Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
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Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.
BUND, Pressemitteilung vom 29. April 2016
Protest bei Bayer-Hauptversammlung gegen bienengefährdende Pestizide und Gift im Honig
Köln: Anlässlich der heutigen Hauptversammlung der Bayer AG hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Kongresszentrum in Köln mit Schildern „Bienenhonig enthält Bayer-Pestizide“ gegen die von dem Chemieunternehmen hergestellten bienengefährdenden Gifte protestiert. Auf Flugblättern riefen BUND-Aktivisten die Bayer-Aktionäre dazu auf, sich gegen die Verunreinigung des Honigs mit Pestiziden und für den Ausstieg des Konzerns aus bienengefährlichen Chemikalien einzusetzen. Parallel dazu protestierten BUND-Partnerorganisationen des internationalen Netzwerks „Friends of the Earth“ auch in Großbritannien, den USA und Kanada gegen Bayer-Pestizide.
Auf EU-Ebene habe Bayer erst kürzlich eine Anhebung des Grenzwerts für das bienengefährdende Pestizid Thiacloprid in Honig von 0,05 Milligramm auf 0,2 Milligramm pro Kilo erwirkt, kritisierte die BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel. Thiacloprid ist ein Nervengift, das zur Stoffgruppe der Neonikotinoide gehört und beim Menschen Krebs hervorrufen sowie die Fortpflanzung stören kann. Für Bienen und andere nützliche Insekten ist es oft tödlich. Trotzdem wird es in großem Umfang im Obst- und im Rapsanbau sowie im Heimgartenbereich eingesetzt.
„Bayer boxt Gewinninteressen knallhart auf Kosten der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch“, sagte Hölzel. „Bienen gehören zu den wichtigsten Nutztieren und sorgen für die Bestäubung von etwa zwei Dritteln unserer Nahrungspflanzen. Pestizide wie Thiacloprid sind inzwischen in unserer Nahrung angekommen. Wir fordern eine Null-Toleranz für Pestizide in Lebensmitteln“, so Hölzel.
Viele Baumärkte und Gartencenter haben inzwischen freiwillig bienengefährliche Bayer-Produkte ausgelistet. Seit Februar 2016 dürfen acht von 19 Bayer-Produkten für den Kleingartenbereich nicht mehr verkauft werden, weil sie Thiacloprid in hoher Konzentration enthalten. Wegen ihrer Gefährlichkeit hatte die EU-Kommission schon 2013 die Zulassung von drei Neonikotinoiden für von Bienen bevorzugte Pflanzungen wie Mais und Raps beschränkt. Dagegen klagen Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.
„Thiacloprid ist ähnlich besorgniserregend wie andere bereits nur noch eingeschränkt zugelassene Neonikotinoide. Bayer muss die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zurückziehen. Auf keinen Fall darf die EU ihre Restriktionen gegenüber bienengefährdenden Pestiziden aufweichen, im Gegenteil, nötig ist das Verbot aller Neonikotinoide“, sagte Hölzel.
Fotos von der Protestaktion finden Sie zum Download unter www.bund.net/bayer-fotos
Pressemitteilung vom 22. April 2016
Risiko Pille – Initiative Thrombose-Geschädigter (ITG)
Erste Klage gegen Bayer wird nun auch mündlich verhandelt / Geschädigte fordern weiterhin Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen
Proteste auf der Bayer-Hauptversammlung am 29. April / 2,04 Milliarden Dollar Entschädigung in den USA / Klagen in ganz Europa
Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein deutlich höheres Risikopotenzial als ältere Präparate. Geschädigte Frauen, die ein Verbot der Produktgruppe fordern, kündigten heute Proteste zur Hauptversammlung der Bayer AG am 29. April in Köln an.
Die Antibaby-Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein höheres Thromboserisiko als ältere Präparate der sogenannten 2. Generation mit dem Gestagen Levonorgestrel. Es entstehen häufiger Thrombosen, Lungenembolien und Schlaganfälle. Bayer zahlte bis Februar 2016 alleine für Vergleiche in den USA 2,04 Milliarden US-Dollar an 17.500 geschädigte Frauen. 2300 Klagen in den USA sind noch anhängig. In Kanada gibt es 13 Klagen, in Israel zwei.
In Europa klagen betroffene Frauen in Frankreich, Österreich, Italien, in der Schweiz und in Deutschland. Bayer rechnet mit weiteren Zahlungen und hat bereits bilanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen. In Frankreich werden die Kosten von Pillen der 3. und 4. Generation inzwischen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. In Großbritannien, den Benelux-Ländern, Dänemark und Norwegen warnen die Gesundheitsbehörden vor den erhöhten Risiken. Die Techniker Krankenkasse veröffentlichte im Oktober 2015 einen Pillenreport, in dem sie vor der Einnahme der Antibaby-Pillen der 3. und 4. Generation abrät.
Das Marketing der Hersteller Bayer bzw. der Bayer-Tochterfirma Jenapharm wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Geworben wird in erster Linie mit Versprechungen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“, auf die erhöhten Gefahren hingegen wird nicht eingegangen. Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt. Bayer weigert sich aber weiterhin, in Europa Verantwortung für seine Antibaby-Pillen zu übernehmen.
In Deutschland haben wir Betroffene uns zu „Risiko Pille – Initiative Thrombose-Geschädigter“ (ehemals Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter) zusammengeschlossen. Unser Ziel ist es, Frauen für die Risiken der Pille zu sensibilisieren, den Betroffenen ein Gesicht zu geben und endgültig mit dem Mythos aufzuräumen, als Geschädigte ein Einzelfall zu sein. Unsere Internetseite www.risiko-pille.de zeigt über 400 Erfahrungsberichte betroffener junger Frauen und Mädchen und informiert umfassend über die Risiken verschiedener Pillen-Präparate.
An der Versammlung in den Kölner Messehallen nehmen neben Vorstand und Aufsichtsrat rund 4.000 AktionärInnen teil. Wir sind vor Ort und informieren vor der Messehalle über unser Anliegen und werden auch mit einer Rede im Saal den Vorstand direkt mit den Fakten konfrontieren.
Im Dezember 2015 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen die erste Klage gegen Bayer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verhandelt. Der Prozess läuft weiter. Die Klägerin Felicitas Rohrer ist Mitbegründerin der ITG.
weitere Informationen:
=> Website der ITG: www.risiko-pille.de
=> Kampagne der CBG: www.cbgnetwork.org/3113.html
=> Pillenreport der Techniker Krankenkasse: https://www.tk.de/tk/themen/studien-und-auswertungen/pillenreport-2015/770798
Informationsdienst Gentechnik, 5. Januar 2016
Giftcocktails auf Sojabohnen
Kommende Woche stimmen die EU-Mitgliedstaaten über den Import weiterer Gentechnik-Pflanzen ab. Dabei geht es auch um zwei Sojavarianten, die je gegen zwei Herbizide resistent sind. Doch dieser Gift-Doppelpack kann das Risiko für Verbraucher und Tiere, die mit dem Soja gefüttert werden, vergrößern, meint ein Freiburger Toxikologe. Die Behörden untersuchten das aber nicht.
Die Sojapflanzen stammen von den Agrarkonzernen Monsanto und Bayer Cropscience. Ihre Gemeinsamkeit: beide sind gegen Unkrautvernichter mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat immun. Die Monsanto-Soja (MON87708 x MON89788) ist dank der im Labor eingebauten DNA zudem gegen Dicamba, einen weiteren Herbizidwirkstoff, resistent. Bayers Bohnen (FG72) können neben Glyphosat auch mit Isoxaflutol besprüht werden.
Der Toxikologe Wolfgang Reuter hält das für bedenklich. Denn die Giftmischungen könnten als Rückstände an den Sojabohnen haften bleiben – und so im Futtertrog von Tieren oder auch auf den Tellern von Verbrauchern landen. Kombinierte Effekte können laut Reuter auftreten, wenn Chemikalien dasselbe Organ schädigen, beispielsweise die Leber, oder sie denselben Wirkmechanismus haben. Sie können sich auch gegenseitig beeinflussen und so neue Effekte hervorrufen, die zuvor unbekannt waren.
Im Auftrag des Vereins Testbiotech aus München hat Reuter wissenschaftliche Untersuchungen zu den Herbiziden sowie Behördenpapiere ausgewertet. Gestern wurde das Gutachten veröffentlicht. Das Ergebnis: Dicamba und Isoxaflutol weisen Ähnlichkeiten zu Glyphosat auf, die ein gegenseitiges Hochschaukeln der Giftigkeit befürchten lassen. So gebe es sowohl für Dicamba als auch Glyphosat wissenschaftliche Hinweise auf eine erbgutschädigende Wirkung, auf Totgeburten bei Versuchstieren und auf eine Beeinflussung des Thymus. Dieses Organ ist wichtig für das Immunsystem.
Auch in den Studien zu Glyphosat und Isoxaflutol wurde Reuter fündig: beide Herbizide griffen die Leber von Versuchstieren an und führten zu Tumoren des Organs. Insgesamt gebe es zu Isoxaflutol aber nur wenige veröffentlichte Studien, die zudem überwiegend von der Industrie selbst durchgeführt worden seien.
