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Beitrag veröffentlicht im Juni 2010

Bisphenol A

CBG Redaktion

Jährlich werden rund vier Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen Dow Chemicals und Hexion sowie den taiwanesischen Unternehmen Nan Ya Plastics und Chang Chun Plastics zu den größten Herstellern weltweit. BAYER produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China.

die tageszeitung, 30. Juni 2010

Bisphenol-A-haltige Produkte

Gift in kleinen Dosen

Bisphenol-A (BPA) ist eine Chemikalie, die in vielem steckt. So auch in Babyflaschen und Nuckeln. Wie gefährlich ist sie? Die EU prüft, die deutschen Behörden warten so lange ab. VON H. HOLDINGHAUSEN & R. WOLFF

Es wird eng für die europäischen Kunststoffhersteller: Immer mehr EU-Staaten verbieten Babyflaschen oder andere Produkte, die mit Nahrungsmitteln für Kleinkinder in Kontakt kommen, wenn sie die Chemikalie Bisphenol A (BPA) enthalten. Jüngstes Beispiel: Dänemark. Die liberal-konservative Regierung verbietet entsprechende Plastikprodukte mit dem Inhaltsstoff. Ab 1. Juli werden sie aus dem Handel verschwinden. BPA wirkt ähnlich wie das weibliche Hormon Östrogen und steht unter Verdacht, schwere Krankheiten auszulösen oder zu verstärken. Jahrelang hatten dänische Wissenschaftler die Regierung zu einem Verbot der massenhaft hergestellten Chemikalie gedrängt, die sich in zahlreichen Kunststoffprodukten wiederfindet.
Dänemarks Initiative schließt sich nun auch das Nachbarland Schweden an. Umweltminister Andreas Carlgren teilte mit, man werde ein entsprechendes nationales Verbot erlassen, falls es zu keinem EU-weiten Verbot komme. Dem ging ein Appell zahlreicher WissenschaftlerInnen und der staatlichen Chemiebehörde „Kemikalieinspektionen“ voraus. Behördenchefin Ethel Forsberg kritisierte, die EU berücksichtige bei ihrer Risikobewertung äußerst wichtige und von renommierten Wissenschaftlern gemachte Studien nicht ausreichend. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hatte zuletzt 2008 ein Verbot von BPA abgelehnt und den Stoff als unbedenklich eingestuft. Die in der EU geltenden Grenzwerte seien ausreichend .
Die französische Regierung folgte lieber der kritischen Bewertung ihrer nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit und untersagte im Frühjahr Herstellung, Aus- und Einfuhr sowie den Verkauf von BPA-haltigen Babyflaschen. Schon vor zwei Jahren hatte Kanada mit einem solchen Verbot von Babytrinkflaschen und anderen Produkten zur Aufbewahrung von Kleinkindnahrung den Anfang gemacht.

Unklares Zusammenspiel
Auch in Deutschland wurde wegen BPA seither Alarm geschlagen. In seinem Kinder-Umwelt-Survey fand das Umweltbundesamt vor einigen Jahren bei 99 Prozent der 1.790 untersuchten Kinder Bisphenol A im Urin. Andere Studien hätten BPA im Blut, Fruchtwasser und in Gebärmuttergewebe entdeckt, sagt Sarah Häuser, Chemikalienexpertin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND. Weil sich BPA im Körper nicht anreichert, sondern binnen weniger Stunden abgebaut wird, wiesen die gefundenen Belastungen darauf hin, dass Menschen dem Stoff ständig ausgesetzt seien, sagt Silvia Pleschka von der Frauenrechtsorganisation WECF.
Ob die Massenchemikalie BPA gefährlich ist, darüber streiten die Experten. Und für jede Position gibt es die passende Studie. Klar ist: BPA wirkt im Körper ähnlich dem weiblichen Hormon Östrogen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt, die Substanz wandle sich im menschlichen Körper schnell in ein Stoffwechselprodukt um, das keine östrogene Wirkung mehr habe und über die Nieren ausgeschieden werde. Zudem existierten für die Verwendung im Lebensmittelbereich Grenzwerte für BPA. Menschen seien also nicht gefährdet.
Stopp, ruft da die Gegenseite. Es gebe ausreichend Studien über die gesundheitsschädliche Wirkung von Bisphenol A. Die Chemikalie könne die Fruchtbarkeit verringern, Brust- und Prostatakrebs auslösen und die Gehirnentwicklung stören. Außerdem steht sie im Verdacht, Diabetes und Fettleibigkeit auszulösen.
Die Bedeutung sehr geringer Mengen der Substanz sei zumindest „unklar“, sagt Natalie von Götz vom Institut für Chemie und Bioingenieurwissenschaft der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich. Zum Zusammenspiel der Hormone im Körper und zu hormonwirksamen Substanzen gebe es noch viele offene Fragen und einen hohen Forschungsbedarf.
Auch das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau sieht zur Wirkung des Stoffes noch „Datenlücken“. Doch die „vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol-A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken“, warnt das UBA in einem Hintergrundpapier und fordert, Bisphenol A durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Den Zeitpunkt für seine Warnung hatte das UBA genau berechnet: Anfang Juli wird, angeregt durch die Verbotsserie europäischer Staaten, eine Stellungnahme der EU-Lebensmittelbehörde Efsa zu der Chemikalie erwartet.

Deutsche warten ab
Von der deutschen Bundesregierung wird ein Verbot derzeit noch nicht erwogen. „Wir warten die Stellungnahme der Efsa ab“, sagt Robert Schaller, Sprecher des Verbraucherministeriums in Berlin. Bislang orientiere man sich an der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung, dass die Aufnahme von BPA über die Nahrung „zu keiner gesundheitlichen Schädigung führt“, so Schaller. Die europäische Lobbyorganisation der Kunststoffhersteller, Plastics Europe, verweist auf die „überaus umfangreiche Datenlage“ zu Bisphenol A, die eine gute Risikoabschätzung des Stoffes erlaube. Experten der zuständigen Behörden seien auf Basis dieser Daten zu dem Schluss gekommen, dass weitere Schutzmaßnahmen nicht nötig seien.
Verschiedene Umwelt- und Verbraucherorganisationen forderten die Efsa auf, unabhängige Studien zu berücksichtigen. „Eine vorurteilsfreie und umfassende Kenntnisnahme der wissenschaftlichen Literatur“ müsse zu der Erkenntnis führen, dass der Ausstoß von Bisphenol A gesenkt werden muss, vor allem für Hochrisiko-Gruppen wie Kleinkinder und Schwangere, heißt es in einem offenen Brief zahlreicher Organisationen und Wissenschaftler aus Europa und den Vereinigten Staaten an den Vorsitzenden des zuständigen Efsa-Gremiums.
Silvia Pleschka vom WECF betont, die Chemikalie verstecke sich in zahlreichen Alltagsprodukten. „Grenzwerte sind kein Ersatz für ein generelles Verbot“, so Pleschka. „Es gibt keinen Grenzwert, bis zu dem Bisphenol A sicher ist.“

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 29. Juni 2010

Schutzkleidung mangelhaft

Mettmann (RP) Im Fall eines Lecks an der CO-Pipeline wäre die Feuerwehr im Kreis Mettmann schlecht ausgerüstet. Der Sauerstoff reicht nur für 30 bis 45 Minuten. Viel zu wenig Zeit, um Verletzte zu bergen.

