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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Ticker Beilage zu Stichwort Bayer 2/25

CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

CBG bei „Wir haben es satt“

Wie jedes Jahr im Januar fuhr die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auch 2025 wieder nach Berlin zu den „Wir haben Agrarindustrie satt“-Protesten, um gemeinsam mit VertreterInnen der bäuerlichen Landwirtschaft, Umweltinitiativen und VerbraucherInnenverbänden für eine Agrar-Wende auf die Straße zu gehen. 

Dieses Mal war die Coordination auch organisatorisch eingebunden. Sie bildete einen der Hot Spots entlang der Route, an denen der Protest direkt adressiert wurde und es jeweils eine Antwort auf die Frage gab, wer eigentlich vom gegenwärtigen agro-industriellen Modell profitiert, das Mensch, Tier und Umwelt so zusetzt. Bei der CBG lautete sie naturgemäß: BAYER & Co. Sie stand mit dem Demo-Banner „Wer profitiert vom Handel mit gesundheitsschädlichen Pestiziden?“ aus gegebenem Anlass an der Friedrichstraße. In unmittelbarer Nähe befinden sich nämlich die Berlin-Dependancen vom „Verband der Chemischen Industrie“ und vom „Industrieverband Agrar“. 

Auf ihrem eigenen Transparent wurde die Coordination dann konkreter. „Parkinson für die Bauern – Profite für BAYER & Co.“ stand darauf zu lesen. Sie protestierte damit dagegen, dass die Nervenkrankheit zwar seit letztem Jahr als Berufskrankheit für Landwirt-Innen anerkannt ist, diese aber selbst für die Behandlungskosten aufkommen sollen und nicht etwa die Ackergifte-Hersteller. Die Krankenversicherungsbeiträge der Bauern und Bäuerinnen steigen aus diesem Grund um satte 20 Prozent. 

Auf einem Workshop zum Thema im Haus der „Heinrich Böll“-Stiftung, zu dem auch die CBG einen kurzen Input beisteuerte, nannte ein Vertreter der „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ bereits eine exakte Summe für den zusätzlichen finanziellen Aufwand: unglaubliche 270 Millionen Euro pro Jahr! Ein Beispiel für die gesellschaftlichen Kosten, die als Nebenwirkung der gnadenlosen Profit-Jagd der Konzerne entstehen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird deshalb weiterhin dafür kämpfen, dem Verursacherprinzip Geltung zu verschaffen und die Chemie-Multis für die Parkinson-Therapien zahlen zu lassen.

CBG beim Klimastreik

Der Januar 2025 war der wärmste seit Aufzeichnungsbeginn. Trotzdem hat die Politik das Klima-Thema zur Freude der Konzerne mehr oder weniger ad acta gelegt. Dementsprechend liegt Deutschlands CO2-Minderungsziel für 2030 in weiter Ferne, wie der ExpertInnen-Rat für Klimafragen jüngst feststellte. Auch die Industrie liefert nicht. Dafür wäre eine fast dreimal so hohe Minderungsrate pro Jahr nötig wie die gegenwärtige, so der Rat. Aber die Unternehmen investieren kaum in sauberere Anlagen zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen (THG). „Der Abbau des fossilen bzw. energie-intensiven Kapitalstocks geht nur langsam voran“, konstatiert der Rat. Der BAYER-Konzern bildet da keine Ausnahme. Er kam im Jahr 2024 wieder auf Kohlendioxid-Emissionen von rund drei Millionen Tonnen. Grund genug für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG), sich erneut am Klimastreik zu beteiligen. Sie ging am 14. Februar in Düsseldorf mit auf die Straße, um die Klima-Politik wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Rund 600 Menschen nahmen dort an der Demonstration teil. Bundesweit erstreckte sich der Klimastreik auf über 150 Orte. 130.000 Menschen konnte er mobilisieren. 

CBG beim Saatgut-Festival #1

Auch in diesem Jahr war die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) wieder mit einem Infostand beim Kölner Saatgut-Festival dabei. Am 22.02.25 hatten der Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e. V., das Netzwerk Gemeinschaftsgärten Köln, der Ernährungsrat Köln und die VHS Köln in das VHS-Studienhaus am Neumarkt eingeladen. Die Info- und Verkaufsstände verteilten sich auf mehrere Etagen und wurden von den BesucherInnen mit großem Interesse angenommen. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf dem Tausch oder Kauf von Saatgut.

Aber auch zahlreiche NGOs boten die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und auszutauschen. Gemeinsam in einem Raum mit den AktivistInnen von Greenpeace und dem Team der Verbraucherzentrale NRW konnte die Coordination Auskunft über ihre Aktivitäten rund um den BAYER-Konzern geben, was gut angenommen wurde. 

Dabei kamen die CBGlerInnen mehrfach mit Menschen ins Gespräch, die der festen Überzeugung waren, dass das skandalöse Pestizid Glyphosat mittlerweile verboten sei, und entsetzt darüber waren, von der Coordination zu erfahren, dass Glyphosat in der EU noch bis mindestens Dezember 2033 verwendet werden darf. Da leistete die CBG also wieder wichtige Aufklärungsarbeit.

CBG beim Saatgut-Festival #2

Nach dem Kölner nahm die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) auch am Düsseldorfer Saatgut-Festival teil. Am 8. März 2025 legte sie an ihrem Stand Informationsmaterial zu Gentechnik, Pestiziden und den CBG-Aktivitäten gegen den BAYER-Konzern, das größte Agrar-Unternehmen der Welt, aus. Zudem sammelte die Coordination Unterschriften gegen das Ansinnen der EU, Genscheren und andere neue Gentechniken von Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten auszunehmen. Dabei ergaben sich viele ergiebige Gespräche mit den BesucherInnen.

Ex-Heimkinder: CBG fragt nach Fonds

In den 1950er und 1960er Jahren haben BAYER, MERCK & Co. Psychopharmaka und andere Medikamente an Heimkindern testen lassen, ohne dass Einverständnis-Erklärungen zu den Erprobungen vorlagen. An den Folgen leiden die ehemaligen Versuchskaninchen teilweise bis heute. Der Verein der ehemaligen Heimkinder Schleswig-Holstein fordert deshalb die Pharma-Riesen und Kirchen sowie staatliche Stellen als Träger der Einrichtungen seit Jahren zu Entschädigungen auf. 

Die schwarz-grüne schleswig-holsteinische Landesregierung bekundete in ihrem Koalitionsvertrag zwar: „Wir werden in unserer Arbeit dem erfahrenen Leid und Unrecht früherer Heimkinder weiterhin Aufmerksamkeit widmen“, wollte aber die Einrichtung einer Landesstiftung, an der sich alle für das Leid und Unrecht Verantwortlichen – also auch die Pillen-Unternehmen – beteiligen, lediglich „prüfen“. 

Im Herbst 2022 erkundigte sich die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) einmal, wie weit diese Prüfung inzwischen gediehen ist. Nicht allzu weit – so die Antwort aus dem Sozialministerium. Es verwies auf Einmal-Zahlungen an jene Betroffene, die vor Ablauf der Frist keine Anträge bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ oder dem „Fonds Heimerziehung“ gestellt hatten, meldete aber keine Fortschritte in Sachen „Fonds“. Stattdessen räumte sie Schwierigkeiten dabei ein, „die Finanzmittel einer rechtlich selbstständigen Vermögensmasse zuzuführen und ggf. auch weiteren Verantwortungsträgern die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung zu bieten“. Das setze nämlich „ausführliche Gespräche mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren voraus“. Im Januar 2024 hakte die CBG dann noch einmal nach. „Die Prüfung der Errichtung einer Stiftung ist noch nicht abgeschlossen“, hieß es aus Kiel: „Derzeit konzentriert sich das Land darauf, selbst zu prüfen, inwieweit Betroffene (…) über die einmalige Unterstützungsleistung in Höhe von 9.000 Euro und der ergänzenden Rentenersatz-Leistung hinaus unterstützt werden können.“ Erst danach will es „auf weitere Verantwortungsträger zugehen, um deren Beteiligung zu erreichen“. 

Im Januar 2025 wandte sich die Coordination nun erneut an die Landesregierung, um den aktuellen Stand abzufragen. Und jetzt endlich kam Klartext aus Kiel: „Von dem Vorhaben zur Einrichtung einer Stiftung wurde im Austausch mit den Betroffenen-Vereinen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Abstand genommen.“ Der Politik gelang es nämlich nicht, BAYER & Co. mit ins Boot zu holen. Deshalb entfällt der Daseinsgrund für eine Stiftung, denn diese macht nach Meinung des Ministeriums nur Sinn, „wenn die neben dem Land weiteren Verantwortungsträger bereit wären, ebenfalls finanzielle Mittel einzubringen“. „Angesichts des aktuell nicht erkennbaren Interesses der übrigen Verantwortungsträger an einer finanziellen Beteiligung an weiteren Unterstützungsleistungen“ will die Landesregierung sich jetzt auf „Möglichkeiten innerhalb des Landeshaushalts“ konzentrieren. Aktuell spricht sie mit den Fraktionen der anderen Parteien und den Betroffenen-Verbänden darüber.

Veranstaltung zu Arznei-Tests

Am 13. März 2025 widmete sich die schleswig-holsteinische Landesregierung dem Leid, das ehemalige Heimkinder von den 1950er bis weit in die 1970er Jahre hinein durch Medikamentenversuche von BAYER & Co. erfahren haben. Sie lud zu der Veranstaltung „Anerkennen, Aufarbeiten, Zukunft gestalten“. Im Plenarsaal des Landtags berichteten Betroffene von ihren Erfahrungen, WissenschaftlerInnen der Universität Lübeck präsentierten neue Forschungsergebnisse zu den Arznei-Tests. Den größten Raum aber nahm die Aufarbeitung der schrecklichen Geschehnisse ein. Vertreterinnen des Sozialministeriums sprachen über die Verantwortung des Landes Schleswig-Holstein. Über die Verantwortung der evangelischen Kirche referierte die Bischöfin Nora Steen; über die der katholischen Kirche der Generalvikar Pater Sascha-Philipp Geißler. Nur der Platz der Pharma-Industrie blieb unbesetzt. „Wir haben in der letzten Legislaturperiode das Gesprächsformat ‚Gespräch der Verantwortungsträger‘ ein- bzw. durchgeführt, bei dem wir unermüdlich versucht haben, die Pharmaverbände mit an den Tisch zu bekommen“, antwortete das Sozialministerium der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf die Frage nach den Gründen: „Wir haben hier ganz überwiegend die Resonanz bekommen, dass die Übernahme von Verantwortung durchgängig negiert wurde. Insofern wurden diejenigen Verantwortungsträger angefragt, mit denen wir in Gesprächen sind und die sich ihrer Verantwortung stellen.“ Die Coordination kritisierte das scharf: „Der BAYER-Konzern hat Heimkinder jahrzehntelang als Versuchskaninchen für Psychopharmaka, Neuroleptika und andere Mittel benutzt. Nach den Testreihen belieferte er dann die Einrichtungen mit riesigen ‚Anstaltspackungen‘ zur Ruhigstellung der Kinder und Jugendlichen. Viele von ihnen leiden bis heute unter den Folgen der Medikamenten-Gaben. Der Leverkusener Multi aber verdiente Millionen damit. Und jetzt will er sich der Verantwortung nicht stellen. Dieses Verhalten ist erbärmlich“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

Widerstand gegen Lex BAYER

Der BAYER-Konzern schreibt seine Niederlagen vor US-Gerichten in Sachen „Glyphosat“ „fehlgeleitete(n) staatliche(n) Regulierungsbemühungen“ zu. Mit Verweis auf diese Bestimmungen erfolgten in den Schadensersatz-Prozessen nämlich immer wieder Verurteilungen wegen versäumter Warnungen vor den Risiken und Nebenwirkungen des Mittels. BAYERs VerteidigerInnen führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings nicht durchsetzen. 

Wegen solcher Entscheidungen lanciert der Agro-Riese in den einzelnen Bundesstaaten nun Gesetze, die die EPA-Bewertung als bindend für alle Gerichte der Vereinigten Staaten erklären (siehe auch SWB 4/24). In Iowa präsentierte der BAYER-Konzern den „Cancer Gag Act“ gleich selbst. Sein Lobbyist Craig Mischo stellte das Paragrafen-Werk in einem Unterausschuss des dortigen Repräsentantenhauses gemeinsam mit Brad Epperly von der Beratungsfirma CWL vor. In Georgia verbuchte der Leverkusener Multi nun schon einen Erfolg; die Lex BAYER kam durch.

Aber gegen den Global Player formiert sich auch Widerstand. Ein Bündnis aus Initiativen, dem unter anderem FOOD & WATER WATCH, IOWA CITIZENS FOR COMMUNITY IMPROVEMENT, PROGRESS IOWA, das PESTICIDE ACTION & AGROECOLOGY NETWORK und der IOWA ENVIRONMENT COUNCIL angehören, machen gegen BAYERs Gesetzes-Maschinerie mobil.

Kritik am „Agent Orange“-Urteil

Im August 2024 wies ein Pariser Berufungsgericht die Klage der franko-vietnamesischen „Agent Orange“-Geschädigten Tran To Nga gegen die BAYER-Tochter MONSANTO und dreizehn weitere Hersteller des zur Chemie-Waffe umfunktionierten Herbizids ab. Die RichterInnen billigten den Firmen einen Immunitätsstatus zu, weil sie im Auftrag eines souveränen Landes handelten. Dabei waren die Unternehmen alles andere als reine Befehlsempfänger. MONSANTO beispielsweise stand mit dem Pentagon bereits seit 1950 im regen Austausch über die Kriegsverwendungsfähigkeit der Basis-Chemikalie von Agent Orange. 

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN und zahlreiche weitere Organisationen kritisierten das Urteil dann auch. Sogar die vietnamesische Regierung schaltete sich ein. „Vietnam bedauert das Urteil des Pariser Berufungsgerichts und hat seine Haltung in dieser Angelegenheit wiederholt zum Ausdruck gebracht. Obwohl der Krieg beendet ist, haben seine schwerwiegenden Folgen weiterhin tiefgreifende Auswirkungen auf unser Land und unsere Bevölkerung, einschließlich der langfristigen und schwerwiegenden Folgen von AO/Dioxin“, hieß es aus Hanoi.

Big Brother Lauterbach

Die Initiative DIGITALCOURAGE hat Karl Lauterbach mit dem „BigBrotherAward“ im Bereich „Gesundheit“ ausgezeichnet. Sie würdigte damit dessen Bemühungen darum, BAYER & Co. allen Datenschutz-Bedenken zum Trotz Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten zu erschließen. Dabei hatte DIGITALCOURAGE nicht nur die elektronische PatientInnen-Akte im Sinn (siehe SWB 4/24), sondern auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz – die nationale Umsetzung des „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (siehe DRUGS & PILLS) – sowie die Fortführung der Arbeit am Forschungsdaten-Zentrum (FDZ). 

Sogar den ganz Großen will der SPD-Politiker die sogenannte Sekundärnutzung erlauben: „Wir sind im Gespräch mit META, mit OPEN AI, mit GOOGLE, alle sind daran interessiert, ihre Sprachmodelle für diesen Datensatz zu nutzen.“ „Bei Spahn waren Pharma-Konzerne vom FDZ noch ausgeschlossen. Unter Lauterbach erhalten sie nun umfassend Zugang“, kritisierte Thilo Weichert von der DEUTSCHEN VEREINIGUNG FÜR DATENSCHUTZ in seiner Laudatio. Bürokratische Hürden stehen dem kaum im Weg. Über entsprechende Anträge entscheidet kein unabhängiges Gremium, sondern das dem Gesundheitsministerium unterstellte „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“.

Uni benennt Hörsaal um

Lange hatte eine Angestellte der Frankfurter Universitätsklinik für die Umbenennung eines Hörsaals gekämpft, der nach Dr. Franz Volhard benannt ist. Und jetzt ist es endlich vollbracht. Die Uni-Leitung entschied in ihrem Sinne. Das Engagement der Frau begann nach der Lektüre eines Artikels der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) über Volhard, der 2019 in der jungen Welt erschien. Dadurch erfuhr sie nämlich viel und nur wenig Ehrenhaftes über den Mediziner. So sagte dieser im Nürnberger ÄrztInnen-Prozess zugunsten von Wilhelm Beiglböck aus, der im KZ Dachau Menschenversuche mit Roma und Sinti unternommen hatte. Damit nicht genug, schrieb Volhard auch noch ein Entlastungsgutachten für Werner Catel, der sich wegen vier Todesfällen bei seinen 1945 ff. durchgeführten Versuchen mit BAYERs Tuberkulose-Arznei TB 698 in der Heilanstalt Mammolshöhe vor staatlichen Stellen verantworten musste. 

KAPITAL & ARBEIT

Stellenstreichungen: BAYER in Top 10

Mit seinem Rationalisierungsprogramm DSO schaffte es der BAYER-Konzern in die Top 10 der größten deutschen Arbeitsplatzvernichter. Die Streichung von 3.000 Stellen im Jahr 2024 brachten ihm in der Rangliste den 6. Platz ein. An der Spitze steht VW. Bei dem Auto-Multi fallen 35.000 Jobs weg.

Mangelware Tarifverträge

Nur in 52 Prozent der BAYER-Gesellschaften waren 2023 die Rechte der Beschäftigten in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen niedergelegt. 2021 galt das noch für 54 Prozent und 2022 für 53 Prozent. Nach Regionen aufgeschlüsselt, stellt sich die Lage so da: Europa/Nahost/Afrika: 79 Prozent der Niederlassungen mit verankerten Regelungen; Nordamerika: ein Prozent, Asien/Pazifik: 46 Prozent und Lateinamerika 52 Prozent. 

Schlechtes Betriebsklima

Gleich nach seinem Amtsantritt als Vorstandsvorsitzender im Juni 2023 hat Bill Anderson dem Konzern ein neues Organisationsmodell namens „Dynamic Shared Ownership“ (DSO) verordnet. Hinter so nebulösen Umschreibungen wie „Bürokratie beseitigen“, „Strukturen verschlanken“ oder „Entscheidungsprozesse beschleunigen“ verbirgt sich ein knallhartes Arbeitsplatzvernichtungsprogramm. Mehr als 7.000 Beschäftigte, die überwiegend in leitenden Positionen arbeiteten, fielen ihm schon zum Opfer. Insgesamt beziffert BAYER das Einspar-Potenzial durch die Rationalisierungen ab 2026 auf zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Entsprechend schlecht ist das Betriebsklima. „So mies war die Stimmung noch nie“, vertraute ein Pharma-Manager Jürgen Salz von der Wirtschaftswoche an. Der Journalist hat die Implementierung des DSO – „ein Experiment, wie es die europäische Wirtschaft noch nicht gesehen hat“ – ein Jahr lang begleitet. „In vertraulichen Gesprächen berichten fast alle Mitarbeiter von großer Unsicherheit“, notiert er. Ordnungsgemäß zitiert der Journalist jedoch auch zufriedene Belegschaftsangehörige. Zudem vermeldet er einige Erfolge durch das mittlerweile zu rund 80 Prozent umgesetzte System wie angeblich schnellere Medikamenten-Einführungen. Einen neuen Milliarden-Seller hat es dem Leverkusener Multi bisher allerdings nicht beschert. 

BAYERs Krokodilstränen

7.000 Arbeitsplätze hat BAYERs Rationalisierungsprogramm – bzw. das neue Organisationsmodell „Dynamic Shared Ownership“ – bisher gekostet, und ein Ende ist nicht abzusehen. „Manche Mitarbeiter sind erschüttert. Sie arbeiten seit mehr als 30 Jahren bei BAYER – und müssen nun gehen“, konstatiert die Rheinische Post und fragt die Personalvorständin Heike Prinz: „Was sagen Sie denen?“ „Ich kann diese Gefühle gut verstehen“, antwortet Prinz und berichtet von nicht ganz einfachen Terminen in der Personalabteilung: „Manche Gespräche sind natürlich emotional“. Aber dann hat es sich auch mit den Krokodilstränen. „Ich kenne viele Kolleginnen und Kollegen, die diese Veränderung auch als Chance begreifen. Denn wir bieten durchaus attraktive Abfindungen. Auch helfen wir intensiv bei der Suche nach einer neuen Stelle und einer neuen persönlichen Perspektive“, so die Managerin.

Betriebsbedingte Kündigungen?

Im letzten Jahr verlängerten BAYER und der Betriebsrat die Standortsicherungsvereinbarung, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bis Ende 2026. Auf die Frage der Rheinischen Post, ob der Leverkusener Multi danach bei seinem Arbeitsplatzvernichtungsprogramm auch auf dieses Mittel zurückgreifen will, hält Personalvorständin Heike Prinz sich bedeckt. „Unser Ziel ist es weiter, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Sie sind ab 2027 theoretisch möglich – aber weiterhin nur als letztes Mittel“, so Prinz.

Aktienkurs drückt Renten

Viele BAYER-Beschäftigte halten Belegschaftsaktien, deren Erwerb zur Alterssicherung der Konzern ihnen durch die Gewährung von Sonderkonditionen schmackhaft gemacht hat. Der Wert der Papiere fiel jedoch nach BAYERs Übernahme von MONSANTO und den nachfolgenden Schadensersatz-Prozessen in Sachen Glyphosat rapide. Vom früheren Höchststand von 140 Euro stürzten sie auf gegenwärtig rund 20 Euro ab. „Mitarbeiter-Aktien sind nur ein Teil der Altersversorgung, aber klar: Der Kursverlust trifft auch die Mitarbeiter hart – finanziell und emotional“, räumt Personalvorständin Heike Prinz gegenüber der Rheinischen Post ein. Und ob ihre Versicherung: „Wir tun alles, damit BAYER wieder zu alter Stärke zurückfindet“ die Stimmung aufhellen kann, bleibt einstweilen auch offen. 

Keine Krankmeldung per Telefon

BAYERs Personalvorständin Heike Prinz hat sich in einem Interview mit der Rheinischen Post gegen die Krankmeldung per Telefon ausgesprochen. „Der Staat sollte aus meiner Sicht die telefonische Krankmeldung wieder kippen. Sie war in der Pandemie ein gutes Instrument, das wir jetzt nicht mehr brauchen“, so Prinz. „Auch Ideen wie die Vier-Tage-Woche oder bezahlte Null-Bock-Tage führen angesichts der wirtschaftlichen Lage in die falsche Richtung“, meint sie.

IG BCE hat digitales Zugangsrecht

Der Trend zum Homeoffice sorgt für eine Vereinzelung der Belegschaftsangehörigen und wirkt sich negativ auf die Mobilisierungsfähigkeit der Gewerkschaften aus. Da bleibt oft nur der Kontakt per Email. Dazu brauchen die Beschäftigten-VertreterInnen aber das Zugangsrecht zu den dienstlichen Adressen der Mitglieder. Die IG BERGBAU, CHEMIE und ENERGIE hat sich dieses für den Chemie-Bereich per Tarifvertrag zusichern lassen. 

In anderen Branchen sieht es aber schlechter aus. ADIDAS beispielsweise verwehrte der IG BCE den Zugang, und ein Gericht gab dem Unternehmen Rückendeckung. Es schmetterte die Klage der Gewerkschaft ab. 

Auch eine politische Regelung im Rahmen des Bundestariftreue-Gesetzes kam nicht zustande – die FDP blockierte das ganze Paragrafen-Werk.

KONZERN & VERGANGENHEIT

Demokratie-Zerstörer I.G. FARBEN

Die von BAYER mitgegründeten I.G. FARBEN zählten nicht nur zu den Stützen des NS-Regimes, sie hatten dem Faschismus schon in der Weimarer Republik den Weg bereitetet. Das zeigen zwei neue Bücher: „Schicksalsstunden einer Demokratie“ von Volker Ullrich und „Die Entscheidung“ von Jens Bisky. Die I.G. arbeitete nämlich kräftig an einer zentralen Weichenstellung in Richtung „Diktatur“ mit: der am 27. März 1930 erfolgten Ablösung der Großen Koalition aus SPD, DDP, Zentrum, BVP und DVP, der als Reichskanzler der Sozialdemokrat Hermann Müller vorstand. „Danach sollte es keine auf eine parlamentarische Mehrheit gestützte Regierung mehr geben. Es begann die Auflösung der Weimarer Republik“, konstatiert Ullrich mit Blick auf die Präsidialkabinette unter Brüning, Papen und Schleicher und deren zunehmend auf den Notverordnungsparagrafen der Weimarer Verfassung gestützte Amtsführungen. 

Die I.G. und ihr Aufsichtsratschef Carl Duisberg, von 1925 bis 1931 auch Vorsitzender des „Reichsverbandes der Deutschen Industrie“ (RDI), wollten nämlich eine (noch) stärker an den Interessen des Kapitals ausgerichtete Politik. Dementsprechend forderte der RDI in einer Denkschrift Sozialkürzungen und Steuererleichterungen für Unternehmen. „Wir kommen nicht darum herum, dass wir eine grundsätzliche Änderung, ein Herumwerfen des ganzen Systems haben müssen“, erklärte Duisberg. Zu diesem Behufe überredete er den I.G.-Mann in der Regierung Müller, den Finanzminister Paul Moldenhauer, zurückzutreten und lockte ihn mit der Aussicht, er würde darüber „durchaus nicht das Vertrauen der Wirtschaft“ verlieren. Moldenhauer tat wie geheißen, und Müller stürzte. Die Wirtschaft aber sah sich noch lange nicht am Ziel. Sie setzte die Nachfolger des Sozialdemokraten ähnlich unter Druck, was Regierung nach Regierung zu Fall brachte und dann am 30. Januar 1933 schließlich mit der Ernennung Hitlers zum Reichkanzler durch Hindenburg endete. Und bereits am 20. Februar sicherten die I.G. FARBEN und andere Firmen der NSDAP für die Wahl am 5. März drei Millionen Reichsmark Wahlkampf-Hilfe zu.

