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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Konfrontationskurs] Auf Konfrontationskurs

CBG Redaktion

BAYER bricht die Glyphosat-Vergleichsverhandlungen ab

Sechs Jahre währt die Causa „Glyphosat“ jetzt schon, und ein Ende ist nicht abzusehen. Ende Mai 2021 ließ BAYER die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der Geschädigten platzen. Der Konzern sah keine Chance mehr, den richterlichen Segen für sein Ansinnen zu bekommen, das Herbizid unbegrenzt weiter zu vermarkten, aber für weitere Gesundheitsschäden nur noch begrenzt zu haften.

Von Jan Pehrke

Das Urteil des zuständigen Richters Vince Chhabria über BAYERs Vergleichsvorschlag zur Regelung der Ansprüche von US-amerikanischen Glyphosat-Geschädigten ließ an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Als „eindeutig unangemessen“ bezeichnete er den „settlement plan“. Damit erhielt der Leverkusener Multi für seine Vorstellungen zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten bereits zum zweiten Mal eine Abfuhr von Chhabria. Die Nachbesserungen, die der Konzern vorgenommen hatte – eine Erhöhung des Etats für zukünftige Klagen auf zwei Milliarden Dollar und ein nur noch beratend tätiges, nicht aber länger über die Berechtigung der Schadensersatz-Forderungen entscheidendes Wissenschaftsgremium – reichten ihm nicht aus. Vor allem stieß er sich an der auf vier Jahre begrenzten Laufzeit des Programms für Menschen, die neu am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), eine Art von Lymphdrüsen-Krebs, erkranken. Angesichts der Fülle von Jahren, die zwischen einer Glyphosat-Exposition und dem NHL-Ausbruch liegen kann, sei das nicht genug, so der Jurist. Bei der Anhörung versetzte er sich in die Lage eines solchen Betroffenen, der erst lange nach dem Gebrauch des von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO hergestellten Herbizids Symptome herausbildet, und erklärte: „Es gibt keinen Grund für mich anzunehmen, dass dieser Vergleich für mich dann eine Entschädigung bereithielte.“
Zudem fiel es Chabria schwer zu beurteilen, ob der Fonds die Kranken mit den zwei Milliarden fair entschädigen würde, da der Agro-Riese keine Angaben über die Höhe der Zahlungen bei den bisher getroffenen außergerichtlichen Einigungen machte und überdies die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht abzuschätzen sei. Darüber hinaus stieß er sich daran, dass der Vergleich zwar eine Ausstiegsklausel hat und den Rechtsweg für die Geschädigten offenhält, ihnen aber gleichwohl den Zugang zu Verfahren verbaut, an deren Ende die für das Unternehmen besonders kostspieligen „punitive damages“ lauern. Dies würde die Verhandlungsposition der KlägerInnen bei den Gesprächen über mögliche Vergleiche schwächen, befand der Richter. Überdies verstand er nicht, warum der Konzern sich so dagegen sperrt, auf den Glyphosat-Packungen eindeutiger vor den Risiken und Nebenwirkungen des Mittels zu warnen, wie es z. B. die Tabak-Firmen tun, um sich vor kostspieligen Prozessen zu wappnen. Und auch mit der nunmehr zurechtgestutzen Rolle des „science panels“ zeigte er sich noch nicht zufrieden. Er wusste nämlich nur allzu genau, was die BAYER-Tochter mit dieser Einrichtung im Schilde führt. „Der Grund dafür, warum MONSANTO so dringend ein science panel will, ist, dass das Unternehmen die ‚Schlacht der Experten’ in drei Verfahren verloren hat“, so Chhabria.
„Kurz gefasst, würde dieser von den AnwältInnen vorgeschlagene Vergleich MONSANTO viel nutzen“, resümierte er, während der Vorschlag für zukünftige Geschädigte des von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vermarkteten Pestizids nicht viel Gutes bereithielte: „Für die ROUNDUP-Anwender, bei denen kein NHL diagnostiziert wurde, würde es weit weniger bringen – und nicht annähernd so viel, wie die Anwälte, die diesen Deal vorantreiben, behaupten.“
Hatte sich BAYER unmittelbar nach der Anhörung am 19. Mai 2021 noch optimistisch gezeigt, „die vom Gericht aufgeworfenen Punkte gemeinsam mit den Kläger-Anwälten lösen zu können“, so änderte sich das nun. Zu grundsätzlich erschienen dem Konzern Chhabrias Einwände in schriftlich vorliegender Form. „Leider lässt sein jüngster Beschluss keinen anderen Schluss zu, als dass das Gericht den Lösungsmechanismus nicht ohne weitere erhebliche Änderungen genehmigen wird. Diese Änderungen sind nicht im Interesse von BAYER“, konstatierte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann in einer Telefon-Konferenz für Investoren und Medien. Also erklärte der Agro-Riese die Vergleichsverhandlungen für beendet und legte gleich einen eigenen 5-Punkte-Plan zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten vor. „Jetzt ist es unter unserer Kontrolle“, bekundete Baumann.

Der BAYER-Plan
Das Programm sieht vor, auf den Packungen des Herbizids statt eines Warn-Labels einen Hinweis auf wissenschaftliche Studien zu Glyphosat anzubringen. Überdies stellt es die Zukunft des Mittels auf dem PrivatkundInnen-Markt zur Disposition, da aus diesem Kreis über 90 Prozent der KlägerInnen stammten und die Verluste von rund 300 Millionen Euro bei einem Gesamtumsatz mit dem Herbizid von rund 2,5 Milliarden Euro zu verschmerzen sind. Die 30.000 von rund 125.000 Klagen, die bisher noch nicht Teil einer Vergleichslösung sind, will der Konzern nach wie vor „gütlich beilegen“. Gleichwohl kündigte er eine härtere Gangart bei den Verhandlungen mit den AnwältInnen an: „Allerdings behält sich das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist.“ Zum Umgang mit den zukünftigen Klagen – dem eigentlich Knackpunkt – äußerte BAYER sich nur vage. „Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu ROUND UP prüfen“, heißt es.
Bei denjenigen Klagen, die schon zu Gericht gingen und in Prozesse mündeten, beabsichtigt der Global Player hart zu bleiben. „Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben“, hält er fest. Der Konzern hofft nämlich darauf, auf diesem Wege ein Grundsatz-Urteil des U.S. Supreme Courts zu seinen Gunsten erwirken zu können, das neue Glyphosat-Geschädigte davon abhält, den Rechtsweg zu bestreiten.
Dabei setzt der Leverkusener Multi vor allem auf die US-amerikanische Umweltbehörde EPA. Von Trump auf Linie gebracht, hält diese das Herbizid nämlich im Gegensatz zur Weltgesundheitsorganisation WHO nicht für „wahrscheinlich krebserregend“ und schritt ein, als der Staat Kalifornien die Produzenten zu entsprechenden Warn-Hinweisen verdonnern wollte. Die EPA diente sich bei der Causa „Hardeman“ sogar als Entlastungszeuge für BAYER an. Gemeinsam mit dem Justizministerium nutzte sie das in den USA bestehende „Amicus Curiae“-Recht, das es Unbeteiligten gestattet, Stellungnahmen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben und plädierte auf Freispruch. „Der Kläger ist im Unrecht“, erklärten die staatlichen Stellen ummissverständlich.
Wenn die Umweltbehörde der USA nichts an Glyphosat findet, dann darf es die Justiz des Landes auch nicht – dieser Argumentation will die Aktien-Gesellschaft endlich Geltung verschaffen. Sie steht nämlich nach wie vor in Treue fest zu ihrem Produkt. Es blicke auf eine lange, 40-jährige Geschichte der Bewertung durch Zulassungsbehörden zurück, die in den Gerichtssälen bislang keine Rolle gespielt habe, aber überall sonst in der Welt sehr präsent sei, so BAYERs oberster Prozess-Beauftragter Bill Dodero in der Investoren-Konferenz. „Dass ein Hersteller, der sich an die Wissenschaft hält und alle Vorschriften befolgt hat, haftbar gemacht wird“, findet er schlichtweg skandalös.
Zur Abwendung dieses Schicksals bedient das Unternehmen sich aller möglichen juristischen Winkelzüge. So gab es ein eigentliches schon gewonnenes Glyphosat-Verfahren im Nachhinein verloren und zahlte dem Prozess-Gegner 100.000 Dollar, um Berufung einzulegen und die juristische Auseinandersetzung so weiter durch die Instanzen bis hin zum Supreme Court treiben zu können. „Was den Obersten Gerichtshof betrifft, so ist er sicherlich ein wichtiger Teil des Plans“, spricht Dodero Klartext.
Mit diesem Vorstoß hat der Leverkusener Multi der unendlichen Glyphosat-Geschichte nun ein neues Kapitel zugefügt, von dem er denkt, dass es das letzte sei: „BAYER ist überzeugt dass dieser neue Fünf-Punkte-Plan aus rechtlichen und kommerziellen Maßnahmen ein guter Weg ist, um die Risiken durch mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten zu ROUNDUP zu minimieren.“

Viel Kritik
Diese Einschätzung teilten die Kommenta-tor-Innen allerdings nicht. „Einen Ausdruck von Hilflosigkeit“ nannte die Rheinische Post den Fünf-Punkte-Plan. Für den Kölner Stadtanzeiger hielt er „mehr Fragen als Antworten“ bereit, während die Süddeutsche Zeitung ihn als einen „Affront gegen den Richter, aber auch gegen das gesamte US-Rechtssystem“ bezeichnete. Mit Verweis auf den nach der Vorstellung des neuen Ansatzes um zeitweilig 5,4 Prozent eingebrochenen Aktien-Kurs konstatierte das Münchner Blatt: „Was die Investoren davon halten, zeigten sie Baumann deutlich: nichts“. Der FAZ zufolge ist BAYER nun „zurück auf Los“ und „weit entfernt davon, einen Schlussstrich unter den seit Jahren andauernden Rechtsstreit in Amerika zu ziehen“. Die Börsen-Zeitung diagnostizierte derweil einen „Kontrollverlust“ und sah eine zweite Klagewelle auf den Konzern zukommen. Auch beschworen nicht wenige BeobachterInnen die Gefahr der Aufspaltung herauf, da Hedge Fonds den verminderten Börsen-Wert als Chance nutzen könnten, um zuzuschlagen.
Viele Publikationen stellten deshalb die Position Werner Baumanns als Vorstandsvorsitzender in Frage. Business Insider präsentierte mit Heiko Schipper, der beim Unternehmen momentan der „Consumer Health“-Sparte vorsteht, sogar schon einen Nachfolger. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN fordert ebenfalls Baumanns Rücktritt. Ihre Vorschläge zur Lösung der gegenwärtigen Probleme des Konzerns gehen jedoch weit über diese Personalie hinaus. „Glyphosat muss endlich vom Markt. Die Opfer müssen schnellstens entschädigt werden! Die Verantwortlichen müssen endlich vor Gericht gestellt und zur Verantwortung gezogen werden ( ...) Der Konzern muss endlich unter demokratische Kontrolle gestellt werden“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

[Fehlurteil] Presse-Information CBG vom 25.06.2021

CBG Redaktion

Verhütungsmittel-Geschädigte verliert Prozess

Fatales Fehlurteil

Am heutigen Freitag hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage der Arznei-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen BAYER abgewiesen. Die 37 Jahre alte Frau forderte vom Leverkusener Multi Schadensersatz, weil sie nach der Einnahme des Verhütungsmittels YASMINELLE eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten hatte. Obwohl diese „Nebenwirkung“ des Medikaments seit Langem bekannt ist, sprach das Gericht den Global Player frei.

„Das ist ein Skandal-Urteil. In den USA haben bisher schon 12.000 Leidensgenossinnen von Felicitas Rohrer Recht bekommen und insgesamt zwei Milliarden Dollar Schmerzensgeld von BAYER erhalten. Hierzulande aber kuscht die Justiz vor der Macht der Konzerne“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Mittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika oder diejenigen der 3. Generation gebrauchen, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den älteren Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen.

Frankreich ging noch einen Schritt weiter. Dort wies die Politik die Krankenkassen an, die Kosten für Verhütungsmittel der 3. und 4. Generation nicht länger zu erstatten. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland überfällig. So könnten jährlich bis zu 1.700 Thrombosen verhindert werden“, hält Stelzmann fest.

So aber greift hierzulande noch über die Hälfte aller Frauen, die mit Hormon-Präparaten verhüten, zu Pillen der 3. oder 4. Generation, was den Herstellern Riesen-Profite einbringt. Im Geschäftsjahr 2020 machte BAYER mit den Drospirenon-Präparaten YAZ, YASMIN und YASMINELLE einen Umsatz von 670 Millionen Euro.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Dicamba] Presse-Information CBG vom 10.06.2021

CBG Redaktion

Nach Millionen-Schäden durch das BAYER-Pestizid für US-Landwirtinnen:

Neue Dicamba-Klagen in den USA

In den USA sehen sich BAYER und BASF mit neuen Klagen wegen der Risiken und Nebenwirkungen des Pestizids Dicamba konfrontiert, das die beiden Konzerne hauptsächlich in Kombination mit gentechnisch gegen die Substanz immunisierten Gewächsen anbieten. Der Wind treibt das Herbizid nämlich zu Ackerfrüchten hin, die dem Stoff nichts entgegenzusetzen haben und deshalb eingehen. 57 Wein-Anbauerinnen und vier WeiterverarbeiterInnen machen wegen dieser Abdrift auf einer Fläche von 1.200 Hektar Schädigungen an Weinreben geltend und fordern eine Kompensation in Höhe von 114 Millionen Dollar plus 228 Millionen Dollar Strafe. Zudem zog ein Imker vor Gericht, weil die chemische Keule seine Bienenvölker dezimierte und der Pflanzen-Kahlschlag den Tieren Pollen und Nektar nahm, sodass die Honig-Produktion einbrach.

Zwei weitere Prozesse in Sachen „Dicamba“ laufen bereits seit Längerem. Darüber hinaus schloss der Leverkusener Multi im Juni 2020 mit rund 170 KlägerInnen einen Vergleich, der ihn zu einer Zahlung von 400 Millionen Dollar verpflichtete. Trotzdem lässt das Unternehmen auf das Ackergift nichts kommen. „BAYER ist von der Sicherheit und dem Nutzen des Herbizids XTENDIMAX überzeugt. Wir werden diese Technologie auch weiterhin verteidigen“, ließ der Gen-Gigant verlauten.

Unterdessen stellte die US-amerikanische Umweltbehörde EPA das Ergebnis einer internen Revision vor und räumte schwere Mängel bei der Dicamba-Zulassung im Jahr 2018 ein. Donald Trumps hatte der Behörde gleich zu Beginn seiner Amtszeit eine neue Führungsspitze verpasst, die sich offenbar massiv in den Prüfungsprozess einschaltete. „In unseren Interviews nannten die Wissenschaftler der Pestizid-Abteilung Beispiele dafür, dass wissenschaftliche Analysen geändert wurden, um die politischen Entscheidungen leitender Beamter zu unterstützen“, heißt es in dem Bericht. So fehlten dann in den Abschluss-Dokumenten plötzlich Passagen über das Gefährdungspotenzial von Dicamba. Auch erhielten die ExpertInnen die Anweisung, sich bei der Sichtung der Unterlagen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen. „Die Wissenschaft selber können wir nicht ändern, aber unsere Politik basiert nicht immer auf deren Ergebnissen“, zitiert der Report einen frustrierten EPA-Beschäftigten. Der niederschmetternde Befund veranlasst die AutorInnen der Untersuchung, eine Reihe von Reformen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Einrichtung anzumahnen.

„Dicamba ist genauso wenig sicher wie Glyphosat und deshalb auf dem besten Wege, eine vergleichbare juristische Karriere hinzulegen. Der BAYER-Konzern muss endlich Sicherheit vor Profit stellen und ungefährlichere Agro-Chemikalien herstellen, wenn er schon nicht mehr in biologische Produkte investieren will“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Ausstieg] Presse-Information CBG vom 27.05.21

CBG Redaktion

BAYER steigt aus den Vergleichsverhandlungen in Sachen „Entschädigungen“ aus

Aus dem Problem wird für BAYER endgültig ein Desaster

Am gestrigen Mittwoch stieg der BAYER-Konzern aus den Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 125.000 Glyphosat-Geschädigten aus. Zuvor hatte der zuständige Richter Vince Chhabria auch den zweiten Vorschlag des Unternehmens zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten abgelehnt. Knackpunkt war der Umgang mit den zukünftigen Schadensersatzansprüchen. Der Leverkusener Multi hatte sich hier an der Quadratur des Kreises versucht. Er wollte das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Mittel unbeschränkt weiter vermarkten, aber weitere Klagen nur noch in beschränktem Maße zulassen. Ein mit zwei Milliarden Dollar ausgestatteter Topf mit einer Laufzeit von vier Jahren sollte es richten. Das mochte Chhabria aber nicht akzeptieren. Er schlug stattdessen vor, auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor den möglichen Krebsgefahren zu warnen, um so das Prozess-Risiko zu minimieren, und das auf diese Weise eingesparte Geld den bisherigen PatientInnen zur Verfügung zu stellen.

Offenbar zu viel für BAYER. Stattdessen fügt sich der Agro-Riese jetzt ins Unvermeidliche. Er kündigte an, den Rückzug von Glyphosat aus dem Markt für PrivatkundInnen zu erwägen, von denen die meisten Klagen stammten. Einsicht ist damit jedoch nicht verbunden; der Global Player hält weiter in Treue fest zu dem Produkt. „Entscheidend ist, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten Herbiziden weiter bestätigen“, verlautete aus der Unternehmenszentrale.

Auf dieser Basis beabsichtigt der Konzern jetzt, weiter vor den Gerichten sein Glück zu suchen. Er bekräftigte nochmals den Willen, die anhängigen Berufungsverfahren weiterzutreiben, denn das kann ihm zufolge „dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu minimieren“. Hier setzt BAYER vor allem auf Rechtshilfe von Seiten der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA. Von Trump auf Linie gebracht, hatte diese sich nämlich eindeutig zu Glyphosat bekannt und sich auch schon in die Entschädigungsprozesse eingemischt. Darum will die Aktien-Gesellschaft den Fall „Glyphosat“ jetzt vor den Obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court, bringen und dort ein Grundsatz-Urteil zu ihren Gunsten erwirken. Um dahin zu gelangen, musste der Multi allerdings zu einem perfiden Trick greifen. Er gab einen schon gewonnenen Prozess im Nachhinein verloren und zahlte dem Unterlegenen John Carson 100.000 Dollar, damit dieser in Berufung geht und der juristischen Auseinandersetzung so den weiteren Instanzen-Weg eröffnet.

