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Beitrag veröffentlicht im Dezember 2005

Preisabsprachen

CBG Redaktion

IP/05/1656
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 21. Dezember 2005

Wettbewerb: Kommission verhängt gegen vier Unternehmen Geldbußen in Höhe von 75,86 Mio. Euro wegen Kautschukchemikalienkartell

Die Europäische Kommission hat gegen vier Unternehmen Geldbußen in Höhe von 75,86 Mio. Euro verhängt wegen Beteiligung an einem Kautschukchemikalienkartell. Kartelle und andere wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken sind ein eindeutiger Verstoß gegen die im EG-Vertrag festgelegten Wettbewerbsvorschriften und nach Artikel 81 verboten. Flexsys, Bayer und Crompton (heute Chemtura) (einschließlich Crompton Europe und Uniroyal Chemical Company) einigten sich darauf, Preisinformationen auszutauschen und/oder die Preise für bestimmte Kautschukchemikalien (Antioxidantien, Antiozonantien und Primärbeschleuniger) im EWR und auf dem Weltmarkt zumindest von 1996 bis 2001 zu erhöhen. General Quimica beteiligte sich 1999 und 2000 an diesen Absprachen. Kautschukchemikalien sind synthetische oder organische Chemikalien, die bei der Herstellung von Kautschukmaterialien und insbesondere bei der Fertigung von Fahrzeugreifen zur Qualitäts- und Leistungsverbesserung eingesetzt werden. Für das Jahr 2001 wird das Volumen des EWR-Marktes auf 200 Millionen EUR und das Volumen des Weltmarktes auf 1,5 Milliarden EUR geschätzt. Die Höhe der Geldbußen zeigt die Entschlossenheit der Kommission, Firmen, die sich an Kartellen beteiligen, hart zu bestrafen. Dies ist die fünfte Entscheidung der Kommission im Jahre 2005 gegen Kernkartelle.

Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes sagte: „Kartelle sind eine Geißel. Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden, und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden.“

Die Untersuchung im Kautschukchemikaliensektor wurde eingeleitet, nachdem Flexsys im April 2002 einen Antrag auf einen bedingten Erlass von Geldbußen gestellt hatte. Im September 2002 hat die Kommission Nachprüfungen in den Räumen von Bayer Crompton Europe und General Química durchgeführt. Crompton (heute Chemtura), Bayer und General Química haben am 8. Oktober 2002, am 24. Oktober 2002 bzw. am 7. Juni 2004 einen Antrag auf Anwendung der Kronzeugenregelung gestellt.

Verschiedene Anzeichen sprechen für zumindest sporadisches Kartellverhalten in der Kautschukchemikalienindustrie bereits in den 70er Jahren; hinreichend aussagekräftige und überzeugende Beweise für das Bestehen des Kartells liegen der Kommission jedoch erst für die Jahre 1996-2001 vor.

Eindeutige Aussagen
Der wesentliche Gegenstand der Zuwiderhandlung geht aus der Erklärung eines der Teilnehmer hervor, dass „ein Kontakt zwischen Wettbewerbern mindestens seit Mitte der 90er Jahre jeweils vor, während und nach einer Erhöhung der Preise für Kautschukchemikalien bestanden hat oder dass zumindest versucht wurde, diesen Kontakt herzustellen.“
Ein Mitarbeiter dieses Unternehmens hatte dies unter Bezugnahme auf die Preiserhöhung von 1998 „als am besten abgestimmte geheime ‚Vereinbarung' in Erinnerung, die er je getroffen hatte“.

Geldbußen
Die Kommission hält dies für eine besonders schwerwiegende Zuwiderhandlung. Bei der Festlegung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission die Größe des Marktes in den von dem Kartell betroffenen Ländern, die Dauer des Kartells, das relative Gewicht der betroffenen Unternehmen und ihre weltweite Dimension.
Die von einigen Unternehmen angebotene Zusammenarbeit, die nützliche Informationen zur Aufdeckung der Zuwiderhandlung lieferte, wurde entsprechend der Kronzeugenregelung der Kommission belohnt (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23). Wie oben erwähnt, erhielt Flexsys volle Immunität, und bei den anderen Unternehmen wurden die Geldstrafen als Gegenleistung für ihre Informationen gesenkt.
Obwohl Repsol YPF SA und Repsol Quimica SA selbst nicht an den betreffenden Absprachen beteiligt waren, wurden sie für das Verhalten ihrer 100 %igen Tochter General Quimica haftbar gemacht.

