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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Urteil BVG] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

26. Juni 2015

Informationsfreiheitsgesetz gestärkt

Bundesverwaltungsgericht erleichtert Zugang zu Dokumenten des Bundestags / Gutachten hält Transparengesetze für möglich / Klage der CBG wird am 18. August vor dem OVG Münster verhandelt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass der Bundestag jedem Bürger Einsicht in wichtige Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes geben muss. Geklagt hatte die Redaktion der „Welt“.

Zur Anwendung kommt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Bürgern den Zugang zu amtlichen Unterlagen gewährt. Das Gericht kam nun zu der Entscheidung, dass die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht direkt der geschützten Tätigkeit der Abgeordneten zugeordnet werden können.

Die „Welt“ hatte im Jahr 2011 nach IFG die Herausgabe von Dokumenten gefordert, die der frühere Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg für seine Doktorarbeit verwendet hatte. Die Zeitung vertrat die Ansicht, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Offenlegung und Prüfung der Dokumente hatte. Nur so könne geklärt werden, ob der Bundestag im Jahr 2011 dem Verdacht von Urheberrechtsverstößen ausreichend nachgegangen ist.

Nicht durchgesetzt hat sich die Rechtsposition der Kanzlei Redeker, die auf einen Verschluss der Dokumente beharrte. Redeker ist auch der Prozessgegner der Coordination gegen BAYER-Gefahren in Bezug auf Offenlegung des Kooperationsvertrags zwischen der Uni Köln und der Bayer AG.

Die Experten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellen in zehn Fachabteilungen Gutachten zu allen möglichen Themen und liefern den Politikern eine Grundlage für ihre Arbeit. Eine Arbeit des wissenschaftlichen Dienstes hatte vor einigen Jahren festgestellt, dass Drittmittelvereinbarungen zwischen Industrie und Hochschulen einem Transparenzgebot unterliegen können. Dies sei letztlich eine politische und keine juristische Frage (siehe Auszüge unten).

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 18. August über die Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte den im Jahr 2008 geschlossenen Vertrag geprüft und eine Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz empfohlen. BAYER und die Universität Köln setzten sich jedoch über das Votum hinweg und beharren bis heute auf einer Geheimhaltung.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung hatte sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren im März 2011 entschlossen, eine Klage auf Einsichtnahme einzureichen. Diese wurde im Dezember 2012 erstinstanzlich abgewiesen. Die Richter am Verwaltungsgericht Köln hatten sich nicht die Mühe gemacht, den umstrittenen Vertrag zu lesen und waren weitgehend der Argumentation der von BAYER und Universität engagierten Kanzleien Redeker und Freshfields gefolgt. Die CBG ging daher in Berufung.

=> Dienstag,18. August, 11.30 Uhr
=> OVG Münster (Sitzungssaal II), Aegidiikirchplatz 5
=> Kundgebung vor dem OVG ab 10.30 Uhr

Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages

Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen (Auszüge)

26. Juli 2011

Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen gewinnen an Bedeutung. Um einer übermäßigen Einflussnahme auf das Handeln einer Hochschule entgegen zu wirken und größere Transparenz sicher zu stellen, käme die Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge in Betracht.

Dem Interesse an größerer Transparenz hinsichtlich der Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen könnte jedoch durch eine inhaltlich beschränkte Offenlegungspflicht begegnet werden. Eine Veröffentlichung der Fördersumme sowie der Laufzeit einer Kooperation dürfte grundsätzlich mit den Grundrechtspositionen der Beteiligten zu vereinbaren sein.

Letztlich stellt sich auch die Frage, ob und wie einer zunehmenden Einflussnahme von Unternehmen auf Hochschulen entgegengewirkt werden sollte.

Eine Veröffentlichungspflicht, die sich auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erstreckt, wäre ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG. Ein solcher Eingriff ist als Eingriff in die Berufsausübung zu werten und wäre gerechtfertigt, wenn das zu Grunde liegende Gesetz durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. (…) Im Ergebnis dürfte eine auf einzelne Vertragsdetails beschränkte Veröffentlichungspflicht (s. 5.1) mit der Berufsfreiheit vereinbar sein.

Es besteht ein öffentliches Interesse daran, Kooperationsverträge zwischen staatlichen Hochschulen und privaten Unternehmen transparenter zu gestalten. So könnten einseitige Abhängigkeiten und jeder Anschein davon vermieden werden. Jedenfalls eine auf die Summe und Laufzeit beschränkten Veröffentlichungspflicht dürfte daher mit der Vertragsfreiheit zu vereinbaren sein.

ausführliche Informationen zu dem Prozess

Plastikmüll

CBG Redaktion

25. Juni 2015

Lego: Kunststoffe aus nachhaltigen Rohstoffen

„BAYER hat Chemie-Wende bislang verschlafen“

Die Firma Lego hat angekündigt, 134 Millionen Euro in die Entwicklung „neuer, nachhaltiger Rohstoffe“ für Steine, Figuren und Verpackungen zu investieren. Hierfür sollen 100 Spezialisten eingestellt und ein eigenes Forschungszentrum eingerichtet werden. Der vollständige Umstieg auf nachhaltige Materialien soll allerdings bis zum Jahr 2030 dauern.

Mehr als 50 Jahre lang hatte Lego, größter Spielzeughersteller der Welt, mit dem Ölkonzern Shell kooperiert. Lego druckte das Shell-Logo auf Spielzeugfahnen, der Öl-Multi gab sich mit Kundengeschenken aus Lego kinderfreundlich. Auf Druck von Greenpeace hatte Lego im Oktober 2014 angekündigt, den laufenden Vertrag nicht mehr zu verlängern. Im Frühjahr 2016 wird die Kooperation beendet. Bis 2030 allerdings wird Lego die jährlich rund 60 Milliarden Einzelteile aus Erdölprodukten herstellen. Die Abfälle, die bei der Herstellungs des Kunststoffs Acrylnitril-Butadien-Styrol anfallen, werden als krebserregend, leicht entzündbar und wasserschädlich eingestuft.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Schritt von Lego hätte zwar ambitionierter sein können, geht aber immerhin in die richtige Richtung. Alle Hersteller von Plastik-Produkten sind nun aufgefordert, auf biologisch abbaubare Kunststoffe umzuschwenken. Zum einen wegen dem Ressourcen- und Klimaschutz, zum anderen wegen des wachsenden Plastikmüll-Problems. Kunststoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen produziert werden, dürfen jedoch nicht den Anbau von Nahrungsmitteln gefährden.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wirft dem BAYER-Konzern vor, die Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Endprodukte verschlafen zu haben. Im aktuellen Geschäftsbericht des Unternehmens heißt es: „Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt bei Bayer noch eine untergeordnete Rolle.“ Auch der Anteil erneuerbarer Energien liegt konzernweit bei unter einem Prozent.

Auch in Deutschland wird nachhaltiges Spielzeug angeboten - etwa auf Webseiten wie „Green4Kids“ oder „Grünes Spielzeug“. Playmobil, größter Hersteller der Branche in Deutschland, macht nach eigenen Angaben ebenfalls „Versuche mit regenerativen Rohstoffen“. Und: „Wir prüfen nachhaltige Alternativen in unserer Produktion“, sagte Vorstand Robert Benker der Süddeutschen Zeitung. Zum Einsatz kommen die nachhaltigen Materialien bei Playmobil jedoch noch selten.

ausführliche Informationen zum Thema Plastikmüll

Essure

CBG Redaktion

25. Juni 2015

Essure: US-Gesundheitsbehörde FDA untersucht BAYER-Verhütungsmittel

5000 Komplikationen und vier Todesfälle / Geschädigte sprachen in BAYER-Hauptversammlung 2014

Die Nebenwirkungen des Verhütungsmittels Essure rufen in den USA die Gesundheitsbehörde FDA auf den Plan. In einer öffentlichen Anhörung am 24. September soll nun die Sicherheit des Präparats diskutiert werden, teilte die FDA am Donnerstag mit. Die US-Gesundheitsbehörde hat seit der Zulassung des Verhütungsmittels Ende 2002 mehr als 5000 Meldungen von Komplikationen erhalten, darunter Schmerzen, Menstruationsstörungen, ungewollte Schwangerschaften, Uterus-Perforationen und auch Todesfälle. Darunter sind vier Todesfälle bei Frauen und fünf Todesfälle von Föten bei Frauen, die nach dem Einsetzen von Essure schwanger wurden. Auch mussten sich viele Betroffene die Gebärmutter entfernen lassen.

Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatten Geschädigte im April 2014 in der Hauptversammlung der BAYER AG in Köln gesprochen. Die CBG veröffentlichte auch ein Interview mit der bekannten Umweltaktivistin Erin Brockovich, die die Betroffenen unterstützt.

Der Ausschuss „Obstetrics and Gynecology Devices Panel” wird eine Empfehlung aussprechen, der die FDA üblicherweise folgt. Das könnte etwa zu einer Erweiterung der Produktinformationen um weitere Nebenwirkungen führen. Auch eine Aberkennung der Zulassung ist möglich.

Im vergangenen Oktober war in Philadelphia eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht worden. In der Klageschrift heißt es unter anderem, dass BAYER falsche Angaben zur Wirksamkeit des Präparats gemacht habe und damit die Bestimmungen der US-Aufsichtsbehörde FDA verletze.

