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Beitrag veröffentlicht im Januar 2000

[HV-Fragen] BAYER HV 2020

CBG Redaktion

Hier könnt ihr alle von der Coordination gegen BAYER-Gefahren zusammengestellten Fragen an den Vorstand als PDF downloaden. Insgesamt sind es mehr als 100 Fragen von dutzenden AktionärInnen und Aktivisten.

BAYER-HV_Fragen_CBG_2020.pdf

[Online-Protest] Online-Protest BAYER-HV 2020

CBG Redaktion

Die CBG lädt zu verstärktem, gut organisiertem Online-Protest ein. Lasst uns die sozialen Medien am 28.4. und davor für die nötige Konzernkritik in Zeiten der Kontaktsperre nutzen und eine kritische Masse online mobilisieren!

Online-Protestwelle zur BAYER-HV

Internationale Proteste ab dem 23. April: online und vor dem BAYER-Werk in Leverkusen

  • stopBayerMonsanto

Gemeinsam gegen Konzernverbrechen!

„Genetisch manipuliertes Saatgut, erdrückende Monopolpreise im Agrar- und im Pharma-Bereich, globale Umweltvergiftung durch Pestizide wie Glyphosat (Round Up) oder DICAMBA, massive Steuerflucht, gefährliche Giftgas-Pipelines, ungezügelter CO2-Ausstoß, chemische Kriegswaffenproduktion, oder sogar die aktive Mitwirkung beim Holocaust – die Liste ist lang. Der BAYER-Konzern, seine Vorläufer und sein neuester Zukauf Monsanto, sie alle schrecken vor keinem Verbrechen zurück, so lang es Profit bringt!“ so Marius Stelzmann, CBG-Geschäftsführer. Aber die Liste der Kritiker ist umso länger.

Gegen BAYERs-Konzernverbrechen wird es – wie schon seit mehr als 40 Jahren auf den Hauptversammlungen (HV) – auch dieses Jahr wieder ein internationales Protestprogramm geben, auch wenn der Konzernvorstand unter dem Deckmantel eines Pandemie-Notstandsgesetzes vom 30. März 2020 und einer „virtuellen HV“ die bisherigen Frage- und Antwortrechte der AktionärInnen kurzerhand abgeschafft hat, um kritische Stimmen abzuwürgen.

Mehr dazu s.u. (Hintergrund-Infos) sowie im [7592|Offenen Brief| der CBG und des Dachverbands der kritischen AktionärInnen an den BAYER-Vorstand vom 2. April

Livestream online Protest 28.4.

hier auf unserer Website,
via Youtube,
via Twitter,
oder via Facebook


international media hotline +49 - (0)211 - 22 95 09 11

live international protest
Online-Proteststream der CBG
Dienstag 28.4. ganztags ab 9:00 Uhr

  • stopBayerMonsanto
  • MeineStimmeGegenKonzernverbrechen #MyVoiceAgianstCoporateCrime

Programm-Highlights 28.4.:

ab 9:30 Uhr – live Auftakt-Statements & Reden live vom Werkstor

Marius Stelzmann, Geschäftsführer Coordination gegen BAYER-Gefahren

Tilman Massa, Dachverband Kritische AktionärInnen

Bernward Geier, aktivistischer Bio-Landwirt

Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter Schwäbisch Hall – Hohenlohe (GRÜNE)

Hanno von Raußendorf, DIE LINKE Bonn

Christiane Schnura, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Micha, Block Bayer

Im Anschluss: Betroffene von Bayer-Monsanto-Konzernverbrechen richten sich an die Öffentlichkeit: Von Contergan, über Duogynon bis Glyphosat/Round Up.

+++Exklusive Musik- und Kulturbeiträge von Konstantin Wecker, Gerd Schinkel, Jane Zahn und Klaus dem Geiger+++

ab 12:30 Uhr – live Statements zur BAYER-HV

Experteneinschätzungen von Jan Pehrke, Zeitschrift STICHWORT BAYER, CBG-Vorstand

Sahra Wagenknecht, Mitglied des Bundestags für Düsseldorf-Süd (ehem. Fraktionsvorsitzende DIE LINKE im Bundestag)

Renate Künast, ehem. Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Sprecherin für Ernährungspolitik der Fraktion B90/GRÜNE im Bundestag)

Gesine Lötzsch, ehem. Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages (stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE im Bundestag)

Bettina Müller, Powershift

Gaby Weber, Filmemacherin und investigativen Journalistin

Sowie internationale Beiträge ab 13:00 Uhr von

Carrey Gillam, Research Dir. U.S. Right to Know
Carla Poth, Argentinien, Asamblea por la Semilla (Saatgut-Versammlung)
Barry Castleman, USA, Umweltberater / Gutachter
Vandana Shiva, Indien, Wissenschaftlerin und Umweltaktivistin
Sarah Wiener, Österreich, Abgeordnete im Europaparlament (Grüne), Fernseh-Köchin “für mündige Esser”
Bernd Schmitz, Aktion Bäuerliche Landwirtschaft
Judith Düsberger, genet(h)isches Netzwerk - GEN
Dr. Gottfried Arnold, Kinderarzt, CBG-Mitglied
Lalo Botessi, Argentinien, Iriarte Verde (Bio-Genossenschaft)
Bernward Geier, aktivistischer Bio-Landwirt
Jana, Klimaaktivistin
Carlos Vicente, Argentinien

ab 16:00 Uhr – live Statements zum Nachmittag der BAYER-HV

Jan Pehrke, verantwortlicher Redakteur STICHWORT BAYER

Eva Bulling-Schröter, ehem. Vors. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestags, Kuratoriumsmitglied der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Beiratsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Jeffrey Smith, USA, Institute for Responsible Technology

Dokumentarfilm „Tödliche Agrikultur“ mit aktuellem Begleitwort zur BAYER-HV von der Filmemacherin und investigativen Journalistin Gaby Weber

Sowie bei langem Verlauf abends ein weiterer live-Block nach Abschluss der BAYER-HV

[BAYERs Fristen] BAYER HV 2020

CBG Redaktion

Alle Fragen

müssen bis zum 25. April schriftlich bei BAYER eingereicht und bis zum 20. April bei der CBG sein.

Alle Stimmrechtsübertragungen

bzw. Aktien-Vollmachten müssen bis zum 21.4. bei der CBG sein.

Alle Gegenanträge

müssen bis zum 13.4. (Ostermontag!) bei BAYER eingereicht sein.

Jede persönliche Anmeldung

zur Teilnahme an der virtuellen HV (nur mit Aktienbesitz möglich) muss bis zum 21.4. im online-Portal des BAYER-Konzerns angemeldet sein.

Achtung:

Für ein erstes Login im Online-Portal werden Unterlagen benötigt, die BAYER erst NACH dem 16. April verschickt.

Mit diesen weitgehenden Einschränkungen des Rede- und Teilnahmerechts versucht BAYER den Protest der CBG und alle kritischen Stimmen zur BAYER-HV zum Schweigen zu bringen. Der Konzernvorstand spekuliert darauf, sich im Internet wirkungsvoll vor Kritik verstecken zu können.

Machen wir dem Konzern gemeinsam einen Strich durch die Rechnung!

Jetzt muss alles sehr schnell gehen.
Was immer Ihr machen wollt - am virtuellen Protest teilnehmen, Fragen stellen, oder Aktien übertragen - nutzt einfach ab sofort NUR noch eMail-Kommunikation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Kontakt

Ihr erreicht uns unter

info@CBGnetwork.org
Marius Stelzmann (alle Fragen zur Organisation)
0211 – 33 39 11

Simon Ernst (Ansprechpartner für Aktionär*innen)
se@CBGnetwork.org
0211 – 26 11 210

[Hintergrund] BAYER HV 2020

CBG Redaktion

Überblick aktuelle Situation

2019 wurde auf der BAYER-Hauptversammlung erstmals der Vorstand eines DAX-Konzerns mit der Mehrheit aller Stimmen der AktionärInnen auf Antrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nicht entlastet. Grundlage ist auch die massive Kritik in der Weltbevölkerung an den Konzernverbrechen von BAYER und seinem Zukauf MONSANTO.

Glyphosatverfahren

In den USA laufen 48.000 Schadensersatzklagen gegen den Konzern wegen Vergiftung von Menschen durch GLYPHOSAT, weitere wegen Vergiftung durch DICAMBA, die Kurse brechen ein; Aufsichtsratschef Wenning trat vor diesem Hintergrund am 26. Februar 2020 zurück.

Schlechte Vorzeichen für die Hauptversammlung von BAYER, die der Konzern im März für den 28. April einberufen hat.

Coronakrise

Dann kam Corona. Während andere Konzerne Ihre Hauptversammlung verschoben haben, hat BAYER trotz der Entwicklung der Pandemie an dem Termin festgehalten. Begründung „Die Dividende muss ausgeschüttet werden!“

Statt zu verschieben, hat BAYER wesentlich darauf gedrungen, dass ein „Pandemie-Notstandsgesetz“ derart gestaltet wird, dass eine Verlagerung der Hauptversammlung ins Internet ermöglicht wird. Mit drastischer Beschneidung der Rechte von Minderheits-AktionärInnen und KonzernkritikerInnen. Dieses Gesetz wurde am 30. März 2020 gültig, nach eiligen Kabinetts- und Parlamentsbeschlüssen in den Vortagen.

Virtuelle HV

Damit hatte BAYER wie gewünscht freie Bahn und verlegte direkt als erster DAX-Konzern die HV ins Internet. Dabei hat der Konzern alle Fristen bis zum neuen Notstands-Limit maximal verkürzt, die Zugangsrechte zur virtuellen HV erheblich erschwert und die Rechte der AktionärInnen unter Ausnutzung des Notstandsgesetzes drastisch beschnitten.

Die AktionärInnen werden zudem bis wenige Tage vor der HV nicht oder nur unvollständig informiert, viele werden rein technisch auch von der online-Teilnahme ausgeschlossen.

[BAYER & der Virus] Profite first

CBG Redaktion

Pandemien wollen nicht so recht ins Profit-Modell von Big Pharma passen. Darum vernachlässigten BAYER & Co. Forschung und Entwicklung in diesem Bereich sträflich. Das trifft nun die Menschen mit voller Wucht. Die mit dem Ausbruch der Corona-Krise einsetzenden hektischen Aktivitäten können die Zeit nicht aufholen, die der Branche mit ihrer Konzentration auf rendite-trächtige Blockbuster-Medikamente hat verstreichen lassen.

Von Jan Pehrke

„Noch nie haben Pharma-Unternehmen und Forschungseinrichtungen so schnell auf einen neuen Erreger reagiert wie auf das neue Corona-Virus SARS-CoV-2, das die Krankheit Covid-19 hervorruft“, lobt sich der von BAYER gegründete „Verband der forschenden Arzneimittel-Hersteller“ (VFA) mit Verweis auf die vielen Bemühungen zur Entdeckung von Impfstoffen und Arzneien selbst. „Reagiert“ – das trifft es. Proaktive Unternehmungen stehen nämlich nicht zu Buche. Dabei sah das nach dem Auftreten des ersten SARS-CoV-Erregers im Jahr 2002 noch ganz anders aus. Damals brach in Labors ähnlich wie jetzt eine hektische Betriebsamkeit aus. 14 Firmen – von den Großen beteiligte sich nur PFIZER – forschten an Gegenmitteln, wie die Fachzeitschrift Pharmaceutical & Diagnostic Innovation 2003 berichtete. Nur hielten sie nicht lange durch. Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hatte, stellten die meisten Unternehmen ihre Aktivitäten wieder ein. Spätestens als es galt, mit einem Wirkstoff-Kandidaten in die Klinischen Prüfungen zu gehen, scheuten sie die fälligen Investitionen. Der Appell der damaligen Direktorin der Weltgesundheitsorganisation WHO, Gro Harlem Brundtland, die Arznei-Entwicklung weiterzutreiben, verhallte ungehört. Brundtland hatte 2003 nach der Eindämmung der Pandemie vor einer Rückkehr des Erregers gewarnt, deshalb eine Stärkung der öffentlichen Gesundheitssysteme angemahnt und gefordert: „Die SARS-Forschung muss weitergehen“. Die Industrie aber wandte sich lieber lukrativeren Projekten zu. So gibt es bis heute keinen Impfstoff gegen SARS 1, kein Medikament gegen die damit einhergehende Lungen-Krankheit – und keine Grundlagen-Arbeit, welche die Mediziner*innen in Sachen „Sars-CoV-2“ hätten nutzen können. „Hätten wir einen Impfstoff gegen SARS entwickelt, könnten wir heute Covid-19 vielleicht besser verstehen und bald schon behandeln“, so Francesca Colombo von der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD)

Keine Epidemie-Forschung
Mittel für Epidemien zu entwickeln, die vielleicht alle zehn, fünfzehn Jahre mal ausbrechen, vielleicht aber auch nicht, bieten BAYER & Co. kaum Aussicht auf verlässliche Renditen. „Vorsorge ist ein lausiges Geschäftsmodell, wenn es um steigende Margen und Aktien-Kurse geht“, konstatierten Jürgen Kaube und Joachim Müller-Jung jüngst in der FAZ. Der NOVARTIS-Chef Vasant Narasimhan räumte die Schwierigkeiten der Branche mit solchen Phänomen wie Corona dann auch freimütig ein. „Epidemiologische Kontrolle“ wäre das Gebot der Stunde, auf einen Impfstoff gilt es noch mindestens ein Jahr zu warten, sagte er in einem Interview. Auf die anschließende Frage der Journalistin, ob die Industrie angesichts der Seuchen der letzten Zeit wie SARS 1, der Vogelgrippe oder der Schweinepest nicht einmal etwas anderes tun sollte, als nur zu reagieren, nämlich zu versuchen, dem Virus zuvorzukommen, gab er eine klare Antwort. „Wenn diese Epidemien auftreten, gibt es sehr viel Interesse (...), aber danach verliert sich das Interesse wieder, und die Investoren ziehen sich zurück“, so erklärte Narasimhan in der TV-Sendung die Untätigkeit von Big Pharma auf diesem Sektor.
Diese dokumentiert auch der „Access to Medicine Index“. Die jüngste Ausgabe, die im November 2018 herauskam, verzeichnet bei den 20 größten Arznei-Unternehmen kein einziges Forschungsprojekt zu den bekannten Corona-Viren MERS und SARS 1. Dementsprechend unterfinanziert sind die Anstrengungen der Infektiolog*innen. Dem australischen Thinktank „Policy Cures Research“ zufolge flossen in den Bereich an Industrie-Geldern 2016 nicht mehr als 27 Millionen Dollar, 2017 50 Millionen und 2018 36 Millionen. Zum Vergleich: Im Geschäftsjahr 2019 investierte BAYERs Pharma-Sparte – Marketing-Kosten mit eingerechnet – rund 2,7 Milliarden Euro in Forschung & Entwicklung.
Über die Jahre haben immer mehr Firmen das Geschäftsfeld „Infektionskrankheiten“ abgewickelt. Übrig blieben vier große Player, die 80 Prozent des Marktes beherrschen. BAYER hat das Forschungsgebiet gemeinsam mit „Asthma“ und „Urologie“ bereits 2004 aufgegeben und die Sparte 2006 an die SANTOS HOLDING verkauft. Die Abteilung „Atemwegserkrankungen“ schlug der Leverkusener Multi noch früher los. Der Konzern vollzog zu dieser Zeit einen Strategie-Wechsel. Er wollte sich fortan auf viel Gewinn versprechende „High priority“-Projekte wie etwa Krebs-Therapeutika konzentrieren und nicht länger ein umfassendes Arznei-Angebot bereitstellen. Als „Gelübde an den Kapital-Markt“ bezeichnete die Börsen-Zeitung damals die Entscheidung.
Aus der Tropenmedizin – lange nur ein Teilgebiet der Infektionskrankheiten, inzwischen aber darüber hinausgehend – hatte sich der Global Player bereits 1987/88 verabschiedet. Hier konnte er Anfang des 20. Jahrhunderts einige Erfolge dabei erzielen, pharmakologischen Flankenschutz für die kolonialistischen Bestrebungen des Deutschen Reiches – oder wie BAYER es ausdrückt: „die kulturelle und wirtschaftliche Erschließung der Tropen“ – zu gewähren. Darum verlieh er seinem 1923 entdeckten Pharmazeutikum gegen die von der Tsetse-Fliege übertragene Schlafkrankheit auch den patriotischen Namen GERMANIN. Und noch zwei weitere Tropen-Arzneien brachte der Pillen-Riese heraus. Er entwickelte das Malaria-Mittel RESOCHIN, dessen Wirkstoff Chloroquin er 1937 zum Patent anmeldete, 33 Jahre später LAMPIT gegen die Chagas-Krankheit und Mitte der 1970er Jahre schließlich gemeinsam mit MERCK BILTRICIDE zur Behandlung der Bilharziose.
Das war es dann aber auch. Ab einem bestimmten Zeitpunkt verwaltete BAYER nur noch die Bestände, obwohl einzelne Präparate wie etwa RESOCHIN an Wirksamkeit einbüßten. „Ein neues Malaria-Mittel wäre ethisch wünschenswert, aber die Aufwendungen sieht eine Firma nie wieder“, bekundete der Leverkusener Multi. Die Welt am Sonntag veranlasste das zu einem bitteren Kommentar: „Die Pharma-Multis arbeiten nur nach ihren Satzungen – also nicht gegen die Geißeln der Menschheit, sondern für die Dividende. In diesem Umfeld sind Medikamente gegen Malaria und Lepra, Tuberkulose und Bilharziose nur Nischenfüller.“ Wie wichtig es dagegen gewesen wäre, die Tropenmedizin weiterzuführen, zeigt sich daran, dass zu den rund 115 derzeit getesteten Therapien-Ansätzen gegen SARS auch Versuche mit Chloroquin gehören. Ironischerweise verbreitete sich die Nachricht ein paar Monate nachdem das Unternehmen die Substanz aus dem Sortiment genommen hatte. „Grund dafür ist, dass die Herstellung des Arznei-Stoffs Chloroquin-Phosphat nicht mehr in der erforderlichen Qualität erfolgen kann. Die weltweite Suche nach einem alternativen Hersteller verlief laut Konzern erfolglos, sodass die Produktion zum Stoppen kam“, vermeldete das Web-Portal Apotheke adhoc im November 2019. Zuvor war es wegen der Fertigungsprobleme immer wieder zu Lieferengpässen gekommen.
Der Leverkusener Multi hatte dann auch mit der „Anschlussverwendung“ von RESOCHIN gar nichts mehr zu tun. Erste Forschungen mit dem Tuberkulose-Präparat als Antidot zum ersten SARS-Erreger unternahmen holländische Virolog*innen im Jahr 2004, Arbeiten zur Anwendung bei SARS-CoV-2 gab es jüngst in China. Diese bescheinigten dem BAYER-Mittel bei In-vitro-Versuchen „einen gewissen pharmakologischen Effekt“. Ein Test mit 100 Proband*innen schien das zu bestätigen, allerdings fand die Arznei-Prüfung wie auch eine weitere in Frankreich nicht unter den sonst üblichen strengen Bedingungen statt. Der Tübinger Tropenmediziner Peter Kremsner, der das Mittel gerade in einer allen wissenschaftlichen Anforderungen genügenden Doppelblind-Studie untersucht, warnt deshalb vor einer voreiligen Verwendung. „Wenn ich an Covid-19 erkrankt wäre, würde ich es (...) nicht einnehmen“, sagt er mit Verweis auf die Nebenwirkungen und Todesfälle nach Überdosierungen. Und tatsächlich starb in den USA bereits ein Mann an Chloroquin. Der Pillen-Riese aber nutzte die Wiederauferstehung seines just entsorgten Alt-Medikamentes für eine PR-Kampagne und spendete in den USA gleich mal drei Millionen Tabletten – wo immer er diese in der erforderlichen Qualität auf einmal auch hergeholt haben mochte.

