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Beitrag veröffentlicht im Januar 2000

[Sylvia Gabelmann] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dem Vorstand der Bayer-AG in diesem Rahmen ein paar Fragen stellen zu können.

Die erste Frage bezieht sich auf ein Hormonpräparat der von Bayer mittlerweile übernommenen Firma Schering:

Das Mittel Duogynon steht im hochgradigen Verdacht, schwerste Schädigungen bei mehreren hundert Kindern hervorgerufen zu haben. Es mehren sich Studien, die einen starken statistischen Zusammenhang belegen und auch medizinisch erklären können, wie dieser Zusammenhang zustande kommt. Von Betroffenen wurde mir allerdings bestätigt, dass Sie, vom Vorstand der Bayer AG bisher jedes Gespräch dazu verweigert haben.

Zum einen berufen Sie sich auf die inzwischen stattgefundene Verjährung.
Diese hat das Unternehmen allerdings selbst auf Antrag herbeigeführt. Denn sonst wäre das Gerichtsverfahren damals durchzogen worden.

Zum anderen berufen Sie sich darauf, dass ein kausaler Zusammenhang der Missbildungen mit der Einnahme von Duogynon nicht bewiesen sei.

Dabei müsste Ihnen doch klar sein: Mehr als eine sehr hochgradige Assoziation wird kaum möglich sein. Es sei denn, es würden ethisch nicht vertretbare Versuche mit Schwangeren und ihren Kindern durchgeführt werden.
Um den Betroffenen und ihren Familien wenigstens etwas Gerechtigkeit zukommen zu lassen, wäre die Unterstützung der Bundesregierung und von Bayer notwendig. Damit meine ich die Möglichkeit einer vollständigen Aufklärung und natürlich auch Entschädigungen - zum Beispiel über ein Stiftungsmodell.

Daher möchte ich vom Vorstand gerne wissen: Werden Sie bereit sein, mit den Opfern und deren Angehörigen zu reden und ihnen die Aufklärung erleichtern? Und werden Sie sich mit der Bundesregierung zusammensetzen und Ihre Bereitschaft erklären, sich finanziell an einer Entschädigungslösung zu beteiligen?
Das Thema wird übrigens auch im Bundestag intensiver angeschaut - vor kurzem haben sich bereits mehrere Dutzend Abgeordnete zusammengesetzt, um gemeinsam zu beraten, wie den Geschädigten und ihren Familien geholfen werden kann. Darum der Appell an Sie: Schieben Sie es nicht weiter auf die lange Bank und verweigern Sie den Betroffenen nicht weiterhin Auskunft und Gerechtigkeit.

Meine zweite Frage bezieht sich auf Medikamentenversuche an Heimkindern in den 50er bis 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Es wurden Versuche gemacht unter anderem mit Impfstoffen, Psychotherapeutika und Präparaten zur Hemmung der Libido, deren Gabe medizinisch nicht indiziert war.

Solche Versuche fanden damals im ganzen Land statt, beteiligt waren neben den Heimleitungen sowie den Heimärztinnen und -ärzten auch viele Pharmaunternehmen.
Darum an den Vorstand die Fragen von mir: Sind Sie bereit, Ihre Archive zu öffnen, um offenzulegen, in welchem Umfang und wann und wo auch die Firma Bayer an den beschriebenen Medikamentenversuchen beteiligt gewesen ist?
Allein der Verweis auf die damals geltende Rechtslage und dass Bayer das Recht damals nicht verletzt habe, reicht mir nicht.
Denn es gibt auch eine moralische Verantwortung.

Und was die Rechtslage betrifft: Auch da gehen die Expertenmeinungen auseinander, wie ein Fachgespräch im Bundestag vor vier Monaten aufzeigte.
Darum möchte ich von Ihnen wissen: Sind Sie bereit, sich bei den Opfern zu entschuldigen, die unter den Arzneimittelstudien zu leiden hatten? Und sind Sie bereit, Entschädigungen zu zahlen, und zwar in einer Höhe, die diesen Namen dann auch verdient?

Über das Arzneimittelgesetz besteht heute ein anderer Rechtsrahmen – trotzdem möchte ich gerne von Ihnen wissen, welche Maßnahmen Sie einleiten oder eingeleitet haben, um zukünftig sicherstellen zu können, dass Arzneimittelforschung nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Probanden und Probandinnen stattfindet. Nicht nur in Deutschland , sondern weltweit.
Ich beziehe mich mit dieser Frage zum Beispiel auf Menschen in Pflegeheimen und auf fremd- oder gruppennützige Forschung auch an Kindern.

Meine Damen und Herren: Ich würde mich freuen, wenn Sie bereit wären, Verantwortung zu übernehmen, für Transparenz zu sorgen und den Weg für Entschädigungen der betroffenen frei zu machen.
Ich danke Ihnen.

[Sarah Schneider] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,

ich bin Sarah Schneider, Referentin für Landwirtschaft und Welternährung bei MISEREOR, dem Hilfswerk der katholischen Kirche. Misereor setzt sich seit 60 Jahren gegen Armut und den Hunger in der Welt ein und arbeitet dafür mit Organisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika zusammen. Viele unserer Partnerorganisationen berichten von Gesundheits- und Umweltschäden durch Pestizide, vom Verlust bäuerlicher Saatgutsorten durch die Ausbreitung von genmanipuliertem Saatgut, und vom politischen Druck der Agrarkonzerne auf die Regierungen im Globalen Süden. Insbesondere Monsanto war in vielen Ländern für sein Geschäftsmodell berüchtigt.

Vor der Übernahme von Monsanto haben wir Sie bereits auf der HV im Jahr 2017 gewarnt. Uns war von Anfang an klar, dass Bayer mit Monsanto an Bord seiner menschenrechtlichen Verantwortung nicht nachkommen werde und die Nachhaltigkeitsversprechen heiße Luft bleiben. Bayer hat nicht nur Monsantos Produkte übernommen, sondern auch Monsantos Argumentation was beispielsweise die vehemente Verteidigung von Glyphosat angeht Ich habe Sie bereits 2017 gefragt, wie sich Bayer darauf vorbereitet, mit der Übernahme auch die Verantwortung für mögliche Klagefälle gegen Monsanto zu übernehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich Bayer angesichts der bevorstehenden Glyphosat-Klagewelle zur Übernahme entschlossen hat.

