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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 1. Januar 2000

[Pehrke] Hauptversammlung 2011

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN an und möchte zu BAYERs letztem Nachhaltigkeitsbericht sprechen.

In der Vorbemerkung zum Nachhaltigkeitsbericht heißt es, ich zitiere:

Wir bekennen uns zu den Prinzipien des Sustainable Development und zur Rolle eines sozial und ethisch verantwortlich handelnden ‚Corporate Citizen‘“

Die Zahlen des Nachhaltigkeitsberichts geben das jedoch nicht her. So stößt BAYER 8,1 Millionen Tonnen klimaschädigendes Kohlendioxid aus. Und der Konzern will das auch nicht ändern. Geplant ist laut Nachhaltigkeitsbericht vielmehr das Einfrieren der Treibhausgas-Emissionen auf dem Stand von 2007 bis zum Jahr 2020 geplant und keine Reduzierung. Dazu meine Frage:

Warum arbeitet BAYER nicht daran, die CO2-Emissionen zu reduzieren?

Aber auch die Werte für andere klima-schädigende Substanzen stiegen. Sie betrugen 17,5 Tonnen. Als Grund dafür nennt der Nachhaltigkeitsbericht neben der Produktion im Chemie-„Park“ Dormagen das Werk im indischen Vapi. Dort kam es zu einem erhöhten Ausstoß von Tetrachlorkohlenstoff, der noch dazu auch noch krebserregend ist. Im Nachhaltigkeitsbericht 2008 war dieses Werk sogar ganz allein für den größten Teil der Zunahme ozon-abbauender Substanzen verantwortlich. Damit trägt BAYER nicht wenig dazu bei, das die Industrie-Zone von Vapi mit ihren 1.500 Fabriken längst traurige Berühmtheit erlangt hat. Das indische Umweltministerium erklärte die Gegend um Vapi jüngst zur zweit-verseuchtesten Region im ganzen Land.

Dazu jetzt meine Frage:

Warum will BAYER sich trotzdem bis 2015 Zeit lassen, um die Umweltstandards des Werkes in Vapi auf ein halbwegs erträgliches Niveau zu heben und was ist bisher geschehen?

Aber auch in den westlichen Industriestaaten verschmutzt BAYER die Luft. Im letzten April erkor ein Institut aus Massachusetts BAYER zum „Top-Luftverschmutzer“ in den USA. Den Ausschlag dafür gab ein Schadstoff-Ausstoß von über 326 Tonnen und eine Giftstoff-Verbrennung in Höhe von über 4.000 Tonnen, darunter mehr als 1.000 Tonnen des krebserregenden Stoffes TDA im Werk Baytown.

Hierzu meine Fragen:

1.Wie hoch war die Menge des im Werk Baytown verbrannten TDA im letzten Jahr?

2. Plant BAYER eine Reduzierung dieses Volumens?

Auch insgesamt stieg die Menge der gefährlichen Produktionsrückstände. 375.000 Tonnen waren es weltweit. BAYER räumt selbst ein, es nicht geschafft zu haben, diese Menge zu reduzieren. Im Nachhaltigkeitsbericht heißt es, ich zitiere:

Von unserem selbstgesteckten Ziel, die Menge der gefährlichen Produktionsabfälle unter 2,5 Prozent pro Verkaufsprodukt zu senken, haben wir uns weiter entfernt.

Dazu meine Frage:

Was wollen Sie in Zukunft unternehmen, um das selbstgesteckte Ziel doch noch zu erreichen?

Es gibt jedoch nicht nur diese „ganz normale“ Schadstoff-Produktion, es gibt auch die unvorhergesehene. Wir sagen „Störfälle“ dazu, der Nachhaltigkeitsbericht nennt das „Umweltereignisse“. 13 solcher Umweltereignisse zählt der Bericht auf, vier mehr als 2008. In Baytown trat beispielsweise Kohlenmonoxid und Monochlorbenzol aus, im indischen Thane brannte ein Pestizid-Zwischenlager, in Bergkamen explodierte Aluminium-Alkyl und in Dormagen musste gleich zweimal eine Ammoniak-Dampfwand einen Phosgen-Austritt verhindern.

Dazu möchte ich wissen:

1.Wie kam es zu dieser Steigerung?

2. Was will BAYER in Zukunft tun, um die Störfälle zu reduzieren. Allein mit einem veränderten Management-Ansatz, wie ihn der Nachhaltigkeitsbericht ankündigt, ist es offensichtlich nicht getan, denn auch im letzten Jahr gab es wieder eine ganze Menge „Umweltereignisse“, darunter sogar eines mit tödlichem Ausgang - nicht ganz zufällig wieder in Indien?

Es ist jedoch nicht nur kritikwürdig, was im Nachhaltigkeitsbericht steht. Es ist auch kritikwürdig, was im Nachhaltigkeitsbericht nicht steht oder nicht mehr steht, denn das ist eine ganze Menge.

So gibt es im Gegensatz zu früher im Nachhaltigkeitsbericht keine Angaben mehr zu den gefährlichen Quecksilber-Emissionen. Es gibt nur ganz allgemein eine Angabe zu den Schwermetall-Emissionen ins Wasser. 9 Kilogramm betragen sie. Zu den Schwermetall-Emissionen und denm Anteil der Quecksilber-Emssionen daran gibt es keinerlei Informationen. Auch schweigt sich der Bericht darüber aus, was bei der Umstellung der Chlorproduktion in Krefeld auf Quecksilber-freie Verfahren mit den Quecksilber-Rückständen geschieht, obwohl es sich dabei um mehrere hundert Tonnen handelt.

Dazu jetzt meine Fragen:

1. Wie hoch waren im Berichtszeitraum die Quecksilber-Emissionen in die Luft und ins Wasser?

2. Wie geht BAYER beim Umbau des Krefelder Werkes vor und wie wird das Quecksilber entsorgt?

3. Was unternimmt BAYER zum Schutz der beteiligten Beschäftigten?

Generell setzen sich die Beschäftigten in der Chemie-Industrie einem hohen Gesundheitsrisiko aus. Trotzdem gibt es in den letzten Nachhaltigkeitsberichten keinerlei Informationen über die Berufskrankheiten mehr. Die letzten Zahlen zu den anerkannten Berufskrankheiten stammen aus dem Nachhaltigkeitsbericht vom Jahr 2000. Damals führte BAYER 130 anerkannte Berufskrankheiten von ehemaligen Beschäftigten an. Auslöser waren vor allem Asbest und Lärm. Heutzutage findet man solche Informationen nur noch im Geschäftsbericht. Unter der Rubrik „rechtliche Risiken“ erwähnt er etwa Klagen von Beschäftigten, die an Asbestose erkrankt sind und von BAYER Schadensersatz wg. der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht verlangen. Und in diesem Jahr haben fünf Beschäftigte von BAYER CROPSCIENCE Klage eingereicht, weil sie durch ihre Arbeit an Speiseröhrenkrebs erkrankt sind.

Hierzu jetzt meine abschließenden Fragen:

1. Warum fehlen Angaben zu den Berufskrankheiten im Nachhaltigkeitsbericht?

2. Wieviel Berufskrankheiten von BAYER-Beschäftigten haben die Berufsgenossenschaften 2010 anerkannt und wieviele Anträge gab es insgesamt?

Das Fazit lautet also: Die Nachhaltigkeitsberichte werden immer bunter und umfangreicher, aber paradoxerweise auch immer lückenhafter. Und eines dokumentieren sie sicherlich nicht: Dass BAYER ein sozial, ethisch und ökologisch verantwortungsvoll handelndes Unternehmen ist. Darum möchte ich die Anwesenden bitten, mit der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu stimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Bluter] Hauptversammlung 2011

CBG Redaktion

Andreas Bemeleit, Robin Blood

Guten Tag, verehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Bettina Schneider. Ich verlese eine Rede von Andreas Bemeleit, der aus gesundheitlichen Gründen nicht anreisen kann.

Mein Name ist Andreas Bemeleit, ich bin 49 Jahre alt und wäre da nicht diese alte Geschichte, dann würde nicht Frau Schneider hier stehen und meine Rede für mich vorlesen. Dann säße ich vielleicht neben Ihnen auf dem Stuhl. Ich bin Diplom-Informatiker und war in meinem Beruf sehr erfolgreich. Das ist mehr als 20 Jahre her.

Doch da ist die ungeklärte Geschichte. Ich möchte Sie Ihnen kurz erzählen:

In den 70er und 80er Jahren wurde ich, wie auch 4.500 weitere Bluter durch verunreinigte Blutpräparaten mit Hepatitis-C Viren infiziert. In den vergangenen Jahren sind viele von uns gestorben. Haupttodesursache bei infizierten Blutern ist Leberzirrhose bzw. Leberkrebs.

Wir Bluter hatten darauf vertraut, dass wir mit sicheren Medikamenten versorgt werden. Doch die Konzerne benutzten für die Herstellung der Gerinnungspräparate vor allem preiswertes Blut von Hochrisikogruppen wie Gefängnis-Insassen. Weltmarktführer war zu diesem Zeitpunkt die BAYER-Tochter Cutter.

Die einzige Behandlungsmöglichkeit der Hepatitis-C Infektion ist eine einjährige Interferontherapie. Diese Therapie hat schwerwiegende Nebenwirkungen und führt nur bei einem geringen Anteil der Betroffenen zu einer Heilung. Die letzte Möglichkeit ist eine Lebertransplantation mit ihren hohen Risiken.

Bis heute warte ich gemeinsam mit 3000 noch lebenden Blutern auf eine angemessene Entschädigungsregelung. 2009 gründete ich daher das Netzwerk Robin Blood. Das Netzwerk hat sich dem vorrangigen Ziel verschrieben, die durch HIV oder Hepatitis-C Infizierten zu unterstützen.

Die BAYER AG hat vor wenigen Monaten zusammen mit anderen Pharmaunternehmen einen kleinen Anteil der Infizierten aus 22 Ländern im Rahmen einer Sammelklage in den USA entschädigt. In der Presse war zu lesen, dass die Entschädigungssumme bei rund 50 Millionen Dollar lag.

Ich frage den Vorstand in diesem Zusammenhang:

Wie hoch war der Anteil, den BAYER geleistet hat? An wie viele Betroffene in wie vielen Ländern hat BAYER Zahlungen geleistet?

Warum wird diese Summe nicht im Geschäftsbericht für 2010 erwähnt?

Warum schließt diese wichtige Regelung den größten Teil der betroffenen Bluter in Deutschland aus ?

Für viele der Betroffenen ist es mittlerweile schwer oder unmöglich, sich und ihre Familien zu versorgen. Die Wenigsten von uns sind in der Lage, arbeiten zu gehen, Geld zu verdienen.

Die Sorgen und Ängste der Betroffenen betreffen grundlegende Lebensbereiche.
Im folgenden einige Worte von Infizierten:

„Die „HCV Infektion wurde bei mir am 1985 festgestellt und ich spüre, wie sich meine Lebensqualität ganz langsam aber sicher verschlechtert. Alles was ich mir wünsche, ist wenigstens halbwegs sorgenfrei und in Ruhe zu leben....“

Ein anderer Betroffener formuliert es mit diesen Worten: „Ich vergleiche meinen Körper gerne mit einem Akku. Es gab sehr oft Zeiten, in denen mein Akku nahezu ausgebrannt war. Und auch zur Zeit ist solch ein Zeitpunkt gekommen, an dem mein Akku sich dem Ende zuneigt. Ich brauche Ruhe und Frieden und einen klaren Kopf, um ihn wieder aufzuladen.“

Wir leben ein Leben mit ungewollter Krankheit, damit einhergehender Berufsunfähigkeit, und in großer Armut. Es bleibt uns die Aussicht auf frühzeitigen Tod infolge der Infektion. Der Weg bis zum Ende ist elend.

Ist sich der Vorstand bewusst, dass der Ausschluss von der Entschädigungszahlung für einen Großteil der infizierten Bluter folgendes bedeutet:

- Den Betroffenen droht Leberkrebs welcher eine Lebertransplantation notwendig macht.
- Sie sind aufgrund der schon seit mehr als 20 Jahren anhaltenden Erkrankung körperlich stark geschwächt.
- Sie sind nicht mehr in der Lage einen Beruf auszuüben, um sich und ihre Familien zu versorgen. Ohne eine gesicherte Entschädigungsregelung werden sie verarmen.

Die BAYER Tochter Cutter war damals der Hauptverursacher von Tausenden Hepatitis und AIDS-Erkrankungen. Warum will die BAYER AG dennoch, obwohl die monatlichen Zahlungen für die Betroffenen mit zunehmenden Alter überlebenswichtig werden, aus der langfristigen Finanzierung des HIV-Hilfe Fonds aussteigen ?

Bei Robin Blood haben sich infizierte Hämophile, Angehörige und Unterstützer zusammengeschlossen. 63 Menschen auch aus der Schweiz und Spanien haben sich mit ihrem Namen für die gerechte Entschädigung der mit HCV infizierten Hämophilen solidarisch erklärt. Ihnen gebührt unser Dank!

Uns geht es darum, die Menschen zu unterstützen, die durch defizitäre gesundheitliche Versorgung in diesen Zustand geraten sind. Unser Ziel ist es, gegen die profitorientierte Missachtung der Gesundheit der Anwender von Medikamenten angehen zu können.

Viele Geschädigte scheuen sich, öffentlich aufzutreten. Sie kommunizieren daher auf allen heute möglichen Wegen, über das Internet und soziale Netze, dass sie an Hepatitits-C und AIDS erkrankt sind. Sie nennen die Verursacher wie BAYER und mahnen eine Entschädigungsregelung an.

Liebe Aktionäre der Bayer AG, Sie haben immer gute Dividende erhalten. Ein kleiner Teil dieser Dividende wäre ein großer Schritt für uns, Frieden zu finden.