Auf solchen Industrie-Untersuchungen beruhen häufig auch die Einschätzungen von Behörden wie der EFSA, die in der EU für die Risikobewertung von Pestiziden und gentechnisch veränderten Pflanzen zuständig ist. Kritiker monieren, dass kombinierte Effekte mehrerer Wirkstoffe dabei bislang keine Rolle spielen. „Die EU-Kommission hat uns mehrfach schriftlich versichert, dass die Herbizide, die bei den Sojabohnen eingesetzt werden, auf alle relevanten Risiken geprüft wurden“, kommentierte Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then, der Reuter beauftragt hatte. „Wir sind daher nicht nur über das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens besorgt, sondern auch schockiert von der Art und Weise, wie die EU-Kommission mit diesen Gesundheitsrisiken umgeht.“
„Es sieht so aus, als ob die Stellungnahmen der EU-Kommission der gezielten Desinformation dienen sollten“, so Then. Er forderte, den Gentechnik-Sojapflanzen von Monsanto und Bayer, die gegen zwei Herbizidwirkstoffe resistent sind, die Genehmigung zu verweigern. „Sowohl Verbraucher als auch Nutztiere können der Kombination dieser giftigen Rückstände ausgesetzt sein, weil man annehmen muss, dass diese auch in der Ernte vorhanden sind“, schrieb Testbiotech in einer Pressemitteilung.
Die Abstimmung kommende Woche ist bereits die zweite über die gentechnisch veränderten Sojapflanzen. Im November hatten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten schon einmal abgestimmt, dabei kam es allerdings nicht zur nötigen qualifizierten Mehrheit für eine verbindliche Entscheidung. Gibt es auch beim zweiten Durchgang ein Patt, kann die EU-Kommission dem Import der Gentechnik-Soja grünes Licht geben.
9. Oktober 2015, Testbiotech
Soja von MONSANTO und BAYER gegen mehrere Spritzmittel resistent
Trotz Verdacht auf krebserregende Glyphosat-Rückstände: EU-Kommission will weitere Gentechnik-Soja zulassen
Die EU-Kommission sieht laut einem aktuellen Schreiben keinen Bedarf für eine detaillierte Untersuchung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die einen Mix von wahrscheinlich krebserregenden Rückständen enthalten. Die Gentechnik-Soja MON 87708 × MON 89788 der Firma Monsanto ist gegen die Unkrautvernichtungs¬mittel Glyphosat und Dicamba resistent. Die Rückstände beider Spritzmittel stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
Im Juli 2015 hatte Testbiotech eine Online-Aktion gegen die Importzulassung gestartet, vor kurzem hat die EU-Kommission schriftlich auf die Aktion reagiert. Aus der Antwort muss geschlossen werden, dass die Gentechnik-Soja zugelassen werden soll, ohne zuvor die spezifischen Wechselwirkungen von Rückständen der Unkrautvernichtungsmittel zu untersuchen.
Das Herbizid Glyphosat wurde jüngst von einer internationalen Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Dicamba wird in den Pflanzen u. a. zu Stoffen wie Formaldehyd abgebaut, das bereits seit Jahren als krebserregend gilt. Der Import der gentechnisch veränderten Sojabohnen würde die Nahrungskette mit einer speziellen Kombination dieser möglicherweise krebserregendeN Rückstände belasten. Eine genaue Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen der Kombination dieser giftigen Rückstände erscheint daher unverzichtbar. In Kombination könnten die Rückstände wesentlich giftiger sein, als es die Bewertung der einzelnen Stoffe erwarten lässt.
Jüngst hat die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA auch für die Gentechnik-Soja FG72 der Firma Bayer grünes Licht gegeben, die die gleiche Problematik aufwirft: Diese Soja wurde gegen Glyphosat und Isoxaflutol resistent gemacht. Auch Rückstände von Isoxaflutolen sind als wahrscheinlich krebserregend für Menschen klassifiziert. Auch in diesem Falle hat die EFSA die Wechselwirkungen der Rückstände der Unkrautvernichtungsmittel nicht überprüft.
„Es ist Aufgabe der EU-Kommission, für eine Risikoprüfung zu sorgen, die den Anforderungen der EU-Gesetze genügt. Diese basieren auf dem Vorsorgeprinzip und fordern hohe wissenschaftliche Standards. Die Risikobewertung muss daher auch die gesundheitlichen Auswirkungen von speziellen Mischungen von Spritzmittelrückständen einbeziehen“, sagt Christoph Then für Testbiotech.
weitere Infos:
=> GenSoja von BAYER
=> Bewertung der GenSoja-Sorte FG72 von BAYER
Pressemitteilung vom 26. Mai 2015
Appell an die Bayer AG: Glyphosat und Glufosinat freiwillig vom Markt nehmen
Anlässlich der Hauptversammlung der Bayer AG fordern die Agrar Koordination, die Coordination gegen Bayer Gefahren und das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. den Konzern auf, die Produktion von Glyphosat und Glufosinat einzustellen. Wissenschaftlichen Studien zufolge kann Glufosinat Missbildungen hervorrufen und die Fortpflanzung schädigen. Auch im Fall von Glyphosat weisen wissenschaftliche Studien auf gravierende Gesundheitsgefahren hin. Die Substanz kann Fehlbildungen verursachen und wird von einem Expertengremium der WHO-Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.
„BAYER sollte Konsequenzen aus der Einschätzung der Krebsforschungsinstitution der WHO ziehen. Es ist unverantwortlich, das wahrscheinlich krebserregende Glyphosat weiter zu vermarkten. Selbstverständlich erwarten wir auch von den politischen Entscheidungsträgern in der EU, sich für ein Verbot von Glyphosat einzusetzen“, erläutert Julia Sievers-Langer von der Agrar Koordination die Forderung, Glyphosat vom Markt zu nehmen.
Die Diskussion um Glyphosat ist hoch aktuell. Im Laufe dieses Jahres sollen VertreterInnen aller Mitgliedsstaaten im EU-Ausschuss „Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel“ über die weitere Zulassung von Glyphosat nach 2015 entscheiden. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Risikobewertung, die von vier deutschen Behörden durchgeführt wurde. „Die humantoxische Risikobewertung zu Glyphosat durch das zuständige BfR ist nicht nachvollziehbar und sollte grundlegend von unabhängigen Wissenschaftlern überprüft werden. Die Einschätzung, dass Glyphosat nicht humantoxisch sei, missachtet die Ergebnisse zahlreicher wissenschaftlicher Studien“, kritisiert Julia Sievers-Langer.
Der im Vergleich zu Glyphosat wenig beachtete Fall des Pestizidwirkstoffes Glufosinat verdeutlicht ebenfalls grundlegende Probleme des Pestizidzulassungssystems in Europa. Obwohl die EU-Kommission bereits im November 2013 in einer Verordnung bestätigt hat, dass von dem Wirkstoff Glufosinat ein hohes Risiko für Säugetiere und Arthropoden (Gliederfüßler) ausgehe, bleibt der Wirkstoff nach wie vor bis September 2017 auf dem EU-Markt. „Es ist ein politischer Skandal, dass Glufosinat trotz der wissenschaftlichen Erkenntnisse über ökologische Schäden und schwerwiegende Gesundheitsgefahren weiter in der EU angewendet werden darf. Ein moralischer Skandal ist es, dass Bayer sich zum Ziel gesetzt hat, die Produktion von Glufosinat weltweit zu verdoppeln“ äußert sich Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.
„Glufosinat zählt zu den hoch gefährlichen Pestizidwirkstoffen. Vor dem Hintergrund der Einstufung von Glufosinat als reproduktionstoxisch, ist die Beteuerung von BAYER, dass Glufosinat bei verantwortungsvoller und vorschriftsmäßiger Anwendung sicher für Mensch und Umwelt sei, zynisch – besonders im Hinblick auf den Einsatz von Pestiziden unter Armutsbedingungen“ so Susan Haffmans vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).
„In Asien, Afrika und Südamerika werden oft selbst minimale Schutzvorkehrungen nicht eingehalten und die AnwenderInnen nicht angemessen über Risiken und Anwendungsbestimmungen aufgeklärt. Daran konnten auch die vielen Programme zur ´sicheren Pestizidanwendung´ nichts ändern“, erläutert Julia Sievers-Langer.
Pressemitteilung vom 12. Mai 2015
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Geschädigte fordern Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen
Proteste in Bayer-Hauptversammlung am 27. Mai / 1,9 Milliarden Dollar Entschädigung in den USA / auch in Deutschland Klagen anhängig
Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein deutlich höheres Risikopotenzial als ältere Präparate. Geschädigte Frauen, die ein Verbot der Produktgruppe fordern, kündigten heute Proteste zur Hauptversammlung der Bayer AG am 27. Mai an.
Felicitas Rohrer, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG): „Uns werden laufend neue Erkrankungen und Todesfälle gemeldet. Dennoch mauert Bayer weiter und verharmlost die Gefahren der Pillen. Wir werden dem Vorstand zeigen, dass man uns nicht mundtot machen kann. Bayer muss Verantwortung für all die Todesfälle und Erkrankungen übernehmen und drospirenonhaltige Pillen endlich vom Markt nehmen!“. An der Versammlung in den Kölner Messehallen nehmen neben Vorstand und Aufsichtsrat rund 4.000 AktionärInnen teil.
Felicitas Rohrer hatte nach Einnahme der Antibabypille Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitten und war bereits klinisch tot. Nur dank glücklicher Umstände konnte ihr Leben gerettet werden. Sie erlitt jedoch dauerhafte Schäden. Rohrer hat zusammen mit anderen Betroffenen rechtliche Schritte gegen Bayer eingereicht. Weitere Klagen sind in Frankreich, den Niederlanden, den USA, Kanada, Israel und Australien anhängig.
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „In den USA hat Bayer bereits Entschädigungen in Höhe von 1,9 Milliarden Dollar leisten müssen. Mit einem Verkaufs-Stopp ist jedoch nicht zu rechnen, solange die Zahlungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen. Eine zynische Rechnung!“. Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro. Mimkes fordert auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und den Berufsverband der Frauenärzte auf, vor den erhöhten Gefahren von Pillen der 3. und 4. Generation zu warnen.
Von Pillen wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle geht Studien zufolge ein zwei- bis dreifaches Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu Pillen der 2. Generation aus. Das Marketing der Hersteller Bayer bzw der Bayer-Tochterfirma Jenapharm wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Geworben wird in erster Linie mit Versprechungen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“, auf die erhöhten Gefahren hingegen wird nicht eingegangen. Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt.
