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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Patent-Raub

CBG Redaktion

25. Januar 2008, Kölnische Rundschau
Mammut-Prozess gegen Bayer

Erfinder kämpft seit 1967 um sein Recht

Der wohl längste Rechtsstreit in der Geschichte der Bundesrepublik geht vor dem Düsseldorfer Landgericht in die nächste Runde. Seit rund 40 Jahren prozessiert der Düsseldorfer Erfinder und Unternehmer Heinz Süllhöfer gegen die Bayer AG.
Der Vorwurf: Das Unternehmen hätte dem heute 81-Jährigen ein patentgeschütztes Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von speziellen Kunststoffplatten gestohlen - und das schon 1967. 15 Millionen Euro Prozesskosten hat Süllhöfers Kampf gegen den Giganten nach seinen eigenen Angaben bereits gekostet.
„Ich schlafe seit 40 Jahren mit der Geschichte ein und wache am nächsten Morgen wieder damit auf“, erzählt er. Seinen gesamten Lebensinhalt scheint er dem Rechtsstreit gewidmet zu haben. Seine Frau starb bereits vor 10 Jahren. Unterstützung bekommt er heute von einer Freundin seiner ebenfalls schon verstorbenen Tochter. „Sie glauben doch nicht, dass ich das alles auf mich nehmen würde, wenn ich nicht im Recht wäre“, sagt Süllhöfer. Er kalkuliert seinen persönlichen Schaden auf 500 Millionen Euro, weil sein Verfahren weltweit Anwendung finde, ohne dass er einen Cent davon sehe.

Wie ein Wirtschaftskrimi
Berge von Akten und Unterlagen, die der Unternehmer in seinem Haus in Düsseldorf-Lohausen stapelt, lesen sich wie ein Wirtschaftskrimi. 1967 versicherte die Bayer AG erstmals, dass sie das von Süllhöfer erfundene Verfahren schon vorher kannte. Sie hätten trotz seines Patents also ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht. „Alles Quatsch“, sagt Süllhöfer.
Im Sommer 1967 bekommt Süllhöfer anonym ein angebliches Strategiepapier der Bayer AG zugespielt. Darin heißt es unter anderem: „(dass) es bei der derzeitigen Rechtssprechung ... durchaus möglich schien, dass Süllhöfer obsiegt, was genau das Gegenteil von dem bewirkt hätte, was wir beabsichtigen, nämlich Süllhöfer zum Schweigen zu bringen.“ Adressiert war das Schreiben auch an die Mitglieder des damaligen Vorstandes von Bayer in Leverkusen.
„Ich kann doch alles beweisen“, sagt Süllhöfer immer wieder. Gerichte gaben ihm zumindest in Teilen Recht. Es gab Berufungsverfahren, Revisionen, neue Beweislagen, verstorbene Anwälte, neue Richter und plötzlich verschwundene Akten. Zwischendurch auch Hausdurchsuchungen bei Bayer und Vorwürfe des Prozessbetrugs.

Erfinder-Ehre wieder hergestellt
2002 schließlich untersagte das Oberlandesgericht Düsseldorf der Firma Bayer weiter zu behaupten, dass Süllhöfer die entsprechende Maschine nicht erfunden habe und stellte so wenigstens seine Erfinder-Ehre wieder her. Einen Schadensersatz hat er aber immer noch nicht gesehen. „Außerdem behaupten die nach wie vor öffentlich, dass sie das Verfahren entwickelt hätten“, erzürnt sich Süllhöfer.
Für Bayer ist indes klar, dass keine Ansprüche von Seiten Süllhöfers mehr bestehen. „Das aktuelle Verfahren beschäftigt sich mit Ansprüchen aus Auslandslizenzen und ruhte eigentlich bereits seit den 90er Jahren“, sagte ein Unternehmenssprecher auf dpa-Anfrage. Weiter wolle sich Bayer mit Verweis auf das laufende Verfahren aber nicht äußern.
Der Streit mit den Anwälten der Bayer AG hat Süllhöfer nicht nur Nerven gekostet. Sein halbes Leben lang beherrscht das Thema seinen Alltag. Die Prozesskosten haben an seinem Vermögen genagt. Sein 100- Betten Hotel in Düsseldorf-Lohausen wurde mittlerweile verkauft und wird gerade abgerissen. Süllhöfer wohnt Tür an Tür mit der Baustelle. Der Streit soll auch nach seinem Tod weitergehen. „Biologisch lösen wird sich das Thema nicht“, warnt Süllhöfer. „Die Firma meines Sohnes wird die Prozesse weiterführen.“ (dpa)

25.01.08 KStA

Seit 40 Jahren auf dem Klageweg

Groß ist Heinz Süllhöfer nicht, kaum mehr als 1,60 Meter. Aber der 81-Jährige hat großes Durchhaltevermögen. Seit etwa 40 Jahren klagt er gegen die Bayer AG, weil er sich von ihr um den Lohn einer Erfindung betrogen sieht. Süllhöfer ist selbstbewusst. Er schaut einem fest in die Augen, wenn er sagt: „Ich bin im Recht, ich kann alles beweisen. Die Gerichte müssen sich nur alles genau ansehen.“
Süllhofer meint, dass ihm Bayer bis zu 500 Millionen Euro schuldet. Um seinen Anspruch durchzusetzen, hat der Erfinder und Unternehmer aus Düsseldorf nach eigenen Angaben über die Jahre etwa 15 Millionen Euro für Prozesskosten aufgebracht. Jetzt ist ihm fast nichts mehr geblieben, sein Hotel musste er verkaufen. „Ich hatte zwei Herzinfarkte, vier Operationen, unfassbaren Stress“, sagt er. Dann fügt er hinzu: „Ich werde niemals aufgeben, wirklich niemals.“
Der Ausgangspunkt für die seit Jahrzehnten andauernde Auseinandersetzung: Kunststoffplatten. Süllhöfer entwickelte ein neues Verfahren, das eine schnelle und sehr präzise Herstellung von Dämmplatten ermöglichte. Die Bauindustrie war begeistert. Auch Bayer nutzte das Verfahren, verwies aber darauf, das Unternehmen habe die Neuerung schon vor Süllhöfer gekannt. „Alles Quatsch“, befindet Süllhöfer. „Die sind zu mir in die Firma gekommen und haben sich das abgeschaut.“
Süllhöfer sagt diese Sätze jedem, der sie hören will: auch in die Kameras mehrerer Fernsehteams, die in das Landgericht Düsseldorf gekommen sind. Er trägt eine Anzug-Hose, weißes Hemd, Krawatte - und darüber noch eine schwarze Lederjacke. Und immer wieder sagt er dieselben Sätze, in der immer gleichen Betonung: nicht aggressiv, aber sehr energisch. Und überzeugt. Wie ein Glaubenskenntnis. „Ich nehme diese Geschichte jeden Abend mit ins Bett und stehe jeden Morgen wieder mit ihr auf“, sagte er.
Dann erscheint ein alter Bekannter: Joachim Strauß, der als Justiziar und Anwalt seit 22 Jahren für Bayer mit dem Fall befasst ist. So wie der Fall Süllhöfer gegen die Bayer AG ein Fall David gegen Goliath ist, so ist auch Strauß zwei Köpfe größer als der Kläger. Je länger der Fall andauerte, desto wichtiger sei ihm natürlich der Erfolg gewesen, sagt Strauß. Für ihn geht es um sportlichen Ehrgeiz, für Süllhöfer geht es um Ehre und Existenz. Locker geht Strauß auf Süllhöfer zu, beugt sich leicht zu ihm herunter und reicht ihm die Hand. „Mensch, Herr Süllhöfer, jetzt haben wir uns aber schon ganz schön lange nicht mehr gesehen“, sagt er und lacht. Süllhöfer nimmt die Hand, blickt starr ins Leere und erwidert nichts.
Pünktlich um halb drei Uhr nachmittags beginnt erneut die gerichtliche Auseinandersetzung, die zuvor jahrelang geruht hat - auch deshalb, weil Süllhöfer sich das Prozessieren vor dem Zivilgericht eigentlich nicht mehr leisten kann. Der Raum R 265 im Düsseldorfer Landgericht ist ein trister Ort, um den Kampf seines Lebens auszufechten. Kahle Wände, die ruhig mal einen neuen Anstrich verdient hätten. Stühle, die ihren Benutzer an die eigene Schulzeit erinnern. Hier werden keine Träume wahr - jedenfalls nicht heute, nicht für Heinz Süllhöfer.
Weil die Rechtsstreitigkeiten schon so viele Jahre andauern und immer mal wieder längere Zeit unterbrochen waren, sind viele Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet worden. Allzu viele Akten sind schlicht leer. Süllhöfer möchte durch die Klage erreichen, dass die Bayer AG ihm verrät, an wie viele Firmen sie das Verfahren weitergegeben hat. Nur auf diese Weise könne er seinen Schaden überhaupt richtig beziffern. Er steht also noch immer am Anfang.
Genau dort sieht sich auch die Vorsitzende Richterin Ulrike Voss: „Sie müssen dem Gericht erst mal genau darlegen, wie die Erfindung funktioniert. Sonst wissen wir ja nicht einmal, worüber wir reden.“ Die Richterin sagt's und vertagt die Entscheidung - und zwar nicht ohne Arbeitsaufträge an Süllhöfer und an die Vertreter der Bayer AG zu verteilen. Diese werden nicht müde zu betonen, dass sie Süllhöfers Ansprüche für unbegründet halten. Und selbst falls ein Gericht sie einmal für begründet halten sollte, dann wären sie verjährt, so ihre Argumentation.
Die Auseinandersetzung ist wie ein Krieg, der schon zu lange dauert, als dass ein Ende möglich erschiene. Bayer hat die Mittel, immer weiterzumachen. Süllhöfer will weitermachen, auch wenn er nicht die Mittel dazu hat. Er ist mäßig zufrieden. Hat Süllhofer in all den Jahren je darüber nachgedacht, die Sache fallen zu lassen? Er schaut versteinert und entgeistert. Wäre sein Leben nicht besser verlaufen? „Ich verstehe die Frage nicht“, sagt er schließlich. „Ich bin doch im Recht.“
„Noch etwas“, erklärt der 81-Jährige zum Abschied. „Biologisch wird sich das Problem für Bayer nicht lösen.“ Wenn er einmal nicht mehr lebe, werde sein Sohn seine Ansprüche weiterverfolgen, sagt er. Ohne eine Miene zu verziehen. VON TOBIAS PETER,

SPIEGEL: „Bayer schuldet mir 500 Mio Euro“

[LL Reis] Liberty Link Reis

CBG Redaktion

Presse Information vom 23. Januar 2008

Offener Brief an Bundesregierung:

Keine Import-Zulassung für Gentech-Reis!

Umwelt- und Bauernverbände fordern die Bundesregierung auf, sich bei der EU gegen eine Import-Zulassung von gentechnisch verändertem Reis auszusprechen. In einem Offenen Brief schreiben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das Gen-ethische Netzwerk, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Kampagne „Save our Seeds“, die indische Organisation Thanal sowie die Anbau-Verbände Demeter, Bioland, Naturland und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, dass eine Zulassung von sogenanntem Liberty Link-Reis die weltweite Nahrungsmittel-Sicherheit gefährde.

Nach Ansicht der Organisationen führe der Anbau von gentechnischem Saatgut unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten. Dies hätte ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zur Folge. Mit dem Verlust herkömmlicher Reis-Sorten würde zudem der verfügbare Gen-Pool drastisch reduziert. Damit ginge die Möglichkeit verloren, widerstandsfähige oder gegen Krankheiten resistente Sorten zu züchten.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Umweltminister Sigmar Gabriel und Landwirtschaftsminister Horst Seehofer: „Für über 2,5 Milliarden Menschen ist Reis das wichtigste Grundnahrungsmittel. Die Europäische Union darf sich nicht über die ökologischen und sozialen Risiken von LL RICE 62 in den potentiellen Anbau-Ländern hinwegsetzen. Wir fordern Sie auf, sich bei der EU gegen eine Import-Zulassung von Liberty Link-Reis auszusprechen!“ Die Regierung hat nur noch bis zum Wochenende Zeit, bei der EU gegen eine Zulassung von Gen-Reis zu votieren.

Der Leverkusener BAYER-Konzern hatte im Jahr 2004 eine Import-Zulassung für Liberty Link-Reis beantragt. Die Sorte LL RICE 62 ist resistent gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat. Der Anbau soll vornehmlich in Asien erfolgen, Anbau-Genehmigungen liegen dort aber bislang nicht vor. Die European Food Safety Authority EFSA hat kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie zu dem Schluss kommt, dass der Import von Gentech-Reis keine Gefahr für europäische Verbraucher darstelle. Die ökologischen und sozialen Folgen eines Anbaus von LL RICE 62 wurden jedoch nicht untersucht, da der Anbau nicht in Europa erfolgen soll. Explizit weist die EFSA auf das Risiko von Auskreuzungen hin. LL RICE 62 ist verwandt mit der ebenfalls gegen Glufosinat resistenten Sorte LL RICE 601, die vor zwei Jahren ohne Zulassung weltweit in den Handel gelangt war.

