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Beitrag veröffentlicht im Januar 2026

EU-Mercosur-Vertrag: Aufregung um Rechtsprüfung

CBG Redaktion

„Wir kennen keine Parteien mehr, wir kennen nur noch Europäer“ – diese Devise soll jetzt in der EU gelten. Und wer dagegen verstößt, wie die ParlamentarierInnen, die für eine rechtliche Prüfung des EU-Mercosur-Vertrags durch den Europäischen Gerichtshof gestimmt haben, der gilt als Verräter an der europäischen Sache. „Offensichtlich haben noch immer zu viele den Ernst der Lage nicht verstanden. Europäische Souveränität muss sich im konkreten Handeln beweisen, die Zeit der wohlfeilen Lippenbekenntnisse ist vorbei. Wenn Europa im internationalen Kräftemessen mit Chinas aggressiver Subventionspolitik und Trumps eskalierender Zoll-Spirale bestehen will, müssen wir erwachsen werden“, mit diesen Worten schallt der baden-württembergische Ministerpräsidenten-Kandidat Cem Özdemir die acht der zwölf deutschen EU-Grünen, die für den Prüfantrag gestimmt hatten.

Noch schwerer aber wog der allseits erhobene Vorwurf, bei der Abstimmung im EU-Parlament gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien gemacht zu haben. Der sozialdemokratische EU-Abgeordnete René Repasi sprach sogar von einer „Beihilfe vom Brandmauer-Bruch“. Als die Abgeordneten die Resolution im Herbst eingebracht hätten, sei die Mehrheit vielleicht nicht klar gewesen. Die geopolitische Lage habe sich aber geändert. Deshalb hätten auch die Unterstützer jetzt gegen die eigene Resolution stimmen sollen, meinte er laut FAZ.

Tatsächlich haben 144 Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen und Nationen die entsprechende Resolution eingebracht. Rechte durften sich der Eingabe explizit nicht anschließen. Sie mussten eine eigene auf den Weg bringen, die dann nicht die erforderliche Mehrheit erhielt. 

Warum fraktionsübergreifend so viele EU-PolitikerInnen eine rechtliche Bewertung des Vertrags für erforderlich hielten, interessierte kaum ein Medium, dabei gab es dafür gute Gründe. Das Abkommen erweist sich nämlich nicht nur inhaltlich als problematisch. So hat die EU-Kommission es kurzerhand gesplittet, um den Handelsteil ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft setzen zu können. Und ob dies noch durch das Mandat gedeckt ist, das von der Leyen & Co. vom Europäischen Rat erhalten haben, bedarf nach Ansicht der Abgeordneten-Gruppe der Prüfung. Auch der in dem Kontrakt verankerte Ausgleichsmechanismus wirft für sie Fragen auf. „Wenn wegen einer europäischen Umwelt-Gesetzgebung zum Beispiel Brasilien weniger Exporte in die Europäische Union hat, kann es auf Schadensersatz oder auf Ausgleich klagen. Damit könnte das Mercosur-Abkommen eine Gefahr für die autonome Gesetzgebungskompetenz der EU werden“, gibt die grüne EU-Parlamentarierin Anna Cavazzini zu bedenken. Für das Vorsorge-Prinzip der Europäischen Union birgt der Deal für Cavazzini & Co. ebenfalls Gefährdungspotenzial, weil er eine Absenkung der Kontroll-Anforderungen für Agrar-Importe vorsieht. Deshalb mahnt die Resolution auch hier eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof an.

Die harsche Reaktion auf ihr Abstimmungsverhalten blieb bei den deutschen EU-Grünen nicht ohne Wirkung. So nannte es Rasmus Andresen inzwischen „einen Fehler“, für den Antrag votiert zu haben, und Anna Cavazzini äußerte auf Instagram Verständnis dafür, „dass die gestrige EP-Abstimmung zu Mercosur in vielen Augen ein ungutes geopolitisches Signal sendet und viele Fragen aufwirft“. Reumütig erklärten die acht deshalb, sich einem vorläufigen Inkrafttreten des Handelsvertrags nicht in den Weg stellen zu wollen. 

So kann in Brüssel dann doch noch Burgfrieden einkehren.

