Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beitrag veröffentlicht im Dezember 2007

Müllverbrennung

CBG Redaktion

28. Dezember 2007, WILSTERSCHE ZEITUNG

Widerstand gegen Industrieheizkraftwerk

Bürgerinitiative „Klimaschutz und Gesundheit Unterelbe“ legt Einspruch beim Umweltamt gegen die Anlage ein.

Kreis Steinburg - Der Widerstand gegen das geplante Industrieheizkraftwerk in Brunsbüttel formiert sich. „Wir wollen keine Müllverbrennungsanlage - und nichts anderes ist das“, erklärt Werner Zeiss von der Bürgerinitiative „Klimaschutz und Gesundheit Unterelbe“. Die Organisation hatte sich vor rund drei Wochen gegründet und zählt mittlerweile „50 bis 60 Mitglieder“, wie Zeiss mitteilt.

Deren Kritikpunkte: Die zahlreichen unbekannten Giftstoffe, die bei der Verbrennung von 370000 Tonnen Müll jährlich auftreten und an die Luft abgegeben werden. Außerdem ergebe sich eine immense Verkehrsbelastung durch maximal 223 Lkw, die pro Tag verkehren. „Außerdem ist nach unserer Meinung in Deutschland gar nicht genug Müll vorhanden“, betont Zeiss. Er vermutet, dass die Anlage auch Müll aus dem Ausland verbrennen werde. „Das wird dann aber kein Haus- sondern Industriemüll sein.“

Im Auftrag der Bürgerinitiative war der 57-Jährige jetzt beim Staatlichen Umweltamt in Itzehoe und hat sich die Antragsunterlagen für das geplante Kraftwerk kopieren lassen. Zeiss hatte dabei schwer zu schleppen: Papiere, die zuvor sechs Aktenordner gefüllt hatten, nahm Zeiss im Umweltamt in Empfang. Inhalt: Daten, Fakten und Pläne. Kostenpunkt: 260 Euro. Dies zeige, wie wichtig der Initiative ihr Anliegen sei, Einspruch gegen die Anlage zu erheben.

Doch dafür müssen sich Zeiss und seine Mitstreiter sputen. Nach den Vorschriften müssen Einwände schriftlich bis zum 3. Januar vorgebracht werden. „Das ist kein bürgerfreundliches Verfahren“, kritisiert der 57-Jährige, „aber wir werden das schaffen und zugleich einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.“

Am 5. Februar dann kommt es zu einem offiziellen Erörterungstermin in Brunsbüttel, auf dem die Einwände behandelt werden. „Ich rechne damit, dass da von Seiten der Betreiber alles abgeschmettert wird“, ahnt der Diplompädagoge, „dann müsste geklagt werden.“ Das allerdings könne nur, wer in der näheren Umgebung des Kraftwerks wohne und vorher bereits am Einspruchsverfahren teilgenommen habe.

[Thiodicarb] Institute / USA

CBG Redaktion

28. Dezember 2007

USA: hochgiftiges Pestizid in BAYER-Fabrik ausgetreten

Im amerikanischen BAYER-Werk in Institute platzen mehrere Fässer, die die Chemikalie Thiodicarb enthalten. Es kommt zu starker Geruchsbelästigung der Anwohner, hunderte Betroffene melden sich bei den Behörden. Mehrere Anwohner müssen stationär behandelt werden. Thiodicarb gehört zu den gefährlichsten Pestiziden, die WHO klassifiziert den Wirkstoff als „extrem gefährlich“.
Der zuständige County President übt wegen mangelhafter Informationspolitik scharfe Kritik an der Werksleitung („bodenloses Verhalten“). Noch acht Stunden nach dem Vorfall lagen den Behörden keinerlei Informationen zu den ausgetretenen Chemikalien und deren Gefährlichkeit vor.

Das Werk in Institute im Bundesstaat West Virginia gehörte früher zu Union Carbide und war das „Schwester-Werk“ der Fabrik in Bhopal. Heute ist es das einzige Werk in den USA, in dem weiterhin das Bhopal-Gas Methyl-Isocyanat produziert und gelagert wird.

weitere Informationen:
Chemical spill in Institute/USA: Bayer‚s odor alert called ‘abysmal'
Bayer plant still home to MIC stockpile / MIC killed thousands in Bhopal

[OVG] Pipeline gestoppt!

CBG Redaktion

Presse Information vom 18. Dezember 2007
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dritter großer Erfolg gegen risikoreiche BAYER-Projekte

„Rechtsauffassung bestätigt“ / Oberverwaltungsgericht stoppt BAYER-Pipeline / „unseliges Projekt nun endgültig begraben!“

Zufrieden zeigt sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) mit dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die vom BAYER-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Pipeline keine Betriebsgenehmigung erhält.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt. Schon Anfang des Jahres haben wir moniert, dass kein öffentliches Interesse an dem Bau der Pipeline besteht. Hierdurch entfällt die Rechtsgrundlage für das Projekt. Spätestens seit dem Aus der parallel geplanten Propylen-Leitung war die Argumentation von BAYER-Konzern und Landesregierung hinfällig“. Die erhöhte Gefahr für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden stets mit Vorteilen für das Allgemeinwohl gerechtfertigt. „Tatsächlich lagen dem Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline aber von Anfang an ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde. BAYER könnte auch in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage bauen“, so Mimkes weiter.

In Krefeld-Uerdingen setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Produktion eine veraltete und energieintensive Technik ein. Im vergangenen Jahr musste die Anlage nach einem Brand wochenlang stillgelegt werden. Üblicherweise werden Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid dort produziert, wo sie gebraucht werden. Die CBG hatte stets einen Präzedenzfall befürchtet, wenn von diesem Prinzip abgewichen wird und die Rohrleitung eine Genehmigung erhält.

