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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Energiewende

CBG Redaktion

Presse Info vom 13. November 2015

Manfred Schneider (RWE), Werner Wenning (Eon):

„BAYER-Manager vergeigen Energiewende“

Nach der gestrigen Bekanntgabe der Geschäftszahlen von RWE rutschten die Aktien des Konzerns erneut um acht Prozent ab. Seit Anfang des Jahres hat die Firma damit mehr als die Hälfte ihres Werts verloren. Noch schlimmer erwischte es den Versorger Eon, der für die ersten drei Quartale einen Rekordverlust von 5,6 Milliarden Euro präsentieren musste.

Beide Unternehmen haben den Umstieg auf regenerative Energien jahrzehntelang nach Kräften blockiert. Zu allem Übel versuchte Eon auch noch, den Steuerzahler/innen die Folgekosten des Atomgeschäfts aufzubürden, was die Regierung nur mit einer Gesetzesänderung verhindern konnte. Viel Unmut richtet sich daher gegen die Vorstandsvorsitzenden, Johannes Teyssen bei Eon und Peter Terium bei RWE. So schreibt die Süddeutsche Zeitung, „beide werden es nicht mehr schaffen, den Konzernen aus dem Morast zu helfen.“ Mit dem Umbruch des Energiemarkts seien die „Manager der Stromdinos überfordert“.

Für den Blindflug der beiden Unternehmen sind aber auch die Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Wenning (Eon) und Manfred Schneider (RWE) verantwortlich, denn der Aufsichtsrat beruft den Vorstand und wird bei Strategie-Entscheidungen eingebunden. Wenning und Schneider waren zuvor Vorstandsvorsitzende des BAYER-Konzerns, der bei der Strom- und Wärmeproduktion eng mit RWE zusammenarbeitet.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Werner Wenning und Manfred Schneider haben es bereits bei BAYER versäumt, eine ökologische Wende einzuleiten. Der CO2-Ausstoß von BAYER liegt seit Jahren bei über 8 Millionen Tonnen, während der Anteil der regenerativen Energie beim selbst erzeugten Strom weniger als 1% beträgt. Es verwundert daher nicht, dass Wenning und Schneider mit den Herausforderungen der Energiewende überfordert sind“.

Die Produktion bei BAYER basiert fast vollständig auf Öl, Gas und Kohle. Im aktuellen Geschäftsbericht musste die Firma einräumen, dass der „Einsatz nachwachsender Rohstoffe noch eine untergeordnete Rolle“ spielt. Mimkes kommentiert: „Das Geschäftsmodell von Chemie- und Energiewirtschaft gründete sich jahrzehntelang auf fossile Rohstoffe. In absehbarer Zeit wird es jedoch parallel zur Energiewende auch zu einer Chemiewende kommen - zum einen wegen der Klimaschutz-Anforderungen, zum anderen wegen der schwindenden Ressourcen. BAYER und die neue Plastik-Tochter COVESTRO sind auf diesen Wandel schlecht vorbereitet. Dabei können Dämmstoffe, Polymere, Lacke oder Textilfasern schon heute in hoher Qualität aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.“

[Leverkusen] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

10. November 2015
Presse Info zur heutigen Informationsveranstaltung der PR-Agentur Johanssen + Kretschmer in Leverkusen

CO-Pipeline von Leverkusen nach Dormagen schließen!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die geplante Rheinunterquerung der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Leverkusen und Dormagen nicht zu genehmigen. Der sogenannte Düker ist Teil einer 50 Jahre alten Leitung, die jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen verwendet wurde. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline für giftiges Kohlenmonoxid umgewidmet – ein einmaliger Fall in Deutschland!
Erst durch eine Akteneinsicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren bei der Bezirksregierung Köln erfuhr die Öffentlichkeit, dass die Leitung unter dem Rhein schwere Schäden aufwies. Kurz darauf leitete BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr um und kündigte den Neubau des Dükers an.
Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde! Sogar ein Gutachter von BAYER spricht in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse. In diesem Abstand finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.
BAYER räumt in den Antragsunterlagen ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Aus unserer Sicht ist ein solches Risiko untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in Dormagen und Leverkusen auch nicht notwendig.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der gesamten CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen und hat eine Einwendung gegen das Projekt eingereicht. Die CBG kritisiert, dass für den Düker ein einfaches Plangenehmigungsverfahren gewählt wurde. Ein reguläres Genehmigungsverfahren müsste die gesamte Leitung von Dormagen bis Leverkusen umfassen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.
Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Für ergebnisoffene Diskussionen stehen wir gerne zu Verfügung, nicht aber für Alibi-Veranstaltungen zur Akzeptanzförderung. Statt eine PR-Agentur zu engagieren sollte die Bezirksregierung lieber ein reguläres Genehmigungsverfahren durchführen!“.
Dipl.-Ing. Bernhard Wening, Sachverständiger für Gasleitungen und bis 2012 „Leiter Qualität und Regelsetzung“ bei RWE, ergänzt: „Die damalige Umwidmung der Kohlendioxid-Leitung auf den Transport von Kohlenmonoxid ohne umfangreiche Sicherheitsvorgaben halte ich für äußerst unsachgemäß. Gefahrstoffe wie CO sollten nur im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden“.

weitere Informationen finden Sie hier

[ARD] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. November 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Todkrank durch die Pille? Frauen kämpfen gegen BAYER

ARD, die story, 22.45 – 23.30 Uhr: http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/todkrank-durch-die-pille-114.html

Anlässlich der heutigen Ausstrahlung der ARD-Dokumentation „Todkrank durch die Pille? Frauen kämpfen gegen BAYER“ fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ein Verbot von Antibaby-Pillen mit erhöhtem Gefahrenpotential. In dem Film wird der Leidensweg von Felicitas Rohrer aus Bad Säckingen geschildert, die nach Einnahme des Präparats Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitt und nur dank glücklicher Umstände überlebte.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Von Pillen mit dem Hormon Drospirenon gehen deutlich höhere Risiken aus als von älteren Präparaten. Es ist ein Skandal, dass die Firma BAYER den Verkauf fortführt und damit vermeidbare Schädigungen und Todesfälle in Kauf nimmt.“ Studien zufolge geht von Präparaten wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle im Vergleich zu Pillen der 2. Generation ein verdoppeltes Embolie- und Thromboserisiko aus.

Felicitas Rohrer klagt als erste Betroffene in Deutschland gegen BAYER. Das Landgericht Waldshut-Tiengen eröffnet den Prozess am 17. Dezember. In den USA hat der Konzern bereits Entschädigungen in Höhe von zwei Milliarden Dollar an Drospirenon-Opfer geleistet.

Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren sprach Frau Rohrer mehrfach in der Hauptversammlung des Konzerns. Der BAYER-Vorstand ging jedoch weder auf ihre Gesprächsangebote noch auf die Forderung nach einem Verbot der Produktgruppe ein. Die Proteste in der Versammlung werden auch in der ARD-Dokumentation gezeigt.

Drospirenonhaltige Präparate galten lange als meistverkaufte Antibaby-Pillen der Welt. BAYER machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro.

Das Marketing des Konzerns wendet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Im Vordergrund stehen dabei Versprechungen wie ein angeblicher „Figurbonus“ und „wirkt gegen Akne“; auf die erhöhten Gefahren wird nicht eingegangen. Auch die website Pille.com wird von dem Konzern betrieben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingegen warnt seit Jahren vor den Gefahren der Produktgruppe und spricht sich für eine bessere Aufklärung der Patientinnen aus.

weitere Informationen zur Kampagne

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CBG Redaktion
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[Leverkusen] Steuerflucht

CBG Redaktion

3. November 2015

Steuerflucht der BAYER AG

Leverkusen: pro Kopf nur 10% der Gewerbesteuern von Düsseldorf

Im Leverkusener Stadtrat beschrieb der Stadtkämmerer Frank Stein gestern die schwierige Finanzlage der Stadt. Ziel bleibe der Haushaltsausgleich im Jahr 2018. Bis 2021 müsse das Land jedoch über 70 Millionen Euro zuschießen.

Hauptproblem bleiben die „nur noch homöopathischen Gewerbesteuereinnahmen“ der Stadt, wie Stein es ausdrückte. Nach dem desaströsen Einbruch dieser vormaligen Haupteinnahmequelle in den vergangenen drei Jahren, in denen die bekannten Großunternehmen Standortentscheidungen gegen Leverkusen trafen und legale Steueroptimierungsinstrumente exzessiv nutzten, liegen die Gewerbesteuereinnahmen der vormals prosperierenden Großstadt auf dem Niveau einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde.

Im Ergebnis nimmt Leverkusen pro Kopf nur ein Zehntel (!) der Gewerbesteuern von Düsseldorf ein. Selbst die klamme Millionenstadt Köln nimmt pro Einwohner den achtfachen Betrag ein (siehe Grafik). Nach Angaben von Stein führt die Stadt Leverkusen gegenwärtig Gespräche mit „verschiedenen relevanten Steuerzahlern“ – gemeint sind wohl in erster Linie BAYER, LANXESS und COVESTRO.

Besserung ist jedoch nicht in Sicht. Im Fall von BAYER etwa besitzen holländische und belgische Briefkasten-Firmen wie BAYER WOLRD INVESTMENTS Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Gesellschaften des Unternehmens und senken dadurch die Steuerlast. Auch Kreditgeschäfte werden über Benelux geführt: allein BAYER-Antwerpen gewährte im vergangenen Jahr anderen Konzerntöchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Leverkusen, immerhin Stammsitz des wertvollsten DAX-Konzerns, darbt dank solcher Tricks schon seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil BAYER weniger Gewerbesteuern überwies und manchmal – wie 1999, 2001, 2003 und 2004 – auch gar keine.

Die letzte Hiobsbotschaft erreichte Leverkusen im Zusammenhang mit der Übernahme der Sparte für nicht-verschreibungspflichtige Produkte vom US-Unternehmen MERCK. „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen“, verlautbarte der Konzern bei der Bekanntgabe des Deals. Im September 2014 gab die Firma dem Stadtkämmerer Frank Stein die genaue Größe bekannt. Stein musste als Synergie-Defekt nicht nur „Einbrüche im zweistelligen Millionen-Bereich“ hinnehmen, sondern für die beiden letzten Jahre auch noch Gewerbesteuer-Einnahmen rückerstatten. Gerade einmal 60 Millionen Euro Gewerbesteuer wird die Kommune in diesem Jahr einnehmen, 1990 war es noch mehr als doppelt so viel.

weitere Informationen:
=> Steuerflucht aus Leverkusen
=> Artikel „Im Steuer-Paradies“

[ZDF] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Frontal 21, ZDF, ab 21 Uhr

Riskante Verhütung: Antibabypillen unter Verdacht

Das ZDF berichtet heute Abend ab 21 Uhr über Antibabypillen von BAYER, die das Hormon Drospirenon enthalten. Der Beitrag enthält u. a. ein Interview mit Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Auch die Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter kommt zu Wort: http://www.zdf.de/frontal-21/riskante-verhuetung-antibabypillen-unter-verdacht-40808790.html

Die Einnahme neuerer Kontrazeptiva wie Yaz, Yasminelle und Yasmin ist mit einem vergrößerten Thrombose- und Embolie-Risiko verbunden. Immer wieder kommt es zu schweren Zwischenfällen und Todesfällen. In den Werbekampagnen von BAYER werden die Risiken jedoch mit keinem Wort erwähnt. Das Marketing zielt speziell auf Anwendungen wie Akne-Behandlung und Gewichtsregulierung ab.