Seit Einführung von Yasmin und Yasminelle sind 28 Todesfälle beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) gemeldet worden, die in Zusammenhang mit den Pillen gebracht werden. In Frankreich werden die Kosten drospirenon-haltiger Pillen inzwischen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. In Großbritannien, den Benelux-Ländern, Dänemark und Norwegen warnen die Gesundheitsbehörden vor den erhöhten Risiken. Auch das BfArM warnt seit Jahren vor den Gefahren der Produktgruppe, plädierte bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) für eine Überarbeitung der Leitlinien und spricht sich für eine bessere Aufklärung der Patientinnen aus.
weitere Informationen:
=> website der Selbsthilfegruppe
=> Kampagne der Coordination
Gerne stehen wir für Rückfragen zu Verfügung – auch vor und während der Bayer Hauptversammlung: 0176 81127987
Auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren steht vor Problemen, da durch die SEPA-Umstellung Spenderinnen und Spender verloren gingen, u.a. aus den hier dokumentierten Gründen
Pressemitteilung vom 6. November 2014
Spender werden zur Kasse gebeten: Fehlfunktion von SB-Terminals in Banken seit der SEPA-Umstellung
Deutscher Fundraising Verband fordert Banken zum Handeln auf
Viele Menschen kaufen in diesen Wochen nicht nur die ersten Weihnachtsgeschenke für ihre Liebsten, sondern möchten sich über eine Spende an gemeinnützige Organisationen auch für einen guten Zweck einsetzen. Das ist seit der SEPA-Umstellung leider gar nicht mehr so einfach.
Arne Peper, Geschäftsführer des Deutschen Fundraising Verbands (DFRV), erklärt: „Spenden-Zahlscheine von Organisationen werden an den SB-Kundenterminals der Banken teilweise als „nicht lesbar“ abgewiesen. Wenn die Spender dann damit zum Schalter gehen, werden sie zur Kasse gebeten und dürfen zu ihrer Spende noch eine saftige Bearbeitungs-Gebühr dazulegen.“
Wobei es aus Sicht der Organisationen manchmal noch schlimmer kommt. Mehrfach mussten sich bereits potenzielle Spenderinnen und Spender von unkundigen Filial-Angestellten Aussagen anhören wie: „Spenden geht unter SEPA nicht mehr“, „Sie können nur noch an eine Organisation spenden, die mit uns einen Vertrag abgeschlossen hat“ oder: „... die bei uns ein Konto hat.“ Fehlinformationen wie diese können die Organisationen auf Dauer hohe Summen an dringend benötigten Spendengeldern kosten.
Der Deutsche Fundraising Verband fordert die Banken daher zum Handeln auf:
• Spenden müssen kostenlos ermöglicht werden. Sollten die SB-Terminals dafür umgerüstet werden müssen, damit sie auch die für Spenden vorgesehenen Zahlscheine akzeptieren, so sollte bei den Bearbeitungen am Schalter bis dahin auf Gebühren verzichtet werden.
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen besser geschult werden, damit irreführende Falschaussagen vermieden werden und gerade den älteren Mitbürgern bei der Umsetzung von SEPA mehr geholfen wird.
• Es muss eine Clearingstelle für Probleme bei der SEPA-Umsetzung geschaffen werden, damit die Kundinnen und Kunden nicht daran scheitern, dass sich sowohl Banken als auch die Deutsche Kreditwirtschaft derzeit nicht für die Probleme zuständig fühlen.
Das Problem, dass die Zahlscheine am SB-Terminal nicht angenommen werden, tritt flächendeckend in Deutschland bei vielen Banken auf. Betroffen sind zahlreiche Organisationen, darunter zum Beispiel auch Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt und der NABU.
DFRV-Geschäftsführer Arne Peper kommt daher zu dem Schluss: „Trotz der Jubelmeldungen der Bundesbank und des Bundesministerium für Finanzen ruckelt es noch ganz schön bei der SEPA-Umstellung.“
Der Deutsche Fundraising Verband
Dem Deutschen Fundraising Verband gehören rund 1300 Mitglieder an. Er vertritt die Interessen sowohl der einzelnen Fundraiser als auch der im Dritten Sektor tätigen gemeinnützigen Organisationen und der sie unterstützenden Dienstleister in Deutschland, fördert die Professionalisierung des Berufszweigs sowie die Umsetzung ethischer Prinzipien in der Branche.
Pressemitteilung
Hilden, 28. April 2014
Stopp-Co-Pipeline Initiative vor und in der morgigen Bayer-Aktionärsversammlung aktiv
Auch zur diesjährigen Aktionärsversammlung von Bayer werden wir wieder auf das weiter schwelende Problem CO - Pipeline aufmerksam machen. Bayer kann zwar - wie schon im Vorjahr mit massivem Security - Einsatz uns an dem Gespräch mit den Aktionären hindern. Aber in der Versmmlung haben wir den Auftrag und Rederecht von langjährigen, treuen Aktionären erhalten .
Dieses Rederecht werden wir für aktuelle Informationen nutzen und kritische Fragen an den Vorstand richten, die auch besorgte Anleger sich angesichts der total „verfahrenen“ Situation stellen. Zumal die jüngsten Berichte über Lecks an Pipelines und sonstigen Gift-Lagerstätten die Chemiebranche aufgeschreckt hat.
Auch für die jetzt bekannt gewordenen Übernahmepläne des Bayer-Konzerns können sich die Image-Skandale rund um die CO-Pipelines als Belastung erweisen. Auch negative Einflüsse auf die Übernahme sind möglicherweise zu befürchten und die Aktionäre müssen eventuell die Hoffnung auf eigentlich mögliche bessere Dividende begraben.
Bisher fehlt Bayer anscheinend eine „Exit-Strategie“ aus dem CO-Dilemma, obwohl zwei „alte Hasen“ wie Werner Wenning als Aufsichtsratchef und Marijn Dekkers als Vorstandvorsitzender wissen sollten, dass Probleme nicht kleiner werden, wenn man diese vor sich herschiebt.
Es wird sich zeigen, ob wir die üblichen vorgestanzten Antworten auf unsere neuen Fragen kommen oder ob die Bayer - Führung ihren Aktionären endlich mal wirklich Auskunft erteilen will.
Vielleicht wissen wir morgen mehr ?
Pressemitteilung vom 24. April 2014
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
28 tote Frauen in Deutschland: Wir sagen Nein zu Antibabypillen mit erhöhter Thrombosegefahr
BAYER-Hauptversammlung, Dienstag, 29. April 2014 in Köln–Messe/Deutz
Antibabypillen der 3. und 4. Generation haben nachweislich ein höheres Risiko, eine Thrombose auszulösen, als Pillen der älteren Generationen. Damit steigt auch die Gefahr einer Lungenembolie oder eines Schlaganfalls. Einen Zusatznutzen haben diese Pillen nicht. Sie sind aber gezielt an junge Frauen gerichtet, mit dem Versprechen, nicht an Gewicht zuzunehmen und ein besseres Hautbild zu erlangen.
Die Pillen der 3. und 4. Generation der Firma Bayer, Yasmin, Yasminelle und Yaz, enthalten das Hormon Drospirenon, das dem Körper zu viel Wasser entzieht und dadurch das Thromboserisiko erhöht. Und das auch bei Frauen, die zu keiner Risikogruppe gehören, die also weder übergewichtig sind, noch rauchen, noch an einer Vorerkrankung leiden. Durch die Einnahme der Pillen der 3. und 4. Generation sind in Deutschland bereits 28 Frauen gestorben, in den USA sind es 190. Dort sind Sammelklagen gegen Bayer anhängig, Bayer hat dort bereits 1,7 Milliarden US-Dollar Entschädigungszahlungen geleistet. Momentan gibt es Klagen gegen Bayer in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Kanada, Israel und Australien. Bayer weigert sich jedoch, eine Schuld anzuerkennen und auch außerhalb der USA Zahlungen zu leisten. Die Europäische Arzneimittelagentur hat, aufgerüttelt durch die Todes- und Erkrankungsfälle in Frankreich, das Risiko der neuen Antibabypillen neu bewertet und empfiehlt Ärzten, Pillen der älteren Generationen zu verschreiben.
Die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter, alle nachhaltig durch Antibabypillen von Bayer geschädigt, wird auf der Aktionärshauptversammlung von Bayer am 29. April 2014 in der Messe Köln vor Ort sein und vor den Aktionären und dem Vorstand eine Rede halten. Die Gruppe will zeigen, dass die Opfer keine Einzelfälle sind, wie es Bayer gerne darstellt, will zusammen mit Betroffenen aus Frankreich, darunter auch Marion Larat, die Schicksale darlegen und Bayer dazu auffordern, die Pillen der Yasmin-Familie vom Markt zu nehmen sowie Verantwortung für die Todesopfer und Erkrankungsfälle zu übernehmen.
Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele, die als erste in Deutschland rechtliche Schritte gegen Bayer eingeleitet haben, werden Ihnen gerne vor dem Messegelände in Köln Rede und Antwort stehen.
Für Vorabinformationen können Sie die beiden erreichen unter:
Felicitas Rohrer 0176-81127987
Kathrin Weigele 0176-23232246
Pressemitteilung vom 11. April 2014
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pharmamulti BAYER soll auf tierversuchsfreie Forschung umsteigen
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und die Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) prangern anlässlich der Hauptversammlung der BAYER AG den Chemie- und Pharmamulti für seine unethische Forschung an. Diese basiere auf großem Tierleid und setze Menschen unkalkulierbaren Risiken aus. Die Verbände organisieren am 29. April vor und in den Kölner Messehallen eine Protestaktion. Sie fordern den Konzern auf, aus dem grausamen System „Tierversuch“ auszusteigen und stattdessen seinen Einfluss für die Stärkung einer modernen, tierversuchsfreien Wissenschaft zu nutzen.
