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Beitrag veröffentlicht im Mai 2014

Xarelto

CBG Redaktion

28. Mai 2014

neuer Arzneimittelreport

Xarelto: hohe Kosten, mehr Nebenwirkungen

Die Barmer Ersatzkasse veröffentlichte heute den neuen Arzneimittelreport. Die Autor/innen beschäftigen sich darin ausführlich mit dem neuen Gerinnungshemmer Xarelto von BAYER, der zum Schutz vor einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall eingesetzt wird.

Seit Jahrzehnten gibt es für diesen Zweck bewährte Präparate wie Marcumar. Unbestritten ist, dass Xarelto (Wirkstoff Rivaroxaban) die Anwendung für die Patienten erleichtert, weil bestimmte Untersuchungen nicht mehr nötig sind. Doch es birgt auch Risiken. Denn im Gegensatz zu den bisherigen Präparaten fehlt bisher noch ein Gegenmittel, um unerwünschte Blutungen zu stillen. Eine mitunter tödliche Gefahr. Denn tatsächlich werden zunehmend Probleme mit Xarelto gemeldet: das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registrierte 2013 insgesamt 133 Meldungen über „tödliche Verläufe“ und 1400 Meldungen über schwere Nebenwirkungen. Obwohl ein Kausalzusammenhang noch nicht bestätigt werden könne, habe man es mit einem problematischen Arzneimittel zu tun, so Studienautor Gerd Glaeske.

Kosten für die Krankenkassen verdreifacht
Doch Bayer hat mit einem intensiven Marketing dafür gesorgt, dass die Verordnungsfreudigkeit der Mediziner nicht etwa sinkt. Im Gegenteil: Laut Glaeske stiegen die Ausgaben für Xarelto in Deutschland von 93 Millionen Euro in 2012 auf 282 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Das entspricht einer Verdreifachung. Abgesehen von den möglichen Problemen für die Patienten hat diese Entwicklung auch Folgen für die Krankenkassen. Denn Xarelto ist mehr als zehn Mal teurer als die herkömmlichen Wirkstoffe. Obwohl auf das Bayer-Produkt bisher nur 18 Prozent aller Verordnungen entfallen, entstehen hier bereits 63 Prozent aller Kosten in diesem Arzneimittelsegment. Zum Vergleich: Marcumar hat bei Verordnungen einen Anteil von 75 Prozent, bei den Kosten aber nur einen von 13 Prozent.
Wäre das Bayer-Präparat erst nach 2011 auf den Markt gekommen, dann hätte es dank einer Gesetzesänderung eine umfangreiche Kosten-Nutzen-Bewertung des Medikamentes gegeben, bei der auch das Risiko eine Rolle gespielt hätte. Eigentlich war geplant, diese Bewertung schrittweise auf alle Medikamente auszudehnen, die bereits auf dem Markt sind. Doch das wurde von der großen Koalition gestoppt.
Das erschien zunächst wie eine pragmatische Lösung, schließlich ist diese Bewertung extrem aufwendig und klageanfällig. Doch das Beispiel Xarelto zeigt, dass der Verzicht zu Lasten der Patientensicherheit und der Krankenversicherungen gehen kann. Die Koalition sollte daher ihre Entscheidung überdenken und einen gangbaren Weg suchen, um die Patienten zu schützen und die Ausgaben der Krankenkassen zu stabilisieren.

Vergleich Rivaroxaban und Dabigatran
Die beiden Wirkstoffe Rivaroxaban und Dabigatran haben in den Jahren 2012 und 2013 offenbar die Hauptrolle unter den nOAK gespielt. Apixaban als Vertreter, der als letzter auf den Markt gekommen war, konnte diesen Vorsprung in der Marktbedeutung noch nicht aufholen. Obwohl Apixaban als einziger Wirkstoff die AMNOG-Bewertung durchlief und einen Zusatznutzen belegen konnte, wurde die Zulassungserweiterung zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei NVAF erst Ende 2012 erteilt. Daher muss Apixaban hier unberücksichtigt bleiben.
Weder für Rivaroxaban (Xarelto) noch für Dabigatran (Pradaxa) sind Vorteile hinsichtlich der Wirksamkeit oder des Sicherheitsprofils nachgewiesen. Rivaroxaban (Xarelto) war mehrfach negativ in der Fach- und Laienpresse aufgefallen und steht möglicherweise im Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für Leberschäden und Todesfälle. Für keinen der beiden Wirkstoffe fi ndet sich eine Präferenz, weder in nationalen noch internationalen Leitlinien. Pradaxa erhielt die Zulassungserweiterung zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei NVAF ein gutes halbes Jahr früher als Xarelto. Trotzdem erzielte Xarelto schon 2012 einen deutlich besseren Ab- und Umsatz als Pradaxa und konnte diesen 2013 noch extrem steigern.

