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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 26. Mai 2009

CO Pipeline

CBG Redaktion

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pressemitteilung vom 26. Mai 2009

Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. Az.: 3 L 404/09

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NRZ, 26. Mai 2009

Bayer blitzt vor Gericht ab

Pipeline darf nicht vorzeitig in Betrieb gehen

„Das wird gefeiert, wir machen ein Faß auf“, freute sich Dieter Donner. Kurz zuvor hatte der Hildener Pipeline-Gegner erfahren: Bayer ist vorm Verwaltunsggericht Düsseldorf abgeblitzt und darf die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline nicht vorzeitig in Betrieb nehmen. Genau das hatte der Chemie-Riese in einem Eilantrag beantragt.
Doch das machte diesem Vorhaben nicht nur einen Strich durch die Rechnung, es gab dem Pipeline-Projekt noch einen „riesige Klatsche“ (so Donner) mit. Denn, so kam das Gericht nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, „dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat.“ Gründe wurden vom Verwaltungsgericht direkt mitgeliefert: Das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt und die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten wurden von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 Milimeter reduziert. „Hierdurch ist das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden.“
Dieter Donner: „Wir waren und sind von unseren Argumenten ja immer überzeugt, dass das Verwaltungsgericht das aber nun so klar und deutlich aufnimmt und formuliert, hatten wir nicht erwartet und freut uns besonders.“
Eine abschließende Klärung über die Inbetriebenahme der fast fertiggestellten Pipeline muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis tatsächlich Kohlenmonoxid fließt oder die Pipeline endgültig abgeschrieben werden kann, können noch Jahre vergehen. Götz MIDDELDORF

NRZ, 08.06.2009

Landrat begrüßt Signale von Bayer

Hendele ermutigt das Unternehmen, von der CO-Pipeline Abstand zu nehmen

Dass Bayer Medienberichten zufolge nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 26. Mai nun offenbar einen Rückzug aus dem CO-Projekt nicht mehr ausschließt, wurde im Mettmanner Kreishaus überrascht, aber mit umso größerer Befriedigung aufgenommen. „Das ist endlich einmal ein positives Signal aus dem Hause Bayer. Ich kann die Konzernleitung nur ermutigen, diesen Weg der logischen Konsequenz bis zum Ende zu gehen“, kommentiert Landrat Thomas Hendele die Nachricht und fügt hinzu: „Diese Einsichtsfähigkeit wäre auch der Bezirksregierung zu wünschen.“

Der Behauptung, der Pipeline-Stopp drücke dem Kreis Mettmann womöglich den Stempel der Industriefeindlichkeit auf, widerspricht Hendele mit Nachdruck: „Von einem industriefeindlichen Kreis Mettmann kann nun wahrhaftig nicht die Rede sein. Im Gegenteil! Die kommunalen Entscheidungsträger und auch die Bürger im Kreis Mettmann identifizieren sich in hohem Grade mit den hier ansässigen Industrieunternehmen - das gilt auch für Bayer. Wenn allerdings Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, muss Widerstand nicht nur erlaubt sein, sondern ist aus meiner Sicht zwingend geboten. Betriebswirtschaftliche Interessen müssen da ihre Grenzen haben, wo die Sicherheit der Menschen bedroht ist.“

Im Übrigen habe sich Bayer die derzeitige Situation selbst zuzuschreiben. Hendele: „Hätte man am Anfang aller Überlegungen in einem transparenten und offenen Verfahren ernsthaft Alternativen für örtliche oder regionale Lösungen ohne eine CO-Pipeline geprüft, bräuchte man heute nicht mit dem Szenario einer Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland zu drohen.“ Susanne ZIMMERMANN

[Uni Köln] Uni Kooperationen

CBG Redaktion

26. Mai 2009

Verbände fordern: Kooperationsvertrag zwischen Uniklinik Köln und Bayer AG veröffentlichen

NRW-Beauftragte für Informationsfreiheit gibt Beschwerde wegen Nicht-Offenlegung statt

Acht Verbände aus dem Gesundheitsbereich, darunter die BUKO Pharma-Kampagne, medico international, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern die Universität Köln auf, den im vergangenen Jahr geschlossenen Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG offen zu legen. Die Organisationen fürchten die Ausrichtung pharmakologischer Forschung an rein wirtschaftlichen Kriterien sowie die Nicht-Veröffentlichung negativer Studienergebnisse. Außerdem fordern die Verbände, dass staatliche Einrichtungen an den Ergebnissen gemeinsamer Forschung angemessen partizipieren. Hintergrund ist die Kooperation des Bayer-Konzerns mit der Kölner Universitätsklinik auf dem Gebiet der Pharma-Forschung, in deren Rahmen in den Bereichen Onkologie, Kardiologie und Erkrankungen des Zentralnervensystems gemeinsame Studien durchgeführt werden sollen.

Unterdessen teilte die NRW Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in der vergangenen Woche mit, dass der Auffassung der Universität, wonach der Vertrag in einen vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommenen Bereich falle, widersprochen werde (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2977.html).

Das heutige Schreiben der acht Organisationen im Wortlaut:

An das Justitiariat der Universität zu Köln
50923 Köln

Sehr geehrter Herr May,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. März, in dem Sie auf die Fragen unseres Offenen Briefes vom 18. November 2008 eingegangen sind. Mit diesem Brief hatten mehrere Organisationen gemeinsam um Auskünfte über die Kooperation der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG gebeten.