Der Kreis Mettmann wehrt sich weiter mit Händen und Füßen gegen die CO-Pipeline. Nach wie vor strittig ist der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP), der im Fall eines Lecks an der 67 Kilometer langen Gasleitung zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Uerdingen in Kraft treten soll.

Landrat contra Büssow
In der gestrigen Sitzung desKreisausschusses beharrte Rechtsdezernent Nils Hanheide auf seiner Auffassung, keiner der Beteiligten habe dem AGAP von Bayer zugestimmt. Es habe lediglich einige Arbeitsgruppensitzungen gegeben. „Abstimmen heißt aber nicht zustimmen“, sagte Hanheide. Damit stellt sich Hanheide, wie auch Landrat Thomas Hendele in der vergangenen Woche, gegen die Auffassung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. Büssow sagte, der Plan sei zwischen dem Betreiber Bayer MaterialScience AG und den betroffenen Kommunen abgestimmt. Nach wie vor nicht geklärt ist für den Kreis, was im Fall eines Lecks passiert, wenn sich das tödliche, farb- und geruchlose Gas ausbreitet.
Bayer ginge offenbar davon aus, dass Kohlenmonoxid „senkrecht in die Luft steige und der Wind kaum eine Rolle spielt“, so Hanheide. Ein Problem habe der Kreis auch mit den „Entspannungsszenarien“. Offenbar möchte Bayer im Fall eines Lecks, dass noch in der Pipeline befindliche CO mit einer Betriebsfackel am Standort Dormagen in der Luft verbrennen. Nicht geklärt ist nach wie vor, ob die Bevölkerung mit Sirenen entlang der Pipeline vor Lecks gewarnt wird. Bayer arbeite daran, betreibe das Sirenenprojekt aber nicht weiter, weil die Pipeline noch vor Gericht verhandelt wird.
Erhebliche Bedenken, was die Ausstattung der Feuerwehr betrifft, äußerte Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin. Die Sauerstoff-Vorräte der eingesetzten Feuerwehrleute reichten maximal 45 Minuten. Bei einem größeren Leck mit vielen Verletzten in Wohnhäusern viel zu wenig Zeit, um alle Menschenleben zu retten, so Martin. Die Feuerwehr brauche darüber hinaus Spezial-Fahrzeuge, um überhaupt gefahrlos in die Nähe eines Lecks zu fahren. Nach wie vor strittig bleibt auch die Alarmierung. Im Fall eines Lecks, das Bayer selbst erkennt, wird zunächst die Werksfeuerwehr und dann erst die Feuerwehr informiert.

Sonderschutzplan nötig
„Die Bezirksregierung handelt ohne Rücksicht auf Verluste“, sagte Klaus-Dieter Völker (CDU). Da sei offenbar eine mächtige Bayer-Lobby aktiv, so Völker weiter. Im Kreis könne man immer nur staunen, was da alles durchgesetzt werde.
Der Kreis Mettmann geht nun offenbar davon aus, dass sich die Bezirksregierung nicht weiter einmischen möchte. Statt dessen sei der Kreis nun angehalten, auf eigene Kappe so genannte Sonderschutzpläne zu erstellen. VON OLIVER WIEGAND

alle Infos zur Kampagne

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Information vom 29. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Duogynon: weitere Opfer gehen in die Öffentlichkeit

Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / aktuelle Berichte in SPIEGEL und WDR / „skandalöses Urteil aufheben!“ / Unterstützung durch Contergan-Geschädigte

Zahlreiche Medien berichteten in den vergangenen Wochen über die Forderung von Duogynon-Opfern nach einer finanziellen Entschädigung und einer Entschuldigung durch die Firma Schering. Bei den Initiatoren der Kampagne meldete sich eine große Zahl weiterer Betroffener. Dem Unternehmen Bayer Schering, Rechtsnachfolgerin von Schering, wurde unterdessen die Klageschrift von drei Opfern zugestellt.

Andre Sommer, einer der Kläger: „Die Firma Bayer Schering sagt in der Öffentlichkeit, sie habe nichts zu verbergen. Warum setzt sich das Unternehmen dann nicht mit uns in Verbindung und legt alle Unterlagen zu Duogynon offen? Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Allein bei Sommer meldeten sich nach den aktuellen TV-Berichten rund 70 Geschädigte.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Kampagne initiiert hat: „Das erste Verfahren gegen Schering wurde 1980 mit der ungeheuerlichen Begründung eingestellt, die Schädigung eines Fötus stelle keinen Straftatbestand dar, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Die Justiz ist gefordert, dieses skandalöse Urteil zu tilgen. Schließlich hat Schering selbst in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf.“ Auf Einladung der CBG hatten mehrere Betroffene in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären gesprochen.

Die Reaktion weiterer Betroffener (z.T. anonym):

=> „Meine jahrelangen Schmerzen, die Isolation in den ersten 6 Lebensjahren, die Ausgrenzungen danach, die immer noch andauernde Angst vor Blindheit - all das kann niemand wieder gut machen. Trotzdem fordere ich Bayer Schering auf, endlich zu seiner Verantwortung zu stehen!“
Andre Meier (Name von der Redaktion geändert)

=> „Meine Frau hat ebenfalls Duogynon eingenommen, unser Sohn wurde mit einer Gaumenspalte geboren. Es traf etwas später auch seine Schwester, ebenfalls nach der Einnahme von Duogynon.“

=> „Als Betroffener finde ich die Verhaltensweise merkwürdig, dass eine pharmazeutische Firma sich beständig weigert, Einblicknahme in ihre Duogynon betreffenden Unterlagen zu gewähren und sich lieber auf Veröffentlichung verklagen lässt. Diese Haltung spricht für mich dafür, dass bei Bayer Schering die Befürchtung besteht, sich bei Akteneinsicht eben DOCH gewinnschmälernden Schlussfolgerungen ausgesetzt zu sehen. Den von Schering in Auftrag gegebenen Gutachten muss immer der Verdacht anhaften, das Lied des Geldgebers zu singen.“
Wolf-Dietrich Molzow

=> „Ein Verdacht richtete sich bei mir schnell auf Duogynon, das ich als Schwangerschaftstest eingenommen hatte. Eine Spaltbildung lässt sich im Entwicklungsablauf des Embryos zeitlich ziemlich klar einordnen, genau zu dem Zeitpunkt habe ich Duogynon eingenommen.“

=> „Unser Sohn wurde mit einem schweren Herzfehler geboren. Er wurde nur 3 Monate alt.“

=> „In drei Wochen werde ich zum 14. Mal in meinem Leben operiert. Hätte das alles verhindert werden können? Hätte verhindert werden können, dass noch 10 Jahre nach meiner Geburt wegen Duogynon behinderte Kinder auf die Welt kamen? Ich möchte Aufklärung darüber.“
Karin Riedhammer, geb. 1966

=> „Mein Sohn hat eine Blasenextrophie und ist mindestens 10 Mal operiert worden.“

In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft die Präparate Duogynon, Cumorit und Primodos eingenommen hatten, schwere Fehlbildungen erlitten, darunter Herzfehler, fehlende Gliedmaßen, Gaumenspalten, Fehlbildungen der Genitalien, Wasserkopf und Nierenschäden. Die Firma Schering hatte trotz jahrelanger, auch interner Warnungen an den hormonellen Schwangerschafts-Tests festgehalten. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

Unterstützung erhalten die Betroffenen von Contergan-Opfern: „Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, dürfen aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen werden. Die verantwortlichen Firmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, für die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!“, so Christian Stürmer vom Contergannetzwerk.