„Im Jahr 2012 mussten in den Laboren von BAYER 147.315 Mäuse, Ratten, Hunde, Katzen und andere Tiere ihr Leben für eine fragwürdige Forschung lassen. Damit werden in Deutschland rund fünf Prozent der bundesweit jährlich 3,1 Millionen Tiere in den Laboren von BAYER zu Tode geforscht“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hinzu kommen 23.282 Tiere, die für BAYER in externen Auftragslaboren sterben. Die CBG und ÄgT finden es besonders verwerflich, dass BAYER wiederholt mit umstrittenen Tierversuchslabors wie Professional Laboratory and Research Services (PLRS) und Huntingdon Life Sciences (HLS), die für tierquälerische Methoden bekannt sind, kooperiert hat.
In Redebeiträgen auf der Hauptversammlung am 29. April werden die Vereine den Konzern für sein unethisches Geschäftsgebaren kritisieren. Tierversuche dienen dem reinen Profitstreben, wofür nicht nur die Tiere, sondern häufig auch Menschen mit dem Leben bezahlen müssen, da die Experimente am „Tiermodell“ häufig nicht aussagekräftig sind. Wie in der Branche üblich, verschweigt BAYER gern schädliche Nebenwirkungen seiner Pharmaprodukte. So kam es beim als Schwangerschaftstest eingesetzten Hormonpräparat Duogynon des Berliner Unternehmens Schering, das heute zu BAYER gehört, verstärkt zu Fehlgeburten und schweren Missbildungen von Kindern. Aus internen Dokumenten geht hervor, dass dem Unternehmen die fatalen Nebenwirkungen bereits seit 1967 bekannt waren. Das Bundesgesundheitsministerium sprach erst 1978 eine offizielle Warnung aus, das Medikament wurde bis 1980 verkauft.
Beim Gerinnungshemmer Xarelto von der Firma BAYER registrierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im vergangenen Jahr rund 1400 Meldungen über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen oder Leberschäden sowie 133 Todesfälle. Der Pharmariese hatte in den eingereichten Dokumenten mindestens zwei Todesfälle verschwiegen. Tierversuche haben auch in diesem Fall nicht zur Sicherheit des Präparats beigetragen.
In Deutschland gehen pro Jahr mindestens 58.000 Todesfälle auf das Konto von Arzneimittel-Nebenwirkungen. Zuvor durchgeführte Tierversuche können die Gefahren für den Menschen nicht vorhersagen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und Ärzte gegen Tierversuche fordern daher ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen und appellieren an Konzerne wie BAYER, ihren politischen Einfluss dahingehend zu nutzen, eine moderne, tierversuchsfreie Forschung zu etablieren, um damit Menschen bestmöglich vor schädlichen Chemikalien und Medikamentenskandalen zu schützen.
Im Gegensatz zum Tierversuch liefert die Forschung mit menschlichen Zellsystemen, Biochips und Computersimulationen für den Menschen relevante Ergebnisse. „Dem Profit des Konzerns würde ein Verbot von Tierversuchen keinen Abbruch tun, da tierversuchsfreie Methoden nicht nur zuverlässiger, sondern auch schneller und kostengünstiger sind als Tierversuche“, so Silke Bitz, Sprecherin von Ärzte gegen Tierversuche. Das Problem liegt einzig in der Überwindung des veralteten, politisch festgefahrenen Systems Tierversuch zugunsten einer Forschung, die dem heutigen Zeitalter entspricht, sind sich die Vereine sicher.
Ärzte gegen Tierversuche e.V: www.aerzte-gegen-tierversuche.de
8. Januar 2014
CO-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld:
Interview mit Dipl. Ing. Bernhard Wening (Sachverständiger für Gasanlagen)
FRAGE: Sehr geehrter Herr Wening, noch immer ist das Genehmigungsverfahren für die CO-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld nicht abgeschlossen. Was halten Sie prinzipiell von der Idee, Kohlenmonoxid per Rohrleitung zu transportieren?
ANTWORT: Prinzipiell stehe ich dieser Idee sehr kritisch gegenüber. Es ist technisch sicherlich möglich. Soll dies aber auf einem Sicherheitsniveau geschehen, welches den möglichen Risiken gerecht wird, wird der technische und administrative Aufwand sehr hoch werden. Maßgebliche Grundlage dieser Einschätzung sind die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften von Kohlenmonoxid – im Unterschied zum Erdgastransport, wo wir seit vielen Jahrzehnten weltweite Erfahrungen haben, auch im Umgang und der Begegnung möglicher Risiken.
Wo sehen Sie die größten Gefahren?
Das primäre Risiko ist nun mal der unkontrollierte Gasaustritt. Dieser beruht bei Gasleitungen in der Regel auf Lecks aufgrund von Materialverhalten oder aufgrund äußerer Einwirkung - selten auch aufgrund menschlichen Fehlverhaltens. Dieses Risiko kann durch technische und organisatorische Maßnahmen zwar verringert, aber nie gänzlich eliminiert werden. Auf einer derart langen Trasse kann die hundertprozentige Integrität wohl angestrebt, aber nun mal nicht gewährleistet werden.
Beim Erdgas ist der größte risiko-mindernde Faktor die Ungiftigkeit und die wesentlich geringere Dichte. Beim Transport von CO erhöhen diese beiden Faktoren das Risiko beträchtlich. Es ist daher zwingend erforderlich, der geringen Wahrscheinlichkeit eines Gas-Austritts das hohe Maß möglicher Auswirkungen gegenüberzustellen. Zur Veranschaulichung: würde die gleiche Leitung nicht in einem dicht belebten Wohngebiet, sondern in einem unbewohnten Wüstengebiet verlegt, wäre die Risikoauswirkung anders zu beurteilen sein.
Werden die Gefahren nicht durch die TÜV-Gutachten zur Leckerkennung entkräftet?
In dem Gutachten zu den Leckerkennungssystemen wird nur die Funktionsweise der Technischen Anlage analysiert und bewertet, nicht aber die betriebliche Auswirkung eines Lecks – hier der Gasaustritt, insbesondere die Menge und die Zeitdauer in Abhängigkeit von der Größe des Lecks.
Was nützt es den direkten Anwohner der CO-Pipeline, wenn zwar die Leckentstehung zeitnah erkannt und vom System gemeldet wird, das Gas aber bis zum drucklosen Leerlaufen des Leitungsabschnittes in großen Mengen austritt. Bei 12 bar Überdruck könnten das bei zehn Kilometern Abstand zwischen den Absperreinrichtungen ca. 6000 m³ sein – und auch nur, wenn diese sehr schnell schließen.
Welche zusätzlichen Sicherheits-Maßnahmen für Pipelines gibt es, die von BAYER nicht eingesetzt werden?
Es gibt zum Beispiel Einzäunungen von Schutzstreifen von Erdgaspipelines. Näheres hierzu in Erfahrung zu bringen ist nicht aufwendig.
Warum hat die Firma BAYER diese Maßnahmen nicht ergriffen?
Das kann ich nicht sagen, möglich wären wirtschaftliche Gründe. Es kann aber auch sein, dass seitens BAYER die Unverletzbarkeit einer solchen Gasleitung überschätzt wird.
Teilen Sie den Standpunkt der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass Gefahrstoffe wie CO allenfalls im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden sollten?
Diesen Standpunkt der CBG teile ich, solange nicht nachhaltig erwiesen ist, dass eine hinreichende Sicherheit gegen ALLE denkbaren Gefahren gewährleistet wird.
Zwischen Leverkusen und Dormagen betreibt BAYER bereits seit 2002 eine CO-Leitung. Diese hatte 1967 eine Zulassung für den Transport von CO2 erhalten. Im Jahr 2001 erteilte die Bezirksregierung die Genehmigung für den Einsatz von Kohlenmonoxid. Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht durchlaufen. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Sollte tatsächlich eine Kohlendioxid-Leitung ohne weitere umfangreichste Analysen und Änderungsvorschläge für technische Ausrichtung und betriebliche Verfahren für Kohlenmonoxid zugelassen worden sein, hielte ich das für einen äußerst unsachgemäßen Vorgang. Mir ist auch kein weiterer Fall einer solchen Umwidmung bekannt.
Auch wenn der Vorgang formal rechtmäßig ablief, so ist damit nicht sichergestellt, dass eine hinreichende Sicherheit für den Betrieb der Leitung gewährleistet ist. Es ist zu vermuten, dass es für CO keine detaillierten technischen Regeln, die den Stand der Technik für den Transport außerhalb geschlossener Betriebe beschreiben, vorgelegen haben. Die damals gültige Gashochdruckleitungs-Verordnung befasst sich im Wesentlichen mit der technischen Sicherheit der Pipeline – nicht aber detailliert mit der Gefahrenabwehr und den Folgen eines möglichen Gasaustritts. Dies müsste m. E. sorgfältig geprüft – und bei der Genehmigungsbehörde detailliert nachgefragt - werden.
Unseres Wissens existierte in Deutschland zuvor nur eine CO-Leitung (im Bayrischen Chemiedreieck zwischen Trostberg und Hart). Diese wurde ab 1956 betrieben. Im Jahr 2002 trat dort Kohlenmonoxid aus, woraufhin die Leitung außer Betrieb genommen wurde. Sind Ihnen in Deutschland weitere CO-Pipelines bekannt?
Nein, mir sind keine weiteren CO-Pipelines bekannt. Ich bitte jedoch zu beachten, dass ich seit mehr als 30 Jahren in der Erdgasbranche tätig bin, mich aber im Industriebereich nicht auskenne.
Gibt es Bestrebungen in Deutschland, weitere Gefahrstoffe per Pipeline zu transportieren?