Wir freuen uns, dass Sie in Ihrem Schreiben weitergehende Informationen über die Kooperation geben, als bisher öffentlich zugänglich waren. Dennoch werden unsere Fragen in wichtigen Punkten nicht vollständig beantwortet. Auch die Bayer AG war in ihrer Hauptversammlung am 12. Mai nicht bereit, Fragen zu den Vertragsbedingungen zu beantworten. Gleichzeitig teilte uns die NRW Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit, dass „der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom Informationsfreiheitsgesetz NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird.“

Wir möchten Sie daher erneut um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

1. Eigentumsverhältnisse:
Wem gehören die Erfindungen, die im Rahmen der Kooperation geschaffen werden? Welchen Anteil erhält die Universität aus Gewinnen, die Bayer Healthcare mit Produkten aus der Kooperation erzielt?
Die Angabe „erhalten die Beteiligten .. eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben des Arbeitnehmererfindungsgesetzes“ lässt keine näheren Rückschlüsse zu. Die Universität ist nicht „Arbeitnehmer“ von Bayer, sondern Partner in einer Forschungskooperation. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch die Universität eigene Mittel beisteuert, es wird Know-how und Infrastruktur der Universität genutzt. Deshalb sollte sie auch einen entsprechend definierten Eigentumsanteil haben. Hierzu führen Sie in Ihrem Brief aus: „Die Eigentumsverhältnisse richten sich nach der Sponsoreneigenschaft im Sinne von § 4 Abs. 24 AMG.“ Dort wird definiert „Sponsor ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung bei Menschen übernimmt.“ Wir befürchten, dass dieser Paragraph im Sinne der Bayer HealthCare AG als alleinigem Sponsor ausgelegt wird.
Ihr Antwortschreiben vermittelt den Eindruck, dass alle Verwertungsrechte vollständig an Bayer HealthCare übergehen. Einer Mitsprache bei späteren Entscheidungen über die Verwertung der gemeinsam entwickelten Produkte wird damit von vorneherein die Basis entzogen. Da der Anteil der Universität an der Kooperation mit öffentlichen Geldern finanziert wird, dürfen die Produkte nicht völlig aus der öffentlichen Kontrolle entlassen werden.

2. Zeitpunkt der Zahlungen
Nach Ihren Angaben ist mit Zahlungen von Lizenzgebühren durch die Bayer HealthCare AG an die Universität „ab Vermarktungsbeginn“ zu rechnen. Das erscheint uns ungewöhnlich. Üblicherweise werden so genannte Milestone-Vereinbarungen getroffen: für bestimmte vorher festzulegende Ereignisse werden Zahlungen vereinbart, übliche Meilensteine in der Arzneimittelentwicklung sind zum Beispiel Abschluss der präklinischen Phase und Abschluss der klinischer Phase I bis III.

3. Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten
Es wird an der Universität Köln kaum vermeidbar sein, dass von Bayer geförderte Forschungsbereiche mit solchen Bereichen zusammen arbeiten, die nicht von Bayer gefördert sind. Wie wird sichergestellt, das „Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten“ nicht die weitere Forschung am Institut einschränken? Wer hat das letzte Wort bzgl. der Veröffentlichungen? Darf Bayer „marktschädliche“ Äußerungen redigieren?

4. Klinische Studien
Die Feststellung, durch eine Ethikkommission sei ein ordentlicher Ablauf klinischer Studien gesichert, ist irreführend. Ethikkommissionen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen prüfen, ob eine geplante Studie gegen ethische Regeln verstößt. Sie haben keine Kontrollfunktion für den Ablauf der Studie.
Wir halten es für notwendig, dass eine Bewertungsinstanz prüft, ob die in klinischen Studien am Menschen zu testenden Produkte notwendig sind und einen therapeutischen Mehrwert gegenüber existierenden Behandlungen erwarten lassen. Es muss vermieden werden, dass aus kommerziellen Gründen unnötige Studien durchgeführt werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass alle Ergebnisse der Studien veröffentlicht werden. Damit soll ein publication bias vermieden werden, der (z.B. aus kommerziellen Gründen) dazu führt, dass nur positive Studienergebnisse publiziert werden, negative Ergebnisse jedoch nicht.
Außerdem bitten wir Sie darzulegen, ob Uni-Forscher frei über den Abbruch einer Studie entscheiden dürfen, wenn sie die Gesundheit der Proband/innen gefährdet sehen, oder ob der Kooperationspartner Bayer das letzte Wort hat.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, halten aufgrund der vorliegenden Informationen eine Nachbesserung der Verträge in den benannten Punkten für notwendig. Medizinische Forschung darf nicht durch Kapitalinteressen gesteuert werden. Ihre Ausführungen vom 30. März lassen befürchten, dass die öffentlichen Interessen bei den Eigentumsverhältnissen an gemeinsamen Erfindungen nicht ausreichend berücksichtigt sind. Wir fordern, dass die Universität Miteigentümerin an den Erfindungen bleibt. Eine umfassende Klärung der aufgeworfenen Fragen liegt im öffentliche Interesse und ist nur mit Kenntnis der Originalverträge möglich. Deshalb fordern wir nochmals eine vollständige Offenlegung der Verträge.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christian Wagner-Ahlfs, BUKO Pharma-Kampagne
Dr. Thomas Schulz, Vorstand Verband demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten
Philipp Mimkes, Vorstand Coordination gegen BAYER-Gefahren
Prof. Dr. Wulf Dietrich, Vorsitzender Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VdÄÄ)
Dr. Werner Rügemer, Vorstand Business Crime Control
Bernd Eichner, medico international
Kritische Medizinstudierende an der Universität Köln
Gesundheitsladen Köln

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