Daher habe ich folgende Fragen:

-Welches waren die zentralen Argumente, die Sie tortz des Ihnen bereits damals bekannten Klagerisikos dazu bewogen haben, Monsanto zu kaufen?
-Was hat der im Vorfeld der Übernahme angefertigte Due Diligence Report hinsichtlich der bevorstehenden Glyphosat-Klagen ergeben?
-Wie plant Bayer die Übernahmekosten von 66 Mrd. US-$ sowie die Schadensersatzzahlungen und die Gerichtskosten zu refinanzieren?
Ich habe den Verlauf der Übernahme und die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden in den verschiedenen Ländern mitverfolgt. Auch in Argentinien, einem großen Agrarland mit relevantem Pestizid- und Saatgutmarkt, stand eine Prüfung der Übernahme durch die nationale Wettbewerbsbehörde aus. Die Entscheidung aus Argentinien wurde für das Frühjahr 2018 erwartet. Dennoch lag im Juni 2018, als Bayer die Übernahme als final bekannt gab, noch keine Entscheidung aus Argentinien vor. Laut argentinischen Medien würden die beiden Unternehmen in ARG weiterhin getrennt operieren, bis die Genehmigung vorliege.
Da in den argentinischen Medien keine weitere Information verfügbar ist, wende ich mich an Sie mit der Frage, ob die argentinische Wettbewerbsbehörde der Fusion mittlerweile zugestimmt hat, und wenn ja, zu welchem Datum? Bitte nennen Sie mir auch die Registernummer der Veröffentlichung im argentinischen Amtsblatt.

Ein Thema, das Misereor mit Sorge verfolgt, ist Bayers Export von hochgiftigen Pestiziden in den globalen Süden. Bayer vertreibt dort Pestizide, die auf dem europäischen Markt aufgrund nachgewiesener Gefahren verboten sind. Die sichere Anwendung von Pestiziden ist in vielen Fällen nicht Realität. Einem aktuellen Bericht der Vereinten Nationen zufolge sterben 200.000 Menschen jährlich an akuten Pestizidvergiftungen. 99 Prozent dieser Todesfälle ereignen sich in Entwicklungsländern.

Anlässlich dieser Problematik und Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht als international tätiges Unternehmen frage ich Sie:

-Ist Bayer aufgrund der gegebenen Gefahren bereit, der Verkauf von hochgefährlichen Pestiziden (HHP) zu verzichten und den Verkauf von Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind, in Drittländer freiwillig einzustellen?
-Welche Möglichkeiten bietet Bayer den Betroffenen in Ländern des globalen Südens, um Schadensfälle zu melden und entschädigt zu werden? Welche konkreten Beschwerde-Mechanismen sind lokal zugänglich?

Aufgrund der erläuterten Sachverhalte stelle ich die Anträge, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre und Aktionärinnen bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

[Christophe Mailliet ] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Baumann und sehr geehrter Herr Wenning,

mein Name ist Christophe Mailliet. Ich bin Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt in Berlin. Wir sind eine entwicklungspolitische Organisation und unterstützen in fünf afrikanischen Ländern, Brasilien und Indien kleine Initiativprojekte. Mit unseren Partner*innen vor Ort arbeiten wir zu den Schwerpunkten Menschenrechte und Frauenrechte im Besonderen, aber auch im landwirtschaftlichen Bereich. So unterstützen wir beispielsweise seit Jahrzehnten KleinbäuerInnen weltweit.

So kam es, dass wir 2017 zusammen mit einer unserer Partnerorganisationen in Südindien herausfanden, dass Monsanto – damals noch nicht von Bayer aufgekauft – illegal die Glyphosat-tolerante neue Gen-Baumwollsorte Roundup Ready Flex Bt Cotton verkaufte. Das Ziel war klar: Durch den illegalen Vertrieb dieser Bauwollsorte sollte ein noch höherer Umsatz von Glyphosat erreicht werden. Und dass, obwohl die IARC das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend“ bereits eingestuft hatte.

Die vielen tausend Klagen gegen Ihren Konzern allein in den USA und die bisher erwirkten Urteile gegen Sie zeigen, wie gefährlich der Einsatz von Glyphosat ist. Dieses Pestizid ist nicht zum Einsatz in der Landwirtschaft geeignet, da in den allermeisten Ländern eine sog. „sachgerechte Anwendung“ nicht möglich ist. Es geht aber nicht nur um die krebserregende Wirkung von Glyphosat, sondern auch um Auslaugung der Böden, dem Verlust an Biodiversität, und die Bildung von hochgradigen Resistenzen. Dennoch haben Sie mit Monsanto den Verkauf von überteuertem modifiziertem Saatgut und damit den Einsatz der Giftmittel in Indien auf alle Bundesstaaten ausgeweitet. Der versprochene Ertragszuwachs für die Kleinbäuerinnen und Bauern bleibt aber aus. Unter falschen Versprechen werden diese wissentlich in den Ruin getrieben. In Indien nehmen sich jedes Jahr über 10.000 Bauern das Leben, weil sie auch dadurch dramatisch überschuldet sind. Sie tun das oft, indem sie Pestizide trinken.

Die Indische Regierung hat reagiert. Mittlerweile gibt es verschiedene staatliche Initiativen, unterstützt von NGO`s wie uns, die eine ökologische vertretbare Landwirtschaft in Indien vorantreiben. Der Bundesstaat Sikkim ist bereits pestizidfrei, und der Bundestaat Andra Pradesh mit knapp 50 Millionen Einwohnern wird es bis 2025 sein. Nun zu unseren Fragen, an denen sich auch entsprechende Forderungen anschließen:

1.Wie wollen Sie sicherstellen, dass der illegale Vertrieb von pestizidresistentem und genmodifiziertem Saatgut in Indien und anderswo unterbunden wird?
2.Sind sie bereit, den Vertrieb von Glyphosat und anderen Ackergiften zu stoppen, solange nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass diese nicht gesundheitsgefährdend sind?

3.Sind Sie bereit, die Verharmlosung des Einsatzes eines laut IARC krebserregenden Mittels - indem sie beispielsweise immer wieder auf eine Nicht-Gefährlichkeit bei „sachgemäßer Verwendung“, die in den meisten Ländern aufgrund von fehlender Schutzkleidung und Atemschutz unmöglich ist, verweisen - zu beenden?