„Das Ziel war offensichtlich, die SPD aus der Regierung zu verbannen und einen Umbau der parlamentarischen Demokratie in ein autoritäres System voranzutreiben“, schreibt Volker Ullrich über den Wendepunkt in der Geschichte von Weimar. Bisky schließt sich diesem Urteil an und schreibt von „Unternehmer(n) und Wirtschaftslobbyisten, die mit Spar-Forderungen und Angriffen auf das Tarifrecht so viel zur Zerrüttung der Republik beigetragen hatten“.

BITS & BYTES

Wem gehört die ePA?

Seit Anfang dieses Jahres gilt jetzt die Regelung, dass alle PatientInnen, die nicht explizit widersprechen, eine Elektronische PatientInnenakte (ePA) angelegt bekommen (siehe SWB 4/24). Bei den Diskussionen um die ePA, die breit und zahlreich waren, blieb ein Thema jedoch zumeist ausgespart, nämlich wer eigentlich an der EPA mitverdient. Das wären beispielsweise IBM und RISE, die die Server-Infrastruktur für die Gematik stellen, die wiederum die Verwaltung der ePA übernimmt. Und natürlich BAYER & Co. Die Pillen-Riesen können es gar nicht abwarten, den Datenschatz zu heben. Der vom Leverkusener Multi gegründete „Verband Forschender Arzneimittelhersteller“ (VFA) möchte die Auswertungen sogar nutzen, um bei den Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen besser gegenhalten zu können. 

Die Risiken und Nebenwirkungen der ePA interessiert die Industrie dagegen herzlich wenig. Dabei gibt es laut dem Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie noch 21 Schwachstellen bei der Datensicherheit, vier davon gravierend. 

Raub von BAYERs PatientInnen-Daten

PatientInnen-Daten sind für BAYER & Co. ein wichtiger Rohstoff. So nutzen sie zum Beispiel Zahlen über die Verbreitung von Krankheiten und die Häufigkeit bestimmter Arznei-Verordnungen bei der Planung von Forschungsvorhaben. In den USA sammelt die LASH GROUP solche Informationen von den Pillen-Riesen, bereitet sie auf und stellt ihnen wieder zur Verfügung. Allerdings interessieren sich auch andere dafür. Im Mai 2024 verschafften sich HackerInnen Zugriff auf die Computer der zum Arznei-Großhändler CENCORA gehörenden Firma und stahlen Daten von BAYER, NOVARTIS, GLAXOSMITHKLINE und zahlreichen anderen Multis. Die Dateien enthielten detaillierte Personen-Angaben von Namen und Alter über Wohnort und Krankheitsdiagnosen bis hin zu Arznei-Verordnungen. Ähnliche virtuelle Einbrüche gab es in den USA bei JOHNSON & JOHNSON und CHANGE HEALTHCARE. 

KI-Musterschüler BAYER

Der TONOMUS GLOBAL CENTER FOR DIGITAL AND AI TRANSFORMATION analysierte die 200 größten Unternehmen der Welt im Hinblick auf ihre Erfolge, Künstliche Intelligenz in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Der BAYER-Konzern nahm dabei gemeinsam mit ACCENTURE, VISA und der DEUTSCHEN TELEKOM die Top-Position ein. Zu dem Spitzenplatz kam der Leverkusener Multi durch eine umfassende Nutzung von KI bei der Produkt-Einwicklung, der Herstellung und dem Lieferketten-Management. Auch die hohen Investitionen in die neue Technologie und Kooperationen mit GOOGLE CLOUD, SALUS OPTIMA und anderen Firmen trugen zu der guten Platzierung bei.

Kooperation mit TETRASCIENCE

Der BAYER-Konzern hat eine Zusammenarbeit mit dem KI-Spezialisten TETRASCIENCE vereinbart. „Wir freuen uns, mit TETRASCIENCE auf unserem Weg der digitalen Transformation zusammenzuarbeiten und Innovationen voranzutreiben. Indem wir den Wert unserer wissenschaftlichen Daten maximieren und fortschrittliche Datenmanagement- und Data-Science-Lösungen nutzen, können wir neue Erkenntnisse und Möglichkeiten für bahnbrechende Innovationen freisetzen“, erklärte BAYERs Data-Manager Oliver Hesse zu dem Deal. 

EU-Daten für BAYER & Co.

Hierzulande wollen die Pharma-Riesen die elektronische PatientInnen-Akte nutzen, um Zugang zu Informationen für ihre Arznei-Entwicklungen zu bekommen. Den EU-weiten Zugriff bereitet Brüssel mit dem „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (EHDS) vor. „Ein EU-weiter Markt für elektronische Patientendaten-Systeme mit denselben Standards und Spezifikationen wird der Industrie zugutekommen“, verspricht die Europäische Union. Darum sollen BAYER & Co. „die Möglichkeit haben, Zugang zu Daten für die Sekundärnutzung zu beantragen und über die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten eine Genehmigung für diesen Zugang gemäß der Vorschriften des EHDS zu erhalten“, so die Kommission.

BAYERs KI lernt „föderiert“

„BAYER steht bei der Entwicklung von Arzneimitteln und der Verbesserung der Aussagekraft medizinischer Diagnosen mit Hilfe der Künstlichen Intelligenz vor einem Dilemma“, meldet finanzen.at: „Um die dafür eingesetzten Algorithmen zu trainieren, benötigt der Pharma-Gigant möglichst Zugang zu großen Mengen an Patienten-Daten und anderen sensiblen Informationen. Allerdings ist der Zugang häufig nicht zugänglich, oder BAYER läuft Gefahr, Europas strikte Richtlinien beim Datenschutz zu verletzen.“

Doch es gibt eine Lösung, die GOOGLEs ALPHABET erdacht hat: „Föderiertes Lernen“. Bei diesem Daten-Föderalismus müssen die Informationen nicht zentral zusammengeführt werden. Sie bleiben, wo sie sind, und die KI lernt jeweils lokal. Aber weil überall die gleichen Modell-Parameter zur Anwendung kommen, gelingt eine „kollaborative Schulung“ über mehrere Geräte oder Server hinweg.

Das erste Projekt des Leverkusener Multis nach diesem Prinzip läuft unter der Ägide des Start-ups Owkin. Dieses koordiniert den Austausch der Substanz-Datenbanken von zehn Pharma-Multis, damit die jeweiligen KI-Systeme voneinander lernen können. 

Radiologie: KI-Kooperation mit GOOGLE

BAYER hat gemeinsam mit GOOGLE eine KI-Plattform für RadiologInnen entwickelt, die die in den Praxen anfallenden Bilddaten analysiert und so angeblich das Stellen von Diagnosen vereinfacht. „Angesichts der langen Erfahrungen von BAYER in der Radiologie mit jahrzehntelangen Beiträgen zur Innovation in diesem Bereich und durch die Zusammenarbeit mit GOOGLE CLOUD werden wir Organisationen im Gesundheitsbereich dabei helfen können, die wachsenden Datenmengen in wertvolle und aussagekräftige Erkenntnisse umzuwandeln“, verspricht der Leverkusener Multi. Bei der Aufbereitung der eigenen Daten zum „Radiology Data Lake“ arbeitete der Konzern mit dem Computertechnologie-Giganten NVIDIA zusammen, der dabei sein Tool zum „Förderierten Lernen“ (s. o.), das „CLARA FEDERATED LEARNING, zur Anwendung brachte.

E.L.Y. für LandwirtInnen

Bereits Anfang 2023 registrierte BAYER die ersten Erfolge von ChatGPT. Davon inspiriert entwickelte der Leverkusener Multi gemeinsam mit MICROSOFT als seinem langjährigen Partner in digitalen Angelegenheiten (siehe Ticker 1/22) ein speziell auf Fragen der Landwirtschaft zugeschnittenes Tool: E.L.Y. (Expert Language for You). Der Chatbot, den der Global Player über die Plattform „Azure AI Foundry“ vermarktet,  hält angeblich Antworten auf alles, was Bauern und Bäuerinnen so bewegt, bereit. Die Profite aus der „digitalen Wertschöpfung“ muss der Agro-Riese sich allerdings mit MICROSOFT teilen.

POLITIK & EINFLUSS

Anderson bei Trumps Amtseinführung

BAYER-Chef Bill Anderson nahm an der Amtseinführung von Donald Trump teil. Während die Chefs von Henkel, SAP, Siemens, Lufthansa, Deutsche Telekom, RWE und DHL es vorzogen, der Veranstaltung fernzubleiben, legte Anderson offenbar als einziger Wert auf persönliche Anwesenheit. Von keinem weiteren seiner KollegInnen vermeldete die Presse im Vorfeld entsprechende Pläne. „Bill Anderson nimmt über mehrere Wochen diverse Termine in Washington wahr und wird auch die Amtseinführung besuchen“, verlautete aus der Firmen-Zentrale.

Der Leverkusener Multi will den Fall „Glyphosat“ – noch immer stehen rund 67.000 Entschädigungsklagen zur Entscheidung an – nunmehr politisch lösen und setzt dabei auf Trump. Mit 122.000 Dollar hatte er die Republikaner im Wahlkampf unterstützt und zeigte sich mit dem Ausgang zufrieden. Von einem Umfeld, dass dem Fortschritt förderlich ist, sprach Anderson. „Und wir erwarten, diesen Fortschritt 2025 zu sehen“, erklärte er. 

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN kritisierte seine Anwesenheit bei der Inauguration Trumps massiv. „BAYER ist offenbar bereit, alles zu tun, um die Glyphosat-Krise zu beenden, ohne Rücksicht auf politische Verluste“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

BAYER will Arzneigesetz ändern

Der von BAYER gegründete „Verband der Forschenden Arzneimittel-Hersteller“ (VFA) will einen anderen Regelungsrahmen für Medikamente. Er mahnt eine Änderung des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) von 2011 unter der Prämisse an, es fortan als Standort-Faktor zu begreifen. So fordert der VFA etwa bessere Preise für neue Pharmazeutika mit gar keinem oder nur geringen Zusatznutzen: „Ist in den Beschlüssen der frühen Nutzen-Bewertung festgestellt worden, dass ein Versorgungsbedarf besteht und ein Arzneimittel einen wichtigen Beitrag zu seiner Abdeckung leistet, so ist die notwendige Flexibilität für die Vereinbarung eines Erstattungsbeitrags nach § 130b SBG V zu ermöglichen.“ 

Auch bei den für die Zulassung eines Mittels relevanten Studien gibt es nach Ansicht des Verbandes noch Luft nach unten. „Besondere Therapie-Situationen, für die Studien höchster Evidenz-Stufe unmöglich oder unangemessen sind, bedürfen daher einer Sonderstellung im AMNOG-Verfahren“, meint der Verband.

DRUGS & PILLS

YAZ-Rückruf in Südafrika

BAYER musste in Südafrika Chargen seines Verhütungsmittels YAZ zurückrufen. „Die fehlerhaften Packungen enthalten nur vier statt 24 Hormontabletten und bieten nicht die erwartete empfängnisverhütende Wirkung“, meldete der Konzern in dem „Urgent Medicine Recall“.

Immer wieder STIVARGA-Nebenwirkungen

BAYERs Krebsmedikament STIVARGA mit dem Wirkstoff Regorafenib kommt als Mittel zweiter Wahl zur Behandlung von fortgeschrittenem Darmkrebs sowie zur Therapie von GIST – einer bestimmten Art von Verdauungstrakt-Tumoren – zur Anwendung. Dabei treten immer wieder unbekannte Nebenwirkungen auf, die die Aufsichtsbehörden auf den Plan rufen. Momentan prüft die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA Hinweise auf die Herausbildung des Nephrotischen Syndroms – einer Nierenschädigung – durch STIVARGA. Ein weiteres Signal-Verfahren haben Meldungen über Fälle von thrombotischer Mikroangiopathie unter STIVARGA ausgelöst. Dabei handelt es sich um eine Erkrankung, bei der es zu Blutgerinnseln in den kleinsten Blutgefäßen kommt. Dies kann zu massiven Durchblutungsstörungen und in der Folge zum Tod der PatientInnen führen. 

NIMOTOP-Wechselwirkungen

BAYERs Calcium-Antagonist NIMOTOP (Wirkstoff: Nimodipin) stärkt die Gefäße und kommt laut Konzern „zur Behandlung von hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen im Alter mit deutlichen Beschwerden wie Gedächtnis-, Antriebs- und Konzentrationsstörungen sowie Stimmungsschwankungen“ zum Einsatz. In ihren aktuellen Risiko-Informationen warnt das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ vor Wechselwirkungen von nimodipin-haltigen Präparaten mit bestimmten Mitteln gegen Pilzinfektionen, den Azol-Antimykotika. Die gleichzeitige Einnahme kann den Nimodipin-Spiegel im Blut erhöhen und zu einer Unterversorgung einzelner Organe oder des ganzen Körpers mit Sauerstoff führen (Hypoxie), wovor auch schon der Beipackzettel von NIMOTOP warnt.

XARELTO-Wechselwirkungen

Wenn BAYERs Blutgerinnungshemmer XARELTO zusammen mit solchen Antidepressiva eingenommen wird, die als Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer (SSRI) wirken, erhöht sich das Blutungsrisiko. Die SSRI-Präparate blockieren nämlich das Enzym CYP3A4, das eine wichtige Rolle beim Abbau von Arznei-Stoffen spielt. Arbeitet dieses Enzym nicht ordnungsgemäß, steigt der XARELTO-Spiegel im Blut und damit auch die Gefahr von Blutungen.

EU-Zulassung für Acoramidis

Der von dem US-amerikanischen Pharma-Unternehmen BRIDGEBIO neu entwickelte Wirkstoff Acoramidis kommt bei der seltenen Krankheit ATTR-CM (Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie) zum Einsatz, die im fortgeschrittenen Stadium den Herzmuskel schädigen kann. Anfang April 2024 erwarb der BAYER-Konzern von der Firma die Vertriebsrechte für Europa. Rund sechs Monate später empfahl die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA der EU-Kommission die Zulassung. 

Anschluss-Verwendungen für Elinzanetant

BAYER & Co. ist es gelungen, die Wechseljahre zu einer Krankheit zu erklären. KritikerInnen bezeichnen das als „die Medikalisierung körperlicher Umbruchphasen im Leben von Frauen“. Der Leverkusener Multi aber erschließt diesen Markt unverdrossen. So hat er im Jahr 2020 die Biotech-Firma KANDY gekauft, die ein ohne Hormone auskommendes Mittel gegen Wechseljahres-Beschwerden in der Pipeline hatte: Elinzanetant. Der Leverkusener Multi will das Pharmazeutikum nun gegen Hitzewallungen einsetzen und hat einen entsprechenden Zulassungsantrag gestellt. Zudem strebt er Zweitverwertungen an. Da Hitzewallungen auch als Begleiterscheinung von Hormontherapien zur Brustkrebs-Behandlung auftreten, sieht der Pharma-Riese hier eine Anschluss-Verwendung für das Medikament und unternimmt entsprechende Arznei-Tests. Auch einen Einsatz bei Schlafstörungen strebt er an.

Beitragserhöhung wg. Arznei-Preisen

Zum Jahreswechsel haben DAK, AOK & Co. ihre Zusatzbeiträge um durchschnittlich 2,9 Prozent erhöht. Neben Mehrkosten für die Krankenhaus-Versorgung geben die Krankenkassen als zweiten Grund für die Entscheidung die gestiegenen Medikamenten-Preise an. „[D]ie Arzneimittel-Ausgaben explodieren“, klagte Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der deutschen Krankenkassen in der Rheinischen Post

Im Jahr 2023 legten sie um 1,1 Milliarden auf 54 Milliarden Euro zu. 53 Prozent der Summe entfallen dabei auf patent-geschützte Präparate, obwohl diese nur einen kleinen Teil der Versorgung ausmachen. „Dort sind wir den Erpressungen der Pharma-Industrie ausgeliefert, die praktisch jeden Preis verlangen kann“, konstatiert Jens Baas von der „Techniker Krankenkasse“. So beliefen sich etwa die Kosten für eine Jahrestherapie mit BAYERs Lungenhochdruck-Präparat Adempas (Wirkstoff: Riociguat) auf mehr als 18.000 Euro.

Deal mit CYTOKINETICS

Einst galt Deutschland als Apotheke der Welt. Das ist aber schon lange her. Heute konzentrieren sich die Pharma-Konzerne auf wenige, besonders lukrative Indikationsgebiete. Bei BAYER blieben nur noch „Krebs“, „Herz/Kreislauf-Erkrankungen“, „Neurologie“, „seltene Krankheiten“ und „Immunologie“ übrig. Das Segment „Herz/Kreislauf-Erkrankungen“ stärkt der Leverkusener Multi jetzt durch einen Deal mit CYTOKINETICS. Er hat mit dem US-amerikanischen Biotech-Unternehmen einen Vertrag zur exklusiven Vermarktung des Wirkstoffs Aficamten in Japan abgeschlossen. 

Die Substanz ist zur Behandlung einer zumeist genetisch bedingten Herzmuskel-Erkrankung vorgesehen, der obstruktiven und nicht obstruktiven hypertrophen Kardiomyopatie (HCM). CYTOKINETICS hat einen Zulassungsantrag bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA gestellt und will das in Kürze auch bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA tun. 

AGRO & CHEMIE

HHPs: BAYER vs. PAN

Mitte Dezember 2024 hat das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) eine aktualisierte Liste der hochgefährlichen Pestizide vorgelegt. Zu diesen Highly Hazardous Pesticides (HHP) zählt es solche, die „akut extrem giftig sind, Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit schädigen oder Kinder im Mutterleib schädigen können oder die unter Anwendungsbedingungen schwerwiegende Gesundheits- und Umweltschäden bewirken“. 

Unter den 358 Agro-Chemikalien, die diese Kriterien erfüllen, befinden sich auch viele BAYER-Produkte. Darum zeigte sich der Leverkusener Multi not amused. Er kritisiert die Form der Klassifizierung, die PAN wählte, als „eine dogmatische Herangehensweise“ und widerspricht „mit Nachdruck der Methodik hinter der so genannten Highly Hazardous Pesticides-Liste (HHP) von PAN“. Besonders Glyphosat möchte der Agro-Riese nicht als HHP bezeichnet wissen und wähnt sich dabei „von Zulassungsbehörden auf der ganzen Welt stark unterstützt“.

GENE & KLONE

Polen schlägt Gentech-Kompromiss vor

Mitte Juli 2023 hat die Europäische Union einen Vorschlag für eine neue Verordnung präsentiert, die das Ziel hat, den neuen genomischen Techniken (NGT) den Weg auf die Äcker zu erleichtern. Sie gab damit dem Lobby-Druck der Agro-Riesen nach, die „sehr aktiv“ (O-Ton BAYER) Lobby-Arbeit für die Deregulierungen gemacht haben. 

Künftig will die EU-Kommission Pflanzen, denen die Unternehmen mit Genscheren wie CRISPR/Cas oder TALEN keine Gene artfremder Organismen verpasst haben, wie in der Natur vorkommende oder mit Hilfe konventioneller Verfahren gezüchtete Gewächse behandeln und von Risiko-Prüfungen ausnehmen. In diese Kategorie NGT1 fallen über 90 Prozent der Schnippel-Produkte. Ein Copyright beanspruchen BAYER & Co. aber trotzdem, denn ausreichend Profite garantiert nur die Patentierbarkeit. Auch Kennzeichnungspflichten sollen entfallen, was den VerbraucherInnen die Wahlfreiheit im Supermarkt nehmen würde. Die Kategorie NGT2 gilt hingegen für solche Laborfrüchte, an denen die Konzerne mehr als 20-mal herumgeschraubt haben. Nur dafür möchte die Kommission noch die alten Gentechnik-Bestimmungen angewendet wissen (SWB 4/23). 

Allerdings hatte sich innerhalb der EU viel Widerstand gegen die Regelung erhoben. Eine qualifizierte Mehrheit dafür kam deshalb lange nicht zustande. Im Januar 2025 aber präsentierte Polen, das in der ersten Hälfte des Jahres 2025 die Ratspräsidentschaft innehat, einen Kompromiss-Vorschlag. Dieser widmete sich vor allem der besonders umstrittenen Patent-Frage und sah eine Informations- und Kennzeichnungspflicht für patentiertes oder zum Patent angemeldetes NGT1-Saatgut vor. Zudem gestand er den einzelnen Mitgliedsländern das Recht zu, den Anbau der Labor-Pflanzen zu verweigern (Opt-out). 

Gentech-kritische Initiativen übten Kritik. „[E]in schwacher Vorschlag“, befand etwa TESTBIOTECH. Das hinderte Polen aber nicht daran, ihn weiter abzuschwächen. In der Mitte Februar präsentierten Vorlage Nr. 3 blieb nur noch die Informationspflicht übrig. Die Kennzeichnungspflicht fiel ebenso weg wie die Opt-out-Möglichkeit. „Auch der dritte polnische Vorschlag löst die Patent-Problematik nicht, stattdessen ist er noch schwammiger geworden“, konstatierte die ARBEITSGEMEINSCHAFT BÄUERLICHE LANDWIRTSCHAFT. 

Trotzdem oder gerade deshalb hat er im Ausschuss der ständigen VertreterInnen der EU-Mitgliedsstaaten eine qualifizierte Mehrheit bekommen und muss jetzt nur die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament überstehen.

Neues Patent-Gutachten

Die neuen genomischen Techniken (NGT), die mit Genscheren wie CRISPR/Cas oder TALEN operieren, haben für BAYER & Co. nur dann eine Geschäftsgrundlage, wenn sie auf die mit deren Hilfe entstandenen Pflanzen Patente erheben dürfen. Der „Deutsche Bauernverband“ und der „Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter“ (BDP) fürchten sich vor solchen Schutzrechten. Sie sehen dadurch den uneingeschränkten Zugang zu biologischem Material und damit auch Züchtungsfortschritte massiv gefährdet. „Die Schutzsysteme für das geistige Eigentum in der Pflanzenzüchtung müssen in den Blick genommen und eine schnelle, rechtsverbindliche Lösung geschaffen werden, nach der biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden kann“, fordert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer deshalb. Und Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied mahnt ebenfalls: „Es darf nicht zu Patenten auf Pflanzen kommen.“

Rückendeckung erhalten die beiden jetzt von einem neuen Rechtsgutachten, das der grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär bei Dr. Axel Metzger von der Berliner Humboldt-Universität in Auftrag gegeben hat. Demnach gibt das Europäische Patentabkommen der EU die Möglichkeit, patentierte NGT-Pflanzen von den geplanten Lockerungen wie dem Wegfall von Kennzeichnungspflicht und Risiko-Prüfungen (s. o.) auszunehmen.

WASSER, BODEN & LUFT

Wasserverschmutzung in Mexiko

Innerhalb einer 4.000 Quadratkilometer großen Industrie-Region in Mexiko, die sich über die Bundesstaaten Tlaxcala und Puebla erstreckt, gibt es eine Enklave namens Nueva Alemania bzw. New Germany. Dort befinden sich Ansiedlungen deutscher Multis mit Adressen wie Hamburgo, Munich oder Berlín. Mexikanische und internationale Initiativen machen diese Konzerne für die Verunreinigung des Atoyac-Flusses und viele weitere Umweltschäden verantwortlich. „Die Umweltverschmutzung durch transnationale Unternehmen wie Volkswagen, Bayer, Basf und ThYssen-Krupp hinterlässt ihre Spuren auf dem Land und in den Körpern der Menschen. Mehrere toxikologische Studien zeigen, dass in Gemeinden wie Villa Alta, Tepetitla, Santa Apolonia, Teacalco, Ixtacuixtla und San Rafael Tenanyécac die Zahl der Fälle von Krebs, Nierenversagen, Erbgut-Schäden, Bioakkumulation [die Anreicherung von Chemikalien im Körper] und Fehlgeburten viel höher ist als im nationalen Durchschnitt“, halten die Gruppen fest. 

Der Leverkusener Multi, der in Tlaxcala Antipilzmittel auf biologischer Basis für die Landwirtschaft herstellt, weist die Vorwürfe zurück. „[E]s werden vor Ort keine chemischen Produkte produziert“, erklärt der Konzern. Er würde sein Abwasser einer Vorbehandlung unterziehen, und die Behörden hätten bei ihren Inspektionen noch nie etwas zu beanstanden gehabt, so der Agro-Riese. „Der Standort erfüllt alle geltenden Vorschriften und die weltweiten internationalen Standards des Unternehmens“, hält der Global Player abschließend fest.

Enormer Wasserbedarf

Der Wasserbedarf des BAYER-Konzerns blieb mit 53 Millionen Kubikmetern auch im Jahr 2024 enorm hoch. Überdies stellt der Leverkusener Multi hohe Qualitätsansprüche und greift bevorzugt auf Grundwasser zu. 20,9 Millionen Kubikmeter entnahm er. Dazu kamen noch 9,6 Millionen Kubikmeter Oberflächen-Wasser und 3,4 Millionen Kubikmeter Trinkwasser. 

In früheren Nachhaltigkeitsberichten führte der Leverkusener Multi noch auf, wie viel Wasser er in Gebieten bezieht, die zu den wasserarmen Regionen zählen, 2023 waren das drei Millionen Kubikmeter, aber in der neuesten Ausgabe fehlen solche Angaben.

Den größten Durst hatte mit 44 Millionen Kubikmetern seine Agrar-Sparte. Die Pharma-Abteilung bezog sechs Millionen Kubikmeter und „Consumer Health“ zwei Millionen Kubikmeter. Die kostbare Ressource nutzt der Global Player hauptsächlich als Kühlwasser und zur Bewässerung von Versuchsfeldern. 