Fazit des Reports
Die Verordnungsdaten zeigen eindrucksvoll, dass neue Arzneimittel von deutschen Vertragsärzten ziemlich rasch und leider auch kritiklos angenommen werden. Die Akzeptanz eines neuen Arzneimittels scheint sich entsprechend der Marketingstrategie des Anbieters zu entwickeln, ohne den tatsächlichen Innovationswert in Frage zu stellen. Eine medikamentöse Therapie nach dem Motto „neu kann nur besser sein“ kann sich aber als ziemlich risikoreich für die Patienten entpuppen. Viele hochgelobte angebliche Arzneimittelinnovationen sind in der Vergangenheit vom Markt genommen worden, nachdem sie vielen Menschen das Leben gekostet haben (prominenteste Beispiele sind sicherlich Lipobay und Vioxx). Die nOAK, allen voran der im AMNOG-Prozess geprüfte Wirkstoff Apixaban, scheinen aber eine neue und nützliche Möglichkeit zur Behandlung von Patienten mit NVAF anzubieten. Solange aber bei Rivaroxaban und Dabigatran das Sicherheitsprofi l und das Nutzen-Schaden-Verhältnis nicht abschließend geklärt worden sind, sollten diese Wirkstoffe auch nur bei Patientinnen und Patienten eingesetzt werden, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Option darstellen. Ein so breiter Einsatz, wie er sich momentan in Deutschland darstellt, ist durch die gegenwärtige Evidenz für die neuen Präparate nicht gerechtfertigt, er dient sicherlich vorrangig dem Umsatz der Pharmaindustrie und nicht der Sicherheit und der Gesundheit der Versicherten.

weitere Infos zu Xarelto

[Demo] March against Monsanto

CBG Redaktion

Düsseldorf, 24. Mai 2014

„March Against Monsanto”

Toller Monsanto-Aktionstag in Düsseldorf: rund 1.000 Teilnehmer/innen, gute Stimmung und Sonnenschein.

Redebeitrag von Philipp Mimkes

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[CO Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

21. Mai 2014

CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen

VerwG Köln nimmt Klage an

Als Sprecher der „Initiative gegen die hochgiftige CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen“ hat der Leverkusener Gottfried Schweitzer bei der Bezirksregierung Köln beantragt, die Genehmigung für den Betrieb der Pipeline zurückzuziehen, weil diese wegen Rostschäden eine tödliche Gefahr für die Anwohner darstelle. Am 26. März lehnte die Bezirksregierung diesen Antrag ab, weswegen Schweitzer am 23. April Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichte. Unter dem Aktenzeichen 14 K 2363/14 hat dieses das Verfahren am 7. Mai eröffnet.

Gottfried Schweitzer hatte im Februar zusammen mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren Akteneinsicht genommen. Die Genehmigungsunterlagen belegen zahlreiche Mängel der Pipeline (hierzu weitere Infos). Wir dokumentieren im Folgenden den Wortlaut der Klage.

Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln

Rohrfernleitungsanlage für Kohlenmonoxid zwischen dem CHEMPARK Dormagen und dem CHEMPARK Leverkusen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich gegen den o.g. Bescheid Klage einreichen entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf Seite 7 dieses Bescheides.

Begründung:
Zum Zeitpunkt meines Antrags - dem 13.12.13 - hatte ich erst Informationen aus der Presse als Grundlage zur Verfügung, um die Bezirksregierung zum sofortigen Stopp der CO-Pipeline aufzufordern.
Inzwischen - Anfang Februar - habe ich dem UIG entsprechend eine erste Akteneinsicht bei der Bezirksregierung genommen. Die haben leider meine ohnehin schlimmen Vermutungen mehr als bestätigt: Die Gesundheit zehntausender Menschen ist nachhaltig durch den desolaten Zustand des CO-Rohrs gefährdet - mit möglicherweise zahlreichen Todesfolgen.