Bill Gates als Ausputzer

Tropenmedizin betrieb der Konzern nur noch, wenn er auf öffentliche Unterstützung bauen konnte. So forschte er mit Geldern der „Bill & Melinda Gates Foundation“ (BMGS) an einem neuen Malaria-Medikament. Und NOVARTIS-Chef Narasimhan weiß auf die Frage: „Wie sorgen Sie für ein ausreichendes Investment, wenn das Interesse an Pandemien (...) nachlässt?“, auch nur die eine Antwort: Bill Gates. Er verweist auf die von dem Multi-Millionär mitgegründete „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“ (CEPI), die auch Zuwendungen der Bundesregierung erhält. CEPI fördert momentan unter anderem die Tübinger Firma CUREVAC und das Impfstoff-„Joint Venture“ des staatlichen US-amerikanischen „Instituts für Allergien und Infektionskrankheiten“ (NIAID) mit dem Biotech-Betrieb MODERNA.
„Das Corona-Virus scheint zu der langen Liste von Gesundheitsproblemen zu stoßen, denen die Industrie den Rücken zukehrt, es sei denn, es gibt zusätzliche Anreize von außen“, resümiert Ellen ’t Hoen von der Nichtregierungsorganisation MEDICINES LAW AND POLICY. Selbst wenn die Millionen dann bereitstehen, zieren sich die Firmen noch und besitzen die Unverschämtheit, die Annahme der Schecks an Bedingungen zu knüpfen. So bestanden sie CEPI gegenüber auf Profit-Garantien und Patent-Ansprüchen. ÄRZTE OHNE GRENZEN musste deshalb schon einen eindringlichen Appell an die Institution richten, zu den mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungen auch einen öffentlichen Zugang zu gewähren. Und nicht genug damit, dass die Unternehmen selbst mit leeren Händen dastehen, was SARS-CoV-2 betrifft. Sie scheuen sich nicht einmal, bei der Weiterentwicklung hoffnungsvoller Arznei-Kandidaten ihre Mithilfe zu verweigern. Als NIAID-Direktor Anthony Fauci, mit der Bitte an die Pharma-Multis herantrat, ihre Fertigungskapazitäten zur Verfügung zu stellen, um das von dem Institut gemeinsam mit MODERNA kreierte Vakzin für die anstehenden Klinischen Tests in ausreichender Menge zu produzieren, erhielt er nur Absagen. Es ist „sehr frustierend“, gab Fauci anschließend zu Protokoll.

Die CEPI und die „Bill & Melinda Gates Foundation“ sehen die Pillen-Industrie nicht unbedingt in einem besseren Licht. „Und man kann argumentieren, dass es auf dem Gebiet der Pandemie-Bereitschaft ein massives Marktversagen gibt“, sagt etwa BMGF-Vorstandschef Mark Suzman. Trotzdem kommt ihm kein kritisches Wort zum Gebaren der Branche über die Lippen. Er versteht die Foundation ganz diplomatisch als „Brückenbauer“ zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, welche die Multis mit Millionen-Zuschüssen dazu verleiten will, nicht nur „in das nächste VIAGRA“ zu investieren. Nur übernimmt die Gates-Stiftung auf diese Weise faktisch die Funktion eines Ausputzers, die mit ihrer Politik dafür sorgt, dass alles so bleiben kann, wie es ist. Es müsste hier aber zu einschneidenden Veränderungen kommen, denn die Dysfunktionalität des Arznei-Business’ hat sich schon vor Corona erwiesen und zeigt sich nicht nur an seiner Vorliebe für gewinnbringende Lifestyle-Präparate.

Dysfunktionales System

BAYER bietet da ein gutes Beispiel. Die pharmazeutische Grundlagen-Forschung hatte der Konzern schon lange vor der Mitte der 2000er Jahre verkündeten „High priority“-Strategie ad acta gelegt. Und der mit deren Implementierung vollzogenen Kehrtwende fielen längst nicht nur die Anti-Infektiva zum Opfer. Auch die Suche nach neuen Antibiotika gab der Pillen-Produzent auf, trotz der immer häufiger auftretenden Resistenzen von Krankheitserregern gegen die alten Mittel. Präparate, welche die Menschen nur über einen bestimmten Zeitraum einnehmen dürfen, rechnen sich eben nicht. „Wir müssen Geld verdienen mit unseren Produkten. Das führt dazu, dass nicht alle Medikamente entwickelt werden, die wir brauchen“, mit diesen Worten umriss der ehemalige Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers einmal die politische Ökonomie des Medikamenten-Geschäfts. Um dieser zu entsprechen, entwickelt der Global Player statt dringend benötigter Mittel jede Menge Pharmazeutika, die niemand braucht. Er schafft es sogar, Krankheiten zu erfinden wie die „Wechseljahre des Mannes“, wenn es gilt, neue Absatz-Märkte zu schaffen. VIAGRA hat das Unternehmen natürlich auch im Angebot, in der Leverkusener Ausführung heißt es LEVITRA. Und anstatt sich den großen Menschheitsplagen zu widmen, kapriziert sich die Aktien-Gesellschaft auf seltene Krankheiten, locken hier doch laxere Zulassungsbedingungen und einträgliche Gewinne. Selbst die zunächst einmal sinnvoll erscheinende Aktivität auf dem Gebiet der Tumor-Behandlung erweist sich bei näherer Betrachtung als fragwürdig. So verlängert das Krebs-Mittel NEXAVAR das Leben der Patient*innen bloß um rund zwölf Wochen, schlägt aber pro Monat mit über 5.000 Euro zu Buche. Und es geht noch teurer: Das Onkologie-Therapeutikum VITRAKVI kostet in den USA 32.800 Dollar.

Zudem betrifft die Dysfunktionalität nicht nur die Produkte, sondern auch die Produktion. Wie andere Hersteller auch, fertigt der Konzern viele Inhalts- oder Grundstoffe für seine Medikamente nicht mehr selber, sondern kauft sie auf dem Weltmarkt ein, vor allem in China und Indien. Diese beiden Länder sind die ersten Glieder der globalen Lieferketten von Big Pharma, allerdings sehr fragile Glieder, weil sich die Fertigung auf immer weniger Anbieter konzentriert. Deshalb kommt es immer wieder zu Lieferengpässen. Davon war bei BAYER längst nicht nur RESOCHIN betroffen. Das die Gehirn-Durchblutung fördernde Produkt NIMOTOP, das Krebs-Präparat XOFIGO, das Herz/Kreislauf-Pharmazeutikum ADALAT, der Blutdruck-Senker BAYOTENSIN, das Kontrastmittel ULTRAVIST, das unter anderem bei der Akut-Behandlung von Herzinfarkten zum Einsatz kommende ASPIRIN i. v. 500 mg sowie die Johanniskraut-Arznei LAIF zur Behandlung milder Depressionen fehlten in den Apotheken ebenfalls schon. Insgesamt traten im vergangenen Jahr bei insgesamt ca. 270 Medikamenten Lieferengpässe auf; 2020 dürften es wegen der Corona-Krise deutlich über 300 werden, den in Wuhan dem Epizentrum der Pandemie, finden sich viele Arzneifabriken.

Alles in allem unterwerfen die Firmen das Gesundheitssystem knallhart dem Diktat des Profits. Die Kranken haben Glück, wenn sie an einer Krankheit leiden, deren Behandlung Renditen abwirft, wenn nicht, stehen sie auf dem Schlauch. Auch müssen die Patient*innen sich auf Gedeih und Verderb in die Abhängigkeit von den weltweiten Pharma-Lieferketten begeben und bei Lieferengpässen Gesundheitsstörungen oder Schlimmeres riskieren, nur weil die Globalisierung der Produktion sich für BAYER & Co. rechnet.

Diese ganzen Missstände führt auch die FAZ in ihrem Artikel „Ein Patient ist kein Kunde“ auf und stellt dann die V-Frage, die das British Medical Journal ebenfalls schon aufgeworfen hatte: „Ist es an der Zeit, die Pharma-Industrie zu verstaatlichen?“ Die FAZ-Autoren Jürgen Kaube und Joachim Müller-Jung beantworten sie angesichts des offensichtlichen Markt-Versagens durchaus positiv. „Wenn das, was sich als entscheidend erweist, um die Freiheit des öffentlichen und privaten Lebens zu schützen, von Firmen allein nicht bereitgestellt wird, sind – mit einem freundlichen Ausdruck – ‚Public Private Partnerships’ ohne Alternative“, schreiben sie. Unfreundlichere Ausdrücke verwenden und von „Verstaatlichung“ oder „Gesundheitssozialismus“ sprechen, wollen die beiden nicht. Aber sie fordern schon „eine stärkere Intervention in die pharmazeutische Grundsicherung, die nicht einfach dem Gewinn-Kalkül überlassen werden sollte, so als sei dieses Kalkül die mit immer demselben Zitat von Adam Smith belegbare Lösung aller Probleme“. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN braucht in ihrer Wortwahl hingegen keine Vorsicht walten zu lassen. Für sie hat die Corona-Krise einmal mehr demonstriert, wie lebensgefährlich die Pillen-Riesen agieren, wenn sie aus Profit-Gründen wichtige Forschungen unterlassen, Arzneien für immer weniger Krankheiten vorhalten, abstruse Lifestyle-Präparate entwickeln und noch nicht einmal für eine reibungslose Lieferung sorgen können. Darum fordert die CBG, dass BAYER & Co. unter gesellschaftliche Kontrolle gestellt werden müssen.

[Vorstand] Statement zur Coronakrise

CBG Redaktion

Liebe Mitglieder und Freund*innen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG),

während ich diese Zeilen schreibe, gerät die Welt aus den Fugen. Die Zahl der Corona-Ansteckungen wächst nach wie vor rasant, für viele Menschen ist der Virus tödlich.

Eines ist sicher: Gegen Ansteckung helfen Abstand und Isolierung. Insofern ist alles sinnvoll, was den Virus eindämmt.

Aber vergessen wir nicht, dass wir im Kapitalismus leben. Und der ist nun mal zwingend geprägt von Profit. Und von Umverteilung von unten nach oben.
Und vergessen wir nicht, dass parallel zu Corona noch viele andere Krisen toben: der drohende Weltkrieg, die sich zuspitzende Klima- und Ökologie-Katastrophe, die Massenvertreibungen durch Krieg, Hunger und Elend, das zusammenbrechende Wirtschafts- und Finanzsystem.

Doch alles überdeckt die Corona-Krise. Doch fiel auch sie nicht vom Himmel. Sie ist ebenfalls systembedingt. Ein tödlicher Virus trifft auf ein kapitalistisch ruiniertes Gesundheitssystem.

Wobei die Schuld für den Ruin der Gesundheitssysteme – nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten kapitalistischen Welt - die Konzerne trifft. Insbesondere die Pharma-Konzerne. Und den BAYER-Konzern vorneweg. BAYER & Co. haben das Gesundheitssystem ruiniert. Einzig für die Maximierung ihrer Profite.
Das sage ich, weil ich seit 1978 den BAYER-Konzern als Gründungsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisch begleite.

Marijn Dekkers, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von BAYER sagte es unverhohlen und unmissverständlich: „Wir müssen Geld verdienen mit unseren Produkten. Das führt dazu, dass nicht alle Medikamente entwickelt werden, die wir brauchen.“

Das kann und darf nicht sein! BAYER & Co. müssen unter gesellschaftliche Kontrolle gestellt werden. Dass die Pharma-Industrie aus geplantem Profitkalkül Krankheiten nicht (mehr) erforscht, Arzneien überteuert verkauft, schlimmstenfalls gar nicht liefert oder wie auch sonst immer den Patient*innen verwehrt, ist „vorsätzliche Körperverletzung“. Ggfs. mit Todesfolge.

Die CBG ist dem zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen einen der größten Agro- und Pharmakonzerne der Welt verpflichtet. In Zeiten der Corona-Krise ist das konzernkritische Netzwerk der CBG wichtiger denn je!

Umsonst ist das allerdings nicht zu haben Wir brauchen Unterstützung. Spenden und Fördermitgliedschaften. In Zeiten Corona-Krise mehr denn je. Für Konzernkritik gibt es leider keine Rettungstöpfe.

Und: Nach mehr als 40 Jahren Konzernkritik können viele unserer älteren Mitglieder nicht mehr. Jetzt müssen Jüngere ran!

In diesem Sinne bereiten wir die Proteste zur diesjährigen BAYER-Hauptversammlung vor. Ob und wie sie stattfindet, werden wir sehen. Der Konzern will trotz Corona daran festhalten. Dann sind wir auch mit unseren Protesten vor Ort. Trotz Corona.

Herzliche Soli-Grüße &
alles Gute in Zeiten von Corona!
Axel Köhler-Schnura

Bitte unterstützt die CBG:

Ich unterstütze die CBG in ihrem Kampf für eine demokratisch kontrollierte Medizinproduktion.

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[Statement] Statement zur Coronakrise

CBG Redaktion

Liebe Mitglieder und Freund*innen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG),

das Corona-Virus hat nicht nur die Republik, sondern die ganze Welt offenbar fest im Griff. Doch diese Krise fällt nicht vom Himmel. Sie ist nicht naturwüchsig, sondern menschengemacht. Genauer: Systembedingt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) übt Kritik an einer Pharma-Produktion, die in der Hand von wenigen Mega-Konzernen liegt. Sie kämpft gegen eine Gesundheitsversorgung, die einigen wenigen maximale Profite garantiert und die Armen und Geringverdienenden im Stich lässt.

Die CBG übt ihre Kritik am Beispiel BAYER-Konzerns, einem weltweit agierenden Pharma-Riesen aus Deutschland, der seit mehr als 40 Jahren von dem Netzwerk der CBG rund um die Uhr und rund um den Globus auf ehrenamtlicher Basis beobachtet wird.

Auf der Basis dieser Kritik nimmt die CBG zur Corona-Krise Stellung: Für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitssystem und einen Umbau der Wirtschaft! Verstaatlichung des Gesundheitswesens und der gesundheitsrelevanten Produktion.
Das Corona-Virus trifft eine kaputtgesparte Gesundheitsversorgung, die immer weiter privatisiert, dem Prinzip des größten Profits unterworfen wird. Bei den Debatten um das Gesundheitssystem in den letzten Jahren ging es stets nur um Kürzungen.

Das Zauberwort des Neoliberalismus: Deregulierung

So etwa um die Schließung von Krankenhäusern, wie etwa kurz vor der Corona-Krise noch von der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit ihrem „Krankenhausplan NRW 2020“ geplant, oder um die Privatisierung von Kliniken. Kosten senken, Profite steigern, die Patient*innen werden zu „Kostenfaktoren“ und bleiben auf der Strecke. Und BAYER immer vorne dabei. Denn so lassen sich profitable Medikamente besser im großen Stil vermarkten.

Beim System der Krankenkassen ging es um Deregulierung. Für die Konzerne, auch für BAYER, sollten die „Lohnnebenkosten“ gesenkt werden. Und BAYER machte sich dafür stark, mehr Leistungen aus dem Erstattungskatalog auszuklammern und die Menschen selbst zur Kasse zu bitten. So meinte bspw. der ehemalige BAYER-Chef Manfred Schneider einmal: „Wir können das Gesundheitssystem so nicht weiterfahren. Jeder ist bei der Kasko-Versicherung für sein Auto zur Selbstbeteiligung bereit. Warum nicht auch im Gesundheitssystem? Wir müssen den Leistungskatalog der Pflicht-Versicherung radikal zusammenstreichen. Sonst laufen die Ausgaben davon, und auf die Pharma-Industrie wird dreingeschlagen."

Forschung: Suche nach Profit, nicht nach neuen Medikamenten

Zugleich zog sich der Leverkusener Multi aus der Forschung für Impfstoffe zurück. Nur wenn dafür öffentliche Förderung in Aussicht steht, geht er dafür noch in die Labore. Er sieht sich nur dem Profit verpflichtet. „Wir müssen Geld verdienen mit unseren Produkten. Das führt dazu, dass nicht alle Medikamente entwickelt werden, die wir brauchen“, mit diesen Worten umriss der ehemalige Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers einmal die politische Ökonomie des Medikamenten-Geschäfts.

NOVARTIS-Chef Vasant Narasimhan kommentierte die Frage einer Journalistin, warum keine Prävention in Richtung Epidemie-Impfstoffe betrieben würde, mit den Worten: „Wenn diese Epidemien auftreten, gibt es sehr viel Interesse (…), aber danach verliert sich das Interesse wieder, und die Investoren ziehen sich zurück.“ Eine klare Ansage, der auch BAYER folgt.

Der Leverkusener Riese hat seine Abteilung „Atemwegserkrankungen“ bereits zu Beginn der 2000er Jahre verkauft, um sich auf profitträchtigere Projekte zu konzentrieren. Schon vorher wurde die pharmazeutische Grundlagen-Forschung eingestellt.

Auch die Suche nach neuen Antibiotika ereilte dieses Schicksal. Eine ähnliche Umgestaltung der Produktion nehmen viele Pharmakonzerne vor. Das Ergebnis: Ein breites Arzneimittel-Angebot existiert nicht mehr. Es wird durch die gezielte Konzentration auf die profitträchtigsten Sparten immer weiter eingeschränkt.
Auch gilt bei der Produktion von Pharmazeutika nicht die Gesundheitsfürsorge, sondern der Profit. Deshalb produziert BAYER längst dort, wo es am billigsten ist. Und gefährdet durch die langen Lieferketten die Versorgung des Gesundheitswesens.

So fehlten in den Apotheken bisher schon:

> das die Gehirn-Durchblutung fördernde Produkt NIMOTOP,

> das Krebs-Präparat XOFIGO,

> das Herz/Kreislauf-Pharmazeutikum ADALAT,

> der Blutdruck-Senker BAYOTENSIN,

> das Kontrastmittel ULTRAVIST,

> das unter anderem bei der Akut-Behandlung von Herzinfarkten zum Einsatz kommende ASPIRIN i. v. 500 mg

> sowie die Johanniskraut-Arznei LAIF zur Behandlung milder Depressionen

Insgesamt traten im vergangenen Jahr bei insgesamt ca. 270 Medikamenten Lieferengpässe auf; 2020 dürften es wegen der Corona-Krise deutlich über 300 werden.

Angriff auf das Gesundheitssystem

Alles in allem wird derart das Gesundheitssystem – auf die kalte Tour und einzig dem Diktat der Profite folgend – ausgehebelt. In den Unternehmen schmälern die Krankenkassenkassenbeiträge die Renditen, im Krankenhaus stören die Kranken als „Kostenfaktor“ die Profiterwirtschaftung, als „Konsument“ soll der Kranke kaufen, was profitabel ist. Und wenn es für seine Krankheit gerade nichts Profitables gibt oder es gerade nicht lieferbar ist, weil es der Rentabilität halber am anderen Ende der Welt produziert oder immer öfter auch nicht produziert wird, dann geht er halt leer aus.