Hier die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützen

Weitere Informationen:
· Artikel im SPIEGEL: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Informationen von Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de
· Artikel „Bittere Pillen von Schering“

Klimakiller

CBG Redaktion

28. Juni 2010, BUND NRW

Massenprotest gegen Kohlekraftwerk in Krefeld

Heute endet Einwendungsfrist / BUND warnt vor neuem energiepolitischen Fiasko / Auch Landesregierung in der Pflicht

Zum Ende der Einwendungsfrist gegen den Antrag der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG zum Bau und Betrieb eines Steinkohlenkraftwerks in Krefeld-Uerdingen haben mehr als 21.500 Bürgerinnen und Bürger ihren Protest gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die Betroffenen unterstützten damit eine vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit dem Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV) in Krefeld und der Duisburger Bürgerinitiative Saubere Luft initiierte Kampagne gegen das Vorhaben. Zugleich legte der BUND seine mehr als 300-seitige offizielle Stellungnahme zum Genehmigungsantrag vor. Der Umweltverband forderte die Bezirksregierung Düsseldorf auf, den Genehmigungsantrag wegen „zahlreicher unheilbarer Verletzungen des Planungs- und Umweltrechts“ zurückzuweisen.

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Das geplante Kohlekraftwerk ist bauplanungsrechtlich unzulässig und verstößt gegen die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung. Dazu gefährdet das Vorhaben wegen seines hohen Kohlendioxid- und Schadstoffausstoßes das Wohl der Allgemeinheit. Durch den Bau und Betrieb würden zudem streng geschützte Lebensräume und seltene Tierarten gefährdet und der Rhein durch zusätzliche Wärmefrachten weiter aufgeheizt. Wir appellieren an Trianel, den Antrag für dieses schädliche und energiewirtschaftlich überflüssige Kraftwerk zurückzuziehen und so ein weiteres juristisches und wirtschaftliches Fiasko zu vermeiden.“ Sollte die Bezirksregierung trotzdem eine Genehmigung erteilen, bereite sich der BUND mit Unterstützung der Bürgerinitiativen schon jetzt auf eine mögliche Klage vor.

Das geplante Trianel-Kohlekraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 Megawatt würde nach Angaben des Vorhabensträgers jährlich etwa 4,3 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren. Dazu würde die Bevölkerung gemäß Trianel durch den jährlichen Ausstoß von mindestens 124.000 Kilogramm des extrem gesundheitsschädlichen Feinstaubes, mehr als 1.700 Tonnen Stickstoffdioxid, 2.400 Tonnen Schwefeldioxid und einem krebsverursachendem Gemisch aus Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo(a)pyren, Chrom (VI) und Kobalt sowie dem Nervengift Quecksilber gefährdet. Nur ein Bruchteil der Feuerungswärmeleistung soll als Dampf für den CHEMPARK Krefeld-Uerdingen genutzt werden.

Die Kraftwerkskritiker fordern deshalb seit langem von Trianel, ein dem tatsächlichen Bedarf des CHEMPARKS entsprechendes, wesentlich weniger umweltschädliches Gas- und Dampf-Kraftwerk zu planen.

Von der neuen Landesregierung erwartet der BUND klare politische Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Energiepolitik ohne neue Kohlekraftwerke. „Durch die sofortige Rücknahme des schwarz-gelben Entwurfs für einen neuen Landesentwicklungsplan muss der Wildwuchs neuer Klimakiller-Kraftwerke unterbunden werden“, fordert Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. „NRW braucht dringend ein Landesklimaschutzgesetz und neue landesplanerische Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien und der Förderung dezentraler Effizienzkraftwerke.“

Mehr Infos von BUND und Bürgerinitiativen: Den Download der BUND-Stellungnahme finden Sie unter http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/krefeld/

Die Einwendung der CBG

Rheinische Post, 29. Juni 2010

22 233 Einwände

Krefeld (RP) Die Kraftwerksgegner präsentierten gestern das Ergebnis des Einwendungsverfahrens. In Krefeld sammelten sie 11 500 Stimmen, in Duisburg 8750. Der BUND droht mit einer Klage, falls Trianel den Antrag nicht zurückzieht.

4,8 Prozent aller Krefelder haben sich am Einwendungsverfahren gegen das im Chempark geplante Steinkohlekraftwerk beteiligt. Dies teilten die Kraftwerksgegner gestern mit. 22 233 Bürger unterschrieben demnach den vorformulierten Beschwerdebrief, 90 Prozent davon kommen aus dem betroffenen Umfeld, Krefeld und Duisburg. 1000 Unterschriften wurden von Greenpeace in Aachen gesammelt, dem Stammsitz von Trianel. Der Rest stammt aus dem Umland. Zusätzlich gingen 22 individuelle Einwendungen bei der Bezirksregierung direkt ein. Elmar Thyen, Sprecher von Trianel, sagte gestern auf Anfrage: „Wir werden die Zeit bis zum Erörtungstermin nutzen, um die Einwendungen zu prüfen.“ Nachbesserungen schloss er nicht aus.
Dirk Jansen, Geschäftsleiter des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), forderte Trianel auf, die Planung des Kohlekraftwerks zurückzuziehen und stattdessen ein kleineres Gas- und Dampfturbinenkraftwerk zu bauen. Als Warnung nannte er den Fall Datteln: Dort hat Eon ein Kohlekraftwerk trotz Klageverfahrens gebaut. Das Oberverwaltungsgericht erklärte im September 2009 den Bebauungsplan für unwirksam. Noch ist nicht klar, ob dieses Kraftwerk jemals in Betrieb gehen kann.
Falls die Bezirksregierung den Genehmigungsbescheid für das Krefelder Kraftwerk erteilt, würden die Kraftwerksgegner auch in Krefeld klagen, sagte Jansen. Dafür habe der BUND eine 300-seitige offizielle Stellungnahme geschrieben. Die Positionen in Kurzfassung:

1. Das Kraftwerk stehe mit der Landesplanung und Regionalplanung und der gültigen Bauleitplanung der Stadt nicht im Einklang.
2. Trianel hätte Alternativen präsentieren müssen, sowohl vom Standort her, als auch technisch.
3. Das Kraftwerk verstoße gegen Naturschutzrecht. In den Rhein würde Quecksilber geleitet, in die Luft gelangten Stickstoff und Quecksilber. Die Kühlwasserentnahme und Einleitung in den Rhein würde die Fischfauna gefährden, der Bau würde Lebensräume von Amphibien und Fledermäusen bedrohen. Jansen: „Ein besseres Quecksilberabscheideverfahren, das übrigens von Currenta selbst entwickelt wurde, könnte die Ausscheidung von Quecksilber um den Faktor 10 minimieren.“ 4. Die Wasserentnahme aus dem Rhein verstoße gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Aalschutzverordnung und die Fischgewässer-Richtlinie. Dazu gebe es erhebliche Bedenken bezüglich der Hochwassersicherheit der Anlage.
5. Der Antrag verstoße gegen immissionsschutzrechtliche Bestimmungen, die „lufthygienische Situation“ würde verschlechtert. Trianel solle einen „Gewebefilter“ einsetzen, dieser würde auch kleinere Partikel besser abfangen.
Die Unterschriften gaben BUND, Niederrheinischer Umweltverein und die Rheinhauser Initiative „Saubere Luft“ gestern bei der Bezirksregierung ab. VON SEBASTIAN PETERS