1) Rost des Rohrs:
Im Dezember 2013 hatte ich nur vermutet, dass ein über 50 Jahre altes Stahlrohr in ständig feuchter Uferlage des Rheins rostet. Die Akten der Bezirksregierung bestätigen das:

- Blatt 44: TÜV-Bericht vom 20.6.67: „An drei Kreuzungsstellen ... und im Düker werden Berührungen zwischen Transportrohr und Schutzrohr bzw. Dükerwanne festgestellt. An diesen Stellen ist der kathodische Korrosionsschutz nicht mehr gewährleistet. Außerdem sind Beeinflussungen fremder Leitungen möglich.“

- Blatt 85: Bericht der Ruhrgas AG vom 24.2.2000: „Die Situation am Rheindüker ... ist unverändert. Durch die bestehenden Kontakte zwischen dem Dükermantelrohr und einigen Leitungen ist der kathodische Schutz nicht gewährleistet.“

- Die Folge: Blatt 122: TÜV vom 20.12.2001: „Bewertung Molchanzeigen:. Der Inspektionsreport der Fa..... weist in der untersuchten CO-Leitung 3 insgesamt 202 Anzeigen mit Wanddickenminderungen auf, die im Rahmen der Auswertung ausnahmslos als Korrosionsstellen klassifiziert wurden..... Die beiden geringsten Restwanddickenwerte liegen bei 3,66 mm und 3,87 mm und sind damit ebenfalls unkritisch.“ Das sind Reste von ursprünglich 5,6 mm bzw 7,1 mm starken Rohren; über die Genauigkeit der Molchmessung s.u.

- Blatt 149, TÜV vom 22.2.2013: „Dabei zeigten sich im Randbereich des Rheindükers (innerhalb des Dükermantelrohres) gravierende externe Materialverluste.“

- Dass Minderung der Wanddicke durch Rost nicht stagniert, sondern weiter fortschreitet, erwähnt der TÜV an mehreren Stellen in den Akten. Blatt 153: TÜV 5.7.2013: Eine Auswertung der Molchung von 2011 „.. verbleibt auch hier eine Restlebensdauer von zwei Jahren ... bei einer konservativ angenommenen Korrosionsrate von 0,5 mm/a“ - das bedeutet, dass der TÜV einen jährlichen Verlust von 0,5 mm im Jahr einkalkuliert.

2) Die Ungenauigkeit der Messungen - bis 100 %
Die Beispiele über Rost lassen sich fortsetzen. Grundlage für diese Messungen waren zwei Molchungen 2001 und 2011; dabei wird ein Gerät durch das Rohr getrieben das mittels Magnet- und Abtastverfahren die Stärke des Rohrs zu messen versucht. Die Bezirksregierung hat in der Antwort auf eine Anfrage erklärt, dass es mehr Messungen/Molchungen nicht gegeben habe (Bescheid vom 5.3.2014 an mich).

Diese Molchmessungen werden als einzige wesentliche Grundlage dafür genommen, den Fortschritt der Wanddickenminderungen durch Rost zu erfassen. Diese Molchmessungen sind aber sehr ungenau. Das dokumentiert der TÜV in einem Gutachten vom 19.12.2013.. Dort heißt es - auf Blatt 162 der Akten der Bezirksregierung - :
„Zur Überprüfung der Molchergebnisse sind einige Fehlstellen freigelegt und verifiziert worden.“ Im folgenden werden die Ergebnisse der Ausgrabungen an drei Orten mit 13 vom Molch angegebenen Roststellen innerhalb dieser drei Bereiche nachgemessen. Nur an 4 Stellen ist die tatsächlich gemessene, verifizierte Wanddickenminderung durch Rost höchstens 10 % stärker als das Molch-Messergebnis; an allen anderen 9 Stellen aber wesentlich stärker. Am extremsten ist er an zwei von den 13 Stellen, einmal 3,0 mm statt 1,48 mm (Molch) und einmal sogar 4,0 mm anstatt 1,98 mm (Molch). Das bedeutet, dass die Wanddickenminderung durch Rost mehr als doppelt so stark sein kann, wie der Molch angegeben hat - und allein die Molchergebnisse waren bis jetzt die Grundlage, Aussagen über den Rostbefall/die Sicherheit des Rohrs zu machen!
Allein dieser Befund hätte die Bezirksregierung veranlassen müssen, sofort den CO-Betrieb zu unterbinden!

