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Beitrag veröffentlicht im Februar 2014

[Gegenantrag PCB] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

28. Februar 2014

Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April 2014

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Weltweit wurden rund 1,3 Millionen Tonnen Polychlorierte Biphenyle (PCB) produziert. Nach Monsanto war BAYER der zweitgrößte Hersteller weltweit. Die Giftstoffe kamen in Elektrogeräten, Fugendichtungen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz, Tausende Gebäude wurden dadurch kontaminiert. Die Entsorgung kostet Milliarden. Die Hersteller haben die Gefahren von PCB jahrzehntelang vertuscht und wälzen die Sanierungskosten nun auf die Allgemeinheit ab.

Polychlorierte Biphenyle gehören zu den giftigsten Erfindungen der Chlorchemie. Sie können das menschliche Hormonsystem, das Nervensystem und das Immunsystem schädigen, die Schilddrüse, Leber und Nieren angreifen und zu Unfruchtbarkeit führen. Die Weltgesundheitsorganisation hat PCB in die Liste krebserzeugender Stoffe der Kategorie 1 eingestuft.

PCB sind extrem langlebig und weisen eine hohe Mobilität auf. Sie finden sich nahezu überall in der Natur - in der Tiefsee ebenso wie in der Arktis. PCB besitzen eine hohe Fettlöslichkeit und reichern sich in der Nahrungskette an. Traurige Berühmtheit erlangten kanadische Inuit, bei denen PCB-Konzentrationen gemessen werden wie bei Opfern großer Chemie-Unglücke.

BAYER nahm die PCB-Fertigung 1930 auf und verkaufte die Substanzen unter den Handelsnamen Clophen und Elanol. Mit 160.000 Tonnen, rund 12 Prozent der Gesamtproduktion, war BAYER der zweitgrößte Hersteller.

Das weltweit erste Verbot „offener“ Anwendungen, zum Beispiel in Dichtungsmassen, Farben und Kunststoffen, wurde bereits 1972 in Schweden verhängt. Deutschland folgte 1978. Der Einsatz in vorgeblich „geschlossenen“ Systemen wie Hydraulik-Ölen und Transformatoren blieb jedoch auf Druck der Industrie gestattet. Schlimmer noch: Als die USA, bis dahin größter Anbieter, 1977 die Herstellung und Verwendung von PCB vollständig verboten, sprang die BAYER AG in die Bresche und steigerte ihre jährliche Produktion von 6.000 auf 7.500 Tonnen. Erst 1983 stellte BAYER als letzte westliche Firma die Herstellung ein.

PCB werden besonders im Fettgewebe und in der Muttermilch nachgewiesen. Bei gestillten Säuglingen kann die Aufnahme um den Faktor 50 bis 100 über der von Erwachsenen liegen. Toxikologen fanden Hinweise darauf, dass die Belastung im Mutterleib zu schweren neurologische Schäden führen kann. Umwelt-Mediziner bezeichnen jedes 20. Kind als hoch belastet. Zwar ging die PCB-Konzentration in der Muttermilch in den vergangenen 20 Jahren um etwa 75 Prozent zurück, dennoch wird es mehr als 100 Jahre dauern, bis die PCB-Aufnahme durch die Muttermilch unter der von der Weltgesundheitsorganisation maximal tolerierten Tagesdosis liegt.

Weltweit existieren über drei Millionen Tonnen PCB-kontaminiertes Öl und PCB-belastete Geräte. Die Kosten für Verpackung, Transport und Zerstörung betragen pro Tonne zwischen 2.000 und 5.000 Dollar, was Ausgaben von bis zu 15 Milliarden Dollar bedeutet. Noch höhere Kosten verursacht die Sanierung vergifteter Gebäude. So wurden in Deutschland allein in Fugendichtungen rund 20.000 Tonnen PCB verbaut. Mehr als die Hälfte davon befindet sich bis heute in der Bausubstanz.

Tausende von Schulen und Universitäten sind mit PCB verseucht. Die Ausgasungen führen zu einer permanenten Belastung der Luft und haben zu unzähligen schweren Gesundheitsschäden geführt. In einigen Fällen waren Lehrer und Schüler einer Giftkonzentration ausgesetzt, bei der Fabrikarbeiter Schutzanzüge und Atemschutz hätten tragen müssen.

Die Uni Bochum musste im Oktober beschließen, mehrere PCB-belastete Gebäude abzureißen und neu zu errichten; die Kosten allein in diesem Fall liegen im dreistelligen Millionenbereich. Die Sanierung des Kölner UniCenters kostet rund 30 Mio. Ähnliche Probleme gibt es an den Universitäten Erlangen, Bielefeld und Düsseldorf sowie in vielen Behörden. Alle Kosten werden bislang von öffentlichen Haushalten getragen.

Auch die Kosten der Kontamination von Lebensmitteln werden auf die Allgemeinheit abgewälzt. Allein der durch den Eintrag von 25 Litern PCB in Futterfett verursachte Lebensmittelskandal in Belgien verursachte eine Milliarde Euro an direkten und drei Milliarden Euro an indirekten Kosten. Die irische Schweinefleischkrise geht ebenfalls auf den Einsatz von PCB-kontaminierten Ölen bei der Futtermittel-Trocknung zurück und kostete die staatlichen Stellen etwa 100 Millionen Euro.

