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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 30. November 2010

Duogynon

CBG Redaktion

Presse Info der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Fehlbildungen durch Duogynon

Prozess-Auftakt in Berlin: „Verjährung ist nicht akzeptabel“

30. Nov. - Zu der Aussage des Richters Udo Spuhl in der heutigen Verhandlung am Landgericht Berlin, wonach ein „Auskunftsanspruch nicht bestehen dürfte, da Schadenersatzansprüche seit 2005 verjährt sind“, erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:

„Die Schädigungen der Betroffenen liegen nicht 30 Jahre zurück, sondern sind Teil ihres Alltags. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Rechtslage über Jahrzehnte hinweg keine Schadenersatzklagen ermöglicht und dass nun die Ansprüche verjährt sein sollen.“ Viele Betroffene, die zum Prozess angereist waren, trugen T-Shirts mit der Aufschrift: „Duogynon! Wir sind nicht verjährt“. Die Urteilsverkündung ist am 11. Januar angesetzt.

Zur Vorgeschichte des Verfahrens ergänzt Mimkes: „Die Ermittlungen gegen Schering vor 30 Jahren wurden mit der kaltschnäuzigen Begründung eingestellt, dass die Schädigung eines Fötus keinen Straftatbestand darstelle, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Die Justiz ist gefordert, diese skandalöse Bewertung zu revidieren. Schließlich hat Schering selbst in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat die Betroffenen mehrfach eingeladen, in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären über ihre Schädigungen zu sprechen.

Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Nach Angaben von Anwalt Jörg Heynemann, der die Betroffenen vertritt, ist die „statistische Signifikanz eines Zusammenhangs der Geburt behinderter Kinder und der Einnahme von Duogynon durch die Mütter ebenso offensichtlich wie im Fall der Contergan-Tragödie.“

Der Spiegel wies Anfang der Woche nach, dass bei Schering schon 1967 intern über die Risiken diskutiert wurde. In einem Brief eines Mitarbeiters an die Schering-Zentrale heißt es: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme angeborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“

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2. Dezember 2010, Neues Deutschland

Wenig Hoffnung für Duogynon-Betroffene

Gericht deutet Abweisung der Klage gegen Bayer-Schering an

Am Dienstag hat das Berliner Zivilgericht über die Klagen von Duogynon-Opfern gegen den Pharmakonzern Bayer-Schering verhandelt. Große Hoffnung für Betroffene gibt es nicht.

André Sommer wirkt beherrscht, als der Richter ihm alle Hoffnungen nimmt. Der 34-jährige Lehrer aus einem Dorf im Allgäu hat die Hände übereinander geschlagen und regt sich kaum, während der Vorsitzende der 7. Kammer des Berliner Zivilgerichtes, Udo Spuhl, Sommers Forderungen gegen Bayer-Schering Punkt für Punkt abweist. Die ruhige Szene steht im krassen Widerspruch zum Bild im hinteren Teil des Saals. Zwischen Journalisten sitzen mehrere Dutzend Beobachter. Sie tragen uniforme T-Shirts mit der Aufschrift: »Duogynon, wir verjähren nicht«.

1975 hatte Sommers Mutter das Hormonpräparat Duogynon des Schering-Konzerns eingenommen, ohne die Folgen zu ahnen. Das Medikament wurde damals als Schwangerschaftstest verschrieben. Durch die Kombination aus zwei Sexualhormonen wurde eine künstliche Regelblutung hervorgerufen. Blieb diese aus, galt eine Schwangerschaft als wahrscheinlich. Das komplizierte Verfahren war nötig, bevor die heute üblichen Urintests auf den Markt kamen.

André Sommers Mutter jedoch war zum Zeitpunkt der Einnahme bereits schwanger. Ein Jahr später kam ihr Sohn mit schweren Missbildungen an Blase und Genitalien zur Welt. Kein Einzelfall, wie der Medizin-Fachanwalt Jörg Heynemann schildert, der Sommer vor Gericht vertritt. Tausende Frauen hätten damals Kinder mit schweren Schäden zur Welt gebracht. Betroffen waren oft die Extremitäten, in anderen Fällen kamen die Kinder mit geschädigten Organen, offenem Bauch oder Rücken zur Welt. Die Zahl der Totgeburten ist unbekannt.

