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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Dachverband] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Pressemitteilung Nr. 8/2010 - Köln, 29. April 2010

Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren

Konzernstudie der Kritischen Aktionäre: Bayer ist nicht nachhaltig und ordnet ökologische und soziale Werte dem Profit-Streben unter

Köln – Die Bayer AG tut sich schwer mit der Umsetzung ihres eigenen Anspruchs, Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement als gleichrangige Ziele innerhalb der Unternehmenspolitik zu behandeln. Die neue Konzernstudie des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ kommt zu dem Ergebnis, dass das Leverkusener Unternehmen sein Geschäftsmodell deutlich ändern müsste, um wesentliche Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Bei der Hauptversammlung am 30. April beantragen die Kritischen Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat von Bayer nicht zu entlasten.

Auf Bayer-Gelände werden neue Kohlekraftwerke gebaut, um den Energiebedarf zu decken, der Konzern ist einer der weltgrößten Produzenten von Pestiziden und hält immer noch an medizinischen Indikationen fest, die schädliche Nebenwirkungen für Kunden haben. „Die Verfolgung der ökonomischen Interessen muss in einen klaren Rahmen von Werten eingebettet sein“, heißt es in der Studie. Da sich Bayer offiziell zu den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung bekennt, müsste der Konzern die Umwelt schützen und den Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Der Gebrauch von Pestiziden müsste mit einem strategischen Szenario der Reduzierung der Anwendung von Pestiziden gekoppelt werden. Schäden, die durch Bayer-Indikationen im Pharma-Bereich entstehen, müssten umsichtiger vermieden und fürsorglicher kompensiert werden.

In Sachen Nachhaltigkeit klafft bei dem multinationalen Konzern zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke. So gibt Bayer selbst an, dem Klimawandel nur mit modernsten Energiespartechnologien und einer nachhaltigen Energieerzeugung begegnen können, gleichzeitig werden gigantische Steinkohlekraftwerke und Müllkraftwerke an den Standorten in Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen auf Bayer-Gelände gebaut, zum Teil mit Bayer als Energie-Abnehmer oder von einer Bayer-Tochter betrieben.

Bayer bekennt sich zu den Zielen der internationalen „Konvention über die Biologische Vielfalt“. In Wirklichkeit bedroht der Konzern mit seinen Geschäftsaktivitäten die Biodiversität in der Welt. „Pestizid- und Herbizid-basierte Agrochemie ist kein Artenschutz, so wie Bayer es darstellt“ sagt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionäre, „der Konzern kehrt die Problematik von industrieller Agrikultur, pestizidbelasteten Böden, Bodenerosion, Monokulturen und durch Herbizide einfach um und behauptet, mit seinen Produkten die Artenvielfalt zu fördern, weil die Produktivität gesteigert und weniger Fläche gerodet würde.“

Zahlreiche Produkte und Geschäftsaktivitäten von Bayer zeugen davon, dass das Unternehmen ein Bekenntnis zum Prinzip Nachhaltigkeit nur nach außen hin vorgibt, oftmals jedoch Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Sei es das Bienensterben verursachende Insektizid Clothianidin, die Produktion der hochgiftigen Industrie-Chemikalie Phosgen, die geplante 67 km lange CO-Pipeline durch Wohngebiete, gegen die sich zahlreiche Bürgerinitiativen wehren oder sei es genmanipulierter Reis, für den Bayer kürzlich eine Strafzahlung über 50 Mio. US$ wegen Verunreinigung der Nahrungsmittelkette leisten musste. „Der Hersteller ist für die Prozesskette der Anwendung bis hin zum Abbau der Rückstände in der Natur verantwortlich. Er muss für die Qualifizierung der Anwender Sorge tragen. Wenn Bayer das bisher nicht garantieren kann, handelt das Top-Management fahrlässig und verantwortungslos“ so Markus Dufner.

Die Konzernstudie „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ wird bei der Hauptversammlung dem Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning überreicht. Vertreter der Medien können die Nachhaltigkeitsstudie ab sofort beim Dachverband bestellen oder auf der Internet-Seite herunterladen: http://www.kritischeaktionaere.de/fileadmin/Dokumente/Konzernstudien/Bayer_Konzernstudie_2010-04-29.pdf

Kontakt und weitere Informationen:
Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Tel. 0221 / 599 56 47, Mobil-Tel. 0173 – 713 52 37
dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de

Nanotubes

CBG Redaktion

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Presse Information vom 28. April 2010

Nanotubes: Kritik in BAYER-Hauptversammlung

Gefahrenpotential weitgehend unbekannt / Umweltverbände fordern öffentliches Genehmigungsverfahren / weltgrößte Produktionsanlage in Leverkusen als „Technikum“ eingestuft / 4000 Aktionäre zur HV am Freitag erwartet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW, die Coordination gegen BAYER-Gefahren und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisieren die Inbetriebnahme einer Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes in Leverkusen. Die weltweit größte Anlage ihrer Art, die Ende Januar die Produktion aufgenommen hat, war von der Bezirksregierung Köln als „Versuchsbetrieb“ eingestuft worden und deshalb von einem Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes befreit. Der Bau der Fabrik beruht lediglich auf einer Genehmigung des Leverkusener Bauamts.

Claudia Baitinger vom BUND NRW: „Bei allem Respekt: ein Bauamt ist nicht in der Lage, die Risiken von neuartigen Stoffen zu prüfen. Wir fordern ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine toxikologische Bewertung der in Leverkusen produzierten Nanotubes!“. Baitinger wird zum Thema in der BAYER-Hauptversammlung am 30. April in den Kölner Messehallen sprechen. Rund 4.000 Aktionäre nehmen an der Veranstaltung teil.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Produktion von potentiell gefährlichen Stoffen darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit genehmigt werden. Eine Anlage mit einer Produktionsmenge von 200 Tonnen eines Nano-Materials überschreitet zudem deutlich den im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten Technikums-Maßstab.“ Die in Leverkusen hergestellten Nanotubes werden unter dem Handelsnamen Baytubes bereits vermarktet, „nicht gerade ein Beleg für einen Versuchsbetrieb“, so Mimkes weiter.

Professor Dr. Martin Führ, der an der Hochschule Darmstadt u.a. Umweltrecht lehrt, kommt zu folgender Beurteilung: „Nach den vorliegenden Informationen ist die erteilte Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz rechtswidrig. Jeder Anwohner kann dagegen Widerspruch einlegen und damit Bau und Betrieb der Anlage zum Stillstand bringen. Bayer hat sich hier in eine sehr prekäre Situation hinein manövriert. Hier hilft nur, umgehend die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten.“

Die von Bayer MaterialScience produzierten Carbon Nanotubes (CNTs), winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, sollen in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln wie Skiern oder Hockey-Schlägern eingesetzt werden. Das Gefährdungspotential der neuen Stoffe ist weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen jedoch, dass bestimmte CNTs die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können (1). DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion (2). Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden.

Aus Sicht der Umweltverbände ist offensichtlich, dass eine Anlage dieser Größenordnung keine „Versuchsanlage“ darstellt. Vor einer Genehmigung müsse der Betreiber darlegen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, insbesondere welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können.

(1) Carbon nanotubes introduced into the abdominal cavity of mice show asbestos-like pathogenicity in a pilot study, Donaldson et al, 20. Mai 2008, „Nature Nanotechnology“ (online) <a href="http://www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html

  • a2" target="_blank">http://www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html#a2


(2) A review of carbon nanotube toxicity and assessment of potential occupational and environmental health risks, Crit Rev Toxicol. 2006 Mar;36(3):189-217, http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16686422

CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. April 2010

Kohlenmonoxid-Pipeline

BAYER gibt zu: 1,6 Kilometer breiter Todesstreifen

Wie die zur Kohlenmonoxid-Pipeline aktiven Bürgerinitiativen heute melden, hat der für die CO-Pipeline zuständige Projektleiter des BAYER-Konzerns, Werner Breuer, bei der Vorstellung der Schieberstation in Ratingen zugegeben, dass es eine 1,6 Kilometer breite, für Mensch und Tier tödliche Zone entlang der BAYER-Giftgasleitung gibt.

Laut den Bürgerinitiativen sagt BAYER: Kommt es zu einem Leck an der CO-Pipeline, dann wird sich eine große Menge des tödlichen Atemgiftes CO in einer 800 Meter langen Keule in die jeweilige Windrichtung wie ein Todeshauch ausbreiten. Schon bei Konzentrationen von 1% CO in der Atemluft haben die betroffenen Menschen und Tiere kaum eine Überlebenschance.

In Hilden - an der Elberfelder Straße – beispielsweise, so die Bürgerinitiativen weiter, würde das bedeuten, dass in der dort sich ausbreitenden „CO-Keule“ tausende Menschen - auch in öffentlichen Gebäuden - betroffen wären. Darunter befinden sich die Feuerwehr, die Polizei, das St. Josef-Krankenhaus, das Berufskolleg, das Helmholtz-Gymnasium, mehrere Kindergärten, ein Einkaufzentrum und ein Sportpark. So oder ähnlich sieht es überall entlang der CO-Pipeline aus.

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der BAYER-Konzern bestätigt damit erstmals die von mehr als 100.000 Menschen entlang der Trasse per persönlicher Unterschrift gemachten Feststellungen hinsichtlich der tödlichen Gefahren, die von der CO-Pipeline ausgehen. Dies hat BAYER in all den Jahren bisher systematisch verschwiegen. Die Beschlüsse des Landtags wurden damit auf falscher Basis gefällt. Das alles nur, um die Profite des Konzerns weiter zu erhöhen. Die CO-Pipeline muss weg!“

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Yasmin

CBG Redaktion

27. April 2010, Pharmazeutische Zeitung

Drospirenon: Thromboserisiko neu bewertet

Drospirenon-haltige Kontrazeptiva haben ein höheres Thromboserisiko als bisher angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt die europäische Arzneimittelbehörde EMA nach Einbeziehung zwei neuer Studien. Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft berichtet, liegt das Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) vermutlich zwischen dem Risiko von Kontrazeptiva der zweiten und dritten Generation. Bislang ging man von einem mit der zweiten Generation vergleichbarem Risiko aus. Yasmin-Hersteller Bayer-Schering hatte Ende März entsprechende Studiendaten präsentiert.

