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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[Gegenanträge] Gegenanträge HV

CBG Redaktion
Presse-Information vom 13.4.17 Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Mein Essen zahl ich selbst! (MEZIS)

4 Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2017

BAYER muss die MONSANTO-Übernahme stoppen!

Original-Gegenanträge am Ende der Presseerklärung zu: TOP1: Gewinnausschüttung begrenzen TOP2: Nichtentlastung des Vorstands TOP3: Nichtentlastung des Aufsichtsrats TOP4: GegenkandidatInnen zur Wahl zum Aufsichtsrat Zur diesjährigen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren mehrere Gegenanträge eingereicht. Diese erheben Einspruch gegen die geplante Gewinn-Verwendung, machen alternative Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats und plädieren für die Nicht-Entlastung des Vorstands. Nach Ansicht der CBG hat dieser die Verantwortung für die Vermarktung gesundheitsgefährdender Chemikalien und Medikamente und ist deshalb nicht länger tragbar. Auch zur geplanten Übernahme Monsantos hat die Coordination den Antrag gestellt, die Unternehmensführung nicht zu entlasten, weil die Akquisition zahlreiche Gefahren heraufbeschwört. Mit dem avisierten Kauf der US-Gesellschaft schickt BAYER sich nämlich an, der mit Abstand größte Agro-Konzern der Welt zu werden. Käme der Deal vollumfänglich zustande, erreichte BAYER bei den gen-manipulierten Pflanzen einen Marktanteil von weit über 90 Prozent, beim konventionellen Saatgut wären es rund 30 Prozent, bei den Pestiziden ca. 25 Prozent. „Monsanto und BAYER haben es auf der ganzen Welt darauf abgesehen, jedes Glied bei den Wertschöpfungsketten Nahrung und Gesundheit zu kontrollieren. Von herkömmlichem Saatgut über Pestizide bis zu Gentech besteht ihre Strategie in der Schaffung eines neuen multinationalen Mega-Konzerns“, warnt die Aktivistin und Trägerin des alternativen Nobelpreises, Vandana Shiva. Ginge der BAYER-Plan auf, so müssten sich die LandwirtInnen auf höhere Kosten für Saatgut und Pestizide einstellen. Und wie Bauern und Bäuerinnen weniger Auswahl bei ihren Betriebsmitteln hätten, so hätten die VerbraucherInnen weniger Auswahl im Supermarkt. Den Beschäftigten schließlich droht durch den Abbau von Parallel-Strukturen, die Auflagen der Kartellbehörden und Rationalisierungsmaßnahmen zum Abtragen der in Folge des Monsanto-Erwerbs massiv gestiegenen Schuldenlast die Vernichtung ihrer Arbeitsplätze. Überdies hätten die Standort-Städte unter der Transaktion zu leiden, denn in der Vergangenheit hat BAYER seine Einkäufe stets von der Steuer abgesetzt. Damit nicht genug, lässt BAYER keinen Zweifel daran, an der Unternehmenspolitik festhalten zu wollen, die Monsanto zurecht den Beinamen „Evil Empire“ eingebracht hat. So hält der Leverkusener Multi es für legitim, LandwirtInnen Lizenz-Verträge für Saatgut aufzuzwingen und die Gerichte zu bemühen, falls die Bauern und Bäuerinnen es dann wieder aussäen, ohne zu zahlen. „Monsanto hat ein völlig neues Geschäftsmodell etabliert und marktfähig gemacht“, lobt BAYER-Chef Werner Baumann. Sogar die Klagen gegen FarmerInnen rechtfertigt er: „Wenn man ein solches Verhalten als Unternehmen toleriert, entzieht man dem Geschäftsmodell die Basis“. Gegen Glyphosat hat der Vorstandsvorsitzende selbstverständlich ebenfalls nichts. Und dass sich in Indien schon hunderttausende FarmerInnen umgebracht haben, weil sie das teure, aber nur wenig Erträge einbringende Gentech-Saatgut von Monsanto in den Ruin getrieben hat, streitet der Manager schlichtweg ab. „So etwas wird nicht dadurch wahr, dass NGOs sich gegenseitig bestätigen und in ihrer Kritik noch bestärken“, meint Baumann. „Dieser Zynismus spricht Bände“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG fest. „Bei dem Deal geht es einzig und allein um Profit. Weil der Agrar-Markt kriselt, kann die Branche ihre Renditen nicht durch eine Erschließung neuer Absatz-Gebiete und einer damit verbundenen Ausweitung der Produktion erhöhen. Auch Programme zur Effizienz-Steigerung bringen ihr zu wenig. Also drängen Blackrock und andere große Vermögensverwalter BAYER & Co. zu Fusionen und Übernahmen, um die bei solchen Operationen immer viel beschworenen ‚Synergie-Effekte’ zu generieren“, so der Diplom-Kaufmann. Während Monsanto wenigstens die Zustimmung seiner AktionärInnen zu der Transaktion einholte, spart sich BAYER das. Vandana Shiva, deren Initiative Navdanya die Proteste und Aktionen rund um die BAYER-Hauptversammlung mit vorbereitet, kritisiert dieses Verhalten und redet den Aktien-HalterInnen ins Gewissen. „Und BAYER befragt seine Aktionäre nicht einmal zur Monsanto-Übernahme. Ich appelliere daher an die AktionärInnen, den Vorstand mit ihrer Stimme nicht zu entlasten, sondern stattdessen den Antrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu unterstützen!“ Ob diese Übergehung der AnteilseignerInnen überhaupt dem Aktien-Recht entspricht, bezweifeln ExpertInnen wie Christian Strenger. Als „juristisch umstritten“ bezeichnete er in einem Beitrag für die Faz ein solches Vorgehen und verwies dabei auf die Fachliteratur, die der Hauptversammlung bei Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite „eine ungeschriebene Zuständigkeit“ zuschreibe. „Wer den mündigen Aktionär will, sollte ihn also in seiner Rolle als Eigentümer und Risiko-Träger gerade bei Mega-Fusionen ernst nehmen“, rät Strenger deshalb. Und dies gilt umso mehr, als der BAYER-Konzern seine AktionärInnen in Sachen „Monsanto“ explizit vorwarnt zahlreiche mit dem Deal verbundende Unwägbarkeiten aufführt wie etwa „das Risiko, dass die Parteien die von der beabsichtigten Transaktion erwarteten Synergien und Effizienz-Steigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen“ oder „dass die Integration von Monsanto schwieriger, zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet“. „Aber von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt spricht der Vorstand selbstverständlich nicht. Diese sind ihm schlicht egal – uns aber nicht! Darum haben wir zur Hauptversammlung ein breites Protest-Bündnis gegen die Monsanto-Übernahme geschlossen, dass auch über den 28. April hinaus Bestand haben wird“, so Axel Köhler-Schnura abschließend. Presse-Kontakt: Jan Pehrke (CBG) 0211/333911 Jan Salzmann (MEZIS) 0241/508074 Zu den Demonstrationen und Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung 2017 hier mehr

Hier die vier Original-Gegenanträge

13. April 2017 Hauptversammlung am 28. April 2017 Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 1:

Verwendung des Bilanz-Gewinns

Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gelder sollen verwendet werden: - für Erhalt und Schaffung sicherer Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne; - für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch und Umwelt eingetreten sind; - für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzerns ohne doppelte Standards. - und schließlich für die Zahlung von Wiedergutmachungen für die Verbrechen von BAYER und des von BAYER mitbetriebenen IG FARBEN-Zusammenschlusses an die Opfer bzw. an deren Angehörige und Nachkommen. Es sei angemerkt, dass wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jede Dividendenausschüttung im Sinne der erläuterten Sozial-, Menschenrechts- und Ökologie-Leistungen beantragen würden, doch nach der Lage der Gesetze ist das nicht möglich. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

Gegenantrag zu TOP 2:

Der Vorstand wird nicht entlastet

Wir beantragen die Nichtentlastung des Vorstands.

Begründung:

BAYER will MONSANTO übernehmen und damit zum mit Abstand größten Agro-Konzern der Welt werden, der wichtige Glieder der Nahrungsmittel-Kette kontrolliert. Das hätte schlimme Konsequenzen für die Welternährung. Die LandwirtInnen müssten mehr für Pestizide und andere Betriebsmittel zahlen und hätten überdies weniger Auswahl. Der schrumpfenden Sorten-Vielfalt geschuldet, ständen sich auch die VerbraucherInnen in den Lebensmittel-Läden einem schrumpfenden Angebot gegenüber. Zudem würde die Transaktion der Industrialisierung der Landwirtschaft mit all ihren negativen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt weiter Vorschub leisten. Arbeitsplatzvernichtungen und niedrigere Steuer-Zahlungen seitens BAYERs sind ebenfalls zu befürchten. Da der Aufsichtsrat der Akquisition trotz allem zugestimmt hat, ist ihm die Zustimmung zu verweigern. Die Geschäftszahlen von 2015 zugrunde gelegt, erzielen die Landwirtschaftssparten von BAYER und MONSANTO zusammen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Dollar. Damit kann niemand aus der Branche mithalten. Bei den Pestiziden erreichen BAYER und MONSANTO zusammen einen Marktanteil von rund 25 Prozent, beim Saatgut für gentechnisch veränderte und konventionelle Ackerfrüchte einen von rund 30 Prozent. Allein die Gen-Pflanzen betrachtet, erlangen die beiden Konzerne vereint mit weit über 90 Prozent sogar eine Monopol-Stellung. Der Deal hat jedoch noch weitere Risiken und Nebenwirkungen. „Der Merger wird den Landwirten wehtun“, sagt Jim Benham von der Indiana Farmers Union: „Je mehr Konsolidierung wir bei den Anbietern unserer Betriebsmittel haben, desto schlimmer wird’s.“ Der Chef von BAYER Cropscience, Liam Condon, schloss gegenüber der New York Times weitere Preis-Steigerungen dann auch gar nicht erst aus. Allerdings versicherte er scheinheilig, der Konzern würde den FarmerInnen dafür in jedem Fall einen Mehrwert bieten. Überdies reduziert die Übernahme die Produkt-Vielfalt bei Saatgut und Pestiziden. Die oligopol-artigen Strukturen haben jetzt schon einen riesigen Innovationsstau mit sich gebracht, und die neue Übersichtlichkeit dürfte die Malaise noch verstärken. BAYERs Glufosinat oder MONSANTOs Glyphosat haben schon über 40 Jahre auf dem Buckel. Deshalb trotzen immer mehr Unkräuter diesen Substanzen. Den LandwirtInnen bleibt so nichts anderes übrig, als die Gift-Dosis zu erhöhen. Und BAYER leugnet diesen Tatbestand keineswegs. „Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutz-Industrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächen-Kulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, so der BAYER-Forscher Dr. Hermann Stübler. Unter der zunehmenden Konzentration auf dem Agro-Markt hätten auch die Verbraucherinnen zu leiden, denn sie geht mit weniger Auswahl bei den Lebensmitteln einher. Und die Beschäftigten von MONSANTO und BAYER müssen sich ebenfalls auf härtere Zeiten einstellen. Der Vorstand hat die Synergie-Effekte des Deals auf 1,5 Milliarden Dollar taxiert, und das geht mit Arbeitsplatz-Vernichtungen einher. So kündigte der Cropscience-Chef Liam Condon schon einmal die Schließung von Labors im US-amerikanischen Cropscience-Headquarter an, das in North Carolinas „Triangle Research Park“ liegt. Zusätzliche Stellen-Streichungen im Konzern sind durch die Auflagen der Kartell-Behörden zu erwarten: Der Vorstand selbst rechnet damit, sich von Geschäften in einem Umfang von bis zu 2,5 Milliarden Dollar trennen zu müssen. Diese konservative Schätzung könnte jedoch übertroffen werden. Damit nicht genug, entsteht zusätzlicher Druck auf die Belegschaft durch die hohen Schulden, die BAYER sich in Sachen „MONSANTO“ aufgebürdet hat. Das Abstoßen von Unternehmensteilen zur Erweiterung der finanziellen Spielräume hat BAYER nur für die Bundesrepublik ausgeschlossen. Darüber hinaus drohen den Belegschaftsangehörigen mit Rationalisierungsmaßnahmen verbundene Spar-Programme zur Kosten-Senkung. Die Standort-Städte müssen sich ebenfalls auf so einiges gefasst machen. Ihnen ist die letzte Einkaufstour BAYERs noch in denkbar schlechter Erinnerung. Unmittelbar nach dem Kauf der Merck-Sparte mit den nicht rezeptpflichtigen Arzneien hatte der Konzern nämlich verkündet: „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen.“ Trotz all dieser negativen Folgen der MONSANTO-Übernahme betreibt der Vorstand die Transaktion. Damit ist er seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

Gegenantrag zu TOP 3:

Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Wir beantragen die Nichtentlastung des Aufsichtsrats.