Nach Meinung der Verbände würde durch eine EU-Zulassung von Gen-Reis der Druck auf Entwicklungsländer erhöht, einen Anbau zuzulassen. Neben den Risiken für Umwelt und Ernährung resultierten hieraus soziale Gefahren: allein in Asien arbeiten etwa 50 Millionen Menschen im Reisanbau. Während die Landwirte das Saatgut bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen selbst produzieren, würden sie wegen des Patentschutzes in Abhängigkeit der Saatgut-Unternehmen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden unzählige Landwirte ihre Existenz verlieren und müssten in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern.

Der Offene Brief im Wortlaut

[Kautschuk] Kartelle

CBG Redaktion

Brüssel, den 23. Januar 2008

EU-Kommission ahndet Preiskartell von Synthetikkautschuk-Herstellern mit Bußgeld von 34.2 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat über die Konzerne Bayer und Zeon Geldbußen in Höhe von 34 230 000 EUR verhängt, weil diese die Preise für Nitrilkautschuk (NBR) abgesprochen und damit gegen das in Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen verstoßen haben. NBR wird vor allem in der Automobilindustrie für Öl- und Kraftstoffschläuche, Dichtungen, Dichtungsringe und für Wasserbehandlungsanlagen verwendet. Von Ende 2000 bis 2002 ist es Bayer und Zeon im Rahmen verschiedener Treffen und anderer rechtswidriger Kontakte gelungen, Preiserhöhungen vorzunehmen bzw. die Preise in anderer Weise zu stabilisieren. Die gegen Bayer und Zeon verhängten Geldbußen wurden um 30 % bzw. 20 % verringert, da die Unternehmen auf der Grundlage der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2002 (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23) mit der Kommission zusammenarbeiteten. Bayers Geldbuße wurde allerdings um 50 % erhöht, weil das Unternehmen bereits in einer früheren Kommissionsentscheidung wegen Kartellaktivitäten mit einer Geldbuße belegt worden war.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Dies ist die vierte Kartellentscheidung in der Synthetikkautschukbranche in drei Jahren. Ich hoffe, dass es auch die letzte sein wird. Die Abnehmer von synthetischem Kautschuk sollen wissen, wie viel sie diese Kartelle gekostet haben. Und die Aktionäre sollen wissen, wie viel sie diese Geldbußen kosten werden.“

NBR ist ein synthetischer Kautschuk, der durch Copolymerisation von Acrylnitril und Butadien gewonnen wird. Aufgrund seiner Öl- und Kraftstoffbeständigkeit und sonstigen guten physikalischen Eigenschaften sowie des großen thermischen Anwendungsbereichs ist NBR ein vielfältig verwendbarer Kautschuk, der vor allem in der Autoindustrie eingesetzt wird.

Die Kommission begann ihre Untersuchung im März 2003 mit unangekündigten Nachprüfungen; Auslöser hierfür war der Antrag auf Kronzeugenbehandlung, den ein drittes Unternehmen auf der Grundlage der Kronzeugenregelung von 2002 gestellt hatte (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23 ). Sowohl Bayer als auch Zeon arbeiteten mit der Kommission zusammen und legten zusätzliche Beweismittel vor.

Das Kartell
Mindestens vom Jahr 2000 an bis 2002 betrieben die NBR-Hersteller ein Kartell, in dem sie Preisabsprachen trafen. Die Unternehmen trafen sich regelmäßig, um die Preisgestaltung zu erörtern und die Preiserhöhungen zu koordinieren, vertrauliche Geschäftsinformationen auszutauschen und die Umsetzung ihrer illegalen Vereinbarungen zu prüfen.

Geldbußen
Die geschilderten Verhaltensweisen stellen besonders schwere Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags dar. Bei der Festsetzung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission die jeweils relevanten Umsätze der beteiligten Unternehmen, ihren gemeinsamen Marktanteil, den räumlichen Geltungsbereich der Kartellvereinbarungen und deren Umsetzung. Die Kommission hob die Geldbuße gegen Bayer um 50 % an, weil das Unternehmen bereits in einer früheren Kommissionsentscheidung wegen Kartellaktivitäten mit einer Geldbuße belegt worden war. Die Entscheidungen der vergangenen Jahre über andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die der Konzern sich in der Synthetikkautschukbranche hatte zu Schulden kommen lassen, hatten jedoch nicht zu einer Erhöhung der Geldbuße geführt, weil die Zuwiderhandlungen praktisch im gleichen Zeitraum begangen wurden und somit parallele Zuwiderhandlungen darstellen. In den drei Entscheidungen, die die Kommission für diese Branche getroffen hatte, ging es um folgende Produkte und Bußgelder:

Kautschukchemikalien, Dezember 2004: 75,86 Mio. EUR (IP/05/1656)
Synthetikkautschuk BR/ESBR, November 2006: 519 Mio. EUR (IP/05/1647)
Chloroprenkautschuk, Dezember 2007: 243,2 Mio. EUR (IP/05/1855)

Die Kommission erkannte an, dass beide Konzerne im Rahmen der Kronzeugenregelung kooperierten und gewährte Bayer und Zeon eine Ermäßigung der gegen sie verhängten Geldbußen von 30 % bzw. 20 %. Darüber hinaus wurde Zeon eine weitere Ermäßigung eingeräumt, weil es das erste Unternehmen war, das der Kommission Angaben zu den Anfängen des Kartells machte.

Die Geldbußen in dieser Sache wurden auf der Grundlage der Bußgeldleitlinien von 2006 (siehe IP/06/857 und IP/06/256) verhängt, da diese zu dem Zeitpunkt maßgeblich waren, als die Mitteilung der Beschwerdepunkte übersandt wurde.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die von der Kommission in dieser Sache verhängten Geldbußen und die aufgrund der Kronzeugenregelung gewährten Ermäßigungen:

Name und Sitz des Unternehmens Geldbuße(EUR) Ermäßigung aufgrund der Kronzeugenregelung(%) Ermäßigung aufgrund der Kronzeugenregelung (EUR)
Bayer (Deutschland) 28 870 000€ 30% 12 380 000€
Zeon (Japan) 5 360 000€ 20% 1 340 000€
INSGESAMT 34 230 000€

Schadenersatzforderungen
Personen oder Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Klage auf Schadenersatz erheben und sich zum Beweis, dass das Verhalten tatsächlich stattgefunden hat und rechtswidrig war, auf die veröffentlichte Entscheidung stützen. Auch wenn die Kommission gegen die betroffenen Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadenersatz gewährt werden, auf den die Geldbuße der Kommission nicht mindernd angerechnet wird. Zur privaten Kartellrechtsdurchsetzung wurde ein Grünbuch veröffentlicht (siehe IP/05/1634 und MEMO/05/489).

[Kartelle] Preisabsprachen

CBG Redaktion

22.01.2008, Dow Jones

Europäische Konzerne bei Malariaprogramm unter Kartellverdacht

Mehreren europäischen Pharma- und Chemieunternehmen droht einem Bericht des „Wall Street Journal“ zufolge ein Ausschluss von Programmen der Weltbank in Indien. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten sich zusammengeschlossen, um für ein von der Weltbank finanziertes Anti-Malaria-Programm höhere Preise zu erzielen, schreibt die Zeitung am Dienstag. Ebenfalls denkbar sei, dass die indische Regierung Strafen verhänge.
Die Publikation beruft sich auf einen Bericht der Weltbank, dem zufolge unter anderem die Unternehmen Bayer, BASF, Aventis CropScience und Zeneca - die heutige Syngenta - von 1999 bis 2004 dem Kartel angehörten. Bei dem Beschaffungsprogramm im Volumen von 33 Mio USD, das jetzt in der Diskussion ist, geht es um Pyrethroide; das sind gängige Insektenbekämpfungsmittel.
Von 21 Bieterrunden hätten die vier europäischen Unternehmen 18 mit ähnlichen oder gleichen Preisen gewonnen, heißt es in dem Bericht. Die Ergebnisse seien vorläufig. Bevor es zu Sanktionen komme, werde es weitere Nachforschungen der Weltbank geben. Bayer und BASF sollen interne Untersuchungen gestartet haben, die den Vorwürfen gegen ihre indischen Tochtergesellschaften nachgehen. Syngenta und Sanofi Aventis kommentierten den Vorgang auf Anfrage des WSJ dagegen nicht.

weitere Informationen

[GenReis] Offener Brief

CBG Redaktion

22. Januar 2008

KEINE EU-ZULASSUNG FÜR GENMODIFIZIERTEN REIS

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der Leverkusener BAYER-Konzern hat im Jahr 2004 eine Import-Zulassung für Liberty Link-Reis (LL RICE 62) beantragt. Die Sorte ist resistent gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat. Der Anbau soll vornehmlich in asiatischen Ländern erfolgen, Anbau-Genehmigungen liegen dort bislang aber nicht vor. In einer ersten Abstimmung im Frühjahr 2004 hatten neun der damals fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten Bedenken gegen eine Zulassung von Liberty Link-Reis geäußert. Die EU forderte daraufhin eine Stellungnahme der European Food Safety Authority (EFSA) an.

Die EFSA hat nun ein Positionspapier zu LL RICE 62 veröffentlicht. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass der Import von herbizidresistentem Reis keine Gefahr für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher darstelle. Die ökologischen und sozialen Folgen eines Anbaus von LL RICE 62 wurden jedoch nicht untersucht, da der Anbau außerhalb von Europa erfolgen soll. Das Gremium weist explizit auf das Risiko von Auskreuzungen hin: “Accidental release of viable GM paddy rice into the environment is possible and GM seeds could be dispersed into land cultivating rice and establish GM populations, which could outcross with non-GM cultivated or weedy rice plants”.

Wie real diese Gefahr ist, zeigt das Beispiel der Sorte LL RICE 601, die ebenfalls gegen das gesundheitsgefährdende Glufosinat resistent ist. Im August 2006 war bekannt geworden, dass die von BAYER produzierte Sorte in den USA in den Handel und den Export gelangt war. LL RICE 601 war zu diesem Zeitpunkt nirgendwo auf der Welt zum Verzehr oder zum Anbau zugelassen, die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher sind unbekannt. In 30 Ländern, darunter auch in Deutschland, kam LL RICE 601 in den Handel. Der finanzielle Schaden durch Rückrufe und Export-Ausfälle wird auf bis zu 1,2 Milliarden US Dollar geschätzt.

Wir lehnen daher eine Import-Zulassung von Liberty Link-Reis ab! Die Agro-Gentechnik ist kapitalintensiv und lässt sich nur auf großen Anbauflächen rentabel durchführen. Durch den Anbau von LL RICE 62, hauptsächlich in Asien, würden lokal angepasste Sorten verdrängt, was zu erhöhtem Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz gefährlicher Pestizide und einer Verringerung der Artenvielfalt führen würde. Auch durch Auskreuzungen würden einheimische Sorten gefährdet. Die Konsequenzen für die Ernährungssicherheit wären dramatisch: mit dem Verlust traditioneller Reis-Sorten würde der verfügbare Gen-Pool drastisch reduziert. Damit ginge die Möglichkeit verloren, widerstandsfähige oder Krankheits-resistente Sorten zu züchten.

Zu den Risiken für Umwelt und Ernährung kämen soziale Gefahren: allein in Asien arbeiten etwa 50 Millionen Menschen im Reisanbau. Während die Landwirte das Saatgut bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen selbst produzieren, würden sie wegen des Patentschutzes in Abhängigkeit von Saatgut-Unternehmen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden unzählige Landwirte ihre Existenz verlieren und müssten in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern.

BAYER hat u.a. in den Philippinen eine Zulassung von Liberty Link-Reis beantragt, was vor Ort auf erbitterten Widerstand stößt. Eine Import-Zulassung von Gen-Reis in Europa würde es BAYER und anderen Biotech-Unternehmen ermöglichen, den Anbau von genmodifiziertem Reis gerade in Entwicklungsländern mit schwachen Regulierungs-Behörden voranzutreiben.

Für über 2,5 Milliarden Menschen ist Reis das wichtigste Grundnahrungsmittel. Die Europäische Union darf sich nicht über die ökologischen und sozialen Risiken von LL RICE 62 in den potentiellen Anbau-Ländern hinwegsetzen. Wir fordern Sie daher auf, sich bei der EU gegen eine Import-Zulassung von Liberty Link-Reis auszusprechen! Eine Zulassung hätte weder für europäische Verbraucher noch für die Anbau-Länder einen Vorteil – im Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen,

Heike Moldenhauer
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Brigitte Behrens
Geschäftsführung Greenpeace e.V.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Christof Potthof
Gen-ethisches Netzwerk

Joachim Bauck
Demeter e.V.

Benedikt Haerlin
Save our Seeds

Steffen Reese
Naturland

Maria Heubuch
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (abl)

Karsten Wolff und Usha Jayakumar
Thanal (India)

Thomas Dosch
Bioland

cc: Sigmar Gabriel, Horst Seehofer

[Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
16. Januar 2008

Schon im Dezember 2004 schloss Bayer mit der Firma Linde einen Vertrag über eine langfristige Lieferung mit CO. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn der Planfeststellungsbeschluss vorlag. Die Anlage von Linde startete die Produktion im Herbst 2005.
Die Beteiligten bei Bayer müssen sich ziemlich sicher gewesen sein, dass das Projekt von der Landesregierung durchgewunken wird.