Die OVG-Richter urteilten, in dem Enteignungsgesetz sei nicht ausreichend erklärt, inwiefern die Allgemeinheit vom Privatinteresse des Bayer-Konzerns profitiere. „Da müssen sich Elemente der Gemeinnützigkeit finden“, erklärte OVG-Sprecher Ulrich Lau. Es müssten konkrete Informationen gegeben werden, beispielsweise Angaben zur Zahl der entstehenden Arbeitsplätze. Nur wenn das private Interesse des Unternehmens identisch sei mit dem der Allgemeinheit, sei die Enteignung von Bürgern oder Gemeinden gerechtfertigt. Tatsächlich aber hatte die BAYER-Tochter MATERIAL SCIENCE vor wenigen Wochen angekündigt, trotz eines prognostizierten Rekord-Gewinns ein Zehntel der Belegschaft wegzurationalisieren.

Die Entscheidung des Gerichts kann bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung nicht angefochten werden; der Prozess wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert den Konzern daher auf, sich nun endgültig von dem unseligen Projekt zu verabschieden.

„Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltgruppen. Ohne den Protest der Betroffenen wäre das Projekt stillschweigend realisiert worden. Nach dem Aus für die Verbrennung von australischem Giftmüll im Sommer und dem in der vergangenen Woche beschlossenen Stopp des in Krefeld geplanten Kohlekraftwerks ist dies der dritte Erfolg gegen risikoreiche BAYER-Projekte innerhalb weniger Monate“, so Philipp Mimkes weiter.

alle Infos zur Kampagne gegen die CO-Pipeline

Kölner Stadt-Anzeiger, 19 Dezember 07

Bayer-Pipeline muss vorerst leer bleiben

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat dem Industriekonzern Bayer die Inbetriebnahme seiner zwischen Dormagen und Krefeld geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline vorläufig untersagt (Az.: 20 B 1586 / 07; 20 B 1667 / 07). Zugleich erlauben die Richter dem Konzern jedoch, die Pipeline auf eigenes Risiko zu Ende zu bauen. Gegen das Projekt hatten zwei Privatpersonen geklagt, über deren Grundstücke die Trasse laufen soll. Die Beschlüsse des OVG können nicht angefochten werden. Während ein Bayer-Konzernsprecher sich zunächst nicht zu dem Richterspruch äußern wollte, kündigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums eine Prüfung des Urteils an.

Eingriff in Eigentum
Ein Planfeststellungsverfahren hatte Bayer dazu berechtigt, seine CO-Pipeline über Privatgrundstücke zu verlegen. Die Richter äußerten in ihrer Begründung jedoch Bedenken am Feststellungsverfahren. So fehle eine „vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung“, die die geplante Pipeline für die Allgemeinheit habe. Nur durch eine Gemeinnützigkeit wäre ein solcher Zugriff auf Privateigentum gerechtfertigt. Außerdem monierten die Richter, es sei fraglich, ob durch den Bau der Pipeline die Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region so sehr gestärkt werde.
Zwar betonten die Richter, dass gegen die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage keine grundsätzlichen Bedenken bestünden. Die besondere Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid könne jedoch „über die Grundanforderungen des technischen Regelwerks hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich“ machen. Anwohner und die Stadt Monheim hatten in den vergangenen Monaten wiederholt das Sicherheitsrisiko der Trasse kritisiert. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, war zu dem Schluss gekommen, dass bei einem Bruch der Leitung über 143 000 Menschen durch das geruchlose Atemgift gefährdet seien.
Die Richter folgten der Argumentation so weit, dass sie feststellten, mögliche Gesundheitsrisiken würden mit der Inbetriebnahme sofort aktuell. Dies sei den Anliegern „derzeit nicht zuzumuten“. So dürfe die Pipeline zwar weiter gebaut, nicht aber in Betrieb genommen werden. Bayer will mit der Pipeline seine Standorte in Dormagen und Krefeld verbinden, da in beiden Chemieparks Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion benötigt wird. Anwohner, Umweltschützer und die Oppositionsparteien im Landtag wehren sich seit Monaten gegen die Pipeline für das geruchlose und hochgefährliche Atemgift.
Die OVG-Entscheidung hat nun Bestand, bis im Hauptsacheverfahren ein Urteil ergangen ist. Wann dieses gefällt wird, ist nach den Worten Laus noch unklar. „Das kann Jahre dauern.“ Wahrscheinlicher sei, dass die Bezirksregierung Düsseldorf versuchen wird, den Bedenken der Münsteraner Richter Rechnung zu tragen.

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts, 18. Dezember 2007

Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen vorerst gestoppt

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Beschlüssen vom 17.12.2007 die Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline, die von Dormagen nach Krefeld/ Uerdingen führt, vorläufig untersagt.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf die rechtsrheinisch verlaufende Rohrfernleitung der Firma Bayer Material Science AG (BMS) zugelassen. Gegen das Vorhaben wenden sich Privatpersonen und Gemeinden, deren Gebiet von der Leitung berührt wird. Die Rechtsbehelfe richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss und gegen auf diesem Beschluss aufbauende vorzeitige Besitzeinweisungen. Da die Bezirksregierung die sofortige Vollziehung sowohl des Planfeststellungsbeschlusses wie auch der vorzeitigen Besitzeinweisungen angeordnet hat, konnten die Bauarbeiten bereits aufgenommen und weit fortgeführt werden.
Zwei Privatpersonen, die in der Nähe der Trasse leben und deren Grundbesitz in Anspruch genommen werden soll, haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben. Außerdem hatten sie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen beantragt. Diesen Antrag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 18.09.2007 abgelehnt. Auf die Beschwerde der Antragsteller hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit den o. g. Beschlüssen entschieden, dass die schon weitgehend verlegte Rohrfernleitung zwar zu Ende gebaut werden darf, die Inbetriebnahme aber vorerst unterbleiben muss.
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Gegen den Planfeststellungsbeschluss bestünden Bedenken, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht auszuräumen seien. So fehle eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen. Es sei auch fraglich, ob der erstrebte positive Effekt für die Allgemeinheit, also vorrangig die Stärkung der Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region, für die Zukunft hinreichend abgesichert sei. Klärungsbedarf bestehe auch hinsichtlich der Entscheidung für die planfestgestellte Trasse, insbesondere hinsichtlich des Verzichts auf eine linksrheinische Trassenführung und der Bedeutung einer angestrebten gemeinsamen Verlegung mit anderen geplanten Leitungen. Demgegenüber bestünden gegen die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage keine grundsätzlichen Bedenken. Allerdings könne problematisch sein, inwieweit wegen der Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid und des Verlaufs der Rohrleitung über die Grundanforderungen des technischen Regelwerks hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und ergriffen seien. Unter Abwägung der berührten Interessen sei es angemessen, der Firma BMS die Möglichkeit zu belassen, auf eigenes Risiko die Leitung zu Ende zu bauen. Für die Nutzung der Rohrfernleitung sei dagegen ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein entsprechendes Interesse der Firma nicht gegeben. Mit der Betriebsaufnahme würden die Risiken, insbesondere für die Gesundheit, sofort aktuell. Dies sei den Antragstellern, die den Planfeststellungsbeschluss zur Abwehr solcher Risiken angefochten hätten, derzeit nicht zuzumuten. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar. Über die Beschwerden in den Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung wird das Oberverwaltungsgericht in den ersten Wochen des nächsten Jahres entscheiden.
Az.: 20 B 1586/07 und 20 B 1667/07