Essure kam 2013 mit der 1,1 Milliarden Dollar teuren Übernahme der US-Firma Conceptus zu Bayer. Essure ist eine Methode zur dauerhaften Sterilisation, die von Gynäkologen ohne operativen Eingriff eingesetzt werden kann. Essure wird direkt in die Eileiter implantiert. Kunststoff-Fasern sorgen für ein starkes Wachstum des Bindegewebes, wodurch die Eileiter verschlossen werden. Das Verhütungsmittel wird in insgesamt 26 Ländern vermarktet, darunter in Kanada, Australien, einigen lateinamerikanischen und asiatischen Ländern sowie einigen Ländern in Europa.

weitere Informationen:
=> Interview Erin Brockovich
=> Klageschrift
=> Rede in Bayer Hauptversammlung
=> Artikel in der ZEIT

[OVG Münster] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Freiheit der Wissenschaft in Gefahr

Kooperation Uni Köln mit BAYER: Verhandlung am OVG Münster

=> Dienstag,18. August, 11.30 Uhr
=> OVG Münster (Sitzungssaal II), Aegidiikirchplatz 5
=> Kundgebung vor dem OVG ab 10.30 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 18. August über die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern. Die CBG ruft zur Teilnahme an der Verhandlung auf.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte den Vertrag geprüft und eine Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz empfohlen. BAYER und die Uni Köln setzten sich jedoch über das Votum hinweg. Daher ist bis heute unklar, welchen Einfluss das Unternehmen auf die Auswahl der Forschungsgebiete nimmt und ob BAYER die Publikation unerwünschter Ergebnisse verhindern kann.

Trotz der hohen Kosten hat sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren daher entschlossen, vor Gericht zu ziehen. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und erhielt bundesweite Aufmerksamkeit.

=> Hier finden Sie Presseberichte und ausführliche Infos

Mit fünfstelligen Kosten pro Instanz übersteigt das Verfahren die finanziellen Möglichkeiten der CBG. Wir bitten daher um Umterstützung:

=> leisten Sie eine einmalige Spende
=> werden Sie Fördermitglied (mtl. ab fünf Euro)
=> Spende per PayPal (auf der website oben links)

=> oder per Überweisung (Stichwort: Prozesskosten):
EthikBank, IBAN DE94830944950003199991
BIC GENODEF1ETK

Hintergrund

Das Kölner Universitätsklinikum hat im Jahr 2008 mit dem BAYER-Konzern eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Der damalige Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist". Auch sonst ist der Einfluss des Unternehmens auf die Uni groß. So ist Richard Pott, langjähriges Vorstandsmitglied von BAYER, zugleich Vorsitzender des Kölner Hochschulrats.

Die Rahmenbedingungen der Kooperation blieben bis heute geheim. Daher ist ungeklärt, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert und ob auch Forschung für ökonomisch uninteressante Krankheiten durchgeführt wird.

Gemeinsam mit Transparency International, medico international und der IPPNW forderten wir unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Offenlegung des Vertrags. Auch der AStA der Uni Köln sowie der Deutsche Hochschul-Verband unterstützen unsere Forderung. Nach unserem Verständnis muss eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung.

Der Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW hat den Vertrag geprüft und uns vollumfänglich Recht gegeben. Doch Universität und BAYER weigerten sich, dem Votum zu entsprechen – absurderweise mit der Begründung, die Freiheit der Wissenschaft schützen zu wollen. Dabei wird der wissenschaftliche Austausch gerade durch die zunehmende Abhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen ausgehebelt.

Trotz der finanziellen Unwägbarkeiten haben wir uns wegen der prinzipiellen Bedeutung entschlossen, Klage einzureichen. Diese wurde im Dezember 2012 am Verwaltungsgericht Köln erstinstanzlich abgewiesen. Der zuständige Richter hatte sich nicht die Mühe gemacht, den umstrittenen Vertrag zu lesen und war der Argumentation der von BAYER und Universität engagierten Großkanzleien (Redeker; Freshfields) gefolgt. Die CBG ging daher in Berufung.

Eylea

CBG Redaktion

15. Juni 2015, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Aflibercept bei Makulaödem nach Venenastverschluss: Kein Anhaltspunkt für Zusatznutzen

Dossier enthält keine geeigneten Daten / Hersteller selbst beansprucht keinen Zusatznutzen

Aflibercept (Handelsname Eylea) steht seit Februar 2015 auch Patientinnen und Patienten zur Verfügung, bei denen die Sehschärfe infolge eines Makulaödems nach einem Verschluss von Seitenästen der zentralen Netzhautvene (retinaler Venenastverschluss, VAV) beeinträchtigt ist. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer Dossierbewertung überprüft, ob dieser Wirkstoff gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet. Ein solcher Zusatznutzen lässt sich aus dem Dossier jedoch nicht ableiten, da es keine für die Bewertung relevanten Daten enthält.

Hersteller hält allein Vergleich mit Ranibizumab für angemessen
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Ranibizumab oder eine GRID-Lasertherapie festgelegt. Der Hersteller akzeptiert jedoch allein Ranibizumab, nicht aber die Lasertherapie.
Bislang gibt es aber keine Studie, die Aflibercept gegen Ranibizumab testete. Zwar ist eine randomisierte kontrollierte Studie für den Vergleich mit der GRID-Lasertherapie (VIBRANT) verfügbar. Hier entspricht die Studienpopulation jedoch nicht der Zulassungspopulation, d. h. Aflibercept wurde nicht so angewendet, wie es die Zulassung vorsieht.
Abgesehen davon, dass die VIBRANT-Studie deshalb für die Nutzenbewertung nicht geeignet wäre, hat sie der Hersteller auch nicht herangezogen, da er ja die GRID-Lasertherapie als Vergleichstherapie ablehnt. In der Konsequenz beansprucht er für Aflibercept auch keinen Zusatznutzen.

Bereits vierte Dossierbewertung des Wirkstoffs
Das IQWiG hat Aflibercept 2013 und 2014 bereits dreimal für Indikationen am Auge gemäß AMNOG bewertet. In allen drei Fällen waren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu dem Ergebnis gekommen, dass sich aus den Dossiers kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen ableiten lässt. Bei diesen drei Indikationen hatte der pharmazeutische Unternehmer aber jeweils reklamiert, dass sein Wirkstoff gegenüber herkömmlichen Therapien einen Vorteil biete.

G- BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Diese Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt eine Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

Poststreik

CBG Redaktion

ein Offener Brief von Axel Köhler-Schnura, Gründungs- und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren an die Deutsche Post

Datum: 10. Juni 2015

Sehr geehrte Damen & Herren,

soeben haben wir von Ihnen eine „Geschäftskunden Information“ zu den bei Ihnen stattfindenden Streiks erhalten (siehe weiter unten in dieser eMails).
Dazu stellen wir als Ihr Geschäftskunde fest: Wir haben weder Verständnis für die von Ihnen vorgenommenen Ausgliederungen noch für Ihre Haltung und Vorgehensweise in den dadurch bedingten aktuellen Auseinandersetzungen mit Ihren Beschäftigten und deren Gewerkschaft.
Sie verkehren die Realitäten: Es sind einzig Sie, die Sie den Betriebsfrieden stören. Indem Sie Arbeitsplätze vernichten, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Einkommen Ihrer Beschäftigten mindern. Und das alles gravierend und im großen Stil. Und auch nicht erst seit heute, sondern anhaltend seit Mitte der 90er Jahre.
Vor diesem Hintergrund haben Ihre Beschäftigten viel zu viel erdulden müssen und viel zu lange still gehalten.
Wir sind bei Ihnen Geschäftskunde seit Mitte der 80er Jahre. In den 90er Jahren hat es begonnen, dass in Ihren Filialen, in Ihren Postzentren und auch in Ihrem Außendienst der Arbeitsdruck unerträglich geworden ist. U.a. haben Sie fortlaufend Stellenkürzungen und Entlassungen vorgenommen, das Betriebsklima ruiniert, die Einkommen der Beschäftigten drastisch gekürzt und zudem unsägliche Überwachung eingeführt.
Im übrigen haben Sie parallel dazu auch noch Ihre Leistungen für alle KundInnen geradezu skandalös verteuert. Und sich in schamloser Weise der Daseinsfürsorge entledigt, indem Sie die postalischen Kommunikationsleistungen nicht mehr flächendeckend anbieten, sondern nur noch dort wo sie - nach Ihrer Definition wohlgemerkt (!) - profitabel sind.
Weshalb? Um Ihre Gewinne zu steigern und zu steigern und zu steigern. Nur darum ging es. Immer wieder. Und geht es auch heute. Klar, so nebenbei sind Sie auch noch Global Player geworden.
Die von Ihnen ins Feld geführte „Wettbewerbsfähigkeit“ ist vor diesem Hintergrund gegenüber der Öffentlichkeit irreführend. Es soll einzig die tatsächlichen Hintergründe und Zusammenhänge verschleiern.
Und zudem ist dieses Argument, von Ihnen gegen die Gewerkschaften eingesetzt, ein erpresserisches Totschlag-Argument. Ihm zu folgen würde bedeuten, dass die Beschäftigten am besten ihre Leistungen zum Null-Tarif erbringen. Es verleugnet und diffamiert das verbriefte Recht derjenigen, die Ihnen Ihr Geschäft überhaupt erst möglich machen, die für Sie arbeiten, Ihre Beschäftigten, auf einem angemessenen Anteil am Erlös der Produkte zu beharren.
Wir als Ihr Geschäftskunde fordern Sie also auf: Gehen Sie auf Ihre Beschäftigten und die Gewerkschaften zu, lenken Sie ein, hören Sie auf, die Ausbeutung zu eskalieren, die Öffentlichkeit irrezuführen und die Gewerkschaften zu diffamieren und zu erpressen. Gewähren Sie gerechte Löhne und gesunde Arbeitsbedingungen. Im Interesse der gesamten Gesellschaft, Ihrer Beschäftigten und Ihrer KundInnen.