Chemie.de, 14.12.2004

Linde versorgt Bayer mit Wasserstoff und Kohlenmonoxid am Niederrhein

Die Linde AG hat mit der Bayer MaterialScience AG einen 15-Jahres-Vertrag über die Belieferung der Niederrheinwerke Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen mit Wasserstoff und Kohlenmonoxid geschlossen. Auch mit dem Chemiepark-Betreiber Bayer Industry Services wurde eine Vereinbarung über die Ansiedlung im Bayer Chemiepark Dormagen getroffen.

Der Geschäftsbereich Linde Gas wird auf dem Gelände des Bayer Chemieparks Dormagen eine Wasserstoff- und Kohlenmonoxidanlage errichten. Aus dieser Anlage wird Linde Wasserstoff und Kohlenmonoxid in die Werksverbundnetze der Bayer MaterialScience AG liefern. Die Gase dienen hauptsächlich der Herstellung von Lack- und Klebstoffrohstoffen sowie von Toluylen-Diisocyanat (TDI), einem Polyurethan-Vorprodukt. Polyurethan ist ein vielseitiger Kunststoff mit stark wachsenden Anwendungen im Automobil- und Bausektor sowie im Bereich langlebiger Konsumgüter.

„Durch die Anlage von Linde werden Versorgungssicherheit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit unserer Standorte in Dormagen und Leverkusen erhöht“, sagte Dr. Tony Van Osselaer, Mitglied des Vorstands der Bayer MaterialScience AG und verantwortlich für den Bereich Produktion und Technologie.

Das Projekt mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 60 Millionen Euro und einer Kapazität der Anlage von 7.000 Kubikmeter Kohlenmonoxid und 18.000 Kubikmeter Wasserstoff pro Stunde wird im Herbst 2005 mit der Versorgung der Kunden beginnen. In der neuen Anlage werden ca. 20 Mitarbeiter beschäftigt sein.

„Linde ist damit der 13. Chemieparkpartner am Standort Dormagen. Auf dem 6 km² großen Chemieparkgelände werden Pflanzenschutzmittel, Kautschuke, Lackrohstoffe, Polyurethane, Kunststoffe, organische Zwischenprodukte sowie anorganische Chemikalien hergestellt“, so Dr. Jürgen Hinz, Geschäftsführer von Bayer Industry Services. „Diese Ansiedlung ist ein weiterer Beleg für die Zugkraft unseres Produkt- und Stoffverbundes innerhalb des Bayer Chemieparks. Hier haben sich mittlerweile mehr als 35 Chemieparkpartner an den Standorten Leverkusen, Krefeld-Uerdingen und Dormagen angesiedelt“, erläuterte Hinz.

Im Rahmen des Projektes erhält Linde mit der Anlage eine gesicherte und kostengünstige Quelle für die Versorgung eigener Wasserstoffkunden im Rhein-Ruhr-Gebiet und dem angrenzenden BeNeLux mit Druckgasbehältern und liefert überschüssige Wasserstoffmengen an den Betreiber einer regionalen Rohrleitung.

[Hormone] Hormonpräparate

CBG Redaktion

14. Januar 2008

POTENZ UND TESTOSTERON

Bayers merkwürdige Männer-Pillen

Bayer will eine Art Jungbrunnen für Männer ab 40 entdeckt haben: Eine Potenzpille und Testosteron sollen Blutgefäße reparieren, Bäuche schrumpfen und Muskeln wachsen lassen. Dass derlei Propaganda rechtlich und medizinisch zumindest fragwürdig ist, scheint den Pharmakonzern wenig zu stören.
Erektionsstörungen, so könnte man glauben, sind für jeden Mann ein mittleres Fiasko. Für den Urologen Aksam Yassin aber sind sie so etwas wie ein Geschenk des Himmels. „Die Erektile Dysfunktion“, sagte der aus Syrien stammende und in Norderstedt praktizierende Arzt kürzlich bei einem Bayer-Pressegespräch in Hamburg, „ist eine Tür zur Gesundheit des Mannes.“ Viele Männer ließen sich ja nur schlecht zum Arztbesuch oder zu gesundem Verhalten bewegen. Verschwinde aber eines Tages das Stehvermögen, sei das Selbstwertgefühl häufig so stark angekratzt, dass der Betroffene vielleicht doch medizinische Hilfe suche. Und genau da, betonte Yassin, „müssen wir die Männer catchen“.
Potenzprobleme seien schließlich oft die ersten Zeichen einer Vielzahl von Störungen, die mit Diabetes und Fettstoffwechsel-Defekten, Osteoporose und Herz-Kreislauf-Erkrankungen Hand in Hand gingen. Eine der Hauptursachen, so scheint es an diesem Abend, ist die mit den Jahren nachlassende Produktion an männlichen Hormonen. „Schätzungen zufolge weisen rund zwei Millionen Männer zwischen 40 und 70 erniedrigte Testosteronspiegel auf“, heißt es in dem Pressetext von Bayer.
Offen bleibt zwar, was „erniedrigt“ bedeuten soll. Zu niedrig? Niedriger als mit 20? Niedriger als George Clooney? Doch Yassin lässt keinen Zweifel daran, was ein Mangel bedeuten kann: Nicht nur Libido und Stehvermögen ließen nach, auch die Muskeln würden dünn und schlaff, das Risiko für Depressionen steige und die Müdigkeit nehme zu. „Außerdem schnarchen wir mehr und werden dick.“

Potenzpillen und Testosteron sollen es richten
Was läge da also näher, als das Problem mit einem passenden Medikament zu beheben? Immerhin hat Bayer seit 2003 nicht nur eine Potenzpille auf dem Markt. Seit der Übernahme des Berliner Pillenherstellers Schering verfügt der Leverkusener Konzern auch über zwei Testosteron-Produkte der Schering-Tochter Jenapharm. Mit einer breit angelegten PR-Kampagne versucht Bayer jetzt, sich als „kompetenter und sachkundiger Ansprechpartner für Männer“ zu positionieren.
Unter www.jetzt-lieben.de etwa propagiert der Leverkusener Konzern „sogenannte PDE5-Hemmer“, zu denen auch seine Potenzpille gehört. Öffentliche Werbung für rezeptpflichtige Medikamente wie die Potenzpille von Bayer ist hierzulande zwar gesetzlich verboten. Über Umwege versuchen Arzneimittelhersteller aber, ihre Werbebotschaften dennoch unters Volk zu bringen.
Erwin Filter von der Bayer-Unternehmenskommunikation weiß genau, worauf man dabei als Pharmafirma achten muss: Dadurch, dass auf www.jetzt-lieben.de lediglich eine Wirkstoffklasse, nicht aber der genaue Wirkstoff oder der Handelsname des Bayer-Präparats genannt werde, sei die Website „rechtlich nicht zu beanstanden“, meint er. Im Übrigen, fügt er mit Blick auf die Konkurrenz hinzu, „machen das alle“.

Zahlen „vermutlich aus GQ oder Men‚s Health“
In einer Pressemitteilung lässt Bayer auf der eigenen Homepage den „Fitness- und Lifestyle-Experten“ Michael Despeghel verkünden, dass sich Sexualität dann am intensivsten ausleben lässt, „wenn das Körpergefühl stimmt und die vitalen Körperfunktionen problemlos funktionieren“. Doch daran fehle es „bei acht von zehn Männern“. Woher die überraschenden Zahlen stammen, ist unklar. Auf Nachfrage bei Despeghel stellt sich heraus, dass er es selbst nicht recht weiß. „Vermutlich aus GQ oder Men‘s Health“, gesteht der „Gesundheitsexperte“, der weder Medizin noch Pharmazie studiert hat. Belege aus evidenzbasierten Studien, wie sie für medizinische Informationen Standard sind, hat er nicht.
Auch Aksam Yassin scheint es nicht zu stören, dass Testosteronprodukte und Potenzpillen weder als Schlankmacher noch zur Reparatur von Blutgefäßen zugelassen sind. Nur so lässt sich wohl erklären, dass der Mediziner, der im Übrigen seit Jahren mit einem Forscher von Schering und heute von Bayer kooperiert, unbeschwert die segensreichen Nebenwirkungen der Produkte aus dem Hause Bayer preist.
Die Testosteronspritze Nebido etwa, das will Yassin kürzlich in einer eigenen Studie herausgefunden haben, mache die Taille schlanker, verbessere die Blutfettwerte, senke den Blutdruck und verbessere die Regulation des Blutzuckerspiegels. Damit, verkündet der Bayer-Pressetext weiter, wurde „das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich gesenkt“. Ernstzunehmende Belege dafür kann das Unternehmen allerdings selbst auf hartnäckige Nachfrage nicht liefern. Auch bei den Wunderwirkungen der Bayer-Potenzpille auf die Blutgefäße stützt sich Yassin auf selbst produzierte Befunde.

Ergebnisse nicht bestätigt
Ob all diese Effekte tatsächlich eintreten, sei fraglich, sagt der Reproduktionsmediziner Eberhard Nieschlag von der Universität Münster. „Viele Forscher zweifeln noch daran. Als gesichert gelten solche Ergebnisse erst, wenn sie durch andere Teams bestätigt wurden - was bisher nicht der Fall war.“
Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg sieht zudem rechtliche Probleme: „Wenn Anwendungsgebiete beworben werden, für die das jeweilige Medikament gar nicht zugelassen ist, dann ist das ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz“, so die Juristin. Auf die entscheidende Frage, wie man bei Bayer dazu stehe, wartet man vergeblich auf eine konkrete Antwort. Stattdessen schickt die Unternehmenskommunikation seitenweise Material, das irgendwie mit dem Thema zu tun hat - aber die Fragen nicht beantwortet. Auch Yassin hat sich auf Anfrage bisher nicht zur Sache geäußert.
Fest steht: Hormone wie Testosteron können massive Nebenwirkungen haben. Wie man aus Tierversuchen weiß, bringen sie mitunter schlummernde Tumoren zum Wachsen. Und davon hat fast jeder Mann über 55 allein in der Prostata mindestens einen. Sinn machten Rezepte für Testosteron deshalb nur, sagt Nieschlag, wenn ein echter Mangel bestehe - etwa nach einer Hodenentfernung oder aufgrund einer angeborenen Unterfunktion. Als allgemein anerkannter Grenzwert gilt eine Konzentration 12 Nanomol Testosteron pro Liter Blutserum - vorausgesetzt allerdings, es liegen auch relevante Beschwerden vor.

Ursache und Wirkung verwechselt
Die meisten Männer aber können ihre Leistung im Bett selbst beeinflussen. „In 60 bis 70 Prozent der Fälle kommen Erektionsstörungen vom Rauchen“, sagt Nieschlag. Sei die Lunge erst einmal kaputt, „dann hilft auch alles Testosteron dieser Welt nicht mehr“. Hauptrisikofaktor zwei ist Übergewicht. Das fördert nicht nur die Entstehung von Diabetes und Herz-Kreislauf-Leiden. Im Fettgewebe wird auch ein Großteil des Testosterons abgebaut und in sein weibliches Pendant Östrogen verwandelt. Vieles spricht deshalb dafür, dass Forscher schlichtweg Ursache und Wirkung verdrehen, indem sie Testosteronmangel als Wurzel vieler Übel brandmarken.
Wer jedenfalls vom Glimmstängel lässt und einigermaßen schlank bleibt, hat selbst im Alter noch gute Chancen auf einen prächtigen Hormonspiegel. „Rund 90 Prozent aller 60-Jährigen und mehr als zwei Drittel aller 80-Jährigen haben noch genug Testosteron im Blut“, sagt Nieschlag. Der Hormonspiegel sei bei einem 70-Jährigen mit etwa 15 Nanomol vielleicht niedriger als bei einem 20- oder 30-Jährigen, dessen Wert bei 30 Nanomol liegt. „Für eine Erektion reicht das aber völlig aus.“
Von Cornelia Stolze

[Institute] Institute / USA

CBG Redaktion

Presse-Information vom 11. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER-Fabrik in USA: hochgiftiges Pestizid ausgetreten

Dritter Vorfall in drei Monaten / Gefahren verharmlost / Behörde kündigt Strafe an

Seit zwei Wochen leiden die Anwohner des amerikanischen BAYER-Werks in Institute/West Virginia unter gesundheitsschädigenden Chemikalien-Dämpfen. Am 28. Dezember waren in der Fabrik mehrere Fässer mit dem Pestizid Thiodicarb geborsten. Seitdem hält im Umfeld des Werks eine starke Geruchsbelästigung an. Dutzende Anwohner mussten wegen Kopfschmerzen und Atemwegsproblemen behandelt werden, mindestens ein Betroffener liegt im Krankenhaus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet Thiodicarb als „extrem gefährlich“.

Der Präsident des zuständigen Verwaltungsbezirks Kanawha County, Kent Carper, übt scharfe Kritik an der Werksleitung: „Das Verhalten von BAYER nach dem Unfall war bodenlos, die veröffentlichten Informationen waren vollkommen unangemessen. Niemand wusste, was zu tun war“. Noch acht Stunden nach dem Vorfall am 28. Dezember lagen den Behörden keinerlei Informationen zu den ausgetretenen Chemikalien und deren Gefährlichkeit vor.