BAYER machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 768 Millionen Euro. In den USA hat der Konzern bereits 2 Milliarden Dollar Entschädigungen an Geschädigte geleistet; dort sind noch Tausende von Klagen anhängig.

Am 17. Dezember wird am Landgericht Waldshut-Tiengen der erste deutsche Prozess gegen BAYER eröffnet. Klägerin ist Felicitas Rohrer aus Bad Säckingen, die nach der Einnahme des Präparats Yasminelle eine schwere Lungenembolie erlitt und nur dank glücklicher Umstände überlebte.

Infos zur Kampagne der Coordination

National Geographic

CBG Redaktion

Presse Info vom 29. Oktober 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Online-Spiel gemeinsam vorgestellt:

„Kooperation mit BAYER gefährdet Glaubwürdigkeit von National Geographic“

In einem Offenen Brief an den Präsidenten der National Geographic Society in Washington, Gary Knell, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren eine Beendigung der Kooperation mit dem BAYER-Konzern. Durch die Zusammenarbeit mit einem Umweltzerstörer werde die Glaubwürdigkeit von National Geographic beschädigt. Die Organisation hatte in der vergangenen Woche zusammen mit BAYER CropScience das Online-Spiel Top Crop präsentiert, das sich mit den „komplexen Problemen beim Anbau von Nahrungsmitteln für eine wachsende Weltbevölkerung“ befasst.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER ist der zweitgrößte Hersteller von Pestiziden und einer der zentralen Anbieter von gentechnischem Saatgut. Die von BAYER propagierte Landwirtschaft, die auf dem intensiven Einsatz von Agrochemikalien und Dünger basiert, schädigt Böden und Biodiversität irreversibel und gefährdet dadurch die Ernährungssicherheit. National Geographic sollte sich nicht dafür hergeben, Geld aus der Portokasse von BAYER anzunehmen und damit zum „Greenwashing“ des Konzerns beizutragen.“

In dem Schreiben erinnert die CBG daran, dass die Lobbyist/innen von BAYER fast alle Umweltschutzinitiativen bekämpften – vom Kyoto-Protokoll über die EU-Pestizidgesetzgebung bis hin zum europäischen Chemikalienrecht REACH. Gerade die Agrar-Sparte von BAYER führt zu zahlreichen Umweltproblemen: Pestizide aus der Substanzklasse der Neonicotinoide sind für das weltweite Bienensterben mitverantwortlich. Der massenhafte Einsatz von Herbiziden wie Glufosinat und Glyphosat, die in Kombination mit genverändertem Saatgut eingesetzt werden, kann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Hochgefährliche Insektizide verursachen immer wieder – oftmals tödliche – Vergiftungen.

BAYER initiierte in den vergangenen Jahren Dutzende von Kooperationen mit Umweltorganisationen und Fachgesellschaften – insbesondere in Bereichen, in denen der Konzern in der Kritik steht. Bereits vor zehn Jahren war die deutsche Sektion von National Geographic wegen der Zusammenarbeit mit dem Leverkusener Unternehmen in die Kritik geraten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren führt derzeit eine Kampagne für ein Verbot von GenSoja. BAYER hatte im vergangenen Jahr unter dem Namen „Credenz“ eine Soja-Produktlinie vorgestellt, die gegen die Herbizide Glyphosat und Glufosinat immun ist. Durch die riesigen Plantagen werden Wälder, Brachflächen und kleinbäuerliche Betriebe verdrängt, vor allem in Südamerika. Die Ernte dient jedoch nicht der Versorgung der örtlichen Bevölkerung, sondern wird fast vollständig exportiert. Grund hierfür ist die große Soja-Nachfrage der Massentierhalter in Europa und den USA.

weitere Informationen:
=> der Brief an National Geographic im Wortlaut
=> Schreiben von Umweltverbänden aus dem Jahr 2005
=> Kampagne zu GenSoja

[Klimaschutz] „Schmerzpunkt“ BAYER-Werk

CBG Redaktion

Pilgerweg für Klimagerechtigkeit macht Halt in Leverkusen

Der Ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit startete am 13. September in Flensburg und wird am 28. November Paris erreichen. Bei der Abschluss-Veranstaltung während der Klimakonferenz in Paris kommen Pilger und Aktivisten aus der ganzen Welt zusammen.

Auf den 1.470 Kilometern werden positive Beispiele für Klimagerechtigkeit besucht, z.B. ein Gemeindehaus im Passivhaus-Standard. Auch sogenannte Schmerzpunkte, wo „weitere intensive Bemühungen zum Klimaschutz nötig sind“, werden angesteuert. Durch Workshops und politische Aktionen entlang des Weges soll ein Bewusstsein für Klimagerechtigkeit geschaffen werden.

Am heutigen Mittwoch machte der Pilgerweg Halt am Leverkusener BAYER-Werk. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren informierte die rund 80 Pilgerinnen und Pilger über den Treibhausgas-Ausstoß des Konzerns.

Zwar äußert BAYER auf seiner homepage, dass „im Mittelpunkt unserer Umweltpolitik derzeit das Engagement für den Klimaschutz steht“. Tatsächlich aber liegen die CO2-Emissionen des Konzerns bei über 8 Millionen Tonnen und bleiben seit Jahren fast unverändert. Weiterhin basiert die Produktion zum größten Teil auf fossilen Rohstoffen. In der jüngsten Hauptversammlung musste der Konzern gar einräumen, dass bei der selbst erzeugten Energie der regenerative Anteil bei weniger als einem Prozent liegt.

Mimkes erläuterte in dem Beitrag, dass BAYER über seine Lobby-Verbände sowohl das Verbot von FCKW als auch das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz bekämpfte. Zudem wurde der Handel mit Emissionsrechten durch das Lobbying von BASF, BAYER und VCI (Verband der Chemischen Industrie) derart verwässert, dass das Instrument vollkommen wirkungslos blieb. Jahrelang plante BAYER den Bau neuer Kohlekraftwerke in den Werken Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen; diese wurden nur wegen des Siegeszugs erneuerbarer Energien nicht realisiert.

Mimkes abschließend: „Die Erfolge im Klimaschutz mussten mühsam gegen den Widerstand der Industrie erkämpft werden. Den Versprechen und Selbstverpflichtungserklärungen der Unternehmen sollten wir daher nicht trauen. Stattdessen müssen wir weiter öffentlichen Druck für mehr Klimagerechtigkeit ausüben!“. Die Pilgerinnen und Pilger erreichten am Nachmittag die Kölner Innenstadt.

weitere Informationen zum Klima-Ausstoß von BAYER

Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Oktober 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Monopolkommission schlägt bis zu 5 Jahren Gefängnis vor

Kartelle: Haftstrafen für Manager notwendig

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt den Vorschlag der Monopolkommission, bei schwerwiegenden Preisabsprachen Gefängnisstrafen einzuführen. Nach einer Reihe aufgeflogener Kartelle hatte die CBG vor einigen Jahren Strafanzeige gegen den damaligen BAYER-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning gestellt. Das Netzwerk veröffentlichte zudem eine Liste der Kartelle mit BAYER-Beteiligung.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bei internationalen Kartellen werden Marktanteile und Preise bis ins kleinste Detail festgelegt, oftmals geht es dabei um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Trotz teils hoher Geldstrafen haben sich solche Absprachen für die Unternehmen jedoch bislang gelohnt. Von einem abschreckenden Effekt kann daher erst ausgegangen werden, wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen.“

Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission, bestätigte gegenüber der FAZ diese Sichtweise: „Die Androhung von Freiheitsstrafen gegenüber den unmittelbar Verantwortlichen ist der wirksamste Weg, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen“. Nach Auffassung von Zimmer sei die Aufdeckungswahrscheinlichkeit bislang gering. Die Monopolkommission fordert daher bis zu fünf Jahren Haft für Manager, die sogenannte „Hardcore-Kartelle“ zu verantworten haben, also Absprachen über Preise, Geschäftsbedingungen, Verkaufsmengen oder die Aufteilung von Märkten.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte nach der Strafanzeige der Coordination gegen BAYER-Gefahren die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt - mit geradezu grotesken Begründungen. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die Bayer AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde. (...) Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“ Nach Meinung der CBG werden große Unternehmen durch eine solche Argumentation geradezu zu illegalen Handlungen ermutigt. Die Argumentation, wonach ein Rechtsverstoß gerechtfertigt sei, wenn er der Gewinnmaximierung diene, läuft dem Rechtsempfinden vollkommen zuwider. Zustimmung hatte die CBG seinerzeit nur von der EU-Wettbewerbsbehörde erhalten, die die Strafanzeige als „hilfreich“ und „sinnvoll“ bezeichnete.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel arbeitet derzeit an einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. Auch die Justizminister der Länder wollen sich bei ihrer Herbsttagung mit einer „Fortentwicklung des Sanktionsrechts“ bei Kartellabsprachen befassen. Bisher werden Kartellvergehen lediglich als Ordnungswidrigkeiten behandelt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert darüber hinaus – gerade auch im Hinblick auf die Vorgänge bei VW – die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. „Bei gravierenden Rechtsverstößen ist es mit einem Austausch von ein paar Managern nicht getan“, so Mimkes weiter.

weitere Informationen finden sich hier

[Uni Köln] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Information vom 20. Oktober 2015

Uni Köln hält Beendigung der Kooperation mit BAYER geheim

NRW: Neues Hochschulgesetz bringt keine Transparenz

Wegen angeblicher Betriebsgeheimnisse weigert sich die Universität Köln, auch nach Beendigung ihrer Forschungskooperation mit dem BAYER-Konzern Fragen zu der Zusammenarbeit zu beantworten, obwohl das im Herbst 2014 verabschiedete NRW-Hochschulgesetz eigentlich eine solche Auskunftspflicht vorschreibt. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren zeigt sich dadurch die Unzulänglichkeit des Paragraphen-Werks. In einem Schreiben der Hochschule heißt es, die Bewertung der Zusammenarbeit unterläge einer Geheimhaltungsvereinbarung und könne daher nicht veröffentlicht werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Seit sieben Jahren bemühen wir uns, Informationen über die Zusammenarbeit der Kölner Universitätsklinik mit BAYER zu erhalten. Bis heute sind wir keinen Schritt vorangekommen. Nach wie vor ist unklar, ob die Forschungs- und Publikationsfreiheit hinter den Interessen des Geldgebers zurückstehen muss.“ Mimkes kritisiert, dass das Versprechen der NRW-Landesregierung, mit der Überarbeitung des Hochschulgesetzes für mehr Transparenz zu sorgen, gebrochen wurde: „Das Gesetz hat gleich die erste Bewährungsprobe nicht bestanden. Mit dem Totschlag-Argument „Betriebsgeheimnis“, das noch nicht einmal von unabhängiger Seite aus kontrolliert wird, kann auch künftig jegliche Transparenz unterbunden werden.“