Begründung:

BAYER vertreibt zahlreiche Produkte, die hormon-ähnlich wirken und deshalb die Gesundheit schädigen. Das Vorhaben der EU, diese Stoffe aus dem Verkehr zu ziehen, versuchte der Konzern durch massive Lobby-Arbeit zu hintertreiben. Diese Geschäftspolitik ist verantwortungslos. Darum ist dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Hormone sind die Botenstoffe des Körpers. Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe in seinem Regulationssystem. Die biochemischen Substanzen steuern beispielsweise das Knochenwachstum, den Zucker- und Fettstoffwechsel, die Verdauung und die Sexualentwicklung. Stört nun etwas die Signal-Übertragung, so kommen falsche Botschaften an, was die Abläufe gehörig durcheinanderwirbelt. Und als solche „Störer“ – sogenannte endokrine Disruptoren (EDs) – hat die Wissenschaft seit einiger Zeit bestimmte Chemikalien ausgemacht. Viele dieser Substanzen gleichen in ihrem Aufbau nämlich Hormonen und haben deshalb ein beträchtliches Irritationspotenzial. Die mögliche Folge: Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Dysfunktionen des Nerven- und Immunsystems sowie Herz-, Leber- und Gebärmutter-Leiden. BAYER hat eine ganze Menge dieser Stoffe im Angebot. Und manche davon, wie etwa das Antiraupen-Mittel RUNNER, sollen sogar hormonelle Effekte entfalten. Es zählt nämlich zu den Insekten-Wachstumsregulatoren, die der europäische Lobbyverband der Agro-Riesen, die „European Crop Protection Association“ (ECPA), wie folgt beschreibt: „Pheromone und Insekten-Wachstumsregulatoren werden im Pflanzenschutz speziell wegen ihrer Wirkungsweise als endokrine Disruptoren eingesetzt, um den Fortpflanzungsprozess zu stören oder den Lebenszyklus der Insekten zu verkürzen.“ Bei anderen Agro-Giften des Konzerns fällt die Beeinträchtigung des Hormonsystems hingegen eher in die Rubrik „Risiken und Nebenwirkungen“. Dies ist auch bei den anderen Substanzen mit hormon-ähnlichen Eigenschaften aus der Produktpalette BAYERs der Fall, wie z. B. bei Weichmachern oder der Industrie-Chemikalie Bisphenol A, von welcher der Konzern allein im Jahr 2011 rund 1,2 Millionen Tonnen herstellte. Bereits seit den 1990er Jahren warnen WissenschaftlerInnen vor den Gefahren, die durch endokrine Disruptoren drohen. Die Politik erkannte allerdings erst in der Dekade nach dem Jahrtausendwechsel Handlungsbedarf. Bis Ende 2013 wollte die Europäische Kommission genaue Kriterien zur Bestimmung der EDs entwickeln. Dies rief jedoch BAYER auf den Plan. Mit allen möglichen Mitteln versuchte der Konzern, in Brüssel Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen und eine möglichst industrie-freundliche Lösung zu erwirken. So schrieb das Unternehmen im Juni 2013 einen Brief an die stellvertretende Generalsekretärin der EU-Kommission, Marianne Klingbeil, auf. „Die DG ENV (= Generaldirektion Umwelt) favorisiert gegenwärtig ein Konzept, welches durchgängig auf der Basis des Vorsorge-Prinzips konstruiert worden ist (Hazard assessment). Dies bedeutet eine fundamentale Abkehr von den Prinzipien der Risiko-Bewertung und wird in Konsequenz weitreichende, gravierende Auswirkungen auf die Chemie-Branche und Agrar-Industrie (vor allem wegen der bei Pflanzenschutzmitteln angewandten Cut-off-Kriterien, die einen Verlust der Zulassung bedingen), nach sich ziehen“, zeigte sich BAYER alarmiert. Mehr als 37 Pestizide sieht er von einem Verbot bedroht. Allein der Bann der Antipilz-Mittel aus der Gruppe der Triazolewürde zu einem Produktivitätsrückgang von 20 Prozent und zu Ernte-Verlusten bis zu 40 Prozent führen, rechnete das Unternehmen unter Bezugnahme auf zwei Studien vor. Und dieser ganze Lobbyismus von Seiten BAYERs und anderer Chemie-Multis zeigte Wirkung. Die von der EU nach langer Verzögerung im Juni 2016 schließlich vorgestellten Kriterien zur Bestimmung der EDs entsprechen weitgehend den Vorstellungen der Industrie. Dementsprechend hart fiel das Urteil seitens der Umweltverbände und der Fachwelt aus. „Das Vorsorge-Prinzip wird durch die Vorschläge mit Füßen getreten“, konstatiert etwa das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN). Hätte ursprünglich der Beleg einer hormon-schädlichen Eigenschaft für eine Regulierung ausgereicht, so müsse nun die Relevanz eines schädlichen Effekts beim Menschen tatsächlich nachgewiesen sein, moniert die Initiative. Als „ganz im Sinne der Pestizid- und Chemie-Industrie“ ausgefallen kritisiert PAN deshalb die Vorschläge der EU-Kommission zur Definition der EDs. Die Verantwortung für das In-Verkehr-Bringen und -Halten der gesundheitschädlichen endokrinen Disruptoren trägt neben dem Vorstand der Aufsichtsrat. Darum ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

Gegenantrag zu TOP 4:

Wahlen zum Aufssichtsrat

Wir lehnen die vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen KanidatInnen ab und schlagen vor, stattdessen mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: a) Brigitte Hincha, Erzieherin ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren b) Axel Köhler-Schnura, Dipl. Kfm. ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren c) Jan Pehrke, Journalist ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren d) Uwe Friedrich, Stadtplaner ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren d) Christiane Schnura, Dipl. Soz. Päd. Deutschland-Koordinatorin der Internationalen Kampagne für Saubere Kleidung Und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Um Mitteilung dieses Gegenantrags bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura

[Antrag Xarelto] Gegenantrag XARELTO

CBG Redaktion
Presse-Information vom 12.4.17 Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. (CBG) Mein Essen zahl ich selbst! (MEZIS)

Gegenantrag zu TOP2

der BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2017

Der Gerinnungshemmer XARELTO muss vom Markt!

(der Original-Gegenantrag am Ende der Presseerklärung im vollen Wortlaut) Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den BAYER-Konzern auf, die Vermarktung des Gerinnungshemmers XARELTO wegen seiner vielen Risiken und Nebenwirkungen zu stoppen. Einen entsprechenden Gegenantrag hat die CBG in Zusammenarbeit mit MEZIS, der Initiative unbestechlicher ÄrztInnen und Ärzte, zur Hauptversammlung des Unternehmens eingereicht. Im letzten Jahr gingen beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BrArM) 117 Meldungen über Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme von XARELTO ein. Insgesamt registrierte die Behörde 1.449 Einträge wegen unerwünschter Pharma-Effekte. Meistens handelte es sich dabei um Blutungen. Aber auch Leber-Schädigungen traten häufiger auf. Und in jüngster Zeit kommen noch Haut- und Blut-Krankheiten hinzu. Den US-amerikanischen Gerichten liegen wegen dieses (Un)Sicherheitsprofils laut BAYER-Geschäftsbericht bereits über 16.000 Klagen von Geschädigten vor. „Die Verordnung von XARELTO verstößt gegen den hippokratischen Eid, da es sicherere Alternativen gibt“, sagt Jan Salzmann vom MEZIS-Vorstand. „Primum nihil nocere – „Zuerst einmal nicht schaden“ – das gilt heute so wie vor 2000 Jahren“, so der Internist aus Aachen. Schon in den Zulassungstests hat der XARELTO-Wirkstoff Rivaroxaban bloß die „Nicht-Unterlegenheit“ gegenüber Marcumar zu demonstrieren vermocht. Und das auch nur mittels zweifelhafter Methoden. Der Leverkusener Multi hat nämlich den ProbandInnen das Konkurrenz-Produkt nicht ordnungsgemäß verabreicht. Zudem verwendete er zur Bestimmung des Blutgerinnungswertes dieser PatientInnen ein nicht ordnungsgemäß arbeitendes Gerät. Lediglich mit Hilfe aggressiver und viel Geld verschlingender Werbung gelang es BAYER, den Gerinnungshemmer zu einem Milliarden-Seller zu machen. Diese Meinung vertritt auch die „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ (AkdÄ). „Ohne eine große Marketing-Strategie werden Sie ein Medikament mit einem marginalen Nutzen wie beispielsweise XARELTO nie auf dem Markt platzieren können“, konstatiert der AkdÄ-Vorsitzende Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig. „Der Umgang BAYERs mit XARELTO ist verantwortungslos. Darum werden wir das Thema auf die Agenda der Hauptversammlung setzen und die AktionärInnen drängen, den Vorstand nicht zu entlasten und stattdessen für den Gegenantrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu stimmen“, so Jan Pehrke von der CBG abschließend. Presse-Kontakt: Jan Pehrke (CBG) 0211/333911 Jan Salzmann (MEZIS) 0241/508074 Zu den Demonstrationen und Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung 2017 hier mehr

Hier der Original-Gegenantrag

Coordinadora contra los peligros de la BAYER Coalition against BAYER-Dangers Coordination contre les méfaits de BAYER - Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Für Umweltschutz und sichere Arbeitsplätze bei BAYER weltweit! Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Postfach 15 04 18 40081 Düsseldorf Bayer Aktiengesellschaft Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung) Kaiser-Wilhelm-Allee 20 51373 Leverkusen Hauptversammlung am 28. April 2017 Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen AktionärInnen veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2:

Der Vorstand wird nicht entlastet Der Gerinnungshemmer XARELTO mit dem Wirkstoff Rivaroxaban ist eines der umsatzstärksten und am meisten umworbenen Arzneimittel der Firma Bayer. Gegenüber dem Goldstandard Phenprocoumon ist es zwar gleich wirkungsstark, aber erheblich teurer und birgt mehr Risiken. Es wird damit geworben, dass nun Gerinnungskontrollen nicht mehr nötig seien. Die Zulassungsstudien wurden allerdings mit Nierengesunden und Menschen unter 70 Jahren durchgeführt. Hierbei handelt es sich nicht um die typischen PatientInnen, die einen Gerinnungshemmer benötigen. Bei alten und nierenschwachen PatientInnen bedeutet die Therapie mit Rivaroxaban einen Blindflug, der nicht selten tödlich endet. Ein weiterer Nachteil von Rivaroxaban besteht darin, dass kein valides Gegenmittel im Falle einer plötzlich notwendigen OP oder bei einer nicht zu stoppenden Blutung zur Verfügung steht. Studien, die eine Überlegenheit von Rivaroxaban andeuten, sind unter anderem mit defekten INR-Geräten zur Bestimmung des Blutgerinnungsstatus’ durchgeführt worden. Zudem waren 34 Prozent der Vergleichsgruppe unzureichend auf ihr Medikament, einen Vitamin-K-Antagonisten, eingestellt. Da es sowohl im Bereich der Vitamin-K-Antagonisten als auch im Bereich der NOAKs Alternativen zu Rivaroxaban gibt, ist es derzeit ethisch nicht vertretbar, dieses Präparat zu verordnen und seitens der Firma Bayer zu vermarkten. Der Vorstand setzt sich jedoch über diese Bedenken hinweg. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern. Der Vorstand der Firma Bayer wird zudem aufgefordert • die Studiendaten, die zur Zulassung von Rivaroxaban führten, offenzulegen • dafür zu sorgen, dass zeitnah ein geeignetes Antidot zur Verfügung gestellt wird • irreführende Werbung zu Rivaroxaban einzustellen • Einflussnahme auf Leitliniengremien der Fachgesellschaften zu unterlassen Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Jan Pehrke Beirat Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen Hiltrud Breyer, ex MdEP, Berlin Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln Prof. Jürgen Junginger, Designer, Krefeld Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, eh. MdB Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler, Frankfurt Arne Semrott, Politologe, Berlin

[Bündnis ruft auf] Erfolgreiches Bündnistreffen

CBG Redaktion
Presseerklärung vom 6.04.2017 Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Navdanya International

»Stop BAYER/MONSANTO!«

Demonstration und Protestaktionen anlässlich der Hauptversammlung der BAYER-Aktionäre am 28. April 2017 auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn

