Die Bahn nutzt wieder Glyphosat

Die Bahn nutzt wieder Glyphosat

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Lange Zeit gehörte die DEUTSCHE BAHN zu den Großabnehmern von Glyphosat. Bis zu 0,4 Prozent der insgesamt in Deutschland ausgebrachten Menge nutzte das Unternehmen, um den Wildpflanzen im Gleisbett und dessen Umfeld Einhalt zu gebieten. Auf 67 Tonnen belief sich 2017 der Verbrauch. 2019 dann entwickelte die Bahn einen Ausstiegsplan und setzte ihn ab 2023 in die Tat um. Statt des von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Herbizids setzte sie auf Pelargonsäure und das Mähen. Nach Angaben des „Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung“ erwies sich das auch als „sehr wirksam und nachhaltig“.  Zudem nutzte der Verzicht dem Image. „Die DEUTSCHE BAHN ist Vorreiter im Naturschutz“ konnte der Konzern fortan glaubwürdiger vertreten.

Im Oktober 2026 erklärte er jedoch, wieder zu Glyphosat zurückkehren zu wollen. Die Pelargonsäure werde dem Wildwuchs nicht Herr und mechanische Methoden allein brächten es ebenfalls nicht, verlautete plötzlich aus der Zentrale. Der Bahn-Managerin Imke Kellner zufolge erfordert die Alternativ-Lösung überdies mehr Personal und nicht zuletzt deshalb mehr Geld. Von neun auf 60 Millionen im Jahr stieg nach ihren Angaben der finanzielle Aufwand. Darüber hinaus verwies Kellner auf Länder wie die Schweiz, die Niederlande und Polen, die das Breitband-Herbizid auch verwendeten.

Frankreich beispielsweise aber greift nach wie vor zu anderen Mitteln der Vegatationskontrolle. Der Staat bringt Pelargonsäure in Kombination mit der Agro-Chemikalie Flazasulfuron aus, setzt „gute“ Pflanzen gegen „schlechte“ Pflanzen ein und arbeitet mit Geotextilien gegen die Wurzel-Bildung von Gewächsen an. Die Mehrkosten gibt die Bahn-Gesellschaft SNCF mit 17 Prozent an.

Eine lohnende Investition vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Kosten, die Glyphosat durch Gesundheits- und Umweltschäden verursacht. Damit nicht genug, verbietet das deutsche Pflanzenschutz-Gesetz eigentlich den Gebrauch von Pestiziden auf Flächen, die weder der Landwirtschaft, noch der Forstwirtschaft oder dem Gartenbau dienen. Darum muss die Bahn immer Ausnahmegenehmigungen beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen.

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