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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 1. Januar 2000

[Marius Stelzmann] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Rede Marius Stelzmann (Geschäftsführer CBG)

Sehr geehrte AktionärInnen,

Mein Name ist Marius Stelzmann. Ich bin Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Der BAYER-Konzern hat Ende November 2018 den Abbau von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt gegeben. Mehr als jede zehnte Stelle will er streichen. Das ist mehr als jedes andere bundesdeutsche Unternehmen im letzten Jahr. Im globalen Maßstab kommt die Gesellschaft damit auf den sechsten Rang. Kürzlich wurde die geplante Streichung von 4500 Arbeitsplätzen in Deutschland veröffentlicht. Ich frage den Vorstand, ob es bei den bisherigen Stellenstreichungen bleiben wird, oder ob noch mehr Stellen gestrichen werden?

Im Zuge der Übernahme hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch versprochen: „BAYER wird nach Abschluss der Integration mehrere Tausend Stellen in den USA schaffen" und entsprechende Zusagen auch für die europäischen Standorte gemacht. Gehegt werden sollte die Illusion eines Trickle-Down Effekts, die Vorstellung, dass der erwirtschaftete Profit auch den einfachen ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen würde. Ein Jahr nach der Monsanto Übernahme sieht die Realität aber genau gegenteilig aus. Bereits elf Tage nach Vollzug der Transaktion begann der Schadensersatz-Prozess von DeWayne Johnson. Dieser Prozess hat für BAYER, wie sie alle wissen, mit einer Verurteilung zu einer Strafe in zweistelliger Millionenhöhe geendet. Sofort stürzte die BAYER-Aktie ab. Nach dem zweiten verlorenen Glyphosat-Prozess ist sie nochmals in ihrem Wert gefallen. Trotz all dieser Katastrophen beharrt der Vorstand darauf, dass Glyphosat unschädlich ist und der Kauf von Monsanto eine gute Idee war. Zwei Gerichtsurteile belegen mittlerweile das Gegenteil. Die Urteile haben in den USA landesweite Signalwirkung, weil sie Präzedenzfälle sind.

Diese Woche gaben Großaktionäre wie Black Rock und Deka Investment bekannt, das sie den Vorstand nicht entlasten wollen. Der Kurs des Vorstands, mit einer Fusion den maximalen Profit herauszuschlagen, ist offensichtlich gescheitert. Es steht daher zu befürchten, dass dieser Kurs nun zugunsten eines Kurses geändert wird, der noch unsozialer für die Beschäftigten ist: Die Zerschlagung des Konzerns und deren Aufkauf durch andere Global Player. Es wäre in diesem Fall mit weiterem Stellenabbau und der Schließung ganzer Standorte zu rechnen. Ist dem Vorstand bekannt, ob Großaktionäre des Konzerns eine Aufspaltung vorantreiben wollen?

Doch die Problematik beginnt nicht mit der Übernahme von Monsanto. Um nur ein Beispiel zu nennen: BAYER hat von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. Nach der Markteinführung dieser Wirkstoffe hat BAYER diese Produkte für nicht getestete, nicht-medizinische Indikationen in großem Umfang an Heime und Anstalten verkauft. Dazu sprechen heute mehrere direkt von dieser Konzernpolitik Betroffene. Wie gedenkt der Vorstand, mit den Betroffenen zu kooperieren, um ihnen eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen?

Aus den genannten Gründen bzw. auf Grund der erläuterten Sachverhalte stelle ich die Anträge, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle AktionärInnen bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen. Bei vorzeitigem Verlassen der HV übertragen Sie bitte Ihre Stimmen den VertreterInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Sie vorne links im Saal finden. Danke.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 4 der Tagesordnung den Vor-schlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 4: Wahl zum Aufsichtsrat

Hiermit schlagen wir vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Christiane Schnura, Dipl.Soz.Päd. ehrenamtliches Gründungsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Um Mitteilung dieses Gegenantragssowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG.Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 1: Verwendung des Bilanzgewinns

Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gelder sollen verwendet werden:

>für den Erhalt und die Schaffung sicherer und umweltgerechter Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne;

>für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch, Tierund Umwelt eingetreten sind;

>für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzernsohne doppelte Standards;

>zur Zahlung von Wiedergutmachungen an die Opfer und Nachkommen der Opfer des von BAYER mitgegründeten Konzerns IG FARBEN, der sich zur Zeit des Faschismus grausamer Verbrechen schuldig gemacht hat.

Es sei angemerkt, dass wirdurchaus auch den völligen Verzicht auf jeglicheDividenden-Ausschüttung beantragen würden, um die Mittel für die oben beschriebenenAufgaben einzusetzen, wenn dies gesetzlich möglichwäre. Aber leider ist das nicht der Fall.

Um Mitteilung dieses Gegenantragssowie der Begründung bittenwir gemäß §§ 125, 126 AktG.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsratwird nicht entlastet

BAYER hat von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. Nach der Markteinführung dieser Wirkstoffe hat BAYER diese Produkte für nicht getestete, nicht-medizinische Indikationen in großem Umfang an Heime und Anstalten verkauft.

Bis 1961 mussten Medikamente lediglich „angemeldet“, von 1961 bis 1978 bloß „registriert“ werden. Erst ab 1978 existierte das heute bekannte Zulassungsverfahren. Diese Situation nutzte BAYER in doppelter Art und Weise aus: Vor der Anmeldung/Registrierung profitierte der Konzern von der willfährigen Unterstützung, welche er im Personal der Heime fand. Deren Bereitschaft, Medikamente für das Unternehmen an Heimkindern zu erproben, verbilligte die Verfahren erheblich. Und nach der Anmeldung/Registrierung wurden die Heime zu Absatzmärkten für die Pharmazeutika.So haben die Heimkinder als Versuchskaninchen zu BAYERs Millionen-Umsätzen in diesem Segment beigetragen.

Für die Medikamentierung wurden von BAYER ohne jegliche Versuchsbelege teilweise völlig unspezifische und willkürliche Symptome als Indikation genutzt. Verhaltensweisen von Kindern wie „Klagsamkeit“, „leichte Reiz-barkeit“ und „Ängstlichkeit“, die heute als gewöhnliche Verstimmungen gelten, machten damals nach Ansicht von Unternehmen und ÄrztInnen einenmassiven Pharma-Einsatz erforderlich.