Anfang der Woche wurde BAYER von der Umweltbehörde des Bundesstaats West Virginia vorgeladen, zudem startete die Behörde eigene Luftmessungen. Der Vorfall kurz vor Sylvester war bereits der dritte innerhalb von nur sechs Wochen: Am 16. November waren 50 kg der Chemikalie Rhodimet ausgetreten, was zu einer zehntägigen Geruchsbelästigung führte. Am 20. Dezember traten stinkende Abgase aus einem Faultank aus. Earl Billingsley, Leiter der staatlichen Abteilung für Luftqualität, kündigte Strafzahlungen wegen der Vorfälle an. Die Höhe werde in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Behauptung der Werksleitung, Thiodicarb sei ungefährlich, ist unverantwortlich. Tatsächlich gehört Thiodicarb zu den gefährlichsten Agrogiften überhaupt, in der EU wurde der Wirkstoff deswegen verboten. Wir fordern BAYER auf, endlich alle Pestizide der Gefahrenklasse 1 vom Markt zu nehmen“. Im vergangenen Jahr hatten 154 Organisationen aus 35 Ländern den BAYER-Konzern aufgefordert, den Verkauf von Thiodicarb und weiterer hochgefährlicher Pestizide einzustellen.

Kritik kommt auch von der West Virginia State University, deren Gebäude direkt neben dem Werk liegen. Hazo Carter, Präsident der Universtität, schrieb gestern in einem Brief an den Leiter des Werks: „Ich möchte energisch unterstreichen, dass wir, die wir in der Nachbarschaft des Werks leben, arbeiten und studieren, ernsthafte Schritte von Bayer erwarten. Die Nachbarn müssen kurzfristig und detailliert über Unfälle informiert werden“. Carter kritisiert, dass ein von BAYER eingerichtetes Notfalltelefon nicht funktionierte und dass die Universitäts-Leitung erst aus dem Radio von dem Unfall erfuhr.

Das Werk in Institute gehörte früher zu UNION CARBIDE und war das „Schwester-Werk“ der Fabrik in Bhopal. In Bhopal fielen 1984 mindestens 4000 Menschen der Chemikalie Methyl-Isocyanat (MIC) zum Opfer. Heute ist Institute das einzige Werk in den USA, in dem MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird. Etwa die vierfache Menge des in Bhopal ausgetretenen MIC lagert in der Fabrik, genaue Angaben verweigert die Werksleitung. Ein worst-case-Szenario kam 1994 zu dem Ergebnis, dass bei einem Großunfall in einem Umkreis von 15 km tödliche Vergiftungen auftreten könnten. Bevor das Werk von BAYER gekauft wurde, kam es in Institute zu mehreren schweren Unfällen mit Todesfolgen.

weitere Informationen:
Artikel “Bayer's odor alert called abysmal”
Liste “Unfälle bei Bayer”
Hintergrund “Bayer plant still home to MIC stockpile / MIC killed thousands in Bhopal”
Verbot von Thiodicarb in der EU: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:139:0028:0029:DE:PDF

[Krefeld] Kohlekraftwerk Krefeld

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Januar 2008

Kohlekraftwerk Krefeld: Umweltverbände kritisieren Schwenk vom Oberbürgermeister Kathstede

Der Niederrheinische Umweltschutzverein, die Bürgerinitiative Saubere Luft, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW sowie der Bürgerverein Mündelheim protestieren gegen die neuerliche Stellungnahme seitens Herrn Oberbürgermeister Georg Kathstede (CDU), nun doch einem von Trianel und Bayer geplanten Steinkohlekraftwerk in Krefeld Uerdingen positiv gegenüber zu stehen. Hatte er doch selbst noch im März 2007 gesagt: „Es wäre unglaubwürdig, in einer Zeit, in der wir über Konsequenzen aus dem Klimawandel diskutieren, solch eine Dreckschleuder aufzustellen.“ Da können wir Frau Schnell (SPD) nur zustimmen, die kürzlich vermerkte, das Klima sei seit März schliesslich nicht besser geworden.

Die Ratsfraktionen, allen voran die Christdemokraten, hatten mit Ihrer gemeinsamen Entscheidung noch im Dezember 2007 eine weit über die Stadtgrenzen von Krefeld reichende Signalwirkung für den Umweltschutz erzielt. Krefeld hatte sich somit erneut in die Reihe derjenigen Städte eingereiht, die verstanden haben, der Herausforderung dieses Jahrhunderts, dem Klimaschutz, eine besondere Beachtung zu schenken. Auch zukünftig dürfen nicht allein kurzfristige wirtschaftliche Interessen einiger Industrielobbyisten im Vordergrund stehen.

Die Krefelder Umweltschutzvereine konnten bundesweit bereits positives Feedback und Gratulationen registrieren, obwohl die Diskussion um ein Kohlekraftwerk noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Immerhin würde das Kraftwerk jährlich 4,4 Mio Tonnen CO2, jeweils 4.000 to Stickoxide und Schwefeldioxid sowie große Mengen Feinstaub ausstoßen. Allein am Weltklimatag hat die Klimaallianz bundesweit bereits etwa 10.000 Menschen für den Klimaschutz mobilisiert und man vergleicht die Entwicklung schon jetzt mit der Anti-Atomkraft-Bewegung vor einigen Jahren.

Markus Freyt vom Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV): „Wir dürfen nicht den falsche Propheten glauben, die ausschliesslich an kurzfristige, wirtschaftliche Interessen denken, anstatt Millionen von Menschen zukünftiger Generationen das Überleben zu sichern. Der Klimaschutz darf nicht allein den Regierungen überlassen werden. Wir selbst müssen die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft dazu bringen, auf den Bau neuer Kohlekraftwerke zu verzichten und den Umstieg auf alternative Energien zu ermöglichen. Wir sind sehr stolz, daß wir in Krefeld bereits auf dem richtigen Weg sind.“

Dr. Bernd Kaufmann (Ärzteinitiative): „Schon jetzt wurde allein von Januar bis Oktober 2006 der erlaubte Feinstaub-Grenzwert im Krefelder Hafen an 55 Tagen überschritten. Erlaubt sind maximal 35 Tage. Deshalb will das Landesumweltamt dort nun für ein Jahr die Schadstoffbelastungen messen. Wir haben mehrfach darauf hingewisen, daß durch den Bau eines Kohlekraftwerkes unter anderem die Feinstaubbelastung deutlich erhöht wird. Es stellt eine erhebliche gesundheitliche Bedrohung aller Einwohner der Region dar.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Was sind die Ankündigungen des BAYER-Konzerns wert, im Klimaschutz neue Maßstäbe setzen zu wollen, wenn das Unternehmen gleichzeitig auf schmutzige Energieträger setzt? Das Steinkohlekraftwerk im Krefelder Werk würde Klima und Umwelt mindestens bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts schwer belasten und gleichzeitig notwendige Investitionen zugunsten regenerativer Energien blockieren. Wir fordern von BAYER eine glaubhafte Energie-Wende“. Der Konzern emittiert inclusive seiner Energie-Zulieferer rund acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

weitere Informationen:
http://www.cbgnetwork.de/1885.html

Rückfragen unter:
Markus Freyt (NUV): markus.freyt@gmail.com, Tel: 0172 / 2 555 194
Dr. Bernd Kaufmann (Ärzteinitiative): bernd-kaufmann@arcor.de
Herbert Mommertz (BI Saubere Luft): herbertmommertz@web.de
Axel Heimendahl (BUND): Wulff.Heimendahl@t-online.de

[DGB] CO-Pipeline

CBG Redaktion

Stellungnahme zur Presse Info „DGB NRW unterstützt CO-Pipeline“ vom 9. Januar 2008

Es ist traurig mit anzusehen, wie sich Guntram Schneider, DGB-Vorsitzender von Nordrhein-Westfalen, zum Propagandist des BAYER-Konzerns macht und dabei nicht einmal vor Falsch-Aussagen zurückschreckt. Das Argument von Schneider, der „Transport chemischer Grundstoffe und Gase in Pipelines ist allemal besser, als das CO in LKWs über Autobahnen und Straßen zu fahren, so wie dies bislang gemacht wird“ ist schlichtweg verkehrt. Kohlenmonoxid darf nur in kleinen Mengen und unter hohen Sicherheitsauflagen auf Straßen transportiert werden. Die BAYER-Werke werden nicht per LKW mit CO beliefert – dies wäre völlig unrentabel. Das giftige Gas wird dort produziert, wo es benötigt wird - und dieses Prinzip, das z.B. auch für Phosgen gilt, muss aus Sicherheitsgründen unbedingt bestehen bleiben.

Der DGB-Vorsitzende sollte lieber für die Erhaltung der Arbeitsplätze bei BAYER kämpfen, statt sich auf unverbindliche Versprechen des Konzerns zu verlassen. Trotz eines Rekord-Gewinns im vergangenen Jahr will BAYER in der Kunststoffproduktion ein Zehntel aller Arbeitsplätze wegrationalisieren. BAYER MATERIAL SCIENCE (BMS) hat in den ersten neun Monaten 2007 einen Gewinn von 843 Mio Euro erzielt, dennoch sollen von den 15.000 Stellen bei BMS allein in Deutschland rund 500 vernichtet werden. Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht moniert, dass BAYER keinerlei verbindliche Angaben zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen gemacht hat.

Zudem unterschlägt Guntram Schneider, dass seine Meinung keineswegs Konsens im DGB ist. Der DGB Bergisch Land hat schon im August die Geschlossenheit aller politischen Gruppen beim Widerstand gegen die Pipeline gefordert. Der Vorsitzende des DGB Bergisch Land, Hans Peters, kritisierte: „Ich wage mir nicht auszudenken, was passieren würde, wenn der DGB aus sozialpolitischen oder arbeitsmarktlichen Erwägungen Enteignungen von BAYER-Unternehmensbereichen zum Wohle der Allgemeinheit nach unserer Verfassung fordern würde. Diesen Aufschrei möchte ich erleben“. Erst auf Druck der IG BCE verließ der DGB NRW seine ursprünglich neutrale Position und sprach sich für die Pipeline aus.

Der Bau der Pipeline dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern privatwirtschaftlichen Interessen. BAYER könnte genauso gut die veraltete CO-Produktion in Uerdingen durch eine modernere und umweltfreundlichere Anlage ersetzen – auch wenn dies etwas teurer ist. Es gibt keinen Grund, die Bevölkerung unnötigen Gefahren auszusetzen.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
www.CBGnetwork.org

[Kartelle] Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presse Info vom 8. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kartellstrafe für BAYER, Novartis und Boehringer Ingelheim

„Management in Haftung nehmen!“

Das Bundeskartellamt hat heute gegen mehrere Apotheker-Verbände und Pharmaunternehmen, darunter der Leverkusener BAYER-Konzern und die Schweizer Firma NOVARTIS, Geldbußen in Höhe von 465.000 Euro verhängt. Im Jahr 2004 hatte es in 24 deutschen Städten gemeinsame Veranstaltungen von Apothekerverbänden und Pharma-Herstellern gegeben, an denen mehrere tausend Apotheker teilnahmen. Darin wurde den Apothekern nahe gelegt, vom „Preiswettbewerb Abstand zu nehmen“ und sich statt dessen an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten

Bereits im Oktober hatte das Kartellamt die BAYER-Zentrale in Leverkusen durchsucht, da das Unternehmen großzügige Rabatte an Apotheken gewährt hatte. Damit sollten die Apotheken ebenfalls dazu bewegt werden, sich an „unverbindliche“ Preisempfehlungen von BAYER zu halten und von hohen und dauerhaften Preissenkungen abzusehen. Mit Erfolg: Im Fall des Schmerzmittels Aspirin hielten sich mehr als 90 Prozent der Apotheken an die Vorgaben des Herstellers. Die Ermittlungen im Fall Aspirin dauern noch an.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der BAYER-Konzern wird regelmäßig bei Preisabsprachen erwischt - zu befürchten ist jedoch, dass die meisten Fälle unentdeckt bleiben. Es geht bei diesen Kartellen um Summen in Millionenhöhe, den Schaden zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher“. Die CBG fordert, dass das verantwortliche Management persönlich in Haftung genommen wird. Erst wenn die verantwortlichen Vorstandsmitglieder Gefängnisstrafen fürchten müssen, könne von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden.

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei Kartell-Strafen bloß um Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. Die CBG fordert die Politik daher auf, entsprechende Straftatbestände für Vorstandsmitglieder von Konzernen und ein allgemeines Unternehmensstrafrecht zu schaffen. „Es ist nicht einzusehen, dass die Verantwortlichen für Millionen-Betrügereien nicht strafrechtlich belangt werden“, so Mimkes weiter.

