Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Veröffentliche Beiträge in “SWB 04/2015”

[Editorial] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser,

zur Abwechslung einmal eine gute Nachricht: Das Stichwort BAYER (SWB) hat den Ticker wieder mit an Bord. Im letzten Jahr hatten wir uns aus Kostengründen schweren Herzens dazu entschlossen, ihn nicht länger in gedruckter Form, sondern nur noch digital erscheinen zu lassen. Auf diese Weise konnte er zwar weiterhin als Chronik der laufenden BAYER-Ereignisse dienen und damit seiner wichtigen Archiv-Funktion nachkommen, aber es war trotzdem längst nicht dasselbe. Wenn eine solche Text-Menge für die LeserInnen nicht ansprechend aufbereitet ist, dann findet sie kaum Beachtung. Und sich von Anfang bis Ende durch ein solches Konvolut zu scrollen, artet wirklich schon in Bildschirm-Arbeit aus. Sogar für uns selbst schien sich der Ticker irgendwie in den endlosen Weiten des Internets verloren zu haben.

Darum haben wir alles daran gesetzt, wieder einen Ticker zum Anfassen zu produzieren und schafften es schließlich auch. Nicht zuletzt die erfreuliche Entwicklung unseres „Stichwort BAYER“-Förderkreises ermutigte uns dazu, es noch einmal zu wagen. Die Beilage ist jedoch noch etwas schwach auf der Brust und hat noch nicht wieder die alte Seiten-Stärke erreicht. Um das zweite Leben des Tickers auf eine solidere Basis zu stellen, muss sich der Förderkreis also noch erweitern, wenn Sie also speziell den publizistischen Arm der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN stärken wollen ...

Eine Unterstützung der sonstigen CBG-Arbeit käme uns natürlich auch gelegen. Vielleicht möchten Sie dabei der Aufforderung des bekannten Kabarettisten Wilfried Schmickler auf der Seite 36 folgen. Da hat er sich nämlich in den Dienst der Coordination gestellt und wirbt um Fördermitgliedschaften und Spenden. Ganz in der Nähe von BAYERs Stammsitz Leverkusen aufgewachsen, hat Schmickler nämlich so seine eigenen Erfahrungen mit dem Konzern.

Gegenwärtig spielt das Unternehmen der Stadt übel mit: Die Kommune, die das zurzeit wertvollste DAX-Unternehmen beherbergt, nagt am Hungertuch und muss beim „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ Unterschlupf suchen. Wie das zusammenpasst, erläutert Stichwort BAYER in diesem Heft. Der Global Player spekuliert derweil darauf, durch das Freihandelsabkommen TTIP noch ein wenig wertvoller zu werden. Mit Umsatz-Zuwächsen in dreistelliger Millionen-Höhe rechnet er, unter anderem durch Zoll-Senkungen und die Vereinheitlichung von Vorschriften. Zu den Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte unseren Artikel zum Thema. Die Verhandlungen über die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ laufen hinter geschlossen Türen ab, die nur den LobbyistInnen von BAYER & Co. offenstehen. Genauso geheim will der Pharma-Riese auch den Forschungsvertrag halten, den er mit der Kölner Universität abgeschlossen hat. Die Coordination hat deshalb auf Einsichtnahme geklagt; näheres zum Urteil findet sich in dieser Ausgabe.

Zudem berichtet das SWB über Entwicklungshilfe à la BAYER, die nach dem Motto „Verhütungsmittel für die Welt“ verfährt und damit de facto Bevölkerungspolitik betreibt. Und dann haben wir in diesem Quartal noch einen Text über alles andere als amtliche, nämlich von den Unternehmen selbst festgelegte Pestizid-Grenzwerte im Angebot. Also ganz interessanter Lesestoff für die länger werdenden Herbst-Abende, hofft

Jan Pehrke

[Steuerflucht] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

BAYERs Steuer-Oasen

Belgische Spezialitäten

Auf seinen Hauptversammlungen zeigt sich der Leverkusener Chemie-Multi nie besonders auskunftsfreudig. Zu seiner Steuerspar-Praxis gab er der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN am 27. Mai 2015 in der Kölner Messehalle jedoch einige Hinweise, die mehr Einblick in die Trick-Kiste ermöglichen. Gegenwärtig laufen zwar auf internationaler Ebene Bestrebungen, deren Arsenal ein wenig zu reduzieren, konkrete Resultate können die PolitikerInnen allerdings noch nicht vorweisen.

Auf der diesjährigen Hauptversammlung des Leverkusener Multis machte sich der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers gar nicht erst die Mühe, die sinkenden Steuerzahlungen des Unternehmens abzustreiten, welche Städten mit BAYER-Niederlassungen das Leben so schwer macht. In seiner Entgegnung auf einen kritischen Rede-Beitrag der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) bekannte er mit bemerkenswerter Offenheit: „Die Strukturen des heutigen globalen Konzerns sind mit denen von BAYER aus den 80er und 90er Jahren nicht mehr vergleichbar.“ Wie unvergleichbar aber genau, mochte er lieber nicht beziffern. Die Frage, wieviel Gewerbesteuer der Stammsitz Leverkusen 2014 erhielt, beantwortete der Holländer nicht. Dafür gab der Chemiker einige Auskünfte über die steuer-mindernden „Strukturen des heutigen globalen Konzerns“.

Steueroase Belgien
Der Global Player verdankt seine Steuerersparnisse nämlich nicht nur den Abgabe-Senkungen, die sein ehemaliger Finanzchef Heribert Zitzelsberger ab 1999 als Staatssekretär im Finanzministerium auf den Weg brachte, sondern auch neuen Organisationsformen, die das konsequente Ausnutzen der sich einer großen, weitverzweigten Aktien-Gesellschaft in der großen, weiten Welt so bietenden Spar-Möglichkeiten gestatten.
Praktischerweise wurde BAYER dabei gleich in unmittelbarer Nachbarschaft fündig: in Belgien und in Holland. Die Flamen und Wallonen bringen es im Schattenfinanzplatz-Index des TAX JUSTICE NETWORK auf Platz 9, während die Niederlande dort Rang 15 belegen. Und Brüssel wirbt sogar ganz offen mit der dunklen Seite des Landes: „Verschiedene Steuer-Anreize im Bereich der Personen- und Unternehmenssteuer machen Belgien zu einem der attraktivsten Standorte für ein Unternehmen.“
Als „eine der innovativsten Maßnahmen“ preist das Finanzministerium dabei die „Notional Interest Deduction“ (NID) an. Sie erlaubt es, fiktive Zinsen steuerlich geltend zu machen. Was wie ein neues Kapitel aus dem neoliberalen Märchenbuch der wundersamen Geld-Vermehrung anmutet, begründet die Behörde ganz rational. Ein Unternehmen, das genug Eigenkapital besitzt, um seine Geschäfte zu tätigen, darf gegenüber einem Unternehmen, das sich dafür Geld leihen muss und die Zinszahlungen von der Steuer absetzen kann, nicht benachteiligt werden, meint sie. Der „Föderale Öffentliche Dienst Finanzen“ beruft sich dabei auf den von allen Staaten, die der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD) angehören, akzeptierten Fremdvergleichsgrundsatz („arm’s length principle“), wonach für firmen-interne Transaktionen mit Waren, Dienstleistungen, Lizenzen oder Krediten dieselben Standards zu gelten haben wie für firmen-externe.
Also zieht der belgische Staat vom Gewinn vor Steuern die fiktiven Zinsen ab, die der Konzern für das Eigenkapital zahlen müsste, wenn es Fremdkapital wäre, und senkt so den Steuersatz von rund 34 Prozent auf bis zu 4,2 Prozent ab. Und auch, wenn Konzern-Mütter ihren Tochter-Gesellschaften Geld leihen und dafür – kaum minder fiktive – Zinsen berechnen, kommt die „Notional Interest Deduction“ zum Einsatz. Wie genau, das illustriert ein Rechenexempel: Ein Unternehmen hat einer Zweigstelle 100.000 Euro geliehen und dafür einen Zinssatz von 4 Prozent berechnet. Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.000 Euro, und davon darf es jetzt 3.000 Euro fiktive Eigenkapital-Verzinsung nach dem NID-Faktor von drei Prozent abziehen und reduziert so den Steuersatz von 34 Prozent auf 8,5 Prozent. Den Sinn der NID-Übung nennt das Ministerium im Übrigen ganz offen: „Internationalen Unternehmen eröffnet es Möglichkeiten, Aktivitäten wie firmen-interne Finanzierung, das Beschaffungswesen oder das Factoring (das Zusammenführen von Außenständen, Anm. SWB) einer belgischen Tochter-Gesellschaft zu übertragen.“
Der Leverkusener Multi nahm die Einladung dankend an. 2011 verdoppelte er die Mittel seiner in Antwerpen ansässigen Niederlassung auf acht Milliarden Euro und konnte seinen Gewinn von 254,8 Millionen Euro fast komplett wieder mit nach Hause nehmen. Lediglich 10,8 Millionen Euro musste er dort lassen – das entspricht einer Steuerquote von 4,3 Prozent. „BAYER nutzt wie einige andere Unternehmen das günstige makrowirtschaftliche Klima in Belgien, das durch den Abzug für Risikokapital geschaffen wurde“, erklärte ein Unternehmenssprecher dazu und fand nichts Anstößiges daran: „Gegen den Vorwurf der Steuertrickserei verwahren wir uns ausdrücklich.“ Der Abzug von Eigenkapital-Zinsen in Belgien stelle kein Steuerschlupfloch dar, sondern trage dem Grundsatz der Steuer-Neutralität der Unternehmensfinanzierung Rechnung – führte der Öffentlichkeitsarbeiter laut Welt aus.
Auch das firmen-interne Bank-Wesen konzentrierte der Pharma-Riese in Belgien, um in den Genuss der Sonder-Konditionen zu kommen. In welchem immensen Umfang die Konzern-Kasse Geld verleiht, beantwortete Marijn Dekkers der CBG im Mai auf der Hauptversammlung: 2014 hat allein BAYER Antwerpen anderen Töchtern des Global Players Kredite in einem Volumen von 13,4 Milliarden Euro gewährt. Eine Win-win-Situation: Während Belgien kaum Abgaben auf die Gewinne aus den Finanz-Geschäften erhebt, stehen die 13,4 Milliarden bei den kredit-nehmenden BAYER-Gesellschaften als steuerminderndes Minus in den Büchern.
Darüber hinaus hält die vom Finanzministerium eifrig beworbene „belgische Steuer-Landschaft“ noch so manches andere Schmankerl bereit. Sie lädt explizit zu Steuer-Absprachen mit den Finanzämtern ein, erhebt gar keine Abgaben auf Dividenden-Einkünfte, kaum welche auf solche, die aus Zahlungen für die Nutzung von Patenten und Marken-Rechten erwachsen und verweist zudem noch auf beste Beziehungen zu Steuer-Oasen wie etwa Mauritius.
Im nachbarlichen Holland gibt es ebenfalls blühende Steuerlandschaften mit steuerfreien Dividenden-Einkünften, kaum belasteten Zins-, Markenrechts- und Patentlizenz-Einkünften, speziellen Angeboten für den konzern-internen Handel und der Möglichkeit von einvernehmlichen Abgabe-Agreements. Das alles sorgt für einen regen Geschäftsverkehr. Die 23.000 niederländischen Briefkasten-Firmen, die Unternehmen in dem Staat gegründet haben, brachten es allein 2011 auf Transaktionen im Wert von acht Billionen Euro. Natürlich darf BAYER da nicht fehlen. BAYER WORLD INVESTMENTS, BAYER GLOBAL INVESTMENTS und BAYER CAPITAL CORPORATION haben ihren Sitz in der Heimat des BAYER-Chefs. Zusammen mit ihren belgischen Pendants halten sie Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Tochter-Gesellschaften des Multis und schaffen damit die Voraussetzung für die BAYER-internen Geschäfte.

Leverkusen darbt
Diese „Strukturen des heutigen globalen Konzerns“ sorgen zusammen mit den firmen-freundlichen Steuerstrukturen des heutigen neoliberalen Staats für ständig sinkende Unternehmenssteuer-Einnahmen. Auf diese Weise steigt der Pharma-Multi zur wertvollsten deutschen Aktien-Gesellschaft auf – und sein Stammsitz Leverkusen zum Armenhaus ab. Die Stadt befindet sich in der Haushaltssicherung und muss deshalb strenge Spar-Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllen. Zudem gehört die Kommune dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ an, der sie – wiederum gegen Auflagen – mit dringend benötigten finanziellen Mitteln versorgt. Diese Notlage trieb Leverkusener KommunalpolitikerInnen auch dazu, am 24. Februar 2015 nach Berlin zu fahren, um dort gemeinsam mit ihren KollegInnen aus Bochum, Gelsenkirchen und fast 30 weiteren Städten von den Spitzen-PolitikerInnen mehr Unterstützung zu verlangen. „Wird den notleidenden Kommunen nicht konkret geholfen, ist der soziale Frieden in Gefahr“, warnten die Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) aus Oberhausen und Peter Jung (CDU) aus Wuppertal – ebenfalls eine darbende Stadt mit BAYER-Standort – laut Rheinischer Post, die ihren Artikel zum Thema mit „Bürgermeister betteln bei Gabriel“ überschrieb.
Im letzten Jahr forderte BAYER von der Kommune sogar noch 28 Millionen Euro Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zurück. Der Global Player hatte zwischendurch nämlich für rund zehn Milliarden Euro eine Sparte des US-Unternehmens MERCK gekauft, und das lässt sich natürlich absetzen. Als Konsequenz daraus musste Stadtkämmerer Frank Stein seinen Haushaltsentwurf ebenso dem Schredder überantworten wie sein Entschuldungskonzept.
Dementsprechend geriet seine Haushaltsrede zur Trauerrede. „Die für Städte im Allgemeinen und die Stadt Leverkusen im Besonderen verhängnisvollen Defizite des Steuersystems sind Ergebnis einer seit gut 25 Jahren fortgesetzten verfehlten Steuergesetzgebung“, klagte Stein über das Wirken von Zitzelsberger & Co., bevor er ins Detail ging: „Die Gewerbesteuer ist durch den Gesetzgeber so verhunzt worden, das sie schon seit Langem kein praktikables Instrument für kommunale Finanzpolitik ist.“ Mit unter 30 Millionen Euro vermeldete der Kassenwart ein „Allzeittief“ bei diesem Einnahme-Posten und gab auch keine Aussicht auf Besserung. Eine „deutlich erkennbar nicht konjunkturell, sondern strukturell bedingte und damit nachhaltige Reduzierung“ machte er aus.
Diese Entwicklung treffe zwar alle Städte, hätte aber „spezifische Leverkusener Aspekte“, so Stein. In einem Exkurs zur kommunalen Wirtschaftsgeschichte ging er näher darauf ein. „Erst kam das Werk, dann kam die Stadt“, hob der Kassenwart an, unterstrich dann aber auch den Anteil, den die Kommune am Gedeihen des BAYER-Konzerns hatte, indem sie ihm einen Großteil der technischen, sozialen und kulturellen Infrastruktur bereitstellte. Es entstand „manches in privater Regie, aber letztlich das meiste in kommunaler Trägerschaft und Finanzierungsverantwortung“, rückte Frank Stein die Dimensionen zurecht. Und lange war dies auch ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, das Leverkusen eine beachtliche Steuerstärke eintrug. Irgendwann jedoch profitierte nur noch einer. „Den industriellen Kern (...) gibt es nach wie vor, und er ist nach wie vor ein Ort großer Wertschöpfung. Aber aus betriebswirtschaftlichen und steuersystematischen Gründen, die im Einzelnen detailliert zu erörtern einen Verstoß gegen das Steuergeheimnis bedeuten würde, korrespondiert diese Wertschöpfung nicht mehr mit einer entsprechenden Steuerstärke der Stadt“, führte Stein aus und brachte damit das Dilemma Leverkusens auf den Punkt.
Dieses Missverhältnis empört – quer durch die Parteien – auch viele KommunalpolitikerInnen. Von einem CBG-Mitglied um einen Kommentar zu BAYERs Steuer-Enthaltsamkeit gebeten, antwortete der Christdemokrat Thomas Eimermacher: „Tatsache ist, dass unsere Stadt heutzutage nur noch einen Bruchteil der Gewerbesteuer-Einnahmen erzielt wie vor 20 Jahren und davor, bei deutlichst gestiegenen Kosten und breiterem Aufgaben-Spektrum. Diese Rechnung kann natürlich nicht aufgehen.“ Der sozialdemokratische Ratsherr Dr. Hans Klose stimmte in das Klagelied ein. „Ich halte die steuerliche Behandlung der Wirtschaft z. Z. für völlig verfehlt,“ konstatierte Klose. Und der sozialdemokratische Bürgermeister Uwe Richrath ging BAYER im Wahlkampf sogar frontal an. Die Weltfirma beteilige sich in Leverkusen „sehr wenig“ am lokalen Gewerbesteuer-Aufkommen, sagte er laut Leverkusener Anzeiger. Später ruderte der Sozialdemokrat allerdings zurück: „Ich wollte BAYER nicht angreifen.“ NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der Richrath begleitet hatte, sah hingegen keine Veranlassung, seine Kritik am Global Player zurückzunehmen. Dass eine Stadt wie Leverkusen „mit der Weltmarke BAYER aus dem Stärkungspakt gestützt werden muss – das glaubt erst mal keiner“, hatte Walter-Borjans bei dem Lokaltermin festgestellt und den Konzern in die Pflicht genommen: „Ich erwarte schon, dass ein Unternehmen sich seiner Standort-Verantwortung bewusst ist.“ Und in seinem Antwort-Schreiben an das CBG-Mitglied schlug der Minister noch deutlichere Töne an. „Erst recht in Zeiten schwieriger Haushaltslagen können wir es uns nicht leisten, dass sich Unternehmen systematisch davor drücken, ihren Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens zu leisten“, so der Sozialdemokrat. „Nordrhein-Westfalen ist nicht bereit, so ein Verhalten noch länger hinzunehmen“, hielt er fest und nannte als Beispiele Initiativen des Landes auf nationaler und internationaler Ebene zur Verhinderung von Steuerumgehung und zur Schaffung von mehr Transparenz.