Das ist mir nicht bekannt.
Der von BAYER ursprünglich behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert schon lange nicht mehr. Wegen des Baus der TDI-Anlage ist gegenwärtig in Dormagen ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von Kohlenmonoxid in Planung. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Fortsetzung des Pipeline-Projekts?
Ich versuche bewusst, dieses CO-Pipelineprojekt NICHT vor dem Hintergrund wirtschaftlicher oder prozessorientierter Argumente zu bewerten. Eine solche Abwägung würde möglicherweise zu Abstrichen an der Sicherheitsphilosophie für ein derartig sensibles Projekt bedeuten. Dies war und ist immer eine Grundregel für meine langjährige Tätigkeit als öffentlich anerkannter Sachverständiger im Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung.
Im laufenden Genehmigungsverfahren hat die Bezirksregierung einen Sachverständigen beauftragt, der zuvor drei Gutachten für BAYER erstellt hatte und der in Pressemitteilungen des Konzerns die angebliche Sicherheit der CO-Leitung bestätigte. Wie bewerten Sie die Wahl des Gutachters?
Ich kann die Wahl des Gutachters ohne genaue Kenntnisse des gesamten Vorganges nicht seriös bewerten. Einem intensiven Austausch sowohl mit dem Gutachter als auch mit den verantwortlichen Vertretern der Bezirksregierung stelle ich mich mit Interesse zur Verfügung.
Am 25. September kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Freisetzung von Kohlenmonoxid. Nach Angaben der Polizei schwebten zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr, ein Arbeiter musste reanimiert werden. Zu den Ursachen des Unfalls macht die Firma bislang keine Angaben. Ist der Vorfall auch für die Genehmigung der Pipeline von Interesse?
Ich bin kein ausgewiesener Fachmann im Umgang mit CO. Beschränken wir uns also darauf, was wir wissen: Dauerhaft 100%-dichte Gasleitungssysteme sind in der Praxis nicht bekannt. Gasaustritte sind selbstverständlich nach allen Regel der Technik zu vermindern, aber sie können eben nie ganz ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde existieren seit vielen Jahrzehnten in allen Branchen stoffabhängige Regeln für den Umgang mit Gasaustritten insbesondere zur Vermeidung oder zur Verminderung von Gefahren für Mensch und Umwelt. Auch Unglücke wie dieses oben beschriebene kommen immer wieder vor - in unseren von Arbeitssicherheitsregeln gut begleiteten Arbeitsprozessen sind sie gottseidank selten und eher mit menschlichem Versagen einhergehend.
Es sollte in jedem Falle untersucht werden, welche der Gefährdungen für die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände in gleicher Weise zu Gefährdung für die Bevölkerung führen könnte. Die Gefahr von Kohlenmonoxid wird m. E. unterschätzt.
Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1979 in der Erdgasversorgung tätig. Sachverständiger seit 1991 für Gasanlagen (Transport/ Verteilung). Bis Dez. 2012 Leiter Qualität und Regelsetzung in der RWE Deutschland AG, Essen
Die Fragen stellte Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne der CBG.
Presse Info vom 6. November 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
zum gestrigen Start der Erörterung
CO-Pipeline: Kritik an Bezirksregierung und BAYER
Proteste begleiteten den gestrigen Start des Erörterungstermins zur umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline in der Essener Grugahalle. Rund 150 Einwenderinnen und Einwender nahmen an dem Verfahren teil.
Für lautstarke Kritik sorgte die Berufung des TÜV-Gutachters Christian Engel als Sachverständiger der Bezirksregierung. Engel hatte im Auftrag von BAYER allein für das Planfeststellungsverfahren drei Gutachten erstellt („Stellungnahme zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline“ vom 30. Juli 2008, „Stellungnahme zu den Entspannungseinrichtungen der CO-Fernleitung“ vom 13. Oktober 2008, „Stellungnahme zu den eingesetzten Einrichtungen zum Feststellen austretender Stoffe“ vom 5. September 2008). Auch hatte er in Pressemitteilungen der Firma die angebliche Sicherheit der Leitung bestätigt. Dennoch wurde der gestrige Antrag der Pipeline-Gegner, einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, von der Bezirksregierung abgelehnt.
„Ein Gutachter, der mehrfach im Auftrag von BAYER die Sicherheit der Pipeline beschworen hat, ist eindeutig befangen. Die Bezirksregierung muss für ein solch wichtiges Verfahren dringend einen unabhängigen Sachverständigen auswählen!“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Pehrke erinnert daran, dass der TÜV einst von BAYER mitgegründet wurde und keinesfalls als neutrale Aufsichtsinstanz anzusehen sei. Bereits im Gerichtsverfahren um die CO-Leitung hatten die Richter ein Gutachten des TÜVs wegen mangelnder Neutralität abgelehnt.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die ebenfalls eine Einwendung eingereicht hatte, protestierte vor der Halle mit einem überlebensgroßen Sensenmann gegen das Projekt (siehe Foto). In der Erörterung stellte Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand den Antrag, den Kohlenmonoxid-Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk vom 24. September zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, weil er für die Sicherheit der Pipeline von Bedeutung sein könne. Die Bezirksregierung lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung jedoch ab. „Von BAYER gibt es bis heute keinerlei Informationen über dieses Unglück, das zwei Mitarbeiter fast mit dem Leben bezahlt haben. Wie soll man die Beteuerungen glauben, wonach die Pipeline sicher sei, wenn nicht einmal die Mitarbeiter innerhalb der Werke wirksam geschützt werden können? Die Bezirksregierung sollte dringend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Itzehoe anfordern und diese in der laufenden Erörterung vorstellen“, so Philipp Mimkes.
Kopien der Gutachten von Chr. Engel senden wir gerne zu
Nachtrag:
Die Bezirksregierung hat den Befangenheitsantrag gegen Gutachter Christian Engel abgelehnt. „Es besteht keine Befangenheit“, sagte Ulrike Nienhaus nach der Veranstaltung. Der TÜV-Mann habe nie für Bayer direkt gearbeitet, sondern nur vorgelegte Gutachten überprüft. Bayer hatte sich vor fünf Jahren auf Engel bezogen und so die Sicherheit der Pipeline gerechtfertigt.
Die Aussage lässt sich einfach widerlegen, schließlich steht in den Gutachten zum Planfeststellungsverfahren schwarz auf weiß: „Auftraggeber: Bayer MaterialScience“
Glyphosat wurde von der US-Firma MONSANTO entwickelt und wird mittlerweile auch von BAYER vertrieben
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Pressemitteilung vom 13. Juni 2013
Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen. 70% aller Proben in Deutschland belastet
Berlin: Eines der Ergebnisse stichprobenartiger europaweiter Untersuchungen von Glyphosat-Rückständen im Menschen lautet: Sieben von zehn der untersuchten Großstädter in Deutschland hatten das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Urin. Von März bis Mai dieses Jahres ließen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und sein europäischer Dachverband Friends of the Earth (FOE) Urin-Proben von insgesamt 182 Stadtbewohnern aus 18 Ländern auf Glyphosat analysieren. Es handelt sich hierbei um die erste Studie dieser Art.
Pro Land hatten der BUND und FOE zwischen acht und zwölf Urin-Proben untersuchen lassen. Die Probanden im Alter von 15 bis 65 Jahren waren entweder Fleischesser oder Vegetarier und ernährten sich nach eigenen Angaben überwiegend von konventionellen Lebensmitteln. 90 Prozent der untersuchten Malteser hatten Glyphosat im Körper; bei Briten, Polen und Deutschen waren es 70 Prozent. 63 Prozent der Niederländer und 60 Prozent der Tschechen waren belastet. Belgier und Letten hatten zu je 55, Zyprioten zu 50 Prozent das Herbizid im Urin; bei Spaniern und Kroaten waren es 40 Prozent. Ungarn und Franzosen waren zu 30 Prozent, Österreicher und Georgier zu 20, Schweizer zu 17 Prozent belastet. 10 Prozent der Bulgaren und Mazedonier hatten das Herbizid im Urin.
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Es ist erschreckend, dass fast die Hälfte der Bewohner von Großstädten in Europa Glyphosat im Körper hat. Dabei ist Glyphosat nicht das einzige Pestizid, dem die Menschen ausgesetzt sind. Außer in Malta treten Höchstbelastungen ausgerechnet bei den Bewohnern jener Länder auf, die wie Deutschland, Großbritannien, Polen und die Niederlande intensive Landwirtschaft auf Kosten der Umwelt betreiben. Es wird höchste Zeit, den Pestizideinsatz im Agrarsektor deutlich zu reduzieren.“
Jürgen Stellpflug, Chefredakteur der Zeitschrift „Ökotest“: „Wir von ÖKO-TEST haben Mehl, Haferflocken und Backwaren auf Glyphosat untersuchen lassen und wurden in 14 von 20 Proben fündig. Vor allem waren acht der zehn untersuchten Brötchen belastet, was zeigt, dass Glyphosat die Backtemperaturen übersteht. Unsere Testergebnisse zeigen, dass Glyphosat über Lebensmittel in die Körper der Menschen gelangt. Glyphosat gehört nicht ins Essen, Pestizide gehören nicht in den menschlichen Körper. Erschreckend ist das Versagen der Behörden, die ausgerechnet bei Glyphosat, dem am häufigsten eingesetzten Pestizid der Welt, kaum Untersuchungen auf derartige Belastungen durchgeführt haben.“
Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: „Was die zuständigen Behörden versäumen, haben wir getan. Unsere Analysen bestätigen den Verdacht, dass die Bevölkerung in Europa zu weiten Teilen mit Glyphosat belastet ist. Woher die Rückstände im Einzelnen kommen, muss endlich genau untersucht werden. Entsprechend seiner Auskunft hatte keiner der von uns untersuchten Stadtbewohner - zum Beispiel in seinem Garten - selbst Glyphosat eingesetzt. Folglich stammen die Belastungen aus Quellen, die der Einzelne nicht zu verantworten hat.“
Der BUND-Vorsitzende Weiger forderte die jetzige und die künftige Bundesregierung auf, langfristig angelegte Monitoring-Programme für Glyphosat in Lebensmitteln und in der Umwelt zu starten. Dabei müssten auch Importfuttermittel und gentechnisch verändertes Soja erfasst werden. Auf EU-Ebene dürften keine Anbauzulassungen für Glyphosat-resistente Gentech-Pflanzen erteilt werden. Inakzeptabel sei auch, dass die zuständige Bundesagrarministerin Ilse Aigner vor der Pestizidbelastung der Bevölkerung die Augen verschließe. Dies rieche förmlich nach Lobbyismus für die Herstellerfirmen.