Niemand außer BAYER weiß, wieviel Prozesse in den USA und in anderen Ländern seit 2018 anhängig sind. Die Medien sprechen von mind. 125.000. Keiner der teilweise schwerkranken und/oder hochbetagten KlägerInnen erhielt bisher auch nur einen Dollar Entschädigung. Viele sind bereits gestorben, weil der Konzern die Verfahren verschleppte und dies nun auch weiterhin versucht. „Das ist ein Verbrechen!“, stellt Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest und fordert: „Glyphosat muss endlich vom Markt! Die Opfer müssen schnellstens entschädigt werden! Die Verantwortlichen müssen endlich vor Gericht gestellt und zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorstandsvorsitzende von BAYER, Werner Baumann, muss entlassen werden. Der Konzern muss endlich unter demokratische Kontrolle gestellt werden.“

Pressekontakt:

Marius Stelzman 0211/33 39 11

[Vergleich] Presse-Information CBG vom 20.05.2021

CBG Redaktion

Auch BAYERs zweiter Vergleichsvorschlag fällt durch

Glyphosat-Einigung in weiter Ferne

Bei der gestrigen Anhörung in San Francisco stieß auch BAYERs zweiter Vorschlag zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten mit Glyphosat-Geschädigten auf massive Kritik. Vor allem der Umgang mit zukünftigen Schadensersatz-Ansprüchen überzeugte den zuständigen Richter Vince Chhabria nicht. So reichte ihm die auf vier Jahre begrenzte Laufzeit des zwei Milliarden Dollar schweren Fonds nicht, den der Konzern hierfür vorsieht. Angesichts der Fülle von Jahren, die zwischen einer Glyphosat-Exposition und dem Ausbruch einer Krebserkrankung liegen kann, sei das nicht genug, so der Jurist. Er versetzte sich in die Lage eines Betroffenen, der erst lange nach dem Gebrauch des Herbizids Symptome herausbildet, und resümierte: „Es gibt keinen Grund für mich anzunehmen, dass dieser Vergleich für mich dann eine Entschädigung bereithielte.“

Zudem falle es dem Gericht schwer, zu beurteilen, ob die Summe angemessen ist, da BAYER keine Angaben über die Höhe der Zahlungen bei den bisher getroffenen außergerichtlichen Einigungen mache und überdies die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht abzuschätzen sei, erklärte Chhabria. Darüber hinaus störte er sich daran, dass der Vergleich zwar eine Ausstiegsklausel hat und den Rechtsweg für die Geschädigten offenhält, ihnen aber gleichwohl den Zugang zu Verfahren verbaut, an deren Ende die für das Unternehmen besonders kostspieligen „punitive damages“ lauern.

Vince Chhabria schlug dem Leverkusener Multi als Alternativ-Lösung vor, das Risiko künftiger Klagen zu minimieren, indem er auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor möglichen Krebsgefahren warnt und das so eingesparte Geld den bisherigen PatientInnen zugutekommen lässt.

Die AnwältInnen, mit denen der Agro-Riese den Deal ausgehandelt hatte, zeigten sich da jedoch skeptisch. Sie stellten die Vereinbarung stattdessen als „sicheren Hafen“ für die Glyphosat-Geschädigten dar, der sie vor den Unwägbarkeiten gerichtlicher Entscheidungen schütze. Bisher hat der Global Player allerdings alle großen Entschädigungsverfahren verloren. Darum griff er jetzt zu einem besonders perfiden Trick. Die Aktien-Gesellschaft gab einen der wenigen gewonnenen Prozesse im Nachhinein verloren und veranlasste den eigentlich Unterlegenen mit mehr als nur ein paar Dollar dazu, in Berufung zu gehen. Auf diese Art erhofft sich der Konzern, vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten zu erstreiten, das dann – so der Plan – neue Glyphosat-Geschädigte abschreckt, rechtliche Schritte einzuleiten. Und seine Wirkung entfaltet das schon jetzt, wie bei der Anhörung spürbar war. Es verunsichert die KlägerInnen nämlich und erhöht so den Druck, in den Vergleich einzuwilligen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht für den Gen-Giganten jedoch bloß eine Möglichkeit, das Ende der Klage-Welle einzuläuten: das Ende von Glyphosat einzuläuten! So lange das Mittel auf dem Markt bleibt, wird es auch Geschädigte und somit auch Prozesse geben. „Darum muss BAYER die Vermarktung von Glyphosat endlich stoppen“, fordert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Pressekontakt:
Marius Stelzman 0211/33 39 11

[Kokafelder] Presse-Information CBG vom 19.05.2021

CBG Redaktion

Kolumbianische Regierung will Koka-Felder mit Glyphosat zerstören

Desaströser Plan

Die kolumbianische Regierung des rechtskonservativen Präsidenten Iván Duque plant, Koka-Pflanzungen durch großflächige Sprüheinsätze mit Glyphosat zu vernichten. Sie knüpft damit wieder an die Strategie des „Plan Colombia“ an, von der sich Duques Amtsvorgänger Juan Manuel Santos im Jahr 2015 abgewendet hatte. Nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation, das Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ einzustufen, stoppte Santos die Flüge; auf Druck der USA ließ er später lediglich das Verspritzen von Glyphosat per Drohne zu. „Duque setzt beim schwächsten Glied der Drogen-Wertschöpfungskette – den Koka-Bauern und -bäuerinnen – an und nimmt dabei eine mögliche Schädigung von deren Gesundheit rücksichtslos in Kauf. Überdies gefährdet dieser „War on Drugs“ mit Glyphosat als Chemie-Waffe auch Tiere und Pflanzen und produziert darüber hinaus gesellschaftliche Verwerfungen“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Besprühen von Koka-Feldern aus der Luft mit Glyphosat begann im Jahr 2000. Zu einer nachhaltigen Reduzierung der Anbau-Flächen hat es nicht geführt, dafür aber zu großen Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt. So nehmen nach einer Untersuchung der „Universidad de los Andes“ in den betroffenen Regionen die gesundheitlichen Probleme zu. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Exposition gegenüber dem Herbizid, das bei Sprühkampagnen aus der Luft verwendet wird, die Anzahl der Arztbesuche im Zusammenhang mit dermatologischen und atemwegsbedingten Erkrankungen sowie die Anzahl der Fehlgeburten erhöht“, resümieren die WissenschaftlerInnen.

Darüber hinaus starben Rinder, Hühner und Fische durch das Mittel. Zudem zerstört es als Breitband-Herbizid neben Koka-Pflanzen auch andere Kulturen. Nicht nur Koka-Bauern und -Bäuerinnen verloren so ihre Existenz-Grundlage und waren gezwungen, in andere Gegenden zu ziehen. Oftmals siedeln sie sich in Urwald-Arealen an und schaffen sich durch Abholzungen neuen Ackergrund, was die Biodiversität bedroht.

Damit nicht genug, hintertreibt der Beschluss das Friedensabkommen weiter, das die Regierung Santos 2016 mit den FARC-RebellInnen geschlossen hatte. Dieser Vertrag wollte mit dem Bürgerkrieg auch der immensen Kokain-Produktion, die als dessen Finanzierungsmodell diente, ein Ende setzen. Dazu sah die Übereinkunft unter anderem vor, die LandwirtInnen durch staatliche Hilfsmaßnahmen aus der Drogen-Ökonomie zu lösen. Die Progamme laufen allerdings nur zögerlich an, und die angekündigte Wiederaufnahme der Glyphosat-Sprühungen droht die Bauern und Bäuerinnen nun noch mehr in die Hände derer zu treiben, die das von der FARC hinterlassene Vakuum im Geschäft mit der Droge mittlerweile füllen wie etwa mexikanische Kartelle.

Aus all diesen Gründen erhebt sich in Kolumbien ein breiter Protest gegen die Glyphosat-Sprühungen, der sich nicht zuletzt bei den in dem Land zurzeit stattfindenden Demonstrationen und Streiks Ausdruck verschafft. So zählt der Verzicht auf das Vorhaben dann auch zu den Forderungen des Streik-Komitees. Ende April fand überdies eine Sitzblockade vor dem Verfassungsgericht in Bogotá statt, bei der LandwirtInnen den JuristInnen eine von 20.000 Menschen unterzeichnete Petition gegen den Pestizid-Einsatz überreichten. Daneben versuchen GegnerInnen des Projektes, die Unterstützung der US-amerikanischen Regierung zu gewinnen. 150 ExpertInnen verfassten in der Sache einen Offenen Brief an Joe Biden, und kolumbianische PolitikerInnen wandten sich an den US-Kongress. „Um die Koka-Plantagen in Kolumbien zu zerstören, braucht es mehr soziale Investitionen und keine chemische Kriegsführung“, konstatierten sie in ihrem Schreiben.

„Der BAYER-Konzern muss sich gerade vor Gericht für die chemische Kriegsführung seiner nunmehrigen Tochter-Gesellschaft MONSANTO in Vietnam verantworten. Er sollte jetzt in Kolumbien keine neue Front eröffnen und deshalb kein Glyphosat an die Regierung Duque liefern“, so Stelzmann.

Die Bundesregierung muss Duque nach Ansicht der CBG im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dazu auffordern, auf das Ausbringen von Glyphosat zu verzichten. Es widerspricht nämlich dem Ansatz der Kooperation mit dem Land, wie ihn Berlin unter der Überschrift „Das Friedensabkommen mit Leben erfüllen“ formuliert hat. Zudem verletzt es die Grundsätze der mit Kolumbien geschlossenen „Allianz für Frieden und nachhaltige Entwicklung“, in dessen Rahmen der lateinamerikanische Staat Gelder in Höhe von 535 Millionen Euro erhält. Und auch die EU sollte die finanzielle Unterstützung, die sie zur Umsetzung des Friedensabkommens leistet, überprüfen, denn laut Vertragstext ist die freiwillige Substition der Koka-Pflanzen durch andere Gewächse „ein wesentlicher Faktor zur Erreichung der Ziele“.

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Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Yasminelle] Presse-Information CBG vom 04.05.2021

CBG Redaktion

Verhütungsmittel-Prozess geht weiter

BAYERs YASMINELLE auf der Anklagebank

Am heutigen Dienstag findet der Schadensersatz-Prozess der Arznei-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen den BAYER-Konzern vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe seine Fortsetzung. Die 36 Jahre alte Frau hatte das Verhütungsmittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon eingenommen und im Juli 2009 eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand davongetragen. Nur durch eine Notoperation gelang es den ÄrztInnen damals, ihr Leben zu retten.

„Medikamente mit höherem Thrombose-Risiko, ohne einen Zusatznutzen, gehören nach wie vor nicht auf den Markt, und ich kämpfe weiterhin dafür, dass BAYER Verantwortung für meine erlittenen irreparablen Schäden übernimmt“, erklärte Rohrer gegenüber dem Südkurier.

YASMINELLE gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika anwenden, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen. In den USA zogen 12.000 Betroffene darüber hinaus mit Erfolg vor Gericht und erstritten Schadensersatz-Zahlungen in Höhe von rund zwei Milliarden Dollar.

„Die Faktenlage ist eindeutig. 19 Todesfälle gehen allein in der Bundesrepublik auf YASMINELLE & Co. zurück. Auch in Deutschland sollte es die Justiz endlich einmal wagen, gegen Konzerne vorzugehen, die aus reiner Profit-Gier die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzen“, so Marius Stelzmann von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

BAYER steht hingegen weiter in Treue fest zu YASMINELLE & Co. Das Unternehmen spricht von „schweren, aber seltenen Nebenwirkungen“ und attestiert seinen Drospirenon-Präparaten YAZ, YASMIN und YASMINELLE „ein positives Nutzen/Risiko-Profil“. Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Umsatz mit diesen Produkten 670 Millionen Euro.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

Betroffene sprechen

CBG Redaktion
Wir haben diejenigen zu Wort kommen lassen, die in BAYERs Bilanzen nicht auftauchen: Die Betroffenen der Konzernverbrechen. Im folgenden findet ihr ihre Statements.

Betroffene in Lateinamerika

Alan Tygel (Campanha Contra os Agrotóxicos e Pela Vida)

https://youtube.com/watch?v=T5VazbolY4w https://youtube.com/watch?v=JX2G0IP_Fso

Elsa

https://youtube.com/watch?v=LiHooGE8oEU

Adriana

https://youtube.com/watch?v=-WVz2hlQvjI

Annabelle Pomar

https://youtube.com/watch?v=TM-4IsoMi5s

Unbekannt

https://youtube.com/watch?v=WpjlkfyppgQ

Patricia

https://youtube.com/watch?v=mizZGq2M_48

Inis Franciskelli

https://youtube.com/watch?v=PxKxoL7XKrM

Unbekannt

https://youtube.com/watch?v=ThprXR9uMzE

Unbekannt

https://youtube.com/watch?v=gSRvnSdKCFY

Leo Moreno

https://youtube.com/watch?v=QdwH6lV93Xk

Adriana

https://youtube.com/watch?v=QM_b7EnFuOg

Betroffene von Agent Orange

Dr. Thi Ngoc Phuong Nguyen

https://youtube.com/watch?v=KKw9kbOn3lc

Barry Romo

https://youtube.com/watch?v=DbgXg0ZmlDg

Hong Nhut Dang

https://youtube.com/watch?v=iFQdfRDROQc

Frau Le

https://youtube.com/watch?v=w4adja2o8h4

Thi Hoang Tran

https://youtube.com/watch?v=TRNh6kLaWv8

Thi Phuong Nguyen

https://youtube.com/watch?v=otoh2l4nyQA

Bündnispartner*innen

CBG Redaktion
Die CBG ist nur so stark wie die Aktivist*innen und Bündnispartner*innen mit denen sie zusammenarbeitet. Einige haben uns bei unserer Gegen-HV 2021 mit Reden unterstützt.

Bernward Geier

https://youtube.com/watch?v=SRqwPX3RsqQ

Andre Sommer

https://youtube.com/watch?v=QzDuYGDBlYg

March against BAYER & Syngenta

https://youtube.com/watch?v=KFEY2dW9xCU

Susan Tabbach

https://youtube.com/watch?v=G4ipj5mRHuo

Tú Qùynh nhu Nguyễn (Collectif Vietnam Dioxine)

https://youtube.com/watch?v=O4Mqu6e9EMc

Wiebke Beushausen

https://youtube.com/watch?v=7cqzsrVykx0

Peter Clausing (PAN)

[Bilanz] Presse-Information CBG vom 27.04.21

CBG Redaktion

CBG belastet Vorstand und Aufsichtsrat
BAYERs desaströse Bilanz

BAYER legt zur heutigen Hauptversammlung eine desaströse Bilanz vor. Die gnadenlose Profit-Jagd ohne Rücksicht auf Verluste wirkt sich erstmals auch auf die Geschäftszahlen aus. Die vielen Rechtsfälle, die aus Klagen von Geschädigten seiner Produkte erwachsen, zwingen das Unternehmen zu „Sonderaufwendungen“ in Höhe von 13 Milliarden Euro. Das führt beim Konzern-Ergebnis zu einem saftigen Minus von fast drei Milliarden Euro.

Ein Großteil der Rückstellungen wegen „rechtlicher Risiken“ muss der Global Player in Sachen „Glyphosat“ vornehmen. Aber die „Rechtskomplexe“ betreffen längst nicht nur dieses von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid, sondern auch das Pestizid Dicamba, die Industrie-Chemikalie PCB und die Sterilisationssspirale ESSURE.

Trotzdem hält das Unternehmen an seiner erbarmungslosen Rendite-Strategie fest. Es „stehen aggressives Wachstum, Ertrags- und Wertsteigerung im Vordergrund der Aktivitäten“, betont Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann in seiner vorab veröffentlichten Hauptversammlungsrede.

Und genau aus diesem Grund hat es BAYER immer noch nicht geschafft, die juristischen Auseinandersetzungen mit den rund 125.000 US-amerikanischen Glyphosat-Geschädigten zu beenden. Hier vermochte der Agro-Riese „noch keine finale Regelung erreichen“, wie der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann in seinen Ausführungen zum AktionärInnen-Treffen konstatiert. Der Global Player versucht sich nämlich an der Quadratur des Kreises. Er will mit dem Mittel weiter gutes Geld verdienen, aber nicht weiter für die gesundheitlichen Folgen einstehen, die das unweigerlich mit sich bringt. Stattdessen strebt er danach, sich Klagen von zukünftigen Krebs-Kranken so gut es geht vom Leib halten. Darum ziehen sich die Vergleichsverhandlungen nun schon bald zwei Jahre hin, während immer mehr Betroffene sterben, ohne auch nur einen Cent erhalten zu haben.

Zunächst wollte der Konzern für den Umgang mit künftigen Schadensersatz-Ansprüchen eine extra-legale Lösung finden und die Entscheidung über etwaige Zahlungen einem wissenschaftlichen Gremium überantworten. Das lehnte der zuständige Richter jedoch ab. Aus diesem Grund dachten sich die WinkeladvokatInnen der Aktien-Gesellschaft ein neues Manöver aus. Sie geben ein eigentliches schon gewonnenes Glyphosat-Verfahren im Nachhinein verloren, um vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatz-Urteil zu BAYERs Gunsten zu erstreiten, das dann – so der Plan – neue Glyphosat-Geschädigte abschreckt, rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu bewogen die JuristInnen den Prozess-Unterlegenden mit viel Geld zu einer Berufungsklage.

„Abgeschmackter geht es kaum. BAYER wird auf der heutigen Hauptversammlung für diese Praxis Rede und Antwort stehen müssen. Und nicht nur für diese“, kündigt Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) an.