32 Millionen m3 Abwasser

Von den 53 Millionen Kubikmetern Wasser, die bei BAYER viele Nutzungen durchlaufen und dafür auch diverse Mal wieder aufbereitet werden, blieben 2024 32 Millionen Kubikmeter Abwasser übrig. 2023 waren es 33 Millionen Kubikmeter.

Mehr Schadstoff-Einleitungen

Die Schadstoff-Einleitungen BAYERs in die Gewässer erhöhten sich 2024 gegenüber dem Vorjahr durchgängig. So leitete der Konzern 430 Tonnen Phosphor ein (2023: 300 Tonnen). Auch die Belastungen mit Stickstoffen (390 Tonnen gegenüber 320 Tonnen), Schwermetallen (30 Tonnen gegenüber 26 Tonnen), gebundenen organischen Kohlenstoffen, sogenannte TOCs, (2.000 Tonnen gegenüber 1.500 Tonnen) und Anorganischen Salzen (175.900 Tonnen gegenüber 164.400 Tonnen) nahmen zu.

Nein zum Trainingszentrum

Der Trainingscampus von BAYER 04 Leverkusen muss dem Ausbau der Autobahn A1 weichen. Bereits seit Längerem sucht der Club deshalb einen neuen Standort. Ein Gelände in Langenfeld schied dabei eigentlich schon aus, weil es in einem 22 Hektar großen Wasserschutzgebiet liegt. Aber das Areal kam auf Wiedervorlage – als frischgebackener deutscher Fußballmeister hatte die Werkself gegenüber der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde nämlich einen besseren Stand. 

Das Ansinnen stieß jedoch auf Kritik. „Die gesamte Anlage – immerhin 13 Fußball-Plätze plus Internat plus sämtliche Anlagen, die zur Sache dazugehören, Parkplätze und Parkhäuser – alles steht direkt neben unseren Brunnen und fließt sofort unseren Brunnen zu“, gab der Langenfelder Bürgermeister Frank Schneider (CDU) zu bedenken. Und Rudolf Gärtner vom Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim hatte vor allem wegen der Risiken und Nebenwirkungen der Rasenpflege mit Dünger und Pestiziden Befürchtungen: „Das ist ein ehemaliges Rheinbett, hier sind Sande und Kiese unter der Oberfläche, und in diesen Sanden und Kiesen fließt eben Grundwasser sehr schnell. Insofern sind Schadstoffe, die von oben nach unten durchsickern, auch sehr schnell im Grundwasser drin.“ Der zusätzliche Wasserverbrauch durch ein Trainingsgelände an dieser Stelle macht ihm ebenfalls Sorgen. Schließlich stellte sich auch der Langenfelder Stadtrat mit einer Resolution gegen das Projekt.

Das machte auf die Bezirksregierung Düsseldorf offensichtlich Eindruck. Sie verweigerte dem Vorhaben die Genehmigung, weil es dadurch zu Verunreinigungen des Grundwassers kommen könnte. Der BAYER-Konzern erwägt nun, das Trainingszentrum in unmittelbarer Nähe seiner Monheimer Cropscience-Zentrale zu errichten.

Grünstrom-Deal mit CURRENTA

Beim selbsterzeugten Strom setzt BAYER immer noch hauptsächlich auf klimaschädliche fossile Energieträger. Nur beim zugekauften Strom tut sich ein bisschen etwas. So schloss der Konzern einen Vertrag mit den Wuppertaler Stadtwerken über die Belieferung der Standorte Darmstadt, Weimar, Bitterfeld, Bergkamen, Berlin und Wuppertal mit Wind- und Solarstrom in einem Umfang von 120 GWh ab (Ticker 4/24). Und eine entsprechende Vereinbarung mit der CURRENTA für Leverkusen, Dormagen und Monheim umfasst jetzt sogar 180 GWh.

STANDORTE & PRODUKTION

Neues Lager in Bergkamen

Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verwundbarkeit der Lieferketten von BAYER & Co. aufgezeigt. Die Global Player seien „Opfer ihrer eigenen Entscheidungen geworden, bei denen sie sich nur an Kosten-Effizienz orientierten“, konstatierte die „Stiftung Wissenschaft und Politik“ in ihrer Studie „Die neue Geopolitik der Lieferketten“. Deshalb steht seit geraumer Zeit „sicherer Handel“ und „Lieferketten-Souveränität“ auf der Tagesordnung. „Just-in-Case“ statt „Just-in-Time“ lautet die Devise. 

Also investieren die Konzerne in Vorratshaltung. Der Leverkusener Multi etwa errichtet zurzeit gemeinsam mit DHL SUPPLY CHAIN das „Kombinierte Lager Bergkamen“ für die dortige Arznei-Produktion sowie für diejenige in Wuppertal. 15.000 Qua-dratmeter für 25.000 Paletten mit festen und flüssigen Rohstoffen, Zwischenprodukten und Wirkstoffen stehen ab 2026 zur Verfügung. 

Aber DHL baut nicht nur mit, der Post-Tochter als „Kontraktlogistik-Dienstleister“ gehört das Ganze auch. „Im Rahmen eines Leasing-Modells wird BAYER das Lager nach dessen Fertigstellung mit eigenen Mitarbeitenden betreiben“, verlautet aus Leverkusen.

BAYER verkauft Kunst

Der BAYER-Konzern verkauft einen großen Teil seiner Kunstsammlung. Den Grundstein zu dieser hatte einst der Generaldirektor Carl Duisburg gelegt. Das Bilder-Reservoir galt ihm als Standortfaktor. Die Aussicht, am Arbeitsplatz Werke von berühmten KünstlerInnen hängen zu haben, sollte mit dazu beitragen, Fachkräfte in die eher schnöde Stadt zu locken. 

Aber in Zeiten von Homeoffice und Großraumbüros hat es die Kunst am Konzern schwer. „In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise, wie und wo in Unternehmen gearbeitet wird, stark verändert“, sagt die Pressesprecherin des Auktionshauses, bei dem die Werke im Juni unter den Hammer kommen. 

Überdies üben viele der alten Schinken auf eine neue Generation von ManagerInnen keine große Anziehungskraft mehr aus. „Ein Stillleben von Max Beckmann wirkt heute nicht mehr mutig, überrascht nicht mehr“, so BAYERs Kunstbeauftragte Andrea Peters. Jetzt setzt der Agro-Riese auf junge Kunst für junge Beschäftigte und verlagert den Schwerpunkt seiner Kulturförderung ansonsten mehr auf die Musik und die darstellenden Künste. 

Der Schuldentilgung dient die ganze Sache aber nicht. Dafür bräuchte es Milliarden statt Millionen.

UNFÄLLE & KATASTROPHEN

Stoffaustritt in Wuppertal

In BAYERs Wuppertaler Pharma-Forschungszentrum ereignete sich am 7. Februar 2025 ein Störfall. Eine Chemikalie trat aus. Drei Beschäftigte klagten daraufhin über Atembeschwerden, Schwindel und Kopfschmerzen; 13 weitere Personen „wurden vorsorglich beobachtet“, teilte der Konzern mit. Ansonsten wiegelte er wie gewohnt ab: „Es bestand zu keiner Zeit Gefahr für Anwohner und die Öffentlichkeit.“

Kesselalarm in Berkeley

Am BAYER-Sitz Berkeley kam es in der Nacht zum 9. Dezember 2024 wieder einmal zu Funktionsstörungen in einem Kessel zur Dampf-Erzeugung. Wie bereits am 28. März 2023 musste das Werk deshalb einen Sirenen-Alarm auslösen, der die Anwohner-Innen aufschreckte. Die Verantwortlichen beschwichtigten aber in der üblichen Manier: Es habe zu keiner Zeit ein Risiko für die Bevölkerung bestanden.

Die Pharma-Industrie nutzt Dampf unter anderem zur Sterilisation, zur Reinigung, zur Trocknung von Arzneien und zur Energieversorgung.

EU verwarnt Deutschland

Deutschland vernachlässigt es nach Meinung der EU, ausreichend Vorsorge zur Verhinderung von Störfällen in Industrie-Anlagen zu treffen. Trotz mehrfacher Aufforderungen hat die Politik die Seveso-Richtlinie von 2012 „zur Beherrschung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen“ immer noch nicht vollständig umgesetzt. Mitte Dezember 2024 forderte Brüssel die Ampelkoalition deshalb nochmals auf, die nationalen Rechtsvorschriften „vollständig mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen“ und machte Druck: „Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.“ 

An der Verschleppung haben auch BAYER & Co. einen Anteil. So meldete der „Verband der Chemischen Industrie“ etwa noch Gesprächsbedarf bei der von der Bundesregierung avisierten Art der Umsetzung des Artikels 15 der Richtlinie an, der bei der Ansiedlung neuer Betriebe oder größerer Umbauten öffentliche Konsultationen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren vorsieht. Als „zu bürokratisch und nicht angemessen“ beurteilt der VCI die vorgesehenen Maßnahmen und befindet: „Das deutsche Planungs- und Genehmigungsrecht mit den Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich bewährt.“

RECHT & UNBILLIG

Rechtsgutachten zu Patenten

BAYER & Co. melden immer mehr Patente selbst auf solche Pflanzen an, die nicht mit Hilfe der Gentechnik, sondern mittels konventioneller Verfahren entstanden sind. So erhielt der Leverkusener Multi jüngst das Schutzrecht für einen Brokkoli, der durch eine Kreuzung mit einer wilden Art aus Sizilien entstand und dadurch mehr gesundheitsfördernde Bitterstoffe enthält (Ticker 1/24). 

Solche Patente schränken ZüchterInnen massiv ein. Sie müssen aufwendig prüfen, ob sie eventuell das Copyright der Großkonzerne verletzen und allzu oft auch teure Lizenzen erwerben, wenn sie ihre Arbeit fortsetzen wollen. Die Politik hat aber die Möglichkeit, ihren Status zu stärken. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das der grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär bei Dr. Axel Metzger von der Berliner Humboldt-Universität in Auftrag gegeben hat (siehe auch GENE & KLONE). Die EU kann beispielsweise die europäische Biopatent-Richtlinie ändern und Patente auf Gene oder Eigenschaften, die in der Natur vorkommen, verbieten oder festlegen, dass die Schutzrechte nur für das Verfahren, nicht aber für die Eigenschaft selbst gelten. Zudem hätten die nationalen Parlamente und Gerichte Metzger zufolge das Recht, die Preise für Lizenz-Gebühren festzulegen.

Rechtsgutachten zur NGT-Haftung

Die EU-Kommission plant, die Auflagen für die neuen genomischen Techniken (NGT) zu senken. Sie will Pflanzen, denen BAYER & Co. mit Genscheren wie CRISPR/Cas oder TALEN keine Gene artfremder Organismen verpasst haben, wie in der Natur vorkommende oder mit Hilfe konventioneller Verfahren gezüchtete Gewächse behandeln und von Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten ausnehmen (siehe GENE & KLONE). Das Haftungsrisiko hätten dann die Lebensmittel-Hersteller zu tragen, wie ein vom „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik“ bei der Kanzlei GGSC in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ergab. 

„Die Gentechnik-Pläne der EU-Kommission sind nicht etwa ‚wirtschaftsfreundlich‘, wie oft behauptet, In Wahrheit verschiebt die Kommission Kosten und Risiken höchst unfair von einem Wirtschaftsbereich auf einen anderen. Das ist völlig untragbar und kann zu einem großen Problem für die gesamte EU-Lebensmittelbranche, nicht nur den Bio- und den ‚Ohne Gentechnik‘-Sektor werden“, konstatiert der GGSC-Jurist Dr. Georg Buchholz.

DUH-Klage in Sachen „Flufenacet“

Der Pestizid-Wirkstoff Flufenacet, der unter anderem in den BAYER-Produkten ARTIST, ASPECT, BAKATA und BANDUR FORTE enthalten ist, hat es in sich. Das Ackergift, das im Jahr 2023 mit 683 Tonnen zu den meistverkauftesten Mitteln in Deutschland zählte, gehört zu den hormonschädigenden Substanzen, den sogenannten Endokrinen Disruptoren (EDC). Zudem entsteht bei seiner Zersetzung der PFAS-Stoff Trifluoressigsäure (TFA) als Metabolit. Und das ist nicht nur ein PFAS, sondern das PFAS. In fast jedem Gewässer findet sich diese Ewigkeitschemikalie. „Derzeit sind die TFA-Konzentrationen um Größenordnungen höher als die von anderen PFAS – und um Größenordnungen höher als die von anderen Pestiziden und Pestizid-Metaboliten“, konstatieren Hans Peter H. Arp und seine MitautorInnen in der Studie „The Global Threat from the irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)“. Der Leverkusener Multi selbst hat die Trifluoressigsäure bei der von der Chemikalien-Verordnung REACH vorgeschriebenen Gefahrenbewertung als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ bezeichnet. Öffentlich aber behauptet er, „dass es keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt gibt“. 

Nicht umsonst hat das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) im Oktober 2024 den Widerruf der Zulassung von Flufenacet angekündigt. Im März 2025 zog die EU nach.

Geschehen ist hierzulande allerdings noch nichts. Deshalb zog die DEUTSCHE UMWELTHILFE jetzt vor Gericht. Zudem erreichte sie eine Beiladung zu dem Eilrechtsschutz-Verfahren, mit dem BAYER sich gegen ein vorzeitiges Flufenacet-Aus wappnen will.  „Es ist ein Skandal, dass das BVL nach der Ankündigung im Herbst zum Widerruf sämtlicher Flufenacet-Zulassungen einfach untätig bleibt (…) Einmal mehr zeigt sich, wie die Interessen der Pestizid-Konzerne über den Schutz der Bürgerinnen und Bürger gestellt werden“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zur Begründung der Klage. 

BAYER klagt in Sachen „XARELTO“

Das Patent für BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO lief im April 2024 aus und damit auch die Lizenz zum Gelddrucken: Allein im Jahr 2023 sorgte die Arznei für einen Umsatz von über vier Milliarden Euro. Für einige Dosierungsarten gelang es dem Leverkusener Multi mit Hilfe seiner WinkeladvokatInnen allerdings, eine Verlängerung der Schutzrechte durchzusetzen. Nicht jedoch für XARELTO in Kapselform. 

Trotzdem klagte der Pharma-Riese gegen eine Listung dieser Darreichungsart in der Datenbank der „Informationsstelle für Arznei-Spezifitäten“ (IFA), ohne die kein Unternehmen ein Nachahmer-Präparat mit dem gleichen Wirkstoff auf den Markt bringen darf. Das hatte zunächst auch Erfolg. Aber im Dezember 2024 hob das Bayerische Oberlandesgericht das Urteil des Landesgerichts München auf und erklärte die vom Global Player erwirkte einstweilige Verfügung für ungültig. 

Daneben laufen mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen mit Firmen, die Generika-Versionen von XARELTO anbieten wollen. Gegen STADA und ALIUD erwirkte der Leverkusener Multi einstweilige Verfügungen, die ein Münchner Gericht im Februar 2025 bestätigte. Gegen ZENTIVA und GLENMARK kam er damit vorerst auch durch. Weitere Prozesse finden im europäischen Ausland statt. In Österreich, den Niederlanden, Schweden und Belgien endeten sie zugunsten von BAYER, in England und Österreich verlor der Konzern. Aber endgültige Urteile ergingen bisher noch nicht.

Glyphosat-Klage in Australien

Glyphosat steht schon lange im Verdacht, das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine bestimmte Form des Lungenkrebses – zu verursachen. Ein Gericht in Australien entschied jedoch im Fall „McNickle“, dass die wissenschaftlichen Datenlage keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat-Einsatz und NHL belege. In der Folge dieser Entscheidung gab auch der Kläger im Fall „Fenton“ auf und stellte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen die BAYER-Tochter MONSANTO, dem das Gericht zustimmte. Damit fand das letzte offene australische Verfahren in Sachen „Glyphosat“, das dort unter dem Markennamen „Roundup“ vertrieben wird, sein Ende. Das verwundert nicht groß. Im Vergleich mit den USA gelten die australischen Gerichte als, vorsichtig ausgedrückt, zögerlicher, wenn es darum geht, Multis zu verurteilen.

Börsenfreude über Verurteilung

BAYER wurde Mitte Januar 2025 von einem US-amerikanischen Gericht zur Zahlung von 100 Millionen Dollar Schadenersatz wegen der Folgen von PCB verurteilt – eine Chemikalie, die unter anderem von der jetzigen BAYER-Tochter Monsanto produziert und bis in die 1980er Jahre massenhaft in Gebäuden, Isoliermassen, Kondensatoren von Lampen und vielem mehr verbaut wurde. PCBs zählen dabei zum „Dreckigen Dutzend“, einer Gruppe von besonders gefährlichen Stoffen und verursachen vor allem Schäden im Nervensystem, aber auch weitere Folgekrankheiten. 

Ironischerweise sorgt die Verurteilung von BAYER jedoch für Freude bei den AktionärInnen. Der Wert der Aktie steigt – ganz anders, als es bei vormaligen Verurteilungen gelaufen ist. Der Grund dafür ist so zynisch wie einfach: Mit dem Urteil wurden die Ansprüche von elf weiteren KlägerInnen abgewiesen, was andere Geschädigte davon abhalten könnte, ihr Recht zu suchen.

Von den ursprünglich in Rede stehenden vier Milliarden Dollar Schadenersatz blieben jetzt nur noch 100 Millionen, und davon bekommen die Betroffenen nur 25 Millionen. Bei dem Rest handelt es sich um Strafzahlungen, die an den Bundesstaat Washington gehen. Dessen Recht, diese sogenannten punitive damages zu erheben, zweifelt der Leverkusener Multi jedoch gerade juristisch vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates an. Gewänne der Konzern, müsste er bei verlorenen Glyphosat-Prozessen künftig viel weniger zahlen. 

Bisher kamen dem Global Player seine gefährlichen Stoffe nämlich bereits öfter teuer zu stehen: So endeten die Verfahren von 2.500 Kommunen in den USA wegen Gewässerverunreinigungen durch PCB mit einem 650 Mio. US-Dollar teuren Vergleich. Seattle selbst machte diesen Vergleich 2022 nicht mit und erhielt 2024 nochmal 160 Millionen US-Dollar im Kampf gegen die PCB-Verunreinigung. Und auch Sammelklagen wie die des Sky Valley Education Center (im Umkreis von Seattle) endeten mit Zahlungen von mehreren hundert Millionen. 

Die Rechtsstreitigkeiten um die MONSANTO-Altlasten sorgen also für erhebliche Verunsicherungen an den Börsen. Es bleibt einstweilen abzuwarten, ob sich die BAYER-AktionärInnen sich über die jüngste Entscheidung nicht vielleicht zu früh gefreut haben. 

Eine gute Wahl für BAYER

CBG Redaktion

Eine Große Koalition für die Konzerne

Die Regierung wechselt, die Ziele bleiben gleich: Es geht auch nach der Wahl in der deutschen Politik vor allem um Wirtschaftsinteressen und deren für die Großindustrie bestmögliche Durchsetzung in Zeiten des angespannten internationalen Kräfteverhältnisses. IndustrievertreterInnen schreiben bereits einen Wunschzettel nach dem anderen an die neue Regierung – und da ist auch BAYER nicht weit. 

Von Bernd Tabuch

Die äußerst unpopuläre Ampel-Regierung wurde im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahlen ordentlich abgestraft, klare Wahlgewinner sind (überraschenderweise) DIE LINKE und (unüberraschender- und bedauerlicherweise) die CDU und die AfD. Die Zeichen stehen deutlich auf „Große Koalition“; ein großer Politikwechsel wird wohl ausbleiben. Das kommt einigen Damen und Herren aber ausgesprochen gelegen, die schon fleißig dabei sind, ihre Wunschzettel an die kommende Regierung zu verfassen. Die Rede ist natürlich von den VertreterInnen der Wirtschaftsinteressen, die unter Überschriften wie „Ein neues Betriebssystem für Deutschland“ ein „Programm für die neue Zeit“ entwerfen wollen. Dieser FAZ-Artikel z. b., in dem „wettbewerbsfähige Energiepreise“, „Sicherheit stärken – strategisch und europäisch“ oder „Unternehmenssteuern senken, Investitionen erleichtern“ gefordert wird, stammt vom SIEMENS-Chef Roland Busch.

Damit haben Busch und Konsorten bei Friedrich Merz, dem Kanzler in spe, gute Karten. Den vielbeschriebenen „Drehtüreffekt“ verkörpernd, war er nicht nur Aufsichtsratschef des deutschen BLACKROCK-Ablegers, sondern auch Unternehmensanwalt bei der Kanzlei „Mayer Brown“. „Merz nutzte seine engen Kontakte zur deutschen Wirtschaft, um Mandanten zu gewinnen: Er managte bedeutende Klienten, vor allem DAX-Konzerne“, sagt sein früherer Kollege John. P. Schmitz, den der designierte Kanzler einst bei einem Dinner der BAYER AG kennengelernt hatte. Hauptsächlich küm-merte Friedrich Merz sich allerdings um die rechtlichen Angelegenheiten des Chemie-Multis BASF, der „Mayer Brown“ immer noch die Treue hält. Aktuell arbeiten die JuristInnen für ihn in Brüssel daran, ein PFAS-Verbot abzuwenden.

Obwohl BASF und BAYER auf einigen Gebieten in Konkurrenz zueinanderstehen, verfolgen sie als Kapitalfraktion in der Bundesrepublik doch gleiche Interessen, die wiederum mit denen der Hightech-Industrien Überschneidungen aufweisen, besonders in der Frage der Energiepreise. Da hört es aber längst nicht auf. So nutzte die Arbeit„geber“-Bundesvereinigung BDA, der auch BAYER angehört, ebenfalls die FAZ, um ihre Begehrlichkeiten zu adressieren. Eine Senkung der Sozialbeiträge mahnte die Vereinigung an. Das klingt erst mal positiv, die Unterüberschrift jedoch zeigt schon an, wohin es gehen soll: „Länger arbeiten und eine effizient gesteuerte Gesundheitsversorgung“. Oder, noch konkreter: „höheres Renteneintrittsalter und geringere jährliche Rentenerhöhungen; zugleich Einschränkungen der freien Arztwahl für gesetzlich Krankenversicherte, jedenfalls im Standardtarif.“ Davon erhofft die BDA sich eine Senkung der „Lohnnebenkosten“, also des Sozialbeitrags, den die Konzerne zu zahlen haben. 

Auch in Sachen „Gesundheitssystem“ hört Merz die Signale der Industrie. So trat er zuletzt dafür ein, die Höhe der Krankenkassen-Beiträge an die Nutzung der elektronischen Patientenakten zu koppeln. Auf diese Weise möchte er für ihre flächendeckende Verbreitung sorgen und ihren Wert für BAYER & Co. steigern, die es gar nicht abwarten können, die „Daten-Schätze“ zu heben.

Trotz der Möglichkeit, derartige Wunschlisten zu schreiben, spricht der Präsident des „Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Peter Leibinger, von „miserabler“ Stimmung im Land. Darum rief er auch Ende Januar zu „Demonstrationen“ für die Wirtschaft auf. Dieser „Wirtschaftswarntag“, bei denen die deutsche Kapitalseite vor allem für niedrigere Energiepreise und „Bürokratie-Abbau“ demonstrierte, ist eine eigenartige Form von Demonstration – als hätte die Ampel nicht schon vorzugsweise im Sinne der Industrie regiert. Da sich jedoch die liberalen Integrationsmechanismen der Ampel abzunutzen scheinen, schlägt der BDI nun einen anderen Ton an. Fordernder ist er und eindeutiger in der Begründung: Niedrigere Energiepreise heißt staatliche Zuschüsse auf die Preise der Energiemonopolisten. Daran haben vor allem BASF, BAYER und andere Firmen aus der energie-intensiven Chemiebranche, aber auch die Unternehmen aus der deutschen Leitindustrie, dem Automobilsektor, ein massives Interesse. 

Konkret äußert sich Heike Prinz, Personalvorständin der BAYER-AG, im Interview mit der Rheinischen Post dazu – und belässt es nicht dabei: „Die Energiekosten müssen runter, Genehmigungsverfahren müssen schnell werden, die Infrastruktur muss saniert und das Bildungssystem muss besser werden. Die neue Regierung steht vor großen Aufgaben.“ 

Darum verlangt EVONIK-Chef Christian Kullmann auch frank und frei ein „Sofortprogramm für die ersten 100 Tage“ – hier steht ebenfalls wieder der Industriestrompreis im Mittelpunkt, denn: „Ein Blick auf die chemische Industrie zeigt einen Abschwung, der in seiner Tiefe und Dauer beispiellos ist.“ Subventionen für „Kohlenstoff-Management“-Verfahren – vorgeblich der Umwelt zuliebe – hätte der Manager, der auch der unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier stehenden und von der Fritz-Thyssen-Stiftung unterstützten „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ angehört, ebenfalls gerne. Zur Begründung seiner Ansprüche bemüht Kullmann sich redlich, die Chemieindustrie ins rechte Licht zu rücken, und stellt sie als „Grundlage für Deutschlands wirtschaftliche Stärke“ dar.

Monolithisch ist die Kapitalseite in ihrer Bewertung einer zu erwartenden CDU-Regierung jedoch nicht. So äußern einige ManagerInnen Befürchtungen, dass Merz` harter Kurs gegenüber der Volksrepublik China den wichtigen Handelspartner vergraulen könnte. Entsprechend kurz angebunden gab sich die „deutsche Handelskammer“ in Beijing zur Wahl. Sie sprach lediglich davon, dass nun eine größere Klarheit des Wahlergebnisses abzusehen sei, was sie erfreue. Im Interesse der deutschen Chemie-Industrie wäre ein solcher Wechsel in der Außenwirtschaftspolitik nicht. Sie hat im Reich der Mitte fast ebenso hohe Investitionen getätigt wie VW & Co. ManagerInnen von BAYER und BASF durften deshalb noch auf keiner KanzlerInnen-Reise nach Peking fehlen.

