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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

Beirat

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar ´99

Prominente unterstützen Konzernkritiker:

Coordination gegen BAYER-Gefahren gründet Beirat

Am morgigen Freitag konstituiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ihren neuen Beirat. Prominente aus verschiedenen Bereichen unterstützen mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Fachwissen die Arbeit des Vereins.

Dorothee Sölle, international bekannte Theologin und Publizistin arbeitet ebenso im Beirat mit wie der Chemiker und Umweltpolitiker Prof. Dr. Jürgen Rochlitz. Wissenschaftliche Unterstützung erfährt die CBG durch die Pharmakologin Dr. Sigrid Müller, den Baubiologen Prof. Dr. Anton Schneider, den Designer Prof. Jürgen Junginger und den Historiker Dr. Janis Schmelzer. Weitere Mitglieder des Beirats sind Eva Bulling-Schröter (MdB), der Rechtsanwalt Wolfram Esche sowie die Ärztin Dr. Erika Abczynski.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die öffentliche Unterstützung durch Wissenschaftler, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte wird unsere Kompetenz deutlich stärken. Der geballte Sachverstand des Beirats wird unsere Schlagkraft weiter erhöhen. Es ist erfreulich, dass sich Prominente für Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit engagieren - ohne Aussicht auf Ruhm und finanziellen Vorteil, aber in der Gewissheit, wirksames Korrektiv in der Auseinandersetzung mit einem der größten deutschen Konzerne zu sein.

Die CBG beobachtet den Multi BAYER seit über 20 Jahren. Mit konsequenter Öffentlichkeitsarbeit werden die Bereiche Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Produktgefahren, Probleme in der Dritten Welt und Einflussnahme auf die Politik beleuchtet. Zahlreiche Erfolge wurden verbucht, so zum Beispiel ein Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Leverkusener Multi sowie die Verhinderung mehrerer umstrittener Werke.

Nanopulver

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 2. Juli 98

Prozeßauftakt in Freiburg:

Anwohner klagt gegen Anlage von H.C. Starck

Am morgigen Freitag startet vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ein langerwarteter Prozeß, in dem die Betriebsgenehmigung der Nanopulveranlage der Firma H.C. Starck überprüft wird. Der Kläger, Anwohner der H.C. Starck-Fabrik im badenwürttembergischen Laufenburg, befürchtet Gesundheitsrisiken durch Immissionen von metallischen und keramischen Kleinstpartikeln. Fachlich wird die Klage vom BUND und der Ökologischen Ärzteinitiative unterstützt.

Nano-Teilchen können wegen ihrer winzigen Ausmaße (1 Nanometer entspricht einem Millionstel Millimeter) sowohl von technischen Filtern als auch vom menschlichen Organismus kaum gefiltert werden und zeigen eine ausgesprochen aggressive Wirkung auf Zellstrukturen, insbesondere auf die Atemwege. Die Kläger monieren, daß die Betriebsgenehmigung seinerzeit ohne angemessene Emissionsmessungen und ohne eine Beurteilung chronischer Gesundheitsgefahren erteilt wurde. Sie berufen sich auf Prof. Weiss von der Uni München, der die Wirksamkeit der von H.C. Starck verwendeten Filter bezweifelt.

Prof. Greim, Vorsitzender der deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, empfahl im Erörterungsverfahren der umstrittenen Anlage, wegen fehlender toxikologischer Daten nur den Probebetrieb zu genehmigen und unbedingt weitere Messungen vorzunehmen. Auch Prof. Schwenk vom badenwürttembergischen Landesgesundheitsamt räumte in einem Gutachten ein, daß der Schädigungsmechanismus von Nanopartikeln ungeklärt sei. Trotzdem genehmigte das Regierungspräsidium seinerzeit die Inbetriebnahme der Nanopulveranlage ohne die empfohlenen Einschränkungen.

Barbara Dohmen von der Ökologischen Ärzteinitiative fordert einen Produktionsstop sowie umfassende toxikologische Untersuchungen aller produzierten Stoffe. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Vorsorgeprinzip und die Gesundheit der Anwohner sind höher einzuschätzen als die wirtschaftlichen Interessen der BAYER-Tochter H.C. Starck. Eine Produktion risikoreicher Stoffe darf nicht ohne umfangreiche Emissionsmessungen und ohne eine genaue Kenntnis der toxikologischen Risiken aufgenommen werden.“

Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. März 2004

Bilanzpressekonferenz der BAYER AG

Kritische Aktionäre reichen Gegenanträge ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht anlässlich der heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG Gegenanträge zur Hauptversammlung des Konzerns ein. „BAYER war im vergangenen Geschäftsjahr für eine Vielzahl von Missständen verantwortlich. Der Vorstand hat diese verursacht oder nicht verhindert, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss“, heißt es in dem Antrag.

Im vergangenen Geschäftsjahr war der Konzern für eine Vielzahl von Skandalen verantwortlich:

Kinderarbeit bei indischen Zulieferern des Konzerns;
Behinderung freier Gewerkschaftsarbeit bei Bayer Philippines;
Forcierung von Gen-Nahrung gegen den Wunsch der Bevölkerungsmehrheit;
Mit-Verantwortung für das europaweite Bienensterben durch Verkauf des Insektizids Gaucho;
Gefährdung Tausender Patienten durch den Verkauf unwirksamer oder gefährlicher Pharmazeutika.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren macht seit 20 Jahren in den BAYER-Hauptversammlung auf die Schattenseiten der Konzernpolitik aufmerksam. Kritiker aus dem In- und Ausland werden die Gegenanträge in der Versammlung am 30. April begründen.

Es folgt der vollständige Text der Gegenanträge:

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

* Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren veröffentlichte Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau“ enthüllt, wie Saatgut-Konzerne von Kinderarbeit in ihrer schlimmsten Form profitieren: der indische Markt für hybride Baumwoll-Saaten wird von fünf multinationalen Unternehmen dominiert, darunter eine Tochterfirma von BAYER. Die Zulieferer der Multis beschäftigen Zehntausende Kinder, überwiegend Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren. Viele Kinder befinden sich in Schuldknechtschaft, sind also über Jahre von ihren Familien getrennt, um Darlehen abzuarbeiten. Eine Schulbildung erhalten sie nicht, damit bleiben sie ihr Leben lang im Armutskreislauf gefangen. Die Saatgut- Konzerne kontrollieren die Farmen mehrmals pro Jahr - es wäre für die Firmen ein Leichtes, durch die Zahlung höherer Abnahmepreise sowie ein vertragliches Verbot von Kinderarbeit und diesbezüglichen Kontrollen das Problem zu lösen. Die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren hat dazu geführt, dass Vertreter von BAYER die Verantwortung für die Zustände bei ihren Zulieferern übernahmen und Abhilfe versprachen. Bislang ist unklar, ob die Kinder tatsächlich durch erwachsene Arbeitskräfte ersetzt werden - unabhängig davon ist einem Vorstand, der über Jahre hinweg Kinderarbeit bei seinen Zulieferern toleriert, die Entlastung zu verweigern.
* In den Philippinen versucht BAYER, gewählte Gewerkschafts-
vertreter aus den Werken zu drängen. Mehreren Gewerkschaftern wurde gekündigt, geltende Tarifverträge wurden nicht eingehalten, und mit Unterstützung der Firmenleitung wurde eine unternehmensnahe Gewerkschaft gegründet. Trotz mehrerer Gerichtsbeschlüsse wurden die Gewerkschaftsbeiträge seit mehreren Jahren nicht an die rechtmäßigen Arbeitnehmervertreter von der EMPLOYEES UNION OF BAYER PHILIPPINES ausgezahlt.
* Im südindischen Baumwollgürtel kommt es zu einer hohen Zahl von Vergiftungen durch Pestizide der Firma BAYER. Dies belegen Recherchen der TV-Journalistin Inge Altemeier. Da die Landarbeiter nicht über die Risiken des Gifteinsatzes aufgeklärt werden und keine Schutzkleidung besitzen, kommt es täglich zu Todesfällen. BAYER dominiert den indischen Pestizidmarkt. Große Mengen von in Europa nicht mehr zulassenen Agrogiften wie Monocrothopos lässt der Konzern von Subunternehmern produzieren - besonders im Industriegebiet von Vapi. Aufgrund fehlender Sicherheitsstandards sind Unfälle dort an der Tagesordnung. Das Grundwasser ganzer Landstriche ist mit dem Agrogift verseucht, so dass sich die Bewohner aus Tankwagen versorgen müssen und hierfür einen großen Teil ihres Einkommens aufbringen müssen. Die von BAYER vertriebenen Pestizide gelangen über die Baumwolle auch in die Textilproduktion. Die dort beschäftigten Arbeiterinnen atmen die Gifte in großen Mengen ein. Im Textilstandort Tripur beträgt die Lebenserwartung daher lediglich 35 Jahre.
* Das von US-Verbraucheranwalt Ralph Nader herausgegebene Magazin Multinational Monitor hat die BAYER AG auf die Liste der „Ten Worst Corporations 2003“ gesetzt. In der jährlich veröffentlichten Aufstellung werden Firmen aufgeführt, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte missachten“. Mehrere Skandale führten zu der Nominierung: jahrelang hatte BAYER Medikamente überteuert abgerechnet und das amerikanische Gesundheitsprogramm MedicAid um Millionenbeträge geprellt. Im Mai 2003 bekannte sich BAYER in einem Strafverfahren des Betrugs schuldig. Zivilrechtlich wurde der Konzern zusätzlich zu Zahlungen von rund 250 Millionen Dollar verurteilt. Im vergangenen Sommer brachten Recherchen der New York Times ans Licht, dass BAYER in den Achtziger Jahren ungetestetes Blutplasma nach Asien exportierte, während in den USA und Europa bereits sichere Präparate angeboten wurden. Zahlreiche asiatische Bluter infizierten sich mit HIV. Ebenfalls die New York Times enthüllte im vergangenen Jahr interne Dokumente, nach denen Mitarbeiter von BAYER die Risiken des Cholesterin-Senkers Lipobay frühzeitig kannten und das Management warnten. Trotzdem wurde das Präparat auf den Markt gebracht. Lipobay wird für mindestens 100 Todesfälle verantwortlich gemacht, rund 10.000 Klagen gegen BAYER sind noch anhängig.
* Der geplante Verkauf der Chemiesparte NewCo zieht erhebliche Nachteile für die Belegschaft nach sich. Tausenden MitarbeiterInnen drohen Einkommensverluste oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes. Bereits nach dem Lipobay-Desaster hatte der Vorstand Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine dauerhafte Beschäftigungs- und Gehaltsgarantie für alle Angestellten des Unternehmens.
* Der BAYER-Konzern ist mehrfach bei Bundeskanzler Schröder und Wirtschaftsminister Clement vorstellig geworden, um die Reform des EU-Chemikalienrechts zu verhindern. BAYER verbreitete zudem abenteuerliche Studien, wonach die Reform hunderttausende Arbeitsplätze vernichten würde. EU-Umweltkommissarin Margot Wallström hat daraufhin die deutsche Chemie-Wirtschaft der Lüge bezichtigt: wenn durch das Regelwerk tatsächlich Arbeitsplätze verloren gingen, gestehe die Industrie ein, dass tatsächlich zahlreiche Substanzen wegen ihrer Gefährlichkeit aus dem Verkehr gezogen werden müssten. Dies hätten die Konzerne aber immer bestritten. „Ich mag insbesondere die Panikmache der deutschen Chemie-Industrie nicht“, so Wallström. Der BAYER-Konzern produziert eine lange Liste hochgefährlicher Chemikalien: Weichmacher, Chlororganika, das hormonaktive Bisphenol A und hunderte von Pestiziden. In der Vergangenheit mussten zahlreiche BAYER-Produkte wegen der Vergiftung Tausender Menschen vom Markt genommen werden, u.a. PCBs, Holzschutzmittel und Pentachlorphenol.
* 80% der VerbraucherInnen lehnen Gentechnik im Essen ab. Denn trotz der gebetsmühlenartig wiederholten Versicherung der Industrie, dass Gen-Nahrung sicher und „tausendfach getestet“ sei, sind die langfristigen Risiken bis heute völlig unklar. So verdoppelte sich in den USA seit Einführung von Gen-Pflanzen die Zahl Nahrungsmittel-induzierter Krankheiten und Allergien. Frühere Versprechen („veränderte Gensequenzen können nicht auf herkömmliche Pflanzen überspringen“) stellten sich samt und sonders als falsch heraus. In Belgien wurde im Frühjahr der Antrag von BAYER auf Zulassung von Gen-Raps wegen unkalkulierbarer Risiken für die Umwelt abgelehnt. Trotzdem hält BAYER an dieser Risikotechnologie fest und hat die Zulassung gentechnisch veränderte Pflanzen in verschiedenen europäischen Ländern beantragt.
* Auf Druck des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) verzichtete die Bundesregierung auf die Einführung einer „Positivliste für Medikamente“ und des „Institut für Qualitätssicherung in der Medizin“. Die Positivliste hätte die Möglichkeit erbracht, nutzlose und risikoreiche Medikamente aus dem Leistungskatalog zu streichen. Hierdurch wären eine Verbesserung der Versorgung und Einsparungen in Milliardenhöhe zu erreichen. Der VFA wurde 1994 auf Initiative von BAYER gegründet und wird von Cornelia Yzer, früher Justitiarin bei BAYER, geleitet.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer umweltfeindlichen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen werden:

* Am 13. Februar 2004 kam es im BAYER-Werk Baytown/USA zu einer Explosion im Bereich der TDA-Produktion. Auch in Deutschland stellt BAYER im großen Maßstab Toluylendiamin her - erst vor vier Monaten wurde im Werk Dormagen die weltweit größte TDA-Anlage in Betrieb genommen. Trotzdem ließ der Konzern einen Brief der Coordination gegen BAYER-Gefahren unbeantwortet, in dem sich der Verein nach den Ursachen des Störfalls und den Risiken für die Anwohner des Dormagener Werks erkundigt.
* Der BAYER-Konzern beteiligte sich an illegalen Geheim- Gesprächen der US-Umweltbehörde EPA mit Pestizidherstellern. Ziel der Konzerne ist eine Aufweichung der Pestizid-Grenzwerte.
* Das von der französischen Regierung beauftragte Comité Scientifique et Technique stellte kurz vor Weihnachten in einem Untersuchungsbericht fest, dass „die Saatgutbehandlung mit dem Pestizid Gaucho ein signifikantes Risiko für Bienen darstellt“. Französische Untersuchungsrichter leiteten zudem Ermittlungen gegen Bayer CropScience sowie gegen dessen Vorsitzenden Franck Garnier ein. Der Vorwurf lautet auf Handel mit „giftigen landwirtschaftlichen Produkten mit Schädigungen für die Gesundheit von Mensch oder Tier“. Der BAYER-Konzern behauptete daraufhin, eine Studie der französischen Lebensmittelbehörde AFSSA würde die Vorwürfe gegen Gaucho entkräften. Ein Sprecher der AFFSA wies diese Darstellung jedoch zurück: „Unsere Studie zeigt, dass der Wirkstoff Imidacloprid unter bestimmten Bedingungen zum Tod von Bienen führen kann.“ Fast die Hälfte aller Bienenvölker in Mitteleuropa fiel dem großen Bienensterben der letzten Jahre zum Opfer. Trotzdem weigert sich BAYER, das hierfür mitverantwortliche Insektizid vom Markt zu nehmen.
* In den USA ist ein geheimes Strategiepapier der Chemie-Industrie in die Öffentlichkeit gelangt: Demnach wollen die im American Chemistry Council zusammengeschlossenen Unternehmen (darunter BAYER) auf „schmutzige Tricks“ zurückgreifen, um vorsorgende Sicherheits-Tests von Chemikalien zu verhindern. Eine auf Schmutzkampagnen spezialisierte Werbeagentur soll Umweltaktivisten von ehemaligen Agenten ausspionieren lassen, Pseudo-Bürgerinitiativen gründen, fachfremde Organisationen (z.B. Minderheiten- oder Frauenorganisationen) als „unabhängige“ Bündnispartner kaufen und das Vorsorgeprinzip durch Öffentlichkeits-Kampagnen „stigmatisieren“. Ein selten deutliches Beispiel für den Machtmißbrauch großer Konzerne.
* Zu Beginn des Jahres musste BAYER in Kanada unlautere Werbekampagnen für Pestizide einstellen. Die irreführende Verwendung von Begriffen wie „sicher“, „umweltfreundlich“ oder „staatlich geprüft“ vermittelte den falschen Eindruck, dass staatliche Stellen den Einsatz von Pestiziden empfohlen hatten. Die Regulierungsbehörde Pest Management Regulatory Agency folgte einem Antrag der Umweltorganisation Earth Action. Betroffen ist u.a. das BAYER-Insektizid Admire. Neben der Einstellung der Werbekampagne verhängte die Behörde ein Bußgeld. Die Verharmlosung der immensen Gefahren von Pestiziden hat bei BAYER Tradition. So verstößt der Konzern seit Jahren gegen den Kodex der Welternährungsorganisation FAO, wonach Pestizidwerbung grundsätzlich auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinweisen muss.

[Auschwitz-Befreiung] Presse-Information CBG vom 27.1.20

CBG Redaktion

75 Jahre Auschwitz-Befreiung

BAYER muss sich zu historischer Schuld bekennen!

Am heutigen Montag jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 75. Mal. Über eine Millionen Menschen brachten die Nazis dort um. Der BAYER-Konzern wirkte als wesentlicher Teil der IG FARBEN an der Tötungsmachinerie mit. Die IG unterhielt auf dem Gelände ein eigenes KZ, beschäftigte Sklavenarbeiter*innen und führte Menschenversuche durch. Zu dem, was Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Yad-Vashem-Rede als industriellen Massenmord beschrieb, lieferte das Unternehmen den Rohstoff: Zyklon B.

Der Einsatz von Slavenarbeiter*innen ist auf Carl Duisberg zurückzuführen, den ehemaligen Generaldirekter des BAYER-Konzerns und den Gründer der IG FARBEN. Er entwickelte bereits im Ersten Weltkrieg die Idee, Kriegsgefangene als Arbeitssklaven einzusetzen und „testete“ dies mit Zehntausenden von gefangenen Soldaten im BAYER-Werk Leverkusen. Die BAYER-/IG FARBEN-Idee wurde von den Hitler-Faschisten und der gesamten deutschen Industrie Im Zweiten Weltkrieg flächendeckend umgesetzt. Die IG FARBEN ging sogar den unfassbaren Schritt, unmittelbar in dem Nazi-Vernichtungslager Auschwitz ein eigenes Werk, die IG Monowitz/Buna-Werke, zu errichten.

Der 2016 verstorbene Elie Wiesel hat in seinem Buch „Die Nacht“ all die Schrecken festgehalten, die ihm in den Fängen von SS und IG FARBEN widerfuhren. Als 14-Jähriger wurde er gemeinsam mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert. Der Junge und sein Vater kamen ins KZ Auschwitz III Monowitz, um beim Bau der neuen Produktionsstätte der IG FARBEN Sklavendienste zu verrichten, während die Mutter und seine drei Schwestern ins Vernichtungslager Birkenau mussten. Vier Reichsmark pro Tag für Fachkräfte zahlte die IG FARBEN an die SS, drei Reichsmark für Hilfskräfte.

Da der tägliche Fußmarsch vom Stammlager Auschwitz I zum Gelände der IG FARBEN Buna-Werke die Gefangenen so entkräftete, dass die Arbeitsleistung darunter litt, errichtete die IG FARBEN Anfang 1942 direkt neben der Baustelle der Produktionsanlagen der IG FARBEN Buna-Werke das konzerneigene KZ Monowitz/Buna. „... Buna (war) die wahre Hölle. Es gab kein Wasser, keine Decken (...) Nachts schlief man fast nackt, und das bei 30 Grad unter Null. Jeden Tag sammelte man die Leichen zu Hunderten ein“, erinnerte sich Wiesel. Das Werk hat eine maximale Belegschaftszahl von 11.000 Sklavenarbeiter*innen. Insgesamt 30.000 Menschen wurden „durch Arbeit vernichtet“, in etwa die dreifache Zahl der Belegschaftszahl.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 forderte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nicht nur die Aufarbeitung der Verbrechen von BAYER/IG FARBEN an den konzerneigenen Sklavenarbeiter*innen, sondern auch eine gerechte Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen sowie eine öffentliche Entschuldigung. Jahr für Jahr sprachen die Kritischen Aktionär*innen der CBG dies auf den Aktionärshauptversammlungen des Konzerns an, Jahr für Jahr verweigerten sich die BAYER-Vorstände. Im Gegenteil, sie gingen immer wieder rüde mit überlebenden ehemaligen BAYER-/IG FARBEN-Sklaven um, die auf Aktien der CBG an den Mikrofonen der Hauptversammlung sprechen konnten.

Es dauerte ganze 9 Jahre, bis sich 1995, 40 Jahre, nachdem Auschwitz befreit worden war, der damalige US-Chef von BAYER, Helge Wehmeier, in einer Rede bei Elie Wiesel entschuldigte. Der Konzern weigerte sich, die Rede von Wehmeier an die Öffentlichkeit zu geben. Erst auf öffentlichen Druck wurde es Journalist*innen zugänglich gemacht. Die Konzernspitze selbst verweigert bis heute jede Entschuldigung.

Aber nicht nur das, schlimmer noch: Seine Entschädigungspflichten hat der Konzern in übelster Art und Weise im Jahr 2000 in einem Nacht-und-Nebel-Komplott mit dem DAIMLER-Konzern und anderen Unternehmen sowie mit dem damaligen Bundeskanzler Schröder an eine Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ übertragen.

CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert das Vorgehen des Konzerns: „Der BAYER-Konzern entzieht sich konsequent seiner historischen Verantwortung und verweigert den Zwangsarbeiter*innen und ihren Nachkommen die Entschuldigung. Im vergangenen Dezember ist Kanzlerin Angela Merkel das erste Mal nach Auschwitz gereist, um den Opfern der NS-Tötungsmaschine ihren Respekt zu erweisen. Es wäre an der Zeit für den Vorstand von BAYER, es ihr gleichzutun.“

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[8.Mai] Tag der Befreiung

CBG Redaktion

8.Mai: Tag der Befreiung

Heute vor 75 Jahren befreiten die Alliierten Deutschland vom Faschismus. Die von BAYER mitgegründete IG FARBEN war ein wesentlicher Bestandteil des NS-Systems. Darum stand die Zerschlagung des Konzerns zunächst ganz oben auf der Agenda der Kriegskoalition. „Wenn es die Politik der Alliierten ist, dass ‚Deutschland nie wieder seine Nachbarn oder den Frieden der Welt bedrohen wird’, dann müssen die IG FARBEN zusammen mit ihren kriegswichtigen Anlagen zerstört werden“, hieß es in einem Bericht des US-Finanzministeriums. Aber es sollte anders kommen. Die westlichen Besatzungsmächte beließen es bei einer groben Entflechtung, die BAYER, BASF und HOECHST unbeschadet überstanden. Und 20 Jahre später waren die einstigen IG-Teile alleine größer als das damalige Ganze.

Das Stichwort BAYER hat sich im Jahr 2013 genauer mit der Stunde Null, die keiner war, befasst. Im Folgenden dokumentieren wir den Artikel.

IG FARBEN & heute

1945 keine Zäsur

BAYERs Wiedergeburt

1945 sah es schlecht für BAYER und andere deutsche Großunternehmen aus. Die Alliierten betrachteten die Industrie nämlich als willigen Helfer der Nazis. Und „härter als alle anderen trat die IG FARBEN auf“, urteilten sie über den vom Leverkusener Multi mitgegründeten Mörder-Konzern. Im Potsdamer Abkommen verständigte sich die Anti-Hitler-Koalition deshalb auf „die totale Zerstörung der gesamten deutschen Rüstungsindustrie und die Beseitigung oder Zerstörung sonstiger Schlüsselindustrien, die die Grundlage der Wehrkraft sind“. Aber es sollte anders kommen: Für den BAYER-Konzern schlug keine Stunde Null, bald schon wieder galt „Business as usual“.

Von Jan Pehrke

1945 kam die nationalsozialistische Diktatur zu ihrem Ende. Und das hätte eigentlich auch das Ende für BAYER und die anderen Konzerne bedeuten müssen, die 1925 die IG FARBEN gegründet hatten. Diese Gesellschaft bildete nämlich das industrielle Rückgrat des deutschen Faschismus. So erstellte sie die Blaupause für den Vierjahresplan, mit dem Hitler & Co. die Wirtschaft wehrtüchtig machten. Als es dann 1939 soweit war, konnte das Unternehmen die Armee fast alleine ausstatten. Zudem betätigten sich Beschäftigte der Auslandsniederlassungen als Spione und fertigten Karten-Material für Bombenangriffe an. An der Vernichtungspolitik wirkte die IG FARBEN ebenfalls mit. Sie errichtete in unmittelbarer Nähe zu Auschwitz ein eigenes Werk, um Zugriff auf ZwangsarbeiterInnen zu haben, während ihre Tochter-Firma DEGESCH den FaschistInnen mit dem Zyklon B die Mordwaffe bereitstellte. „Sollte es zu Wirtschaftsklagen kommen, würde das Material den Verteidigern den Schlaf rauben“, schwante deshalb dem IG-Vorstandsmitglied Georg von Schnitzler1.