Die Industrie hat Informationen, dass PCB beim Menschen und der Umwelt zu Schäden führen können, jahrzehntelang unter Verschluss gehalten und ignoriert. Damit trägt sie Mitverantwortung für Tausende von Vergiftungsfällen.

Es wird höchste Zeit, dass die ungeheuren Sanierungs- und Behandlungskosten von den ehemaligen Produzenten mitgetragen werden! Es ist nicht hinnehmbar, dass die PCB-Hersteller ein halbes Jahrhundert lang Gewinne einfuhren und sich heute nicht an den Folgekosten beteiligen.

Der BAYER-Vorstand ist dafür verantwortlich, dass der Konzern keine Verantwortung für sein toxisches PCB-Erbe übernimmt. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

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Asbest

CBG Redaktion

26. Februar 2014

Asbest: Spanisches Gericht verurteilt BAYER zu Strafzahlung

Ein Arbeitsgericht im nordspanischen Mieres hat den BAYER-Konzern zu einer Entschädigungszahlung von 71.800 € an die Hinterbliebenen eines langjährigen Mitarbeiters verurteilt. Der Arbeiter, der von 1951 bis 1991 für BAYER gearbeitet hatte, war an den Folgen seiner langjährigen Asbest-Belastung im Werk Langreo (Asturien) gestorben. Die Gesundheitsschäden, darunter Krebs und Staublunge, waren als Berufskrankheit anerkannt worden.

Nach Ansicht des Gerichts wurde in der Fabrik über Jahrzehnte hinweg Asbest eingesetzt. BAYER habe die Risiken vernachlässigt und es versäumt, die Arbeiter angemessen zu schützen. Als Atemmaske diente den Arbeitern lediglich ein Schwamm. Das Gericht wies darauf hin, dass die spanischen Gesetze bereits seit 1947 einen Schutz vor Asbest fordern.

Bayer deberá indemnizar con 71.800 euros a la familia de un trabajador asturiano fallecido

Bisphenol A

CBG Redaktion

21. Februar 2014

Hormonaktive Substanz Bisphenol A:

EU will Grenzwerte drastisch verschärfen

Seit Jahrzehnten ist die hormonaktive Wirkung von Bisphenol A (BPA) bekannt. Die Chemikalie kann schon in geringsten Dosen das Nervensystem schädigen und bei Säuglingen zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die in der Kunststoff-Produktion verwendete Substanz mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung.

Die Europäische Union plant nun, den Grenzwert für die Aufnahme von BPA drastisch zu verschärfen. Die Obergrenze soll von bisher 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf fünf Mikrogramm gesenkt werden. Eine ausführliche Bewertung der Lebensmittelbehörde EFSA steht momentan im Internet zur Diskussion.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kommentiert: „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nun muss ein Bisphenol A-Verbot in Trinkflaschen, Spielzeug und Lebensmittel-Verpackungen folgen. Hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs absolut nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch BAYER, Dow und Co. darf nicht weiter zur Gefährdung der Verbraucher führen“.

Bisphenol A wird bei der Herstellung von Plastikflaschen, der Innenbeschichtung von Konservendosen sowie in Lebensmittel-Verpackungen, Kassenbons, Spielzeug und Zahnfüllungen eingesetzt. Jährlich werden mindestens vier Millionen Tonnen der Chemikalie hergestellt. Der BAYER-Konzern produziert BPA in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit.

Erst 2008 hatte die EFSA hat den Grenzwert von 10 auf 50 Mikrogramm gelockert. Dabei berief sich die Behörde auf eine einzige, von der Industrie finanzierte Studie, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal publiziert war. Die Vielzahl von unabhängigen Studien, die zum größten Teil ein Gefährdungspotential fanden, waren bewusst ignoriert worden. In der neuen Bewertung hingegen halten es die Efsa-Experten für wahrscheinlich, dass BPA Effekte auf die weibliche Brustdrüse hat; auch Leber und Nieren könnten Schaden nehmen. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in Berlin unterstützt daher den schärferen Grenzwert: „Es ist zu begrüßen, dass die EFSA beschlossen hat, den Unsicherheiten durch einen niedrigeren TDI Rechnung zu tragen„, so Detlef Wölfle von der Abteilung “Sicherheit von verbrauchernahen Produkten" des BfR. „Wenn die EU-Kommission dem EFSA-Vorschlag folgt, müsste die Verordnung geändert werden, die begrenzt, wie viel BPA aus Verpackungsmaterial in Lebensmittel übergehen darf - der sogenannte Migrationswert. Er müsste halbiert werden“, so Wölfle weiter.

Seit 2011 ist in der EU die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen verboten. Einige EU-Länder verhängten zusätzliche Verbote für Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen. Das Umweltbundesamt setzt sich seit Jahren vergeblich für weitergehende Verbote ein.

