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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[Pentagon] Rüstungsaufträge

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. August 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Pentagon-Connection der Pharmaindustrie:

BAYER zahlt Reisekosten für Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums

Das US-Verteidigungsministerium kauft jährlich für fast sieben Milliarden Dollar Arzneimittel ein. Dies sind rund 2% des amerikanischen Verbrauchs. Das Pentagon zählt auch zu den Großabnehmern von Medikamenten made by BAYER. Der Leverkusener Multi betreibt daher eine intensive Kundenpflege und lädt regelmäßig Beschäftigte der US-Streitkräfte, insbesondere Mitarbeiter von Armee-Krankenhäusern, zu Kongressen und Fortbildungs-Veranstaltungen ein. Die Kosten - allein die Reisen schlagen mit 46.000 Dollar zu Buche - scheinen für BAYER eine lohnende Investition zu sein.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute in einem Brief an den Konzern nach den Hintergründen der Zuwendungen gefragt:

· Welche Präparate wurden in den vergangenen zehn Jahren an das US-Verteidigungsministerium geliefert? Wie hoch waren die hiermit verbundenen Umsätze?
· Gehören Neuroleptika wie Atosil, die zur Ruhigstellung von traumatisierten Soldaten eingesetzt werden können, zu den gelieferten Produkten?
· Wurden Insektizide wie Permethrin, DEET oder Chlorpyrifos, die mit dem Golfkriegs-Syndrom in Verbindung gebracht werden, geliefert?
· Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Pentagon im Bereich chemischer Kampfstoffe?
· Wurden in den vergangenen zehn Jahren auch Reisen von Bundeswehr-Angehörigen finanziert?
· In welchem Umfang wurden Präparate an die Bundeswehr geliefert?
Eine Anfrage zu etwaigen Lieferungen an die Bundeswehr ging heute auch an das Verteidigungsministerium.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die den Konzern seit 30 Jahren überwacht, kritisiert jede Art von Zuwendungen an Armee-Angehörige. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Wie im zivilen Bereich auch, handelt es sich bei solchen Geschenken um eine subtile Form des Marketings. Wir erwarten von dem Unternehmen BAYER, das als Erfinder von chemischen Kampfstoffen in einer unseligen Tradition steht, keine Geschäfte mit Armeen zu machen“.

Die US-Organisation Public Integrity, die über sogenannte Right to Know-Gesetze Unterlagen amerikanischer Regierungsstellen auswertet, hat einen Report zu Reisen von Pentagon-Mitarbeitern veröffentlicht. In den vergangenen zehn Jahren wurden 22.000 solcher Reisen von Firmen bezahlt, 40% davon allein von der Pharma-Industrie. Die Aufwendungen von Bayer für ingesamt 36 Einladungen liegen in einer Aufstellung aller Pharmafirmen an 10. Stelle. Auf den ersten Plätzen befinden sich Johnson&Johnson, GlaxoSmithKline und Pfizer. Die Aufwendungen des Pentagon für Medikamente sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und könnten bis 2015 rund 15 Milliarden Dollar pro Jahr erreichen.

Die Studie von Public Integrity: http://www.publicintegrity.org/investigations/pentagon_travel

25.08.2009 German Foreign Policy

Großkunde Pentagon

WASHINGTON/LEVERKUSEN/MÜNCHEN - Deutsche Konzerne sichern ihre Millionengeschäfte mit dem Pentagon durch Sonderzuwendungen an Beschäftigte der US-Streitkräfte ab. Dies berichten deutsche und US-amerikanische Nicht-Regierungsorganisationen. Demnach bezahlen vor allem Unternehmen der Pharma- und der Medizintechnik-Branche Mitarbeitern von US-Militärkrankenhäusern Reisekosten zu „Kongressen“ und zu „Trainings“, unter ihnen Prothesen-Hersteller, aber auch Bayer und Siemens. Beide Konzerne gehören schon seit Jahren zu den Geschäftspartnern des US-Verteidigungsministeriums. Die Ausgaben des Pentagon für die medizinische Versorgung der US-Soldaten sind mit den Kriegen in Afghanistan und im Irak stark gestiegen, Beobachtern zufolge könnten sich allein die Aufwendungen für Medikamente bis 2015 auf rund 15 Milliarden US-Dollar im Jahr verdoppeln. Zu den Firmen, die ihrer Lobbyarbeit beim US-Militär mit der Finanzierung von Reisekosten Nachdruck verleihen, gehören darüber hinaus Ausstatter wie der Sportartikel-Hersteller Adidas. Ein weiterer Interessent am Kriegsgeschäft, Boehringer Ingelheim, operierte bereits während des Krieges in Vietnam als Helfer des Pentagon und lieferte den Grundstoff für das Herbizid Agent Orange - mit bis heute fatalen Folgen für Hunderttausende Vietnamesen.

Presentation of Product Line
Wie die konzernkritische „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (Düsseldorf/Nordrhein-Westfalen) berichtet, wenden deutsche Unternehmen, darunter der Bayer-Konzern (Leverkusen/Nordrhein-Westfalen), beträchtliche Summen für Reisen von Mitarbeitern des Pentagon und von Angehörigen der US-Streitkräfte auf. Quelle des Berichtes ist ein Report der US-Organisation Public Integrity, die Unterlagen von Regierungsstellen in Washington auswertet. Demnach ließen sich Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums und der US Armed Forces im Zeitraum von 1998 bis 2007 mehr als 22.000 Reisen von Stellen außerhalb der US-amerikanischen Regierung bezahlen - Wert: mindestens 26 Millionen US-Dollar. Fremde Regierungen, darunter die deutsche, stellten für Reisen - gewöhnlich zu Tagungen und zu Konferenzen - 2,6 Millionen US-Dollar bereit. Zu den Finanziers gehörten zudem Thinktanks, etwa die Bertelsmann-Stiftung und die Clausewitz-Gesellschaft, und Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung - Universitäten sowie die Max-Planck-Gesellschaft -, die zu Treffen einluden, aber auch Konzerne. Der Sportartikel-Hersteller Adidas etwa finanzierte mehrere Reisen von Pentagon-Einkäufern, um für seine Waren zu werben („Presentation of Product Line“).(1)

Prothesen-Spezialist
Der Schwerpunkt der interessegeleiteten Reisekostenerstattung lag in den Jahren von 1998 bis 2007 jedoch eindeutig in der Pharma- und Medizintechnik-Branche. Wie Public Integrity berichtet, zahlten Unternehmen der Branche rund 8.700 von 22.000 fremdfinanzierten Reisen - Wert: mehr als zehn Millionen US-Dollar.(2) „Eine subtile Form des Marketings“, urteilt die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) mit Verweis auf rund 46.000 Euro, mit denen allein Bayer von 1998 bis 2007 Reisen von Pentagon-Mitarbeitern finanzierte. Wie die CBG berichtet, sind die Aufwendungen des Pentagon für Medikamente in der jüngsten Zeit erkennbar gestiegen und belaufen sich derzeit auf beinahe sieben Milliarden US-Dollar jährlich - rund zwei Prozent des gesamten US-Verbrauchs. Die Arzneimittelkosten der US-Streitkräfte könnten wegen der fortdauernden Kriege bis 2015 sogar „rund 15 Milliarden Dollar pro Jahr erreichen“, vermutet die CBG.(3) Auf der von Public Integrity veröffentlichten Liste deutscher Pentagon-Finanziers findet sich neben Bayer auch ein deutscher Prothesen-Spezialist.(4)

Giftgas-Tradition
Geschäfte von Bayer mit dem Pentagon haben mittlerweile Tradition. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte die Zusammenarbeit zuletzt im Frühjahr 2004; damals machten Berichte über heftige Auseinandersetzungen zwischen Washington und dem deutschen Konzern über das Arzneimittel Lipobay die Runde. Bayer hatte den Cholesterinsenker schon 2001 vom Markt genommen - wegen mutmaßlicher Nebenwirkungen mit in zahlreichen Fällen tödlichem Ausgang. Ein gestoppter Lipobay-Liefervertrag zwischen der Firma und dem Pentagon war noch 2004 Gegenstand eines Streits zwischen den Vertragsparteien. Dabei beschränkt sich die Kooperation nicht auf Arzneien. „Auch das von der US-Armee bis heute verwendete Giftgas VX basiert auf einem Patent des Leverkusener Konzerns“, berichtet die CBG. Eine „unselige Tradition“, urteilt die Organisation, die auf die enge Verwandtschaft von Pestiziden - einer Bayer-Spezialität (5) - mit Chemiewaffen verweist. Wie die CBG in Erinnerung ruft, haben Bayer-Forscher schon lange vor VX bei der Entwicklung chemischer Kampfstoffe „eine bedeutende Rolle gespielt“. „Fritz Haber entwickelte während des Ersten Weltkrieges gemeinsam mit Bayer-Generaldirektor Carl Duisberg das Senfgas und teste dieses erstmals an der Front. 1938 synthetisierte Gerhard Schrader Sarin“, berichtet die CBG dieser Redaktion: „Schrader leitete bis 1964 die Pflanzenschutzabteilung des Konzerns.“(6)

Agent Orange
Zu den von Public Integrity aufgelisteten Pentagon-Lobbyisten gehört mit Boehringer Ingelheim ein weiterer deutscher Konzern, der bereits in der Vergangenheit als Zulieferer für ein Gift der US Armed Forces aufgetreten ist. Boehringer lieferte in den 1960er Jahren 720 Tonnen Trichlorphenolatlauge zur Herstellung des Pflanzengifts „Agent Orange“ an eine Tochterfirma des US-Konzerns Dow Chemical. Agent Orange wurde von den US-Streitkräften damals in großem Stil zur Entlaubung der vietnamesischen Wälder eingesetzt - mit verheerenden Folgen: Das Herbizid ist auch für Menschen giftig. Unter den Folgen des Chemiewaffeneinsatzes leiden bis heute hunderttausende Vietnamesen.(7)

Millionengeschäfte
Unter den deutschen Reisefinanziers findet sich schließlich mit Siemens auch ein Großkonzern, der sich um gute Beziehungen zu Medizintechnik-Spezialisten der US-Militärapparate bemüht - mit einigem Erfolg. So hat Siemens Medical Solutions USA beispielsweise im Februar 2007 einen umfangreichen Auftrag der US-Streitkräfte erhalten - zur Lieferung von Geräten im Wert von 30 Millionen US-Dollar. Im April 2009 folgte ein Auftrag zum Verkauf von Röntgensystemen an US-Heer, Marine, Luftwaffe und Marine-Infanterie, diesmal sogar in Höhe von 267 Millionen US-Dollar.(8) Die Millionengeschäfte von Siemens, Bayer und von anderen deutschen Firmen leben von den Kriegen, die Washington derzeit im Irak und in Afghanistan führt - und von der immer größeren Zahl US-amerikanischer Soldaten, die diesen Kriegen zum Opfer fällt.

(1), (2) Pentagon Travel. How Outside Interests Sponsor Thousands of Military Trips; www.publicintegrity.org
(3) BAYER zahlt Reisekosten für Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums; Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren, 24.08.2009
(4) Otto Bock Health Care (Duderstadt/Niedersachsen) lud Public Integrity zufolge den Chief Prosthetist vom Walter Reed Army Medical Center/North Atlantic Regional Medical Command zu einem „Otto Bock Prosthetics Course“.
(5) s. dazu Tödliches Gift und Mit Abstand Marktführer
(6) Jan Pehrke: Chemie-Waffen: tödliche Tradition bei Bayer; SWB 04/2003, www.cbgnetwork.org
(7) s. dazu Mordsgeschäfte
(8) Siemens unit in $267 mln Pentagon contract; Reuters 31.03.2009

CO Pipeline

CBG Redaktion

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pressemitteilung vom 26. Mai 2009

Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. Az.: 3 L 404/09

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NRZ, 26. Mai 2009

Bayer blitzt vor Gericht ab

Pipeline darf nicht vorzeitig in Betrieb gehen

„Das wird gefeiert, wir machen ein Faß auf“, freute sich Dieter Donner. Kurz zuvor hatte der Hildener Pipeline-Gegner erfahren: Bayer ist vorm Verwaltunsggericht Düsseldorf abgeblitzt und darf die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline nicht vorzeitig in Betrieb nehmen. Genau das hatte der Chemie-Riese in einem Eilantrag beantragt.
Doch das machte diesem Vorhaben nicht nur einen Strich durch die Rechnung, es gab dem Pipeline-Projekt noch einen „riesige Klatsche“ (so Donner) mit. Denn, so kam das Gericht nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, „dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat.“ Gründe wurden vom Verwaltungsgericht direkt mitgeliefert: Das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt und die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten wurden von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 Milimeter reduziert. „Hierdurch ist das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden.“
Dieter Donner: „Wir waren und sind von unseren Argumenten ja immer überzeugt, dass das Verwaltungsgericht das aber nun so klar und deutlich aufnimmt und formuliert, hatten wir nicht erwartet und freut uns besonders.“
Eine abschließende Klärung über die Inbetriebenahme der fast fertiggestellten Pipeline muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis tatsächlich Kohlenmonoxid fließt oder die Pipeline endgültig abgeschrieben werden kann, können noch Jahre vergehen. Götz MIDDELDORF

NRZ, 08.06.2009

Landrat begrüßt Signale von Bayer

Hendele ermutigt das Unternehmen, von der CO-Pipeline Abstand zu nehmen

Dass Bayer Medienberichten zufolge nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 26. Mai nun offenbar einen Rückzug aus dem CO-Projekt nicht mehr ausschließt, wurde im Mettmanner Kreishaus überrascht, aber mit umso größerer Befriedigung aufgenommen. „Das ist endlich einmal ein positives Signal aus dem Hause Bayer. Ich kann die Konzernleitung nur ermutigen, diesen Weg der logischen Konsequenz bis zum Ende zu gehen“, kommentiert Landrat Thomas Hendele die Nachricht und fügt hinzu: „Diese Einsichtsfähigkeit wäre auch der Bezirksregierung zu wünschen.“

Der Behauptung, der Pipeline-Stopp drücke dem Kreis Mettmann womöglich den Stempel der Industriefeindlichkeit auf, widerspricht Hendele mit Nachdruck: „Von einem industriefeindlichen Kreis Mettmann kann nun wahrhaftig nicht die Rede sein. Im Gegenteil! Die kommunalen Entscheidungsträger und auch die Bürger im Kreis Mettmann identifizieren sich in hohem Grade mit den hier ansässigen Industrieunternehmen - das gilt auch für Bayer. Wenn allerdings Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, muss Widerstand nicht nur erlaubt sein, sondern ist aus meiner Sicht zwingend geboten. Betriebswirtschaftliche Interessen müssen da ihre Grenzen haben, wo die Sicherheit der Menschen bedroht ist.“

Im Übrigen habe sich Bayer die derzeitige Situation selbst zuzuschreiben. Hendele: „Hätte man am Anfang aller Überlegungen in einem transparenten und offenen Verfahren ernsthaft Alternativen für örtliche oder regionale Lösungen ohne eine CO-Pipeline geprüft, bräuchte man heute nicht mit dem Szenario einer Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland zu drohen.“ Susanne ZIMMERMANN

Generika

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Mai 2009
Ärzte ohne Grenzen

Ärzte ohne Grenzen fordert Bayer AG auf, lebenswichtige Generika-Produktion für ärmere Länder nicht zu behindern

Berlin/Düsseldorf. Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bayer AG fordert Ärzte ohne Grenzen das Unternehmen auf, ihre Klage gegen die indische Arzneimittelzulassungsbehörde zurückzuziehen. Seit Ende 2008 läuft ein Verfahren, das die Zulassung von Generika in Indien behindern könnte. Sollte sich die Bayer AG durchsetzen, sieht Ärzte ohne Grenzen Probleme, ärmere Länder mit lebensnotwendigen und kostengünstigen Generika zu versorgen, wie z. B. Medikamenten gegen HIV/Aids.

In der indischen Hauptstadt Neu-Delhi steht die Bayer AG in dem Gerichtsverfahren der indischen Arzneimittelzulassungsbehörde, der indischen Vereinigung der Krebspatienten und der indischen Pharmafirma Cipla gegenüber. Die Bayer AG klagt gegen die Zulassung eines Generikums des Krebsmedikaments Sorafenib (Handelsname Nexavar) in Indien. Als Patentinhaber des Krebsmedikaments verlangt die Bayer AG, dass ein Generikum nicht zugelassen werden darf, wenn es ein Patent auf den Wirkstoff gibt. Dies soll unabhängig davon gelten, ob gegen das Patent Einspruch erhoben wurde.
Bisher werden die Generika in Indien zugelassen, wenn sie die Ansprüche an Wirksamkeit und Verträglichkeit erfüllen, unabhängig davon, ob sie auf patentierten Wirkstoffen basieren. Erst wenn der Originalhersteller eine vermeintliche Patentverletzung seines Produkts vermutet, folgen juristische Schritte. Die Bayer AG will mit Ihrem Verfahren die Arzneimittelbehörde der patentrechtlichen Kontrollinstanz vorschalten und damit die Beweispflicht umkehren.
Sollte sich die Bayer AG bei diesem Gerichtsverfahren durchsetzen, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die Position der Generika-Industrie in den derzeit laufenden Patentauseinandersetzungen um HIV/Aids-Medikamente massiv schwächen würde. „Wenn die Bayer AG gewinnt, wird die Produktion von Generika bei rechtlich unwirksamen Patenten um Jahre verzögert, da unter anderem das langwierige Zulassungsverfahren erst beginnen kann, nachdem das Patentverfahren abgeschlossen ist“, betonte Leena Menghaney, Juristin der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Neu-Delhi.
Ärzte ohne Grenzen behandelt weltweit mehr als 140.000 Menschen mit antiretroviralen Medikamenten gegen HIV/Aids. Die große Mehrheit davon stammt aus indischer Generika-Produktion. „Millionen HIV-Infizierte können nur durch kostengünstige indische Generika überleben. Es ist ethisch nicht vertretbar, diese Quelle einzuschränken. Die Bayer AG muss ihre Klage zurückziehen“, sagte Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin.
Ärzte ohne Grenzen und andere Hilfsorganisationen sind auf günstige Generika angewiesen. Ohne diese würden Projekte von Ärzte ohne Grenzen um ein Vielfaches teurer und deutlich weniger Menschen könnten behandelt werden.
Aids
acquired immune deficiency syndrome: erworbenes Immunmangelsyndrom
Generika
Sogenannte Nachahmermedikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten wie patentgeschützte, aber meist teurere Originalpräparate.

Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin, und Leena Menghaney, Ärzte ohne Grenzen in Indien, stehen für Interviews zur Verfügung.

alle Infos zur Hauptversammlung

[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Stopp der Bayer–CO-Pipeline
Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete in NRW

Pressemitteilung vom 08. Mai 2009

Aktionsmonat Mai 2009 - nach dem Protestfeuer zum 1. Mai - jetzt die Demo zur Bayer-Aktionärsversammlung am 12.Mai !

Das Protestfeuer gegen die Willkür von BAYER und der Landesregierung am 1. Mai hat von den Höhen Erkraths aus bis in die Landeshauptstadt Düsseldorf und auch in die Bayer-Zentrale nach Leverkusen geleuchtet.

In Hilden hat die Familienheimsiedlung am Lehmkuhler Weg e.V. am 7. Mai 2009 auf der Grünfläche Richrather Straße / Salzmannweg einen Baum des „Nichtvergessen“ gepflanzt.

Wenn Bayer-Chef Werner Wenning am 12. Mai 2009 die Versammlung seiner Aktionäre eröffnet, werden wir viele von ihnen bereits ab 8 Uhr vor dem Tagungsort – der Messehalle 8a in Düsseldorf – mit Plakaten und einem eigenen „Aktionärsbrief“ über sein misslungenstes Projekt informiert haben.

Unsere Botschaft dort: „Wirtschaftliche Vernunft und gesellschaftlicher Dialog statt Gift-Pipeline als BMS - Dogma“.

Da wird sich Wenning nicht nur unseren kritischen Fragen stellen müssen. Auch renditeorientierte Aktionäre möchten erfahren, weshalb Wenning der CO-Pipeline weiter Image, Geld und Innovation seines Unternehmens opfert.

Vor dem Eingang der Halle 8 a werden wir - unterstützt auch von der Duisburger CONTRA – Initiative und dem „geschmückten“ Traktor eines betroffenen Bauern – mit einer Demo zeigen:

Die ganze Region lehnt diese menschenverachtende Bayer- CO- Pipeline ab!

Das bietet Gelegenheit zu guten Bildern und interessanten Interviews, Informationen und Gesprächen. Und nicht zu vergessen; einige der Pipeline-Propagandisten – von Bayer und der Bezirksregierung Düsseldorf - sind in der nichtöffentlichen Verhandlung über den Bayer-Antrag zur vorzeitigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gebunden.

Die fallen schon mal als „Einflüsterer“ für Wennings Antworten aus. Wir sind gespannt, ob dadurch die Antworten mehr durch unternehmerische Überlegungen als durch Rechtfertigungsversuche gekennzeichnet sein werden.

Stand der Unterschriften am 25.04.09: 101.054

Dieter Donner
Pressekoordinator der
Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld,
Erkrath, Ratingen, Solingen, Düsseldorf
Humboldtstraße 64
40723 Hilden
Telefon (02103) 65030
dietersdonner@arcor.de

[Endosulfan] Pestizide

CBG Redaktion

Der Verdacht, dass Pestizide für das Fischsterben verantwortlich sind, wurde unterdessen bestätigt

Gemeinsame Pressemitteilung

Rettet den Regenwald e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pestizideinsatz: mutierte Fische mit zwei Köpfen

Bayer-Pestizide für Vergiftungen verantwortlich / Kritiker fordern Verkaufs-Stopp von Endosulfan

Berlin und Düsseldorf, 22. Januar 2009 - Im australischen Fluss Noosa werden Millionen deformierter Fische mit zwei Köpfen beobachtet. Nach dem Schlüpfen sterben die Fischlarven innerhalb von 48 Stunden, berichtet der auf Fische spezialisierte Veterinärmediziner Dr. Matt Landos. Eine Zuchtfarm allein verlor mehrere Millionen Larven.

Als Auslöser der Mutationen stehen Pestizide in Verdacht, die auf einer angrenzenden Macadamianuss-Plantage versprüht werden. Namentlich nennt Landos das Insektizid Endosulfan und das Fungizid Carbendazim, beide im Sortiment des Leverkusener Bayer-Konzerns. Bereits geringste Konzentrationen der Pestizide rufen Schäden des Hormonsystems sowie Entwicklungsstörungen bei Embryonen hervor, wie in Studien nachgewiesen wurde.

Endosulfan gehört zu den giftigsten Insektiziden, die sich weltweit auf dem Markt befinden. Immer wieder kommt es zu Vergiftungen, in mehr als fünfzig Ländern ist der Wirkstoff daher verboten. In Deutschland besitzt Endosulfan seit 1991 keine Zulassung mehr. Der Bayer-Konzern produziert Endosulfan jedoch weiterhin und exportiert es weltweit. Häufig wird das Pestizid (Bayer-Handelsnamen: MALIX, PHASER, THIODAN) gegen Insekten im Baumwollanbau eingesetzt. Allein im kleinen westafrikanischen Land Benin führte der Endosulfan-Einsatz innerhalb von zwei Jahren zu 348 Vergiftungen und 50 Todesfällen. In Indien starben im vergangenen November fünf Schüler, nachdem sie Endosulfan-vergiftete Milch getrunken hatten.

Nach Angaben lokaler Fischer sollen die Bestände im australischen Noosa-Fluss dramatisch zurückgegangen sein, seitdem sich in den neunziger Jahren Macadamia-Plantagen in der Gegend angesiedelt haben. Das staatliche Industrie- und Fischereiamt (DPI & F) untersucht den Fall.

„Bei Fischen und Amphibien ist seit Jahren ein weltweiter dramatischen Rückgang der Bestände bis hin zum Artensterben zu beobachten, die nach verschiedenen wissenschaftlichen Studien auf Pestizide zurückgeführt werden,“ erklärt Klaus Schenck vom Verein Rettet den Regenwald. Den VerbrauchernInnen in Deutschland wird empfohlen, mit Endosulfan behandelte Produkte wie die australischen Macadamia-Nüsse NICHT zu kaufen.

Rettet den Regenwald und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern Bayer auf, Produktion und Verkauf von Endosulfan endlich einzustellen. „Eine gefahrlose Anwendung von hochgefährlichen Pestiziden ist prinzipiell nicht möglich, besonders unter Armutsbedingungen“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Rund 10 Tonnen Endosulfan waren auch an Bord der am 22. Juni 2008 gesunkenen Fähre Princess of the Stars, die vor der philippinischen Insel Sibuyan in einen Taifun geriet und sank.

Studien zeigen, dass Endosulfan extrem toxisch ist und direkt auf das zentrale Nervensystem wirkt. In Tierexperimenten wurden Störungen der Bewegungskoordination und epilepsieartige Krämpfe hervorgerufen. Auch Leber- und Nierenschäden sowie Erblindungen sowie Schädigungen der Haut und Schleimhäute wurden festgestellt. Die chronischen Auswirkungen auf Menschen, die lange Zeit geringen Endosulfandosen ausgesetzt waren, umfassen einen Einfluss auf die Fortpflanzungsorgane, Fehlfunktionen der männlichen Geschlechtsorgane, sowie ein stärkeres Wachstum von Brust- und Prostatakrebszellen.

