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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[TDI Dormagen] STICHWORT BAYER 03/2011

CBG Redaktion

Geplante Kunststoff-Fabrik in Dormagen:

Coordination reicht Einwendungen ein

Der BAYER-Konzern will am Standort Dormagen eine neue Anlage zur Produktion von TDI bauen, wobei riesige Mengen des Giftgases Phosgen eingesetzt werden sollen. Der vorgeschriebene Abstand zur Wohnbevölkerung wird nicht eingehalten. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) veröffentlichte eine Muster-Einwendung, die von zahlreichen Anwohnern und Umweltverbänden unterstützt wird. Um der Forderung nach einer phosgenfreien Kunststoff-Produktion Nachdruck zu verleihen, sammelte die CBG mehr als 12.000 Unterschriften.

von Philipp Mimkes

Die BAYER MATERIALSCIENCE AG will in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI) und Methyldiisocyanat (MDI) stark ausweiten. Die beiden Kunststoffe gehören zur Gruppe der Polyurethane. TDI ist ein Weichschaum, aus dem u.a. Fahrzeugsitze, Matratzen oder Bürostühle hergestellt werden. MDI wird vornehmlich für Dämmplatten verwendet. In beiden Fällen soll Phosgen als Zwischenprodukt eingesetzt werden; die Substanz, die bereits im Grammbereich tödlich wirken kann, wurde im 1. Weltkrieg als Kampfgas verwendet und gilt als eine der giftigsten Industrie-Chemikalien überhaupt.
Weit vorangeschritten ist die Planung in Dormagen, wo die TDI-Produktion von derzeit 60.000 auf 300.000 Jahrestonnen ausgeweitet werden soll. Der aus 24 Aktenordnern bestehende Genehmigungsantrag wurde im Frühjahr bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und lag im Juni zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Im Oktober findet in Dormagen der Erörterungstermin mit Beteiligung der Bevölkerung statt. 2014 soll die 150 Millionen Euro teure Anlage in Betrieb gehen.

Muster-Einwendung
Aus dem Desaster um die Kohlenmonoxid-Pipeline, die wegen der öffentlichen Proteste auch fünf Jahre nach Baubeginn nicht in Betrieb gegangen ist, hat BAYER offenbar gelernt. Der Konzern kommunizierte deutlich mehr Informationen als bei früheren Projekten, insbesondere zum Umfang der eingesetzten Chemikalien. Zudem kommt BAYER einer jahrzehntelangen Forderung der Umweltverbände nach: erstmals sollen die gefährlichsten Teile der Fabrik, die bislang im Freien standen, mit einer Schutzhülle versehen werden. Forderungen nach einer solchen Einhausung gibt es bereits seit den 80er Jahren. Der jetzt angekündigte Schritt stellt einen wichtigen Erfolg für die Umweltbewegung dar, denn auch künftige Anlagen werden hinter diese verbesserte Sicherheits-Technik kaum zurückfallen können.
Dennoch kritisiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) die Planungen. Angesichts einer Lebensdauer von bis zu 40 Jahren würde die TDI-Anlage über Jahrzehnte hinweg den risikoreichen Einsatz von Phosgen sowie die umweltschädliche Chlorchemie insgesamt zementieren. Zudem weist die Fabrik nicht den notwendigen Abstand zur Werksgrenze auf.
Die CBG veröffentlichte daher Anfang Juli eine sechsseitige Muster-Einwendung und rief die Bevölkerung zu weiteren Stellungnahmen auf. Die örtliche Presse berichtete umfangreich, zahlreiche Anfragen von Anwohnern gingen ein, und mehrfach wurden Vertreter der CBG zu Diskussionen eingeladen. Mindestens 50 Einzelpersonen reichten daraufhin eigene Einwendungen ein. Auch der Umweltverband BUND, die Grünen in Dormagen und in Monheim sowie die benachbarte Stadt Monheim beteiligten sich an dem Verfahren mit kritischen Stellungnahmen.

worst case-Szenarien fehlen
Kernpunkt der Kritik sind die Risiken hochgiftiger Chemikalien, die in riesigen Mengen zum Einsatz kommen sollen. Laut Antragsunterlagen werden sich in der Anlage zu jedem Zeitpunkt 60 Tonnen Phosgen, 25 Tonnen Ammoniak, 2.900 Tonnen TDI und mehr als Tausend Tonnen Dichlorbenzol befinden. Pro Jahr sollen 365.000 Tonnen Phosgen, 260.000 to Chlor und 105.000 to Kohlenmonoxid eingesetzt werden. Dennoch fehlen in den Antragsunterlagen jegliche worst case-Studien für den Fall eines Austritts größerer Mengen Chemikalien. Existierende Szenarien, die für Phosgen eine Gefährdung in einem Abstand von mehreren Kilometern errechnen, werden erst gar nicht erwähnt.
Wörtlich heißt es daher in der Stellungnahme der CBG: „In den Antragsunterlagen wird die Möglichkeit eines Austritts großer Mengen Phosgen oder TDI nicht berücksichtigt. Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Vorfalls relativ gering ist, muss sie aufgrund der potentiell katastrophalen Auswirkungen unbedingt untersucht werden. Nicht nur der GAU von Fukushima, sondern auch die Störfälle bei Bayer Baytown (2006), Bayer Institute (2008) oder INEOS Dormagen (2008) zeigen, dass sich Störfälle nicht an vorhersehbare Abläufe halten. Daher muss auch für unwahrscheinliche Szenarien Vorsorge getroffen werden“.
Außerdem fordert die Coordination zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Fall einer Beschädigung der Einhausung von außen oder im Fall einer Explosion innerhalb der Schutzhülle. Ein solcher Schutz wäre z.B. durch Einsprühen von Ammoniak-Dampf zu erreichen, womit sich Phosgen neutralisieren ließe. Bei bestehenden Anlagen sind Düsen angebracht, aus denen im Fall eines Phosgen-Austritts konzentrierte Ammoniaklösung herausschießt. BAYER verzichtet wegen der Einhausung auf diesen zusätzlichen Schutz. Wegen der extremen Gefährlichkeit von Phosgen fordert die CBG jedoch ein solches doppeltes Sicherheits-System. Notwendig sind zudem Phosgen-Detektoren in verschiedenen Abständen zur Anlage, die kontinuierlich in der Leitwarte überwacht werden, so dass notfalls die Bevölkerung gewarnt werden kann.

ungenügender Abstand
Rund 300 Meter von der Anlage entfernt liegt die Werksgrenze, an der sich u.a. eine Haltestelle der S-Bahn und eine viel befahrene Straße befinden. Die nächst gelegene Wohnbebauung liegt 1 km entfernt. Die jüngsten Empfehlungen der vom Bundesumweltministerium eingesetzten Kommission für Anlagensicherheit legen für Phosgenanlagen jedoch einen Mindestabstand von 1.500m zu bewohnten Gebieten fest. Viele Experten fordern sogar noch größere Entfernungen. Der Abstand von 1.500m muss daher dringend eingehalten werden.
Auch fehlt in den Antragsunterlagen jeglicher Hinweis auf vorhergehende Störfälle in der TDI-Produktion. Zwar heißt es in dem Antrag, dass BAYER „weltweit lange Betriebserfahrung mit Anlagen gleicher Art“ besitzt. Unerwähnt bleibt jedoch z.B. die schwere Explosion im September 2006 in einem texanischen BAYER-Werk, bei der ein mit TDI gefüllter Reaktor in die Luft flog und mehrere Tonnen giftiger Chemikalien austraten. Mehr als 20 Arbeiter wurden verletzt. Die beauftragten Gutachter stellten eine „grobe Fahrlässigkeit“ der Werksleitung fest, der Störfall hätte demnach verhindert werden können. Die CBG hat das Gutachten online gestellt und der Einwendung beigelegt.
1997 kam es in Dormagen zu einer schweren Explosion in der TDA-Produktion, als ein Reaktor explodierte und giftige Stoffe bis über die Werksgrenze spritzten. TDA ist ein Vorprodukt von TDI. Der Störfall von 1997 spielte eine wichtige Rolle in dem gescheiterten Genehmigungsverfahren für eine TDI-Anlage in Taiwan, die wegen Sicherheits-Bedenken letztlich nicht gebaut wurde.
Die Explosion von 2006 und die vorherigen Störfälle sind ein Beleg dafür, dass für größere Schäden innerhalb der Einhausung Vorsorge getroffen werden muss. Auch muss BAYER erläutern, wie Domino-Effekte mit benachbarten Anlagen oder Pipelines ausgeschlossen werden können. Ein solcher Domino-Effekt führte 2008 zu dem verheerenden Brand bei INEOS Dormagen (der früheren BAYER ERDÖLCHEMIE). Damals griff das Feuer einer defekten Pipeline auf einen Chemikalien-Tank über. Rund um die geplante TDI-Anlagen befinden sich ebenfalls zahlreiche Chemikalien-Lager, Rohrleitungen und störfallgefährdete Anlagen.

giftige Emissionen
Der Betrieb der Anlage würde zu direkten Emissionen in die Luft von 163 Tonnen Schwefeldioxid, 13 t Staub, 65t Kohlenmonoxid und 20t Salzsäure führen. Zudem entstehen in der Anlage jährlich 10.900 Tonnen Sondermüll. Diesen will BAYER in Kraftwerken als Brennstoff verfeuern, was zu deutlich höheren Emissionen führen würde als die Verbrennung in einer Sondermüllverbrennungsanlage.
Insgesamt ist die Produktion von TDI extrem energieaufwendig. Für jede Tonne TDI entstehen rund 5 Tonnen Kohlendioxid. Dennoch fehlt in den Antragsunterlagen eine Schadstoff- und Klima-Bilanz für den kompletten Herstellungsprozess.
Flugzeug-Abstürze werden in dem Antrag bewusst ausgeklammert. Dies ist angesichts der zahlreichen Flugbewegungen in der Rheinschiene nicht zu tolerieren. Für die Anlage müsste ein weiträumiges Überflugverbot gelten, oder aber die geplante Schutzhülle müsste dem Absturz eines Verkehrsflugzeugs oder eines militärischen Jets widerstehen.

getrennte Verfahren
Der BUND weist in seiner Einwendung auf eine Vielzahl weiterer Probleme hin, u.a. auf die geplante Einleitung von Salzen in den Rhein, die hohe Wasser-Entnahme und eine fehlende Energie-Bilanz. Insbesondere kritisiert der BUND die Splittung des Genehmigungsverfahrens: für die drastische Erweiterung der TDI-Herstellung müssen auch neue Anlagen zur Produktion gefährlicher Stoffe wie Salzsäure, TDA und Kohlenmonoxid gebaut werden. Dies führt zu weiteren Emissionen und Störfall-Risiken. Hierfür wurden eigene, z.T. zeitverschobene Genehmigungsverfahren angestrengt, was die Übersicht über die gesamte Umweltbelastung praktisch unmöglich macht. Nach Auffassung des BUND wird hierdurch die Arbeit von Einwendern und Umweltverbänden bewusst erschwert. Zudem verlangt die seit 2010 gültige EU-Richtlinie für Industrieemissionen (IED), dass alle Teilvorhaben größerer Anlagen gemeinsam untersucht werden.
Die Stadt Monheim nennt in ihrer Stellungnahme zahlreiche von der CBG monierte Probleme, insbesondere den mangelnden Abstand der Anlage zur Werksgrenze und fehlende worst case-Szenarien. Die Stadt fordert die Genehmigungsbehörden auf, angesichts der langen Laufzeit der Anlagen regelmäßig zu prüfen, ob phosgenfreie Verfahren zur TDI-Produktion vorliegen und ggfs. eine Umrüstung vorzuschreiben. Auch fordert die in Windrichtung gelegene Stadt den Bau von Hochleistungs-Sirenen zur Warnung der Bevölkerung.