Economic warfare

Die USA haben solches Material über die IG FARBEN schon seit Anfang der 1940er-Jahre gesammelt, wie Bernd Greiner in seinem Buch „Die Morgenthau-Legende“ darlegt. BeamtInnen des Finanz- und des Justizministeriums ermittelten über 500 Firmen-Beteiligungen und 2.000 Kartellverträge mit anderen Unternehmen und machten den Konzern als Hauptlieferanten der Vernichtungsfeldzüge aus. 95 Prozent der Giftgase und 84 Prozent der Sprengstoffe stammten aus IG-Fabriken. Zudem gehörten Brandbomben, Handgranaten, Maschinengewehre und kriegswichtige Rohstoffe wie Benzin, Schmieröle, Magnesium, Nickel und Methanol zur Produkt-Palette. Nach dem Sieg über die Nazis setzten die Emissäre des US-Finanzministers Henry Morgenthau mit ihren „field teams“ die Recherche-Arbeit auf deutschem Boden fort. 14 prall gefüllte Bände mit Dokumenten trugen die Mannen des „Secretary of the Treasury“ zusammen, obwohl die IG viele Akten vernichtet hatte. „Wenn es die Politik der Alliierten ist, dass ‚Deutschland nie wieder seine Nachbarn oder den Frieden der Welt bedrohen wird’, dann müssen die IG FARBEN zusammen mit ihren kriegswichtigen Anlagen zerstört werden“, lautete ihre Empfehlung zum Umgang mit dem Unternehmen, dessen Maschinenpark den Krieg zu 87 Prozent heil überstanden hatte2. Sie bestätigten damit die Analyse Thurman Arnolds von der Anti-Trust-Division des Justizministeriums. „Dies ist ein Kampf zwischen den Armeen der Industrie, nicht zwischen den Armeen der Militärs“, hatte dieser während des Krieges konstatiert3. Von „economic warfare“, industrieller Kriegführung, sprachen die US-amerikanischen PolitikerInnen und vermochten nicht einmal zu sagen, ob die Großkonzerne im Tausendjährigen Reich Koch oder Kellner waren. „Manchmal frage ich mich, ob diese Leute im Dienst der Nazis standen oder ob die Nazis nicht umgekehrt ihnen zu Diensten waren“, bemerkte etwa der Senator Harley Kilgore.

Die Bündnispartner Nordamerikas maßen dem „economic warfare“ ebenfalls eine zentrale Bedeutung zu. Darum einigten sich die Alliierten auf weitgehende Strukturreformen. „Die totale Zerstörung der gesamten deutschen Rüstungsindustrie und die Beseitigung oder Zerstörung sonstiger Schlüsselindustrien, die die Grundlage der Wehrkraft sind“ beschloss die Anti-Hitler-Koalition im Potsdamer Abkommen. Im Zuge des „industrial disarmament“, der industriellen Entwaffnung, verboten die Besatzungsmächte die Produktion von Flugzeugen, Schiffen und Waffen. Chemie-, Eisen- und Stahlwerke wollten sie „rigide kontrollieren“ und nach den Maßstäben einer „zivilen Friedenswirtschaft“ umgestalten. „Bei der Organisation der deutschen Wirtschaft soll die Betonung vor allem auf der Entwicklung der Landwirtschaft und der auf Frieden ausgerichteten einheimischen Industrie liegen“, hieß es in dem Dokument.

Eine konkrete Vorlage dazu hatte Morgenthau bereits während des Krieges angefertigt. Diese sah unter anderem eine Deindustrialisierung des Ruhrgebietes und des Rheinlandes vor sowie eine Unterstellung des Gebietes unter das Mandat der UN. Der „Morgenthau-Plan“ und die nachfolgenden Konzeptionen zielten dabei – anders als in der Öffentlichkeit oftmals dargestellt – nicht darauf ab, aus Deutschland wieder Ackerland zu machen. Sie wollten zwar tatsächlich die Kriegswirtschaft bis in ihre Grundfeste zerstören und auch im Sinne einer gerechten Strafe wirken, setzten jedoch nicht zuletzt ganz pragmatisch bei einem realen Grundproblem der deutschen Wirtschaft an: dem Ungleichgewicht zwischen der Schwer- und Chemie-Industrie auf der einen und der Konsumgüter- und Bauindustrie sowie der Landwirtschaft auf der anderen Seite. Darum strebten die mit den Umstrukturierungen betrauten US-StrategInnen unter anderem eine „neue Balance zwischen Schwer- und Leichtindustrien“ an.

Diese Balance störte das machtvolle Konglomarat der IG FARBEN ganz erheblich. Darum befasste sich das Gesetz Nr. 9 des Alliierten Kontrollrates auch explizit mit dem Multi. Es wollte dazu beitragen, „dass Deutschland nie mehr zu einer Bedrohung für seine Nachbarn oder den Weltfrieden werden kann (...) unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die IG FARBEN wissentlich und an führender Stelle am Aufbau und der Produktion des deutschen Rüstungspotenzials beteiligt war“7. Darum ordnete das Paragraphen-Werk eine Beschlagnahme des Firmen-Vermögens und eine weitreichende Parzellierung an.

Paradigmenwechsel

Zu all diesen Maßnahmen sollte es jedoch nicht kommen. Das hatte vornehmlich drei Gründe. Zum Ersten änderten sich in den USA die politischen Kräfteverhältnisse, so dass die New-Deal-SympathisantInnen unter den DemokratInnen immer mehr an Rückhalt verloren. Zum Zweiten unterhielt die US-Industrie umfangreiche Geschäftsbeziehungen zu deutschen Konzernen und verlangte von der Regierung, ihre Absatzgebiete zu sichern statt eine „Tabula rasa“-Strategie umzusetzen. Zum Dritten schließlich spaltete sich die Anti-Hitler-Koalition, und im Kalten Krieg war wieder ein starkes Deutschland gefragt, das als „Frontstaat“ agieren konnte.

Der Konsens über den von Franklin D. Roosevelt ins Leben gerufenen „New Deal“ brach bereits 1934 auf. Ab 1939 kamen die Reformen zum Erliegen, und AnhängerInnen des Programms wie Henry Morgenthau gerieten in die Defensive. Nicht einmal vor Antisemitismus schreckten die GegnerInnen zurück – vom „Jew Deal“ kündete die Propaganda. Morgenthau selber unterstellte man rein persönliche Motive für seine Politik und wollte „den Eifer des jüdisch-amerikanischen Staatsmannes besiegen, der nach Rache dürstet“8. Nach dem Tode seines Mentors Roosevelt büßte der Politiker entscheidend an Einfluss ein und trat bald zurück; seinen alten Weggefährten ging es unter Harry S. Truman nicht besser.

Zu den größten Opponenten von Morgenthau & Co. gehörte die heimische Industrie, denn es gab viele ökonomische Verflechtungen zwischen den USA und Deutschland. US-Kompanien hielten Beteiligungen an 278 deutschen Betrieben im Wert von insgesamt 420 Millionen Dollar, während sich das im Land der unbegrenzten Möglichkeiten investierte Kapital von AEG, IG FARBEN & Co. auf 450 Millionen Dollar belief. Zudem existierten zahlreiche Handelsbeziehungen und Kartell-Verträge. Allein die IG FARBEN hatte 63 nach US-Recht illegale Geschäftsvereinbarungen mit ihren transatlantischen Partnern geschlossen.
Besonders intensiv kooperierte die IG mit STANDARD OIL. So bezog sie etwa das für die Vierjahresplan-Erfüllung unabdingbare Flugbenzin von dem Unternehmen. Bereits 1929 hatten die beiden Multis gegenseitig ihre Claims abgesteckt. Die IG FARBEN sah davon ab, in den USA Treibstoffe, Öle und Schmiermittel zu verkaufen, und die US-amerikanische Firma ließ dafür die IG-Patente zur Herstellung von Benzin und anderen Stoffen in der Schublade. Zu Kriegszeiten konnte STANDARD OIL wegen solcher und anderer Deals Aufträgen der US-Luftwaffe nicht mehr nachkommen. Dann „müssten wir unsere Abmachungen mit unseren Partnern im In- und Ausland verletzen und das in uns gesetzte Vertrauen missbrauchen“, hieß es in dem abschlägigen Bescheid9. Als sich GOODRICH und GOODYEAR über die Schutztitel hinwegsetzten, reichte STANDARD OIL – vergeblich – Klage ein. Auch sonst verwendete sich die Gesellschaft als Hüterin des geistigen Eigentums der IG. Im September 1939 einigte sie sich mit FARBEN-Managern darauf, 2.000 Patente auf ihren eigenen Namen zu überschreiben, damit sie vor dem Zugriff der Behörden geschützt waren, was sich letztlich ebenfalls als vergebliche Maßnahme erwies. Das Nazi-Reich honorierte jedoch diese Freundschaftsdienste und erteilte den U-Boot-Kommandanten Weisung, Schiffe des Chemie-Riesen vor Angriffen zu verschonen.

Zu FORD hatte die IG ebenfalls ein ausgezeichnetes Verhältnis. Mit Carl Krauch saß beispielsweise einer der ihren im Aufsichtsrat der deutschen FORD AG und sicherte deren Unabhängigkeit, indem er persönlich bei Göring vorsprach, um die Eingliederung des Auto-Produzenten in die Hermann-Göring-Werke zu verhindern. Auch mit AMERICAN ROHM & HAAS trieb der Mogul Handel. Darum versicherte deren Management dem IG-Vorstand: „Wir werden zum Status quo ante zurückkehren, sobald wieder normale Bedingungen eingekehrt sind.“10 Ähnliches versprachen DUPONT und zahlreiche weitere US-Unternehmen ihren deutschen Partnern.

In der Nachkriegszeit standen die Zeichen dafür bald schon wieder gut. Statt der braunen machten die Westmächte nun nämlich eine rote Gefahr aus. Zunächst hatte Lucius D. Clay als Militär-Gouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone, in der das Hauptquartier der IG FARBEN lag, noch einen harten Kurs gegenüber dem Unternehmen befürwortet. Er stand dem „economic disarmament“ eigentlich kritisch gegenüber, wollte aber nicht zuletzt der Sowjetunion entgegenkommen und die Anti-Hitler-Koalition auf keinen Fall wegen der IG auseinanderbrechen lassen. In seinen Augen wäre das „vielleicht der größte Schritt zu einem Dritten Weltkrieg“11. Dieses Risiko nahmen die Westmächte dann jedoch in Kauf: Auf den heißen Krieg folgte ein kalter. „Nicht Deutschland ist unser Problem, sondern Russland“, lautete nun die Devise.

All diese drei Faktoren – die veränderte politische Konstellation in den USA, die Verflechtungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Konzernen und der beginnende Ost/West-Konflikt – führten zu einer Besatzungspolitik, die sich von den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens mehr und mehr entfernte. Mit dazu bei trug auch das wachsende Bewusstsein über die strategischen Möglichkeiten der Atombombe. Der qualitative Sprung in der Waffentechnik machte nicht nur ein allzu strenges Vorgehen gegen die industriellen Rüstungsschmieden alter Schule auf deutschem Boden obsolet, er sorgte auch für ein gesteigertes Selbstbewusstsein im Auftreten gegenüber der Sowjetunion. Ein Übriges zum Verzicht auf „die totale Zerstörung der gesamten deutschen Rüstungsindustrie und die Beseitigung oder Zerstörung sonstiger Schlüsselindustrien, die die Grundlage der Wehrkraft sind“ trug die Befürchtung bei, ein in seiner Wirtschaftskraft eingeschränktes Deutschland auf Dauer alimentieren zu müssen.

Nur noch Entflechtung

Und so wandelte sich die Einstellung gegenüber dem Land, das den Kontinent mit einem beispiellosen Vernichtungsfeldzug heimgesucht hatte. Statt einem „industrial disarmament“ stand jetzt nur noch eine Entflechtung der Wirtschaft auf dem Programm, und selbst diese führten die Alliierten nur halbherzig durch. Die erste Weiche zu der neuen Strategie wurde schon früh gestellt. Nach dem Tod Roosevelts verlor Morgenthau den Rückhalt in der Regierung. Dem Nachfolger Truman war die Außenpolitik des Finanzministers suspekt, weshalb er ihn aus dem Amt drängte. Auch dessen „treasury boys“ konnten sich nicht allzu lange halten. Bernhard Bernstein, der als Abgesandter des Finanzministeriums das alliierte Oberkommando in Geldangelegenheiten beriet und mit seinen „field teams“ Belastungsmaterial in Sachen „IG FARBEN“ zusammengestellt hatte, stieß auf immer mehr Widerstände. Kurz nach Vorlage des IG-Berichts löste der Militärgouverneur Lucius D. Clay Bernsteins Abteilung auf und schlug sie der „Finance Division“ zu. Clay betraute den Juristen stattdessen mit der Leitung eines Bereichs zur Untersuchung von Kartellen und Auslandsvermögen. Diese DICEA hatte allerdings kaum Kompetenzen. Als einen „Meilenstein in dem Bemühen, die einzige zusammenhängende und schlagkräftige Gruppe aufzulösen, die es in Deutschland darauf abgesehen hatte, die Deutschen hart anzupacken“, bezeichnete Bernsteins Mitstreiter Russell Nixon die Umstrukturierung deshalb14. Bernstein kämpfte in Washington noch darum, die DICEA direkt dem Finanzministerium unterstellen zu lassen, scheiterte aber und trat schließlich zurück. Nixon rückte nach, bis er die Amtsgeschäfte an James Stewart Martin weiterreichte, der aber – ebenso frustriert über den zunehmenden Machtverlust gegenüber der von William Draper geleiteten „Economic Division“ wie sein Vorgänger – auch schnell wieder aufgab.
Draper kam von der Wall Street, und in seinem Stab fanden sich viele Emissäre von Unternehmen wie DUPONT, STANDARD OIL, GENERAL MOTORS oder AT & T, denen an einer Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen gelegen war. Vor Ort erhielten diese Unterstützung für ihre Interessenspolitik von US-Wirtschaftsdelegationen, die Deutschland besuchten und befanden: „Von einem kriegerischen Potenzial in der Industrie geht nur wenig Gefahr aus“15. Nicht zuletzt wegen ihres eigenen kriegerischen Potenzials, das ihnen bei ungünstigen politischen Entwicklungen vielleicht auch einmal zum Verhängnis werden könnte, gaben sie Entwarnung. Daheim kam indessen Flankenschutz von Banken, die gegen einen dem besiegten Dritten Reich angeblich zuviel abverlangenden Karthago-Frieden wetterten.