Sky News (Australia), January 13, 2009

Something Fishy Going On In Oz?

The discovery of two-headed fish in Australia has sparked fears of chemical contamination.

Agricultural farm chemicals are under scrutiny after fish in Queensland‚s Noosa River hatched with two heads.

One grower has lost millions of Australian bass which died within 48 hours of being hatched with severe deformities.

A neighbouring macadamia nut farm is reportedly being examined as part of an investigation by the Queensland Department of Primary Industries and Fisheries (DPI&F).

It is suspected chemicals used on the farm, while approved for use in Australia, may have caused the deformities but there is no conclusive evidence linking the farm to the two-headed fish.

Farm chemicals such as endosulfan, which is banned in other parts of the world, is still used in Australia and has been previously linked to fish deaths.

Former New South Wales fisheries scientist and aquaculture veterinarian Matt Landos has called on the government to ban the chemicals and urgently find replacements.

He told Australia‘s Courier Mail around 90% of larvae spawned at the Sunland Fish Hatchery from bass taken from the river were deformed and all died within two days.

„It certainly looks like the fish have been exposed to something in the river,“ Dr Landos said.

„I wouldn‚t like to be having kids and living next to a place that uses
these chemicals and I wouldn‘t like to be drinking tank water where they
are in use.“

Hatchery owner Gwen Gilson blames chemicals used by macadamia farmers
near her Boreen Point business for the deformities.

„Some embryos split into two heads, some had two equal heads and a small
tail and some had one big long head and a small tail coming out of the
head,“ she said.

weitere Informationen:
· Kampagne Stop Endosulfan
· PAN-Informationen zu Endosulfan

Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Akteneinsicht bestätigt:

Umweltbundesamt kritisiert Wiederzulassung bienengefährlicher Pestizide

Über eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz erhielt die Coordination gegen BAYER-Gefahren eine interne Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Wiederzulassung bienengefährlicher Pestizide. Das Umweltbundesamt (UBA) kritisiert darin die Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ungewöhnlich deutlich („mit äußerstem Befremden“, „wir widersprechen Ihrer Auffassung nachdrücklich“, „keine belastbaren Daten“). Die von der Firma BAYER vorgelegte Risikoabschätzung bezeichnet das UBA als „unzureichend“.

Im vergangenen Mai war es in Süddeutschland zu einem katastrophalen Bienensterben gekommen. Ursache waren Vergiftungen mit dem von BAYER hergestellten Pestizid Clothianidin. Das Bundesministerium für Landwirtschaft untersagte daraufhin den weiteren Einsatz von Clothianidin und ähnlich wirkender Pestiziden auf Mais und Raps. Im Sommer wurde das Verbot auf Rapskulturen jedoch aufgehoben - hierauf bezieht sich das Schreiben des UBA.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Umweltbundesamt bestätigt die Ansicht von Imker- und Umweltverbänden, wonach das Bienensterben im Frühjahr keinen „Betriebsunfall“ darstellt. Die Risiken einer Behandlung von Saatgut mit Pestiziden sind seit Jahren bekannt und müssen endlich Ernst genommen werden. Um den Bienenbestand nachhaltig zu schützen, dürfen die betroffenen Agrogifte nicht wieder zugelassen werden.“

Bitte lesen Sie anbei das vollständige Schreiben des Umweltbundesamtes. Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.cbgnetwork.de/2556.html

An das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Abt. für Pflanzenschutz
Messeweg 11/12 38104 Braunschweig

Geschäftszeichen IV 1.3 - ZNS 005849-00/00 u.a.

Bewertung des Umweltrisikos infolge der Ausbringung von insektizid-gebeiztem Saatgut
Bezug 1: Pressemitteilung „BVL setzt Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Rapssaatgut wieder in Kraft“ des BVL vom 25.06.2008
Bezug 2: Unser Schreiben IV 1.3 - ZN1 025495-00/00 vom 25.06.2008
Bezug 3: Unser Schreiben IV 1.3 - ZN1 006301-00/00 vom 10.06.2008
Bezug 4: Unser Schreiben IV 1.3 - ZN1 006377-00/00 vom 10.07.2008
Bezug 5: Pressemitteilung „Analysen des Julius Kühn-Instituts zu Bienenschäden durch Clothianidin“ des Julius Kühn-Instituts vom 10.06.2008

Dessau, 31.07.2008 -- Mit äußerstem Befremden mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Sie die ruhenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Rapssaatgut wieder in Kraft gesetzt haben und dies mit der Begründung, dass die Beizung und das Ausbringen von Mais- und Rapssaatgut in der technischen Handhabung nicht vergleichbar wären und dadurch eine Ausbreitung des Wirkstoffs in die Umgebung verhindert würde (Bezug 1). Dies betrifft die Beizmittel Antarc (4674-00), Chinook (4672-00), Cruiser OSR (4922-00) und Elado (5849-00) mit den darin enthaltenen neonicotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die dadurch wieder vertrieben und zur Beizung der Rapssaat angewendet werden dürfen.

Wir widersprechen Ihrer Auffassung nachdrücklich, da bisher expositionsseitig keine belastbaren Daten vorliegen, die die Unbedenklichkeit der Ausbringung von mit Insektiziden behandeltem Rapssaatgut belegen. Insbesondere lassen sich bisher weder der Belastungspfad Abdrift infolge von Abrieb während der Saatgutausbringung noch die systemische Verlagerung in Kultur- und Nichtziel-Pflanzen und damit eine mögliche Belastung von Organismen über Pflanzenteile wie Blüten, Pollen oder Nektar in der Umweltrisikobewertung von Saatgutbeizen ausreichend abbilden. Diese Sachverhalte sind zunächst detailliert zu prüfen und zusammen mit möglichen Auswirkungen auf Honig- und Wildbienen, andere Nichtzielarthropoden sowie aquatische Organismen zu bewerten (vgl. Bezugsschreiben 2, 3 und 4).

Im Folgenden gehen wir daher insbesondere auf diejenigen Daten ein, die für eine abschließende Risikobewertung insektizider Beizen erforderlich sind und ohne deren Vorlage und Prüfung eine Anwendung der betreffenden Rapssaatgutbehandlungsmittel sich verbietet.

1. Abdrift von Stäuben
Als Verursacher des aktuellen, massiven Bienensterbens wurden die Abriebstäube von insektizid-gebeiztem Saatgut und deren Abdrift festgestellt (Bezug 5). Der Expositionspfad via Abrieb in pneumatischen Saatgutmaschinen ist somit bei der Prüfung von insektiziden Beizen im Zulassungsverfahren als relevant zu berücksichtigen. Insofern ist es nach den pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben für Beizmittel mit insektiziden Wirkstoffen vor ihrer Anwendung zwingend erforderlich, dass der Antragsteller/Zulassungsinhaber die Unbedenklichkeit des betreffenden Mittels i. S. d. gesetzlichen Vorschriften als Folge dieses Eintragsweges in die Umwelt nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und der Technik feststellt. Der Umwelteintrag der jeweiligen Wirkstoffe über Abrieb bei der Aussaat und der Verteilung in Form von Staubdrift ist mithin zu quantifizieren.
Die vorliegende Untersuchung („Deposition of Clothianidin, Emitted During Sowing of Dressed Maize Seeds with Pneumatic Sowing Machines Nummer“, Neumann & Schoening; 2005 NEC/FS001, vorgelegt zur ZA 5272, Anwendung im Mais) ist zur Beantwortung dieser Fragen nicht geeignet. Mit der gewählten Versuchsanordnung konnte der Expositionspfad Verteilung von Stäuben aus der PSM-Anwendung nicht hinreichend quantifiziert werden. Die an Saumstrukturen (Bäume, Sträucher) abgelagerte Wirkstoffmenge (u.a. Schwebeteilchen) ist in Abhängigkeit des Luftstroms an den Strukturen zu ermitteln. Eine ausführliche Begründung liegt Ihnen mit den entsprechenden Schreiben (Bezugsschreiben 2, 3 und 4) vor.

Folgende Punkte müssen hierbei berücksichtigt werden:
· Menge des Abriebs unter Labor- und Praxisbedingungen (inkl. der Verwendung von Saatgutchargen aus dem Handel, Berücksichtigung von Anfangsstaubwolken beim Starten der Maschine und der Verwendung von Staubkollektoren anstelle einfacher Filter, die auch gleich eine Fraktionierung der Stäube erlauben)
· Angaben zu Partikelgrößenklassen, die den Wirkstoff enthalten
· Einsatz mit und ohne Klebemittel (Reduktion des Abriebs)
· Berücksichtigung verschiedener Maschinentypen und Ausbringungstechniken
· Verteilung auf den Nichtzielbereich unter Praxisbedingungen (Abstände ab 1m, Aggregation von Wirkstoffen in verschiedenen Höhen und Entfernungen bzw. an unterschiedlichen Landschaftsformen)
· additive (ggf. synergistische) Wirkung von Wirkstoffen bei Kombinationspräparaten sowie bei zeitgleicher oder zeitnaher Ausbringungen verschiedener insektizider Wirkstoffe
· Unterschiede in der Qualität der im Handel erhältlichen gebeizten Saatgutchargen

Diese Anforderungen werden für alle insektiziden Beizen als erforderlich erachtet und zukünftig Bestandteil unserer Forderungen sein.

In Bezug auf gebeiztes Rapssaatgut liegt eine Risikoabschätzung der Firma Bayer CropScience AG (Dokument M-302137-01-1 vom 05.06.2008) vor, die sich im Wesentlichen auf die Studie von Neumann & Schoening (2005) zur Anwendung im Mais bezieht und anhand von vergleichenden Laboruntersuchungen zum Abrieb von Mais- und Rapssaatgut lediglich eine relative Abschätzung der Umweltexposition durch ausgebrachtes gebeiztes Rapssaatgut vornimmt. Da die o.g. Studie zur Anwendung im Mais als nicht ausreichend zu beurteilen ist und keine quantitativ tragfähige Abschätzung der Umweltexposition erlaubt, ist die vorgelegte Ableitung einer Expositionsabschätzung für gebeiztes Rapssaatgut und die darauf basierende Risikoabschätzung der Firma Bayer CropScience AG gleichermaßen unzureichend. Das Risiko schädlicher Auswirkungen auf den Naturhaushalt - insbesondere auf Bienen, Nichtzielarthropoden und aquatischen Lebensgemeinschaften- konnte somit bisher nicht entkräftet werden.

2. Prüfung der Abbaudaten zum Wirkstoff Clotianidin
Die Abdrift der Stäube kann zu einer zusätzlichen Anreicherunge persistenter, insektizider Wirkstoffe z.B. in Böden führen, so dass Folgekulturen aber auch der terrestrische Nichtziel-Bereich betroffen sein können.
Für die Bewertung des Verhaltens von Clothianidin in Böden wird derzeit eine DT50 von 155,3 d (median) herangezogen, die anhand der Ergebnisse von Studien mit acht Böden aus vier europäischen Ländern abgeleitet wurde. Das Umweltbundesamt hat Kenntnis von Studien, die im Ergebnis eine deutlich höhere Halbwertszeit von Clothianidin zeigen. So verweist der Deutsche Berufs- und Erwerbsimker-Bund e.V. in seiner Erklärung vom 30. Juni 2008 auf Studien der Firma Bayer CropScience, nach denen in Böden in den USA und in Kanada nach 982 Tagen noch 71,6 % bzw. nach 775 Tagen noch 80 % des Wirkstoffs Clothianidin nachgewiesen werden konnten.
Diese Studien liegen dem Umweltbundesamt bisher nicht vor. Zur Prüfung der für die Risikobewertung verwendeten Abbauraten sind die genannten Studien seitens Firma Bayer CropScience vorzulegen einschließlich einer Bewertung zur Verwendbarkeit und Belastbarkeit der Ergebnisse.

3. Systemische Aufnahme insektizider Wirkstoffe über das Saatgut und Verlagerung in Pflanzenteile - insbesondere in Blüten, Pollen und Nektar
Systemisch wirksame Insektizide werden von den Pflanzen aufgenommen und können sich in Blüten, Pollen und Nektar anreichern und dadurch Honig- und Wildbienen, aber auch andere Nichtzielarthropoden gefährden.
In Ihrer Pressemitteilung vom 25.06.2008 (Bezug 1) erklären Sie, dass eine erneute Prüfung zur Aufnahme von Clothianidin in Rapspflanzen bestätigt, dass eine Belastung von Bienen über den Pfad Pflanze nicht möglich sei. Bisher liegen uns jedoch nur die mit den Zulassungsanträgen eingereichten Untersuchungen vor, die an Mais, Sonnenblumen und Sommerraps durchgeführt wurden. Diese sind aufgrund der Sommerblüte und der verwendeten Prüfparameter nicht repräsentativ, um Rückschlüsse auf die Verträglichkeit von Clothianidin beim Einsatz im Winterraps abzuleiten. Um das Risiko gegenüber Nichtziel-Arthropoden zu bewerten, bitten wir Sie daher uns mitzuteilen, welche Datengrundlage Sie für Ihre Prüfung der Rapssaatgutmittel zugrunde gelegt haben und welche Prüfergebnisse sich daraus ableiten ließen.
Ihre Betrachtung, die sich auf den Wirkstoff Clothianidin und dessen Auswirkungen auf die Honigbiene beschränkt, wird jedoch der Problematik einer systemischen Verlagerung und der damit möglichen Gefährdung von Nichtziel-Arthropoden nicht in vollem Umfang gerecht:
Die Bewertung einer systemischen Verlagerung als Expositionspfad darf sich nicht nur auf den Wirkstoff Clothianidin beschränken, da die genannten Rapssaatgutbehandlungsmittel auch andere Wirkstoffe wie z.B. Imidacloprid enthalten. Für diesen Wirkstoff liegt im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung eine Reihe von Untersuchungen vor, die zeigen, dass eine Verlagerung in Pollen oder Nektar nicht auszuschließen ist.
Die Antragsteller/Zulassungsinhaber sind gehalten, neben Honigbienen auch für Wildbienen und andere Arthropoden sowohl eine Expositionsabschätzung über den Pfad der systemischen Verlagerung als auch eine Bewertung der möglichen ökotoxikologischen Wirkungen vorzunehmen. Dabei verweisen wir insbesondere auf die Prüfung reproduktionsschädlicher Effekte und das häufig sehr enge Zeitfenster der Reproduktionsphasen von Arthropoden.
Diese Prüfungen sind nach unserem Kenntnisstand für die o.g. Rapssaatgutbehandlungsmittel nicht erfolgt. Sie werden jedoch für alle Insektiziden Beizen als erforderlich erachtet und zukünftig Bestandteil unserer Forderungen sein.

Im Auftrag
(Dr. A.-W. Klein)

C. Koch
Tel. +49-(0)340 / 21 03 - 31 44
Fax +49-(0)340 / 21 04 - 31 38
einvernehmensstelle.pflschg@uba.de

[BUND Studie] Gentechnik

CBG Redaktion

Frankfurter Rundschau, 17. Dezember 2008

Wunderpflanzen gibt es nicht

Die Agroindustrie wird nicht müde zu behaupten, dass die Gentechnik geeignet sei, um dürre-, hitze-, kälte- oder salzresistente Pflanzen zu kreieren. Doch nicht an den Wunderpflanzen arbeiten die Konzerne nach einer BUND-Studie, sondern wie gehabt an Pflanzen, die ihren Unkrautvertilgern Stand halten.

Die Gentechnik könnte, glaubt man den Konzernen, nicht nur im Kampf gegen den Hunger in den von Trockenheit geplagten Zonen Afrikas ein Heilsbringer sein. Sie wäre zugleich ein wesentliches Instrument zur Lösung der Folgen eines bevorstehenden Klimawandels. Die Pflanzen, ob Weizen, Reis oder Mais, würden der globalen Erwärmung mit einer parallel einhergehenden Wüstenbildung trotzen.
Den Behauptungen zufolge könnte obendrein mit den Gen-Pflanzen der wachsende Ernährungsbedarf abgedeckt, die Welt mit Sprit vom Acker beliefert und mit maßgeschneiderten Pharmapflanzen versorgt werden.

„Eine gewaltige PR-Blase“
Doch diese vollmundigen Thesen scheinen sich als äußerst fragwürdig und zu phantasievoll zu erweisen. Für den Bund für Umwelt und Naturschutz BUND hat die Sozialwissenschaftlerin Ute Sprenger in einer Studie nachgewiesen, dass die Konzerne in puncto Gentechnik an vielem ernsthaft arbeiten und einiges auch bald auf den Markt bringen werden. Doch das Gros dieser Kreationen stelle lediglich eine Wiederholung längst bekannter und lediglich verbesserter neuer Pflanzeneigenschaften dar.

Sprenger und die Gentechnik-Expertin des BUND, Heike Moldenhauer, werfen den Konzernen vor, eine „gewaltige PR-Blase aus Heilsversprechungen aufzubauen“. Schlimmer noch: Die neuen Gen-Pflanzen der sechs Agro-Giganten, Monsanto, BASF, Syngenta, Bayer, Dow und DuPont-Pioneer, sicherten mit den Neuentwicklungen lediglich ihr Kerngeschäft ab: Und das besteht im Absatz von Agro-Chemikalien wie Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden.

„Das sind altbekannte Forschungen“, sagt auch BUND-Chef Hubert Weiger. „Den Unternehmen geht es am Ende nur darum, mehr Pestizide zu verkaufen als bisher“. Zwar gebe es Forschungen auch mit Pflanzen, die Trockenheit besser vertragen und höhere Erträge versprechen, sagt Weiger. Doch diese Projekte würden nach Erkenntnissen des BUND nicht mit hoher Priorität verfolgt und hätten zudem ungewisse Erfolgsaussichten.

Kombination mit Spritzmitteln
Die sechs Giganten des Marktes erwirtschafteten den Löwenanteil ihres Umsatzes mit chemischen Spritzmitteln. Ihr vorrangiges Interesse sei deshalb, herbizidresistente Pflanzen und die dazugehörigen Spritzmittel in Kombination zu verkaufen.

Das gelte auch für die seit 1996 genutzte Roundup-Ready-Sojabohne von Monsanto, der bisher einzigen kommerziell genutzten Gensoja-Sorte. Vergleichbare Sorten wie LibertyLink-Soja, Dicamba-Soja, 2,4-D-Soja, Imidazolinon-Soja und vermutlich auch „Super-Sojabohnen“, die gegen sämtliche gängigen Herbizide resistent sein sollen, würden andere Hersteller in Kürze auf den Markt bringen.

In allen Fällen würden die Soja-Sorten gemeinsam mit dem jeweils dazugehörigen Herbizid verkauft, sagt Weiger. Damit würden alle sechs Konzerne das von Monsanto in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelte Konzept, herbizidresistente Pflanzen und das dazu gehörige Unkrautvernichtungsmittel im Doppelpack zu verkaufen, „ausreizen“.

„Chemische Aufrüstung der Landwirtschaft“
Mit Hochtouren„ würden die Firmen lediglich an einem Problem arbeiten: Denn Unkräuter drohten gegen die eingesetzten Herbizide wie Roundup immun zu werden, Insekten, die mit dem in die Pflanze eingebauten Killer getroffen werden sollen, zeigten sich zunehmend gegen den Bacillus thuringiensis widerstandsfähig. Mit einem Resistenzmanagement, mit Saaten, die verschiedenen chemischen Wirkstoffen trotzen, wollen die Konzerne dieses Problem in den Griff bekommen.

Die Folge, wie sie die BUND-Gentechnikexpertin Moldenhauer sieht: Kommen all diese Sorten demnächst auf den Markt, stehe die Welt “vor einer chemischen Aufrüstung der Landwirtschaft„. Doch diese neuen Produkte hätten nichts mit den Versprechungen der Konzerne zu tun, den Hunger der Welt zu bekämpfen.

Stattdessen werde versucht, mit nicht belegbaren Behauptungen, “mit Vehemenz und viel Geld„ für die “Akzeptanz einer Technologie zu werben„, die eine klare Mehrheit der Bevölkerung ablehne. Das ist , so Sprenger in ihrer Studie, “eine massive Täuschung der Öffentlichkeit„. Von Stephan Börnecke

BUND, Pressemitteilung vom 17.12.2008

Unrealistische Heilsversprechen

BUND-Studie belegt: Hauptinteresse an Gentechnik kommt aus agrochemischer Industrie
Die Ankündigungen der Gentechnik-Konzerne Monsanto, BASF, Syngenta, Bayer, Dow und DuPont-Pioneer, schon bald könne mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen der Welthunger bekämpft, die Energieversorgung gesichert oder dem Klimawandel begegnet werden, halten nach Analysen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einer Überprüfung nicht Stand. Eine von der Publizistin Ute Sprenger für den BUND erstellte Studie mit dem Titel “Die Heilsversprechen der Gentechnikindustrie - ein Realitäts-Check„ erbrachte das Ergebnis, dass Gentech-Pflanzen mit den genannten Eigenschaften in absehbarer Zeit nicht zur Marktreife kommen werden. Für die Studie ausgewertet wurden die Forschungsvorhaben dieser sechs größten Gentechnik-Unternehmen weltweit, ihre Investorenberichte sowie Daten über bereits stattfindende bzw. geplante Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen. “Im ernstzunehmenden Stadium der Entwicklung befinden sich vor allem Gentech-Pflanzen mit den Eigenschaften Herbizid- bzw. Insektizidresistenz. Das sind die altbekannten Forschungen, bei denen es den Unternehmen am Ende darum geht, mehr Spritzmittel zu verkaufen als bisher„, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in Berlin bei Vorstellung der Studie. Zwar werde auch an Pflanzen geforscht, die Trockenheit besser ertrügen und einen höheren Ertrag aufwiesen, dies jedoch nicht mit hoher Priorität und entgegen den Verlautbarungen aus der Industrie mit unklarem Zeitrahmen und ungewissem Erfolg. Alle genannten Gentechnik-Konzerne erwirtschafteten den Löwenanteil ihres Umsatzes mit chemischen Spritzmitteln. Ihr vorrangiges Interesse sei, herbizidresistente Pflanzen und dazugehörige Spritzmittel in Kombination zu verkaufen. Das gelte auch für die seit 1996 genutzte Roundup-Ready-Sojabohne von Monsanto, der bisher einzigen kommerziell genutzten Gensoja-Sorte. Vergleichbare Sorten wie LibertyLink-Soja, Dicamba-Soja, 2,4-D-Soja, Imidazolinon-Soja und vermutlich auch “Super-Sojabohnen„, die gegen sämtliche gängigen Herbizide resistent sein sollen, würden andere Hersteller in Kürze auf den Markt bringen. In allen Fällen würden die Soja-Sorten gemeinsam mit dem jeweils dazugehörigen Herbizid verkauft. “Wenn all diese Gentech-Sorten auf die Äcker kommen, führt das zwingend zur weiteren chemischen Aufrüstung der Landwirtschaft„, sagte Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim BUND. “Die Wunderpflanzen, die die PR-Abteilungen der Unternehmen den Menschen versprechen, haben wenig oder nichts mit jenen Pflanzen zu tun, an denen ihre Forscher arbeiten. Während die Firmen in den Medien eine gewaltige PR-Blase aus Heilsversprechen aufbauen, entwickeln sie im Hintergrund Pflanzen, die ihr Kerngeschäft, den Absatz von Agrochemikalien, absichern sollen„, so Moldenhauer. Mit Vehemenz und viel Geld werde seitens der Unternehmen um Akzeptanz für eine Technologie geworben, der eine Mehrheit ablehnend gegenüberstehe. Unverantwortlich sei auch, wenn Teile der FDP und der Union die wolkigen Versprechungen der Gentechnikfirmen für bare Münze nehmen und ungeprüft verbreiten würden. Der BUND forderte vom Bundestag die Einrichtung einer Datenbank beim Büro für Technikfolgenabschätzung, in der die Ankündigungen der Unternehmen mit den tatsächlichen Ergebnissen verglichen werden könnten. Den Wünschen der Gentech-Unternehmen nach Grenzwerten für die gentechnische Verunreinigung von Saatgut oder für in der EU nicht zugelassene Gentech-Organismen dürfe nicht entsprochen werden. Nach den alarmierenden Tierversuchen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Genmais müsse außerdem dessen Zulassung sofort aufgehoben werden.

Die Studie “Die Heilsversprechen der Gentechnikindustrie - ein Realitäts-Check" finden Sie im Internet unter: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/gentechnik/20081200_gentechnik_gentechnik_studie_heilsversprechen.pdf

Pipeline

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 12. November 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

nachgebesserte Genehmigung für CO-Pipeline:

„Entscheidende Fragen nicht beantwortet“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert die von der Bezirksregierung Düsseldorf überarbeitete Genehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline des BAYER-Konzerns. Es fehlt der Nachweis, dass die Pipeline dem Allgemeinwohl dient. „Die entscheidende Frage bleibt weiterhin offen: warum baut Bayer MaterialScience nicht am Standort Uerdingen eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden und zudem die Umwelt entlasten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

In Krefeld-Uerdingen setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Herstellung eine veraltete und energieintensive Technik ein. Im November 2006 musste die Anlage nach einem Brand wochenlang stillgelegt werden. Die CBG fordert den Bau eines modernen Steam Reformers zur CO-Produktion in Krefeld-Uerdingen und den Verzicht auf den Betrieb der Pipeline.

