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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Xarelto

CBG Redaktion

Presse Information vom 24. Februar 2016
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Xarelto: Zahl der Todesfälle erneut gestiegen

BAYER hält Studiendaten von umstrittenem Gerinnungshemmer unter Verschluss

Europäische Behörden geben grünes Licht für die weitere Verwendung von Xarelto, obwohl bei den Zulassungs-Studien fehlerhafte Testgeräte verwendet wurden. Die Firma BAYER verweigert eine unabhängige Überprüfung der Daten. Derweil stieg die Zahl der Todesfälle nach Einnahme von Xarelto im vergangenen Jahr erneut an.

Recherchen des British Medical Journal zeigen, dass in der Zulassungs-Studie für den Gerinnungshemmer Xarelto defekte Messgeräte eingesetzt wurden. Dennoch hält der BAYER-Konzern die Daten unter Verschluss. Formal beruft sich das Unternehmen darauf, dass die Selbstverpflichtung zur Offenlegung nur für Produkte gilt, die ab 2014 im Handel sind. Eine unabhängige Überprüfung der Studien ist daher nicht möglich.

Derweil veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Anfrage der Coordination gegen BAYER-Gefahren die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme neuer Gerinnungshemmer. Demnach lag die Zahl der Todesfälle im Jahr 2015 bei 173 für Xarelto, 72 für Eliquis und 29 für Pradaxa (nach Angaben des BfArM handelt es sich um Verdachtsfälle ohne Nachweis eines kausalen Zusammenhangs). Die vollständige Aufstellung findet sich hier.

„Für die meisten Patientinnen und Patienten besitzen die neuen Gerinnungshemmer keinerlei Zusatznutzen gegenüber bewährten Präparaten wie Marcumar. Dass sich Medikamente wie Xarelto trotz des Gefährdungspotenzials und der hohen Kosten durchgesetzt haben, belegt einmal mehr die ungezügelte Macht der Pharma-Industrie“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Die CBG fordert ein unabhängiges Register, in dem alle Zulassungs-Studien verbindlich publiziert werden müssen, sowie eine unabhängige Evaluierung neuer Pharmazeutika.

Die europäische Medikamenten-Behörde EMA legte Anfang Februar nach nur viermonatiger Prüfung eine Stellungnahme vor, wonach die inkorrekten Messergebnisse einen vernachlässigbaren Effekt auf die Studienergebnisse hätten. Grundlage für diesen Freibrief waren Analysen, die im Auftrag von BAYER durchgeführt wurden – ausgerechnet von den Autoren der Zulassungsstudie. Dies stößt auf deutliche Kritik der Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzenden der AkdÄ, äußerte gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe vom Montag), dass BAYER und die Studienautoren ungeeignet wären, den eigenen „gravierenden Fehler“ selber „federführend aufzuklären“. Wie auch die Autoren des British Medical Journal fordert Ludwig eine unabhängige Überprüfung.

Der Kardiologe Harlan Krumholz von der amerikanischen Yale-Universität forderte das New England Journal of Medicine auf, den Artikel mit den Ergebnissen zur Zulassungs-Studie ROCKET AF unverzüglich mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen und den Artikel nach einer Überprüfung notfalls zurückzuziehen.

BAYER machte mit dem umstrittenen Präparat im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro.

Informationen zu Xarelto

Fluorchinolone

CBG Redaktion

22. Februar 2016

Rezension „How we can halt the Cipro and Levaquin Catastrophe”

Neues Buch über die Gefahren von Fluorchinolon-Antibiotika

Das amerikanische Buch von Dr Jay Cohen „How we can halt the Cipro and Levaquin Catastrophe – the worst medication disaster in US history“ wurde Mitte 2015 herausgegeben. Es kann bei Amazon bestellt werden.

In der Einleitung beschreibt Dr Cohen, dass zwischen 1998 und 2013 in den USA 50.000 Fluorchinolon-Geschädigte bei der Federal Drugs Administration einen Schadensbericht einreichten. Da es jedoch bekannt ist, so Dr Cohen, dass nur 1-5 Prozent der Medikamenten-Nebenwirkungen bei der FDA gemeldet werden, könnte die Dunkelziffer um ein vielfaches höher sein. Laut FDA wurden in diesem Zeitraum ausserdem 3000 Todesfälle mit den Fluorchinolonen in Verbindung gebracht.

Dr Cohen bringt in seinem Buch (206 Seiten) mehrere Fall-Beispiele von Geschädigten, beschreibt die Toxizität des Medikaments auf Muskeln, Sehnen, Gelenke, Knochen, zentrales und peripheres Nervensystem, und schlägt Lösungsansätze vor, wie man z.B. durch eine vorherige Magnesiumgabe und/oder NAC Gabe eine Toxizität von Anfang an verhindern/verringern könnte – oder wie man einer bereits bestehenden Vergiftung entgegenwirken könnte.

Am interessantesten im ganzen Buch fand ich jedoch die erwähnten Ergebnisse einer Studie der International University of Florida unter der Leitung von Prof Joseph King, in welcher in einer toxikologischen DNS Untersuchung zweifellos nachgewiesen wurde, dass Fluorchinolone gentoxisch sind, d.h. das menschliche DNS unumkehrbar schädigen - was erklärt, warum manche Menschen noch Jahre nach der Einnahme unter anhaltenden Schäden leiden. Die Studienergebnisse kann man unter diesem Link herunterladen:
https://fiu.academia.edu/JosephKing

Prof. King beschreibt, dass die menschlichen Gene durch Fluorchinolone wortwörtlich vergiftet werden. Seine eigene Geschichte einer solchen Vergiftung, wiedergegeben auf den Seiten 86-89 des Buches, ist tragisch, aber hochinteressant.

Dr Cohen erklärt in dem Buch, dass leider viel zu wenig Ärzte über die schwerwiegenden Nebenwirkungen und langanhaltenden Folgeschäden dieser Antibiotikagruppe informiert sind und dass diese Medikamente immer noch viel zu weitläufig verschrieben werden – sogar für kleinere Infektionen.

Allen Betroffenen, die selber unter den Folgen einer Fluorchinolon-Einnahme leiden, kann ich dieses Buch nur wärmstens empfehlen – schon alleine aus dem Grund, verstanden zu werden. Und natürlich wäre es noch besser, wenn so viele Ärzte wie möglich es lesen würden!
Christine Ernst, Kontakt fluorchinolone@gmx.de

weitere Informationen:
=> zwei Erfahrungsberichte
=> Kampagne „Antibiotika in der Tierzucht“

Essure

CBG Redaktion

18. Februar 2016

Essure: Neue Vorwürfe gegen Verhütungsmittel in den USA

Bayer drohen neue Probleme durch das Verhütungsmittel Essure. Nach Einschätzung einer ehemaligen Analystin der US-Gesundheitsbehörde FDA hat diese die Zahl der Todesfälle von Föten bei Frauen, die nach dem Einsetzen von Essure schwanger wurden, weit unterschätzt.

Madris Tomes, die vier Jahre für die FDA arbeitete, bevor sie sich im vergangenen Sommer selbstständig machte, kommt in einer eigenen Erhebung auf 303 Todesfälle von Föten in Zusammenhang mit Essure. Die US-Gesundheitsbehörde hat nach eigenen Angaben seit der Zulassung des Verhütungsmittels Ende 2002 mehr als 5.000 Beschwerden zu Essure erhalten, über Schmerzen, Menstruationsstörungen, ungewollte Schwangerschaften und auch Todesfälle, die mit dem Produkt in Verbindung gebracht werden. Darunter sind nach Angaben der FDA vier Todesfälle bei Frauen und fünf Todesfälle von Föten bei Frauen, die nach dem Einsetzen von Essure schwanger wurden. Tomes kam nach eigenen Angaben zu einer höheren Zahl von Fötus-Todesfällen, da ihre Erhebung mehr in die Tiefe ging und die vorliegenden Beschwerden präziser auswertete.

Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatten Geschädigte im April 2014 in der Hauptversammlung der BAYER AG in Köln gesprochen. Die CBG veröffentlichte auch ein Interview mit der bekannten Umweltaktivistin Erin Brockovich, die die Betroffenen unterstützt.

Ebenfalls 2014 war in Philadelphia eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht worden. In der Klageschrift heißt es unter anderem, dass BAYER falsche Angaben zur Wirksamkeit des Präparats gemacht habe und damit die Bestimmungen der US-Aufsichtsbehörde FDA verletze.