[Rot-Grün] Rot-Grüne Koalition

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Rot-Grüne Koalitionsverhandlungen:

„CO-Pipeline und neue Kohlekraftwerke jetzt stoppen!“

Anlässlich der rot-grünen Koalitionsverhandlungen fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) einen endgültigen Stopp der gefährlichen CO-Pipeline quer durch NRW sowie einen Verzicht auf alle neuen Kohlekraftwerke.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Bevölkerung lehnt die unnötige und gefährliche CO-Pipeline ab. Gleichzeitig würde der Bau von Kohlekraftwerken den Status von NRW als Europas Klimakiller Nummer eins über Jahrzehnte hinweg zementieren. Die neue Landesregierung muss dem Wohl von Bürgern und Umwelt Vorrang gegenüber den Interessen der Industrie einräumen - hierfür wird sich die SPD jedoch aus der Umklammerung der IG BCE befreien müssen.“ Jan Pehrke, ebenfalls im CBG-Vorstand, ergänzt: „Wir hoffen, dass die Grünen nicht zugunsten einer Macht-Perspektive von ihrer grundsätzlichen Ablehnung von Gentechnik, CO-Pipeline und Kohleverstromung abrücken. Wir benötigen deutliche Akzente für einen ökologischen Umbau der Wirtschaft!“

Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Bruchs der Pipeline nicht helfen könnte. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss daher das Prinzip, giftige Gase nur am Ort ihrer Weiterverarbeitung zu produzieren, dringend bestehen bleiben. Die Kampagne gegen die Leitung wird von mehr als 100.000 Menschen unterstützt.

Die SPD hatte im August 2007 auf einem Landesparteitag beschlossen, dass die Produktion von Kohlenmonoxid am Ort der Weiterverarbeitung erfolgen muss. Die Chemie-Gewerkschaft IG BCE hatte sich jedoch in den vergangenen Jahren stets in den Dienst der BAYER-Geschäftsleitung gestellt und industriepolitische Entscheidungen der SPD-Spitze maßgeblich beeinflusst. IG BCE-Chef Michael Vassiliadis verstieg sich kürzlich gar zu der Falschaussage, ein Verzicht auf die Pipeline würde zu Transporten von giftigem Gas über die Straße führen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatten erhebliche Mängel in den Planungsunterlagen dokumentiert und die Inbetriebnahme daher bislang auf Eis gelegt. Rückenwind erhalten die Pipeline-Kritiker auch durch den geplanten Bau einer neuen Polyurethan-Anlage in Dormagen, die zu einem Engpass an Kohlenmonoxid führen wird. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, könnte BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld-Uerdingen bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten.

Noch bis zum Wochenende sammeln Umweltverbände zudem Einwendungen gegen den Bau des Kohlekraftwerks im BAYER-Werk Krefeld. Diese werden der zuständigen Bezirksregierung am kommenden Montag übergeben. Zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April hatte die CBG Gegenanträge zum Bau der Pipeline und dem Krefelder Kraftwerk eingereicht.

Informationen zur Kampagne gegen die Pipeline
Informationen Kohlekraftwerken

GenReis

CBG Redaktion

24. Juni 2010, Greenpeace

Reis in Brasilien bleibt gentechnikfrei!

In Brasilien kommt kein Gen-Reis des deutschen Agrarkonzerns Bayer auf die Felder. Bayer wollte den brasilianischen Landwirten genmanipulierten Reis (LL62) in Kombination mit einem hauseigenen Unkrautvernichtungsmittel, Glufosinat, verkaufen. Glufosinat ist hochgiftig und in Europa verboten. Gestern wurde bekannt, dass Bayer nach jahrelangen Protesten von Greenpeace und weiteren Organisationen seine Anträge für einen Anbau von LL62 in Brasilien zurückgezogen hat.

Reis ist weltweit eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel. Fast die Hälfte der Erdbevölkerung ernährt sich von Reis. Agrarkonzerne drängen immer wieder mit gentechnisch veränderten Sorten auf den lukrativen Markt. In Brasilien ließ Bayer den Gen-Reis LL62 seit 2002 zu Versuchszwecken anbauen. Gleichzeitig warb der Konzern mit intensiver Lobbyarbeit bei Landwirten und Zulassungsbehörden für einen kommerziellen Anbau. Doch die Skepsis gegen das Gen-Produkt überwog.

Um störendes Unkraut auf Feldern mit LL62 zu entfernen, muss ein Pestizid verwendet werden, gegen das die Reis-Pflanzen durch Genmanipulation resistent sind. Glufosinat wird unter dem Namen Basta oder Liberty vermarktet und wirkt - bis auf den Gen-Reis - auf alle Pflanzen toxisch. Es kann sich aber auch in den Reis-Körnern ansammeln und die menschliche Gesundheit beeinflussen - beispielsweise die Fruchtbarkeit. Bisher ist LL62 nur in den USA zugelassen. Theoretisch. Denn auch dort wird er von Landwirten gemieden.

Auch der Verband der brasilianischen Reisbauern Rio Grande de Sul ließ sich nicht überreden, den riskanten Gen-Reis zu unterstützen. Aus Sorge vor den unkalkulierbaren Risiken des Gen-Produkts und dem Verlust internationaler Export-Märkte, wie Europa, lehnten Landwirte den Anbau ab.

Bayers Rückzug in Brasilien ist ein gemeinsamer Sieg von Landwirten, Verbrauchern und Umweltorganisationen, sagt Stephanie Töwe, Gentechnik-Expertin von Greenpeace. Ein derartiger Risiko-Reis darf nicht auf die Felder und in den Lebensmittel-Handel gelangen. Beate Steffens

alle Infos zur Kampagne

28. Juni 2010, die tageszeitung

Vorerst kein Gentech-Reis

Brasilianer blockieren Bayer

Bayer Crop Science zieht seinen Antrag auf Zulassung des Genreises „Liberty Link“ vorläufig zurück und reagiert auf die Skepsis von Südbrasiliens Bauern. VON GERHARD DILGER

