl, Haferflocken und Backwaren auf Glyphosat untersuchen lassen und wurden in 14 von 20 Proben fündig. Vor allem waren acht der zehn untersuchten Brötchen belastet, was zeigt, dass Glyphosat die Backtemperaturen übersteht. Unsere Testergebnisse zeigen, dass Glyphosat über Lebensmittel in die Körper der Menschen gelangt. Glyphosat gehört nicht ins Essen, Pestizide gehören nicht in den menschlichen Körper. Erschreckend ist das Versagen der Behörden, die ausgerechnet bei Glyphosat, dem am häufigsten eingesetzten Pestizid der Welt, kaum Untersuchungen auf derartige Belastungen durchgeführt haben.“

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: „Was die zuständigen Behörden versäumen, haben wir getan. Unsere Analysen bestätigen den Verdacht, dass die Bevölkerung in Europa zu weiten Teilen mit Glyphosat belastet ist. Woher die Rückstände im Einzelnen kommen, muss endlich genau untersucht werden. Entsprechend seiner Auskunft hatte keiner der von uns untersuchten Stadtbewohner - zum Beispiel in seinem Garten - selbst Glyphosat eingesetzt. Folglich stammen die Belastungen aus Quellen, die der Einzelne nicht zu verantworten hat.“

Der BUND-Vorsitzende Weiger forderte die jetzige und die künftige Bundesregierung auf, langfristig angelegte Monitoring-Programme für Glyphosat in Lebensmitteln und in der Umwelt zu starten. Dabei müssten auch Importfuttermittel und gentechnisch verändertes Soja erfasst werden. Auf EU-Ebene dürften keine Anbauzulassungen für Glyphosat-resistente Gentech-Pflanzen erteilt werden. Inakzeptabel sei auch, dass die zuständige Bundesagrarministerin Ilse Aigner vor der Pestizidbelastung der Bevölkerung die Augen verschließe. Dies rieche förmlich nach Lobbyismus für die Herstellerfirmen.

Glyphosat-haltige Unkrautvernichtungsmittel werden weltweit am häufigsten verkauft. Auch in der EU sind sie die meistgenutzten Herbizide. Verwendet werden sie vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in Parks, im Weinbau oder in Hausgärten. Auf mehr als vier Millionen Hektar, das sind rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland, werden Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat eingesetzt. In Nord- und Südamerika werden sie in großem Stil beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgebracht. Neben Monsanto bieten auch Bayer, Syngenta und BASF Unkrautvernichtungsmittel an, die Glyphosat enthalten.

Weitere Informationen und die Studie „Glyphosat im Urin bei Menschen aus 18 Ländern“ finden Sie im Internet unter: http://bund.net/pdf/glyphosat_analyse

[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 23. April 2013

Was Bayer-Aktionäre wissen sollten - Initiative informiert vor und in der Bayer-Aktionärsversammlung

In dem Geschäftsbericht halten sich Dr. Dekkers und seine Vorstandskollegen zur CO-Pipeline auffällig zurück. Dabei dürfte es die Aktionäre doch sehr interessieren, wo Risiken für Ihre Kapitalanlage versteckt sind und weiteres Geld verbuddelt wird.

1. Die CO-Pipeline rottet im rheinischen Boden seit Jahren vor sich hin und Bayer steht noch in diesem Jahr ein sehr schwieriger Prozeß beim Oberverwaltungsgericht in Münster bevor. Die Richter dort haben bereits im Jahr 2007 mächtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geäußert. Seltsam, dass Bayer in seinem Bericht zu diesen „rechtlichen Risiken“ keine Silbe für nötig hält.

2. Bayer hat im Jahr 2012 seinen Planänderungsantrag zur CO-Pipeline nachgereicht. Die dort angekündigten „Nacharbeiten“ sollen Bayer weitere Millionen kosten und das dürfte den Aktionären gar nicht schmecken. Mehr als 24.000 Menschen - weit mehr Menschen als BayerMaterialScience weltweit überhaupt beschäftigt - haben Einwendungen dagegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

3. Gerade in jüngster Zeit ist die Bomben-Gefahr wieder virulent geworden. So wurde in Duisburg nur 80 Meter neben der CO-Pipeline eine weitere Bombe mit dem hochriskanten, weil unberechenbaren Säurezünder ausgemacht. Und niemand kann sagen, was dort und anderswo nahe oder sogar unter der CO-Pipeline noch an Risiken schlummert. Denn die Trasse wurde niemals ordentlich auf Bomben untersucht.

Die Aktionäre haben Anspruch auf ehrliche und vollständige Information und der Vorstand sollte das “tote” CO-Pipeline-Projekt beenden, um weitere Risiken und weitere Geldausgaben und größeren Imageschaden zu vermeiden! Das Manager Magazin berichtete, dass Bayer zu den NRW-Konzernen gehört, die bei vielen Studenten eher unbeliebt sind; Bayer liegt danach erst auf dem 48.Rang!

weitere Infos zur Hauptversammlung

Bienensterben

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 15.03.2013

Deutsche Imkerverbände: Bundeslandwirtschaftsministerium agiert zu Lasten des Bienenschutzes in Europa

Kommissionsvorschlag für Teilverbote für bienengefährliche Neonicotinode verbessert Bienenschutz

Die Deutschen Imkerverbände protestieren gegen die irreführende Tatsachenverdrehung und Verbreitung von täuschenden Halbwahrheiten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium bezüglich des Kommissionsvorschlages zum Teilverbot bienengefährlicher Pestizide.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweckt mit der Darstellung in seiner gestrigen Pressemitteilung (Nr. 84 vom 14. März) den Eindruck, der Kommissionsvorschlag würde den Bienenschutz in Deutschland deutlich verschlechtern. Dies ist sachlich falsch. Zwar ist es richtig, dass die Bereiche Wintergetreide und auch die Produktion von Saatgut nicht vom Kommissionsvorschlag erfasst sind. Aigners Ministerium verschweigt allerdings, dass laut dem Kommissionsplan Anwendungen der drei Neonicotinoid-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiomethoxam für fast alle bienenattraktiven Kulturen wie Raps, Sonnenblumen und Obstkulturen für zwei Jahre verboten würden, im Gegensatz und damit erheblich besser als zur Zeit in Deutschland. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide stellt einen Meilenstein für den Bienenschutz und insgesamt eine wesentliche Verbesserung des Status Quo in Deutschland dar. Zudem bleibt es Deutschland weiterhin möglich, über den Kommissionsvorschlag hinausgehende Anwendungsbeschränkungen für Wintergetreide und Saatgutproduktion zu erlassen. Die in der gestrigen Pressemitteilung vergossenen Krokodilstränen sind daher vollkommen unangebracht.

Die gestrige Pressemitteilung ist der traurige Höhepunkt des doppelzüngigen Verhaltens des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Bezug auf den Kommissionsvorschlag. Während sie durch raffiniert gewählte Formulierung suggeriert hat, sie unterstütze den Kommissionsvorschlag, agiert sie seit Wochen intensiv hinter den Kulissen für dessen Aufweichung. So zum Beispiel vor einer Woche durch den über Ungarn lancierten Vorschlag, nationale Ausnahmeregelungen zuzulassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich nicht länger vor den Karren der chemischen Industrie spannen zu lassen, sondern ihren Sonntagsreden zum Bienenschutz endlich durch konsequentes Handeln Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung enthält weitere fragwürdige Aussagen wie die Behauptung, das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo) würde belegen, dass seit 2008 keine Bienenschäden durch Neonicotinoide aufgetreten seien. Tatsache ist, dass das Deutsche Bienenmonitoring methodisch überhaupt nicht in der Lage ist, derartige Aussagen zu treffen.

Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass selbst die katastrophalen Bienenschäden im südlichen Rheintal 2008 in den Statistiken des DeBiMo keinen Niederschlag gefunden haben. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, wenn man dort auch in den Folgejahren
nichts beobachtet hat. Zudem ignoriert die Darstellung der Bundesregierung die Erkenntnisse des aktuellen EFSA-Gutachtens und vieler weiterer Studien, die erhebliche Schädigungen von Bienenvölkern insbesondere durch subletale Effekte (d. h. unterhalb der tödlichen Dosis wirkend) belegen. Auch die Aussage, durch strengere Auflagen sei eine Anwendung von Neonicotinoiden ohne ein höheres Risiko für Bienen möglich, ist höchst fraglich. Erfahrungen aus Österreich, Slowenien und Italien zeigen, dass trotz technischer Verbesserungen zur Minimierung von Staubabrieb bei gebeiztem Saatgut Bienenschäden bzw. akute Vergiftungsrisiken nicht auszuschließen sind.

Wir fordern, dass Deutschland heute in Brüssel dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide (für Bienen hochgiftige Pestizide) ohne Einschränkung zustimmt und es unterlässt, in den Hinterzimmern zusammen mit der Agrarindustrie Mehrheiten gegen den Vorschlag der Kommission zu organisieren.

Peter Maske
Deutscher Imkerbund e.V., Villiper Hauptstraß3, 53343 Wachtberg-Villip

Manfred Hederer
Deutscher Berufs und Erwerbsimkerbund e.V.,
Hofstattstr. 22a, 86919 Utting

Walter Haefeker
European Professional Beekeepes Association, Tutzinger Str. 10, 82402 Seeshaupt

Günter Friedmann
Bundesfachgruppe Demeter
Bienenhaltung, Küpfendorf 37, 89555 Steinheim

Magnus Menges
Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker, Schulstr. 4, 66909 Nanzdietschweiler

Georg Biechl
Bezirksimkerverein Gmund – Tegernseer Tal und Umgebung e. V.,
Kainzenweg 12, 83703 Gmund a. Tegernsee

Pressekontakt: Petra Friedrich, Tel.
0228/9329218 o. 0163/2732547, E-Mail:
dib.presse@t-online.de

[Pipeline] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. April 2012

STOPP-CO-PIPELINE - Initiative vor und auf der Bayer-Aktionärsversammlung

Am Freitag, 27. April 2012 um 10:00 Uhr, Congress-Centrum Koelnmesse, Eingang Nord, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111, 50679 Köln startet die diesjährige Aktionärsversammlung.

Bayer-Chef Dekkers hatte im Vorfeld ja selbst schon Skepsis hinsichtlich der CO-Pipeline erkennen lassen. Jetzt muss er seinen Aktionären erklären, weshalb er bis heute das „Pleiten-Pech und Pannen-Projekt“ auch nach dem Verdikt „Rechtswidrig“ des Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai letzten Jahres dennoch weiterpropagiert.

Zumal Bayer auch verzweifelt versucht, den Protest der über 400 Ärzte einzufangen, um nicht noch mehr an Imageverlust einzugrenzen.

Die Initiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“ wird vor der Versammlung - etwa ab 9 Uhr – die Aktionäre in einem neuen Flyer über die lange und für Bayer verlustreiche Geschichte dieses Projektes informieren.

Auch für diese Versammlung haben wir wieder den Auftrag von langjährigen, treuen Bayer-Aktionären erhalten, deren Rederecht wahrzunehmen und den Aktionären die ganze Wahrheit vorzustellen. So auch über die geplante Vorratsbestellung des CO-Pipeline-Großvaters Werner Wenning, der jetzt in den Aufsichtrat einrücken soll. Freuen Sie sich auf eine spannende Aktionärsversammlung.

alle Infos zur Hauptversammlung

[Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pressemitteilung vom 30. November 2011

US-Gesundheitsbehörde berät über gefährliche Antibaby-Pillen

Geschädigte fordern Verbot / neue Studien stellen erhöhtes Thrombose-Risiko fest / mehr als 10.000 Klagen gegen BAYER AG / mindestens 190 Tote

Für den 8. Dezember hat die US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) einen Experten-Ausschuss einberufen, der über die Zukunft von Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon beraten wird. Aktuelle Studien der FDA zeigen, dass drospirenon-haltige Präparate wie Yasmin, Yasminelle und Yaz ein deutlich höheres Risiko für die Entstehung von Blutgerinnseln bergen als andere orale Kontrazeptiva. Die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern zu diesem Anlass einen Verkaufs-Stopp der Präparate.

Nach Angaben der FDA starben in den USA mindestens 190 Frauen nach der Einnahme von Yaz. Eine Ende Oktober veröffentlichte Studie zeigt, dass die Anwenderinnen von Yaz ein um 75 Prozent höheres Thrombose-Risiko haben als Frauen, die ältere Präparate benutzen; im Auftrag der FDA waren hierfür die Krankenakten von mehr als 800.000 Amerikanerinnen ausgewertet worden. Zwei jüngst im British Medical Journal publizierte Studien kamen gar zu dem Schluss, dass das Risiko einer Thromboembolie unter Drospirenon gegenüber Präparaten mit dem Hormon Levonorgestrel um den Faktor 2,3 beziehungsweise 3,3 erhöht ist.

Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Yaz/Yasmin gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. Der Konzern bewirbt die Pillen mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“. Auf die erhöhten Risiken wird in der Werbung nicht eingegangen. Allein in den USA wurden bereits 10.400 Klagen gegen die Bayer AG eingereicht.