Die FDA will bis Ende Februar eine aktuelle Einschätzung zu dem Mittel veröffentlichen. Der republikanische US-Kongressabgeordnete Mike Fitzpatrick, der bereits einen Verbot des Verhütungsmittels gefordert hatte, überreichte der FDA am Mittwoch eine Kopie von Tomes Bericht und forderte die Behörde auf, den Unterschied bei der Zahl der Todesfälle zu überprüfen.

Essure kam 2013 mit der 1,1 Milliarden Dollar teuren Übernahme der US-Firma Conceptus zu Bayer. Essure ist eine Methode zur dauerhaften Sterilisation, die von Gynäkologen ohne operativen Eingriff eingesetzt werden kann. Essure wird direkt in die Eileiter implantiert. Kunststoff-Fasern sorgen für ein starkes Wachstum des Bindegewebes, wodurch die Eileiter verschlossen werden. Das Verhütungsmittel wird in insgesamt 26 Ländern vermarktet, darunter in Kanada, Australien, einigen lateinamerikanischen und asiatischen Ländern sowie einigen Ländern in Europa.

weitere Informationen:
=> Interview Erin Brockovich
=> Klageschrift
=> Rede in Bayer Hauptversammlung
=> Artikel in der ZEIT

Carl Duisberg

CBG Redaktion

18. Februar 2016

Dortmund: Carl-Duisberg-Strasse umbenannt

Erfolg für die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren: die Dortmunder Carl-Duisberg-Straße wurde nun in „Kleine Löwenstraße“ umbenannt. Damit wurde ein Beschluss vom Dezember 2014 umgesetzt.

Duisberg setzte im 1. Weltkrieg den Einsatz von Giftgas durch, betrieb die Deportation von Zwangsarbeitern und forderte die Annexion großer Teile Osteuropas. Höhepunkt von Duisbergs Lebenswerk war der Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN.

Carl Duisberg taugt nicht als Vorbild für künftige Generationen. Die CBG fordert nun auch Umbenennungen der nach Duisberg benannten Straßen in Bonn, Krefeld, Frankfurt, Wuppertal und Leverkusen, der Carl Duisberg-Centren und des CD-Gymnasiums in Wuppertal.

alle Infos zur Kampagne

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[Dhünnaue] Giftmülldeponie Dhünnaue

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Februar 2016

Leverkusen: Keine Autobahn auf BAYER-Giftmülldeponie!

Konzern muss für erhöhte Ausgaben aufkommen / hunderttausende Tonnen Chemie-Müll

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ruft zur Teilnahme an der morgigen Kundgebung vor dem Leverkusener Rathaus auf. Unter dem Motto „Tunnel statt Stelze“ fordern mehrere Leverkusener Initiativen, die Autobahn A 1 künftig in einem geschlossenen Tunnel durch die Stadt zu führen (Beginn: 12 Uhr).

Die vom Landesstraßenbetrieb vorgeschlagene neue Trasse führt über die Deponie Dhünnaue. In der Altlast des BAYER-Konzerns befinden sich hunderttausende Tonnen Giftmüll, darunter gefährliche Schwermetalle und Chlorverbindungen. Der Bau wäre daher mit hohen Risiken verbunden: Zehntausende Tonnen giftiger Abfall müssten entsorgt werden, gesundheitsschädliche Gase könnten austreten, Stützpfeiler durch Chemikalien angegriffen werden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert stattdessen eine große Tunnel-Lösung. Die Firma BAYER, die den erhöhten Aufwand zu verantworten hat, muss hierfür die Kosten übernehmen. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Der BAYER-Konzern hat in der Dhünnaue über Jahrzehnte hinweg Chemikalien und Abfälle deponiert - ohne jegliche Absicherung. Der hieraus entstehende Mehraufwand beim Bau der neuen Autobahn-Trasse darf heute nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden!“. Die CBG hat im Januar eine Einwendung gegen die bisherigen Planungen zum Ausbau der A1 eingereicht.

Die Dhünnaue galt einst als größte bewohnte Giftmülldeponie Europas (der SPIEGEL sprach von „Bitterfeld am Rhein“). In den 50er Jahren war die Deponie mit einer dünnen Bodenschicht versehen und bebaut worden. Insgesamt entstanden 300 Wohneinheiten, eine Schule, ein Altersheim und ein Kindergarten. Nach gehäuftem Auftreten von Krebserkrankungen und Todesfällen wurden die Gebäude in den 90er Jahren abgerissen.

Über Jahrzehnte hinweg wurden zudem giftige Chemikalien in den Rhein ausgeschwemmt. Das Gelände wurde daher mit einer Spundwand umgeben und nach oben hin abgedichtet. Das verseuchte Erdreich wurde jedoch nicht abgetragen. Nach unten ist die Müllkippe offen, daher müssen stündlich rund 750 Kubikmeter verseuchtes Wasser abgepumpt und gereinigt werden. Die Sanierungskosten von rund 110 Millionen Euro trugen zu einem nicht geringen Teil die öffentlichen Haushalte.

weitere Infos: CBG-Kampagne zur Dhünnaue

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[Peter Kleinert] In memoriam Peter Kleinert

CBG Redaktion

gestorben am 6. Februar 2016

Lieber Peter,

ein letzter Gruß.

Du hast mit uns gekämpft, gestritten, gefeiert. Gegen Ausbeutung und Unterdrückung. Gegen das Kapital und den Kapitalismus, gegen Barbarei und Krieg. Für eine Welt in Frieden und Gerechtigkeit.

Unauslöschbar Deine Verdienste bei der Aufdeckung der dunklen Machenschaften von BAYER bei der völkerrechtswidrigen Entwicklung und Produktion chemischer VX-Kampfstoffe für die US-Armee zusammen mit Jörg Heimbrecht und der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Als Gründer und Herausgeber der Internetzeitung NRhZ, die erklärtermaßen in die Fußstapfen des von Karl Marx gegründeten gleichnamigen Blattes trat, hast Du Dir ebenfalls große Verdienste um einen unabhängigen, kritischen, marxistischen Journalismus erworben.

Mit Dir, lieber Peter, ging ein kluger Kopf, ein Revolutionär.

Rote Grüße
Axel Köhler-Schnura

[Stellenanzeige] Stellenangebot

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG) arbeitet seit 35 Jahren kritisch zur Geschäftspolitik des Pharma- und Agro-Konzerns BAYER. Wir kritisieren die ungezügelte Macht multinationaler Unternehmen und organisieren Kampagnen zu Themen wie Pestizidvergiftungen, gefährliche Pharmazeutika, Lobbyismus, Steuerflucht, Gentechnik, Störfall-Risiken oder Arbeitsbedingungen. Die CBG informiert die Öffentlichkeit, organisiert Protestaktionen und unterstützt Geschädigte.

Wir suchen zum 01. April 2016 (oder später) eine/n

Leiter/in Campaigning

Ihre künftigen Aufgaben
Als Leiter/in Campaigning sind Sie mit Unterstützung des fünfköpfigen Vorstands, externer Dienstleister sowie der ehrenamtlichen AktivistInnen verantwortlich für die Arbeit und Entwicklung des Vereins.
Ihr Aufgabenspektrum umfasst u.a.:
=> Planung und Durchführung der Kampagnen
=> Finanzakquise (Fundraising, Drittmittel)
=> Vertretung des Vereins nach außen, z. B. bei politischen Veranstaltungen, Vorträgen, Medienanfragen und Bündnistreffen
=> selbständige Erstellung von Presse-Informationen und Artikeln
=> Online-Präsentation (Pflege der Website; Versand von Newslettern; Betreuung sozialer Netzwerke)
=> Kooperation mit Partnern im In- und Ausland
=> Koordination und Betreuung unserer Ehrenamtlichen in Deutschland und international
=> Ausbau des Netzwerks an Partnerorganisationen und ehrenamtlichen AktivistInnen
=> Organisation von Protestaktionen

Unsere Anforderungen
=> Sie haben berufliche oder ehrenamtliche Erfahrungen in NGOs oder politischen Initiativen, idealerweise im Kampagnenbereich.
=> Sie haben Erfahrung in der Akquise von Fördergeldern und/oder im Privatspenden-Fundraising.
=> Sie sind ein Organisationstalent und arbeiten sich rasch in neue Themenbereiche ein.
=> Sie bringen komplexe Sachverhalte schnell und prägnant auf den Punkt, im Gespräch wie auch in schriftlichen Anfragen.
=> Sie treten gegenüber Medien, Behörden und Partnergruppen sicher auf.
=> Sie sind politisch engagiert und haben Lust auf politische Auseinandersetzungen in Form von Protestaktionen
=> Sie zeigen Eigenverantwortung, Engagement und Gewissenhaftigkeit in Ihrer Arbeit.
=> Sie arbeiten sicher mit elektronischen Medien (Office Programme, Social Media etc).
=> Sie sprechen und schreiben fließend Englisch.