Wir von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sagen: Das kann und darf nicht sein! Die Corona-Krise zeigt einmal mehr, dass BAYER & Co. unter gesellschaftliche Kontrolle gestellt werden müssen. Dass die Pharma-Industrie aus geplantem Profitkalkül Krankheiten nicht (mehr) erforscht, Arzneien nicht liefert oder wie auch sonst immer den Patient*innen verwehrt, ist „vorsätzliche Körperverletzung“. Ggfs. mit Todesfolge.

Unsere Forderungen:

> Impfstoff-Forschung und Impfstoff-Produktion sofort den Profit-Interessen entziehen und unter gesellschaftliche Aufsicht stellen.

> Sofortige massenhafte Produktion von Tests und Medikamenten als oberste gesellschaftliche Priorität. Verteilung nach Bedürftigkeit statt nach dem Marktprinzip. Unter Einbeziehung von Ländern, in denen Bedarf herrscht.

> Internationale solidarische Forschung und Produktion, statt nationalem Überlebenskampf! Solidarität mit der italienischen und anderen unter Corona leidenden Bevölkerungen.

> Verstaatlichung und demokratische Kontrolle der Gesundheitsfürsorge, der Krankenhäuser und der Produktion von relevanten Gesundheitsprodukten mindestens entsprechend der Richtlinien der WHO.

> Staatliche Sofort-Investitionen in Milliardenhöhe in öffentliche Gesundheitseinrichtungen zur Notfallbewältigung.

> Ausbau des Systems der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen orientiert am Interesse der Gesundheit der Bevölkerung bei voller Kostenübernahme durch die Unternehmen.

> Ein Investitionsprogramm für den sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft, insbesondere und dringend für den Ausbau eines auf flächendeckende Versorgung ausgerichteten Gesundheitswesens.

> Volle Einkommenssicherung für Arbeitnehmer*innen bei Arbeitsausfall.

> Volle Einkommenssicherung für Arbeitnehmer*innen bei Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung.

> Überbrückungskredite für Selbständige und kleine Unternehmen, die mit Liefer- oder Absatzschwierigkeiten kämpfen.

> Flächendeckende Gesundheitsfürsorge aller bedürftigen Menschen – auch der Obdachlosen und der Drogenkranken – auch zu Zeiten der Corona-Krise.

Bitte unterstützt die Forderungen mit eurer Unterschrift:

Ich unterstütze die Forderungen der CBG! Forschung an lebenswichtigen Produkten wie Medizin gehört unter demokratische Kontrolle- nicht unter private!

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

[Giftfracht stoppen!] Tote & Vergiftete

CBG Redaktion

Giftfracht stoppen!

Liebe Freundinnen und Freunde,

Antônio Andrioli ist Agrar-Techniker. Er war extra aus Brasilien angereist, um zu berichten, was BAYER und anderen Agrar-Riesen in seiner Heimat anrichten: Jeden zweiten, dritten Tag stirbt ein Mensch in Brasilien durch Pestizide, die in Deutschland produziert werden, in der EU aber längst verboten sind.
Als der langjährige BAYER-Chef Manfred Schneider im Jahr 2012 aus seinem Amt schied, habe ich als Aktivist der CBG bereits damals ein Grabkreuz als Abschiedsgeschenk überreicht. Es stand für seine Verantwortung für den Tod von zig-Tausenden Menschen, die durch BAYER-Gifte ums Leben kamen.

Für seine Profite geht BAYER über Leichen. Die BAYER-Giftfracht muss gestoppt werden!

Wir müssen den Druck erhöhen. Helfen Sie mit einer Spende. Oder werden Sie Fördermitglied (falls Sie das nicht schon sind).

Stichwort: „1912/GLYPHOSAT stoppen!“
EthikBank IBAN DE94 8309 4495 0003 1999 91

Vielen Dank

- Axel Köhler-Schnura -

[Versammlungsklage] Presse-Information CBG vom 16.02.20

CBG Redaktion

Oberverwaltungsgericht Münster weist CBG-Klage ab

Im Namen der Vereinten Konzerne gegen die Versammlungsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bei der BAYER-Hauptversammlung von 2017 abgewiesen. Begründung: Die damals getroffenen Maßnahmen hätten die Proteste der Coordination vor dem „World Conference Center Bonn“ (WCCB) auf dem „Platz der Vereinten Nationen“ nach Ansicht der Richter*innen „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“.

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheitsbehörden liegen müssen, Tür und Tor!“, stellt Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG fest.

CBG-Anwalt Sven Forst bekräftigt: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 Versammlungsgesetz gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detailkenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Im Jahr 2017 erwartete der BAYER-Konzern zu seiner Aktionärsversammlung massive Proteste gegen die Übernahme des für seine weltweiten Verbrechen berüchtigten US-Konzern MONSANTO. Der Leverkusener Multi verlagerte deshalb kurzfristig die Veranstaltung in das Bonner WCCB. Dort hatte die Vermieterin, die Stadt Bonn, bereits beim Bau der Halle Bodenverankerungen eingerichtet, die es erlauben, den vor dem WCCB liegenden „Platz der Vereinten Nationen“ mit Gittern weiträumig abzusperren. BAYER machte von diesem Angebot nur allzu gerne Gebrauch, um so mit einer großräumigen „Absperr-Planung“ und der Errichtung eines Großzeltes sein Aktionärstreffen in eine Festung verwandeln und die Demonstrant*innen abdrängen zu können. Wobei die Pläne von BAYER terminlich erst weit nach der ordnungsgemäßen versammlungsrechtlichen Anmeldung der Proteste bei den zuständigen Behörden vorgelegt wurden.

Zur Begründung für die Errichtung eines Zeltes und der Zäune wurde von BAYER eine ominöse Terror-Gefahr heraufbeschworen, die es angeblich erfordere, dass die Sicherheitschecks außerhalb des Gebäudes durchgeführt werden müssten. Was dann wiederum die Errichtung eines Großzeltes sowie die weiträumige Abschirmung des Geländes erfordere. Dabei ließ BAYER vollkommen unberücksichtigt, dass das hochmoderne WCCB, in dem noch wenige Wochen zuvor die Weltklimakonferenz der UNO getagt hatte, mit allen Möglichkeiten für effiziente Sicherheitskontrollen baulich, technisch und räumlich ausgestattet ist. Mehr als offenkundig ging es also einzig darum, dass der Agro-Riese die kritische Öffentlichkeit daran hindern wollte, im Eingangsbereich zu protestieren.

Stadt und Polizei Bonn spielten das Spiel des BAYER-Konzerns willfährig mit. Sie setzten die im Versammlungsrecht geltende Regel, wer zuerst anmeldet, mahlt zuerst, kurzerhand außer Kraft und verweigerten den Anmelder*innen der Proteste den Platz: die Stadt Bonn mithilfe einer Absperrerlaubnis, die Polizei Bonn durch das Protestverbot für die an BAYER nachträglich(!) vermieteten Platzfläche.

Obendrein unterließen es die Behörden, die von BAYER herbeifantasierten „Terror-Gefahren“ etc. zu überprüfen. Stadt und Polizei ließen sich nicht einmal die BAYER-internen Sicherheitsanalysen vorlegen. Sie erstellten auch keine eigene Gefahren-Prognose und schalteten auch nicht die dafür zuständigen höheren staatlichen Sicherheitsbehörden ein.

Überdies erteilte die Versammlungsbehörde noch zahlreiche weitere die Proteste erheblich beschränkende Auflagen. U.a. verbot sie die Teilnahme von Landwirt*innen mit ihren Treckern, wies der Kundgebungsbühne einen Platz weit vom WCCB entfernt zu und bestimmte sogar, dass die Lautsprecher nicht in Richtung des WCCB beschallen durften.

Der „Platz der Vereinten Nationen“ wurde derart von BAYER, Stadt und Polizei damit seines weltoffenen und demokratischen Charakters beraubt und zu einem Platz der Willkür und der Unternehmensmacht umfunktioniert. „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende Terror-Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern“, kommentierte die taz.

Mittels Eilverfahren gelang es der CBG damals noch vor der Veranstaltung, einige der rechtswidrigen Auflagen gegen den Protest gerichtlich untersagen zu lassen. Der Anti-Protest-Zaun und das riesige BAYER-Zelt allerdings blieben unangetastet. Da aber mit dem BAYER-/Polizei-/Stadt-Vorgehen in mehrfacher Hinsicht ein sehr bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Versammlungsfreiheit durch private Unternehmen droht, reichte die CBG „Feststellungsklagen“ zur Überprüfung der in den Schnell-Verfahren im Jahr 2017 ergangenen Urteile ein.

In einem davon urteilte nun das Oberverwaltungsgericht Münster und wies die BAYER Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ab.

„Mit dieser Entscheidung kapituliert das Oberverwaltungsgericht vor Konzern-Interessen. Dass die Stadt Bonn als Vermieterin nebenbei Geld kassiert für die Beschränkung von Versammlungen auf öffentlichen Flächen ist ein doppelter Skandal. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verurteilt diese Kungelei und wird sich gegen diesen Ausverkauf von verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten weiter zur Wehr setzen und dazu die Rechtsmittel ausschöpfen“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Sehr bezeichnend ist, dass sich die Adressaten der CBG-Klage – die Stadt Bonn sowie die Polizei Bonn als Versammlungsbehörde – im Prozess voll und ganz auf die juristische Arbeit der vom BAYER-Konzern angeheuerten Großkanzlei stützten. Ständig saß der Konzern als „Beigeladene“ mit am Tisch, entwickelte die Argumentation und verfasste die Schriftsätze. Stadt und Polizei agierten damit de facto als BAYER-Werkschutzabteilung. Das Oberlandesgericht nahm keinen Anstoß daran. Es hielt es sogar seinerseits für unnötig, Einblick in das Terror-Szenario des Konzerns zu nehmen, und verzichtete vielmehr ausdrücklich auf die Vorlage des ominösen BAYER-Sicherheitskonzepts.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Auschwitz-Befreiung] Presse-Information CBG vom 27.1.20

CBG Redaktion

75 Jahre Auschwitz-Befreiung

BAYER muss sich zu historischer Schuld bekennen!

Am heutigen Montag jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 75. Mal. Über eine Millionen Menschen brachten die Nazis dort um. Der BAYER-Konzern wirkte als wesentlicher Teil der IG FARBEN an der Tötungsmachinerie mit. Die IG unterhielt auf dem Gelände ein eigenes KZ, beschäftigte Sklavenarbeiter*innen und führte Menschenversuche durch. Zu dem, was Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Yad-Vashem-Rede als industriellen Massenmord beschrieb, lieferte das Unternehmen den Rohstoff: Zyklon B.

Der Einsatz von Slavenarbeiter*innen ist auf Carl Duisberg zurückzuführen, den ehemaligen Generaldirekter des BAYER-Konzerns und den Gründer der IG FARBEN. Er entwickelte bereits im Ersten Weltkrieg die Idee, Kriegsgefangene als Arbeitssklaven einzusetzen und „testete“ dies mit Zehntausenden von gefangenen Soldaten im BAYER-Werk Leverkusen. Die BAYER-/IG FARBEN-Idee wurde von den Hitler-Faschisten und der gesamten deutschen Industrie Im Zweiten Weltkrieg flächendeckend umgesetzt. Die IG FARBEN ging sogar den unfassbaren Schritt, unmittelbar in dem Nazi-Vernichtungslager Auschwitz ein eigenes Werk, die IG Monowitz/Buna-Werke, zu errichten.

Der 2016 verstorbene Elie Wiesel hat in seinem Buch „Die Nacht“ all die Schrecken festgehalten, die ihm in den Fängen von SS und IG FARBEN widerfuhren. Als 14-Jähriger wurde er gemeinsam mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert. Der Junge und sein Vater kamen ins KZ Auschwitz III Monowitz, um beim Bau der neuen Produktionsstätte der IG FARBEN Sklavendienste zu verrichten, während die Mutter und seine drei Schwestern ins Vernichtungslager Birkenau mussten. Vier Reichsmark pro Tag für Fachkräfte zahlte die IG FARBEN an die SS, drei Reichsmark für Hilfskräfte.

Da der tägliche Fußmarsch vom Stammlager Auschwitz I zum Gelände der IG FARBEN Buna-Werke die Gefangenen so entkräftete, dass die Arbeitsleistung darunter litt, errichtete die IG FARBEN Anfang 1942 direkt neben der Baustelle der Produktionsanlagen der IG FARBEN Buna-Werke das konzerneigene KZ Monowitz/Buna. „... Buna (war) die wahre Hölle. Es gab kein Wasser, keine Decken (...) Nachts schlief man fast nackt, und das bei 30 Grad unter Null. Jeden Tag sammelte man die Leichen zu Hunderten ein“, erinnerte sich Wiesel. Das Werk hat eine maximale Belegschaftszahl von 11.000 Sklavenarbeiter*innen. Insgesamt 30.000 Menschen wurden „durch Arbeit vernichtet“, in etwa die dreifache Zahl der Belegschaftszahl.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 forderte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nicht nur die Aufarbeitung der Verbrechen von BAYER/IG FARBEN an den konzerneigenen Sklavenarbeiter*innen, sondern auch eine gerechte Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen sowie eine öffentliche Entschuldigung. Jahr für Jahr sprachen die Kritischen Aktionär*innen der CBG dies auf den Aktionärshauptversammlungen des Konzerns an, Jahr für Jahr verweigerten sich die BAYER-Vorstände. Im Gegenteil, sie gingen immer wieder rüde mit überlebenden ehemaligen BAYER-/IG FARBEN-Sklaven um, die auf Aktien der CBG an den Mikrofonen der Hauptversammlung sprechen konnten.

Es dauerte ganze 9 Jahre, bis sich 1995, 40 Jahre, nachdem Auschwitz befreit worden war, der damalige US-Chef von BAYER, Helge Wehmeier, in einer Rede bei Elie Wiesel entschuldigte. Der Konzern weigerte sich, die Rede von Wehmeier an die Öffentlichkeit zu geben. Erst auf öffentlichen Druck wurde es Journalist*innen zugänglich gemacht. Die Konzernspitze selbst verweigert bis heute jede Entschuldigung.

Aber nicht nur das, schlimmer noch: Seine Entschädigungspflichten hat der Konzern in übelster Art und Weise im Jahr 2000 in einem Nacht-und-Nebel-Komplott mit dem DAIMLER-Konzern und anderen Unternehmen sowie mit dem damaligen Bundeskanzler Schröder an eine Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ übertragen.

CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert das Vorgehen des Konzerns: „Der BAYER-Konzern entzieht sich konsequent seiner historischen Verantwortung und verweigert den Zwangsarbeiter*innen und ihren Nachkommen die Entschuldigung. Im vergangenen Dezember ist Kanzlerin Angela Merkel das erste Mal nach Auschwitz gereist, um den Opfern der NS-Tötungsmaschine ihren Respekt zu erweisen. Es wäre an der Zeit für den Vorstand von BAYER, es ihr gleichzutun.“

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Wir haben’s satt] CBG bei „Wir haben Agrarindustrie satt!“-Demo

CBG Redaktion

27.000 Menschen gegen BAYER & Co.

Seit einiger Zeit finden die alljährlichen Proteste zur Berliner „Grünen Woche“ nicht mehr unter dem Motto „Wir haben es satt“ statt, sondern unter einem, das noch weniger Zweifel daran lässt, um was es geht. „Wir haben die Agrarindustrie satt“ heißt es nunmehr. Und die Wurzel allen agro-industriellen Übels benannte die indische Aktivistin Vandana Shiva in ihrer Rede zum Auftakt der Kundgebung am Brandenburger Tor: die von BAYER mitgegründeten IG FARBEN.

Als den Urahnen der Agro-Industrie bezeichnete sie den Konzern, der in Auschwitz ein eigenes KZ unterhielt und Menschenversuche durchführte. Vom Genozid zum Ökozid verlief für die Trägerin des Alternativen Nobelpreises dann die weitere Entwicklung der Landwirtschaftsbranche. Dieser Logik der Vernichtung, deren sich BAYER und die anderen drei Mitglieder des „Gift-Kartells“ befleißigen, gilt es sich nach Meinung der Physikerin zu widersetzen. „Wir brauchen in diesem Land eine Kampagne gegen BAYER“, hatte sie darum bereits am Vortag der Demonstration bei einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung eindringlich gefordert.

Aber nicht nur Shiva nannte in Berlin das Kind beim Namen. Der brasilianische Agrar-Techniker Prof. Dr. Antonio Andrioli griff in seinem Kundgebungsbeitrag die doppelten Standards des Leverkusener Multis bei den Pestizid-Exporten scharf an, verkauft der Global Player in dem südamerikanischen Land doch zahlreiche hierzulande wegen ihrer Gesundheitsschädlichkeit bereits seit Langem verbotene Chemie-Cocktails. Imker*innen stritten derweil für „Bienen statt BAYER“ und kippten Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vier Tonnen glyphosat-verseuchten und deshalb nicht mehr vermarktbaren Honig vor die Tür.

Bei einer solchen Lage versteht es sich von selbst, dass die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auch dieses Mal in Berlin wieder vor Ort war und zu den 27.000 gehörte, die für eine Agrar-Wende auf die Straße gingen.

[Großdemo] „Wir haben die Agrar-Industrie satt!“

CBG Redaktion

Großdemo 18. Januar 2020

„Wir haben die Agrar-Industrie satt!“

Kommt zum Treffpunkt der CBG!

Zusammen mit vielen anderen rufen wir zur Großdemo auf: „Wir haben die Agrar-Industrie satt!“

BAYERs Agrarmonopol

BAYER (mit u.a. seiner Tochter MONSANTO) ist weltweit der größte Anbieter von genmanipulierten Pflanzen. In der Sparte genmanipuliertes Saatgut hält der Konzern ein Monopol von über 90 Prozent. BAYER nimmt nach Recherchen der Initiative ETC-GROUP auch in anderen Segmenten des Agro-Geschäfts Top-Positionen ein. Beim Saatgut insgesamt ist der Konzern mit einem Markt-Anteil von 33 Prozent die Nummer 1. Im Pestizid-Bereich belegt der Global Player mit einem Markt-Anteil von 22,9 Prozent Rang 2 – unter anderem dank des umstrittenen Glyphosat. Gerade hat der Konzern bei der EU beantragt, die Zulassung des Ultra-Gifts über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern.

CBG-Treffpunkt

Samstag, 18. Januar 2020, 11.40 Uhr
Café „Adlon to go“
Unter den Linden 77, 10117 Berlin
Telefon: 0211 33 39 11

Wenn ihr mit uns die Demo besuchen wollt, meldet euch bei uns unter info@cbgnetwork.org! Die Coordination hat Transparente und Schilder, die sie euch zur Verfügung stellen kann! Bescheid sagen reicht!

[Nachhaltigkeit] Presse-Information CBG 11.12.19

CBG Redaktion

BAYERs neue „Nachhaltigkeitsstrategie“

Ein Flickenteppich mit Nebenwirkungen

Am gestrigen Dienstag hat der BAYER-Konzern seine neue Nachhaltigkeitsstrategie verkündet. Dabei handelt es sich um einen Flickenteppich aus vagen Ankündigungen, als Entwicklungshilfe getarnten Absatz-Strategien, Business as usual und teilweise hoch problematischen Elementen.