Nach dem ersten Bündnistreffen unter dem Motto „Stop BAYER/Monsanto!“ im Bonner DGB-Haus, zu dem die ver.di-Jugend NRW-Süd und die Coordination gegen BAYER-Gefahren eingeladen hatten, verbreitert sich die Protestfront. Es waren bundesweite und internationale BäuerInnenverbände, Gewerkschaften, Initiativen, Parteien, Netzwerke, NGOs und Einzelpersonen vertreten und die Liste wird jeden Tag länger. International gemeinsam gegen die Gift-Hochzeit der Multis „Wir haben uns darauf geeinigt, auch international alle an einem Strang zu ziehen, um der giftigen Hochzeit der multinationalen Megakonzerne die Show zu vermasseln!“ sagt Axel Köhler-Schnura für die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Zu den Initiatoren des Bündnisses zählen neben der CBG und der ver.di-Jugend auch die internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM Organics International) und die Internationale Navdanya-Stiftung. Deren Gründerin und Trägerin des alternativen Nobelpreises, Vandana Shiva, ruft nun auch mit auf zu den Protesten in Bonn: „Monsanto und BAYER haben es auf der ganzen Welt darauf abgesehen, jedes Glied bei den Wertschöpfungsketten Nahrung und Gesundheit zu kontrollieren. Von herkömmlichem Saatgut über Pestizide bis zu Gentech, besteht ihre Strategie in der Schaffung eines neuen multinationalen Megakonzerns.“ Proteste in der BAYER-Hauptversammlung im WCCB Vandana Shiva fährt fort: „BAYER befragt seine AktionärInnen nicht einmal zur Monsanto-Übernahme. Ich appelliere daher an die AktionärInnen, auf der Hauptversammlung den Gegenantrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu unterstützen und Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten." Auch Vor und in der BAYER-Aktionärsversammlung im Bonner World Conference Center (WCCB) selbst organisiert die CBG mit dem Bündnis „Stop BAYER/Monsanto“ vielfältige Proteste. Axel-Köhler Schnura dazu: „Die Übernahme des weltweit zurecht unpopulärsten Monopols Monsanto durch den deutschen BAYER-Konzern gibt den Protesten, die wir schon seit 35 Jahren in und vor der Hauptversammlung organisieren, nochmals zusätzliche Bedeutung. Wir rufen alle kritischen AktionärInnen dazu auf, uns mit Spenden zu unterstützen, uns ihr Stimmrecht zu übertragen oder den Konzernverbrechen mit klaren Redebeiträgen eine Absage zu erteilen! Mit uns wird es kein stillschweigendes Monsanto-Facelifting durch den BAYER-Konzern geben!“ Demonstration am 28.4.: Platz der Vereinten Nationen oder „Platz der Vereinten Konzerne?“ Bereits Anfang März hat die CBG für das Protest-Bündnis „Stop BAYER/Monsanto!“ eine Demonstration am Vormittag des 28.4. angemeldet - direkt vor der Aktionärsversammlung auf dem Bonner Platz der Vereinten Nationen. Die Polizei will dort aber keine Versammlung zulassen, mit fadenscheinigen Begründungen. Der Mitorganisator vom ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd und Anmelder für die CBG, Simon Ernst, sagt dazu: „Nun nehmen BAYER-Konzern und Stadtverwaltung offenbar Kurs auf einen Eklat: Sie wollen den breiten gesellschaftlichen Protest rechtswidrig in eine Nebenstraße des Platzes der Vereinten Nationen verbannen. Der Stadt Bonn geht es sicher darum, sich als Kongressstandort zu vermarkten und das städtische Millionengrab WCCB attraktiver zu machen. In unseren Augen ist das, nicht nur kommunalpolitisch, ein handfester Skandal! Aus dem Platz der Vereinten Nationen macht die UN-Stadt Bonn einen Platz der Vereinten Konzerne! Und BAYER zeigt gleich einmal, wohin die Reise mit Monsanto gehen soll: ins demokratische Abseits.“ Hintergrund: Nach der CBG-Anmeldung hat die Stadt Bonn den gesamten öffentlichen Platz der Vereinten Nationen kurzerhand für 500 Euro an die BAYER AG „mitvermietet“: Mithilfe einer erst am 17. März – also lange nach Anmeldung der Demonstration! – beantragten und am 20. März ausgestellten gebührenpflichtigen Sperrerlaubnis (anbei). Diese sieht vor, nicht nur ein überdimensioniertes Zelt auf dem gesamten Vorplatz des World Congress Center Bonn (WCCB) zu errichten, sondern darüber hinaus den Platz der Vereinten Nationen großräumig durch eine massive Zaunanlage vollständig von der Versammlung „Stop BAYER/Monsanto!“ abzuschirmen. Der angebliche Grund für die Sperrung, Sicherheitsbedürfnisse, ist mehr als lächerlich. „Trotz der Proteste seit 1982 konnten immer alle AktionärInnen sicher die HV besuchen. Die großräumige Absperrung mit Errichtung eines Oktoberfest-Zeltes dient einzig der Unterbindung der Proteste in unmittelbarem Kontakt mit den AktionärInnen. Das ist nicht nur politisch und moralisch verwerflich, sondern auch nach geltender Rechtsauffassung schlichtweg illegal. Wir werden das nicht einfach hinnehmen und uns dagegen mit allen gebotenen Mitteln zur Wehr setzen!“ erklärt Simon Ernst für das Bündnis. BAYER hatte Ende Februar kurzfristig seinen Umzug mit der HV von der Kölner Messe ins Bonner WCCB bekanntgegeben, nachdem sich in Köln ein Protestbündnis formiert hatte. Ernst dazu: „Das Versteckspiel BAYERs vor den Protesten geht, nach dem Umzug der HV nach Bonn, mit der Blockade großräumiger öffentlicher Flächen zur Verhinderung von Protesten in die >zweite Runde<“. Kontakt: Simon Ernst, se@cbgnetwork.org, Tel 0151-10734531 Aktionsüberblick online

[BAYER/Monsanto] Stop BAYER/MONSANTO!

CBG Redaktion
Presseerklärung vom 22.03.2017 Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. Navdanya International IFOAM – Organics International

»Stop BAYER/MONSANTO!«

Demonstration und Protestaktionen anlässlich der Hauptversammlung der BAYER-Aktionäre am 28. April 2017 in Bonn

Nach dem Umzug des BAYER-Konzerns von Köln-Deutz ins Bonner WCCB, anbei unser erster Aktionsüberblick. Immer mehr Organisationen aus den Bereichen bäuerliche und ökologische Landwirtschaft, Umweltschutz, NGOs, Gewerkschaften, soziale Basisinitiativen und studentische Organisationen wie der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln, haben mittlerweile vielfältige Proteste rund um die BAYER-Hauptversammlung angekündigt. Größere Konzerne, größere Proteste „Die beschlossene Übernahme von Monsanto durch den BAYER-Konzern verbreitert dieses Jahr sichtbar die Protestfront“ sagt Axel Köhler-Schnura für die Coordination gegen BAYER-Gefahren. In und vor der BAYER-Aktionärsversammlung in Bonn wird die (CBG) wie in den letzten 32 Jahren Proteste organisieren – diesmal auch eine Demonstration und ein ganzes Veranstaltungs- und Protestprogramm in mehreren Städten. Bereits beim „Internationalen Monsanto-Tribunal“ in Den Haag im Oktober 2016 kündigten viele Organisationen angesichts der Monsanto-Übernahme ihre Unterstützung für Proteste in BAYERs „Heimat“ Deutschland an. BAYER-HV zieht nach Bonn – der Protest auch! Am 22. Februar gab BAYER nun kurzfristig in seiner Pressekonferenz zur Hauptversammlung bekannt, am 28.4. von der Kölner Messe ins Bonner World Conference Center (WCCB) zu ziehen. „Dahinter steht womöglich auch die Erwägung des Managements, aus der Großstadt Köln an einen ‚ruhigeren Ort‘ zu ziehen, um Proteste klein zu halten. Da kann ich ihnen auch als Bonner sagen: Daraus wird nichts!“ sagt dazu Mitorganisator Simon Ernst vom ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd. „Wir werden laut vernehmbar am Ort des Geschehens, direkt in und vor der Aktionärsversammlung protestieren und laden alle dazu ein, früh aufzusteh’n und uns dabei zu unterstützen! Demonstration am 28.4. auf dem Platz der Vereinten Nationen Für die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat Ernst mittlerweile eine Demonstration am Vormittag des 28.4. direkt vor dem WCCB angemeldet. Er fragt: „Können wir es etwa still hinnehmen, wenn die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit der Profitwirtschaft einiger globaler Riesenkonzerne wie BAYER und MONSANTO geopfert werden?“. Köhler-Schnura dazu: „Durch die Megafusion entsteht ein Monopol im Bereich des gentechnisch hergestellten Saatguts und der Pestizide und damit eine unkalkulierbare Gefahr für die Ernährung der Menschheit.“ BAYER will Monsanto-Image aufpolieren BAYER will jetzt das schmutzige Image von Gentechnik und Monsanto in Frankreich und vor allem hier in Deutschland aufpolieren. „Dieser BAYER-Kampagne wollen wir einen Strich durch die Rechnung machen!“ sagt Axel Köhler-Schnura für die CBG, und weiter: „Das kann am Ende auch gewaltig nach hinten losgehen für BAYER. Auch der Protest ist jetzt ja angesichts der Übernahme immer mehr vernetzt und zunehmend aufgefordert, zusammenzugehen und mit globalem Widerstand zu antworten.“ Der AStA der Uni Köln ruft ebenfalls zu den Protesten auf ...und ist Mitveranstalter des Townhall-Meetings am 27.4. Die Referentin für Ökologie und Nachhaltigkeit des AStA Joanna Dommnich: „Ich finde es ist äußerst kritisch zu bewerten, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen wie Bayer zum Beispiel durch einen geheimen ‚Kooperationsvertrag‘ mit der Universität zu Köln Einfluss nimmt auf eine öffentliche Hochschule. Universitäten haben in der Gesellschaft auch die Aufgabe, Wissen-(schaft) kritisch zu hinterfragen und neu zu denken. Dies ist in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis nur eingeschränkt oder sogar überhaupt nicht möglich.“ Kontakt: Simon Ernst, se@cbgnetwork.org, Tel 0151-10734531 Anbei: Aktionsüberblick Aktionsüberblick online

Bienensterben

CBG Redaktion

BUND, Pressemitteilung vom 29. April 2016

Protest bei Bayer-Hauptversammlung gegen bienengefährdende Pestizide und Gift im Honig

Köln: Anlässlich der heutigen Hauptversammlung der Bayer AG hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Kongresszentrum in Köln mit Schildern „Bienenhonig enthält Bayer-Pestizide“ gegen die von dem Chemieunternehmen hergestellten bienengefährdenden Gifte protestiert. Auf Flugblättern riefen BUND-Aktivisten die Bayer-Aktionäre dazu auf, sich gegen die Verunreinigung des Honigs mit Pestiziden und für den Ausstieg des Konzerns aus bienengefährlichen Chemikalien einzusetzen. Parallel dazu protestierten BUND-Partnerorganisationen des internationalen Netzwerks „Friends of the Earth“ auch in Großbritannien, den USA und Kanada gegen Bayer-Pestizide.

Auf EU-Ebene habe Bayer erst kürzlich eine Anhebung des Grenzwerts für das bienengefährdende Pestizid Thiacloprid in Honig von 0,05 Milligramm auf 0,2 Milligramm pro Kilo erwirkt, kritisierte die BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel. Thiacloprid ist ein Nervengift, das zur Stoffgruppe der Neonikotinoide gehört und beim Menschen Krebs hervorrufen sowie die Fortpflanzung stören kann. Für Bienen und andere nützliche Insekten ist es oft tödlich. Trotzdem wird es in großem Umfang im Obst- und im Rapsanbau sowie im Heimgartenbereich eingesetzt.

„Bayer boxt Gewinninteressen knallhart auf Kosten der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch“, sagte Hölzel. „Bienen gehören zu den wichtigsten Nutztieren und sorgen für die Bestäubung von etwa zwei Dritteln unserer Nahrungspflanzen. Pestizide wie Thiacloprid sind inzwischen in unserer Nahrung angekommen. Wir fordern eine Null-Toleranz für Pestizide in Lebensmitteln“, so Hölzel.

Viele Baumärkte und Gartencenter haben inzwischen freiwillig bienengefährliche Bayer-Produkte ausgelistet. Seit Februar 2016 dürfen acht von 19 Bayer-Produkten für den Kleingartenbereich nicht mehr verkauft werden, weil sie Thiacloprid in hoher Konzentration enthalten. Wegen ihrer Gefährlichkeit hatte die EU-Kommission schon 2013 die Zulassung von drei Neonikotinoiden für von Bienen bevorzugte Pflanzungen wie Mais und Raps beschränkt. Dagegen klagen Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.

„Thiacloprid ist ähnlich besorgniserregend wie andere bereits nur noch eingeschränkt zugelassene Neonikotinoide. Bayer muss die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zurückziehen. Auf keinen Fall darf die EU ihre Restriktionen gegenüber bienengefährdenden Pestiziden aufweichen, im Gegenteil, nötig ist das Verbot aller Neonikotinoide“, sagte Hölzel.