Wir bieten
=> Eine verantwortungsvolle und langfristige Tätigkeit im Bereich politischer Kampagnenarbeit mit umfangreicher Entscheidungsbefugnis, großem Gestaltungsspielraum und hohem Entwicklungspotenzial
=> Eine unbefristete Vollzeitstelle (38-40 Std./Woche)
=> Die Möglichkeit, das eigene politische Engagement zum Beruf zu machen
=> Ein spannendes Arbeitsumfeld mit direkter Einbindung in (inter-)nationale Bündnisse aus politischen und sozialen Bewegungen und NGOs
=> Unterstützung durch den Vorstand beispielsweise in den Bereichen Finanzen, Recht, Recherche und Redaktion
=> Die Möglichkeit, auf das gesammelte Know-How unserer Ehrenamtlichen zurückzugreifen und das bestehende Netzwerk des Vereins zu nutzen
=> Ein schönes Büro in Düsseldorf
=> Ein Gehalt zwischen 2.700 und 3.000 Euro brutto pro Monat je nach Berufserfahrung und Qualifikation

Wenn Sie sich mit der Arbeit der CBG identifizieren, Lust darauf haben, neue und laufende politische Kampagnen zu betreuen und unseren Verein nach außen hin zu vertreten, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung (inkl. Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins).

Bitte bewerben Sie sich per E-Mail bei Philipp Mimkes unter: Info(at)CBGnetwork.org

Da wir die Position bald besetzen möchten, freuen wir uns über eine zeitnahe Bewerbung.

Für Fragen steht Ihnen Herr Philipp Mimkes bei der CBG gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Arbeit der CBG finden Sie unter: www.CBGnetwork.org

[PCB] Hormonaktive Chemikalien

CBG Redaktion

22. Januar 2016

Vogelsterben durch PCB

Frankreich fordert Regulierung hormonaktiver Chemikalien

Weltweit wurden rund 1,3 Millionen Tonnen Polychlorierte Biphenyle (PCB) produziert. Die giftigen „Alleskönner“ kamen in Elektrogeräten, Dichtungsmassen, Farben und Bodenbelägen zum Einsatz. Die Entsorgung dauert Jahrzehnte und kostet Milliarden. Die Hersteller, vor allem MONSANTO und BAYER, wälzen die Kosten auf die Allgemeinheit ab. Erste Versuche, die Firmen für ihr toxisches Erbe haftbar zu machen, scheiterten.

Aktuelle Studien kommen zu dem Ergebnis, dass PCB auch für den starken Rückgang der Populationen von Zugvögeln verantwortlich sind. Christy Morrissey von der kanadischen Saskatchewan-Universität erforscht, wie hormonell wirksame Stoffe wie PCB auf Vögel einwirken. Jungen Versuchstieren wurden unterschiedliche Dosen PCB verabreicht – alle lagen unter dem festgelegten Grenzwert, waren also angeblich ungefährlich.

Gegenüber dem Deutschlandfunk äußerte Morrissey: „Die Vögel, die wir damit in Kontakt brachten, waren nicht fähig, beim Flug die richtige Richtung anzusteuern. Ihr Orientierungssinn war völlig verwirrt. Vielfach zeigten sie Monate nach der Fütterung mit der Chemikalie weitere Symptome: Räumliche Aufgaben lösten sie weitaus schlechter als andere Vögel, die keinen Chemikalien ausgesetzt waren. Bei ihrer Mauser traten Probleme auf. All dies beeinträchtigt ihre Fähigkeit, erfolgreich den Wanderflug anzutreten.“

Die französische Behörde ANSES, die für die Sicherheit von Lebensmitteln und Umwelt zuständig ist, fordert nun eine Regulierung der Stoffe. ANSES-Experte Gérard Lasfargues: „Wir verfügen nun auch über Studien mit Menschen. Und die bestätigen die Wirkungen der hormonell wirksamen Stoffe, die schon beim Tier sehr deutlich aufgezeigt wurden.“

Schon Ende 2013 hätte die EU-Kommission eine Definition chemischer Stoffe, die störend in das Hormonsystem eingreifen können, erstellen sollen. Der Verzug brachte der EU-Kommission kürzlich eine Rüge des Europäischen Gerichts wegen Verschleppung ein. Dennoch erklärte die EU-Kommission gestern in einer Stellungsnahme, man habe nicht vor, die Vorgehensweise zur Erstellung von Kriterien zu hormonell wirksamen Chemikalien zu beschleunigen.

Dabei hat auch die französische Umweltministerin Ségolène Royal die EU-Kommission aufgefordert, das Regulierungsverfahren schnell voran zu bringen. Royal lässt derzeit von der ANSES 20 Chemikalien untersuchen, die entsprechend verdächtigt werden. Initiativen, die Andreas Kortenkamp sehr begrüßt. Der Professor für Humantoxikologie an der Brunel-Universität in London erstellte 2011 für die EU-Kommission einen Bericht zu hormonell wirksamen Stoffen. „Leider gibt es in Deutschland kein nationales Forschungsprogramm, was mit dem in Frankreich vergleichbar ist. Es gibt wenig Initiativen. Und es ist auch im politischen Raum bisher auf der europäischen Ebene wenig zu erkennen, welche Initiativen die deutsche Regierung hier unternimmt, um die Regulierung von Endokrinen Disruptoren voranzutreiben auf Kommissions-Ebene“, so Kortenkamp gegenüber dem Deutschlandfunk.

Chemikalien wie PCB finden sie sich nahezu überall in der Natur - in der Tiefsee ebenso wie in der Arktis. Traurige Berühmtheit erlangten kanadische Eskimos, die unter einer Giftkonzentration leiden, die der von Opfern großer Chemie-Unglücke vergleichbar ist – in einer Weltgegend, in der die Substanzen nie großtechnisch eingesetzt wurden. PCB besitzen eine hohe Fettlöslichkeit und reichern sich daher in der Nahrungskette an.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Hersteller, vor allem die Firmen Monsanto und Bayer, haben die Gefahren von Polychlorierten Biphenylen jahrzehntelang vertuscht. Damit tragen sie Mitverantwortung für Umweltschäden und Tausende von Vergiftungsfällen. Es wird höchste Zeit, dass die Produzenten für die ungeheuren Sanierungs- und Behandlungskosten haften.“

Informationen zur Kampagne der CBG

[VerwG Köln] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. Januar 2016

CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen: Kommentar zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klage gegen die Betriebsgenehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen abgewiesen. Begründet wurde das Urteil mit rein formalen Umständen: der Wohnort des Klägers, Gottfried Schweitzer aus Leverkusen, läge 4,1 km von der Pipeline entfernt. Schweitzer sei daher im Fall eines Austritts von Kohlenmonoxid nicht persönlich betroffen und somit nicht klageberechtigt.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Viele hundert Menschen leben im direkten Gefahrenbereich der Pipeline - dies hat sogar der Gutachter von BAYER bestätigt. Wir sind daher enttäuscht, dass das Gericht die Umstände der Umwidmung der Leitung, die ursprünglich für harmlose Gase wie Stickstoff gebaut wurde, nicht geprüft hat. Wir fordern die Behörden auf, anlässlich des Neubaus der Rhein-Unterquerung endlich ein reguläres Genehmigungsverfahren für die vollständige Leitung durchzuführen!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der Leitung: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig. Die BAYER-Tochter Covestro kann Kohlenmonoxid dezentral in jedem Werk produzieren“, so Mimkes weiter.

ausführliche Informationen auf unserer Kampagnenseite

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[Dhünnaue] Giftmülldeponie Dhünnaue

CBG Redaktion

19. Januar 2016

Giftmülldeponie „Dhünnaue“ in Leverkusen

CBG reicht Einwendung zur Planung der A1 ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Bezirksregierung Köln eine Einwendung zum Ausbau der Autobahn A1 in Leverkusen eingereicht. Die geplante Trasse führt weit in die Giftmülldeponie Dhünnaue hinein. In der Altlast befinden sich hunderttausende Tonnen Giftmüll aus dem BAYER-Werk Leverkusen, darunter hochgefährliche Schwermetalle und Chlorverbindungen.