Axel Köhler-Schnura
Geschäftsführer
ÖKONZEPT GmbH
Postfach 150435
40081 Düsseldorf
Fax 0211 - 26 11 220
eMail aks@oekonzept.de

Von: Kundeninformation mailto:Kundeninformation@deutschepost.de
Gesendet: Dienstag, 9. Juni 2015 17:13
An: Kundeninformation
Betreff: Post Aktuell 09.06.2015

++++ Die Deutsche Post informiert ++++ Post Aktuell

Aktuell und direkt für Geschäftskunden der Deutschen Post

Sehr geehrte Kunden der Deutschen Post,

wie Sie sicherlich den Medienberichten entnommen haben, ist nun auch die 6. Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft ohne Ergebnis geblieben und ver.di hat zu unbefristeten Streiks bei der Deutschen Post aufgerufen.
Die Gewerkschaft ver.di fordert die Abschaffung der seit Monaten tätigen Regionalgesellschaften für die Paketzustellung, in denen 6.000 Mitarbeiter nach ver.di-Tarifverträgen des Speditions- und Logistikgewerbes bezahlt werden.
Die Forderungen von ver.di gefährden nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens für Sie als Kunden. Das im Vergleich zum Markt doppelt so hohe Lohnniveau verhindert auf mittlere Sicht, dass die Deutsche Post wettbewerbsfähig bleibt. Da die ver.di-Forderungen diesen Kostennachteil dauerhaft um mindestens 300 Mio. € vergrößern würden und keinen Beitrag zu einer langfristigen Lösung bieten, haben wir diese abgelehnt.

Um die Auswirkungen des Streiks für Sie als Kunden möglichst gering zu halten, werden wir, wie auch in den vergangenen 29 Streiktagen, alles betrieblich Notwendige unternehmen, um einen möglichst reibungslosen Betrieb aufrecht zu erhalten.

Aktuelle Informationen zur Lage im Briefversand in Ihrer Region erhalten Sie auf der Internetseite: http://www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html .
Sie werden umgehend von uns informiert, sobald sich die Lage wieder normalisiert hat. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Linde
Bereichsvorstand Vertrieb Post

World Oceans Day

CBG Redaktion

Presse Info vom 8. Juni 2015

Verschmutzung durch Plastikmüll stoppen!

Heute wird der Internationale Welttag der Meere („World Oceans Day“) begangen. Die Vereinten Nationen haben in diesem Jahr die Verschmutzung der Ozeane durch Plastik zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. Auch beim gegenwärtigen G7-Gipfel steht das Thema auf der Tagesordnung.

Als einer der weltgrößten Plastik-Produzenten ist der BAYER-Konzern für die Verschmutzung der Meere mitverantwortlich. Kunststoffe von BAYER wie Polycarbonat, MDI oder TDI sind biologisch kaum abbaubar und belasten die Biosphäre über Jahrhunderte hinweg. In den Ozeanen werden die Stoffe durch Wind und Wellen klein gerieben und von Mikroorganismen, Fischen und Meeressäugern aufgenommen. Die Partikel geraten über den Fischfang auch in die menschliche Nahrung.

Ein besonders unverantwortliches Produkt von BAYER ist das Mikroplastik aus der BAYCUSAN-Reihe, das der Kosmetik-Industrie als Grundstoff dient. BAYER bietet BAYCUSAN für Haarpflegemittel, Lotionen, Hautcremes und Wimperntusche an. Zudem stellt der Multi Kleinst-Kunststoffe für Putzmitteln und Duschgel her. Da die Klärwerke nicht in der Lage sind, den Eintrag in die Gewässer zu verhindern, wurde Mikroplastik bereits in Lebensmitteln nachgewiesen.

In der BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai forderte die Coordination gegen BAYER-Gefahren einen Verkaufs-Stopp für BAYCUSAN. BAYER-Chef Marijn Dekkers bestritt jedoch, dass der Konzern Mikroplastik vertreibe. Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Kunststoffe, die auf natürlichem Weg nicht abbaubar sind, haben in Kosmetika nichts verloren. Anstatt zu diskutieren, ab welcher Partikelgröße man von „Mikroplastik“ spricht, sollte BAYER lieber wirksame Schritte zum Schutz der Meere einleiten. Hierzu gehören ein Verkaufs-Stopp für BAYCUSAN, die Entwicklung biologisch abbaubarer Kunststoffe sowie eine Umstellung der Produktion auf nachwachsende Rohstoffe“.

Die Bundesregierung teilt die Bedenken bezüglich Mikroplastik. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es kürzlich: „Die Bundesregierung kann Umweltbelastungen, ggf. auch irreversible, durch die in Kosmetikprodukten verwendeten Mikrokunststoffpartikel nicht ausschließen. Dem Vorsorgeprinzip folgend wirkt sie daher auf einen freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten hin.“ BAYER hat den Schönheitsmarkt erst vor kurzer Zeit entdeckt und will bereits in diesem Jahr Weltmarktführer unter den Mikroplastik-Zulieferern werden.

Hier bitte die Kampagne unterstützen

[BMS] MaterialScience

CBG Redaktion

Presse Information vom 2. Juni 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Ausgliederung der Kunststoff-Sparte von BAYER:

„Vorstand hat ökologischen Umbau verschlafen“

Der BAYER-Konzern hat gestern die Ausgliederung seiner Kunststoff-Produktion zum 1. September verkündet. Das neue Unternehmen soll unter dem Namen Covestro an die Börse gebracht werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wirft dem Management vor, eine Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Produkte verschlafen zu haben. Dies würde das langfristige Überleben der Sparte und den Erhalt der Arbeitsplätze gefährden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Parallel zur Energie-Wende wird es in absehbarer Zeit auch zu einer Chemie-Wende kommen. Zum einen wegen des Klimaschutzes, zum anderen wegen der schwindenden Ressourcen. Die neue Firma Covestro ist auf diesen Wandel jedoch nicht vorbereitet - noch immer basiert die Produktion dort zu über 90 % auf fossilen Rohstoffen“.

Im aktuellen Geschäftsbericht hatte das Unternehmen einräumen müssen: „Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt bei BAYER noch eine untergeordnete Rolle.“ Auch der Anteil erneuerbarer Energien lag im vergangenen Geschäftsjahr bei unter einem Prozent. Dementsprechend stagniert der CO2-Ausstoß des Konzerns seit Jahren bei über 8 Mio. Tonnen.

Hierzu Philipp Mimkes: „Langfristig wird sich BAYER einer Abkehr von der Petrochemie nicht widersetzen können. Schon heute können Dämmstoffe, Polymere, Lacke und Textilfasern in hoher Qualität aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Wir fordern eine Umstellung der Kunststoffproduktion auf erneuerbare Rohstoffe. Dies darf natürlich nicht zu Lasten des Anbaus von Nahrungsmitteln gehen.“

BAYER zählt zu den größten Herstellern von Kunststoffen wie TDI, MDI und Polycarbonat. Diese sind biologisch nicht abbaubar. Damit ist das Unternehmen auch für das wachsende Problem des Plastikmülls mitverantwortlich. Neue Anlagen von BAYER, wie die im letzten Jahr in Betrieb genommene TDI-Produktion, zementieren zudem den enormen Ressourcen-Verbrauch über Jahrzehnte hinweg.

Der Gipfel der nicht-nachhaltigen Kunststoff-Produktion ist die Herstellung von Mikroplastik, bei BAYER unter dem Markennamen Baycusan. Die winzigen Partikel werden Kosmetika, Reinigungsmitteln und Shampoos beigefügt. Da sie von Kläranlagen nicht aufgefangen werden, können die Teilchen in die Gewässer geraten. Insgesamt landen jedes Jahr rund zwanzig Millionen Tonnen Kunststoff in den Weltmeeren. Ein großer Teil wird von Mikroorganismen aufgenommen. Über den Fischfang können die Stoffe auch in die menschliche Nahrung gelangen.