Wäre es für die Außenwirkung der BAYER AG nicht von Vorteil, sich als verantwortungsvolles Unternehmen darzustellen, indem eine für alle Beteiligten annehmbare Regelung vereinbart? Anstatt den Eindruck zu erwecken, sich aus der Verantwortung zu stehlen, indem sie auf den baldigen Tod der Betroffenen spekuliert? Ich appelliere an Ihr Gewissen, diese alte Geschichte zu klären und uns eine Zukunft in Würde zu geben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit

[Andre Sommer] Hauptversammlung 2011

CBG Redaktion

Rede von Andre Sommer zu Geburtsschäden durch hormonale Schwangerschafts-Tests

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon. Ich möchte Sie bitten mir die nächsten fünf Minuten zuzuhören. Es ist mir wichtig Ihnen unsere Sicht der Dinge zum Thema Duogynon aufzuzeigen.
Duogynon war ein Scheringprodukt. Es wurde fast drei Jahrzehnte unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Die Wirkstoffe, die in zwei Tabletten Duogynon enthalten waren, entsprechen heute in etwa zwei bis drei Monatsrationen hormonbasierter Antibabypillen. Die zwei Dragees sollten die Regel einleiten, war dies nicht der Fall, sollte man schwanger sein. Unter der Hand nahm man diese Pillen auch zum gewollten Schwangerschaftsabbruch ein. Dazu musste man dann sechs Tabletten einnehmen. Dies sage ich nur, dass Sie sehen zu was dieses Medikament fähig war. In Normaldosierung (also zwei Tabletten) ein Schwangerschaftstest, in Überdosierung (fünf bis sechs Tabletten) ein unerlaubtes Abbruchmittel. Absurd oder? Liegt es da nicht nahe, dass dieses Medikament auch zu Missbildungen fähig war?
Vor nunmehr 1 ½ Jahren haben wir bei der Bayer AG angefragt, ob wir Auskunft über Duogynon und Informationen über den Verdacht von Missbildungen bekommen. Dies wurde abgelehnt. Erst danach wurde eine Auskunftsklage eingereicht. Aus welchem Grund verweigert Bayer-Schering die Auskunft über Duogynon?
In den mehr als 3.500 Emails und Briefen die mich seit nun zehn Monaten erreichten sprachen sehr viele Frauen über dieselben Symptome: entsetzliche Krämpfe, Bauchschmerzen, Ausfluss....ungewollte Schwangerschaftsabbrüche kurz nach der Einnahme; Totgeburten,.....
Viele Kinder, deren Mütter Duogynon einnahmen, kamen mit schweren Missbildungen zur Welt, wie offenem Rücken, Wasserköpfen, Verstümmelungen an den Gliedmaßen und urogenitale Schäden, wie Nierenschäden, Harnleiterfehlbildungen oder Blasenekstrophien.
Es waren schreckliche Schilderungen:
- Mütter schrieben, dass ihr Kinder nach entsetzlichem Leid aufgrund von Wasserköpfen oder offenem Rücken nach wenigen Tagen oder Wochen starben....
- Die Kinder leiden bis heute unter den Missbildungen. Sie können kein selbstbestimmtes oder glückliches Leben führen, sind auf Hilfe anderer angewiesen und Leben am Rande der Gesellschaft....
à Eines ist aber bei allen Menschen, die uns anschrieben gleich. Sie alle beschäftigt dieses Thema seit über 30 Jahren. Sie leben tagtäglich mit dem Trauma und denken wenn nicht täglich, dann immer wieder daran und stellen sich die Frage nach dem Warum? Warum wurde mein Kind schwer geschädigt oder starb?
Die Menschen wollen nur endlich Gewissheit haben, ob Duogynon schuld an Missbildungen hatte oder nicht. Wie kommt Bayer darauf, dass so etwas jemals für diese Menschen verjährt? Wie kann sich ein deutsches Vorzeigeunternehmen auf die Verjährung berufen? Begreifen Sie nicht was es für die mutmaßlichen Opfer bedeutet, wenn Sie sagen dass dies verjährt sein soll? Das hat juristisch in der ersten Instanz geklappt, aber wenn man es rein menschlich betrachtet, dann ist ein solches Verhalten einfach nur unverständlich, um nicht zu sagen abstoßend. Wo sind denn hier ihre Bayer- LIFE Werte die sie heute morgen vorgestellt haben? Wo sind sie? Wo ist die Integrität? Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Herr Hüppe hat sich vorige Woche persönlich an den Vorstand der Bayer AG gewandt. Wörtlich heißt es : „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu erhalten.... Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass es gute Gründe gibt, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken..... Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen".
Warum sprechen Sie nicht mit uns? Sie haben sogar einen Vergleichsvorschlag abgelehnt, bei dem ich auf alle Schadensersatzansprüche verzichtet hatte, nur um dann die Einblick in die Unterlagen zu bekommen. Wo ist dort die Fairness und die Transparenz, die Sie auf Ihren Firmenseiten propagieren?
Uns liegen unabhängige Tierversuche und Dissertationen vor, die Fragen aufwerfen. Ihre Tierversuche sollen keine eindeutigen Zusammenhänge aufzeigen. Wie hat Schering dieses Medikament geprüft? Zu welchen internen Schlüssen kam man? Wo kann ich die Tierversuche einsehen?
Innerhalb von nur zehn Monaten haben sich 325 deutsche mutmaßlich Geschädigte gemeldet. Zahlreiche Medien wie Spiegel, Stern, Stern TV, Frontal 21, Tagesthemen, heute journal, Br, SWR, RBB und viele mehr... haben darüber berichtet und es werden noch einige folgen....
Immer wieder wurde gefragt, wie Bayer die unterschiedliche Vorgehensweise in England und Deutschland erklärt? Es handelte es sich doch um dasselbe Unternehmen: In England wurde 1970 ein äußerlich gut lesbarer Warnhinweis auf den Packungen angebracht, dass Duogynon (Primodos) nicht während der Schwangerschaft eingenommen werden darf. In Deutschland erfolgte erst 1978 ein dezenter Hinweis in den Packungsbeilagen. Warum wurde erst so viel später in Deutschland davor gewarnt?
Das Kammergericht Berlin wird sich nun mit dem Fall beschäftigen und es kann sich noch zu einem jahrelangem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof entwickeln. Es wird sich zeigen was vor Gericht passiert und wie sich die Sache dort entwickelt. Wir bieten Ihnen jeder Zeit Gespräche an. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns den Fall endgültig klären.
Nutzen Sie die Chance und geben Sie den Menschen endlich Gewissheit. Wenn Sie Ihren Weg weiter gehen, dann besteht die Möglichkeit, dass alle Medien in Deutschland in naher Zukunft über den größten Medikamentskandal nach Contergan berichten werden.... Wollen Sie das? Soll Bayer mit so was in Verbindung gebracht werden oder wäre es nicht besser, wenn man miteinander spricht zu einer fairen Lösung kommt?
Wir wollen einfach nur Gewissheit und Antworten. Sollte sich keine Schuld an Missbildungen in allen Unterlagen nachweisen lassen, dann höre ich sofort auf. Sollten dem Unternehmen aber Unterlagen bekannt sein, die auf Zusammenhänge schließen lassen, so muss es eine angemessene Stiftungslösung für alle Geschädigten geben!
Es ist nicht meine Lebensaufgabe hier zu stehen und gegen Bayer vorzugehen. Es gibt gewisse Werte die auch Bayer einhalten sollte! Die auf ihrer Homepage genannt werden... Fairness, Respekt, als eine Richtschnur für das Handeln, Verantwortung übernehmen für Aufgaben und Ergebnisse, Erfolge und Misserfolge.....halten Sie sich daran und reden Sie mit uns!
Wenn Bayer öffentlich die Auffassung vertritt, dass erwiesen sei, dass Duogynon nicht fruchtschädigend gewirkt habe, aus welchem Grund wird denn dann die Auskunft nicht erteilt? Dies ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar und schadet dem Unternehmen. Lassen Sie uns die Diskussion nun gemeinsam beenden.
Nun bitte ich Sie um Ihre Unterstützung! Stimmen Sie für unseren Gegenantrag. Es geht uns um Gewissheit und eine endgültige Antwort. Lassen Sie uns die Akte Duogynon endlich schließen und das Thema beenden. Geben Sie der Wahrheit eine Chance.
Vielen Dank fürs Zuhören und ich wünsche Ihnen noch einen guten Heimweg und ein schönes Wochenende.
Danke.
A. Sommer

Antwort des Vorstandes Herr Dekker

Jeder von ihnen hat uns von seinem Schicksal und dies in Verbindung mit dem Medikament von Schering erzählt. Wir haben im Rahmen von früheren Hauptversammlung unter meinem Vorgänger Herr Wenning schon mehrfach betont, dass wir das Schicksal von Menschen mit Behinderungen bedauern, auch hat er unterstrichen, dass wir die Suche nach den Ursachen der Behinderungen verstehen. Ich kann das nur wiederholen.
Wiederholen kann ich allerdings auch, dass sich nichts an den Fakten geändert hat. Sie sprechen eindeutig gegen ihr Anliegen. Es gibt keinen Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Duogynon bzw. Primodos und den diskutierten embryonalen Missbildungen. Das haben umfangreiche medizinische und toxikologische Untersuchungen und Gutachten ergeben, die auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen waren. Namhafte Experten machten diese Untersuchungen, unter anderem aus Deutschland, Finnland und den USA.
Zu diesem Ergebnis kommt auch der High Court in England im Jahre 1982 und die Staatsanwaltschaft Berlin im Jahre 1980. Es sind keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt die die Gültigkeit der damaligen Bewertung in Frage stellt.
Gemeinsam mit Herrn Wilke (der Redner nach Hr Sommer, der unseren Gegenantrag unterstütze) haben sie auch das Thema Einsichtnahme in Akten in Duogynon angesprochen. Das Landgericht Berlin hat hierzu erst kürzlich eine Entscheidung getroffen und die entsprechende Klage von Herrn Sommer abgewiesen. Noch einmal, aus unserer Sicht ist weder ein Kausalzusammenhang, noch ein verbrecherisches Verhalten von Bayer oder eines seiner Töchtergesellschaften festzustellen. An dieser Überzeugung halten wir fest.

Unsere Rede fand um ca. 16.50 Uhr statt; als ca. 27 Redner von insgesamt 32 (Dauer 5-6min). Die Antwort des Vorstandes gab es um ca. 17.30 Uhr. Die Antwort dauerte 2,40min.

[Antibabypille] Hauptversammlung 2011

CBG Redaktion

Rede Felicitas Rohrer, Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter

Mein Name ist Felicitas Rohrer und ich möchte über ein wichtiges Thema sprechen: Die Folgen und Nebenwirkungen drospirenonhaltiger Antibabypillen.

Antibabypillen der neusten Generation aus dem Hause BAYER wie etwa Yasmin, Yasminelle, Yaz und Petibelle enthalten den Wirkstoff Drospirenon. Drospirenon wurde ursprünglich als Diuretikum entwickelt, d.h. als Ausschwemmmittel, das Wasser aus dem Organismus ausschleusen soll. Erst später wurde entdeckt, dass der Wirkstoff auch Hormon-Eigenschaften hat und gelangte so in die Antibabypillen der neuesten Generation. Doch gerade diese Wirkungsweise von Drospirenon stellt auch dessen größtes Problem dar. Der Wirkstoff entzieht dem Körper besonders viel Wasser, wodurch sich das Blut verdickt und das Thromboserisiko der Anwenderinnen enorm erhöht wird. Eine solch gesteigerte Thrombosegefahr im Vergleich zu älteren Präparaten haben zahlreiche Studien unabhängiger Wissenschaftler nachgewiesen und belegt: So wurde etwa in einer niederländischen Studie aus dem Jahr 2009 ein bis zu fünffach erhöhtes Thromboserisiko und in einer dänischen Studie aus demselben Jahr ein doppeltes Risiko im Vergleich zu Präparaten ohne Drospirenon festgestellt. Auch zwei erst kürzlich erschienene neue medizinische Studien weisen auf ein erhöhtes Risiko von Blutgerinnseln hin. Untersuchungen auf der Grundlage von britischen und amerikanischen Daten ergaben hier ein bis zu dreifach erhöhtes Risiko gegenüber älteren Pillen.

Die Verwendung von Drospirenon in der Yasmin-Produktfamilie ermöglichte es Bayer jedoch, die Pillen als Schlankmacher zu bewerben, die dem ganzen Körper gut tun und über einen „Feel-Good-Effekt“ verfügen. Profitgierig hat BAYER damit Millionen junger Mädchen geködert und sie so einer erheblich größeren Gesundheitsgefahr ausgesetzt. Doch ist eine solche Unternehmenspraxis zu Lasten derer, die Ihnen ihr Vertrauen aussprechen, indem Sie ihre Produkte kaufen, tatsächlich zu rechtfertigen, Herr Dr. Dekkers?

Ihr Haus war im vergangenen Jahr und auch auf der Hauptversammlung 2010, bei der ich ebenfalls hier zu Ihnen gesprochen habe, stets darum bemüht, weiterhin am positiven Risiko-Nutzen-Profil der Yasmin-Pillen festzuhalten. Stets wurde auf die von Bayer selbst initiierten und finanzierten Studien hingewiesen, die von einem vergleichbaren Risiko drospirenonhaltiger Pillen mit den Pillen älterer Generationen ausgehen. Betroffene wurden als bedauerliche Einzelfälle abgetan. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, Herr Dr. Dekkers: Sind 12 tote Frauen in Deutschland und rund 200 tote Frauen in den USA nach der Einnahme einer Pille aus der Yasmin-Familie wirklich als Einzelfälle zu bewerten?

Und auch ich bin heute hier nicht allein – ich bin kein anonymer Einzelfall: Ich bin Felicitas, 26 Jahre und erlitt vor eineinhalb Jahren durch die Einnahme der Antibabypille Yasminelle eine doppelte Lungenembolie mit akutem Herzstillstand und einer Überlebenschance von 3%. Ich war für 20 min klinisch tot. Mit mir sind hier: Nana, Lungenembolie mit 30 nach Einnahme der Yaz. Susan, Lungenembolie mit 29 nach Einnahme der Yasminelle. Britta, beidseitige Lungenembolie mit Rechtsherzinsuffizienz mit 32 nach Einnahme der Yasminelle. Antonia, sieben Lungenembolien ab dem Alter von 16 Jahren nach der Einnahme der Yasmin. Und es sind Angehörige und Freunde von jungen Frauen hier, auch von Frauen, die nicht mehr selbst kommen konnten. Weil sie tot sind. Oder schwerst behindert. Auch die Mutter von Celine, der jungen Schweizerin, die im Alter von 16 Jahren die Yaz einnahm und seither spastisch gelähmt ist, nicht mehr sprechen oder laufen kann und künstlich ernährt werden muss, auch ihre Mutter wäre heute gerne gekommen. Sie ist verhindert, weil sie erfreulicherweise gerade in der Schweiz einen Prozess gegen BAYER führt! Auch ein Mann aus Österreich wäre heute gerne hier, der mich eines Mittwochabends anrief und sagte, dass er gerade die Beerdigung seiner 21-jährigen Tochter vorbereitet. Sie nahm ebenfalls eine Antibabypille aus der Yasmin-Familie. Kathrin Weigele, die im vergangenen Jahr hier ebenfalls zu Ihnen gesprochen hatte und die mich beim Verfassen dieser Rede unterstützt hat, wäre heute auch gerne hier. Sie erlitt im Alter von 24 Jahren nach der Einnahme der Yasmin eine schwere beidseitige Lungenembolie mit einer Überlebenschance von 5%. Aufgrund dringend notwendiger Reha-Maßnahmen kann sie heute leider nicht hier sein. Die Liste der Namen ließe sich beliebig weiterführen. Seit Kathrin Weigele und ich an die Öffentlichkeit getreten sind, haben sich zahlreiche betroffene Mädchen und Frauen sowie deren Familien an uns gewandt.
Herr Dr. Dekkers, wie können Sie angesichts der stetig steigenden Anzahl an Geschädigten immer noch von Einzelfällen sprechen? Wie können Sie weiterhin ein positives Sicherheitsprofil der von Ihnen vertriebenen Antibabypillen propagieren? Wie viele Opfer und Todesfälle gibt es wirklich? Warum werden Angaben zur Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen und sogar Todesfällen vom Bayer-Konzern weiterhin verschwiegen? Wann legen Sie endlich alle Ihnen gemeldeten Nebenwirkungen und Anwendungsstudien offen?
Wir stehen hier als Betroffene oder als Angehörige im Namen unzähliger Frauen, die durch Ihre drospirenonhaltigen Pillen das Leben verloren haben oder schwer geschädigt wurden. Wir stehen hier - Reagieren Sie endlich auf uns!