PORTO ALEGRE taz | Die Zulassung des Bayer-Genreises „Liberty Link 62“ für den kommerziellen Anbau in Brasilien schien nur noch eine Formsache zu sein. Doch letzte Woche machte der Chemiemulti überraschend einen Rückzieher. „Dieser proaktive Ansatz“ ergebe sich aus der „Notwendigkeit, den Dialog mit den Hauptbeteiligten der Reis-Produktionslinie in Brasilien zu erweitern“, erklärte Bayer Crop Science in São Paulo.
Es handelt sich allerdings nur um einen taktischen Rückzug - Bayer strebt die Zulassung des Genreises bereits seit 2003 an. Durch Lobbyarbeit soll nach wie vor dafür gesorgt werden, dass „die Liberty-Link-Technologie für Reis auf den Markt gebracht werden kann“, wie es in der Erklärung heißt.
Durch Genmanipulation ist die Reissorte gegen das Herbizid Glufosinat resistent, das Bayer unter dem Namen Liberty zusammen mit dem Saatgut vertreiben möchte.
Voraussetzung sei jedoch die Unterstützung durch die Produzenten und die „breite Akzeptanz des Marktes“. Selbst die traditionell gentechfreundlichen Großfarmer aus dem südlichen Bundesstaat Rio Grande do Sul, wo rund 60 Prozent der brasilianischen Gesamtproduktion angebaut werden, halten sich bedeckt.
Sie fürchten vor allem um ihre Exporte - im letzten Jahr führte Brasilien eine Million Tonnen aus. Wegen des fehlenden Marktes sei man „derzeit“ gegen die Zulassung, sagte ein Verbandssprecher auf der öffentlichen Anhörung im März 2009.
Die Wissenschaftler der staatlichen Agrarforschungsbehörde Embrapa befürchten die Kontaminierung konventioneller und wilder Reissorten durch die Bayer-Sorte. Embrapa hat allerdings keine grundsätzlichen Einwände gegen Gentech in der Landwirtschaft: Unter dem Protest von Kleinbauern-, Umwelt- und Verbraucherverbänden wurden entsprechende Soja-, Mais- und Baumwollsorten in Brasilien seit 2003 zugelassen. Gensoja macht bereits 85 Prozent der Gesamtproduktion aus, der Einsatz von Pflanzengiften nimmt rapide zu.
Larissa Packer von der Organisation Terra de Direitos freute sich über den Rückzug Bayers als „Niederlage“ für den Multi und als „Zeitgewinn“ für die Gentechgegner, die ihren Druck auf die Regierung verstärken wollen.
Beim Thema Genreis bekommen sie Argumentationshilfe aus den USA: Dort verlor Bayer im letzten halben Jahr vier Millionenprozesse gegen Landwirte, deren Reisernte durch Bayer-Versuchsfelder verseucht worden war.

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

22. Juni 2010

Solidaritätsadresse

Das Contergannetzwerk erklärt sich mit den Duogynon-Opfern und insbesondere mit der Interessengemeinschaft duogynongeschädigter Kinder e.V. solidarisch.

I. Staatliches Fehlverhalten
Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend ihre unheilvolle Allianz mit der pharmazeutischen Industrie aufzugeben und sich der Verantwortung zu stellen, die sich aus der Verletzung der Schutzpflichten aus Art. 2 Abs 2 i.V. mit Art 1 des Grundgesetzes zum Erlass adäquater Arzneimittelschutzvorschriften ergeben.

Der Staat ist nicht nur verpflichtet, Schutzvorschriften zu erlassen, sondern auch eine adäquate Marktüberwachung zu gewährleisten.

Sowohl bei den durch „Duogynon“, als auch bei den durch „Contergan“ Geschädigten hat der Staat einseitig die Interessen der pharmazeutischen Industrie befördert und hierbei nicht nur die Interessen der betroffenen Kinder vernachlässigt, sondern in Sachen Contergan seine wahren Intensionen offenbart, indem er sämtliche Ansprüche der betroffenen Kinder gegen ihre Schädigungsfirma Grünenthal per Bundesgesetz /(§23 I des Errichtungsgesetzes der Conterganstiftung) ausgeschlossen hat. Wenn aufgrund dieses gesetzlichen Ausschlusses die Conterganopfer wenigstens noch ein Almosen – bis zum 01.07.2008 (für Schwerstgeschädigte ohne Arme und/oder ohne Beine) in Höhe von höchstens € 545,-- und aufgrund des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ nunmehr höchstens € 1.116 (Schwerstopfer) erhalten, bekommen die Duogynon-Geschädigten nichts!
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich um die rd. 3000, als embryonalgeschädigte Kinder Geborenen, für die der Staat aufgrund der oben aufgezeigten Umstände eine besondere Verantwortung trägt, in angemessener Weise zu kümmern!
Nachdem nun auch das Bundesverfassungsgericht den Conterganopfern nicht weitergeholfen hat, werden Conterganopfer des Contergannetzwerkes den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen!
Es ist schlicht unerhört und unanständig, dass der Staat den Banken Milliarden zur Verfügung stellt, es aber nicht einmal für nötig befindet, seine Schulden bei seinen Opfern zu bezahlen!

II. Verantwortung der Pharmaunternehmen
Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, sind aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen. Auch die Schädigungsfirmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, auf die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!

Contergannetzwerk
73760 Ostfildern

Vorsitzender: Christian Stürmer
Weiherhagstr. 6
Email: recht@contergannetzwerk.de
Tel.: 0711/3101676
www.contergannetzwerk.de

Bienensterben

CBG Redaktion

21. Juni 2010

Italienische Forscher haben eine neue Studie zu den Ursachen der weltweiten Bienensterben veröffentlicht: The puzzle of honey bee losses: a brief review

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden dabei oftmals unterschätzt wird, bzw dass Forscher, die von der Chemie-Industrie finanziert werden, diesen oftmals bewußt ignorieren.

Die Untersuchung findet sich online unter http://www.bulletinofinsectology.org/pdfarticles/vol63-2010-153-160maini.pdf

alle Unterlagen zur Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

ARD Magazin „Brisant “, 17. Juni 2010, 17:15 Uhr

Hormonpräparat „Duogynon“

Geschädigt durch einen Schwangerschaftstest?

André Sommer kam missgebildet zur Welt - ohne Blase und mit deformiertem Penis. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer Schering genommen. Besteht ein Zusammenhang?

„Als ich zur Welt kam, war meine Blase außen am Körper. Das ganze nennt man Blasenekstrophie. Die Blase war an der Bauchdecke außen angewachsen. Ständig tröpfelte Urin raus. Zudem waren die Genitalien missgebildet.“ André Sommer kam missgebildet zur Welt. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer-Schering eingenommen. Bereits Ende der 60er-Jahre geriet das Hormonpräparat in den Verdacht, Missbildungen auszulösen. Doch eine Klage gegen Schering, den heutigen Bayer-Schering-Konzern, scheiterte. Ein Zusammenhang zwischen „Duogynon“ und Missbildungen konnte nie bewiesen werden. Für den Grundschullehrer André Sommer ist das bis heute unverständlich: „Ich habe im Laufe der Jahre immer wieder nachgefragt, warum damals der Prozess nicht weiterging. Und für mich selber war es klar, dass irgendwann, wenn ich alt genug bin, dass ich einmal das Thema abschließen wollte.“

Neuer Auskunftsanspruch
Bei unseren Recherchen stoßen wir auf den Medizin-Rechtler Jörg Heinemann. André Sommer hofft auf seine Hilfe. „Wenn man bedenkt, dass nach über 30 Jahren noch immer mehr als 1.000 Menschen rumlaufen mit teils sehr schweren Schädigungen. Und keiner von denen wurde jemals entschädigt. Das ist wirklich ein schreiendes Unrecht.“ Falls „Duogynon“ wirklich Schuld ist. Das lässt sich heute, dank eines neues Auskunftsanspruchs, vielleicht leichter herausfinden. Demnach können Betroffene von Pharmaherstellern die Herausgabe aller Unterlagen zu einem Medikament verlangen, und damit eventuell ihren Schadensersatzanspruch beweisen. André Sommer hofft, dass es zum Beispiel interne Studien oder Arztberichte gibt, die Bayer bisher unter Verschluss gehalten hat.

