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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
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presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

GenSoja

CBG Redaktion

Informationsdienst Gentechnik, 5. Januar 2016

Giftcocktails auf Sojabohnen

Kommende Woche stimmen die EU-Mitgliedstaaten über den Import weiterer Gentechnik-Pflanzen ab. Dabei geht es auch um zwei Sojavarianten, die je gegen zwei Herbizide resistent sind. Doch dieser Gift-Doppelpack kann das Risiko für Verbraucher und Tiere, die mit dem Soja gefüttert werden, vergrößern, meint ein Freiburger Toxikologe. Die Behörden untersuchten das aber nicht.
Die Sojapflanzen stammen von den Agrarkonzernen Monsanto und Bayer Cropscience. Ihre Gemeinsamkeit: beide sind gegen Unkrautvernichter mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat immun. Die Monsanto-Soja (MON87708 x MON89788) ist dank der im Labor eingebauten DNA zudem gegen Dicamba, einen weiteren Herbizidwirkstoff, resistent. Bayers Bohnen (FG72) können neben Glyphosat auch mit Isoxaflutol besprüht werden.
Der Toxikologe Wolfgang Reuter hält das für bedenklich. Denn die Giftmischungen könnten als Rückstände an den Sojabohnen haften bleiben – und so im Futtertrog von Tieren oder auch auf den Tellern von Verbrauchern landen. Kombinierte Effekte können laut Reuter auftreten, wenn Chemikalien dasselbe Organ schädigen, beispielsweise die Leber, oder sie denselben Wirkmechanismus haben. Sie können sich auch gegenseitig beeinflussen und so neue Effekte hervorrufen, die zuvor unbekannt waren.
Im Auftrag des Vereins Testbiotech aus München hat Reuter wissenschaftliche Untersuchungen zu den Herbiziden sowie Behördenpapiere ausgewertet. Gestern wurde das Gutachten veröffentlicht. Das Ergebnis: Dicamba und Isoxaflutol weisen Ähnlichkeiten zu Glyphosat auf, die ein gegenseitiges Hochschaukeln der Giftigkeit befürchten lassen. So gebe es sowohl für Dicamba als auch Glyphosat wissenschaftliche Hinweise auf eine erbgutschädigende Wirkung, auf Totgeburten bei Versuchstieren und auf eine Beeinflussung des Thymus. Dieses Organ ist wichtig für das Immunsystem.
Auch in den Studien zu Glyphosat und Isoxaflutol wurde Reuter fündig: beide Herbizide griffen die Leber von Versuchstieren an und führten zu Tumoren des Organs. Insgesamt gebe es zu Isoxaflutol aber nur wenige veröffentlichte Studien, die zudem überwiegend von der Industrie selbst durchgeführt worden seien.
Auf solchen Industrie-Untersuchungen beruhen häufig auch die Einschätzungen von Behörden wie der EFSA, die in der EU für die Risikobewertung von Pestiziden und gentechnisch veränderten Pflanzen zuständig ist. Kritiker monieren, dass kombinierte Effekte mehrerer Wirkstoffe dabei bislang keine Rolle spielen. „Die EU-Kommission hat uns mehrfach schriftlich versichert, dass die Herbizide, die bei den Sojabohnen eingesetzt werden, auf alle relevanten Risiken geprüft wurden“, kommentierte Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then, der Reuter beauftragt hatte. „Wir sind daher nicht nur über das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens besorgt, sondern auch schockiert von der Art und Weise, wie die EU-Kommission mit diesen Gesundheitsrisiken umgeht.“
„Es sieht so aus, als ob die Stellungnahmen der EU-Kommission der gezielten Desinformation dienen sollten“, so Then. Er forderte, den Gentechnik-Sojapflanzen von Monsanto und Bayer, die gegen zwei Herbizidwirkstoffe resistent sind, die Genehmigung zu verweigern. „Sowohl Verbraucher als auch Nutztiere können der Kombination dieser giftigen Rückstände ausgesetzt sein, weil man annehmen muss, dass diese auch in der Ernte vorhanden sind“, schrieb Testbiotech in einer Pressemitteilung.
Die Abstimmung kommende Woche ist bereits die zweite über die gentechnisch veränderten Sojapflanzen. Im November hatten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten schon einmal abgestimmt, dabei kam es allerdings nicht zur nötigen qualifizierten Mehrheit für eine verbindliche Entscheidung. Gibt es auch beim zweiten Durchgang ein Patt, kann die EU-Kommission dem Import der Gentechnik-Soja grünes Licht geben.

9. Oktober 2015, Testbiotech

Soja von MONSANTO und BAYER gegen mehrere Spritzmittel resistent

Trotz Verdacht auf krebserregende Glyphosat-Rückstände: EU-Kommission will weitere Gentechnik-Soja zulassen

Die EU-Kommission sieht laut einem aktuellen Schreiben keinen Bedarf für eine detaillierte Untersuchung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die einen Mix von wahrscheinlich krebserregenden Rückständen enthalten. Die Gentechnik-Soja MON 87708 × MON 89788 der Firma Monsanto ist gegen die Unkrautvernichtungs¬mittel Glyphosat und Dicamba resistent. Die Rückstände beider Spritzmittel stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.

Im Juli 2015 hatte Testbiotech eine Online-Aktion gegen die Importzulassung gestartet, vor kurzem hat die EU-Kommission schriftlich auf die Aktion reagiert. Aus der Antwort muss geschlossen werden, dass die Gentechnik-Soja zugelassen werden soll, ohne zuvor die spezifischen Wechselwirkungen von Rückständen der Unkrautvernichtungsmittel zu untersuchen.

Das Herbizid Glyphosat wurde jüngst von einer internationalen Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Dicamba wird in den Pflanzen u. a. zu Stoffen wie Formaldehyd abgebaut, das bereits seit Jahren als krebserregend gilt. Der Import der gentechnisch veränderten Sojabohnen würde die Nahrungskette mit einer speziellen Kombination dieser möglicherweise krebserregendeN Rückstände belasten. Eine genaue Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen der Kombination dieser giftigen Rückstände erscheint daher unverzichtbar. In Kombination könnten die Rückstände wesentlich giftiger sein, als es die Bewertung der einzelnen Stoffe erwarten lässt.

Jüngst hat die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA auch für die Gentechnik-Soja FG72 der Firma Bayer grünes Licht gegeben, die die gleiche Problematik aufwirft: Diese Soja wurde gegen Glyphosat und Isoxaflutol resistent gemacht. Auch Rückstände von Isoxaflutolen sind als wahrscheinlich krebserregend für Menschen klassifiziert. Auch in diesem Falle hat die EFSA die Wechselwirkungen der Rückstände der Unkrautvernichtungsmittel nicht überprüft.

„Es ist Aufgabe der EU-Kommission, für eine Risikoprüfung zu sorgen, die den Anforderungen der EU-Gesetze genügt. Diese basieren auf dem Vorsorgeprinzip und fordern hohe wissenschaftliche Standards. Die Risikobewertung muss daher auch die gesundheitlichen Auswirkungen von speziellen Mischungen von Spritzmittelrückständen einbeziehen“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

weitere Infos:
=> GenSoja von BAYER
=> Bewertung der GenSoja-Sorte FG72 von BAYER

[Glyphosat] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 26. Mai 2015

Appell an die Bayer AG: Glyphosat und Glufosinat freiwillig vom Markt nehmen

Anlässlich der Hauptversammlung der Bayer AG fordern die Agrar Koordination, die Coordination gegen Bayer Gefahren und das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. den Konzern auf, die Produktion von Glyphosat und Glufosinat einzustellen. Wissenschaftlichen Studien zufolge kann Glufosinat Missbildungen hervorrufen und die Fortpflanzung schädigen. Auch im Fall von Glyphosat weisen wissenschaftliche Studien auf gravierende Gesundheitsgefahren hin. Die Substanz kann Fehlbildungen verursachen und wird von einem Expertengremium der WHO-Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.

„BAYER sollte Konsequenzen aus der Einschätzung der Krebsforschungsinstitution der WHO ziehen. Es ist unverantwortlich, das wahrscheinlich krebserregende Glyphosat weiter zu vermarkten. Selbstverständlich erwarten wir auch von den politischen Entscheidungsträgern in der EU, sich für ein Verbot von Glyphosat einzusetzen“, erläutert Julia Sievers-Langer von der Agrar Koordination die Forderung, Glyphosat vom Markt zu nehmen.

Die Diskussion um Glyphosat ist hoch aktuell. Im Laufe dieses Jahres sollen VertreterInnen aller Mitgliedsstaaten im EU-Ausschuss „Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel“ über die weitere Zulassung von Glyphosat nach 2015 entscheiden. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Risikobewertung, die von vier deutschen Behörden durchgeführt wurde. „Die humantoxische Risikobewertung zu Glyphosat durch das zuständige BfR ist nicht nachvollziehbar und sollte grundlegend von unabhängigen Wissenschaftlern überprüft werden. Die Einschätzung, dass Glyphosat nicht humantoxisch sei, missachtet die Ergebnisse zahlreicher wissenschaftlicher Studien“, kritisiert Julia Sievers-Langer.

Der im Vergleich zu Glyphosat wenig beachtete Fall des Pestizidwirkstoffes Glufosinat verdeutlicht ebenfalls grundlegende Probleme des Pestizidzulassungssystems in Europa. Obwohl die EU-Kommission bereits im November 2013 in einer Verordnung bestätigt hat, dass von dem Wirkstoff Glufosinat ein hohes Risiko für Säugetiere und Arthropoden (Gliederfüßler) ausgehe, bleibt der Wirkstoff nach wie vor bis September 2017 auf dem EU-Markt. „Es ist ein politischer Skandal, dass Glufosinat trotz der wissenschaftlichen Erkenntnisse über ökologische Schäden und schwerwiegende Gesundheitsgefahren weiter in der EU angewendet werden darf. Ein moralischer Skandal ist es, dass Bayer sich zum Ziel gesetzt hat, die Produktion von Glufosinat weltweit zu verdoppeln“ äußert sich Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

„Glufosinat zählt zu den hoch gefährlichen Pestizidwirkstoffen. Vor dem Hintergrund der Einstufung von Glufosinat als reproduktionstoxisch, ist die Beteuerung von BAYER, dass Glufosinat bei verantwortungsvoller und vorschriftsmäßiger Anwendung sicher für Mensch und Umwelt sei, zynisch – besonders im Hinblick auf den Einsatz von Pestiziden unter Armutsbedingungen“ so Susan Haffmans vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

„In Asien, Afrika und Südamerika werden oft selbst minimale Schutzvorkehrungen nicht eingehalten und die AnwenderInnen nicht angemessen über Risiken und Anwendungsbestimmungen aufgeklärt. Daran konnten auch die vielen Programme zur ´sicheren Pestizidanwendung´ nichts ändern“, erläutert Julia Sievers-Langer.