Die CBG stellte im Jahr 2005 Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns wegen wiederholter Teilnahme an Preisabsprachen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens jedoch mit teilweise absurden Begründungen abgelehnt. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, „es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“

weitere Informationen: Kampagne „Kartellbetrug: Verantwortliche hinter Gitter!“

[Störfälle] Störfälle bei Bayer

CBG Redaktion
Presse Information vom 7. Januar 2008

Coordination gegen BAYER-Gefahren veröffentlicht „Störfall-Chronik von Bayer“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) veröffentlicht eine Auflistung von über 80 Unfällen bei Bayer in den vergangenen fünfzehn Jahren. Zu zehn Groß-Unfällen finden sich detaillierte Artikel. Philipp Mimkes von der CBG: „Störfall-Risiken sind zum großen Teil hausgemacht: Die Belegschaft von Bayer wird seit Jahren ausgedünnt. Für viele Unfälle bei Bayer sind die ständig steigende Arbeitsbelastung sowie Sparmaßnahmen in sicherheitsrelevanten Abteilungen verantwortlich.“ Nach Angabe der CBG dringt eine Vielzahl von Unfällen bei Bayer niemals an die Öffentlichkeit. „Durch unsere – notwendigerweise unvollständige - Auflistung wollen wir Druck auf den Konzern ausüben. Bayer muss seiner Verantwortung für Belegschaft, Anwohner und Umwelt nachkommen“, so Mimkes weiter. Bei BAYER werden seit Jahren durch Personaleinsparung und Outsourcen Kosten eingespart. Sicherheitspersonal wurde reduziert und in mehreren Werken gar die Werksfeuerwehr geschlossen. Zusätzlich dazu nimmt durch den Verlust erfahrener Arbeitnehmer über Frühpensionierung und Altersteilzeit und den damit einhergehenden geringeren Wissenstransfer die Sicherheit in den Betrieben großen Schaden. Auch nach Meinung des Umweltbundesamts liegt es in den Händen der Betreiber, die Unfall-Zahlen zu senken: „Eine bessere Wartung der Anlagen, intensivere Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ausreichendes Personal könnten die Zahl der Störfälle und die damit verbundenen Personen- sowie Sachschäden deutlich verringern“ (Presse Info des UBA vom 27. Oktober 2006). Die Aufstellung wurde mit Unterstützung der Stiftung Menschenwürde + Arbeitswelt erstellt

[Pestizide] Pestizidvergiftungen

CBG Redaktion

Presse Information vom 4. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Klage gegen philippinischen Umweltschützer abgewiesen

Pestizid-Vergiftungen aufgedeckt / politisch motivierter Prozess

Ein Gericht in der philippinischen Stadt Davao hat eine Klage des Unternehmens Ladeco gegen den Arzt und Toxikologen Dr. Romy Quijano abgewiesen. Umweltorganisationen aus aller Welt hatten zuvor bei der philippinischen Präsidentin gegen den politisch motivierten Prozess protestiert, der sich insgesamt über sieben Jahre hinzog.

Quijano hatte Ende der 90er Jahre Vergiftungen von Anwohnern und Arbeitern von Bananenplantagen auf der philippinischen Insel Mindanao aufgedeckt. Mensch und Umwelt werden dort durch Pestizide des US-Unternehmens DuPont, der deutschen Firma Bayer und anderer Hersteller verseucht.

Anwälte der Firma Ladeco, der die untersuchten Plantagen gehören, reichten nach Veröffentlichung des Artikels gegen Dr. Quijano und seine Tochter eine Schadensersatz-Klage ein. Die Klage wurde vom Gericht in Davao City ursprünglich abgewiesen, da die Recherche Quijanos nach Aussage der Richter von „öffentlichem Interesse“ sei. Überraschenderweise entschied jedoch das philippinische Justizministerium im Juli 2003, die Entscheidung des Gerichts aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln. Romy Quijano wurde im Herbst 2003 verhaftet und erst nach Zahlung einer Kaution wieder freigelassen.

Das Verfahren hat einen politischen Hintergrund: Ladeco gehört der Familie Lorenzo, einer der wohlhabendsten Familien des Landes. Luis Lorenzo Jr., Besitzer der Firma und seit langem Berater der philippinischen Präsidentin Gloria Arroyo, stieg 2003 zum philippinischen Landwirtschaftsminister auf. In dieser Funktion leitete Lorenzo ausgerechnet die philippinische Pestizid-Regulierungsbehörde Fertilizer and Pesticide Authority.

Ladeco beließ es nicht bei juristischen Einschüchterungsversuchen: im Ort Kamukhaan, in dem Dr. Quijano mehrfach recherchiert hatte, wurde der Großteil der Einwohner mit Hilfe von Drohungen und Geldgeschenken dazu gebracht, alle gegenüber Quijano gemachten Aussagen zurückzuziehen. Den Arbeitern der Plantage wurde verboten, mit ihm in Kontakt zu treten. Außerdem wurden Dorfbewohner dazu gebracht, Todesdrohungen gegen Quijano und seine Helfer auszusprechen.

Nun wurde die Klage gegen Dr. Quijano und seine Tochter endgültig abgewiesen. Quijano erhielt eine Entschädigung für anwaltliche Kosten – diese decken seine Ausgaben jedoch nur zum kleinsten Teil. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Wir beglückwünschen Romy Quijano zu seinem Standvermögen und dem juristischen Erfolg. Es ist höchst bedenklich, wenn Umweltaktivisten durch juristische Attacken an ihrer Arbeit gehindert und mundtot gemacht werden sollen.“ Die CBG hatte sich seit Jahren an der Solidaritätskampagne für Quijano beteiligt.

Dr. Quijano war nicht das erste Mal juristischen Attacken ausgesetzt. Nachdem er zu Beginn der 90er Jahre Gesundheitsrisiken des Pestizids Endosulfan veröffentlicht hatte, klagte die deutsche Firma Hoechst gegen ihn und verlangte 22 Millionen Peso Schadenersatz. Die Klage wurde abgewiesen, Endosulfan wurde kurze Zeit später in den Philippinen verboten.

weitere Informationen:
Ein Artikel des philippinischen „Inquirer“ zur Aufhebung des Verfahrens
Der Artikel von Dr. Quijano zu Pestizidvergiftungen
Unterstützer-Brief an die philippinische Präsidentin: http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Kampagnen/Philippinen/Aufruf_Hande_weg_Quijano/Quijano.pdf

Antibiotika

CBG Redaktion

04.01.2008 - DOW JONES NEWSWIRES

Verbraucherschützer verklagen FDA wg Cipro- und Levaquin-Warnung

WASHINGTON (Dow Jones)--Die Verbraucherschutzorganisation Public Citizen hat die US-Gesundheitsbehörde FDA am Donnerstag verklagt. Sie will die Behörde zwingen, verstärkte Warnhinweise auf Packungen bestimmter Antibiotika zu veranlassen, um über die Risiken eines Sehnenrisses bei Einnahme der Mittel aufzuklären.

Im August 2006 hatte Public Citizen bereits einen Antrag bei der FDA eingereicht: Konkret will sie darin stärkere Warnungen auf Beipackzetteln für Medikamente wie „Cipro“ der Bayer AG, Leverkusen, und „Levaquin“ von Johnson & Johnson, New Brunswick, durchsetzen.

Cipro und Levaquin gehören einer Klasse Antibiotika an, die als „Fluoroquinolone“ bekannt sind. Die Antibiotika werden unter verschiedenen Marken- und Generikanamen von Pharmaherstellern verkauft. Zwar ist auf den Medikamenten eine Warnung vor Sehnenrissen angebracht, um diese ist jedoch kein schwarzer Kasten abgebildet - der deutlichste Warnhinweis der FDA.

Johnson & Johnson teilte mit, die momentane Warnung vor Sehnenrissen sei auf den Verpackungen angebracht. Bei Schering-Plough, die Cipro in den USA als Teil einer Vereinbarung mit Bayer vertreibt, hieß es, sie werde den Antrag von Public Citizen nicht kommentieren.

Laut Klageschrift verletzt die FDA Gesetze, indem sie nicht auf den Antrag hin handelt. Das Gericht soll die Behörde nun dazu zwingen. Ein FDA-Sprecher bestätigte den Zugang der Klage, wollte aber keine Stellung dazu nehmen.
Von Jennifer Corbett Dooren

[Müll] Müllverbrennung

CBG Redaktion

Dithmarschener Landeszeitung, 4. Januar 2008

2700 Unterschriften gegen neues Kraftwerk

Bürgerinitiative präsentiert Staatlichem Umweltamt einen Berg von Einwendungen

Kreis Steinburg (vm) Es drohten Krebs, Allergien, Asthma, Herz-Kreislauf-Beschwerden; Atemwegsorgane, Immun- und Nervensystem würden geschädigt. Außerdem gebe es für ein Industrieheizkraftwerk auf dem Gelände der Bayer AG gar keinen Bedarf. Mit solchen Argumenten wehren sich mehr als 2700 Menschen vor allem aus der Wilstermarsch und dem südlichen Dithmarschen gegen den geplanten Bau eines auch für sogenannte Ersatzbrennstoffe ausgelegten Kraftwerks im Brunsbütteler Industriegebiet. Gestern übergaben im Staatlichen Umweltamt Itzehoe Vertreter der Bürgerinitiative „Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe“ offizielle Einwendungen mit mehr als 2700 Unterschriften. Tenor: „Müllverbrennungsanlagen brauchen wir hier nicht.“
Die Unterschriften waren von der Bürgerinitiative gesammelt worden. Parallel dazu regte sich auch in vielen Wilstermarsch-Gemeinden Widerstand gegen die Kraftwerkspläne. Insbesondere die Aussicht, noch weitere Kohlekraftwerke vor die Haustür gesetzt zu bekommen, mobilisierte die Menschen. Im aktuellen Fall geht es allerdings lediglich um das Industrieheizkraftwerk, für das derzeit das offizielle Genehmigungsverfahren läuft.
Dr. Gisela Holzgraefe, Leiterin des Staatlichen Umweltamtes, nahm den Stapel mit Einwendungen entgegen: „Jetzt ist der Ball bei uns.“ In den nächsten Wochen wird ihre Behörde die Begründungen sichten und sortieren und in die Tagesordnung für den öffentlichen Erörterungstermin einbauen. Parallel dazu werde auch der Antragsteller im Detail informiert, damit er sich entsprechend vorbereiten könne. Auf einen Zeitpunkt für den Genehmigungsbescheid mochte sich Holzgraefe nicht festlegen. Das Gesetz sehe einen Zeitrahmen zur Bearbeitung von bis zu sieben Monaten vor, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen auch drei Monate mehr. Beim Erörterungstermin werde sicher die Diskussion um die Grenzwerte eine wichtige Rolle spielen. Sie betonte allerdings, dass es sich für ihre Behörde um eine sogenannte gebundene Entscheidung handele: Wenn alle Vorgaben und Voraussetzungen erfüllt seien, müsse das Projekt auch genehmigt werden. Dr. Holzgraefe ließ durchblicken, dass das Umweltamt in dem Genehmigungsverfahren sehr gründlich arbeiten werde. Den Kritikern an der Öffentlichkeitsarbeit des Umweltamtes versicherte sie, dass die Behörde in jeder Hinsicht einen neutralen Standpunkt einnehmen werde.

So geht es weiter
Nach betroffenen Fachbehörden und den so genannten Trägern öffentlicher Belange haben nun auch Naturschutzverbände und private Einwender ihre Erklärungen zum geplanten Industrieheizkraftwerk abgegeben. Das Paket kommt am Dienstag, 5. Februar, ab 10 Uhr bei einem öffentlichen Erörterungstermin im Feuerwehrhaus Brunsbüttel Nord auf den Tisch. Es folgt die Entscheidung der Behörde, gegen die dann (kostenpflichtiger) Widerspruch und gegebenfalls Klage erhoben werden kann - was aufschiebende Wirkung hätte. Allerdings kann der Investor sofortigen Vollzug beantragen.

Patent-Raub

CBG Redaktion

3. Januar 2008

Düsseldorf- Mammutprozess

Bayer schuldet mir 500 Mio Euro

Er könnte ein steinreicher Mann sein, mehrere Hundert Millionen Euro auf seinem Konto haben. Doch der Düsseldorfer Erfinder und Unternehmer Heinz Süllhöfer (81) besitzt kaum noch etwas.