Glyphosat-haltige Unkrautvernichtungsmittel werden weltweit am häufigsten verkauft. Auch in der EU sind sie die meistgenutzten Herbizide. Verwendet werden sie vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in Parks, im Weinbau oder in Hausgärten. Auf mehr als vier Millionen Hektar, das sind rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland, werden Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat eingesetzt. In Nord- und Südamerika werden sie in großem Stil beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgebracht. Neben Monsanto bieten auch Bayer, Syngenta und BASF Unkrautvernichtungsmittel an, die Glyphosat enthalten.
Weitere Informationen und die Studie „Glyphosat im Urin bei Menschen aus 18 Ländern“ finden Sie im Internet unter: http://bund.net/pdf/glyphosat_analyse
Pressemitteilung, 23. April 2013
Was Bayer-Aktionäre wissen sollten - Initiative informiert vor und in der Bayer-Aktionärsversammlung
In dem Geschäftsbericht halten sich Dr. Dekkers und seine Vorstandskollegen zur CO-Pipeline auffällig zurück. Dabei dürfte es die Aktionäre doch sehr interessieren, wo Risiken für Ihre Kapitalanlage versteckt sind und weiteres Geld verbuddelt wird.
1. Die CO-Pipeline rottet im rheinischen Boden seit Jahren vor sich hin und Bayer steht noch in diesem Jahr ein sehr schwieriger Prozeß beim Oberverwaltungsgericht in Münster bevor. Die Richter dort haben bereits im Jahr 2007 mächtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geäußert. Seltsam, dass Bayer in seinem Bericht zu diesen „rechtlichen Risiken“ keine Silbe für nötig hält.
2. Bayer hat im Jahr 2012 seinen Planänderungsantrag zur CO-Pipeline nachgereicht. Die dort angekündigten „Nacharbeiten“ sollen Bayer weitere Millionen kosten und das dürfte den Aktionären gar nicht schmecken. Mehr als 24.000 Menschen - weit mehr Menschen als BayerMaterialScience weltweit überhaupt beschäftigt - haben Einwendungen dagegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
3. Gerade in jüngster Zeit ist die Bomben-Gefahr wieder virulent geworden. So wurde in Duisburg nur 80 Meter neben der CO-Pipeline eine weitere Bombe mit dem hochriskanten, weil unberechenbaren Säurezünder ausgemacht. Und niemand kann sagen, was dort und anderswo nahe oder sogar unter der CO-Pipeline noch an Risiken schlummert. Denn die Trasse wurde niemals ordentlich auf Bomben untersucht.
Die Aktionäre haben Anspruch auf ehrliche und vollständige Information und der Vorstand sollte das “tote CO-Pipeline-Projekt beenden, um weitere Risiken und weitere Geldausgaben und größeren Imageschaden zu vermeiden! Das Manager Magazin berichtete, dass Bayer zu den NRW-Konzernen gehört, die bei vielen Studenten eher unbeliebt sind; Bayer liegt danach erst auf dem 48.Rang!
Pressemitteilung, 15.03.2013
Deutsche Imkerverbände: Bundeslandwirtschaftsministerium agiert zu Lasten des Bienenschutzes in Europa
Kommissionsvorschlag für Teilverbote für bienengefährliche Neonicotinode verbessert Bienenschutz
Die Deutschen Imkerverbände protestieren gegen die irreführende Tatsachenverdrehung und Verbreitung von täuschenden Halbwahrheiten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium bezüglich des Kommissionsvorschlages zum Teilverbot bienengefährlicher Pestizide.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweckt mit der Darstellung in seiner gestrigen Pressemitteilung (Nr. 84 vom 14. März) den Eindruck, der Kommissionsvorschlag würde den Bienenschutz in Deutschland deutlich verschlechtern. Dies ist sachlich falsch. Zwar ist es richtig, dass die Bereiche Wintergetreide und auch die Produktion von Saatgut nicht vom Kommissionsvorschlag erfasst sind. Aigners Ministerium verschweigt allerdings, dass laut dem Kommissionsplan Anwendungen der drei Neonicotinoid-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiomethoxam für fast alle bienenattraktiven Kulturen wie Raps, Sonnenblumen und Obstkulturen für zwei Jahre verboten würden, im Gegensatz und damit erheblich besser als zur Zeit in Deutschland. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide stellt einen Meilenstein für den Bienenschutz und insgesamt eine wesentliche Verbesserung des Status Quo in Deutschland dar. Zudem bleibt es Deutschland weiterhin möglich, über den Kommissionsvorschlag hinausgehende Anwendungsbeschränkungen für Wintergetreide und Saatgutproduktion zu erlassen. Die in der gestrigen Pressemitteilung vergossenen Krokodilstränen sind daher vollkommen unangebracht.
Die gestrige Pressemitteilung ist der traurige Höhepunkt des doppelzüngigen Verhaltens des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Bezug auf den Kommissionsvorschlag. Während sie durch raffiniert gewählte Formulierung suggeriert hat, sie unterstütze den Kommissionsvorschlag, agiert sie seit Wochen intensiv hinter den Kulissen für dessen Aufweichung. So zum Beispiel vor einer Woche durch den über Ungarn lancierten Vorschlag, nationale Ausnahmeregelungen zuzulassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich nicht länger vor den Karren der chemischen Industrie spannen zu lassen, sondern ihren Sonntagsreden zum Bienenschutz endlich durch konsequentes Handeln Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Die Pressemitteilung der Bundesregierung enthält weitere fragwürdige Aussagen wie die Behauptung, das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo) würde belegen, dass seit 2008 keine Bienenschäden durch Neonicotinoide aufgetreten seien. Tatsache ist, dass das Deutsche Bienenmonitoring methodisch überhaupt nicht in der Lage ist, derartige Aussagen zu treffen.
Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass selbst die katastrophalen Bienenschäden im südlichen Rheintal 2008 in den Statistiken des DeBiMo keinen Niederschlag gefunden haben. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, wenn man dort auch in den Folgejahren
nichts beobachtet hat. Zudem ignoriert die Darstellung der Bundesregierung die Erkenntnisse des aktuellen EFSA-Gutachtens und vieler weiterer Studien, die erhebliche Schädigungen von Bienenvölkern insbesondere durch subletale Effekte (d. h. unterhalb der tödlichen Dosis wirkend) belegen. Auch die Aussage, durch strengere Auflagen sei eine Anwendung von Neonicotinoiden ohne ein höheres Risiko für Bienen möglich, ist höchst fraglich. Erfahrungen aus Österreich, Slowenien und Italien zeigen, dass trotz technischer Verbesserungen zur Minimierung von Staubabrieb bei gebeiztem Saatgut Bienenschäden bzw. akute Vergiftungsrisiken nicht auszuschließen sind.
Wir fordern, dass Deutschland heute in Brüssel dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide (für Bienen hochgiftige Pestizide) ohne Einschränkung zustimmt und es unterlässt, in den Hinterzimmern zusammen mit der Agrarindustrie Mehrheiten gegen den Vorschlag der Kommission zu organisieren.
Peter Maske
Deutscher Imkerbund e.V., Villiper Hauptstraß3, 53343 Wachtberg-Villip
Manfred Hederer
Deutscher Berufs und Erwerbsimkerbund e.V.,
Hofstattstr. 22a, 86919 Utting
Walter Haefeker
European Professional Beekeepes Association, Tutzinger Str. 10, 82402 Seeshaupt
Günter Friedmann
Bundesfachgruppe Demeter
Bienenhaltung, Küpfendorf 37, 89555 Steinheim
Magnus Menges
Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker, Schulstr. 4, 66909 Nanzdietschweiler
Georg Biechl
Bezirksimkerverein Gmund – Tegernseer Tal und Umgebung e. V.,
Kainzenweg 12, 83703 Gmund a. Tegernsee
Pressekontakt: Petra Friedrich, Tel.
0228/9329218 o. 0163/2732547, E-Mail:
dib.presse@t-online.de
Pressemitteilung vom 24. April 2012
STOPP-CO-PIPELINE - Initiative vor und auf der Bayer-Aktionärsversammlung
Am Freitag, 27. April 2012 um 10:00 Uhr, Congress-Centrum Koelnmesse, Eingang Nord, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111, 50679 Köln startet die diesjährige Aktionärsversammlung.
Bayer-Chef Dekkers hatte im Vorfeld ja selbst schon Skepsis hinsichtlich der CO-Pipeline erkennen lassen. Jetzt muss er seinen Aktionären erklären, weshalb er bis heute das „Pleiten-Pech und Pannen-Projekt“ auch nach dem Verdikt „Rechtswidrig“ des Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai letzten Jahres dennoch weiterpropagiert.
Zumal Bayer auch verzweifelt versucht, den Protest der über 400 Ärzte einzufangen, um nicht noch mehr an Imageverlust einzugrenzen.
Die Initiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“ wird vor der Versammlung - etwa ab 9 Uhr – die Aktionäre in einem neuen Flyer über die lange und für Bayer verlustreiche Geschichte dieses Projektes informieren.