Die Bundesregierung teilt die Bedenken, lehnt ein gesetzliches Verbot jedoch bislang ab. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es kürzlich: „Die Bundesregierung kann Umweltbelastungen, ggf. auch irreversible, durch die in Kosmetikprodukten verwendeten Mikrokunststoffpartikel nicht ausschließen. Dem Vorsorgeprinzip folgend wirkt sie daher auf einen freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten hin.“

Kampagne zu Mikroplastik

[SumOfUs] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

SumOfUs, Presse Information vom 27. Mai 2015

Mehr als 1 Million Stimmen gegen Bayers Bienenkiller-Klage

SumOfUs protestiert auf der Hauptversammlung der Bayer AG gegen die Produktion von bienentödlichen Insektengiften

Köln – Die Empörung über die Klage von Bayer gegen das EU-Verbot von bienentötenden Pestiziden wächst. Auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 27. Mai 2015 übergibt Wiebke Schröder von der weltweltweiten Bürgerbewegung SumOfUs eine Liste mit einer Million Unterschriften von Menschen, die gegen die Bienenkiller-Klage protestieren. Sie fordert die Verantwortlichen des Unternehmens auf, die Klage fallen zu lassen und die Produktion dieser Neonikotinoide einzustellen. Bereits vor Beginn der Versammlung macht sie gemeinsam mit Aktivisten in Bienenkostümen darauf aufmerksam, dass Bayer nach wie vor an Neonikotinoiden festhält.

Die Petition finden Sie hier: http://action.sumofus.org/de/a/bayer-bees-lawsuit-de/?sub=pr

Wiebke Schröder, SumOfUs-Campaignerin, sagt: “Unabhängige Wissenschaftler haben die sogenannten Neonikotinoide als eine Ursache für das weltweite Bienensterben bestätigt. Dass Bayer diese Gifte weiterhin herstellt, ist eine Katastrophe für das Ökosystem und die Landwirtschaft. Denn Bienen sind unverzichtbar für unsere Nahrungsmittelversorgung.”

Vor zwei Jahren hat die Europäische Union den Einsatz von zwei Bayer-Pestiziden weitgehend verboten. Wissenschaftliche Untersuchungen hatten überzeugende Belege dafür erbracht, dass diese Pestizide zum weltweiten Massensterben von Bienen beitragen.

Statt in die Erforschung von alternativen, ungefährlichen Pestiziden zu investieren, reagierte der Chemiekonzern mit einer Klage gegen die EU-Entscheidung. Ebenso klagte der Konzern gegen den BUND. Die Umweltschutzorganisation hatte die Bayer-Pestizide Calypso und Lizetan als ‚bienengefährlich’ bezeichnet. Zu Recht, wie das Landgericht Düsseldorf urteilte.

„Mehr als eine Million Menschen fordern Bayer auf, die Klage gegen das EU-Verbot fallen zu lassen„, sagt Wiebke Schröder. „Wie groß muss die öffentliche Entrüstung noch werden, bis Bayer endlich einlenkt?“

Kein Wunder, dass sich so viele Menschen für den Schutz der Bienen einsetzen: Diese Insekten bestäuben rund 80 Prozent der Kulturpflanzen. Jedes dritte pflanzliche Nahrungsmittel, ist beim Anbau auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Es geht deshalb um mehr als ein Insekt, es geht um das Überleben der Menschheit.

SumOfUs kämpft bei der weltweiten Kampagne zur Rettung der Bienen an vorderster Front. Der Einsatz von zehntausenden SumOfUs-Mitgliedern hat zu dem öffentlichen Druck beigetragen, der die Baumarktkette Lowe's erst vor einigen Wochen zu einem Verkaufsstopp bienengefährdender Pestizide bewegt hat.

Medienkontakt:
Wiebke Schröder, SumOfUs Campaignerin, 01631617155, wiebke@sumofus.org

Über SumOfUs.org:
SumOfUs ist eine weltweite Bewegung von fast 6 Millionen Verbraucher/innen, Arbeitnehmer/innen und Aktionär/innen, die gemeinsam ihre Stimme gegen die zunehmende Macht von Großkonzernen erheben und sich für eine nachhaltige und gerechte Weltwirtschaft einsetzen.

[Plastikmüll] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Mai 2015

BAYER Hauptversammlung: Protest gegen Plastikmüll

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert anlässlich der heutigen Hauptversammlung der BAYER AG gegen die Verschmutzung der Ozeane durch Plastikmüll. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden mit einem „Meer“ aus blauen Stoffbahnen mit darauf schwimmendem Kunststoffmüll begrüßt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert in Gegenanträgen zur heutigen BAYER-Hauptversammlung, den Vorstand nicht zu entlasten. Aus Protest gegen die Mitverantwortung des Konzerns für die Verschmutzung von Flüssen und Meeren hat die CBG am Eingang der Kölner Messehallen ein „Meer“ mit darauf schwimmendem Plastikmüll aufgebaut.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Auch in der Amtszeit von Marijn Dekkers wurde die Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Endprodukte verschlafen. BAYER ist somit für die wachsende Belastung der Gewässer mit Plastikmüll mitverantwortlich. Der Gipfel der nicht-nachhaltigen Produktion ist der Verkauf von Mikroplastik, das von den Kläranlagen nicht aufgefangen werden kann und das sich in kürzester Zeit in der Nahrungskette findet.“

Jedes Jahr gelangen rund zwanzig Millionen Tonnen Kunststoff in die Weltmeere. Da die meisten Kunststoffe biologisch kaum abbaubar sind, gefährden sie die Umwelt über Jahrhunderte hinweg. BAYER gehört sowohl im Bereich Polyurethan als auch bei Polycarbonaten zu den weltweit größten Herstellern.

Mikroplastik von BAYER („Baycusan“) findet sich unter anderem in Kosmetika und Putzmitteln - früher wurden hierfür zerkleinerte Fruchtkerne eingesetzt. In Bier, Milch, Mineralwasser und Honig wurde Mikroplastik bereits nachgewiesen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Maßnahmen, um die Gefahr einzudämmen. Kunststoffe müssen so weit wie möglich durch biologisch abbaubare Stoffe ersetzt werden, der Verkauf von Mikroplastik muss eingestellt werden. Der Verein verlangt zudem eine Umkehr der Beweislast: Nicht Behörden oder die Verbraucher/innen müssen die Gefährlichkeit eines Stoffes beweisen, sondern die Produzenten dessen Ungefährlichkeit.

In der heutigen Hauptversammlung werden mindestens zwanzig Wortbeiträge zu den Kehrseiten der Geschäftspolitik gehalten. Themen dabei sind unter anderem Steuerflucht, Gentechnik, gefährliche Pestizide, Kontrazeptiva mit erhöhtem Nebenwirkungsprofil sowie die Risiken des Gerinnungshemmers Xarelto.

=> alle Infos zur Hauptversammlung
=> Plastikmüll: Forderungen hier unterschreiben

[BlackRock] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Presse Information vom 26. Mai 2015

morgige Hauptversammlung der Bayer AG

Kritik an Steuerflucht und intransparenter Aktionärs-Struktur

Dr. Werner Rügemer, Experte für Steuerflucht und globale Kapitalstrukturen, kritisiert die mangelnde Transparenz der Aktionärsstruktur von BAYER. In dem 340-seitigen Geschäftsbericht des Konzerns wird kein einziger Anteilseigner genannt. „Warum werden die Eigentümer und damit die wichtigsten Gewinner des Unternehmens versteckt?“, so Rügemer.

Besondere Fragen wirft das Engagement des Großaktionärs BlackRock auf. BlackRock hat seine BAYER-Aktien auf sechs Gesellschaften verteilt. Diese haben ihren Sitz in Steueroasen wie Jersey oder den Cayman Islands und halten zum Teil dieselben Aktien. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht – Bafin – verhängte im März eine Rekordbuße von 3,25 Millionen Euro gegen BlackRock. Grund hierfür waren unrichtige und verspätete Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile. Rügemer weiter: „BlackRock mindert seine Steuern in Staaten wie Deutschland und den USA, von deren Infrastruktur BlackRock als Miteigentümer von Produktionsstätten profitiert. Wie beurteilt dies der Vorstand von BAYER dieses Vorgehen?“.

Werner Rügemer kritisiert auch die wiederholte Beauftragung der Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s durch BAYER. BlackRock ist Miteigentümer der Agenturen; eine unabhängige Bewertung sei daher nicht gegeben.

hier finden Sie die vollständige Rede

[Jadelle] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Pressemitteilung

Gen-ethisches Netzwerk e.V.
glokal e.V.
BUKO Pharma-Kampagne
Fachgebiet Entwicklungspolitik und Postkoloniale Studien der Universität Kassel

Das Verhütungsimplantat Jadelle von Bayer HealthCare:

Protest gegen bevölkerungspolitisch motivierte Vermarktungsoffensive

Köln, 26. Mai 2015: Anlässlich der Aktionärs-Hauptversammlung von Bayer morgen (27. Mai) protestieren Nichtregierungsorganisationen und ein Kasseler Hochschulfachgebiet gegen die weltweite Vermarktungsoffensive des Konzerns mit dem Hormonimplantat Jadelle. Die Organisationen, die mit eigenen Redebeiträgen auf der Hauptversammlung präsent sein werden, kritisieren häufige Nebenwirkungen und eine Unterordnung reproduktiver Gesundheitsbelange unter bevölkerungspolitische Ziele. Sie fordern einen Stopp der Vermarktung von Jadelle im Rahmen bevölkerungspolitischer Programme.