Das Spironolacton Drospirenon war im vergangenen Jahr in die Kritik geraten, da in der Schweiz zwei Todesfälle junger Frauen durch VTE nach Einnahme entsprechender Kontrazeptiva aufgetreten waren. Die Arzneimittelbehörden gaben jedoch Entwarnung. Die EMA hat nun Daten einer dänischen und einer niederländischen Studie hinzugezogen und das Sicherheitsrisiko Drospirenon-haltiger Kombinationspräparate neu eingestuft. Entsprechende Hinweise sollen sich künftig in den Produktinformationen wiederfinden. Bei Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren, die keine kombinierten oralen Kontrazeptiva einnehmen, werden 5 bis 10 VTE pro 100 000 Frauen pro Jahr erwartet. Bei Einnahme von Pillen der zweiten Generation (Levonorgestrel plus Ethinylestradiol) erhöht sich das Risiko auf 20 Fälle, bei Pillen der dritten Generation (Gestoden oder Desogestrel plus Ethinylestradiol) auf 30 bis 40. Das VTE-Risiko Drospirenon-haltige Präparate liegen nach neuester Bewertung vermutlich dazwischen. Eine Schwangerschaft erhöht das Risiko um 60 Fälle pro 100 000 Schwangerschaften. (db)

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[Yaz / Yasmin] 30. April: Yasmin-Opfer sprechen in BAYER-Hauptversammlung in Köln

CBG Redaktion

Betroffene stehen für Interviews zu Verfügung

ZEIT: Freitag, 30. April, 9.00 bis 10.00 Uhr
ORT: Eingang Nord der Kölner Messehallen

Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele erlitten nach der Einnahme von Antibaby-Pillen der Bayer AG schwere Lungenembolien und bleibende Schäden. Beide werden in der Bayer-Hauptversammlung am Freitag in den Kölner Messehallen vor rund 4000 Aktionären sprechen und einen Verkaufs-Stopp für risikoreiche Präparate wie Yasmin, Yaz und Yasminelle fordern.

Pillen der neuesten Generation tragen im Vergleich zu älteren Präparaten ein fast doppelt so hohes Embolie-Risiko. Kritische Aktionäre haben daher einen Gegenantrag zur Hauptversammlung eingereicht und fordern eine Nicht-Entlastung des Vorstands. Gegen den Bayer-Konzern, der Weltmarktführer für Antibaby-Pillen ist, wurden weltweit über tausend Klagen eingereicht.

Frau Rohrer und Frau Weigele stehen vor der Hauptversammlung zusammen mit ihrem Anwalt RA Martin Jensch, Kanzlei Dr. Schulze & Coll, Weiden i.d.Opf. für Interviews zu Verfügung

KONTAKT: Rechtsanwalt Martin Jensch: Tel 0179 / 1122162

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Bienensterben

CBG Redaktion

23. April 2010, Umweltbund

Die Imker in Deutschland mussten in diesem Winter Rekordverluste hinnehmen

Protest bei BAYER-Hauptversammlung am 30. April in Köln

Mehr als 30% der deutschen Bienenvölker können in diesem Frühjahr kein Obst bestäuben. In einigen Gebieten sind mehr als 60% der Bienenvölker eingegangen. Die betroffenen Bienenzüchter können den Abwärtstrend nicht mehr aufhalten.

Vor einem Jahrzehnt hielten die Imker in Deutschland etwa 1 Million Bienenvölker. Jetzt sind es noch 400.000 - 500.000 und das, obwohl sich inzwischen immer mehr Menschen für die Imkerei interessieren.
Auch vor zehn Jahren hatten Bienenhalter Schwierigkeiten mit diversen Insektengiften. Wenn Bienenschäden festgestellt wurden, konnte dies jedoch meist auf die Anwendung bienengefährlicher Mittel zurückgeführt werden. Seit der Einführung der systemischen Pestizide in der Landwirtschaft vor 10 Jahren ist die Zahl der gehaltenen Bienenvölker um mehr als die Hälfte geschrumpft. Die alljährlichen Rückgänge legen die Vermutung nahe, dass es bereits in wenigen Jahren nur noch sehr wenige Bienenvölker in Deutschland geben wird.

Eine Untersuchung des Bienenbrotes verdeutlicht die Problematik unserer Immen. Im Nahrungsdepot der Bienenvölker finden sich mittlerweile mehr als 50 chemische Substanzen, die größtenteils aus der Landwirtschaft stammen und im Honig, streng genommen, gar nichts zu suchen haben. Einige dieser Substanzen stehen seit mehreren Jahren im Verdacht, für das weltweite grassierende Bienenvolksterben verantwortlich zu sein.

Insbesondere die Neonicotinoide Clothianidin und Imidachloprid der Firma Bayer AG, verursachen seit deren Zulassung als Insektizide in Europa erhebliche Verluste bei den Imkern.

Durch das bereits in kleinsten Dosen wirkende Insektengift Clothianidin, wurden im Frühjahr 2008 nachweislich 12.500 Bienenvölker getötet. Daraufhin wurde die Zulassung dieses Wirkstoffes für die Behandlung von Maissaatgut zurückgenommen. Eine Besserung der für Bienenzüchter katastrophalen Lage konnte hingegen nicht erreicht werden. Der Wirkstoff Clothianidin baut sich erst drei Jahre nach der ersten Anwendung zur Hälfte ab. Wird eine Folgekultur ebenfalls mit diesem Insektengift behandelt, reichert sich Clothianidin weiter im Boden an und findet sich danach in jeder dort wachsenden Pflanze und in jedem Pflanzenteil wieder.

So wurden auch im Jahr 2009 unter anderem Raps und Rübenpflanzen mit Clothianidin behandelt, obwohl bei einer Behandlung von Raps eine erhebliche Kontamination des Nektars und Pollens zu erwarten war. Die Folge dieser rücksichtslosen Agrarpolitik lässt die Bienenvolkzahlen schneller schrumpfen, als es den Imkern möglich ist, dies auszugleichen.

Per Sondergenehmigung hat das Bundesverbraucherschutzministerium BMVEL in diesem Jahr dem Bayergift wieder die Zulassung für den Maisanbau erteilt. Nun soll das Mittel nicht als Saatgutbeize zum Einsatz kommen, sondern als Granulat in den Boden injiziert werden. Sobald sich das Gift im Boden verteilt hat, nimmt es jede Pflanze, die dort wächst, wieder in sich auf und wird in allen Pflanzenteilen für Bienen und Nutzinsekten zur Giftpflanze.

Die zuständigen Landwirtschaftsminister begründen die Zulassung damit, dass lediglich die falsche Aussaattechnik für das größte Bienenvolksterben der deutschen Geschichte 2008 verantwortlich gewesen sei, obwohl italienische und französische Wissenschaftler eindeutig die Bienenvolkschädlichkeit von Clothianidin nachgewiesen haben, weswegen das Mittel in Frankreich und Italien verboten ist.

In Deutschland hingegen vertrauen die Landwirtschaftsminister gänzlich den Aussagen der Firma Bayer AG, die das Insektengift als für Bienen unschädlich bezeichnet und riskieren damit ein landesweites Aussterben des drittwichtigsten Haustieres. Die Auswirkungen dieser Industrietreue wird der Bürger später teuer bezahlen. Alleine der Ausfall der Bestäubungsleistung unserer Honigbienen würde die Allgemeinheit jährlich Milliarden Euro kosten. Obst und Fruchtgemüse würde in Zukunft nur wenig oder keinen Ertrag mehr bringen. Viele Blütenpflanzen und Wildblumenarten sind ohne Bienen vom Aussterben bedroht.

Der Umweltbund fordert daher von der Bundesregierung das sofortige Verbot des Pflanzenschutzmittels Santana mit dem Wirkstoff Clothianidin, um einen weiteren Rückgang der Bienenvolkpopulation zu vermeiden.

Da das Mittel noch Jahre im Boden verbleibt, ehe es größtenteils abgebaut ist, würde auch nach einem vollständigem Verzicht dieses Insektenkillers für alle landwirtschaftlichen Kulturen, die bienenschädliche Wirkung noch mehrere Jahre anhalten.Aus Sicht der Imkervertreter des Umweltbundes ist es daher bereits 5 nach 12. Ohne rechtliche und finanzielle Unterstützung der Europäischen Union werden die Imker diesen Abwärtstrend im Insektenreich nicht mehr aufhalten können.

Um den Bienen in Europa noch ein Chance zu geben, fordert der Umweltbund e.V. alle systemisch wirkenden Pestizide sofort zu verbieten. Es darf nicht weiter hingenommen werden, dass ein Pflanzenschutzmittel sowohl den Boden als auch die ganze Pflanze vergiftet. Wollen die Landwirte Ihre Kulturen schützen, müssen der Nektar und der Blütenpollen in Zukunft wieder giftfrei bleiben, sonst wird eines der nützlichsten Haustiere der Menschen bald ausgestorben sein.
Manfred Gerber, Mitglied des Umweltbund e.V., www.umweltbund.de

Manfred Gerber wird in der BAYER-Hauptversammlung am 30. April in Köln sprechen. Rückfragen unter info@bienenwabe.de

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CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 17. April 2010

CO-Pipeline: neue Kontroverse

Vor-Ort-Produktion statt Leitungsverbund? - Die Ankündigung des Bayer-Konzerns, künftig große Mengen Kohlenmonoxid in Dormagen zu benötigen, mehrt die Zweifel der Skeptiker an den Grundlagen des Projekts.

Die Debatte um die in der Region umstrittene Kohlenmonoxid(CO-)Pipeline des Bayer-Konzerns ist um eine Facette reicher. Grund ist der geplante Ausbau einer bestimmten Kunststoff-Produktionsschiene (Polyurethan-Weichschäume) in Dormagen (siehe die Stellungnahme der CBG). Mehr als 150 Millionen Euro will Bayer Material Science (BMS) in den Standort investieren. Kern der Investitionen ist eine hochtechnisierte, neue Maßstäbe setzende Produktionsanlage für Toluylen-Diisocyanat (kurz TDI), die 2014 in Betrieb gehen soll. Doch nicht nur TDI wird für die Herstellung der Polyurethane benötigt, sondern auch das kontrovers diskutierte, hoch giftige Kohlenmonoxid (CO). Und zwar in einem Umfang, der die derzeit in Dormagen anfallende, nach bisheriger Lesart teilweise „überschüssige“ CO-Menge deutlich übersteigt. „Um die künftige CO-Nachfrage in Dormagen zu decken, planen wir im dortigen Chempark einen zusätzlichen zweiten Reformer zur Herstellung von Kohlenmonoxid“, sagte Bayer-Sprecher Jörg Brückner gestern auf Anfrage. Gibt es noch einen Überschuss?