In dem am 15. Oktober vorgelegten Planfeststellungsbescheid hingegen heißt es: „Am Standort in Krefeld-Uerdingen fällt allerdings im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung erforderlichen Mengen an.„ Dies ist eine glatte Falschaussage: laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert BAYER am Standort Krefeld 1,15 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber preisgünstig und technisch kein Problem.

Geradezu eine Unverschämtheit stellt das im Planfeststellungsbescheid geäußerte Argument dar, der „Bau eines Steam Reformers in Uerdingen sei unwirtschaftlich, da die Kapazitäten in Dormagen schon errichtet wurden“. Tatsächlich wurde der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Gesetz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau der Produktionskapazitäten in Dormagen ohne Genehmigung des Baus der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für deren Genehmigung verwendet werden.

Auch die von BAYER verweigerte Arbeitsplatz-Garantie für die Uerdinger Belegschaft kritisiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Drohung des Konzerns, im Fall einer verweigerten Betriebsgenehmigung 150 Arbeitsplätze zu vernichten, ist schäbig. Wir haben im vergangenen Jahr erlebt, dass Bayer MaterialScience trotz eines Rekordgewinns von über einer Milliarde Euro rund 1.500 Stellen wegrationalisiert hat“, so Mimkes weiter. Nach Auffassung der CBG liegen dem Bau der hochgefährlichen Leitung ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde. Enteignungen ließen sich aber allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl rechtfertigen.

Bei der nun vorgelegten Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses wurde die Öffentlichkeit abermals nicht beteiligt. Dabei wurden vorgeblich auch alternative Routen geplant – wenig glaubwürdig angesichts der bereits weitgehend fertiggestellten Pipeline.

„Es ist inakzeptabel, dass sich Landes- und Bezirksregierung vollständig in den Dienst von BAYER stellen. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen in jüngster Zeit – auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken. Das Prinzip, dass Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss unbedingt erhalten bleiben“, so Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Bürgerinitiativen entlang der Trasse haben bereits über 95.000 Unterschriften gegen die Inbetriebnahme der Pipeline gesammelt.

weitere Informationen zur Kampagne


Neue Rhein Zeitung, 21. Oktober 2008

“Schlecht nachgebessert„

CO-PIPELINE. Bezirksregierung schreibt 82 Seiten, um die Röhre genehmigt zu bekommen. Bürgermeister reagiert gelassen.

MONHEIM. Um 22.01 Uhr hatte am 15. Oktober das Faxgerät im Rathaus mit dem Drucken begonnen. 30 Minuten später waren 82 Seiten Machwerk der Bezirksregierung mit dem sperrigen Begriff “Planergänzungsbeschluss„ angekommen. Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) hat den Planfeststellungsbeschluss zur CO-Pipeline vom Februar 2007 nachgebessert. Die Juristen der Stadt inklusive Bürgermeister Thomas Dünchheim haben das Papier aus Düsseldorf geprüft, Ergebnis: Die Nachbesserungen würden nicht ausreichen, um die Leitung in Betrieb nehmen zu können.

“Der Ergänzungsbeschluss hat sich mit dem Verfassungsrecht, der Trassenwahl und dem Sicherheitskonzept befasst„, so Dünchheim, der bei den genannten drei Punkten von “Wirkungstreffern„ spricht. Diese Wirkung wollten er und sein Juristenkollege Jochen Heide - er vertritt von der Enteignung betroffene Familien und mehrere Städte des Kreises Mettmann - der Reihe nach entkräfteten.

“Bayer schafft keinen einzigen Arbeitsplatz„
“Bayer schafft mit der CO-Pipeline keinen einzigen neuen Arbeitsplatz„, sagt Dünchheim. 150 Stellen bei Bayer und 150 in der Logistik würden abgebaut, käme die Leitung nicht. “Zudem drohen sie damit, 7000 Arbeitsplätze in Krefeld-Uerdingen zu streichen. Sie würden damit den Standort aufgeben.„ Bürgermeister und Rechtsanwalt Jochen Heide halten die Aussagen in dem Beschluss für leere Drohungen. Zudem müsse der Beschluss der Bezirksregierung Sicherheitsgarantien enthalten und auch Sanktionen, sollte der Konzern trotz Pipeline Personal abbauen.
Stichwort Trassenwahl: “Erstmals spricht der Regierungspräsident auch von einer linksrheinischen Trasse„, so Dünchheim. Ergebnis: Die rechtsrheinische Trasse sei die beste und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sei nicht nötig. “Die anderen Strecken sind schnell aussortiert worden„, sagt Heide. Dieter Donner, Sprecher der Bürgerinitiative gegen die CO-Pipeline: “Dass die Öffentlichkeit nicht beteiligt wird, entbehrt jeder demokratischen Legitimation. Es ist ein Skandal.„

Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
Von der Beteiligung der Öffentlichkeit ist auch auf den beiden letzten Seiten des Beschlusses die Rede. “Büssow schließt eine Beteiligung aus„, sagt Dünchheim, um das Wort “Verfahrensfehler„ hinterher zu schieben. Der Regierungspräsident müsse laut des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Münster von Dezember 2007 am Anfang des Prozesses ansetzen, dann die Öffentlichkeit informieren und dann abwägen.
Das Thema Sicherheitskonzept ist laut der hiesigen Rechtsanwälte ebenso in der nachgebesserten Version nicht erschöpfend behandelt worden. “Aktueller Stand der Technik ist eine Doppelwandige Röhre. Davon ist aber keine Rede„, so Dünchheim.
Wie geht es jetzt weiter? Die Bezirksregierung schickt den Änderungsbeschluss dem Verwaltungericht (VG) Düsseldorf. Thomas Dünchheim: “Das hat sie noch nicht getan, die Stadt muss von dem Schritt informiert werden.„ Möglicherweise würde das VG pro Bayer und Büssow entscheiden. Dünchheim: “Beim Oberverwaltungsgericht Münster scheitern sie aber. Denn es ist nicht wie vom Gericht gefordert, nachgebessert worden.„ DANIEL CNOTKA

16.10.2008 Rheinische Post

CO-Pipeline: neue Kontroverse

VON JÖRG JANSSEN

Monheim (RP) Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat ihre anderthalb Jahre alte Genehmigung für die CO-Pipeline des Bayer-Konzerns unter Ausschluss der Öffentlichkeit nachgebessert. Kritiker: “Wo bleibt die Transparenz?„
Der Kampf um die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns geht in die nächste Runde. Wie Bernhard Hamacher, Sprecher der Düsseldorfer Bezirksregierung gestern auf RP-Anfrage bestätigte, wird die nachgebesserte Genehmigung (“Planfeststellung„) für die Gasleitung noch in dieser Woche das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erreichen. Sobald die Unterlagen der dortigen Dritten Kammer vorliegen, können die Richter das auf Eis liegende Verfahren um die 67 Kilometer lange Leitung fortsetzen.
Ungeachtet der immer wieder zugesicherten “maximalen Transparenz„ stellte Hamacher klar, dass die nun ergänzte Planfeststellung nicht direkt veröffentlicht wird. “Richter und am Verfahren beteiligte Parteien haben den ersten Zugriff. Dem können und wollen wir nicht vorgreifen.„
Verfahrenskenner gehen davon aus, dass die Bezirksregierung nach der Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Dezember 2007 nun den Nutzen der Leitung für die Allgemeinheit, die rechtsrheinische Trassenführung sowie den hohen Standard der Sicherheitsvorkehrungen präzisiert und mit neuen Gutachten untermauert. Bis zur Klärung dieser Fragen hatte das OVG zwar den Weiterbau der Leitung gestattet, nicht aber deren Inbetriebnahme.
Vor Monaten hatte sich das mit dem Fall “in der Hauptsache„ befasste Düsseldorfer Verwaltungsgericht bereit erklärt, das Pipeline-Verfahren bis zur Vorlage der zugesicherten Nachbesserungen ruhen zu lassen. “Sobald sich Kläger und andere Beteiligte zu den neuen Unterlagen erklärt haben, werden wir weitermachen„, erläuterte Gerichtssprecher Dr. Gerd-Ulrich Kapteina gestern der RP.

Geheimniskrämerei
Energisch kritisiert Dr. Jürgen Heide - er berät den Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr und die Stadt Monheim bei ihren Klagen gegen die Pipeline - “die neuerliche Geheimniskrämerei„ der Düsseldorfer Bezirksregierung. “Unter höchstmöglicher Transparenz verstehe ich etwas anderes. Nicht nur die endlich korrigierte Planfeststellung müsste sofort öffentlich sein. Auch an dem in den letzten Monaten abgelaufenen Verfahren hätten wir beteiligt werden müssen.„
Angesichts dessen, was bereits durchgesickert sei, hält der Jurist auch die neue Version der Pipeline-Genehmigung für “mehr als angreifbar„. Bayer werde es selbst mit Hilfe der nun präzisierten Planfeststellung nicht gelingen, das hochgiftige Kohlenmonoxid durch eine der am dichtesten besiedelten Gegenden Europas strömen zu lassen.
Gelassen gab sich dagegen Bayer-Sprecher Christian Zöller. Mit der Vorlage der Ergänzungen durch die Bezirksregierung könne das Verfahren nun weitergehen. Die Frage einer sofortigen Veröffentlichung “liegt nicht in unserem Ermessen. Das ist die Entscheidung der Bezirksregierung.„
Zuversichtlich, die Inbetriebnahme der Pipeline weiterhin stoppen zu können, ist auch Monheims Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim. “Die Wahl der Trasse hätte nach dem Wegfall des Propylen-Leitungsverbundes neu und vor allem ergebnisoffen abgewogen werden müssen.
Das ist bei der Nachbesserung der Bezirksregierung aber nicht der Fall. Wie auch? Bekanntlich ist die Leitung ja längst im Erdreich verbuddelt.„ In Sachen Pipeline will Dünchheim jetzt die SPD attackieren. Die befände sich nach wie vor “im Zangengriff des Chemie-Lobbyisten Werner Bischoff, was auch jüngste Äußerungen eines Werner Goller nicht vergessen machen können."

[Presse Konferenz] Neonicotinoide

CBG Redaktion

Die tageszeitung, 18. Juli 2008

Das große Bienensterben

Gift für Jungbienen

Zwei Pestizide haben mindestens 330 Millionen Bienen getötet. Daran verdient hat die Bayer AG. Jetzt werden die Imker böse. VON SVENJA BERGT

Imker und Umweltschützer haben ein Verbot von Bienen gefährdenden Pestiziden gefordert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund beziehen sich mit ihrer Forderung vor allem auf die Insektengifte Imidacloprid und seinen Nachfolger Clothianidin. Letzteres ist auch der Wirkstoff des Pestizids Poncho, das allein in der ersten Jahreshälfte zum Tod mehrerer tausend Bienenvölker in der Rheinebene und der Region um Freiburg geführt hat. Umweltschützer gehen sogar von zehntausenden toten Bienenvölkern aus.

„In Deutschland muss immer erst alles richtig kaputt sein, bevor man reagiert“, kritisierte Manfred Hederer, Präsident des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds. Das Bienensterben sei nicht nur eine „dramatische Entwicklung im Naturhaushalt“, es entstehe auch ein volkswirtschaftlicher Schaden. Angesichts dessen, dass 80 Prozent aller Nutzpflanzen von Bienen bestäubt würden, bezifferte er den Nutzen von Bienen auf über 400 Millionen Euro. Zum Vergleich: Der Chemiekonzern Bayer hat nach eigenen Angaben 2007 mit den beiden Pestiziden einen Umsatz von 793 Millionen Euro erzielt.

Kritik übten Imker und Umweltschützer nicht nur an Agrarminister Horst Seehofer (CSU), sondern auch am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das hatte die Zulassung von Beizmitteln mit Clothianidin und Imidacloprid zunächst ausgesetzt, nachdem das Bienensterben in Süddeutschland bekannt wurde. Seit Ende Juni ist der Einsatz der beiden Wirkstoffe jedoch wieder erlaubt - zumindest beim Raps. Daher fordern die Imker neben der Verschärfung auch transparentere Zulassungsverfahren für die Wirkstoffe. „Momentan laufen die Versuche bei der Zulassung nur mit ausgewachsenen Bienen“, kritisiert Hederer. Problematisch seien die Gifte aber vor allem für Jungbienen, deren Immunsystem noch schwächer sei.

Die freiwillige Entschädigungszahlung von insgesamt zwei Millionen Euro, die Bayer den Imkern versprochen hat, sei „ein Witz“. Er erwartet, dass viele Imker die mit der Entschädigung verbundene Bürokratie angesichts des Missverhältnisses zwischen tatsächlichem Wert eines Bienenvolks und der Zahlung, scheuen werden.

Gemeinsame Pressemitteilung des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN), des Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imkerbunds (DBIB) und des BUND vom 17. Juli 2008

BUND, PAN und Berufsimker fordern Verbot Bienen tötender Pestizide

Berlin: Das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN), der Deutsche Berufs- und Erwerbs-Imkerbund (DBIB) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderten heute Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer auf, alle Pestizide mit den Bienen gefährdenden Insektengiften Clothianidin und Imidacloprid der Firma Bayer CropScience umgehend zu verbieten. Seehofer müsse zudem dafür sorgen, dass Bienen gefährdenden Pestiziden in Deutschland und der EU die Zulassung entzogen wird. Wenn Ende August mit Clothianidin und Imidacloprid gebeizter Raps ausgesät werde, drohe ein ähnliches Bienensterben wie im Frühjahr, als mit Clothianidin-haltigen Pestiziden gebeizter Mais in Baden-Württemberg zehntausende von Honigbienen-Völkern tötete.

Nachdem zunächst die Zulassung von Clothianidin- und Imidacloprid-haltigen Beizmitteln ausgesetzt worden war, hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Ende Juni die Zulassung einiger dieser Mittel für die Anwendung bei Raps wieder in Kraft gesetzt. Die genannten Wirkstoffe werden meist in Beizmitteln für Mais, Karotten, Rüben, Raps und Kartoffeln eingesetzt.

„Die Folgen des Bienensterbens sind nicht nur für uns Imker verheerend. Bienen sind auch für die Bestäubung vieler Kulturpflanzen in der Landwirtschaft extrem wichtig“, sagte Manfred Hederer, Präsident der Berufsimker. „Das Gift, das jetzt auf die Felder kommt, kann erneut große Schäden anrichten, auch wenn der Beize mehr Haftmittel beigemengt werden soll. Clothianidin und Imidacloprid bleiben auf dem Acker und jede neue Aussaat bringt mehr davon in die Umwelt.“

Mit Produkten, die die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid enthalten, machte Bayer CropScience im vergangenen Jahr weltweit einen Umsatz von 793 Millionen Euro. Susan Haffmans von PAN wies auf mögliche Umweltschäden auch in anderen Ländern hin. „Wenn schon der hohe technische Standard hierzulande keinen ausreichenden Schutz vor Vergiftungen bietet, dann ist es höchst zweifelhaft, dass Tierwelt und Natur in den Exportländern unversehrt bleiben. Statt gebetsmühlenhaft beschworener `technischer Lösungen` dürfen Bienen gefährdende Pestizide gar nicht erst zugelassen werden. Erforderlich ist die konsequente Umsetzung praxiserprobter Alternativverfahren. Dazu zählt insbesondere eine dreigliedrige Fruchtfolge, bei der auf einem Acker nur alle drei Jahre die gleiche Kultur angebaut wird.“

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Landwirtschaftsminister Seehofer muss sich auf EU-Ebene für einen besseren Schutz der Bienen und der biologischen Vielfalt insgesamt einsetzen. Für den Menschen und für die Natur gefährliche Pestizide müssen endlich verboten werden. Die naturnahe Landwirtschaft braucht diese Agrargifte nicht, deshalb ist auch die entschlossene Förderung des Ökolandbaus ein entscheidender Schritt bei der Zurückdrängung der Risiken.“

Ein Hintergrundpapier über die Bedrohung (speziell der Bienen) durch Pestizide finden Sie im Internet unter:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/chemie/20080716_chemie_bienen_hintergrund.pdf

Pressekontakt: Katja Vaupel (BUND), Tel. 030-27586422, Susan Haffmans (PAN), Tel. 040–399191025, Manfred Hederer (DBIB), Tel. 0172–8206459 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-425/489, Fax: -440, E-Mail: presse@bund.net

Bienensterben

CBG Redaktion

Am 16. Mai forderten die Coordination und der Berufsimkerbund ein Verbot der Pestizide Gaucho (Imidacloprid) und Poncho (Clothianin), um weitere Bienensterben zu verhindern. Nur wenige Stunden später zog das Bundesamt für Verbraucherschutz die Notbremse und verbot die beiden Wirkstoffe zur Saatgutbehandlung. Die Coordination fordert ein Verbot von Gaucho seit 1999. Der Berufsimkerbund forderte 2006, Clothianidin keine Zulassung zu erteilen siehe Offenen Brief

Frankfurter Rundschau, 17. Mai 2008

Pflanzengift tötet Bienen

Zulassung ruht

Die Ursache für das rätselhafte Bienensterben in Südwestdeutschland ist gelöst: Das Pflanzenschutzmittel Chlothianidin sei eindeutig als Verursacher identifiziert, meldet das Julius-Kühn-Institut (JKI) in Braunschweig, das im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums seit Tagen Pflanzenproben und tote Bienen untersucht. 30 Prozent der Bienen in Deutschland hatten den Winter nicht überlebt. In Südbaden starben in den vergangenen Wochen zusätzlich täglich tausende.

Die Auswertungen hätten ergeben, dass die Bienen eindeutig mit Chlothianidin vergiftet seien. Bis auf eine Ausnahme sei bei allen 30 Bienenproben „eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen“ worden. Chemische Analysen auf Chlothianidin hätten einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Tod der Bienen und dem als Beizmittel für Maissaatgut verwendeten Wirkstoff bestätigt, so das JKI.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legte sofort die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit Chlothianidin auf Eis. Grund: Beim Einsatz bestimmter Sämaschinen würden die Bienen dem Gift weit mehr ausgesetzt, als im Zulassungsverfahren bekannt. Das BVL habe deshalb „das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Vollziehung angeordnet“. Die betroffenen Mittel dürfen weder eingeführt, noch in Verkehr gebracht oder gar benutzt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des BVL.

„Bisher gibt es keine Hinweise auf Schadensfälle in anderen Bundesländern als Bayern und Baden-Württemberg“, meldet das JKI. In einem Fachgespräch am Freitag sei der Verdacht aufgekommen, das Saatgut selbst könnte für den erhöhten Abrieb des Gifts gesorgt haben. So sei es möglich, dass die Beizung (Ummantelung) „nicht immer mit der erforderlichen Qualität erfolgt sein könnte“. Der Wind habe dann offenbar das Gift auf Nachbarfelder und die dort blühenden Pflanzen getragen. Ob Honig mit Chlothianidin belastet sein könnte, sei noch unklar. VON FRAUKE HAß

dpa

Pflanzenschutzmittel ist nach Überzeugung von Wissenschaftlern schuld am dramatischen Massensterben der Bienen in Baden-Württemberg

Aus den Auswertungen des Julius Kühn-Instituts könne «eindeutig» geschlossen werden, dass die Bienen durch Abrieb des Wirkstoffs Clothianidin vergiftet wurden, teilten die Experten am Freitag in Braunschweig mit. Bis auf eine Ausnahme sei bei allen 30 untersuchten Proben eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen worden. Damit stützen die Forscher die Vermutungen der Imker, die das Säen des mit Clothianidin behandelten Saatguts für den Tod der Bienen verantwortlich machen.
Maissaatgut wird seit längerem mit Pflanzenschutzmitteln gebeizt, das den für Menschen ungiftigen Wirkstoff Clothianidin enthält. Dadurch kann das Gut vor schädlichen Insekten wie Drahtwürmern und Fritfliegen geschützt werden. Während das Mittel nach Institutsangaben normalerweise nur auf kleineren Flächen genutzt wird, drillen die Baden-Württemberger und Bayern nach dem Auftreten des Maiswurzelbohrers die komplette Maisanbaufläche mit stärker gebeiztem Saatgut.
Die Analysen bestätigten «einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den gefundenen toten Bienen und dem Beizmittel», teilte das Institut am Abend mit. Die in Braunschweig untersuchten Proben stammen von Bienen und Pflanzen aus der Rheinebene in Baden- Württemberg, einige wenige auch aus dem Raum Passau (Bayern). «Bisher gibt es keine Hinweise auf Schadensfälle in anderen Bundesländern», teilte das Institut mit.
Die Wissenschaftler gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass «die Beizung nicht immer mit der erforderlichen Qualität erfolgt sein könnte». Dadurch könne während der Aussaat ein erhöhter Abrieb aufgetreten sein, hieß es. Es sei zudem möglich, dass das Pflanzenschutzmittel durch Wind auch «weitaus stärker als bekannt» benachbarte blühende Pflanzen wie Löwenzahn, Raps oder Obst belastet hat. «Ob Honig mit dem Wirkstoff belastet worden sein kann, ist noch unklar», teilte das Institut mit. Dies werde derzeit in Baden- Württemberg untersucht.

17. MAI 2008, Südwestumschau

Spritzmittel schuld am Bienensterben

Nach dem Massensterben der Bienen vor allem am Rhein haben die Forscher den Schuldigen gefunden: Das Julius-Kühn-Institut ist sich sicher, dass ein Pflanzenschutzmittel für den Tod der Insekten verantwortlich ist. Aus den Auswertungen könne „eindeutig“ geschlossen werden, dass die Bienen durch Abrieb des Wirkstoffs Clothianidin vergiftet wurden, teilten die Experten in Braunschweig mit. Bis auf eine Ausnahme sei bei allen 30 untersuchten Proben eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen worden. Das Ergebnis bestätigt Warnungen der Imker: Diese hatten schon vor Wochen auf das mit Clothianidin behandelte Saatgut hingewiesen. Vor allem in Baden-Württemberg und in Bayern wird - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - Saatgut auf kompletten Maisanbauflächen mit Pflanzenschutzmitteln gebeizt, das Clothianidin enthält.

Für Menschen ist die Chemikalie ungiftig und das Saatgut kann vor schädlichen Insekten wie Drahtwürmern und Fritfliegen geschützt werden. Der Befund scheint nun eindeutig: „Die Analysen bestätigten einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den gefundenen toten Bienen und dem Beizmittel“, teilte das Institut gestern mit. Die Experten hatten Proben von Bienen und Pflanzen unter die Lupe genommen. Sie gehen davon aus, dass „die Beizung nicht immer mit der erforderlichen Qualität erfolgt sein könnte“. Dadurch könne bei der Aussaat ein erhöhter Abrieb aufgetreten sein. Mit dem Wind könnte das Pflanzenschutzmittel „weitaus stärker als bekannt“ benachbarte blühende Pflanzen wie Löwenzahn, Raps oder Obst belastet haben. „Ob Honig mit dem Wirkstoff belastet worden sein kann, ist noch unklar“, hieß es.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat jetzt vorläufig die Anwendung der acht Pflanzenschutzmittel Antarc, Chinook, Cruiser 350 FS, Cruiser OSR, Elado, Faibel, Mesurol flüssig und Poncho verboten. Lsw

Erscheinungsdatum: 16.05.2008

BVL ordnet das Ruhen der Zulassung für Saatgutbehandlungsmittel an

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat gestern, am 15. Mai 2008, nachdem sich aufgrund aktueller Berechnungen im Zulassungsverfahren neue Erkenntnisse ergeben haben, das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO für die folgenden Saatgutbehandlungsmittel angeordnet:

Antarc (Cyfluthrin + Imidacloprid), Bayer, BVL Zulassungsnummer 4674-00
Chinook, (Cyfluthrin + Imidacloprid), Bayer, BVL Zulassungsnummer 4672-00
Cruiser 350 FS, (Thiamethoxam), Syngenta, BVL Zulassungsnummer 4914-00
Cruiser OSR, (Fludioxonil + Metalaxyl-M +Thiamethoxam), Syngenta, BVL Zulassungsnummer 4922-00
Elado, (Cyfluthrin + Clothianidin), Bayer, BVL Zulassungsnummer 5849-00
Faibel, (Methiocarb + Imidacloprid), Bayer, BVL Zulassungsnummer 4704-00
Mesurol flüssig, (Methiocarb), Bayer, BVL Zulassungsnummer 3599-00
Poncho, (Clothianidin), Bayer, BVL Zulassungsnummer 5272-00

Diese Entscheidung erfolgte nach eingehender Prüfung des aktuellen Sachstandes vor dem Hintergrund der in Südwestdeutschland aufgetretenen Schäden an Honigbienen. Für das BVL galt es zu prüfen, inwieweit ein Zusammenhang der berichteten Bienenvergiftungen mit der Ausbringung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut besteht. Diese Prüfung ergab, dass bei der Ausbringung von mit Insektiziden behandeltem Saatgut mit pneumatischen Sämaschinen eines bestimmten Konstruktionstyps eine höhere Exposition von Bienen verursacht wird, als im Zulassungsverfahren bislang bekannt.