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CO-Pipeline

CBG Redaktion

Presse Info vom 20. Februar 2014

CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen:

„Gutachten ist letzter Sargnagel für unseliges Projekt“

Das Gutachten des Bielefelder Instituts für Umweltanalyse, das NRW-Umweltminister Johannes Remmel in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis, dass der Bau der umstrittenen CO-Pipeline keinesfalls notwendig war. Nach Aussage der Gutachter gibt es mehrere Möglichkeiten, das giftige Gas dezentral zu produzieren. Dies sei wirtschaftlich sogar günstiger. Das Enteignungsgesetz von 2006 hingegen war in der Annahme verabschiedet worden, dass es keine Alternative zu der Rohrleitung gebe und dass diese zu deutlichen Einsparungen führe.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die Firma BAYER hat im Genehmigungsantrag augenscheinlich falsche Angaben gemacht. Das Gutachten dürfte daher der letzte Sargnagel für dieses unselige Projekt sein. Denn schon zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster erhebliche Zweifel an dem Nutzen für das Allgemeinwohl bekundet.“ Mimkes betont, dass sich die Pipeline auch dann nicht rechtfertigen ließe, wenn sich aus dem Gutachten ein wirtschaftlicher Nutzen ergeben hätte: „Seit über hundert Jahren werden Gefahrstoffe am Ort ihres Verbrauchs hergestellt und nicht über weite Strecken transportiert. Dieses Prinzip muss unbedingt erhalten bleiben. Die Risiken für die Bevölkerung wären auch durch etwaige Kosteneinsparungen nicht zu rechtfertigen gewesen. Das Gutachten belegt zudem eindrucksvoll, dass es zahlreiche Alternativen zum Bau der Pipeline gibt.“

Wörtlich heißt es in dem Gutachten (Seite 6): „Zusammenfassend stellte somit die technisch zur Verfügung stehende Alternative der CO-Erzeugung vor Ort in Uerdingen (…) die kostengünstigere und in diesem Fall auch wirtschaftlichere Investitionsalternative für die sichere CO-Versorgung am Standort Uerdingen dar.“ Die Kosten einer neuen CO-Anlage in Krefeld-Uerdingen werden mit „bis zu 60% günstiger“ im Vergleich zum Bau der Pipeline abgeschätzt.

Das Gutachten zeigt zudem, dass auch nach Inbetriebnahme des dritten steam reformers in Dormagen die CO-Kapazitäten nicht ausreichen werden, die Werke Leverkusen, Dormagen und Krefeld zentral zu beliefern. Somit muss die CO-Produktionsanlage in Uerdingen so oder so weiter betrieben oder durch eine neue Anlage ersetzt werden. Der Bedarf in Krefeld liegt bei 95.000 Tonnen CO pro Jahr. Die Firma BAYER hatte jahrelang argumentiert, dass in Dormagen ein CO-Überschuss vorläge. Spätestens durch die Inbetriebnahme der neuen Dormagener TDI-Anlage im Sommer fällt dieser jedoch weg.

Eine Kopie des Gutachtens senden wir gerne zu.

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[RP] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

WZ, 19. Februar 2014

Gegner der CO-Pipeline sind optimistisch

Gegner der Leitung sind nach Erörterungstermin optimistisch

Als der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jochen Heide am Dienstagnachmittag im Zug von Münster zurück in die Landeshauptstadt saß, war die Qualität seines Tages nicht mehr zu steigern. „Das Gericht sieht nicht, dass der Planfeststellungsbeschluss für die CO-Pipeline zu halten ist“, sagte Heide im Anschluss an einen nichtöffentlichen Erörterungstermin beim Oberverwaltungsgericht Münster.

Pipeline-Gegner wollen das Rohrleitungsgesetz kippen
Dabei geht es um nicht weniger als die Frage, ob der Bayer-Konzern die Pipeline-Rohre, die er zwischen Uerdingen und Dormagen verlegt hat, jemals mit hochgiftigem Kohlenstoffmonoxid wird füllen dürfen. Nach Heides Einschätzung stehen die Chancen dafür aus Sicht von Bayer äußerst schlecht.
Dem Vorhaben des Chemie-Multi zugrunde liegt das im März 2006 vom Landtag verabschiedete Rohrleitungsgesetz. Auf ihm basieren die Enteignungen von Grund und Boden von Privatleuten, um die Trasse verlegen zu können. Einer der Betroffenen ist der Mandant von Rechtsanwalt Heide.
Wie geht es nun weiter? „Im Sommer wird das Gericht versuchen, aus eigener Kraft den Planfeststellungsbeschluss auszuhebeln.“ Das letzte Wort in Sachen CO-Pipeline dürfte auf jeden Fall das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe haben.
Zuvor wird jedoch im Landtag über die Pipeline gesprochen: Die CDU hat für die Plenarsitzung am Donnerstag den Antrag gestellt, den Industriestandstandort NRW durch beschleunigte Genehmigungsverfahren von Pipeline-Projekten zu stärken. Von Arnulf Ramcke

15. Februar 2014, Rheinische Post

Gegner der CO-Pipeline verschärfen Ton

Die Gegner der von Bayer geplanten Kohlenmonoxid-Leitung haben den Ton verschärft. „Wir fordern die Behörden auf, Bayer die Befähigung für solche gefährlichen Projekte außerhalb ihrer Werkgrenzen endlich zu entziehen“, meinte gestern Dieter Donner. Der Koordinator der Initiative gegen die geplante CO-Pipeline übte mit seinen Mitstreitern bei einem Treffen im Monheimer Rathaus unter anderem Kritik am Zustand der bestehenden CO-Leitung zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Leverkusen. Vor einer am kommenden Dienstag am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster anstehenden Anhörung zu der von der Stadt Monheim unterstützten Klage des Landwirts Heinz-Josef Muhr gingen die Anti-Pipeline-Initiativen vor Journalisten gemeinsam in die Offensive.