In Deutschland kam es zu mindestens 12 Todesfällen, auch hierzulande wird gegen BAYER geklagt. Betroffene Frauen gründeten im Frühjahr die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und forderten in der Hauptversammlung der BAYER AG einen Verkaufs-Stopp. Die Yasmin-Opfer hatten zu der Versammlung, an der neben dem Vorstand auch rund 4.000 Aktionäre teilnahmen, einen Antrag zur nicht-Entlastung des Vorstands eingereicht.

Kathrin Weigele, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe: „Wir fordern eine ehrliche Aufklärung über die Risiken drospirenon-haltiger Pillen sowie die Offenlegung aller gemeldeten Nebenwirkungen. Wir erwarten, dass sich Bayer endlich mit den zahlreichen Studien unabhängiger Wissenschaftler auseinandersetzt, die eine erhöhte Thrombose-Gefahr belegen. Um weitere Schicksale wie das meine zu verhindern, müssen drospirenon-haltige Produkte vom Markt genommen werden." Kathrin Weigele hatte nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die seit Jahren auf die Gefahren von Yasmin & Co hinweist, fordert ein Verbot aller Antibaby-Pillen mit erhöhtem Nebenwirkungs-Profil. „Antibaby-Pillen sollen verhüten. Dies tun ältere Präparate ebenso zuverlässig wie neue. Die schweren Schädigungen, die durch Yasmin und Yaz verursacht werden, sind größtenteils vermeidbar. Allein mit einer Änderung auf dem Beipackzettel ist es jetzt nicht mehr getan“, so Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins.

Auch der im Sommer veröffentlichte Arzneimittelreport der Barmer GEK war zu dem Ergebnis gekommen, dass neuere Antibabypillen wie Yasmin ein mehr als doppelt so hohes Risiko bergen wie ältere Mittel. Der Arzneimittelexperte Prof. Gerd Glaeske forderte die Ärzte auf, „nicht den Werbeaktionen und dem Marketinggeklingel pharmazeutischer Unternehmer zu folgen“ und stattdessen risikoärmere Präparate zu verschreiben.

weitere Informationen:
=> Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter
=> Kampagnenseite der CBG

Basler Zeitung, 09.12.2011

Antibabypille auf der Anklagebank

Die umstrittene Pille Yasmin von Bayer kann in den USA vorerst auf dem Markt bleiben. Doch der deutsche Pharmahersteller muss mit verschärften Zulassungsvorschriften rechnen.

Die US-Zulassungsstelle entschied gestern zwar, die Antibabypille von Bayer trotz erhöhter Embolierisiken auf dem Markt zu belassen, aber möglicherweise nur noch beschränkt zum Verkauf freizugeben. Es bleibt aber der Verdacht, Bayer habe gegenüber den Behörden Informationen zu den Nebenrisiken verschwiegen. Dies könnte zudem die laufenden Haftpflichtverfahren beeinflussen.
Um die Nebenwirkungen der Pille, die in der Schweiz unter dem Markennamen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen ist, wird seit Jahren gestritten. Gestern beschlossen die Experten der US-Arzneimittelbehörde FDA zunächst mit 21 zu 5 Stimmen, dass Bayer die Risiken der Pille nicht ausreichend dargestellt hatte. Knapp mit 15 zu 11 Stimmen kamen sie danach zum Schluss, dass Yasmin mehr Vorteile als Risiken aufweise. Der abschliessende Entscheid steht aus, doch ist damit zu rechnen, dass die Pille auf dem Markt bleibt, aber mit verschärften Zulassungsvorschriften versehen werden muss. Dies deshalb, weil die FDA bereits zweimal eine Bayer-Pille mit der Kombination von Östrogen und Gestagen (Drospirenon) bewilligt und zudem 2008 und 2010 Generika mit den gleichen Wirkstoffen zugelassen hatte. Etwas erhöhte Thromboserisiken für diese Art der Minipille sind zudem bekannt.
Kontrovers ist und bleibt, ob bestimmte Altersgruppen einem höheren Risiko einer Blutverklumpung ausgesetzt sind, ob Bayer davon wusste und dies verschwieg und ob der Konzern die Pille für andere, unerlaubte Zwecke vermarktete. Brisant war dabei die Stellungnahme des früheren FDA-Direktors David Kessler. Er warf Bayer vor, Forschungsresultate zu den Nebenwirkungen nur selektiv vorgelegt und so die Risiken verschleiert zu haben. Wäre dies der FDA früher bekannt gewesen, so hätte dies das Nutzen-Risiko-Profil von Yasmin verändert und zusätzliche Ermittlungen erfordert. Kessler kritisierte zudem eine Marketingkampagne, mit der die Pille gegen Menstruationsbeschwerden angepriesen wurde. Dafür aber ist sie nicht zugelassen. Eingespannt für diese PR-Aktion wurde eine Gynäkologin, die ein Beratungsbuch für Frauen schrieb, Yasmin lobend erwähnte und dafür ein Honorar von 450‚000 Dollar bezog.

Anwälte suchten Yasmin-Opfer
Den Entscheid der FDA haben diese Verdachtsmomente nicht direkt beeinflusst, da Kessler sie nach der Eingabefrist vorlegte. Die Pharmaexperten der Credit Suisse rechnen dennoch mit einem erhöhten Prozessrisiko für Bayer. Der Fall sei so von einem rein wissenschaftlichen zu einem potenziell zivilrechtlichen geworden, so die CS. Sie schätzt das zusätzliche Prozessrisiko für die ersten, in den USA im Januar beginnenden Verfahren auf 500 Millionen Dollar.
Der FDA lagen Gesundheitsdaten von mehr als 800‘000 Frauen aus zehn Jahren vor. Eine Reihe von Studien wies vor allem auf das erhöhte Thromboserisiko für Frauen über 35 Jahren hin. In 16,9 Fällen (auf 10‚000 Frauen) löst Yasmin demnach ein gefährliches Blutgerinnsel aus. Dagegen beobachteten Forscher bei anderen Antibabypillen im Schnitt nur 6,3 Fälle. In der Schweiz geriet das Präparat in die Schlagzeilen, als eine 16-Jährige eine Lungenembolie und nachfolgend eine schwere Hirnschädigung erlitt, kurz nachdem sie zum ersten Mal die Yasmin-Pille eingenommen hatte. Der Fall liegt vor dem Bezirksgericht Zürich, da die Mutter auf einen Schadenersatz von 6 Millionen Franken geklagt hat.
In den USA ist Bayer mit über 10‘000 Forderungen eingedeckt worden, mehr als 2500 allein in den letzten Monaten, nachdem sich spezialisierte Anwälte gezielt an potenzielle Yasmin-Opfer gewandt hatten. Die Antibabypille von Bayer ist in der Schweiz unter dem Namen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen.
Von Walter Niederberger, San Francisco.

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“

Verwaltungsgericht stoppt CO-Pipeline von BAYER

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die Genehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig ist, weil die Erdbebensicherheit des Projekts nicht ausreichend geprüft wurde. Die Pipeline darf somit nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten des Kreises Mettmann war zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als 140.000 Menschen durch einen Bruch der Leitung gefährdet sind.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, fordert nun ein Ende des Projekts: „Wir beglückwünschen die Kläger und die Bürgerinitiativen zu diesem großen Erfolg! Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Vorhaben zu beerdigen. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline verzichten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Die Inbetriebnahme der Leitung ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster schon im Dezember 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts geäußert hatte. Durch den heutigen Gerichtsbeschluss wird sich das Genehmigungsverfahren weiter verzögern. Von Mitarbeitern des Unternehmens war in jüngster Zeit zu hören, dass der BAYER-Vorstand im Fall einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will. Gegen die Pipeline liegen mehr als 40 zusätzliche Klagen vor.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur Pipeline mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Zudem wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten.

Die ursprüngliche Planung von BAYER sah vor, das giftige Gas über 67 km durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten – ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Aussage des Konzerns, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag oder von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.

Schon im Dezember 2004 hatte BAYER mit der Firma Linde einen Vertrag über die langfristige Lieferung von CO geschlossen. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn eine Genehmigung vorlag. Durch den jüngst angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an, weswegen so oder so eine neue CO-Anlage benötigt wird.

alle Informationen zur Kampagne

Pressemitteilung der Stopp Bayer- CO- Pipeline Initiativen
Hilden, 25. Mai 2011

Weiterer Etappensieg zum Stopp der CO - Pipeline

Initiative geht gestärkt in die nächsten Runden

Der Vorsitzende der 3. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf Dr. Schwerdtfeger verkündete zunächst die Kostenentscheidung und diese fiel schon deutlich zu Lasten der beklagten Bezirksregierung und der Beigeladenen Bayer aus.

Dass der Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig und nichtvollziehbar beurteilt wurde, bedeutet:

* Baustopp an der gesamten CO – Pipeline; die technische Fertigstellung muss warten und Bilder der vor sich hinrottenden Rohre auf enteignetem Boden werden weiter am Image von Bayer kratzen.
* Der damalige Regierungspräsident Büssow, Bayer als Bauherr und der begutachtende TÜV haben sich bis auf die Knochen blamiert und sind bloßgestellt. Wer es nicht schafft europaweit anerkannte Regeln zur Erdbebensicherheit anzuwenden und zwingend vorgegebene Überprüfungen des Bodens und der oberirdischen Teile - wie Rohrbrücken - für unnötig erachtet und dann in seinen Verlautbarungen noch von einer „sicheren Pipeline“ faselt, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

In anderen Punkten ist das Gericht bei seiner Auffassung aus dem Jahr 2007 geblieben und hat die Klagen zurückgewiesen:

* Das Rohrleitungsgesetz (Enteignungsgesetz) und in der Planbegründung sah es sich durchaus im Gegensatz zu der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes und wollte doch die Enteignungen nicht als rechtwidrig ansehen.

* Auch die fehlende Prüfung von Alternativtrassen spielte keine Rolle genauso wie
* Rost und Mängel an den Rohrleitungen, die von dem Gutachter für unwichtig erklärt wurden. Zitat:“ „Denken Sie daran, wie rostig die Stahlstreben sind, die in Stahlbeton eingebaut werden. Das ändert an der Sicherheit des so entstandenen Gebäude gar nichts.“

Der Vorsitzende wies selbst klar und deutlich auf die unterschiedlichen Rechtsauf-fassungen zu dem nächst instanzlichen Oberverwaltungsgericht hin. Die rechtlichen Prüfungen belassen wir als Initiative weiter vertrauensvoll in den Händen der Kläger und deren hervorragenden Anwälten.

Wir freuen uns, dass wir nun gestärkt in die nächsten Runden im Kampf um Gesundheit, Leben und bürgerliche Rechte der betroffenen Anwohner dieser Giftröhre gehen.
Deshalb verweisen wir auf unser jüngst eingeweihtes Mahnmahl, den Knoten, der sich immer enger um die Giftröhre schließen soll.

Antibabypillen

CBG Redaktion

Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Pressemitteilung vom 26. April 2011

Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen gefordert

neue website http://www.risiko-pille.de geht heute online / betroffene Frauen sprechen am Freitag in der Hauptversammlung der Bayer AG

Neuartige Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein erhöhtes Risikopotential gegenüber älteren Präparaten. Betroffene Frauen haben nun die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG) gegründet und Proteste in der Hauptversammlung der Bayer AG am Freitag angekündigt. Zudem wurde heute die website www.risiko-pille.de freigeschaltet.

Kathrin Weigele, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe, fordert: „Wir möchten eine ehrlichere und umfassendere Aufklärung über die Risiken drospirenonhaltiger Pillen im Beipackzettel und durch Gynäkologen erreichen. Unser Ziel ist es, Frauen für die Risiken der Pille zu sensibilisieren, den betroffenen Frauen ein Gesicht zu geben und endgültig mit dem Mythos aufzuräumen, als Geschädigte ein Einzelfall zu sein. Unsere website soll Betroffenen zudem die Möglichkeit zur Selbsthilfe bieten“. Kathrin Weigele hatte nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten.

Die drospirenonhaltigen Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle des Herstellers Bayer Schering verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu doppelt so hohes Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu älteren Präparate. Nach Angaben der US-Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration starben allein in den USA 190 Frauen nach Einnahme von Yasmin oder Yaz. In Deutschland erlitten mindestens zwölf junge Frauen tödliche Embolien. Gegen Bayer sind rund 7.000 Klagen anhängig.

Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Das Präparat gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. In den Kampagnen des Konzerns wird in erster Linie mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ geworben. Auf die erhöhten Gefahren wird hingegen nicht eingegangen.

Mit ihrem Erscheinen in der Hauptversammlung wollen die geschädigten Frauen die Einstellung verharmlosender Werbung für Antibaby-Pillen sowie ein Verbot von Pillen mit erhöhtem Risikopotenzial erreichen. Zu der Versammlung in den Kölner Messehallen, in der neben dem Vorstand auch rund 4.000 Aktionäre teilnehmen, wurde auch ein Gegenantrag eingereicht, der eine Nicht-Entlastung des Vorstands fordert.

Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Kontakt: info@risiko-pille.de
Website: www.risiko-pille.de

Wir sagen Nein!
zu Pillen mit erhöhter Thrombosegefahr

Bienensterben

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. Januar 2011

NABU und BUND kritisieren Bienenmonitoring

Bienensterben nimmt dramatisch zu - Einsatz von Pestiziden senken

Berlin - Die Umweltverbände NABU und BUND veröffentlichten heute eine Studie unabhängiger Wissenschaftler, die den Abschlussbericht des Deutschen Bienenmonitorings scharf kritisiert. Die Wissenschaftler Anton Safer und Peter Hoppe zeigen darin auf, dass die Daten und Bewertungen des Bienenmonitorings gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Untersuchungen wie Transparenz, Unparteilichkeit und Objektivität verstoßen.