Als Beispiel für diese Praxis kann das BAYER-Produkt MEGAPHEN gelten, das die MedizinerInnen 1956 in der pädo-psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig erprobten. Der MEGAPHEN-Inhaltsstoff Chlorpromazin wirkt dämpfend. Das sollte für Ruhe in den Klassenzimmern sorgen und so den Schul-Unterricht unkomplizierter gestalten. Nachdem die Studien den sedierenden Effekt bestätigten, verkaufte BAYER das Mittel jahrzehntelang nicht zuletzt an Heime. Ein auf MEGAPHEN basie-rendes Kombinationspräparat wurde dementsprechend auch gleich in „Anstaltspackungen“ angeboten. Ähnlich ging der BAYER-Konzern mit dem 1965 auf den Markt gebrachten Neuroleptikum AOLEPT vor. Dieses Pharmazeutikum brachte er für eine große Spannbreite von Symptomen auf den Markt, die größtenteils überhaupt keine medizinische Indikation hatten. AOLEPT wurde im Schleswiger Landeskrankenhaus insgesamt 141 Kindern und Jugendlichen zwangsweise verabreicht. Dabei hielten die ÄrztInnen gravierende Nebenwirkungen wie etwa „Muskelverkrampfungen an den Augen, des Rückens und der mimischen Muskulatur“ fest.

Weder die Kinder noch ihre Erziehungsberechtigten hatten damals ihre Einwilligung zu den Tests erklärt. Zudem unterzogen die MedizinerInnen oftmals völlig gesunde Heranwachsende der Prozedur. Auch führten diese in der Regel keine Voruntersuchungen durch. „Das ist ethisch problema-tische Forschung. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: ‚Das ist ethisch unzulässige Forschung’“, sagt die Kieler Medizin-Ethikerin Alena Buyx deshalb.

Der Verkauf von BAYER-Produkten für nicht-medizinische, pädagogische Indikationen ist nicht weniger fragwürdig und „eine monate-, vielleicht sogar jahrelange Dauermedikation als Kind, mit quasi ungetesteten Psychopharmaka im Anstalts-und Heimalltag, lässt Folgeschäden möglich erscheinen“ (Dr. Klaus Schepker u. Prof. Dr. Jörg Fegert 2019: „Neurolep-tika für Kinder ‚erleichtern das Zusammenleben’“ in PsychosozialeUmschau 2/19).

Der Vorstand des Konzerns ist in der Pflicht, mit den Betroffenen der Medikamentenversuche und der Dauermedikationen eine Aufklärung der Vorfälle durchzuführen und ihnen eine angemessene Entschädigung zu garantieren. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Konzern überhaupt nicht. Der Aufsichtsrat hat das geduldet, ohne einzugreifen, deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Um Mitteilung dieses Gegenantrags bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordinationgegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER Konzerns am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen auffordern werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern hat Ende November 2018 die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt gegeben. Mehr als jede zehnte Stelle will er streichen. Kein bundesdeutsches Unternehmen kündigte im letzten Jahr einen derart massiven Job-Abbau an. Im globalen Maßstab kommt die Gesellschaft damit auf den sechsten Rang. Die Verantwortung für dieses Desaster, das im Zusammenhang mit dem MONSANTO-Deal steht, trägt der Vorstand. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Im Zuge der Übernahme hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch versprochen: „BAYER wird nach Abschluss der Integration mehrere Tausend Stellen in den USA schaffen“ und entsprechende Zusagen auch für die europäischen Standorte gemacht. Schon 18 Monate später galt das jedoch nicht mehr. Bereits elf Tage nach Vollzug der Transaktion begann nämlich der erste Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“, der für den Global Player mit einer Verurteilung zu einer Strafe in Höhe von 78 Millionen Dollar endete. Sofort stürzte die BAYER-Aktie ab und er-holte sich auch in den folgenden Wochen nicht. Darum machten BLACKROCK und andere GroßaktionärInnen Druck – und BAYER beugte sich ihm. Der Vorstand kündigte den Abbau von Jobs sowie den Verkauf von Geschäfts-teilen an und stellte Aktien-Rückkäufe in Aussicht. Die Tageszeitung Die Welt kommentierte das folgendermaßen: „Der Vorfall ist auch deshalb so bezeichnend, weil der Versuch, das Kurs-Desaster zu beenden und die Investoren wieder zu besänftigen, nun geradezu reflexartig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.“

Damit nicht genug, drohen noch weitere drastische Maßnahmen. So mehren sich die Stimmen, die eine Trennung von der Pharma-Sparte verlangen. Eine Bestandsgarantie für die Aktien-Gesellschaft in ihren jetzigen Form über die nächsten 20 Jahre hinweg mochte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann der Coordination auf der Hauptver-sammlung 2018 dann wohlweislich auch nicht geben. „Aufgrund der recht dynamischen Entwicklungen des Marktumfeldes wären verbindliche Fest-legungen über 20 Jahre unseriös“, meinte er.

Die Bilanz der MONSANTO-Transaktion fällt also katastrophal aus. BAYER hat beim Kauf des US-Moguls nur auf die Zahlen geschaut, und gerade das hat sich als fatal für das Geschäft erwiesen. Glyphosat steht eben nicht nur für Milliarden-Umsätze, sondern auch für Krebs, Gentechnik und Gefährdung der Artenvielfalt. Das hätte der Vorstand in Rechnung stellen müssen, wie sich spätestens mit den Prozessen gezeigt hat. Da er das unterließ, ist ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

[Umweltbilanz] Presse-Information CBG 17.04.19

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenantrag zu BAYERs Umweltbilanz ein

MONSANTO-Übernahme verschlechtert die Werte massiv

Der Erwerb von MONSANTO macht BAYERs Umweltschutz-Report zu einem Schwarzbuch. Obwohl die Zahlen der neuen Konzern-Tochter erst seit dem 7. Juni 2018 – dem Datum des offiziellen Vollzugs der Transaktion – in die Berichterstattung einfließen, kommt es beim Ausstoß von Kohlendioxid, Feinstaub und anderen Stoffen zu massiven Steigerungen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat deshalb zur Hauptversammlung des Global Players am 26. April einen Gegenantrag eingereicht. „Die verheerenden Auswirkungen des Deals auf die Umweltbilanz des Unternehmens hat der Vorstand bewusst in Kauf genommen. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern“, heißt es darin.

