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Beitrag veröffentlicht im Januar 2008

[Quecksilber] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

Quecksilber-Emissionen

OSPAR legt Bericht zur Chlorindustrie vor

Die Nordsee-Schutzkommission OSPAR hat einen neuen Bericht über die Quecksilber-Emissionen von Chloralkali-Anlagen veröffentlicht. Die Zahl der Chlorwerke mit Quecksilbertechnik ist seit dem ersten Bericht 1998 zurückgegangen, stagniert aber seit einigen Jahren. So wurde in Deutschland zuletzt 2002 ein Werk stillgelegt. Ebenso sind die Quecksilberemissionen anfänglich stark, zuletzt deutlich schwächer zurückgegangen. Insgesamt betrugen die Emissionen 4450 Kilogramm. Davon stammten 1229 Kilogramm aus neun Anlagen in Deutschland.
Die Bayer AG hat ihre Produktionskapazitäten in Krefeld-Uerdingen dem Bericht zu Folge um knapp 20 Prozent erweitert. Von 110.000 Tonnen Chlorproduktion mit Quecksilbertechnik (2004) auf 130.000 Tonnen im Jahr 2005. Die Firma LII Europe, mit einer Anlage im Chemiepark Frankfurt-Höchst, hat den höchsten Quecksilberausstoß der deutschen Anlagen. Pro produzierter Tonne Chlor lag dieser bei 1,3 Gramm und damit über dem in Deutschland zulässigen Grenzwert von 1,0 Gramm, der ab Oktober 2007 gilt.
Die Nordsee-Anreinerstaaten hatten bereits 1990 beschlossen, dass Chlorwerke bis zum Jahr 2010 nicht mehr mit Quecksilbertechnik arbeiten sollen. Die Betreiber haben sich lediglich bereit erklärt, die betreffenden Anlagen bis 2020 umzurüsten oder zu schließen. Als beste verfügbare Technik wird das energiesparende Membranverfahren angesehen. Der Bericht kann im Internet unter www.ospar.org abgerufen werden. (fn)

[Süllhöfer] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

„Süllhöfer vs. BAYER“ - die Fortsetzung folgt

Ein langer Prozess

Es ist das längste Verfahren in der Justiz-Geschichte der Bundesrepublik. Seit nunmehr vierzig Jahren klagt Heinz Süllhöfer gegen BAYER. Der Düsseldorfer wirft dem Leverkusener Multi vor, sich widerrechtlich seine Erfindung einer Kunststoffplatten-Maschine angeeignet zu haben. Immer wieder wollten die RichterInnen die Aktendeckel schließen; immer wieder gelang Süllhöfer eine Wiederaufnahme. So müssen sich die Gerichte auch noch in diesem Jahr mit dem Fall befassen.

Von Jan Pehrke

„Ich schlafe seit 40 Jahren mit der Geschichte ein und wache am nächsten Morgen wieder damit auf“, sagte der Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer in einem dpa-Interview. Diese unendliche Geschichte begann Mitte der sechziger Jahre. Süllhöfer hatte eine Maschine zur Massenherstellung von Isolierplatten aus Polyurethan-Kunststoff konstruiert und bot sie BAYER zum Kauf an. Der Leverkusener Multi prüfte die Offerte lange - und lehnte dann überraschend ab. Später erfuhr der Erfinder, warum. Der Konzern hatte die Apparatur kurzerhand nachgebaut, in Betrieb genommen und in die eigene Produktpalette integriert. Süllhöfer zog umgehend vor Gericht und erwirkte einen Vergleich: Für die Überlassung der Nutzungsrechte hatte BAYER ihm künftig für Verkäufe ins Ausland Lizenzgebühren zu zahlen. Geld erhielt der 81-Jährige allerdings nie. „Zahlen? Wofür? Ach, sie wollen Lizenzgelder? Tja, dann weisen Sie uns erst einmal nach, welcher unserer ausländischen Kunden nach Ihrem Verfahren arbeitet! Und dann sehen wir weiter!“1, beschied ihm damals ein BAYER-Justiziar.

Der Düsseldorfer Erfinder reichte 1973 deshalb erneut eine Klage ein. Er wollte den Pharma-Riesen per Gerichtsbeschluss zwingen, das Ausmaß der Geschäfte mit seinen ausländischen Kunden offen zu legen, um daraus seine Ansprüche abzuleiten. Da Heinz Süllhöfer das mit einer Entschädigungsforderung in dreistelliger Millionen-Höhe verband, unterlag er. 1991 versuchte der Unternehmer es erneut, scheiterte jedoch abermals. Noch 16 Jahre später weigerte sich das Landgericht Düsseldorf, die Akten von 1973 wieder zu öffnen. Süllhöfer ging in Revision und errang einen Erfolg. Im November 2007 ordnete das Oberlandesgericht an, die Berechtigung seiner alten Auskunftsklage, die er in seinem neuerlichen Antrag nicht mehr direkt mit Schadensersatz-Forderungen verknüpfte, zu prüfen.

Hatte das Landgericht Süllhöfers Begehr noch mit dem Hinweis auf Gerichtsschulden und die 1991 doch stattgefunden habende Verhandlung des Falles abgewiesen, so folgten die OLG-RichterInnen der Argumentation des Rechtsanwalts Siegfried Bratke, wonach sein Mandat 1973 ordnungsgemäß einen Gerichtskosten-Vorschuss gezahlt habe und 1991 sein Anliegen nicht einmal habe vortragen können, weil weder der komplette Aktensatz noch überhaupt die Klageschrift vorlag.

BAYER versuchte jetzt auf Zeit zu spielen, um juristischen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. „Die Ansprüche sind verjährt, aber auch unbegründet“, argumentierte der Konzernanwalt in verräterischer Logik. Wenn die Ansprüche verjährt sind, dann waren sie nämlich einmal begründet, wenn sie aber unbegründet sind, dann waren sie es von Anfang an. Was der Unternehmensjurist eher unfreiwillig andeutet, spricht der Konzern intern ganz offen aus. „Gegen sein Patent können wir nichts unternehmen, denn wir stehen praktisch da mit patentrechtlich leeren Händen“, hieß es in einem alten Strategiepapier des Chemie-Multis. Deshalb schwante den Patenträubern auch, dass „es bei der derzeitigen Rechtssprechung ... durchaus möglich schien, dass Süllhöfer obsiegt, was genau das Gegenteil von dem bewirkt hätte, was wir beabsichtigen, nämlich Süllhöfer zum Schweigen zu bringen“.

Auch auf die Zeit ist vor Gericht allerdings nicht unbedingt Verlass, denn auf die Verjährungsfrist von 30 Jahren kann der Beschuldigte nur hoffen, wenn er sich seit der „Tatzeit“ an die juristischen Spielregeln gehalten und in der Sache nichts Inkriminierendes mehr unternommen hat. Und genau das hat der Global Player nicht. Er hat z. B. mit Manipulationen von Beweismaterial versucht, den Prozess-Ausgang zu seinen Gunsten zu beeinflussen - Beweise für ein solches „Täuschungshandeln“, wie der juristische Fachausdruck heißt, hat Süllhöfer dem Gericht vorgelegt. Diese haben das Düsseldorfer Landgericht offensichtlich nicht unbeeindruckt gelassen. Anfang März lehnten die RichterInnen es in einem Beschluss ab, das Verfahren wg. Verjährung einzustellen. Sie verlangten von den BAYER-Anwälten stattdessen, stichhaltigere Argumente für ihre Position vorzulegen. An Heinz Süllhöfer erging die Aufforderung, seine Schadensersatzansprüche „entscheidungsfest“ zu belegen; fünf offene Fragen bestanden für die JuristInnen noch. Eine Antwort machten sie dem Erfinder jedoch schwer. Sie setzten nämlich den Streitwert auf 500 Millionen Euro fest. Da sich die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung an dieser Summe bemessen, müsste der Kläger nun erst einmal einen Gerichtskostenvorschuss von drei Millionen Euro leisten, um im Verfahren „drin“ zu bleiben. Das kann Süllhöfer nicht - und die Richterin Ulrike Voß wollte es ihm nicht ermöglichen. Sie lehnte den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe ab. „Die Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg“, begründete Landgerichtssprecherin Christina Schubert. Siegfried Bratke will diesen Beschluss jedoch anfechten. Das Gericht kann nicht gleichzeitig weiteren Klärungsbedarf anmelden und die Bereitstellung der Mittel dafür verwehren. Eine Entscheidung über den Widerspruch ergeht erst nach SWB-Redaktionsschluss. Aber wie sie auch ausfallen mag, das letzte Wort zum Fall „Süllhöfer vs. BAYER“ dürfte die Justiz damit noch nicht gesprochen haben.

1 zit. nach Süllhöfers Angaben in Monique Klinkenberg, Das Patent - Krankheiten, Konzerne und Patentklau, S. 191 (Das Buch ist über den J5A-Versand erhältlich)

Neonicotinoide

CBG Redaktion

13. August 2008

Pestizide und Bienensterben - Informationen zur Strafanzeige der Coordination gegen BAYER-Gefahren gegen den BAYER-Vorstand

Seit 1991 stellt der Leverkusener BAYER-Konzern das Insektizid Imidacloprid aus der Substanzklasse der Neonicotinoide her. Neonicotinoide sind synthetische Nikotinverbindungen, die als Nervengift wirken. In Deutschland ist Imidacloprid unter den Markennamen Gaucho, Confidor, Chinook und Imprimo unter anderem im Raps-, Zuckerrüben-, Tabak-, Wein- und Maisanbau zugelassen.
Der jährliche Imidacloprid-Absatz in Deutschland liegt zwischen 25 und 100 Tonnen, genauere Angaben sind öffentlich nicht zugänglich. Über 1.000 Tonnen exportiert BAYER in rund 120 Länder. Im vergangenen Jahr setzte der Konzern mit Imidacloprid 556 Millionen Euro um. Die Substanz ist damit das bestverkaufte Pestizid von BAYER und gehört zu den weitest verbreiteten Insektiziden weltweit.
Neonicotinoide werden vornehmlich als Beizmittel zur Behandlung von Saatgut verwendet. Hierdurch soll zum einen die Saat vor Insekten geschützt werden. Zum anderen steigt der Giftstoff in die Pflanze auf und ist später in allen Pflanzenteilen zu finden. Schadinsekten sterben, wenn sie von Blättern oder Blüten fressen. Der Wirkstoff wandert auch in den Pollen und in den Nektar und kann Nutzinsekten wie Bienen schädigen.
Da der Patentschutz von Imidacloprid in den meisten Ländern abgelaufen ist, brachte BAYER im Jahr 2003 das ähnlich wirkende Nachfolgeprodukt Clothianidin (Produktnamen: Elado, Poncho) auf den Markt. Der Clothianidin-Umsatz betrug im vergangenen Jahr 237 Mio Euro. Der Wirkstoff wird vor allem im Mais- und Rapsanbau verwendet.