[Yasmin] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 12. Mai 2015
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Geschädigte fordern Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen

Proteste in Bayer-Hauptversammlung am 27. Mai / 1,9 Milliarden Dollar Entschädigung in den USA / auch in Deutschland Klagen anhängig

Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein deutlich höheres Risikopotenzial als ältere Präparate. Geschädigte Frauen, die ein Verbot der Produktgruppe fordern, kündigten heute Proteste zur Hauptversammlung der Bayer AG am 27. Mai an.

Felicitas Rohrer, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG): „Uns werden laufend neue Erkrankungen und Todesfälle gemeldet. Dennoch mauert Bayer weiter und verharmlost die Gefahren der Pillen. Wir werden dem Vorstand zeigen, dass man uns nicht mundtot machen kann. Bayer muss Verantwortung für all die Todesfälle und Erkrankungen übernehmen und drospirenonhaltige Pillen endlich vom Markt nehmen!“. An der Versammlung in den Kölner Messehallen nehmen neben Vorstand und Aufsichtsrat rund 4.000 AktionärInnen teil.

Felicitas Rohrer hatte nach Einnahme der Antibabypille Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitten und war bereits klinisch tot. Nur dank glücklicher Umstände konnte ihr Leben gerettet werden. Sie erlitt jedoch dauerhafte Schäden. Rohrer hat zusammen mit anderen Betroffenen rechtliche Schritte gegen Bayer eingereicht. Weitere Klagen sind in Frankreich, den Niederlanden, den USA, Kanada, Israel und Australien anhängig.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „In den USA hat Bayer bereits Entschädigungen in Höhe von 1,9 Milliarden Dollar leisten müssen. Mit einem Verkaufs-Stopp ist jedoch nicht zu rechnen, solange die Zahlungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen. Eine zynische Rechnung!“. Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro. Mimkes fordert auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und den Berufsverband der Frauenärzte auf, vor den erhöhten Gefahren von Pillen der 3. und 4. Generation zu warnen.

Von Pillen wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle geht Studien zufolge ein zwei- bis dreifaches Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu Pillen der 2. Generation aus. Das Marketing der Hersteller Bayer bzw der Bayer-Tochterfirma Jenapharm wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Geworben wird in erster Linie mit Versprechungen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“, auf die erhöhten Gefahren hingegen wird nicht eingegangen. Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt.

Seit Einführung von Yasmin und Yasminelle sind 28 Todesfälle beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) gemeldet worden, die in Zusammenhang mit den Pillen gebracht werden. In Frankreich werden die Kosten drospirenon-haltiger Pillen inzwischen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. In Großbritannien, den Benelux-Ländern, Dänemark und Norwegen warnen die Gesundheitsbehörden vor den erhöhten Risiken. Auch das BfArM warnt seit Jahren vor den Gefahren der Produktgruppe, plädierte bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) für eine Überarbeitung der Leitlinien und spricht sich für eine bessere Aufklärung der Patientinnen aus.

weitere Informationen:
=> website der Selbsthilfegruppe
=> Kampagne der Coordination

Gerne stehen wir für Rückfragen zu Verfügung – auch vor und während der Bayer Hauptversammlung: 0176 81127987

SEPA

CBG Redaktion

Auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren steht vor Problemen, da durch die SEPA-Umstellung Spenderinnen und Spender verloren gingen, u.a. aus den hier dokumentierten Gründen

Pressemitteilung vom 6. November 2014

Spender werden zur Kasse gebeten: Fehlfunktion von SB-Terminals in Banken seit der SEPA-Umstellung

Deutscher Fundraising Verband fordert Banken zum Handeln auf

Viele Menschen kaufen in diesen Wochen nicht nur die ersten Weihnachtsgeschenke für ihre Liebsten, sondern möchten sich über eine Spende an gemeinnützige Organisationen auch für einen guten Zweck einsetzen. Das ist seit der SEPA-Umstellung leider gar nicht mehr so einfach.

Arne Peper, Geschäftsführer des Deutschen Fundraising Verbands (DFRV), erklärt: „Spenden-Zahlscheine von Organisationen werden an den SB-Kundenterminals der Banken teilweise als „nicht lesbar“ abgewiesen. Wenn die Spender dann damit zum Schalter gehen, werden sie zur Kasse gebeten und dürfen zu ihrer Spende noch eine saftige Bearbeitungs-Gebühr dazulegen.“

Wobei es aus Sicht der Organisationen manchmal noch schlimmer kommt. Mehrfach mussten sich bereits potenzielle Spenderinnen und Spender von unkundigen Filial-Angestellten Aussagen anhören wie: „Spenden geht unter SEPA nicht mehr“, „Sie können nur noch an eine Organisation spenden, die mit uns einen Vertrag abgeschlossen hat“ oder: „... die bei uns ein Konto hat.“ Fehlinformationen wie diese können die Organisationen auf Dauer hohe Summen an dringend benötigten Spendengeldern kosten.

Der Deutsche Fundraising Verband fordert die Banken daher zum Handeln auf:
• Spenden müssen kostenlos ermöglicht werden. Sollten die SB-Terminals dafür umgerüstet werden müssen, damit sie auch die für Spenden vorgesehenen Zahlscheine akzeptieren, so sollte bei den Bearbeitungen am Schalter bis dahin auf Gebühren verzichtet werden.
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen besser geschult werden, damit irreführende Falschaussagen vermieden werden und gerade den älteren Mitbürgern bei der Umsetzung von SEPA mehr geholfen wird.
• Es muss eine Clearingstelle für Probleme bei der SEPA-Umsetzung geschaffen werden, damit die Kundinnen und Kunden nicht daran scheitern, dass sich sowohl Banken als auch die Deutsche Kreditwirtschaft derzeit nicht für die Probleme zuständig fühlen.

Das Problem, dass die Zahlscheine am SB-Terminal nicht angenommen werden, tritt flächendeckend in Deutschland bei vielen Banken auf. Betroffen sind zahlreiche Organisationen, darunter zum Beispiel auch Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt und der NABU.
DFRV-Geschäftsführer Arne Peper kommt daher zu dem Schluss: „Trotz der Jubelmeldungen der Bundesbank und des Bundesministerium für Finanzen ruckelt es noch ganz schön bei der SEPA-Umstellung.“

Der Deutsche Fundraising Verband
Dem Deutschen Fundraising Verband gehören rund 1300 Mitglieder an. Er vertritt die Interessen sowohl der einzelnen Fundraiser als auch der im Dritten Sektor tätigen gemeinnützigen Organisationen und der sie unterstützenden Dienstleister in Deutschland, fördert die Professionalisierung des Berufszweigs sowie die Umsetzung ethischer Prinzipien in der Branche.

[CO Pipeline] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Pressemitteilung
Hilden, 28. April 2014

Stopp-Co-Pipeline Initiative vor und in der morgigen Bayer-Aktionärsversammlung aktiv

Auch zur diesjährigen Aktionärsversammlung von Bayer werden wir wieder auf das weiter schwelende Problem CO - Pipeline aufmerksam machen. Bayer kann zwar - wie schon im Vorjahr mit massivem Security - Einsatz uns an dem Gespräch mit den Aktionären hindern. Aber in der Versmmlung haben wir den Auftrag und Rederecht von langjährigen, treuen Aktionären erhalten .

Dieses Rederecht werden wir für aktuelle Informationen nutzen und kritische Fragen an den Vorstand richten, die auch besorgte Anleger sich angesichts der total „verfahrenen“ Situation stellen. Zumal die jüngsten Berichte über Lecks an Pipelines und sonstigen Gift-Lagerstätten die Chemiebranche aufgeschreckt hat.

Auch für die jetzt bekannt gewordenen Übernahmepläne des Bayer-Konzerns können sich die Image-Skandale rund um die CO-Pipelines als Belastung erweisen. Auch negative Einflüsse auf die Übernahme sind möglicherweise zu befürchten und die Aktionäre müssen eventuell die Hoffnung auf eigentlich mögliche bessere Dividende begraben.

Bisher fehlt Bayer anscheinend eine „Exit-Strategie“ aus dem CO-Dilemma, obwohl zwei „alte Hasen“ wie Werner Wenning als Aufsichtsratchef und Marijn Dekkers als Vorstandvorsitzender wissen sollten, dass Probleme nicht kleiner werden, wenn man diese vor sich herschiebt.

Es wird sich zeigen, ob wir die üblichen vorgestanzten Antworten auf unsere neuen Fragen kommen oder ob die Bayer - Führung ihren Aktionären endlich mal wirklich Auskunft erteilen will.

Vielleicht wissen wir morgen mehr ?

[Yasmin] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. April 2014
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)

28 tote Frauen in Deutschland: Wir sagen Nein zu Antibabypillen mit erhöhter Thrombosegefahr

BAYER-Hauptversammlung, Dienstag, 29. April 2014 in Köln–Messe/Deutz

Antibabypillen der 3. und 4. Generation haben nachweislich ein höheres Risiko, eine Thrombose auszulösen, als Pillen der älteren Generationen. Damit steigt auch die Gefahr einer Lungenembolie oder eines Schlaganfalls. Einen Zusatznutzen haben diese Pillen nicht. Sie sind aber gezielt an junge Frauen gerichtet, mit dem Versprechen, nicht an Gewicht zuzunehmen und ein besseres Hautbild zu erlangen.

Die Pillen der 3. und 4. Generation der Firma Bayer, Yasmin, Yasminelle und Yaz, enthalten das Hormon Drospirenon, das dem Körper zu viel Wasser entzieht und dadurch das Thromboserisiko erhöht. Und das auch bei Frauen, die zu keiner Risikogruppe gehören, die also weder übergewichtig sind, noch rauchen, noch an einer Vorerkrankung leiden. Durch die Einnahme der Pillen der 3. und 4. Generation sind in Deutschland bereits 28 Frauen gestorben, in den USA sind es 190. Dort sind Sammelklagen gegen Bayer anhängig, Bayer hat dort bereits 1,7 Milliarden US-Dollar Entschädigungszahlungen geleistet. Momentan gibt es Klagen gegen Bayer in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Kanada, Israel und Australien. Bayer weigert sich jedoch, eine Schuld anzuerkennen und auch außerhalb der USA Zahlungen zu leisten. Die Europäische Arzneimittelagentur hat, aufgerüttelt durch die Todes- und Erkrankungsfälle in Frankreich, das Risiko der neuen Antibabypillen neu bewertet und empfiehlt Ärzten, Pillen der älteren Generationen zu verschreiben.

Die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter, alle nachhaltig durch Antibabypillen von Bayer geschädigt, wird auf der Aktionärshauptversammlung von Bayer am 29. April 2014 in der Messe Köln vor Ort sein und vor den Aktionären und dem Vorstand eine Rede halten. Die Gruppe will zeigen, dass die Opfer keine Einzelfälle sind, wie es Bayer gerne darstellt, will zusammen mit Betroffenen aus Frankreich, darunter auch Marion Larat, die Schicksale darlegen und Bayer dazu auffordern, die Pillen der Yasmin-Familie vom Markt zu nehmen sowie Verantwortung für die Todesopfer und Erkrankungsfälle zu übernehmen.

Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele, die als erste in Deutschland rechtliche Schritte gegen Bayer eingeleitet haben, werden Ihnen gerne vor dem Messegelände in Köln Rede und Antwort stehen.

Für Vorabinformationen können Sie die beiden erreichen unter:
Felicitas Rohrer 0176-81127987
Kathrin Weigele 0176-23232246

weitere Informationen zur Kampagne

[Tierversuche] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. April 2014

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pharmamulti BAYER soll auf tierversuchsfreie Forschung umsteigen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und die Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) prangern anlässlich der Hauptversammlung der BAYER AG den Chemie- und Pharmamulti für seine unethische Forschung an. Diese basiere auf großem Tierleid und setze Menschen unkalkulierbaren Risiken aus. Die Verbände organisieren am 29. April vor und in den Kölner Messehallen eine Protestaktion. Sie fordern den Konzern auf, aus dem grausamen System „Tierversuch“ auszusteigen und stattdessen seinen Einfluss für die Stärkung einer modernen, tierversuchsfreien Wissenschaft zu nutzen.

„Im Jahr 2012 mussten in den Laboren von BAYER 147.315 Mäuse, Ratten, Hunde, Katzen und andere Tiere ihr Leben für eine fragwürdige Forschung lassen. Damit werden in Deutschland rund fünf Prozent der bundesweit jährlich 3,1 Millionen Tiere in den Laboren von BAYER zu Tode geforscht“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hinzu kommen 23.282 Tiere, die für BAYER in externen Auftragslaboren sterben. Die CBG und ÄgT finden es besonders verwerflich, dass BAYER wiederholt mit umstrittenen Tierversuchslabors wie Professional Laboratory and Research Services (PLRS) und Huntingdon Life Sciences (HLS), die für tierquälerische Methoden bekannt sind, kooperiert hat.

In Redebeiträgen auf der Hauptversammlung am 29. April werden die Vereine den Konzern für sein unethisches Geschäftsgebaren kritisieren. Tierversuche dienen dem reinen Profitstreben, wofür nicht nur die Tiere, sondern häufig auch Menschen mit dem Leben bezahlen müssen, da die Experimente am „Tiermodell“ häufig nicht aussagekräftig sind. Wie in der Branche üblich, verschweigt BAYER gern schädliche Nebenwirkungen seiner Pharmaprodukte. So kam es beim als Schwangerschaftstest eingesetzten Hormonpräparat Duogynon des Berliner Unternehmens Schering, das heute zu BAYER gehört, verstärkt zu Fehlgeburten und schweren Missbildungen von Kindern. Aus internen Dokumenten geht hervor, dass dem Unternehmen die fatalen Nebenwirkungen bereits seit 1967 bekannt waren. Das Bundesgesundheitsministerium sprach erst 1978 eine offizielle Warnung aus, das Medikament wurde bis 1980 verkauft.

Beim Gerinnungshemmer Xarelto von der Firma BAYER registrierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im vergangenen Jahr rund 1400 Meldungen über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen oder Leberschäden sowie 133 Todesfälle. Der Pharmariese hatte in den eingereichten Dokumenten mindestens zwei Todesfälle verschwiegen. Tierversuche haben auch in diesem Fall nicht zur Sicherheit des Präparats beigetragen.

In Deutschland gehen pro Jahr mindestens 58.000 Todesfälle auf das Konto von Arzneimittel-Nebenwirkungen. Zuvor durchgeführte Tierversuche können die Gefahren für den Menschen nicht vorhersagen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und Ärzte gegen Tierversuche fordern daher ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen und appellieren an Konzerne wie BAYER, ihren politischen Einfluss dahingehend zu nutzen, eine moderne, tierversuchsfreie Forschung zu etablieren, um damit Menschen bestmöglich vor schädlichen Chemikalien und Medikamentenskandalen zu schützen.

Im Gegensatz zum Tierversuch liefert die Forschung mit menschlichen Zellsystemen, Biochips und Computersimulationen für den Menschen relevante Ergebnisse. „Dem Profit des Konzerns würde ein Verbot von Tierversuchen keinen Abbruch tun, da tierversuchsfreie Methoden nicht nur zuverlässiger, sondern auch schneller und kostengünstiger sind als Tierversuche“, so Silke Bitz, Sprecherin von Ärzte gegen Tierversuche. Das Problem liegt einzig in der Überwindung des veralteten, politisch festgefahrenen Systems Tierversuch zugunsten einer Forschung, die dem heutigen Zeitalter entspricht, sind sich die Vereine sicher.

Ärzte gegen Tierversuche e.V: www.aerzte-gegen-tierversuche.de

[Interview] CO-Pipeline

CBG Redaktion

8. Januar 2014

CO-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld:

Interview mit Dipl. Ing. Bernhard Wening (Sachverständiger für Gasanlagen)

FRAGE: Sehr geehrter Herr Wening, noch immer ist das Genehmigungsverfahren für die CO-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld nicht abgeschlossen. Was halten Sie prinzipiell von der Idee, Kohlenmonoxid per Rohrleitung zu transportieren?

ANTWORT: Prinzipiell stehe ich dieser Idee sehr kritisch gegenüber. Es ist technisch sicherlich möglich. Soll dies aber auf einem Sicherheitsniveau geschehen, welches den möglichen Risiken gerecht wird, wird der technische und administrative Aufwand sehr hoch werden. Maßgebliche Grundlage dieser Einschätzung sind die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften von Kohlenmonoxid – im Unterschied zum Erdgastransport, wo wir seit vielen Jahrzehnten weltweite Erfahrungen haben, auch im Umgang und der Begegnung möglicher Risiken.

Wo sehen Sie die größten Gefahren?
Das primäre Risiko ist nun mal der unkontrollierte Gasaustritt. Dieser beruht bei Gasleitungen in der Regel auf Lecks aufgrund von Materialverhalten oder aufgrund äußerer Einwirkung - selten auch aufgrund menschlichen Fehlverhaltens. Dieses Risiko kann durch technische und organisatorische Maßnahmen zwar verringert, aber nie gänzlich eliminiert werden. Auf einer derart langen Trasse kann die hundertprozentige Integrität wohl angestrebt, aber nun mal nicht gewährleistet werden.
Beim Erdgas ist der größte risiko-mindernde Faktor die Ungiftigkeit und die wesentlich geringere Dichte. Beim Transport von CO erhöhen diese beiden Faktoren das Risiko beträchtlich. Es ist daher zwingend erforderlich, der geringen Wahrscheinlichkeit eines Gas-Austritts das hohe Maß möglicher Auswirkungen gegenüberzustellen. Zur Veranschaulichung: würde die gleiche Leitung nicht in einem dicht belebten Wohngebiet, sondern in einem unbewohnten Wüstengebiet verlegt, wäre die Risikoauswirkung anders zu beurteilen sein.

Werden die Gefahren nicht durch die TÜV-Gutachten zur Leckerkennung entkräftet?
In dem Gutachten zu den Leckerkennungssystemen wird nur die Funktionsweise der Technischen Anlage analysiert und bewertet, nicht aber die betriebliche Auswirkung eines Lecks – hier der Gasaustritt, insbesondere die Menge und die Zeitdauer in Abhängigkeit von der Größe des Lecks.
Was nützt es den direkten Anwohner der CO-Pipeline, wenn zwar die Leckentstehung zeitnah erkannt und vom System gemeldet wird, das Gas aber bis zum drucklosen Leerlaufen des Leitungsabschnittes in großen Mengen austritt. Bei 12 bar Überdruck könnten das bei zehn Kilometern Abstand zwischen den Absperreinrichtungen ca. 6000 m³ sein – und auch nur, wenn diese sehr schnell schließen.

Welche zusätzlichen Sicherheits-Maßnahmen für Pipelines gibt es, die von BAYER nicht eingesetzt werden?
Es gibt zum Beispiel Einzäunungen von Schutzstreifen von Erdgaspipelines. Näheres hierzu in Erfahrung zu bringen ist nicht aufwendig.

Warum hat die Firma BAYER diese Maßnahmen nicht ergriffen?
Das kann ich nicht sagen, möglich wären wirtschaftliche Gründe. Es kann aber auch sein, dass seitens BAYER die Unverletzbarkeit einer solchen Gasleitung überschätzt wird.

Teilen Sie den Standpunkt der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass Gefahrstoffe wie CO allenfalls im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden sollten?
Diesen Standpunkt der CBG teile ich, solange nicht nachhaltig erwiesen ist, dass eine hinreichende Sicherheit gegen ALLE denkbaren Gefahren gewährleistet wird.

Zwischen Leverkusen und Dormagen betreibt BAYER bereits seit 2002 eine CO-Leitung. Diese hatte 1967 eine Zulassung für den Transport von CO2 erhalten. Im Jahr 2001 erteilte die Bezirksregierung die Genehmigung für den Einsatz von Kohlenmonoxid. Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht durchlaufen. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Sollte tatsächlich eine Kohlendioxid-Leitung ohne weitere umfangreichste Analysen und Änderungsvorschläge für technische Ausrichtung und betriebliche Verfahren für Kohlenmonoxid zugelassen worden sein, hielte ich das für einen äußerst unsachgemäßen Vorgang. Mir ist auch kein weiterer Fall einer solchen Umwidmung bekannt.
Auch wenn der Vorgang formal rechtmäßig ablief, so ist damit nicht sichergestellt, dass eine hinreichende Sicherheit für den Betrieb der Leitung gewährleistet ist. Es ist zu vermuten, dass es für CO keine detaillierten technischen Regeln, die den Stand der Technik für den Transport außerhalb geschlossener Betriebe beschreiben, vorgelegen haben. Die damals gültige Gashochdruckleitungs-Verordnung befasst sich im Wesentlichen mit der technischen Sicherheit der Pipeline – nicht aber detailliert mit der Gefahrenabwehr und den Folgen eines möglichen Gasaustritts. Dies müsste m. E. sorgfältig geprüft – und bei der Genehmigungsbehörde detailliert nachgefragt - werden.

Unseres Wissens existierte in Deutschland zuvor nur eine CO-Leitung (im Bayrischen Chemiedreieck zwischen Trostberg und Hart). Diese wurde ab 1956 betrieben. Im Jahr 2002 trat dort Kohlenmonoxid aus, woraufhin die Leitung außer Betrieb genommen wurde. Sind Ihnen in Deutschland weitere CO-Pipelines bekannt?
Nein, mir sind keine weiteren CO-Pipelines bekannt. Ich bitte jedoch zu beachten, dass ich seit mehr als 30 Jahren in der Erdgasbranche tätig bin, mich aber im Industriebereich nicht auskenne.