Zur Amtseinführung von Donald Trump reiste BAYER-Chef Bill Anderson dagegen alleine. Aus der Riege seiner deutschen KollegInnen mochte ihn keine/r begleiten, und PolitikerInnen auch nicht. Aber der Leverkusener Multi setzt auf ihn (siehe S. 22 f.). Die CDU macht sich mittlerweile allerdings schon Gedanken über eine Verbesserung der Beziehungen zu dem großen Bruder. „Ideal wäre, wenn sich die 30 oder 50 Manager aus Deutschland, die beste Kontakte in die USA haben, miteinander und mit der Politik abstimmen würden. Die Initiative dazu sollte von der Politik, am besten dem Kanzleramt ausgehen“, so äußerte sich Jens Spahn. Und an Trump-Landsmann Bill Anderson dürfte der Ex-Gesundheitsminister, der in der kommenden Regierung vielleicht eine wichtige Rolle spielen wird, nicht als letztes gedacht haben. 

Insgesamt scheint es da nicht zu schaden, dass die ehemalige grüne Baerbock-Referentin Britta Jacobs, die 2023 zu BAYER wechselte und den Konzern bis September 2024 unter anderem zu Fragen der Chinapolitik und geopolitischen Entwicklungen beriet, nicht in den Bundestag gekommen ist. PolitikerInnen zur Durchsetzung der Interessen von BAYER & Co. wie sie scheint es in diesem Land genug zu geben. Im vom Webportal Telepolis veröffentlichten Sondierungspapier von CDU und SPD heißt es unter anderem: „Es wird ein Sondervermögen Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen geschaffen, das mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet wird und eine Laufzeit von 10 Jahren hat. […] Dies umfasst insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrs- Infrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung.“ 

Die Forderungen nach einem Industriestrompreis, „Bürokratie-Abbau“ und Freihandel haben die GroßkoalitionärInnen natürlich ebenfalls aufgenommen. Die Chemie darf sich also trotz der Kriegskredite in Milliarden-Höhe auf einiges an Geschenken freuen. Zahlen dürfen das dann andere. ⎜

Die v-Fluence-Leaks

CBG Redaktion

Bespitzelung von AktivistInnen

Das Public-Relations-Unternehmen v-Fluence sammelte Daten über konzernkritische AktivistInnen, WissenschaftlerInnen und InfluencerInnen. Darüber hinaus organisierte es eine Plattform für gemeinschaftliche Angriffe der Chemielobby auf Konferenzen und weitere Veranstaltungen, die Kritik an den Geschäftspraktiken von BAYER & Co. äußerten. Nun wurden durch die beiden Webportale The New Lede und Lighthouse Reports eine ganze Reihe von Dokumenten geleakt. Was steht drin, und wo hat BAYER seine Hände mit im Spiel? 

Von Bernd Tabuch

„Wir werden fast immer als die Bösewichter in solchen Szenarios dargestellt“, so zitiert die britische Zeitung The Guardian Jay Byrne aus einer Rede, die er 2016 auf einer Industriekonferenz gehalten hat. Leicht hat es der ehemalige Clinton-Vertraute und MONSANTO-Kommunikationschef dieser Tage tatsächlich nicht: Das von ihm gegründete „Public relations“-Unternehmen V-FLUENCE sieht sich harter Kritik ausgesetzt. Grund dafür sind geleakte E-Mails und Dokumente, die beweisen, dass durch V-FLUENCE und das von der Firma gegründete Social Network „Bonus Eventus“ (Latein für „glücklicher Ausgang“) Informationen über Aktivist-Innen der konzernkritischen Bewegung, UN-MitarbeiterInnen und viele mehr gesammelt und Mitgliedern zugänglich gemacht wurden. Die Nachrichtendienst-Leistungen umfassten beispielsweise Details zu Ehe und Familie, Privatadressen, Telefonnummern und Hobbys. Doch nicht nur das – über das Netzwerk wurden auch gemeinsame Strategien für die „Öffentlichkeitsarbeit“ entwickelt. 

Zu den Mitgliedern des Netzwerks zählten US-RegierungsmitarbeiterInnen, ManagerInnen agrochemischer Großkonzerne und LobbyistInnen. Der Guardian geht von über 1.000 Mitgliedern aus. Die The New Lede-Journalistin Carey Gillam, die federführend an der Enthüllung der Vorgänge rund um V-FLUENCE beteiligt war, bestätigte auf Nachfrage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN, dass sich auch mehrere BAYER-ManagerInnen auf der Verteilerlliste von „Bonus Eventus“ befunden haben. Ein Artikel zu den Enthüllungen fasste das Vorgehen von V-FLUENCE wie folgt zusammen: „Das Profiling war Teil des Versuchs, Pestizidgefahren runterzuspielen, GegnerInnen zu diskreditieren und das internationale Vertragswesen zu unterlaufen […]“. 

Zudem bahnte V-FLUENCE für die Branche Kontakte mit der Politik an. So organisierte die Firma etwa eine Zusammenkunft von BAYER- und SYNGENTA-RepräsentantInnen sowie anderen Branchen-VertreterInnen mit US-amerikanischen Handelsbeauftragten, „um die Pestizid-Handelspolitik für das Jahr 2018 zu erörtern“. 

Tatort Nairobi

Ein besonders reges Interesse hegte V-FLUENCE offensichtlich für Afrika, wo die Agentur vermittels des USAid-Programms unter dem Vorwand der Entwicklungshilfe kräftig die Werbetrommel für die Pestizidproduzenten zu rühren versuchte. Jedoch ist der gesamte Kontinent nicht nur politisch tief gespalten, sondern auch teilweise dem Zugriff der westlichen Agro-Riesen entzogen, wodurch sich die Ausdrucksformen der Einflussnahme deutlich verschärften. Als 2019 eine Konferenz des „World Food Preservation Center“ in Kenia anberaumt war, gingen deshalb bei „Bonus Eventus“ die Alarmglocken an. So warnte Margaret Karembu, Chefin der afrikanischen Sektion der Gentech-Organisation „International Service for the Acquisition of Agri-biotech Applications“ über das Netzwerk, auf dieser Konferenz würden Gilles-Éric Seralini und Hans Herren sprechen, bekannt durch seine Glyphosat-Studien der eine, als Mitgründer des MONSANTO-Tribunals der andere.

Zu den EmpfängerInnen der Mail gehörten neben Beschäftigten des US-Departments für Landwirtschaft auch die BAYER-ManagerInnen Godwin Lemgo, der inzwischen bei der „Bill and Melinda Gates Foundation“ angeheuert hat, und Jimmy Kiberu, BAYERs Mann in Kenia. Kiberu teilte die Einschätzung Karembus und mahnte: „Obgleich wir vielleicht nicht ihre langfristigen Pläne und Strategien kennen, dürfen wir nicht ihre Fähigkeit unterschätzen, Unruhe zu stiften und Zweifel zu säen, was in diesen schwierigen Zeiten Auswirkungen auf einflussreiche Personen und die Politik haben könnte.“ Darum schlug er umgehend ein Treffen zur Planung von Gegenstrategien vor. 

Kurz darauf zogen sich zahlreiche SponsorInnen wie z. B. Afrikanische Entwicklungsbank aus der Organisation der Konferenz zurück, worüber auch Byrne eifrig in seinem Netzwerk „informierte“. Er bestritt jedoch jegliche Einmischung in diese Entwicklung. Das US-Departement für Landwirtschaft und USAid enthielten sich jeweils einer Stellungnahme. Der veröffentlichte Mailverkehr beweist dennoch mindestens, dass sich hier Funktionär-Innen der Agroriesen und ihrer Interessensvertretungen mit US-Regierungsbehörden absprachen und offensichtlich mindestens teilweise in der ein oder anderen Form gegen die Konferenz aktiv wurden. Auch die Lighthouse Reports schildern dieses Vorgehen: „Wir erhielten einen Hinweis, dass die US-Regierung in einen Versuch involviert sei, eine wissenschaftliche Konferenz in Nairobi, Kenia, zu sabotieren, die nachhaltige Lösungen für Pestizidprobleme vorstellen sollte.“ Die Diskreditierung von Seralini und Herren als „unwissenschaftliche“ WissenschaftlerInnen, die in den Mails betrieben wird, gemahnt außerdem an die von MONSANTO initiierte Kampagne gegen Seralinis Studien zu Genmais.

Der MONSANTO-Vertrag

Gleichfalls interessant sind die geleakten Details aus dem 2014 geschlossenen Vertrag zwischen V-FLUENCE und dem seit 2018 zu BAYER gehörendem MONSANTO-Konzern. Sie vermitteln nämlich einen plastischen Eindruck davon, wie Unternehmen versuchen, sich in der Öffentlichkeit ein positiveres Image zu geben. So heißt es wörtlich im Anhang I des Vertrags unter dem Titel „Work Plan“: „V-FLUENCE wird mit bestehenden akademischen und verwandten NGO-Netzwerken zusammenarbeiten, um ein hochrangiges, glaubwürdiges akademisches öffentliches Engagement in wissenschaftlichen Fragen zu fördern, um ein besseres Verständnis für die Landwirtschaft und genetisch veränderte (transgene) Nutzpflanzen zu erreichen.“ Auch Kommunikationstrainings standen auf dem Programm, um eine „effektive Zusammenarbeit mit der Presse, bei öffentlichen Veranstaltungen und über soziale Medienkanäle zu fördern“. So wollte die Agentur MONSANTO schließlich „ermöglichen, sich in den entsprechenden öffentlichen Dialogen stärker zu engagieren, sichtbar zu werden und Einfluss zu nehmen“.

So offen kann mensch das beschreiben. Was hinter diesen Maßnahmen zur Kommunikationsförderung steckt, dürfte niemanden überraschen. V-Fluence tritt hier als bevorzugtes PR-Unternehmen der Agrochemie auf. Das lässt sich offensichtlich auch die US-amerikanische „Entwicklungshilfe“ einiges kosten – über 400.000 US-Dollar flossen zwischen 2013 und 2019 an die „Public-Relations“-ExpertInnen von V-FLUENCE. Darunter lief natürlich nicht nur reine Öffentlichkeitsarbeit, sondern eben auch die gezielte Desinformation über Risiken von Pestiziden und Gentechniken, wie aus den Recherchen von Lighthouse Reports hervorgeht. 

Bei ihren Nachrichtendienstleistungen könnten Byrne & Co. auch die allgemeinen Datenschutzrichtlinien der EU verletzt haben – V-FLUENCE beauftragte zuletzt eine Anwaltskanzlei, um sich hier rechtlich abzusichern. Für Wendy Wagner, Professorin für Rechtswissenschaften an der Universität von Texas, stellen sich durchaus juristische Fragen. „Ich bin mit der von Unternehmen initiierten Schikanierung von Wissenschaftlern, die unliebsame Forschungsergebnisse vorlegen, durchaus vertraut, und manchmal werden dabei auch persönliche Informationen über die Wissenschaftler ausgegraben, um ihre Arbeit weniger glaubwürdig erscheinen zu lassen“, sagte Wagner. „Aber ich bin noch nicht auf die Verwendung größerer Datenbanken gestoßen, in denen persönliche Daten von zahlreichen Kritikern eines Unternehmens (einschließlich unabhängiger Wissenschaftler und Journalisten) gespeichert werden. Es ist schwer, die Relevanz von persönlichen Details zu erkennen, wenn sie nicht zur Schikanierung verwendet werden.“

Die MONSANTO-Listen

In Europa wurde so etwas aber schon aktenkundig, im Jahr 2019, und wieder war MONSANTO mit dabei. Die sogenannten MONSANTO-Listen machten Schlagzeilen. Die PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD hatte für das US-Unternehmen im Vorfeld der für 2017 anstehenden Entscheidung der EU über eine Zulassungsverlängerung für Glyphosat eine ausführliche Kartierung der politischen Landschaften der Mitgliedsstaaten erstellt. Allein zu Frankreich legte die Agentur ein Dossier mit Namen von 200 JournalistInnen, PolitikerInnen, Verbands- und NGO-VertreterInnen sowie WissenschaftlerInnen mitsamt Kontakt-Daten und Hobbys für ihren Auftraggeber an. Minutiös verzeichnete sie die Haltung der Betreffenden zu Themen wie „Landwirtschaft“, „Ernährung“, „Gentechnik“, „Umwelt“, „Gesundheit“ und „Pestizide“. Die Glaubwürdigkeit der Personen, ihren Einfluss und ihre Haltung zu MONSANTO bewertete FLEISHMAN dabei mit Noten von „0“ bis „5“. Diese detaillierten Profile dienten dann als Ansatzpunkte, um passgenau „Vertrauen zu MONSANTO aufzubauen“. 

Der Leverkusener Multi entschuldigte sich damals bei den Betroffenen und erklärte: „Dies ist nicht die Art, wie BAYER den Dialog mit unterschiedlichen Interessensgruppen und der Gesellschaft suchen würde.“ Offenbar aber doch, wie jetzt der V-FLUENCE-Skandal zeigt.

Die Firma will jetzt ihre Richtlinien ein bisschen überarbeiten, „um künftige Fehlinterpretationen unseres Arbeitsprodukts zu vermeiden.“ Darüber hinaus hat sie das Profiling eingestellt und zudem ihre Mitglieder vor den investigativen Recherchen gewarnt, die rund um das bedenkliche Netzwerk stattfinden. Auch Stellen musste der Nachrichtendienstleister streichen. Schuld auch hier wieder, so Byrne, die AktivistInnen, die „ (…) unsere MitarbeiterInnen, PartnerInnen und KlientInnen mit Drohungen und Falschdarstellungen“ belästigten. So uneinsichtig gibt sich der v-FLUENCE-Chef ebenfalls bezüglich der Offenlegungen. Er spricht von einer „Schmierkampagne“ und „Falschdarstel-lungen“, die von „keinen Fakten oder Beweisen“ gestützt seien. Einige tausend Seiten Dokumente sprechen da jedenfalls eine andere Sprache.  ⎜ 

BAYERs prekäre Lieferketten

CBG Redaktion

Kinderarbeit, Arbeitsschutz-Mängel, Umweltschädigungen

BAYERs Lieferketten-Bericht offenbart ein Bild des Schreckens. Zahlreiche Meldungen über Verstöße gegen Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards führt er auf. Aber politischen Druck in der Causa muss der Konzern weniger denn je fürchten. Brüssel will die europäische Lieferketten-Richtlinie aushöhlen, und die CDU hat in ihrem Wahlprogramm angekündigt: „Das deutsche Lieferketten-Gesetz schaffen wir ab.“

Von Jan Pehrke

Kinderarbeit, Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit, Arbeitsschutz-Verletzungen, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen, Lohnraub, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Umweltschädigungen – die Liste der Vergehen bei den Lieferanten von BAYER umfasst eine Fülle unterschiedlicher Tatbestände und ist lang. Zahlreiche Meldungen über Verletzungen von Menschenrechten sowie Sozial- und Umweltbestimmungen erhielt der Konzern. 

61 Beschwerden über die Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren betrafen Zulieferer und 64 galten seinem eigenen Geschäftsbereich. Das geht aus dem vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz vorgeschriebenen Bericht des Agro-Riesen für das Jahr 2023 hervor, der Antworten auf einen umfangreichen Fragenkatalog enthält. 

Insgesamt registrierte BAYER 1.345 Meldungen. Kein anderes Unternehmen wartet mit einer so hohen Zahl auf. Adidas etwa führt „nur“ 207 an, SAP 142, VW 104, BASF vier und Siemens drei. Das dürfte allerdings weniger an deren saubereren Lieferketten als vielmehr an unsaubererer Berichterstattung liegen. So erklärte Lothar Harings von der Kanzlei Graf von Westfalen, der die vorliegenden Reports untersucht hat, gegenüber dem Handelsblatt: „Unsere Analyse zeigt ganz klar, dass die Unternehmen ‚menschenrechtliches oder umweltrechtliches Risiko‘ unterschiedlich auslegen.“

Kinderarbeit

Der BAYER-Konzern hat offensichtlich genauer hingesehen und einen zugänglichen Beschwerde-Mechanismus, was nicht gegen ihn verwendet werden sollte. Details zu den einzelnen Vorkommnissen braucht er im Lieferkettenbericht allerdings nicht anzugeben. Später bekundete der Leverkusener Multi, bei einem Großteil der 1.345 Meldungen hätte es sich lediglich um solche zum Thema „IT-Sicherheit“ gehandelt. 

Nur zum Punkt „Verbot von Kinderarbeit“ finden sich in dem Report genauere Informationen. Auf die Frage: „Um welches konkrete Risiko geht es?“ antwortet das Unternehmen: „Kinderarbeit in der Saatgut-Lieferkette“ und nennt Bangladesch, Indien und die Philippinen als mögliche Tatorte. BAYER hat einen Fall dingfest gemacht. Die Dunkelziffer dürfe allerdings höher liegen, zumal der Konzern hier in der Vergangenheit bereits öfter auffällig wurde. 

So brachte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) 2003 gemeinsam mit der deutschen Sektion des GLOBAL MARCH AGAINST CHILD LABOUR flächendeckende Kinderarbeit in der indischen Baumwollsaatgut-Produktion an die Öffentlichkeit, indem sie eine Studie des indischen Instituts „Glocal Research and Consultancy Services“ übersetzten. Der Autor Dr. Davuluri Venkateswarlu untersuchte darin die Herstellung hybriden Baumwoll-Saatguts im Bundesstaat Andhra Pradesh. Dabei handelt es sich um nicht fortpflanzungsfähige Saaten, deren Fertigung sehr arbeitsintensiv ist, weil bei jedem Keim der eigene Samen entfernt und der fremde Samen aufgetragen werden muss. Um Kosten zu sparen, griffen die Farm-Betriebe deshalb bevorzugt auf Kinder, zumeist Mädchen im Alter von 6-14 Jahren, zurück und banden sie oft auch noch in Schuldknechtschaft an sich. Zehntausende arbeiteten zwölf Stunden am Tag bei den Zulieferern von MONSANTO, UNILEVER, SYNGENTA, ADVANTA und der BAYER-Tochter PROAGRO. In mittelbaren BAYER-Diensten standen dabei 2.000 Kinder.

„Es macht wütend, dass Konzerne wie BAYER nicht einmal vor der Ausbeutung von Kindern Halt machen. Schuldknechtschaft – also Kinder in Sklavenarbeit – für goldene Bilanzen! Für die Agrokonzerne wäre es ein Leichtes, durch Zahlung angemessener Abnahmepreise, konsequente Kontrollen und vertragliche Bedingungen dafür zu sorgen, dass arbeitslose Erwachsene zu menschenwürdigen Löhnen die Arbeit der Kinder übernehmen. Aber: Das würde ja die Profite schmälern“, erklärte Axel Köhler-Schnura damals. 

Der Global Player stritt erst einmal alles ab. Dann gelobte er leiseweinend Besserung und leitete einige Maßnahmen in die Wege. Aber das Problem blieb virulent. Im Jahr 2010 gab der Agro-Riese die Zahl der KinderarbeiterInnen im Saatgut-Bereich mit 105 an. Eine wirkliche Besserung trat erst 2021 ein – da verkaufte die Aktien-Gesellschaft ihre indische Saatgut-Sparte nämlich.

Die Pharma-Lieferketten

2017 deckte die Coordination dann auf, was für skandalöse Zustände bei den ersten Gliedern von BAYERs Pharma-Lieferketten herrschen, die der Pharma-Riese im Zuge der Globalisierung nach Asien verlegt hatte, weil dort niedrigere Kosten und geringere Umwelt- und Sozialstandards lockten. 

Im indischen Hyderabad etwa leiten viele Firmen, die Grund- oder Zwischenstoffe für Big Pharma herstellen, ihre Produktionsrückstände ungereinigt oder nur marginal aufbereitet in die Gewässer ein. Darum türmen sich auf manchen Flüssen weiße Schäume bis zu einer Höhe von neun Metern auf. Andere Emissionen aus den Fabriken verfärben das Wasser gelb, rot oder braun. Und am Grund mancher Seen setzt sich tiefschwarzes, teeriges Sediment ab.

Als besonders gesundheitsgefährdend erweisen sich dabei die Antibiotika-Reste. Durch die hohen Dosen von Ciprofloxacin (Wirksubstanz von BAYERs CIPROBAY) und anderen Substanzen gewöhnen sich die Krankheitserreger nämlich an die Stoffe und bilden Resistenzen heraus. 2014 stieß ein ForscherInnen-Team in einem See unweit der Pharma-Fabriken auf 81 Gen-Typen von Bakterien, gegen die kein einziges Antibiotikum-Kraut mehr gewachsen war. Sie tummelten sich dort in einer Konzen-tration, welche diejenige in einem schwedischen See, der als Vergleichsmaßstab diente, um das 7.000-Fache überstieg. Und das alles bleibt nicht ohne Folgen: 2013 starben in Indien 58.000 Babys, weil sie mit solchen Keimen infiziert waren.

Die Regulierung

Die weltweiten Produktionsnetzwerke anderer Branchen sorgten für ähnliche Verwerfungen. Darum erkannten die Vereinten Nationen im Jahr 2011 Handlungsbedarf und hielten ihre Mitgliedsländer dazu an, Maßnahmen gegen solche Risiken und Nebenwirkungen der Globalisierung zu ergreifen. Die zu diesem Zeitpunkt regierende Große Koalition sah dabei zunächst davon ab, übermäßigen Druck auf die Konzerne auszuüben und setzte auf Freiwilligkeit. Sie hob 2016 den Nationalen Aktionsplan (NAP) aus der Taufe und machte sich daran, erst einmal ein Lagebild zu erstellen. Dazu starteten CDU und SPD eine Umfrage unter den Betrieben und erbaten Informationen darüber, ob – und wenn ja – in welcher Form sie entlang ihrer weltumspannenden Lieferketten die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten. 2020 wiederholten die Parteien das Ganze. Der Befunde fielen jeweils ernüchternd aus. Nur ein Bruchteil der angeschriebenen Firmen antwortete überhaupt, und von diesen genügte beim sogenannten Supply Chain Management kaum eines den sozialen und ökologischen Anforderungen. „Das Ergebnis zeigt eindeutig: Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel“, resümierte der damalige Entwicklungshilfe-Minister Gerd Müller (CSU) und konstatierte: „Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen“. Und den bereitete die Politik dann auch vor, was die Industrie-VertreterInnen in Panik versetzte. „Hier wird eine faktische Unmöglichkeit von den Unternehmen verlangt: Sie sollen persönlich für etwas haften, was sie persönlich in unserer globalisierten Welt gar nicht beeinflussen können“, echauffierte sich die „Bundesvereinigung der Arbeitgeber-Verbände“ (BDA) umgehend. In der Folge taten die LobbyistInnen der Industrie alles, um das Schlimmste zu verhindern. Sie mahnten eine Beschränkung des Paragrafen-Werks auf direkte Zulieferer an und lehnten eine Haftungsregelung vehement ab. Mit Erfolg: Im Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz, das 2023 in Kraft trat, fehlt beides. Zudem müssen BAYER & Co. etwaige Mängel nicht abstellen. „Unternehmen werden nicht zur Garantie eines Erfolges verpflichtet“, hält die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ fest. Die Konzerne sind „im Rahmen des konkret Machbaren und Angemessenen“ lediglich gehalten, sich zu bemühen: „Von keinem Unternehmen darf etwas rechtlich und tatsächlich Unmögliches verlangt werden.“ Die europäische Lieferketten-Richtlinie von 2024 sieht dagegen härtere Bestimmungen vor. Sie enthält eine Haftungsregelung und bezieht auch indirekte Zulieferer mit ein.

Die Deregulierung

Ursprünglich sollte die Implementierung in deutsches Recht bis 2026 erfolgen. Aber daraus wird nichts. Noch vor Vollendung des mühsamen Prozesses der Regulation beginnt schon wieder die Deregulation. In dem Omnibus-Paket stellt die EU die Lieferketten-Richtlinie gemeinsam mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Taxonomie-Verordnung, die finanzmarkt-relevante Kriterien für ein „Green Economy“-Label festlegt, zur Disposition. Sie begründet das mit dem „neuen und schwierigen Kontext“ und verweist dabei auf den Ukraine-Krieg, die dadurch gestiegenen Energiepreise und zunehmende Handelsspannungen. 

Dadurch gerät ihr zufolge nicht nur die Ökonomie unter Druck, sondern gleich das große Ganze: „Die Fähigkeit der Union, ihre Werte zu bewahren und zu schützen, hängt unter anderem von der Fähigkeit ihrer Wirtschaft ab, sich in einem instabilen und manchmal feindseligen geopolitischen Umfeld anzupassen und zu konkurrieren.“  Zum „Polarstern“ ihrer zweiten Amtszeit hat Ursula von der Leyen deshalb die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auserkoren. Und da erweist sich nicht nur die Lieferketten-Richtlinie als Störfaktor. „Deshalb hat die Kommission bei einigen EU-Vorschriften Anpassungen vorgenommen, mit denen das Wachstum gefördert und für eine kosteneffizientere Verwirklichung der politischen Ziele der EU gesorgt werden soll“, erklärte die Europäische Kommission in einem Q&A zu ihren Plänen.