Zwar heißt es im NRW-Hochschulgesetz, dass die Universitäten „in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ informieren müssten. Die Vorschrift enthält jedoch eine Ausnahmegenehmigung, sofern Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Vor der Verabschiedung hatte eine breite Koalition von Initiativen, Gewerkschaften und Studenten-Verbänden das Einknicken der Landesregierung vor den Drohungen der Wirtschaftsverbände kritisiert. Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes hatte vorgesehen, zumindest die Inhalte, den finanziellen Umfang und die an den Drittmittelprojekten beteiligten Akteure vorab offenzulegen. Die Landesregierung gab jedoch dem Druck der Industrie nach und schwächte den entsprechenden Passus ab: Die Öffentlichkeit wird nun erst im Nachhinein informiert; Art und Umfang der Offenlegung bleiben im Ermessen von Hochschulen und Unternehmen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung öffentlicher Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Der Verband versuchte daher, auf juristischem Weg eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zu erlangen. Zahlreiche Verbände unterstützten die Forderung nach Offenlegung, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international und der Deutsche Hochschulverband. Auch der Informationsfreiheitsbeauftragte des Landes NRW befürwortete nach Prüfung des Vertrags eine Einsichtnahme. BAYER und die Uni Köln hatten sich jedoch über das Votum hinweggesetzt. Anfang August - kurz vor der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Münster - hatte die Universität überraschend bekannt gegeben, dass die Zusammenarbeit mit dem Konzern Ende 2014 ausgelaufen sei.

ausführliche Informationen finden sich hier

Covestro

CBG Redaktion

Presse Information vom 16. Oktober 2015

Zeitungsanzeige zum COVESTRO-Börsengang:

„Greenwashing der übelsten Sorte“

Au weia: der BAYER-Konzern investierte Millionen, um in den überregionalen Tageszeitungen Anzeigen zum Börsengang seiner Kunststoff-Sparte COVESTRO zu schalten. Doch offenbar war keine Zeit mehr zum Korrekturlesen, so dass in der Hektik leider ein Verb verloren ging. Nun heißt es: „Deshalb haben wir (…) einen Optimismus, der auf mutigen Innovationen und einem standhaften Glauben in die Kraft der Nachhaltigkeit.“ Ja, was? Aufbaut, basiert, fußt?

Die Sprache sperrte sich offenbar gegen die orwellschen Verdrehungen, die COVESTRO zu einem blitzblanken ersten Auftritt auf dem Börsen-Parkett verhelfen sollten. Mit der Überschrift „Für eine lebenswerte Welt“ und mit Sätzen wie „Die Welt braucht Hoffnung“ will der Konzern augenscheinlich überdecken, dass er große Mengen problematischer Chemikalien produziert und enorme Ressourcen verbraucht.

Einige Hintergründe zum Geschäftsfeld des neuen Konzerns:
=> COVESTRO ist für einen Großteil der mehr als acht Millionen Tonnen Kohlendioxid verantwortlich, die BAYER jährlich emittiert.
=> In der Produktion von Polycarbonat und Polyurethan setzt COVESTRO hunderttausende Tonnen des einstigen Kampfgases Phosgen ein. Weitere hochgefährliche Chemikalien, die in großen Mengen zum Einsatz kommen, sind TDI, Kohlenmonoxid und Chlor.
=> Die Firma gehört zu den größten Herstellern der hormonaktiven Substanz Bisphenol A, die trotz jahrzehntelanger Warnungen weiterhin in Lebensmittelverpackungen, Spielzeug und Kassenbons verwendet wird.
=> COVESTRO hat den Umstieg auf nachwachsende Rohstoffe verschlafen. Die Produktion basiert fast vollständig auf Öl, Gas und Kohle. Im aktuellen Geschäftsbericht muss die Firma einräumen: „Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt noch eine untergeordnete Rolle.“ Der Anteil erneuerbarer Energien liegt bei unter einem Prozent.
=> COVESTRO betreibt die umstrittenen CO-Pipelines zwischen Leverkusen, Dormagen und Krefeld, durch die Tausende Anwohner/innen gefährdet werden.
=> Die Firma hat kaum biologisch abbaubare Kunststoffe im Angebot. Unter dem Produktnamen BAYCUSAN bietet das Unternehmen sogar Mikroplastik an. COVESTRO ist daher mitverantwortlich für die wachsende Verschmutzung der Ozeane mit Plastikmüll.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Produktion bei COVESTRO basiert auf klassischer Chlorchemie: mit hochgefährlichen Chemikalien und unter hohem Energieeinsatz werden biologisch nicht abbaubare Produkte hergestellt. Doch anstatt den Umbau auf nachhaltige Produktionsmethoden zu forcieren, betreiben BAYER und COVESTRO Greenwashing der übelsten Sorte.“ Mimkes fordert - parallel zur Energiewende - eine Chemiewende. Schon heute könnten Dämmstoffe, Polymere, Lacke oder Textilfasern aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Dies sei aus Gründen des Klimaschutzes und wegen schwindender Ressourcen dringend erforderlich.

weitere Informationen finden Sie hier

Leverkusen

CBG Redaktion

13. Oktober 2015

Leverkusen: schwermetallhaltige Altlast bleibt im Boden

Schlechte Grundwasserqualität / langjährige Kampagne zur Leverkusener Dhünnaue

Die alten BAYER-Gipsteiche in Wiesdorf, eine große Altlast südlich des Rudolf-Mann-Platzes, werden nicht grundlegend saniert. An vielen Stellen bricht die Asphaltdecke der seit Jahren abgesperrten ehemaligen Parkplätze ein. An einer Stelle verschwindet zusehends ein Gully; an mehreren Vertiefungen läuft das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation, sondern es verschwindet in den Löchern und im sichtbar porösen Untergrund.

Nach Angaben der Stadtverwaltung sollen die schwermetallhaltigen Stoffe jedoch nicht ausgebaggert werden. Stattdessen soll die bis zu zehn Meter dicke Abfall-Lagerstätte abgedichtet werden, wodurch ein weiteres Auswaschen durch Regenwasser verhindert werden soll. Das große rechtsrheinische Grundwasserreservoir ist laut Umweltministerium insgesamt in chemisch schlechtem Zustand.

Auf dem Gelände stand bis 1953 eine Grundschule, die so genannte Bayer-Schule. Der Untergrund gab stark nach. Als sich in den Wänden armdicke Risse zeigten, wurde abgebrochen und an der Fontanestraße entstand ein Ersatzbau für die „versunkene Schule“.

In den 20er-Jahren hatte BAYER eine große Senke mit dem mineralischen Material, das bei der Säurechemie anfällt, verfüllt. Die Teiche haben etwa die Größe eines Fußballplatzes. Bei Messungen im Frühjahr waren Schwermetalle gefunden worden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert eine vollständige Sicherung aller Altlasten auf Kosten des BAYER-Konzerns. Hierfür ist eine Auskofferung des Areals und eine sichere Deponierung notwendig.

Die CBG hatte eine langjährige Kampagne zur Leverkusener Dhünnaue, der einstmals „größten bewohnten Giftmülldeponie Europas“, geführt. Auch dort waren die Giftstoffe im Boden geblieben und nur notdürftig gesichert worden. Da die Altlast nur zu den Seiten, nicht jedoch nach unten hin, abgedichtet wurde, gelangen Giftstoffe kontinuierlich in das Grundwasser und in den Rhein.

Kampagne zur Leverkusener Dhünnaue

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[Indien] Pestizide Indien

CBG Redaktion

Presse Info vom 13. Oktober 2015

ECCHR fordert Ermittlungen der FAO und der WHO

Pestizide von Bayer und Syngenta gefährden Zehntausende in Punjab (Indien)

“Die Firmen aus dem Ausland kommen mit ihren Pflanzenschutzmitteln hierher und sagen, damit werde sich die Ernte verdoppeln. An den Schaden für die Menschen auf dem Land denken sie dabei nicht”, berichtete ein Bauer bei dem Interview für eine Studie, die im März 2015 im Punjab (Indien) durchgeführt wurde. Die Aussage dieses Bauers ist Teil eines Videos, dass die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten gegen den Vertrieb von hochgefährlichen Pflanzenschutzmitteln (highly hazardous pesticides, kurz: HHPs) darlegt und das heute erscheint.

Das Interview floss auch in einen Bericht (Monitoring Report), den das ECCHR am 6. Oktober 2015 beim Experten-Gremium zum Umgang mit Pestiziden (Panel of Experts on Pesticides Management) der Welternährungsorganisation (FAO) eingereicht hat und das derzeit in Peking (China) tagt. Den Bericht reichte das ECCHR gemeinsam mit den Organisationen Brot für die Welt (Deutschland), Erklärung von Bern (Schweiz) Pesticide Action Network Asia Pacific (Malaysia) and Kheti Virasat Mission, eine Organisation für Bio-Landwirtschaft aus dem Punjab (Indien) ein.

Der Bericht dokumentiert anhand der Aussagen von Bauern aus dem Punjab, dass Bayer und Syngenta hochgefährliche Pflanzenschutzmittel vertreiben, die Bauern aber weder über die Gefahren der Pestizide noch über die nötigen Schutzmaßnahmen ausreichend informieren. Nach Ansicht der fünf Organisationen aus Europa und Asien lässt der Bericht darauf schließen, dass die transnationalen Chemieriesen mit ihren Geschäftspraktiken in Indien gegen den Code of Conduct der FAO verstoßen.

Den International Code of Conduct on Pesticide Management führte die FAO 1985 ein, um die Risiken von Pestiziden weltweit regeln zu können. Die aktuelle Fassung des Code of Conduct (2013) wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell unterstützt. Das Risikomanagement wird darin als gemeinsame Verantwortung von Regierungen und Pestizid-Herstellern festgelegt. Bayer und Syngenta haben sich öffentlich zur Einhaltung des Codes bekannt.

Der Monitoring Report beleuchtet zwei Bereiche des Code of Conduct, die verletzt werden. Zum einen geht es um die angemessene Kennzeichnung (Labeling) der Produkte, zum anderen um die Maßnahmen für Schutzkleidung und die Schulung von Vertriebsmitarbeitern der Unternehmen. Darüber hinaus hinterfragt der Bericht auch, ob die Unternehmen ihre Geschäftspraktiken und die Auswirkungen von Pestiziden in der untersuchten Region ausreichend kontrollieren.

Das ECCHR und seine Partnerorganisation fordern einerseits Bayern und Syngenta auf, den Vertrieb hochgefährlicher Pestizide wie unter anderem Confidor und Nativo (Bayer) sowie Gramoxone und Matador (Syngenta) in Indien unverzüglich einzustellen. Gleichzeitig wird das Experten-Gremium der FAO aufgerufen, die Vorwürfe gegen Bayer und Syngenta gründlich und unabhängig zu untersuchen.