Die US-amerikanische Besatzungsdirektive JCS 1067, die es den Militärgouverneuren untersagten, Schritte zu unternehmen, „die (...) zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands führen könnten oder (...) geeignet sind, die deutsche Wirtschaft zu erhalten oder zu stärken“ ignorierte die „Economic Division“ deshalb nach Kräften. Das räumte Draper später auch selber ein: „Wir haben JSC 1067 nicht soviel Beachtung geschenkt, wie wir es vom Standpunkt militärischer Disziplin vielleicht hätten tun sollen.“16 Dass dies ohne Konsequenzen blieb, hatte der Banker nur seiner Protektion durch General Clay zu verdanken. Ab Juli 1947 jedoch konnte er unbeschwert seines Amtes walten. Die Direktive JCS 1779 trat an die Stelle der alten und erteilte der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands die höchste Priorität. „Diese Direktive ist ein Schritt weg von Potsdam und den Kriegsjahren, als man einen deutschen Agrarstaat und einen Karthago-Frieden im Auge hatte, jubilierte der ehemalige Bank-Manager.

JCS 1779 schuf die rechtliche Basis für den Marshall-Plan. Auch wenn sein Schöpfer George Marshall vor Harvard-StudentInnen erklärte: „Unsere Politik richtet sich nicht gegen irgendein Land oder eine Doktrin, sondern gegen Hunger, Armut, Verzweiflung und Chaos“18, war sein „European Recovery Program“ ein Kind des sich anbahnenden Kalten Krieges. „Die Politik der Russen (...) zwingt uns unweigerlich, in enger Abstimmung mit den Briten die Wirtschaft in Westdeutschland in Schuss zu halten“, stellte Kriegsminister Henry Stimson fest19. Die Besatzer fürchteten, ein allzu rigides Durchgreifen würde Deutschland der Sowjetunion in die Arme treiben und setzten sich deshalb daran, das Land zu einem ökonomisch florierenden Frontstaat mit Ausstrahlung auf den ganzen Kontinent aufzubauen. 13 Milliarden Dollar wendete die USA dafür zwischen 1948 und 1952 auf. Knapp 30 Prozent davon erhielt Deutschland. Dieser Verteilungsschlüssel stieß auf Protest, denn die ökonomische Lage in den 15 anderen Staaten, die auf der Liste des Programms standen, hätte dort ein größeres finanzielles Engagement verlangt. „Die Erinnerung an die Nazis ist in Europa (...) noch nicht so verblasst, wie das (aus verständlichen Gründen) jenseits des Atlantiks der Fall ist. Die Welt wird in jedem Fall alle ihre Weisheit aufbieten müssen, um Europa zur Einheit zu überreden. Aber wenn hinter dieser Einheit die Möglichkeit lauert, dass ein wiederbelebtes Deutschland in Zukunft Europa beherrscht, dann ist der Plan zum Scheitern verurteilt, bevor er geboren ist“, kommentierte The Economist mit viel Weitblick die spätere Rolle der Bundesrepublik in der EU betreffend.

Grundlegende ökonomische Veränderungen standen da nicht mehr auf der Agenda. An die Stelle des „economic disarmament“ war eine bloße Entflechtungspolitik getreten, und selbst diese hatte einen schweren Stand. Deshalb forderte Martin als Leiter der „Decartelization Branch“ im August 1946 von Clay mehr Rückendeckung gegenüber Draper. Sich der Tatsache bewusst, „dass mehr und mehr Schritte unternommen werden, um das Dekartellisierungsprogramm ins Leere laufen zu lassen“21, sicherte der Militärgouverneur Martin auch Unterstützung zu und veranlasste die Regierung in Washington, ein Entflechtungsgesetz vorzubereiten. Dazu kam es allerdings nie, denn bei den Zwischenwahlen im November 1946 verloren die Demokraten ihre Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Senat. „Damit ging der ganze Entflechtungskram über Bord“, kommentierte ein US-amerikanischer Botschaftsangehöriger22. US-Amerikaner und Briten strebten auf ihrem zur Bizone vereinigten Besatzungsgebiet mit dem „Law 56“ und der „Ordinance 78“ nunmehr nur noch „ein Verbot der übermäßigen Konzentration deutscher Wirtschaftskraft“ an. Zunehmend entnervt, unternahm Martin im Frühjahr 1947 letzte vergebliche Versuche, der US-Administration ein eindeutiges Bekenntnis zur Zerschlagung von IG FARBEN & Co. abzuringen. „Daraus schloss ich, dass die Entflechtung keine Zukunft mehr hatte“, erklärte er und stellte im Mai 1947 seinen Posten zur Verfügung23. Zehn Monate später erschien schon ein Vorgehen gegen eine „übermäßige Konzentration“ übermäßig – das „Law 56“ fiel. 19 MitarbeiterInnen der „Decartelization Branch“ legten dagegen Protest ein, ohne etwas zu erreichen. Stattdessen wanderte ihre Sektion von der „Economics Division“ zur „Property Division“ und musste sich fortan den Anweisungen des „Bipartite Control Office“ fügen.

Zu allem Überfluss konnten die Manager der IG FARBEN und anderer Unternehmen fleißig mitentflechten. Im „Bizonal IG FARBEN Dispersal Panel“ (FARDIP)“ fungierte unter anderem der ehemalige IG-FARBEN-Direktor Oskar Löhr als Berater des „Bipartite IG FARBEN Control Office“ (BIFCO). Die Adenauer-Regierung ersetzte das Panel 1951 dann durch ein Gremium, dem Hermann Gross, Leiter des Wiener Büros der „Volkswirtschaftlichen Abteilung“ der IG FARBEN, IG-Aufsichtsrat Hermann Josef Abs und der Vierjahresplan-Ministerialdirektor Helmuth Wohlthat angehörten. Und auch die beiden in Ludwig Erhards Wirtschaftsministerium mit dem Konzern befassten Experten hatten eine IG-Vergangenheit.

Keine Stunde Null

Den Einflüsterungen dieser Ehemaligen erlagen die USA, Großbritannien und Frankreich schließlich. Von den ursprünglich geplanten 50 „independent units“ blieben in einem ersten Schritt noch zwölf IG-Nachfolger und dann mit BAYER, BASF, HOECHST und CASELLA gar nur noch vier übrig. Damit unterschied sich die Lösung nicht mehr allzu sehr von den Nachkriegsplänen der IG selber, welche vorsahen, den Zentralismus abzubauen und mehr auf Regionalisierungen zu setzen. Das Quartett konnte großzügigerweise mit fast dem gesamten Kapital der in den westlichen Besatzungszonen gelegenen IG-Niederlassungen operieren, das Vermögen der 24 in der Sowjetzone gelegenen Firmen-Sitze musste es hingegen abschreiben. Die Westmächte behielten jedoch bloß zehn Prozent des Grundvermögens der IG FARBEN ein; Reparationen verlangten die Länder nicht. BAYER bekam von dem schmutzigen Geld im Mai 1952 mit 387 Millionen D-Mark den höchsten Betrag. Dann folgten die BASF mit 340 Millionen und HOECHST mit 285 Millionen. CASSELLA hatte sich mit 34 Millionen zu begnügen.

Für die BAYER-Werke, die größtenteils unter das Mandat Großbritanniens fielen, hatte es sich schon vorher recht gut angelassen. „Die britischen Militärbehörden verfuhren pragmatisch und ließen die Betriebsgemeinschaft Niederrhein intakt“, hält die zum 125. Jahrestag der Firmengründung erschienene Jubelschrift „Meilensteine“ fest26. Nicht einmal auf den Standort Dormagen brauchte der Verbund zu verzichten, und selbst die Umsiedelung der AGFA aus dem roten Wolfen nach Leverkusen gelang. Geschafft hatte das Ulrich Haberland, der IG-Leiter der Betriebsgemeinschaft Niederrhein, durch seine „hartnäckigen Verhandlungen“. Seine Kollegen von den Betriebsgemeinschaften in den anderen Zonen durften so etwas nicht mehr vollbringen, denn die Militärgouverneure duldeten sie nicht mehr im Amt. „Britischer Pragmatismus“ hingegen verschonte Haberland, obwohl Bernstein viel Aktenmaterial – unter anderem über seine Versuche, IG-Manager nach 1945 wieder zu Posten zu verhelfen – gesammelt hatte.

Die Beschlagnahmung des ganzen Besitzes der IG FARBEN und die Aufteilung in kleine Unternehmen, wie es das Gesetz Nr. 9 wegen der wehrwirtschaftlichen Bedeutung des Mörder-Konzerns vorschrieb, „erwies sich in der Praxis als undurchführbar“, befanden die „Meilensteine“ mit Verweis auf die große Not in der Nachkriegszeit. Überhaupt hätten die IG-Oberen ja nur „angeblich Hitlers Angriffskriege mit geplant und vorbereitet“28. Damit nicht genug, geht die Unternehmenschronik sogar so weit, den „passiven Widerstand“ derjenigen Beschäftigten zu feiern, die Militärs Auskünfte über bestimmte Produktionsverfahren verweigerten und sogar gezielte Desinformationen streuten.
Schon im Juni 1945 hatten die Briten die Erlaubnis für das Anlaufen bestimmter Fertigungsreihen erteilt. So verließen bald schon wieder Chlor, Arzneien, Wurmmittel und Kunststoff-Borsten für Bürsten die Anlagen. Dementsprechend stieg die Beschäftigten-Zahl. „Schneller, als sich jemand in der ‚Stunde Null’ hätte vorstellen können, wuchsen Belegschaft und Produktion am Niederrhein wieder an, konstatierten die „Meilensteine“ zufrieden29. Von 1.730 ArbeiterInnen im April 45 auf fast 11.000 im April 46 erhöhte sich der Personalstand. Später stießen auch alte IGler wie der in Nürnberg als Kriegsverbrecher verurteilte Fritz ter Meer wieder hinzu und sorgten mit für florierende Geschäfte. Bei der BASF und bei HOECHST entwickelten sich die Dinge in ähnlicher Weise. „Mit den Franzosen kam es zu keinen Reibungen und keinen Spannungen“, vermeldete etwa der IGler und spätere BASF-Vorstandsvorsitzende Bernhard Timm30. Unter anderem ließ sich die französische Kommandatur von dem IG-Vorständler Otto Ambros in Sachen „Export-Förderung“ beraten. Und so waren sowohl BAYER als auch HOECHST und BASF kaum 20 Jahre nach ihrem Neustart bereits alleine so groß wie die IG FARBEN zu ihren besten Zeiten.

Anmerkungen

1 Bernd Greiner, Die Morgenthau-Legende; Hamburg 1995; S. 219
2 zit. n. Greiner; S. 243
3 zit. n. Greiner; S. 34
4 zit. n. Greiner; S. 42
5 zit. n. Greiner; S. 231
6 zit. n. Greiner; S. 284
7 zit. n. Dietrich Eichholtz, Abwicklung unerwünscht; junge welt vom 27.11.2010
8 zit. n. Greiner; S. 208
9 zit. n. Greiner; S. 33
10 zit. n. Greiner; S. 43
11 zit. n. Greiner; S. 257
12 zit. n. Greiner; S. 205
13 zit. n. Greiner; S. 171f
14 zit. n. Greiner; S. 248
15 zit. n. Greiner; S. 323
16 zit. n. Greiner; S. 263
17 zit. n. Greiner; S. 328
18 zit. n. Greiner; S. 327
19 zit. n. Greiner; S. 239
20 zit. n. Greiner; S. 329
21 zit. n. Greiner; S. 297f
22 zit. n. Greiner; S. 303
23 zit. n. Greiner; S. 338
24 Peer Heinelt, Die Entflechtung und Nachkriegsgeschichte der IG FARBEN-INDUSTRIE AG; S. 13
25 Heinelt; S. 16
26 Meilensteine, Hrsg: BAYER, Leverkusen 1988; S. 304
27 Meilensteine; S. 304
28 Meilensteine; S. 314
29 Meilensteine; S. 303
30 zit. n. Heinelt; S. 8

[Berufungsklage] Im Namen BAYERs

CBG Redaktion

Am 04. Februar 2020 wies der 15. Senat des OVG die Berufungsklage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN ab.