Schadenersatzklage
Personen oder Unternehmen, die von dem hier beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Klage auf Schadenersatz erheben und Teile der veröffentlichten Entscheidung als Beweis vorlegen, dass das Verhalten tatsächlich stattgefunden hat und rechtswidrig war. Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Unternehmen Geldstrafen verhängt hat, erfolgt bei der Gewährung von Schadenersatz keine Verrechnung mit dieser Geldbuße. Ein Grünbuch über private Kartellrechtsdurchsetzung wurde jüngst veröffentlicht (siehe IP/05/1634 und MEMO/05/489).

Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich in MEMO/05/493.

Von der Kommission verhängte Strafen und von ihr gewährte Abzüge:

Name
Ermäßigung der Geldbuße (in %)
Geldbuße (in Mio. Euro)

Flexsys NV
100
0

Bayer AG
20
58,88

Crompton Europe Ltd. +Crompton Manufacturing Company, Inc. (ehemals Uniroyal Chemical Company, Inc.) + Chemtura Corporation (ehemals Crompton Corporation)
50
13,60

General Quimica SA+ Repsol QuimicaSA + Repsol YPF SA
10
3,38

INSGESAMT: 75,86

Hormonschäden

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 15. Dezember 2005

Hirnentwicklung durch BPA gestört / Marktführer ist BAYER-Konzern

„Bisphenol A muss in offenen Anwendungen verboten werden“

Eine in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Endocrinology veröffentlichte Studie weist nach, dass schon kleinste Mengen der Chemikalie Bisphenol A (BPA) die Hirnentwicklung stören können. BPA wirkt wie ein künstliches Hormon und gefährdet bei einer Exposition insbesondere Säuglinge. Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen und verfrühte sexuelle Reife können die Folge sein.

Größter europäischer Hersteller der Chemikalie ist der BAYER-Konzern. Prof. Jürgen Rochlitz, Mitglied der Deutschen Störfallkommission und Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bisphenol A und andere hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs absolut nichts verloren.„ Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins ergänzt: „Seit Jahrzehnten ist die hormonelle Wirkung von Bisphenol A bekannt – trotzdem verharmlost der größte deutsche Hersteller, der Leverkusener BAYER-Konzern, beharrlich die Risiken und verhindert durch politische Einflussnahme ein Verbot risikoreicher Anwendungen. Wir fordern ein sofortiges Verbot in allen Produkten, die mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen“. Auch das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittel-Verpackungen zu reglementieren - kann sich jedoch gegen die Interessen der Industrie nicht durchsetzen.

Besonders brisant sind die neuen Studienergebnisse, da Bisphenol A in Babyflaschen, Konservendosen und Verpackungen eingesetzt wird und in Lebensmittel austreten kann. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung ist die von deutschen VerbraucherInnen täglich aufgenommene Menge BPA sogar höher als die Konzentration, die in den aktuellen Untersuchungen zu Schädigungen führten. Dr. Scott Belcher von der Universität Cincinnati, der die Studie erstellt hat, bezeichnet die Ergebnisse als beunruhigend. „Die von Menschen aufgenommene Menge Bisphenol A liegt in der selben Größenordnung wie die BPA-Konzentration, bei der wir Schädigungen beobachtet haben“, so Dr. Belcher.

In den USA werden jährlich über eine Million Tonnen BPA produziert, in Europa rund 700.000 to. Die größten Produzenten sind BAYER, Dow Chemicals und GE Plastics. BAYER produziert die Chemikalie in Baytown/USA, Uerdingen und Antwerpen. In den vergangenen Jahren hat BAYER neue BPA-Fabriken in Thailand und China eröffnet.

