Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[Duogynon] Presse-Information CBG vom 17.12.20

CBG Redaktion

Medikamenten-Geschädigte reichen Klage ein

BAYER vor Gericht

Am morgigen Freitag reicht die „Assoziation für durch Schwangerschaftstests geschädigte Kinder“ (ACDHPT) in England eine Klage auf Schadensersatz gegen BAYER, SANOFI und den britischen Staat ein. Nach Ansicht der Organisation tragen die beiden Konzerne und die Aufsichtsbehörden die Verantwortung für die katastrophalen Folgen, welche die Einnahme von Medizin-Produkten wie PRIMODOS und AMENORONE FORTE hatte.

Der hormonelle Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Präparat bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt.

Dabei wusste das Unternehmen schon früh um die Risiken. „Ein Zusammenhang zwischen den gefundenen Anomalien und der Substanz-Applikation kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden“, hielt ein Forscher beispielsweise nach desaströsen Tierversuchen fest. Und ein Kollege appellierte an die Verantwortlichen, sich vor Augen zu halten, „dass wir es hier mit einem Produkt zu tun hätten, das in der Lage sei, das chemische Milieu des Föten zu ändern. Wir müssten in dieser Angelegenheit extrem vorsichtig sein.“

Die britische Arzneimittel-Überwachung machte bei den Frauen, die den Hormon-Test verwendet hatten, ein relatives Risiko von 5:1 aus, ein missgebildetes Kind zu bekommen. Zudem lagen den Behörden zahlreiche Meldungen über Fehlbildungen im Zusammenhang mit PRIMODOS und AMENORONE FORTE vor. Das veranlasste sie jedoch nicht, Maßnahmen zu ergreifen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsamt sah keinen Handlungsbedarf. Der zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt stand früher selbst in Diensten SCHERINGs und forderte sogar proaktiv Entlastungsstudien von seinem ehemaligen Arbeitgeber an. Als „Advokat der Firma SCHERING“ bezeichnete er sich folgerichtig.

Ein am 8. Juli veröffentlichter Untersuchungsbericht, den der Gesundheitsausschuss des britischen Unterhauses bei einer Kommission unter Leitung der Baroness Julia Cumberlege in Auftrag gegeben hatte, wirft den Unternehmen und den staatlichen Stellen ebenfalls schwere Versäumnisse vor. Cumberlege richtete deshalb eine unmissverständliche Forderung an BAYER & Co.: „Sie sollten sich nicht nur entschuldigen; sie sollten anerkennen, was geschehen ist, und freiwillige Entschädigungszahlen an die Menschen leisten, die so gelitten haben.“

Ebendies hatten britische und deutsche Geschädigte oder deren Angehörige auf den BAYER-Hauptversammlungen jahrelang erfolglos von der Management-Riege verlangt. So sagte Marie Lyon, eine der jetzigen KlägerInnen, im Jahr 2019 auf dem AktionärInnen-Treffen: „Ich hoffe auch, dass der BAYER-Vorstand schließlich seiner moralischen Verpflichtung angesichts der überwältigenden Beweise nachkommt.“

Andre Sommer vom Netzwerk DUOGYNON hatte in seinen Reden ebenfalls entsprechende Appelle an die Verantwortlichen gerichtet. Er begrüßt, dass die Entwicklungen in England nun auch die Bundesregierung dazu bewogen haben, eine Studie zu den Schwangerschaftstests auf den Weg zu bringen, mahnt aber zur Eile: „Es ist wichtig, dass es bald eine unabhängige und transparente Untersuchung in Deutschland gibt. Dabei muss das Verhalten der Behörden und der Fa. SCHERING kritisch beleuchtet werden. Es scheint offensichtlich, dass die Patienten damals nicht ausreichend geschützt wurden und es schwere Versäumnisse gab. Es muss 2021 in Deutschland zu einer Entschuldigung und Anerkennung der Schäden kommen. Die deutsche Bundesregierung und auch BAYER müssen endlich Verantwortung übernehmen und einen finanziellen Ausgleich gewähren.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Wasserstrategie] Presse-Information CBG vom 09.06.21

CBG Redaktion

Umweltministerin Svenja Schulze schont BAYER & Co.

Wasser-Strategie ohne Plan

Die am gestrigen Dienstag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegte nationale Wasser-Strategie wagt es nicht, sich mit BAYER & Co. die größten Wasserverbraucher und Wasserverschmutzer vorzunehmen. Der 76-seitige Entwurf führt keinerlei konkrete Vorhaben auf, um das gefährdete Gut vor dem Zugriff der Profit-Interessen zu schützen und liefert unfreiwillig auch gleich die Begründung dafür. „Die Umsetzung wird sich nicht immer ohne Konflikte mit anderen gesellschaftlichen Interessen und Zielen verwirklichen lassen“, heißt es nämlich an einer Stelle. „Zunehmende Trockenheitsperioden, eine schwindende Grundwasser-Neubildungsrate, der immense Durst der Konzerne und eine wachsende Schadstoff-Belastung der Gewässer verlangen ein sofortiges gesetzgeberisches Handeln. Dazu kann oder will sich die Umweltministerin aber offensichtlich nicht entschließen. So bleibt es bei bloßer Symbol-Politik“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Dabei offenbart die Strategie selber die Größenordnungen bei der Nutzung der kostbaren Ressource. „Jährlich werden ca. fünf Milliarden Kubikmeter Wasser für die öffentliche Wasser-Versorgung und ca. 19 Milliarden Kubikmeter durch die nicht öffentliche Wasser-Gewinnung für Industrie, Gewerbe und Energie-Gewinnung entnommen“, steht dort zu lesen. Der BAYER-Konzern mit seinen über den ganzen Globus verteilten Niederlassungen kam im Geschäftsjahr 2020 auf einen Wasser-Einsatz von - sage und schreibe - 57 Millionen Kubikmetern. Drei Millionen Kubikmeter davon entfielen auf Regionen, die unter Wasser-Knappheit leiden. Allein die bundesdeutschen Standorte Leverkusen, Wuppertal, Dormagen und Bergkamen verbrauchten 4,4 Millionen Kubikmeter. An Abwässern produzierte das Unternehmen 25 Millionen Kubikmeter, darunter unter anderem 151.000 Tonnen Anorganischer Salze, 480 Tonnen Stickstoff, 380 Tonnen Phosphor und 2,6 Tonnen Schwermetalle.

Die Wasser-Strategie der Ministerin benennt zwar solche Probleme und macht beispielsweise Defizite bei „der weiteren Reduzierung der Gewässer-Belastung durch Stoff-Einträge“ aus, verharrt bei den Lösungsvorschlägen aber im Vagen. Das in anderen Ländern wie Dänemark schon erfolgreich eingeführte Instrument der Pestizid-Abgabe etwa findet sich in dem Entwurf nicht. Und wenn die Ministerin doch einmal von Maßnahmen spricht, „um die Verursacher stärker in die Pflicht zu nehmen“ und konkret eine „Neugestaltung der Abwasser-Abgabe“ erwähnt, dann fehlen solche Punkte am Schluss im „Aktionsprogramm Wasser“. Stattdessen führt es Projekte wie eine Kommunikationsstrategie Wasser, ein Schulungsprogramm für KommunalpolitikerInnen, Fortbildungsangebote für LandwirtInnen und eine Stärkung der Wasser-Wiederverwendung auf.

So beendet Svenja Schulze ihre Amtszeit als Umweltministerin, ohne neue Weichen für den Schutz des Wassers gestellt zu haben. Nicht einmal da, wo die Bundesregierung in der Pflicht steht, Vorgaben zu erfüllen, wird sie tätig. Im April musste die Große Koalition so einräumen, die Wasserrahmen-Richtlinie der EU nicht wie von Brüssel gefordert bis zum Jahr 2027, sondern erst bis 2050 umsetzen zu können. Und auf Landesebene gibt es sogar ein Rollback in Sachen „Wasser“. Das neue nordrhein-westfälische Landeswasser-Gesetz entfristet die Wasserentnahme-Rechte und hebt die Genehmigungspflicht für das Einleiten flüssiger Stoffe auf. Bei Indirekt-Einleitungen schädlicher Substanzen kappt es sogar die Möglichkeit, in Ausnahme-Fällen noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen.

„Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass der Wassermangel eine der dramatischsten Folgen des Klimawandels ist. Aber die Politik handelt nicht. Sie kapituliert vor der Macht der Konzerne“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[AktionärInnenrechte] Presse-Information CBG vom 06.09.21

CBG Redaktion

Bundestag entscheidet über die Fortführung von Online-Hauptversammlungen

Demokratische AktionärInnen-Rechte in Gefahr

Am morgigen Dienstag will die Bundesregierung die Ausnahme-Bestimmungen zu Online-Hauptversammlungen erneut fortschreiben und den Aktien-Gesellschaften damit längerfristig das Recht einräumen, vor ihren AnteilseignerInnen ins Virtuelle zu flüchten. Auf Druck der Unternehmen unterbricht der Bundestag eigens die Parlamentsferien. Die Fortdauer dieser Ausnahme-Regel aus dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ soll – gemeinsam mit ein paar weiteren Vorlagen – noch kurz vor Ende der Legislatur-Periode unbedingt durchgebracht werden, Die Online-HV hätte sich „im Großen und Ganzen bewährt“, meinen CDU und SPD.