Seine Behinderung wird ihn ein Leben lang begleiten. Seit seiner Kindheit hat er eine künstliche Ersatzblase. Daraus fließt der Urin über einen Ausgang an der Bauchdecke direkt in einen Plastikbeutel. Doch Bayer lehnt jede Verantwortung für seine Behinderung ab. Auch gegenüber „Brisant“ äußert sich der Konzern nur schriftlich. „In den 70er- und 80er-Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen ... durchgeführt, ohne dass sich daraus Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von ‚Duogynon‘ und den gemeldeten Fällen von Missbildungen ... ergaben.“

Zweiter „Contergan-Fall“?
André Sommer hat jetzt auf Auskunft geklagt. Über seine Internet-Seite „www.dogynonoper.de“ melden sich täglich neue Betroffene. „Es ist so, dass sämtliche Mütter Betroffener “Duogynon„ genommen haben und auch keine andere Ursache ersichtlich ist. Ich denke, das spricht schon dafür, dass man hier einen zweiten Contergan-Fall hat“, sagt der Anwalt für Medizinrecht, Jörg Heymann. Auch im Fall des Schlafmittels Contergan sah es Anfang der 60er-Jahre zunächst aussichtslos aus. „Wenn Bayer wirklich der Meinung ist, dass es keine Beweise gibt, dann dürfte es ja kein Problem sein, dass die Akten offengelegt werden. Und darum geht es ja eigentlich“, sagt André Sommer. Er will endlich wissen, warum er missgebildet zur Welt gekommen ist. War es Zufall oder die Schuld eines Pharmakonzerns?

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Yaz / Yasmin

CBG Redaktion

Schweizer Fernsehen (SF1), 10. Juni 2010

Weltweit hunderte von toten Frauen wegen Verhütungsmitteln

Bis jetzt waren nur vereinzelte Fälle bekannt. Jetzt zeigen Recherchen von «10vor10»: Hunderte Frauen sind weltweit in den letzten zehn Jahren nach dem Gebrauch hormoneller Verhütungsmittel gestorben. «10vor10» ist es gelungen, zum ersten Mal Einblick in die interne Datenbank der US-Gesundheitsbehörde FDA zu erhalten. Swissmedic bestätigt die Grössenordnung der Todesfälle.

«10vor10» hat den Datensatz nach den Weltmarkt-Leader-Produkten durchkämmt. Das sind die Antibabypillen von Bayer, Yasmin und Yaz, sowie das Verhütungspflaster Evra von Janssen Cilag und der Nuvaring von Essex Chemie.
Die umsatzstärksten Produkte erscheinen in der Datenbank auch am häufigsten mit gesundheitlichen Folgeschäden - und am häufigsten mit Todesfällen. Die Todesfälle - in gerundeten Zahlen: Yasmin 140 Tote, Yaz 50 Tote, Nuvaring 40 Tote, Evra 130 Tote. Die Leiterin Marktüberwachung bei der Swissmedic, Karoline Mathys, bestätigt gegenüber «10vor10» die Anzahl der weltweiten Todesfälle: «Wenn man die internationalen Sicherheitsdaten anschaut - dann entspricht es dieser Grössenordnung.»

FDA-Liste mit über 10‚000 Einträgen
Auf der CD der US-Kontrollbehörde FDA (Food and Drug Administration) sind Reports von Ärzten, Spitälern, Pharma-Unternehmen und Privaten aufgelistet. In den über 10‘000 Spontanmeldungen der letzten zehn Jahre, welche die Leader-Produkte betreffen, sind harmlose Nebenwirkungen wie Kopfweh und Schlaflosigkeit dokumentiert, aber auch Lungenembolien und Todesfälle.
Ob und wie weit das Verhütungsmittel im Einzelfall den Tod mitverursacht hat, geht aus den Spontanmeldungen nicht hervor. Diese sind Verdachtsmeldungen, nicht gesicherte Arztberichte.

Oberster Kontrolleur «ergriffen und überrascht»
Der Basler Chefarzt und Präsident der Swissmedic-Begleitkommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, zeigte sich gegenüber «10vor10» über die hohe Anzahl der Todesfälle überrascht: «Es ist für mich emotional ergreifend und sehr tragisch». Andererseits sei bekannt, dass hormonelle Verhütungsmittel Embolien und Thrombosen verursachen, die im Extremfall gar zum Tode führen könnten.
Der Berner Frauenarzt Daniel Brügger, der seit Jahren vor den neueren hormonellen Verhütungsmitteln warnt, sagt: «Ich bin schockiert. Man hätte die Todeszahlen besser kommunizieren sollen.»

Warum hat Swissmedic Todesfälle bisher verschwiegen?
Karoline Mathys von der Swissmedic sagte dazu gegenüber 10vor10: «Wenn man bei allen Arzneimitteln - es gibt viele Arzneimittel - irgendwelche Spontanmeldungen auswerte und Zahlen herausgäbe, würde man eine Verunsicherung auslösen - mit Zahlen, die so nicht verlässlich sind.» Um die Häufigkeit eines Risikos festzustellen, brauche es Studien, so Mathys weiter.

Pharma-Firmen: Spontanmeldungen ohne Aussagekraft
Die Pharma-Unternehmen Bayer, Janssen Cilag und Essex Chemie wollten zu den konkreten Zahlen der Todesfälle keine Stellung nehmen. Sie betonten aber, die Reports seien Spontanmeldungen und als solche nicht immer vollständig, weil Informationen über gleichzeitig eingenommene Medikamente sowie Angaben über Vorerkrankungen und Veranlagungen häufig fehlen würden.
Spontanmeldungen hätten keine Aussagekraft, wenn es um das Risiko eines Medikamentes gehe. Die drei Unternehmen halten fest, das positive Nutzen/Risikoprofil ihrer Verhütungsmittel sei von Experten, Behörden und in umfangreichen Studien wiederholt bestätigt worden.

FDA-Studie zu Todesfällen
Die US-Behörde FDA wollte gegenüber «10vor10» die Zahlen nicht kommentieren, obwohl sie das Datenmaterial selber geliefert hatte. Die FDA teilte nur mit, eine Studie zu den Todesfällen sei im Gange.
Der Präsident der Swissmedic-Kommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, sagte dazu: «Wenn ich Chef einer Behörde wäre, die soviel Spontanmeldungen über Todesfällen dokumentiert hat, würde ich das auch näher anschauen.»

Klagen in den USA und Kanada
Das Resultat der FDA-Studie dürfte auch Anwaltskanzleien in den USA interessieren. Bayer sieht sich wegen Nebenwirkungen ihrer Verhütungsmittel Yasmin und Yaz laut eigenen Angaben allein in den USA mit 1750 Klagen konfrontiert, in Kanada mit 8 Sammelklagen. Janssen Cilag und Essex Chemie wollten dazu keine weiteren Angaben machen. Mario Poletti

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Bisphenol A

CBG Redaktion

9. Juni 2010

Das Umweltbundesamt äußert sich heute deutlich zu den Risiken von Bisphenol A („...die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken“). Die Bayer AG gehört zu den größten Herstellern weltweit.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit langem ein Verbot risikoreicher Anwendungen wie Lebensmittel-Verpackungen, Babyflaschen und Kinderspielzeug, siehe hierzu die jüngste Stellungnahme Bisphenol A: Risikoreiche Anwendungen jetzt verbieten!.

Umweltbundesamt (UBA)

Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen

Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht

Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen.
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit.
Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung.
Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“
Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das UBA wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind.
Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.
Das neue Hintergrundpapier „Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3782.pdf kostenlos zum Download bereit.