Unsere Forderungen werden von über 4500 Personen unterstützt, deren Unterschriften in dieser Petition aufgeführt sind, und die ich Ihnen heute überreichen möchte. Wir alle möchten unseren indischen Partner*innen den Rücken stärken und wünschen uns von Ihnen, dass Sie Ihre Verantwortung für Menschen und das Leben an sich als großes international agierendes Unternehmen wahrnehmen.
Solange das nicht geschehen ist, fordern wir alle Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

Vielen Dank!

[Dr. Klaus Schepker] Redebeiträge BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Redebeitrag Dr. Klaus Schepker

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Dr. Klaus Schepker, ich bin Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Ulm und beschäftige mich mit der Geschichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Ehemalige Heimkinder, einige von ihnen haben heute bereits zu Ihnen gesprochen, haben immer wieder berichtet, dass sie als Kinder und Jugendliche in den Anstalten und Heimen in den Fünfziger- bis Siebzigerjahren monatelang, teilweise über Jahre, Psychopharmaka erhielten.

Große psychiatrische Anstalten, wie das Landeskrankenhaus Schleswig, waren damals für die Bayer AG vor und nach Markteinführung ihrer Psychopharmaka von großem Nutzen. Vor der Markteinführung von Produkten diente das Landeskrankenhaus als Versuchsfeld, war eine sogenannte „Prüfstelle“. Eine Megaphen®-Studie 1956 und die „klinische Erprobung“ einer „Megaphen-Kombination“ 1958 sind belegt. Diese ethisch fraglichen Medikamentenversuche an Kindern und Jugendlichen waren Industrie und Ärzten nur möglich durch den sehr großen gesetzlichen Spielraum, den Politik und Gesundheitsbehörden den Pharmaunternehmen und Ärzten vor 1978 einräumten. Ein neues Produkt musste lediglich registriert werden.

Bayer hat die gesetzlichen Spielräume maximal ausgenutzt. So hat Bayer seine Psychopharmaka bei Markteintritt gezielt für „pädagogische“ Indikationen angeboten ohne dass die „pädagogische“ Wirksamkeit durch Studien belegt war. Der dämpfende, sedierende Charakter z.B. von Aolept® sollte genutzt werden, um den Anstaltsalltag damit „effektiver“ zu gestalten, oder wie es in der Aolept® Werbung von Bayer formuliert wurde, die Dauermedikation „erleichtert das Zusammenleben“: das Ziel waren Anpassung, Ruhe und Schulfähigkeit.
Aolept® wurde „zur ambulanten Behandlung von Verhaltensstörungen bei Kindern, Jugendlichen“ empfohlen (Rote Liste 1969, S. 74). Psychopharmaka wurden trotz noch nicht genau bekannter Wirkung und noch völlig unbekannten Langzeitwirkungen, besonders bei den heranwachsenden Kindern, gezielt für den Heimeinsatz auf den Markt gebracht und beworben. Die Produkte wurden von Bayer marktgerecht für die Zielkundschaft in sogenannten „Anstaltspackungen“ verkauft, die laut Roter Liste 1969 zwischen „250 und 1000 Dragees“ enthielten.

Gemäß Bayer-Werbung wirkt Aolept® „emotional und affektiv ausgleichend, vermindert Impulsivität und Aggressivität, unterdrückt destruktive und asoziale Tendenzen, fördert die Anpassungsfähigkeit an Familie und Gemeinschaft“. Nur ganz nebenbei wird als „weitere Aolept-Indikation“ die „Dauertherapie aller Schizophrenieformen“ erwähnt.

Der Verkauf von BAYER-Produkten für nicht-medizinische, pädagogische Indikationen, zur Sedierung ist ethisch fragwürdig und eine monate-, sogar jahrelange Dauermedikation als Kind, mit quasi ungetesteten Medikamenten im Anstalts- und Heimalltag, lässt Folgeschäden zumindest möglich erscheinen.

Mein Fazit: Bayer ist ethisch mitverantwortlich für die massenhafte Dauersedierung von Heimkindern in den 50er- bis 70er- Jahren. Bayer hat dabei viel Geld verdient.

Meine Fragen:

Wird Bayer, anders als im Geschäftsjahr 2018, die Aufklärung jetzt aktiv unterstützen?

Wird Bayer sich für die Dauersedierung von Heimkindern bei den Betroffenen entschuldigen?

Wird Bayer sich an der Entschädigung der von Dauersedierung Betroffenen beteiligen?

[Marius Stelzmann] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Rede Marius Stelzmann (Geschäftsführer CBG)

Sehr geehrte AktionärInnen,

Mein Name ist Marius Stelzmann. Ich bin Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Der BAYER-Konzern hat Ende November 2018 den Abbau von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt gegeben. Mehr als jede zehnte Stelle will er streichen. Das ist mehr als jedes andere bundesdeutsche Unternehmen im letzten Jahr. Im globalen Maßstab kommt die Gesellschaft damit auf den sechsten Rang. Kürzlich wurde die geplante Streichung von 4500 Arbeitsplätzen in Deutschland veröffentlicht. Ich frage den Vorstand, ob es bei den bisherigen Stellenstreichungen bleiben wird, oder ob noch mehr Stellen gestrichen werden?

Im Zuge der Übernahme hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch versprochen: „BAYER wird nach Abschluss der Integration mehrere Tausend Stellen in den USA schaffen" und entsprechende Zusagen auch für die europäischen Standorte gemacht. Gehegt werden sollte die Illusion eines Trickle-Down Effekts, die Vorstellung, dass der erwirtschaftete Profit auch den einfachen ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen würde. Ein Jahr nach der Monsanto Übernahme sieht die Realität aber genau gegenteilig aus. Bereits elf Tage nach Vollzug der Transaktion begann der Schadensersatz-Prozess von DeWayne Johnson. Dieser Prozess hat für BAYER, wie sie alle wissen, mit einer Verurteilung zu einer Strafe in zweistelliger Millionenhöhe geendet. Sofort stürzte die BAYER-Aktie ab. Nach dem zweiten verlorenen Glyphosat-Prozess ist sie nochmals in ihrem Wert gefallen. Trotz all dieser Katastrophen beharrt der Vorstand darauf, dass Glyphosat unschädlich ist und der Kauf von Monsanto eine gute Idee war. Zwei Gerichtsurteile belegen mittlerweile das Gegenteil. Die Urteile haben in den USA landesweite Signalwirkung, weil sie Präzedenzfälle sind.