Dringend nötig ist auch eine Reaktion der Regierungen in Deutschland und der Schweiz. Sie haben die extraterritoriale Menschenrechtspflicht, Unternehmen, wie Bayern und Syngenta, die ihren Hauptsitz in Deutschland bzw. der Schweiz haben, anzuhalten bei Tätigkeiten im Ausland die Menschenrechte zu wahren. Deutschland muss im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen auch im Ausland festschreiben, fordern die fünf Organisationen. Dazu gehört beispielweise eine genaue Kontrolle der Ausfuhrgenehmigungen für Pestizide.

mehr Infos:
Video: “Tackling the Accountability Gap“ – Legal tools to hold pesticides companies accountable http://www.youtube.com/watch?v=uPnViIQxzFA

Monitoring Report für die FAO (Englisch): http://www.evb.ch/fileadmin/files/documents/Syngenta/151009_Ad_Hoc_Monitoring_Report_Final.pdf

Case Report: Pestizide von Bayer und Syngenta in Punjab (Englisch): http://www.evb.ch/fileadmin/files/documents/Syngenta/BD_Pesticides-in-Punjab_Case-Summary_151004.pdf

Patente

CBG Redaktion

heise online, 12. Oktober 2015

Brisanter Vermerk: Europäisches Patentamt soll Großkunden wie Microsoft bevorzugen

Das Blog „Techrights“ hat ein internes Memo des Europäischen Patentamts veröffentlicht, wonach das Europäische Patentamt zunächst zehn großen Antragstellern in einem Pilotprojekt einen „besseren Service“ bieten will.

Das Europäische Patentamt (EPA) möchte bestimmte Partner mit einem besseren „Esprit de Service“ bevorzugt behandeln und so stärker an sich binden. Dies geht aus einem internen Aktenvermerk vom Februar hervor, den „Techrights“ am Montag im Wortlaut veröffentlicht hat. In einem Pilotprojekt sollen demnach zunächst zehn wichtige Antragsteller für ein Jahr von verbesserten Dienstleistungen profitieren.
Auf der Vorschlagsliste für die Konzerne, die für den Testlauf ab April auserkoren wurden, stehen Microsoft, Canon, Siemens Philips, Qualcomm, BASF, Bayer, Ericsson & Fujitsu. Ob auch der südkoreanische Konzern Samsung und der chinesische Netzausrüster Huawei einbezogen werden sollten, stand zunächst noch zur Diskussion.

Die größten Antragssteller
Die Unternehmen gehörten 2013 zu den größten Antragstellern aus verschiedenen technischen und geographischen Gebieten, heißt es zur Begründung. Die Spannbreite reiche von 600 Patentersuchen bei Microsoft bis zu 2833 durch Samsung. Viele der Unternehmen seien aufgrund der „Stärke der bestehenden Kontakte“ ausgewählt worden, was die „schnelle Umsetzung“ des Pilotvorhabens erleichtern werde. Geplant ist, das Projekt in der zweiten Hälfte 2016 um weitere Partner zu erweitern.
Von der verbesserten Kooperation erhofft sich die derzeit von mehreren Skandalen erschütterte Münchner Behörde einen effizienteren Ressourceneinsatz, technisches Training und eine höhere „Produktion“. Es solle auch möglich werden, gezielter auf Patentanträge zu reagieren mit speziellem Personal und den Arbeitsaufwand besser vorherzusagen. Insgesamt gehe es darum, sich besser zu koordinieren und abzusprechen.

VIP-Behandlung?
Dem Dokument zufolge kommt die Initiative aus dem Bereich des Patentamts, der für Informations- und Kommunikationstechnologien zuständig ist. Von dort sei zu hören gewesen, dass sich Microsoft über 450 Anträge beklagt habe, die offenbar auf Eis gelegen hätten und nicht weiter bearbeitet worden seien. Auch Canon habe auf eine vergleichbare Liste von Anmeldungen verwiesen, die als „deutlich verspätet“ eingeschätzt worden seien. Man habe dann begonnen, sich des Rückstaus anzunehmen und dabei auch spezielle Felder von Siemens etwa für Windturbinen und Unterseeverbindungen mit einbezogen.
Dem Techrights-Blogger Roy Schestowitz erscheint das Vorgehen in vielerlei Hinsicht mehr als fragwürdig. Zum einen verhalte sich das EPA mehr und mehr nicht wie eine zwischenstaatliche Behörde, die sich dem öffentlichen Dienst verschrieben hat, sondern wie ein Unternehmen. Zum anderen sei nicht nachvollziehbar, wieso gerade viele außereuropäische Konzerne von der „VIP-Behandlung“ profitieren sollten. Eine Stellungnahme der EPA auf Anfrage von heise online steht zur Stunde noch aus.

Update 13.10.2015
Ein Sprecher des Patentamts bestätigte gegenüber heise online am Dienstag die Echtheit der geleakten Gesprächsnotiz. Er betonte aber, dass das das nach einer Beschwerde von Microsoft vorgeschlagene und inzwischen probeweise umgesetzte Programm „im Rahmen der ganz normalen Amtspraxis“ erfolge und vom Grundsatz der Gleichbehandlung nicht abgewichen werde.
Seit Mitte 2014 stehe allen Antragstellern und sogar Dritten ein neues Verfahren mit dem Titel „Early Certainty from Search“ zur Verfügung, mit dem sie kostenlos Prioritäten festsetzen könnten, welche laufenden Anmeldungen zunächst beschleunigt begutachtet werden sollten. Die entsprechenden Abläufe würden insbesondere mit den zehn ausgewählten Konzernen getestet, da mit diesen bereits besonders enge Kontakte bestanden hätten. (axk)

[TTIP] Coordination gegen BAYER-Gefahren bei Groß-Kundgebung gegen TTIP am 10. Oktober

CBG Redaktion

Wahnsinn: mehr als 200.000 Demonstrant/innen in Berlin

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gehörte zu den Organisationen, die zur großen TTIP-Demo in Berlin aufriefen. Zusammen mit über 200.000 Menschen zogen wir durch das Berliner Regierungsviertel bis zur Siegessäule.

In diesem Herbst gehen die Auseinandersetzungen um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Umwelt- und Arbeitsschutz sollen als Handelshemmnisse diskreditiert werden. Beidseits des Atlantiks droht ein massiver Abbau ökologischer und sozialer Standards.

Hinter der Kundgebung stand ein breites Bündnis, wie es das schon lange nicht mehr gab: Zahlreiche Umwelt- und Sozialverbände, entwicklungspolitische Organisationen und der DGB mit all seinen Mitgliedsgewerkschaften rufen auf. Jetzt kommt es auf Dich an. Trage Deinen Protest gegen die Konzernabkommen auf die Straße – und sei bei einer der größten Demos des Jahrzehnts dabei!

Die Pharma- und Agroindustrie setzt hinter den Kulissen alle Hebel in Bewegung, damit TTIP noch vor der nächsten Präsidentenwahl in den USA verabschiedet wird. BAYER und BASF haben es dabei besonders auf die europäische Pestizidgesetzgebung abgesehen: die EU hat eine Reihe von Wirkstoffen als embryonenschädigend klassifiziert, darunter den Bestseller Glufosinat von BAYER. Mehrere Pestizide sollen verboten werden, weitere erhalten scharfe Grenzwerte. Der von BAYER und BASF mitgegründete US-Lobbyverband CropLife bezeichnete die EU-Gesetze prompt als „illegal“, da amerikanische Landwirte die Grenzwerte nicht einhalten könnten und hierdurch „diskriminiert“ würden.

Auch versucht die Chemieindustrie, das in der EU-Chemikalienverordnung REACH festgeschriebene Vorsorgeprinzip auszuhebeln. Mittels TTIP könnten Gesetze zum Schutz vor gefährlichen Stoffen als Handelshemmnisse ausgelegt werden. Ebenfalls hohe Erwartungen an TTIP hat die Pharma-Industrie: die Branche möchte Studiendaten noch geheimer halten, mehr Einfluss bei Preisfindung und Kostenerstattung erhalten und für patentgeschützte Mittel längere Exklusivrechte durchsetzen.

Industrielobbyisten waren von Beginn an eng in die Verhandlungen eingebunden. Gewerkschaften und Umweltverbände hingegen bleiben außen vor. Laut Recherchen des Corporate Europe Observatory (CEO) haben sich Pharmalobbyisten seit Beginn der Verhandlungen mindestens 29 Mal mit den zuständigen Abteilungen der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen getroffen.

Wenn wir uns jetzt nicht gegen TTIP wehren, werden wir den ökologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte verspielen und künftige Verbesserungen unmöglich machen. Mehr Macht für die Industrie im Tausch gegen Bürgerrechte darf es nicht geben.

weitere Informationen:
=> alles zur Demo in Berlin: http://ttip-demo.de/home
=> Flugblatt der CBG zur Rolle der Chemie-Industrie in den TTIP-Verhandlungen

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GenSoja

CBG Redaktion

Informationsdienst Gentechnik, 5. Januar 2016

Giftcocktails auf Sojabohnen

Kommende Woche stimmen die EU-Mitgliedstaaten über den Import weiterer Gentechnik-Pflanzen ab. Dabei geht es auch um zwei Sojavarianten, die je gegen zwei Herbizide resistent sind. Doch dieser Gift-Doppelpack kann das Risiko für Verbraucher und Tiere, die mit dem Soja gefüttert werden, vergrößern, meint ein Freiburger Toxikologe. Die Behörden untersuchten das aber nicht.
Die Sojapflanzen stammen von den Agrarkonzernen Monsanto und Bayer Cropscience. Ihre Gemeinsamkeit: beide sind gegen Unkrautvernichter mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat immun. Die Monsanto-Soja (MON87708 x MON89788) ist dank der im Labor eingebauten DNA zudem gegen Dicamba, einen weiteren Herbizidwirkstoff, resistent. Bayers Bohnen (FG72) können neben Glyphosat auch mit Isoxaflutol besprüht werden.
Der Toxikologe Wolfgang Reuter hält das für bedenklich. Denn die Giftmischungen könnten als Rückstände an den Sojabohnen haften bleiben – und so im Futtertrog von Tieren oder auch auf den Tellern von Verbrauchern landen. Kombinierte Effekte können laut Reuter auftreten, wenn Chemikalien dasselbe Organ schädigen, beispielsweise die Leber, oder sie denselben Wirkmechanismus haben. Sie können sich auch gegenseitig beeinflussen und so neue Effekte hervorrufen, die zuvor unbekannt waren.
Im Auftrag des Vereins Testbiotech aus München hat Reuter wissenschaftliche Untersuchungen zu den Herbiziden sowie Behördenpapiere ausgewertet. Gestern wurde das Gutachten veröffentlicht. Das Ergebnis: Dicamba und Isoxaflutol weisen Ähnlichkeiten zu Glyphosat auf, die ein gegenseitiges Hochschaukeln der Giftigkeit befürchten lassen. So gebe es sowohl für Dicamba als auch Glyphosat wissenschaftliche Hinweise auf eine erbgutschädigende Wirkung, auf Totgeburten bei Versuchstieren und auf eine Beeinflussung des Thymus. Dieses Organ ist wichtig für das Immunsystem.
Auch in den Studien zu Glyphosat und Isoxaflutol wurde Reuter fündig: beide Herbizide griffen die Leber von Versuchstieren an und führten zu Tumoren des Organs. Insgesamt gebe es zu Isoxaflutol aber nur wenige veröffentlichte Studien, die zudem überwiegend von der Industrie selbst durchgeführt worden seien.
Auf solchen Industrie-Untersuchungen beruhen häufig auch die Einschätzungen von Behörden wie der EFSA, die in der EU für die Risikobewertung von Pestiziden und gentechnisch veränderten Pflanzen zuständig ist. Kritiker monieren, dass kombinierte Effekte mehrerer Wirkstoffe dabei bislang keine Rolle spielen. „Die EU-Kommission hat uns mehrfach schriftlich versichert, dass die Herbizide, die bei den Sojabohnen eingesetzt werden, auf alle relevanten Risiken geprüft wurden“, kommentierte Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then, der Reuter beauftragt hatte. „Wir sind daher nicht nur über das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens besorgt, sondern auch schockiert von der Art und Weise, wie die EU-Kommission mit diesen Gesundheitsrisiken umgeht.“
„Es sieht so aus, als ob die Stellungnahmen der EU-Kommission der gezielten Desinformation dienen sollten“, so Then. Er forderte, den Gentechnik-Sojapflanzen von Monsanto und Bayer, die gegen zwei Herbizidwirkstoffe resistent sind, die Genehmigung zu verweigern. „Sowohl Verbraucher als auch Nutztiere können der Kombination dieser giftigen Rückstände ausgesetzt sein, weil man annehmen muss, dass diese auch in der Ernte vorhanden sind“, schrieb Testbiotech in einer Pressemitteilung.
Die Abstimmung kommende Woche ist bereits die zweite über die gentechnisch veränderten Sojapflanzen. Im November hatten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten schon einmal abgestimmt, dabei kam es allerdings nicht zur nötigen qualifizierten Mehrheit für eine verbindliche Entscheidung. Gibt es auch beim zweiten Durchgang ein Patt, kann die EU-Kommission dem Import der Gentechnik-Soja grünes Licht geben.