Politische Reaktionen
Die Leverkusener SPD-Vorsitzende Eva Lux setzt in ihrem Brief an den CBG-Aktivisten auf die gemeinsame Initiative der OECD-Länder, die Steuervermeidungsstrategien von BAYER & Co. zu durchkreuzen. Daran arbeitet die OECD allerdings schon seit geraumer Zeit, ohne bisher konkrete Ergebnisse vorweisen zu können. Bereits im Juli 2013 hatte sie 15 zentrale Baustellen benannt wie etwa Maßnahmen gegen Steuertricks mit Krediten, Zinsen, Patenten, Markenrechten und firmen-internen Geschäften. Darüber hinaus nahm sie sich vor, gegen solche Doppelbesteuerungsabkommen vorzugehen, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen statt lediglich eine doppelte Belastung zu unterbinden. Zudem will die Organisation strengere Transparenz-Vorschriften erlassen.
Bisher besteht unter den Staaten jedoch noch bei acht dieser 15 Punkte Diskussionsbedarf; zu einer Einigung über ein abgestimmtes Vorgehen kam es erst bei sieben. Beispielsweise gelang es noch nicht, zu einer Übereinkunft bezüglich der sogenannten Patent-Boxen zu kommen, zu deren Einrichtung manche Länder mit unschlagbar niedrigen Körperschaftssteuern auf Lizenz-Erträge locken. Deshalb zeichnet sich jetzt die umgekehrte Entwicklung ab: Immer mehr Nationen machen selbst ein solches unmoralisches Angebot. Zuletzt gaben die USA entsprechende Pläne bekannt. Überdies sperren sich die Vereinigten Staaten vehement gegen allzu umfassende steuerliche Offenlegungspflichten. Nachrichten wie diese sähen Zweifel am Gelingen des OECD-Vorhabens. Die Faz etwa mahnt: „Niemand sollte sich zu viel davon versprechen“. Allenfalls „die eine oder Ungereimtheit im internationalen Steuerrecht“ könnte der Zeitung zufolge am Ende des Tages auf dem Müllhaufen der Geschichte landen.
Auch die Europäische Union unternimmt Anstrengungen, BAYER & Co. an der kreativen Steuer-Gestaltung zu hindern. Wie die OECD hat sie sich vorgenommen, den Konzernen die firmen-internen Deals mit materiellen und immateriellen Gütern zu Lasten der Finanzämter zu erschweren und die Firmen zu mehr Transparenz in Sachen „Abgaben“ zu veranlassen. Zudem plant Brüssel, innerhalb der EU ein einheitliches System zur Körperschaftssteuer-Bemessung einzuführen. Allerdings laufen die entsprechenden Diskussionen und Verhandlungen schon ziemlich lange. Und während dabei schon so manches wie etwa verpflichtende Mindeststeuer-Sätze auf der Strecke geblieben ist, gibt es noch immer keine konkreten Resultate.
Ob solche bei einem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, der 18 Jahre lang der Steueroase Luxemburg als Premierminister vorstand, überhaupt zu erwarten sind, daran bestehen so einige Zweifel. Aber auch die Bundesregierung zeichnet sich nicht gerade durch konstruktive Mitarbeit aus. So wartete der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments vergeblich auf Unterlagen zu den bundesdeutschen Steuer-Praktiken. Finanzminister Wolfgang Schäuble sah das Steuergeheimnis bedroht und wollte lediglich mündlich Rede und Antwort stehen. Darüber hinaus hat die Große Koalition dem Vorstoß der EU-ParlamentarierInnen, BAYER & Co. zu länder-spezifischen Steuer-Auskünften zu zwingen, um so dem auf die Spur zu kommen, was der Leverkusener Multi „tax planning“ nennt, im Ministerrat die Unterstützung verweigert.
Damit stellte sie sich unverhohlen in den Dienst des „Bundesverbandes der deutschen Industrie“ (BDI), der ein solches „country-by-country-reporting“ als „systemfremd“ ablehnt. Auch gegen eine einheitliche Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage wendet sich der Verband. Das gehe „in die falsche Richtung“, erklärte der BDI. Die Lobby-Organisation warnte davor, „grenzüberschreitend tätige Unternehmen im internationalen Wettbewerb“ zu benachteiligen und das Augenmerk nur auf die Steuermissbrauchsvermeidung zu legen. Stattdessen plädiert der Bundesverband für den Erhalt der ruinösen Länder-Konkurrenz um die Multis bzw. für einen „fairen Steuerwettbewerb in der EU“.
In EU-Gremien versucht die Industrie ebenfalls, ihren Einfluss geltend zu machen. Der Leverkusener Multi hat etwa den Chef der Stelle für konzern-interne Verrechnungspreise, die sich natürlich in der Abteilung für „Global Tax Projects“ befindet, in das Beratungsgremium EU JOINT TRANSFER PRICING FORUM beordert. Dort widmet er sich gemeinsam mit seinen KollegInnen von PRICEWATERHOUSECOOPER, VOLVO und DELOITTE unter anderem der Aufgabe, Brüssel davon zu überzeugen, „Steuerhindernisse zu beseitigen, welche die ökonomischen Transaktionen zwischen EU-Ländern einschränken“.
Angesichts dieser Lobby-Aktivitäten und der Bereitschaft vieler Regierungen, den Bedenken der Multis Rechnung zu tragen, stehen die Chancen für das EU-Projekt nicht gut. Dabei müsste eigentlich noch viel Grundsätzlicheres auf den Verhandlungstisch kommen wie etwa das „arm’s length principle“ bzw. der Fremdvergleichsgrundsatz. Dieser generiert nämlich ein riesiges Potenzial an steuerlich absetzbaren Posten, indem er Transaktionen innerhalb großer Unternehmensverbünde mit Geschäften zwischen rechtlich eigenständigen Firmen gleichstellt. So können sich dann die Konzerne nach Lust und Laune steuersparend in Gläubiger und Schuldner, Käufer und Verkäufer, Lizenznehmer und Lizenzgeber aufspalten. Und diese Beschäftigung mit sich selbst erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbank hatten bereits 1999 allein firmen-interne Kredite einen Anteil von 25 Prozent an allen bundesdeutschen Direktinvestitionen im Ausland.
Und hierzulande wäre eine Rückabwicklung der Unternehmenssteuer-„Reform“ vonnöten, die der BAYER-Mann Heribert Zitzelsberger eingefädelt hat mit ihrer Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 40 auf 25 Prozent und der Streichung von Abgaben auf Gewinne aus dem Verkauf von Betriebsteilen. Nach DGB-Berechnungen bescherte dieses Paragrafen-Werk zusammen mit einigen danach erfolgten „Nachbesserungen“ dem Fiskus allein 2013 Mindereinnahmen in Höhe von 45 Milliarden Euro. Aber zu einer Reform der Reform wird es nicht kommen. Und so muss sich Leverkusens Kämmerer Frank Stein weiter Gedanken darum machen, wie er die steigenden Soziallasten und Personalkosten stemmt ohne einen völligen Kahlschlag bei kulturellen oder sozialen Einrichtungen vorzunehmen und in den Fatalismus zu verfallen, den er „die Vergeblichkeitsfalle“ nennt. Von Jan Pehrke

[TTIP] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

Grenzenlosere Profite:

BAYER setzt auf TTIP

Mit der „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) wollen die EU und die USA den Multis nicht nur Hindernisse wie Zölle aus dem Weg räumen, sondern auch solche „Handelshemmnisse“ wie strenge Pestizid-Grenzwerte und andere Maßnahmen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes. BAYER erhofft sich durch das Freihandelsabkommen Einsparungen in dreistelliger Millionen-Höhe.

Die Konzerne müssen unentwegt daran arbeiten, die Kapitalverwertungsmöglichkeiten zu verbessern. So versuchen sie etwa, die überregionalen Rahmenbedingungen für den Warenaustausch zu ihren Gunsten zu verändern. Auf globaler Ebene kommt das nicht recht voran. Die letzten WTO-Verhandlungen scheiterten, weil die Industrieländer den „Entwicklungsländern“ nicht genug Zugeständnisse machen wollten. Darum setzen die reichen Staaten jetzt vermehrt auf bi- oder multilaterale Übereinkommen. Aktuell handelt die EU mit den USA ein solches aus. Das ist ganz im Sinne des Leverkusener Multis. „Die deutsche chemische Industrie fordert seit langem ein ambitioniertes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten“, betont er. Die konkreten Gründe dafür nennt Dr. Utz Tillmann, der Hauptgeschäftsführer des „Verbandes der Chemischen Industrie“ (VCI). „Die Abschaffung von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen sowie eine bessere regulatorische Zusammenarbeit werden den Chemie-Handel dies- und jenseits des Atlantiks beflügeln“, meint der VCI-Mann.
Der Leverkusener Multi rechnet sich durch den Wegfall der Gebühren an den Grenzen so einiges aus. Bei ihm wie bei allen Global Playern fallen diese Abgaben vornehmlich bei Geschäften mit sich selbst an – allzu viel „Welt“ steckt nicht im Welthandel. Der Agro-Riese hat nämlich seine Wertschöpfungskette quer über die Kontinente verteilt. So erfolgt etwa die Herstellung von Vorprodukten ganz woanders als deren Verarbeitung. „Auch deshalb summiert sich der transatlantische Handel des BAYER-Konzerns jährlich auf einen Milliarden-Betrag, das meiste davon firmen-intern. Durch TTIP könnten wir also in erheblichem Umfang Zollgebühren sparen“, hält der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers in der „Wir wollen TTIP“-Broschüre des „Bundesverbandes der deutschen Industrie“ (BDI) fest. „Am meisten aber würde eine Annäherung von Regulierungen bringen“, schreibt der BAYER-Chef dort und zählt als Beispiele vereinheitlichte Kriterien für Arzneimittel-Zulassungen und Betriebsinspektionen auf. Den kompletten TTIP-Effekt für BAYER taxiert der Holländer auf einen dreistelligen Millionen-Betrag.
Damit dieser auch wirklich reinkommt, beschäftigt der Global Player in Brüssel eine ganze Armada von LobbyistInnen. 2,5 Millionen Euro ließ er sich das allein im Jahr 2014 kosten. Dazu kommen noch deutsche, europäische und US-amerikanische Interessensvertretungen wie der BDI, der VCI, „CropLife America“, „BusinessEurope“, das „European Chemical Industry Council“ (CEFIC), die „American Chamber of Commerce“ und die „European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations“ (EFPIA). Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die BAYER-Belange in puncto Landwirtschaft, Pharma und Chemie bei den UnterhändlerInnen angemessen Gehör finden, während diese Zugänge VertreterInnen der Zivilgesellschaft versperrt bleiben und selbst Abgeordnete keine Akten-Einsicht haben.
Nach Erhebungen des CORPORATE EUROPE OBSERVATORY (CEO) kamen EmissärInnen der Agrarwirtschaft und der Lebensmittel-Industrie im Vorfeld der Verhandlungen auf die meisten Kontakte mit EU-Verantwortlichen. Mit 126 Treffen gewährten die Delegierten den VertreterInnen von BAYER & Co fast ein Viertel aller ihrer Lobby-Audienzen. 22 Mal klopften Chemie-AntichambriererInnen an die Tür und mussten dabei neben ihren super-aggressiven Agro-EinflüstererInnen nur noch ihren KollegInnen aus der IT-, Auto- und Maschinenbau-Branche den Vortritt lassen. Den neunten Platz der inoffiziellen Lobby-Hitparade nahm schließlich Big Pharma mit 17 Meetings ein. „Genauso wie andere Interessensgruppen versuchen wir den Verhandlungspartnern über unsere Verbände unsere Anliegen mitzugeben“, erklärt BAYER dazu knapp.

The worst of both worlds
Bei diesen Versuchen haben die Konzern-Beauftragten den Delegierten der Europäischen Union eine schier unendlich lange Liste von dem vorgelegt, was sie jenseits der Zollschranken so als Handelshemmnisse ansehen. Der Öffentlichkeit präsentiert die Industrie dabei propagandistisch immer wieder gerne das Beispiel unterschiedlicher Vorschriften für die Farbe von Auto-Blinkern, in Wirklichkeit geht es ihr aber um weit weniger harmlose Dinge wie zum Beispiel die Zulassungsregularien für Arzneien, Pestizide und Genpflanzen. In solchen und anderen Bereichen streben BAYER & Co. nun eine – sich jeweils am niedrigeren Schutz-Niveau orientierende –Vereinheitlichung an. „The worst of both worlds“ wollen sie erreichen.
Europa gerät dabei vor allem wegen seines Vorsorge-Prinzips unter Druck, das bereits bei Risiken für die Gesundheit der VerbraucherInnen Handlungsbedarf erkennt. Der Leverkusener Multi stört sich schon seit Längerem an dieser Maxime. So gehörte Marijn Dekkers im Oktober 2013 mit zu den Unternehmensbossen, die in der Sache einen Offenen Brief an die EU-Kommission schrieben. Die VerfasserInnen forderten darin, von dem prophylaktischen Ansatz abzurücken und stattdessen bei Genehmigungsverfahren auch das „Innovationsprinzip“ zu berücksichtigen. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass die Menschen aus Angst vor Risiken die Chancen gar nicht erst wahrnehmen wollen“, meint der Große Vorsitzende.
Die USA hingegen votieren im „Zweifel für den Angeklagten“. Die Behörden haben zweifelsfreie Nachweise zur Gefährlichkeit eines Produktes vorzulegen, ehe es vom Markt verschwinden kann. Diese Praxis möchte BAYERs US-amerikanischer Agro-Verband CropLife nun gerne in die EU importieren und an die Stelle des präventiven Ansatzes setzen. Er hat in den Brüsseler Pestizid-Grenzwerten nämlich ein Handelshemmnis für Ultragifte ausgemacht, das angeblich zu jährlichen Umsatz-Einbußen in Höhe von vier Milliarden Dollar führt. Auch bezeichnet CropLife den Schritt der EU, Agro-Chemikalien von BAYER, BASF und SYNGENTA wegen ihrer Bienengefährlichkeit mit einem befristeten Verkaufsbann zu belegen, als illegal. Deshalb tritt die Vereinigung, die mit Islam Siddiqui einen ihrer Ehemaligen als Chef-Unterhändler in der US-amerikanischen TTIP-Landwirtschaftsdelegation sitzen hat, für eine schnellstmögliche Freigabe der Mittel ein. „BusinessEurope“ wiederum reibt sich an der Befugnis der US-Gesundheitsbehörde FDA, kontaminierte Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen zu dürfen. Als eines der „zentralen nicht handelsbezogenen Hindernisse für EU-Exporte in die USA“ wertet der Lobby-Club diese Berechtigung.
Im Gentechnik-Bereich stehen dem freien Waren-Verkehr nach Ansicht von BAYER & Co. die in Europa länger als in den USA dauernden Zulassungsverfahren für Labor-Pflanzen entgegen. Darum forderte die „Biotechnology Industry Organisation“ (BIO) in einer Stellungnahme zum geplanten Freihandelsabkommen: „TTIP sollte einen Mechanismus schaffen, um die Risiken von Handelsunterbrechungen zu reduzieren, die aus Unterschieden in der Genehmigungspraxis zwischen den EU-Ländern und den Vereinigten Staaten herrühren.“ Und der damalige EU-Handelskommissar Karel De Gucht schraubte auch daran. Er schlug ein Tauschgeschäft vor: Die Vereinigten Staaten erleichtern die Einfuhr von Äpfeln und Birnen, und dafür lässt die EU in Sachen Gentech-Verfahren mit sich reden. Ob seine Nachfolgerin Cecilia Malmström das allerdings weiterverfolgt und der Union damit einen Mahlstrom von genmanipulierte Pflanzen made in USA beschert, bleibt vorerst unklar.
Darüber hinaus streiten die Agro-Riesen dafür, nach US-amerikanischen Gepflogenheiten künftig Gentech-Rückstände in Lebensmitteln zu tolerieren und Kennzeichnungspflichten abzuschaffen. „BAYER und BASF agieren auf den Märkten in den USA und wollen nun in dem geheimen Handelsabkommen zwischen den USA und der EU das erreichen, was ihre Lobbyisten in Europa nicht geschafft haben“, kritisiert Jaydee Hanson vom CENTER FOR FOOD AND SAFETY deshalb.
Auf die Agenda im Pharma-Sektor gelangten nicht nur die BAYER so am Herzen liegende Vereinheitlichung der Kriterien für Arzneimittel-Zulassungen und Betriebsinspektionen. Auch über längere Patent-Laufzeiten und die Preisfestsetzungspraktiken für neue Medikamente sprachen die Delegationen. Dabei gab Big Pharma unverblümt die Richtung vor. So drohte etwa der Pillen-Riese ELI LILY dem Handelsdirektorium, Europa bei zukünftigen Investitionsentscheidungen zu übergehen, wenn es nicht zu konzern-konformen Ergebnissen komme. Zudem gelang es den Multis, die „data privacy“ auf die Tagesordnung zu setzen. Sie sehen sich nämlich einem zunehmenden Druck ausgesetzt, ihre Arznei-Tests öffentlich zugänglich zu machen und wollen sich gegen die Transparenz-Initiative besser mit dem Pochen auf angebliche Betriebsgeheimnisse wappnen.
Die „Plaste & Elaste“-Sparte des Leverkusener Multis erhofft sich von TTIP ebenfalls Zoll-Senkungen und einen Konvergenz-Schub bei den Regulationen. Überdies rechnet sich die energie-hungrige Branche Chancen aus, mehr von der US-amerikanischen „Schiefergas-Revolution“ durch die umstrittene Fracking-Methode zu profitieren. Sie spekuliert darauf, dass die Vereinigten Staaten, die Rohstoff-Exporte sonst sehr restriktiv handhaben, ihren EU-Partnern einen privilegierten Zugang zu dieser neuen Quelle gewähren.