Diese Woche gaben Großaktionäre wie Black Rock und Deka Investment bekannt, das sie den Vorstand nicht entlasten wollen. Der Kurs des Vorstands, mit einer Fusion den maximalen Profit herauszuschlagen, ist offensichtlich gescheitert. Es steht daher zu befürchten, dass dieser Kurs nun zugunsten eines Kurses geändert wird, der noch unsozialer für die Beschäftigten ist: Die Zerschlagung des Konzerns und deren Aufkauf durch andere Global Player. Es wäre in diesem Fall mit weiterem Stellenabbau und der Schließung ganzer Standorte zu rechnen. Ist dem Vorstand bekannt, ob Großaktionäre des Konzerns eine Aufspaltung vorantreiben wollen?

Doch die Problematik beginnt nicht mit der Übernahme von Monsanto. Um nur ein Beispiel zu nennen: BAYER hat von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. Nach der Markteinführung dieser Wirkstoffe hat BAYER diese Produkte für nicht getestete, nicht-medizinische Indikationen in großem Umfang an Heime und Anstalten verkauft. Dazu sprechen heute mehrere direkt von dieser Konzernpolitik Betroffene. Wie gedenkt der Vorstand, mit den Betroffenen zu kooperieren, um ihnen eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen?

Aus den genannten Gründen bzw. auf Grund der erläuterten Sachverhalte stelle ich die Anträge, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle AktionärInnen bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen. Bei vorzeitigem Verlassen der HV übertragen Sie bitte Ihre Stimmen den VertreterInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Sie vorne links im Saal finden. Danke.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 4 der Tagesordnung den Vor-schlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 4: Wahl zum Aufsichtsrat

Hiermit schlagen wir vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Christiane Schnura, Dipl.Soz.Päd. ehrenamtliches Gründungsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Um Mitteilung dieses Gegenantragssowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG.Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 1: Verwendung des Bilanzgewinns

Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gelder sollen verwendet werden:

>für den Erhalt und die Schaffung sicherer und umweltgerechter Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne;

>für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch, Tierund Umwelt eingetreten sind;

>für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzernsohne doppelte Standards;

>zur Zahlung von Wiedergutmachungen an die Opfer und Nachkommen der Opfer des von BAYER mitgegründeten Konzerns IG FARBEN, der sich zur Zeit des Faschismus grausamer Verbrechen schuldig gemacht hat.

Es sei angemerkt, dass wirdurchaus auch den völligen Verzicht auf jeglicheDividenden-Ausschüttung beantragen würden, um die Mittel für die oben beschriebenenAufgaben einzusetzen, wenn dies gesetzlich möglichwäre. Aber leider ist das nicht der Fall.

Um Mitteilung dieses Gegenantragssowie der Begründung bittenwir gemäß §§ 125, 126 AktG.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsratwird nicht entlastet

BAYER hat von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. Nach der Markteinführung dieser Wirkstoffe hat BAYER diese Produkte für nicht getestete, nicht-medizinische Indikationen in großem Umfang an Heime und Anstalten verkauft.

Bis 1961 mussten Medikamente lediglich „angemeldet“, von 1961 bis 1978 bloß „registriert“ werden. Erst ab 1978 existierte das heute bekannte Zulassungsverfahren. Diese Situation nutzte BAYER in doppelter Art und Weise aus: Vor der Anmeldung/Registrierung profitierte der Konzern von der willfährigen Unterstützung, welche er im Personal der Heime fand. Deren Bereitschaft, Medikamente für das Unternehmen an Heimkindern zu erproben, verbilligte die Verfahren erheblich. Und nach der Anmeldung/Registrierung wurden die Heime zu Absatzmärkten für die Pharmazeutika.So haben die Heimkinder als Versuchskaninchen zu BAYERs Millionen-Umsätzen in diesem Segment beigetragen.

Für die Medikamentierung wurden von BAYER ohne jegliche Versuchsbelege teilweise völlig unspezifische und willkürliche Symptome als Indikation genutzt. Verhaltensweisen von Kindern wie „Klagsamkeit“, „leichte Reiz-barkeit“ und „Ängstlichkeit“, die heute als gewöhnliche Verstimmungen gelten, machten damals nach Ansicht von Unternehmen und ÄrztInnen einenmassiven Pharma-Einsatz erforderlich.

Als Beispiel für diese Praxis kann das BAYER-Produkt MEGAPHEN gelten, das die MedizinerInnen 1956 in der pädo-psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig erprobten. Der MEGAPHEN-Inhaltsstoff Chlorpromazin wirkt dämpfend. Das sollte für Ruhe in den Klassenzimmern sorgen und so den Schul-Unterricht unkomplizierter gestalten. Nachdem die Studien den sedierenden Effekt bestätigten, verkaufte BAYER das Mittel jahrzehntelang nicht zuletzt an Heime. Ein auf MEGAPHEN basie-rendes Kombinationspräparat wurde dementsprechend auch gleich in „Anstaltspackungen“ angeboten. Ähnlich ging der BAYER-Konzern mit dem 1965 auf den Markt gebrachten Neuroleptikum AOLEPT vor. Dieses Pharmazeutikum brachte er für eine große Spannbreite von Symptomen auf den Markt, die größtenteils überhaupt keine medizinische Indikation hatten. AOLEPT wurde im Schleswiger Landeskrankenhaus insgesamt 141 Kindern und Jugendlichen zwangsweise verabreicht. Dabei hielten die ÄrztInnen gravierende Nebenwirkungen wie etwa „Muskelverkrampfungen an den Augen, des Rückens und der mimischen Muskulatur“ fest.

Weder die Kinder noch ihre Erziehungsberechtigten hatten damals ihre Einwilligung zu den Tests erklärt. Zudem unterzogen die MedizinerInnen oftmals völlig gesunde Heranwachsende der Prozedur. Auch führten diese in der Regel keine Voruntersuchungen durch. „Das ist ethisch problema-tische Forschung. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: ‚Das ist ethisch unzulässige Forschung’“, sagt die Kieler Medizin-Ethikerin Alena Buyx deshalb.