3) Der desolate Düker:
Das ist ein von einem Stahlrohrmantel umschlossenes Bündel von 10 Rohren, einschließlich des CO-Rohrs, das den Rhein zwischen Köln-Merkenich und dem Leverkusener Werk/Nordseite unterquert. Zusammenfassend heißt es nach immer wiederkehrenden Feststellungen von Mängeln:

Blatt 149, TÜV 22.2.2013:
„Die Leitungen im Rheindüker sind durch ein gemeinsames Mantelrohr geführt worden. Dieses Mantelrohr besteht aus Stahlhalbschalen, die punktuell miteinander verschweißt sind. Durch die offenen Schlitze an den Stoßkanten findet ein ständiger Austausch von Grund- und Rheinwasser statt. Als Abstandshalter der Leitungen untereinander und zum Metallrohr wurden Gummiringe verwendet. Zum Schutz der Isolierung der Rohrleitungen (Bitumen) im Bereich der Abstandshalter wurden Metallbleche mit Metallspannbändern eingesetzt. Die visuelle Prüfung des Dükers hat ergeben, dass die Gummiringe teilweise zerrissen und plattgedrückt sind. Daher besteht teilweise ein direkter metallener Kontakt zwischen Mantelrohr und einzelnen Produktrohren sowie zwischen den Produktrohren untereinander... Die Sachverständigen halten es deshalb für erforderlich, den Düker durch eine geeignete neue Konstruktion zu ersetzen.“
Blatt 147 desselben Gutachtens:„...dass die Konstruktion des Rheindükers nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht..

Ich behalte mir vor, jederzeit ergänzende und weiterführende Angaben aus den Akten der Bezirksregierung nachzureichen.

Alle zitierten Blätter habe ich abfotografiert; ich kann sie jederzeit zur Einsichtnahme vorlegen, falls das Gericht nicht selber die Akten in Augenschein nehmen will.

Ferner beantrage ich vorsorglich, alle Verfasser dieser zitierten und weiterer Berichte des TÜV und der anderen untersuchenden Firmen als Zeugen zu laden.

Ebenso als Zeugen zu laden sind die verantwortlichen Leiter von Bayer-Material-Science, dem Betreiber der Anlage, und ebenso die Verantwortlichen der Firma, die mit der Betriebsführung des CO-Rohrs irgendwann seit Anfang 2013 von BMS beauftragt ist, und deren Namen Bayer aus allen Akten der Bezirksregierung vor meiner Einsichtnahme löschen ließ. (Bescheid der Bezirksregierung an mich vom 5.3.2014).

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Schweitzer

Ergänzung vom 16. Mai

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung des Aktenzeichens.
Hiermit möchte ich die Begründung meiner Klage um einen wesentlichen Punkt ergänzen.

Ich beziehe mich dabei im folgenden auf die von der Bezirksregierung durchnumerierten Akten zu dieser CO-Pipeline, die ich im Februar 2014 einsehen und fotografieren konnte.

Zum Beweis, dass der TÜV unglaubwürdige Gutachten erstellt und der Rost das Rohr tatsächlich lebensgefährlich zerfressen hat, verweise ich zunächst auf
Blatt 153: In diesem Gutachten des TÜV vom 5.7.2013 geht der TÜV von einer “rechnerisch geforderten Mindestrohrstärke von 3,6 mm„ aus, und gibt dem Rohr noch eine “Restlebensdauer von 2 Jahren„.

Dabei ging der TÜV von einer jährlichen Wanddickenminderung durch Rost von 0,5 mm und von den Molchergebnissen 2011 aus, und berücksichtigte auch eine mögliche Abweichung von 7 mm gegenüber dem Molchergebnis (Blatt 153).