Für die zahlreichen Gegner der CO-Pipeline, die inzwischen mehr als 100 000 Unterschriften sammeln konnten, ein Grund mehr, die Aufgabe der 67 Kilometer langen, überwiegend rechtsrheinisch verlaufenden Gasleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen zu fordern. „Bislang wurde das ganze Projekt damit gerechtfertigt, dass die Überschüsse, die in Dormagen entstehen, in der Uerdinger Kunststoff-Produktion dringend benötigt werden und deshalb dorthin geleitet werden müssen. Jetzt braucht man in Dormagen plötzlich mehr CO als dort zurzeit überhaupt anfällt. Warum dann noch eine CO-Transportleitung nach Uerdingen mit ihren unkalkulierbaren Risiken?“, fragt Dieter Donner, Koordinator der Anti-Pipeline-Initiativen im Kreis Mettmann. Für Brückner ein Denkansatz, der letztlich in die Irre führt. „Wir brauchen in jedem Fall einen Leitungsverbund, der einen Austausch zwischen den Werken sicherstellt und es unter anderem ermöglicht, Reserven einzuspielen.“ Für den Bayer-Mann ist der Fall klar: „Die Verbundstruktur ist unverzichtbar.“

Unterdessen schreitet die nachträgliche, eigentlich vor Baubeginn zu leistende Klärung, ob die Trasse vollständig frei von Bomben- und Munitionsresten aus dem Zweiten Weltkrieg ist, weiter voran. Von Norden her hat sich der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (KMBD) inzwischen bis Erkrath vorgearbeitet. Der bislang problematischste Fund war der einer knapp sechs Meter von der Trasse entfernt liegenden Zehn-Zentner-Bombe, bei der - zur Erleichterung aller Beteiligten - der Zündkopf fehlte. Wie lange die Suche noch dauern wird, ist offen. „Das hängt von den Witterungsverhältnissen und der Zahl der aufzugrabenden Stellen ab“, sagte KMBD-Dezernentin Gudela von Gronefeld im RP-Gespräch. Wie berichtet, muss an jenen Stellen entlang der Trasse, bei denen die nachträgliche elektromagnetische und radarbasierte Abtastung (Detektion) unklare Ergebnisse bringt, das Erdreich aufgegraben werden. „Bislang haben wir neben der Mündelheimer Bombe zahlreiche Munitionsreste, ein Maschinengewehr sowie Stabbrand-Bombenköpfe gefunden“, erläuterte die Geophysikerin. Das jetzt angewandte Verfahren (neue Luftbildbewertung; Detektion und Ausgrabung, wo nötig) hält sie für zuverlässig. Dennoch ist sie offen für zusätzliche Hinweise aus der Bevölkerung. „Wer sich an Kriegsbeschuss entlang der Trasse erinnert, sollte Kontakt mit seinem städtischen Ordnungsamt aufnehmen.“ VON JÖRG JANSSEN

GenReis

CBG Redaktion

16. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Millionenstrafe wegen Gen-Reis

Der BAYER-Konzern muss amerikanischen Bauern wegen der Verunreinigung von Feldern mit Gen-Reis rund 50 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen. Das entschied gestern abend eine Jury in Little Rock im US-Staat Arkansas.

Dies ist bereits die vierte und mit Abstand höchste Strafzahlung, zu der die Firma BAYER CropScience wegen der von ihr entwickelten Reissorte Liberty Link gerichtlich verpflichtet wurde. Die gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat resistente Reis-Sorte LL 601 war im Jahr 2006 weltweit in den Handel geraten, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. BAYER und die Louisiana State University hatten einige Jahre zuvor Freilandversuche mit der genmanipulierten Sorte durchgeführt, bei der es wahrscheinlich zu den Auskreuzungen kam. Der genaue Hergang konnte trotz einer mehrjährigen Untersuchung nicht geklärt werden. Insgesamt fordern bis zu 3000 Landwirte in den USA Entschädigung. Der Schaden wird auf bis zu 1,3 Milliarden Dollar geschätzt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die erneute Verurteilung des BAYER-Konzerns. Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der CBG: „Das Unternehmen muss jetzt umgehend alle betroffenen Landwirte entschädigen. Außerdem muss BAYER den Antrag auf eine EU-Importzulassung für herbizidresistenten Reis zurückziehen. Die Risiken eines großflächigen Anbaus – besonders in Asien – wären unkalkulierbar“.

Die CBG startete bereits im Jahr 2004 eine Kampagne gegen eine europäische Zulassung der GenReis-Sorte LL62, die ebenfalls gegen Glufosinat resistent ist. LL-Reis wäre das erste genveränderte Nahrungsmittel, das nicht nur als Tierfutter eine Zulassung erhielte, sondern direkt auf den Tisch der Konsumenten käme. Der Antrag von BAYER erhielt bei den Abstimmungen im EU-Ministerrat mehrfach keine Zustimmung, wurde bis heute aber nicht zurückgezogen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reichte auch einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April ein, in dem ein Rückzug von LL-Reis gefordert wird. Der Fall der geschädigten Reisbauern zeigt einmal mehr, dass der Anbau von Gen-Reis unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führt. Bei einem großflächigen Anbau hätte dies ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge.

weitere Informationen:
· Gegenantrag zur Bayer HV
· Kampagne gegen GenReis
· Herbizid Glufosinat sofort vom Markt nehmen!
· YouTube Clip von Greenpeace: http://www.youtube.com/watch?v=dsxFZ0rUCoM

16. April 2010

Bayer darf sich in Deutschland nicht weiter seiner Verantwortung entziehen

Verunreinigungen von Reisfeldern in den USA mit Gen-Reis

Zur erneuten Verurteilung des Bayer-Konzerns in den USA wegen Verunreinigungen von Reisfeldern mit Gen-Reis erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Agrogentechnik:
Die jüngste Strafe von 50 Millionen US-Dollar für Bayer ist die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips. Wir fordern eine klare Verankerung des Haftungsrechts bei Schäden durch Agrogentechnik auch in Deutschland und der EU.
Aktuell kämpfen Hersteller und Verarbeiter von Haferflocken, Leinsamen und Müsli mit Schäden von über 100.000 Euro pro Betrieb - allein infolge von illegal mit GVO verunreinigtem Leinsamen aus Kanada. Auch der Gen-Reis des erneut in den USA verurteilten Bayer-Konzerns wird hierzulande auf Kosten von Steuerzahlern, Lebensmittelwirtschaft und Handel entsorgt, die für Kontrollen und Analysen zahlen müssen. Die Verursacher der Kontamination, die ihre Sorgfaltspflichten missachten, werden dagegen nicht zur Kasse gebeten.
2010 ist das Internationale Jahr der Biodiversität, in Japan steht gerade die Fortsetzung der Bonner Biodiversitätskonferenz an. Dort war der Versuch der deutschen Industrie unter Führung von Bayer knapp gescheitert, das Zustandekommen internationaler Haftungsregeln zu verhindern.
Im Interesse von Verbraucherschutz, Umwelt und Wirtschaft muss endlich ein internationales Haftungsrecht her. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die von deutscher Seite zugesagte Initiative für die Biodiverstätskonferenz in Japan endlich vorzulegen. Bundesregierung und Ministerin Aigner müssen ihre Glaubwürdigkeit beweisen, statt sich zum Handlanger der Gentechnikindustrie zu machen.
(© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

[HV] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

30. April in Köln: Proteste zur BAYER-Hauptversammlung

Mitstreiter gesucht / CO-Pipeline, Pestizide und Antibabypillen in der Kritik

ORT: Messe Köln (Eingang Nord, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111)
ZEIT: Freitag, 30. April, ab 8.30 Uhr

Am 30. April findet in Köln die Aktionärsversammlung der BAYER AG statt. Innerhalb und außerhalb der Hauptversammlung sind Kritiker aktiv und nehmen Stellung zur Kehrseite der Bilanz des Konzerns. Schwerpunkte der Proteste sind Nebenwirkungen der BAYER-Antibabypille „Yasmin“, die geplante CO-Pipeline quer durch NRW, Bienensterben durch BAYER-Pestizide und der Bau des Kohlekraftwerks im BAYER-Werk Uerdingen.

Es werden Aktionsgäste aus dem In- und Ausland erwartet. Jede weitere Unterstützung ist willkommen.

Die Gegenanträge finden sich auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2010.bayer.de/de/gegenantraege.aspx („download“). Neben Vorstand, Aufsichtsrat und Medien werden an der Hauptversammlung rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen. Mehrere Hundert Aktionäre haben der Coordination gegen BAYER-Gefahren bereits ihre Stimmrechte übertragen.

Besitzen Sie BAYER-Aktien und möchten Sie diese übertragen? Möchten Sie sich an den Protesten beteiligen? Benötigen Sie weitere Informationen? Dann bitte hier melden: CBGnetwork(at)aol.com

Eine Wegbeschreibung findet sich unter: http://www.hv2010.bayer.de/de/anfahrt-wegbeschreibung.aspx

[TDI] TDI Produktion Dormagen

CBG Redaktion

Die Bayer AG plant, die TDI-Produktion in Dormagen stark zu erweitern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sandte hierzu am 6. April 2010 eine Stellungnahme an die Kölner Bezirksregierung, die für die Genehmigung zuständig ist.

Neue TDI-Produktionsanlage im Chempark Dormagen

Zu den Scoping-Unterlagen der Bayer MaterialScience AG für den geplanten Bau einer TDI-Anlage im Chempark Dormagen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Die geplante Einhausung der Anlage stellt zweifellos einen Fortschritt gegenüber bisherigen Produktionsverfahren dar und ist als Reaktion auf die jahrzehntelangen Forderungen der Umweltverbände anzusehen. In den Scoping-Unterlagen bleibt jedoch unberücksichtigt, inwiefern von Bayer eine phosgenfreie TDI-Produktion untersucht wurde. Der Verzicht auf Phosgen, immerhin ein Kampfgas im 1. Weltkrieg, würde die Sicherheit weiter erhöhen.
Schon seit den 90er Jahren wird über eine phosgenfreie Herstellung von Diisocyanaten berichtet, z.B. in dem 2005 aktualisierten Report Isocyanates Profile: Autorefinishing Industry der US-Umweltbehörde EPA: http://www.epa.gov/oppt/dfe/pubs/auto/profile/chap8.pdf.
Ein weiterer Hinweis auf phosgenfreie Verfahren findet sich unter http://www.icis.com/v2/chemicals/9076542/toluene-diisocyanate/process.html.
Das Unternehmen sollte darlegen, inwiefern solche alternativen Verfahren untersucht wurden oder ob diese lediglich aus Kostengründen oder wegen fehlender Patente nicht weiter entwickelt werden.