Der Verkauf von BAYER-Produkten für nicht-medizinische, pädagogische Indikationen ist nicht weniger fragwürdig und „eine monate-, vielleicht sogar jahrelange Dauermedikation als Kind, mit quasi ungetesteten Psychopharmaka im Anstalts-und Heimalltag, lässt Folgeschäden möglich erscheinen“ (Dr. Klaus Schepker u. Prof. Dr. Jörg Fegert 2019: „Neurolep-tika für Kinder ‚erleichtern das Zusammenleben’“ in PsychosozialeUmschau 2/19).

Der Vorstand des Konzerns ist in der Pflicht, mit den Betroffenen der Medikamentenversuche und der Dauermedikationen eine Aufklärung der Vorfälle durchzuführen und ihnen eine angemessene Entschädigung zu garantieren. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Konzern überhaupt nicht. Der Aufsichtsrat hat das geduldet, ohne einzugreifen, deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Um Mitteilung dieses Gegenantrags bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordinationgegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER Konzerns am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen auffordern werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern hat Ende November 2018 die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt gegeben. Mehr als jede zehnte Stelle will er streichen. Kein bundesdeutsches Unternehmen kündigte im letzten Jahr einen derart massiven Job-Abbau an. Im globalen Maßstab kommt die Gesellschaft damit auf den sechsten Rang. Die Verantwortung für dieses Desaster, das im Zusammenhang mit dem MONSANTO-Deal steht, trägt der Vorstand. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Im Zuge der Übernahme hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch versprochen: „BAYER wird nach Abschluss der Integration mehrere Tausend Stellen in den USA schaffen“ und entsprechende Zusagen auch für die europäischen Standorte gemacht. Schon 18 Monate später galt das jedoch nicht mehr. Bereits elf Tage nach Vollzug der Transaktion begann nämlich der erste Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“, der für den Global Player mit einer Verurteilung zu einer Strafe in Höhe von 78 Millionen Dollar endete. Sofort stürzte die BAYER-Aktie ab und er-holte sich auch in den folgenden Wochen nicht. Darum machten BLACKROCK und andere GroßaktionärInnen Druck – und BAYER beugte sich ihm. Der Vorstand kündigte den Abbau von Jobs sowie den Verkauf von Geschäfts-teilen an und stellte Aktien-Rückkäufe in Aussicht. Die Tageszeitung Die Welt kommentierte das folgendermaßen: „Der Vorfall ist auch deshalb so bezeichnend, weil der Versuch, das Kurs-Desaster zu beenden und die Investoren wieder zu besänftigen, nun geradezu reflexartig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.“

Damit nicht genug, drohen noch weitere drastische Maßnahmen. So mehren sich die Stimmen, die eine Trennung von der Pharma-Sparte verlangen. Eine Bestandsgarantie für die Aktien-Gesellschaft in ihren jetzigen Form über die nächsten 20 Jahre hinweg mochte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann der Coordination auf der Hauptver-sammlung 2018 dann wohlweislich auch nicht geben. „Aufgrund der recht dynamischen Entwicklungen des Marktumfeldes wären verbindliche Fest-legungen über 20 Jahre unseriös“, meinte er.

Die Bilanz der MONSANTO-Transaktion fällt also katastrophal aus. BAYER hat beim Kauf des US-Moguls nur auf die Zahlen geschaut, und gerade das hat sich als fatal für das Geschäft erwiesen. Glyphosat steht eben nicht nur für Milliarden-Umsätze, sondern auch für Krebs, Gentechnik und Gefährdung der Artenvielfalt. Das hätte der Vorstand in Rechnung stellen müssen, wie sich spätestens mit den Prozessen gezeigt hat. Da er das unterließ, ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

[Umweltbilanz] Presse-Information CBG 17.04.19

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenantrag zu BAYERs Umweltbilanz ein

MONSANTO-Übernahme verschlechtert die Werte massiv

Der Erwerb von MONSANTO macht BAYERs Umweltschutz-Report zu einem Schwarzbuch. Obwohl die Zahlen der neuen Konzern-Tochter erst seit dem 7. Juni 2018 – dem Datum des offiziellen Vollzugs der Transaktion – in die Berichterstattung einfließen, kommt es beim Ausstoß von Kohlendioxid, Feinstaub und anderen Stoffen zu massiven Steigerungen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat deshalb zur Hauptversammlung des Global Players am 26. April einen Gegenantrag eingereicht. „Die verheerenden Auswirkungen des Deals auf die Umweltbilanz des Unternehmens hat der Vorstand bewusst in Kauf genommen. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern“, heißt es darin.

Allein die klima-schädlichen Kohlendioxid-Emissionen erhöhten sich im Jahr 2018 durch die Akquisition um mehr als 50 Prozent von 3,63 Millionen auf 5,45 Millionen Tonnen. „Mit der Übernahme von MONSANTO hat BAYER neben Standorten für die Saatgut-Produktion auch eine Rohstoff-Gewinnung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten übernommen, mit der eine energie-intensive Aufbereitung und Weiterverarbeitung verbunden sind“, führt der Geschäftsbericht zur Begründung an. Die Werte für Kohlenmonoxid, Feinstaub und flüchtige Substanzen legten ebenfalls drastisch zu. Zudem leitete der Konzern mehr Phosphor, Stickstoff und Schwermetalle in die Gewässer ein. „Nicht genug damit, dass MONSANTO BAYER bereits jetzt 12.000 Arbeitsplätze und hunderte Millionen Dollar Strafzahlungen wg. Glyphosat kostet – wie sich jetzt herausstellt, handelt es sich bei dem US-Unternehmen auch noch um eine Dreckschleuder par excellence“, so Christiane Schnura von der Coordination.

Die Berliner Tageszeitung taz hat über das neue MONSANTO-Desaster bereits berichtet. Eine Stellungnahme dazu wollte die Aktien-Gesellschaft dem Blatt gegenüber jedoch nicht abgeben.