Vision Stadt 21

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Info vom 17. Dezember 2007

Architektur-Wettbewerb „Vom BAYER-Werk zum Chemiepark“:

Preisgekrönter Entwurf von Coordination gegen BAYER-Gefahren inspiriert

„Von ihrem Büro im obersten Stockwerk hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren einen buchstäblichen Überblick über das BAYER-Werk, überwindet gleichsam die umgebende Mauer und symbolisiert ihre Überwacher-Funktion“

Das hatte sich BAYER-Chef Werner Wenning anders vorgestellt: Sieger des vom BDI initiierten Wettbewerbs zum „BAYER-Werk der Zukunft“ wurde ausgerechnet der Entwurf der französischen Architekten Guillaume Tripoteau und Gael Hémon, die bei der Erstellung ihres Plans eng mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kooperiert hatten. Zu allem Überfluss musste Wenning auch noch €10.000 locker machen und den Preis persönlich übergeben. Dabei gelang es dem BAYER-Chef offenbar nur bedingt, gute Miene zu machen. „Ich bin mir nicht sicher, ob Werner Wenning damit glücklich war“, so Preisträger Tripoteau. Tatsächlich wurde die Ausstellung der beiden Sieger-Entwürfe im „BAYER-Kommunikationszentrum“ nach nur zwei Wochen wieder abgebaut.

Der preisgekrönte Entwurf Cubiquitol 27mg greift das Beziehungsgeflecht von BAYER-Werk, Stadt Leverkusen und CBG auf. Ziel der Architekten ist es, „die Stadt nicht als eine starre Konstruktion zu betrachten, sondern als eine allgemeine Bewegung, die nicht zum Stillstand kommt, dank der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kräfte sowie der Kräfte des Umweltschutzes“. Die „Kräfte des Umweltschutzes“ nehmen denn auch einen wichtigen Platz in dem Entwurf ein: Auf der Leverkusener BAYER-Zentrale prangt weithin sichtbar das Logo der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dort wird auch das Büro des Verbands angesiedelt: „Von ihrem Büro im obersten Stockwerk hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren einen buchstäblichen Überblick über das BAYER-Werk, überwindet gleichsam die umgebende Mauer und symbolisiert ihre Überwacher-Funktion“, heißt es im Entwurf.

Im Niemandsland zwischen Werk und Stadt sollen zudem 30 Container aufgestellt werden, die „mit leuchtenden Farben und alarmierenden Bildern bemalt werden und die eine kritische Ausstellung über die Unternehmensgeschichte von BAYER enthalten“. In unbenutzten Werkshallen wird die Modellstadt AlterCite entstehen - der dort entstehenden Kommune sollen sich auch „wirtschaftliche Opfer des Bayer-Konzerns“, also entlassene Mitarbeiter, anschließen.

Der BAYER-Vertreter in der Jury stimmte zwar gegen den Entwurf, konnte sich aber nicht gegen das Votum der Fachpreisrichter - einer Riege von Architekten, Hochschullehrern und dem Künstler Mischa Kuball - durchsetzen. „Ein radikaler, visionärer und richtungsweisender Beitrag“, urteilte die Jury, „der sich mit dem Ort in allen seinen gesellschaftlichen, städtebaulichen und ökonomischen Dimensionen auseinandersetzt“.

Jan Pehrke von der CBG: „Da wollte sich BAYER den Chemiepark von jungen Architekten ein wenig offener gestalten lassen und hat sich gleich die Coordination als neuen Nachbarn eingefangen. Da dürfte der Multi den jetzigen Leerstand bevorzugen, visionäre Entwürfe hin oder her.“ Zwar versicherte BAYER-Chef Wenning bei der Preisverleihung, „wir werden sicherlich auch Anregungen aufnehmen und prüfen“ – für´s erste aber muss die Coordination gegen BAYER-Gefahren wohl den Umzugswagen nicht bestellen.

Fotos: http://www.CBGnetwork.de/2295.html,
der vollständige Entwurf: http://cubiquitol.neuf.fr/0.html
die Ausschreibung des BDI: http://www.vision-stadt21.de/ANFANG-lev.htm

HCB

CBG Redaktion

Düsseldorf, 14. Dezember 2007

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN

Widersprüche gegen HCB-Entscheidung zurückgewiesen

In Abstimmung mit dem nordrhein-westfälischen Umweltminister Eckhard Uhlenberg weisen die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster die Widersprüche gegen das Importverbot Hexachlorbenzol-haltiger Abfälle aus Australien zurück.

Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster haben heute die Widersprüche der australischen Firma Orica gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Import Hexachlorbenzol-haltiger Abfälle aus Australien nach Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. „Aus meiner Sicht und nach Einschätzung unserer Fachleute waren die von den Rechtsanwälten der Firma vorgetragenen Argumente nicht geeignet, unsere ablehnende Position zu erschüttern“, begründete Umweltminister Eckhard Uhlenberg die Entscheidung.

Orica hatte im Dezember 2006 beantragt, insgesamt 22.000 Tonnen dieser Abfälle nach Deutschland einzuführen und etwa die Hälfte davon in den Sonderabfallverbrennungsanlagen Dormagen, Herten und Leverkusen zu entsorgen.