Bienensterben
Der Beginn der Vermarktung von Neonicotinoiden fällt mit dem Auftreten großer Bienensterben zusammen. Verlustmeldungen gab es in den vergangenen 13 Jahren unter anderem aus Italien, Spanien, der Schweiz, Deutschland, Österreich, Polen, England, Slowenien, Griechenland, Belgien, Kanada, den USA und Brasilien. Dabei waren bis zu 70 Prozent aller Bienenstöcke betroffen. Allein in Frankreich starben innerhalb von zehn Jahren rund 90 Milliarden Bienen. Die Honigproduktion sank dadurch um bis zu 60%. Da Honigbienen außerdem den größten Teil der Blütenbestäubungen erbringen, gingen auch die Erträge von Äpfeln, Birnen und Raps zurück.
Die Bienengefährlichkeit von Imidacloprid und Clothianidin ist unstrittig. Im Imidacloprid-Datenblatt des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist vermerkt: „Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter“.
Neonicotinoide können zudem wegen ihrer hohen Persistenz mehrere Jahren im Boden verbleiben. Für Clothianidin wurden Halbwertszeiten von bis zu fünf Jahren beobachtet. Selbst unbehandelte Pflanzen, auf deren Feldern in den Vorjahren Imidacloprid oder Clothianidin eingesetzt wurde, können den im Boden befindlichen Giftstoff über die Wurzeln aufnehmen und eine für Bienen gefährliche Konzentration enthalten.
Wegen der Gefährlichkeit für den Bienenbestand hat die französische Regierung im Jahr 1999 den Einsatz von Imidacloprid zur Saatgutbeizung von Sonnenblumen verboten. Die Zulassung des Wirkstoffs als Beizmittel von Mais wurde 2004 aufgehoben. Auch das Nachfolgeprodukt Clothianidin erhielt in Frankreich keine Zulassung. Im Jahr 2000 wurde in den Niederlanden ein Verbot der Ausbringung von Imidacloprid auf freien Flächen verfügt. In der Schweiz wurde der Wirkstoff zeitweise auf Maisfeldern verboten.

Zulassung von Clothianidin
Im Jahr 2003 brachte der BAYER-Konzern in Nordamerika das Beizmittel Clothianidin auf den Markt, ab 2006 auch in Deutschland.
In einem Offenen Brief an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wies Manfred Hederer, Vorsitzender des Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imkerbunds, schon 2006 darauf hin, dass die von BAYER behauptete Ungefährlichkeit von Clothianidin für Bienen auf einseitigen Studien beruhe („Die von BAYER CropScience veröffentlichten Informationen beruhigen uns als Imker in keinem Fall. Im Gegenteil, die (schlechte) Qualität der Studien schürt den Verdacht, dass Clothianidin für unsere Bienen zu einer großen Gefahr werden wird. Wir sehen in Clothianidin und Thiomethoxam eine große Gefahr für die Gesundheit und das Überleben unserer Bienenvölker“). (1) Der Berufsimkerbund forderte die Bundesbehörden auf, die Zulassung von Clothianidin zurückzuziehen.

Auch die kanadische Zulassungsbehörde Pest Management Regulatory Agency bezeichnete die von BAYER eingereichten Studien als „mangelhaft“, weswegen eine Gefährdung von Bienen befürchtet werde. Besonders hervorgehoben wurde die mehrjährige Verweildauer des Giftstoffes im Boden („All of the field/semi-field studies, however, were found to be deficient (=mangelhaft) in design and conduct of the studies. Given the foregoing, the risk that clothianidin seed treatment may pose to honey bees and other pollinators cannot be fully assessed, owing to the lack of sufficient information and data. Clothianidin may pose a risk to honey bees and other pollinators, if exposure occurs via pollen and nectar of crop plants grown from treated seeds“) (2).
Wie gefährlich Clothianidin eingeschätzt wird, zeigt auch eine Warnung der französischen Veterinärämter zu Frühjahrsbeginn: Darin rieten sie den Imkern eindringlich, mit ihren Bienenvölkern die Gebiete, in welchen das Gift eingesetzt wurde, für Jahre zu meiden. (3)

Bienensterben am Oberrhein
In Baden-Württemberg kam es im Frühjahr 2008 nach der Aussaat von Clothianidin-behandeltem Mais zum größten Bienensterben seit Jahrzehnten. Rund 700 Imker verloren ihre Bestände zum Teil oder ganz, insgesamt rund 11.500 Völker. Der Bestand wildlebender Insekten ging ebenfalls zurück. Nach Angaben des Landesverbandes Badischer Imker liegt der Verlust der betroffenen Imkers im Durchschnitt bei 17.000 Euro.
Nach Aussage des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut, JKI), das mit der Untersuchung des Bienensterbens betraut wurde, ist „eindeutig davon auszugehen, dass Clothianidin hauptsächlich für den Tod der Bienen vor allem in Teilen Baden-Württembergs verantwortlich ist“. (4) In 66 untersuchten Bienen wiesen die chemischen Analysen des JKIs in 65 Fällen den Wirkstoff Clothianidin nach. Die Bienenschäden können laut Julius Kühn-Institut „nicht mit dem Auftreten von Bienenkrankheiten erklärt werden“.

Zeugenaussage des betroffenen Imkers Fritz Hug
Fritz Hug aus Simonswald ist Nebenerwerbsimker. Seine 30 Bienenvölker im Auwald in Weisweil (Kreis Emmendingen) wurden direkt nach der Mais-Aussaat Ende April schwer geschädigt: Es leben fast keine Flugbienen mehr, die Flugbretter sind übersät mit toten Bienen. Auch die Brut hat keine Überlebenschance. Frisch verendete Bienen hatten den Rüssel ausgefahren, was ein sicheres Zeichen für eine Vergiftung ist.
Weitere 70 Bienenvölker von Herrn Hug wurden nach Beobachtung der ersten Schäden in andere Gebiete gebracht. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 40-50% der Bienen verendet. Die Pollenwaben dieser Völker wurden vom Landwirtschaftsministerium eingesammelt und entsorgt.
Der monetäre Schaden von Herrn Hug beläuft sich auf mindestens 9000 Euro.
Alle Völker waren gut über den Winter gekommen, ein Milbenbefall kann für das Bienensterben nicht verantwortlich sein. Die Bienenstände befanden sich in der Nähe zahlreicher Mais-Äcker, die mit Clothianidin-gebeiztem Saatgut eingesät wurden. Das Julius Kühn-Institut is Braunschweig untersuchte tote Bienen von Herrn Hug und fand in diesen Clothianidin. Laut Aussage des Julius Kühn-Instituts kommt nur Clothianidin von BAYER für das Massensterben der Bienen in Frage.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und Fritz Hug legten gemeinsam Strafanzeige ein.

Verbot in Deutschland
Durch das großflächige Bienensterben in Baden-Württemberg wurde die von BAYER-Vertretern stets vorgebrachte Aussage, dass Beizmittel wie Clothianidin und Imidacloprid nicht direkt mit Bienen in Kontakt kämen, widerlegt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) reagierte und verbat am 16. Mai die Anwendung mehrerer Beizmittel, darunter Imidacloprid und Clothianidin, mit sofortiger Wirkung. Die betroffenen Mittel dürfen weder eingeführt, noch in Verkehr gebracht oder gar benutzt werden.
Auch in Italien und in Slowenien war es im Frühjahr nach der Aussaat von Mais zu großflächigen Bienensterben gekommen. In Slowenien wurde Clothianidin daher ebenfalls verboten. Auch in abgestorbenen Bienen in Italien wurde Clothianidin nachgewiesen.
Vertreter von BAYER versuchen, das Bienensterben als einmaligen Vorgang darzustellen, der auf einen fehlerhaften Abrieb der Wirkstoffe bei der Aussaat von Mais zurückzuführen sei. Dabei hatte Dr. Richard Schmuck von BAYER CropScience bei einem Expertengespräch des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums am 8. Mai selbst eingeräumt, dass er auch bei einer ordnungsgemäßen Aussaat von Mais mit einem Abrieb von Clothianidin von 2g/Hektar rechne. (5)
Ein weiteres Problem stellt der im Sommer blühende Mais dar. Es ist zu befürchten, dass die Bienen durch den Clothianidin-haltigen Blütenpollen erneut geschädigt werden.

Studienergebnisse
Vertreter von BAYER argumentieren, „der Wirkstoff sei für Mensch, Tier und Natur völlig ungefährlich, wenn er sachgemäß verwendet werde“. (6) Die Konzentration von Imidacloprid oder Clothianidin sei zu niedrig, um Bienen zu schädigen oder den Tod von Bienen zu verursachen. Diese Aussagen stehen jedoch im Widerspruch zu zahlreichen Untersuchungen:

· Im Auftrag des französischen Landwirtschaftsministerium erstellte das Comité Scientifique et Technique (CST) gemeinsam mit den Universitäten Caen und Metz sowie dem Institut Pasteur einen 108-seitigen Untersuchungsbericht zum Bienensterben in Frankreich. Darin wird festgestellt, dass die Verwendung von Imidacloprid für den Tod Hunderttausender Bienenvölker mitverantwortlich ist. So heißt es in der Zusammenfassung der Studie: „Die Untersuchungsergebnisse zu den Risiken des Saatgutbehandlungsmittels Gaucho (Wirkstoff: Imidacloprid) sind beunruhigend. In Bezug auf Bienensterblichkeit und Orientierungsstörungen von Bienen stimmen die Ergebnisse der Studie mit den Beobachtungen zahlreicher Imker in Regionen intensiver Landwirtschaft (Mais- und Sonnenblumenanbau) überein. Die Saatgutbehandlung mit Gaucho stellt ein signifikantes Risiko für Bienen in verschiedenen Altersstufen dar.“ Und weiter: „Was die Behandlung von Mais-Saat mit Gaucho betrifft, so sind die Ergebnisse ebenso besorgniserregend wie bei Sonnenblumen. Der Verzehr von belasteten Pollen kann zu einer erhöhten Sterblichkeit von Pflegebienen führen, wodurch das anhaltende Bienensterben auch nach dem Verbot der Anwendung auf Sonnenblumen erklärt werden kann“ (7).