Derzeit nutzt das Pharmaunternehmen Bayer HealthCare das Revival bevölkerungspolitischer Ziele in der Entwicklungspolitik, um das Verhütungsimplantat Jadelle weltweit massiv zu verbreiten. Unter dem Namen Jadelle Access Program bietet der Konzern seit 2012 das fünf Jahre wirksame Hormonimplantat verbilligt an die Entwicklungsprogramme an, im Tausch für eine Abnahmegarantie von 27 Millionen Implantaten innerhalb von sechs Jahren. Zielgruppe sind insbesondere Frauen in denjenigen ländlichen Regionen Afrikas, in denen es keine oder kaum medizinische Infrastruktur gibt.

Nebenwirkungen wie lang anhaltende oder ausbleibende Blutungen, Migräne, Gewichtsabnahme oder -zunahme, Depressionen und Haarausfall treten klinischen Studien zufolge sehr häufig oder häufig auf. Das Herausoperieren des in den Oberarm eingenähten Implantats erfordert ausgebildetes medizinisches Personal und ist oftmals mit Komplikationen verbunden. Gegen das nahezu identische Vorläuferprodukt Norplant gab es deswegen in den 1990er Jahren weltweite Proteste von Frauengesundheitsorganisationen sowie erfolgreiche Entschädigungsklagen.

Besonders problematisch ist, so Daniel Bendix von glokal e.V., dass „Jadelle derzeit gerade da verbreitet wird, wo Frauen sich nicht angemessen zu Nebenwirkungen beraten oder die Implantate jederzeit wieder herausoperieren lassen können. Dies ist die explizite Zielgruppe des Jadelle Access Program.“

Susanne Schultz vom Gen-ethischen Netzwerk kritisiert die Unterordnung von Gesundheitsanliegen unter bevölkerungspolitische Ziele. „Bayer profitiert davon, dass aktuelle Bevölkerungsprogramme darauf abzielen, die Geburtenraten in afrikanischen Ländern zu senken und die Zahl der Nutzerinnen moderner Verhütungsmethoden zu steigern. Gesundheit und Handlungsspielräume der Nutzerinnen geraten ins Hintertreffen.“ Die koordinierte Protestaktion wendet sich damit nicht nur an Bayer HealthCare, sondern auch an die deutsche Bundesregierung.

Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat 2013 Bevölkerungspolitik zu seinem „Querschnittsthema“ deklariert und unterstützt die Verbreitung der Verhütungsimplantate. Auch kooperiert das BMZ im Rahmen bevölkerungspolitischer Tagungen und Projekte mit Bayer HealthCare.

weitere Informationen:

Susanne Schultz/Daniel Bendix 2015: Weniger Kinder statt bessere Versorgung? EZ-Projekte zunehmend bevölkerungspolitisch ausgerichtet in: Pharma-Brief Nr. 4-5, S. 3-6,
http://www.bukopharma.de/uploads/file/Pharma-Brief/Einzelseiten/Phbf2014_04-05_BMZ_Bevoelkerungspolitik_S_3-6.pdf

Daniel Bendix/Susanne Schultz 2013: Implantierte Verhütung. In: Gen-ethischer Informationsdienst, Nr. 217, 17-19; online: http://gen-ethisches-netzwerk.de/gid/217/susanne/implantierte-verh%C3%BCtung

BUKO Pharma-Kampagne 2013: Verhütungsimplantate für die Frau von Welt? Wie ein zweifelhaftes Mittel mit öffentlicher Hilfe vermarktet wird. In: Pharma-Brief Nr. 7, S. 3-5; online unter
http://www.bukopharma.de/uploads/file/Pharma-Brief/Phbf2013_07.pdf

[Glyphosat] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 26. Mai 2015

Appell an die Bayer AG: Glyphosat und Glufosinat freiwillig vom Markt nehmen

Anlässlich der Hauptversammlung der Bayer AG fordern die Agrar Koordination, die Coordination gegen Bayer Gefahren und das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. den Konzern auf, die Produktion von Glyphosat und Glufosinat einzustellen. Wissenschaftlichen Studien zufolge kann Glufosinat Missbildungen hervorrufen und die Fortpflanzung schädigen. Auch im Fall von Glyphosat weisen wissenschaftliche Studien auf gravierende Gesundheitsgefahren hin. Die Substanz kann Fehlbildungen verursachen und wird von einem Expertengremium der WHO-Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.

„BAYER sollte Konsequenzen aus der Einschätzung der Krebsforschungsinstitution der WHO ziehen. Es ist unverantwortlich, das wahrscheinlich krebserregende Glyphosat weiter zu vermarkten. Selbstverständlich erwarten wir auch von den politischen Entscheidungsträgern in der EU, sich für ein Verbot von Glyphosat einzusetzen“, erläutert Julia Sievers-Langer von der Agrar Koordination die Forderung, Glyphosat vom Markt zu nehmen.

Die Diskussion um Glyphosat ist hoch aktuell. Im Laufe dieses Jahres sollen VertreterInnen aller Mitgliedsstaaten im EU-Ausschuss „Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel“ über die weitere Zulassung von Glyphosat nach 2015 entscheiden. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Risikobewertung, die von vier deutschen Behörden durchgeführt wurde. „Die humantoxische Risikobewertung zu Glyphosat durch das zuständige BfR ist nicht nachvollziehbar und sollte grundlegend von unabhängigen Wissenschaftlern überprüft werden. Die Einschätzung, dass Glyphosat nicht humantoxisch sei, missachtet die Ergebnisse zahlreicher wissenschaftlicher Studien“, kritisiert Julia Sievers-Langer.

Der im Vergleich zu Glyphosat wenig beachtete Fall des Pestizidwirkstoffes Glufosinat verdeutlicht ebenfalls grundlegende Probleme des Pestizidzulassungssystems in Europa. Obwohl die EU-Kommission bereits im November 2013 in einer Verordnung bestätigt hat, dass von dem Wirkstoff Glufosinat ein hohes Risiko für Säugetiere und Arthropoden (Gliederfüßler) ausgehe, bleibt der Wirkstoff nach wie vor bis September 2017 auf dem EU-Markt. „Es ist ein politischer Skandal, dass Glufosinat trotz der wissenschaftlichen Erkenntnisse über ökologische Schäden und schwerwiegende Gesundheitsgefahren weiter in der EU angewendet werden darf. Ein moralischer Skandal ist es, dass Bayer sich zum Ziel gesetzt hat, die Produktion von Glufosinat weltweit zu verdoppeln“ äußert sich Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

„Glufosinat zählt zu den hoch gefährlichen Pestizidwirkstoffen. Vor dem Hintergrund der Einstufung von Glufosinat als reproduktionstoxisch, ist die Beteuerung von BAYER, dass Glufosinat bei verantwortungsvoller und vorschriftsmäßiger Anwendung sicher für Mensch und Umwelt sei, zynisch – besonders im Hinblick auf den Einsatz von Pestiziden unter Armutsbedingungen“ so Susan Haffmans vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

„In Asien, Afrika und Südamerika werden oft selbst minimale Schutzvorkehrungen nicht eingehalten und die AnwenderInnen nicht angemessen über Risiken und Anwendungsbestimmungen aufgeklärt. Daran konnten auch die vielen Programme zur ´sicheren Pestizidanwendung´ nichts ändern“, erläutert Julia Sievers-Langer.

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

20. Mai 2015

Protest gegen Kohlenmonoxid-Pipeline

Kläger Heinz-Josef Muhr verstorben

Heinz-Josef Muhr, Landwirt aus Monheim am Rhein, ist verstorben. Muhr war einer der prominentesten Gegner der CO-Pipeline der Bayer AG zwischen den Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

Die Pipelinetrasse verläuft quer durch Muhrs Ackerland und in etwa parallel zur A 59. Durch seine Klage gegen die Enteignung seines Grundstücks wurde er überregional bekannt und zu einer Galionsfigur des Widerstandes. Muhr war bereits für den Bau der A 59 enteignet worden.

Die Beerdigung findet am 27. Mai 2015, also am Tag der BAYER-Aktionärsversammlung, statt. In seinem Sinne wird es vor und in der Versammlung erneut Protestaktionen und kritische Redebeiträge zur Kohlenmonoxidleitung geben. Unter anderem hat sich Dieter Donner, Sprecher der Pipeline-Initiativen, angekündigt.

Die Klage gegen die Enteignung wird von Muhrs Frau und weiteren Erben fortgeführt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat schon früh Spenden für die Prozesse gesammelt und wird Muhr in ehrendem Gedenken behalten.

Informationen zur CO Pipeline

[Uni Mainz] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Seit 7 Jahren verweigert die Uni Köln die Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit Bayer (siehe Kampagne), obwohl der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung verfügt hatte. Nun beruft sich die Uni Mainz in einem ähnlichen Fall auf die Kölner Blockadehaltung.
Der Artikel beruht auf Recherchen einer Studentin. Das entsprechende Kapitel ihrer Masterarbeit finden Sie hier.

19. Mai 2015, die tageszeitung

Mauern bis in den Gerichtssaal

GEHEIM Die Uni Mainz ignoriert das Informationsfreiheitsgesetz und will Verträge mit dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim nicht offenlegen

MAINZ taz | Nach sechs Monaten Briefwechselgefecht ist klar: Die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz wird ohne Richterspruch keine Informationen zu ihrem wohl wichtigsten privaten Kooperationspartner preisgeben. Eine Studentin wollte wissen, welche Verträge die Universität mit dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim geschlossen hatte. Die Hochschule verweigerte die Auskunft, selbst als Edgar Wagner, der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, sie dazu aufforderte. Das zeigen Unterlagen, die der taz vorliegen.