Die Coordination hat zum Geschäftsgebaren des Unternehmens weit über 100 Fragen, elf Video-Statements, sieben Gegenanträge und vier schriftliche Stellungnahmen von CBGlerInnen, AktivistInnen, Geschädigten und Initiativen eingereicht. Zudem protestiert die CBG ab 9.30 Uhr vor Ort in Leverkusen und startet zur selben Zeit ihren Live-Stream, der die BAYER-Hauptversammlung den ganzen Tag über kritisch begleitet.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/33 39 11

[Pressemitteilung vom 23.04.2021] Pressemitteilung des Dachverbandes der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und der CBG vom 23.04.2021

CBG Redaktion

Informationen zu Aktionen & Protesten am Ende der eMail

alle Infos unter
CBGnetwork.org/HV

Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Bayer auf Aktionärsversammlung

•Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Rederecht und direkten Austausch, um Kritik am Konzern zu äußern

•Hauptversammlung droht zur reinen Werbeveranstaltung zu verkommen

•Vielfältige Protestaktionen als Gegenprogramm angekündigt

Leverkusen/Köln. Kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 kritisiert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen die Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch den Konzern. In diesem Jahr will die Bayer AG erstmalig den direkten Austausch mit seinen AktionärInnen unterbinden. Das Unternehmen nutzt das pandemiebedingt virtuelle Format der Aktionärsversammlung, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen. In einer heute veröffentlichten Erklärung fordert das Protest-Bündnis, dass die VertreterInnen der Opfer der Bayer-Geschäftspraktiken wie in den Vorjahren ein Rederecht erhalten. Bayer muss am Dienstag insbesondere Stellung zu den Skandalen rund um Monsanto und den Doppelstandards bei Pestizidexporten beziehen.
„Bayer nutzt die Pandemie, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen“, so Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren. „Dies ist undemokratisch und verhöhnt die Anliegen von Klein-AktionärInnen und Geschädigten der Konzernpolitik“, so Stelzmann.

„Eine Hauptversammlung lebt davon, dass der Vorstand sich mit den Argumenten von KritikerInnen auseinandersetzen muss. Ohne direkte Beteiligungsmöglichkeiten droht die Hauptversammlung zu einer bloßen Werbeveranstaltung des Vorstands zu verkommen. Als reine ‚Roadshow‘ wird die Versammlung massiv an Bedeutung verlieren,“ warnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Das Bündnis kündigt vielfältige Protestaktionen während der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 an – sowohl online als auch bei einer Corona-gerechten Kundgebung vor der virtuellen Hauptversammlung in Leverkusen.
Der Protest-Live-Stream der CBG kann am 27.April von 9.00 bis ca. 17.00 Uhr hier angesehen werden: cbgnetwork.org/HV. Live-Schaltungen zur HV finden um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr und 16.00 Uhr statt.

Die Protest-Kundgebung vor der Bayer-Konzernzentrale in Leverkusen findet am 27. April zwischen 9.30 -11.00 Uhr statt.

Pressekontakte:
Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Tel. 0211 33 39 11, info@cbgnetwork.org

Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, Telefon: 0221 599 56 47, dachverband@kritischeaktionaere.de

Bündniserklärung:

Keine Entrechtung von Konzernkritik und KleinaktionärInnen!

Bayer schränkt Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen bei digitaler Hauptversammlung massiv ein

Produkte von BAYER/MONSANTO richten weltweit Schaden an. Bis heute gibt es keine Einigung mit den zahlreichen Glyphosat-KlägerInnen in den USA, die eine Anerkennung und eine gerechte Entschädigung für ihr Leid beinhaltet. BAYER verkauft zudem zahlreiche in der EU wegen ihrer gefährlichen Wirkungen verbotene Produkte in Länder des globalen Südens. Außerdem verweigert sich der Konzern der Aufarbeitung seiner giftigen Geschichte: Die Konzerntochter MONSANTO produzierte während des Vietnamkrieges das giftige Entlaubungsmittel Agent Orange.

Ein Bündnis aus NGOs, AktivistInnen, sowie Betroffenen und deren Interessengruppen sorgt seit 1982 dafür, dass die Kehrseite der Konzernpolitik auf der BAYER-Hauptversammlung präsent ist. Sie zeigen die direkten Konsequenzen der Konzernpolitik auf: Für Mensch, Umwelt und, wie der Fall Glyphosat gezeigt hat, auch für die Aktienkurse des Konzerns.
Eine unabhängige Konzernkritik, welche die Stimmen und Interessen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft in den Vordergrund stellt, ist aktuell wichtiger denn je.

Dies sieht der BAYER-Vorstand natürlich anders: Mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, wurde im April 2020 erstmals eine reine Online-Hauptversammlung ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Der Wechsel auf ein virtuelles Format für die HV sorgte dafür, dass die üblichen Beteiligungsrechte der Bayer-KleinaktionärInnen erheblich beschnitten wurden. BAYER rechtfertigte diesen Schritt mit Verweis auf das Pandemie-Notstandsgesetz. Auf der Hauptversammlung räumte der Konzern auf Anfragen zudem ein, über den Bundesverband der deutschen Industrie, den Verband der chemischen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut Einfluss auf das Pandemie-Notstandsgesetz ausgeübt zu haben.

Wir, ein Bündnis aus verschiedenen NGOs, aktivistischen Netzwerken und AktionärInnen-Vertretungen, stellen fest: BAYER verletzt in unzulässiger Weise die Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen der Konzernpolitik. Ein Konzern wie BAYER kann und muss sich auch in einer virtuellen Hauptversammlung der Kritik stellen.

BAYER versucht mit der virtuellen Hauptversammlung offensichtlich einen Präzedenzfall für das weitere Vorgehen von anderen DAX-Konzernen zu schaffen. Auch in der Pandemie verkaufen deutsche Konzerne Kriegsgerät an kriegführende Staaten (Rheinmetall), verfehlen die Klimaschutz-Vorgaben der EU (Volkswagen) oder exportieren in der EU verbotene giftige Pestizide (BASF). Die unterzeichnenden Organisationen befürchten, dass andere Hauptversammlungen dem schlechten Beispiel des Bayer-Konzerns folgen und auf diese Weise Protest- und Kritikmöglichkeiten von Geschädigten dieser anderen Konzerne ebenfalls verdrängt werden könnten.

Hauptversammlungen müssen es den AktionärInnen ermöglichen, dem Vorstand und allen interessierten AktionärInnen Kritikpunkte ausführlich und im Kontext darstellen und begründete Fragen stellen zu können. Für die BAYER-Hauptversammlung bedeutet dies: Ohne die Möglichkeit einer Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit den Argumenten und der Präsenz von KritikerInnen, droht die Hauptversammlung auf eine weitere „Roadshow“, einer Werbeveranstaltung des Vorstands, reduziert zu werden und letztendlich an Bedeutung zu verlieren.
BAYER hat, als Reaktion auf den öffentlichen Druck, der im vergangenen Jahr aufgebaut wurde, AktionärInnen nun die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur Hauptversammlung in Textform oder als Video einzureichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht: Der Vorstand kann also selbst entscheiden, welche Beiträge zugelassen werden und welche nicht. Diese Möglichkeit der Vorauswahl gab es beim Frage- und Rederecht auf Präsenz-Hauptversammlungen nicht. Selbst zuvor schriftlich eingereichte Gegenanträge können nicht mündlich gestellt und begründet die Begründung mündlich vorgetragen werden, denn Anträge oder Wahlvorschläge in den Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch mit dieser Regelung werden also die Rechte von Klein-AktionärInnen substantiell eingeschränkt.

BAYER versucht sich als verantwortungsvoll und transparent zu positionieren. Doch die geringfügig verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AktionärInnenrechte eingeschränkt bleiben. Die Souveränität der AktionärInnen als EigentümerInnen des Konzerns muss auf der Hauptversammlung im Mittelpunkt stehen. Die Pandemie darf nicht zur Rechtfertigung des Vorstandes dienen, Partizipationsmöglichkeiten von AktionärInnen zu beschränken. Schutzkonzepte gegen Corona müssen sich an diesen Maßgaben orientieren.

Wir fordern daher von BAYER:

1.Achtung der Souveränität der AktionärInnen auch unter Pandemie-Bedingungen, bis die Pandemie-Situation eine Präsenz-Hauptversammlung zulässt.

2.Keine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Klein-AktionärInnen und KonzernkritikerInnen unter Achtung angemessener Maßnahmen des Infektionsschutzes.

3.Volles, übertragbares Rederecht für AktionärInnen.

Unterzeichnende Organisationen:

Wir haben Agrarindustrie satt!/Kampagne Meine Landwirtschaft
Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre e.V.

--
Aktionen & Proteste
Dienstag, 27. April 2021, ganztägig 9 bis ca. 17 Uhr

Vor der Konzern-Zentrale
(Studio der virtuellen HV)
Di, 27.April um 9.30 Uhr
Kaiser Wilhelm Allee 1b
Leverkusen

Protest-Live-Stream
Di., 27.April, 09.00 bis ca. 17.00 Uhr
mit Live-Slots für die Presse zur HV
um 09.30 Uhr, 12.30 Uhr, 16.00 Uhr

[Erklärung HV] Pressemitteilung vom 23.04.2021

CBG Redaktion

Pressemitteilung des Dachverbandes der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und der CBG vom 23.04.2021

Informationen zu Aktionen & Protesten am Ende der eMail

alle Infos unter
CBGnetwork.org/HV

Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Bayer auf Aktionärsversammlung

•Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Rederecht und direkten Austausch, um Kritik am Konzern zu äußern

•Hauptversammlung droht zur reinen Werbeveranstaltung zu verkommen

•Vielfältige Protestaktionen als Gegenprogramm angekündigt

Leverkusen/Köln. Kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 kritisiert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen die Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch den Konzern. In diesem Jahr will die Bayer AG den direkten Austausch mit seinen AktionärInnen unterbinden. Das Unternehmen nutzt das pandemiebedingt virtuelle Format der Aktionärsversammlung, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen. In einer heute veröffentlichten Erklärung fordert das Protest-Bündnis, dass die VertreterInnen der Opfer der Bayer-Geschäftspraktiken wie in den Vorjahren ein Rederecht erhalten. Bayer muss am Dienstag insbesondere Stellung zu den Skandalen rund um Monsanto und den Doppelstandards bei Pestizidexporten beziehen.
„Bayer nutzt die Pandemie, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen“, so Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren. „Dies ist undemokratisch und verhöhnt die Anliegen von Klein-AktionärInnen und Geschädigten der Konzernpolitik“, so Stelzmann.

„Eine Hauptversammlung lebt davon, dass der Vorstand sich mit den Argumenten von KritikerInnen auseinandersetzen muss. Ohne direkte Beteiligungsmöglichkeiten droht die Hauptversammlung zu einer bloßen Werbeveranstaltung des Vorstands zu verkommen. Als reine ‚Roadshow‘ wird die Versammlung massiv an Bedeutung verlieren,“ warnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Das Bündnis kündigt vielfältige Protestaktionen während der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 an – sowohl online als auch bei einer Corona-gerechten Kundgebung vor der virtuellen Hauptversammlung in Leverkusen.
Der Protest-Live-Stream der CBG kann am 27.April von 9.00 bis ca. 17.00 Uhr hier angesehen werden: cbgnetwork.org/HV. Live-Schaltungen zur HV finden um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr und 16.00 Uhr statt.

Die Protest-Kundgebung vor der Bayer-Konzernzentrale in Leverkusen findet am 27. April zwischen 9.30 -11.00 Uhr statt.

Pressekontakte:
Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Tel. 0211 33 39 11, info@cbgnetwork.org

Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, Telefon: 0221 599 56 47, dachverband@kritischeaktionaere.de

Bündniserklärung:

Keine Entrechtung von Konzernkritik und KleinaktionärInnen!

Bayer schränkt Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen bei digitaler Hauptversammlung massiv ein

Produkte von BAYER/MONSANTO richten weltweit Schaden an. Bis heute gibt es keine Einigung mit den zahlreichen Glyphosat-KlägerInnen in den USA, die eine Anerkennung und eine gerechte Entschädigung für ihr Leid beinhaltet. BAYER verkauft zudem zahlreiche in der EU wegen ihrer gefährlichen Wirkungen verbotene Produkte in Länder des globalen Südens. Außerdem verweigert sich der Konzern der Aufarbeitung seiner giftigen Geschichte: Die Konzerntochter MONSANTO produzierte während des Vietnamkrieges das giftige Entlaubungsmittel Agent Orange.

Ein Bündnis aus NGOs, AktivistInnen, sowie Betroffenen und deren Interessengruppen sorgt seit 1982 dafür, dass die Kehrseite der Konzernpolitik auf der BAYER-Hauptversammlung präsent ist. Sie zeigen die direkten Konsequenzen der Konzernpolitik auf: Für Mensch, Umwelt und, wie der Fall Glyphosat gezeigt hat, auch für die Aktienkurse des Konzerns.
Eine unabhängige Konzernkritik, welche die Stimmen und Interessen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft in den Vordergrund stellt, ist aktuell wichtiger denn je.

Dies sieht der BAYER-Vorstand natürlich anders: Mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, wurde im April 2020 erstmals eine reine Online-Hauptversammlung ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Der Wechsel auf ein virtuelles Format für die HV sorgte dafür, dass die üblichen Beteiligungsrechte der Bayer-KleinaktionärInnen erheblich beschnitten wurden. BAYER rechtfertigte diesen Schritt mit Verweis auf das Pandemie-Notstandsgesetz. Auf der Hauptversammlung räumte der Konzern auf Anfragen zudem ein, über den Bundesverband der deutschen Industrie, den Verband der chemischen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut Einfluss auf das Pandemie-Notstandsgesetz ausgeübt zu haben.

Wir, ein Bündnis aus verschiedenen NGOs, aktivistischen Netzwerken und AktionärInnen-Vertretungen, stellen fest: BAYER verletzt in unzulässiger Weise die Rechte von Klein-AktionärInnen und KritikerInnen der Konzernpolitik. Ein Konzern wie BAYER kann und muss sich auch in einer virtuellen Hauptversammlung der Kritik stellen.

BAYER versucht mit der virtuellen Hauptversammlung offensichtlich einen Präzedenzfall für das weitere Vorgehen von anderen DAX-Konzernen zu schaffen. Auch in der Pandemie verkaufen deutsche Konzerne Kriegsgerät an kriegführende Staaten (Rheinmetall), verfehlen die Klimaschutz-Vorgaben der EU (Volkswagen) oder exportieren in der EU verbotene giftige Pestizide (BASF). Die unterzeichnenden Organisationen befürchten, dass andere Hauptversammlungen dem schlechten Beispiel des Bayer-Konzerns folgen und auf diese Weise Protest- und Kritikmöglichkeiten von Geschädigten dieser anderen Konzerne ebenfalls verdrängt werden könnten.

Hauptversammlungen müssen es den AktionärInnen ermöglichen, dem Vorstand und allen interessierten AktionärInnen Kritikpunkte ausführlich und im Kontext darstellen und begründete Fragen stellen zu können. Für die BAYER-Hauptversammlung bedeutet dies: Ohne die Möglichkeit einer Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit den Argumenten und der Präsenz von KritikerInnen, droht die Hauptversammlung auf eine weitere „Roadshow“, einer Werbeveranstaltung des Vorstands, reduziert zu werden und letztendlich an Bedeutung zu verlieren.
BAYER hat, als Reaktion auf den öffentlichen Druck, der im vergangenen Jahr aufgebaut wurde, AktionärInnen nun die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur Hauptversammlung in Textform oder als Video einzureichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht: Der Vorstand kann also selbst entscheiden, welche Beiträge zugelassen werden und welche nicht. Diese Möglichkeit der Vorauswahl gab es beim Frage- und Rederecht auf Präsenz-Hauptversammlungen nicht. Selbst zuvor schriftlich eingereichte Gegenanträge können nicht mündlich gestellt und begründet die Begründung mündlich vorgetragen werden, denn Anträge oder Wahlvorschläge in den Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch mit dieser Regelung werden also die Rechte von Klein-AktionärInnen substantiell eingeschränkt.

BAYER versucht sich als verantwortungsvoll und transparent zu positionieren. Doch die geringfügig verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AktionärInnenrechte eingeschränkt bleiben. Die Souveränität der AktionärInnen als EigentümerInnen des Konzerns muss auf der Hauptversammlung im Mittelpunkt stehen. Die Pandemie darf nicht zur Rechtfertigung des Vorstandes dienen, Partizipationsmöglichkeiten von AktionärInnen zu beschränken. Schutzkonzepte gegen Corona müssen sich an diesen Maßgaben orientieren.

Wir fordern daher von BAYER:

1.Achtung der Souveränität der AktionärInnen auch unter Pandemie-Bedingungen, bis die Pandemie-Situation eine Präsenz-Hauptversammlung zulässt.

2.Keine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Klein-AktionärInnen und KonzernkritikerInnen unter Achtung angemessener Maßnahmen des Infektionsschutzes.

3.Volles, übertragbares Rederecht für AktionärInnen.

Unterzeichnende Organisationen:

Wir haben Agrarindustrie satt!/Kampagne Meine Landwirtschaft
Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre e.V.

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Aktionen & Proteste
Dienstag, 27. April 2021, ganztägig 9 bis ca. 17 Uhr

Vor der Konzern-Zentrale
(Studio der virtuellen HV)
Di, 27.April um 9.30 Uhr
Kaiser Wilhelm Allee 1b
Leverkusen

Protest-Live-Stream
Di., 27.April, 09.00 bis ca. 17.00 Uhr
mit Live-Slots für die Presse zur HV
um 09.30 Uhr, 12.30 Uhr, 16.00 Uhr

[Gegenantrag] Presse-Information CBG vom 19.04.2021

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenantrag zur Hauptversammlung ein
BAYERs skandalöse Steuerpraxis

Der BAYER-Konzern entzieht den Finanzämtern durch seine kreative Buchführung Milliarden-Beträge. Der Aufsichtsrat unterbindet diese Praxis nicht. Darum fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), dem Gremium die Entlastung zu verweigern und hat zur Hauptversammlung am 27. April einen entsprechenden Gegenantrag eingereicht.

Nach einer neuen Studie der Grünen-Fraktion im Europa-Parlament sparte der Leverkusener Multi durch seine Steuervermeidungsstrategie von 2010 bis 2019 Abgaben in Höhe von drei Milliarden Euro. Der Untersuchung zufolge liegen 66 seiner 488 Tochter-Gesellschaften in Steuer-Oasen wie Panama, Zypern, Luxemburg, Irland, den Niederlanden oder dem US-Bundesstaat Delaware. Mit Hilfe dieser Dependancen betreibt der Agro-Riese das, was der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann einmal „eine veränderte regionale Ergebnis-Verteilung“ genannt hat.

Diese Umbuchungen nimmt der Global Player auch in Deutschland vor. So zog er im Jahr 2012 seine Patent-Abteilung aus Leverkusen ab und verlegte sie nach Monheim, das sich ihm mit der niedrigsten Gewerbesteuer ganz Nordrhein-Westfalens als gute Adresse für eine Briefkasten-Firma empfohlen hatte. Die Stadtspitze am Stammsitz reagierte empört – und gab sich nach der Devise „If you can’t beat them, join them“ ein paar Jahre später dann doch geschlagen. Anno 2019 ließ sie sich in Kamin-Gesprächen auf einen Deal mit BAYER ein: Der Pillen-Produzent sagte die Rückverlagerung von Teil-Gesellschaften zu und erhielt im Gegenzug Hebe-Sätze auf Monheim-Niveau.