Auch für diese Versammlung haben wir wieder den Auftrag von langjährigen, treuen Bayer-Aktionären erhalten, deren Rederecht wahrzunehmen und den Aktionären die ganze Wahrheit vorzustellen. So auch über die geplante Vorratsbestellung des CO-Pipeline-Großvaters Werner Wenning, der jetzt in den Aufsichtrat einrücken soll. Freuen Sie sich auf eine spannende Aktionärsversammlung.
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pressemitteilung vom 30. November 2011
US-Gesundheitsbehörde berät über gefährliche Antibaby-Pillen
Geschädigte fordern Verbot / neue Studien stellen erhöhtes Thrombose-Risiko fest / mehr als 10.000 Klagen gegen BAYER AG / mindestens 190 Tote
Für den 8. Dezember hat die US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) einen Experten-Ausschuss einberufen, der über die Zukunft von Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon beraten wird. Aktuelle Studien der FDA zeigen, dass drospirenon-haltige Präparate wie Yasmin, Yasminelle und Yaz ein deutlich höheres Risiko für die Entstehung von Blutgerinnseln bergen als andere orale Kontrazeptiva. Die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern zu diesem Anlass einen Verkaufs-Stopp der Präparate.
Nach Angaben der FDA starben in den USA mindestens 190 Frauen nach der Einnahme von Yaz. Eine Ende Oktober veröffentlichte Studie zeigt, dass die Anwenderinnen von Yaz ein um 75 Prozent höheres Thrombose-Risiko haben als Frauen, die ältere Präparate benutzen; im Auftrag der FDA waren hierfür die Krankenakten von mehr als 800.000 Amerikanerinnen ausgewertet worden. Zwei jüngst im British Medical Journal publizierte Studien kamen gar zu dem Schluss, dass das Risiko einer Thromboembolie unter Drospirenon gegenüber Präparaten mit dem Hormon Levonorgestrel um den Faktor 2,3 beziehungsweise 3,3 erhöht ist.
Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Yaz/Yasmin gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. Der Konzern bewirbt die Pillen mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“. Auf die erhöhten Risiken wird in der Werbung nicht eingegangen. Allein in den USA wurden bereits 10.400 Klagen gegen die Bayer AG eingereicht.
In Deutschland kam es zu mindestens 12 Todesfällen, auch hierzulande wird gegen BAYER geklagt. Betroffene Frauen gründeten im Frühjahr die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und forderten in der Hauptversammlung der BAYER AG einen Verkaufs-Stopp. Die Yasmin-Opfer hatten zu der Versammlung, an der neben dem Vorstand auch rund 4.000 Aktionäre teilnahmen, einen Antrag zur nicht-Entlastung des Vorstands eingereicht.
Kathrin Weigele, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe: „Wir fordern eine ehrliche Aufklärung über die Risiken drospirenon-haltiger Pillen sowie die Offenlegung aller gemeldeten Nebenwirkungen. Wir erwarten, dass sich Bayer endlich mit den zahlreichen Studien unabhängiger Wissenschaftler auseinandersetzt, die eine erhöhte Thrombose-Gefahr belegen. Um weitere Schicksale wie das meine zu verhindern, müssen drospirenon-haltige Produkte vom Markt genommen werden." Kathrin Weigele hatte nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die seit Jahren auf die Gefahren von Yasmin & Co hinweist, fordert ein Verbot aller Antibaby-Pillen mit erhöhtem Nebenwirkungs-Profil. „Antibaby-Pillen sollen verhüten. Dies tun ältere Präparate ebenso zuverlässig wie neue. Die schweren Schädigungen, die durch Yasmin und Yaz verursacht werden, sind größtenteils vermeidbar. Allein mit einer Änderung auf dem Beipackzettel ist es jetzt nicht mehr getan“, so Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins.
Auch der im Sommer veröffentlichte Arzneimittelreport der Barmer GEK war zu dem Ergebnis gekommen, dass neuere Antibabypillen wie Yasmin ein mehr als doppelt so hohes Risiko bergen wie ältere Mittel. Der Arzneimittelexperte Prof. Gerd Glaeske forderte die Ärzte auf, „nicht den Werbeaktionen und dem Marketinggeklingel pharmazeutischer Unternehmer zu folgen“ und stattdessen risikoärmere Präparate zu verschreiben.
weitere Informationen:
=> Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter
=> Kampagnenseite der CBG
Basler Zeitung, 09.12.2011
Antibabypille auf der Anklagebank
Die umstrittene Pille Yasmin von Bayer kann in den USA vorerst auf dem Markt bleiben. Doch der deutsche Pharmahersteller muss mit verschärften Zulassungsvorschriften rechnen.
Die US-Zulassungsstelle entschied gestern zwar, die Antibabypille von Bayer trotz erhöhter Embolierisiken auf dem Markt zu belassen, aber möglicherweise nur noch beschränkt zum Verkauf freizugeben. Es bleibt aber der Verdacht, Bayer habe gegenüber den Behörden Informationen zu den Nebenrisiken verschwiegen. Dies könnte zudem die laufenden Haftpflichtverfahren beeinflussen.
Um die Nebenwirkungen der Pille, die in der Schweiz unter dem Markennamen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen ist, wird seit Jahren gestritten. Gestern beschlossen die Experten der US-Arzneimittelbehörde FDA zunächst mit 21 zu 5 Stimmen, dass Bayer die Risiken der Pille nicht ausreichend dargestellt hatte. Knapp mit 15 zu 11 Stimmen kamen sie danach zum Schluss, dass Yasmin mehr Vorteile als Risiken aufweise. Der abschliessende Entscheid steht aus, doch ist damit zu rechnen, dass die Pille auf dem Markt bleibt, aber mit verschärften Zulassungsvorschriften versehen werden muss. Dies deshalb, weil die FDA bereits zweimal eine Bayer-Pille mit der Kombination von Östrogen und Gestagen (Drospirenon) bewilligt und zudem 2008 und 2010 Generika mit den gleichen Wirkstoffen zugelassen hatte. Etwas erhöhte Thromboserisiken für diese Art der Minipille sind zudem bekannt.
Kontrovers ist und bleibt, ob bestimmte Altersgruppen einem höheren Risiko einer Blutverklumpung ausgesetzt sind, ob Bayer davon wusste und dies verschwieg und ob der Konzern die Pille für andere, unerlaubte Zwecke vermarktete. Brisant war dabei die Stellungnahme des früheren FDA-Direktors David Kessler. Er warf Bayer vor, Forschungsresultate zu den Nebenwirkungen nur selektiv vorgelegt und so die Risiken verschleiert zu haben. Wäre dies der FDA früher bekannt gewesen, so hätte dies das Nutzen-Risiko-Profil von Yasmin verändert und zusätzliche Ermittlungen erfordert. Kessler kritisierte zudem eine Marketingkampagne, mit der die Pille gegen Menstruationsbeschwerden angepriesen wurde. Dafür aber ist sie nicht zugelassen. Eingespannt für diese PR-Aktion wurde eine Gynäkologin, die ein Beratungsbuch für Frauen schrieb, Yasmin lobend erwähnte und dafür ein Honorar von 450‚000 Dollar bezog.
Anwälte suchten Yasmin-Opfer
Den Entscheid der FDA haben diese Verdachtsmomente nicht direkt beeinflusst, da Kessler sie nach der Eingabefrist vorlegte. Die Pharmaexperten der Credit Suisse rechnen dennoch mit einem erhöhten Prozessrisiko für Bayer. Der Fall sei so von einem rein wissenschaftlichen zu einem potenziell zivilrechtlichen geworden, so die CS. Sie schätzt das zusätzliche Prozessrisiko für die ersten, in den USA im Januar beginnenden Verfahren auf 500 Millionen Dollar.
Der FDA lagen Gesundheitsdaten von mehr als 800‘000 Frauen aus zehn Jahren vor. Eine Reihe von Studien wies vor allem auf das erhöhte Thromboserisiko für Frauen über 35 Jahren hin. In 16,9 Fällen (auf 10‚000 Frauen) löst Yasmin demnach ein gefährliches Blutgerinnsel aus. Dagegen beobachteten Forscher bei anderen Antibabypillen im Schnitt nur 6,3 Fälle. In der Schweiz geriet das Präparat in die Schlagzeilen, als eine 16-Jährige eine Lungenembolie und nachfolgend eine schwere Hirnschädigung erlitt, kurz nachdem sie zum ersten Mal die Yasmin-Pille eingenommen hatte. Der Fall liegt vor dem Bezirksgericht Zürich, da die Mutter auf einen Schadenersatz von 6 Millionen Franken geklagt hat.
In den USA ist Bayer mit über 10‘000 Forderungen eingedeckt worden, mehr als 2500 allein in den letzten Monaten, nachdem sich spezialisierte Anwälte gezielt an potenzielle Yasmin-Opfer gewandt hatten. Die Antibabypille von Bayer ist in der Schweiz unter dem Namen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen.
Von Walter Niederberger, San Francisco.
Presse Information vom 25. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren
„Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“
Verwaltungsgericht stoppt CO-Pipeline von BAYER
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die Genehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig ist, weil die Erdbebensicherheit des Projekts nicht ausreichend geprüft wurde. Die Pipeline darf somit nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten des Kreises Mettmann war zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als 140.000 Menschen durch einen Bruch der Leitung gefährdet sind.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, fordert nun ein Ende des Projekts: „Wir beglückwünschen die Kläger und die Bürgerinitiativen zu diesem großen Erfolg! Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Vorhaben zu beerdigen. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline verzichten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.