Den Grundstein dafür – und nicht nur dafür – legte der von Mario Draghi verfasste Report zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die Lieferketten-Richtlinie und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kamen in dem 2-bändigen, über 600 Seiten starken Kompendium nicht eben gut weg. Der ehemalige GOLDMAN-SACHS-Banker und Präsident der Europäischen Zentralbank bezeichnete diese als „große Quelle regulatorischer Bürden“ mahnte eine Vereinfachung an. 

Und die EU tat wie geheißen. So erklärte etwa der neue EU-Energiekommissar Dan Jørgensen bei seiner Amtseinführung nur halb scherzhaft: „Ich musste auf den Draghi-Bericht schwören.“ In der „Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die Europäische Wettbewerbsfähigkeit“ vom November 2024 versprach Brüssel „die Einleitung eines revolutionären Vereinfachungsprozesses, der für einen klaren, einfachen und intelligenten Regelungsrahmen für Unternehmen sorgt und den Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwand (…) drastisch verringert“. Ende Januar 2025 konkretisierte die Europäische Union ihre Pläne. In einem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ stellte Brüssel „weitreichende Vereinfachungen“ der Lieferketten-Richtlinie, der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der finanzmarkt-relevanten Kriterien für ein „Green Economy“-Label in Aussicht. „Wir können nicht erwarten, dass wir weltweit konkurrieren können, während wir uns gleichzeitig mit unnötigen Beschränkungen und Einschränkungen überfrachten“, erklärte der EU-Kommissar Valdis Dombrovskis zur Begründung. 

Extrem-Lobbyismus

Natürlich kam ihm diese Einsicht ebenso selbst wie seinen KommissionskollegInnen. Die Industrie hat den neuen Kurs der EU wesentlich mitbestimmt. Schon auf den Draghi-Report nahm sie Einfluss. So gehört BAYER zur langen Liste der Konzerne, die Input gaben und dafür vom Italiener gewürdigt werden. „Ich bin folgenden Personen und Organisationen dankbar, die in Meetings konsultiert wurden oder schriftliche Eingaben machten“ – danach beginnt eine lange Aufzählung der europäischen Multis von AIRBUS bis ZF. Gegen die „Bürokratie-Monster“ haben BAYER & Co. natürlich auch einen immensen Lobby-Druck entfaltet. EmissärInnen des Leverkusener Multis etwa sprachen am 2. Dezember 2024 persönlich in Brüssel vor. Sie trafen auf Michael Hager aus dem Kabinett von Dombrovskis. Auf der Tagesordnung stand laut Transparenz-Register „Vereinfachung“. Im selben Monat präsentierte die „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“ (BDA) der Europäischen Union „Vorschläge für eine Reduzierung von Auflagen“. Den Geltungsbereich der Lieferketten-Richtlinie etwa wollte der BDA auf Betriebe mit mehr als 5.000 Beschäftigten begrenzt wissen. Zudem verlangte er, die Berichtspflicht auf direkte Zulieferer zu beschränken und bei Verstößen nicht länger eine einklagbare Haftungspflicht vorzusehen. Der „Bundesverband der deutschen Industrie“ (BDI) ging darüber noch hinaus. In einem gemeinsam mit den italienischen und französischen Industrieverbänden MEDEF und CONFINDUSTRIA verfassten Positionspapier forderte er eine Klausel zur „maximalen Harmonisierung“ ein, die es den Regierungen der Mitgliedsstaaten verbietet, die Regelungen bei der Umsetzung in nationales Recht zu verschärfen. „Bürokratie-Abbau bedeutet Wachstumschancen zum Nulltarif“, erklärte der BDI in seiner Pressemitteilung zu den Verordnungen und nahm die EU in die Pflicht. „Die Europäische Kommission muss mit dem angekündigten Omnibus nicht nur die Berichtspflichten abbauen, sondern auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, das EU-Lieferkettengesetz sowie die Taxonomie-Verordnung substanziell ändern. Weitere Entlastungsinitiativen müssen folgen“, hieß es in dem Statement.

Im Dienste der Industrie

Dabei gelang es den Unternehmen wieder einmal, die deutschen PolitikerInnen in Dienst zu nehmen. So drangen die Noch-Minister Volker Wissing, Jörg Kukies, Robert Habeck und Hubertus Heil am 17. Dezember 2024 in einem Brief an die EU darauf, die Deadline für die Übertragung der Nachhaltigkeitsrichtlinie in nationales Recht um zwei Jahre zu verschieben. Überdies setzten sie sich dafür ein, die Berichtspflichten auszudünnen, um „unnötige Belastungen für die Unternehmen zu vermeiden und den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Ressourcen zum Nutzen von nachhaltigem Wachstum und Innovation in der EU einzusetzen“. Gleiches galt in ihren Augen für die Taxonomie-Richtlinie.

Die Lieferketten-Richtlinie bezogen sie in ihre Kritik allerdings nicht mit ein – anders als Olaf Scholz. In seinem Schreiben an Ursula von der Leyen lobte er die Kommissionspräsidentin dafür, „den Abbau von Bürokratie zu den zentralen Schwerpunkten Ihrer neuen Amtszeit machen zu wollen“ und sagt auch gleich, warum. „Die deutsche Wirtschaft hat hier zu Recht weiteren dringenden Handlungsbedarf angezeigt, insbesondere hinsichtlich der Belastungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD), der EU-Taxonomie und der Europäischen Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)“, hält er fest.

Und die EU deckte den Bedarf. Ende Februar 2025 präsentierte sie die Omnibus-Verordnungen, die Hand an alle drei Regelungen legten. Die Lieferketten-Richtlinie schreibt BAYER & Co. jetzt bloß noch vor, die Einhaltung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards bei ihren direkten Zulieferern zu kontrollieren, und das auch nur alle fünf Jahre. Die Regelung der Haftungsfrage fällt nun ins Belieben der Mitgliedsländer – also vorzugsweise weg. Auch müssen die Unternehmen sich nach der Aufdeckung von Missständen nicht mehr zwingend von ihren Vertragsfirmen trennen. Damit nicht genug, können sich die EU-Staaten die Richtlinie jetzt mit der Umsetzung in nationales Recht Zeit bis 2028 lassen. 

Zunächst einmal müssen da noch das EU-Parlament und der Europäische Rat zustimmen. Trotzdem zeigten sich die Konzerne erst einmal zufrieden. „Es ist gut, dass die EU-Kommission die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und des EU-Lieferkettengesetzes temporär aussetzen will, damit keine Belastungen entstehen“, erklärte der BDI. Der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI) schloss sich in seiner „Mehr wirtschaftliche Freiheit wagen“ überschriebenen Presseerklärung an: „Dass die EU-Kommission mit ‚Omnibus-Verfahren‘ Bürokratie abbauen will, ist aus VCI-Sicht sehr erfreulich.“ Und die FAZ hielt fest: „Mehr ‚Kettensäge’ ist unter den Brüsseler Randbedingungen nicht möglich.“

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN kritisierte die Aufweichungen dagegen scharf. „Kinderarbeit, Druck auf GewerkschaftlerInnen, Lohnraub, Ungleichbehandlung von Mann und Frau, mangelhafter Arbeitsschutz und Umweltverschmutzung – auf all das will Brüssel jetzt nicht mehr so genau blicken, weil es angeblich den Wirtschaftsstandort Europa gefährdet. Das ist ein Skandal“, hieß es in ihrer Presseerklärung. 

Der BUND protestierte ebenfalls: „Erst im vergangenen Jahr haben die EU-Institutionen in einem demokratischen Verfahren die EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Dass die EU-Kommission sie nun in einem noch nie dagewesenen Schnelldurchlauf bis zur Bedeutungslosigkeit verwässern will, ist skandalös.“ Und der Betriebswirtschaftsprofessor Patrick Velte von der Lüneburger Leuphana-Universität konstatierte: Diese Omnibus-Pläne der EU-Kommission führen zu einer Aushöhlung der CSRD, CSDDD und der Taxonomie-Verordnung und gefährden das Gelingen des Green-Deal-Projekts sowie das Ziel einer klima-neutralen Wirtschaft bis 2050.“ Auch dem deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz droht Ungemach. Noch-Wirtschaftsminister Robert Habeck kündigte Anfang Oktober 2024 auf dem Unternehmertag des deutschen Außenhandelsverbandes BGA an, ihm in Milei-Manier zu Leibe rücken zu wollen. Er erachtete es als notwendig, „die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen“. Dabei hatte sich seine Partei in ihrem Programm zur Bundestagswahl 2021 noch für „eine Ausweitung der erfassten Unternehmen, aber auch eine Erweiterung der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten“ ausgesprochen. Olaf Scholz störte sich ebenso wenig am SPD-Programm, das es noch als einen großen Erfolg gefeiert hatte, „dass ein nationales Lieferketten-Gesetz auf den Weg gebracht werden konnte“ und sich damit noch nicht einmal zufriedengeben wollte: „Wir werden es konsequent weiterentwickeln.“ Im Oktober 2024 sagte er auf dem Arbeitgebertag zu dem Paragrafen-Werk: „Das haben wir ja gesagt, das kommt weg.“ Eine Überarbeitung des Gesetzes ließen die beiden Politiker ihren großen Worten zwar nicht mehr folgen, aber Habeck setzte zumindest die Berichtspflicht für die deutschen Unternehmen bis zur Implementierung der europäischen Lieferketten-Richtlinie in deutsches Recht aus.

Dagegen steht zu befürchten, dass CDU und CSU sich an ihre Wahlversprechen halten. „Das deutsche Lieferketten-Gesetz schaffen wir ab“, heißt es in ihrem Programm unter dem Punkt „Belastungen sofort stoppen“ kurz und knapp. Aber die Coordination wird alles daransetzen, die Abbruch-Arbeiten auf nationaler und europäischer Ebene zu verhindern. ⎜

BAYERs Trump-Deal

CBG Redaktion

Bessere Zeiten für Glyphosat

BAYER hatte den Republikanern im Wahlkampf 122.000 Dollar gespendet. Diese Investition scheint sich bereits jetzt auszuzahlen, denn der Leverkusener Multi verbucht deutliche Fortschritte bei seinem Vorhaben, Straffreiheit für Glyphosat zu erwirken. Und Trump & Co. zeigen sich auch sonst erkenntlich.

Von Jan Pehrke

BAYER machte mal wieder die Ausnahme: Als einziger Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens wohnte Bill Anderson der Amtseinführung von Donald Trump bei. „Die USA sind mit einem Umsatz-Anteil von über 30 Prozent mit Abstand unser größter Markt. Entsprechen wichtig ist es, mit der Politik im Gespräch zu sein“, mit diesen Worten rechtfertigte Personalvorständin Heike Prinz das Vorgehen ihres Vorgesetzen. Und auch die „Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapier-Besitz“ (DSW) hatte nichts gegen die rechtsoffene Konzern-Politik in den USA einzuwenden: „Wenn es die Chance gibt, die Glyphosat-Klagewelle zu stoppen, dann mit Trump“, hielt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest. Sogar der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis gab seinen Segen: „Es ist eine gute Idee, dass BAYER Zugang zu der neuen Administration hat.“

Zu allem Überfluss kam Anderson nicht allein zu der feierlichen Zeremonie. US-Chef Sebastian Guth begleitete ihn. Auf dem Portal LinkedIn konnte der sich gar nicht einkriegen vor Begeisterung. „Heute habe ich zum ersten Mal persönlich an der Amtseinführung eines US-Präsidenten teilgenommen. Während der Ansprache von Präsident Trump habe ich vor allem über eine Zeile nachgedacht. ‚Das Unmögliche ist das, was wir am besten können‘“, postete er. Dem folgte dann ein Bekenntnis. Guth machte sich bereit, „meinen Teil dazu beizutragen, mit der Trump-Administration zusammenzuarbeiten, um das Unmögliche für alle Amerikaner möglich zu machen“.

Damit handelte er sich einige böse Kommentare ein. „Wie kann ein politisch ungebundenes Unternehmen die Wahl eines Präsidenten feiern, der in vielerlei Hinsicht wirklich schlecht für alle Nationen ist. Schauen Sie sich an, was er in den letzten drei Wochen getan hat. Ehrlich gesagt sollte sich BAYER schämen, wenn ein hochrangiger Unternehmensvertreter solche Aussagen macht“, schrieb ein einst beim Leverkusener Multi Beschäftigter. Ein weiterer Ex machte sich vor allem Sorgen um die Belegschaftsangehörigen, die Minderheiten angehören. „Ich frage mich, wie sich all dies auf die Kollegen aus der LGBTQ-Gemeinschaft, die Einwanderer und all die Communities auswirkt, die Präsident Trump ins Visier nimmt. Bitte unterstützen Sie sie“, bat er Guth. 

Der Ehemalige hatte dabei vor allem die Programme für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion – Diversity, Equity, Inclusion (DEI) – im Sinn, dessen Einstellung Trump angeordnet hat. Etliche Firmen fügten sich dem schon.  NOVARTIS, ROCHE, GSK, DELOITTE, KPMG, UBS, META und AMAZON etwa schredderten ihre DEIs ab oder veränderten sie stark. BAYER wartet einstweilen ab. „Die rechtliche Situation in den USA ist weiterhin in Bewegung. Wir beobachten sie sehr aufmerksam, um zu prüfen, inwieweit sie sich auf unser Geschäft auswirken könnte. Wir unternehmen die erforderlichen Schritte, um geschäftlich weiterhin erfolgreich zu sein und gleichzeitig unseren Werten treu zu bleiben“, erklärte der Konzern.

Das erste Unmögliche, das in den Trump-Zeiten ein wenig möglicher zu werden droht, ist die Straffreiheit für Glyphosat. Direkt nach der Wahl gefragt, ob der Sieg der Republikaner sich positiv auf den Fall auswirken könne, bejahte Anderson. „Ich bin mir nicht sicher, ob das einen direkten Einfluss auf die laufenden Verfahren hat“, antwortete er zuerst noch etwas zögerlich, um dann nach längeren Ausführungen zu resümieren: Darum denken wir, dass das Umfeld dem Fortschritt förderlich ist. Und wir erwarten, diesen Fortschritt 2025 zu sehen.“

Die Erwartungen trogen nicht. Die kostspieligen Bemühungen des Konzerns, die Einstufung von Glyphosat als nicht krebserregend durch die staatliche Umweltbehörde EPA als bindend für alle Gerichte erklären zu lassen, beginnen sich auszuzahlen. So winkte der Bundesstaat Georgia ein entsprechendes Paragrafen-Werk durch. Die Geschworenen eines dortigen Gerichts ließen sich dafür einstweilen jedoch nicht beeindrucken. Sie verurteilten BAYER im März 2025 erstinstanzlich zu einer Zahlung von 2,1 Milliarden Dollar.

Auf zentralstaatlicher Ebene treibt der Konzern indessen den „Agricultural Labeling Uniformity Act“ voran, der es untergeordneten politischen Einheiten verbietet, ohne EPA-Autorisierung Warnhinweise auf Pestizid-Verpackungen anzuordnen. Und auch das bleibt nicht ohne Wirkung. Bereits am Tag des Amtsantritts von Trump leitete die EPA unter ihrem neuen Chef Lee Zeldin erste Schritte ein, um das US-amerikanische Pestizid-Gesetz FIFRA, das Bundesstaaten und Kommunen zu eigenständigem Handeln ermächtigt, zu ändern. Als unsicherer Kantonist bei der Glyphosat-Resozialisierung gilt nur noch Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., der in der Vergangenheit stets vor dem Herbizid warnte und es als „Gift“ bezeichnete. 

Aber Zeldin hielt noch mehr Wohltaten bereit. Mitte März 2025 legte er Hand an 31 Umweltgesetze. „Heute ist der größte Tag der Deregulierung, den unsere Nation je erlebt hat. Wir stoßen einen Dolch ins Herz der Klima-Religion“, tönte er und gab die CO2- und Methan-Emissionen frei. Auch der Stickoxid- und Quecksilber-Ausstoß in die Luft darf wieder steigen. Ähnliches Ungemach droht dem Wasser. Damit nicht genug, wollen die Republikaner die ganze Forschungsabteilung der Umweltbehörde abwickeln.

Eine Senkung der Unternehmenssteuern hatte Trump den Konzernen schon vor der Wahl in Aussicht gestellt. Zusätzlich Luft nach unten verschaffte ihm die Aufkündigung des „Global Tax Deals“, der Vereinbarung der OECD-Staaten über eine Mindestbesteuerung. Sogar Bestechung im Ausland will er den US-amerikanischen Unternehmen und den multinationalen Konzernen wieder erlauben, wenn‘s dem Profitmachen dient. 

Und vor den Importzöllen braucht BAYER auch keine Angst zu haben. Die meisten Produkte aus der Agrar-Sparte und der „Consumer Health“-Sektion stellt der Leverkusener Multi vor Ort her. Nur bei Pharma verhält sich das ein wenig anders. Die Prostatakrebs-Arznei Nubeqa etwa, mit der der Global Player 2024 einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro machte, kommt aus einem finnischen Werk. „Wenn es also Zölle zwischen der EU und den USA gäbe, wäre das wahrscheinlich etwas, womit wir etwas mehr zu kämpfen hätten“, sagte Bill Anderson in einem Gespräch mit InvestorInnen. Die Wohltaten, die Trump & Co. ansonsten für den Konzern bereithalten, wiegen das allerdings dicke auf. ⎜

Die CBG bei „Wir haben Agrarindustrie satt“

CBG Redaktion

Protest gegen BAYER & Co.

Auch in diesem Januar zog es die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wieder nach Berlin, um gemeinsam mit VertreterInnen der bäuerlichen Landwirtschaft, Umwelt-Initiativen sowie VerbraucherInnen-Verbänden auf die Straße zu gehen und eine Agrar-Wende zu fordern. Sie selbst legte dabei den Schwerpunkt auf die gesundheitlichen Risiken und Nebenwirkungen von Pestiziden im Allgemeinen und Parkinson im Besonderen.

Von Jan Pehrke

„Wer profitiert hier eigentlich?“ – unter dieser Leitfrage standen die diesjährigen „Wir haben Agrarindustrie satt“-Proteste in Berlin. Die LandwirtInnen sind es nicht, denn sie sind die schwächsten Glieder der Nahrungsmittel-Lieferkette und erhalten für ihre Erzeugnisse keine fairen Preise. Und die VerbraucherInnen sind es auch nicht. Für gesunde Ernährung steht die in den Supermärkten erhältliche Massenware aus deutschen und anderen Landen nämlich nicht gerade. Die Kühe, Rinder, Schweine und Hühner, die ihr kurzes Leben in der Massentierhaltung fristen, zählen schon gar nicht dazu. Und für die Umwelt stellt das gegenwärtige agro-industrielle Modell ebenfalls eine große Belastung dar. Sie ächzt unter den Pestizid-Rückständen, Düngemittel-Einträgen und den Kohlendioxid-Emissionen der Landwirtschaft.

Aber es profitieren dennoch so einige, und die wurden entlang der Demonstrationsroute dann auch aufgespürt. So postierte sich die CHRISTLICHE INITIATIVE ROMERO mit dem Transparent „Wer profitiert von steigenden Lebensmittel-Preisen?“ vor einer ALDI-Filiale. Die Antwort auf „Wer profitiert von industrieller Landwirtschaft?“ hielt der Jugendblock mit seinem Standort beim „Deutschen Bauernverband“ parat. Und auch zur Klärung der Fragen nach den Profiteuren von verfehlter Agrar-Politik, von Ackerland in Investoren-Hand, von Tierfabriken und gepanschtem Honig fanden sich an dem Tag die richtigen Adressen.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) erwartete die Demonstrierenden in der Nähe des „Verbandes der Chemischen Industrie“ und des „Industrieverbandes Agrar“, denn sie fragte auf ihrem Banner „Wer profitiert vom Handel mit gesundheitsschädlichen Pestiziden?“. Auf einem weiteren Transparent wurde die Coordination konkreter. „Parkinson für die Bauern – Profite für BAYER & Co.“ stand darauf zu lesen. 

Das erregte die Aufmerksamkeit einer Frau. Sie berichtete von einem Fall in ihrer Familie. Ihr Vater, ein Bauer, ist betroffen. Immer wieder habe sie ihn vor den Agro-Chemikalien gewarnt, klagte sie. Durch das CBG-Banner fühlte sie sich jetzt bestätigt und machte ein Foto davon, um es dem Vater zu zeigen.

Er teilt sein Schicksal mit Tausenden seiner KollegInnen. Nicht umsonst wurde Parkinson deshalb im letzten Jahr – endlich – als Berufskrankheit bei LandwirtInnen anerkannt. Die damit verbundenen finanziellen Lasten tragen allerdings allein die Bauern und Bäuerinnen: Ihre Berufsgenossenschaft hat die Beiträge um satte 20 Prozent erhöht. Die Agro-Riesen hingegen bleiben ungeschoren. Die Coordination forderte darum in Berlin, dem Verursacher-Prinzip Geltung zu verschaffen und die Konzerne zur Kasse zu bitten.

Der Workshop

Auf ihre Anregung hin widmete sich auch das Begleitprogramm von „Wir haben Agrarindustrie satt“ dem Thema. Nach der Demo fand bei der Heinrich-Böll-Stiftung ein Workshop zu „Parkinson als Berufskrankheit von LandwirtInnen“ statt. Der Toxikologe Peter Clausing vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) gab einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand und zitierte eine Studie, die 53 von 288 untersuchten Pestiziden bescheinigte, Parkinson auslösen zu können. Bei den Zulassungsverfahren spiele das allerdings keine Rolle, kritisierte Clausing.  BAYER & Co. müssten keine neurotoxikologischen Studien vorlegen. Die EU verbucht das in den Genehmigungsbescheiden einfach als „Daten-Lücke“. Wie der Autor dieses Artikels in seinem Beitrag berichtete, hatten im Fall von Glyphosat WissenschaftlerInnen in der medizinischen Fachzeitschrift The Lancet eindringlich an die EU appelliert, das Herbizid wegen der von ihm ausgehenden Parkinson-Gefahr aus dem Verkehr zu ziehen, allerdings vergeblich. Dabei ist diese „Nebenwirkung“ ihm zufolge bereits seit Langem bekannt. Die CBG berichtete erstmals 1999 über entsprechende Veröffentlichungen. Pehrke bezeichnete es deshalb als Skandal, dass BAYER & Co. den Tatbestand immer noch leugnen. Sie schwadronieren stattdessen von einem komplexen und in der Medizin angeblich noch nicht vollständig geklärten Krankheitsgeschehen und wollen höchstens Korrelationen nicht aber Kausalbezüge erkennen, so der CBGler.

Jörg Heinel von der IG BAU, die rund 800.000 abhängig Beschäftigte aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Floristik vertritt, sprach von bisher 3.100 Fällen unter LandwirtInnen und LandarbeiterInnen. Die Anerkennungsquote liegt laut Heinel bei – ungewöhnlich hohen – 90 Prozent. Allerdings können SaisonarbeiterInnen keine Anträge stellen, obwohl gerade sie viel mit Pestiziden umgehen – die Berufskrankheitsregelung gilt nämlich nur für „qualifizierte“ Kräfte. Auf 27.000 Euro pro Betroffenem bezifferte der Gewerkschaftler, der auch dem Vorstand der „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ (SVLFG) angehört, die Behandlungskosten. Die Gesamt-Summe setzte ein SVLFG-Kollege von Heinel auf unglaubliche 270 Millionen Euro an.

Da stellt sich natürlich die Frage nach der Beteiligung von BAYER & Co. von selbst. Der Workshop diskutierte hier etwa die Möglichkeit der Einführung einer Pestizid-Steuer, die es in Dänemark schon gibt. Vom Klage-Weg riet der Vertreter der SVLFG nach schlechten Erfahrungen eher ab. Auch wenn er wie alle TeilnehmerInnen die Anerkennung von „Parkinson“ als Berufkrankheit bei LandwirtInnen begrüßte, sah er noch viele Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung: „Die Schlacht ist noch lange nicht geschlagen.“

Wertschöpfung & -schätzung

Auch mit der auf der Demonstration aufgeworfenen – und vor den Toren von ALDI beantworteten – Frage „Wer profitiert von steigenden Lebensmittel-Preisen?“ beschäftigten sich Veranstaltungen im Begleitprogramm vertiefend. Sie vermaßen das Spannungsfeld zwischen Wertschöpfung und Wertschätzung und suchten nach Möglichkeiten, beides zusammenbringen. „Faire Erzeuger-Preise“ lautete hier das Stichwort. Bei dem Preis-Anstieg im Lebensmittel-Sektor, den Lisa Völkel vom „Bundesverband der Verbraucherzentralen“ auf über 34 Prozent seit 2020 taxierte, sollte das doch eigentlich drin sein, mag mensch meinen. Aber weit gefehlt, das Geld stecken sich andere ein. 

Das, was Molkereien und Lebensmittel-Ketten zahlen, decke noch nicht einmal seine Produktionskosten, klagte der Milchbauer Elmar Hannen vom „Bundesverband Deutscher Milchviehhalter“ auf dem Podium. Er müsse sogar in Vorleistung treten und seine ganze Milch bei einer Molkerei abliefern, ohne den Preis zu erfahren. Gezahlt wird erst nachher – nach Kassenlage. Die Oligopole in der nachgelagerten Lieferkette – es gibt nur noch acht große Molkereien und mit ALDI, LIDL, EDEKA und REWE vier große Lebensmittelhändler – spielen da ihre ganze Macht aus.