Sven Giegold, der für die NRW-Grünen im Europa-Parlament sitzt und die Steuer-Studie in Auftrag gegeben hatte, kritisiert das Gebaren des Konzerns scharf: „Die BAYER AG ist ein Parade-Beispiel für ruinösen Unterbietungswettbewerb bei der kommunalen Gewerbesteuer. BAYER-Standorte wie Leverkusen oder Monheim sind zu innerdeutschen Steuer-Oasen geworden. Sie setzen damit Städte wie Krefeld und Dormagen, aber auch Düsseldorf und Köln unter Druck, ebenfalls ihre Gewerbesteuer-Sätze zu senken.“

Leverkusen versuchte sogar aktiv, Unternehmen aus dem Umland abzuwerben. In den entsprechenden Briefen hieß es unter anderem: „Wie Sie wissen, ist ein Umzug mit dem ganzen Betrieb nicht erforderlich, um in den Genuss der günstigen Gewerbesteuer zu kommen.“ „Absolut unsolidarisch“ nannte das die nordrhein-westfälische Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Schnarrenbach (CDU). Eine äußerst scheinheilige Intervention, denn ihr eigenes Ministerium hatte der Stadt in Tateinheit mit der Bezirksregierung den Segen zur Reduzierung der Tarife erteilt. Das Land sieht anders als Brandenburg, wo Gemeinden mit hohen Gewerbesteuer-Einnahmen eine Umlage zahlen müssen, keinerlei Anlass, den ruinösen Konkurrenz-Kampf der Städte und Gemeinden um Industrie-Ansiedlungen zu beenden. „Die Politik der Landesregierung zielt seit ihrer Amtsübernahme im Jahr 2017 vielmehr darauf ab, die Gestaltungspielräume aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen wieder deutlich zu vergrößern“, lautete die Antwort von CDU und FDP auf die Kleine Anfrage der SPD: „Wie will die Landesregierung den Gewerbesteuer-Kannibalismus verhindern?“

Die CBG verurteilt aber nicht nur die Strategie des Konzerns, die Städte nach der Devise „Wer bietet weniger?“ vor sich her zu treiben. Weitere Gegenanträge hat sie zu BAYERs desaströser Umweltbilanz, zum Umgang mit den Klagen in Sachen „Glyphosat“ und „Agent Orange“, zu den doppelten Standards bei der Pestizid-Vermarktung, zur Verwendung des Unternehmensgewinns und zum Ansinnen gestellt, dem Aufsichtsrat eine Gehaltserhöhung um schlappe 19 Prozent zu genehmigen. Zudem hat die Coordination selbst zwei KandidatInnen für den Aufsichtsrat nominiert. „BAYERs gnadenlose Jagd nach dem Profit hat auch im Geschäftsjahr 2020 wieder zahllose Opfer gefordert. Deshalb ist Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Kampfstoffe] Presse-Information CBG vom 14.04.2021

CBG Redaktion

Chemische Kampfstoffe in Nord- und Ostsee

BAYER muss sich an der Bergung beteiligen!

In Nord- und Ostsee lagern nach Angaben des Umweltbundesamtes 1,6 Millionen Tonnen Munition und mehr als 5.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe. Am kommenden Donnerstag befasst sich der Bundestag auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit diesen Hinterlassenschaften aus zwei Weltkriegen. „Der Zustand der Munitionsaltlasten verschlechtert sich seit den 1990er Jahren dramatisch durch die zunehmende Korrosion und die Einflüsse der Gezeiten. Von den Kampfmitteln geht bereits jetzt eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen und für die Umwelt aus“, konstatieren die Parteien und fordern: „Munitionsaltlasten in den Meeren bergen und umweltverträglich vernichten“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt diesen Vorstoß, tritt aber dafür ein, das Verursacher-Prinzip greifen zu lassen und die damaligen Hersteller der chemischen Zeitbomben wie etwa BAYER an der Finanzierung des Unterfangens zu beteiligen. „Die Räumungsarbeiten sind laut FDP und Grünen mit immensen Kosten verbunden. Darum ist es nur recht und billig, BAYER als Pionier auf dem Gebiet der chemischen Kampfstoffe mit zur Kasse zu bitten“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der Leverkusener Multi hat 1914 mit Dianisidin eine der weltweit ersten Chemie-Waffen entwickelt. Bis 1939 folgten weitere Kampfstoffe wie Chlorkohlenoxyd, Blausäure, das Senfgas Lost, Tabun und Sarin. Dabei floss der EntdeckerInnen-Stolz nicht selten in die Produkt-Bezeichnungen ein. Für „Sarin“ etwa wirkten die BAYER-Werker Gerhard Schrader, Otto Ambros und Gerhard Richter gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner Hans-Jürgen von der Linde vom Heeresgasschutz-Laboratorium als Namenspatrone. Und selbst nach 1945 forschte der Konzern noch weiter an kriegsverwendungsfähigen Chemikalien.

Als besonders unheilvoll betrachtet das Umweltbundesamt neben bestimmten Arsen-Verbindungen Zäh-Lost, eine Mixtur aus Schwefel-Lost und Verdickungsmitteln. Während sich andere Kampfstoffe im Wasser allmählich zersetzen, behält diese Chemie-Waffe nämlich eine feste Konsistenz und verliert kaum etwas von seiner Wirksamkeit. „Die meisten der bisher bekannten Unfälle mit Kampfstoffen wurden durch Zäh-Lost rund um das Versenkungsgebiet östlich der dänischen Ostsee-Insel Bornholm verursacht, wobei Klumpen von Zäh-Lost in Fischernetze gerieten“, konstatiert die Behörde. Einmal spülte die Flut dort sogar eine komplette, 250 Kilogramm schwere Lost-Bombe an die Küste.

Aber auch von Mitteln, die nicht aus BAYERs Giftküchen stammen, geht eine Bedrohung aus. So stellt beispielsweise weißer Phosphor eine große Gefahr dar. An den Strand geschwemmt, halten ihn TouristInnen wegen seiner Farbe und Form oft für Bernstein und erleiden zum Teil schwere Verbrennungen. Zu den meisten Sterbefällen kommt es jedoch durch die Detonation von See-Minen. Die Gesamtzahl der durch Munitionsaltlasten Umgekommenen bezifferte der Biologe Dr. Stefan Nehring im Jahr 2015 auf 418.

Die aquatischen Lebewesen leiden ebenfalls unter den Kriegswerkzeugen von einst. So haben WissenschaftlerInnen des „Thünen-Instituts für Fischerei-Ökologie“ bei einer Plattfisch-Art in der Kieler Bucht massiv erhöhte Krebs-Raten festgestellt: Ein Viertel des Bestandes hatte Tumore in der Leber. Mittlerweile gibt es in der gesamten Ostsee kaum noch Organismen, in denen sich keine Giftspuren finden. Und das bleibt auch für den Menschen nicht ohne Folgen, denn über die Nahrungskette können die Substanzen in seinen Körper gelangen und dort Krankheiten auslösen.

„Der BAYER-Konzern muss endlich seine Mitverantwortung für diese Katastrophe einräumen und seinen Teil dazutun, um dieses von Tag zu Tag drängendere Problem zu lösen“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Wasserrechte] Presse-Information CBG vom 13.04.2021

CBG Redaktion

NRW will mehr Nutzungsrechte für BAYER & Co.

Hände weg vom Landeswasser-Gesetz!

Obwohl der Klimawandel Wasser zu einem immer kostbareren Gut macht, will die nordrhein-westfälische Landesregierung Industrie und Landwirtschaft den Zugriff auf die Ressource erleichtern. „Wasserrechtliche Verfahren sollen dereguliert und verschlankt werden“, heißt es im Gesetz-Entwurf zur Änderung des Landeswasserrechts, mit dem sich am morgigen Mittwoch der „Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz“ befassen wird.

Schwarz-Gelb plant unter anderem, die Wasserentnahme-Rechte zu entfristen und die Genehmigungspflicht für das Einleiten flüssiger Stoffe aufzuheben. Bei Indirekt-Einleitungen schädlicher Substanzen steht sogar die bloße Möglichkeit zur Disposition, in Ausnahme-Fällen noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen. Überdies haben Laschet & Co. vor, die bisherigen Regelungen zu Gewässer-Randstreifen außer Kraft zu setzen. So beabsichtigen sie etwa, das generelle Verbot des Pestizid-Einsatzes in diesen Bereichen aufzuheben.

„Wo es angesichts zunehmender Trockenheitsperioden, einer schwindenden Grundwasser-Neubildungsrate und einer wachsenden Schadstoff-Belastung der Flüsse und Seen darauf ankäme, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, geht die NRW-Landesregierung den umgekehrten Weg. Sie zeigt sich entschlossen, das Gemeingut Wasser stärker den Profit-Interessen auszuliefern und es BAYER & Co. noch einmal leichter zu machen, ihren immensen Durst zu stillen“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

57 Milliarden Liter Wasser schluckte der Global Player im Jahr 2020. Noch dazu entstammen nach eigenem Bekunden drei Milliarden Liter davon wasserarmen Regionen. 2019 verbrauchte allein das Leverkusener Werk 700 Millionen Liter. Damit nicht genug, trägt der Agro-Riese immense Mengen von schädigenden Substanzen in die Gewässer ein. 151.000 Tonnen anorganischer Salze, 480 Tonnen Stickstoff, 380 Tonnen Phosphor und 2,6 Tonnen Schwermetalle waren es 2020. An Abwässern leitete das Unternehmen in dem Zeitraum insgesamt 25 Milliarden Liter ein.

„Von CDU und FDP droht BAYER jetzt die Lizenz dafür zu erhalten, es noch doller treiben zu können. Damit kapitulieren die Parteien vor der Macht der Wirtschaft und nehmen die Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt in Kauf“, so Stelzmann abschließend.

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[Agent Orange] In Sachen „Agent Orange“

CBG Redaktion

Klage gegen BAYER-Tochter MONSANTO

Ende Januar 2021 begann in Frankreich der Prozess gegen die BAYER-Tochter MONSANTO und dreizehn andere Firmen, die während des Vietnam-Krieges das Pestizid Agent Orange an die US-Armee geliefert hatten. Die Klägerin Tran To Nga verlangt von den Konzernen Schadensersatz für die gesundheitlichen Schäden, die sie durch den Einsatz des Mittels als Chemie-Waffe erlitten hat.

Von Jan Pehrke

„Sie versprühten so viel Agent Orange, dass man am Ende ganz nass war“, erinnert sich Tran To Nga an den Tag im Dezember 1966, an dem sie zum ersten Mal mit dem Herbizid in Berührung kam. Transportmaschinen des Typs Fairchild C-123 hatten sich im Tiefflug genähert und ein weißes Pulver herabrieseln lassen. „Das Puder verwandelte sich in eine klebrige Flüssigkeit, die meinen Körper umschloss. Ich musste husten und hatte das Gefühl zu ersticken“, so die 78-Jährige. Noch zwei weitere Male sollte sie im Verlauf des Vietnam-Krieges zu den Opfern solcher Einsätze zählen. Die Folgen spürt die Frau bis heute. Sie leidet unter der Blutkrankheit Alpha-Thalassämie, unter Chlorakne und einer Herzfehlbildung, die sie ihrer ersten Tochter weitervererbte. Schon nach 17 Monaten starb das Kind daran. Auch die anderen beiden Töchter Trans sind gezeichnet. Bei einer von ihnen diagnostizierten die ÄrztInnen wie bei ihrer Mutter Alpha-Thalassämie, bei der anderen Asthma.

Eine Entschädigung dafür hat Tran To Nga, die heute in Frankreich lebt, bisher so wenig erhalten wie die anderen vietnamesischen Geschädigten. Darum entschloss sie sich im Jahr 2014 zu einem Prozess gegen die Produzenten des Herbizids. Ursprünglich richtete sich die Klage gegen 26 Firmen, übrig blieben schließlich 14, darunter die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO (zur Rolle BAYERs im Vietnam-Krieg siehe S. 26 ff.). „Ich kämpfe nicht für mich selbst, sondern für meine Kinder und die Millionen von Opfern“, sagt Tran über ihre Motivation. Um das zu ermöglichen, hat sie eine Vergleichslösung bereits abgelehnt. Die Frau will einen Präzedenz-Fall schaffen und strebt deshalb eine eindeutige Verurteilung der Konzerne an.

Die AnwältInnen der Unternehmen setzten derweil auf eine biologische Lösung und spielten von Beginn an auf Zeit. Aber Ende Januar 2021 wurde dann nach sechs Jahren doch der erste Gerichtstermin anberaumt. Die WinkeladvokatInnen plädierten bei der Anhörung in Evry nahe Paris erwartungsgemäß auf „nicht schuldig“. Agent Orange sei „unter der alleinigen Verantwortung der amerikanischen Regierung für rein militärische Zwecke hergestellt worden“, erklärte der Leverkusener Multi laut FAZ, es sei die US-Administration gewesen, die „bestimmte, wann, wo und wie das Mittel vor sechs Jahrzehnten verwendet wurde“. Schon die Zuständigkeit des Gerichts zog BAYERs Rechtsvertreter Jean-Daniel Bretzner in Zweifel. Er bestritt diesem das Recht, über die Verteidigungspolitik eines souveränen ausländischen Staates in Kriegszeiten zu richten. „Das widerspricht grundsätzlich dem positiven Recht“, so Bretzner. „Sie können sagen, was sie wollen: Geben denn Kriminelle immer zu, dass sie Kriminelle sind“, sagt Tran To Nga zu solchen Einlassungen.

Und die Beweise für die aktive Rolle, die MONSANTO im „Herbicidal warfare“ spielte, liegen dann auch auf dem Tisch. Bereits seit 1950 befand sich das Unternehmen im regen Austausch mit der Chemiewaffen-Abteilung des Militärs über die Kriegsverwendungsfähigkeit des Wirkstoffs 2,4,5-T. Die entsprechende Akte ist 597 Seiten stark und zu großen Teilen immer noch als „geheim“ deklariert. Überdies wusste das Unternehmen schon früh um die Gefährlichkeit des Stoffes. Aber bei einem Treffen mit weiteren Herstellern des Produkts zur Erörterung der Gesundheitsgefahren übte MONSANTO Druck auf die VertreterInnen anderer Firmen aus, der Regierung der Vereinigten Staaten diese Risiken zu verheimlichen. „Ein kausaler Zusammenhang zwischen Agent Orange und chronischen Krankheiten beim Menschen konnte nicht nachgewiesen werden“, behauptete die Aktiengesellschaft stets in der Öffentlichkeit.

Nicht weniger als 46 Millionen Liter Agent Orange und dazu noch einmal 34 Millionen Liter anderer Pestizide gingen im Zuge der „Operation Hades“, die später unter dem Namen „Operation Ranch Hand“ firmierte, auf den südostasiatischen Staat nieder. Die Nachfrage des „U. S. Chemical Corps“ war so groß, dass die Firmen mit der Produktion gar nicht mehr nachkamen und bei der Fertigung Fehler machten. Sie verunreinigten das 2,4,5-T mit Dioxin. 400 Kilogramm dieser Verbindung gelangte auf diese Weise nach Vietnam. Zum Vergleich: Nach einer von Marie-Monique Robin in ihrem Buch „Mit Gift und Genen“ zitierten Studie reichen 80 Gramm der Substanz im Trinkwasser-Netz einer Stadt aus, um acht Millionen EinwohnerInnen zu töten. Durch diese Extra-Ladung Dioxin potenzierte sich die fatale Wirkung des Agent Orange noch, die ohnehin schon immens war. Die Konzentration der Inhaltsstoffe überstieg nämlich diejenige, die sich in dem für „zivile“ Zwecke genutzten Agent Orange findet, um das 50-Fache.
Die US-Armee nutzte den Stoff als Entlaubungsmittel, um die sich im Dschungel verborgen haltenden Vietcong besser vor die Zielfernrohre zu bekommen. Überdies diente er dem Kriegsziel, die Ernten des Gegners zu vernichten und so eine Nahrungsmittel-Krise auszulösen. Eine Fläche von 3,3 Millionen Hektar geriet ins Visier der Sprüh-Flugzeuge, was einem Viertel des Staates entspricht. Über 3.000 Dörfer flogen die PilotInnen an.

Mehr als 4,8 Millionen VietnamesInnen waren so den zu Chemiewaffen umgerüsteten Pestiziden ausgesetzt. Drei Millionen von ihnen leiden noch heute darunter. Krankheiten wie Leukämie, Lungen-, Brust- und Leberkrebs, Diabetes, Tuberkulose und chronische Kopfschmerzen lösten die Mittel aus. Über 100.000 Kinder kamen mit Fehlbildungen auf die Welt.

Auch viele GIs erlitten durch Agent Orange Gesundheitsstörungen und führten so MONSANTOs patriotischer Beteuerung, der Einsatz des Mittels sei erfolgt, „um das Leben der US-Soldaten und ihrer Verbündeter zu schützen und zu retten“, ad absurdum. Die Armee-Angehörigen zogen vor Gericht, um die Konzerne zur Rechenschaft zu ziehen. 180 Millionen Dollar musste MONSANTO ihnen 1984 gemeinsam mit anderen Chemie-Riesen im Rahmen eines Vergleichs zahlen und fast die Hälfte der Summe selbst aufbringen, da sein Agent Orange den höchsten Dioxingehalt aufwies.

VietnamesInnen haben dagegen überhaupt noch kein Geld von den Produzenten der Pestizide erhalten. Eine entsprechende Klage wies der Oberste Gerichtshof der USA im Jahr 2009 ab. „Der Krieg bleibt bis hin zum Umgang mit den Opfern asymmetrisch“, konstatiert die französische Zeitung Libération.
Das zeigte sich auch beim Prozess von Tran To Nga. Mit 30 hochbezahlten AnwältInnen in Diensten von BAYER & Co. müssen es ihre drei AnwältInnen, die ehrenamtlich arbeiten, aufnehmen. Aber die Frau wusste, worauf sie sich einlässt: „Kein Kampf ist leicht und schon gar nicht ein Kampf gegen so mächtige Kriminelle, die niemals bereit sind, ihre Verbrechen und ihre Missetaten anzuerkennen.“ Und dabei sieht die Geschädigte sogar noch über den Fall „Agent Orange“ hinaus. „W-ir wollen mit unserem Kampf in bescheidener Weise auch zu dem Kampf unseren Beitrag leisten, den viele Bürger auf der ganzen Welt heute gegen MONSANTO und die anderen Chemiefirmen führen, denn diese sind auch heute wieder für oft schwere Krankheiten verantwortlich, die auch schon viele Todesopfer gefordert haben, und die ausgelöst werden durch neue Pestizide, von denen Agent Orange ein Vorfahr war“, bekennt Tran To Nga. Zahlreiche Organisationen haben inzwischen den Unterstützungsaufruf für Tran To Nga unterzeichnet. Auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) zählt dazu. „Jetzt holt BAYER sowohl die eigene Vergangenheit als auch die MONSANTOs wieder ein. Der Konzern muss sich dem stellen und die Verantwortung dafür übernehmen“, forderte die Coordination in ihrer Presseerklärung zum Prozess-Auftakt. Das Urteil wird für den 10. Mai erwartet.