Bayer-Pressesprecher Jochen Kluener bezeichnete auf RP-Anfrage die genannte Forderung an die Behörden als haltlos. „Entscheidend ist der sichere Umgang mit CO. Bayer hat seit Jahrzehnten Erfahrung damit, ebenso wie mit Pipelines.“ Diese Erfahrungen sind Kluener zufolge in die Planung eingeflossen. Das unter anderem vom TÜV begutachte Konzept gewährleiste ein Höchstmaß an Sicherheit über gesetzliche Vorschriften hinaus.

Gerichtsverfahren
Vor dem OVG geht es am Dienstag nach Muhrs Worten um die Frage, ob der Bau der 67 Kilometer langen CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld dem Allgemeinwohl dient. „Nur dann wäre eine Enteignung meines Bodens möglich. Die Leitung führt 600 Meter lang durch meine Felder und entwertet acht Hektar Anbaufläche.“ Neben dem Enteignungsrecht geht es in der OHG-Anhörung auch um die Frage, ob die weitgehend rechtsrheinisch verlaufende Trassenführung seinerzeit ergebnisoffen geprüft worden war. Schließlich wäre zwischen den beiden linksrheinisch liegenden Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld ohne Rheinunterquerungen eine kürzere Trasse möglich gewesen.

Gefährlichkeit
Der Hildener Pipeline-Gegner und Mediziner Dr. Gottfried Arnold hatte nach eigenen Angaben die Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid einst in seiner Doktorarbeit thematisiert. „Wenn ein Erwachsener 30 Milliliter ausströmendes CO einatmet, also etwa ein Schnapsglas voll, wird er bewusstlos und kann sich aus einer Gefahrenzone nicht mehr fortbewegen. Ein Kind würde bei dieser Menge sogar sterben.“ Arnold zufolge könnten bei der vorhandenen Leitung von Dormagen nach Leverkusen etwa 60 000 Liter CO ausströmen, bevor die Gefahr vom Überwachungssystem entdeckt werde. Diese Zahlenangabe sei unseriös, entgegnet Bayer-Sprecher Kluener. „Die Rohrleitung wird seit 2002 sicher betrieben, ständig überwacht und regelmäßig kontrolliert. Im normalen Leitungsbetrieb ist ein Austreten von Kohlenmonoxid auszuschließen.“

Bomben
Der Duisburger Pipline-Gegner Erich Hennen kritisierte, dass vor der bereits erfolgten Verlegung der Leitungsrohre auf 67 Kilometer Länge die Trasse nicht sorgfältig genug auf mögliche Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg hin untersucht worden sei. „Zusätzlich zur Luftbildauswertung müsste die komplette Strecke mit Detektoren untersucht werden; was teuer, aber immer noch möglich ist.“ Im letzten Jahr seien allein in NRW 239 solcher beim Aufprall nicht explodierten Bomben entschärft worden. Bei 161 789 Tonnen allein über dem Ruhrgebiet abgeworfenen Bomben seien Blindgänger wahrscheinlich.

Dringlichkeit
Bayer hatte 2007 mit der Eilbedürftigkeit für das Projekt und dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen argumentiert. Da sieben Jahre ins Land gegangen sind, bezweifeln die Pipeline-Gegner die Dringlichkeit. Bayer-Sprecher Kluener widerspricht: Nur durch die neue Leitung könne der Standort Krefeld-Uerdingen in die CO-Verbundstruktur eingebunden werden. „Mittel- und langfristig drohen Uerdingen im engen Wettbewerb durch Produktionsausfälle Nachteile, falls die CO-Pipeline nicht in Betrieb gehen könnte.“

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Dhünnaue

CBG Redaktion

Presse Info vom 17. Februar 2014

Neue Rheinbrücke in Leverkusen:

Bohrungsarbeiten in Giftmüll-Deponie

Am Mittwoch beginnen in der Leverkusener Dhünnaue Sondierungsarbeiten für den Bau einer neuen Autobahnbrücke. Hierfür werden 17 Bohrungen bis in eine Tiefe von 40 Metern durchgeführt. Bis zum Sommer sind etwa 300 Bohrungen notwendig.

Besondere Schwierigkeiten macht der gefährliche Untergrund: die Dhünnaue diente dem benachbarten BAYER-Werk jahrzehntelang als Giftmülldeponie. Bei jedem Bohrloch fallen daher rund zwei Tonnen Sondermüll an, die zunächst im Labor untersucht und je nach Giftigkeit deponiert oder verbrannt werden müssen. Die Arbeiten werden mit Ganzkörperschutz durchgeführt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erinnert daran, dass die einstmals „größte bewohnte Giftmüll-Deponie Europas“ bis heute eine Gefahr für die Umwelt darstellt. Auf dem Gelände liegen mehrere hunderttausend Tonnen Giftmüll, darunter Schwermetalle und hochgefährliche Chlorverbindungen. Wegen der ungeordneten Deponierung ist die genaue Zusammensetzung unbekannt. Im Landtag NRW wurde einst von einer größeren Giftlast als in Bitterfeld gesprochen.