Von CBG-Vorstand Axel Köhler-Schnura

Das Oberverwaltungsgericht Münster sah in den Maßnahmen, die der BAYER-Konzern bei der Hauptversammlung im Jahr 2017 zur Abwehr der Proteste gegen den MONSANTO-Deal traf, keinen Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

BAYER sucht immer nach Mitteln und Wegen, sich vor Konzern­Kritik zu wappnen. Während alle anderen DAX­Unternehmen wegen der Corona­Pandemie verschieben, plant das Unternehmen, das AktionärInnen­Treffen online abzuhalten, um sich vor den zu erwartenden Protesten ins Virtuelle flüchten zu können. Im Jahr 2017, als die erste Hauptversammlung nach MONSANTO anstand und entsprechend turbulent zu werden drohte, wartete der Global Player mit einem anderen Manöver auf. Da verlegte er den seit Jahrzehnten angestammten Ort der Versammlung kurzfristig von den Köln­Deutzer Messehallen in das „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Dieses städtische Kongress­Zentrum bot nämlich beste Voraussetzungen dafür, die HV zu einer veritablen Festung umzurüsten. Anders lässt sich nicht erklären, dass BAYER vor dem Eingang nicht nur ein riesiges Zelt aufbaute, sondern auch die vom WCCB standardmäßig vorgesehenen technischen Vorrüstungen zur Errichtung eines übermannshohen Zauns nutzte, obwohl die COORDINATION GEGEN BAYER­GEFAHREN (CBG) auf dem WCCB­Vorplatz bereits lange vorher eine Protestkundgebung angemeldet hatte.Diese sollte nach dem polizeilichen Bescheid jetzt weitab vom Geschehen etwa 300 Meter Luftlinie entfernt stattfinden. Die drohende Terror­Gefahr erfordere umfangreiche Sicherheitschecks und diese seien innerhalb des Gebäudes nicht durchführbar, lautete die Begründung. Ohne das Sicherheitskonzept BAYERs in Augenschein genommen und geprüft zu haben oder sich gar zu einer eigenen Einschätzung der Gefährdungslage angehalten zu sehen, spielten die Stadt Bonn und die Polizei dieses antidemokratische Konzernspiel mit und unterstellten das versammlungsrechtlich korrekt beantragte Areal der Verfügungsgewalt BAYERs. Damit nicht genug, erteilte die Versammlungsbehörde noch weitere Auflagen. Sie verbot Trecker und andere Gerätschaften auf dem Gelände und bestimmte sogar noch, in welcher Richtung die Lautsprecher zu stehen hatten- auf keinen Fall nämlich in diejenige der AktionärInnen. Entsprechend harsch kommentierte die taz: „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende Terror­Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern.“

Gerichte stützen BAYER-Interessen

Mittels verschiedener Eilverfahren gegen die Stadt Bonn und die Polizei gelang es der CBG jedoch ein paar Tage vor der Hauptversammlung, die meisten der Auflagen zu kippen und den Versammlungsort wieder ein Stück weit näher zum WCCB zu rücken. Doch das Zelt und die weiträumige Abgitterung blieben. Weil die Coordination fürchtete, das BAYER­Beispiel könnte Schule machen und anderen Unternehmen eine Handhabe für ähnliche Aktionen liefern, ging sie nach Abschluss der Eilverfahren gegen die ergangenen Urteile vor. Mit Feststellungsklagen erwirkte die CBG eine Überprüfung der RichterInnen-­Sprüche. Aber das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte diese am 29. November 2018. Daraufhin zog die CBG vor das Oberverwaltungsgericht in Münster, das die damaligen Entscheidungen jedoch ebenfalls guthieß. In dem Verfahren der COORDINATION GEGEN BAYER­GEFAHREN gegen „das Land Nordrhein­Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bonn“ kam es zu der Bewertung, die zur Hauptversammlung veranlassten Maßnahmen hätten die CBG­Kundgebung vor dem WCCB „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“. Den Grund für diese Beeinträchtigungen hatte der BAYER­Konzern mit seinen Terror­Fantasien geliefert, welche die Stadt Bonn und die Polizei unbesehen für bare Münze nahmen. Das Oberverwaltungsgericht störte sich jedoch nicht daran. „Dass der Beklagte (d. i. das Land NRW, vertreten durch die Polizei Bonn, Anm. SWB) die Grundlage für sei­ne Gefahren­Prognose auch aus Gesprächen mit der Beigeladenen (d. i. BAYER, Anm. SWB) als Ausrichterin der Hauptversammlung gewonnen hat, ist nicht zu beanstanden. Die Versammlungsbehörde kann wie jede Verwaltungsbehörde ihre Erkenntnis­Grundlage auch durch die An­gaben der an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten (...) schaffen und verbreitern“, heißt es in dem Urteil.

Aber so breit, BAYERs Sicherheitskonzept selbst zu sichten, musste die Erkenntnis­Grundlage dann für das Gericht wiederum auch nicht sein: „Um zu der Bewertung der Konflikt­Lage zu gelangen, benötigte der Beklagte keine weitergehenden Kenntnisse der Einzelheiten des Sicherheitskonzepts der Beigeladenen.“ Und das Gericht folgerichtig ebenfalls nicht: „Aus diesem Grund war auch der Senat nicht gehalten, die Beigeladene zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen aus dem Sicherheitskonzept aufzufordern.“ Dem Senat reichten da schon die im Laufe der juristischen Auseinandersetzung zu Protokoll gegebenen Rechtfertigungen für die Errichtung des kapitalistischen Schutzwalls zur Abschirmung des Konferenz­Zentrums. Und diese trugen nicht etwa die JuristInnen der Stadt Bonn und/oder der Polizei vor. Auch hier hieß es wieder „Privat vor Staat“: Den Rechtsschutz für die Beklagten stellte die von BAYER angeheuerte Kanzlei REDEKER SELLNER DAHS.

Fadenscheinige Begründung für Skandalurteil

Die VerteidigerInnen hatten zur Legitimation der WCCB­Verbarrikadierung unter anderem auf das Attentat im Brüsseler Flughafen vom 22. März 2016 mit 35 Toten verwiesen. Dieses veranlasste die Behörden nämlich damals zu der Empfehlung, Sicherheitschecks außerhalb von Gebäuden durchzuführen. Ein in der Tat gewichtiges Argument, das die OVG­-RichterInnen allerdings hätten prüfen sollen, bevor sie es zu den Akten nahmen. Zwar verlegte der Flughafen Brüssel damals seine Kontrollen tatsächlich vor die Terminals, aber kein anderer Airport folgte dem Beispiel. „Die Einführung von Kontrollen vor den Terminals am Flughafen Brüssel ist eine überstürzte Maßnahme unter dem Schock der Anschläge und unter dem Druck der verängstigten Arbeitnehmer. Das Sicherheitsrisiko wird lediglich vor die Terminals verlagert. Passagie­re, die dort in Schlangen stehen, lassen sich deutlich schlechter schützen“, gab etwa Ralph Beisel von der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ zu bedenken. Damit nicht genug, „würden (mit einer solchen Verlagerung, Anm. SWB) bestehende Rettungs­ und Sicherheitskonzepte sogar beeinträchtigt, etwa die Anfahrtswege für Krankenwagen, Feuerwehr­Fahrzeuge und Einsatzwagen der Polizei“, so Beisel. Julian Jäger vom Flughafen Wien pflichtete ihm bei: „Das ist eine Placebo­Maßnahme, die scheinbar die Sicherheit erhöht, den Ort der Gefährdung aber nur verlegt.“ Und keine sieben Wochen nach dem Anschlag ist auch Brüssel wieder zum Status quo ante zurückgekehrt. Das alles focht das Oberverwaltungsgericht nicht an. „Der Beklagte hat im Vorfeld der Versammlung hinreichend konkret dargelegt, dass die Sicherheitsinteressen der Beigeladenen beeinträchtigt würden, wenn die Kläger für die angemeldete Versammlung den gesamten Platz der Vereinten Nationen (...) in Anspruch nehmen könnten“, befand es. Die RichterInnen sahen in der Entscheidung der Versammlungsbehörde „einen angemessenen Ausgleich im Sinne einer praktischen Konkordanz zwischen der Versammlungsfreiheit der Kläger (...) und den „Nutzungs­ und Sicherheitsinteressen der Beigeladenen“. Politische Interessen der „Beigela­denen“, die sich bereits im Jahr 2014 einmal – damals noch ganz ohne Verweise auf eine angebliche Terror­Gefahr und schlussendlich auch erfolglos – an einer solchen Abdrängung der Proteste versucht hatte, sah das OVG dagegen nicht am Werk. Auch bezog es in seine Erwägungen nicht ein, dass Zelt und Zaun ursprünglich zu einem ganzen Ensemble von disziplinierenden und einschränkenden Auflagen gehörten, das keineswegs auf Interessensausgleich angelegt war, sondern vielmehr darauf, der Konzern­Kritik ihre Wirkung zu rauben. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheits­behörden liegen müssen, Tür und Tor! CBG­Anwalt Sven Forst weist indessen auf die juristischen Mängel des Votums hin: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 VersG gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detail­Kenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Solidarität ist nötig

Die Prozesse – die Eilverfahren 2017 und die Feststellungsklagen, die für die CBG noch nicht erledigt sind – kosten viel Mühe, Zeit und Geld. Und erfordern auch Solidarität über die jeweiligen politischen Organisationsinteressen hinaus, geht es doch um grundlegende Anliegen einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Das ist vielen Initiativen nicht immer klar. Deshalb kann es dann zu solchen Situationen kommen wie derjenigen, mit der sich die „No Climate Change“­Demonstration am 11. November 2017 in Bonn konfrontiert sah. Sie fand aus Anlass der Weltklima­Konferenz der Vereinten Nationen statt und wollte den Klima­Protest natürlich zum Tagungsort „World Conference Center“ tragen. Doch die Polizei erlaubte dort aus Sicherheitsgründen keine Abschluss­Kundgebung. Diese musste schließlich fernab, noch nicht einmal in Sichtweite des WCCB abgehalten werden. Um solchen Einschränkungen des Versammlungsrechts Einhalt zu gebieten, zeigt sich die CBG entschlossen, das unsägliche OVG­Urteil anzufechten. Die Privatisierung von Versammlungsrecht und hoheitlichen Aufgaben darf nicht einfach so hingenommen werden!

[Duogynon] Presse-Information CBG vom 17.12.20

CBG Redaktion

Medikamenten-Geschädigte reichen Klage ein

BAYER vor Gericht

Am morgigen Freitag reicht die „Assoziation für durch Schwangerschaftstests geschädigte Kinder“ (ACDHPT) in England eine Klage auf Schadensersatz gegen BAYER, SANOFI und den britischen Staat ein. Nach Ansicht der Organisation tragen die beiden Konzerne und die Aufsichtsbehörden die Verantwortung für die katastrophalen Folgen, welche die Einnahme von Medizin-Produkten wie PRIMODOS und AMENORONE FORTE hatte.

Der hormonelle Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Präparat bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt.

Dabei wusste das Unternehmen schon früh um die Risiken. „Ein Zusammenhang zwischen den gefundenen Anomalien und der Substanz-Applikation kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden“, hielt ein Forscher beispielsweise nach desaströsen Tierversuchen fest. Und ein Kollege appellierte an die Verantwortlichen, sich vor Augen zu halten, „dass wir es hier mit einem Produkt zu tun hätten, das in der Lage sei, das chemische Milieu des Föten zu ändern. Wir müssten in dieser Angelegenheit extrem vorsichtig sein.“

Die britische Arzneimittel-Überwachung machte bei den Frauen, die den Hormon-Test verwendet hatten, ein relatives Risiko von 5:1 aus, ein missgebildetes Kind zu bekommen. Zudem lagen den Behörden zahlreiche Meldungen über Fehlbildungen im Zusammenhang mit PRIMODOS und AMENORONE FORTE vor. Das veranlasste sie jedoch nicht, Maßnahmen zu ergreifen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsamt sah keinen Handlungsbedarf. Der zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt stand früher selbst in Diensten SCHERINGs und forderte sogar proaktiv Entlastungsstudien von seinem ehemaligen Arbeitgeber an. Als „Advokat der Firma SCHERING“ bezeichnete er sich folgerichtig.

Ein am 8. Juli veröffentlichter Untersuchungsbericht, den der Gesundheitsausschuss des britischen Unterhauses bei einer Kommission unter Leitung der Baroness Julia Cumberlege in Auftrag gegeben hatte, wirft den Unternehmen und den staatlichen Stellen ebenfalls schwere Versäumnisse vor. Cumberlege richtete deshalb eine unmissverständliche Forderung an BAYER & Co.: „Sie sollten sich nicht nur entschuldigen; sie sollten anerkennen, was geschehen ist, und freiwillige Entschädigungszahlen an die Menschen leisten, die so gelitten haben.“

Ebendies hatten britische und deutsche Geschädigte oder deren Angehörige auf den BAYER-Hauptversammlungen jahrelang erfolglos von der Management-Riege verlangt. So sagte Marie Lyon, eine der jetzigen KlägerInnen, im Jahr 2019 auf dem AktionärInnen-Treffen: „Ich hoffe auch, dass der BAYER-Vorstand schließlich seiner moralischen Verpflichtung angesichts der überwältigenden Beweise nachkommt.“

Andre Sommer vom Netzwerk DUOGYNON hatte in seinen Reden ebenfalls entsprechende Appelle an die Verantwortlichen gerichtet. Er begrüßt, dass die Entwicklungen in England nun auch die Bundesregierung dazu bewogen haben, eine Studie zu den Schwangerschaftstests auf den Weg zu bringen, mahnt aber zur Eile: „Es ist wichtig, dass es bald eine unabhängige und transparente Untersuchung in Deutschland gibt. Dabei muss das Verhalten der Behörden und der Fa. SCHERING kritisch beleuchtet werden. Es scheint offensichtlich, dass die Patienten damals nicht ausreichend geschützt wurden und es schwere Versäumnisse gab. Es muss 2021 in Deutschland zu einer Entschuldigung und Anerkennung der Schäden kommen. Die deutsche Bundesregierung und auch BAYER müssen endlich Verantwortung übernehmen und einen finanziellen Ausgleich gewähren.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Wasserstrategie] Presse-Information CBG vom 09.06.21

CBG Redaktion

Umweltministerin Svenja Schulze schont BAYER & Co.