Vor dem nächsten TÜV-Gutachten vom 19.12.2013, ein knappes halbes Jahr später, waren an drei Stellen Ausgrabungen vorgenommen worden. Die bewiesen, dass die Molchergebnisse um teilweise über 100 % zu niedrig lagen; an einer Stelle war die Wanddicke sogar um 4 mm durch Rost gemindert (statt 1,9 mm wie der Molch angegeben hatte). An dieser Stelle betrug die Wanddicke also nur noch 3,1 mm (das Rohr hatte ursprünglich eine Wanddicke von 7,1 mm)! (Alle Angaben auf Blatt 162 der Akten der Bezirksregierung.)

Entsprechend dem vorherigen Gutachten vom 5.7.13 hätte das Rohr sofort still gelegt werden müssen: Dort waren ja 3,6 mm Mindestrohrstärke gefordert - jetzt erwies sich, dass das Rohr mindestens an einer Stelle nur noch eine Stärke von 3,1 mm hatte!

Was macht der TÜV? Er setzte er einfach die Maßstäbe herab, die er früher selbst gesetzt hatte, herab; so konnte Bayer, der das Gutachten bestellt und bezahlt hatte, weiter CO durch das Rohr jagen:

* Zunächst wird die jährliche Korrosionsrate herab gesetzt: Auf Blatt 163 der Akten heißt es in dem Bericht des TÜV vom 19.12.13: “Aufgrund von Laboruntersuchungen und Erfahrungswerten ist bei einer freien Korrosion in Wässern realistisch eher von einer maximalen Korrosionsrate von ca 0,2 bis 0,25 mm/a auszugehen„. Wobei völlig offen bleibt, welche “Untersuchungen„ und “Erfahrungen„ das sein sollen, die vorher mehr als doppelt so hohen Korrosionswerte hinfällig werden lassen.

* Und zum anderen soll nach dem “Technischen Regelwerk„ plötzlich eine “Mindestwanddicke von 2 mm„ ausreichend sein, die der TÜV großzügig wegen möglicher Molchfehler auf 2,5 mm erhöht. (Blatt 164) Warum aber das “Technische Regelwerk„ im Juli 2013 noch eine Wanddicke von mindestens 3,6 mm als “Mindestrohrstärke" für erforderlich hielt (Blatt 153), jetzt im Dezember aber 2,5 mm für ausreichend erhält, bleibt völlig offen, - oder auch nicht: Denn inzwischen waren ja schon 3,1 mm gemessen worden...

Diese Methoden des TÜV, innerhalb von fünf Monaten drastisch die Sicherheits-Anforderungen so zu senken, dass Bayer die CO-Pipeline weiter betreiben kann, sind mehr als fragwürdig. Die Bezirksregierung hätte als Aufsichtsbehörde dies erkennen, sofort überprüfen und bis zur endgültigen Klärung einen sofortigen Stopp des CO-Transports veranlassen müssen. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.

Welche Rolle Bayer bei diesem Vorgang gespielt hat, wird zu untersuchen sein. Nicht unerwartet ist auf jeden Fall zu registrieren, dass Bayer sich durch 4 mm Rost und einer Wanddicke von nur noch 3,1 mm nicht im Transport von hochgiftigem CO hat hindern lassen.

Mit freundlichen Grüssen

Gottfried Schweitzer

Dialogangebot

CBG Redaktion

20. Mai 2014

Erst Einladung, dann Absage

vorerst kein Gespräch zwischen BAYER und CBG

Das für den 14. Mai geplante Treffen zwischen Vertretern der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und Herbert Heitmann, dem Leiter der Kommunikationsabteilung von BAYER, ist nicht zustande gekommen. Knackpunkt war, dass Heitmann einer Teilnahme von Journalisten zunächst zustimmte, die Zusage jedoch später zurücknahm (hier der vollständige Briefwechsel).

Axel Köhler-Schnura, Gründungsmitglied der CBG: „Wir stehen weiterhin für ein Treffen zu Verfügung. Es ist sehr bedauerlich, dass BAYER zunächst unseren Vorschlägen folgte, dann die Zusage jedoch zurückzog - nur weil Journalisten an dem Gespräch teilnehmen sollten.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bereits in den 80er Jahren Kriterien für Gespräche mit dem Konzern beschlossen. Demnach nimmt die CBG wegen der großen Bedeutung der Geschäftstätigkeit von BAYER für die Allgemeinheit nicht an Hinterzimmer- oder Kamingesprächen teil. Um Transparenz zu schaffen, müssen mögliche Gespräche aufgezeichnet und von Journalist/innen begleitet werden.