Lesen Sie hierzu auch einen Artikel, der diese Woche in Spiegel Online erschienen ist:

Lebensmittelverpackungen: Weichmacher könnte Hirngewebe schädigen

Ein Weichmacher in Lebensmittel-Verpackungen steht seit Jahren im Verdacht, die Gesundheit zu gefährden. Jetzt stellt sich heraus, dass schon winzige Mengen der Substanz namens Bisphenol A die Hirnentwicklung bei Kindern und Ungeborenen stören könnten. Behörden sind alarmiert.

Experten verdächtigen den chemischen Weichmacher Bisphenol A (BPA) schon lange, der Gesundheit von Verbrauchern nicht eben zuträglich zu sein. Ergebnisse einer jetzt im Fachblatt “Endocrinology„ veröffentlichten Studie rücken die Substanz jetzt weiter ins Zwielicht - und könnten massive Auswirkungen auf den europäischen Verbraucherschutz haben.

Ein Forscherteam um Scott Belcher von der University of Cincinnati konnte erstmals im Tierversuch zeigen, dass BPA gerade in kleinsten Dosierungen die Hirnentwicklung beeinflusst. Offensichtlich blockiert die über die Nahrung aufgenommene Chemikalie die Aktivität des körpereigenen Hormons Östrogen, das für die Entwicklung bestimmter Hirnregionen unerlässlich ist.

Belchers Team hatte Ratten über einen Zeitraum von lediglich sechs Minuten eine hoch verdünnte BPA-Lösung in den Teil des Gehirns gespritzt, der bisher als unempfindlich gegenüber BPA galt: den so genannten zerebralen Kortex. Das Ergebnis der anschließenden Untersuchung der Rattenhirne könnte sich als “kleine Sensation in der BPA-Diskussion erweisen, falls es auch anderen Forschergruppen gelingt, die Ergebnisse zu reproduzieren„, kommentiert Jürgen Kundke, Sprecher des Berliner Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Die Substanz entfaltete in Belchers Tierversuchen wenige Minuten nach Verabreichung eine verheerende Wirkung: Sie stoppte den Signalweg des weiblichen Sexualhormons Östrogen und damit die natürliche Entwicklung der Gehirnzellen - unabhängig vom Geschlecht der Tiere. Das Problem: BPA scheint insbesondere in jenen winzigen Mengen extrem zu wirken, denen der Mensch im Alltag ausgesetzt ist. Je niedriger die Konzentration der Substanz, desto höher war in Belchers Versuchen die schädigende Wirkung auf das Hirngewebe.

Jährlich werden Millionen Tonnen produziert

Brisant ist die Studie vor allem deshalb, weil Bisphenol A aus dem Leben der Verbraucher kaum mehr wegzudenken ist. Seit den fünfziger Jahren setzt die chemische Industrie die Substanz bei der Herstellung von Plastikverpackungen aller Art ein. “Bisphenol A ist eine Grundchemikalie, die in Mengen von etwa einer Million Tonnen pro Jahr produziert wird„, erklärt Thomas Simat, Professor am Institut für Lebensmittelchemie der TU Dresden. “Sie ist toxikologisch sehr gut untersucht.„

Allerdings hatte bis jetzt niemand erforscht, wie BPA in kleinsten Dosierungen wirkt. Belcher zufolge setzt die Gefährdung des Menschen bereits vor der Geburt ein, weil BPA die Embryonalentwicklung des Gehirns stört. Um das herauszufinden, hatten die Pharmakologen das Fötenwachstum der Ratten verfolgt und die Tiere nach Ablauf bestimmter Fristen seziert.