„Während inzwischen allerorts wieder Präsenz-Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweiligen Hygiene-Standards möglich sind, stellt die Große Koalition BAYER & Co. ohne Not einen Blanko-Scheck dafür aus, auch 2022 wieder die Rechte der AktionärInnen-Demokratie auszuhebeln. Wobei es natürlich um die KleinaktionärInnen geht, denn mit den ultrareichen BesitzerInnen, den sogenannten GroßinvestorInnen, die die wesentlichen Anteile an den Konzernen besitzen, stimmen sich Vorstände und Aufsichtsräte natürlich immer und auch weiterhin intensiv ab. Andernfalls wären sie sofort ihren Job los“, meint Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die Coordination sucht bereits seit 1983 die Hauptversammlungen der BAYER AG auf, um den Vorstand mit den Risiken und Nebenwirkungen seiner gnaden- und rücksichtslosen Profitjagd zu konfrontieren. Um solche Kritik zu mindern, nutzte der Leverkusener Multi als erster DAX-Konzern 2020 die Gelegenheit, seine AktionärInnen-Treffen online abzuhalten und feierte sich dafür „als digitaler Pionier“.

Rede-Beiträge seiner AktionärInnen lässt der Global Player seit 2020 in seiner Internet-HV nicht mehr zu. Es sind nur noch Fragen möglich, die überdies vor der HV einzureichen sind. Noch dazu fasst der Agro-Riese die eingegangenen Fragen ohne Namensnennung zu Blöcken zusammen und „beantwortet“ sie in einem nur willkürlich zu nennenden, intransparenten und nicht nachvollziehbaren Verfahren – mit dem wohlkalkulierten Effekt, dass kritische Inhalte kaum noch zu identifizieren sind. Während früher etwa eine Medikamenten-Geschädigte vor das Mikrofon trat, ihre Leidensgeschichte vortrug und sich am Schluss erkundigte, wann BAYER die betreffende Arznei endlich vom Markt zu nehmen gedenke, heißt es jetzt einfach kurz und schmerzlos: „Eine Aktionärin fragte nach dem Produkt DUOGYNON.“

Auch die auf eine Länge von zwei Minuten beschränkten Video-Statements, die der Leverkusener Multi auf massiven öffentlichen Druck u. a. von CBG, Dachverband der Kritischen AktionärInnen und anderer AktionärInnen-Vereinigungen 2021 erstmals zuließ, sichern keinesfalls die gesetzlich verbrieften Kontroll- und Auskunftsrechte der AktionärInnen. Der BAYER-Konzern bzw. dessen Vorstände und Aufsichtsräte entmündigen weiterhin in undemokratisch repressiver und autoritärer Weise die eigenen BesitzerInnen bzw. AnteilseignerInnen. Und nun sollen die ParlamentarierInnen ermöglichen, dass diese diktatorische Praxis fortgesetzt werden kann.

Wobei die Unternehmen sogar beabsichtigen, Online-Hauptversammlungen zum Normalfall auch außerhalb der Corona-Krise zu machen. Sie wollen sich ihre KleinaktionärInnen und Konzern-KritikerInnen auf Dauer vom Hals schaffen. Ein Positionspapier des „Bundesverbands der Industrie“ (BDI) dazu liegt bereits vor. So sollen Reden für immer und ewig „angemessen beschränkt“ und zudem „wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, anstößiger Inhalte etc. nicht veröffentlicht“ werden dürfen. Bei den Fragen sollen die Firmen dauerhaft Hand anlegen und auf diese Weise das Auskunftsrecht der AktionärInnen einschränken dürfen. Insgesamt plädiert der BDI dafür, die konkrete Ausgestaltung der virtuellen HVs überhaupt gänzlich der Gesetzgebung zu entziehen und „in die Verantwortung“ der DAX-Gesellschaften selber zu stellen.

„Diese Vorstellungen zeigen, woher der Wind weht. BAYER & Co. wollen lästige Kontrolle und Kritik loswerden. Kritischen AktionärInnen und den KleinaktionärInnen insgesamt sollen ihre Rechte entzogen werden. Nur noch die ultrareichen GroßinvestorInnen zählen und sollen freie Bahn bekommen. Dabei zeigen die Verbrechen der Konzerne von Ruin des Klimas bis zur vorsätzlichen Zerstörung sozial solidarischer Strukturen, wie wichtig eine wirksame Kontrolle wäre. Die Konzerne müssen grundsätzlich enteignet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Der Bundestag darf keinesfalls die autoritären und demokratiefeindlichen gesellschafts- und ökologiezerstörerischen Ansinnen der KonzernchefInnen und ihrer Groß-InvestorInnen durchwinken. Die Abgeordneten können auch in Zeiten von Corona für sichere Präsenz-Hauptversammlungen oder zumindest hybride und damit für die Gewährleistung der eh nur minimalen Rechte der AnteilseignerInnen sorgen und sind aufgefordert, das auch zu tun“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Explosion] Presse-Information CBG vom 03.12.21

CBG Redaktion

Organisationsversagen bei Chem„park“-Explosion

CBG fordert Ermittlungen gegen die Konzernspitze

Am 27. Juli 2021 tötete eine Explosionskatastrophe bei CURRENTA in Leverkusen 7 Menschen. Weitere 31 ArbeiterInnen wurden verletzt, die Stadt wurde in Angst und Schrecken versetzt, eine Giftwolke zog bis nach Dortmund.

Seit Mitte Oktober ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen drei ArbeiterInnen des Chem„park-Betreibers CURRENTA wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion. Sie prüft, ob diese ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie eine Chemikalie über der zulässigen Temperatur lagerten und damit eine Ketten-Reaktion auslösten.

„Mit diesem Vorgehen geht die Staatsanwaltschaft gegen die Kleinen vor und lässt die Großen laufen. Nicht die ArbeiterIinnen, sondern die Geschäftsleitungen von CURRENTA und BAYER müssen ins Visier genommen werden! Wie mittlerweile bekannt geht es um Organisationsversagen, und dafür haften diejenigen, die die Anlage geplant, gebaut und betrieben haben, also die Geschäftsleitung des jetzigen Betreibers CURENTA und die Verantwortlichen bei BAYER, die die Anlage errichteten und zur in Betrieb hatten. Nicht zuletzt trug eine einzig am Profit-Prinzip orientierte Wirtschaftsweise bei CURRENTA zur Vernachlässigung der Sicherheitsanforderungen und damit zur Katastrophe bei“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

In jedem Industrie-Komplex, der der Störfall-Ordnung unterliegt, müssen die Betriebsabläufe von vorneherein so geregelt sein, dass individuelles Versehen ohne gravierende Folgen bleibt. Zu diesen Anforderungen zählen unter anderem verbindliche Verantwortlichkeiten für Kontrollen und eine systematische Risiko- und Gefahrenanalyse. Dazu gehört auch eine ständige Qualifizierung des Personals inklusive einer detaillierten Unterweisung von Leih- und FremdarbeiterInnen, die nur zeitweise auf dem Gelände tätig sind. Es muss daher untersucht werden, woran es der für die Anlage verantwortliche BAYER-Konzern und der jetzige Betreiber CURRENTA im Einzelnen haben fehlen lassen.

CURRENTA hat die zunächst nur für BAYER zuständige Müllentsorgung in kürzester Zeit systematisch zu einem lukrativen Geschäftsfeld mit hochgefährlichen Chemie-Abfällen aus aller Welt ausgebaut. Aus Dänemark beispielsweise stammte derjenige, der an 27. Juli hochgegangen ist. Diese Profitjagd machte riesige Tank-Anlagen als Zwischenlager-Stätten nötig. Bei einer Konzentration allein auf den im Chem„park“ Giftmüll hätte die CURRENTA natürlich auch sehr viel genauer über die zur Verbrennung anstehenden Stoffe und ihr jeweiliges Gefahren-Potenzial Bescheid gewusst.

Darüber hinaus wirkten die baulichen Voraussetzungen wie ein Brandbeschleuniger. Die BAYER-Baupläner stellten die Tanks so dicht nebeneinander, dass am 27. Juli ein Domino-Effekt entstand. Damit nicht genug, verlief über dem Entsorgungszentrum eine Starkstrom-Leitung, die zerbarst und erst umständlich vom Netz genommen und geerdet werden musste, ehe die Feuerwehr mit vollem Einsatz löschen konnte.

Schließlich kommt auch Politik und Verwaltung eine Mitverantwortung zu. So haben die Behörden keine regelmäßigen Sicherheitskontrollen durchgeführt. BeamtInnen der Bezirksregierung schauten zuletzt im Jahr 2018 (!!) im Leverkusener Chem„park“ vorbei. Und die verschiedenen Bundesregierungen beugten sich immer wieder dem Lobby-Druck der Konzerne und unterließen es, strengere Sicherheitsauflagen zu erlassen.

„Über all dies und die tatsächlich Verantwortlichen in den Geschäftsleitungen von BAYER und CURRENTA muss zu Gericht gesessen werden, statt über drei abhängig beschäftigte ArbeiterInnen. Das Unternehmensstrafrecht muss dringend verschärft werden und eben diese zentrale Haftung in das Zentrum stellen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Doppelstandards] Presse-Information CBG vom 20.04.22

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenantrag ein

Keine doppelten Pestizid-Standards!