2. Am 26. September 2006 kam es in der TDI-Produktion im Bayer-Werk Baytown/USA zu einer schweren Explosion, bei der 22 Mitarbeiter Gesundheitsstörungen erlitten. Neben großen Mengen TDI und Orthodichlorbenzol traten mehrere Tonnen Ammoniak aus. Die Druckwelle der Explosion zerstörte weitere Leitungen und Kessel.
Die verletzten Mitarbeiter strengten eine Schadensersatzklage gegen den Konzern an, in deren Verlauf ein Gutachten zur Sicherheit in der TDI-Produktion angefertigt wurde (siehe http://www.cbgnetwork.org/downloads/SkinnerReport.pdf). Der Gutachter stellte eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen fest und bezeichnete das Vorgehen von Bayer MaterialScience als grob fahrlässig („gross negligence“). Die Probleme, die zu der Explosion führten, seien der Firma bekannt gewesen, der Störfall hätte daher verhindert werden können.
Die Firma Bayer MaterialScience muss daher im weiteren Verfahren darlegen, welche Konsequenzen aus dem Unglück in Baytown gezogen wurden und wie ein vergleichbarer Überdruck in einem TDI-Reaktor künftig ausgeschlossen wird.
Im Werk Baytown kam es im übrigen in der TDI-Produktion zu weiteren schweren Störungen: im Jahr 2004 explodierten Teile der TDA-Produktion, wobei große Mengen Schadstoffe in die Umwelt gelangten, und im Februar 1999 trat Phosgen aus. 100 Beschäftigte mussten daraufhin ärztlich untersucht werden.

3. Weitere Kommentare zu den von Bayer MaterialScience vorgelegten Scoping-Unterlagen:
· Auf Seite 18 sind die zu erwartenden Emissionen als Konzentrationen angegeben. Es fehlt die Angabe der zu erwartenden absoluten Mengenströme (pro Tag und pro Jahr für alle Schadstoffe);
· Zudem fehlen Vorbelastungsmessungen der wichtigsten Schadstoffe, u.a. hinsichtlich NOx, Feinstaub, Ruß, Kohlenmonoxid, HCl und Schwermetallen. Angesichts der hohen Schadstoff-Konzentration im Kölner Norden ist eine solche Bestandsaufnahme vorzulegen, bevor weitere Emissionen genehmigt werden können.
· Auf Seite 21 werden die zu erwartenden Abfälle aufgelistet. Darunter befinden sich knapp 20.000 Tonnen TDI-Rückstände. Diese große Menge an Abfällen muss im Detail (Anteil Lösemittel, TDI- und TDA-Gehalt, weitere Vorstufen, Phosgengehalt) aufgelistet werden. Außerdem muss angegeben werden, welche Emissionen bei deren Verbrennung zu erwarten sind. Auch ist darzulegen, warum eine solch hohe Abfallproduktion notwendig ist.
· Es ist von einer Erhöhung der Kapazität der vorhandenen TDI-Tankläger die Rede. Wie hoch ist die Kapazität und wie werden die Läger geschützt?
· Welche Parameter werden künftig - innerhalb und außerhalb des Containments - überwacht?
· Seite 29: welche Mengen der Gefahrstoffe TDI, Phosgen, Kohlenmonoxid und Chlor befinden sich maximal in der Anlage? Welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe sind bei einem Störfall bzw. beim größten anzunehmenden Dennoch-Störfall zu erwarten? Welche Dominoeffekte (siehe den Großbrand bei INEOS) sind denkbar? Dazu sind Szenarien für alle Produktionsanlagen, die geändert oder neu gebaut werden sollen, und alle gefährlichen Stoffe zu erstellen.
· Welche Beeinträchtigung des Zugverkehrs ist möglich? Bei der Explosion in der Dormagener TDA-Produktion 1997 spritzte giftiges TDA bis über die Werksgrenzen, auch ein vorbeifahrender Zug wurde dabei getroffen.
· Hoch- und Niedrigwasser sowie Sturmereignisse sind gesondert zu betrachten, da sie klimabedingt zunehmen und erhöhte Anforderungen an Auslegung und Statik stellen.

Bitte halten Sie uns bzgl. des weiteren Verfahrens auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 5. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER Hauptversammlung: Gegenantrag zur Kohlenmonoxid-Pipeline

Proteste vor den Kölner Messehallen angekündigt / „neuen CO-Reformer in Krefeld bauen!“ / 4.000 Aktionäre erwartet

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und die Bürgerinitiative Stopp Bayer–CO-Pipeline kündigen Proteste zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April in Köln an. Die Initiativen wehren sich gegen die geplante Inbetriebnahme einer Pipeline, in der hochgefährliches Kohlenmonoxid durch dichtbesiedeltes Gebiet geleitet werden soll.

In einem Gegenantrag zur Versammlung, der auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2010.bayer.de/de/gegenantraege.aspx veröffentlicht wurde, heißt es:

Die geplante CO-Pipeline quer durch NRW birgt tödliche Risiken für die Anrainer. Auch konnte der Nachweis des Gemeinwohls nicht erbracht werden. Sukzessive stellt sich zudem heraus, dass BAYER wiederholt gegen Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen hat. Zum Beispiel begann der Bau trotz fehlender Kampfmittelfreigabe und wurden Rohre mit reduzierter Rohrwandstärke und nicht-genehmigten Stahlsorten eingesetzt. Auch hält der Geologische Dienst NRW die Erdbebensicherheit der Leitung für „bislang nicht ausreichend nachgewiesen“. Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf haben erhebliche Mängel dokumentiert und die Inbetriebnahme weiter auf Eis gelegt.
BAYER muss das Projekt endlich beerdigen und in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage aufbauen. Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Trasse vollständig vermeiden. Das Prinzip, dass Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss unbedingt erhalten bleiben.

Kohlenmonoxid ist ein tödliches Atemgift, das bislang – wie alle giftigen Gase – nur am Ort seines Verbrauchs produziert werden darf. Mehr als 140.000 Personen leben im Gefahrenkorridor entlang der Pipeline. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Bruchs der Leitung nicht helfen könnte.

Rückenwind erhalten die Initiativen durch den geplanten Bau einer neuen Polyurethan-Anlage in Dormagen, die zu einem Engpass an Kohlenmonoxid führen wird. „Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, könnte BAYER den sowieso benötigten neuen CO-Steamreformer in Krefeld-Uerdingen bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten. Neben einer Abwehr der Gefahren für die Bevölkerung geht es uns auch um die Verteidigung des Prinzips, wonach Gefahrstoffe allenfalls am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

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DUOGYNON

CBG Redaktion

2. April 2010

OPFER DES HORMONELLEN SCHWANGERSCHAFTSTESTS DUOGYNON SCHRIEBEN AN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER RÖSLER. DIE NAMEN SIND DER REDAKTION BEKANNT. SCHON IM VORJAHR HATTE DIE COORDINATION RÖSLERS VORGÄNGERIN ANGESCHRIEBEN (SIEHE UNTEN).
WEITERE INFORMATIONEN: http://www.cbgnetwork.org/2885.html

An das Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

Bitte bezüglich des Medikamentes Primodos / Duogynon

Sehr geehrter Herr Minister Rösler,

ich schreibe Ihnen als Betroffener des Medikamentes Duogynon welches im Verdacht steht schwere Missbildungen bei Schwangeren bzw. deren Babys verursacht zu haben.

Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde – obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.

Meine Mutter erhielt Mitte 1975 das Mittel als Schwangerschaftsindikation. Daraufhin bekam sie starke Bauchschmerzen und rötlichen/bröckligen Ausfluss. Das Mittel sollte die Regel einleiten, falls sie nicht schwanger gewesen wäre. Im März 1976 wurde ich mit einer Blasenekstrophie und mit schweren Missbildungen im Genitalbereich geboren. Bis heute wurde ich aufgrund dessen 15mal operiert. Der Genitalbereich musste komplett rekonstruiert werden und ein Urinstoma wurde mehrfach angelegt und bleibt dauerhaft erhalten.

In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai 2009 in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Dies wird auch Ende April auf der diesjährigen HV von Bayer wieder der Fall sein. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html.

Unterdessen haben sich nun auch deutsche Betroffene formiert. Der Berliner Medizinrechtsanwalt Heynemann hat den Fall übernommen und verlangte von Bayer Auskunft über das Medikament, aber Bayer verweigerte diese. Nun steht eine Auskunftsklage nach §84a AMG direkt bevor. In den nächsten Wochen werden verschiedene Printmedien und ein TV Beitrag auf WDR über den Fall erneut berichten. Um mehr Unterstützung zu erhalten wurde die Seite www.duogynonopfer.de eröffnet. Dort können Sie alles nachlesen und ich lege Ihnen einige Beispielseiten bei.

In einem Schreiben an die Koordination gegen Bayer Gefahren vom 29. September 2009 versprach Ihr Ministerium das nach einer abgeschlossenen Recherche BfArM sie sich wieder melden. Dem Schreiben des BfArM vom 16.12.2009 sind deutliche Hinweise zu entnehmen, dass „Probleme“ im Zusammenhang mit Duogynon auftraten. Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen:
- Bitte unterstützen Sie unsere Hauptforderung an Bayer, die „alten“ Unterlagen zu Duogynon einsehen zu können, um Auskunft zu erlangen.
- Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
- Gibt es nicht doch noch Unterlagen zu Duogynon im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums?
- Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
- Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
- Nehmen Sie zu Bayer Schering Pharma Kontakt auf bezüglich einer Entschädigungs-Regelung?
- In England wollen die Betroffenen ebenfalls klagen und stehen mit der britischen Regierung in Kontakt. Stehen Sie nun diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?

Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen und Bayer zu veranlassen wenigstens Auskunft und somit alte Unterlagen zu Duogynon offen zu legen. Im Namen der vielen hundert/tausend Fällen von Kindern mit Missbildungen (und einer vielleicht noch höheren Rate an Abgängen/Totgeburten) sollte dies doch eine moralische Verpflichtung sein. Erst jetzt mit der Änderung des AMG ist diese Klage endlich möglich. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zu Verfügung.
Herzliche Grüße
xxxx

Schreiben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 14. Juli 2009

Sehr geehrte Frau Ministerin,

unser Verband Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 30 Jahren mit den Risiken, die von Produkten und den Fabriken der Bayer AG ausgehen. Seit der Übernahme von Schering durch Bayer arbeiten wir auch zur Geschichte dieses Unternehmens.

Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde - obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.

Wir wurden im Frühjahr von Duogynon-Opfern aus England um Unterstützung gebeten. In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html. Unterdessen haben sich auch deutsche Betroffene bei uns gemeldet.
Da sich der Vorstandsvorsitzende von Bayer erneut weigerte, eine Verantwortung des Unternehmens anzuerkennen, möchten wir folgende Fragen an Sie richten:

* Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
* Welche Unterlagen zu Duogynon befinden sich im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums? Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
* Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
* Steht das Bundesgesundheitsministerium mit der Firma Bayer Schering Pharma bezüglich einer Entschädigungs-Regelung in Kontakt?
* Stehen Sie diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?

Gerne vermitteln wir Kontakt zu den Sprechern der Betroffenen. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

www.derwesten.de, 10.03.2010

Bayer soll für CO Pipeline den falschen Stahl benutzt haben

Bayer soll bei der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline, die auch durch Duisburg verläuft, teilweise eine nicht genehmigte Stahlsorte verbaut haben. Die Bezirksregierung verlangt nun mehr Auskünfte über das Projekt. Gleichzeitig kündigte Bayer eine Verbesserung im Sicherheitssystem an.