Die CBG wird das Thema „Umweltbilanz“ auch auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung am 26. April setzen. Die Hauptversammlung des BAYER-Konzerns steht jetzt bereits im Zeichen heftiger Turbulenzen. Am 26. April selbst wird es vor Beginn des AktionärInnen-Treffs eine Demonstration der SchülerInnen Bewegung Fridays For Future sowie eine Kundgebung geben und am Tag vorher eine Podiumsdiskussion unter anderem mit dem brasilianischen Pestizid-Gegner Alan Tygel.

Podiumsdiskussion: Migrapolis, Bonn, Brüdergasse 18, 19 Uhr

Kundgebung: Platz der Vereinten Nationen 2, Bonn, ab 7 Uhr

Im Saal der HV selbst wird es ebenfalls heiß hergehen, an den Mikrofonen wird von den Verantwortlichen Rechenschaft verlangt werden. Bereits jetzt liegen Gegenanträge auf Nicht-Entlastung vor (siehe https:www.bayer.de/de/hv-2019-gegenantraege.pdfx). Die Stellungnahme des Konzerns (siehe https:www.bayer.de/de/hv-2019-gegenantraege.pdfx) entspricht voll und ganz dem, was am 29.03. in der Neuen Westfälischen in einem Kommentar von Thomas Wenzel zu lesen war: „Der starre Blick auf Profite hat die Führungsriege von BAYER blind gemacht.“ (https://www.pressreader.com/germany/neue-westfalische-bielefelder-tageblatt-bielefeld-sud/20190329/page/2)

[Arznei-Versuche] Presse-Information CBG 11.04.19

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

Betroffene fordern Entschädigung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen weiteren Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019 eingereicht. Er fordert die Nicht-Entlastung des Aufsichtsrats. In der Begründung konzentriert sich die CBG auf die unethischen Medikamenten-Versuche an Heimkindern, die BAYER vorgenommen hat. Auch wenn diese zurückliegen, so trägt der Aufsichtsrat Verantwortung für den skandlösen Umgang des Konzerns mit den Entschädigungsforderungen der Betroffenen.

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

Nicht zuletzt deshalb melden sich seit einiger Zeit die Betroffenen zu Wort. „Wir verlangen vom BAYER-Konzern, dass er uns Entschädigungen zahlt. Das Unternehmen hat Millionen-Profite gemacht mit den Medikamenten, die es ohne unsere Zustimmung an uns getestet hat. BAYER muss seiner moralischen Verantwortung uns gegenüber gerecht werden“ so Eckhard Kowalke, Vorsitzender des Vereins ehemaliger Heimkinder Schleswig-Holstein. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Leverkusener Multi überhaupt nicht. „Ich habe alle Pharma-Firmen, die Versuche angeordnet haben, kontaktiert – nur BAYER hat nicht geantwortet“, kritisiert der Geschädigte Franz Wagle.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bereits im Jahr 2017 eine Kampagne zu den Medikamenten-Versuchen initiiert und wird auch über die Hauptversammlung hinaus gemeinsam mit den Betroffenen weiter daran arbeiten, den BAYER-Konzern zu veranlassen, Verantwortung für dieses dunkle Kapital seiner Vergangenheit zu übernehmen.

Der Skandal um die unethischen Menschenversuche wird auch auf der aktuellen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns von den Kritischen AktionärInnen der CBG und anderen thematisiert werden. BAYER-AktionärInnen, die nicht zur Hauptversammlung kommen, fordert die CBG auf, ihre Stimmrechte an die Kritischen CBG-AktionärInnen zu übertragen. Bitte rasch melden unter 0211 – 26 11 210 (Roman Achmatow) oder info2@CBGnetwork.org. Je mehr (Klein)AktionärInnen ihrem Unmut Luft machen, umso besser für Mensch und Umwelt.

[Glyphosatprozess] Presse-Information CBG 20.03.19

CBG Redaktion

BAYER erleidet Niederlage

Gericht macht Glyphosat für Krebsleiden mitverantwortlich

Auch der zweite große Glyphosat-Prozess vor einem US-amerikanischen Gericht droht für den BAYER-Konzern mit einer Niederlage zu enden. Die Geschworenen-Jury des Federal Court von San Francisco urteilte, das unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarktete Herbizid habe zu einem „erheblichen Faktor“ zu der Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman beigetragen. Damit hat der 70-jährige Mann gute Aussichten, eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) begrüßt dieses Votum. „Die Beweislage zur krebserregenden Wirkung von Glyphosat ist eindeutig. Dem hat das Gericht Rechnung getragen. Jetzt muss BAYER die Konsequenzen ziehen und sich freiwillig zu Schadensersatz-Zahlungen bereiterklären“, fordert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG.

Der Leverkusener Multi hatte für diesen Prozess die noch von Monsanto-AnwältInnen im Rechtsstreit gegen Dewayne Johnson konzipierte Strategie verworfen und einen anderen Angang gewählt. So heuerte er die JuristInnen von der Kanzlei „Arnold & Porter Kaye Scholer“ an, deren Verhandlungsgeschick das Unternehmen schon mehrfach vor Schadensersatz-Zahlungen für seinen mit vielen Nebenwirkungen behafteten Blutverdünner Xarelto bewahrt hatte. Als großen Erfolg verbuchten die RechtsanwältInnen auch sogleich, eine Zweiteilung des Verfahrens erreicht zu haben. Ihnen gelang es, das Gericht dazu zu veranlassen, erst einmal streng wissenschaftlich die Frage der krebserregenden Glyphosat-Effekte zu klären, ehe es über die schmutzigen Tricks von MONSANTO bei der Freisprechung des Pestizides von aller Schuld verhandelt. Sie hofften dabei zweifellos auf einen negativen Bescheid zur Kanzerogenität, der den Geschworenen einen „urteilstrübenden“ Einblick in die ganzen MONSANTO-Manöver ersparen sollte. „Das wird zum Glück nicht passieren. Jetzt kommen die internen MONSANTO-Dokumente auf den Tisch, die selber von einer Krebs-Gefahr durch Glyphosat ausgehen“, so Köhler-Schnura.