Zum Jahrestag der Auschwitz-Befreiung

CBG Redaktion

Am heutigen 27. Januar jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 81. Mal. Über eine Millionen Menschen brachten die Nazis dort um. Der BAYER-Konzern wirkte als wesentlicher Teil der I.G. FARBEN an der Tötungsmaschinerie mit. Das Chemie-Konglomerat unterhielt auf dem Gelände ein eigenes KZ, beschäftigte SklavenarbeiterInnen und führte Menschenversuche durch. Und zum industriellen Massenmord lieferte die I.G.-Tochter DEGESCH die Tatwaffe: Zyklon B.

Beim Nürnberger IG-FARBEN-Prozess sagten die verantwortlichen I.G.-Vorstände Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein aus, von diesem Verwendungszweck nichts gewusst zu haben. Was die florierenden Auschwitz-Geschäfte mit dem Giftgas anging, seien sie von einer „Insektenplage im Osten“ ausgegangen, behaupteten die Manager – und kamen damit durch. Die RichterInnen sprachen sie vom Vorwurf der „Teilnahme am Massenmord“ frei. 

Dabei gab es erdrückende Beweise für das Gegenteil, obwohl die I.G. FARBEN 1945 zahlreiche Unterlagen vernichtet hatte. Der frustrierte Chef-Ankläger Josiah E. DuBois Jr. zählt in seinem Buch „The Devil’s Chemists“ einige auf. So räumte der technische Geschäftsführer der DEGESCH, Gerhard Peters, DuBois zufolge bei Vernehmungen ein, Hörlein und Wurster über die vielen Lieferungen nach Auschwitz inklusive der Gaskammern in Kenntnis gesetzt zu haben. Im Prozess selbst nahm Peters das jedoch wieder zurück. 

Auch zitierte DuBois aus der Aussage des österreichischen Auschwitz-Häftlings Gustav Herzog, wonach allen klar war, was vor sich ging. „In der kurzen Zeit, in der ich draußen arbeitete, und in der langen Zeit, in der ich im Büro arbeitete und meine Mitgefangenen mir von den Ereignissen draußen erzählten, gewann ich aus den Gesprächen den hundertprozentigen Eindruck, dass jeder Zivilist auf dem I.G.-Gelände davon wusste. Sie sprachen zynisch von einem ‚Zyklon‘, weil das Gas ‚Zyklon‘ hieß“, gab Herzog zu Protokoll. Und DEGESCH-Beschäftigte waren ebenfalls im Bilde, wie Peter Hayes in seinem Buch über die DEGUSSA, den zweiten DEGESCH-Anteilseigner neben der I.G. FARBEN, darlegt. Peters‘ Geschäftsführer-Kollege Hans-Ulrich Kaufmann machte sogar den Vorschlag, sich sicherheitshalber schriftlich bestätigen zu lassen, dass Zyklon B in den KZs nur bestimmungsmäßig als Biozid Verwendung findet, um sich gegen spätere Anklagen zu wappnen. 

Die BASF leugnet diese Zusammenhänge inzwischen nicht mehr. Sie veröffentlichte im letzten Jahr, als sich die Gründung der I.G. FARBEN zum 100. Mal jährte, auf ihrer Webseite ein umfangreiches Dossier über „[e]in belastetes Kapitel deutscher Industrie-Geschichte“. Zu Zyklon B hieß es da: „Heute geht die historische Forschung davon aus, dass man im Konzern auf oberster Ebene hiervon wusste.“

Von BAYER fehlt ein solches Bekenntnis bis heute.

Supreme Court befasst sich mit Glyphosat

CBG Redaktion

Presse-Information vom 19.01.26

Das oberste Gericht der USA folgte am Freitag der Empfehlung des von Donald Trump eingesetzten Generalanwalts Dean John Sauer und nahm den BAYER-Antrag, sich mit Glyphosat zu befassen, an. 

„Das war zu erwarten. Der BAYER-Konzern hat die Republikaner massiv mit Wahlkampf-Spenden unterstützt, und sein Chef Bill Anderson war der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der die Zeremonie zu Trumps Amtseinführung besuchte“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Glyphosat-Prozessen erfolgten, weil der Leverkusener Multi es nach Meinung der RichterInnen versäumte, ausreichend vor den Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids zu warnen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Global Players führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Jetzt erhofft sich der Agro-Riese vom Supreme Court, die Vorrangstellung der EPA zu bestätigen.  Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits. So riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Elizabeth Prelogar dem Gericht im Jahr 2022 davon ab, sich der Causa zu widmen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprächen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Courts gibt es auch bereits. Es erging 2005 im Fall „Bates v. Dow Agrosciences“. 

