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Im Namen BAYERs

CBG Redaktion

EU-Menschenrechtsgerichtshof weist Versammlungsrechtsbeschwerde ab

Im März diesen Jahres hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde in Sachen „Versammlungsrecht“ eingereicht. Hintergrund war, dass der BAYER-Konzern im Jahr 2017 bei seiner Hauptversammlung zusammen mit den städtischen Behörden und der Polizei eine von der CBG angemeldete und genehmigte Protest-Kundgebung praktisch verunmöglicht hat. Diese drohte nämlich für eine schlechte Presse zu sorgen, stand an dem Tag doch die skandalträchtige „Gift-Hochzeit“ mit MONSANTO auf der Tagesordnung.

Die CBG sah in dem Vorgehen eine unzulässige „Privatisierung“ des gesetzlich verbrieften Versammlungsrechts. Der EGMR wies die Beschwerde jedoch als „unzulässig“ ab. „Eine glatte Fehlentscheidung. Die RichterInnen überlassen BAYER & Co. damit praktisch die Verfügungsgewalt über demokratische Grundrechte und über öffentlichen Raum“, kritisiert Brigitte Hincha-Weisel.

Der Leverkusener Multi hatte damals mit Verweis auf eine angebliche Terror-Gefahr den Bonner Tagungsort seiner Aktionärshauptversammlung in eine wahre Festung verwandelt. Die Einlass-Kontrolle zur Aktionärsversammlung verlegte er aus Sicherheitsgründen in ein riesiges Zelt vor dem Eingang und umgab es zusätzlich noch mit einem hohen Zaun. Das alles nahm schließlich einen großen Teil des „Platzes der Vereinten Nationen“ in Beschlag, was auch Sinn der Übung war. Der CBG blieb damit nämlich für ihre Kundgebung bloß noch ein vom Schauplatz weit entfernter Bereich, ohne Möglichkeit, mit den AktionärInnen in Kontakt zu kommen und etwa Flugblätter zu verteilen. „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine Terror-Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern“, kommentierte die „taz“.

Zwar konnte die CBG per einstweiliger Verfügung erreichen, dass die Versammlung wieder etwas näher an der von BAYER abgesperrten Zone stattfinden konnte, aber der in Komplizenschaft mit den Behörden und der Polizei erfolgte schwerwiegende und komplett widerrechtliche Eingriff des BAYER-Konzerns in das per Grundgesetz geregelte Versammlungsrecht blieb. 

Dagegen ging die CBG juristisch vor und reichte nach der Hauptversammlung entsprechende Feststellungsklagen ein. Im Zuge dieser Verfahren kam dann auch noch ans Licht, dass die Polizei als Versammlungsbehörde sich mit der Gefahren-Analyse des Agro-Riesen gar nicht näher befasst hatte. Ihr reichte die Kenntnis einiger „Eckpunkte“, um die Terrorgefahr-Einschätzung des Konzerns zu übernehmen. Passend dazu wurden alle Schriftsätze der städtischen Behörden und der Polizei NICHT von eigenen AnwältInnen, sondern von BAYERs RechtsvertreterInnen, der hochkarätigen Anwaltskanzlei REDEKER SELLNER DAHS, verfasst.

An all dem nahm bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf keine Instanz Anstoß, und jetzt entscheidet auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Sinne BAYERs. „Die Justiz kapituliert vor dem Kapital“, resümiert Hincha-Weisel.