Der BAYER-Konzern vertreibt in Asien, Amerika und Afrika zahlreiche Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit keine Genehmigung (mehr) haben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat dieses Thema auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung am 29. April gesetzt und einen Gegenantrag zur Geschäftspolitik der doppelten Standards eingereicht. „Diese Vermarktungspraxis gefährdet Menschenleben. Die AktionärInnen dürfen das nicht länger dulden. Darum fordert die CBG die Aktien-HalterInnen auf, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern und für den Gegenantrag der Coordination zu stimmen“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Vor allem in den Ländern des globalen Südens bietet der Leverkusener Multi viele dieser Mensch, Tier und Umwelt extrem gefährdenden Agro-Chemikalien zum Verkauf an. „In den drei Jahren der Regierung Bolsonaro hat BAYER die Zulassung für 15 neue Pestizide erhalten, von denen vier Inhaltsstoffe haben, die in der Europäischen Union verboten sind: Thiodicarb, Indaziflam, Thiacloprid und Beta-Cyflutrin“, kritisiert die brasilianische Wissenschaftlerin Larissa Bombardi.

Dabei sind die Menschen dort viel weniger vor den Ultragiften gefeit als in Europa. Oftmals müssen sie die Substanzen ohne Schutzkleidung ausbringen. Zudem erlaubt der Gesetzgeber höhere Rückstände in Nahrungsmitteln und in der Umwelt. All das hat Bombardi zufolge gravierende Folgen: „In den letzten zehn Jahren wurden in Brasilien mehr als 56.870 Menschen durch Pestizide vergiftet, durchschnittlich 15 Menschen pro Tag.“ „Molekularen Kolonialismus“ nennt die Geografin das Treiben von BAYER & Co.

Frau Prof. Larissa Bombardi, die dem Druck der heimischen Agro-Lobby nicht länger standhielt und von São Paulo nach Brüssel floh, wird den BAYER-Vorstand am 29. April persönlich mit ihrer Kritik konfrontieren. Überdies nimmt sie an den Tagen zuvor in Berlin und Köln an Diskussionsveranstaltungen teil.

Die CBG hat neben dem Gegenantrag zu den doppelten Standards noch sieben weitere geschrieben. Die Themen reichen von BAYERs Klima-Bilanz und Glyphosat über die Vorschläge zur Gewinnverteilung, Aufsichtsratsratswahl und Vorstandsvergütung bis hin zum Extrem-Lobbyismus des Konzerns und seinen Tricks zur Umgehung der EEG-Umlage.

Alle Gegenanträge von CBG u.a. finden Sie hier bei BAYER online https://www.bayer.com/sites/default/files/gegenantraege-hv-2022.pdf

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

Pyrethroide

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 2. Februar ´99

Gutachter attackiert Bayer-Studie:

Gefahren von Pyrethroiden verharmlost

Der Chemiker Dr. Tino Merz wirft der Bayer AG fahrlässigen Umgang mit Pyrethroiden vor. Pyrethroide dienen der Ungeziefer-Bekämpfung und werden durch das Leverkusener Unternehmen weltweit vertrieben. Die Bayer AG behauptet, die Verwendung von Pyrethroid-Produkten sei für den Menschen ungefährlich und stützt diese Aussage auf ein eigenes Gutachten. Dr. Merz weist in einem Gegengutachten nach, daß die Bayer-Studie die Grenzwerte für einen gefahrlosen Umgang mit Pyrethroiden bewußt verfälscht und die Risiken der Stoffe verharmlost.

Wörtlich erklärt Dr. Merz: „Zusammenfassend kann man sagen, daß es der Bayer AG trotz fleißiger Labortätigkeit nicht gelungen ist, toxikologische Daten zu schaffen, die eine Unbedenklichkeit von Pyrethroiden im Innenraum auch nur annähernd plausibel machen. Die eigenen Daten wurden von Bayer bei den Berechnungen entweder übergangen oder schöngerechnet, die Risikobewertung ist letztlich aus der Luft gegriffen. Der in der Studie ermittelte Unbedenklichkeits-Nachweis hätte grundsätzlich nur auf der Basis von Langzeitversuchen abgeschätzt werden können, das Bayer-Papier hingegen ignoriert diesen toxikologischen Grundsatz und stützt seine Ergebnisse lediglich auf Kurzzeitversuche. Was hier entwickelt wurde, könnte man als toxikologischen GAU - größten anzunehmenden Unfug - bezeichnen.“

Desweiteren schreibt Dr. Merz in der Zeitschrift „Stichwort BAYER: „Schon die alten Römer wußten: quod est in acta, est in mundo - was in den Akten steht, ist auch in der Welt - sprich: ist existent. Ob der Inhalt Unfug oder Wissenschaft ist, bleibt dann für Öffentlichkeit, Verwaltung und Gerichte „Expertenstreit“. Ein solch umfassendes Täuschungsmanöver wie in der von Bayer vorgelegten Studie kann kaum adhoc erfunden werden. Man benötigt dafür langjährige Übung und die Möglichkeit, auf eine entwickelte Tradition zurückgreifen zu können, die immer wieder kreativ und damit bewußt gegen besseres Wissen fälscht.“

Die attackierte Studie von Bayer spielt eine zentrale Rolle, da mit ihrer Hilfe regelmäßig Klagen von Pyrethroid-Geschädigten abgewiesen werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Bayer auf, den Verkauf von Pyrethroiden an private Verbraucher weltweit zu unterbinden.

Den vollständigen Text von Dr. Merk senden wir Ihnen gerne zu!

Gen-Mais

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 26. März 2004

Wales blockiert Zulassung von Gen-Mais in Großbritannien

Erneuter Rückschlag für Bayer CropScience

Der Umweltminister von Wales, Carwyn Jones, lehnte gestern die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais ab. Da Wales ein Veto- Recht bei der Genehmigung neuer Sorten besitzt, wird hierdurch der Anbau des umstrittenen Nahrungsmittels in ganz Großbritannien blockiert. Die von der Firma Bayer CropScience patentierte Mais-Sorte Chardon LL hatte erst am 9. März als erste gentechnisch modifizierte Nutzpflanze in Großbritannien die Zulassung erhalten. Chardon LL ist gegen das Herbizid Liberty resistent.

Dr. Brian John von der Waliser Umweltorganisation GM Free Cymru: „Nach und nach gelangen immer mehr Risiken von Chardon LL in die Öffentlichkeit. Die Wissenschaftler, die die Zulassung von Chardon LL vorangetrieben haben, kann man nur als korrumpiert bezeichnen. Wir hoffen, dass Bayer nun alle Anträge auf Zulassung von Gen-Mais zurückzieht.“ Nach Angaben von GM Free Cymru folgt aus der Entscheidung von Carwyn Jones, dass der Anbau von Gen-Mais mindestens bis zum Oktober 2006 verboten bleibt.

Die Entscheidung gilt auch als Schuss vor den Bug der Regierung Blair, die uneingeschränkt den Wünschen der Gentech-Lobby folgt und die die Zulassung von Chardon LL gegen das Votum des Umweltbeirats Environmental Audit Committee erteilt hatte.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bis heute sind die langfristigen Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbekannt. Die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Konzerne dürfen nicht über die Gesundheit von Millionen Verbrauchern gestellt werden.“ Bayer ist seit der Übernahme von Aventis CropScience der größte europäische Anbieter gentechnisch veränderter Pflanzen. Das Unternehmen sitzt in den Startlöchern, um modifizierte Getreide-Sorten, Raps, Mais, Reis und Soja auf den Markt zu bringen.

Bereits im Februar lehnte die belgische Regierung die Zulassung von gentechnisch verändertem Raps von Bayer ab. Die Entscheidung in Wales und Belgien setzen auch Landwirtschaftsministerin Renate Künast unter Zugzwang, da in Deutschland mehrere Anträge von Bayer auf den Anbau von genmanipulierten Pflanzen vorliegen. Nach Ansicht von Umweltverbänden schützt der Gesetzentwurf von Künast die Produkte der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft nicht ausreichend vor Verunreinigungen durch Gen-Pflanzen.