Das verseuchte Erdreich wurde weder abgetragen noch vollständig umschlossen. Lediglich zum Rhein hin wurde die Altlast mit Spundwänden gesichert. Stündlich müssen daher 750 Kubikmeter verseuchtes Wasser abgepumpt und gereinigt werden - über Jahrhunderte hinweg. Da die Schichten unter der Deponie zum Teil wasserdurchlässig sind, ist ein Eindringen von giftigem Grundwasser in den Rhein zu befürchten, besonders bei Hochwasser.

Nach dem Krieg wurde die Deponie notdürftig abgedeckt und mit 220 Wohneinheiten, einem Kindergarten, einem Altersheim und einer Schule bebaut. Medizinische Gutachten zeigten bei hunderten von Anwohner/innen Veränderungen des Blutbilds. Allein in einer Hauptschule am Rand des Geländes traten 15 Krebserkrankungen und fünf Todesfälle auf - viel mehr, als statistisch zu erwarten wäre. Die Gesamtzahl der Opfer ist bis heute unbekannt, da weder BAYER noch die Stadt Leverkusen eine systematische Erfassung der Erkrankungen vornahmen. Der tödliche Skandal führte lediglich zur Ablösung des einstigen Werksdirektors Dietrich Rosahl. Nach der notdürftigen Sanierung, die zum Teil vom Steuerzahler getragen wurde, fand auf dem Gelände die Landesgartenschau 2005 statt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert eine vollständige Sicherung des Geländes auf Kosten des Konzerns, Übernahme aller Folgekosten durch BAYER sowie einen Gedenkstein für die Opfer. „Die entstehenden Mehrkosten beim Bau der Autobahn müssen von BAYER getragen werden. Umwelt und Anlieger haben jahrzehntelang unter der Gift-Belastung gelitten. Der Öffentlichkeit dürfen nicht noch weitere Folgekosten entstehen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Bereits 1987 hatte das Landesamt für Abfall und Wasser festgestellt, dass „die untersuchten Boden-Eluate eine teilweise extreme Belastung des Bodens mit Schadstoffen aufzeigen. Die Schadstoffe sind bereits so weit in den Untergrund eingedrungen, dass auch das Grundwasser davon betroffen ist. Dieser Umstand ist äußerst bedenklich, vor allem im Hinblick auf eine mögliche Gefahr für das Trinkwasser (...). Eine Kontamination z. B. spielender Kinder oder weidendem Vieh ist nicht auszuschließen“.

Nachtrag 5. Mai: das Verkehrsministerium NRW erklärt auf Anfrage, dass der „Straßenbaulastträger“, also die öffentliche Hand, die erhöhten Kosten tragen muss.

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GenMais

CBG Redaktion

12. Februar 2014

CBG kritisiert Zulassung von GenMais

Resistenz gegen gefährliches BAYER-Pestizid Glufosinat

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) verurteilt die Enthaltung der Bundesregierung bei der gestrigen Abstimmung der EU-Umweltminister zum GenMais 1507. Die Sorte der Firma DuPont Pioneer enthält das Bt-Bakterium, das ein für Schmetterlinge und Motten giftiges Eiweiß produziert. Der Anbau wird fast zwangsläufig zur Übertragung der Genmanipulation auf konventionelle Sorten führen.

Weniger bekannt ist, dass Mais 1507 zusätzlich gegen das Totalherbizid Glufosinat resistent ist. Glufosinat wird von der Firma BAYER unter den Markennamen BASTA und LIBERTY verkauft. Die Zulassung von Mais 1507 könnte zu einem steigenden Verbrauch von Glufosinat führen, obwohl der Wirkstoff wegen seiner Risiken in der EU verboten werden soll.

Glufosinat kann Missbildungen bei Föten verursachen, die Entwicklung des menschlichen Gehirns beeinträchtigen und Verhaltensstörungen hervorrufen. Dennoch wurde die Glufosinat-Resistenz von Mais 1507 keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen - angeblich weil die genetische Veränderung nur als „Marker-Gen“ diene und keine pflanzenbauliche Relevanz habe. Tatsächlich wird die Glufosinat-Toleranz von Mais 1507 in den USA jedoch seit Jahren offensiv vermarktet. Eine ähnliche Entwicklung droht nun in Europa.

Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Es ist vollkommen unverständlich, warum die EU-MinisterInnen eine Genpflanze mit einer eingebauten Resistenz gegen ein Pestizid zulassen wollen, das wegen seiner Gefährlichkeit bereits in drei Jahren vom Markt verschwinden soll.“

Glufosinat gehört zu den rund 20 Pestiziden, die von der EU wegen ihrer hohen Gefahren für Landwirte und Verbraucher/innen aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Die Zulassung soll im Jahr 2017 auslaufen. Schon jetzt hat die EU Glufosinat als reproduktionstoxisch eingestuft und mit strikten Anwendungsbeschränkungen belegt. In Deutschland hat BAYER das Produkt LIBERTY bereits 2011 freiwillig vom Markt genommen.