9. Oktober 2015, Testbiotech

Soja von MONSANTO und BAYER gegen mehrere Spritzmittel resistent

Trotz Verdacht auf krebserregende Glyphosat-Rückstände: EU-Kommission will weitere Gentechnik-Soja zulassen

Die EU-Kommission sieht laut einem aktuellen Schreiben keinen Bedarf für eine detaillierte Untersuchung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die einen Mix von wahrscheinlich krebserregenden Rückständen enthalten. Die Gentechnik-Soja MON 87708 × MON 89788 der Firma Monsanto ist gegen die Unkrautvernichtungs¬mittel Glyphosat und Dicamba resistent. Die Rückstände beider Spritzmittel stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.

Im Juli 2015 hatte Testbiotech eine Online-Aktion gegen die Importzulassung gestartet, vor kurzem hat die EU-Kommission schriftlich auf die Aktion reagiert. Aus der Antwort muss geschlossen werden, dass die Gentechnik-Soja zugelassen werden soll, ohne zuvor die spezifischen Wechselwirkungen von Rückständen der Unkrautvernichtungsmittel zu untersuchen.

Das Herbizid Glyphosat wurde jüngst von einer internationalen Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Dicamba wird in den Pflanzen u. a. zu Stoffen wie Formaldehyd abgebaut, das bereits seit Jahren als krebserregend gilt. Der Import der gentechnisch veränderten Sojabohnen würde die Nahrungskette mit einer speziellen Kombination dieser möglicherweise krebserregendeN Rückstände belasten. Eine genaue Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen der Kombination dieser giftigen Rückstände erscheint daher unverzichtbar. In Kombination könnten die Rückstände wesentlich giftiger sein, als es die Bewertung der einzelnen Stoffe erwarten lässt.

Jüngst hat die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA auch für die Gentechnik-Soja FG72 der Firma Bayer grünes Licht gegeben, die die gleiche Problematik aufwirft: Diese Soja wurde gegen Glyphosat und Isoxaflutol resistent gemacht. Auch Rückstände von Isoxaflutolen sind als wahrscheinlich krebserregend für Menschen klassifiziert. Auch in diesem Falle hat die EFSA die Wechselwirkungen der Rückstände der Unkrautvernichtungsmittel nicht überprüft.

„Es ist Aufgabe der EU-Kommission, für eine Risikoprüfung zu sorgen, die den Anforderungen der EU-Gesetze genügt. Diese basieren auf dem Vorsorgeprinzip und fordern hohe wissenschaftliche Standards. Die Risikobewertung muss daher auch die gesundheitlichen Auswirkungen von speziellen Mischungen von Spritzmittelrückständen einbeziehen“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

weitere Infos:
=> GenSoja von BAYER
=> Bewertung der GenSoja-Sorte FG72 von BAYER

[TK] Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Die Techniker Krankenkasse kritisiert in ihrem heute veröffentlichten „Pillenreport“ das verantwortungslose Marketing für Antibaby-Pillen mit erhöhtem Thromboserisiko. Auch Präparate von BAYER und der Tochterfirma Jenapharm werden behandelt. Der vollständige Report findet sich hier.
Ausführliche Infos zu Präparaten von BAYER.

TK: Antibabypillen sind kein Lifestyle-Produkt - Hohe Verordnungszahlen auch aufgrund von Pharmamarketing?

Hamburg, 9. Oktober 2015. Die Techniker Krankenkasse (TK) weist auf die steigenden Verordnungen von modernen Antibabypillen bei jungen Frauen hin. Präparate der sogenannten 3. und 4. Generation haben häufig ein wesentlich größeres Risiko für die Bildung von Thrombosen (Blutgerinnseln) als die Pillen der 2. Generation. Trotzdem werden die moderneren Pillen als vermeintlich besser angesehen und wesentlich häufiger verschrieben. „Alle derzeit verfügbaren Antibabypillen sind zuverlässige Verhütungsmittel, aber die verschiedenen Präparate haben unterschiedliche Risiken und Nebenwirkungen“ so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. „Derzeit sehen wir die Informationshoheit eindeutig bei der pharmazeutischen Industrie und engagieren uns deswegen dafür, dass sich junge Frauen besser über Risiken und Nebenwirkungen informieren. Denn: Es handelt sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und nicht um ein Lifestyle-Produkt.“

„Sie haben eine Zulassung, also werden sie verschrieben. Vor allem bei jungen Frauen, die nicht rauchen und kein Übergewicht haben, spricht auf den ersten Blick auch nichts gegen die neuen Präparate“, so Professor Gerd Glaeske von der Universität Bremen. „Aber neu ist nicht immer gleich besser, im Gegenteil: Die Pillen der früheren Generationen schützen genauso gut vor einer ungewollten Schwangerschaft und haben ein geringeres Thromboserisiko.“

Die häufig als modern und niedrig dosiert beschriebenen Pillen sind zudem häufig gar nicht mehr so neu. Professor Petra Thürmann, Direktorin des Philipp-Klee-Instituts für klinische Pharmakologie: „Als Professorin habe ich Schwierigkeiten, meine jungen Medizinstudentinnen überhaupt für das Thema Pille zu sensibilisieren, weil viele sie selber seit Jahren bedenkenlos nehmen.“

Pharmamarketing im Internet verantwortungslos

Die Entscheidung für eine Pille wird häufig im Teenageralter getroffen. Meist bleiben die Anwenderinnen dann über viele Jahre beim gleichen Präparat und, bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs ist die Pille auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Gründe, weswegen die Pharmaindustrie gezielt junge Frauen umwirbt.

In Deutschland ist die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Verbrauchern durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten. Aber über Internetportale wie zum Beispiel www.pille.de (MSD) oder www.schoen-sicher.de (Dr. Kade Pharma) kann ganz allgemein über Verhütung und die Pille informiert werden. „Es muss hinterfragt werden, ob nicht zwischen Beauty- und Lifestyletipps in Wahrheit ein ungefilterter Informationsfluss der Marketing- und Werbebotschaften der Pharmaindustrie an die Teenager stattfindet“, so Glaeske. Auch auf Facebook-Seiten, wie zum Beispiel LiebeSLeben (Jenapharm) und YouTube sind pharmazeutische Unternehmen aktiv. Zwar wird bei den Angeboten auch auf das Thromboserisiko hingewiesen, aber im Vordergrund stehen neben der Verhütung meist die vermeintlich positiven Nebenwirkungen auf Haut oder Haare. Dass ein Pharmaunternehmen die Inhalte verantwortet, steht oft nur im Impressum oder ist durch ein Logo gekennzeichnet. Ob die jungen Menschen alle Logos der Pharmaindustrie kennen, ist jedoch fraglich.

„Die Hersteller von Pillen haben offensichtlich herausgefunden, wie man gerade für die Zielgruppe der jungen Frauen neue Medien nutzt, um diese spezifisch und mit ihrer Sprache zu erreichen“, so Thürmann. „Die Warnhinweise hingegen sowohl von Behörden als auch die Stimmen kritischer Ärzte und Wissenschaftler verhallen offenbar im Raum.“

Die Pille hat seit ihrer Einführung maßgeblich zur sexuellen Befreiung der Frauen beigetragen. In den Achtzigerjahren gehörte sie zum selbstbestimmten Leben einer Frau. „Jetzt beobachten wir, dass sie gezielt weiterentwickelt wird, um bestimmten Schönheitsidealen näherzukommen und zu einem Lifestylepräparat wird“, so Thürmann. „Mit Selbstbestimmung und Unabhängigkeit hat das nichts mehr zu tun.“

Glaeske ergänzt: „Auch bei den Namen, wie z.B. Yasmin und Yasminelle und den Verpackungen besteht ein großer Unterschied zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“

TK schafft Informationsangebot für Ärzte und junge Frauen

Der nun vorgestellte „Pillenreport“, widmet sich der Frage, ob die neuen und modernen Pillen der 3. und 4. Generation wirklich ein medizinischer Fortschritt sind. Er geht auf Nutzen und Risiken der neueren Gestagene ein und untersucht Verordnungscharakteristika genauer. Er ist ein Ableger des diesjährigen Innovationsreports von der TK und dem SOCIUM, Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, an der Universität Bremen.

Für junge Frauen steht ab sofort die Seite pille.tk.de zur Verfügung. Die Seite bietet eine Übersicht der verschiedenen Präparate und soll bei der Wahl der richtigen Pille helfen. Zudem hat die TK einen Film produziert, der als Informationsangebot auf YouTube und Facebook für das Thema sensibilisieren soll.

Thürmann: „Letztendlich sind hier verantwortungsbewusste Ärztinnen und Ärzte und deren Fachgesellschaften gefordert, in ihren Leitlinien Stellung zu beziehen.“

„Wenn sich Frauen für die Pille entscheiden, sollten sie gemeinsam mit den Ärzten hinter die Marketingbotschaften der Pharmaindustrie schauen und eine sorgfältige Wahl für die Pille treffen, die für sie am besten geeignet ist“, so Baas.

Hinweis an die Redaktion

Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat schon im März 2014 verkündet, dass in den Fachinformationen für einige Pillen der 3. und 4. Generation auf das höhere Thromboserisiko hingewiesen werden muss. Gleichzeitig forderte es weitere Studien von den Herstellern für Produkte, bei denen das Risiko unklar ist. Am Verordnungsverhalten hat sich trotz dieser Warnung nichts geändert.

Die Digitale Pressemappe mit dem Pillenreport und dem Film ist auf tk.de unter dem Webcode 770816 verfügbar.

Junge Frauen können sich auf www.pille.tk.de zu dem Thema informieren.

