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Ungeprüfte Pestizide

CBG Redaktion

Zulassungsverlängerung auf Knopfdruck

Einmal in der EU zugelassen, haben immer mehr Pestizide von BAYER & Co. Aussicht auf ein langes Leben. Anstatt nämlich deren Risiken und Nebenwirkungen anhand neuester Forschungsergebnisse immer wieder neu zu überprüfen, wie die Regularien es vorsehen, greifen die Behörden immer öfter zum Mittel der „technischen Verlängerung“.

Von Peer Clausen

Lässt die Europäische Union ein Pestizid zu, dann tut sie das im Regelfall nur für einige Jahre (normalerweise 10 Jahre, es gibt jedoch Ausnahmen nach unten wie oben). Drei Jahre, bevor diese Frist ausläuft, müssen die Hersteller beantragen, die Genehmigung zu verlängern. Die Idee dahinter: Der Forschungsstand bleibt für viele Stoffe nicht über Jahre gleich, und oft dauert es auch einige Zeit, bis langfristig auftretende Probleme von neuzugelassenen Stoffen erkannt und nachgewiesen werden können. Darum sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung der Stoffe vor. Soweit zumindest die Theorie.  

In der Praxis kommt es bei den Behörden häufig zu langen Wartezeiten, die über den 3-Jahres-Zeitraum hinausgehen. In diesem Fall (mittlerweile der Regelfall) erlässt die EU-Kommission sogenannte „technische Verlängerungen“, die das Ackergift auch ohne die vorgesehene Risikoprüfung weiter freigeben, bis die zuständigen Stellen ihr Akten-Studium abgeschlossen haben.

Vorsorge adé? 

Damit hebelt Brüssel das sogenannte „Vorsorgeprinzip“, also den Grundsatz, dem Gesundheitsschutz absolute Priorität einzuräumen, de facto aus. So stellt die Europäische Union ein hohes Gut zur Disposition, das zugunsten von VerbraucherInnen, LandwirtInnen und der Umwelt explizit gegen Konzerninteressen durchgesetzt wurde. Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten hat das die zusätzliche Folge, dass die nationalen Zulassungsprüfungen neu erschienene Studien nicht berücksichtigen dürfen, solange das EU-Verfahren noch hängt. 

Das alles wird nicht nur von VerbraucherInnenschutz- und Umweltorganisationen, sondern auch vom EU-Parlament regelmäßig scharf kritisiert. Das Stichwort BAYER berichtete bereits in der Ausgabe 2/19 über dieses fahrlässige Vorgehen. 

Der Zulassungskreislauf

Welche Folgen ergeben sich aber daraus? Beispielsweise, dass von den – Stand 2024 – rund 350 in der EU zugelassenen Pestiziden 68 Wirkstoffe „technisch verlängert“ wurden – immerhin 18 Prozent der Gesamtmenge. 

Von den 84 im letzten Jahr gewährten Zulassungsverlängerungen erfolgten nur 16 auf dem regulären Weg, bei dem Rest handelte es sich um technische Verlängerungen. Deren Zahl steigt seit Jahren an, und die Behörden kommen mit der Bearbeitung nicht hinterher. Das wiederum führt dazu, dass die Verlängerungen immer ausgreifender werden und nicht wie früher nur ein Jahr, sondern bis zu vier Jahren Gültigkeit haben.

Insgesamt und in absoluten Zahlen sind von den 373 insgesamt in der EU zugelassenen Wirkstoffen nach Rechnungen des Umweltinstituts München 197 technisch verlängert – also die absolute Mehrheit. Von der chemisch-synthetischen Substanzen verfügten sogar bloß 30 Prozent über eine aktuelle Risiko-Bewertung. 

Die Studie des Instituts listet immerhin 9 Stoffe auf, die sich seit über zehn Jahren nur mit technischen Verlängerungen auf dem Markt halten, darunter zwei, die auch BAYER vertreibt: Deltamethrin und Mecoprop-P.

Doch auch mittlerweile aus dem Verkehr gezogene Pestizide verfügten davor jahrelang nur über provisorische Genehmigungen. Phosmet verbot die EU unter Hinweis auf ein „inakzeptables Risiko für Betreiber, Arbeiter, Unbeteiligte und Anwohner […], selbst bei Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung oder der Anwendung verfügbarer Milderungsmaßnahmen“. Den Verkauf des Fungizids Famoxadon untersagte sie mit einer ähnlichen Begründung und ließ damit die technische Verlängerung nach sechs Jahren auslaufen. BAYERs Flufenacet – beispielsweise vermarktet unter dem Namen CADOU – brachte es sogar auf über elf Jahre, ehe die Europäische Union ein Erbarmen hatte und den Vertrieb der zu den PFAS zählenden Substanz untersagte. 

Selbst von alarmierenden Befunden ließen sich die Verantwortlichen nicht aus der Ruhe bringen. So führte die US-amerikanische Umweltbehörde EPA den auch vom Leverkusener Multi vertriebenen Stoff Chlorothalonil bereits seit 1997 als „wahrscheinlich krebserregend“ und die europäische Lebensmittelbehörde EFSA seit 2017. Trotzdem durften die LandwirtInnen ihn bis 2019 verwenden. Und Mancoceb – ebenfalls im BAYER-Sortiment – hielt sich trotz Einstufungen als „wahrscheinlich krebserregend“, „hormonell wirksam“ und fortpflanzungsschädigend lange in den Regalen – und steht vielleicht sogar vor einem Comeback.

Profit vor Gesundheit

Diese Zahlen erschrecken umso mehr, wenn mensch bedenkt, dass nach der Untersuchung des Umweltinstituts im Jahr 2023 88 Prozent der in Deutschland verkauften Agro-Chemikalien keine aktuelle Risikoprüfungen aufwiesen.

Einige Stoffe, die nach aktuellem Forschungsstand als hoch gefährlich für Mensch und Umwelt gelten, sind aufgrund dieser EU-Aushebelungen noch heute frei erhältlich. Darunter befinden sich nicht wenige BAYER-Produkte wie z. B. AGOLIN. Im Zweifelsfall gehen Profitinteressen offensichtlich noch immer vor menschlicher Gesundheit und intakter Natur. 

Das Umweltinstitut fordert vor dem Hintergrund dieser erschreckenden Ergebnisse, gefährliche Pestizide, die nicht entsprechend geprüft sind, vom Markt zu nehmen und so das Vorsorgeprinzip durchzusetzen. Es verlangt von der EU, der dreijährigen Frist für die Wiederzulassung verbindlich Geltung zu verschaffen und den Rechtsanspruch der Hersteller auf Verlängerungen der Genehmigungen auch ohne Risiko-Check auszuschließen. Schließlich tritt das Institut dafür ein, die Behörden personell und finanziell besser zu stellen, damit sie ihrem Schutzauftrag nachkommen können. Langfristig muss es nach Meinung des Umweltinstituts jedoch darum gehen, aus dem chemisch-synthetischen Pestizidkreislauf auszusteigen. ⎜