Die Kritik der CBG richtet sich vor allem gegen mögliche Risiken durch die Überbauung der Deponie. Das verseuchte Erdreich wurde weder abgetragen noch vollständig umschlossen. Nach unten ist die Müllkippe offen, daher müssen stündlich 750 Kubikmeter verseuchtes Wasser abgepumpt und gereinigt werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine vollständige Sicherung des Geländes auf Kosten des BAYER-Konzerns.

Bei der Erstellung der Einwendung hat die CBG mit dem BUND Leverkusen kooperiert.

=> Die vollständige Einwendung findet sich unter: http://www.cbgnetwork.org/downloads/Einwendung_BAB1_CBG.pdf

=> Weitere Informationen zur Deponie Dhünnaue finden sich auf unserer Kampagnenseite

Dhünnaue

CBG Redaktion

Durch den Neubau der Autobahn 1 in Leverkusen ergeben sich erhebliche Risiken durch die Giftmüll-Deponie Dhünnaue. Die CBG fordert seit Jahrzehnten eine vollständige Sicherung des Geländes auf Kosten von BAYER (alle Infos zur Kampagne).

Autobahn bei Leverkusen

Weitere erhebliche Bedenken an Plänen für die A1

Nach der Kritik eines Sachverständigen führt nun ein Bauingenieur erhebliche Einwände gegen die Pläne für die neue A 1 von Straßen.NRW ins Feld. Das größte Problem sieht er in der Giftmüll-Deponie, die durchkreuzt werden soll.

18. Januar 2016 -- Nach Lutz von Waldowski bringt auch sein Planungspartner Rolf Kraneis Zweifel an der Autobahnplanung vor. Acht Punkte führt der pensionierte Bauingenieur auf, nachdem er die Unterlagen durchforstet hat. Wobei er wichtige Informationen noch vermisst.

Wie seine Kollegen sieht auch Kraneis das größte Problem in der Giftmüll-Deponie, die nach dem von Straßen NRW favorisierten Plan durchkreuzt wird und den Neubau des Spaghettiknotens auf dem Deponie-Gelände erfordert. Einen Gesamtquerschnitt des Müllhaufens gebe es nicht: „Dadurch wird meines Erachtens die Gesamtsituation verschleiert“, so Kraneis in seiner am Wochenende erschienenen Stellungnahme.

Oberflächliche Verankerung
Erhebliche Einwände hat der Schlebuscher Ingenieur außerdem gegen die Idee von Straßen NRW, die neue A 1 in diesem Bereich nur oberflächlich in der Deponie zu verankern. Zwei Meter seien völlig unzureichend.

Unbefriedigend findet er, dass die detaillierten Ergebnisse der Probebohrungen nicht zum Antrag von Straßen NRW gehören. Aus diesen vier Ordnern sei mit Sicherheit einiges über den Baugrund zu schließen. Kraneis selbst konnte die Daten ansehen und interpretieren. Sein Fazit: Die Ergebnisse der Probebohrungen zeigten „sehr eindeutig, dass auf dem Deponat kein vernünftiger Gründungserfolg zu erwarten ist.“ Die von Straßen NRW ins Spiel gebrachte oberflächige Verdichtung des labilen Baugrunds reiche nicht: Selbst mit schwerem Gerät könne man von oben maximal einen Meter tief eine ausreichende Stabilität erreichen. Das wäre die Hälfte dessen, was die Planer vorhaben. Und sicher sei das Einstampfen auch nicht: Kontrollierte Werte erziele man so nicht.

Dazu komme das Eigenleben unter der Oberfläche. Dort gebe es „unkontrollierte chemische oder sonstige Zersetzungsprozesse“. Kraneis geht davon aus, dass Abfälle aus der Entwicklung der Gifte Zyklon B und E 605 der damaligen Farbenfabriken der 30er- und 40er- Jahre darunter sind.

„Dilettanz“
Die Prozesse im Innern des gigantischen Abfallhaufens änderten auch das Volumen des Baugrunds. Eine dauerhafte Tragfestigkeit und Tragfähigkeit des Unterbaus, wie sie die technischen Vorschriften für Erdbauarbeiten fordern, „sind mit dieser Dilettanz nicht zu erzielen“.

Stattdessen müssten die neuen Pfähle für die Autobahn im Bereich der Deponie genauso verankert werden wie in den sechziger Jahren: unter der Deponiesohle. Das wiederum bedeute, rund 500 000 Kubikmeter Deponat abzutragen.

Um das Gelände wieder entsprechend zu modellieren, müsse ungefähr die gleiche Menge Ersatzboden angeliefert werden. Straßen NRW geht von gut 34 000, maximal gut 68 000 Kubikmetern aus und kalkuliert die Kosten entsprechend. Aus Kraneis’ Berechnungen folgt eine Schätzung in erschreckender Dimension: Man müsse mit gut 100 Millionen Euro mehr rechnen.

Heute befasst sich der Leverkusener Stadtrat mit den Planungen. Offenbar aufgeschreckt durch die vielen, durchaus nachvollziehbaren Kritikpunkte wollen CDU, Grüne und Opladen plus die Notbremse ziehen: Für die Brücke wollen sie es bei sechs Spuren belassen – statt der geplanten zehn. Daraus würde nicht nur folgen, dass die Deponie nicht angetastet werden muss. Sondern auch, dass die drohende Mega-Stelze unnötig wäre.

[CO Leitung] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 14. Januar 2016

CO-Pipeline zwischen BAYER-Werken Dormagen und Leverkusen:

Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 19. Januar

Protestkundgebung: Dienstag, 19. Januar, ab 8.45 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz (Eingang Burgmauer)
Verhandlung:ab 9.30 Uhr, Saal 160, 1. Stock
Aktenzeichen: 14 K 2363/14

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am kommenden Dienstag über die Betriebsgenehmigung für die Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Leverkusen. Gegner der Leitung rufen zu einer Protestkundgebung am Eingang des Gerichts auf. Gottfried Schweitzer, der die Klage vor zwei Jahren eingereicht hatte, wird für Nachfragen zu Verfügung stehen.

Die Firma BAYER hatte die Pipeline bereits in den 60er Jahren gebaut und jahrzehntelang für den Transport ungefährlicher Gase wie Stickstoff und CO2 genutzt. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne Beteiligung der Öffentlichkeit für Kohlenmonoxid umgewidmet. Weder BAYER noch die Behörden erstellten damals ein worst case-Szenario für einen möglichen Bruch der Leitung. Ein Gutachter von BAYER sprach jedoch in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse (siehe unten). In diesem Abstand finden sich die zahlreiche Wohngebiete.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der Leitung. Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins: „Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid dürfen allenfalls am Ort ihrer Verwendung produziert werden Ein Transport durch dicht besiedeltes Gebiet ist nicht zu verantworten, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Die im Jahr 2001 genehmigte Umwidmung auf Kohlenmonoxid ohne ein öffentliches Genehmigungsverfahren ist verantwortungslos und in Deutschland ohne Beispiel“.

Gottfried Schweitzer und Philipp Mimkes hatten vor zwei Jahren durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln nachweisen können, dass die Leitung schwere Rostschäden aufwies. Kurz darauf leitete BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr um und kündigte den Neubau der besonders maroden Rhein-Unterquerung an. In den Antragsunterlagen für den neuen Tunnel räumt die Firma ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Mimkes weiter: „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch keinesfalls notwendig“.

Gottfried Schweitzer hatte zunächst beantragt, die Genehmigung für den Betrieb der Pipeline wegen der Rostschäden zurückzuziehen. Am 26. März 2014 lehnte die Bezirksregierung diesen Antrag ab, weswegen Schweitzer am 23. April Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichte. Das Verfahren wurde am 7. Mai 2014 unter dem Aktenzeichen 14 K 2363/14 eröffnet.