Beim Thema „Klimawandel“ belässt es der Leverkusener Multi bei Absichtserklärungen. So will er seinen Strombedarf ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Wie der Global Player dieses zu erreichen gedenkt, erläutert er nicht. Das würde aber schon interessieren, denn das Unternehmen startet bei Null: Im aktuellen Energie-Mix spielen die Erneuerbaren neben Kohle, Gas, Flüssigbrennstoffen und Abfall überhaupt keine Rolle. Auch andere konkrete Angaben vermisst die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): Wann steigt die Aktien-Gesellschaft aus der Braunkohle aus? Wann kommt der Steinkohle-Reduktionsplan? Warum schließt BAYER die Glyphosat-Fabrik im US-amerikanischen Soda Springs nicht, die jährlich weit über eine Million Tonnen Kohlendioxid ausstößt?

Antworten auf diese und viele andere klimarelevante Fragen hatte die Coordination in einem Offenen Brief an den BAYER-Vorstand erbeten, der beim Klima-Streik am 29. November überreicht wurde. Die Antworten fehlen bis heute. Und werden auch durch die verkündete „Nachhaltigkeitsstrategie“ nicht gegeben.

Lediglich einer Forderung scheint BAYER zu entsprechen, der Bindung der variablen Vergütung des Vorstands an Nachhaltigkeitsziele. Aber selbst bei diesem Punkt stellt sich noch die Frage, wie konkret die Vorgaben am Ende ausfallen werden.

Sehr überraschend hingegen ist, dass die schon lang geübte und von der CBG fast ebenso lang kritisierte Praxis, mit Hilfe von Verhütungsmitteln eine Bevölkerungspolitik in den Ländern des Südens zu betreiben, sich nun in der neuen Nachhaltigkeitsstrategie wiederfindet. Ein Grund ist sicher, dass dies Pharmaprofite beschert und damit die Konzernbilanz poliert. Aber offenbar teilt BAYER auch die Ansicht des ehemaligen US-Präsidenten Lyndon B. Johnson: „Fünf gegen das Wachstum der Bevölkerung investierte Dollar sind wirksamer als hundert für das Wirtschaftswachstum investierte Dollar.“ Die Coordination jedenfalls bewertet den Einsatz des Präparates JADELLE, das BAYERs „Public Affairs“-Manager Matthias Berninger in der Telefon-Konferenz mit den Investor*innen als Beispiel nannte, als hoch problematisch. Bei dem Implantat handelt es sich um ein Langzeit-Kontrazeptivum, das starke Nebenwirkungen hat. Noch dazu kommt es nach Angaben vom „Population Council“ bei den Eingriffen zum Entfernen des Produktes in 7,5 Prozent der Fälle zu Problemen. Und damit nicht genug, die Verwendung des Mittels zeugt von einer paternalistischen Haltung, ist es doch „provider controlled“, also von den Nutzerinnen nicht selbstbestimmt ein- und absetzbar. Nicht umsonst bietet der Leverkusener Multi JADELLE in den Industrieländern gar nicht erst an.

Auch die annoncierte Unterstützung von Kleinbauern und -bäuerinnen erscheint fragwürdig. BAYER stellt dabei nur auf solche ab, die markt-orientiert arbeiten. Landwirt*innen „mit geringem und mittlerem Einkommen“, die eine Fläche von bis zu 10 Hektar bewirtschaften, stehen im Fokus. Diese machen jedoch nur 10 bis 25 Prozent der kleinbäuerlichen Erzeuger*innen aus. Und mit was will der Agro-Riese diese Gruppe beglücken? Mit „quality inputs and good agricultural practices“, also mit Glyphosat & Co. Was es damit wirklich auf sich hat, geht aus einer gerade erschienenen Studie des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) hervor. Demnach vertreibt der Leverkusener Multi in Ländern der „Dritten Welt“ 22 hoch gefährliche Agro-Chemikalien, von denen sechs in Deutschland keine Zulassung haben.

Schließlich möchte das Unternehmen noch unterversorgte Regionen mit seinen nicht rezeptpflichtigen Präparaten beglücken. Und auch das nur als Versuch zu verstehen, sich „low-income markets“ zu erschließen.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG bringt es wie folgt auf den Punkt: „Die von BAYER vollmundig als ‚Nachhaltigkeitsstrategie‘ bezeichnete Propaganda ist angesichts der Dramatik der Lage ein Verbrechen! Die Antwort des Konzerns auf die Klimakatastrophe ist nichts als leere Propaganda. BAYER macht weiter wie gehabt, ruiniert weiterhin das Klima mit Millionen Tonnen klimaschädlicher Stoffe, vergiftet weiterhin Mensch und Umwelt im großen Stil und hat nichts als seine Profite im Blick.“

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[Bhopal] Presse-Information CBG 03.12.19

CBG Redaktion

CBG verlangt Auskünfte zur Anlagen-Sicherheit

Offener Brief an BAYER zum Bhopal-Gedenktag

Heute vor 35 Jahren ereignete sich im indischen Bhopal die bisher größte Chemie-Katastrophe der Menschheitsgeschichte. In einem Pestizid-Werk von UNION CARBIDE explodierte ein Tank mit Methylisocyanat (MIC) und setzte eine riesige Giftwolke frei. Allein in den ersten drei Tagen starben 8.000 Anwohner*innen. Und noch immer leiden Millionen von Menschen an den Spätfolgen der Detonation. Damit nicht genug, kommen sogar Jahr für Jahr noch weitere hinzu: Die Anzahl der Neugeborenen mit Fehlbildungen liegt in Bhopal deutlich über dem Landes-Durchschnitt.

Die INTERNATIONAL CAMPAIGN FOR JUSTICE IN BHOPAL (ICJB) hat aus diesen Gründen zu Solidaritätsaktionen aufgerufen. In Berlin und Düsseldorf fanden gestern bereits Mahnwachen statt. Die Geschichte von Bhopal ist für die ICJB-Aktivistin Rachna Dhingra dabei nicht bloß eine von Bhopal, „sondern eine von Unternehmen, die von Gier und Profiten getrieben sind und diese über das Leben von Menschen und die Umwelt stellen“.

Also auch eine von BAYER. Überdies ist der Leverkusener Multi Bhopal in besonderer Weise verbunden. Im Jahr 2001 übernahm er aus den Händen von DOW CHEMICAL nämlich UNION CARBIDEs ehemaliges Bhopal-Schwesterwerk am Standort Institute. 2008 ereignete sich dort ein Störfall, der zwei Beschäftige das Leben kostete. Von „Schockwellen wie bei einem Erdbeben“ sprachen Augenzeug*innen, wobei der Stadt der Super-GAU noch erspart blieb, wie später der Untersuchungsbericht des US-Kongresses konstatierte. „Die Explosion in dem BAYER-Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können“, heißt es in dem Report.

Darum nimmt die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) das traurige Bhopal-Jubiläum zum Anlass, dem Global Player in einem Offenen Brief unter anderem Fragen zu Störfällen, zum Unfall-Management sowie zur Sicherheit seiner Anlagen und Zugangsleitungen zu stellen. Auch möchte die Coordination vom Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann wissen, ob er das akzeptieren würde, was das „UN-Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte“ (OHCHR) aus Anlass von 35 Jahre Bhopal für die Chemie-Industrie fordert: Strenge, strafbewehrte Regeln zur Einhaltung der Menschenrechte.

„Bhopal: Die Chemie-Industrie muss die Menschenrechte respektieren“ hatte das OHCHR die betreffende Pressemitteilung überschrieben. „Weiterhin ereignen sich vermeidbare Katastrophen, weil die chemische Industrie sich weigert, die Verantwortung für die Menschenrechte ernstzunehmen (...) Von tödlichen Explosionen von Fabriken und Lagerstätten bis zu der skandalösen Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch die Verseuchung von Wasser, Boden und Luft mit Giftstoffen – die Chemie-Industrie muss mehr zur Einhaltung der Menschenrechte tun“, führte der UN-Sonderberichterstatter Baskut Tuncak darin aus.

„Schon ein Blick in BAYERs lange Störfall-Liste zeigt, dass der Konzern aus Bhopal keine Lehren gezogen hat. Immer noch vernachlässigt er aus Profit-Gründen Investitionen in die Sicherheit seiner Anlagen und setzt Beschäftigte und Anwohner*innen so hohen Risiken aus“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG abschließend fest.

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[BBC] Big Business Crime Control

CBG Redaktion

Zähmung krimineller Unternehmen durch das Strafrecht?

Joachim Maiworm

Ende Juli 2019 überraschte die New York Times ihre Leserschaft mit einem provokanten Gastbeitrag: Der ehemalige Partner einer großen amerikanischen Anwaltskanzlei stellte in einem Artikel klipp und klar fest, dass Unternehmen rechtlich verpflichtet seien, wie „Soziopathen“ zu agieren. Sie dürften gar nicht anders, als allein dem Gebot der Profitmaximierung zu gehorchen, weil es die von Shareholdern einklagbare Pflicht verlange. Reine Profitmaximierung aber sei legalisiertes asoziales Verhalten. Sein Vorschlag: Zumindest Großunternehmen sollten neu verfasst werden. Die Erzielung höchst möglicher Gewinne als Unternehmensziel solle unangetastet bleiben, jedoch eingebunden werden in ein vom Unternehmen selbst zu definierendes aber rechtlich bindendes gemeinwohlorientiertes Statut. Das Management habe also die Interessen der Angestellten, der Kunden, der Umwelt und der künftigen Generationen bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Süddeutsche Zeitung zeigte sich von dem Vorschlag angetan, denn „ohne Gemeinwohlprinzipien systemisch auch in den Unternehmen zu verankern“, so der Autor Andreas Zielcke in einem Debattenbeitrag, ,,gräbt der Kapitalismus sich ‒ samt uns ‒ das Wasser ab“. (1)

Richtig ist, dass die von Unternehmen verursachten Schäden an Mensch und Natur überwiegend das Ergebnis juristisch zulässiger Geschäftsmodelle sind. Der US-Anwalt bietet denn auch eine pointierte Beschreibung der legalen aber „antisozialen“ Funktion von Unternehmen, koppelt sie jedoch mit der altbekannten Idee der Corporate Governance, das heißt damit, „Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung“ in Form einer Selbstverpflichtung in die geschäftliche Praxis zu implementieren. Das aber kommt letztlich einer Quadratur des Kreises gleich. Konsequenter, wenn auch weniger öffentlichkeitswirksam, ist dagegen der Versuch, zumindest die kriminellen Machenschaften von Unternehmen und Konzernen juristisch zu sanktionieren. So mehren sich in Folge der internationalen Finanzkrise und zahlreicher Unternehmensskandale in den letzten Jahren ‒ vor allem der illegalen Manipulationen verschiedener Autohersteller („Dieselgate“) ‒ die Stimmen, endlich auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.

Zum Beispiel hält der Deutsche Richterbund die Einführung eines Strafrechts, mittels dem Unternehmen und „Verbände“ mit einer Kriminalstrafe belegt werden können, für verfassungsrechtlich zulässig und begrüßt die aktuellen Diskussionen rund um das Thema. Kritische Stimmen aus der Rechtswissenschaft, einzelne politische Parteien, aber auch Organisationen wie Brot für die Welt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter oder Transparency Deutschland ‒ sie alle fordern die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Eine Forschungsgruppe legte 2017 den „Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes“ vor, die Landesregierung von NRW präsentierte bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf im Bundesrat, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken reichten 2016 bzw. im Februar 2019 entsprechende Anträge im Bundestag ein.

Das breite Spektrum von Akteuren aus Politik, Rechtswissenschaft und -praxis sowie Zivilgesellschaft, das sich pro Unternehmensstrafrecht positioniert, reagiert dabei nicht zuletzt auf eine veränderte öffentliche Wahrnehmung der Wirtschaftskriminalität. Zunehmend stößt auf Kritik, dass Unternehmen strafrechtlich immun sind und Konzerne nicht bestraft werden können, unabhängig davon, ob einzelne Manager oder Mitarbeiter wegen persönlichen Fehlverhaltens zur Rechenschaft gezogen werden. Denn Deutschland gehört weltweit zu den wenigen Ländern, in denen sich bisher nur natürliche Personen strafbar machen können, sich aber juristische Personen, also auch Unternehmen, durch Strafrecht nicht erreichen lassen. Lediglich Angestellte eines Unternehmens, aber nicht das Unternehmen als Gesamteinheit und eigentlicher Akteur hinter den Mitarbeitern, sind im Rahmen des Strafrechts haftbar.

Um strafrechtliche Sanktionen einzuführen zu können, müssen also verschiedene rechtsdogmatische Hürden übersprungen werden. Juristische Personen als solche sind nach geltendem Recht handlungs- und schuldunfähig. Sie können nur durch ihre Organe handeln (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitarbeiter) und lediglich mit Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht belegt werden (maximal zehn Millionen Euro nach § 30 OwiG). Großkonzerne können Geldbußen in dieser Größenordnung „aus der Portokasse“ bezahlen, wie kritische Stimmen vielfach monieren. Eine Präventivwirkung des Gesetzes entfällt deshalb weitgehend. Und das, obwohl Unternehmen und Verbände mehr Einfluss auf die Gesellschaft ausüben als einzelne Personen, und ihre Straftaten weitaus größere Schäden anrichten: „Es erscheint befremdlich, dass ein einfacher Fahrraddiebstahl eine Straftat darstellt, während kriminogene Aufsichtsmängel in einem Konzern ‚nur‘ als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt werden können.“ (2)

Ein weiteres wesentliches Defizit besteht darin, dass bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bislang nicht das Legalitäts- sondern das Opportunitätsprinzip greift. Im ersten Fall sind Staatsanwaltschaften gezwungen, bei einem Anfangsverdacht zu ermitteln, im letzteren liegt es in ihrem Ermessen, ob sie aktiv werden wollen oder nicht. Mangels Personal und eigener Fachkenntnisse schrecken in der Folge viele Staatsanwaltschaften vor Verfahren gegen Unternehmen zurück, da ihnen unter anderem die oftmals verschleierten Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen von Unternehmen die Arbeit erschweren und der hohe Ermittlungsaufwand im Verhältnis zu den relativ schwachen Sanktionen kaum vertretbar erscheint. (3)

Kritiker des Ist-Zustandes erwarten deshalb nur von harten Sanktionen eines Unternehmensstrafrechts einen spürbaren präventiven Effekt, da angenommen werden darf, dass Unternehmen rational betriebswirtschaftlich vorgehen. (4) Denn Unternehmenskriminalität ist „kalkulierte Kriminalität“. (5) Die Frage der Gesetzestreue verengt sich aus dieser Sicht in der Wirtschaft zu einer Kosten-Nutzen-Rechnung, das heißt das Entdeckungsrisiko und die zu erwartenden Sanktionen werden dem erhofften Vorteil gegenübergestellt.

Tatsächlich will die Bundesregierung jetzt endlich das Sanktionsrecht für Unternehmen reformieren. Im Koalitionsvertrag vom März 2018 hatten Union und SPD bereits vereinbart, sicherzustellen, „dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden“. Justizministerin Lambrecht (SPD) legte, wenn auch reichlich spät, am 23. August 2019 einen neuen Gesetzentwurf vor, der für die Öffentlichkeit noch unter Verschluss gehalten wird (Stand: 23.8.2019). Für die Ermittlungsbehörden wird eine Verpflichtung zur Strafverfolgung eingeführt. Den Begriff „Unternehmensstrafen“ diskret meidend, sollen laut Medienberichten Unternehmen künftig bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes als Geldsanktion bezahlen, wenn eine „Leitungsperson“, so der Entwurf, eine vorsätzliche Straftat begeht. Vorgesehen ist allerdings auch, Sanktionen lediglich „unter Vorbehalt“ zu verhängen, wenn etwa das Unternehmen verspricht, strenge Compliance-Regeln einzuführen. Strafmildern kann danach wirken, wenn Unternehmen interne Untersuchungen anstellen und dabei mit der Staatsanwaltschaft kooperieren (vgl. Christian Rath, „Kriminelle Konzerne sollen zahlen“, in: taz vom 23.8.2019).

Summa summarum bleibt festhalten, dass ein Unternehmensstrafrecht als sinnvolle Ergänzung des Individualstrafrechts als wirklich „scharfes Schwert“ nur funktionieren kann, wenn es denn tatsächlich hinsichtlich krimineller Geschäftsführungspraktiken präventiv wirkt. Ob die geplanten Verschärfungen des vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebrachten Gesetzes wirklich kriminalitätsdämpfende Wirkungen entfalten werden, bleibt abzuwarten. Wenn Regierung und Gesetzgeber eine Politik der Deregulierung betreiben, sich aber im Nachhinein und auf Druck von außen vorsichtig für ein Strafrecht ins Zeug legen, um billigend in Kauf genommene kriminelle Effekte ihrer eigenen Politik zu mildern, darf das durchaus positiv bewertet werden. Mit einer „Bekämpfung“ der destruktiven Logik der kapitalistischer Marktwirtschaft hat die Einführung eines Unternehmensstrafrechts allerdings nichts zu tun. Und an der „Interessenkonformität der großen Konzerne mit den politischen Entscheidungsträgern“ (Thilo Bode) und der rechtlichen Privilegierung der Konzerne ändern die geplanten strafrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich auch nichts.

Anmerkungen:

(1) Süddeutsche Zeitung vom 2. August 2019

(2) Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes, Köln, 2017, Seite 13

(3) vgl. Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke: „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“, Drucksache 19/7983, 21. Februar 2019, Seite 4

(4) So fordert beispielsweise Die Linke als oppositionelle Fraktion im Bundestag in ihrem Antrag unter anderem Geldsanktionen, die sich an der Wirtschaftskraft des Unternehmens und dem begangenen Unrecht orientieren, nach Begehung von Straftaten Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und öffentlichen Geldern auszuschließen, als letztes Mittel sogar Betriebsschließungen und die Auflösung von Unternehmen.

(1) Christoph Kathollnig: Unternehmensstrafrecht und Menschenrechtsverantwortung, Wien/Graz, 2016, Seite 55

Joachim Maiworm ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime.

[Landwirtschaft 4.0] Das APPLE der Äcker

CBG Redaktion

BAYER setzt auf digitale Landwirtschaft

Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bilder liefern den Bauern und Bäuerinnen Daten über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten und verhelfen ihnen auf diese Weise zu einem ökonomischeren und ökologischeren Einsatz von Düngemitteln, Saatgut und Pestiziden – so promotet BAYER die digitale Landwirtschaft. Tatsächlich aber haben Science-Fiction-Autor*innen die schöne neue Welt auf den Äckern in ihren Horror-Szenarien weit realistischer beschrieben. Die Informationen, die der Leverkusener Multi zusammenträgt, um den Landwirt*innen „ein tieferes Verständnis über ihre Felder“ zu vermitteln, machen ihn nämlich zu einem veritablen Big Brother. Damit nicht genug, kann die „Zukunftstechnologie“ noch mit so manch anderen Risiken und Nebenwirkungen aufwarten.