GM free Cymru: http://www.gmfreecymru.co.uk

[BAYSANTO-Deal] EU genehmigt BAYER/MONSANTO-Deal

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 22. März 2018

JETZT SPENDEN
JETZT UNTERSCHREIBEN

CBG kritisiert die EU-Genehmigung von BAYERs MONSANTO-Übernahme

Eine Entscheidung im Interesse der Konzerne

Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Union der Übernahme von MONSANTO durch BAYER ihre Zustimmung erteilt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) verurteilt diese Entscheidung auf Schärfste. „Mit ihrem Genehmigungsbescheid hat die EU ohne Not einem Oligopol im Landwirtschaftssektor mit BAYER an der Spitze ihren amtlichen Segen erteilt. Fortan trägt sie Mitverantwortung für die von dem Quartett verantworteten Geschäftspraktiken“, hält Jens Wegener von der CBG fest.
Die von Brüssel gemachten Auflagen ändern an der neuen Markt-Macht des Leverkusener Multis kaum etwas. Auch mit den von der Generaldirektion Wettbewerb verlangten Verkäufen von Unternehmensteilen erreicht der Konzern im Pestizid-Bereich noch einen Markt-Anteil von mehr als 20 Prozent und beim konventionellen Saatgut einen Markt-Anteil von ca. 30 Prozent. Beim gen-manipulierten Saatgut beträgt dieser sogar 90 Prozent. Diese dominierende Stellung bedroht die Landwirtschaft, da die LandwirtInnen mit höheren Preisen rechnen müssen und überdies weniger Auswahl haben. Auch die VerbraucherInnen können beim Einkauf nicht mehr zwischen so vielen Sorten wählen, wenn der Leverkusener Multi mit seinem Vorhaben wirklich zum Ziel kommen sollte.
Überdies hat sich die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei der Formulierung der Bedingungen offenbar nicht mit den anderen EU-Ressorts abgestimmt, weshalb sie teilweise ins Leere laufen. So ändert beispielsweise die Veräußerung der Glufosinat-Ackergifte und die auf das Mittel abgestimmten Genpflanzen an die BASF gar nichts an der BAYERs neuer Dominanz auf dem Markt, weil die EU die Zulassung von Glufosinat wegen dessen erbgut-schädigenden Eigenschaften nicht verlängert hat. Die Glufosinat von Margrethe Vestager zugedachte Rolle „eines Konkurrenz-Produkts für das MONSANTO-Produkt Glyphosat“ vermag das Mittel so kaum zu spielen.
„Die Europäische Union hat die Transaktion von vornherein einzig aus der engen Perspektive des Wettbewerbsrechts beurteilt und selbst da noch so manches übersehen“, kritisiert Wegener. Die Übernahme hat aber noch weitere Folgen, die gar nicht erst Gegenstand der Prüfung waren. So sehen sich die Beschäftigten mit Arbeitsplatz-Vernichtungen durch die bei solchen Gelegenheiten immer viel beschworenen Synergie-Effekte konfrontriert. Und schließlich stehen den Standort-Städten im Fall des Falles finanzielle Einbußen ins Haus, denn BAYER pflegt seine Shopping-Touren immer von der Unternehmenssteuer abzusetzen.
Wegen all der Risiken und Nebenwirkungen des Milliarden-Geschäfts lässt sich die Coordination durch das Votum der Europäischen Union nicht entmutigen und führt ihre Kampagne gegen den Mega-Deal unverdrossen weiter. Beispielsweise wird sie die Hauptversammlung des Unternehmens wieder zu einem Forum der Kritik machen. „Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN unterstreicht mit ihrem Engagement vierzig Jahre nach ihrer Gründung, dass eine gesellschaftliche Kontrolle von Konzernen nötig ist, um die Demokratie zu schützen“, so Jens Wegener abschließend.

[Dhünnaue] Presse-Information CBG vom 13.05.20

CBG Redaktion

Nach Bau-Skandal um die Leverkusener Rheinbrücke:

Kein Eingriff in die BAYER-Dhünnaue-Giftdeponie! Tunnel statt Brücke!

Die Arbeiten an der Leverkusener Rheinbrücke ruhen. Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte Ende April den Vertrag mit dem Bau-Unternehmen Porr, da dieser billig mangelhaft verarbeitete Stahlteile einkaufte statt auf Qualität zu achten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) tritt dafür ein, die Zeit für eine Überplanung des Projektes und der damit verknüpften Erweiterung der Autobahn A1 zu nutzen. „Jetzt ist die Gelegenheit da, um erneut die Kombilösung in Erwägung zu ziehen. Mit einer Sanierung der alten Brücke bei gleichzeitiger Entlastung durch einen Tunnel könnte der mit vielen Risiken verbundene Eingriff in BAYERs alte Giftmüll-Deponie unterbleiben“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann fest. Zudem sinke die Feinstaub-Belastung, wenn ein Teil der Verkehrsführung unterirdisch verliefe und es nicht zu einem Ausbau der A1 käme, so Stelzmann.

6,5 Millionen Tonnen Abfälle birgt die Dhünnaue-Altlast. Darunter befinden sich fast eine Million Tonnen gefährliche Rückstände aus der Chemie-Produktion wie Quecksilber, PCB, Chlorbenzole, Arsen, Chrom, Blei und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Als Baugrund eignet sich das denkbar schlecht, denn der organische Anteil des Mülls zersetzt sich. Deshalb nimmt sein Volumen ab, was Bodenabsenkungen nach sich zu ziehen droht. Von möglichen „Setzungsschäden“ bei den avisierten Autobahn-Trassen spricht der Diplom-Ingenieur Helmut Hesse. Harald Friedrich, ehemals Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Umweltministerium, befürchtet indes einen Austritt giftiger Gase. „Keine Asphalt-Dichtung ist so dicht, dass sie den Kriterien, die ich für eine ordnungsgemäße Sicherung für eine Sondermüll-Deponie haben muss, entsprechen kann“, sagte er im Deutschlandfunk.

Schon früh formulierten BürgerInneninitiativen ähnliche Bedenken. Aber die Politik setzte sich darüber hinweg. Statt Alternativen zur Mega-Stelze zu prüfen, gab sie dem Druck der Industrie nach. Besonders viele Aktivitäten gingen dabei vom BAYER-Konzern aus. Im Juni 2013 schrieb der Chef der CURRENTA – damals noch eine 60-prozentige Tochter-Gesellschaft des Agro-Riesen – in der Sache sogar einen Brand-Brief an den Bundesverkehrsminister, den Landesverkehrsminister und Straßen.NRW. „Eine Tunnel-Lösung im Verlauf der A1, wie sie derzeit in Leverkusen diskutiert wird, würde sich negativ auf unsere Standorte auswirken“, mahnte er darin unverhohlen.

Die damalige rot-grüne Regierungskoalition Nordrhein-Westfalens fügte sich. Damit nicht genug, schuf deren Bau-Minister Michael Groschek (SPD) zudem noch eine „Lex Leverkusen“, um Klage-Möglichkeiten gegen das Vorhaben einzuschränken und so die Umsetzung zu beschleunigen. Aus demselben Grund verzichtete er bei der Auftragserteilung auch auf ein Verhandlungsverfahren. Damit vergaben sich Sozialdemokraten und Grüne die Möglichkeit, dem ausgewählten Unternehmen genauere Bedingungen beispielsweise zu den Qualitätsstandards zu stellen. Stattdessen entschied allein die Wirtschaftlichkeit des Angebots – und das kommt die SteuerzahlerInnen jetzt teuer zu stehen. Nach der Kündigung des Vertrags mit dem Unternehmen Porr und der erforderlichen Neuausschreibung dürften die Kosten erheblich steigen.

Aber auch die CDU/FDP-Nachfolge-Regierung, die den Auftrag an den österreichischen Konzern im Oktober 2017 vergab, muss sich schwerwiegende Versäumnisse vorwerfen lassen. „All das sollte die Politik veranlassen, ihr bisheriges Handeln zu überdenken, ihre Ignoranz gegenüber KritikerInnen aufzugeben und einen Neustart mit der Kombi-Lösung in die Wege zu leiten, statt den alten Wegen nun mit einer neuen Bau-Firma zu folgen, wie es Industrie-Kreise jetzt fordern“, mahnt Stelzmann abschließend.

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Scheibenpacht] Presse-Information CBG vom 18.12.20

CBG Redaktion

Vortäuschung von Kraftwerksbesitz

BAYER: EEG-Millionenbetrug mit „Scheibenpacht“

Am heutigen Freitag befasst sich der Bundesrat mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Dieses Paragrafen-Werk treibt nicht nur den Klimaschutz kaum voran, es sanktioniert im Nachhinein auch eine äußerst fragwürdige Praxis bundesdeutscher Unternehmen zur Einsparung von EEG-Umlagezahlungen. Da der BAYER-Konzern, seine ehemalige Tochter-Gesellschaft CURRENTA, DAIMLER, EVONIK und andere Firmen sich deshalb mit milliarden-schweren Rückzahlungsforderungen der Netzbetreiber konfrontiert sehen, will die Große Koalition die Konzerne nun mit einem Passus des neuen EEG-Gesetzes vor Klagen bewahren. Nach Informationen des Magazins Der Spiegel, das diesen Skandal an die Öffentlichkeit brachte, stehen selbst einige Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums diesem Vorhaben kritisch gegenüber: Sie machen „verfassungsrechtliche und beihilfe-rechtliche Risiken“ aus. „Die Politik darf vor der Lobby-Macht der Industrie nicht einknicken. Sie muss Lehren aus dem VW-Skandal ziehen und Tricksereien zu Lasten der Umwelt entschieden ahnden“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das EEG-Gesetz erhebt für die Elektrizität, welche Unternehmen selbst mit ihren Kraftwerken erzeugen, keine Abgaben. Darum haben sich einige Multis auf dem Papier zu Besitzern solcher Anlagen gemacht. Dank ausgetüftelter Vertragskonstruktionen stiegen sie von schnöden Strom-Kunden zu Pächtern von Kraftwerk-Anteilen auf – und damit zu Nutznießern des Eigenstrom-Privilegs. Der BAYER-Konzern verteidigte dieses sogenannte Scheibenpacht-Modell auf seiner letzten Hauptversammlung. Von der CBG zur Rede gestellt, wies der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann Betrugsvorwürfe „entschieden“ zurück.