Stellungnahme Dipl. Ing. Boguschewski (BAYER)
Im Rahmen der Änderungsmitteilung aus dem Jahr 2000 wurde kein Szenario für den Austritt von CO untersucht. Weder erfolgten detaillierte Ausbreitungs-Rechnungen noch wurden die örtlichen Begebenheiten betrachtet. Einzig ein Gutachter von BAYER, Dipl.-Ing. Boguschewski, widmete sich der Frage eines Austritts von Kohlenmonoxid, wenn auch nur auf neun Zeilen (!). Doch sogar dieser kurze Absatz ist alarmierend. Der Gutachter spricht für den Fall einer Beschädigung der Leitung von einem Gefahrenbereich von bis zu 350 Metern beidseits der Trasse (Datum: 20. Juni 2000). Wörtlich heißt es:

„Aus der Nennweite 150, der Länge von ca. 10,5 km und einem Arbeitsüberdruck von ca. 12 bar ergibt sich in der Fernleitung ein Inhalt von max. ca. 2500 Nm3. Unterstellt man weiterhin ein 15-minütiges Nachströmen bei 3500 Nm3/h ergibt sich für den Fall der Intoxikation bei Freisetzung von Kohlenmonoxid unter ungünstiger atmosphärischer Turbulenzsituation lediglich eine Gefährdung im windabwärts gerichteten Sektor in einem Abstand von maximal 150-350m. Aufgrund des weitestgehend linksrheinischen Verlaufes, der vorherrschenden Windrichtung Nord-West sowie der Verlegung in unbebautem Gebiet, ist die Gefährdung durch Intoxikation bei Freisetzung von Kohlenmonoxid als gering einzuschätzen. CO ist relativ leichter als Luft.“

Im Abstand von 350m finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen. Dennoch unterblieb im weiteren Verfahren eine Untersuchung der Risiken für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Anmerkung: Der TÜV kam in einem Gutachten vom Juni 2005 zu dem Ergebnis, dass bei einem Vollbruch der Leitung bis zu 590 m auf beiden Seiten eine tödliche CO-Konzentration entstehen kann.

ausführliche Informationen zur CO-Pipeline

Bienensterben

CBG Redaktion

13. Januar 2016

Dramatische Verluste bei Insekten

Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Die Lage der Insekten in Deutschland ist angespannt: Nicht nur die Zahl der Arten, sondern auch die der Individuen hat in den vergangenen Jahren teils dramatisch abgenommen. Dieses Bild zeichneten am Mittwochmittag alle vier zu einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geladenen Experten. Eine schnelle Lösung scheint auch nicht in Sicht, denn die Ursachen sind vielfältig, lautete der Tenor der Sachverständigen.

Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU Nordrhein-Westfalen, verwies auf Daten, die der NABU gemeinsam mit Ehrenamtlichen des Entomologischen Vereins Krefeld in den vergangenen Jahrzehnten zur Artenvielfalt in NRW erhoben hatte. Demnach zeigten die Auswertungen von Malaisefallen den dramatischen Rückgang. Im Wahnbachtal bei Bonn zum Beispiel sei seit 1989 bei Großschmetterlingen ein Artenverlust von 22 Prozent und ein Individuenverlust um 56 Prozent registriert worden. Vor allem seit der Jahrtausendwende habe es einen dramatischen Rückgang gegeben. Als Ursachen kämen verschiedene Faktoren in Betracht, etwa die Fragmentierung und Zerstörung von Lebensräumen. Für den Rückgang in den vergangenen Jahren könnten aber Neonicotinoide, eine Gruppe von Insektiziden, verantwortlich seien, vermutete Tumbrinck. Hier müsse weiter geforscht werden. Aktuell gilt in der Europäischen Union ein Moratorium für Neonicotinoide, das in der Landwirtschaft unter anderem als Beizmittel genutzt wird.

Die Bedeutung von Neonicotinoiden und weiteren Pestiziden für den Artenrückgang betonte auch Teja Tscharntke, Professor für Agrarökologie an der Georg-August-Universität Göttingen. Der Pestizideeinsatz müsse dementsprechend reduziert werden. Hinzu kämen Probleme mit ausgeräumten Kulturlandschaften und Überdüngung. Der Verlust von Biodiversität habe gerade in Hinblick auf Bestäuber erheblichen Einfluss auf Wild- und Nutzpflanzen sowie auf die Nahrungsmittelproduktion. Zudem bedeutete der Insektenverlust auch, dass natürliche Gegenspieler für Schädlinge ausfielen, sagte Tscharntke.
Thomas Schmitt (Senckenberg Deutsches Entomologisches Institut Müncheberg) skizzierte den Insektenverlust systematisch. So betreffe der Rückgang Spezialisten mehr als Generalisten und große Arten mehr als kleine. Neben den auch von den anderen Sachverständigen angeführten Gründen hätten auch genetische Gründe einen „sehr starken Einfluss“, betonte Schmitt. Auch Gewässerinsekten seien betroffen. Hier fielen zum Beispiel Kleinstrukturen weg. Zudem komme auch die toxische Wirkung dessen, was auf den Felder gespritzt werden, in den Gewässern an, sagte Schmitt.

Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Halle ging auf die Folgen des Klimawandels ein. Diese seien in Hinblick auf Artenvielfalt in Deutschland von geringerer Bedeutung, da der eventuelle Verlust durch Zuwanderung anderer Arten ausgeglichen werden könne. In südlicheren Ländern sei aber von erheblichen Verlusten auszugehen. Settele regte zudem an, die Zulassungsverfahren für Pestizide und Co. auch in Hinblick auf Biodiversität auszugestalten.So würden zum Beispiel aktuelle Verfahren nicht den Effekt von nicht-tödlichen Dosen auf die Insekten und die Populationsentwicklung berücksichtigen. Diese Verfahren wären dann zwar wesentlich aufwendiger, aber das sei gerechtfertigt, sagte Settele.

ausführliche Informationen

[Belgien] Steuerflucht

CBG Redaktion

Presse Info vom 12. Januar 2016

„Steuerflucht von BAYER endlich beenden!“

EU erklärt belgisches Steuerspar-Modell für illegal / BAYER AG verlagert Milliardenbeträge nach Benelux

Die EU-Kommission hat gestern ein belgisches Steuerspar-Modell für illegal erklärt; 35 transnationale Firmen sollen insgesamt 700 Millionen Euro nachzahlen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den BAYER-Konzern zu diesem Anlass auf, die Verlagerung von Firmenteilen in Steueroasen zu unterbinden. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Steuertricks internationaler Konzerne kosten die Finanzämter jährlich viele Milliarden Euro. Die Finanzierung der Staatshaushalte wird dadurch immer mehr der lohnabhängigen Bevölkerung aufgebürdet. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen!“.

Das im Jahr 2005 eingerichtete Steuersparmodell mit dem griffigen Namen „Only in Belgium“ wandte sich speziell an multinationale Konzerne. Die Firmen konnten dadurch die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer um 50 bis 90 Prozent senken. Das belgische Finanzministerium hatte die Steuerpraxis im Januar 2015 gestoppt, als die EU-Kommission mit den ersten Ermittlungen begann.

Zwar wurden die Namen der begünstigten Firmen gestern nicht genannt. Der Leverkusener Pharma- und Agro-Konzern gehört jedoch zu den großen Nutznießern der bisherigen Regelungen. Bereits 2011 hatte BAYER die Mittel seiner in Antwerpen ansässigen Tochter-Gesellschaft auf acht Milliarden Euro verdoppelt. Hintergrund hierfür ist, dass Belgien Zinszahlungen auf das Eigenkapital gewährt, wodurch fiktive Zinsen steuerlich geltend gemacht werden können. BAYER konnte dadurch den in Belgien erzielten Gewinn von 254,8 Millionen Euro fast komplett mit nach Hause nehmen: lediglich Steuern in Höhe von 10,8 Millionen Euro fielen an, was einer Steuerquote von 4,3 Prozent entspricht. Auf Anfrage äußerte der Konzern lapidar: „BAYER nutzt wie einige andere Unternehmen das günstige makrowirtschaftliche Klima in Belgien, das durch den Abzug für Risikokapital geschaffen wurde.“

Um in den Genuss der Sonder-Konditionen zu kommen, konzentrierte der Konzern auch das firmeninterne Bank-Wesen in Belgien. Auf Nachfrage der Coordination gegen BAYER-Gefahren nannte der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers in der letztjährigen Hauptversammlung den immensen Umfang der Transaktionen: 2014 gewährte allein BAYER Antwerpen anderen Konzern-Töchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Zusätzlich gründete der Konzern in Benelux Briefkasten-Firmen wie Bayer World Investments, Bayer Capital Corporation oder Bayer Global Investments, die Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Tochtergesellschaften halten und damit die Voraussetzung für die BAYER-internen Verrechnungen schaffen. Allein aus den USA verlagerte der Konzern Firmenanteile im Wert von mehr als einer Milliarde Euro nach Benelux.

Um Druck gegen das Steuerdumping aufbauen zu können, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren die EU-weite Einführung einer länderspezifischen Berichterstattung („country by country reporting“), ein EU-weit einheitliches System zur Körperschaftssteuer-Bemessung sowie ein öffentlich einsehbares Steuer-Register.