Gibt es Bestrebungen in Deutschland, weitere Gefahrstoffe per Pipeline zu transportieren?
Das ist mir nicht bekannt.

Der von BAYER ursprünglich behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert schon lange nicht mehr. Wegen des Baus der TDI-Anlage ist gegenwärtig in Dormagen ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von Kohlenmonoxid in Planung. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Fortsetzung des Pipeline-Projekts?
Ich versuche bewusst, dieses CO-Pipelineprojekt NICHT vor dem Hintergrund wirtschaftlicher oder prozessorientierter Argumente zu bewerten. Eine solche Abwägung würde möglicherweise zu Abstrichen an der Sicherheitsphilosophie für ein derartig sensibles Projekt bedeuten. Dies war und ist immer eine Grundregel für meine langjährige Tätigkeit als öffentlich anerkannter Sachverständiger im Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung.

Im laufenden Genehmigungsverfahren hat die Bezirksregierung einen Sachverständigen beauftragt, der zuvor drei Gutachten für BAYER erstellt hatte und der in Pressemitteilungen des Konzerns die angebliche Sicherheit der CO-Leitung bestätigte. Wie bewerten Sie die Wahl des Gutachters?
Ich kann die Wahl des Gutachters ohne genaue Kenntnisse des gesamten Vorganges nicht seriös bewerten. Einem intensiven Austausch sowohl mit dem Gutachter als auch mit den verantwortlichen Vertretern der Bezirksregierung stelle ich mich mit Interesse zur Verfügung.

Am 25. September kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Freisetzung von Kohlenmonoxid. Nach Angaben der Polizei schwebten zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr, ein Arbeiter musste reanimiert werden. Zu den Ursachen des Unfalls macht die Firma bislang keine Angaben. Ist der Vorfall auch für die Genehmigung der Pipeline von Interesse?
Ich bin kein ausgewiesener Fachmann im Umgang mit CO. Beschränken wir uns also darauf, was wir wissen: Dauerhaft 100%-dichte Gasleitungssysteme sind in der Praxis nicht bekannt. Gasaustritte sind selbstverständlich nach allen Regel der Technik zu vermindern, aber sie können eben nie ganz ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde existieren seit vielen Jahrzehnten in allen Branchen stoffabhängige Regeln für den Umgang mit Gasaustritten insbesondere zur Vermeidung oder zur Verminderung von Gefahren für Mensch und Umwelt. Auch Unglücke wie dieses oben beschriebene kommen immer wieder vor - in unseren von Arbeitssicherheitsregeln gut begleiteten Arbeitsprozessen sind sie gottseidank selten und eher mit menschlichem Versagen einhergehend.
Es sollte in jedem Falle untersucht werden, welche der Gefährdungen für die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände in gleicher Weise zu Gefährdung für die Bevölkerung führen könnte. Die Gefahr von Kohlenmonoxid wird m. E. unterschätzt.

Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1979 in der Erdgasversorgung tätig. Sachverständiger seit 1991 für Gasanlagen (Transport/ Verteilung). Bis Dez. 2012 Leiter Qualität und Regelsetzung in der RWE Deutschland AG, Essen

Die Fragen stellte Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne der CBG.

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 6. November 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

zum gestrigen Start der Erörterung

CO-Pipeline: Kritik an Bezirksregierung und BAYER

Proteste begleiteten den gestrigen Start des Erörterungstermins zur umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline in der Essener Grugahalle. Rund 150 Einwenderinnen und Einwender nahmen an dem Verfahren teil.

Für lautstarke Kritik sorgte die Berufung des TÜV-Gutachters Christian Engel als Sachverständiger der Bezirksregierung. Engel hatte im Auftrag von BAYER allein für das Planfeststellungsverfahren drei Gutachten erstellt („Stellungnahme zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline“ vom 30. Juli 2008, „Stellungnahme zu den Entspannungseinrichtungen der CO-Fernleitung“ vom 13. Oktober 2008, „Stellungnahme zu den eingesetzten Einrichtungen zum Feststellen austretender Stoffe“ vom 5. September 2008). Auch hatte er in Pressemitteilungen der Firma die angebliche Sicherheit der Leitung bestätigt. Dennoch wurde der gestrige Antrag der Pipeline-Gegner, einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, von der Bezirksregierung abgelehnt.

„Ein Gutachter, der mehrfach im Auftrag von BAYER die Sicherheit der Pipeline beschworen hat, ist eindeutig befangen. Die Bezirksregierung muss für ein solch wichtiges Verfahren dringend einen unabhängigen Sachverständigen auswählen!“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Pehrke erinnert daran, dass der TÜV einst von BAYER mitgegründet wurde und keinesfalls als neutrale Aufsichtsinstanz anzusehen sei. Bereits im Gerichtsverfahren um die CO-Leitung hatten die Richter ein Gutachten des TÜVs wegen mangelnder Neutralität abgelehnt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die ebenfalls eine Einwendung eingereicht hatte, protestierte vor der Halle mit einem überlebensgroßen Sensenmann gegen das Projekt (siehe Foto). In der Erörterung stellte Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand den Antrag, den Kohlenmonoxid-Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk vom 24. September zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, weil er für die Sicherheit der Pipeline von Bedeutung sein könne. Die Bezirksregierung lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung jedoch ab. „Von BAYER gibt es bis heute keinerlei Informationen über dieses Unglück, das zwei Mitarbeiter fast mit dem Leben bezahlt haben. Wie soll man die Beteuerungen glauben, wonach die Pipeline sicher sei, wenn nicht einmal die Mitarbeiter innerhalb der Werke wirksam geschützt werden können? Die Bezirksregierung sollte dringend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Itzehoe anfordern und diese in der laufenden Erörterung vorstellen“, so Philipp Mimkes.

Kopien der Gutachten von Chr. Engel senden wir gerne zu

Nachtrag:
Die Bezirksregierung hat den Befangenheitsantrag gegen Gutachter Christian Engel abgelehnt. „Es besteht keine Befangenheit“, sagte Ulrike Nienhaus nach der Veranstaltung. Der TÜV-Mann habe nie für Bayer direkt gearbeitet, sondern nur vorgelegte Gutachten überprüft. Bayer hatte sich vor fünf Jahren auf Engel bezogen und so die Sicherheit der Pipeline gerechtfertigt.
Die Aussage lässt sich einfach widerlegen, schließlich steht in den Gutachten zum Planfeststellungsverfahren schwarz auf weiß: „Auftraggeber: Bayer MaterialScience“

alle Infos zur Kampagne

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Glyphosat

CBG Redaktion

Glyphosat wurde von der US-Firma MONSANTO entwickelt und wird mittlerweile auch von BAYER vertrieben

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Pressemitteilung vom 13. Juni 2013

Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen. 70% aller Proben in Deutschland belastet

Berlin: Eines der Ergebnisse stichprobenartiger europaweiter Untersuchungen von Glyphosat-Rückständen im Menschen lautet: Sieben von zehn der untersuchten Großstädter in Deutschland hatten das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Urin. Von März bis Mai dieses Jahres ließen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und sein europäischer Dachverband Friends of the Earth (FOE) Urin-Proben von insgesamt 182 Stadtbewohnern aus 18 Ländern auf Glyphosat analysieren. Es handelt sich hierbei um die erste Studie dieser Art.

Pro Land hatten der BUND und FOE zwischen acht und zwölf Urin-Proben untersuchen lassen. Die Probanden im Alter von 15 bis 65 Jahren waren entweder Fleischesser oder Vegetarier und ernährten sich nach eigenen Angaben überwiegend von konventionellen Lebensmitteln. 90 Prozent der untersuchten Malteser hatten Glyphosat im Körper; bei Briten, Polen und Deutschen waren es 70 Prozent. 63 Prozent der Niederländer und 60 Prozent der Tschechen waren belastet. Belgier und Letten hatten zu je 55, Zyprioten zu 50 Prozent das Herbizid im Urin; bei Spaniern und Kroaten waren es 40 Prozent. Ungarn und Franzosen waren zu 30 Prozent, Österreicher und Georgier zu 20, Schweizer zu 17 Prozent belastet. 10 Prozent der Bulgaren und Mazedonier hatten das Herbizid im Urin.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Es ist erschreckend, dass fast die Hälfte der Bewohner von Großstädten in Europa Glyphosat im Körper hat. Dabei ist Glyphosat nicht das einzige Pestizid, dem die Menschen ausgesetzt sind. Außer in Malta treten Höchstbelastungen ausgerechnet bei den Bewohnern jener Länder auf, die wie Deutschland, Großbritannien, Polen und die Niederlande intensive Landwirtschaft auf Kosten der Umwelt betreiben. Es wird höchste Zeit, den Pestizideinsatz im Agrarsektor deutlich zu reduzieren.“

Jürgen Stellpflug, Chefredakteur der Zeitschrift „Ökotest“: „Wir von ÖKO-TEST haben Mehl, Haferflocken und Backwaren auf Glyphosat untersuchen lassen und wurden in 14 von 20 Proben fündig. Vor allem waren acht der zehn untersuchten Brötchen belastet, was zeigt, dass Glyphosat die Backtemperaturen übersteht. Unsere Testergebnisse zeigen, dass Glyphosat über Lebensmittel in die Körper der Menschen gelangt. Glyphosat gehört nicht ins Essen, Pestizide gehören nicht in den menschlichen Körper. Erschreckend ist das Versagen der Behörden, die ausgerechnet bei Glyphosat, dem am häufigsten eingesetzten Pestizid der Welt, kaum Untersuchungen auf derartige Belastungen durchgeführt haben.“

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: „Was die zuständigen Behörden versäumen, haben wir getan. Unsere Analysen bestätigen den Verdacht, dass die Bevölkerung in Europa zu weiten Teilen mit Glyphosat belastet ist. Woher die Rückstände im Einzelnen kommen, muss endlich genau untersucht werden. Entsprechend seiner Auskunft hatte keiner der von uns untersuchten Stadtbewohner - zum Beispiel in seinem Garten - selbst Glyphosat eingesetzt. Folglich stammen die Belastungen aus Quellen, die der Einzelne nicht zu verantworten hat.“

Der BUND-Vorsitzende Weiger forderte die jetzige und die künftige Bundesregierung auf, langfristig angelegte Monitoring-Programme für Glyphosat in Lebensmitteln und in der Umwelt zu starten. Dabei müssten auch Importfuttermittel und gentechnisch verändertes Soja erfasst werden. Auf EU-Ebene dürften keine Anbauzulassungen für Glyphosat-resistente Gentech-Pflanzen erteilt werden. Inakzeptabel sei auch, dass die zuständige Bundesagrarministerin Ilse Aigner vor der Pestizidbelastung der Bevölkerung die Augen verschließe. Dies rieche förmlich nach Lobbyismus für die Herstellerfirmen.