Herbert Heitmann hatte der CBG zunächst geschrieben, „da ich zu dem stehe, was ich sage, gibt es keinen Grund, dies im Stillen oder Geheimen zu tun, weshalb sie zu einem solchen ersten Kennenlernen gerne andere hinzuladen können“. Kurz darauf rückte er hiervon jedoch wieder ab („möchte ich bei unserem ersten Gespräch auf die Begleitung durch Journalisten auf Ihrer wie meiner Seite verzichten“).

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG ergänzt: „An einem Gespräch, das zur Lösung aktueller Probleme beiträgt, haben wir weiterhin Interesse – nur kann das Unternehmen nicht einseitig die Rahmenbedingungen verändern. Zugleich haben wir in der BAYER-Hauptversammlung vor einigen Wochen erlebt, dass der Vorstand die detailliert vorgetragenen Missstände ausnahmslos abstritt. Von daher wäre es unrealistisch, von einem solchen Treffen relevante Fortschritte zu erwarten; entscheidend für den Konzern ist letztlich der Profit, nicht der good will einzelner Mitarbeiter.“

Die Rücknahme des Gesprächsangebots signalisiert, dass der Konzern offenbar seine bisherige Linie gegenüber KritikerInnen beibehält. Bei BAYER ist es seit Jahrzehnten gängige Praxis, KritikerInnen einzuschüchtern, zu verunglimpfen und mundtot zu machen. Auch AktivistInnen der CBG wurden wiederholt mit kostspieligen Prozessen überzogen, bespitzelt und diffamiert. Noch vor wenigen Monaten drohte BAYER dem Umweltverband BUND rechtliche Schritte wegen eines kritischen Berichts über Pestizide an. Wie der Konzern mit unliebsamer Kritik umgeht, zeigt auch ein firmeninternes Strategiepapier, das nach einer Explosion in einem US-Werk beschlagnahmt wurde. Darin wird skizziert, wie BAYER unliebsame Kritiker und Journalisten „marginalisieren und als irrelevant erscheinen lassen“ wollte.

siehe auch:
=> Hintergründe zum Gesprächsangebot von BAYER
=> der vollständige Briefwechsel zwischen Heitmann und CBG
=> Grundsätze der CBG für einen Dialog mit BAYER
=> die tageszeitung: „Glasnost beim Chemieriesen“

Giftfreies Europa

CBG Redaktion

Presse Info vom 16. Mai 2014

zum Abschied von Hiltrud Breyer aus dem EU-Parlament:

Buch „Giftfreies Europa“ erschienen

Die grüne Abgeordnete Hiltrud Breyer veröffentlicht zu ihrem Abschied aus dem EU-Parlament das Buch Giftfreies Europa. Zahlreiche Umweltverbände haben bei der Erstellung mitgewirkt. Das Buch beschäftigt sich unter anderem mit der Chemikaliengesetzgebung, hormonaktiven Substanzen, den Risiken giftiger Pestizide sowie der Nanotechnik. Das Manuskript ist ab heute auch online verfügbar: http://www.hiltrudbreyer.eu/media/doc/1400084296319.pdf

Im Vorwort schreibt Breyer: „Wir leben in einer Welt voller Chemikalien. Sie durchdringen alle Lebensbereiche: unser Essen, Kleidung, Plastikflaschen, Kosmetika, Teppichböden oder Spielzeug. Trotz dieser Allgegenwart sind die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt weitgehend unbekannt. Wir sind einem Blindflug ausgesetzt, denn jahrzehntelang konnten Hunderttausend Chemikalien ungetestet auf den Markt gelangen.“