In Abstimmung mit dem Landesumweltministerium hatten die Bezirksregierungen die Importgenehmigungen im Juni 2007 versagt, da die australische Regierung entgegen internationalem Recht nicht überzeugend nachweisen konnte, dass Australien als bedeutender Industriestaat nicht selbst in der Lage ist, eigene Entsorgungskapazitäten für diese Abfälle vorzuhalten. Orica hat nun die Möglichkeit gegen die Ablehnung der Importgenehmigung Klage vor den Verwaltungsgerichten zu erheben.

s. auch unsere Kampagne zum Thema

[Krefeld] Klima-Killer verhindern!

CBG Redaktion

NRZ, 14.12.2007, Tobias Bolsmann

Entscheidung: Kraftvoll gegen Steinkohle-Kraftwerk

Der Krefelder Rat beschließt nach dreieinhalbstündiger, teilweise hitziger Diskussion die Änderung der Bebauungspläne - und erteilt damit den Trianel- und Bayer-Plänen einen herben Dämpfer.

Um 21.27 Uhr stand es fest: Die Pläne von Bayer und Trianel für ein Steinkohlekraftwerk im Chemiepark Uerdingen haben einen herben Dämpfer erhalten. Der Krefelder Rat beschloss gestern eine Änderung der entsprechenden Bebaungspläne (wir berichteten).
In geheimer Abstimmung votierten von 60 anwesenden Ratsmitgliedern 39 für den Antrag von CDU und Grünen, 21 dagegen (was die Vermutung zulässt, dass selbst einige Sozialdemokraten für den Antrag votierten).
Vorausgegangen waren dreieinhalb Stunden leidenschaftlicher Diskussionen, in deren Verlauf die Kontrahenten teilweise heftig aneinander gerieten. So warf die SPD den Christdemokraten vor, eine Milliarden-Investition parteitaktischen Überlegungen geopfert zu haben. Durch die Änderung des Bebauungsplans könne ein Steinkohlekraftwerk totgeprüft werden.
Die Christdemokraten konterten, dass die Politik bei der Entscheidung nicht nur die Interessen von Bayer zu berücksichtigen habe, sondern auch die der Bürger. Nur mit der Änderung des Bebauungsplans könne man rechtliche Vorgaben machen.
Die Grünen knöpften sich den Bayer-Brief vor, den vor der Entscheidung alle Ratsmitglieder erhalten hatten und hielten jedem der dort genannten zehn Punkte ihre eigene Sicht der Dinge entgegen.
Hoch zufrieden zeigten sich Herbert Mommertz und Ulrich Grubert, die seit fast einem Jahr in der Bürgerinitiative „Saubere Luft“ gegen das Steinkohlekraftwerk kämpfen. „Die Kuh ist vom Eis“, freuten sie sich im Gespräch mit der Redaktion.
Allerdings bedeute die Entscheidung kein komplettes Aus für Steinkohle, so der Krefelder Stadtsprecher Timo Bauermeister, sie sei lediglich eine weitere Hürde. Das Genehmigungsverfahren laufe weiter, baurechtlich sei die Änderung des Bebauungsplans noch keine definitive Entscheidung. Am Ende habe wieder der Rat zu entscheiden.

BUND NRW, 14.12.2007

Krefeld zeigt Umweltminister Gabriel wie Klimaschutz funktioniert

Mehrheit im Stadtrat verhindert geplantes Kohlekraftwerk - immer noch 27 neue Kraftwerke in Deutschland geplant - BUND fordert Neubauverbot

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Entscheidung der Stadt Krefeld, kein neues Kohlekraftwerk auf ihrem Gemeindegebiet zuzulassen. Damit war der Protest vor Ort erfolgreich, die noch junge Klimaschutzbewegung hat ein weiteres Kohlekraftwerk verhindert.
„Dies ist das richtige Zeichen an die Klimakonferenz in Bali: die Menschen in Deutschland und viele Politiker vor Ort haben verstanden, dass Klimaschutz und neue Kohlekraftwerke nicht zusammengehen“, so der BUND-Landesvorsitzende Paul Kröfges. Bei der Bundesregierung und Umweltminister Gabriel sei diese Botschaft aber noch nicht angekommen. Gabriel hatte sich in Krefeld persönlich für das klimaschädliche Kraftwerk eingesetzt und auf einen Sonderparteitag die örtliche SPD auf seinen Pro-Kohle-Kurs gebracht. Bei der gestrigen geheimen Wahl müssen allerdings auch SPD-Vertreter gegen das Kraftwerk gestimmt haben.
„Es ist gut, dass sich Gabriel und die SPD in Krefeld mit ihrem klimaschädlichen Kurs nicht durchgesetzt haben“, so Kröfges. Nach Köln, Querschied, Bremen, Bielefeld und Ensdorf wurde damit jetzt schon das sechste geplante Kohlekraftwerk verhindert. „Dieser Erfolg zeigt, dass Kohlekraftwerke vor Ort verhindert werden können, dies wird den Protesten von Umweltschützern an vielen weiteren Orten Auftrieb geben“, so Kröfges.
Aber die Neubauwelle von neuen Kohlekraftwerken ist damit nicht lange nicht gestoppt. In Deutschland sind noch 27 Kohlekraftwerke in Planung, über 20 davon sind bereits im Genehmigungsverfahren. „Umweltminister Gabriel muss sich endlich für ein Neubauverbot von Kohlekraftwerken einsetzen statt das Problem weiter klein zu reden. Sonst werden die klimaschädlichen Kraftwerke alle Anstrengungen, Deutschlands CO2-Ausstoss drastisch zu reduzieren, zunichte machen.“

Klima-Killer

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Dezember 2007

Niederrheinischer Umweltschutzverein
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Bürgerinitiative Saubere Luft e.V.
Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.