Fotos von der Protestaktion finden Sie zum Download unter www.bund.net/bayer-fotos

[Yasmin] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 22. April 2016
Risiko Pille – Initiative Thrombose-Geschädigter (ITG)

Erste Klage gegen Bayer wird nun auch mündlich verhandelt / Geschädigte fordern weiterhin Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen

Proteste auf der Bayer-Hauptversammlung am 29. April / 2,04 Milliarden Dollar Entschädigung in den USA / Klagen in ganz Europa

Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein deutlich höheres Risikopotenzial als ältere Präparate. Geschädigte Frauen, die ein Verbot der Produktgruppe fordern, kündigten heute Proteste zur Hauptversammlung der Bayer AG am 29. April in Köln an.

Die Antibaby-Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein höheres Thromboserisiko als ältere Präparate der sogenannten 2. Generation mit dem Gestagen Levonorgestrel. Es entstehen häufiger Thrombosen, Lungenembolien und Schlaganfälle. Bayer zahlte bis Februar 2016 alleine für Vergleiche in den USA 2,04 Milliarden US-Dollar an 17.500 geschädigte Frauen. 2300 Klagen in den USA sind noch anhängig. In Kanada gibt es 13 Klagen, in Israel zwei.

In Europa klagen betroffene Frauen in Frankreich, Österreich, Italien, in der Schweiz und in Deutschland. Bayer rechnet mit weiteren Zahlungen und hat bereits bilanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen. In Frankreich werden die Kosten von Pillen der 3. und 4. Generation inzwischen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. In Großbritannien, den Benelux-Ländern, Dänemark und Norwegen warnen die Gesundheitsbehörden vor den erhöhten Risiken. Die Techniker Krankenkasse veröffentlichte im Oktober 2015 einen Pillenreport, in dem sie vor der Einnahme der Antibaby-Pillen der 3. und 4. Generation abrät.

Das Marketing der Hersteller Bayer bzw. der Bayer-Tochterfirma Jenapharm wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Geworben wird in erster Linie mit Versprechungen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“, auf die erhöhten Gefahren hingegen wird nicht eingegangen. Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt. Bayer weigert sich aber weiterhin, in Europa Verantwortung für seine Antibaby-Pillen zu übernehmen.

In Deutschland haben wir Betroffene uns zu „Risiko Pille – Initiative Thrombose-Geschädigter“ (ehemals Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter) zusammengeschlossen. Unser Ziel ist es, Frauen für die Risiken der Pille zu sensibilisieren, den Betroffenen ein Gesicht zu geben und endgültig mit dem Mythos aufzuräumen, als Geschädigte ein Einzelfall zu sein. Unsere Internetseite www.risiko-pille.de zeigt über 400 Erfahrungsberichte betroffener junger Frauen und Mädchen und informiert umfassend über die Risiken verschiedener Pillen-Präparate.

An der Versammlung in den Kölner Messehallen nehmen neben Vorstand und Aufsichtsrat rund 4.000 AktionärInnen teil. Wir sind vor Ort und informieren vor der Messehalle über unser Anliegen und werden auch mit einer Rede im Saal den Vorstand direkt mit den Fakten konfrontieren.

Im Dezember 2015 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen die erste Klage gegen Bayer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verhandelt. Der Prozess läuft weiter. Die Klägerin Felicitas Rohrer ist Mitbegründerin der ITG.

weitere Informationen:
=> Website der ITG: www.risiko-pille.de
=> Kampagne der CBG: www.cbgnetwork.org/3113.html
=> Pillenreport der Techniker Krankenkasse: https://www.tk.de/tk/themen/studien-und-auswertungen/pillenreport-2015/770798

GenSoja

CBG Redaktion

Informationsdienst Gentechnik, 5. Januar 2016

Giftcocktails auf Sojabohnen

Kommende Woche stimmen die EU-Mitgliedstaaten über den Import weiterer Gentechnik-Pflanzen ab. Dabei geht es auch um zwei Sojavarianten, die je gegen zwei Herbizide resistent sind. Doch dieser Gift-Doppelpack kann das Risiko für Verbraucher und Tiere, die mit dem Soja gefüttert werden, vergrößern, meint ein Freiburger Toxikologe. Die Behörden untersuchten das aber nicht.
Die Sojapflanzen stammen von den Agrarkonzernen Monsanto und Bayer Cropscience. Ihre Gemeinsamkeit: beide sind gegen Unkrautvernichter mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat immun. Die Monsanto-Soja (MON87708 x MON89788) ist dank der im Labor eingebauten DNA zudem gegen Dicamba, einen weiteren Herbizidwirkstoff, resistent. Bayers Bohnen (FG72) können neben Glyphosat auch mit Isoxaflutol besprüht werden.
Der Toxikologe Wolfgang Reuter hält das für bedenklich. Denn die Giftmischungen könnten als Rückstände an den Sojabohnen haften bleiben – und so im Futtertrog von Tieren oder auch auf den Tellern von Verbrauchern landen. Kombinierte Effekte können laut Reuter auftreten, wenn Chemikalien dasselbe Organ schädigen, beispielsweise die Leber, oder sie denselben Wirkmechanismus haben. Sie können sich auch gegenseitig beeinflussen und so neue Effekte hervorrufen, die zuvor unbekannt waren.
Im Auftrag des Vereins Testbiotech aus München hat Reuter wissenschaftliche Untersuchungen zu den Herbiziden sowie Behördenpapiere ausgewertet. Gestern wurde das Gutachten veröffentlicht. Das Ergebnis: Dicamba und Isoxaflutol weisen Ähnlichkeiten zu Glyphosat auf, die ein gegenseitiges Hochschaukeln der Giftigkeit befürchten lassen. So gebe es sowohl für Dicamba als auch Glyphosat wissenschaftliche Hinweise auf eine erbgutschädigende Wirkung, auf Totgeburten bei Versuchstieren und auf eine Beeinflussung des Thymus. Dieses Organ ist wichtig für das Immunsystem.
Auch in den Studien zu Glyphosat und Isoxaflutol wurde Reuter fündig: beide Herbizide griffen die Leber von Versuchstieren an und führten zu Tumoren des Organs. Insgesamt gebe es zu Isoxaflutol aber nur wenige veröffentlichte Studien, die zudem überwiegend von der Industrie selbst durchgeführt worden seien.
Auf solchen Industrie-Untersuchungen beruhen häufig auch die Einschätzungen von Behörden wie der EFSA, die in der EU für die Risikobewertung von Pestiziden und gentechnisch veränderten Pflanzen zuständig ist. Kritiker monieren, dass kombinierte Effekte mehrerer Wirkstoffe dabei bislang keine Rolle spielen. „Die EU-Kommission hat uns mehrfach schriftlich versichert, dass die Herbizide, die bei den Sojabohnen eingesetzt werden, auf alle relevanten Risiken geprüft wurden“, kommentierte Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then, der Reuter beauftragt hatte. „Wir sind daher nicht nur über das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens besorgt, sondern auch schockiert von der Art und Weise, wie die EU-Kommission mit diesen Gesundheitsrisiken umgeht.“
„Es sieht so aus, als ob die Stellungnahmen der EU-Kommission der gezielten Desinformation dienen sollten“, so Then. Er forderte, den Gentechnik-Sojapflanzen von Monsanto und Bayer, die gegen zwei Herbizidwirkstoffe resistent sind, die Genehmigung zu verweigern. „Sowohl Verbraucher als auch Nutztiere können der Kombination dieser giftigen Rückstände ausgesetzt sein, weil man annehmen muss, dass diese auch in der Ernte vorhanden sind“, schrieb Testbiotech in einer Pressemitteilung.
Die Abstimmung kommende Woche ist bereits die zweite über die gentechnisch veränderten Sojapflanzen. Im November hatten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten schon einmal abgestimmt, dabei kam es allerdings nicht zur nötigen qualifizierten Mehrheit für eine verbindliche Entscheidung. Gibt es auch beim zweiten Durchgang ein Patt, kann die EU-Kommission dem Import der Gentechnik-Soja grünes Licht geben.

9. Oktober 2015, Testbiotech

Soja von MONSANTO und BAYER gegen mehrere Spritzmittel resistent

Trotz Verdacht auf krebserregende Glyphosat-Rückstände: EU-Kommission will weitere Gentechnik-Soja zulassen

Die EU-Kommission sieht laut einem aktuellen Schreiben keinen Bedarf für eine detaillierte Untersuchung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die einen Mix von wahrscheinlich krebserregenden Rückständen enthalten. Die Gentechnik-Soja MON 87708 × MON 89788 der Firma Monsanto ist gegen die Unkrautvernichtungs¬mittel Glyphosat und Dicamba resistent. Die Rückstände beider Spritzmittel stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.

Im Juli 2015 hatte Testbiotech eine Online-Aktion gegen die Importzulassung gestartet, vor kurzem hat die EU-Kommission schriftlich auf die Aktion reagiert. Aus der Antwort muss geschlossen werden, dass die Gentechnik-Soja zugelassen werden soll, ohne zuvor die spezifischen Wechselwirkungen von Rückständen der Unkrautvernichtungsmittel zu untersuchen.

Das Herbizid Glyphosat wurde jüngst von einer internationalen Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Dicamba wird in den Pflanzen u. a. zu Stoffen wie Formaldehyd abgebaut, das bereits seit Jahren als krebserregend gilt. Der Import der gentechnisch veränderten Sojabohnen würde die Nahrungskette mit einer speziellen Kombination dieser möglicherweise krebserregendeN Rückstände belasten. Eine genaue Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen der Kombination dieser giftigen Rückstände erscheint daher unverzichtbar. In Kombination könnten die Rückstände wesentlich giftiger sein, als es die Bewertung der einzelnen Stoffe erwarten lässt.

Jüngst hat die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA auch für die Gentechnik-Soja FG72 der Firma Bayer grünes Licht gegeben, die die gleiche Problematik aufwirft: Diese Soja wurde gegen Glyphosat und Isoxaflutol resistent gemacht. Auch Rückstände von Isoxaflutolen sind als wahrscheinlich krebserregend für Menschen klassifiziert. Auch in diesem Falle hat die EFSA die Wechselwirkungen der Rückstände der Unkrautvernichtungsmittel nicht überprüft.

„Es ist Aufgabe der EU-Kommission, für eine Risikoprüfung zu sorgen, die den Anforderungen der EU-Gesetze genügt. Diese basieren auf dem Vorsorgeprinzip und fordern hohe wissenschaftliche Standards. Die Risikobewertung muss daher auch die gesundheitlichen Auswirkungen von speziellen Mischungen von Spritzmittelrückständen einbeziehen“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

weitere Infos:
=> GenSoja von BAYER
=> Bewertung der GenSoja-Sorte FG72 von BAYER

[Glyphosat] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 26. Mai 2015

Appell an die Bayer AG: Glyphosat und Glufosinat freiwillig vom Markt nehmen

Anlässlich der Hauptversammlung der Bayer AG fordern die Agrar Koordination, die Coordination gegen Bayer Gefahren und das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. den Konzern auf, die Produktion von Glyphosat und Glufosinat einzustellen. Wissenschaftlichen Studien zufolge kann Glufosinat Missbildungen hervorrufen und die Fortpflanzung schädigen. Auch im Fall von Glyphosat weisen wissenschaftliche Studien auf gravierende Gesundheitsgefahren hin. Die Substanz kann Fehlbildungen verursachen und wird von einem Expertengremium der WHO-Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.

„BAYER sollte Konsequenzen aus der Einschätzung der Krebsforschungsinstitution der WHO ziehen. Es ist unverantwortlich, das wahrscheinlich krebserregende Glyphosat weiter zu vermarkten. Selbstverständlich erwarten wir auch von den politischen Entscheidungsträgern in der EU, sich für ein Verbot von Glyphosat einzusetzen“, erläutert Julia Sievers-Langer von der Agrar Koordination die Forderung, Glyphosat vom Markt zu nehmen.

Die Diskussion um Glyphosat ist hoch aktuell. Im Laufe dieses Jahres sollen VertreterInnen aller Mitgliedsstaaten im EU-Ausschuss „Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel“ über die weitere Zulassung von Glyphosat nach 2015 entscheiden. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Risikobewertung, die von vier deutschen Behörden durchgeführt wurde. „Die humantoxische Risikobewertung zu Glyphosat durch das zuständige BfR ist nicht nachvollziehbar und sollte grundlegend von unabhängigen Wissenschaftlern überprüft werden. Die Einschätzung, dass Glyphosat nicht humantoxisch sei, missachtet die Ergebnisse zahlreicher wissenschaftlicher Studien“, kritisiert Julia Sievers-Langer.