Als Marktführer auf dem Gebiet der Antibabypillen tragen Sie mit die Verantwortung für etwa 100 Millionen Frauen, die weltweit mit der Pille verhüten. Auch auf der Homepage der Bayer-Healthcare, einem Ihrer Tochterunternehmen, ist zu lesen: “Wir arbeiten nachhaltig und stellen uns unserer Verantwortung als sozial und ethisch handelndes Unternehmen.“ Gehört zu einer solchen Verantwortung nicht auch die ehrliche und umfassende Aufklärung über die Risiken Ihrer Produkte? Im März 2010 wurden Sie von verschiedenen europäischen Arzneimittelbehörden, darunter auch dem deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dazu aufgefordert, den Beipackzettel der Yasminprodukte zu ändern. Sie wurden dazu aufgefordert, diesen um Risikohinweise zu ergänzen und auf die erhöhte Thrombosegefahr unter Drospirenon hinzuweisen. Meine Frage an den Vorstand: Warum ist bis heute nichts passiert? Der „aktuelle“ Beipackzettel und die Fachinformation sind auf dem Stand von Mai 2009! Gibt es eine Frist zur Umsetzung der Änderungen? Wenn ja, wann endet diese? Bisher sind Sie Ihrer viel zitierten Verantwortung in keinster Weise nachgekommen. Stattdessen streichen Sie munter weiter Gewinne ein und gefährden weiterhin das Leben junger Frauen.

Ihre Untätigkeit ist allumfassend. Warum werden Studien und Hinweise unabhängiger Wissenschaftler weiterhin nicht ernst genommen? Warum werden Aufforderungen der Behörden einfach übergangen? Auf der letzten Hauptversammlung kündigten Sie an, dass Sie in Zusammenarbeit mit dänischen Wissenschaftlern der vorhin genannten Studie eine weitere Überprüfung des Thromboserisikos anstreben. Doch was ist daraus geworden? Liegen Ihnen da schon Ergebnisse vor?

Herr Dr. Dekkers, Sie sind seit Oktober Vorstandsvorsitzender. Warum haben Sie immer noch nicht gehandelt? Vielleicht etwa weil die Pillen der Yasmin-Gruppe zu Ihren umsatzstärksten Medizinprodukten gehören? Sie machen mit diesen Pillen jährlich einen Umsatz von über 1 Milliarde Euro! Ist das etwa der Grund, warum Sie nicht handeln wollen und lieber den Tod weiterer Mädchen im vergangenen Jahr in Kauf genommen haben? Rechtfertigen Umsatzsteigerungen etwa, dass man Frauen ohne ausführliche und umfassende Aufklärung einer erhöhten Thrombosegefahr und somit auch einer konkreten Lebensgefahr aussetzt?

Wir haben Ihnen vergangenes Jahr ein Gesprächsangebot unterbreitet, haben Sie und Ihr Unternehmen auf der letzten Hauptversammlung dazu aufgefordert, sich dem Thema endlich anzunehmen und auf die Betroffenen zuzugehen. Sie haben nicht reagiert. Wenn Sie so von der Ungefährlichkeit Ihres Produkts überzeugt sind, warum können Sie dann nicht mit uns reden? Und sollte es nicht in Ihrem Interesse sein, die Nebenwirkungen der Pille zu erforschen? Und wer könnte besser über die Nebenwirkungen Auskunft geben als wir Überlebende? Sie schweigen uns tot, im wahrsten Sinne des Wortes, stoßen nach der Aktionärsversammlung mit einem Glas Champagner auf Ihr Unternehmen an und hoffen, dass Gras über solche „Störfälle“ wie uns wächst. Aber da haben Sie sich getäuscht. Sie würden uns Betroffene gerne in die Ecke stellen, dass man uns nicht ernst nehmen kann. Aber wir werden nicht aufgeben, bis BAYER endlich Verantwortung übernimmt. In den USA gibt es meines Wissens mehr als 6000 Klagen gegen BAYER, in Kanada sind es acht. Und in der Schweiz hat der Prozess gerade begonnen. Ich möchte nun von Ihnen wissen, wie viele Klagen Ihnen weltweit bekannt sind, wie viele Vergleiche bereits geschlossen wurden und ob es bereits rechtskräftige Urteile gibt.
Dass sich das Thema nicht einfach mehr unter den Tisch kehren lässt, wie Sie es gerne hätten, zeigt auch ein Urteil aus der Schweiz. Dort haben Sie einen Fernsehsender verklagt, der über das Schicksal von Celine berichtet und somit die Diskussion um das erhöhte Thromboserisiko drosperinonhaltiger Pillen eröffnet hat. Sie warfen dem Sender vor, „manipulativ“ gearbeitet zu haben und sind grandios vor dem Bundesgericht gescheitert. Warum stellen Sie sich nicht einfach den Fakten, sondern versuchen kritische Stimmen mundtot zu machen? Die Frage ist nun, wer hier manipulativ arbeitet...

Wir Betroffenen hier standen allesamt mitten im Leben, hatten gerade das Studium beendet oder waren schon fest im Berufsleben verankert. Wir sind keine unwissenden, naiven Mädchen, die denken, dass die Pillen Süßigkeiten sind. Wir sind Tierärztinnen, Journalistinnen, Juristinnen, Architektinnen, die darauf vertraut haben, dass die Pille ihnen nicht schaden würde, weil wir nicht die Risikofaktoren erfüllen. BAYER hat uns unserer körperlichen Unversehrtheit beraubt, manchen sogar das Leben. Keine von uns wird je wieder ganz gesund. Sie haben unser Leben und das unserer Familien komplizierter und anstrengender gemacht. Sie haben uns schreckliche Qualen durchleiden lassen, uns die Unbeschwertheit geraubt und uns zurückgelassen mit der Angst, dass wieder was passieren kann, fremdbestimmt durch Medikamente und Arztbesuche. Sie haben uns ein gesundes, selbstbestimmtes Leben unmöglich gemacht. Wir müssen nun blutverdünnende Medikamente nehmen, mit denen wir nicht schwanger werden dürfen. Wir sind junge Frauen Mitte/Ende 20 und dürfen keine Kinder bekommen. Die Antibabypille hat in diesem Fall wirklich ganze Arbeit geleistet. Herr Dr. Dekkers, Sie haben selbst drei Töchter. Würden Sie ihnen eine Pille der Yasmin-Gruppe empfehlen?

Ich zitiere: „Ziel von Bayer HealthCare ist es, Produkte zu erforschen, zu entwickeln, zu produzieren und zu vertreiben, um die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit zu verbessern.“ Das lässt sich so zumindest Ihrer Homepage entnehmen. Lebensbedrohliche Erkrankungen, lebenslängliche Behinderungen, Medikamenteneinnahme, lebenslange Folgeschäden und sogar Todesfälle. Verstehen Sie DAS unter „Science for a better life?“

Wir werden solange kämpfen, bis Sie die drospirenonhaltigen Pillen vom Markt genommen haben. Wir waren letztes Jahr hier, wir sind dieses Jahr hier und wir werden wieder kommen. Übernehmen Sie endlich Verantwortung!

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[Aspirin] Leserbrief zum Artikel „Die Volkspille“

CBG Redaktion

Süddeutsche Zeitung vom 29. März 2011

Stefan Weber beschreibt in der Serie „Starke Marken“ die Historie von Aspirin und hangelt sich hierbei sorgsam entlang der Verlautbarungen und Anekdoten der Bayer AG. Die Kehrseiten der „Volkspille“ werden in dem halbseitigen Artikel mit gerade mal einem Satz erwähnt.

Aspirin ist unwidersprochen ein hochwirksames Medikament, das aber, anders als die Werbung suggeriert, mit schweren Nebenwirkungen einhergehen kann. Der Wirkstoff greift tief in den biochemischen Haushalt des Körpers ein und kann u.a. Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüre verursachen. Trotzdem versucht die Bayer AG das Präparat als „Wunderpille“ zu vermarkten - zum Beispiel mit der website WonderDrug.com. Von den Gefahren findet sich in der Werbung kein Wort. Dabei sterben in den USA mehr Menschen an Aspirin-Nebenwirkungen als beispielsweise an HIV oder Verkehrsunfällen.

Auch die Werbekampagnen, mit denen Bayer schon Ende des 19. Jahrhunderts für das Präparat warb, werden in dem Artikel beschrieben. Stefan Weber zeigt sich auch hierbei ganz als langjähriger Haus- und Hof-Schreiber von Bayer: denn praktisch zeitgleich mit Aspirin brachte das Unternehmen damals das „verträgliche Hustenmittel“ (O-Ton Bayer) Heroin auf den Markt. Weltweit schaltete Bayer Anzeigen, die gleichzeitig für Aspirin und Heroin warben. Hierauf einzugehen hätte wohl aber zu viel Schatten auf die „Volkspille Aspirin“ geworfen.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Artikel Die Volkspille

[Petition] Agro-Gentechnik

CBG Redaktion

Petition gegen Agro-Gentechnik erfolgreich!

28. März 2011 -- Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute die Petition gegen Agro-Gentechnik unterzeichnet, die der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.

Die Petition kann online auf der website des Bundestags unter epetitionen.bundestag.de gezeichnet werden. Sie finden dort die Petition unter der ID-16941 und dem Titel „Zulassungsbegrenzung/regionales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen“.

Breiter Protest gegen Agro-Gentechnik

Über 100.000 Menschen verlangen einen Zulassungsstopp für Genpflanzen in der EU

Bickenbach, 11. Mai 2011. So ein deutliches Ergebnis hatten die Bündnispartner von Vielfalterleben dann doch nicht erwartet: Über 100.000 Menschen unterstützen mit ihrer Stimme eine öffentliche Petition gegen Agro-Gentechnik, deren Zeichnungsfrist gestern Nacht um 24.00 Uhr zu Ende gegangen ist. Erst ab 50.000 Zeichnern binnen drei Wochen beschäftigt sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bei einer öffentlichen Anhörung mit den Forderungen. So wird Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und Petent, voraussichtlich im Herbst im Ausschuss über einen Anbaustopp für gentechnisch veränderte Pflanzen diskutieren, um Impulse für entsprechende europaweite Gesetzesänderungen zu geben. „Brüssel und die Bundesregierung wollen Gentech-Pflanzen auf unsere Felder bringen, die nicht ordentlich geprüft werden. Die mangelhafte Zulassungspraxis macht Agro-Gentechnik zu einer Risikotechnologie, mit unabsehbaren Folgen für unsere Gesundheit und Umwelt“, so Löwenstein.

Seit der Einführung der öffentlichen Petitionen im Jahr 2005 haben bisher nur zwölf Petitionen 50.000 Unterstützer in den ersten drei Wochen erreichen können. „Die außergewöhnlich große Resonanz auf unsere Petition zeigt: Die Menschen wollen keine Gentechnik auf dem Acker oder auf ihrem Teller“, so Götz E. Rehn, Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Alnatura, Initiator von Vielfalterleben. „Das Ergebnis muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass jährlich 18.000 bis 19.000 Petitionen eingereicht werden!“, betont Rehn weiter. Mit Bezug auf die rege Diskussion der Petition mit rund 960 Beiträgen im Online-Forum auf der Petitions-Website sagt Rehn: „Mit Vielfalterleben wollten wir eine Bürgerbeteiligung und den kritischen Diskurs anstoßen, um den verantwortlichen Politikern zu zeigen, dass es bei der Agro-Gentechnik akuten Handlungsbedarf gibt.“

Alnatura ist maßgeblich an der Initiative Vielfalterleben (www.vielfalterleben.info) beteiligt, deren zentrale Aktion die Petition gegen Agro-Gentechnik ist. Das Handelsunternehmen hat über 140 Partner an Bord geholt, um mit vereinten Kräften ein deutliches Signal in Richtung Politik zu geben. Die Bündnis-Partner aus Umwelt- und Verbraucherschutz, Lebensmittel-Erzeugung, -Verarbeitung und -Handel repräsentieren die gentechnisch-kritische Mehrheit der deutschen Bevölkerung: Nach einer aktuellen Erhebung des Bundesumweltministeriums vom Oktober 2010 lehnen 87 Prozent der Deutschen Grüne Gentechnik ab.

28. März 2011, die tageszeitung

Petition gegen Agro-Gentechnik online

50.000 Genmais-Gegner gesucht

Wer den Anbau von Gentech-Pflanzen stoppen will, kann im Netz unterzeichnen. 50.000 Unterschriften sind nötig, damit sich der Parlamentsausschuss damit befasst. VON JOST MAURIN

Internetnutzer können ab Montag auf der Seite des Bundestags eine Petition gegen den Anbau von Gentechnikpflanzen unterzeichnen. Dazu ruft die Initiative Vielfalterleben auf, der 100 Organisationen und Unternehmen wie der Ökobauernverband Bioland, die Umweltstiftung WWF und die Biosupermarktkette Alnatura angehören. Der taz-Verlag ist einer der Medienpartner.
„Wir wollen in den ersten drei Wochen mindestens 50.000 Unterschriften sammeln, um damit eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestags zu erreichen“, sagt der Vorsitzende des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Felix Prinz zu Löwenstein, der die Petition eingereicht hat.
Demnach soll der Bundestag die Regierung beauftragen, sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass sie keine weiteren Gentech-Pflanzen zum Anbau zulässt. Wenn die EU dennoch – wie allgemein erwartet – neue Lizenzen ausstellt, müsse Deutschland auf seinem eigenen Territorium die Agro-Gentechnik verbieten. Bisher darf in Deutschland nur die Kartoffel Amflora angebaut werden.
„Das Zulassungsverfahren der EU für gentechnisch veränderte Pflanzen ist mangelhaft bei der Prüfung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken“, begründen die Petenten ihre Forderungen. So sei nicht untersucht, wie die Organismen langfristig wirkten. „Die oft enge berufliche Nähe“ der EU-Experten zu den großen Gentechnikunternehmen wecke Zweifel an der Unabhängigkeit der zuständigen Europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit (Efsa). Diese stütze ihre Beurteilungen von Gentech-Pflanzen auch „nicht auf selbst in Auftrag gegebene Studien, sondern auf Berichte der antragstellenden Industrie“. Soziale und ökonomische Schäden berücksichtige die EU nicht.
Die seien aber groß, sagt Löwenstein. „Transgene Pflanzen sind ausnahmslos patentiert. Dadurch gerät der Bauer in wirtschaftliche Abhängigkeit von den Saatgutkonzernen.“ Der ökologische Landbau, in dem Gentechnik verboten ist, sei „mittelfristig in seiner Existenz bedroht“, da sich Gentech-Pflanzen ungewollt auch auf Biofelder ausbreiteten. Wer Gentechnik in seinen Produkten verhindern wolle, müsse dafür immense Kosten tragen.
Die Efsa hat die an sie gerichteten Vorwürfe mehrmals zurückgewiesen. Sie prüfe bei jeder Entscheidung über Gentech-Pflanzen, ob ein Wissenschaftler befangen sein könnte. Zudem kontrolliere sie nicht nur die Ergebnisse, sondern auch den Aufbau der Studien, die die Hersteller einreichen.