Von Jan Pehrke

„Wir sind heute in der Lage, den Landwirten Daten und Wissen über jede Pflanze und jeden Quadratzentimeter Boden zur Verfügung zu stellen“, mit diesen Worten pries BAYERs Vorstandsvorsitzender Werner Baumann auf der Hauptversammlung des Konzerns im April 2019 den Segen der digitalen Landwirtschaft. Die Übernahme von MONSANTO hat den Leverkusener Multi zum Marktführer in diesem Bereich gemacht. Und dass der US-Konzern mit seiner „Climate Corporation“ hier nach Baumanns Worten „ganz vorne“ war, spielte eine nicht unwesentliche Rolle für die Kauf-Entscheidung. Aber bereits vorher hatte der Global Player dem Thema viel Gewicht zugemessen. „Wir sind absolut davon überzeugt, dass die digitale Landwirtschaft den Ackerbau revolutionieren wird“, erklärte Sparten-Leiter Tobias Menne im Jahr 2017.
Das Unternehmen glaubt, mit seinem Ackerbau 4.0 namens „FieldView“ eine neue Zukunftstechnologie im Portfolio zu haben, welche die (Kurs-)Phantasie der Investor*innen beflügeln kann, und legt sich entsprechend ins Zeug. Unter Titeln wie „Der vernetzte Acker“ oder „Das intelligente Feld“ produziert er Science Fiction. „Neben Satelliten und Drohnen sammeln auch Sensoren auf den hochmodernen Traktoren und Ernte-Maschinen wichtige Erkenntnisse über die Bodenbeschaffenheit und die Pflanzen-Gesundheit. Sie fließen in digitale Programme ein, mit denen BAYER weltweit Landwirte bei einer effizienteren und nachhaltigen Landwirtschaft unterstützen will“, fabuliert das Unternehmen. Auch Informationen über das Wetter fließen dem Konzern zufolge in entsprechende Algorithmen ein.
Konkret erhebt der „ackerbauliche Erkennungsdienst“ (Die Zeit) etwa Daten über die Menge an Biomasse und Nitrat, die im Boden steckt, das Aufkommen von Schadinsekten sowie über den Chlorophyll-Gehalt der Pflanzen, der ein Indikator für deren Gesundheit ist. Dies ermöglicht dem Global Player zufolge passgenaue Lösungen. So stellt er beispielsweise ökologisch korrekte „See and spray“-Pestizide, die den Gewächsen bei Bedarf Einzel-Behandlungen angedeihen lassen und nicht mehr großflächig ausgebracht werden müssen, in Aussicht.

Viele Probleme
In der Praxis stellt sich dies alles jedoch als nicht so ganz einfach dar. Schon die Erhebung korrekter Daten erweist sich oftmals als Problem. Das geht aus der Studie „Vom Mythos der klima-smarten Landwirtschaft“ hervor, welche die Agrar-Wissenschaftlerin Andrea Beste und die Tierärztin Anita Idel im Auftrag des grünen Europa-Parlamentariers Martin Häusling erstellt haben. So kommen beispielsweise allein in Europa 16 verschiedene Methoden zur Bestimmung des Phosphor-Gehalts im Boden zur Anwendung – und einen genauen Aufschluss über die vorhandene Gesamtmenge gibt keine davon. Noch größere Schwierigkeiten bereitet der Humus. Wie viel der Acker davon birgt, vermögen die bisherigen Verfahren nicht zu ermitteln – „von der Qualität der Humus-Substanzen ganz zu schweigen“, schreiben die Autorinnen. Auch die Chlorophyll-Messung sagt ihrer Ansicht nach nur wenig darüber aus, ob eine Ackerfrucht wirklich genug Nährstoffe bekommt. Sie bezieht sich nämlich – und auch das nur indirekt – auf den Stickstoff. Um Robustheit oder Gesundheit der Pflanze zu messen, wären nach Ansicht der beiden weitaus kompliziertere Messungen nötig. „Wenn aber die Daten unzulänglich sind, dann kann sich die Software der Präzisionstechnik gar nicht genau auf die Boden-Verhältnisse einstellen“, resümiert Beste in einem Interview mit Die Zeit.
Zudem steht dem Fluss dieser unzulänglichen Daten noch so einiges entgegen, denn die Analyse-Instrumente in den Labors sind oftmals nicht mit den Boden-untersuchungsgeräten kompatibel. Auch sonst erweisen sich fehlende Schnittstellen und andere Verbindungsprobleme oftmals als große Hindernisse bei der Datenverarbeitung. Prof. Dr. Cornelia Weltzien, die Leiterin der Abteilung „Technik im Präzisionspflanzenbau“ am Potsdamer Leibniz-Institut, führt das als einen der Gründe für die Schwierigkeiten an, welche die „Zukunftstechnologie“ dabei hat, in der Gegenwart anzukommen.
Ein Feldversuch der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die von 2008 bis 2017 verschiedene Anwendungen des „precision farmings“ auf einem Gut nahe der Ostsee-Küste testete, zeigte weitere auf. „Am Ende stand eine gewisse Ernüchterung“, so der Agrar-Ingenieur Christoph Lubkowitz. Gut geklappt hatte nach seiner Einschätzung eigentlich nur die digital gesteuerte Ausbringung von Saatgut und Kalk sowie der Einsatz von automatischen Lenksystemen bei Treckern, Mähdreschern und Co. Aber im Bereich der Sensor- und Scan-Technik haperte es ebenso wie bei der Auswertung der Ernte-Ergebnisse. Auch die Erstellung von Ertragskarten zum Aufspüren ergiebiger und weniger ergiebiger Ackerflächen-Abschnitte funktionierte nicht so recht.
Dieser Befund entspricht den Erfahrungen, die Thomas Kiesel mit der digitalen Landwirtschaft bisher machte. Der Bauer hadert etwa mit der Sensor-Technik und nennt in dem Interview, das er dem Ideenwerk BW.de gab, als Beispiel die Anwendung von Fungiziden bei Getreide-Rost. „Der hat eine sehr kurze Inkubationszeit. Man muss also reagieren, wenn die allerersten Pusteln auf den Blättern auftauchen. Ein Sensor, der der Spritze sagt, wo sie wie viel spritzen soll, würde den Befall zu spät erkennen. Als Landwirt erkenne ich die kritischen Stellen sofort – nämlich da, wo morgens der Tau länger liegen bleibt“, erläutert Kiesel. Und an Ertragssteigerungen durch Bits & Bytes glaubt er ebenso wenig wie an ein ökologischeres Wirtschaften qua „precision farming“. Positiv bewertet der Landwirt hingegen die GPS-gesteuerten Lenk-Systeme für Mähdrescher und Schlepper, weil diese die Maschinen in der Spur halten und so helfen, Benzin und Zeit zu sparen. Insgesamt fällt sein Fazit allerdings mehr als durchwachsen aus: „Digitale Technik kann uns an vielen Stellen die Arbeit erleichtern. Aber unser Wissen und unsere Erfahrung kann sie nicht ansatzweise ersetzen.“
Auch Bruno Melcher, der in Brasilien eine 15.000-Hektar-Farm betreibt und großflächige Betriebe in Russland mitverwaltet, mag nicht an das ertragssteigernde Potenzial der Landwirtschaft 4.0 glauben: „Wir haben jetzt zwar viele daten-gestützte und technische Produkte, aber 90 Prozent aller Ernte-Verluste sind dem Wetter geschuldet.“ Sogar aus der Industrie selber erhält er Zustimmung, beispielsweise vom Vorstandsvorsitzenden des Saatgut-Unternehmens KWS SAAT, Hagen Duenbostel. „Es könne schon sein, dass eines Tages infolge der Digitalisierung einmal mehr Maiskörner am Kolben hingen als in unseren Tagen“, gibt die FAZ die Worte des KWS-Bosses wieder: „Aber derzeit, so seine ernüchternde Zwischenbilanz, werde noch kein Gramm mehr durch die Digital-Technik geerntet.“ Überdies schrecken die Landwirt*innen Duenbostel zufolge vor der Bildschirmarbeit zurück: „Die Farmer wollen nicht mit der Kaffee-Tasse im Büro sitzen und mit dem Smartphone den Traktor steuern.“ Und sie trauen den Ratschlägen von BAYER & Co. nicht, wie die KWS-Finanzchefin Eva Kienle meint: „Die Landwirte wollen Unabhängigkeit. Sie möchten nicht den Eindruck haben, ihnen wird ein Produkt empfohlen, nur weil der Anbieter etwas daran verdient.“
In der Tat handelt es sich bei den Daten-Autobahnen zumeist um Einbahnstraßen. Vor zwei Jahren brachte dies der damalige MONSANTO-Forschungschef Robert Fraley deutlich zum Ausdruck, als er im Zuge des BAYSANTO-Deals von den digitalen Synergie-Effekten schwärmte, die nach der Zusammenführung der beiden unterschiedlichen Produkt-Portfolios entständen. „In ein paar Jahren wollen wir den Farmern ein- oder zweimal am Tag ein Satelliten-Bild von ihrem Feld schicken, um das Wachstum der Pflanzen zu verfolgen und eine frühe Warnung aussprechen, wenn es irgendwo ein Problem mit Dünger, Wasser, Krankheiten oder Insekten gibt. Und dann können sie mit BAYER-Produkten eine Lösung finden“, verkündete er. Mit BAYER-Produkten. Ausschließlich um die geht es auch beim SEED ADVISOR: Das „Optimierungstool“ weiß für jeden Standort immer den geeignetsten Hybrid-Mais des Konzerns auszuwählen.

Plattform-Kapitalismus
BAYERs IT-Spezialist*innen haben den SEED ADVISOR so programmiert, dass die ganze Masse von Daten, die er ermittelt, genau auf ein Nadelöhr zulaufen: die Mais-Arten des Agro-Riesen. Marita Wiggerthale von OXFAM sieht dadurch die Landwirt*innen in eine Abhängigkeit gedrängt. „Sie erhalten damit nicht die Auswahl der besten Saatgut-Sorten allgemein, sondern nur eine Auswahl von BAYERs Saatgut“, konstatiert sie und gibt zu bedenken: „Je größer die Daten-Menge, über die ein Agrarchemie-Konzern verfügt, desto zielgerichteter die Lock-Angebote und Schein-Informationen auf den Bildschirmen der Bauern.“ Nach Angaben des Unternehmenssprechers Utz Klages plant die Aktien-Gesellschaft, hier Abhilfe zu schaffen und das „Angebot auf Saatgut-Sorten anderer Anbieter auszuweiten“. Das aber erscheint wenig glaubhaft. „Seit Jahren versprechen Konzerne der Netzwerk-Ökonomie, Produkte anderer Anbieter kompatibel zu machen, ohne dieses Versprechen zu erfüllen“, hält Reinhild Benning von GERMAN WATCH fest.
Der Leverkusener Multi hat sich in dieser Netzwerk-Ökonomie durch MONSANTOs „Climate Corporation“ bestens positioniert und nach eigenem Bekunden die „Führerschaft in digitalen Tools“ für die Landwirtschaft übernommen. Ein rasanter Aufstieg, denn die „Climate Corporation“ begann im Jahr 2006 als kleines Start-up von zwei ehemaligen GOOGLE-Beschäftigten, die Fahrrad-Verleihen und anderen klima-abhängigen Betrieben Wettervorhersagen anbieten wollten.
Nun kommen Anwendungen wie „FieldView“ bereits auf einer Acker-Fläche von 24 Millionen Hektar zum Einsatz; für das Jahr 2019 erwartet der Global Player eine Steigerung auf 36,4 Millionen Hektar. Das „APPLE der Landwirtschaft“ wollte MONSANTO mit diesem Produkt werden, und nach Meinung einiger Beobachter*innen gelang dem Unternehmen dies – zu BAYERs nunmehriger Freude – auch. So beschreibt die US-amerikanische Journalistin Angela Huffman die Plattform als eine Kombination von WINDOWS und „App Store“. Und wie APPLEs digitaler Shop zeigt sich „FieldView“ offen für zahlende Gäste; nur die direkte Konkurrenz muss draußen bleiben. Fast 80 Partner hat BAYER schon gewonnen. Dazu zählen unter anderem der Landmaschinen-Hersteller AGCO, der Bodenkarten-Anbieter VERIS, der digitale Getreide-Marktplatz FARMLEAD und HARVEST PROFIT INC., das „field-by-field profitability analysis“ anbietet. Sie alle zahlen für den Zugang und führen einen Teil ihrer Umsätze an den Agro-Riesen ab. Zudem kann der Konzern ihre Daten abgreifen.
Damit nicht genug, bietet sich ihm durch dieses Instrument die Möglichkeit, die Rolle eines Türwächters einzunehmen und so darüber zu bestimmen, wer reindarf in die Welt der digitalen Landwirtschaft und wer nicht. Ganz offen spricht die Aktien-Gesellschaft davon, eine solche Filter-Funktion ausüben zu wollen. Einige befürchten überdies, BAYER trage sich mit der Absicht, über die Plattform die traditionellen Vertriebswege für Pestizide und andere Betriebsmittel zu umgehen und selber als Anbieter aufzutreten, um sich einen größeren Anteil an der Wertschöpfungskette zu sichern.

Daten, Daten, Daten …
Die Basis der Plattform-Ökonomie bilden die Daten. Sie sind das eigentliche Kapital. Der Leverkusener Multi besitzt nach der Integration der „Climate Corporation“ jede Menge davon und zeigt sich weiter unersättlich. „Wie bei jedem digitalisierten Geschäftsmodell braucht man eine bestimmte Menge an Daten, um die Algorithmen treffsicherer zu machen. Wir sind deswegen gerade dabei, unsere Produkte zu verbessern und noch mehr Daten zu sammeln, damit wir den Landwirten gute Handlungsempfehlungen geben können“, erklärt BAYERs Agro-Chef Liam Condon. Dabei reichte der Bestand schon in der MONSANTO-Ära zeitweilig dafür aus, so viel Speicherplatz in der AMAZON-Cloud in Beschlag zu nehmen wie kein anderes Unternehmen.
Dementsprechend fürchten sich viele Bauern und Bäuerinnen davor, ihre Höfe von der Industrie bis zur letzten Ackerkrume nach dem durchleuchten zu lassen, was BAYERs Mike Stern „die neue Währung in der Landwirtschaft“ nennt. Thomas Kiesel sieht vor allem in der Vernetzung aller im Betrieb eingesetzen Systeme eine Gefahr: „Dann hätten nämlich die Hersteller von Landtechnik und anderen Betriebsmitteln direkten Zugriff auf unsere Produktionsdaten – und wir wären gläserne Landwirte.“ Bei einer Umfrage, initiiert von verschiedenen Landwirtschaftsorganisationen kurz vor dem MONSANTO-Deal, äußerten 91,7 Prozent der befragten Landwirt*innen, Angst vor einem Big Brother BAYER zu haben, der die Kontrolle über die Daten ihrer Farmen besitze. Deshalb versucht der Global Player nach Kräften, die Gemüter zu beruhigen. „Wir wollen keine Daten-Krake der Landwirtschaft werden“, beteuert etwa Tobias Menne. Aber überzeugend klingt das nicht.
Der Politik ist die Sammelwut auch nicht entgangen. Die russische Monopol-Behörde FAS hatte nicht zuletzt wegen dieser ernstliche Bedenken gegen BAYERs MONSANTO-Übernahme. „Sie haben so große Datenmengen, dass von unserem landwirtschaftlichen Sektor nach einem Zusammenschluss nicht mehr viel übrig sein wird“, fürchtete FAS-Chef Igor Artemjev. Deshalb musste der Leverkusener Multi garantieren, den Zugang zu dieser Technologie nicht zu reglementieren und auch russische Betriebe daran teilhaben zu lassen. Die Bundesregierung hat ebenfalls Handlungsbedarf erkannt – jedenfalls theoretisch. „Klare Leitplanken und Regulierung“ braucht es in diesem Bereich, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang des Jahres auf der Grünen Woche in Berlin, ohne dem allerdings Taten folgen zu lassen.
Mit dem Einstieg in die Plattform-Ökonomie will der Konzern sein ganzes Geschäftsmodell verändern. „Durch die Digitalisierung werden wir künftig das Gesamtprodukt ‚das saubere Feld’ anstelle einzelner Artikel anbieten können“, sagt Cropscience-Chef Liam Condon. Wobei „sauber“ für BAYER ein relativer Begriff ist. Eine „ertragsrelevante Ausdehnung – nicht das Vorhandensein – von Pflanzen-Krankheiten durch unsere Technologien“ plant der Konzern künftig auszuschließen, schränkt das „Digital Farming Team“ ein.
Condon zufolge geht es jetzt nicht mehr darum, „so viel Liter Chemie zu verkaufen wie möglich“. Wenn nur die Hälfte des Feldes gespritzt werde, werde man zwar nur halb soviel Absatz machen, gibt die Nachrichtenagentur Reuters seine Worte wieder: „Aber das Wissen, dass man nur diesen Teil des Feldes spritzen muss – das können Sie verkaufen.“ Weniger kann also mehr sein.
Einen Namen hat das Kind bei BAYER auch schon: „Outcome based pricing“. Da gibt der Algorithmus, in den Zahlen zum Pestizid-Einsatz und andere Parameter einfließen, einen bestimmten Ernte-Ertrag vor. Bei einem Unterschreiten muss der Agro-Riese dann zahlen; bei einem Überschreiten erhält er Geld von den Landwirt*innen. Für Fungizide erprobt der Leverkusener Multi ein solches Modell gerade. Ein konkretes Datum zur Praxis-Einführung nennt er aber wohlweislich noch nicht. Bei einigen komplexen Variablen hakt es noch, bekundet der Konzern.

Fazit
An Baustellen fehlt es auch sonst nicht bei der „digitalen Landwirtschaft“. Vieles in dem Bereich ist noch Zukunftsmusik, und nicht weniges davon wird es für immer bleiben. Das Versprechen, den Kartoffel-Käfer und seine Kolleg*innen schon im Anmarsch per Drohne aufzuspüren und dann gezielt mittels eines gezielten Pestizid-Einsatzes zu stellen, dürfte etwa darunterfallen. Besser sieht es für die automatisierten Landmaschinen aus. Diese nutzen die Landwirt*innen jetzt schon relativ häufig. Zu einer entsprechend harten Konkurrenz für BAYER & Co. wachsen deshalb die großen Anbieter wie JOHN DEERE und CLAAS heran, denn auch diese haben sehr viel Agrar-Wissen in Nullen und Einsen parat. JOHN DEERE versuchte in der Vergangenheit sogar schon einmal, MONSANTOs Digital-Sparte zu kaufen, was nur die Intervention der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde verhinderte. Und dann ist das alles nicht zuletzt eine Preis-Frage. Die Landwirtschaft 4.0 kostet nämlich so einiges, und Kleinbauern und -bäuerinnen können die erforderlichen Summen in den meisten Fällen gar nicht aufbringen.
Aber die digitale Landwirtschaft steht auch vor einer grundsätzlichen Herausforderung: Was nützt ein Logarithmus, der immer die besten Bedingungen ausspuckt, was das Wetter, die Bodenbeschaffenheit und das Schadinsekten-Aufkommen angeht, wenn diese besten Bedingungen in Zeiten des Klimawandels immer schlechter werden? Was dadurch an zusätzlichem Pestizid- und Düngemittel-Bedarf entsteht, kann das „precision farming“ nie und nimmer wettmachen. Noch dazu ist die „Zukunftstechnologie“ eher Teil des Problems als der Lösung, stellt sie doch die vorerst letzte „Errungenschaft“ der agro-industriellen Landwirtschaft dar, die nicht eben wenig zur Erderwärmung beiträgt. Die gesamte Entwicklung wirft also viele Fragen auf, und momentan hapert es noch am einfachsten. So hat das „intelligente Feld“ vielerorts gar kein Netz, weil der Kabel-Ausbau in den ländlichen Regionen stockt.