öffentliche Erörterung
Grundsätzlich sollte der Einsatz hochgefährlicher Stoffe wie Phosgen möglichst vermieden werden. Wenn dies unter keinen Umständen möglich ist, so müssen zumindest maximale Sicherheitsvorkehrungen gelten. Dies ist bei den bisherigen Planungen nicht der Fall.
Die Chemie-Industrie ist zudem aufgefordert, risikolosere Produktionsmethoden zu entwickeln und energieintensive Produkte wie TDI und MDI mittelfristig durch ökologischere Stoffe zu substituieren. BAYER hat nach eigenen Angaben an alternativen Verfahren zur Produktion von Polyurethanen gearbeitet und hält hierzu eine Reihe von Patenten. Einen großtechnischen Einsatz phosgenfreier Verfahren bezeichnet das Unternehmen als zu aufwendig.
BAYER hat jüngst angekündigt, in Dormagen ein Forschungslabor für Kunststoffe zu bauen. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren sollte das Unternehmen alle Anstrengungen darauf konzentrieren, phosgenfreie Verfahren zur Serienreife zu bringen. Zur Bekräftigung dieser Forderung hat die CBG zusammen mit der Initiative RETTET DEN REGENWALD mehr als 12.400 Unterschriften gesammelt.
In der öffentlichen Erörterung am 5./6. Oktober wird die Coordination gemeinsam mit dem BUND sowohl die grundsätzliche Kritik an der Phosgen-Chemie als auch die speziellen Probleme der geplanten TDI-Anlage diskutieren. In der gegenwärtigen Form hält die CBG den Antrag von BAYER für nicht genehmigungsfähig.

Antibabypillen

CBG Redaktion

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Westfälische Rundschau, 30. Juni 2011

Antibabypille : „Einzelfälle“ kämpften um ihr Leben

Die 31-jährige Susan ist nicht das, was man mit dem Begriff „gesundheitlicher Risikofaktor“ verbindet. Die Architektin ist schlank, lebt gesund, raucht nicht, hat 15 Jahre Ballett getanzt, geht regelmäßig joggen und fährt Rennrad. Vielleicht nahmen die Ärzte deshalb ihre Beschwerden nicht so ernst, als sie in die Klinik kam. Und doch wäre die Aachenerin im Alter von nur 29 Jahren fast gestorben. Weil sie die Antibabypille nahm. Und weil ihr Gynäkologe vorher nicht überprüft hatte, ob sie genetisch ein erhöhtes Risiko für eine Thromboseeignung hatte.

Susan weiß noch genau, was die Ärzte ihr gesagt hatten, als sie im Januar 2009, einen Tag nach ihrem Skiurlaub, mit stechenden Schmerzen in der Brust und Atemnot in die Klinik kam. „Schlafen Sie sich erstmal aus“, hieß es. Doch Susans Vater, selbst Mediziner, bestand darauf, dass seine Tochter nicht wieder nach Hause geschickt sondern in einem CT untersucht wurde. Zum Glück. „Lungenembolie - Gefahr eines Herzversagens“ lautete die Diagnose. „Und auf einmal war Panik unter den Ärzten da“, erinnert sich Susan. Noch während sie auf dem CT-Tisch lag, wurde sie gefragt, ob sie die Pille nehme.

Das tat sie - seit zwei Jahren ganz bewusst das Präparat mit Namen „Yasminelle“ - also jene Pille des Schering-Nachfolgers Bayer, die als besonders niedrig dosiert gilt. „Ich habe damit assoziiert, dass sie auch weniger Nebenwirkungen und Gefahren hat“, sagt Susan. Ein Trugschluss, wie der Arzneimittelexperte Prof. Gerd Glaeske meint: Denn moderne Antibabypillen bergen seiner Ansicht nach sogar ein doppelt so hohes Risiko gefährlicher Nebenwirkungen wie ältere Präparate. Im neuesten Arzneimittelreport der Barmer GEK appelliert er an die Frauenärzte, „stärker zu den bewährten Mitteln mit bekannten Gestagenen zurückzukehren und nicht weiter den Umsatz der angeblichen Innovationen, bei naher Betrachtung aber durchaus problematischen Mittel zu fördern.“

Dass sie mit ihrem massiven Gesundheitsproblem nicht alleine ist, weiß Susan schon seit längerem: Seit sie einen Fernsehbericht über die 25-jährige Felicitas sah, die - ebenfalls Nutzerin von „Yasminelle“ - eine Lungenembolie mit Herzstillstand erlitt und 20 Minuten klinisch tot war. Und seitdem sie von Nana hörte, die ebenfalls eine Pille mit dem Wirkstoff Drospirenon genommen hatte - und mit 30 Jahren ebenfalls eine Lungenembolie erlitt. „Da wusste ich, ich bin kein Einzelfall“, bilanziert Susan. „Das tat gut.“ Die jungen Frauen nahmen miteinander Kontakt auf, trafen sich und gründeten im April die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG). Ihr Motto: „Du bist nicht alleine!“ Inzwischen meldeten sich auf der Homepage www.risiko-pille.de noch mehrere Pillen-Nutzerinnen, die lebensgefährlich erkrankt waren - alles junge Frauen, die nicht rauchen, schlank und sportlich sind und gemeinhin nicht in die „Risikogruppe“ jener fallen, die auf Hormonpräparate verzichten sollten. Und von denen einige noch nicht einmal ein genetisch höheres Thrombose-Risiko hatten.

Gemeinsam kämpfen sie nun dafür, eine „ehrliche und umfassendere Aufklärung“ über die Risiken drospirenonhaltiger Pillen im Beipackzettel und durch die Gynäkologen zu erreichen. „Unser Ziel ist es, Frauen für die Risiken der Pille zu sensibilisieren, den Betroffenen ein Gesicht zu geben und endgültig mit dem Mythos aufzuräumen, als Geschädigte ein Einzelfall zu sein“, sagt Kathrin, Mitgründerin der SDG, die mit 24 eine Lungenembolie erlitt.

Die Angst kommt immer wieder
Susan ist jedoch nicht nur sauer auf die Frauenärzte, „die vor dem Verschreiben der Pille keine Tests zum Thrombose-Risiko durchführen, obwohl diese seit den 90er Jahren zur Verfügung stehen“, sondern vor allem auch auf Pharmakonzerne wie Bayer. „Sie sollten diese Pille vom Markt nehmen und ihr Wirken nicht nur auf Profit ausrichten, sondern zum Wohle der Patienten. Eine Pille mit solchen Nebenwirkungen braucht keine Frau. Die braucht nur eine Pharmaindustrie, um Geld zu machen.“

Für Susan ist das Thema, zwei Jahre nach ihrer Lungenembolie, längst nicht vorbei - auch, wenn sie nach außen alles „gut“ überstanden hat. Vier Monate war sie arbeitsunfähig, eineinhalb Jahre brauchte sie „um mich wieder einigermaßen so zu fühlen wie vorher“. Aber die Angst kommt immer wieder. Noch immer leidet sie unter Panik-Attacken, wenn sie an die Atemnot und Schmerzen denkt, die sie nachts erlitten hatte. „Die Unbeschwertheit, die man mit 29 eigentlich hat, ist weg“, sagt sie. „Vorher hatte ich nie Angst, zu sterben. Aber diese Nachwehen werden wohl immer bleiben. Dabei habe ich kein Bungee-Jumping gemacht. Ich bin bewusst kein Risiko eingegangen. Ich habe nur die Pille genommen.“ Katja Sponholz

Gefahr Thrombose
Arzneimittelexperte Prof. Dr. Gerd Glaeske von der Uni Bremen kritisiert die modernen Antibabypillen.
Bei den älteren Präparaten der zweiten Generation komme es - berechnet auf 100 000 Frauen und die Einnahme über ein Jahr - zu 15 bis 20 Fällen gefährlicher Thrombosen. Bei den neueren Präparaten seien es dagegen 30 bis 40 Fälle solcher Gefäßverschlüsse.

[Transparency] Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG Redaktion

Transparency International, 20.06.2011

Transparency unterstützt Klage gegen Universität Köln auf Veröffentlichung des Sponsoringvertrags mit Bayer

Berlin - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland unterstützt die Klage der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.) gegen die Universität Köln auf Einsicht in den Vertrag zur Forschungs-Kooperation mit der Bayer HealthCare AG.
Transparency fordert die Universität Köln auf, den Vertrag endlich offenzulegen, da sonst die Gefahr eines Verdachts der interessengeleiteten Verzerrung wissenschaftlicher Arbeit fortbesteht.

Seit Jahren verweigert die Universität Köln die Einsichtnahme in den Vertrag. Die Universität macht den Ausnahmetatbestand „Forschung“ (§2, Abs 3, IFG NRW) geltend, während Bayer sich auf den Ausnahmetatbestand „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ (§8 IFG NRW) beruft. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hatte nach Prüfung festgestellt, dass die im Vertrag geregelten Inhalte weder Forschung noch ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellten und einer Veröffentlichung des Vertrages zugestimmt. Allerdings ist er gegenüber der Universität Köln nicht weisungsbefugt, so dass der CBG nur der Klageweg als Handlungsmöglichkeit verblieb.

Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Die Weigerung, den Vertrag zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG offen zu legen, ist alarmierend. Die Universität Köln ist eine öffentliche, durch Steuergelder finanzierte Einrichtung, die daher der öffentlichen Kontrolle unterliegt. Potentielle Patientinnen und Patienten (und auch ihre überweisenden Ärzte), die die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich in der Universitätsklinik oder in anderen, im Vertrag eingeschlossenen Einrichtungen, untersuchen und behandeln lassen, müssen darüber informiert werden, welche Konsequenzen der Vertrag auf ihre Behandlung bzw. auf Forschungsprojekte hat, an denen sie teilnehmen. Es ist besorgniserregend, dass die Bürger nichts zu den Rahmenbedingungen der Kooperation erfahren sollen und zum Mittel der Klage gegriffen werden muss, um den Informationsanspruch durchzusetzen.“

Erst im Mai hatte die Zeitung taz über Inhalte aus dem im Jahr 2006 geschlossenen Kooperations- und Sponsorenvertrag zwischen Deutscher Bank, der Humboldt-Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin berichtet. Danach wurden der Deutschen Bank umfassende Mitwirkungsrechte bei Forschungsprojekten, Mitspracherechte bei der Ausrichtung und Besetzung von Professuren und das Recht der Bank auf Unternehmenspräsentationen und Kontaktveranstaltungen eingeräumt.

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BBS

CBG Redaktion

Rheinische Post | 20.06.2011

BBS: Sommerfest mit Protest

350 Beschäftigte machten am Samstag am Eingang der Kurt-Rieß-Sportanlage, wo das Firmensommerfest gefeiert wurde, ihrem Unmut Luft. Von den Ausgliederungsplänen bei der Bayer-Tochterfirma sind 260 Stellen betroffen.

KÜPPERSTEG Es war wohl kein wirklich guter Tag für das Sommerfest der Konzerntochterfirma Bayer Business Services (BBS): Das Wetter mit teils heftigen Regenschauern, Wind und Gewitter spielte nicht richtig mit, und vor der Kurt-Rieß-Sportanlage neben der BayArena hatten sich Gewerkschafter versammelt, die am Zugang zum Gelände gegen die von BBS geplante Ausgliederung von Teilen der IT-Infrastrukturdienstleistungen an Siemens demonstrierten.
Die IG Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und die Betriebsratsgruppe Belegschafts-Team hatte am Freitag zu der Demonstration aufgerufen. Der Ärger über die BBS-Pläne in der Belegschaft scheint so groß zu sein, dass rund 350 Mitarbeiter unter die Stelzenautobahn kamen, um zu demonstrieren. Das taten sie friedlich, aber dank zahlloser Trillerpfeifen umso lauter, während die Gäste des Sommerfestes zur Sportanlage kamen und sich dort von einer Eventagentur bespaßen ließen.

Reden von de Win und Hoffmann
„Von den Ausgliederungen sollen etwa 260 Mitarbeiter an allen deutschen Standorten betroffen sein, davon knapp 150 allein in Leverkusen“, sagte Thomas de Win, Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei Bayer. Hinzu kämen noch rund 290 Zeitarbeitskräfte. 2007 habe man bereits einen tariflichen Sonderweg gewählt, die Arbeitsbedingungen wettbewerbsfähig gestaltet und so zur Sicherung der Arbeitsplätze beigetragen, so de Win, der ebenso wie IG BCE-Landesbezirksleiter Reiner Hoffmann zu den Demonstranten sprach. Jetzt drohten die Arbeitsplätze ganz wegzufallen.
Eva Weinberg ist in Leverkusen Sekretärin bei BBS. „Ich bin seit 32 Jahren bei Bayer. 2007 zu Beginn der Krise sind wir zum Beispiel freiwillig auf die 40-Stunden-Woche hochgegangen, und jetzt? Auf mich wirkt das alles, als gelte ‚Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen‘“, äußerte Weinberg im Gespräch mit unserer Zeitung spürbar betroffen.
Bei BBS nahm man die Demonstration gelassen auf. Ein Sprecher erklärte gegenüber unserer Zeitung, dass es das legitime Recht der Beschäftigten sei, gegen die Pläne zu protestieren. Das Unternehmen sei aber „im Gespräch“ mit der Arbeitnehmerseite. Die Gewerkschaftsgruppe der „Durchschaubaren“ hatte sich an den Protest der IG BCE angehängt, verteilte ebenfalls Flugblätter und hatte den Slogan der größeren Gewerkschaft IG BCE „BBS - Bayer braucht Services“ leicht abgewandelt in „Bayer braucht Service“. VON CLAUS-PETER GRIES

Lipobay

CBG Redaktion

16. Juni 2011

Lipobay-Opfer fordern Entschädigung

USA: Sammelklage gegen Bayer

Weltweit wird der Tod von mindestens 100 Menschen mit dem Blutfettsenker Lipobay in Verbindung gebracht, den der deutsche Pharmakonzern Bayer produziert hat. Der Oberste Gerichtshof in Washington hat nun eine Sammelklage mutmaßlicher Opfer zugelassen. Interne Papiere zeigten, dass dem Konzern das erhöhte Risiko bereits vor der Markteinführung bekannt war.
Das Medikament wurde in den Vereinigten Staaten in den Jahren 1997 bis 2001 unter dem Namen Baycol vertrieben. Bayer musste den Blutfettsenker im August 2001 wegen tödlicher Nebenwirkungen vom Markt nehmen. Der Konzern zahlte Opfern bereits mehr als eine Milliarde Dollar in außergerichtlichen Einigungen.
Der Supreme Court gab nun grünes Licht für eine Sammelklage. Die Richter widerriefen damit eine Entscheidung eines US-Berufungsgerichts, die die Sammelklage im US-Bundesstaat West Virginia gegen das Leverkusener Unternehmen zuvor unterbunden hatte.

weitere Infos zu Lipobay
=> In Sachen „LIPOBAY“: Ex-Angestellte verklagt BAYER
=> Lipobay, Trasylol, Aspirin: Das Pharma-Marketing bei BAYER
=> NY Times: Bayer Knew of Dangers of Its Cholesterol Drug
=> „Schuldig ist die Industrie“: Das LIPOBAY-Desaster
=> Bayer Held Back on Drug Dangers

[Arzneireport] Antibabypillen

CBG Redaktion

alle Infos zur Kampagne, der Arzneireport im Volltext (ab S. 89)

Tagesspiegel, 16. Juni 2011

Gefahr durch moderne Antibabypille

Arzneimittelforscher halten Vorgängerpräparate für deutlich risikoärmer als moderne Antibabypillen. So treten Thrombosen bei den jüngeren Pillen doppelt so häufig.

Berlin - Moderne Antibabypillen bergen ein mehr als doppelt so hohes Risiko gefährlicher Nebenwirkungen wie ältere Mittel, werden von Ärzten aber inzwischen weit häufiger verordnet als die Vorgängerpräparate. Darauf hat der Arzneimittelexperte Gerd Glaeske im neuen Arzneimittelreport der BarmerGEK hingewiesen. Als Grund vermutet der Bremer Wissenschaftler die gezielte Werbung und Vermarktung durch die Pharmaindustrie, die mit neuen, noch patentgeschützten Medikamenten höhere Gewinne erzielt als mit bewährten Mitteln.
„Tatsache ist, dass dieser Markt nicht zugunsten der Frauen ausfällt“, sagte Glaeske. Die sei „besorgniserregend“.
Nach aktueller Studienlage liege für diese Präparate das Risiko gefährlicher Thrombosen – berechnet auf 100 000 Frauen und die Einnahme über ein Jahr – bei 30 bis 40 Fällen. Bei den älteren Antibabypillen seien es, trotz gleicher Wirksamkeit und Zuverlässigkeit, nur 15 bis 20 Fälle.
Den Medizinern warf der Wissenschaftler vor, nicht rational und nach Nutzen-Risiko-Verhältnis zu verordnen. Sie sollten „nicht den Werbeaktionen und dem Marketinggeklingel pharmazeutischer Unternehmer folgen“. Und die Frauen sollten beim Arzt darauf drängen, das risikoärmere Präparat zu erhalten – auch wenn die anderen Mittel „lustige Namen“ trügen und in Frauenzeitschriften beworben würden, sagte Glaeske.
Von den beanstandeten Antibabypillen wurden 2010 mehr als 9,4 Millionen Packungen abgesetzt. Konkret geht es um die Mittel Valette, Lamuna, Nuvaring, Cerazette, Yasmin/Yasminelle, Aida, Desmin und Petibelle. Mit seinem Marktführer Valette bringt es der Hersteller Jenapharm allein auf einen Jahresabsatz von knapp drei Millionen Packungen. Die Firma Bayer HealthCare, die das Präparat Yasmin produziert, wies Glaeskes Darstellung zurück. Klinische Daten aus 15 Jahren und die Ergebnisse nachträglicher Sicherheitsstudien belegten, dass das Thrombose-Risiko durch den neuen Wirkstoff Drospirenon nicht höher sei als bei herkömmlichen Mitteln. raw

Rheinische Post, 16. Juni 2011

Profit mit der Pille

Auf dem Arzneimittelmarkt liegen Fluch und Segen nah beieinander. Die richtigen Wirkstoffe heilen Krankheiten, schenken Lebensjahre und erhöhen die Lebensqualität. Erst die Anti-Baby-Pille hat es den Frauen ermöglicht, ihr Leben frei und selbstbestimmt zu planen. Wenn nun aus Profitgier, wie es der Arzneimittelreport nahe legt, jungen Frauen riskante Verhütungsmittel verschrieben werden, dann gehört diese Praxis an den Pranger.

Die Pharmaindustrie ist ebenso erfolgreich im Entdecken neuer Arzneien wie im Vermarkten ihrer Pillen. Sie finanziert Ärztefortbildungen, hilft bei der Praxisausstattung und lässt ihre Vertreter in Kliniken und Praxen ausschwärmen. Die Ärzte sind das wichtigste Vehikel für die Hersteller. Da Arzneimittelwerbung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland verboten ist, konzentrieren die Unternehmen ihre gigantischen Werbeetats auf die Mediziner. Das erzeugt eine gefährliche Schieflage. Denn mit Hilfe der Pharmaindustrie erhalten Praxen und Kliniken indirekte Finanzspritzen, was Abhängigkeiten erzeugt. Die Regeln, wo die Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie liegen, sind eigentlich klar. Offenbar mangelt es aber an Kontrollen. EVA QUADBECK

Neue Anti-Baby-Pille in Kritik

Berlin (RP). Weit über die Hälfte der jungen Frauen in Deutschland zwischen 16 und 20 Jahren nimmt die Pille. Arzneimittel-Experten warnen vor gefährlichen Nebenwirkungen bei einigen modernen Präparaten.