Kohlekraftwerk: Kundgebung zur morgigen Ratssitzung

„Dreckschleuder verhindern“ / Kohlekraftwerke auch in anderen BAYER-Chemieparks geplant

Der Niederrheinische Umweltschutzverein, die Bürgerinitiative Saubere Luft, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW, die Grünen Krefeld und Duisburg sowie der Bürgerverein Mündelheim kündigen eine Demonstration zur morgigen Sitzung des Krefelder Stadtrats an. Die Umweltverbände fordern die Ratsfraktionen auf, den Bau des von den Firmen TRIANEL und BAYER geplanten Kohlekraftwerks wegen massiver Umweltauswirkungen abzulehnen. Das Kraftwerk würde jährlich 4,4 Mio Tonnen CO2, jeweils 4.000 to Stickoxide und Schwefeldioxid sowie große Mengen Feinstaub ausstoßen.

In den vergangenen Wochen wurde bekannt, dass auch in den BAYER-Chemieparks in Brunsbüttel und Antwerpen neue Steinkohlekraftwerke geplant sind. Wegen des niedrigen Wirkungsgrads würde jeweils die Hälfte der dort verfeuerten Kohle ungenutzt verpuffen. Nach Ansicht der Umweltverbände konterkarieren die geplanten Kohlekraftwerke das vollmundige Versprechen von BAYER, „im Klimaschutz neue Maßstäbe“ setzen zu wollen.

Die Krefelder CDU und die Grünen hatten in der vergangenen Woche beschlossen, den Bebauungsplan für das Chemieparkgelände zu ändern und damit den Bau eines Steinkohlekraftwerks mit einer Leistung von 850 Megawatt zu verhindern. Der Beschluss soll morgen im Krefelder Stadtrat umgesetzt werden. Auch die Krefelder SPD hatte sich ursprünglich aus Gründen des Klimaschutzes gegen das Projekt ausgesprochen, war jedoch unter dem Einfluss der Gewerkschaft IG BCE eingeknickt und hatte ihren Beschluss auf einem Sonderparteitag revidiert.

Ulrich Grubert vom Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV): „Wir müssen jetzt an die Zukunft unserer Kinder denken - und an die Luft, die wir selbst atmen. Wer es mit dem Umweltschutz wirklich ernst meint, der muss klimaschädigende Kohlekraftwerke abschalten - und nicht zusätzliche Klima-Killer bauen. Wir fordern weiter ein kleines, dem Chemiepark von Bayer angemessenes und erheblich umweltfreundlicheres Gaskraftwerk mit Kraft-Wärmekopplung. Daher appellieren wir an jeden Bürgerb sich der massiven bundesweiten Klimabewegung anzuschliessen und morgen um 16.30 Uhr am Seidenweberhaus in Krefeld gemeinsam die Ablehnung eines neuen Kohlekraftwerkes zu bekunden.“ Grubert ist aus Protest gegen das Kohlekraftwerk bereits zweimal in einen Hungerstreik getreten, zuletzt fünf Wochen lang. Außerdem haben zusätzlich 11 Bürgerinnen und Bürger eine mehrmonatige Hungerstreik-Kette gebildet und sich ausschließlich von Wasser und Tee ernährt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der Öffentlichkeit gegenüber feiert sich BAYER mit angeblichen Milliardeninvestitionen in den Klimaschutz als Umweltengel, vollzieht aber gleichzeitig eine Energiewende in die Steinkohle-Steinzeit. Wir fordern BAYER auf, die Zusammenarbeit mit schmutzigen Energie-Zulieferern zu beenden.“ Die CBG hatte aufgedeckt, dass die Behauptung von BAYER, den Ausstoß von Treibhausgasen bereits um 70% gesenkt zu haben, größtenteils auf Ausgliederungen von Unternehmensteilen und auf erhöhtem Fremdbezug von Energie basierte – also nur auf dem Papier stattfand. Die irreführende Behauptung wurde von BAYER daraufhin fallengelassen.

Angelika Horster vom BUND NRW: „Wir brauchen eine neue industrielle Revolution. Eine Revolution weg von der Dinosauriertechnologie der klimaschädigenden Kohlekraftwerke und hin zu einer effizienten, klimafreundlichen und menschenverträglichen Energiestruktur auf Basis der Erneuerbaren Energien. Als erstes benötigen wir hierfür ein Moratorium für den Bau neuer Klimakiller-Kraftwerke.“

Herbert Mommertz von der Bürgerinitiative Saubere Luft: „Unsere Region ist schon belastet genug. Wer will hier denn noch wohnen bleiben, wenn noch eine Dreckschleuder dazu kommt. Was will man uns, unseren Kindern und Enkeln noch alles zumuten?“

Claudia Leiße, Bezirksvertreterin und Regionalrätin der Grünen: „Nachdem der Regionalrat Düsseldorf mehrheitlich beschlossen hat, alle Gewerbe- und Industriegebiete als mögliche Standorte für weitere Kraftwerke zu öffnen, wird es schwer werden, die Entwicklung der Energieversorgung in NRW zu steuern. Die Kommunen sind nun ganz auf sich gestellt und der Druck wird enorm wachsen. Ich drücke Krefeld die Daumen, dass der Widerstand hält.“

Klaus-Dieter Drechsler, Vorsitzender des Bürgerverein Mündelheim 1988 e.V.: „Es wird höchste Zeit umzudenken, uns nicht immer nur von wirtschaftspolitischen Interessen leiten zu lassen, sondern deutlich mehr die Erhaltung unseres Lebensraumes bei allen Entscheidungen in den Vordergrund zu stellen! Nur so erhalten wir langfristig eine gesunde und lebenswerte Umwelt. Ich wünsche uns, dass sich diese Einsicht mehr und mehr durchsetzt - auch jetzt in Krefeld.“

Demonstration: 13. Dezember, 16.30 Uhr, Seidenweberhaus Krefeld

weitere Informationen:
www.uerdinger-kohlekraftwerk.de/
www.bund-nrw.de/trianel_krefeld.htm

[Müll] Müllverbrennung

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützt den Widerstand gegen die geplante Müllverbrennungsanlage auf dem Gelände von Bayer Brunsbüttel und ruft zu Einwendungen auf. Einwendungen können bis zum 3. Januar eingereicht werden. Anbei ein Muster-Text:

Einwendung gegen das „Industrieheizkraftwerk“ auf dem Gelände der Bayer AG

Durch die geplante Müllverbrennungsanlage werde ich in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Über den Kamin werden große Mengen an Staub, Schwermetallen, aromatischen Kohlenwasserstoffen bis hin zu Dioxinen und Furanen freigesetzt. Sie werden eingeatmet und gelangen über die Nahrungskette (Garten, landwirtschaftliche Produkte) in den Körper. Sie verursachen Krebs, Allergien, Asthma, Herz-Kreislauf-Beschwerden, schädigen die Atemwegsorgane, das Immunsystem, das Nervensystem und das ungeborene Kind im Mutterleib.
Die Effektivität der Rückhaltesysteme ist weit unterhalb der best verfügbaren Technik. Es ist skandalös, dass sich der Bayer Konzern, der auch Arzneimittel verkauft, von einer derart gesundheitsschädlichen Anlage mit Wärme beliefern lassen will. Wärme, die von den geplanten Kohlekraftwerken ungenutzt in die Elbe geleitet wird.
Für die Müllverbrennungsanlage besteht kein Bedarf. Sie wird nicht für die Entsorgung norddeutschen Mülls benötigt. Sie wird Müll aus dem Ausland verbrennen.
Besonders gefährliche Umweltgifte werden bei Störfällen frei: Brand im Müllbunker, Freisetzen von Ammoniak, Platzen der Filterschläuche, unvollständige Verbrennung.
Die vorgesehene Kontrolle des angelieferten „Brennstoffs“ ist unzureichend.
Die Messung der frei werdenden Schadstoffe muss, so weit wie technisch möglich, kontinuierlich erfolgen; insbesondere von Quecksilber und Dioxinen.
Die Messung der Vorbelastung ist äußerst lückenhaft, die Wetterdaten unzutreffend, das Ausbreitungsmodell fehlerbehaftet, der zusätzliche LKW-Verkehr erheblich.
Weitere Einwendungen behalte ich mir vor. Es ist dringend erwünscht, eine ganz persönliche Einwendung zu schreiben.
Als Ansprechpartner für die Behörde benenne ich (falls nötig) K. Hinrichsen, Dorfstr. 15, 25576 Brokdorf. Die ausgefüllten Listen spätestens bis zum 31.12. 2007 zurück an K. Hinrichsen.

Name, Vorname Anschrift leserliche Unterschrift

[Köhler Schnura] Gründer CBG

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. Dezember 2007

Gründer der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Axel Köhler-Schnura für Talcid-Preis für Bürgerengagement nominiert

Axel Köhler-Schnura, Gründer der konzernkritischen Coordination gegen BAYER-Gefahren, wurde für den Talcid-Preis für Bürgerengagement nominiert. Der Förderpreis soll „Projekte auszeichnen, die zum Gemeinwohl beitragen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“. Der Preis wird von der Bayer Vital GmbH sowie der Stiftung Bürger für Bürger gestiftet. Köhler-Schnura hat angekündigt, das etwaige Preisgeld für BAYER-kritische Kampagnen einzusetzen.

In der Nominierung heißt es: „Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat es sich zur Aufgabe gemacht, die vom BAYER-Konzern ausgehenden Risiken weltweit zu dokumentieren und durch öffentlichen Druck soweit wie möglich abzustellen. Axel Köhler-Schnura hat den Verband, der weltweit mit 10.000 Partnern in mehr als 40 Ländern kooperiert, 1978 gegründet und hat in den vergangenen 30 Jahren zahlreiche Verstöße des Konzerns gegen Gesetze und Selbstverpflichtungserklärungen publik gemacht. Gemeinsam mit den Betroffenen setzt er sich für sichere Produkte und Produktionsbedingungen bei BAYER, für Umweltschutz und finanzielle Wiedergutmachung von Geschädigten ein.“

Axel Köhler-Schnura ist zudem Mitgründer des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN), des Dachverbands Kritischer Aktionäre sowie der Stiftung ethecon.

In einem bundesweit beachteten Prozess verteidigte Axel Köhler-Schnura das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen den Zugriff großer Unternehmen. Das Urteil in dem sechsjährigen Verfahren sprach das Bundesverfassungsgericht 1992 unter dem damaligen Vorsitzenden Roman Herzog. Roman Herzog ist Schirmherr der Stiftung Bürger für Bürger, die den Förderpreis vergibt.

DER SPIEGEL: Darf dem Bayer-Konzern grenzenlose Profitgier vorgeworfen werden? Das Verfassungsgericht sagt ja

[Kartelle] Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presse Info, 5. Dezember 2007
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kautschuk-Kartell von BAYER, Dow, ENI, DuPont

Preisabsprachen: Strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Erneut hat der BAYER-Konzern die Beteiligung an einem langjährigen Preiskartell zugegeben. Gemeinsam mit den Firmen ENI, DuPont, Dow, DuPont, Denka und Tosoh hat das Leverkusener Unternehmen von 1993 bis 2002 Liefermengen und Preise für Chloropren-Kautschuk abgestimmt. Chloropren ist ein synthetischer Kunststoff, der zur Herstellung von Kabeln, Schläuchen, Kondomen und Schuhsohlen verwendet wird.

Die EU-Kommission verhängte Strafen von insgesamt 243,2 Mio Euro. BAYER als Wiederholungstäter hätte eigentlich eine Buße von 200 Mio Euro erhalten. Die Firma blieb wegen einer Kronzeugenregelung jedoch straffrei.

„Es geht bei diesen Preis-Kartellen um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Es ist undenkbar, dass Entscheidungen in dieser Größenordnung ohne Wissen des Vorstands getroffen werden. Der Vorstandsvorsitzende und sein Vorgänger müssen persönlich in Haftung genommen werden. Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Aus juristischer Sicht handelt es sich bei den Kartell-Strafen bloß um Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. Die CBG fordert die Politik daher auf, entsprechende Straftatbestände für Vorstandsmitglieder von Konzernen und ein allgemeines Unternehmensstrafrecht zu schaffen.