Glyphosat-haltige Unkrautvernichtungsmittel werden weltweit am häufigsten verkauft. Auch in der EU sind sie die meistgenutzten Herbizide. Verwendet werden sie vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in Parks, im Weinbau oder in Hausgärten. Auf mehr als vier Millionen Hektar, das sind rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland, werden Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat eingesetzt. In Nord- und Südamerika werden sie in großem Stil beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgebracht. Neben Monsanto bieten auch Bayer, Syngenta und BASF Unkrautvernichtungsmittel an, die Glyphosat enthalten.

Weitere Informationen und die Studie „Glyphosat im Urin bei Menschen aus 18 Ländern“ finden Sie im Internet unter: http://bund.net/pdf/glyphosat_analyse

[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 23. April 2013

Was Bayer-Aktionäre wissen sollten - Initiative informiert vor und in der Bayer-Aktionärsversammlung

In dem Geschäftsbericht halten sich Dr. Dekkers und seine Vorstandskollegen zur CO-Pipeline auffällig zurück. Dabei dürfte es die Aktionäre doch sehr interessieren, wo Risiken für Ihre Kapitalanlage versteckt sind und weiteres Geld verbuddelt wird.

1. Die CO-Pipeline rottet im rheinischen Boden seit Jahren vor sich hin und Bayer steht noch in diesem Jahr ein sehr schwieriger Prozeß beim Oberverwaltungsgericht in Münster bevor. Die Richter dort haben bereits im Jahr 2007 mächtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geäußert. Seltsam, dass Bayer in seinem Bericht zu diesen „rechtlichen Risiken“ keine Silbe für nötig hält.

2. Bayer hat im Jahr 2012 seinen Planänderungsantrag zur CO-Pipeline nachgereicht. Die dort angekündigten „Nacharbeiten“ sollen Bayer weitere Millionen kosten und das dürfte den Aktionären gar nicht schmecken. Mehr als 24.000 Menschen - weit mehr Menschen als BayerMaterialScience weltweit überhaupt beschäftigt - haben Einwendungen dagegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

3. Gerade in jüngster Zeit ist die Bomben-Gefahr wieder virulent geworden. So wurde in Duisburg nur 80 Meter neben der CO-Pipeline eine weitere Bombe mit dem hochriskanten, weil unberechenbaren Säurezünder ausgemacht. Und niemand kann sagen, was dort und anderswo nahe oder sogar unter der CO-Pipeline noch an Risiken schlummert. Denn die Trasse wurde niemals ordentlich auf Bomben untersucht.

Die Aktionäre haben Anspruch auf ehrliche und vollständige Information und der Vorstand sollte das “tote” CO-Pipeline-Projekt beenden, um weitere Risiken und weitere Geldausgaben und größeren Imageschaden zu vermeiden! Das Manager Magazin berichtete, dass Bayer zu den NRW-Konzernen gehört, die bei vielen Studenten eher unbeliebt sind; Bayer liegt danach erst auf dem 48.Rang!

weitere Infos zur Hauptversammlung

Bienensterben

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 15.03.2013

Deutsche Imkerverbände: Bundeslandwirtschaftsministerium agiert zu Lasten des Bienenschutzes in Europa

Kommissionsvorschlag für Teilverbote für bienengefährliche Neonicotinode verbessert Bienenschutz

Die Deutschen Imkerverbände protestieren gegen die irreführende Tatsachenverdrehung und Verbreitung von täuschenden Halbwahrheiten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium bezüglich des Kommissionsvorschlages zum Teilverbot bienengefährlicher Pestizide.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweckt mit der Darstellung in seiner gestrigen Pressemitteilung (Nr. 84 vom 14. März) den Eindruck, der Kommissionsvorschlag würde den Bienenschutz in Deutschland deutlich verschlechtern. Dies ist sachlich falsch. Zwar ist es richtig, dass die Bereiche Wintergetreide und auch die Produktion von Saatgut nicht vom Kommissionsvorschlag erfasst sind. Aigners Ministerium verschweigt allerdings, dass laut dem Kommissionsplan Anwendungen der drei Neonicotinoid-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiomethoxam für fast alle bienenattraktiven Kulturen wie Raps, Sonnenblumen und Obstkulturen für zwei Jahre verboten würden, im Gegensatz und damit erheblich besser als zur Zeit in Deutschland. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide stellt einen Meilenstein für den Bienenschutz und insgesamt eine wesentliche Verbesserung des Status Quo in Deutschland dar. Zudem bleibt es Deutschland weiterhin möglich, über den Kommissionsvorschlag hinausgehende Anwendungsbeschränkungen für Wintergetreide und Saatgutproduktion zu erlassen. Die in der gestrigen Pressemitteilung vergossenen Krokodilstränen sind daher vollkommen unangebracht.

Die gestrige Pressemitteilung ist der traurige Höhepunkt des doppelzüngigen Verhaltens des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Bezug auf den Kommissionsvorschlag. Während sie durch raffiniert gewählte Formulierung suggeriert hat, sie unterstütze den Kommissionsvorschlag, agiert sie seit Wochen intensiv hinter den Kulissen für dessen Aufweichung. So zum Beispiel vor einer Woche durch den über Ungarn lancierten Vorschlag, nationale Ausnahmeregelungen zuzulassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich nicht länger vor den Karren der chemischen Industrie spannen zu lassen, sondern ihren Sonntagsreden zum Bienenschutz endlich durch konsequentes Handeln Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung enthält weitere fragwürdige Aussagen wie die Behauptung, das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo) würde belegen, dass seit 2008 keine Bienenschäden durch Neonicotinoide aufgetreten seien. Tatsache ist, dass das Deutsche Bienenmonitoring methodisch überhaupt nicht in der Lage ist, derartige Aussagen zu treffen.

Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass selbst die katastrophalen Bienenschäden im südlichen Rheintal 2008 in den Statistiken des DeBiMo keinen Niederschlag gefunden haben. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, wenn man dort auch in den Folgejahren
nichts beobachtet hat. Zudem ignoriert die Darstellung der Bundesregierung die Erkenntnisse des aktuellen EFSA-Gutachtens und vieler weiterer Studien, die erhebliche Schädigungen von Bienenvölkern insbesondere durch subletale Effekte (d. h. unterhalb der tödlichen Dosis wirkend) belegen. Auch die Aussage, durch strengere Auflagen sei eine Anwendung von Neonicotinoiden ohne ein höheres Risiko für Bienen möglich, ist höchst fraglich. Erfahrungen aus Österreich, Slowenien und Italien zeigen, dass trotz technischer Verbesserungen zur Minimierung von Staubabrieb bei gebeiztem Saatgut Bienenschäden bzw. akute Vergiftungsrisiken nicht auszuschließen sind.

Wir fordern, dass Deutschland heute in Brüssel dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide (für Bienen hochgiftige Pestizide) ohne Einschränkung zustimmt und es unterlässt, in den Hinterzimmern zusammen mit der Agrarindustrie Mehrheiten gegen den Vorschlag der Kommission zu organisieren.

Peter Maske
Deutscher Imkerbund e.V., Villiper Hauptstraß3, 53343 Wachtberg-Villip

Manfred Hederer
Deutscher Berufs und Erwerbsimkerbund e.V.,
Hofstattstr. 22a, 86919 Utting

Walter Haefeker
European Professional Beekeepes Association, Tutzinger Str. 10, 82402 Seeshaupt

Günter Friedmann
Bundesfachgruppe Demeter
Bienenhaltung, Küpfendorf 37, 89555 Steinheim

Magnus Menges
Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker, Schulstr. 4, 66909 Nanzdietschweiler

Georg Biechl
Bezirksimkerverein Gmund – Tegernseer Tal und Umgebung e. V.,
Kainzenweg 12, 83703 Gmund a. Tegernsee

Pressekontakt: Petra Friedrich, Tel.
0228/9329218 o. 0163/2732547, E-Mail:
dib.presse@t-online.de

[Pipeline] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 24. April 2012

STOPP-CO-PIPELINE - Initiative vor und auf der Bayer-Aktionärsversammlung

Am Freitag, 27. April 2012 um 10:00 Uhr, Congress-Centrum Koelnmesse, Eingang Nord, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111, 50679 Köln startet die diesjährige Aktionärsversammlung.

Bayer-Chef Dekkers hatte im Vorfeld ja selbst schon Skepsis hinsichtlich der CO-Pipeline erkennen lassen. Jetzt muss er seinen Aktionären erklären, weshalb er bis heute das „Pleiten-Pech und Pannen-Projekt“ auch nach dem Verdikt „Rechtswidrig“ des Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai letzten Jahres dennoch weiterpropagiert.

Zumal Bayer auch verzweifelt versucht, den Protest der über 400 Ärzte einzufangen, um nicht noch mehr an Imageverlust einzugrenzen.

Die Initiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“ wird vor der Versammlung - etwa ab 9 Uhr – die Aktionäre in einem neuen Flyer über die lange und für Bayer verlustreiche Geschichte dieses Projektes informieren.

Auch für diese Versammlung haben wir wieder den Auftrag von langjährigen, treuen Bayer-Aktionären erhalten, deren Rederecht wahrzunehmen und den Aktionären die ganze Wahrheit vorzustellen. So auch über die geplante Vorratsbestellung des CO-Pipeline-Großvaters Werner Wenning, der jetzt in den Aufsichtrat einrücken soll. Freuen Sie sich auf eine spannende Aktionärsversammlung.

alle Infos zur Hauptversammlung

[Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Pressemitteilung vom 30. November 2011

US-Gesundheitsbehörde berät über gefährliche Antibaby-Pillen

Geschädigte fordern Verbot / neue Studien stellen erhöhtes Thrombose-Risiko fest / mehr als 10.000 Klagen gegen BAYER AG / mindestens 190 Tote

Für den 8. Dezember hat die US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) einen Experten-Ausschuss einberufen, der über die Zukunft von Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon beraten wird. Aktuelle Studien der FDA zeigen, dass drospirenon-haltige Präparate wie Yasmin, Yasminelle und Yaz ein deutlich höheres Risiko für die Entstehung von Blutgerinnseln bergen als andere orale Kontrazeptiva. Die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern zu diesem Anlass einen Verkaufs-Stopp der Präparate.

Nach Angaben der FDA starben in den USA mindestens 190 Frauen nach der Einnahme von Yaz. Eine Ende Oktober veröffentlichte Studie zeigt, dass die Anwenderinnen von Yaz ein um 75 Prozent höheres Thrombose-Risiko haben als Frauen, die ältere Präparate benutzen; im Auftrag der FDA waren hierfür die Krankenakten von mehr als 800.000 Amerikanerinnen ausgewertet worden. Zwei jüngst im British Medical Journal publizierte Studien kamen gar zu dem Schluss, dass das Risiko einer Thromboembolie unter Drospirenon gegenüber Präparaten mit dem Hormon Levonorgestrel um den Faktor 2,3 beziehungsweise 3,3 erhöht ist.

Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Yaz/Yasmin gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. Der Konzern bewirbt die Pillen mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“. Auf die erhöhten Risiken wird in der Werbung nicht eingegangen. Allein in den USA wurden bereits 10.400 Klagen gegen die Bayer AG eingereicht.

In Deutschland kam es zu mindestens 12 Todesfällen, auch hierzulande wird gegen BAYER geklagt. Betroffene Frauen gründeten im Frühjahr die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter und forderten in der Hauptversammlung der BAYER AG einen Verkaufs-Stopp. Die Yasmin-Opfer hatten zu der Versammlung, an der neben dem Vorstand auch rund 4.000 Aktionäre teilnahmen, einen Antrag zur nicht-Entlastung des Vorstands eingereicht.

Kathrin Weigele, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe: „Wir fordern eine ehrliche Aufklärung über die Risiken drospirenon-haltiger Pillen sowie die Offenlegung aller gemeldeten Nebenwirkungen. Wir erwarten, dass sich Bayer endlich mit den zahlreichen Studien unabhängiger Wissenschaftler auseinandersetzt, die eine erhöhte Thrombose-Gefahr belegen. Um weitere Schicksale wie das meine zu verhindern, müssen drospirenon-haltige Produkte vom Markt genommen werden." Kathrin Weigele hatte nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die seit Jahren auf die Gefahren von Yasmin & Co hinweist, fordert ein Verbot aller Antibaby-Pillen mit erhöhtem Nebenwirkungs-Profil. „Antibaby-Pillen sollen verhüten. Dies tun ältere Präparate ebenso zuverlässig wie neue. Die schweren Schädigungen, die durch Yasmin und Yaz verursacht werden, sind größtenteils vermeidbar. Allein mit einer Änderung auf dem Beipackzettel ist es jetzt nicht mehr getan“, so Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins.

Auch der im Sommer veröffentlichte Arzneimittelreport der Barmer GEK war zu dem Ergebnis gekommen, dass neuere Antibabypillen wie Yasmin ein mehr als doppelt so hohes Risiko bergen wie ältere Mittel. Der Arzneimittelexperte Prof. Gerd Glaeske forderte die Ärzte auf, „nicht den Werbeaktionen und dem Marketinggeklingel pharmazeutischer Unternehmer zu folgen“ und stattdessen risikoärmere Präparate zu verschreiben.

weitere Informationen:
=> Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter
=> Kampagnenseite der CBG

Basler Zeitung, 09.12.2011

Antibabypille auf der Anklagebank

Die umstrittene Pille Yasmin von Bayer kann in den USA vorerst auf dem Markt bleiben. Doch der deutsche Pharmahersteller muss mit verschärften Zulassungsvorschriften rechnen.

Die US-Zulassungsstelle entschied gestern zwar, die Antibabypille von Bayer trotz erhöhter Embolierisiken auf dem Markt zu belassen, aber möglicherweise nur noch beschränkt zum Verkauf freizugeben. Es bleibt aber der Verdacht, Bayer habe gegenüber den Behörden Informationen zu den Nebenrisiken verschwiegen. Dies könnte zudem die laufenden Haftpflichtverfahren beeinflussen.
Um die Nebenwirkungen der Pille, die in der Schweiz unter dem Markennamen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen ist, wird seit Jahren gestritten. Gestern beschlossen die Experten der US-Arzneimittelbehörde FDA zunächst mit 21 zu 5 Stimmen, dass Bayer die Risiken der Pille nicht ausreichend dargestellt hatte. Knapp mit 15 zu 11 Stimmen kamen sie danach zum Schluss, dass Yasmin mehr Vorteile als Risiken aufweise. Der abschliessende Entscheid steht aus, doch ist damit zu rechnen, dass die Pille auf dem Markt bleibt, aber mit verschärften Zulassungsvorschriften versehen werden muss. Dies deshalb, weil die FDA bereits zweimal eine Bayer-Pille mit der Kombination von Östrogen und Gestagen (Drospirenon) bewilligt und zudem 2008 und 2010 Generika mit den gleichen Wirkstoffen zugelassen hatte. Etwas erhöhte Thromboserisiken für diese Art der Minipille sind zudem bekannt.
Kontrovers ist und bleibt, ob bestimmte Altersgruppen einem höheren Risiko einer Blutverklumpung ausgesetzt sind, ob Bayer davon wusste und dies verschwieg und ob der Konzern die Pille für andere, unerlaubte Zwecke vermarktete. Brisant war dabei die Stellungnahme des früheren FDA-Direktors David Kessler. Er warf Bayer vor, Forschungsresultate zu den Nebenwirkungen nur selektiv vorgelegt und so die Risiken verschleiert zu haben. Wäre dies der FDA früher bekannt gewesen, so hätte dies das Nutzen-Risiko-Profil von Yasmin verändert und zusätzliche Ermittlungen erfordert. Kessler kritisierte zudem eine Marketingkampagne, mit der die Pille gegen Menstruationsbeschwerden angepriesen wurde. Dafür aber ist sie nicht zugelassen. Eingespannt für diese PR-Aktion wurde eine Gynäkologin, die ein Beratungsbuch für Frauen schrieb, Yasmin lobend erwähnte und dafür ein Honorar von 450‚000 Dollar bezog.

Anwälte suchten Yasmin-Opfer
Den Entscheid der FDA haben diese Verdachtsmomente nicht direkt beeinflusst, da Kessler sie nach der Eingabefrist vorlegte. Die Pharmaexperten der Credit Suisse rechnen dennoch mit einem erhöhten Prozessrisiko für Bayer. Der Fall sei so von einem rein wissenschaftlichen zu einem potenziell zivilrechtlichen geworden, so die CS. Sie schätzt das zusätzliche Prozessrisiko für die ersten, in den USA im Januar beginnenden Verfahren auf 500 Millionen Dollar.
Der FDA lagen Gesundheitsdaten von mehr als 800‘000 Frauen aus zehn Jahren vor. Eine Reihe von Studien wies vor allem auf das erhöhte Thromboserisiko für Frauen über 35 Jahren hin. In 16,9 Fällen (auf 10‚000 Frauen) löst Yasmin demnach ein gefährliches Blutgerinnsel aus. Dagegen beobachteten Forscher bei anderen Antibabypillen im Schnitt nur 6,3 Fälle. In der Schweiz geriet das Präparat in die Schlagzeilen, als eine 16-Jährige eine Lungenembolie und nachfolgend eine schwere Hirnschädigung erlitt, kurz nachdem sie zum ersten Mal die Yasmin-Pille eingenommen hatte. Der Fall liegt vor dem Bezirksgericht Zürich, da die Mutter auf einen Schadenersatz von 6 Millionen Franken geklagt hat.
In den USA ist Bayer mit über 10‘000 Forderungen eingedeckt worden, mehr als 2500 allein in den letzten Monaten, nachdem sich spezialisierte Anwälte gezielt an potenzielle Yasmin-Opfer gewandt hatten. Die Antibabypille von Bayer ist in der Schweiz unter dem Namen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen.
Von Walter Niederberger, San Francisco.

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“

Verwaltungsgericht stoppt CO-Pipeline von BAYER

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die Genehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig ist, weil die Erdbebensicherheit des Projekts nicht ausreichend geprüft wurde. Die Pipeline darf somit nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten des Kreises Mettmann war zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als 140.000 Menschen durch einen Bruch der Leitung gefährdet sind.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, fordert nun ein Ende des Projekts: „Wir beglückwünschen die Kläger und die Bürgerinitiativen zu diesem großen Erfolg! Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Vorhaben zu beerdigen. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline verzichten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Die Inbetriebnahme der Leitung ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster schon im Dezember 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts geäußert hatte. Durch den heutigen Gerichtsbeschluss wird sich das Genehmigungsverfahren weiter verzögern. Von Mitarbeitern des Unternehmens war in jüngster Zeit zu hören, dass der BAYER-Vorstand im Fall einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will. Gegen die Pipeline liegen mehr als 40 zusätzliche Klagen vor.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur Pipeline mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Zudem wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten.

Die ursprüngliche Planung von BAYER sah vor, das giftige Gas über 67 km durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten – ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Aussage des Konzerns, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag oder von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.

Schon im Dezember 2004 hatte BAYER mit der Firma Linde einen Vertrag über die langfristige Lieferung von CO geschlossen. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn eine Genehmigung vorlag. Durch den jüngst angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an, weswegen so oder so eine neue CO-Anlage benötigt wird.

alle Informationen zur Kampagne

Pressemitteilung der Stopp Bayer- CO- Pipeline Initiativen
Hilden, 25. Mai 2011

Weiterer Etappensieg zum Stopp der CO - Pipeline

Initiative geht gestärkt in die nächsten Runden

Der Vorsitzende der 3. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf Dr. Schwerdtfeger verkündete zunächst die Kostenentscheidung und diese fiel schon deutlich zu Lasten der beklagten Bezirksregierung und der Beigeladenen Bayer aus.

Dass der Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig und nichtvollziehbar beurteilt wurde, bedeutet:

* Baustopp an der gesamten CO – Pipeline; die technische Fertigstellung muss warten und Bilder der vor sich hinrottenden Rohre auf enteignetem Boden werden weiter am Image von Bayer kratzen.
* Der damalige Regierungspräsident Büssow, Bayer als Bauherr und der begutachtende TÜV haben sich bis auf die Knochen blamiert und sind bloßgestellt. Wer es nicht schafft europaweit anerkannte Regeln zur Erdbebensicherheit anzuwenden und zwingend vorgegebene Überprüfungen des Bodens und der oberirdischen Teile - wie Rohrbrücken - für unnötig erachtet und dann in seinen Verlautbarungen noch von einer „sicheren Pipeline“ faselt, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

In anderen Punkten ist das Gericht bei seiner Auffassung aus dem Jahr 2007 geblieben und hat die Klagen zurückgewiesen:

* Das Rohrleitungsgesetz (Enteignungsgesetz) und in der Planbegründung sah es sich durchaus im Gegensatz zu der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes und wollte doch die Enteignungen nicht als rechtwidrig ansehen.

* Auch die fehlende Prüfung von Alternativtrassen spielte keine Rolle genauso wie
* Rost und Mängel an den Rohrleitungen, die von dem Gutachter für unwichtig erklärt wurden. Zitat:“ „Denken Sie daran, wie rostig die Stahlstreben sind, die in Stahlbeton eingebaut werden. Das ändert an der Sicherheit des so entstandenen Gebäude gar nichts.“

Der Vorsitzende wies selbst klar und deutlich auf die unterschiedlichen Rechtsauf-fassungen zu dem nächst instanzlichen Oberverwaltungsgericht hin. Die rechtlichen Prüfungen belassen wir als Initiative weiter vertrauensvoll in den Händen der Kläger und deren hervorragenden Anwälten.