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Duogynon-Opfer reichen Klage ein

Tausende von Missbildungen durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / Berichte heute in SPIEGEL und WDR

Das Magazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über eine Klage von Medikamenten-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

Nach Schätzungen von Pädiatern sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Andre Sommer, einer der Kläger: „Wir fordern Gerechtigkeit für alle Duogynon-Opfer. Die Firma Bayer darf unsere Ansprüche nicht abblocken, sondern muss auf uns zugehen und alle Unterlagen offen legen. Der Konzern darf es nicht darauf ankommen lassen, einen Rechtsstreit bis in die letzte Instanz auszufechten. Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Der Bayer-Konzern hatte Schering im Jahr 2006 übernommen.

In der Bayer-Hauptversammlung am 30. April hatten mehrere Betroffene auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) eine Entschuldigung gefordert (das erste Foto des SPIEGEL-Artikels zeigt den Betroffenen Karl Murphy aus England am Rednerpult). Bayer-Chef Werner Wenning hatte dies vor rund 4000 Aktionären jedoch abgelehnt. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Ende der siebziger Jahre hat Schering auf jeder Primodos-Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem das Präparat wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf. Zur selben Zeit hat Schering betroffenen Eltern ein Vergleichsangebot gemacht – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterlassen. Es ist daher grotesk, wenn Bayer heute einen Zusammenhang leugnet. Die Firma ist für die Schädigung tausender Kinder zwar nicht selbst verantwortlich, doch durch die Übernahme von Schering hat Bayer auch die Verantwortung für den Skandal um hormonelle Schwangerschaftstests übernommen.“

Die Ärztin Isabel Gal hatte schon 1967 festgestellt, dass Mütter missgebildeter Kinder zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz hormonelle Schwangerschaftstests verwendet hatten. Die französische Firma Roussel, die ein ähnliches Präparat herstellte, stellte daraufhin die Produktion ein. Schering hingegen beließ Primodos auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte. Dabei hatten bereits Ende der 60er Jahre Mitarbeiter der britischen Schering-Tochter die Firmenzentrale in Deutschland vor den Risiken gewarnt. In einem von der Zeitung Sunday Times veröffentlichten Brief heißt es wörtlich: „Wir müssen bezüglich des möglichen Zusammenhangs von Primodos und Geburtsschäden zu einer Lösung kommen. Als Hersteller ist es unsere moralische Pflicht, alles Menschenmögliche zu unternehmen, die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten.“ Trotzdem stellte das Unternehmen den Verkauf des Mittels in Deutschland erst 1981 ein. Zu diesem Zeitpunkt waren risikolose Urintests seit mehr als zehn Jahren auf dem Markt – Tausende Fehlbildungen hätten verhindert werden können.

Schering ist seit vielen Jahren Weltmarktführer für Kontrazeptiva. Duogynon/Primodos enthielt die selben Hormone, die heute in geringerer Konzentration als Antibaby-Pille verkauft werden. Kritiker vermuten, dass die jahrelangen Warnungen vor hormonellen Schwangerschaftstests in den Wind geschlagen wurden, um negative Publicity für Kontrazeptiva zu vermeiden.

Hier die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützen

Weitere Informationen:
· Artikel im SPIEGEL: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Informationen von Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de
· Artikel „Bittere Pillen von Schering“

[SPIEGEL] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

7. Juni 2010

Der SPIEGEL berichtet über die Kampagne zur Entschädigung von Duogynon-Opfern

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über die Klage von Duogynon-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests von Schering erlitten.

Der vollständige Artikel findet sich hier: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf. Das Foto auf der ersten Seite zeigt Karl Murphy, der auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER-Hauptversammlung Ende April in Köln sprach.

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[Einwendung] Klimakiller

CBG Redaktion

Presse Information vom 2. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Klimakiller“: Einwendung gegen Kohlekraftwerk Krefeld eingereicht

hoher CO2- und Schadstoff-Ausstoß in der Kritik / Einwendungen bis 28. Juni möglich

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Einwendung gegen das geplante Steinkohlekraftwerk im Krefelder BAYER-Werk einge-reicht. Der Verein kritisiert insbesondere den hohen Ausstoß von Treibhausgasen und gesund-heitsschädlichen Stoffen wie Stickoxiden, Feinstaub und Schwermetallen. Vertreter der CBG hatten auch in der BAYER-Hauptversammlung Ende April einen Stopp des Projekts gefordert.

Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand: „Viele der rund 1000 Fördermitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren leben in Krefeld oder Duisburg. Diese sind von den gefährlichen Emis-sionen des geplanten Kraftwerks direkt betroffen. Wir müssen daher alles tun, diese Dreck-schleuder zu verhindern“. Die CBG ruft die Bevölkerung auf, eigene Einwendungen gegen den Genehmigungsantrag einzureichen. Aufgrund der überregionalen Auswirkungen des Kraftwerks sind auch Einwendungen von Einwohnern anderer Regionen möglich. Der BUND und der Nie-derrheinische Umweltschutzverein haben eine website eingerichtet, auf der individuelle Einwen-dungen erstellt werden können.

Wörtlich heißt es in dem heutigen Schreiben der CBG: „Der Weltklimarat IPCC fordert eine drastische Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen. In den Industrieländern ist laut IPCC bis zum Jahr 2050 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 80% bis 95% gegenüber 1990 nötig, um die dramatischsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern. Steinkohle ist jedoch nach der Braunkohle der umweltschädlichste Brennstoff. Das geplante Kohlekraftwerk würde den Kohlendioxid-Ausstoß Krefelds verdoppeln und damit den Klimawandel beschleunigen. Ein Erreichen der Vorgaben des IPCC würde unmöglich.“ Der Betrieb des Kraftwerks würde jähr-lich zu CO2-Emissionen von über 4,3 Millionen Tonnen führen.

Das Kraftwerk soll auf dem Gelände der BAYER AG errichtet werden; betrieben werden soll es von der BAYER-Tochterfirma Currenta. Der Chemie-Konzern will langfristig einen großen Teil der erzeugten Energie abnehmen. Wirksame Klimaschutzmaßnahmen bei BAYER zugunsten von Energieeinsparung und regenerativen Energien würden dadurch über Jahrzehnte hinweg blockiert. Die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen des Konzerns liegen incl. der Energie-Zulieferer schon jetzt bei rund 9 Mio Tonnen. Da es sich bei dem geplanten Kraftwerk um ein Grundlastkraftwerk handelt, wäre kein flexibler Einsatz in Kombination mit erneuerbaren Ener-gien möglich.