Etwas ins Wanken geriet diese nach den vorletzten Bauernprotesten, die im Herbst 2019 stattfanden. Die Molkereien und Lebensmittel-Konzerne mussten sich bewegen und boten den LandwirtInnen Gespräche an. Der Agrar-Dialog Milch verlief jedoch im Sande. Der „Deutsche Bauernverband“ nahm erst gar nicht teil. Die dort organisierten Großbauern und -bäuerinnen haben kein gesondertes Interesse an fairen Preisen und Wertschätzung. Sie können gut damit leben, dass die Subventionen aus Brüssel das Geld zuschießen, das von ALDI & Co. nicht kommt. Zudem fürchten die Milchbarone, durch faire Preise ihre Konkurrenzfähigkeit auf den Weltmärkten zu verlieren. Aber nicht nur deshalb kam der Dialog nicht voran. Er war gezwungen, im Ungefähren zu verharren, denn Zahlen durften nicht auf den Tisch. Die hätten nämlich einen Verdacht auf Preisabsprachen geweckt und das Kartellamt auf den Plan gerufen. Darum gingen die Milchbauern und -bäuerinnen in Verhandlungen mit nur jeweils einer Molkerei und einem Lebensmittel-Konzern, Naarmann und REWE. Und dabei kam auch etwas heraus: die von der REWE-Tochter PENNY bei der Markteinführung zu 1,29 Euro angebotene „faire Milch“. In ihre Kalkulationskosten flossen Posten wie Tierwohl-Maßnahmen, Verzicht auf Gentech-Futter, Förderung von Familienbetrieben und eine langjährige, Planungssicherheit gewährende Vertragsdauer ein. Das kann jedoch nicht die Lösung sein, auch wenn es jetzt schon mehr solcher Drei-Parteien-Verträge, z. B. für Fleisch, gibt. Nicht zuletzt, weil auch diese Waren sich am Markt bewähren oder zumindest einen PR-Mehrwert abwerfen müssen. Von Letzterem konnte die REWE-Vertreterin auf dem Podium, die für „Public Affairs“ zuständige Managerin Emilie Bourgoin, an dem Tag schon so einiges einfahren.

Scholz blockt

Schon weiter geht da der Vorschlag der EU-Kommission, Molkereien nach Artikel 148 der Gemeinsamen Markt-Organisation zu Verträgen mit den LandwirtInnen zu verpflichten, die Vereinbarungen über den Preis der Milch, die Liefermenge und die Qualität enthalten. Im Januar 2025 forderten die ARBEITSGEMEINSCHAFT BÄUERLICHE LANDWIRTSCHAFT, der Bund deutscher Milchviehhalter, der BUND und zahlreiche andere Verbände Bundeskanzler Olaf Scholz in einem offenen Brief auf, sich bei Sitzung des Europäischen Agrarrates Ende des Monats dafür einzusetzen und „von extremen Bedenken und Zurückhaltung geprägte Positionierung“ zu dieser Frage aufzugeben. Das tat Scholz jedoch nicht. Er wirkte hingegen tatkräftig daran mit, den Vorschlag auf die lange Bank einer EU-internen Folgeabschätzung zu schieben. Rückendeckung erhielt der Sozialdemokrat dafür vom Bundesrat. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, in Brüssel gegen das Vorhaben zu stimmen.

Auch zu einer Lösung auf nationaler Ebene und einer entsprechenden Änderung der „Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich“ kam es nicht, obwohl Landwirtschaftsminister Cem Özdemir dafür eintrat. 

Lisa Völkel plädierte überdies für die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle, um herauszufinden, bei welchen Gliedern der Lieferkette das Geld hängenbleibt. Martin Häusling, Öko-Bauer und agrar-politischer Sprecher im EU-Parlament, hielt das nicht für nötig. Nach seinem Dafürhalten reichen da Alltagsbeobachtungen völlig aus. So riet er, sich einmal die Liste der reichsten Deutschen anzuschauen. Darunter wären nämlich viele, die in der Lebensmittelbranche zu ihren Millionen gekommen wären wie etwa die ALDI-Brüder oder der LIDL-Gründer. 

Das Webportal agrarheute zählt unter Berufung auf das Manager Magazin dazu noch die Familien Oetker, Claas (Landmaschinen) und Haub (ehemalige Besitzer von NETTO, PLUS und KAISER), den Molkerei-Besitzer Theo Müller und den Fleisch-Produzenten Tönnies auf. Fazit von agrarheute: „An der Landwirtschaft ist mehr zu verdienen als in der Landwirtschaft“. 

Und das trifft natürlich auch auf BAYER, BASF & Co. zu. Darum liegt hier der Ansatzpunkt, um eine Situation zu ändern, in der die Lebensmittel-Produzenten nicht kostendeckend arbeiten und die Lebensmittel-KonsumentInnen sich immer mehr Produkte kaum noch leisten können. Völkel verwies auf eine Umfrage der Verbraucherzentralen, wonach sich 29 Prozent der Befragten in anderen Bereichen einschränken, um genug Geld für ihre Ernährung zu haben.

Kritik an BAYER & Co.

Global gesehen stellt sich die Lage noch prekärer dar, wie Morgan Ody vom internationalen Agrar-Bündnis LA VIA CAMPESINA auf der Auftakt-Kundgebung anprangerte: „733 Millionen Menschen leiden weltweit an Hunger, während die Profite der multinationalen Unternehmen der Agrarindustrie in die Höhe gehen.“ Auch Quammar Abbas vom PAKISTAN KISSAN RABITA COMMITTEE kritisierte das Treiben von Big Agro. „In Pakistan und im gesamten globalen Süden erleben wir aus erster Hand das systematische Vordringen von Konzern-Interessen in die Landwirtschaft. Deutsche Unternehmen wie BAYER und BASF sind dabei führend. Sie setzen auf gentechnisch veränderte Organismen, Hybridsaatgut und Agrochemikalien und kriminalisieren die jahrhundertealten Traditionen des Schützens und Tauschens von Saatgut!“, so Abbas.

Eine Agrar-Wende – und zwar weltweit – ist also dringender denn je. Aber die Entwicklung geht in die andere Richtung. In Europa etwa haben die Proteste der LandwirtInnen im Wesentlichen nur dazu geführt, alte Umweltauflagen aufzuweichen und neue gar nicht erst in Kraft treten zu lassen. Andere Forderungen, die das vorherrschende Produktionssystem in Frage stellen wie die nach einem Ende der Bodenspekulation oder nach einer Stärkung der kleineren Höfe gegenüber den Agrar-Fabriken, blieben unerfüllt. 

Umso wichtiger war es, in Berlin den Protest gegen dieses Rollback zum Ausdruck zu bringen und zu demonstrieren, wie viele Menschen das gegenwärtige, Mensch, Tier und Natur schädigende agro-industrielle Modell ablehnen. ⎜

Abfuhr für BAYER-Antrag

Marius Stelzmann

Der Fall „Glyphosat“ kommt nicht vor den Supreme Court

Am 21. Juni 2022 hat es der Oberste Gerichtshof der USA abgelehnt, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. Damit ist auch der BAYERs Plan B gescheitert, die Kosten für Zahlungen an Geschädigte des Herbizids möglichst gering zu halten.

Von Jan Pehrke

„Die Freude der Aktionäre über gute Quartalszahlen sollte nur wenige Stunden anhalten“, schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 12. Mai 2022. Unmittelbar nach der Veröffentlichung von BAYERs Bilanz für die ersten drei Monate des Jahres gab es nämlich mal wieder schlechte Glyphosat-Nachrichten, die sofort börsen-wirksam wurden. Die US-Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar dämpfte die Hoffnungen des Leverkusener Multis, mit einem Entschädigungsverfahren bis vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen und dort ein Grundsatz-Urteil zu Gunsten seiner Tochterfirma MONSANTO zu erwirken. Vom Supreme Court um Amtshilfe gebeten, riet sie davon ab, den Antrag des Leverkusener Multis anzunehmen und sich mit der Causa zu befassen. Und die RichterInnen hielten sich daran. Am 21. Juni erklärten sie, den Fall „Edwin Hardeman v. MONSANTO“ nicht zur Entscheidung annehmen zu wollen.

Plan B scheitert

Der Supreme Court war der Plan B des Unternehmens, nachdem es im Mai 2021 die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 KlägerInnen gegen seine Tochter-Gesellschaft MONSANTO hatte platzen lassen. Der zuständige Richter Vince Chhabria lehnte damals den Konzern-Vorschlag zur Güte ab – als „eindeutig unangemessen“ bezeichnete er den „settlement plan“. „Leider lässt sein jüngster Beschluss keinen anderen Schluss zu, als dass das Gericht den Lösungsmechanismus nicht ohne weitere erhebliche Änderungen genehmigen wird. Diese Änderungen sind nicht im Interesse von BAYER“, befand der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann. Einen neuen Anlauf mochte er deshalb nicht mehr nehmen. Damit endeten die Gespräche nach fast zweijähriger Dauer im Nichts.

Auf das Missfallen des für den nördlichen Distrikt Kaliforniens zuständigen Bundesrichters stießen vor allem die Vorstellungen des Global Players zum Umgang mit den Ansprüchen zukünftiger Glyphosat-Geschädigter, versuchte die Aktien-Gesellschaft sich hier doch an einer Quadratur des Kreises. Sie wollte das von der Krebs-Agentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Mittel unbeschränkt weiter vermarkten, weitere Klagen aber so gut es geht verhindern.

Mit Chhabria war das nicht zu machen, darum setzte der Leverkusener Multi nun auf den Obersten Gerichtshof der USA. Im August 2021 stellte er beim Supreme Court den Antrag, den RichterInnen-Spruch des Ninth Circuit in dem Verfahren „Edwin Hardeman v. MONSANTO“ zu überprüfen und demonstrierte Zuversicht. Der Konzern zeigte sich überzeugt, dass es starke Argumente dafür gebe, den Fall anzunehmen und ein Urteil in seinem Sinne zu fällen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“.

BAYERs Meinung nach fällt die Causa in die Zuständigkeit dieses Gerichts, weil es sich bei Pestizid-Fragen um Bundesangelegenheiten handelt, welche die staatliche Umweltbehörde auf der gesetzlichen Basis des „Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Acts“ (FIFRA) klärt. Und da die „Environment Protection Agency“ (EPA) Glyphosat für unbedenklich hält, hätte der Ninth Circuit ihm nicht vorwerfen dürfen, nicht ausreichend auf die Risiken und Nebenwirkungen des Mittels aufmerksam gemacht zu haben, so der Konzern in seiner Petition an den Obersten Gerichtshof. Dass die RichterInnen dies nicht aus freien Stücken taten, sondern unter Berufung auf ein Gesetz des Staates Kalifornien, das Glyphosat-Hersteller zu Krebs-Warnungen verpflichtet, spielt für den Agro-Riesen dabei keine Rolle, denn Bundesrecht habe Vorrang vor Landesrecht.

Überdies musste Kalifornien die Anordnung nach einer Intervention aus Washington wieder zurückziehen, betonte Leverkusener Multi in der Eingabe und berief sich überdies noch ganz konkret auf die EPA als Entlastungszeugin in der Causa „Hardeman“. Von Trump auf Linie gebracht, hatte die Agency nämlich in Tateinheit mit dem Justizministerium das in den USA bestehende „Amicus Curiae“-Recht genutzt, um in das Berufungsverfahren einzugreifen und auf Freispruch zu plädieren. „Der Kläger ist im Unrecht“, erklärten die staatlichen Stellen ummissverständlich.

Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht der Aktien-Gesellschaft ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienen, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“.

„Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, so das Resümee des Leverkusener Multis.

Die Abfuhr

Der Supreme Court wollte über das BAYER-Begehr nicht allein entscheiden und bat die US-Regierung im Dezember 2021 um Amtshilfe. Diese erfolgte dann im Mai 2022 durch die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar und sorgte beim Global Player für Ernüchterung. Nach Ansicht des „Solicitor Generals“ erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem FIFRA nicht explizit widersprechen. Kalifornien hat das mit Verweis auf die WHO getan und sich dabei auf ein Landesgesetz von 1986 berufen, das zu Warnungen verpflichtet, wenn eine öffentliche Körperschaft eine Substanz als krebserregend einstuft. Prelogar beurteilte dieses Vorgehen als korrekt, eine absolute Kongruenz verlange der Gesetzgeber nicht, daher dürften die Bundesstaaten auch dann Warnhinweise anordnen, wenn die EPA solche nicht für nötig halte. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin fest. Sie verwies zudem auf von der EPA positiv beschiedene Anträge von Glyphosat-Herstellern, die beabsichtigten, von sich aus vor Krebs zu warnen, um Haftungsansprüchen zu entgehen. Und damit nicht genug, distanzierte sie sich von den Positionen des „Amicus Curiae“-Schreibens. „Im Angesicht der Entscheidung des Berufungsgerichts und des Regierungswechsels haben die Vereinigten Staaten ihre dort dargelegten Argumente überprüft“, erklärte Prelogar.

Tatsächlich hat die Biden-Administration sogar die ganze EPA-Politik der Ära Trump auf den Prüfstand gestellt und Besserung gelobt. Anweisungen an die WissenschaftlerInnen, sich bei ihren Pestizid-Analysen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen, und Korrekturen ihrer Expertisen durch die AbteilungsleiterInnen sollten der Vergangenheit angehören. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können“, sagte er Ende Januar 2021.

Inzwischen sind diese Verfehlungen auch amtlich. Am 17. Juni erklärte ein US-Gericht die verläufige Glyphosat-Zulassung der „Environment Protection Agency“ (EPA) aus dem Jahr 2020 teilweise für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, heißt es in dem Urteil des „9th U.S. Circuit Court of Appeals“. Den RichterInnen zufolge hatte die Behörde bei dem Genehmigungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zum Umgang mit Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt.

Zum zweiten Verfahrensfehler, den die Aktien-Gesellschaft dem Ninth Circuit anlastete, hatte Elizabeth Prelogar ebenfalls eine klare Meinung. Ihrer Auffassung nach stellte die Auswahl der Sachverständigen keine Pflichtverletzung dar. Sie stehe „nicht im Widerspruch zu den Standards, die von anderen Gerichten bei der Prüfung der Zulässigkeit von ExpertInnen-Aussagen angewandt werden“, so Prelogar.

Die Reaktionen

Die Anwältin Erwin Hardemans freute sich über die Stellungnahme des Solicitor Generals. „Es ist ein sehr guter Tag für Krebsopfer, die versuchen, Täter wie MONSANTO zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte sie. Der Leverkusener Multi hingegen ließ sich seine Enttäuschung nicht anmerken. „Wir sind weiterhin überzeugt, dass es gute rechtliche Argument für den Supreme Court gibt, den Fall Hardeman zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren. Die Umweltschutzbehörde EPA hat mehrfach festgestellt, dass glyphosat-basierte Pestizide sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind“, erklärte der Konzern.

In der am 23. Mai veröffentlichten Stellungnahme zu der Entscheidung wiederholte er diese Argumente, packte aber noch etwas drauf. Das Unternehmen versuchte sich als Krisen-Profiteur und nutzte die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die globale Lebensmittel-Versorgung, um Glyphosat angesichts der neuen Herausforderungen für die „Ernährungssicherheit“ als systemrelevant auszugeben und den Supreme Court moralischem Druck auszusetzen.

Damit nicht genug, brachte der Global Player die Agro-Branche dazu, sich für ihn zu verwenden und in der Sache einen Brief an US-Präsident Joe Biden aufzusetzen. Unter anderem gewann er zahlreiche FarmerInnen-Organisationen der Bundesstaaten, ZüchterInnen-Vereinigungen und die Lobby-Einrichtung „CropLife America“ für sein Ansinnen. „Wir schreiben, um unsere große Besorgnis über eine kürzlich erfolgte Änderung der langjährigen Politik in Bezug auf die Regulierung und Kennzeichnung von Pestizid-Produkten auszudrücken, auf die sich Landwirte und andere Benutzer verlassen“, mit diesen Worten leiteten die insgesamt 54 Verbände ihren Appell ein. Vehement kritisieren die Unterzeichner die Rechtsposition, die Kalifornien und anderen Bundesstaaten Pestizid-Kennzeichnungen nach Landesrecht erlaubt. Und auch sie verweisen auf die aktuelle Weltlage, um die Dringlichkeit ihres Anliegens zu unterstreichen, Glyphosat zu amnestieren. „In einer entscheidenen Zeit, in der amerikanische Landwirte bestrebt sind, eine Welt zu ernähren, die von Nahrungsmittelknappheit und -unsicherheit bedroht ist, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt haben, birgt diese Kehrtwende in der Politik die große Gefahr, dass die Fähigkeit der amerikanischen Agrar-Produzenten, zur Deckung der weltweiten Nahrungsmittel-Bedarfs beizutragen, untergraben wird“, führen „CropLife Amerika“ & Co. aus. Mit der Aufforderung an die Biden-Administration, den Schriftsatz der Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar zurückzuziehen, endet ihre Suada. Aber es nützte alles nichts. Der Supreme Court schloss sich zum Leidwesen BAYERs der Argumentation Prelogars an. „Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchsanweisungen verlangen kann. Das widerspricht klar dem Anspruch an Einheitlichkeit, den der US-Kongress in Gesetzes-Grundlagen formuliert (...) hat“, klagt der Leverkusener Multi.

Jetzt greift für ihn der Plan C. Er hatte nämlich schon Vorsorge für den Fall getroffen, dass Glyphosat der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen bleibt. Der Konzern stellt ein „professionell aufgesetztes Programm zum Umgang mit künftigen Ansprüchen“ in Aussicht, das „vordefinierte Kompensationen“ enthält und sich dabei an den schon geschlossenen Vergleichen als Richtwert orientiert. Rücklagen von 4,5 Milliarden Dollar hat er dafür gebildet.

Zu den weiteren Schritten, „um die Rechtsstreitigkeiten zu beenden und sicherzustellen, dass es künftig nur noch wenige Glyphosat-Klagen gibt, die zudem geringe Erfolgsaussichten haben“ zählt der Verkaufsstopp des Herbizids für Privatkunden ab 2023. Dieser Gruppe entstammten nämlich die meisten Geschädigten, die gegen BAYER vor Gericht zogen. Darüber hinaus will das Unternehmen von sich aus das Thema „Kennzeichnung“ angehen und mit der EPA diskutieren, wie es auf den Glyphosat-Etiketten zu „einer noch besseren Information über den Stand der Wissenschaft“ kommen kann.

Diese Maßnahmen scheinen jedoch allesamt nicht dafür geeignet zu sein, die Akte Glyphosat endlich zu schließen. Sechs Jahre nach der ersten Klage und vier Jahre nach dem ersten Urteil, das dann schon BAYER als Rechtsnachfolger MONSANTOs traf, ist sie immer noch sperrangelweit offen. Darum forderte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ein schnelles Handeln ein. „Jetzt muss BAYER endlich die mehr als 30.000 Glyphosat-Betroffenen angemessen entschädigen, die bislang kein Geld vom Konzern erhalten haben, bevor noch mehr von ihnen sterben. Und das Unternehmen darf nicht länger darauf spekulieren, sich durch irgendwelche juristischen Winkelzüge anders vor zukünftigen Klagen wappnen zu können als durch einen Verkaufsstopp von Glyphosat“, hieß es in der Presseerklärung der Coordination. ⎜

BAYERs maritime Altlasten

Marius Stelzmann

Weltkriegsmunition en masse in Nord- und Ostsee

Allein in den deutschen Gebieten von Nord- und Ostsee lagern mehr als 1,6 Millionen Tonnen Bomben, Minen und Granaten. Viele dieser gefährlichen Altlasten zweier Weltkriege haben BAYER bzw. die IG FARBEN produziert. Die Politik nimmt sich dieses brisanten Themas bis heute nur widerstrebend an.

Von Burkhard Ilschner

Es begann vor mehr als 100 Jahren und eskalierte vor rund 75 Jahren. Was einst – fälschlich – als vermeintliche Lösung gepriesen wurde, wird seit gut einem Vierteljahrhundert immerhin als Problem benannt: Die Rede ist von eben jenen Munitionsaltlasten zweier Weltkriege, die auf dem Meeresgrund langsam vor sich hin rotten und eine eklatante Gefahr bedeuten für Menschen auf See und an den Küsten, für Fischerei, Sportschifffahrt und Tourismus und vor allem für die Meeresumwelt. Sie enthalten nicht nur hochriskante Sprengstoffe und Zünder verschiedenster Arten, sondern viele von ihnen auch chemische Kampfstoffe (siehe Kasten), zusammen mehrere tausend Tonnen.

Ewigkeitskosten

Was daraus wird, ist bis heute weitgehend ungeklärt. Das Problem dürfte noch Generationen beschäftigen. Zwar wird seit Jahrzehnten und immer lauter wirksames Entsorgungshandeln gefordert. Tatsächlich wird die ganze Sache aber bis heute – politisch und administrativ – verschleppt, verharmlost oder geleugnet. Erst in diesem Jahr hat die Bundesregierung die Entwicklung von Lösungskonzepten in Auftrag gegeben, die 2024/25 zu ersten Bergungsversuchen führen sollen – Ende offen.

Zwar ist dieses marine Altlastenproblem ein globales, es ist aber unstrittig, dass die größten Anteile der in nordeuropäischen Gewässern lagernden Spreng- und Giftstoffe aus deutscher Produktion, nicht zuletzt vom BAYER-Konzern bzw. der von ihm mitgegründeten IG FARBEN stammen: Nach dem Ersten Weltkrieg wurde vorwiegend auf Veranlassung der Alliierten Munition des besiegten deutschen Reichs von der Biskaya über die Nordsee bis Gotland im Meer versenkt, häufig durch „einfaches“ Überbordkippen, oft aber auch durch Versenkung ganzer Schiffe mit giftiger oder explosiver Ladung. Übliche Methoden der Kampfmittelvernichtung (Sprengung oder Verbrennung) galten angesichts der zu bewältigenden Mengen als zu zeit- und kostenaufwändig und zu riskant für das beteiligte Personal. Versenkung auf See hingegen schien effizient und eben unproblematisch.

In den 1940er Jahren war es zunächst die deutsche Wehrmacht, die kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs Kampfstoffmunition in der Ostsee versenkte, um sie dem Zugriff gegnerischer Streitkräfte zu entziehen. Nach der Kapitulation Nazideutschlands indes praktizierten die Siegermächte dasselbe, was sie 30 Jahre zuvor auch getan hatten. Und der eigenen Bequemlichkeit halber packten die Alliierten ihre eigenen, nicht mehr benötigten Munitionsmengen gleich dazu, verklappten sie nicht nur in Nord- und Ostsee, sondern teilweise auch in eigenen Küstengewässern. Insgesamt wird vermutet, dass allein nach dem Zweiten Weltkrieg mehrere Millionen Tonnen Munitionsaltlasten und Giftkampfstoffe in Europas Meeren versenkt wurden. Aber dabei blieb es nicht, auch seitens BRD und DDR wurden solche Versenkungen bis in die 1960er Jahre vorgenommen.

Rücksicht auf SeefahrerInnen oder KüstenbewohnerInnen kamen in den Jahrzehnten nach Kriegsende im Denken der Verantwortlichen selten vor – und Meeresumweltschutz spielte bekanntlich auch keine Rolle: Schließlich wurden in und auf den Meeren allgemein bis weit in die 1980er Gift-Müll, -Abfälle und -Abwässer verklappt, eingeleitet oder verbrannt. Für kurze Zeit gab es in den 1950er Jahren gezielte Versuche, versenkte Kampfmittel wieder zu bergen, um enthaltene Rohstoffe zurückzugewinnen. Und gelegentlich flackerten Debatten über die versenkten Altlasten auf, wenn FischerInnen Teile davon in ihren Netzen fanden oder Unfälle gemeldet wurden. Allerdings führte all dies nie zu nennenswerten politischen oder administrativen Aktivitäten, die gezieltes Bergen und Entsorgen der Unmengen versenkter Kampf- und Giftstoffe beabsichtigt hätten.

Diese praktizierte und propagierte Sorglosigkeit hatte unter anderem eine wesentliche Ursache: Die wenigsten Versenkungen waren seinerzeit ordentlich dokumentiert worden – aus den Augen, aus dem Sinn. Folge dieser fast schon organisiert zu nennenden Nachlässigkeit sind bis heute lückenhafte oder fehlende Angaben über vollzogene Munitionsversenkungen: Die meisten Daten über Umfang, Ort, Art und Menge basieren mehr auf Schätzung und Hörensagen als auf konkreten und belegbaren Fakten.

Erste Debatten

Zwar gab es etwa ab Mitte der 1980er Jahre (nicht nur) in Deutschland erste Debatten über mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch versenkte Kampfmittel, Auslöser waren vor allem die Schadensfälle in der Fischerei. Unfälle in Tourismusgebieten, beispielsweise durch am Strand angespülte Munitions- oder Kampfstoffreste, wurden hingegen gerne kleingeredet oder gar verschwiegen, mensch wollte potentielle Gäste (aktuelle wie künftige) ja nicht verschrecken.

Ab den 1990er Jahren wurde häufig intensiver recherchiert, es gab Anfragen und Debatten im Bundestag, es gab behördliche Untersuchungen etwa über „Chemische Kampfstoffmunition in der südlichen und westlichen Ostsee“ oder über die Sicherheit der maritimen Transportwege in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (1). Es gab vereinzelte Bestrebungen, die Geschichte der Munitionsversenkungen in ihren Dimensionen und erwartbaren Folgen aufzuarbeiten – nur Planungen oder gar Umsetzung handfester Maßnahmen zur Bergung und Entsorgung gab es weiterhin nicht.

Vielmehr beschwichtigten die Behörden damals, dass vor der deutschen Nordseeküste Munitionsaltlasten nur in einer Größenordnung von 10.000 Tonnen lagern würden und es nur eine Handvoll von Unfällen mit diesem explosiven Erbe gegeben habe. Es ist dem Koblenzer Meeresbiologen und Umweltgutachter Stefan Nehring zu verdanken, dass das wahre Ausmaß der Millionen Tonnen und mehr als 1.000 Opfer versenkter Munition öffentlich bekannt wurde. Ab 2005 veröffentlichte er kontinuierlich (und das meiste davon exklusiv) in der damaligen Zeitschrift Waterkant Hintergründe und eigene Rechercheergebnisse – brisante Aktenfunde über Versenkungsprotokolle, detaillierte Unfallberichte und -statistiken, aktuelle Bewertungen zur beginnenden Entsorgungsdebatte und vieles andere mehr (2).