[Chemiewaffen made by BAYER] Seit dem Ersten Weltkrieg stets zu Diensten

CBG Redaktion

Auch der BAYER-Konzern beteiligte sich mit seinen Pestiziden am „Herbicidal warfare“ in Vietnam. Er konnte dabei aus einem Erfahrungsreservoir im Umgang mit chemischen Waffen schöpfen, das bis zum Ersten Weltkrieg zurückreichte.

Von Jan Pehrke

Die britischen Streitkräfte entwickelten 1940 die Strategie, Antiunkraut-Mittel und andere Pestizide als Chemiewaffen einzusetzen. Anfang der 1950er Jahre erprobten sie den „Herbicidal warfare“ dann im Kampf gegen die malaysische Befreiungsbewegung. Aber erst der Viet-nam-Krieg brachte das ganze zerstörerische Potenzial dieser militärischen Praxis zur Entfaltung. 80 Millionen Liter Ackergifte ließen die USA über das Land niedergehen. Die Armee entlaubte damit die Dschungel, um die sich dort verborgen haltenden Vietcong besser aufspüren zu können, und setzte die Mittel überdies zur Vernichtung der Ernten des Gegners ein.

Nicht nur die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO hatte dazu die passenden Produkte parat, sondern auch die Mutter-Gesellschaft selbst. Sie bestreitet zwar, das Pentagon direkt mit Agent Orange beliefert zu haben, indirekt fanden ihre Erzeugnisse aber doch den Weg in die Tanks der Fairchild-Transportflugzeuge. So produzierte der Leverkusener Multi in der fraglichen Zeit jährlich 700 bis 800 Tonnen des „Agent Orange“-Grundstoffes 2,4,5-T und verkaufte einen Teil davon an die französische Firma PROGIL. Diese wiederum verarbeitete es weiter und exportierte es nach Vietnam. Eine Aktennotiz der ebenfalls mit PROGIL Geschäftsbeziehungen unterhaltenden BOEHRINGER AG belegt dies: „BAYER und PROGIL haben auf dem 2,4,5-T-Sektor seit Jahren (Vietnam) zusammengearbeitet“. Der Global Player bestreitet diese Kooperation nicht, hält allerdings fest: „Über die weitere Verwendung des Wirkstoffes bei der PROGIL liegen keine Erkenntnisse vor.“ In einer früheren Äußerung zu diesem Thema räumt er hingegen durchaus die Möglichkeit ein, „dass Tochter-Unternehmen beziehungsweise Drittfirmen 2,4,5-T-haltige Pflanzenbehandlungsmittel auf den amerikanischen Markt brachten“.
Andere Agro-Chemikalien wie Agent Green, Zineb und Dalapon verkaufte das Unternehmen dem Militär ebenfalls. Teilweise legten die Substanzen dabei einen weiten Weg zurück. Einige von ihnen gelangten über Konzern-Niederlassungen in den damals autoritär regierten Staaten Spanien und Südafrika zur US-Tochter CHEMAGRO und von dort dann zu den Militärbasen. Die Zeitschrift International Defense Business konnte für das Jahr 1972 sogar genau den Wert von BAYERs Kriegsbeitrag beziffern: Rund eine Million Euro stellte die Aktiengesellschaft für die verschiedenen Chemikalien in Rechnung.

ExpertInnen des Unternehmens standen der US-Army gemeinsam mit ihren KollegInnen von HOECHST aber auch direkt vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Als medizinische HelferInnen getarnt, arbeiteten sie dem US-amerikanischen Planungsbüro für B- und C-Waffeneinsätze in Saigon zu. Die transatlantische Kooperation vermochte sich dabei sogar auf alte Verbindungen zu stützen: Die Abstimmung zwischen US-amerikanischen und bundesdeutschen Chemie-Firmen übernahm die GENERAL ANILINE AND FILM CORPORATION, eine ehemalige US-Tochter des von BAYER mitgegründeten Mörder-Konzerns IG FARBEN.

Erster Weltkrieg
Zu diesem Zeitpunkt verfügte der Global Player bereits über einen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet, der bis zum Ersten Weltkrieg zurückreichte. Schon in den ersten Wochen der Kämpfe erschienen der Armee-Führung die verwendeten Waffen nämlich nicht durchschlagskräftig genug. Die Oberste Heeresleitung suchte deshalb gemeinsam mit dem Chemiker Walther Nernst nach Möglichkeiten zur Erhöhung der Geschoss-Wirksamkeit. Als es an die praktische Umsetzung ging, kam der Leverkusener Multi ins Spiel. Und sein damaliger Generaldirektor Carl Duisberg verlor keine Zeit und drückte aufs Tempo, damit „die Chemie die ihr in der modernen Kriegsführung zukommende Rolle spielen“ kann. „Ich bin seit Ende Oktober 1914 zusammen mit Nernst, der (...) der Obersten Heeresleitung zugeteilt ist, auf dem Wahner Schießplatz tätig gewesen, chemische Reizgeschosse zu machen“, schrieb er in einem Brief. Bald danach konnte der Konzern liefern: Mit dem Reizstoff Dianisidin hatte BAYER die erste chemische Waffe für die deutschen Truppen entwickelt. Dabei handelte es sich noch nicht um ein Gift. Die Substanz wirkte „nur“ kurzzeitig auf die Schleimhäute ein. Die Armee wollte den Feind mit ihrer Hilfe überraschen und dann sofort unter Beschuss nehmen, um ihn aus gehaltenen Häusern, von Gehöften oder engeren Ortschaften zu vertreiben. Aber bei solchen begrenzten Wirkungen blieb es nicht. „Es ist uns jedoch auch die Frage vorgelegt worden, wie man es aufgrund unserer jetzt gemachten Erfahrungen anstellen müsste, wenn man eine vollkommene Vergiftung des Gegners auf chemischen Wege durchführen wollte“, berichtete Duisberg als führender Industrieller der „Beobachtungs- und Prüfungskommission für Sprengungs- und Schießversuche“ – und hatte auch bald eine Antwort parat: Blausäure.

Die Büchse der Pandora war also geöffnet, zumal sich Dianisidin an der Front nicht bewährte. Zum ersten Mal bei Neuve-Chapelle in der Nähe von Ypern der Sprengmunition beigemischt, bemerkten die französischen Soldaten die chemische Wirkung der 3.000 verfeuerten Granaten gar nicht.

„Versuche mit neuen Geschossen“ beschäftigten Duisberg im Herbst 1914 nach eigenem Bekunden täglich, und das „schon seit Wochen“. Besonders der sich abzeichnende Stellungskrieg, in dem die Kontrahenten sich aneinander festbissen, ohne dass eine Seite größere Geländegewinne erzielen konnte, trieb die Forschung an. Um die Patt-Situation zu beenden, galt es nämlich, „die große, schwierige Frage der Verpestung der Schützengräben mit chemischen Substanzen der Lösung näherzubringen“, wie der BAYER-Generaldirektor Gustav Krupp von Bohlen und Halbach mitteilte. Die Entwicklung solcher Kampfgase gelang dem Leverkusener Multi auch, und nicht nur das. „So habe ich unsere Fabrik zu Kriegslieferungen umorganisiert, mache Sprengstoffe aller Art, fülle Granaten und bin außerdem persönlich mit Nernst zusammen mit Versuchen beschäftigt, Spezialgeschosse anzufertigen“, vermeldete Carl Duisberg stolz. Eine dieser Entwicklungen pries er der Obersten Heeresleitung gegenüber so an: „Dieses Chlorkohlenoxyd ist das gemeinste Zeug, das ich kenne (...) Ich kann deshalb nur noch einmal dringend empfehlen, die Gelegenheit dieses Krieges nicht vorübergehen zu lassen, ohne auch die Hexa-Granate zu prüfen.“ Und sogar zur Namensgebung durfte der Konzern manchmal beitragen. „Lost“ hieß ein Senfgas zu Ehren des BAYER-Forschers Wilhelm Lommel und seines Kooperationspartners Wilhelm Steinkopf vom „Kaiser-Wilhelm-Institut für physikalische Chemie und Elektrochemie“.

Nur die Chlorgas-Wolke, die am 22. April 1915 in Ypern erstmals zum Einsatz kam und 800 bis 1.400 Menschenleben forderte, stammte nicht aus Leverkusen. Fritz Haber vom Kaiser-Wilhelm-Institut hat diese Waffe entwickelt, die zum Synonym für die Grausamkeit des Chemie-Krieges wurde (1). Sie durchlief ihre Testphase zwar in Köln-Wahn, und Duisberg versuchte auch, auf ihre Fertigung Einfluss zu nehmen, aber letztendlich betrachtete er das Chlor-Gebräu als Konkurrenz zu den eigenen Kreationen. Zynisch und hintersinnig schrieb er von den „‚chlorreichen Siegen’ von Ypern, denen aber leider weitere (...) nicht gefolgt sind“, um so Reklame für die Erzeugnisse aus seinem eigenen Chemiebaukasten zu machen. Und tatsächlich konnte die Wolke die BAYER-Hervorbringungen nicht vom Markt drängen. Die erprobte Leverkusener „Science for Death“ erwies sich letztendlich als überlegen.

Die Zeit des Faschismus
Auch die NationalsozialistInnen versorgte BAYER mit Waffen aus diesem Arsenal. „Angesichts des schweren Schadens, den der Konzern durch den internationalen Aufschrei über Entwicklung und Einsatz chemischer Waffen im Ersten Weltkrieg erlitten hatte, hätte man erwarten können, dass er sich von solchen Projekten ferngehalten hätte“, schreibt der Historiker Diarmuid Jeffreys in seinem Buch „Weltkonzern und Kriegskartell“. Aber der Leverkusener Multi kannte so wenig Skrupel wie die anderen Unternehmen, die damals unter dem Dach der IG FARBEN firmierten.

Einige der Kriegswerkzeuge fielen bei der Pestizid-Forschung als Abfall-Produkte an. So wollte der BAYER-Chemiker Gerhard Schrader neue Insektizide entwickeln und experimentierte dazu mit einer Kombination aus Phosphor-Verbindungen und Zyanid. Er vergiftete sich dabei jedoch selbst und war wochenlang ans Bett gefesselt. Spätere Versuche brachten noch stärkere Mittel hervor. Zur Ausbringung gegen Schadinsekten waren sie nicht geeignet. BAYER lotete deshalb andere Einsatz-Möglichkeiten aus und diente sie dem Heereswaffenamt für den „Chemical warfare“ an. Dieses zeigte sich interessiert, woraufhin Schrader das Nervengas Tabun zusammenbraute. 50.000 Reichsmark erhielten er und ein Kollege dafür von der Wehrmacht. Auf eine ähnliche Weise entstand Sarin. Und wieder floss der EntdeckerInnen-Stolz in die Namensgebung ein. In der Bezeichnung „Sarin“ für die farblose Flüssigkeit verewigten sich Gerhard Schrader, Otto Ambros und Gerhard Richter sowie ihr Kooperationspartner Hans-Jürgen von der Linde vom Heeresgasschutz-Laboratorium.

Die Chemiewaffen-Fertigung lief Ende 1936 an. Eine Tabun-Produktion im industriellen Maßstab baute die IG FARBEN Anfang 1940 in Dyhernfurth auf; das Geld dazu kam vom Oberkommando des Heeres. 12.000 Tonnen Tabun stellte das Werk dort über die Jahre her, zudem bis zu 400 Tonnen Sarin und zusätzlich noch Soman. Bei der Standort-Wahl spielte die Nähe zum KZ Groß-Rosen eine entscheidende Rolle, denn aus diesem wollten die IG-Bosse ZwangsarbeiterInnen rekrutieren. Den Gefangenen überließ Betriebsführer Otto Ambros, der im NS-Staat die Position des Wehrwirtschaftsführers für chemische Kampfstoffe innehatte, dann auch die gefährlichsten Arbeiten. Sie waren es, die das Gift in die Bomben und Granaten zu füllen hatten und dabei ihr Leben riskierten. Weit über 300 Unfälle ereigneten sich in Dyhernfurth, zehn mit Todesfolge. Aber nicht nur an diesem Ort nahe Breslau kreierte die IG FARBEN chemische Waffen. In Gendorf unterhielt sie eine weitere Anlage. Dort setzten die ChemikerInnen aus Thiodiglycol und Chlorwasserstoff Lost zusammen. Auch Sarin wollte das Unternehmen synthetisieren, konnte die Betriebsstätte in Falkenhagen aber nicht mehr rechtzeitig vor Ende des Krieges fertigstellen. Weitere Kampfstoffe lieferten dagegen unter anderem die Niederlassungen in Hüls, Ludwigshafen, Trostberg und Schkopau. Insgesamt standen den Waffenlagern der NS-Militärs 61.000 Tonnen Kampfstoffe zur Verfügung. Über 40 Prozent davon steuerte die IG bei: 25.000 Tonnen.

Und es blieb nicht dabei, den KZ-InsassInnen die riskantesten Tätigkeiten bei der Fabrikation der Nervengifte zuzuteilen, sie mussten überdies als Versuchskaninchen bei den Chemiewaffen-Tests herhalten. Die Prozeduren, mit denen die ForscherInnen genaueren Aufschluss über die Wirksamkeit und Anhaltspunkte zur Entwicklung von Gegenmitteln erhalten wollten, fanden beispielsweise in den Konzentrationslagern Natzweiler, Dachau, Neuengamme und Sachsenhausen statt. In Natzweiler leitete Prof. Dr. August Hirt die Experimente mit Lost. Beim Nürnberger ÄrztInnen-Prozess hat der ehemalige Häftling Ferdinand Holl die Tortur genau beschrieben. „Nach ungefähr zehn Stunden oder es kann auch etwas länger gewesen sein, da stellten sich Brandwunden ein, am ganzen Körper. Da, wo die Ausdünstungen von diesem Gas hinzukamen, war der Körper verbrannt. Blind wurden die Leute zum Teil. Das waren kolossale Schmerzen, so dass es kaum noch auszuhalten war, sich in der Nähe dieser Kranken aufzuhalten“, so zitiert Jo Angerer in seinem Buch „Chemische Waffen in Deutschland“ die ZeugInnen-Aussage. Die Bilanz am Ende allein bei diesem Test: acht Menschen starben. Aber für Hirt lohnte sich das Morden. Die NS-Schergen verliehen ihm für die „Kampfstoff-Versuche am lebenden Objekt“ das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern.
Zum Einsatz kamen die Chemie-Waffen letztlich nicht. Es war allerdings nicht Hitlers eigene Lost-Vergiftung im Ersten Weltkrieg auf einem Schlachtfeld bei Ypern, die zu dem Verzicht führten. Der Diktator hielt den „Chemical warfare“ durchaus für ein Mittel der Wahl. Am 30. Juni 1942 gab er den Befehl, bis zum Frühjahr 1943 alle Vorbereitungen für einen Kriegseinsatz von Lost & Co. abzuschließen. Aber eine Besprechung am 15. Mai 1943, an der auch Otto Ambros teilnahm, stimmte ihn um. Ambros glaubte fälschlicherweise, es sei den Alliierten ein Leichtes, selber Tabun herzustellen und sah – ebenfalls ein Irrtum, wie sich nachher herausstellen sollte – in dem Ausbleiben von US-amerikanischen Forschungspublikationen zu Nervengasen seit Beginn des Kriegs ein Indiz für geheime Entwicklungsarbeiten. Diese Fehleinschätzungen des IG-Managers trugen wesentlich dazu bei, Hitler und seine Gefolgsleute davon abzubringen, die Flugzeuge der Luftwaffe mit den Chemie-Bomben und -Granaten zu bestücken. Zudem fürchteten die Nazis, die Waffenlager wegen des Rohstoffmangels nicht in ausreichendem Maß mit den Kampfstoffen füllen zu können.

Nur eine chemische Massenvernichtungswaffe setzten die FaschistInnen großflächig ein: ZYKLON B. Zu den Hauptherstellern des ursprünglich zum Einsatz gegen Schadinsekten bestimmten Produkts gehörte die DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUR SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG (DEGESCH), eine 42,5-prozentige Tochter der IG FARBEN. Das in den Todesfabriken dringend benötigte Mordinstrument bescherte der DEGESCH satte Gewinne. So heißt es im Geschäftsbericht für 1943: „Den wesentlichen Anteil an der Umsatz-Steigerung hatte die Entwicklung des ZYKLON-Geschäfts. Die ZYKLON-Umsätze erreichten im Berichtsjahr die Rekordhöhe von RM 1.664.000 (...); der Umsatz hat sich somit gegenüber dem Vorjahre um 64 % erhöht.“

Nach 1945
Für diese Mittäterschaft am Holocaust, am Weltkrieg und anderen Verbrechen der Nazis verurteilten die RichterInnen bei den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen nur dreizehn IG-Beschäftigte, und keiner von ihnen musste seine Haftstrafe ganz absitzen. Gerhard Schrader blieb eine Vorladung ganz erspart. Die Alliierten unternahmen nichts, um die ForscherInnen mit den tödlichen Begabungen für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Sie versuchten vielmehr, von dem gefährlichen Wissen zu profitieren und Hitlers willige Helfer abzuschöpfen. Die Militärs zogen nach dem Krieg die ganze Wissenschafts-elite der Nazis auf Schloss Kransberg im Taunus zusammen. Die IG FARBEN stellte dabei das größte Kontingent. „Die chemischen Nervenkampfstoffe stießen bei den Engländern und Amerikanern auf größtes Interesse, Vergleichbares besaßen sie in ihren Arsenalen nicht. Schrader und Konsorten mussten deshalb in Kransberg bis in die kleinsten Details Aufzeichnungen über die Synthese ihrer Ultragifte anfertigen“, schreiben Egmont R. Koch und Michael Wech in ihrem Buch „Deckname Artischocke“ (siehe auch SWB 1/03). Gerhard Schrader war den US-ExpertInnen dabei sogar so wertvoll, dass sie ihn mit in die Vereinigten Staaten nahmen. In Diensten des „Chemical Corps“ der US-Streitkräfte konnte er seine Arbeit fortsetzen. In den 1950er Jahren kehrte Schrader dann in die Bundesrepublik – und zu BAYER – zurück. Er übernahm beim Leverkusener Multi die Pestizid-Abteilung, beschäftigte sich aber auch weiterhin mit kriegsverwendungsfähigen Erträgen aus der Ackergift-Forschung.