Neue Risikobewertungen, die aufgrund der Bienenschäden veranlasst wurden und die diese erhöhte Exposition berücksichtigen, lassen es als wahrscheinlich erscheinen, dass als Folge dieser Exposition unvertretbare Auswirkungen auf Bienen nicht auszuschließen sind. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch die Gewährleistung des Schutzes des Anwenders im Rahmen der erwähnten Ausbringung überprüft werden.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wird zur Vermeidung weiterer Bienenschäden und zur endgültigen Klärung der Zusammenhänge sowie möglicher weiterer Auswirkungen auf den Naturhaushalt aus Vorsorgegründen bis auf Weiteres ein Ruhen der Zulassung angeordnet.

Auch die in den Ländern für die Beratung der Landwirtschaft zuständigen Pflanzenschutz-dienststellen sind umgehend informiert worden, um die entsprechenden Informationen an die Anwender weiter zu geben.

Hintergrund zum Ruhen einer Zulassung
Mit der Anordnung des Ruhens der erwähnten Zulassungen sind weitere Einfuhren, das weitere Inverkehrbringen sowie die weitere Anwendung der betroffenen Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen. Gleiches gilt nach Paragraf 16e Absatz 2 PflSchG auch für Pflanzenschutzmittel, für die eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung mit Referenz auf eine der oben genannten Zulassungen erteilt wurde.

Analysen des Julius Kühn-Instituts zu Bienenschäden durch Clothianidin

Braunschweig (10.06.2008) Nach Auffassung des Julius Kühn-Instituts (JKI) ist eindeutig davon auszugehen, dass Clothianidin hauptsächlich für den Tod der Bienen vor allem in Teilen Baden-Württembergs verantwortlich ist. Von den bisher 66 im Zusammenhang mit den Schadfällen „Maisaussaat“ untersuchten Bienenproben wiesen die chemischen Analysen des JKIs bis auf eine Ausnahme den Wirkstoff Clothianidin nach. Während 27 Proben zwischen 2 und 10 Mikrogramm Wirkstoff/kg Bienen enthielten, wiesen 32 Proben einen Wirkstoffgehalt zwischen 10 und 100 Mikrogramm/kg Bienen auf. Eine Probe enthielt 212 Mikrogramm Wirkstoff/kg Biene; die restlichen fünf Proben lagen unter 2 Mikrogramm. Die in den letzten Wochen durchgeführten Untersuchungen des JKIs bestätigen weiterhin die Vermutung, dass der Wirkstoff während der Aussaat des Maissaatgutes von diesem abgerieben wurde und die entstandenen Stäube über Verfrachtungen in der Luft auf blühende und von Bienen beflogene Pflanzen gelangt sind.

Speziell zu den in der Rheinebene in Baden-Württemberg und Bayern aufgetretenen Bienenvergiftungen mit Verdacht auf Schadursache „Maisaussaat“ erhielt die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius Kühn-Instituts vom 30. April bis 3. Juni 156 Proben: 85 Bienenproben, 48 Pflanzenproben und 23 sonstige Proben (Pollen, Waben, Erde). 68 dieser Bienen-, 14 der Pflanzen- und 3 der sonstigen Proben stammen aus der Rheinebene in Baden-Württemberg, 14 Bienen-, 18 Pflanzen- und 2 sonstige Proben aus der Region Passau in Bayern. Wie bereits in unseren Presseinformationen vom 9.5.2008 und 16.5.2008 dargestellt, stammen die Einsendungen aus Gebieten, in denen Saatgut zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers mit dem Wirkstoff Clothianidin behandelt worden war. Aus allen anderen Regionen Deutschlands liegen derzeit lediglich 3 Bienen-, 2 Pflanzen- und 1 sonstige Probe vor, bei denen die Einsender als Schadursache „Maisaussaat“ vermuten.
Insgesamt erhielt das JKI im Jahr 2008 bisher 124 Bienenproben, 77 Pflanzenproben und 26 sonstige Proben (Wabenstücke, etc.) aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Untersuchung des Pollenspektrums aus dem Haarkleid der Bienen ergab in den bisherigen Proben, dass überwiegend sehr viel verschiedene Trachtpflanzen und nicht ausschließlich Massentrachten wie Raps oder Obst beflogen wurden. In einigen Proben überwog der Anteil an Rapspollen. Viele der bisherigen Pollenanalysen zeigen einen hohen Anteil an Löwenzahn- und Ahorn-Pollen, deren Blühzeitpunkt in den Schadregionen gleichzeitig mit der Aussaatzeit von Mais lag. Diese Ergebnisse lassen darauf schließen, dass nicht Fehlanwendungen in einer einzelnen Kultur wie Raps oder Apfel als Schadursache in Frage kommen. Sie bekräftigten den Verdacht, dass die verschiedenen Trachtpflanzen mit Clothianidin kontaminiert waren.

Die Bienenschäden können nicht mit dem Auftreten von Bienenkrankheiten erklärt werden. Der Befall mit Nosema-Sporen war nur in 2 der untersuchten Proben hoch; in 17 Proben wurde ein mittlerer Befall, in 47 Proben ein geringer Befall festgestellt. Es wurden keine Anzeichen auf weitere Bienenkrankheiten bei diesen Bienenproben entdeckt.

Der eindeutige Nachweis der Herkunft des Clothianidins aus dem Abrieb des Saatguts wurde über den gleichzeitigen Nachweis des Wirkstoffs Methiocarb bestätigt. Methiocarb, das zur Verhinderung von Krähenfraß angewandt wird, wurde bei einigen Chargen des gebeizten Maissaatguts zusätzlich eingesetzt. Eine Auswahl der eingesandten Proben wird weiter gezielt auf das Vorhandensein von mehreren hundert Wirkstoffen analysiert, um mögliche Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen oder andere Schadursachen zu erkennen. Allerdings ist ein Vergleich der Probenwerte mit den in Laborversuchen ermittelten Toxizitätsdaten wie z.B. der mittleren letalen Dosis (LD50) aufgrund der Probennahme nicht oder nur in wenigen Fällen direkt möglich.

Hintergrundinformationen zur Analyse der Bienenproben am Julius Kühn-Institut
Mit einem ersten biologischen Test mit den sehr empfindlichen Larven der Gelbfiebermücke, dem so genannten Aedes-Test, kann rasch eine grundsätzliche Bewertung vorgenommen werden, ob das Probenmaterial (tote Bienen oder Pflanzen) für Bienen giftige Stoffe enthält oder nicht. Vorausgegangen sind Analysen zum Gesundheitszustand der Bienen wie Nosema oder Parasiten. Ebenso wird der den toten Bienen anhaftende Pollen analysiert, um den Ort näher zu bestimmen, an dem sich die Bienen kurz vor ihrem Tod aufgehalten haben.

Nur wenn mit dem Aedes-Test eine Kontaktgiftwirkung bei den Bienen oder den Pflanzenproben nachgewiesen werden kann, klärt das JKI in einem zweiten, sehr aufwändigen Verfahren, ob ein Pflanzenschutzmittel in den Proben nachgewiesen werden kann und um welches Mittel es sich handelt. Für den Nachweis von Rückständen der sehr unterschiedlichen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in den Probenextrakten werden immer parallel LC/MS/MS- und GC/MS-Messungen durchgeführt.

Im Falle der jetzigen gravierenden Bienenschäden, bei denen der Verdacht schnell auf den Wirkstoff Clothianidin fiel, werden die chromatographischen Messergebnisse aller Proben zunächst mit Blick auf Clothianidin und Methiocarb ausgewertet, um rasch die erforderlichen Ergebnissen vorzulegen. Aus den eingesandten toten Bienen werden 200 Exemplare zufällig ausgesucht, zu einer Mischprobe verarbeitet und analysiert. Die ermittelten Werte der Analytik werden auf ein Kilogramm Bienen hochgerechnet (dies entspricht ca. 10.000 Bienen).

LD50: Gängige Messgröße, die ein Maß für die Giftigkeit (Toxizität) eines Stoffes darstellt. Die mittlere letale Dosis, LD50, bezeichnet die Dosis eines Stoffes, bei der 50 % der beobachteten Tiere sterben. Es handelt sich dabei um einen statistischen Wert aus Laborversuchen.

Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
Dr. Gerlinde Nachtigall - Pressereferentin -
Messeweg 11-12
38104 Braunschweig
Tel.: 0531 299-3204
Fax: 0531 299-3000
E-Mail: pressestelle@jki.bund.de

[DBIB] Bienensterben

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert ein präventives Verbot der von BAYER hergestellten Pestizide Gaucho und Poncho, um weitere Bienensterben zu verhindern. Lesen Sie hierzu auch eine Pressemitteilung des Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imker Bunds DBIB

Exodus der Bienen

Sind Beiz-Staub und Pflanzenschutzmittel-verseuchter Boden Ursache für Bienensterben?

14. Mai 2008 -- „Die Ursache des aktuellen, massiven Bienensterbens entlang des Oberrheins soll noch unklar sein?“, staunt Manfred Hederer, Präsident des Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imker-Bunds, der die erwerbsorientierten Imker Deutschlands vertritt, beim Lesen der Presseerklärung des Landwirtschaftsministeriums in Baden-Württemberg . „In allen 15 bisher untersuchten Proben der verendeten Bienen ist der Wirkstoff Clothianidin, ein für Bienen und andere Insekten bereits in geringsten Mengen tödliches Nervengift, gefunden worden!“, so Hederer. „Das ist, als ob man einer Leiche mit einem Messerstich ins Herz Tod durch einen Magen-Darm-Virus bescheinigt.“

Clothianidin wird als Beizmittel u. a. für Maiskörner, die seit wenigen Wochen am Oberrhein ausgesät werden, verwendet. Mit der Maisaussaat begann das Massensterben der Bienen. Die Stäube, die bei der Aussaat entstehen, können auf blühende Pflanzen auf Nachbaräckern und Waldränder abdriften und werden dort von den Bienen aufgenommen und in den Bienenstock transportiert. Die Trachtbiene nimmt dabei das Gift als erste auf.

Clothianidin bindet sich irreversibel an die Nervenzellen des Insekts, die Folge sind Krämpfe bis zum Tod. Schaufelweise müssen die badischen Imker derzeit diese Bienen vor den Fluglöchern ihrer Völker entsorgen.

Was dann an Gift noch im Bienenstock abgeliefert wird, wird an die Brut verfüttert. Das stellen die Imker gerade jetzt, zwei Wochen nach dem ersten Auftreten der Vergiftung, in den Völkern fest, die als erste massives Flugbienensterben hatten. „Wir finden tote Jungbienen, die es nicht mehr schafften, aus ihren Zellen zu schlüpfen. Wir finden abgestorbene Larven. Es ist aber definitiv keine Bienenkrankheit!“, so Imkermeister Klaus Waidele aus Zell am Hamersbach, der als einer der ersten auf das Bienensterben aufmerksam machte.

Neben den Beizstäuben tickt unter Umständen eine Zeitbombe im Boden selbst, vermuten die Berufsimker und fordern ein umfassendes Probenpaket vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg.

Bereits vor der Zulassung von Clothianidin in 2006 wies der Berufsimkerverband das für die Zulassung zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit darauf hin, dass Clothianidin ein Wirkstoff ist, der sich jahrelang im Boden in relativ hohen Konzentrationen halten kann. Dies haben internationale Studien belegt. Andere Länder haben daher die Zulassung von Clothianidin verweigert. Intensiver mehrjähriger Maisanbau auf den gleichen Flächen, ohne Fruchtwechsel, erfordert massiven Pflanzenschutzmittel-Einsatz. Clothianidin ist seit 2006 auf dem Markt für Mais, Raps und Rüben. Wieviel von diesem Gift sich seither in den badischen Äckern angesammelt hat, muss jetzt dringend geklärt werden. Nicht nur die Bienen sterben, auch Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten sollen betroffen sein.

Lesen Sie auch den Artikel Nervengift vom Feld könnte Bienen massenhaft töten

Pressekontakt:
Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund e. V.
Manfred Hederer
Hofstattstr. 22 a
86919 Utting am Ammersee
Fon: 0049 (0) 172 820 64 59
Fax: 0049 (0) 88 06 / 92 23 21
E-Mail: info@berufsimker

Gen Weizen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 13.05.2008, Umweltinstitut München

Versuch mit manipuliertem Weizen genehmigt: Gefährliche Gen-Show in Ostdeutschland

Umweltinstitut München befürchtet gentechnische Verschmutzung

München, 13. Mai - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute entgegen aller Proteste ein Freilandexperiment mit genmanipuliertem Weizen in Ostdeutschland genehmigt. Die Universität Rostock darf die transgenen Pflanzen nun in den beiden kommenden Jahren in Üplingen (Sachsen-Anhalt) und Thulendorf (Mecklenburg Vorpommern) anbauen. Kritiker stufen den Versuch auf Grund völlig mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen als besonders gefährlich ein.

Gegen den Versuch hatten das Umweltinstitut München und mehrere tausend Verbraucher beim BVL und bei Landwirtschaftsminister Seehofer protestiert. Das Umweltinstitut kritisiert vor allem, dass die Universität Rostock bei der Antragstellung kritische Forschungsergebnisse über die Auskreuzungsdistanzen von Weizen unterschlagen hat. Daher wird bei dem Versuch lediglich ein Sicherheitsabstand von 50 Metern zu umliegenden Weizenfeldern eingehalten werden. Kanadische Wissenschaftler haben aber festgestellt, dass die Getreidepflanze bis in eine Entfernung von 2,7 Kilometern auskreuzt. Dies sei umso riskanter, als dem transgenen Weizen Resistenzgene gegen Totalherbizide wie etwa „Basta“ von Bayer sowie gegen das Antibiotikum Ampicillin eingebaut wurden, sagt Andreas Bauer, Gentechnikexperte beim Umweltinstitut München. „Die Behörde gestattet damit vorsätzlich die gentechnische Kontamination einer der weltweit wichtigsten Nahrungspflanzen.“

Als besonders fragwürdig betrachtet es das Umweltinstitut München, dass der Versuch ganz offensichtlich der Werbung für die Agro-Gentechnik dienen soll. So ist beabsichtigt, dass der Weizen auf dem Stiftsgut Üplingen in einem Schaugarten für genmanipulierte Pflanzen wächst. Ziel dieses von der EU mit zwei Millionen Euro geförderten Vorhabens ist es, „die Akzeptanz gegenüber gentechnisch verbesserten Pflanzen in Europa zu verbessern“. Dazu sollen „Feldversuche zum Anfassen“ unter anderem für Schulklassen durchgeführt werden.

Harald Nestler, Vorstand beim Umweltinstitut München, übt daher scharfe Kritik an der Projektleiterin der Universität, Prof. Inge Broer: „Riskante Gentechnikexperimente zu PR-Zwecken, die noch dazu von einer staatlichen Universität initiiert werden, sind eine Verhöhnung der Verbraucher. Den Menschen soll mit den eigenen Steuergeldern etwas schmackhaft gemacht werden, was sie erklärtermaßen nicht wollen.“ Laut Nestler hätten europäische Forscher und selbst große Gentechnik-Konzerne längst erkannt, dass Gen Weizen keine Zukunft hat. Außer in Deutschland seien daher in der gesamten EU schon seit dem Jahr 2004 keine Freilandexperimente mit Gen-Weizen mehr genehmigt worden.
Nestler fordert jetzt die Eigentümerin der Flächen des Stiftsguts Üplingen, die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz auf, den Gentechnik-Schaugarten zu unterbinden.

[Poncho] Bienensterben

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert ein präventives Verbot der Pestizide Gaucho und Poncho, um weitere Bienensterben zu verhindern. Lesen Sie hierzu aktuelle Artikel:

Artikel von Franz Alt, 07.05.2008

Badische Imker verzeichnen ein massives Bienensterben nach der Maisaussaat

Derzeit verzeichnen die badischen Imker trotz schönsten Wetters massive Schwächungen, ja Zusammenbrüche ihrer Bienenvölker entlang der Rheinschiene.
Was auf den ersten Blick zusammenhanglos zu sein scheint, wird auf den zweiten Blick zu einer sehr ernst zu nehmenden Bedrohung für die Bienenvölker in verschiedenen Regionen Deutschlands. Nicht nur in der Geschäftsstelle des Badischen Imkerverbandes laufen die Telefone heiß. Traditionell überwintern über 50% der Imker Baden-Württembergs in den Auwäldern entlang des Rheins ihre Bienenvölker. Das milde Winterklima sowie eine gute Frühjahrsentwicklung aufgrund guter Versorgung mit Nektar und Pollen aus Weidenkätzchen, Wildkirschen und Bärlauch lassen die Bienenvölker bald eine gute Stärke erreichen, so daß die Völker schneller die notwendige Volksstärke erreichen.

Dieses Jahr ist das anders, so sieht der Berufsimker Christoph Koch seine Völker nicht wachsen, sondern dahinschmelzen wie Schnee in der Sonne. Aber auch der Landesvorsitzende der Badischen Imker Ekkehard Hülsmann meldet Alarmierendes und verfaßte einen Brandbrief an den baden-würtembergischen Landwirtschaftsminister, in dem er eilige Maßnahmen fordert, um weitere Verluste zu vermeiden.

Die Imker vermuten aufgrund ähnlicher Erfahrungen wie sie in Italien gemacht wurden, daß das mit dem hochtoxischen Nervengift Clothianidin gebeizte Mais-Saatgut für das Sterben der Bienenvölker verantwortlich sein soll. Hersteller des Agrargiftes ist die Firma BayerCropscience, aus deren Haus auch der verwandte Vorgängerwirkstoff Imidacloprid kam, der schon in Frankreich für das Massensterben der Bienen verantwortlich gemacht wurde. Im Vergleich zu Imidacloprid ist Clothianidin um ein Vielfaches giftiger. Es wird eingesetzt, um den Mais-Wurzelbohrer zu bekämpfen und Teile Baden-Würtembergs und Bayerns sind Mais-Wurzelbohrer-Gebiet.

Die italienischen Imker, bei denen die Aussat des Mais schon vor einigen Wochen erfolgte, konnten bei Untersuchungsproben aus verendeten Bienen den Wirkstoff Clothianidin nachweisen. Das Clothianidin ist Bestandteil des Agrargiftes Poncho Pro, welches für das Beizen des Mais-Saatgutes verwendet wird.

Vermutet wird nun, daß durch die Einsatz der Saatmaschinen aufgewirbelte Stäube beispielsweise auf blühende Rapsfelder und Blumenwiesen oder auch Wasserpfützen abdriften, die von den Bienen beflogen werden. Für wie gefährlich das Mittel eingeschätzt wird, zeigt auch eine Warnung der französischen Veterinärämter vom Beginn des Frühjahrs, die den Imkern eindringlich davon abraten, mit ihren Bienenvölkern in entsprechend behandelte Gebiete einzuwandern, ja diese Gebiete sogar für die nächsten Jahre zu meiden, denn Clothianidin baut sich nur sehr langsam im Boden ab bzw. die Abbauprodukte sind teilweise noch toxischer als das Clothianidin selber. Im Elsaß demonstrierten Imker bereits gegen die Anwendung von Clothianidin und fordern ein Verbot.

In seinem Schreiben an Minister Hauk fordert Christoph Koch ebenfalls schnellst mögliche Aufklärung. „Dies wollen wir hier vor allem auch deshalb, um eine mögliche Ausweitung der Problematik auf die anderen Bienenvölker in ganz Deutschland zu verhindern, denn wir befürchten jetzt schon eine sehr große Katastrophe!“

Ekkehard Hülsmann fordert die Einrichtung eines Krisenstabes im Ministerium, „der sich der sofortigen Klärung dieses Massensterbens unserer Bienenvölker annimmt und die Haftungs- und Schadenersatzfragen klärt. Gleichzeitig fordern wir Sie als Verbraucherminister auf, der Bevölkerung in der Todeszone das Ausmaß der entstandenen Vergiftungen offenzulegen.“

Mit ersten Untersuchungsergebnissen eingeschickter Proben rechnet die Biologische Bundesanstalt in Braunschweig etwa ab Mitte der Woche. Dann wird es sich zeigen, ob auch in Deutschland künftig No-Go-Areas für Imker und Bienen eingerichtet werden müssen.

Pressemitteilung Julius Kühn-Institut, 09.05.2008

Nationale Bienenuntersuchungsstelle am Julius Kühn-Institut untersucht Bienenproben aus Baden-Württemberg

Seit der vergangenen Woche beklagen Imker aus Baden-Württemberg große Verluste in ihren Bienenvölkern. Seit vergangenem Freitag sind an der Bienenuntersuchungsstelle am Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) in Braunschweig 47 Proben mit toten Bienen eingegangen. Außerdem wurde Pflanzenmaterial eingesendet, von dem die Imker vermuten, dass ihre Bienen vor ihrem Tod Nektar und Pollen an den betreffenden Blüten gesammelt haben.

Erste Proben wurden auf die verschiedenen Mittel untersucht, die mit dem Bienensterben in Baden-Württemberg in Verbindung gebracht werden. Vor allem wird mit Chlothianidin behandeltes Maissaatgut verdächtigt. Der Wirkstoff wurde im besagten Zeitraum als Saatgutbeizmittel mit der Maisaussaat in den Boden gebracht. Saatgutbeizmittel sollen Samen und Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen schützen wie z. B. dem Maiswurzelbohrer, einem gefürchteten Quarantäneschädling, der im vergangenen Jahr erstmals in Deutschland auftrat.

In den ersten untersuchten Proben konnte der Wirkstoff Chlothianidin tatsächlich in Spuren nachgewiesen werden. Diese ersten Analysenergebnisse reichen jedoch nicht für eine abschließende Einschätzung aus, ob diese Dosis allein für den Tod der Bienen verantwortlich ist. Bisher ist ebenfalls unklar, wie die Bienen überhaupt in diesem Ausmaß mit dem Mittel in Kontakt kommen konnten.

Das JKI arbeitet mit Hochdruck an der endgültigen Aufklärung. Das Bundesforschungsinstitut ist ebenfalls an den Krisengesprächen des Landes Baden-Württemberg zum Thema beteiligt. Das erste hat gestern (8. Mai) stattgefunden.

Hintergrundinformationen zu Chlothianidin:
Der Wirkstoff ist in verschiedenen Pflanzenschutzmitteln, darunter auch Mittel zum Beizen von Saatgut, zugelassen. Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, sind grundsätzlich bienengefährlich, kommen aber - als Beizmittel angewendet - mit den Bienen nicht in direkten Kontakt. Daher wird in diesen Fällen bei der Zulassung der Hinweis erteilt, dass diese Mittel bei sachgerechter Anwendung Bienen nicht gefährden.

Alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden aufgrund der Bienenschutzverordnung, die erstmals 1972 erlassen wurde, auf ihre Gefährlichkeit Bienen gegenüber untersucht. Entsprechende Hinweise und Auflagen finden sich in den Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel.
Dipl.-Biol. Stefanie Hahn, Pressestelle

[Hormone] Hormonpräparate

CBG Redaktion

14. Januar 2008

POTENZ UND TESTOSTERON

Bayers merkwürdige Männer-Pillen

Bayer will eine Art Jungbrunnen für Männer ab 40 entdeckt haben: Eine Potenzpille und Testosteron sollen Blutgefäße reparieren, Bäuche schrumpfen und Muskeln wachsen lassen. Dass derlei Propaganda rechtlich und medizinisch zumindest fragwürdig ist, scheint den Pharmakonzern wenig zu stören.
Erektionsstörungen, so könnte man glauben, sind für jeden Mann ein mittleres Fiasko. Für den Urologen Aksam Yassin aber sind sie so etwas wie ein Geschenk des Himmels. „Die Erektile Dysfunktion“, sagte der aus Syrien stammende und in Norderstedt praktizierende Arzt kürzlich bei einem Bayer-Pressegespräch in Hamburg, „ist eine Tür zur Gesundheit des Mannes.“ Viele Männer ließen sich ja nur schlecht zum Arztbesuch oder zu gesundem Verhalten bewegen. Verschwinde aber eines Tages das Stehvermögen, sei das Selbstwertgefühl häufig so stark angekratzt, dass der Betroffene vielleicht doch medizinische Hilfe suche. Und genau da, betonte Yassin, „müssen wir die Männer catchen“.
Potenzprobleme seien schließlich oft die ersten Zeichen einer Vielzahl von Störungen, die mit Diabetes und Fettstoffwechsel-Defekten, Osteoporose und Herz-Kreislauf-Erkrankungen Hand in Hand gingen. Eine der Hauptursachen, so scheint es an diesem Abend, ist die mit den Jahren nachlassende Produktion an männlichen Hormonen. „Schätzungen zufolge weisen rund zwei Millionen Männer zwischen 40 und 70 erniedrigte Testosteronspiegel auf“, heißt es in dem Pressetext von Bayer.
Offen bleibt zwar, was „erniedrigt“ bedeuten soll. Zu niedrig? Niedriger als mit 20? Niedriger als George Clooney? Doch Yassin lässt keinen Zweifel daran, was ein Mangel bedeuten kann: Nicht nur Libido und Stehvermögen ließen nach, auch die Muskeln würden dünn und schlaff, das Risiko für Depressionen steige und die Müdigkeit nehme zu. „Außerdem schnarchen wir mehr und werden dick.“

Potenzpillen und Testosteron sollen es richten
Was läge da also näher, als das Problem mit einem passenden Medikament zu beheben? Immerhin hat Bayer seit 2003 nicht nur eine Potenzpille auf dem Markt. Seit der Übernahme des Berliner Pillenherstellers Schering verfügt der Leverkusener Konzern auch über zwei Testosteron-Produkte der Schering-Tochter Jenapharm. Mit einer breit angelegten PR-Kampagne versucht Bayer jetzt, sich als „kompetenter und sachkundiger Ansprechpartner für Männer“ zu positionieren.
Unter www.jetzt-lieben.de etwa propagiert der Leverkusener Konzern „sogenannte PDE5-Hemmer“, zu denen auch seine Potenzpille gehört. Öffentliche Werbung für rezeptpflichtige Medikamente wie die Potenzpille von Bayer ist hierzulande zwar gesetzlich verboten. Über Umwege versuchen Arzneimittelhersteller aber, ihre Werbebotschaften dennoch unters Volk zu bringen.
Erwin Filter von der Bayer-Unternehmenskommunikation weiß genau, worauf man dabei als Pharmafirma achten muss: Dadurch, dass auf www.jetzt-lieben.de lediglich eine Wirkstoffklasse, nicht aber der genaue Wirkstoff oder der Handelsname des Bayer-Präparats genannt werde, sei die Website „rechtlich nicht zu beanstanden“, meint er. Im Übrigen, fügt er mit Blick auf die Konkurrenz hinzu, „machen das alle“.