Der Pillenreport ist eine Auskoppelung aus dem diesjährigen Innovationsreport, den TK jährlich mit der Universität Bremen erstellt, um die Arzneimittelinnovationen eines Jahrgangs zu bewerten. Der Innovationsreport 2015 ist auf tk.de unter dem Webcode 747512 verfügbar.

Duogynon

CBG Redaktion

Die tageszeitung berichtet heute über den möglichen Zusammenhang von der Einnahme hormoneller Schwangerschafts-Tests und Fehlbildungen von Babys. Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken gewarnt. Die Coordination unterstützt seit Jahren die Betroffenen (mehr Infos).

Fehlbildungen bei Babys

Ein Test und seine Folgen

Wusste ein deutscher Pharmakonzern frühzeitig von der schädigenden Wirkung seines Präparats? Die Bayer AG streitet alle Vorwürfe ab.

7. Oktober 2015 -- Über Jahre glaubte Marie Lyon, es liege an ihr, ihr und ihren Genen, dass ihre Tochter Sarah im Oktober 1970 mit nur einem halben linken Arm zur Welt gekommen war – Sarahs Finger wuchsen am Ellbogen heraus, der Unterarm und die Hand fehlten. „Es waren schreckliche Vorwürfe, die ich mir gemacht habe“, erinnert sich die heute 69 Jahre alte Engländerin.
Sie sitzt in einem Berliner Hotelzimmer, eine blond gefärbte, elegant gekleidete Frau, deren Stimme auch dann unaufgeregt bleibt, wenn es um sehr persönliche Fragen geht. Fragen, auf deren Beantwortung sie seit Jahrzehnten vergeblich wartet: Warum mein Kind? Und vor allem: Warum übernimmt bis heute niemand Verantwortung?
Es ist ein sonniger Tag in der deutschen Hauptstadt, vor Marie Lyon steht ein Aktenordner. Darin: Kopien vergilbter Schriftwechsel aus den 60er Jahren zwischen Mitarbeitern des ehemaligen Pharmaherstellers Schering aus Berlin und britischen Wissenschaftlern – sowie Protokolle über tierexperimentelle Prüfungen, ebenfalls bald 50 Jahre alt.
Es geht um die Risiken eines einzigen Medikaments, genauer gesagt eines hormonellen Schwangerschaftstests: Der hieß in Deutschland Duogynon und in England Primodos, und Marie Lyon gibt ihm heute die Schuld für das Leid ihrer Tochter: „Den durchschlagenden Beweis haben wir noch nicht gefunden“, sagt sie. „Aber wir haben auch noch 20 Ordner unausgewerteter Akten vor uns.“
Deswegen ist sie mit ihrem Mann Michael Lyon nach Berlin gereist. In die Stadt also, in der der – längst vom Markt genommene – Hormontest seinerzeit von der Firma Schering erfunden wurde. Beim Berliner Landesarchiv hat Marie Lyon – als Mutter eines mutmaßlich medikamentengeschädigten Kindes – erfolgreich „Antrag auf Benutzung von fristgeschütztem Archivgut“ gestellt.
Das Material, das sie, ihr Mann und Mitglieder einer Duogynon-Selbsthilfegruppe aus Deutschland dieser Tage sichten, stammt hauptsächlich aus einem 1980 in Berlin eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Pharmakonzern; für die allgemeine Öffentlichkeit ist es noch unzugänglich.

Tausende Babys mit Fehlbildungen
Die Lyons und ihre Mitstreiter sind guter Dinge, Indizien zu finden. Indizien, die darauf hinweisen könnten, dass Pharmahersteller, Forscher und Gesundheitsbehörden in Deutschland wie in Großbritannien bereits in den 60er Jahren wussten von den gesundheitlichen Risiken und von der fruchtschädigenden Wirkung, die von dem Medikament ausgingen – und es dennoch weitere Jahre am Markt ließen.
Marie Lyon war, als ihre Tochter Sarah 1970 geboren wurde, nicht die Einzige, die rätselte, weshalb sie ein Kind mit Missbildungen bekommen hatte –mehrere Tausend Babys wurden in Großbritannien, Deutschland und anderen europäischen Ländern mit körperlichen Fehlbildungen in den 60er und 70er Jahren geboren. Offene Rücken, Herzschäden, missgebildete innere Organe, Hirnschädigungen – die Beeinträchtigungen waren erheblich.
Acht Jahre nach der Geburt ihrer Tochter erfuhr Marie Lyon immerhin durch den Telefonanruf einer Selbsthilfegruppe, dass sie und viele andere Frauen mit geschädigten Kindern, mit denen sie sich inzwischen vernetzt hatte, eine Gemeinsamkeit hatten: Alle hatten zu Beginn ihrer Schwangerschaft von ihren Ärzten das Hormonpräparat Primodos bekommen – als oralen Schwangerschaftstest. Alle sagten, dass sie vor der Einnahme keine Hinweise auf etwaige Risiken für die Ungeborenen erhielten.
Der ungeheuerliche Verdacht, der sich seither gegen die Firma Schering beziehungsweise die Bayer AG als deren Nachfolgerin richtet, hat ab Anfang der 1980er Jahre in Deutschland wie in Großbritannien zu strafrechtlichen Ermittlungen und Zivilprozessen geführt – alle jedoch wurden eingestellt oder von den Klägern aus Gründen der Verjährung verloren. In Deutschland hatte zuletzt ab 2010 der bayerische Grundschullehrer André Sommer, der 1976 mit schweren Missbildungen geboren wurde und dessen Mutter in der Schwangerschaft Duogynon eingenommen hatte, auf Akteneinsicht geklagt – erfolglos.
Jetzt aber gibt es neue Hoffnung: Der britische Premierminister David Cameron hat zugesagt, den Fall Primodos/Duogynon ganz neu untersuchen zu lassen. Am 7. Oktober werden die Repräsentanten der britischen Arzneimittelbehörde Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) und die Mitglieder des parlamentarischen Gesundheitsausschusses ihre Arbeit offiziell aufnehmen.

Zusammenhang untersuchen
Konkret sollen die Experten die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Einnahme von Primodos und die seinerzeit diskutierten embryonalen Missbildungen überprüfen. Daneben soll der Ausschuss Hinweise zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Hormontests während der Schwangerschaft und angeborenen Missbildungen bei Kindern untersuchen. Und schließlich soll das Gremium bewerten, ob sich die Ergebnisse dieser Überprüfungen auf derzeit zugelassene medizinische Produkte in Großbritannien und anderswo auswirken könnten.
Die Arzneimittelbehörde hat dazu – neben der pharmazeutischen Industrie – medizinisches Fachpersonal, Wissenschaftler sowie Frauen, die Hormon-Schwangerschaftstests verwendet haben, aufgerufen, etwaige Nachweise einzureichen. Ein Durchbruch. Der auch international Auswirkungen haben könnte: Denn in Deutschland etwa hat das Parlament es bislang abgelehnt, die Geschichte von Duogynon – auch unter dem Aspekt der politischen Verantwortung – aufzuarbeiten.
„Alle Fakten werden auf den Tisch kommen“, sagt Marie Lyon. Sie klingt zufrieden. Dass sich die britischen Parlamentarier nach Jahrzehnten des Wegschauens nun immerhin mit den möglicherweise schädigenden Folgen des Medikaments befassen wollen, ist auch ihr Verdienst.
Marie Lyon, inzwischen Präsidentin der britischen Selbsthilfeorganisation Association for children damaged by hormone pregnancy tests, war in den vergangenen zwei Jahren bei zahlreichen britischen Parlamentariern vorstellig geworden. Mitunter harrte sie über Stunden vor ihren Büros aus, um ihr Anliegen persönlich vorzubringen: „Uns, die inzwischen alternden Eltern der geschädigten Kinder, treibt die Sorge um, dass viele dieser Kinder völlig hilflos dastehen werden, wenn wir eines Tages nicht mehr leben“, sagt sie.
Viele könnten nicht allein für sich und ihren Lebensunterhalt sorgen. „Es geht uns nicht um horrende Entschädigungssummen“, betont sie. „Es geht darum, dass Unternehmen, Behörden und Regierung endlich zu ihrer Verantwortung stehen.“ Dazu könne auch gehören, sagt Lyon, dass ein Staats- oder Stiftungsfonds eingerichtet werde, aus dem die Geschädigten dann Geld bekommen könnten – ähnlich wie es das in Deutschland für Contergan-Geschädigte gibt.

Kenntnis, Schuld, Verantwortung
Doch dazu, sie weiß das, müssten tatsächlich zunächst Fragen von Kenntnis, Schuld und Verantwortung geklärt werden.
Die Bayer AG beteuert, mit all dem nichts zu tun zu haben: „Die von Ihnen übermittelten Fragen beruhen auf der Unterstellung, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen embryonalen Missbildungen und Primodos bestehe“, schreibt ein Sprecher der taz. „Diese unterstellte Arbeitsthese ist jedoch unzutreffend. Nach wie vor ist Primodos als Ursache für embryonale Missbildungen auszuschließen.“
Bereits in den 1970er und 1980er Jahren seien „umfangreiche Untersuchungen und Gutachten namhafter Experten zur Aufklärung möglicher Ursachen“, unter anderem in Deutschland, England und in den USA, durchgeführt worden. Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Primodos und den damals gemeldeten Fällen hätten sich nie ergeben, schreibt der Firmensprecher.
Dennoch stehe Bayer mit der britischen Arzneimittelbehörde in Kontakt. Allerdings, auch das stellt der Sprecher klar: „Weder die Bayer Pharma AG noch ein anderes Unternehmen der Bayer-Gruppe hat in Großbritannien oder irgendeinem anderen Land im Zusammenhang mit Primodos Vergleiche abgeschlossen oder Zahlungen geleistet. Für derartige Zahlungen gibt es weiterhin keinen Anlass.“
Marie Lyon lässt sich von derlei Aussagen weder einschüchtern noch von ihrem Vorhaben abbringen. Wichtig sei zunächst, sagt sie in ihrem Berliner Hotelzimmer, „dass alle Dokumente von damals ausgewertet werden“. Deswegen hat sie Kopien sämtlicher Akten aus dem Berliner Landesarchiv beantragt. Die Arbeit, die vor ihr liegt, könnte Jahre dauern. „Was soll‘s“, sagt Marie Lyon, „die Wahrheit muss ans Licht.“ Nicht nur in Großbritannien und Deutschland – als nächsten Schritt plant Marie Lyon, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit Primodos und Duogynon zu beschäftigen. Von Heike Haarhoff

[Uni Köln] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Info vom 6. Oktober 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

verweigerte Einsichtnahme in Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER

Kooperation bleibt geheim

Die Rahmenbedingungen der Kooperation zwischen der Kölner Universitätsklinik und dem BAYER-Konzern bleiben im Dunkeln. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster am 18. August eine Einsichtnahme in den Vertrag verweigert hatte, kündigte die Coordination gegen BAYER-Gefahren heute an, wegen der hohen Kosten keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Für die ersten beiden Instanzen waren bereits Ausgaben im fünfstelligen Bereich angefallen. Da das OVG keine Berufung zugelassen hatte, stand lediglich der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen.