Wasser-Strategie ohne Plan

Die am gestrigen Dienstag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegte nationale Wasser-Strategie wagt es nicht, sich mit BAYER & Co. die größten Wasserverbraucher und Wasserverschmutzer vorzunehmen. Der 76-seitige Entwurf führt keinerlei konkrete Vorhaben auf, um das gefährdete Gut vor dem Zugriff der Profit-Interessen zu schützen und liefert unfreiwillig auch gleich die Begründung dafür. „Die Umsetzung wird sich nicht immer ohne Konflikte mit anderen gesellschaftlichen Interessen und Zielen verwirklichen lassen“, heißt es nämlich an einer Stelle. „Zunehmende Trockenheitsperioden, eine schwindende Grundwasser-Neubildungsrate, der immense Durst der Konzerne und eine wachsende Schadstoff-Belastung der Gewässer verlangen ein sofortiges gesetzgeberisches Handeln. Dazu kann oder will sich die Umweltministerin aber offensichtlich nicht entschließen. So bleibt es bei bloßer Symbol-Politik“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Dabei offenbart die Strategie selber die Größenordnungen bei der Nutzung der kostbaren Ressource. „Jährlich werden ca. fünf Milliarden Kubikmeter Wasser für die öffentliche Wasser-Versorgung und ca. 19 Milliarden Kubikmeter durch die nicht öffentliche Wasser-Gewinnung für Industrie, Gewerbe und Energie-Gewinnung entnommen“, steht dort zu lesen. Der BAYER-Konzern mit seinen über den ganzen Globus verteilten Niederlassungen kam im Geschäftsjahr 2020 auf einen Wasser-Einsatz von - sage und schreibe - 57 Millionen Kubikmetern. Drei Millionen Kubikmeter davon entfielen auf Regionen, die unter Wasser-Knappheit leiden. Allein die bundesdeutschen Standorte Leverkusen, Wuppertal, Dormagen und Bergkamen verbrauchten 4,4 Millionen Kubikmeter. An Abwässern produzierte das Unternehmen 25 Millionen Kubikmeter, darunter unter anderem 151.000 Tonnen Anorganischer Salze, 480 Tonnen Stickstoff, 380 Tonnen Phosphor und 2,6 Tonnen Schwermetalle.

Die Wasser-Strategie der Ministerin benennt zwar solche Probleme und macht beispielsweise Defizite bei „der weiteren Reduzierung der Gewässer-Belastung durch Stoff-Einträge“ aus, verharrt bei den Lösungsvorschlägen aber im Vagen. Das in anderen Ländern wie Dänemark schon erfolgreich eingeführte Instrument der Pestizid-Abgabe etwa findet sich in dem Entwurf nicht. Und wenn die Ministerin doch einmal von Maßnahmen spricht, „um die Verursacher stärker in die Pflicht zu nehmen“ und konkret eine „Neugestaltung der Abwasser-Abgabe“ erwähnt, dann fehlen solche Punkte am Schluss im „Aktionsprogramm Wasser“. Stattdessen führt es Projekte wie eine Kommunikationsstrategie Wasser, ein Schulungsprogramm für KommunalpolitikerInnen, Fortbildungsangebote für LandwirtInnen und eine Stärkung der Wasser-Wiederverwendung auf.

So beendet Svenja Schulze ihre Amtszeit als Umweltministerin, ohne neue Weichen für den Schutz des Wassers gestellt zu haben. Nicht einmal da, wo die Bundesregierung in der Pflicht steht, Vorgaben zu erfüllen, wird sie tätig. Im April musste die Große Koalition so einräumen, die Wasserrahmen-Richtlinie der EU nicht wie von Brüssel gefordert bis zum Jahr 2027, sondern erst bis 2050 umsetzen zu können. Und auf Landesebene gibt es sogar ein Rollback in Sachen „Wasser“. Das neue nordrhein-westfälische Landeswasser-Gesetz entfristet die Wasserentnahme-Rechte und hebt die Genehmigungspflicht für das Einleiten flüssiger Stoffe auf. Bei Indirekt-Einleitungen schädlicher Substanzen kappt es sogar die Möglichkeit, in Ausnahme-Fällen noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen.

„Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass der Wassermangel eine der dramatischsten Folgen des Klimawandels ist. Aber die Politik handelt nicht. Sie kapituliert vor der Macht der Konzerne“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[AktionärInnenrechte] Presse-Information CBG vom 06.09.21

CBG Redaktion

Bundestag entscheidet über die Fortführung von Online-Hauptversammlungen

Demokratische AktionärInnen-Rechte in Gefahr

Am morgigen Dienstag will die Bundesregierung die Ausnahme-Bestimmungen zu Online-Hauptversammlungen erneut fortschreiben und den Aktien-Gesellschaften damit längerfristig das Recht einräumen, vor ihren AnteilseignerInnen ins Virtuelle zu flüchten. Auf Druck der Unternehmen unterbricht der Bundestag eigens die Parlamentsferien. Die Fortdauer dieser Ausnahme-Regel aus dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ soll – gemeinsam mit ein paar weiteren Vorlagen – noch kurz vor Ende der Legislatur-Periode unbedingt durchgebracht werden, Die Online-HV hätte sich „im Großen und Ganzen bewährt“, meinen CDU und SPD.

„Während inzwischen allerorts wieder Präsenz-Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweiligen Hygiene-Standards möglich sind, stellt die Große Koalition BAYER & Co. ohne Not einen Blanko-Scheck dafür aus, auch 2022 wieder die Rechte der AktionärInnen-Demokratie auszuhebeln. Wobei es natürlich um die KleinaktionärInnen geht, denn mit den ultrareichen BesitzerInnen, den sogenannten GroßinvestorInnen, die die wesentlichen Anteile an den Konzernen besitzen, stimmen sich Vorstände und Aufsichtsräte natürlich immer und auch weiterhin intensiv ab. Andernfalls wären sie sofort ihren Job los“, meint Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die Coordination sucht bereits seit 1983 die Hauptversammlungen der BAYER AG auf, um den Vorstand mit den Risiken und Nebenwirkungen seiner gnaden- und rücksichtslosen Profitjagd zu konfrontieren. Um solche Kritik zu mindern, nutzte der Leverkusener Multi als erster DAX-Konzern 2020 die Gelegenheit, seine AktionärInnen-Treffen online abzuhalten und feierte sich dafür „als digitaler Pionier“.

Rede-Beiträge seiner AktionärInnen lässt der Global Player seit 2020 in seiner Internet-HV nicht mehr zu. Es sind nur noch Fragen möglich, die überdies vor der HV einzureichen sind. Noch dazu fasst der Agro-Riese die eingegangenen Fragen ohne Namensnennung zu Blöcken zusammen und „beantwortet“ sie in einem nur willkürlich zu nennenden, intransparenten und nicht nachvollziehbaren Verfahren – mit dem wohlkalkulierten Effekt, dass kritische Inhalte kaum noch zu identifizieren sind. Während früher etwa eine Medikamenten-Geschädigte vor das Mikrofon trat, ihre Leidensgeschichte vortrug und sich am Schluss erkundigte, wann BAYER die betreffende Arznei endlich vom Markt zu nehmen gedenke, heißt es jetzt einfach kurz und schmerzlos: „Eine Aktionärin fragte nach dem Produkt DUOGYNON.“

Auch die auf eine Länge von zwei Minuten beschränkten Video-Statements, die der Leverkusener Multi auf massiven öffentlichen Druck u. a. von CBG, Dachverband der Kritischen AktionärInnen und anderer AktionärInnen-Vereinigungen 2021 erstmals zuließ, sichern keinesfalls die gesetzlich verbrieften Kontroll- und Auskunftsrechte der AktionärInnen. Der BAYER-Konzern bzw. dessen Vorstände und Aufsichtsräte entmündigen weiterhin in undemokratisch repressiver und autoritärer Weise die eigenen BesitzerInnen bzw. AnteilseignerInnen. Und nun sollen die ParlamentarierInnen ermöglichen, dass diese diktatorische Praxis fortgesetzt werden kann.

Wobei die Unternehmen sogar beabsichtigen, Online-Hauptversammlungen zum Normalfall auch außerhalb der Corona-Krise zu machen. Sie wollen sich ihre KleinaktionärInnen und Konzern-KritikerInnen auf Dauer vom Hals schaffen. Ein Positionspapier des „Bundesverbands der Industrie“ (BDI) dazu liegt bereits vor. So sollen Reden für immer und ewig „angemessen beschränkt“ und zudem „wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, anstößiger Inhalte etc. nicht veröffentlicht“ werden dürfen. Bei den Fragen sollen die Firmen dauerhaft Hand anlegen und auf diese Weise das Auskunftsrecht der AktionärInnen einschränken dürfen. Insgesamt plädiert der BDI dafür, die konkrete Ausgestaltung der virtuellen HVs überhaupt gänzlich der Gesetzgebung zu entziehen und „in die Verantwortung“ der DAX-Gesellschaften selber zu stellen.

„Diese Vorstellungen zeigen, woher der Wind weht. BAYER & Co. wollen lästige Kontrolle und Kritik loswerden. Kritischen AktionärInnen und den KleinaktionärInnen insgesamt sollen ihre Rechte entzogen werden. Nur noch die ultrareichen GroßinvestorInnen zählen und sollen freie Bahn bekommen. Dabei zeigen die Verbrechen der Konzerne von Ruin des Klimas bis zur vorsätzlichen Zerstörung sozial solidarischer Strukturen, wie wichtig eine wirksame Kontrolle wäre. Die Konzerne müssen grundsätzlich enteignet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Der Bundestag darf keinesfalls die autoritären und demokratiefeindlichen gesellschafts- und ökologiezerstörerischen Ansinnen der KonzernchefInnen und ihrer Groß-InvestorInnen durchwinken. Die Abgeordneten können auch in Zeiten von Corona für sichere Präsenz-Hauptversammlungen oder zumindest hybride und damit für die Gewährleistung der eh nur minimalen Rechte der AnteilseignerInnen sorgen und sind aufgefordert, das auch zu tun“, so Stelzmann abschließend.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Explosion] Presse-Information CBG vom 03.12.21

CBG Redaktion

Organisationsversagen bei Chem„park“-Explosion

CBG fordert Ermittlungen gegen die Konzernspitze

Am 27. Juli 2021 tötete eine Explosionskatastrophe bei CURRENTA in Leverkusen 7 Menschen. Weitere 31 ArbeiterInnen wurden verletzt, die Stadt wurde in Angst und Schrecken versetzt, eine Giftwolke zog bis nach Dortmund.

Seit Mitte Oktober ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen drei ArbeiterInnen des Chem„park-Betreibers CURRENTA wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion. Sie prüft, ob diese ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie eine Chemikalie über der zulässigen Temperatur lagerten und damit eine Ketten-Reaktion auslösten.

„Mit diesem Vorgehen geht die Staatsanwaltschaft gegen die Kleinen vor und lässt die Großen laufen. Nicht die ArbeiterIinnen, sondern die Geschäftsleitungen von CURRENTA und BAYER müssen ins Visier genommen werden! Wie mittlerweile bekannt geht es um Organisationsversagen, und dafür haften diejenigen, die die Anlage geplant, gebaut und betrieben haben, also die Geschäftsleitung des jetzigen Betreibers CURENTA und die Verantwortlichen bei BAYER, die die Anlage errichteten und zur in Betrieb hatten. Nicht zuletzt trug eine einzig am Profit-Prinzip orientierte Wirtschaftsweise bei CURRENTA zur Vernachlässigung der Sicherheitsanforderungen und damit zur Katastrophe bei“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

In jedem Industrie-Komplex, der der Störfall-Ordnung unterliegt, müssen die Betriebsabläufe von vorneherein so geregelt sein, dass individuelles Versehen ohne gravierende Folgen bleibt. Zu diesen Anforderungen zählen unter anderem verbindliche Verantwortlichkeiten für Kontrollen und eine systematische Risiko- und Gefahrenanalyse. Dazu gehört auch eine ständige Qualifizierung des Personals inklusive einer detaillierten Unterweisung von Leih- und FremdarbeiterInnen, die nur zeitweise auf dem Gelände tätig sind. Es muss daher untersucht werden, woran es der für die Anlage verantwortliche BAYER-Konzern und der jetzige Betreiber CURRENTA im Einzelnen haben fehlen lassen.