Weil junge Ratten als besonders gutes Tiermodell gelten, konnte Belcher daraus Rückschlüsse auf die Entwicklung des menschlichen Fötus ziehen und die Zeit vom Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels bis zu den ersten Lebensjahren des Kindes nachvollziehen. “Es besteht Grund zur Sorge„, erklärte Belcher SPIEGEL ONLINE. Der Professor für Pharmakologie und Zell-Biophysik hält es für “sehr wahrscheinlich„, dass es die bei den Ratten beobachtete Wirkung auch beim Menschen gibt. “Es gibt zwar wichtige Unterschiede zwischen Menschen und Nagetieren„, so Belcher, “aber BPA hatte bisher bei jeder Art von Tieren - seien es Säugetiere, Fische oder Amphibien - ähnlich schädliche Effekte.„

PlasticsEurope, der Verband der Kunststofferzeuger in Deutschland, sieht das freilich anders. In einer internen Bewertung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, heißt es über Belchers Arbeit: “Aus der Studie liegen keine Hinweise vor, dass die Beobachtungen beim Menschen zu nachteiligen Folgen führen„. Insbesondere die Methodik von Belchers Versuchen wird angegriffen. So seien direkte Injektionen ins Hirn nicht mit oraler Aufnahme zu vergleichen, außerdem sei die Anzahl der Versuchsratten viel zu gering.

Doch der neurotoxische Effekt, den BPA auf das hormonelle System ausübt, dürfte weitaus größer sein als bislang angenommen. Um welche Größenordnungen es sich handelt, verdeutlich ein Vergleich. Die von Belcher ausgemachte toxische Dosis entspricht in etwa der Menge eines Fünftel Würfelzuckers, der in einem Stausee mit 2,7 Milliarden Litern Wasser aufgelöst ist. Chemisch ausgedrückt sind das etwa 0,23 Teile pro Trillion (ppt) oder 0,23 Nanogramm Bisphenol A pro Kilogramm Trägermaterial.

Alte Substanz, neues Risikoprofil

Das wie ein künstliches Hormon wirkende BPA steht seit Jahren im Verdacht, die Gesundheit des Menschen zu gefährden. So erschienen bis heute über hundert Fachpublikationen, die sich mit den Auswirkungen von BPA befassen. Für Aufmerksamkeit sorgte zuletzt ein im Fachblatt “Cancer„ veröffentlichter Bericht darüber, wie BPA in Tierversuchen Prostatakrebs auslöste. Dieses Potential haben auch andere Untersuchungen bestätigt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte sich schon 2003 mit derartigen Fällen befasst und den Stand der Dinge unmissverständlich bewertet. Es gebe “Anlass zur Besorgnis„, da die Untersuchungen “auf ein mögliches erbgut- und fortpflanzungsgefährdendes Potential von BPA hindeuten„, heißt es in einer am 17. April 2003 veröffentlichten Stellungnahme des BfR.

Überraschend sei, dass die Schädigung des Erbguts schon bei einer “außerordentlich niedrigen Dosierung„ von 0,02 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gefunden worden sei.

Über Geschirr, Besteck und Einwegflaschen aus Kunststoff sowie die Innenbeschichtung von Dosen gelangt Bisphenol A in den menschlichen Körper.

Nach Angaben des BfR nimmt ein erwachsener Mensch pro Tag etwa 0,48 Mikrogramm BPA pro Kilogramm Körpergewicht auf. Bei Kindern beträgt die Menge sogar 1,6 Mikrogramm. Das ist mehr als 695 Mal so viel wie jene Menge, die Belchers Team jetzt im Tierversuch als hirnschädigend ausmachte.

Risiko von BPA könnte neu bewertet werden

Dass bisher noch keine Behörde auf die Effekte in kleinsten Dosierungen aufmerksam wurde, ist für Axel Allera vom Institut für klinische Biochemie an der Universität Bonn nicht verwunderlich: “Man hat sich ausschließlich mit den Wirkungen bei hohen Konzentrationen befasst„, sagt der Endokrinologe. Den Einfluss kleinster Chemikalienmengen auf den Organismus habe man über Jahrzehnte hinweg vernachlässigt - gerade bei BPA.