Zudem muss der „Fremdvergleichsgrundsatz“ auf den Verhandlungstisch kommen: dieser generiert ein riesiges Potenzial an steuerlich absetzbaren Posten, indem er Transaktionen innerhalb großer Unternehmensverbünde mit Geschäften zwischen rechtlich eigenständigen Firmen gleichstellt. Nur hierdurch ist es möglich, dass sich Konzerne steuersparend in Gläubiger und Schuldner, Käufer und Verkäufer, Lizenznehmer und Lizenzgeber aufspalten können. Diese Beschäftigung mit sich selbst erfreut sich zunehmender Beliebtheit: nach Auskunft der Deutschen Bundesbank hatten bereits 1999 firmen-interne Kredite einen Anteil von 25 Prozent an allen bundesdeutschen Direktinvestitionen im Ausland.

Forderungen der CBG hier unterstützen

weitere Informationen zur Steuer-Modellen von BAYER:
=> Steuerflucht nach Belgien
=> Artikel „Im Steuer-Paradies“
=> Steuerflucht am Konzern-Sitz Leverkusen

Duogynon

CBG Redaktion

Presseinfo im Fall Duogynon
9. Januar 2016

Ein zweiter Fall Contergan?

Evtl. tausende Missbildungen durch Duogynon in den 60er und 70er Jahren? Medien und Wissenschaftler haben Einsicht in die Akten im Landesarchiv in Berlin!

Neue Dokumente, bestehend aus mehr als 7.000 Seiten, aus dem Landesarchiv in Berlin werfen ein dunkles Licht auf Schering bzw. Bayer. Der Konzern schien mehr gewusst zu haben und hat nicht gehandelt. Bis heute versucht Bayer die Ausmaße der damaligen Schering zu vertuschen. Die vertraulichen Dokumente des Pharmakonzerns sind der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich, aber Medien und Wissenschaftler können die Dokumente im Landesarchiv in Berlin einsehen. In England findet seit Herbst 2015 eine öffentliche Untersuchung statt! Bayer kann hier noch verklagt werden!

Es ist eine britische Kinderärztin, die 1967 erstmals über einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Medikament Duogynon des Arzneimittelherstellers Schering und Fehlbildungen bei Ungeborenen schreibt. Kinder kamen mit offenen Rücken, Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, deformierten Därmen oder Genitalien zur Welt. Der Verdacht, den viele Mütter der geschädigten Kinder bis heute haben: Duogynon könnte Schuld sein an ihrem Leid.

Vertrauliche Dokumente zeigen nun, dass Schering Chemicals Limited, das britische Tochterunternehmen des Berliner Pharmakonzerns Schering, damals einen externen Statistiker beauftragte, die Ergebnisse der Wissenschaftlerin zu überprüfen.

Er befand ihren Bericht für „an sich korrekt“ und riet zu weiteren Untersuchungen. Doch die Forschungsabteilung lehnte ab: „Es bestünde die Gefahr, dass eine derart ausgedehnte Studie erst recht die Aufmerksamkeit auf den Verdacht lenken und so zu unerwünschtem Aufsehen führen würde.“
André Sommer ist einer der Betroffenen, er wird 1976 mit einer Blasenekstrophie geboren, seine Harnblase ist außen am Bauch angewachsen. Heute ist er 39 Jahre alt und will wissen, was diese Fehlbildungen verursacht haben könnte. Schätzungsweise gab es europaweit Tausende Betroffene.
Die TAZ zeichnet am Wochenende anhand der Unterlagen das Psychogramm einer der einst mächtigsten Firmen der Bundesrepublik, der spätestens seit Mitte der sechziger Jahre Zweifel an ihrem Produkt bekannt waren. Die sich aber dennoch weigerte, Konsequenzen zu ziehen – vielleicht auch, weil sie gewiss sein konnte, gesetzeskonform zu handeln. Marie Lyon und Andre Sommer waren Detektive in eigener Sache im Landesarchiv in Berlin.

Duogynon war in den Sechzigern eine Innovation. Der Pharmakonzern Schering stellte es als Injektion und Dragee her. Es wurde bei Menstruationsstörungen und als hormoneller Schwangerschaftstest empfohlen – wenn die Regel nach der Einnahme des Mittels nicht einsetzte, galt die Patientin als schwanger. Zweimal klagte André Sommer als Betroffener gegen die heutige Bayer AG auf Akteneinsicht. Zweimal hat er wegen Verjährung verloren. Auch Marie Lyon ist auf der Suche nach Erklärungen. Die heute 69-Jährige brachte 1970 ihre Tochter Sarah zur Welt, deren linker Unterarm fehlt, die Finger wachsen aus dem Ellenbogen. Auch sie hatte während der Schwangerschaft Duogynon genommen.

Im Frühsommer 2015 erhalten Sommer und Lyon wegen persönlicher Betroffenheit schließlich eine Sondererlaubnis, die mehr als 7.000 Seiten mit vertraulicher Korrespondenz des Pharmakonzerns im Landesarchiv Berlin einzusehen.
„Duogynon“, sagt André Sommer, „das ist vielleicht ein zweites Contergan.“ 15 Operationen hat er heute hinter sich, allein wegen des künstlichen Harnausgangs am Bauch. Sommer will Antworten. Wann hatte Schering erstmals Hinweise darauf, dass das Medikament embryonale Fehlbildungen verursachen könnte? Und falls es sie gab: Warum nahm der Konzern das Medikament nicht früher vom Markt? Warum verbot er nicht den Einsatz als Schwangerschaftstest?

Bis heute antwortet der Hersteller nicht auf diese Fragen. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die Antworten zu erzwingen. Denn, das scheint unbestritten: Das Unternehmen hat nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Deutschland hinkte hinterher.

Doch die vertraulichen Dokumente zeigen, dass es auch intern Beunruhigung über die Wirkung von Duogynon gab. Zwei britische Schering-Mitarbeiter forderten in einem Schreiben schon 1968 weitere Untersuchungen. Ohne Erfolg. 1975, schrieb einer der beiden erneut an die Muttergesellschaft in Berlin: In den „letzten fünf Jahren hat die Arzneimittelüberwachung an Schwangeren ergeben, daß bei denen, die einen hormonalen Test gehabt hätten, ein relatives Risiko von 5:1 bestehe, ein missgebildetes Kind zu bekommen“.

Und auch als die Pillen 1978 in Großbritannien wegen Fehlbildungsgefahr schließlich vom Markt genommen werden, änderte sich in Deutschland wenig. Schering nahm für Duogynon nur die Empfehlung als Schwangerschaftstest zurück und benannte das Präparat um. Erst 1981 wurde es aus dem Handel genommen – mit der Begründung, die Behandlung mit dem Medikament sei überholt.

Infos zur Kampagne

Agrarsubventionen

CBG Redaktion

8. Januar 2016

Leverkusen: BAYER erhält die meisten EU-Agrarsubventionen

Ausgerechnet der Milliardenkonzern BAYER, gegenwärtig das teuerste Unternehmen im Aktienindex Dax, erhält die höchsten Agrarsubventionen in Leverkusen.

Nach einer Recherche des „Leverkusener Anzeigers“ gehen von den rund 600.000 Euro, die von der EU im Jahr 2014 im Bereich der Stadt vergeben wurden, allein 127.000 Euro an die Immobiliensparte Bayer Real Estate. Weitere 50.000 gingen an Bayer CropScience.

Als Quelle für die Zahlen dient eine Internetseite der in Bonn ansässigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, in der jede Firma, jeder Verein und jeder Landwirt mit Vor- und Nachname aufgeführt wird und die Höhe der Überweisungen auf den Cent genau mitgeteilt werden: www.agrar-fischerei-zahlungen.de Die Zahlen für 2015 werden erst demnächst veröffentlicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert die Zahlungen. BAYER ist weltweit der zweitgrößte Hersteller von Pestiziden und einer der zentralen Anbieter von gentechnischem Saatgut. Die von BAYER propagierte Landwirtschaft, die auf dem intensiven Einsatz von Agrochemikalien und Dünger basiert, schädigt Böden und Biodiversität irreversibel und gefährdet dadurch die Ernährungssicherheit. Der Konzern exportiert sogar Pestizide, die in Europa verboten sind.

Ursprünglich wurden die EU-Subventionen eingeführt, damit Bauern auch unter schlechten Marktbedingungen überleben sollten. Das ist seit zehn Jahren vorbei, das Geld fließt unabhängig von Produkten. Egal, ob dabei Nahrungsmittel produziert werden, oder nicht. Heute erhält jeder eine Überweisung, der unter Einhaltung bestimmter Regeln einfach nur Land bearbeitet und einen Antrag gestellt hat. Einmal mähen reicht.