Zwei Paukenschläge gab es am Mittwoch im Zusammenhang mit der Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer Material Science (BMS) von Worringen nach Uerdingen. Die Düsseldorfer Bezirksregierung gab bekannt, dass nach einer Mitteilung von BMS „beim Rheindüker zwischen Köln-Worringen und Monheim sowie an neun weiteren Kreuzungsstellen andere Stahlsorten anstelle der genehmigten Stahlsorte verbaut worden sind.“ Genehmigt war die Stahlsorte L485 MB, verbaut wurde aber nach BMS Angaben die Stahlsorten L415 MB und L360 MB.
Bayer Material Science selbst kündigte an, über der Kohlenmonoxid-Pipeline auf der kompletten Trasse zwischen Dormagen und Uerdingen nun ein zweites Geo-Grid-Schutzgitter verlegen zu wollen, dass 80 Zentimeter breit sein soll. Auf diesem Gitter soll weiter ein zusätzliches, 30 Zentimeter breites Trassenwarnband liegen. „Geo-Grid und Trassenwarnband sollen über dem bereits verlegten Schutzgitter in einer Tiefe von ca. 0,9 Metern eingepflügt werden. In den vergangenen Wochen fanden mehrere erfolgreiche Feldversuche statt, die die technische Machbarkeit unter Beweis gestellt haben. Durch die Verlegung des zusätzlichen Schutzgitters entsteht ein mehrstufiges Warnsystem zur Vermeidung von Beschädigungen der Leitung“, teilt der Konzern in Leverkusen weiter mit.

Rohrbuch vorlegen
Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat BMS aufgefordert, das Rohrbuch der Pipeliner vorzulegen. Dieses vom Erbauer der Pipeline, die Firma Wingas, geführte Buch enthält eine zusammenfassende Darstellung des verbauten Rohrmaterials. „Diese Aufforderung erging anlässlich der Information der Bayer Material Science AG im Februar 2010, dass beim Bau des Rheindükers im Jahre 2006 die vorgenannten Stahlsorten für das Pipelinerohr verbaut worden sind. Durch die Vorlage des Rohrbuches, das bislang erst für den nördlichen Pipelineabschnitt (Baulos 2) abschließend vom Sachverständigen geprüft wurde, wird der Bezirksregierung Düsseldorf nunmehr ermöglicht, zu prüfen, welches Rohrmaterial im Verlauf der gesamten, nahezu fertig gestellten Pipeline eingebaut wurde“, teilt die Bezirksregierung weiter mit.
Für den Vorgang hat Erich Hennen, Sprecher der Bürgerinitiative COntra-Pipeline, nur ein Kopfschütteln übrig: „Das zeigt uns doch, dass dieses Rohrbuch nie kontrolliert worden ist. Es ist doch ein Witz, dass die Bezirksregierung erst jetzt, nachdem die komplette Leitung verlegt ist, Einsicht in das Rohrbuch genommen hat. Uns wurde vom Pipelinebauer diese Einssicht immer verweigert.“

Weniger flexibel
Die nun im Düker bei Köln verbaute Stahlart, so Hennen, sein weniger flexibel als die geforderte Norm L485. Gerade aber beim Bau einer Pipeline, wo Rohre sich beim Einbau und Verlegen schon mal biegen müssen, sei diese Stahlart zwingend notwendig.
Zu dem Vorgang findet die Pressestelle in Düsseldorf dann auch deutliche Worte: „Eine verfahrensrechtliche Erklärung der Bayer Material Science AG zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit liegt der Bezirksregierung bislang nicht vor. Die Bezirksregierung geht davon aus, dass ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich werden wird.“ Dem setzt Erich Hennen noch eins drauf: „Nachdem nun wieder ein Mangel aufgedeckt worden ist, halten wir die komplette Aufrollung des gesamten Planfeststellungsverfahrens für absolut erforderlich.“
Zum Verlegen des zweiten Schutzgitters erläutert BMS-Projektleiter Werner Breuer: „Mit dieser freiwilligen Maßnahme erhöhen wir das Sicherheitsniveau der Pipeline nochmals und tragen den Bedenken des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Rechnung. Gleichwohl sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass schon das bisherige Sicherheitskonzept ausreichend ist. Denn: Wir übertreffen die gesetzlichen Regelungen - diese Pipeline setzt weltweit Maßstäbe in puncto Sicherheit.“ Dazu merkt Erich Hennen an, dass BMS mit diesen Maßnahmen nur einer Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf im letzten Sommer nachkomme. Florian Müller

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[CO Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Rheinische Post, 25. Februar 2010

Trasse nach Bomben absuchen

Der Umweltausschuss des Landtags hörte Vertreter der Bürgerinitiativen und der Firmen Bayer und Wingas zur umstrittenen CO-Pipeline an. Über 100 Bürger aus dem Kreis Mettmann und Duisburg folgten der Befragung.

Düsseldorf/Duisburg Unter starker Anteilnahme der Bevölkerung aus dem Kreis Mettmann und Duisburg befasste sich der Umweltausschuss des Landtages gestern erneut mit der CO-Pipeline von Dormagen nach Uerdingen. Ausschussvorsitzende Marie-Luise Fasse hatte Vertreter der Bürgerinitiativen, von Bayer Material Science und der bauausführenden Firma Wingas zur Anhörung geladen. Anlass war ein Antrag der Grünen an den Landtag, der danach bei Bayer auf einen Stopp der Pipeline hinwirken soll. Über 100 Bürger folgten der Anhörung als Zuhörer. Bayer-Sprecher Dr. Jürgen Hinderer sicherte am Ende zu, Bayer werde alle Auflagen erfüllen.
Für die Bürgerinitiativen aus dem Kreis Mettmann waren Dieter Donner geladen und aus Duisburg Erich Hennen. Beide machten deutlich, die Pipeline werde in der Bevölkerung niemals Akzeptanz finden, weil es erhebliche Zweifel an der Sicherheit der Leitung gebe. Hennen verwies darauf, dass es allein in jüngster Zeit mehrere Unfälle an Pipelines unter anderem in Wuppertal und in Duisburg mit mehreren Verletzten gegeben habe. Solch ein Vorfall an der CO-Pipeline in Monheim, Hilden, Erkrath, Ratingen oder Duisburg hätte katastrophale Folgen.
Die Sprecher der Unternehmen erläuterten dagegen, die Leitung erfülle höhere Sicherheitsanforderungen als gesetzlich vorgeschrieben. Sie werde nur in Betrieb gehen, wenn alle Vorgaben der Baugenehmigung erfüllt sind. Dieser Hinweis bezog sich hauptsächlich auf die noch fehlenden Untersuchungen über das Vorhandensein von Kampfmitteln an der Trasse.
Manfred Bast, Sprecher von Wingas, verwahrte sich gegen den Vorwurf des Sprechers der Grünen, Johannes Remmel, das Bauunternehmen habe im Zusammenhang mit der Kampfmittelsuche gelogen. Bast bestritt auch, mit dem Bau sei ohne vorherige Suche nach möglichen Bomben und Granaten begonnen worden. Vielmehr seien vor Baubeginn Luftaufnahmen ausgewertet und Bereiche ausgemacht worden, wo Blindgänger liegen könnten. Diese Flächen seien bei entsprechendem Verdacht untersucht worden. Noch fehlende Untersuchungen vor allem ehemaliger Laufgräben würden vor Inbetriebnahme der Leitung abgearbeitet. Politiker mahnten dringend an, die gesamte Trasse zu untersuchen.
Der Landtagsabgeordnete aus dem Südkreis Mettmann, Hans-Dieter Clauser (CDU), warf den Unternehmenssprechern vor, Vertrauen zu verspielen. So sei es fernab jeder Wahrheit, wenn Bayer behaupte, nur kleine lokale Gruppen von Bevölkerung und Kommunalpolitikern seien gegen die CO-Pipeline. VON JÜRGEN FISCHER –

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Plastic Planet

CBG Redaktion

Film hier in voller Länge anschauen

Presse Information vom 24. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Zum morgigen Film-Start von „Plastic Planet“:

„Umwelt und Gesundheit vor gefährlichen Kunststoffen schützen!“

Anlässlich des morgigen Kinostarts des Dokumentarfilms Plastic Planet fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) eine Offenlegungspflicht aller Inhaltsstoffe und sämtlicher toxikologischer Daten von Kunststoff-Produkten. Nur so ließen sich die Konsumenten vor giftigen Chemikalien schützen. Die CBG verlangt zudem ein Verbot gefährlicher Stoffe wie Bisphenol A und Weichmacher in Lebensmittel-Verpackungen, Spielzeug und Kleidung.

In Plastic Planet dokumentiert der österreichische Regisseur Werner Boote die von Kunststoffen ausgehende Bedrohung für Umwelt und Gesundheit. Boote zeigt, wie Plastik-Produzenten die Zusammensetzung und das Gefahrenpotential ihrer Produkte verheimlichen, welches Ausmaß die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll angenommen hat, wie hoch die Belastung von Lebensmitteln ist und welche Risiken von Kunststoff-Fabriken ausgehen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Viele Kunststoffe stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Auch wenn der Widerstand gegen eine Industrie, die jährlich 800 Milliarden Euro umsetzt, schwer ist: Es ist nicht hinnehmbar, dass die Veröffentlichung von Inhaltsstoffen und toxikologischen Erkenntnissen mit dem stereotypen Hinweis auf Betriebsgeheimnisse verweigert wird.“ Die CBG fordert eine Umkehr der Beweispflicht: nicht Verbraucher oder Behörden müssen die Gefährlichkeit eines Stoffes beweisen, sondern die Produzenten dessen Ungefährlichkeit.

Plastikprodukte können das Hormonsystem schädigen, Allergien auslösen und Krebs erzeugen. Die meisten Kunststoffe sind auf natürlichem Weg kaum abbaubar und gefährden die Umwelt über Jahrhunderte hinweg. Ein weiteres Problem stellt die Produktion dar, bei der riesige Mengen Rohöl und Strom aufgewendet werden müssen und bei der zudem extrem giftige Vorprodukte wie Phosgen und Kohlenmonoxid zum Einsatz kommen. Deutschland ist mit einem Verbrauch von über elf Millionen Tonnen jährlich der größte Markt in Europa.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit den Gefahren, die von Produkten und Fabriken des Unternehmens Bayer ausgehen. Der Leverkusener Konzern produziert Polyurethan und Polycarbonat und gehört zu den größten Kunststoff-Herstellern der Welt. Viele der in Plastic Planet dokumentierten Probleme hängen auch mit Bayer zusammen. So enthält Polycarbonat die hormonschädigende Chemikalie Bisphenol A. Polycarbonate werden u.a. in Lebensmittelverpackungen und Getränkeflaschen eingesetzt; Bisphenol A lässt sich daher in Nahrungsmitteln und im menschlichen Blut nachweisen. Seit Jahren gibt es im Rheinland großen Protest gegen eine 67 km lange Leitung für Kohlenmonoxid, das bei der Produktion von Polycarbonat Verwendung findet. Die Inbetriebnahme der Pipeline zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen wurde wegen Sicherheitsbedenken bislang gerichtlich gestoppt.