Recherchen von Günter Wallraff und Dr. Jörg Heimbrecht brachten dies im Jahr 1969 ans Licht. Heimbrecht nahm sich Schraders Buch „Die Entwicklung neuer insektizider Phosphorsäure-Ester“ vor und schaute sich einige der dort beschriebenen Stoffe genauer an. So vertiefte er sich etwa in die Struktur-Formel eines Phosphonsäure-Esters, den Schrader gemeinsam mit seinen beiden Kollegen Ernst Schegk und Hanshelmut Schlör 1957 in der Bundesrepublik und 1959 in den Vereinigten Staaten zum Patent angemeldet hatte. „Mir fiel auf, dass diese Verbindung als chemischer Kampfstoff in der ‚Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen’ von 18.7.1969 enthalten war“, lautete sein Befund. Das führte dann zu weiteren Entdeckungen. „Literatur-Recherchen in der Bibliothek des Chemischen Instituts der Uni Bonn ergaben, dass BAYER eine ganze Reihe von Substanzen in deutschen und amerikanischen Patenten hat patentieren lassen, die nach Definition der ‚Kriegswaffen-Liste’ zu den chemischen Kampfstoffen zählen. Bei weiteren Recherchen fiel mir auf, dass auch die US-Nervenkampfstoffe VE, VM, VS, VX und SM nach den o. g. Patenten von BAYER erfunden wurden“, hielt Heimbrecht fest.
Der Leverkusener Chemie-Multi kam deshalb nicht umhin, 1984 in seiner Hauszeitschrift BAYER intern einzuräumen, dass es „innerhalb dieses BAYER-Patentes (...) eine Übereinstimmung von Formeln mit einigen US-amerikanischen Kampfstoffen gibt“. Der Konzern bestritt jedoch, nach diesen Formeln selber Chemie-Waffen hergestellt oder das Recht dazu dem US-Militär gegen die Zahlung einer Lizenz-Gebühr abgetreten zu haben. Wie es dennoch zur Produktion von VX-Waffen kommen konnte, erklärte der damalige Unternehmenssprecher Jürgen von Einem mit einem Ausnahme-Passus im US-amerikanischen Patentrecht. Wenn ein übergeordnetes patriotisches Interesse bestehe, erlaube der Paragraf den zwangsweisen Zugriff auf das geistige Eigentum Dritter, ohne diese zu informieren und zu entschädigen, so von Einem. ExpertInnen ziehen das in Zweifel. Dem Münchner Patentanwalt Dr. Rolf Wilhelms zufolge existiert die entsprechende Regelung zwar, werde aber nur äußerst selten in Anspruch genommen und sehe außerdem sehr wohl eine finanzielle Kompensation etwa in Höhe der sonst üblichen Lizenz-Gebühren vor.

Günter Wallraff und Jörg Heimbrecht stützten sich bei ihrer Arbeit auf Informationen von Dr. Ehrenfried Petras. Der Mikrobiologe leitete in den 1960er Jahren ein Labor des „Instituts für Aero-Biologie“ im sauerländischen Grafschaft, welches er immer mehr für Kampfstoff-Forschungen missbraucht sah. Die Rüstungsanstrengungen der Bundeswehr im Kalten Krieg beunruhigten ihn so sehr, dass er sich entschloss, in die DDR überzusiedeln und die Pläne öffentlich zu machen. Sein Wissen über die illegalen Aktivitäten – die Bundesrepublik hatte sich 1954 beim Beitritt zur Westeuropäischen Union zu einem Verzicht auf die Herstellung biologischer und chemischer Waffen verpflichtet – legte Petras in der Broschüre „Bonn bereitet den Giftkrieg vor“ dar. Zudem gab er eine Erklärung zu dem Sachverhalt ab. Als „ein straff organisiertes System von Forschung, Testung und Produktionsvorbereitung“ bezeichnet Ehrenfried Petras das militärische Projekt darin. Dazu gehörte auch, alle Maßnahmen zu treffen, um im Verborgenen operieren zu können: „Zu Zwecken der Geheimhaltung und Tarnung hat das westdeutsche Bundesverteidigungsministerium von Anfang an bei der Wiederaufrüstung Wert darauf gelegt, seine militärische Forschung weitgehend in den bestehenden zivilen Forschungseinrichtungen der westdeutschen Chemie-Konzerne, Universitätsinstitute und anderen Forschungseinrichtungen durchführen zu lassen.“

Eine wichtige Rolle dabei kam BAYER zu. Der Konzern fungierte als Schaltzentrale, koordinierte die ganzen Abläufe und produzierte nicht zuletzt viele der Chemikalien. So lieferte das Unternehmen dem „Institut für Aero-Biologie“ etwa Zephirol für Tests zur Desinfektion von Kriegsschauplätzen. Das geschah jedoch auf Umwegen. Um keinen Verdacht aufkommen zu lassen, gelangte der Stoff über Dr. Max von Clarmann, Leiter der bundesdeutschen Entgiftungszentrale vom Münchner Krankenhaus rechts der Isar, nach Grafschaft. Auch organische Phosphor-Verbindungen des Chemie-Riesen prüfte das Institut. Und das VX, mit dem es arbeitete, dürfte Gerhard Schrader in seinem Labor entwickelt haben.
Die – im wahrsten Sinne des Wortes – Feldversuche mit den verschiedenen Substanzen unternahm dann die Bundeswehr in ihrer Erprobungsstelle E 53 bei Munster. „Aufgrund dieser wissenschaftlichen Ergebnisse (...) ist die moderne chemische Industrie der westdeutschen Bundesrepublik (zum Beispiel die IG-FARBEN-Nachfolgeunternehmen BAYER AG, BASF und HOECHST) in der Lage, kurzfristig größere Mengen des von der Bundeswehr benötigten Kampfstoffes herzustellen und auszuliefern“, erläuterte Petras.

Zum „Institut für Aero-Biologie“, später unter den Bezeichnungen „Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosol-Forschung“ und „Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin“ firmierend, unterhielt der Leverkusener Multi noch lange Zeit Verbindungen. „Ich glaube, wir haben gar keinen Grund, uns in irgendeiner Weise von den durch die Fraunhofer-Gesellschaft geförderten Projekten, die ja im Interesse unseres Staates sind, zu distanzieren“, zitiert Jo Angerer in seinem 1985 erschienenen Werk dazu BAYERs Hellmut Hoffmann.
Hoffmann ist ein Mann vom Fach. Der damalige Forschungsleiter der Pestizid-Abteilung hatte nach eigenem Bekunden an der Entwicklung von Lost und Sarin mitgearbeitet. In den Augen der Politik qualifizierte ihn das dafür, den verschiedenen Bundesregierungen in den 1980er Jahren bei den Verhandlungen zum Chemiewaffen-Übereinkommen der Vereinten Nationen als Berater zu dienen. Unter anderem arbeitete Hoffmann daran mit, Kriterien zur Bestimmung von Kampfstoff-Fertigungsstätten zu entwickeln. Das scheiterte allerdings, denn eindeutige Merkmale waren ihm zufolge nicht zu finden. „Die gibt es nicht. Wir hatten gewusst, wenn man das macht, dass man alle Anlagen genehmigungspflichtig machen muss für den Export.“ Und das konnte natürlich nicht im Interesse des Leverkusener Multis sein, der damals gutes Geld mit der Entwicklung solcher Fabriken für den ausländischen Markt verdiente.
So unterhielt er beispielsweise gute Geschäftsbeziehungen zum Iran. Der Staat begann in den 1980er Jahren mit Planungen zu einem großen Chemie-Komplex mit angeschlossener Pestizid-Produktion nahe der Stadt Ghaswin. An das Anwendungsgebiet „Landwirtschaft“ dürfte das Land in Zeiten des Ersten Golfkrieges, in denen der irakische Gegner auch Tabun, Sarin und Lost einsetzte, kaum gedacht haben. Trotzdem verkaufte das Unternehmen dem Land 1984 Lizenzen zur Fertigung von Azinphos-Methyl und Fenitrothion, einer chemiewaffen-fähigen Substanz aus der berühmt-berüchtigten Gruppe der Phosphorsäure-Ester. Die Aufsichtsbehörden genehmigten den Deal, rieten dem Konzern aber von weiteren Transaktionen im Zusammenhang mit Ghaswin ab. Der Chemie-Riese hielt sich allerdings nicht daran. Ab 1987 lieferte er eine Anlage zur Herstellung von Ackergiften in den Iran. Für alle Bauten vermochte der für die technische Koordination in Ghaswin zuständige LURCHI-Konzern Genehmigungen vorlegen, nur für die von BAYER nicht – aus gutem Grund. „‚Das Endprodukt‘ könnte ‚auch zur Bekämpfung von Warmblütern‘ eingesetzt werden und ‚damit als Kampfgas dienen‘“, zitierte der Spiegel aus einem Schreiben der Kölner Oberfinanzdirektion. Die Behörden leiteten in der Sache dann auch Ermittlungen ein. Im Zuge dessen führten FahnderInnen Ende 1989 Razzien in den Dormagener, Leverkusener und Monheimer Niederlassungen des Agro-Riesen durch und stellten drei Dutzend Ordner mit Konstruktionsplänen sicher. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren später jedoch ein.

Gefahren bis heute
Und mehr als 100 Jahre nach der Entwicklung der ersten chemischen Kampfstoffe gehen von ihnen immer noch Gefahren aus. Sie ruhen nämlich unfriedlich auf den Meeresgründen von Ostsee und Nordsee. Mehr als 1,5 Millionen Tonnen von Munition, Bomben und Granaten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg lagern dort, was Mensch, Tier und Umwelt bedroht. Da die Metall-Umhüllung der Chemie-Waffen mittlerweile durchrostet, treten die Gifte nämlich aus. Aus dem Senfgas beispielsweise bilden sich Klumpen, die nicht selten FischerInnen ins Netz gehen – häufig mit fatalen Auswirkungen. Der Phosphor hingegen wird immer wieder an die Strände gespült. Dort verwechseln ihn Bade-UrlauberInnen wegen seiner Farbe und Form dann allzu oft mit Bernstein. Sie stecken die Stücke ein und ziehen sich zum Teil schwere Verbrennungen zu, weil sich der Phosphor, sobald er trocken ist, leicht entzünden kann.
Der Biologe Dr. Stefan Nehring bezifferte die Zahl der Sterbefälle Ende 2015 auf 418. Bei den meisten Toten handelt es sich dabei um Seeleute oder FischerInnen, die durch Detonationen von See-Minen oder den Direkt-Kontakt mit den Chemie-Giften umkamen. Darüber hinaus führt Nehring 720 Personen auf, die durch die Altlasten Gesundheitsschäden erlitten. Inzwischen haben viele Urlaubsorte Warnschilder aufgestellt. Zudem suchen MitarbeiterInnen von Kampfstoff-Bergungsfirmen die Strände an einigen Küsten-Streifen regelmäßig nach Phosphor ab. Aber das ist noch nicht alles. „Daneben gehen erhebliche Gefahren durch kontaminierte Fische aus“, hielt das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits im Jahr 1992 fest. Die Chemie-Stoffe können nämlich über die Nahrungskette in den menschlichen Organismus gelangen und dort Krankheiten auslösen. „Wenn man alle Altlasten in einen Güterzug packte, würde er dreimal von Hamburg bis München reichen. Entsorgt kriegen die Räumdienste aber bislang vielleicht einen halben Waggon pro Jahr“, sagt der Meeres-Forscher Warner Brückmann.
In diesem Frühjahr steht das Thema auf der Tagesordnung des Bundestages. Den Anstoß dazu gaben die Grünen und die FDP, die in einem Antrag die Bergung der Altlasten gefordert hatten. Eine Kostenbeteiligung von BAYER bei der kostspieligen Operation sehen die Parteien nicht vor. Dafür tritt bisher nur die Coordination gegen BAYER-Gefahren ein. Es ist nämlich an der Zeit, dass der Konzern endlich einmal wenigstens etwas dafür zahlt, aus seinen Chemie-Laboren Waffen-Fabriken gemacht zu haben.

Anmerkung
(1) Als „Perversion der Wissenschaft“ bezeichnete Habers Frau Clara Immerwahr, die ebenfalls Chemikerin war, diese neue Waffe. Vergeblich hatte sie versucht, ihren Mann von seinem Tun abzubringen. Wenige Tage nach dem ersten Giftgas-Einsatz nahm sie sich das Leben. Haber aber, der 1911 schon gemeinsam mit Carl Bosch das kriegswichtige, sogenannte Haber/Bosch-Verfahren entwickelt hatte – es ermöglichte die synthetische Herstellung von Salpeter und machte das Deutsche Reich so von Importen unabhängig – ging seinen Weg unbeirrt weiter. 1917 gründete er den „Technischen Ausschuss für Schädlingsbekämpfung“, aus dem später die „Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung“ (DEGESCH) hervorging. Hier sollten Habers Mitarbeiter Ferdinand Flury und Albrecht Hase später das Zyklon B entwickeln, das die Nazis zur Ermordung der Juden einsetzten. Zu Zeiten der Weimarer Republik versuchte Haber überdies, aus Meerwasser Gold zu gewinnen, um dem Staat die Reparationszahlungen zu erleichtern. Ab 1925 saß der Wissenschaftler auch im Aufsichtsrat der IG FARBEN. 1933 aber musste er als Jude diesen Posten genauso aufgeben wie alle seine anderen. Er verließ das Land und starb 1934 in einem Baseler Hotel. An seiner Beerdigung nahmen zahlreiche IG-Direktoren teil.

[CUREVAC] Der CUREVAC-Deal

CBG Redaktion

BAYER steigt ins Impfstoff-Geschäft ein

Anfang Januar 2021 vereinbarte der BAYER-Konzern eine Kooperation mit dem deutschen Impfstoff-Entwickler CUREVAC. Damit ist er nun auch ein bedeutender Player auf dem Corona-Markt.

Von Jan Pehrke

„Ich bin sehr froh, dass ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, dass die BAYER AG mit diesen Lichtblick erzeugt hat, der mit diesem Impfstoff verbunden ist“, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet Mitte Februar 2021 bei einem Besuch des Wuppertaler BAYER-Werks. Gerade auch, weil der Ruf der Branche nicht der beste ist, zeigte sich der christdemokratische Politiker erfreut über die Kooperation des Leverkusener Multis mit CUREVAC in Sachen „Covid-19-Impfstoff“: „Es hat sich in den letzten Jahren so eingebürgert, dass man immer auf die Pharma-Industrie schimpft.“ Laschet hingegen will sie hegen und pflegen. „Ich glaube, unser Ziel muss sein, dass Deutschland wieder der Spitzen-Standort für Pharma-Technologie wird“, meint der CDU-Vorsitzende. Schon aus Gründen der Versorgungssicherheit ist das für ihn von größter Wichtigkeit: „Wir sind froh für jedes Unternehmen, dass hier ist und dass nicht irgendwo in anderen Teilen der Welt so seine Produktion verlagert, dass wir im Ernstfall keinen Zugriff darauf haben.“

Am 7. Januar des Jahres hatte der Agro-Riese seine Zusammenarbeit mit CUREVAC bekanntgegeben. Bei der Durchführung der Klinischen Studien, dem Zulassungsprozedere, der späteren Überwachung der Sicherheit des Vakzins sowie bei der Organisation der Lieferkette für die benötigten Zusatzstoffe will er „sein Fachwissen und seine etablierte Infrastruktur“ einbringen, verlautete aus der Konzern-Zentrale. Zudem hat die Aktien-Gesellschaft sich die Option gesichert, das Vakzin in Ländern außerhalb Europas selbst zu vermarkten.
Rund einen Monat später erweiterten die beiden Firmen ihre Verbindung noch einmal. Sie erstreckt sich nun auch auf den Produktionsprozess. Es brauchte für diesen Schritt allerdings einen Anstoß von außen. „In Gesprächen mit der Bundesregierung ist deutlich geworden, dass die Verfügbarkeit von Impfstoffen weiter erhöht werden muss“, erläuterte Pharma-Vorstand Stefan Oelrich. Dementsprechend positiv reagierte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf die Meldung: „Wir freuen uns, dass mit CUREVAC und BAYER zwei deutsche Unternehmen diese Partnerschaft eingegangen sind und weiter vertiefen.“

Natürlich trieb BAYER nur die reine Menschlichkeit zu der Kollaboration. „Aus finanziellen Gründen tun wir das nicht. Wir sehen die große Notwendigkeit“, sagte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann in einem Interview mit dem Nachrichtensender ntv. Der Moderator mochte an eine solche Selbstlosigkeit allerdings nicht so recht glauben. „Jetzt standen Sie ja lange mit dem Pflanzenschutzmittel Glyphosat in der öffentlichen Kritik. Sind Sie eigentlich froh, dass Sie jetzt einmal mit einem Thema in Verbindung gebracht werden, was positiver belegt ist?“, fragte er. Da musste der Ober-BAYER dann ganz schön weit ausholen, um nicht zu antworten. „Unsere Vision ist die Gesundheit der Menschen, aber auch die gesunde Ernährung der Menschen sicherzustellen. Das sind beides ganz, ganz tolle Aufträge, die im Zentrum dessen stehen, was für die Menschen wichtig ist. Und insofern möchte ich da auch nicht differenzieren. Beide Themen sind wichtig, in beiden Bereichen sind wir als verantwortungsvolles Unternehmen ich glaube sehr, sehr gut unterwegs, um die Dinge zu tun, die wir auch im Dienste der Gesellschaft tun können, inklusive der Nachhaltigkeit. Und dazu gehört auch der Pflanzenschutz, und dazu gehört auch Glyphosat“, lavierte Baumann herum.