Das mehrjährige Monitoringprojekt von Bieneninstituten, Bundeslandwirtschaftsministerium, Agrarindustrie und Imkerverbänden war als Reaktion auf die dramatischen Winterverluste vieler Bienenvölker ins Leben gerufen worden. Starke methodische Mängel, falsch ausgewählte Stichproben, ein unzureichender Untersuchungsrahmen und fehlerhafte statistische Methoden führten das Bienenmonitoring jedoch ad absurdum.

Im Abschlussbericht des Projekts war behauptet worden, dass der Befall mit Varroamilben unzweifelhaft die Hauptursache der Überwinterungsprobleme darstelle.

Als mögliche Ursachen des Bienensterbens kommen allerdings viele weitere Faktoren in Frage: Befall mit Parasiten, Infektionen, Umweltstress, einseitige Ernährung der Bienen in Folge von Monokulturen und Pestizide. Der Kardinalfehler des Monitorings liege darin, dass 50 Prozent des Projekts von der Industrie (BASF, Bayer und Syngenta) getragen werden. Diese stellen genau die Pestizide her, die im Verdacht stehen, die Bienen zu schädigen. Die Industrievertreter sitzen im Projektrat, der den Einfluss der Pestizide untersuchen soll und stellen ihre Labore für die Auswertung zur Verfügung. So wird der Fall aus dem Jahr 2008, bei dem der Einsatz von Beizmitteln am Oberrhein zum Massensterben von 20.000 Bienenvölkern führte, in dem Bericht gar nicht erst erwähnt.

„Das gegenwärtig in der Bundesrepublik durchgeführte Bienenmonitoring ist nicht in der Lage, die wahren Ursachen des Bienensterbens aufzudecken. Zu wenige Bienenvölker wurden für die Untersuchungen ausgewählt, die Anwendung von Pestiziden auf den anliegenden Feldern wird erst gar nicht untersucht und die statistischen Methoden sind wissenschaftlich zweifelhaft. Das ist schlechte Wissenschaft“, sagte NABU-Vizepräsident Christian Unselt.

„Die bisherigen Erkenntnisse zu den Ursachen des Bienensterbens sind kein Freispruch für Pestizide. Diese tragen eine wesentliche Mitschuld am Tod vieler nützlicher Insekten und anderer Tiere. Unabhängige Forschungsinstitute müssen endlich wirklichkeitsnah untersuchen, welche Faktoren zum flächendeckenden Bienensterben führen“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Das Bienenvolksterben scheint sich weltweit fortzusetzen und bedroht die landwirtschaftliche Produktion. Ohne Bestäuber sinken die Erträge. Dies hat nicht nur für die industrielle Landwirtschaft existenzbedrohende Folgen. Deshalb fordern der NABU und der BUND, dass der Einsatz von Pestiziden deutlich gesenkt und die Landwirtschaft wieder vielfältiger wird, um die Lebensbedingungen für die Bienenvölker zu verbessern.

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Die Studie mit dem Titel: „Das Deutsche Bienenmonitoring: Anspruch und Wirklichkeit“ von P.P. Hoppe und A. Safer finden Sie im Internet unter http://www.nabu.de/downloads/DasDeutscheBienenmonitoring2011.pdf.
Die Kritik der Studie bezieht sich auf den Bericht des Deutschen Bienenmonitorings von Genersch et al. Diese finden Sie ebenfalls im Internet unter http://www.nabu.de/downloads/Bienenmonitoring_genersch.pdf

[Krefeld] Kohlekraftwerk

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 4. Mai 2010

„Kohlekraftwerkskritiker fühlen sich von Bayer hinters Licht geführt“

Seit Dezember 2006 fordern Kritiker des geplanten Steinkohlekraftwerks im Chempark Uerdingen den Bau eines Gas-und Dampfturbinenkraftwerks.

Gebetsmühlenartig wurde von Bayer-Werksleitern entgegnet, dass dies nicht in das Energiekonzept des Uerdinger Chemparks passe. Man wolle sich nicht noch mehr vom Gas, besonders Russengas, abhängig machen und setze somit auf einen deutlichen Energiemix mit Kohle.

Tatsächlich hat man sich inzwischen eine neue Erdgaspipeline der Firma WINGAS ins Uerdinger Werk legen lassen, die von Düsseldorf-Hubbelrath bis Uerdingen parallel zur CO-Pipeline verläuft.

1. WINGAS ist ein Zusammenschluss von der BASF-Tochter Wintershall mit der russischen Gesellschaft GAZPROM !
2. Im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 14.02.2007 wird die Pipeline damit begründet, dass Bayer beabsichtige, innerhalb von 10 Jahren ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit Kraft-Wärmekopplung zu bauen. Dieses Kraftwerk solle Kohlekessel im Chempark ersetzen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten!
3. Auf der Hauptversammlung der Bayer-Aktionäre am 30.04.2010 in Köln wurde vom NUV-Vorstandsmitglied Harald Jochums gefragt, ob man an dieser gasbasierten Energienutzung festhalte. Die Antwort des Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning war eindeutig. Man halte an der Planung fest und wolle nur noch einen Kohleanteil von 20% gegenüber einem Gasanteil von 80% bei der Energiebereitstellung.

Seit Dezember 2006 hat man den Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Ärzteinitiativen und der Politik diese sinnvollen Planungen vorenthalten, um das ohnehin schwierige Genehmigungsverfahren des Trianel-Kohlekraftwerks nicht noch weiter zu erschweren!

Die entscheidenden Textabschnitte im Planfeststellungsbeschluss finden sich unter: http://www.cbgnetwork.org/downloads/PlanfeststellungGasleitung.pdf

V.i.S.d.P.: Ulrich Grubert (Niederrheinischer Umweltschutzverein, NUV)

Rheinische Post, 05. Mai 2010

Kraftwerk: Streit um Gas-Plan

Krefeld (RP) Ein Planfeststellungsbeschluss für ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk im Chempark aus dem Jahr 2007 sorgt für Wirbel. Die Kohlekraftgegner behaupten, Bayer habe Pläne verheimlicht. Die Betreiber weisen das zurück

Das Papier ist alt – der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgas-Hochdruckleitung von Düsseldorf-Hubbelrath nach Uerdingen datiert aus dem Jahr 2007. Darin begründet Bayer die Notwendigkeit der mittlerweile gebauten Erdgas-Leitung unter anderem mit dem Vorhaben, innerhalb von zehn Jahren ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) mit Kraft-Wärmekopplung zu bauen. Dieses solle alte Kohlekessel ersetzen. Wenige Tage vor der Offenlegung der Kraftwerkspläne geht jetzt der Niederrheinische Umweltverein (NUV) mit diesem Papier an die Öffentlichkeit: „Wir fühlen uns von Bayer hinters Licht geführt“, sagt Ulrich Grubert, NUV-Vorsitzender.
Sein Argument: „Seit Dezember 2006 hat man diese Planungen vorenthalten, um das Genehmigungsverfahren des Trianel-Kohlekraftwerks nicht zu erschweren.“ Die Umweltverbände hätten immer auf den Bau genau dieses GuD-Kraftwerks gedrängt, da es die Umwelt weniger schädige. Das Papier beweise, dass auch ein GuD-Kraftwerk in Krefeld eine Option sei. Bayer und Trianel hätten aber am Kohlekraftwerk festgehalten.

Bekenntnis zur Kohle
Die Bayer-Tochter Currenta als Betreiber erneuerte gestern ihr Bekenntnis zu einem Steinkohlekraftwerk. Die Planung des GuD-Kraftwerks sei Anfang 2000 begonnen worden, im Jahr 2005 wurde der Antrag gestellt. Bei der späteren Ausarbeitung der Pläne für eine Modernisierung der Energieversorgung am Standort Uerdingen seien 19 Varianten mit Kraftwerkskonzepten auf Basis von Erdgas, aber auch Kohle betrachtet worden. Im Mittelpunkt habe eine nachhaltige Energieversorgung gestanden, die auf Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutzaspekten basiert und die zu der Entscheidung für das jetzt beantragte Steinkohle-Kraftwerk geführt habe.
Im Kern sind es zwei Argumente, die der Kraftwerksplaner Trianel gegen den Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks im Chempark vorbringt.
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  • 8201; Der Weltkohlemarkt sei risikoärmer als der Gasmarkt. Gründe: Während die Gasvorkommen auf wenige Regionen (wie Russland) konzentriert seien, sei Steinkohle weltweit verfügbar. Entsprechend schwankte der Weltmarktpreis für Steinkohle in den vergangenen 30 Jahren deutlich weniger.


&
  • 8201; Kohle sei laut Fachleuten noch über 150 Jahre verfügbar – auf Basis des heutigen Verbrauchsniveaus. Das sei dreimal so lang, wie die Erdgasvorkommen reichen. Bei der jüngsten Bayer-Hauptversammlung konfrontierten Ulrich Grubert und Harald Jochums vom NUV (sie besitzen eine Bayer-Aktie) den Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning mit der Planung des GuD-Kraftwerks. Ob man an der gasbasierten Energienutzung festhalte, wollten sie wissen? Wenning habe erklärt, dass es bei 20 Prozent Kohle- und 80 Prozent Gasnutzung bleibe.


Während der NUV darin den Beweis dafür sieht, dass ein GuD-Kraftwerk Sinn macht, sagte gestern ein Currenta-Sprecher: „Während der Bayer Hauptversammlung wurde der Status quo beschrieben. Auch wenn das Steinkohlekraftwerk gebaut wird, werden wir langfristig bei diesem Energieverhältnis bleiben.“ VON SEBASTIAN PETERS

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[Dachverband] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Pressemitteilung Nr. 8/2010 - Köln, 29. April 2010

Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren

Konzernstudie der Kritischen Aktionäre: Bayer ist nicht nachhaltig und ordnet ökologische und soziale Werte dem Profit-Streben unter

Köln – Die Bayer AG tut sich schwer mit der Umsetzung ihres eigenen Anspruchs, Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement als gleichrangige Ziele innerhalb der Unternehmenspolitik zu behandeln. Die neue Konzernstudie des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ kommt zu dem Ergebnis, dass das Leverkusener Unternehmen sein Geschäftsmodell deutlich ändern müsste, um wesentliche Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Bei der Hauptversammlung am 30. April beantragen die Kritischen Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat von Bayer nicht zu entlasten.

Auf Bayer-Gelände werden neue Kohlekraftwerke gebaut, um den Energiebedarf zu decken, der Konzern ist einer der weltgrößten Produzenten von Pestiziden und hält immer noch an medizinischen Indikationen fest, die schädliche Nebenwirkungen für Kunden haben. „Die Verfolgung der ökonomischen Interessen muss in einen klaren Rahmen von Werten eingebettet sein“, heißt es in der Studie. Da sich Bayer offiziell zu den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung bekennt, müsste der Konzern die Umwelt schützen und den Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Der Gebrauch von Pestiziden müsste mit einem strategischen Szenario der Reduzierung der Anwendung von Pestiziden gekoppelt werden. Schäden, die durch Bayer-Indikationen im Pharma-Bereich entstehen, müssten umsichtiger vermieden und fürsorglicher kompensiert werden.

In Sachen Nachhaltigkeit klafft bei dem multinationalen Konzern zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke. So gibt Bayer selbst an, dem Klimawandel nur mit modernsten Energiespartechnologien und einer nachhaltigen Energieerzeugung begegnen können, gleichzeitig werden gigantische Steinkohlekraftwerke und Müllkraftwerke an den Standorten in Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen auf Bayer-Gelände gebaut, zum Teil mit Bayer als Energie-Abnehmer oder von einer Bayer-Tochter betrieben.

Bayer bekennt sich zu den Zielen der internationalen „Konvention über die Biologische Vielfalt“. In Wirklichkeit bedroht der Konzern mit seinen Geschäftsaktivitäten die Biodiversität in der Welt. „Pestizid- und Herbizid-basierte Agrochemie ist kein Artenschutz, so wie Bayer es darstellt“ sagt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionäre, „der Konzern kehrt die Problematik von industrieller Agrikultur, pestizidbelasteten Böden, Bodenerosion, Monokulturen und durch Herbizide einfach um und behauptet, mit seinen Produkten die Artenvielfalt zu fördern, weil die Produktivität gesteigert und weniger Fläche gerodet würde.“

Zahlreiche Produkte und Geschäftsaktivitäten von Bayer zeugen davon, dass das Unternehmen ein Bekenntnis zum Prinzip Nachhaltigkeit nur nach außen hin vorgibt, oftmals jedoch Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Sei es das Bienensterben verursachende Insektizid Clothianidin, die Produktion der hochgiftigen Industrie-Chemikalie Phosgen, die geplante 67 km lange CO-Pipeline durch Wohngebiete, gegen die sich zahlreiche Bürgerinitiativen wehren oder sei es genmanipulierter Reis, für den Bayer kürzlich eine Strafzahlung über 50 Mio. US$ wegen Verunreinigung der Nahrungsmittelkette leisten musste. „Der Hersteller ist für die Prozesskette der Anwendung bis hin zum Abbau der Rückstände in der Natur verantwortlich. Er muss für die Qualifizierung der Anwender Sorge tragen. Wenn Bayer das bisher nicht garantieren kann, handelt das Top-Management fahrlässig und verantwortungslos“ so Markus Dufner.