In Nord- und Südamerika hingegen steigen die Verkaufszahlen von Glufosinat an. BAYER bietet das Herbizid in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut an, darunter Raps, Zuckerrüben, Mais, Soja und Baumwolle. In der EU hat BAYER eine Importzulassung für glufosinat-resistenten Reis (Liberty Link Reis 62) beantragt. Eine ebenfalls von BAYER entwickelte Reis-Sorte, Liberty Link Reis 601, hatte im Jahr 2006 zur bislang größten Gentech-Kontamination weltweit geführt.

Zwar lehnten 19 der 28 Mitgliedstaaten den Anbau von Mais 1507 ab. Dies reichte jedoch nicht aus, um den Anbau durch eine qualifizierte Mehrheit zu blockieren. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission. Diese hat bereits angekündigt, sie werde die Sorte zulassen, wenn es kein eindeutiges Veto der Minister geben sollte. Importiert und in Lebens- und Futtermitteln verarbeitet werden darf Mais 1507 bereits jetzt.

Wegen der zunehmenden Resistenzen gegen einzelne Wirkstoffe haben Konzerne wie BAYER, MONSANTO und DuPont ihre Patente untereinander ausgetauscht. Daher bietet BAYER Saatgut an, das gegen das von MONSANTO entwickelte Herbizid Glyphosat resistent ist. Umgekehrt setzen MONSANTO und DuPont die Glufosinat-Technik von BAYER ein.

weitere Informationen:
=> BAYER erhöht Glufosinat-Produktion in Deutschland
=> EU-Verbot: Glufosinat jetzt vom Markt nehmen!

[CO Leitung] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. Februar 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen

TÜV-Bericht: „gravierende Materialverluste“

Nicht nur die zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld verlegte Kohlenmonoxid-Pipeline wirft Sicherheitsfragen auf. Auch die in den 60er Jahren gebaute und seit 2001 für den Transport von CO genutzte Leitung zwischen Dormagen und Leverkusen weist gravierende Mängel auf. Nach Einsichtnahme in die Genehmigungsbescheide und Untersuchungsberichte fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) die Behörden auf, eine vorsorgliche Schließung der Pipeline zu prüfen. Die Unterlagen offenbaren nach Ansicht der CBG schwerwiegende Mängel, insbesondere bei der Unterquerung des Rheins („Düker“).

„Die TÜV-Berichte zeigen, dass die Rhein-Unterquerung der Pipeline vollkommen marode ist. Nun ist auch klar, weswegen in der vergangenen Woche Hals über Kopf der Bau eines neuen Dükers angekündigt wurde: Currenta und ChemPark wollten ganz offensichtlich der Veröffentlichung der Missstände durch die Bürgerinitiativen zuvorkommen“, so Philipp Mimkes von der CBG. Mimkes hatte eine Einsichtnahme nach Umweltinformationsgesetz beantragt und die Unterlagen am Dienstag bei der Bezirksregierung Köln eingesehen.

Die Akte enthält u.a. einen Bericht des TÜV Rheinland vom 22. Februar 2013. Dieser stellt im Rhein-Düker „gravierende externe Materialverluste“ fest, weswegen er „nicht dem Stand der Technik“ entspreche. Die Korrosionsgeschwindigkeit wurde mit bis zu 0,5 mm pro Jahr abgeschätzt, wegen galvanischer Kontakte sei zudem kein kathodischer Korrosionsschutz gegeben. Nach Ansicht des TÜVs sollte der Düker daher „durch eine geeignete neue Konstruktion ersetzt“ werden. In einem ergänzenden Bericht vom Juli 2013 stellt der TÜV fest, dass die Korrosion an einer unzugänglichen Stelle im Rhein so weit fortgeschritten sei, dass nur noch eine „Restlebensdauer von 2 Jahren, bis die rechnerisch geforderte Mindestrohrwandstärke von 3,6 mm erreicht wird“ gegeben sei.

Philipp Mimkes weiter: „Die Leitung von Dormagen nach Leverkusen ist fast 50 Jahre alt. Die Gutachten belegen, dass unsere Sicherheitsbedenken gerechtfertigt sind. Wir verwahren uns daher gegen den Vorwurf der Industriefeindlichkeit! Selbst der Gutachter von BAYER spricht für den Fall einer Beschädigung der Leitung von einem Gefahrenbereich von bis zu 350 Metern beidseits der Trasse“. Klaus Jaeger von Bayer MaterialScience und Chempark-Leiter Ernst Grigat hatten in der vergangenen Woche eine angebliche „Stimmungsmache von Industriegegnern aus dem Lager der Coordination gegen Bayer-Gefahren“ beklagt.

Nicht nur die Rhein-Unterquerung der Leitung ist problematisch. Aus den Unterlagen ergeben sich zahlreiche weitere Fragen:

=> es liegen keine Prüfberichte zwischen 2002 und 2011 vor. Hat es in diesem Zeitraum keine Druckprüfungen oder Wanddicken-Messungen gegeben?