Millionen von Frauen setzen bei der Verhütung auf die Anti-Baby-Pille. Aus Sicht von Arzneimittel-Experten sind sie bei der Wahl der Präparate oft nicht gut beraten. Bei einigen modernen Produkten haben die Frauen ein doppelt so hohes Risiko, eine Tromboembolie, also einen Gefäßverschluss, zu erleiden wie bei herkömmlichen Präparaten.
Dies geht aus dem Arzneimittelreport hervor, den die Krankenkasse Barmer GEK vorgestellt hat. Trotz des Risikos zählt fast die Hälfte der 20 absatzstärksten Anti-Baby-Pillen des vergangenen Jahres zu den neuen Hormonmischungen. Der Bremer Forscher Gerd Glaeske erklärte, die neuen Präparate würden von der Pharmaindustrie gezielt beworben. Grund: Sie unterliegen noch dem Patentschutz und damit sind ihre Gewinnspannen höher. „Tatsache ist, dass dieser Markt nicht zugunsten der Frauen ausfällt“, sagte Glaeske. Er riet den Frauen, sich intensiver mit ihrem Arzt über die Wahl der Anti-Baby-Pille zu unterhalten.
Auf Kritik stieß bei den Arzneimittel-Experten auch die Verschreibungspraxis für Alkoholiker und Demenz-Kranke. Knapp jeder siebte Alkoholkranke erhält dem Report zufolge starke Schlafmittel mit zusätzlichem Suchtpotenzial. Von den Demenz-Kranken schluckt etwa ein Drittel regelmäßig starke Beruhigungsmittel. Die Betroffenen hätten ein deutlich höheres Sterberisiko, sagte Glaeske. Aus seiner Sicht könnten durch eine bessere Pflege 20 bis 30 Prozent weniger dieser Präparate verschrieben werden.
Die Ärzteschaft wollte gestern nicht zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Man werde den Report zunächst der eigenen Arzneimittelkommission zur Prüfung vorlegen, hieß es bei der Bundesärztekammer. Der Berufsverband der Frauenärzte war zu keiner Stellungnahme zu erreichen.
Die Arzneimittel gelten als wichtigster Kostentreiber im Gesundheitswesen. Insgesamt geben die gesetzlichen Krankenkassen jährlich 29 Milliarden Euro für Tabletten, Salben und Säfte aus. Das Kostendämpfungsgesetz der Bundesregierung, das ein Preismoratorium und einen höheren Herstellerrabatt vorschreibt, hat bei der Barmer GEK im ersten Quartal allerdings Wirkung gezeigt. Die Arzneiausgaben seien um fünf Prozent gesunken, sagte Vize-Chef Rolf-Ulrich Schlenker.
Sorgen bereiten den Krankenkassen weiterhin die steigenden Ausgaben für Biologicals. Dabei handelt es sich um gentechnisch hergestellte Arzneien, die gegen schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose, Rheuma und Krebs eingesetzt werden. Die Kosten für Therapien mit diesen Präparaten liegen nach Angaben der Barmer/GEK häufig im fünfstelligen Bereich pro Jahr. Das führt dazu, dass weniger als ein Prozent der Versicherten rund 30 Prozent der Arzneimittelausgaben für sich in Anspruch nehmen müssen. Die Kassen hoffen, die Kosten für die Biologicals in den Griff zu bekommen, indem sie auch in diesem Bereich verstärkt auf Nachahmer-Präparate setzen. „Wir müssen unbedingt die Erfolgsgeschichte der Generika wiederholen und die Biosimilars breiter einsetzen“, sagte Schlenker. Das wären Nachbauten der Biologicals.
Aktuell werden 85 Prozent aller Arzneimittel, die die gesetzlichen Kassen finanzieren, durch Nachahmer-Präparate abgedeckt. Nach Angaben des Arzneimittelreports sparen die Kassen damit rund zehn Milliarden Euro jährlich. VON EVA QUADBECK –

[WDR Beitrag] Antibabypillen

CBG Redaktion

Aktuelle Stunde (WDR), 7. Juli 2011

Klage gegen Bayer

Sie heißen Yaz, Yasmin und Yasminelle, werden als Life-Style-Produkte beworben, die schön und schlank machen und nebenbei auch noch verhüten - und sind die umsatzstärksten Medikamente des Leverkusener Bayer-Konzerns. 190 Frauen sollen in den USA an den Nebenwirkungen dieser Anti-Baby-Pillen gestorben sein. Dort rollt eine regelrechte Klagewelle auf Bayer zu: 8000 Frauen ziehen vor Gericht. Nun gibt es auch in Deutschland die erste Klage gegen Bayer, unterstützt von Betroffenen aus NRW, wie der 30-jährigen Nana aus Köln. Ein halbes Jahr lang nahm sie die Bayer-Pille YAZ.

Video ansehen: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7384750

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IG Farben

CBG Redaktion

Vorwärts, 6. Juni 2011

Diarmuid Jeffreys: „Weltkonzern und Kriegskartell"

Eine rentable Verbindung: Die IG Farben und das NS-Regime

Kein anderer deutscher Konzern ist so eng mit dem NS-Regime verknüpft wie die IG Farben: Sie finanzierte den Aufstieg Hitlers, machte das Hochrüsten möglich und war für die Gräuel von Auschwitz mitverantwortlich. Ein neues Buch von Diarmuid Jeffreys beleuchtet die Geschichte des Konzerns und die Zusammenarbeit mit dem NS-Regime.

„Sie waren die Fäden in dem dunklen Todesmantel, der sich über Europa senkte.“ So bezeichnete 1948 General Telford Taylor, Chefankläger im zweiten Kriegsverbrecherprozess in Nürnberg, die Direktoren der IG Farben. Wissentlich und willentlich stellten sie, so die Anklage, die Ressourcen des Konzerns dem NS-Regime und seiner Kriegsmaschinerie zur Verfügung. Ob sie dieses Bündnis aus skrupellosem Ehrgeiz eingingen oder als patriotische Geschäftsleute nur am Wohle ihres Landes interessiert waren, legt Diarmuid Jeffreys in seinem Buch „Weltkonzern und Kriegskartell. Das zerstörerische Werk der IG Farben“ faktenreich dar.

Die deutsche Chemieindustrie – eine Erfolgsgeschichte
Er überlässt jedoch dem Leser eine endgültige Beurteilung. Seine gut lesbare, mit Elementen der Reportage versehene Studie erzählt die Geschichte des Konzerns als stringente Entwicklung, von seinen Anfängen Mitte des 19. Jahrhunderts an bis zur Bildung des „Höllenkartells“ – so der englische Originaltitel – zwischen der IG und dem NS-Regime.

Mit der zufälligen Entdeckung von synthetischen Farbstoffen begann die Erfolgsgeschichte der deutschen Chemieindustrie. Medikamente, Fotomaterial, Druckfarben und Kunstdünger gehörten bald zu der sich stetig vergrößernden Produktpalette von Agfa, Bayer, BASF und Hoechst. Die tödliche Allianz von Staat, Militär und Chemieindustrie fand erstmals im Ersten Weltkrieg zusammen. Gewinn- und Wachstumschancen die der Krieg bot wurden wahrgenommen, Sprengstoffe und Giftgase geliefert.

Nach dem Versailler Vertrag, der die Macht der deutschen Chemiekonzerne durch Beschlagnahme von Produkten und Patenten durch die Alliierten brechen sollte, galt es, Weltgeltung zurückzuerlangen. Am 2. Dezember 1925 schlossen sich BASF, Bayer, Hoechst, Agfa, Weiler-ter-Meer, Griesheim, Kalle und Cassella zur Interessengemeinschaft Farben, kurz IG Farben, zusammen. Es entstand ein weltweit agierendes Konglomerat aus Tochterfirmen, Holdings und Partnerschaften für Chemie, Stahl, Kohle und Treibstoffe.

Die Allianz mit dem Hitlerregime
Paradebeispiel für deutschen Forschergeist und zugleich Sorgenkind der Produktion war die Herstellung von synthetischem Treibstoff in Leuna. Sie war im Vergleich zum Naturprodukt zu teuer. Für das synthetische Gummi Buna gab es keinen Markt – bis das Naziregime mit seinem Streben nach der Autarkie Deutschlands Rentabilität versprach.

Bis Jahresende 1933 zahlte die IG 4,5 Millionen Reichsmark (RM) in die Parteikasse der NSDAP. Im Gegenzug kaufte das Reich die gesamte Produktion des Leuna-Treibstoffes auf: „Ab diesem Zeitpunkt war das Schicksal der IG Farben unmittelbar mit dem des Dritten Reiches verknüpft“, schreibt Jeffreys. Weder Krupp noch Thyssen oder Flick spielten eine derart wichtige Rolle: Der Krieg, den die Deutschen mit dem Angriff auf Polen am 1. September 1939 entfesselten, „lebte von den Chemikalien der IG“.

Das Bunawerk in Auschwitz
Ab 1941 ließ die IG in Auschwitz eine Produktionsstätte für Buna von jüdischen KZ-Häftlingen errichten. Sie zahlte 3 RM pro Tag und Häftling an die SS – für beide Seiten ein profitables Geschäft. Die Lebensdauer der Arbeiter betrug drei Monate. Schließlich als arbeitsuntauglich selektiert, wurden auch sie in den Gaskammern von Auschwitz ermordet – hierfür lieferte eine IG Tochter, die Degesch, das Giftgas Zyklon B.

Etwa 200 000 Menschen starben für das Bunawerk in Auschwitz, das niemals in Betrieb gegangen ist. So lautete die Nürnberger Anklage gegen die Führungsriege der IG auch auf Teilnahme an Versklavung und Massenmord. Dennoch kam sie glimpflich davon. Spätestens 1951 aus der Haft entlassen, fanden viele im Wirtschaftswunder in ihre alten Karrieren zurück.