Wir freuen uns, dass wir nun gestärkt in die nächsten Runden im Kampf um Gesundheit, Leben und bürgerliche Rechte der betroffenen Anwohner dieser Giftröhre gehen.
Deshalb verweisen wir auf unser jüngst eingeweihtes Mahnmahl, den Knoten, der sich immer enger um die Giftröhre schließen soll.

Antibabypillen

CBG Redaktion

Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Pressemitteilung vom 26. April 2011

Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen gefordert

neue website http://www.risiko-pille.de geht heute online / betroffene Frauen sprechen am Freitag in der Hauptversammlung der Bayer AG

Neuartige Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein erhöhtes Risikopotential gegenüber älteren Präparaten. Betroffene Frauen haben nun die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG) gegründet und Proteste in der Hauptversammlung der Bayer AG am Freitag angekündigt. Zudem wurde heute die website www.risiko-pille.de freigeschaltet.

Kathrin Weigele, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe, fordert: „Wir möchten eine ehrlichere und umfassendere Aufklärung über die Risiken drospirenonhaltiger Pillen im Beipackzettel und durch Gynäkologen erreichen. Unser Ziel ist es, Frauen für die Risiken der Pille zu sensibilisieren, den betroffenen Frauen ein Gesicht zu geben und endgültig mit dem Mythos aufzuräumen, als Geschädigte ein Einzelfall zu sein. Unsere website soll Betroffenen zudem die Möglichkeit zur Selbsthilfe bieten“. Kathrin Weigele hatte nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten.

Die drospirenonhaltigen Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle des Herstellers Bayer Schering verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu doppelt so hohes Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu älteren Präparate. Nach Angaben der US-Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration starben allein in den USA 190 Frauen nach Einnahme von Yasmin oder Yaz. In Deutschland erlitten mindestens zwölf junge Frauen tödliche Embolien. Gegen Bayer sind rund 7.000 Klagen anhängig.

Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Das Präparat gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. In den Kampagnen des Konzerns wird in erster Linie mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ geworben. Auf die erhöhten Gefahren wird hingegen nicht eingegangen.

Mit ihrem Erscheinen in der Hauptversammlung wollen die geschädigten Frauen die Einstellung verharmlosender Werbung für Antibaby-Pillen sowie ein Verbot von Pillen mit erhöhtem Risikopotenzial erreichen. Zu der Versammlung in den Kölner Messehallen, in der neben dem Vorstand auch rund 4.000 Aktionäre teilnehmen, wurde auch ein Gegenantrag eingereicht, der eine Nicht-Entlastung des Vorstands fordert.

Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Kontakt: info@risiko-pille.de
Website: www.risiko-pille.de

Wir sagen Nein!
zu Pillen mit erhöhter Thrombosegefahr

Bienensterben

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 25. Januar 2011

NABU und BUND kritisieren Bienenmonitoring

Bienensterben nimmt dramatisch zu - Einsatz von Pestiziden senken

Berlin - Die Umweltverbände NABU und BUND veröffentlichten heute eine Studie unabhängiger Wissenschaftler, die den Abschlussbericht des Deutschen Bienenmonitorings scharf kritisiert. Die Wissenschaftler Anton Safer und Peter Hoppe zeigen darin auf, dass die Daten und Bewertungen des Bienenmonitorings gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Untersuchungen wie Transparenz, Unparteilichkeit und Objektivität verstoßen.

Das mehrjährige Monitoringprojekt von Bieneninstituten, Bundeslandwirtschaftsministerium, Agrarindustrie und Imkerverbänden war als Reaktion auf die dramatischen Winterverluste vieler Bienenvölker ins Leben gerufen worden. Starke methodische Mängel, falsch ausgewählte Stichproben, ein unzureichender Untersuchungsrahmen und fehlerhafte statistische Methoden führten das Bienenmonitoring jedoch ad absurdum.

Im Abschlussbericht des Projekts war behauptet worden, dass der Befall mit Varroamilben unzweifelhaft die Hauptursache der Überwinterungsprobleme darstelle.

Als mögliche Ursachen des Bienensterbens kommen allerdings viele weitere Faktoren in Frage: Befall mit Parasiten, Infektionen, Umweltstress, einseitige Ernährung der Bienen in Folge von Monokulturen und Pestizide. Der Kardinalfehler des Monitorings liege darin, dass 50 Prozent des Projekts von der Industrie (BASF, Bayer und Syngenta) getragen werden. Diese stellen genau die Pestizide her, die im Verdacht stehen, die Bienen zu schädigen. Die Industrievertreter sitzen im Projektrat, der den Einfluss der Pestizide untersuchen soll und stellen ihre Labore für die Auswertung zur Verfügung. So wird der Fall aus dem Jahr 2008, bei dem der Einsatz von Beizmitteln am Oberrhein zum Massensterben von 20.000 Bienenvölkern führte, in dem Bericht gar nicht erst erwähnt.

„Das gegenwärtig in der Bundesrepublik durchgeführte Bienenmonitoring ist nicht in der Lage, die wahren Ursachen des Bienensterbens aufzudecken. Zu wenige Bienenvölker wurden für die Untersuchungen ausgewählt, die Anwendung von Pestiziden auf den anliegenden Feldern wird erst gar nicht untersucht und die statistischen Methoden sind wissenschaftlich zweifelhaft. Das ist schlechte Wissenschaft“, sagte NABU-Vizepräsident Christian Unselt.

„Die bisherigen Erkenntnisse zu den Ursachen des Bienensterbens sind kein Freispruch für Pestizide. Diese tragen eine wesentliche Mitschuld am Tod vieler nützlicher Insekten und anderer Tiere. Unabhängige Forschungsinstitute müssen endlich wirklichkeitsnah untersuchen, welche Faktoren zum flächendeckenden Bienensterben führen“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Das Bienenvolksterben scheint sich weltweit fortzusetzen und bedroht die landwirtschaftliche Produktion. Ohne Bestäuber sinken die Erträge. Dies hat nicht nur für die industrielle Landwirtschaft existenzbedrohende Folgen. Deshalb fordern der NABU und der BUND, dass der Einsatz von Pestiziden deutlich gesenkt und die Landwirtschaft wieder vielfältiger wird, um die Lebensbedingungen für die Bienenvölker zu verbessern.

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Die Studie mit dem Titel: „Das Deutsche Bienenmonitoring: Anspruch und Wirklichkeit“ von P.P. Hoppe und A. Safer finden Sie im Internet unter http://www.nabu.de/downloads/DasDeutscheBienenmonitoring2011.pdf.
Die Kritik der Studie bezieht sich auf den Bericht des Deutschen Bienenmonitorings von Genersch et al. Diese finden Sie ebenfalls im Internet unter http://www.nabu.de/downloads/Bienenmonitoring_genersch.pdf

[Krefeld] Kohlekraftwerk

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 4. Mai 2010

„Kohlekraftwerkskritiker fühlen sich von Bayer hinters Licht geführt“

Seit Dezember 2006 fordern Kritiker des geplanten Steinkohlekraftwerks im Chempark Uerdingen den Bau eines Gas-und Dampfturbinenkraftwerks.

Gebetsmühlenartig wurde von Bayer-Werksleitern entgegnet, dass dies nicht in das Energiekonzept des Uerdinger Chemparks passe. Man wolle sich nicht noch mehr vom Gas, besonders Russengas, abhängig machen und setze somit auf einen deutlichen Energiemix mit Kohle.

Tatsächlich hat man sich inzwischen eine neue Erdgaspipeline der Firma WINGAS ins Uerdinger Werk legen lassen, die von Düsseldorf-Hubbelrath bis Uerdingen parallel zur CO-Pipeline verläuft.

1. WINGAS ist ein Zusammenschluss von der BASF-Tochter Wintershall mit der russischen Gesellschaft GAZPROM !
2. Im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 14.02.2007 wird die Pipeline damit begründet, dass Bayer beabsichtige, innerhalb von 10 Jahren ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit Kraft-Wärmekopplung zu bauen. Dieses Kraftwerk solle Kohlekessel im Chempark ersetzen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten!
3. Auf der Hauptversammlung der Bayer-Aktionäre am 30.04.2010 in Köln wurde vom NUV-Vorstandsmitglied Harald Jochums gefragt, ob man an dieser gasbasierten Energienutzung festhalte. Die Antwort des Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning war eindeutig. Man halte an der Planung fest und wolle nur noch einen Kohleanteil von 20% gegenüber einem Gasanteil von 80% bei der Energiebereitstellung.

Seit Dezember 2006 hat man den Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Ärzteinitiativen und der Politik diese sinnvollen Planungen vorenthalten, um das ohnehin schwierige Genehmigungsverfahren des Trianel-Kohlekraftwerks nicht noch weiter zu erschweren!

Die entscheidenden Textabschnitte im Planfeststellungsbeschluss finden sich unter: http://www.cbgnetwork.org/downloads/PlanfeststellungGasleitung.pdf

V.i.S.d.P.: Ulrich Grubert (Niederrheinischer Umweltschutzverein, NUV)

Rheinische Post, 05. Mai 2010

Kraftwerk: Streit um Gas-Plan

Krefeld (RP) Ein Planfeststellungsbeschluss für ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk im Chempark aus dem Jahr 2007 sorgt für Wirbel. Die Kohlekraftgegner behaupten, Bayer habe Pläne verheimlicht. Die Betreiber weisen das zurück

Das Papier ist alt – der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgas-Hochdruckleitung von Düsseldorf-Hubbelrath nach Uerdingen datiert aus dem Jahr 2007. Darin begründet Bayer die Notwendigkeit der mittlerweile gebauten Erdgas-Leitung unter anderem mit dem Vorhaben, innerhalb von zehn Jahren ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) mit Kraft-Wärmekopplung zu bauen. Dieses solle alte Kohlekessel ersetzen. Wenige Tage vor der Offenlegung der Kraftwerkspläne geht jetzt der Niederrheinische Umweltverein (NUV) mit diesem Papier an die Öffentlichkeit: „Wir fühlen uns von Bayer hinters Licht geführt“, sagt Ulrich Grubert, NUV-Vorsitzender.
Sein Argument: „Seit Dezember 2006 hat man diese Planungen vorenthalten, um das Genehmigungsverfahren des Trianel-Kohlekraftwerks nicht zu erschweren.“ Die Umweltverbände hätten immer auf den Bau genau dieses GuD-Kraftwerks gedrängt, da es die Umwelt weniger schädige. Das Papier beweise, dass auch ein GuD-Kraftwerk in Krefeld eine Option sei. Bayer und Trianel hätten aber am Kohlekraftwerk festgehalten.