[Gegenanträge] Gegenanträge Bayer HV

CBG Redaktion

22. März 2011

Gegenantrag zur Hauptversammlung am 29. April 2011

Hiermit zeigen wir an, dass wir zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen werden, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Die Gegenanträge werden auf der BAYER-homepage veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern ist für massive ökologische und soziale Probleme verantwortlich. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

=> Der BAYER-Konzern gehörte zu den treibenden Kräften in Deutschland bei der Einführung der Kernenergie. Schon Ende der 50er Jahre, als das Atomprogramm konzipiert wurde, war BAYER im Präsidium des Deutschen Atomforums vertreten. Dieser Tradition blieb Werner Wenning treu, als er im vergangenen August den Aufruf an die Bundesregierung für längere Laufzeiten unterzeichnete. Aufgrund des Drucks der Industrie wurden die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke nur wenige Monate später drastisch verlängert.
Der mittlerweile abgelöste Vorstandsvorsitzende Wenning ist für die weitere Nutzung dieser unverantwortlichen Technologie daher mitverantwortlich.

=> Konsequent drängt BAYER die Gewerkschaften aus seinen US-Werken. Fabriken mit organisierter Arbeiterschaft wurden reihenweise geschlossen. Nur ein Siebtel der US-Belegschaft besitzt überhaupt einen Tarifvertrag. Und nur in einer Handvoll der rund fünfzig US-Werke sind die Gewerkschaften noch vertreten. In Berkeley gab es im vergangenen Jahr erneut Entlassungen, obwohl die umliegenden Städte kurz zuvor Subventionen in Millionenhöhe gewährt hatten. Das Muster wiederholt sich nun an der Ostküste der USA, wo mehrere Werke geschlossen werden: für den Fortbestand der übrig bleibenden Standorte erhält BAYER trotz des gewerkschaftsfeindlichen Handelns hohe Steuernachlässe. (weitere Infos)

=> Trotz gestiegener Gewinne führte sich der neue BAYER-Vorsitzende Marijn Dekkers mit der Ankündigung ein, rund 4.500 Arbeitsplätze zu vernichten. Schon jetzt ist die Belastung der Beschäftigten weit jenseits der Schmerzgrenze. Selbst sicherheitsrelevante Bereiche werden von den ständigen Stellenstreichungen nicht ausgespart. (weitere Infos)

=> BAYER hat im Herbst eine Rückstellung von 386 Mio Euro vorgenommen. Das Geld soll für Entschädigungszahlungen an US-Landwirte verwendet werden, deren Ernte durch GenReis kontaminiert wurde. Das späte Schuldeingeständnis des Konzerns ist zwar zu begrüßen - dieses kam aber nicht freiwillig zustande, sondern wurde durch eine Serie von Prozessen erzwungen, die BAYER ausnahmslos verloren hat. Allein in dem Verfahren, das die Koope-rative RiceLand angestrengt hat, wurde BAYER am 18. März 2011 zu Strafzahlungen in Hö-he von 136 Mio Dollar verurteilt.
Dennoch hält der Vorstand an dem Vorhaben fest, GenReis in die EU zu importieren. Die Kontamination in den USA zeigt jedoch einmal mehr, dass der Anbau von GenReis zwangsläufig zu Auskreuzungen führt; die Risiken eines großflächigen Anbaus wären schlicht unkalkulierbar. Der geplante EU-Import wäre mit unwägbaren Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden und muss daher gestoppt werden. (weitere Infos)

=> Einer der schrecklichsten Skandale der BAYER-Geschichte ist die wissentliche HIV-Infizierung Tausender Bluter. Bis 1986 wurden Hämophile durch Blutprodukte von BAYER infiziert, obwohl seit 1982 Methoden zur Inaktivierung des Virus vorlagen. Noch nach dem Verbot unbehandelter Chargen in Europa wurden diese nach Asien exportiert.
Im Januar machte die Coordination gegen BAYER-Gefahren bekannt, dass BAYER und drei weitere Firmen Entschädigungen in zweistelliger Millionenhöhe an Bluter aus 22 Ländern leisten. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs, der Ende vergangenen Jahres in den USA geschlossen wurde. Mehrere Tausend mit HIV und Hepatitis C infizierten Hämophile hatten die Firmen zuvor an einem Bundesgericht in Chicago verklagt. Im BAYER-Geschäftsbericht 2010 findet sich erstaunlicherweise keinerlei Hinweis auf diese Zahlungen, obwohl Konzern-sprecher den Vergleich auf Anfrage von Nachrichtenagenturen bestätigen mussten. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden. (weitere Infos)

=> Der BAYER-Konzern zahlte im Herbst 3,3 Millionen Dollar wegen unwahrer Behauptungen in Werbeanzeigen für Vitaminprodukte. Darin wurde behauptet, dass die Zusätze Selen und Zink das Prostatakrebs-Risiko senken könnten. In einer Klage mehrerer US-Bundesstaaten hingegen heißt es: „BAYER wusste, oder hätte wissen müssen, dass hohe Gaben von Zink und Selen das Risiko der Entstehung von aggressiven und tödlichen Prostata-Tumoren erhöhen können“. Die Klageschrift nennt die Werbeaussagen „irreführend und skrupellos“.
Ob bei Verhütungsmitteln, Schmerztabletten oder nun bei Vitaminpillen - immer wieder setzt BAYER auf unlautere Werbemethoden. Der Konzern gefährdet dadurch wissentlich die Gesundheit von Patienten und Konsumenten. (weitere Infos)

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele der verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

=> Der BAYER-Konzern hat im Dezember die Uralt-Pestizide Nemacur und Mocap an die US-Firma Amvac verkauft. Die WHO stuft beide Wirkstoffe als „extrem gefährlich“ ein (Gefahrenklasse I). Die Agrochemikalien sind für eine Vielzahl von Vergiftungsfällen verantwortlich. In Deutschland sind Nemacur und Mocap seit langem verboten. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit den 80er Jahren die Einstellung der Produktion beider Wirkstoffe sowie einen Verkaufs-Stopp für alle Klasse I-Pestizide. BAYER hätte die Produktion längst einstellen müssen, statt diese Ultragifte jetzt noch profitabel zu verkaufen.
Der Einsatz von Nemacur gehört im übrigen zu den wahrscheinlichen Ursachen des „toxischen Öl-Syndroms“, das 1981 in Spanien mindestens 300 Menschenleben und Tausende von gesundheitlich schwer geschädigten Opfern forderte. (weitere Infos)

=> Die US-Aufsichtsbehörde Chemical Safety Board (CSB) veröffentlichte im Januar die Untersuchung zum schweren Störfall im Werk Institute im Jahr 2008. Das CSB urteilt, dass gravierende Sicherheitsmängel zu der Explosion führten. Bei dem Störfall, der die Erde in einem Umkreis von 10km beben ließ, waren zwei Mitarbeiter getötet wurden. Die Fabrik galt als „Schwester-Werk“ von Bhopal, da dort das in Bhopal ausgetretene Giftgas MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird.
Laut CSB waren beim Hochfahren einer Produktionsanlage die Sicherheits-Systeme vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden. Nur glückliche Umstände hätten die Beschädigung eines benachbarten MIC-Tanks verhindert.
Dr. Rafael Moure-Eraso, Vorsitzender der CSB: „Ein Austritt signifikanter Mengen MIC hätte tödliche Folgen haben können. Diese Sorge wurde von Anwohnern legitimer Weise seit Jahrzehnten geäußert.“ Dr. Moure-Eraso bezeichnet den Tod der Arbeiter als „umso tragi-scher, als er hätte vermieden werden können“, wenn BAYER eine gewissenhafte Schulung der Mitarbeiter vorgenommen und die Anlage vor dem Hochfahren angemessen geprüft hätte. Der Untersuchungsbericht stellt zudem fest, dass die MIC-Messgeräte an der Anlage nicht funktionierten.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) forderte bereits vier Monate vor der Explosion in der BAYER-Hauptversammlung eine Beendigung der MIC-Produktion. Der BAYER-Vorstand hatte das Ansinnen abgelehnt. Erst am 18. März 2011 verzichtete BAYER nach einer Klage von Anwohnern endgültig auf den Einsatz von MIC im Werk Institute.
Der CSB-Bericht wirft insgesamt ein bezeichnendes Licht auf die Sicherheitslage in vielen BAYER-Werken. Wegen der hohen Risiken muss BAYER auf den großtechnischen Einsatz hochgiftiger Chemikalien wie MIC und Phosgen vollständig verzichten. Auch der Betrieb der Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW ist nicht verantwortbar. (weitere Infos)

=> Bei den Wahlen zum US-Kongress Anfang November gingen die Spenden großer Firmen überwiegend an Kandidaten, die jegliche Vorgaben für Emissions-Minderungen ablehnen. Von den europäischen Konzernen zeigte sich niemand so spendabel wie BAYER – nicht einmal Ölfirmen wie BP. Greg Babe, der Chef von Bayer USA, gehörte persönlich zu den Spendern. Die Unterstützung von Politikern, die den Klimawandel leugnen, zeigt einmal mehr, dass das BAYER Klima-Programm und der BAYER Climate Award reine Feigenblatt-Funktion haben.

=> Auf dem BAYER-Werksgelände in Krefeld soll ein gigantisches Kohlekraftwerk entstehen. Betrieben werden soll der Klimakiller von der BAYER-Tochter Currenta. Allein der jährliche Ausstoß des Klimakillers Kohlendioxid würde bei 4,4 Millionen Tonnen liegen. Gegen das Projekt wurden im vergangenen Jahr über 22.000 Einwendungen eingereicht. Trotzdem hält BAYER an dem Projekt fest. (weitere Infos)

=> Weiterhin weigert sich BAYER, die Opfer des hormonellen Schwangerschafts-Tests Duogy-non bzw. Primodos zu entschädigen. Tausende von Kinder hatten durch das Präparat in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen erlitten. Der SPIEGEL veröffentlichte nun Dokumente, wonach firmenintern schon frühzeitig gewarnt wurde. So schrieb ein britischer Mit-arbeiter bereits 1967 an die Firmenzentrale: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zu-nahme angeborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ Bei der Anwendung des Präparats bei Schwangeren „müssen wir extrem vorsichtig sein“. Beschämenderweise weist BAYER die Ansprüche der Opfer wegen angeblicher Verjährung zurück. (weitere Infos)

=> Der BAYER-Konzern ist einer der größten Hersteller von Bisphenol A. Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass die Chemikalie das Hormonsystem schädigen kann. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit langem ein Verbot risikoreicher Anwendungen, z.B. in Le-bensmittel-Verpackungen, Wasserflaschen und Kinderspielzeug. Seit Anfang März hat die EU den Einsatz von Bisphenol A in Babyflaschen endlich verboten. Trotzdem leugnet BAYER weiterhin die Gefahren der Chemikalie, viele gefährliche Anwendungen bleiben auf dem Markt. (weitere Infos)

weitere Informationen finden sich unter: www.cbgnetwork.org/3720.html

Diskriminierung

CBG Redaktion

Frankfurter Rundschau, 23. März 2011

Bayer'sche Diskriminierung

Weil sie sich im Beruf diskriminiert fühlen, haben sechs Frauen Klage gegen die Bayers US-Tochter eingereicht. Im Unternehmen fürchtet man eine Klagewelle. Die Frauen sollen schlechtere Aufstiegschancen gehabt und deutlich weniger verdient haben als männliche Kollegen.

Die US-Tochter des Bayer-Konzerns fürchtet eine Sammelklage wegen sexueller Diskriminierung. Sechs frühere und aktuelle Arbeitnehmerinnen der Arzneimittelsparte haben Klage vor einem Gericht im Bundesstaat New Jersey eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, er stelle weibliche Angestellte unter anderem in Bezug auf Bezahlung und Beförderung schlechter als männliche. „Bayer hat von der Arbeit meiner Klientinnen profitiert, ohne diese Arbeit entsprechend anzuerkennen“, sagte die Anwältin der Klägerinnen.
Die Frauen verlangen stellvertretend für zahlreiche Betroffene insgesamt hundert Millionen Dollar für entgangene Lohnzahlungen und Anwaltskosten. „Bayer weist die Vorwürfe der sexuellen Diskriminierung zurück und wird sich mit aller Entschiedenheit gegen die Klage wehren“, erklärte eine Sprecherin. Der Konzern sei traditionell einer Gleichbehandlung seiner Angestellten verpflichtet.
In der Begründung der Klägerinnen heißt es, Bayer betreibe eine systematische Diskriminierung seiner weiblichen Angestellten. Ihnen werde weniger gezahlt als ihren männlichen Kollegen, außerdem würden ihnen Aufstiegschancen in besser bezahlte Positionen verwehrt. Das beschränke ihre Möglichkeiten und setze sie einer „anderen Behandlung sowie einer feindlichen Umgebung“ aus.