Nach Einschätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren bleibt die Mehrzahl illegaler Preisabsprachen unentdeckt. „Die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler“, so Mimkes weiter. „Es ist nicht einzusehen, dass die Verantwortlichen für Millionen-Betrügereien nicht strafrechtlich belangt werden.“ Die CBG stellte im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen die Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat des BAYER-Konzerns. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens jedoch mit teilweise absurden Begründungen abgelehnt. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, „es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“

Eberhard Reinecke, Anwalt der CBG: „Es handelt sich bei den aufgeflogenen Kartellen nicht um Ausrutscher, sondern um systematische Geschäftspolitik. Daher kann die Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln nur als merkwürdig bezeichnet werden. Große Unternehmen werden hierdurch zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt.“

weitere Kartelle mit BAYER-Beteiligung
Absprache von Aspirin-Preisen

Von 1996 bis 2001 sprach der Leverkusener Konzern mit den Konkurrenten Flexsys und Crompton die Preise für Kautschuk-Chemikalien ab. Die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld von 58,88 Mio Euro, in den USA zahlte BAYER zusätzlich 66 Mio Dollar

Im Herbst 2004 wurde BAYER in den USA zu einer Strafe von 33 Mio Dollar verurteilt. Zwischen 1998 und 2002 hatte sich der Konzern an einem Kartell für Polyole beteiligt

ebenfalls im Herbst 2004 wurde BAYER zu einer Strafe von 4,7 Mio Dollar verurteilt; hierbei ging es um Preisabsprachen beim Verkauf von Acrylonitril;

im Oktober 2005 wurde Bayer in Portugal und Brasilien zu Kartellstrafen verurteilt. In beiden Fällen ging es um Pharmazeutika. Die Strafe in Portugal betrug rund 5 Mio Euro, die Laufzeit des Kartells dort war 2001-2004 Infos zu dem Fall in Brasilien

in den USA hat BAYER über Jahre hinweg bei Lieferungen an die staatlichen Gesundheitsprogramme „Medicare“ und „Medicaid“ falsche Preise gemeldet. BAYER zahlte die Rekord-Strafe von 257 Mio Dollar

in Italien hat Bayer mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. Bayer und vier weitere Unternehmen wurden 2003 zu Strafen von insg. 30 Mio verurteilt. Das Kartell lief von 1996 bis 2001 (www.cbgnetwork.de/1209.html)

1997 wurde die damalige BAYER-Tochter Haarmann+Reimer zu 50 Mio Dollar Strafe verurteilt, hinzu kamen Klagen von geschädigten Firmen. H+R hatte von 1991 bis 1995 den Preis für Zitronensäure mit Konkurrenten abgestimmt

Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich BAYER an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Preise und Quoten der Kartell-Teilnehmer wurden vorab exakt abgestimmt.

Lesen Sie auch die Anzeige gegen BAYER im Wortlaut

[Krefeld] Klimakiller

CBG Redaktion

5. Dezember 2007, Rheinische Post

CDU Krefeld: Nein zum Kraftwerk

Die Christdemokraten wollen die Bebauungspläne so ändern, dass das geplante Steinkohlekraftwerk nicht mehr gebaut werden kann. Mit dem Koalitionspartner FDP ist das nicht abgesprochen. Der ist verärgert.

Der Planungsausschuss soll heute einen Dringlichkeitsantrag der CDU beschließen. Darin wird der Bau eines Steinkohlekraftwerks mit einer Leistung von 850 Megawatt (MW) abgelehnt. Solch ein Kraftwerk sei „mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Krefeld, insbesondere der Begrenzung der Feinstaubbelastung, nicht in Einklang zu bringen“, heißt es in dem Antrag, der der RP vorliegt. Darüber hinaus soll geprüft werden, ab welcher Größe Kraftwerke die Entwicklung des Hafens durch Feinstaubbelastungen beeinträchtigen.
Uerdingens Bezirksbürgermeister Elmar Jakubowski (CDU) zeigte sich gestern erfreut über diesen Antrag. „Das Nein zu einem Kraftwerk in dieser Größe ist endgültig“, sagte er. Ein Problem für Bayer sieht er nicht. „Was Bayer braucht, soll Bayer auch haben.“ Aber ein Kohlekraftwerk bringe Belastungen und Emmissionen. Davon habe Krefeld durch die Müllverbrennungsanlage, die A 57 und den Eisernen Rhein schon genug. Krefeld könne eine Verdoppelung seines CO2-Ausstoßes nicht hinnehmen. Die Stadt wolle die Hafenentwicklung vorantreiben. Wenn durch ein Kraftwerk die Feinstaubbelastung im Hafen weiter ansteige, sei damit das Wachstum des Hafens gehemmt.
Hintergrund des CDU-Antrags ist eine Änderung des Genehmigungsverfahrens für Kraftwerke, die der Regionalrat morgen beschließen wird. Nach dieser Änderung muss ein Kraftwerk nicht mehr explizit vom Regionalrat genehmigt werden, sondern kann prinzipiell in jedem Gewerbegebiet errichtet werden.
SPD-Fraktionschef Ulrich Hahnen äußerte heftige Kritik an dem Antrag der CDU. „Dieser Antrag steht in der Reihe der Entscheidungen, möglichst nichts am Wirtschaftsstandort Krefeld zu tun.“ Die wirtschaftliche Entwicklung am Standort stagniere seit Jahren. Die CDU beabsichtige offensichtlich nicht, den Wirtschaftsstandort Krefeld weiterzuentwickeln.
Die SPD habe sich mit ihren Anträgen für ein Kraftwerk ausgesprochen, gleichzeitig dem Erbauer Trianel und dem Bayer-Werk deutliche Vorgaben gemacht. „Damit wären Ökologie und Ökonomie in Einklang gebracht“. Die Entscheidung der CDU sei ökologisch nicht sinnvoll. Denn CO2-Ausstoß sei ein globales Problem. Bei einem Kraftwerk auf dem Bayer-Gelände werde durch die gleichzeitige Nutzung des Dampfes die Energie effiziente genutzt als an anderen Standorten.

Nicht mit FDP geredet.
Die CDU braucht im Rat einen Partner, um eine Mehrheit für ihren Antrag zu bekommen. Salomonisch formulierte Jakubowski: „Diejenigen, die unsere Befürchtungen zum Kraftwerk teilen, werden zur Erkenntnis kommen, dass unser Antrag vernünftig ist. Ich bin überzeugt, dass es viele vernünftige Leute im Rat gibt.“ Mit der FDP hatte die CDU gestern nicht geredet. VON DIETER HILLA

weitere Infos zu den Protesten gegen das geplante Kraftwerk

5. Dezember 2007, Westdeutsche Zeitung

Aus für das Kraftwerk ist so gut wie besiegelt

Entscheidung: Die CDU zementiert das Nein zum Milliardenprojekt und will schon Mittwochabend Fakten schaffen.