Der im Vergleich zu Glyphosat wenig beachtete Fall des Pestizidwirkstoffes Glufosinat verdeutlicht ebenfalls grundlegende Probleme des Pestizidzulassungssystems in Europa. Obwohl die EU-Kommission bereits im November 2013 in einer Verordnung bestätigt hat, dass von dem Wirkstoff Glufosinat ein hohes Risiko für Säugetiere und Arthropoden (Gliederfüßler) ausgehe, bleibt der Wirkstoff nach wie vor bis September 2017 auf dem EU-Markt. „Es ist ein politischer Skandal, dass Glufosinat trotz der wissenschaftlichen Erkenntnisse über ökologische Schäden und schwerwiegende Gesundheitsgefahren weiter in der EU angewendet werden darf. Ein moralischer Skandal ist es, dass Bayer sich zum Ziel gesetzt hat, die Produktion von Glufosinat weltweit zu verdoppeln“ äußert sich Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

„Glufosinat zählt zu den hoch gefährlichen Pestizidwirkstoffen. Vor dem Hintergrund der Einstufung von Glufosinat als reproduktionstoxisch, ist die Beteuerung von BAYER, dass Glufosinat bei verantwortungsvoller und vorschriftsmäßiger Anwendung sicher für Mensch und Umwelt sei, zynisch – besonders im Hinblick auf den Einsatz von Pestiziden unter Armutsbedingungen“ so Susan Haffmans vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

„In Asien, Afrika und Südamerika werden oft selbst minimale Schutzvorkehrungen nicht eingehalten und die AnwenderInnen nicht angemessen über Risiken und Anwendungsbestimmungen aufgeklärt. Daran konnten auch die vielen Programme zur ´sicheren Pestizidanwendung´ nichts ändern“, erläutert Julia Sievers-Langer.

[Yasmin] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 12. Mai 2015
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Geschädigte fordern Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen

Proteste in Bayer-Hauptversammlung am 27. Mai / 1,9 Milliarden Dollar Entschädigung in den USA / auch in Deutschland Klagen anhängig

Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein deutlich höheres Risikopotenzial als ältere Präparate. Geschädigte Frauen, die ein Verbot der Produktgruppe fordern, kündigten heute Proteste zur Hauptversammlung der Bayer AG am 27. Mai an.

Felicitas Rohrer, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG): „Uns werden laufend neue Erkrankungen und Todesfälle gemeldet. Dennoch mauert Bayer weiter und verharmlost die Gefahren der Pillen. Wir werden dem Vorstand zeigen, dass man uns nicht mundtot machen kann. Bayer muss Verantwortung für all die Todesfälle und Erkrankungen übernehmen und drospirenonhaltige Pillen endlich vom Markt nehmen!“. An der Versammlung in den Kölner Messehallen nehmen neben Vorstand und Aufsichtsrat rund 4.000 AktionärInnen teil.

Felicitas Rohrer hatte nach Einnahme der Antibabypille Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitten und war bereits klinisch tot. Nur dank glücklicher Umstände konnte ihr Leben gerettet werden. Sie erlitt jedoch dauerhafte Schäden. Rohrer hat zusammen mit anderen Betroffenen rechtliche Schritte gegen Bayer eingereicht. Weitere Klagen sind in Frankreich, den Niederlanden, den USA, Kanada, Israel und Australien anhängig.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „In den USA hat Bayer bereits Entschädigungen in Höhe von 1,9 Milliarden Dollar leisten müssen. Mit einem Verkaufs-Stopp ist jedoch nicht zu rechnen, solange die Zahlungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen. Eine zynische Rechnung!“. Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro. Mimkes fordert auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und den Berufsverband der Frauenärzte auf, vor den erhöhten Gefahren von Pillen der 3. und 4. Generation zu warnen.

Von Pillen wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle geht Studien zufolge ein zwei- bis dreifaches Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu Pillen der 2. Generation aus. Das Marketing der Hersteller Bayer bzw der Bayer-Tochterfirma Jenapharm wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Geworben wird in erster Linie mit Versprechungen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“, auf die erhöhten Gefahren hingegen wird nicht eingegangen. Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt.

Seit Einführung von Yasmin und Yasminelle sind 28 Todesfälle beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) gemeldet worden, die in Zusammenhang mit den Pillen gebracht werden. In Frankreich werden die Kosten drospirenon-haltiger Pillen inzwischen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. In Großbritannien, den Benelux-Ländern, Dänemark und Norwegen warnen die Gesundheitsbehörden vor den erhöhten Risiken. Auch das BfArM warnt seit Jahren vor den Gefahren der Produktgruppe, plädierte bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) für eine Überarbeitung der Leitlinien und spricht sich für eine bessere Aufklärung der Patientinnen aus.

weitere Informationen:
=> website der Selbsthilfegruppe
=> Kampagne der Coordination

Gerne stehen wir für Rückfragen zu Verfügung – auch vor und während der Bayer Hauptversammlung: 0176 81127987

SEPA

CBG Redaktion

Auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren steht vor Problemen, da durch die SEPA-Umstellung Spenderinnen und Spender verloren gingen, u.a. aus den hier dokumentierten Gründen

Pressemitteilung vom 6. November 2014

Spender werden zur Kasse gebeten: Fehlfunktion von SB-Terminals in Banken seit der SEPA-Umstellung

Deutscher Fundraising Verband fordert Banken zum Handeln auf

Viele Menschen kaufen in diesen Wochen nicht nur die ersten Weihnachtsgeschenke für ihre Liebsten, sondern möchten sich über eine Spende an gemeinnützige Organisationen auch für einen guten Zweck einsetzen. Das ist seit der SEPA-Umstellung leider gar nicht mehr so einfach.

Arne Peper, Geschäftsführer des Deutschen Fundraising Verbands (DFRV), erklärt: „Spenden-Zahlscheine von Organisationen werden an den SB-Kundenterminals der Banken teilweise als „nicht lesbar“ abgewiesen. Wenn die Spender dann damit zum Schalter gehen, werden sie zur Kasse gebeten und dürfen zu ihrer Spende noch eine saftige Bearbeitungs-Gebühr dazulegen.“

Wobei es aus Sicht der Organisationen manchmal noch schlimmer kommt. Mehrfach mussten sich bereits potenzielle Spenderinnen und Spender von unkundigen Filial-Angestellten Aussagen anhören wie: „Spenden geht unter SEPA nicht mehr“, „Sie können nur noch an eine Organisation spenden, die mit uns einen Vertrag abgeschlossen hat“ oder: „... die bei uns ein Konto hat.“ Fehlinformationen wie diese können die Organisationen auf Dauer hohe Summen an dringend benötigten Spendengeldern kosten.

Der Deutsche Fundraising Verband fordert die Banken daher zum Handeln auf:
• Spenden müssen kostenlos ermöglicht werden. Sollten die SB-Terminals dafür umgerüstet werden müssen, damit sie auch die für Spenden vorgesehenen Zahlscheine akzeptieren, so sollte bei den Bearbeitungen am Schalter bis dahin auf Gebühren verzichtet werden.
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen besser geschult werden, damit irreführende Falschaussagen vermieden werden und gerade den älteren Mitbürgern bei der Umsetzung von SEPA mehr geholfen wird.
• Es muss eine Clearingstelle für Probleme bei der SEPA-Umsetzung geschaffen werden, damit die Kundinnen und Kunden nicht daran scheitern, dass sich sowohl Banken als auch die Deutsche Kreditwirtschaft derzeit nicht für die Probleme zuständig fühlen.

Das Problem, dass die Zahlscheine am SB-Terminal nicht angenommen werden, tritt flächendeckend in Deutschland bei vielen Banken auf. Betroffen sind zahlreiche Organisationen, darunter zum Beispiel auch Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt und der NABU.
DFRV-Geschäftsführer Arne Peper kommt daher zu dem Schluss: „Trotz der Jubelmeldungen der Bundesbank und des Bundesministerium für Finanzen ruckelt es noch ganz schön bei der SEPA-Umstellung.“

Der Deutsche Fundraising Verband
Dem Deutschen Fundraising Verband gehören rund 1300 Mitglieder an. Er vertritt die Interessen sowohl der einzelnen Fundraiser als auch der im Dritten Sektor tätigen gemeinnützigen Organisationen und der sie unterstützenden Dienstleister in Deutschland, fördert die Professionalisierung des Berufszweigs sowie die Umsetzung ethischer Prinzipien in der Branche.

[CO Pipeline] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Pressemitteilung
Hilden, 28. April 2014

Stopp-Co-Pipeline Initiative vor und in der morgigen Bayer-Aktionärsversammlung aktiv

Auch zur diesjährigen Aktionärsversammlung von Bayer werden wir wieder auf das weiter schwelende Problem CO - Pipeline aufmerksam machen. Bayer kann zwar - wie schon im Vorjahr mit massivem Security - Einsatz uns an dem Gespräch mit den Aktionären hindern. Aber in der Versmmlung haben wir den Auftrag und Rederecht von langjährigen, treuen Aktionären erhalten .

Dieses Rederecht werden wir für aktuelle Informationen nutzen und kritische Fragen an den Vorstand richten, die auch besorgte Anleger sich angesichts der total „verfahrenen“ Situation stellen. Zumal die jüngsten Berichte über Lecks an Pipelines und sonstigen Gift-Lagerstätten die Chemiebranche aufgeschreckt hat.

Auch für die jetzt bekannt gewordenen Übernahmepläne des Bayer-Konzerns können sich die Image-Skandale rund um die CO-Pipelines als Belastung erweisen. Auch negative Einflüsse auf die Übernahme sind möglicherweise zu befürchten und die Aktionäre müssen eventuell die Hoffnung auf eigentlich mögliche bessere Dividende begraben.

Bisher fehlt Bayer anscheinend eine „Exit-Strategie“ aus dem CO-Dilemma, obwohl zwei „alte Hasen“ wie Werner Wenning als Aufsichtsratchef und Marijn Dekkers als Vorstandvorsitzender wissen sollten, dass Probleme nicht kleiner werden, wenn man diese vor sich herschiebt.

Es wird sich zeigen, ob wir die üblichen vorgestanzten Antworten auf unsere neuen Fragen kommen oder ob die Bayer - Führung ihren Aktionären endlich mal wirklich Auskunft erteilen will.

Vielleicht wissen wir morgen mehr ?

[Yasmin] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. April 2014
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)

28 tote Frauen in Deutschland: Wir sagen Nein zu Antibabypillen mit erhöhter Thrombosegefahr

BAYER-Hauptversammlung, Dienstag, 29. April 2014 in Köln–Messe/Deutz

Antibabypillen der 3. und 4. Generation haben nachweislich ein höheres Risiko, eine Thrombose auszulösen, als Pillen der älteren Generationen. Damit steigt auch die Gefahr einer Lungenembolie oder eines Schlaganfalls. Einen Zusatznutzen haben diese Pillen nicht. Sie sind aber gezielt an junge Frauen gerichtet, mit dem Versprechen, nicht an Gewicht zuzunehmen und ein besseres Hautbild zu erlangen.

Die Pillen der 3. und 4. Generation der Firma Bayer, Yasmin, Yasminelle und Yaz, enthalten das Hormon Drospirenon, das dem Körper zu viel Wasser entzieht und dadurch das Thromboserisiko erhöht. Und das auch bei Frauen, die zu keiner Risikogruppe gehören, die also weder übergewichtig sind, noch rauchen, noch an einer Vorerkrankung leiden. Durch die Einnahme der Pillen der 3. und 4. Generation sind in Deutschland bereits 28 Frauen gestorben, in den USA sind es 190. Dort sind Sammelklagen gegen Bayer anhängig, Bayer hat dort bereits 1,7 Milliarden US-Dollar Entschädigungszahlungen geleistet. Momentan gibt es Klagen gegen Bayer in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Kanada, Israel und Australien. Bayer weigert sich jedoch, eine Schuld anzuerkennen und auch außerhalb der USA Zahlungen zu leisten. Die Europäische Arzneimittelagentur hat, aufgerüttelt durch die Todes- und Erkrankungsfälle in Frankreich, das Risiko der neuen Antibabypillen neu bewertet und empfiehlt Ärzten, Pillen der älteren Generationen zu verschreiben.

Die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter, alle nachhaltig durch Antibabypillen von Bayer geschädigt, wird auf der Aktionärshauptversammlung von Bayer am 29. April 2014 in der Messe Köln vor Ort sein und vor den Aktionären und dem Vorstand eine Rede halten. Die Gruppe will zeigen, dass die Opfer keine Einzelfälle sind, wie es Bayer gerne darstellt, will zusammen mit Betroffenen aus Frankreich, darunter auch Marion Larat, die Schicksale darlegen und Bayer dazu auffordern, die Pillen der Yasmin-Familie vom Markt zu nehmen sowie Verantwortung für die Todesopfer und Erkrankungsfälle zu übernehmen.

Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele, die als erste in Deutschland rechtliche Schritte gegen Bayer eingeleitet haben, werden Ihnen gerne vor dem Messegelände in Köln Rede und Antwort stehen.