Deutsche Behörden sehen das jetzt ähnlich. Die von Belcher nachgewiesene toxische Menge sei “eine vollkommen neue Dimension„, erklärt BfR-Sprecher Kundke. “Wir nehmen die Studie zur Kenntnis.„ Erkenntnisse über Schäden, die BPA bereits bei Menschen angerichtet haben könnte, gibt es nicht. Denn bisher wurde laut Kundke und Belcher noch nirgendwo auf der Welt eine entsprechende epidemiologische Studie durchgeführt. Allera sieht darin keinen Grund zur Entwarnung: Man müsse die Forschung über das Risiko von BPA in geringen Dosierungen nun “endlich vorantreiben„.

Mittlerweile mahlen die behördlichen Mühlen. Belchers Papier liegt nicht nur dem BfR vor, das auf nationaler Ebene ein Verbot der Chemikalie in bestimmten Verpackungen aussprechen könnte. Die Publikation hat inzwischen auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma erreicht, in der ebenfalls Fachleute des BfR sitzen. Dort wird jetzt über eine Neubewertung des Risikopotentials von Bisphenol A nachgedacht, wie Kundke SPIEGEL ONLINE mitteilte. Allerdings: “Bis es zu einer rechtswirksamen Entscheidung kommt, können Jahre vergehen." (von Vlad Georgescu und Marita Vollborn, erschienen am 13. Dezember 2005).

Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 9. Dezember 2005

275 Mio € Rückstellungen wegen Regress-Forderungen

„BAYER darf Kartellstrafe nicht auf Allgemeinheit abwälzen“

Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) protestieren gegen das Vorhaben des BAYER-Konzerns, bevorstehende Kartellstrafen von der Steuer abzusetzen. „BAYER darf Strafzahlungen nicht auf die Allgemeinheit abwälzen. Konsumenten und Steuerzahler würden dadurch doppelt geschädigt werden – erst durch überhöhte Preise und dann durch verminderte Steuereinnahmen“, so Philipp Mimkes von der CBG. „Niemand kann seine Strafen, beispielsweise für Verkehrsdelikte, steuerlich absetzen. Das muss auch für BAYER gelten“, so Mimkes weiter. Neben der Verunmöglichung, Strafen steuermindernd geltend zu machen, fordert der Verein strafrechtliche Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität für die zuständigen Vorstandsmitglieder des Konzerns.

BAYER hatte zwischen 1995 und 2001 mit Konkurrenten die Preise für Kautschuk-Zusätze abgestimmt. Diese sogenannten Additive werden beispielsweise bei der Herstellung von Schuhen, Reifen, Schläuchen und Möbeln verwendet. Wegen drohender Regressforderungen musste BAYER in dieser Woche Rückstellungen in Höhe von 275 Millionen Euro bilden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Konzern wegen des selben Falls 66 Millionen Dollar Strafe gezahlt. Hewitt Pate, Generalstaatsanwalt der US-Kartellkommission, bezeichnete die Verurteilung als „großen Schritt im Kampf um Verbraucherrechte.“ Das Kartell habe Millionen Konsumenten „schwer geschädigt“.

Der BAYER-Konzern wird immer wieder bei der Bildung von Kartellen erwischt. Erst im Oktober wurde das Unternehmen in Portugal und in Brasilien illegaler Absprachen überführt. Im Vorjahr flogen allein in den USA drei Kartelle mit BAYER-Beteiligung auf.

„Der Fisch stinkt vom Kopf her. Es ist nicht hinnehmbar, dass stets kleine Abteilungsleiter als Bauernopfer herhalten müssen, während die verantwortlichen BAYER-Vorstandsmitglieder ihre Hände in Unschuld waschen. Jeder weiß, dass jahrelang gültige Preisabsprachen nicht an der Führungsebene des Konzerns vorbei geschlossen werden“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Zudem zeige die wiederholte Überführung des Konzerns, dass nicht nur vorsätzlich, sondern geplant und systematisch gehandelt werde. Die CBG fordert Ermittlungen und juristische Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität und Bandenbildung.