Die IG wurde zerschlagen. Ihre Einzelteile BASF, Hoechst, Bayer und Agfa schrieben die Erfolgsgeschichte der deutschen Chemie weiter. Zwar leisteten sie Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter, doch eine offizielle Entschuldigung für ihre Beteiligung an der IG und damit am Holocaust hat kein Konzern je ausgesprochen. von Laura Meier-Ewert

Diarmuid Jeffreys: „Weltkonzern und Kriegskartell. Das zerstörerische Werk der IG Farben“ Aus dem Englischen von Helmut Dierlamm und Werner Roller, Karl Blessing Verlag, München 2011, 688 Seiten, 34,95 Euro, ISBN 978-3-89667-276-6

[Uni Köln] Forschungsfreiheit in Gefahr

CBG Redaktion

1. Juni 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahern

Forschungskooperationen zwischen Unis und Konzernen:

Stifterverband tritt für Transparenz ein

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweggesetzt, der einen Auskunftsanspruch feststellte, und auf einer Geheimhaltung beharrt. „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird“, so begründete die CBG diesen Schritt.

Wie sehr die Konzerne die Universitäten mittlerweile in Beschlag nehmen, zeigte unlängst der Fall des Berliner „Institutes für Finanzmathematik“. Die Humboldt-Universität und die Technische Universität als Träger sicherten dem Sponsoren DEUTSCHE BANK gegen die Zahlung von drei Millionen Euro jährlich zu, den Lehrplan mitzubestimmen, selber PrüferInnen zu entsenden und ein Veto gegen die Veröffentlichung unliebsamer Forschungsergebnisse einlegen zu können.

Nachdem diese Details für Aufruhr in den Medien sorgten, plädierte sogar der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, dem BAYER angehört, für Glasnost. „Eine Lehre aus der Diskussion um den Berliner Kooperationsvertrag sollte sein, dass derartige Vereinbarungen zwischen Universitäten und Unternehmen künftig offen und transparent einsehbar sind“, erklärte ein Sprecher. Jetzt muss diese Kunde bloß noch nach Leverkusen dringen - und sei es per Gerichtsbeschluss.

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30.05.2011, taz

Sponsoren an der Uni

Wirtschaft gegen Geheimverträge

Der Deutsche Stifterverband fordert von Firmen eine Veröffentlichungspflicht beim Sponsoring. Geheime Verträge mit Universitäten soll es nicht mehr geben.
VON MARTIN KAUL

Nach der Kritik an einer umstrittenen Kooperation zwischen der Deutschen Bank und zwei Berliner Spitzenunis hat sich der wirtschaftsnahe Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für eine künftige Offenlegung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Hochschulen ausgesprochen. Ein Verbandssprecher sagte der taz: „Eine Lehre aus der Diskussion um den Berliner Kooperationsvertrag sollte sein, dass derartige Vereinbarungen zwischen Universitäten und Unternehmen künftig offen und transparent einsehbar sind.“
Am 26. Mai hatte taz.de über einen unveröffentlichten „Sponsoren- und Kooperationsvertrag“ zwischen der Deutschen Bank sowie der Humboldt und der Technischen Universität Berlin berichtet, in dem der Bank weitreichende universitäre Mitwirkungsrechte zugesichert worden waren.
So durfte die Bank bei der Berufung von Professoren und der Gestaltung der Lehre mitwirken, daneben erhielt sie ein Vetorecht bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und andere Mitwirkungsrechte.
Dass der Stifterverband nun mehr Transparenz fordert, spricht für sich. Der Verband ist ein Zusammenschluss privater Unternehmen, die sich mit einem jährlichen Spendenvolumen von 30 Millionen Euro für die Förderung der Wissenschaft durch private Mittel einsetzt. Nach Angaben des Verbands gehört die Deutsche Bank zu seinen größten Geldgebern.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert nach Bekanntwerden der Verträge mehr Transparenz in der Wissenschaft. Andreas Keller, Vorstandssprecher für Hochschule und Forschung, sagte der taz: „Auch wenn die Privatwirtschaft sich an Unis einbringt, muss immer der Grundsatz gelten, dass Forschungsergebnisse für jeden einsehbar sind. Universitäten müssen nicht im Interesse der Privatwirtschaft, sondern der Gesellschaft forschen“, sagte Keller der taz.
Keller hält den Berliner Fall für den „Ausdruck einer bedenklichen Entwicklung“. „Weil die Hochschulen eine rückläufige Grundfinanzierung haben, werden sie auf der Suche nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten skrupelloser. Private Geldgeber nutzen diese Notlage zunehmend aus.“

[Klage Yasmin] Antibabypillen

CBG Redaktion

Presse Information
Coordination gegen BAYER-Gefahren
31. Mai 2011

gefährliche Antibaby-Pillen Yasmin, Yaz und Yasminelle

Klage gegen BAYER-Konzern eingereicht

Erstmals reicht eine deutsche Geschädigte Klage gegen die Bayer AG ein wegen schwerster Nebenwirkungen von Antibaby-Pillen. In den USA starben rund 190 Frauen nach Einnahme von Pillen mit dem Hormon Drospirenon, dort sind bereits 8.000 Klagen anhängig. In der jüngsten Hauptversammlung des Konzerns hatten Betroffene gegen die anhaltende Vermarktung der Präparate protestiert.

Felicitas Rohrer erlitt nach Einnahme der Antibabypille Yasminelle eine schwere Lungenembolie und war bereits klinisch tot. Nur dank glücklicher Umstände konnte ihr Leben gerettet werden. Die 26-Jährige aus Bad Säckingen bei Freiburg erlitt jedoch dauerhafte Schäden. Zusammen mit anderen Betroffenen hat Felicitas Rohrer jüngst die Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter gegründet und vor Tausenden von Aktionären in der BAYER-Hauptversammlung ein Ende der Vermarktung von Yasmin und Yasminelle gefordert.

Nun hat Rohrer als erste deutsche Geschädigte Zivilklage gegen die Bayer Vital GmbH eingereicht, die das Präparat vertreibt. Die Firma wird auf „Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen schädlicher Wirkungen des Präparates“ verklagt, so Rechtsanwalt Martin Jensch von der Kanzlei Dr. Schulze & Kollegen. „Wir haben die Forderungen bisher nicht beziffert, aber sie werden im Bereich von 200.000 Euro liegen“, so Jensch weiter. Auf das erhöhte Thromboserisiko sei in der Produktinformation nicht hingewiesen worden. Nach Ansicht von Jensch haftet Bayer daher wegen „Inverkehrbringung eines Medikamentes mit schädlichen Wirkungen, die über das vertretbare Maß hinausgehen“.

Die drospirenonhaltigen Pillen Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu dreifach erhöhtes Embolie- und Thromboserisiko im Vergleich zu älteren Präparaten. Die Bayer AG machte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Produktgruppe einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Das Präparat gilt damit als meistverkaufte Antibaby-Pille der Welt. In den Kampagnen des Konzerns wird in erster Linie mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ geworben. Auf die erhöhten Risiken wird hingegen nicht eingegangen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die seit Jahren auf die Gefahren von Yasmin & Co hinweist, fordert ein Verbot aller Antibaby-Pillen mit erhöhtem Nebenwirkungs-Profil. „Ältere Präparate verhüten ebenso sicher und tragen dabei deutlich geringere Risiken. Wir begrüßen daher die Klage. Die schweren Schädigungen, die durch Yasmin und Yaz verursacht werden, könnten größtenteils verhindert werden. Bayer nimmt vermeidbare Schädigungen und sogar Todesfälle von jungen Frauen billigend in Kauf“, so Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins. Die CBG hatte zur jüngsten Bayer-Hauptversammlung auch einen Gegenantrag eingebracht.

gerne vermitteln wir Kontakt zu Felicitas Rohrer

weitere Informationen:
· Statement RA Martin Jensch: http://www.cbgnetwork.de/downloads/Statement_RA_Jensch.pdf
· alle Infos zur Kampagne

[Kirchentag] Kirchentag Dresden

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren auf ev. Kirchentag in Dresden

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist auch in diesem Jahr wieder mit einem Stand auf dem evangelischen Kirchentag in Dresden vertreten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Wer den Stand stundenweise mit betreuen möchte oder uns einfach mal kennen lernen möchte, ist herzlich eingeladen! Sie finden uns im Markt der Möglichkeiten, Bereich „Nachhaltig Wirtschaften - Globalisierung gestalten“:

Standnummer: V4 A04
Zelt V4 auf dem Festplatz der Messe Dresden, Stand A04

Schwerpunkt der Präsentation sind „Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Kunststoffen wie Bisphenol A und TDI von BAYER“. Aber auch alle anderen Probleme „rund um Bayer“ – von giftigen Pestiziden bis hin zur Gentechnik - werden behandelt. Vor Ort sammeln wir Unterschriften für eine Petition, in der ein Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen und Kinderspielzeug gefordert wird.

Am Donnerstag wird unser Vorstandsmitglied Uwe Friedrich die Kampagne vorstellen:
2. Juni, 16:30 - 17:15 Uhr; Marktbühne Marktbereich 3 „Nachhaltig Wirtschaften - Globalisierung gestalten“.

[Entlassungen] Fehlende Gewerkschaftsrechte

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Pharma-Werk in Emeryville / USA:

BAYER entlässt 540 Arbeiter

Der BAYER-Konzern hat in der Nacht zu Donnerstag angekündigt, die Produktion des MS-Medikaments Betaferon im kalifornischen Emeryville bis Ende 2012 einzustellen. Die 540 Arbeiterinnen und Arbeiter werden größtenteils entlassen, einem kleinen Teil werden Ersatz-Arbeitsplätze in anderen BAYER-Werken angeboten. Auch werden 30.000 qm Bürofläche aufgegeben. Betaferon soll künftig von einem Zulieferer hergestellt werden, offenbar Boehringer Ingelheim.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, dass allen Beschäftigten Ersatz-Arbeitsplätze angeboten werden: „BAYER macht mit Betaferon einen Milliarden-Umsatz. Es darf nicht sein, dass die Gewinnmarge nun mit rücksichtslosem `hire and fire´ weiter erhöht wird. BAYER darf die Arbeiterinnen und Arbeiter, die über Jahre hinweg eine störungsfreie Produktion gewährleistet haben, nicht im Regen stehen lassen“, so Jan Pehrke vom Vorstand des Vereins. Betaferon ist das bestverkaufte Medikament von BAYER, der Umsatz im vergangenen Jahr lag bei 1,2 Milliarden Euro.

Bereits vor zwei Jahren hatte BAYER gedroht, die Produktion von Blutgerinnungsmitteln im benachbarten Berkeley zu schließen und an Zulieferer auszulagern. Erst nach millionenschweren Subventionen der Städte Oakland und Berkeley war der Konzern hiervon wieder abgerückt.