Die Konzernstudie „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ wird bei der Hauptversammlung dem Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning überreicht. Vertreter der Medien können die Nachhaltigkeitsstudie ab sofort beim Dachverband bestellen oder auf der Internet-Seite herunterladen: http://www.kritischeaktionaere.de/fileadmin/Dokumente/Konzernstudien/Bayer_Konzernstudie_2010-04-29.pdf

Kontakt und weitere Informationen:
Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Tel. 0221 / 599 56 47, Mobil-Tel. 0173 – 713 52 37
dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de

Schmerzmittel

CBG Redaktion

19. Januar 2010, Neues Deutschland

»Wunderdroge« nicht harmlos

Große Packungen Schmerzmittel sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden

Große Packungen vieler gängiger Schmerzmittel – wie beispielsweise Aspirin – sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden. Kleinpackungen mit 20 Tabletten könnten dagegen weiter ohne Verschreibung verkauft werden. Der Hintergrund: Auch scheinbar harmlose Mittel können schwere Nebenwirkungen haben, besonders wenn sie unkontrolliert in großen Mengen geschluckt werden.

»Eine Welt mit weniger Schmerz« – wer wünschte sie sich nicht. Der BAYER-Konzern warb im vergangenen Jahr in Brasilien mit gleichlautendem Slogan für sein Schmerzmittel Aspirin und musste die Kampagne nach einem Verbot des brasilianischen Gesundheitsministeriums im Juni 2009 wieder einstellen. Die südamerikanischen Experten waren der Meinung, die Aspirinwerbung in Zeitungen, Radio, Internet und Fernsehen verleite zu einem unsachgemäßen Umgang mit dem Medikament und verharmlose seine Risiken. BAYER hatte in den letzten Jahren seine Werbung für Aspirin intensiviert, es in einer USA-Werbekampagne als Wunderdroge gepriesen und auch Menschen ohne alle Beschwerden zur vorbeugenden Einnahme animiert.

Die Selbstmedikation ist überall auf der Welt ausgeprägt. Statistiken aus dem Jahr 2008 zählen in Deutschland mehr Arzneimittel- als Alkoholabhängige. Schätzungen gehen von bis zu 1,9 Millionen Menschen aus. Doch auch die scheinbar harmlose Schmerztablette mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure wie in ASS oder Aspirin kann Nebenwirkungen haben. Die kritische Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) spricht von Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüren und schreibt in einer ihrer Pressemitteilungen: »In den USA sterben mehr Menschen an Aspirinnebenwirkungen als an Aids«. Die Pharmakritiker zitieren das New England Journal of Medicine, das von einer »geräuschlosen Epidemie« spricht, da 75 Prozent aller Patienten, die regelmäßig Aspirin einnähmen, die Gefahren des Schmerzmittelgebrauchs gar nicht kennen würden. Sie verweisen darüber hinaus auf eine Anzeigenserie der Hersteller, die den Eindruck erweckt hatte, dass die regelmäßige Einnahme von Aspirin bei gesunden Menschen das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken könnten. Ein solcher Effekt sei jedoch nur bei Menschen mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. Vor einigen Jahren wurde in einer Studie gezeigt, dass rund 20 Prozent der erwachsenen Asthmatiker überempfindlich auf Aspirin reagierten – mit heftigen und zum Teil lebensbedrohlichen Reaktionen. Erst vor wenigen Monaten wies die Techniker Krankenkasse Schwerin darauf hin, dass der Wirkstoff ASS bei Kindern das mitunter tödliche Reye-Syndrom auslösen könne, eine schwere Krankheit, die Leber und Gehirn schädige und bei jedem zweiten Kind tödlich verlaufe. Das sind schon einige Gründe, beim Gebrauch von ASS sorgfältig vorzugehen.

Zwar soll der Wirkstoff ASS nicht rezeptpflichtig werden, wohl aber Packungen mit mehr als zehn Gramm davon. Damit wolle man eine Hürde aufbauen, damit Menschen nicht bedenkenlos und ohne ärztliche Abklärung über längere Zeit solche Schmerzmittel schluckten, sagte Abteilungsleiter Ulrich Hartmann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die BAYER-Kritiker begrüßen die Rezeptpflicht. Ginge es nach ihnen, müsste sie auch für kleinere Packungen gelten. Christian Wagner-Ahlfs von der durchaus ebenfalls pharmakritischen Zeitschrift »Gute Pillen – schlechte Pillen« würde soweit nicht gehen. Ihm bleiben die Gründe für die bevorstehende Verschreibungspflicht für Großpackungen noch unklar. Bei Paracetamol, sagt er, sei die Begründung für das unlängst in Kraft getretene Verbot unkontrollierter Verabreichung großer Tablettenmengen einleuchtend gewesen, denn mit diesem Wirkstoff könne man sich durchaus spontan das Leben nehmen. Mit ASS ist das so nicht möglich. Von Silvia Ottow

„Rezeptpflicht für Schmerzmittel ist überfällig“

[Pentagon] Rüstungsaufträge

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. August 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Pentagon-Connection der Pharmaindustrie:

BAYER zahlt Reisekosten für Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums

Das US-Verteidigungsministerium kauft jährlich für fast sieben Milliarden Dollar Arzneimittel ein. Dies sind rund 2% des amerikanischen Verbrauchs. Das Pentagon zählt auch zu den Großabnehmern von Medikamenten made by BAYER. Der Leverkusener Multi betreibt daher eine intensive Kundenpflege und lädt regelmäßig Beschäftigte der US-Streitkräfte, insbesondere Mitarbeiter von Armee-Krankenhäusern, zu Kongressen und Fortbildungs-Veranstaltungen ein. Die Kosten - allein die Reisen schlagen mit 46.000 Dollar zu Buche - scheinen für BAYER eine lohnende Investition zu sein.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute in einem Brief an den Konzern nach den Hintergründen der Zuwendungen gefragt:

· Welche Präparate wurden in den vergangenen zehn Jahren an das US-Verteidigungsministerium geliefert? Wie hoch waren die hiermit verbundenen Umsätze?
· Gehören Neuroleptika wie Atosil, die zur Ruhigstellung von traumatisierten Soldaten eingesetzt werden können, zu den gelieferten Produkten?
· Wurden Insektizide wie Permethrin, DEET oder Chlorpyrifos, die mit dem Golfkriegs-Syndrom in Verbindung gebracht werden, geliefert?
· Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Pentagon im Bereich chemischer Kampfstoffe?
· Wurden in den vergangenen zehn Jahren auch Reisen von Bundeswehr-Angehörigen finanziert?
· In welchem Umfang wurden Präparate an die Bundeswehr geliefert?
Eine Anfrage zu etwaigen Lieferungen an die Bundeswehr ging heute auch an das Verteidigungsministerium.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die den Konzern seit 30 Jahren überwacht, kritisiert jede Art von Zuwendungen an Armee-Angehörige. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Wie im zivilen Bereich auch, handelt es sich bei solchen Geschenken um eine subtile Form des Marketings. Wir erwarten von dem Unternehmen BAYER, das als Erfinder von chemischen Kampfstoffen in einer unseligen Tradition steht, keine Geschäfte mit Armeen zu machen“.

Die US-Organisation Public Integrity, die über sogenannte Right to Know-Gesetze Unterlagen amerikanischer Regierungsstellen auswertet, hat einen Report zu Reisen von Pentagon-Mitarbeitern veröffentlicht. In den vergangenen zehn Jahren wurden 22.000 solcher Reisen von Firmen bezahlt, 40% davon allein von der Pharma-Industrie. Die Aufwendungen von Bayer für ingesamt 36 Einladungen liegen in einer Aufstellung aller Pharmafirmen an 10. Stelle. Auf den ersten Plätzen befinden sich Johnson&Johnson, GlaxoSmithKline und Pfizer. Die Aufwendungen des Pentagon für Medikamente sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und könnten bis 2015 rund 15 Milliarden Dollar pro Jahr erreichen.

Die Studie von Public Integrity: http://www.publicintegrity.org/investigations/pentagon_travel

25.08.2009 German Foreign Policy

Großkunde Pentagon

WASHINGTON/LEVERKUSEN/MÜNCHEN - Deutsche Konzerne sichern ihre Millionengeschäfte mit dem Pentagon durch Sonderzuwendungen an Beschäftigte der US-Streitkräfte ab. Dies berichten deutsche und US-amerikanische Nicht-Regierungsorganisationen. Demnach bezahlen vor allem Unternehmen der Pharma- und der Medizintechnik-Branche Mitarbeitern von US-Militärkrankenhäusern Reisekosten zu „Kongressen“ und zu „Trainings“, unter ihnen Prothesen-Hersteller, aber auch Bayer und Siemens. Beide Konzerne gehören schon seit Jahren zu den Geschäftspartnern des US-Verteidigungsministeriums. Die Ausgaben des Pentagon für die medizinische Versorgung der US-Soldaten sind mit den Kriegen in Afghanistan und im Irak stark gestiegen, Beobachtern zufolge könnten sich allein die Aufwendungen für Medikamente bis 2015 auf rund 15 Milliarden US-Dollar im Jahr verdoppeln. Zu den Firmen, die ihrer Lobbyarbeit beim US-Militär mit der Finanzierung von Reisekosten Nachdruck verleihen, gehören darüber hinaus Ausstatter wie der Sportartikel-Hersteller Adidas. Ein weiterer Interessent am Kriegsgeschäft, Boehringer Ingelheim, operierte bereits während des Krieges in Vietnam als Helfer des Pentagon und lieferte den Grundstoff für das Herbizid Agent Orange - mit bis heute fatalen Folgen für Hunderttausende Vietnamesen.

Presentation of Product Line
Wie die konzernkritische „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (Düsseldorf/Nordrhein-Westfalen) berichtet, wenden deutsche Unternehmen, darunter der Bayer-Konzern (Leverkusen/Nordrhein-Westfalen), beträchtliche Summen für Reisen von Mitarbeitern des Pentagon und von Angehörigen der US-Streitkräfte auf. Quelle des Berichtes ist ein Report der US-Organisation Public Integrity, die Unterlagen von Regierungsstellen in Washington auswertet. Demnach ließen sich Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums und der US Armed Forces im Zeitraum von 1998 bis 2007 mehr als 22.000 Reisen von Stellen außerhalb der US-amerikanischen Regierung bezahlen - Wert: mindestens 26 Millionen US-Dollar. Fremde Regierungen, darunter die deutsche, stellten für Reisen - gewöhnlich zu Tagungen und zu Konferenzen - 2,6 Millionen US-Dollar bereit. Zu den Finanziers gehörten zudem Thinktanks, etwa die Bertelsmann-Stiftung und die Clausewitz-Gesellschaft, und Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung - Universitäten sowie die Max-Planck-Gesellschaft -, die zu Treffen einluden, aber auch Konzerne. Der Sportartikel-Hersteller Adidas etwa finanzierte mehrere Reisen von Pentagon-Einkäufern, um für seine Waren zu werben („Presentation of Product Line“).(1)

Prothesen-Spezialist
Der Schwerpunkt der interessegeleiteten Reisekostenerstattung lag in den Jahren von 1998 bis 2007 jedoch eindeutig in der Pharma- und Medizintechnik-Branche. Wie Public Integrity berichtet, zahlten Unternehmen der Branche rund 8.700 von 22.000 fremdfinanzierten Reisen - Wert: mehr als zehn Millionen US-Dollar.(2) „Eine subtile Form des Marketings“, urteilt die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) mit Verweis auf rund 46.000 Euro, mit denen allein Bayer von 1998 bis 2007 Reisen von Pentagon-Mitarbeitern finanzierte. Wie die CBG berichtet, sind die Aufwendungen des Pentagon für Medikamente in der jüngsten Zeit erkennbar gestiegen und belaufen sich derzeit auf beinahe sieben Milliarden US-Dollar jährlich - rund zwei Prozent des gesamten US-Verbrauchs. Die Arzneimittelkosten der US-Streitkräfte könnten wegen der fortdauernden Kriege bis 2015 sogar „rund 15 Milliarden Dollar pro Jahr erreichen“, vermutet die CBG.(3) Auf der von Public Integrity veröffentlichten Liste deutscher Pentagon-Finanziers findet sich neben Bayer auch ein deutscher Prothesen-Spezialist.(4)