Der inzwischen fusionierte Konzern Bayer-Schering weist indes alle Verantwortung von sich. In den 1970er Jahren sei der Fall juristisch aufbereitet worden, sagt Sprecher Oliver Renner. Ein Recht auf Akteneinsicht gebe es deswegen nicht, zumal die Sache nach 30 Jahren verjährt sei. Diese Meinung vertrat auch das Gericht – und deutete an, die Auskunftsklage abzuweisen. Einsicht in die Akten könne es nur geben, wenn auch die Möglichkeit auf Klage besteht, argumentierte Richter Spuhl, der bis Januar entscheiden will.

Für die Betroffenen ein Skandal. Die Duogynon-Opfer – neben dem Hauptkläger Sommer rund 200 Personen – verweisen auf neue Erkenntnisse, nach denen Schering bereits Ende der 1960er Jahre von den Gefahren wusste. Auch galt beim letzten Prozess im Jahr 1980 menschliches Leben erst ab der Geburt als schützenswert. Vor acht Jahren war zudem die Haftungsregelung für Medikamentenschäden im Arzneimittelgesetz verschärft worden. Besonders diese zweite Rechtsnovelle war durch die andauernden Contergan-Verfahren motiviert. Heynemann sieht sich und seinen Klienten deswegen im Recht. »Im Zweifelsfall gehen wir in Berufung«, kündigt er an.

Auch der Kläger will sich nicht entmutigen lassen. Die Haltung des Gerichtes sei »eine Enttäuschung für mich und alle anderen Opfer«, sagte Sommer, »denn unsere Behinderungen verjähren nicht«.
Von Harald Neuber

[Nina Hagen] Duogynon

CBG Redaktion

Nina Hagen unterstützt Duogynon-Kampagne

Als Mutter zweier gesunder Kinder ist es mir ein Herzensanliegen die Coordination gegen BAYER-Gefahren zu unterstützen! Ich bin entsetzt über die Ignoranz und Dreistigkeit der verantwortlichen Konzerne gegenüber den leidgeprüften Duogynon-Opfern und ihren Eltern. Ich hoffe sehr, dass die deutsche Gerichtsbarkeit gerecht urteilen wird, und dass die Opfer endlich eine Entschuldigung und gerechte Entschädigung bekommen!
Nina Hagen
Sängerin

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[taz] Duogynon

CBG Redaktion

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30. November 2010, die tageszeitung

Möglicher Skandal durch Hormonpräparat

Der Fluch der Smarties

André Sommer muss seit seiner Geburt mit Missbildungen leben. Ursache ist wohl ein Medikament. Vor Gericht soll sich ein Pharmariese verantworten. Doch der mauert. VON HEIKE HAARHOFF