Düstere Zukunft
BAYER & Co. betonen zwar bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, nicht die Absicht zu haben, durch TTIP bestehende Vorschriften wie etwa die Chemikalien-Verordnung REACH auszuhebeln, aber der betriebene Lobby-Aufwand sowie anderslautende Statements ihrer Interessensvertretungen säen Zweifel daran – und lassen besonders für die Zukunft schwarzsehen. So erklärte „BusinessEurope“: „Regulatorische Unterschiede müssen beseitigt werden. Und nicht nur die bestehenden. Wir müssen verhindern, dass neue überhaupt erst entstehen“ Das Mittel der Wahl hierzu soll ein transatlantischer Regulierungsrat sein, den die FAZ als ein „Frühwarn-System für neue Gesetze und Standards“ bezeichnet. So bestünde die Chance, dass Handelshürden erst gar nicht entstehen“, frohlockt der VCI.
Derzeit findet zum Thema „endokrin wirksame Substanzen“ ein Testlauf für ein solches Instrument statt. Seit Jahren schon plant die EU gegen diese Stoffe wie z. B. bestimmte Pestizide oder das von BAYER in Massen hergestellte Bisphenol A, die aufgrund ihres hormon-ähnlichen Aufbaus die Gesundheit gefährden, vorzugehen. Nicht zuletzt wegen TTIP verzögert sich aber jetzt der Prozess, und die konzertierte Aktion der Deregulierer könnte ihn schlussendlich ganz zu den Akten legen. Die USA sehen nämlich überhaupt keinen Handlungsbedarf. „Die Schaffung technischer Regulierungen auf der Grundlage risiko-gestützter Kriterien sind oft handelshemmender als notwendig, weil Risikominderungsmaßnahmen vorhanden sind. Und sie erfüllen kein legitimes Ziel, da sie nicht von wissenschaftlichen Beweisen unterstützt werden“, konstatieren ihre Vertreter.
Mit TTIP wollen die Konzerne sich auch die Möglichkeit verschaffen, gegen Länder vorzugehen, die sich bei Gesetzes-Vorhaben solch einer unwissenschaftlichen Vorgehensweise befleißigen. Dazu sieht das Abkommen die Einführung transnationaler Schiedsgerichte vor. „Es geht darum, sich in Sachen Gerichtsbarkeit auf neutralem Boden zu bewegen“, so „BusinessEurope“-Direktor Markus Beyrer zu dem, was der ehemalige Richter Jürgen Borchert in Thilo Bodes Buch „TTIP – die Freihandelslüge“ einen globalen Anlegerschutz vor demokratischen Risiken nennt. Und BAYER & Co. sammeln sogar schon mögliche Fälle für die über den Wolken schwebenden JuristInnen. Die Pharma-Riesen möchten beispielsweise gerne Staaten auf die Anklagebank setzen, deren Preisfestsetzungen für Medikamente ihnen nicht passen.
Und zu schlechter Letzt beabsichtigen die Konzerne, solche und andere Inhalte des Freihandelsabkommen dem Rest der Welt aufzuzwingen. Was der VCI mit den Worten ausdrückt: „Die Ergebnisse von TTIP sollten (...) auch anderen offenstehen“, meint in Wirklichkeit ein Diktat von Handelsbedingungen nach dem Motto „Friss oder stirb“. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) drückte das im Bundestag klar aus. „Haben wir die Chance, gemeinsam mit den Amerikanern Standards zu vereinbaren, denen sich andere anpassen müssen?“, fragte er und hatte dabei vor allem China im Blick. Für die von staatlichen Stellen finanzierte „Stiftung Wissenschaft und Politik“ kehrt mit dieser Abkehr von zwischen allen WTO-Ländern gemeinsam verhandelten globalen Abkommen die „Diskriminierung in die Handelspolitik zurück, was zu wachsenden Konflikten in der neuen multipolaren Weltordnung führen dürfte“.
All diese Implikationen des Deals zwischen der EU und den USA rufen viel Empörung hervor. Sogar die Gewerkschaften engagieren sich gegen das Freihandelsabkommen, wobei neben einigen Betriebsräten wieder einmal nur die Bosse-Buddies von der IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE ausscheren. Am 10. Oktober wird sich dieser Protest bei der Anti-TTIP-Demonstration in Berlin manifestieren. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN gehört zu den Mitunterzeichnern des Aufrufs, und viele ihre Mitglieder haben ihr Kommen angesagt. Von Jan Pehrke

[OVG Münster] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

CBG vs. BAYER & Uni Köln

Forschung bleibt geheim

In einem Berufungsverfahren wies das Oberlandesgericht Münster die Klage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auf Einsichtnahme in den Forschungsvertrag ab, den BAYER mit der Universität Köln abgeschlossen hatte.

Von Jan Pehrke

In den Labors der Pillen-Riesen herrscht schon seit einiger Zeit kein Hochbetrieb mehr. Grundlagen-Forschung findet dort gar nicht mehr statt, und auch die Arbeit an neuen Medikamenten fahren die Konzerne zurück. Die Unternehmen scheuen die Investitionen. Lieber kaufen die Konzerne sich vielsprechende Projekte ein und entwickeln sie weiter oder setzen auf die Zusammenarbeit mit Universitäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen. Auf über 800 solcher Partnerschaften, 326 allein im Pharma-Bereich, kann BAYER verweisen. Im Jahr 2008 vereinbarte die Aktien-Gesellschaft etwa eine Kooperation mit der Universität Köln. Der damalige NRW-Forschungsminister Andreas Pinkwart bezeichnete diese jubilierend als „die weitreichenste, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) reagierte alarmiert. Was hatten der Leverkusener Multi und die Hochschule da genau ausgehandelt? Müssen sich die Kölner MedizinerInnen jetzt ökonomischen Vorgaben beugen und nach besonders profitträchtigen Arzneien forschen? Haben die WissenschaftlerInnen das Recht, die Forschungsergebnisse in jedem Falle zu publizieren? Wer kann die Neuentwicklungen schließlich als sein geistiges Eigentum verbuchen? Bei wem liegen die Verwertungsrechte? – solche Fragen stellte sich die CBG. Aber Antworten erhielt sie darauf nicht. Die Universität und der Pillen-Riese hatten sich darauf verständigt, das Thema „topsecret“ zu halten. Deshalb lehnte die Hochschule das Auskunftsbegehr mit Verweis auf das Betriebsgeheimnis ab. Die Coordination suchte sich daraufhin Verbündete und wandte sich unter Berufung auf das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) noch einmal gemeinsam mit TRANSPARENCY INTERNATIONAL, dem ÄrztInnen-Verband IPPNW, MEDICO INTERNATIONAL, dem BUND DEMOKRATISCHER WISSENSCHAFTLERINNEN UND WISSENSCHAFTLER, der BUKO PHARMAKAMPAGNE und dem Kölner AStA an die Hochschule, um sie um eine Offenlegung des Vertrages zu ersuchen. Vergebens. Nicht einmal das Votum des NRW-Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der eine Veröffentlichung empfahl, weil die Rahmen-Vereinbarung für ihn weder Betriebs- noch Forschungsgeheimnisse, vielmehr „im Wesentlichen organisatorische Regelungen“ enthielt, vermochte die Universitätsleitung umzustimmen.
So blieb der CBG nur der Klage-Weg. Bei der Verhandlung vor der 13. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts am 6. Dezember 2012 folgte der Vorsitzende Richter, Hans-Martin Niemeier, jedoch von Beginn an der Argumentation von BAYER und Universität. Er schlug den Vertrag dem Bereich „Forschung und Lehre“ zu, den das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz vom Transparenz-Gebot ausnimmt und betonte mit Berufung auf das Hochschul-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 das hohe Gut der Wissenschaftsfreiheit, hinter dem andere Ansprüche zurückzutreten hätten. Niemeier argumentierte dabei ohne echte Grundlage: Er hatte das Kooperationsabkommen gar nicht gelesen. Hätte das Gericht Einblick genommen, so wäre das Dokument nämlich zu den Akten gekommen – und damit auch zur CBG. Und das wollte der Richter verhindern. Sein Verweis auf das Hochschul-Urteil von anno dazumal verfing ebenfalls nicht, wog dieses doch die Wissenschaftsfreiheit keinesfalls gegen gegen Offenlegungspflichten ab, sondern gegen Mitbestimmungsrechte der Studierenden. Mit seiner Entscheidung schützte das BVG damals die ProfessorInnen vor den „Zumutungen“ einer demokratischen Universität, was viel Unmut hervorrief. Zwei RichterInnen gaben ein Minderheitsvotum ab und kritisierten, durch das Urteil würde die Wissenschaftsfreiheit „sinnwidrig in ein ständisches Gruppen-Privileg und Herrschaftsrecht umgemünzt“.

Der OVG-Prozess
Die 13. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts münzte das Grundgesetz-Gebot mit ihrem Richter-Spruch derweil in ein Konzern-Privileg um. Darum akzeptierte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN diesen nicht und ging in Berufung. Die Verhandlung fand am 18. August 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster statt. Zu Beginn wollte der Anwalt der Kölner Hochschule dem Kläger Philipp Mimkes gleich grundsätzlich das Recht bestreiten, per Informationsfreiheitsgesetz eine Einsichtnahme zu fordern, da er diese angeblich nicht als Privatperson, sondern im Namen der CBG begehre. Damit kam der BAYER-Advokat jedoch nicht durch. Der Vorsitzende Richter Sebastian Beimesche zog die Berechtigung der Klage nicht in Zweifel. Im weiteren Verlauf versuchte Mimkes dann deutlich zu machen, dass die für die Coordination relevanten Teile der Rahmen-Vereinbarung wie Regelungen zu Patent- und Verwertungsfragen nicht unmittelbar dem Forschungsbereich angehören und somit veröffentlicht gehören. Beimesche jedoch legte den Ausnahme-Passus „Forschung und Lehre“ des NRW-Informationsfreiheitsgesetzes „weitreichend“, etwa auch die Forschungsplanung umfassend aus und urteilte über den Vertrag: „Das, was von Interesse ist, ist forschungsrelevant.“ Der Jurist tat das ebenso freihändig wie sein Kölner Kollege zweieinhalb Jahre zuvor. Er kannte den Inhalt nur vom Hörensagen und in einer nicht gerade objektiven Version: Die AnwältInnen von BAYER und Universität Köln hatten ihm eine Inhaltsangabe geliefert.
Für Mimkes’ Anwalt Harro Schultze verstieß das Informationsfreiheitsgesetz nordrhein-westfälischer Machart wegen seiner Einschränkungen schlicht gegen das in der Verfassung verbürgte Demokratie-Prinzip. „Kontrolle setzt Wissen voraus“, argumentierte der Rechtsanwalt, nur so könne eine qualifizierte Öffentlichkeit entstehen. Aber auch das ließ der Richter nicht gelten. Aus dem Demokratie-Prinzip sei ein Anspruch auf eine Einsichtnahme in die Quelle nicht herleitbar, befand er. Und Ausführungen zur wachsenden Ohnmacht dem Einfluss der Konzerne gegenüber, dem der § 2 Abs. 3 mit seiner Ausnahme-Regelung Vorschub leiste, kanzelte Beimesche als „rechtspolitische Erwägungen“ ab.
Folgerichtig lautete das Urteil dann: „Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der BAYER PHARMA AG nicht offenlegen.“ Damit hat nach dem Kölner Verwaltungsgericht auch die nächsthöhere Instanz der Coordination ausgerechnet im Namen der Wissenschaftsfreiheit Einblick in einen Vertrag verwehrt, gegen den der dringende Tatverdacht besteht, die Wissenschaftsfreiheit den Interessen eines multinationalen Konzerns zu opfern.
So sprach die bei der TU Dortmund für Rechtsangelegenheiten in der Forschung zuständige Brigitte Timke bei einer Veranstaltung in Düsseldorf einmal von „diktierten“ Verträgen, was BAYERs Patent-Experte Dr. Dieter Linkenheil dort auch nur bestätigen konnte. In der Regel lege das Unternehmen einen von ihm entwickelten Vertragsentwurf vor, so Linkenheil. Ein damaliger Forscher des Leverkusener Multis wollte den Hochschulen bei der Diskussion noch nicht einmal eine „Bestseller-Klausel“ in den Kontrakten zugestehen, also eine Honorierung besonders erfolgreicher Entwicklungen. Schließlich trügen die Unternehmen doch auch das wirtschaftliche Risiko, argumentierte er. Und um solche Bestseller zu erhalten, schreiben die Konzerne dem Herz-Spezialisten Dr. Erland Erdmann zufolge bei Arznei-Tests zuweilen kräftig mit. „Bevor man als Wissenschaftler die Ergebnisse einer solchen klinischen Studie veröffentlichen könne, müsse man den zur Publikation vorgesehenen Bericht in der Regel erst dem Sponsor vorlegen. Marktschädliche Äußerungen könnten dabei dem Rotstift zum Opfer fallen“, gibt die Faz seine Worte wieder.
Das Oberwaltungsgericht Münster zementierte mit seiner Entscheidung diese Wissenschaftsunfreiheit. Für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN war die Konsequenz damit klar. „Das Urteil verdeutlicht, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) überarbeitet werden muss“, erklärte sie deshalb nach dem OVG-Votum vom 18. August: „Die generelle Ausklammerung des Hochschulbereichs von jeglicher Transparenz muss durch eine differenziertere Regelung ersetzt werden, sonst droht eine Ausrichtung der universitären Forschung auf rein wirtschaftliche Interessen.“