Darüber hinaus ist die Position der Umweltbehörde zu Glyphosat so eindeutig nicht. Da das Mittel seine Zulassung 1974 auf der Basis von Studien des Unternehmens IBT Laboratorys erhalten hatte, das 1983 des Wissenschaftsbetrugs in zahlreichen Fällen überführt wurde, forderte die EPA zur Sicherheit eine neue Untersuchung von MONSANTO an. Das Ergebnis: Glyphosat erhöht das Nierenkrebs-Risiko signifikant. Die EPA reagierte und führte das Herbizid ab 1985 als „potenziell krebserregend für Menschen“. Aber der Agro-Gigant gab nicht auf. Er behauptete einfach, den WissenschaftlerInnen seien bei den Versuchen Fehler unterlaufen – und kam damit durch. MONSANTO hatte nämlich beste Beziehungen zum seinerzeit regierenden Ronald Reagan und seiner Administration. 

US-amerikanische Umweltgruppen reagierten alarmiert auf die Entscheidung. Die Initiative Earthjustice hat bereits angekündigt, sich am Verfahren zu beteiligen und vom Rechtsinstitut des „Amicus Curiae“ Gebrauch zu machen, das es in den Vereinigten Staaten auch Unbeteiligten erlaubt, Stellungnahmen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben.

CBG bei „Wir haben es satt“-Demo

CBG Redaktion

„Haltung zeigen! Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft weltweit“ – unter dieser Losung stand am 17. Januar die diesjährige „Wir haben es satt“-Demo. Rund 8.000 Menschen nahmen teil, darunter auch AktivistInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Gemeinsam gingen sie in Berlin für eine Landwirtschaft auf die Straße, die nicht mehr Großkonzernen wie ALDI, BAYER & Co. ausgeliefert ist. „Dieses agro-industrielle Modell sorgt für rund 30 Prozent aller Treibhaus-Emissionen, vergiftet die Gewässer, laugt die Böden aus und macht die Menschen krank“, hieß es in der Pressemitteilung der Coordination. Eine dieser Gesundheitsgefährdungen stellte die CBG auf ihrem Transparent besonders heraus: die Pestizid-Nebenwirkung Parkinson, die bei Bauern und Bäuerinnen nunmehr offiziell als Berufskrankheit anerkannt ist.

CBG bei „Wir haben Agrarindustrie satt“-Demo

CBG Redaktion

Gegen die Macht von Big Agro

Presse-Information vom 12.01.26

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nimmt auch in dieses Jahr wieder an der „Wir haben Agrarindustrie satt“-Demonstration teil.  Sie geht am 17. Januar in Berlin gemeinsam mit VertreterInnen der bäuerlichen Landwirtschaft, Umweltinitiativen und VerbraucherInnen-Verbänden auf die Straße, um für eine Agrar-Wende einzutreten.

„Fast alle Bereiche der Agrar-Wirtschaft dominieren einige wenige Konzerne – mit fatalen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Dagegen gilt es am 17. zu protestieren“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der CBG.

So beherrscht BAYER 23 Prozent des globalen Saatgut-Geschäfts und 15 Prozent des Pestizid-Geschäfts. Die Top 4 in beiden Bereichen kommen zusammen auf Marktanteile von 56 bzw. 61 Prozent. Auch bei den Tier-Arzneien, dem Mast-Geflügel, dem Lebensmittel-Einzelhandel sowie den Herstellern von Traktoren und anderer Landtechnik haben sich Oligopole herausgebildet. Überdies konzentriert sich der Besitz von Ackerflächen zunehmend.

Dieses agro-industrielle Modell sorgt für rund 30 Prozent aller Treibhaus-Emissionen, vergiftet die Gewässer, laugt die Böden aus und macht die Menschen krank. Seit „Parkinson durch Pestizide“ in Deutschland offiziell als Berufskrankheit bei LandwirtInnen anerkannt ist, registriert die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ (SVLFG) bereits 400 Fälle – und die Dunkelziffer dürfte noch um einiges höher liegen. Für das laufende Jahr rechnet die SVLFG mit Behandlungskosten von 63 Millionen Euro.