Für Vorabinformationen können Sie die beiden erreichen unter:
Felicitas Rohrer 0176-81127987
Kathrin Weigele 0176-23232246

weitere Informationen zur Kampagne

[Tierversuche] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. April 2014

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pharmamulti BAYER soll auf tierversuchsfreie Forschung umsteigen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und die Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) prangern anlässlich der Hauptversammlung der BAYER AG den Chemie- und Pharmamulti für seine unethische Forschung an. Diese basiere auf großem Tierleid und setze Menschen unkalkulierbaren Risiken aus. Die Verbände organisieren am 29. April vor und in den Kölner Messehallen eine Protestaktion. Sie fordern den Konzern auf, aus dem grausamen System „Tierversuch“ auszusteigen und stattdessen seinen Einfluss für die Stärkung einer modernen, tierversuchsfreien Wissenschaft zu nutzen.

„Im Jahr 2012 mussten in den Laboren von BAYER 147.315 Mäuse, Ratten, Hunde, Katzen und andere Tiere ihr Leben für eine fragwürdige Forschung lassen. Damit werden in Deutschland rund fünf Prozent der bundesweit jährlich 3,1 Millionen Tiere in den Laboren von BAYER zu Tode geforscht“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hinzu kommen 23.282 Tiere, die für BAYER in externen Auftragslaboren sterben. Die CBG und ÄgT finden es besonders verwerflich, dass BAYER wiederholt mit umstrittenen Tierversuchslabors wie Professional Laboratory and Research Services (PLRS) und Huntingdon Life Sciences (HLS), die für tierquälerische Methoden bekannt sind, kooperiert hat.

In Redebeiträgen auf der Hauptversammlung am 29. April werden die Vereine den Konzern für sein unethisches Geschäftsgebaren kritisieren. Tierversuche dienen dem reinen Profitstreben, wofür nicht nur die Tiere, sondern häufig auch Menschen mit dem Leben bezahlen müssen, da die Experimente am „Tiermodell“ häufig nicht aussagekräftig sind. Wie in der Branche üblich, verschweigt BAYER gern schädliche Nebenwirkungen seiner Pharmaprodukte. So kam es beim als Schwangerschaftstest eingesetzten Hormonpräparat Duogynon des Berliner Unternehmens Schering, das heute zu BAYER gehört, verstärkt zu Fehlgeburten und schweren Missbildungen von Kindern. Aus internen Dokumenten geht hervor, dass dem Unternehmen die fatalen Nebenwirkungen bereits seit 1967 bekannt waren. Das Bundesgesundheitsministerium sprach erst 1978 eine offizielle Warnung aus, das Medikament wurde bis 1980 verkauft.

Beim Gerinnungshemmer Xarelto von der Firma BAYER registrierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im vergangenen Jahr rund 1400 Meldungen über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen oder Leberschäden sowie 133 Todesfälle. Der Pharmariese hatte in den eingereichten Dokumenten mindestens zwei Todesfälle verschwiegen. Tierversuche haben auch in diesem Fall nicht zur Sicherheit des Präparats beigetragen.

In Deutschland gehen pro Jahr mindestens 58.000 Todesfälle auf das Konto von Arzneimittel-Nebenwirkungen. Zuvor durchgeführte Tierversuche können die Gefahren für den Menschen nicht vorhersagen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und Ärzte gegen Tierversuche fordern daher ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen und appellieren an Konzerne wie BAYER, ihren politischen Einfluss dahingehend zu nutzen, eine moderne, tierversuchsfreie Forschung zu etablieren, um damit Menschen bestmöglich vor schädlichen Chemikalien und Medikamentenskandalen zu schützen.

Im Gegensatz zum Tierversuch liefert die Forschung mit menschlichen Zellsystemen, Biochips und Computersimulationen für den Menschen relevante Ergebnisse. „Dem Profit des Konzerns würde ein Verbot von Tierversuchen keinen Abbruch tun, da tierversuchsfreie Methoden nicht nur zuverlässiger, sondern auch schneller und kostengünstiger sind als Tierversuche“, so Silke Bitz, Sprecherin von Ärzte gegen Tierversuche. Das Problem liegt einzig in der Überwindung des veralteten, politisch festgefahrenen Systems Tierversuch zugunsten einer Forschung, die dem heutigen Zeitalter entspricht, sind sich die Vereine sicher.

Ärzte gegen Tierversuche e.V: www.aerzte-gegen-tierversuche.de

[Interview] CO-Pipeline

CBG Redaktion

8. Januar 2014

CO-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld:

Interview mit Dipl. Ing. Bernhard Wening (Sachverständiger für Gasanlagen)

FRAGE: Sehr geehrter Herr Wening, noch immer ist das Genehmigungsverfahren für die CO-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld nicht abgeschlossen. Was halten Sie prinzipiell von der Idee, Kohlenmonoxid per Rohrleitung zu transportieren?

ANTWORT: Prinzipiell stehe ich dieser Idee sehr kritisch gegenüber. Es ist technisch sicherlich möglich. Soll dies aber auf einem Sicherheitsniveau geschehen, welches den möglichen Risiken gerecht wird, wird der technische und administrative Aufwand sehr hoch werden. Maßgebliche Grundlage dieser Einschätzung sind die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften von Kohlenmonoxid – im Unterschied zum Erdgastransport, wo wir seit vielen Jahrzehnten weltweite Erfahrungen haben, auch im Umgang und der Begegnung möglicher Risiken.

Wo sehen Sie die größten Gefahren?
Das primäre Risiko ist nun mal der unkontrollierte Gasaustritt. Dieser beruht bei Gasleitungen in der Regel auf Lecks aufgrund von Materialverhalten oder aufgrund äußerer Einwirkung - selten auch aufgrund menschlichen Fehlverhaltens. Dieses Risiko kann durch technische und organisatorische Maßnahmen zwar verringert, aber nie gänzlich eliminiert werden. Auf einer derart langen Trasse kann die hundertprozentige Integrität wohl angestrebt, aber nun mal nicht gewährleistet werden.
Beim Erdgas ist der größte risiko-mindernde Faktor die Ungiftigkeit und die wesentlich geringere Dichte. Beim Transport von CO erhöhen diese beiden Faktoren das Risiko beträchtlich. Es ist daher zwingend erforderlich, der geringen Wahrscheinlichkeit eines Gas-Austritts das hohe Maß möglicher Auswirkungen gegenüberzustellen. Zur Veranschaulichung: würde die gleiche Leitung nicht in einem dicht belebten Wohngebiet, sondern in einem unbewohnten Wüstengebiet verlegt, wäre die Risikoauswirkung anders zu beurteilen sein.

Werden die Gefahren nicht durch die TÜV-Gutachten zur Leckerkennung entkräftet?
In dem Gutachten zu den Leckerkennungssystemen wird nur die Funktionsweise der Technischen Anlage analysiert und bewertet, nicht aber die betriebliche Auswirkung eines Lecks – hier der Gasaustritt, insbesondere die Menge und die Zeitdauer in Abhängigkeit von der Größe des Lecks.
Was nützt es den direkten Anwohner der CO-Pipeline, wenn zwar die Leckentstehung zeitnah erkannt und vom System gemeldet wird, das Gas aber bis zum drucklosen Leerlaufen des Leitungsabschnittes in großen Mengen austritt. Bei 12 bar Überdruck könnten das bei zehn Kilometern Abstand zwischen den Absperreinrichtungen ca. 6000 m³ sein – und auch nur, wenn diese sehr schnell schließen.

Welche zusätzlichen Sicherheits-Maßnahmen für Pipelines gibt es, die von BAYER nicht eingesetzt werden?
Es gibt zum Beispiel Einzäunungen von Schutzstreifen von Erdgaspipelines. Näheres hierzu in Erfahrung zu bringen ist nicht aufwendig.

Warum hat die Firma BAYER diese Maßnahmen nicht ergriffen?
Das kann ich nicht sagen, möglich wären wirtschaftliche Gründe. Es kann aber auch sein, dass seitens BAYER die Unverletzbarkeit einer solchen Gasleitung überschätzt wird.

Teilen Sie den Standpunkt der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass Gefahrstoffe wie CO allenfalls im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden sollten?
Diesen Standpunkt der CBG teile ich, solange nicht nachhaltig erwiesen ist, dass eine hinreichende Sicherheit gegen ALLE denkbaren Gefahren gewährleistet wird.

Zwischen Leverkusen und Dormagen betreibt BAYER bereits seit 2002 eine CO-Leitung. Diese hatte 1967 eine Zulassung für den Transport von CO2 erhalten. Im Jahr 2001 erteilte die Bezirksregierung die Genehmigung für den Einsatz von Kohlenmonoxid. Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht durchlaufen. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Sollte tatsächlich eine Kohlendioxid-Leitung ohne weitere umfangreichste Analysen und Änderungsvorschläge für technische Ausrichtung und betriebliche Verfahren für Kohlenmonoxid zugelassen worden sein, hielte ich das für einen äußerst unsachgemäßen Vorgang. Mir ist auch kein weiterer Fall einer solchen Umwidmung bekannt.
Auch wenn der Vorgang formal rechtmäßig ablief, so ist damit nicht sichergestellt, dass eine hinreichende Sicherheit für den Betrieb der Leitung gewährleistet ist. Es ist zu vermuten, dass es für CO keine detaillierten technischen Regeln, die den Stand der Technik für den Transport außerhalb geschlossener Betriebe beschreiben, vorgelegen haben. Die damals gültige Gashochdruckleitungs-Verordnung befasst sich im Wesentlichen mit der technischen Sicherheit der Pipeline – nicht aber detailliert mit der Gefahrenabwehr und den Folgen eines möglichen Gasaustritts. Dies müsste m. E. sorgfältig geprüft – und bei der Genehmigungsbehörde detailliert nachgefragt - werden.

Unseres Wissens existierte in Deutschland zuvor nur eine CO-Leitung (im Bayrischen Chemiedreieck zwischen Trostberg und Hart). Diese wurde ab 1956 betrieben. Im Jahr 2002 trat dort Kohlenmonoxid aus, woraufhin die Leitung außer Betrieb genommen wurde. Sind Ihnen in Deutschland weitere CO-Pipelines bekannt?
Nein, mir sind keine weiteren CO-Pipelines bekannt. Ich bitte jedoch zu beachten, dass ich seit mehr als 30 Jahren in der Erdgasbranche tätig bin, mich aber im Industriebereich nicht auskenne.

Gibt es Bestrebungen in Deutschland, weitere Gefahrstoffe per Pipeline zu transportieren?
Das ist mir nicht bekannt.

Der von BAYER ursprünglich behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert schon lange nicht mehr. Wegen des Baus der TDI-Anlage ist gegenwärtig in Dormagen ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von Kohlenmonoxid in Planung. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Fortsetzung des Pipeline-Projekts?
Ich versuche bewusst, dieses CO-Pipelineprojekt NICHT vor dem Hintergrund wirtschaftlicher oder prozessorientierter Argumente zu bewerten. Eine solche Abwägung würde möglicherweise zu Abstrichen an der Sicherheitsphilosophie für ein derartig sensibles Projekt bedeuten. Dies war und ist immer eine Grundregel für meine langjährige Tätigkeit als öffentlich anerkannter Sachverständiger im Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung.

Im laufenden Genehmigungsverfahren hat die Bezirksregierung einen Sachverständigen beauftragt, der zuvor drei Gutachten für BAYER erstellt hatte und der in Pressemitteilungen des Konzerns die angebliche Sicherheit der CO-Leitung bestätigte. Wie bewerten Sie die Wahl des Gutachters?
Ich kann die Wahl des Gutachters ohne genaue Kenntnisse des gesamten Vorganges nicht seriös bewerten. Einem intensiven Austausch sowohl mit dem Gutachter als auch mit den verantwortlichen Vertretern der Bezirksregierung stelle ich mich mit Interesse zur Verfügung.

Am 25. September kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Freisetzung von Kohlenmonoxid. Nach Angaben der Polizei schwebten zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr, ein Arbeiter musste reanimiert werden. Zu den Ursachen des Unfalls macht die Firma bislang keine Angaben. Ist der Vorfall auch für die Genehmigung der Pipeline von Interesse?
Ich bin kein ausgewiesener Fachmann im Umgang mit CO. Beschränken wir uns also darauf, was wir wissen: Dauerhaft 100%-dichte Gasleitungssysteme sind in der Praxis nicht bekannt. Gasaustritte sind selbstverständlich nach allen Regel der Technik zu vermindern, aber sie können eben nie ganz ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde existieren seit vielen Jahrzehnten in allen Branchen stoffabhängige Regeln für den Umgang mit Gasaustritten insbesondere zur Vermeidung oder zur Verminderung von Gefahren für Mensch und Umwelt. Auch Unglücke wie dieses oben beschriebene kommen immer wieder vor - in unseren von Arbeitssicherheitsregeln gut begleiteten Arbeitsprozessen sind sie gottseidank selten und eher mit menschlichem Versagen einhergehend.
Es sollte in jedem Falle untersucht werden, welche der Gefährdungen für die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände in gleicher Weise zu Gefährdung für die Bevölkerung führen könnte. Die Gefahr von Kohlenmonoxid wird m. E. unterschätzt.

Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1979 in der Erdgasversorgung tätig. Sachverständiger seit 1991 für Gasanlagen (Transport/ Verteilung). Bis Dez. 2012 Leiter Qualität und Regelsetzung in der RWE Deutschland AG, Essen

Die Fragen stellte Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne der CBG.

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 6. November 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

zum gestrigen Start der Erörterung

CO-Pipeline: Kritik an Bezirksregierung und BAYER

Proteste begleiteten den gestrigen Start des Erörterungstermins zur umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline in der Essener Grugahalle. Rund 150 Einwenderinnen und Einwender nahmen an dem Verfahren teil.

Für lautstarke Kritik sorgte die Berufung des TÜV-Gutachters Christian Engel als Sachverständiger der Bezirksregierung. Engel hatte im Auftrag von BAYER allein für das Planfeststellungsverfahren drei Gutachten erstellt („Stellungnahme zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline“ vom 30. Juli 2008, „Stellungnahme zu den Entspannungseinrichtungen der CO-Fernleitung“ vom 13. Oktober 2008, „Stellungnahme zu den eingesetzten Einrichtungen zum Feststellen austretender Stoffe“ vom 5. September 2008). Auch hatte er in Pressemitteilungen der Firma die angebliche Sicherheit der Leitung bestätigt. Dennoch wurde der gestrige Antrag der Pipeline-Gegner, einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, von der Bezirksregierung abgelehnt.

„Ein Gutachter, der mehrfach im Auftrag von BAYER die Sicherheit der Pipeline beschworen hat, ist eindeutig befangen. Die Bezirksregierung muss für ein solch wichtiges Verfahren dringend einen unabhängigen Sachverständigen auswählen!“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Pehrke erinnert daran, dass der TÜV einst von BAYER mitgegründet wurde und keinesfalls als neutrale Aufsichtsinstanz anzusehen sei. Bereits im Gerichtsverfahren um die CO-Leitung hatten die Richter ein Gutachten des TÜVs wegen mangelnder Neutralität abgelehnt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die ebenfalls eine Einwendung eingereicht hatte, protestierte vor der Halle mit einem überlebensgroßen Sensenmann gegen das Projekt (siehe Foto). In der Erörterung stellte Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand den Antrag, den Kohlenmonoxid-Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk vom 24. September zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, weil er für die Sicherheit der Pipeline von Bedeutung sein könne. Die Bezirksregierung lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung jedoch ab. „Von BAYER gibt es bis heute keinerlei Informationen über dieses Unglück, das zwei Mitarbeiter fast mit dem Leben bezahlt haben. Wie soll man die Beteuerungen glauben, wonach die Pipeline sicher sei, wenn nicht einmal die Mitarbeiter innerhalb der Werke wirksam geschützt werden können? Die Bezirksregierung sollte dringend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Itzehoe anfordern und diese in der laufenden Erörterung vorstellen“, so Philipp Mimkes.

Kopien der Gutachten von Chr. Engel senden wir gerne zu

Nachtrag:
Die Bezirksregierung hat den Befangenheitsantrag gegen Gutachter Christian Engel abgelehnt. „Es besteht keine Befangenheit“, sagte Ulrike Nienhaus nach der Veranstaltung. Der TÜV-Mann habe nie für Bayer direkt gearbeitet, sondern nur vorgelegte Gutachten überprüft. Bayer hatte sich vor fünf Jahren auf Engel bezogen und so die Sicherheit der Pipeline gerechtfertigt.
Die Aussage lässt sich einfach widerlegen, schließlich steht in den Gutachten zum Planfeststellungsverfahren schwarz auf weiß: „Auftraggeber: Bayer MaterialScience“

alle Infos zur Kampagne

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Glyphosat

CBG Redaktion

Glyphosat wurde von der US-Firma MONSANTO entwickelt und wird mittlerweile auch von BAYER vertrieben

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Pressemitteilung vom 13. Juni 2013

Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen. 70% aller Proben in Deutschland belastet

Berlin: Eines der Ergebnisse stichprobenartiger europaweiter Untersuchungen von Glyphosat-Rückständen im Menschen lautet: Sieben von zehn der untersuchten Großstädter in Deutschland hatten das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Urin. Von März bis Mai dieses Jahres ließen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und sein europäischer Dachverband Friends of the Earth (FOE) Urin-Proben von insgesamt 182 Stadtbewohnern aus 18 Ländern auf Glyphosat analysieren. Es handelt sich hierbei um die erste Studie dieser Art.

Pro Land hatten der BUND und FOE zwischen acht und zwölf Urin-Proben untersuchen lassen. Die Probanden im Alter von 15 bis 65 Jahren waren entweder Fleischesser oder Vegetarier und ernährten sich nach eigenen Angaben überwiegend von konventionellen Lebensmitteln. 90 Prozent der untersuchten Malteser hatten Glyphosat im Körper; bei Briten, Polen und Deutschen waren es 70 Prozent. 63 Prozent der Niederländer und 60 Prozent der Tschechen waren belastet. Belgier und Letten hatten zu je 55, Zyprioten zu 50 Prozent das Herbizid im Urin; bei Spaniern und Kroaten waren es 40 Prozent. Ungarn und Franzosen waren zu 30 Prozent, Österreicher und Georgier zu 20, Schweizer zu 17 Prozent belastet. 10 Prozent der Bulgaren und Mazedonier hatten das Herbizid im Urin.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Es ist erschreckend, dass fast die Hälfte der Bewohner von Großstädten in Europa Glyphosat im Körper hat. Dabei ist Glyphosat nicht das einzige Pestizid, dem die Menschen ausgesetzt sind. Außer in Malta treten Höchstbelastungen ausgerechnet bei den Bewohnern jener Länder auf, die wie Deutschland, Großbritannien, Polen und die Niederlande intensive Landwirtschaft auf Kosten der Umwelt betreiben. Es wird höchste Zeit, den Pestizideinsatz im Agrarsektor deutlich zu reduzieren.“

Jürgen Stellpflug, Chefredakteur der Zeitschrift „Ökotest“: „Wir von ÖKO-TEST haben Mehl, Haferflocken und Backwaren auf Glyphosat untersuchen lassen und wurden in 14 von 20 Proben fündig. Vor allem waren acht der zehn untersuchten Brötchen belastet, was zeigt, dass Glyphosat die Backtemperaturen übersteht. Unsere Testergebnisse zeigen, dass Glyphosat über Lebensmittel in die Körper der Menschen gelangt. Glyphosat gehört nicht ins Essen, Pestizide gehören nicht in den menschlichen Körper. Erschreckend ist das Versagen der Behörden, die ausgerechnet bei Glyphosat, dem am häufigsten eingesetzten Pestizid der Welt, kaum Untersuchungen auf derartige Belastungen durchgeführt haben.“

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: „Was die zuständigen Behörden versäumen, haben wir getan. Unsere Analysen bestätigen den Verdacht, dass die Bevölkerung in Europa zu weiten Teilen mit Glyphosat belastet ist. Woher die Rückstände im Einzelnen kommen, muss endlich genau untersucht werden. Entsprechend seiner Auskunft hatte keiner der von uns untersuchten Stadtbewohner - zum Beispiel in seinem Garten - selbst Glyphosat eingesetzt. Folglich stammen die Belastungen aus Quellen, die der Einzelne nicht zu verantworten hat.“

Der BUND-Vorsitzende Weiger forderte die jetzige und die künftige Bundesregierung auf, langfristig angelegte Monitoring-Programme für Glyphosat in Lebensmitteln und in der Umwelt zu starten. Dabei müssten auch Importfuttermittel und gentechnisch verändertes Soja erfasst werden. Auf EU-Ebene dürften keine Anbauzulassungen für Glyphosat-resistente Gentech-Pflanzen erteilt werden. Inakzeptabel sei auch, dass die zuständige Bundesagrarministerin Ilse Aigner vor der Pestizidbelastung der Bevölkerung die Augen verschließe. Dies rieche förmlich nach Lobbyismus für die Herstellerfirmen.

Glyphosat-haltige Unkrautvernichtungsmittel werden weltweit am häufigsten verkauft. Auch in der EU sind sie die meistgenutzten Herbizide. Verwendet werden sie vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in Parks, im Weinbau oder in Hausgärten. Auf mehr als vier Millionen Hektar, das sind rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland, werden Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat eingesetzt. In Nord- und Südamerika werden sie in großem Stil beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgebracht. Neben Monsanto bieten auch Bayer, Syngenta und BASF Unkrautvernichtungsmittel an, die Glyphosat enthalten.

Weitere Informationen und die Studie „Glyphosat im Urin bei Menschen aus 18 Ländern“ finden Sie im Internet unter: http://bund.net/pdf/glyphosat_analyse

[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 23. April 2013

Was Bayer-Aktionäre wissen sollten - Initiative informiert vor und in der Bayer-Aktionärsversammlung

In dem Geschäftsbericht halten sich Dr. Dekkers und seine Vorstandskollegen zur CO-Pipeline auffällig zurück. Dabei dürfte es die Aktionäre doch sehr interessieren, wo Risiken für Ihre Kapitalanlage versteckt sind und weiteres Geld verbuddelt wird.

1. Die CO-Pipeline rottet im rheinischen Boden seit Jahren vor sich hin und Bayer steht noch in diesem Jahr ein sehr schwieriger Prozeß beim Oberverwaltungsgericht in Münster bevor. Die Richter dort haben bereits im Jahr 2007 mächtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geäußert. Seltsam, dass Bayer in seinem Bericht zu diesen „rechtlichen Risiken“ keine Silbe für nötig hält.

2. Bayer hat im Jahr 2012 seinen Planänderungsantrag zur CO-Pipeline nachgereicht. Die dort angekündigten „Nacharbeiten“ sollen Bayer weitere Millionen kosten und das dürfte den Aktionären gar nicht schmecken. Mehr als 24.000 Menschen - weit mehr Menschen als BayerMaterialScience weltweit überhaupt beschäftigt - haben Einwendungen dagegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

3. Gerade in jüngster Zeit ist die Bomben-Gefahr wieder virulent geworden. So wurde in Duisburg nur 80 Meter neben der CO-Pipeline eine weitere Bombe mit dem hochriskanten, weil unberechenbaren Säurezünder ausgemacht. Und niemand kann sagen, was dort und anderswo nahe oder sogar unter der CO-Pipeline noch an Risiken schlummert. Denn die Trasse wurde niemals ordentlich auf Bomben untersucht.

Die Aktionäre haben Anspruch auf ehrliche und vollständige Information und der Vorstand sollte das “tote” CO-Pipeline-Projekt beenden, um weitere Risiken und weitere Geldausgaben und größeren Imageschaden zu vermeiden! Das Manager Magazin berichtete, dass Bayer zu den NRW-Konzernen gehört, die bei vielen Studenten eher unbeliebt sind; Bayer liegt danach erst auf dem 48.Rang!

weitere Infos zur Hauptversammlung

Bienensterben

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 15.03.2013

Deutsche Imkerverbände: Bundeslandwirtschaftsministerium agiert zu Lasten des Bienenschutzes in Europa

Kommissionsvorschlag für Teilverbote für bienengefährliche Neonicotinode verbessert Bienenschutz

Die Deutschen Imkerverbände protestieren gegen die irreführende Tatsachenverdrehung und Verbreitung von täuschenden Halbwahrheiten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium bezüglich des Kommissionsvorschlages zum Teilverbot bienengefährlicher Pestizide.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweckt mit der Darstellung in seiner gestrigen Pressemitteilung (Nr. 84 vom 14. März) den Eindruck, der Kommissionsvorschlag würde den Bienenschutz in Deutschland deutlich verschlechtern. Dies ist sachlich falsch. Zwar ist es richtig, dass die Bereiche Wintergetreide und auch die Produktion von Saatgut nicht vom Kommissionsvorschlag erfasst sind. Aigners Ministerium verschweigt allerdings, dass laut dem Kommissionsplan Anwendungen der drei Neonicotinoid-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiomethoxam für fast alle bienenattraktiven Kulturen wie Raps, Sonnenblumen und Obstkulturen für zwei Jahre verboten würden, im Gegensatz und damit erheblich besser als zur Zeit in Deutschland. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide stellt einen Meilenstein für den Bienenschutz und insgesamt eine wesentliche Verbesserung des Status Quo in Deutschland dar. Zudem bleibt es Deutschland weiterhin möglich, über den Kommissionsvorschlag hinausgehende Anwendungsbeschränkungen für Wintergetreide und Saatgutproduktion zu erlassen. Die in der gestrigen Pressemitteilung vergossenen Krokodilstränen sind daher vollkommen unangebracht.