Im März wurde Hannes geboren. „Einfach so“, sagt sein Vater André Sommer. Er klingt noch ungläubig, jetzt, acht Monate später. Hannes, das Baby, ist der Beweis, dass das Leben ihn nicht unterkriegt.
Es hat nicht immer danach ausgesehen. Als André Sommer 1976 im bayerischen Füssen auf die Welt kommt, da sind die Ärzte über seinen Anblick so schockiert, dass sie das Neugeborene in eine Spezialklinik nach München schaffen und seiner Mutter erst drei Wochen später zeigen: der Penis ist verkümmert, die Blase außen am Bauch angewachsen.
Was folgt, ist ein Leben, das sich wehrt gegen die permanent drohende Endlichkeit: 13 Operationen allein wegen des Urin-Stomas, des künstlichen Harnausgangs am Bauch, von dem keiner weiß, wie lange er hält. Penicillin und Antibiotika haben seine Zähne gelockert, für die Lebensversicherung, für die Berufsunfähigkeitsversicherung, für die private Krankenversicherung ist André Sommer, 34 Jahre, Beamter, Grundschullehrer, vor allem: ein Risikofaktor. Wenn auch ein fremd verschuldeter. Die Behinderungen, mit denen er lebt, sind nicht erblich bedingt, er hat das überprüfen lassen. Sie könnten zurückzuführen sein auf ein Hormonpräparat namens Duogynon, von dem André Sommers Mutter 1975, gerade schwanger, eine Pille schluckte.
Duogynon wurde in der Bundesrepublik in den Jahren 1950 bis 1981 von Frauenärzten als Injektion oder Dragee verschrieben - mal gegen Menstruationsstörungen, mal als Schwangerschaftstest.
Ein ungeheuerlicher Verdacht richtet sich gegen die Bayer Schering Pharma AG als Nachfolgerin des Pharmaherstellers Schering. Er betrifft rund tausend Geschädigte und mündet in der Frage, die das Landgericht Berlin ab diesem Dienstag in einem ersten Zivilprozess zwischen André Sommer und der Bayer Schering Pharma AG verhandelt:
Wann hatte der Hersteller erstmals Hinweise darauf, dass Duogynon Missbildungen bei Neugeborenen verursachen könnte? Und falls Warnungen vorlagen: Warum verbot Schering, anders als etwa in England 1970, das Medikament nicht auch in Deutschland als Schwangerschaftstest?
„Ich mache das nicht, weil ich Entschädigung will. Ich will wissen, was die wussten, und wenn die mir nachweisen können, dass es keinen Zusammenhang gibt, dann ist die Sache für mich erledigt“, sagt André Sommer. Verbitterung klingt anders. „Es geht mir relativ gut“, findet er. Seine Genitalien zumindest haben Ärzte rekonstruieren können. „Das hat mich beschäftigt, bin ich zeugungsfähig.“ Und jetzt gibt es Hannes. Die existenziellen Fragen wurden, so gesehen, außergerichtlich geklärt.
Die Bayer Schering Pharma AG bestreitet nicht nur den Zusammenhang zwischen Duogynon und den Schädigungen. Auf 31 Seiten legt die von ihr beauftragte Kanzlei dar, weshalb André Sommer kein Recht auf Auskunft zustehe: Sämtliche Ansprüche seien „mangels Erforderlichkeit“ ausgeschlossen oder „aus mehreren Gründen“ verjährt. Der Schlag in die Magengrube erfolgt verbal: „Das Auskunftsverlangen erweist sich dann als eine lediglich auf eine allgemeine Ausforschung gerichtete Maßnahme.“
Dahinter, sagt André Sommers Anwalt, der Berliner Medizinrechtler Jörg Heynemann, stecke die Angst vor einer Schadenersatzklagewelle unermesslichen Ausmaßes. Warum aber rollte diese nicht vor Jahrzehnten an?
Spätestens seit dem Contergan-Prozess (1968-1970) war die deutsche Öffentlichkeit sensibilisiert. Warum also blieb bei Duogynon der große Aufschrei aus? Warum wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen Schering 1980 eingestellt?
Warum verordneten Frauenärzte weiterhin Duogynon als Schwangerschaftstest, selbst da, als die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft 1973 und erneut 1978 Warnungen via Deutsches Ärzteblatt aussandte? Als die Presse berichtete? Als die Pillen 1978 in England - nach Finnland, Australien und den Niederlanden - wegen Missbildungsgefahr endgültig vom Markt genommen wurden?
Wer die Mechanismen der 70er und frühen 80er Jahre begreifen will, der trifft auf drei Zeitzeugen, die nah dran waren, aus dem Duogynon-Verdacht einen Duogynon-Skandal werden zu lassen - und die dennoch scheiterten.
Der Arzt Ulrich Moebius, Jahrgang 1938, ehemaliger Schering-Außendienstler für Hormonpräparate und 1971 Mitgründer des pharmakritischen arznei-telegramms. Der Epidemiologe und Medizinstatistiker Eberhard Greiser, Jahrgang 1938, Verfasser des Forschungsberichts „Duogynon und angeborene Missbildungen“ aus dem Januar 1983. Der Pharmakologe Peter Schönhöfer, Jahrgang 1935, von 1979 bis 1982 Abteilungsleiter Arzneimittelsicherheit beim Bundesgesundheitsamt (BGA) als Aufsichtsbehörde.