Es waren zunächst vor allem die einstige Bremer Meeresschutzorganisation  Aktionskonferenz Nordsee (AKN) und parallel auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die auf Grundlage von Nehrings Recherchen auf Kongressen und in Publikationen dringendes Handeln anmahnten. Durch den steigenden Druck der begleitenden Medienberichte und Anfragen in den Parlamenten sah sich die 1997 gegründete Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (3) genötigt, sich ab 2008 im so genannten ExpertInnenkreis „Munition im Meer“ organisiert mit der marinen Altlastenproblematik zu beschäftigen.

Verharmlosungen

Allerdings fanden sich in dessen 2011 veröffentlichtem Ergebnisbericht (4), der alle durch Nehring recherchierten Daten bestätigte, eher überraschende Aussagen, etwa unter dem Titel „Gesamtbewertung“ folgender Satz: „Derzeit ist nicht erkennbar, dass eine großräumige Gefährdung der marinen Umwelt über den lokalen Bereich der munitionsbelasteten Flächen hinaus vorhanden oder zukünftig zu erwarten ist. Eine Gefährdung besteht jedoch punktuell für Personengruppen, die im marinen Bereich der Nord- und Ostsee mit Grundberührung tätig sind.“

Zu diesem Zeitpunkt hatte es über Jahre bereits neben diversen Unfällen in der Berufs- und Freizeitfischerei auch Verletzungen etwa an touristisch genutzten Stränden durch angespülte Kampfstoffreste gegeben. Und auch dieser Satz aus derselben Publikation konsternierte damals kritische ExpertInnen: „Eine efährdung es erbrauchers durch möglicherweise kontaminierte marine Produkte, insbesondere Nahrungsmittel, ist nach derzeitigem Kenntnisstand als äußerst unwahrscheinlich einzuschätzen. Es sind keine in diese Richtung deutenden konkreten Belege bekannt.“ Tatsächlich gab es zu dieser Zeit bereits Veröffentlichungen, die erhebliche Zweifel an dieser Sichtweise äußerten und teilweise fundiert begründeten. So waren nicht nur Berichte über Schadstoffspuren aus Kampfstoffresten in der marinen Nahrungskette veröffentlicht worden, sondern auch Prognosen, dass dieses Problem aufgrund von Verrottungsprozessen in den kommenden Jahrzehnten eskalieren dürfte.

Pikant aus damaliger wie heutiger Sicht war es vor allem, dass die AutorInnen ihren Bericht explizit „als lebendiges und wachsendes Dokument“ bezeichneten, „regelmäßige Aktualisierung und fortlaufende Erweiterung sind vorgesehen“. Es folgten nämlich sieben jährliche Fortschrittsberichte, allerdings sind – so der Kieler Professor Uwe Jenisch 2021 im marineforum – die zugehörigen Karten dabei „leider“ nie aktualisiert worden: Unter anderem bei Stefan Nehring hätten die ExpertInnen in all diesen Jahren genügend Material dazu finden können. Insgesamt brauchte es nach 2011 weitere acht Jahre, bis Ende 2019 die 93. Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder eine finale Aktualisierung dieses Berichts beschloss. Der erschien dann als ganze zwei Seiten umfassendes Dokument im März 2021 – konstatierte inzwischen aber immerhin „dringenden Handlungsbedarf“ (5).

Um nicht missverstanden zu werden: In Bundes- und Landesparlamenten, in Administrationen, Behörden oder Instituten gab und gibt es viele engagierte, um Aufklärung bemühte Kräfte, Einzelpersonen oder Kleingruppen wie Forschungsteams; nur blieb ihnen all die Jahrzehnte jene politisch-administrative Gesamtkoordination versagt, die eine Problemlösung entscheidend hätte näher bringen können. „Munition im Meer“ war über lange Zeit – schaut man durch eine Lupe öffentlichen Interesses – vor allem eine Art verstecktes Schubladenthema.

Punktuelles Aufsehen gab es etwa, wenn brisante Altlasten in oder am Rande einer wichtigen Schifffahrtsstraße vermutet, gesucht, entdeckt und oft zügig geräumt oder gesprengt wurden (nicht immer im Einklang mit geltendem Naturschutzrecht). Auch konkrete wirtschaftliche Motive führten zu Aktionismus: Für neue Windparks etwa, für die Trasse der Nordstream-Pipeline oder für den anhaltend umstrittenen Tunnelbau im Fehmarnbelt wurde nach Kriegsaltlasten gesucht, die das Vorhaben hätten beeinträchtigen können, wurde im Falle der Entdeckung vor Ort geräumt. Auf unzähligen Konferenzen wurden teils parallel, teils mit solchen Vorhaben zusammenhängend Daten zusammengetragen und ausgetauscht. Aber niemals gab es den entscheidenden „Kick“ von verantwortlicher politischer Seite, den Weg zu ebnen für eine planmäßige und großflächige Erfassung samt Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur zügig sich anschließenden Beseitigung der brisanten Hinterlassenschaften.

Es handelt sich im Grunde genommen um organisiertes politisches Versagen. Ob vorsätzlich oder fahrlässig, sei dahingestellt – es ist die konsequente Fortsetzung jener Nachlässigkeit, mit der vor Jahrzehnten verklappt und versenkt worden ist. Immer wieder gab und gibt es Berichte und Enthüllungen über „Gefahr aus der Tiefe“, „Giftgasklumpen an den Stränden“, „Bombenstrände“, „Giftgasgranaten im Schleppnetz“, „Senfgasopfer im Hospital“, „Tickende Zeitbomben im Meer“ oder „Giftiges Arsen in Schollen“ – einige wenige Beispiele aus Schlagzeilen mehrerer Jahrzehnte. Nur hatte das eben lange Zeit keine politischen oder administrativen praktischen Folgen.

Ampel-Aktivitäten

Erst seit Kurzem scheint sich das zumindest ansatzweise zu ändern. Es bleibt nach den Erfahrungen vergangener Jahrzehnte allerdings abzuwarten, mit welcher Konsequenz und Ausdauer das auch zu Erfolgen führt. In ihrem Koalitionsvertrag hat die amtierende Berliner Koalition im November 2021 knapp, aber markant vermerkt: „Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee wird ein Sofortprogramm aufgelegt sowie ein Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung eingerichtet und solide finanziert.“ Entschieden klingende Worte, die aber möglicherweise nicht so gemeint waren. Ein halbes Jahr später, im Mai 2022, kritisierte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Kurzinformation: „Bislang war die Kartierung dieser Munitionsaltlasten lückenhaft, nur ein Teil der Munitionsversenkungsgebiete ist bekannt. Infolge von Explosionsvorfällen kommen immer wieder weitere hinzu. Eine detaillierte und umfassende Kartierung liegt bislang nicht vor“ (6).

Das ist aber längst nicht alles. Im August 2022 wimmelte die Ampel-Koalition eine Kleine Anfrage der Linksfraktion erst einmal ab: „Nach Auffassung der Bundesregierung (…) besteht in Bezug auf Altmunition im Meer keine allgemeine rechtliche Verpflichtung des Bundes oder der Länder zum Tätigwerden. Daraus abgeleitet existiert auch keine finanzielle Verpflichtung.“ Im Kern bedeutet das nichts anderes als: Mensch gibt sich bemüht, verbittet sich aber, gedrängelt oder gar beim Wort genommen zu werden. Gleichzeitig kündigte die Ampel jedoch ein Sofortprogramm an, dessen interdisziplinär vorbereitende Arbeiten bereits begonnen hätten, und lobte sich selbst: Dies wäre „die weltweit erste Erprobung zielgerichteter und konzertierter Beräumung munitionsbelasteter Flächen auf dem Meeresboden“ (7).

Geplant ist, eine technisch innovative Bergungsplattform entwerfen und bauen zu lassen, die angeblich schon 2024/25 ihre Arbeit zunächst in der Ostsee aufnehmen soll. Sie soll mit Hilfe von Robotik Munition vom Meeresboden bergen und an Bord unschädlich machen, so dass Gift- und andere Gefahrstoffe danach an Land vernichtet werden können. Klingt gut? Ja, geht aber nicht so schnell. Falls der Plan funktioniert, wird es dennoch eine vermutlich viele Jahrzehnte dauernde Aufgabe. Um so wichtiger wäre es, das Vorhaben nun zügig anzupacken. Nur sieht es danach momentan nicht aus.

Vor knapp zwei Jahren hatten sich in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt mehr als 150 ExpertInnen bei der „Kiel Munition Clearance Week“ mit Bestandsaufnahme und Aufgabenstellung befasst. Am Ende des Kongresses forderte die Landesregierung von „der nächsten Bundesregierung“ rasche Zusagen für eine industrielle Bergung der gefährlichen Altlasten, denn die Küstenländer könnten dies allein nicht lösen. Wie es danach weiterging, ist oben fragmentarisch beschrieben; was indes zu ergänzen bleibt, ist die Frage der Finanzierung – und die wird, typischerweise, zum Bremsklotz.

Grob geschätzt, geht es um mehr als 100 Millionen Euro, die das Vorhaben „Plattform“ von Entwicklung, Bau und Ausrüstung bis zum praktischen Einsatz zunächst kosten soll. Die Küstenländer sehen den Bund in der Pflicht, der Bund sieht es als unabdingbar an, dass die Küstenländer sich beteiligen – das übliche Gerangel. Die Bundesregierung hat zwar mittlerweile einen 100-Millionen-Euro-Etat bereitgestellt und vom Bundestag beschließen lassen. Aber im entsprechenden Beschluss des parlamentarischen Haushaltsausschusses wurde im November 2022 eindeutig festgelegt, bis zum 30. Juni dieses Jahres „soll die Ausschreibung für die mobile, schwimmende Anlage erfolgen und bis Ende des Jahres sollen entsprechende Verträge geschlossen werden“. Das sei erforderlich, um die „Verträge für den Bau der Anlage noch 2023 schließen zu können und das Pilotprojekt so schnellstmöglich umzusetzen“.

Der Stichtag ist inzwischen deutlich überschritten, die Ausschreibung bislang nicht erfolgt. Stattdessen gewinnt die Ausein-andersetzung an Schärfe und ist vermutlich nur dank der parlamentarischen Sommerpause bislang nicht eskaliert. Anfang August sorgte die Industrie- und Handelskammer Nord für Druck mit einem Appell für sofortiges politisches Handeln. Zuvor hatte Anfang Juni die grüne Bundesumweltministerin Steffi Lemke „ein Konzept für das von ihr angekündigte ‚Sofortprogramm‘ zur Bergung von Munitionsaltlasten aus Nord- und Ostsee vorgelegt“ (8), das sofort in die Kritik geriet. Es hieß, darin sei vorgesehen, mit der Altlastenbergung zügig zu beginnen, und zwar zunächst „mit verfügbarer Technik“. Das soll 30 Millionen Euro kosten, die geplante Plattform erst währenddessen parallel entwickelt werden. Eine Überprüfung dieses Berichts war nicht möglich, weil das Ministerium dem Autor auf Anfrage mitteilte, das Dokument sei „bislang nicht öffentlich verfügbar. Wir informieren Sie, wenn sich daran etwas ändern sollte“ (9). Das ist bis Redaktionsschluss nicht erfolgt.

Kritik an Lemkes Vorgehensweise kam unter anderem von der ostholsteinischen SPD-Abgeordneten Bettina Hagedorn, die darin einen klaren Verstoß gegen den Beschluss des Haushaltsausschusses sieht (10), denn in diesem sei nicht vorgesehen, einen Teil der Gelder anders als für das Plattformprojekt zu verwenden. Ob Zufall oder nicht, sei dahingestellt – etwa zeitgleich berichtete die Tagesschau über den Auftritt von Annalena Baerbock (Grüne) auf der Außenministerkonferenz des Ostseerats Anfang Juni in Wismar: Baerbock soll dort unter anderem eine Beteiligung der Investoren von Offshore-Windparks an den Kosten der Munitionsaltlastenbergung ins Gespräch gebracht haben.

Das passt zwar zu der geschilderten Hagedorn-Kritik (die auch von anderen Abgeordneten ähnlich geäußert wurde), Lemkes Konzept schmälere den Etat für das innovative Bergungsplattform-Projekt: Eine Beteiligung von dritter Seite könnte schließlich helfen, die dabei entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. Das passt aber auch exakt zu der hier – angesichts der Komplexität nur exemplarisch – geschilderten Geschichte des gesamten Problems und des Verhaltens von Politik und Administration: Eine Menschen und Meeresumwelt schützende, flächendeckende und effektive Erfassung, Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten und Giftkampfstoffen wird so nur dorthin verschoben, wo sie schon jahrzehntelang hat ausharren müssen – aufs Wartegleis. ⎜

Burkhard Ilschner war lange Jahre Mitherausgeber und Redakteur der maritimen Zeitschrift Waterkant und ist heute verantwortlich für das gleichnamige, kostenlose Online-Portal (Unterstützung und Mitarbeit willkommen).

Anmerkungen:

1. Laut UN-Seerechtskonvention stehen Küstenstaaten bis zu 200 (in Ausnahmen 350) Seemeilen als so genannte Ausschließliche Wirtschaftszonen (AWZ) zu – Meeresgebiete, in denen sie exklusiv wirtschaften, die Schifffahrt aber nicht behindern dürfen. Da sich in Nord- und Ostsee die AWZ-Ansprüche der Anrainer überlappen, hat mensch hier eine gegenseitige Zonierung geringeren Ausmaßes vereinbart. Details siehe auch https://worldoceanreview.com/de/wor-1/seerecht/rechtsordnung-der-ozeane/

2. Unter https://waterkant.info/?page_id=9200 sind die Beiträge von Stefan Nehring vollständig und kostenlos abrufbar.

3. ARGE BLMP Nord- und Ostsee – Vorläuferorganisation der heutigen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO).

4. Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen; Ergebnisbericht, 10. November 2011

5. BLANO – Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer, https://www.schleswig-holstein.de/uxo/DE/Kurzfassung/kurzfassung_node.html

6. WD 8 - 3000 - 036/22 vom 12. Mai 2022

7. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3198

8. https://www.nordschleswiger.dk/de/ vom 20. Juni 2023

9. E-Mail des BMUV an den Verfasser vom 7. Juli 2023

10.           Pressemitteilung vom 16. Juni 2023

BAYERs Waffenarsenal

Ein gehöriger Teil der chemischen Kampfstoffe, Bomben und Sprengstoffe in Nord- und Ostsee ist made by BAYER. So sorgte der Konzern im Ersten Weltkrieg dafür, dass „die Chemie die ihr in der modernen Kriegsführung zukommende Rolle spielen“ kann, wie der Generaldirektor Carl Duisberg es ausdrückte. Mit Feuereifer arbeitete das Unternehmen daran, „die große, schwierige Frage der Verpestung der Schützengräben mit chemischen Substanzen der Lösung näherzubringen“, und entwickelte Waffen auf Basis von Dianisidin, Blausäure, Chlorkohlenxoxid und anderen Chemikalien. Ein Senfgas trug dabei sogar die Signatur der beiden BAYER-Forscher Wilhelm Lommel und Wilhelm Steinkopf: Es hieß Lost.

Im Zweiten Weltkrieg avancierte die vom Leverkusener Multi mitgegründete IG FARBEN zum Hauptlieferanten der Wehrmacht. 95 Prozent der Giftgase wie etwa Sarin und Tabun sowie 84 Prozent der Sprengstoffe stammten aus IG-Fabriken. Zudem gehörten Brandbomben, Handgranaten und Maschinengewehre zur Produkt-Palette.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN fordert den Global Player deshalb immer wieder auf, sich an den Kosten für die Bergung des maritimen Waffenlagers zu beteiligen. Das lehnt die Aktiengesellschaft jedoch stets ab.

Die Kampfstoff-Liste

I. Konventionelle Kampfmittel

Diverse chemische Stoffe wurden während beider Weltkriege als konventionelle Kampfmittel entwickelt, um im Einsatz durch Detonation oder als Brandbeschleuniger Objekte oder Menschen zu schädigen. Daneben haben diese Kampfmittel stoffliche und toxikologische Eigenschaften, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind, wie die zwei wichtigsten Beispiele von im Meer lagernder Munition zeigen:

2,4,6-Trinitrotoluol (TNT)

Explosivstoff, mit Abstand am häufigsten während des Zweiten Weltkrieges produziert; giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut; Verdacht auf kanzerogene und mutagene Wirkung; gefährlicher Wasserschadstoff; in der Umwelt persistent mit Gefahr der kumulativen Wirkung.

Phosphor

Brandmittel und Ätzstoff, eingesetzt vor allem in Brandbomben; sehr giftig beim Verschlucken, Berührung mit der Haut und beim Einatmen; fruchtschädigende Wirkung; unter Wasser persistent; kann durch enthaltene Beimischungen (Kautschuk) aufschwimmen; ähnelt optisch Bernstein, zündet beim Abtrocknen selbsttätig, verbrennt mit einer 1300 Grad Celsius heißen Flamme.

II. Chemische Kampfstoffe

Chemische Kampfstoffe stören die physiologischen Funktionen des menschlichen Organismus dermaßen, dass die Kampffähigkeit von Menschen beeinträchtigt oder sogar der Tod herbeigeführt wird. Es sind gasförmige, flüssige oder feste Stoffe, die in Bomben und Granaten oder durch Abblasen oder Versprühen mit Gasflaschen oder Kanistern eingesetzt werden.

Die während des Zweiten Weltkrieges produzierten chemischen Kampfstoffe lassen sich folgenden Wirkstoffgruppen zuordnen:

1. Nervenkampfstoffe

Wichtige Vertreter: Tabun, Sarin, Soman

Hauptsymptome: Krämpfe sowie Lähmung des Atemzentrums (Atemstillstand).

2. Hautkampfstoffe

Wichtige Vertreter: Lost (Senfgas), Lewisit

Hauptsymptome: Hautrötungen, Blasenbildung, nekrotische Gewebezerstörungen mit außerordentlich schlechter Heilungstendenz, Schädigung aller Organe mit ggf. tödlichem Ausgang, stark kanzerogen.

3. Lungenkampfstoffe

Wichtige Vertreter: Phosgen, Diphosgen

Hauptsymptom: toxisches Lungenödem.

4. Nasen- und Rachenreizstoffe

Wichtige Vertreter: Adamsit, Clark I, Clark II

Hauptsymptome: Husten- und Niesreiz, verstärkte Sekretion der Nasenschleimhaut und Speicheldrüsen, Atemnot, Kopfschmerz und Schmerzen im Brustbeinbereich. In hohen Konzentrationen ist Ausbildung eines toxischen Lungenödems möglich.

5. Augenreizstoffe

Wichtiger Vertreter: Chloracetophenon

Hauptsymptome: Brennen und Stechen der Augen, Tränenfluss, Fremdkörpergefühl, Lidschluss, zeitweilige Blindheit und Bindehautentzündungen. In hohen Konzentrationen sind bleibende Augenschäden und Ausbildung eines toxischen Lungenödems möglich.

BAYER-Genmais kreuzt aus

Marius Stelzmann

Gene & Klone

Alarmierende Studien-Daten

BAYERs gentechnisch manipulierter Mais MON810 kann sich Studien zufolge mit der Wildpflanze Teosinte kreuzen und unkontrolliert ausbreiten.

Von Christoph Then (TESTBIOTECH)

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hat einen Bericht über das Monitoring des Anbaus von Mais MON810 in Spanien veröffentlicht. Die Behörde kritisiert die Firma BAYER dafür, ihre Verpflichtungen zur Überwachung des Anbaus dieses insektengiftigen Mais‘ nicht zu erfüllen. Seit mehreren Jahren wird davor gewarnt, dass der transgene Mais fähig ist, sich mit Teosinte zu kreuzen und hybride Nachkommen zu erzeugen. Teosinte gilt in den Maisanbaugebieten Spaniens als besonders schwer kontrollierbares Unkraut. Obwohl sie dazu verpflichtet ist, hat die Firma BAYER die Institutionen der EU nicht offiziell über diese Risiken informiert.

Jüngst wurden von einer staatlichen Forschungseinrichtung aus Spanien neue Daten veröffentlicht, die zeigen, dass die Risiken für derartige Auskreuzungen bisher unterschätzt wurden. Die WissenschaftlerInnen fanden heraus, dass der transgene Mais seine Genkonstrukte mit einer wesentlich größeren Wahrscheinlichkeit an Teosinte weiterzugeben vermag, als bisher angenommen. Die transgenen Nachkommen wiesen im Vergleich zu Teosinte einen stärkeren Wuchs und eine verfrühte Blüte auf, was das Risiko für deren Ausbreitung erhöht. Die Nachkommen produzierten das Insektengift in einer ähnlichen Konzentration wie MON810. Falls solche Hybridpflanzen in den Feldern entstehen, könnten sie sich schnell ausbreiten und zu einer Bedrohung sowohl des Maisanbaus als auch der Ökosysteme werden. Im Gegensatz zu Mais sind Teosinte und entsprechende Hybride in der Lage, dauerhaft in der Umwelt zu bestehen und Nachkommen zu produzieren. In der Folge können auch die Transgene in der Umwelt überdauern und sich unkontrolliert ausbreiten. Für den kommerziellen Anbau von Gentechnik-Pflanzen schreiben die Gentechnikgesetze der EU ein fortlaufendes Monitoring vor, bei dem die Risiken für die Umwelt erfasst werden müssen. Doch die Firma BAYER hat in ihren jährlichen Monitoringberichten nie über das Problem mit Teosinte berichtet. Stattdessen hatte Testbiotech die Kommission über die neuen Erkenntnisse informiert, die ihrerseits dann bei der EFSA eine Bewertung in Auftrag gab.

Jetzt bestätigt die EFSA: Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass das Potential für eine Hybridbildung zwischen MON810 und der in Spanien vorkommenden Teosinte größer sein kann, als bisher angenommen. Dabei können die Nachkommen vitaler sein als die ursprüngliche Teosinte (größer, dickere Stängel, mehr Blätter), und sie produzieren das Insektengift Cry1Ab in ähnlicher Konzentration wie MON810.

Die EFSA verlangt weitere Untersuchungen bezüglich der möglichen Invasivität und der Häufigkeit der Hybridisierung zwischen MON810 und Teosinte unter Feldbedingungen. Sie kritisiert den BAYER-Konzern auch dafür, dass er beim Anbau des Mais‘ keine Abstände zu geschützten Gebieten vorsieht. Zudem zeigen die von der EFSA publizierten Daten bei bestimmten Schadinsekten eine leichte Zunahme von Resistenzen.  Das Auftreten von Teosinte wurde 2014 zum ersten Mal in Spanien beobachtet. Sie gilt als Urform des Mais‘ und stammt ursprünglich aus Mexiko. Ihre Ausbreitung in Spanien führt zu Ernteverlusten, die unerwünschten Pflanzen werden oft erst zum Zeitpunkt der Ernte auf dem Acker erkannt. Schon 2016 hatte Testbiotech die EU-Kommission aufgefordert, den Anbau von Gentechnik-Mais in den betroffenen Regionen zu stoppen, um eine unkontrollierte Ausbreitung der Transgene zu verhindern. Es gibt Berichte darüber, dass die Teosinte bereits eine Herbizidresistenz aus früheren Kreuzungen in anderen Regionen erworben hat.

Die EU-Anbauzulassung für den Mais war schon 2008 ausgelaufen, zehn Jahre nach der Erstzulassung. Seitdem – also bereits seit 17 Jahren – erfolgt der Anbau der Maispflanzen ohne erneuerte Genehmigung. Nach Ansicht von Testbiotech zeigt sich darin ein Versagen der EU-Kommission, die für die entsprechenden Genehmigungsverfahren zuständig ist.

Im April 2024 hatte Testbiotech einen Brief an die EU-Kommission geschrieben, in dem aufgrund der neuen Forschungsergebnisse ein Anbaustopp gefordert wurde. Die EU-Kommission, deren Pro-Gentechnik-Haltung bekannt ist, hatte diese Forderung aber zurückgewiesen.  ⎜

1.000 Unterschriften übergeben

Marius Stelzmann

CBG mit Bündnis auf der Straße

Die Europäische Union will Genscheren wie CRISPR/Cas und andere neue Gentechniken von BAYER & Co. künftig von einer Risiko-Prüfung und einer Kennzeichnungspflicht ausnehmen. Gegen dieses Vorhaben hat das Aktionsbündnis gegen Gentechnik in und um Düsseldorf, dem die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) angehört, 1.000 Unterschriften gesammelt. Am 13. September 2024 überreichte es diese an den nordrhein-westfälischen Umweltminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) und forderte ihn damit auf, sich gegen die EU-Pläne einzusetzen. Gleichzeitig bildete die Übergabe den Auftakt zu den bundesweiten Aktionswochen für eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft, die mehrere Organisationen und Initiativen wie etwa die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ins Leben gerufen haben.

Bilder von Bodo Schmitz, mutbuergerdokus.de

BAYER muss sich an den Bergungskosten beteiligen!