Die gestrige Pressemitteilung ist der traurige Höhepunkt des doppelzüngigen Verhaltens des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Bezug auf den Kommissionsvorschlag. Während sie durch raffiniert gewählte Formulierung suggeriert hat, sie unterstütze den Kommissionsvorschlag, agiert sie seit Wochen intensiv hinter den Kulissen für dessen Aufweichung. So zum Beispiel vor einer Woche durch den über Ungarn lancierten Vorschlag, nationale Ausnahmeregelungen zuzulassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich nicht länger vor den Karren der chemischen Industrie spannen zu lassen, sondern ihren Sonntagsreden zum Bienenschutz endlich durch konsequentes Handeln Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung enthält weitere fragwürdige Aussagen wie die Behauptung, das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo) würde belegen, dass seit 2008 keine Bienenschäden durch Neonicotinoide aufgetreten seien. Tatsache ist, dass das Deutsche Bienenmonitoring methodisch überhaupt nicht in der Lage ist, derartige Aussagen zu treffen.

Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass selbst die katastrophalen Bienenschäden im südlichen Rheintal 2008 in den Statistiken des DeBiMo keinen Niederschlag gefunden haben. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, wenn man dort auch in den Folgejahren
nichts beobachtet hat. Zudem ignoriert die Darstellung der Bundesregierung die Erkenntnisse des aktuellen EFSA-Gutachtens und vieler weiterer Studien, die erhebliche Schädigungen von Bienenvölkern insbesondere durch subletale Effekte (d. h. unterhalb der tödlichen Dosis wirkend) belegen. Auch die Aussage, durch strengere Auflagen sei eine Anwendung von Neonicotinoiden ohne ein höheres Risiko für Bienen möglich, ist höchst fraglich. Erfahrungen aus Österreich, Slowenien und Italien zeigen, dass trotz technischer Verbesserungen zur Minimierung von Staubabrieb bei gebeiztem Saatgut Bienenschäden bzw. akute Vergiftungsrisiken nicht auszuschließen sind.

Wir fordern, dass Deutschland heute in Brüssel dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide (für Bienen hochgiftige Pestizide) ohne Einschränkung zustimmt und es unterlässt, in den Hinterzimmern zusammen mit der Agrarindustrie Mehrheiten gegen den Vorschlag der Kommission zu organisieren.

Peter Maske
Deutscher Imkerbund e.V., Villiper Hauptstraß3, 53343 Wachtberg-Villip

Manfred Hederer
Deutscher Berufs und Erwerbsimkerbund e.V.,
Hofstattstr. 22a, 86919 Utting

Walter Haefeker
European Professional Beekeepes Association, Tutzinger Str. 10, 82402 Seeshaupt

Günter Friedmann
Bundesfachgruppe Demeter
Bienenhaltung, Küpfendorf 37, 89555 Steinheim

Magnus Menges
Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker, Schulstr. 4, 66909 Nanzdietschweiler

Georg Biechl
Bezirksimkerverein Gmund – Tegernseer Tal und Umgebung e. V.,
Kainzenweg 12, 83703 Gmund a. Tegernsee

Pressekontakt: Petra Friedrich, Tel.
0228/9329218 o. 0163/2732547, E-Mail:
dib.presse@t-online.de

[Pipeline] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. April 2012

STOPP-CO-PIPELINE - Initiative vor und auf der Bayer-Aktionärsversammlung

Am Freitag, 27. April 2012 um 10:00 Uhr, Congress-Centrum Koelnmesse, Eingang Nord, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111, 50679 Köln startet die diesjährige Aktionärsversammlung.

Bayer-Chef Dekkers hatte im Vorfeld ja selbst schon Skepsis hinsichtlich der CO-Pipeline erkennen lassen. Jetzt muss er seinen Aktionären erklären, weshalb er bis heute das „Pleiten-Pech und Pannen-Projekt“ auch nach dem Verdikt „Rechtswidrig“ des Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai letzten Jahres dennoch weiterpropagiert.

Zumal Bayer auch verzweifelt versucht, den Protest der über 400 Ärzte einzufangen, um nicht noch mehr an Imageverlust einzugrenzen.

Die Initiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“ wird vor der Versammlung - etwa ab 9 Uhr – die Aktionäre in einem neuen Flyer über die lange und für Bayer verlustreiche Geschichte dieses Projektes informieren.

Auch für diese Versammlung haben wir wieder den Auftrag von langjährigen, treuen Bayer-Aktionären erhalten, deren Rederecht wahrzunehmen und den Aktionären die ganze Wahrheit vorzustellen. So auch über die geplante Vorratsbestellung des CO-Pipeline-Großvaters Werner Wenning, der jetzt in den Aufsichtrat einrücken soll. Freuen Sie sich auf eine spannende Aktionärsversammlung.

alle Infos zur Hauptversammlung

[Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pressemitteilung vom 30. November 2011

US-Gesundheitsbehörde berät über gefährliche Antibaby-Pillen

Geschädigte fordern Verbot / neue Studien stellen erhöhtes Thrombose-Risiko fest / mehr als 10.000 Klagen gegen BAYER AG / mindestens 190 Tote

Für den 8. Dezember hat die US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) einen Experten-Ausschuss einberufen, der über die Zukunft von Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon beraten wird. Aktuelle Studien der FDA zeigen, dass drospirenon-haltige Präparate wie Yasmin, Yasminelle und Yaz ein deutlich höheres Risiko für die Entstehung von Blutgerinnseln bergen als andere orale Kontrazeptiva. Die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern zu diesem Anlass einen Verkaufs-Stopp der Präparate.

Nach Angaben der FDA starben in den USA mindestens 190 Frauen nach der Einnahme von Yaz. Eine Ende Oktober veröffentlichte Studie zeigt, dass die Anwenderinnen von Yaz ein um 75 Prozent höheres Thrombose-Risiko haben als Frauen, die ältere Präparate benutzen; im Auftrag der FDA waren hierfür die Krankenakten von mehr als 800.000 Amerikanerinnen ausgewertet worden. Zwei jüngst im British Medical Journal publizierte Studien kamen gar zu dem Schluss, dass das Risiko einer Thromboembolie unter Drospirenon gegenüber Präparaten mit dem Hormon Levonorgestrel um den Faktor 2,3 beziehungsweise 3,3 erhöht ist.

Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Yaz/Yasmin gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. Der Konzern bewirbt die Pillen mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“. Auf die erhöhten Risiken wird in der Werbung nicht eingegangen. Allein in den USA wurden bereits 10.400 Klagen gegen die Bayer AG eingereicht.

In Deutschland kam es zu mindestens 12 Todesfällen, auch hierzulande wird gegen BAYER geklagt. Betroffene Frauen gründeten im Frühjahr die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und forderten in der Hauptversammlung der BAYER AG einen Verkaufs-Stopp. Die Yasmin-Opfer hatten zu der Versammlung, an der neben dem Vorstand auch rund 4.000 Aktionäre teilnahmen, einen Antrag zur nicht-Entlastung des Vorstands eingereicht.

Kathrin Weigele, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe: „Wir fordern eine ehrliche Aufklärung über die Risiken drospirenon-haltiger Pillen sowie die Offenlegung aller gemeldeten Nebenwirkungen. Wir erwarten, dass sich Bayer endlich mit den zahlreichen Studien unabhängiger Wissenschaftler auseinandersetzt, die eine erhöhte Thrombose-Gefahr belegen. Um weitere Schicksale wie das meine zu verhindern, müssen drospirenon-haltige Produkte vom Markt genommen werden." Kathrin Weigele hatte nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die seit Jahren auf die Gefahren von Yasmin & Co hinweist, fordert ein Verbot aller Antibaby-Pillen mit erhöhtem Nebenwirkungs-Profil. „Antibaby-Pillen sollen verhüten. Dies tun ältere Präparate ebenso zuverlässig wie neue. Die schweren Schädigungen, die durch Yasmin und Yaz verursacht werden, sind größtenteils vermeidbar. Allein mit einer Änderung auf dem Beipackzettel ist es jetzt nicht mehr getan“, so Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins.

Auch der im Sommer veröffentlichte Arzneimittelreport der Barmer GEK war zu dem Ergebnis gekommen, dass neuere Antibabypillen wie Yasmin ein mehr als doppelt so hohes Risiko bergen wie ältere Mittel. Der Arzneimittelexperte Prof. Gerd Glaeske forderte die Ärzte auf, „nicht den Werbeaktionen und dem Marketinggeklingel pharmazeutischer Unternehmer zu folgen“ und stattdessen risikoärmere Präparate zu verschreiben.

weitere Informationen:
=> Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter
=> Kampagnenseite der CBG

Basler Zeitung, 09.12.2011

Antibabypille auf der Anklagebank

Die umstrittene Pille Yasmin von Bayer kann in den USA vorerst auf dem Markt bleiben. Doch der deutsche Pharmahersteller muss mit verschärften Zulassungsvorschriften rechnen.

Die US-Zulassungsstelle entschied gestern zwar, die Antibabypille von Bayer trotz erhöhter Embolierisiken auf dem Markt zu belassen, aber möglicherweise nur noch beschränkt zum Verkauf freizugeben. Es bleibt aber der Verdacht, Bayer habe gegenüber den Behörden Informationen zu den Nebenrisiken verschwiegen. Dies könnte zudem die laufenden Haftpflichtverfahren beeinflussen.
Um die Nebenwirkungen der Pille, die in der Schweiz unter dem Markennamen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen ist, wird seit Jahren gestritten. Gestern beschlossen die Experten der US-Arzneimittelbehörde FDA zunächst mit 21 zu 5 Stimmen, dass Bayer die Risiken der Pille nicht ausreichend dargestellt hatte. Knapp mit 15 zu 11 Stimmen kamen sie danach zum Schluss, dass Yasmin mehr Vorteile als Risiken aufweise. Der abschliessende Entscheid steht aus, doch ist damit zu rechnen, dass die Pille auf dem Markt bleibt, aber mit verschärften Zulassungsvorschriften versehen werden muss. Dies deshalb, weil die FDA bereits zweimal eine Bayer-Pille mit der Kombination von Östrogen und Gestagen (Drospirenon) bewilligt und zudem 2008 und 2010 Generika mit den gleichen Wirkstoffen zugelassen hatte. Etwas erhöhte Thromboserisiken für diese Art der Minipille sind zudem bekannt.
Kontrovers ist und bleibt, ob bestimmte Altersgruppen einem höheren Risiko einer Blutverklumpung ausgesetzt sind, ob Bayer davon wusste und dies verschwieg und ob der Konzern die Pille für andere, unerlaubte Zwecke vermarktete. Brisant war dabei die Stellungnahme des früheren FDA-Direktors David Kessler. Er warf Bayer vor, Forschungsresultate zu den Nebenwirkungen nur selektiv vorgelegt und so die Risiken verschleiert zu haben. Wäre dies der FDA früher bekannt gewesen, so hätte dies das Nutzen-Risiko-Profil von Yasmin verändert und zusätzliche Ermittlungen erfordert. Kessler kritisierte zudem eine Marketingkampagne, mit der die Pille gegen Menstruationsbeschwerden angepriesen wurde. Dafür aber ist sie nicht zugelassen. Eingespannt für diese PR-Aktion wurde eine Gynäkologin, die ein Beratungsbuch für Frauen schrieb, Yasmin lobend erwähnte und dafür ein Honorar von 450‚000 Dollar bezog.

Anwälte suchten Yasmin-Opfer
Den Entscheid der FDA haben diese Verdachtsmomente nicht direkt beeinflusst, da Kessler sie nach der Eingabefrist vorlegte. Die Pharmaexperten der Credit Suisse rechnen dennoch mit einem erhöhten Prozessrisiko für Bayer. Der Fall sei so von einem rein wissenschaftlichen zu einem potenziell zivilrechtlichen geworden, so die CS. Sie schätzt das zusätzliche Prozessrisiko für die ersten, in den USA im Januar beginnenden Verfahren auf 500 Millionen Dollar.
Der FDA lagen Gesundheitsdaten von mehr als 800‘000 Frauen aus zehn Jahren vor. Eine Reihe von Studien wies vor allem auf das erhöhte Thromboserisiko für Frauen über 35 Jahren hin. In 16,9 Fällen (auf 10‚000 Frauen) löst Yasmin demnach ein gefährliches Blutgerinnsel aus. Dagegen beobachteten Forscher bei anderen Antibabypillen im Schnitt nur 6,3 Fälle. In der Schweiz geriet das Präparat in die Schlagzeilen, als eine 16-Jährige eine Lungenembolie und nachfolgend eine schwere Hirnschädigung erlitt, kurz nachdem sie zum ersten Mal die Yasmin-Pille eingenommen hatte. Der Fall liegt vor dem Bezirksgericht Zürich, da die Mutter auf einen Schadenersatz von 6 Millionen Franken geklagt hat.
In den USA ist Bayer mit über 10‘000 Forderungen eingedeckt worden, mehr als 2500 allein in den letzten Monaten, nachdem sich spezialisierte Anwälte gezielt an potenzielle Yasmin-Opfer gewandt hatten. Die Antibabypille von Bayer ist in der Schweiz unter dem Namen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen.
Von Walter Niederberger, San Francisco.