Immer wieder kommt es auch zu Störfällen in der Kunststoff-Produktion von Bayer. Besonders problematisch ist die Herstellung von Polyurethan, bei der jährlich Zehntausende Tonnen Phosgen eingesetzt werden. Phosgen wurde von Bayer erstmals im ersten Weltkrieg produziert - als Giftgas. Aktuell will das Unternehmen die Produktion von Polyurethan ausweiten. Zwar existieren phosgen-freie Verfahren, diese wurden von Bayer jedoch nicht zur Serienreife entwickelt. Neue Anlagen auf Phosgen-Basis würden diese risikoreiche Produktionsweise über Jahrzehnte hinweg zementieren.

weitere Informationen
· homepage von Plastic Planet: http://www.plastic-planet.de
· Risikoreiche Anwendungen von Bisphenol A verbieten!
· Einsatz von Phosgen in der Kunststoff-Produktion
· Protest gegen CO-Pipeline

25. Februar 2010, Hamburger Abendblatt

Kino-Premiere: Die Schattenseiten der Kunststoffe

Mehr Plastik als Plankton in den Meeren

Auf jeden Quadratkilometer Ozean kommen 18 000 Teile Kunststoffmüll, schätzen Uno-Experten. Eine Gefahr für die Umwelt.

Hamburg. Jeden Morgen dasselbe Ritual. Schlaftrunken in die Plüschlatschen steigen, den Polyester-Bademantel überwerfen, ein leichter Druck auf die Plastik-Zahnpastatube und mit der Bürste ran ans Gebiss - schon in den ersten Minuten des Tages ist Kunststoff aus dem Alltag nicht weg zudenken. Wir leben in einer Plastikwelt, behauptet der österreichische Filmautor Werner Boote und führt sie in seinem Film „Plastic Planet“ erbarmungslos vor. Der Film über unseren synthetischen Alltagsbegleiter und deren Spuren in der Umwelt kommt heute in die Kinos.
Innerhalb von nicht einmal 100 Jahren haben die synthetischen (aus Erdöl hergestellten) Kunststoffe die Welt erobert - die Konsumwelt und zunehmend leider auch die Umwelt. Anno 1862 kreierte der Brite Alexander Parkes den ersten halb-synthetischen Kunststoff aus Zellulose und Nitrat. 1922 fand der deutsche Chemiker und spätere Nobelpreisträger Hermann Staudinger heraus, dass Kunststoffe aus Ketten von tausenden miteinander verbundenen Molekülen bestehen, nannte sie Superpolymere. Sein junger US-Kollege Wallace Hume Carothers griff die Entdeckung auf und schuf moderne Kunststoffe, etwa Nylon, Acryl, Neopren, Polyethylen. In den 1930er-Jahren war der Weg zur Massenproduktion frei, da die Kunststoffe nun aus Petroleum produziert werden konnten.
Heute setzt die Kunststoffindustrie jährlich etwa 800 Milliarden Euro um, eine unüberschaubare Vielzahl von Varianten findet sich in allen Lebensabschnitten - vom Babyspielzeug bis zum Grabschmuck. Aber Kunststoff vergeht nicht. Er bleibt der Welt mehrere Hundert Jahre erhalten, weit länger als der Mensch das jeweilige Produkt nutzt. Und so geraten die Alleskönner auf Abwege, verschmutzen Landschaften und Ozeane.
Das gilt vor allem für kurzlebige Leichtgewichte wie Plastikverpackungen. Sie säumen Strände, flattern in Bäumen, zerfleddern selbst abseits der Zivilisation in Dornenbüschen der Sahara. Und sie treiben durch die Meere. Nach Schätzung des UN-Umweltprogramms (Unep) kommen auf jeden Quadratkilometer Ozean 18 000 Teile Plastikmüll. Der Müll in den Ozeanen befindet sich meist unter der Oberfläche. Er verschwindet aus dem Blickfeld, nicht aus der Umwelt. 70 Prozent sinkt früher oder später auf den Boden. Ein Großteil zersetzt sich in kleinste Teilchen, die oft über lange Zeit im Wasserkörper schweben. Fische verwechseln sie mit Plankton und schnappen nach den Flocken - sie verhungern mit vollen Mägen. „Auf ein Planktonteilchen kommen inzwischen sechs Plastikteilchen“, berichtet der amerikanische Meeresforscher und Umweltaktivist Charles Moore im Film. Er nahm Werner Boote auf seiner Forschungsyacht „Algalita“ mit zum Zentrum der Verschmutzung in den Nordpazifik südöstlich der Hawaii-Inseln. Dort rotiert ein Riesenwirbel mit kleinen Plastikteilchen, der North Pacific Gyre. Hier kommen 60 Plastikschnipsel auf einen Planktonpartikel.
Größere Teile werden zu Magenfüllern von Seevögeln. „Fernab von Zivilisation und Tourismus, etwa an den Küsten der dänischen Faröer-Inseln, haben Wissenschaftler in mehr als 90 Prozent der tot angespülten Eissturmvögel Plastikteile in den Mägen gefunden“, berichtet die Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM). Mehr als eine Million Seevögel und Tausende Schildkröten sterben jährlich am Plastikmüll, so die GSM, selbst Elternvögel stopfen die Schnäbel ihrer Brut mit Kunststoffresten.
Auch in den Menschen hat die Plastikwelt längst Spuren hinterlassen - gewollt in Form von Silikonpolstern in weiblichen Busen und ungewollt in Form von Schadstoffen in Blut, Leber, Hirn, Geschlechtsorganen.
Bisphenol A, Phthalate, Nonylphenol, Acetaldehyd sind einige der Schadstoffe und Schadstoffgruppen, die aus Kunststoffen austreten und dann die Umwelt belasten oder zum Gesundheitsrisiko werden können. etwa das Film-Beispiel Bisphenol A: Die weit verbreitete Industriechemikalie ist Ausgangsprodukt von Polycarbonat-Kunststoffen, aus denen zum Beispiel Plastikgeschirr und Babyfläschchen hergestellt werden. Bisphenol A ist nicht akut giftig, aber es gehört zu den Substanzen, die hormonähnlich - wie Östrogene - wirken können. Bei Labormäusen verursachte der Stoff Erbgutstörungen.
Um die Menschen vor den Negativfolgen der Plastikwelt zu schützen, gibt es für Bisphenol A, für die Weichmacher Phthalate und andere Grenzwerte für tägliche Aufnahmemengen oder Freisetzungen in die Umwelt. Bestenfalls ist jeder riskante Kunststoff erfasst - was sie jedoch gemeinsam in Mensch und Umwelt anrichten, ist längst noch nicht erforscht.
In Manier des provozierenden Dokumentarfilmers Michael Moore hält Werner Boote den Kinobesuchern das Spiegelbild des Plastik-Planeten vor, ohne es zu verzerren. Er zeigt ihnen eine Kunststoffwelt, die den Alltag bestimmt. Jeden Tag neu, gleich nach dem Aufstehen. Angelika Hillmer

[HIV / Bluter] HIV-infizierte Bluter

CBG Redaktion

SZ vom 19.02.2010:

Eiskalte Abwicklung eines Skandals

Presse Information vom 23. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

HIV-infizierte Bluter: „BAYER muss Entschädigung sicherstellen“

wissentliche Infizierung Tausender Bluter / Hilfsfonds fast leer / Industrie will Zahlung reduzieren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den BAYER-Konzern auf, die Finanzierung des Entschädigungsfonds für HIV-infizierte Bluter langfristig sicherzustellen. Bis 1986 waren Tausende Hämophile durch Blutprodukte des Unternehmens infiziert worden, obwohl seit 1982 Methoden vorlagen, das Virus durch eine Wärmebehandlung unschädlich zu machen.

Hubert Ostendorf vom Vorstand der CBG: „Als Hauptverantwortlicher des Skandals um HIV-verseuchte Blutprodukte darf sich die Firma BAYER nicht aus der Verantwortung stehlen! Den Opfern muss ein würdiges Leben ermöglicht werden. Die Kosten hierfür muss der Verursacher tragen, nicht die Allgemeinheit.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zudem seit langem eine strafrechtliche Verfolgung der Zuständigen bei BAYER.

Durch das HIV-Hilfegesetz aus dem Jahr 1995 erhalten HIV-infizierte Bluter eine monatliche Zahlung von rund 750€. An AIDS erkrankte Hämophile bekommen das Doppelte. Das Stiftungsvermögen in Höhe von 127,8 Millionen Euro wurde vom Bund (40%), der Pharmaindustrie (36,3%), den Ländern (20%) und dem Roten Kreuz (3,7%) aufgebracht. Momentan leben dank verbesserter Medikamente noch 700 Betroffene. Um sie bis 2017 mit den notwendigen Zahlungen zu unterstützen, sind ca. 70 Millionen Euro nachzustiften. Während das Rote Kreuz und die Bundesländer eine Weiterführung des Fonds zugesichert haben, will sich die Pharmaindustrie mit jährlichen Zahlungen von 2 Mio Euro aus der Affäre stehlen.

Die wissentliche Infizierung Tausender Bluter mit HIV war eines der düstersten Kapitel der unrühmlichen BAYER-Geschichte. Die Firma Cutter, Tochter-Unternehmen von BAYER, war Mitte der achtziger Jahre Weltmarktführer für Gerinnungsmittel. Obwohl das Risiko für Bluter bei Cutter bekannt war, wurden die existierenden Inaktivierungsverfahren aus Kostengründen nicht eingesetzt. Noch nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa wurden übriggebliebene Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert. Das Leben Tausender von Bluter hätte gerettet werden können.