„Wir haben Duogynon und den anderen Hormondreck rausgehauen wie Smarties“, erinnert sich Ulrich Moebius - an Ärzte, die den Pharmareferenten, „darunter versoffene Studienabbrecher, gescheiterte Existenzen“, blind vertrauten. Hormone, das waren doch gar keine richtigen Medikamente.
Bester Beweis: die Antibabypille. Es existierten häufig nicht einmal Packungsbeilagen. Dafür aber die Mentalität: „Die Frau sollte wie eine Uhr nach der Regel bluten.“ Tat sie das nicht, dann wurde im Namen des medizinischen Fortschritts nachgeholfen. Mit Duogynon. Das sollte die Regelblutung binnen einer Woche auslösen. Oder aber beweisen, dass die Frau schwanger war.
Ein Schwangerschaftstest, der Blutungen hervorrufen, also fruchtschädigend sein kann? Unter der Hand wurde Duogynon als Pille danach gehandelt - in der Bundesrepublik regierte der Paragraf 218 - Erfolgsquote zweifelhaft. Auch das ist eine Erklärung, weswegen viele Frauen, die anschließend Kinder mit offenem Rücken, Herzfehlern oder deformierten Extremitäten gebaren, sich auch Jahre später nicht trauten, öffentlich aufzubegehren, ihre Ärzte haftbar zu machen oder gar ihren eigenen Nachwuchs einzuweihen.
Die vermeintlich „doppelte Schuld“ wog schwer: Erst der gescheiterte Abbruch, und nun lebenslänglich mit einem behinderten Kind, dessen Leid zu verantworten sie glaubten. Duogynon, das war wie ein Fluch.
Ulrich Moebius genügten zwei Jahre bei Schering. Dann stieg er aus, gründete 1971 das arznei-telegramm und warnte bereits in Ausgabe 6 (1971) vor der „Anwendung von Gestagen-Östrogen-Kombinationen in der Frühschwangerschaft“. Moebius, der Nestbeschmutzer.
Die Warnungen blieben auch deshalb folgenlos, weil es keine Handhabe gab, ein Medikament gesetzlich zu verbieten. Erst 1978 schuf die sozialliberale Koalition unter Helmut Schmidt (SPD) als Konsequenz aus dem Contergan-Skandal mit dem neuen Arzneimittelgesetz die dazu nötigen Voraussetzungen.
Für Peter Schönhöfer, Professor für Pharmakologie, Spitzname „roter Arzneimittelkommissar“, ein Grund, ins Bundesgesundheitsamt zu wechseln. Jedoch: „Den harten Beleg, den hatten wir nicht“, sagt Schönhöfer. „Wenn wir Duogynon verboten hätten, hätte es einen Prozess gegeben. Also wollten wir erreichen, dass die Frauen die Tabletten nicht mehr nehmen.“
Per Presseerklärung vom 12. Oktober 1978 informiert das BGA über „Empfehlungen eines Expertengesprächs“ zum Thema „Hormone in der Frühschwangerschaft“. Tenor: tunlichst die Finger davon lassen. Parallel dazu ergeht an die Schering AG, die das Anwendungsgebiet „Schwangerschaftstest“ mittlerweile für Duogynon und dessen Nachfolgeprodukt Cumorit gestrichen hat, die behördliche Auflage, Ärzte und Öffentlichkeit hierüber zu informieren. „Es liegen uns aber keine Unterlagen vor, die darüber Auskunft geben, ob und wie das geschehen ist“, teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Nachfolgerin des BGA, im November 2010 auf Anfrage mit. Soll heißen: Weil die Information vermutlich nie bei den Ärzten ankam und niemand nachhakte, wurde die Schering-Pille weiter verschrieben.
Peter Schönhöfer weiß, an wen er sich wenden muss. Der Bremer Epidemiologe Eberhard Greiser, bekannt als kritischer Medizinwissenschaftler, soll den Nachweis zwischen Duogynon und den Missbildungen führen. Doch der Datensatz, der Greiser dafür zur Verfügung steht, ist lausig: 320 nicht standardisierte Fragebögen, viele unvollständig, erhoben nach wissenschaftlich kaum verwertbaren Kategorien von Betroffenenverbänden.
Man kann auf dieser Grundlage keine empirisch haltbaren Aussagen treffen. Greiser laviert sich trotzdem durch einen 20-seitigen Abschlussbericht. Sein Plädoyer: Das BGA möge ihn mit einer weiterreichenden Fall-Kontroll-Studie beauftragen.
Greisers Forderung kommt im Januar 1983. Zu spät: Seit Oktober 1982 heißt der Kanzler Helmut Kohl. Den Regierungswechsel, sagt Peter Schönhöfer, habe er „um exakt fünf Tage überlebt“. Dann ist Schluss für ihn im BGA. Seither darf sich dort niemand mehr für Duogynon interessieren.
Im Prozess vor dem Landgericht werden diese Umstände bestenfalls eine marginale Rolle spielen. Verhandelt wird das Recht auf Auskunft. Auskunft, die einzuklagen André Sommer nicht nur sich selbst schuldig zu sein glaubt: „Ich mache das auch für meine Mutter.“ Seit 2001 liegt sie im Wachkoma, Herzinfarkt an ihrem 47. Geburtstag. Er hat jetzt nur noch das Gericht, um zu klären, was damals wirklich war.