Dabei dürfte der Agro-Riese seine Geschäftsbilanz mittels Scheibenpacht um einiges aufgehellt haben. „Einzelne Unternehmen sparten auf diese Weise Hunderte Millionen Euro“, so Der Spiegel. Das Nachsehen hatten neben den privaten Stromkunden und kleineren Betrieben unter anderem Übertragungsnetzbetreiber wie AMPRION, die deshalb vor Gericht zogen. Der Streitwert beläuft sich insgesamt auf eine Milliarden-Summe. Das rief den Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf den Plan. Er entfaltete umfangreiche Lobby-Aktivitäten und ließ sogar beschlussfähige Gesetzesänderungen und Amnestie-Regelungen ausarbeiten. „BAYER & Co. agieren hier nach der Logik ‚Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss der Berg eben zum Propheten kommen.’ Sie sind offensichtlich der Meinung, dass sich das Gesetz ändern muss und nicht sie. Sie tun nach wie vor alles dafür, sich nicht in angemessener Weise an der Energiewende zu beteiligen und nutzen jedes Schlupfloch“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Vortrag/Diskussion] Wie weiter nach der Explosion?

CBG Redaktion

Vortrag und Diskussion zu Giften, Risiken, Ursachen und Konsequenzen

Mit:

Manfred Santen, GREENPEACE-Gutachter und Schadstoffexperte

Beate Hane-Knoll, Bundestagskandidatin Leverkusen und Köln Mülheim DIE LINKE

Hanno Raussendorf, Umweltpolitischer Sprecher DIE LINKE NRW

Jan Pehrke, Leitender Redakteur STICHWORT BAYER (SWB)

Wann?

21.9.2021
19.00 Uhr

Wo?

Vortragssaal
Forum Leverkusen
Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen

Infos

Am 27. Juli ereignete sich im Chem“park“ der CURRENTA (ehemals BAYER Industry Services GmbH & Co. OHG) in Leverkusen eine gewaltige Explosion. Mehrere Tanks mit chemischem Sondermüll gingen in die Luft.

Bei der Explosion wurde eine giftige Gaswolke freigesetzt, die große Mengen von Schadstoffen wie Dioxin-, PCB- und Furanverbindungen in die Umgebung trug. Dioxin gehört zu den giftigsten Stoffen der Welt (siehe Info-Kasten). Die Explosion tötete sieben Beschäftigte, 31 trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Ihnen und ihren Familien gilt unsere Solidarität!

Nach dem Unglück ließ die CURRENTA Behörden und Öffentlichkeit tagelang im Dunkeln über die explodierten Substanzen.

Die Umweltministerin selbst musste bei CURRENTA vorstellig werden, um einzelne Informationen zu bekommen. Auch der Erbauer und bis 2019 Eigentümer der explodierten Anlage, BAYER, hüllt sich in Schweigen. Viele Fragen sind offen.

Die Bezirksregierung Köln kontrollierte die Tanks zuletzt vor über fünf Jahren und brauchte dazu lediglich eine Stunde. Seit zwei Jahren gehören sie einem Finanzinvestor.

Die eigentlich für 2020 vorgesehene Inspektion des gesamten „Entsorgungszentrums“ ließ die Behörde ausfallen und holte sie auch im April 2021 nicht komplett nach.

Messwerte von Dioxin/PCB/Furan von Greenpeace widersprechen den staatlichen Messungen der Rußpartikel im Leverkusener Stadtgebiet.

Nepal

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. Februar ´99

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V.

Studie über den Einsatz von Pestiziden in Nepal belegt:

Hochgiftige Pestizide weiter im Handel

Das Khoj Research Institute aus Lahore/Pakistan hat eine Studie über den Einsatz von Pestiziden in Nepal vorgelegt. Die Untersuchung belegt, daß hochtoxische und selbst international geächtete Wirkstoffe nach Nepal gelangen und dort frei gehandelt werden - sogar solche, die in westlichen Ländern nicht oder nur eingeschränkt zugelassen sind wie Aldrin, Endosulfan, Lindan, Paraquat und das als grundwasserschädigend bekanntgewordene Atrazin. Hieraus resultieren zahlreiche gesundheitliche und ökologische Probleme in dem südasiatischen Land.
Unter den Herstellern und Lieferanten der umstrittenen Wirkstoffe finden sich multinationale Unternehmen wie BAYER, Rhone-Poulenc, Ciba-Geigy und Hoechst. Von den deutschen Pestizidherstellern vermarktet besonders BAYER in höchstem Maße problematische Pestizide, so z.B. unter dem Handelsnamen Metacid 50 EC den Wirkstoff Parathion Methyl, den die Weltgesundheitsorganisation WHO als „extrem gefährlich“ (Toxizitätsklasse IA) einstuft. Damit bricht der Konzern das auf seiner Hauptversammlung 1996 gegebene Versprechen, sämtliche Pestizide der WHO-Klasse I vom Markt zu nehmen.
Uwe Friedrich, Mitglied des Vorstands der Coordination gegen BAYER-Gefahren sowie des erweiterten Vorstands des Pestizid Aktions-Netzwerks: „Es ist dringend notwendig, den Einsatz dieser hochgefährlichen chemischen Pestizide in Nepal einzuschränken. Die Unternehmen müssen den Export von international geächteten Wirkstoffen von sich aus stoppen, da eine sichere Handhabung in Nepal nicht gewährleistet ist. Der BAYER-Konzern muß endlich seine Ankündigung umsetzen, die gefährlichsten Pestizide weltweit vom Markt zu nehmen.“
Die Leverkusener Bayer AG gehört international zu den sechs größten Pestizid-Herstellern. Nach Angaben der WHO erleiden jährlich mehr als eine Million Menschen Pestizid-Vergiftungen, rund 20.000 Fälle verlaufen tödlich.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 31. März 2004

BAYER zahlt in den USA 45 Mio Dollar an Fischer

Vergiftung von Langusten durch Pestizid „Icon“

Die Firma Bayer CropScience hat sich gestern im US-Bundesstaat Louisiana zur Zahlung von 45 Millionen Dollar an Langusten-Fischer bereit erklärt. Die Population von Langusten war nach der Verwendung des Pestizids „Icon“ im Reis-Anbau dramatisch eingebrochen, was zu hohen Einnahmeausfällen bei den betroffenen Fischern führte. Der zuständige Richter in Opelousas/Louisiana muss den Vergleich noch anerkennen, hat aber bereits eine vorläufige Zustimmung erteilt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Agrogifte von Bayer sind in aller Welt für Umweltskandale und Vergiftungsfälle verantwortlich. Der Konzern muss alle Pestizide, die die Umwelt schädigen, das menschliche Hormonsystem stören oder akut toxisch wirken, vom Markt nehmen.“ Bayer ist seit der Übernahme von Aventis CropScience weltweit zweitgrößter Pestizidhersteller. Von Bayer hergestellte Wirkstoffe wie Fenamiphos, Parathion, Fenthion und Monocrotophos führen Jahr für Jahr zu Tausenden Vergiftungsfällen in aller Welt.

Aventis CropScience hatte „Icon“ 1999 auf den Markt gebracht. Vom folgenden Jahr an ging der Bestand von Langusten um mehr als 50% zurück. In der 2001 eingereichten Klageschrift kritisieren die Fischer, dass Aventis „das Pestizid Icon in fahrlässiger Weise getestet und auf den Markt gebracht hat“. Insgesamt wurden rund 1.500 Fischer geschädigt. Der in „Icon“ enthaltene Wirkstoff Fipronil wird auch für das Bienensterben in Europa und Nordamerika verantwortlich gemacht. In Frankreich wurden im Februar daher alle Anwendungen von Fipronil verboten.

Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Pestizide von Bayer im indischen Baumwoll-Anbau für eine große Zahl tödlicher Vergiftungen verantwortlich sind. Der Konzern hatte 1995 angekündigt, alle Wirkstoffe der Gefahrenklasse I vom Markt zu nehmen, dieses Versprechen jedoch bis heute nicht umgesetzt.

[Versammlungsklage] Presse-Information CBG vom 16.02.20

CBG Redaktion

Oberverwaltungsgericht Münster weist CBG-Klage ab

Im Namen der Vereinten Konzerne gegen die Versammlungsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bei der BAYER-Hauptversammlung von 2017 abgewiesen. Begründung: Die damals getroffenen Maßnahmen hätten die Proteste der Coordination vor dem „World Conference Center Bonn“ (WCCB) auf dem „Platz der Vereinten Nationen“ nach Ansicht der Richter*innen „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“.

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheitsbehörden liegen müssen, Tür und Tor!“, stellt Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG fest.

CBG-Anwalt Sven Forst bekräftigt: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 Versammlungsgesetz gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detailkenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Im Jahr 2017 erwartete der BAYER-Konzern zu seiner Aktionärsversammlung massive Proteste gegen die Übernahme des für seine weltweiten Verbrechen berüchtigten US-Konzern MONSANTO. Der Leverkusener Multi verlagerte deshalb kurzfristig die Veranstaltung in das Bonner WCCB. Dort hatte die Vermieterin, die Stadt Bonn, bereits beim Bau der Halle Bodenverankerungen eingerichtet, die es erlauben, den vor dem WCCB liegenden „Platz der Vereinten Nationen“ mit Gittern weiträumig abzusperren. BAYER machte von diesem Angebot nur allzu gerne Gebrauch, um so mit einer großräumigen „Absperr-Planung“ und der Errichtung eines Großzeltes sein Aktionärstreffen in eine Festung verwandeln und die Demonstrant*innen abdrängen zu können. Wobei die Pläne von BAYER terminlich erst weit nach der ordnungsgemäßen versammlungsrechtlichen Anmeldung der Proteste bei den zuständigen Behörden vorgelegt wurden.