· Labor-Untersuchungen aus Frankreich belegen die schädigende Wirkung selbst geringster Dosen Imidacloprid auf Orientierungs- und Geruchssinn der Bienen. Selbst wenn eine Vergiftung nicht unmittelbar tödlich wirkt, können die Bienen derart geschädigt werden, dass sie nicht mehr zu ihrem Stock zurückfinden und den Fundort von Nektar nicht an andere Bienen weitergeben können. Französische Wissenschaftler bemängeln, dass die Empfindlichkeit von Bienen gegenüber Imidacloprid wesentlich (ca. 100 Mal) höher ist, als in deutschen Publikationen dargestellt wurde. Die in Deutschland vorgenommenen Untersuchungen wurden überwiegend von BAYER durchgeführt oder finanziert. (8)

· Untersuchungen fanden Spuren des Wirkstoffs in über 20% der untersuchten Blütenstaubproben - selbst in Pflanzen, die nicht behandelt worden waren und das Pestizid über den Boden aufgenommen hatten. Wurde Mais-Saatgut mit Imidacloprid behandelt, fand sich später in der Pflanze eine Pestizid-Konzentration von 5-12 ppb (parts per billion). Konzentrationen dieser Höhe können bei Bienen zu Orientierungs-Störungen führen.

· Im Jahr 2002 startete das Bieneninstitut Österreich gemeinsam mit dem Bieneninstitut Celle, der Biologischen Bundesanstalt (BBA) und der Firma BAYER einen Feldversuch. Zu Beginn der Rapsblüte wurden 10 Bienenvölker neben 60 Hektar Imidacloprid-gebeiztem Raps aufgestellt. 10 weitere Völker standen in 15 km Entfernung von 40 Hektar ungebeiztem Raps. Es wurde festgestellt, dass in den Imidacloprid-behandelten Feldern kein Rapspollen gesammelt wurde, bei den nicht-gebeizten Feldern hingegen in großem Ausmaß. Die Auswertung des Versuchs zeigte, dass es bei den Bienen unter Einfluss von Imidacloprid zu Orientierungsproblemen kam. Bienen, die mit einem gewissen Imidacloprid-Level belastet waren, waren nicht mehr im Stande, aus 500 m Entfernung in ihr Bienenvolk zurückzufinden. (9)

· Kanadische Studien zeigen, dass der Einsatz von Imidacloprid zu einer bedenklichen Grundwasserbelastung führt. (10) Im US-Bundesstaat New York wurde Clothianidin keine Zulassung erteilt, da eine Verunreinigung des Grundwassers durch das langlebige Pestizid befürchtet wird. (11)

Es besteht der dringende Verdacht, dass die verantwortlichen Manager der BAYER AG beim Verkauf giftiger Saatgutbeizmittel die Verluste an Bienenvölkern und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden in Kauf genommen haben. Neben dem wirtschaftlichen Schaden liegt ein schwerer Fall von Umweltgefährdung vor. Die von BAYER bei den Zulassungsbehörden eingereichten Studien wurden offenbar derart angelegt, die Bienengefährlichkeit von Neonicotinoiden möglichst gering erscheinen zu lassen und Pestizid-Rückstände in gebeizten Pflanzen zu verharmlosen.

Anmerkungen
1 Siehe: http:www.cbgnetwork.org/2533.html
2 Siehe: http:
www.pmra-arla.gc.ca/english/pdf/reg/reg2004-06-e.pdf
3 Clothianidin ist zwar in Frankreich nicht zugelassen, wurde aber von elsässischen Landwirten verwendet, die den Wirkstoff in Deutschland gekauft hatten
4 Presse Information des JKI: www.jki.bund.de/cln_045/nn_806762/DE/pressestelle/Presseinfos/2008/1006__AnalyseBienenschaeden.html
5 Die von BAYER empfohlene Menge beträgt 60g Clothianidin pro Hektar (http:xmedia.bayercropscience.de/pdf/200806171807173080799.PDF)
6 Siehe Artikel in der „Rheinischen Post“ http:
www.rp-online.de/public/article/leverkusen/575425/BAYER-zahlt-wegen-Bienentod.html
7 Siehe den vollständigen Bericht unter http://agriculture.gouv.fr/IMG/pdf/rapportfin.pdf
8 Siehe: Gesprächsprotokoll deutscher und französischer Bieneninstitute zum Thema „Imidacloprid und Bienenschutz“ in Straßburg am 28.01. 2004
9 „Pestizid-Problematik: Schadet Imidacloprid den Bienen?“ aus Schweizer Bienenzeitung 12/2003
10 CONTAMINATION DE L‚EAU SOUTERRAINE PAR LES PESTICIDES ET LES NITRATES DANS LES RÉGIONS EN CULTURE DE POMMES DE TERRE, Ministère de l‘Environnement, Gouvernement du Québec, 2003
11 Siehe EPA review „EFED Risk Assessment for the Seed Treatment of Clothianidin 600 FS on Corn and Canola“, February 20, 2003

Biodiversität erhalten!

CBG Redaktion

UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt in Bonn

=> update Februar 2012: AGROPOLY - Broschüre zum Konzentrationsprozess in der Saatgut- und Pestizid-Industrie

=> update März 2011: Biopirat BAYER - Naturstoffe als billige Ressource

=> update vom 13. Juli 2010: UN-Studie - Großkonzerne betreiben Raubbau an der Natur

=> Protestaktion am Leverkusener BAYER-Werk am 17.Mai 2008/ Offener Brief übergeben Lesen Sie hierzu einen Artikel des Leverkusener Anzeigers

[EBS] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

Dreckschleuder Müllkraftwerk

Der Leverkusener Chemiemulti Bayer setzt bei seiner Energie-Versorgung zunehmend auf billige und dementsprechend umweltschädliche Lösungen. Neben Kohlekraftwerken zählen Müllkraftwerke, beschönigend Ersatzbrennstoffkraftwerke genannt, zu seinen Favoriten. Was Bayer als Beitrag zum Klimaschutz, zur Kreislaufwirtschaft und zum Schutz natürlicher Ressourcen verkauft, versuchen die Anwohner wegen der von den Müllöfen ausgehenden Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt jedoch mit aller Macht zu verhindern.

„Wir freuen uns sehr über den neuen Industriepark-Partner auf unserem Gelände, der durch seine wirtschaftliche Energie-Erzeugung dazu beiträgt, die Attraktivität des Standortes zu erhöhen“. Mit diesen Worten begrüßte Bayers Brunsbütteler Statthalter Roland Stegmüller den Müllkraftwerk-Betreiber „Gesellschaft für Wirtschaftliche Energieversorgung“ (GWE). Die Anwohner mochten seine Freude über das Projekt des Unternehmens, das schon in seinem Namen dem Primat der Ökonomie über die Ökologie folgt und damit wohl auch die Investmentgesellschaft STAR CAPITAL PARTNERS als Mehrheitseigner angelockt hat, jedoch nicht so einfach teilen. „Wir wollen keine Müllverbrennungsanlage – und nichts anderes ist das“, zürnt etwa Werner Zeiss von der Bürgerinitiative Klimaschutz und Gesundheit Unterelbe, die bereits 2.700 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt hat.

Das von Stegmüller ob seiner Wirtschaftlichkeit als Standort-Faktor gepriesene Ersatzbrennstoff-Kraftwerk, das den Bayer-Anlagen 120 Tonnen Dampf pro Stunde an Energie liefern soll, hat es nämlich in sich. Pro Tonne verfeuertem Müll entstehen sechs Tonnen Abgase. Und was für welche: Dioxin, chlor-, brom- und fluorhaltige Kohlenwasserstoffe, Chloride, Furane, Kohlendioxid, Schwermetalle wie Quecksilber und Feinstaub. An Rostasche fallen jährlich 80.000 Tonnen an, an Kesselasche 2.600 Tonnen und an Filterasche 16.600 Tonnen. Genauere Angaben zu den anderen Schadstoffen spart die GWE aus naheliegenden Gründen in ihren Unterlagen zum Scoping-Verfahren, das dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorausgeht, aus. Sie listet dort lediglich die im Bundes-Immissionsschutz-Gesetz festgelegten Limits für die einzelnen Stoffe auf, was nicht viel Sinn macht – es sei denn, die GWE will mit der nach dem Prinzip der Kraft/Wärme-Kopplung arbeitenden Anlage wirklich immer genau bis zur Grenze des Erlaubten gehen.

Auf den Himmel über Brunsbüttel kommt also so einiges zu, umso mehr, als das für das Kraftwerk vorgesehene Grundstück in einem Außenbereich des Chemieparks in der Nähe von Ackerflächen liegt und die Landwirte deshalb wirtschaftliche Schäden befürchten. Der Bürgermeister der Stadt nimmt das achselzuckend hin. „Brunsbüttel hat eben das größte Industriegebiet in ganz Schleswig-Holstein“, so der parteilose Wilfried Hansen. Und der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) bezeichnet das Projekt trotz der Risiken und Nebenwirkungen gar als „Knüller“.

Für Schadensbegrenzung soll nach Angaben der GWE die Rauchgasreinigung sorgen. Diese arbeitet abwasserfrei. Dabei wird dem Rauchgas Kalk zugesetzt, das einen Teil der Gifte zu Salzen umwandelt. In einem weiteren Schritt binden Kalkhydrat und Herdofenkoks bzw. Aktivkohle vor allem Schwermetalle und organische Substanzen. Die Verringerung der Stickoxidemissionen erfolgt durch das sogenannte SNCR-Verfahren. Dabei werden durch die Eindüsung von Ammoniak die Stickoxide auf nicht-katalytischem Wege zu Stickstoff und Wasser reduziert. „Die verwendeten Technologien entsprechen dem Stand der Technik“, versichert der Betreiber. Diese Meinung teilt Klaus Koch vom Hamburger Büro für Umweltfragen nicht. Er attestiert Anlagen, welche die Emissionen mit Hilfe von Katalysatoren (SCR-Technik) zu chemischen Reaktionen zwingen und/oder mit Nasswäschern und Mehrstufen-Systemen arbeiten, bedeutend bessere Ergebnisse. Sie lassen nämlich weit weniger Stickoxide, Fluorwasserstoff, Salzsäure, organische Kohlenstoffverbindungen, Quecksilber, Dioxine, Furane und Feinstaub aus dem Schornstein entweichen als das in Brunsbüttel geplante Ersatzbrennstoff-Kraftwerk.