Insgesamt gibt es in der Stadt Leverkusen etwa 50 Empfänger. Grob lässt sich aus der Zahlung die Größe des Landes abschätzen: 300 Euro gibt es für jeden Hektar (10 000 Quadratmeter). Land, das nicht unbedingt in Leverkusen liegen muss, denn laut dem Sprecher der Landwirtschaftskammer NRW muss das Land nicht unbedingt in der Nähe liegen, es gebe zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen Landwirte, die Geld für Felder in Holland bekämen. Aber das sei eine komplizierte Rechnung.

Ob das auch für Bayer zutrifft? Ganz genau konnte ein Bayer-Sprecher nicht aufklären, für welche Äcker die EU-Mittel geflossen sind und welche landwirtschaftlichen Arbeiten dort verrichtet werden. Der Laacher Hof spiele eine Rolle und auch Bayer Real Estate habe Versuchsfelder, auf denen es um Pflanzenschutz gehe.

[Süllhöfer] STICHWORT BAYER 01/2016

CBG Redaktion

Von BAYER ruinierter Erfinder gestorben

Die biologische Lösung

Im März 2015 ist Heinz Süllhöfer verstorben. Fast 50 Jahre seines Lebens kämpfte er gegen den Leverkusener Multi an, der sich widerrechtlich eine Erfindung von ihm angeeignet hatte. Doch BAYER brachte ihn nicht nur um die Früchte seiner Arbeit, sondern in den nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten auch um sein ganzes Hab und Gut.

Im vergangenen März starb der Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer. In seinem Leben gab es eine Zeit vor BAYER und eine Zeit nach BAYER. Nichts prägte ihn so, wie die Erfahrung, die er mit dem Konzern machen musste. „Ich schlafe seit 40 Jahren mit der Geschichte ein und wache am nächsten Morgen wieder damit auf“, sagte Heinz Süllhöfer 2008 in einem dpa-Interview.

Die Geschichte, das ist die Geschichte davon, wie ein Welt-Konzern einen jungen, aufstrebenden Erfinder um die Früchte seiner Arbeit und im nachfolgenden Rechtsstreit auch um sein ganzes Vermögen brachte. Sie begann 1965. In diesem Jahr meldete Süllhöfer eine Maschine zur Herstellung von Kunststoff-Platten zum Patent an. Anschließend nahm er Kontakt zum Leverkusener Multi auf und offerierte ihm die Neuheit. BAYERs Tochter-Firma HENNECKE vertrieb zu der Zeit zwar eine ähnliche Apparatur, aber sie konnte mit der von Süllhöfer nicht mithalten. Dementsprechend prüfte der Konzern die Offerte mit großem Interesse, um sie dann überraschenderweise aber doch abzulehnen. Wenig später sollte sich der Grund dafür herausstellen: Der Global Player hatte die Kreation des Diplom-Ingenieurs in der Zwischenzeit nachgebaut, reklamierte die Erfindung für sich und focht das Patent des Düsseldorfers an.

Und so nahm eine der längsten juristischen Auseinandersetzungen in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ihren Anfang. Der Leverkusener Multi arbeitete dabei mit allen Tricks, denn der eigentliche Rechtsweg erschien ihm nach Lage der Dinge nur wenig erfolgversprechend. „Gegen sein Patent können wir nichts unternehmen, denn wir stehen praktisch da mit patentrechtlich leeren Händen“, hieß es in einem geheimen Strategie-Papier. Der Konzern musste befürchten, dass „es bei der derzeitigen Rechtssprechung (...) durchaus möglich schien, dass Süllhöfer obsiegt, was genau das Gegenteil von dem bewirkt hätte, was wir beabsichtigen, nämlich Süllhöfer zum Schweigen zu bringen“ (siehe hier den internen Brief von BAYER).

Deshalb täuschte das Unternehmen bereits im ersten Verfahren. Es machte Süllhöfer mit Hilfe von fingierten Konstruktionszeichnungen sein geistiges Eigentum an der Kunststoffplatten-Maschine streitig und reklamierte auf diese Weise ein Vornutzungsrecht. Das Gericht stand dem Konzern dieses zu, und schon bald warf die Apparatur für die Aktiengesellschaft Millionen-Gewinne ab. Aber Süllhöfer ging gegen das Urteil vor und hatte Erfolg. Es kam zu einem Vergleich, nach dem der Konstrukteur die Nutzungsrechte für die Maschine offiziell an BAYER abtreten und im Gegenzug Lizenz-Zahlungen erhalten sollte.

Damit hätte die Geschichte eigentlich beendet sein können, aber da war der Leverkusener Multi vor. Er vergab Unterlizenzen an andere Firmen und brachte Süllhöfer auf diese Weise um sein Geld. Dem Erfinder blieb nichts anderes übrig, als erneut vor Gericht zu ziehen, um doch noch zu seinem Recht zu kommen. Immer neue Verfahren strengte Süllhöfer über die kommenden Jahrzehnte an, das letzte fand im Januar 2008 vor dem Düsseldorfer Landgericht statt. Er steckte sein ganzes Vermögen in den Rechtsstreit und verkaufte unter anderem sein 100-Betten-Hotel. Trotzdem reichte das alles nicht, um die immensen Gerichtskosten, die sich an dem Streitwert von 500 Millionen Euro bemaßen, zu decken. Auch deshalb blieb der Patentraub letztlich ungesühnt.

Den Hauptanteil daran hatte aber das perfide Vorgehen BAYERs. Da der Konzern das Vornutzungsrecht für „seine“ Kunststoffplatten-Apparatur nur mittels gefälschter Konstruktionszeichnungen erlangt hatte, besaß er gar keine Maschine, die dem Süllhöfer-Original entsprach. Deshalb machte das Unternehmen schnell eine passend. BAYERs Justiziar Joachim Strauss hegte allerdings so einige Zweifel, ob sich das als gerichtsfest erweisen würde. „Die informatorische Anhörung der ggf. als Zeugen zu benennenden HENNECKE-Mitarbeiter erweckt bei mir Zweifel, ob der Umbau der 63er DTG-Anlage wirklich entspr. der für mich nicht eindeutig zuordenbaren Werkstattzeichnungen erfolgt ist“, schreibt er in einem Memo mit „vertraulich“-Vermerk und schließt: „Die weitere Befragung/Vorbereitung unserer Zeugen auf Basis der Werkstatt-Zeichnungen halte ich für äußerst riskant“.

Aber der Jurist fand immer einen Weg für die Patent-Räuber. So ließ er beispielsweise seine Beziehungen spielen. Nach einem für Süllhöfer günstigen Urteil des Oberlandesgerichts – die Kammer hatte einen zwischen BAYER und dem Erfinder geschlossenen Vertrag wegen des Verstoßes gegen die Kartell-Bestimmungen des Artikel 85 des EWG-Vertrages für ungültig erklärt – aktivierte Joachim Strauss seine Kontakte bei der Europäischen Union, um den RichterInnen-Spruch über den Europäischen Gerichtshof zu Fall zu bringen. Zu diesem Zweck lud er in Brüssel einen Bekannten zum Essen ein, der wiederum den beim EuGH mit der Sache „Süllhöfer vs. BAYER“ betrauten Generalanwalt Johannes zu seinen Bekannten zählte. Während des Mahls überzeugte der Konzern-Justiziar seinen Intimus, dass „der Fall auch akademisch so interessant ist, dass man ihn durchaus mit einem Juristenfreund auf einer ‚Wanderung’ diskutieren kann“. Und so vertrat sich Strauss’ Spezi mit Johannes die Beine und akademisierte ein wenig. Ergebnis des Spaziergangs: Am Ende verwarf der EuGH die Sichtweise des Oberlandesgerichtes, und dem Bundesgerichtshof blieb im Folgenden kaum etwas anderes übrig, als sich diesem Votum anzuschließen. Damit nicht genug, profitierte BAYERs Advokat noch ein zweites Mal von seinem großen Freundeskreis. Zu diesem gehörte nämlich ebenso der gleichfalls mit dem Patentklau befasste Richter Gisbert Steinacker, der sich dann auch einem kleinen Freundschaftsdienst nicht verschließen mochte.