Philipp Mimkes, Kläger und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Auch nach einer siebenjährigen Auseinandersetzung bleibt unklar, welche Rechte die Universität Köln an die Firma BAYER abgetreten hat: Haben die Arbeitsgruppen noch freie Hand bei der Auswahl der Forschungsgebiete? Kann die Firma BAYER die Veröffentlichung unliebsamer Ergebnisse verhindern? Wer profitiert von den Patenten? Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung muss die Öffentlichkeit solche Fragen diskutieren können. Privatpersonen und ehrenamtlich arbeitenden Initiativen können den Kampf für mehr Transparenz jedoch nicht alleine führen.“

Um eine Ausrichtung der universitären Forschung nach rein wirtschaftlichen Vorgaben zu verhindern, fordert Mimkes eine Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG). So müsse die generelle Ausnahme des Hochschulbereichs im IFG durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden. Notwendig sei die Veröffentlichung aller Vertragsinhalte, die keine unmittelbaren Forschungsanliegen tangieren, zum Beispiel Regelungen zu Verwertungsrechten und zur Publikationsfreiheit. Diese Position wird auch vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte.

Der Vertrag zwischen dem Kölner Universitätsklinikum und BAYER war im Frühjahr 2008 geschlossen worden und umfasste eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Der damalige Wissenschaftsministers Andreas Pinkwart bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Kurz darauf wurde der Einfluss des Konzerns durch die Ernennung des langjährigen BAYER-Vorstandsmitglied Richard Pott zum Vorsitzenden des Kölner Hochschulrats weiter vergrößert.

Da sich die Universität und das Unternehmen über die Entscheidung des Landesbeauftragten, wonach der Vertrag dem Informationsfreiheitsgesetz unterliege, hinweggesetzt hatten, reichte die CBG im Jahr 2010 trotz der unwägbaren Kosten Klage ein. Zahlreiche Verbände unterstützten die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln sowie der Deutsche Hochschulverband.

Anfang August gab die Universität überraschend bekannt, dass die Kooperation mit BAYER ausgelaufen sei. Auf der website der Uni heißt es jedoch bis heute, dass „Klinische Studien der Universität zu Köln (…) von der Bayer AG unterstützt“ werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat daher Ende August die folgenden, bislang unbeantworteten Fragen an die Universität gerichtet:

=> Könnten Sie bitte die Hintergründe der Entscheidung erläutern, die Kooperation zu beenden?
=> Nach § 71a des NRW Hochschulgesetzes soll die Öffentlichkeit über abgeschlossene Forschungsvorhaben informiert werden. An welcher Stelle hat die Universität über die Inhalte der Kooperation, deren Ergebnisse und über das Ende der Zusammenarbeit berichtet?
=> Wie viele Präparate wurden untersucht, und in wie vielen Fällen kam es zu Patentierungen?
=> Wie wurden die Rechte an Patenten aufgeteilt? Ist die Universität Miteigentümerin?
=> In welcher Form unterstützt die Bayer AG weitere Klinische Studien?

alle Informationen zum Prozess

[Bevölkerungspolitik] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

Kontrazeptiva als „Entwicklungshilfe“

BAYERs Bevölkerungspolitik

„Weniger Arme statt weniger Armut“ – so lautet seit einiger Zeit die Devise der Entwicklungszusammenarbeit. Die Projekte versuchen vermehrt, die Menschen der „Dritten Welt“ dazu zu bewegen, weniger Kinder in die Welt zu setzen. Als Mittel der Wahl gelten den BevölkerungspolitikerInnen dabei besondere in der „Ersten Welt“ oft gar nicht erhältliche Kontrazeptiva. Ausgesprochen gern greifen sie auf das Implantat JADELLE von BAYER zurück. Den Leverkusener Multi erfreut diese „Entwicklungshilfe“ deshalb immens: Sie verhilft ihm zu Millionen-Gewinnen.

Von Dr. Susanne Schultz und Dr. Daniel Bendix

Bevölkerungspolitik ist offiziell zurück auf der Agenda. Nicht nur als verstecktes Beiwerk unter dem Obertitel „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“, sondern als eigenständiges Handlungsfeld der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Bevölkerungsentwicklungen sollen als ursächlicher Faktor für fast alle Problemlagen herhalten, als Erklärung für ökonomische Krisen oder als Bedingung für wirtschaftliche „Chancen“. Reagiert wird vor allem mit „Familienplanung“ und der Verbreitung von „modernen“ Verhütungsmitteln. 2012 hatten sich internationale Organisationen, Regierungen, Privatwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen (NRO) in London zu einem „Familienplanungsgipfel“ getroffen. Das daraus entstandene Gremium FP2020 (Family Planning 2020) stellt diese Politik-Ausrichtung folgendermaßen dar: „Familienplanung ist essentiell für Gesundheit, Freiheit und Wohlstand. Wir wissen, dass Familienplanung Frauen empowert und Gesundheit verbessert, aber wir wissen auch, dass es unzählige Auswirkungen quer durch die Gesellschaft hat. Familienplanung spielt eine zentrale Rolle für Armutsreduzierung, nachhaltige Entwicklung, Wirtschaftswachstum, Geschlechter-Gleichheit, soziale Inklusion und Umweltschutz.“
Ziel von FP2020 ist es, innerhalb von acht Jahren zusätzliche 120 Millionen Menschen im Globalen Süden Zugang zu Verhütungsmitteln zu verschaffen. In der Öffentlichkeit wurde vor allem das „JADELLE Access Program“ als großer Erfolg des Treffens präsentiert – eine Initiative der Bill & Melinda Gates Stiftung, des deutschen Pharmaunternehmens BAYER HEALTHCARE (Teilkonzern der BAYER AG) in Koordination mit der internationalen EZ. 27 Millionen Stück des von BAYER vertriebenen Verhütungsimplantats JADELLE (siehe Kasten) sollen über sechs Jahre hinweg für einen von 18 auf 8,50 US$ reduzierten Preis pro Implantat über die EZ-Programme verbreitet werden. Das „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (BMZ) sieht sich beim Thema „Bevölkerungsdynamik“ als „europäischer Vorreiter“. Ganz explizit geht es bei „Bevölkerungsdynamik“ nicht mehr nur um die Größe nationaler Bevölkerungen, sondern auch um deren Zusammensetzung. Der Fokus liegt auf Altersproportionen und einer offenen Ökonomisierung von Bevölkerungsfragen.

Die feinen Unterschiede
Differenziert wird in den aktuellen Bevölkerungsprogrammen zwischen unterschiedlichen Kategorien von Ländern: Erstens gibt es die Länder, insbesondere in Afrika, bei denen die Geburtenrate immer noch als zu hoch definiert wird, weil sie der Norm einer „replacement fertility“ von 2,1 Kindern pro Frau entgegenstehe. Weiterhin gibt es die Übergangsländer. Sie verzeichnen einen Rückgang der Fertilitätsraten, lassen aber aufgrund großer Jugend-Populationen immer noch hohe Bevölkerungszuwächse erwarten, wobei ihre betagten Bevölkerungen noch nicht als Problem gelten. Man spricht von einem „demographischen Bonus“, weil der Anteil der Erwerbsfähigen hoch ist und deswegen ein „günstiges Abhängigkeitsverhältnis“ bestehe. Schließlich gibt es die „alternden“ Gesellschaften, wo die Zahl der Menschen im Rentenalter steigt, die der Erwerbsfähigen sinkt.
Prinzipiell gilt somit ein universaler Maßstab: Die nationale Altersproportion entscheidet darüber, ob eine antinatalistische oder pronatalistische Regierungspolitik angesagt ist, d. h. an welchen Schrauben Regierungsstrategien drehen sollen, um die Geburten-Raten zu steigern oder zu senken. Je nach den jeweiligen demografischen Zielen werden Konzepte von Rechten, Wünschen und Selbstbestimmung von Frauen (denn selbstverständlich propagieren die Programme nicht staatliche Repression, sondern weiterhin die Freiheit des Individuums), die Regierungen wahrnehmen, fördern und stärken sollen, völlig unterschiedlich gefasst. Und es werden unterschiedliche reproduktive Technologien in den Fokus gerückt und bereitgestellt, um „Einstellungs- und Verhaltensänderungen“ zu erreichen. Ob Frauen vor „ungewollter Kinderlosigkeit“ oder vor „ungewollten Schwangerschaften“ bzw. einem „ungedeckten Bedarf“ an Verhütungsmitteln geschützt werden sollen, ob reproduktive Rechte als Zugang zu Reproduktionsmedizin oder zu Verhütungsmitteln diskutiert werden, erscheint somit nicht als eine Frage von Rassismus, sondern als „bevölkerungsdynamische“ Feinabstimmung. Staatliche demografische Ziele einerseits und individuelle Selbstbestimmungsrechte andererseits werden dabei nicht als Gegensatz oder zumindest als spannungsreich präsentiert, angeblich verträgt sich beides vielmehr bestens und schafft eine win-win-Situation.

Verhütung um jeden Preis
Der Fokus auf die Bevölkerungsdynamik hat Auswirkungen auf die programmatische Ausrichtung des BMZ. Neben klassischen Schwerpunkten sollen nun auch Investitionen in den Aufbau von Melderegistern, Bevölkerungsstatistik und Datenerfassung an Bedeutung gewinnen. Außerdem ist ein starker Trend in Richtung „Familienplanung“ deutlich sichtbar. Die Entwicklungshilfe-Statistiken der OECD verzeichnen mit 14,2 Millionen € in 2013 für Familienplanung gegenüber 7,8 Millionen € im Jahr 2011 eine deutliche Zunahme von exklusiv auf Verhütungsprogramme abzielenden Maßnahmen.
Was die direkten Käufe von Verhütungsmitteln angeht, schwanken die deutschen Ausgaben, erreichten aber 2013 einen neuen Höchststand von 29 Mio. US$. Ungleichgewichte werden auch deutlich, wenn die gesamten Basisgesundheitsinvestitionen der deutschen EZ mit Bevölkerungsprogrammen verglichen werden. So standen etwa im Jahr 2012 den Ausgaben für Bevölkerungsprogramme in Höhe von 169 Millionen € lediglich 147 Mio. € für Basisgesundheitsversorgung gegenüber, wobei die Hälfte der Investitionen mit 83 Mio. € in afrikanische Länder ging.
Noch deutlicher als in Deutschland zeichnen sich die Trends auf internationaler Ebene ab. Der Weltbevölkerungsfonds UNFPA (von Deutschland mit jährlich über 20 Millionen US$ finanziert) und die US-Entwicklungsbehörde USAID verdoppelten ihre Ausgaben für Verhütungsmittel zwischen 2006 und 2012 jeweils fast – UNFPA von 74 auf 128 Millionen und USAID von 63 auf 105 Millionen US$. Laut UNFPA spiegelt sich dieser Trend auch in den Programmen der Empfängerländer wider: „Familienplanung ist zunehmend wieder eine Priorität auf der höchsten Ebene nationaler Politik, nationaler Pläne und Programme geworden. Immer mehr Regierungen von Entwicklungsländern investieren ihre eigenen Ressourcen in Verhütungsmittel“. Trotz aller Bekenntnisse zu integrierten gesundheitspolitischen Ansätzen scheint sich dabei die Schieflage zwischen Basisgesundheitsversorgung und den spezifischen Diensten der Familienplanung zu verstärken.
Erklärtes Ziel ist eine hohe „Contraceptive Prevalance Rate“ (CPR), also eine möglichst hohe Rate von Nutzerinnen moderner Verhütungsmethoden. Die CPR erscheint als selbsterklärende Messlatte für bevölkerungspolitische Erfolge. Dass es dabei nicht um die Anerkennung von Rechten geht, sondern um die Durchsetzung von Verhaltensänderungen, wurde erst jüngst in einer Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) deutlich. Die AutorInnen stellten fest, dass nicht ein ungedeckter Bedarf an Verhütungsmitteln, sondern ein zu hoher Kinderwunsch quer durch alle sozialen Schichten in vielen afrikanischen Ländern das Problem sei.