Zahlen „vermutlich aus GQ oder Men‚s Health“
In einer Pressemitteilung lässt Bayer auf der eigenen Homepage den „Fitness- und Lifestyle-Experten“ Michael Despeghel verkünden, dass sich Sexualität dann am intensivsten ausleben lässt, „wenn das Körpergefühl stimmt und die vitalen Körperfunktionen problemlos funktionieren“. Doch daran fehle es „bei acht von zehn Männern“. Woher die überraschenden Zahlen stammen, ist unklar. Auf Nachfrage bei Despeghel stellt sich heraus, dass er es selbst nicht recht weiß. „Vermutlich aus GQ oder Men‘s Health“, gesteht der „Gesundheitsexperte“, der weder Medizin noch Pharmazie studiert hat. Belege aus evidenzbasierten Studien, wie sie für medizinische Informationen Standard sind, hat er nicht.
Auch Aksam Yassin scheint es nicht zu stören, dass Testosteronprodukte und Potenzpillen weder als Schlankmacher noch zur Reparatur von Blutgefäßen zugelassen sind. Nur so lässt sich wohl erklären, dass der Mediziner, der im Übrigen seit Jahren mit einem Forscher von Schering und heute von Bayer kooperiert, unbeschwert die segensreichen Nebenwirkungen der Produkte aus dem Hause Bayer preist.
Die Testosteronspritze Nebido etwa, das will Yassin kürzlich in einer eigenen Studie herausgefunden haben, mache die Taille schlanker, verbessere die Blutfettwerte, senke den Blutdruck und verbessere die Regulation des Blutzuckerspiegels. Damit, verkündet der Bayer-Pressetext weiter, wurde „das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich gesenkt“. Ernstzunehmende Belege dafür kann das Unternehmen allerdings selbst auf hartnäckige Nachfrage nicht liefern. Auch bei den Wunderwirkungen der Bayer-Potenzpille auf die Blutgefäße stützt sich Yassin auf selbst produzierte Befunde.

Ergebnisse nicht bestätigt
Ob all diese Effekte tatsächlich eintreten, sei fraglich, sagt der Reproduktionsmediziner Eberhard Nieschlag von der Universität Münster. „Viele Forscher zweifeln noch daran. Als gesichert gelten solche Ergebnisse erst, wenn sie durch andere Teams bestätigt wurden - was bisher nicht der Fall war.“
Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg sieht zudem rechtliche Probleme: „Wenn Anwendungsgebiete beworben werden, für die das jeweilige Medikament gar nicht zugelassen ist, dann ist das ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz“, so die Juristin. Auf die entscheidende Frage, wie man bei Bayer dazu stehe, wartet man vergeblich auf eine konkrete Antwort. Stattdessen schickt die Unternehmenskommunikation seitenweise Material, das irgendwie mit dem Thema zu tun hat - aber die Fragen nicht beantwortet. Auch Yassin hat sich auf Anfrage bisher nicht zur Sache geäußert.
Fest steht: Hormone wie Testosteron können massive Nebenwirkungen haben. Wie man aus Tierversuchen weiß, bringen sie mitunter schlummernde Tumoren zum Wachsen. Und davon hat fast jeder Mann über 55 allein in der Prostata mindestens einen. Sinn machten Rezepte für Testosteron deshalb nur, sagt Nieschlag, wenn ein echter Mangel bestehe - etwa nach einer Hodenentfernung oder aufgrund einer angeborenen Unterfunktion. Als allgemein anerkannter Grenzwert gilt eine Konzentration 12 Nanomol Testosteron pro Liter Blutserum - vorausgesetzt allerdings, es liegen auch relevante Beschwerden vor.

Ursache und Wirkung verwechselt
Die meisten Männer aber können ihre Leistung im Bett selbst beeinflussen. „In 60 bis 70 Prozent der Fälle kommen Erektionsstörungen vom Rauchen“, sagt Nieschlag. Sei die Lunge erst einmal kaputt, „dann hilft auch alles Testosteron dieser Welt nicht mehr“. Hauptrisikofaktor zwei ist Übergewicht. Das fördert nicht nur die Entstehung von Diabetes und Herz-Kreislauf-Leiden. Im Fettgewebe wird auch ein Großteil des Testosterons abgebaut und in sein weibliches Pendant Östrogen verwandelt. Vieles spricht deshalb dafür, dass Forscher schlichtweg Ursache und Wirkung verdrehen, indem sie Testosteronmangel als Wurzel vieler Übel brandmarken.
Wer jedenfalls vom Glimmstängel lässt und einigermaßen schlank bleibt, hat selbst im Alter noch gute Chancen auf einen prächtigen Hormonspiegel. „Rund 90 Prozent aller 60-Jährigen und mehr als zwei Drittel aller 80-Jährigen haben noch genug Testosteron im Blut“, sagt Nieschlag. Der Hormonspiegel sei bei einem 70-Jährigen mit etwa 15 Nanomol vielleicht niedriger als bei einem 20- oder 30-Jährigen, dessen Wert bei 30 Nanomol liegt. „Für eine Erektion reicht das aber völlig aus.“
Von Cornelia Stolze

[OVG] Pipeline gestoppt!

CBG Redaktion

Presse Information vom 18. Dezember 2007
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dritter großer Erfolg gegen risikoreiche BAYER-Projekte

„Rechtsauffassung bestätigt“ / Oberverwaltungsgericht stoppt BAYER-Pipeline / „unseliges Projekt nun endgültig begraben!“

Zufrieden zeigt sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) mit dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die vom BAYER-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Pipeline keine Betriebsgenehmigung erhält.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt. Schon Anfang des Jahres haben wir moniert, dass kein öffentliches Interesse an dem Bau der Pipeline besteht. Hierdurch entfällt die Rechtsgrundlage für das Projekt. Spätestens seit dem Aus der parallel geplanten Propylen-Leitung war die Argumentation von BAYER-Konzern und Landesregierung hinfällig“. Die erhöhte Gefahr für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden stets mit Vorteilen für das Allgemeinwohl gerechtfertigt. „Tatsächlich lagen dem Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline aber von Anfang an ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde. BAYER könnte auch in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage bauen“, so Mimkes weiter.

In Krefeld-Uerdingen setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Produktion eine veraltete und energieintensive Technik ein. Im vergangenen Jahr musste die Anlage nach einem Brand wochenlang stillgelegt werden. Üblicherweise werden Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid dort produziert, wo sie gebraucht werden. Die CBG hatte stets einen Präzedenzfall befürchtet, wenn von diesem Prinzip abgewichen wird und die Rohrleitung eine Genehmigung erhält.

Die OVG-Richter urteilten, in dem Enteignungsgesetz sei nicht ausreichend erklärt, inwiefern die Allgemeinheit vom Privatinteresse des Bayer-Konzerns profitiere. „Da müssen sich Elemente der Gemeinnützigkeit finden“, erklärte OVG-Sprecher Ulrich Lau. Es müssten konkrete Informationen gegeben werden, beispielsweise Angaben zur Zahl der entstehenden Arbeitsplätze. Nur wenn das private Interesse des Unternehmens identisch sei mit dem der Allgemeinheit, sei die Enteignung von Bürgern oder Gemeinden gerechtfertigt. Tatsächlich aber hatte die BAYER-Tochter MATERIAL SCIENCE vor wenigen Wochen angekündigt, trotz eines prognostizierten Rekord-Gewinns ein Zehntel der Belegschaft wegzurationalisieren.

Die Entscheidung des Gerichts kann bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung nicht angefochten werden; der Prozess wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert den Konzern daher auf, sich nun endgültig von dem unseligen Projekt zu verabschieden.

„Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltgruppen. Ohne den Protest der Betroffenen wäre das Projekt stillschweigend realisiert worden. Nach dem Aus für die Verbrennung von australischem Giftmüll im Sommer und dem in der vergangenen Woche beschlossenen Stopp des in Krefeld geplanten Kohlekraftwerks ist dies der dritte Erfolg gegen risikoreiche BAYER-Projekte innerhalb weniger Monate“, so Philipp Mimkes weiter.

alle Infos zur Kampagne gegen die CO-Pipeline

Kölner Stadt-Anzeiger, 19 Dezember 07

Bayer-Pipeline muss vorerst leer bleiben

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat dem Industriekonzern Bayer die Inbetriebnahme seiner zwischen Dormagen und Krefeld geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline vorläufig untersagt (Az.: 20 B 1586 / 07; 20 B 1667 / 07). Zugleich erlauben die Richter dem Konzern jedoch, die Pipeline auf eigenes Risiko zu Ende zu bauen. Gegen das Projekt hatten zwei Privatpersonen geklagt, über deren Grundstücke die Trasse laufen soll. Die Beschlüsse des OVG können nicht angefochten werden. Während ein Bayer-Konzernsprecher sich zunächst nicht zu dem Richterspruch äußern wollte, kündigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums eine Prüfung des Urteils an.

Eingriff in Eigentum
Ein Planfeststellungsverfahren hatte Bayer dazu berechtigt, seine CO-Pipeline über Privatgrundstücke zu verlegen. Die Richter äußerten in ihrer Begründung jedoch Bedenken am Feststellungsverfahren. So fehle eine „vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung“, die die geplante Pipeline für die Allgemeinheit habe. Nur durch eine Gemeinnützigkeit wäre ein solcher Zugriff auf Privateigentum gerechtfertigt. Außerdem monierten die Richter, es sei fraglich, ob durch den Bau der Pipeline die Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region so sehr gestärkt werde.
Zwar betonten die Richter, dass gegen die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage keine grundsätzlichen Bedenken bestünden. Die besondere Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid könne jedoch „über die Grundanforderungen des technischen Regelwerks hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich“ machen. Anwohner und die Stadt Monheim hatten in den vergangenen Monaten wiederholt das Sicherheitsrisiko der Trasse kritisiert. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, war zu dem Schluss gekommen, dass bei einem Bruch der Leitung über 143 000 Menschen durch das geruchlose Atemgift gefährdet seien.
Die Richter folgten der Argumentation so weit, dass sie feststellten, mögliche Gesundheitsrisiken würden mit der Inbetriebnahme sofort aktuell. Dies sei den Anliegern „derzeit nicht zuzumuten“. So dürfe die Pipeline zwar weiter gebaut, nicht aber in Betrieb genommen werden. Bayer will mit der Pipeline seine Standorte in Dormagen und Krefeld verbinden, da in beiden Chemieparks Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion benötigt wird. Anwohner, Umweltschützer und die Oppositionsparteien im Landtag wehren sich seit Monaten gegen die Pipeline für das geruchlose und hochgefährliche Atemgift.
Die OVG-Entscheidung hat nun Bestand, bis im Hauptsacheverfahren ein Urteil ergangen ist. Wann dieses gefällt wird, ist nach den Worten Laus noch unklar. „Das kann Jahre dauern.“ Wahrscheinlicher sei, dass die Bezirksregierung Düsseldorf versuchen wird, den Bedenken der Münsteraner Richter Rechnung zu tragen.

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts, 18. Dezember 2007

Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen vorerst gestoppt

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Beschlüssen vom 17.12.2007 die Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline, die von Dormagen nach Krefeld/ Uerdingen führt, vorläufig untersagt.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf die rechtsrheinisch verlaufende Rohrfernleitung der Firma Bayer Material Science AG (BMS) zugelassen. Gegen das Vorhaben wenden sich Privatpersonen und Gemeinden, deren Gebiet von der Leitung berührt wird. Die Rechtsbehelfe richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss und gegen auf diesem Beschluss aufbauende vorzeitige Besitzeinweisungen. Da die Bezirksregierung die sofortige Vollziehung sowohl des Planfeststellungsbeschlusses wie auch der vorzeitigen Besitzeinweisungen angeordnet hat, konnten die Bauarbeiten bereits aufgenommen und weit fortgeführt werden.
Zwei Privatpersonen, die in der Nähe der Trasse leben und deren Grundbesitz in Anspruch genommen werden soll, haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben. Außerdem hatten sie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen beantragt. Diesen Antrag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 18.09.2007 abgelehnt. Auf die Beschwerde der Antragsteller hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit den o. g. Beschlüssen entschieden, dass die schon weitgehend verlegte Rohrfernleitung zwar zu Ende gebaut werden darf, die Inbetriebnahme aber vorerst unterbleiben muss.
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Gegen den Planfeststellungsbeschluss bestünden Bedenken, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht auszuräumen seien. So fehle eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen. Es sei auch fraglich, ob der erstrebte positive Effekt für die Allgemeinheit, also vorrangig die Stärkung der Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region, für die Zukunft hinreichend abgesichert sei. Klärungsbedarf bestehe auch hinsichtlich der Entscheidung für die planfestgestellte Trasse, insbesondere hinsichtlich des Verzichts auf eine linksrheinische Trassenführung und der Bedeutung einer angestrebten gemeinsamen Verlegung mit anderen geplanten Leitungen. Demgegenüber bestünden gegen die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage keine grundsätzlichen Bedenken. Allerdings könne problematisch sein, inwieweit wegen der Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid und des Verlaufs der Rohrleitung über die Grundanforderungen des technischen Regelwerks hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und ergriffen seien. Unter Abwägung der berührten Interessen sei es angemessen, der Firma BMS die Möglichkeit zu belassen, auf eigenes Risiko die Leitung zu Ende zu bauen. Für die Nutzung der Rohrfernleitung sei dagegen ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein entsprechendes Interesse der Firma nicht gegeben. Mit der Betriebsaufnahme würden die Risiken, insbesondere für die Gesundheit, sofort aktuell. Dies sei den Antragstellern, die den Planfeststellungsbeschluss zur Abwehr solcher Risiken angefochten hätten, derzeit nicht zuzumuten. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar. Über die Beschwerden in den Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung wird das Oberverwaltungsgericht in den ersten Wochen des nächsten Jahres entscheiden.
Az.: 20 B 1586/07 und 20 B 1667/07

[Lobbycontrol] Meinungsfreiheit

CBG Redaktion

Gerhard Schröder hat den Verband LobbyControl abmahnen lassen. In einem ähnlichen Fall entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Coordination gegen BAYER-Gefahren, daher dürfte auch LobbyControl nichts zu befürchten haben. Das vollständige Urteil sowie ein Artikel des SPIEGEL finden sich hier.

04.12.2007 Indymedia

Schröder mahnt lobbycontrol ab

Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat das Internetblog lobbycontrol.de mit einer Konstennote von 1200 Euro abmahnen lassen. Dies hatte eine Studie zu den heutigen Tätigkeiten des ehemaligen rot-grünen Kabinetts veröffentlicht.

In der sog. „Drehtür-Studie“ wurde von einer Beratertätigkeit Schröders für das chinesische Außenministerium berichtet. Diese Information basiert auf einer Information des Nachrichtenmagazins Spiegel.
Da der Spiegel aber wohl nicht ganz Schröders Kragenweite ist, hat er LobbyControl in der Abmahnung mit weiteren juristischen Schritten gedroht.

LobbyControl schreibt dazu: „Das Absurde daran ist, dass wir Schröder im Vorfeld der Studie angefragt hatten, welche Berater-Tätigkeiten er ausübt. In der Anfrage war die vermeintliche Beratertätigkeit für das chinesische Außenministerium explizit erwähnt. ... Er hätte diesen Punkt also einfach im Vorfeld klären können, verweigerte jedoch jegliche Angabe – um danach mit dem Anwalt zu drohen, der dafür 1200 Euro Abmahngebühren fordert (die wir nicht zahlen wollen…).“

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall „Bayer-Aktionäre“ einen ähnlichen Fall bereits aufgegriffen und eindeutig zu Gunsten des Veröffentlichers entschieden. Es machte deutlich, dass „die Anforderungen an die Darlegungspflicht überspannt (werden), wenn jemand, der eine herabsetzende Behauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt und seine eigenen Überprüfungsmöglichkeiten übersteigt, sich zur Begründung seiner Behauptung nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf.“
Um so mehr ist davon auszugehen, dass Ex-Kanzler Schröder hier wohl nur den Urheber der Studie mit Repressionen belegen möchte.

IG Farben

CBG Redaktion

26. November 2007 / junge Welt

Plumpe-Wissenschaft

Wie willige Professoren in der „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“ ihre Corporate identity fanden und was sie heute zwischen zehn und achtzehn Uhr bei der Bayer AG in Leverkusen treiben
Von Otto Köhler

Man muß auch irren können. Ich jedenfalls kann. Gründlich. Ich habe über Professor Dr. Werner Plumpe vor achtzehn Tagen hier an diesem Ort (jW v. 8.11.2007) etwas geschrieben, was mit Sicherheit nicht stimmt, ja einer Verleumdung gleichkommt. Doch davon später.

Heute morgen wird er erst einmal durch die - wie denn sonst - Kaiser-Wilhelm-Allee zum Kommunikationszentrum der Bayer AG in Leverkusen kommen und dort um 11.15 Uhr den Jubiläumsvortrag halten und am Nachmittag um 16.30 die Diskussion moderieren. Das Bayer-Archiv wird 100, ach was: „100 Jahre Corporate History & Archives. Bayer - eine spannende Geschichte“. So heißt die Tagung des eingetragenen Vereins „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“, dessen Vorstandsmitglied Plumpe ist und dessen „Wissenschaftlichen Beirat“ er sogar als Vorstandsvorsitzender anführt, als CEO, wie man heute korrekt sagt.

Unternehmensgeschichte, nein „Corporate History“, wie diese Tagung es nennt, und das ist die viel plausiblere Bezeichnung, also diese Art von Wissenschaft findet seit drei Jahrzehnten in der „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“ ihre Heimat. Sie wurde am 10. Juni 1976 - mit dem allerhöchsten Segen und der nachdrücklichen Forderung von Hermann Josef Abs, dem großen alten Ackermann der Deutschen Bank im Krieg und Nachkrieg - als Kampforganisation gegen politisch falsche Geschichtsdeutungen gegründet. Sie sollte der „Gegenpol“ sein zur „marxistisch orientierten Betriebsgeschichte der DDR“ und „zu ideologisch befrachteten Historikern in West-Deutschland“. Mit der Gründung der „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“ wurde - das verriet zu ihrem 20jährigen Jubiläum einer ihrer umtriebigsten Funktionäre, der damalige FAZ-Mitherausgeber Jürgen Jeske - „die Unternehmensgeschichte gewissermaßen privatisiert“.

Inzwischen sind die falsch orientierten Historiker aus dem Osten längst abgewickelt und die befrachteten Historiker im Westen weitgehend vereinnahmt. Und da andererseits auch - wie man ein Jahr später auf einer Tagung nahezu fröhlich versicherte - die Unternehmer gestorben sind, die in der NS-Zeit tätig waren, und auch die von ihnen beeinflußten Nachfolger meist schon pensioniert wurden, konnte man sich endlich mit Schwung des leidigen Themas annehmen.

Vereinsziel: Weißwäscherei
Diese Tagung, Titel „Unternehmen im Nationalsozialismus“, wagte die „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“ im Sommer 1997. Das Ambiente war gut gewählt. Man traf sich im Poelzig-Bau, wie die Gesellschaft schamhaft die IG-Farben-Festung an der Frankfurter Grüneburg nannte. Dort also, von wo der „Rat der Götter“ (interne Eigenbezeichnung für die IG-Farben-Spitze) seine Beihilfe leistete, um den Führer auf den rechten Weg zu bringen (jW v. 19.11.2007). Der zweite Gesamtleiter der Tagung, Professor Manfred Pohl, festangestellter Historiker der Deutschen Bank - er war, das fügte sich so, Schatzmeister der „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“ -, hatte dafür gesorgt, daß das Arbeitspult des Hermann Josef Abs herbeigeschafft wurde, damit die freie Rede der eingeladenen Historiker vom richtigen Standpunkt aus erschalle.

Doch bei Henry A. Turner, dem wohlgeratenen Historiker von der Yale University, hätte es des Abs-Pultes nicht bedurft. Er wußte damals schon lange, was richtig ist, und verstand es vorzüglich, sein eigentlich entlarvendes Wissen über die Unternehmer im Dritten Reich so zu trimmen, daß irgendwie ein Widerstand gegen Hitler dabei rauskam. Oder wenigstens ein Zustand der vergewaltigten Unschuld. Nur einige seien in die Verbrechen des Regimes „verwickelt“ worden.

Turners Einführungsvortrag zur Tagung geriet zum Freispruch für das deutsche Unternehmertum. Es habe bei den Ereignissen, die Hitler zur Macht brachten, keine nennenswerte Rolle gespielt. Die Unternehmer seien allenfalls Mitläufer gewesen. Denn ihnen sei es nun einmal so gegangen wie allen anderen Berufsgruppen auch: Sie wurden - da muß man sie schon bedauern - „immer tiefer in den moralischen Sumpf des Dritten Reiches gezogen“. Aber, so erfreute Turner seine Zuhörer, auch bei ihm in den USA habe es nun einmal die ethische Maxime „My country, right or wrong“ gegeben. Und da wäre es „anachronistisch“, würde man die deutschen Unternehmer nachträglich mit „Maßstäben von heute“ richten. Nicht jeder habe nun einmal das Glück gehabt, so beendete Turner seinen Vortrag mit dem Zitat eines Industriellen, „durch vier jüdische Großeltern“ davor „geschützt“ zu sein, „in die Sünden des Nationalsozialismus“ hineinzuschliddern. Diese Juden, mußte das Unternehmerpublikum sich da sagen, haben es doch immer verstanden, sich Vorteile zu verschaffen.

Henry James von der Princeton University, der gerade als Herausgeber eines als „kritisch“ angekündigten Bandes über die „Deutsche Bank“ hervorgetreten war, hatte am Abs-Pult einen festen Stand. Zwar war an die Handakten von Hermann Josef Abs, die die Deutsche Bank nach der siegreichen Wende aus den Archiven der DDR reprivatisierte und in ihre Frankfurter Verliese schaffte, nicht heranzukommen. Doch das Abs-Pult vermittelte dem Historiker aus Princeton das richtige Feeling. Er räumte ein, daß die Banken bei der Arisierung jüdischen Vermögens „schwere moralische Schuld“ auf sich geladen hätten - die Deutsche Bank etwa sei an der Arisierung von 330 Unternehmen beteiligt gewesen. Undankbar aber dürfen die Juden trotzdem nicht sein - es war ein echter Service. Denn, so James: „Hätten die Banken nicht in Deutschland den Verkauf von Vermögenswerten vermittelt, wäre es für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung noch schwieriger gewesen, wenigstens den sehr dürftigen Anteil zu retten, den sie nach den staatlichen Bestimmungen behalten und ins Ausland transferieren durften.“

Ein Jahr später, 1998, wurde es trotzdem für die deutschen Unternehmen ungemütlich. Tagungsleiter Jeske veröffentlichte in seinem Blatt den Leitartikel „Die Unternehmen, die Schuld und das Geld“, in dem er die „Rechtsauffassung“ für durchgesetzt erklärte, daß „die Betriebe im Auftrag der Gefangenenverwaltung“ handelten. Die Nazischergen hätten sie gezwungen, Sklavenarbeiter zu beschäftigen. Der FAZ-Mann von der „Gesellschaft für Unternehmensforschung“ schrie nach „Rechtsfrieden“, nach dem „Schutz vor neuerlichen Klagen mit Hilfe der amerikanischen Regierung“. Und er beteuerte: „Die heutigen Unternehmen verdanken ihren ›Reichtum‹, auf den man so gern verweist, in erster Linie der Aufbauleistung nach dem Krieg und nicht der Zwangsarbeit.“

Jeskes Vereinskollege Manfred Pohl, der Chef des Historischen Instituts der Deutschen Bank, wußte in der FAZ von Unternehmern zu berichten, die gerade in den USA waren, daß „ihnen ein ziemlich kalter Wind entgegenbläst“, von „Anzeigenkampagnen“ der Opferanwälte, die „durchaus Wirkung gezeigt haben“. Man müsse befürchten, „daß verschiedene amerikanische Staaten, wie Kalifornien das ja teilweise schon gemacht habe, Gesetze auf den Weg bringen, die das Ganze noch verschärfen werden“.