Solche Strippenziehereien und andere winkeladvokatische Züge erfüllten den Juristen mit Stolz. „Herr Strauss hat sich gegenüber seinen Kollegen in der Rechtsabteilung der BAYER AG damit gerühmt, wie überragend er in diesem Patentstreit agiert habe (...) Dies könnte ihm die Firma BAYER nie wieder gutmachen“, das berichtete ein BAYER-Beschäftigter Süllhöfers Anwalt kurz nach einer der vielen Urteilsverkündungen im Sinne des Kunststoff-Konzerns. Der Düsseldorfer Erfinder hat viele solcher Nachrichten aus dem Inneren des Unternehmens erhalten. Und dabei handelte es sich beileibe nicht nur um atmosphärische Schilderungen, sondern auch um handfestere Dinge. Immer wieder fand Heinz Süllhöfer in seinem Briefkasten anonyme Sendungen mit Dokumenten, die den Prozess-Betrug belegten und ihm so halfen, die juristische Auseinandersetzung fortzusetzen. Die Belegschaftsangehörigen der Rechtsabteilung bekamen nämlich ganz genau mit, was gespielt wurde, und empfanden das als Schurkerei. In den Begleitschreiben sprachen sie das deutlich aus. „Hoffentlich bekommen Sie endlich ihr Recht“, war da etwa zu lesen oder: „Ich habe gelesen, dass Sie wieder gegen BAYER prozessieren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, denn ich bin sicher, dass man Ihnen Unrecht getan hat.“

Auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wusste Heinz Süllhöfer hinter sich. Jahrzehntelang stand sie ihm zur Seite. Die CBG machte im Vorfeld der Verfahren Pressearbeit, stellte den Kontakt zu JournalistInnen her und veröffentlichte die dem Erfinder zugespielten Unterlagen. Für „Stichwort BAYER“-Artikel besuchten Redakteure den Ingenieur öfters in Düsseldorf-Unterrath und wühlten sich gemeinsam mit ihm durch die Berge von Prozess-Unterlagen, die fast ein ganzes Zimmer in Beschlag nahmen. 2009 brachte der Erfinder mit Hilfe der Coordination sogar einen Gegenantrag auf der BAYER-Hauptversammlung ein. „Es ist (...) an der Zeit, dass der Vorstand Süllhöfer ein Vergleichsangebot unterbreitet. Solange dies nicht geschieht, soll dem Vorstand die Entlastung verweigert werden“, hieß es darin unter anderem. Der Chemie-Multi rührte sich jedoch nicht: „Der Vorstand hält den Gegenantrag für unbegründet und hält deshalb an seinem Beschluss-Vorschlag fest“, hielt die Manager-Riege fest.

Das letzte Zusammentreffen fand 2013 statt. Wieder hatte ein Anonymus dem Erfinder brisantes Material zugespielt, wieder wollte er damit vor Gericht ziehen. Aber das scheiterte; zum Verfahren Nr. 90 in der Sache kam es nicht mehr. Schlussendlich erreichte der Leverkusener Multi so mit der Strategie, auf eine „biologische Lösung“ der Prozesse zu setzen, sein Ziel. Gesundheitlich war Süllhöfer schon lange angeschlagen; der aufreibende Kampf um sein Recht hatte Spuren hinterlassen. „Ich hatte zwei Herzinfarkte, vier Operationen, unfassbaren Stress“, klagte er bereits 2008. Und im Jahr 2015 machte sein Körper endgültig nicht mehr mit. Just in dem Jahr, in dem der Leverkusener Multi die Trennung von seinem Kunststoff-Geschäft auf den Weg brachte, verschied er. Die Öffentlichkeit nahm vom Tod des Mannes, der als Erfinder 1984 die vom Deutschen Institut für Erfindungswesen verliehene Rudolf-Diesel-Medaille erhielt und in Düsseldorf einst zu den Honoratioren zählte, kaum Notiz. von Jan Pehrke

[BAYER HV 2016] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Am 29. April fand in Köln die BAYER-Hauptversammlung statt. Auch in diesem Jahr protestierten Umweltschützer, Geschädigte und Anwohner gegen die Geschäftspolitik des Konzerns.

alle Redetexte der Kritischen Aktionär/innen

=> Aktionsbericht zu den Protesten + Foto-Impressionen

Presseberichte:
=> Leverkusener Anzeiger: Massives Sicherheitsaufkommen bei Bayer-Hauptversammlung
=> Neues Deutschland: Steuerflucht und schwindende Gewerkschaftsrechte bei BAYER
=> Umstrittene CO-Pipeline wird zum Thema auf Bayer HV
=> Leverkusener Anzeiger: CBG-Protest zur BAYER-HV
=> jW: »Bayer erfindet die Wechseljahre des Mannes«
=> Bonner Generalanzeiger: Die Schattenseite der Rendite
=> Neues Deutschland: Interview mit Axel Köhler-Schnura (CBG)
=> Leverkusener Anzeiger: Protest der CBG zur BAYER-Hauptversammlung

Gegenanträge und Presse Infos
=> Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen gefordert
=> BUND: Protest bei Bayer-Hauptversammlung gegen bienengefährdende Pestizide
=> Gegenantrag der CBG zu Steuerflucht der Bayer AG
=> Gegenantrag der CBG zu Marketing im Kindergarten
=> Pestizidverkauf in Indien: ECCHR fordert nicht-Entlastung von Bayer-Vorstand
=> BAYER: Entlassungen und Druck auf Gewerkschaften
=> Öko-Schwindel: Gegenantrag zur „Dream Production“
=> CBG legt Gegenantrag zur Vermarktung von GenSoja ein
=> Testosteron-Marketing von BAYER unverantwortlich!

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[Entlassungen] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Presse Information vom 30. März 2016

Gegenantrag zur Hauptversammlung am 29. April

BAYER: Entlassungen und Druck auf Gewerkschaften

Der Pharma-Bereich von BAYER ist mit einem jährlichen Gewinn von über vier Milliarden Euro die lukrativste Sparte des Konzerns. Trotz der hohen Profite sollen nun Entlassungen vorgenommen werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert, dass der BAYER-Vorstand seiner Verantwortung gegenüber der Belegschaft nicht gerecht wird.

Die Beschäftigten bei BAYER werden höchst ungleich behandelt: so gelten die Standortsicherungs-Vereinbarungen nur für die Belegschaft in Leverkusen, Dormagen, Krefeld, Brunsbüttel und Wuppertal, also rund 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland. Die Vereinbarungen zum Erhalt der Arbeitsplätze haben jedoch keine Gültigkeit für die Mitarbeiter/innen der GmbHs in Bitterfeld, Grenzach und anderswo.

Noch düsterer ist die Situation in den ausländischen Tochterfirmen: nachdem BAYER in den USA mehrere gewerkschaftlich organisierte Werke geschlossen hat, verfügen dort gerade einmal 5 % der Belegschaft über einen Tarifvertrag oder andere betriebliche Vereinbarungen, während es in Europa 88 % sind. In Asien ist die Situation kaum besser, dort unterliegen lediglich 15 % der Mitarbeiter/innen kollektiven Vereinbarungen. Auch die Verträge zur Standortsicherung gelten nicht. Allein in den USA waren in den vergangenen Jahren vier große BAYER-Werke mit hohem gewerkschaftlichen Organisationsgrad ganz oder in großen Teilen geschlossen worden.

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die gravierende Ungleichbehandlung innerhalb der Belegschaft von BAYER ist nicht akzeptabel. Wir fordern daher, dem Vorstand in der anstehenden Hauptversammlung die Entlastung zu verweigern.“ Köhler-Schnura hat einen entsprechenden Gegenantrag offiziell eingereicht.

Im lukrativen Pharmabereich drohen sogar Entlassungen: BAYER hat Ende 2015 angekündigt, in den kommenden drei Jahren im Werk Grenzach am Oberrhein etwa ein Drittel der derzeit 670 Arbeitsplätze zu vernichten. Leiharbeiter sind hiervon ebenso betroffen wie Beschäftigte mit befristeten und unbefristeten Verträgen. Die Abfüllung für Fertigspritzen und Injektionsflaschen in Grenzach soll bis zum Jahr 2018 komplett geschlossen werden.

BAYER hatte die Fabrik nahe der Schweizer Grenze im Jahr 2004 von ROCHE übernommen. Wie bei solchen Geschäften üblich, war sogleich von Einspar-Möglichkeiten die Rede. Ein von den Gewerkschaften gefordertes Bekenntnis zum Standort unterblieb. Zur Sicherung des Standortes mussten altgediente Mitarbeiter/innen schließlich große Verluste bei den Betriebsrenten-Ansprüchen hinnehmen.

Derzeit laufen zwischen der Werksleitung und dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Sozialplan. Um die Zahl der Entlassungen zu verringern und die übrig bleibenden Arbeitsplätze zu sichern, fordert der Betriebsrat einen Standortsicherungsvertrag sowie Investitionen zur Modernisierung der Fabrik. Diese Forderung ist zu unterstützen: der Konzern darf sich der Verantwortung für seine Mitarbeiter/innen nicht entziehen.