Sein Hotel, mehrere Firmen, sein Vermögen – alles weg für die Kosten eines Prozesses, den er seit genau 40 Jahren gegen den Chemie-Giganten Bayer führt. Es geht um eine Erfindung, die ihm der Konzern nach seinen Angaben „geklaut“ hat, eine Maschine zur Herstellung von Hartschaumplatten.
Süllhöfer: „Meine Ansprüche liegen bei über 500 Millionen Euro. Dieses juristische Verfahren ist das teuerste und längste der Welt.“ Rund 10.000 Seiten Akten lagern dazu in seiner Wohnung an der Niederrheinstraße.
Nach mehreren Niederlagen vor Gericht kann er jetzt wieder Hoffnung schöpfen. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat sich in den Rechtsstreit eingeschaltet. Das Verfahren läuft jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen Az I-20 W 96/07) weiter. Dabei geht es Süllhöfer heute nicht mehr nur um das Geld, sondern „auch um Gerechtigkeit“.
Bayer hat immer wieder argumentiert, die ihr vor über 40 Jahren von Süllhöfer angebotene Technologie sei in Wirklichkeit ein „alter Hut“ und im eigenen Unternehmen schon vorher erprobt worden. Süllhöfer fährt schweres Geschütz auf: „Patentamt, Justiz und Geschäftspartner sind mit gefälschten Urkunden und Zeichnungen getäuscht worden. Dazu sind mir von Bayer-Managern anonym konkrete Unterlagen zugespielt worden.“
Süllhöfer hat mit dem langen Prozess auch seine Gesundheit ruiniert, drei Herzinfarkte erlitten. Doch der Bayer-Konzern könne nicht auf eine „biologische Lösung“ hoffen: „Meine Forderungen werden nach meinem Ableben auf meine verbleibende Firma Süllo GmbH übertragen.“
Inzwischen soll es bei Bayer möglicherweise Signale für einen Vergleich geben. Doch Bayer-Sprecher Hans-Bernd Schmitz weicht beim Thema aus: „Dies ist ein laufendes Verfahren. Deshalb möchten wir uns dazu nicht äußern.“

DER SPIEGEL, 14. Januar 2008
REKORD-RECHTSSTREIT

Ex-Fabrikant klagt seit 40 Jahren gegen Bayer

Es geht um ein Patent für Isolierplatten, 500 Millionen Euro Schadensersatz - und Durchhaltevermögen. Heinz Süllhöfer kämpft den längsten Rechtsstreit der Republik. Seit 40 Jahren klagt er gegen die Bayer AG. Und ist bereit, alles aufzugeben, was er hat.
Hamburg - Heinz Süllhöfer führt ins eiche-dominierte Wohnzimmer seines Flachbaus in Düsseldorf-Lohausen, bietet Kaffee und Marzipanpralinen an, deutet auf den Stapel Gerichtsakten und sagt: „Nehmen Sie den Mantel ab. Wir haben viel vor. Mein Anwalt kommt auch gleich.“
Heinz Süllhöfer ist ein nicht sehr großer, energischer Mann, der darauf achtet, einem in die Augen zu schauen, wenn er redet. Er bringt den Mantel weg, holt mehr Aktenordner, in denen er etwas nachschaut, und hat offenbar keine Lust, auf den Anwalt zu warten.
„Soll ich ohne ihn anfangen?“
Er soll.
81 Jahre ist Süllhöfer alt und seit 40 Jahren eine der beiden Parteien im längsten Rechtsstreit der Bundesrepublik. „Die Angelegenheit ist weltweit einmalig.“ Noch nie hat sich jemand in der Bundesrepublik länger vor Gericht gestritten als Heinz Süllhöfer, ein ehemaliger Schaumstoffplattenfabrikant und Hotelbesitzer aus Düsseldorf.
Sein Gegner ist die Bayer AG . 15 Millionen Euro hat das Ganze bisher gekostet. Das Problem: Kunststoffplatten. Profane Metallplatten mit einer Schicht Bauschaum drauf. Darum geht es. Seit 40 Jahren.
„Am Sterbebett hat mein Vater mir gesagt, Junge, mach was Eigenes, du hast das Zeug dafür.“ Süllhöfer hat es getan. Etwa 200 Patente hat er auf seinen Namen angemeldet. Mitte der sechziger Jahre entwickelte er eine Maschine, mit der man sehr schnell und präzise sogenannte Polyurethan-Dämmplatten für den Bau herstellen kann. Die Bauindustrie war von den Isolierplatten begeistert. Schwierig wurde es, als auch Bayer begeistert war, aber Süllhöfer die Technik dafür hatte, wie man den Bauschaum so dünn, so gleichmäßig und so schnell auf eine Unterlage bekam.
Süllhöfer verwies darauf, dass sein Verfahren mit einem Patent geschützt war. Bayer verwies darauf, man habe schon lange vor ihm dieses Verfahren gekannt.
„Unfug, die haben das nicht hingekriegt, die sind in meine Firma gekommen und haben sich das abgeschaut.“ Süllhöfer klingt ein wenig stolz und ein ganz klein wenig müde. Mehrere Herzinfarkte hat er hinter sich, seine Frau ist vor dreieinhalb Jahren gestorben, am Ende sprachen sie fast nur noch über den Fall. Er spricht seit 40 Jahren fast jeden Tag über den Streit. Die Garage ist voll mit Akten, die Regale in der Schrankwand, die Ablagen neben den Fenstern, eigentlich ist sein ganzes Leben voll von dem Streit.
„500 Millionen Euro, so hoch ist der Schaden.“ Süllhöfer ist kein Träumer, er weiß, dass das viel Geld ist. Es klingt weniger absurd, wenn man bedenkt, dass einige Jahre nach Süllhöfers Idee bereits etwa 15 Hersteller in Deutschland die Platten bauten. Alle mit dem Süllhöfer-Verfahren.
Bayer will keine 500 Millionen Schadensersatz zahlen und kann sich den Prozess leisten. Süllhöfer ist bereit, alles auszugeben, was er hat. Also streiten sie, seit 40 Jahren.
Süllhöfer richtet sich auf, er holt noch eine Akte mit einem besonders „schönen Beschluss“.
„Das Schlimmste ist ja, dass ich es beweisen kann und niemand mir glaubt“, sagt er im Türrahmen. Das scheint das Wichtigste zu sein. Dass niemand sagen kann, Heinz Süllhöfer sei ein Lügner.
Man muss sich das mit dem Streit ein wenig wie bei einem Stellungskrieg vorstellen. Eine Art Verdun zwischen zwei Parteien, die genug Geld für Munition haben, in dem Fall Anwälte, und eine Niederlage nicht akzeptieren wollen. Um jeden Zentimeter wird gekämpft. Um jeden Gutachter, jeden Schriftsatz, jede Zeugenaussage, jeden Beweis. Kaum fällt das Urteil, wird Berufung oder Revision eingelegt.
Erst gewinnt Süllhöfer, dann tauchen neue Zeugen auf und Bayer gewinnt, später stellt sich heraus, dass Zeugen falsch ausgesagt haben. Dann muss festgestellt werden, ob Bayer Prozessbetrug begangen hat. Es kommt zur Hausdurchsuchung. Süllhöfer gewinnt wieder. Dann geht Süllhöfer das Geld aus, weil der Streitwert so hoch angesetzt wurde, dass er sich die Prozesskosten nicht mehr leisten kann.
Bayer möchte sich nicht äußern zum Rechtsstreit mit Süllhöfer, „angesichts des laufenden Verfahrens“. Jedenfalls wird immer alles ausgeschöpft, von beiden Seiten, alles, was deutsches Recht hergibt. Vermutlich ist es das, was gute Anwälte tun. Wenn sie schon nicht gewinnen, sorgen sie wenigstens dafür, dass es weitergeht. Manchmal fragt man sich, ob es so viele gute Anwälte brauchte, wenn es weniger sture Menschen gäbe.
Heinz Süllhöfer verlässt das Zimmer. Es gebe da noch eine Unterlage, die ganz interessant sei. Im Hintergrund hört man jetzt Krach, dumpfen, polternden Krach. Es ist ein Bagger, der Bauschutt verlädt.
Gleich neben Süllhöfers Haus, keine zehn Meter weg, steht das Hotel Fairport. Bis 2000 gehörte es ihm. Drei Etagen, vier Sterne, nahe am Flughafen. 2001 wurde es zwangsversteigert. Er konnte seine Prozesskosten nicht zahlen. Jeden Tag, wenn Süllhöfer aus dem Haus geht, sieht er den Bautrupp, der sein Hotel abreißt.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 24. Januar. Dieses Verfahren hat das Aktenzeichen 4 O 139/73. Die 73 steht für das Jahr, in dem die Klage eingereicht wurde. Süllhöfer möchte wissen, an wie viele Firmen genau Bayer das Verfahren weitergegeben hat. Nur so ließe sich feststellen, wie groß sein Schaden überhaupt war. Erst dann will er auf Schadensersatz klagen.
Mit anderen Worten: Heinz Süllhöfer ist noch ganz am Anfang.
Von Juan Moreno

siehe auch:
Schlappe für BAYER im Patentraub-Verfahren
BAYER muss wahrheitswidrige Behauptungen unterlassen

Cholesterinsenker

CBG Redaktion

2. Januar 2008, Telepolis

Verheimlichte die Pharmaindustrie Indizien für Leberschäden?

Unerwünschte Studienergebnisse zu Cholesterinsenkern

Diabetes ist eine Volkskrankheit und für die Pharmakonzerne ist das Geschäft mit den Cholesterinpräparaten hochlukrativ. Mit aggressivem Marketing für ihr Medikament „Zetia“ haben die Konzerne Merck und Schering-Plough bereits rund 20% im hart umkämpften US-Markt erobert. Die Umsätze in diesem Segment liegen im zweistelligen Milliardenbereich. Nun wird publik, dass der Cholesterinsenker möglicherweise für Leberschäden verantwortlich ist. Die Hersteller hatten interne Studienergebnisse jahrelang verheimlicht.

Für die medikamentöse Behandlung erhöhter Blutcholesterinspiegel ist das Medikament „Zetia“ tatsächlich eine Innovation. Die Neuartigkeit von Zetia und seinem Wirkstoff „Ezetimib“ besteht darin, dass die Cholesterinabsorption bereits im Dünndarm gehemmt wird. Damit unterscheidet es sich von den sonst gebräuchlichen Statinen, die in der Leber die Cholesterinbildung hemmen und dort zusätzlich das „böse“ LDL-Cholesterin binden und unschädlich machen sollen.

Lukrative Präparate: Der Umsatz mit dem neuen Cholesterinsenker erreichte neue Rekordmarken
Aber es gibt noch einen weiteren Aspekt, der Zetia interessant macht: um den Cholesterinspiegel auf denselben Wert abzusenken, ist die Behandlung mit Zetia um ein Vielfaches teurer als eine konventionelle Statintherapie. Kein Wunder, dass der Hersteller Schering-Plough noch im Juli euphorisch neue Rekordzahlen für die ersten Quartale des Jahres 2007 vorlegte. Allein mit den beiden Cholesterinsenkern Zetia und Vytorin („Vytorin“ ist ein Kombinationspräparat, das den Wirkstoff Ezetimib mit einem Statin (Simvastatin) kombiniert) setzte man von April bis Mai diesen Jahres 3,18 Milliarden Dollar um.
Und am 18. April konnte Schering-Plough stolz verkünden, dass Zetia nun auch die Zulassung für den japanischen Markt erhalten hat - dort wird das Präparat in Zusammenarbeit mit Bayer vermarktet. Der potentielle Patientenkreis wird - so die offiziellen Zahlen von BayerHealthCare - allein in Japan auf 30 Millionen geschätzt. Bei den Buchhaltern in den Pharmakonzernen leuchten bei solchen Meldungen natürlich die Augen. Nicht zuletzt, weil der Patentschutz für die Statine in wenigen Jahren auslaufen und dann die Gewinnmarge durch Nachahmerpräparate (Generika) deutlich geringer ausfallen wird. Hier liegen die Hoffnungen der Hersteller auf neuen Wirkstoffklassen, die den Statinen möglicherweise überlegen sind.

Überlegenheit des Wirkstoffs „Ezetimib“ bislang nicht durch Studien bestätigt
Das alles wäre ein weniger großes Problem, wenn die Überlegenheit des Wirkstoffs Ezetimib tatsächlich erwiesen wäre. Allerdings liegen bislang keine seriösen Langzeitstudien vor, die einerseits die Unbedenklichkeit, andererseits den Mehrwert einer Ezetimib-Therapie belegen könnten. Und während für die erprobten Statine sowohl positive Effekte im Bezug auf koronare Krankheiten als auch eine entzündungshemmende Wirkung bekannt sind, steht ein solcher Nachweis für Zetia bzw. Vytorin bislang aus.
Einzelne Ärzte hatten immer wieder bezweifelt, ob sich die Behandlung mit Ezetimib ebenso günstig auf Arteriosklerose, Gefäßerkrankungen und Herzinfarkte auswirkt, wie diejenige mit den deutlich preisgünstigeren Statinen. Um diese Fragen zu klären wurde im Juni 2002 eine klinische Studie unter dem Namen „Enhance“ begonnen. In ihr nahmen 720 Patienten mit sehr hohen Cholesterinwerten teil. Abschluss der Studie, die unter der Regie von Merck und Schering-Plough durchgeführt wurde, war im Juni 2006. Doch die Veröffentlichung der Studienergebnisse ließ auf sich warten.