Zur Begründung für die Errichtung eines Zeltes und der Zäune wurde von BAYER eine ominöse Terror-Gefahr heraufbeschworen, die es angeblich erfordere, dass die Sicherheitschecks außerhalb des Gebäudes durchgeführt werden müssten. Was dann wiederum die Errichtung eines Großzeltes sowie die weiträumige Abschirmung des Geländes erfordere. Dabei ließ BAYER vollkommen unberücksichtigt, dass das hochmoderne WCCB, in dem noch wenige Wochen zuvor die Weltklimakonferenz der UNO getagt hatte, mit allen Möglichkeiten für effiziente Sicherheitskontrollen baulich, technisch und räumlich ausgestattet ist. Mehr als offenkundig ging es also einzig darum, dass der Agro-Riese die kritische Öffentlichkeit daran hindern wollte, im Eingangsbereich zu protestieren.

Stadt und Polizei Bonn spielten das Spiel des BAYER-Konzerns willfährig mit. Sie setzten die im Versammlungsrecht geltende Regel, wer zuerst anmeldet, mahlt zuerst, kurzerhand außer Kraft und verweigerten den Anmelder*innen der Proteste den Platz: die Stadt Bonn mithilfe einer Absperrerlaubnis, die Polizei Bonn durch das Protestverbot für die an BAYER nachträglich(!) vermieteten Platzfläche.

Obendrein unterließen es die Behörden, die von BAYER herbeifantasierten „Terror-Gefahren“ etc. zu überprüfen. Stadt und Polizei ließen sich nicht einmal die BAYER-internen Sicherheitsanalysen vorlegen. Sie erstellten auch keine eigene Gefahren-Prognose und schalteten auch nicht die dafür zuständigen höheren staatlichen Sicherheitsbehörden ein.

Überdies erteilte die Versammlungsbehörde noch zahlreiche weitere die Proteste erheblich beschränkende Auflagen. U.a. verbot sie die Teilnahme von Landwirt*innen mit ihren Treckern, wies der Kundgebungsbühne einen Platz weit vom WCCB entfernt zu und bestimmte sogar, dass die Lautsprecher nicht in Richtung des WCCB beschallen durften.

Der „Platz der Vereinten Nationen“ wurde derart von BAYER, Stadt und Polizei damit seines weltoffenen und demokratischen Charakters beraubt und zu einem Platz der Willkür und der Unternehmensmacht umfunktioniert. „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende Terror-Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern“, kommentierte die taz.

Mittels Eilverfahren gelang es der CBG damals noch vor der Veranstaltung, einige der rechtswidrigen Auflagen gegen den Protest gerichtlich untersagen zu lassen. Der Anti-Protest-Zaun und das riesige BAYER-Zelt allerdings blieben unangetastet. Da aber mit dem BAYER-/Polizei-/Stadt-Vorgehen in mehrfacher Hinsicht ein sehr bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Versammlungsfreiheit durch private Unternehmen droht, reichte die CBG „Feststellungsklagen“ zur Überprüfung der in den Schnell-Verfahren im Jahr 2017 ergangenen Urteile ein.

In einem davon urteilte nun das Oberverwaltungsgericht Münster und wies die BAYER Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ab.

„Mit dieser Entscheidung kapituliert das Oberverwaltungsgericht vor Konzern-Interessen. Dass die Stadt Bonn als Vermieterin nebenbei Geld kassiert für die Beschränkung von Versammlungen auf öffentlichen Flächen ist ein doppelter Skandal. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verurteilt diese Kungelei und wird sich gegen diesen Ausverkauf von verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten weiter zur Wehr setzen und dazu die Rechtsmittel ausschöpfen“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Sehr bezeichnend ist, dass sich die Adressaten der CBG-Klage – die Stadt Bonn sowie die Polizei Bonn als Versammlungsbehörde – im Prozess voll und ganz auf die juristische Arbeit der vom BAYER-Konzern angeheuerten Großkanzlei stützten. Ständig saß der Konzern als „Beigeladene“ mit am Tisch, entwickelte die Argumentation und verfasste die Schriftsätze. Stadt und Polizei agierten damit de facto als BAYER-Werkschutzabteilung. Das Oberlandesgericht nahm keinen Anstoß daran. Es hielt es sogar seinerseits für unnötig, Einblick in das Terror-Szenario des Konzerns zu nehmen, und verzichtete vielmehr ausdrücklich auf die Vorlage des ominösen BAYER-Sicherheitskonzepts.

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Dicamba] Presse-Information CBG vom 18.05.20

CBG Redaktion

CBG fordert die Bundesregierung nach neuen Studien-Ergebnissen zum Handeln auf

BAYER-Pestizid Dicamba erhöht die Krebs-Gefahr

Der von BAYER und anderen Agro-Konzernen vermarktete Pestizid-Wirkstoff Dicamba vergrößert für LandwirtInnen die Wahrscheinlichkeit, an Leber- und Gallenwegkrebs zu erkranken. Bei FarmerInnen, welche die Substanz intensiv nutzen, stieg die Gefahr gegenüber solchen, welche den Stoff nicht einsetzen, um den Faktor 1.8. Das Leukämie-Risiko nahm ebenfalls zu. Das ergab eine Untersuchung der US-amerikanischen „National Institutes of Health“ (NIH) auf der Basis eines rund 50.000 Bauern und Bäuerinnen umfassenden Daten-Satzes der „Agricultural Health Study“. Auch 20 Jahre nach der Erst-Exposition blieb die erhöhte Gefährdung noch bestehen. „Nach Glyphosat nun also Dicamba. Erneut erweist sich ein BAYER-Mittel als krebserregend. Das der Leverkusener Multi die Produktion von Stoffen, die die menschliche Gesundheit massiv schädigen, nicht umgehend einstellt, ist ein Skandal. Es müssen endlich Alternativen zu den Agrar-Giften entwickelt werden!“ fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Bislang stand Dicamba vor allem in der Kritik, weil es Ernte-Schäden verursacht. Das Herbizid, das hauptsächlich in Kombination mit Gen-Pflanzen Verwendung findet, bleibt nämlich nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle. Es verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die gegen die Chemikalie gentechnisch nicht gewappnet sind und deshalb eingehen. Allein bei US-amerikanischen Soja-Kulturen kam es im Jahr 2017 auf einer Fläche von rund 1,5 Millionen Hektar zu Verlusten. Einen ersten Schadensersatz-Prozess in der Sache verloren BAYER und BASF Mitte Februar.

Das Abdrift-Potenzial des Produkts lässt das Gesundheitsrisiko noch einmal ansteigen. „Durch die Fähigkeit von Dicamba, meilenweit durch die Luft zu wehen, sind die Menschen in vielen Regionen des Landes tagein, tagaus gezwungen, dieses gefährliche Pestizid einzuatmen“, konstatiert der Wissenschaftler Nathan Donley vom US-amerikanischen „Center for Biological Diversity“.

Die CBG sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht, die neue Sachlage bei den Entscheidungen über Zulassungsverlängerung für dicamba-haltige Produkte zu berücksichtigen. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, gesetzgeberisch tätig zu werden, damit das gefährliche Pestizid vom Markt verschwindet“, so CBG-Geschäftsführer Stelzmann abschließend.

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Glyphosatfakten] Glyphosat: Fakten, Quellen, Links

CBG Redaktion

Krebsgefahr

Eine aktuelle Studie weist auf einen „signifikanten Zusammenhang“ zwischen Glyphosat und Lymphgewebe-Krebs hin: Die Gefahr steige um 41% beim Menschen.

„Exposure to Glyphosate-Based Herbicides and Risk for Non-Hodgkin Lymphoma: A Meta-Analysis and Supporting Evidence“

Quelle

Eine von MONSANTO selbst in Auftrag gegebene Studie wies bereits 1983 auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Glyphosat hin.

Brief der Anwaltskanzlei des Glyphosat-Betroffenen Edwyn Hardeman, der aus Studie zitiert

The results of the original study showed no kidney tumors in the control group, one tumor in the mid-dose, and three tumors in the high dose groups. SeeExh. 7 at 2. Monsanto, however, dismissed these findings as “unrelated to treatment” and nothing more than false positives. Exh. 11 at 1. In February 1985, the EPA rejected these arguments, concluding that “a prudent person would reject the Monsanto assumption that Glyphosate dosing has no effect on kidney tumor production” and that “Glyphosate is suspect.” Id. at 3. The EPA also rejected Monsanto’s false positive argument, noting “Viewpoint is a key issue: Our viewpoint is one of protecting the public health when we see suspicious data. (I)t is not our job to protect registrants from false positives.” Id. at 4. Monsanto, in turn, learned the EPA had reviewed the study and concluded that glyphosate was “(o)ncogenic in mouse,” and a “Possible Human Carcinogen.