Der Leverkusener Multi hingegen verkauft die in Brunsbüttel und Dormagen geplanten Müllkraftwerke als Beitrag zum Klimaschutz. „Die Verwertung von Ersatzbrennstoffen in speziellen Verbrennungsanlagen bieten den Vorteil, dass nicht vermeidbare Abfälle effizient verwertet werden und diese Form der Energiegewinnung aktiv zur Minderung des klimaschädlichen Methan- und Kohlendioxid-Ausstoßes beiträgt“, so der Konzern. Eine CO2-Reduzierung gegenüber mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken in einer Größenordnung von jährlich 180.000 Tonnen verspricht die GWE. Als eine „Mär“ bezeichnet das Klaus Koch. Er rechnet das durch die täglichen Mülltransporte entstehende Kohlendioxid, die Kohle, Öl und Gas unterlegene Energie-Ausbeute der Anlage und die bei der Abfallverbrennung zusätzlich freigesetzten Ozonschicht-Zerstörer wie Fluorkohlenwasserstoff mit in die Klima-Bilanz ein und kommt so für das GWE-Projekt auf keinen grünen Zweig. Für Methan sieht es nicht besser aus. Damit sich auf den Deponien solche Faulgase nicht mehr bilden, hat der Gesetzgeber nämlich bereits im Jahr 2005 die Verbrennung von Hausmüll zur Vorschrift erklärt. Und ob nun Bayers Müllöfen oder andere diese Aufgabe erledigen, läuft leider nicht einmal auf ein ökologisches Nullsummenspiel hinaus, denn um den an „Ersatzbrennstoffe“ gestellten Anforderungen genügen zu können, muss der Abfall erst noch ein energie- und also CO2-intensives Trocknungsverfahren durchlaufen.

Die von Bayer in Brunsbüttel und Dormagen geplanten Müllkraftwerke dienen deshalb nicht der Klima-Bilanz, sondern der Geschäftsbilanz. Ein nicht ganz kleines Scherflein des „Energieträgers“ produziert er nämlich selbst, und für die Entsorgung der restlichen paar 100.000 Tonnen bekommt er sogar noch Geld. So erhalten die Entsorger heute pro Tonne Abfall ca. 80 Euro, und bei einer Jahreskapazität von 300.000 Tonnen kommt da schon ein erkleckliches Sümmchen zusammen. „Aus Dreck Geld machen“ – diesem Geschäftsmodell folgt der Leverkusener Multi bereits seit einigen Jahren mit seinen Sondermüllverbrennungsanlagen. Produktionsrückstände made by Bayer machen einen immer geringeren Anteil aus. Der Fremdmüll kommt mittlerweile auf eine Quote von 20 Prozent – Tendenz steigend, wenn auch im letzten Jahr dank der Proteste der Coordination gegen BAYER-Gefahren und anderer Initiativen der drei Millionen Euro schwere Deal mit 4.500 Tonnen Giftmüll aus Australien platzte.

Passenderweise spricht nun auch niemand mehr von Müll, „Sekundärrohstoff“ heißt das heutzutage, „Nebenprodukt“ oder eben „Ersatzbrennstoff“. Damit das schmutzige Geschäft aber so richtig anlaufen konnte, mussten die PolitikerInnen erst noch einige Hindernisse aus dem Weg räumen, wobei der Pharma-Riese ihnen tatkräftig unter die Arme griff. So hatte die von Wolfgang Große Entrup, dem Vorsteher des Bayer-Stabes „Politik und Umwelt“, beim CDU-Wirtschaftsrat geleitete Umweltkommission die EU-Abfallrahmenrichtlinie zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit erklärt und eine „Entbürokratisierung“ angemahnt. Der mit VertreterInnen von Bayer und anderen Konzernen bestückte „Dialog Wirtschaft und Umwelt NRW“ machte dazu gleich einige konkrete Vorschläge. So forderte das Gremium, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen seine Umweltpolitik quasi ausgegliedert hat, die Gleichwertigkeit der stofflichen und energischen Verwertung von Abfall sicherzustellen und – besonders entlarvend – auf Programme zur Müllvermeidung zu verzichten. Sonst dürfte den Müllöfen nämlich bald das Brennmaterial ausgehen: Allein die derzeit geplanten 75 neuen Müllkraftwerke und die 20 im Umbau befindlichen Verbrennungsanlagen brauchen jährlich 26 Millionen Tonnen Nahrung.

Die EU leitete umgehend das Nötige in die Wege und erleichterte es den Dreckschleudern von Bayer & Co., an ihren Stoff zu kommen. Die in diesem Jahr zur Abstimmung anstehende Müll-Richtlinie befördert Abfall offiziell zum Wirtschaftsgut – mit weit reichenden Konsequenzen. „Die Folge ist, dass für ihn plötzlich die Warenverkehrsfreiheit der EU gilt“, jubiliert die Branche, „Er darf künftig beliebig exportiert und außerhalb der Landesgrenzen verbrannt werden“. Und die Entsorger lassen keinen Zweifel daran, wer vom Mülltourismus am meisten profitieren wird: „Den deutschen Unternehmen winkt ein lukrativer neuer Auslandsmarkt, weil sie über moderne Verbrennungsanlagen verfügen“.

„Ersatzbrennstoffanlagen stehen im Einklang mit der Abfallpolitik der Europäischen Union“, kann der Leverkusener Multi nach getaner Lobby-Arbeit nun behaupten. So schließt sich dann der Kreis, der mit einer ökologisch sinnvollen Kreislaufwirtschaft leider überhaupt nichts zu tun hat.

Jan Pehrke, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Institute] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

„Zwillings-Werk“ von Bhopal

Institute: Hochrisiko-Fabrik in den USA

Regelmäßig treten im amerikanischen BAYER-Werk Institute gefährliche Chemikalien aus. Die Unternehmensleitung verharmlost die Vorfälle und räumt lediglich „Geruchsbelästigungen“ ein. Die Fabrik gehörte früher der Firma UNION CARBIDE und war das Zwillings-Werk von Bhopal, Schauplatz der größten Chemie-Katastrophe der Geschichte. Nirgendwo in den USA werden bis heute größere Mengen der in Bhopal ausgetretenen Chemikalie MIC produziert und gelagert.

von Philipp Mimkes

Immer wieder leiden die Anwohner des amerikanischen BAYER-Werks in Institute/West Virginia unter gesundheitsschädlichen Chemikalien-Dämpfen. Der jüngste Vorfall ereignete sich am 28. Dezember 2007, als mehrere Fässer mit dem Pestizid Thiodicarb platzten. Dutzende Anwohner mussten wegen Kopfschmerzen und Atemwegsproblemen behandelt werden, mindestens ein Betroffener wurde stationär behandelt.
Der Präsident des zuständigen Verwaltungsbezirks Kanawha County, Kent Carper, übte scharfe Kritik: „Das Verhalten von BAYER nach dem Unfall war bodenlos, die veröffentlichten Informationen waren vollkommen unzureichend. Niemand wusste, was zu tun war“. Ähnlich äußert sich Hazo Carter, Präsident der West Virginia State University mit 2.500 Studenten, deren Gebäude direkt neben dem Werk liegen: „Ich möchte energisch unterstreichen, dass wir, die wir in der Nachbarschaft des Werks leben, arbeiten und studieren, ernsthafte Schritte von BAYER erwarten. Die Nachbarn müssen kurzfristig und detailliert über Unfälle informiert werden“. Carter kritisiert, dass ein von BAYER eingerichtetes Notfalltelefon nicht funktionierte und dass die Universitäts-Leitung erst aus dem Radio von dem Unfall erfuhr.

Gefahren verharmlost
Noch Tage später verharmloste das Unternehmen den Vorfall und sprach von einer „ungefährlichen Geruchsbelästigung“. Tatsächlich gehört Thiodicarb aber zu den gefährlichsten Agrogiften überhaupt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet den Wirkstoff aus der Stoffklasse der Carbamate als „extrem giftig“ und als potentiell krebserregend. In der EU wurde Thiodicarb verboten. Im vergangenen Jahr forderten 154 Organisationen aus 35 Ländern den BAYER-Konzern auf, den Verkauf aller Pestizide der Gefahrenklasse 1, darunter Thiodicarb, einzustellen.
Der Vorfall kurz vor Sylvester war bereits der dritte innerhalb von nur sechs Wochen: Am 16. November waren 50 kg der Chemikalie Rhodimet ausgetreten, was zu einer zehntägigen Geruchsbelästigung führte. Am 20. Dezember traten stinkende Abgase aus einem Faultank aus. BAYER wurde von der Umweltbehörde des Bundesstaats West Virginia vorgeladen. Die Behörde startete eigene Luftmessungen und kündigte Strafzahlungen an.

Todes-Chemikalie MIC...
Die Fabrik in Institute gehörte früher zur Firma UNION CARBIDE und war das „Schwester-Werk“ der berüchtigten Fabrik im indischen Bhopal. In Bhopal waren im Dezember 1984 rund 30 Tonnen Methyl-Isocyanat (MIC) ausgetreten. Mindestens 15.000 Menschen fielen dem schwersten Chemie-Unfall der Geschichte zum Opfer.
Nach der Katastrophe in Indien richteten sich die Augen der Öffentlichkeit auf die Pestizid-Fabrik in Institute, da dort ebenfalls große Mengen MIC lagerten und die selben „Sicherheits“-Bestimmungen wie in Bhopal galten. Allen Beteuerungen der Werksleitung zum Trotz, wonach von der Fabrik keinerlei Gefahren ausgingen, ereignete sich im August 1985 auch in Institute ein Groß-Unfall: rund zwei Tonnen giftiger Chemikalien, darunter das hochgefährliche Pestizid Aldicarb, zogen in einer brennenden Wolke über die Wohnviertel in der Nähe der Fabrik. Über 300 Anwohner mussten stationär behandelt werden.
Der nächste große Störfall ereignete sich im August 1994, als eine Explosion einen Teil der Pestizid-Produktion zerstörte. Ein Arbeiter starb unmittelbar, mindestens ein weiterer Arbeiter erlag den Spätfolgen. Die Behörde für Arbeitssicherheit OSHA verhängte wegen „vorsätzlicher Verletzung von Sicherheits-Bestimmungen“ eine Strafe von 1,7 Millionen Dollar.
Im Februar 1996 brach in der Anlage ein Feuer aus, erneut traten große Mengen Chemikalien aus. Tausende von Anwohnern durften ihre Häuser nicht verlassen.