Reaktionen
Das Bündnis „NRW blickt durch“ pflichtete dem bei. „BAYER-Urteil schreit nach Transparenz-Gesetz“, befand das Netzwerk. Und die nordrhein-westfälischen Piraten, von denen ein Vertreter den Prozess in Münster verfolgt hatte, brachten gleich einen entsprechenden Antrag in den Landtag ein. Dieser forderte die Landesregierung auf, einen „Änderungsvorschlag für das Informationsfreiheitsgesetz NRW vorzulegen, so dass die Informationsfreiheit auch Anwendung in den Bereichen Forschung und Lehre findet, ohne dass der Kernbereich der Forschungsfreiheit verletzt wird.“ Zudem verlangte die Fraktion, die Veröffentlichungspflichten universitäre Forschung betreffend im § 71a des Hochschulzukunftsgesetzes präziser festzulegen. Das lehnte Rot-Grün jedoch ab.
Hochschul-Angehörige zeigten sich in einer Hörfunk-Diskussion, die der Deutschlandfunk aus gegebenem Anlass ins Programm genommen hatte, gleichfalls unzufrieden mit dem Urteil des Oberlandesgerichts. So brachte der Präsident der TU Braunschweig, Jürgen Hesselbach, sein Bedauern über den Richterspruch mit folgenden Worten zum Ausdruck: „Wir würden es bevorzugen, wenn man die Dinge wirklich alle offenlegen könnte. Ich glaube, dass die Gesellschaft einen Anspruch darauf hat, dass man erfährt: ‚Was passiert denn in den Hochschulen’. Übrigens muss das auch unser eigenes Interesse sein, weil wir sofort in den Verdacht geraten, wir machen in unseren Forschungskellern irgendwelche kruden Dinge.“ Professor Dieter Lenzen, Präsident der Hamburger Universität, kritisierte die Ausnahme-Regelungen in den Paragrafen-Werken ebenfalls: „Der Gesetzgeber in Hamburg hat beispielsweise auf Druck der Wirtschaft darauf verzichtet, in dem Transparenz-Gesetz die Wissenschaft mit einzubeziehen. Ich glaube nicht, dass das eine gute Idee war.“
Unisono klagten die Professoren über die Unterfinanzierung der Hochschulen, welche die Abhängigkeit von der Wirtschaft erhöhe. Auch sorgten sie sich um die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit, wenn die ForscherInnen sich etwa zunehmend Produkt-Optimierungen widmeten oder sogar nur als bessere Dienstleister in Prüfreihen neue Industrie-Entwicklungen untersuchten. „Wenn wir immer mehr spezialisierte Hochschullehrer und -lehrerinnen haben, die immer weiter anwendungsorientiert arbeiten, gibt es am Ende niemanden mehr, der Grundlagen-Erkenntnis zumindest in Volluniversitäten sucht“, warnte Lenzen.
Bei der Universität Köln könnte davon in nächster Zeit wieder etwas mehr zu finden sein. Wie kurz vor dem Prozess bekannt wurde, verlängerten die Hochschule und der Leverkusener Multi ihren Vertrag nicht. Beide Seiten hätten daran kein Interesse gehabt, sagte Uni-Sprecher Patrick Honecker der Rheinischen Post. Die öffentliche Kritik, die beide im Zuge der Auseinandersetzung mit der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN um die Veröffentlichung der Vereinbarung einstecken mussten, dürfte an dem Ende der Zusammenarbeit in der bisherigen Form einen gehörigen Anteil gehabt haben. So ganz voneinander lassen mochten beide Parteien jedoch nicht. „Wir kooperieren weiter“, betonte ein BAYER-Anwalt in Münster.
Da das Hochschulzukunftsgesetz für abgeschlossene Projekte eine – freilich auch wieder an Auflagen gebundene – Publikationspflicht vorsieht, hat sich die CBG in einem Brief an die Universität umgehend nach einem solchen Bericht erkundigt und um Informationen zu den pharmakologischen Forschungsvorhaben, zu den patentrechtlichen Fragen und zu den Gründen für die Beendigung der Kooperation gebeten. Bis Redaktionsschluss lag eine Antwort jedoch noch nicht vor.
Zudem wartet die Coordination die Zustellung der schriftliche Urteilsbegründung ab, um anhand ihrer dann zu entscheiden, ob sie gegen den OVG-Entscheid, der eine Revision nicht zugelassen hat, Rechtsmittel einlegt.

alle Infos zur Kampagne

[Prof. Kreiss] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

missbrauchte Wissenschaft

„Kooperationen mit Industrie offenlegen“

Christian Kreiß, Autor des Buchs „Gekaufte Forschung – Wissenschaft im Dienst der Konzerne“, unterstützt die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Uni Köln und BAYER. Der ehemalige Investmentbanker ist Professor für Finanzierung und Wirtschaftspolitik an der Hochschule Aalen.

Herr Prof. Kreiß, Ihr jüngst erschienenes Buch trägt den Untertitel „Irrweg Drittmittelforschung“. Warum?
Die Drittmittelfinanzierung deutscher Hochschulen hat sich allein von 2000 bis 2010 mehr als verdoppelt und steigt seitdem weiter an. Durch den zunehmenden Einfluss der Konzerne - sei es über direkte Zahlungen, sei es über industriefreundliche Gremienbesetzungen – wird die öffentliche Forschung immer stärker von handfesten Interessen geleitet. Letztlich stellt sich hier die Frage, ob die Wissenschaft dem Allgemeinwohl oder den Gewinninteressen einiger weniger dienen soll.

Welche Folgen hat das verstärkte Engagement der Unternehmen im Hochschulbereich?
Da können wir einige Beispiele aus der Vergangenheit betrachten. Beispielsweise bezahlte die Tabakindustrie jahrzehntelang renommierte Forscher dafür, dass sie behaupteten, Rauchen und Passivrauchen wären unschädlich. Interne Unterlagen zeigen, dass die Finanzierung der Wissenschaftler top secret war, um ihre Glaubwürdigkeit nicht zu gefährden. So gelang es über Jahrzehnte hinweg, raucherfeindliche Gesetze zu verhindern. Ähnlich verfuhr die Chemieindustrie: Durch gekaufte Gutachten verfälschte sie Studienergebnisse zu gesundheitsschädigenden Stoffen wie Polychlorierten Biphenylen (PCB) und konnte diese so jahrzehntelang weiterproduzieren. Das erhöhte die Gewinne der Unternehmen und schädigte die Gesundheit zahlloser Menschen.

Immerhin wurden diese Fälle im Nachhinein bekannt.
Ja, aber aus Konzernsicht war die Strategie gekaufter und gefälschter Forschung trotzdem lukrativ. Die Strafen in Gerichtsprozessen gegen Tabak-, Chemie- und Pharmakonzerne waren in fast allen verfolgten Fällen, gemessen an den durch die Lügen erreichten Gewinnzuwächsen, sehr gering.
Heutzutage ist das Problem der gelenkten Forschung auch weniger, dass plump gefälscht wird. Es besteht vielmehr darin, dass Teilwahrheiten zur einzigen oder Gesamtwahrheit erklärt und mit großer Kapitalkraft in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. So setzen sich in den Medien und der Politik nicht die besseren Argumente durch, sondern der dickere Geldbeutel.

Wie sieht es im Pharmabereich aus?
In der Medikamentenforschung werden derzeit rund 90 Prozent aller veröffentlichten Studien durch die Industrie finanziert. Negative Studienergebnisse werden von den Unternehmen häufig nicht veröffentlicht. Der Nutzen neuer Medikamente wird dadurch aufgebauscht, die Schäden werden verharmlost. Dies führt oftmals zu falschen Therapie-Empfehlungen, was potenziell lebensbedrohliche Konsequenzen haben kann. Nach Schätzungen unabhängiger Fachleute ist die Einnahme von Medikamenten in den USA und Europa inzwischen die dritthäufigste Todesursache.

Aber sind die Mittel aus der Wirtschaft für staatliche Hochschulen nicht immer noch klein im Vergleich zu den staatlichen Aufwendungen?
Das stimmt. Aber das Industriegeld hat eine gewaltige Hebelwirkung. Zum einen werden öffentliche Zuschüsse oft an Drittmittel der Industrie gekoppelt. Außerdem wird ein großer Teil öffentlicher Forschungsmittel über industriedominierte Gremienbesetzungen in industriefreundliche Richtung kanalisiert. Und denken Sie an die Stiftungsprofessuren: Die Sponsoren finanzieren den Lehrstuhl meist nur die ersten fünf Jahre, können aber großen Einfluss auf die Ausrichtung nehmen. Und die von der Industrie ausgewählten Lehrstuhlinhaber bleiben bis zur Rente im Amt und bleiben dem Sponsor meistens treu. Also nur die direkten Geldmittel aus der Industrie an die Hochschulen als Indikator für Industrieeinfluss zu nehmen, greift viel zu kurz.

Wir arbeiten seit Jahren zur Universität Köln. Sind Sie bei Ihren Recherchen auch auf diese Hochschule gestoßen?
Ja. Das Energiewirtschaftliche Institut der Uni Köln wird von E.ON und RWE mitfinanziert. Ein Gutachten von 2010 zur Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke, das das EWI miterstellt hat, kam zu dem Ergebnis, dass eine Verkürzung der Reaktorlaufzeiten teuer werde und nicht zu empfehlen sei. Bei der Erstellung des Gutachtens wurden laut Umweltministerium jedoch „haarsträubende Fehler“ gemacht, um zu diesem für die Betreiber und Mitfinanziers günstigen Ergebnis zu kommen.

Und wie bewerten Sie die Kooperation zwischen der Uni Köln und BAYER?
Ich kenne den Vertrag nicht, er wurde bis jetzt ja nicht offengelegt. Der Begriff „Kooperation“ wird in solchen Fällen aber häufig missbraucht. In Wirklichkeit geht es dabei meistens um Einflussnahme. Großkonzerne wie BAYER müssen die Rendite auf das eingesetzte Kapital maximieren, das sind doch keine Wohltätigkeitsvereine. Sie können es sich nicht leisten, Millionen Euro einfach so zu verschenken, da steckt immer Kalkül dahinter.
Wie sich solche Investments rentieren, ist hundertfach belegt: Die Studienergebnisse zu neuen Medikamenten müssen dazu führen, dass die neuen Pillen verkauft werden können und so das Geld wieder hereingespült wird. Das als „Kooperation“ zu bezeichnen, ist wirklich eine Verdrehung des Begriffes. Das ist Ausnützen von Finanzierungsengpässen und schädigt häufig die Allgemeinheit.

Was halten Sie von der Klage auf Einsichtnahme in den Vertrag?
Es ist das Mindeste, solche Kooperationsverträge offenzulegen. Ich würde aber einen Schritt weitergehen und direkte Zahlungen von Wirtschaftsunternehmen an öffentliche Hochschulen untersagen.

Der Vorsitzende des Kölner Hochschulrats ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied von BAYER. Nicht anders sieht es in Mainz aus, wo der Vorsitzende vom größten Kooperationspartner, der Firma BOEHRINGER, kommt. Wie bewerten Sie diesen zusätzlichen Einfluss?
Aus Konzernsicht ist das doch ein kolossaler Erfolg! Da muss man nicht einmal mehr zahlen, um Einfluss nehmen zu können. Ein Blick in die Zusammensetzung der Hochschulräte zeigt, dass bei den nichtwissenschaftlichen Mitgliedern in den allermeisten Fällen ein enormes Ungleichgewicht zu Gunsten der Industrie vorliegt. Zivilgesellschaftliche Gruppierungen, die ein Gegengewicht zu den Geldinteressen darstellen könnten, sind fast nie vertreten. So hat die Geldseite leichtes Spiel und großen Einfluss. Das ist ein ganz neuer Trend. Vor 20 Jahren gab es das fast noch gar nicht.

Was erbrachten Ihre Bemühungen, Licht in die Zusammenarbeit von der Uni Mainz und BOEHRINGER zu bringen?
Im Rahmen einer von mir betreuten Masterarbeit hat eine Studentin Anfang 2015 einen scharfen Briefwechsel zwischen der Kanzlerin der Uni Mainz und dem Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Pfalz ausgelöst. Das Ergebnis: Die Universität Mainz und der Geldgeber, die Boehringer Ingelheim Stiftung, verweigern bis heute die Veröffentlichung der Verträge, obwohl eine Unkenntlichmachung wettbewerbsrelevanter Vertragsteile ausdrücklich zugestanden wurde.

Wie bewerten Sie die Informationsfreiheitsgesetze, die die meisten Bundesländer eingeführt haben?
Soweit ich weiß, hat der NRW-Beauftragte für Informationsfreiheit den Vertrag mit BAYER geprüft und keine Inhalte gefunden, die einer Einsichtnahme entgegenstehen. Auch in Rheinland Pfalz hat der Landesbeauftragte eine Offenlegung des Vertrags mit BOEHRINGER nachdrücklich gefordert. Dennoch wurde in beiden Fällen der Zugang verweigert. Die Gesetze sind daher ein Schritt in die richtige Richtung. Sie enthalten aber offensichtlich zu viele Ausnahmen und Ausweichmöglichkeiten. Zudem wäre es wohl gut, wenn die Voten der Landesbeauftragten bindende Wirkung bekommen würden.

Wie könnte man die Probleme aus Ihrer Sicht entschärfen?
Die Lösung dieser Missstände wäre ebenso einfach wie unkompliziert: Erstens sollten direkte Zahlungen der Industrie an öffentliche Hochschulen untersagt werden. Der Ausfall – wir reden hier von etwa 1,4 Mrd. Euro pro Jahr - wäre problemlos zu kompensieren, indem ein nur sehr kleiner Teil der milliardenschweren öffentlichen Forschungsgelder direkt den Hochschulen zur Verfügung gestellt würde, statt, wie heute üblich, über meist industriedominierte Gremien indirekt in die Forschung zu fließen. Vor allem sollten wir keinerlei direkte oder indirekte Geldflüsse von Pharmaunternehmen an Hochschulen, Hochschuleinrichtungen oder Unipersonal zulassen, insbesondere an Universitätskliniken und klinisch arbeitende Ärzte. Zweitens sollten die Gremien, die über die Verwendung öffentlicher Mittel entscheiden, nicht länger von Konzernen dominiert sein, sondern andere zivilgesellschaftliche Repräsentanten paritätisch mitberücksichtigen.
Die Fragen stellte Philipp Mimkes

alle Infos zur Kampagne

[Bevölkerungspolitik] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

Kontrazeptiva als „Entwicklungshilfe“

BAYERs Bevölkerungspolitik

„Weniger Arme statt weniger Armut“ – so lautet seit einiger Zeit die Devise der Entwicklungszusammenarbeit. Die Projekte versuchen vermehrt, die Menschen der „Dritten Welt“ dazu zu bewegen, weniger Kinder in die Welt zu setzen. Als Mittel der Wahl gelten den BevölkerungspolitikerInnen dabei besondere in der „Ersten Welt“ oft gar nicht erhältliche Kontrazeptiva. Ausgesprochen gern greifen sie auf das Implantat JADELLE von BAYER zurück. Den Leverkusener Multi erfreut diese „Entwicklungshilfe“ deshalb immens: Sie verhilft ihm zu Millionen-Gewinnen.

Von Dr. Susanne Schultz und Dr. Daniel Bendix

Bevölkerungspolitik ist offiziell zurück auf der Agenda. Nicht nur als verstecktes Beiwerk unter dem Obertitel „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“, sondern als eigenständiges Handlungsfeld der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Bevölkerungsentwicklungen sollen als ursächlicher Faktor für fast alle Problemlagen herhalten, als Erklärung für ökonomische Krisen oder als Bedingung für wirtschaftliche „Chancen“. Reagiert wird vor allem mit „Familienplanung“ und der Verbreitung von „modernen“ Verhütungsmitteln. 2012 hatten sich internationale Organisationen, Regierungen, Privatwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen (NRO) in London zu einem „Familienplanungsgipfel“ getroffen. Das daraus entstandene Gremium FP2020 (Family Planning 2020) stellt diese Politik-Ausrichtung folgendermaßen dar: „Familienplanung ist essentiell für Gesundheit, Freiheit und Wohlstand. Wir wissen, dass Familienplanung Frauen empowert und Gesundheit verbessert, aber wir wissen auch, dass es unzählige Auswirkungen quer durch die Gesellschaft hat. Familienplanung spielt eine zentrale Rolle für Armutsreduzierung, nachhaltige Entwicklung, Wirtschaftswachstum, Geschlechter-Gleichheit, soziale Inklusion und Umweltschutz.“
Ziel von FP2020 ist es, innerhalb von acht Jahren zusätzliche 120 Millionen Menschen im Globalen Süden Zugang zu Verhütungsmitteln zu verschaffen. In der Öffentlichkeit wurde vor allem das „JADELLE Access Program“ als großer Erfolg des Treffens präsentiert – eine Initiative der Bill & Melinda Gates Stiftung, des deutschen Pharmaunternehmens BAYER HEALTHCARE (Teilkonzern der BAYER AG) in Koordination mit der internationalen EZ. 27 Millionen Stück des von BAYER vertriebenen Verhütungsimplantats JADELLE (siehe Kasten) sollen über sechs Jahre hinweg für einen von 18 auf 8,50 US$ reduzierten Preis pro Implantat über die EZ-Programme verbreitet werden. Das „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (BMZ) sieht sich beim Thema „Bevölkerungsdynamik“ als „europäischer Vorreiter“. Ganz explizit geht es bei „Bevölkerungsdynamik“ nicht mehr nur um die Größe nationaler Bevölkerungen, sondern auch um deren Zusammensetzung. Der Fokus liegt auf Altersproportionen und einer offenen Ökonomisierung von Bevölkerungsfragen.