[Charta] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

Die Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG / www.CBGnetwork.org) hat in den Jahren nach der Chemie-Katastrophe 1984 in Bhopal/Indien an der Entwicklung der Charta “Menschenrechte und industrielle Gefahren“ mitgearbeitet. Insbesondere hat CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura an den abschließenden Beratungen der Charta 1994 in London teilgenommen und dort das Fall-Beispiel „BAYER-Konzern“ vorgetragen.

Entwurf des internationalen Permanent Peoples´ Tribunal (PPT) für eine Charta „Menschenrechte und industrielle Gefahren“

Zum Entwurf

Aus Anlass des 10. Jahrestags der Bhopal-Katastrophe wurde vom 30. November bis 2. Dezember 1994 in London ein Tribunal aus fünf internationalen Richtern abgehalten. Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) für Menschenrechte und Industrielle Gefahren hörte Aussagen und Empfehlungen von Spezialist*innen, Opferverbänden, Interessensgruppen und Einzelpersonen bezüglich der Auswirkungen von riskanten Produktionen auf Arbeiter*innen, Allgemeinheit und Umwelt sowie fehlender Wiedergutmachung für die Opfer. Dies war das vierte und letzte Tribunal des PPT bezüglich industrieller Gefahren und Menschenrechte, das zur Entwicklung der Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren beisteuerte.
Die Welt hat hinreichende Erfahrung mit industriellen und Umweltgefahren erlangt. Die Lektionen müssen aus diesen Erfahrungen gelernt werden, so dass die Menschen, die gestorben sind oder leiden mussten, dies nicht umsonst getan haben. Das ist das Urteil des Permanenten Völkertribunals, welches im Oktober 1992 in Bhopal abgehalten wurde.
Gegründet wegen verheerender industrieller Katastrophen, wie Seveso, Italien (1976), Bhopal, Indien (1984) und Tschernobyl, Ukraine (1986), nahm das PPT seine Arbeit auf (1991-1994), um sich dem Mangel an rechtlichem und medizinischem Schutz der betroffenen Arbeiter*innen und Bewohner*innen zu widmen sowie den örtlichen industriellen Risiken für die Umwelt.
Themen wie Katastrophenschutz, Verantwortung der Werksbetreiber*innen, internationales Recht und viele andere Problembereiche der industriellen Produktion wurden angesprochen. Das PPT wurde am zehnten Jahrestag des Unglücks von Bhopal zusammengestellt als Anregung für eine Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren.
Fast fünf Jahre dauerte das Entwerfen der Charta, die auf einer Reihe von öffentlichen Anhörungen des Tribunals in New Haven, USA (1991), Bangkok, Thailand (1991), Bhopal, Indien (1992) und London, UK (1994) basiert.
Menschen vieler unterschiedlicher Länder legten Beweise vor. Das Tribunal hörte Aussagen von Überlebenden, die industriellen Gefährdungen ausgesetzt waren, von betroffenen Ortsgruppen und Arbeiter*innen. Zur gleichen Zeit stellten Ärzt*innen, Anwält*innen, Wissenschaftler*innen, Ingenieur*innen und andere Expert*innen Informationen zu Ursprung und Auswirkungen industrieller Gefahren zur Verfügung.
Trotz ihrer unterschiedlichen Hintergründe und Erfahrungen erzählten alle Menschen, die aussagten, eine gemeinsame Geschichte. Industrielle Gefahren breiten sich auf globaler Ebene aus und sie stellen eine ernste Bedrohung für Leib und Leben dar. Außerdem reagieren die vorhandenen wirtschaftlichen, rechtlichen und medizinischen Organisationen nicht adäquat auf diese Besonderheit der Globalisierung. Vereine zur Unterstützung der Opfer äußerten eine gemeinsame Forderung nach einer Instanz, die sie vor Tod, Schaden und anhaltender Unsicherheit schützt. Expert*innenaussagen hoben Beispiele für bewährte Methoden hervor, beschrieben aber auch die Hauptmerkmale einer internationalen Ordnung, in der Gefahren ohne effektive Kontrollen gefördert, gehandelt und geschützt werden.
Das Tribunal hielt seine vierte und letzte Sitzung in London vom 28. November bis zum 2. Dezember. Die Richter*innen hörten drei Tage lang Experte*innenaussagen. Die Anklage wurde von Rechtsanwalt Graham Reid vertreten, die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas O’Shea. Die Beweisführung wurde von sechs Richter*innen gehört:
Francois Rigaux, Jura-Professor, Katholische Universität von Louvain, Belgien, Vorsitzender des PPT
Dr. Rosalie Bertell, Vorsitzende des Instituts für Angelegenheiten öffentlicher Gesundheit, Kanada
Salak Siveraska, Santi Pracha Dhamma Institut, Thailand
Richter Subhan, ehemaliger Richter, Bangladesch, Oberster Gerichtshof
Tina Wallace, Development Administration Group, Universität von Birmingham
Dr. Timothy Weiskel, Direktor, Harvard Seminar in ökologische Werte
Den Richter*innen wurde assistiert von:
Dr. Gianni Tognoni, Epidemiologe am Mario Negri Forschungsinstitut Milan, Generalsekretär des PPT
Joe Verhoeven, Professor für internationales Recht, Katholische Universität von Louvain, Belgien
Am 2. Dezember verkündeten die Richter*innen ihre Ergebnisse und das Urteil bei einer Pressekonferenz im Unterhaus, die von Harry Cohen (Mitglied des Parlaments) und John Hendy (Kronanwalt) veranstaltet wurde.
Die Charta
Das Permanent Peoples’ Tribunal für Menschenrechte und industrielle Gefahren,
das in New Haven, Bangkok, Bhopal und London für vier Sitzungen seit 1991 zusammengekommen ist, um Aussagen zu erhalten und uns zu Themen des Rechts auf Leben, berufliche Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Risikomanagement und Schadensreduzierung im weiteren globalen Sinne der gefährlichen Produktion zu beratschlagen;
das entworfen hat über die Zeit von vier Jahren eine Rechtscharta zur Wiedergabe der Ansichten und Belange der Personen, die wegen industrieller Gefahren verletzt und verzweifelt sind, und haben am zweiten Tag des Dezembers 1994 einen Charta-Entwurf herausgegeben für Kommentare und Diskussionen unter den einzelnen Personen und Nicht-Regierungs-Organisationen, einschließlich Gewerkschaften;
das berücksichtigt hat die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Wiener Erklärung und ihr Aktionsprogramm, die Pekinger Weltfrauenkonferenz, den Aktionsplan des Weltgipfels zu sozialer Entwicklung und andere relevante internationale Menschenrechtsinstrumente;
das geleitet wurde von der Rio-Erklärung für Umwelt und Entwicklung, Agenda 21, der Entwurfserklärung für die Grundlagen des Menschenrechts und der Umwelt, der Entwurfserklärung für die Rechte von indigenen Völkern und anderen relevanten Mitteln zur Verhütung von industriellen und ökologischen Gefahren;
das geleitet wurde von Abkommen und Empfehlungen internationaler Gewerkschaften, einschließlich des Abkommens zur Freiheit des Zusammenschlusses und Schutz des Rechts, sich zu organisieren, vom Abkommen zum Organisationsrecht und auf Tarifverhandlungen und vom Abkommen bezüglich der Verhütung größerer industrieller Unfälle;
das erheblich besorgt ist über die umfassende Verbreitung von gefährlichen Produkten und Prozessen, die zu industriellen Anwendungen führen, die menschliche, soziale und ökologische Zerstörung verursachen, die insbesondere Lebensraum, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur indigener Völker bedrohen;
das zutiefst besorgt ist über die Häufigkeit von kleinen, aber schädlichen gefährlichen Vorfällen, sowie über das Ausmaß und die Art von größeren industriellen Unglücken, einschließlich der Geschehnisse in Seveso, Tschernobyl, Bhopal, Basel und anderswo;
das besorgt ist über die erfolglosen nationalen und internationalen Systeme zu Gefahrenschutz, Katastrophenhilfe, medizinischer und staatlicher Unterstützung und staatlicher Übernahme von Verant-wortung, die in ihrer jetzigen Form sowohl darin versagt haben, berufliche und ökologische Gefahren adäquat zu verhindern als auch darin, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die verantwortlich sind für Tote und Verletzte weltweit;
das zur Kenntnis nimmt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, künftige Verschlechterungen bezüglich des menschlichen und tierischen Lebensraums und der Umwelt zu verhindern, und das Leid, verursacht durch industrielle Gefahren, angemessen zu beseitigen;
das zur Kenntnis nimmt, dass die persönliche Erfahrung und wiederholten Forderungen von Arbeiter*innen und Bewohner*innen, die von industriellen Gefahren betroffen sind, die bestmögliche Basis für die Formulierung von Rechten bietet;
das sich bewusst ist der inhärenten Begrenzungen von nationalem und internationalem Recht sowie der wichtige Rolle der gemeinschaftlichen Organisationen und Bewegungen in der Prävention und Linderung industrieller Gefahren;
das überzeugt ist, dass neue nationale und internationale Systeme zur Prävention, Linderung und rechtlichen Haftung formuliert und festgelegt werden müssen;
erklärt das Folgende:
Teil I
Allgemeingültige Rechte
Artikel 1
Keine Diskriminierung
1. Jeder Mensch hat Anspruch auf alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung dargelegt werden, ohne jede Unterscheidung bezüglich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Nationalität, politischer Meinung oder Zugehörigkeit zu einer politischen oder ethnischen Gruppe oder sozialen Klasse bzw. Kaste, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Besitz und Einkommen, Geburt oder jeglichem anderen Status.
2. Angesichts der besonderen Abwertung, mit der Frauen als bezahlte oder unbezahlte Arbeitskräfte konfrontiert sind, sollte darauf geachtet werden, ob die unten genannten Rechte Frauen besonders betreffen.
3. Angesichts ihrer besonderen Verwundbarkeit und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt soll Kindern, die industriellen Gefahren ausgesetzt sind, besonderer Schutz gewährt werden.
4. In Hinblick auf den Zusammenhang zwischen niedriger Entlohnung und risikoreichem Arbeitsumfeld und auf die überproportionalen Auswirkungen industrieller Risiken auf rassische und ethnische Minderheiten sollte diesen Gruppen besonderer Schutz gewährt werden.
Artikel 2
Bezug zu anderen Rechten
Die Rechte in dieser Charta und andere Menschenrechte, einschließlich zivilrechtlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, sind universell, interdependent und unteilbar. Insbe-sondere die Freiheit von gesundheitlichen Risiken einschließlich dem Recht, gesundheitsgefährdende Beschäftigungen zu verweigern, gründet auf der vollständigen Umsetzung sozialer und wirtschaftlicher Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard.
Artikel 3
Recht auf Zurechenbarkeit
Jeder Mensch hat das Recht, Einzelpersonen, Unternehmen oder Regierungsbehörden haftbar zu machen für Handlungen, die zu Gesundheitsgefahren führen. Insbesondere sollen Dachgesellschaften, einschließlich transnationaler Gesellschaften, für die Handlungen ihrer Tochterunternehmen haftbar gemacht werden.
Artikel 4
Organisationsfreiheit
1. Alle Mitglieder und Arbeiter eines Gemeinwesens haben das Recht, sich mit anderen Gemeinwesen und Arbeitern zusammenzuschließen, um ein Arbeitsumfeld anzustreben, das frei von gesundheitlichen Risiken ist.
2. Das Recht auf Organisation schließt insbesondere ein:
(a) die Freiheit der Meinungsäußerung, des Zusammenschlusses und der friedlichen Versammlung;
(b) das Recht, lokale, nationale und internationale Organisationen ins Leben zu rufen;
(c ) das Recht auf Agitation, politische Einflussnahme, Schulungen und Informationsaustausch;
(d) das Recht, Gewerkschaften zu gründen;
(e) das Recht auf Streik oder andere Formen des Arbeitskampfes.
Artikel 5
Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge.

2. Dieses Recht schließt insbesondere ein:
a) das Recht von Einzelpersonen und Gruppen, bei der Planung und Implementierung von
Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge mitzuwirken;
b) das Recht von Einzelpersonen und Familien auf gleichen Zugang zu der Art Gesundheitsfürsorge, die dem Gemeinwesen möglich ist;
c) das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten, einschließlich dem angemessenen Zugang zu Krankenhäusern, Wohnbereichskliniken und Spezialkliniken; außerdem dem Zugang zu praktischen Ärzten und Ausübenden anderer medizinischer Berufe, die im dem entsprechenden Gemeinwesen tätig sind;
d) das Recht auf unabhängige Information bzgl. der Relevanz und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen und Behandlungen der medizinischen Einrichtungen, unter Berücksichtigung der Methoden der Allopathie, Homöopathie, der Ernährungslehre, der Physiotherapie, der Psychotherapie und indigener Behandlungsverfahren;
e) das Recht auf Gesundheitssysteme, die die unterschiedlichen Auswirkungen von Gesundheits-gefahren auf Frauen, Männer und Kinder anerkennen und berücksichtigen;
f) das Recht auf Gesundheitserziehung.
Artikel 6
Recht auf Verweigerung
1. Alle Gemeinwesen haben das Recht, die Einführung, Ausweitung oder Fortführung risikobehafteter Tätigkeiten in ihrer Lebensumwelt zu verweigern.
2. Alle Arbeitskräfte haben das Recht auf Arbeitsverweigerung in einem risikobehafteten Arbeitsumfeld, ohne Gegenmaßnahmen von Seiten des Arbeitgebers befürchten zu müssen.
3. Das Recht auf Zurückweisung unangemessener rechtlicher, medizinischer oder wissenschaftlicher Beratung bleibt unbenommen.
Artikel 7
Dauerhafte staatliche Souveränität über die Lebensumwelt
1. Jeder Staat behält das Recht auf dauerhafte Souveränität über die Lebensumwelten innerhalb seiner nationalen Rechtsprechung. Kein Staat soll dieses Recht in einer Weise ausüben, die geeignet ist, die Gesundheit oder Lebenswelt seiner Bewohner zu gefährden oder die Umwelt anderer Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen nationaler Rechtsprechung zu schädigen.
2 Jeder Staat hat das Recht und die Verpflichtung, seine Amtsgewalt regelhaft auszuüben in Bezug auf gefährliche und potentiell risikobehaftete Unternehmen, in Übereinstimmung mit den Interessen und dem Wohlergehen der Bevölkerung und der Umwelt.

3. Für alle Staaten gilt
a) Keinem Staat darf externe finanzielle Hilfe verweigert werden auf Grund seiner Weigerung, risikobehaftete Produkte zu importieren oder derartige Produktionsprozesse einzurichten;
b) Kein Staat darf gezwungen werden, ausländische Investitionen bevorzugt zu behandeln;
c) Kein Staat darf externen militärischen, diplomatischen, sozialen oder ökonomischen Drohungen oder Zwangsmitteln ausgesetzt werden, die geeignet sind, Regelwerke oder Richtlinien bezüglich gesundheitsgefährdender Produktionsweisen in ihrer Wirkung zu beeinträchtigen.
4. Transnationale Konzerne und multinationale Unternehmen dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines Gastgeberlandes einmischen.
Teil II
Gemeinwesen
Artikel 8
Recht auf Lebensumwelt frei von Gesundheitsrisiken
1. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Lebensumwelt, die frei von Gesundheitsrisiken ist. Dieses Recht ist insbesondere anwendbar, wenn Risiken entstehen durch:
a) Herstellung, Verkauf, Transport, Verteilung, Gebrauch und Entsorgung gesundheitsgefährdender Materialien;
b) jegliche militärische oder waffentechnische Anwendung, ungeachtet nationaler Sicherheitserwä-gungen.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in gutem Glauben Klage zu erheben gegen den Besitzer oder Betreiber eines Wirtschaftsunternehmens hinsichtlich von Aktivitäten, von denen der Kläger annimmt, dass sie die Lebensumwelt schädigen.
3. Jeder Mensch, der in einer Umgebung lebt, die unausweichlich mit Risiken behaftet ist, soll das Recht auf Sicherheitssysteme haben, die geeignet sind, ihn vor solchen Risiken so weit wie möglich zu schützen. Die Besitzer oder Betreiber des betreffenden risikobehafteten Unternehmens dürfen die Einrichtung des wirkungsvollsten verfügbaren Schutzsystems nicht auf Grund von Kosten oder sonstigem Aufwand verweigern.
Artikel 9
Recht auf Umweltinformation
1. Jeder Mensch hat das Recht, auf angemessene Weise unterrichtet zu werden hinsichtlich geplanter Maßnahmen zur Einrichtung, Ausweitung oder Modifizierung einer potentiell gefährlichen Industrieanlage, die die öffentliche Gesundheit oder die Lebensumwelt gefährden könnten. Zur vollen Verwirklichung dieses Rechtes sollen folgende Schritte eingeleitet werden:
a) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass Gemeinwesen, Einzelpersonen und Nicht-Regierungsorganisationen das Zugriffsrecht auf vollständige Informationen bzgl. der Planungen haben. Dieses Recht soll deutlich vor der offiziellen Genehmigung wirksam werden und soll nicht mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Geheimhaltung beschnitten werden;
b) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass vor der offiziellen Genehmigung eines riskanten Vorhabens eine unabhängige und gründliche Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit unter Beteiligung des betroffenen Gemeinwesens durchgeführt wird.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in seiner eigenen Sprache und in einer für ihn verständlichen Weise über potentielle Gefahren oder Risiken informiert zu werden, die mit einem Produkt oder Produktionsprozess verknüpft sind, mit denen sie in Kontakt kommen könnten.
3. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über die Sicherheitsprotokolle jeglicher wirtschaftlicher Unternehmungen, deren Herstellungsweise oder industrielle Fertigung seine Lebensumwelt beeinträchtigen könnten, einschließlich der Zahl und Art der Unglücksfälle, die sich ereignet haben, des Ausmaßes der durch solche Unfälle verursachten Verletzungen und jeglicher potentieller gesundheitlicher Langzeitschäden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über Arten und Mengen gefährlicher Substanzen, die auf einem Firmengelände gelagert und verwendet werden, die vom Gelände aus in Umlauf gebracht werden oder in Endprodukten enthalten sind. Dieses Informationsrecht schließt insbesondere ein das Recht auf angemessenen Zugang zu Verzeichnissen toxischer Emissionen. Alle Personen, die in der Nähe potentiell gefährlicher Einrichtungen wohnen, haben das Recht, das Firmengelände zu inspizieren und potentiell gefährliche Substanzen und Produktionsprozesse physisch zu verifizieren.
5. Jeder Bewohner eines Umfeldes, in dem er mit Materialien und Produktionsprozessen in Kontakt kommen kann, die bekanntermaßen hochriskant sind und die von den betrieblichen Tätigkeiten eines Wirtschaftsunternehmens ausgehen, hat das Recht auf regelmäßige Untersuchungen durch einen vom Besitzer oder Betreiber dieses Unternehmens bezahlten medizinischen Fachmann.
Artikel 10
Recht auf Mitwirkung des Gemeinwesens
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die seine Lebensumwelt beeinflussen.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die folgende Eigenschaften haben sollen:
a) öffentlich und frei zugänglich;
b) zugänglich für jedermann in Hinblick auf Zeit und Ort;
c ) im Voraus weitreichend bekanntgemacht;
d) ohne Einschränkungen durch Anforderungen an Lese-/Schreibfähigkeit, spezielle Sprachkenntnisse oder Art der Beiträge.
3. Jeder Mensch hat das Recht, seine Besorgnisse und Einwände in Bezug zu Risiken zu äußern, die mit der Einrichtung, Modifizierung oder Ausweitung eines Wirtschaftsunternehmens in Verbindung gebracht werden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei der Gestaltung und Ausführung laufender Studien, die die Beschaffenheit von Risiken für die Lebensumwelt ermitteln sollen, die durch ein Wirtschafts-unternehmen entstehen.
Artikel 11
Recht auf Umwelt-Monitoring
1. Jeder Mensch hat das Recht auf regelmäßige und wirksame Beobachtung seiner Gesundheit und seines Umfeldes zur Erfassung möglicher Kurzzeit- und Langzeitschäden durch gefährdende oder potentiell gefährdende Produktionsprozesse.
2. Jeder Mensch hat das Recht, bzgl. der Häufigkeit, der Art und der Ziele von Umwelt-Monitoring zu Rate gezogen zu werden. Das Recht, nicht-professionelle Monitoring-Strategien wie zum Beispiel Laien-Epidemiologie zu organisieren, soll geschützt werden. Die Rechte von Frauen, deren Erfahrung in der Gesundheitsfürsorge möglicherweise sonst unentdeckte Risiken aufdecken kann, werden besonders bekräftigt.
3. Jeder Mensch, der in gutem Glauben überzeugt ist, dass das Umfeld seines Gemeinwesens durch die Aktivitäten irgendeines Wirtschaftsunternehmens gefährdet ist, hat das Recht auf eine unver-zügliche und gründliche Untersuchung, durchzuführen von einem unabhängigen Träger und ohne Kosten für die Auftrag gebende Person.
Artikel 12
Recht auf öffentliche Fortbildung
1. Jeder Mensch hat das Recht auf wirksame Verbreitung von Informationen in Hinblick auf Gesundheitsgefahren in seinem Gemeinwesen. Dieses Recht umfasst auch Unterweisungen auf der Basis bestmöglicher Informationen und Standards unter Nutzung nationaler und internationaler Quellen.
2. Staaten sollen wirksame Maßnahmen ergreifen für:
a) klare und systematische Kennzeichnung gefährlicher Substanzen;
b) angemessene Fortbildung auf lokaler Ebene, einschließlich der Unterweisung von Kindern, über gesundheitsgefährdende Substanzen und Produktionsweisen;
c) die Schulung von Polizei, Medizinern und anderen Dienstleistern bzgl. gesundheitsgefährdender Produkte und Produktionsweisen.