Jetzt sollte der Jude büßen, der bekanntlich immer noch hinter allem steckt: „Es könnte natürlich in Deutschland eine neue Welle von Antisemitismus entstehen“, drohte Manfred Pohl, der für die Finanzierung der „Gesellschaft für Unternehmensforschung“ sorgte. Drei Tage später echote die Welt-Schlagzeile aus der Hauptstadt der Berliner Republik: „Die antisemitische Stimmung in Deutschland wächst.“ Konnten die Unternehmer etwas dazu, daß diese Juden unter den Zwangsarbeitern dem Mordprogramm „Vernichtung durch Arbeit“ nicht zum Opfer fielen? Daß sie immer noch leben? Und jetzt wollen sie auch noch Geld.

Es half alles nichts. Die deutsche Industrie konnte sich nicht länger aus der Affäre ziehen, ohne einen gewaltigen Einbruch ihres Exports in die USA zu riskieren. Plötzlich gab es „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, jene Stiftung, der es gelang, die Zwangsarbeiter mit einem Almosen abzuspeisen. Doch die „Gesellschaft für Unternehmensforschung“ muß sich auch heute noch ihrem Gesellschaftsziel widmen: der Weißwäscherei.

Kollegen unter sich
Es ist inzwischen 11.15 Uhr, heute, am 26. November 2007, im Bayer-Kommunikationszentrum zu Leverkusen. Professor Werner Plumpe - sein Titel ist echt, er hat einen richtige Lehrstuhl an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, und ich komme gleich zu meinem unverzeihlichen Irrtum - Professor Plumpe schreitet zum Rednerpult und spricht über „Carl Duisberg und das moderne Unternehmen“. Was er sagt, weiß ich noch nicht, wohl aber weiß ich sehr genau, was er nicht sagen wird. Und hoffe trotzdem, daß er mich darin widerlegt.

Plumpe wird nicht über Carl Duisbergs Leidenschaft für Kriegsprofite reden, die wir schon kennen (jW v. 8.11.2007) und die er als die „tiefsten Geheimnisse unserer Privatwirtschaft“ gewahrt wissen wollte. Plumpe wird nicht über den Gaskrieg im Ersten Weltkrieg sprechen, den Duisberg zusammen mit dem späteren Chemienobelpreisträger Fritz Haber initiiert hat. Aus Patriotismus und weil man mit den Chemieabfällen der Bayer-Fabriken etwas Nützliches anfangen mußte. Bei den Gas-Versuchen kam Duisberg selbst zu Schaden und hat das zum Dauerschaden seiner späteren Opfer überlebt.

Plumpe wird auch nicht über Duisbergs aggressives Expansionsprogramm sprechen, wie der Bayer-Chef 1931 „das europäische Problem von der Südostecke aus aufgerollt“ sehen wollte und dazu ein klares Programm verkündete: „Erst ein geschlossener Wirtschaftsblock von Bordeaux bis Odessa wird Europa das wirtschaftliche Rückgrat geben, dessen es zu seiner Behauptung in der Welt bedarf.“

Zehn Jahre später war der damalige Außenminister Joachim von Ribbentrop mit Hilfe der Wehrmacht stark engagiert bei der Verwirklichung dieses Programms und freute sich - etwas zu früh -, daß „der gesamte bisher neutrale Balkan sich im Lager der Ordnung“ befinde. Tatsächlich hat erst die „rot-grüne“ Regierung mit ihrer Bundeswehr entscheidende Schritte zur Verwirklichung des Duisberg-Programms getan, worüber Professor Plumpe heute gewiß nicht sprechen wird.

Aber vielleicht tut er es doch, und ich sollte ihm nicht schon wieder Unrecht tun. Ja, hier muß ich in aller Form Professor Werner Plumpe von der Johann Wolfgang Goethe-Universität um Entschuldigung bitten. Ich habe in dieser Zeitung behauptet (jW v. 8.11.2007), daß es ihn „betrüben“ könnte, wenn man ihn verwechselte mit Gottfried Plumpe von der Universität Bayer-Leverkusen (die hat ihn jahrelang „Professor“ genannt). Für meine Unterstellung gibt es, wie mich einer seiner Aufsätze, den ich vorher nicht gelesen hatte, überzeugte, nicht den geringsten Anlaß. Werner Plumpe hält Gottfried Plumpe für seinesgleichen. Der Frankfurter Professor betrachtet den „Professor“ als einen ganz normalen Wissenschaftskollegen, der schon gar nicht „die Sorte Literatur“ verfaßt, die „Bedenken in vielen Unternehmen gegenüber einer sogenannten kritischen Öffentlichkeit bestätigen“. Er hält ihn für einen ganz normalen Unternehmenshistoriker seiner Art.
„Auf meinen Antrag und ...“

Und das kommt so. Duisbergs Nachfolger als Vorsitzender des Aufsichtsrats der IG Farben wurde Carl Krauch, der IG-Farben-Mann, der schon im Ersten Weltkrieg mit Hilfe von Zwangsarbeitern in Leuna die Großanlage für die notleidende Munitionsproduktion auf zwangsenteignetem Bauernland aus dem Boden stampfte.

Wir sind aber jetzt bei Carl Krauch im Zweiten Weltkrieg. Professor Werner Plumpe schreibt: „Wie weit etwa der Einsatz von Zwangs- und Sklavenarbeit eigeninitiativ veranlaßt wurde, ist selbst im Fall des IG-Werkes in Monowitz umstritten.“ Und verweist dazu auf Gottfried Plumpes Buch über die IG Farben.

Aber da ist nichts umstritten. In seinem Buch behauptet Gottfried Plumpe, Carl Krauch habe im Nürnberger Prozeß verneint, jemals die Zurverfügungstellung von Zwangsarbeitern für das Werk in Auschwitz beantragt zu haben. Gottfried Plumpe: Es gebe „keine gegenlautende Aussagen oder Dokumente“. Doch das Dokument für Krauchs Antrag auf Zwangsarbeiter steht in seinem eigenen Buch. Es ist der prozeßbekannte Brief, den Krauch am 4. März 1941 an seinen für Auschwitz zuständigen Vorstandskollegen, den Giftgasexperten Otto Ambros, richtete: „Auf meinen Antrag und auf Weisung des Herrn Reichsmarschalls“ habe der Reichsführer SS unter dem 26. Februar angeordnet, daß der Aufbau des Werkes in Auschwitz „durch die Gefangenen aus dem Konzentrationslager in jedem nur möglichem Umfange zu unterstützen sei“.

„Umstritten“, wie Plumpe, Werner, behauptet wird der Einsatz von KZ-Häftlingen erst, weil Plumpe, Gottfried, die ersten vier Wörter des Briefes („Auf meinen Antrag und...“) in seinem Buch streicht und so den Einsatz von Zwangarbeitern in eine Idee des Reichsmarschalls Hermann Göring umfälscht. Er unterschlägt die vier Wörter des Satzanfangs, damit er behaupten kann, es gebe kein Dokument, in dem Krauch Zwangsarbeiter beantragt. Diese ist auch Gegenstand einer Auseinandersetzung zwischen Peter Hayes und Gottfried Plumpe. In einer Fußnote nennt Werner Plumpe sogar die entsprechenden Artikel. Aber hat er sie gelesen? Kaum, wie sonst könnte der Frankfurter Gelehrte in eben dieser Fußnote scheinbar neutral behaupten: „eine Eigeninitiative bei der Beschäftigung von Zwangsarbeitern“ sei nicht dokumentiert.

Ich muß also Werner Plumpe um Verzeihung bitten, daß ich unterstellte, er wolle mit dem Zitat-Fälscher Gottfried Plumpe nichts zu tun haben. Das ist falsch. Der Vorsitzende des „Wissenschaftlichen Beirats“ der „Gesellschaft für Unternehmensforschung“ solidarisiert sich offensichtlich mit Gottfried Plumpes tollkühner Zitattechnik.

Lob des Privateigentums
Doch der Plumpe mit dem echten Professorentitel zeigt auch sonst Mut im Umgang mit der Geschichte. Zusammen mit dem BASF-Federhalter Werner Abelshauser (jW v. 18.9.2007) gab er 2003 einen Sammelband heraus: „Wirtschaftsordnung, Staat und Unternehmen. Neue Forschungen zur Wirtschaftsgeschichte des Nationalsozialismus“. Ausgerechnet eine Festschrift für den kritischen Wirtschaftshistoriker Dietmar Petzina, die der so wirklich nicht verdient hat. In seinem Beitrag legt Werner Plumpe sein Glaubensbekenntnis zum Thema „Unternehmen im Nationalsozialismus“ ab - dort steht auch die Gottfried-Plumpe-Fußnote. Sein Bekenntnis hebt an mit einer feierlichen Verdammung der „englischen Salon-Marxisten und deutschen Emigranten“ und ihrer bösen Nachrede, „imperialistische Profitgier und Revolutionsangst“ hätten die große Industrie dazu gebracht, „auf die tyrannische Diktatur Hitlers und seinen Kriegskurs zu setzen“. Schlimmer noch: „Eine eigentümliche Allianz aus Marxisten und Liberalen, aus Sozialdemokraten und Vertretern der Frankfurter Schule“ habe „in den Nürnberger Nachfolgeprozessen die folgerichtige Konsequenz des Verhaltens der großen Firmen vor 1945“ gesehen.

Plumpe anathematisiert solche Thesen voller Mut, vielleicht sogar Übermut. Er sagt: „(...) das Kriegsende und die Besetzung Deutschlands“ hätte „das Karriereaus“ für „die Masse“ belasteter Unternehmer bedeutet. Und daran änderten auch „prominente Gegenbeispiele“ nichts, die „in der gegenwärtigen ›vergangenheitspolitischen‹ Inszenierung gleichwohl prominent herausgestellt“ würden. Dafür nennt er als Beispiel den von dem Historiker Norbert Frei herausgegebenen Sammelband „Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945“.

Professor Plumpe nennt kein einziges Beispiel für dieses „Karriereaus“ der belasteten Unternehmer. Und er erwähnt auch nicht, daß die rechtmäßig verurteilten Kriegsverbrecher aus der Industrie lange vor Verbüßung ihrer Strafen aus ihren Gefängnissen freigesetzt wurden. Und schon gar nicht, daß etwa Friedrich Flick, der dort auch viel zu kurz einsaß, unter seinen Kriegsverbrecherkollegen die Karrierechancen für die bundesdeutsche Zukunft verteilte. So etwas ist für die Corporate History, wie sie in Plumpes Verein betrieben wird, ohne Belang.

Allerdings gibt Plumpe zu: „Ein eigenständiges nationalsozialistisches Wirtschaftssystem, etwa im Sinne einer Planwirtschaft, Kommandowirtschaft, Befehlswirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft etc. existierte nicht. Der Nationalsozialismus respektierte grundsätzlich das Privateigentum und die Entscheidungsautonomie privater Unternehmer, wohl wissend, daß eine ›Verstaatlichung‹ großer Teile der Wirtschaft unweigerlich mit Effizienzverlusten verbunden sein würde.“

Nebenbei: Da hätte sich die bekannte zweite deutsche Diktatur, die DDR, eine Scheibe von abschneiden können, dann bestünde sie heute noch weiter und hätte nach ihrem auch noch friedlichen Ende nicht die Enteignung und Zerschlagung ihrer Wirtschaft hinnehmen müssen. Aber die Kommunisten hatten nichts, aber auch gar nichts aus ihrem Verbot 1933 gelernt, nicht einmal den Respekt vor dem Privateigentum der Konzerne.

Kapital und Nazis
Die Industrie hat jedoch irgendwie dazu beigetragen, daß den Nazis die Macht im Staat übertragen wurde? Professor Plumpe weiß von nichts, vielmehr: „(...) so wissen wir, daß führende Industrielle der chemischen und der elektrotechnischen Industrie keineswegs mit dem Nationalsozialismus liebäugelten.“ Von liebäugeln kann in der Tat keine Rede sein. Sie nutzten die Nazis und mußten sich dann auch von ihnen benutzen lassen.

Beispiel Chemie: Die IG Farben setzte nicht aus Liebe auf Hitler. Sie setzte auf ihn aus existentieller Not - nur er konnte sie noch aus der großen Krise erlösen, die ihr die verlustreiche Benzinsynthese aus Kohle eingebracht hatte (jW v. 8.11.2007).

Beispiel Elektrotechnik: Bei Siemens schätzte man nicht den „plebejischen“ Charakter der NSDAP, erkannte aber sehr wohl, wie nützlich deren Führer war: „Hitler hat seine wirklichen Anhänger zu starker Disziplin erzogen, um revolutionäre Bewegungen des Kommunismus zu verhindern“, verkündete Konzernchef Carl Friedrich von Siemens schon 1931 ganz offen in einer Rede vor US-Industriellen. Und im Freundeskreis Reichsführer SS, bei Heinrich Himmler, der alles Nötige für die Vernichtung des Kommunismus veranlaßte, traf man sich. Zuallererst die Vertreter von Chemie und Elektrotechnik. Das war ein geschäftiges Do, ut des (Ich gebe, damit Du gibst), bei dem die Industrie gewiß nicht zu kurz kam.

Plumpe will nicht sagen, daß die Industriellen Parteigänger der Nazis waren. Er will aber auch nicht sagen, daß sie vor ihnen kapitulierten. Er will nur sagen, daß alles so sein mußte, wie es war und dazu greift er sich den 1920 verstorbenen Soziologen Max Weber. Wozu? Um die Industrie zu verteidigen? Oder will uns Werner Plumpe klammheimlich andeuten - ich fürchte, ich verleumde ihn schon wieder -, daß es zwischen Großunternehmern und Faschismus eine ganz natürliche Kooperation gibt?

Ich weiß es nicht. Aber ich möchte schon wissen, warum und zu welchem Ende Plumpe in seiner Abhandlung über „Unternehmer im Nationalsozialismus“ Max Weber so zitiert: „Die Versachlichung der Wirtschaft auf der Basis der Marktvergesellschaftung folgt durchweg ihren eigenen Gesetzlichkeiten, deren Nichtbeachtung die Folge des ökonomischen Mißerfolgs, auf die Dauer des ökonomischen Untergangs nach sich zieht. Rationale ökonomische Vergesellschaftung ist immer Versachlichung in diesem Sinn, und einen Kosmos sachlich rationalen Gesellschaftshandelns kann man nicht durch karitative Anforderungen an konkrete Personen beherrschen. Der versachlichte Kosmos des Kapitalismus bietet dafür gar keine Stätte. An ihm scheitern die Anforderungen der religiösem Karitas nicht nur, wie überall im einzelnen.“

Das heißt, wenn man dies - wie Plumpe - auf das Thema „Unternehmer und Nationalsozialismus“ anwendet und eine unverblümte Ausdrucksweise nicht scheut: Für die Wirtschaft gibt es nicht besseres als einen ordentlichen Faschismus ohne Moral; der von Hitler hatte sich leider letztlich als etwas unordentlich erwiesen. Auschwitz aber, wo die IG Farben ihr mächtiges Bollwerk gegen den Osten errichtet hatte, war mit seinem Vergasungsbetrieb für die nicht mehr verwertbare Arbeitskraft rational, und von irgendwelcher caritas unbefleckt. Der versachlichte Kosmos des Kapitalismus schlechthin. Doch so etwas will Professor Plumpe nicht sagen. Zumindest sollte er sich in seinem Freundeskreis nie dabei erwischen lassen.

21.11.2007 / jW

Historikergott Hippokrates

Bisher galt der antike Grieche als Bezugsperson für Ärzte - jetzt dient er den Auftragsgeschichtsschreibern von Banken und Industrie als Eidhelfer für ihre heilende Forschung
Von Otto Köhler

In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewußten Unrecht und jeder Übeltat.
Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.
Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.

Der Bielefelder kann auch mal Recht haben: Hans-Ulrich Wehler lobt gegen seine industrieexkulpatorische Veranlagung (siehe jW v. 3.8.2007) das neue Standardwerk „Ökonomie der Zerstörung“ des britischen Historikers Adam Tooze, für den das deutsche Großunternehmertum der „willfährige Partner“ Hitlers ist. Der vielerseits angesehene Oberhistoriker zählt die Tooze-Studie zur „Spitzengruppe außergewöhnlicher Forschungs- und Interpretationsleistungen“; bisher habe die westdeutsche Zeitgeschichte so etwas nicht hervorgebracht.

Richtig. Nur Tooze muß natürlich auch auf die Forschungen anderer in Ost - insbesondere „Die Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft“ von Dietrich Eichholtz - und West aufbauen. Dabei erwiesen sich manche der Westquellen, auf die sich Tooze beruft, als unzuverlässig: wie der US-amerikanische Historiker Peter Hayes (jW v. 27.8.2007), wie der Bielefelder Kollege und BASF-Federhalter Werner Abelshauser (jW v. 18.9.2007) und wie der in Bielefeld mit einer Habilitation geadelte ehemalige Bayer-Mann „Professor“ Gottfried Plumpe (jW v. 8.11.2007).

Unabhängige Wissenschaft
Da muß der Arzt helfen. Und das kommt so: Tooze ignoriert einen wichtigen Hinweis aus dem eigenen Land, den er eigentlich zur Kenntnis hätte nehmen müssen - eine Nachricht über die angesehenen Geschichtsprofessoren, die sich für beachtliche Summen von deutschen Unternehmen anheuern lassen, damit sie deren Geschichte erforschen.

Nicht bei uns, wohl aber im Times Literary Supplement, entstand eine heftige Debatte über jene Historiker, die sich in Deutschland als Auftragswissenschaftler betätigen. Und die mit deren Bekenntnis zur Heilkunst endete. „Ist es korrekt“, so eröffnete 1999 Michael Pinto-Duschinsky, Professor an der Brunel University in West London, die Diskussion, „wenn Historiker sich von Unternehmen, Banken oder Regierungsstellen bezahlen lassen, deren frühere Aktivitäten Gegenstand ihrer Forschung sind?“

Er sah ein besonderes „ethisches Problem“ in der in Deutschland üblichen Praxis, daß die Unternehmen es selbst sind, die Kommissionen „unabhängiger“ Historiker „auswählen, bezahlen und ihnen exklusiven Zutritt in ihre Archive gewähren“. Und er fordert deshalb für die akademische Gemeinschaft einen Verhaltenskodex. Zumindest müßten die Bedingungen offengelegt werden, unter denen die Forschungskommissionen antreten, einschließlich der finanziellen Arrangements, die getroffen wurden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nicht jedoch für die Historikerkommission der Deutschen Bank.

Drei ihrer Mitglieder - Lothar Gall, Gerald D. Feldman und Harold James - fanden in einem Leserbrief Pinto-Duschinskys Kommentar im Times Literary Supplement „unhelpfull“. Gemeinsam erklärten sie, historische Forschung sei nun einmal zeitaufwendig und kostspielig, man müsse oft eine Fülle von Material von allen möglichen Seiten zusammensuchen. Da sei es doch hochwillkommen, wenn einige Unternehmen bereit seien, solche Untersuchungen zu finanzieren. Die Universitätsprofessoren fragten, warum Historiker anders behandelt werden sollten als jeder andere Anbieter von berufsmäßigen Diensten. Ärzte etwa, darauf insistierten die Gelehrten, erstellten doch auch nicht eine rosigere Diagnose, nur weil sie für ihre Bemühungen ein Honorar bekommen. Und sie beklagten sich, daß Pinto-Duschinsky „unsere Unabhängigkeit in Anführungszeichen setzt“. Er unterstelle wohl, daß „wir, die wir auf diesem Feld arbeiten, korrumpiert seien durch das Honorar, das wir für unsere Dienste bekommen“. In Wirklichkeit gehe es doch vor allem darum, Zugang zu den Unternehmensarchiven zu erhalten.

Allerdings, als die drei besagten Mitunterzeichner dieses Briefes 1995 an der Festschrift zum 125jährigen Bestehen der Deutschen Bank beteiligt waren, ging ihr Verlag - C. H. Beck in München - davon aus, daß die Autoren „Zugang zu allen Archivalien“ der Deutschen Bank hätten. „Selten hat wohl ein großes Unternehmen so angesehene Wissenschaftler für die Darstellung seiner Geschichte gewonnen, und nie zuvor dürfte den Autoren das Quellenmaterial mit solcher Großzügigkeit zur Verfügung gestellt worden sein - zum Nutzen des Lesers.“ Der Leser, und alle anderen Deutschen, wird denn auch gleich im Vorwort des damaligen Vorstandsvorsitzenden Hilmar „Peanuts“ Kopper, in Haftung genommen für alles, was diese Bank seit ihrer Schöpfung verbrochen hat: „Die Deutsche Bank ist, mit Höhen und Tiefen, den Weg gegangen, den die Deutschen gegangen sind seit 1870, der Zeit der Reichsgründung.“

Doch mit dem vom Beck-Verlag behaupteten Zugang zu „allen Archivalien“ war es nichts. Der inzwischen verstorbene Gerald D. Feldman gestand in seiner Einleitung, daß die Akten nur insoweit vorbehaltlos zur Verfügung gestellt wurden, als es keine Vorbehalte gab. Er formulierte das so: „Die wissenschaftlichen Beiträge in diesem Buch basieren auf den uneingeschränkt zur Verfügung gestellten Quellen in der Deutschen Bank (...) - soweit ihre Benutzung nicht durch die Rechte lebender Personen oder testamentarische Verfügungen eingeschränkt war.“

Privatisierung der Geschichte
Und genau dieser eingeschränkt uneingeschränkte Zugang ist das Problem. Es gab keinen Zugang zu den wichtigen Handakten von Hermann Josef Abs, der neben seiner Arisierungstätigkeit für die Deutsche Bank auch Aufsichtsratsmitglied der IG Farben und damit auch von IG Auschwitz war.

Für einen vertrauenswürdigen Mann hat sich das inzwischen geändert. Lothar Gall, der das besondere Vertrauen der Deutschen Bank genießt, erhielt für eine Abs-Biographie Einsicht in dessen Handakten. Und er hat in jener der Deutschen Bank nicht unverbundenen Zeitschrift für Unternehmensforschung einen eindrucksvollen Nachweis seines Könnens unter dem Titel „A man for all seasons? Hermann Josef Abs im Dritten Reich“ geliefert. „War er gar“, fragt Gall dort mutig, „an einer der Entscheidungen - etwa zum Einsatz von KZ-Häftlingen - konkret beteiligt?“ Wie denn! Gall vermochte in den ihm zugänglichen Akten kein Dokument zu finden, und so schrieb er: „Was er gewußt, was er geahnt haben könnte, wird nicht mehr zu ermitteln sein.“

Was Abs aber gewußt haben muß, das könnte, wenn er nur gewollt hätte, Gall längst ermittelt haben. Es steht in Akten, die schon öffentlich verhandelt wurden, als Gall noch zur Schule ging, beim Nürnberger IG-Farben-Prozeß zwischen 1947 und 1948. Auch Pinto-Duschinsky verweist darauf, daß in den dort vorgelegten Akten die Anwesenheit von Abs bei den IG-Farben-Aufsichtsratssitzungen vermerkt ist, in denen über die Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen gesprochen wurde.

Drei Jahre nach seiner Einleitung zum Gemeinschaftswerk über die Deutsche Bank veröffentlichte Gerald D. Feldman ebenfalls im C.H.-Beck-Verlag ein auftragswissenschaftliches Werk über einen der brutalsten Industriemagnaten der ausgehenden Kaiserzeit und der beginnenden Weimarer Republik: „Hugo Stinnes. Biographie eines Industriellen. 1870-1924“. Im Vorwort rühmt Feldman die Enkelin und ihre Familie, die ihm „unschätzbares Quellenmaterial zur Verfügung gestellt“ habe. Er schreibt: „Der persönliche Zuspruch und die wunderbare Gastfreundschaft, die meine Frau und ich von ihnen erfuhren, und die vielen genußreichen Tage und Abende, die sie und ihr Bruder Dieter uns bereiteten, haben unsere wissenschaftlichen Mühen um eine persönliche und freudvolle Dimension bereichert und werden unvergeßlich bleiben.“

Franziska Augstein, die Feldmans persönliche Integrität nicht bezweifelt, schrieb 2001 in der Süddeutschen Zeitung nach Erscheinen seines ebenfalls auftragswissenschaftlichen Werkes über den Versicherungkonzern Allianz: „Es ist die Krux mit der von den Unternehmen selbst finanzierten Unternehmensgeschichten, daß der Leser sich stets unwillkürlich fragen muß, ob die Autoren ihre Unabhängigkeit kompromittiert haben könnten.“ Franziska Augstein fragt, „was aus der Unternehmensgeschichte werden soll, wenn es dahin kommt, daß die Firmen ihre Archive künftig nur noch jenen Forschern öffnen, die sie selbst ausgesucht haben“. Und sie fragt schon kaum noch, sie weiß: „was aus der akademischen Geschichtsforschung wird, wenn sie sich an die Privatisierung ihrer Disziplin gewöhnt“.