Verlängerte Werkbank
Die FAZ zeigte sich gleich gewillt, zum Image-Wandel des Global Players beizutragen. „Die Welt hofft jetzt auf Wuppertal“, meinte das Frankfurter Blatt ausgemacht zu haben. Das Handelsblatt hingegen reagierte weniger euphorisch auf den Deal, den PFIZER in ähnlicher Form mit BIONTECH abgeschlossen hatte. „Die Pharma-Branche erlebt eine bedenkliche Verschiebung der Macht. In der Corona-Krise werden etliche Pharma-Konzerne zur verlängerten Werkbank der Impfstoff-Pioniere – eine Entwicklung, die ‚Big Pharma’ und ihren Investoren zu denken geben sollte“, mahnte die Wirtschaftszeitung.

Auch CUREVAC-Gründer Ingmar Hoerr sieht BAYER & Co. in der Defensive. „Ich bin davon überzeugt, dass Covid einen völligen Paradigmen-Wechsel mit sich bringt, weg von der Big-Pharma-Industrie, wie sie bisher war“, sagte er in einem FAZ-Interview. „Die großen Pharma-Konzerne müssen immer ihre Märkte und Krankheiten im Auge behalten und die Technologien, die sie anbieten können“, so der Biologe.
Er hatte vor 20 Jahren mit der Forschung an einem neuen Impfstoff begonnen, der nicht mehr die ganze DNA eines Virus enthält, um den menschlichen Organismus zur Bildung von Antikörpern anzuregen, sondern nur noch die mRNA. Daher bildet sie den Erreger auch nicht mehr komplett nach, was die Gesundheitsgefahren reduzieren soll. „Kein Konzern hat einen so langen Atem, um eine Vision zu verfolgen, hält Hoerr fest. Der Wissenschaftler hat ursprünglich selber eine Position bei den Großen der Branche angestrebt, entschied sich dann aber um, weil er dort zu wenig Entfaltungsmöglichkeiten für sich ausmachte. „Wenn ich meinem Abteilungsleiter aber gesagt hätte, ich habe hier etwas Spannendes auf RNA-Ebene entdeckt, hätte er wohl geantwortet: Ja, das ist schon spannend, aber wir kümmern uns erst mal um die Programme, die wir besprochen haben“, denkt der Forscher.

Werner Baumann antwortete auf die Frage, warum BAYER nicht selbst in die Impfstoff-Entwicklung eingestiegen ist: „Wir sind traditionell kein Impfstoff-Hersteller, und es gibt für die traditionelle Impfstoff-Herstellung einige sehr große, auch mit großer Expertise ausgestattete Wettbewerber. Und dann für uns in dieser Situation aus der Position eines in diesem Bereich bisher nicht tätigen Unternehmens diese Expertise aufzubauen, hätte überhaupt keinen Sinn gemacht.“ Tatsächlich verfügte der Leverkusener Multi einmal über diese Expertise. Im Jahr 2004 aber wickelte er das Geschäftsfeld „Infektionskrankheiten“ gemeinsam mit den Sektionen „Asthma“ und „Urologie“ ab. Der Konzern vollzog zu dieser Zeit einen Strategie-Wechsel. Er wollte sich fortan auf viel Gewinn versprechende „High priority“-Projekte wie etwa Krebs-Therapeutika konzentrieren und nicht länger ein umfassendes Arznei-Angebot bereitstellen.

Andere große Arznei-Unternehmen stellten die Arbeit an Impfstoffen ebenfalls ein. Mittel gegen Infektionskrankheiten zu entwickeln, die vielleicht alle zehn, fünfzehn Jahre mal ausbrechen, vielleicht aber auch nicht, bietet Big Pharma kaum Aussicht auf verlässliche Renditen. Darum gibt es heute nur noch vier große Anbieter auf dem Markt. Und von den bisher zugelassenen Vakzinen gegen Corona entstammt keines ihren Laboren. Hochschul-WissenschaftlerInnen oder kleine Start-Ups haben sie entwickelt, Die Pillen-Riesen kamen stets erst später dazu, wenn sich die Risiken als überschaubar erwiesen und sie kaum eigenes Geld zu investieren brauchten.

Das kam hauptsächlich von der öffentlichen Hand oder aus privaten Quellen. Bei CUREVAC ist der SAP-Gründer Dietmar Hopp der Hauptförderer. Er hält auch die Mehrheit der Aktien. Von der Bundesregierung erhielt die Tübinger Firma 251 Millionen Euro an Subventionen und BIONTECH sogar 375 Millionen. So ganz uneigennützig geschah das natürlich nicht. „Von den Firmen wurde im Gegenzug erwartet, dass sie einen angemessenen Anteil der Produktion eines zugelassenen COVID-19-Impfstoffes für die bedarfsgerechte Versorgung in Deutschland zugänglich machen“, konstatieren CDU und SPD in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Und CUREVAC konnte noch mehr Gelder akquirieren. Die von Deutschland mitgetragene internationale Impfstoff-Allianz CEPI, zu der außerdem noch Einrichtungen wie die Weltgesundheitsorganisation und die „Bill & Melinda Gates Foundation“ (BMGF) gehören, gab 34 Millionen Dollar und die BMGF allein noch einmal 46 Millionen Euro. Überdies unterstützt die Europäische Investitionsbank den Aufbau der Vakzin-Produktion mit einem Darlehen von 75 Millionen Euro.

Aber Merkel & Co. gingen noch weiter. Als Gerüchte um einen Börsengang der Firma in den USA sowie um das Bemühen Donald Trumps, CUREVAC in die USA zu locken, die Runde machten, stieg der Bund direkt bei der Tübinger Firma ein. Für 300 Millionen Euro erwarb er Mitte Juni 2020 23 Prozent der Anteile an dem Unternehmen; nach einer Kapital-Erhöhung schrumpfte die Beteiligung dann auf rund 17 Prozent. Es gelte, „elementare Schlüsselindustrien am Standort zu erhalten und zu stärken“ sowie die industrielle Souveränität Deutschlands zu wahren, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) damals zum Sinn der Übung.

Das Objekt der Begierde
Was da konkret die Begehrlichkeiten weckt, steckt noch in der Phase der klinischen Erprobung. Trotzdem hat die Europäische Union schon einen Liefer-Kontrakt mit CUREVAC abgeschlossen und dabei alle Risiken auf sich genommen. „Die Vertragsparteien erkennen an, dass die beschleunigten Entwicklungszeiten für die Durchführung der mit der EMA (Europäische Arzneimittel-Behörde, Anm. SWB) vereinbarten klinischen Prüfung und des Folge-Programms bedeuten, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses APA (Advance Purchase Agreement = Kauf-Vereinbarung, Anm. SWB) unter keinen Umständen garantieren kann oder die Haftung dafür übernimmt, dass das Produkt letztendlich verfügbar sein oder die gewünschten Ergebnisse erzielen wird, d. h. eine ausreichende Wirksamkeit zur Verhinderung einer COVID-19-Infektion aufweist oder ohne akzeptable Nebenwirkungen ist“, heißt es in dem Dokument.

Die EU stellt CUREVAC also einen Blanko-Scheck aus. 225 Millionen Dosen des Impfstoffes CVnCoV zu einem Einzelpreis von zehn Euro hat sie vorab erworben. Darüber hinaus sicherte sich Brüssel eine Option auf 180 Millionen weitere Impf-Dosen von CUREVAC.

Deutschland erhält aus diesem Kontingent 54,1 Millionen Dosen. Zudem hat die Bundesregierung mit CUREVAC einen Vertrag über eine Option auf 20 Millionen weitere CVnCoV-Dosen abgeschlossen. „Das Mandat für die Impfstoff-Beschaffung auf EU-Ebene sieht vor, dass die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten keine eigenen Abschlüsse einer Abnahme-Garantie für den Impfstoff mit demselben Hersteller einleiten. Art. 7 ESI-Agreement verbietet indes nicht den Abschluss von Absichtserklärungen“, erklärt die Große Koalition zu ihren kleinen Sonderwegen bei der Vorratsbeschaffung.

Die Nebenwirkungen
Die Resultate aus der Zulassungsstudie kündigt CUREVAC für die Mitte des 2. Quartals 2021 an. Im Moment befindet sich der Impfstoff noch in der letzten Phase der Erprobung. Wie die anderen Vakzine auch, durchläuft CVnCoV ein beschleunigtes Verfahren, bei dem zweiter und dritter Teil der Arznei-Prüfung zusammengelegt sind. Das birgt viele Gefahren, besonders weil es sich bei CVnCoV & Co. um Gentech-Produkte handelt, also um solche, die tief und unrückholbar in organische Prozesse eingreifen und überdies in diesem Bereich noch nie zur Anwendung kamen. Dementsprechend liegen noch keinerlei Erfahrungen zu ihren – möglicherweise auch langfristigeren – Risiken und Nebenwirkungen vor. Und die bisherigen klinischen Prüfungen können da nicht eben als vertrauensbildende Maßnahmen gelten. So musste etwa JOHNSON & JOHNSON im Oktober 2020 seine Studie mit Ad26.COV2.S nach einer „unerklärten Erkrankung“ eines Probanden für vier Wochen unterbrechen.

Besonders die Tests von ASTRAZENECA werfen viele Fragen auf. Eine größere Studie mit nur einer Dosis erbrachte keinen ausreichenden Wirksamkeitsnachweis. Daraufhin führte der Konzern mehrere kleine Untersuchungen mit zwei Dosen durch, variierte aber den Abstand zwischen den Verabreichungen von sechs bis hin zu 23 Wochen. Zudem hat die Firma aus mehreren Untersuchungen ein „Best of“ kompiliert. Ein „heilloses Durcheinander“ nannte das der Pharmazeut Thomas Dingermann. Zwei dieser Erprobungsreihen akzeptierte die EMA dann auch nicht, und im März diesen Jahres meldete die zuständige US-amerikanische Behörde NIAID ebenfalls ernsthafte Zweifel ob der Belastbarkeit der Daten an. In der Praxis hatte das ernsthafte Konsequenzen: Es traten mit Thrombosen lebensgefährliche Nebenwirkungen auf, die in den Studien-Protokollen nicht vermerkt waren und zu einer zeitweiligen Aussetzung der Impfungen führte.

Zum CUREVAC-Präparat liegen bisher nur zur ersten Phase der Klinischen Erprobung Resultate vor. Da testete das Unternehmen die Verträglichkeit der Arznei an 250 ProbantInnen. An Nebenwirkungen registrierten die WissenschaftlerInnen 19 Fälle von Schwindel, 15 Fälle von Herzrasen, Nacken- oder Unterleibsschmerzen, 13 Fälle von Herzklopfen, Halsentzündung, Geschmacksstörungen oder Müdigkeit, sechs Fälle von Parästhesien, also Symptome wie Haut-Kribbeln, Jucken oder Schwellungsgefühle, sowie drei Fälle von Brustschmerzen und Durchblutungsstörungen. Reaktionen, die der Definition nach als schwere Nebenwirkungen einzustufen sind, verzeichneten die ForscherInnen nicht.
Aussagekräftigere Angaben zu den Risiken der mRNA-Impfstoffe erlauben die Daten, die das „Paul Ehrlich Institut“ (PEI) über die beiden bisher zugelassenen Substanzen Comirnaty von BIONTECH/PFIZER und COVID-19-Vaccine Moderna von MODERNA zusammengetragen hat. Im Zusammenhang mit den 5.378.703 Millionen Comirnaty-Impfungen gingen in dem Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis zum 26. Februar diesen Jahres 8.368 Meldungen über Nebenwirkungen ein. Bei den 168.189 MODERNA-Impfungen traten 484 Mal Komplikationen auf. Mit 1,6 bzw. 2,9 Fällen pro 1.000 Impfungen lagen die beiden mRNA-Vakzine damit unter dem Wert des Stoffes von ASTRAZENECA, der auf eine Zahl von 7,6 kommt.

Nebenwirkungen mit Todesfolge zählte das Institut bei Comirnaty 269, wobei es relativiert: „Der zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und dem tödlichen Ereignis variierte zwischen einer Stunde und 34 Tagen nach der Impfung.“ In Verbindung mit dem MODERNA-Vakzin registrierte die Behörde lediglich einen Todesfall. Allergische Schock-Reaktionen, sogenannte Anaphylaxien, wie sie generell bei Impfstoffen gefürchtet sind, verzeichnete das PEI bei den mRNA-Präparaten bisher nicht. Es verwies aber auf Zahlen aus den USA, die bei Comirnaty 4,7 Anaphylaxien pro eine Million Impfdosen ausweisen und bei MODERNA 2,5. Insgesamt führt die Einrichtung bei Comirnaty 1.705 schwerwiegende Nebenwirkungen auf und bei der MODERNA-Substanz 107. Zu den häufigsten unerwünschten Reaktionen zählen bei den beiden Arzneien Kopfschmerzen, Fieber, Gliederschmerzen, grippe-ähnliche Symptome und Schmerzen an der Einstich-Stelle.
Überdies berichtet der Gen-ethische Informationsdienst von Erfahrungen mit mRNA-Vakzinen, die gegen HI- und Zika-Viren zum Einsatz kamen und Ödeme sowie multiple Entzündungsprozesse auslösten. Auch schlugen einige der durch den Impfstoff erzeugten Antikörper aus der Reihe und riefen schwere Lungenentzündungen hervor, indem sie Gedächtniszellen aktivierten, die ihren Ursprung früheren Infektionen verdanken. Zur Entstehung solcher Gedächtniszellen können die mRNA-Substanzen auch selber beitragen.

Ein großes Problem stellt ferner die Anforderung dar, die Stabilität der Stoffe zu gewährleisten. Schon die bei manchen Produkten nötige extreme Kühlung ist ein Indiz für den Aufwand, der dazu getrieben werden muss. Unterlagen der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, die nach einem Hackerangriff an die Öffentlichkeit gelangten, wirken da nicht eben vertrauenserweckend. So war bei den zum Verkauf bestimmten Chargen des Impfstoffes von BIONTECH nur 55 Prozent der mRNA intakt; die bei den Zulassungsstudien verwendeten Substanzen kamen immerhin auf einen Anteil von etwa 78 Prozent. Das berichtete die Medizin-Journalistin Serena Tinari im British Medical Journal nach Sichtung des Materials. „Große Sorgen“ machte dieser Befund den EMA-BegutachterInnen den Dokumenten zufolge. Die Bedenken verschwanden dann aber relativ schnell wieder, als PFIZER zusicherte, das Qualitätsmanagement zu verbessern. Die neuen Vakzine bestanden dann wieder zu 70 bis 75 Prozent aus unversehrter mRNA, was der Amsterdamer Behörde schließlich für die Zulassung reichte. CUREVAC kennt diese Schwierigkeiten angeblich nicht. Stabilitätstests bezüglich der Temperatur, aber auch der Rüttelfestigkeit hätten sehr gute Ergebnisse gezeigt, bekundete das Unternehmen der FAZ zufolge.

Europe first
Wie die Komplikationen bei der Fertigung von Comirnaty zeigten, funktionierte PFIZER nicht einmal als verlängerte Werkbank reibungslos. Bei anderen Herstellern traten ähnliche Mängel auf. Und damit begann das Gerangel um das kostbare Gut. Die Sonntagsreden mit ihren Beteuerungen, die ärmeren Länder bei der Versorgung mit den Arzneien nicht zu vergessen, gerieten darüber schnell in Vergessenheit. Hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Mai 2020 noch beteuert, Brüssel arbeite daran, dass Vakzine „in jede Ecke der Welt zu einem fairen und erschwinglichen Preis verteilt werden“, so erklärte sie im März 2021: „Jetzt gibt es erstmal einen ziemlichen Druck in den Mitgliedsstaaten, selbst Impfstoff zu bekommen.“ „Impfstoff-Nationalismus“ hieß das Gebot der Stunde, und Export-Verbote standen zur Debatte.

Während sich einige Staaten wie z. B. Kanada bereits das Fünffache des Bedarfs gesichert haben, gingen zahlreiche Nationen leer aus. „Gerade einmal zehn Länder haben 75 Prozent aller COVID-19-Impfstoffe verabreicht. Gleichzeitig haben mehr als 130 Länder noch keine einzige Dosis erhalten“, kritisierte der UN-Generalsekretär António Guterres am 17. Februar in seiner Rede vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dann auch. Ende März waren es noch 36 Staaten.

Es ist an China, die Armutsregionen mit Vakzinen zu versorgen. Das Reich der Mitte will seine Vakzine rund 150 Staaten zum Selbstkostenpreis liefern. Im Westen indes gibt es zur Zeit kaum frei verfügbare Substanzen. Für den größten Teil dessen, was in diesem Jahr noch die Fabriken von PFIZER & Co. verlässt, existieren bereits Kauf-Verträge. Dementsprechend hat die Impfstoff-Initiative COVAX, von der Weltgesundheitsorganisation, CEPI und der EU ins Leben gerufen, um für eine global gerechte Distribution des Impfstoffes zu sorgen, das Nachsehen. Gerade einmal 200 Millionen Dosen hat sie bislang für die mehr als 90 ärmeren Länder mit einer Gesamtbevölkerungszahl von rund vier Milliarden Menschen erwerben können. Und Schwellenländer fallen ganz durchs COVAX-Raster, obwohl sie wie Kolumbien an ihre Grenzen stoßen, wenn MODERNA etwa 30 Dollar pro Dosis verlangt. Nur ASTRAZENECA vermarktet sein Produkt in Pandemie-Zeiten zum Selbstkosten-Preis und tut über seine Kooperation mit dem Konzern SERUM INSTITUTE OF INDIA auch einiges für die gerechte Verteilung.

CUREVAC hingegen zeigt sich in dieser Beziehung deutlich zurückhaltender. Der Kontrakt, den die Firma mit der Europäischen Union geschlossen hat, erlaubt dieser zwar die Weitergabe von CVnCoV an bedürftige Staaten, aber Brüssel braucht dafür das Ja-Wort aus Tübingen. Auch wenn die EU-Kommission darum vorerst nicht anhalten wird – Ursula von der Leyen hat Spenden erst einmal ausgeschlossen – ist eine solche Zustimmungsklausel nach Einschätzung des FDP-Politikers Andrew Ullmann nicht ohne. Dadurch könne es zu gefährlichen Verzögerungen kommen, warnt er laut Tagesspiegel. Und bei dieser Kritik blieb es nicht. Im Dezember 2020 landete CUREVAC beim Impffairness-Test der Initiative ONE mit einem von fünfzehn möglichen Punkten auf dem letzten Platz. Die Nicht-Beteiligung an COVAX sowie die Weigerung, CVnCoV zu erschwinglichen Preisen anzubieten und sich auf politischer Ebene für Verteilungsgerechtigkeit einzusetzen, führten zu der schlechten Bewertung. Inzwischen hat die Aktien-Gesellschaft jedoch noch einmal punkten können. Zudem gibt es erste Gespräche mit COVAX.