Die feinen Unterschiede
Differenziert wird in den aktuellen Bevölkerungsprogrammen zwischen unterschiedlichen Kategorien von Ländern: Erstens gibt es die Länder, insbesondere in Afrika, bei denen die Geburtenrate immer noch als zu hoch definiert wird, weil sie der Norm einer „replacement fertility“ von 2,1 Kindern pro Frau entgegenstehe. Weiterhin gibt es die Übergangsländer. Sie verzeichnen einen Rückgang der Fertilitätsraten, lassen aber aufgrund großer Jugend-Populationen immer noch hohe Bevölkerungszuwächse erwarten, wobei ihre betagten Bevölkerungen noch nicht als Problem gelten. Man spricht von einem „demographischen Bonus“, weil der Anteil der Erwerbsfähigen hoch ist und deswegen ein „günstiges Abhängigkeitsverhältnis“ bestehe. Schließlich gibt es die „alternden“ Gesellschaften, wo die Zahl der Menschen im Rentenalter steigt, die der Erwerbsfähigen sinkt.
Prinzipiell gilt somit ein universaler Maßstab: Die nationale Altersproportion entscheidet darüber, ob eine antinatalistische oder pronatalistische Regierungspolitik angesagt ist, d. h. an welchen Schrauben Regierungsstrategien drehen sollen, um die Geburten-Raten zu steigern oder zu senken. Je nach den jeweiligen demografischen Zielen werden Konzepte von Rechten, Wünschen und Selbstbestimmung von Frauen (denn selbstverständlich propagieren die Programme nicht staatliche Repression, sondern weiterhin die Freiheit des Individuums), die Regierungen wahrnehmen, fördern und stärken sollen, völlig unterschiedlich gefasst. Und es werden unterschiedliche reproduktive Technologien in den Fokus gerückt und bereitgestellt, um „Einstellungs- und Verhaltensänderungen“ zu erreichen. Ob Frauen vor „ungewollter Kinderlosigkeit“ oder vor „ungewollten Schwangerschaften“ bzw. einem „ungedeckten Bedarf“ an Verhütungsmitteln geschützt werden sollen, ob reproduktive Rechte als Zugang zu Reproduktionsmedizin oder zu Verhütungsmitteln diskutiert werden, erscheint somit nicht als eine Frage von Rassismus, sondern als „bevölkerungsdynamische“ Feinabstimmung. Staatliche demografische Ziele einerseits und individuelle Selbstbestimmungsrechte andererseits werden dabei nicht als Gegensatz oder zumindest als spannungsreich präsentiert, angeblich verträgt sich beides vielmehr bestens und schafft eine win-win-Situation.

Verhütung um jeden Preis
Der Fokus auf die Bevölkerungsdynamik hat Auswirkungen auf die programmatische Ausrichtung des BMZ. Neben klassischen Schwerpunkten sollen nun auch Investitionen in den Aufbau von Melderegistern, Bevölkerungsstatistik und Datenerfassung an Bedeutung gewinnen. Außerdem ist ein starker Trend in Richtung „Familienplanung“ deutlich sichtbar. Die Entwicklungshilfe-Statistiken der OECD verzeichnen mit 14,2 Millionen € in 2013 für Familienplanung gegenüber 7,8 Millionen € im Jahr 2011 eine deutliche Zunahme von exklusiv auf Verhütungsprogramme abzielenden Maßnahmen.
Was die direkten Käufe von Verhütungsmitteln angeht, schwanken die deutschen Ausgaben, erreichten aber 2013 einen neuen Höchststand von 29 Mio. US$. Ungleichgewichte werden auch deutlich, wenn die gesamten Basisgesundheitsinvestitionen der deutschen EZ mit Bevölkerungsprogrammen verglichen werden. So standen etwa im Jahr 2012 den Ausgaben für Bevölkerungsprogramme in Höhe von 169 Millionen € lediglich 147 Mio. € für Basisgesundheitsversorgung gegenüber, wobei die Hälfte der Investitionen mit 83 Mio. € in afrikanische Länder ging.
Noch deutlicher als in Deutschland zeichnen sich die Trends auf internationaler Ebene ab. Der Weltbevölkerungsfonds UNFPA (von Deutschland mit jährlich über 20 Millionen US$ finanziert) und die US-Entwicklungsbehörde USAID verdoppelten ihre Ausgaben für Verhütungsmittel zwischen 2006 und 2012 jeweils fast – UNFPA von 74 auf 128 Millionen und USAID von 63 auf 105 Millionen US$. Laut UNFPA spiegelt sich dieser Trend auch in den Programmen der Empfängerländer wider: „Familienplanung ist zunehmend wieder eine Priorität auf der höchsten Ebene nationaler Politik, nationaler Pläne und Programme geworden. Immer mehr Regierungen von Entwicklungsländern investieren ihre eigenen Ressourcen in Verhütungsmittel“. Trotz aller Bekenntnisse zu integrierten gesundheitspolitischen Ansätzen scheint sich dabei die Schieflage zwischen Basisgesundheitsversorgung und den spezifischen Diensten der Familienplanung zu verstärken.
Erklärtes Ziel ist eine hohe „Contraceptive Prevalance Rate“ (CPR), also eine möglichst hohe Rate von Nutzerinnen moderner Verhütungsmethoden. Die CPR erscheint als selbsterklärende Messlatte für bevölkerungspolitische Erfolge. Dass es dabei nicht um die Anerkennung von Rechten geht, sondern um die Durchsetzung von Verhaltensänderungen, wurde erst jüngst in einer Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) deutlich. Die AutorInnen stellten fest, dass nicht ein ungedeckter Bedarf an Verhütungsmitteln, sondern ein zu hoher Kinderwunsch quer durch alle sozialen Schichten in vielen afrikanischen Ländern das Problem sei.

Lobby-Einfluss
Das Spektakel rund um das Erreichen der „Sieben-Milliarden-Marke“ im Jahr 2011 hatte erheblichen Anteil daran, dass der Schwerpunkt „Bevölkerungsdynamik“ dermaßen in den Vordergrund geriet. BMZ und Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) organisierten eine Kampagne anlässlich des von UNFPA ausgerufenen Weltbevölkerungstags – und zwar gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Die DSW wurde ebenso wie das eher als Think Tank fungierende Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung von Industriellen gegründet und wird von der Industrie (u.a. BAYER HealthCare) finanziert. Einem/r BMZ-VertreterIn zufolge haben beide Organisationen wesentlichen Anteil daran, wie das Paradigma der demografischen Dividende in die BMZ-Programmatik aufgenommen wurde und welche Studien und Daten rezipiert werden. GIZ und BMZ geben die DSW fast immer ausschließlich oder an erster Stelle an, wenn es um die Förderung oder Kooperation mit der Zivilgesellschaft geht. Die DSW ist sogar auf der höchsten Ebene internationaler Politik eingebunden. Ihre Vorsitzende Renate Bähr vertritt Deutschland in der „High Level Task Force“ der Vereinten Nationen für den Revisionsprozess 20 Jahre nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz von Kairo.

Türöffner für neue Märkte
Der Markt für Verhütungsmittel belief sich 2009 auf 11,2 Milliarden US$, und soll bis 2016 auf 14,5 Milliarden US$ steigen. Das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von ca. vier Prozent. Marktführer sind BAYER (Jahresumsatz 3 Milliarden. US$), TEVAT (1,2 Milliarden US$) und MERCK & CO. (1 Milliarde US$). Auch der Markt in so genannten „Entwicklungsländern“ ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen, was Aufmerksamkeit und Investitionen angeht. 2014 konstatierte die „Reproductive Health Supplies Coalition“, die sich für Bereitstellung von Verhütungsmitteln engagiert, dass in den zurückliegenden fünf Jahren die EZ-Mittel für Kontrazeptiva um 50 Prozent auf 275 Millionen US$ gestiegen waren. Dies wurde vor allem durch erhöhte Investitionen in Implantate erreicht (ihr Anteil am Zuwachs betrug 68 Prozent). In Bezug auf das „Hilfsgeschäft“ mit Verhütungsmitteln sind UNFPA und USAID die größten Käufer. Sie decken ca. drei Viertel des Marktes ab.
Zwei deutsche Firmen – BAYER und HELM MEDICAL – gehören zu den großen Belieferern von UNFPA. Wenn die Geschäfte von BAYER OY (Sitz in Finnland, produziert JADELLE), BAYER HEALTHCARE (Sitz in Berlin, vermarktet JADELLE) und BAYER S. A. (Ecuador) zusammengerechnet werden, war der Leverkusener Multi 2012 und 2013 bei weitem das Unternehmen mit dem monetär größten Liefervolumen. , 2013 konnte der Konzern den UNFPA-Marktanteil nochmal deutlich steigern und liegt nun bei ca. 59 Millionen US$ oder 16 Prozent der gesamten UNFPA-Einkäufe. Vor allem der entwicklungspolitische Markt für Implantate ist in den letzten Jahren geradezu explodiert: Wurden im sogenannten Hilfsgeschäft der acht größten „Geber“ 2006 lediglich knapp über sieben Millionen US$ für Implantate ausgegeben, waren es 2012 mehr als zehnmal so viel. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben der EZ für Familienplanung sind in diesem Zeitraum um etwas mehr als 50 Prozent gestiegen.

BMZ setzt auf BAYER
Lange bevor BAYER, USAID und andere das „JADELLE Access Program“ etablierten und eine Abnahmegarantie zum vergünstigten Preis aushandelten , um 27 Millionen Frauen in den ärmsten Ländern der Welt damit zu beglücken, setzte das BMZ bereits einseitig auf das BAYER-Implantat: In Äthiopien finanzierte die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) zwischen 2003 und 2007 den Ankauf von 45.000 JADELLE-Implantaten für das Gesundheitsministerium. Und in Kenia stellte die KfW Geld für die „testweise“ Verbreitung von „Familienplanungs“-Gutscheinen zur Verfügung, die ausschließlich gegen ein JADELLE-Implantat, Spirale oder Sterilisationen eingelöst werden konnten (ausgegeben wurden über 25.000 Gutscheine). Auch in einem Handbuch für Jugendaufklärung in Simbabwe nennt die GIZ nur JADELLE als Beispiel für Implantate.
Neben Implantaten und oralen Kontrazeptiva ist BAYER im „Hilfsgeschäft“ noch mit Einmonatsspritzen (NORIGYNON), der „Minipille“ (MICROLUT) und der in vielen Ländern weit verbreiteten Dreimonatsspritze (NORISTERAT) vertreten. Bei Verhütungsspritzen dominiert allerdings DEPO-PROVERA von PFIZER deutlich den Markt. BAYER setzt nur ca. ein Zehntel der Menge von PFIZER ab, kommt aber im Rahmen von Familienplanungsprogrammen im Globalen Süden trotzdem noch auf 9,2 Millionen für seine Injektionen25.

Einen geben – zwei nehmen
Die zunehmende Fokussierung auf technologische Lösungen zur Verringerung des Bevölkerungswachstums ist keine konzertierte Aktion von EZ und Pharma-Business. Sie bereitet aber für die Pharma-Unternehmen ein extrem günstiges Geschäftsklima und lässt die Geldquellen sprudeln, mit denen sie Kontrazeptiva-Märkte dort ausweiten können, wo sie bisher als unrentabel galten. Denn die Budgets der Bevölkerungsprogramme fließen sowohl in den – per Vertrag über Jahre garantierten – Kauf der Mittel selber als auch in die Subventionierung des Marketings oder in Schulungen.
Ausgebaut und verfeinert werden diese Kooperationen im Rahmen verschiedener Modelle öffentlich-privater Partnerschaften, die auf einer zunehmend engeren Kooperation zwischen Privatsponsoren bzw. „philanthropischen“ Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen, Firmen und staatlichen EZ-Institutionen beruhen – frei nach dem Motto des Ex-BMZ-Ministers Dirk Niebel (2013): „Mit jedem Euro Entwicklungszusammenarbeit fließen langfristig zwei Euro zurück zu uns“.
Besonders besorgniserregend erscheint das derzeitige Stillschweigen – ganz im Unterschied zu den 1980er und 1990er Jahren, wo sich international vernetzte Frauengesundheits- und Menschenrechtsbewegungen mit der Beobachtung antinatalistischer Programme befassten und auch die Verhütungsmittelforschung und -verbreitung in den Blick nahmen. Heute gibt es keinen internationalen Austausch über den Boom der Implantate. Wie die Implantat-Märkte konkret erobert werden und was die Nutzerinnen dabei erleben, dazu gibt es keine Öffentlichkeit. Ebenso fehlt eine Diskussion und kritische Forschung dazu, welche Ungleichgewichte sich in der EZ zwischen Investitionen in Familienplanung und Basisgesundheitsversorgung entwickeln und wie sich die Etats zu reproduktiver Gesundheit ausgestalten.

Angst vor den Risiken
Wenn in den operationellen Expertisen der internationalen EZ doch die Skepsis oder der Widerstand derjenigen aufscheint, die die Nutzerinnen oder Käuferinnen der neuen Pharma-Produkte sein sollen, dann ist oft von den „demand side barriers“ die Rede, d. h. von den Gründen für eine als zu gering erachtete Nachfrage. Besonders aufschlussreich ist das Ergebnis einer Studie des Guttmacher Institute zur Frage, warum verheiratete Frauen mit einem „ungedeckten Bedarf“ an Verhütungsmitteln denn keine Verhütungsmittel nutzten. Die Antwort liest sich simpel: „Bedenken über Nebenwirkungen und gesundheitliche Auswirkungen der Methoden waren mit Abstand der meist genannte Grund“.

JADELLE

JADELLE, auch bekannt unter dem klinischen Namen NORPLANT II, ist eine Entwicklung des US-amerikanischen Think Tanks „Population Council“, der sich der Bevölkerungspolitik widmet. Das Präparat ermöglicht einen Empfängnisverhütungsschutz von bis zu fünf Jahren. Der Wirkstoff, das Hormon Levonorgestrel, entspricht dem des Vorgänger-Produkts NORPLANT I, das bereits in den 1980er Jahren getestet und in der Folge über die EZ verbreitet wurde (Bock von Wülfingen 2001). Der einzige Unterschied: Die MedizinerInnen führen bei dem JADELLE-Eingriff nur zwei statt sechs mit dem Hormon gefüllte Silikonröhrchen in den Oberarm ein. Deshalb gilt das Kontrazeptivum als
einfacher zu implantieren und zu entfernen, ohne gegenüber NORPLANT I an Effektivität einzubüßen. Allerdings führt das „Population Council“ selbst an, dass es bei 7,5 Prozent der Nutzerinnen zu Problemen bei der Entfernung kam, da sich das Gewebe um die Silikonstäbchen vernarbt hatte oder die Röhrchen im Körper umherwandern. Auch ist die Abbruchquote hoch, was mit den beträchtlichen Nebenwirkungen zu tun hat: Nach hauseigenen Studien des „Population Council“ (2013) lassen sich innerhalb von drei Jahren knapp 30 Prozent der Nutzerinnen das Implantat wegen Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Depressionen, Gewichtszunahme oder Haarausfall entfernen.29 Während eine international gut vernetzte Frauengesundheitsbewegung NORPLANT I unter Beobachtung stellte und es weltweit zu Protestkampagnen kam, die das Präparat als Inbegriff eines technischen Machbarkeitswahns bevölkerungspolitischer Strategien ablehnten, verläuft die Durchsetzung der neuen Methode heute im Stillen. Vergessen scheint auch zu sein, dass Ende der 1990er Jahre etwa 36.000 Klägerinnen in den USA von der damaligen Lizenzinhaberin von NORPLANT, dem Pharmaunternehmen WYETH AYERST, über 50 Millionen US$ als Kompensation für Gesundsschädigungen erhielten.

Zu den AutorInnen:
Dr. Susanne Schultz ist Mitarbeiterin des GEN-ETHISCHEN NETZWERKS in Berlin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Soziologie der Goethe-Universität Frankfurt.

Dr. Daniel Bendix ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet „Entwicklungspolitik und Postkoloniale Studien“ der Universität Kassel. Außerdem gehört er zum Team des Vereins glokal e. V. in Berlin.

Eine andere Version dieses Artikels ist bereits im Pharma-Brief Nr. 4-5, Mai/Juni 2015 erschienen.

[Pestizide] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

BAYER & Co. setzen Pestizid-Limits fest

Grenzwertige Grenzwerte

Die Bestimmung der Pestizid-Grenzwerte erfolgt keinesfalls nach wissenschaftlich objektiven Kriterien, wie gutgläubige Laien vielleicht annehmen mögen. Und wenn es zu arge Überschreitungen gibt, dürfen BAYER & Co. nach dem Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“ sogar selbst Hand anlegen.

Von Lars Neumeister

Eine der ersten Fragen, die ich bekomme, wenn ich für jemanden Ergebnisse von Pestizid-Tests in Lebensmitteln auswerte, lautet: „Wurden die Grenzwerte überschritten?“ Damit sind die gesetzlich erlaubten Höchstgehalte gemeint. Sie stellen für viele immer noch die Messlatte der Rückstandsbelastung dar und gelten politisch als Indikator für erfolgreichen oder weniger erfolgreichen VerbraucherInnen-Schutz. Das ist jedoch falsch. Man muss nur genau hinhören und hinsehen, um das zu wissen. Werden sehr viele Höchstgehalte für Pestizide überschritten, stellen sich PolitikerInnen, politisch motivierte Institutionen und Produzenten hin und sagen: „Die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte sind keine toxikologischen Grenzwerte. Sie dienen der Überprüfung der Guten landwirtschaftlichen Praxis.“ (1) Ist die Anzahl der Überschreitungen aber gering, hört man: „Das ist ein Erfolg unserer Verbraucherschutzpolitik.“ BAYER veröffentlicht bei einer zurückgehenden Beanstandungsquote sogar Pressemitteilungen wie: „Immer weniger Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln“ (2).