Studienergebnisse werden seit fast 2 Jahren zurückgehalten
Zunächst wurden die Studienresultate für das Jahresende 2006 angekündigt. Nachdem dieser Termin verstrichen war, rechneten die Fachleute damit, dass spätestens zum Amerikanischen Kardiologen-Kongress im März 2007 die Ergebnisse vorliegen sollten. Aber weit gefehlt: Schering und Merck vertrösteten die interessierte Fachöffentlichkeit abermals und verwiesen auf die langwierige Datenauswertung. Sollte die Studie etwa unerwünschte Ergebnisse erbracht haben?
Auf die zunehmend skeptischen Fragen von US-Kardiologen reagierte man mit seltsamen Ausflüchten: Man habe zwischenzeitlich die sogenannten „klinischen Endpunkte“ (also die Zielgrößen des Studiendesigns und der Fragestellung) variiert, weswegen die Analyse mehr Zeit in Anspruch nehme. Solche Statements sorgten freilich erst recht für Irritationen, denn aus gutem Grund wird üblicherweise vor (!) Studienbeginn definiert, welche Richtgrößen man in der Studie fokussiert und welche Schlussfolgerungen ggf. daraus abzuleiten wären. Wer im Nachhinein an diesen Stellschrauben dreht, muss dafür gute Gründe haben. Und er macht sich - wenn er sich nicht in die Karten schauen lässt - verdächtig.
Ein weiteres verdächtiges Mosaiksteinchen ist die Tatsache, dass die „Enhance-Studie“ im nationalen Register klinischer Studien nicht zu finden war. Erst als US-Journalisten darauf hinwiesen, wurde im November 2007 nachträglich ein Eintrag zu der Studie erstellt. Man habe das – so die lapidare Antwort – eben übersehen. Die Skepsis der Fachleute schmälert sich durch solche Statements freilich nicht.

Interne Studienergebnisse mit Hinweisen auf Leberschäden hielt man angeblich für „nicht relevant“
Die ungewöhnliche Verzögerungs- und Verschleierungstaktik blieb nicht ohne Folgen. Auf Druck des US-Kongresses stellte Schering-Plough mittlerweile die Publikation für März 2008 in Aussicht. Allerdings wurde nun auch publik, dass bereits in den Jahren 2000-2003 mehrere interne Studien durchgeführt wurden, die Anhaltspunkte für erhebliche Nebenwirkungen ergeben hatten. Die leberschädigende Wirkung stand dabei an vorderster Stelle. Auf Nachfrage gab nun Paul Spiegel (Chief Medical Officer von Schering-Plough) zu Protokoll, dass man die Ergebnisse seinerzeit nicht für relevant gehalten habe.
Und offenbar ahnte man damals bereits im Vorfeld von der mangelnden Relevanz der eigenen Studien. Denn zufälligerweise versäumte man es auch damals, die Medikamententests in die Datenbanken einzutragen, in denen seit 2002 alle Firmenstudien registriert werden. Und Zufall ist es sicher auch, dass – wie der Schering-Pressesprecher Lee Davies nun gegenüber der New York Times einräumte – innerhalb der Enhance-Studie einige Patienten mit bedenklichen Leberwerten aus der Studie entfernt wurden.

Es bleibt also abzuwarten, wie lange es den Herstellern noch gelingt, das Image ihrer Topseller einigermaßen makellos zu halten. Derzeit beläuft sich allein in den USA die Zahl der Patienten, die Zetia oder das Kombipräparat Vytorin einnehmen, auf knapp 1 Million. Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, dass ihr Zusatznutzen kaum nachweisbar ist, erhebliche Leberschäden aber seit langem bekannt waren, dürfte dies die beiden Unternehmen nicht nur bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit gehörig erschüttern. Auch die Finanzmärkte reagieren gemeinhin sehr sensibel auf solche Informationen...
Marc Scheloske

[Süllhöfer] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

„Süllhöfer vs. BAYER“ - die Fortsetzung folgt

Ein langer Prozess

Es ist das längste Verfahren in der Justiz-Geschichte der Bundesrepublik. Seit nunmehr vierzig Jahren klagt Heinz Süllhöfer gegen BAYER. Der Düsseldorfer wirft dem Leverkusener Multi vor, sich widerrechtlich seine Erfindung einer Kunststoffplatten-Maschine angeeignet zu haben. Immer wieder wollten die RichterInnen die Aktendeckel schließen; immer wieder gelang Süllhöfer eine Wiederaufnahme. So müssen sich die Gerichte auch noch in diesem Jahr mit dem Fall befassen.

Von Jan Pehrke

„Ich schlafe seit 40 Jahren mit der Geschichte ein und wache am nächsten Morgen wieder damit auf“, sagte der Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer in einem dpa-Interview. Diese unendliche Geschichte begann Mitte der sechziger Jahre. Süllhöfer hatte eine Maschine zur Massenherstellung von Isolierplatten aus Polyurethan-Kunststoff konstruiert und bot sie BAYER zum Kauf an. Der Leverkusener Multi prüfte die Offerte lange - und lehnte dann überraschend ab. Später erfuhr der Erfinder, warum. Der Konzern hatte die Apparatur kurzerhand nachgebaut, in Betrieb genommen und in die eigene Produktpalette integriert. Süllhöfer zog umgehend vor Gericht und erwirkte einen Vergleich: Für die Überlassung der Nutzungsrechte hatte BAYER ihm künftig für Verkäufe ins Ausland Lizenzgebühren zu zahlen. Geld erhielt der 81-Jährige allerdings nie. „Zahlen? Wofür? Ach, sie wollen Lizenzgelder? Tja, dann weisen Sie uns erst einmal nach, welcher unserer ausländischen Kunden nach Ihrem Verfahren arbeitet! Und dann sehen wir weiter!“1, beschied ihm damals ein BAYER-Justiziar.

Der Düsseldorfer Erfinder reichte 1973 deshalb erneut eine Klage ein. Er wollte den Pharma-Riesen per Gerichtsbeschluss zwingen, das Ausmaß der Geschäfte mit seinen ausländischen Kunden offen zu legen, um daraus seine Ansprüche abzuleiten. Da Heinz Süllhöfer das mit einer Entschädigungsforderung in dreistelliger Millionen-Höhe verband, unterlag er. 1991 versuchte der Unternehmer es erneut, scheiterte jedoch abermals. Noch 16 Jahre später weigerte sich das Landgericht Düsseldorf, die Akten von 1973 wieder zu öffnen. Süllhöfer ging in Revision und errang einen Erfolg. Im November 2007 ordnete das Oberlandesgericht an, die Berechtigung seiner alten Auskunftsklage, die er in seinem neuerlichen Antrag nicht mehr direkt mit Schadensersatz-Forderungen verknüpfte, zu prüfen.

Hatte das Landgericht Süllhöfers Begehr noch mit dem Hinweis auf Gerichtsschulden und die 1991 doch stattgefunden habende Verhandlung des Falles abgewiesen, so folgten die OLG-RichterInnen der Argumentation des Rechtsanwalts Siegfried Bratke, wonach sein Mandat 1973 ordnungsgemäß einen Gerichtskosten-Vorschuss gezahlt habe und 1991 sein Anliegen nicht einmal habe vortragen können, weil weder der komplette Aktensatz noch überhaupt die Klageschrift vorlag.

BAYER versuchte jetzt auf Zeit zu spielen, um juristischen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. „Die Ansprüche sind verjährt, aber auch unbegründet“, argumentierte der Konzernanwalt in verräterischer Logik. Wenn die Ansprüche verjährt sind, dann waren sie nämlich einmal begründet, wenn sie aber unbegründet sind, dann waren sie es von Anfang an. Was der Unternehmensjurist eher unfreiwillig andeutet, spricht der Konzern intern ganz offen aus. „Gegen sein Patent können wir nichts unternehmen, denn wir stehen praktisch da mit patentrechtlich leeren Händen“, hieß es in einem alten Strategiepapier des Chemie-Multis. Deshalb schwante den Patenträubern auch, dass „es bei der derzeitigen Rechtssprechung ... durchaus möglich schien, dass Süllhöfer obsiegt, was genau das Gegenteil von dem bewirkt hätte, was wir beabsichtigen, nämlich Süllhöfer zum Schweigen zu bringen“.

Auch auf die Zeit ist vor Gericht allerdings nicht unbedingt Verlass, denn auf die Verjährungsfrist von 30 Jahren kann der Beschuldigte nur hoffen, wenn er sich seit der „Tatzeit“ an die juristischen Spielregeln gehalten und in der Sache nichts Inkriminierendes mehr unternommen hat. Und genau das hat der Global Player nicht. Er hat z. B. mit Manipulationen von Beweismaterial versucht, den Prozess-Ausgang zu seinen Gunsten zu beeinflussen - Beweise für ein solches „Täuschungshandeln“, wie der juristische Fachausdruck heißt, hat Süllhöfer dem Gericht vorgelegt. Diese haben das Düsseldorfer Landgericht offensichtlich nicht unbeeindruckt gelassen. Anfang März lehnten die RichterInnen es in einem Beschluss ab, das Verfahren wg. Verjährung einzustellen. Sie verlangten von den BAYER-Anwälten stattdessen, stichhaltigere Argumente für ihre Position vorzulegen. An Heinz Süllhöfer erging die Aufforderung, seine Schadensersatzansprüche „entscheidungsfest“ zu belegen; fünf offene Fragen bestanden für die JuristInnen noch. Eine Antwort machten sie dem Erfinder jedoch schwer. Sie setzten nämlich den Streitwert auf 500 Millionen Euro fest. Da sich die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung an dieser Summe bemessen, müsste der Kläger nun erst einmal einen Gerichtskostenvorschuss von drei Millionen Euro leisten, um im Verfahren „drin“ zu bleiben. Das kann Süllhöfer nicht - und die Richterin Ulrike Voß wollte es ihm nicht ermöglichen. Sie lehnte den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe ab. „Die Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg“, begründete Landgerichtssprecherin Christina Schubert. Siegfried Bratke will diesen Beschluss jedoch anfechten. Das Gericht kann nicht gleichzeitig weiteren Klärungsbedarf anmelden und die Bereitstellung der Mittel dafür verwehren. Eine Entscheidung über den Widerspruch ergeht erst nach SWB-Redaktionsschluss. Aber wie sie auch ausfallen mag, das letzte Wort zum Fall „Süllhöfer vs. BAYER“ dürfte die Justiz damit noch nicht gesprochen haben.

1 zit. nach Süllhöfers Angaben in Monique Klinkenberg, Das Patent - Krankheiten, Konzerne und Patentklau, S. 191 (Das Buch ist über den J5A-Versand erhältlich)

[Quecksilber] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

Quecksilber-Emissionen

OSPAR legt Bericht zur Chlorindustrie vor

Die Nordsee-Schutzkommission OSPAR hat einen neuen Bericht über die Quecksilber-Emissionen von Chloralkali-Anlagen veröffentlicht. Die Zahl der Chlorwerke mit Quecksilbertechnik ist seit dem ersten Bericht 1998 zurückgegangen, stagniert aber seit einigen Jahren. So wurde in Deutschland zuletzt 2002 ein Werk stillgelegt. Ebenso sind die Quecksilberemissionen anfänglich stark, zuletzt deutlich schwächer zurückgegangen. Insgesamt betrugen die Emissionen 4450 Kilogramm. Davon stammten 1229 Kilogramm aus neun Anlagen in Deutschland.
Die Bayer AG hat ihre Produktionskapazitäten in Krefeld-Uerdingen dem Bericht zu Folge um knapp 20 Prozent erweitert. Von 110.000 Tonnen Chlorproduktion mit Quecksilbertechnik (2004) auf 130.000 Tonnen im Jahr 2005. Die Firma LII Europe, mit einer Anlage im Chemiepark Frankfurt-Höchst, hat den höchsten Quecksilberausstoß der deutschen Anlagen. Pro produzierter Tonne Chlor lag dieser bei 1,3 Gramm und damit über dem in Deutschland zulässigen Grenzwert von 1,0 Gramm, der ab Oktober 2007 gilt.
Die Nordsee-Anreinerstaaten hatten bereits 1990 beschlossen, dass Chlorwerke bis zum Jahr 2010 nicht mehr mit Quecksilbertechnik arbeiten sollen. Die Betreiber haben sich lediglich bereit erklärt, die betreffenden Anlagen bis 2020 umzurüsten oder zu schließen. Als beste verfügbare Technik wird das energiesparende Membranverfahren angesehen. Der Bericht kann im Internet unter www.ospar.org abgerufen werden. (fn)

[Parkinson] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

Parkinson-Kranke geschädigt

BAYERs Arzneitest-GAU

Im Jahr 2005 kam es bei Arznei-Tests mit Parkinson-Kranken, die der nun zu BAYER gehörende Pharma-Multi SCHERING in Kooperation mit dem Unternehmen TITAN in den USA durchführte, zu ernsthaften Zwischenfällen. Die per gehirnchirugischem Eingriff implantierten Zellen zur Dopamin-Produktion verursachten bei den ProbandInnen Verwirrtheitszustände, Depressionen bis zu Selbsttötungsversuchen, Lähmungserscheinungen, Sprachausfälle, epileptische Anfälle, Hirnblutungen, Asthma und andere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen. Die dauerhaft geschädigte Suzanne Davenport hat deshalb Klage gegen den Leverkusener Agro-Riesen eingereicht.