Diskriminierende Äußerungen
Zwei der Klägerinnen hätten rund 30000 Dollar weniger erhalten als ihre männlichen Kollegen in ähnlicher Position. Bayer habe zudem Artikel in einem internen Newsletter veröffentlicht, die nahe legten, dass Männer für Management-Positionen besser geeignet seien als Frauen, weil diese zu „Stimmungsschwankungen“ und „Hinterhältigkeit“ neigten. Leitende Angestellte hätten sich außerdem negativ gegenüber Mitarbeiterinnen geäußert, die Schwangerschaftsurlaub beantragt hätten.
Wichtig für den Chemiekonzern ist zunächst, ob das US-Gericht die Sammelklage überhaupt zulässt. Bislang sind die Regelungen für solche Fälle in den USA unzureichend. Ändern könnte sich das noch diesen Sommer. Dann entscheidet der Oberste Gerichtshof in Washington über einen ähnlichen Fall gegen den Einzelhandelsriesen Wal-Mart – und trifft damit auch eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Sammelklagen. Die Richter wollen klären, wie ähnlich gelagerte Fälle von Geschädigten sein müssen, um vor Gericht gebündelt werden zu dürfen und ob etwa die Ansprüche früherer Arbeitnehmer separat von denen aktueller Beschäftigter behandelt werden müssen. Im Fall von Wal-Mart hatten sechs ehemalige Mitarbeiterinnen den größten Arbeitgeber des Landes stellvertretend für rund 1,4 Millionen Frauen wegen Ungleichbehandlung vor den Kadi gezogen. Sollten sie Erfolg haben, könnten Milliardenzahlungen auf das Unternehmen zukommen. Wal-Mart zweifelt die Zulässigkeit als Sammelklage an.

Unternehmen fürchten Klagewelle
In den vergangenen Wochen hatten sich mehr als 20 weitere US-Unternehmen, darunter Bank of America, Microsoft und General Electric, öffentlich auf die Seite der Einzelhandelskette geschlagen. Sie fürchten, je nach Ausgang, eine Welle ähnlicher Prozesse. Am 29. März sind vor dem Supreme Court Anhörungen angesetzt. Ein Urteil über die Zulässigkeit der Sammelklagen wird im Juli erwartet.
„Sollte der Supreme Court die Sammelklage zulassen, könnte das die Unternehmenskultur in den USA nachhaltig ändern“, glaubt Anwalt Joseph M. Sellers. „Das würde den Angestellten eine ganz neue Macht geben.“ Doch auch, wenn das Oberste Gericht die Klagen der Wal-Mart-Beschäftigten in mehrere Dutzend Fälle aufspaltet, sei das für den Konzern nicht unbedingt von Vorteil. Denn dann müsste sich Wal-Mart mit mehreren Gerichten auseinandersetzen. Bis zu einem endgültigen Urteil über die eigentliche Klage wird es auch nach der Entscheidung im Juli noch weitere 18 Monate dauern, glauben Rechtsexperten. Der Einzelhandelsriese beschäftigt in seinen gut 3700 US-Filialen fast zwei Millionen Menschen.
Wie eine Sprecherin des Bayer-Konzerns erklärt, hätten die sechs Klägerinnen zunächst Beschwerde vor der Gleichstellungsbehörde eingereicht. Zwar habe sich das Unternehmen bereiterklärt, „vollständig zu kooperieren“, doch die Frauen hätten die Gespräche abgebrochen und Klage vor Gericht eingereicht. Die US-Tochter des Leverkusener Konzerns beschäftigt insgesamt rund 16000 Frauen und Männer.

22. März 2011, Focus

Diskriminierung

Sechs Frauen wollen von Bayer 100 Millionen Dollar

Die Anschuldigung könnte sehr teuer werden: Mitarbeiterinnen werfen dem Bayer-Konzern in den USA unter anderem vor, sie bei Beförderungen übergangen zu haben. Die Kanzlei, die die Frauen vertritt, hat Erfahrung mit solchen Klagen.
Die Welle an teuren Diskriminierungsklagen in den USA hat den deutschen Pharmakonzern Bayer erreicht. Sechs ehemalige und derzeitige Mitarbeiterinnen von Bayer HealthCare Pharmaceuticals bezichtigen die US-Tochtergesellschaft in einer am Montag eingereichten Klageschrift, Männer bei der Bezahlung und Beförderung zu bevorzugen und überdies Schwangere und Mütter unter Druck zu setzen. Die Frauen verlangen 100 Millionen Dollar (70 Millionen Euro).

„Bayer benachteiligt seine weiblichen Angestellten systematisch – besonders die mit familiären Verpflichtungen“, sagte Anwältin Katherine Kimpel. Sie will das Unternehmen nun mit einer der gefürchteten Sammelklagen unter Druck setzen. Dabei treten die Kläger stellvertretend für eine größere Gruppe auf, was die Schadenssumme in die Höhe treibt.

175 Millionen von Novartis
Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Der Gegner ist allerdings nicht zu unterschätzen: Die Anwaltskanzlei Sanford Wittels & Heisler, die die Frauen vertritt, hatte dem Schweizer Pharmakonzern Novartis in einem ähnlichen Fall im Juli einen Vergleich über 175 Millionen Dollar abgetrotzt.

Nach Angaben der Anwaltskanzlei sind die Klägerinnen ehemalige Beschäftigte oder arbeiten noch bei Bayer in den USA in Führungspositionen. Der Konzern mit Sitz in Leverkusen beschäftigt in Nordamerika nach eigenen Angaben insgesamt 16 400 Menschen an mehreren Standorten. Die Klage ging im Bezirksgericht in Newark nahe New York City ein.

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[GenReis] GenReis stoppen

CBG Redaktion

19. März 2011

Riceland Foods erhält 136,8 Mio $ im Schadensersatzverfahren gegen Bayer CropScience

Ein Berufungsgericht in Stuttgart, Arkansas (USA), sprach am Freitag Riceland Foods Inc. einen Schadenersatz in Höhe von 136,8 Mio US-Dollar in einer Klage gegen Bayer CropScience wegen genverändertem Reis zu. Das Berufungsgericht sprach Riceland eine Entschädigungszahlung in Höhe von 11,8 Mio $ sowie ein von Bayer zu zahlendes Strafgeld zu.

In einer Verlautbarung, die Freitagnacht per E-Mail verbreitet wurde, brachte Bayer CropScience seine Unzufriedenheit mit dem Urteil zum Ausdruck und kündigte an, man wolle mögliche rechtliche Schritte prüfen. Es wurde auch bemerkt, die Gesetze des Staates Arkansas beschränkten Strafzahlungen auf 1 Mio $.

Riceland-Sprecher Bill J. Reed äußerte in einer E-Mail-Stellungnahme: „Wir sind darüber erfreut, dass das Gericht in seiner Urteilsfindung den enormen Schaden anerkennt, der Riceland und der gesamten Branche dadurch entstanden ist, dass der US-Reisbestand von Bayer mit seinem Liberty Link-Reis kontaminiert wurde.“

„Riceland sieht seinen Standpunkt durch das Gericht bestätigt, dass Bayer die alleinige Verantwortung für den Schaden trägt, der den Farmern durch den Verlust des EU-Marktes entstanden ist.“

„Obwohl Riceland weitere Entschädigungszahlungen angestrebt hat, akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts.“

Riceland hatte geklagt, dass Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens Bayer CropScience der bäuerlichen Vermarktungsgemeinschaft Riceland seit August 2006 Verluste von 380 Mio $ zugefügt hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte das US-Landwirtschaftsministerium Bayers experimentellen Liberty Link-Reis in den US-Beständen von Langkornreis entdeckt.

Die Europäische Union, bis dahin namhafter Abnehmer von Reis aus Arkansas, verhängte ein Importverbot gegen Reis mit Spuren genetisch modifizierter Organismen (GMO). Mit Bekanntgabe der Entdeckung durch das Ministerium verloren die Farmer den EU-Markt und damit Umsätze in Millionenhöhe. Arkansas erzeugt mehr Reis als jeder andere US-Bundesstaat. Die EU hat im Juni 2010 die Testprozedur für Reis aus den USA aufgehoben, jedoch konnten in der Zwischenzeit andere Anbieter den EU-Markt übernehmen und die US-Farmer verdrängen, so die Vertreter der Reisanbauern.

Seitdem wurden eine Reihe von Schadenersatzklagen gegen Bayer eingereicht. Im April 2010 hatte eine Berufungsgericht in Lonoke, Arkansas, Bayer zu Entschädigungs- und Strafzahlungen in Höhe von 5,9 bzw. 42 Mio $ an zwölf örtliche Reisanbauer verurteilt. Bayer legte Berufung gegen die Entscheidung ein. (Jan Cottington, Arkansas Business News; Übersetzung: Peter Horn)

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[Gegenantrag] Gegenanträge Bayer HV

CBG Redaktion

16. März 2011

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge wurden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 29. April 2011

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Die BAYER AG rechnet sich vor dem Fiskus gezielt arm. Hierdurch wird die Höhe der gezahlten Ertragssteuern trotz hoher Gewinne erneut reduziert. Die Zeche wird der arbeitenden Bevölkerung aufgebürdet, deren Abgaben- und Steuerlast ständig steigt. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER sich kaum noch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt. Zumal die Armrechnerei gängige Praxis aller Konzerne ist.

Der von BAYER tatsächlich erzielte Gewinn lag im vergangenen Jahr bei über sieben Milliarden Euro. Ein Plus von fast zehn Prozent. Der Umsatz stieg sogar um zwölf Prozent. Im Geschäftsbericht verkündet BAYER eine Gewinnquote von sage und schreibe 20,2 Prozent! Die Aktionäre erhalten entsprechend erneut eine höhere Dividende: 1,16 Milliarden Euro (973 Mio Euro im Vorjahr).
Die von BAYER gezahlten Steuern hingegen befinden sich auf Talfahrt: Lagen die Ertragssteuern zwischen 1997 und 2000 noch bei umgerechnet rund einer Milliarde Euro jährlich, so fielen sie 2009 auf 511 Millionen Euro und für 2011 nun auf 411 Millionen Euro. Der Konzern entzieht sich damit immer weiter seiner Verantwortung für die Allgemeinheit. Zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss.
Es ist ein nicht hinzunehmender Skandal, dass ein Konzern wie BAYER immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt. Steuern von 411 Mio. Euro decken – das wird auf den ersten Blick deutlich - noch nicht einmal die durch den Konzern hervorgerufenen gesellschaftlichen Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kontrollkosten.
Die von BAYER vorgelegten Bilanzen sind Verschiebe-Bahnhöfe ohne wirkliche Aussagekraft. Der Konzern heuert hochqualifizierte Fachleute an, die oft dank entsprechender Köderzahlungen direkt aus den Finanzdirektionen in die Steuerabteilung des Konzerns wechseln, und hat zusammen mit der übrigen Konzernlobby für eine im wahrsten Sinn des Wortes gemeingefährliche Steuergesetzgebung gesorgt. So wird es für BAYER möglich, sich arm zu rechnen und die Steuerlast zu senken, selbst wenn die Gewinne explodieren.
BAYER machte u.a. Sonderabschreibungen von 1,7 Mrd. Euro geltend, um seinen Gewinn runter zu rechnen. Neben der Abschreibung auf Grund der Tilgung des Markennamens Schering müssen übrigens auch Prozesskosten für die Abwehr von Entschädigungen von Medikamenten-Opfern für Steuersenkungen herhalten.
Die Entwicklung liegt auf bekanntere Linie: Bereits die Unternehmenssteuer-Reform von 2001 hatte wesentlich zum Einbruch der Konzern-Abgaben geführt. BAYER zahlte damals jahrelang überhaupt keine Gewerbe- und Körperschaftssteuern mehr. Das entsprechende „goldene“ Gesetz war seinerzeit von Heribert Zitzelsberger ausgearbeitet worden, einem BAYER-Mann aus der Abteilung für Steuerfragen, den der Konzern in das Finanzministerium entsandte.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die „1000 Steuer-Tricks“ der BAYER AG. Deshalb beantrage ich Nicht-Entlastung.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

BAYER will in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von Polyurethan stark ausweiten. In beiden Fällen soll Phosgen als Vorprodukt eingesetzt werden. Ein Stoff, den BAYER im 1. Weltkrieg als chemischen Kampfstoff entwickelte und der heute zu den giftigsten Industrie-Chemikalien überhaupt zählt. Seit Jahren ignoriert BAYER die Forderung, existierende phosgenfreie Verfahren in die Großtechnologie zu überführen und zementiert stattdessen mit immer neuen Anlagen auf Phosgen-Basis die veraltete, hochriskante Produktionsweise.

Im Werk Brunsbüttel will BAYER die Kunststoff-Produktion mehr als verdoppeln: statt 200.000 Tonnen des Weichschaums TDI sollen künftig 420.000 Tonnen des Hartschaums MDI hergestellt werden. In Dormagen soll die Kapazität von TDI auf 300.000 Tonnen versechsfacht werden.
Mit den geplanten Erweiterungen würde sich auch die Herstellung des tödlichen Gases Phosgen, das in der Polyurethan-Herstellung als Vorprodukt verwendet wird, jährlich um Zehntausende Tonnen erhöhen. Phosgen ist für den Menschen schon in geringsten Dosen tödlich. Seine Inhalation führt zu Luftnot, Lungenödem und dann zum Herzstillstand. Die Phosgen-Chemie gilt als die gefährlichste Technologie in Deutschland nach der Atomkraft.
Der TÜV Rheinland kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei einem Phosgen-GAU die Bevölkerung in einem Areal von 1,7 Quadratkilometern einer Dosis ausgesetzt wäre, die bei jedem Zweiten zum Tode führt. Das wären bei einer mittleren Bevölkerungsdichte wie zum Beispiel im Raum Köln über 2000 Personen. In der sogenannten B-Zone, einem Gebiet von 6,75 Quadratkilometern, wären die Bewohner (ca. 17.000 Personen) einer Belastung ausgesetzt, die zumindest im Einzelfall zum Tode führen kann. Die Folgen für die Betroffenen: anfänglich Hustenreiz, Brennen der Augen, Kopfschmerzen, Erbrechen, nach einigen Stunden dann Lungenödem.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert seit Jahren den Einsatz phosgenfreier Verfahren bei der Produktion von Polyurethanen und Polycarbonaten. BAYER hat bislang nicht dargelegt, inwiefern solche alternativen Verfahren untersucht wurden oder ob diese lediglich aus Profitgründen oder wegen fehlender Patente nicht entwickelt werden.
Anfang März hat BAYER angekündigt, in Dormagen ein Polyurethan-Forschungslabor zu bauen. Alle Anstrengungen des Konzerns sollten darauf konzentriert werden, eine phosgenfreie Produktion von Polyurethan und Polycarbonat zur Serienreife zu bringen. Vorher sollten keine neuen Anlagen gebaut werden, denn bei einer Lebensdauer von 30-35 Jahren würde diese gefährliche Produktionsweise sonst für Jahrzehnte festgeschrieben.
Dass die Risiken für Anwohner und Belegschaft nicht theoretischer Natur sind, zeigt der schwere Störfall im BAYER-Werk Institute/USA, in dem ebenfalls Phosgen in großen Mengen als Vorprodukt eingesetzt wird, vor zwei Jahren. Die Explosion war in einem Umkreis von 10 Meilen zu spüren. Ein Untersuchungs-Ausschuss des US-Kongresses kam zu dem Ergebnis, dass nur glückliche Umstände eine Katastrophe wie in Bhopal verhindert hätten.
Im Jahr 2000 trat in Dormagen nach einer Leckage in einem Wärmetauscher Phosgen aus. Dies führte zu Alarmstufe 1. Mehr als 30 Mitarbeiter mussten ärztlich behandelt werden.
Auch in der Polyurethan-Produktion selbst kam es wiederholt zu schweren Störfällen, so in Dormagen 1997 und im US-Werk Baytown 2004 und 2006. Amerikanische Gutachter stellten nach den Explosionen eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen fest und bezeichneten das Vorgehen von BAYER MaterialScience als „grob fahrlässig“. Angesichts des hohen Risikos und der häufigen Zwischenfälle ist ein Ausstieg aus der Phosgenproduktion aus Vorsorgegründen dringend erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat keine Schritte in Richtung eines Ausstiegs aus der Phosgen-Chemie unternommen, duldet den Ausbau der hochgefährlichen Phosgen-Produktion und wird damit seiner Verantwortung nicht gerecht. Deshalb beantrage ich Nicht-Entlastung.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

GenBaumwolle

CBG Redaktion

Testbiotech - 14. März 2011

EU vor Genehmigung von gentechnisch verändertem Mais mit potenziellem Gesundheitsrisiko

Der EU-Agrarministerrat befasst sich am 17. März 2011 mit dem Antrag auf Marktzulassung für die sogenannte Stacked-event-Maissorte MON 89034 x MON 88017 von Monsanto. Auf der Tagesordnung stehen auch eine weitere neue Zulassung für die Baumwolle GHB614 der Bayer AG sowie die Erneuerung der Zulassung von Mais 1507 von Pioneer. Testbiotech fordert, diese Anträge abzulehnen, weil die erforderlichen Standards für die Bewertung der gesundheitlichen Risiken nicht erfüllt sind und neue Veröffentlichungen die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zeigen.