Auch das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ ignoriert die Belastung unterhalb der gesetzlichen Höchstmengen und leitet aus einer niedrigen Beanstandungsquote ab: „Die Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen bleibt auf einem niedrigen Niveau.“ (3)
Das ist etwa so, als würde man die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 250 km/h anheben und dann aufgrund weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen behaupten, alle AutofahrerInnen führen langsamer.

In Wahrheit sagen die Daten zu Über- oder Unterschreitungen der gesetzlich erlaubte Höchstgehalte fast gar nichts aus. Im Jahr 2011 gab es beispielswiese es sehr viele Überschreitungen von Glyphosat in getrockneten Linsen (fast 100 Prozent der Proben). Im darauffolgenden Jahr 2012 jedoch nur noch eine. Ursache des wundersamen Rückgangs: Die noch erlaubten Höchstmengen für Linsen wurden von 0,1 mg/kg auf 10 mg/kg angehoben . Und das ist kein Einzelfall. In den Jahren 2012 und 2013 gab es in Deutschland viele Überschreitungen durch zwei bis dahin eher unbekannte Stoffe (Benzalkoniumchlorid BAC und Didecyldimethylammoniumchlorid DDAC), und prompt wurden 2014 die Limits auf das Hundertfache angehoben. (4)

Jährlich werden ca. 40 Prozent aller gesetzlichen Höchstgehalte verändert. (5) Auf Initiative der Lebensmittel- und der Pestizidindustrie werden oft auch genau die Höchstgehalte angehoben, die für Überschreitungen sorgen. So beantragte der Glyphosat-Hersteller MONSANTO die hundertfache Anhebung der erlaubten Glyphosat-Gehalte in Linsen. (6) Auch bei Rückständen durch das Insektizid Acetamiprid kam es 2012/13 zu einer hohen Anzahl von Höchstmengen-Überschreitungen. In der Folge sorgte die NISSO CHEMICAL EUROPE GmbH gleich dreimal für Anhebungen. Auch BAYER lässt regelmäßig Höchstgehalte anheben z. B. für Fluopyram-Rückstände in Endivien, Trifloxystrobin-Rückstände in Strauchbeeren, Spirotetramat-Rückstände in Oliven für die Öl-Produktion und Ethephon-Rückstände in Tafeltrauben und Oliven.

Will man Aussagen über Trends in der Rückstandsbelastung treffen, ist die der Anteil von Überschreitungen der Höchstgehalte (Beanstandungsquote) völlig untauglich. Denn ein gesetzlich festgelegter Höchstgehalt ist nichts weiter als ein zum Proben-Zeitraum gültiger Rechtsstand. Ein Jahr darauf oder zuvor war/ist dieser Rechtsstand oft anders. Die einzigen verlässlichen Parameter, um Trends abzulesen, wären Pestizid-Konzentrationen, die Anzahl der aufgefundenen Wirkstoffe und die mittlere Giftigkeit. Diese Parameter muss mensch dann natürlich an immer denselben Fruchtarten messen.

Ein Blick auf die Nachweisquote zeigt hingegen den stetigen Anstieg der Pestizid-Belastung. Verfolgt man die Daten aus einem der besten staatlichen Labore, dem CVUA Stuttgart, kommt man zu einer ganz anderen Einschätzung der Datenlage als Industrie und Behörden. Nur noch 5 Prozent des konventionell produzierten Obstes und 9 Prozent des konventionell produzierten Gemüses waren 2014 ohne Rückstände.

Zum Autor: Lars Neumeister betreibt den Blog Essen ohne Chemie, hat die Ratgeber-App „Essen ohne Chemie“ entwickelt und arbeitet selbstständig für Organisationen wie GREENPEACE, BUND, WWF und andere.

1 Eine Kritik des Autors an dieser Begrifflichkeit ist hier zu finden Artikel: http:www.essen-ohne-chemie.info/wenn-gut-auch-schlecht-sein-darf-gute-landwirtschaftliche-praxis-ein-irrefuehrender-begriff/

2 BAYER CROPSCIENCE (2015): Immer weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln. Mitteilung vom 05.02.2015 auf http:agrar.bayer.de/Aktuelles/Nachrichten/2015/01/Weniger%20PSM-Rueckstand.aspx?category=aktuelles.

3 BVL (2015): Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln konstant auf niedrigem Niveau. BVL stellt Bericht für 2013 vor – Einzelne Lebensmittelgruppen unterschiedlich betroffen. Presseinformation des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 13.04.2015.

4 Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzalkoniumchlorid und Didecyldimethylammoniumchlorid in oder auf bestimmten Erzeugnissen. OJ L 304, 23.10.2014, p. 43–74

5 Veränderungen der Höchstgehalte: Bezogen auf festgelegte Höchstgehalte über der analytischen Bestimmungsgrenze. Ohne Doppelnennungen durch Gruppen.

6 EFSA (2012): Modification of the existing MRL for glyphosate in lentils. EFSA Journal 2012; 10(1):2550. European Food Safety Authority. doi:10.2903/j.efsa.2012.2550. Siehe: EFSA Journal 2013;11(12):3506; EFSA Journal 2012;10(12):3051; EFSA Journal 2014;12(9):3824 20 pp.

[Ticker] STICHWORT BAYER 04/2015 – TICKER

CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

Marburg: Duisberg bleibt Dr. h. c.
Am 29. September 2011 jährte sich der Geburtstag des langjährigen BAYER-Generaldirektors Carl Duisberg zum 150. Mal. Um die medialen Ständchen für den Mann zu konterkarieren, der im 1. Weltkrieg verantwortlich für den Einsatz von Giftgas und die Ausbeutung von ZwangsarbeiterInnen war und später einen maßgeblichen Anteil an der Gründung des Mörderkonzerns IG FARBEN hatte, rief die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) eine Kampagne ins Leben. Sie mahnte anlässlich des Jahrestags die Umbenennung von Straßen, Schulen und anderen Einrichtungen an, die Duisbergs Namen tragen. Viele Menschen ließen sich davon anregen und trugen die Forderung in die zuständigen Kommunal-Vertretungen. In Dortmund und Lüdenscheid hatte das schon Erfolg (siehe auch SWB 1/15). Andere Orte wie z. B. Frankfurt, Marl und Dormagen haben noch keine Entscheidung gefällt. Bonn und Waldshut-Tiengen hingegen haben einen entsprechenden Änderungsantrag schon abgelehnt. Auch die Universität Marburg hielt an Duisberg fest und ließ ihm seine Ehrendoktor-Würde. Der Fakultätsrat kam zu der Entscheidung, den Titel posthum nicht aberkennen zu können, was rechtlich aber sehr wohl möglich ist. Die Dekanin versicherte der CBG jedoch, der Fall habe „im Fachbereich großes Interesse geweckt“ und die Hochschule wolle „in Lehrveranstaltungen und durch Arbeiten von Nachwuchs-Wissenschaftlern die Rolle Duisbergs untersuchen“.

USA: Protest gegen GAUCHO & Co.
Pestizide aus der Gruppe der Neonicotinoide wie BAYERs Saatgutbehandlungsmittel GAUCHO (Wirkstoff: Imidacloprid) und PONCHO (Clothianidin) gelten als besonders bienengefährlich. Die EU hat deshalb Imidacloprid, Clothianidin und andere Stoffe dieser Substanz-Klasse mit einem vorläufigen Verkaufsbann belegt. Auch in den USA wächst die Kritik an diesen Agro-Chemikalien. So kamen Mitte September 2015 BienenzüchterInnen, LandwirtInnen und UmweltschützerInnen in North Carolinas Hauptstadt Raleigh zusammen, um dem Gouverneur eine das Verbot dieser Mittel verlangende Petition zu übergeben, die 500.000 Menschen unterzeichnet haben. Ursprünglich wollten die AktivistInnen den Leverkusener Multi selber die Unterschriften aushändigen, aber das Unternehmen folgte einer entsprechenden Einladung nicht. „Wenn es BAYER wirklich ernst ist mit der Bienengesundheit, dann muss der Konzern den mehr als 500.000 Amerikanern Gehör schenken, die ihn zum Wohl der Umwelt, des Lebensmittel-Systems und der Nahrungsmittel-Versorgung auffordern, den Verkauf bienengefährlicher Pestizide zu stoppen“, sagte Tiffany Finck-Haynes von FRIENDS OF THE EARTH.

ERSTE & DRITTE WELT

BAYER expandiert in Afrika
Für BAYERs Landwirtschaftssparte spielt der afrikanische Kontinent eine immer größere Rolle. Bis zum Jahr 2023 erwartet der Konzern eine Verdoppelung des dortigen Ackergift-Marktes. Deshalb besitzt er mittlerweile in zwölf afrikanischen Ländern Niederlassungen, wobei der Gen-Gigant sich auf die wirtschaftlich erfolgreicheren Nationen konzentriert. Der Global Player bietet in diesen Staaten nicht nur Saatgut und Pestizide an, sondern hält auch Schulungen ab. Zudem arbeitet der Konzern intensiv mit dem öffentlichen Sektor zusammen – und greift dafür teilweise auf Entwicklungshilfe-Gelder zurück. So gehört die Aktien-Gesellschaft etwa der „German Food Partnership“ (GFP) an, die das „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ mit rund 30 Firmen gegründet hat, und betreibt im GFP-Rahmen die „Competitive African Rice Initiative“. „BAYER CROPSCIENCE unterhält bereits Public-Private-Partnerships entlang der gesamten Lebensmittel-Wertschöpfungskette – von landwirtschaftlichen Lieferketten über eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die Agrarforschung bis hin zur Mikrofinanzierung“, verkündete das Unternehmen 2014 auf dem „AGCO Africa Summit“ in Berlin stolz, den es gemeinsam mit dem Landmaschinen-Hersteller AGCO, RABOBANK und der „Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft“ veranstaltet. Dabei hat der Multi auch die Kleinbauern und -bäuerinnen entdeckt, zumindest rhetorisch, gibt es doch von Entwicklungshilfe-Organisationen immer wieder Kritik am „Think Big“ des agro-industriellen Komplexes. „Afrikanische Kleinbetriebe können einen großen Beitrag zur Ernährung der Weltbevölkerung leisten“, sagt der BAYER-Manager Marc Reichardt. Allerdings müssten sie dafür größer werden und auf die „innovativen“ Produkte seines Hauses zurückgreifen, meint er. Hunger und Unterernährung gehen für ihn nämlich nicht auf Verteilungsprobleme zurück, sondern „auf den mangelnden Zugang zu Produktionsmitteln wie Dünger, qualitativ hochwertiges Saatgut, innovative chemische und biologische Pflanzenschutz-Lösungen sowie Maschinen und andere wichtige landwirtschaftliche Geräte“.

POLITIK & EINFLUSS

Massive Kritik an IMI
Im Jahr 2009 hat die EU die „Innovative Medicines Initiative“ (IMI) gestartet, um die europäische Pharma-Branche im internationalen Wettbewerb zu stärken. Der „Public Private Partnership“ zwischen Brüssel, den Pharma-Multis, Universitäten und Forschungseinrichtungen steht dafür ein Etat von fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Hochschulen hatten zunächst große Hoffnungen in das Projekt gesteckt, weil sie hofften, endlich ähnlich große Etats wie BAYER & Co. zur Verfügung zu haben und so ihre Stellung gegenüber der Industrie stärken zu können. Nun äußern sie jedoch vehemente Kritik an IMI, weil Big Pharma die Forschungspläne diktiert. Die Unternehmen hätten „eine sehr starke Vormachtstellung“, klagt eine Forscherin. So behindern die Multis etwa Vorhaben, wenn diese eigenen zu sehr ähnelten, oder zwingen Instituten Studien-Designs auf, die den Einrichtungen keinen vollständigen Zugang zu den Daten erlauben. Bereits im Oktober 2010 prangerten deshalb die beiden europäischen Hochschulverbände „League of European Research Universities“ und „European University Association“ das Vorgehen der Pillen-Riesen an. Der EU-Haushaltsausschuss monierte derweil einen intransparenten Umgang mit den Förder-Milliarden und gab die Gelder erst mit Verzögerung frei. BAYER hingegen schwärmt von der „Innovative Medicines Initiative“: „IMI hat mit über 40 großen Konsortien erfolgreich ein neues Modell der Zusammenarbeit aller relevanten Partner im Gesundheitsbereich etabliert, um übergreifende Problemfelder zu bearbeiten, die keine Institution allein bearbeiten könnte oder würde.“ Eines dieser Problemfelder stellen für die Konzerne offenbar die PatientInnen dar. Deshalb wollen sie sich mit Hilfe von IMI in der „Europäische Patienten-Akademie zu therapeutischen Innovationen“ die passenden heranzüchten.
„Mit einem geeigneten Training können Patienten-Vertreter akzeptierte Partner in Wissenschaft, Ethik- und Kontrollausschüssen werden und dabei klinische Studien, Arzneimittel-Entwicklung und Zugangsstrategien verbessern und beschleunigen“, meinen die Unternehmen. Der Leverkusener Multi leitet im Rahmen von IMI zudem mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf einen Forschungsverbund, der Biomarker zur Krebs-Diagnose entwickelt. Darüber hinaus ist er an der Entwicklung einer Software beteiligt, welche die Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimittel-Kandidaten in klinischen Tests analysieren soll. Überdies baut der Global Player einen europäischen Masterstudiengang für ArzneimittelsicherheitsexpertInnen mit auf und mischt unter anderem noch bei Projekten zur Immunologie und zum Management von medizinischen Daten mit.

Vapi: bald noch verseuchter?
Die indischen Behörden stufen Vapi als den verschmutztesten Ort des Landes ein. Nirgendwo sonst im Staat sind Wasser, Boden und Luft derart verseucht. Der Leverkusener Multi hat gehörigen Anteil daran. Er zählt die Stadt neben Dormagen, Knapsack, Frankfurt und Kansas City zu den wichtigsten Pestizid-Standorten. Seine dortige Produktionsstätte belastet die Umwelt jedoch deutlich stärker als das die entsprechenden Anlagen in der Bundesrepublik oder den USA tun. So stammen 94,9 Prozent aller die Ozonschicht zerstörenden Stoffe, die der Konzern weltweit emittiert, aus Vapi. Bei den flüchtigen organischen Substanzen, den so genannten VOCs, beträgt der Anteil 68,2 Prozent. Wegen solcher und anderer Dreckschleudern hat eine frühere indische Regierung ein Gesetz erlassen, das neue Ansiedlungen im Industrie-Gebiet verbietet. Die „Vapi Industries Association“, der BAYER nicht angehört, will jetzt eine Aufhebung des Moratoriums erreichen. Und Premierminister Narenda Modi hat bereits Entgegenkommen signalisiert. Der Himmel über Vapi könnte also bald noch düsterer werden.

Duin beim „Bio-Europe-Spring“
Im März 2015 besuchte der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Garrelt Duin in Paris die Biotech-Konferenz „Bio-Europe-Spring“, auf der auch BAYER vertreten war. Beim NRW-Landesempfang, der unter dem Motto „Schlüssel-Technologien made in NRW“ stand, sprach der Sozialdemokrat Gruß- und Schlusswort.

Grußwort von Löhrmann
Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann hat gute Beziehungen zu BAYER. So bedachte sie dann auch die Feier zum 50-jährigen Bestehen des Landeswettbewerbs „Jugend forscht“, die im Leverkusener BayKomm stattfand, mit einem Grußwort.

Schmidt beim „AGCO Africa Summit“
Seit einiger Zeit hat BAYER den afrikanischen Kontinent als Absatzmarkt für seine Landwirtschaftsprodukte entdeckt (siehe ERSTE & DRITTE WELT). Darum veranstaltet der Leverkusener Multi seit einiger Zeit in Berlin gemeinsam mit dem Landmaschinen-Hersteller AGCO, RABOBANK und der staatlichen „Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft“ auch einen Kongress zum Agro-Business in Afrika. Und in diesem Jahr konnte der Global Player dort Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt als Gast begrüßen. Der CSU-Politiker mahnte auf dem „AGCO Africa Summit“ aus gegebenem Anlass, die Entwicklung in den Ländern dürfte nicht an den Kleinbauern und -bäuerinnen vorbeigehen und müsse „im Einklang mit der Umwelt und den Schutzrechten der Bevölkerung stehen“.