Chronik Duogynon
1950: Die Pharmafirma Schering bringt Duogynon auf den Markt. Genau wie die Antibabypille ist Duogynon ein Östrogen-Gestagen-Gemisch. Als Pille oder Injektion wurde es zur Behandlung bei ausgebliebener Monatsblutung eingesetzt, aber auch als Schwangerschaftstest. Das Medikament soll binnen einer Woche die Regelblutung auslösen. Geschieht dies nicht, gilt die Schwangerschaft als nachgewiesen.
1970: Die britischen Behörden verbieten Duogynon als Schwangerschaftstest.
1971: Das pharmakritische arznei-telegramm äußert in Deutschland den Verdacht, Duogynon könne Missbildungen verursachen.
1973: Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft warnt vor dem Einsatz.
1978: Duogynon wird in Großbritannien aus dem Verkehr gezogen. In Deutschland bekommt das Produkt den neuen Namen „Cumorit“ und den Hinweis, es nur bei nachweislich nicht schwangeren Frauen einzusetzen.
1980: Schering stellt die Produktion von Duogynon/Cumorit ein.
1982: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Schering werden eingestellt.
1987: Der Einsatz von Duogynon in Drittweltländern wird eingestellt.

[HIV / Bluter] Blutpräparate

CBG Redaktion

Netzwerk Robin Blood
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Presse Information vom 30. November 2010

zum morgigen Welt-Aids-Tag:

„Pharmaindustrie muss infizierte Bluter entschädigen!“

ZDF-Sendung Frontal 21 berichtet heute / Hilfsfonds fast leer / HIV-Infizierung Tausender Bluter vermeidbar / Industrie hat Zahlung reduziert

Anlässlich des Welt-Aids-Tags am 1. Dezember fordern die Coordination gegen BAYER-Gefahren und das Netzwerk Robin Blood eine langfristige Finanzierung des Entschädigungsfonds für HIV-infizierte Bluter durch die Pharmaindustrie. Das TV-Magazin Frontal 21 berichtet in seiner heutigen Sendung über die Weigerung der Firmen, den langjährigen Anteil von 36% der Zahlungen weiter zu tragen.