Quelle

Of Mice, Monsanto and a Mysterious Tumor

And yet—rewind to July 1983 and a study titled “A Chronic Feeding Study of Glyphosate (Roundup Technical) in Mice.” Following the document trail that surrounds the study offers an illuminating look into how science is not always clear-cut, and the lengths Monsanto has had to go to in order to convince regulators to accept scientific interpretations that support the company’s products.

Die US-NGO Right to know zu der Studie

Niemand ist sicher: Etwa 50% aller Städter in Europa haben schon Glyphosat im Körper.

Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen. 70 Prozent aller Proben in Deutschland belastet

Eines der Ergebnisse stichprobenartiger europaweiter Untersuchungen von Glyphosat-Rückständen im Menschen lautet: Sieben von zehn der untersuchten Großstädter in Deutschland hatten das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Urin. Von März bis Mai dieses Jahres ließen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und sein europäischer Dachverband Friends of the Earth (FOE) Urin-Proben von insgesamt 182 Stadtbewohnern aus 18 Ländern auf Glyphosat analysieren. Es handelt sich hierbei um die erste Studie dieser Art.

Der BUND zu Glyphosat-Nachweisen

Frankfurter Rundschau berichtet über die Untersuchung

Klimarisiko

3,71 Millionen Tonnen CO2 stieß BAYER/ MONSANTO 2019 aus. Einen großen Anteil hat daran die energieintensive Herstellung von Glyphosat.

BAYER-„Nachhaltigkeitsbericht 2019“

Hier der Bericht

Seite 50, Tabelle „Treibhausgas-Emissionen“ Zeile „Gesamte Treibhausgas-Emissionen nach der marktorientierten Methode“

Umweltgift

Glyphosat verseucht Flüsse, lässt die Algen wachsen, raubt dadurch tiefer gelegenen Pflanzen das Licht. Ihre Zersetzung entzieht dann Fischen und anderen aquatischen Lebewesen den Sauerstoff.

The overlooked impact of rising glyphosate use on phosphorus loading in agricultural watersheds

Glyphosate is the most extensively used pesticide worldwide. In addition to raising ecotoxicological concerns, the use of glyphosate adds phosphorus (P) to agricultural landscapes, influencing the accumulation and cycling of P in soil and nearby surface waters. Yet pesticides have been largely ignored when monitoring anthropogenic sources of P in agricultural watersheds. Estimating the supply of P derived from glyphosate use, both globally and in the US alone, we show that trends have markedly increased over the past two decades.

Quelle

New cause for concern over weedkiller glyphosate

In many agricultural areas, decades of phosphorus-based fertilizer use have led to a saturation of the soil’s capacity to hold the nutrient. This increases the likelihood that any additional phosphorus applied to the land will run off into waterways, where it is a known cause of harmful algal blooms and deoxygenation leading to fish death.

Until now, regulations to limit phosphorus pollution have focused on the use of fertilizers, which remain the largest artificial source of phosphorus. But as the use of glyphosate increases – the past two decades alone have seen global use increase 15-fold – the herbicide’s relatively small phosphorus content starts to add up, reaching levels comparable to other sources, like detergents, that have attracted regulators’ attention in the past.

“Our study argues that the recent and rapid rise in glyphosate use has magnified its relative importance as a source of anthropogenic phosphorus, especially in areas of intensive corn, soybean and cotton cultivation,” Hébert says.

The McGill research team – Marie-Pier Hébert, Vincent Fugère and Andrew Gonzalez – used data from the US Geological Survey and the UN Food and Agriculture Organization to calculate the relative contributions of glyphosate and fertilizers to the total amount of phosphorus being applied to agricultural land in the United States and elsewhere.

Quelle

Durch Glyphosat verlieren die Böden ihre natürliche Fruchtbarkeit.Kein Kraut lockert die Erde auf, kein Mikroorganismus produziert mehr Nährstoffe.

Kollateralschäden im Boden

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wiesich das Breitbandherbizid auf das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit auswirkt. Die Auswer-tung zahlreicher Studien über Glyphosat und seine vielfältigen Effekte kommt zu dem Ergebnis,dass Glyphosat keineswegs wie von der Industrie behauptet als ein umweltverträgliches Herbizidgelten kann. Es beeinflusst und schädigt vielmehr das Bodenleben erheblich, führt unter anderemzu vermehrten Pilzkrankheiten und beeinträchtigt über den Boden auch Gesundheit und Ertrags-stärke anderer Pflanzen. In einer nachhaltigen Landwirtschaft hat Glyphosat daher keinen Platz.

Quelle

Aussterben der Fluginsekten in NRW um bis zu 80% seit 1989; Rückgang bei Brutvögeln bis 90%.

BUND: Schmetterlingssterben / Insektensterben / Bienensterben & Vogelsterben: Ursachen - Agrargifte, Neonicotinoide, Glyphosat Dünger, Monokulturen, Landwirtschaft, Ferneintrag / Was tun?

Die Hauptursache für das Sterben von Insekten wie Schmetterlingen und Bienen ist die industrielle Landwirtschaft mit ihren Giften (Neonicotinoide...), Herbiziden (Glyphosat...), Überdüngung und die „pflegeleichte“ ausgeräumte, monotone Agrar-Landschaft. Ein besonders bedrückendes Phänomen ist die Fernwirkung der Gifte und Düngemittel selbst in weit entfernte Naturschutzgebiete.

Quelle

NABU: Insektensterben - Dramatischer Rückgang der Fluginsekten

Nach Untersuchungen in NRW ist die Biomasse der Fluginsekten seit 1989 mancherorts um bis zu 80 Prozent zurückgegangen. Die Untersuchungen ergaben folgende Ursachen für den Rückgang an Insekten und die Folgen für andere Tierarten: Zerstörung von Lebensräumen, Einsatz von Insektiziden. Die Folge: Vögel müssen hungern.

Nach Untersuchungen in NRW ist die Biomasse der Fluginsekten seit 1989 mancherorts um bis zu 80 Prozent zurückgegangen.

Quelle

BUND: Folgen des Pestizideinsatzes für Vögel

Weltweit geht die Zahl der Vogelarten drastisch zurück: In Europa sind die Hälfte aller Arten gefährdet, wobei Vögel in Agrarlandschaften stärken betroffen sind als solche die im Wald leben. Eine der Hauptursachen neben Klimawandel ist der Einsatz von Pestiziden.

Quelle

TAGESSPIEGEL: Rückgang bei Brutvögeln um bis zu 90 Prozent: Naturschützer fordern Systemwechsel in EU-Agrarpolitik

In Deutschland nimmt die Zahl der Wintervögel immer weiter ab. Naturschützer warnen vor einem dramatischen Rückgang der Brutpaare auf Agrarflächen.

Quelle

[Curevac] Presse-Information CBG vom 08.01.21

CBG Redaktion

Corona-Impfstoff: BAYER kooperiert mit CUREVAC

Die Sicherheit muss über alles gehen!

Die großen Pharma-Riesen wollen oder können selber keine Impfstoffe gegen COVID-19 entwickeln. Sie kommen erst dazu, wenn die Vakzine kurz vor der Marktreife stehen, um sich auf die Schnelle noch ein möglichst großes Stück von dem Corona-Geschäft zu sichern ohne die Entwicklungskosten und -Risiken selber tragen zu müssen. Immerhin werden die Impfstoffe angesichts der globalen Pandemie-Situation weltweit mit Milliarden aus Staatshaushalten finanziert.

Während PFIZER eine Zusammenarbeit mit BIONTECH vereinbarte, schloss sich der BAYER nun mit CUREVAC zusammen. Offenbar hofft der durch den dreckigen MONSANTO-Deal massiv in Schieflage geratene Konzern auf ein paar leicht verdiente Extra-Profite. BAYER will „sein Fachwissen und seine etablierte Infrastruktur in Bereichen wie der operativen Studien-Durchführung, bei regulatorischen Aufgaben, der Pharma-Kovigilanz (d. h. Arzneimittel-Sicherheit) medizinischen Informationen und Lieferketten-Leistungen einbringen sowie Unterstützung in ausgewählten Ländern leisten“, heißt es in Leverkusen.

Axel Köhler-Schnura, Gründungsvorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zweifelt: „Ob BAYER ein Garant für die Sicherheit des CUREVAC-Impfstoffes ist, darf mehr als bezweifelt werden. Immer wieder werden Tausende Menschen durch Medikamente dieses Global Players, wie z. B. durch die Verhütungsmittel der YASMIN-Produktreihe, geschädigt. Auch herrschen in den Lieferketten des Pharma-Konzerns oftmals katastrophale Zustände. Mehrfach konnte BAYER nicht mehr liefern.“

Auch bei den Pharma-Tests, welche die Aktien-Gesellschaft bevorzugt in Armutsregionen durchführen lässt, kommt es allzu oft zu gravierenden Zwischenfällen. Und mit der Vertriebsstärke des Unternehmens ist es ebenfalls nicht allzu weit her. In den USA beispielsweise muss der Konzern bei großen Markteinführungen selbst Allianzen eingehen.