Giftgas-Tradition
Geschäfte von Bayer mit dem Pentagon haben mittlerweile Tradition. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte die Zusammenarbeit zuletzt im Frühjahr 2004; damals machten Berichte über heftige Auseinandersetzungen zwischen Washington und dem deutschen Konzern über das Arzneimittel Lipobay die Runde. Bayer hatte den Cholesterinsenker schon 2001 vom Markt genommen - wegen mutmaßlicher Nebenwirkungen mit in zahlreichen Fällen tödlichem Ausgang. Ein gestoppter Lipobay-Liefervertrag zwischen der Firma und dem Pentagon war noch 2004 Gegenstand eines Streits zwischen den Vertragsparteien. Dabei beschränkt sich die Kooperation nicht auf Arzneien. „Auch das von der US-Armee bis heute verwendete Giftgas VX basiert auf einem Patent des Leverkusener Konzerns“, berichtet die CBG. Eine „unselige Tradition“, urteilt die Organisation, die auf die enge Verwandtschaft von Pestiziden - einer Bayer-Spezialität (5) - mit Chemiewaffen verweist. Wie die CBG in Erinnerung ruft, haben Bayer-Forscher schon lange vor VX bei der Entwicklung chemischer Kampfstoffe „eine bedeutende Rolle gespielt“. „Fritz Haber entwickelte während des Ersten Weltkrieges gemeinsam mit Bayer-Generaldirektor Carl Duisberg das Senfgas und teste dieses erstmals an der Front. 1938 synthetisierte Gerhard Schrader Sarin“, berichtet die CBG dieser Redaktion: „Schrader leitete bis 1964 die Pflanzenschutzabteilung des Konzerns.“(6)

Agent Orange
Zu den von Public Integrity aufgelisteten Pentagon-Lobbyisten gehört mit Boehringer Ingelheim ein weiterer deutscher Konzern, der bereits in der Vergangenheit als Zulieferer für ein Gift der US Armed Forces aufgetreten ist. Boehringer lieferte in den 1960er Jahren 720 Tonnen Trichlorphenolatlauge zur Herstellung des Pflanzengifts „Agent Orange“ an eine Tochterfirma des US-Konzerns Dow Chemical. Agent Orange wurde von den US-Streitkräften damals in großem Stil zur Entlaubung der vietnamesischen Wälder eingesetzt - mit verheerenden Folgen: Das Herbizid ist auch für Menschen giftig. Unter den Folgen des Chemiewaffeneinsatzes leiden bis heute hunderttausende Vietnamesen.(7)

Millionengeschäfte
Unter den deutschen Reisefinanziers findet sich schließlich mit Siemens auch ein Großkonzern, der sich um gute Beziehungen zu Medizintechnik-Spezialisten der US-Militärapparate bemüht - mit einigem Erfolg. So hat Siemens Medical Solutions USA beispielsweise im Februar 2007 einen umfangreichen Auftrag der US-Streitkräfte erhalten - zur Lieferung von Geräten im Wert von 30 Millionen US-Dollar. Im April 2009 folgte ein Auftrag zum Verkauf von Röntgensystemen an US-Heer, Marine, Luftwaffe und Marine-Infanterie, diesmal sogar in Höhe von 267 Millionen US-Dollar.(8) Die Millionengeschäfte von Siemens, Bayer und von anderen deutschen Firmen leben von den Kriegen, die Washington derzeit im Irak und in Afghanistan führt - und von der immer größeren Zahl US-amerikanischer Soldaten, die diesen Kriegen zum Opfer fällt.

(1), (2) Pentagon Travel. How Outside Interests Sponsor Thousands of Military Trips; www.publicintegrity.org
(3) BAYER zahlt Reisekosten für Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums; Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren, 24.08.2009
(4) Otto Bock Health Care (Duderstadt/Niedersachsen) lud Public Integrity zufolge den Chief Prosthetist vom Walter Reed Army Medical Center/North Atlantic Regional Medical Command zu einem „Otto Bock Prosthetics Course“.
(5) s. dazu Tödliches Gift und Mit Abstand Marktführer
(6) Jan Pehrke: Chemie-Waffen: tödliche Tradition bei Bayer; SWB 04/2003, www.cbgnetwork.org
(7) s. dazu Mordsgeschäfte
(8) Siemens unit in $267 mln Pentagon contract; Reuters 31.03.2009

CO Pipeline

CBG Redaktion

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pressemitteilung vom 26. Mai 2009

Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. Az.: 3 L 404/09

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NRZ, 26. Mai 2009

Bayer blitzt vor Gericht ab

Pipeline darf nicht vorzeitig in Betrieb gehen

„Das wird gefeiert, wir machen ein Faß auf“, freute sich Dieter Donner. Kurz zuvor hatte der Hildener Pipeline-Gegner erfahren: Bayer ist vorm Verwaltunsggericht Düsseldorf abgeblitzt und darf die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline nicht vorzeitig in Betrieb nehmen. Genau das hatte der Chemie-Riese in einem Eilantrag beantragt.
Doch das machte diesem Vorhaben nicht nur einen Strich durch die Rechnung, es gab dem Pipeline-Projekt noch einen „riesige Klatsche“ (so Donner) mit. Denn, so kam das Gericht nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, „dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat.“ Gründe wurden vom Verwaltungsgericht direkt mitgeliefert: Das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt und die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten wurden von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 Milimeter reduziert. „Hierdurch ist das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden.“
Dieter Donner: „Wir waren und sind von unseren Argumenten ja immer überzeugt, dass das Verwaltungsgericht das aber nun so klar und deutlich aufnimmt und formuliert, hatten wir nicht erwartet und freut uns besonders.“
Eine abschließende Klärung über die Inbetriebenahme der fast fertiggestellten Pipeline muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis tatsächlich Kohlenmonoxid fließt oder die Pipeline endgültig abgeschrieben werden kann, können noch Jahre vergehen. Götz MIDDELDORF

NRZ, 08.06.2009

Landrat begrüßt Signale von Bayer

Hendele ermutigt das Unternehmen, von der CO-Pipeline Abstand zu nehmen

Dass Bayer Medienberichten zufolge nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 26. Mai nun offenbar einen Rückzug aus dem CO-Projekt nicht mehr ausschließt, wurde im Mettmanner Kreishaus überrascht, aber mit umso größerer Befriedigung aufgenommen. „Das ist endlich einmal ein positives Signal aus dem Hause Bayer. Ich kann die Konzernleitung nur ermutigen, diesen Weg der logischen Konsequenz bis zum Ende zu gehen“, kommentiert Landrat Thomas Hendele die Nachricht und fügt hinzu: „Diese Einsichtsfähigkeit wäre auch der Bezirksregierung zu wünschen.“

Der Behauptung, der Pipeline-Stopp drücke dem Kreis Mettmann womöglich den Stempel der Industriefeindlichkeit auf, widerspricht Hendele mit Nachdruck: „Von einem industriefeindlichen Kreis Mettmann kann nun wahrhaftig nicht die Rede sein. Im Gegenteil! Die kommunalen Entscheidungsträger und auch die Bürger im Kreis Mettmann identifizieren sich in hohem Grade mit den hier ansässigen Industrieunternehmen - das gilt auch für Bayer. Wenn allerdings Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, muss Widerstand nicht nur erlaubt sein, sondern ist aus meiner Sicht zwingend geboten. Betriebswirtschaftliche Interessen müssen da ihre Grenzen haben, wo die Sicherheit der Menschen bedroht ist.“

Im Übrigen habe sich Bayer die derzeitige Situation selbst zuzuschreiben. Hendele: „Hätte man am Anfang aller Überlegungen in einem transparenten und offenen Verfahren ernsthaft Alternativen für örtliche oder regionale Lösungen ohne eine CO-Pipeline geprüft, bräuchte man heute nicht mit dem Szenario einer Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland zu drohen.“ Susanne ZIMMERMANN

Generika

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Mai 2009
Ärzte ohne Grenzen

Ärzte ohne Grenzen fordert Bayer AG auf, lebenswichtige Generika-Produktion für ärmere Länder nicht zu behindern

Berlin/Düsseldorf. Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bayer AG fordert Ärzte ohne Grenzen das Unternehmen auf, ihre Klage gegen die indische Arzneimittelzulassungsbehörde zurückzuziehen. Seit Ende 2008 läuft ein Verfahren, das die Zulassung von Generika in Indien behindern könnte. Sollte sich die Bayer AG durchsetzen, sieht Ärzte ohne Grenzen Probleme, ärmere Länder mit lebensnotwendigen und kostengünstigen Generika zu versorgen, wie z. B. Medikamenten gegen HIV/Aids.

In der indischen Hauptstadt Neu-Delhi steht die Bayer AG in dem Gerichtsverfahren der indischen Arzneimittelzulassungsbehörde, der indischen Vereinigung der Krebspatienten und der indischen Pharmafirma Cipla gegenüber. Die Bayer AG klagt gegen die Zulassung eines Generikums des Krebsmedikaments Sorafenib (Handelsname Nexavar) in Indien. Als Patentinhaber des Krebsmedikaments verlangt die Bayer AG, dass ein Generikum nicht zugelassen werden darf, wenn es ein Patent auf den Wirkstoff gibt. Dies soll unabhängig davon gelten, ob gegen das Patent Einspruch erhoben wurde.
Bisher werden die Generika in Indien zugelassen, wenn sie die Ansprüche an Wirksamkeit und Verträglichkeit erfüllen, unabhängig davon, ob sie auf patentierten Wirkstoffen basieren. Erst wenn der Originalhersteller eine vermeintliche Patentverletzung seines Produkts vermutet, folgen juristische Schritte. Die Bayer AG will mit Ihrem Verfahren die Arzneimittelbehörde der patentrechtlichen Kontrollinstanz vorschalten und damit die Beweispflicht umkehren.
Sollte sich die Bayer AG bei diesem Gerichtsverfahren durchsetzen, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die Position der Generika-Industrie in den derzeit laufenden Patentauseinandersetzungen um HIV/Aids-Medikamente massiv schwächen würde. „Wenn die Bayer AG gewinnt, wird die Produktion von Generika bei rechtlich unwirksamen Patenten um Jahre verzögert, da unter anderem das langwierige Zulassungsverfahren erst beginnen kann, nachdem das Patentverfahren abgeschlossen ist“, betonte Leena Menghaney, Juristin der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Neu-Delhi.
Ärzte ohne Grenzen behandelt weltweit mehr als 140.000 Menschen mit antiretroviralen Medikamenten gegen HIV/Aids. Die große Mehrheit davon stammt aus indischer Generika-Produktion. „Millionen HIV-Infizierte können nur durch kostengünstige indische Generika überleben. Es ist ethisch nicht vertretbar, diese Quelle einzuschränken. Die Bayer AG muss ihre Klage zurückziehen“, sagte Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin.
Ärzte ohne Grenzen und andere Hilfsorganisationen sind auf günstige Generika angewiesen. Ohne diese würden Projekte von Ärzte ohne Grenzen um ein Vielfaches teurer und deutlich weniger Menschen könnten behandelt werden.
Aids
acquired immune deficiency syndrome: erworbenes Immunmangelsyndrom
Generika
Sogenannte Nachahmermedikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten wie patentgeschützte, aber meist teurere Originalpräparate.

Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin, und Leena Menghaney, Ärzte ohne Grenzen in Indien, stehen für Interviews zur Verfügung.

alle Infos zur Hauptversammlung

[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Stopp der Bayer–CO-Pipeline
Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete in NRW

Pressemitteilung vom 08. Mai 2009

Aktionsmonat Mai 2009 - nach dem Protestfeuer zum 1. Mai - jetzt die Demo zur Bayer-Aktionärsversammlung am 12.Mai !

Das Protestfeuer gegen die Willkür von BAYER und der Landesregierung am 1. Mai hat von den Höhen Erkraths aus bis in die Landeshauptstadt Düsseldorf und auch in die Bayer-Zentrale nach Leverkusen geleuchtet.

In Hilden hat die Familienheimsiedlung am Lehmkuhler Weg e.V. am 7. Mai 2009 auf der Grünfläche Richrather Straße / Salzmannweg einen Baum des „Nichtvergessen“ gepflanzt.

Wenn Bayer-Chef Werner Wenning am 12. Mai 2009 die Versammlung seiner Aktionäre eröffnet, werden wir viele von ihnen bereits ab 8 Uhr vor dem Tagungsort – der Messehalle 8a in Düsseldorf – mit Plakaten und einem eigenen „Aktionärsbrief“ über sein misslungenstes Projekt informiert haben.

Unsere Botschaft dort: „Wirtschaftliche Vernunft und gesellschaftlicher Dialog statt Gift-Pipeline als BMS - Dogma“.

Da wird sich Wenning nicht nur unseren kritischen Fragen stellen müssen. Auch renditeorientierte Aktionäre möchten erfahren, weshalb Wenning der CO-Pipeline weiter Image, Geld und Innovation seines Unternehmens opfert.

Vor dem Eingang der Halle 8 a werden wir - unterstützt auch von der Duisburger CONTRA – Initiative und dem „geschmückten“ Traktor eines betroffenen Bauern – mit einer Demo zeigen:

Die ganze Region lehnt diese menschenverachtende Bayer- CO- Pipeline ab!

Das bietet Gelegenheit zu guten Bildern und interessanten Interviews, Informationen und Gesprächen. Und nicht zu vergessen; einige der Pipeline-Propagandisten – von Bayer und der Bezirksregierung Düsseldorf - sind in der nichtöffentlichen Verhandlung über den Bayer-Antrag zur vorzeitigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gebunden.

Die fallen schon mal als „Einflüsterer“ für Wennings Antworten aus. Wir sind gespannt, ob dadurch die Antworten mehr durch unternehmerische Überlegungen als durch Rechtfertigungsversuche gekennzeichnet sein werden.