Bis 1986 waren Tausende Hämophile durch Blutprodukte mit dem HIV-Virus infiziert worden. Weltmarktführer zu diesem Zeitpunkt war der Leverkusener BAYER-Konzern. Der größte Teil der Infektionen hätte verhindert werden können, da seit 1982 Methoden vorlagen, das Virus durch eine Wärmebehandlung unschädlich zu machen. Nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa exportierte BAYER die übriggebliebenen Chargen nach Lateinamerika und Asien. Ein Untersuchungs-Ausschuss des Bundestags stellte ein schuldhaftes Versagen von Unternehmen und Aufsichtsbehörden fest.

Andreas Bemeleit vom Netzwerk Robin Blood, in dem sich Betroffene zusammengeschlossen haben: „Über siebzig Prozent der Infizierten haben mittlerweile AIDS. Sie sind nicht mehr in der Lage zu arbeiten und sind auf den Fonds angewiesen. Einen Gewinn aus der unerwartet langen Lebensdauer der Bluter macht im übrigen die Pharmaindustrie: Ein Patient braucht durchschnittlich Medikamente für 150.000 Euro jährlich. Die notwendigen Stiftungsmittel ließen sich aus den daraus erzielten Gewinnen leicht finanzieren.“

Allein die Firma BAYER machte im vergangenen Jahr mit dem Blutfaktor-Präparat Kogenate einen Umsatz von € 888 Mio. Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist schäbig, wie sich die Firma BAYER als Verantwortliche für die Infizierung Tausender Bluter aus der Verantwortung stehlen will! Den Opfern muss ein würdiges Leben ermöglicht werden. Die Kosten hierfür muss der Verursacher tragen, nicht die Allgemeinheit.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zudem eine strafrechtliche Verfolgung der Zuständigen bei BAYER.

Durch das HIV-Hilfegesetz aus dem Jahr 1995 erhalten HIV-infizierte Bluter eine monatliche Zahlung von rund 750€, an AIDS erkrankte Hämophile bekommen das Doppelte. Die Zahlungen sind in der Höhe seit Anbeginn gleich geblieben. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie einen Kaufkraftverlust in Höhe von ca. 30% verkraften müssen. Hepatitis C-infizierte Bluter gehen bis heute völlig leer aus; mittlerweile sind Leberzirrhose und Leberkrebs die Haupttodesursachen bei Hämophilen. „Anstatt für gerechte Entschädigung einzutreten, wird hier auf die „biologische Lösung" spekuliert“, so Andreas Bemeleit weiter.

Momentan leben dank verbesserter Medikamente noch 700 Betroffene. Um sie bis 2017 zu unterstützen, sind ca. 70 Millionen Euro nachzustiften. Die Pharmaindustrie will sich dabei mit jährlichen Zahlungen von 2 Mio Euro aus der Affäre ziehen, die Finanzierung nach 2017 steht vollkommen in den Sternen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums könnten die letzten Betroffenen bis zum Jahr 2070 leben.

Um von seiner Verantwortung für die wissentliche Infizierung Tausender Bluter abzulenken, sucht die Firma BAYER den Schulterschluss mit den Hämophilie-Verbänden in aller Welt. Mal spendet BAYER 250.000 Euro an die World Federation of Hemophilia, mal wird ein Hämophilie-Forschungspreis gestiftet, mal vergibt BAYER Stipendien an bluterkranke Jugendliche, ein andermal werden 40.000 Dollar für Veranstaltungen zum Welt-Hämophilietag gespendet.

Kontakt Andreas Bemeleit: www.robinblood.org

weitere Informationen:
· Süddeutsche Zeitung „Eiskalte Abwicklung eines Skandals“
· Interne Aufstellung des Gesundheitsministeriums: http://robinblood.org/?page_id=239
· Ergebnisse des Untersuchungs-Ausschuss des Deutschen Bundestags (40 MB): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/085/1208591.pdf
· „Tödlicher Ausverkauf“: Cutter-Exporte nach Asien
· Gier nach Beute: Interview mit Todd Smith, USA