Allein die klima-schädlichen Kohlendioxid-Emissionen erhöhten sich im Jahr 2018 durch die Akquisition um mehr als 50 Prozent von 3,63 Millionen auf 5,45 Millionen Tonnen. „Mit der Übernahme von MONSANTO hat BAYER neben Standorten für die Saatgut-Produktion auch eine Rohstoff-Gewinnung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten übernommen, mit der eine energie-intensive Aufbereitung und Weiterverarbeitung verbunden sind“, führt der Geschäftsbericht zur Begründung an. Die Werte für Kohlenmonoxid, Feinstaub und flüchtige Substanzen legten ebenfalls drastisch zu. Zudem leitete der Konzern mehr Phosphor, Stickstoff und Schwermetalle in die Gewässer ein. „Nicht genug damit, dass MONSANTO BAYER bereits jetzt 12.000 Arbeitsplätze und hunderte Millionen Dollar Strafzahlungen wg. Glyphosat kostet – wie sich jetzt herausstellt, handelt es sich bei dem US-Unternehmen auch noch um eine Dreckschleuder par excellence“, so Christiane Schnura von der Coordination.

Die Berliner Tageszeitung taz hat über das neue MONSANTO-Desaster bereits berichtet. Eine Stellungnahme dazu wollte die Aktien-Gesellschaft dem Blatt gegenüber jedoch nicht abgeben.

Die CBG wird das Thema „Umweltbilanz“ auch auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung am 26. April setzen. Die Hauptversammlung des BAYER-Konzerns steht jetzt bereits im Zeichen heftiger Turbulenzen. Am 26. April selbst wird es vor Beginn des AktionärInnen-Treffs eine Demonstration der SchülerInnen Bewegung Fridays For Future sowie eine Kundgebung geben und am Tag vorher eine Podiumsdiskussion unter anderem mit dem brasilianischen Pestizid-Gegner Alan Tygel.

Podiumsdiskussion: Migrapolis, Bonn, Brüdergasse 18, 19 Uhr

Kundgebung: Platz der Vereinten Nationen 2, Bonn, ab 7 Uhr

Im Saal der HV selbst wird es ebenfalls heiß hergehen, an den Mikrofonen wird von den Verantwortlichen Rechenschaft verlangt werden. Bereits jetzt liegen Gegenanträge auf Nicht-Entlastung vor (siehe https:www.bayer.de/de/hv-2019-gegenantraege.pdfx). Die Stellungnahme des Konzerns (siehe https:www.bayer.de/de/hv-2019-gegenantraege.pdfx) entspricht voll und ganz dem, was am 29.03. in der Neuen Westfälischen in einem Kommentar von Thomas Wenzel zu lesen war: „Der starre Blick auf Profite hat die Führungsriege von BAYER blind gemacht.“ (https://www.pressreader.com/germany/neue-westfalische-bielefelder-tageblatt-bielefeld-sud/20190329/page/2)

[Arznei-Versuche] Presse-Information CBG 11.04.19

CBG Redaktion

CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

Betroffene fordern Entschädigung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen weiteren Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019 eingereicht. Er fordert die Nicht-Entlastung des Aufsichtsrats. In der Begründung konzentriert sich die CBG auf die unethischen Medikamenten-Versuche an Heimkindern, die BAYER vorgenommen hat. Auch wenn diese zurückliegen, so trägt der Aufsichtsrat Verantwortung für den skandlösen Umgang des Konzerns mit den Entschädigungsforderungen der Betroffenen.

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

Nicht zuletzt deshalb melden sich seit einiger Zeit die Betroffenen zu Wort. „Wir verlangen vom BAYER-Konzern, dass er uns Entschädigungen zahlt. Das Unternehmen hat Millionen-Profite gemacht mit den Medikamenten, die es ohne unsere Zustimmung an uns getestet hat. BAYER muss seiner moralischen Verantwortung uns gegenüber gerecht werden“ so Eckhard Kowalke, Vorsitzender des Vereins ehemaliger Heimkinder Schleswig-Holstein. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Leverkusener Multi überhaupt nicht. „Ich habe alle Pharma-Firmen, die Versuche angeordnet haben, kontaktiert – nur BAYER hat nicht geantwortet“, kritisiert der Geschädigte Franz Wagle.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bereits im Jahr 2017 eine Kampagne zu den Medikamenten-Versuchen initiiert und wird auch über die Hauptversammlung hinaus gemeinsam mit den Betroffenen weiter daran arbeiten, den BAYER-Konzern zu veranlassen, Verantwortung für dieses dunkle Kapital seiner Vergangenheit zu übernehmen.

Der Skandal um die unethischen Menschenversuche wird auch auf der aktuellen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns von den Kritischen AktionärInnen der CBG und anderen thematisiert werden. BAYER-AktionärInnen, die nicht zur Hauptversammlung kommen, fordert die CBG auf, ihre Stimmrechte an die Kritischen CBG-AktionärInnen zu übertragen. Bitte rasch melden unter 0211 – 26 11 210 (Roman Achmatow) oder info2@CBGnetwork.org. Je mehr (Klein)AktionärInnen ihrem Unmut Luft machen, umso besser für Mensch und Umwelt.

[Glyphosatprozess] Presse-Information CBG 20.03.19

CBG Redaktion

BAYER erleidet Niederlage

Gericht macht Glyphosat für Krebsleiden mitverantwortlich

Auch der zweite große Glyphosat-Prozess vor einem US-amerikanischen Gericht droht für den BAYER-Konzern mit einer Niederlage zu enden. Die Geschworenen-Jury des Federal Court von San Francisco urteilte, das unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarktete Herbizid habe zu einem „erheblichen Faktor“ zu der Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman beigetragen. Damit hat der 70-jährige Mann gute Aussichten, eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) begrüßt dieses Votum. „Die Beweislage zur krebserregenden Wirkung von Glyphosat ist eindeutig. Dem hat das Gericht Rechnung getragen. Jetzt muss BAYER die Konsequenzen ziehen und sich freiwillig zu Schadensersatz-Zahlungen bereiterklären“, fordert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG.