... wird bis heute gelagert
Im Rahmen der Übernahme von AVENTIS CROPSCIENCE gelangte die Fabrik im Jahr 2001 in den Besitz von BAYER. Während in den deutschen BAYER-Werken nach Bhopal die Menge der gelagerten Ultragifte wie Phosgen oder MIC reduziert wurde, blieben die Tanks in Institute bestehen. Heute ist Institute das einzige Werk in den USA, in dem MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird. Mindestens die doppelte – möglicherweise gar die vierfache - Menge des in Bhopal ausgetretenen MIC befindet sich ständig in der Fabrik, genauere Angaben verweigert die Werksleitung. Auch zwischen fünf und fünfzig Tonnen des Giftgases Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas verwendet wurde, werden in dem Werk gelagert. Ein worst-case-Szenario kam 1994 zu dem Ergebnis, dass im Falle eines GAUs in einem Umkreis von mehreren Kilometern tödliche Vergiftungen auftreten können.
Auch im Normalbetrieb treten aus der Fabrik in Institute große Mengen gefährlicher Stoffe aus. Nach Angaben der US-Umweltbehörde EPA blies das Werk im vergangenen Jahr mehr als 300 Tonnen Chemikalien und Schadstoffe in die Luft, darunter 200 kg MIC, 50 kg Thiodicarb, 4 Tonnen Chlor und mehrere Kilogramm Phosgen. Die Anlage ist damit für 90% der gelagerten MIC-Menge und gar 95% der MIC-Emissionen der gesamten USA verantwortlich.

Protest der Anwohner
Nach dem ersten großen Störfall gründeten Anwohner die People Concerned About MIC („Gruppe der MIC-Betroffenen“), die mehr als zehn Jahre lang für mehr Sicherheit kämpften und eine drastische Verringerung der gelagerten MIC-Mengen forderten. „Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an die Unmenge der hier gelagerten Chemikalien denke“, so die Anwältin Wendy Radcliff, eine der Gründerinnen von People Concerned About MIC. Ihre Mitstreiterin Pam Nixon, die als Gutachterin der staatlichen Umweltbehörde arbeitet, erläutert, warum es in den vergangenen Jahren ruhiger wurde: „Seit Ende der 90er Jahre gab es keinen größeren Unfall mehr. Es braucht aber meist einen solchen Anlass, um die Leute zusammen zu bringen und dazu zu bringen, für eine Verbesserung der Lage zu kämpfen“.
Gegenüber der örtlichen Zeitung Charleston Gazette äußerte Nixon anlässlich des 20. Jahrestags der Katastrophe von Bhopal: „Wir sollten nicht vergessen, dass die Risiken nicht aus der Welt sind. Auch wenn wir nichts davon hören oder sehen: mitten in unserer Gemeinde befindet sich ein schlafender Riese“. Nixon war bei dem Groß-Unfall 1985 durch giftige Gase verletzt worden. Zehn Jahre später wurde bei ihr eine seltene Immunstörung diagnostiziert, für die sie die Vergiftung verantwortlich macht. Wie auch den meisten anderen Betroffenen ist es unmöglich, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Exposition und Erkrankung juristisch nachzuweisen.

Gefahrstoffe dokumentiert
Als Konsequenz von Bhopal und des ersten Groß-Unfalls in Institute beschloss der US-Kongress im November 1986 den Community Right to Know Act. Das Gesetz verpflichtete die Industrie, für jede Fabrik eine Aufstellung der produzierten und gelagerten Chemikalien sowie Gefahrenpläne zu veröffentlichen. Zudem wurde das Toxic Release Inventory (TRI) geschaffen. Darin dokumentiert die Umweltbehörde EPA für jedes Werk den Umfang der deponierten und der in Luft und Wasser ausgetretenen Schadstoffe. Erfasst werden 650 Chemikalien und über 20.000 Anlagen, die Daten werden im Internet veröffentlicht. Durch den unkomplizierten Zugriff steigt der Druck von Anwohnern, Umweltverbänden und Medien, den Ausstoß zu senken.
In Deutschland existiert bis heute keine vergleichbare Aufstellung, die Öffentlichkeit ist oftmals auf freiwillige Veröffentlichungen der Firmen angewiesen. Wegen angeblicher „Geschäftsgeheimnisse“ klagte der BAYER-Konzern mehrfach gegen die Publikation von Emissionswerten. Informationen über Störfälle werden nur unzureichend gesammelt und zudem anonymisiert, also ohne Angabe der jeweiligen Firma veröffentlicht. Zwar müssen die Firmen nach der Störfallverordnung über die Gefahren der produzierten Stoffe informieren. In den Broschüren finden sich aber weder Angaben zu emittierten Chemikalien noch zur Menge gelagerter Gefahrstoffe.

[Jatropha] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

UN-Konferenz zu biologischer Vielfalt

Jatropha: Greenwashing mit „Bio“-Treibstoff

Im Mai findet in Bonn die 9. UN-Konferenz zur Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) statt. Wichtige Themen werden dabei die negativen Auswirkungen von Agrar-Kraftstoffen, Pestiziden und Gentechnik für die biologische Vielfalt sein. Gleichzeitig versuchen BayerCropScience, Monsanto und andere Firmen, die UN als Werbeplattform für ihre Technologien zu mißbrauchen.

Mit großem Aufwand präsentierte Bayer CropScience Anfang Januar eine neue Kooperation mit DaimlerChrysler und dem Nahrungsmittel-Konzern Archer Daniels Midlands. Gemeinsam wollen die drei Unternehmen den Anbau der tropischen Ölpflanze Jatropha, eine der zur Zeit am meisten propagierten Kraftstoff-Pflanzen, forcieren.
BAYER behauptet, dass sich Jatropha auf „Grenzertragsböden in tropischen und subtropischen Klimata anbauen lässt, also auf Flächen, die sich nicht für die Produktion von Nahrungsmitteln eignen“. Allerdings ist geplant, die Ölfrucht auch auf Standorten anzubauen, die von der lokalen Bevölkerung intensiv genutzt werden, und zwar als Weideland und zur Sammlung von Nutzpflanzen. Ein Hektar kann je nach Ertrag etwa zehn Tankfüllungen pro Jahr liefern - aber durch einen Hektar Weideland kann auch eine Großfamilie ihre Ernährung erheblich und dauerhaft verbessern. Die Welternährungsorganisation FAO weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass solche Ressourcen für Ernährung und Gesundheit armer Bevölkerungsschichten sehr wichtig sind.
Jatropha-Plantagen würden die Bevölkerung von ihrem gemeinschaftlich genutzten Land vertreiben, Armut und Hunger wären die Folge. Auch die Konkurrenz um Wasser würde durch den Anbau verschärft, denn mit Bewässerung liefern die Pflanzungen weit höhere Erträge.

Vertreibung droht
In Indien soll durch ein großangelegtes Regierungsprogramm drei Viertel der sogenannten „wastelands“ – bis zu 11 Millionen Hektar - durch Kraftstoff-Plantagen ersetzt werden. Zusammen mit DaimlerChrysler will BayerCropScience hierfür die Technologie liefern. BAYER arbeitet intensiv an Saatgut und Pflanzenschutzmitteln für Jatropha; es wird erwartet, dass langfristig auch gentechnische Herbizid-Resistenz eingesetzt werden soll. Damit würden Kleinbauern in die von Gentechnik-Mais, -Soja und -Baumwolle bekannte Abhängigkeit geraten.
Bereits jetzt wird in Indien Jatropha im Vertragsanbau von Kleinbauern produziert. Dabei werden Saatgut und Kredite von derselben Firma geliefert, die das Produkt zu üblicherweise vorher festgelegten Preisen aufkauft. In der Regel sind Kleinbauern im Vertragsanbau in einer ungünstigen Verhandlungsposition; sie tragen die Risiken von Ernteschwankungen, die auch bei Jatropha bestehen. Verschuldung tritt oft an die Stelle des erhofften festen Einkommens. Jatropha hat, wie Kaffee, unterschiedliche Reifezeitpunkte, so dass eine mechanische Ernte kaum infrage kommt. Wenn, wie in den Publikationen von BAYER, die Schaffung von Arbeit durch Jatropha-Anbau betont wird, sollte man nach dem Einkommen fragen, und eben auch nach der Verdrängung von Armen vom Gemeinschaftsland.
Wegen seiner Giftigkeit für Mensch und Tier wurde Jatropha zudem in manchen Ländern, so in Westaustralien, verboten. Die Risiken eines großflächigen Anbaus sind unbekannt.

Werbeplattform UN
BayerCropScience und DaimlerChrysler sammelten bereits im September 2007 in Madrid unter den Delegierten einer UN-Konferenz, der 8. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur Wüstenbekämpfung (UNCCD), Unterschriften für den Anbau von Jatropha. Schon seit 2002 hat BayerCropScience, ein Teilkonzern der BAYER AG, einen Vertrag mit dem Sekretariat der Wüstenbekämpfungskonvention, das seinen Sitz in Bonn hat. Soweit bekannt, stellt BAYER einige PCs zur Verfügung. Im Gegenzug ist BayerCropScience bei den Verhandlungen der UNCCD-Vertragsstaaten mit großen Ständen präsent und hat direkten Zugang zu den Regierungsvertretern.
Auch im Vorfeld der UN-Konferenz über die Biologische Vielfalt im Mai in Bonn wird der Anbau von Jatropha beworben. Auf einem Vorbereitungs-Treffen in Hannover präsentierte DaimlerChrysler seine Jatropha-Aktivitäten. Ein Vertreter der Intermed Discovery, einer Management-Ausgründung von BAYER, die sich ebenfalls mit Jatropha befasst, durfte bei der feierlichen Vorstellung der Biodiversitäts-Strategie der Bundesregierung im Dezember 2007 in Berlin über internationale Aspekte der Biologischen Vielfalt sprechen.
Schon 2004 wurde mit der UN-Umweltbehörde UNEP eine Kooperation eingegangen. Im August 2007 fand im BAYER-Erholungsheim in Leverkusen gar die „Internationale Jugendumweltkonferenz“ der UNEP statt. Die BAYER AG bezahlte die komplette Veranstaltung, und ihr Vorstandsvorsitzender Werner Wenning hielt eine Eröffnungsrede (s. SWB 3/2007).

Pestizide und Artensterben
Zugleich trägt BAYER als weltgrößter Pestizidhersteller massiv zur Bodenerosion und zum Verlust biologischer Vielfalt bei. Obwohl die BAYER AG in ihrem Geschäftsbericht 1995 angekündigt hat, bis zum Jahr 2000 den Verkauf sämtlicher Pestizide der Gefahrenklasse 1a (extremely hazardous) und 1b (highly hazardous) einzustellen, verkauft der Konzern weiter solche Pestizide in Entwicklungsländern.
Auch gentechnisch verändertes Saatgut wird von BayerCropScience vertrieben. Der Konzern hofft, dass sich der weltweite Markt für gentechnisch verändertes Saatgut von Mais, Soja, Raps, Baumwolle und Reis von 2005 bis 2015 auf rund 3,6 Mrd € verdoppeln wird. Herbizidresistentes Saatgut in Verbindung mit dem jeweiligen Agrogift trägt erheblich zur Vernichtung von biologischer Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie zur Bodenerosion bei.