Hintergrund (PDF, 186 kB): http://www.testbiotech.de/sites/default/files/TBT_Background_14_3_2011.pdf

[GAU Japan] Atomkraft – Nein Danke

CBG Redaktion

14. März 2011

MITMACHEN: Mahnwachen in 320 Städten

Wir verfolgen die schrecklichen Entwicklungen in Japan mit Bestürzung und Trauer.

Um der Opfer zu gedenken und um einen weltweiten Ausstieg aus der Kernenergie zu fordern, wird es heute überall in Deutschland Mahnwachen geben. In den meisten Städten finden die Kundgebungen zwischen 18 und 18.30 Uhr statt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ruft zur Teilnahme auf.

Die Lügen, die man der japanischen Bevölkerung zur Sicherheit der Atom-Anlagen erzählt hat, sind auf einen Schlag entlarvt worden. Die Nutzung der Atomkraft birgt nicht zu verantwortende Risiken – überall in der Welt! Es ist höchste Zeit, vollständig auf erneuerbare Energien umzusteigen. Auch die deutschen Reaktoren müssen stillgelegt werden.

genaue Termine und Ortsangaben finden sich unter: http://www.ausgestrahlt.de

Wachstumshormone

CBG Redaktion

11. März 2011

Hormonfleisch: Anzeige von Wissenschaftlern von Lobbyverband konzipiert

Eine australische Supermarkt-Kette hat in dieser Woche angekündigt, nur noch Rindfleisch zu verkaufen, das ohne Wachstumshormone produziert wird. Hintergrund: 40% (!) der australischen Rinder werden mit Hormonen behandelt.

Daraufhin erschien in der Tageszeitung The Australian eine ganzseitige Anzeige von 35 Wissenschaftlern, die die Ankündigung als „bad for the environment, bad for people and bad for animals“ diskreditierten. Einen Tag später kam raus, dass die Anzeige von dem Lobbyverband Animal Health Alliance, dem auch Bayer angehört, organisiert wurde.

The Australian March 11, 2011

=Drug companies funded vets hormone ad

SUPERMARKET chain Coles blasted eminent scientists yesterday for lobbying against its hormone-free beef in a campaign bankrolled by drug companies.
Natasha Bita
Thirty-five leading veterinary scientists - including CSIRO livestock industries chief Alan Bell - signed a full-page advertisement in The Australian yesterday branding the Coles hormone ban as „bad for the environment, bad for people and bad for animals“.
They said the chain‚s decision to ban all beef with added hormones would increase farmers‘ production costs, without benefiting consumers.
But the campaign backfired yesterday when it was revealed that the Animal Health Alliance - representing the major veterinary drug manufacturers including Bayer, Pfizer and Novartis - had bankrolled it.
Coles spokesman Jim Cooper said the campaign was „really about protecting the interest of the pharmaceutical companies“.
„It‚s colourful, emotive rhetoric from scientists,“ he said. „The scientists may be well-meaning but we believe they potentially are just being used by a group keen to protect its commercial interests.“
Mr Cooper said Coles had never claimed hormones were unsafe, and cited scientific studies - including one from the CSIRO - that concluded some cuts of hormone-free beef could be more tender.
The scientists‘ spokesman, Ian Lean, adjunct professor at the University of Sydney‚s veterinary school, said the veterinarians had come up with the idea of the campaign and contributed to the cost.
„We went to the animal health companies because there is an overlap of interests, and we‘ve gone to them to get the muscle to present our view,“ he said.
Professor Lean accused Coles of scaring consumers into thinking hormone-free beef was better.
„For Coles to go out and say it's about tenderness is absolutely not correct,“ he said.
About 40 per cent of Australian cattle were injected with growth hormones, testosterone or oestrogen, he said, which meant they consumed a third less food and water.

Bienensterben

CBG Redaktion

10. März 2011

UN-Bericht: Pestizide, Parasiten und zerstörte Lebensräume bewirken Bienensterben

Studie im Volltext (engl) http://bit.ly/h7aKik

Zerstörte Lebensräume, Pestizide und Parasiten machen den Bienen weltweit stark zu schaffen. Das geht aus einem Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) hervor, der heute in Genf vorgestellt wurde. Auch der Klimawandel kann dem UNEP zufolge negative Folgen für die Insekten haben – denn dadurch könnte der genau aufeinander abgestimmte Lebensrhythmus von Bestäuber und Pflanze durcheinandergebracht werden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren weist seit den 90er Jahren darauf hin, dass Pestizide eine große Gefahr für Bienen darstellen. Der von BAYER hergestellte Wirkstoff Imidacloprid wurde in Frankreich schon 1999 verboten; auch das Nachfolgeprodukt Clothianidin erhielt dort wegen Bienengefährlichkeit keine Zulassung. Clothianidin war für das große Bienensterben in Süddeutschland 2008 verantwortlich.

Die BAYER-Pestizide Poncho (Clothianidin) und Gaucho (Imidacloprid) werden in dem Bericht als Gefahr für zahlreiche Tiere bezeichnet. Wörtlich heißt es auf Seite 7: “Systemic insecticides such as those used as seed coatings, which migrate from the roots through the entire plant, all the way to the flowers, can potentially cause toxic chronic exposure to non-target pollinators. Various studies revealed the high toxicity of chemicals such as Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam and associated ingredients for animals such as cats, fish, rats, rabbits, birds and earthworms. Laboratory studies have shown that such chemicals can cause losses of sense of direction, impair memory and brain metabolism, and cause mortality.”

Viele Nutzpflanzen, wie Nüsse, Früchte und Getreide sind auf die Bestäubung durch Bienen oder andere Insekten angewiesen. „Tatsache ist, dass von den 100 Nutzpflanzen, die 90 Prozent der Nahrungsmittel weltweit beisteuern, mehr als 70 durch Bienen bestäubt werden“, sagte UNEP-Direktor Achim Steiner heute.

Vor allem Europa und Nordamerika wurden von einem großflächigen Bienensterben heimgesucht. Der Unep-Bericht zeigt nun, dass die Angelegenheit zum globalen Problem wird. Fälle von Bienensterben gibt es nämlich auch in Japan, China und Ägypten. Damit wären mit Asien und Afrika zwei weitere Kontinente betroffen. In Ägypten handelt es sich offenbar noch um isolierte Fälle, die vor allem entlang des Nils beobachtet wurden. In Japan ist dagegen dem Bericht zufolge jede vierte Bienenkolonie von einem Massensterben betroffen. Auch in China seien die Probleme großflächig aufgetreten, berichtet das Uno-Umweltprogramm.

zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln ist eine Kundgebung von Imkern geplant

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[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

NRhZ, 10. März 2011

Gefährliche CO-Pipeline von BAYER kommt ab 23. Mai wieder vor Gericht

Kläger: „Bauer Muhr“

Seit mehr als drei Jahren versucht der BAYER-Konzern das 67 Kilometer lange CO-Giftrohr von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen durchzusetzen. Über die Gefahren für die Anwohner und deren Widerstand gegen das Giftgas-Projekt hat die NRhZ immer wieder berichtet. Nun wurden vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf für „die gesamte 21. Kalenderwoche 2011, beginnend Montag, den 23. Mai 2011“, 9.00 Uhr, Verhandlungstermine „gegen die Planfeststellung in Sachen CO-Pipeline“ der Bezirksregierung angesetzt. Einer der Kläger ist der Landwirt Heinz-Josef Muhr.

Der „Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung zur Errichtung und zum Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen“ mit seinen 478 Seiten trägt das Datum vom 14. Februar 2007. Der Beschluss „regelt“ alles zugunsten von BAYER, kommt aber auf Seite 338 immerhin zu der Feststellung: „Eine absolute Sicherheit ist mit dieser technischen Anlage allerdings niemals zu erreichen und kann weder durch den zukünftigen Betreiber der Rohrfernleitungsanlage noch behördlicherseits durch nochmals weitergehende Auflagen erreicht werden.“ Auf Seite 342 heißt es ergänzend, „dass bei dem Betrieb von Rohrfernleitungen tödliche Unfälle und Verletzungen nicht ausgeschlossen sind.“ Genehmigt wurde trotzdem. Seitdem gab es 27 Planänderungsbescheide und -beschlüsse für die Giftgas-Leitung, weil BAYER immer wieder eigenmächtig „Planabweichungen“ vornahm.

Die Termine für die Verhandlung verfügte der Vorsitzende Richter am VG, Schwerdtfeger, für die 3. Kammer des Gerichts, denn die 3. Kammer ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des VG zuständig für „Planfeststellungs- und Enteignungsrecht nach dem Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 1989“. 65 „Einwender“ gegen die CO-Pipeline wurden 2007 dokumentiert. Die Befürchtungen der „Einwender“ waren eindeutig. Die Antworten der Bezirksregierung Düsseldorf ebenfalls. Beispiel „Einwender Nr. 61“: „Der Einwender wendet sich gegen die Inanspruchnahme von Flächen.“ Der „Textbaustein“ der Behörde dazu auf Seite 467: „Der Einwand wird zur Kenntnis genommen, eine Abänderung der Trassenplanung bewirkte es nicht.“

Ein „Einwender“, der sich einen solchen Bescheid nicht gefallen ließ, und Kläger in der Auseinandersetzung mit BAYER wurde der 77 Jahre alte Heinz-Josef Muhr. Er ist Landwirt im Monheimer Stadtteil Baumberg und Bürgerrechtler. Als „Bauer Muhr“ wurde er durch seinen Widerstand gegen die Enteignung eines Teils seiner Grundstücke im Trassenverlauf der geplanten Pipeline sogar in überregionalen Medien bekannt. Und die Stadt Monheim koordinierte ihr Vorgehen mit dem “Musterkläger Muhr„, um den Bau der Pipeline für rechtswidrig erklären zu lassen.

Auch die Stadt Düsseldorf war - wie Monheim und andere Städte und Gemeinden entlang der Pipeline-Strecke - nicht bereit, eigene Grundstücke zugunsten des BAYER-Konzerns abzutreten. Dabei musste sie eingestehen, dass sie nur unzureichend von dem “Vorhabenbetreiber“ - also BAYER - und der Genehmigungsbehörde informiert wurde. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der DKP im Gerresheimer Rathaus hieß es zum Beispiel: „In welcher Art und Weise die Anforderungen der technischen Regel für Rohrleitungsanlagen (TRFL) - insbesondere hinsichtlich der Hanglage im Bereich des Dahlhofsweges - während des Planfeststellungsverfahrens von der Bezirksregierung Düsseldorf berücksichtigt werden, liegen der Verwaltung keine Informationen vor.“

Als erste Umweltorganisation hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) - die sich bereits seit 30 Jahren mit allen Risiken, die von der Geschäftspolitik der Bayer AG ausgehen, befasst - bereits Anfang 2006 auf die Gefahren der CO-Pipeline hingewiesen. “Wir haben frühzeitig in den Hauptversammlungen der Bayer AG gegen das Projekt protestiert, Flugblätter und Aufkleber gestreut und Demonstrationen mit vorbereitet„, so Philipp Mimkes von der CBG. Gegen die CO-Pipeline gibt es inzwischen mehr als 110.000 Unterschriften. Und es fanden natürlich zahlreiche Demonstrationen gegen die Pipeline statt. - “Bauer Muhr„ ist also nicht allein in seinem Kampf.

Auch die DKP in Gerresheim bei Düsseldorf solidarisierte sich mit ihm. Über mehrere Jahre hat sie immer wieder “Schwachstellen“ im östlichen Düsseldorfer Trassenabschnitt dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Ergebnis: Die Polizei gab diese Anzeigen weiter an die Genehmigungsbehörde. Und von der Bezirksregierung gab es bestenfalls einen der oben erwähnten "Textbausteine“ als Antwort. Uwe Koopmann

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Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Vor einer großtechnischen Produktion neuartiger Stoffe muss deren toxikologische Unbedenklichkeit bewiesen werden - sonst darf keine Baugenehmigung erteilt werden! Ich fordere eine unabhängige Erforschung der Risiken von Nanotubes. Für Nanomaterialien in Konsumprodukten muss allgemein eine strikte Deklarationspflicht gelten.

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[Argentinien] Gestohlene Kinder

CBG Redaktion

Babys gefolterter Frauen während der Militärdiktatur in Argentinien geraubt / deutsche Konzerne beteiligt / Ermittlungen laufen

23. Dez 2010 -- Das düsterste Kapitel der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) ist der Babyraub von Regimegegnern, an dem nicht nur die Generäle sondern auch Großindustrielle beteiligt waren. Dies ist Gegenstand von Untersuchungen der argentinischen Justiz. Neben der Firma Daimler AG soll auch die Bayer AG verwickelt sein. Gegen ihre Manager wird ermittelt.