Zahlreiche US-Werke mit organisierter Arbeiterschaft wurden in den vergangenen Jahren geschlossen, nur in einer Handvoll der rund 50 Fabriken des Konzerns in Nordamerika sind Gewerkschaften überhaupt noch vertreten. Nur 14% der US-Belegschaft von BAYER verfügen daher über Tarifverträge - gegenüber 88% der europäischen Mitarbeiter.

Gewerkschafter berichten, dass BAYER auch in Emeryville eine gewerkschaftliche Organisation der Belegschaft hintertrieb. Werksvertreter diffamierten die Gewerkschafter als „Schmarotzer“, die es nur auf die Beiträge der Mitglieder abgesehen hätten. „Dies ist ein klarer Verstoß gegen die im BAYER Nachhaltigkeitsbericht geäußerte Zusage, wonach die Beschäftigten an allen Unternehmensstandorten die Möglichkeit haben, Arbeitnehmervertretungen zu bilden“, so Jan Pehrke weiter.

Das Werk Emeryville gehörte ursprünglich zu Novartis und war von BAYER für einen Zeitraum von sechs Jahren geleast worden. BAYER macht ein Viertel seines Umsatzes in Nordamerika, die 16.300 Mitarbeiter erwirtschaften knapp acht Milliarden Euro pro Jahr. Der amerikanische Markt ist damit wichtiger als das deutsche Standbein.

weitere Informationen:
· San Francisco Business Times: Bayer closing Emeryville plant, shedding 540 jobs
· Gewerkschaften aus den Werken gedrängt: Entlassungen bei BAYER USA trotz hoher Steuergeschenke

[Uni Berlin] Forschungsfreiheit in Gefahr

CBG Redaktion

Prof. Peter Grottian hat die Verträge der FU und TU Berlin mit der Deutschen Bank veröffentlicht. Darin finden sich genau die Klauseln, die wir bei der Zusammenarbeit von Uni Köln mit der Bayer AG vermuten. So heißt es z.B.: „Alle Forschungsergebnisse der Universitäten oder ihrer Mitarbeiter, die im Rahmen der zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Forschungsprojekte entstehen, sind der Deutschen Bank zur Freigabe vorzulegen.“ Neben Mitsprache bei der Besetzung zweier Professuren erhielt die Bank das Recht zu Unternehmenspräsentationen, Kontaktveranstaltungen und der Verteilung von Infomaterialien durch die hochschuleigene Hauspost.
Anbei hierzu ein heutiger Artikel der taz. Alle Infos zur Kampagne

taz, 27. Mai 2011

INSTITUTSGRÜNDUNG AN BERLINER UNIS

Wissen von der Deutschen Bank

Die Privatwirtschaft soll Verantwortung an den Unis übernehmen, fordert die Bundesregierung. Wie weit die inzwischen reicht, zeigt ein bislang geheimer Vertrag. VON MARTIN KAUL

BERLIN taz | Mitsprache in der Lehrkonzeption, Lehraufträge für Bankmitarbeiter, Vetorecht bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, gesonderte Werberechte an der Uni. Mit einem exklusiven „Sponsoren- und Kooperationsvertrag“ hat die Deutsche Bank sich an zwei Berliner Universitäten weitreichende Mitspracherechte zusichern lassen. Das belegt ein Vertrag, den der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian am Donnerstag veröffentlichte.
In dem 2006 formulierten Kooperationsvertrag einigte sich die Deutsche Bank mit der Humboldt Universität (HU) und der Technischen Universität Berlin (TU) darauf, gemeinsam ein Institut für Angewandte Finanzmathematik zu gründen, das Quantitative Products Laboratory.
Besonders an der Vereinbarung sind die umfassenden Mitwirkungsrechte, die sich die Bank zusichern lässt. So heißt es: „Alle Forschungsergebnisse der Universitäten oder ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Rahmen der zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Forschungsprojekte entstehen, sind der Deutschen Bank … zur Freigabe vorzulegen.“ Kenntlich machen will sie ihren Einfluss ungern: „Die namentliche Erwähnung der Deutschen Bank in einer Veröffentlichung ist in jedem Fall nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Deutschen Bank zulässig.“
Auch auf die Lehre sichert sich die Bank Einfluss: Bankmitarbeiter sollen „Lehraufträge erhalten und zu Prüfungen herangezogen werden können“ - „soweit die Interessen der Deutschen Bank nicht beeinträchtigt werden“.
Neben Mitspracherechten bei der Ausrichtung und Besetzung zweier Professuren erhielt die Bank das Recht zu Unternehmenspräsentationen, Kontaktveranstaltungen und der Verteilung von Infomaterialien durch die hochschuleigene Hauspost. Über die „Erfolge der durchgeführten Personalmarketingaktivitäten“ war jährlich Bericht zu erstatten. Mindestens 3 Millionen Euro ließ sich die Bank all dies pro Jahr kosten.
„Ein Dokument ungeschminkter Dreistigkeit“
Eine Sprecherin der HU teilte am Donnerstag mit, das seit 2007 laufende Projekt solle im Juni auslaufen. Gründe nannte sie nicht. Weitere Stellungnahmen waren bis Redaktionsschluss von keiner beteiligten Stelle zu erhalten.
Der nun öffentliche Vertrag ist von Relevanz, weil er auf drastische Weise zeigt, wie umfassend Mitwirkungsrechte von Unternehmen an Unis inzwischen sind. Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat immer wieder gefordert, dass Unternehmen sich engagierter in die Finanzierung der Wissenschaft einbringen sollen.
Der Berliner Politologieprofessor und kapitalismuskritische Deutsche-Bank-Aktionär Peter Grottian bezeichnete den Vertrag „als Dokument ungeschminkter Dreistigkeit“. Ein Sprecher des Deutschen Hochschulverbands sagte: „Transparenz ist das oberste Gebot der Wissenschaften. Die Freiheit von Forschung und Lehre muss auch bei Stiftungsprofessuren immer gewahrt bleiben.“

28. Mai 2011, Spiegel Online

Deutsche-Bank-Deal mit Berliner Unis

Kauf Dir einen Prof

Von Frauke Lüpke-Narberhaus und Oliver Trenkamp

Berliner Unis ließen sich ein Institut von der Deutschen Bank bezahlen. In einem Geheimvertrag wurde den Bankern viel Mitsprache eingeräumt: bei Lehre, Forschung und Personal. Kritiker sprechen von gekaufter Wissenschaft.