=> In den Unterlagen der vergangenen beiden Jahre ist der Betreiber der Pipelines geschwärzt. Eine Geheimhaltung des Betreibers ist unverständlich. Warum soll dieser der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden? Hat es einen Besitzer-Wechsel gegeben?

=> Die Genehmigung der Pipeline enthält keinerlei Abschätzung der Gefährdung der Bevölkerung. Einzig der Gutachter von BAYER widmet sich der Frage eines Austritts von ca. 3.500 cbm Kohlenmonoxid (Inhalt der Leitung plus 15min Nachströmen) – auf gerade mal 9 Zeilen. Eine spezifische, auf die örtlichen Begebenheiten angepasste Betrachtung erfolgt nicht. Existieren keine detaillierten Ausbreitungs-Rechnungen? Immerhin leben die Bewohner von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen im Gefahrenbereich.

=> Unter dem Rhein liegen die Leitungen in zwei gehefteten Metallschalen. Das Schutzrohr ist nicht dicht, sondern mit Sand und Rheinwasser geflutet.

=> Die mittlere Verlegungstiefe der Leitung beträgt nur 1 Meter. Ein Warnband (Geogrid) wurde nicht verlegt.

=> Bereits 1973 wurde festgestellt, dass die Rohre im Rhein-Düker Kontakt zur Ummantelung haben, weswegen der Korrosionsschutz nicht funktionierte. Dies wird in den Folgejahren immer wieder bestätigt, u. a. in den Prüfberichten der Ruhrgas vom Februar 2000 und erneut in den TÜV-Berichten 2011-2013.

=> 2001 führte BAYER eine Druck- und Dichtheitsprüfung durch (mit Wasser, max. 52 bar). Die Prüfdauer betrug 3 Stunden, die Druckdifferenz betrug immerhin 0,21 bar (0,4%). Auf Kohlenmonoxid übertragen, könnte dies Verluste von mehreren hundert Liter pro Stunde bedeuten. Lecks in dieser Größenordnung können von dem bestehenden Überwachungssystem nicht gefunden werden. Das von BAYER verwendete Verfahren kann nur schlagartig auftretende Lecks, z.B. bei Beschädigung durch einen Bagger, feststellen.

=> Nicht nachvollziehbar ist die Aussage des BAYER-Gutachters, wonach das Gas im Fall eines Lecks - wegen seiner geringeren Dichte – sofort aufsteigen würde. Der Sachverhalt ist wesentlich komplexer: die Leitung verläuft im Boden oder im Rheinwasser, das Gas wäre daher kälter und somit schwerer als die umgebende Luft. Weiterhin kühlt sich CO beim Ausdehnen von 12 Bar auf 1 Bar stark ab. Das Gas würde daher einige Zeit in Bodennähe verbleiben und die Menschen gefährden. Schon 100 ml Kohlenmonoxid können tödlich wirken.

Die Pipeline war in den 60er Jahren zunächst zum Transport von Stickstoff genehmigt und später auf Kohlendioxid umgestellt worden. Im Jahr 2000 hatte BAYER die Umstellung auf das wesentlich giftigere Kohlenmonoxid beantragt. Hierfür wurde jedoch kein Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchlaufen. „Uns ist in ganz Deutschland kein vergleichbarer Fall einer Umwidmung einer Rohrleitung auf einen deutlich gefährlicheren Inhaltsstoff bekannt“, so Philipp Mimkes.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, generell auf den Pipeline-Transport von Kohlenmonoxid zu verzichten. Mimkes abschließend: „Giftige Gase wie Chlor, Kohlenmonoxid oder Phosgen müssen – wenn überhaupt - dezentral produziert und in gut gesicherten Werken verarbeitet werden. Ein Transport solcher Gefahrstoffe verbietet sich. Es ist unverantwortlich, die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko auszusetzen“.

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Konzernkritik

CBG Redaktion

Presse Information vom 5. Februar 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Chemie-Konzern BAYER geht auf Kritiker zu:

erstes Gesprächsangebot nach 35 Jahren

Herbert Heitmann, neuer Leiter der Kommunikationsabteilung von BAYER, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zu einem Treffen eingeladen, um „zu erfahren, was ihre Ziele sind“ und „wie wir gegebenenfalls zusammenarbeiten können“. Es handelt sich um das erste Gesprächsangebot des Konzerns seit 1979. Einen Termin gibt es noch nicht. Bisher war es gängige Praxis von BAYER, KritikerInnen einzuschüchtern und mundtot zu machen. Auch AktivistInnen der CBG wurden mit Prozessen überzogen, bespitzelt und diffamiert.