Die Hochschule lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen: Denn per Landesgesetz ist sie dazu verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Das regelt das seit 2009 geltende Informationsfreiheitsgesetz. Die Uni versuchte jedoch, die Antragstellerin mit einem Trick abzuspeisen: Forschung und Lehre seien von der Auskunftspflicht ausgenommen, argumentierte die Hochschule, weil sie keine „Verwaltungstätigkeiten“ darstellten. Sie berief sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln - obwohl das in Nordrhein-Westfalen liegt und dort andere Gesetze gelten. „Diese Auffassung geht fehl“, urteilte der daraufhin eingeschaltete Datenschutzbeauftragte Wagner. Der weitere Briefwechsel und auch ein Treffen Wagners mit der Hochschulleitung führten zu keiner Annäherung. Die Studentin müsste vor Gericht ziehen, um ihr Auskunftsrecht durchzusetzen. Doch warum mauert die Hochschule so?

Vor zwei Jahren erhielt die Universität Mainz 50 Millionen Euro von der Boehringer Ingelheim Stiftung. Mit dem Geld soll der Fachbereich Lebenswissenschaften ausgebaut werden. Seit 2011 unterstützt die Stiftung die Hochschule bereits mit 100 Millionen, um das Institut für Molekulare Biologie (IMB) aufzubauen. Dort wird laut Institutswebsite Genforschung betrieben, „mit dem Potential, auch in der Medizin angewendet zu werden“. Sprich: Das Institut forscht dort, womit der formell von der Stiftung getrennte Konzern sein Geld verdient - an der Entwicklung möglicher Arzneistoffe. 2,1 Milliarden Euro Gewinn hat der Pharmariese 2014 erzielt und acht Zulassungen für neue Impfstoffe erwirkt. Für die Entwicklung neuer Arzneistoffe gab das Unternehmen im vergangenen Jahr 2,7 Milliarden Euro aus. Bei der Entwicklung spielt der Wissenstransfer mit der Wissenschaft eine große Rolle. Am Wiener Forschungsinstitut für Molekulare Pathologie (IMP) betreiben 200 WissenschaftlerInnen Grundlagenforschung im Auftrag des Pharmakonzerns. Die dort entwickelten Patente können von Boehringer Ingelheim verwertet werden.

Bestehen möglicherweise ähnliche Vereinbarungen mit der Universität Mainz? Abwegig ist die Vermutung nicht. Denn die Forschung am Mainzer Institut für Molekulare Biologie könnte etwa bei der Krebstherapie Fortschritte erzielen: Ob man eine durch Krankheit veränderte Zelle wieder zu einer gesunden zurückprogrammieren kann, daran wird am IMB geforscht.

Zudem gibt es eine personelle Nähe zwischen Konzern, Stiftung und Hochschulgremien. Andreas Barner ist Vorstandschef des Pharmakonzerns und gleichzeitig Chef des Forschungs- und Entwicklungsressorts. Auch ist er Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Boehringer Ingelheim Stiftung, die der Universität Mainz bereits mehr als 150 Millionen Euro spendete, um die „pharmazeutische Wissenschaft“ zu fördern. Und: Barner ist Vorsitzender des Hochschulrats der Universität Mainz. Ein Gremium, das die „Profilbildung sowie ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit“ sicherstellen soll.

Bei der Eröffnung des gestifteten Molekular-Instituts 2011 waren sich Konzernvorstand Barner, Hochschulrektor Georg Krausch, Ministerpräsident Kurt Beck sowie Wissenschaftsministerin Doris Ahnen einig, dass der Wissenschaftsstandort Mainz dank der Boehringer Ingelheim Stiftung zum international bedeutenden Zentrum für molekulare Medizin aufsteigen werde.

Welche Verträge unterhält die Hochschule mit dem Arzneimittelhersteller? In welchem Verhältnis stehen sie zu den 150 Millionen, die die Stiftung ihnen schenkte? Datenschützer Wagner bedauert, dass sich Hochschulen der Transparenz entziehen wollen. Derzeit erarbeitet das rot-grüne Regierungskabinett ein neues Transparenzgesetz. Das soll Hochschulen zur Auskunft über Drittmittel verpflichten. Dann müsste die Uni Mainz auch ohne Gerichtsverfahren ihre Verträge offenlegen.
RALF PAULI

Xarelto

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. Mai 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bundestag: Anfrage zu Gefahren neuer Gerinnungshemmer (NOAKs)

„Regierung verharmlost Risiken von XARELTO“

Im Jahr 2014 erhielt das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) 1.996 Meldungen über unerwünschte Arznei-Wirkungen des Gerinnungshemmers XARELTO. Darunter waren – zumeist nach schweren Blutungen – 161 Todesfälle. Ein alarmierender Befund, auch wenn dem BfArM zufolge ein Kausalzusammenhang im Einzelfall nicht immer belegt ist.

Die Bundesregierung hingegen verharmlost in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei die Risiken des Präparats. Das mit der Beantwortung beauftragte Bundesgesundheitsministerium spricht weiterhin „von einer derzeit positiven Nutzen/Risiko-Relation“ und sieht keinen Handlungsbedarf. Auch die Tatsache, dass es zu XARELTO im Gegensatz zur Standard-Therapie mit Marcumar kein Gegenmittel gibt, um Blutungen zu stoppen, ist für die Regierung kein Anlass zur Beunruhigung.

Selbst die negative Einschätzung der Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), wonach XARELTO und andere neue Gerinnungshemmer (NOAKs) gegenüber älteren Präparaten keine Therapie-Vorteile bieten, kann die Große Koalition nicht von ihrem Standpunkt abbringen. Zu dem Urteil des AkdÄ-Vorsitzenden Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, das von der Firma BAYER verkaufte Präparat verdanke seinen Erfolg nur dem aggressiven Marketing, liegen dem Ministerium „keine belastbaren Informationen vor“. Nicht einmal die hohen Kosten von 100,50 Euro im Monat gegenüber 4,80 Euro bei Marcumar lassen die Regierung auf Distanz zu dem Gerinnungshemmer gehen.

„Für die meisten Patientinnen und Patienten besitzen die neuen Gerinnungshemmer keinen Zusatznutzen gegenüber bewährten Präparaten. Wer trotz des Gefährdungspotenzials und der hohen Kosten zu Medikamenten wie XARELTO hält, der kapituliert vor der Macht der Pharma-Industrie“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Im Jahr 2008 hatten die Kosten für Gerinnungshemmer noch bei insgesamt 68 Millionen Euro gelegen. Im vergangenen Jahr verzehnfachten sich die Gesamtkosten auf gut 675 Millionen Euro. Auch Krankenkassen wie die TK monieren deshalb die medizinisch nicht gerechtfertigten Verschreibungszahlen.

Die Internistin Dr. Sigrid Süßmeyer pflichtet Mimkes bei: „Die Bundesregierung hat die Tragweite des Problems offenbar nicht verstanden. Etwa zehn Prozent aller Personen über 80 Jahren leiden unter Vorhofflimmern, allein in Deutschland ca. eine Million Menschen. Sie alle benötigen zur Schlaganfallprophylaxe einen Gerinnungshemmer. Die Industrie macht keinen Hehl daraus, dass die NOAKs hierfür als neuer Standard durchgedrückt werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Risiken banalisiert und verharmlost.“

Dr. Süßmeyer verweist auf schlechte Erfahrungen, die sie in ihrer Praxis mit XARELTO gemacht hat. Neun von 14 PatientInnen erlitten Blutungen, einer verstarb. Mit Vitamin-K-Antagonisten gab es diese extremen Probleme nicht. „Seit über 20 Jahren behandele ich mit Marcumar ohne diese Flut von Komplikationen“, so Dr. Süßmeyer weiter. Die Ärztin fordert ein industrie-unabhängiges Register zur sicheren Erfassung der Nebenwirkungen von Marcumar und von neuen Gerinnungshemmern wie XARELTO oder PRADAXA. Zudem verlangt sie spezielle Verträglichkeitsstudien mit älteren PatientInnen, da bei dieser Gruppe das Blutungsrisiko am höchsten ist.

weitere Informationen:
=> Die Antwort der Bundesregierung
=> weitere Informationen zu Xarelto

[Yasmin] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 12. Mai 2015
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Geschädigte fordern Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen

Proteste in Bayer-Hauptversammlung am 27. Mai / 1,9 Milliarden Dollar Entschädigung in den USA / auch in Deutschland Klagen anhängig

Antibaby-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben ein deutlich höheres Risikopotenzial als ältere Präparate. Geschädigte Frauen, die ein Verbot der Produktgruppe fordern, kündigten heute Proteste zur Hauptversammlung der Bayer AG am 27. Mai an.