Auch heute gehört das Gerinnungsmittel Kogenate zu den umsatzstärksten Präparaten von BAYER. Um von seiner Verantwortung für die Infizierung Tausender Bluter abzulenken, sucht der Konzern den Schulterschluss mit den Hämophilie-Verbänden in aller Welt. Mal spendet BAYER 250.000 Euro an die World Federation of Hemophilia, mal wird ein Hämophilie-Forschungspreis gestiftet, mal vergibt BAYER Stipendien an bluterkranke Jugendliche, ein andermal werden 40.000 Dollar für Veranstaltungen zum Welt-Hämophilietag gespendet. Quasi alle Konferenzen zum Thema Bluterkrankheit, sowohl die von Wissenschaftlern als auch die von Betroffenen, werden von BAYER mitfinanziert.

weitere Informationen:
· „Tödlicher Ausverkauf“
· Neue Enthüllungen, neue Klagen: BAYERs AIDS-Skandal
· Gier nach Beute: Interview mit Todd Smith, USA

Kontrazeptiva

CBG Redaktion

Tages-Anzeiger (Schweiz), 18. Februar 2010

Pille „natürlich“, Risiko unbekannt

Die Pharmaindustrie preist die „Natürlichkeit“ einer neue Antibabypille. Risiken, die der neuartige Stoff birgt, sind ihr im Detail „nicht bekannt“. Jungen Frauen verkauft sie das Produkt mit Lifestyle-Argumenten.

„Harmony“ heisst der Schmusesong Samantha Heards. Aufgenommen hat die Londoner Sängerin ihr Lied, um „eine revolutionäre neue Verhütungspille namens Qlaira zu promoten“. Im Internet freut sich Heard, die Pille bald auszuprobieren. Qlaira habe vielleicht weniger Nebeneffekte „wie Gewichtszunahme, Depressionen, Stimmungsschwankungen verrückter Frauen“, und sei Teil eines „grünen Lebenswegs“ sowie „einer Reise zu besserer Gesundheit“. Herunterladen lässt sich „Harmony“ auf der Homepage von Bayer Schering. Der deutsche Qlaira-Hersteller verspricht ein „gutes Feeling zum Mithören und Mitsingen“.
Harmonie verheisst Bayer auch dank seiner „neuen Klasse der Verhütungsmittel“, „angepasst an den natürlichen Zyklus der Frau“. Herausgestrichen wird einer der Qlaira-Wirkstoffe: das „natürliche Östrogen“. Die Substanz ersetzt das in den allermeisten Pillen verwendete Ethinylestradiol. Medien feiern Qlaira als „Alternative zur hormonellen Verhütung“, „komplett ohne Chemie“. Die Propagierung der „Natürlichkeit“ Qlairas löst Kritik aus. Ein „Marketinggag“ sei das, schreibt das pharmakritische Arznei-Telegramm.

Effekt sei entscheidend
Bayer weist „diese Behauptung“ zurück. Qlaira enthalte als erste Antibabypille „dasselbe Östrogen, das im weiblichen Körper produziert wird“. Für Stephan Krähenbühl, der die Abteilung Klinische Pharmakologie des Universitätsspitals Basel leitet, ist die „Natürlichkeit“ der Wirkstoffe nicht von grosser Bedeutung: „Entscheidend ist der Effekt, unabhängig davon, ob die Substanz natürlich ist.“ Bayer pries bereits seine älteren Antibabypillen mit schwer nachweisbaren Versprechen an: Yasmin, Yaz und Yasminelle verhinderten Akne und eine Gewichtszunahme.
Dank diesen Produkten ist Bayer auch in der Schweiz der Marktführer in der chemischen Empfängnisverhütung. Vergangenes Jahr wurden mehrere Zwischen- und gar Todesfälle nach der Einnahme von Yasmin und Co. bekannt. Antibabypillen erhöhen generell das Risiko von Blutgerinnseln und venösen Thromboembolien (VTE). Betroffen von den seltenen Nebenwirkungen sind oft Frauen, die rauchen und übergewichtig oder erblich vorbelastet sind. Bei zwei Todesfällen in Nidwalden und Basel konnten Gutachter aber keine dieser Risikofaktoren erkennen.

Hoffnungsträger nach Yasmin
Qlaira ist für Bayer ein Hoffnungsträger für die Zeit, wenn der Patentschutz für Yasmin und Co. ausläuft. Die Häufigkeit fataler Blutgerinnsel lässt sich nicht beziffern. „Das VTE-Risiko während der Anwendung von Qlaira ist im Moment nicht bekannt“, schreibt Bayer in einer Fachinformation. Trotzdem hat das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic die Pille letztes Jahr zugelassen. Bayer schreibt, es habe die „Wirkung und Sicherheit“ gegenüber den Behörden „in umfangreichen Studien“ nachweisen können. Die Häufigkeit von VTE könne aber „nur in grossen epidemiologischen Studien geklärt werden“. Für Qlaira sei eine solche Untersuchung bereits am Laufen. Der Basler Professor Krähenbühl geht davon aus, dass das neuartige Produkte in diesem Bereich „nicht weniger Risiken aufweist als “nicht natürliche„ Östrogene“.

Rechtsstreit im Yasmin-Fall
Die Berichte über das tragische Schicksal einer jungen Schaffhauserin lösten 2009 eine breite Diskussion über die Gefährlichkeit von Antibabypillen aus. Nach der Einnahme des Produktes Yasmin ist die 19-Jährige schwerstbehindert. Celine, die ansprechbar ist, aber sich kaum ausdrücken kann, steht mit dem Pillenhersteller Bayer in einem Rechtsstreit. Das Bezirksgericht Zürich hält nun fest, dass die Chancen der Klägerin im Verfahren „nicht aussichtslos“ seien und gewährt unentgeltliche Prozessführung.

Auch um den neuen Text auf dem Yasmin-Beipackzettel wird gestritten. „Fachwelt, Hersteller und Behörden diskutieren intensiv, welche Studienresultate wie gewertet werden und wie die neuen Formulierungen aussehen müssen“, bestätigt Rudolf Stoller, der Leiter der Abteilung Arzneimittelsicherheit bei Swissmedic. Das Heilmittelinstitut verlangt schärfere Warnungen.Von Thomas Knellwolf

Risiken von Antibabypillen von BAYER

Pharmalobby

CBG Redaktion

12. Februar 2010

„Die Macht der Pharma-Lobby ist riesig“

BAYER & Co. schassen Sawicki

Betrügen, bestechen, Studien unterschlagen – die Pharmahersteller sind in ihren Methoden nicht zimperlich. Da kann einer wie Peter Sawicki, der der mächtigen Lobby jahrelang die Stirn geboten hat, nur stören. Lesen Sie zur skandalösen Entlassung von Sawicki einen Kommentar von Jan Pehrke.

„Hier ist im Prinzip der beste Pharma-Kritiker, den wir in Deutschland überhaupt gehabt haben, geopfert worden für die Interessen der Industrie“, so kommentierte der sozialdemokratische Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach den Rausschmiss Peter Sawickis als Leiter des Arzneimittel begutachtenden „Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ (IQWiG). Und in der Tat haben BAYER & Co. sich von Anfang an gegen eine solche Einrichtung im Allgemeinen und Sawicki als Chef im Besonderen gewehrt. Der Facharzt für Innere Medizin und Diabetologie war für BAYER kein Unbekannter, hatte er doch in der Vergangenheit Kritik an seinem Diabetikum GLUCOBAY und seinem Herz/Kreislauf-Präparat ADALAT geübt.

So hat dann der vom Leverkusener Multi gegründete „Verband der Forschenden Arzneimittel-Hersteller“ (VFA) dem IQWiG seit seinem Arbeitsbeginn im September 2004 keine Ruhe gelassen. Ob die Institution Insulin-Innovationen, Alzheimer-Mittel oder Cholesterinhemmer analysierte, Asthma- oder Prostata-Therapien bewertete oder zu Stammzellen-Transplantationen Position bezog - dem VFA passte die ganze Richtung nicht. Dabei hatte gerade BAYER eigentlich gar keinen besonderen Grund, dem Arznei-TÜV zu grollen. Es ließ keine Pille aus Leverkusen durchfallen und stellte ASPIRIN bei der Behandlung von Herzinfarkten und Schlaganfällen sogar ein gutes Zeugnis aus. Nur zu einem Medikament des Konzerns äußerte sich der IQWiG-Leiter während seiner Amtszeit kritisch: zu dem schließlich auch vom Markt genommenen, zur Blutstillung bei Operationen eingesetzten TRASYLOL.

Trotzdem versuchte der Pillen-Riese in Tateinheit mit der restlichen Branche, dem Institut auf allen erdenklichen Wegen die Arbeit zu erschweren. Big Pharma enthielt ihm unveröffentlichte Studien vor und setzte PharmazeutInnen unter Druck, keine Expertisen mehr für das IQWiG anzufertigen. Bei Zuwiderhandlungen drohten sie mit dem Streichen von Forschungsgeldern. „Als Forscher muss ich mir genau überlegen, ob ich 70.000 Euro für eine IQWiG-Studie annehme und dafür auf höhere Mittel der Industrie verzichte“, so schilderte Andreas Köhler, der Vorsitzende der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“, die Zwangslage der MedizinerInnen.

Dabei gaben die Unternehmen stets vor, im Sinne des Allgemeinwohls zu handeln. „Patienten-Wohl vs. Rationierungsbehörde“ - auf diese handliche Formel brachten sie den Konflikt. Die Pillen-Riesen schwangen sich zu Anwälten der PatientInnen auf, befleißigten sich „ethischer Gesichtspunkte“ und diffamierten das Institut als Spar-Behörde, die Kranken dringend benötigte Pharma-Produkte vorenthält. Einen großen Teil der PatientInnen-Verbände wussten sie dabei hinter sich - nicht umsonst fördern die Konzerne deren Organisationen großzügig. Die besondere psychische Situation der Kranken, die sich in ihrem Leid oftmals an jeden pharmazeutischen Strohhalm klammern und Heil deshalb bevorzugt von BAYER & Co. erwarten, trägt ein Übriges zu diesem Schulterschluss bei. So konnte der VFA dann am 22.1.2010 von seinem Roundtable mit Selbsthilfegruppen vermelden: „Patienten fordern frühere und stärkere Beteiligung“. Nicht nur Prof. Dr. von Lilienfeld-Toal vom Deutschen Diabetikerbund hat dort laut Lobby-Club „die Arzneimittel-Bewertungen durch das IQWiG scharf kritisiert und eine bessere Umsetzung der bereits bestehenden Regelung zur Patientenbeteiligung eingefordert“. Die VertreterInnen der BAG Selbsthilfe und des Patienten-Forums taten es ihm gleich. Nur Burkhard Stork von der deutschen Morbus-Crohn-Vereinigung sprach sich auf der Veranstaltung für eine Stärkung der Kölner Einrichtung aus.