Schlechte Nachrichten aus Indien
In Chhattisgarh, dem Jatropha-Vorreiter unter den indischen Bundesstaaten, wurden einigen der größten indischen Unternehmen 200.000 Hektar Land versprochen, ein Paradies für sogenannte „land-grabber“ - Profis, die sich Land aneignen, so ein Sozialarbeiter aus der Region. 2006 hatten bereits 30 Kleinbauern im Kampf um ihr Land ihr Leben verloren, berichtet die Umwelt-Zeitschrift Down to Earth. Die Umweltaktivistin Vandana Shiva kritisiert, dass Kleinbauern unter Androhung von Gefängnisstrafen ihr Reisland für den Jatropha-Anbau übergeben mussten. Auch aus der Region Patnagar wurden Verkäufe fruchtbaren Landes an Firmen für den Jatropha-Anbau berichtet.
Im Oktober 2007 wurde geschätzt, dass in Indien bereits 500.000 bis 600.000 Hektar Jatropha angebaut werden, und die Staatsbank vergab Millionen-Kredite an Kleinbauern. Aus der Grünen Revolution der Siebziger Jahre ist bekannt, dass solche Kredite häufig zur Verschuldung führen; hinzu kommt heute der Vertragsanbau zu Bedingungen, die ebenfalls häufig Verschuldung zur Folge haben.

von Susanne Gura (AG Biodiversität des Forum Umwelt und Entwicklung)

[Editorial] STICHWORT BAYER 01/2008

CBG Redaktion

Editorial von STICHWORT BAYER 1/2008

Liebe Leserinnen und Leser,

der TÜV hat in seinem Gutachten zur Kohlenmonoxid-Pipeline von BAYER ganze Arbeit geleistet. Er hat die Sicherheitslage gleich für Jahrhunderte im Voraus analysiert und über einen Zeitraum von Äonen Entwarnung gegeben. Der Verein prophezeit lediglich einen Rohrleitungsunfall in 5000 Jahren und drei Lecks pro Kilometer in einer Million Jahren. An den CO-Röhren, die am bayerischen Chiemsee entlang verlaufen, nagte der Zahn der Zeit allerdings bedeutend früher. Er fraß binnen 50 Jahren von der 6mm dicken Wandung 4mm ab, weshalb diese porös wurde und Gas austrat. 2002 erfolgte deshalb die vorübergehende Stilllegung und ein Austausch der Rohre.

Bei solchen kleineren Lecks nimmt das Kohlenmonoxid die Temperatur des durchströmten Bodens an. Ist dieser kühler als die darüber geschichtete Luft, besitzt das CO eine größere Dichte als diese und breitet sich somit an der Oberfläche aus, wo es sich gründlich mit der Luft vermischt und selbst noch in tausendfacher Verdünnung tödlich wirkt. Beim einfachsten Fall eines Vollrohrbruches der Giftleitung hingegen hebt sich die 1,4 m dicke Erdschicht über der Leitung unter dem gewaltigen Druck von 6 bis 40 Bar. Es reißt in kürzester Zeit ein Krater auf, aus welchem mit einem Höllenlärm das CO gen Himmel strömt. Wird das Gas entzündet, entsteht eine gewaltige Explosion mit Feuerball. Solch ein großes Leck in der Leitung sollte von den Prüfsystemen Dormagen und Uerdingen innerhalb von Minuten erkannt werden und von dort die Leitung durch Ventile in etwa 10 km lange Abschnitte abgeschottet werden. Diese Reaktionszeit reicht jedoch nicht aus, um das Ausströmen von bis zu 10.000 m3 CO im Bereich der Berststelle zu verhindern.

Trotz dieser Gefahren steht die IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE rückhaltlos hinter dem Projekt. GewerkschaftssekretärInnen reden von der Gefährdung des Industrie-Standortes, um Werbung für die Pipeline zu machen, obwohl mit der Inbetriebnahme der Leitung am Standort Uerdingen die alte Kohlevergasung für die CO-Erzeugung geschlossen wird, d. h. die dortigen Arbeitsplätze verloren gehen. Diese Jobs blieben teilweise erhalten, wenn statt der CO-Pipeline für 50.000.000 € eine 70.000.000 € teure, moderne Reformeranlage von der Firma BAYER oder LINDE oder PRAXAIR in Uerdingen gebaut würde. Die dafür notwendige Fläche ist – dank vieler Stilllegungen – in ausreichendem Maße vorhanden, ebenso sind die Rohstoffe Methan und Kohlenstoffdioxid für die Erzeugung von CO vor Ort verfügbar. Es ist für mich unverständlich, warum dieser Weg der Vermeidung einer überflüssigen Gefährdung von den Verantwortlichen bei BAYER nicht beschritten wird. Der einzig in Frage kommende Grund dürfte sein, dass LINDE und PRAXAIR ihre in Dormagen erzeugten CO-Überkapazitäten auf praktische Weise loswerden wollten, wofür die Landesregierung dann per Pipeline-Gesetz eilfertig den Weg frei machte. Deshalb sollen nun die Grundstücke und Häuser unzähliger Privatpersonen durch den Bau der Giftgas-Leitung entwertet werden. Und um Giftgas handelt es sich, nicht „bloß“ um giftiges Gas, wie ein BAYER-Sprecher in der TV-Sendung Monitor richtigstellen wollte. Als ich das hörte, stockte mir der Atem: Wissen diese MitarbeiterInnen des Leverkusener Multis etwa nichts mehr von den Massenmorden mit dem von den IG FARBEN gelieferten Kohlenmonoxid im Dritten Reich?

Durch den leichtfertigen Umgang mit dem Thema und die Ignoranz gegenüber den Ängsten der Menschen wirkt BAYER selbst standort-gefährend. Ein erfolgreicher Industriestandort ist nämlich nicht nur durch Innovation und Weiterentwicklung der Unternehmen, sondern auch durch die Akzeptanz in der Bevölkerung bestimmt. Diese Akzeptanz setzt BAYER auf Spiel. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Konzern auf dem Gerichtswege zur Vernunft zu bringen ist. Die Urteile des Oberlandesgerichts Münster, welche die vorzeitige Inbetriebnahme untersagten, weil sie sich der Argumentation der Pipeline-GegnerInnen anschlossen und das dem Allgemeinwohl dienende des Vorhabens nicht erkennen mochten, stimmen da ganz optimistisch.

Dr. Walther Enßlin gehört der Bürgerinitiative BAU-STOPP DER BAYER-PIPELINE und der Coordination gegen BAYER-Gefahren an

[BAYER HV 2008] Hauptversammlung 2008

CBG Redaktion

Pressestimmen
=> Kölner Stadt-Anzeiger: Giftgas-Pipeline unter Beschuss
=> Rheinische Post: Kritiker gegen Vorstandsentlastung
=> Leverkusener Anzeiger: Opposition hat sich formiert

Presse Informationen:
=> Kritik an Agrotreibstoffen
=> Protest gegen die CO-Pipeline
=> Engagement in Burma in der Kritik

Ein ausführlicher Bericht von den HV-Protesten

Gegenanträge zur Hauptversammlung
=> Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht Gegenanträge ein
=> CO-Pipeline: Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung
=> Störfall-Gefahren in Institute/USA: weiterer Gegenantrag eingereicht

Fotos von der Protestaktion

Gegenanträge

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. März 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht

Kritiker bemängeln risikoreiche Pharmaprodukte, umweltgefährdende Kraftwerksprojekte und Kartell-Vergehen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 25. April eingereicht. Die Konzernkritiker fordern die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Gegenanträge werden auf der BAYER-homepage veröffentlicht.
Schwerpunkte der Protestaktionen vor den Kölner Messehallen werden die geplante CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld, der Bau umweltverschmutzender Kraftwerke, die Gentechnik sowie der Vertrieb gefährlicher Pharmaprodukte sein.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern verstieß im vergangenen Geschäftsjahr erneut gegen die Regeln einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Erst nach einer Intervention des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stoppte BAYER im November die Vermarktung des Herzmittels Trasylol. Obwohl die Gefährlichkeit von Trasylol seit langem bekannt war, hatte das Management bis zum bitteren Ende an dem Medikament festgehalten. Nach Angaben des Mediziners Dr. Dennis Mangano hätte ein rechtzeitiger Verkaufsstopp mindestens 22.000 Patienten das Leben retten können. Mangano wies bereits vor zwei Jahren nach, dass Trasylol überdurchschnittlich oft schwere Nebenwirkungen wie Nierenschäden, Herzinfarkte oder Schlaganfälle verursacht. Kürzlich wurde bekannt, dass BAYER schon in den 70er Jahren Untersuchungen in Auftrag gab, die eine Gefahr von Nierenschädigungen ergaben. Die Ergebnisse landeten jedoch in der Schublade. Anfang der 80er Jahre wurde BAYER erneut auf die Risiken hingewiesen. Trotzdem wurde Trasylol ohne Rücksicht auf Verluste vermarktet (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2348.html).

In den BAYER-Werken Brunsbüttel und Dormagen sollen Müllverbrennungsanlagen zur Dampf-Erzeugung errichtet werden. Allein in Brunsbüttel sollen darin jährlich über 370.000 Tonnen Müll in Rauch aufgehen. Die Anlagen werden nicht für die Entsorgung heimischen Mülls benötigt und werden über kurz oder lang Müll aus dem Ausland verbrennen. Die geplante Filtertechnik, ein trockenes Verfahren der Rauchgas-Reinigung, ist weit unterhalb der best verfügbaren Technik. Die Anlagen würden daher große Mengen Staub, Schwermetalle, Fluorkohlenwasserstoffe und CO2 freisetzen. Durch den Bau immer neuer Müllverbrennungsanlagen wird der Einstieg in eine ökologisch sinnvolle Kreislaufwirtschaft verhindert. Allein in Brunsbüttel legten über 3.000 Anwohner Einwendungen ein (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2312.html).