Jan Pehrke von der CBG ergänzt: „Die Vorbelastung mit Schadstoffen in Krefeld und Duisburg ist bereits stark erhöht und erlaubt keine weiteren Belastungen. Allein der Ausstoß von Schwe-fel- und Stickoxiden würde mehrere Tausend Tonnen pro Jahr betragen. Empörend ist, dass die beantragten Filteranlagen nicht der besten zur Verfügung stehenden Technik entsprechen. Die entstehenden Gesundheitsgefahren sind also zum Teil vermeidbar.“

Weitere Informationen zum Kohlekraftwerk

Rheinische Post, 19.05.2010

Umweltschützer machen gegen Kohlekraftwerk mobil

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie weitere Umweltgruppen und Bürgerinitiativen haben am Mittwoch ihre Kampagne gegen das geplante Trianel-Steinkohlekraftwerk im Chempark in Krefeld-Uerdingen gestartet.
Man werde in den kommenden Tagen rund 60 000 Flugblätter vor allem in Krefeld und Duisburg verteilen, um möglichst viele Einwendungen gegen das Projekt zusammen zu bekommen, sagte der Geschäftsleiter des NRW-Landesverbandes des BUND, Dirk Jansen.
Die Einwendungen sollen dann der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt werden, die über eine Genehmigung für das Kraftwerk entscheidet. Sollte die Behörde den Bau genehmigen, behalten sich die Kraftwerksgegner zudem eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vor, betonte Jansen. Man richte sich auf einen „langen Kampf“ zur Verhinderung des Kraftwerks ein.
Nach Ansicht des BUND-Geschäftsleiters enthalten die für das Kraftwerksprojekt jetzt vorgelegten Unterlagen „eine Reihe von Rechtswidrigkeiten“. So werde das Emissionsschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem gebe es Verstöße gegen den Natur- und Artenschutz.
Das geplante Kohlekraftwerk würde die Bevölkerung nach Angaben des BUND vor allem durch den Ausstoß von Feinstaub und Stickstoffdioxid belasten. Zudem ist das Kraftwerk nach Auffassung der Umweltschützer überflüssig und passt nicht in ein zukunftsfähiges Energiesystem. Weder die öffentliche Stromversorgung noch der Chempark Uerdingen benötigten die zusätzlichen Strom- und Dampfmengen durch das Großkraftwerk, hieß es.
Das Kraftwerk soll nach Angaben von Trianel eine Nettoleistung von 750 Megawatt haben. Die Investitionssumme liege bei über einer Milliarde Euro. Insgesamt 160 Arbeitsplätze sollen durch den Bau des Kraftwerks direkt oder indirekt entstehen. Die Bauzeit werde bei vier bis fünf Jahren liegen.

+++PRESSEinformation,19.05.2010+++

Trianel-Kohlekraftwerks-Projekt in Krefeld:

BUND und Bürgerinitiativen starten Anti-Kraftwerks-Kampagne

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft gemeinsam mit dem Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV) und der Bürgerinitiative Saubere Luft die Bürgerinnen und Bürger in Krefeld, Duisburg und Umgebung auf, jetzt ihre Einwände gegen den umstrittenen Bau eines Kohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen vorzubringen. Dazu hat das Widerstandsbündnis eine breit angelegte Kampagne gestartet. Noch bis zum Ende der Offenlegungsfrist am 28. Juni werden BUND und Bürgerinitiativen Unterschriften gegen den Kraftwerksbau sammeln und die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Einsprüchen gegen das Projekt unterstützen. Ein Einwendungsgenerator der die verschiedenen Aspekte aus den nun offen gelegten Unterlagen kritisch beleuchtet, ist derzeit in Bearbeitung und wird nach ersten Prüfungen der Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden.

Norbert Bömer, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative Saubere Luft: „Jetzt sind wir als Bürgerinnen und Bürger gefragt und gefordert, unseren Protest gegen die geplante unzumutbaren Zusatzbelastungen durch das Kraftwerk bei der Bezirksregierung einzureichen. Wer jetzt nichts unternimmt, kann sich später nicht mehr beschweren.“ Das Widerstandsbündnis werde deshalb in der nächsten Zeit 60.000 Broschüren in Duisburg und Krefeld verteilen und stehe mit Rat und Tat unterstützend zur Seite. Regelmäßige Termine von Info-Ständen zum Vorhaben und die Beratung der Bevölkerung, wie eine eigene Einwendung erstellt werden kann, hätten bereits begonnen.

„Dieses Kohlekraftwerk ist ebenso überflüssig wie schädlich“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. „Schon nach kursorischer Sichtung der Antragsunterlagen ist klar: Dieses Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig.“ Auch vor dem Hintergrund des erfolgreichen BUND-Widerstandes gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Düsseldorf, Datteln und Lünen rechnet Jansen mit guten Chancen, das Kohlekraftwerk noch stoppen zu können. Sollte die Bezirksregierung trotzdem eine Genehmigung erteilen, bereite sich der BUND mit Unterstützung der Bürgerinitiativen allerdings schon jetzt auf eine mögliche Klage vor.

Das geplante Trianel-Kohlekraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 Megawatt würde nach Angaben des Vorhabensträgers jährlich etwa 4,3 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren. Dazu würde die Bevölkerung gemäß Trianel durch den jährlichen Ausstoß von mindestens 124.000 Kilogramm des extrem gesundheitsschädlichen Feinstaubes, mehr als 1.700 Tonnen Stickstoffdioxid, 2.400 Tonnen Schwefeldioxid und einem krebsverursachendem Gemisch aus Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo(a)pyren, Chrom (VI) und Kobalt sowie dem Nervengift Quecksilber gefährdet. Die Kraftwerksgegner halten das Vorhaben wegen der hohen Vorbelastung der Region und der gravierenden Umwelt und Gesundheitsbelastungen deshalb für nicht genehmigungsfähig.

„Wer in dieser Region bewusst lebt, ist weder Maschinenstürmer noch industriefeindlich. Jedoch muss sich durch Neuanlagen die Gesamtbelastung für die Bevölkerung insgesamt verringern und nicht, wie geplant, verschlechtern“, forderte Kerstin Ciesla, Vorsitzende der BUND-Kreisgruppe Duisburg. Auch wenn das Kraftwerk in Krefeld gebaut werde, liege der so genannte Aufpunkt der größten Schadstoffzusatzbelastung auf Duisburger Stadtgebiet.

Ulrich Grubert vom Niederrheinischen Umweltschutzverein ist optimistisch: “Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir das Projekt zugunsten umweltfreundlicherer Alternativen verhindern. Bayer selbst hat die Alternative angekündigt: Die genehmigte und bereits gebaute Erdgaspipeline von Düsseldorf-Hubbelrath nach Uerdingen wurde u.a. mit dem Bau eines umweltverträglicheren Gas- und Dampf- Kraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung begründet. Warum dann auf die schadstoffreiche Steinkohle zurückgreifen, einer überwunden geglaubten, überholten Technik?"

BUND, NUV und BI Saubere Luft appellierten an Trianel, sich von dem Vorhaben zu verabschieden und eine umweltfreundliche Alternativplanung zu realisieren. Weder die öffentliche Stromversorgung noch der CHEMPARK Uerdingen benötigten die zusätzlichen Strom- und Dampfmengen. Der angestrebte energetische Wirkungsgrad von 60 Prozent sei deshalb nicht mehr als ein „frommer Wunsch“. Im Übrigen erreichten moderne Gaskraftwerke mühelos energetische Wirkungsgrade von 80 bis 90 Prozent und seien nicht nur wesentlich weniger umweltschädlich und flexibel einsetzbar, sondern auch ökonomisch durchaus konkurrenzfähig. Als Ersatz für die alten Kohlekessel im Chemiepark aus den 60er Jahren mit einer Feuerungswärmeleistung von je 117 Megawatt reiche ein an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasstes Gaskraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung vollständig aus.

Mehr Infos zum Kraftwerk und der Kampagne von BUND und Bürgerinitiativen::
www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/krefeld/ und
http://nicht-verkohlen.de/