Insgesamt 500 Babys sollen in den Folterzentren der Militärs geboren worden sein. Ihre Mütter waren schwanger, als sie verhaftet wurden. Anfangs nahmen die Soldaten keine Rücksicht auf ihren Zustand und folterten trotzdem. So sollen acht Föten noch im Mutterleib getötet worden sein, bis am Ende auch die Mutter dem „DF“, destino final, zum Opfer fiel, das heißt, ermordet wurde. Nicht am Mord der gefangenen Frauen nahmen die Priester Anstoß, die in den Folterzentren wie in der Armeekaserne Campo de Mayo ein und aus gingen und versuchten, die „Subversiven“ zu Geständnissen zu bewegen. Sie störten sich nur am Tod des ungeborenen Lebens. Das war nach ihrer christlichen Auffassung „unschuldig“. Sie setzten durch, daß bei den verschleppten Frauen die Geburt künstlich eingeleitet und erst nach der Niederkunft die Mutter gefoltert werden durfte.

Von den 500 Babys, heute erwachsene Männer und Frauen, konnte bisher in hundert Fällen die wahre Identität ermittelt werden. Meist haben sie sich von sich aus an die staatliche Kommission CONADI gewandt, um im Hospital Durán, das die Genbank beherbergt, einen Gentest durchführen zu lassen. In anderen Fällen hatten die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ zum Teil jahrelang nach ihren Enkelkindern geforscht – so etwa Elsa Pavón, eine der Gründerinnen. Sie fand ihr Enkelkind Paula in den Händen des ehemaligen Kommissars Ruben Lavallén, den Mercedes Benz Argentina (MBA) zu seinem Sicherheitschef auserkoren hatte. Diesen Fall klärte die Justiz Anfang der achtziger Jahre auf. Ein Gentest bewies, daß Lavallén nicht der leibliche Vater Paulas ist, wie es die Geburtsurkunde auswies. Er saß dafür zwei Jahre im Gefängnis. Die Verfahren bezüglich der drei ebenfalls als leibliche Kinder eingetragenen Jungen in der Familie des langjährigen Produktionschef von MBA, Juan Ronaldo Tasselkraut, treten auf der Stelle, die Richter wagen es nicht, einen Gentest anzuordnen. Und der 5. Fall des Mercedes-Verkaufschefs B. ist ebenfalls nicht aufgeklärt. Die unter fragwürdigen Bedingungen adoptierte junge Frau hatte freiwillig einem Gentest unterworfen. Das Ergebnis war negativ. Allerdings liegen in der Genbank Durán nur noch knapp 100 Proben – während noch 400 einst geraubte Kinder gesucht werden.

Es gab Listen, in die sich Adoptionswillige eintragen konnten, haben die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ herausgefunden. Offensichtlich war diese „Ware“ besonders im Kreise der Großindustrie begehrt. Die Verteilung oblag in vielen Fällen der katholischen „Movimiento Familiar Cristiano“ (MFC). Deren Adoptionslisten sind inzwischen beschlagnahmt worden.

In Campo de Mayo war eine parallele Wöchnerinnenstation eingerichtet worden, in der die Gefangenen untergebracht wurden. Die in Campo de Mayo Geborenen wurden über MFC verteilt, haben Zeugen bekundet. „Die Schwangeren waren nackt, mit einer schwarzen Augenbinde“, so eine Krankenschwester, die dort Dienst hatte, „der Pfarrer kam sehr oft, um mit ihnen und den Ärzten zu sprechen“. Wie die Ermittlungen ergeben haben, waren die Verhältnisse prekär, es fehlte an Geräten und Medikamenten. Die Brutkästen hatte laut der vereidigten Aussage des MBA-Justiziars der Autobauer „gespendet“. Hat auch die Firma Bayer gespendet? Sie sagt auf Anfrage, daß sie „keine Spenden geleistet habe, soweit es nach rund 30 Jahren nachvollzogen werden kann“.

Fakt ist, daß im Juni 1976, also nur wenige Wochen nach dem Militärputsch, bei MFC ein Antrag von Lambert Courth und seiner britischen Ehefrau Susan eingeht. Das Ehepaar ist zu diesem Zeitpunkt vier Jahre verheiratet und kinderlos. Ein Attest über Sterilität liegt bei. Da taucht plötzlich ein Baby auf, so als wäre es vom Himmel gefallen. Laut der MFC-Akten erscheint am 28. Oktober 1976 eine Frau, die angibt, Großmutter eines Babys zu sein, das sie mit sich führt. Das Neugeborene sei ein Frühchen, sieben Monate alt und gerade zwei Kilogramm schwer. Ihre Tochter könne das Baby nicht behalten und wolle es zur Adoption freigeben, so die Frau, die sich weigerte, ihre Personalien anzugeben. Die MFC-Leiterin, Delfina Linck, gab dem Findelkind den Namen „Tomas“ und leitete das Adoptionsverfahren ein.

Wie „Tomas“ in den Besitz der Familie Courth gelangt ist, ist der Akte nicht zu entnehmen. Vielleicht hat Delfina Lincks Ehemann Jorge Luis Linck nachgeholfen, der als Rechtsanwalt die Interessen von Lambert Courth vertrat. Ungewöhnlich ist nicht nur das anonyme Auftauchen des Babys – die Kinder von Mittellosen werden fast ausnahmslos in öffentlichen Hospitälern zur Welt gebracht und erhalten dort in den Fällen, daß sie sofort zur Adoption freigegeben werden, einen provisorischen Namen und eine Personennummer. Noch verdächtiger ist, daß vier Monate später der Familienrichter zwei Ärzte den Jungen untersuchen läßt, einen Kardiologen und einen Allgemeinmediziner. Ist Tomas krank? Hat er vielleicht Schäden als Ungeborener erlitten, im Leib seiner Mutter? Auf jeden Fall wird das Kind der Familie Courth übergeben. Daß die Adoption nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, belegt in den Augen der argentinischen Ermittler der Umstand, daß die Adoptiveltern keine unbefrististete Aufenthaltsgenehmigung hatten, wie die vorgelegte Bescheinigung der Firma Bayer ausdrücklich auswies. Das aber war schon damals Voraussetzung für Adoptionen, um internationalen Kinderhandel zu unterbinden. Worin die „Ausnahme“, so ein Vermerk des Jugendamtes vom 16. Februar 1977, bestanden hat, steht ebenfalls in den Sternen.

Im Juni 77 will sich die Sozialarbeiterin des Familiengerichtes davon überzeugen, daß es dem kleinen Tomas, bis dahin noch in Pflege, in seiner neuen Umgebung gut geht. Aber sie klingelt vergeblich an der Haustür der Courths, und Nachbarn verraten ihr, daß die Familie nach Deutschland zurückgegangen sei. Wie sie ohne gültige Adoptionspapiere mit dem Baby das Land verlassen konnte, ist unklar. Und spätestens ins diesem Moment hätte das Adoptionsverfahren negativ beschieden werden müssen. Trotzdem urteilt im Dezember 77 ein Richter positiv über die Adoption von Tomas durch die Courths, wie ein Schreiben ihres Rechtsanwalts Linck bestätigt.

Tomas wächst in England auf. Sein Adoptivvater Lambert Courth war jahrelang in führender Stellung bei Bayer tätig, zuletzt als „Integrationsbeauftragter“. Inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Die Firma Bayer verweigert genaue Angaben zu ihrem Manager. Die Adoption gehöre zum „Privatleben der Mitarbeiter“ – und dazu äußere man sich „prinzipiell“ nicht. Mit dem „Movimiento Familiar Cristiano“ und Rechtsanwalt Linck will das Unternehmen während der Diktatur keine Geschäftsbeziehungen unterhalten haben, behauptet es. Aber mein Antrag auf Zugang zum Firmenarchiv wurde nicht beantwortet.

Auch Lambert Courth verweigert die Aussage. „Es war eine legale Adoption“, meinte er kurz angebunden. Daß gegen ihn ermittelt wird, scheint ihn nicht weiter zu kümmern. Er darf sich auf die Unterstützung der deutschen Bundesregierung verlassen – so wie schon der Mercedes-Manager Tasselkraut, bei dem die Berliner Justiz wegen angeblicher Verjährung die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt hatte. Daß der ilegale und systematische Kinderraub nach internationaler Rechtsprechung als „Verbrechen gegen die Menschheit“ gilt, das nicht verjährt, hat die Staatsanwaltschaft nicht gestört.

Als die argentinischen Richter die Deutsche Botschaft um Mithilfe bei der Suche nach Lambert Courth baten, erhielten sie im Juni 2009 die Antwort: „Die Botschaft hat sich mit der Bayer AG in Verbindung gesetzt, konnte aber den Aufenthaltsort der gesuchten Personen nicht ausfindig machen. Die Bundesrepublik verfügt über kein zentrales Melderegister, und die deutschen Datenschutzgesetze sind sehr streng und sehen keinen Rechtsanspruch über das Erlangen eines Wohnortes vor. Felix Schwarz. Konsul.“ von Gaby Weber/Buenos Aires

Interview mit Gaby Weber

Du hast den Fall Daimler recherchiert. Wie bist du auf Bayer gekommen?

Gw: In der argentinischen Gesellschaft war das Thema des Kinderraubes durch die Militärs schon immer ein besonders sensibler Punkt. Es war sogar von den Amnestiegesetzen ausgenommen, die viele Jahre lang die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen ausschlossen. Wegen des Kindesraubs saßen General Videla und Konsorten im Gefängnis. Es wurde also immer ermittelt, allerdings auf indivivuellen Antrag, das heißt, ein direkt Betroffener mußte eine Anzeige erstatten. Das hat sich geändert, und in dem Mega-Verfahren „systematischer Babyraub“ wird eine Art Rasterfahnung durchgeführt. So wurden die kompletten Adoptionsakten des Movimiento Familiar Cristiano beschlagnahmt und ausgewertet.

Was fiel den Richtern beim Adoptionsfall Courth auf?

Gw: Ich habe selbst die Akten durchgesehen und bin auf mehrere Fälle gestoßen, wo Manager deutscher Großfirmen mit Nazi-Hintergrund unter verdächtigen Umständen Kinder erhielten. Die Deutsche Botschaft hat leider ihre Mithilfe verweigert. Deshalb habe ich in Deutschland und England recherchiert - was den argentinischen Behörden untersagt ist. Jetzt haben sie aufgrund meiner Recherchen ein Amtshilfeverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Umstände der Adoption aufzuklären und die Schuldigen zu bestrafen. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn sich Thomas einem Gentest unterzieht. Der Abgleich mit den Proben im Hospital Durán muß richterlich angeordnet werden.

Nun kann man sich auch fragen, ob man Thomas damit einen Gefallen tut.

Gw: Thomas ist mit Sicherheit ein Opfer. Möglicherweise hat er Schlimmes erlebt und ist krank, nicht nur an seiner Seele sondern auch am Leib. Bis heute wird ihm seine Identität vorenthalten. Natürlich hat er ein Recht, sich auszusuchen, mit wem er lebt und Beziehungen unterhält. Aber es gibt auch das Recht der biologischen Familie zu wissen, was passiert ist. Vielleicht sucht ja jemand nach Thomas. Meine Recherchen haben mich zu einem konkreten Fall einer Frau geführt, die damals in Tucumán hochschwanger verhaftet wurde, und Indizien weisen darauf hin, daß es sich bei Thomas um ihr Kind handeln könnte. Die Frau ist tot, aber ihr bereits geborener Sohn sucht bis heute nach seinem kleinen Bruder. Er ist Nebenkläger im Verfahren gegen Lambert Courth. Und es gibt das Recht der Gesellschaft auf Wahrheit. So setzt sich in der internationalen Rechtsprechung dieses „Recht auf Wahrheit“ bei den sog. Verbrechen gegen die Menschheit immer mehr durch. Die Richter akzeptieren zum Beispiel meine Beweisanträge, obwohl ich gar nicht direkt betroffen bin, weil ich nicht nach einem eigenen Familienmitglied suche.

War diese Adoption – selbst wenn Bestechungsgelder geflossen sind und Seilschaften im Spiel waren – aber nicht im Sinne des Kindeswohls?

Gw: Das ist immer das Argument der internationalen Kinderhändler. Aber erstens hätte man die Babys an die Großeltern oder Tanten übergeben könne. Zweitens gibt es auch in argentinischen Jugendämtern lange Listen von Adoptionswilligen aus der Mittelschicht, die gut für ein Waisenkind sorgen können. Da sind keine Ausländer mit Scheckheft gefragt. Und drittens geht es hier wahrscheinlich um den Fall eines Kindes von linken Regimegegnern. Erst läßt man die Eltern als „Terroristen“ foltern und ermorden, und dann eignet man sich deren Leibesfrucht an, um ihr den eigenen ideologischen Stempel aufzudrücken. Das Baby kann sich nicht wehren. Das ist ein pures Machtspiel.

Aber die Adoptiveltern haben doch in den über 30 Jahren den Jungen liebgewonnen?

Gw: Wahrscheinlich. Aber die Liebe geht wohl nicht soweit, daß sie ihm bei der Wiederherstellung seiner eigenen Identität helfen. Daß Babys gestohlen worden sind, ist der Weltöffentlichkeit spätestens seit 1983, dem Ende der Diktatur, bekannt. Es hat Fälle gegeben, wo Adoptiveltern von sich aus Kontakt mit den Großmüttern vom Maiplatz Kontakt aufgenommen und sich von sich aus einem Gentest unterwerfen wollten. In den Fällen, in denen sich der Verdacht bestätigt hat, hat das Verhältnis zu den Adoptiveltern nicht gelitten. So kann man Probleme lösen, wenn man auch anderen Menschen Rechte einräumt. Aber Lambert Courth hat auf meine Anfrage sehr aggressiv reagiert, unter dem Motto: was mir einfallen würde, mich in sein Leben einzumischen. Von Zweifeln oder Fürsorge habe ich nichts gemerkt. Aber wahrscheinlich versucht er ganz einfach, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Gegen ihn wird ermittelt.

Wie geht es jetzt weiter?

Gw: Der Antrag auf internationale Amtshilfe geht jetzt raus. Das dauert eine Weile. Was mich wundert ist die zynische Haltung sowohl der Deutschen Botschaft in Buenos Aires als auch der Bayer AG. Sie scheinen sich im Recht zu fühlen und merken nicht, wie sehr dieses Thema nach so vielen Jahren der argentinischen Gesellschaft immer noch unter die Haut geht.

[Frentzel Beyme] Nanotubes

CBG Redaktion

„Forschung steckt erst in den Anfängen“

Interview mit Prof. Frentzel-Beyme zum Gefahrenpotential von Nanoteilchen

Die BAYER MaterialScience AG hat im Frühjahr 2010 die weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes (CNT) in Betrieb genommen. Nanotubes sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, die deutlich kleiner sind als ein µm (Tausendstel Millimeter). Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert, dass die Anlage in Leverkusen ohne reguläres Genehmigungsverfahren gebaut wurde. Wir baten den Arzt und Epidemiologen Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme um eine Einschätzung des Gefährdungspotentials, insbesondere für die BAYER-Beschäftigten.

FRAGE: Herr Frentzel-Beyme, die BAYER AG stellt seit Anfang 2010 in Leverkusen mehrwandige Carbon Nanotubes her. Gibt es Untersuchungen zu den Risiken von Nanopartikeln?