CURRENTA hat die zunächst nur für BAYER zuständige Müllentsorgung in kürzester Zeit systematisch zu einem lukrativen Geschäftsfeld mit hochgefährlichen Chemie-Abfällen aus aller Welt ausgebaut. Aus Dänemark beispielsweise stammte derjenige, der an 27. Juli hochgegangen ist. Diese Profitjagd machte riesige Tank-Anlagen als Zwischenlager-Stätten nötig. Bei einer Konzentration allein auf den im Chem„park“ Giftmüll hätte die CURRENTA natürlich auch sehr viel genauer über die zur Verbrennung anstehenden Stoffe und ihr jeweiliges Gefahren-Potenzial Bescheid gewusst.

Darüber hinaus wirkten die baulichen Voraussetzungen wie ein Brandbeschleuniger. Die BAYER-Baupläner stellten die Tanks so dicht nebeneinander, dass am 27. Juli ein Domino-Effekt entstand. Damit nicht genug, verlief über dem Entsorgungszentrum eine Starkstrom-Leitung, die zerbarst und erst umständlich vom Netz genommen und geerdet werden musste, ehe die Feuerwehr mit vollem Einsatz löschen konnte.

Schließlich kommt auch Politik und Verwaltung eine Mitverantwortung zu. So haben die Behörden keine regelmäßigen Sicherheitskontrollen durchgeführt. BeamtInnen der Bezirksregierung schauten zuletzt im Jahr 2018 (!!) im Leverkusener Chem„park“ vorbei. Und die verschiedenen Bundesregierungen beugten sich immer wieder dem Lobby-Druck der Konzerne und unterließen es, strengere Sicherheitsauflagen zu erlassen.

„Über all dies und die tatsächlich Verantwortlichen in den Geschäftsleitungen von BAYER und CURRENTA muss zu Gericht gesessen werden, statt über drei abhängig beschäftigte ArbeiterInnen. Das Unternehmensstrafrecht muss dringend verschärft werden und eben diese zentrale Haftung in das Zentrum stellen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

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[Doppelstandards] Presse-Information CBG vom 20.04.22

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenantrag ein

Keine doppelten Pestizid-Standards!

Der BAYER-Konzern vertreibt in Asien, Amerika und Afrika zahlreiche Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit keine Genehmigung (mehr) haben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat dieses Thema auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung am 29. April gesetzt und einen Gegenantrag zur Geschäftspolitik der doppelten Standards eingereicht. „Diese Vermarktungspraxis gefährdet Menschenleben. Die AktionärInnen dürfen das nicht länger dulden. Darum fordert die CBG die Aktien-HalterInnen auf, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern und für den Gegenantrag der Coordination zu stimmen“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Vor allem in den Ländern des globalen Südens bietet der Leverkusener Multi viele dieser Mensch, Tier und Umwelt extrem gefährdenden Agro-Chemikalien zum Verkauf an. „In den drei Jahren der Regierung Bolsonaro hat BAYER die Zulassung für 15 neue Pestizide erhalten, von denen vier Inhaltsstoffe haben, die in der Europäischen Union verboten sind: Thiodicarb, Indaziflam, Thiacloprid und Beta-Cyflutrin“, kritisiert die brasilianische Wissenschaftlerin Larissa Bombardi.

Dabei sind die Menschen dort viel weniger vor den Ultragiften gefeit als in Europa. Oftmals müssen sie die Substanzen ohne Schutzkleidung ausbringen. Zudem erlaubt der Gesetzgeber höhere Rückstände in Nahrungsmitteln und in der Umwelt. All das hat Bombardi zufolge gravierende Folgen: „In den letzten zehn Jahren wurden in Brasilien mehr als 56.870 Menschen durch Pestizide vergiftet, durchschnittlich 15 Menschen pro Tag.“ „Molekularen Kolonialismus“ nennt die Geografin das Treiben von BAYER & Co.

Frau Prof. Larissa Bombardi, die dem Druck der heimischen Agro-Lobby nicht länger standhielt und von São Paulo nach Brüssel floh, wird den BAYER-Vorstand am 29. April persönlich mit ihrer Kritik konfrontieren. Überdies nimmt sie an den Tagen zuvor in Berlin und Köln an Diskussionsveranstaltungen teil.

Die CBG hat neben dem Gegenantrag zu den doppelten Standards noch sieben weitere geschrieben. Die Themen reichen von BAYERs Klima-Bilanz und Glyphosat über die Vorschläge zur Gewinnverteilung, Aufsichtsratsratswahl und Vorstandsvergütung bis hin zum Extrem-Lobbyismus des Konzerns und seinen Tricks zur Umgehung der EEG-Umlage.

Alle Gegenanträge von CBG u.a. finden Sie hier bei BAYER online https://www.bayer.com/sites/default/files/gegenantraege-hv-2022.pdf

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Pyrethroide

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 2. Februar ´99

Gutachter attackiert Bayer-Studie:

Gefahren von Pyrethroiden verharmlost

Der Chemiker Dr. Tino Merz wirft der Bayer AG fahrlässigen Umgang mit Pyrethroiden vor. Pyrethroide dienen der Ungeziefer-Bekämpfung und werden durch das Leverkusener Unternehmen weltweit vertrieben. Die Bayer AG behauptet, die Verwendung von Pyrethroid-Produkten sei für den Menschen ungefährlich und stützt diese Aussage auf ein eigenes Gutachten. Dr. Merz weist in einem Gegengutachten nach, daß die Bayer-Studie die Grenzwerte für einen gefahrlosen Umgang mit Pyrethroiden bewußt verfälscht und die Risiken der Stoffe verharmlost.

Wörtlich erklärt Dr. Merz: „Zusammenfassend kann man sagen, daß es der Bayer AG trotz fleißiger Labortätigkeit nicht gelungen ist, toxikologische Daten zu schaffen, die eine Unbedenklichkeit von Pyrethroiden im Innenraum auch nur annähernd plausibel machen. Die eigenen Daten wurden von Bayer bei den Berechnungen entweder übergangen oder schöngerechnet, die Risikobewertung ist letztlich aus der Luft gegriffen. Der in der Studie ermittelte Unbedenklichkeits-Nachweis hätte grundsätzlich nur auf der Basis von Langzeitversuchen abgeschätzt werden können, das Bayer-Papier hingegen ignoriert diesen toxikologischen Grundsatz und stützt seine Ergebnisse lediglich auf Kurzzeitversuche. Was hier entwickelt wurde, könnte man als toxikologischen GAU - größten anzunehmenden Unfug - bezeichnen.“

Desweiteren schreibt Dr. Merz in der Zeitschrift „Stichwort BAYER: „Schon die alten Römer wußten: quod est in acta, est in mundo - was in den Akten steht, ist auch in der Welt - sprich: ist existent. Ob der Inhalt Unfug oder Wissenschaft ist, bleibt dann für Öffentlichkeit, Verwaltung und Gerichte „Expertenstreit“. Ein solch umfassendes Täuschungsmanöver wie in der von Bayer vorgelegten Studie kann kaum adhoc erfunden werden. Man benötigt dafür langjährige Übung und die Möglichkeit, auf eine entwickelte Tradition zurückgreifen zu können, die immer wieder kreativ und damit bewußt gegen besseres Wissen fälscht.“

Die attackierte Studie von Bayer spielt eine zentrale Rolle, da mit ihrer Hilfe regelmäßig Klagen von Pyrethroid-Geschädigten abgewiesen werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Bayer auf, den Verkauf von Pyrethroiden an private Verbraucher weltweit zu unterbinden.

Den vollständigen Text von Dr. Merk senden wir Ihnen gerne zu!

Gen-Mais

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 26. März 2004

Wales blockiert Zulassung von Gen-Mais in Großbritannien

Erneuter Rückschlag für Bayer CropScience

Der Umweltminister von Wales, Carwyn Jones, lehnte gestern die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais ab. Da Wales ein Veto- Recht bei der Genehmigung neuer Sorten besitzt, wird hierdurch der Anbau des umstrittenen Nahrungsmittels in ganz Großbritannien blockiert. Die von der Firma Bayer CropScience patentierte Mais-Sorte Chardon LL hatte erst am 9. März als erste gentechnisch modifizierte Nutzpflanze in Großbritannien die Zulassung erhalten. Chardon LL ist gegen das Herbizid Liberty resistent.

Dr. Brian John von der Waliser Umweltorganisation GM Free Cymru: „Nach und nach gelangen immer mehr Risiken von Chardon LL in die Öffentlichkeit. Die Wissenschaftler, die die Zulassung von Chardon LL vorangetrieben haben, kann man nur als korrumpiert bezeichnen. Wir hoffen, dass Bayer nun alle Anträge auf Zulassung von Gen-Mais zurückzieht.“ Nach Angaben von GM Free Cymru folgt aus der Entscheidung von Carwyn Jones, dass der Anbau von Gen-Mais mindestens bis zum Oktober 2006 verboten bleibt.

Die Entscheidung gilt auch als Schuss vor den Bug der Regierung Blair, die uneingeschränkt den Wünschen der Gentech-Lobby folgt und die die Zulassung von Chardon LL gegen das Votum des Umweltbeirats Environmental Audit Committee erteilt hatte.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bis heute sind die langfristigen Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbekannt. Die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Konzerne dürfen nicht über die Gesundheit von Millionen Verbrauchern gestellt werden.“ Bayer ist seit der Übernahme von Aventis CropScience der größte europäische Anbieter gentechnisch veränderter Pflanzen. Das Unternehmen sitzt in den Startlöchern, um modifizierte Getreide-Sorten, Raps, Mais, Reis und Soja auf den Markt zu bringen.

Bereits im Februar lehnte die belgische Regierung die Zulassung von gentechnisch verändertem Raps von Bayer ab. Die Entscheidung in Wales und Belgien setzen auch Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang, da in Deutschland mehrere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipulierten Pflanzen vorliegen. Nach Ansicht von Umweltverbänden schützt der Gesetzentwurf von Künast die Produkte der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft nicht ausreichend vor Verunreinigungen durch Gen-Pflanzen.

GM free Cymru: http://www.gmfreecymru.co.uk

[BAYSANTO-Deal] EU genehmigt BAYER/MONSANTO-Deal

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 22. März 2018

JETZT SPENDEN
JETZT UNTERSCHREIBEN

CBG kritisiert die EU-Genehmigung von BAYERs MONSANTO-Übernahme

Eine Entscheidung im Interesse der Konzerne

Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Union der Übernahme von MONSANTO durch BAYER ihre Zustimmung erteilt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) verurteilt diese Entscheidung auf Schärfste. „Mit ihrem Genehmigungsbescheid hat die EU ohne Not einem Oligopol im Landwirtschaftssektor mit BAYER an der Spitze ihren amtlichen Segen erteilt. Fortan trägt sie Mitverantwortung für die von dem Quartett verantworteten Geschäftspraktiken“, hält Jens Wegener von der CBG fest.
Die von Brüssel gemachten Auflagen ändern an der neuen Markt-Macht des Leverkusener Multis kaum etwas. Auch mit den von der Generaldirektion Wettbewerb verlangten Verkäufen von Unternehmensteilen erreicht der Konzern im Pestizid-Bereich noch einen Markt-Anteil von mehr als 20 Prozent und beim konventionellen Saatgut einen Markt-Anteil von ca. 30 Prozent. Beim gen-manipulierten Saatgut beträgt dieser sogar 90 Prozent. Diese dominierende Stellung bedroht die Landwirtschaft, da die LandwirtInnen mit höheren Preisen rechnen müssen und überdies weniger Auswahl haben. Auch die VerbraucherInnen können beim Einkauf nicht mehr zwischen so vielen Sorten wählen, wenn der Leverkusener Multi mit seinem Vorhaben wirklich zum Ziel kommen sollte.
Überdies hat sich die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei der Formulierung der Bedingungen offenbar nicht mit den anderen EU-Ressorts abgestimmt, weshalb sie teilweise ins Leere laufen. So ändert beispielsweise die Veräußerung der Glufosinat-Ackergifte und die auf das Mittel abgestimmten Genpflanzen an die BASF gar nichts an der BAYERs neuer Dominanz auf dem Markt, weil die EU die Zulassung von Glufosinat wegen dessen erbgut-schädigenden Eigenschaften nicht verlängert hat. Die Glufosinat von Margrethe Vestager zugedachte Rolle „eines Konkurrenz-Produkts für das MONSANTO-Produkt Glyphosat“ vermag das Mittel so kaum zu spielen.
„Die Europäische Union hat die Transaktion von vornherein einzig aus der engen Perspektive des Wettbewerbsrechts beurteilt und selbst da noch so manches übersehen“, kritisiert Wegener. Die Übernahme hat aber noch weitere Folgen, die gar nicht erst Gegenstand der Prüfung waren. So sehen sich die Beschäftigten mit Arbeitsplatz-Vernichtungen durch die bei solchen Gelegenheiten immer viel beschworenen Synergie-Effekte konfrontriert. Und schließlich stehen den Standort-Städten im Fall des Falles finanzielle Einbußen ins Haus, denn BAYER pflegt seine Shopping-Touren immer von der Unternehmenssteuer abzusetzen.
Wegen all der Risiken und Nebenwirkungen des Milliarden-Geschäfts lässt sich die Coordination durch das Votum der Europäischen Union nicht entmutigen und führt ihre Kampagne gegen den Mega-Deal unverdrossen weiter. Beispielsweise wird sie die Hauptversammlung des Unternehmens wieder zu einem Forum der Kritik machen. „Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN unterstreicht mit ihrem Engagement vierzig Jahre nach ihrer Gründung, dass eine gesellschaftliche Kontrolle von Konzernen nötig ist, um die Demokratie zu schützen“, so Jens Wegener abschließend.