Die Inbetriebnahme der Leitung ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster schon im Dezember 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts geäußert hatte. Durch den heutigen Gerichtsbeschluss wird sich das Genehmigungsverfahren weiter verzögern. Von Mitarbeitern des Unternehmens war in jüngster Zeit zu hören, dass der BAYER-Vorstand im Fall einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will. Gegen die Pipeline liegen mehr als 40 zusätzliche Klagen vor.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur Pipeline mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Zudem wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten.
Die ursprüngliche Planung von BAYER sah vor, das giftige Gas über 67 km durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten – ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Aussage des Konzerns, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag oder von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.
Schon im Dezember 2004 hatte BAYER mit der Firma Linde einen Vertrag über die langfristige Lieferung von CO geschlossen. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn eine Genehmigung vorlag. Durch den jüngst angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an, weswegen so oder so eine neue CO-Anlage benötigt wird.
alle Informationen zur Kampagne
Pressemitteilung der Stopp Bayer- CO- Pipeline Initiativen
Hilden, 25. Mai 2011
Weiterer Etappensieg zum Stopp der CO - Pipeline
Initiative geht gestärkt in die nächsten Runden
Der Vorsitzende der 3. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf Dr. Schwerdtfeger verkündete zunächst die Kostenentscheidung und diese fiel schon deutlich zu Lasten der beklagten Bezirksregierung und der Beigeladenen Bayer aus.
Dass der Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig und nichtvollziehbar beurteilt wurde, bedeutet:
* Baustopp an der gesamten CO – Pipeline; die technische Fertigstellung muss warten und Bilder der vor sich hinrottenden Rohre auf enteignetem Boden werden weiter am Image von Bayer kratzen.
* Der damalige Regierungspräsident Büssow, Bayer als Bauherr und der begutachtende TÜV haben sich bis auf die Knochen blamiert und sind bloßgestellt. Wer es nicht schafft europaweit anerkannte Regeln zur Erdbebensicherheit anzuwenden und zwingend vorgegebene Überprüfungen des Bodens und der oberirdischen Teile - wie Rohrbrücken - für unnötig erachtet und dann in seinen Verlautbarungen noch von einer „sicheren Pipeline“ faselt, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.
In anderen Punkten ist das Gericht bei seiner Auffassung aus dem Jahr 2007 geblieben und hat die Klagen zurückgewiesen:
* Das Rohrleitungsgesetz (Enteignungsgesetz) und in der Planbegründung sah es sich durchaus im Gegensatz zu der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes und wollte doch die Enteignungen nicht als rechtwidrig ansehen.
* Auch die fehlende Prüfung von Alternativtrassen spielte keine Rolle genauso wie
* Rost und Mängel an den Rohrleitungen, die von dem Gutachter für unwichtig erklärt wurden. Zitat:“ „Denken Sie daran, wie rostig die Stahlstreben sind, die in Stahlbeton eingebaut werden. Das ändert an der Sicherheit des so entstandenen Gebäude gar nichts.“
Der Vorsitzende wies selbst klar und deutlich auf die unterschiedlichen Rechtsauf-fassungen zu dem nächst instanzlichen Oberverwaltungsgericht hin. Die rechtlichen Prüfungen belassen wir als Initiative weiter vertrauensvoll in den Händen der Kläger und deren hervorragenden Anwälten.
Wir freuen uns, dass wir nun gestärkt in die nächsten Runden im Kampf um Gesundheit, Leben und bürgerliche Rechte der betroffenen Anwohner dieser Giftröhre gehen.
Deshalb verweisen wir auf unser jüngst eingeweihtes Mahnmahl, den Knoten, der sich immer enger um die Giftröhre schließen soll.
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Pressemitteilung vom 26. April 2011
Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen gefordert
neue website http://www.risiko-pille.de geht heute online / betroffene Frauen sprechen am Freitag in der Hauptversammlung der Bayer AG
Neuartige Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein erhöhtes Risikopotential gegenüber älteren Präparaten. Betroffene Frauen haben nun die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG) gegründet und Proteste in der Hauptversammlung der Bayer AG am Freitag angekündigt. Zudem wurde heute die website www.risiko-pille.de freigeschaltet.
Kathrin Weigele, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe, fordert: „Wir möchten eine ehrlichere und umfassendere Aufklärung über die Risiken drospirenonhaltiger Pillen im Beipackzettel und durch Gynäkologen erreichen. Unser Ziel ist es, Frauen für die Risiken der Pille zu sensibilisieren, den betroffenen Frauen ein Gesicht zu geben und endgültig mit dem Mythos aufzuräumen, als Geschädigte ein Einzelfall zu sein. Unsere website soll Betroffenen zudem die Möglichkeit zur Selbsthilfe bieten“. Kathrin Weigele hatte nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten.
Die drospirenonhaltigen Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle des Herstellers Bayer Schering verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu doppelt so hohes Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu älteren Präparate. Nach Angaben der US-Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration starben allein in den USA 190 Frauen nach Einnahme von Yasmin oder Yaz. In Deutschland erlitten mindestens zwölf junge Frauen tödliche Embolien. Gegen Bayer sind rund 7.000 Klagen anhängig.
Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Das Präparat gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. In den Kampagnen des Konzerns wird in erster Linie mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ geworben. Auf die erhöhten Gefahren wird hingegen nicht eingegangen.
Mit ihrem Erscheinen in der Hauptversammlung wollen die geschädigten Frauen die Einstellung verharmlosender Werbung für Antibaby-Pillen sowie ein Verbot von Pillen mit erhöhtem Risikopotenzial erreichen. Zu der Versammlung in den Kölner Messehallen, in der neben dem Vorstand auch rund 4.000 Aktionäre teilnehmen, wurde auch ein Gegenantrag eingereicht, der eine Nicht-Entlastung des Vorstands fordert.
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Kontakt: info@risiko-pille.de
Website: www.risiko-pille.de
Wir sagen Nein!
zu Pillen mit erhöhter Thrombosegefahr
Pressemitteilung vom 25. Januar 2011
NABU und BUND kritisieren Bienenmonitoring
Bienensterben nimmt dramatisch zu - Einsatz von Pestiziden senken
Berlin - Die Umweltverbände NABU und BUND veröffentlichten heute eine Studie unabhängiger Wissenschaftler, die den Abschlussbericht des Deutschen Bienenmonitorings scharf kritisiert. Die Wissenschaftler Anton Safer und Peter Hoppe zeigen darin auf, dass die Daten und Bewertungen des Bienenmonitorings gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Untersuchungen wie Transparenz, Unparteilichkeit und Objektivität verstoßen.
Das mehrjährige Monitoringprojekt von Bieneninstituten, Bundeslandwirtschaftsministerium, Agrarindustrie und Imkerverbänden war als Reaktion auf die dramatischen Winterverluste vieler Bienenvölker ins Leben gerufen worden. Starke methodische Mängel, falsch ausgewählte Stichproben, ein unzureichender Untersuchungsrahmen und fehlerhafte statistische Methoden führten das Bienenmonitoring jedoch ad absurdum.
Im Abschlussbericht des Projekts war behauptet worden, dass der Befall mit Varroamilben unzweifelhaft die Hauptursache der Überwinterungsprobleme darstelle.
Als mögliche Ursachen des Bienensterbens kommen allerdings viele weitere Faktoren in Frage: Befall mit Parasiten, Infektionen, Umweltstress, einseitige Ernährung der Bienen in Folge von Monokulturen und Pestizide. Der Kardinalfehler des Monitorings liege darin, dass 50 Prozent des Projekts von der Industrie (BASF, Bayer und Syngenta) getragen werden. Diese stellen genau die Pestizide her, die im Verdacht stehen, die Bienen zu schädigen. Die Industrievertreter sitzen im Projektrat, der den Einfluss der Pestizide untersuchen soll und stellen ihre Labore für die Auswertung zur Verfügung. So wird der Fall aus dem Jahr 2008, bei dem der Einsatz von Beizmitteln am Oberrhein zum Massensterben von 20.000 Bienenvölkern führte, in dem Bericht gar nicht erst erwähnt.
„Das gegenwärtig in der Bundesrepublik durchgeführte Bienenmonitoring ist nicht in der Lage, die wahren Ursachen des Bienensterbens aufzudecken. Zu wenige Bienenvölker wurden für die Untersuchungen ausgewählt, die Anwendung von Pestiziden auf den anliegenden Feldern wird erst gar nicht untersucht und die statistischen Methoden sind wissenschaftlich zweifelhaft. Das ist schlechte Wissenschaft“, sagte NABU-Vizepräsident Christian Unselt.
„Die bisherigen Erkenntnisse zu den Ursachen des Bienensterbens sind kein Freispruch für Pestizide. Diese tragen eine wesentliche Mitschuld am Tod vieler nützlicher Insekten und anderer Tiere. Unabhängige Forschungsinstitute müssen endlich wirklichkeitsnah untersuchen, welche Faktoren zum flächendeckenden Bienensterben führen“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Das Bienenvolksterben scheint sich weltweit fortzusetzen und bedroht die landwirtschaftliche Produktion. Ohne Bestäuber sinken die Erträge. Dies hat nicht nur für die industrielle Landwirtschaft existenzbedrohende Folgen. Deshalb fordern der NABU und der BUND, dass der Einsatz von Pestiziden deutlich gesenkt und die Landwirtschaft wieder vielfältiger wird, um die Lebensbedingungen für die Bienenvölker zu verbessern.
Die Studie mit dem Titel: „Das Deutsche Bienenmonitoring: Anspruch und Wirklichkeit“ von P.P. Hoppe und A. Safer finden Sie im Internet unter http://www.nabu.de/downloads/DasDeutscheBienenmonitoring2011.pdf.
Die Kritik der Studie bezieht sich auf den Bericht des Deutschen Bienenmonitorings von Genersch et al. Diese finden Sie ebenfalls im Internet unter http://www.nabu.de/downloads/Bienenmonitoring_genersch.pdf