Ja, Privatisierung der Geschichte. Als um die Jahrtausendwende die deutschen Konzerne endlich in Rechtfertigungsnotstand geraten waren, als Wirtschaftsboykott aus den USA drohte, weil sie ihre Zwangsarbeiter immer noch nicht entschädigt hatten, da wurde Hilfe gebraucht. Es ging, so US-Anwalt Ed Urbach im weltweit ausgestrahlten Programm der BBC, um „Unternehmensgewinne im Werte von mindestens 150 Milliarden Mark“, die deutsche Firmen durch den Einsatz der Zwangsarbeiter gemacht hatten. Und so konnte Feldman - in Norbert Freis Sammelband „Geschichte vor Gericht“ - anscheinend ahnungslos wahrnehmen, daß „eine Firma nach der anderen“ den Historikern ihre Archive öffnet und „ihnen gleichzeitig sogar beachtliche Mittel und Hilfen zur Verfügung“ stellt. Er fand das toll: „Es braucht nicht eigens erwähnt zu werden, wie sehr es schmeichelt, daß zur Abwechslung einmal auch Historiker gebraucht werden, und wie willkommen uns die Honorare für unsere Dienste sind.“

Und Feldman fand es „absurd zu behaupten, daß ernsthafte Historiker für ihre Leistungen nicht ebenso wie die Angehörigen anderer Berufe bezahlt werden sollten, die als Sachverständige vor Gericht tätig sind oder ihr Fachwissen Regierungsbehörden und privaten Organisationen anbieten.“ Entscheidend sei doch nur, so Feldman, daß „wir als Geschichtswissenschaftler vorgehen, unsere Unabhängigkeit so weit wie möglich wahren“. So weit wie möglich unabhängig. Insbesondere dann, wenn sie mit Ehefrau an vielen genußreichen Tagen und Abenden die wunderbare Gastfreundschaft der Auftraggeber erfahren. Gerade bei solchen Gelegenheiten vermag ein unabhängiger und kritischer Historiker einzusehen, wo Geschichtsschreibung Sinn macht und wo nicht. Feldman: „Es ist Unsinn, die Banken deswegen für die Zwangsarbeit verantwortlich zu machen, weil sie in den Aufsichtsräten von Firmen saßen, die Zwangsarbeiter einsetzten.“ Denn nach geschichtlicher Erfahrung kann und darf nur der Aufsichtsrat sein, der nichts sieht.

3,8 Millionen Mark für Mommsen
Während die Auftragshistoriker der Deutschen Bank Pinto-Duschinskys Vorwürfe in ihrer gemeinsamen Entgegnung im Times Literary Supplement lediglich „unhelpfull“ nannten, stufte Hans Mommsen, den Pinto-Duschinsky wegen seines voluminösen Volkswagenauftragswerks ebenfalls attackiert hatte, in einem eigenen Leserbrief dessen Vorhaltungen sogar „extremly unhelpfull“ ein.

Ein unverständlicher Tadel. Tatsächlich hatte Pinto-Duschinsky niemals die Absicht geäußert, den Auftragsforschern helfen zu wollen. Mommsen klagte, nein, er beklagte in seinem Brief: Die „Unterstellung“, die von ihm geleitete Forschungsgruppe über Volkswagen im Dritten Reich sei „durch die Tatsache kompromittiert, daß sie von VW bezahlt“ werde, sei „gänzlich irreführend“ und „überhaupt nicht substantiiert“. Und zweitens sei die Behauptung, daß sein Forschungsprojekt den Zugang zu den VW-Archiven blockiert hätte und damit auch Entschädigungszahlungen an die VW-Zwangsarbeiter, nicht im geringsten bewiesen.

Von wegen. Die VW-Konzernspitze, die Mommsen 1987 beauftragte, hatte den Historiker dazu benutzt, um die Forderungen ihrer Zwangsarbeiter erst einmal abzuwenden - im September 1991 erklärte mir der VW-Pressesprecher: Mommsen müsse erst zu Ende forschen, bevor man über eine Entschädigung für die Zwangsarbeiter reden könne.

Einen Monat später, bei einer Pressekonferenz in Wolfsburg, äußerte sich Mommsen schon ziemlich klar zum leidigen Problem einer Entschädigung der VW-Zwangsarbeiter: Wie soll man überhaupt feststellen, wer wirklich entschädigungsberechtigt sei? Sicher, das gestand er in diesem Zusammenhang ein, man war auch auf alte Krankenakten gestoßen, denen man Angaben über die Zwangsarbeiter hätte entnehmen können. Doch Mommsen: „Wir haben das aufgeschlossen, und wir haben das wieder zugeschlossen.“ Diese Akten zu prüfen, sei Aufgabe des Werkarchivs. Und überhaupt werde man durch „pauschale Abstandszahlungen“ an die Häftlinge der Sache nicht gerecht, da würde in der Bürokratie zuviel Geld hängenbleiben, und das führe zu einem - was immer er damit meinte - „unkontrollierten Schleppersystem“. Und zu „sekundären Korruptionserscheinungen“. Nicht im VW-Konzern, wo es so etwas nicht gibt, sondern unter dessen ehemaligen Zwangsarbeitern.

Besser sei doch, so plädierte der unabhängige Forscher Mommsen, die „überindividuelle Hilfe“, wie sie VW damals zugesagt hatte: zwölf Millionen Mark für Jugendbegegnungsstätten - die Zahlung der unterschlagenen Löhne hätte mit Zins und Zinseszins Milliarden gekostet. Mommsens eigener Forschungsetat betrug damals nach Angaben aus Wolfsburg 3,8 Millionen, fast ein Drittel der geplanten überindividuellen Entschädigung.

Als Mommsen und seine Mitarbeiter nach großen Schwierigkeiten Ende 1996 endlich zum richtigen Ende geforscht hatten und das Ergebnis „Das Volkswagenwerk und seine Arbeiter im Dritten Reich“ auf einer Pressekonferenz in Bonn vorlegten, war von einer Entschädigung dieser „Arbeiter“ durch VW nicht die Rede. Ausgerechnet der SPD-Politiker Hans Koschnik durfte eine Einleitung zum Mommsen-Opus abzeichnen, die eingestandenerweise zu zwei Dritteln von Mommsen und einem VW-Direktor vorformuliert worden war. Dort heißt es: „Ohne die Vorgänge während des Krieges zu bagatellisieren, gelangt die heutige Volkswagen AG zu der Entscheidung, auf eine individuelle Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter, Häftlinge und Kriegsgefangene im allgemeinen zu verzichten.“

Zwei Jahre nach diesem großzügigen VW-Verzicht auf Zahlung der VW-Lohnschulden bei den Zwangsarbeitern, stand Mommsen düpiert da. VW entschloß sich jetzt doch, individuelle Entschädigungen zu zahlen - aus Angst vor Klagen im Exportland USA. Vergebens aber war die Investition in Mommsens zehnjährige Forschungstätigkeit für VW nicht. Einen Großteil der möglichen Empfänger von Entschädigungen hat der für VW so mildtätige Tod ereilt.

„Alle Druckmittel auspielen“
Zum vorläufigen Abschluß der Diskussion im Times Literary Supplement verlangte Pinto-Duschinsky von den Konzernen, die sich Auftragsforscher halten: „Wenn sie wirklich über ihre Aktivitäten im Krieg auspacken wollen, dann müssen diese Unternehmen zuallererst ihre Archive der Öffentlichkeit öffnen, bevor sie einzelne ausgewählte Historiker finanzieren.“ Der Wissenschaft sei nun einmal schlecht gedient, wenn einzelne Historiker von den deutschen Unternehmen gesponsert werden, die auf der Anklagebank sitzen. Doch da konterte Mommsen tief gekränkt, Pinto-Duschinsky habe „meine wissenschaftliche Glaubwürdigkeit untergraben“.

Die hatte er freilich - aber das kam erst später heraus - schon zu Beginn seiner Karriere verloren, als es um den Reichstagsbrand ging. Er hatte damals in einem Aufsatz, die von Rudolf Augstein im Spiegel beschworene Legende von der Unschuld der Nazis am Reichstagsbrand zunächst bezweifelt. Dann aber hatte das Institut für Zeitgeschichte, bei dem er angestellt war, Probleme mit dem Gutachten seines externen Mitarbeiters Hans Schneider, der allzu deutlich die Hintergründe der Spiegel-Serie über den Reichstagsbrand beschrieb. Mommsen mußte seinerseits ein Gutachten schreiben, warum das Institut für Zeitgeschichte Schneiders Untersuchungen nicht veröffentlichen könne. Er kam zu dem Ergebnis, daß das Institut „formell nicht in der Lage sei, von dem mit Schneider geschlossenen Vertrag zurückzutreten“. Insbesondere könne man Schneider juristisch nicht hindern, seine Forschungsergebnisse anderswo zu veröffentlichen. „Da aber aus allgemeinpolitischen Gründen eine derartige Publikation unerwünscht scheint“, empfahl Mommsen, „rasch und energisch alle Druckmittel, die in unmittelbarer Verfügung des Instituts stehen, auch da, wo sie einer endgültigen juristischen Prüfung nicht standhalten, auszuspielen“.

Da Schneider beamteter Studienrat in Baden-Württemberg war, regte Mommsen an, „über Stuttgart zu arbeiten“, wo der Nazi Kurt Georg Kiesinger damals Ministerpräsident und Hitlers erfolgreicher Marinerichter Hans Filbinger Innenminister war. Schneider wurde zum Schweigen gebracht und Mommsen veröffentlichte in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte eine Darstellung des Reichstagsbrands, die widerrief, was er selbst vorher geschrieben hatte, und die - vielfach nachgedruckt - von Augstein als wissenschaftliche Bestätigung seiner Unschuldslegende bejubelt wurde.

Als er sehr viel später nach den „allgemeinpolitischen Gründen“ für seinen Sinneswechsel befragt wurde, wehrte Hans Mommsen ab, wie er das heute noch wissen solle. Wissenschaftliche Unabhängigkeit - ja, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Auch den konkreten Vorwürfen Pinto-Duschinskys zu seiner VW-Auftragsforschung entzog sich Mommsen - mit einem kuriosem Standortargument: er könne nicht sehen, daß das Times Literary Supplement ein geeignetes Podium sei, um „Details“ zu diskutieren.

Es ging um den vieldiskutierten Rühen-Fall. Im Werks-Lager Rühen hatte das Volkswagenwerk mit Hilfe des Werksarztes und SS-Hauptsturmführers Dr. Hans Körbel die Säuglinge seiner Zwangsarbeiterinnen durch Hungerkost letal entsorgt. Für Mommsen in seiner VW-Auftragsarbeit ein Problem eines „damals noch nicht hinreichend bekannten Hospitalismus“. Der sei auch dadurch entstanden, daß der SS-Arzt „völlig überlastet“ gewesen sei. „Eine Personalisierung dieses Problems“, versicherte Mommsen, führe „in die Irre“. Er plädierte - für etwas anderes wurde er nicht honoriert - auf „Tragödie“.

Ernst nehmen muß man diese „unabhängigen“ Historiker, die von ihren Untersuchungsgegenständen honoriert wurden und die ihr Tun mit dem eines normalerweise vom Patienten honorierten Arztes gleichsetzen - mutmaßlich sind sie privat versichert. Zumindest dem Schöngeist Lothar Gall dürfte der uralte Eid des Hippokrates nicht unbekannt sein. Der schreibt dem Arzt vor, niemals zum Nachteil des Patienten tätig zu werden. Und natürlich hat der Arzt, der sich dem hippokratischen Eid verpflichtet fühlt, gegenüber der Öffentlichkeit auch eine Schweigepflicht - insbesondere, wenn sie im Interesse des Patienten geboten ist.
Otto Köhler erhielt dieses Jahr den Kurt-Tucholsky-Preis

08.11.2007, junge Welt

... wirst du was in Bielefeld

Adam Tooze holt sich für seine Wirtschaftsgeschichte wieder einen schlechten Berater aus der deutschen Historikerszene. Gottfried Plumpe will den kriegsfördernden Einsatz von Bayer AG und IG Farben verschleiern - aber das Haus Bayer weiß keinen Dank
Von Otto Köhler

Was bisher geschah: Der britische Historiker Adam Tooze schrieb das vorzügliche Buch „Ökonomie der Zerstörung“ über die enge Kooperation der deutschen Industrie mit Hitler. Das entlockte dem Bielefelder Historiker Hans-Ulrich Wehler eine begeisterte Rezension („außergewöhnliche Forschungs- und Interpretationsleistung“), die er sich nicht erlauben durfte, weil er just zuvor im Fall des linken italienischen Altphilologen Luciano Canfora dekretiert hatte, der „Mythos“, Hitler sei mit Unterstützung durch die deutsche Großwirtschaft ins Reichskanzleramt eingezogen, sei „endgültig zerstört“.

Tooze wiederum verläßt sich - trotz seines richtigen Urteils über die deutsche Großindustrie - oft auf Unternehmenshistoriker, die wie der IG-Farben-Forscher Peter Hayes (siehe jW v. 27.8.2007) oder der Bielefelder BASF-Federhalter Werner Abelshauser (siehe jW v. 18.9.2007) groß im Erfinden von mildernden Umständen für Hitlers Wirtschaftsleute sind. Und die - wie Wehler voller Anerkennung über die Werke seines Bielefelder Kollegen Abelshauser urteilt - „zum Kernbestand einer deutschen ›New Business History‹“ gehören.

Geschichtsschreiber der Bayer AG
Der dritte Mann, den Tooze als wichtige Quelle benutzt, ist auch ein Produkt Bielefelder Geschichtswissenschaftspolitik: Gottfried Plumpe, bis vor kurzem Bayer-Vorstandsmitglied und Professor gar. Tooze hat immerhin gemerkt, daß Plumpes Wissenschaft „problematischer“ ist als die von ihm geschätzten Werke von Hayes und Abelshauser.

Aber zum Opfer gefallen ist er Plumpe gleichwohl. Etwa, wenn er ihm - mit den entsprechenden Folgerungen - abnimmt, das Treffen zwischen Hitler und der Interessengemeinschaft Farben habe erst „im Herbst 1932, unmittelbar nach dem spektakulären Erfolg der Nationalsozialisten bei den Juliwahlen“ stattgefunden. Und nicht schon im Juni. Die IG habe „mit dieser Aktion letztlich nichts anderes getan, als sich nach allen Seiten abzusichern“ (Tooze, S. 146 f.).

Doch Plumpe, mit dem Tooze diese Behauptung belegt, ist eine trübe Quelle. Ich lernte ihn auf der Frankfurter Buchmesse 1986 flüchtig beim Verlagsempfang für Bernhard Sinkels IG-Farben-Film „Väter und Söhne“ kennen. Der damals noch junge Mann - er hatte die IG-Chronologie im Anhang zu Sinkels Filmbuch verfaßt - rasselte Daten, Fakten, Zahlen aus der IG-Geschichte mit verblüffender Präzision herunter.

Offiziell war er seit 1987 in der Konzernverwaltung des IG-Nachfolgers Bayer AG tätig und beteiligte sich maßgebend an der 1988 erschienenen Bayer-Jubiläumsfestschrift „Meilensteine“. Gleichwohl konnte er sich im selben Jahr an der Geschichtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld mit einer Arbeit über „Die IG-Farbenindustrie AG: Wirtschaft, Technik und Politik 1904-1945“ habilitieren, die 1990 bei der Duncker & Humblot GmbH in Westberlin als Buch erschien. Ein solcher Zusammenhang zwischen dem Werk, das der Autor schreibt, und dem Werk, in dem er verdient, mag in der Buchproduktion nicht ungewöhnlich sein. Es ist aber schwer vorstellbar, daß - zumindest damals - eine Universität, die Wert auf ihren Ruf legt, eine solche Habilitationsarbeit zuläßt. Unabhängiges wissenschaftliches Urteil ist dort nicht mehr möglich, wo es in die vom Untersuchungsgegenstand geführte eigene Personalakte eingehen kann. Doch an der Universität Bielefeld war das möglich.

Das Rendezvous mit Hitler
Das schon erwähnte Geheimtreffen von 1932 zwischen Hitler und zwei Abgesandten der IG Farben, bei dessen Schilderung und Wertung sich Tooze auf Plumpe verläßt, wäre womöglich geheim geblieben. Doch im Nürnberger IG-Farben-Prozeß in den Jahren 1947/48 (siehe jW v. 13.8.2007) tauchte der Entwurf für die 1941 geplante Festschrift „Leuna - 25 Jahre im Kampf um Deutschlands Freiheit“ auf, in der sich einer der IG-Farben-Abgesandten, Heinrich Bütefisch, des Treffens mit dem Führer rühmte. Es habe Hitler die „beruhigende Gewißheit“ vermittelt, Deutschland könne dank der IG „in der Treibstoffversorgung für die Luftwaffe und die wichtigsten Teile der übrigen Wehrmacht (...) von fremder Zufuhr unabhängig“ sein.

Das Geheimtreffen war eine wichtige Station in der Geschichte der IG Farben. Denn es ging um die Fortführung der Benzinhydrierung aus Kohle, eine IG-Erfindung in Leuna, die dem Konzern schwerste Verluste bereitete. Man hatte sich verspekuliert: Die IG rechnete in den zwanziger Jahren mit dem Versiegen der Ölquellen und wollte mit der synthetischen Produktion von Benzin aus Kohle Riesengewinne machen. Doch der Benzinpreis auf dem Weltmarkt sank und sank, zuletzt auf 5,6 Pfennige pro Liter, die IG aber konnte den Preis für ihr synthetisches Benzin aus den neu geschaffenen Hydrieranlagen in Leuna nicht unter 20 Pfennig herunterbringen. Der Konzern geriet in eine Krise, und es gab Krach in der Interessengemeinschaft. Aufsichtsratsvorsitzender Carl Duisberg plädierte für die sofortige Einstellung der Benzinproduktion; Vorstandsvorsitzender Carl Bosch und sein engster Mitarbeiter Carl Krauch wollten unbedingt weitermachen. Bosch schickte seinen Vertrauten Heinrich Gattineau zusammen mit dem Direktor des Hydrierwerkes in Leuna, Heinrich Bütefisch, zu Hitler nach München.

Hitler sah sofort ein, daß der „deutsche Treibstoff“ subventioniert werden mußte - „selbst unter Opfern“. Denn die Unabhängigkeit vom Welterdölmarkt war, das wußte er, kriegswichtig. „Die technische Durchführung muß ich Ihnen überlassen. Dafür sind Sie da“, sprach der Führer zu den IG-Vertretern und fügte hinzu: „Unser Weg aber deckt sich.“ Bütefisch: „Dieses Ergebnis der Unterredung mit dem Führer bedeutete für Leuna damals eine große Stütze. Jetzt konnte die Hydrierung bedenkenlos durchgehalten werden. (...) Die führenden Leute der IG-Farben-Industrie faßten nunmehr den entscheidenden Entschluß, den Betrieb in Leuna auch unter Opfern aufrechtzuerhalten.“

Tatsächlich beschloß die IG-Führung unmittelbar nach dem Juni-Treff mit Hitler - im Juli 1932, wie Bütefisch wiederholt bestätigt - die Benzinhydrierung weiterzuführen. Nach der Machtübergabe, im Dezember 1933, unterzeichnete Bosch zusammen mit seinem späteren Nachfolger Hermann Schmitz, den Hitler gerade in die NSDAP-Reichstagsfraktion aufgenommen hatte, den Benzinvertrag, der die IG aller Sorgen enthob. Noch 1986 - in der Chronologie zu Bernhard Sinkels Filmbuch „Väter und Söhne“ - schrieb auch Gottfried Plumpe auf Seite 435 korrekt: „Die Weiterführung der verlustreichen Hydrierarbeiten wird in der I.G. zunehmend umstritten: Nach harten Auseinandersetzungen wird im Juli 1932 die Fortführung der Arbeiten, wenn auch auf verringertem Niveau, beschlossen (...).“

Wenige Wochen nach Erscheinen der Plumpe-Chronologie legte ich mein IG-Farben-Buch vor, in dem ich anhand von Hitlers Itinerarium - ein vom Institut für Zeitgeschichte geführtes Tagebuch für Hitler - nachweisen konnte, wann der Besuch beim Führer stattgefunden haben mußte. Es gab unterschiedliche Angaben, ob das Treffen im Juni 1932 stattfand, wie Bütefisch 1941 diktierte, oder im November, wie sein Begleiter, der auch sonst bei Datierungen unzuverlässige Gattineau in Nürnberg aussagte. Auch die Historiker, soweit sie sich überhaupt für dieses historische Treffen interessierten, übernahmen mal die eine, mal die andere Angabe, ohne sie beweisen zu können. Denn keiner kam auf die Idee, die über das Treffen gemachten Angaben - im Wahlkampf, einen Tag zuvor hatte Hitler in München gesprochen - mit Hitlers Itinerarium zu vergleichen: Da bleibt als einziger Termin für die Zusammenkunft Hitler/IG Farben im Jahr 1932 der 25. Juni.

Doch da reagierte Plumpe schnell. Den Termin von Juli 1932 für die IG-Farben-Entscheidung zur Fortführung der schwer defizitären Benzinsynthese erwähnte er nicht mehr. Plötzlich schrieb er in seiner Bielefelder Habilitationsschrift - ohne eine Begründung für den Sinneswandel zu liefern: „Die entscheidende Sitzung des Zentral-Ausschusses, auf der über die Weiterführung der Mineralölsynthese beschlossen werden sollte, fand am 21. und 22. Dezember 1931 im Leunawerk statt.“

Und, doppelt hält besser: „Endgültig legte sich die I.G. dann am 18.6.1932 auf die Weiterführung der Mineralölsynthese fest.“ Also nicht nach, sondern genau eine Woche vor dem Treffen mit Hitler am 25. Juni 1932, das Plumpe nun wiederum in den November verlegte.

Auch sonst sichert Plumpe das Treffen ab. Die IG hielt den Kontakt geheim? Na bitte, der beste Beweis, wie unwichtig er war! Plumpe: „Seine politische Bedeutung ist gering, da der I.G. offensichtlich daran gelegen war, die Angelegenheit so diskret wie möglich abzuwickeln, um nicht in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, es gebe wichtige Kontakte des Unternehmens zur NSDAP.“

Den Krieg gerettet
So wie die IG Farben im Juni 1932 mit dem Benzinpakt den Weg in den Zweiten Weltkrieg bahnte, so wurde auch der Erste Weltkrieg dank der IG-Vorläufer BASF und Bayer gerettet, als er vorzeitig zu enden drohte. Deutschland hätte nämlich 1915 kapitulieren müssen, schlicht aus Munitionsmangel. Die deutschen Militärs hatten nämlich bei ihren umfangreichen Kriegsvorbereitungen und Aggressionsplänen einen entscheidenden Punkt übersehen. Zur Produktion von Munition brauchte man damals noch Salpeter aus Chile. Die Einfuhr aber wurde von der englischen Flotte blockiert. Im Frühjahr 1915 wären die letzten Vorräte zu Ende gegangen. Deutschland hätte rechtzeitig vorher den Frieden suchen müssen - nein dürfen - unter damals noch günstigen Bedingungen. Millionen von Menschen hätten überlebt.

Doch die BASF hielt den deutschen Krieg am Leben. Sie hatte, um die Menschheit vor dem Hungertod zu bewahren, das Haber-Bosch-Verfahren entwickelt, das es erlaubte, aus der Luft, aus Stickstoff, Kunstdünger zu entwickeln. Im September 1913 wurde in Oppau die erste Produktionsstätte angefahren. Ein Jahr später - im Oktober 1914 machte die BASF dem Kriegsministerium das berühmte Salpeterversprechen - wurde das Haber-Bosch-Verfahren von der Düngererzeugung auf Munitionsherstellung umgestellt, um die soeben gerettete Menschheit jetzt zu Tode zu bringen. Damit begann, so drückt es Plumpe formvollendet aus, „das Engagement der Farbstoffindustrie für die deutsche Rüstungsproduktion“. Für den Autor eine Problemlösung: „Damit war das Salpeterproblem in Deutschland gelöst, die Munitionsproduktion konnte aufrechterhalten und ausgebaut werden, der Krieg weitergehen.“ Das war eine begrüßenswerte Entwicklung. Denn, so Plumpe: „Unter den gegebenen Bedingungen der deutschen Kriegswirtschaft war der weitere Ausbau der Stickstoffgewinnung sowohl aus militärischen Gründen als auch zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung dringend geboten.“

Das alles ist wissenschaftlich haltbar. Plumpe geht nun einmal von den Bedingungen der Kriegswirtschaft aus. Über das Faktum - die Interessengemeinschaft hat den Krieg gerettet - besteht Einigkeit. Plumpe ausdrücklich: „Mit ihrem Engagement für die deutsche Kriegswirtschaft trug die deutsche Farbstoffindustrie in erheblichem Maße dazu bei, die weitere Kriegführung überhaupt zu ermöglichen.“ Dem Mann, der in seiner Einleitung bemerkenswerte „Thesen zum Verständnis unternehmerischen Handelns“ aufstellt - „Ertragsmaximierung“ ist „prinzipielles Ziel“ -, muß es auch erlaubt sein, kriegswirtschaftlich zu denken - ohne Rücksicht auf die Leichenberge, über die er dabei zu klettern hat.