Insgesamt gibt es keine Gewähr dafür, dass BAYER der richtige Partner dafür ist, die Sicherheit des Impfstoffes zu garantieren.
Nochmals Köhler-Schnura: „Die Sicherheit von Medikamenten für Mensch und Umwelt muss an allererster Stelle stehen. Bei dem Vakzin von CUREVAC handelt es sich um einen neuen Gentech-Impfstoff auf mRNA-Basis, der ein immens beschleunigtes Test-Verfahren durchläuft. Die für die Genehmigung zuständigen Behörden müssen die Unterlagen unter großem Zeitdruck auswerten. Die Produkt-Sicherheit des BAYER-CUREVAC-Impfstoffes ist derart in keiner Weise gewährleistet.“

U. a. hat CUREVAC zwei klinische Prüfphasen gekoppelt, und bei der angestrebten Notfall-Zulassung verkürzt sich die Nachbeobachtungszeit von sechs auf zwei Monate. Darüber hinaus wirft das Studien-Design von CUREVAC Fragen auf. Die WissenschaftlerInnen prüfen nämlich zuvörderst nicht den Einfluss des Mittels auf Krankheitsbilder mit schweren Verläufen wie Krankenhaus-Einweisungen, sondern bloß, ob es generell geeignet ist, Infektionen zu verhindern. Auch starten die Tests der kombinierten Phasen 2b und 3 mit ProbandInnen im Alter von 18 bis 60, also ohne Angehörige der Risikogruppe der über 60-Jährigen. Diese sollen erst später dazukommen. Ob auch Personen über 75 darunter sind, geht aus den Angaben nicht hervor.

Die Versuchsreihen finden zurzeit unter anderem in Brasilien statt, das sich gerade zu einem großen Testzentrum entwickelt. „Wir werden zu Laborratten der Welt degradiert“, heißt es in dem Land. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert BAYER und CUREVAC auf, für die Substanz – sollte sie sich denn überhaupt als wirksam und sicher erweisen – Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. Angesichts der globalen Notlage darf das Vakzin kein deutscher Impfstoff werden, auch wenn der Bund 23 Prozent der CUREVAC-Anteile hält und die Vakzin-Entwicklung noch einmal mit rund 250 Millionen Euro subventionierte. Der Impfstoff muss weltweit zuerst allen Menschen zur Verfügung stehen, in deren Ländern getestet und produziert wird.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Verlängerung] Presse-Information CBG vom 17.06.21

CBG Redaktion

EU: Erste Weichenstellung für Zulassungsverlängerung

Glyphosat und kein Ende?

Die Europäische Union hat einen ersten Schritt hin zu einer erneuten Zulassungsverlängerung für BAYERs Herbizid Glyphosat unternommen. Das machte die österreichische Initiative Global 2000 publik. So hat die sogenannte Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG), die unter Verantwortung von Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und Schweden steht, dem Mittel einen Persilschein ausgestellt. Durch die Behandlung von Pflanzen mit Glyphosat sei kein „chronisches oder akutes Risiko“ für die VerbraucherInnen zu erwarten, konstatiert die AGG. Dementsprechend heißt es jetzt in der Pressemitteilung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA: „Eine Einstufung für Keimzellmutagenität, Karzinogenität oder Reproduktionstoxizität war nicht gerechtfertigt. Der Vorschlag der vier Mitgliedstaaten beabsichtigt keine Änderung der bestehenden Einstufung.“

Die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“, welche die WHO 2015 getroffen hat, geht nach Angaben von Global 2000 auf Untersuchungen der Glyphosat-ProduzentInnen MONSANTO und CHEMINOVA aus den Jahren 1983 bzw. 1993 zurück. Diese Krebsstudien, welche an Mäusen durchgeführt wurden, wiesen signifikante Anstiege der Tumorinzidenzen auf. Das versuchten die EU-Behörden zuvor als Artefakte und Zufallsfunde, die durch zu hohe Glyphosat-Dosierungen, Erkrankungen der Versuchstiere oder einfach statistische Schwankungen ausgelöst worden seien, abzutun. Darum stuften sie Glyphosat als harmlos ein. Wenig überraschend kamen sie in ihrem aktuellen Report, welcher am 15. Juni veröffentlicht wurde, bei der Untersuchung derselben Studien zum selben Schluss.

Neuere Studien liefern jedoch ein sehr viel kritischeres Bild. Das medizinische Labor Bremen 2012 erklärte etwa: „Die Einschätzung von Glyphosat und seiner Begleitstoffe (POEA) als unbedenkliches Herbizid hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Neue Studien weisen auf deutliche gentoxische, reproduktionstoxische, hormonelle und zellschädigende (Plazenta, Nabelschnur, Embryo) Wirkungen hin.“

Zudem machte der französische Wissenschaftler Gilles-Eric Séralini im Jahr 2017 in elf glyphosathaltigen Pestiziden Schwermetalle wie Arsen, Kobalt, Nickel und Blei aus. Séralinis Studie zeigte außerdem, dass das Glyphosat erst in der Kombination mit Zusatzstoffen seine giftige Wirkung voll entfalten kann. Ein Befund, auf den die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO bei ihren internen Prüfungen selbst stieß: So schrieb MONSANTO-Wissenschaftler William Heydens im internen Mailverkehr: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden“. Befunde, die sich die Europäische Union zu Herzen nehmen sollte: Sie prüft explizit nur den Wirkstoff Glyphosat allein. Das Risiko, das von den Zusatzstoffen ausgeht, spielt für die EU keine Rolle.

CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann hält zu der aktuellen Bewertung von Glyphosat durch die EU fest: „Die Gefährlichkeit von Glyphosat ist angesichts Zehntausender Klagen und der verheerenden gesundheitlichen und ökologischen Situation in den Anwender-Ländern offenkundig. Dass Agrar-Riesen wie BAYER nun von der EU einen Freifahrtschein bekommen sollen, ihre lebens- und umweltgefährlichen Produkte weiter zu vermarkten, kommt einer Mittäterschaft bei vorsätzlicher Körperverletzung bzw. gar Mord gleich. Glyphosat muss gebannt werden! Deshalb führen wir die Kampagne ‚Glyphosat-Stopp jetzt!’ weiter. Sollte die EU Glyphosat wirklich grünes Licht geben, dann zeigt das einmal mehr die gefährliche lobbyistische Verflochtenheit dieser politischen Institution mit Konzernmacht.“

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/ 33 39 11

[EPA] Presse-Information CBG vom 07.09.21

CBG Redaktion

Glyphosat – EPA räumt Fehler ein

Jetzt wird es eng für BAYER/MONSANTO

Die US-amerikanische EPA (Environment Protection Agency) räumte im Zuge eines Klage-Verfahrens gegen sie gravierende Fehler bei der Genehmigung des Pestizids Glyphosat im Januar 2020 ein. Die EPA beantragte deshalb vor Gericht, den Prozess vorerst auszusetzen, um ihre Entscheidung überprüfen zu können. Sie wolle die Gefahren detaillierter analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen.

Neben einschlägigen Gerichtsurteilen und jüngeren Studien aus eigenem Hause verwies die US-Umweltbehörde dabei auch auf eine Order von Präsident Joe Biden. Dieser hatte unmittelbar nach Amtsantritt im Januar 2021 mit einer „Executive Order on Protecting Public Health and the Environment and Restoring Science to Tackle the Climate Crisis“ unmissverständlich die politische Instrumentalisierung der EPA unter seinem Vorgänger Donald Trump öffentlich gemacht: „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können.“

Die EPA hatte nach dieser Intervention direkt interne Revisionen durchgeführt und im Mai erste Ergebnisse vorgelegt. Dabei hatte sie schwere Mängel bei der 2018 erfolgten Zulassung des Herbizids Dicamba eingeräumt: massive Einmischung in den Prüfprozess, Streichung ganzer Passagen aus Expertisen und direkte Anweisungen an WissenschaftlerInnen, sich bei ihrer Arbeit ausschließlich auf Daten von BAYER und anderen Herstellern zu stützen.

Den KlägerInnen gegen die EPA – unter anderem die Organisationen „Center for Food Safety“, „Farmworker Association of Florida“ und „Beyond Pesticides“ – geht die beklagte Umweltbehörde in ihrem Antrag allerdings nicht weit genug. Sie verlangen von ihr, sich nicht auf die Umweltgefahren zu beschränken, sondern auch die von der Glyphosat ausgehenden Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nochmals genau in Augenschein zu nehmen. Dazu zitieren sie aus einer im Giftschrank verschwundenen EPA-internen Untersuchung, die „überzeugende Belege“ für einen Zusammenhang zwischen einer Exposition der Agro-Chemikalie und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms, einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, fand. Zudem fordern die Gruppen die US-Behörde auf, die Glyphosat-Zulassung für die Zeit der Neubewertung auszusetzen.

„Jetzt wird es auch in den USA eng für BAYER/MONSANTO. Ob die Umweltbehörde ihre vorläufige Zulassungsverlängerung für Glyphosat in eine dauerhaftere verwandeln wird, ist mehr als fraglich. Und als Kronzeuge in den noch ausstehenden zigtausenden Schadensersatz-Prozessen ist die EPA nur noch bedingt tauglich. Glyphosat war und ist eine Krebsgefahr, ein Klima-Risiko und ein Umweltgift. Glyphosat muss gestoppt werden. Weltweit. Jetzt! Und vor allem: Die Geschädigten in aller Welt und ihre Angehörigen müssen entschädigt werden! Die Umwelt muss saniert werden! Die Akten müssen geöffnet werden! Die Verantwortlichen bei BAYER/MONSANTO sowie ihre Handlanger in Politik und Behörden müssen bestraft werden!“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11