Weiterhin will BAYER in Krefeld-Uerdingen gemeinsam mit der Firma Trianel ein Steinkohle-Kraftwerk bauen. Dieses würde jährlich 4,4 Millionen Tonnen CO2 und jeweils 4000 Tonnen Schwefeldioxid und Stickoxide emittieren. Neu ist, dass auch in den BAYER-Werken Antwerpen und Brunsbüttel Kohlekraftwerke errichtet werden sollen. Alle drei Kraftwerke sollen mit Kohle aus Übersee befeuert werden, es entstehen also zusätzliche Emissionen durch den Transport.
Durch den Bau dieser Klimakiller würde für Jahrzehnte eine umweltschädliche Stromproduktion festgeschrieben. Damit konterkariert BAYER sein vollmundiges Versprechen, „im Klimaschutz neue Maßstäbe“ setzen zu wollen.
Im vergangenen November hielt BAYER eine Pressekonferenz zum Thema Klimaschutz ab. Dass es sich hierbei um eine reine Schau-Veranstaltung handelte zeigt sich daran, dass die geplanten Kohlekraftwerke mit keinem Wort erwähnt wurden (siehe: http://www.cbgnetwork.de/1885.html).

Der BAYER-Konzern gehört zu den wenigen westlichen Unternehmen, die trotz der katastrophalen Menschenrechtslage Geschäfte in Burma tätigen. BAYER unterhält eine Niederlassung in Rangun und plant dort Versuche mit Hybrid-Reis. BAYER-Manager Harald Printz äußerte: „Ich weiß nicht, wann der Staat sich öffnen wird. Aber wir sind darauf vorbereitet. Wir glauben, wenn wir Jahr für Jahr weitermachen, haben wir später eine gute Marktposition, auch wenn es 20 Jahre dauert“.
Wirtschaftliche Aktivitäten in Burma sind nicht ohne ein Kooperation mit dem Militärregime möglich, wodurch die Militärjunta legitimiert und finanziert wird. Die Aussage von Printz zeigt, dass BAYER auch vor einer längerfristigen Zusammenarbeit mit den burmesischen Diktatoren nicht zurückschreckt. Gerade vor dem Hintergrund, dass BAYER in der Vergangenheit eine Vielzahl von Kooperationen mit repressiven Regimen einging – angefangen bei der engen Verquickung mit dem Dritten Reich bis hin zu Geschäften mit dem südafrikanischen Apartheidsregime und Militärdiktaturen in Südamerika – ist die Geschäftstätigkeit von BAYER in Burma nicht zu rechtfertigen (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2179.html).

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Erneut wurden Kartelle mit BAYER-Beteiligung bekannt: Im Januar belegte ein Bericht der Weltbank, dass BAYER im Rahmen eines Anti-Malaria-Programms in Indien Preise für Pestizide abgesprochen hat. Ebenfalls im Januar verhängte das Kartellamt gegen BAYER und andere Pharma-Unternehmen Bußgelder, da bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten der Wettbewerb ausgeschaltet werden sollte. Im Januar und Dezember wurden zwei weitere Kartelle im Kautschuk-Bereich bekannt, BAYER zahlte eine Buße von 29 Mio Euro. Bereits im Oktober hatte das Kartellamt Büros von BAYER durchsucht, da das Unternehmen großzügige Rabatte an Apotheken gewährt hatte - damit sollten die Apotheken dazu bewegt werden, sich an „unverbindliche“ Preisempfehlungen von BAYER zu halten und von Preissenkungen abzusehen.
Eine Liste von Kartellen mit BAYER-Beteiligung findet sich unter: http://www.cbgnetwork.de/2355.html

Durch die Übernahme von Schering ist BAYER zum weltweit größten Anbieter von Verhütungsmitteln und Hormonen geworden. Auch die ehemalige DDR-Dopingschmiede Jenapharm gehört nun zum Konzern.
Im Rahmen von Werbekampagnen startet BAYER ständig neue Aktionen zu den Themen Familienplanung und Sexualität: Der Konzern sponsort Internetforen, finanziert internationale Kampagnen wie den „Weltverhütungstag“, gibt Umfragen in Auftrag und startet Initiativen wie Family Planning International.
Die Gründe für dieses Engagement klingen auf der BAYER-homepage wie bei Globalisierungskritikern abgeschrieben („weltweit Armut bekämpfen, die Umwelt schützen, die Globalisierung gerechter gestalten“). Tatsächlich geht es wohl eher darum, Hormonpräparate weltweit als Standard-Verhütungsmittel zu etablieren - denn die Gewinne sind gigantisch: Die „Pille“ ist mit einem jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro das meistverkaufte Pharmazeutikum von BAYER. Durch das Marketing-Feuerwerk sollen die mitunter schweren Nebenwirkungen – Thrombosen, Embolien, Depressionen, Brustkrebs - in den Hintergrund gedrängt werden. Millionen Frauen sind, meist unwissentlich, gefährdet (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2324.html).

Auch für Männer will BAYER mit großem Werbeaufwand Hormon-Therapien etablieren. So nennt BAYER als mögliche Indikationen für eine Testosteron-Behandlung Zunahme des Bauchfetts, verringerte Libido, Haarausfall oder Abnahme der Knochendichte – alles Symptome, die noch vor fünf Jahren als normale Alterserscheinungen galten. Websites wie www.testosteron.de, die von der BAYER-Werbeabteilung betreut werden, versprechen eine „entscheidende Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheit des Mannes“. Dabei gibt es keinerlei Langzeit-Untersuchungen zu den Risiken einer Testosteron-Behandlung. Untersuchungen mit kürzerer Laufzeit erbrachten Hinweise, dass Testosteronprodukte Prostatakrebs fördern und die Leber schaden können. Ärzte warnen davor, nicht ohne ausreichenden medizinischen Grund in den Hormonhaushalt einzugreifen (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2325.html).

Im vergangenen August fand das NRW-Landwirtschaftsministerium gentechnisch verändertes Raps-Saatgut, das in Deutschland nicht zugelassen ist. Trotzdem wurde dieses auf einer Fläche von 1.500 Hektar ausgesäht. Die Kontamination geht auf ein herbizidresistentes Produkt von BAYER CropScience zurück. Wie in den USA, wo im Jahr 2006 herkömmlich angebauter Reis durch eine herbizidresistente Sorte von BAYER kontaminiert wurde und weltweit in den Handel gelangte, geht die Verunreinigung des Raps-Saatguts wahrscheinlich auf jahrelang zurückliegende Freilandversuche zurück. BAYER weigert sich, für den Schaden zu haften. Der Fall zeigt einmal mehr, dass Gentechnik in der Landwirtschaft unweigerlich zur Kontamination von herkömmlichem Saatgut führt. Trotzdem drängt BAYER auf neue Märkte: in Australien soll Gen-Raps angebaut werden, bei der EU hat BAYER Import-Zulassungen für genmanipulierten Reis und Raps beantragt (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2147.html).

Eine Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren und anderer Initiativen führte dazu, dass die Verbrennung von australischem Giftmüll in Anlagen von BAYER untersagt wurde. Der Konzern weigert sich jedoch, alle Müll-Importe nach Herkunft und Inhaltsstoffen offen zu legen. BAYER hatte eingeräumt, Sonderabfälle von 300 Firmen aus dem In- und Ausland zu verbrennen, obwohl die Anlagen ursprünglich nur für Müll aus den BAYER-Werken genehmigt worden waren. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein so dicht besiedeltes Land wie die Bundesrepublik, das bereits eine hohe Umweltbelastung aufweist, zum Ziel von Giftmülltransporten wird (siehe: http://www.cbgnetwork.de/1757.html).

Störfälle

CBG Redaktion

5. März 2008

Störfälle: Offener Brief an Umweltminister Gabriel

Vertreter der Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, Naturschutzbund Deutschland (NABU), Coordination gegen BAYER-Gefahren, Deutscher Naturschutzring (DNR) und Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) fordern in einem Brief an Umweltminister Sigmar Gabriel, alle Informationen zu Störfällen in der Industrie offen zu legen. Bislang werden Angaben zu Unfällen nur anonymisiert veröffentlicht, also ohne Angabe der betroffenen Unternehmen. Da die Betreiber von sich aus kaum oder gar nicht über Störfälle berichten, haben Medien und Umweltverbände keine Möglichkeit, eine Unfall-Bilanz einzelner Firmen zu erstellen.

Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,

seit 1993 erfasst die Zentrale Melde- und -Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) im Umweltbundesamt alle nach der Störfall-Verordnung meldepflichtigen Ereignisse. Die ZEMA-Onlinedatenbank umfasst momentan über 530 Berichte. Hinzu kommen auf der Homepage des Umweltbundesamtes rund 25 Datenblätter zu Einzelereignissen, die als „sicherheitstechnisch bedeutsam“ eingestuft wurden, allerdings aus formalen Gründen nicht als Störfälle gelten.

Die „sicherheitstechnisch bedeutsamen“ Vorfälle enthalten weder eine Angabe des Ortes noch des Betreibers der jeweiligen Anlage, unter der Datums-Angabe findet sich lediglich die Jahreszahl. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung unmöglich. Die Einträge in der ausführlicheren ZEMA-Onlinedatenbank enthalten zwar Orts- und Datums-Angabe. Aber auch hier fehlt die Nennung des Betreibers, obwohl die zugrundeliegenden Ereignisse durchweg in der lokalen Presse mit Betreiberangaben kommentiert wurden.

Mit dieser Art von Re-Anonymisierung sind wir überhaupt nicht einverstanden! Sie begünstigt in unangemessener Weise die Verursacher von Schäden gegenüber der Öffentlichkeit und den Betroffenen. Da die Unternehmen von sich aus kaum oder gar nicht über Störfälle und extern wahrnehmbare Ereignisse berichten, haben Medien und Umweltverbände keine Möglichkeit, eine Ereignis-Bilanz einzelner Firmen zu erstellen. Somit fehlt der öffentliche Druck auf die beteiligten Unternehmen, ihre Sicherheitslage zu verbessern.

Solch öffentlicher Druck ist aber dringend notwendig, denn in allen Bereichen von Unternehmen - so auch in den sicherheitsrelevanten - werden seit Jahren durch Personaleinsparung und Outsourcen Kosten reduziert. Sicherheitspersonal wurde reduziert und in mehreren Werken gar die Werksfeuerwehr geschlossen. Die steigende Arbeitsbelastung und der damit einhergehende Stress sind für viele Unfälle verantwortlich. Zusätzlich dazu nimmt durch den Verlust erfahrener Arbeitnehmer über Frühpensionierung und Altersteilzeit und den damit einhergehenden geringeren Wissenstransfer die Sicherheit in den Betrieben großen Schaden.

Auch nach Meinung des Umweltbundesamts liegt es in den Händen der Betreiber, die Unfall-Zahlen zu senken: „Eine bessere Wartung der Anlagen, intensivere Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ausreichendes Personal könnten die Zahl der Störfälle und die damit verbundenen Personen- sowie Sachschäden deutlich verringern“ (Presse Info des UBA vom 27. Oktober 2006).