Der Leverkusener Multi hatte für diesen Prozess die noch von Monsanto-AnwältInnen im Rechtsstreit gegen Dewayne Johnson konzipierte Strategie verworfen und einen anderen Angang gewählt. So heuerte er die JuristInnen von der Kanzlei „Arnold & Porter Kaye Scholer“ an, deren Verhandlungsgeschick das Unternehmen schon mehrfach vor Schadensersatz-Zahlungen für seinen mit vielen Nebenwirkungen behafteten Blutverdünner Xarelto bewahrt hatte. Als großen Erfolg verbuchten die RechtsanwältInnen auch sogleich, eine Zweiteilung des Verfahrens erreicht zu haben. Ihnen gelang es, das Gericht dazu zu veranlassen, erst einmal streng wissenschaftlich die Frage der krebserregenden Glyphosat-Effekte zu klären, ehe es über die schmutzigen Tricks von MONSANTO bei der Freisprechung des Pestizides von aller Schuld verhandelt. Sie hofften dabei zweifellos auf einen negativen Bescheid zur Kanzerogenität, der den Geschworenen einen „urteilstrübenden“ Einblick in die ganzen MONSANTO-Manöver ersparen sollte. „Das wird zum Glück nicht passieren. Jetzt kommen die internen MONSANTO-Dokumente auf den Tisch, die selber von einer Krebs-Gefahr durch Glyphosat ausgehen“, so Köhler-Schnura.

„Man kann nicht sagen, dass ROUNDUP nicht krebserregend ist“, hält etwa die MONSANTO-Toxikologin Donna Farmer in diesen Papieren fest: „Wir haben nicht die nötigen Tests mit der Formulierung durchgeführt, um diese Aussage treffen zu können.“ Die Formulierung, also die mit Hilfe von Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen erfolgende Weiterverarbeitung des Basis-Stoffes Glyphosat zum fertigen ROUNDUP bereitete ihrem Kollegen William Heydens’ ebenfalls Sorgen: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ Beispielsweise hat es negative Effekte auf das Erbgut. Als eine Auftragstudie in dieser Hinsicht nicht genug Entlastungsmaterial lieferte, sondern den Befund sogar noch zu bestätigen drohte, schlug Heydens einfach vor, sich willigere WissenschaftlerInnen zu suchen.

Nach Ansicht der Coordination kann die Entscheidung der Geschworenen die Bundesregierung nicht unberührt lassen. „CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf einen Glyphosat-Ausstieg geeinigt. Sie haben aber noch nichts in dieser Hinsicht unternommen. Im Gegenteil, das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ hat in diesem Jahr sogar noch eine neue Glyphosat-Formulierung zugelassen. So darf es nicht weitergehen, Glyphosat hat auf den Feldern nichts mehr zu suchen“, erklärt der Diplom-Kaufmann abschließend.

[Nazi-Drohung] Presse-Information CBG 21.02.19

CBG Redaktion

Offenes Bekenntnis zur NSDAP

CBG erhält Nazi-Drohbrief

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hat am vergangenen Mittwoch einen Nazi-Drohbrief erhalten. „Antifaschisten rechtfertigen die deutschen Kriegstoten“ und „Antifaschisten lassen Zuwanderung und Volkszerstörung zu“ steht da unter anderem zu lesen, bevor es heißt: „Tod diesem Dreckspack und diesen Schmoks (sic). Ein Schlag, Ein Stich, Ein Schuss. Kurz und bündig.“

Des Weiteren bezeichnet die Hetzschrift das „Aufhalten der links-demokratisch optimierten Überbevölkerung“ ebenso als Notwendigkeit wie die Abschaffung der „demokratischen Scheinfreiheit“. Adressiert war das Schreiben an die CBG-Zeitschrift Stichwort BAYER, die es mit den „Besatzermedien“ verglich, die „voller Glück über den Untergang der Wahrheit schwadronieren“. Mit „Sieg Heil“ endet der Erguss, der sich auch ansonsten offen zum Nationalsozialismus, der NSDAP und der SS bekennt.

„Dieser Brief ist ein erneutes Zeichen für das Erstarken faschistischer Kräfte in Deutschland. Immer öfter wagen sie es, ihre Gegner offen zu bedrohen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird sich davon jedoch nicht einschüchtern lassen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination fest.

Die CBG hat umgehend einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Strafanzeige gestellt. Einzelne CBG-Vorstandsmitglieder sahen sich schon in der Vergangenheit Bedrohungen von Alt- und Neonazis ausgesetzt. Gerade in Düsseldorf, wo sich die Geschäftsstelle des Vereins befindet, erfahren diese Kreise seit einiger Zeit Zulauf.

[Chemie-Unfall ] Presseerklärung CBG 9.1.19

CBG Redaktion

Chemie-Unfall bei BAYER

CBG kritisiert mangelnde Anlagen-Sicherheit

Im Wuppertaler BAYER-Werk ereignete sich gestern gegen 10.30 Uhr ein Störfall. In einem Hochregal-Lager platzte ein Behälter, wodurch eine größere Menge Gefahrstoff freigesetzt wurde.

Bei dem Gefahrstoff handelte es sich um Chinolon Carbonsäure. Nach BAYER-Angaben sollen 280 (!) Kilogramm des Stoffes ausgetreten sein. Der Gefahrstoff ist reizend und explosiv.

Die Feuerwehr sperrte in Wuppertal sofort die nahegelegene Tiergarten-Brücke und veranlasste auf der am Firmen-Areal vorbeiführenden Bahnstrecke die Einstellung des Zugverkehrs.

Trotzdem hieß es wie regelmäßig in solchen Fällen abwiegelnd, es habe zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestanden.

Chinolon Carbonsäure wird in der Antibiotika-Herstellung eingesetzt.

„Bei BAYER kommt es immer wieder zu solchen Beinahe-Katastrophen. Auf seiner gnadenlosen Jagd nach Gewinn und Profit spart der Konzern an Sicherheitstechnik, wo es nur geht“, kritisiert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

Die lange Reihe von Chemie-Unfällen, die der Leverkusener Multi zu verantworten hat, wird von der Coordination dokumentiert. Sie ist an dieser Stelle einsehbar.

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[Justizversagen] Presseerklärung CBG 20.12.18

CBG Redaktion

Gericht weist Klage von Verhütungsmittel-Geschädigter ab

Justizversagen

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat die Schadensersatz-Klage von Felicitas Rohrer gegen BAYER abgewiesen. Die heute 34 Jahre alte Frau hatte das Verhütungsmittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon eingenommen und im Juli 2009 eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten. Nur durch eine Notoperation gelang es den ÄrztInnen damals, ihr Leben zu retten. Die Richterin sah es jedoch als nicht erwiesen an, dass die Pille des Pharma-Riesen die Verantwortung für den Venen-Verschluss trägt.