Stand der Unterschriften am 25.04.09: 101.054

Dieter Donner
Pressekoordinator der
Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld,
Erkrath, Ratingen, Solingen, Düsseldorf
Humboldtstraße 64
40723 Hilden
Telefon (02103) 65030
dietersdonner@arcor.de

[Endosulfan] Pestizide

CBG Redaktion

Der Verdacht, dass Pestizide für das Fischsterben verantwortlich sind, wurde unterdessen bestätigt

Gemeinsame Pressemitteilung

Rettet den Regenwald e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pestizideinsatz: mutierte Fische mit zwei Köpfen

Bayer-Pestizide für Vergiftungen verantwortlich / Kritiker fordern Verkaufs-Stopp von Endosulfan

Berlin und Düsseldorf, 22. Januar 2009 - Im australischen Fluss Noosa werden Millionen deformierter Fische mit zwei Köpfen beobachtet. Nach dem Schlüpfen sterben die Fischlarven innerhalb von 48 Stunden, berichtet der auf Fische spezialisierte Veterinärmediziner Dr. Matt Landos. Eine Zuchtfarm allein verlor mehrere Millionen Larven.

Als Auslöser der Mutationen stehen Pestizide in Verdacht, die auf einer angrenzenden Macadamianuss-Plantage versprüht werden. Namentlich nennt Landos das Insektizid Endosulfan und das Fungizid Carbendazim, beide im Sortiment des Leverkusener Bayer-Konzerns. Bereits geringste Konzentrationen der Pestizide rufen Schäden des Hormonsystems sowie Entwicklungsstörungen bei Embryonen hervor, wie in Studien nachgewiesen wurde.

Endosulfan gehört zu den giftigsten Insektiziden, die sich weltweit auf dem Markt befinden. Immer wieder kommt es zu Vergiftungen, in mehr als fünfzig Ländern ist der Wirkstoff daher verboten. In Deutschland besitzt Endosulfan seit 1991 keine Zulassung mehr. Der Bayer-Konzern produziert Endosulfan jedoch weiterhin und exportiert es weltweit. Häufig wird das Pestizid (Bayer-Handelsnamen: MALIX, PHASER, THIODAN) gegen Insekten im Baumwollanbau eingesetzt. Allein im kleinen westafrikanischen Land Benin führte der Endosulfan-Einsatz innerhalb von zwei Jahren zu 348 Vergiftungen und 50 Todesfällen. In Indien starben im vergangenen November fünf Schüler, nachdem sie Endosulfan-vergiftete Milch getrunken hatten.

Nach Angaben lokaler Fischer sollen die Bestände im australischen Noosa-Fluss dramatisch zurückgegangen sein, seitdem sich in den neunziger Jahren Macadamia-Plantagen in der Gegend angesiedelt haben. Das staatliche Industrie- und Fischereiamt (DPI & F) untersucht den Fall.

„Bei Fischen und Amphibien ist seit Jahren ein weltweiter dramatischen Rückgang der Bestände bis hin zum Artensterben zu beobachten, die nach verschiedenen wissenschaftlichen Studien auf Pestizide zurückgeführt werden,“ erklärt Klaus Schenck vom Verein Rettet den Regenwald. Den VerbrauchernInnen in Deutschland wird empfohlen, mit Endosulfan behandelte Produkte wie die australischen Macadamia-Nüsse NICHT zu kaufen.

Rettet den Regenwald und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern Bayer auf, Produktion und Verkauf von Endosulfan endlich einzustellen. „Eine gefahrlose Anwendung von hochgefährlichen Pestiziden ist prinzipiell nicht möglich, besonders unter Armutsbedingungen“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Rund 10 Tonnen Endosulfan waren auch an Bord der am 22. Juni 2008 gesunkenen Fähre Princess of the Stars, die vor der philippinischen Insel Sibuyan in einen Taifun geriet und sank.

Studien zeigen, dass Endosulfan extrem toxisch ist und direkt auf das zentrale Nervensystem wirkt. In Tierexperimenten wurden Störungen der Bewegungskoordination und epilepsieartige Krämpfe hervorgerufen. Auch Leber- und Nierenschäden sowie Erblindungen sowie Schädigungen der Haut und Schleimhäute wurden festgestellt. Die chronischen Auswirkungen auf Menschen, die lange Zeit geringen Endosulfandosen ausgesetzt waren, umfassen einen Einfluss auf die Fortpflanzungsorgane, Fehlfunktionen der männlichen Geschlechtsorgane, sowie ein stärkeres Wachstum von Brust- und Prostatakrebszellen.

Sky News (Australia), January 13, 2009

Something Fishy Going On In Oz?

The discovery of two-headed fish in Australia has sparked fears of chemical contamination.

Agricultural farm chemicals are under scrutiny after fish in Queensland‚s Noosa River hatched with two heads.

One grower has lost millions of Australian bass which died within 48 hours of being hatched with severe deformities.

A neighbouring macadamia nut farm is reportedly being examined as part of an investigation by the Queensland Department of Primary Industries and Fisheries (DPI&F).

It is suspected chemicals used on the farm, while approved for use in Australia, may have caused the deformities but there is no conclusive evidence linking the farm to the two-headed fish.

Farm chemicals such as endosulfan, which is banned in other parts of the world, is still used in Australia and has been previously linked to fish deaths.

Former New South Wales fisheries scientist and aquaculture veterinarian Matt Landos has called on the government to ban the chemicals and urgently find replacements.

He told Australia‘s Courier Mail around 90% of larvae spawned at the Sunland Fish Hatchery from bass taken from the river were deformed and all died within two days.

„It certainly looks like the fish have been exposed to something in the river,“ Dr Landos said.

„I wouldn‚t like to be having kids and living next to a place that uses
these chemicals and I wouldn‘t like to be drinking tank water where they
are in use.“

Hatchery owner Gwen Gilson blames chemicals used by macadamia farmers
near her Boreen Point business for the deformities.

„Some embryos split into two heads, some had two equal heads and a small
tail and some had one big long head and a small tail coming out of the
head,“ she said.

weitere Informationen:
· Kampagne Stop Endosulfan
· PAN-Informationen zu Endosulfan

Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Akteneinsicht bestätigt:

Umweltbundesamt kritisiert Wiederzulassung bienengefährlicher Pestizide

Über eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz erhielt die Coordination gegen BAYER-Gefahren eine interne Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Wiederzulassung bienengefährlicher Pestizide. Das Umweltbundesamt (UBA) kritisiert darin die Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ungewöhnlich deutlich („mit äußerstem Befremden“, „wir widersprechen Ihrer Auffassung nachdrücklich“, „keine belastbaren Daten“). Die von der Firma BAYER vorgelegte Risikoabschätzung bezeichnet das UBA als „unzureichend“.

Im vergangenen Mai war es in Süddeutschland zu einem katastrophalen Bienensterben gekommen. Ursache waren Vergiftungen mit dem von BAYER hergestellten Pestizid Clothianidin. Das Bundesministerium für Landwirtschaft untersagte daraufhin den weiteren Einsatz von Clothianidin und ähnlich wirkender Pestiziden auf Mais und Raps. Im Sommer wurde das Verbot auf Rapskulturen jedoch aufgehoben - hierauf bezieht sich das Schreiben des UBA.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Umweltbundesamt bestätigt die Ansicht von Imker- und Umweltverbänden, wonach das Bienensterben im Frühjahr keinen „Betriebsunfall“ darstellt. Die Risiken einer Behandlung von Saatgut mit Pestiziden sind seit Jahren bekannt und müssen endlich Ernst genommen werden. Um den Bienenbestand nachhaltig zu schützen, dürfen die betroffenen Agrogifte nicht wieder zugelassen werden.“

Bitte lesen Sie anbei das vollständige Schreiben des Umweltbundesamtes. Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.cbgnetwork.de/2556.html

An das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Abt. für Pflanzenschutz
Messeweg 11/12 38104 Braunschweig

Geschäftszeichen IV 1.3 - ZNS 005849-00/00 u.a.

Bewertung des Umweltrisikos infolge der Ausbringung von insektizid-gebeiztem Saatgut
Bezug 1: Pressemitteilung „BVL setzt Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Rapssaatgut wieder in Kraft“ des BVL vom 25.06.2008
Bezug 2: Unser Schreiben IV 1.3 - ZN1 025495-00/00 vom 25.06.2008
Bezug 3: Unser Schreiben IV 1.3 - ZN1 006301-00/00 vom 10.06.2008
Bezug 4: Unser Schreiben IV 1.3 - ZN1 006377-00/00 vom 10.07.2008
Bezug 5: Pressemitteilung „Analysen des Julius Kühn-Instituts zu Bienenschäden durch Clothianidin“ des Julius Kühn-Instituts vom 10.06.2008

Dessau, 31.07.2008 -- Mit äußerstem Befremden mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Sie die ruhenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Rapssaatgut wieder in Kraft gesetzt haben und dies mit der Begründung, dass die Beizung und das Ausbringen von Mais- und Rapssaatgut in der technischen Handhabung nicht vergleichbar wären und dadurch eine Ausbreitung des Wirkstoffs in die Umgebung verhindert würde (Bezug 1). Dies betrifft die Beizmittel Antarc (4674-00), Chinook (4672-00), Cruiser OSR (4922-00) und Elado (5849-00) mit den darin enthaltenen neonicotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die dadurch wieder vertrieben und zur Beizung der Rapssaat angewendet werden dürfen.

Wir widersprechen Ihrer Auffassung nachdrücklich, da bisher expositionsseitig keine belastbaren Daten vorliegen, die die Unbedenklichkeit der Ausbringung von mit Insektiziden behandeltem Rapssaatgut belegen. Insbesondere lassen sich bisher weder der Belastungspfad Abdrift infolge von Abrieb während der Saatgutausbringung noch die systemische Verlagerung in Kultur- und Nichtziel-Pflanzen und damit eine mögliche Belastung von Organismen über Pflanzenteile wie Blüten, Pollen oder Nektar in der Umweltrisikobewertung von Saatgutbeizen ausreichend abbilden. Diese Sachverhalte sind zunächst detailliert zu prüfen und zusammen mit möglichen Auswirkungen auf Honig- und Wildbienen, andere Nichtzielarthropoden sowie aquatische Organismen zu bewerten (vgl. Bezugsschreiben 2, 3 und 4).

Im Folgenden gehen wir daher insbesondere auf diejenigen Daten ein, die für eine abschließende Risikobewertung insektizider Beizen erforderlich sind und ohne deren Vorlage und Prüfung eine Anwendung der betreffenden Rapssaatgutbehandlungsmittel sich verbietet.

1. Abdrift von Stäuben
Als Verursacher des aktuellen, massiven Bienensterbens wurden die Abriebstäube von insektizid-gebeiztem Saatgut und deren Abdrift festgestellt (Bezug 5). Der Expositionspfad via Abrieb in pneumatischen Saatgutmaschinen ist somit bei der Prüfung von insektiziden Beizen im Zulassungsverfahren als relevant zu berücksichtigen. Insofern ist es nach den pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben für Beizmittel mit insektiziden Wirkstoffen vor ihrer Anwendung zwingend erforderlich, dass der Antragsteller/Zulassungsinhaber die Unbedenklichkeit des betreffenden Mittels i. S. d. gesetzlichen Vorschriften als Folge dieses Eintragsweges in die Umwelt nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und der Technik feststellt. Der Umwelteintrag der jeweiligen Wirkstoffe über Abrieb bei der Aussaat und der Verteilung in Form von Staubdrift ist mithin zu quantifizieren.
Die vorliegende Untersuchung („Deposition of Clothianidin, Emitted During Sowing of Dressed Maize Seeds with Pneumatic Sowing Machines Nummer“, Neumann & Schoening; 2005 NEC/FS001, vorgelegt zur ZA 5272, Anwendung im Mais) ist zur Beantwortung dieser Fragen nicht geeignet. Mit der gewählten Versuchsanordnung konnte der Expositionspfad Verteilung von Stäuben aus der PSM-Anwendung nicht hinreichend quantifiziert werden. Die an Saumstrukturen (Bäume, Sträucher) abgelagerte Wirkstoffmenge (u.a. Schwebeteilchen) ist in Abhängigkeit des Luftstroms an den Strukturen zu ermitteln. Eine ausführliche Begründung liegt Ihnen mit den entsprechenden Schreiben (Bezugsschreiben 2, 3 und 4) vor.

Folgende Punkte müssen hierbei berücksichtigt werden:
· Menge des Abriebs unter Labor- und Praxisbedingungen (inkl. der Verwendung von Saatgutchargen aus dem Handel, Berücksichtigung von Anfangsstaubwolken beim Starten der Maschine und der Verwendung von Staubkollektoren anstelle einfacher Filter, die auch gleich eine Fraktionierung der Stäube erlauben)
· Angaben zu Partikelgrößenklassen, die den Wirkstoff enthalten
· Einsatz mit und ohne Klebemittel (Reduktion des Abriebs)
· Berücksichtigung verschiedener Maschinentypen und Ausbringungstechniken
· Verteilung auf den Nichtzielbereich unter Praxisbedingungen (Abstände ab 1m, Aggregation von Wirkstoffen in verschiedenen Höhen und Entfernungen bzw. an unterschiedlichen Landschaftsformen)
· additive (ggf. synergistische) Wirkung von Wirkstoffen bei Kombinationspräparaten sowie bei zeitgleicher oder zeitnaher Ausbringungen verschiedener insektizider Wirkstoffe
· Unterschiede in der Qualität der im Handel erhältlichen gebeizten Saatgutchargen

Diese Anforderungen werden für alle insektiziden Beizen als erforderlich erachtet und zukünftig Bestandteil unserer Forderungen sein.