Die öffentliche Aufklärung von Ereignissen - wie sie in den Niederlanden und den USA (CIRC) bereits üblich ist - und die detaillierte Information von Fachgremien wie die Kommission für Anlagensicherheit und Umweltverbänden können mit dazu beitragen, dass Unfälle an Anlagen vermieden werden, dass ihre Folgen reduziert werden, dass die Lernprozesse zu ihrer Vermeidung stattfinden und dass die Arbeit der Katastropheninstitutionen und -organisationen unterstützt wird.

Die praktizierte (Re-)Anonymisierung der Störfall- und Ereignis-Daten durch ZEMA und Kommission für Anlagensicherheit bzw. durch die Betreiber oder Berichterstatter verstößt einerseits gegen die Umweltinformationspflicht; andererseits ist sie willkürlich und in den meisten Fällen völlig unbegründet. Im übrigen besteht für das Eigentum an Produktionsanlagen nach dem Grundgesetz eine soziale Verpflichtung. Darunter sollte auch die Verpflichtung zur unmittelbaren, vollständigen und umfassenden Übermittlung der Daten von o.g. Ereignissen zu verstehen sein.

Sicherheitsrelevante Informationen dürfen der Öffentlichkeit also nicht vorenthalten werden. Wir möchten Sie daher auffordern, künftig und rückwirkend eine Aufschlüsselung aller Unfälle nach Ort, Datum und Anlagenbetreiber vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Jürgen Rochlitz
Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit

Angelika Horster
Vertreterin des Naturschutzbund Deutschland (NABU) in der Kommission für Anlagensicherheit

Roland Hipp
Kampagnengeschäftsführer
Greenpeace e.V.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Dr. Helmut Roescheisen
Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)

Dr. Ursula Fischbach
Vertreterin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in der Kommission für Anlagensicherheit

Oliver Kalusch
Vertreter des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. in der Kommission für Anlagensicherheit

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung

[Kartelle] Kartell-Fälle mit Beteiligung von BAYER

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern beteiligt sich laufend an illegalen Preisabsprachen. Unsere Aufstellung ist notwendigerweise unvollständig. Die Liste ist nach Bekanntwerdung der Fälle sortiert und enthält die Strafzahlung sowie die Laufzeit der jeweiligen Absprachen (weitere Informationen zur Kampagne).

August 2018 – Mehrere Kunststoff-Hersteller reichen in den USA Klagen gegen BAYER und andere Unternehmen wegen Bildung eines Kartells ein. Sie werfen BAYER & Co. vor, die Preise für die Polyurethan-Vorprodukte TDI und MDI von 2014 an und teilweise bis zum Februar 2018 künstlich in die Höhe getrieben zu haben, indem sie ihre Fertigungsstätten vorübergehend schlossen und so für Verknappungseffekte sorgten.

August 2013 - chinesische Kartellbehörden durchsuchen die Büros von BAYER und anderen Pharmaherstellern wegen möglicher Preisabsprachen

März 2012 - Das rumänische Kartellamt verhängt eine Strafe von 12 Millionen Euro gegen BAYER und weitere Pharmahersteller

1. Dezember 2009 - Die Schweizer Wettbewerbskommission verhängt gegen die Firmen Pfizer, Bayer und Eli Lilly Bußen in Höhe von 5,7 Mio Franken. Die Unternehmen hatten die Preise der Potenzmittel Viagra, Cialis und Levitra abgesprochen (weitere Infos).

11. September 2009 - Die rumänische Wettbewerbsbehörde hat Büros der vier Pharmaunternehmen Bayer, Baxter, Belupo Pharmaceutical und Sintofarm durchsucht. Die Kartellbehörde vermutet Preisabsprachen zwischen Pharma-Produzenten und Zwischenhändlern (weitere Infos).

10. Februar 2009 - Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat bei den Herstellern und Verkaufsstellen der Potenzmittel Viagra, Cialis und Levitra Preisabsprachen festgestellt. Die Wettbewerbsbehörde wirft den betroffenen Pharmakonzernen und Verkaufsstellen vertikale Preisabsprachen vor. Im Extremfall drohen hohe Bußen(weitere Infos).

26. November 2008 - Wegen unerlaubter Prämienzahlungen beim Vertrieb von Blutzuckermessgeräten zahlt der BAYER-Konzern eine Strafe von 97,5 Millionen US-Dollar. Das US-Justizministerium wirft dem Unternehmen vor, insgesamt elf amerikanische Vertreiber von Messgeräten für Diabetes-Patienten bestochen zu haben, damit sie nur noch BAYER-Produkte anbieten. Allein an die Firma Liberty Medical Supply flossen demnach 2,5 Millionen US Dollar.

28. Mai 2008 - Das Bundeskartellamt hat gegen die Bayer Vital GmbH ein Bußgeld i.H.v. 10,34 Mio. € verhängt. Bayer Vital hat in wettbewerbswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise von Aspirin in Apotheken Einfluss genommen. Lesen Sie hierzu einen Artikel des STERN. Recherchen des STERN hatten die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

Januar 2008: Die Europäische Kommission hat über die Konzerne Bayer und Zeon Geldbußen in Höhe von 34 Mio Euro verhängt (davon knapp 29 Mio für BAYER, weil diese zwischen 2000 und 2002 die Preise für Nitrilkautschuk (NBR) abgesprochen haben (Presse Info der EU-Kommission)

Januar 2008: Absprache mit anderen Pestizid-Produzenten im Rahmen eines Malariaprogramms der Weltbank in Indien. Dauer des Kartells: 1999–2004 (Artikel Dow Jones)

Januar 2008: Bundeskartellamt verhängt eine Geldbuße von 465.000 Euro gegen BAYER, Novartis und andere Unternehmen wegen Festlegung von Apotheken-Preisen (siehe Artikel)

Dezember 2007: Gemeinsam mit den Firmen ENI, DuPont, Dow, DuPont, Denka und Tosoh hat BAYER von 1993 bis 2002 Liefermengen und Preise für Chloropren-Kautschuk abgestimmt. BAYER als Wiederholungstäter hätte eigentlich eine Buße von 200 Mio Euro erhalten. Die Firma blieb wegen einer Kronzeugenregelung jedoch straffrei (siehe Artikel).

Oktober 2007: Bundeskartellamt durchsucht Geschäftsgebäude von BAYER Vital wegen Absprache mit Apotheken bei Aspirin-Preisen (Artikel Berliner Zeitung)

Oktober 2006: BAYER zahlt 18 Mio Dollar für die Beteiligung an einem Kartell für Polyether Polyole zwischen 1998 und 2004 (siehe Artikel)

Juni 2006: die Schweizer Wettbewerbskommission untersucht Preisabsprachen zwischen den Herstellern von Potenzmitteln, den Unternehmen Pfizer, BAYER und Eli Lilly (Presse Info der Weko).

Dezember 2005: Von 1996 bis 2001 sprach der Leverkusener Konzern mit den Konkurrenten Flexsys und Crompton die Preise für Kautschuk-Chemikalien ab. Die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld von 58,88 Mio Euro (Presse Info der EU). In den USA zahlte BAYER in dem selben Fall weitere 66 Mio Dollar (Artikel Bloomberg)

Oktober 2005: Zwanzig Pharma-Unternehmen, darunter BAYER und Boehringer, sind in Brasilien zu Strafzahlungen verurteilt worden. Die Konzerne hatten sich im Juli 1999 Absprachen getroffen, um den Import von Generika nach Brasilien zu behindern (weitere Informationen).

Oktober 2005: Die portugiesische Kartellbehörde verhängt gegen fünf Pharmaunternehmen, darunter BAYER, Strafen von insgesamt 16 Millionen Euro. Die Konzerne hatten bei insgesamt 36 Bieter-Verfahren zur Belieferung von 22 Krankenhäusern ihre Preise abgesprochen. Die Strafe für BAYER beträgt 5 Mio Euro, die Laufzeit des Kartells war 2001-2004 (weitere Informationen)

September 2004: BAYER wurde in den USA zu einer Strafe von 33 Mio Dollar verurteilt. Zwischen 1998 und 2002 hatte sich der Konzern an einem Kartell für Polyole beteiligt (Artikel Bloomberg).

Herbst 2004: BAYER wurde in den USA zu einer Strafe von 4,7 Mio Dollar verurteilt; hierbei ging es um Preisabsprachen beim Verkauf von Acrylonitril im Jahr 2002 (zum Artikel)

April 2003: in den USA hat BAYER über Jahre hinweg bei Lieferungen an die staatlichen Gesundheitsprogramme „Medicare“ und „Medicaid“ falsche Preise gemeldet. BAYER zahlte die Rekord-Strafe von 257 Mio Dollar. Es wurde sowohl straf- als auch zivilrechtlich ermittelt (Artikel Corporate Crime Reporter)

April 2003: in Italien hat BAYER mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. BAYER und vier weitere Unternehmen wurden zu Strafen von insg. 30 Mio verurteilt, davon 6 Mio für BAYER (Presse Info der ital. Kartellbehörde). Das Kartell lief von 1996 bis 2001.

März 2003: BAYER und die Northern Pigment Company haben zwischen 1984 und 1992 in Kanada den Preis für Eisenoxid-Pigmente abgestimmt. Der Schaden wird auf über 100 Mio Dollar geschätzt (weitere Informationen)

1997 wurde die damalige BAYER-Tochter Haarmann+Reimer zu 50 Mio Dollar Strafe verurteilt, hinzu kamen Klagen von geschädigten Firmen. H+R hatte von 1991 bis 1995 den Preis für Zitronensäure mit Konkurrenten abgestimmt. Im Jahr 2001 verhängte die EU in dem selben Fall eine Buße von weiteren 14,2 Mio Euro (Presse Info der EU, Artikel Guardian)

According to an article in the Lancet, Bayer was under investigation in 1995 by the US Department of Health and Human Services for a „kickback program“ in which pharmacies received $35 for every new prescription of Bayer's brand of calcium channel blocker. In 1994 the company (then known as Miles) had paid a fine of $605 000 and agreed to drop the scheme.

Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich BAYER an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Preise und Quoten der Kartell-Teilnehmer wurden vorab exakt abgestimmt.

Oktober 1975: die amerikanische BAYER-Tochter Mobay wird mit acht anderen Produzenten von Farbstoffen zu einer Strafe von 15 Mio US Dollar verurteilt (Artikel Wall Street Journal)

Gerne stellen wir weitere Informationen zu Verfügung