„Die bundesdeutsche Justiz erweist sich als unfähig, Pharma-Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Während der BAYER-Konzern in den USA wegen solcher und anderer Risiken und Nebenwirkungen der YASMIN-Medikamente schon 2,1 Milliarden Dollar an Entschädigung zahlen musste, entscheiden die hiesigen Gerichte regelmäßig zu Gunsten der Industrie“, kritisiert Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Felicitas Rohrer leitete im April 2011 rechtliche Schritte gegen den Leverkusener Multi ein. Zuvor hatte sie dem Konzern auf dessen AktionärInnen-Versammlungen mehrfach erfolglos ein Gesprächsangebot unterbreitet. Konkret wirft die gelernte Tierärztin dem Unternehmen vor, auf den Packungsbeilagen nicht vor der erhöhten Venenverschluss-Gefahr, die von Kontrazeptiva der vierten Generation ausgeht, gewarnt und die Produkte stattdessen als schlank-machende Lifestyle-Präparate vermarktet zu haben. Die Aufsichtsbehörden kamen zu der gleichen Einschätzung. Sie zwangen BAYER und andere Hersteller von drospirenon-haltigen Mitteln inzwischen, diesen Hinweis auf den Beipackzetteln anbringen. Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) hatte dies im Jahr 2009 veranlasst.

„Natürlich bin ich sehr enttäuscht und überrascht“, kommentiert Rohrer das Urteil: „Denn nachdem ich im Oktober die Aussagen des Gutachters vor Gericht gehört habe, ist das Urteil nicht richtig, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es Bestand haben wird. Wenn es rechtlich möglich ist, will ich in Berufung gehen. Ich will und werde weiterhin kämpfen.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/305849

[Rheinische Post] Protest gegen BAYER-Chef

CBG Redaktion

KritikerInnen überraschen BAYER-Chef Baumann bei „Wirtschaftsgipfel der Rheinischen Post“

Am Montagabend, dem 10. Dezember 2018, war im Konferenzzentrum der Rheinischen Post der Vorstandsvorsitzende des BAYER-Konzerns, Werner Baumann, zum „Wirtschaftgipfel“ geladen. Bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hieß es „BAYER-Chef Baumann kommt. Wir auch.“

Die CBG begrüßte bei eisiger Kälte die etwa 100 angereisten BesucherInnen mit Transparenten und Flugblättern bereits vor dem Saal und und war auch mit mehreren Personen im Saal vertreten.

Die meisten der angereisten Gäste nahmen die Informationen gerne an und waren sehr angetan, dass die CBG mit ihren Transparenten gegen Arbeitsplatzvernichtung und Glyphosat protestierte. Einige allerdings - offenkundig AktionärInnen oder bei BAYER beschäftigte ClaqeurInnen - stürmten schimpfend an den AktivistInnen vorbei, ganz als ob diese an Umweltzerstörung, Pestizid-Vergiftungen und Absturz der BAYER-Aktie Schuld wären.

Die Rheinische Post selbst nahm die CBG-Proteste gelassen. Sie nutzte die Gelegenheit für ein Interview mit CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura.
Im Saal legten die Mitglieder der CBG mit kritischen Fragen die Finger in die vielen BAYER-Wunden. Der BAYER-Chef konnte seinen Unmut darüber kaum verbergen und antwortete nur widerwillig und aggressiv. Oder gar nicht. Die bereits verlautbarte Vernichtung von weltweit über 12.000 Stellen verkaufte er als „sachgetrieben“ und „unausweichlich“. Einen Zusammenhang mit der MONSANTO-Übernahme bestritt er beharrlich, die zeitliche Nähe zum MONSANTO-Deal sei zufällig. Und wie viele Beschäftigte sind in Deutschland von dem Kahlschlag betroffen? Keine Antwort.

Den Sorgen der anwesenden AktionärInnen im Zusammenhang mit dem krachenden Absturz der Aktie in den letzten Monaten auf ein Drittel ihre Wertes entgegnete Baumann zynisch: „Unsere Eigentümer können jeden Tag neu entscheiden, ob sie unsere Eigentümer bleiben.“

Dabei hat sich doch der Unternehmenswert mehr als halbiert und mit ELLIOT ist bereits einer der großen auf die Zerschlagung und Ausschlachtung von Konzernen spezialisierten „Geier-Fonds“ bei BAYER eingestiegen.

Und dann die 9.300 anhängigen GLYPHOSAT-Prozessein den USA! Insgesamt wies Baumann jede Kritik an GLYPHOSAT als emotionalisiert und irrational zurück.
Er kam aber zugleich nicht umhin, zuzugeben, dass mittlerweile die Zahl der Klagen sogar noch weiter gestiegen ist. Aber nur, um direkt die bekannte BAYER-Leier zu wiederholen, dass die Verfahren „jeglicher Grundlage entbehren“ würden und dass es „keinerlei Krebsrisiko“ gäbe.

Baumann deutete durch seine Beschreibung der KlägerInnen stark an, dass viele von ihnen nach dem ersten unglücklichen Urteil gegen BAYER, gegen das der Konzern natürlich „durch alle Instanzen“ vorgehen würde, auf den Zug aufgesprungen seien, um schnelles Geld zu machen.

In infamer Weise zog er sogar die Redlichkeit der AnwältInnen in Zweifel. Diese würden die „Hoffnung krebsgeschädigter Menschen“ ausnutzen, um selber reich zu werden. Selbst die SchöffInnen-Jury diffamierte Baumann, in dem er versuchte, sie als unprofessionell darzustellen.

Von CBG-Vorstand Jan Pehrke auf die internen eMails von MONSANTO angesprochen, in denen die jetzige BAYER-Tochter selber von der Krebsgefahr des Mittels ausgeht, verlor Baumann dann endgültig die Fassung: „Wenn ich nicht wüsste, dass sie von der Coordination gegen BAYER-Gefahren sind, würde ich denken, sie sind einer der Opferanwälte.“ Baumann lieferte keine Argumente, sondern behauptete schlicht, die von AnwältInnen geprüften vorgelegten und in Gerichtsurteilen anerkannten Dokumente hätten völlig andere Inhalte und seien falsch zitiert. Wie man Dokumente in einer solchen Weise falsch zitieren sollte, blieb sein Geheimnis. Die Moderation kommentierte diese Behauptung Baumanns mit den Worten, das die Rheinische Post dann wohl die gesamten Dokumente drucken müsste. Sollte die Zeitung dies umsetzen, würde der BAYER-Chef nicht mit seinen haltlosen Behauptungen durchkommen.