In Bezug auf gebeiztes Rapssaatgut liegt eine Risikoabschätzung der Firma Bayer CropScience AG (Dokument M-302137-01-1 vom 05.06.2008) vor, die sich im Wesentlichen auf die Studie von Neumann & Schoening (2005) zur Anwendung im Mais bezieht und anhand von vergleichenden Laboruntersuchungen zum Abrieb von Mais- und Rapssaatgut lediglich eine relative Abschätzung der Umweltexposition durch ausgebrachtes gebeiztes Rapssaatgut vornimmt. Da die o.g. Studie zur Anwendung im Mais als nicht ausreichend zu beurteilen ist und keine quantitativ tragfähige Abschätzung der Umweltexposition erlaubt, ist die vorgelegte Ableitung einer Expositionsabschätzung für gebeiztes Rapssaatgut und die darauf basierende Risikoabschätzung der Firma Bayer CropScience AG gleichermaßen unzureichend. Das Risiko schädlicher Auswirkungen auf den Naturhaushalt - insbesondere auf Bienen, Nichtzielarthropoden und aquatischen Lebensgemeinschaften- konnte somit bisher nicht entkräftet werden.

2. Prüfung der Abbaudaten zum Wirkstoff Clotianidin
Die Abdrift der Stäube kann zu einer zusätzlichen Anreicherunge persistenter, insektizider Wirkstoffe z.B. in Böden führen, so dass Folgekulturen aber auch der terrestrische Nichtziel-Bereich betroffen sein können.
Für die Bewertung des Verhaltens von Clothianidin in Böden wird derzeit eine DT50 von 155,3 d (median) herangezogen, die anhand der Ergebnisse von Studien mit acht Böden aus vier europäischen Ländern abgeleitet wurde. Das Umweltbundesamt hat Kenntnis von Studien, die im Ergebnis eine deutlich höhere Halbwertszeit von Clothianidin zeigen. So verweist der Deutsche Berufs- und Erwerbsimker-Bund e.V. in seiner Erklärung vom 30. Juni 2008 auf Studien der Firma Bayer CropScience, nach denen in Böden in den USA und in Kanada nach 982 Tagen noch 71,6 % bzw. nach 775 Tagen noch 80 % des Wirkstoffs Clothianidin nachgewiesen werden konnten.
Diese Studien liegen dem Umweltbundesamt bisher nicht vor. Zur Prüfung der für die Risikobewertung verwendeten Abbauraten sind die genannten Studien seitens Firma Bayer CropScience vorzulegen einschließlich einer Bewertung zur Verwendbarkeit und Belastbarkeit der Ergebnisse.

3. Systemische Aufnahme insektizider Wirkstoffe über das Saatgut und Verlagerung in Pflanzenteile - insbesondere in Blüten, Pollen und Nektar
Systemisch wirksame Insektizide werden von den Pflanzen aufgenommen und können sich in Blüten, Pollen und Nektar anreichern und dadurch Honig- und Wildbienen, aber auch andere Nichtzielarthropoden gefährden.
In Ihrer Pressemitteilung vom 25.06.2008 (Bezug 1) erklären Sie, dass eine erneute Prüfung zur Aufnahme von Clothianidin in Rapspflanzen bestätigt, dass eine Belastung von Bienen über den Pfad Pflanze nicht möglich sei. Bisher liegen uns jedoch nur die mit den Zulassungsanträgen eingereichten Untersuchungen vor, die an Mais, Sonnenblumen und Sommerraps durchgeführt wurden. Diese sind aufgrund der Sommerblüte und der verwendeten Prüfparameter nicht repräsentativ, um Rückschlüsse auf die Verträglichkeit von Clothianidin beim Einsatz im Winterraps abzuleiten. Um das Risiko gegenüber Nichtziel-Arthropoden zu bewerten, bitten wir Sie daher uns mitzuteilen, welche Datengrundlage Sie für Ihre Prüfung der Rapssaatgutmittel zugrunde gelegt haben und welche Prüfergebnisse sich daraus ableiten ließen.
Ihre Betrachtung, die sich auf den Wirkstoff Clothianidin und dessen Auswirkungen auf die Honigbiene beschränkt, wird jedoch der Problematik einer systemischen Verlagerung und der damit möglichen Gefährdung von Nichtziel-Arthropoden nicht in vollem Umfang gerecht:
Die Bewertung einer systemischen Verlagerung als Expositionspfad darf sich nicht nur auf den Wirkstoff Clothianidin beschränken, da die genannten Rapssaatgutbehandlungsmittel auch andere Wirkstoffe wie z.B. Imidacloprid enthalten. Für diesen Wirkstoff liegt im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung eine Reihe von Untersuchungen vor, die zeigen, dass eine Verlagerung in Pollen oder Nektar nicht auszuschließen ist.
Die Antragsteller/Zulassungsinhaber sind gehalten, neben Honigbienen auch für Wildbienen und andere Arthropoden sowohl eine Expositionsabschätzung über den Pfad der systemischen Verlagerung als auch eine Bewertung der möglichen ökotoxikologischen Wirkungen vorzunehmen. Dabei verweisen wir insbesondere auf die Prüfung reproduktionsschädlicher Effekte und das häufig sehr enge Zeitfenster der Reproduktionsphasen von Arthropoden.
Diese Prüfungen sind nach unserem Kenntnisstand für die o.g. Rapssaatgutbehandlungsmittel nicht erfolgt. Sie werden jedoch für alle Insektiziden Beizen als erforderlich erachtet und zukünftig Bestandteil unserer Forderungen sein.

Im Auftrag
(Dr. A.-W. Klein)

C. Koch
Tel. +49-(0)340 / 21 03 - 31 44
Fax +49-(0)340 / 21 04 - 31 38
einvernehmensstelle.pflschg@uba.de

[BUND Studie] Gentechnik

CBG Redaktion

Frankfurter Rundschau, 17. Dezember 2008

Wunderpflanzen gibt es nicht

Die Agroindustrie wird nicht müde zu behaupten, dass die Gentechnik geeignet sei, um dürre-, hitze-, kälte- oder salzresistente Pflanzen zu kreieren. Doch nicht an den Wunderpflanzen arbeiten die Konzerne nach einer BUND-Studie, sondern wie gehabt an Pflanzen, die ihren Unkrautvertilgern Stand halten.

Die Gentechnik könnte, glaubt man den Konzernen, nicht nur im Kampf gegen den Hunger in den von Trockenheit geplagten Zonen Afrikas ein Heilsbringer sein. Sie wäre zugleich ein wesentliches Instrument zur Lösung der Folgen eines bevorstehenden Klimawandels. Die Pflanzen, ob Weizen, Reis oder Mais, würden der globalen Erwärmung mit einer parallel einhergehenden Wüstenbildung trotzen.
Den Behauptungen zufolge könnte obendrein mit den Gen-Pflanzen der wachsende Ernährungsbedarf abgedeckt, die Welt mit Sprit vom Acker beliefert und mit maßgeschneiderten Pharmapflanzen versorgt werden.

„Eine gewaltige PR-Blase“
Doch diese vollmundigen Thesen scheinen sich als äußerst fragwürdig und zu phantasievoll zu erweisen. Für den Bund für Umwelt und Naturschutz BUND hat die Sozialwissenschaftlerin Ute Sprenger in einer Studie nachgewiesen, dass die Konzerne in puncto Gentechnik an vielem ernsthaft arbeiten und einiges auch bald auf den Markt bringen werden. Doch das Gros dieser Kreationen stelle lediglich eine Wiederholung längst bekannter und lediglich verbesserter neuer Pflanzeneigenschaften dar.

Sprenger und die Gentechnik-Expertin des BUND, Heike Moldenhauer, werfen den Konzernen vor, eine „gewaltige PR-Blase aus Heilsversprechungen aufzubauen“. Schlimmer noch: Die neuen Gen-Pflanzen der sechs Agro-Giganten, Monsanto, BASF, Syngenta, Bayer, Dow und DuPont-Pioneer, sicherten mit den Neuentwicklungen lediglich ihr Kerngeschäft ab: Und das besteht im Absatz von Agro-Chemikalien wie Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden.

„Das sind altbekannte Forschungen“, sagt auch BUND-Chef Hubert Weiger. „Den Unternehmen geht es am Ende nur darum, mehr Pestizide zu verkaufen als bisher“. Zwar gebe es Forschungen auch mit Pflanzen, die Trockenheit besser vertragen und höhere Erträge versprechen, sagt Weiger. Doch diese Projekte würden nach Erkenntnissen des BUND nicht mit hoher Priorität verfolgt und hätten zudem ungewisse Erfolgsaussichten.

Kombination mit Spritzmitteln
Die sechs Giganten des Marktes erwirtschafteten den Löwenanteil ihres Umsatzes mit chemischen Spritzmitteln. Ihr vorrangiges Interesse sei deshalb, herbizidresistente Pflanzen und die dazugehörigen Spritzmittel in Kombination zu verkaufen.

Das gelte auch für die seit 1996 genutzte Roundup-Ready-Sojabohne von Monsanto, der bisher einzigen kommerziell genutzten Gensoja-Sorte. Vergleichbare Sorten wie LibertyLink-Soja, Dicamba-Soja, 2,4-D-Soja, Imidazolinon-Soja und vermutlich auch „Super-Sojabohnen“, die gegen sämtliche gängigen Herbizide resistent sein sollen, würden andere Hersteller in Kürze auf den Markt bringen.

In allen Fällen würden die Soja-Sorten gemeinsam mit dem jeweils dazugehörigen Herbizid verkauft, sagt Weiger. Damit würden alle sechs Konzerne das von Monsanto in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelte Konzept, herbizidresistente Pflanzen und das dazu gehörige Unkrautvernichtungsmittel im Doppelpack zu verkaufen, „ausreizen“.

„Chemische Aufrüstung der Landwirtschaft“
Mit Hochtouren„ würden die Firmen lediglich an einem Problem arbeiten: Denn Unkräuter drohten gegen die eingesetzten Herbizide wie Roundup immun zu werden, Insekten, die mit dem in die Pflanze eingebauten Killer getroffen werden sollen, zeigten sich zunehmend gegen den Bacillus thuringiensis widerstandsfähig. Mit einem Resistenzmanagement, mit Saaten, die verschiedenen chemischen Wirkstoffen trotzen, wollen die Konzerne dieses Problem in den Griff bekommen.

Die Folge, wie sie die BUND-Gentechnikexpertin Moldenhauer sieht: Kommen all diese Sorten demnächst auf den Markt, stehe die Welt “vor einer chemischen Aufrüstung der Landwirtschaft„. Doch diese neuen Produkte hätten nichts mit den Versprechungen der Konzerne zu tun, den Hunger der Welt zu bekämpfen.

Stattdessen werde versucht, mit nicht belegbaren Behauptungen, “mit Vehemenz und viel Geld„ für die “Akzeptanz einer Technologie zu werben„, die eine klare Mehrheit der Bevölkerung ablehne. Das ist , so Sprenger in ihrer Studie, “eine massive Täuschung der Öffentlichkeit„. Von Stephan Börnecke