Zudem gefährden die oligopolistischen Strukturen die Existenzgrundlage der Bauern und Bäuerinnen. Als schwächstes Glied in der Nahrungsmittel-Lieferkette müssen sie die Preise akzeptieren, die die Weiterverarbeiter sowie Aldi & Co. diktieren. Dementsprechend sieht auch die Monopolkommission Handlungsbedarf. „Diese Markt- und Machtveränderungen in der Lebensmittel-Lieferkette machen aus Sicht der Monopolkommission eine wirksamere Kontrolle gegen Machtmissbrauch erforderlich“, heißt es in der Pressemitteilung zum Sondergutachten „Wettbewerb in der Lebensmittel-Lieferkette“.

Aber die Politik geht den umgekehrten Weg. Sie knickt vor der Macht von BAYER & Co. ein und zeigt sich entschlossen, den Multis das Geldverdienen noch leichter zu machen. In einem atemberaubenden Tempo brachte die EU 2025 Bestimmungen zur Abschwächung bzw. „Vereinfachung“ von Gesundheits- und Umweltvorschriften auf den Weg. Dazu zählen unter anderem die Deregulierungen der Neuen Gentechniken, die Lockerung der Pestizid-Bestimmungen, die Abschwächung der Auflagen zum Schutz von Gewässern, Feuchtgebieten und Mooren sowie die Herausnahme von Rinderzucht-Betrieben aus der EU-Richtlinie für Industrieemissionen.

„Diesem Rollback stellen wir uns am nächsten Samstag entgegen“, so Hincha-Weisel abschließend.

Wir haben es satt-Demo 2026

CBG Redaktion

Berlin, Samstag, den 17.01.2026

11.45h: CBG-Treff vor dem Hotel Adlon, Unter den Linden 77
12.00h: Beginn der Kundgebung vor dem Brandenburger Tor
13.00h: Start des Demonstrationszuges
14.00h: Abschlusskundgebung

„Das aktuelle Ernährungssystem ist weltweit für mehr als ein Drittel der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Zugleich setzt die Agrarindustrie auf Gentechnik und vereinfachte Pestizid-Zulassungen – und gefährdet damit unsere natürlichen Lebensgrundlagen“, heißt es im Aufruf zur diesjährigen „Wir haben Agroindustrie satt“-Demonstration. Da der BAYER-Konzern zu den Hauptgefährdern zählt, geht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auch diesmal in Berlin wieder mit auf die Straße.
Wer Interesse hat, zur Coordination zu stoßen, kann am 17. Januar direkt zum Treffpunkt vor dem Hotel Adlon kommen. Es wäre aber schön, uns vorher per Mail an info@cbgnetwork.org Bescheid zu geben.

Patentklage gegen Pfizer & Co.

CBG Redaktion

BAYER erhebt Anspruch auf die Coronaimpfstoff-Profite

Presse-Information vom 07.01.26

BAYER hat Klage gegen vier Hersteller von Corona-Impfstoffen eingereicht. Pfizer, Biontech und Moderna wirft der Konzern vor, bei der Produktion ein Patent seiner Tochter-Gesellschaft MONSANTO verletzt zu haben. Konkret handelt es sich dabei um ein gentechnisches Verfahren auf mRNA-Basis zur Stärkung der Widerstandskraft von Nutzpflanzen. Johnson & Johnson legt er einen anderen Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums zur Last.

„Das ist unglaublich. Der BAYER-Konzern hat sich damals mit Verweis auf fehlende Antiifektiva-Kompetenzen nicht an der Entwicklung von Impfstoffen gegen Corona beteiligt, und jetzt macht der Pharma-Riese sich zum Urquell der Vakzin-Forschung – aus einem einzigen Grund: Er will etwas von den Milliarden abhaben, die die Konkurrenz mit den Mitteln verdiente. Der Vorgang zeigt wieder einmal, wie absurd die Patent-Bestimmungen sind. Sie gehören abgeschafft, weil sie den medizinischen Fortschritt behindern“, fordert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).