Wenn Unternehmen Hochschulen sponsern, fließt das Geld nur selten aus reiner Nächstenliebe. Allerdings sind die Universitäten umso stärker auf andere Geldquellen angewiesen, je weniger der Staat sie finanziert.
Nun zeigt ein bislang geheimer Vertrag zwischen zwei Berliner Hochschulen, der Humboldt-Universität (HU) und der Technischen Universität (TU), sowie der Deutschen Bank, wie sehr das die Freiheit der Wissenschaftler einschränken kann - und wie bereitwillig die Universitäten dabei mitmachen.
Die Unis und die Deutsche Bank einigten sich bereits im Jahr 2006 auf eine gemeinsame Forschungsinitiative. Im Jahr darauf bauten sie das „Quantitative Products Laboratory“ auf, ein Institut für Angewandte Finanzmathematik, ausgestattet mit zwei „Deutsche-Bank-Stiftungsprofessuren“ - komplett bezahlt von der Bank, mit drei Millionen jährlich. Laut Vertrag sollten mit den beiden berufenen Professoren Peter Bank und Ulrich Horst dort „gemeinsame wissenschaftliche Arbeiten partnerschaftlich durchgeführt werden“. Horst wollte sich zu der Zusammenarbeit nicht äußern, Bank war nicht erreichbar.
Allerdings zeigt ein Blick in den Vertrag, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, dass die Zusammenarbeit zwischen HU, TU und Deutscher Bank nicht besonders partnerschaftlich geregelt ist: Im Grunde verpflichten sich die Universitäten, dass sie beim Institut so gut wie nichts entscheiden dürfen, ohne dass die Deutsche Bank zustimmt. Zwar versichern nun die Vertragspartner, dass die wissenschaftliche Unabhängigkeit immer gewährleistet gewesen sei. Allerdings ist allein der Einfluss brisant, den die Deutsche Bank im Vertrag beansprucht - und den die Unis ihr einräumten.
Lehre, Personal, Forschung: Mitreden darf die Bank so gut wie überall
Sie vereinbarten detailliert, wo überall die Banker mitzureden haben. Der Vertrag, der jetzt öffentlich wurde, legt die Zusammenarbeit auf vier Jahre fest, mit einer Option auf weitere vier Jahre. Im kommenden Juni wird der Vertrag auslaufen, die Verlängerungsoption wird nicht wahrgenommen, bestätigte ein Sprecher der Deutschen Bank.
In der Wissenschafts-Community gibt es Empörung: „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Wissenschaft eingekauft werden sollte“, sagt Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Es müsse dringend nachgebessert werden, der Vertrag zwischen TU, HU und Bank verstoße gegen die „ehernen Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit“ und gehe weit über die üblichen Vereinbarungen bei Stiftungsprofessuren hinaus. „Beim besten Willen: Das ist keine normale Drittmittelvereinbarung.“
Es ist ein offenes Geheimnis, dass bei Stiftungsprofessuren gekungelt wird. Wenn Firmen Universitäten Millionen spenden, wollen sie gern vorher wissen, welcher Wissenschaftler auf den von ihnen bezahlten Posten berufen wird. Sie wollen darauf Einfluss ausüben, in welche Richtung geforscht wird und wie sich die Ergebnisse nutzen lassen. Besonders anfällig sind Fächer, in denen die Forschung teuer ist, Medizin etwa oder Pharmazie. Aber meist sind solche Absprachen informell; es wird kein Vertrag darüber abgeschlossen, der beide Seiten nicht gut aussehen lässt.
Die Deutsche Bank wollte schon bei der Besetzung der beiden Professoren mitreden: Sie erfolge laut Vertrag „im Einvernehmen mit der Deutschen Bank“. Die Banker forderten, in der Berufungskommission zu sitzen und bekamen auch einen Platz. Auch den Standort des Instituts bestimmten sie: nämlich „in räumlicher Nähe zur Deutschen Bank“ - schließlich werde eine „enge inhaltliche Zusammenarbeit“ angestrebt. Der Wunsch wurde ihnen auch erfüllt: Das Institut ist in Berlin in der Alexanderstraße 5 angesiedelt, im gleichen Haus wie das „Investment & FinanzCenter“ der Bank.
Die Deutsche Bank entscheidet, welche Ergebnisse wann veröffentlicht werden
Ein Lenkungsausschuss werde die Forschungsinitiative inhaltlich leiten, er entscheide unter anderem über die praktische Durchführung, über die zu verfolgende Forschungsstrategie, über personelle Mittel und „alle anderen Fragen, die die interne Abstimmung zwischen den Vertragspartnern betreffen“. Der Ausschuss wurde paritätisch besetzt: mit zwei Vertretern der Deutschen Bank und zwei Professoren der Unis. Entscheidend ist dabei aber die Stimmengewichtung in einer Pattsituation: „Im Fall von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Managing Directors den Ausschlag, der den Vorsitz führt“, heißt es in Paragraph 3 des Vertrages. Und der Managing Director kommt von der Deutschen Bank.
Die Bank entscheidet auch darüber, welche Forschungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen. Denn sie sind „der Deutschen Bank mindestens 60 Tage vor der Weitergabe an Dritte, etwa zum Zwecke einer eventuellen Erstveröffentlichung, zur Freigabe vorzulegen“. Großzügig räumt die Deutsche Bank ein, die Freigabe nicht „unbillig“ zu verweigern - allerdings nur solange „deren Veröffentlichung die Interessen der Deutschen Bank nicht berührt“. Erst nach zwei Jahren können die Wissenschaftler demnach mit ihren Ergebnissen machen, was sie wollen.
Auch auf die Lehre sichert sich die Deutsche Bank Einfluss, indem ihre Mitarbeiter „im Rahmen geltender Vorschriften Lehraufträge erhalten und zu Prüfungen herangezogen werden“. Außerdem organisiert die Bank laut Paragraph 7 „Personalmarketing“ ihre Mitarbeiterrekrutierung: „Die Universitäten werden die Deutsche Bank im Hinblick auf ihre Positionierung im Personalmarkt und bei der Optimierung ihrer Aktivitäten zur Gewinnung geeigneter Praktikanten und zukünftiger Mitarbeiter unterstützen.“ Dazu gehören unter anderem „Personalmarketingmaßnahmen an der Hochschule“ wie Mailings, Intranetauftritte und die „Verteilung von Infomaterialien durch die hochschuleigene Hauspost“.
HU-Präsident will derartige Verträge in Zukunft anders formulieren
Die brisanten Absprachen hat der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian veröffentlicht. Der emeritierte Professor sorgt immer wieder mit Protestaktionen für Aufsehen, etwa mit angekündigtem Schwarzfahren, um das Sozialticket in Berlin zu erhalten. Von der Deutschen Bank hat er Aktien gekauft, um als Kapitalismuskritiker bei Hauptversammlungen sprechen zu dürfen. Er sagte SPIEGEL ONLINE, es sei „dreist, hart und ungewöhnlich“, wie das Unternehmen sich durch den Vertrag Einfluss auf Forschung und Lehre sichern wolle. Andererseits schockiere ihn der „prinzipienfeste Opportunismus“ der Universitäten, die sich darauf einließen.
Die beiden beteiligten Universitäten versichern nun, dass die Unabhängigkeit der Wissenschaftler uneingeschränkt gewährleistet sei. Jedoch scheint die HU auch nicht ganz glücklich über den Vertrag zu sein, zumindest sagte deren Präsident Jan-Hendrik Olbertz: „Ich kann die kritischen Fragen gut nachvollziehen.“ In künftigen Verträgen müsse „die Unabhängigkeit der Wissenschaft deutlicher und vor allem unmissverständlich artikuliert werden.“
Auch die Zustimmungspflichten seien durchaus üblich, die sich auf den Umfang und den Zeitpunkt der Veröffentlichungen beziehen, schreibt die TU in einem Statement. „Dies gilt insbesondere dann, wenn der Partner unseren Wissenschaftlern Informationen bereitstellt, die seine eigenen Geschäftsinteressen berühren und nicht zur Veröffentlichung geeignet sind.“ So argumentiert auch die Deutsche Bank.
Darüber hinaus hätten auch Deutsche-Bank-Mitarbeiter keine Lehraufträge wahrgenommen, versichert der Sprecher. Und der „Managing Director“ habe, so sagen es die Bank und die beiden Unis, mit seiner Stimme im Lenkungsausschuss nie den Ausschlag gegeben.
Der Berliner Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) will sich zu dem Fall noch nicht äußern. Man sei noch mitten in der „Sachstandsaufklärung“, sagte ein Sprecher.

[Klage US] Diskriminierung

CBG Redaktion

26. Mai 2011, n-tv

„Vielen Dank für diese Bluse“

Mitarbeiterinnen verklagen Bayer

Die Welle teurer Diskriminierungsklagen in den USA trifft auch Bayer. Sechs Frauen bezichtigen die US-Tochter des deutschen Pharmakonzerns, Männer bei der Bezahlung und Beförderung zu bevorzugen. Außerdem werfen sie männlichen Kollegen sexuelle Belästigung vor. Einige der Klägerinnen haben Führungspositionen inne.

In den USA gehen zwei weitere Mitarbeiterinnen wegen angeblicher Diskriminierung gegen Deutschlands größten Pharmakonzern Bayer vor. Damit steige die Anzahl ehemaliger und derzeitiger Beschäftigter, die Bayer verklagen, auf insgesamt acht, teilte die Anwaltskanzlei der Frauen mit.
Die Klägerinnen werfen dem Pharma- und Chemieunternehmen in einer Sammelklage unter anderem vor, sie bei der Bezahlung und Beförderungen benachteiligt zu haben und überdies Schwangere und Mütter unter Druck zu setzen. Die Frauen fordern 100 Mio. Dollar Schadenersatz. Die Klage wurde am Bundesgericht von New Jersey eingereicht.
„Bayer benachteiligt seine weiblichen Angestellten systematisch - besonders die mit familiären Verpflichtungen“, sagte Anwältin Katherine Kimpel. Bayer wies die Anschuldigungen zurück und kündigte an, sich mit allen Mitteln gegen die Vorwürfe zu wehren.

„Bist du dumm?“
Die Anwaltskanzlei Sanford Wittels & Heisler ist keine Unbekannte in Diskriminierungsklagen. In einem ähnlichen Fall hatte sie dem Schweizer Pharmakonzern Novartis vor knapp einem Jahr in einem Vergleich 175 Mio. Dollar abgetrotzt.
Das Gericht wird sich im Bayer-Fall wohl auch über verbale Anzüglichkeiten gegenüber den Mitarbeiterinnen ein Urteil bilden müssen. Eine Frau erklärte, ihr Vorgesetzter habe sie „schwierig“ genannt und auf Fragen bei der Arbeit geantwortet: „Bist du dumm?“ Eine andere Mitarbeiterin berichtete, ihr Chef habe wiederholt anstößige Bemerkungen gemacht, etwa: „Vielen Dank, dass Sie heute diese Bluse angezogen haben.“
Nach Angaben der Anwaltskanzlei sind die Klägerinnen ehemalige Beschäftigte oder arbeiten noch bei Bayer in den USA in Führungspositionen. Der Konzern mit Sitz in Leverkusen beschäftigt in Nordamerika nach eigenen Angaben insgesamt 16.400 Menschen an mehreren Standorten.

weitere Infos zur Klage

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“

Verwaltungsgericht stoppt CO-Pipeline von BAYER

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die Genehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig ist, weil die Erdbebensicherheit des Projekts nicht ausreichend geprüft wurde. Die Pipeline darf somit nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten des Kreises Mettmann war zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als 140.000 Menschen durch einen Bruch der Leitung gefährdet sind.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, fordert nun ein Ende des Projekts: „Wir beglückwünschen die Kläger und die Bürgerinitiativen zu diesem großen Erfolg! Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Vorhaben zu beerdigen. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline verzichten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Die Inbetriebnahme der Leitung ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster schon im Dezember 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts geäußert hatte. Durch den heutigen Gerichtsbeschluss wird sich das Genehmigungsverfahren weiter verzögern. Von Mitarbeitern des Unternehmens war in jüngster Zeit zu hören, dass der BAYER-Vorstand im Fall einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will. Gegen die Pipeline liegen mehr als 40 zusätzliche Klagen vor.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur Pipeline mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Zudem wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten.

Die ursprüngliche Planung von BAYER sah vor, das giftige Gas über 67 km durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten – ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Aussage des Konzerns, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag oder von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.

Schon im Dezember 2004 hatte BAYER mit der Firma Linde einen Vertrag über die langfristige Lieferung von CO geschlossen. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn eine Genehmigung vorlag. Durch den jüngst angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an, weswegen so oder so eine neue CO-Anlage benötigt wird.

alle Informationen zur Kampagne

Pressemitteilung der Stopp Bayer- CO- Pipeline Initiativen
Hilden, 25. Mai 2011

Weiterer Etappensieg zum Stopp der CO - Pipeline

Initiative geht gestärkt in die nächsten Runden

Der Vorsitzende der 3. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf Dr. Schwerdtfeger verkündete zunächst die Kostenentscheidung und diese fiel schon deutlich zu Lasten der beklagten Bezirksregierung und der Beigeladenen Bayer aus.

Dass der Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig und nichtvollziehbar beurteilt wurde, bedeutet:

* Baustopp an der gesamten CO – Pipeline; die technische Fertigstellung muss warten und Bilder der vor sich hinrottenden Rohre auf enteignetem Boden werden weiter am Image von Bayer kratzen.
* Der damalige Regierungspräsident Büssow, Bayer als Bauherr und der begutachtende TÜV haben sich bis auf die Knochen blamiert und sind bloßgestellt. Wer es nicht schafft europaweit anerkannte Regeln zur Erdbebensicherheit anzuwenden und zwingend vorgegebene Überprüfungen des Bodens und der oberirdischen Teile - wie Rohrbrücken - für unnötig erachtet und dann in seinen Verlautbarungen noch von einer „sicheren Pipeline“ faselt, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

In anderen Punkten ist das Gericht bei seiner Auffassung aus dem Jahr 2007 geblieben und hat die Klagen zurückgewiesen:

* Das Rohrleitungsgesetz (Enteignungsgesetz) und in der Planbegründung sah es sich durchaus im Gegensatz zu der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes und wollte doch die Enteignungen nicht als rechtwidrig ansehen.