Durch Untersuchungen zur Wirkung von lungengängigem Feinststaub sowie zu Schwebstaubpartikeln ohne zusätzliche Anlagerungen organischer toxischer Substanzen sind Reaktionen des Organismus bekannt.

Mauderly (1994) berichtet über den pathogenen Mechanismus einer erhöhten Zellproliferation (Gewebewachstum) infolge der Inhalation von hohen Dosen wenig löslicher Partikel. Selbst wenn diesen Partikeln kein mutagenes (erbgutveränderndes) Potenzial zukommt, führen sie ein Syndrom mit Partikelsequestrierung (Abkapselung), Entzündung und Proliferation mit Fibrose (krankhafte Vermehrung des Gewebes) herbei. Proliferation gilt auch als mitursächlich beim Beginn karzinogener Transformation zu bösartigem Wachstum.

Daneben ist eine systemische Belastung erwiesen, da Partikel geringer Durchmesser durch die Alveolen (Lungenbläschen) in den Blutkreislauf übertreten können und dadurch in alle Regionen des Körpers gelangen.

Laut dpa haben Frangioni et al. (Boston) bei Ratten die Wirkung von Feinststaub in Abhängigkeit von Durchmesser und elektrischer Ladung untersucht und gezeigt, dass elektrisch positiv geladene Partikel von Lungenzellen aufgenommen werden und schädigend wirken. Besonders problematisch sollen die nicht positiv geladenen Teilchen unter 34 Nanometern sein, die schnell aus dem Lungengewebe in die Lymphknoten wandern und die zu chronischen Entzündungen führen.

FRAGE: Die Firma BAYER empfiehlt am Arbeitsplatz einen Grenzwert von 0,05 mg/Kubikmeter Raumluft. Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW hielt diesen Wert für „vertretbar“, die neue Landesregierung hat sich zum Thema noch nicht geäußert. Wie ist Ihre Einschätzung dieses Grenzwerts?

Die toxikologische Forschung zu den biologischen Wirkungen von Nanopartikeln steckt noch dermaßen deutlich in den Anfängen (1), dass keine Schlussfolgerungen der Unbedenklichkeit erlaubt sein dürften. Nur weil technische Eigenschaften wünschenswert sind, dürfen Technologien nicht in die Großproduktion aufgenommen werden, solange die Produkte nicht als unbedenklich gelten können.

Die Ergebnisse von einschlägigen Tierversuchen weisen deutlicher auf karzinogene Wirkungen der Carbon Nanotubes hin. Die üblichen Limitierungen von Tierversuchen bezüglich der Übertragbarkeit auf den Menschen gelten auch hier, doch wird die Toxikologie immer zu berücksichtigen sein. Allerdings gilt als Einschränkung, dass jede manipulierte Exposition gegenüber Fremdkörpern im Tierversuch zu heftigen Reaktionen mit Zelltransformation führen, die in einem gewissen Prozentsatz der Versuchstiere zu malignen Neubildungen entarten. Dabei sind Dosis-Erwägungen zumindest weniger aussagekräftig als die Implantation auch von nicht karzinogenen Kontrollsubstanzen, die ebenfalls das Risiko von Neubildungen erhöhen können. Die Antwort des NRW Umweltministeriums enthält keine detaillierte Auskunft zu diesem Punkt.

Trotz dieser unklaren Lage der Folgenabschätzung für den Menschen sieht sich das Ministerium in der Lage, den Empfehlungen des Herstellers zu folgen, eine Konzentration von 0,05 mg/m³ zu folgen und diese als Grenzwert zu bezeichnen. Diese empfohlene Regelung ist angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als völlig willkürlich anzusehen. Rückblickend wurden in den meisten Fällen insbesondere bei Altlasten erst lange nach der Festlegung von MAK- und Grenzwerten diese Regelwerke aufgrund von Untersuchungen der exponierten Mitarbeiter nach unten korrigiert. Aus diesen Erfahrungen müssten die Lehren gezogen werden, Grenzwerte extrem niedrig anzusetzen und nach Vorliegen adäquat durchgeführter Untersuchungen von Mitarbeitern gegebenenfalls von diesen Schutzregulierungen allmählich abzuweichen.

Der neueren Forschung zu Emissionen aus Laserdruckern mit den als Feinststaub deklarierten Partikelgrößen sind alarmierende Befunde zu verdanken, deren Berücksichtigung auch im Ansatz der Festlegungen für Carbon-Nanotubes gelten muss. Nicht zuletzt ist die multizentrische Forschung zu Nanopartikeln als Umweltbelastung (s. Fußnote) ein Hinweis auf Forschungsbedarf, so dass nicht von einer eindeutigen Situation ausgegangen werden kann.

Wie lauten vor diesem Hintergrund Ihre Forderungen?

Aus den angeführten Gründen ist die vom NRW Umweltministerium vorgelegte Empfehlung als realitätsfern und industriefreundlich abzulehnen. Eine begleitende stetige Untersuchung der Mitarbeiter und deren Nachverfolgung auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb sollte eine Minimalvoraussetzung sein, um diesen Produktionszweig überhaupt zu genehmigen.

Als wenig überzeugend erscheinen die Ausführungen zu Punkt 5, wonach die Nanoröhren nicht als gefährliche Stoffe im Sinne der Störfall-Verordnung aufzufassen sind.

Eine Katastrophe wie die mit lungengängigen Fasern des Asbest sollte nicht noch einmal abgewartet werden, bis präventiv gehandelt wird. Laut Prof. Filser, Bremen (1) nimmt die schädliche Wirkung von Nanoteilchen in der Umwelt zu, wenn sie länger einwirken und kumulieren. Die gegenwärtigen Testmethoden führen dazu, dass das Risiko unterschätzt wird. Dies galt auch für Asbest und seine Wirkung bei niedriger Konzentration. Es ist nicht das Gleiche, ob sich ein Teilchen beispielsweise in Wasser oder aber in Lungenflüssigkeit mit den darin enthaltenen Eiweißstoffen befindet. Professor Lutz Mädler, Universität Bremen, stellt mit Bezug auf die Struktur von Partikeln fest, dass die Nanoröhrchen aus Kohlenstoff häufig zu klein sind, um als Fremdkörper im Organismus von sogenannten Fresszellen erkannt und phagozytiert (verdaut) zu werden. Manche Experten schreiben ihnen eine ähnliche Wirkung zu wie Asbestfasern.

Ob dieser Wissenstand in der Antwort der NRW Landesregierung berücksichtigt wurde, ist nicht deutlich geworden, da sie sich allein auf „thermische Abluftreinigungsanlagen einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Produktionsanlage“ bezieht. Aus arbeitsmedizinischer Sicht nützen geschlossene Systeme - auch luftdicht - nichts, wenn Störfälle oder Reparaturereignisse zu Austritten von größeren Mengen der Transportmengen führen. Daher müssen nicht nur Mitarbeiter der Produktionsstätten überwacht werden, sondern auch Handwerker im Störfallbetrieb (Schlosser etc.) sowie Transportarbeiter, die ähnlich wie bei Transporten volatiler (gasförmiger) Materialien gefährdet sind.

Auf diese Fragen wurde bemerkenswerter weise nicht eingegangen, obwohl das Versagen des Personenschutzes in der Vergangenheit schon zu den bedauerlichen Langzeitfolgen geführt hat, die zum Anstieg der chronisch Kranken geführt hat und das Sozialsystem zunehmend belastet.

Im übrigen ließen die Initiativen der drei Bundesbehörden BAuA, BfR und UBA, die eine Forschungsstrategie „Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanopartikeln“ im Herbst 2006 einem Konsultationsverfahren unterworfen haben und auch als Defizitanalyse bisheriger Risikopolitik zu lesen sind, bis dahin ungeklärt, wie die Themen in Forschungsprogramme überführt und finanziert werden sollen.

alle Infos zur Kampagne

Referenzen:
(1) Prof. Juliane Filser, UFT (Zentrum für Umweltforschung und –Technologie) der Universität Bremen, koordiniert eine Studie des Forschungsverbundes Silbernanomaterialien in Textilien.

Choi HS, Ashitate Y, Lee JH, Kim SH, Matsui A, Insin N, Bawendi MG, Semmler-Behnke M, Frangioni JV, Tsuda A.:Rapid translocation of nanoparticles from the lung airspaces to the body. Nat Biotechnol. 2010 Nov 7. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed?term=%22Tsuda%20A%22Author Epub ahead of print

Mauderly, JL: Toxicological and epidemiological evidence for health risks from inhaled engine emissions. Environ Health Persp, 192, 165-171, 1994

Krug, HF, Fleischer, T: Nanotechnologie - eine Bestandsaufnahme
umwelt-medizin-gesellschaft 20, 44-50, 2007

Hormonpräparate

CBG Redaktion

arznei-telegramm, Jg. 41, Nr. 9

KRANK STATT VITAL DURCH TESTOSTERON (NEBIDO U.A.)

Müden, lustlosen, unkonzentrierten, gereizten und gestressten Männern verspricht Bayer Vital, wieder „vital, aktiv und ausgeglichen“ zu werden, wenn sie ihren „Testosteronmangel“ beheben.1 Ärzten legt die Firma IGeLn gegen das Testosteron-Mangel-Syndrom nahe, denn Erfolge seien „schnell sichtbar und die Patienten zufrieden“. Dies führe „zu einer optimalen ,Kundenbindung'“.2 Testosterondepot (NEBIDO u.a.) und gel (TESTOGEL u.a.) von Bayer dürfen wie Präparate anderer Anbieter jedoch nur bei nachgewiesenem Hypogonadismus mit eindeutigen klinischen Symptomen wie Rückbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale, Veränderung der Körperzusammensetzung, Asthenie, Abnahme der Libido und erektiler Dysfunktion nach Ausschluss anderer Ursachen angewendet werden.3,4

Bei Männern nimmt die Testosteronkonzentration im Blut vom 40. Lebensjahr an jährlich um 1% bis 2% ab, stärker bei Adipositas und chronischen Erkrankungen. 20% der 60-Jährigen und 50% der 80-Jährigen haben Hormonspiegel unterhalb des Normbereichs junger Männer.5 Über altersspezifische Testosteron-Referenzwerte gibt es derzeit keinen Konsens.3,4 Ältere Männer haben häufig gleichzeitig unspezifische Altersbeschwerden und niedrige Testosteronspiegel, ohne dass ein kausaler Zusammenhang belegt ist.6

Der Nutzen einer Testosteronanwendung ist unzureichend belegt: Studien bei älteren Männern sind gekennzeichnet durch kleine Fallzahl, Einschluss gesunder asymptomatischer Männer mit niedrigem oder niedrig normalem Testosteronspiegel, Verwendung unterschiedlicher Dosierungsschemata, Prüfung von Surrogatendpunkten und ungenügende Power, um sinnvolle Verbesserungen patientenrelevanter Endpunkte nachweisen zu können.6 Neuere, etwas größere, aber zum Teil methodisch mangelhafte Studien liefern widersprüchliche Ergebnisse, was die Verbesserung von Muskelkraft, physischer sowie sexueller Funktion und der Lebensqualität durch Verwendung von Testosteron angeht.7-11

Die kürzlich veröffentlichte randomisierte doppelblinde TOM-Studie weist indes auf Risiken hin: 209 wenigstens 65 Jahre alte Männer nehmen daran teil. Sie haben einen gegenüber jungen Männern niedrig normalen oder erniedrigten Testosteronspiegel und ihre Mobilität ist eingeschränkt, definiert als Schwierigkeiten, zwei Häuserblocks weit zu laufen oder zehn Stufen zu steigen. Sie tragen anfangs 10 g eines 1%igen Testosterongels, später in Abhängigkeit vom Serumtestosteronspiegel täglich 5 g, 10 g oder 15 g bzw. Plazebo auf die Haut auf. 81% haben eine arterielle Hypertonie, 25% Diabetes mellitus, 56% eine Hyperlipidämie, 47% sind adipös. Primärer Endpunkt ist ein Surrogatmarker: die Verbesserung der maximalen willkürlichen Muskelkraft nach 24 Wochen gegenüber dem Ausgangswert, gemessen mittels Beinpresse, einem Fitnessgerät. Die Studie wird vorzeitig abgebrochen, da unerwünschte kardiovaskuläre Ereignisse in der Testosterongruppe häufiger berichtet werden als unter Plazebo (22% versus 5%). Ein Mann der Testosterongruppe verstirbt mit Verdacht auf Herzinfarkt. Die Muskelkraft der Beine wird bei Studienbeginn nur bei 69% der Teilnehmer gemessen,12 sodass die Studie hierzu ohne Aussagekraft bleibt.

Die Sicherheit einer langfristigen Behandlung mit Testosteron, z.B. hinsichtlich des Auftretens von Prostatakarzinomen, ist wegen der zu geringen Dauer und/oder Größe der Studien nicht belegt. Vor der unzureichend abgesicherten Anwendung von Testosteron bei Männern außerhalb der zugelassenen Indikation ist auch aufgrund der negativen Erfahrung mit der Hormonersatztherapie bei Frauen zu warnen (vgl. z.B. a-t 2004; 35: 17).

R =randomisierte Studie)
1 Bayer Vital: http:www.testosteron.de
2 Bayer Vital: http:
www.testosteron.de/scripts/pages/de/fachkreise/auth/igeln_in_der_praxis/index.php
3 Bayer: Fachinformation TESTOGEL, Stand Juli 2010
4 Bayer Schering: Fachinformation NEBIDO, Stand Juli 2010
5 Drug. Ther. Bull. 2010; 48: 69-72
6 BHASIN, S. et al. J. Clin. Endocrinol. Metab. 2010; 95: 2536-59
R 7 LEGROS, J.J. et al.: Eur. J. Endocrinol. 2009; 160: 821-31
R 8 SRINIVAS-SHANKAR, U. et al.: J. Clin. Endocrinol. Metab. 2010; 95: 639-50
R 9 EMMELOT-VONK, M.H. et al.: JAMA 2008; 299: 39-52
R 10 EMMELOT-VONK, M.H. et al.: Int. J. Impot. Res. 2009; 21: 129-38
R 11 GILTAY, E.J. et al.: J. Sex. Med. 2010; 7: 2572-82
R 12 BASARIA, S. et al.: N. Engl. J. Med. 2010; 363: 109-22 und Appendix
13 Auxilium Pharmaceuticals: US-Produktinformation TESTIM 1%, Stand Sept. 2009

TOM = Testosterone in Older Men with Mobility Limitations
Alle Männer erhalten täglich drei Tuben mit 5 g Gel, die Plazebo oder Verum enthalten.12 Die in der US-amerikanischen Produktinformation empfohlene Startdosis beträgt täglich 5 g Gel, maximal sollen täglich 10 g verwendet werden.13