Felicitas Rohrer, Mitgründerin der Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG): „Uns werden laufend neue Erkrankungen und Todesfälle gemeldet. Dennoch mauert Bayer weiter und verharmlost die Gefahren der Pillen. Wir werden dem Vorstand zeigen, dass man uns nicht mundtot machen kann. Bayer muss Verantwortung für all die Todesfälle und Erkrankungen übernehmen und drospirenonhaltige Pillen endlich vom Markt nehmen!“. An der Versammlung in den Kölner Messehallen nehmen neben Vorstand und Aufsichtsrat rund 4.000 AktionärInnen teil.

Felicitas Rohrer hatte nach Einnahme der Antibabypille Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitten und war bereits klinisch tot. Nur dank glücklicher Umstände konnte ihr Leben gerettet werden. Sie erlitt jedoch dauerhafte Schäden. Rohrer hat zusammen mit anderen Betroffenen rechtliche Schritte gegen Bayer eingereicht. Weitere Klagen sind in Frankreich, den Niederlanden, den USA, Kanada, Israel und Australien anhängig.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „In den USA hat Bayer bereits Entschädigungen in Höhe von 1,9 Milliarden Dollar leisten müssen. Mit einem Verkaufs-Stopp ist jedoch nicht zu rechnen, solange die Zahlungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen. Eine zynische Rechnung!“. Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro. Mimkes fordert auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und den Berufsverband der Frauenärzte auf, vor den erhöhten Gefahren von Pillen der 3. und 4. Generation zu warnen.

Von Pillen wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle geht Studien zufolge ein zwei- bis dreifaches Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu Pillen der 2. Generation aus. Das Marketing der Hersteller Bayer bzw der Bayer-Tochterfirma Jenapharm wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Geworben wird in erster Linie mit Versprechungen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“, auf die erhöhten Gefahren hingegen wird nicht eingegangen. Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt.

Seit Einführung von Yasmin und Yasminelle sind 28 Todesfälle beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) gemeldet worden, die in Zusammenhang mit den Pillen gebracht werden. In Frankreich werden die Kosten drospirenon-haltiger Pillen inzwischen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. In Großbritannien, den Benelux-Ländern, Dänemark und Norwegen warnen die Gesundheitsbehörden vor den erhöhten Risiken. Auch das BfArM warnt seit Jahren vor den Gefahren der Produktgruppe, plädierte bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) für eine Überarbeitung der Leitlinien und spricht sich für eine bessere Aufklärung der Patientinnen aus.

weitere Informationen:
=> website der Selbsthilfegruppe
=> Kampagne der Coordination

Gerne stehen wir für Rückfragen zu Verfügung – auch vor und während der Bayer Hauptversammlung: 0176 81127987

Angriff website

CBG Redaktion

Presse Information vom 8. Mai 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

homepage mit Schadsoftware infiziert / Verein stellt Strafanzeige

Angriff auf website der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Die homepage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist gehackt und mit Schadsoftware infiziert worden. Der Angriff wurde in der vergangenen Woche vom Provider 1&1 entdeckt. Im Ergebnis hatte die CBG mehrere Tage lang keinen Zugang zu ihren eigenen Daten. Die Schadsoftware konnte inzwischen lokalisiert, gesichert und vollständig gelöscht werden. Der Anwalt der Coordination gegen BAYER-Gefahren kündigte Strafanzeige gegen unbekannt an.

Die Schadsoftware war über einen passwortgeschützten FTP-Zugang hochgeladen worden, der zuvor offenbar ausspioniert wurde. Die CBG fordert vom Provider - bislang vergeblich – die Herausgabe der entsprechenden FTP-Logs. Aus diesen gehen der Zeitpunkt, die übertragenen Dateien und die IP-Adresse(n) des Angreifers hervor. Die CBG erwartet von 1&1 die umgehende Herausgabe der Dateien und wird die Forderung notfalls anwaltlich unterstützen lassen.

Unklar ist, ob es sich um einen zufälligen Angriff handelt oder ob die Seite CBGnetwork.org gezielt infiziert wurde. Auch der Zweck des Angriffs ist bislang nicht bekannt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 37 Jahren mit der Kehrseite der Geschäftspolitik des Chemie- und Pharmaunternehmens BAYER. In der Geschichte der CBG gab es immer wieder Angriffe auf Büros und EDV-Anlagen. Im Frühjahr 2012 beispielsweise war in kurzer Folge dreimal in die Büro- und Wohnräume des Vorstandsmitglieds Axel Köhler-Schnura eingebrochen worden. Hierbei wurden gezielt Datenträger entwendet, die mit der politischen Arbeit von Köhler-Schnura im Zusammenhang standen. Nach damaliger Aussage der Kripo erscheint ein Zusammenhang zwischen den Einbrüchen und konzernkritischen Kampagnen plausibel.

Zur Finanzierung des aktuellen Verfahrens bittet die Coordination gegen BAYER-Gefahren um Spenden.

[BPA] Bisphenol A

CBG Redaktion

Endlich: NRW fordert ein Verbot von Bisphenol A in Lebensmittel-Verpackungen und Trinkflaschen nach französischem und kanadischem Vorbild. Zu den größten Produzenten gehört auch BAYER. Die Coordination fordert seit den 90er Jahren entsprechende Verbote (mehr Infos).

6. Mai 2015; Umweltministerium NRW

Minister Remmel: „Bisphenol A ist eine unsichtbare, krankmachende Gefahr im Alltag“ - NRW fordert auf Verbraucherschutzministerkonferenz Verbot von hormonähnlichem Stoff in Lebensmittelkontaktmaterialien

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, Bisphenol A (BPA) für die Herstellung von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, zu verbieten. Das soll nicht nur für Verpackungsmaterialien von Lebensmitteln gelten, sondern auch für Trinkbecher und Brotdosen aus Plastik. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück in dieser Woche wird NRW dazu gemeinsam mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag stellen. „Bisphenol A ist eine unsichtbare Gefahr und kann krank machen. Es ist eine aktive Substanz, die als Umwelthormon schon in kleinsten Mengen auf den menschlichen Körper wirken kann. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen solche hormonell wirksamen Stoffe in Alltagsgegenständen verboten werden. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, gegen die Verwendung von hormonell wirksamen Substanzen endlich schneller vorzugehen und als ersten Schritt Bisphenol A für Produkte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, kurzfristig zu verbieten. In einem zweiten Schritt brauchen wir eine bundesweite Minimierungsstrategie, damit BPA auch in Kassenbons und anderen Alltagsgegenständen verboten wird“, fordert Verbraucherschutzminister Johannes Remmel im Vorfeld der Fachministerkonferenz.

BPA – Ein Umwelthormon mit derzeit noch nicht abschätzbaren gesundheitlichen Auswirkungen
Bisphenol A ist ein Umwelthormon, das als endokrin aktive Substanz im menschlichen Körper wie ein Hormon wirken kann. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können diese Stoffe prinzipiell auf alle hormonabhängigen Prozesse, insbesondere auf die Entwicklung von Organismen, einwirken. Schon geringste Mengen reichen aus, um das menschliche Hormonsystem negativ zu beeinflussen. So kann das Umwelthormon die Fortpflanzung beeinflussen und zu Störungen der Fruchtbarkeit von Männern und Frauen führen. Denn BPA wirkt auf den menschlichen Hormonhaushalt ähnlich wie das weibliche Geschlechtshormon. Das geschieht in einem schleichenden unmerklichen Prozess und kann schlimmstenfalls unfruchtbar machen. Untersuchungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zeigen, dass Bisphenol A die Wirkung der weiblichen Sexualhormone verstärkt, die der männlichen Sexualhormone und der Schilddrüsenhormone jedoch hemmt. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weist außerdem in einer Stellungnahme darauf hin, dass Bisphenol A die Gehirnentwicklung von Ungeborenen und Kleinkindern schädigen kann. Die EFSA wertete über 450 Studien zu potenziellen Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit BPA aus. Dabei ermittelte sie schädliche Wirkungen für Leber und Nieren und stellte Auswirkungen auf die Brustdrüsen fest. Bisphenol A steht demnach ebenfalls im Verdacht Erkrankungen des Herzkreislauf- und Nervensystems auszulösen.
Bisphenol A kann sich auch in der Umwelt anreichern und in seiner hormonähnlichen Wirkung auch andere Lebewesen schädigen. Verschiedene Studien, die die amerikanische Umweltbehörde EPA zusammengefasst hat, zeigen, dass sich BPA auch auf das hormonell gesteuerte Fortpflanzungssystem von Tieren auswirkt. So können Fische beispielsweise verweiblichen, wenn sie Stoffe aufnehmen, die das weibliche Sexualhormon aktivieren. Auch das Umweltbundesamt (UBA) sieht Grund zur Besorgnis. Aktuell gebe es deutliche Wissenslücken und Unsicherheiten hinsichtlich der Gesundheitsrisiken von Bisphenol A. Das UBA spricht sich daher dafür aus, vorsorgend tätig zu werden und empfiehlt Bisphenol A für bestimmte Produkte zu verbieten.