Von Jan Pehrke

Chronisch kranke Menschen müssen mit einem hohen Leidensdruck leben. Sie haben oft schon eine Odyssee durch diverse schul- und alternativmedizinische Praxen hinter sich, saugen begierig Meldungen über wissenschaftliche Fortschritte auf und klammern sich an jeden Strohhalm. Parkinson-Erkrankten etwa machte SCHERING große Hoffnungen. „In einer ersten Studie, die Daten aus drei Jahren Beobachtung umfasste, zeigten alle sechs Patienten eine lang anhaltende Verbesserung ihrer Parkinson-Symptome um durchschnittlich beinahe 50 Prozent“, meldete das Berliner Unternehmen über Versuche mit SPHERAMINE in seinem Geschäftsbericht von 2004. In den Fachzeitschriften erschienen entsprechende Artikel, das „Kompetenznetz Parkinson“ verbreitete die frohe Kunde und die US-Gesundheitsbehörde FDA votierte wegen der guten Therapie-Aussichten für ein beschleunigtes Versuchsverfahren. Da war es für den seit 2006 zu BAYER gehörenden Pharma-Riesen ein Leichtes, aus diesem Personenkreis ProbandInnen für die zweite Phase der Klinischen Tests mit dem Biotech-Medikament zu gewinnen.
Dabei handelte es sich um alles andere als einen „normalen“ Arznei-Test. Die TeilnehmerInnen hatten sich einer richtigen Operation zu unterziehen, bei der die ChirurgInnen ihnen von Organspendern stammende Augenzellen zur Anregung der Dopamin-Produktion ins Gehirn einpflanzen wollten. Aber diese Aussicht schreckte sie ebenso wenig ab wie das Verbot solcher Unterfangen in Europa, wo ein Studien-Design, das Angehörigen der Placebo-Gruppe sinnlose Operationen zumutet, nicht die Gnade der Genehmigungsbehörden findet.
Ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten musste SCHERING im Jahr 2005 die zwei bundesdeutschen Probanden deshalb extra fliegen, und diese konnten es kaum erwarten. „Endlich, nach einem Jahr kam das Signal:‚Es geht los‘“, schildert einer von ihnen im Parkinsonline-Forum seine Reaktion. Auch die vorläufige Absage seines OP-Termins wegen erheblicher Komplikationen nach einem Versuch mit dem SCHERING-Präparat in Tampa macht den Parkinson-Kranken nicht misstrauisch; er reagiert erleichtert auf die Entscheidung der Ethik-Kommission, grünes Licht für die Fortsetzung der Testreihe zu geben. Nicht einmal das Schicksal seines bundesdeutschen Leidensgenossen, der nach der Einsetzung der Dopamin-Zellen Halluzinationen und Depressionen bekam, in jedem einen potenziellen Mörder sah und im Bett fixiert werden musste, ließen bei dem „Parki“, wie er sich selbst nennt, Zweifel aufkommen. Ihm blieben dann ähnliche Leiden glücklicherweise erspart - seinen Kopf öffneten die MedizinerInnen nur „pro forma“, weil er der Kontrollgruppe angehörte.
Seine sehnlich erwünschten SPHERAMINE-Kulturen pflanzten die ÄrztInnen ihm und den anderen „Placebos“ erst später ein. „Das heißt für mich, und das ist vertraglich abgesichert, nach Ablauf der Studie noch mal hin, und dann natürlich garantiert mit Zellen wieder zurück. Dazu nehme ich die nicht unbedeutenden Risiken in Kauf. Ich hoffe, ich habe Euch allen ein bisschen Mut gemacht“, schließt er seinen Forumsbeitrag.
Auf einer anderen Parkinson-Website stellt ein Patient ähnlich unkritisch dar, was bei den SPHERAMINE-Tests in Tampa geschah. Bevor er die von den MedizinerInnen für die US-Gesundheitsbehörde FDA angefertigte vorläufige Studien-Auswertung präsentiert, die auf den Daten von 55 der 68 TeilnehmerInnen basiert und bei 10 Personen ernsthafte Nebenwirkungen dokumentiert, schreibt er: „Wie bei allem werden auch hier einige nur das Negative sehen und andere die Zukunft“. Wer allerdings nach den ellenlangen Passagen über Verwirrtheitszustände, Depressionen bis zu Selbsttötungsversuchen, Lähmungserscheinungen, Sprachausfälle, epileptische Anfälle, Hirnblutungen, Asthma und anderen körperliche oder geistigen Beeinträchtigungen in SPHERAMINE noch einen Heilsbringer sehen kann, bleibt schleierhaft. Die von SCHERING und TITAN engagierten ÄrztInnen allerdings glauben nach wie vor an „goldene Zeiten“. „Die Stärke und Häufigkeit dieser ernsthaften Nebenwirkungen entsprechen den Komplikationen, die nach dieser Art der Intervention normalerweise zu erwarten waren“, bagatellisieren sie die Vorkommnisse. Die als „nicht ernsthafte Ereignisse“ verbuchten Fälle von Brechreiz, Muskelzuckungen, Gleichgewichtsstörungen, Kopfschmerzen, Halluzinationen, Depressionen und Verwirrtheitszustände betrachten sie ebenfalls als Test-Business as usual.
Nur einen Fall vermochten die VersuchsleiterInnen beim besten Willen nicht kleinzureden. Nachdem sich bei der 69-jährigen Suzanne Davenport die „erwartbaren“ Nebenwirkungen wie Verwirrtheitszustände und Bewegungsstörungen scheinbar gelegt hatten, verschlechterte sich ihre geistige und körperliche Verfassung auf Dauer so gravierend, dass sie in ein Pflegeheim musste und auf einen Rollstuhl sowie auf künstliche Ernährung angewiesen ist. Das hatten die TesterInnen nicht erwartet. Und weil nicht sein kann, was nicht sein darf, musste „das bisschen Hirnchirurgie“ für die MedizinerInnen mit einer solch krassen Verschlechterung des Allgemeinzustandes nicht unbedingt etwas zu tun haben. „Der kausale Zusammenhang dieser Degenerationserscheinungen mit der SPHERAMINE-Behandlung ist unklar“, heißt es in ihrem Bericht.
Suzanne Davenport leidet seit 1989 an Parkinson. Lange Zeit konnte die ehemalige Kindergärtnerin mit der Krankheit relativ gut leben. Aber im Jahr 2003 verschlechterte sich ihr Befinden. Sie begab sich wieder in ärztliche Behandlung, und im Frühjahr 2004 machten ihr NeurologInnen von der University of California in Los Angeles den Vorschlag, an der vorklinischen Erprobung von SPHERAMINE teilzunehmen, das sich in ersten Studien als vielversprechend erwiesen habe. In der Hoffnung auf Linderung ihres Leidens willigte Davenport ein und begab sich am 14. Januar 2005 ins General Hospital von Tampa. „Nach dem Eingriff war sie nicht mehr dieselbe Person“, schreibt Sarah Rubenstein vom Wall Street Journal, „sie konnte nicht länger aufrecht in einem Stuhl sitzen und nicht mehr gehen (...) Sie brauchte eine Windel und behielt ihren Mund ständig offen“.
Suzanne Davenport war zu einem Pflegefall geworden. Ihre Angehörigen kümmerten sich aufopferungsvoll um sie, aber irgendwann wuchs ihnen die Rundum-Betreuung über den Kopf. Im September 2005 beschlossen ihr Ehemann Jim und Tochter Julie deshalb schweren Herzens, Suzanne Davenport in einem Altersheim pflegen zu lassen. 700 Dollar musste Jim Davenport für den Platz monatlich zuzahlen, den Rest und die Aufwändungen für die ärztliche Versorgung - bis heute über 100.000 Dollar - übernahm die US-amerikanische Gesundheitsfürsorge „Medicaid“. Nach Meinung von Julie Languille sollten aber SCHERING und TITAN für diese Kosten aufkommen, denn das hatte das Unternehmen vor Beginn der Studie zugesichert. „Wenn Sie als eine direkte Folge der Forschungsprozeduren gesundheitliche Schäden davontragen, erhalten Sie eine kostenlose medizinische Betreuung“, lautete der entsprechende Passus in dem Vertrag.
In einem Brief gab sich der bei TITAN für die Klinische Entwicklung zuständige Wissenschaftler Dr. Dimitri Lissin dann auch einsichtig. „Ich nehme zur Kenntnis, dass sich die Symptome ihrer Mutter während der Teilnahme an der Studie (...) verschlimmert haben“, schrieb Lissin. Ob das dem Fortschreiten der Krankheit oder der Behandlung mit SPHERAMINE geschuldet war, stand für ihn zwar nicht fest, er versicherte Julie Languille aber, eine mögliche Entschädigung zu prüfen. Die Rechtsabteilung sei schon eingeschaltet, so Lissin.
Das verunsicherte Suzanne Davenports Tochter, die auf eine schnelle, unbürokratische Einigung gehofft hatte. Sie wendete sich nun ihrerseits an einen Anwalt. Stephen Pappas prüfte den Fall und verklagte SCHERING, TITAN und die Universität von Kalifornien auf Schadensersatz in Höhe von fünf Millionen Dollar. Nach der Übernahme SCHERINGs mussten sich BAYERs JuristInnen mit der Sache befassen. Der Pharma-Riese „habe Anstrengungen unternommen, um zu versuchen, eine Einigung über eine irgendwie geartete Entschädigung für Frau Davenports Pflege zu erzielen“, antwortete der Konzern auf Nachfrage des Wall Street Journal in aller Undeutlichkeit. Für die fünf Millionen Dollar müsste der Global Player dabei eigentlich keine besonderen Anstrengungen unternehmen, aber mit dem Zahlungsgrund hat der Konzern Probleme: Es darf nämlich keinen geben, weil das einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Und so wird BAYER wohl nur zahlen, wenn die Gegenseite der Unternehmenssicht der Dinge zustimmt, nach der es „nicht erwiesen ist“, dass SPHERAMINE den Krankheitsschub auslöste. Dazu scheint diese bereit zu sein. Laut BAYER steht ein Vergleich unmittelbar bevor.
Dabei sieht der Pharma-Riese selber die SPHERAMINE-Untersuchungen als nicht ganz unheikel an. „Wenn chirurgische Interventionen nötig sind, stehen kontrollierte, günstigstenfalls Placebo-kontrollierte Studien vor der Herausforderung, eine Balance zwischen ethischen und wissenschaftlichen Erfordernissen zu finden“, trug Dr. Elke Reissig von BAYERs SPHERAMINE-Studiengruppe im letzten Jahr in Berlin auf einem NeurologInnen-Kongress vor. Aber die Vorkommnisse in Atlanta und Tampa störten dieses Gleichgewicht offenbar nicht nachhaltig. Der Konzern kündigte an, im Jahr 2009 mit großflächigen SPHERAMINE-Tests zu beginnen.
Staatlich beauftragte Arznei-PrüferInnen haben da offensichtlich ein anderes Moralempfinden. So stoppten sie unlängst eine Studie mit Diabetes-Präparaten vom Leverkusener Multi und anderen Herstellern. Diese wollte prüfen, ob BAYERs PRECOSE und weitere Mittel in einer hohen Dosierung lebensverlängernd wirkten, erbrachte aber das gegenteilige Resultat. In der entsprechenden Gruppe starben deutlich mehr PatientInnen als in derjenigen mit der Standardtherapie, woraufhin die Forschungsleiter die Erprobung vorzeitig beendeten.
Solche Zwischenfälle häufen sich, weil ständig mehr Studien stattfinden. Die Börse straft Pillen-Produzenten ohne aussichtsreiche Neuentwicklungen in der „Pipeline“ gnadenlos ab, und so testen sie, was das Zeug hält. Von 40.000 im Jahr 2000 auf 59.000 im Jahr 2006 stieg die Zahl der Untersuchungen. Die zunehmenden Experimente mit bio- oder genmedizinischen Therapieformen erhöhen das Risiko zusätzlich, denn die Wirkungsweise von SPHERAMINE und ähnlichen Präparaten ist schwieriger vorherzusehen als diejenige von synthetisch hergestellten Medikamenten. Schlagzeilen machte im letzten Jahr die Erprobung eines monoklonalen Antikörpers an acht Versuchspersonen in England, bei der alle sechs Nicht-Placebo-ProbandIinnen einen lebensgefährlichen Immunschock erlitten, an deren Spätfolgen ein Tester wenige Monate später starb.
Diese Vorfälle bewogen die EU, ein neues Reglement für solche Studien vorzubereiten. Diese „Richtlinie über Strategien zur Identifizierung und Minderung von Risiken bei Phase-1-Studien mit experimentellen mediznischen Produkten“ rief sofort die Global Player auf den Plan. Nicht weniger als 58 Eingaben mit Verwässerungsvorschlägen von Einzelunternehmen oder Pharmaverbänden erhielt die Europäische Arzneimittelagentur EAMA. Die auch BAYER zu ihren Mitgliedern zählenden Gentech-Verbände „EuropaBio“ und „European Biopharmaceutical Enterprises“ etwa machten sich Sorgen um den medizinischen Fortschritt, wenn auf ihren Labor-Hervorbringungen der „Hochrisiko-Stempel“ pappt und plädierten dafür, bloß von einem höheren statt von einem hohen Risiko zu sprechen. Wie immer zeigte sich die EU aufgeschlossen für die Änderungswünsche und überarbeitete ihren Entwurf. Auch wenn die EAMA verfügte, die Anfangsdosis der Testsubstanzen zu senken und sie immer nur einer Testperson zur Zeit zu verabreichen, dürfte der „medizinische Fortschritt“ deshalb auch in Zukunft noch so einige Opfer wie Suzanne Davenport kosten.