Bekenntnis zur Kohle
Die Bayer-Tochter Currenta als Betreiber erneuerte gestern ihr Bekenntnis zu einem Steinkohlekraftwerk. Die Planung des GuD-Kraftwerks sei Anfang 2000 begonnen worden, im Jahr 2005 wurde der Antrag gestellt. Bei der späteren Ausarbeitung der Pläne für eine Modernisierung der Energieversorgung am Standort Uerdingen seien 19 Varianten mit Kraftwerkskonzepten auf Basis von Erdgas, aber auch Kohle betrachtet worden. Im Mittelpunkt habe eine nachhaltige Energieversorgung gestanden, die auf Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutzaspekten basiert und die zu der Entscheidung für das jetzt beantragte Steinkohle-Kraftwerk geführt habe.
Im Kern sind es zwei Argumente, die der Kraftwerksplaner Trianel gegen den Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks im Chempark vorbringt.
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  • 8201; Der Weltkohlemarkt sei risikoärmer als der Gasmarkt. Gründe: Während die Gasvorkommen auf wenige Regionen (wie Russland) konzentriert seien, sei Steinkohle weltweit verfügbar. Entsprechend schwankte der Weltmarktpreis für Steinkohle in den vergangenen 30 Jahren deutlich weniger.


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  • 8201; Kohle sei laut Fachleuten noch über 150 Jahre verfügbar – auf Basis des heutigen Verbrauchsniveaus. Das sei dreimal so lang, wie die Erdgasvorkommen reichen. Bei der jüngsten Bayer-Hauptversammlung konfrontierten Ulrich Grubert und Harald Jochums vom NUV (sie besitzen eine Bayer-Aktie) den Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning mit der Planung des GuD-Kraftwerks. Ob man an der gasbasierten Energienutzung festhalte, wollten sie wissen? Wenning habe erklärt, dass es bei 20 Prozent Kohle- und 80 Prozent Gasnutzung bleibe.


Während der NUV darin den Beweis dafür sieht, dass ein GuD-Kraftwerk Sinn macht, sagte gestern ein Currenta-Sprecher: „Während der Bayer Hauptversammlung wurde der Status quo beschrieben. Auch wenn das Steinkohlekraftwerk gebaut wird, werden wir langfristig bei diesem Energieverhältnis bleiben.“ VON SEBASTIAN PETERS

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[Dachverband] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Pressemitteilung Nr. 8/2010 - Köln, 29. April 2010

Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren

Konzernstudie der Kritischen Aktionäre: Bayer ist nicht nachhaltig und ordnet ökologische und soziale Werte dem Profit-Streben unter

Köln – Die Bayer AG tut sich schwer mit der Umsetzung ihres eigenen Anspruchs, Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement als gleichrangige Ziele innerhalb der Unternehmenspolitik zu behandeln. Die neue Konzernstudie des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ kommt zu dem Ergebnis, dass das Leverkusener Unternehmen sein Geschäftsmodell deutlich ändern müsste, um wesentliche Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Bei der Hauptversammlung am 30. April beantragen die Kritischen Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat von Bayer nicht zu entlasten.

Auf Bayer-Gelände werden neue Kohlekraftwerke gebaut, um den Energiebedarf zu decken, der Konzern ist einer der weltgrößten Produzenten von Pestiziden und hält immer noch an medizinischen Indikationen fest, die schädliche Nebenwirkungen für Kunden haben. „Die Verfolgung der ökonomischen Interessen muss in einen klaren Rahmen von Werten eingebettet sein“, heißt es in der Studie. Da sich Bayer offiziell zu den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung bekennt, müsste der Konzern die Umwelt schützen und den Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Der Gebrauch von Pestiziden müsste mit einem strategischen Szenario der Reduzierung der Anwendung von Pestiziden gekoppelt werden. Schäden, die durch Bayer-Indikationen im Pharma-Bereich entstehen, müssten umsichtiger vermieden und fürsorglicher kompensiert werden.

In Sachen Nachhaltigkeit klafft bei dem multinationalen Konzern zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke. So gibt Bayer selbst an, dem Klimawandel nur mit modernsten Energiespartechnologien und einer nachhaltigen Energieerzeugung begegnen können, gleichzeitig werden gigantische Steinkohlekraftwerke und Müllkraftwerke an den Standorten in Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen auf Bayer-Gelände gebaut, zum Teil mit Bayer als Energie-Abnehmer oder von einer Bayer-Tochter betrieben.

Bayer bekennt sich zu den Zielen der internationalen „Konvention über die Biologische Vielfalt“. In Wirklichkeit bedroht der Konzern mit seinen Geschäftsaktivitäten die Biodiversität in der Welt. „Pestizid- und Herbizid-basierte Agrochemie ist kein Artenschutz, so wie Bayer es darstellt“ sagt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionäre, „der Konzern kehrt die Problematik von industrieller Agrikultur, pestizidbelasteten Böden, Bodenerosion, Monokulturen und durch Herbizide einfach um und behauptet, mit seinen Produkten die Artenvielfalt zu fördern, weil die Produktivität gesteigert und weniger Fläche gerodet würde.“

Zahlreiche Produkte und Geschäftsaktivitäten von Bayer zeugen davon, dass das Unternehmen ein Bekenntnis zum Prinzip Nachhaltigkeit nur nach außen hin vorgibt, oftmals jedoch Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Sei es das Bienensterben verursachende Insektizid Clothianidin, die Produktion der hochgiftigen Industrie-Chemikalie Phosgen, die geplante 67 km lange CO-Pipeline durch Wohngebiete, gegen die sich zahlreiche Bürgerinitiativen wehren oder sei es genmanipulierter Reis, für den Bayer kürzlich eine Strafzahlung über 50 Mio. US$ wegen Verunreinigung der Nahrungsmittelkette leisten musste. „Der Hersteller ist für die Prozesskette der Anwendung bis hin zum Abbau der Rückstände in der Natur verantwortlich. Er muss für die Qualifizierung der Anwender Sorge tragen. Wenn Bayer das bisher nicht garantieren kann, handelt das Top-Management fahrlässig und verantwortungslos“ so Markus Dufner.

Die Konzernstudie „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ wird bei der Hauptversammlung dem Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning überreicht. Vertreter der Medien können die Nachhaltigkeitsstudie ab sofort beim Dachverband bestellen oder auf der Internet-Seite herunterladen: http://www.kritischeaktionaere.de/fileadmin/Dokumente/Konzernstudien/Bayer_Konzernstudie_2010-04-29.pdf

Kontakt und weitere Informationen:
Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Tel. 0221 / 599 56 47, Mobil-Tel. 0173 – 713 52 37
dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de

Schmerzmittel

CBG Redaktion

19. Januar 2010, Neues Deutschland

»Wunderdroge« nicht harmlos

Große Packungen Schmerzmittel sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden

Große Packungen vieler gängiger Schmerzmittel – wie beispielsweise Aspirin – sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden. Kleinpackungen mit 20 Tabletten könnten dagegen weiter ohne Verschreibung verkauft werden. Der Hintergrund: Auch scheinbar harmlose Mittel können schwere Nebenwirkungen haben, besonders wenn sie unkontrolliert in großen Mengen geschluckt werden.

»Eine Welt mit weniger Schmerz« – wer wünschte sie sich nicht. Der BAYER-Konzern warb im vergangenen Jahr in Brasilien mit gleichlautendem Slogan für sein Schmerzmittel Aspirin und musste die Kampagne nach einem Verbot des brasilianischen Gesundheitsministeriums im Juni 2009 wieder einstellen. Die südamerikanischen Experten waren der Meinung, die Aspirinwerbung in Zeitungen, Radio, Internet und Fernsehen verleite zu einem unsachgemäßen Umgang mit dem Medikament und verharmlose seine Risiken. BAYER hatte in den letzten Jahren seine Werbung für Aspirin intensiviert, es in einer USA-Werbekampagne als Wunderdroge gepriesen und auch Menschen ohne alle Beschwerden zur vorbeugenden Einnahme animiert.

Die Selbstmedikation ist überall auf der Welt ausgeprägt. Statistiken aus dem Jahr 2008 zählen in Deutschland mehr Arzneimittel- als Alkoholabhängige. Schätzungen gehen von bis zu 1,9 Millionen Menschen aus. Doch auch die scheinbar harmlose Schmerztablette mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure wie in ASS oder Aspirin kann Nebenwirkungen haben. Die kritische Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) spricht von Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüren und schreibt in einer ihrer Pressemitteilungen: »In den USA sterben mehr Menschen an Aspirinnebenwirkungen als an Aids«. Die Pharmakritiker zitieren das New England Journal of Medicine, das von einer »geräuschlosen Epidemie« spricht, da 75 Prozent aller Patienten, die regelmäßig Aspirin einnähmen, die Gefahren des Schmerzmittelgebrauchs gar nicht kennen würden. Sie verweisen darüber hinaus auf eine Anzeigenserie der Hersteller, die den Eindruck erweckt hatte, dass die regelmäßige Einnahme von Aspirin bei gesunden Menschen das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken könnten. Ein solcher Effekt sei jedoch nur bei Menschen mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. Vor einigen Jahren wurde in einer Studie gezeigt, dass rund 20 Prozent der erwachsenen Asthmatiker überempfindlich auf Aspirin reagierten – mit heftigen und zum Teil lebensbedrohlichen Reaktionen. Erst vor wenigen Monaten wies die Techniker Krankenkasse Schwerin darauf hin, dass der Wirkstoff ASS bei Kindern das mitunter tödliche Reye-Syndrom auslösen könne, eine schwere Krankheit, die Leber und Gehirn schädige und bei jedem zweiten Kind tödlich verlaufe. Das sind schon einige Gründe, beim Gebrauch von ASS sorgfältig vorzugehen.

Zwar soll der Wirkstoff ASS nicht rezeptpflichtig werden, wohl aber Packungen mit mehr als zehn Gramm davon. Damit wolle man eine Hürde aufbauen, damit Menschen nicht bedenkenlos und ohne ärztliche Abklärung über längere Zeit solche Schmerzmittel schluckten, sagte Abteilungsleiter Ulrich Hartmann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die BAYER-Kritiker begrüßen die Rezeptpflicht. Ginge es nach ihnen, müsste sie auch für kleinere Packungen gelten. Christian Wagner-Ahlfs von der durchaus ebenfalls pharmakritischen Zeitschrift »Gute Pillen – schlechte Pillen« würde soweit nicht gehen. Ihm bleiben die Gründe für die bevorstehende Verschreibungspflicht für Großpackungen noch unklar. Bei Paracetamol, sagt er, sei die Begründung für das unlängst in Kraft getretene Verbot unkontrollierter Verabreichung großer Tablettenmengen einleuchtend gewesen, denn mit diesem Wirkstoff könne man sich durchaus spontan das Leben nehmen. Mit ASS ist das so nicht möglich. Von Silvia Ottow

„Rezeptpflicht für Schmerzmittel ist überfällig“