Auch die Medien nahmen sich die Multis vor. So berichtete das Magazin stern im Juni 2006 (Quelle: homepage des stern am 5. März 2010): „In seiner neuen, bereits am Mittwoch erscheinenden Ausgabe enthüllt das Hamburger Magazin stern den Fall des angeblichen Medizinjournalisten Adel Massaad, der sich im April 2006 dem stern als Informant angeboten und angeblich belastendes Material über IQWiG und dessen Leiter Peter Sawicki zur Verfügung gestellt hatte. Massaad, der in Geldern das “Institut für Gesundheitsaufklärung (IFGA)„ unterhält und einen Newsletter zu Gesundheitsthemen herausgibt, soll dabei nach detaillierten Informationen, die dem stern vorliegen, allein von Januar bis März 2006 mehr als eine Million Euro von Pharmafirmen und PR-Agenturen erhalten haben. Massaad dementierte die Zahlungen nicht, schaltete vergangene Woche aber einen Anwalt ein, um dem stern eine Veröffentlichung zu verbieten.“

Schon vor Jahren sprachen die Konzerne in Sachen „Sawicki“ auch beim Kanzleramt vor. Darüber hinaus knöpften sich die Firmen Bundestagsabgeordnete vor. „Jeden Tag ist jemand von der Industrie hier, der sich über Sie beschwert“, schilderte ein Parlamentarier Sawicki die „fürsorgliche Belagerung“.

Und die Politik hörte schließlich die Signale. Der jetzige Gesundheitsminister Philipp Rösler sah schon in seiner Funktion als niedersächsischer Wirtschaftsminister wie auch seine damaligen Länderkollegen „mit Sorge, dass das bisherige Vorgehen des IQWiG zu erheblicher Verunsicherung in der pharmazeutischen Industrie geführt hat“. Für die Wirtschaftsminister-Konferenz war das „volkswirtschaftlich nicht hinnehmbar“; an der Wettbewerbsfähigkeit sollte sich das Institut fortan orientieren. Und zu den von Christdemokraten nach der Bundestagswahl aufgestellten „Kernforderungen an eine schwarz-gelbe Gesundheitspolitik“ gehörte dazu unabdingbar ein Führungswechsel: „Dies Neuausrichtung muss sich auch an der personellen Spitze des Hauses niederschlagen“. Im Koalitionsvertrag wurde diese Klientel-Politik dann amtlich. „Die Arbeit des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ (IQWiG) werden wir auch unter dem Gesichtspunkt stringenter, transparenter Verfahren überprüfen und damit die Akzeptanz (...) verbessern“, kündigten CDU und FDP an.

Dann brauchte es nur noch einen Anlass, um den Arzneiprüfer loswerden zu können. Dieser war schnell gefunden. Sawickis Spesenrechnung musste den Vorwand für den Rausschmiss liefern. Ein angeblich ungenehmigt geleaster Dienstwagen, ein paar Business-Class-Flüge zuviel, zu Unrecht eingereichte Parkquittungen und Rasenmäher-Benzin im Wert von 25,20 Euro wurden dem Mediziner schließlich zum Verhängnis. Die Aufsichtsgremien des IQWiG beschlossen einstimmig Sawickis Ablösung, „um die hervorragenden Leistungen des Instituts nicht mit Diskussionen um ordnungsgemäße Verwaltungsabläufe zu belasten“, wie es hieß. Nicht nur der Delegierte des Gesundheitsministeriums und die von dem FDPler Georg Baum angeführte Krankenhaus-Gesellschaft votierten dabei gegen Peter Sawicki, sondern auch die VertreterInnen der ÄrztInnen und Krankenkassen.

BAYER & Co. hatten ganze Arbeit geleistet. „Die Macht der Pharma-Lobby ist riesig. Sie beeinflusst alles - vom Politiker über Gremien, über Zulassungsbehörden, über Ärzte-Organisationen, Ärzte bis hin zu Selbsthilfegruppen“, erklärte der abgesägte IQWiG-Leiter resigniert. Aber schon im Vorfeld der Entscheidung hatte ihn weniger seine eigene Zukunft als vielmehr die des Institutes selber umgetrieben. „Mehr Sorgen macht mir deshalb, dass Pharma-Industrie und CDU-Abgeordnete klar gesagt haben, sie wollen beim IQWiG andere Prüfstandards einführen“, so Sawicki in einem Taz-Interview. Und nach der Vorarbeit zu urteilen, welche die Pillen-Hersteller auf diesem Gebiet schon geleistet haben, dürfte da in der Tat so einiges auf die Bundeseinrichtung zukommen.

Zunächst einmal fordern die Pillen-Riesen mehr Mitsprache-Rechte, während sie dem IQWiG das Recht bestreiten, neben der Beauftragung durch den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ von Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärztlicher Vereinigung auch auf eigene Initiative Arzneien zu überprüfen. Bereits in seinem Statement zu den vom IQWiG kurz nach seiner Gründung vorgestellten Bewertungsmethoden hatte der VFA geschmollt: „Frühzeitiger Input von Firmen-Experten ist grundsätzlich nicht erwünscht“. „Gerade bei der Frage der Beteiligung aller Betroffenen eines Verfahrens wird das IQWiG seine Gewohnheiten ändern müssen“, dekretierte der BAYER-Manager Wolfgang Plischke deshalb in seiner Funktion als VFA-Vorstandsmitglied im Jahr 2007. Vor allem beim Studien-Design haben die Hersteller vor, künftig ein Wörtchen mitzureden, denn die evidenz-basisierte Medizin als Grundlage für den Pillen-Check bereitet BAYER & Co. so einige Schwierigkeiten. Die Firmen möchten ihre Pharma-Produkte nämlich lieber nicht nach streng wissenschaftlichen Kriterien, die nach objektiven Beweisen für den Nutzen eines Präparates suchen, begutachten lassen, weil sie die Resultate fürchten. So haben bisher zwar 26 von 31 Medikamenten den IQWiG-Test bestanden und ihren Nutzen erwiesen, aber eben keinen zusätzlichen im Vergleich zu den bereits vorhandenen Pillen. Und allein dieser würde eine Kostenerstattung der neuen und teureren Mittel durch die Krankenkassen rechtfertigen.

„Sie können nicht so viele neue, gute und fortschrittliche Medikamente entwickeln, also müssen sie auch nicht fortschrittliche Mittel zum Fortschritt erklären“, sagt Sawicki. Zu diesem Behufe wollen die Pillen-Riesen die Messlatte des IQWiG niedriger legen. „Dass auch Studien niedrigerer Evidenzgrade berücksichtigt werden müssen“, verlangt Plischke. Sein Chef Werner Wenning plädiert gleichfalls für „breitere methodische Ansätze der Bewertung des Nutzens“ und denkt dabei hauptsächlich an eine angemessene Würdigung der Bewährung im Alltag. Erst dort, wo die realen Bedingungen der PatientInnen-Versorgung gelten und nicht die sterile Labor-Atmosphäre klinischer Arznei-Prüfungen herrscht, erweist sich für die Pillen-Produzenten die wahre Qualität eines Medikamentes. Wenn diese auch nicht mehr so exakt bestimmbar ist. Für den VFA heißt es bereits bei „einer anwendungsfreundlicheren Applikationsform, einer größeren Flexibilität bei der Arzneimittel-Einnahme oder einer geringeren Belastung pflegender Angehöriger“: quod erat demonstrandum.

Aber auch niedrigere Evidenzgrade wollen erst einmal ermittelt sein. Die Pharma-Multis setzen für den Praxis-Test drei bis fünf Jahre an, damit nach der Zulassung eine möglichst lange Abschöpfung der patent-geschützten Monopol-Gewinne gewährleistet ist. Dann bleibt den Herstellern zudem noch genug Zeit, „weiterführende Informationen bereitzustellen, welche in die Bewertung einfließen können“ - bzw. müssen. BAYER & Co. halten es für unabdingbar, „dass die Stellungnahmen nicht nur ‚eingeholt‘, sondern ‚berücksichtigt‘ werden“. Sogar ein Antragsrecht auf Neuüberprüfungen reklamiert die Industrie für sich.

Mit der Einführung solcher „Reformen“ könnte eine Kontrolle der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bald beendet sein, ehe sie richtig begann. Bisher haben Sawicki & Co. nämlich nur den Nutzen von Medikamenten und Therapien bewertet, den Kostenfaktor aber nicht mit in die Beurteilung einbezogen. Dies sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Wenn es jetzt überhaupt noch dazu kommt, dann sicherlich nur unter sehr industrie-freundlichen Bedingungen.

Generika

CBG Redaktion

Presse Information vom 9. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren
BUKO Pharma-Kampagne

Generika: BAYER-Klage gegen indische Regierung abgewiesen

Das Urteil im Wortlaut:

Der High Court im indischen Neu Delhi hat heute eine Klage des Pharmaunternehmens BAYER gegen die indische Regierung sowie den Generika-Produzenten Cipla abgewiesen. Bayer hatte mit der Klage die Zulassung eines generischen Krebsmedikaments verhindern wollen. Das Verfahren galt als Musterprozess, da es multinationalen Unternehmen im Falle eines Erfolges künftig erlaubt hätte, die Zulassung von Generika mit Hilfe des Patentrechts zu verzögern.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika. Das Urteil des High Court in Neu Delhi ist daher ein Meilenstein. Ein Erfolg von BAYER hätte schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung gehabt - besonders für Patienten in armen Ländern.“

Dr. Christiane Fischer von der BUKO Pharma-Kampagne: „Das Urteil hilft, dass preiswerte Generika jetzt früher produziert werden können und jeder Tag früher rettet viele Menschenleben! Denn Patente sind für die Armen eine Frage von Leben und Tod!“

BAYER hatte die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika DCGI verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für den patentgeschützten Wirkstoff Sorafenib erteilt hatte. In Indien können Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilt werden, auch wenn für die Substanzen noch Patentschutz besteht. Hierdurch soll erreicht werden, dass nach Auslaufen eines Patents preiswerte Nachahmer-Produkte ohne Verzögerung auf den Markt kommen. In den meisten Ländern der Welt werden Patentfragen bei der Erteilung von Pharma-Zulassungen nicht betrachtet. Auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sieht Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor. Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland, darunter Health Action International, das indische Peoples Health Movement, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international, hatten BAYER daher im vergangenen Frühjahr aufgefordert, die Klage zurückzuziehen.

BAYER und andere große Pharmahersteller können auf Grund von Patenten wahre Mondpreise für Marken-Medikamente verlangen. Die Rechtfertigung, nur mit hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus. Weil patentierte Medikamente für die Bevölkerung in weiten Teilen der Welt unerschwinglich sind, kann schon eine Verzögerung eines Generikums um wenige Monate für Hunderte Patienten den Tod bedeuten. Dennoch versucht die Pharma-Industrie aktuell, mit Hilfe der laufenden EU-Verhandlungen mit Indien und südamerikanischen Ländern, die Patentlaufzeiten zu verlängern.

weitere Informationen:
· alle Informationen zur Kampagne
· Eine Stellungnahme des indischen „Lawyer´s Collective“, das CIPLA unterstützt hatte