Hiltrud Breyer war seit 1989 Mitglied des EU-Parlaments. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit gehörten die Chemikalienverordnung REACH, die Pestizidgesetzgebung, die Gentechnik sowie der Tierschutz.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Hiltrud Breyer hat sich stets als Vertretung der Umweltbewegung im parlamentarischen Betrieb verstanden. Besonders bei der Chemikaliengesetzgebung, dem Verbot hochgefährlicher Pestizide und dem Kampf gegen gentechnisches Saatgut war ihr Einsatz von entscheidender Bedeutung. Wir hoffen, dass auch dem nächsten EU-Parlament solch engagierte Streiterinnen und Streiter für den Umweltschutz angehören werden.“

Auf den Seiten 47-53 von Giftfreies Europa findet sich ein Artikel von Mimkes zu Vergiftungen durch Polychlorierte Biphenyle (PCB). Zusammen mit anderen Umweltverbänden fordert die CBG eine Haftung der PCB-Produzenten BAYER und MONSANTO für ihre toxischen Hinterlassenschaften.

[GFP] German Food Partnership

CBG Redaktion

6. Mai 2014

Keine Entwicklungshilfe für Agrarkonzerne!

Berlin/Köln (Oxfam) – Öffentliche Entwicklungshilfe soll Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stärken, statt die Profite von Agrarkonzernen zu vergrößern. Das fordern FIAN, das INKOTA-netzwerk und Oxfam Deutschland im Bündnis mit anderen Organisationen vor dem morgigen Treffen des Leitungsrates der Neuen Allianz für Ernährungssicherung in Abuja, Nigeria. Gemeinsam rufen sie die Bundesregierung auf, die Förderung von Konzernen wie Bayer, BASF und Monsanto zu beenden. Stattdessen sollte sie den Forderungen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern nach Ernährungssouveränität, der Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung und einer umwelt- und klimagerechten Landwirtschaft nachkommen.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der German Food Partnership (GFP) und der Neuen Allianz für Ernährungssicherung (Neue Allianz) der G8-Staaten zunehmend Großunternehmen. Entwickelt wurden die Programme in enger Abstimmung mit Konzernen und privaten Stiftungen, aber unter weitgehendem Ausschluss von betroffenen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren. GFP und Neue Allianz schmücken sich mit dem Etikett der Armutsbekämpfung, dienen aber vor allem den Profitinteressen der Konzerne.

Unternehmen erschließen sich Märkte für Saatgut und Pestizide, Landkonflikte werden gefördert
Der aktuelle Oxfam-Bericht „Gefährliche Partnerschaft“ dokumentiert die fatalen Folgen: Kooperationsabkommen im Zuge der Neuen Allianz führen beispielsweise zu Gesetzen, die Bauern behindern, Saatgut frei zu teilen, zu tauschen und zu verkaufen. Zudem zeigen erste Fälle, dass mit diesen Initiativen verbundene Investitionsprogramme Landkonflikte fördern. Auch die GFP dient dem Interesse der Unternehmen, sich neue Märkte für Saatgut und Pestizide zu erschließen. So konnte Bayer in Kenia dank einer „produktneutralen“ Schulung über 20 Prozent mehr Pestizide an Kleinbauern verkaufen.
Gegen diese schädliche Konzernförderung machen ab heute zehn Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit einer Kampagne mobil: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., BUND, FIAN, Forum Umwelt und Entwicklung, INKOTA-netzwerk, junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Katholische Landjugendbewegung Deutschlands, Oxfam Deutschland, Pestizid-Aktions-Netzwerk, Weltladen Dachverband. Gemeinsam wenden sie sich mit einem Appell an die Bundesregierung.
Marita Wiggerthale, Agrar-Expertin bei Oxfam: „Wer Armut und Hunger bekämpfen will, muss die Armen und Hungernden unterstützen, nicht Agrokonzernen dabei helfen, Geschäfte zu machen. Die Bundesregierung darf sich nicht vor den Karren von Bayer, BASF, Monsanto und Co. spannen lassen. Sie treibt mit diesen Kooperationen die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in die Abhängigkeit von Multis statt ihren Zugang zu Nahrung, Land und Wasser zu verbessern.“
Jan Urhahn, Landwirtschaftsexperte beim entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerk: „Die Bundesregierung macht sich unter dem Deckmantel der Hungerbekämpfung zum Steigbügelhalter der Konzerne. Kleinbauern und -bäuerinnen sind das Rückgrat des globalen Ernährungssystems. Daher müssen ihre Bedürfnisse im Zentrum der deutschen Entwicklungspolitik stehen und nicht die Profitinteressen von Bayer, BASF und Konsorten.“
Roman Herre, Agrarreferent der Menschenrechtsorganisation FIAN: „Im Kern ist Hunger immer auch das Ergebnis von Diskriminierung. Die Bundesregierung verschärft die Diskriminierung von Kleinbauern indem sie die ohnehin Mächtigen weiter politisch und finanziell fördert.“