Marius Stelzmann
Weltkriegsmunition im Meer
Presse-Information vom 19.08.2024

Seit Juli laufen die Vorarbeiten zum Aufspüren und zur Bergung von Weltkriegsmunition aus dem Meer. In der Ostsee startete ein Pilot-Projekt zur Erprobung bestimmter Techniken. Später im Jahr beginnt dann der Aufbau einer schwimmenden Industrie-Anlage zur Entsorgung der tickenden Zeitbomben. Die Bundesregierung spricht von einem wichtigen Schritt, der jedoch noch „keine größere mengenmäßige Entlastung" bringt. In der Test-Phase ist lediglich die Räumung von 50 Tonnen vorgesehen. Insgesamt lagern aber allein in den deutschen Hoheitsbereichen von Nord- und Ostsee 1,6 Millionen Tonnen Munition, davon 300.000 Tonnen chemische Kampfstoffe. Das alles hervorzuholen und unschädlich zu machen, erfordert weit mehr Mittel als die im Rahmen des „Sofortprogramms Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee" bereitgestellten 100 Millionen Euro. „Die Anschluss-Finanzierung dieser Aufgabe, mit der sich noch unsere Enkel beschäftigen werden, ist nun die nächste Aufgabe für die Politik", sagt deshalb der schleswig-holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen). 

„Der BAYER-Konzern muss sich an dieser Aufgabe beteiligen, denn er hat die Waffenarsenale der Militärs in beiden Weltkriegen mit Minen, Kampfstoffen und Bomben gefüllt", fordert Marius Stelzmann von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

Der Leverkusener Multi hatte 1914 mit Dianisidin eine der weltweit ersten Chemie-Waffen entwickelt. Es folgten Chlorkohlenoxyd, Blausäure und andere Stoffe. Ein Senfgas trug sogar die Signatur der beiden BAYER-Forscher Wilhelm Lommel und Wilhelm Steinkopf: Es hieß Lost. Im Zweiten Weltkrieg sorgte das Unternehmen dann weiter dafür, dass „die Chemie die ihr in der modernen Kriegsführung zukommende Rolle spielen" kann. Die von ihm mitgegründete IG FARBEN avancierte zum Hauptlieferanten der Wehrmacht. 95 Prozent der Giftgase wie etwa Sarin und Tabun sowie 84 Prozent der Sprengstoffe stammten aus IG-Fabriken. Zudem gehörten Brandbomben, Handgranaten und Maschinengewehre zur Produkt-Palette.

Neben bestimmten Arsen-Verbindungen sieht das Umweltbundesamt Lost in Form von Zäh-Lost – eine Mixtur aus Schwefel-Lost und Verdickungsmitteln – als besonders bedrohlich an. Während sich andere Kampfstoffe im Wasser nämlich allmählich zersetzen, behält diese Substanz eine feste Konsistenz und verliert kaum etwas von ihrer Wirksamkeit. „Die meisten der bisher bekannten Unfälle mit Kampfstoffen wurden durch Zäh-Lost rund um das Versenkungsgebiet östlich der dänischen Ostsee-Insel Bornholm verursacht, wobei Klumpen von Zäh-Lost in Fischernetze gerieten", konstatiert die Behörde.

Die Zahl der Unfälle allein im Zeitraum von Januar 2010 bis Februar 2022 beziffert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Partei „Die Linke" auf 107. Vier Menschen starben und 256 verletzten sich. Der Meeresbiologe Dr. Stefan Nehring hat die Vorfälle von Kriegsende 1945 bis einschließlich 2015 systematisch untersucht und kommt auf insgesamt 418 Tote und 720 Verletzte.

„Der BAYER-Konzern hat vor einem Jahr einen verantwortlicheren Umgang mit seiner unrühmlichen Vergangenheit angekündigt. Mit einer Beteiligung an den Kosten für die Bergung seiner Rüstungsgüter aus Nord- und Ostsee könnte er zeigen, wie ernst es ihm damit ist", so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend. 

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
presse@cbgnetwork.org

CBG-Aktion zum „Agent-Orange“-Gedenktag

Marius Stelzmann

Die CBG dankt allen AktivistInnen, die mit uns auf der Straße waren!

Im Vorfeld des diesjährigen „Agent Orange“-Gedenktages ging die Coordination gegen BAYER-Gefahren in Leverkusen (CBG) auf die Straße. Mit Verweis auf den Prozess, den die Franco-Vietnamesin Tran To Nga zurzeit in Frankreich gegen die BAYER-Tochter MONSANTO und 13 weitere Unternehmen führt, forderte die Coordination den Agro-Riesen auf, die Verantwortung für die verheerenden Wirkungen der zur Chemie-Waffe umgerüsteten Agro-Chemikalie zu übernehmen und Entschädigungszahlungen zu leisten.

„Sie versprühten so viel Agent Orange, dass man am Ende ganz nass war“, erinnert sich Tran To Nga an den Tag im Dezember 1966, an dem sie zum ersten Mal mit dem Herbizid in Berührung kam. Die Folgen spürt die Frau bis heute. Sie leidet unter der Blutkrankheit Alpha-Thalassämie, unter Chlorakne und einer Herzfehlbildung.

MONSANTO zählt zu den Hauptlieferanten von Agent Orange. Aber auch der BAYER-Konzern selbst beteiligte sich am „Chemical Warfare“. Nicht weniger als 46 Millionen Liter Agent Orange und dazu noch einmal 34 Millionen Liter anderer Pestizide gingen im Zuge der „Operation Hades“, die später unter dem Namen „Operation Ranch Hand“ firmierte, auf den südostasiatischen Staat nieder. Mehr als 4,8 Millionen VietnamesInnen waren so den Mitteln ausgesetzt. Drei Millionen von ihnen leiden noch heute unter den Folgen.

Die PassantInnen verfolgten die Kundgebungen mit Interesse. Und man kam ins Gespräch: Einige kamen auf die AktivistInnen zu und wollten Näheres zu dem Kriegsverbrechen wissen. Auch der Kölner Stadt-Anzeiger, die größte Kölner Tageszeitung, berichtete.

Die CBG bedankt sich herzlich bei allen AktivistInnen, die mit uns zum Agent Orange Day auf die Straße gegangen sind! Dank Euch konnten wir ein Zeichen in der Öffentlichkeit setzen. Das Gleiche gilt für alle, die die Aktion im Vorfeld mit Spenden unterstützt haben. Nur dank einer starken Mitgliederbasis ist unsere Öffentlichkeitsarbeit möglich.

Hier findet Ihr den Artikel des Kölner Stadtanzeigers zur Aktion.

Hier ist unsere Presseerklärung zur Mobilisierung für die Aktion.

Ihr wollt Aktionen wie diese in Zukunft weiter möglich machen? Unterstützt uns mit einer Spende oder einer Fördermitgliedschaft!

BAYER/MONSANTO zur Verantwortung ziehen!

Marius Stelzmann
Im Gedenken an die Opfer von Agent Orange
Presse-Information vom 08.08.2024
BAYER/MONSANTO zur Verantwortung ziehen!
Freitag, den 9. August 2024
16:00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz, Leverkusen

Am 10. August erinnern Menschen weltweit an das Schicksal derjenigen, die durch den Einsatz der Chemiewaffe Agent Orange im Vietnamkrieg ihre Heimat, ihre Gesundheit, ihre Angehörigen oder sogar ihr Leben verloren haben. Im Vorfeld des Gedenktages geht auch die CBG in Solidarität mit allen Opfern des mörderischen Chemie-Bombardements auf die Straße. Dazu erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: "Die Produzenten des Herbizides, das zur Waffe umgebaut wurde, schlugen aus dem Leid und dem Tod von Millionen Milliardenprofite. Ganz vorne mit dabei: MONSANTO. Auch BAYER selbst mischte beim "Chemical Warfare" mit. Heute gehört MONSANTO komplett zu BAYER. Es ist daher dringend an der Zeit, dass der Konzern sich der Verantwortung stellt, die er sich mit der Übernahme eingekauft hat. Deshalb rufen wir auf zum Agent Orange Day im Gedenken an alle Opfer in Vietnam und anderswo."Mehr als drei Millionen VietnamesInnen leiden laut der "Vietnamese Association of Victims of Agent Orange" an Spätfolgen von Agent Orange. Viele Neugeborene kommen auch drei Generationen nach dem Einsatz von Agent Orange mit schweren Fehlbildungen zur Welt.

Auch heute noch kämpfen Betroffene um Gerechtigkeit. Die Francovietnamesin Tran To Nga stellt sich in einem historischen Prozess gegen 14 verschiedene Großkonzerne, darunter BAYER/MONSANTO und Dow Chemical. Tran war während des Vietnamkrieges als Lehrerin und Journalistin tätig und wurde zum Opfer eines US-Chemiewaffenangriffs mit Agent Orange. Sie leidet bis heute, fast ein halbes Jahrhundert später, an schweren Krankheiten wie Krebs und Chlorakne. BAYER sieht seine jetzige Tochter MONSANTO indessen nicht in der Verantwortung, nur als Befehlsempfänger. "Es war die US-Regierung, die die Spezifikationen des Entlaubungsmittels Agent Orange entwickelte und vorgegeben hat, wann, wo und wie es eingesetzt wird. Agent Orange wurde ausschließlich für den militärischen Einsatz auf Anweisung der Regierung von MONSANTO hergestellt."Die Entscheidung im französischen Agent-Orange-Prozess gegen BAYER & Co. ist für den 22. August angekündigt. 

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
presse@cbgnetwork.org

BAYER schreibt Glyphosat-Gesetze

Marius Stelzmann
Millionenschwere Lobby-Aktivitäten in den USA
Presse-Information vom 19.07.2024
Der BAYER-Konzern versucht in den USA mit immensem Lobby-Aufwand neue Pestizid-Gesetze zu lancieren, um die juristischen Nebenwirkungen von Glyphosat zu minimieren. 2023 investierte er einen Großteil seines dort für politische Einfluss-Arbeit eingesetzten Budgets von 7,35 Millionen US-Dollar in dieses Projekt. Als „eines der wesentlichen Schwerpunkte unserer politischen Interessensvertretung" bezeichnete es Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl auf der letzten Hauptversammlung in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). BAYER-Chef Bill Anderson nutzte im Februar sogar die Münchner Sicherheitskonferenz zur Werbung für das Unterfangen. Am Rande der Veranstaltung versuchte er die prominenten US-PolitikerInnen Nancy Pelosi, Hillary Clinton, John Kerry und Mike Pompeo von der Notwendigkeit einer Veränderung der Pestizid-Gesetze zu überzeugen. Zudem reiste der Vorstandsvorsitzende in der Sache mehrmals nach Washington. Immer wieder verurteilten RichterInnen den Agro-Riesen in den einzelnen Bundesstaaten mit dem Argument zu Entschädigungszahlungen, er habe auf den Glyphosat-Packungen nur unzureichend vor den Gefahren gewarnt und damit gegen Bundesgesetze verstoßen. Die Konzern-AnwältInnen verwiesen dagegen in den Prozessen zur Entlastung immer wieder auf die staatliche Umweltbehörde EPA, die das Herbizid nicht als krebserregend einschätzt, konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen. Deshalb will der Leverkusener Multi nun Paragrafen-Werke durchdrücken, welche die EPA-Bewertung als bindend für alle Gerichte der Vereinigten Staaten erklären. BAYERs „Head of Public Affairs, Sustainability and Safety", der ehemalige Grünen-Politiker Matthias Berninger, koordiniert dabei die Pflege der politischen Landschaft. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen", so das Manager Magazin. 

Auf zentralstaatlicher Ebene soll es hingegen der „Agricultural Labeling Uniformity Act" richten, der es untergeordneten politischen Einheiten verbietet, nach eigenen Regeln das Anbringen von Warnhinweisen auf Pestizid-Verpackungen anzuordnen.

Der Republikaner Dusty Johnson, der das Vorhaben gemeinsam mit Jim Costa von den Demokraten maßgeblich vorantreibt, gibt Formulierungshilfen von BAYER-LobbyistInnen bei der Erstellung der Vorlage unumwunden zu. 3.000 Dollar erhielt er vom Leverkusener Multi bisher an Wahlkampf-Spenden für seine Dienste, Costa sogar 3.500 Dollar. Bei der Vorstellung des „Agricultural Labeling Uniformity Acts" betonten die beiden Mitglieder des Agrar-Komittees des Repräsentantenhauses die Dringlichkeit, das Patchwork unterschiedlicher Vorschriften zu beenden und warnten vor Ernährungsnotständen durch die gegenwärtigen Regelungen. „Inmitten einer globalen Lebensmittelkrise müssen wir alle Herausforderungen für die Märkte vermeiden, die unsere Lebensmittelsicherheit gefährden. Dieser Gesetz-Entwurf wird eine einheitliche Kennzeichnung von Pestiziden nach staatlichem Recht gewährleisten, was zu einer nachhaltigeren und sichereren Lebensmittelversorgung führen wird", erklärte Jim Costa.

Doch gegen all das erhebt sich viel Protest. Im Januar sandten 140 PolitikerInnen aus 30 Bundesstaaten einen Alarm-Brief an das Agrar-Komitee. „Wir schreiben, um unseren entschiedenen Widerstand gegen jegliche Bestrebungen zum Ausdruck zu bringen, die seit Langem bestehenden bundesstaatlichen und lokalen Befugnisse zur Regulierung von Pestiziden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einzuschränken, heißt es darin. Bundesstaatliche und lokale Entscheidungsgremien seien am besten in der Lage, auf neue Risiken in den Regionen oder Gemeinden zu reagieren, halten die UnterzeichnerInnen fest und sehen eine solche Praxis auch durch das zentrale Pestizid-Gesetz FIFRA und den Obersten Gerichtshof des Landes gedeckt. Zudem wandte sich eine Koalition von 185 Umweltverbänden gegen die Pläne.

„Es darf nicht sein, dass Unternehmen ohne demokratische Legitimation allein durch ihre Wirtschaftskraft legislative Macht erhalten. Der BAYER-Konzern muss seine Gesetzes-Maschine sofort stoppen", fordert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/33 39 11
presse@cbgnetwork.org

Agent Orange Aktionstag

Marius Stelzmann

Im Gedenken an alle Opfer in Vietnam und anderswo

BAYER/MONSANTO zur Verantwortung ziehen!
Freitag, den 9. August 2024
16:00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz, Leverkusen

Am 10. August erinnern Menschen weltweit an das Schicksal derjenigen, die durch den Einsatz der Chemiewaffe Agent Orange im Vietnamkrieg ihre Heimat, ihre Gesundheit, ihre Angehörigen oder sogar ihr Leben verloren haben. Im Vorfeld und im Bezug auf diesen Tag geht uch die CBG geht in Solidarität mit allen Opfern des mörderischen Chemie-Bombardements auf die Straße. Denn die Produzent*innen des Agrarherbizides, das zur Waffe umgebaut wurde, schlugen aus dem Leid und dem Tod von Millionen Milliardenprofite. Ganz vorne mit dabei: MONSANTO. Auch BAYER selbst mischte beim "Chemical Warfare" mit. Heute gehört MONSANTO komplett zu BAYER. Es ist daher dringend an der Zeit, dass der Konzern sich der Verantwortung stellt, die er sich mit der Übernahme eingekauft hat. Deshalb rufen wir auf zum: 

#Agent Orange Aktionstag
Im Gedenken an alle Opfer in Vietnam und anderswo

Mehr als drei Millionen Vietnames*innen leiden laut der Vietnamese Association of Victims of Agent Orange an Spätfolgen von Agent Orange. Viele Neugeborene kommen auch drei Generationen nach dem Einsatz von Agent Orange mit schweren Fehlbildungen zur Welt. 

Auch heute noch kämpfen Betroffene um Gerechtigkeit. Die Francovietnamesin Tran To Nga stellt sich in einem historischen Prozess gegen 13 verschiedene Großkonzerne, darunter BAYER/MONSANTO und Dow Chemical. Tran war während des Vietnamkrieges als Lehrerin und Journalistin tätig und wurde zum Opfer eines US-Chemiewaffenangriffs mit Agent Orange. Sie leidet infolge dessen bis heute, fast ein halbes Jahrhundert später, an schweren Krankheiten wie Krebs und Chlorakne. Die Entscheidung im französischen Agent-Orange-Prozess gegen BAYER & Co. ist für den 22. August angekündigt. 

Wenn Ihr an unserer Aktion teilnehmen wollt, meldet Euch gerne bei uns an unter info@cbgnetwork.org.

Wenn Ihr nicht teilnehmen könnt, aber unsere Arbeit unterstützen wollt, könnt Ihr dies mit einer Spende oder einer Fördermitgliedschaft tun.

Datum und Ort:
Freitag, den 9. August 2024
16:00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz, Leverkusen

Millionenschwere Lobby-Aktivitäten in den USA

Marius Stelzmann

BAYER schreibt Glyphosat-Gesetze

Der BAYER-Konzern versucht in den USA mit immensem Lobby-Aufwand neue Pestizid-Gesetze zu lancieren, um die juristischen Nebenwirkungen von Glyphosat zu minimieren. 2023 investierte er einen Großteil seines dort für politische Einfluss-Arbeit eingesetzten Budgets von 7,35 Millionen US-Dollar in dieses Projekt. Als „eines der wesentlichen Schwerpunkte unserer politischen Interessensvertretung" bezeichnete es Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl auf der letzten Hauptversammlung in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). 

BAYER-Chef Bill Anderson nutzte im Februar sogar die Münchner Sicherheitskonferenz zur Werbung für das Unterfangen. Am Rande der Veranstaltung versuchte er die prominenten US-PolitikerInnen Nancy Pelosi, Hillary Clinton, John Kerry und Mike Pompeo von der Notwendigkeit einer Veränderung der Pestizid-Gesetze zu überzeugen. Zudem reiste der Vorstandsvorsitzende in der Sache mehrmals nach Washington. 

Immer wieder verurteilten RichterInnen den Agro-Riesen in den einzelnen Bundesstaaten mit dem Argument zu Entschädigungszahlungen, er habe auf den Glyphosat-Packungen nur unzureichend vor den Gefahren gewarnt und damit gegen Bundesgesetze verstoßen. Die Konzern-AnwältInnen verwiesen dagegen in den Prozessen zur Entlastung immer wieder auf die staatliche Umweltbehörde EPA, die das Herbizid nicht als krebserregend einschätzt, konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen. 

Deshalb will der Leverkusener Multi nun Paragrafen-Werke durchdrücken, welche die EPA-Bewertung als bindend für alle Gerichte der Vereinigten Staaten erklären. BAYERs „Head of Public Affairs, Sustainability and Safety", der ehemalige Grünen-Politiker Matthias Berninger, koordiniert dabei die Pflege der politischen Landschaft. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen", so das Manager Magazin. 

Auf zentralstaatlicher Ebene soll es hingegen der „Agricultural Labeling Uniformity Act" richten, der es untergeordneten politischen Einheiten verbietet, nach eigenen Regeln das Anbringen von Warnhinweisen auf Pestizid-Verpackungen anzuordnen.

Der Republikaner Dusty Johnson, der das Vorhaben gemeinsam mit Jim Costa von den Demokraten maßgeblich vorantreibt, gibt Formulierungshilfen von BAYER-LobbyistInnen bei der Erstellung der Vorlage unumwunden zu. 3.000 Dollar erhielt er vom Leverkusener Multi bisher an Wahlkampf-Spenden für seine Dienste, Costa sogar 3.500 Dollar. Bei der Vorstellung des „Agricultural Labeling Uniformity Acts" betonten die beiden Mitglieder des Agrar-Komittees des Repräsentantenhauses die Dringlichkeit, das Patchwork unterschiedlicher Vorschriften zu beenden und warnten vor Ernährungsnotständen durch die gegenwärtigen Regelungen. „Inmitten einer globalen Lebensmittelkrise müssen wir alle Herausforderungen für die Märkte vermeiden, die unsere Lebensmittelsicherheit gefährden. Dieser Gesetz-Entwurf wird eine einheitliche Kennzeichnung von Pestiziden nach staatlichem Recht gewährleisten, was zu einer nachhaltigeren und sichereren Lebensmittelversorgung führen wird", erklärte Jim Costa.

Doch gegen all das erhebt sich viel Protest. Im Januar sandten 140 PolitikerInnen aus 30 Bundesstaaten einen Alarm-Brief an das Agrar-Komitee. „Wir schreiben, um unseren entschiedenen Widerstand gegen jegliche Bestrebungen zum Ausdruck zu bringen, die seit Langem bestehenden bundesstaatlichen und lokalen Befugnisse zur Regulierung von Pestiziden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einzuschränken, heißt es darin. Bundesstaatliche und lokale Entscheidungsgremien seien am besten in der Lage, auf neue Risiken in den Regionen oder Gemeinden zu reagieren, halten die UnterzeichnerInnen fest und sehen eine solche Praxis auch durch das zentrale Pestizid-Gesetz FIFRA und den Obersten Gerichtshof des Landes gedeckt. Zudem wandte sich eine Koalition von 185 Umweltverbänden gegen die Pläne.

„Es darf nicht sein, dass Unternehmen ohne demokratische Legitimation allein durch ihre Wirtschaftskraft legislative Macht erhalten. Der BAYER-Konzern muss seine Gesetzes-Maschine sofort stoppen", fordert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

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Kartell-Klage gegen BAYER

Marius Stelzmann

Deals mit Großhändlern bei Tier-Arzneien

Presse-Information vom 02.05.24

In den Vereinigten Staaten hat die Firma Tevra Brands eine Kartell-Klage gegen den BAYER-Konzern eingereicht. Sie betrifft Vorgänge in dessen – inzwischen verkaufter – Veterinärsparte. Der Betrieb aus Omaha wirft dem Global Player vor, Großhändler mit Vergünstigungen dazu verleitet zu haben, bestimmte Tevra-Produkte nicht in ihr Sortiment aufzunehmen. Das Unternehmen hatte Nachahmer-Versionen der vom Leverkusener Multi entwickelten Anti-Zecken-Mittel ADVANTAGE und ADVANTIX herausgebracht, fand dafür jedoch trotz eines weit günstigeren Preises keinen Vertrieb.

„BAYER ist hier Wiederholungstäter. Der Konzern fällt immer wieder durch solche Delikte auf. Das „Business as usual“ allein kann seine Profitgier offenbar nicht stillen. Es müssen immer auch ein paar Kapitalverbrechen her“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das entsprechende Vorstrafen-Register ist lang. Es umfasst unter anderem Preisabsprachen bei Pharmazeutika und Kunststoffen, Abrechnungsbetrug zu Lasten der US-amerikanischen Gesundheitsprogramme Medicaid und Medicare und zu Lasten regionaler Gesundheitsdienste in Italien sowie die Bestechung von ÄrztInnen.

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„Agent Orange“-Prozess geht weiter

Marius Stelzmann

Tran To Nga verklagt BAYER & Co. auf Entschädigung

Presse-Information vom 07.05.24

Heute beginnt am Pariser „cour d'appel" das Berufungsverfahren im „Agent Orange"-Prozess, den die Geschädigte Tran To Nga gegen die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO und 13 weitere Firmen angestrengt hatte. Die 82-Jährige macht die Unternehmen für die Gesundheitsstörungen verantwortlich, die sie im Vietnam-Krieg durch das zur Chemie-Waffe umfunktionierte Herbizid erlitten hat.

Im Dezember 1966 war die Vietnamesin, die inzwischen auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, zum ersten Mal in einen Spritz-Einsatz geraten. „Sie versprühten so viel Agent Orange, dass man am Ende ganz nass war", erinnert sie sich. Transportmaschinen hatten sich im Tiefflug genähert und ein weißes Pulver herabrieseln lassen. „Das Puder verwandelte sich in eine klebrige Flüssigkeit, die meinen Körper umschloss. Ich musste husten und hatte das Gefühl zu ersticken", so Tran. Und es blieb nicht bei einem einmaligen Kontakt. Die Folgen spürt die Frau bis heute. Sie leidet unter der Blutkrankheit Alpha-Thalassämie, unter Chlorakne und einer Herzfehlbildung, die sie ihrer ersten Tochter weitervererbte. Schon nach 17 Monaten starb das Kind daran. Auch ihre anderen beiden Nachkommen sind gezeichnet – wie rund drei Millionen weitere VietnamesInnen. Stellvertretend für sie alle hatte Tran To Nga im Jahr 2014 eine Klage eingereicht. „Ich kämpfe nicht für mich selbst, sondern für meine Kinder und Millionen von Opfern", sagt sie über ihre Motivation. 

Auch bei der BAYER-Hauptversammlung am 26. April kam der Fall zur Sprache. Tricia Euvrard von der Initiative „Collectif Vietnam Dioxine" appellierte eindringlich an den Leverkusener Multi, Tran to Nga und ihren LeidensgenossInnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. „Es ist nie zu spät, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen", hielt sie fest und fragte den Vorstand: „Sind Sie dazu bereit, die Verantwortung zu übernehmen für die Millionen von Opfern von Agent Orange und sie dafür zu entschädigen?"

Das lehnte der Leiter von BAYER CROPSCIENCE, Rodrigo Santos, rigoros ab. Nach ein paar Krokodilstränen für die Opfer des Vietnam-Kriegs stellte er klar: „BAYER sieht allerdings keinen Anlass für Entschädigungszahlungen. Es war die US-Regierung, die die Spezifikationen für die Herstellung des Entlaubungsmittels Agent Orange entwickelte und vorgegeben hat, wann, wo und wie es eingesetzt wird. Agent Orange wurde ausschließlich für den militärischen Einsatz auf Anweisung der Regierung von MONSANTO hergestellt."

In erster Instanz drang diese Argumentation bei den französischen RichterInnen durch. „Es bleibt zu hoffen, dass der cour d'appel heute anders entscheidet und damit die Ungleichbehandlung der Leidtragenden beendet. Während US-Veteranen von MONSANTO & Co. bereits im Jahr 1984 90 Millionen Dollar erhielten, gingen die vietnamesischen Geschädigten nämlich bisher leer aus", hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend fest.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
presse@cbgnetwork.org