„Man kann nicht sagen, dass ROUNDUP nicht krebserregend ist“, hält etwa die MONSANTO-Toxikologin Donna Farmer in diesen Papieren fest: „Wir haben nicht die nötigen Tests mit der Formulierung durchgeführt, um diese Aussage treffen zu können.“ Die Formulierung, also die mit Hilfe von Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen erfolgende Weiterverarbeitung des Basis-Stoffes Glyphosat zum fertigen ROUNDUP bereitete ihrem Kollegen William Heydens’ ebenfalls Sorgen: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ Beispielsweise hat es negative Effekte auf das Erbgut. Als eine Auftragstudie in dieser Hinsicht nicht genug Entlastungsmaterial lieferte, sondern den Befund sogar noch zu bestätigen drohte, schlug Heydens einfach vor, sich willigere WissenschaftlerInnen zu suchen.

Nach Ansicht der Coordination kann die Entscheidung der Geschworenen die Bundesregierung nicht unberührt lassen. „CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf einen Glyphosat-Ausstieg geeinigt. Sie haben aber noch nichts in dieser Hinsicht unternommen. Im Gegenteil, das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ hat in diesem Jahr sogar noch eine neue Glyphosat-Formulierung zugelassen. So darf es nicht weitergehen, Glyphosat hat auf den Feldern nichts mehr zu suchen“, erklärt der Diplom-Kaufmann abschließend.

[Nazi-Drohung] Presse-Information CBG 21.02.19

CBG Redaktion

Offenes Bekenntnis zur NSDAP

CBG erhält Nazi-Drohbrief

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hat am vergangenen Mittwoch einen Nazi-Drohbrief erhalten. „Antifaschisten rechtfertigen die deutschen Kriegstoten“ und „Antifaschisten lassen Zuwanderung und Volkszerstörung zu“ steht da unter anderem zu lesen, bevor es heißt: „Tod diesem Dreckspack und diesen Schmoks (sic). Ein Schlag, Ein Stich, Ein Schuss. Kurz und bündig.“

Des Weiteren bezeichnet die Hetzschrift das „Aufhalten der links-demokratisch optimierten Überbevölkerung“ ebenso als Notwendigkeit wie die Abschaffung der „demokratischen Scheinfreiheit“. Adressiert war das Schreiben an die CBG-Zeitschrift Stichwort BAYER, die es mit den „Besatzermedien“ verglich, die „voller Glück über den Untergang der Wahrheit schwadronieren“. Mit „Sieg Heil“ endet der Erguss, der sich auch ansonsten offen zum Nationalsozialismus, der NSDAP und der SS bekennt.

„Dieser Brief ist ein erneutes Zeichen für das Erstarken faschistischer Kräfte in Deutschland. Immer öfter wagen sie es, ihre Gegner offen zu bedrohen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird sich davon jedoch nicht einschüchtern lassen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination fest.

Die CBG hat umgehend einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Strafanzeige gestellt. Einzelne CBG-Vorstandsmitglieder sahen sich schon in der Vergangenheit Bedrohungen von Alt- und Neonazis ausgesetzt. Gerade in Düsseldorf, wo sich die Geschäftsstelle des Vereins befindet, erfahren diese Kreise seit einiger Zeit Zulauf.

[Chemie-Unfall ] Presseerklärung CBG 9.1.19

CBG Redaktion

Chemie-Unfall bei BAYER

CBG kritisiert mangelnde Anlagen-Sicherheit

Im Wuppertaler BAYER-Werk ereignete sich gestern gegen 10.30 Uhr ein Störfall. In einem Hochregal-Lager platzte ein Behälter, wodurch eine größere Menge Gefahrstoff freigesetzt wurde.

Bei dem Gefahrstoff handelte es sich um Chinolon Carbonsäure. Nach BAYER-Angaben sollen 280 (!) Kilogramm des Stoffes ausgetreten sein. Der Gefahrstoff ist reizend und explosiv.

Die Feuerwehr sperrte in Wuppertal sofort die nahegelegene Tiergarten-Brücke und veranlasste auf der am Firmen-Areal vorbeiführenden Bahnstrecke die Einstellung des Zugverkehrs.

Trotzdem hieß es wie regelmäßig in solchen Fällen abwiegelnd, es habe zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestanden.

Chinolon Carbonsäure wird in der Antibiotika-Herstellung eingesetzt.

„Bei BAYER kommt es immer wieder zu solchen Beinahe-Katastrophen. Auf seiner gnadenlosen Jagd nach Gewinn und Profit spart der Konzern an Sicherheitstechnik, wo es nur geht“, kritisiert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

Die lange Reihe von Chemie-Unfällen, die der Leverkusener Multi zu verantworten hat, wird von der Coordination dokumentiert. Sie ist an dieser Stelle einsehbar.

angezeigter Text

[Justizversagen] Presseerklärung CBG 20.12.18

CBG Redaktion

Gericht weist Klage von Verhütungsmittel-Geschädigter ab

Justizversagen

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat die Schadensersatz-Klage von Felicitas Rohrer gegen BAYER abgewiesen. Die heute 34 Jahre alte Frau hatte das Verhütungsmittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon eingenommen und im Juli 2009 eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten. Nur durch eine Notoperation gelang es den ÄrztInnen damals, ihr Leben zu retten. Die Richterin sah es jedoch als nicht erwiesen an, dass die Pille des Pharma-Riesen die Verantwortung für den Venen-Verschluss trägt.

„Die bundesdeutsche Justiz erweist sich als unfähig, Pharma-Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Während der BAYER-Konzern in den USA wegen solcher und anderer Risiken und Nebenwirkungen der YASMIN-Medikamente schon 2,1 Milliarden Dollar an Entschädigung zahlen musste, entscheiden die hiesigen Gerichte regelmäßig zu Gunsten der Industrie“, kritisiert Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Felicitas Rohrer leitete im April 2011 rechtliche Schritte gegen den Leverkusener Multi ein. Zuvor hatte sie dem Konzern auf dessen AktionärInnen-Versammlungen mehrfach erfolglos ein Gesprächsangebot unterbreitet. Konkret wirft die gelernte Tierärztin dem Unternehmen vor, auf den Packungsbeilagen nicht vor der erhöhten Venenverschluss-Gefahr, die von Kontrazeptiva der vierten Generation ausgeht, gewarnt und die Produkte stattdessen als schlank-machende Lifestyle-Präparate vermarktet zu haben. Die Aufsichtsbehörden kamen zu der gleichen Einschätzung. Sie zwangen BAYER und andere Hersteller von drospirenon-haltigen Mitteln inzwischen, diesen Hinweis auf den Beipackzetteln anbringen. Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) hatte dies im Jahr 2009 veranlasst.