Patente töten
Die Liefer-Probleme treten auf, weil die Herstellungskapazitäten nicht ausreichen. Auch CUREVAC hatte darunter zu leiden. „Es gab einen Riesenansturm auf die Ausrüstung“, klagte der Unternehmensleiter Hans-Werner Haas bei einer Anhörung im Europa-Parlament. Da es unter dem gegenwärtigen Produktions- und Preisregime offensichtlich nicht möglich ist, allen Menschen auf der Welt Zugang zu den Impfstoffen zu verschaffen, fordern die ärmeren Länder ein zeitweises Aussetzen der Patente, um so die Fertigung anzukurbeln. Einen entsprechenden Antrag haben Indien und Südafrika bei der Welthandelsorganisation eingereicht. Der südafrikanische WTO-Bevollmächtigte Mustaqueem De Gama sieht in der temporären Aufhebung der Schutzrechte ein probates Mittel gegen den „Impf-Nationalismus“ der reicheren Staaten. „50 Prozent der bis zum 22. Februar injizierten 200 Millionen Impfdosen verabreichten die USA, Großbritannien und die EU“, so De Gama.

Die Initiative fand breite Unterstützung. Mehr als 100 Staaten stellten sich hinter Südafrika und Indien. Auch der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, Tedros Adhanom Ghebreyesus, und Winnie Byanyima vom AIDS-Programm der UN begrüßten den Vorstoß. „Wir sollten nicht wiederholen, was bei der AIDS-Krise in der Welt geschehen ist. Wir haben zehn Jahre verloren und Millionen HIV-Positive sind gestorben, weil wir auf Zugeständnisse der Pharma-Industrie gewartet haben“, erklärte sie. Susan Bergner, bei der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ für globale Gesundheitsfragen zuständig, spricht sich ebenfalls dafür aus: „Die Länder des globalen Südens müssen dringend Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufbauen können. Da würde eine zeitweise Aussetzung der Patentrechte der Pharma-Konzerne helfen.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) teilt diese Auffassungen und ging am 23. Januar 2021 für die Freigabe der Patente auf die Straße. Überdies zählt sie mit zu den UnterzeichnerInnen des Aufrufs „Patente töten“, den die BUKO PHARMA-KAMPAGNE gemeinsam mit anderen Organisationen gestartet hat. „Das Patent-System hat die Wissensproduktion im medizinischen Bereich auf Gewinn-Maximierung und Kapitalerträge ausgerichtet und nicht auf die Erforschung und Entwicklung lebensrettender Medikamente und deren gerechte Verteilung“, heißt es darin. Dementsprechend entwickelt die Pharma-Industrie dem Appell zufolge hauptsächlich Arzneien, die viel Profit auf den rentablen Märkten der Wohlstandsländer abwerfen. „Den globalen Gesundheitsbedürfnissen wird sie dabei nicht gerecht. Und das Patent-System sorgt dafür, dass auch jene Medikamente hochpreisig gehalten werden, deren Entwicklung auf öffentlich finanzierter Forschung basiert“, kritisieren die Gruppen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erhielt in der Sache einen Offenen Brief, der die CDU-Politikerin dazu anhielt, sich für die Aufhebung des Schutzes des geistigen Eigentums an den Corona-Impfstoffen ein-zusetzen: „Angesichts einer globalen Gesundheitslage, in der Forschung und Entwicklung durch große Mengen öffentlicher Gelder finanziert wurden, ist es einfach unverschämt, dass diese wenigen Pharma-Unternehmen von ihren Patent-Monopolen profitieren, während die Welt leidet.“

CUREVAC bekam ebenfalls Post. Die BUKO PHARMA-KAMPAGNE, ONE, OXFAM und andere wandten sich an den Firmen-Leiter Franz-Werner Haas. „Wir sind der Überzeugung, dass diese massive öffentliche Unterstützung auch mit der Verpflichtung einhergeht, Menschen weltweit Zugang zu Covid-19-Impfstoff zu gewähren. Wir bitten Sie daher darzulegen, welche konkreten Maßnahmen Sie hinsichtlich der wichtigen Aspekte Transparenz, Bezahlbarkeit, Lizenzierung, Technologie-Transfer und garantiertem gerechten Zugang ergreifen werden, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden“, forderten die Absender ihn in dem Brief auf.

Tatsächlich sprach Haas sich in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung für eine befristete Aufhebung der Patente aus. Praktische Konsequenzen hatte das allerdings bisher nicht. Und den Leverkusener Multi dürfte der Pharma-Manager dafür kaum gewinnen können. Der Konzern lehnt eine solche Sonder-Regelung rigoros ab. „Eine Art Not-Impfstoffwirtschaft bringt überhaupt nichts“, so BAYER-Chef Werner Baumann. Dabei stößt er auf eine breite Unterstützung der Branche. „Es muss dabei bleiben, dass die Unternehmen Eigentümer ihrer Entwicklungen bleiben“, dekretiert Han Steutel, Präsident des von BAYER gegründeten „Verbandes der Forschenden Arzneimittel-Hersteller“ VFA. Auch dessen europäische und internationale Pendants, der EPFIA und der IFPMA, verwehren sich gegen eine solche Maßnahme. Und als die Universität Oxford im April letzten Jahres erklärte, den von ihr entwickelten Corona-Impfstoff jedem Unternehmen zur Verfügung stellen wollen, das ihn produzieren kann, intervenierte die „Bill & Melinda Gates Foundation“ erfolgreich. Schlussendlich schloss die Hochschule mit ASTRAZENECA einen Exklusiv-Vertrag ab.

Die Politik steht dabei hinter den Pillen-Riesen. „Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass Fragen des geistigen Eigentums ein echtes Hindernis auf den Zugang zu Covid-bezogenen Technologien darstellen“, erklärte die EU-Kommission. Und die Große Koalition hielt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ fest: „Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der Zugang zu einem zukünftigen Impfstoff gegen COVID-19 ein öffentliches Gut ist, die Zugangsproblematik allerdings nicht auf die Frage der Schutzrechte vereinfacht werden darf, sondern nur ein ganzheitlicher Ansatz erfolgversprechend ist.“ Darum trägt sie den WTO-Antrag Südafrikas und Indiens auch nicht mit und weiß sich darin mit den Staatsoberhäuptern der meisten Industrie-Staaten einig, weshalb die Chancen für eine Aussetzung der Schutzrechte nicht groß sind.

Also mal wieder blendende Zeiten für die Pillen-Konzerne. Sie können ihre Patente behalten und trotzdem Subventionen ohne Ende einstreichen, erhalten obendrein noch Abnahme-Garantien für Medikamente, die ihren Nutzen noch gar nicht erwiesen haben – so viel Planwirtschaft darf sein – und müssen für ihre Arzneien noch nicht einmal haften, wenn mit ihnen etwas schief geht. Und was bieten sie für ihre risiko-lose Profit-Vermehrung? Nichts. „Im Gegenzug sollte die Welt einfach darauf vertrauen, dass sie sich anständig verhalten“, wie die Organisation CORPORATE EUROPE WATCH bemerkt.

[Blindes Vertrauen] HV-Prozess: Gutachten macht Verfahrensfehler aus

CBG Redaktion

Im Jahr 2017 hatte der BAYER-Konzern auf seiner Hauptversammlung das Versammlungsrecht der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN massiv beschnitten. Die Coordination klagte dagegen durch alle Instanzen – erfolglos. Darum griff sie im November 2020 zum letzten Mittel: Verfassungsbeschwerde. Und jetzt legte die CBG nach. Sie reichte ein Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Remo Klinger ein, das ihre juristische Position stützt.

Von Marius Stelzmann

Die Auseinandersetzung der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) mit BAYER und der Polizei um die Vorgänge bei der Hauptversammlung von 2017 ist mittlerweile vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gelandet. Im November letzten Jahres hatte die Coordination eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Und sie ließ es damit nicht gut sein: Anfang März 2021 stellte die CBG dem höchsten deutschen Gericht ein Gutachten von Professor Dr. Remo Klinger zu, das ihre Position untermauert.

Begonnen hatte der Rechtsstreit nach BAYERs AktionärInnen-Treffen vom 28. April 2017. Unmittelbar nach der HV hatte die CBG Klage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht eingereicht, da der Konzern vor dem World Conference Center Bonn (WCCB) ein von einem mannshohen Zaun umgebenes Zelt mit Kontroll-Schleusen errichtet hatte, um sich den erwarteten Protest besser vom Leib halten zu können. Offizielle Begründung: Terror-Gefahr! Diese erfordere umfangreiche, im Gebäude selber nicht durchführbare Sicherheitschecks, erklärte BAYER – und die Polizei schluckte es.

Die Grundlagen dieser Sicherheitseinschätzung hat der Leverkusener Multi bis heute weder der Versammlungsbehörde noch später vor Gericht transparent gemacht. Er teilte lediglich die „relevanten Eckpunkte“ mit. Die Versammlungsbehörde schloss sich der Gefahrenprognose dennoch postwendend an und erteilte eine lange Liste mit Auflagen, die das Demonstrationsrecht der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) erheblich beschnitten. Diese griff die unverschämten Anordnungen in Eil-Verfahren umgehend an und erstritt reihenweise juristische Siege: Schlicht unhaltbar waren beispielsweise Vorschriften, die vorsahen, dass Lautsprecherboxen nicht in Richtung der AktionärInnen zeigen durften. Eine einzige der Auflagen konnte die CBG allerdings nicht zu Fall bringen: Das Zelt blieb, und damit musste die Coordination ihren traditionellen Kundgebungsort direkt vor dem Eingang der Hauptversammlung aufgeben und mit einem Ort weit davon entfernt, ganz am Rand des weitläufigen „Platzes der Vereinten Nationen“, vorliebnehmen.

Auch die Feststellungsklagen der Coordination brachten keinen Erfolg. Die Gerichte zogen die damaligen Entscheidungen nicht in Zweifel. Darum will die CBG jetzt vor dem BVerfG klären lassen, ob die Behörden durch die unkritische Übernahme von Sicherheitskonzept und Gefahrenprognose BAYERs ihre Pflichten verletzt und damit einen Verfahrensfehler begangen haben. Zur Seite steht ihr dabei Professor Dr. Remo Klinger, der mit seinem juristischen Fachwissen schon vielen Initiativen half. Er unterstützte bereits die DEUTSCHE UMWELTHILFE in der Auseinandersetzung um die Einhaltung der Stickstoff-Grenzwerte in deutschen Städten und die damit verbundenen Dieselfahrverbote sowie die FRIDAYS FOR FUTURE mit einer Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Klimaschutz-Gesetze.
Remo Klinger stellt in dem Gutachten heraus, dass Entscheidungen über die Art der Ermittlungen, d. h. auch die Beantwortung der Frage, welche Informationsquellen herangezogen werden, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegen. Zwar kann die Behörde zur Ermittlung von Sachverhalten auf die Prozess-Beteiligten und sonstige Private zurückgreifen. Dies entbindet diese jedoch nicht von der Letztverantwortlichkeit der Sachverhaltsermittlung. Die Behörde kommt ihren Pflichten nur dann ausreichend nach, wenn sie die durch andere Quellen gewonnenen Erkenntnisse überprüft, andernfalls stellt deren Nutzung einen Aufklärungsfehler dar.

So heißt es im Gutachten: „Die Pflicht der Behörde zur eigenen Ermittlung wandelt sich daher vor allem im Grundrechtsschutz zu einer Pflicht zur nachvollziehenden Amtsermittlung.“ Denn die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz besonders geschützt. Auch die Wahl des Ortes fällt unter das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters, welches alle versammlungsbezogenen Verhaltensweisen schützt. Eine verfassungskonforme Abwägung, ob eine angemeldete Versammlung mit Interessen Dritter kollidiert, obliegt der staatlichen Verantwortung. Diese muss aber den Gewährleistungsgehalt des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit wahren. Um eine Versammlung einschränken zu können, bedarf es einer eigenen Ermittlung. „Die Behörde bleibt danach selbst bei Nutzung der Informationen von Verfahrensbeteiligten verpflichtet, die Angaben inhaltlich auf ihre Plausibilität zu überprüfen und mit dem bisherigen Ermittlungsstand und Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren abzugleichen“, hält Klinger mit Verweisen auf die juristische Fachliteratur fest.

Pflichtverletzung
Dieser Verpflichtung ist die Versammlungsbehörde in Bonn nicht nachgekommen. Diese hatte sich nur auf das bloße Wort BAYERs verlassen, um die CBG von ihrem Kundgebungsort zu verdrängen. Einsicht in das Sicherheitskonzept verlangte die Behörde nicht. Auch drang sie später im Prozess nicht darauf, das Dokument allen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen.

Darüber hinaus hat die Behörde versammlungsrechtliche Informationen wie diejenigen, die sie von BAYER zur angeblichen Sicherheitslage erhielt, mit den Erfahrungen aus ähnlichen Vorgängen abzugleichen. Dies ist in diesem Fall schwerwiegend, da es sowohl vor als auch nach der BAYER-Hauptversammlung eine Reihe von Veranstaltungen ähnlicher Größe im WCCB gab, die ihre Sicherheitsschleusen nicht in ein externes, umzäuntes Zelt auf dem Vorplatz verlegten. Das Gutachten listet dazu einige Beispiele auf. Hierbei handelte es sich sowohl um politische Großveranstaltungen wie den Bundesparteitag der SPD im Januar 2018 oder den Europa-Parteitag der Linkspartei 2019 als auch um andere Zusammenkünfte. Selbst mehrere Hauptversammlungen zählten dazu. So verzichteten beispielsweise im Mai 2019 die DEUTSCHE POST AG und die LUFTHANSA AG auf ein externes Sicherheitszelt. Terrorgefahr? Hier offenbar kein Problem. Offensichtlich unproblematisch war es für die Lufthansa, ihre Sicherheitsschleusen bei der HV in dem extra dafür vorgesehenen Raum im WCCB aufzubauen. Auf Fotos, mit welchen der von der LUFTHANSA mit der Organisation des AktionärInnen-Treffs betraute Dienstleister sein Werk bewirbt, ist klar zu sehen, dass diese Räume allen Sicherheitsbedürfnissen gerecht wurden. Dies hatten von BAYER bestellte Sicherheitsleute bei dem gerichtlichen Begehungstermin des WCCB-Vorplatzes durch die CBG und BAYER explizit in Abrede gestellt. Durch die Errichtung der Sicherheitsschleusen in exakt jenem Raum, in dem die LUFTHANSA sie aufbaute, seien Fluchtwege im Brandfall versperrt. Grobe Fahrlässigkeit bei der LUFTHANSA also? Oder doch eher ein Sicherheitskonzept made by BAYER, das nur als Vorwand zur Abwehr von Konzern-Kritik diente ...
Die im Internet lediglich eine Google-Suche entfernten Informationen belegen: Die Recherchen der Behörde, falls überhaupt unternommen, wiesen gravierende Mängel auf. Von einer Prüfung, ob Möglichkeiten für effiziente Sicherheitskontrollen im Innern des Gebäudes in baulicher, technischer und räumlicher Hinsicht vorhanden waren, die es gestattet hätten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht zu beeinträchtigen, kann keine Rede sein. Auch bei den BAYER-Hauptversammlungen der kommenden Jahre überprüften die Behörden das Sicherheitskonzept nicht erneut, sondern übernahmen den alten Sachstand einfach unbesehen.

Das Gutachten legt dar, dass eine Beweiswürdigung eine abgeschlossene, vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Die Beweiswürdigung darf die Behörde nicht an Dritte delegieren. Es ist erforderlich, dass sie sich ein eigenes Urteil darüber bildet, ob nach den ermittelten Umständen ein Sachverhalt als erwiesen gilt.

Klarer Befund
Wenn die Behörde gegen die klar definierten Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung verstößt, liegt ein Verfahrensfehler vor. Der von der Behörde ergangene Bescheid wird damit rechtswidrig. Im Gutachten wird daher das Fazit gezogen: Eine ungeprüfte Übernahme des lediglich mündlich mitgeteilten Sicherheitskonzeptes der BAYER AG reicht nicht aus, um das Versammlungsrecht zu beschneiden. Die Behörde hätte die Hinweise der BAYER AG zwar heranziehen und verwerten dürfen. Eine nachvollziehende Beurteilung des Sicherheitskonzeptes wäre jedoch unabdingbar notwendig gewesen. Die von der Versammlungsbehörde vor Gericht bekundete „Kenntnis der relevanten Eckpunkte“ reicht nicht aus. Eine Gefahrenprognose von Amts wegen wird dadurch nicht ausreichend gestützt.
Für die Coordination ist dieses Resultat von größter Wichtigkeit, da die Gerichte bisher der Auffassung der Versammlungsbehörde und der von BAYER folgten oder aber die Frage ganz ausklammerten. Die RichterInnen prüften lediglich, ob eine Demonstration unter solchen Bedingungen weiterhin möglich und erfolgversprechend durchführbar war. Dass die CBG in der Not erfinderisch und protest-versiert genug war, um sich von den hindernden Auflagen nicht ins politische Aus manövrieren zu lassen, legten sie absurderweise zu ihren Lasten aus. Diese Auffassung berücksichtigt darüber hinaus nicht, dass die CBG auch die sehr viel schärferen Auflagen erst in Eilverfahren wegklagen musste. Auch das hat einiges Geld gekostet, das die Coordination nicht so einfach zur Verfügung hat und viele andere Initiativen gar nicht aufbringen können. Nicht zuletzt darum lässt die CBG nicht locker und geht bis vor das Bundesverfassungsgericht. Ihr ist es um grundlegende Fragen zu tun, welche den rechtlichen Rahmen von Konzern-Kritik im Allgemeinen betreffen und deshalb auch für andere politische Gruppen von Bedeutung ist.

Wenn nämlich Versammlungsbehörden die Erstellung von Gefahrenszenarien komplett Konzernen überlassen, die sich ihrer KritikerInnen entledigen wollen und keine eigenen Kontrollen durchführt, wird diese hoheitliche Aufgabe faktisch privatisiert. Dies öffnet einem Missbrauch durch große Player Tür und Tor.
Das Gutachten klärt auf rechtswissenschaftliche Weise die Fragen, die diesen politischen Auseinandersetzungen zugrundeliegen. Es zieht zu diesen Fragen das nüchterne, verfassungsrechtliche Fazit: Im Rahmen der Beweiswürdigung hätte die Behörde das Sicherheitskonzept inhaltlich auf seine Plausibilität überprüfen müssen, sie hätte dem Leverkusener  Chemie-Multi nicht „blind vertrauen“ dürfen.