Insgesamt blieb es also dabei: Der Profit steht für Baumann an erster Stelle. Alle Kritik wird als haltlos und falsch zurückgewiesen. Der Konzern geht weiter über Glyphosat-Leichen und riskiert dabei sogar die Zerschlagung durch Geier-Fonds. Baumann: „Ich würde MONSANTO jederzeit wieder kaufen.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht sich bestärkt in ihren Forderungen:

> Stopp BAYER/MONSANTO! Stopp Glyphosat!
> BAYER muss unter demokratische Kontrolle gestellt werden!
> Für umwelt- und menschengerechte Produktion und Produkte bei BAYER!
> Opfer entschädigen!

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CBG Redaktion

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Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

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Postfach 15 04 18 40081 Düsseldorf
E-Mail: info@CBGnetwork.org
Telefon: +49 211 333911

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Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des zuständigen Bundeslandes, im Falle der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. ist dieses Bundesland Nordrhein-Westfalen, da sich hier der Sitz des Vereins befindet. Die Beauftrage Stelle für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW erreichen Sie
hier.

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[Wiebke Schröder] Hauptversammlung 2018

CBG Redaktion
Wiebke Schröder (SumOfUs): Bienensterben Sehr geehrter Vorsitzender des Vorstands, Herr Baumann, sehr geehrte Mitglieder der Konzernleitung und des Aufsichtsrates, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Mein Name ist Wiebke Schröder, und ich repräsentiere Millionen Mitglieder der internationalen Verbraucherorganisation SumOfUs. SumOfUs ist ein Zusammenschluss von Aktionär/innen, Verbraucher/innen und Arbeitnehmer/innen, die sich gemeinsam für eine gerechtere Welt einsetzen. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, ich bin heute hier, um Sie aufzufordern, der Entlastung des Vorstandes nicht zuzustimmen. Denn BAYER produziert weiterhin Neonikotinoide - Pestizide, die für das weltweite Bienensterben mitverantwortlich sind - und erhebliche Risiken für Investorinnen und Investoren bergen. Lange wurden Neonikotinoide als harmlos angepriesen. Heute wissen wir - und auch Sie, Herr Baumann -, dass diese Pestizide Bienen und andere wichtige Bestäuber-Insekten töten. Es beunruhigt mich zutiefst - und es sollte auch Sie beunruhigen. Denn drei Viertel der weltweit gehandelten Nutzpflanzen hängen von der Bestäubung durch Insekten ab. Wir können es uns schlicht nicht leisten, sie weiter sterben zu lassen. Dennoch hält Bayer an der Produktion und dem Einsatz dieser Gifte fest. Es nicht das erste Mal, dass folgenreiche Auswirkungen von Pestiziden erst nach langjähriger Nutzung bekannt wurden. Angesichts des Artensterbens, insbesondere des Insektensterbens, ist der fortgesetzte massive Einsatz von Pestiziden nicht zu verantworten. Ich möchte daher wissen, wie Sie sich, wie sich der Bayer-Konzern eine Zukunft ohne Pestizide vorstellen kann. Noch ist die Produktion von gefährlichen Pestiziden Teil von Bayers Unternehmensstrategie. Bayer setzt damit nicht nur unsere Nahrungsmittelversorgung aufs Spiel; das Unternehmen geht auch finanziell untragbare Risiken ein. Viele Regierungen erkennen Neonikotinoide als Gefahr an und überprüfen oder verbieten ihren Einsatz. Mehr und mehr Unternehmen nehmen die bienengefährdenden Pestizide aus ihrem Sortiment oder verkaufen keine Pflanzen mehr, die mit solchen Neonikotinoiden behandelt wurden. Gerade erst im April dieses Jahres hat die EU ein komplettes Freilandverbot dreier Neonikotinoide beschlossen - zwei davon Bayer-Produkte. Die Zeichen sind nicht zu übersehen: Neonikotinoide sind nicht mehr zu verantworten. Doch bisher weigert Bayer sich, diese Tatsache anzuerkennen. Viel schlimmer: Gegen frühere Maßnahmen zum Schutz der Bienen ging Bayer mit einer berüchtigten Klage gegen die EU-Kommission vor. Das Europäische Gericht hat diese unsägliche Klage gerade erst zurückgewiesen. Ich bin möchte heute von Ihnen wissen: Werden Sie gegen diese Entscheidung des Europäischen Gerichts Berufung einlegen? Und ferner: Planen Sie, gegen das jüngst beschlossene komplette Freilandverbot von zwei Bayer-Pestiziden Klage einzureichen? Der Bayer-Vorstand hat außerdem beschlossen, mit einem Konzern zu fusionieren, der überall in der Welt mit seinen Geschäftspraktiken Negativ-Schlagzeilen macht: Monsanto. Monsanto ist dafür berüchtigt, Kleinbauern zu verklagen und sie in den Ruin zu treiben. Deshalb möchte ich von Ihnen heute wissen: Haben Sie vor, diese Geschäftspraktiken von Monsanto weiterzuführen und noch mehr Kleinbauern und Familien-Unternehmen in den Ruin zu treiben? Wissen Sie, dass 90 % aller befragten Kleinbauern in den USA gegen die Fusion von Bayer und Monsanto sind, weil sie zurecht fürchten, dass die Fusion zu höheren Preisen führen wird? Werden Sie die Ängste der Kleinbauern ernst nehmen? Bayer verspricht, dass dem Konzern Nachhaltigkeit ein Anliegen sei. Auf der Webseite des BAYER-Konzerns heißt es: „Wir sind davon überzeugt, dass wir unternehmerisch auf Dauer nur erfolgreich sein können, wenn wir wirtschaftliches Wachstum mit ökologischer und gesellschaftlicher Verantwortung in Einklang bringen”. Im Namen von Millionen SumOfUs-Mitgliedern auf der ganzen Welt fordere ich sie auf: Übernehmen Sie diese Verantwortung!