Weitere Informationen: Kartelle mit BAYER-Beteiligung in den Brasilien, USA, Portugal und Europa

21.12.05, Kölner Stadt-Anzeiger

EU verhängt Bußgeld gegen Bayer

Die Europäische Kommission hat gegen den Leverkusener Bayer-Konzern eine Kartellstrafe von 58,9 Millionen Euro wegen Preisabsprachen bei Gummichemikalien verhängt.
„Mit dieser jüngsten Entscheidung sende ich eine sehr starke Mitteilung an die Vorstände der Unternehmen, dass Kartellabsprachen nicht toleriert werden“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch. Neben Bayer belegten die Wettbewerbshüter weitere Unternehmen mit Bußgeldern.
Bayer und andere Chemieunternehmen waren im September 2002 durchsucht worden, nachdem der Verdacht auf Preisabsprachen aufgekommen war. Für die Risiken aus dem Verfahren bei der EU-Komission hatte Bayer bereits 2003 Rückstellungen von 50 Millionen Euro gebildet.
Bayer hatte sich im vergangenen Jahr bei einem Kartellverfahren in den USA bereits schuldig bekannt und wurde wurde dort zu einer Strafe von 66 Millionen Dollar verurteilt. Bayer hatte Anfang Dezember mitgeteilt, für zivilrechtliche Kartellverfahren in den USA 275 Millionen Euro zurückzustellen und darüber hinaus mit weiteren Belastungen zu rechnen. Bayer hatte in dem Zusammenhang mit mehreren Klägern Vergleiche erzielen können, die den Polymer-Bereich betreffen. Mehrere Kartellverfahren und Schadenersatzklagen gegen Bayer sind aber noch anhängig.
Bei Gummichemikalien handelt es sich um Zusatzstoffe, die die Elastizität, Festigkeit und Haltbarkeit von synthetischem Gummi verbessern. Sie werden für die Herstellung von Reifen, Schläuchen, Riemen und Schuhen gebraucht. (rtr)

[No Pesticides] Day of No Pesticides

CBG Redaktion

PAN Germany, Presse-Information vom 2.12.2005

Deutsche Pestizidexporte – die globalisierte Gefährdung

Rund 37.000 Tonnen problematischer, teils hochgiftiger Stoffe wurden 2004 ins Ausland verkauft – Empfänger unbekannt.
Anlässlich des Day of No Pesticide Use am 3. Dezember fordern das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und Brot für die Welt die neue Bundesregierung auf, für mehr Transparenz im Pestizidexport zu sorgen.

Die deutschen Meldedaten über Pestizidexporte geben zwar Auskunft über Menge und Art der exportierten Pestizide, das jeweilige Empfängerland bleibt jedoch unbekannt. Die neue Kurzstudie „Deutsche Pestizidexporte – die globalisierte Gefährdung“ von PAN Germany belegt die hohen Risiken, die deutsche Pestizide insbesondere bei einer Anwendung unter Armutsbedingungen bergen. PAN Germany und Brot für die Welt fordern die Regierung mit Nachdruck dazu auf, die aktuelle Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes dahingehend zu nutzen, mehr Transparenz zu schaffen, indem die Meldedaten um die Nennung der Empfängerländer erweitert werden.

Von den im Jahr 2004 insgesamt exportierten 106 Pestiziden, sind 84 Stoffe als umweltgefährlich, 42 Stoffe als krebsverdächtig und 14 Stoffe als extrem bzw. hoch gefährlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingestuft. Darüber hinaus gelten 13 Wirkstoffe als hormonell wirksam.

„Bei der Frage des Risikos exportierter Stoffe muss bedacht werden, dass die Ausbringung in Entwicklungsländern oft ohne jegliche Schutzkleidung, mit nackten Armen und Beinen und oft barfuss erfolgt,“ so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.

So hat zum Beispiel das häufig im Baumwollanbau eingesetzte Insektenbekämpfungsmittel Endosulfan im afrikanischen Benin zwischen 2001 und 2003 zu 400 Vergiftungen geführt, 53 verliefen gar tödlich. Dieser Pestizidwirkstoff wird unter anderem vom deutschen BAYER-Konzern hergestellt. Über 1000 Tonnen des Wirkstoffs passierten 2004 die deutschen Grenzen.