PROPAGANDA & MEDIEN

Extrem-Lobbying in Brüssel
Im Jahr 2014 ließ BAYER sich das Lobbying bei der Europäischen Union in Brüssel rund 2,5 Millionen Euro kosten. 15 Personen beschäftigt der Leverkusener Multi dort; acht von ihnen haben offiziell Zugang zu den EU-ParlamentarierInnen.

Von der FDA zu BAYER
BAYERs Ruf in den Vereinigten Staaten ist wegen der vielen Schadensersatz-Prozesse um YASMIN, XARELTO & Co. nicht der Beste. Darum ging der Leverkusener Multi jetzt in die Offensive und verpflichtete mit Steven Immergut einen ehemaligen Mitarbeiter der Presseabteilung der US-Gesundheitsbehörde FDA als obersten Öffentlichkeitsarbeiter seiner US-amerikanischen Pharma-Sparte.

Bisphenol-Lobbying in Brüssel
Viele Chemikalien enthalten Wirkstoffe, die in ihrem chemischen Aufbau Hormonen ähneln. Zu diesen endokrinen Disruptoren zählen im BAYER-Sortiment unter anderem Biozide wie BAYER GARTEN FLIEGENSPRAY und Bisphenol A, das z. B. in Lebensmittel-Verpackungen Verwendung findet. Vom menschlichen Körper aufgenommen, können diese Substanzen Fehlsteuerungen im Organismus auslösen und zu Schädigungen des Nervensystems, Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Diabetes sowie Herz- und Lebererkrankungen führen. Die Europäische Union plant deshalb Maßnahmen, aber der Lobby-Druck verzögert den Prozess massiv. Der Leverkusener Multi kann dabei kräftig mitbremsen, denn er verfügt über das notwendige Herrschaftswissen. Einer seiner Brüsseler LobbyistInnen (s. o.) sitzt nämlich als Beobachter in der ExpertInnen-Gruppe der EU-Kommission zu den endokrinen Disruptoren.

PR-Offensive zu ESSURE
Bei ESSURE, BAYERs ohne Hormone auskommendes Mittel zur Sterilisation, handelt es sich um eine kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich die Eileiter verschließen. Allzu oft jedoch bleibt die Spirale nicht an dem vorgesehenen Ort, sondern wandert im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden innerer Organe, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. Auch Hautausschläge, Kopfschmerzen, Übelkeit und Allergien zählen zu den Nebenwirkungen. Darum zieht ESSURE viel Kritik auf sich. Allein die Facebook-Gruppe „Essure Problems“ hat über 11.000 Mitglieder. Der Konzern reagiert darauf mit einer PR-Offensive. Der oberste US-amerikanische Öffentlichkeitsarbeiter des Unternehmens, Ray Kerins, hat sein Team angewiesen, direkt mit den Verfasserinnen von Facebook-Posts und Twitter-Nachrichten Kontakt aufzunehmen und Schadensbegrenzung zu betreiben.

PR-Offensive zum Bienensterben
Pestizide aus der Gruppe der Neonicotinoide wie BAYERs Saatgutbehandlungsmittel GAUCHO (Wirkstoff: Imidacloprid) und PONCHO (Clothianidin) gelten als besonders bienengefährlich. Die EU hat deshalb Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam mit einem vorläufigen Verkaufsbann belegt. Auch in den USA wächst die Kritik an diesen Substanzen (siehe auch AKTION & KRITIK). Deshalb hat die US-amerikanische Öffentlichkeitsarbeitsabteilung des Leverkusener Multis, die 80 Beschäftigte umfasst, eine PR-Offensive gestartet. Sie schuf ein mobiles „Bee Care Center“ und zog damit vor den Kongress, den Washingtoner Bahnhof und den Botanischen Garten, um den Konzern als großen Bienen-Kümmerer in Szene zu setzen. Zudem spendete der Agro-Riese Geld für das Anpflanzen von Blumen mit pollen-reichen Blüten.

BAYER sponsert Pestizid-Kongress
BAYER und MONSANTO zählten zu den Hauptsponsoren des „18. Internationalen Pflanzenschutz-Kongress IPPC“, der Ende August 2015 in Berlin stattfand. Die anwesenden WissenschaftlerInnen fanden dann auch kein kritisches Wort zu dem von den beiden Agro-Multis vertriebenen Pestizid Glyphosat, obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO dieses unlängst als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat. Es werde nur nicht immer sachgemäß angewandt, meinten die ForscherInnen und schlugen Schulungsprogramme für LandwirtInnen vor. Einen Zusammenhang zwischen den milden Gaben der Konzerne und den wohlmeinenden Äußerungen zu der chemischen Keule stritt der Kongress-Präsident Holger Deising allerdings vehement ab. „Als Vorsitzender des Programm-Komitees kann ich sagen, dass zu keiner Zeit so etwas eine Rolle gespielt hat. Wir haben keine Abhängigkeiten von irgendwelchen Industrie-Firmen“, sagte der an der Hallenser „Martin-Luther-Universität“ zu Pflanzen-Krankheiten und Pflanzenschutz forschende Professor.

BAYER sponsert „CancerLinQ“
Krebs-Medikamente nehmen in BAYERs Produkt-Palette viel Raum ein. Darum legt der Pharma-Riese Wert darauf, sich mit den entsprechenden Medizin-Gesellschaften wie z. B. der „American Society of Clinical Oncology“ (ASCO) gutzustellen. Und kleine Geschenke erhalten dabei die Freundschaft. So spendete der Leverkusener Multi eine Million Dollar für das ASCO-Projekt „CancerLinQ“, eine Internet-Plattform, die Daten von Krebs-PatientInnen zusammenträgt. Sicherlich spekuliert der Leverkusener Multi dabei auch darauf, später einmal Zugang zu dieser Datenbank zu erhalten.

BAYER bildet JournalistInnen fort
Seit 2014 kooperiert der Leverkusener Multi mit der US-amerikanischen „National Press Foundation“ und finanziert Fortbildungsprogramme zu medizinischen Themen. Dieses Jahr bietet er ein Seminar zu Masern und der Kontroverse um Schutz-Impfungen an.

DRUGS & PILLS

Studie warnt vor Testosteron-Pillen
Mit großer Anstrengung arbeitet der Leverkusener Multi daran, die „Männergesundheit“ als neues Geschäftsfeld zu etablieren und Hormon-Präparaten wie NEBIDO oder TESTOGEL neue und nur selten zweckdienliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen. Zu diesem Behufe hat der Pharma-Riese die Krankheit „Testosteron-Mangel“ erfunden und sie zu „männlichen Wechseljahresstörungen“ erhoben. Studien warnen hingegen vor den Mitteln. So stellte eine Untersuchung von Shalender Bhasin, die das Journal of the American Medical Association veröffentlichte, ausbleibende Haupt-, dafür aber zahlreiche Nebenwirkungen fest. Der Mediziner von der „Harvard Medical School“ konnte keinerlei positive Effekte der Produkte auf die Arterien-Verkalkung feststellen, auch Potenz- oder Libido-Probleme behoben NEBIDO & Co. nicht. Dafür beobachteten Bhasin und sein Team viele gesundheitsgefährdende Begleiterscheinungen wie eine Blut-Verdickung, welche die Thrombose-Gefahr anwachsen lässt und einen gestiegenen PSA-Wert, der auf ein erhöhtes Prostatakrebs-Risiko verweist. Zu ähnlich besorgniserregenden Ergebnissen war zuvor schon die Studie einer ForscherInnen-Gruppe um Jared L. Moss von der Universität Knoxville gekommen. Sie hatte herausgefunden, dass die Testosteron-Spritzen die Zeugungsfähigkeit beeinträchtigen. Zudem registrierten die WissenschaftlerInnen Schrumpfungen des Hodengewebes und Samenzellen-Missbildungen. Auf der langen Liste der Risiken und Nebenwirkungen von Testosteron-Medikamenten stehen außerdem Herzinfarkt, Harntrakt-Schädigungen, Brust-Wachstum, Bluthochdruck, Ödeme und Leberschäden.

Gefährliche Hormonersatz-Therapie
BAYER & Co. ist es gelungen, die Wechseljahre zu einer Krankheit zu erklären, bei der nur eins hilft: die Hormonersatz-Therapie. Was die Konzerne „Menopausen-Management“ nennen, bezeichnen KritikerInnen als „die Medikalisierung körperlicher Umbruchphasen im Leben von Frauen“. Und diese setzt die Patientinnen erheblichen Gesundheitsgefahren aus. So erhöhen die Hormon-Gaben das Risiko für Demenz, Thrombosen, Herzinfarkte, Schlaganfälle und Brustkrebs. Und Anfang 2015 hat ein ForscherInnen-Team um Richard Peto von der Universität Oxford diese Liste noch um Eierstockkrebs erweitert. Ob das alles bei der derzeitigen Überarbeitung der ärztlichen Leitlinie zur Hormonersatz-Therapie Berücksichtigung findet, steht allerdings in Zweifel. Der Leverkusener Multi hat nämlich beste Beziehungen zu den FrauenärztInnen im Allgemeinen und ihrer Fach-Organisation „Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe“ im Besonderen.

Pillen-Preise mit Akzeptanz-Problem
Der Leverkusener Multi rechtfertigt die hohen Arzneimittel-Preise stets mit dem hohen Forschungsaufwand, den er angeblich betreiben muss, um neue Medikamente zu kreieren. Dabei steckt der Konzern viel mehr Geld in das Pharma-Marketing als in die Pharma-Forschung. So will denn auch das Argument in der Bevölkerung nicht so recht verfangen, wie der Pillen-Riese durch eine von ihm in Auftrag gegebene Umfrage erfuhr. Der Aussage: „Damit die Arzneimittel-Industrie teure Forschung auch langfristig finanzieren kann, ist es wichtig, dass sie angemessene Preise erzielt“, mochten nämlich nur 51 Prozent der Befragten zustimmen. „Daran wollen und müssen wir arbeiten“, kommentierte Frank Schöning, der Geschäftsführer von BAYER VITAL, bedröppelt das enttäuschende Ergebnis.

Kooperation mit PROTEROS
BAYER hat eine Zusammenarbeit mit PROTEROS vereinbart. Der Leverkusener Multi will auf der Basis eines von dem Münchner Biotech-Unternehmen entdeckten Proteins, das Regulationsprozesse der Herz-Membranen steuert, ein Medikament entwickeln und finanziert deshalb die weiteren Forschungsarbeiten der Firma.

PESTIZIDE& HAUSHALTSGIFTE

Pestizide in Lebensmitteln
Die Europäische Behörde für Lebensmittel-Sicherheit (EFSA) veröffentlichte im Frühjahr 2015 die Ergebnisse ihrer Untersuchung über Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln. In 45 Prozent aller 81.000 Proben fanden sich Spuren von Agro-Chemikalien. Bei 1,5 Prozent der Samples überschritten die Rückstände die zulässigen Höchstwerte. Dabei lagen auch viele von BAYER vertriebene Wirkstoffe über den zulässigen Limits. So wiesen die ForscherInnen Überdosen von Tebuconazole, Trifloxystrobin, Ethephon, Spiromesifen, Chlorpyrifos, Pencycuron, Folpet, Prochloraz und Carbendazim nach.

Grenzwerte nach BAYER-Gusto
Jährlich ändern sich ca. 40 Prozent der gesetzlich festgelegten Pestizid-Grenzwerte. Deren Bestimmung erfolgt nämlich keinesfalls nach wissenschaftlich objektiven Kriterien, wie Gutgläubige vielleicht annehmen mögen. Die Limits richten sich vielmehr nach dem Aufkommen der Überschreitungen. Gibt es zu viele davon, so legen die Behörden die Latte nach dem Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“ auf Antrag der Konzerne einfach ein bisschen höher. Auch BAYER wird in diesem Sinne tätig. So hat der Agro-Riese beispielsweise die Höchstgehalte für Fluopyram-Rückstände in Endivien, Trifloxystrobin-Rückstände in Strauchbeeren, Spirotetramat-Rückstände in Oliven für die Öl-Produktion und Ethephon-Rückstände in Tafeltrauben und Oliven anheben lassen.

MOON PRIVILEGE schädigt Reben
BAYERs Antipilz-Mittel MOON PRIVILEGE (Wirkstoff: Fluopyram) hat verheerende Schäden im Weinbau verursacht. Die Reben vertrockneten und trugen kaum Beeren; die Blätter zeigten Deformationserscheinungen. Durch den Ernte-Ausfall entstand allein schweizer Weinbauern und -bäuerinnen ein Minus von rund 135 Millionen Franken. Ihre KollegInnen in Österreich, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien klagen ebenfalls über Verluste durch das Pestizid, das der Leverkusener Multi auch unter dem Namen „LUNA PRIVILEGE“ vertreibt. Mit den ersten Schadensersatz-Klagen sieht der Agro-Riese sich deshalb schon konfrontiert. Und er scheint sogar gewillt zu zahlen. Es besteht „eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang“, räumt das Unternehmen ein. Angesichts der unvorhergesehenen Risiken und Nebenwirkungen des Mittels steht zudem die Zulassungspraxis der Behörden in der Kritik.

Mehr MPE aus Hürth
BAYERs Pestizid-Wirkstoff Glufosinat erfreut sich derzeit einer großen Nachfrage, weil immer mehr Unkräuter der MONSANTO-Substanz Glyphosat trotzen. Darum erweitert der Leverkusener Multi an vielen Standorten die Produktionskapazitäten für die unter den Namen LIBERTY und BASTA vermarktete Agro-Chemikalie. Nachdem der Konzern unlängst die Fertigung in Höchst ausgebaut hatte, nahm er im August 2015 in Hürth-Knapsack eine neue Anlage für das Glufosinat-Vorprodukt Methanphosphonigsäureester (MPE) in Betrieb. Dass die EU angekündigt hat, Glufosinat 2017 wegen seiner Gefährlichkeit aus dem Verkehr zu ziehen, störte das Unternehmen dabei nicht. Der Global Player hat es nämlich hauptsächlich auf die Absatz-Märkte in Südamerika und in den USA abgesehen. Dort investiert er in Mobile, Alabama und Muskegon, Michigan ebenfalls kräftig, um die Herstellung der Substanz zu forcieren. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN kritisiert diese Praxis der doppelten Standards scharf und fordert ein weltweites Verbot der Chemikalie.

Vorerst weiter mit Glyphosat
Der Pestizid-Wirkstoff Glyphosat, der hauptsächlich in Kombination mit MONSANTOs Gen-Pflanzen zum Einsatz kommt, aber auch in BAYER-Mitteln wie GLYFOS, PERMACLEAN, USTINEX G, KEEPER und SUPER STRENGTH GLYPHOSATE enthalten ist, gilt als gesundheitsgefährdend. So hat eine Krebsforschungseinrichtung der Weltgesundheitsorganisation die Substanz im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft und damit das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ in Erklärungsnot gebracht, das der Agro-Chemikalie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hatte. Eigentlich sollte die Europäische Union bis Ende 2015 über eine Verlängerung der Zulassung des Stoffes befinden. Nun hat die Kommission die Entscheidung aber wegen der unterschiedlichen Einschätzungen des Glyphosat-Sicherheitsprofils vertagt und den Verkauf des Pestizids vorerst bis zum Juni 2016 weiter genehmigt. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger kritisierte das scharf. „Es ist inakzeptabel, dass die EU-Kommission Europas Bevölkerung weiter einer Substanz aussetzen will, die von der WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft wurde“, so Weiger.

WHO kritisiert Glyphosat-Studien
Während die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation das umstrittene, auch von BAYER vertriebene Pestizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ bezeichnete (s. o.), stufte eine andere Abteilung der WHO die Agro-Chemikalie als unbedenklich ein. Eine aus WHO-WissenschaftlerInnen und ForscherInnen der Agrar-Organisation der Vereinten Nationen gebildete Gruppe, die „Joint FAO/WHO Meetings on Pesticide Residues (JMPR), konnte keine gesundheitsgefährdenden Glyphosat-Effekte ausmachen, was die Agro-Riesen natürlich gerne hörten und weiterverbreiteten. Jetzt haben aber vom JMPR selbst berufene ExpertInnen dem Gremium bei ihrer Bewertung Versäumnisse nachgewiesen. So hat dieses nach Meinung der Fachleute viele Studien nicht ausgewertet und sich bei seinem Votum stattdessen vorwiegend auf Untersuchungen der Hersteller gestützt. In Anbetracht dieses Urteils tritt die WHO nun für eine Neubewertung des Ackergifts ein. Und der Grünen-Politiker Harald Ebner forderte ein sofortiges Verbot: „Es kann nicht sein, dass Menschen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, weil die zuständigen Behörden womöglich vorsätzlich im Profit-Interesse gepfuscht haben.“

GENE & KLONE

Genpollen fliegen bis zu 4,5 km weit
In einem großangelegten Versuch haben die Universität Bremen, das Ökologie-Büro Bremen und das „Bundesamt für Naturschutz“ über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg untersucht, wie weit sich Pollen von gen-manipulierten Pflanzen ausbreiten. Das Ergebnis hat die Fachwelt in Erstaunen versetzt: Strecken von bis zu 4,5 Kilometer legte der Blütenstaub zurück. Die gängigen Regeln, die höchstens einen Abstand von ein paar hundert Metern zwischen Feldern mit Gen-Konstrukten und solchen mit konventionellen Ackerfrüchten vorschreiben, waren damit Makulatur. Die Europäische Lebensmittel-Behörde EFSA zog die Konsequenz und setzte das Zulassungsverfahren für den von PIONEER und DOW AGROSCIENCES entwickelten Gentech-Mais 1507, der unter anderem gegen das gefährliche BAYER-Pestizid Glufosinat resistent ist, erst einmal aus.