BUND, Pressemitteilung vom 17.12.2008

Unrealistische Heilsversprechen

BUND-Studie belegt: Hauptinteresse an Gentechnik kommt aus agrochemischer Industrie
Die Ankündigungen der Gentechnik-Konzerne Monsanto, BASF, Syngenta, Bayer, Dow und DuPont-Pioneer, schon bald könne mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen der Welthunger bekämpft, die Energieversorgung gesichert oder dem Klimawandel begegnet werden, halten nach Analysen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einer Überprüfung nicht Stand. Eine von der Publizistin Ute Sprenger für den BUND erstellte Studie mit dem Titel “Die Heilsversprechen der Gentechnikindustrie - ein Realitäts-Check„ erbrachte das Ergebnis, dass Gentech-Pflanzen mit den genannten Eigenschaften in absehbarer Zeit nicht zur Marktreife kommen werden. Für die Studie ausgewertet wurden die Forschungsvorhaben dieser sechs größten Gentechnik-Unternehmen weltweit, ihre Investorenberichte sowie Daten über bereits stattfindende bzw. geplante Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen. “Im ernstzunehmenden Stadium der Entwicklung befinden sich vor allem Gentech-Pflanzen mit den Eigenschaften Herbizid- bzw. Insektizidresistenz. Das sind die altbekannten Forschungen, bei denen es den Unternehmen am Ende darum geht, mehr Spritzmittel zu verkaufen als bisher„, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in Berlin bei Vorstellung der Studie. Zwar werde auch an Pflanzen geforscht, die Trockenheit besser ertrügen und einen höheren Ertrag aufwiesen, dies jedoch nicht mit hoher Priorität und entgegen den Verlautbarungen aus der Industrie mit unklarem Zeitrahmen und ungewissem Erfolg. Alle genannten Gentechnik-Konzerne erwirtschafteten den Löwenanteil ihres Umsatzes mit chemischen Spritzmitteln. Ihr vorrangiges Interesse sei, herbizidresistente Pflanzen und dazugehörige Spritzmittel in Kombination zu verkaufen. Das gelte auch für die seit 1996 genutzte Roundup-Ready-Sojabohne von Monsanto, der bisher einzigen kommerziell genutzten Gensoja-Sorte. Vergleichbare Sorten wie LibertyLink-Soja, Dicamba-Soja, 2,4-D-Soja, Imidazolinon-Soja und vermutlich auch “Super-Sojabohnen„, die gegen sämtliche gängigen Herbizide resistent sein sollen, würden andere Hersteller in Kürze auf den Markt bringen. In allen Fällen würden die Soja-Sorten gemeinsam mit dem jeweils dazugehörigen Herbizid verkauft. “Wenn all diese Gentech-Sorten auf die Äcker kommen, führt das zwingend zur weiteren chemischen Aufrüstung der Landwirtschaft„, sagte Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim BUND. “Die Wunderpflanzen, die die PR-Abteilungen der Unternehmen den Menschen versprechen, haben wenig oder nichts mit jenen Pflanzen zu tun, an denen ihre Forscher arbeiten. Während die Firmen in den Medien eine gewaltige PR-Blase aus Heilsversprechen aufbauen, entwickeln sie im Hintergrund Pflanzen, die ihr Kerngeschäft, den Absatz von Agrochemikalien, absichern sollen„, so Moldenhauer. Mit Vehemenz und viel Geld werde seitens der Unternehmen um Akzeptanz für eine Technologie geworben, der eine Mehrheit ablehnend gegenüberstehe. Unverantwortlich sei auch, wenn Teile der FDP und der Union die wolkigen Versprechungen der Gentechnikfirmen für bare Münze nehmen und ungeprüft verbreiten würden. Der BUND forderte vom Bundestag die Einrichtung einer Datenbank beim Büro für Technikfolgenabschätzung, in der die Ankündigungen der Unternehmen mit den tatsächlichen Ergebnissen verglichen werden könnten. Den Wünschen der Gentech-Unternehmen nach Grenzwerten für die gentechnische Verunreinigung von Saatgut oder für in der EU nicht zugelassene Gentech-Organismen dürfe nicht entsprochen werden. Nach den alarmierenden Tierversuchen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Genmais müsse außerdem dessen Zulassung sofort aufgehoben werden.

Die Studie “Die Heilsversprechen der Gentechnikindustrie - ein Realitäts-Check" finden Sie im Internet unter: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/gentechnik/20081200_gentechnik_gentechnik_studie_heilsversprechen.pdf

Pipeline

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 12. November 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

nachgebesserte Genehmigung für CO-Pipeline:

„Entscheidende Fragen nicht beantwortet“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert die von der Bezirksregierung Düsseldorf überarbeitete Genehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline des BAYER-Konzerns. Es fehlt der Nachweis, dass die Pipeline dem Allgemeinwohl dient. „Die entscheidende Frage bleibt weiterhin offen: warum baut Bayer MaterialScience nicht am Standort Uerdingen eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden und zudem die Umwelt entlasten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

In Krefeld-Uerdingen setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Herstellung eine veraltete und energieintensive Technik ein. Im November 2006 musste die Anlage nach einem Brand wochenlang stillgelegt werden. Die CBG fordert den Bau eines modernen Steam Reformers zur CO-Produktion in Krefeld-Uerdingen und den Verzicht auf den Betrieb der Pipeline.

In dem am 15. Oktober vorgelegten Planfeststellungsbescheid hingegen heißt es: „Am Standort in Krefeld-Uerdingen fällt allerdings im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung erforderlichen Mengen an.„ Dies ist eine glatte Falschaussage: laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert BAYER am Standort Krefeld 1,15 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber preisgünstig und technisch kein Problem.

Geradezu eine Unverschämtheit stellt das im Planfeststellungsbescheid geäußerte Argument dar, der „Bau eines Steam Reformers in Uerdingen sei unwirtschaftlich, da die Kapazitäten in Dormagen schon errichtet wurden“. Tatsächlich wurde der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Gesetz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau der Produktionskapazitäten in Dormagen ohne Genehmigung des Baus der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für deren Genehmigung verwendet werden.

Auch die von BAYER verweigerte Arbeitsplatz-Garantie für die Uerdinger Belegschaft kritisiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Drohung des Konzerns, im Fall einer verweigerten Betriebsgenehmigung 150 Arbeitsplätze zu vernichten, ist schäbig. Wir haben im vergangenen Jahr erlebt, dass Bayer MaterialScience trotz eines Rekordgewinns von über einer Milliarde Euro rund 1.500 Stellen wegrationalisiert hat“, so Mimkes weiter. Nach Auffassung der CBG liegen dem Bau der hochgefährlichen Leitung ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde. Enteignungen ließen sich aber allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl rechtfertigen.

Bei der nun vorgelegten Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses wurde die Öffentlichkeit abermals nicht beteiligt. Dabei wurden vorgeblich auch alternative Routen geplant – wenig glaubwürdig angesichts der bereits weitgehend fertiggestellten Pipeline.

„Es ist inakzeptabel, dass sich Landes- und Bezirksregierung vollständig in den Dienst von BAYER stellen. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen in jüngster Zeit – auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken. Das Prinzip, dass Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss unbedingt erhalten bleiben“, so Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Bürgerinitiativen entlang der Trasse haben bereits über 95.000 Unterschriften gegen die Inbetriebnahme der Pipeline gesammelt.

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Neue Rhein Zeitung, 21. Oktober 2008

“Schlecht nachgebessert„

CO-PIPELINE. Bezirksregierung schreibt 82 Seiten, um die Röhre genehmigt zu bekommen. Bürgermeister reagiert gelassen.

MONHEIM. Um 22.01 Uhr hatte am 15. Oktober das Faxgerät im Rathaus mit dem Drucken begonnen. 30 Minuten später waren 82 Seiten Machwerk der Bezirksregierung mit dem sperrigen Begriff “Planergänzungsbeschluss„ angekommen. Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) hat den Planfeststellungsbeschluss zur CO-Pipeline vom Februar 2007 nachgebessert. Die Juristen der Stadt inklusive Bürgermeister Thomas Dünchheim haben das Papier aus Düsseldorf geprüft, Ergebnis: Die Nachbesserungen würden nicht ausreichen, um die Leitung in Betrieb nehmen zu können.

“Der Ergänzungsbeschluss hat sich mit dem Verfassungsrecht, der Trassenwahl und dem Sicherheitskonzept befasst„, so Dünchheim, der bei den genannten drei Punkten von “Wirkungstreffern„ spricht. Diese Wirkung wollten er und sein Juristenkollege Jochen Heide - er vertritt von der Enteignung betroffene Familien und mehrere Städte des Kreises Mettmann - der Reihe nach entkräfteten.

“Bayer schafft keinen einzigen Arbeitsplatz„
“Bayer schafft mit der CO-Pipeline keinen einzigen neuen Arbeitsplatz„, sagt Dünchheim. 150 Stellen bei Bayer und 150 in der Logistik würden abgebaut, käme die Leitung nicht. “Zudem drohen sie damit, 7000 Arbeitsplätze in Krefeld-Uerdingen zu streichen. Sie würden damit den Standort aufgeben.„ Bürgermeister und Rechtsanwalt Jochen Heide halten die Aussagen in dem Beschluss für leere Drohungen. Zudem müsse der Beschluss der Bezirksregierung Sicherheitsgarantien enthalten und auch Sanktionen, sollte der Konzern trotz Pipeline Personal abbauen.
Stichwort Trassenwahl: “Erstmals spricht der Regierungspräsident auch von einer linksrheinischen Trasse„, so Dünchheim. Ergebnis: Die rechtsrheinische Trasse sei die beste und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sei nicht nötig. “Die anderen Strecken sind schnell aussortiert worden„, sagt Heide. Dieter Donner, Sprecher der Bürgerinitiative gegen die CO-Pipeline: “Dass die Öffentlichkeit nicht beteiligt wird, entbehrt jeder demokratischen Legitimation. Es ist ein Skandal.„

Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
Von der Beteiligung der Öffentlichkeit ist auch auf den beiden letzten Seiten des Beschlusses die Rede. “Büssow schließt eine Beteiligung aus„, sagt Dünchheim, um das Wort “Verfahrensfehler„ hinterher zu schieben. Der Regierungspräsident müsse laut des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Münster von Dezember 2007 am Anfang des Prozesses ansetzen, dann die Öffentlichkeit informieren und dann abwägen.
Das Thema Sicherheitskonzept ist laut der hiesigen Rechtsanwälte ebenso in der nachgebesserten Version nicht erschöpfend behandelt worden. “Aktueller Stand der Technik ist eine Doppelwandige Röhre. Davon ist aber keine Rede„, so Dünchheim.
Wie geht es jetzt weiter? Die Bezirksregierung schickt den Änderungsbeschluss dem Verwaltungericht (VG) Düsseldorf. Thomas Dünchheim: “Das hat sie noch nicht getan, die Stadt muss von dem Schritt informiert werden.„ Möglicherweise würde das VG pro Bayer und Büssow entscheiden. Dünchheim: “Beim Oberverwaltungsgericht Münster scheitern sie aber. Denn es ist nicht wie vom Gericht gefordert, nachgebessert worden.„ DANIEL CNOTKA

16.10.2008 Rheinische Post

CO-Pipeline: neue Kontroverse

VON JÖRG JANSSEN

Monheim (RP) Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat ihre anderthalb Jahre alte Genehmigung für die CO-Pipeline des Bayer-Konzerns unter Ausschluss der Öffentlichkeit nachgebessert. Kritiker: “Wo bleibt die Transparenz?„
Der Kampf um die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns geht in die nächste Runde. Wie Bernhard Hamacher, Sprecher der Düsseldorfer Bezirksregierung gestern auf RP-Anfrage bestätigte, wird die nachgebesserte Genehmigung (“Planfeststellung„) für die Gasleitung noch in dieser Woche das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erreichen. Sobald die Unterlagen der dortigen Dritten Kammer vorliegen, können die Richter das auf Eis liegende Verfahren um die 67 Kilometer lange Leitung fortsetzen.
Ungeachtet der immer wieder zugesicherten “maximalen Transparenz„ stellte Hamacher klar, dass die nun ergänzte Planfeststellung nicht direkt veröffentlicht wird. “Richter und am Verfahren beteiligte Parteien haben den ersten Zugriff. Dem können und wollen wir nicht vorgreifen.„
Verfahrenskenner gehen davon aus, dass die Bezirksregierung nach der Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Dezember 2007 nun den Nutzen der Leitung für die Allgemeinheit, die rechtsrheinische Trassenführung sowie den hohen Standard der Sicherheitsvorkehrungen präzisiert und mit neuen Gutachten untermauert. Bis zur Klärung dieser Fragen hatte das OVG zwar den Weiterbau der Leitung gestattet, nicht aber deren Inbetriebnahme.
Vor Monaten hatte sich das mit dem Fall “in der Hauptsache„ befasste Düsseldorfer Verwaltungsgericht bereit erklärt, das Pipeline-Verfahren bis zur Vorlage der zugesicherten Nachbesserungen ruhen zu lassen. “Sobald sich Kläger und andere Beteiligte zu den neuen Unterlagen erklärt haben, werden wir weitermachen„, erläuterte Gerichtssprecher Dr. Gerd-Ulrich Kapteina gestern der RP.

Geheimniskrämerei
Energisch kritisiert Dr. Jürgen Heide - er berät den Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr und die Stadt Monheim bei ihren Klagen gegen die Pipeline - “die neuerliche Geheimniskrämerei„ der Düsseldorfer Bezirksregierung. “Unter höchstmöglicher Transparenz verstehe ich etwas anderes. Nicht nur die endlich korrigierte Planfeststellung müsste sofort öffentlich sein. Auch an dem in den letzten Monaten abgelaufenen Verfahren hätten wir beteiligt werden müssen.„
Angesichts dessen, was bereits durchgesickert sei, hält der Jurist auch die neue Version der Pipeline-Genehmigung für “mehr als angreifbar„. Bayer werde es selbst mit Hilfe der nun präzisierten Planfeststellung nicht gelingen, das hochgiftige Kohlenmonoxid durch eine der am dichtesten besiedelten Gegenden Europas strömen zu lassen.
Gelassen gab sich dagegen Bayer-Sprecher Christian Zöller. Mit der Vorlage der Ergänzungen durch die Bezirksregierung könne das Verfahren nun weitergehen. Die Frage einer sofortigen Veröffentlichung “liegt nicht in unserem Ermessen. Das ist die Entscheidung der Bezirksregierung.„
Zuversichtlich, die Inbetriebnahme der Pipeline weiterhin stoppen zu können, ist auch Monheims Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim. “Die Wahl der Trasse hätte nach dem Wegfall des Propylen-Leitungsverbundes neu und vor allem ergebnisoffen abgewogen werden müssen.
Das ist bei der Nachbesserung der Bezirksregierung aber nicht der Fall. Wie auch? Bekanntlich ist die Leitung ja längst im Erdreich verbuddelt.„ In Sachen Pipeline will Dünchheim jetzt die SPD attackieren. Die befände sich nach wie vor “im Zangengriff des Chemie-Lobbyisten Werner Bischoff, was auch jüngste Äußerungen eines Werner Goller nicht vergessen machen können."