[Ralf Bertram] Hauptversammlung 2018

CBG Redaktion
Ralf Bertram (Imkermeister): Die Bienengefährlichkeit des Pestizids BISCAYA Sehr geehrter Vorstand, sehr geehrter Aufsichtsrat, meine sehr geehrten Damen und Herrn Aktionäre, mein Name ist Ralf Bertram, Imkermeister in bereits sechster Generation. Es ist mein erster Auftritt hier auf der JH. Ich spreche zu ihnen zum einen als Aktionär, aber vor allem als krebskranker Großvater von 4 Enkelkindern und als Imker. Werter Herr Baummann: Zum BISCAYA-Wirkmittel Thiacloprid: Wie kann ich diese Aussage aus dem Datenblatt verstehen: (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. Meine Damen und Herrn Aktionäre, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Firma Bayer haben diese Information in dem Datenblatt so hinterlegt. Wie sollen ihre Kunden, Hr. Baumann, dieses Datenblatt umsetzen? Sie machen es sich einfach „Kräht der Hahn auf dem Mist, regnet es oder nicht“. Persönlich finde ich es eine Schande, wenn Sie, Hr. Baumann, ein Produkt herstellen und verkaufen, dessen Wirkung schon vorher in Frage gestellt ist. Meine Damen und Herren Aktionäre: Eine Einstufung in die 4 Kategorien bedeutet, nur zur Erinnerung: B 1 Bienengefährlich B 2 Bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug      bis 23.00 Uhr B 3 Bienen werden nicht gefährdet B 4 nicht bienengefährlich Wenn ich im Gespräch mit Landwirten bin und frage diese nach ihren Mitteln, die sie einsetzen, heißt es B4. Obwohl die Landwirte eine Fortbildung zum Sachkundenachweis für Pflanzenschutz besucht haben (ist Voraussetzung zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln), wissen sie nicht, was sie tun. Eine Landakademie macht Werbung mit: In nur 4 Stunden die Fortbildungspflicht erfüllen. Ich war selbst auf so einer Fortbildung. Es war mehr eine Werbe- und Verkaufsveranstaltung, um nicht zu sagen eine Kaffeefahrt. Selbstverständlich geht es darum, Geld zu verdienen. Das ist ja unser aller Bestreben. Aber doch bitte nicht getarnt als Schulung. Jetzt werden Sie sagen, das ist Sache des Landwirts und der Bauerverbände. Allein bei diesem einen Präparat, BISCAYA brauche ich ja schon fast 4 Stunden, um das viele Kleingedruckte zu lesen. Die Aufklärung durch die Verkaufsfachberater ist leider auch so, dass eine Informationsflut losgetreten wird, die beim Kunden gar nicht ankommt. Nur B4 und „Wo wende ich es an?“ bleiben beim Kunden hängen. Wir sind immer noch bei dem Thema B4. Bienenungefährlich ist bereits in Frage gestellt, und nun wird sogar vermutet, es ist Krebserregend? Warum? Auszug aus dem Datenblatt: Gefahrenhinweise: - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung    einhalten. - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. - Verursacht Hautreizungen. - Verursacht schwere Augenreizungen. - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. - Kann vermutlich Krebs erzeugen Herr Baumann, ich komme aus einer ländlichen Gegend und sage offen: Es ist heute gesünder in einer Großstadt zu leben als auf dem Land. Herr Baumann, ich bin hier nur auf ein Präparat, BISCAYA, eingegangen. Es gibt aus ihren Werken viele Präparate zum Pflanzenschutz. Solange sie die Anwender ihrer Präparate mit so einer Informationspolitik so im Dunkeln stehen lassen, kann es nur zu Differenzen zwischen Verbraucher und Landwirt kommen. Stimmt es Herr Baumann, dass viele Präparate nur mit bestimmter Technik ausgebracht werden können? Der Landwirt dann gezwungen ist, in die neue Technik zu investieren? Oder seine Technik umzurüsten, erhebliche Kosten verursacht? Wenn JA: Warum wird dem Landwirt dieses Mittel trotzdem angeboten und schmackhaft gemacht? Klären Sie uns bitte auf! Meine Damen. u Herren Aktionäre, wenn der BAYER AG der Bienenschutz so sehr am Herzen liegt, wie schon wiederholt hier behauptet, warum hat dann die BAYER AG nicht von sich aus hier Aktivitäten entwickelt? Interessant ist auch, dass sich die Imker an den neuen Maschinen der Landwirte beteiligen sollen, damit es zu weniger Bienenverlusten kommt. Schlagwort: Dropleg. Ein Verfahren, dass die Pflanzenschutzpräparate unter die Blätter bringt. So geschehen auf einer Veranstaltung in Leipzig. Nicht nur das die Firma Bayer weiß, wie es anders geht. Aber nein, um Kosten abzuwenden, sucht man jetzt den Schuldigen bei der Imkerschaft. Wie sehen sie die Sache, Herr. Baumann? Und wer bezahlt dafür, dass die Hummeln und Schmetterlinge überleben dürfen? Ist das richtig umgesetzter Bienenschutz? Aktiver Bienenschutz durch Anlegen von Blühstreifen auf der einen Seite und dann aber weiterhin darauf bestehen, dass das Ausbringen von bestäuberinsekten-gefährlichen Präparate in die offene Blüten von Raps und Obst zulässig ist? Wie geht so eine verbogene Bienenschutzstrategie? Verschläft die BAYER AG die Wende hin zu einer anderen Art Schädlingsmanagement? Wann genau steigt BAYER aus? Raus aus der Art Pflanzenschutz, welche nicht nur die Schädlinge als solche bekämpft, sondern die Insekten, nicht nur in der Imkerei, auf dem Gewissen hat? Herr Baumann, ich gehe davon aus, dass wenn Sie eine meiner Fragen nicht beantworten, dass dieses dann als Zustimmung zu interpretieren ist. Die Honigbienen sind nur ein Teil der Insektenwelt. Ihre Bedeutung für unseren Wohlstand wird wohl auch von BAYER nicht in Frage gestellt. Bienenschutz sei wichtig, sagt mir die BAYER AG. Über den Weg, den BAYER dabei geht, sind viele nicht begeistert. Wenn Sie meine Damen und Herrn Aktionäre, unser Anliegen unterstützen wollen und dem Bienenschutz deutlich mehr Ausdruck verleihen möchten, dann haben sie es hier und heute in der Hand. Zeigen Sie die Rote Karte und verweigern Sie diesem Vorstand ihre Entlastung! Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