„Natürlich bin ich sehr enttäuscht und überrascht“, kommentiert Rohrer das Urteil: „Denn nachdem ich im Oktober die Aussagen des Gutachters vor Gericht gehört habe, ist das Urteil nicht richtig, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es Bestand haben wird. Wenn es rechtlich möglich ist, will ich in Berufung gehen. Ich will und werde weiterhin kämpfen.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/305849

[Rheinische Post] Protest gegen BAYER-Chef

CBG Redaktion

KritikerInnen überraschen BAYER-Chef Baumann bei „Wirtschaftsgipfel der Rheinischen Post“

Am Montagabend, dem 10. Dezember 2018, war im Konferenzzentrum der Rheinischen Post der Vorstandsvorsitzende des BAYER-Konzerns, Werner Baumann, zum „Wirtschaftgipfel“ geladen. Bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hieß es „BAYER-Chef Baumann kommt. Wir auch.“

Die CBG begrüßte bei eisiger Kälte die etwa 100 angereisten BesucherInnen mit Transparenten und Flugblättern bereits vor dem Saal und und war auch mit mehreren Personen im Saal vertreten.

Die meisten der angereisten Gäste nahmen die Informationen gerne an und waren sehr angetan, dass die CBG mit ihren Transparenten gegen Arbeitsplatzvernichtung und Glyphosat protestierte. Einige allerdings - offenkundig AktionärInnen oder bei BAYER beschäftigte ClaqeurInnen - stürmten schimpfend an den AktivistInnen vorbei, ganz als ob diese an Umweltzerstörung, Pestizid-Vergiftungen und Absturz der BAYER-Aktie Schuld wären.

Die Rheinische Post selbst nahm die CBG-Proteste gelassen. Sie nutzte die Gelegenheit für ein Interview mit CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura.
Im Saal legten die Mitglieder der CBG mit kritischen Fragen die Finger in die vielen BAYER-Wunden. Der BAYER-Chef konnte seinen Unmut darüber kaum verbergen und antwortete nur widerwillig und aggressiv. Oder gar nicht. Die bereits verlautbarte Vernichtung von weltweit über 12.000 Stellen verkaufte er als „sachgetrieben“ und „unausweichlich“. Einen Zusammenhang mit der MONSANTO-Übernahme bestritt er beharrlich, die zeitliche Nähe zum MONSANTO-Deal sei zufällig. Und wie viele Beschäftigte sind in Deutschland von dem Kahlschlag betroffen? Keine Antwort.

Den Sorgen der anwesenden AktionärInnen im Zusammenhang mit dem krachenden Absturz der Aktie in den letzten Monaten auf ein Drittel ihre Wertes entgegnete Baumann zynisch: „Unsere Eigentümer können jeden Tag neu entscheiden, ob sie unsere Eigentümer bleiben.“

Dabei hat sich doch der Unternehmenswert mehr als halbiert und mit ELLIOT ist bereits einer der großen auf die Zerschlagung und Ausschlachtung von Konzernen spezialisierten „Geier-Fonds“ bei BAYER eingestiegen.

Und dann die 9.300 anhängigen GLYPHOSAT-Prozessein den USA! Insgesamt wies Baumann jede Kritik an GLYPHOSAT als emotionalisiert und irrational zurück.
Er kam aber zugleich nicht umhin, zuzugeben, dass mittlerweile die Zahl der Klagen sogar noch weiter gestiegen ist. Aber nur, um direkt die bekannte BAYER-Leier zu wiederholen, dass die Verfahren „jeglicher Grundlage entbehren“ würden und dass es „keinerlei Krebsrisiko“ gäbe.

Baumann deutete durch seine Beschreibung der KlägerInnen stark an, dass viele von ihnen nach dem ersten unglücklichen Urteil gegen BAYER, gegen das der Konzern natürlich „durch alle Instanzen“ vorgehen würde, auf den Zug aufgesprungen seien, um schnelles Geld zu machen.

In infamer Weise zog er sogar die Redlichkeit der AnwältInnen in Zweifel. Diese würden die „Hoffnung krebsgeschädigter Menschen“ ausnutzen, um selber reich zu werden. Selbst die SchöffInnen-Jury diffamierte Baumann, in dem er versuchte, sie als unprofessionell darzustellen.

Von CBG-Vorstand Jan Pehrke auf die internen eMails von MONSANTO angesprochen, in denen die jetzige BAYER-Tochter selber von der Krebsgefahr des Mittels ausgeht, verlor Baumann dann endgültig die Fassung: „Wenn ich nicht wüsste, dass sie von der Coordination gegen BAYER-Gefahren sind, würde ich denken, sie sind einer der Opferanwälte.“ Baumann lieferte keine Argumente, sondern behauptete schlicht, die von AnwältInnen geprüften vorgelegten und in Gerichtsurteilen anerkannten Dokumente hätten völlig andere Inhalte und seien falsch zitiert. Wie man Dokumente in einer solchen Weise falsch zitieren sollte, blieb sein Geheimnis. Die Moderation kommentierte diese Behauptung Baumanns mit den Worten, das die Rheinische Post dann wohl die gesamten Dokumente drucken müsste. Sollte die Zeitung dies umsetzen, würde der BAYER-Chef nicht mit seinen haltlosen Behauptungen durchkommen.

Insgesamt blieb es also dabei: Der Profit steht für Baumann an erster Stelle. Alle Kritik wird als haltlos und falsch zurückgewiesen. Der Konzern geht weiter über Glyphosat-Leichen und riskiert dabei sogar die Zerschlagung durch Geier-Fonds. Baumann: „Ich würde MONSANTO jederzeit wieder kaufen.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht sich bestärkt in ihren Forderungen:

> Stopp BAYER/MONSANTO! Stopp Glyphosat!
> BAYER muss unter demokratische Kontrolle gestellt werden!
> Für umwelt- und menschengerechte Produktion und Produkte bei BAYER!
> Opfer entschädigen!

[Datenschutzerklärung] Datenschutzerklärung

CBG Redaktion

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