Artikel 13
Recht auf lokale Maßnahmen der Notfallvorsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Maßnahmen der Notfallvorsorge, einschließlich der Bereitstellung von Warnsystemen bei drohenden Gefahren und Systemen für unverzügliche Hilfsmaßnahmen.
2. Alle Staaten sollen Maßnahmen ergreifen zur Ausstattung von Gemeinwesen mit angemessenen Notfalldiensten, einschließlich der Bereitstellung von geeigneten Strukturen bei der Polizei, der Feuerwehr, in medizinischen und paramedizinischen Diensten sowie im Katastrophen-Management.
Artikel 14
Recht auf Durchsetzung von Umweltgesetzen
1. Jeder Mensch hat das Recht, sein Lebensumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Umweltinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Gesetzgebung zum Umweltmanagement auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Artikel 15
Rechte indigener Völker
1. Indigene Völker haben das Recht, ihr Habitat, ihre Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur vor industriellen Risiken und umweltzerstörenden Praktiken durch Wirtschaftsunternehmen zu schützen.
2. Indigene Völker haben das Recht auf Kontrolle über ihr Land und das Ressourcen-Management ihres Landes, einschließlich des Rechts auf Abschätzung potentieller Auswirkungen auf die Umwelt und des Rechts, die Ansiedlung umweltgefährdender oder umweltzerstörender Industrien auf ihrem Land zu verweigern.
Teil III
Rechte der Arbeiter und Arbeiterinnen
Artikel 16
Spezielle Arbeitnehmerrechte
Über ihre Rechte als Mitglieder eines Gemeinwesens hinaus haben Arbeiterinnen und Arbeiter spezifische Rechte, die auf ihr Arbeitsumfeld anwendbar sind.

Artikel 17
Recht auf gefahrenfreies Arbeitsumfeld
1. Arbeiter haben das Recht auf eine Arbeitsumgebung, die frei von vorhersehbaren Gefahren ist, welche mittel- oder unmittelbar von einem Wirtschaftsunternehmen ausgehen, besonders von der Fertigung oder anderen industriellen Abläufen.
2. Jeder Arbeiter ist berechtigt, in gutem Glauben beim Unternehmer oder bei außenstehenden Parteien Klage zu führen über Bedingungen oder Praktiken am Arbeitsplatz, die er für schädlich oder gefährlich hält, ohne deswegen fürchten zu müssen, dass der Arbeitgeber ihn mit Strafmaßnahmen oder anderen diskriminierenden Maßnahmen belegt.
3. Eine Arbeitsumgebung, aus der unmöglich alle Gefahren verbannt werden können, berechtigt zum Anspruch auf Hilfestellung; alle Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen samt entsprechender Ausstattung müssen kostenlos und voll wirksam zur Verfügung stehen, auch persönliche Schutzausrüstung, die nötig ist, um Gefahren so weit wie möglich auszuschalten. Arbeitgeber dürfen sich nicht weigern, aus Kostengründen oder wegen des Aufwandes die wirksamste Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
4. Arbeiter haben das Recht auf sichere Arbeitssysteme, und alle Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Systeme zu planen, zur Verfügung zu stellen, in Stand zu halten und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
5. Arbeiter sollen keiner gefährlichen Chemikalie ausgesetzt sein, die durch eine weniger gefährliche Substanz ersetzt werden kann.
6. Regierungen und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einrichtung von Arbeitsumfeldern, die frei von Gesundheitsgefahren sind. Die Untätigkeit einer der beiden Seiten soll keine angemessene Rechtfertigung für die Pflichtverletzung der anderen Seite sein.
Artikel 18
Recht auf Gesundheits- und Sicherheitsinformationen
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Unterrichtung, wenn Veränderungen in ihrem Arbeitsumfeld geplant sind, die möglicherweise eine Bedrohung von Sicherheit und Gesundheit darstellen.
2. Arbeiter haben das Recht, in ihrer eigenen Sprache und auf eine Weise, die sie verstehen können, über jegliche bekannte Gesundheitsgefährdung unterrichtet zu werden, die mit irgendwelchen Stoffen oder Arbeitsabläufen verbunden ist, mit denen sie während der Zeit ihrer Beschäftigung zu tun haben.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf Kenntnis des Sicherheitsberichts, der über ihr Arbeitsumfeld angefertigt wurde, einschließlich der Art und Zahl der eingetretenen Unfälle, dem Ausmaß der Folgeschäden und jeglicher bekannter Langzeitgefahren für ihre Gesundheit, die von Ausgangs- und Werkstoffen sowie Arbeitsabläufen ausgehen, die der Arbeitgeber eingeführt hat. Arbeiter haben das Recht, regelmäßig über Sicherheitsberichte jedes Unternehmens informiert zu werden, das mit dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, durch gemeinsame Eigentümerschaft verbunden ist.
4. Arbeiter, die in einem Umfeld beschäftigt sind, wo sie mit bekanntermaßen sehr gefährlichen Stoffen sowie unfallträchtigen Arbeitsabläufen in Berührung kommen, haben ein Recht auf ärztliche Untersuchungen durch einen unabhängigen Fachmann, den der Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellt. Der Erstuntersuchung sollen in regelmäßigen Abständen weitere folgen, die von der konservativsten Abschätzung der Risiken ausgehen, aber nicht mehr als ein Jahr auseinanderliegen sollen; das ärztliche Ergebnis soll dem Arbeiter mitgeteilt werden.
Artikel 19
Recht auf Mitbestimmung
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf wirksame Mitbestimmung bei Entscheidungen des Managements, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten betreffen.
2. Alle Arbeiter haben das Recht, Sicherheitsvertreter zu wählen. Diese Vertreter haben das Recht auf Mitwirkung in gemeinsamen Ausschüssen, paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeiterschaft und des Managements, die regelmäßig tagen und sich mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen befassen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht, bei der Gestaltung und Ausführung laufender Gesundheits- und Sicherheitsstudien mitzuwirken, um die Beschaffenheit jeglicher Risiken für Gesundheit und Sicherheit zu ermitteln.
4. Alle Arbeiter haben das Recht, lokale Zentren für Risikoabschätzung und einschlägige Informationsnetzwerke einzurichten und/oder sich ihnen anzuschließen. Regierungen und Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Organisationen und Programme zu unterstützen.
Artikel 20
Recht auf Gesundheits- und Sicherheits-Monitoring
1. Alle Arbeiter haben das Recht, in einem Arbeitsumfeld tätig zu sein, das regelmäßig und wirksam auf Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter geprüft wird, die in dem Bereich beschäftigt sind.
2. Ungeachtet der Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitsumfelder zu untersuchen, soll den Arbeitern das Recht bleiben, unabhängige oder von Arbeitern durchgeführte Prüfungen zu erwirken. Dieses Recht schließt das Recht auf regelmäßiges Monitoring ein, um möglichen Langzeitgefahren vorzubeugen, die aus dem Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld resultieren können.
3. Jeder Arbeiter, der in gutem Glauben annimmt, dass seine Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist oder sein wird durch den Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld, hat das Recht auf eine unverzügliche und gründliche Untersuchung durch den Arbeitgeber, eine unabhängige Agentur oder auf anderem Wege, ohne dass dem Arbeiter Kosten entstehen.
Artikel 21
Recht auf Unterweisung und praktische Schulung
1. Arbeiter, die mit gefährlichen oder risikobehafteten Ausgangs- und Werkstoffen und in unfallträchtigen Abläufen arbeiten, haben ein Recht auf begleitende Unterweisung über den angemessenen Gebrauch der gefährlichen Ausgangs- und Werkstoffe. Das Recht auf Unterweisung und praktische Schulung auf der Basis bestmöglicher Information aus nationalen und internationalen Quellen wird bekräftigt.
2. Arbeiter und Aufsichtsführende haben das Recht, über den richtigen Gebrauch gefährlicher Stoffe Bescheid zu wissen, die fachgerechte Ausführung aller Arbeitsprozesse zu beherrschen, mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Lebensumfeld vertraut zu sein, und die Maßnahmen zu kennen, die bei einem Unfall zu ergreifen sind.
Artikel 22
Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge am Arbeitsplatz
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge, die den Bedingungen und Verfahren in ihrem Arbeitsumfeld angemessen sind. Die Maßnahmen sollen Warnsysteme für bevorstehende Gefahren und Systeme unverzüglicher Hilfsmaßnahmen einschließen, außerdem realistische Übungen der Abläufe und häufige Simulationen am Schreibtisch vorsehen.
2. Verfahren der Notfallvorsorge sollen die besonderen Bedürfnisse einzelner Arbeiter berücksichtigen, einschließlich der Bedürfnisse von Personen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätsbehinderungen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Notfalldienste, einschließlich der Polizei, der Feuerwehr, der medizinischen und paramedizinischen Dienste sowie dem Katastrophen-Management.
Artikel 23
Recht auf Geltendmachung von Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen
1. Alle Arbeiter haben das Recht, ihr Arbeitsumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Gesundheits- und Sicherheitsinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei ernsthaften Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Gesetzgebung zur Planungskontrolle auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Teil IV
Allgemeine Ansprüche auf Unterstützung
Artikel 24
Recht auf Unterstützung und Entschädigung
1. Alle verletzten oder sonst irgendwie von gefährdenden Produktionsprozessen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht auf schnelle, umfassende und wirksame Hilfe. Dieses Recht ist anwendbar auf alle von Gefahren oder potentiellen Gefahren betroffenen Personen, einschließlich der Personen, die zur Zeit der Schädigung oder dem Kontakt noch nicht geboren waren, und Personen, die direkt oder indirekt körperlich oder materiell geschädigt oder ökonomisch oder sozial benachteiligt wurden.
2. Dieses Recht umfasst das Recht auf faire und angemessene Entschädigung zur Deckung aller Kosten, die in Verbindung stehen mit gefährlichen oder potentiell gefährlichen Produktionsprozessen, einschließlich der Kosten für:
a) Medikamente, Tests, Therapien, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Behandlungen;
b) Reisen und andere Nebenkosten;
c ) Einkommensverluste, Überbrückungsdarlehen und andere finanzielle Einbußen;
d) Arbeitslosigkeit durch die Schließung eines Werks;
e) zusätzliche unbezahlte Arbeit einschließlich der Pflege durch die Familie und das Gemeinwesen;
f) Bezahlung von Hilfsgütern und/oder Hilfsmaßnahmen und Ausgleich für entgangene Lebenschancen, direkt oder indirekt verursacht durch gefährdende Prozesse oder Produkte;
g) Wiederherstellung der Umwelt.
3. Alle von Gesundheitsgefahren betroffenen Personen haben das Recht auf wirksame und innovative politische Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahren und zur Entschädigung. Um dieses Recht zu verwirklichen, sollen folgende Maßnahmen von Staaten und Wirtschaftsunternehmen ergriffen werden:
a) Schließung von Produktionsstätten;
b) Verminderung oder Vermeidung der Umweltbelastung;
c) Garantie durch die Beschuldigten, Vermögenswerte für Entschädigungsmaßnahmen unangetastet zu lassen;
d) Zwangsliquidierung der Vermögenswerte eines Unternehmens, wenn die Verpflichtungen den messbaren Vermögenswerten entsprechen oder diese übertreffen;
e) Platzierung der Vermögenswerte des Unternehmens in Annuitätenfonds, die von geschädigten Personen oder deren Repräsentanten kontrolliert werden;
f) faire und angemessene Entschädigung für die Kosten der medizinischen Beurteilung von Symptomen;
g) andere Abhilfemaßnahmen, die zum Nutzen der betroffenen Personen nötig erscheinen.
4. Um die Ansprüche gegenwärtig oder in Zukunft betroffener Personen zu befriedigen, sollen angemessene Fonds eingerichtet werden.
Artikel 25
Recht auf unverzügliche einstweilige Unterstützung
1. Alle von gesundheitsgefährdenden Wirtschaftstätigkeiten nachteilig Betroffenen haben das Recht auf unverzügliche und angemessene einstweilige Unterstützung zur Linderung ihrer Verletzungen und Leiden für den Zeitraum, in dem die endgültige Haftung und Entschädigung noch nicht festgelegt sind. Staaten sollen sicherstellen, dass alle gefährdenden oder potentiell gefährdenden Unternehmen durch eine Versicherung oder auf andere Art finanzielle Vorsorge treffen in einer Höhe, die den potentiellen Kosten für einstweilige Unterstützungszahlungen entspricht.
2. Für den Fall, dass ein Wirtschaftsunternehmen diese Vorsorge vernachlässigt, soll die Unterstützung durch den Staat geleistet werden. In dieser Weise gewährte einstweilige Unterstützung wird nicht aufgerechnet gegen gerichtlich festgelegte abschließende Entschädigungszahlungen.
Artikel 26
Recht auf medizinische Information
Alle Menschen, auch noch ungeborene Menschen, die unmittelbar oder nachträglich durch gesund-heitsgefährdende Handlungen geschädigt werden, haben das Recht, relevante Dokumente derartige Schädigungen betreffend zu erhalten, einschließlich medizinischer Aufzeichnungen, Testergebnissen und anderer Informationen.
Dieses Recht darf geltend gemacht werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt und darf nicht durch Verzögerungen oder Zuwiderhandlungen durch die Regierung oder die Industrie behindert werden. Solche Offenlegungen dürfen nicht in einer Weise erfolgen, die das Recht der betreffenden Person auf Zugang zu einer Dienstleistung, einer Versicherung, einem Arbeitsverhältnis oder jeglicher sozialer Chancen präjudiziert.
Artikel 27
Recht auf professionelle Dienstleistungen
1. Alle Personen, die durch gesundheitsgefährdende Tätigkeiten geschädigt werden, haben das Recht auf Zugang zu wirksamen professionellen Dienstleistungen, einschließlich den Dienstleistungen von Anwälten, Journalisten, wissenschaftlichen Experten und medizinischen Fachkräften.
2. Bei strittigen Fragen wissenschaftlicher oder medizinischer Natur haben alle betroffenen Personen oder ihre Repräsentanten das Recht auf unabhängige Beratung, frei von Befürchtungen und Begünstigung. Das Recht, unabhängige, auch mehrfache Beratung anzustreben, wird bekräftigt.
3. Fachkräfte und Experten sollen folgende Verhaltensweisen unterlassen:
a) Beratung auf der Basis inadäquater Information oder Expertise;
b) Behinderung der Bemühungen von Arbeitern oder Gemeinwesen um Information, auch durch eigene Recherche oder das Sammeln von Daten mit Hilfe von Laien-Epidemiologie oder andere Methoden;
c) gemeinsames Handeln gegen die Interessen von Arbeitern und Gemeinwesen.
4. Alle Fachkräfte, die im Besitz von Informationen sind bzgl. der Gesundheit einer geschädigten oder von Gesundheitsgefährdungen betroffenen Person, sollen vorrangig der Sorge um das Wohlergehen dieser Person verpflichtet sein. Diese Pflicht soll jederzeit Vorrang haben vor jeglicher Loyalität zu Dritten, einschließlich einer Regierung, einer Berufsorganisation oder einem Wirtschaftsunternehmen.
Artikel 28
Recht auf wirksame juristische Vertretung
1. Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht, unabhängige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
2. Alle Staaten sollen kostenlose Rechtsvertreter und juristischen Beistand durch einen unabhängigen juristischen Experten zur Verfügung stellen, wenn die Interessen der Justiz das erfordern.
3. Bei der Entscheidungsfindung über jegliche Klage dürfen die betroffenen Personen ihre Ansprüche untermauern:
a) unter der Federführung einer Arbeiterorganisation oder einer Organisation des Gemeinwesens, oder
b) durch Sammelklagen, in denen die Rechte aller betroffenen Personen in einem Verfahren entschieden werden.
4. Alle Personen, die Klage vor Gericht erheben oder zu erheben versuchen, haben das Recht auf Einsicht in alle relevanten Akten ihres juristischen Vertreters.
Artikel 29
Wahl des Gerichtsstandes
1. Jede durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigte Person hat das Recht, ihre Klage gegen mutmaßliche Schädiger, einschließlich Einzelpersonen, Regierungen, Unternehmen oder anderer Organisationen, bei einem Gericht seiner Wahl vorzubringen. Kein Staat soll solche Personen auf der Basis von Staatsangehörigkeit oder Wohnort benachteiligen.
2. Alle Staaten sollen sicherstellen, dass im spezifischen Fall juristischer Ansprüche, die aus den Auswirkungen gesundheitsgefährdender Handlungen entstehen, Rechtsvorschriften, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen und Rechtsgrundsätze, die ansonsten die Verfolgung dieser Ansprüche erschweren würden, die Klage betroffener Personen auf volle und wirksame Entschädigung nicht verhindern sollen.
Artikel 30
Recht auf Dokumentation der Voruntersuchung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter haben das Recht, relevante Dokumente, Akten oder andere Informationen zu suchen und ausgehändigt zu bekommen, um sie dem Gericht oder anderen, unabhängigen Tribunalen oder Foren vorzulegen mit dem Ziel, während des Verfahrens die Haftung von Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen oder Regierungen zu begründen.
Artikel 31
Recht auf faires Verfahren
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne von einem unabhängigen, gesetzmäßigen Tribunal angehört zu werden. In diesem Recht enthalten ist das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, einschließlich:
a) des Rechts, aus Sammelklagen auszutreten;
b) des Rechts auf frühzeitige Unterrichtung, bevor ein außergerichtlicher Vergleich in einer Zivilklage abgeschlossen ist;
c) des Rechts, eine Klage einzubringen, auch nach Überschreiten einer Fristsetzung durch administrative, gesetzgeberische, juristische oder andere Maßnahmen;
Artikel 32
Recht auf Freiheit von Täuschung und Verzögerung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, vor Täuschung durch Unternehmen, Regierungen oder andere Körperschaften beschützt zu werden. Weiterhin hat jede Form beabsichtigter Verzögerung oder Behinderung des juristischen Verfahren zu unterbleiben, einschließlich:
a) der Bankrotterklärung;
b) des Missbrauchs der Prozessordnung zur Verzögerung der Entscheidungsfindung;
c) der Fälschung von Beweismitteln.
Artikel 33
Recht auf Durchsetzung von Urteilen oder Vergleichen
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter sollen das Recht haben, Urteile oder Vergleichsergebnisse gegen die Vermögenswerte der haftbaren Partei oder der Partei im Vergleichsverfahren in jedem anderen Land durchzusetzen; es soll die Pflicht jedes Staates sein, innerhalb seines Gesetzesrahmens umfassende Rechtsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um jeden betroffenen Bürger zu unterstützen.
Artikel 34
Recht auf Umkehr der Beweislast
1. Im Falle eines Prima-facie-Beweises, dass Tod oder Verletzung von einer Gefährdung durch einen industriellen Produktionsprozess verursacht wurde, muss das gefährdende Unternehmen beweisen, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat.
2. Keine von gefährdender Tätigkeit widrig betroffene Person soll übermäßigen Anforderungen an die Dokumentation oder strengen Beweisstandards unterworfen werden, um zu begründen, dass die gefährdende Tätigkeit ihre Erkrankung oder ihre Symptome verursacht hat. Die Verknüpfung zwischen Gefährdung und Erkrankung soll angenommen werden, wenn die betroffenen Personen nachweisen:
a) dass sie unter Symptomen leiden, die für gewöhnlich assoziiert werden mit schädlichen Substanzen oder einem ihrer Bestandteile, die in die Umwelt gelangt sind;
(b) und
(i) dass sie sich entweder während des Zeitraums der Kontamination im Bereich dieser Kontami-nation aufgehalten haben;
(ii) oder dass sie zu einer Personengruppe gehören, die für gewöhnlich als sekundär Betroffene angesehen wird, einschließlich Säuglingen, Kindern, Lebensgefährten oder anderen engen Partnern.
Artikel 35
Recht auf strafrechtliche Haftung von Gesellschaften oder Staaten
1. Alle Personen, die durch industrielle Gefahren Verletzungen oder den Tod erlitten haben, haben das Recht auf vollständige strafrechtliche Untersuchung der Handlungsweise des Wirtschaftsunternehmens, damit befasster Regierungsbeamter und aller betroffenen Einzelpersonen oder Organisationen. Die Untersuchung soll unverzüglich und rigoros durchgeführt werden und soll eine Einschätzung enthalten, ob Straftaten, einschließlich Mord oder Totschlag, begangen wurden. Falls hinreichende Beweismittel gefunden werden, soll eine prompte und energische Strafverfolgung eingeleitet werden.
2. Falls die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens oder einer Einzelperson erwiesen ist, sollen Geldbußen oder Gefängnisstrafen in einem Ausmaß verhängt werden, das geeignet ist, exemplarisch und abschreckend zu wirken.
Artikel 36
Recht auf sichere Auslieferung
Wenn eine Person, die einer Straftat im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Handlungen beschuldigt wird, in einem Land außerhalb der Gerichtsbarkeit des Verfahrens wohnt oder sich aufhält, wird hiermit das Recht bekräftigt, die Auslieferung des Beschuldigten an das Land des Gerichtsstandortes zu verlangen und zu gewährleisten.
Teil V
Inkraftsetzung
Artikel 37
Korrespondierende Pflichten
Alle Personen, haben die Pflicht, individuell oder im Zusammenschluss mit anderen die in dieser Charta niedergelegten Rechte zu schützen. Arbeitgeber und Regierungsangehörige stehen unter strenger Verpflichtung, für die umsichtige Anwendung der Rechte Sorge zu tragen. Gewerkschaften, gemeinnützige Gesellschaften und Nicht-Regierungs-Organisationen stehen in besonderer Verantwortung für die Verwirklichung der Regelungen dieser Charta.
Artikel 38
Staatliche Verantwortlichkeiten
Alle Staaten sollen das Recht von Arbeitern und Gemeinwesen respektieren, frei von industriellen Gesundheitsgefährdungen zu leben. Im Einklang damit sollen sie gesetzgeberische, administrative und andere Maßnahmen durchführen, die zur Implementation der in dieser Charta enthaltenen Rechte nötig sind.
Artikel 39
Nicht-staatliches Handeln
Das Fehlen staatlicher Maßnahmen zur Durchsetzung und zum Schutz der in dieser Charta nieder-gelegten Rechte tilgt nicht die Verpflichtung von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Nicht-Regierungs-Organisationen und Einzelpersonen, diese Rechte geltend zu machen und zu schützen.