weitere Infos zur GFP

Dhünnaue

CBG Redaktion

5. Mai 2014

Neue Autobahnbrücke bei Leverkusen

Gefahrstoffe von BAYER erhöhen Baukosten

Das Verkehrsministerium NRW hat sich in einem Schreiben an die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zu den Kosten der neuen Autobahnbrücke in Leverkusen geäußert. Die Erhöhung der Baukosten durch die Gefahrstoffe der ehemaligen Deponie Dhünnaue müssten demnach von der öffentlichen Hand getragen werden. Der damalige Verursacher, der BAYER-Konzern, werde nicht belangt. Die CBG hatte zuvor gefordert, dass das Unternehmen die Mehrkosten übernehmen müsse.

Die einstmals für 40.000 Autos geplante Brücke wird heute von täglich 120.000 Pkw benutzt. Ständig treten dadurch neue Risse auf. Um sie zu flicken, und die Brücke vor dem Einsturz zu bewahren, sind jeden Tag drei Prüfteams und ein Schweißtrupp im Einsatz. Weil die Brücke so marode ist, dürfen Autos nicht mehr schneller als 60 km/h fahren.

Erschwert wird der Neubau, da die Deponie den einzig möglichen Platz zum Bau der Pfeiler der neuen Brücke bietet. Über 40 Jahre lang hatte der Chemiekonzern hier seinen Müll abgelagert: 6,5 Millionen Tonnen. Stoffe mit hohen Konzentrationen an Arsen, Blei, Chrom und Kadmium sind darunter, ebenso zahlreiche organische Verbindungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorbenzole und -toluole.

In einen solchen Chemiecocktail Brückenfundamente zu setzen, sei nicht ungefährlich, so Manfred Curbach, denn einige Stoffe können den Beton der Brückenpfeiler angreifen. Der Professor für Massivbau an der Technischen Universität Dresden äußerte jedoch im Deutschlandfunk, dass das Problem beherrschbar sei: „Man muss es vorher planen, man muss genau erkunden, welche Stoffe da vorhanden sind, welche davon den Beton angreifen könnten. Da sind es vor allem Chloride die berücksichtigt werden müssten, aber auch das ist dann kein Problem, weil man dafür Lösungen dann hat.“ Zum Beispiel durch spezielle Betonmischungen, denen die aggressiven Schadstoffe nichts anhaben können.

Gegenwärtig werden in dem Gelände Erkundungsbohrungen durchgeführt, mit denen die Ingenieure die Deponie auf ihre chemische Zusammensetzung und auf ihre Tragfähigkeit hin untersuchen. Denn in die Deponie müssen nicht nur die Pfeiler der neuen Brücke gesetzt werden, sondern auch ein Teil der Autobahn muss hier hin verlegt werden, um die neue Brücke zu erreichen.

Sven Sieberth vom Landesbetrieb Straßenbau NRW im Deutschlandfunk: „Die Deponie ist abgedichtet, sie ist geschützt, auch von Oberflächenwasser. Also es könnte sein, wenn man Bereiche freilegt, dass das Material, was im Moment standfest ist, und tragfähig ist, dass es durch Witterungseinflüsse wie Regen dann aufweicht und keinen tragfähigen Untergrund hinterlässt. Also das worst case scenario wäre dann, dass man ich sag mal im schlimmsten Fall eine Betonplatte über die Deponie legen müsste also im Prinzip wie ein Brückenbauwerk. Aber das wollen wir nicht hoffen, weil das würde zu immensen Mehrkosten dann auch führen.“ Möglicherweise reiche es aber auch aus, einige Meter Boden auf der Deponie durch tragfähiges Material zu ersetzen. Welche Variante realistisch ist, werden die Untersuchungen der nächsten Monate zeigen.

Kampagne zur Dhünnaue