Axel Köhler-Schnura, Gründungsmitglied der CBG: „Natürlich stehen wir für Gespräche zu Verfügung, so wie stets in den vergangenen 35 Jahren. Da der Konzern jedoch 150 Jahre lang das soziale Zusammenleben, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt geschädigt hat, kommen Vieraugen- oder Kamingespräche für uns nicht in Frage. Die Gespräche müssen für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein.“

Jan Pehrke vom CBG-Vorstand ergänzt: „Auch kann es nicht nur um einen unverbindlichen Gedankenaustausch gehen, der dem Konzern bloß dazu dient, publikumswirksam seine ´Dialogbereitschaft` zu signalisieren.“ Pehrke zufolge macht der Austausch einzig dann Sinn, wenn er zur Lösung aktueller Probleme führt, zum Beispiel in Hinblick auf gefährliche Pharmaprodukte wie die Antibabypille Yasmin. „Seit wir uns im Jahr 1978 anlässlich der großen Unfälle in den BAYER-Werken Wuppertal und Dormagen als Bürgerinitiative gründeten, mussten wir durchgängig feststellen, dass Probleme nicht ausgeräumt, sondern mit Propagandamilliarden und Heerscharen von Anwälten schöngeredet wurden“, so Axel Köhler-Schnura.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ging als weltweit agierendes, jedoch weitgehend ehrenamtlich arbeitendes Netzwerk aus der „Wuppertaler Bürgerinitiative gegen BAYER-Umweltgefährdung“ hervor. Die CBG beschäftigt sich mit allen Feldern der Geschäftstätigkeit von BAYER - von den Arbeitsbedingungen in den Werken bis zur Zerstörung der Umwelt, von ASPIRIN bis zu Chemiewaffen, von Gewerkschaftsfeindlichkeit bis zur Steuerung politischer Prozesse.

Der Verein kooperiert mit Umweltschützern, Gewerkschaftern und Betroffenen in über 40 Ländern. Jüngste Kampagnen beschäftigten sich mit dem Bienensterben durch BAYER-Pestizide, der 150-jährigen Geschichte des Konzerns, Gen-Patenten, dem Einfluss der Industrie auf die universitäre Forschung, dem Kampf von BAYER gegen die Gewerkschaften, dem Einsatz von Antibiotika in der Tiermast sowie den Risiken neuer Gerinnungshemmer und Antibaby-Pillen.

Seit Anfang der 80er Jahre bringt die Coordination Jahr für Jahr Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein, konnte sogar einmal durch Stimmrechtsübertragungen in Millionenhöhe die Tagesordnung verändern und verlangt in Redebeiträgen Rechenschaft von den Verantwortlichen für die Kehrseiten der Profit-Milliarden. Die CBG ermöglicht Geschädigten und Opfern aus aller Welt, die Verantwortlichen in Vorstand und Aufsichtsrat direkt zur Rede zu stellen.

Bisher war der Umgang des Unternehmens mit KritikerInnen unerbittlich. Noch vor wenigen Wochen drohte BAYER dem Umweltverband BUND rechtliche Schritte wegen eines kritischen Berichts über Pestizide an. Auch leitete der Konzern mehrfach juristische Schritte gegen die CBG ein. So zwang er den Verein 1988, wegen angeblicher Verwechslungsgefahr den ursprünglichen Namen „BAYER-Coordination“ aufzugeben. Angesichts sechsstelliger Streitwerte musste sich die CBG ebenso fügen wie anno 2001, als das Unternehmen gerichtlich gegen die domain www.BayerWatch.org vorging.

Die langwierigste, und wegen der damit verbundenen Kosten existenz-bedrohende, Auseinandersetzung begann 1987. Wegen eines Zitats aus einem Flugblatt („In seiner grenzenlosen Sucht nach Gewinnen und Profiten verletzt BAYER demokratische Prinzipien, Menschenrechte und politische Fairness. Missliebige Kritiker werden unter Druck gesetzt, rechte und willfährige Politiker werden unterstützt und finanziert“) forderte BAYER unter Strafandrohung „von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten bzw. einer Geldstrafe von bis zu DM 500.000“ eine Unterlassungserklärung.

Die CBG ließ es auf einen Prozess durch alle Instanzen ankommen und verlor zunächst, obwohl sie stichhaltige Beweise für Bespitzelungen und Bestechungen vorlegen konnte. Nun blieb nur noch ein Weg - der vor das Bundesverfassungsgericht -, den die Coordination ungeachtet der bis dahin aufgelaufenen Verfahrenskosten von 150.000 DM einschlug. Der Mut zum Risiko zahlte sich aus: 1992 hob der Erste Senat unter Roman Herzog die vorangegangenen Urteile auf und gab der CBG Recht (siehe hierzu ein Artikel im SPIEGEL).

Wie der Konzern mit unliebsamer Kritik umgeht, zeigt auch ein firmeninternes Strategiepapier, das 2009 im Rahmen einer Untersuchung des US-Kongresses beschlagnahmt wurde. Darin wird skizziert, wie BAYER nach einem tödlichen Störfall unliebsame Kritiker und Journalisten „marginalisieren und als irrelevant erscheinen lassen“ wollte. Ziel von BAYER war es, ihre „Kritik als unanständig erscheinen“ zu lassen. Der US-Kongress kam zu dem Ergebnis: „In den Monaten nach der Explosion setzte BAYER Öffentlichkeitsarbeit und juristische Mittel ein, um Enthüllungen über das Vorgehen der Firma zu verhindern. BAYER versuchte zudem, Informationen über die Explosion zu verheimlichen.“

bereits 1988 veröffentlichte die CBG Grundsätze für einen Dialog mit BAYER

siehe auch: die tageszeitung „Glasnost beim Chemieriesen

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