[Bericht] Aktion der CBG: Klimastreik in Leverkusen

CBG Redaktion

Klimastreik in Leverkusen

Am vergangenen Freitag hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am bundesweiten Klimastreik teilgenommen. Letztes Mal sind wir dort marschiert, wo wir selber ansässig sind: In Düsseldorf. Dieses Mal sind wir – zum zweiten Mal – in Leverkusen mitmarschiert. BAYER ist einer der größten Klimasünder in der Region. Ein guter Grund, die Aufmerksamkeit der vielen Demonstrant*innen aus den verschiedensten Spektren auf diesen Konzern zu lenken. Und wir waren nicht nur mit einem Transparent und Schildern dabei. In einem Redebeitrag thematisierten wir den Anteil von Glyphosat an BAYERs CO2-Ausstoß. Und dieser hat sich seit der Übernahme von MONSANTO verdoppelt. Wir sprachen über die Tendenz zur Konzentration in der Chemiebranche- Ein echtes Problem für jeden Staat, der sich gesetzgeberisch mit den immer größeren Lobby-Schwergewichten anlegen will.

Auf der Demonstration waren die verschiedensten Spektren vertreten. Neben den Fridays for Future, der Erwachsenen-Organisation „Parents for Future“, dem Kinderschutzbund Leverkusen und verschiedenen Parteijugenden fand sich auch eine Delegation von Busfahrer*innen, organisiert in Ver.di ein. Sie wiesen auf die Rolle von öffentlichen Verkehrsmitteln in der notwendigen Verkehrswende hin und machten in diesem Zusammenhang auf ihren anstehenden Streik für bessere Arbeitsbedingungen aufmerksam. Insgesamt fanden sich über 200 Menschen auf der Demonstration, die lautstark durch die Innenstadt und dann über den Europa-Ring zog. Viel Kritik der Demonstration, sowohl in Redebeiträgen als in Sprechchören richtete sich an das missglückte Klimapaket der Bundesregierung. Die CBG wies in ihren Reden darauf hin, dass derart enttäuschende Umsetzungen von Klimaschutz-Gesetzen auf Lobby-Arbeit der Großkonzerne zurückzuführen sei. So hatte der Verband der chemischen Industrie in einer Presseerklärung öffentlich seine Freude kundgetan, dass „dass Sektoren, die schon dem EU-Emissionshandel unterliegen, von dem neuen nationalen Emissionshandel ausgenommen werden und keine zusätzliche Belastung erfahren sollen“.

Im Anschluss an die Demonstration nutzte die CBG die Tatsache, dass sie direkt vor Ort an der Konzernzentrale des Chemie-Riesen waren, für eine weitere Aktion. Vor der Konzernzentrale wurde dem BAYER-Konzern, vertreten durch deren Communication Manager Hans-Bernd Schmitz, ein offener Brief übergeben. In diesem schrieb die CBG:

„Wir sind heute im Rahmen des weltweiten Klimastreiks zusammen mit der Fridays for Future-Bewegung auf die Straße gegangen, um auf den immensen Anteil des BAYER-Konzerns an der Klima-Katastrophe hinzuweisen. Durch den MONSANTO-Erwerb stiegen die Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2018 von 3,63 Millionen auf 5,45 Mil-lionen Tonnen an – und das, obwohl die CO2-Werte der neuen Toch-ter-Gesellschaft nicht die vollen zwölf Monate mitzählten. Sie flossen erst ab dem offiziellen Vollzug des Kaufes am 7. Juni 2018 mit in die Rechnung ein.“

Auch enthielt der Brief Forderungen an den Konzern, seine Produktion nachhaltiger zu gestalten, insbesondere die Energie-Gewinnung. Hierzu hieß es unter anderem:

„Angesichts der immer dramatischeren Folgen des Klimawandels fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) von BAYER eine radikale Kehrtwende:
1.Sofortiger Verzicht auf Braunkohle als Energie-Träger.
2.Verkündung eines Steinkohle-Reduktionsprogramms mit konkreten, jährlich einzuhaltenden Senkungszielen.

Die Coordination spannte vor der Konzernzentrale ihr Transparent auf. Sofort begann die Security zu funken, um auf unsere Anwesenheit hinzuweisen. Ein schnell herangeeilter Zuständiger von der Rezeption wies uns darauf hin, dass der Communication Manager auf dem Weg zu uns sei. Tatsächlich erschien dieser zeitnah und nahm unseren offenen Brief entgegen. Jedoch hatte auch der BAYER-Vertreter ein Schriftstück dabei: Einen Brief an die Teilnehmenden des Klimastreiks. In diesem präsentierte sich der Konzern gemäß der aktuell laufenden Kampagne als umweltbewusst und zukunftsgewandt. Verräterisch waren jedoch die Angaben, mit denen diese Behauptungen gestützt wurden. So nahm der Konzern für sich in Anspruch, die Emissionen von Treibhausgasen von 1990 bis 2015 um dreissig Prozent gesenkt zu haben. Wie bereits oben in unserem Bericht angeführt, hatte sich die CO2-Emission 2018 verdoppelt.

Die Coordination lässt jedenfalls nicht locker und wird dem Konzern weiterhin auf die Finger schauen- beim Klimaschutz und anderswo!

[Links] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

Die Arbeit der CBG zum Thema Bhopal im Überblick

Die Kampagne Bhopal mahnt

Das Stichwort BAYER zu 30 jahre Bhopal

Aktionen bei BAYER in Leverkusen anlässlich des 25 jährigen Jahrestages der Katastrophe

Pressemitteilung der CBG anlässlich 15 Jahren Bhopal

In unserem offenen Brief nehmen wir auch auf diese Anlage Bezug.

Die Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren

Aus Anlass des 10. Jahrestags der Bhopal-Katastrophe wurde vom 30. November bis 2. Dezember 1994 in London ein Tribunal aus fünf internationalen Richtern abgehalten. Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) für Menschenrechte und Industrielle Gefahren hörte Aussagen und Empfehlungen von Spezialist*innen, Opferverbänden, Interessensgruppen und Einzelpersonen bezüglich der Auswirkun-gen von riskanten Produktionen auf Arbeiter*innen, Allgemeinheit und Umwelt sowie fehlender Wie-dergutmachung für die Opfer. Dies war das vierte und letzte Tribunal des PPT bezüglich industrieller Gefahren und Menschenrechte, das zur Entwicklung der Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren beisteuerte.

Lest den gesamten Text der Charta hier.

[Offener Brief] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

OFFENER BRIEF

Offener Brief
an den Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann
und die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns

Am 3. Dezember erinnern wir uns an den bisher größten Chemie-Unfall aller Zeiten, der sich vor 35 Jahren im indischen Bhopal ereignete. Dort starben bei der Explosion einer Pestizid-Fabrik von UNION CARBIDE allein in den ersten drei Tagen 8.000 Inder*innen. Und an den Spätfolgen der Detonation, die Methylisocynat (MIC) und andere Chemikalien freisetzte, leiden bis heute Millionen Menschen.

Damals hatten die Behörden der Stadt BAYER um Unterstützung gebeten, da der Konzern umfassende Kenntnisse über die Wirkung von MIC auf den menschlichen Organismus besaß. Aber Ihr Unternehmen weigerte sich ebenso wie UNION CARBIDE, dieser Bitte nachzukommen. Der renommierte Toxikologe Dr. Max Daunderer, der als einer der wenigen Expert*innen in Bhopal half, berichtete gar nach seiner Rückkehr, dass Beschäftigte von BAYER vor Ort Feldstudien betrieben, ohne sich an den Rettungsarbeiten zu beteiligen.

Siebzehn Jahre später übernahm BAYER das Bhopal-Schwesterwerk in den USA vom „UNION CARBIDE“-Neubesitzer DOW CHEMICAL. Gleich nach der Chemie-Katastrophe von 1984 versicherte UNION CARBIDE zwar, die MIC-Produktion in Institute laufe ganz anders ab als in Indien, und teilweise stimmte das sogar, aber die Fertigungsstätte wies noch genug gefährliche Familien-Ähnlichkeiten auf. Allein zwischen 1979 und 1984 traten 190 Leckagen auf; 28 Mal gelangte dabei MIC ins Freie.

Zum größten Knall aber kam es am 28. August 2008, als ein Vorratsbehälter in die Luft ging. Zwei Beschäftigte bezahlten das mit ihrem Leben. Von „Schockwellen wie bei einem Erdbeben“ sprachen Augenzeug*innen. „Die Explosion in dem BAYER-Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können“, hieß es später in einem Untersuchungsbericht des US-Kongresses. Der Report stellte schwerwiegende Sicherheitsmängel fest, weshalb BAYER eine Strafe von einer Million Dollar zahlen und zusätzlich 4,6 Millionen Dollar in die Anlagensicherheit stecken musste. Die Verantwortung des BAYER-Konzerns ist an dem Entwurf einer Internationalen Charta „Menschenrechte und Industriegefahren“ (verabschiedet 1994 in London) zu messen.

Aber nicht nur in Institute vernachlässigte BAYER Schutz-Maßnahmen, weil solche Investitionen von den Gewinnen abgehen. Exemplarisch zeigt sich diese Abwehrhaltung bei der Konzipierung von neuen Projekten. Vehement weigerte BAYER sich, die 2014 in Dormagen eingeweihte Anlage zur Produktion von TDI-Kunststoff mit einer Beton-Ummantelung zu schützen und den Abstand zu Wohnsiedlungen und Verkehrseinrichtungen zu vergrößern, obwohl im Fertigungsprozess das gefährliche Giftgas Phosgen zur Anwendung kommt. Nur dank des Engagements der Coordination und anderer Initiativen machten die Behörden Ihrem Unternehmen dann wenigstens zur Auflage, Detektoren aufzustellen, die bei einem Gas-Austritt anschlagen, und an der S-Bahn-Station „Dormagen BAYER-Werk“ einen Schutzraum einzurichten.
Am Skandalösesten zeigt sich die Ignoranz BAYERs Sicherheitsbedenken gegenüber jedoch bei den Kohlenmonoxid-Pipelines. So nahm er 2001 eine solche Leitung zum Transport des tödlichen Giftgases von Dormagen nach Leverkusen in Betrieb und baute ein solches Röhren-Werk auch zwischen Dormagen und Krefeld, die sicherere Möglichkeit einer Vorort-Produktion ignorierend.

Die Folgen einer solchen Geschäftspolitik lassen sich an BAYERs Störfall-Liste ablesen. Obwohl der Konzern sich inzwischen von der Chemie- und Kunststoff-Sparte und damit auch von den risiko-reichsten Fertigungsstätten getrennt hat, nehmen die Einträge kaum ab. So finden sich dort für das laufende Jahr schon drei „Umwelt-Ereignisse“, wie Ihr Unternehmen Störfälle beschönigend nennt: Ein Feuer in Bitterfeld, ein Brand in Dormagen und ein Austritt von Chinoloncarbon-Säure in Wuppertal.

Die UN hat den 35. Jahrestag der Katastrophe von Bhopal zum Anlass genommen, von der chemischen Industrie die Einhaltung der Menschenrechte zu fordern. „Bhopal: Die chemische Industrie muss die Menschenrechte respektieren“, ist die Pressemitteilung aus dem Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte“ (OHCHR) überschrieben. „Weiterhin ereignen sich vermeidbare Katastrophen, weil die chemische Industrie sich weigert, ihre Verantwortung für die Menschenrechte ernstzunehmen“, so Baskut Tuncak von der OHCHR zur Begründung. Konkret verweist er dabei auf Fabrik-Explosionen, die zahlreichen Menschen den Tod bringen und die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch die Verseuchung von Wasser, Boden und Luft mit Giftstoffen. Angesichts der Unverbindlichkeit freiwilliger Selbstverpflichtungen tritt Tuncak für juristisch belastbare Regelungen für Chemie-Multis ein, die bei der Missachtung von Menschenrechten auch Sanktionen vorsehen.

Darum möchten wir von Ihnen, Herr Baumann, am heutigen 35. Jahrestag der Katastrophe von Bhopal wissen, ob Sie bereit wären, ein solches Reglement zu akzeptieren. Darüber hinaus haben wir noch weitere Fragen an Sie:

• Sehen Sie es als eine Verpflichtung der gesamten chemischen Industrie an, bei derart großen Unfällen wie in Bhopal zunächst gegenseitige Ersthilfe bei Unfallsbegrenzung, Opfer-Versorgung, Opfer-Entschädigung, Unfallfolgenminderung und Dekontamination zu leisten (als eine Art „Feuerwehr-Fonds“) und erst später nach Erledigung dieser vorrangigen Maßnahmen innerhalb der chemischen Industrie einen Abrechnungsmodus zu suchen?

• Welche Konsequenzen hat BAYER aus der Großexplosion von Institute im Jahr 2008 gezogen? Hat der Konzern die Sicherheit seiner Anlagen seither genauer überprüft und Maßnahmen getroffen?

• Gibt sich das Unternehmen mit seiner Störfall-Bilanz zufrieden oder sieht es weiteren Handlungsbedarf?

• BAYER hat im letzten Geschäftsbericht Angaben zu Leckagen und Stoff-Austritten nur mit der Quote „LoPC-IR“ gemacht und 0,09 Vorfälle pro 200.000 Arbeitsstunden aufgeführt. Das ist nur wenig erhellend. Deshalb möchten wir Sie bitten, Klartext zu sprechen und uns alle Störfälle des letzten Jahres zu nennen inklusive Informationen zu Art und Umfang der ins Freie gelangten Substanzen.

• Weltweit schätzt die chemische Industrie Kohlenmonoxid als so gefährlich ein, dass dieses Gas nur dort synthesiert wird, wo es sofort für die Weiterverarbeitung (z. B. Polycarbonat-Kunststoffe) verbraucht wird. Sehen Sie sich als Unternehmen, das 7,5 Prozent der Geschäftsanteile des nunmehrigen CO-Betreibers COVESTRO hält, in der Pflicht, Ihren Einfluss auf die Firma dahingehend geltend zu machen, dass die COVESTRO sich zukünftig an dieses bewährte Sicherheitsprinzip hält und eine Vorort-Produktion aufbaut?

Düsseldorf, 03. Dezember 2019
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Vorstand
Uwe Friedrich/Brigitte Hincha/Axel Köhler-Schnura/Jan Pehrke