[Dhünnaue] Presse-Information CBG vom 13.05.20

CBG Redaktion

Nach Bau-Skandal um die Leverkusener Rheinbrücke:

Kein Eingriff in die BAYER-Dhünnaue-Giftdeponie! Tunnel statt Brücke!

Die Arbeiten an der Leverkusener Rheinbrücke ruhen. Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte Ende April den Vertrag mit dem Bau-Unternehmen Porr, da dieser billig mangelhaft verarbeitete Stahlteile einkaufte statt auf Qualität zu achten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) tritt dafür ein, die Zeit für eine Überplanung des Projektes und der damit verknüpften Erweiterung der Autobahn A1 zu nutzen. „Jetzt ist die Gelegenheit da, um erneut die Kombilösung in Erwägung zu ziehen. Mit einer Sanierung der alten Brücke bei gleichzeitiger Entlastung durch einen Tunnel könnte der mit vielen Risiken verbundene Eingriff in BAYERs alte Giftmüll-Deponie unterbleiben“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann fest. Zudem sinke die Feinstaub-Belastung, wenn ein Teil der Verkehrsführung unterirdisch verliefe und es nicht zu einem Ausbau der A1 käme, so Stelzmann.

6,5 Millionen Tonnen Abfälle birgt die Dhünnaue-Altlast. Darunter befinden sich fast eine Million Tonnen gefährliche Rückstände aus der Chemie-Produktion wie Quecksilber, PCB, Chlorbenzole, Arsen, Chrom, Blei und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Als Baugrund eignet sich das denkbar schlecht, denn der organische Anteil des Mülls zersetzt sich. Deshalb nimmt sein Volumen ab, was Bodenabsenkungen nach sich zu ziehen droht. Von möglichen „Setzungsschäden“ bei den avisierten Autobahn-Trassen spricht der Diplom-Ingenieur Helmut Hesse. Harald Friedrich, ehemals Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Umweltministerium, befürchtet indes einen Austritt giftiger Gase. „Keine Asphalt-Dichtung ist so dicht, dass sie den Kriterien, die ich für eine ordnungsgemäße Sicherung für eine Sondermüll-Deponie haben muss, entsprechen kann“, sagte er im Deutschlandfunk.

Schon früh formulierten BürgerInneninitiativen ähnliche Bedenken. Aber die Politik setzte sich darüber hinweg. Statt Alternativen zur Mega-Stelze zu prüfen, gab sie dem Druck der Industrie nach. Besonders viele Aktivitäten gingen dabei vom BAYER-Konzern aus. Im Juni 2013 schrieb der Chef der CURRENTA – damals noch eine 60-prozentige Tochter-Gesellschaft des Agro-Riesen – in der Sache sogar einen Brand-Brief an den Bundesverkehrsminister, den Landesverkehrsminister und Straßen.NRW. „Eine Tunnel-Lösung im Verlauf der A1, wie sie derzeit in Leverkusen diskutiert wird, würde sich negativ auf unsere Standorte auswirken“, mahnte er darin unverhohlen.

Die damalige rot-grüne Regierungskoalition Nordrhein-Westfalens fügte sich. Damit nicht genug, schuf deren Bau-Minister Michael Groschek (SPD) zudem noch eine „Lex Leverkusen“, um Klage-Möglichkeiten gegen das Vorhaben einzuschränken und so die Umsetzung zu beschleunigen. Aus demselben Grund verzichtete er bei der Auftragserteilung auch auf ein Verhandlungsverfahren. Damit vergaben sich Sozialdemokraten und Grüne die Möglichkeit, dem ausgewählten Unternehmen genauere Bedingungen beispielsweise zu den Qualitätsstandards zu stellen. Stattdessen entschied allein die Wirtschaftlichkeit des Angebots – und das kommt die SteuerzahlerInnen jetzt teuer zu stehen. Nach der Kündigung des Vertrags mit dem Unternehmen Porr und der erforderlichen Neuausschreibung dürften die Kosten erheblich steigen.

Aber auch die CDU/FDP-Nachfolge-Regierung, die den Auftrag an den österreichischen Konzern im Oktober 2017 vergab, muss sich schwerwiegende Versäumnisse vorwerfen lassen. „All das sollte die Politik veranlassen, ihr bisheriges Handeln zu überdenken, ihre Ignoranz gegenüber KritikerInnen aufzugeben und einen Neustart mit der Kombi-Lösung in die Wege zu leiten, statt den alten Wegen nun mit einer neuen Bau-Firma zu folgen, wie es Industrie-Kreise jetzt fordern“, mahnt Stelzmann abschließend.

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Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Scheibenpacht] Presse-Information CBG vom 18.12.20

CBG Redaktion

Vortäuschung von Kraftwerksbesitz

BAYER: EEG-Millionenbetrug mit „Scheibenpacht“

Am heutigen Freitag befasst sich der Bundesrat mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Dieses Paragrafen-Werk treibt nicht nur den Klimaschutz kaum voran, es sanktioniert im Nachhinein auch eine äußerst fragwürdige Praxis bundesdeutscher Unternehmen zur Einsparung von EEG-Umlagezahlungen. Da der BAYER-Konzern, seine ehemalige Tochter-Gesellschaft CURRENTA, DAIMLER, EVONIK und andere Firmen sich deshalb mit milliarden-schweren Rückzahlungsforderungen der Netzbetreiber konfrontiert sehen, will die Große Koalition die Konzerne nun mit einem Passus des neuen EEG-Gesetzes vor Klagen bewahren. Nach Informationen des Magazins Der Spiegel, das diesen Skandal an die Öffentlichkeit brachte, stehen selbst einige Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums diesem Vorhaben kritisch gegenüber: Sie machen „verfassungsrechtliche und beihilfe-rechtliche Risiken“ aus. „Die Politik darf vor der Lobby-Macht der Industrie nicht einknicken. Sie muss Lehren aus dem VW-Skandal ziehen und Tricksereien zu Lasten der Umwelt entschieden ahnden“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das EEG-Gesetz erhebt für die Elektrizität, welche Unternehmen selbst mit ihren Kraftwerken erzeugen, keine Abgaben. Darum haben sich einige Multis auf dem Papier zu Besitzern solcher Anlagen gemacht. Dank ausgetüftelter Vertragskonstruktionen stiegen sie von schnöden Strom-Kunden zu Pächtern von Kraftwerk-Anteilen auf – und damit zu Nutznießern des Eigenstrom-Privilegs. Der BAYER-Konzern verteidigte dieses sogenannte Scheibenpacht-Modell auf seiner letzten Hauptversammlung. Von der CBG zur Rede gestellt, wies der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann Betrugsvorwürfe „entschieden“ zurück.

Dabei dürfte der Agro-Riese seine Geschäftsbilanz mittels Scheibenpacht um einiges aufgehellt haben. „Einzelne Unternehmen sparten auf diese Weise Hunderte Millionen Euro“, so Der Spiegel. Das Nachsehen hatten neben den privaten Stromkunden und kleineren Betrieben unter anderem Übertragungsnetzbetreiber wie AMPRION, die deshalb vor Gericht zogen. Der Streitwert beläuft sich insgesamt auf eine Milliarden-Summe. Das rief den Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf den Plan. Er entfaltete umfangreiche Lobby-Aktivitäten und ließ sogar beschlussfähige Gesetzesänderungen und Amnestie-Regelungen ausarbeiten. „BAYER & Co. agieren hier nach der Logik ‚Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss der Berg eben zum Propheten kommen.’ Sie sind offensichtlich der Meinung, dass sich das Gesetz ändern muss und nicht sie. Sie tun nach wie vor alles dafür, sich nicht in angemessener Weise an der Energiewende zu beteiligen und nutzen jedes Schlupfloch“, so Stelzmann abschließend.

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[Vortrag/Diskussion] Wie weiter nach der Explosion?

CBG Redaktion

Vortrag und Diskussion zu Giften, Risiken, Ursachen und Konsequenzen

Mit:

Manfred Santen, GREENPEACE-Gutachter und Schadstoffexperte

Beate Hane-Knoll, Bundestagskandidatin Leverkusen und Köln Mülheim DIE LINKE

Hanno Raussendorf, Umweltpolitischer Sprecher DIE LINKE NRW

Jan Pehrke, Leitender Redakteur STICHWORT BAYER (SWB)

Wann?

21.9.2021
19.00 Uhr

Wo?

Vortragssaal
Forum Leverkusen
Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen

Infos

Am 27. Juli ereignete sich im Chem“park“ der CURRENTA (ehemals BAYER Industry Services GmbH & Co. OHG) in Leverkusen eine gewaltige Explosion. Mehrere Tanks mit chemischem Sondermüll gingen in die Luft.

Bei der Explosion wurde eine giftige Gaswolke freigesetzt, die große Mengen von Schadstoffen wie Dioxin-, PCB- und Furanverbindungen in die Umgebung trug. Dioxin gehört zu den giftigsten Stoffen der Welt (siehe Info-Kasten). Die Explosion tötete sieben Beschäftigte, 31 trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Ihnen und ihren Familien gilt unsere Solidarität!

Nach dem Unglück ließ die CURRENTA Behörden und Öffentlichkeit tagelang im Dunkeln über die explodierten Substanzen.

Die Umweltministerin selbst musste bei CURRENTA vorstellig werden, um einzelne Informationen zu bekommen. Auch der Erbauer und bis 2019 Eigentümer der explodierten Anlage, BAYER, hüllt sich in Schweigen. Viele Fragen sind offen.

Die Bezirksregierung Köln kontrollierte die Tanks zuletzt vor über fünf Jahren und brauchte dazu lediglich eine Stunde. Seit zwei Jahren gehören sie einem Finanzinvestor.

Die eigentlich für 2020 vorgesehene Inspektion des gesamten „Entsorgungszentrums“ ließ die Behörde ausfallen und holte sie auch im April 2021 nicht komplett nach.

Messwerte von Dioxin/PCB/Furan von Greenpeace widersprechen den staatlichen Messungen der Rußpartikel im Leverkusener Stadtgebiet.

Nepal

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. Februar ´99

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V.

Studie über den Einsatz von Pestiziden in Nepal belegt:

Hochgiftige Pestizide weiter im Handel

Das Khoj Research Institute aus Lahore/Pakistan hat eine Studie über den Einsatz von Pestiziden in Nepal vorgelegt. Die Untersuchung belegt, daß hochtoxische und selbst international geächtete Wirkstoffe nach Nepal gelangen und dort frei gehandelt werden - sogar solche, die in westlichen Ländern nicht oder nur eingeschränkt zugelassen sind wie Aldrin, Endosulfan, Lindan, Paraquat und das als grundwasserschädigend bekanntgewordene Atrazin. Hieraus resultieren zahlreiche gesundheitliche und ökologische Probleme in dem südasiatischen Land.
Unter den Herstellern und Lieferanten der umstrittenen Wirkstoffe finden sich multinationale Unternehmen wie BAYER, Rhone-Poulenc, Ciba-Geigy und Hoechst. Von den deutschen Pestizidherstellern vermarktet besonders BAYER in höchstem Maße problematische Pestizide, so z.B. unter dem Handelsnamen Metacid 50 EC den Wirkstoff Parathion Methyl, den die Weltgesundheitsorganisation WHO als „extrem gefährlich“ (Toxizitätsklasse IA) einstuft. Damit bricht der Konzern das auf seiner Hauptversammlung 1996 gegebene Versprechen, sämtliche Pestizide der WHO-Klasse I vom Markt zu nehmen.
Uwe Friedrich, Mitglied des Vorstands der Coordination gegen BAYER-Gefahren sowie des erweiterten Vorstands des Pestizid Aktions-Netzwerks: „Es ist dringend notwendig, den Einsatz dieser hochgefährlichen chemischen Pestizide in Nepal einzuschränken. Die Unternehmen müssen den Export von international geächteten Wirkstoffen von sich aus stoppen, da eine sichere Handhabung in Nepal nicht gewährleistet ist. Der BAYER-Konzern muß endlich seine Ankündigung umsetzen, die gefährlichsten Pestizide weltweit vom Markt zu nehmen.“
Die Leverkusener Bayer AG gehört international zu den sechs größten Pestizid-Herstellern. Nach Angaben der WHO erleiden jährlich mehr als eine Million Menschen Pestizid-Vergiftungen, rund 20.000 Fälle verlaufen tödlich.