China lässt BAYER-Soja rein
Ein Großteil der chinesischen Bevölkerung steht der Gentechnik skeptisch gegenüber. Deshalb hat die Regierung bisher den Anbau von Labor-Früchten nicht genehmigt. Und auch beim Import von Pflanzen mit verändertem Erbgut zeigt sich das Land restriktiv. Seit im Jahr 2013 an den Häfen eine Ladung Soja anlandete, die mit SYNGENTAs in dem Staat nicht zugelassenen Produkt AGRISURE VIPTERA kontaminiert war, ließen die Behörden ein Fünftel der Lieferungen wieder zurückgehen. Zudem nimmt sich das Reich der Mitte viel Zeit für Genehmigungsverfahren. BAYER & Co. kritisierten dieses Vorgehen scharf und bezeichneten es als „allzu politisch“, „intransparent“ und „unkalkulierbar“. Das hat offensichtlich gefruchtet. Ende 2014 genehmigte der Staat den Import von BAYERs Soja LL55, der gentechnisch auf eine gemeinsame Verwendung mit dem gefährlichen Pestizid Glufosinat geeicht ist. Als „gute Nachricht für die Landwirte“ und „gute Nachricht für BAYER“ bezeichnete der Leverkusener Multi die Entscheidung.

Wieder kein EYLEA-Zusatznutzen
BAYERs zur Therapie der feuchten Makula-Degeneration – einer Augenerkrankung, die zur Blindheit führen kann – zugelassene Augen-Arznei EYLEA erschließt nicht gerade medizinisches Neuland. In den klinischen Prüfungen gelang es dem Gentech-Medikament mit dem Wirkstoff Aflibercept nicht, das NOVARTIS-Präparat LUCENTIS zu übertrumpfen, was der Leverkusener Multi auch selbst einräumen musste. Trotzdem erweitert der Leverkusener Multi das Anwendungsspektrum des Mittels permanent. Und auch bei den neuen Indikationen sieht die Bilanz nicht besser aus. Das „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ (IQWIG) hat dem Präparat noch nie einen Zusatznutzen bescheinigen können. Erst im Juni 2015 lehnte die Behörde wieder einen BAYER-Antrag ab. Sie vermochte EYLEA bei der Behandlung eines Sehschärfe-Verlustes bei einem Makula-Ödem, das von einem Verschluss einzelner Augen-Venen herrührt, keinen Vorteil gegenüber anderen Therapie-Formen zu bescheinigen.

GIFTIG, ÄTZEND & EXPLOSIV

Bisphenol auf Bundesrat-Agenda
BAYER ist mit einer Jahresproduktion von ca. einer Million Tonnen einer der größten Produzenten der Industrie-Chemikalie Bisphenol A (siehe auch POLITIK & EINFLUSS). Drei Prozent davon kommen in Verpackungen von Nahrungsmitteln wie etwa Konservendosen zum Einsatz. Die Substanz ähnelt in ihrem chemischen Aufbau Hormonen, was zu Stoffwechsel-Irritationen und damit zu Schädigungen des Nervensystems, Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Diabetes sowie Herz- und Lebererkrankungen führen kann. Die EU hat deshalb bereits die Verwendung des Stoffes in Babyflaschen untersagt und schärfere Grenzwerte erlassen. Nordrhein-Westfalen und zwei weiteren Bundesländern gehen diese Maßnahmen allerdings nicht weit genug. Sie brachten in den Bundesrat einen Antrag mit der Forderung ein, die Verwendung von Bisphenol in Lebensmittel-Verpackungen generell zu verbieten, so wie es Frankreich schon getan hat.

Dauerproblem Holzschutzmittel
BAYERs Tochter-Firma DESOWAG hat bis Mitte der 1980er Jahre das Holzschutzmittel XYLADECOR produziert, das rund 200.000 Menschen vergiftete. Erst als die Geschädigten gegen den Konzern und andere Hersteller vor Gericht zogen und damit das bislang größte Umwelt-Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik initiierten, trennte sich der Leverkusener Multi von der DESOWAG. In vielen Häusern treiben die Produkte aber nach wie vor ihr Unwesen. Die Stiftung Warentest hat noch 2013 in Holz-Proben hohe Konzentrationen festgestellt. Ein besonderes Risiko besteht nach Meinung von ExpertInnen, wenn Umbau-Maßnahmen anstehen und die gefährlichen Stoffe etwa durch das Abschleifen von Holz verstärkt freigesetzt werden. Die Politik verschließt jedoch die Augen vor dem Problem. „Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor, dass nachweisbare gesundheitliche Gefahren für Bewohnerinnen und Bewohner heute noch von den vormals mit PCP- oder Lindan-haltigen Holzschutzmitteln gestrichenen Wohnhäusern ausgehen“, heißt es in einer Antwort der Großen Koalition auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ zu den anhaltenden Folgen des Holzschutzmittel-Skandals.

Anfrage zum Holzschutzmittel-Skandal
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ zu den nachhaltigen Folgen des Holzschutzmittel-Skandals blieb die Bundesregierung nicht nur, was die immer noch andauernden Gesundheitsgefährdungen durch das ehemalige BAYER-Produkt XYLADECOR und andere Präparate anbetrifft, einsilbig und scheinheilig (s. o.). Obwohl ExpertInnen bereits Anfang der 1980er Jahre vor XYLADEDOR & Co. gewarnt hatten, reagierte das damalige Bundesgesundheitsamt nicht. Dieses sei zwar den Berichten „vertieft nachgegangen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den eingetretenen Gesundheitsstörungen und Holzschutzmittel-Belastung konnte aber nicht belegt werden“, so die Große Koalition. Auch wussten Merkel & Co. nicht zu sagen, warum die Geschädigten ihre Ansprüche gegen BAYER und die anderen Unternehmen in Prozessen kaum geltend machen konnten: „Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.“ Ebenfalls keine Informationen hat diese zum Ausmaß der Verbreitung der Mittel, zur Zahl der Opfer und zu den Kosten, welche die Substanzen verursachten.

CO & CO.

Einwendung gegen neuen Rhein-Düker
Nicht nur die zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld verlegte Kohlenmonoxid-Pipeline wirft Sicherheitsfragen auf. Auch die in den 1960er Jahren zwischen Dormagen und Leverkusen gebaute Verbindung hat gravierende Mängel. Das offenbarte sich der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN, nachdem sie bei der Bezirksregierung Köln Einsicht in die entsprechenden Unterlagen genommen hatte. Besonders an dem Rhein-Düker, mittels dessen die Pipeline den Fluss unterquert, zeigen sich Korrosionsschäden, also Abnutzungserscheinungen an den Bau-Bestandteilen. Die CBG veröffentlichte den Befund, und kurz danach kündigte BAYER einen Düker-Neubau an. Dieses Vorhaben beseitigt die Gefahr jedoch nicht, die von dem Transport gefährlichen Giftgases quer durch das Land ausgeht. Darum lehnt die Coordination es ab und hat eine Einwendung gegen das Projekt formuliert. „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch nicht notwendig“, heißt es in dem Schreiben an die Bezirksregierung unter anderem.

STANDORTE & PRODUKTION

Brunsbüttel: Neustart für MDI-Plan
2012 kündigte BAYER an, die TDI-Anlage am Standort Brunsbüttel zu einer Fertigungsstätte für MDI umzurüsten. Ein Jahr später legte der Leverkusener Multi die Pläne wieder ad acta, da die Absatz-Zahlen für TDI stiegen. Jetzt holt der Konzern sie erneut hervor – und muss sich abermals mit der Kritik der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) an dem Vorhaben befassen. Nach Ansicht der Coordination berücksichtigt das Vorhaben die Möglichkeit eines Austrittes großer Mengen des Giftgases Phosgen nämlich nicht in ausreichendem Maße. So will das Unternehmen den Bau zwar mit einer Einhausung schützen, womit er einer langjährigen Forderung der Umweltverbände nachkommt, diese aber nicht aus Beton, sondern nur aus Blechplatten errichten. Zudem verzichtet der Konzern auf eine Ammoniak-Wand als zweites Sicherheitssystem.

BAYER-Opfer Hohenbudberg
Die Standort-Städte, die heute so sehr unter BAYERs verkommener Steuer-Moral leiden, haben schon viel Opfer für den Konzern erbracht. So musste in Krefeld einst ein ganzer Ortsteil dem Expansionsdrang des Multis weichen. In den 1960er Jahren besiegelte die Erweiterung des Chemie-„Parks“ das Schicksal von Hohenbudberg und seiner rund 2.000 EinwohnerInnen. Heute zeugen nur noch die Kirche St. Matthias und drei Häuser von seiner Existenz.

RECHT & UNBILLIG

Uni-Vertrag bleibt vorerst geheim
Im Jahr 2008 ging BAYER mit der Kölner Hochschule eine Kooperation auf dem Gebiet der Pharma-Forschung ein. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) und andere Initiativen befürchteten eine Ausrichtung der Arznei-Forschung auf Profit, eine Entwicklung von Präparaten ohne therapeutischen Mehrwert, eine Verheimlichung negativer Studienergebnisse und einen Zugriff des Konzerns auf geistiges Eigentum der Hochschul-WissenschaftlerInnen. Deshalb forderten die Organisationen eine Offenlegung des Vertrages. Die Universität verweigerte das jedoch, weshalb die CBG eine Klage einreichte. Nach dem Kölner Verwaltungsgericht lehnte diese nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster ab (siehe auch SWB 4/15). In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf einen Ausnahme-Paragrafen im Informationsfreiheitsgesetz NRW, der Forschung und Lehre von Offenlegungspflichten entbindet. Während der Verhandlung hatte die Coordination vergeblich darauf hingewiesen, dass sich ihr Interesse an dem Vertrag gerade auf die Teile bezieht, die nicht unmittelbar der Wissenschaft zuzuordnen sind, beispielsweise Vereinbarungen zu Patenten und zur Verwertung der Ergebnisse. „Das Urteil verdeutlicht, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz überarbeitet werden muss. Die generelle Ausklammerung des Hochschulbereichs von jeglicher Transparenz muss durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden, sonst droht eine Ausrichtung der universitären Forschung auf rein wirtschaftliche Interessen“, erklärte die CBG nach dem Richter-Spruch. Eine Entscheidung darüber, ob sie gegen den OVG-Entscheid, der eine Revision nicht zugelassen hat, Beschwerde einlegt, hat die Coordination noch nicht gefällt.

Millionen-Strafe für Explosion
Am BAYER-Standort Institute war es am 28. August 2008 zu einer Explosion gekommen, in deren Folge zwei Beschäftigte starben (SWB 3/08). Anschließend nahm die US-amerikanische Arbeitsschutzbehörde OSHA Untersuchungen auf und stellte „mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“ fest. Wegen dieser und anderer Versäumnisse muss der Leverkusener Multi nun eine Strafe von 5,6 Millionen Dollar zahlen. Das Geld fließt nach dem Willen der US-Umweltbehörde EPA zum größten Teil in Projekte, welche die Sicherheit von Chemie-Anlagen erhöhen. Bereits 2010 hatte die Arbeitsschutzbehörde OSHA dem Global Player in der Sache eine Kompensationszahlung von 150.000 Dollar auferlegt.

Weiterer YASMIN-Vergleich
Frauen, die drospirenon-haltige Pillen wie BAYERs YASMIN zur Empfängnis-Verhütung nehmen, tragen im Vergleich zu solchen, die levonorgestrel-haltige Kontrazeptiva bevorzugen, ein bis zu doppelt so hohes Risiko, eine Thromboembolie zu erleiden. Massen von Geschädigten oder deren Hinterbliebene haben deshalb bisher vor allem in den USA Einzel- oder Sammelklagen gegen den Multi angestrengt. Im August 2015 kam es dort gegen die Zahlung von 57 Millionen Dollar zu einem Vergleich mit 1.200 Betroffenen. Insgesamt kosteten den Pillen-Riesen solche Vereinbarungen schon über zwei Milliarden Dollar.

Behörden gegen Kontrazeptiva-Monopol
Als der Leverkusener Multi 2014 vom US-Unternehmen MERCK die Sparte mit den nicht verschreibungspflichtigen Produkten erwarb, gelangten nicht nur Sonnencremes, Fußpflege-Mittel und Magen/Darm-Arzneien neu ins BAYER-Sortiment, sondern auch die MERCILON-Kontrazeptiva mit den Wirkstoffen Desogestrel und Ethinylestradiol. Zusammen mit seinen anderen Verhütungsmitteln kommt der Pharma-Riese damit in Südkorea auf einen Markt-Anteil von 82 Prozent. Das war der dortigen Monopol-Kommission zu viel. Deshalb wies sie den Global Player an, sich von einem Teil dieses Geschäftssegmentes zu trennen.

Das Potenzmittel-Kartell
In der Schweiz zieht sich die juristische Auseinandersetzung um ein Potenzmittel-Kartell, das BAYER, PFIZER und ELI LILLY gebildet hatten, schon lange Jahre hin. Nach Ermittlung der Behörden hatten sich die Pharma-Multis für LEVITRA & Co. auf identische Preis-Empfehlungen geeinigt. Die Wettbewerbskommission WEKO hat deshalb 2009 Strafen in Höhe von insgesamt 5,7 Millionen Franken verhängt. Die Multis fochten die Entscheidung jedoch juristisch an. Das Bundesverwaltungsgericht des Landes erklärte die Klage 2013 auch für berechtigt. Es gebe gar keinen Wettbewerb in diesem Segment, da ein Werbeverbot herrsche und der Schamfaktor die KonsumentInnen von Preisvergleichen abhalte, befanden die RichterInnen, und wo es keinen Wettbewerb gebe, kann es auch keine Wettbewerbsverstöße geben. Anfang 2015 hob das schweizer Bundesgericht dieses Urteil aber auf und verwies den Fall wieder an das Verwaltungsgericht.

Whistleblower-Schutz für Simpson
In ihrer Zeit als BAYER-Beschäftigte bekam Laurie Simpson einen umfassenden Einblick in die Praxis des Leverkusener Multis, die Risiken seiner Arzneimittel zu verschweigen und diese mit Hilfe illegaler Marketing-Methoden zu vertreiben. Sie kritisierte dieses Vorgehen intern und musste dafür berufliche Nachteile in Kauf nehmen. Darum machte sie die Fälle öffentlich und begann zwei Prozesse gegen den Pharma-Riesen. In dem Verfahren um das bei OPs zum Einsatz kommende Blutstill-Präparat TRASYLOL wirft Simpson dem Konzern vor, der medizinischen Öffentlichkeit und den PatientInnen das gesundheitsgefährdende Potenzial des Mittels verheimlicht zu haben, ungeachtet der Tatsache, dass dazu eindeutige Informationen vorlagen. Zudem beschuldigt sie das Unternehmen, den Verkauf des Pharmazeutikums mit illegalen Methoden wie dem Einräumen von Rabatten und der Gewährung anderer Vergünstigungen befeuert zu haben. Darüber hinaus lastet sie dem Global Player an, den Gebrauch von TRASYLOL auch bei Operationen wie beispielsweise Leber-Transplantationen empfohlen zu haben, obwohl für die Indikationen gar keine Zulassungen vorlagen. Zwei ihrer Vorwürfe hielt ein Gericht in New Jersey für so substanziell und schwerwiegend, dass es Simpson das Recht zusprach, dafür den „False Claims Act“ in Anspruch zu nehmen, das US-amerikanische Schutzprogramm für WhistleblowerInnen. BAYER focht die Entscheidung an, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.

FORSCHUNG & LEHRE

Forschungssubventionen: 8 Millionen
Im Jahr 2014 förderte die öffentliche Hand allein in der Bundesrepublik 80 Forschungsprojekte mit BAYER-Beteiligung und zahlte dem Konzern dafür ca. acht Millionen Euro.

BAYERs Nachhaltigkeitslehrstuhl
Der Leverkusener Multi finanziert an der Berliner Humboldt-Universität einen Lehrstuhl für „Nachhaltige Landnutzung und Klimawandel“. Mit dem Kohlendioxid-Ausstoß des Global Players, der 2014 rund 8,7 Millionen Tonnen betrug, dürfte sich der Stiftungsprofessor Hermann Lotze-Camper dabei eher nicht beschäftigen.