Die Studie „Deutsche Pestizidexporte – die globalisierte Gefährdung“ ist als Download unter http:www.pan-germany.org/globale_gefaehrdung.pdf erhältlich.

Die ausführliche Broschüre „Für einen gläsernen Pestizidexport“ ist bei PAN Germany zu bestellen oder als Download unter http:www.pan-germany.org/download/pestizidexport.pdf (5,92 MB) kostenlos erhältlich.

Weitere Informationen: Carina Weber, Tel. 040-399 19 10-23 (carina.weber@pan-germany.org)

Filago/Italien

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 2. Dezember 2005

Wegen drohender Entlassungen:

Streik bei BAYER Italia

Im italienischen BAYER-Werk Filago legen in den kommenden Tagen die rund 500 Beschäftigten zeitweise die Arbeit nieder, um gegen drohende Entlassungen zu protestieren. In einer Betriebsversammlung am 22. November wurde ein Streik von insgesamt acht Stunden beschlossen, verteilt über mehrere Arbeitstage. Wie die Zeitung „L`Eco di Bergamo“ berichtet, unterstützen die großen Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL den Ausstand. Es beteiligen sich daran sowohl die Belegschaft der BAYER-Tochterfirmen als auch die Mitarbeiter der ebenfalls in Filago ansässigen Unternehmen Lanxess, Pemco und Polimerlatex.

Die angekündigten Entlassungen sind eine Spätfolge des Verkaufs der Marke „Autan“ im Jahr 2001 an die Firma Johnson. Johnson kaufte den entsprechenden Betriebsteil, übernahm jedoch nicht die Belegschaft. Die Anlagen werden nun geschlossen.

Nach Angaben der Gewerkschaften konnte der Großteil der Betroffenen in andere Betriebe wechseln. Die übrig gebliebenen neun Personen, überwiegend Frauen um die 50, hätten jedoch auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektiven. BAYER ist nicht bereit, sie zu übernehmen. Elisabetta Giglio von der Gewerkschaft CGIL: „Einen derartigen Fall hat es hier noch nie gegeben. Wir müssen in jedem Fall auch für die übrig gebliebenen Angestellten eine würdige Lösung finden.“

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Leidtragenden der andauernden Ausgliederungen bei BAYER sind die Mitarbeiter. Wir solidarisieren uns mit der Belegschaft in Filago und fordern den Konzern auf, allen Betroffenen dauerhafte Arbeitsplätze zu garantieren. Dies muss auch für Ausgliederungen in Deutschland und anderen Teilen der Welt gelten.“ BAYER hat in den vergangenen Jahren die angestrebte Rendite beständig angehoben. Betriebsteile, die zwar Gewinne machen, jedoch unter einer Umsatzrendite von 14% bleiben, wurden ausgegliedert oder verkauft. Die Zahl der Mitarbeiter des BAYER-Konzerns ging daher drastisch zurück - von 143.000 vor zehn Jahren auf heute nur noch 93.000.

Tausende Mitarbeiter erlitten starke Lohn-Einbußen oder verloren ihren Arbeitsplatz ganz. So ging in diesem Jahr die vor fünf Jahren ausgegliederte Firma Agfa-Foto pleite - für die mehr als 1000 Betroffenen übernimmt BAYER keinerlei Verantwortung. Bei der Firma Lanxess, in die BAYER seine Chemie-Aktivitäten ausgliederte, wurden mehr als 1000 Arbeitsplätze vernichtet. Und bei der BAYER-Tochter Industry Services sind Tausende Arbeitsplätze bedroht – Anfang November kam es daher zu der größten Demonstration der Leverkusener Geschichte, als 3.500 Mitarbeiter gegen Ausgliederungen, Lohnkürzungen und drohende Entlassungen protestierten.

Lesen Sie zu dem Streik in Filago auch den Artikel des „L`Eco di Bergamo“