Heilige Kriegsprofite
Mitglieder einer communitas scientiae - das wissen wir schon von Plumpes Kollegen Wehler - können DDR-Historiker nicht sein. Sobald Plumpe in einer Fußnote auf so einen traf, sonderte er in einer allergischen Reaktion Schnellurteile ab wie „dubios“, „spekulativ“, „unseriös“, „parteimarxistisch“; kurz: Es „erübrigt sich daher, näher auf die entsprechenden Thesen einzugehen“.

Solch ein Fall ist Hellmuth Weber, der 1966 in der inzwischen abgewickelten Deutschen Akademie der Wissenschaften eine Untersuchung über „Deutsche Kriegspolitik 1916-1918“ publizierte. Es geht um das Hindenburg-Programm von 1916 zur totalen Kriegführung und zur Verdoppelung der für die Farbenindustrie so lukrativen Munitionsproduktion. Das wurde über den Generalstabsobersten Max Bauer maßgeblich von Bayer-Chef Carl Duisberg beeinflußt - was Plumpe energisch bestreitet. Plumpe beruft sich dabei auf eine solch klare Quelle wie „Meine Kriegserinnerungen“ des Hindenburg-Vize Erich von Ludendorff. Und auf einen Brief, den Duisberg am 10. September 1916 seinem Vertrauten, dem Obersten Bauer in der Obersten Heeresleitung, geschrieben hatte. Plumpe: „Weber, der den ganzen Brief nicht kennt, stellt Spekulationen über seinen Inhalt an, die als Musterbeispiel für ideologische Deduktionen gelten können. Der Brief zeigt, daß sie falsch sind.“

Plumpe, der kein einziges wörtliches Zitat aus dem Brief bietet, verließ sich offensichtlich darauf, daß der Duisberg-Brief nur bei ihm im Bayer-Archiv liege. Sein Pech - da liegt vermutlich der Durchschlag. Denn das Original ist im Bundesarchiv allgemein zugänglich: im Nachlaß Bauer. Und kein Brief ist so geeignet wie dieser, um das zu zeigen, was Plumpe ideologische Spekulationen nennt - wüste und wilde Spekulationen sogar müßte sie Plumpe von seinem speziellen Standpunkt im Bayer-Konzern nennen.

Duisberg freut sich in diesem Brief, daß wieder, wie schon 1914, der „Munitionsmangel (...) uns zusammenführte und uns nicht nur menschlich näher brachte, sondern auch praktisch in die Speichen des Kriegsrades eingreifen ließ“. Und er ist keineswegs - wie Plumpe behauptet - überrascht über die geforderte Verdoppelung der Munitionsproduktion. Umgekehrt, er und sein Kollege Gustav Krupp wollten das Hindenburg-Programm noch übertreffen. Und so beschwert er sich bei Bauer über das Kriegsministerium: „(...) wir wurden gebremst, wenn wir uns weiter betätigen wollten, wir wurden verärgert und in die Schranken des bureaukratischen, geschäftsordnungsmäßigen Betriebes zurückgewiesen, wir wurden geschimpft und gescholten, wenn wir uns rührten und regten und aus dem gewohnten Gleise heraustraten. Anstelle dankbarer Anerkennung, wie wir sie erwarten konnten, und wie sie zeitweise auch gewährt wurde, trat die übliche, nie Lob, aber wohl Tadel zeigende Amtsmiene, trat Krittelei und Nörgelei und von der Reichstagsmehrheit gewünschte Knauserei.“

Besonders heilig waren Duisberg, aber nicht nur ihm, die Kriegsprofite. Dem in einem Schreiben des Kriegsministeriums geäußerten Begehren, die an Rüstungsaufträgen wild verdienende Industrie solle sich in die Bücher gucken lassen, begegnete er mit verständlicher Wut. Auf dieses Verlangen gebe es, schrieb Duisberg im Brief an Bauer, „keine Antwort als die von der gesamten Industrie beschlossene Ablehnung dieses Eindringens in die tiefsten Geheimnisse unserer Privatwirtschaft, um entweder die Schwachen, Ängstlichen und nicht auf der Höhe ihrer Leistungsfähigkeit Stehenden zu falschen Mitteilungen zu veranlassen oder den Tüchtigen, Starken und Aufrichtigen aus den Einzelheiten ihrer Preisaufstellung einen Strick zu drehen“. Duisbergs Brief, dessen wahren Inhalt Plumpe kennt und unterschlägt, hatte Erfolg: Zwei Monate später wurde der von ihm angeklagte Kriegsminister Adolf Wild von Hohenborn entlassen, der Bayer-Profit am Krieg blieb unangetastet.

Gegenseitiges Einvernehmen
Das Bayer-Archiv, aus dessen ihm zugänglichen Schätzen Gottfried Plumpe auf solche Weise seine Habilitationsschrift mit viel Takt und Diskretion gebastelt hatte, feiert schon bald, am 26. November, mit einer Tagung der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte e.V. in Leverkusen sein 100jähriges Jubiläum. Den Festvortrag „Carl Duisberg und das moderne Unternehmen“ hält Professor Plumpe. Professor Werner Plumpe von der J.W. Goethe-Universität Frankfurt, den es betrüben könnte, wenn man ihn verwechselte. Und nicht ein Duisberg-Spezialist wie der Bayer-Professor Gottfried Plumpe - den gibt es seit dem Frühjahr trotz einer steilen Karriere im Hause des Chemieunternehmens nicht mehr.

1987 trat er in die Konzernverwaltung ein, wurde Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, stieg, nachdem es ihm gelungen war, sich aus dem Archiv seines Arbeitgebers über seinen Arbeitgeber in Bielefeld zu habilitieren, in den Konzernstab „Unternehmenspolitik“ ein und wurde Referent des Vorstandsvorsitzenden. 1996 berief ihn laut manager magazin die - nach dem Gründer des Metro-Konzerns benannte - Otto-Beisheim-Universität in Vallendar bei Koblenz zum Honorarprofessor. 1999 wurde er Leiter der Konzernplanung und des Controlling. 2002 sollte Plumpe laut manager magazin im Bayer-Vorstand das Finanzressort von Werner Wenning, der Vorstandsvorsitzender wurde, übernehmen. Doch dann ging es bergab. 2003 wurde der Professor (der Titel stand in jeder Presseverlautbarung) als Aufsichtratsvorsitzender der Bayer Restaurant + Service GmbH eine Art Frühstücksdirektor, der neue Firmenkasinos eröffnete oder nach Brasilien reiste. Jetzt, im Frühjahr, kam das Aus. Bayer teilte mit, daß Gottfried Plumpe - diesmal ohne Professor, in Vallendar ist er auch nicht mehr tätig - das Unternehmen „im gegenseitigen Einvernehmen“ verlassen hat. Wo er verblieben ist, wie er zum Titel „Professor“ kam, darüber weiß Andrea Knebel von der Bayer-Presseabteilung „Unternehmenspolitik“ nicht bescheid, sagt sie, und der Plumpe-Assistent, der das wissen könnte, sei mit ihm ausgeschieden. Günter Forneck, Leiter der Presseabteilung, der zunächst mutmaßt, Plumpe sei Professor in Vallendar, sagt, sein Ausscheiden habe nichts mit dem Professorentitel zu tun. Der Grund müsse „nicht unbedingt ein Fehlverhalten“ sein.

Das ist dieselbe Begründung, mit der sich soeben die Bertelsmann-Stiftung von ihrem langjährigem Vorstandsmitglied Professor Werner Weidenfeld trennte, nachdem die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdacht Hausdurchsuchungen in seinen beiden Wohnsitzen veranstaltete.

Spiegel online veranstaltet davon unabhängig zur Zeit ein Quiz über bestimmte Formulierungen - Codes - in der Zeugnissprache und fragt: „Was bedeutet: ›Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.‹“ Einzig richtige Antwort: „Dem Arbeitnehmer mußte das Ausscheiden nahegelegt werden, sonst wäre er gekündigt worden.“ Unbedenklich für den weiteren Berufsweg sei übrigens nur die Formulierung: „Herr (...) verläßt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.“ Herr Plumpe hat nach den Bayer-Mitteilungen einen solchen Wunsch nicht geäußert.

Das ist grober Undank. Plumpe hat sich - wie das Tooze-Buch beweist - gerade auch im Bereich der Geschichtswissenschaft unbezahlbare Verdienste um Bayer (samt IG Farben) erworben. Und jetzt setzt man ihn, dem noch eine ganz große Karriere bei Bayer zu winken schien, ganz einfach vor die Tür. Obwohl er doch zuvor seine Aufgaben als Unternehmenshistoriker mit äußerster Gewißheit jederzeit zur vollsten Zufriedenheit der Bayer AG ausgeführt hat. Und nur durch die bestechende Großzügigkeit der Fakultät für Geschichtswissenschaften der Universität Bielefeld sich damit habilitieren konnte.

Die Universität Bielefeld hat damit eine große Verantwortung übernommen. Wenn schon der Konzern, für dessen Ruf sich Plumpe aufgeopfert hat, wenn schon die Beisheim-Universität, bei der er Honorarprofessor war, wenn also beide nichts mehr von ihm wissen wollen, dann gibt es - Freiheit der Wissenschaft! - nur noch eins: Die im Austeilen von Lehrbefähigungen so tolerante Geschichtswissenschaftliche Fakultät muß ihn sofort als lehrfähigen Professor einstellen - nach ihrem Motto: Und wirst du nichts auf dieser Welt, dann wirst du was in Bielefeld. Den dafür erforderlichen Hippokratischen Eid hat Plumpe mutmaßlich auch schon abgelegt. Was der mit Historikern zu tun haben könnte, darüber demnächst mehr.

Nachtrag
Otto Köhler konnte in seinem Beitrag nicht mehr rechtzeitig vor Drucklegung eine Auskunft der Otto-Beisheim-Hochschule in Vallendar übermitteln. Danach war Gottfried Plumpe lediglich Lehrbeauftragter an der Wirtschaftshochschule und nicht Honorarprofessor, wie Köhler das manager magazin (3.12.2001) zitiert. Bei der Bayer AG wiederum, die bis zu seinem Ausscheiden Plumpe in Pressemitteilungen als „Professor“ titulierte, weiß man nicht, wo sonst als in Vallendar Plumpe Professor gewesen sein könnte. (jW)

[UNEP] Greenwashing

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Pressemitteilung vom 24. August 2007

Jugendumweltkonferenz der UNEP in Leverkusen:

„Vereinte Nationen dürfen sich nicht kaufen lassen“

Aufruf zur Protestaktion: Mo, 27. August, ab 10 Uhr, Bayer-Erholungshaus (Nobelstr. 37, Leverkusen)

Am kommenden Montag beginnt in Leverkusen die „Internationale Jugendumweltkonferenz“ der UN-Umweltbehörde UNEP. Finanziert wird die viertägige Tagung vom Chemie- und Pharmaunternehmen BAYER, Vertreter der Firma gestalten auch Teile des Programms. Gemeinsam eröffnet wird die Konferenz von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, UNEP-Direktor Achim Steiner sowie dem Vorstandsvorsitzenden von BAYER, Werner Wenning.

In Briefen an Achim Steiner, Jürgen Rüttgers und Sigmar Gabriel fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ein Ende der Zusammenarbeit von UNEP und BAYER-Konzern. „Unternehmen verfolgen Gewinn-Interessen, diese treten zwangsläufig mit dem Allgemeinwohl in Konflikt. Es ist daher grundsätzlich nicht hinnehmbar, dass die Vereinten Nationen einen Konzern als gleichberechtigten Partner behandeln“, so Philipp Mimkes von der CBG. Das Netzwerk fordert die UNEP auf, die Verantwortung multinationaler Unternehmen für ökologische Probleme nicht unter den Teppich zu kehren und sich stattdessen für weltweit verbindliche ökologische und soziale Standards einzusetzen.

Zur Eröffnungszeremonie der Konferenz am kommenden Montag in Leverkusen kündigt die Coordination gegen BAYER-Gefahren Proteste an. „Lobbyisten von BAYER bekämpften in der Vergangenheit sämtliche Anstrengungen zum Umweltschutz – vom Kyoto-Protokoll bis hin zur EU-Chemikaliengesetzgebung REACH. Zudem produziert BAYER eine große Zahl hochgefährlicher Produkte. Die Kooperation mit einem Umweltsünder wie BAYER beschädigt die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen, die UNEP darf sich daher am „greenwashing“ von BAYER nicht beteiligen“, so Mimkes weiter. Die CBG bemängelt zudem, dass Vertreter der UNEP in der Vergangenheit irreführende Behauptungen des Konzerns zum Ausstoß von Treibhausgasen ungeprüft wiederholt haben.

Um sein Image mit vorgeblichem Umweltengagement reinzuwaschen, startete BAYER Dutzende von Kooperationen mit Umweltgruppen, medizinischen Fachgesellschaften, Selbsthilfegruppen und Umwelt-Medien. Die Firma nutzt diese Kooperationen in ihrer Außendarstellung weidlich - z.B. auf ihrer homepage, dem Geschäftsbericht und zahllosen Werbebroschüren. Reale Veränderungen der Geschäftspolitik resultieren hieraus nicht.

Auch Teilnehmer der Umweltkonferenz kritisierten gegenüber der CBG die Abhängigkeit der UNEP von privatwirtschaftlichen Interessen. Mitglieder des Youth Advisor Council der UNEP kündigten an, die Geschäftspolitik von BAYER in der Konferenz zu diskutieren.

Der Kölner Stadt-Anzeiger und die taz berichten über die Kampagne

Der offene Brief an die UNEP im Wortlaut: http://www.cbgnetwork.de/2089.html
Kritik am UN Global Compact: http://www.cbgnetwork.de/2038.html

[GFP] Pharma

CBG Redaktion

11. Juli 2007, German Foreign Policy

Mordsgeschäfte

BERLIN/LEVERKUSEN - Die deutsche Pharmaindustrie verlangt umfassende Profitgarantien für ihre Mitwirkung an der Bekämpfung von AIDS, Malaria und Tuberkulose in Entwicklungsländern. Die Mittel sollen von Fonds der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen zur Verfügung gestellt werden, deren Aufstockung beim G8-Gipfel im Juni beschlossen worden war. Dazu üben die Unternehmen erheblichen Druck auf UN-Abteilungen aus, die für die Bekämpfung tropischer Armutskrankheiten zuständig sind. Gefordert werden umfassender Patentschutz und Abnahmegarantien für die Medikamente, privilegierte Marktzugänge insbesondere in den Staaten Afrikas, der westlich orientierte Ausbau des dortigen Gesundheitswesens und die Ausbildung medizinischen Personals unter der Ägide der Arzneimittelkonzerne. Außerdem soll die Pharmaforschung subventioniert werden. Die Vereinten Nationen haben sich ihrerseits im Rahmen so genannter Public Private Partnerships auf eine enge Kooperation mit der Industrie festgelegt und sind zur Erfüllung von deren Bedingungen praktisch gezwungen. Zu den Profiteuren gehört der deutsche Bayer-Konzern, der sich die Erprobung eines umstrittenen Tuberkulose-Medikaments aus einem internationalen Hilfsfonds finanzieren lässt. Angebliche Hilfsgelder für die globalen Armutszonen fließen auf diese Weise nach Deutschland zurück.
Anlass der jüngst vorgetragenen Forderungen der deutschen Pharmaindustrie war die Ankündigung der sieben reichsten Industrienationen und Russlands auf dem G8-Gipfel im deutschen Heiligendamm. Dort hatte es geheißen, man wolle den 2002 von den Vereinten Nationen eingerichteten „Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria“ bis 2010 mit insgesamt 44 Milliarden Euro ausstatten.1 Der Anteil der Bundesrepublik beläuft sich auf 400 Millionen Euro. Im Rahmen sogenannter Public Private Partnerships soll die Versorgung der größtenteils in Entwicklungsländern lebenden Kranken mit lebenswichtigen Medikamenten den führenden westlichen Arzneimittelunternehmen überlassen werden. AIDS, Tuberkulose und Malaria fordern jährlich etwa sechs Millionen Todesopfer weltweit - unter anderem, weil die notwendigen Präparate für die Betroffenen oftmals unerschwinglich sind.

Bedarfsplanung
Die deutschen Forderungen betreffen unter anderem die Lieferung von HIV/AIDS-Medikamenten an afrikanische Staaten. Dazu verlangte der Vorsitzende des deutschen Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Dr. Dr. Andreas Barner, von der Weltgesundheitsorganisation WHO und internationalen Hilfsorganisationen verbindliche „Voraussagen über die benötigten Präparatemengen“ und eine „systematische Bedarfsplanung“.2 Um ihren Bevölkerungen den Zugang zu den lebenswichtigen Medikamenten zu ermöglichen, müssten die afrikanischen Staaten außerdem für die „Abschaffung der noch immer weit verbreiteten Einfuhrzölle und Steuern auf Medikamente“ sorgen. Nur so könne der „Boden für mehr internationale Hilfe“ unter Beteiligung der Pharmaunternehmen bereitet werden, erklärte Barner.

Monopole
Die Strategie der Arzneimittelkonzerne, die Lieferung lebensnotwendiger Medikamente an die Armen in Entwicklungsländern von Steuererleichterungen und Profitgarantien abhängig zu machen, setzt sich auf dem Gebiet der Patentrechte fort. Ohne diese Rechte, so Barner, würden die Unternehmen „das Interesse verlieren, erfinderisch tätig zu sein“, da jeder „beliebige Wettbewerber“ sie um die „Früchte der Arbeit“ bringen könne.3 Durch Patentgebühren werden die Preise für Medikamente gegen HIV/AIDS und andere Armutskrankheiten wie Tuberkulose und Malaria künstlich hochgehalten. Dies beschert der Pharmaindustrie unabhängig von den Produktionskosten hohe Extragewinne. Ihr Kampf für den „Schutz des geistigen Eigentums“ richtet sich insbesondere gegen indische Arzneimittelhersteller, die die in Entwicklungsländern benötigten Präparate weit günstiger produzieren als ihre westlichen Konkurrenten und sie damit für die Betroffenen überhaupt erst bezahlbar machen.4

Vertrieb
Der VFA-Vorsitzende Barner hingegen hält es für einen „Irrtum“, dass „Gesundheitsprobleme“ durch das „Brechen von Patenten“ gelöst werden könnten.5 Er fordert stattdessen von den Entwicklungsländern, die „Kompetenzen der forschenden Pharmaunternehmen“ künftig verstärkt in ihre Gesundheitsprogramme einzubeziehen und in eine „solide Gesundheitsinfrastruktur“, insbesondere in das Apothekenwesen, zu investieren. Vom Ausbau des Gesundheitssektors und der Schulung medizinischen Personals unter ihrer Ägide erhoffen sich die deutschen Arzneimittelkonzerne einen optimierten Vertrieb und damit eine Erhöhung des Absatzes ihrer Produkte.

Moxifloxacin
Exemplarisch führt die deutsche Bayer AG vor, wie angebliche Hilfsgelder in die Wohlstandszentren der westlichen Welt umgelenkt werden sollen. Der Pharmariese versucht derzeit mit Unterstützung einer internationalen Hilfsorganisation, sein Antibiotikum Moxifloxacin auf den Märkten der Entwicklungsländer zu etablieren. Die „Global Alliance for TB Drug Development“ (TB Alliance), die ihre Geldmittel von privaten Stiftungen und den Regierungen der USA, Großbritanniens, der Niederlande und Irlands erhält, finanziert mit 100 Millionen Dollar eine aufwendige Testreihe, die die Wirksamkeit von Moxifloxacin gegen Tuberkulose (TB) unter Beweis stellen soll. Die Forschungsförderung, die Bayer gewährt wurde, umfasst nach Aussage der TB Alliance Marktanalysen („(a)nalyze drug market conditions“) sowie die Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern, Arzneimittelhändlern und Anwälten in Entwicklungsländern.6 Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Moxifloxacin dort innerhalb kürzester Zeit nach Abschluss der Erprobungsphase als Standardmedikament zugelassen wird („ensure the rapid adoption of a new drug regimen“).

Millions of doses
Kritiker ziehen die Wirksamkeit von Moxifloxacin gegen Tuberkulose in Zweifel und verweisen auf gravierende Nebenwirkungen des Medikaments. Die Warnung erinnert an Ergebnisse unabhängiger Studien, denen zufolge deutsche Pharmakonzerne in Entwicklungsländern oft unsinnige und unwirksame Medikamente auf den Markt bringen. Wirksam hingegen sind die Gewinne. Das gilt auch für die Bayer AG und das umstrittene Moxifloxacin.7 Das Unternehmen, das jährlich Moxifloxacin-Präparate im Wert von mehr als 500 Millionen Dollar absetzt, erwartet von positiven Testergebnissen den zusätzlichen Verkauf von Millionen Arzneimittelgaben („millions of doses“) in den Entwicklungsländern.

1 s. auch Strategie der Spannung
2, 3 Richtige Weichenstellungen für Aids-Bekämpfung in Afrika; Pressemitteilung des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e.V. Nr. 023/2007, 08.06.2007
4 s. dazu Mordsgeschäfte und Abwehrbündnis
5 Forschende Pharmaindustrie entschlossen, die Gesundheit in Afrika zu verbessern; Pressemitteilung des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e.V. Nr. 021/2007, 31.05.2007
6 New TB Drugs Urgently Needed to Replace Treatment from the 1960s. Second Gates Grant to TB Alliance Quadruples Initial Support; tballiance.org
7 s. dazu Mordsgeschäfte

Indien

CBG Redaktion

Eine Welt Netz NRW
Pressemitteilung vom 11. Juni 2007

Bayer AG profitiert weiter von Kinderarbeit

Immer noch arbeiten in Indien Kinder auf Farmen, die Baumwoll-Saatgut für die Bayer-Tochterfirma ProAgro herstellen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie, die das Eine Welt Netz NRW zum 12. Juni 2007, dem internationalen Tag gegen Kinderarbeit, veröffentlicht.

Die neue Studie untersucht die Aktivitäten der Konzerne Monsanto und Bayer gegen ausbeuterische Kinderarbeit in der indischen Produktion von Baumwoll-Saatgut. Erstellt wurde sie vom indischen Wissenschaftler Dr. Davuluri Venkateswarlu im Auftrag des Eine Welt Netz NRW, der Deutschen Welthungerhilfe und Nichtregierungsorganisationen aus den Niederlanden und den USA.

Die Studie beschreibt, dass im Gegensatz zu vielen indischen Firmen Bayer und Monsanto Aktionspläne gegen Kinderarbeit umsetzen. Dadurch konnte der Prozentsatz an Kinderarbeit auf Feldern der Zulieferfarmen von Bayer von 20% in 2005 auf 11% in 2006 verringert werden, so Dr. Davuluri Venkarteswarlu.

Der Wissenschaftler untersuchte in Stichproben 64 Farmen im Bundesstaat Andhra Pradesh mit einer Fläche von 61 Acres (=25 Hektar), die für Bayer Baumwoll-Saatgut produzieren. Dort fand er 67 Kinder unter 14 Jahren. Die Gesamtfläche, auf der für ProAgro in der letzten Saison produziert wurde, beträgt aber 281 Acres. Die tatsächliche Zahl arbeitender Kinder dürfte also ein Vielfaches der 67 Kinder ergeben, die in Stichproben gefundenen wurden.
Der Studie zufolge schuften die Kinder bis zu 12 Stunden täglich und müssen oft sogar auf den Feldern bleiben, wenn hochgiftige Pestizide versprüht werden.

„Wir freuen uns, dass unsere Kampagne im Verbund mit indischen, europäischen und US-amerikanischen Organisationen dazu beigetragen hat, dass Bayer und Monsanto Aktionspläne gegen Kinderarbeit entwickelt haben. Die Aktionspläne haben zu einer erheblichen Reduzierung der Kinderarbeit geführt. Trotzdem ist es beschämend für den Weltkonzern Bayer, dass er seit 2002 von der Kinderarbeit in der Zulieferkette weiß, aber das Problem immer noch nicht in den Griff bekommt,“ kritisiert Jens Elmer vom Eine Welt Netz NRW.
Bayer hat angekündigt, die Anbaufläche für Baumwoll-Saatgut in der kommenden Saison zu versechsfachen und besonders in den Bundesstaaten Tamil Nadu und Karnataka zu intensivieren. Dort gibt es nicht so starke staatliche und nichtstaatliche Initiativen gegen Kinderarbeit wie in Andhra Pradesh. Die Studie beschreibt, dass es bisher keine Anhaltspunkte gebe, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen Bayer gewährleisten will, ausbeuterische Kinderarbeit bei der sechsfach höheren Anzahl von Zulieferfarmen zu unterbinden.