Lobby-Einfluss
Das Spektakel rund um das Erreichen der „Sieben-Milliarden-Marke“ im Jahr 2011 hatte erheblichen Anteil daran, dass der Schwerpunkt „Bevölkerungsdynamik“ dermaßen in den Vordergrund geriet. BMZ und Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) organisierten eine Kampagne anlässlich des von UNFPA ausgerufenen Weltbevölkerungstags – und zwar gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Die DSW wurde ebenso wie das eher als Think Tank fungierende Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung von Industriellen gegründet und wird von der Industrie (u.a. BAYER HealthCare) finanziert. Einem/r BMZ-VertreterIn zufolge haben beide Organisationen wesentlichen Anteil daran, wie das Paradigma der demografischen Dividende in die BMZ-Programmatik aufgenommen wurde und welche Studien und Daten rezipiert werden. GIZ und BMZ geben die DSW fast immer ausschließlich oder an erster Stelle an, wenn es um die Förderung oder Kooperation mit der Zivilgesellschaft geht. Die DSW ist sogar auf der höchsten Ebene internationaler Politik eingebunden. Ihre Vorsitzende Renate Bähr vertritt Deutschland in der „High Level Task Force“ der Vereinten Nationen für den Revisionsprozess 20 Jahre nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz von Kairo.

Türöffner für neue Märkte
Der Markt für Verhütungsmittel belief sich 2009 auf 11,2 Milliarden US$, und soll bis 2016 auf 14,5 Milliarden US$ steigen. Das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von ca. vier Prozent. Marktführer sind BAYER (Jahresumsatz 3 Milliarden. US$), TEVAT (1,2 Milliarden US$) und MERCK & CO. (1 Milliarde US$). Auch der Markt in so genannten „Entwicklungsländern“ ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen, was Aufmerksamkeit und Investitionen angeht. 2014 konstatierte die „Reproductive Health Supplies Coalition“, die sich für Bereitstellung von Verhütungsmitteln engagiert, dass in den zurückliegenden fünf Jahren die EZ-Mittel für Kontrazeptiva um 50 Prozent auf 275 Millionen US$ gestiegen waren. Dies wurde vor allem durch erhöhte Investitionen in Implantate erreicht (ihr Anteil am Zuwachs betrug 68 Prozent). In Bezug auf das „Hilfsgeschäft“ mit Verhütungsmitteln sind UNFPA und USAID die größten Käufer. Sie decken ca. drei Viertel des Marktes ab.
Zwei deutsche Firmen – BAYER und HELM MEDICAL – gehören zu den großen Belieferern von UNFPA. Wenn die Geschäfte von BAYER OY (Sitz in Finnland, produziert JADELLE), BAYER HEALTHCARE (Sitz in Berlin, vermarktet JADELLE) und BAYER S. A. (Ecuador) zusammengerechnet werden, war der Leverkusener Multi 2012 und 2013 bei weitem das Unternehmen mit dem monetär größten Liefervolumen. , 2013 konnte der Konzern den UNFPA-Marktanteil nochmal deutlich steigern und liegt nun bei ca. 59 Millionen US$ oder 16 Prozent der gesamten UNFPA-Einkäufe. Vor allem der entwicklungspolitische Markt für Implantate ist in den letzten Jahren geradezu explodiert: Wurden im sogenannten Hilfsgeschäft der acht größten „Geber“ 2006 lediglich knapp über sieben Millionen US$ für Implantate ausgegeben, waren es 2012 mehr als zehnmal so viel. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben der EZ für Familienplanung sind in diesem Zeitraum um etwas mehr als 50 Prozent gestiegen.

BMZ setzt auf BAYER
Lange bevor BAYER, USAID und andere das „JADELLE Access Program“ etablierten und eine Abnahmegarantie zum vergünstigten Preis aushandelten , um 27 Millionen Frauen in den ärmsten Ländern der Welt damit zu beglücken, setzte das BMZ bereits einseitig auf das BAYER-Implantat: In Äthiopien finanzierte die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) zwischen 2003 und 2007 den Ankauf von 45.000 JADELLE-Implantaten für das Gesundheitsministerium. Und in Kenia stellte die KfW Geld für die „testweise“ Verbreitung von „Familienplanungs“-Gutscheinen zur Verfügung, die ausschließlich gegen ein JADELLE-Implantat, Spirale oder Sterilisationen eingelöst werden konnten (ausgegeben wurden über 25.000 Gutscheine). Auch in einem Handbuch für Jugendaufklärung in Simbabwe nennt die GIZ nur JADELLE als Beispiel für Implantate.
Neben Implantaten und oralen Kontrazeptiva ist BAYER im „Hilfsgeschäft“ noch mit Einmonatsspritzen (NORIGYNON), der „Minipille“ (MICROLUT) und der in vielen Ländern weit verbreiteten Dreimonatsspritze (NORISTERAT) vertreten. Bei Verhütungsspritzen dominiert allerdings DEPO-PROVERA von PFIZER deutlich den Markt. BAYER setzt nur ca. ein Zehntel der Menge von PFIZER ab, kommt aber im Rahmen von Familienplanungsprogrammen im Globalen Süden trotzdem noch auf 9,2 Millionen für seine Injektionen25.

Einen geben – zwei nehmen
Die zunehmende Fokussierung auf technologische Lösungen zur Verringerung des Bevölkerungswachstums ist keine konzertierte Aktion von EZ und Pharma-Business. Sie bereitet aber für die Pharma-Unternehmen ein extrem günstiges Geschäftsklima und lässt die Geldquellen sprudeln, mit denen sie Kontrazeptiva-Märkte dort ausweiten können, wo sie bisher als unrentabel galten. Denn die Budgets der Bevölkerungsprogramme fließen sowohl in den – per Vertrag über Jahre garantierten – Kauf der Mittel selber als auch in die Subventionierung des Marketings oder in Schulungen.
Ausgebaut und verfeinert werden diese Kooperationen im Rahmen verschiedener Modelle öffentlich-privater Partnerschaften, die auf einer zunehmend engeren Kooperation zwischen Privatsponsoren bzw. „philanthropischen“ Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen, Firmen und staatlichen EZ-Institutionen beruhen – frei nach dem Motto des Ex-BMZ-Ministers Dirk Niebel (2013): „Mit jedem Euro Entwicklungszusammenarbeit fließen langfristig zwei Euro zurück zu uns“.
Besonders besorgniserregend erscheint das derzeitige Stillschweigen – ganz im Unterschied zu den 1980er und 1990er Jahren, wo sich international vernetzte Frauengesundheits- und Menschenrechtsbewegungen mit der Beobachtung antinatalistischer Programme befassten und auch die Verhütungsmittelforschung und -verbreitung in den Blick nahmen. Heute gibt es keinen internationalen Austausch über den Boom der Implantate. Wie die Implantat-Märkte konkret erobert werden und was die Nutzerinnen dabei erleben, dazu gibt es keine Öffentlichkeit. Ebenso fehlt eine Diskussion und kritische Forschung dazu, welche Ungleichgewichte sich in der EZ zwischen Investitionen in Familienplanung und Basisgesundheitsversorgung entwickeln und wie sich die Etats zu reproduktiver Gesundheit ausgestalten.

Angst vor den Risiken
Wenn in den operationellen Expertisen der internationalen EZ doch die Skepsis oder der Widerstand derjenigen aufscheint, die die Nutzerinnen oder Käuferinnen der neuen Pharma-Produkte sein sollen, dann ist oft von den „demand side barriers“ die Rede, d. h. von den Gründen für eine als zu gering erachtete Nachfrage. Besonders aufschlussreich ist das Ergebnis einer Studie des Guttmacher Institute zur Frage, warum verheiratete Frauen mit einem „ungedeckten Bedarf“ an Verhütungsmitteln denn keine Verhütungsmittel nutzten. Die Antwort liest sich simpel: „Bedenken über Nebenwirkungen und gesundheitliche Auswirkungen der Methoden waren mit Abstand der meist genannte Grund“.

JADELLE

JADELLE, auch bekannt unter dem klinischen Namen NORPLANT II, ist eine Entwicklung des US-amerikanischen Think Tanks „Population Council“, der sich der Bevölkerungspolitik widmet. Das Präparat ermöglicht einen Empfängnisverhütungsschutz von bis zu fünf Jahren. Der Wirkstoff, das Hormon Levonorgestrel, entspricht dem des Vorgänger-Produkts NORPLANT I, das bereits in den 1980er Jahren getestet und in der Folge über die EZ verbreitet wurde (Bock von Wülfingen 2001). Der einzige Unterschied: Die MedizinerInnen führen bei dem JADELLE-Eingriff nur zwei statt sechs mit dem Hormon gefüllte Silikonröhrchen in den Oberarm ein. Deshalb gilt das Kontrazeptivum als
einfacher zu implantieren und zu entfernen, ohne gegenüber NORPLANT I an Effektivität einzubüßen. Allerdings führt das „Population Council“ selbst an, dass es bei 7,5 Prozent der Nutzerinnen zu Problemen bei der Entfernung kam, da sich das Gewebe um die Silikonstäbchen vernarbt hatte oder die Röhrchen im Körper umherwandern. Auch ist die Abbruchquote hoch, was mit den beträchtlichen Nebenwirkungen zu tun hat: Nach hauseigenen Studien des „Population Council“ (2013) lassen sich innerhalb von drei Jahren knapp 30 Prozent der Nutzerinnen das Implantat wegen Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Depressionen, Gewichtszunahme oder Haarausfall entfernen.29 Während eine international gut vernetzte Frauengesundheitsbewegung NORPLANT I unter Beobachtung stellte und es weltweit zu Protestkampagnen kam, die das Präparat als Inbegriff eines technischen Machbarkeitswahns bevölkerungspolitischer Strategien ablehnten, verläuft die Durchsetzung der neuen Methode heute im Stillen. Vergessen scheint auch zu sein, dass Ende der 1990er Jahre etwa 36.000 Klägerinnen in den USA von der damaligen Lizenzinhaberin von NORPLANT, dem Pharmaunternehmen WYETH AYERST, über 50 Millionen US$ als Kompensation für Gesundsschädigungen erhielten.

Zu den AutorInnen:
Dr. Susanne Schultz ist Mitarbeiterin des GEN-ETHISCHEN NETZWERKS in Berlin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Soziologie der Goethe-Universität Frankfurt.

Dr. Daniel Bendix ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet „Entwicklungspolitik und Postkoloniale Studien“ der Universität Kassel. Außerdem gehört er zum Team des Vereins glokal e. V. in Berlin.

Eine andere Version dieses Artikels ist bereits im Pharma-Brief Nr. 4-5, Mai/Juni 2015 erschienen.