Frankreich verbietet BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bereits 2006 eine Risikobewertung für Bisphenol A veröffentlicht. Im Januar 2015 hat sie den Wert für die tägliche tolerierbare Aufnahmemenge für Bisphenol A noch einmal deutlich verschärft. Die EFSA setzte den Wert von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 herunter. Sie geht zwar nicht von einer konkreten Gesundheitsgefahr aus, erklärte aber, dass eine belastbare Datengrundlage fehlen würde und eine gesundheitliche Gefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausgeschlossen werden könne. Das BfR begrüßte die Neubewertung. Anderen europäische Ländern ist die EU-Bewertung schon lange zu unsicher, der Grenzwert geht ihnen nicht weit genug. So hat Dänemark bereits 2010 ein Verbot für alle Gegenstände erlassen, die Bisphenol A freisetzen können und von Kindern benutzt werden, etwa Trinkflaschen oder -becher. Frankreich hat als erstes EU-Land seit Januar 2015 aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes sämtliche Produkte, die BPA enthalten und mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gesetzlich verboten. „Das ist ein deutliches Zeichen. Frankreich hat mit diesem Verbot den richtigen ersten Schritt getan, Deutschland muss nun folgen“, forderte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Die unsichtbare Gefahr
Bisphenol A ist in Europa einer der meistproduzierten Stoffe - mehr als eine Million Tonnen werden davon im Jahr hergestellt. BPA steckt als Grundstoff für harte Kunststoffe und Harze in zahlreichen Alltagsprodukten. Oftmals kommen diese auch mit Lebensmitteln in Kontakt, wie etwa Getränke- und Konservendosen, Plastikbecher und -teller, Mikrowellen- und Kochgeschirr oder Behälter für Wasserspender. Wir nehmen Bisphenol A vor allem über Lebensmittel auf. Für Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gibt es deshalb Vorschriften, wieviel BPA sich maximal herauslösen darf. Damit werden Grenzwerte festgelegt, welche Menge des Stoffes beispielsweise über einen Plastikbecher in den Speichel oder von der Beschichtung einer Konservendose in ein Lebensmittel gelangen darf. Bisphenol A wird darüber hinaus auch bei der Herstellung von Thermopapier wie Quittungen, Bankauszügen oder Kaufbelegen im Supermarkt verwendet. Aus diesem Papier löst sich das BPA sehr leicht heraus und kann auch über die Haut aufgenommen werden. Dieser Aufnahmepfad ist wissenschaftlich noch nicht ausreichend untersucht. Während Bisphenol A für die Herstellung von Babyflaschen bereits seit 2011 EU-weit verboten ist, so ist es in vielen Kinderspielzeugen noch immer enthalten, so zum Beispiel in Scheiben von Spielzeugautos. „Babyfläschchen, die Bisphenol A enthalten, sind aus gutem Grund seit Jahren verboten. Aber dieses Verbot muss weiter gefasst werden. Ob in der Brotdose für das Pausenbrot, in der Konservendose, der CD-Hülle oder dem Kassenbon, die gesundheitlichen Gefahren unserer Plastik-Konsumwelt lauern überall. Davor müssen wir Verbraucherinnen und Verbraucher schützen“, so Minister Remmel.

Mögliche Gesundheitsgefahr im Niedrigdosis-Bereich
Bisphenol A kann auch bereits in sehr geringen Mengen, im so genannten Niedrigdosis-Bereich, gesundheitsgefährdend für den Menschen sein. Das BfR weist darauf hin, dass im Hinblick auf Niedrigdosis-Effekte des Stoffes großer Forschungsbedarf besteht. Verbraucherschutzminister Remmel sieht deshalb Handlungsbedarf: „Wir wissen, dass BPA den Menschen krank machen kann. Wir können nicht ausschließen, dass der Stoff auch in sehr geringen Mengen unterhalb der Nachweisgrenzen freigesetzt wird. Davor müssen wir Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.“

Xarelto

CBG Redaktion

4. Mai 2015

Gerinnungshemmer

TK: Neue Blutverdünner zu oft verschrieben

Die Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert, dass unverhältnismäßig viele Patienten mit neuen oralen Antikoagulazien (NOAK) behandelt werden. Der Bestandsmarktreport der TK zeigt auf, dass die Mehrheit der Patienten mit Vorhofflimmern nicht zunächst auf die etablierten Wirkstoffe, den Vitamin-K-Antagonisten, sondern gleich auf NOAK eingestellt wurden. Laut Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und den aktuellen Leitlinien sollten Ärzte die NOAK jedoch nur verordnen, wenn eine Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten nicht möglich ist, betont die TK.

Laut AkdÄ sollten NOAK nur verschrieben werden, wenn Patienten mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon schwer einzustellen sind oder ein erhöhtes Risiko von Interaktionen unter Vitamin-K-Antagonisten vorliegt, so die TK. Ebenso seien NOAK der Arzneimittelkommission zufolge einzusetzen, wenn die regelmäßige Kontrolle des INR-Wertes des Patienten schwierig ist.

Diesen Leitlinien stehen die Daten der Verschreibungen gegenüber, die der TK vorliegen. „Die NOAK haben in den meisten Fällen keine Vorteile für die Patienten, trotzdem wurden 2014 fast doppelt so viele Tagesdosen verschrieben wie im Vorjahr“, so Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK.
Mit Dabigatran (Pradaxa), Rivaroxaban (Xarelto) und Apixaban (Eliquis) stehen drei NOAK zur Verfügung, die in den Indikationen Thromboseprophylaxe und Vorhofflimmern zugelassen sind. Um eine belastbare Aussage über den Zusatznutzen eines Vertreters der Wirkstoffgruppe gegenüber den Vitamin-K-Antagonisten zu treffen, mangele es derzeit an direkten Vergleichsstudien, so die TK.

Allerdings seien sämtliche NOAK deutlich teurer als die Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten, wie die Bestandsmarktstudie der TK ergab. Eine Tagestherapie mit Vitamin-K-Antagonisten koste 0,20 Euro, während die Kosten einer Tagestherapie mit NOAK bei 3,00 Euro liegen.

Die Ausgaben der Krankenkassen für Blutgerinnungshemmer sind mit dem Markteintritt der NOAK in den zurückliegenden Jahren sprunghaft angestiegen. 2008 lagen die Kosten für die Antikoagulanzien nach Angaben der Bundesregierung noch bei insgesamt gut 68 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr haben sich die Gesamtkosten auf gut 675 Millionen Euro erhöht.

Die Linksfraktion kritisierte den hohen Verbrauch ebenfalls und verwies auf den AkdÄ-Vorsitzenden Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, der die hohen Verschreibungszahlen auf ein „exorbitantes Marketing“ für die NOAK zurückführte. Zudem gebe es Fortbildungsveranstaltungen, in denen „so genannte Meinungsführer mit Interessenkonflikten auftreten und durch ihre Aussagen ganz wesentlich ein unkritisches Verordnungsverhalten fördern“, zitiert die Linksfraktion Ludwig.

Schreiben der TK an Ärzte, die überwiegend NOAKs verschreiben

Seit 2008 stehen mit Dabigatran (Pradaxa®) und Rivaroxaban (Xarelto®)
neue Therapieoptionen zur oralen Antikoagulation (NOAK) zur Verfügung, im
Jahr 2011 kam Apixaban (Eliquis®) dazu. Alle wurden zunächst in der Indikation
Thromboseprophylaxe angeboten, danach auch in der Indikation Vorhofflimmern.
Entsprechend der Empfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft (AkdÄ) und der aktuellen Leitlinien sollten die NOAK nur für Patienten
verordnet werden, die mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon
(z. B. Marcumar®) schwer einzustellen sind, ein erhöhtes Risiko von Interaktionen
unter Vitamin-K-Antagonisten aufweisen oder für die die regelmäßige
Kontrolle des INR-Wertes schwierig ist. Die klassischen Vitamin-K-Antagonisten
sind also nach wie vor der Standard zur oralen Antikoagulation in
den für sie zugelassenen Indikationen.

Unsere Arzneimitteldaten lassen den Rückschluss zu, dass unverhältnismäßig
viele Patienten mit NOAK behandelt werden. Wir verzeichnen seit der
Markteinführung der NOAK einen kontinuierlichen Anstieg der Verordnungen:
2014 wurden fast doppelt so viele Tagesdosen verschrieben wie im Vorjahr.
Dabei haben die neuen Medikamente in den meisten Fällen keine Vorteile für
die Patienten, verursachen aber deutlich höhere Kosten. So kostet eine tägliche
Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten etwa 0,20 Euro, die Tagestherapie
mit NOAK hingegen weit über 3,00 Euro.

Wir bitten Sie deshalb unter Berücksichtigung der Fachinformationen, der
Leitlinien und der Empfehlungen der AkdÄ auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise
zu achten. Das kommt nicht nur den gesetzlich Versicherten zu
Gute, sondern birgt auch erhebliche Einsparpotenziale für Ihr Arzneimittel-
Verordnungsvolumen.

In Kooperation mit der Universität Bremen bieten wir Ihnen eine telefonische
Beratung durch unabhängige Arzneimittelexperten an: Zur Vereinbarung
eines Rückrufs rufen Sie uns einfach an unter 0800 - 285 85 80 52 (gebührenfrei
innerhalb Deutschlands). Oder teilen Sie uns Ihren Terminwunsch in
einer E-Mail an arzneimittelreport@tk.de mit.

1 http:www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/TE/LF/index.html
2 http:
www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/053-011.html
3 http://www.degam.de/files/Inhalte/Leitlinien-Inhalte/Dokumente/S1-Handlungsempfehlung/S1-
HE_NOAK_Langfassung.pdf

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