Krefeld. Das Aus für das Steinkohlekraftwerk in Uerdingen ist offenbar besiegelt. Die CDU hat gestern entschieden, den Trianel-Plänen für das Milliardenprojekt am Uerdinger Chemiepark nicht zuzustimmen. Nachdem die Partei in den vergangenen Wochen intern Für und Wider einer 750-Megawatt-Anlage intensiv diskutiert hatte, will sie jetzt blitzschnell Fakten schaffen: Schon für die heutige Sitzung des Planungsausschusses ist ein Dringlichkeitsantrag vorgelegt worden, durch den ein Groß-Kraftwerk am Bayer-Areal künftig komplett ausgeschlossen werden soll.
Wie der CDU-Ratsherr und Uerdinger Bezirksvorsteher Elmar Jakubowski gestern Abend gegenüber der WZ erklärte, soll der Planungsausschuss heute zwei Bebauungspläne ändern. Diese gelten für das Gebiet, auf dem Trianel und Bayer das 750-Megawatt-Kraftwerk bauen wollen. Die Investoren hatten eigentlich darauf gesetzt, dass eine Änderung zu ihren Gunsten erfolgt. Das Gegenteil soll nun der Fall sein: Nach Angaben Jakubowskis ist Ziel, die Bebauungspläne an den Beschluss des Hauptausschusses vom 8.März anzupassen. Da hatten sich die Politiker mit deutlicher Mehrheit - außer der FDP - gegen den Bau des Steinkohlekraftwerks ausgesprochen.
Lediglich die SPD legte seither eine Kehrtwende hin. Aber selbst gemeinsam mit der FDP findet sich keine Mehrheit für das 750-Megawatt-Projekt, das Bayer als wichtigen Faktor für die Sicherung des Standorts in Uerdingen bezeichnet. Auch der Landtag hatte sich zuletzt mit deutlicher Mehrheit für den Bau ausgesprochen.

Signal an den Regionalrat, der morgen entscheidet
Dass die CDU so plötzlich Druck macht und bereits heute einen Beschluss haben will, hat vor allem einen Grund: Morgen tagt der Regionalrat in Düsseldorf, der Kraftwerksbauten in Industriegebieten grundsätzlich möglich machen will. Dadurch fiele eine erste Hürde für die Pläne in Uerdingen. Die Stadt hält bei alledem aber das Zepter weiter in der Hand. Egal, wie die Entscheidung in Düsseldorf also ausfallen sollte: Ohne Krefelder Zustimmung sind die Pläne nicht zu realisieren. Eine Entscheidung des Planungsausschusses zu diesem Zeitpunkt dürfte deshalb vor allem als Signal zu verstehen sein. Gleichwohl wird das Nein, wenn auch der Stadtrat zustimmt, damit endgültig zementiert. Es sei denn, die Bebauungspläne werden irgendwann erneut geändert.
Jakubowski führt zur Begründung der CDU-Entscheidung vor allem in der Vergangenheit vorgetragene Bedenken an: Zusätzliche Schadstoffe in einer ohnehin stark belasteten Region und den Klimakiller CO2. „Die Wirtschaftlichkeit kann nicht alles sein. Es darf nicht nur um Geld gehen, sondern auch um die Menschen und die Umwelt.“ Ein kleines Kraftwerk, möglicherweise mit Gas betrieben, will er nicht grundsätzlich ausschließen. Er bestätigte, dass hier auch über ein 200-Megawatt-Kraftwerk gesprochen werde, das die Bedürfnisse von Bayer abdecken könnte. Der Konzern hatte aber eine kleine Lösung ebenso wie Trianel aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt.
Von Mirko Braunheim

[Lobbycontrol] Meinungsfreiheit

CBG Redaktion

Gerhard Schröder hat den Verband LobbyControl abmahnen lassen. In einem ähnlichen Fall entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Coordination gegen BAYER-Gefahren, daher dürfte auch LobbyControl nichts zu befürchten haben. Das vollständige Urteil sowie ein Artikel des SPIEGEL finden sich hier.

04.12.2007 Indymedia

Schröder mahnt lobbycontrol ab

Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat das Internetblog lobbycontrol.de mit einer Konstennote von 1200 Euro abmahnen lassen. Dies hatte eine Studie zu den heutigen Tätigkeiten des ehemaligen rot-grünen Kabinetts veröffentlicht.

In der sog. „Drehtür-Studie“ wurde von einer Beratertätigkeit Schröders für das chinesische Außenministerium berichtet. Diese Information basiert auf einer Information des Nachrichtenmagazins Spiegel.
Da der Spiegel aber wohl nicht ganz Schröders Kragenweite ist, hat er LobbyControl in der Abmahnung mit weiteren juristischen Schritten gedroht.

LobbyControl schreibt dazu: „Das Absurde daran ist, dass wir Schröder im Vorfeld der Studie angefragt hatten, welche Berater-Tätigkeiten er ausübt. In der Anfrage war die vermeintliche Beratertätigkeit für das chinesische Außenministerium explizit erwähnt. ... Er hätte diesen Punkt also einfach im Vorfeld klären können, verweigerte jedoch jegliche Angabe – um danach mit dem Anwalt zu drohen, der dafür 1200 Euro Abmahngebühren fordert (die wir nicht zahlen wollen…).“

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall „Bayer-Aktionäre“ einen ähnlichen Fall bereits aufgegriffen und eindeutig zu Gunsten des Veröffentlichers entschieden. Es machte deutlich, dass „die Anforderungen an die Darlegungspflicht überspannt (werden), wenn jemand, der eine herabsetzende Behauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt und seine eigenen Überprüfungsmöglichkeiten übersteigt, sich zur Begründung seiner Behauptung nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf.“
Um so mehr ist davon auszugehen, dass Ex-Kanzler Schröder hier wohl nur den Urheber der Studie mit Repressionen belegen möchte.