[Mute Schimpf] Hauptversammlung 2018

CBG Redaktion
Mute Schimpf (Friends of the Earth Europe): Digitalisierung der Landwirtschaft Zu der Übernahme von Monsanto durch Bayer habe ich drei Fragen. Ich arbeite für Friends of the Earth Europe, einem der größten europäischen Umweltverbände mit Mitgliedsorganisationen in 33 Ländern in Europa. Erstens: Im Moment befindet sich der Agrarsektor in einem der größten Umstrukturierungsprozesse seit Jahrzehnten. Damit meine ich nicht die Fusion mit Monsanto, sondern die Digitalisierung der Landwirtschaft. Diese wird sowohl die Unternehmen, aber auch die Forschungslandschaft und vor allen Dingen die Landwirtschaft selbst innerhalb kurzer Zeit in einer Art und Weise verändern, die wir uns heute noch kaum vorstellen können. Bayer sieht hier großes Potenzial und hat dementsprechend investiert. Welche Investitionen hat Bayer hier in den letzten fünf Jahren getätigt? Ein Argument für die Digitalisierung ist das Potenzial, weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Hier habe ich eine Frage zu der Logik dahinter: Wenn tatsächlich weniger Pflanzenschutzmittel vertrieben werden, worin besteht das wirtschaftliche Interesse von Bayer, einen der umsatzstärksten Sektoren abzubauen, und woher soll dann der Umsatz kommen? Und worin liegt die Attraktivität für Bayer? Zweitens: Im Kontext der Fusion mit Monsanto habe ich Fragen zu den Auswirkungen auf die Digitalsparte von Bayer. In den USA sind mehr als 93 % der Farmer besorgt über die Fusion mit Monsanto aufgrund ihrer Erfahrungen mit anderen Agrarfusionen, die zu weniger Innovation, steigenden Saatgut- und Pflanzenschutzmittelpreisen führten. Marktanalysen haben mehrfach berichtet, dass die Kombination der jeweiligen Digitalsparten zwischen Bayer und Monsanto eine der wichtigsten Motivationen für die Fusion sei. Mit wem gibt es Kooperationen von Bayer und von Monsanto im Bereich Digitalisierung? Welche Verpflichtungen und Lizenzabkommen gibt es mit den russischen Behörden, um von dort grünes Licht für die Fusion zu bekommen? Wie wird sich die künftige Zusammenarbeit mit BASF gestalten, wenn nach Auflagen der US-Behörden die Bayer Digital-Sparte an BASF veräußert wird? Drittens: Sowohl Bayer als auch Monsanto setzen beide auf Gene-Editing und Märkte mit gentechnisch verändertem Saatgut. In Europe ist ein gentechnisch verändertes Saatgut ein Ladenhüter und wird auf weniger als 1 Prozent der Ackerflächen angebaut. In den kommenden Wochen fällt der Europäische Gerichtshof sein Urteil über Gene-editing. Der Generalanwalt hat bereits gefolgert, dass alle neue Gentechniken als Gentechnik zu definieren sind, das Urteil soll klären, ob alle Gene-Editing Techniken wie Crispr vollständig als Gentechnik reguliert werden und damit der Kennzeichnung- und Zulassungspflicht unterliegen oder nicht. Bayer hat vor allem über diverse Lobby-Vereinigungen kommuniziert, dass diese GVO nicht in den Geltungsbereich des Gentechnikrechts fallen sollen und damit die Transparenz für den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft einschränkt. Wird Bayer in Zukunft die Vorgaben des Gentechnikrechts anerkennen oder weiter versuchen, hier die Wahlfreiheit von Verbrauchern, Landwirten und Züchtern zu untergraben?

[Keneth Dietrich] Hauptversammlung 2018

CBG Redaktion
Keneth Dietrich: BAYER aus Leverkusener Perspektive Ich bedanke mich bei der CBG und den kritischen Aktionären für die Möglichkeit, hier zu sprechen. Zuerst zu meiner Person: Ich bin ausgebildeter Chemielaborant, studiere Chemie und Biologie und bin parteiloses Mitglied des Stadtrates der Stadt Leverkusen und gehöre der Ratsgruppe „Die Linke.Lev“ an. Wie man an der Biografie vermuten kann, hat der Bayer-Konzern direkten Einfluss auf viele Bereiche meines Lebens im Privaten wie Professionellen. Heute möchte ich Ihnen eine Einschätzung geben, ob die Bayer AG im letzten Geschäftsjahr ein erfolgreiches Unternehmen war. Ein solches hat meiner Meinung nach gesellschaftliche Verantwortung (Herr Baumann hat es selbst angedeutet). Wirtschaftlich profitabel zu sein, ist nicht das Einzige. Sie bezieht viele Faktoren mit ein, wie z. B. den Umgang mit: - Umwelt - Menschen - Ressourcen - Wissenschaft und Forschung Man wird sie daran messen. Und daran hängt der langfristige Erfolg. Die Menschen sind (nicht perfekt) informiert, aber sie sind interessiert(Hinweis auf die Demonstranten). Das ist auch keine bloße Angst, sie stellen neue Anforderungen an ein modernes und erfolgreiches Unternehmen. Das erleben Sie bei den Themen: - Das berühmt & berüchtigte Marketing, - Missbrauch des Urheber- und Patentrechts, - Dhünnaue: Die Rheinbrücke wird gebaut und den Verkehr entlasten, es fragt    sich, ob nicht auf lange Sicht eine Lösung klüger ist, die die Altlast nicht    berührt (keine eindeutige Antwort), - Gewerbesteuer: „Kleine“ Kommunen kommen auch duch ihre international    ausgerichtete Steuerpolitik in finanzielle Schwierigkeiten. In Leverkusen    macht man sich Sorgen, ob ein noch größerer Konzern die Interessen der Stadt    noch richtig wahrnimmt ( keine eindeutige Antwort),  - PflanzenSCHUTZmittel. Hat bei diesen Themen der Vorstand nachhaltig & erfolgreich gehandelt? Ich wurde gebeten, Sie aufzufordern, gegen Entlastung des Vorstandes zu stimmen! Denken Sie nach, nutzen Sie ihre Stimme, folgen Sie nicht einfach der Stimmung!