* Auch die fehlende Prüfung von Alternativtrassen spielte keine Rolle genauso wie
* Rost und Mängel an den Rohrleitungen, die von dem Gutachter für unwichtig erklärt wurden. Zitat:“ „Denken Sie daran, wie rostig die Stahlstreben sind, die in Stahlbeton eingebaut werden. Das ändert an der Sicherheit des so entstandenen Gebäude gar nichts.“

Der Vorsitzende wies selbst klar und deutlich auf die unterschiedlichen Rechtsauf-fassungen zu dem nächst instanzlichen Oberverwaltungsgericht hin. Die rechtlichen Prüfungen belassen wir als Initiative weiter vertrauensvoll in den Händen der Kläger und deren hervorragenden Anwälten.

Wir freuen uns, dass wir nun gestärkt in die nächsten Runden im Kampf um Gesundheit, Leben und bürgerliche Rechte der betroffenen Anwohner dieser Giftröhre gehen.
Deshalb verweisen wir auf unser jüngst eingeweihtes Mahnmahl, den Knoten, der sich immer enger um die Giftröhre schließen soll.

Thailand

CBG Redaktion

Auswärtiges Amt
Bundesminister Guido Westerwelle
11013 Berlin
cc: BMZ

24. Mai 2011

Industriegebiet Map Ta Phut / Thailand

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

in der Gewerbezone von Map Ta Phut (Thailand) sind auf engstem Raum Öl-Raffinerien, die Kunststoff-Industrie, Pestizid-Hersteller, metallverarbeitende Betriebe, Müllverbrennungs-Anlagen und allein acht Kohlekraftwerke konzentriert. Viele westliche Unternehmen haben dort Fabriken aufgebaut.

Die Umweltprobleme in der Region, vor allem die Luft- und Wasserverschmutzung sowie die Wasserknappheit, sind enorm. Hunderte von Arbeiter wurden vergiftet. In der angrenzenden Provinz Rayong atmen die Menschen einen Cocktail aus giftigen und krebserregenden Chemikalien ein, dessen Konzentration die in westlichen Industrieländern gültigen Grenzwerte um teilweise das 1.000-fache überschreitet. Die Krebsrate liegt weit höher als in jedem anderen Landesteil.

Ende 2009 wurde erstmals ein wichtiger juristischer Erfolg erzielt: das oberste thailändische Gericht ordnete an, dass alle Unternehmen in Map ta Phut Umweltverträglichkeitsprüfungen vorlegen müssen und sich bei den Emissionen an westliche Standards halten müssen. Zudem wurde ein Bau-Stopp für 67 neue Fabriken, darunter zwei der deutschen Firma BAYER, verhängt.

Westliche Unternehmen, auch BAYER, setzten das Land daraufhin mit der Ankündigung unter Druck, künftige Investitionen nach China zu verlagern, wenn die verschärften Umwelt-Bestimmungen nicht gestoppt würden. Ende letzten Jahres wurde der Bau-Stopp dann auf Geheiß der thailändischen Regierung für die meisten Projekte tatsächlich aufgehoben. Aktuell steht nur noch die Genehmigung der zwei giftigsten Fabriken in Frage.

Die Situation vor Ort hat sich jedoch kaum verbessert. Die Emissionen sind weiterhin hoch. Im BAYER-Werk kam es Ende März zu einem Störfall, bei dem große Mengen der giftigen Chemikalie Phenol austraten. Die Fabrik wurde größtenteils geräumt. Auch außerhalb des Werksgeländes wurde Phenol nachgewiesen.

Wir kooperieren vor Ort mit Greenpeace Thailand sowie mit der Initiative Ecological Alert and Recovery Thailand (EARTH), die speziell zur Verseuchung von Map ta Phut arbeitet. Unsere Partner haben uns gebeten, Druck auf die beteiligten Unternehmen auszuüben, den Schadstoff-Ausstoß zu senken. Wir haben daher eine Kampagne gestartet und u.a. in der Hauptversammlung der BAYER AG zum Thema gesprochen sowie die Medien informiert.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang fragen:

· Ist Ihnen die Umweltproblematik von Map ta Phut bekannt? Stehen Sie hierzu in Kontakt mit der thailändischen Regierung?
· Wie bewerten Sie die Rücknahme des Bau-Stopps von 67 Fabriken mit erhöhtem Schadstoff-Ausstoß?
· Ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit oder eine andere deutsche Institution der Entwicklungszusammenarbeit in Map ta Phut tätig?
· Ist die Bundesregierung auf die in Map ta Phut ansässigen deutschen Firmen herangetreten, um eine Verringerung der Emissionen zu erreichen?

Mit herzlichen Grüßen
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

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[Prozess] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 23. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Prozess-Auftakt am Verwaltungsgericht Düsseldorf

CO-Pipeline: „Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“

Heute beginnt am Düsseldorfer Verwaltungsgericht der Prozess von Anwohnern der Kohlenmonoxid-Pipeline gegen die Genehmigung des Projekts und die damit verbundenen Enteignungen. Die Inbetriebnahme der Giftröhre zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster Ende 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts äußerte.

„Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Projekt zu beerdigen. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert: durch den angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an - im Gegenteil. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Kohlenmonoxid ist ein tödliches Atemgift, das bislang – wie alle giftigen Gase – nur am Ort seines Verbrauchs produziert werden darf. Im Gefahrenkorridor entlang der Pipeline leben mehr als 140.000 Personen. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten. Nach Auffassung der CBG muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.

Gegen die Inbetriebnahme der Pipeline wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte die Bürgerproteste gegen die Pipeline Anfang 2006 initiiert und hierzu mehrfach Gegenanträge in der BAYER-Hauptversammlung eingereicht.

Unabhängig vom Ausgang des bis Freitag laufenden Verfahrens erhält BAYER weiterhin keine Betriebsgenehmigung, da zunächst das Oberverwaltungsgericht endgültig entscheiden muss. Von Mitarbeitern des Unternehmens ist zu hören, dass der Vorstand des Konzerns bei einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will.

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[AStA Köln] Pharmaforschung

CBG Redaktion

19. Mai 2011

AStA unterstützt Klage zur Offenlegung der Verträge zwischen Bayer und der Uniklinik

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Köln unterstützt die eingereichte Klage der Coordination gegen Bayergefahren (CBG) zur Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG beim Verwaltungsgericht Köln. Beide Vertragspartner weigern sich bislang, eine Offenlegung der Verträge zu ermöglichen. AStA und CBG sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das geltende Informationsfreiheitsgesetz. Diese Sichtweise wurde auch von dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW geteilt.

„Durch private Förderung, die einer Geheimhaltung unterliegt, sehen wir die freie Forschungsarbeit, unter anderem der Grundlagenforschung, der Uniklinik gefährdet. Was für die Uniklinik gilt, ist auf die gesamte Universität übertragbar. Deswegen fordern wir die Offenlegung sämtlicher Drittmittelverträge an der Uni“, sagt Jonas Thiele 1. AStA Vorsitzender der Uni Köln.

„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können„, so Philipp Mimkes aus dem Vorstand der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Weiter: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“

Thomas Heise, Gesundheitsökonomiestudent und AStA Referent, ergänzt hierzu: “In unserem universitären Studium wird vermittelt, dass Fragestellungen und Ergebnisse klinischer Studien durch Nichtveröffentlichungen und Einfluss von Sponsoren negativ beeinflusst und verzerrt werden können. Dass nun bei der eigenen Uniklinik keine Aussage mehr darüber gemacht werden kann, ob alle Forschungsinhalte und -ergebnisse korrekt oder überhaupt publiziert werden, obwohl eine öffentliche Finanzierung dies garantieren sollte, ist unverständlich."

Seitens der Uniklinik gibt es bislang noch keine offizielle Stellungnahme zu der Klage.

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[Denkmal] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

19. Mai 2011

Ein kunstvoller Knoten verschließt die CO-Pipeline

Als weiterer Meilenstein im Kampf gegen die lebensbedrohende CO-Pipeline von BAYER wurde in Monheim/Rheinland ein „standfestes, langlebiges und kunstvolles Mahnmal“ der Öffentlichkeit übergeben. Nach der Idee des Pipeline-Kritikers Erwin Schumacher wurde das Giftrohr mit einem gekonnten Knoten symbolisch verschlossen.

Alle Kommunen an der Trasse von Monheim bis Duisburg hatten sich in politischen Stellungnahmen und in Rechtsverfahren seit Jahren gegen das Hochrisiko-Projekt gestellt. Diese Kommunen repräsentieren mehr als 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

Zahlreiche Aktive der Initiativen begrüßen, dass fast alle Kommunalpolitiker auf ihrer Seite stehen. Zugleich wird jedoch beobachtet, dass die Rot-Grüne-Landesregierung nicht aktiv wird, obwohl sie eine Mehrheit gegen die Pipeline im Landtag von NRW hätte. Offensichtlich ist der Einfluss der BAYER-Chefetage so groß, dass sich die Landesregierung nicht gegen den Konzern stellen will.

Viele Mitbürger fühlen sich verraten, zumal die Grünen vor der Landtagswahl mit zahlreichen Anträgen gegen die Pipeline brillierten, jetzt aber im Interesse des Koalitionsfriedens keinen einzigen ihrer alten Anträge wieder aus der Tasche ziehen. Bei der Einweihung des imposanten Denkmal wurde in Monheim deutlich: Verlässlich ist nur der außerparlamentarische Widerstand gegen die CO-Pipeline.

[Uni Köln] Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

geheime Forschungskooperation von Uni Köln und Bayer HealthCare AG:

Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch feststellte, hinweggesetzt und auf einer Geheimhaltung beharrt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“ Axel Köhler-Schnura (CBG) ergänzt: „In zunehmenden Maße vereinnahmen multinationale Konzerne die Universitäten als preiswerte Forschungseinrichtungen und missbrauchen öffentliche Gelder für privatwirtschaftliche Profite. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wird dadurch pervertiert“.

Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, unter anderem Transparency International, den Ärzte-Verbänden IPPNW und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie medico international. Die Initiativen hatten der Universität einen Fragenkatalog zur Kooperation mit Bayer vorgelegt, der mit dem Hinweis auf angebliche „Geschäftsgeheimnisse“ jedoch unbeantwortet geblieben war.

Das Kölner Universitätsklinikum hatte mit dem Bayer-Konzern vor drei Jahren eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird.

„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können“, so Philipp Mimkes weiter.

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